Berufungsverfahren
Ein wichtiges Ziel der Universität Luzern ist ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Assistenzprofessuren sowie den ordentlichen und ausserordentlichen Professuren. Dazu bedarf es einer Erhöhung des Frauenanteils. Die Ziele werden von den Fakultäten jeweils spezifisch für ihr Fachgebiet formuliert. Für alle Fakultäten der Universität Luzern gilt die Zielvorgabe, einen Frauenanteil zu erreichen, der höher ist als der durchschnittliche Frauenanteil bei den anderen Schweizer Fakultäten derselben Fachrichtung.
Die Berufungsverfahren sind für das Erreichen dieses Ziels das zentrale Mittel. Das Berufungsreglement der Universität Luzern hält fest, dass im Vorfeld jeder Ausschreibung die Gleichstellungssituation abgeklärt werden muss. Bei einer Ungleichheit ist proaktiv nach geeigneten Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten des untervertretenen Geschlechts zu suchen.
Die Universität Luzern hat zudem einen Leitfaden für Berufungsverfahren beschlossen. Dieser hat Empfehlungscharakter und klärt einige Grundsätze und Abläufe, um Chancengleichheit im Berufungsverfahren zu gewährleisten.
In Berufungsverfahren sitzt eine Chancengleichheitsdelegierte oder ein Chancengleichheitsdelegierter, die oder der ein besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung der Chancengleichheit in Berufungsverfahren hat. Die Delegierten werden aus einer Liste mit entsprechend qualifizierten Personen gewählt. Die Liste wird von der Gleichstellungskommission geführt. Die Fakultäten können Chancengleichheitsdelegierte für die Liste vorschlagen und bei Berufungsverfahren von dieser Liste eine geeignete Kandidatin oder einen geeigneten Kandidaten wählen. Chancengleichheitsdelegierte werden durch eine Schulung sowie ein begleitendes Merkblatt gezielt auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Die Fachstelle Chancengleichheit unterstützt und berät alle Mitglieder von Berufungsverfahren mit Unterlagen und bietet Beratungen zu Chancengleichheit in Anstellungsverfahren an.
"Professorin gesucht" - Video der Uni Bern
Instrumente zur Förderung der Chancengerechtigkeit
Dora-Deklaration
Die Universität Luzern hat die Dora-Deklaration unterzeichnet. Damit ist bei der Forschungsleistung die Qualität des gesamten Forschungsoutputs umfassend zu bewerten und nicht auf die Zitierrate abzustützen.
Akademisches Alter
Die Universität Luzern empfiehlt, sich bei Berufungen auf das Netto akademische Alter, berechnet in Vollzeitäquivalenten, zu stützen. Bereits mit den Bewerbungsunterlagen kann das akademische Alter eingefordert werden. Erläuterungen und Beispiele zur Berechnung des Netto akademischen Alter findet sich auf dem Merkblatt des SNF.
Good Practices
Swissuniversities hat für die Hochschulen in der Schweiz einige Empfehlungen und Good Practices bei der Besetzung von Professorinnen und Professoren gesammelt.
Implicit Bias
Viele Ungleichbehandlungen in Berufungsverfahren beruhen auf Einstellungen und Stereotypen, die implizit Handlungen und Entscheidungen beeinflussen. Das heisst, sie beruhen auf gesellschaftlichen und kulturellen Gewohnheiten und Selbstverständlichkeiten, über die die Beteiligten in der Situation ohne kritische Selbstreflexion nicht bewusst verfügen. Dadurch können sich bestehende Ungleichheiten ungewollt fortsetzen. Die Universität St. Gallen hat dazu ein Online-Training-Tool zu implicit Bias in Berufungsverfahren entwickelt, um Teilnehmende in Berufungsverfahren für das Thema zu sensibilisieren. Das Tool spielt einige fiktive, aber realistische Szenarien eines Berufungsverfahrens durch, in denen implizite Vorannahmen zu einer Ungleichbehandlung in Berufungsverfahren führen.