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    KVV_Polsem_HS23.pdf

    Gewissheiten ins Wanken bringen (wenn auch nur ein bisschen). Dazu brauchen sie die richtigen

    Grösse: 3 MB

    Erstellungsdatum: 22.10.2025

    pdf

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    2014_KVV_Master_WG_WP_HS_WEB.pdf

    Sonderveranstaltung Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2014 INFORMATION 2 Inhaltsverzeichnis Adressen ............................................................................................................................... 4 Termine ................................................................................................................................. 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik ................................................. 6 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen……………………………………………………….10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................ 14 Modul Weltgesellschaft .................................................................................................... 14 Modul Weltpolitik .............................................................................................................. 34 Modul Forschung-Praxis-Methoden ................................................................................. 73 Kolloquien ........................................................................................................................ 84 Sonderveranstaltungen…..…………………………………………..…...................................89 3 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, Dr. des. Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Leitung Studiengang Prof. Dr. Bettina Beer Büro 3.A28 E-Mail: bettina.beer@unilu.ch 041 229 55 70 ordentliche Professur für Ethnologie und Prof. Dr. Joachim Blatter Büro 3.B16 E-Mail: joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 ordentlicher Professor für Politikwissenschaft Beteiligte Seminare KSF Politikwissenschaftliches Seminar E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 4 mailto:polsem@unilu.ch mailto:michael.buess@unilu.ch mailto:bettina.beer@unilu.ch mailto:joachim.blatter@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch mailto:ethnosem@unilu.ch mailto:histsem@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch mailto:relsem@unilu.ch mailto:sozsem@unilu.ch mailto:rf@unilu.ch Termine Herbstsemester 2014 Lehrveranstaltungen von Montag, 15. September bis Freitag, 19. Dezember 2014 Ausfall der Vorlesungen: Donnerstag, 2. Oktober St. Leodegar (städtischer Feiertag) Donnerstag, 6. November Dies Academicus (vormittags vorlesungsfrei) Montag, 8. Dezember Maria Empfängnis Frühjahrssemester 2015 Lehrveranstaltungen von Dienstag, 17. Februar bis Freitag, 29. Mai 2015 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das UniPortal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ publiziert. Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen Im digitalen Vorlesungsverzeichnis (https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx) finden Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) ist verbindlich und erfolgt ca. zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Semesterstart über das UniPortal. Separate Anmeldungen zu Vorlesungensprüfungen an der KSF sind normaler- weise nicht nötig. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht für Lehrveranstaltungen. Allerdings ist für Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultat (RF) zwingend eine verbindliche Anmeldung über das UniPortal notwendig. Das Datum der Anmeldefrist sowie weitere Informationen zur Prüfungssession finden Sie auf der Prüfungswebseite der RF. Zugang zu Materialien der Lehrveranstaltungen Sowohl die KSF wie auch die RF arbeiten mehrheitlich mit der E-Learning Plattform OLAT. OLAT dient in erster Linie der Verbreitung von Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Lehr- veranstaltungen. Es wird empfohlen, sich in die OLAT-Listen derjenigen Lernressourcen einzutragen, die Sie besuchen. 5 https://portal.unilu.ch/ https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx https://portal.unilu.ch/ https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/rf/pruefungen/ https://www.olat.uzh.ch/olat/dmz/ MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundierte Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesellschaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Vernetzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regionalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialwissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessender Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 6 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von möglichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Politikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunktsetzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipieren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) Professur Ethonologie und Prof. Dr. Joachim Blatter (joachim.blatter@unilu.ch) Professur Politikwissenschaft Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Dr. des. Michael Buess (michael.buess@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche- fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik 7 mailto:bettina.beer@unilu.ch mailto:joachim.blatter@unilu.ch http://www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik http://www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik - Studienbeginn ab HS 2012 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 8 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn vor HS12 Art der Veranstaltung Beschreibung CP √ Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Baumann: Buddha im Westen. Vom Heilsbringer zum Konsumgut Mi 10.15 – 12.00 VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 13.15 – 15.00 VL Hasse: Institutionsanalyse Di 15.15 – 17.00 VL Mattioli: Der italienische Faschismus. Aufstieg, Profile und Folgen Do 10.15 – 12.00 VL Marchart: Medien – Politik – Kultur. Gesellschaftstheoretische Perspektiven Blockveranstaltung VL Speich: Geschichte der Europäischen Einigung Fr 10.15 – 12.00 HS Beer: Tradition und postkoloniale Moderne: Ethnologie der Philippinen Mi 15.15 – 17.00 HS Morikawa: Gibt es das Weltsystem für die intime Beziehung? Mo 13.15 – 15.00 HS Larsen: Anthropology of development Di 13.15 – 15.00 MAS Endres: Islam als Antwort? Fragen zu Bioethik, sozialer Gerechtigkeit und politischer Ordnung aus islamischer Perspektive Do 10.15 – 12.00 MAS Fünfschilling: Globalisierung und Organisation Di 13.15 – 15.00 MAS Groebner: Die hässlichen Touristen. Ein Projektseminar zur Geschichte der Ästhetik des Fremdenverkehrs Fr 09.15 – 11.00 MAS Hasse: Die Entstehung von Märkten und Organisationen Di 10.15 – 12.00 MAS Heintz: Globale Ungleichheit Mi 15.15 – 17.00 MAS Helbling/Mattioli: Indigene Völker und expandierende Staaten Mo 15.15 – 17.00 MAS Helbling/Diaz-Bone: Märkte Do 15.15 - 17.00 MAS Passarge: Non-Profit Organisationen Di 08.15 – 10.00 MAS Speich: Die Humanitäre Tradition der Schweiz Mi 10.15 – 12.00 MAS Stichweh/Ahlers: Politische Inklusion: Demokratie und ihre Alternativen Blockveranstaltung MAS Werron: Einführung in die Globalisierung- und Weltgesellschaftstheorie Mo 15.15 - 17.00 10 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Abegg: Die Staatsverwaltung zwischen Demokratie, Rechtsstaat und Markt Mi 17.15 – 19.00 VL Blatter: Demokratietheorien Mo 15.15 – 17.00 VL Caroni: Current Issues in Human Rights Law Do 10.15 – 12.00 VL Caroni: Migrationsrecht Do 15.15 – 17.00 VL Caroni: Völkerrrecht Di 13.15 – 15.00 Do 10.15 – 12.00 VL Coenen: Terrorism and the Law Mo 08.15 – 10.00 VL Diebold: The Law and Policy of the WTO Blockveranstaltung VL Fielder: African Law: Contemporary Issues in the Law of Sub-Saharan Africa: Crisis, Consituttionalism and Hope Blockveranstaltung VL Graber/Karavas: Regulation Without Law? Law and the Technologies of the Twenty-First Century Mi 15.15 – 17.00 VL Henne: Rechtsgeschichte totalitärer Systeme Di 15.15 – 17.00 VL Lüchinger: Ökonomische Theorie der Politik Mo 10.15 – 12.00 VL Lüchinger: Umweltökonomik Di 13.15 – 15.00 VL Moser: International Monetary Economics Fr 10.15 – 12.00 VL Moser: Wachstum und Entwicklung Fr 08.15 – 10.00 VL Schaltegger: Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Do 10.15 – 12.00 VL Schaltegger: Public Economics Do 13.15 – 15.00 VL Spindler: Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Mi 10.15 – 12.00 VL Topidi/Coenen: Comparative Consitutional Law in Action Mo 10.15 – 12.00 VL Topidi: Comparative Religious Right in the Public Sphere Do 15.15 – 17.00 HS Egli: Wettbewerbspolitik Di 17.15 – 19.00 HS Fossum: The democratic legitimacy of the EU Blockveranstaltung HS Gherghina: Political participation Do 13.15 – 15.00 HS Held: Gridlock: Why Global Cooperation is failing when we need it most. Blockveranstaltung HS Koch: Urban Politics / Metropolitan Governance Mo 13.15 – 15.00 HS Meyer: Macht und Legitimität: Klassische und aktuelle Perspektiven Mi 17.15 – 19.00 HS Oehri: Policy Diffusion und regionale Integration Di 15.15 – 17.00 HS Spindler: Der Staat in Theorie und Praxis internationaler und globaler Poltik Mi 13.15 – 15.00 MAS Arrighi: Understanding Boundaries in an Age of Migrations Blockveranstaltung MAS Baumann: Religion und die zweite Migrantengeneration in der Schweiz und Europa Di 1.0.15 – 12.00 MAS Hartmann: Foucaults Theorie der Gouvernementalität und Politik Mi 13.15 – 15.00 MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- Do 15.15 – 19.00 14-tägig 11 design und Methoden in den Internat. Beziehunungen MAS Larsen: The anthropology of international governance Mi 10.15 – 12.00 MAS Liedhegener: Politik und Religion: Politikwissenschaftliche Grundlagen Di 10.15 – 12.00 MAS Lüchinger: Public Economics Blockveranstaltung MAS Serrano: China and India in the International Political Economy Do 10.15 – 12.00 MAS Tomczyk: International Forecasting and Simulations Di 08.15 – 10.00 MAS Wolczuk: EU-Russia Relations: Between Stratgic Partnership and Integration Rivalry Blockveranstaltung Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Diaz-Bone: Grundlagen der multivariaten Statistik Mi 18.15 – 19.00 HS Beer: Methoden ethnologischer Feldforschung Mo 15.15 – 17.00 HS Kirschschlager:Qualitatives Forschen in Organisationen Blockveranstaltung MAS Boes: Causal Inference Mo 08.15 – 10.00 MAS Elwert: Methoden computergestützter Textanalyse Blockveranstaltung MAS Huber: Einführung in Methoden der empirischen Religionsforschung I – qualitative Ansätze Mi 12.15 – 14.00 MAS Manderscheid: Analyse von Mediennutzungsdaten mit R Mi 15.15 – 17.00 MAS Manderscheid: Analysis of Social Structure and Social Behavior Do 13.15 – 15.00 MAS Mützel: Relationale Soziologie: Theoretische Ansätze und empirische Studien Mi 10.15 – 12.00 MAS Oglesby: Approaches and methods in consumer research Do 10.15 – 12.00 MAS Roth: Der digitale öffentliche Raum – Geschiche, Gemeinschaft und Sozio-semantische Netzwerke Blockveranstaltung Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Baumann: Forschungskolloquium: Migrantenreligionen im Westen Mi 13.15 – 15.00 KOL Blatter: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 17.15 – 19.00 KOL Bohn: Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienwissenschaft folgt KOL Dembinski/Köhrensen/Liedhegener/Pezzoli: Forschungskolloquium des Joint Degree Masters „Religion- Wirschaft-Politik“ Blockveranstaltung KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 17.15 – 19.00 KOL Helbling/Egli: Kolloquium für BA- und MA-Studierende Mo 13.15 – 15.00 12 KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Wissen folgt KOL Heintz: Kolloquium Welgesellschaft/Theorien Blockveranstaltung KOL Mattioli/Speich/Kury/Ries: Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Di 17.15 – 19.15 14-tägig KOL Mützel: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Mi 15-15 – 17.00 Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Workshop Marauhn: International Environmental Law Blockveranstaltung Workshop Morawa: Diversity Management Blockveranstaltung Exkursion Maisenbacher: studentisch organisierte Exkursion des MA Weltgesellschaft + Weltpolitik folgt Legende VL Vorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 13 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Buddha im Westen. Vom Heilsbringer zum Konsumgut Dozentin: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Bei einer wachsenden Zahl westlicher Sympathisanten finden buddhistische Meditationsformen und Lehrkonzepte ein grosses Interesse. Zudem beschreiben life-style-Magazine und Massenmedien den Buddhismus als die "Trend-Religion" des 21. Jahrhunderts und buddhistische Objekte sind verstärkt Gegenstände des alltäglichen Konsumguts geworden. Die medialen Darstellungen verstellen nur zu schnell den Blick auf die Unter- schiedlichkeit buddhistischer Ausdrucksformen und darauf, dass mittlerweile eine Vielzahl von buddhistischen Schulen, Traditionen und Orden in Ländern ausserhalb Asiens daran arbeiten, den Dharma (buddhistische Lehre) auf eine neue und auf Dauer abgestellte Präsenz hin zu entwickeln. Mehr noch, dem Schub der Institutionalisierung seit den 1970er Jahren folgten Ansätze und Konzepte, buddhistischen Lehren und Praxisformen ein so bezeichnetes "westliches Gepräge" zu geben. Selbstbewusst sprechen einige buddhisti- sche Orden und Zentren in Nordamerika und Europa von der Schaffung eines "westlichen Buddhismus". Das "Rad der Lehre" würde erneut gedreht. Ein neues, den Charakteristika westlich-industrieller Länder angepasstes "Fahrzeug" des Buddhismus sei im Entstehen. Mit einher geht ebenso die Vermarktung buddhistischer Artikel und die als Konsumgut gehandelten Objekte, Praxisangebote und Anti-Stress Seminare. Die Kolloquial-Vorlesung wird die Geschichten der Ausbreitung buddhi- stischer Ideen, Schriften und Praxisformen sowie die Zuwanderung von Buddhisten und Buddhistinnen aus Ländern Asiens in ausgewählten westlichen Ländern vorstellen. Im Speziellen sollen Organisationen und buddhistische Orden, die Konzepte eines "westlichen Buddhismus" favo- risieren, dargestellt werden, ebenso wie jüngste Tendenzen der Vermark- tung buddhistischer Konsumartikel. Die Kolloquial-Vorlesung wird Primär- und Sekundärtexte zur Vertiefung und eigenständigen Erarbeitung von Inhalten begleitend heranziehen. Nach Möglichkeit soll Bestandteil der Vorlesung auch eine Exkursion zu einem buddhistischen Zentrum sein. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: martin.baumann@unilu.ch Literatur: • McMahan, David L., The Making of Buddhist Modernism, Oxford 2008 • Prebish, Charles S., Baumann, Martin (eds.), Westward Dharma. Buddhism beyond Asia, Berkeley 2002.Waskönig, Dagmar Doko, Mein Weg zum Buddhismus. Deutsche Buddhisten erzählen ihre Geschichte, Bern 2003 • Journal of Global Buddhism, online: www.globalbuddhism.org 14 mailto:martin.baumann@unilu.ch Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Außerdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie – Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen größeren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme sind. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credit Points vergeben werden, ist möglich. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur: • Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. • Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2011: Ethnologie. Einführung und Überblick. (7. Auflage). Berlin: Reimer. 15 mailto:bettina.beer@unilu.ch Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 17.00, ab 16.09.2014 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Institutionenanalysen haben sich in der jüngeren Vergangenheit zu einem der bedeutsamsten Forschungsstränge der Sozialwissenschaften entwickelt – nicht nur in der Soziologie, sondern auch in benachbarten Disziplinen wie Politikwissenschaft und Ökonomie sowie neuerdings auch in der Publizistik und in den Kommunikationswissen-schaften. Im Zentrum der Aufmerksam- keit steht die soziale und kulturelle Prägung von Akteuren (wie Organisatio- nen, Staaten und Individuen), mit der sowohl Trends und tiefgreifende Veränderungen als auch unterschiedliche Entwicklungen erklärt werden. Die Vorlesung führt erstens in die ideengeschichtlichen Ursprünge dieser For- schungsrichtung ein, sie vermittelt zweitens Grundlagen des sog. Neuen Institutionalismus, und sie behandelt drittens aktuelle und in die Zukunft weisende Perspektiven. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: benotete Prüfung (Essay) / 2 raimund.hasse@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Greenwood, R. et al., 2008, Organizational Institutionalism. Oxford: Sage. • Hasse, R./ Krücken, G., 2005, Neo-Institutionalismus (2. Auflage). Bielefeld: Transcript. • Sandhu, S., 2012, Public Relations und Legitimität. Der Beitrag des organisationalen Neo- Institutionalismus. Wiesbaden: VS. 16 mailto:raimund.hasse@unilu.ch Der italienische Faschismus. Aufstieg, Profile und Folgen Dozent: Prof. Dr. phil. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Do, 10.15 - 12.00, ab 18.09.2014 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Benito Mussolinis faschistischer Polizeistaat hat zwischen 1925 und 1945 nicht nur die italienische Gesellschaft im Würgegriff gehalten, sondern wurde als „Urfaschismus“ von rechtsextremen Intellektuellen und Bewegungen als Vorbild für die eigene Nation („Italia docet“) angesehen. In dieser Vorlesung wird ein kritischer Überblick über die Regimegeschichte gegeben und gezeigt, dass sich die Mussolini-Diktatur immer stärker in Richtung eines expansionistischen Kriegsregimes entwickelte, das die Verantwortung für mindestens eine Million Tote trägt. Der „schöne Schein“ der Diktatur wird dabei ebenso in den Blick genommen wie die charismatische Herrschaft von Benito Mussolini, die zahllose Kriegs- und Besatzungsverbrechen ermöglicht haben. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: aram.mattioli@unilu.ch Texte über OLAT Literatur • Arnd Bauerkämper, Der Faschismus in Europa 1918-1945, Stuttgart 2006 • Wolfgang Schieder, Der italienische Faschismus, München 2010 17 mailto:aram.mattioli@unilu.ch Medien – Politik – Kultur. Gesellschaftstheoretische Perspektiven Dozent: Prof. Dr. Oliver Marchart Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 03.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 04.10.2014, 09.15 - 16.00, Fr, 24.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 25.10.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung gibt einen Überblick über aktuelle Theorien der Medien, der Kultur und der Politik, mit Schwerpunkt auf den Cultural und Media Studies. Diese Theorien werden sozialwissenschaftlich eingeordnet und auf ihr Verhältnis zueinander befragt. Im Zentrum steht die Frage nach der politischen Dimension der Kultur und der Medien. Darüber hinaus wird in der Vorlesung der Frage nachgegangen, welche Rolle „die Gesellschaft“ in unserem Umgang mit Kultur und Medien zu spielen hat. Benötigen wir überhaupt noch einen Begriff von Gesellschaft? - oder gilt, was Margaret Thatcher sagte: „There is no such thing as society“.. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Material: oliver.marchart@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Oliver Marchart: Das unmögliche Objekt. Eine postfundamentalistische Theorie der Gesellschaft, Berlin: Suhrkamp 2013. • Oliver Marchart: Cultural Studies, Konstanz: UVK 2008. 18 mailto:oliver.marchart@unilu.ch Geschichte der Europäischen Einigung Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Fr, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2014 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Entstehung der Europäischen Union wird zumeist als ein politisches Friedensprojekt verstanden. Gegen diese Lesart stellt die Vorlesung eine wirtschaftsgeschichtliche Perspektive. Vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zum Maastrichter Vertrag von 1992 wird die Bedeutung der Wirtschaftspolitik erkundet. Im Zentrum steht das Konzept der Marktintegration. Es geht darum, wie diese Idee ausformuliert und implementiert wurde und welche Wirkung ihr zukam. Auch die weltpolitischen Bezüge der Europäischen Marktintegration werden erkundet und das Verhältnis der Schweiz zu Europa ist ein Thema. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Material: daniel.speich@unilu.ch auf OLAT Literatur • Conway, Martin und Kiran Klaus Patel (Hg.): Europeanization in the twentieth century. Historical approaches, Basingstoke 2010. 19 mailto:daniel.speich@unilu.ch Tradition und postkoloniale Moderne: Ethnologie der Phlippinen Dozentin: Prof. Dr. Bettina Berr Duchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Philippinen sind eine heterogene Nation mit bewegter Kolonialgeschichte. Der Süden des Inselstaates ist islamisch, der Rest vorwiegend katholisch und heute stark unter dem Einfluss amerikanischer Erweckungsbewegungen. Der Regionalismus, mit der Betonung jeweiliger soziokultureller Besonderheiten, ist auf den Philippinen ausgeprägt. Die offizielle Landessprache ist Tagalog, gleichzeitig werden Englisch und Visaya (Cebuano) gesprochen. Zunächst spanische Kolonie, dann unter amerikanischer Verwaltung sind die Philippinen eine Nation Südostasiens, über die häufig geschrieben wird, sie sei besonders früh in Prozesse der Globalisierung eingebunden worden. Tatsache ist, dass die Migration auf und aus den Philippinen extrem hoch ist und die Heterogenität der Bevölkerung gross: Neben der philippinische Mehrheitsbevölkerung spielen nach wie vor ethnische Minderheiten sowie chinesische und indische Gemeinschaften eine wichtige Rolle. Auch Remigranten verschiedener Epochen aus den USA und Europa haben einen besonderen Status. Mit ihrer kulturell-sprachlichen Nähe zu Mikronesien, asiatischen Einflüssen und europäisch-amerikanischen Kolonialgeschichte entziehen sich die Philippinen gängigen regionalen Zuordnungen der Ethnologie. Sie sind somit sehr gut geeignet, neuere Theorien zu Kulturwandel, Modernität, Globalisierung, Staatlichkeit und politischer Organisation kritisch zu diskutieren. In dem Seminar wird es sowohl um die Ethnographie ethnischer Minderheiten gehen, als auch um die "modernen" Philippinen, die gekennzeichnet sind durch Tourismus, Prostitiution, Arbeits- und Heiratsmigration, ethnische Konflikte, Korruption, Klientelismus, Beliebtheit von Technik und neuen Medien. Durch klassische und neue problemorientierte Ethnographien werden Einblicke in Geschichte und Alltag gegeben. Das Seminar dient zur Vorbereitung eines geplanten Feldforschungspraktikums, das maximal fünfzehn Studierenden die Möglichkeit geben soll, auf der philippinischen Insel Bohol ein eigenes Forschungsvorhaben durchzuführen. An dem Seminar können auch Studierende teilnehmen, die nicht auf die Exkursion mitkommen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literaturauszug • Cannel, F. 1999. Power and Intimacy in the Christian Philippines. (Cambridge Studies in Social and Cultural Anthropiology 109). Cambridge: Cambridge University Press. • Constable, N. 2003. Romance on a global stage. Pen pals, virtual ethnography and 'mail order' marriages. Berkeley and Los Angeles, California: University of California Press. • Eder, James F. 1993. On the Road To Tribal Extinction. Depopulation, Deculturation, and Adaptive Well- Being among the Batak of the Philippines. Quezon City: New Day Publishers. • Griffin, P. Bion and Agnes Estioko-Griffin (Hg.) 1985. The Agta of Northeastern Luzon: Recent Studies. Cebu City: University of San Carlos. • Headland, Thomas N. (ed.) 1992. The Tasaday Controversy: Assessing the Evidence. (AAA scholarly series, special publication no. 28). Washington: American Anthropological Association. 20 mailto:bettina.beer@unilu.ch Gibt es das Weltsystem für die intime Beziehung? Dozent: PD Dr. rer. Pol. Takemitsu Morikawa Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2014 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In der modernen, funktional differenzierten Gesellschaft ist das System für Intimbeziehungen bzw. Liebe neben anderen Funktionssystemen wie von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Religion u.a. ausdifferenziert. Existiert jedoch das Weltsystem für Intimbeziehungen wie Weltpolitik, Weltwirtschaft, Weltwissenschaft und Weltreligion? Wenn ja, in welchem Sinne? Mit dieser Leitfrage wird sich dieses Seminar mit verschieden Aspekten der "Weltsystem für Intimbeziehungen" beschäftigen. Zu Diskussionsthemen sollen gehören: 1. die romantische Liebe als Institution der modernen Gesellschaft. Was ist "Romantische Liebe"?; 2. Verbreitungsmedien der Liebessemantik (Roman, Zeitschriften, Kinofilme, Fernsehdramen, u.a.); 3. Formen und Wandel von Intimbeziehungen im kulturellen und historischen Vergleich; 4. Ende der Liebe? Freundschaftssemantik und Liebessemantik; 5. Polyamore Bewegung; 6. Moderne Liebe und Homosexualität. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: takemitsu.morikawa@unilu.ch Literatur • Freiesleben de Blasio, Birgitte et al., Preferential Attachment in Sexual Networks, PNAS 104, 2007, 10762-10767 • Herzog, Dagmar, Sexuality in Europe. A Twentieth-Century History, Cambridge 2011 • Jankowiak, William R. (Hg.), Intimacies. Love and Sex Across Cultures, New York 2008 • Jankowiak, William R./Fischer Edward F., A Cross-Cultural Perspective on Romantic Love, Ethnology 31, 1992, 149-155 • Kluckhohn, Paul, Die Auffassung der Liebe in der Literatur des 18. Jahrhunderts und in der Romantik,Tübingen 1966 • Lenz, Karl: Paare in Spielfilmen – Paare im Alltag, in: Manfred Mai/Rainer Winter (Hrsg.), Das Kino der Gesellschaft – die Gesellschaft des Kinos. Interdisziplinäre Positionen, Analysen und Zugänge, Köln 2006, 117-147. • Lenz, Karl: Soziologie der Zweierbeziehung. Eine Einführung. 4. Aufl., Wiesbaden 2009.: VS Verlag für Sozialwissenschaften. • Leupold, Andrea, Liebe und Partnerschaft: Formen der Codierung von Ehen. Zeitschrift für Soziologie 12, 1983, 297-327 • Luhmann, Niklas, Liebe als Passion: Zur Codierung von Intimität, Frankfurt 1982 • Morikawa, Takemitsu (Hg.), Die Welt der Liebe. Liebessemantiken zwischen Globalität und Lokalität, Bielefeld 2014 • Padilla, Mark B. et al. (Hg.), Love and Globalization, Nashville 2007 • Therborn, Göran, Between Sex and Power. Family in the World 1900-2000, London 2004 • Wang, Hong-Zen/Hsiao, Hsin-Huang Michael (Hg.), Cross-Border Marriages with Asian Characteristics, Taipei 2009. 21 mailto:takemitsu.morikawa@unilu.ch Anthropology of development Dozent: Peter Larsen, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 6.09.2014 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: “Development” covers a wide range of social phenomena from international cooperation and NGO activities in the North to national planning and local grassroots projects and social struggles in the global South. This course offers an anthropological introduction and perspective on both the concept and its practice. The course treats development as a distinct and rapidly evolving social field worthy of anthropological enquiry. It briefly introduces its historical roots as well as it contemporary expressions. The course will address a number of contemporary development challenges and topics as well as examining the organizations and people involved “developing” the world – or being “developed”. On the one hand, ethnographic studies of development institutions, actors and projects will be discussed to build an understanding of the multi-facetted phenomenon. On the other hand, case studies from the Swiss development field will be introduced to show practical applications and opportunities for further research and engagement. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Essay und Referat) / 4 peter.larsen@unilu.ch Literatur • de Sardan, Jean-Pierre Olivier: 2005 Anthropology and development: understanding contemporary social • change. London and New York: Zed books. • Escobar, Arturo: 1995 Encountering development: the making and unmaking of the third world. Princeton: • Princeton University Press. • Li, Tania Murray: 2007 The will to improve: governmentality, development and the practice of politics. Durham: • Duke University Press. • Mosse, David: 2005 Cultivating development: an ethnography of aid policy and practice. London and Ann • Arbor: Pluto Press. • Rist, Gilbert: 2002 The history of development: from western origins to global faith, 2nd edition. London & New • York: Zed books. 22 mailto:peter.larsen@unilu.ch Islam als Antwort? – Frange zu Blioethik, sozialer Gerechtigkeit und politischer Ordnung aus islamischer Persektive Dozent: Dr. phil. Jürgen Endres Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: Die aktuellen technologischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen stellen auch für die so genannte „islamische Welt“ eine Herausforderung dar und werfen kontinuierlich neue Fra¬gen auf. Antworten auf solche Fragen suchen auch islamische Denkerinnen, Den-ker und Rechts¬gelehrte. Ist Gentechnologie mit dem Islam vereinbar? Was sagen muslimische Autoritäten zu Fragen des Umweltschutzes und sozialer Gerechtigkeit? Wie sollte eine Gesellschaft strukturiert, wie staatlich und rechtlich konstituiert sein? Wie kann Feminismus islamisch begründet werden? Ziel des Seminars ist es vor diesem Hintergrund, u.a. auf Basis von publizistischen Texten und islamischen Rechtsgutachten, verschiedene Antworten auf diese Fragen zu untersuchen und ver¬gleichend zu analysieren. • Überblick über islamische Diskurse zu aktuellen Themen • Erfassen und Einordnung verschiedener Positionen • Darstellung dieser Positionen in Form von Kurzreferaten Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: juergen.endres@unilu.ch 23 mailto:juergen.endres@unilu.ch Globalisierung und Organisation Dozentin: Lea Fünfschilling, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Di, 13.15 – 15.00, ab 16.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Dieses Masterseminar beleuchtet den Zusammenhang zwischen Globalisierungsprozessen und Organisationen. Dieser Zusammenhang ist wechselseitig und wird dementsprechend aus zwei Perspektiven diskutiert: Zum einen steht die Frage im Vordergrund, wie Organisationen durch ihre globalen Tätigkeiten zum Voranschreiten der Globalisierung beitragen in dem sie Praktiken, Strukturen und kulturelle Muster verbreiten. Zum anderen werden wir uns anschauen inwiefern die Globalisierung das Aufkommen bestimmter Organisationen und Organisationsformen begünstigt, so z.B. von transnationalen Unternehmen, bestimmten politische Strukturen oder kulturellen Institutionen. Diese Fragen werden aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven diskutiert (Organisationswissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaften) und anhand verschiedener Phänomene erläutert, wie z.B. ‚Glocalization‘, ‚World Polity‘, Weltgesellschaft oder ‚Global Governance‘. Das Seminar stützt sich auf theoretische Literatur sowie auf empirische Fallbeispiele. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay/Referat) / 4 Kontakt: lea.fuenfschilling@unilu.ch Literatur • Drori, G., Höllerer, M., Walgenbach, P. (2014). Global Themes and Local Variations in Organization and Management: Perspectives on Glocalization. Routeledge. • Meyer, J. (2005). Weltkultur. Wie die westlichen Prinzipien die Welt durchdringen. Suhrkamp. • Stichweh, R. (2009). Das Konzept der Weltgesellschaft. Genese und Struktur eines globalen Gesellschaftsystems. Working Paper Universität Luzern.. 24 mailto:lea.fuenfschilling@unilu.ch Die hässlichen Touristen. Ein Projektseminar zur Geschichte der Aestetik des Fremdenverkehrs Dozent: Prof. Dr. phil. Valentin Groebner Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Fr, 09.15 – 11.00, ab 19.09.2014 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die meisten Europäer fahren sehr gerne an aussergewöhnlich pittoreske Orte, um deren landschaftliche und kulturelle Schönheiten in sich aufzunehmen. Weniger begeistert sind sie gewöhnlich vom Aussehen der anderen Touristen, die sie dort antreffen - ihren eigenen Kollegen, wenn nicht Doppelgängern. In der Geschichte des modernen industriellen Fremdenverkehrs der letzten eineinhalb Jahrhunderte ist die Klage über die Banalisierung und Bedrohung des Schönen durch seine falschen Besucher (die anderen nämlich) zum festen, getreulich wiederholten Topos geworden. Ihm ist dieses Projekt- seminar gewidmet. Was sind die Wechselwirkungen zwischen den Orten des Schönen und ihren Besuchern? Welche besonderen Typen von Hässlichkeit sind gemeint, wenn von der Zerstörung eines aussergewöhnlich schönen Ortes durch seine touristische Inanspruchnahme die Rede ist? Die Stadt Luzern mit ihren etwas über fünf Millionen auswärtigen Besucherinnen und Besuchern pro Jahr dient uns dabei als Ausgangspunkt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: valentin.groebner@unilu.ch Literatur • Hans Magnus Enzensberger: Theorie des Tourismus (1957), in Ders.: Einzelheiten, Frankfurt/M. 1962, seither mehrfach neu abgedruckt. • Thomas Steinfeld (Hg.): Die Zukunft des Reisens, Frankfurt/M. 2012 25 mailto:valentin.groebner@unilu.ch Die Entstehung von Märkten und Organisationen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Gegenstand der Veranstaltung ist ein anspruchsvolles Buch, das kürzlich von zwei überaus einflussreichen Sozialwissenschaftlern veröffentlicht worden ist. Während John F. Padgett als Schlüsselfigur der aktuellen Netzwerkdebatte in Erscheinung getreten ist, gilt Walter W. Powell als wichtiger Vertreter des Neo-Institutionalismus. Auf der Grundlage einer Synthese beider Theorieperspektiven versuchen die Autoren eine Antwort auf die Frage zu entwickeln, wie Neuerungen erklärt werden können. Die Veranstaltung ist als Lektürekurs konzipiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur • Padgett, J.F./ Powell, W.W., 2012, The Emergence of Organizations and Markets. Princeton, NJ: Princeton University Press. 26 mailto:raimund.hasse@unilu.ch Globale Ungleichheit Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine:: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar befasst sich mit globaler Ungleichheit aus einer soziologischen und historischen Perspektive: Gab es globale Ungleichheit schon immer oder ist sie ein historisch relativ neues Phänomen? Was meint und wie misst man globale Ungleichheit? Was sind die Ursachen und Verlaufsformen globaler Ungleichheit und über welche Massnahmen kann man sie reduzieren? Der erste Teil des Seminars befasst sich mit der Entwicklung, der Vermessung und der Entdeckung globaler Ungleichheit als soziales Problem. Im zweiten Teil geht es um die Erklärungsmodelle globaler Ungleichheit: Wie wird globale Ungleichheit erklärt? Inwieweit lassen sich Theorien nationaler Ungleichheit (z.B. P. Bourdieu) auf globale Ungleichheit übertragen? Was ist der Erklärungsgegenstand: die Ungleichheit zwischen Ländern oder die Ungleichheit zwischen Individuen? Im dritten Teil des Seminars werden spezifische Probleme aufgegriffen und anhand von empirischem Material diskutiert: das Verhältnis von Armut und globaler Ungleichheit, die Bedeutung von Kolonialismus und Imperialismus, der Wandel und die Kritik der Entwicklungspolitik, die Rolle von UN, IWF und Weltbank und der Zusammenhang zwischen globaler Ungleichheit und interreligiösen Konflikten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder marta.waser@unilu.ch Literatur • Babb, Sarah (2012): The Washington Consensus as transnational policy paradigm: Its origins, trajectory and likely successor, Review of International Political Economy 20, 2, 268-297. • Finnemore, Martha (1996): Norms and Development: The World Bank and Poverty. S. 89-127 in: Dies.: National Interests in International Society. Ithaka: Cornell University Press. • Firebaugh, Glenn (2004): Accounting for the Recent Decline in Global Income Inequality, American Journal of Sociology 110, 2, 283-312. • Speich, Daniel (2011): The Use of Global Abstractions: National Income Accounting in the Period of Imperial Decline. Journal of Global History 6, 7-28. 27 mailto:bettina.heintz@unilu.ch mailto:marta.waser@unilu.ch Indigene Völker und expandierende Staaten Dozenten: Prof. Dr. Jürg Helbling Prof. Dr. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: Im Zentrum des Seminars stehen historisch und ethnographisch dokumentierte Fallbeispiele von indigenen Völkern, die mit Repräsentanten expandierender Staaten zusammentreffen. Offiziere, Polizisten, Richter und Beamte, aber auch Siedler und Missionare verfolgten jeweils spezifische Interesse und verhielten sich auf eine je spezifische Weise zu den indigenen Völkern. Diese wiederum reagierten in jeweils sehr unterschiedlicher Weise: die von – gewaltsamem oder passivem – Widerstand oder Rückzug, über Handel, Lohnarbeit und Allianz bis zu Assimilation und Integration in eine staatliche Gesellschaft reichen konnte. - Panindianische Konföderation der Shawnee (USA) unter Blue Jacket und Tecumseh (1790-1813) - Auf friedliche Mittel setzende Verteidigung des alten Landes der Cherokee (USA) in der Removal Ära (1829-1840) - Konflikte mit Siedlern in Deutsch-Südwest und Aufstand der Herero und Nama, der von Kolonialarmee in einem genozidalen Kriegszug niedergeschlagen wurde (1884 bis 1908) - Reaktion der Mehrheitsbevölkerung der Amharen auf die italienische Invasion in Äthiopien (1935-1942) - Allianz und Feindschaft der küstenferneren Iban (Borneo) auf den expandierenden Brooke-Staat in Sarawak, der von küstennäheren Iban- Gruppen unterstützt wird (1848 bis 1920) - Pazifizierung der Mai Enga (Papua Neuguinea) durch australische Polizeitruppen, aber auch andere durch Verzicht auf Krieg anfallende Vorteile (1940 bis 1990) - Überraschend schnelle Beendigung der Kriege bei den Waorani (Tiefland von Ecuador) durch zwei Missionarinnen, ohne Gewalt, jedoch mit materiellen Anreizen (1955 bis 1980). Das Ziel des Seminars besteht darin, auf der Basis dieser ethnographisch- historischen Fallbeispiele Muster der Interaktion zwischen Indigenen Gruppen und Repräsentanten expandierender Staaten zu ermitteln. Eine ausführliche Bibliographie wird zu beginn des Semesters vorliegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Mitarbeit an der Bearbeitung und Präsentation einer Fallstudie, Mitarbeiten am Verfassen eines Handouts (10 bis 20 Seiten) / 4 Kontakt. juerg.helbling@unilu.ch oder aram.mattiol@unilu.ch 28 mailto:juerg.helbling@unilu.ch mailto:aram.mattiol@unilu.ch Märkte Dozenten: Prof. Dr. Jürg Helbling Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Do, 15.15 - 17.00, ab 18.09.2014 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Märkte gelten als zentrale Institutionen der verschiedensten Wirtschaftsformen und der verschiedensten Gesellschaften. Aber was sind Märkte eigentlich und wie funktionieren sie? Welche Arten von Märkten kann man unterscheiden? Wie werden Märkte durch Akteure hergestellt und gehandhabt? Die Ethnologie und die Soziologie haben verschiedene Ansätze zur Analyse der unterschiedlichen Marktformen und Marktpraktiken entwickelt. Märkte werden hierbei auch unterschiedlich konzipiert, als Mechanismen, als Räume, als Orte mit Regeln etc. Das Seminar soll einen transdisziplinären Abriss dieser Ansätze geben und in die Marktethnologie und die Marktsoziologie einführen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme: vorbereitendes Bearbeiten von Fragen zur Lektüre sowie eine Kurzpräsentation / 4 Kontakt: juerg.helbling@unilu.ch oder rainer.diazbone@unilu.ch Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. 29 mailto:juerg.helbling@unilu.ch mailto:rainer.diazbone@unilu.ch Non-Profit Organisationen Dozentin: Dr. phil. Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 16.09.2014 FRO,4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Non-Profit Organisationen werden in der heutigen Gesellschaft eine zentrale Rolle als Akteure jenseits von Markt und Staat zugeschrieben und sie sind in ganz unterschiedlichen Bereichen wie beispielsweise Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, Sport, Kultur, Religion und Umwelt vorzufinden. Im Rahmen des Seminars beschäftigen wir uns zunächst mit der Ent- wicklung von Non-Profit Organisationen und deren Besonderheiten als Organisationstypus und schauen uns dann unterschiedliche Non-Profit Sektoren im internationalen Vergleich an ebenso wie aktuelle Diskursfelder zu Non-Profit Organisationen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: eva.passarge@unilu.ch Literatur • Anheier, Helmut K. (2005): Nonprofit Organizations: Theory, Management & Policy. London and New York: Routledge. • Powell, Woody and Richard Steinberg (eds.) (2006): The Nonprofit Sector: A Research Handbook. Yale: University Press. 30 mailto:eva.passarge@unilu.ch Die Humanitäre Tradition der Schweiz Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Vor 150 Jahren, im August 1864, unterzeichneten zwölf Staaten in Genf eine Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“. Das Seminar macht aus diesem Jubiläumsanlass die Geschichte der Humanitären Tradition der Schweiz zum Thema. Es geht um das Verhältnis der Schweiz zu den Genfer Konventionen und zum IKRK. Die Aufnahme der Bourbaki-Armee und die Schweizer Neutralität sind Gegenstand. Und wir blicken auf die Flüchtlingspolitik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und auf die Asylpolitik bis zur Gegenwart. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt. daniel.speich@unilu.ch 31 mailto:daniel.speich@unilu.ch Politische Inklusion: Demokratie und ihre Alternativen Dozierende: Prof. Dr. Rudolf Stichweh Prof. Dr. Anna L. Ahlers Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 10.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 11.10.2014, 09.15 - 16.00, Fr, 07.11.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 08.11.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar versucht in der Form der Zusammenarbeit zwischen einem Soziologen und einer Sinologin und Politologin eine systematische Bestandaufnahme der politischen Regimes der gegenwärtigen Welt. Es benutzt für diesen Zweck als ein zentrales analytisches Instrument die soziologische Theorie der Inklusion, die behauptet, dass in der Moderne unter Bedingungen der funktionalen Differenzierung und der Individualisierung die Einbeziehung aller Einzelnen durch die globalen Funktionssysteme eine Schlüsselfrage für die institutionelle Gestalt der Funktionssysteme ist. Für den Fall des politischen Systems bedeutet dies, dass dieses in der Moderne entweder eine der Varianten eines demokratischen Regimes verwirklicht oder für eine der anderen Regimeformen – Autoritarismus, Techno- oder Expertokratie, absolute Monarchie etc. – optiert. Auch diese nichtdemokratischen Regimes müssen dem Inklusionsimperativ der Moderne in irgendeiner Form Rechnung tragen. Deshalb eignet sich die Theorie der Inlusion für einen systematischen Vergleich der politischen Regimes. Ein besonderer Schwerpunkt wird in diesem Seminar auf China als dem einflussreichsten Fall eines expertokratischen Autoritarismus mit erheblicher landesinterner Legitimität und Ausstrahlungskraft nach außen liegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat, Essay) / 4 Kontakt: anna.ahlers@gmx.de oder rstichweh@yahoo.de Literaturauszug • Baviskar, B.S./Mathew, G. (Hg.) (2009) Inclusion and Exclusion in Local Governance. Field Studies from Rural India, New Delhi: Sage. • Ericson, D.F. (Hg.) (2011) The Politics of Inclusion and Exclusion, New York: Routledge. • Ghosh, C. (2013) The Politics of the American Dream. Democratic Inclusion in Contemporary American Political Culture, New York: Palgrave Macmillan. • Sainsbury, D. (2012) Welfare States and Immigrant Rights. The Politics of Inclusion and Exclusion, Oxford: Oxford University Press. • Stichweh, R./Windolf, P. (Hg.) (2009) Inklusion und Exklusion: Analysen zur Sozialstruktur und sozialen Ungleichheit. Wiesbaden: VS • Stichweh, R. (2014) Inklusion und Exklusion, Transcript: Bielefeld (2. Aufl.) • Young, I.M. (2000) Inclusion and Democracy, Oxford: Oxford University Press.. 32 mailto:anna.ahlers@gmx.de mailto:rstichweh@yahoo.de Einführung in die Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie Dozent: Dr. phil Tobias Werron Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 15.09.2014 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die heutige Globalisierungsforschung orientiert sich an zwei theoretischen Paradigmen, die man unter den Titeln „Globalisierungstheorien“ und „Theorien der Weltgesellschaft“ zusammenfassen kann. Diese Paradigmen sollen in diesem Seminar gemeinsam erarbeitet und miteinander verglichen werden. Im ersten Teil beschäftigen wir uns zunächst mit ihren gemeinsamen Ausgangspunkten: Was spricht überhaupt dafür, ein Problem oder Forschungsthema im Licht globaler Bezüge zu analysieren, statt sich auf einen lokalen oder nationalen Rahmen zu konzentrieren? Was ist gemeint, wenn herkömmliche Ansätze als „methodologisch nationalistisch“ kritisiert werden? Im zweiten Teil verschaffen wir uns an repräsentativen Texten ein grundlegendes Verständnis beider Paradigmen: Was haben Globalisierungstheorien und Theorien der Weltgesellschaft gemeinsam, was unterscheidet sie? Im dritten Teil befassen wir uns schliesslich mit einigen ausgewählten Forschungsthemen und fragen: Was können Globalisierungstheorien zur Formulierung und Erklärung einer spezifischen Forschungsfrage beitragen – und wie sieht dieselbe Frage im Licht von Theorien der Weltgesellschaft aus? Dabei kann es je nach Präferenz der TeilnehmerInnen um die unterschiedlichsten Themen gehen – von Märkten/Wirtschaft über Politik/Staaten bis zu Wissenschaft, Massenmedien, Sport, Kunst oder Religion. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: tobias.werron@unilu.ch Literatur • Dürrschmidt, Jörg: Globalisierung, Bielefeld: transcript, 2002 • Guillén, Mauro F.: Is Globalization Civilizing, Destructive or Feeble? A Critique of Five Key Debates in the Social Science Literature, Annual Review of Sociology 27 (2001), S. 235-260 • Werron, Tobias: Schlüsselprobleme der Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie, Soziologische Revue 35 (2012), S. 99-118 • Wimmer, Andreas/Nina Glick-Schiller: Methodological Nationalism and beyond: Nation-state building, migration and the social sciences, Global Networks 2 (2002), S. 301-334 • Wobbe, Theresa: Weltgesellschaft, Bielefeld: transcript, 2000 33 mailto:tobias.werron@unilu.ch Modul Weltpolitik Die Staatsverwaltung zwischen Demokratie, Rechtsstaat und Markt Dozent: PD Dr. iur. Andreas Abegg Durchführender Fachbereich: RechtswissenschaftMi Termine: wöchentlich Mo, 17.15 - 19.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Voraussetzungen: Die Tendenz der staatlichen Verwaltung, ihre Tätigkeiten immer mehr im Rahmen des Privatrechts abzuwickeln, ist heute trotz Wirtschaftskrise unge-brochen. Die davon betroffenen Bereiche reichen vom Verhältnis zwischen Staat und Staatsangestellten über öffentlich-private Kooperationen zur Er-stellung von Infrastruktur und Bauten bis hin zur Auslagerung sicherheits-politischer Aufgaben an Private. Das Verwaltungsprivatrecht bezeichnet das Recht, das auf die privatrechtlich tätige Verwaltung Anwendung findet. Mit der Zuweisung eines Verwaltungshandelns zum Privatrecht finden grund-sätzlich privatrechtliche Normen Anwendung, die jedoch in mannigfaltiger Weise durch öffentliches Recht beeinflusst oder überlagert werden. Allgemeine Kenntnisse des Privatrechts und des Verwaltungsrechts. Die Lehrveranstaltung baut auf Grundlagenkenntnissen verschiedener Rechtsbereiche auf, insbesondere auf jenen des Obligationenrechts, des Gesellschaftsrechts und des Verwaltungsrechts. Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik mit entsprechenden Kenntnissen oder mit der Bereitschaft, sich diese Kenntnisse im notwenigen Mass anzueignen, sind in der Veranstaltung willkommen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: andreas.abegg@doz.unilu.ch Literatur Gesetzestexte: BV, OR/ZGB. 34 mailto:andreas.abegg@doz.unilu.ch Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unter- schiedliche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demokratietheorie. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi- Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die früh- neuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative versus deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die VL begleitende Proseminar, das von Frau Dr. Andrea Schlenker angeboten wird, parallel zu besuchen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern sie die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Platform OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. • Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 35 Current Issues in Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The course focuses on current issues in Human Rights Law. These may include, inter alia, rights of indigenous minorities, reproductive rights, enforced disappearances, migration etc. In doing so, both the approaches, questions and answers given at the universal and the regional level shall be analyzed, compared and discussed. Voraussetzungen: Umfang: Knowledge of human rights law. Die Vorlesung baut auf der Vorlesung International Human Rights Law auf und setzt gute Kenntnisse der Menschenrechte voraus. Sie kann daher nur von jenen Studierende des Masterstudienganges WG/WP besucht werden, die bereits erfolgreich die LV International Human Rights Law besucht haben. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: graded written or oral exam / 6 Kontakt: nicole.scheiber@unilu.ch (research assistant) angela.hefti@unilu.ch (research assistant) maya.taylan@unilu.ch (research assistant) martina.caroni@unilu.ch Literatur Reader 36 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2014 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungsbereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrations- rechtes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen nationalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS MEYER/LISA OTT, Migrationsrecht – Eine Einführung, 2. Auflage, Bern 2011. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: • Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20); • Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); • Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); • Asylgesetz (AsylG); • Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (FZA) 37 mailto:martina.caroni@unilu.ch Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00 , ab 18.09.2014 FRO, HS 9 14-täglich Di , 13.15 – 15.00, ab 16. 09.2014 FRO, HS 9 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Frie- denssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zen- tralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemei- ne Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landes- recht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlich- keit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeilegung, Gewaltverbot, gerichtliche Streit- beilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils ak- tuellen völkerrechtlichen Fragestellungen und Ereignisse erläutert und ana- lysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis er- möglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbe- reiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch oder maya.taylan@unilu.ch (Assistenz) Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. Der Erwerb einer Sammlung völkerrechtlicher Verträge ist zwar wünschenswert, aber nicht unabdingbar, da das Lehrbuch im Anhang den Wortlaut der UNO-Charta sowie des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge zumindest in Auszügen enthält. Wer jedoch eine Sammlung völkerrechtlicher Verträge anschaffen möchte, dem sei die Sammlung von ANDREAS R. ZIEGLER, Internationale Verträge (unter Einschluss des Rechts der auswärtigen Beziehungen), Textsammlung 2009, Bern 2009 oder jene von ALBRECHT RANDELZHOFER, Völkerrechtliche Verträge (Beck-Texte im dtv), 12. Auflage 2010 angeraten. 38 mailto:martina.caroni@unilu.ch mailto:maya.taylan@unilu.ch Terrorism and the Law Dozent: Peter Coenen, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 08.15 - 10.00, ab 15.09.2014 FRO, HS 7 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The balance of the needs of law enforcement agencies in the fight against terrorism and the rights of individuals – both terrorist suspects and the general public – are a matter of extensive discussion. This course will examine the scope of permissible and impermissible operations to combat terrorism by examining and comparing rules of domestic and international law and practice. We will focus on the effort lawmakers and courts have placed on striking a balance between the protection of the public and the preservation of a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; interrogation practices; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra- territorial character; terrorism and immigration law; non-criminal sanctions, or suing terrorists in court; and targeted killings. The students become familiar with the legal framework of the WTO and the legal principles of WTO law, such as national treatment, most-favoured- nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret WTO legal texts and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: peter.coenen@unilu.ch Literature READER 39 mailto:peter.coenen@unilu.ch The Law and Policy of the World Trade Organization (WTO) Dozenten: Dr. Iur. Nicolas Diebold, LL.M. Prof. Dr. Iur. Christoph Beat Graber Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Do, 25.09.2014, 08.15 - 18.00, Fr, 26.09.2014, 08.15 - 18.00, Sa, 27.09.2014, 08.15 - 12.00 FRO, 4.B47 Do, 20.11.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 4.B47 Fr, 21.11.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course introduces the multilateral trading system embodied in the World Trade Organization (WTO) and addresses the legal issues that arise under WTO law and dispute settlement; for instance: May the US restrict the sale of shrimp that are caught by killing endangered species of sea turtles? May Australia require that all cigarettes are sold in plain, unbranded packages? May the EU prohibit the import of seal fur due to inhumane killing of seals? May the US restrict the business of online gambling? Does the lack of criminal procedures and penalties for counterfeiting and piracy in China constitute a violation of WTO obligations? Combining law, economics and political science, the course offers an overview on the WTO’s prime agreements covering trade in goods, trade in services and trade-related aspects of intellectual property rights. Institutional aspects and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view to familiarize students with the legal disciplines under the WTO. In- depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. Methodically, the course builds on the case law method. WTO law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). The students become familiar with the legal framework of the WTO and the legal principles of WTO law, such as national treatment, most-favoured- nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret WTO legal texts and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Voraussetzungen: Umfang: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in globalization and international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: see above / 6 Kontakt: nicolas.diebold@doz.unilu.ch oder christoph-beat.graber@unilu.ch 40 mailto:nicolas.diebold@doz.unilu.ch mailto:christoph-beat.graber@unilu.ch African Law – Contemporary Issues in the Law of Sub-Saharan Africa: Crisis, Constitutionalism and Hope Dozentin: Jun. Ass.