Sexuelle Belästigung
Der Schutz vor sexueller Belästigung und die Wahrung der persönlichen Integrität aller Universitätsmitglieder haben an der Universität Luzern eine hohe Priorität. Sexuelle Belästigung ist eine schwerwiegende Form der Geschlechterdiskriminierung und stellt einen Angriff auf die Würde der Person dar. Sie ist an der Universität Luzern verboten und wird nicht geduldet. Der Universitätsrat hat ein Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung erlassen.
Die Angehörigen der Universität haben Anspruch auf den Schutz ihrer physischen und psychischen Integrität und darauf, dass ihre Grenzen respektiert werden. Die Universität sorgt in ihrem Zuständigkeitsbereich für einen respekt- und verantwortungsvollen Umgang der Universitätsangehörigen untereinander. Sie interveniert, wenn sich ein Fall von sexueller Belästigung ereignet und unterstützt und beschützt Universitätsangehörige, die von sexueller Belästigung betroffen sind. Ein Leitfaden bietet Ihnen Informationen und Hilfestellungen zum Thema – damit Sie Grenzen setzen und Ihre Verantwortung wahrnehmen können.
Vier Vertrauenspersonen der drei Hochschulen Luzern bieten allen Mitgliedern der Universität Luzern vertrauliche Beratung und Unterstützung bei Fällen sexueller Belästigung. Ebenfalls ist eine untersuchungsbeauftragte Person benannt, die in einem Fall von sexueller Belästigung Abklärungen trifft und ein Verfahren führt.
Die Universität Luzern ist Initiantin und Teilnehmerin des jährlich wiederkehrenden Sexual Harassment Awareness Day (SHAD) an den Schweizer Hochschulen. Der nächste SHAD findet am 21. April 2026 statt. Das Programm folgt.