Sexuelle Belästigung
Die Universität Luzern ist ein Ort der Begegnung und des Dialogs. Ein sicherer und respektvoller Umgang miteinander ist dafür eine zentrale Voraussetzung. Daher haben der Schutz vor sexueller Belästigung und die Wahrung der persönlichen Integrität aller Universitätsmitglieder an der Universität Luzern eine hohe Priorität. Sexuelle Belästigung ist eine schwerwiegende Form der Geschlechterdiskriminierung und stellt einen Angriff auf die Würde der Person dar. Sexuelle Belästigung ist an der Universität Luzern verboten und wird nicht geduldet.
Unter sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bzw. im Studium fällt jedes Verhalten, das einen sexuellen Bezug hat und von einer Seite unerwünscht ist. Ausschlaggebend für die Frage, ob ein Verhalten als sexuelle Belästigung gewertet wird, ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, ob letztere also das Verhalten als erwünscht oder unerwünscht empfindet.
Als sexuelle Belästigung gelten zum Beispiel:
- Unerwünschtes Zeigen, Nutzen und sichtbares Anbringen oder Verbreiten von sexualisierten Darstellungen
- Sexualisierte Kommunikation auf allen Kommunikationswegen
- Sexuelle Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen
- Unerwünschte Körperkontakte, aufdringliches Verhalten (einschliesslich unerwünschter Einladungen), Aufforderung zu sexuellen Handlungen sowie exhibitionistische Handlungen
- Nachstellen von Mitarbeitenden innerhalb oder ausserhalb Universität
- Annäherungsversuche und Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art - oft werden dabei Vorteile versprochen oder Nachteile angedroht
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass sich belästigendes Verhalten wiederholt, um als sexuelle Belästigung zu gelten. Schon ein einmaliger Vorfall genügt.
Ein ausführliches Informationsblatt bietet Antworten auf die wichtigsten Fragen und Hilfestellungen, damit Grenzen gesetzt und eingefordert werden können. Das Informationsblatt zeigt auch, wie vorgesetzte Personen und Mitarbeitende ihre Verantwortung beim Schutz vor sexueller Belästigung wahrnehmen können.
Vier Vertrauenspersonen der drei Hochschulen Luzern bieten allen Mitgliedern der Universität Luzern vertrauliche Beratung und Unterstützung bei Fällen sexueller Belästigung.
Sie können sich – allenfalls auch mit Vermittlung der Vertrauensperson – an die Untersuchende Stelle wenden. Sie trifft in einem Fall von sexueller Belästigung Abklärungen und eröffnet bei hinreichendem Verdacht ein Untersuchungsverfahren.
Der Universitätsrat hat ein Reglement zur Prävention von und zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern erlassen.
In ihrer Grundsatzerklärung hat sich die Universität verpflichtet, sexueller Belästigung entschieden entgegenzutreten. Vorgesetzte und der Personaldienst stehen in der Pflicht, im Falle von sexueller Belästigung einzuschreiten, die Belästigungen zu stoppen, Abklärungen vorzunehmen und Massnahmen zu ergreifen.
Das E-Learning-Tool zum Thema sexuelle Belästigung dient dazu, sexuelle Belästigung zu erkennen und in verschiedenen Rollen Handlungsmöglichkeiten zu erproben. Es ruft dadurch Rechte, Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten nochmals in Erinnerung.