-Prof. Lauren Fielder, JD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Blockveranstaltung; Termine und Räume noch offen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course examines the factors that shape contemporary Sub-Saharan African constitutional law and state structures/policies. First, It provides an introduction to the contemporary, pressing issues in African law. In addition, it introduces the diversity of the continent which provides a framework for further analysis. We will use a Comparative Constitutional approach to evaluate the sucessess and failures of Sub-Saharan African Constitu- tionalism, and in so doing we will see links between the government action of and conflict, human rights violations and massive levels of human suffering. - Understand the diversity and complexity of Africa - Identify individual Sub-Saharan African States on a map - Become familiar with current events occurring in Sub-Saharan Africa - Become familiar with the major crises on the continent, the major conflicts and the suffering of the people through massive human rights abuses - Gain a broader knowledge of the politics of the region by understanding its history - Identify pressing legal issues in sub-saharan Africa - Beccome familiar with major treaties that apply to African human rights Voraussetzungen: Umfang: keine 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: class participation, including deep debate over the problems pressing Africa, reading and providing a brief reaction paper to at least two of the background readings; final exam / 6 Kontakt: lauren.fielder@unilu.ch Literatur Reader 41 mailto:lauren.fielder@unilu.ch Regulation Without Law? Law and the Technologies of the 21. Century Dozenten: Prof. Dr. iur. Christoph Beat Graber Ass.-Prof. Dr. iur. Vagias Karavas Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The rapid evolution of technology in the twenty-first century has changed our everyday experience. Every time we connect to the online world we are faced with filtering technologies that determine what we can or cannot view. More and more we are tied into technology-driven regimes that tether us to manufacturers able to control our experience through locked-in systems and “updates”, such as with the iPhone. Dependency-creating technologies are being developed, such as “terminator seeds” that self-destruct after one use, forcing farmers to buy seeds anew every season. These technologies exclude people in a manner analogous to state-enacted property regimes, or make them dependent on their manufacturers raising issues of power balance. But, how is it that we should understand these technologies and the fact that they have law-like effects? Should we understand them as law or as part of the legal system? At the same time, how do these new technologies affect the way we conceive law? During the course we are going to take a primarily theoretical approach to reflect on the relationship between law and new technologies of the twenty-first century and how the concepts of “law” and “regulation” evolve under these new technological conditions. Understanding the relationship between the law and new technologies. A practical application of legal theory. Voraussetzungen: Umfang: Gute Englischkenntnisse sowie ein Interesse für neue Technologien und deren Auswirkung auf Recht und Gesellschaft. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: oral or written exam (depending on the number of students) / 6 Kontakt: christoph-beat.graber@unilu.ch or vagias.karavas@unilu.ch Literatur Reader 42 mailto:christoph-beat.graber@unilu.ch mailto:vagias.karavas@unilu.ch Rechtsgeschichte totalitärer System Dozent: PD Dr. iur. Thomas Henne Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Recht ist auch in totalitären Systemen ein zentrales Legitimations- und Steuerungsinstrument. Die Vorlesung geht auf diese Funktion des Rechts besonders im Hinblick auf das nationalsozialistische Deutschland 1933-45 und die DDR 1949-89 ein. Ausgehend von einem entideologisierten Verständnis totalitärer Strukturen und ihres Wandels wird dabei auch ein Vergleich verschiedener Formen totalitärer Herrschaft möglich. Das „Recht im Unrecht“ (Michael Stolleis) wird zum Einstieg anhand seiner Funktion in der jeweiligen Ideologie analysiert und dann anhand von Rechtspraxis und zeitgenössischer Wissenschaft untersucht. Nicht die zu pauschale und statische Formel vom „Unrechtsstaat“ ist dabei leitend, sondern die in den verschiedenen Stadien der Diktaturen je unterschiedliche Funktionsweise des Rechts in totalitären Systemen. Dabei wird zugleich deutlich, wie einzelne Elemente solcher Rechtsordnungen auch in rechtsstaatlichen Strukturen auftauchen können. Die Vorlesung knüpft an zentrale Themen der Veranstaltung „Grundlagen des Rechts“ an. Die Studierenden sollen die Funktion des Rechts in totalitären Systemen verstehen. Voraussetzungen: Umfang: Ein Interesse für die rechtlichen Grundlagen ist von Vorteil; Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich aktiv an den Diskussionen beteiligen und sich zur Übernahme gelegentlicher Kurzreferate bereit erklären. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: thomas.henne@unilu.ch 43 mailto:thomas.henne@unilu.ch Oekonomische Theorie der Politik Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung widmet sich der Analyse politischer Prozesse aus einer ökonomischen Perspektive. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die Erklärung des Verhaltens wichtiger politischer Akteure wie Wähler, Politiker, Interessengruppen oder Medien und der Einfluss verschiedener politischer Institutionen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: Simon.luechinger@unilu.ch oder oeksem@unilu.ch 44 mailto:Simon.luechinger@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch Umweltökonomik Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Di, 13.15 – 15.00, ab 16.09.2014 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Dringliche Umweltprobleme wie Klimaerwärmung, Luftverschmutzung oder Fluglärm finden immer wieder grosse Aufmerksamkeit. Die Vorlesung geht den Ursachen und Lösungsansätzen von Umweltproblemen aus einer ökonomischen Perspektive nach. Wichtige Themen sind die Analyse des Grundproblems und die vergleichende Beurteilung verschiedener umweltpolitischer Instrumente. Umweltpolitische Ziele können mit anderen Zielen in Konflikt stehen. Deshalb brauchen Entscheidungsträger Informationen über die Bedeutung der Umweltqualität für die betroffene Bevölkerung. Die Vorlesung stellt die wichtigsten Bewertungsverfahren von Umweltqualität vor. 1) Die Studierenden wissen, was aus einer ökonomischen Perspektive die Ursachen von Umweltverschmutzung sind. 2) Die Studierenden kennen die Vor- und Nachteile verschiedener Instrumente der Umweltpolitik. 3) Die Studierenden kennen und verstehen die wichtigsten Verfahren zur Bewertung von Umweltqualität. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: simon.luechinger@unilu.ch oder oeksem@unilu.ch Literatur • Kolstad, Charles D. (2011). Intermediate Environmental Economics. International 2nd ed. Oxford: Oxford University Press. • Weiterführender Text zur Vertiefung (freiwillige Lektüre!) • Perman, Roger, Yue Ma, James McGilvray und Michael Common (2003). Natural Resource and Environmental Economics. 3rd ed. Essex: Pearson Education Limited. 45 mailto:simon.luechinger@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch International Monetary Economics Dozent: Dr. Christoph Moser Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Fr, 10.15 - 12.00, ab 26.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: What determines the foreign exchange rate in the short- and long-term? What are the effects of monetary and fiscal policy in an open economy? What drives a country's choice of the foreign exchange rate regime and why are some countries more prone to financial crises than others? A number of simple theoretical frameworks will be developed that allow us to discuss recent economic policy issues. The core objective of the course is to develop simple macroeconomic models of open economies that can be usefully applied to international economic phenomena ranging from the global financial imbalances, the Chinese exchange rate regime, the European Monetary Union, reform proposals for the international financial architecture to global financial crises. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung „Analyse der Gesamtwirtschaft“ 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: moser@kof.ethaz.ch Literatur • Krugman, Paul, Maurice Obstfeld and Marc Melitz (2011), International Economics: Theory and Policy, International Edition, 9th Edition, Addison-Wesley. • Klein, Michael and Jay Shambaugh (2010), Exchange Rate Regimes in the Modern Era, MIT Press. 46 mailto:moser@kof.ethaz.ch Wachstum und Entwicklung Dozent: Dr. Christoph Moser Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Fr, 08.15 - 10.00, ab 19.09.2014 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Warum sind manche Länder reich und andere arm? Die Vorlesung befasst sich mit den möglichen Gründen für die grossen internationalen Unterschiede in Einkommen und Lebensstandard sowie in deren Wachstumsraten. Ausgehend vom Solow-Modell wird die Rolle von physischem Kapital, Bevölkerungswachstum, Ausbildung, Gesundheit, Effizienz und technologischem Fortschritt analysiert. Des Weiteren werden die Rolle von Institutionen, Wirtschaftspolitik, Korruption, Ungleichheit, Kultur, Klima und natürlichen Ressourcen besprochen. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung Analyse der Gesamtwirtschaft wird empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: christoph.moser@doz.unilu.ch oder oeksem@unilu.ch Literatur • David N. Weil (2009), Economic Growth, 3nd edition, Pearson Addison Wesley. 47 mailto:christoph.moser@doz.unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in die Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik ein. Themen sind: - Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitische Eingriffe - Grundlegende Aspekte des gesellschaftlichen Grundkonsenses - Grundlegende politische Rechte und Institutionen - Gesellschaftliche Entscheidungsverfahren: Preismechanismus, Demokratie, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftliche Interessengruppen - Grundregeln über Allokation, Umweltpolitik, Verteilung, Stabilisierung - Verhaltensbeeinflussung mittels Information, Methoden der Präferenzerfassung, Wirtschaftspolitische Instrumente und deren Anwendung - Wirtschaftspolitische Berater und Institutionen der Beratung Die Analyse erfolgt aus verschiedenen Perspektiven: im politisch- ökonomischen System; auf der Ebene des gesellschaftlichen Konsens; auf der Ebene des laufenden politischen Prozesses; in der wirtschaftspolitischen Beratung. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christioph.schaltegger@unilu.ch Literatur • Feld, Frey, Kirchgässner (2009), Demokratische Wirtschaftspolitik. Vahlen. München 48 mailto:christioph.schaltegger@unilu.ch Public Economics Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Finanzpolitik steht wie kaum ein anderes Thema im Zentrum der wirtschaftspolitischen Diskussion. Mit der aktuellen Verschuldungskrise stossen die Möglichkeiten und Grenzen fiskalpolitischer Instrumente erneut auf breites Interesse – es stellen sich Fragen an Wissenschaft und Politik. Der Kurs Öffentliche Ausgaben und Sozialversicherungen vermittelt die wichtigsten finanzpolitischen Themen aus ökonomischer Sicht. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Verbindung zwischen wissenschaftlicher Diskussion und konkreter politischer Anwendung. Wo möglich, wird auf die Schweizer Verhältnisse Bezug genommen. Den Studierenden werden die Fähigkeiten zur fundierten wirtschaftspolitischen Diskussion und Meinungsbildung im Bereich der Finanzpolitik vermittelt. Die Studierenden erarbeiten die finanzwissenschaftlichen Grundlagen zur Analyse von Staatsausgaben und Sozialversicherungen, zur Beurteilung einer langfristig tragfähigen Finanzpolitik wie auch unterschiedlicher finanzwissenschaftlicher Probleme. Dabei spielen traditionelle Ansätze wie auch Erklärungsansätze der Politischen Ökonomie oder der Institutionenökonomie eine Rolle. Fragen der Konsolidierungs- und Stabilisierungspolitik schaffen ausserdem einen Bezug zur aktuellen wirtschaftspolitischen Diskussion. Konkrete Reformvorhaben der Schweizer Finanzpolitik werden analysiert. Voraussetzungen: Umfang: Bachelor in Politischer Oekonomie 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christoph.schaltegger@unilu.ch Literatur gemäss Vorlesungsprogramm auf OLAT. 49 mailto:christoph.schaltegger@unilu.ch Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Dozentin: Prof. Dr. Manuels Spindler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ beschäftigt sich mit dem aktuellen Wandel der zwischen- staatlichen Beziehungen weg von einer „Staatenwelt“ souveräner, voneinander unabhängiger Staaten hin zu dem, was man – in Ansätzen – als „Weltpolitik“ bezeichnen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung des internationalen Systems, seine Akteure und Strukturen, die wichtigsten Problembereiche internationaler und globaler Politik sowie die einflussreichsten theoretischen Perspektiven der Disziplin Internationale Beziehungen. In einem ersten Teil werden die Entwicklung der politikwissenschaftlichen Teildisziplin „Internationale Beziehungen“ (IB) sowie verschiedene theo- retische Perspektiven auf die wichtigsten Akteure (wie Staaten, Internationa- le Organisationen, NGOs, Multinationale Konzerne, zivilgesellschaftliche Akteure) und Strukturen internationaler Politik diskutiert. Dabei wird u.a. der zunehmende Bedeutungsverlust einer Trennung von Innen- und Aussen- politik, vergleichender Politik und IB bzw. auch einer Trennung von IB und anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen (wie beispielsweise der Soziologie) thematisiert. Im zweiten Teil werden aktuelle Probleme und Zukunftsfragen globaler Politik in ausgewählten zentralen Politikfeldern der IB (wie internationale/globale Sicherheit, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung, Nord-Süd-Beziehungen, globaler Umweltschutz und internationale Menschenrechte) diskutiert. Begleitend zur Vorlesung werden zwei vertiefende Seminare angeboten: für StudienanfängerInnen das Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ und für fortgeschrittene Studierende das Hauptseminar „Der Staat in Theorie und Praxis internationaler und globaler Politik“. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: Manuela.spindler@global-politics.org oder polsem@unilu.ch Literatur Vorlesungsbegleitend: • Baylis, John/ Smith, Steve/ Owens, Jessica (Hg.) (2014): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 6. überarb. Aufl., Oxford UP. Weitere Literatur: • Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2013): Handbook of International Relations, 2. Aufl., Sage. • Krell, Gert (2009): Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der Internationalen Beziehungen, 4. überarb. Auflage, Nomos. • Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard, Kruck, Andreas (2013) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, 4. Aufl., VS Verlag. • Schieder, Siegfried/ Spindler, Manuela (Hg.) (2010): Theorien der Internationalen Beziehungen, 3. überarb. Aufl., UTB. • Schimmelfennig, Frank (2013), Internationale Politik, 3. akt. Aufl., UTB. 50 mailto:Manuela.spindler@global-politics.org mailto:polsem@unilu.ch Comparative Constitutional Law in Action Dozenten: Kyriaki Topidi, PdD Peter Coenen, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course firstly provides an introduction into the methodology of comparative constitutional law. We will study how and why constitutional concepts “travel abroad” and influence foreign nations and how CCL is used by courts in various jurisdictions. The second and main part of the course deals with the concrete application of comparative constitutional methodology. This will be done on the basis of how the rights to privacy and to education have been dealt with in various countries and by various institutions. Apart from looking at different legal solutions and court decisions from all over the world addressing those rights, we will also explore how international and transnational standards have influenced that legal practice. The right of privacy, which of course centers around every human being’s freedom to make decisions about his or her life, will be assessed in particular with respect to how it is viewed against a public right to know and to have information and a state’s interest in preserving law and order, moral and the rights of others. The right to education is a particularly controversial issue in states with a divers makeup of society. We will explore the rights of parents and children as opposed to the regulatory prerogatives of governments. To become acquainted with working in English (this course does not require students to be proficient in English, but will help them getting there …); to understand the principles and methods of comparative legal analysis, to apply them in practice, and to apply comparative constitutional law to various legal problems and to see how it broadens the horizon of those engaged in legal analysis. Voraussetzungen: Umfang: Good knowledge of English, willingness to expand your horizon by comparing and evaluating different legal systems, active class participation and assignements, practical exercises. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch oder peter.coenen@unilu.ch Literatur Reader 51 mailto:kyriaki.topidi@unilu.ch mailto:peter.coenen@unilu.ch Comparative Religious Rights in the Public Sphere Dozent: Kyriaki Topidi, PdD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 15.15 – 17.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course will examine the predominant global models on how law and religion interact with each other. The course is concerned with how both institutional and personal religion are accommodated by the legal world within which they exist. The issues addressed in particular will be: • the historical development of the law of religion, • the establishment of religion by law, • the legal position of voluntary religious bodies, • the place of courts in religious disputes, • the direct public financing of religions, • discrimination law and religious bodies, and • religious dialogue with the government and the religious provision of services to the public. These topics will be addressed from a comparative perspective. The ultimate aim of the course is to equip students with tools to tackle critically the questions raised on the relationship between law and religion under different worldviews and various religious traditions including Judaism, Islamism and Christianity. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam, 2 hours (50%), participation and class assignments (25%), written assignment (25%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur Reader 52 mailto:kyriaki.topidi@unilu.ch Wettbewerbspolitik Dozent: Dr. rer. Oec. Alain Egli Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Di, 17.15 – 19.00, ab 16.09.2014 FRO, 3.52 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar führt in die Grundlagen der Wettbewerbspolitik ein. Schwerpunkte dieser Einführung sind die Themenbereiche Marktmacht, Wettbewerbsabreden, Zusammenschlüsse von Unternehmen und missbräuchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen. Zudem behandelt das Seminar die schweizerischen Wettbewerbsbehörden und ihre Tätigkeiten. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesung "Ökonomie und menschliches Verhalten". Zudem wird die Vorlesung "Mikroökonomie" empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme / 4 Kontakt: alain.egli@doz.unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 53 mailto:alain.egli@doz.unilu.ch The democratic legitimacy of the EU Dozent: Prof. Dr. John Erik Fossum Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Do, 18.09.2014, 12.15 – 13.00 FRO, 4.B01 Do, 20.11.2014, 10.15 – 18.00 FRO, 3.B58 Fr, 21.11.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The course examines the nature and status of democracy in the European Union. Students are introduced to different theoretical perspectives on EU democracy; key concepts; institutional and constitutional arrangements; and recent developments in the EU, with particular emphasis on the euro-crisis. Umfang: Sprache: 1 Semesterwochenstunde Englisch, allerdings können Essays und Teilnahme auch in Deutsch sein. Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 2 Kontakt: j.e.fossum@arena.uio.no Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Bauböck, R. (2007) “Why European Citizenship? Normative Approaches to Supranational Union”, Theoretical Inquiries in Law 8(2): 452-488. • Benz, A. (2013) “An Asymmetric Two-level Game: Parliaments in the Euro Crisis”, in Crum, B. and J.E. Fossum (eds.) Practices of Inter-Parliamentary Coordination in International Politics – The European Union and Beyond, Essex: ECPR Press, ch.8, 125-140. • Crum, B. and J.E. Fossum (2013)(eds.) Practices of Inter-Parliamentary Coordination in International Politics – The European Union and Beyond, Essex: ECPR Press, chaps. 1, 15, pp.1-14 and 251-268. • Eriksen, E. O. and J.E. Fossum (2012) “Introduction: reconfiguring European democracy”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 1- 13. • Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (2012) “Europe’s Challenge: reconstituting Europe or reconfiguring democracy”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 14-38. • Fossum, J.E. and A.J. Menéndez (2012) “Democracy and constitution making in the European Union”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 74-92. • Menendez, Agustín J. 2013. The Existential Crisis of the European Union, German Law Journal 14 (5): 453–525. • Moravcsik , A. (2006) “What Can We Learn from the Collapse of the European Constitution Project?”, Politische Vierteljahresschrift, 47(2): 219-41. • Scharpf, F. (2012) ”Legitimacy Intermediation in the Multilevel European Polity and Its Collapse in the Euro Crisis”, MPIfG Discussion Paper 12/6, pp.1-41. 54 mailto:j.e.fossum@arena.uio.no Political participation Dozent: Dr. Sergiu Gherghina Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung:. Termine: Do, 25.09.2014, 13.15 – 17.00 FRO, 3.A05 14-täglich Do, 13.30 - 17.00, ab 16.10.2014 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: How and why do people participate in public life? What are the forms and consequences of their involvement? This course aims to provide an answer to these questions building on the idea that political participation is a key element of democratic systems. It focuses on the study of political participation in comparative perspective – over time and across countries in Europe (some comparisons with the United States will be made in particular sessions). The classes will focus on both electoral (voting) and non-electoral participation (membership in political groups, contacting politicians, participation in electoral campaigns, and protest politics, involvement in direct democracy, and participation in deliberative processes). In particular, the course will explore the meaning of political participation, the evolution of the concept and its measurement, and the determinants of citizen behavior. This course combines the conceptual and empirical approaches. The readings and lectures are designed to enhance students’ ability to think critically about citizen participation. The main objectives are to provide a basic understanding of the concepts of citizen participation in politics, knowledge of the main debates, analytical insight, and awareness about new areas of research in the field of participation. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: English Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme, Referat, Essay (benotet) / 4 Kontakt: gherghina@soz.uni-frankfurt.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. 55 mailto:gherghina@soz.uni-frankfurt.de Gridlock: Why Global Cooperation is failing when we need it most Dozent: Prof. Dr. David Held Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Vorbesprechung: Termine: Mi, 17.09.2014, 12.15 – 13.00 FRO, 3.B57 Do, 30.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B47 Fr, 31.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course will explore the changing nature and form of globalisation, the institutional context of contemporary global change, and why it is that decision-making at the global level is now gridlocked. The argument will be that the post Second World War order was hugely successful but that it has now created conditions that undermine the original institutional settlement that underpinned it. What causes gridlock? Is there a way out of it? At the end of the lectures and discussions, it is hoped that there will be a clear response to these issues. Umfang: Sprache: 1 Semesterstundenwochen English Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 2 Kontakt. david.held@durham.ac.uk oder omar.serrano@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT. 56 mailto:david.held@durham.ac.uk mailto:omar.serrano@unilu.ch Urban Politics / Metropolitan Governance Dozent: Dr. Philippe Koch Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wer verfügt über politische Macht in der Stadt? Wie können politische Prozesse in urbanen Räumen beeinflusst werden? Mit welchen theore- tischen und methodischen Ansätzen lässt sich Stadtpolitik analysieren? Das Seminar beschäftigt sich mit diesen Fragen. Konkret behandeln wir im ersten Teil des Seminars die wichtigsten theoretischen Ansätze, um Machtstrukturen in Städten zu untersuchen. Im zweiten Teil des Seminars werden wir anhand empirischer Studien aus verschiedenen Teilen der Welt einen Blick auf Praktiken und Institutionen städtischer Politik werfen. Die Seminarsprache ist Deutsch. Vorträge können aber auch auf Englisch gehalten werden. Viele Texte sind zudem in englischer Sprache verfasst. Der Kurs verfolgt drei Ziele: 1. Die Teilnehmenden wissen, welche politischen Sachgeschäfte in der Stadtpolitik relevant sind und die politischen Auseinandersetzungen prägen. 2. Die Teilnehmenden sind in der Lage kritisch und theoretisch informiert, die politischen Bedingungen urbaner Gesellschaften zu analysieren. 3. Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Debatten der politikwissenschaftlichen Subdisziplin Urban Politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, Vorträge können aber auch auf Englisch gehalten werden. Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/ Essay (benotet) / 4 Kontakt: philippe.koch@zda.uhz.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT. Literatur • Jonathan S Davies und David L Imbroscio (Eds.) (2009), Theories of Urban Politics (2nd Edition), London: Sage. 57 mailto:philippe.koch@zda.uhz.ch Macht und Legitimität: Dozentin: Dr. phil. Katrin Meyer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 17.15 - 19.00, ab 17.09.2014 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Machtverhältnisse gelten seit der neuzeitlichen politischen Theorie als legi- timationsbedürftig, wenn sie in Form staatlicher Herrschaft und Gewalt in Erscheinung treten und die Freiheit des Individuums einschränken. Diese Unterstellung der Legitimationsbedürftigkeit politischer Macht ist bis heute in Theorie und Praxis der politischen Diskurse konstitutiv. Die fehlende Legiti- mität zur Herrschaft ist ein wiederkehrendes Argument in Revolutionen und Volksaufständen, aber es ist auch ein Vorwurf, der gegen transnationale Organisationen oder zivilgesellschaftliche NGOs, die politische Macht be- anspruchen, erhoben wird. Das Seminar behandelt diesen für uns selbstverständlichen Zusammenhang von Macht und Legitimität in zwei Teilen. Im ersten Teil werden klassische Positionen von der Antike bis zur Moderne diskutiert. Im zweiten Teil werden aktuelle Positionen behandelt, die die traditionellen Machtmodelle der politischen Theorie in Frage stellen und damit auch den Fokus auf Legitimität verändern. Teil I: Klassische Perspektiven auf das Verhältnis von Macht und Legitimität Bereits in der griechischen Antike wird, parallel zur Entfaltung staatlicher Herrschaftstypen, die These formuliert, jede legitime, staatliche Macht sei letztlich nichts anderes als der Ausdruck des Rechts des Stärkeren. Diese radikale Gleichsetzung von Macht und Legitimität, die erstmals beim griechischen Geschichtsschreiber Thukydides (als These der Athener) formuliert wird, ist ein wiederkehrender Topos der politischen Theorie bis zur Gegenwart. Gegen diese Position werden seit Platon Argumente mobilisiert, die die Legitimität der Macht dadurch begründen, dass sie gut und gerecht sei oder dass sie durch die vertragsmässige Willenskundgebung des Volkes zustande gekommen sei. Im Seminar wird diese „klassische“ Kontroverse anhand der Texte von Thukydides, Platon, Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau und Alexis de Tocqueville diskutiert. Teil II: Aktuelle Kritik am Verhältnis von Macht und Legitimität Die traditionelle Konzeptualisierung legitimer politischer Macht wird im 19. und 20. Jahrhundert vor allem durch zwei Entwicklungen in Frage gestellt. Zum einen wird die theoretische Gleichsetzung von Macht mit politischer Herrschaft und Gewalt aufgekündigt. Macht wird zusehends zu einem Begriff für anonyme soziale Praktiken, die den Gesellschaftskörper durchziehen und sich in Ökonomie, Wissenschaft, Familie und Sprache reproduzieren. Damit wird fraglich, ob sich Macht überhaupt legitimieren lasse, da sie doch ‚überall’ ist resp. es wird fraglich, was Legitimität bedeutet, wenn sie nicht mehr nur auf staatliche Herrschaft bezogen ist. Die zweite Kritik am Verhältnis von Macht und Legitimität richtet sich gegen die traditionelle Bestimmung von ‚natürlichen’ Machtverhältnissen in Familie und Ökonomie, die als nicht legitimationsbedürftig gelten, im Gegensatz zu den ‚künstlichen’ Machtformen der Politik. Gegen diese Naturalisierung von Machtverhältnissen haben sich vor allem marxistische, feministische und postkoloniale Autorinnen gewendet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme/Referat / 4 Kontakt: katrin.meyer@unibas.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 58 mailto:katrin.meyer@unibas.ch Policy Diffusion und regionale Integration Dozentin: Myriam Oehri, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2014 FRO,4.A07 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Im Zuge der wirtschaftlichen und sozialen Globalisierung wurden Ideen, Standards und Regeln durch inter- und transnationale Initiativen vermehrt auf regionaler und globaler Ebene verbreitet, teilweise gar verrechtlicht. Dieser Prozess, in den Sozialwissenschaften oftmals als Policy Diffusion bezeichnet, kann dabei verschiedene Formen annehmen: Nationalstaaten definieren mehr oder weniger bindende Regeln (z.B. hard und soft law), welche wiederum mehr oder weniger aktiv und formell in andere National- staaten exportiert werden (z.B. durch Zwang, Kooperation, Sozialisierung und Nachahmung). Im Seminar „Policy Diffusion und regionale Integration“ werden wir uns diesem Phänomen mithilfe neuerer Literatur der Internationalen Beziehun- gen annehmen. Ziel des Seminars ist es, ausgewählte Theorien und Konzepte der Verbreitung und Verrechtlichung von Policies zu verstehen und anzuwenden. Hierfür werden in einem ersten Teil theoretische und konzeptuelle Ansätze diskutiert und anhand von Beispielen regionaler Entitäten, in welchen auf eine Angleichung von bestimmten Politikfeldern abgezielt wird, veranschaulicht: darunter fallen etwa die Europäische Union (EU) oder das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA). In einem zweiten Teil werden Studierende selbständig eine Analyse zur Verbreitung von Ideen, Standards und Regeln entweder innerhalb oder jenseits regionaler Integration mithilfe der Diffusions- und Verrechtlichungsliteratur durchführen: mögliche Inhalte sind hier unter anderem Handelspolitik, demokratische Partizipation, Menschenrechte, Umweltstandards und Kampf gegen illegale Praktiken wie Drogenhandel und Korruption. Ferner interessiert, unter welchen Umständen ein Politiktransfer wahrscheinlich und erfolgreich ist und wo seine Grenzen wie auch diejenigen regionaler Integration liegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat (benotet) / 4 Kontakt: myriam.oehri@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Abbot, W. A., Keohane, R. O., Moravcsik, A. and Slaughter A.-M. (2000). The Concept of Legalization. International Organization, 54:3, 401-419. • Alter, K. and Meunier, S. (2009). The Politics of International Regime Complexity. Perspectives on Politics, 7:1, 13-24. • Börzel, T. A. and Risse, T. (2012). From Europeanisation to Diffusion: Introduction. West European Politics, 35:1, 1-19. • Dobbin, F., Simmons, B. and Garrett, G. (2007). The Global Diffusion of Public Policies: Social Construction, Coercion, Competition, or Learning? Annual Review of Sociology, 33, 449-472. • Dolowitz, D.P. and Marsh, D. (2000). Learning from Abroad: The Role of Policy Transfer in Contemporary Policy-Making. Governance: An International Journal of Policy Administration, 13:1, 5-24. 59 mailto:myriam.oehri@unilu.ch Der Staat in Theorie und Praxis internationaler und globaler Politik Dozentin: Prof. Dr. Manuela Spindler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Hauptseminar zielt auf eine Vertiefung der in der Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ vermittelten Wissens- inhalte. Dies geschieht durch eine gezielte Fokussierung der Rolle des „Staates“ - sowohl für die Formulierung theoretischer Perspektiven auf internationale Politik als auch für die reale, politische Praxis internationaler und globaler Beziehungen. Dieser Fokus ist vor dem Hintergrund der mit „global governance“ einhergehenden „Transformation des Staates“ und neuen Formen eines „Regierens jenseits des Staates“ für eine Wissens- vertiefung besonders relevant. Die in der Disziplin IB und auch Praxis internationaler Politik einfluss- reichsten Theorien beruhen auf den Grundannahmen des Staates als zentralem und rational handelndem Akteur, der im Kontext einer als grund- sätzlich „anarchisch“ angenommenen Struktur des internationalen Systems interessenorientiert, d.h. auf der Basis von Kosten-Nutzen-Kalkülen handelt. Das Seminar setzt in einem ersten Schritt aus einer wissenschaftsphilo- sophischen/ wissenschaftstheoretischen Perspektive bei diesen häufig unhinterfragten Grundannahmen an: Was sind Grundannahmen und welche Rolle spielen sie für die sozialwissenschaftliche Theoriebildung? Welchen Einfluss haben Grundannahmen auf das Erklärungsmodell einer Theorie? Warum wird in den Theorien der IB der Staat als „Akteur“ - vergleichbar mit der Grundannahme des menschlichen Individuums als homo oeconomicus in der klassischen und neoklassischen ökonomischen Theoriebildung - angenommen? Woher kommt das Denken in abgeschlossenen „Einheiten“ (der Staat als „unit“, als nach außen abgegrenzter, souveräner Akteur in einem internationalen System weiterer nach außen klar abgrenzbarer souveräner Staaten/“units)? In einem zweiten Schritt wird der wissenschaftsphilosophische Diskussions- aspekt zum einen mit historischen Aspekten verknüpft: „Staat“ und „Staatensystem“ werden als historisch wandelbare Konzepte diskutiert, deren Entstehung auf das engste mit der Geschichte des europäischen Staatensystems und der Herausbildung des zentralistischen europäischen Territorialstaates verknüpft ist. Zum anderen werden disziplinübergreifende Aspekte i.S. von Fragen der Einbettung von Theorien/Konzepten in übergreifende, kulturell geprägte „wissenschaftliche Weltbilder“ diskutiert: Bestehen Zusammenhänge zwischen der Entwicklung des theoretischen Denkens über den Staat und seiner Rolle in der internationalen Politik beispielsweise mit dem Aufkommen des Cartesianisch-Newtonschen wissenschaftlichen Weltbildes? In einem dritten Schritt werden die Diskussionsergebnisse der ersten zwei Schritte unter der Fragestellung ihrer praktisch-politischen Relevanz diskutiert. Ausgehend von einer handlungsleitenden Funktion wissenschaftlicher Theoriebildung für die praktische Politik wird gefragt: Inwiefern widerspiegelt sich das diskutierte Ordnungsdenken in der gegenwärtigen internationalen und globalen Politik? (Auswahl geeigneter aktueller Fälle gemeinsam mit den Studierenden). Didaktisches Konzept/Lernmethode: Problemorientierte Diskussion; vernetztes Lernen; Verbindung von Theorie und Praxis; zielt neben der Vertiefung der Fachkompetenz im Bereich IB durch einen wissenschafts- philosophischen Zugang auch auf die Stärkung reflexiver Kompetenz. 60 Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: manuela.spindler@global-politics.org Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Osiander, Andreas 2008: Before the State. Systemic Political Change in the West from the Greeks to the French Revolution. Oxford: Oxford University Press. • Osiander, Andreas 1995: Interdependenz der Staaten und Theorie der zwischenstaatlichen Beziehungen, in: Politische Vierteljahresschrift 36:2, 243-266. • Spindler, Manuela 2013: International Relations. A Self-Study Guide to Theory. Opladen/ Berlin/Toronto: Budrich Publishers. • Schieder, Siegfried/Spindler, Manuela 2014 (eds.): Theories of International Relations. London/New York: Routledge. • Wight, Colin 2012: Philosophy of Social Science and International Relations, in: Carlsnaes, Walter et.al (eds.): Handbook of International Relations. London: SAGE Publications, 29-56. 61 mailto:manuela.spindler@global-politics.org Understanding Boundaries in an Age of Migrations Dozent: Dr. Jean-Thomas Arrighi Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mi, 24.09.2014, 12.15 – 13.00 FRO, 3.B52 Fr, 17.10. / Sa, 18.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 4.B47 / 3.B57 Fr, 14.11. / Sa, 15.11.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: International migrations provoke a mismatch between the territorial boundaries of the state and the membership boundaries of the nation. As a result, states find themselves with a significant proportion of citizens living outside their frontiers, and of aliens within them. However, the ways in which states have addressed this discrepancy varies greatly. As an influential scholar once put it, from this point of view, the critical focus of investigation becomes the boundary that defines the group, not the cultural stuff that it encloses. In this seminar, we will examine the transformation of political boundaries resulting from international migrations, in theory and in practice. We will compare how states have sought to police their borders through immigration policies, to discriminate between citizens and aliens through citizenship policies, and to expand their control over their nationals living beyond their jurisdiction through diaspora policies. In addition, we will seek to understand why such policies have differed so markedly, over time and across space. The seminar pursues three objectives: First, participants will be encouraged to explore how a boundary perspective may be relevant for their own research. Second, students will become familiarized with the main theoretical debates in migration and citizenship studies. Third, they will gain a broad comparative understanding of a variety of cases, mainly though by no means exclusively in Europe. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch; Essays und Teilnahme kann auch in Deutsch sein. Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme / Essay (benotet) / 4 Kontakt: Jean-Thomas.Arrighi@EUI.eu Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug • Arrighi, Jean-Thomas, and Hutcheson, Derek. “Keeping Pandora’s box Half-Shut: A Comparative Inquiry into the Institutional Limits of External Voting in EU Member States.” Democratization, special issue on Voting Rights in the Age of Globalisation, edited by Grotz, F., and Caramani, D. (forthcoming). • Barth, F., Ed. Ethnic Groups and Boundaries. The Social Organization of Culture Difference. Oslo, Universitetsforlaget, Introduction, 1969. • Bauböck, Rainer. How Migration Transforms Citizenship: International, Multinational and Transnational Perspectives. IWE Working Paper Series No. 24, 2002. • Brubakers, Rogers. Ethnicity Without Groups. Cambridge (MA), Harvard Univ. Press, 2004 (Chap 1). • Massey, Douglas. “International Migration at the Dawn of the Twenty-First Century: The Role of the State.” Population and Development Review Vol. 25 No. 3 (1999) 303–322. • Hirschman, Albert O. Exit, Voice, and the State, World Politics, vol.31, No.1, 1978. • Joppke, Christian. “The Retreat of Multiculturalism in the Liberal State: Theory and Policy.” The British Journal of Sociology Vol. 55 No. 2 (2004) 237–257. • Kymlicka, Will. “The Rise and Fall of Multiculturalism? New Debates on Inclusion and Accommodation in Diverse Societies.” International Social Science Journal Vol. 61 No. 199, (March 2010) 97-112. 62 mailto:Jean-Thomas.Arrighi@EUI.eu Religion und die zweite Migrationsgeneration in der Schweiz und Europa Dozent: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In Ländern Europas wie auch in Nordamerika ist in Folge der Zuwande- rungen seit den 1960er Jahren eine zweite, teils dritte Generation heran- gewachsen. Diese jungen Frauen und Männer mit Migrationshintergrund interpretieren religiöse Ideen und Praxisformen oft sehr unterschiedlich: einer gänzlichen Abkehr von Religion stehen eine traditionsbewusste Fortführung religiös-kultureller Normen und Praxis entgegen, ebenso wie eine selektive Auswahl und Befolgen von normativen Vorgaben als auch ein eigenständiges, autonomes Reinterpretieren religiöser Vorgaben in Lehre und Praxis. Das Masterseminar wird diese unterschiedlichen Formen der Anpassung religiöser Ideen, Normen und Praxis für das alltägliche Leben der Jugendlichen mit Migrationshintergrund vergleichend für die Schweiz und Länder Europas sowie Nordamerikas behandeln. Zur Sprache kommen neben muslimischen jungen Erwachsenen und ihren Interpretationen und Jugendgruppen u.a. auch buddhistische und hinduistische junge Erwach- sene mit Migrationshintergrund sowie die Kontextuierung in gesellschaftliche Veränderungsprozesse. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: martin.baumann@unilu.ch Material: Texte zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Endres, Jürgen/Tunger-Zanetti, Andreas/Behloul, Samuel-M./Baumann, Martin (2013): Jung, muslimisch, schweizerisch. Muslimische Jugendgruppen, islamische Lebensführung und Schweizer Gesellschaft, Luzern • Müller, Monika (2013): Migration und Religion. Junge hinduistische und muslimische Männer in der Schweiz, Wiesbaden • Portes, Alejandro/ Rumbaut, Rubén G. (2006) : Immigrant America: A Portrait, 3. Aufl. Berkeley • Crul, Maurice/Schneider, Jens/Lelie, Frans (eds.) (2012):, The European Second Generation Compared. Does the Integration Context Matter?, Amsterdam 63 mailto:martin.baumann@unilu.ch Foucaults Theorie der Gouvernementalität und Politik Dozent: Prof. Dr. Martin Hartman Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Michel Foucaults Einfluss auf Philosophie und Sozialwissenschaft ist unbestritten. Seine Diskurs- und Machttheorie hat vielfältige theoretische und praktische Reflexionen und Interventionen hervorgerufen. Wir wollen in diesem Seminar vor allem seine in den letzten Jahren erst zugänglich gemachte "Geschichte der Gouvernementalität" diskutieren, die aus Vorlesungen am Collège de France 1977 - 1979 hervorgegangen ist. Eine ausführliche Lektüre zentraler Texte und eine werkgeschichtliche Kontextualisierung dieser Vorlesungen werden einen Überblick über dieses Theorieangebot, seine methodischen und systematischen Eigenschaften geben. Im Mittelpunkt stehen dabei besonders die politischen Implikationen seines Ansatzes, etwa mit Blick auf den Neoliberalismus der Gegenwart und auf das Konzept der Biopolitik. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Literatur • Michel Foucault, Geschichte der Gouvernementalität I: Sicherheit, Territorium, Bevölkerung, Frankfurt/M. 2004. • Michel Foucault, Geschichte der Gouvernementalität II: Die Geburt der Biopolitik, Frankfurt/M. 2004. • Michel Foucault, Analytik der Macht, Frankfurt/M. 2005. • Thomas Lemke, Eine Kritik der politischen Vernunft. Foucaults Analyse der modernen Gouvernementalität, Hamburg 1997. 64 mailto:bea.schuler@unilu.ch Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung:. Termine: Do, 18.09.2014, 15.15 – 19.00 FRO, 4.A05 14-täglich Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziel: Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2014) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bildanalyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodischen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargröße) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selbständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwer- punkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester) widmet sich dementspre- chend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungs- prozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrs- semester 2015 ist nicht möglich. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. 65 mailto:julian.l.junk@googlemail.com Literatur • Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. • Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. • George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. • Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. • Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. • Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. • Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. • Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. • Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. • Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. • Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 66 The anthropology of international governace Dozent: Peter Larsen, PhD Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: What can anthropology tell us about contemporary global governance dynamics related to topics as environmental politics, indigenous rights and world trade? Anthropology may not appear as an obvious place where social scientists look to better understand global governance dynamics. Normally considered the domain of International Relations, International Law, Political Science and Economics, ethnography was for a long time mainly mobilized to illustrate exotic far-away realities. This is changing rapidly. On the one hand, anthropologists have increasingly ventured into the corridors and organizational realms of international organizations, international cooperation and global negotiations. On the other hand, global processes form an inextricably part of many field-settings and contemporary research topics. This course aims to introduce students to the diversity of approaches taken by anthropologists in the realm of international governance. The course will touch upon a range of different governance fields and actors. Particular focus will be on indigenous rights issues and environmental governance. As part of the course, students will be invited to attend and observe a 2-day international meeting in Geneva (being co-organized by the lecturer). Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: peter.larsen@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Abèles, Marc (2010), The Politics of Survival (Durham: Duke University Press). • Bellier, Irène and Préaud, Martin (2012), 'Emerging issues in indigenous rights: transformative effects of the recognition of indigenous peoples', The International Journal of Human Rights. • Brosius, Peter and Campbell, Lisa (2010), 'Collaborative event ethnography: conservation and development trade-offs at the Fourth World Conservation Congress', Conservation and Society, 8 (4), 245-55. • Ferguson, James (1994), The Anti-Politics Machine: "Development", Depoliticization and Bureaucratic Power in Lesotho (Minneapolis: University of Minnesota Press). • Global Shadows (2006), Africa in the Neoliberal World Order (Durham: Duke University Press). • Muller, Birgit (2013), The Gloss of Harmony: The Politics of Policy Making in Multilateral Organisations (Pluto Press). 67 mailto:peter.larsen@unilu.ch Politik und Religion. Politikwissenschaftliche Grundlagen Dozent: Prof. Dr. Antonius Liedhegener Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2014 FRO 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ganz ohne Zweifel – Religion ist zurück in der öffentlichen Debatte. Zahlreiche global wahrgenommene Ereignisse wie die Terroranschläge des 11. September 2001, der Irakkrieg, religiös begründete Selbstmordattentate, die Religiöse Rechte in den USA, der Streit um einen Gottesbezug im Verfassungsentwurf der EU, die Kontroversen um Kopftuch und Moscheebau quer durch Europa oder der Arabische Frühling unterstreichen eindrucksvoll die Politikfähigkeit von Religion im 21. Jahrhundert. Gänzlich neu sind die damit verbundenen Grundfragen für die Politikwissenschaft keineswegs, aber die Politikwissenschaft hat sich ihnen mit neuer Dringlichkeit zu stellen. Das Seminar vermittelt im Sinne eines speziellen politikwissenschaftlichen Grundkurses die ideengeschichtlichen und politiktheoretischen Schlüsselthemen des Wechselverhältnisses von Politik und Religion und diskutiert zentrale Ergebnisse der jüngeren empirischen Politikwissenschaft zur Rolle von Religion in der nationalen und internationalen Politik der Gegenwart. Untersucht werden die Rolle von Religionen für die Legitimation von Herrschaft, ihr Einfluss auf politische Entscheidungen und ihre Bedeutung für die Zivilgesellschaft und damit die Stabilität demokratischer Gesellschaften. Gefragt werden soll vor allem, ob und unter welchen Bedingungen Religion für demokratische Politik heute ein Gefährdungspotential oder eine Ressource zur politischen Gestaltung darstellt. In der Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Religion und Politik wird zugleich mit den konzeptionellen und methodischen Grundlagen der Politikwissenschaft vertraut gemacht. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: aktive Teilnahme (Textlektüre) / 4 Kontakt: antonius.liedhegener@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Brocker, Manfred/ Behr, Hartmut/ Hildebrandt, Mathias (Hgg.), Religion - Staat - Politik. Zur Rolle der Religion in der nationalen und internationalen Politik (= Religion und Politik) Wiesbaden 2003; • Hildebrandt, Mathias/ Brocker, Manfred (Hg.), Der Begriff der Religion (= Politik und Religion) Wiesbaden 2008; • Liedhegener, Antonius/ Tunger-Zanetti, Andreas/ Wirz, Stephan (Hg.), Religion - Wirtschaft - Politik. Forschungszugänge zu einem aktuellen transdisziplinären Feld (= Religion - Wirtschaft - Politik, Bd.1) Baden-Baden – Zürich 2011 (die Kapitel zur Politikwissenschaft). • Minkenberg, Michael/ Willems, Ulrich (Hg.), Politik und Religion (= PVS- Sonderheft, Bd.33) Wiesbaden 2003. 68 mailto:antonius.liedhegener@unilu.ch Public Economics Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termin: Do, 18.09.2014, 15.15 - 17.00 FRO, 3.B47 Termin: Do, 16.10.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 3.B52 Termin: Do, 20.11.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 3.B47 Termin: Fr, 21.11.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Students will learn to critically evaluate existing empirical studies in public economics and to plan their own research project.The course covers the most important empirical approaches in public economics. We will discuss how these empirical approaches are used to analyze selected issues in public economics and for policy evaluation. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch und Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme//Essay (benotet) / 4 Kontakt: oeksem@unilu.ch 69 mailto:oeksem@unilu.ch China and India in the International Political Economy Dozent: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 18.09.2014 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Few phenomena have transformed as much our contemporary world as the re-entry of China and India in the global economy. The reform and opening of China in the late seventies and that of India in the early nineties have fun- damentally altered globalization dynamics. Their impact is increasingly felt in other fields as well such as foreign policy and climate change. This course evaluates this momentous shift, as well as the factors driving it. While the relevance of these countries is not new, the past decade has seen them impact the international system in ways that cannot be ignored. India is poised to become the world’s third biggest economy in purchasing power terms this year. China may even be by then the world’s largest after already becoming its leading exporter and the main emitter of C02. Within the next decade China could well be the primary retail market, main importer, main oil consumer, and the country with the most listed firms in the Fortune Global 500. It could even be that within the next two decades China overtakes the United States in military spending. India is following close-by. This means that both China and India are changing global politics and economics in ways that no other actor has done in recent history. At the same time they face enor- mous challenges, both domestically and internationally. Almost no other country has seen inequality rise as dramatically as China, corruption, environ- mental degradation, and social unrest are major concerns for the Chinese leadership. The situation is not much different for India, which in addition remains the country with the most poor in absolute terms (400 million) and has much lower social indicators. This course will look from an empirical and theoretical perspective at the challenges and opportunities that the rise of China and India bring. In doing so, we will look at their political economies, as well as discussing possibilities for economic and political reform. We will focus on their relevance for world politics and economics. A main question that will be present throughout the course is to which extent these countries will act as stakeholders in the current system, or on the contrary, whether the will challenge it, as has occurred previously with revisionist powers. Sprache: English, however German may also be used in essays and class-participation. Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT . Literaturauszug • Chandler, C. and Zainulbhai, A. eds. (2013) Reimagining India: Unlocking the Potential of Asia’s Next Superpower, New York (NY): McKinsey & Company • Deng Y., and Wang F.L. eds. (2004) China Rising: Power and Motivation in Chinese Foreign Policy, Plymouth: Rowman & Littlefield Publishers • Dréze, J. and Sen, A. (2013) An Uncertain Glory: India and its Contradictions, Princeton NJ: Princeton University Press • Fewsmith J., Ed. (2010) China Today, China Tomorrow: Domestic Politics, Economy and Society, Plymouth: Rowman & Littlefield Publishers • McGregor J. (2012) No ancient wisdom no followers: the challenges of Chinese authoritarian capitalism, Westport: Prospecta Press • Miller M. C. (2013) Wronged by empire: post-imperial ideology and foreign policy in India and China, Stanford: Stanford, CA: Stanford University Press 70 mailto:omar.serrano@unilu.ch International Forecasting and Simulations Dozent: Dr. Michal Tomczyk Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 08.15 – 10.00, ab 16.09.2014 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: To study the future is to study potential change. It is not simply economic projection or sociological analysis or technological forecasting, but multidisciplinary examination of change in all major areas of life. Futures research can be directed to large- or small-scale issues, in the near and distance future and can project possible or desired conditions. Its purpose is not to know the exact future, but to help us make better decisions today via its methods that force us to anticipate opportunities and threats and consider how to address them – it is better to anticipate and be prepared, rather than just respond to change. Exploring the unknown, identifying possibilities associated with different outcomes, and isolating likelihoods of occurrences constitutes the essence of forecasting. The aim of the course is to give students the ability to prepare forecasts and simulations regarding international affairs. This course enables students to analyze and anticipate the evolution of international system and its components, including issues like global politics, economic and social trends, possible resolution of conflicts and the behavior of international actors (states, international organizations etc.). Students will develop their analytical ability and critical thinking; acquisition of skills of formulating problems associated with forecasting, creatively combining theoretical knowledge with practice, as well as the ability to communicate, discuss and proper argumentation. First part of the course is devoted to present students an overview of what forecasting is? What is its historical background and why it is important for studying? Then they will be familiarized with the basis of the theoretical framework and existing forecasts. As a result, they will be able to prepare their own forecast using forecasting methodology. Sprache: English Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: michal.tomczyk@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • J. Scott Armstrong (ed.) (2001), Principles of Forecasting. A Handbook for Researchers and Practitioners, Springer. Philadelphia • Maria Giaoutzi, Bartolomeo Sapio (2013), Recent Developments in Foresight Methodologies, New York • Burchill, et al. eds. (2005), Theories of International Relations, 3rd edition, Palgrave • Gene Rowea, George Wrightb (1999), The Delphi technique as a forecasting tool: issues and analysis, “International Journal of Forecasting” 15, pp. 353–375 • John R. Freeman; Brian L. Job, (1979), Scientific Forecasts in International Relations: Problems of Definition and Epistemology, “International Studies Quarterly”, Vol. 23, No. 1., pp. 113-143. • Kesten C. Green, J. Scott Armstrong (2007), Structured analogies for forecasting, “International Journal of Forecasting” 23, pp. 365–376 71 mailto:michal.tomczyk@unilu.ch EU-Russia Relations: Between Strategic Partnership and Integration Rivalry Dozent: Dr. Kataryna Wolczuk Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Do, 25.09.2014, 12.15 – 13.00 FRO, 3.B55 Fr, 24.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, HS 12 Sa, 25.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Learning objectives: Relations between the EU and Russia have been defined as a ‚strategic partnership‘, yet the un-derlying tensions have been thrown into sharp relief by the crisis in Ukraine. To understand the dyna-mics, the course will study EU-Russia relations in a bilateral and broader regional context. On a bilate- ral basis, the key stages, legal framework and subsequent policy initiatives will be analysed agains the backdrop of preferences of the EU and Russia, respectively. In the regional context, the focus will be on Russia’s approach to regional integration in the post-Soviet space, in particular the rapid emergence of the Eurasian Economic Union (as of Jan 2015). Russia-led integration efforts will be compared and contrasted with the EU’s own policies towards the ‚common neighbourhood‘, such as the European Neighbourhood Policy and the Eastern Partnership. Against this background, the crisis in Ukraine will be examined in terms of the respective roles of the EU adn Russia in order to assess if it represents a tectonic shift or a temporary ‚cooling‘ in EU-Russia relations. At the end of the course the students will be able to: 1) Demonstrate an in-depth understanding of EU-Russia relations and key factors shaping the relations 2) Interpret these relationship with reference to appropriate concepts and theoretical paradigms (drawn from International Relations and Political Science) 3) Gain insights into how to formulate specific research questions and operationalise them in terms of research design and methodology Sprache: English Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 2 Kontakt: K.wolczuk@bham.ac.uk Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Haukkala, Hiski (2010), The EU-Russia Strategic Partnership, Routledge, London and New York • Hopf, Ted (ed.) (2008), Russia’s European Choice (Palgrave MacMillan, New York and Basingstoke). • Dragneva, Rilka and Wolczuk, Kataryna (2012) ‚Russia, the Eurasian Customs Union and the EU: Cooperation, Stagnation or Rivalry?‘, Chatham House briefing paper, REP BP 2012/01 • Dragneva, Rilka and Wolczuk, Kataryna (eds.) (2013) Eurasian Economic Integration: Law, Policy, and Politics, Chelthenham: Edward Elgar. • Trenin, Dmitri (2008), 'Russia and the European Union: redefining strategic partnership', in Partnerships for effective multilateralism: EU relations with Brazil, China, India and Russia, Chaillot Paper no. 109, June: 133-144. Available at http://www.iss.europa.eu/uploads/media/cp109_01.pdf 72 mailto:K.wolczuk@bham.ac.uk Modul Forschung-Praxis-Methoden Grundlagen der multivariaten Statistik Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 18.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Sozialwissenschaften sind als empirische Wissenschaft angewiesen auf die statistischen Techniken zur Analyse und Modellierung von Daten, die zumeist aus Befragungen grosser Personenstichproben stammen. Die Veranstaltung führt zunächst in die Grundlagen der Inferenzstatistik ein. Dann werden die wichtigsten Verfahren der multivariaten Statistik eingeführt: multiple lineare Regression, binäre logistische Regression, Hauptkomponentenanalyse und multiple Korrespondenzanalyse. Vorbereitende Lektüre angegebener obligatorischer Literatur sowie der regelmässige Besuch der Vorlesung sind erforderlich. Weiter der parallele Besuch des zugehörigen Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“. Im Rahmen der integrierten Übung werden Aufgaben besprochen, die die Studierenden vorbereitend bearbeiten sollen. Voraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der VL Methonden II oder äquivalente Veranstaltung. Umfang: 3 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Material: Folien werden auf OLAT zugänglich gemacht. Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. 73 mailto:rainer.diazbone@unilu.ch Methoden ethnologischer Feldforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Feldforschung ist die zentrale empirische Methode der Ethnologie. Kenntnisse der verwendeten Verfahren und Techniken sind nicht nur zur Planung und Durchführung eigener Forschung Voraussetzung, sondern auch zur Quellenkritik. Nur wer versteht, wie Ethnologen ihre Daten gewinnen, kann die Ergebnisse beurteilen, einordnen und kritisieren. In der Übung sollen alle TeilnehmerInnen praktische Erfahrungen mit verschiedenen Verfahren der Feldforschung gewinnen. An Beispielen wird die Aufnahme, Aufbereitung und Auswertung von Daten geübt. Die Studierenden erproben alle Verfahren jeweils an einander, und lernen dabei die Rolle des Forschers und des Informanten kennen. Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren werden so deutlich und deren Eignung für bestimmte Fragestellungen kann besser eingeschätzt werden. Gleichzeitig werden Daten über Interessen, Probleme und Alltag Luzerner Studierender erhoben. Diese Kenntnisse wiederum können in die Verbesserung der Lehre und des Lehrplans einfliessen. Durchführung: Von Woche zu Woche sind verschiedene praktische Aufgaben zu lösen, deren Ergebnisse am Ende des Semesters zu einem Lernportfolio zusammengestellt werden. Regelmässige, pünktliche Teilnahme und Durchführung der Aufgaben sind die Voraussetzungen für den Erwerb eines Leistungsscheins. Anmeldungen per E-Mail an Bettina.Beer@unilu.ch. Geben Sie bitte Semesterzahl und Fächerkombination an. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Pflichtlektüre: Bettina Beer (Hg.), 2008: Methoden ethnologischer Feldforschung. (Überarbeitete und erweiterte 2. Auflage). Berlin: Reimer. Das Buch kann bei Angabe der Lehrveranstaltung vergünstigt mit Hörerschein beim Studiladen gekauft werden. Weitere Literatur steht im Semesterapparat der Präsenzbibliothek. 74 Qualitatives Forschen in Organisationen Dozent: Dr. phil. Stephan Kirchschläger Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 10.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 11.10.2014, 09.15 - 16.00, Fr, 05.12.2014, 09.15 - 16.00, Sa, 06.12.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Organisationsforscher bedienen sich gegenwärtig immer öfter qualitativer Forschungsmethoden, um sich ihrem Gegenstand empirisch anzunähern. Allgemein anerkannte methodologische Prinzipien des qualitativen Forschens, wie die der Exploration und Offenheit, der Einzelfallorientierung und der Berücksichtigung des Kontextes (vgl. Bergmann 2006: 18f.), die auf die Generierung neuen theoretischen Wissens ausgerichtet sind, eignen sich beispielsweise immer dann besonders gut, wenn organisationale Prozesse und Praktiken im Fokus stehen, es gilt, organisationale Wirklichkeiten aus der Perspektive der handelnden Akteure zu rekonstruieren, oder wenn sich dynamisch verändernde Organisationsphänomene erforscht werden sollen. In der Veranstaltung werden methodische Grundlagen qualitativen Forschens im Kontext von Organisationen anhand empirischer Beispiele aus der Organisationsforschung vorgestellt und diskutiert. Ein Schwerpunkt dabei bilden forschungspraktische Aspekte, auf deren Grundlage die Teilnehmenden in der Lage sein werden, eigene empirische Arbeiten zu planen und durchzuführen (Forschungsarbeit im Forschung- Praxis-Methoden-Modul oder BA/MA-Arbeiten). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: stephan.kirchschlager@unilu.ch Literatur • Kühl, Stefan / Strodholz, Petra (Hrsg.) (2002): Methoden der Organisationsforschung: ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt-Taschenbuch-Verl. • Bergmann, Jörg R. (2006): Qualitative Methoden der Medienforschung – Einleitung und Rahmung, in: R. Ayass / J. R. Bergmann (Hrsg.): Qualitative Methoden der Medienforschung, Reinbek: Rowohlt- Taschenbuch-Verl., 13-42, insb.: 16-34. • Wolff, Stephan (2000): Wege ins Feld - Varianten und ihre Folgen für die Beteiligten und die Forschung, in: U. Flick / E. v. Kardoff / I. Steinke (Hrsg.): Qualitative Forschung: Ein Handbuch, Reinbek: Rowohlt, 334-349. 75 mailto:stephan.kirchschlager@unilu.ch Causal inference Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Science and Health Policy Termine: wöchentlich Mo, 08.15 - 10.00, ab 22.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: In this module students will deepen their understanding of statistical methods for identifying and estimating causal effects. The potential outcomes approach is presented as a general and unifying framework to examine such effects, with randomized experiments as the predominant way for establishing causality. The course then moves on to observational studies and explores various types of research designs that allow for credible causal inference. Examples from the literature offer hands-on experiences in utilizing the methods. The key objective of this module is to learn the methodology and steps of drawing causal inferences from experimental and non-experimental data. Voraussetzungen: Umfang: Quantitative Methods II (or equivalent) 2 Semesterwochenstunden Sprache: Begrenzung: Englisch Priority MA Health Sciences students Prüfungsmodus / Credits: KSF: graded written examination / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur • Stata 13 (available through the university) • Angrist JD, Pischke JS (2009) Mostly Harmless Econometrics: An Empiricist's Companion, Princeton University Press • Slides, software code, exercises 76 mailto:stefan.boes@unilu.ch Methoden computergestützter Textanalyse Dozent: Frederik Elwert, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fri, 17.10.2014, 10.15 – 17.00 FRO, HS 3 Sa, 18.10.2014, 09.15 – 16.00 FRO, 3.B54 Fr, 28.11.2014, 10.15 – 17.00 FRO, HS 1 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Texte als Quellen soziologischer Analyse stehen in immer größerem Umfang in digitaler Form zur Verfügung. Neben der Nutzung von Annotationssoftware für die klassische qualitative Textanalyse, wie sie sich seit einiger Zeit etabliert hat, ergeben sich auch neue Analysestrategien. Dabei erlauben neue, leistungsfähigere Algorithmen Auswertungen, die über reine Quantifizierungen hinausgehen und die Grenzen zwischen qualitativer und quantitativer Textanalyse verschieben. Beispiele hierfür sind etwa Verfahren der Korpuslinguistik, der semantischen Netzwerkanalyse oder das sogenannte Topic Modeling. Das Seminar wendet sich diesen Möglichkeiten computergestützter Textanalyse zu. Neben der Diskussion der theoretischen und methodologischen Grundlagen geht es insbesondere um die praktische Anwendung der entsprechenden Verfahren. Am Beispiel der Programmiersprache Python soll gezeigt werden, wie sich konkretes Textmaterial aufbereiten, analysieren und interpretieren lässt. Voraussetzungen: Umfang: Erste Grundlagen der Programmiersprache Python sind für die Veranstal- tung erforderlich. Es wird daher die Bereitschaft vorausgesetzt, sich diese im Vorfeld des ersten Blocktermins über einen bereitgestellten Online-Kurs anzueignen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: frederik.elwert@rub.de 77 mailto:frederik.elwert@rub.de Einführung in Methoden der empirischen Religionsforschung I Dozent: Prof. Dr. Stefan Huber Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: wöchentlich Mi, 12.15 - 14.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 5 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Methodisches Seminar Inhalt: Lernziele: Wie erzählen Menschen von ihrer "Bekehrung", "Erleuchtung", "spirituellen Heilung" oder ihrem Leben vor 500 Jahren? Innerhalb welcher Kontexte machen sie religiöse Erfahrungen und wie beeinflusst dies ihre Lebenspraxis? Fragen dieser Art werden von der qualitativen empirischen Religionsfor- schung bearbeitet, in welche dieser Kurs einführt. Zum einen werden grundlegende Techniken qualitativer Sozialforschung dargestellt. Zum anderen diskutieren wir neueste qualitative Forschungen aus dem Bereich der Religionssoziologie und -forschung, indem wir ihre Fragestellung, Methode, Auswertungsstrategie und Interpretation genauer unter die Lupe nehmen. • Verschiedene Ansätze der qualitativen Religionsforschung kennen zu lernen und einzuordnen wissen • Methoden der Datenerhebung mit solchen der Auswertung sinnvoll kombinieren zu können • Fähigkeit entwickeln, eigene Fragestellungen in einer qualitativen Logik zu bearbeiten Voraussetzungen: Umfang: Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: schriftliche Prüfung, pass or fail / 4 Kontakt: stefan.huber@theol.unibe.ch 78 mailto:stefan.huber@theol.unibe.ch Analyse von Mediennutzungsdaten mit R Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Unter Mediennutzung wird im Allgemeinen der Konsum von Massenmedien verstanden, wozu sowohl Print-, Bild- als auch Onlinemedien gehören. Die Art der Medien sowie die Art der Nutzung scheinen eng mit verschiedenen sozialstrukturellen Differenzierungen zusammenzuhängen. Das Seminar führt in die quantitative Mediennutzungsforschung und damit zusammenhängende soziologische Konzepte ein. Dies soll anhand von internationalen Datenerhebungen praktisch umgesetzt werden. Hierfür wird das OpenSource Statistikprogramm R verwendet werden, das als leistungs- starkes und flexibles Programm zunehmende Beachtung erfährt. Im Seminar werden verschiedene multivariate Verfahren, wie Regressions-, Faktoren- und Korrespondenzanalysen vorgestellt. Die theoretischen und methodischen Kenntnisse werden von den Studieren- den anhand eigener Fragestellungen auf Basis von Sekundärdatensätzen praktisch umgesetzt. Voraussetzungen: Umfang: gute Kenntnisse der uni- und bivariaten Statistik 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur Manderscheid, Katharina (2012): Sozialwissenschaftliche Datenanalyse mit R. Eine Einführung. Wiesbaden: VS- Verlag für Sozialwissenschaften. 79 mailto:katharina.manderscheid@unilu.ch Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 18.09.2014 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Understanding social behaviour against the background of social structures constitutes a key of sociological theory and research approaches. The seminar will focus on the theoretical concepts behind contemporary approaches as well as their practical implementation in research. Therefore, selected concepts like class, gender, network, social milieu will be introduced. Special emphasis will be put on the sociology of Pierre Bourdieu and his conceptual tools of habitus and life styles. Furthermore, topics like social identity formation processes, which are discussed in strands of life course analyses, modernisation theory and globalisation studies, will be discusses. All topics will be applied by the students in research exercises using standardised data. Voraussetzungen: Umfang: grundlegende Statistikkenntnisse, Englischkenntnisse 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (mehrere Arbeitsaufgaben) / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur wird im Seminar bekannt gegeben. 80 mailto:katharina.manderscheid@unilu.ch Relationale Soziologie: Theoretische Ansätze und empirische Studien Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit der relationalen Perspektive in der Soziologie, wie sie seit einigen Jahren aus ganz unterschiedlichen Strömungen in der soziologischen Theorie diskutiert wird. Der analytische Blick liegt dabei nicht auf einzelnen Variablen, sondern auf den Beziehungen zwischen Akteuren und den Strukturen und Mustern solcher Beziehungen. Dazu gehört die kulturelle Wende in der Netzwerkforschung genauso wie die neuere französische, pragmatische Soziologie und die Akteur-Netzwerk Theorie. Im ersten Teil des Seminars werden wir einschlägigen Texte dieser theoretischen Strömungen kennenlernen, um dann im zweiten Teil empirische Beispielen zu diskutieren. Das Seminar soll einen Überblick über unterschiedliche theoretische Strömungen in der modernen Soziologie geben sowie Anhaltspunkte liefern, wie theoretische Konzeption und empirisches Material miteinander verbunden werden können. Voraussetzungen: Umfang: Bereitschaft zum Lesen englischer Texte 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (kurzes Input und Memos) / 4 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch Literatur • Abbott, Andrew. 1988. "Transcending General Linear Reality." In: Sociological Theory 6, S. 169-188. • Mohr, John. 1998. "Measuring meaning structures." In: Annual Review of Sociology 24, S. 345-370. • Latour, Bruno. 2007. Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft. Frankfurt: Suhrkamp. 81 mailto:sophie.muetzel@unilu.ch Approaches and methods in consumer research Dozentin: Dr. Stefan Oglesby, MBA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 18.09.2014 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar is an introduction to the most relevant and selected innovative approaches of consumer research. The seminar also offers a strong reference to today’s practice of marketing research. First, the seminar provides an overview over the developments in con- ceptualizing consumer behaviour and its reflection in consumer research. Second, selected, pivotal approaches and topics of consumer research will be elaborated on with case studies. – Consumer Behaviour and Attitudes – Methods of data collection – Customer Satisfaction Research – Advertising Research – Qualitative Consumer Research – Pricing Research – Discrete Choice Analysis – Media Research – Segmentation / Typology – Brand Equity Research Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (presentation / paper) / 4 Kontakt: oglesby.stephan@link.ch Literatur • Solomon, Michael R. u.a.: Consumer Behavior. A European Perspective, 2009 • Balderjahn, Ingo et al. (Hrsg.)(1998): New Developments and Approaches in Consumer Behaviour Research Palgrave. ISBN-13: 978-0333739075. • Ludwig Berekoven et al. (2006): Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung. Wiesbaden. ISBN-10 3-8349-0317-5 82 mailto:oglesby.stephan@link.ch Der digitale öffentliche Raum – Geschichte, Gemeinschaften und Sozio- semantische Netzwerke Dozent: Dr. Camille Roth Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 24.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 25.10.2014, 09.15 - 16.00, Fr, 21.11.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 22.11.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This seminar aims at providing an encompassing overview on the digital public space and, more broadly, on the functioning of a series of prototypical online communities, including blogspace, wikis and discussion forums. Sessions will be either devoted to the discussion of texts dealing with general issues (including the history and emergence of these virtual realms) and specific case studies, or to the presentation of a series of methodological tools, including social network analysis and socio-semantic modeling. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: roth@cmb.hu-berlin.de Literatur • L. A. Adamic and N. Glance. The political blogosphere and the 2004 U.S. election: divided they blog. In LinkKDD ’05: Proc. 3rd Intl. Workshop on Link discovery, pages 36–43, New York, NY, USA, 2005. ACM Press. • Etling, B., Kelly, J., Faris, R., Palfrey, J., (2009) “Mapping the Arabic Blogosphere: Politics, Culture, and Dissent”, Berkman Center Research Publication #2009-06. • Kayahara, J., Wellman, B. (2007). “Searching for culture—high and low”. Journal of Computer- Mediated Communication, 12(3):824–845. • Karpf, D. (2008). “Understanding Blogspace”. Journal of Information Technology & Politics, 5(4):369– 385. • H. Rheingold. Virtual Communities: Homesteading on the Electronic Frontier. MIT Press. • Van Alstyne, M. and Brynjolfsson, E. (1996). “Electronic Communities: Global Village or Cyberbalkans?”. In Proc. 17th Intl. Conf. information systems. • Wasserman, S., Faust, K. (1994). “Social Network Analysis: Methods and Applications”, Cambridge University Press. • Wellman, B. (2001). “Computer Networks as Social Networks”. Science, 293:2031–2034. 83 mailto:roth@cmb.hu-berlin.de Kolloquien Forschungskolloquium: Migrantenreligionen im Westen Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaften Termine: 14-täglich Mi, 13.15 – 15.00, ab 24.09.2014 FRO, 3.B06 Studienstufe: Master / Doktorat Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das Kolloquium richtet sich an Studierende im Master und Doktorat. Es bietet die Möglichkeit, das Thema der in Arbeit befindlichen Master- bzw. Doktorarbeit vorzustellen und im Kreis der Teilnehmenden vertiefend zu diskutieren. Zudem besteht die Möglichkeit, theoretische Texte zur Religionswissenschaft gemeinsam zu diskutieren. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Präsentation / 1 Kontakt: relsem@unilu.ch Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 17.15 - 19.00, ab 16.09.2014 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor / Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungs- prozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen For- schungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 4 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch 84 mailto:relsem@unilu.ch mailto:joachim.blatter@unilu.ch Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienwissenschaft Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Termine werden den Teilnehmenden bekannt gegeben. Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an Studierende der Masterstufe – insbeson- dere der Soziologie und der Vergleichenden Medienwissenschaften -, die ihre Examensarbeiten vorbereiten und verfassen. Das Kolloquium dient der Unterstützung bei der Präzisierung der Themen und Problemstellungen der Studien. Es bietet Raum für die Darstellung von Entwürfen, erster Ergeb- nisse und für Debatte und Austausch. Die MA-Arbeiten werden präsentiert und diskutiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Vorstellung der Masterarbeit) / 2 Kontakt: Anmeldung: cornelia.bohn@unilu.ch um Anmeldung bis 16.9. wird gebeten. Forschungskolloquium des Joint Degree MAS „Religion – Wirtschaft – Politik“ Dozenten: Prof. Paul Dembinski / Prof. Jens Köhrsen/ Prof. Antonius Liedhegener/ Prof. Daria Pezzoli-Olgiati Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: Mi, 24.09.2014, 14.15 – 18.00 FRO, HS 12 08.10. / 22.10. / 27.11. / 28.11.204 Studienstufe: Master / Doktorierende Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Im Forschungskolloqium werden Methodenfragen erörtert und die laufenden Abschlussarbeiten des Joint Degree Masterstudiengangs "Religion – Wirtschaft – Politik" vorgestellt und diskutiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: antonius.liedhegener@unilu.ch 85 mailto:cornelia.bohn@unilu.ch mailto:antonius.liedhegener@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Do, 17.15 – 19.00, ab 25.09.2014 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengängen Soziologie, SoCom, Public Opinion and Survey Methodology vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die bei mir ihre Abschlussarbeit anfertigen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktieve Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Kolloquium für BA- und MA-Studierende Dozenten: Prof. Dr. Jürg Helbling / Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Mo, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor / Master Inhalt: Das BA-/MA-Kolloquium richtet sich in erster Linie an Studierende, die momentan mit Betreuung der Proff. Helbling oder Egli sowie der Oberassistierenden von Prof. Helbling ihre BA- oder MA-Arbeit schreiben, dies unlängst getan haben oder dies demnächst zu tun beabsichtigen. Prinzipiell ist die Veranstaltung jedoch offen für alle MA-Studierenden sowie höhere Semester im BA, die an einem Erfahrungsaustausch zum Verfassen akademischer Qualifikationsarbeiten interessiert sind. Ausgehend von kurzen Präsentationen der Abschlussarbeiten in unterschiedlichem Zustand der Vollendung (oder Planung) sollen hauptsächlich praktische Aspekte des Forschens und Schreibens zur Sprache kommen. Auch die Dozierenden werden ihre gegenwärtigen Forschungsprojekte präsentieren und zur Diskussion stellen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: werner.egli@unilu.ch 86 mailto:rainer.diazbone@unilu.ch mailto:werner.egli@unilu.ch MA-Kolloquium: Organisation und Wissen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterkolloquium Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studierende der Masterstufe, die ihre Examensarbeiten vorbereiten und schreiben. Es gibt Raum und Unterstütz- ung bei der Themenfindung und –zuspitzung, und es behandelt vor allem Fragen der Umsetzung. Studierende können ihre MA-Themen präsentieren und diskutieren, und sie erhalten Rückmeldungen zu Fragen der Bearbei- tung und Verschriftlichung. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen der Organisationsforschung und der Institutionenanalyse ausgerichtet. Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, wird der Besuch dieses Kolloquium empfohlen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Kolloquium Weltgesellschaft / Theorien Dozenin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Mo, 15.09.2014, 13.15 - 15.00 FRO, 3.A05 Fr/Sa, 26./27.09., Fr/Sa, 28./29.11. FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor / Master / Doktorat Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an BA- und Masterstudierende sowie an Promovierende. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussarbeiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren. Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens eine Woche vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Arbeit) / 2 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch 87 mailto:raimund.hasse@unilu.ch mailto:bettina.heintz@unilu.ch Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Dozenten: Prof. Dr. phil. Aram Mattioli / Prof. Dr. Daniel Speich / PD Dr. Patrick Kury / Prof. Dr. Markus Ries Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich Di, 17.15 – 19.00, ab 23.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master / Doktorat Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das interdisziplinäre Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt dient der Vorstellung und Diskussion laufender Projekte und der gemeinsamen Lektüre wissenschaftlicher Texte. Im Plenum soll auch diskutiert werden, was eine gute historische Studie ausmacht. Die Veranstaltung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie fortgeschrittene Masterstudierende. Das Programm wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: aram.mattioli@unilu.ch / daniel.speich@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich, Mi, 15.15 - 17.00, ab 24.09.2014 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor / Master Inhalt: Das Kolloquium bietet die Gelegenheit laufende Abschlussarbeiten vorzustellen und hilfreiche Rückmeldungen zu erhalten. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation Vorhaben der MA-Arbeit) / 2 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch 88 mailto:aram.mattioli@unilu.ch mailto:daniel.speich@unilu.ch mailto:sophie.muetzel@unilu.ch Sonderveranstaltungen International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Do, 30.10.2014, 17.15 - 19.00, Fr, 31.10.2014, 09.15 - 16.00, Do, 20.11.2014, 17.15 - 19.00, Do, 11.12.2014, 17.15 - 19.00, Fr, 12.12.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 3.A05 Fr, 21.11.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Blockveranstaltung Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. - to understand key concepts of international environmental law - to know important multilateral environmental agreements (MEAs) - to get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Englisch RF: written exam (6) Kontakt: thilo.marauhn@unilu.ch 89 mailto:thilo.marauhn@unilu.ch Diversity Management Dozent: Prof. Dr. iur. Alexander H.E. Morawa Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termin: Block Seminar (Saturday, September 20 (lunchtime) – 22, 2014, (morning) in Lungern); capstone meeting towards the end of the semester Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Blockveranstaltung Inhalt: Lernziele: The integrity of both the international order and of any constitutional order depends in part on how these systems balance the interests and demands of the constituent society (“the whole“), on the one hand, and those of particular stakeholders (“the particular“), on the other hand. The ‘particular’ are regular-ly defined as those requiring an allocation of beneficial public services or goods to secure full societal participation, or topical “vulnerable segments of society”. The above balancing exercise is nowadays shaped by the human rights based entitlements everyone holds (the “rights-based approach”), which mandate that states take specific action to protect, promote, and enable the realization of those rights. We will examine the law (national and international) that pertains to the management of diversity, for instance in the following fields: - ethnic minorities and indigenous populations; - religious groups; - persons with disabilities; - older persons; - persons with different sexual orientations; We will also examine “diversity management and political participation“, or duties of states to ensure effective and relevant political participation of all segments of society in all matters pertaining to them. This will include dis-cussions of integration and assimilation, cultural diversity, but also diversity in public discourse more generally (from free speech to the pursuit of happiness). To be able to engage in a meaningful discourse on the benefits and pro- blems of and rights associated with diversity management. To link this dis- course with constitutional law and politics as well as international law and politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Prüfungsmodus / Credits: RF: team-based work, including written and oral contributions during the semester (50%), individual papar (50%) / 6 Kontakt: Anmeldung: alexander.morawa@unilu.ch Registration/Deregistration mandatory by e-mail to uta.dietrich@unilu.ch until Sep 12, 2014. 90 mailto:alexander.morawa@unilu.ch mailto:uta.dietrich@unilu.ch Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Julia Maisenbacher Studierende des Masterstudienganges Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop / mehrtägige Exkursion (Ziel wird noch bekannt gegeben) Inhalt: Kennenlernen von verschiedenen Bereichen der Weltgesellschaft anhand von Besuchen bei Institutionen/Organisationen und Unternehmen. Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - mündliche Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe drei Tage nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: julia.maisenbacher@unilu.ch oder polsem@unilu.ch 91 mailto:julia.maisenbacher@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch 23.07.2014 Literature

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    Bastani et al., 2013). Our paper brings two new dimensions to this literature: behavioral issues related

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    Erstellungsdatum: 09.02.2017

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    untitled Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2016 INFORMATION 2 3 Inhaltsverzeichnis Adressen ............................................................................................................................... 4 Termine ................................................................................................................................. 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik ................................................. 6 Musterstudienplan (Studienbeginn ab HS 2016)……………………………..………………….8 Musterstudienplan (Studienbeginn ab HS 2012)………………………………..……………….9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen.............................................................................10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................ 14 Modul Weltgesellschaft .................................................................................................... 14 Modul Weltpolitik .............................................................................................................. 33 Modul Forschung-Praxis-Methoden ................................................................................. 77 Kolloquien ........................................................................................................................ 96 Sonderveranstaltungen…..…………………………………………..…....................................95 4 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Samuel Huber, BA offen Masterstudiengang E-Mail: samuel.huber@unilu.ch Leitung Studiengang Prof. Dr. Bettina Beer Büro 3.A28 E-Mail: bettina.beer@unilu.ch 041 229 55 70 ordentliche Professur für Ethnologie und Prof. Dr. Joachim Blatter Büro 3.B16 E-Mail: joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 ordentlicher Professor für Politikwissenschaft Beteiligte Seminare Politikwissenschaftliches Seminar KSF E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 WF Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät E-Mail: wf@unilu.ch Gabriela Rychener, Lehrplanung 041 229 58 00 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 5 Termine Herbstsemester 2016 Lehrveranstaltungen von Montag, 19. September bis Freitag, 23. Dezember 2016 Ausfall der Vorlesungen: Dienstag, 1. November Allerheiligen (kantonaler Feiertag) Donnerstag, 10. November Dies Academicus (vormittags) Donnerstag, 8. Dezember Maria Empfängnis (kantonaler Feiertag) Frühjahrssemester 2017 Lehrveranstaltungen von Montag, 20. Februar bis Freitag, 2. Juni 2017 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das UniPortal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ publiziert. Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen Im digitalen Vorlesungsverzeichnis (https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx) finden Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) ist verbindlich und erfolgt ca. zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Semesterstart über das UniPortal. Separate Anmeldungen zu Vorlesungensprüfungen an der KSF sind normaler- weise nicht nötig. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht für Lehrveranstaltungen. Allerdings ist für Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultat (RF) zwingend eine verbindliche Anmeldung über das UniPortal notwendig. Das Datum der Anmeldefrist sowie weitere Informationen zur Prüfungssession finden Sie auf der Prüfungswebseite der RF. Zugang zu Materialien der Lehrveranstaltungen Sowohl die KSF wie auch die RF arbeiten mehrheitlich mit der E-Learning Plattform OLAT. OLAT dient in erster Linie der Verbreitung von Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Lehr- veranstaltungen. Es wird empfohlen, sich in die OLAT-Listen derjenigen Lernressourcen einzutragen, die Sie besuchen. 6 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundier- te Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesell- schaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Ver- netzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regio- nalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglich- keiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozial- wissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessen- der Anrechnung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausge- zeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 7 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von mög- lichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Poli- tikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunkt- setzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipie- ren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) Professur Ethonologie und Prof. Dr. Joachim Blatter (joachim.blatter@unilu.ch) Professur Politikwissenschaft Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Samuel Huber, BA (samuel.huber@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche- fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik 8 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Integrierter Studiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Studienbeginn ab HS 2016 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 2 Weitere Studienleistungen - 16 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar - 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen, inklusive Sozialkompetenz (2-6 Cr) Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 14 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft ooder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA- Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 Die Musterstudienpläne entsprechen der Wegleitung Masterstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016. Download unter www.unilu.ch/ksf. Juni 2016 9 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn ab HS 2012 bis FS 2016 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 10 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 14.15 – 16.00 VL Beer: Geschichte der Ethnologie II Di 08.15 – 10.00 VL Hasse: Institutionenanalyse Di 10.15 – 12.00 VL Mathieu: Meere, Berge, Wüsten – ‚major ecosystems‘ in der Globalgeschichte Mi 10.15 – 12.00 VL Stichweh: Demokratische und autoritäre politische Systeme. Ein weltweiter Vergleich Blockveranstaltung HS Bühler: Von lokalen und globalen Märkten. Angebote, Medien, Preise. Do 16.15 – 18.00 HS Egli: Ethnologie des (charismatischen) Christentums. Aktuelle Entwicklungen im globalen Süden Mi 12.15 – 14.00 HS Egli: Kasten in Südasien. Ethnisierung der Kaste, Politik mit Kasten und andere neuere Entwicklungen Mo 12.15 – 14.00 HS Glauser: Architektur und städtische Lebensformen in globaler Perspektive Mi 10.15 – 12.00 HS Halsmayer/Speich: Computer und Macht Di 12.15 – 14.00 HS Käufeler: Probleme des Orientalismus Mi 14.15 – 16.00 MAS Hasse: Begleitseminar Institutionenanalyse Di 16.15 – 18.00 MAS Heintz: Einführung in die Weltgesellschafts- und Globali- sierungsforschung Di 14.15 – 16.00 MAS Hintz/Eisenmann: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodoligie und Videoanalyse (Forschungsseminar II) Blockveranstaltung MAS Kette: Wir lesen einen Klassiker. James G. March Mi 16.15 – 18.00 MAS Koschorke: Wie sich Europa erzählt Blockveranstaltung MAS Morikawa: Soziologie des Fremden Mi 10.15 – 12.00 MAS Neubert : Fundamentalismus, Magie, Wissenschaft. Gegenpole im gesellschaftlichen Diskurs um Religion Mo 10.15 - 12.00 MAS Pletzke: Medien und kulturelle Produktion. Bourdieu’sche Perspektiven Di 16.15 – 18.00 11 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Blatter: Demokratietheorien Mo 12.15 – 14.00 VL Becchi: Rechts- und Staatsphilosophie Mo 12.15 – 14.00 VL Caroni: International Human Rights Law Mo 12.15 – 14.00 VL Caroni: Migrationsrecht Do 10.15 – 12.00 VL Caroni: Völkerrrecht Mo 14.15 – 16.00 Do 14.15 – 16.00 VL Della Torre: Terrorism and the Law Mo 14.15 – 15.00 VL Diebold: International Trade Law Do 08.15 – 10.00 VL Ghibellini: Democracy and Globalisation Blockveranstaltung VL Henne: Schweizerische und deutsche Verfassungs- und Strafrechtsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert Di 12.15 – 14.00 VL Hentschel: Energierecht Mo 10.15 – 12.00 VL Karavas: Rechtssoziologie Di 14.15 – 16.00 VL Marauhn: International Environmental Law Blockveranstatlung VL Mattioli: Die grosse Transformation. Westeuropa auf dem Weg in die Moderne 1780-1900 Do 10.15 – 12.00 VL Oechslin: Growth Theory Di 10.15 – 12.00 VL Oechslin: Open Macroeconomics and International Macro Policy Di 14.15 – 16.00 VL Schaffer: Einführung in die Internationalen Beziehungen Mi 10.15 – 12.00 VL Schaltegger: Wirtschaftspolitik I Do 10.15 – 12.00 VL Topidi/Haringa: Comparative Constitutional Law Mo 08.15 – 12.00 VL Trachsel: Political Behaviour and Communication Di 10.15 – 12.00 VL Zimmermann: Israels Rolle im Nahostkonflikt Mo 14.15 – 16.00 HS Enders: Macht Religion Konflikt? Zur Funktion von Religion in Konflikten Do 10.15 – 12.00 HS Forrer: Hannah Arendt : « Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft » Mi 10.15 – 12.00 HS Fossum: The Future of the European Union Blockveranstaltung HS Garzia: Personality and Politics Di 16.15 – 18.00 HS Gherghina: Political Psychology Do 12.15 – 16.00 14-täglich HS Hartmann: Equality, Inequality, Justice. Problems of Contemporary Political Philosophy Di 10.15 – 12.00 HS Hüsken: Politik jenseits des Staats. Beispiele aus Afrika und dem Mittleren Osten Do 12.15 – 14.00 HS Koch: Urban and Metropolitan Governance Mo 16.15 – 18.00 HS Kury: Offene oder geschlossene Grenzen. Migrationsregime im Wandel Di 10.15 – 12.00 HS Leemann: Fallstudien der Politischen Ökologie Mi 10.15 – 12.00 HS Lorey: Kritische Demokratietheorie und Protestbewegung Blockveranstaltung 12 HS Oechslin: Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Blockveranstaltung HS Rahmstorf: Ist Wikipedia eine Enzyklopädie? Öffentlichkeit im Zeitalter der Diskursmaschinen Di 12.15 – 14.00 HS Slantschev: History of International Relations Fr 10.15 – 12.00 14-täglich HS Speich: Der ausgezählte Planet. Globale Umweltpolitik seit 1892 Mi 10.15 – 12.00 HS Spörer: Medien in Konflikten. Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt ? Do 10.15 – 12.00 HS Stojanovic: Demokratie in multikulturellen Gesellschaften Mi 08.15 – 10.00 MAS Arrighi: Identity, Territory and Political Conflict in Contemporary Europe Fr 10.15 – 14.00 14-täglich MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- designs und Methoden in den Internat. Beziehungen I Do 12.15 – 16.00 14-täglich MAS Leisering: The Power of Human Rights. Menschenrechte in Theorie und Praxis Blockveranstaltung MAS Liedhegener: Politik und Religion. Politikwissenschaftliche Grundlagen Blockveranstaltung extern MAS Serrano: Global Financial Regulation Mi 16.15 – 18.00 MAS Trechsel: Federalism, Democracy and Governance in the EU Di 14.15 – 16.00 Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Diaz-Bone: Grundlagen der multivariaten Statistik Mi 16.15 – 19.00 HS Huser: Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Di 14.15 – 16.00 Di 16.15 – 18.00 HS König: Wie forschen Ethnologen? Eine praktische Einführung in die Ethnographie Do 10.15 – 14.00 14-täglich HS Krenn: Einführung in die Netzwerkanalyse Blockveranstaltung HS Manderscheid: Einführung in R Mi 14.15 – 16.00 HS Metag: Quantitative Medienanalyse Blockveranstaltung MAS Boes: Applied Health Economics Blockveranstaltung MAS Boes: Quantitative Methods II Mi 12.15 – 14.00 Mi 14.15 – 16.00 MAS Boes: Statistical Programming Blockveranstaltung MAS Boes/Balthasar: Health Policy Evaluation Blockveranstaltung MAS Hintz/Eisenmann: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodoligie und Videoanalyse (Forschungsseminar II) Blockveranstaltung MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- design und Methoden in den Internat. Beziehunungen I Do 12.15 – 16.00 14-täglich MAS Lipps: Kausalanalyse mit Survey-Daten Blockveranstaltung 13 MAS Manderscheid: Anaysis of Social Structure and Social Behavior Do 14.15 – 16.00 MAS Mey: Grounded Theory Methodology Blockveranstaltung MAS Mützel: Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Mo 12.15 – 14.00 MAS Oglesby: Approaches and methods in consumer research Do 10.15 – 12.00 MAS Puschmann: Methoden computergestützter Textanalyse Blockveranstaltung Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Bohn: Examenskolloquium Soziologie und Vergelichende Medienforschung folgt KOL Blatter/Trechsel: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 18.15 – 20.00 KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 18.15 – 20.00 KOL Gardner: Forschungskolloquium Mi 16.15 – 18.00 KOL Groebner/Jucker/Mathieu: Forschungskolloquium der Vormodern Di 16.15 – 18.00 KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Management folgt KOL Heintz: Soziologische Theorie und Weltgesellschafts- forschung Blockveranstaltung KOL Liedhegener/Huppenbauer: Forschungskolloquium MA RWP Blockveranastaltung KOL Mattioli/Speich: Forschungskolloquium zur Geschichte der mondernen Welt Di 16.15 – 18.00 KOL Mützel: Kolloquium Medien und Netzwerke Di 14-15 – 16.00 14-täglich Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Wokrshop Caroni: Public Internatinal Law Do 12.15 – 14.00 Exkursion Huber: studentisch organisierte Exkursion folgt Legende VL/KLV Vorlesung/Kolloquialvorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 14 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 14.15 - 16.00, ab 19.09.2016 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Ausserdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie – Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen grösseren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung sowie die Klausur am Endes des Semesters sind Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credit Points vergeben werden, ist möglich. Für die Vorlesung gibt es nach erfolgreich bestandener Klausur 3 CP und für das begleitend stattfindende Tutorat 1 CP. Das Tutorat – sofern es zustande kommt– ist nicht verpflichtend und für Studierende gedacht, die den in der Vorlesung vermittelten Stoff vertiefen und die Aufgaben besprechen wollen. Den Termin des Tutorats stimmen die TeilnehmerInnen zu Beginn des Semesters mit der Tutorin / dem Tutor ab. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2013: Ethnologie. Einführung und Überblick. (8. Auflage). Berlin: Reimer. 15 Geschichte der Ethnologie II Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Diese Vorlesung soll einen Überblick über die Geschichte und die wichtigsten Richtungen und theoretischen Ansätze der Ethnologie im Zwanzigsten Jahrhundert geben. Die sich verändernden Fragestellungen, Grundannahmen, Methoden und Ergebnisse werden an Beispielen verdeutlicht. Besonders Anfangssemester sollen dadurch ein grobes Gerüst zur zeitlichen und theoretischen Einordnung der zentralen Autoren, Arbeiten und theoretischen Ansätze bekommen. Es geht bei der Vorlesung also nicht um Geschichte an sich, sondern um Wissenschaftsgeschichte als Einführung, Überblick und um das Aufzeigen unterschiedlicher Möglichkeiten. Besonderer Wert wird dabei auf die gesellschaftlichen und politischen Bedingungen von und für Wissenschaft gelegt. Die Aufteilung der Vorlesung auf zwei Semester soll eine intensivere Einarbeitung in den umfangreichen Stoff ermöglichen. Beide Vorlesungen ("Anfänge der Ethnologie" und "Ethnologie des 20. Jahrhunderts") können unabhängig voneinander gehört werden und sind für untere Semester aber auch für Fortgeschrittene geeignet, die einen Überblick über das Fach bekommen und/oder sich auf spezifische Themen für die Abschlussprüfungen vorbereiten möchten. In diesem zweiten Semester werden – nach einem kurzen Rückblick auf die Vorläufer – die wichtigsten Schulen des Zwanzigsten Jahrhunderts behandelt: Historische Richtungen in Deutschland, die amerikanische "Cultural Anthropology", Strukturalismus und die britische "Social Anthropology" sowie neuere Entwicklungen. Für die Vorlesung gibt es nach erfolgreich bestandener Klausur 3 CP und für das begleitend stattfindende Tutorat 1 CP. Das Tutorat ist nicht verpflichtend und für Studierende gedacht, die den in der Vorlesung vermittelten Stoff vertiefen und die Aufgaben besprechen wollen. Den Termin des Tutorats stimmen die TeilnehmerInnen zu Beginn des Semesters mit der Tutorin / dem Tutor ab. Die CPs von Tutorat und Vorlesung oder von den Vorlesungen Geschichte der Ethnologie I und II können für das Modul „Klassiker der Ethnologie“ angerechnet werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Barnard, A. 2000. History and Theory in Anthropology: Cambridge University Press de Waal Malefijt, Annemarie. 1976. Images of Man. A History of Anthropological Thought. New York: Alfred Knopf. Hays, H. R.: 1958. From Ape to Angel. An Informal History of Social Anthropology. New York: Capricorn Books. (Neuauflagen 1969, 1981). Petermann, Werner. 2004. Die Geschichte der Ethnologie. Wuppertal: Peter Hammer Verlag. Vermeulen, Han F. und Arturo Alvarez Roldán (Hrsg.). 1995. Fieldwork and Footnotes. Studies in the History of European Anthropology. London und New York: Rotledge. 16 Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Institutionenanalysen haben sich in der jüngeren Vergangenheit zu einem der bedeutsamsten Forschungsstränge der Sozialwissenschaften entwickelt – nicht nur in der Soziologie, sondern auch in benachbarten Disziplinen wie Politikwissenschaft und Ökonomie sowie neuerdings auch in der Publizistik und in den Kommunikationswissenschaften. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht die soziale und kulturelle Prägung von Akteuren (wie Organisationen, Staaten und Individuen), mit der sowohl Trends und tiefgreifende Veränderungen als auch unterschiedliche Entwicklungen erklärt werden. Die Vorlesung führt erstens in die ideengeschichtlichen Ursprünge dieser Forschungsrichtung ein, sie vermittelt zweitens Grundlagen des sog. Neuen Institutionalismus, und sie behandelt drittens aktuelle und in die Zukunft weisende Perspektiven. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur: Greenwood, R. et al., 2008, Organizational Institutionalism. Oxford: Sage. Hasse, R./ Krücken, G., 2005, Neo-Institutionalismus (2. Auflage). Bielefeld: Transcript. Sandhu, S., 2012, Public Relations und Legitimität. Der Beitrag des organisationalen Neo- Institutionalismus. Wiesbaden: VS. 17 Meere, Berge, Wüsten. Major ecosystems in der Globalgeschichte Dozent: Prof. Dr. phil. Jon Mathieu Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Autoren wie John McNeill in den USA oder Joachim Radkau in Deutschland haben in den letzten Jahrzehnten eine neue globale Umweltgeschichte geschaffen, die auf grosses internationales Echo stösst. Doch im Vergleich zu ökologischen und ökonomischen Problemen hat die Dimension der Wahrnehmung in diesem Forschungszweig bisher wenig Beachtung gefunden. Die Vorlesung zur Globalgeschichte von Meeren, Bergen und Wüsten begibt sich in das wenig erschlossene Gebiet, indem sie die Kategorie der major ecosystems historisch überprüft. Die Kategorie ist im 20. Jahrhundert aus wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen hervorgegangen und hat sich in der Praxis der Vereinten Nationen eingebürgert. Mit welchem Gewinn kann man sie für eine langfristige Wahrnehmungsgeschichte der Umwelt benutzen? Anhaltspunkte dazu geben erstens die Schriften von bekannten Autoren, die weltweit unterwegs waren, sei es auf Reisen oder am Schreibtisch. Wir werden dazu Marco Polo (1254-1324), Alexander von Humboldt (1769-1859) und Lucien Febvre (1878-1956) konsultieren. Zweitens lernen wir Ansätze und Beispiele der jüngeren historischen Forschung kennen: das etablierte und neuerdings sehr experimentelle Gebiet der „Maritime History“, die zaghaften Anfänge einer Geschichte der Wüsten und die „dreidimensionale“ Geschichte der Gebirgswelt. In der Gesamtschau zeigen diese Themenfelder neue Facetten und Konturen. Im Anschluss an die Vorlesung findet im Frühsommer 2017 im Rachel Carson Center der LMU München eine internationale Tagung zum Thema statt, die Interessenten offensteht. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: benotete Prüfung / 3 jon.mathieuunilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 18 Demokratische und autoritäre politische Systeme. Ein weltweiter Vergleich Dozent: Prof. Dr. rer. soc. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung untersucht in vergleichender Perspektive die politischen Systeme, die sich in der Folge der demokratischen Revolution des 18. und 19. Jahrhunderts herausbilden. Eine für die Vorlesung leitende Hypothese ist, dass der politische Raum der Moderne durch eine Bifokalität von Demokratie und Autoritarismus bestimmt wird. Dabei geht es nicht um einen Unterschied zwischen traditionellen autoritären Systemen und modernen demokratischen Regimes. Wir gehen vielmehr davon aus, dass die Differenz von Demokratie und Autoritarismus in der ‚World Polity‘ der Moderne laufend neu erzeugt wird und versuchen diese Prozesse zu beschreiben und zu erklären. Folgende Fragenkomplexe werden in der Vorlesung eine besondere Rolle spielen: 1.Die Genese von Demokratie vom 18. bis zum 20. Jahrhundert und die Vielzahl von Institutionen (Parlament, Regierung, Verwaltung, Parteien, Wahlen, Öffentlichkeit), die für diesen Prozeß wichtig sind. 2. Die Typen demokratischer Regimes, die in der Moderne beobachtbar sind: präsidentielle und parlamentarische, majoritäre und pluralistische Demokratien, direkte und repräsentative Demokratie. 3. Die Persistenz des Autoritarismus; traditionelle und moderne Autoritarismen; Populismus als Transitionsregime; die globale Diversität der Autoritarismen und der zugrundeliegenden Werte (z.B. China, Russland, Türkei, Saudi-Arabien, Singapur, Ägypten); die Ordnung der Funktionssysteme unter Bedingungen des Autoritarismus. 4. Wissen und das politische System: Demokratische und autoritäre Systeme als Wissensordnungen. 5. Demokratie und Autoritarismus als gesellschaftliche Wertordnungen. Welches sind die Werte und Normen, die den Varianten der Demokratie und den Varianten des Autoritarismus zugrunde liegen und was erklärt die Genese und die Persistenz dieser Wertordnungen? 6. Theoretische Grundlagen: Theorie der funktionalen Differenzierung, der Inklusion, der soziokulturellen Evolution; Historische Semantik des Politischen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: rstichweh@yahoo.de Texte über OLAT Literatur D. Acemoglu/J.A. Robinson, Economic Origins of Dictatorship and Democracy, Cambridge 2006 H. Albrecht/R. Frankenberger (Hg.), Autoritarismus Reloaded. Neuere Ansätze und Erkenntnisse der Autokratieforschung, Baden-Baden 2010 U. Backes/S. Kailitz (Hg.), Ideocracies in Comparison, Abingdon 2016 Lijphart, Patterns of Democracy. Government Forms and Performance in Thirty-Six Countries, New Haven 2012 R. Mickey, Paths out of Dixie. The Democratization of Authoritarian Enclaves in America’s Deep South, 1944-1972, Princeton 2015 P. Rosanvallon, Counter-Democracy. Politics in an Age of Distrust, Cambridge 2008 19 Von lokalen und globalen Märkten. Angebote, Medien, Preise Dozent: lic. phil. Martin Bühler Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 16.15 - 18.00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Vorausetzungen: In dieser Lehrveranstaltung werden wir an verschiedenen Fallstudien unterschiedliche soziologische Perspektiven auf Märkte kennenlernen. Die empirischen Fälle reichen vom lokalen Supermarkt bis zum globalen Finanzmarkt, vom Basar bis zur Börse und vom Strassenhändler bis zum weltweit vernetzten Online-Trader. An unterschiedlichen Fällen diskutieren wir, was Märkte sind, wie sie funktionieren, wie man verschiedene Märkte unterscheiden und untersuchen kann, auf welchen medialen und technologischen Grundlagen sie aufruhen und wie sie kulturell und sozial beeinflusst werden. Wir diskutieren die Unterschiede zwischen lokalen und globalen Märkten und fragen nach deren jeweiligen Voraussetzungen. An Beispielen wie dem Erdbeermarkt oder dem Optionenhandel lernen wir den Einfluss der ökonomischen Theorie kennen und am Einkaufsverhalten von Hausfrauen oder von Kleidungshändler vergegenwärtigen wir uns die Wirkung sozialer Beziehungen auf den Kaufentscheid. Am Baumwollmarkt lernen wir die Bedeutung von Weltmarktpreisen kennen und am Kunstmarkt diskutieren wir den Einfluss von Kunstkritikern. Wir besprechen die Bedeutung staatlicher und internationaler Regelungen und die Dominanz von etablierten, multinationalen Unternehmen. Wir setzen uns mit Angeboten und Akteuren, mit Produzenten und Preisen, mit Status und Standards, mit Waren und Werbung auseinander. Aufgrund der theoretischen und empirischen Vielfalt werden wir das konkrete Kursprogramm in der ersten Sitzung gemeinsam festlegen. Vorschläge und Anregungen von TeilnehmerInnen sind willkommen und können entweder vorgängig per Mail oder in der ersten Sitzung gemacht werden. Ökonomisches Vorwissen ist für diese Veranstaltung nicht notwendig. Hingegen ist die Bereitschaft zur soziologischen Auseinandersetzung mit Märkten unabdingbar. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Essay/Referat) / 4 martin.buehler@unilu.ch Literatur Zur Einführung empfohlen: Aspers, Patrik 2011. Markets. Cambridge, Malden: Polity Press. Aspers, Patrik & Beckert, Jens 2008. Märkte, in Maurer, Andrea (Hg.): Handbuch der Wirtschaftssoziologie: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 225–246 Beckert, Jens, Diaz-Bone, Rainer & Ganssmann, Heiner (Hg.) 2007. Märkte als Soziale Strukturen. Frankfurt am Main: Campus. Fligstein, Neil & Dauter, Luke 2007. The Sociology of Markets. Annual Review of Sociology 33, 105–128. Lie, John 1997. Sociology of Markets. Annual Review of Sociology 23, 341–360. Slater, Don & Tonkiss, Fran 2001. Market Society: Markets and Modern Social Theory. Cambridge: Polity Pres 20 Ethnologie des (charismatischen) Christentums. Aktuelle Entwicklungen im globalen Süden Dozent: Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnolgoie Termine: wöchentlich Mi, 12.15 – 14.00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lange hat die Ethnologie das Christentum als Untersuchungsgegenstand übersehen, wenn nicht gar unterdrückt. Diese Vernachlässigung wiegt umso schwerer, als die christliche Missionierung mit dem Kolonialismus Hand in Hand ging und viele der von der Ethnologie untersuchten Gesellschaften das Christentum schon lange vor der Begegnung mit den EthnologInnen angenommen oder es mit ihrer eigenen Religion synkretistisch verbunden hatten, aber auch, weil die ethnologische Theoriebildung, die schon früh der Religion galt, das Christentum sowohl als Gegenstand als auch als kulturspezifischen Hintergrund überging. Erst unter dem Eindruck der massenhaften Konversion zu meist charismatischen Formen des Christentums insbesondere in den Ländern des Globalen Südens hat sich gegen Ende des 20. Jahrhunderts eine Anthropology of Christianity herausgebildet, die die genannten Versäumnisse zu beheben versucht. Der Herausbildung dieser neuen Teildisziplin, ihren Fragestellungen und Untersuchungsfeldern werden wir uns im ersten Teil des Seminars widmen. Im zweiten Teil wenden wir uns ethnographischen Untersuchungen unterschiedlicher lokaler Ausformungen des (charismatischen) Christentums und Konversionsprozessen im Globalen Süden zu. Im dritten Teil befassen wir uns dann mit diesen Konversionsprozessen in theoretischer Perspektive, in der u.a. Erklärungen der Konversion als Ausdruck der Modernisierung und Individualisierung aber auch als ablehnende Reaktion von Verlierern der Globalisierung oder als Versuch der Wiedergewinnung verloren gegangener lokaler Solidaritätsmechanismen vorgeschlagen wurden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: werner.egli@unilu.ch Literatur Zur einführende Lektüre empfohlen: Joel Robbins, The Anthropology of Christianity: Unity, Diversity, New Directions, in: Current Anthropology, 55/10, 2014: 157–171. (http://www.journals.uchicago.edu/doi/pdfplus/10.1086/678289) 21 Kasten in Südasien. Ethnisierung der Kaste, Politik mit Kasten und andere neuere Entwicklungen Dozent: Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnolgoie Termine: wöchentlich Mo, 12.15 – 14.00, ab 19.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Nach einer Klärung des Begriffes der Kaste als Form sozialer Stratifikation und einem Überblick über die historische Verbreitung von Kasten wird im ersten Teil des Seminars auf klassische Theorien des Kastenwesens in Südasien (Dumont, Marriott, Dirks u.a.) und seine ethnographischen Ausprägungen insbesondere im ländlichen Kontext eingegangen. Im zweiten Teil des Seminars beschäftigen wir uns dann zuerst mit der Kulturalisierung oder Ethnisierung der Kaste in Indien (Reddy, Natrajan u.a.) und ihrer Instrumentalisierung durch verschiedene politische Akteure, die spätestens seit den 1990er Jahren zu beobachten ist und 2014 wesentlich zum Wahlsieg Narendra Modis beigetragen haben dürfte. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: werner.egli@unilu.ch Literatur Zur einführenden Lektüre empfohlen: Declan Quigley, The Interpretation of Caste, New York: 1995; Balmurli Natrajan, The Culturalization of Caste in India, New York: 2012 (Preface) (http://samples.sainsburysebooks.co.uk/9781136647574_sample_842901.pdf) 22 Architektur und städtische Lebensformen in globaler Perspektive Dozentin: Dr. rer. soc. Andrea Glauser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Mi, 10.15 – 12.00, ab 21.09.2016 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: „Ist Terrorismus das Ergebnis schlechter Stadtplanung?“, fragt die Süddeutsche Zeitung Ende November 2015 mit Blick auf französische Banlieues und die Anschläge in Paris (Weissmüller 2015). Auch wenn sie die Frage verneint: Sie verweist auf eine Thematik, die soziologisch bedeutsam ist. Welche Rolle spielt die gebaute Umgebung für das soziale Leben? Inwiefern ist Architektur nicht nur Resultat sozialen Handelns, sondern dieses formend? Was ‚sagen’ Architektur und Städtebau über gesellschaftliche Verhältnisse aus? Diese Fragen greift das Seminar auf. Wir diskutieren Verflechtungen zwischen Gebautem und Gesellschaft; Architektur interessiert dabei als spezifisches Medium des Sozialen. Wir werden unterschiedliche theoretische Perspektiven kennen lernen und das Zusammenspiel von Bau- und Lebensformen am Beispiel von Metropolen wie Shanghai, Paris und Lagos untersuchen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat / 4 Kontakt: andrea.glauser@unilu.ch Literatur Bourdieu, Pierre (1991): Physischer, sozialer und angeeigneter physischer Raum, in: Stadt-Räume, hrsg. von Martin Wentz, Frankfurt/Main: Campus, S. 25-34. Brenner, Neil/Schmid, Christian (2014): The ‘Urban Age’ in Question, in: International Journal of Urban and Regional Research, 38/3, S. 731–55. Fischer, Joachim/Delitz, Heike (Hg.)(2009): Die Architektur der Gesellschaft. Theorien für die Architektursoziologie, hrsg. von Joachim Fischer und Heike Delitz, Bielefeld: transcript. King, Anthony (Hg.)(1980): Buildings and Society. Essays on the social development of the built environment, London etc.: Routledge & Kegan Paul. Latour, Bruno/Yaneva, Albena (2008): „Give me a Gun and I will Make All Buildings Move“: An ANT’s View of Architecture, in: Explorations in Architecture: Teaching, Design, Research, hrsg. von R. Geiser, Basel: Birkhäuser, S. 80-89. Weissmüller, Laura (2015): Beton ist unschuldig. Interview mit Hubert Klumpner und Alfredo Brillembourg, in: Süddeutsche Zeitung. 30.11.2015. 23 Computer und Macht Dozenten: Dr. Verena Halsmayer/Prof. Dr. Dainel Speich Durchführender Fachbereich: Wissenschaftsforschung Termine: wöchentlich Di, 12.15 – 14.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wir leben in einer digitalisierten Welt, in der Zahlen alle sozialen Interaktions- felder auf offensichtliche Weise oder auch implizit prägen. Das Seminar nimmt diese Diagnose zum Anlass, über die gesellschaftliche Wirkung des Computers nachzudenken. Es ist als ein Einführungskurs in ein Themenfeld konzipiert, das gemessen an seiner Bedeutung noch immer zu wenig reflektiert wird. Im Zentrum steht die Frage nach der Machtwirkung der digitalen Technologien. Wir blicken auf die Technikgeschichte der Digitalisie- rung bzw. Informatisierung der Gesellschaft. Wir fragen nach der Macht, die dem Computer in früheren und aktuellen Visionen zugeschrieben wurde. Es geht um überrissene Steuerungsfantasien und um das Emanzipationspoten- zial der Computertechnik. Mit der technologischen Entwicklung von Hard- und Software als Leitfaden bewegen wir uns von den ersten Rechenmaschinen zur militärfinanzierten Computerforschung im Zweiten Weltkrieg, von den algorithmischen Rationalitäten des Kalten Krieges zu den Utopien freier Software, von ökonomischen Weltmodellierungen und ökologischen Zukunfts- simulationen zu den „big data“ des New Public Management. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: verena.halsmayer@unilu.ch / daniel.speich@unilu.ch Literatur Campbell-Kelly, Martin, William Aspray, Nathan Ensmenger und Jeffrey Yost 2013: Computer. A history of the information machine, Boulder Col: Westview Press. 24 Probleme des Orientalismus Dozent: Dr. Heinz Käufeler Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 14.15 – 16.00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das polemische Werk 'Orientalism' des Literaturwissenschaftlers Edward Said, 1978 erstmals publiziert, wurde zu einem der einflussreichsten Texte des ausgehenden 20. Jhdt. und prägte die kritischen Kulturwissenschaften nachhaltig. Obwohl Said die Ethnologen anfänglich weitgehend verschont hat, trifft seine leidenschaftliche und fundamentale Kritik des wissenschaft- lichen und literarischen Orientalismus als "Western style for dominating, restructuring and having authority over the Orient" die klassische Ethnologie resp. Sozialanthropologie im Kern. Mit 'Orientalismus' wird seither ein Vorbehalt oder Generalverdacht gegenüber 'Fremdwahrnehmungen' assoziiert, der für die Ethnologie fatale Konsequenzen haben kann. Andererseits hat die Orientalismus-Kritik in den kulturwissenschaftlichen Disziplinen die Sensibilität für tendenziöse Verzerrungen und für die Fragen von Erkenntnis und Interesse geschärft. Entsprechend kontrovers ist die Rezeption dieser Debatten in der Ethnologie ausgefallen. Die Frage des 'Orientalismus' bietet deshalb einen idealen Ausgangspunkt für Reflexionen über Kritik, Ideologie und Erkenntnis. In dem Seminar sollen diese verschiedenen Facetten der Problematik anhand der Lektüre und Diskussion der entsprechenden Literatur im Detail erörtert werden um jenseits der polemisch aufgeladenen Positionen zu einem ausgewogenen Urteil bezüglich der grundlegenden Fragen zu gelangen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: heinz.kaeufeler@doz.unilu.ch Literatur Das Buch 'Orientalismus' von Edward Said, ist 2009 in einer neuen Übersetzung bei S. Fischer publiziert worden. Daniel Martin Varisco: 'Reading Orientalism. Said and the Unsaid' (University of Washington Press 2007) bietet einen umfassenden Überblick über die Problematik und die von Said ausgelöste Debatte. 25 Begleitseminar Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 16.15 – 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Veranstaltung ist als Begleitung zur Vorlesung konzipiert, in der Raum für Diskussionen und Anwendungen geschaffen wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay/Protokolle) / 4 Kontakt: raimund.hasse@@unilu.ch Literatur s. Vorlesung 26 Einführung in die Weltgesellschafts- und Globalisierungsforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 14.15 - 16.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In den 1970er Jahren wurden unabhängig voneinander drei Theorien entwickelt, die den globalen Zusammenhang zum ersten Mal als „Weltgesellschaft“ konzipierten. Seitdem hat sich das theoretische und empirische Angebot der Soziologie vervielfacht. Es gibt heute neben den beiden wichtigsten Weltgesellschaftstheorien (Neo-Institutionalismus und Systemtheorie) ein breites Angebot von komplementären und teilweise auch alternativen Ansätzen, u.a. die an P. Bourdieu anschliessende Theorie globaler Felder, Soziologie der Globalisierung, Multiple Moderne, Postcolonial Studies, soziologische Imperiumsforschung. Das Seminar gibt eine Einführung in diese Theorieentwicklungen und illustriert die einzelnen Theorien anhand empirischer Studien und ausgewählter Problemfelder (u.a. globale Ungleichheit, Menschenrechte, Staatenbildung, transnationale soziale Bewegungen). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. bettina.heintz@unilu.ch Hinweise: Diese Veranstaltung empfiehlt sich als Einstiegs- und Überblicksveranstal- tung für Masterstudierende des Studiengangs „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ an. Sie richtet sich aber auch an Masterstudierende des Studiengangs Soziologie und Gesellschafts- und Kommunikationswissen- schaften, die sich für Weltgesellschaftstheorien interessieren. Literatur Dürrschmidt, Jörg (2002): Globalisierung, Bielefeld: transcript. Greve, Jens/Bettina Heintz (2005): Die „Entdeckung“ der Weltgesellschaft. Entstehung und Grenzen der Weltgesellschaftstheorie, in: Heintz, Bettina, Richard Münch und Hartmann Tyrell (Hrsg.). Weltgesellschaft. Stuttgart: Lucius & Lucius, S. 89-119. Lechner, Frank J./John Boli (Hg.) (2012): The Globalization Reader. Blackwell. Werron, Tobias (2012): Schlüsselprobleme der Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie, Soziologische Revue 35, S. 99-11. Wobbe, Theresa (2000): Weltgesellschaft, Bielefeld: transcrip 27 Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse Dozenten: Prof. Dr. Bettina Heintz/Clemens Eisenmann, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar ist eine Folgeveranstaltung zu dem im FS 16 durchgeführten Forschungsseminar I, in dem ethnographische Methoden behandelt wurden. Wie im letzten Seminar geht es auch in diesem Seminar darum, ein kleines Forschungsprojekt durchzuführen bzw. fortzusetzen und auf diese Weise die gelernten Methoden praktisch anzuwenden. Im Zentrum steht dabei die Vertiefung der ethnomethodologischen Forschungspraxis insbesondere durch Verfahren der audio-visuellen Sequenzanalyse aus Konversations- und Videoanalyse. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Forschungsprojekt) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder clemens.eisenmann@uni-siegen.de Literatur Bergmann, Jörg (2003): Konversationsanalyse, in: Uwe Flick/Ernst v. Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt, S. 524-537. Cicourel, Aaron V. (2012): Die ambivalente Beziehung zwischen Ethnomethodologie, Konversationsanalyse und der Mainstream-Soziologie in den USA. Ein persönlicher Bericht, in: Ajass, Ruth, Christian Meyer (Hg.) Sozialität in Slow Motion, Wiesbaden: Springer, S. 112-131. Heath, Christian / Hindmarsh, Jon / Luff, Paul (2010): Video in Qualitative Research. Analysing social interaction in everyday life. London: SAGE Publications. Kissmann, Ulrike T. (Hg.) (2009): Video Interaction Analysis. Peter Lang. Daraus insbesondere: Goodwin, Charles: “Video and the analysis of embodied human interaction.“ S. 21-41. 28 Wir lesen einen Klassiker: James G. March Dozent: Dr. phil. Sven Kette Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 16.15 – 18.00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: James G. March gehört ohne Zweifel zu jenen ‚großen Namen‘ der Organisationsforschung, die man kennen muss, wenn man ein Studium der Organisationsforschung (gleich welcher disziplinären Zuordnung) absolviert hat. Er zählt neben einigen weiteren Forschern (z.B. Herbert Simon und Richard Cyert) zu den Begründern der so genannten „Verhaltenswissenschaftlichen Entscheidungstheorie“. Zahlreiche theoretische Konzepte – man denke nur an das ‚garbage-can‘-Modell – und heute als Klassiker zu bezeichnende Bücher (etwa das erstmals 1958 erschienene Buch „Organizations“ oder „A Behavioral Theory of the Firm“ von 1963) sind mit seinem Namen verbunden. Seine Ideen wurden in zahlreichen weiteren Theorien aufgegriffen (etwa in der Transaktionskostentheorie oder der Systemtheorie Luhmanns). Das Seminar unternimmt eine Expedition durch das Werk von James G. March – und dies verbunden mit drei Zielen: 1) Wie es sich für jede Safari gehört, besuchen wir die Höhepunkte: Die zentralen empirischen Studien und die daraus hervorgegangenen Theoriekonzepte wollen wir kennenlernen und diskutieren. 2) Nicht nur Highlights, sondern auch Zusammenhänge: Die diskutierten Texte sollen nicht einfach unverbunden nebeneinander stehen. Vielmehr geht es auch darum, ein Gesamtbild über das Ideengebäude von March zu gewinnen. Welche Prämissen sind textübergreifend bei ihm zu finden? Was für eine Vorstellung von Organisation hat er? 3) Wir werden nicht die Ersten sein, die sich auf diese Expedition begeben. Wir wollen daher auch – wenn auch nachgeordnet – die Spuren bisheriger Besucher verfolgen und schauen, welche Funde sie in ihre eigenen (Theorie-)Welten mitgenommen haben. Es werden daher vereinzelt auch Texte gelesen, die nicht von March selbst sind, deren Autoren sich aber offensichtlich von seinen Ideen haben inspirieren lassen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: sven.kette@unilu.ch Literatur March, James G. (1994): A primer on decision making. How Decisions Happen. New York [u.a.]: Free Press. 29 Wie sich Europa erzählt Dozent: Prof. Dr. Albrecht Koschorke Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Do / Fr / Sa FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Häufig wird darüber geklagt, dass es an einer kohärenten Europa-Erzählung mangelt, mit der politische Solidarität organisiert werden kann. Ob und wie sich dieser Missstand beheben lässt, bleibt umstritten. Für die einen ist Europa ein „erzählungsloses Subjekt“ (Dany-Robert Dufour), das „sein Skript verloren hat“ (Timothy Garton Ash). Andere appellieren an eine europäische Identität, ohne sich deren genauer Beschaffenheit und historischer Grundlage sicher zu sein. Gibt es überhaupt einen kulturellen Bestand, der dem Kontinent Europa eigen wäre? (Streng genommen handelt es sich ja nicht einmal um einen eigenen Kontinent, sondern um den westlichen Zipfel der Landmasse Eurasiens; und gerechterweise müsste man hier von ‚Asiopa’ statt von ‚Eurasien’ sprechen.) Oder trifft Rémi Bragues Formel von der „exzentrischen Identität“ Europas zu, die sich nur durch Übertragungen von Fremdem gebildet hat? Das Seminar muss sich folglich zugleich mit den Möglichkeiten und mit der Unmöglichkeit auseinandersetzen, Europa zu erzählen. Dies soll auf vier Ebenen geschehen. Zum einen werden einige Schneisen durch den Europa- Diskurs und seine narrativen Ausgestaltungen geschlagen. Zum anderen sollen einige der master narratives analysiert werden, die das europäische Selbstverständnis geprägt haben. Dazu zählen die Unterscheidung zwischen dem wahren Gott und den Götzen (Referenz Jerusalem); die Unter- scheidung zwischen Zivilisation und Barbarei (Referenz Hellas); das Modell der translatio imperii und seiner unterschiedlichen historischen Ausge- staltungen (Referenz Rom); sowie die asymmetrischen Moderne- Erzählungen, mit denen Europa sich vom Rest der Welt zu unterscheiden meint: Aufklärung, Säkularisierung, aber auch koloniale und rassistische Narrative. Drittens sollen massenmediale Repräsentationen Europas, vor allem unter Bezug auf aktuelle Debatten (Schuldenkrise, Flüchtlingskrise) identifiziert und analysiert werden. Viertens schließlich sind ausgewählte literarische Texte darauf hin zu untersuchen, wie sie die Kontaktzone zwischen Europäern und der außereuropäischen Welt modellieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: albrecht.koschorke@uni-konstanz.de Literatur Literatur zum Einlesen: Daniel Defoe, Robinson Crusoe; Heinrich von Kleist, Die Verlobung in Santo Domingo; Joseph Conrad, Heart of Darkness. – Immanuel Kant u.a., Was ist Aufklärung? (RUB 9714). 30 Soziologie des Fremden Dozentin: PD Dr. rer. pol. Takemitsu Morikawa Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Angesichts der Flüchtlingskrise seit 2015 nimmt das wissenschaftliche und mediale Interesse am Thema „Fremde“ und „Fremdheit“ wieder zu. Jedoch gilt dieses Thema in der Soziologie seit der Gründung der Disziplin als ein klassisches Thema und hat eine lange Diskussionsgeschichte. Zum einen zählt die Unterscheidung von „eigen und fremd“ bzw. „wir und ihr“ zu den basalen Unterscheidungen der gesellschaftlichen Ordnung. Georg Simmel etwa definiert 1908 den Fremden als „Wanderer, der heute kommt und morgen bleibt“. Zum anderen bietet die Moderne mit der zunehmenden – räumlichen, aber auch sozialen – Mobilität aufgrund der technischen Entwicklung und der Aufhebung der alten, ständischen Einschränkung eine höhere Wahrscheinlichkeit der Erfahrung von Fremdheit in unserem Alltag. Neben der Mobilität kennzeichnen auch der Grad an Integration sowie die Möglichkeit der Inklusion und Exklusion unterschiedliche Typen von Fremden. Historisch gesehen nimmt die Fremdheit sehr verschiedene und vielfältige Gestalten an. In der Gegenwart erleben wir Fremde vornehmlich als Ausländer, Immigranten, Flüchtlinge, aber auch Touristen. Ihre Wahrnehmung hängt nicht nur von den gesellschaftsstrukturellen und technischen Bedingungen, sondern auch vom Standpunkt ab, den die Wir- Gruppe einnimmt. Die moderne Wahrnehmung des Fremden hat auch mit der Entstehung des modernen Subjekts zu tun. In diesem Seminar sollen auch „die Fremden“ als „Andere“ in Relation zum modernen bürgerlichen Subjekts in Betracht gezogen werden: die Natur, die Frau, der Orientale, das Proletariat, das Kind, der Kranke, der Wahnsinnige usw. Mit der hier skizzierten Fragestellung zielt die Lehrveranstaltung darauf ab, einen Überblick über den Grundgedanken, die Diskussionsgeschichte sowie die aktuelle Diskussionslage in der Soziologie zum Thema „Fremde und Fremdheit“, auch in Hinsicht auf die gegenwärtige Flüchtlingskriese in Europa, zu vermitteln. Die möglichen Referatsthemen sind wie folgt: 1) Begriff des Fremden und der Fremdheit, 2) Typen des Fremden – Migrant, Aussenseiter, Gastarbeiter, Kosmopolit, Vagabund, Tourist, 3) Fremde in verschiedenen Gesellschaftstypen, 4) Inklusion und Exklusion von Fremden, 5) Moderne und Fremde, 6) das moderne (bürgerliche) Subjekt und seine Fremden, 7) Weltgesellschaft/Menschheit und Fremde. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: takemitsu.morikawa@doz.unilu.ch Literaturauszug • Baberowski, Jörg (2008): Dem Anderen begegnen. Eigene und fremde Repräsentationen in sozialen Gemeinschaften. Frankfurt am Main: Campus Verlag (Eigene und fremde Welten, Bd. 10). • Foucault, Michel (2014): Die grosse Fremde. Zu Wahnsinn und Literatur. Zürich: diaphanes (TransPositionen). • Matthes, Joachim (2005): Das Eigene und das Fremde. Gesammelte Aufsätze zu Gesellschaft, Kultur und Religion. Würzburg: Ergon (Religion in der Gesellschaft, Bd. 19). • Merz-Benz, Peter-Ulrich; Wagner, Gerhard (Hg.) (2002): Der Fremde als sozialer Typus. Klassische soziologische Texte zu einem aktuellen Phänomen. Konstanz: UVK-Verlagsgesellschaft. • Münkler, Herfried (1998): Die Herausforderung durch das Fremde. Berlin: Akademie Verlag (Interdisziplinäre Arbeitsgruppen, 5). 31 Fundamentalismus, Magie, Wissenschaft. Gegenpole im gesellschaftlichen Diskurs Dozent: Dr. phil Frank Neubert Zurlinden Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Welche Personen, Institutionen, Vorstellungen, Lehrsätze, Praktiken etc. als «religiös» gelten, ist Gegenstand gesellschaftlicher Diskurse. In ihnen werden die Grenzen von «Religion» nicht nur ausgehandelt, sondern permanent neu bestimmt und verschoben. Dies geschieht stets – explizit oder implizit – in Abgrenzung von Gegenkonzepten, deren Spektrum entsprechend gross ist. Es reicht von «Säkularität» und «Atheismus» über «Magie», «Sekte», «Fundamentalismus» bis hin zu «Wissenschaft» oder «Spiritualität». Es lässt sich zudem leicht feststellen, dass die zwischen «Religion» und dem jeweiligen Gegenkonzept bestehenden Wertungen sich je nach Kontext verschieben können. Mal ist «Religion» das positive Konzept, dem gegenüber «Säkulares» als negativ wahrgenommen wird, in anderen Kontexten ist die Hierarchisierung gerade umgekehrt. Im Seminar wollen wir uns mit solchen Prozessen einerseits theoretisch, v.a. aber anhand konkreter empirischer Beispiele auseinandersetzen. Theoretisch wird es um die Erarbeitung eines sozialwissenschaftlich orientierten diskurstheoretischen Rahmens für die Erforschung solcher Abgrenzungsprozesse gehen. Die Beispiele werden sowohl aus der Religionsgeschichte seit dem 19. Jahrhundert als auch aus unserer unmittelbaren Gegenwart stammen. Die Studierenden sollen im Laufe des Semesters selbst in einem ausgewählten Medium die Konstruktion von «Religion» in Abgrenzung von einem selbst gewählten Gegenkonzept beobachten, die Ergebnisse zu Ende des Semesters in einer kurzen Präsentation vorstellen und am Schluss in knapper Form (ca. 5 - 7 Seiten) schriftlich darlegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (s. Prüfung) / 4 Kontakt: relsem@unilu.ch Literatur Wird zu Beginn des Semesters ausführlich vorgestellt. In Vorbereitung des Seminars empfiehlt sich die Lektüre von K. von Stuckrad, Discursive Study of Religions, in: Method and Theory in the Study of Religions 2013, 5- 25.siehe Vorlesung 32 Medien und kulturelle Produktion. Bourdieu’sche Perspektiven Dozent: Dr. phil. Martin Petzke Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 16.15 – 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar versteht sich als mediensoziologische Anwendung der Sozialtheorie Pierre Bourdieus. Im Fokus stehen einerseits „feldtheoretisch“ beschreibbare Dynamiken zwischen Produzenten massenmedialer Kulturgüter, von Presseerzeugnissen über Fernsehformate bis hin zu literarischer Kunst und Film. Der Blick gilt andererseits den sozialen Unterschieden im Medienkonsum und ihrem Zusammenhang mit gesellschaftlich differenzierten Lebensstilen. Ferner ist der besonderen Bedeutung des Journalismus in der modernen Gesellschaft nachzugehen und das journalistische Feld in seinen Beziehun- gen mit anderen Feldern wie der Politik, der Wissenschaft usw. zu beleuchten. Das Seminar führt anhand dieser Fragen in zentrale Konzepte der Soziolo- gie Bourdieus ein und leitet dabei zur Entwicklung eigener mediensoziolo- gischer Fragestellungen auf Bourdieu’scher Grundlage an. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: martin.petzke@unilu.ch Literatur Bourdieu, Pierre (1998): Über das Fernsehen. Frankfurt. 33 Modul Weltpolitik Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 12.15 - 14.00 , ab 19.09.2016 FRO, HS 5 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unterschied- liche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demo- kratietheorie. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi-Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die früh- neuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative versus deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium bzw. im ersten Semester zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die Vorlesung begleitende Proseminar parallel zu besuchen. Dort werden die in der VL präsentierten Theorien mit aktuellen Themenstellungen verbunden und durch die Studierenden angewandt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung sowie Teilnahme an Advokatendiskussion / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Platform OLAT zugänglich gemacht. Literatur Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 34 Rechts- und Staatsphilosophie Dozent: Prof. Dr. phil. Paolo Becchi Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften/Grundlagenfächer Termine: wöchentlich Mo, 12.15 - 14.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung wird am Leitfaden der Geschichte der Rechts- und Staats- philosophie Europas mit den wichtigsten Positionen der Rechtsphilosophie bekannt machen. Die Leitfrage wird das Problem der wissenschaftlichen Konstruktion des Rechts als kodifiziertes System sein. Gezeigt wird die Ent- wicklung von der Begründung des Systems auf der Vernunft durch die Natur¬rechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts und die Beschäftigung der Aufklä¬rung mit dem Problem der Strafbegründung zur neuen Begründung des Sys¬tems auf dem Geschichtsbegriff von Seiten der historischen Rechts¬schule. Die Krise dieser Modelle zeigt sich dann im Übergang zur Begriffsjurispru¬denz und in den neuen Modellen, die auf dem Gesellschaftsbegriff begrün¬det sind. Die reine Rechtslehre als neue formalistische Tendenz wird dann mit der antiformalistischen Reaktion darauf verglichen. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die philosophische Dimension des Rechts und grundlegende Kenntnisse der rechtsphilosophischen Entwicklung erhalten. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung "Grundlagen des Rechts I+II" von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 4 Kontakt: Material: paolo.becchi@unilu.ch Es wird ein Reader zu Beginn der Lehrveranstaltung verkauft. 35 International Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 12.15 - 14.00, ab 19.02.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The course focuses on the emergence, expansion, and enforcement of international human rights norms. It introduces the major international institutions and political processes by which international human rights norms are established and enforced, namely the regimes established under the United Nations, regional human rights conventions (European, Inter- American, African), and various treaties. The course is divided into two parts: the first part introduces the evolution and conceptual foundations of human rights, the most important human rights treaties and the mechanism for their implementation; the second part considers selected, current human rights issues in a comparative mode using standards developed in international human rights law as well as regional (e.g. European) standards. As the course will be held in a seminar-like style, i.e. emphasizing class discussions, active participation in the class is expected. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of Public international human rights law is recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The examination type (oral or written) will be announced at the beginning of the term / 6 Kontakt: Material: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Course reader; materials accessible or distrubuted electronically 36 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungs- bereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrationsrech- tes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen natio- nalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung (5 Cr) Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung beruht auf dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS GRASDORF-MEYER/LISA OTT/NICOLE SCHEIBER, Migrationsrecht, 3. Auflage, Bern 2014. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG); Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); Asylgesetz (AsylG); Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (FZA); Flüchtlingskonvention und Zusatzprotokoll (FK). 37 Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 14.15 - 16.00 , ab 19.09.2016 FRO, HS10 14-täglich Do, 14.15 – 16.00, ab 29.09.2016 FRO, HS 9 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Friedenssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zentralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohn- heitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlichkeit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeile- gung, Gewaltverbot, gerichtliche Streitbeilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils aktuellen völkerrechtlichen Fragestel- lungen und Ereignisse erläutert und analysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis ermöglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbereiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, einfache bis mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: lehrstuhlcaroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. 38 Terrorism and the Law Dozentin: Lucia Della Torre, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 14.15 - 16.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Since 11 September 2001, the issue of terrorism has again become the focus of virulent legal debate. At both the national and the international level, a wide range of new laws have been proposed and adopted, many of which impose limitations on the enjoyment of individual rights – both of terrorist suspects and the general public. This course will examine the scope of permissible and impermissible anti-terror operations via analysis and comparison of domestic and international legal principles and practice. We will focus in particular on the efforts of lawmakers and courts to strike a balance between the protection of public security and the preservation of civil liberties and a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra-territorial character; and refugee and immigration law in the era of terrorism. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: lucia.dellatorre@.unilu.ch Literature READER 39 International Trade Law Dozent: Dr. iur. Nicolas Diebold, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course introduces the international trade law embodied predominantly in the World Trade Organization (WTO), regional trade agreements (eg NAFTA) and bilateral trade agreements. These agreements set forth the rules that apply to questions such as: May the US restrict the import of shrimp that are caught by killing endangered species of sea turtles? May Australia require that all cigarettes are sold in plain, unbranded packages? May the EU prohibit the import of Canadian seal fur due to inhumane killing of seals? May the US prohibit online gambling to the detriment of Antiguan online gambling providers? In-depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. Institutional aspects and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view of familiarizing students with the legal disciplines under the WTO. Methodically, the course builds on the case law method. Trade law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). The students become familiar with the legal framework of the international trading system and the legal principles of trade law, such as national treatment, most-favoured-nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret international trade treaties and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Voraussetzungen: Umfang: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in globalization and international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The final grade will be determined on the basis of a presentation of a case during the case studies, class participation and the exam (oral, open book) at the end of the course / 6 Kontakt: nicolas.diebold@doz.unilu.ch Literature READER 40 Democracy and Globalisation Dozent: Alberto Ghibellini, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Gastveranstaltung Termine: Blockveranstaltung FRO,3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Caught in the grip between the advancement of new populistic movements, the pressure exercised by economic globalization and unprecedented migration flows, and the claims to increase the popular participation, the political regime which is usually defined as “Representative Democracy” appears today to be in a state of decay. If not from the formal point of view – in terms of its legality – the decay is clear from the substantial, political one: from the point of view of its legitimacy, real or perceived. Nowadays, Representative Democracy seems to be unable to give credible answers to the challenges with which it is presented with increasing frequency: the marginalization of the lower classes, the pressures of the economic and financial international groups, as well as the loss of contact with the sovereign people, who aim instead at “recomposing” and reestablishing their complete sovereignty. The course aims to shed light on the fundamental aspects of this predicament and to explore its possible further developments. Deepen the students’ knowledge of key concepts of the subject matter, such as democracy, representation, globalization. Clarify the differences between the types of democracy, with particular emphasis on the representative one. Explore the possible threats posed by “globalisation” to the democratic regime and its principle of popular sovereignty. Voraussetzungen: Umfang: Interest in political philosophy. Possibly some knowledge thereof. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam, passed or failed (2 Cr) Kontakt: Material: aghibell@mit.edu An electronic course packet will be provided by the instructor. 41 Schweizerische und deutsche Verfassungs- und Strafrechtsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert Dozent: PD Dr. iur. Thomas Henne Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich, Di, 12.15 - 14.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Gegenstand der Lehrveranstaltung sind wesentliche Aspekte der schweizerischen und deutschen Verfassungs- und Strafrechtsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung ihrer europäischen Bezüge. Unter anderem werden mit dieser Perspektive die schweizerische Bundesverfassung sowie das deutsche Verfassungsrecht vergleichend untersucht und erläutert. Im Mittelpunkt steht regelmäßig eine Quelle, die in ihren gesellschaftlichen und sozialen, vor allem aber juristischen Kontext eingeordnet wird. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die geschichtliche Dimension des Verfassungs- und Strafrechts erhalten und selbständig mit rechtshistorischen Quellentexten umgehen können. Den Studierenden sollen die auch für ihre zukünftige Tätigkeit unentbehrlichen Grundkenntnisse der Rechtsentwicklung vermittelt werden. Das Wissen um die Historizität des Verfassungs- und Strafrechts erleichtert damit das Verständnis der schweizerischen Rechtsordnung. Voraussetzungen: Umfang: Keine. Studierende aller Schwerpunkte erhalten durch diese Lehrveranstal¬tung einen fundierten Zugang zu wichtigen Themen des Straf- und öffentlichen Rechts. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: thomas.henne@unilu.ch Der Einstieg in das Thema wird durch einen Reader erleichtert. Zudem werden weitere relevante Materialien auf OLAT zur Verfügung gestellt 42 Energierecht Dozentin: Ass.-Prof. Dr. iur. Anja Hentschel Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 10.15 - 12.00, 19.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in das Schweizer Energierecht ein und bietet einen Überblick über die wichtigsten Bereiche. Hintergrund ist die mit der Energiestrategie 2050 angestrebte Energiewende in der Schweiz. Die Veranstaltung verknüpft Fragen des Klimaschutzes (CO2-Reduktion) mit Aspekten des allgemeinen Energierechts (Dezentralisierung) und des Energiemarktes (Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Umweltverträglichkeit). Einführend wird die weltweit zu beobachtende Umorientierung der Energienutzung (Klimawandel, Ölkrisen, atomare Risiken) dargestellt, bevor sodann die wichtigsten Aspekte der Schweizer Energiewende systematisch genauer betrachtet werden. Schwerpunkte sind insbesondere das Recht der erneuerbaren Energien, inkl. ökonomischer Förderung, der Ausstieg aus der Kernenergienutzung, inkl. Endlagerung und Energieeffizienz- und - einsparmassnahmen im Gebäudebereich. Daneben wird auf neue Risiken und Technologien in der Energienutzung, wie Fracking, CCS und Energiespeicher eingegangen, soweit sie die Schweizer Energiepolitik tangieren. Kenntnis der wichtigsten Gebiete des Schweizer Energierechts und Fähigkeit zur Bewertung ihrer Relevanz für die Energiewende - Erkennen des Zusammenspiels von rechtlichen, wirtschaftlichen Bedingungen und staatlichen Aufgaben im Bereich des Energierechts - Kenntnis der Kompetenzverteilung im Energierecht - Kenntnis und Fähigkeit zur Bewertung des internationalen und europäischen Rechtsrahmens für die Energiepolitik der Schweiz - Kenntnis und Fähigkeit zur Bewertung der gesellschafltichen Aspekte der angestrebten Energiewende. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse im öffentlichen Recht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche oder schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: anja.hentscheln@unilu.ch oder alexandra.birchler@unilu.ch Texte werden am Anfagn der Veranstaltung an-, bzw. ausgegeben. 43 Rechtssoziologie Dozent: Ass.-Prof. Dr. iur. Vagias Karavas Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich Di, 14.15 - 16.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Wie entsteht neues Recht und von welchen Faktoren hängt seine Wirksam- keit ab? Wie verändert sich das Recht aufgrund der Erscheinung neuer Me- dien wie das Internet? Was hat das Recht mit dem Geschlecht zu tun? Kann man von einer „Globalisierung des Rechts“ reden? Dies sind ein paar exem- plarische Fragen, die uns im Rahmen der Vorlesung beschäftigen werden. Im Gegensatz zur Rechtsdogmatik, die fragt, was als Recht ideell gilt, hat die Rechtssoziologie die Erforschung der sozialen Wirklichkeit des Rechts zum Gegenstand. Die Rechtssoziologie ermöglicht uns somit einen Blick hinter die Kulissen des Rechtsbetriebs. Inhaltlich gliedert sich die Vorlesung in zwei Teile: Im ersten Teil wird im Sinne einer allgemeinen Einführung eine Über- icht über den Gegenstand, die Methoden sowie die Geschichte der Rechts- soziologie ermöglicht. Im zweiten Teil werden im Sinne einer Übung die Grundprobleme rechtssoziologischer Theorie (vor allem der soziologische Rechtsbegriff und die Thematik der Rechtsentstehung, Rechtsanwendung und Rechtswirksamkeit) anhand exemplarischer Fragen wie die vorgenann- ten dargestellt und kritisch beleuchtet. Die Vorlesung endet mit einer kriti- schen Reflexion über die Rolle des Rechts in der Gesellschaft. Neben der Kenntnis rechtssoziologischer Theorien und Methoden soll das Interesse der Studierenden für die Erforschung der „Rechtswirklichkeit“ geweckt sowie ihre Fähigkeit gefördert werden, rechtssoziologische Erkenntnisse in ihre rechtsdogmatische Arbeit einzubeziehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: vagias.karavas@unilu.ch 44 International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: Blockveranstaltung FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. • To understand key concepts of international environmental law • To know important multilateral environmental agreements (MEAs) • To get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam / 6 Kontakt: thilo.marauhn@doz.unilu.ch Literatur: ULRICH BEYERLIN/THILO MARAUHN, International Environmental Law, Hart Publishing, Oxford 2011. 45 Die grosse Transformation. Westeuropa auf dem Weg in die Moderne 1780- 1900 Dozent: Prof. Dr. phil. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Im langen 19. Jahrhundert wurden die westeuropäischen Gesellschaften tiefgreifender verändert als jemals zuvor in der Geschichte. Nach und nach wirkte sich die grosse Transformation auf beinahe alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche aus. In der Vorlesung werden wir uns unter anderem mit der Geburt der Metropolen, dem aufkommenden Fabriksystem, der Verkehrs- und Zeitrevolution sowie dem Aufstieg der Industriemoderne und dem neuen „Homo hygienicus“ beschäftigen. Wer unsere Gegenwart besser verstehen will, der sollte über die revolutionären Veränderungen, die sich zwischen 1780 und 1910 in Westeuropa vollzogen, fundiert Bescheid wissen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: aram.mattioli@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Literaturhinweis: Monica Juneja, Roland Wenzelhuemer, Die Neuzeit 1789-1914, Stuttgart 2013. 46 Growth Theory Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich, Di, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Why are some countries richer than others? What are the engines of long- run economic growth? What can economic policy do about it? Or: What is the impact of government finances on short- and long-run economic activity? This course introduces some basic growth theories that are used to address these and many related questions. Among the growth models studied are the Ramsey-Cass-Koopmans model, the overlapping-generations model, and models of endogenous growth. Besides working with these models, there is also a focus on useful methods such as dynamic optimization or phase diagrams. Finally, we will have a look at some current research topics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Hinweis: Lecture starts on September 20, 2016. Literatur Romer, David (2006), Advanced Macroeconomics (3rd edition). New York: McGraw-Hill; 47 Open Macroeconomics and International Macro Policy Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich, Di, 14.15 – 16.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Why did the Swiss National Bank (SNB) introduce a lower bound of 1.20 francs against the euro in September 2011?; and why did the SNB abolish the lower bound in January 2015? Why did European leaders in the early 1990s decide to introduce the single currency, and what is the nature of today’s problems in the eurozone? How would a solution to these problems look like? Questions like these have received a lot of attention lately – and will be addressed in the course on “Open Macroeconomics and International Macro Policy”. We will start by introducing basic concepts such as the balance of payments and the exchange rate. We then discuss how exchange rates are determined, considering different exchange rate regimes. Further topics include the historical performance of alternative exchange rate regimes and the economics of currency areas such as the European monetary union. Finally, we study the problems of macroeconomic policy- making in an integrated world economy. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: WF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Literatur Krugman, Paul, Maurice Obstfeld, and Marc Melitz (2015): International Economics. Theory and Policy (10th edition); All materials covered in class. 48 Einführung in die Internationalen Beziehungen Dozentin: Ass.-Prof. Dr. Lena Maria Schaffer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ soll Studierenden einen Einstieg in die relevanten Fragen der Internationalen Beziehungen geben und zentrale Akteure, grundlegende Theorien und Problembereiche der IB vorstellen. Entsprechend gliedert sich die Veranstaltung in drei Teile: Im ersten Teil widmen wir uns klassischen (Groß)-Theorien der IB. Damit verbunden ist auch eine historische Übersicht über die Entwicklung der Disziplin. Im Anschluss befassen wir uns mit zentralen Teilgebieten der IB. Innerhalb der Konfliktforschung besprechen wir Ursachen für Krieg und Frieden und den Umgang der Weltgemeinschaft mit Konflikten. Des Weiteren schauen wir uns die internationalen Wirtschaftsbeziehungen im Teilbereich „Internationale Politische Ökonomie“ genauer an. Im Zentrum des letzten Teilbereichs der Vorlesung stehen dann die „Internationale und Transnationale Kooperation“. Hier befassen wir uns mit Internationalen Organisationen sowie mit transnationalen Akteuren. Die Vorlesung möchte die Grundlagen der Internationalen Beziehungen vermitteln und erreichen, dass die Studierenden das Gelernte auf aktuelle weltpolitische Herausforderungen (wie z.B. internationale/globale Sicherheit, Migration, globaler Umweltschutz, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung) anwenden können. Am Ende des Kurses sind die Studierenden fähig, mit Hilfe des vermittelten Wissens aktuelle politische Entwicklungen sowie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen (nationalen) politischen Systemen der Gegenwart zu beschreiben und zu analysieren. Ziel ist somit neben der Vermittlung elementarer Fachkenntnisse die Studierenden in das "vergleichende Denken" einzuführen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Hinweise: Kontakt: Begleitend zur Vorlesung wird insbesondere für Studierende der Politik- wissenschaft im ersten oder zweiten Semester das vertiefende Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ angeboten. Für fortge- schrittene Studierende bietet das Masterseminar „History of International Relations“ (Prof. Slantchev) eine Vertiefung. lena.schaffer@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Vorlesungsrmaterialien zugänglich auf OLAT Literatur: Baylis, John/ Smith, Steve/ Owens, Jessica (Hg.) (2014): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 6. überarb. Aufl., Oxford UP. Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2013): Handbook of International Relations, 2. Aufl., Sage. Frieden, Jeffry A., and David A. Lake (2015): World Politics: Interests, Interactions, Institutions: Third International Student Edition. WW Norton & Company. Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard, Kruck, Andreas (2013) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, 4. Aufl., VS Verlag. Schimmelfennig, Frank (2013), Internationale Politik, 3. akt. Aufl., UTB. 49 Wirtschaftspolitik I Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Wirtschaftswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 9 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in die Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik ein. Themen sind: - Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitische Eingriffe - Grundlegende Aspekte des gesellschaftlichen Grundkonsenses - Grundlegende politische Rechte und Institutionen - Gesellschaftliche Entscheidungsverfahren: Preismechanismus, Demokratie, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftliche Interessengruppen - Grundregeln über Allokation, Umweltpolitik, Verteilung, Stabilisierung - Verhaltensbeeinflussung mittels Information, Methoden der Präferenzerfassung, Wirtschaftspolitische Instrumente und deren Anwendung - Wirtschaftspolitische Berater und Institutionen der Beratung Die Analyse erfolgt aus verschiedenen Perspektiven: im politisch-ökonomi- schen System; auf der Ebene des gesellschaftlichen Konsens; auf der Ebene des laufenden politischen Prozesses; in der wirtschaftspolitischen Beratung. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: WF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christoph.schaltegger@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Feld, Frey, Kirchgässner (2009), Demokratische Wirtschaftspolitik. Vahlen. München 50 Comparative Constitutional Law Dozierende: Kyriaki Topidi, PhD/ Prof. Aalt Willem Haringa/ Antonia Waltermann/ Dr. Sascha Hartdt, Maastricht/Hoai-Thu Nguyne, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 08.15 – 12.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course will provide an introduction into comparative constitutional law. This course will introduce a number of core concepts of comparative con- stitutional law and introduce the students to the methodology of comparative constitutional law. During this course, the constitutions of the United States, France, Germany and the United Kingdom will be analyzed. Further, during this course we will look at the implementation of European Union law into domestic constitutional orders and at the ECHR and constitutional review. Introduce the students to the methodology of comparative constitutional law, introduce the students to core concepts of constitutional law and to enable the students to read and understand constitutions. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur • AALT WILLEM HERINGA/PHILIPP KIIVER, Constitutions Compared, 3rd Ed., Intersentia: Cambridge; • AALT WILLEM HERINGA/SASCHA HARDT, Sources of Constitutional Law, 1st Ed.,2014, Intersentia. Other materials will be made available through the OLAT platform. 51 Political Behaviour and Communication Dozent: Prof. Dr. Alexander Trechsel Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: This course offers a dense overview of the most important works – the classics – in the field of political behavior and political communication. The focus will be put on citizens and public opinion. How does the latter emerge? How do electoral campaigns work? What is the role of parties, leaders, issues, mass media, modern information and communication technologies, the Internet etc. in public opinion formation? How does propaganda work? How rational are voters? How volatile is public opinion? The course aims at providing a solid discussion of the evolution of the field across time, its key concepts and approaches, theories and empirical contributions. Starting with the seminal book by Walter Lippmann, we will read and discuss the classics in a chronological order, spanning over the last century. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: alexander.trechsel.@unilu.ch Material: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Lippmann, Walter, 1997 (1922). Public Opinion. New York: Free Press. Lazarsfeld, Paul F., Berelson, Bernard and Hazel Gaudet, 1968 (1944). The People’s Choice. How the Voter Makes Up his Mind in a Presidential Campaign. New York: Columbia University Press. Downs, Anthony, 1957. An Economic Theory of Democracy. New York: Harper Collins. Campbell, Angus, Converse, Philip E., Miller, Warren E. and Donald E. Stokes, 1964. The American Voter: an Abridgement. New York: Wiley. Key, V.O., 1966. Responsible Electorate: Rationality in Presidential Voting 1936-1960. Cambridge: Harvard University Press. McCombs, Max and Daniel Shaw, 1972. Agenda-setting function of mass media. Public Opinion Quarterly 36: 176–187. Fiorina M 1981. Retrospective Voting in American National Elections. New Haven, CT: Yale University Press. Iyengar, Shanto, and Donald R. Kinder. 1989. News That Matters: Television and American Opinion. University of Chicago Press. Zaller, John R. 1992. The Nature and Origins of Mass Opinion. Cambridge University Press. Sniderman, Paul M. and Edward G. Carmines 1997. Reaching Beyond Race. Harvard U Press. Druckman, James N., Erik Peterson and Rune Slothuus 2013. How Elite Partisan Polarization Affects Public Opinion Formation, American Political Science Review 107, 1: 57-79. Druckman, James N. and Kjersten R. Nelson 2003. Framing and Deliberation: How Citizens‘ Conversations Limit Elite Influence, American Journal of Political Science 47, 4: 729-745. 52 Israels Rolle im Nahostkonflikt Dozent: Prof. Dr. Moshe Zimmermann Durchführender Fachbereich: Judaistik Termine: wöchentlich Mo, 14.15 – 16.00, ab 19.09.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die beste Ausgangsposition für eine Analyse des Nahostkonflikts ist die kontrafaktische Frage: Wie wäre es in der Region, wenn Israel bzw. der Zionismus nicht existierten? Denn der Nahost-Konflikt begann erst im 20sten Jahrhundert und ist von Europa ausgegangen: Nationalismus, Antisemitismus, Rassismus, Imperialismus, aber auch Demokratie, Lieberalismus, Laizismus und Sozialismus sind importierte Faktoren, die die Entwicklung der Region mitbestimmten. Ohne den Staat Israel bzw. ohne die jüdische Masseneinwanderung hätte jeder der genannten Geschichtsfaktoren einen anderen Stellenwert bekommen. Die Vorlesung wird sich mit der Relevanz dieser Faktoren in ihrer historischen Entwicklung befassen. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung (2 Cr) Kontakt: moshe.zimmermann@mail.huji.ac.il Literatur Michael Brenner, Geschichte des Zionismus. München 32008 James L. Gelvin, The Israel-Palestine conflict: one hundred years of war. Cambridge 2007 Benni Morrsi, One state, two states: resolving the Israel/Palestine conflict. New Haven 2009 Shlomo Sand, Die Erfindung des Landes Israel: Mythos und Wahrheit. Berlin 2012 Michael Wolffsohn, Israel, Geschichte, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft. Opladen 2016 Moshe Zimmermann, Die Angst vor dem Frieden. Berlin 2012 53 Macht Religion Konflikt? Zur Funktion von Religion in Konflikten Dozent: Dr. phil. Jürgen Endres Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich, Do, 10.15 – 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 13 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Lernziele: Seit geraumer Zeit lässt sich das Phänomen der «Wiederentdeckung» des Religiösen beobachten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Religion als Faktor in Konflikten in Erscheinung tritt, sei dies auf psychosozialer, gesellschaftlicher oder zwischenstaatlicher Ebene. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Seminars, den vielfältigen Funktionen von Religion in Konflikten nachzugehen. Dies geschieht in einem ersten Schritt auf konzeptioneller Ebene unter Einbeziehung religionswissenschaftlicher, soziologischer und politikwissenschaftlicher Ansätze. Darauf aufbauend sollen in einem zweiten Schritt verschiedene Fallbeispiele auf gesellschaftlicher und zwischenstaatlicher Ebene (u.a. Schweiz, Ägypten, Burma, Indien - Pakistan) analysiert werden. Parallel zur konfliktiven Dimension von Religion soll auch das konfliktschlichtende und friedensstiftende Potenzial von Religion untersucht werden. Die Studierenden erlangen die Fähigkeit, religiös bedingte Einflussfaktoren und religiöse Dimensionen in Konflikten zu erkennen und einzuordnen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: juergen.endres@unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt 54 Hannah Arendt: “Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft” Dozent: Dr. phil. Thomas Forrer Durchführender Fachbereich: Kulturwissenschaften Termine: wöchentlich, Mi, 10.15 – 12.00, ab 21.09.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In dem Lektüre-Seminar beschäftigen wir uns mit dem für die Erforschung von Rassismus und Totalitarismus grundlegenden Werk der Philosophin Hannah Arendt: „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ (1951/1955). In der umfassenden Schrift arbeitet Hannah Arendt die Vorgeschichte und die Entstehung des Antisemitismus auf, beschreibt und analysiert eingehend die Entwicklung von Rassismus und Imperialismus im 18. und 19. Jahrhundert, um vor diesem Hintergrund die historische Möglichkeit und die politischen Merkmale der totalen Herrschaft – am Nationalsozialismus und am „bolschewistischen Regime“ (Stalin) – zu untersuchen. Im Seminar lesen wir grosse Teile aus Arendts umfangreichem Werk, rekonstruieren gemeinsam ihre vielschichtigen Argumentationen und besprechen ihre Analysen und Befunde auch angesichts von politischen Phänomenen und Fragestellungen der Gegenwart. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt. thomas.forrer@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Piper Verlag: München (wenn möglich in einer Auflage nach 1991) 55 The Future of the European Union Dozent: Prof. Dr. John Erik Fossum Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine 1: Termine 2: Do, 20.09. 12.15 – 14.00 HS 11 Fr, 14.10. 09.15 - 17.00 4.B47 Sa, 15.10. 09.15 – 17.00 3.B57 Fr, 18.11. 09.15 – 17.00 HS 2 Sa, 19.11. 09.15 - 17.00 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: The European Union is a political system made up of states that simultaneously transforms these states. It represents a large-scale experiment in modern transnational governing. At present the multilevel configuration that makes up the European Union is currently facing an unprecedented number of challenges associated with the financial turned political crisis; the refugee crisis; the Ukraine crisis; and Brexit (and the domino effects it might engender). The purpose of the course is to understand the historical background, present status and future prospects of this complex political system. To that end, the course will familiarize students with the historical context of state formation and nation-building; the contemporary context of state trans- formation in Europe; the basic challenges facing the EU; and the possible developmental trajectories for the EU. Possible scenarios include: consolidation through muddling through; a Europe of concentric circles (consolidation of the Euro-zone); and fragmentation (differentiation or disintegration). The course will also discuss the implications for democratic governing associated with each of these scenarios. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: j.e.fossum@arena.uio.no oder polsem@unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt 56 Personality and Politics Dozent: Dr. Diego Garzia Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 16.15 – 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The focus of this course is on the increasingly tighter relationship between personality and the functioning of representative democracy, and in particular on the process of personalization of politics. The course is divided in four major thematic parts. The first part will provide students with a theoretical overview of the changes occurring in the reciprocal relationships between the main actors of contemporary democratic politics (i.e., parties, media, voters) and the way these interactions fostered the personalization of politics so far. In the second part, we will focus on one of the core implications of the personalization of politics, namely, the changing role of individual politicians (and of politicians as individuals) in determining how people view politics and how they express their political preferences. In this part, we will attempt to answer questions such as: How do voters perceive leading politicians’ personality? Are election outcomes determined by voters’ assessments of politicians’ personality? What are the personal characteristics of politicians that matter the most to voters? When, where, and how do these characteristics matter? Although personalities of politicians have captured center stage in contemporary election campaigning, thus becoming the focus of voters’ preferences, individual characteristics of voters, such as their traits and values, have also become distinctively important for political choice. For this reason, the third part of the course will concentrate on the personality of voters and its relationship with politics. Do voters like politicians whose traits match their own traits? And why is it so? This part of the course will rely on theories and methods from the field of personality psychology to shed light on voters’ political personality, its origins, as well as its role in non-political contexts such as human mate attraction. The fourth part of this course will be dedicated to the newest developments in ICTs (Information and Communication Technologies) and the ways in which they can potentially affect the personalization trend. The interactive possibilities of social media have in fact highlighted the possibility for voters to connect horizontally, thus reviving classic theories of social influence and interpersonal intermediation on vote choice. At the same time, Web 2.0 technologies have introduced novel dynamics by offering more detailed, tailor-made information. In this part of the course, we will focus on the effect of Internet-based political information on citizens’ patterns of political behaviour, with an eye in particular on Voting Advice Application websites. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. diego.garzia@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 57 Political Psychology Dozent: Dr. Sergiu Gherghina Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 12.15 – 16.00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptrseminar Inhalt: Lernziele: How do personality traits of political leaders influence their decisions? What roles are pleyd by emotions in politics? How do people decide for whom to vote? What is the importance of stereotypes in political beha-vior? What influences the way in which people belonging to different groups (ethnicity, religion) behave in domestic and international politics? These questions lie at the core of political psychology, a field that com-bines the theoretical and methodological approaches of psychology with the empirical dimension of politics. This course intends to provide students with an overview of major topics in political psychology, aiming to provide an answer to the above mentioned questions by looking at real-life examples throughout the con- temporary world. It aims to introduce students to key concepts and theories, to present the main methodo-logical approaches, and to explain how psychology can be used to understand politics. The readings include the theoretical approaches, while the lectures are meant to complement them by providing empirical examples. The course has a comparative perspective and includes the following topics: - What is political psychology and how it helps us to understand political processes - The role and importance of personality in politics - The study of leaders in politics - The psychological determinants of voting - The political psychology of mass politics, social movements, nationalism and terrorism At the end of this course students will be able to: - gain a general understanding of political psychology - become familiar with the key debates in the literature - analyze leaders and groups from the perspective of political psychology - evaluate and differentiate between types of groups and psychological drivers for action - identify problems and challenges in the current developments of political psychology Umfang; Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: 1. Class activity and participation (10%) 2. Two short essays (each of them 25% of the final grade) of max. 600 words that should answer a given question. 3. Short written exam about readings and class discussions (40% of the final grade): the exam will take 20 min. and will in-clude 10 multiple choice questions (12 November) / 4 Kontakt: gherghina@soz.uni-frankfurt.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Martha L. Cotham, Elena Mastors, Thomas Preston and Beth Dietz, Introduction to Political Psychology, 3rd edition, New York and London: Routledge 58 Equality, Inequality, Justice. Problems of Contemporary Political Philosophy Dozent: Prof. Dr. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: Wöchentlich, Di, 10:15 - 12:00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: A recent Oxfam Briefing Paper entitled „An Economy for the 1 %“ claims this: “The global inequality is reaching new extremes. The richest 1 % now have more wealth than the rest of the world combined.” Thomas Piketty, in his best-selling Capital in the Twenty-First Century, writes: “There is no fundamental reason why we should believe that growth is automatically balanced.” If these claims are right, economic inequalities are on the rise within comparatively rich countries and between countries. But is this a problem? Are these inequalities unjust or does criticizing them just amount to envy? In this seminar we want to discuss these questions from a philosophical perspective that is open to political and economic arguments. We will deal with the so-called egalitarianism debate and its critique (Dworkin, Cohen, Frankfurt, Sen etc.) and will also discuss economic arguments of a more descriptive kind (Piketty). The link to the justice debate is this: What kind of inequality is unjust? If possible, teaching staff from the economics department or the political science department will join the course. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay/Protokoll / 4 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT 59 Politik jenseits des Staates, Beispiele aus Afrika und dem Mittleren Osten Dozent: Dr. phil. Thomas Hüsken Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Do, 12:15 – 14:00, ab 22.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: . Die gegenwärtigen politischen Entwicklungen in vielen Ländern Afrikas und des Mittleren Ostens repräsentieren nichts weniger als die Neuaushandlung der postkolonialen politischen Ordnung. Die Fragmentierung von staatlichen Strukturen haben zu mehr Heterogenität in der Politik und zum Aufstieg nicht-staatlicher Machtgruppen gefu¨hrt. Es handelt sich hierbei um Entwicklungen, die Staatlichkeit herausfordern oder neu aushandeln und auf nationale Grenzen u¨berschreitende historische und rezente kulturelle, ethnische, politische und ökonomische Verbindungen verweisen. Der Kurs wird sich anhand grundlegender Texte mit dieser Thematik beschäftigen.. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: thomas.huesken@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: Literatur zur Einführung: Trotha, Trutz v. 2000, Die Zukunft liegt in Afrika. Vom Zerfall des Staates, von der Konzentrischen Ordnung und vom Aufstieg der Parastaatlichkeit, Leviathan, Zeitschrift für Sozialwissenschaften, 28. Jg. Heft 2: 253-279. 60 Urban and Metropolitan Governance Dozent: Dr. phil. Philippe Koch Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 16.15 – 18.00, ab 15.09.2015 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wer regiert die Stadt? Wie können politische Prozesse in urbanen Räumen beeinflusst werden? Mit welchen theoretischen und methodischen Ansätzen lässt sich Stadtpolitik analysieren? Das Seminar beschäftigt sich mit diesen Fragen. Konkret gliedert sich das Seminar in vier Teile. Im ersten Teil werden wir die wichtigsten theoretischen Ansätze kennenlernen, die sich mit urbanen Machtstrukturen und Politik befassen. Im zweiten Teil widmen wir uns den institutionellen und politischen Herausforderungen der politischen Steuerung von fragmentierten aber hoch urbanisierten Siedlungsräumen. Die Sub- und Periurbanisierung der letzten gut fünfzig Jahren hat – nicht nur in der Schweiz – dazu geführt, dass sich die Siedlungsflächen immer weiter ausdehnen und immer enger miteinander verflochten sind. Demgegenüber haben sich die politisch-institutionelle Gliederung kaum verändert. Welche Lösungen werden in der Forschung debattiert, um angesichts dieser Inkongruenz politische Steuerungskapazität aufrechtzuerhalten? Im dritten Teil analysieren wir gemeinsam drei für das Verständnis des urbanen Raums und des Prozesses der Urbanisierung zentrale Politikbereiche: Raumplanung/Stadtentwicklung, Wohnungspolitik und Verkehrspolitik. Wir identifizieren die wichtigsten Diskurse, Akteure, Institutionen und Konfliktmuster vor allem mit Blick auf die Schweiz. Im letzten Teil folgen schliesslich die Präsentationen der im Seminar entwickelten Research Designs. Die Seminarsprache ist Deutsch. Vorträge können aber auch auf Englisch gehalten werden. Viele Texte sind zudem in englischer Sprache verfasst. Ziele: Der Kurs verfolgt drei Ziele: 1. Die Teilnehmenden wissen, welche politischen Sachgeschäfte in der Stadtpolitik relevant sind und die politischen Auseinandersetzungen prägen. 2. Die Teilnehmenden sind in der Lage kritisch und theoretisch informiert, die politischen Bedingungen urbaner Gesellschaften zu analysieren. 3. Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Debatten der politikwissenschaftlichen Subdisziplin Urban Politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch/Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: philippe.koch@gmx.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Jonathan S Davies und David L Im broscio (Eds.) (2009), Theories of Urban Politics (2nd Edition), London: Sage. 61 Offene oder geschlossene Grenzen. Migrationsregime im Wandel Dozent: PD Dr. Patrick Kury Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Di, 10:15 – 12:00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: . Wanderungsbewegungen sind integraler Bestandteil einer Verflechtungsgeschichte der modernen Welt, wie sie etwa Jürgen Osterhammel für das 19. Jahrhundert beispielhaft skizziert hat. Vor dem Hintergrund neuester internationaler Forschungsperspektiven untersucht die Veranstaltung den Wandel von Migrationsregimen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die Gegenwart. Im Mittelpunkt steht dabei der Blick auf die Schweiz, sowie ergänzend auf Deutschland, Grossbritannien und die USA. Während einzelne Aspekte der Zu,- Ab- und Binnenmigration verschiedener Gruppen und Individuen bereits aufgearbeitet sind, fehlt ein Blick auf grössere Zusammenhänge über einen längeren Zeitraum. Kontinuitäten und Brüche des Umgangs mit Migration, die die Verortung der Schweiz in der Welt aufzuzeigen, sind auf dieser Grundlage bislang kaum möglich gewesen. Das Seminar möchte einen Beitrag leisten, dies zu ändern, damit die Migrationsgeschichte der Schweiz stärker in internationalen Kontexten verortet werden kann. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: patrick.kury@doz.unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 62 Fallstudien der Politischen Ökologie Dozentin: Dr. phil. Esther Leemann Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Mi, 10:15 – 12:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: . In der Veranstaltung werden wir uns mit aktuellen Fallbeispielen der Politischen Ökologie befassen. Die Politische Ökologie beschäftigt sich mit der ‘ökologischen Verteilung von Konflikten’(Alier 2002), also mit den Konflikten um den Zugang und die Kontrolle von natürlichen Ressourcen (Escobar 2008), dem komplexen Beziehungsgefüge zwischen “Natur” und “Gesellschaft”. Umweltwandel wird als Teil von lokalen und globalen, politischen und ökonomischen Prozessen verstanden. Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen, insbesondere für Studierende, die sich mit den begrifflichen und theoretischen Grundlagen der Politischen Ökologie vertraut gemacht haben und sich nun intensiv mit Fallbeispielen beschäftigen wollen, die das Verhältnis von Natur-Kultur, Fragen von Ideologie, Wissensproduktion und Repräsentation sowie Ressourcenkonflikte zum Thema haben. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: esther.leemann@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 63 Kritische Demokratietheorie und Protestbewegung Dozentin: Prof. Dr. Isabelle Lorey Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mo, 16.09. 14.15 – 16.00 FRO, HS 12 Fr, 07.10. 09.15 – 17.00 3.B01 Sa, 08.10. 09.15 – 16.00 3.B52 Mo, 10.10. 09.15 – 17.00 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Protestbewegungen, die 2011 und in den Jahren danach entstanden sind, haben nicht einfach Plätze besetzt und Camps eingerichtet und sie haben sich nicht einfach aufgelöst, als die Camps verschwunden sind. Sie haben sich vielfach transformiert bis hin zur Besetzung politischer Ämter wie in Spanien. Die grösste Herausforderung dieser Bewegungen war sicherlich die Infragestellung existierender Formen von repräsentativer Demokratie und die Erfindung alternativer demokratischer Praxen, die repräsentationskritisch und transversal waren und ohne in die Zukunft gerichtete Forderungen aus- kamen. Diese Praxen lassen sich sowohl mit verschiedenen Ansätzen von kritischer Demokratietheorie in Verbindung bringen, sie haben aber auch kritische DemokratietheoretikerInnen zu neuen Konzeptionen von Demokratie angeregt. Im Seminar werden wir Texte von Jacques Rancière, Jacques Derrida, Alex Demirovic, Chantal Mouffe und Judith Butler diskutieren, sowie meine Konzeption einer präsentischen Demokratie. Dazu setzen wir uns vor allem mit Walter Benjamins Geschichtsphilosophischen Thesen auseinander und befassen uns mit kritischem Bezug auf Hegel mit dem Verhältnis von Demokratie und Zeitlichkeit. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat, Essay, benotet) / 4 Kontakt: lorey@eipcp.net oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Walter Benjamin (1974): Über den Begriff der Geschichte, in: Rolf Tiedemann, Herrmann Schweppenhäuser (Hg.): Walter Benjamin. Gesammelte Schriften, Bd. 1 (Teil 2), Frankfurt/M., S. 691- 704. Judith Butler (2011): Bodies in Alliance and the Politics of the Street, in: transversal: “#occupy and assemble8”, http://transversal.at/transversal/1011 Alex Demirovic (1997): Demokratie und Herrschaft. Aspekte krischer Gesellschaftstheorie, Münster. Jacques Derrida (2003): Schurken. Zwei Essays über die Vernunft, Frankfurt/M. Chantal Mouffe (2014): Agonistik. Die Welt politisch denken, Berlin: Suhrkamp 2014, S. 161-188. Isabell Lorey (2015): Die Gegenwart verteidigen und ihr widerstehen, in: Dirk Martin, Susanne Martin, Jens Wissel (Hg.): Perspektiven und Konstellationen kritischer Theorie, Münster, S. 116-133. Lorey (2014), The 2011 Occupy Movements: Rancière and the Crisis of Democracy, in: Theory, Culture & Society, 31(7-8), S. 43-65. 64 Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Wirschaftswissenschaften / Politische Ökonomie Termine: Blockveranstaltung folgt Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Development economists have been trying for a long time to explain the differences in income levels and growth rates among countries. Why is there a wealthy global north, while the southern hemisphere tends to be poor? Why do some poor countries manage to escape poverty and catch up with richer countries while others remain stuck at low income levels? Many answers to these questions have been suggested, but none of them is able to deliver a single satisfying explanation. One recent and quite influential strand of literature is concerned with historical and deep-rooted factors that may have played an important role in shaping the different path of development from the past to the present. These factors include genetic diversity, its interaction with climatic and geographic factors, global migration patterns, conflicts that occurred hundreds of years ago, the colonization of the world by European powers, or the slave trade. Students will present recent research papers on the influence of these historical and deep-rooted factors and moderate the associated general discussions. • Students get an overview of historical and deep-rooted factors of economic development • Students improve their presentation skills • Students improve their skills in critically analysing research papers Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: WF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: To be announced and discussed in the kick-off meeting. 65 Ist Wikipedia eine Enzyklopädie ? Öffentlichkeit im Zeitalter der Diskursmaschinen Dozent: Dr. Olaf Rahmstorf Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 12:15 – 14:00, ab 20.09.2016 FRO, HS 4 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Jürgen Habermas hat in seiner unterdessen zum Klassiker gewordenen Studie zum "Strukturwandel der Öffentlichkeit" die historische Bedeutung eines ‘räsonierenden’ Publikums für die Entwicklung der demokratischen Strukturen in Westeuropa herausgearbeitet. Er macht dieses Raisonement an Institutionen wie den bürgerlichen Salons, Debattierklubs und Enzyklo- pädien fest, die das erzeugte Wissen verbreiten helfen. Dieses geistige Fundament der Demokratie sah er durch die Verwandlung des selbstbe- wusst räsonierenden Publikums der großbürgerlichen Salons in ein passiv konsumierendes, kleinbürgerliches Medienpublikum bedroht. Heute - fünfzig Jahre später - könnte man meinen diese Gefahr sei mit dem Web 2.0 gebannt. Was im 18. Jahrhundert die Salons waren, sind heute die Chatrooms, was die Enzyklopädisten an aufklärerischem Esprit mitbrachten ist heute der basisdemokratische Geist Wikipedias. Unberücksichtigt bliebe in einer solchen, rein auf die Interaktion der Akteure abhebenden, Perspektive, jedoch die Frage, welches Wissen überhaupt nach welchen Regeln produziert wird. Medientheroetiker sprechen hier von einer Zeitenwende, dem Ende der Gutenberggalaxis oder einem neuen Wissensregime, dass sich an ‘Konsens' statt an ‘Wahrheit’ als Leitmotiv orientiere (Pscheida). Das Seminar verfolgt die Frage, nach welchen impliziten und expliziten Regeln die Produktion eines solchen Konsenses oder einer solchen ‘Wahr- heit’ erfolgt, welcher Typus ‘Wissen’ in die Wikipedia Eingang findet und was ausgeschlossen wird. Das heisst, wir fragen uns nach welchen Gesetz- mässgkeiten hier Öffentlichkeit hergestellt wird. Dabei machen wir uns die Tatsache zu nutze, dass die expliziten Produk- tionsregeln der Wikipedia für jeden einsehbar sind und ihr praktische Umsetzung jederzeit durch das Verfassen eigener Beiträge überprüft werden kann. Im zweiten Teil des Seminars werden wir daher selbst Erfahrungen als Wikipedia AutorInnen sammeln und vor dem Hintergrund des im ersten Teil aufgespannten Horizontes analysieren. Das Seminar schliesst an die Veranstaltung zum Ideologiebegriff vom vergangenen Herbst inhaltlich an, ohne die Teilnahme an diesem voraus- zusetzen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: olaf@rahmstorf.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literaturauszug Burke, Peter (2014): Die Explosion des Wissens. Von der Encyclopédie bis Wikipedia. Berlin. Habermas, Jürgen (1991 / 1962): Strukturwandel der Öffentlichkeit. Frankfurt am Main. Pentzold, Christian (2007): Wikipedia - Diskussionsraum und Informationsspeicher im neuen Netz. München. 66 History of International Relations Dozent: Prof. Dr. Branislav L. Slantchev Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich, Fr, 10:15 – 15:00, ab 30.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course provides advanced graduate students with a survey of international relations history with a focus on European diplomatic history from 1618 through 1945. We shall look at the historical development of organizations that employ violence, the evolution of doctrines for the use of force, the technological changes and attendant revolutions in military affairs. Our focus will be on the diplomatic interactions and the social, economic, political, and cultural contexts in which they take place. We shall emphasize certain formative conflicts: The Thirty Years’ War, the Wars of Louis XIV, the French Revolutionary and Napoleonic Wars, the Wars of German Unification, and the two world wars of the 20th century. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: slantchev@uscsd.edu oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur The following books are very useful general overviews of diplomatic relations, military technology, and state organization: McNeil, William H. 1982. The Pursuit of Power: Technology, Armed Force, and Society since A.D. 1000. Chicago: The University of Chicago Press. Parker, Geoffrey. 1996. The Military Revolution: Military Innovation and the Rise of the West, 1500 – 1800. 2nd Ed. New York: Cambridge University Press. Strachan, Hew. 1983. European Armies and the Conduct of War. London: Routledge. Black, Jeremy. 2002. European International Relations, 1648—1815. Palgrave Macmillan. Wawro, Geoffrey. 2000. Warfare and Society in Europe, 1792 – 1914. London: Routledge. Bridge F.R., and Roger Bullen. 2004. The Great Powers and the European States System, 1814—1914. 2nd Ed. New York: Longman. Anderson, M.S. 2003. The Ascendancy of Europe, 1815—1914. 3rd Ed. Longman. 67 Der ausgezählte Planet. Globale Umweltpolitik seit 1892 Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Mi, 10:15 – 12:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar blickt auf die Geschichte des Politikfelds „Umwelt“. Es fragt nach den Akteuren, nach den Themenfeldern und nach der „Globalität“ der Umweltpolitik. Es geht um die Geschichte des Wissens über Umweltzerstörung und um die Lösungsvorschläge, die in der Vergangenheit gemacht worden sind. Im Jahr 1892 wurde in San Francisco unter dem Namen „Sierra Club“ die erste Umweltschutzorganisation gegründet. Viele nationale Gesellschaften folgten, so zum Beispiel der Schweizer Bund für Naturschutz 1909 (heute Pro Natura), die sich vernetzten. Im 1919 gegründeten Völkerbund und auch im UNO-System, das nach 1945 entstand, spielte die Umweltfrage zunächst eine untergeordnete Rolle. Das änderte sich in den 1970er-Jahren relativ dramatisch und heute stellt die globale Umweltkrise eine der wichtigsten Herausforderungen der Weltpolitik dar. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur zur Vorbereitung: Radkau, Joachim 2011: Die Ära der Ökologie. Eine Weltgeschichte, München: Beck. 68 Medien in Konflikten. Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt? Medien im Kreuzfeier der Kritik. 4. Gewalt oder Machtinstrument? Dozentin: Dr. Doréen Spörer-Wagner Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Do, 10:15 – 12:00, ab 22.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In der öffentlichen Wahrnehmung moderner Demokratien nimmt die Ver- flechtung von Medien und Politik immer mehr zu. Gleichzeitig scheint das Vertrauen der Bevölkerung in die Glaubwürdigkeit der Medienberichterstat- tung zu schwinden. Während fundierte Medienkritik eine wichtige Voraus- setzung für das Funktionieren der Demokratie ist, unterstellt der Ausdruck „Lügenpresse“, der inzwischen auch ausserhalb des deutschsprachigen Raums Bekanntheit erlangt hat, Medien pauschal eine Instrumentalisierung durch die Politik (oder andere Akteure). Ausgehend von der Annahme, dass Veränderungen in der Medienlandschaft und im (gesellschafts-)politischen Kontext moderner Demokratien die Beziehungen zwischen Medien und Politik beeinflussen, erörtern wir in diesem Hauptseminar, wie beide miteinander verflochten sind und wer unter Umständen wen kontrolliert. Zu diesem Zweck lernen wir die normativen Funktionen der Massenmedien und die Prinzipien der Medienberichterstattung in Demokratien kennen. Darüber hinaus diskutieren wir an ausgewählten empirischen Beispielen den Einfluss der Medienberichterstattung auf politische Akteure und Prozesse. Auf diese Art und Weise eignen wir uns theoretische und empirische Argumente an, um Medien in Demokratien begründet zu kritisieren, aber auch zu verteidigen. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Forschungsskizze (benotet) / 4 Kontakt: spoerer@nccr-democracy.uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Dittmar, Jakob F. 2011. Grundlagen der Medienwissenschaft. Berlin: Verlag der TU Berlin. Kleiner, Marcus S. (Hrsg.). 2010. Grundlagentexte zur sozialwissenschaftlichen Medienkritik. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Kriesi, Hanspeter et al. (eds.). 2013. Democracy in the Age of Globalization and Mediatization. London: Palgrave Macmillan. Pfetsch, Barbara (Hrsg.). 2008. Massenmedien als politische Akteure: Konzepte und Analysen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Rhomberg, Markus. 2008. Mediendemokratie: Die Agenda-Setting-Funktion der Massenmedien. Paderborn: Fink. 69 Demokratie in multikulturellen Gesellschaften Dozent: Dr. Nenad Stojanovic Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Mi, 08:15 – 10:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Im Seminar werden wir uns mit den besonderen Herausforderungen beschäftigen, die sich Demokratien stellen, deren Bevölkerung sich aus mehreren ethnischen/kulturellen Gruppen zusammensetzt. Nach einer Einführung in zentrale Konzepte werden wir wichtige Texte zu den drei Themen Wahlverhalten, Parteienwettbewerb und institutionelles Design in multikulturellen Demokratien erarbeiten. Drei Fragen stehen dabei im Vordergrund: Warum wählen Bürger entlang kultureller/ethnischer anstelle anderer gesellschaftlicher (z.B. Klassen-) Konfliktlinien? Wann lohnt es sich für Parteien ethnische Themen auf die Agenda zu setzen und wie beeinflusst dies die Dynamik des Parteienwettbewerbs? Welche Institutionen sind geeignet kulturelle Konflikte zu regulieren und Konsens zu fördern (konsoziationales versus zentripetales Modell, Föderalismus, direkte Demokratie)? Die theoretischen Ansätze werden jeweils exemplarisch auf multikulturelle Demokratien angewendet (v.a. Europa und Nordamerika), wobei das Beispiel Schweiz besonders analysiert wird. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat, Kommentar, benotet) / 4 Kontakt: nenad.stojanovic@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Horowitz, D.L. 1993. Democracy in divided societies. Journal of Democracy 4(4): 18-38. Lijphart, A. 1977. Democracy in Plural Societies. New Haven & London: Yale University Press; Introduction. Reilly, B. 2012. Institutional design for diverse democracies: consociationalism, centripetalism and communalism compared. European Political Science 11: 259-270. Stojanovic, N. 2003. Dialogue sur les quotas. Penser la représentation dans une démocratie multiculturelle. Paris: Presses de Sciences Po. Italienische Übersetzung: 2014. Dialogo sulle quote. Rappresentanza, eguaglianza e discriminazioni nelle democrazie multiculturali. Bologna: Il Mulino. 70 Identity, Territory and Political Conflict in Conetemporary Europe Dozent: Dr. Jean-Thomas Arrighi Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich, Fr, 10:15 – 14:00, ab 23.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Students should expect to In March 2014, a controversial referendum in Crimea saw 96 percent of eligible voters in favour of seceding from Ukraine and joining the Russian federation. A few months later, a slim majority of Scottish voters rejected independence from the rest of the United Kingdom, while their peers in Catalonia were barred from organising a similar consultation on the ground that it violated the Spanish constitution. The ongoing danger of a GREXIT in the wake of the Euro crisis and of a BREXIT following the June 2016 referendum on EU membership in the UK shows that contemporary territorial conflicts are not circumscribed to nation-states but also threaten the European project, amid fears of a profound reconfiguration of political space in the region. Against this background, this course proposes to explore how politics is fought out not only across society, but also across territory, in a broad comparative perspective. It will examine and compare contemporary territorial conflicts in Europe across a range of topics. These include linguistic and ethnic diversity, multilevel parties and electoral competition, the governance of migration, the territorial rescaling of welfare, the impact of European (dis)integration and the political economy of new regionalism. As for the comparative scope, the course will cover both cases of ‘irredentism’ in Eastern and Central Europe (e.g. ethnic Russians and Hungarians in neighbouring states) and ‘independentism’ in Western Europe (e.g. Catalonia, the Basque Country, Scotland, Flanders). - Understand the multilevel dynamics of territorial politics across democratic states; - Gain insights into the comparative research method and how to apply it to their own research; - Develop team working and communication skills through oral presentations and debates. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay benotet) / 4 Kontakt: jean-thomas.arrighi@unine.ch oder polsem@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug: Bulpitt, J. (1983). Territory and power in the United Kingdom: an interpretation. Manchester University Press. Conversi, D. (2000). The Basques, the Catalans, and Spain: alternative routes to nationalist mobilisation. University of Nevada Press. Connor, W. (1984). Eco-or ethno-nationalism?. Ethnic and Racial Studies, 7(3), 342-359. Hepburn, E. (2008). The Rise and Fall of a ‘Europe of the Regions’. Regional and Federal Studies, 18(5), 537-555. Liñeira, R., & Cetrà, D., (2015), 'The Independence Case in Comparative Perspective', The Political Quarterly, 86(2): 257–264. Jeffery, C. (2008). The challenge of territorial politics. Policy & Politics, 36(4), 545-557. Medeiros, Mike (2015). “The Language of Conflict: The Relationship Between Linguistic Vitality and Conflict Intensity.” Ethnicities pp. 1-19. 71 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 12.15 – 16.00, ab 29.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2017 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2016) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, 72 sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 73 The Power of Human Rights. Menscherechte in Theorie und Praxis Dozentin: Dr. Britta Leisering Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Menschenrechte werden heute in nahezu jedem Politikfeld diskutiert. Das Seminar bietet zunächst einen Überblick über soziologische Ansätze zur Erklärung der Menschenrechte: Warum sind sie für uns heute selbstverständliche Werte (Hans Joas)? Warum sind sie global verbreitet und werden häufig zwar anerkannt, aber nicht umgesetzt (Neo- Institutionalismus)? Hat der Schutz des Individuums eine Funktion für die moderne Gesellschaft (Systemtheorie)? Danach führt das Seminar in mehreren Blöcken in die Praxis des internationalen Menschenrechtsschutzes ein. Dabei geht es um zentrale völkerrechtliche Verträge, die wichtigsten Akteure und Kontrollinstrumente auf Ebene der Vereinten Nationen sowie die Einhaltung der Menschenrechte im Inland und die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen (NGOs) im Menschenrechtsschutz. Anhand von konkreten Praxisfeldern werden unterschiedliche Aspekte und aktuelle Herausforderungen im Menschenrechtsbereich vertieft diskutiert: Wenn Wirtschaftsunternehmen Menschenrechte verletzten: Wie steht es um die Verpflichtung privater Akteure zu menschenrechtskonformem Handeln? Europa zwischen Grenzsicherung und Flüchtlingsschutz: das Menschenrecht auf Asyl unter politischem Druck „Nothing about us without us“: Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Inland – die Zivilgesellschaft im Dialog mit den Vereinten Nationen Das Seminar bietet in seiner praktischen Ausrichtung eine Übersicht über mögliche Berufsfelder im Menschenrechtsbereich. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat ) / 4 Kontakt: leisering@institut-fuer-menschenrechte.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Fremuth, Michael-Lysander (2015): Menschenrechte. Grundlagen und Dokumente, Bonn / Bundeszentrale für politische Bildung. Heintz, Bettina / Leisering, Britta (2015): Menschenrechte in der Weltgesellschaft. Deutungswandel und Wirkungsweise eines globalen Leitwerts, Frankfurt M. / Campus. Koenig, Matthias (2005): Menschenrechte, Frankfurt M. / Campus. Madsen, Mikael Rask / Verschraegen, Gert (Hrsg.) (2013): Making Human Rights Intelligible. Towards a Sociology of Human Rights, Hart Publishing. Nowak, Manfred (2002): Einführung in das internationale Menschenrechtssystem, Wien, Graz / NW Verlag. 74 Politik und Religion. Politikwissenschaftliche Grundlagen Dozent: Prof. Dr. Antonius Liedhegener Durchführender Fachbereich: IF / Religion – Wirtschaft - Politik Termine: Blockveranstatlung extern Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: folgt Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: zrwp@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 75 Global Financial Regulation Dozent: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Mi, 16:15 – 18:00, ab 21.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This course will provide students with an empirical and theoretical overview of the main drivers of global financial governance and their evolution over time. The 2007/2009 global financial crisis has been a major inflection point for global financial regulation, shifting from the deep financial liberalisation linked to globalisation dynamics to renewed control by national regulators and enhanced international cooperation. The Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act in 2010 is emblematic of this turn, as is the international push by the US and other OECD countries towards combating tax evasion and money laundering. More recently, the rise of China as a major global financial actor is fundamentally transforming interna- tional coordination, policy arrangements and power relations in the governance of global finance. China’s main state banks are now the world’s largest and its ongoing financial liberalisation is causing ripples in global financial markets. The internationalisation of the renminbi and major invest- ment projects under the Belt and Road initiative are likely to reinforce this power shift. Chinese-led initiatives such as the New Development Bank (NDB) and the Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) are challenging existing institutions such as the World Bank and the International Monetary Fund. China has nonetheless also been brought into the existing framework governing global financial regulation, in particular the Financial Stability Board which enhances global coordination and cooperation in this field. The course will examine on the basis of theoretical and empirical evidence the main challenges facing global financial regulation; its key actors and institutions (as well as their respective structures and regulatory functions); assess the effectiveness of current arrangements and evaluate possible alternatives. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch (The course is held in English; however, German may also be used in essays and class-participation.) Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilge.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: Germain, R. (2010) Global Politics & Financial Governance. Basingstoke: Palgrave Macmillan Davies, H., and Green, D. (2008) Global Financial Regulation: The Essential Guide. Cambridge and Malden: Polity Press Moschella, M., and Weaver, C. (Eds.) (2014) Handbook of Global Economic Governance: Players, Power and Paradigms. Abingdon and New York: Routledge Levi-Faur (Ed.) (2012) The Oxford Handbook of Governance, Oxford and New York: Oxford University Press Dicken, Peter (2011) Global Shift: Reshaping the Global Economic Map in the 21st Century. 6th Edition. London: Sage. Valdez, S., and Molyneux, P. (2013) An Introduction to Global Financial Markets. Basingstoke and New York: Palgrave Macmillan Eichengreen, Barry (2008) Globalizing Capital. Princeton: Princeton University Press. Ravenhill, John (Ed.) (2005) Global Political Economy. Oxford University Press 76 Federalism, Democracy and Governance in the EU Dozent: Prof. Dr. Alexander Trechsel Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 14:15 – 181600, ab 20.09.2016 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: For some observers, the history of European integration comes close to a continent-wide federalisation process. For some, the European Union already is, by and large, a federal polity. Is that so? In 2012 the German Constitutional Court decided on the constitutionality of Germany’s ratification of the European Stability Mechanism. It was therefore up to a court of a single EU Member State to decide, indirectly, on the future of the Eurozone. Is this compatible with a federal vision of the EU? For some observers, the history of European integration comes close to a supranational democratisation process. For some, the European Union already is, by and large, a fully democratic polity. Many others, however, decry the “democratic deficit” of the European Union. Last year, Greece held a referendum and said “no” to a bail-out programme. This year, the UK will hold a referendum on whether to stay in the European Union or not. In three years, there will be European Parliament elections. This all looks very democratic – but is it really supranational democracy? For some observers, the history of European integration comes close to the development of a supranational governance regime. It now even has its own Monetary Union. At the same time, however, it lacks a Fiscal Union. As Christine Lagarde recently said: “the Eurozone as a Monetary Union was unfinished business when it was hit by the crisis. And ever since it has been work in progress. And it continues to be so.” One could argue that this is an example of the enormous difficulties the European polity has to face due to its governance set-up and its relationship with other international organisations. Governance and democracy in a multilevel, quasi-federal system such as the European Union are fundamental concepts for understanding the latter. Within the field of EU studies, these topics occupy an ever more central place. In the state of acute crisis that befalls Europe, getting a better grasp of the tensions between democratic legitimacy, federalisation and global governance becomes indispensable. How “federal” is the EU really? How “democratic” is the EU? How harmonious or, to the contrary, antagonistic are the concepts of multi-level governance and multi-level democracy? What are the tensions affecting both representation and more direct forms of democratic participation at the EU level? Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: alexander.trechsel@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: Riker W. H., 1975. "Federalism" pp. 93-172 in Handbook of Political Science, vol. 5. Hesse, Joachim Jens and Vincent Wright (eds.) Federalizing Europe? The Costs, Benefits, and Preconditions of Federal Political Systems. Oxford: Oxford University Press. Nicolaidis, Kalypso and Robert Howse (eds.) The Federal Vision. Legitimacy and Levels of Governance in the United States and the European Union, Oxford: Oxford University Press. Trechsel, Alexander (ed.) (2006). Towards a Federal Europe? London: Routledge. Notre Europe, 2006. “Politics: The Right or the Wrong Sort of Medicine for the EU?” Two Papers by Simon Hix and Stefano Bartolini. Fabbrini, Sergio, 2015. Which European Union? Europe after the Euro Crisis. Cambridge: Cambridge University Press. 77 Modul Forschung-Praxis-Methoden Grundlagen der multivariaten Statistik Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 16.15 - 19.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Sozialwissenschaften sind als empirische Wissenschaft angewiesen auf die statistischen Techniken zur Analyse und Modellierung von Daten, die zumeist aus Befragungen grosser Personenstichproben stammen. Die Veranstaltung führt zunächst in die Grundlagen der Inferenzstatistik ein. Dann werden die wichtigsten Verfahren der multivariaten Statistik eingeführt: multiple lineare Regression, binäre logistische Regression, Hauptkomponen- tenanalyse und multiple Korrespondenzanalyse. Vorbereitende Lektüre angegebener obligatorischer Literatur sowie der regelmässige Besuch der Vorlesung sind erforderlich. Weiter der parallele Besuch des zugehörigen Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“. Im Rahmen der integrierten Übung werden Aufgaben besprochen, die die Studierenden vorbereitend bearbeiten sollen. Voraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der VL Methonden II oder äquivalente Veranstaltung. Umfang: 3 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: benotete schriftliche Prüfung / 3 Material: Folien werden auf OLAT zugänglich gemacht. Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. 78 Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Dozent: lic. phil. Christian Huser, Executive MBA UZH Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 16.15 - 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In einem ersten Teil des Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“ werden die grundlegenden Funktionen des Statistikprogrammes SPSS (primär Menü-Technik) geübt. Im zweiten Teil werden die im Rahmen der Vorlesung „Grundlagen der multivariaten Statistik“ theoretisch behandelten multivariaten Analyseverfahren (lineare Regression, logistische Regression, Faktorenanalyse und Korrespondenzanalyse) anhand der Statistiksoftware praktisch angewendet und die Computer-Outputs der Fallbeispiele eingehend diskutiert. Besonders hohen Wert wird auf korrekte Anwendung der statistischen Verfahren, auf eine möglichst hohe Aussage- und Erklärungskraft der statistischen Modelle sowie auf sinnvolle Ergebnisinterpretation gelegt. Voraussetzungen: Umfang: Aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Erbringung von 4 Falllösungen) / 4 Kontakt: christian.huser@switzerland.com Literatur • Backhaus, K.; Erichson, B.; Plinke, W.; Weiber, R. (2010): Multivariate Analyseme-thoden, Springer. • Brosius, F. (2013): SPSS 21, mitp. • Diaz-Bone, R. (2013): Statistik für Soziologen, UVK. • Hair, J.F.; Black, W.C.; Babin, B.J.; Anderson R. E. (2009): Multivariate Data Analysis. A Global Perspective, Pearson. 79 Wie forschen Ethnologen? Eine praktische Einführung in die Ethnographie Dozentin: Dr. phil. Anika König Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: 14-täglich, Do, 10:15 – 14:00, ab 29.09.2016, FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Feldforschung ist die zentrale empirische Methode der Ethnologie. Kenntnisse der verwendeten Verfahren und Techniken sind nicht nur zur Planung und Durchführung eigener Forschung Voraussetzung, sondern auch zur Quellenkritik. Nur wer versteht, wie Ethnologen ihre Daten gewinnen, kann die Ergebnisse beurteilen, einordnen und kritisieren. In diesem Seminar werden theoretische Ansätze und praktische Übungen miteinander kombiniert, damit die TeilnehmerInnen lernen, das erarbeitete Wissen direkt anzuwenden. An Beispielen wird die Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Daten geübt. So können auch Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren und die Auswahl der geeigneten Forschungsmethode für unterschiedliche Fragestellungen kennengelernt werden. Durchführung: das Seminar findet 14-tägig in 4-Stunden-Blöcken statt. In den zwei Wochen zwischen den Sitzungen werden jeweils die Texte erarbeitet und die Übungen durchgeführt. Die TeilnehmerInnen dokumentieren ihre Übungen in kurzen schriftlichen Zusammenfassungen, die jeweils zur nächsten Sitzung abgegeben werden müssen. Regelmässige, pünktliche Teilnahme und Durchführung der Aufgaben sind die Voraussetzungen für den Erwerb eines Teilnahmescheins. Für einen Leistungsschein kann eine zusätzliche schriftliche Aufgabe eingereicht werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: Hinweise: anika.koenig@fu-berlin.de Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Pflichtlektüre: Bettina Beer (Hg.), 2008: Methoden ethnologischer Feldforschung. (Überarbeitete und erweiterte 2. Auflage). Berlin: Reimer. Das Buch kann bei Angabe der Lehrveranstaltung vergünstigt mit Hörerschein beim Studiladen gekauft werden. Weitere Literatur steht im Semesterapparat der Präsenzbibliothek. 80 Einführung in die Netzwerkanalyse Dozentin: Dr. Karoline Krenn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung, Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Ziel der Veranstaltung ist es, Studierende mit den Methoden und Techniken der sozialen Netzwerkanalyse vertraut zu machen und ihnen damit die Kompetenz zur eigenständigen Durchführung einer Netzwerkuntersuchung zu vermitteln. Wir werden verschiedene Analyseebenen von Netzwerken, die Erhebung von Netzwerkdaten und einfache bis komplexere Analyseverfahren kennenlernen. Der Hauptteil der Veranstaltung wird sich mit der quantitativen Analyse und Visualisierung von Gesamtnetzwerken beschäftigen. Es wird aber auch ein Überblick über qualitative Verfahren der Netzwerkanalyse gegeben werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (2 Übungsaufgaben) / 4 Kontakt: karoline_krenn@hotmail.com Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Empfohlen zur Einführung: · Stephen B. Borgatti, Martin Everett, Jeffrey Johnson (2013): Analyzing Social Networks, Sage. · Jan Fuhse (2016): Soziale Netzwerke, UVK. · Boris Holzer (2006): Netzwerke, transcript. · Dorothea Jansen (aktuelle Auflage): Einführung in die Netzwerkanalyse, Leske+Budrich. · Mark Trappmann, Hans Hummell, Wolfgang Sodeur (2005): Strukturanalyse sozialer Netzwerke, VS Verlag. 81 Einführung in R Dozentin: PD Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Mi, 14:15 – 16:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar führt ein in die OpenSource Statistikprogramm R, das als leistungsstarkes und flexibles Programm zunehmende Beachtung erfährt. Im Seminar lernen die Studierenden die grundlegenden Funktionen und statistischen Verfahren anhand des Schweizer Haushaltpanel und Variablen zur Medien- und Internetnutzung kennen. Die theoretischen und methodischen Kenntnisse werden von den Studierenden anhand eigener Fragestellungen auf Basis von Sekundärdatensätzen praktisch umgesetzt. Optional kann das 2-wöchentlich stattfindende Begleittutorat besucht werden, um den Umgang mit R zu vertiefen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzpräsentation) / 4 Kontakt: kartharina.manderscheid@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Manderscheid, Katharina (2012): Sozialwissenschaftliche Datenanalyse mit R. Wiesbaden, VS-Verlag. 82 Quantitative Medienanalyse (Inhalts- und Rahmenanalyse) Dozentin: Dr. Julia Metag Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Vorbesprechung: Blockveranstaltung, Fr/Sa FRO, 4.B47 Fr, 23.09.2016, 08:30 – 10:00 (verbindlich) FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Inhaltsanalyse gehört zum klassischen soziologischen und kommuni- kationswissenschaftlichen Methodeninventar. Sie beschäftigt sich mit der Analyse von Texten, Bildern und Tönen, also mit verbalen und nonverbalen Aussagen. Im Seminar erfolgt zunächst eine Einführung in die theoretischen Grundlagen und Standards der Methode. Zentrale Themen sind dabei Gegenstand, Erkenntnisinteresse und Qualitätskriterien der Inhaltsanalyse sowie Auswahl- und Analyseeinheiten und Codebuchentwicklung. Es wird auch auf methodologische Neuerungen, Probleme und Forschungslücken innerhalb der Inhaltsanalyse eingegangen. Bei der Untersuchung von Medieninhalten spielt die Analyse von „Rahmen“ oder „Frames“ verstärkt eine Rolle: Studien zu sozialen Bewegungen und politischer Kommunikation fragen, in welcher Weise Institutionen kommuni- zieren sollten, damit sie sich möglichst erfolgreich in Öffentlichkeit und Massenmedien platzieren. Medienanalysen fragen, welche Rahmungen bestimmter Themen den Zuschauern präsentiert werden und was diese Darstellungen bewirken. Mittels Inhaltsanalyse lassen sich solche Frames untersuchen. Die theoretischen Zugänge zur Rahmenanalyse werden im Seminar aufgearbeitet und die Rahmenanalyse als eine Form der Medien- analyse vorgestellt. Die gewonnen Erkenntnisse werden in praktischen Übungen umgesetzt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: j.metag@ipmz.uzh.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Benford, Robert D. & Snow, David A. (2000): Framing Processes and Social Movements: An Overview and Assessment. in Annual Review of Sociology 26. 611-639. Bonfadelli, H. (2002). Medieninhaltsforschung: Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Konstanz: UVK. Früh, W. (2007). Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. Konstanz: UVK. Goffman, Erving (1996): Rahmen-Analyse: ein Versuch über die Organisation von Alltagserfahrungen. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Rössler, P. (2005). Inhaltsanalyse. Konstanz: UVK. 83 Applied Health Economics Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: Blockveranstaltung, Mo, 08:15 – 16:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The aim of this seminar is to learn the methodology and steps required to conduct an applied quantitative project in the health sciences. Each student must choose a topic, write a short paper (with original and/or replication results), and present the paper in class. Topics will be agreed upon at the beginning of the term, presentations will take place in a block at the end. This module has two main objectives: (i) learn and practice the methodology required to conduct an applied quantitative project in the health sciences, and (ii) critically assess current research in the field. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: short term paper and presentation / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch 84 Quantitative Methods II Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: wöchentlich, Mi, 12:15 – 16:00, ab 21.09.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The module extends the discussion of quantitative methods beyond basic linear regression to more advanced topics such as instrumental variables, dynamic linear panel data models, discrete dependent variables, event history models, and limited dependent variables. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. At the end of this course students should be able to (i) understand and apply different statistical models to study health-related questions, (ii) select an appropriate estimation framework based on the chosen study design, and (iii) plan and execute their own empirical project. Begrenzung: Umfang: priority MA Health Sciences students 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination (60%) and empirical project (40%) / 6 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur Stata 13 (available through the university) Specific textbook chapters (available in the library or via moodle) Lecture slides, software code, tutorial exercises 85 Statistical Programming Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: wöchentlich, Di, 10:15 – 12:00, ab 04.10.2016 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The course provides an introduction to the use of Stata, a comprehensive software package for the collection and analysis of research data. In learning Stata, students will become familiar with the basic concepts of statistics, including exploratory data analysis and inferential statistics. The distinctive feature of the course is a learning-by-doing approach to data handling and data analysis with weekly work plans and numerous examples using health- related data. The course has three objectives: (i) learn how to handle Stata, (ii) develop hands-on experience in data management and description, and (iii) understand the basic concepts of inferential statistics. Begrenzung: Umfang: The course has three objectives: (i) learn how to handle Stata, (ii) develop hands-on experience in data management and description, and (iii) understand the basic concepts of inferential statistics. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination and one individualized homework assignment / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur Kohler U, Kreuter F (2012) Data Analysis Using Stata, 3e, Stata Press Moore DS, McCabe GP, Craig BA (2014) Introduction to the Practice of Statistics, International Edition, 8e, WH Freeman Palgrave Macmillan 86 Health Policy Evaluation Dozenten: Prof. S. Boes/Prof. A. Balthasar Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: Blockveranstaltung, Mo, 08:15 – 16:00 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminr Inhalt: Lernziele: The aim of this course is to learn the methodology (and practice the steps) in evaluating policy interventions targeted at the health care sector. The course will approach the topic from two complementary perspectives, a quantitative economic perspective and a political science perspective. Examples from Switzerland and elsewhere will serve as a basis for the discussion. This course has two main objectives: (i) learn and practice the methodology of evaluating health policies from an economic and a political science perspective, and (ii) critically assess current research in the field. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination (70%) and presentation/discussion (30%). Requirements for successful completion of the Module: Overall grade 4.0 or better / 4 Kontakt: Material: stefan.boes@unilu.ch oder andreas.bathasar@unilu.ch Das Material wird den Teilnehmenden via Moodle zugestellt. 87 Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitiativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse Dozierende: Prof. Dr. Bettina Heintz / Clemens Eisenmann, M.A. Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung, Fr/Sa, 10:15 – 18:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar ist eine Folgeveranstaltung zu dem im FS 16 durchgeführten Forschungsseminar I, in dem ethnographische Methoden behandelt wurden. Wie im letzten Seminar geht es auch in diesem Seminar darum, ein kleines Forschungsprojekt durchzuführen bzw. fortzusetzen und auf diese Weise die gelernten Methoden praktisch anzuwenden. Im Zentrum steht dabei die Vertiefung der ethnomethodologischen Forschungspraxis insbesondere durch Verfahren der audio-visuellen Sequenzanalyse aus Konversations- und Videoanalyse. Voraussetzungen: Umfang: Besuch des Forschungsseminars I oder des Seminars „Phänomenologische Ethnographie“ (FS 16, Thomas Eberle) 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Forschungsprojekt / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder clemens.eisenmann@uni-siegen.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur • Bergmann, Jörg (2003): Konversationsanalyse, in: Uwe Flick/Ernst v. Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt, S. 524-537. • Cicourel, Aaron V. (2012): Die ambivalente Beziehung zwischen Ethnomethodologie, Konversationsanalyse und der Mainstream-Soziologie in den USA. Ein persönlicher Bericht, in: Ajass, Ruth, Christian Meyer (Hg.) Sozialität in Slow Motion, Wiesbaden: Springer, S. 112-131. • Heath, Christian / Hindmarsh, Jon / Luff, Paul (2010): Video in Qualitative Research. Analysing social interaction in everyday life. London: SAGE Publications. • Kissmann, Ulrike T. (Hg.) (2009): Video Interaction Analysis. Peter Lang. Daraus insbesondere: Goodwin, Charles: “Video and the analysis of embodied human interaction.“ S. 21-41. 88 Von der Idee zum Forschungskonzept. Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, M.A. Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 12:15 – 16:.00, ab 29.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2017 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2016) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, 89 sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 90 Kausalanalyse mit Survey-Daten Dozent: PD Dr. Oliver Lipps Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung, Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Erster Termin: Einführung in die Kausalanalyse durch den Dozenten. Danach haben die Teilnehmer genügend Zeit, sich ein Forschungsprojekt eigener Wahl auszudenken (oder eine Replikationsstudie durchzuführen), sich Daten zu besorgen, (kausal) zu modellieren, und sich die Ergebnisinterpretation zu überlegen. Der zweite (je nach Teilnehmerzahl zusätzlich auch der dritte) Termin wäre der Datenaufbereitung und Modellierung am Rechner gewidmet; der letzte (je nach Teilnehmerzahl zusätzlich auch der dritte) Termin: Präsentation und Diskussion. U.U haben dieTeilnehmer auch die Möglichkeit, in Absprache mit dem Dozenten ein Thema aus der angegebenen Literatur vorzutragen. Voraussetzungen: Umfang: Gründliche Kenntnisse von quantitativen Methoden (v.a. lineare Regression) und mindestens einer Statistiksoftware (Stata, R etc.). 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: oliver.lipp@fors.unil.ch Literatur • Stephen L. Morgan and Christopher Winship (2014). Counterfactuals and Causal Inference Methods and Principles for Social Research. Cambridge University Press. • Joshua D. Angrist and Jörn-Steffen Pischke (2010). The Credibility Revolution in Empirical Economics: How Better Research Design is Taking the Con out of Econometrics. Journal of Economic Perspectives 24(2):3–30. • Joshua D. Angrist and Alan B. Krueger (2001). Instrumental Variables and the Search for Identification: From Supply and Demand to Natural Experiments. The Journal of Economic Perspectives 15(4):69-85. • Antonakis, J., Bendahan, S., Jacquart, P., & Lalive, R. (2010). On making causal claims: A review and recommendations. The Leadership Quarterly 21(6):1086-1120. 91 Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozentin: PD Dr. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Do, 14:15 – 16:00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Understanding social behaviour against the background of social structures constitutes a key of sociological theory and research approaches. The seminar will focus on the theoretical concepts behind contemporary approaches as well as their practical implementation in research. Therefore, selected concepts like class, gender, network, social milieu will be introduced. Special emphasis will be put on the sociology of Pierre Bourdieu and his conceptual tools of habitus and lifestyles. Furthermore, topics like social identity formation processes, which are discussed in strands of life course analyses, modernisation theory and globalisation studies, will be discusses. All topics will be applied by the students in research exercises using standardised data. Voraussetzungen: Umfang: Foundational knowledge of quantitative methods and SPSS. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Assignments) / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur Wird im Seminar bekannt gegeben. 92 Grounded Theory Methodology Dozent: Prof. Dr. Günter Mey Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Grounded-Theory-Methodologie (GTM) ist seit ihrer Begründung vor mehr als 40 Jahren durch Barney Glaser und Anselm Strauss eine der am weitest verbreiteten qualitativen Forschungsansätze, zu der mittlerweile unterschiedlich ausgearbeitete Positionen und Verfahrensvorschläge vorliegen. In dem Seminar erfolgt nach einer kurzen Einführung in die Geschichte der GTM die Darlegung von deren spezifischen Forschungslogik und leitenden Konzepte (z.B. Theoretical Sampling, Theoretische Sensibilität). Der Schwerpunkt des Lehrangebots liegt auf die Auswertungsarbeit der GTM. Dazu werden zunächst die einzelnen Kodierprozeduren vorgestellt. An ausgewählten Materialien werden dann v.a. das offene und axiale Kodieren, wie es in der GTM-Variante nach Strauss/Corbin vorgeschlagen wird, erprobt und begleitende Techniken (z.B. Memowriting, Kategorienbildung, Netzwerk) in Gruppenarbeit umgesetzt. Voraussetzungen: Umfang: Sprache: Grundkenntnisse der qualitativen Sozialforschung 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Übung/Analysen) / 4 Kontakt: mey@qualitative-forschung.de Hinweise: Die Lektüre der „Basisliteratur“ und in Absprache mit den Teilnehmenden ausgewählte Kapitel aus der „weiterführenden Literatur“ sollen die gemeinsame Auswertungsarbeit begleiten. Literatur Basisliteratur: Mey, Günter & Mruck, Katja (2009). Methodologie und Methodik der Grounded Theory. In Wilhelm Kempf & Marcus Kiefer (Hrsg.). Forschungsmethoden der Psychologie. Zwischen naturwissenschaftlichem Experiment und sozialwissenschaftlicher Hermeneutik. Band 3: Psychologie als Natur- und Kulturwissenschaft. Die soziale Konstruktion der Wirklichkeit (S.100-152). Berlin: Regener. Zentrale Schriften: • Glaser, Barney G. & Strauss, Anselm L. (1967). The discovery of grounded theory: Strategies for qualitative research. New York: Aldine de Gruyter. [Dt. 1998: Bern: Huber Verlag] • Strauss, Anselm L. & Corbin, Juliet (1996). Grounded Theory. Weinheim: Beltz. [Orig: 1990, London: Sage] 93 Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Dozentin: Ass.-Prof. Dr. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 12.15 – 14.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit der relationalen Perspektive in der Soziologie, wie sie seit einigen Jahren aus ganz unterschiedlichen Strömungen in der soziologischen Theorie diskutiert wird. Der analytische Blick liegt dabei nicht auf einzelnen Variablen, sondern auf den Beziehungen zwischen Akteuren und den Strukturen und Mustern solcher Beziehungen. Dazu gehört die kulturelle Wende in der Netzwerkforschung genauso wie die neuere französische, pragmatische Soziologie und die Akteur-Netzwerk Theorie. Im ersten Teil des Seminars werden wir einschlägigen Texte dieser theoretischen Strömungen kennenlernen, um dann im zweiten Teil empirische Beispielen zu diskutieren. Das Seminar soll einen Überblick über unterschiedliche theoretische Strömungen in der modernen Soziologie geben sowie Anhaltspunkte liefern, wie theoretische Konzeption und empirisches Material miteinander verbunden werden können. Eine Bereitschaft zum Lesen englischer Texte ist vonnöten. Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen zur Netzwerkanalyse, zur computergestützten Textanalyse oder zum sozialwissenschaftlichen Arbeiten mit Twitter-Daten, die ebenfalls im HS2016 stattfinden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: Material: sophie.muetzel@unilu.ch Texte werden über Moodle zugänglich gemacht. Literatur Abbott, Andrew. 1988. "Transcending General Linear Reality." In: Sociological Theory 6, S. 169-188. Mohr, John. 1998. "Measuring meaning structures." In: Annual Review of Sociology 24, S. 345-370. Latour, Bruno. 2007. Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft. Frankfurt: Suhrkamp. 94 Approaches and methods in consumer research Dozent: Dr. Stefan Oglesby, MBA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Do, 10:15 – 12:00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar is an introduction to the most relevant and selected innovative approaches of consumer research. The seminar also offers a strong reference to today’s practice of marketing research. First, the seminar provides an overview over the developments in conceptualizing consumer behaviour and its reflection in consumer research. Second, selected, pivotal approaches and topics of consumer research will be elaborated on with case studies. – Consumer Behaviour and Attitudes – Methods of data collection – Customer Satisfaction Research – Advertising Research – Qualitative Consumer Research – Pricing Research – Discrete Choice Analysis – Media Research – Segmentation / Typology – Brand Equity Research Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (presentation/paper) / 4 Kontakt: Oglesby.stefan@link.ch Material: Literature and exercise for the first week will be available on moodle: http://moodle2.unil.ch/course/view.php?id=4943 PW: amcr2015. Literatur • Solomon, Michael R. u.a.: Consumer Behavior. A European Perspective, 2009 • Balderjahn, Ingo et al. (Hrsg.)(1998): New Developments and Approaches in Consumer Behaviour Research Palgrave. ISBN-13: 978-0333739075. • Kotler, Philipp and Keller, Kevin Lane: Marketing Management, 12th edition, 2006, p. 172-204 • Ludwig Berekoven et al. (2006): Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung. Wiesbaden. ISBN-10 3-8349-0317-5 95 Methoden computergestützter Textanalyse Dozent: Dr. Cornelius Puschmann Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstatlung Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Welche Themen werden in Pressebeiträgen zum Syrien-Konflikt verhandelt? Welche Haltungen äußern Internetnutzer zum Klimawandel? Wie polarisiert sind politische Diskurse auf Twitter? Computergenstütze Verfahren für die Analyse von Textdaten gewinnen zunehmend auch innerhalb der Sozial- wissenschaften an Bedeutung. Techniken wie Themen- und Sentiment- analyse sind nützliche Werkzeuge für die Untersuchung von Forschungs- fragen innerhalb der Soziologie, aber auch in der Politologie und der Kom- munikationwissenschaft. Große Datenbestände können mit diesen und weiteren Verfahren systematisch ausgewertet werden, allerdings erfordert dies eine Kombination unterschiedlicher Fähigkeiten, vom adäquaten Sampling der Daten und deren Speicherung, hin zur Auswahl sinnvoller Analysefahren und der Interpretation der Ergebnisse. Dieses Seminar gibt eine Einführung in automatische Textanalyseverfahren auf Basis der statistischen Programmierumgebung R (www.r-project.org). Der Kurs verbindet eine komprimierte methodologische Einführung in Textanalyse (Für welche Fragen sind computergestützte Verfahren geeig- net? Wie entwickelt man ein Projekt?) mit Projektarbeit, innerhalb derer die Teilnehmer eigenständig ein Forschungsvorhaben entwickeln, bearbeiten, und vorstellen werden. Ein Überblick möglicher Fragestellungen und Daten- korpora wird zu Beginn des Seminars gegeben. Ein Reader mit zentralen Methodentexten wird ebenfalls im Vorfeld zur Verfügung gestellt. Programmierkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, Teilnehmer sollten aber unbedingt die Bereitschaft mitbringen, die Grundlagen der Programmierung mit R zu erlernen. Basiswissen der empirischen Datenerhebung und der Statistik werden vorausgesetzt. Voraussetzungen: Sprache: Grundlagen empirischer Forschungsmethoden und Statistik - Bereitschaft, englische Fachtexte zu lesen - Interesse an Programmierung Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Posterpräsentation der Forschungsergebnisse: Teams von zwei bis drei Studierenden bereiten gemeinsam die Projektergebnisse als Poster vor, welches den anderen Teilnehmen im Rahmen einer Postersession vorgestellt wird. Das fertige Poster muss bis zum Ende des zweiten Blocktermins vorliegen. / 4 Kontakt: c.puschmann@hans-bredow-institut.de Literatur Ein Reader wird zur Verfügung gestellt. 96 Kolloquien Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienforschung Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Werden den Teilnehmenden bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Das Kolloquium richtet sich an Studierende der Masterstufe – insbesondere der Soziologie und der Vergleichenden Medienforschung -, die hre Examensarbeiten vorbereiten und verfasssen. Das Kolloquium dient der Unterstützung bei der Präzisierung der Themen und Problemstellungen der Studien. Es bietet Raum für die Darstellung und Diskussion von Konzepten, Entwürfen und erster Ergebnisse. MA-Arbeiten werden vorgestellt und kommentiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: cornelia.bohn@unilu.ch Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter/Prof. Dr. Alexander Trechsel Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 18.15 - 20.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungs- prozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen For- schungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 2 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch oder alexander.trechsel@unilu.ch 97 Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 18:15 – 20:00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengängen Soziologie, SoCom, Public Opinion and Survey Methodology vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die bei mir ihre Abschlussarbeit anfertigen. Zudem kann das Kolloquium Doktorierende genutzt werden, die bei mir promovieren und Zwischenstände präsentieren wollen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Forschungskolloquium Dozent: Donald Gardner, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 16:15 – 18:00, ab 2221.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: The colloquium presents current on-going research of department members and invited guest speakers on a range of themes and problems. Students are highly encouraged to participate (and receive 2 credit points for this). They may also set-up reading groups, where selected texts are analyzed and discussed for which they receive additional 2 social competency points. Im Kolloquium werden aktuelle Forschungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seminars vorgestellt, aber auch Gäste eingeladen, die von Themen und Problemen aus ihren laufenden Forschungen berichten. Studierende können am Kolloquium teilnehmen und bei regelmäßiger Teilnahme sowie aktiver Vorbereitung 2 CP erhalten. Gründen Studierende eine Lektüregruppe, in der sie jeweils einen ausgewählten Text der Vortragenden lesen und diskutieren, können außerdem 2 Sozialkompetenzpunkte vergeben werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: donald.gardner@doz.unilu.ch 98 Forschungskolloquium der Vormoderne Dozierende: Prof. Dr. Valentin Groebner/PD Dr. phil. Michael Jucker Prof. Dr. phil. Jon Mathieu/Sahra Lobina, MA Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich Di, 16:15 – 18:00, ab 20.09.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Im Kolloquium werden laufende Forschungsprojekte von Dozierenden und Doktorierenden am Historischen Seminar und von auswärtigen Gästen und interessante Neuerscheinungen vorgestellt; der Schwerpunkt liegt dabei auf Werkstattbericht und Diskussion – ein gemeinsamer Blick in die Kochtöpfe der historischen Forschung. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an fortgeschrittene Studierende. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation) / 3 Kontakt: valentin.groebner@unilu.ch MA-Kolloquium Organisation und Management Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Die Termine werden den Studierenden noch bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studierende der Masterstufe, die im Laufe des Semesters ihre Examensarbeit verfassen. Es gibt Raum und Unterstützung bei der Themenfindung und –zuspitzung, und es behandelt vor allem Fragen der Umsetzung. Studierende können ihre MA-Themen präsentieren und diskutieren, und sie erhalten Rückmeldungen zu Fragen der Bearbeitung und Verschriftlichung. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen der Organisationsforschung und der Institutionenanalyse ausgerichtet. Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, wird der Besuch dieses Kolloquium empfohlen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch 99 Soziologische Theorie und Weltgesellschaftsforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 3.B48 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an Masterstudierende und an Promovierende. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussarbeiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren (je 1 Stunde). Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens zwei Wochen vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation/Arbeit) / 2 Kontakt: Hinweise: bettina.heintz@unilu.ch Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wer seine Arbeit vorstellen möchte, ist gebeten, sich bis spätestens 15. August persönlich bei der Seminarleiterin anzumelden. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, weden an erste Stelle Maserstudierende und Promovierende berücksichtigt, die bei der Dozentin ihre Abschlussarbeiten schreiben. Forschungskolloquium MA RWP Dozierende: Prof. Dr. Antonius Liedhegener Prof. Markus Huppenbauer, Köhrsen Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: unregelmässig FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Im Forschungskolloquium des MA RWP werden laufende Abschlussarbeiten und Promotionsvorhaben des Joint Degree Masterstudiengangs "Religion – Wirtschaft – Politik" bzw. des ZRWP vorgestellt und diskutiert. In der einführenden Sitzung und in weiteren Arbeitseinheiten werden Methodenfragen allgemeiner Art sowie die Praxis empirischer Forschung und des Verfassens wissenschaftlicher Arbeiten besprochen und eingeübt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: antonius.liedhegener@unilu.ch 100 Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Dozierende: Prof. Dr. Aram Mattioli/Prof. Dr.Daniel Speich PD Dr. Patrick Kury Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich, Di, 16.15 - 18.00, ab 27.09.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das interdisziplinäre Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt dient der Vorstellung und Diskussion laufender Projekte und der gemeinsamen Lektüre wissenschaftlicher Texte. Im Plenum soll auch diskutiert werden, was eine gute historische Studie ausmacht. Die Veranstaltung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie fortgeschrittene Masterstudierende. Das Programm wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch / patrick.kury@doz.unilu.ch Kolloquium Medien und Netzwerke (laufende Abschlussarbeiten) Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich, Di, 14.15 - 16.00, ab 27.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium bietet die Gelegenheit laufende und geplante Abschlussarbeiten vorzustellen und hilfreiche Rückmeldungen zu erhalten. Alle Studierende, die im Bereich Medien und Netzwerke eine Abschlussarbeit anstreben, sollten am Kolloquium teilnehmen. Die Vergabe von Präsentationsterminen findet in der ersten Sitzung statt! Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 2 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch Literatur Becker, Howard S., 1998: Tricks of the trade: how to think about your research while you're doing it. Chicago: University of Chicago Press. 101 Sonderveranstaltungen Public International Law Dozent: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 12.:15 – 14:00, ab 22.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: This workshop focuses on current issues of Public International Law. These may include, inter alia, nuclear non-proliferation, humanitarian intervention and responsibility to protect, peace and security questions, the “race for the Arctic”, state responsibility for violations of international humanitarian law and issues of immunity. The class will be held in two parts. During the first part of the term students will work in groups (4 students) and prepare presentations and papers on the chosen topics. After a first organisational meeting at the beginning of the term there will be no weekly class meetings but rather individual guidance sessions with Prof. Martina Caroni and her team for the groups. During the second part of the term there will be weekly meetings for the group presentations and discussion of the issues presented. Voraussetzungen: Umfang: Knowledge of Public international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Anmeldung: Englisch RF: Grade based on class participation (1/3), presentation and conduction of discussion (1/3) and the paper (1/3) / 6 Registration/deregistration mandatory on UniPortal from Sept 1 until Sept 30, 2016; only stundents who enrol during this period will receive a grade at the end of the semester. Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch 102 Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Samuel Huber, BA Studierende des Masterstudienganges Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: folgt Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Exkursion / mehrtägige Exkursion Inhalt: folgt Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - Mündliche, aktive Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe eine Woche nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: samuel.hueber@unilu.ch oder OK (folgt) 02.08.2016

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    untitled Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2015 INFORMATION 2 Inhaltsverzeichnis Adressen...............................................................................................................................4 Termine .................................................................................................................................5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik.................................................6 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen……………………………………………………….10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen........................................................14 Modul Weltgesellschaft ....................................................................................................14 Modul Weltpolitik..............................................................................................................41 Modul Forschung-Praxis-Methoden .................................................................................73 Kolloquien........................................................................................................................90 Sonderveranstaltungen…..…………………………………………..…...................................95 3 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, Dr. des. Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Leitung Studiengang Prof. Dr. Bettina Beer Büro 3.A28 E-Mail: bettina.beer@unilu.ch 041 229 55 70 ordentliche Professur für Ethnologie und Prof. Dr. Joachim Blatter Büro 3.B16 E-Mail: joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 ordentlicher Professor für Politikwissenschaft Beteiligte Seminare Politikwissenschaftliches Seminar KSF E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 4 Termine Herbstsemester 2015 Lehrveranstaltungen von Montag, 14. September bis Freitag, 18. Dezember 2015 Ausfall der Vorlesungen: Freitag, 2. Oktober St. Leodegar (städtischer Feiertag) Donnerstag, 5. November Dies Academicus (vormittags) Dienstag, 8. Dezember Maria Empfängnis (kantonaler Feiertag) Frühjahrssemester 2016 Lehrveranstaltungen von Montag, 22. Februar bis Freitag, 3. Juni 2016 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das UniPortal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ publiziert. Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen Im digitalen Vorlesungsverzeichnis (https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx) finden Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) ist verbindlich und erfolgt ca. zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Semesterstart über das UniPortal. Separate Anmeldungen zu Vorlesungensprüfungen an der KSF sind normaler- weise nicht nötig. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht für Lehrveranstaltungen. Allerdings ist für Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultat (RF) zwingend eine verbindliche Anmeldung über das UniPortal notwendig. Das Datum der Anmeldefrist sowie weitere Informationen zur Prüfungssession finden Sie auf der Prüfungswebseite der RF. Zugang zu Materialien der Lehrveranstaltungen Sowohl die KSF wie auch die RF arbeiten mehrheitlich mit der E-Learning Plattform OLAT. OLAT dient in erster Linie der Verbreitung von Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Lehr- veranstaltungen. Es wird empfohlen, sich in die OLAT-Listen derjenigen Lernressourcen einzutragen, die Sie besuchen. 5 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundier- te Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesell- schaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Ver- netzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regio- nalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglich- keiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozial- wissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessen- der Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausge- zeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 6 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von mög- lichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Poli- tikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunkt- setzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipie- ren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) Professur Ethonologie und Prof. Dr. Joachim Blatter (joachim.blatter@unilu.ch) Professur Politikwissenschaft Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Dr. des. Michael Buess (michael.buess@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche- fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik 7 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik - Studienbeginn ab HS 2012 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 8 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn vor HS12 Art der Veranstaltung Beschreibung CP Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 13.15 – 15.00 VL Hasse: Institutionenanalyse Di 13.15 – 15.00 VL Helbling: Evolution und Evolutionismus Di 13.15 – 15.00 VL Hoffmann: Wissenschaftsforschung. Leben in einer verwissenschaftlichten Gesellschaft Mi 15.15 – 17.00 VL Murken: Gurus, Kulte, Sekten? Neue religiöse Bewegun- gen im Westen seit der Hippie-Bewegung und counter- culture in den 1960er Jahren Mo 15.15 - 17.00 VL Speich: Umweltgeschichte. Die Natur der Schweiz in der Welt Mi 13.15 – 15.00 VL Stichweh: Inklusion und Exklusion in den Funktionssyste- men der Weltgesellschaft. Varianten in der Entstehung der Moderne Blockveranstaltung HS Egli: Bourdieu als Ethnologe und die Bourdieu-Rezeption in der Ethnologie Mi 10.15 – 12.00 HS Endres: Militanter Islamismus. Ursachen, Idelologie und Anhängerschaft Do 10.15 – 12.00 HS Fünfschilling: Market Creation. Die soziale Konstruktion von Märkten Blockveranstaltung HS Gardner: Fundamental issues in cross-cultural understanding Mo 15.15 – 17.00 HS Hartmann: Economic Models of Human Behavior. From a Philosophical Perspective Mi 10.15 – 12.00 HS Hartmann: Macht und Gewalt Di 10.15 – 12.00 HS Hasse/Passarge: Non-Profit Organisationen zwischen Tradition und Moderne Mo 17.15 – 19.00 HS Hüsken: Anthropologie des Mittleren Ostens Do 13.15 – 13.00 HS Larsen: Anthropology of World Heritage Di 15.15 – 17.00 HS Speich: Die globale Macht des Wassers Mi 10.15 - 12.00 HS Wehrli: Ethnologische Feldforschungen in (post)sozialisti- schen Gesellschaften Mi 15.15. – 17.00 MAS Baumann: Religiöse Klänge, gerichtliche Klagen und soziale Ordnung Di 10.15 – 12.00 MAS Bohn: Systemtheorie im Vergleich Di 10.15 – 12.00 MAS Dressler: Religionspolitik in der Türkei im Spannungsfeld von Laizismus, Nationalismus und Islam Blockveranstaltung MAS Glauser: Kunst und Globalisierung Mi 13.15 – 15.00 MAS Hasse: Begleitseminar Insitutionenanlayse. Management und Weltgesellschaft Di 15.15 – 17.00 MAS Heintz/Glauser: Einführung in die Weltgesellschafts- und Globalisierungsforschung Di 13.15 – 15.00 10 MAS Kette: Organisation und Wirtschaft. Unternehmen und Nonprofitorganisationen im Vergleich Mi 15.15 - 17.00 MAS Morikawa: Rassismus und Diskriminierung. Konstruktion der symbolischen Grenze in der Weltgesellschaft Mi 15.15 – 17.00 MAS Werren: Staatenkonkurrenz Blockveranstaltung Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Abegg: Die Staatsverwaltung zwischen Demokratie, Rechtsstaat und Markt Di 17.15 – 19.00 VL Becchi: Rechts- und Staatsphilosophie Di 10.15 – 12.00 VL Blatter: Demokratietheorien Mo 13.15 – 15.00 VL Caroni: Current Issues in Human Rights Law Do 10.15 – 12.00 VL Caroni: Migrationsrecht Di 15.15 – 17.00 VL Caroni: Völkerrrecht Di 13.15 – 15.00 Do 15.15 – 17.00 VL Diebold: International Trade Law Do 08.15 – 10.00 VL Henne: Rechtsgeschichte totalitärer Systeme Di 15.15 – 17.00 VL Hentschel: Rechtsvergleichung im öffentlichen Raum Mo 13.15 – 15.00 VL Heselhaus: Recht und Politik der WTO Mi 15.15 – 17.00 VL Hoeglinger: Vergleichende Politikwissenschaft Do 08.15 – 10.00 VL Lüchinger: Ökonomische Theorie der Politik Do 10.15 – 12.00 VL Marantelli: Internationales und europäisches Steuerrecht Fr 13.15 – 15.00 VL Oechslin: Growth Theory Di 10.15 – 12.00 VL Pégorier: Terrorism and the Law Fr 10.15 – 12.00 VL Previsic: Gotthardfantasien. Europa durch die Schweiz Mi 17.15 – 19.00 VL Schaltegger: Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Do 10.15 – 12.00 VL Spindler: Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Mi 13.15 – 15.00 VL Topidi/Coenen: Comparative Consitutional Law Mo 13.15 – 17.00 VL Topidi: Comparative Religious Right in the Public Sphere Do 15.15 – 17.00 HS Forrer/Wirz: Die Politik des Theaters. Geschichte, Theorie, Ästhetik Mo 17.15 – 19.00 HS Fossum: Democratic legitimacy in Europe. Inside and Outside the EU Blockveranstaltung HS Gherghina: Political parties and Elections in Europe Do 13.15 – 15.00 14-täglich HS Held: Gridlock: Why Global Cooperation is failing when we need it most Blockveranstaltung HS Jenni: Harter Kern und ausgefranste Grenzen. Differenzierte Integration in Europa Di 08.15 – 10.00 11 HS Oechslin: Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Blockveranstaltung HS Rahmstorf: Pragmatismus als Ideologie Mi 15.15 – 17.00 MAS Arrighi: The Politics of Diversity. A Comparative View Blockveranstaltung MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- design und Methoden in den Internat. Beziehunungen I Do 15.15 – 19.00 14-täglich MAS Münkler: Imperien gestern und heute Blockveranstaltung MAS Serrano: China and India in the Global Economy Mi 10.15 – 12.00 Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Diaz-Bone: Grundlagen der multivariaten Statistik Mi 15.15 – 18.00 VL Schneider: Advanced Microeconomics Do 08.15 – 10.00 HS Albrecht: Angewandte Datenvisualisierung Blockveranstaltung HS Huser: Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Di 15.15 – 17.00 HS Riebling: Methoden der Netzwerkanalyse Blockveranstaltung MAS Bessy: Conventions and institutions Blockveranstaltung MAS Blasius: Empirische Lebensstilforschung Blockveranstalttung MAS Boes: Quantitative Methods II Mi 13.15 – 15.00 Mi 15.15 – 17.00 MAS Diaz-Bone: Forschungssemiar. Arbeiten mit Bourdieu I Do 13.15 – 15.00 MAS Elwert: Methoden computergestützter Textanalyse Blockveranstaltung MAS Hahn: Soziologische Filmanalyse Blockveranstaltung MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- design und Methoden in den Internat. Beziehunungen I Do 15.15 – 19.00 14-täglich MAS Manderscheid: Analysis of Social Structure and Social Behavior Do 13.15 – 15.00 MAS Michel/Trezzini: Qualitative Methods Blockveranstaltung MAS Mützel: Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Di 10.15 – 12.00 MAS Oglesby: Approaches and methods in consumer research Do 10.15 – 12.00 Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Baumann: Forschungskolloquium: Religionsforschung und -theorie Mi 13.15 – 15.00 KOL Blatter: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 17.15 – 19.00 KOL Dembinski/Köhrensen/Liedhegener/Pezzoli: Forschungskolloquium des Joint Degree Masters „Religion- Wirschaft-Politik“ Blockveranstaltung KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 17.15 – 19.00 12 KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Wissen Blockveranstaltung KOL Heintz: Kolloquium Welgesellschaft/Theorien Blockveranstaltung KOL Helbling/Egli: Kolloquium Für BA- und MA-Studierende Mo 15.15 – 17.15 KOL Mützel: Kolloquium für laufende Forschungsarbeiten Medien und Netzwerke Mo 15-15 – 17.00 KOL Speich/Kury/Ries: Forschungskolloquium zur Geschichte der moedernen Welt Di 17.15 – 19.00 14-täglich Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Workshop Marauhn: International Environmental Law Blockveranstaltung Workshop Morawa: Diversity Management Blockveranstaltung Exkursion Buess: studentisch organisierte Exkursion nach Sizilien zum Thema Flüchtligsproblematik in Europa – Flüchtlingskrise im Mittelmeer. 22. – 26. Oktober Legende VL/KLV Vorlesung/Kolloquialvorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 13 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 14.09.2015 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Ausserdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie – Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen grösseren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung sowie die Klausur am Endes des Semesters sind Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credits vergeben werden, ist möglich. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2013: Ethnologie. Einführung und Überblick. (8. Auflage). Berlin: Reimer. 14 Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 22.09.2015 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Institutionenanalysen haben sich in der jüngeren Vergangenheit zu einem der bedeutsamsten Forschungsstränge der Sozialwissenschaften entwickelt – nicht nur in der Soziologie, sondern auch in benachbarten Disziplinen wie Politikwissenschaft und Ökonomie sowie neuerdings auch in der Publizistik und in den Kommunikationswissenschaften. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht die soziale und kulturelle Prägung von Akteuren (wie Organisationen, Staaten und Individuen), mit der sowohl Trends und tiefgreifende Veränderungen als auch unterschiedliche Entwicklungen erklärt werden. Die Vorlesung führt erstens in die ideengeschichtlichen Ursprünge dieser Forschungsrichtung ein, sie vermittelt zweitens Grundlagen des sog. Neuen Institutionalismus, und sie behandelt drittens aktuelle und in die Zukunft weisende Perspektiven. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur: Greenwood, R. et al., 2008, Organizational Institutionalism. Oxford: Sage. Hasse, R./ Krücken, G., 2005, Neo-Institutionalismus (2. Auflage). Bielefeld: Transcript. Sandhu, S., 2012, Public Relations und Legitimität. Der Beitrag des organisationalen Neo- Institutionalismus. Wiesbaden: VS. 15 Evolution und Evolutionsismus Dozent: Prof. Dr. Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 2 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Seit der Aufklärungszeit ist die Unterscheidung von Entwicklungsstufen eine beliebte Art, unterschiedliche Gesellschaften zu klassifizieren. Im 19. Jh. wurde der Evolutionismus zum dominanten Paradigma der Sozialwissen- schaften, vor allem auch in der Ethnologie, deren Entstehung als professionelle Disziplin in diese Zeit fällt. Im 20. Jh. wurde die evolutionistische Entwicklungstheorie einerseits radikal kritisiert, anderseits aber auch weiterentwickelt. Während die einen versu- chen, die evolutionistische Entwicklungstheorie des 19. Jh. empirisch- ethnographisch zu untermauern, entstanden gleichzeitig neue Richtungen, die in unterschiedlicher Weise auf das Variation-und-Selektion-Modell von Darwin zurückgriffen. Dazu zählen etwa die Soziobiologen und die Verhal- tensökologie, aber auch ein historisches Modell evolutionärer Prozesse (Sahlins/Service), das auch in der Wirtschaftswissenschaft (Evolutions- ökonomik) und der Soziologie (Organisationsökologie) Entsprechungen findet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: benotete Prüfung / 3 juerg.helbling@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Einen Überblick über Evolution und Evolutionismus bieten: Carneiro, Robert (1972) The Four Faces of Evolutionism. In: Honigmann, John (ed). Handbook of Social and Cultural Anthropology. Chicago: Rand McNally. Trigger, Bruce (1998) Sociocultural Evolution. Oxford: Basil Blackwell. Carneiro, Robert (2003) Evolutionism in cultural anthropology. Boulder. West View Press. 16 Wissenschaftsforschung. Leben in einer verwissesnchaftlichten Gesellschaft Dozent: Prof. Dr. Christoph Hoffmann Durchführender Fachbereich: Wissenschaftsforschung Termine: wöchentlich, Mi, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Arbeit der Wissenschaften ist auf vielerlei Weise in das tägliche Leben verflochten. Offenkundig als Technik, schon unschärfer als Anstoss von und/oder Expertise in politischen Prozessen (z. B. Klimawandel, Biotechnologie, Migration/Integration) oder als Produzent von Begriffen und Narrativen (Sozialwissenschaften, Geschichte). Die Aufgabe von Wissenschaftsforschung besteht derart darin, sich zur Arbeit der Wissenschaften in ein Verhältnis setzen zu können und das heisst, die Entstehungsbedingungen und Übertragungsprozesse wissenschaftlicher Erkenntnisse zu studieren. Die Vorlesung gibt eine Einführung in diese Fragestellungen. Sie beschäftigt sich zunächst mit den Begriffen Wissenschaft und Forschung und behandelt dann historische, theoretische und soziale Aspekte wissenschaftlichen Handelns unter den drei Leitbegriffen Objekte, Praktiken und Konzepte. Um meine Überlegungen zu verdeutlichen, nehme ich Bezug auf Forschungs- prozesse in der Verhaltensbiologie, der Klimaforschung, der empirischen Sozialforschung und der Geschichtswissenschaft. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: christoph.hoffmann@unilu.ch Texte über OLAT Literaturhinweise erfolgen in den Sitzungen. Zur Anregung: Ian Hacking: Einführung in die Philosophie der Naturwissenschaften (1983/dt. 1996). Bruno Latour: Die Hoffnung der Pandora (1999/dt. 2000). Karin Knorr Cetina: Wissenskulturen (2002). Hans-Jörg Rheinberger: Epistemologie des Konkreten (2006). 17 Gurus, Kulte, Sekten? Neue religiöse Bewegungen im Westen seit der Hippie- Bewegung und counter-cultreu in den 1960er Jahren Dozent: Prof. Dr. phil. Sebastian Murken Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: Blockseminar, Mo, 15.15 - 19.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Lernziele: Mit einer Mischung aus Vorlesung, Referaten und Gruppendiskussionen wird in der Veranstaltung nachgezeichnet, wie die Hippie- und Protest- bewegung der 1960er Jahre sowie die Experimente mit bewusstseinser- weiternden Drogen und die Entwicklung psychologischer Techniken zur Selbstverwirklichung die Grundlage für „New Age“, Esoterik und moderne Formen von Religiosität und Spiritualität darstellen. Ziel der Kolloquialvorlesung ist es, Studierenden den Zusammenhang zwischen modernen Formen von Religiosität und Spiritualität auf dem Hintergrund der Hippie-Bewegung der 60er Jahre zu verdeutlichen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive, regelmässige Teilnahme; mündliches Engagement; Kurzbeiträ- ge; Lektüre; Klausur / 3 Kontakt: Material: relsem@unilu.ch auf OLAT Literatur Taylor, E. (1999): Shadow culture: Psychology and spirituality in America from the Great Awakening to the new age. Counterpoint: Washington, DC. Weitere Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben. 18 Umweltgeschichte. Die Natur der Schweiz in der Welt Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Duchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 16.09.2015 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung vermittelt ein Bewusstsein dafür, wie dramatisch sich das Verhältnis moderner Gesellschaften zur ihrer natürlichen Umwelt vor allem im 20. Jahrhundert gewandelt hat. Dabei wird Umwelt verstanden als die Bedingung des menschlichen Lebens hinsichtlich der ökonomischen Ressourcen, des ästhetischen Werts und der Politik. Die Vorlesung ist in drei thematische Blöcke gegliedert. Der erste widmet sich den Grundstrukturen der gesellschaftlichen Naturverhältnisse im historischen Wandel. Der zweite vertieft diese am lokalen Beispiel der Schweiz und der dritte nimmt die ökologischen Verhältnisse des ganzen Planeten in den Blick. Die Fragen nach der Bedeutung von wissenschaftlichem Wissen und nach möglichen Handlungshorizonten runden die Lehrveranstaltung ab. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Literatur John R. McNeill: Blue Planet. Die Geschichte der Umwelt im 20. Jahrhundert, Frankfurt a/M 2000 19 Inklusion und Exklusion in den Funktionssystemen der Weltgesellschaft. Variante in der Entstehung der Moderne Dozent: Prof. Dr. rer. soc. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 23.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 24.10.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 20.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 21.11.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung besteht aus zwei hauptsächlichen Teilen: In einem ersten Teil wird der gegenwärtige Stand der Soziologie der Inklusion und Exklusion systematisch dargestellt. Folgende Leitthemen werden dabei vorkommen: 1. Historische Varianten von Inklusion und Exklusion (z.B. Stammesgesellschaften, Stratifikation, moderne Gesellschaft) 2. Individualität und das Versprechen der Vollinklusion in der Moderne (z.B. normative und semantische Aspekte einer Präferenz für Inklusion). Konflikte beim Ausbleiben von Vollinklusion. 3. Muster und Mechanismen der Inklusion und Exklusion in verschiedenen Funktionssystemen und in anderen Systemtypen (z.B. Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Religion, aber auch in Organisationen und sozialen Bewegungen). 4. Die Pluralisierung der Inklusionsrollen in ein und demselben System (Leistungs- und Komplementärrollen/Klienten, Öffentlichkeit als Publikum des Systems, Amateurrollen in professionell bestimmten Systemen). 5. Institutionen, die Inklusion und Exklusion miteinander verbinden (Schule, Gefängnis, Hospital, Sekte, extremistische Parteien). Sind sie im Resultat Institutionen der Inklusion oder Institutionen der Exklusion? 6. Die Stadt als Inklusions- und zugleich Exklusionsmaschine (z.B. Gettos, Favelas, Suburbanisierung). Die Stadt und die Dynamik der Lebensverläufe. 7. Die Leitunterscheidung Inklusion/Exklusion und die Konstitution von Sozialsystemen: Das sozialtheoretische Potential der Unterscheidung. Wie sehen die Verknüpfungen mit individualistischen und kollektivistischen Sozialtheorien aus? Der zweite Teil geht von den Ergebnissen des ersten Teils aus und konzentriert sich auf einen systematischen und historischen Vergleich der Muster der Inklusion und Exklusion in einer Reihe der Funktionssysteme der Weltgesellschaft. In diesem zweiten Teil geht es entscheidend auch darum, die Differenz der Muster in den verschiedenen Funktionssystemen so klar wie möglich herauszuarbeiten. Die Liste der Funktionssysteme, die in diesem zweiten Teil untersucht werden, ist im Moment noch offen. Auf jeden Fall aber werden behandelt werden: Wirtschaft, Politik, Intimbeziehungen, Wissenschaft, Erziehung, Sport, Gesundheit/Krankheit, Religion, Kunst. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung (Essay) / 2 Kontakt: rstichweh@yahoo.de Literaturauszug Bohn, Cornelia, Inklusion und Exklusion und die Person, Konstanz 2006 Farzin, Sina/Opitz, Sven, Inklusion/Exklusion. Rhetorik, Körper, Macht, Stuttgart 2009 Ghosh, Cyril, The Politics of the American Dream. Democratic Inclusion in Contemporary American Political Culture, New York 2013 20 Bourdieu als Ethnologe und die Bourdieu-Rezeption in der Ethnologie Dozent: Prof. Dr.Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Pierre Bourdieu ist einer der einflussreichsten Sozialtheoretiker in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Seine Laufbahn hat er als Ethnologe in Algerien und in seiner Heimatregion, dem französischen Béarn, begonnen. Zeitlebens hat er mit den hier entwickelten theoretischen Konzepten ge- arbeitet und immer wieder auf die hier gewonnenen Forschungsergebnisse zurückgegriffen. Auch die Bourdieu-Rezeption in der Ethnologie hat vornehmlich auf den frühen Bourdieu Bezug genommen. Im ersten Teil des Seminars befassen wir uns mit dem ethnologischen Frühwerk Bourdieus und den darin entstandenen, mittlerweile klassischen, theoretischen Begrifflichkeiten. Im zweiten Teil wenden wir uns der kritischen Einschätzung von Bourdieus frühen Arbeiten zu, und zwar v.a. auf der Basis der mittlerweile zahlreich vorliegenden ethnographischen Studien in den Regionen, in denen Bourdieu anfänglich geforscht hat. Im dritten Teil schliesslich widmen wir uns ethnologischen Studien, die explizit an Bourdieu anknüpfen. Dabei kommen so verschiedene Themen zur Sprache wie Erziehung in der ländlichen Auvergne, Boxen im Ghetto von Chicago, Charismatisches Christentum in Amerika, Klostergründungen der Sherpas in Nepal, Kastenwesen in Indien und Globalisierung in Laos. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 werner.egli@unilu.ch Literatur Zur Einführung empfohlen: Pierre Bourdieu, „Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft“, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1979. - Pascale Steiner, „Bourdieu lesen und verstehen“, Arbeitsblatt Nr. 19, Institut für Ethnologie, Universität Bern, 2001 (http://www.anthro.unibe.ch/unibe/philhist/anthro/content/e1765/e502410/e502438/AB19_Ste_ger.pdf). Jane Goodman & Paul Silverstein, „Bourdieu in Algeria: Colonial Politics, Ethnographic Practices, Theoretical Developments", University of Nebraska Press, 2009 http://digitalcommons.unl.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1017&context=unpresssamples) 21 Militanter Islamismus. Ursachen, Ideologie und Anhängerschaft Dozent: Dr. phil. Jürgen Endres Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der „radikale Islamismus“ – oftmals auch als „militanter Islamismus“ oder „islamistischer Terrorismus“ bezeichnet – hat spätestens mit den militäri- schen Erfolgen des“ Islamischen Staates“ (IS) und der Ausrufung des Kalifats in Teilen des syrischen und irakischen Staatsgebietes eine neue territoriale und politische Dimension erreicht. Attentate in Europa wie auch die Tatsache, dass sich weltweit insbesondere junge Menschen mit musli- mischem Hintergrund radikalen islamistischen Organisationen anschliessen oder mit diesen sympathisieren, verdeutlichen die Brisanz dieses Phäno- mens und werfen zugleich gesellschafts- und sicherheitspolitische Fragen auf. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das angebotene Seminar mit den Ursachen, der Ideologie und der Anhängerschaft des radikalen Islamismus. Anhand von verschiedenen Fallbeispielen sollen auf Basis von Primär- und Sekundärquellen u.a. Ursachenkomplexe für ein radikales Islamverständnis herausgearbeitet, zentrale ideologische Konzepte analysiert und Radikalisie- rungsbiographien vergleichend erörtert werden. Zudem sollen am Beispiel des „Islamischen Staates“ Herrschaftskonzeptionen und Herrschaftsstruktu- ren im radikalen Islamismus untersucht werden. Grundlegendes Ziel des Seminars ist es dabei, das Phänomen des radikalen Islamismus wissenschaftlich fundiert zu erklären. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: juergen.endres@unilu.ch Literatur Rosiny, Stephan (2009): Der Jihad. Historische und zeitgenössische Formen islamisch legitimierter Gewalt. In: Ines-Jacqueline Werkner und Antonius Liedhegener (Hg.): Gerechter Krieg – gerechter Frieden. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 225–244. 22 Market Creation. Die soziale Konstruktion von Märkten Dozentin: Dr. phil. Lea Fünfschilling Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 06.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 07.11.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 04.12.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 05.12.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Markt ist eine der Kerninstitutionen der kapitalistischen Gesellschaft und stellt deshalb ein zentraler Untersuchungsgegenstand der heutigen Wirt- schaftssoziologie dar. Entgegen vorherrschenden Annahmen in der neo- klassischen Ökonomie, geht die Soziologie nicht davon aus, dass der Markt das natürliche Resultat knapper Ressourcen ist, sondern vielmehr als hoch- gradig sozial konstruierte Form des Austausches interpretiert werden muss. Märkte bedingen eine Vielzahl institutioneller Rahmenbedingungen, wie z.B. Eigentumsrechte, legitime Käufer und Verkäufer, Organisation von Konkur- renz und Kooperation, geteilte Wertvorstellungen (Preise), Gesetze, etc. Alle diese Rahmenbedingungen werden durch eine Reihe von Akteuren kontinuierlich ausgehandelt. Im Seminar werden die einschlägigen Beiträge der modernen Wirtschafts- soziologie besprochen und anhand verschiedener empirischer Fallbeispiele diskutiert. Wir werden uns mit Fragen beschäftigen, wie und weshalb Märkte entstehen, was sie leisten können, wo ihre Grenzen sind und welchen Stellenwert sie heute in der Gesellschaft haben. Dazu werden u.a. Beiträge von Neil Fligstein, Patrik Aspers, Marion Fourcade, Frank Dobbin, Richard Swedberg und Brian Uzzi gelesen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: lea.fuenfschillig@circle.lu.se 23 Fundamental Issues in Cross-cultural Understanding Dozent: Donald Gardner, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 14.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Socio-cultural anthropology, like other social sciences, has faced several quite general challenges to its claims to important knowledge; but, because it seeks cross-cultural understanding, anthropology has often been thought to face more conceptual difficulties than other social sciences. More recently, however, anthropology's experience of cross-cultural encounters has given it a central place in the dialogues that followed „the crisis of representation“, in which an appropriate sensitivity to difference and its effects came to be regarded as crucial to adequate social science. ?Furthermore, globalization and the 'deterritorialization of cultures' has produced multi-cultural cities and suburbs around the world, which, in turn, have posed questions to governments no less than to the social sciences, questions that make the politics of interpretation highly salient. In this course we will examine these and related issues; not only because they are interesting and important in their own right, but because an appreciation of them is helpful in dealing with the various strands that constitute theory in the social sciences.?A word of caution: the issues we will discuss are interconnected in ways that are not always obvious, and each of them is steeped in debate and controversy. Accordingly, we must not expect our considerations to produce definitive answers. We can hope, though, that we will learn to recognise some of the bad answers that are on offer, as well as to appreciate the extent of the subtle interconnections between different issues, so that the implications of deciding for or against any particular position will become clearer. This course would be helpful for later year students who have already found themselves bumping against the points where issues are sharpest, but it should also appeal to newcomers wishing for a broader context for their particular disciplinary or interdisciplinary studies. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: don.gardner@anu.edu.au Literatur Fay, Brian, 2006, Contemporary Philosophy of Social Science. Malden, Oxford, Victoria: Blackwell. Rosenberg, Alexander, 2012, Philosophy of Social Science. Boulder, CO: Westview Press. 24 Economic Models of Human Behavior. From a Philosophical Perspective Dozent: Prof. Dr. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: A spectre is haunting the science of economics and well as the larger discourse about the state of our economy: the homo economicus. The dubious figure of homo economicus, that is, the person oriented solely to satisfying its personal preferences or interests, is blamed for almost all the ills of contemporary capitalism. The same is true for its theoretical counterpart, rational choice theory, that draws almost as much criticism as the model of homo economicus. Yet many economists claim that neither rational choice theory nor homo economicus is as dominant within the discipline as critics suppose. Furthermore, both rational choice theory and the model of the homo economicus have been modified and criticized from within the discipline by competing theoretical models (say bounded rationality models or behavioral economics). In this seminar we want to introduce models of homo economicus and rational choice before embarking on a discussion of these models. Relevant authors will be Gary Becker, Amartya Sen, Jon Elster, Ian Shapiro, Daniel Kahneman, Herbert Simon, Ernst Fehr and others. A complete list of topics and literature will be provided at the beginning of the seminar. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay/Protokoll) / 4 Kontakt: bea.schuler@unil.ch Literatur Gaus, Gerald, Philosophy, Politics, and Economics, Belmont 2008. (Good overview on topics and issues) 25 Macht und Gewalt Dozent: Prof. Dr. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 15.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wir übersehen es gerne, aber: Macht ist allgegenwärtig, sie beeinflusst uns, lenkt uns, bereitet uns Angst, oft durchschauen wir sie nicht, was sie nur desto wirksamer macht. Und manchmal sind wir es, die Macht haben und ausüben, mit Sorge, mit Lust, mit Verantwortung. Wir wollen in diesem Seminar verhandeln, was Macht eigentlich ist, wie sie wirkt und wie wir sie beurteilen sollten. Ist Macht immer mit Gewalt oder Zwang verbunden? Ist Macht immer schlecht? Gibt es eine gute Macht? Es werden begriffliche Fragen aufgeworfen, die um den Machtbegriff kreisen. Max Weber definierte Macht einmal so: "Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Wider- streben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht." Heute werden einem solchen personalen Machtbegriff Begriffe von struktureller Macht und von produktiver Macht zur Seite gestellt. Alle diese Machtbegriffe werden wir kennen lernen. Auch werden wir uns ausführlich den Analysen von Michel Foucault zuwen- den, die in den letzten Jahrzehnten für Furore gesorgt haben, weil sie den Machtbegriff ganz neu konzipiert haben. Architektur, Schule, Militär, die Verwaltung – all das kann nun Teil eines nicht nur repressiv verfahrenden Machtdispositivs sein, das Macht vor allem über verschiedene Disziplinar- mechanismen ausübt. Anschliessend wollen wir mit dem Soziologen Pierre Bourdieu die Frage nach symbolischer und sprachlicher Macht diskutieren: Wer darf in welchem Kontext was sagen? Wer wird gehört? Wer nicht? Mit Hannah Arendt wendet sich das Modul am Ende der Unterscheidung von Macht und Herrschaft zu. Hier soll es auch um die Frage nach den politi- schen Implikationen jeder Form von Macht gehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Literatur Anter Andreas, Theorien der Macht, Hamburg 2012. 26 Neue Herausforderungen in Nonprofit-Organisationen. Analysen und Inneneinsichten Dozierende: Prof. Dr. Raimund Hasse/ Dr. phil. Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 17.15 - 19.00, ab 14.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Nonprofit-Organisationen werden in der heutigen Gesellschaft eine zentrale Rolle als Akteure jenseits von Markt und Staat zugeschrieben und sie sind in ganz unterschiedlichen Bereichen wie beispielsweise Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, Sport, Kultur, Religion und Umwelt vorzufinden. Im Rahmen der Ringvorlesung beschäftigen wir uns mit spezifischen Typen von Nonprofit-Organisationen, die allesamt als historisch gewachsene und traditionelle Organisationen bezeichnet werden können, jedoch gleichermassen Modernisierungstrends wie Professionalisierung, Public Relations, etc. unterworfen sind und entsprechend Veränderungen beobachtet werden können. Diese wollen wir mit den jeweiligen Organisationsvertretern diskutieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. raimund.hasse@unilu.ch / eva.passarge@unilu.ch 27 Anthropologie des Mittleren Ostens Dozent: Dr. phil. Thomas Hüsken Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B04 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Kurs thematisiert grundlegende kulturelle, politische, ökonomische und rechtliche Grundmuster des Mittleren Ostens aus ethnologischer Perspek- tive. Wir werden uns mit klassischen Texten und Debatten beschäftigen und selbstverständlich auch ganz aktuelle Beiträge behandeln. Eine besondere Rolle werden der arabische Frühling und die gegenwärtige post-revolutio- näre Phase spielen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: thomas.huesken@unilu.ch Literatur Eickelman, Dale 1989, The Middle East. An Anthropological Approach. Prentice Hall, Englewood Cliffs. 28 Antropology of World Heritage Dozent: Peter Larsen, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: There are today more 1000 sites in the world recognized as UNESCO World Heritage sites. What is the social reality behind the label and what takes places on the ground? How can anthropology contribute to the study of World Heritage as a both national and international governance phenomenon? This course explores the history, politics and practice of both natural and cultural World Heritage sites on the ground as well as seeking to make sense of the circulation of ideas and distinct governance practices taking place. A site visit to the Lavaux World Heritage site in Vaud is scheduled. Students will also have the possibility to study particular World Heritage sites from the regions and countries they are interested in. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: peter.larsen@unilu.ch Literatur Brumann, C. (2012). Multilateral Ethnography: entering the World Heritage arena. Max Planck Institute for Social Anthropology Working Papers 136. Meskell, L. (2013). "UNESCO’s World Heritage Convention at 40: Challenging the Economic and Political Order of International Heritage Conservation." Current Anthropology 54(4): 483-494. 29 Die globale Macht des Wassers Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Umgang mit Wasser ist ein zentrales politisches Problem aller Gesell- schaften. Die Wasserproblematik ist dabei sehr vielfältig: Sie betrifft die Trinkwasserversorgung, die Bewässerung von Landwirtschaftsgebieten, den Bau von Schifffahrtswegen und Wasserkraftwerken, aber auch die Land- gewinnung und den Hochwasserschutz. Im Seminar blicken wir zurück auf einige der wichtigsten hydrotechnischen Grossprojekte der letzten 200 Jahre, zu denen etwa der Suez-Kanal (1857), die Tennessee-Valley-Authority in den USA (ab 1933) und Stauseeprojekte in Moçambique, Ghana, Brasilien, etc. gehören; aber auch jene sowjetischen Bewässerungsanlagen, die zum Austrocknen des Aral-Sees geführt haben, oder das utopische Projekt Hermann Sörgels, das Mittelmeer trocken zu legen. Das Ziel ist es, eine vergleichende Analyse der politischen Dimen- sionen dieser Vorhaben zu erarbeiten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Literatur Förster, Birte und Martin Bauch (Hg.): Wasserinfrastrukturen und Macht von der Antike bis zur Gegenwart, Berlin 2014. 30 Ethnologische Feldforschungen in (post)sozialistischen Gesellschaften Dozentin: Dr. phil. Angelica Wehrli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B04 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 verwies eindrücklich auf die Auf- und Umbruchstimmung in den ehemaligen Ostblockstaaten und der Sowjetunion. Der Zusammenbruch des sozialistischen Regimes liess ehe- malige Grenzen obsolet werden, brachte neue hervor und führte auch in anderen sozialistischen Ländern – wie beispielsweise in Kuba und Vietnam – zu zahlreichen Reformen. In diesem Hauptseminar werden die Spezifika von ethnologischen Forschungen im Kontext von (post)sozialistischen Gesellschaften unter- sucht. Im ersten Teil des Seminars werden wir analysieren wie und weshalb sich der Kontext des Sozialismus bzw. des (Post)Sozialismus auf Forschun- gen auswirkt (vgl. u.a Sanjek 1990; Verdery 1991). Im zweiten Teil werden wir anhand von theoretischen Texten einen Überblick über die (Post)Sozia- lismus-Forschung erwerben (vgl. u. a. Giordano 2009; Hann 2002; Humphrey 2002). Schliesslich werden wir uns im dritten Teil dieses Semi- nars konkreten Fallbeispielen von ethnologischen Feldforschungen im Kontext von (post)sozialistischen Gesellschaften widmen (vgl. u.a. Wehrli 2012a; 2009). In diesem Seminar werden auch audiovisuelle Medien Verwendung finden. Ferner haben die Studierenden die Möglichkeit anhand eigener Recherchen und in Absprache mit der Dozentin weiterführende Materialien beizuziehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt. Hinweise: angelica.wehrli@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Eine Literaturliste zu den einzelnen Themen sowie zu den Sitzungen wird zu Beginn des Semesters elektronisch bereitgestellt. 31 Religiöse Klänge, gerichtliche Klagen und soziale Ordnung. Analyse gesell- schaftlicher Grenzen religiöser Ausdrucksformen in den USA und Europa Dozent: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Religion ist laut: als Glockenklang, Ruf des Muezzins, Strassenpredigt, Gesang in öffentlichen Prozessionen und vielem mehr. Nicht alle sono- rischen Äusserungen von Religionen sind Nachbarn und Stadtteilbewohnern eine Freude, sie haben vielmehr zu Kontroversen bis hin zu gerichtlichen Klagen geführt. Die Sozialgeschichten der USA und Europas zeigen auf, dass Gerichte Fragen zumutbarer und unzumutbarer öffentlicher religiöser Klänge regelten und damit zugleich Fragen sozialer Ordnung und Normativi- tät regulierten. Gerichtliche Entscheide begrenzten die öffentlichen Aus- drucksmöglichkeiten von Religionen, sei es aufgrund von Klagen gegen christliches Glockengeläut, den Ruf des Muezzins oder lauter Strassen- mission von Jehovas Zeugen oder Pfingstlern. Isaac Weiner (2014) argumentiert, dass die lange Zeit in den USA dominante protestantisch- liberale Idee von ‚guter‘ Religion gerade die materielle Seite von Religion in Form von Klängen, Praktiken, Gerüchen und anderem mehr aus der Öffentlichkeit drängte und Religion als inhaltlich intellektuell, privat, dezent und unauffällig disziplinierte. An diesem Ideal modern-liberaler Religion orientiert, entschieden Gerichte in Streitfällen über sozial akzeptierte und nicht akzeptierte öffentliche religiöse Ausdrucksformen und reglementierten ‚unliebsame‘ Religionen. Der vertiefte Blick auf die Geschichte und Geschehnisse der Disziplinierung religiöser Ausdrucksformen in den USA soll verhelfen, einen analytisch- kritischen Blick auf vergleichbare Vorgänge in der Schweiz und Europa zu werfen. Wo und wann erfolgten Regulierungen von ‚zu emotionaler‘ Religion und wie kam es zur Konstruktion des Ideals modern-domestizierter guter Religion? Das Seminar wird die Studie Weiners „Religion out loud“ gemein- sam kritisch lesen und ein anwendungsorientiertes analytisches Vokabular entwickeln, um auf dieser Grundlage in studentischen Projektgruppen eigenständig historische und gegenwärtige Fälle der Disziplinierung religi- öser Ausdrucksformen in der Schweiz und Europa zu untersuchen und zu diskutieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: martin.baumann@unilu.ch Literatur Weiner, Isaac, Religion out loud. Religious Sound, Public Space, and American Pluralism, New York, London: New York University Press 2014 32 Systemtheorie im Vergleich Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 22.09.2015 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Diese Veranstaltung geht davon aus, dass Theoriekompetenz an theoreti- sche Mehrsprachigkeit gebunden ist. Daher wird ausgehend von der Systemtheorie der Vergleich zu anderen soziologischen Theorien gesucht und an ausgewählten Forschungsfeldern durchgeführt. Es werden grundlagentheoretische und gesellschaftstheoretische Probleme behandelt. Besondere Aufmerksamkeit wird neueren feldtheoretischen Forschungen im Anschluss an Bourdieu sowie mikrosoziologischen For- schungen gewidmet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: cornelia.bohn@unilu.ch Literatur • Bohn, Cornelia, Eine Welt-Gesellschaft. Operative Gesellschaftskonzepte in den Sozialtheorien Luhmanns und Bourdieus, in: Colliot-Thélène, et al (Hg.), Pierre Bourdieu: Deutsch-französische Perspektiven, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 2005, S. 43-78. • Zeitschrift für Soziologie, Sonderheft „Interaktion, Organisation, Gesellschaft“, hrsg. von Bettina Heintz und Hartmann Tyrell, 2014. 33 Religionspolitik in der Türkei im Spannungsfeld von Laizisums, Nationalismus und Islam Dozent: Prof. Dr. Markus Dressler Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Vorbesprechung: Fr, 18.09.2015, 08:15 - 12:00 FRO, 3.B47 Termine: Fr, 16.10.2015, 13:15 - 19:00 FRO, 3.B52 Sa, 17.10.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Fr, 13.11.2015, 13:15 - 19:00 FRO, 3.B52 Sa, 14.11.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In diesem Kurs werden wir uns zunächst in historischer Perspektive mit der Rolle von Religion im Kontext der Modernisierung des späten Osmanischen Reiches und der Republik Türkei beschäftigen. Dabei werden wir uns insbesondere mit der Säkularisierungsproblematik sowie der Nationalisie- rung des politischen Diskurses auseinandersetzen. Basierend auf diesem Hintergrund wollen wir uns dann im zweiten Teil aktuellen Diskussionen und Problemfeldern zuwenden (Aufstieg des politischen Islam und Niedergang des kemalistischen Wächterstaates; Metamorphosen des türkischen Säkularismus; Verflechtung von religiösen, wirtschaftlichen und politischen Netzwerken; Situation der Aleviten). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: dresslermarkus1@gmai.com Literatur • Azak, Umut. Islam and Secularism in Turkey: Kemalism, Religion and the Nation State. I.B. Tauris 2010. • Çinar, Alev. Modernity, Islam, and Secularism in Turkey. Bodies, Places, and Time. Minneapolis 2005. • White, Jenny. Muslim Nationalism and the New Turks. Princeton University Press 2012. 34 Kunst und Globalisierung Dozentin: Dr. rer.soc. Andrea Glauser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar befasst sich mit der Globalisierung des Kunstfeldes. Die Frage, inwiefern Kunst globalisiert sei, wurde in den vergangenen Jahren in der Soziologie wie auch in den Kunst- und Kulturwissenschaften intensiv und kontrovers diskutiert: Auf der einen Seite wird Kunst gerne als Inbegriff eines globalisierten Praxisgebietes angesehen. Neben dem Universalitätsanspruch der Kunst ist es nicht zuletzt die rasante weltweite Verbreitung bestimmter Ausstellungsformate (Biennalen, Museen für zeitgenössische Kunst) sowie die hohe Mobilität von Kunstschaffenden und Kuratoren, die diese Sichtweise nähren. Auf der anderen Seite wird die Diagnose einer globalisierten Kunstwelt teils stark in Frage gestellt. Kritisiert wird dabei vor allem die Vorstellung von Globalisierung als einer generellen sozialgeographischen ‚Entgrenzung’ des Kunstfeldes sowie die weitgehende Ausklammerung von Fragen sozialer Ungleichheit. Im Seminar greifen wir diese Debatten auf und diskutieren Studien zu un- terschiedlichen Aspekten des Kunstfeldes (z.B. zur Bedeutung von Kunst- zentren, zu internationalen Kunstausstellungen, zum kosmopolitischen Selbstverständnis von Kunstschaffenden etc), wobei ein besonderes Augenmerk den globalisierungstheoretischen Implikationen der jeweiligen Befunde gilt. Das Seminar verfolgt das Ziel, die Studierenden mit zentralen Strukturen dieses Praxisgebietes vertraut zu machen und den Blick für das komplexe Verhältnis von Globalem und Lokalem zu schärfen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: andrea.glauser@unilu.ch Literatur • Becker, Howard (2008 [1982]): Art Worlds. Berkeley: University • Below, Irene/von Bismarck, Beatrice (Hg.)(2004): Globalisierung/Hierarchisierung. Kulturelle Dominanzen in Kunst und Kunstgeschichte. Marburg: Jonas Verlag. • Belting, Hans/Buddensieg, Andrea/Weibel, Peter (Hg.)(2013): The Global Contemporary and the Rise of New Art Worlds, Cambridge, MA:?The MIT Press. • Buchholz, Larissa (2013): The Global Rules of Art, Columbia University (Dissertation) http://academiccommons.columbia.edu/catalog/ac%3A182015 • Carroll, Noël (2007): Art and Globalization: Then and Now, in: The Journal of Aesthetics and Art Criticism, 65/1, S. 131-143. • Danko, Dagmar/Glauser, Andrea (2012): Kunst – soziologische Perspektiven, in: Sociologia Internationalis. Europäische Zeitschrift für Kulturforschung, 50/1+2, S. 3-21. • Elkins, James/Valiavicharska, Zhivka/Kim, Alice (Hg)(2010): Art and Globalization. University Park, Pa: Pennsylvania State University Press. • Luhmann, Niklas (2008 [1990]): Weltkunst, in: Ders., Schriften zu Kunst und Literatur, hrsg. von Niels Werber, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 189-245. • Thornton, Sarah (2009): Sieben Tage in der Kunstwelt, Frankfurt/Main: Fischer. 35 Management und Weltgesellschaft. Begleitseminar Institutionenanlyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 15.15 – 17.00, ab 15.09.2015 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Veranstaltung ist als Begleitung zur Vorlesung konzipiert, in der Raum für Diskussionen und Anwendungen geschaffen wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay/Protokolle) / 4 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur siehe Vorlesung 36 Einführung in die Weltgesellschafts- und Globalisierungsforschung Dozentinnen: Prof. Dr. Bettina Heintz/ Dr. rer. soc. Andrea Glauser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 – 15.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In den 1970er Jahren wurden unabhängig voneinander drei Theorien entwickelt, die den globalen Zusammenhang zum ersten Mal als „Welt- gesellschaft“ konzipierten. Seitdem hat sich das theoretische und empirische Angebot der Soziologie vervielfacht. Es gibt heute neben den beiden wichtigsten Weltgesellschaftstheorien (Neo-Institutionalismus und System- theorie) ein breites Angebot von komplementären und teilweise auch alternativen Ansätzen, u.a. die an P. Bourdieu anschliessende Theorie globaler Felder, Soziologie der Globalisierung, Multiple Moderne, Post- colonial Studies, soziologische Imperiumsforschung. Das Seminar gibt eine Einführung in diese Theorieentwicklungen und illustriert die einzelnen Theorien anhand empirischer Studien und ausgewählter Problemfelder (u.a. globale Ungleichheit, Menschenrechte, Staatenbildung, transnationale soziale Bewegungen). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bettina.heitz@unilu.ch oder marta.waser@unilu.ch Literatur • Dürrschmidt, Jörg (2002): Globalisierung, Bielefeld: transcript. • Greve, Jens/Bettina Heintz (2005): Die „Entdeckung“ der Weltgesellschaft. Entstehung und Grenzen der Weltgesellschaftstheorie, in: Heintz, Bettina, Richard Münch und Hartmann Tyrell (Hrsg.). Weltgesellschaft. Stuttgart: Lucius & Lucius, S. 89-119. • Werron, Tobias (2012): Schlüsselprobleme der Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie, Soziologische Revue 35, S. 99-11. • Wimmer, Andreas, Yuval Feinstein (2010): The Rise oft he Nation-State Across the World, in: American Sociological Review 75, 5, S. 764-790. • Wobbe, Theresa (2000): Weltgesellschaft, Bielefeld: transcript. 37 Organisation und Wirtschaft. Unternehmen und Nonprofitorganisationen im Vergleich Dozent: Dr. phil Sven Kette Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2015 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Organisation kostet Geld, und so ist die kontinuierliche Refinanzierung – also die (Wieder-)Beschaffung von Geld – eines der Probleme, von denen praktisch keine Organisation absehen kann. Für Unternehmen ist dies irgendwie schon immer klar und wird meist als Selbstverständlichkeit unterstellt. Aber auch die sogenannten Non-Profit-Organisationen sind auf Geld angewiesen. Bemerkenswert ist dabei, dass dieser Organisationstyp über eine Negation („Non“) Kontur gewinnt, die allerdings das Negierte („Profit“) umso prominenter herausstellt. Das Seminar nimmt diese Beobachtungen zum Anlass, sich grundsätzlich mit dem Verhältnis von Organisation und Wirtschaft zu beschäftigen. Der Vergleich von Unternehmen (for-profit) und den sogenannten Non-Profit-Organisationen wird angeleitet von der Frage, wie ‚das wirtschaftliche Problem’ (Geldbeschaffung) in unterschiedlichen Organisationstypen vorkommt, welche konkrete(n) Fassung(en) es jeweils gewinnt, sowie wie und mit welchen Folgen es bearbeitet wird. Dabei wird es zunächst erforderlich sein, einen tragbaren Begriff von Unternehmen und Non-Profit-Organisation zu entwickeln, der es in einem zweiten Schritt erlaubt, die Leitfragen des Seminars für empirische Betrachtungen zu öffnen, welche schließlich zu einem grundsätzlichen Verständnis des Verhältnisses von Organisation und Wirtschaft in der modernen Gesellschaft beitragen mag. Ziel des Seminars ist es, das Verhältnis von Organisation und (moderner) Gesellschaft an einem speziellen Problem auszuleuchten und dabei vor allem die Anwendung theoretischer Konzepte zur empirischen Analyse einzuüben. Hierzu wird das Seminar voraussichtlich auf kleine studentische empirische Studien abzielen. Voraussetzungen: Umfang: Erwartet werden ein Interesse am Thema und die Bereitschaft zur aktiven Diskussion der Seminarliteratur. Organisationssoziologische Grundkennt- nisse sind von Vorteil und wären ggf. selbständig im Vorfeld des Semester- beginns zu erarbeiten. Für erforderliche Literaturhinweise schreiben Sie mir bitte gern eine email. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Durchführung und Präsentation emprischer Fall- studien) / 4 Kontakt: Hinweise: sven.kette@unilu.ch Voraussichtlich wird das Seminar eine Forschungsphase enthalten, in der Sie kleine empirische Fallstudien durchführen und die Ergebnisse gegen Ende des Seminars präsentieren (Aktive Teilnahme). Evtl. angedachte Seminararbeiten können auf diesen Forschungen aufbauen, müssen es aber nicht zwingend. Literatur Apelt, Maja und Veronika Tacke (Hrsg.) (2012): Handbuch Organisationstypen. Wiesbaden: Springer VS. 38 Rassismus und Diskriminierung. Konstruktion der symbolischen Grenze in der Weltgesellschaft Dozent: Prof. Dr. rer. pol. Takemitsu Morikaws Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 23.09.2015 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Existenz der Weltgesellschaft führt nicht unbedingt zur Angleichung des Lebensstils in allen Ländern. Globalisierung und Moderne verflüssigen einerseits alte, herkömmliche, räumliche und soziale Grenzen von segmen- tären und stratifikatorischen Einheiten. Andererseits schaffen sie eine neue symbolische Grenze, die oft als „Kultur“ codiert wird. Deswegen verschwin- det die Figur des Fremden auch in der modernen globalisierten Gesellschaft nicht, sondern sie wird in der eigenen Weise kodiert, zumeist als „Auslän- der“, „Immigranten“, „Asylbewerber“ u.ä. In dieser Lehrveranstaltung versuchen wir den Rassismus und die Diskri- minierung in den modernen Gesellschaften aus der Perspektive von der Soziologie der Fremden und der Weltgesellschaftstheorie aufzufassen. Auf dieser theoretischen Basis werden wir dann Beispiele aus unserem Alltag analysieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: takemitsu.morikawa@doz.unilu.ch Literatur • Baberowski, Jörg/ Kaelble, Hartmut/ Schriewer, Jürgen (Hg.) (2008): Selbstbilder und Fremdbilder. Repräsentation sozialer Ordnungen im Wandel, Frankfurt am Main: Campus. • Stichweh, Rudolf (2000): Weltgesellschaft. Soziologische Analyse, Frankfurt/M.: Suhrkamp. • Stichweh, Rudolf (2010): Der Fremde. Studien zu Soziologie und Sozialgeschichte, Berlin: Suhrkamp. 39 Staatenkonkurrenz Dozent: Prof. Dr. Thomas Werron Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 27.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 28.11.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B55 Fr, 11.12.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 12.12.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Annahme, dass Staaten miteinander konkurrieren, spielt in vielen sozial- wissenschaftlichen Disziplinen eine wichtige Rolle. Sogeannt realistische bzw. neorealistische Theorien im Fach Internationale Beziehungen gehen beispielsweise davon aus, dass Staaten sich in ständiger Machtkonkurrenz miteinander befinden, weil ihre Interessen im ‚anarchischen’ internationalen System mehr oder weniger unreguliert aufeinandertreffen. Für HistorikerInnen und historische SoziologInnen ist Staatenkonkurrenz bisher vor allem wichtig gewesen, um die Modernisierung und globale Expansion des europäischen Staatensystems seit der frühen Neuzeit zu erklären. In der Ökonomie bzw. politischen Ökonomie haben Thesen zur Staatenkon- kurrenz – neuerdings insbesondere zur sog. Competitiveness bzw. Wett- bewerbsfähigkeit von Staaten – ebenfalls einen zentralen Platz. Und schließlich ist auch in der neueren Globalisierungs- und Weltgesell- schaftsforschung ein zunehmendes Interesse an verschiedenen Varianten der Staatenkonkurrenz aufgekommen. In dem Seminar soll diskutiert werden, welche Konzepte von Staatenkonkur- renz in diesen unterschiedlichen disziplinären Diskussionszusammenhängen vorherrschen, welche Thesen mit diesen Konzepten begründet wurden, was die Stärken und Schwächen dieser Thesen sind, und was sich aus der kritischen Auseinandersetzung mit ihnen über heutige weltpolitische Phäno- mene und Trends lernen lässt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: twerron@uni-bonn.de Literatur • Brink, Tobias ten (Hrsg.): Globale Rivalitäten. Staat und Staatensystem im globalen Kapitalismus, Stuttgart: Franz Steiner, 2011 • Ferguson, Niall: Civilization. The West and the Rest, London: Penguin, 2011 • Nye, Joseph S.: Soft Power, Foreign Policy 80 (1990), 3, S. 153-171 • Porter Michael E.: The Competitive Advantage of Nations, London: Macmillan, 1990 • Tilly, Charles: Coercion, Capital, and European States, AD 990-1990, Cambridge, Mass.: Basil, 1990 • Werron, Tobias (2012): Worum konkurrieren Nationalstaaten? Zu Begriff und Geschichte der Konkurrenz um ‚weiche‘ globale Güter. Zeitschrift für Soziologie 41, S. 338-355. 40 Modul Weltpolitik Die Staatsverwaltung zwischen Demokratie, Rechtsstaat und Mark Dozent: PD Dr. iur. Andreas Abegg Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 17.15 - 19.00 , ab 15.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Tendenz der staatlichen Verwaltung, ihre Tätigkeiten immer mehr im Rahmen des Privatrechts abzuwickeln, ist heute trotz Wirtschaftskrise un- gebrochen. Die davon betroffenen Bereiche reichen vom Verhältnis zwischen Staat und Staatsangestellten über öffentlich-private Kooperationen zur Erstellung von Infrastruktur und Bauten bis hin zur Auslagerung sicherheitspolitischer Aufgaben an Private. Das Verwaltungsprivatrecht bezeichnet das Recht, das auf die privatrechtlich tätige Verwaltung Anwen- dung findet. Mit der Zuweisung eines Verwaltungshandelns zum Privatrecht finden grund¬sätzlich privatrechtliche Normen Anwendung, die jedoch in mannigfaltiger Weise durch öffentliches Recht beeinflusst oder überlagert werden. Allgemeine Kenntnisse des Privatrechts und des Verwaltungsrechts. Die Studierenden können privatrechtliches Verwaltungshan¬deln erkennen und rechtlich einordnen. Sie lösen typische Fallkonstellationen unter Anwendung der relevanten Gesetzesnormen sowie der von Lehre und Rechtsprechung erarbeiteten Prinzipien. Voraussetzungen: Umfang: Allgemeine Kenntnisse des Privatrechts und des Verwaltungsrechts. Die Lehrveranstaltung baut auf Grundlagenkenntnissen verschiedener Rechtsbereiche auf, insbesondere auf jenen des Obligationenrechts, des Gesellschaftsrechts und des Verwaltungsrechts. Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik mit entsprechenden Kenntnissen oder mit der Bereitschaft, sich diese Kenntnisse im notwenigen Mass anzueignen, sind in der Veranstaltung willkommen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: andreas.abegg@doz.unilu.ch Eine Disposition mit weiterführenden Hinweisen sowie weitere Unterlagen werden während der Lehrveranstaltung abgegeben. Literatur Gesetzestexte: BV, OR/ZGB. Die Studierenden werden zu Semesterbeginn und während der Lehrveranstaltung auf geeignete Literatur zur Vor- und Nachbereitung sowie auf Vertiefungsliteratur hingewiesen. 41 Rechts- und Staatsphilosophie Dozent: Prof. Dr. phil. Paolo Becchi Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung wird am Leitfaden der Geschichte der Rechts- und Staats- philosophie Europas mit den wichtigsten Positionen der Rechtsphilosophie bekannt machen. Die Leitfrage wird das Problem der wissenschaftlichen Konstruktion des Rechts als kodifiziertes System sein. Gezeigt wird die Ent- wicklung von der Begründung des Systems auf der Vernunft durch die Natur¬rechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts und die Beschäftigung der Aufklä¬rung mit dem Problem der Strafbegründung zur neuen Begründung des Sys¬tems auf dem Geschichtsbegriff von Seiten der historischen Rechts¬schule. Die Krise dieser Modelle zeigt sich dann im Übergang zur Begriffsjurispru¬denz und in den neuen Modellen, die auf dem Gesellschaftsbegriff begrün¬det sind. Die reine Rechtslehre als neue formalistische Tendenz wird dann mit der antiformalistischen Reaktion darauf verglichen. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die philosophische Dimension des Rechts und grundlegende Kenntnisse der rechtsphilosophischen Entwicklung erhalten. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung "Grundlagen des Rechts I+II" von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 4 Kontakt: Material: paolo.becchi@unilu.ch Es wird ein Reader zu Beginn der Lehrveranstaltung verkauft. 42 Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00 , ab 14.09.2015 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demokratietheorie. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi-Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die frühneuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative versus deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium bzw. im ersten Semester zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die Vorlesung begleitende Proseminar parallel zu besuchen. Dort werden die in der VL präsentierten Theorien mit aktuellen Themenstellungen verbunden und durch die Studierenden angewandt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern sie die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Platform OLAT zugänglich gemacht. Literatur Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 43 Current Issues in Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 19.02.2015 FRO, HS 2 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: This workshop focuses on current issues in human rights law. These may include, inter alia, rights of indigenous minorities, reproductive rights, enforced disappearances, migration etc. The class will be held in two parts. During the first part of the term students will work in groups (4 students) and prepare presentations and papers on the chosen topics. After a first organisational meeting at the beginning of the term there will be no weekly class meetings but rather individual guidance sessions with Prof. Martina Caroni and her team for the groups. During the second part of the term there will be weekly meetings for the group presentations and discussion of the issues presented. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international human rights law is recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Grade based on class participation (1/3), presentation and conduction of discussion (1/3) and the paper (1/3) / 6 Kontakt: Anmeldung: Material: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Registration/deregistration mandatory on UniPortal from Sept 1 until Sept 30, 2015; only stundents who enrol during this period will receive a grade at the end of the semester. Course reader; materials accessible or distrubuted electronically Literatur • WALTER KÄLIN/JÖRG KÜNZLI, The Law of International Human Rights Protection, Oxford 2009; • DANIEL MOECKLI/SANGEETA SHAH/SANDESH SIVAKUMARAN (Eds.), International Human Rights Law, 2nd edition, Oxford 2014. 44 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungs- bereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrationsrech- tes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen natio- nalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung (5 Cr) Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung beruht auf dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS GRASDORF-MEYER/LISA OTT/NICOLE SCHEIBER, Migrationsrecht, 3. Auflage, Bern 2014. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG); Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); Asylgesetz (AsylG); Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (FZA); Flüchtlingskonvention und Zusatzprotokoll (FK). 45 Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 17.00 , ab 15.09.2015 FRO, HS 9 14-täglich Do, 15.15 – 17.00, ab 17.09.2015 FRO, HS 9 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Friedenssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zentralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohn- heitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlichkeit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeile- gung, Gewaltverbot, gerichtliche Streitbeilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils aktuellen völkerrechtlichen Fragestel- lungen und Ereignisse erläutert und analysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis ermöglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbereiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, einfache bis mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: lehrstuhlcaroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. 46 International Trade Law Dozent: Dr. iur. Nicolas Diebold, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course introduces the international trade law embodied predominantly in the World Trade Organization (WTO), regional trade agreements (eg NAFTA) and bilateral trade agreements. These agreements set forth the rules that apply to questions such as: May the US restrict the import of shrimp that are caught by killing endangered species of sea turtles? May Australia require that all cigarettes are sold in plain, unbranded packages? May the EU prohibit the import of Canadian seal fur due to inhumane killing of seals? May the US prohibit online gambling to the detriment of Antiguan online gambling providers? In-depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. Institutional aspects and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view of familiarizing students with the legal disciplines under the WTO. Methodically, the course builds on the case law method. Trade law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). The students become familiar with the legal framework of the international trading system and the legal principles of trade law, such as national treatment, most-favoured-nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret international trade treaties and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Voraussetzungen: Umfang: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in globalization and international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The final grade will be determined on the basis of a presentation of a case during the case studies, class participation and the exam (oral, open book) at the end of the course / 6 Kontakt: nicolas.diebold@doz.unilu.ch Literature READER 47 Rechtsgeschichte totalitärer Systeme Dozent: PD Dr. iur. Thomas Henne Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich, Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 13 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Recht ist auch in totalitären Systemen ein zentrales Legitimations- und Steuerungsinstrument. Die Vorlesung geht auf diese Funktion des Rechts besonders im Hinblick auf das nationalsozialistische Deutschland 1933-45 und die DDR 1949-89 ein. Ausgehend von einem entideologisierten Verständnis totalitärer Strukturen und ihres Wandels wird dabei auch ein Vergleich verschiedener Formen totalitärer Herrschaft möglich. Das „Recht im Unrecht“ (Michael Stolleis) wird zum Einstieg anhand seiner Funktion in der jeweiligen Ideologie analysiert und dann anhand von Rechtspraxis und zeitgenössischer Wissenschaft untersucht. Nicht die zu pauschale und statische Formel vom „Unrechtsstaat“ ist dabei leitend, sondern die in den verschiedenen Stadien der Diktaturen je unterschiedliche Funktionsweise des Rechts in totalitären Systemen. Dabei wird zugleich deutlich, wie einzelne Elemente solcher Rechtsordnungen auch in rechtsstaatlichen Strukturen auftauchen können. Die Vorlesung knüpft an zentrale Themen der Veranstaltung „Grundlagen des Rechts“ an. Die Studierenden sollen die Funktion des Rechts in totalitären Systemen verstehen. Voraussetzungen: Umfang: Ein Interesse für die rechtlichen Grundlagen ist von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: thomas.henne@unilu.ch Der Einstieg in das Thema wird durch einen Reader erleichtert. Zudem werden weitere relevante Materialien auf OLAT zur Verfügung gestellt 48 Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht (Grundrechte) Dozentin: Ass.-Prof. Dr. iur. Anja Hentschel Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 13.15 - 15.00, ab 14.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung vergleicht den Standard des Grundrechtsschutzes in Europa und den USA. Nach einer Einführung in die Grundlagen der Rechts- vergleichung im öffentlichen Recht werden ausgewählte Grundrechtsproble- me anhand verschiedener nationaler Rechtsordnungen, insbesondere in Frankreich, Grossbritannien und den USA behandelt. Dabei wird der Grundrechtsschutz zum Schlüssel für das jeweilige Staats- verständnis und die staataorganisatorischen Regelungen. So werden die Grundrechte jeweils in Beziehung zum einschlägigen institutionellen und historisch-kulturellen Rahmen gesetzt. Weitere Schwerpunkte bilden ausge- wählte Grundrechtsprobleme in den USA. Erlernen und Vergleich verschiedener Ansätze zur Lösung von Grundrechts- konflikten; Erkennen des Zusammenhangs mit den institutionellen und historisch-kulturellen Erfahrungen einer Gesellschaft; Reflexion über die Funktion und Grenzen des Grundrechtsschutzes im Kontext. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse der Grundrechte der Bundesverfassung 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche oder schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: anja.hentscheln@unilu.ch Texte werden am Anfagn der Veranstaltung an-, bzw. ausgegeben. 49 Recht und Politik der WTO Dozent: Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2015 FRO, 4:B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in das internationale Handelsrecht im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ein. Die WTO befasst sich mit Fragen, wie: Darf die Schweiz die Ausbringung von genetisch veränderten Organismen verbieten? Darf die EU den Import von Robbenfellen verbieten, weil Robben brutal getötet werden? Darf Australien vorschreiben, dass Zigaretten im Grundsatz alle gleich verpackt werden und es nur noch einen minimalen Hinweis auf den Hersteller gibt? Solche Fragen der Handelsbeschränkungen werden im Kontext der WTO durch das GATT und andere Abkommen geregelt. Die Vorlesung gibt einen Überblick über das System der WTO (GATT, GATS, TRIPs) inklusive des Streitbeilegungsmechnismus (WTO Panel und Appellate Body). Materiell befasst sich die Veranstaltung mit den wichtigsten Vorschriften, wie der Inländergleichbehandlung, der Meistbegünstigungsklausel und der Möglich- keit für Ausnahmen nach der sog. Umbrella-Clause des Art. XX GATT. In der Veranstaltung wird immer auch auf die englische Terminologie hinge- wiesen. Damit bietet sie eine Hilfe für Studierende, die ihre WTO-Kenntnisse im Master in Spezialkursen vertiefen wollen. Kenntis und Fähigkeit zur Bewertung der rechtlichen Instrumente der WTO zur Regelung von Handelskonflikten; Verstndnis des Verfahrens der Streit- beilegung; Vertraut werden mit der spezifischen juristischen Heransgehens- weise im Recht der WTO; Einordnung und Fähigkeit zur bewertung der Tätigkeit der WTO in der internationalen Handelspolitik. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: s. Uniportal Kontakt: sebastian.heselhaus@unilu.ch Material: Wird am Anfang der Veranstaltung an-, bzw. abgegeben. 50 Vergleichende Politikwissenschaft Dozent: Dr. Dominik Hoeglinger Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Wie muss der Aufstieg der SVP in der Schweiz vor dem Hintergrund des Erfolgs rechtspopulistischer Parteien in ganz Europa gewertet werden? Wann und weshalb gehen Menschen auf die Strasse, und unter welchen Umständen greifen soziale Bewegungen zu radikalen Mitteln? Weshalb wurde das Gesundheitswesen in Schweden weitgehend verstaat- licht und in der Schweiz nicht? Solchen und ähnlichen Fragen will die vergleichende Politikwissenschaft systematisch auf den Grund gehen. Die Studierenden lernen in dieser Veranstaltung die zentralen Themenfelder, die analytischen Instrumente sowie die Methode(n) der vergleichenden Politikwissenschaft kennen. Die ungleiche politische Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, der Wandel politischer Kultur, wie Politiker poli- tische Kommunikation strategisch einsetzen, Parteipolitik und „protest politics“, sowie insbesondere die zentrale Rolle von politischen Institutionen und wie sich dies konzeptuell und theoretisch fassen lässt – dies sind die Themen, mit welchen wir uns im Laufe des Semesters auseinandersetzen werden. Am Ende des Kurses sind die Studierenden fähig, mithilfe des vermittelten Wissens aktuelle politische Entwicklungen sowie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen (nationalen) politischen Systemen der Gegenwart zu beschreiben und zu analysieren. Ziel ist somit neben der Vermittlung elementarer Fachkenntnisse die Studierenden in das "vergleichende Denken" einzuführen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: dominic.hoeglinger@ipz.uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Vorlesungsrmaterialien zugänglich auf OLAT Literatur: Caramani, Daniele (Hg.)(2013). Comparative Politics. 3rd edition. Oxford: Oxford University Press. Newton, Kenneth und Jan W. van Deth (2010). Foundations of Comparative Politics. 2nd edition. Cambridge University Press. 51 Ökonomische Theorie der Politik Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 24.09.2015 FRO,4.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung widmet sich der Analyse politischer Prozesse aus einer ökonomischen Perspektive und der sich daraus ergebenden wirtschaftspolitischen Konsequenzen. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die Erklärung des Verhaltens wichtiger politischer Akteure wie Wähler, Politiker und Interessengruppen und der Einfluss verschiedener politischer Institutionen. Mikroökonomische und ökonometrische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt. 1. Die Studierenden kennen die wichtigsten theoretischen Grundmodelle der politischen Ökonomie sowie deren Funktionsweise, Anwendungs- möglichkeiten und Einschränkungen. 2. Die Studierenden sind mit wichtigen Herausforderungen bei empiri- schen Analysen im Bereich der politischen Ökonomie sowie entsprechenden Lösungsansätzen vertraut. 3. Die Studierenden kennen wichtige Institutionen von Demokratien und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaftspolitik. Voraussetzungen: Umfang: Mikroökonomische und ökonometrische Grundkenntnisse werden vorausge- setzt. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: oeksem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Besley, Timothy (2006). Principled agents? The political economy of good government. Oxford: Oxford University Press: Kapitel 3.1-3.3 (pp. 98-123). Grossman, Gene M. & Elhanan Helpman (2001). Special interest politics. Cambridge: MIT Press: Kapitel 2 (pp. 53-73), 3 & 7.1-7.2 (pp. 225-235). Matsusaka, John G. (2005). Direct Democracy Works. Journal of Economic Perspectives 19(2): 185- 206. Mueller, Dennis C. (2003). Public choice III. Cambridge: Cambridge University Press: Kapitel 4-5 (pp. 67-92) & 15 (pp. 333-338). Persson, Torsten & Guido Tabellini (2004). Constitutions and economic policy. Journal of Economic Perspectives 18(1): 75-98. 52 Internationales und europäisches Steuerrecht Dozent: Prof. Dr. iur. Adriano Marantelli Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft Termine: wöchentlich Fr, 13.15 - 15.00, ab 18.09.2015 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung internationales und europäisches Steuerrecht befasst sich mit den Steuerfolgen grenzüberschreitender Sachverhalte sowohl für natürliche wie juristische Personen. Das Hauptgewicht liegt auf der Einkommens- und Gewinnsteuer unter Einbezug der Verrechnungssteuer. Ausgangspunkt der Veranstaltung bilden das OECD-Musterabkommen sowie die wichtigsten von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Es werden gestützt darauf die Funktions- und Wirkungsweise wie auch die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, die Verteilungsnormen und der Metho- denartikel, die Bestimmungen über den Informationsaustausch und das Ver¬ständigungsverfahren sowie das Diskriminierungsverbot behandelt. Teil der Vorlesung bilden zudem die Steuerfolgen des Zinsbesteuerungsabkom¬mens. Ziel der Veranstaltung ist, dass sich die Studierenden in der komplexen Materie des internationalen und europäischen Steuerrechts zurechtfinden und die Steuerfolgen einfacherer grenzüberschreitender Sachverhalte er- mitteln können. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung Steuerrecht des Bachelorprogramms oder der Vorlesungen Steuerrecht der natürlichen Personen oder Unternehmens- steuerrecht des Masterprogramms. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: adrinao.marantelli@doz.unilu.ch Literatur PETER LOCHER, Einführung in des internationale Steuerrecht der Schweiz, 3. Aufl., Stämpfli Verlag, Bern 2005; Fallstudien des Dozenten (werden vorgängig abgegeben) 53 Growth Theory Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich, Di, 10.15 - 12.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Why are some countries richer than others? What are the engines of long- run economic growth? What can economic policy do about it? Or: What is the impact of government finances on short- and long-run economic activity? This course introduces some basic growth theories that are used to address these and many related questions. Among the growth models studied are the Ramsey-Cass-Koopmans model, the overlapping-generations model, and models of endogenous growth. Besides working with these models, there is also a focus on useful methods such as dynamic optimization or phase diagrams. Finally, we will have a look at some current research topics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Hinweis: Lecture starts on September 15, 2015. Literatur Romer, David (2006), Advanced Macroeconomics (3rd edition). New York: McGraw-Hill; 54 Terrorsim and the Law Dozentin: Clotide Pégorier, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Fr, 10.15 – 12.00 FRO, HS 7 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Since 11 September 2001, the issue of terrorism has again become the locus of virulent legal debate. At both the national and the international level, a wide range of new laws have been proposed and adopted, many of which impose limitations on the enjoyment of individual rights – both of terrorist suspects and the general public. This course will examine the scope of permissible and impermissible anti- terror operations via analysis and comparison of domestic and international legal principles and practice. We will focus in particular on the efforts of lawmakers and courts to strike a balance between the protection of public security and the preservation of civil liberties and a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra-territorial character; and refugee and immigration law in the era of terrorism. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt. Material: clotilde.pegorier@doz.unilu.ch Reader 55 Gotthardfantasien. Europa durch die Schweiz Dozent: Prof. Dr. Boris Prvisic Durchführender Fachbereich: Kulturwissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 17.15 - 19.00, ab 16.09.2015 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Der längste Tunnel der Welt wird im nächsten Jahr eröffnet, und Luzern als Ort der 1871 gegründeten Gotthardbahngesellschaft ist Ausgangspunkt einer national nicht zu überschätzenden Infrastruktur und eines ebenso wichtigen Mythos, der Rütlischwur und Passzugang in einer vermeintlich ein- heitlichen Gründungsgeschichte zusehends zusammenbrachte. Die Tunnel- eröffnung bietet uns die einmalige Gelegenheit, voraus zu blicken und zu- gleich Bilanz zu ziehen. Neben dem Leiter der Transtec Gotthard, der von seiner zu verwirklichenden technischen Vision berichtet, beleuchten Spezialistinnen und Spezialisten die paradoxe Verknüpfung von Zentral- schweizer 'Réduit' mit europäischem Transit. So wird der Doyen der "Schweizer Gebrauchsgeschichte", Guy Marchal, vortragen, um die Konstruktion des Gotthardmythos nachzuzeichnen. Gerade die Diskussion um eine zweite Autobahnröhre trotz Alpeninitiative zeigt, wie sehr dieser Mythos immer noch Nukleus der gegenwärtigen poli- tischen Diskussionen in der Schweiz ist. Entsprechend thematisiert wird in dieser Ringvorlesung die Rolle des Gotthards für die Neue Rechte, aber auch der Alpen im Allgemeinen in nationalen und internationalen Debatten oder in der 'schweizerischen Katastrophenkultur'. Zentral sind "Gotthardfan- tasien", wie sie sich in verschiedenen kulturellen Gedächtnissen entwickeln – vorab natürlich in der Literatur von Goethe über Carl Spitteler und Hermann Burger bis zu Martin Stadler, aber auch ausserhalb der Schweiz, beispielsweise in Russland, wo die Alpenquerung Suworows weiterhin als wichtiger Erinnerungsort figuriert. (Als Vertiefungsmöglichkeit werden ergänzend zur Ringvorlesung im Semi- nar vorab politische und literarische "Gotthardtexte" gelesen. Es besteht die Option, zusätzlich für die Mithilfe an der Organisation der Tagung und bei der Herausgabe des anschliessenden Sammelbands Kreditpunkte zu erhal- ten. Interessierte bitte frühzeitig mit Boris Previsic Kontakt aufzunehmen.) Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: boris.previsic@doz.unilu.ch oder silvia.cavelti@unilu.ch 56 Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2015 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in die Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik ein. Themen sind: - Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitische Eingriffe - Grundlegende Aspekte des gesellschaftlichen Grundkonsenses - Grundlegende politische Rechte und Institutionen - Gesellschaftliche Entscheidungsverfahren: Preismechanismus, Demokratie, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftliche Interessengruppen - Grundregeln über Allokation, Umweltpolitik, Verteilung, Stabilisierung - Verhaltensbeeinflussung mittels Information, Methoden der Präferenzerfassung, Wirtschaftspolitische Instrumente und deren Anwendung - Wirtschaftspolitische Berater und Institutionen der Beratung Die Analyse erfolgt aus verschiedenen Perspektiven: im politisch-ökonomi- schen System; auf der Ebene des gesellschaftlichen Konsens; auf der Ebene des laufenden politischen Prozesses; in der wirtschaftspolitischen Beratung. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christoph.schaltegger@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Feld, Frey, Kirchgässner (2009), Demokratische Wirtschaftspolitik. Vahlen. München 57 Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Dozentin: Prof. Dr. Manuela Spindler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 16.09.2015 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ beschäftigt sich mit dem aktuellen Wandel der zwischen- staatlichen Beziehungen weg von einer „Staatenwelt“ souveräner, voneinander unabhängiger Staaten hin zu dem, was man – in Ansätzen – als „Weltpolitik“ bezeichnen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung des internationalen Systems, seine Akteure und Strukturen, die wichtigsten Problembereiche internationaler und globaler Politik sowie die einflussreichsten theoretischen Perspektiven der Disziplin Internationale Beziehungen. In einem ersten Teil werden die Entwicklung der politikwissenschaftlichen Teildisziplin „Internationale Beziehungen“ (IB) sowie verschiedene theo- retische Perspektiven auf die wichtigsten Akteure (wie Staaten, Internationa- le Organisationen, NGOs, Multinationale Konzerne, zivilgesellschaftliche Akteure) und Strukturen internationaler Politik diskutiert. Dabei wird u.a. der zunehmende Bedeutungsverlust einer Trennung von Innen- und Aussen- politik, vergleichender Politik und IB bzw. auch einer Trennung von IB und anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen (wie beispielsweise der Soziologie) thematisiert. Im zweiten Teil werden aktuelle Probleme und Zukunftsfragen globaler Politik in ausgewählten zentralen Politikfeldern der IB (wie internationale/globale Sicherheit, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung, Nord-Süd-Beziehungen, globaler Umweltschutz und internationale Menschenrechte) diskutiert. Begleitend zur Vorlesung wird für StudienanfängerInnen das Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ angeboten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: manuela.spindler@global-politics.org oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Vorlesungsbegleitend: Baylis, John/ Smith, Steve/ Owens, Jessica (Hg.) (2014): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 6. überarb. Aufl., Oxford UP. Weitere Literatur: Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2013): Handbook of International Relations, 2. Aufl., Sage. Krell, Gert (2009): Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der Internationalen Beziehungen, 4. überarb. Auflage, Nomos. Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard, Kruck, Andreas (2013) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, 4. Aufl., VS Verlag. Schieder, Siegfried/ Spindler, Manuela (Hg.) (2010): Theorien der Internationalen Beziehungen, 3. überarb. Aufl., UTB. Schimmelfennig, Frank (2013), Internationale Politik, 3. akt. Aufl., UTB. 58 Comparative Constitutional Law Dozierende: Kyriaki Topidi, PhD/ Peter Coenen, LL.M./ Prof. Aalt Willem Haringa/ Antonia Waltermann/ Dr. Sascha Hartdt, Maastricht Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 13.15 – 17.00, ab 14.09.2015 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course will provide an introduction into comparative constitutional law. This course will introduce a number of core concepts of comparative con- stitutional law and introduce the students to the methodology of comparative constitutional law. During this course, the constitutions of the United States, France, Germany and the United Kingdom will be analyzed. Further, during this course we will look at the implementation of European Union law into domestic constitutional orders and at the ECHR and constitutional review. Introduce the students to the methodology of comparative constitutional law, introduce the students to core concepts of constitutional law and to enable the students to read and understand constitutions. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: peter.coenen@doz.unilu.ch Literatur AALT WILLEM HERINGA/ PHILIPP KIIVER, Constitutions Compared, 3rd Ed., Intersentia: Cambridge. 59 Comparative Religious Rights in the Public Sphere Dozent: Kyriaki Topidi, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 15.15 – 17.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B04 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course will examine the predominant global models on how law and religion interact with each other. The course is concerned with how both institutional and personal religion are accommodated by the legal world within which they exist. The issues addressed in particular will be: • the historical development of the law of religion, • the establishment of religion by law, • the legal position of voluntary religious bodies, • the place of courts in religious disputes, • the direct public financing of religions, • discrimination law and religious bodies, and • religious dialogue with the government and the religious provision of services to the public. These topics will be addressed from a comparative perspective. The ultimate aim of the course is to equip students with tools to tackle critically the questions raised on the relationship between law and religion under different worldviews and various religious traditions including Judaism, Islamism and Christianity. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam, 2 hours (50%), participation and class assignments (25%), written assignment (25%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur • PETER W. ENGE, Religion and the Law, Ashgate /Aldershot, 2006; • PE TER CANE/CAROLYN EVANS/ZOE ROBINSON (eds.), Law and Religions in Theoretical and Historical Context, Cambridge University Press, 2008. 60 Die Politik des Theaters. Geschichte, Theorie, Ästhetik Dozenten: Dr. phil. Thomas Forrer/ Dr. des. Benno Wirz Durchführender Fachbereich: Kulturwissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 17.15 – 19.00, ab 14.09.2015 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Theater und Politik unterhalten seit jeher ein verwobenes Verhältnis mit- einander. Nicht nur, dass politische Inhalte zur Aufführung gelangen oder dass die Politik ins Theatergeschehen eingreift. In seinem Gestus des Vor- Augen-Stellens macht das Theater Handlungen, Prozesse und Ereignisse sichtbar und schafft damit selbst eine Öffentlichkeit. Zugleich stellt es sich dem Blick des Kollektivs: in der griechischen Antike dem Chor, später dem Publikum. Deshalb ist in den intensiv geführten Debatten über Rolle und Funktion des Theaters gerade auch die Theaterästhetik eine „res publica“, eine die Öffentlichkeit und den Staat unmittelbar involvierende Angelegen- heit. Im Seminar beschäftigen wir uns mit prominenten theoretischen und ästhe- tischen Einsätzen in der Geschichte des Theaters von der Antike bis in die Moderne. Wir untersuchen die jeweiligen ästhetischen Positionen in ihren kulturgeschichtlichen Zusammenhängen und durchleuchten sie auf ihre politische Bedeutung hin: Welche Gefahren für Mensch und Gesellschaft wurden dem Theater und seiner Praxis zugeschrieben? Mit welchen Ein- griffen sollte das Theater unter Kontrolle gebracht und zu einer gesel- lschafts- und staatstragenden Institution geformt werden? Und worin sehen die Avantgarden das revolutionäre Potential des Theaters? Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat oder Essay), benotet) / 4 Kontakt: thomas.forrer@unilu.ch oder benno.wirz@uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. 61 Democratic legitimacy in Europe. Inside and Outside the EU Dozent: Prof. Dr. John Erik Fossum Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine 1: Termine 2: Do, 17.09. 12.15 – 13.00 FRO, 3.B57 Fr, 16.10. 09.15 - 17.00 Sa, 17.10. 09.15 – 17.00 FRO, 4.B02 Fr, 27.11. 09.15 – 17.00 Sa, 28.11. 09.15 - 17.00 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: The course discusses the nature and status of democracy in the European Union and in the EU’s associated non-members (with emphasis on Switzerland, Norway and Iceland). Students are introduced to different theoretical perspectives on EU democracy; key concepts; institutional and constitutional arrangements; and recent developments in the EU, with particular emphasis on the euro-crisis. Students are also acquainted with the forms of association that the EU has developed with all its associated non- members. In addition, students learn about the democratic and constitutional implications that EU integration has for different categories of associated non-members through in-depth examinations and comparisons of Switzerland, Norway and Iceland. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: j.e.fossum@arena.uio.no oder polsem@unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug Bauböck, R. (2007) “Why European Citizenship? Normative Approaches to Supranational Union”, Theoretical Inquiries in Law 8(2): 452-488. Benz, A. (2013) “An Asymmetric Two-level Game: Parliaments in the Euro Crisis”, in Crum, B. and J.E. Fossum (eds.) Practices of Inter-Parliamentary Coordination in International Politics – The European Union and Beyond, Essex: ECPR Press, ch.8, 125-140. Crum, B. and J.E. Fossum (2013)(eds.) Practices of Inter-Parliamentary Coordination in International Politics – The European Union and Beyond, Essex: ECPR Press, chaps. 1, 15, pp.1-14 and 251-268. Eriksen, E. O. and J.E. Fossum (2012) “Introduction: reconfiguring European democracy”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 1- 13. Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (2012) “Europe’s Challenge: reconstituting Europe or reconfiguring democracy”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 14-38. Eriksen, E. O. og J.E. Fossum (2015) (eds.) The European Union’s Non-members: Independence Under Hegemony?, London: Routledge. In addition to the chapters by the editors, the book contains contributions from: Sieglinde Gstöhl, Sandra Lavenex, Rene Schwok, Joachim Blatter, Halvard Haukeland Fredriksen, Eirik Holmøyvik, Baldur Thorhallsson, Morten Egeberg, Jarle Trondal, Helene Sjursen, and Chris Lord. 242 p. 62 Political parties and Elections in Europe Dozent: Dr. Sergiu Gherghina Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 13:15 - 17:00, ab 17.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Political parties and elections are crucial institutions of contemporary representative democracies. Elections allow contestation and competition within the political system, while political parties process the societal demands (and strengthen the linkage between society and state), transform citizens’ preferences into policies, aggregate interests, and get actively involved in government. In spite of these important roles, both institutions received increased criticism over time for various problems. This course intends to provide students with an overview of political parties and elections’ development in contemporary Europe. It aims to introduce students to key concepts, to present the increasing changes in political parties and elections over time, and to explain their functioning mechanisms. The course has a comparative perspective and includes the following topics: - Emergence, formation, and types of political parties - The roles and functions of political parties - How are parties organized and how they work (ties with voters, strategies) - What do political parties stand for (ideology, policies) - Electoral system and election campaigns - Legitimacy of elections and political parties - Citizens, parties, and elections (e.g. voting behavior) - Contemporary challenges for political parties and elections. At the end of this course students will be able to: - gain a better understanding of political parties and elections in general - become familiar with the key debates in the literature - analyze electoral processes and dynamic - evaluate and differentiate between types of parties and elections - identify political problems and challenges in contemporary democracies. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: 1. Class activity and participation (10%) 2. Two short essays (each of them 25% of the final grade) of max. 600 words that should answer a given question. 3. Short written exam about readings and class discussions (40% of the final grade): the exam will take 20 min. and will in-clude 10 multiple choice questions (12 November) / 4 Kontakt. gherghina@soz.uni-frankfurt.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 63 Gridlock. Why Global Cooperation is failing when we need it most Dozent: Prof. Dr. David Held Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mi, 16.09. 12.15 – 13.00 FRO, 3.B57 Mi, 28.10. 08.30 – 17.00 Raum folgt Do, 29.10. 08.30 – 17.00 FRO, 4.A05 Fr, 30.10. 08.30 – 17.00 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course will explore the changing nature and form of globalisation, the institutional context of contemporary global change, and why it is that decision-making at the global level is now gridlocked. The argument will be that the post Second World War order was hugely successful but that it has now created conditions that undermine the original institutional settlement that underpinned it. What causes gridlock? Is there a way out of it? At the end of the lectures and discussions, it is hoped that there will be a clear response to these issues. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: david.held@druham.ac.uk oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT 64 Harter Kern und ausgefranste Grenzen. Differenzierte Integration in Europa Dozentin: Dr. Sabine Jenni Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 08.15 – 10.00, ab 15.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die regionale Integration auf dem europäischen Kontinent war in den letzten 50 Jahren von einer beeindruckenden Ausweitung und Vertiefung gekenn- zeichnet (“widening and deepening”): was mit der Liberalisierung des Kohle- und Stahlhandels begann, kennen wir heute als eine Organisation mit gemeinsamer Währung. Diese Entwicklung machte aus der Europäischen Union (EU) die zurzeit am weitesten entwickelte Organisation regionaler Integration weltweit. Eine Begleiterscheinung dieser Entwicklung und heute ein zentrales Merkmal der EU ist die Differenzierung dieser Integration. Die EU ist in fast allen Politikbereichen aktiv, aber in sehr unterschiedlichem Ausmass. Ebenso konnte sich kein europäisches Land auf Dauer dem Einfluss der EU entziehen und trotzdem sind nicht alle Länder gleich stark in die Politik der EU eingebunden. Das gilt sowohl für Mitgliedstaaten, als auch für Länder, die nicht EU-Mitglieder sind. Manche Länder, darunter die Schweiz, entwickelten alternative Integrationsmöglichkeiten wie die EFTA, den EWR, und bilaterale Verträge. Im Seminar beschäftigen wir uns mit den Fragen, wie wir die Differenzierung der Integration über Politikbereiche und Länder empirisch messen können, wie wir sie theoretisch erklären können, und welche Konsequenzen die Differenzierung für das europäische Integrationsprojekt hat. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Teilnehmendenzahl vorbehalten; bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semster. Kontakt: sabine.jenni@eup.gess.ethz.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Dyson, Kenneth, and Angelos Sepos, eds. 2010. Which Europe? The Politics of Differentiated Integration. Hampshire: Palgrave Macmillan. Leuffen, Dirk, Berthold Rittberger, und Frank Schimmelfennig. 2013. Differentiated Integration. Explaining Variation in the European Union. Hampshire und New York: Palgrave Macmillan. Schimmelfennig, Frank, und Katharina Holzinger. 2012. "Differentiated Integration in the European Union. Many Concepts, Sparse Theory, Few Data." Journal of European Public Policy. 19(2): 292-305. 65 Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: Mo, 21.09.2015, 10:15 - 12:00 FRO, 3.B57 Fr, 20.11.2015, 08:15 - 17:00 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptrseminar Inhalt: Lernziele: Development economists have been trying for a long time to explain the differences in income levels and growth rates among countries. Why is there a wealthy global north, while the southern hemisphere tends to be poor? Why do some poor countries manage to escape poverty and catch up with richer countries while others remain stuck at low income levels? Many answers to these questions have been suggested, but none of them is able to deliver a single satisfying explanation. One recent and quite influential strand of literature is concerned with historical and deep-rooted factors that may have played an important role in shaping the different path of development from the past to the present. These factors include genetic diversity, its interaction with climatic and geographic factors, global migration patterns, conflicts that occurred hundreds of years ago, the colonization of the world by European powers, or the slave trade. Students will present recent research papers on the influence of these historical and deep-rooted factors and moderate the associated general discussions. • Students get an overview of historical and deep-rooted factors of economic development • Students improve their presentation skills • Students improve their skills in critically analysing research papers Voraussetzungen: Sprache: Lecture "Einführung in die Ökonometrie" recommended Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Material: Hinweise: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Kick-off meeting: Mo, 21.09.2015, 10:15-12:00 66 Pragmatismus als Ideologie Dozentn: Dr. Olaf Rahmstorf Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Mi, 16.09.2015, 15:15 - 17:00, Mi, 30.09.2015, 15:15 - 17:00, Mi, 14.10.2015, 15:15 - 17:00, Mi, 28.10.2015, 15:15 - 17:00 Mi, 11.11.2015, 15:15 - 19:00, Mi, 25.11.2015, 15:15 - 19:00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Anfang der 90er Jahre wurde angesichts des Endes der grossen ge- schichtsphilosophischen Aspirationen gleich das Ende der Geschichte ausgerufen (Francis Fukuyama) - sozusagen als letzter, sich selbst negierender, geschichtsphilosophischer Entwurf. Mit weit weniger Pathos, näher am Boden der Tatsachen, diagnostizierten bald darauf Parteien- forscher und Politikwissenschaftler das "Ende der Ideologien". Diesen sei zumindest die Funktion abhanden gekommen, Wählerschaften zu mobilisie- ren und zu binden. Politik wird pragmatisch, die Positionen der Parteien werden zunehmend ununterscheidbar. Politiker selbst verlieren den Glauben in die Überzeugungskraft programmatischer Argumentationen und wollen Politik nur noch besser machen als ihre Vorgänger - nicht mehr anders. Eine "narrative Leere" entsteht (Franz Walter) und wird europaweit von populisti- schen Parteien, wie der "Alternative für Deutschland" oder auch Christoph Blochers SVP, mit eingängigen Parolen und handfesten Identifikationsange- boten gefüllt. Die polemische Verve, mit der diese Akteure ihre politischen Instinkte in kompakte Erzählungen übersetzen, erscheint als das hässliche Spiegelbild einer Politik, die ihre nüchternen Marschrouten "alternativlos" nennt (Angela Merkel). Erklärungen für diese bekannten Phänomene sind zahlreich und zielen häufig auf ein komplexes Ursachenbündel gesellschaftlicher Entwicklungen. Seltener wird die These der Entideologisierung in Frage gestellt und nach den ideologischen Wurzeln des vorherrschenden Pragmatismus selbst gefragt. Wer sich dieser Problemstellung nähern möchte, sollte zuvor seine Arbeits- begriffe klären und schärfen. Die Veranstaltung führt historisch in den Begriff der Ideologie ein, stellt zentrale Konzepte vor und versucht eine Systemati- sierung. Mit diesem Rüstzeug wird im zweiten Teil des Kurses die Debatte über den - angeblich - vorherrschenden Pragmatismus analysiert. Umfang: Sprache: 1 Semesterwochenstunde Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 2 Kontakt: olaf@rahmstorf.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Brunkhorst, Hauke (1995): Ist die Ideologiekritik am Ende? In: Bay, Hansjörg / Hamann, Christof (Hg.), Ideologie nach ihrem 'Ende'. Opladen: Westdeutscher Verlag, 79 - 96. Schnädelbach, Herbert (1969): Was ist Ideologie? in: Das Argument, Zeitschrift für Philosophie und Sozialwissenschaften Bd. 50. Berlin: Argument Verlag, 71 - 92. Michelsen, Danny / Walter, Franz (2013): Narrative Leere. in: Michelsen, Danny / Walter, Franz: Unpolitisch Demokratie. Zur Krise der Repräsentation. Berlin: Suhrkamp, 356 - 376. Walter, Franz (2010): Vom Milieu zum Parteienstaat. Lebenswelten, Leitfiguren und Politik im historischen Wandel. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Lenk, Kurt (Hg.) (1984): Ideologie. Ideologiekritik und Wissenssoziologie. Ffm. / New York: Campus. 67 Migration, Citizenship and the State. A Comparative View Dozent: Dr. Jean-Thomas Arrighi Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Di, 15.09. 12.15 – 13.00 FRO, 3.B52 Fr, 09.10. 09.15 - 17.00 Sa, 10.10. 09.15 – 17.00 FRO, 3.B52 Fr, 04.12. 09.15 – 17.00 Sa, 05.12. 09.15 - 17.00 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele. According to the United Nations, there were 232 million international migrants in 2013, a figure which represents hardly more than 3 percent of the world population. In sharp contrast with the extraordinary acceleration of the circulation of goods and capital across borders in the wake of globali- sation, today's proportion of international migrants is significantly lower than in the nineteenth century and has remained remarkably stable over the past 50 years. Yet, the movement of people from one sovereign state to another has become a major field of contestation in the domestic politics of receiving and sending societies, as well as in the international arena. The seminar seeks to critically examine the impact of human mobility on the conception and practice of citizenship, in both countries of origin and of destination. It is divided into three main themes. The first part discusses how the advent of a multicultural citizenship in immigrant-receiving democracies has become increasingly challenged by the rise of radical right parties and growing concerns regarding the accommodation of Islam. The second part compares and contrasts how countries of origin have sought to cultivate ties with their populations abroad, thereby creating new forms of transnational citizenship. The third and final part moves beyond the state centric literature by exploring processes of territorial rescaling of citizenship in complex fede- ral settings, including the Swiss confederation, the multinational states of Spain and the United Kingdom, and the successor states of the former Yugoslavia. The aim of the course is not to weigh in on any side of any particular debate, but to provide students with the analytical tools to understand contemporary migration issues by placing them in the broader political, normative and historical context in which they arise. Participants will become familiar with the main theoretical debates in the fields of migration and citizenship and gain a broad comparative understanding of a variety of cases, mainly though by no means exclusively in Europe. This interdisciplinary course is open to all social science students with an interest in migration and a willingness to examine issues that raise complex ethical, political and academic questions. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay benotet) / 4 Kontakt: Jean-Thomas.Arrighi@EUI.eu oder polsem@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug: Arrighi, Jean-Thomas. “Immigration in a Plurinational Context: Border Struggles and Nation-Building in Contemporary Scotland and Catalonia”, in The Politics of Immigration in Multi-level States: Governance and Political Parties, edited by Zapata-Barrero R. & Hepburn E., London, Palgrave MacMillan: 2013. Barry, Brian. “Chapter 8: The Politics of Multiculturalism.” Culture and Equality: An Egalitarian Critique of Multiculturalism, 292-329. Cambridge MA: Harvard University Press, 2001. 68 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 15.15 – 19.00, ab 24.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2015 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2015) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. 69 Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 70 Imperien gestern und heute Dozent: Prof. Dr. Herfried Münkler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Fr, 25.09.2015, 13:15 - 17:00 FRO, 4.A05 Fr, 23.10.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 20.11.2015, 09:15 - 17:00, Fr, 11.12.2015, 09:15 - 17:00 FRO, 3.A05 Fr, 20.11.2015, 09:15 - 17:00 Fr, 11.12.2015, 09:15 - 17:00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das neoimperiale Agieren der Russen in der Ostukraine, aber auch die globalen Abhör- und Überwachungspraktiken der USA haben die Frage nach der Rolle von Imperien wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt. Um sie angehen zu können, ist zunächst ein Rückblick in die Geschichte von Nöten, um dann zu einer Typologie der Grossreichsbildung zu gelangen (Seeimperien, Steppenimperien etc.). Imperien unterscheiden sich von Staaten, aber sie schliessen sich gegen- seitig nicht aus, denn imperiale Strukturen können Staatensysteme über- lagern. Schliesslich ist zu fragen, ob nicht gerade der vermehrt zu beobach- tende Staatszerfall die Entstehung imperialer Strukturen befördert. Und die Europäische Union? Trägt sie Züge eines Imperiums und zwingen die zer- fallenden Ordnungen der Peripherie sie womöglich zu imperialem Handeln? Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat oder drei Protokolle, benotet) / 4 Studienschwerpunkt: Politische Theorie Kontakt: herfried.muenkler@sowi.hu-berlin.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Herfried Münkler: Imperien. Die Logik der Weltherrschaft. Vom Alten Rom bis zu den USA (2005), Reinbek b. Hamburg 2014 (3. Aufl. TB). Jan Burbank/Frederick Cooper: Imperien der Weltgeschichte. Das Repertoire der Macht vom Alten Rom und China bis heute, Frankfurt/New York 2012. Empire Amerika. Perspektiven einer neuen Weltordnung, hrsg. von Ulrich Speck und Natan Szneider, München 2003. 71 China and India in the Global Economy Dozent: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2015 FRO, 3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Few phenomena have transformed as much our contemporary world as the re-entry of China and India in the global economy. The reform and opening of China in the late seventies and that of India in the early nineties have fundamentally altered globalization dynamics. Their impact is increasingly felt in other fields as well such as foreign policy and climate change. This course evaluates this momentous shift, as well as the factors driving it. While the relevance of these countries is not new, the past decade has seen them impact the international system in ways that cannot be ignored. India is poised to become the world’s third biggest economy in purchasing power terms this year. China is already the world’s largest under this measure after becoming its leading exporter and the main emitter of C02. Within the next decade China could well be the primary retail market, main importer, main oil consumer, and the country with the most listed firms in the Fortune Global 500. It could even be that within the next two decades China overtakes the United States in military spending. India is following close-by. This means that both China and India are changing global politics and economics in ways that no other actor has done in recent history. At the same time they face enormous challenges, both domestically and internationally. Almost no other country has seen inequality rise as dramatically as China, corruption, environmental degradation, and social unrest are major concerns for the Chinese leadership. The situation is not much different for India, which in addition remains the country with the most poor in absolute terms (400 million) and has much lower social indicators. This course will look from an empirical and theoretical perspective at the challenges and opportunities that the rise of China and India bring. In doing so, we will look at their political economies, as well as discussing possibilities for economic and political reform. We will focus on their relevance for world politics and economics. A main question that will be present throughout the course is to which extent these countries will act as stakeholders in the current system even if they did not take part in its design, or on the contrary, whether they will challenge it. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch (The course is held in English; however, German may also be used in essays and class-participation.) Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug: Chandler, C. and Zainulbhai, A. eds. (2013) Reimagining India: Unlocking the Potential of Asia’s Next Superpower, New York (NY): McKinsey & Company Deng Y., and Wang F.L. eds. (2004) China Rising: Power and Motivation in Chinese Foreign Policy, Plymouth: Rowman & Littlefield Publishers Dréze, J. and Sen, A. (2013) An Uncertain Glory: India and its Contradictions, Princeton NJ: Princeton University Press Fewsmith J., Ed. (2010) China Today, China Tomorrow: Domestic Politics, Economy and Society, Plymouth: Rowman & Littlefield Publishers 72 Modul Forschung-Praxis-Methoden Grundlagen der multivariaten Statistik Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2015 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Sozialwissenschaften sind als empirische Wissenschaft angewiesen auf die statistischen Techniken zur Analyse und Modellierung von Daten, die zumeist aus Befragungen grosser Personenstichproben stammen. Die Veranstaltung führt zunächst in die Grundlagen der Inferenzstatistik ein. Dann werden die wichtigsten Verfahren der multivariaten Statistik eingeführt: multiple lineare Regression, binäre logistische Regression, Hauptkomponen- tenanalyse und multiple Korrespondenzanalyse. Vorbereitende Lektüre angegebener obligatorischer Literatur sowie der regelmässige Besuch der Vorlesung sind erforderlich. Weiter wird der parallele Besuch des zugehöri- gen Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“ dringend empfohlen. Im Rahmen der integrierten Übung werden Aufgaben besprochen, die die Studierenden vorbereitend bearbeiten und selbständig lösen. Voraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der VL Methoden II oder äquivalente Veranstaltung. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: Material: rainer.diazbone@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 73 Advanced Microeconomics Dozent: Dr. oec. Yves Schneider Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Do, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This lecture delves deeper into microeconomics. We first revisit household decision making - a theme already encountered in the bachelor level micro course. We then deepen our understanding of concepts such as demand functions, indirect utility functions, welfare measures, endogenous income, exchange economy and the first and second fundamental theorem of welfare economics. Although general equilibrium theory has something to say about efficiency, it is silent about which equilibrium should be chosen by society. We therefore look next at the problem of social choice and discover Arrow's impossibility result: in geneneral, individual preferences cannot be aggregated into a social preferences except for the case where society's preferences are dictated by a single individual. Stimulated by this negative result, we finally study mechanism design (Vickrey-Clark-Groves mechanism) and touch on auction theory. Students improve their knowledge of microeconomics in general and game theory in particular. Voraussetzungen: Umfang: Kenntnisse in der Mikroökonomie auf Bachelorstufe 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, bei Bedarf auch Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: yves.schneider@doz.unilu.ch Literatur Geoffrey A. Jehle and Philip J. Reny, 2010, Advanced Microeconomic Theory, 3rd edition, Pearson Education. Further recommended reading will be announced in the first lecture. 74 Angewandte Datenvisualisierung Dozentin: Kim Albrecht, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 18.09.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 19.09.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 25.09.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 26.09.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Bewältigung großer Informationsmengen ist seit jeher eine Herausforderung vieler Wissenschaften. Heutzutage wird dieser Prozess durch die Digitalisierung stärker denn je vorangetrieben. Um aus Daten, Informationen, Wissen und Erkenntnisse abzuleiten, benötigen wir Schnittstellen der Mensch-Maschine-Kommunikation. Datenvisualisierung kann zur Sichtbarmachung und Kommunikation beitragen und somit einen wichtigen Baustein bieten um aus Daten, Erkenntnisse zu gewinnen. In dem Seminar beschäftigen wir uns mit den Grundlagen der Visualisierungspraxis, um anhand dieser eigene Daten mit verschiedenen Werkzeugen zu explorieren. Der Kurs bietet eine praktische Einführung in das Thema, welches die Möglichkeiten, Variationen und Restriktionen dieser Bilderwelten aufzeigen soll und Werkzeuge erkundet die einen Einstieg in das Thema ermöglichen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Anfertigung eines Visualisierungsprojektes) / 4 Kontakt: Hinweise: me@kimalbrecht.com Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur https://www.cs.ubc.ca/~tmm/vadbook/ http://isabelmeirelles.com/book-design-for-information/ Bertin, J., 1983. Semiology of graphics. In The Scope of the Graphic System. University of Wisconsin Press. http://www.edwardtufte.com/tufte/books_vdqi Card, S.K., Mackinlay, J.D. & Shneiderman, B., 1999. Readings in Information Visualization, Morgan Kaufmann. 75 Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Dozent: lic. phil. Christian Huser, Executive MBA UZH Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2015 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In einem ersten Teil des Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“ werden die grundlegenden Funktionen des Statistikprogrammes SPSS (primär Menü-Technik) geübt. Im zweiten Teil werden die im Rahmen der Vorlesung „Grundlagen der multivariaten Statistik“ theoretisch behandelten multivariaten Analyseverfahren (lineare Regression, logistische Regression, Faktorenanalyse und Korrespondenzanalyse) anhand der Statistiksoftware praktisch angewendet und die Computer-Outputs der Fallbeispiele eingehend diskutiert. Besonders hohen Wert wird auf korrekte Anwendung der statistischen Verfahren, auf eine möglichst hohe Aussage- und Erklärungskraft der statistischen Modelle sowie auf sinnvolle Ergebnisinterpretation gelegt. Voraussetzungen: Umfang: Aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Erbringung von 4 Falllösungen) / 4 Kontakt: christian.huser@switzerland.com Literatur • Backhaus, K.; Erichson, B.; Plinke, W.; Weiber, R. (2010): Multivariate Analyseme-thoden, Springer. • Brosius, F. (2013): SPSS 21, mitp. • Diaz-Bone, R. (2013): Statistik für Soziologen, UVK. • Hair, J.F.; Black, W.C.; Babin, B.J.; Anderson R. E. (2009): Multivariate Data Analysis. A Global Perspective, Pearson. 76 Methoden der Netzwerkanalyse Dozent: Jan Riebling, Dipl. Soz. Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 09.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 10.10.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 23.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 24.10.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar soll Grundlagen in der praktischen Anwendung von Verfahren und Methoden der Netzwerkanalyse vermitteln. Daher wird im besonderen auf die technischen Aspekte und die Umsetzung mithilfe einschlägiger Analysesoftware eingegangen werden. Folgende Software-Pakete sollen dabei zum Einsatz kommen: UCINET, GEPHI und NetworkX (unter Anaconda Python). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (2 Übungsaufgaben) / 4 Kontakt: jan.riebling@googlemail.com Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 77 Conventions and Institutions Dozent: Dr. Christian Bessy Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Fr, 18.09.2015, 12:15 - 14:00, Sa, 19.09.2015, 10:15 - 16:00 FRO, 3.B47 Fr, 16.10.2015, 10:15 - 16:00, Sa, 17.10.2015, 10:15 - 16:00, Fr, 23.10.2015, 10:15 - 16:00, Sa, 24.10.2015, 10:15 - 16:00 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This course is dedicated to new developments of the French institutionalist approach of the economics of convention. It presents the basic concepts of this approach in order to understand the development of markets and organizations in institutional contexts and the tension between different conventions of valuation of persons and goods. We present an endogenous conception of law by analyzing the interactions between legal rules and conventions, and by focusing on the role played by legal professionals. Labor law and intellectual property rights will be particularly studied by examining in what extend collective organizations can manage employment contracts and licensing agreements. More generally, we emphasize the collective dynamics of valuation and raise the issue of the valuation power of market intermediaries, their legitimation and the eventual regulation of their activities. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: Hinweis: bessy@idhes.ens-cachan.fr The first seminar block already begins on 18./19. September. Please register early for this seminar as registered students will receive further information by email. Literatur • Bessy C, 2015: The dynamics of law and conventions, Historical Social Research, Special Issue: Law and Conventions from a Historical Perspective, Vol. 40 (1): 62-76. • Bessy C., 2013: Economics of Convention as the Socio-Economic Analysis of Law, Economic sociology_the european electronic newsletter, 14(2): 53-59. • Bessy C., Chauvin P.-M., 2013, ‘The power of Market Intermediaries: From Information to Valuation Processes’, Valuation Studies, 1(1): 83-117. • http://valuationstudies.liu.se/Issues/articles/default.asp?DOI=10.3384/vs.2001-5992.131183 Bessy C., 2012 ’Law, Forms of Organizations and the market for Legal Services’, Eco-nomic sociology_the european electronic newsletter, 14-1: 19-29 • Bessy C., 2012, ‘Institutions and Conventions of quality’, Historical Social Research, 37-4: 15-23. • Bessy C., 2011: Repräsentation, Konvention und Institution – Orientierungspunkte für die Economie des Conventions, in Soziologie der Konventionen, Rainer Diaz-Bone ed., Frankfurt: Campus. 78 Empirische Lebensstilforschung Dozent: Prof. Dr. Jörg Blasius Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Mi, 30.09.2015, 13:15 - 15:00 FRO, U1.308 Fr, 30.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 31.10.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 4.B47 Fr, 04.12.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 05.12.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminr Inhalt: Indikatoren des Lebensstils werden heutzutage immer häufiger als Alternative zu den klassischen vertikalen Differenzierungen durch Schichtungsmerkmale verwendet, also zu Merkmalen wie Einkommen und Bildung. Als bekannteste Vertreter dieser Art von Differenzierung können die Arbeiten zum „sozialen Raum“ von Pierre Bourdieu und seinen Anhängern genannt werden, des Weiteren der aus der Marktforschung kommende Ansatz der Sinusmilieus. Obwohl die deutschsprachigen Länder im Mittelpunkt der Betrachtung stehen, wird es auch immer wieder Verweise auf andere europäische Länder und auf die USA geben. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den Arbeiten von Bourdieu und der empirischen Konstruktion seines sozialen Raums. Im ersten Block werden vom Dozenten die zentralen Inhalte des Kurses vermittelt Zum einen handelt es sich hierbei um eine ausführliche Einführung in das Verfahren der multiplen Korrespondenzanalyse, welches auch von Bourdieu und seinen Anhägern zur Konstruktion des sozialen Raums verwendet wurde und zum anderen in die Benutzung von SPSS. Des Weiteren werden die grundlegenden empirischen Elemente der Theorie von Bourdieu vermittelt und es werden Anwendungsbeispiele aus der Literatur gegeben. Im zweiten Block sollen die Teilnehmer ihre eigenen empirischen Ergebnisse vorstellen und es werden weitere Bereiche der empirischen Lebensstilanalyse diskutiert, hier schwerpunktmäßig die Sinusmilieus. Voraussetzungen: Umfang: Gute Grundkenntnisse der Statistik 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: Material: jblasius@uni-bonn.de Das Material wird den Teilnehmenden zugeschickt. Literatur • Bourdieu, Pierre, 1982: Die feinen Unterschiede. Frankfurt/M.: Suhrkamp. • Bourdieu, Pierre, 1983: Ökonomisches Kapital, kulturelles kapital, soziales Kapital. In: Soziale Ungleichheiten, Sonderband 2 der Soziale Welt, S. 183-198. • Blasius, Jörg, 2001: Korrespondenzanalyse. München: Oldenbourg. • Blasius, Jörg und Joachim Winkler, 1989. Gibt es die “feinen Unterschiede”? Eine empirische Überprüfung der Bourdieuschen Theorie. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 41, S. 72-94. • Blasius, Jörg, 1994. Empirische Lebensstilforschung. In: Jens Dangschat und Jörg Blasius (Hrsg.), Lebensstile in den Städten. Opladen: Leske + Budrich, S. 237-254. • Greenacre, Michael, 2007: Correspondence analysis in practice. Boca Raton, Chapman & Hall. 79 Quantitative Methods II Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sciences and Health Policy Termine: wöchentlich Mi, 15:15 - 17:00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B47 wöchentlich Mi, 13:15 - 15:00, ab 16.09.2015 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The module extends the discussion of quantitative methods beyond basic linear regression to more advanced topics such as instrumental variables, dynamic linear panel data models, discrete dependent variables, event history models, and limited dependent variables. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. At the end of this course students should be able to (i) understand and apply different statistical models to study health-related questions, (ii) select an appropriate estimation framework based on the chosen study design, and (iii) plan and execute their own empirical project. Voraussetzungen: Umfang: Quantitative Methods I (or equivalent). 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: graded written exam and empirical project / 6 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur • Stata 13 (available through the university) • Specific textbook chapters (available in the library or via moodle) • Lecture slides, software code, tutorial exercises 80 Forschungsseminar: Arbeiten mit Bourdieu I Dozenten: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone/ dipl. Soz. Tobias Philipp Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2015 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Soziologie Pierre Bourdieus zählt zu den großen zeitgenössischen Gesellschaftsanalysen. Mit den Arbeiten Bourdieus zur Feldtheorie und zur Theorie des sozialen Raums stehen der Soziologie komplexe Strategien zur Verfügung für die Analyse der verschiedenen Felder wie Kultur, Ökonomie, Recht, Politik, Religion, Massenmedien usw. Zugleich liegt mit der Theorie Bourdieus eine Theorie der Lebensstile vor, die die Lebensführung auf das Prinzip des Habitus und der verschiedenen Kapitalsorten zurückführt, die den Akteuren zur Verfügung stehen. Pierre Bourdieu zählt zu den wenigen Soziologen, die wegweisende Arbeiten vorgelegt haben zur kombinierten Entwicklung und Anwendung von empirischen Methoden und soziologischer Theorie. Das Forschungsseminar ist auf zwei Semester angelegt. Zunächst wird im ersten Semester in die Theorie, die Methodik und die Forschungsperspektive der Bourdieuschen Soziologie eingeführt. Parallel dazu erarbeiten die Studierenden ein Exposee für ein eigenes empirisches Forschungsprojekt. Im zweiten Semester steht die Umsetzung und Fertigstellung dieser Forschungsprojekte im Vordergrund. In diesem zweisemestrigen Forschungsseminar wird vermittelt, wie man mit der durch Pierre Bourdieu entwickelten Methode und seiner Theorie praktisch empirisch selbständige Forschung entwickeln und durchführen kann. Am Ende erstellen die Studierenden einen Forschungsbericht, der die Resultate dieser Forschungsprojekte präsentiert. Die beiden Seminare und die Erstellung des Forschungsberichts entsprechen dem Modul „Forschungsseminar“ (20 CP) im MA Studiengang Soziologie. Voraussetzungen: Umfang: Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung sowie Grundkenntnisse der sozialwissenschaftlichen Statistik. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch / tobias.philipp@unilu.ch 81 Methoden computergestützter Textanalyse Dozent: Frederik Elwert, M.A. Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 06.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 07.11.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 27.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 28.11.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Texte als Quellen soziologischer Analyse stehen in immer größerem Umfang in digitaler Form zur Verfügung. Neben der Nutzung von Annotationssoftware für die klassische qualitative Textanalyse, wie sie sich seit einiger Zeit etabliert hat, ergeben sich auch neue Analysestrategien. Dabei erlauben neue, leistungsfähigere Algorithmen Auswertungen, die über reine Quantifizierungen hinausgehen und die Grenzen zwischen qualitativer und quantitativer Textanalyse verschieben. Beispiele hierfür sind etwa Verfahren der Korpuslinguistik, der semantischen Netzwerkanalyse oder das sogenannte Topic Modeling. Das Seminar wendet sich diesen Möglichkeiten computergestützter Textanalyse zu. Neben der Diskussion der theoretischen und methodologischen Grundlagen geht es insbesondere um die praktische Anwendung der entsprechenden Verfahren. Am Beispiel der Programmiersprache Python soll gezeigt werden, wie sich konkretes Textmaterial aufbereiten, analysieren und interpretieren lässt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 6 Kontakt: Hinweise: frederik.elwert@rub.de Erste Grundlagen der Programmiersprache Python sind für die Veranstal- tung erforderlich. Es wird daher die Bereitschaft vorausgesetzt, sich diese im Vorfeld des ersten Blocktermins über einen bereitgestellten Online-Kurs anzueignen. 82 Soziologische Filmanalyse Dozent: Prof. Dr. Alois Hahn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 16.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 17.10.2015, 09:15 - 16:00, Fr, 23.10.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 24.10.2015, 09:15 - 16:00 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ein einziger Film (Sparte „gehobener Kinofilm der 60er“) wird im Laufe des Seminars Szene für Szene analysiert. Die Verfahren der Wahl sind dabei die von Schegloff begründete „Konversationsanalyse“ und die auf Oevermann zurückgehende „objektive Hermeneutik“. Oberstes Prinzip im Seminar ist dabei die streng chronologisch-sukzessiv vorgehende Interpretation, die nur auf Daten und Informationen zurückgreifen darf, die zum jeweiligen Zeitpunkt aus den Szenen selbst ableitbar und begründbar sind. Dieser methodischen Vorgabe verdankt sich auch der Umstand, dass der Titel des ausgewählten Films nicht im Vorhinein mitgeteilt wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: alois.hahn@doz.unilu.ch oder monika.sy@unilu.ch Literatur Bergmann, Jörg: Ethnomethodologie und Konversationsanalyse. Studienbrief mit 3 Kurseinheiten, Fernuniversität GHS Hagen, Hagen 1987/88. Bergmann, Jörg: Konversationsanalyse, in: Uwe Flick/Ernst v.Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch, Reinbek 2000, S.524-537. Bergmann, Jörg: Ethnomethodologische Konversationsanalyse, in: G.Fritz/F.Hundsnurscher (Hrsg.), Handbuch der Dialoganalyse, Tübingen 1994, S 3-16. Bergmann, Jörg: Über Erving Goffmans Soziologie des Gesprächs und seine ambivalente Beziehung zur Konversationsanalyse, in: Hettlage, Robert und Karl Lenz (Hrsg.): Erving Goffman – ein soziologischer Klassiker der zweiten Generation, Bern/ Stuttgart 1991, S.301-326. Goffman, Erving: Frame Analysis. An Essay on the Organization of Experience, Harper&Row, New York et al., 1974. Korte, Helmut (Hrsg.): Systematische Filmanalyse in der Praxis. 2. und unveränderte Aufl. Nachdruck. Braunschweig 1993. Mikos, Lothar: Filmverstehen. Annäherung an ein Problem der Medienforschung, in: Sonderheft der Zeitschrift medien praktisch. 1998, Heft 1, S. 3-8. Oevermann, Ulrich: Die objektive Hermeneutik als unverzichtbare methodische Grundlage für die Analyse von Subjektivität – zugleich Kritik der Tiefenhermeneutik, in: Thomas Jung/ Stefan Müller-Dohm (Hrsg.): „Wirklichkeit“ im Deutungsprozeß: Verstehen und Methoden in den Kultur- und Sozialwissenschaften. Frankfurt am Main 1993, S. 106-189. Schegloff, Emanuel: The first five seconds: The order of conversational openings. Ph.D. Dissertation, Berkeley 1967. Sonesson, Göran: Die Semiotik der Bilder: Zum Forschungsstand am Anfang der 90er Jahre, in: Zeitschrift für Semiotik 15 (1993), Nr. 1-2, S. 127-160. • Ulmer, Bernd/ Bergmann, Joerg R.: Medienrezeption als kommunikative Gattungen?, in: Werner Holly/ Ulrich Püschel (Hrsg.): Medienrezeption als Aneignung: Methoden und Perspektiven qualitativer Medienforschung. Bonn 1993, S. 81-102. 83 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 15.15 – 19.00, ab 24.09.2015 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2015 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2015) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. 84 Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 85 Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2015 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Understanding social behaviour against the background of social structures constitutes a key of sociological theory and research approaches. The seminar will focus on the theoretical concepts behind contemporary approaches as well as their practical implementation in research. Therefore, selected concepts like class, gender, network, social milieu will be introduced. Special emphasis will be put on the sociology of Pierre Bourdieu and his conceptual tools of habitus and lifestyles. Furthermore, topics like social identity formation processes, which are discussed in strands of life course analyses, modernisation theory and globalisation studies, will be discusses. All topics will be applied by the students in research exercises using standardised data. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (mehrere Arbeitsaufgaben) / 4 Kontakt: Material: katharina.manderscheid@unilu.ch Texte werden über Moodle zugänglich gemacht. 86 Qualitative Methods Dozierende: Prof. Dr. Gisela Michel/ Dr. Bruno Trezzini Durchführender Fachbereich: Health Sciences and Health Policy Termine: Mo, 08:15 - 17:00, ab 01.06.2015 FRO, 3.A05 Mi, 10.06.2015, 08:15 - 17:00 FRO, 3.B48 Do, 11.06.2015, 08:15 - 17:00 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: This course will provide an introduction to major qualitative research traditions such as ethnography, grounded theory, interpretative phenomenological analysis as well as conversation and discourse analysis. In addition, it also address special topics such as the quality of qualitative research and the particular challenges involved with doing qualitative research on sensitive topics or with vulnerable populations. Various strategies and techniques for data collection, analysis and presentation in qualitative research will be covered, and in-class as well as take-home hands-on exercises will provide students with the opportunity to gain some hands-on experience. Students will be introduced to the epistemological and theoretical underpinnings of qualitative social research and will develop the requisite skills to successfully conduct a qualitative health science research project. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written course work / 6 Kontakt: gisela.michel@unilu.ch / gisela.michel@unilu.ch / bruno.trezzini@doz.unilu.ch Material: The teaching material is based on PowerPoint slides, videos, scientific articles and selected book chapters. Literatur Braun V & Clarke V (2013). Successful qualitative research: a practical guide for beginners. Sage, London. 87 Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Dozentin: Ass.-Prof. Dr. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 15.09.2015 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit der relationalen Perspektive in der Soziologie, wie sie seit einigen Jahren aus ganz unterschiedlichen Strömungen in der soziologischen Theorie diskutiert wird. Der analytische Blick liegt dabei nicht auf einzelnen Variablen, sondern auf den Beziehungen zwischen Akteuren und den Strukturen und Mustern solcher Beziehungen. Dazu gehört die kulturelle Wende in der Netzwerkforschung genauso wie die neuere französische, pragmatische Soziologie und die Akteur-Netzwerk Theorie. Im ersten Teil des Seminars werden wir einschlägigen Texte dieser theoretischen Strömungen kennenlernen, um dann im zweiten Teil empirische Beispielen zu diskutieren. Das Seminar soll einen Überblick über unterschiedliche theoretische Strömungen in der modernen Soziologie geben sowie Anhaltspunkte liefern, wie theoretische Konzeption und empirisches Material miteinander verbunden werden können. Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen zur Netzwerkanalyse, zur Datenvisualisierung und/oder zur computergestützen Textanalyse, die ebenfalls im HS2015 stattfinden. Voraussetzungen: Sprache: Eine Bereitschaft zum Lesen englischer Texte ist wichtig. Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (kurzes Input und Memos) / 4 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch Material: Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Abbott, Andrew. 1988. "Transcending General Linear Reality." In: Sociological Theory 6, S. 169-188. • Mohr, John. 1998. "Measuring meaning structures." In: Annual Review of Sociology 24, S. 345-370. • Latour, Bruno. 2007. Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft. Frankfurt: Suhrkamp. 88 Approaches and methods in consumer reserach Dozent: Dr. Stefan Oglesby, MBA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2015 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar is an introduction to the most relevant and selected innovative approaches of consumer research. The seminar also offers a strong reference to today’s practice of marketing research. First, the seminar provides an overview over the developments in conceptualizing consumer behaviour and its reflection in consumer research. Second, selected, pivotal approaches and topics of consumer research will be elaborated on with case studies. – Consumer Behaviour and Attitudes – Methods of data collection – Customer Satisfaction Research – Advertising Research – Qualitative Consumer Research – Pricing Research – Discrete Choice Analysis – Media Research – Segmentation / Typology – Brand Equity Research Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (presentation/paper) / 4 Kontakt: oglesby.stefan@link.ch Hinweise Material: Regular attendance at the seminar sessions is expected. Further, active participation in form of a presentation or a brief paper is expected. A term paper can be submitted, for which additional credits are awarded. Literature will be available on moodle. Literatur • Solomon, Michael R. u.a.: Consumer Behavior. A European Perspective, 2009 • Balderjahn, Ingo et al. (Hrsg.)(1998): New Developments and Approaches in Consumer Behaviour Research Palgrave. ISBN-13: 978-0333739075. • Kotler, Philipp and Keller, Kevin Lane: Marketing Management, 12th edition, 2006, p. 172-204 • Ludwig Berekoven et al. (2006): Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung. Wiesbaden. ISBN-10 3-8349-0317-5 89 Kolloquien Forschungskolloquium: Empirische Religionsforschung Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaften Termine: 14-täglich, Mi, 13.15 - 15.00, ab 23.09.2015 FRO, E.411 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium richtet sich an Studierende im Master und Doktorat. Es bietet die Möglichkeit, das Thema der in Arbeit befindlichen Master- bzw. Doktorarbeit vorzustellen und im Kreis der Teilnehmenden vertiefend zu diskutieren. Zudem besteht die Möglichkeit, theoretische Texte zur Religionswissenschaft und Religionsforschung gelesen und diskutiert werden. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation) / 1 Kontakt: relsem@unilu.ch Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 17.15 - 19.00, ab 15.09.2015 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungs- prozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen For- schungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 2 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch 90 Forschungskolloquium des Joint Degree Master „Religion-Wirtschaft-Politik“ Dozent: Prof. Paul Dembinski/ Prof. Jens Köhrsen/ Prof. Antonius Liedhegener/ Prof. Daria Pezzoli-Olgiati Durchführender Fachbereich: Religion-Wirtschaft-Politik Termine: Mi, 16.09.2015, 14.15 – 18.00 FRO, HS 4 Mi, 30.09.2015, 14.15 – 18.00 FRO, 3.B52 Mi, 21.10.2015, 14.15 – 18.00 folgt Studienstufe: Master Inhalt: Im Forschungskolloqium werden Methodenfragen erörtert und die laufenden Abschlussarbeiten des Joint Degree Masterstudiengangs "Religion – Wirtschaft – Politik" vorgestellt und diskutiert. Voraussetzungen: Umfang: Teilnahme erfolgt auf Einladung an die RWP-Studierenden besonders des 3. Studiensemesters. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Anmeldung: Kontakt: Üüber das Uniportal UND per internem Formular an den Koordinator antonius.liedhegener@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Do, 17.15 - 19.00, ab 24.09.2015 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengän- gen Soziologie, Public Opinion and Survey Methodology sowie beim Dozenten erfolgender Promotion vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die beim Dozeirenden ihre Abschlussarbeit anfertigen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch 91 MA-Kolloquium Organisation und Wissen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Die Termine werden den Studierenden noch bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studierende der Masterstufe, die im Laufe des Semesters ihre Examensarbeit verfassen. Es gibt Raum und Unterstützung bei der Themenfindung und –zuspitzung, und es behandelt vor allem Fragen der Umsetzung. Studierende können ihre MA-Themen präsentieren und diskutieren, und sie erhalten Rückmeldungen zu Fragen der Bearbeitung und Verschriftlichung. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen der Organisationsforschung und der Institutionenanalyse ausgerichtet. Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, wird der Besuch dieses Kolloquium empfohlen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Kolloquium Weltgesellschaft/Theorien Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 25.09.2015, 10:15 - 18:00, Sa, 26.09.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 4.B02 Fr, 27.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 28.11.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an Masterstudierende und an Promovierende. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussarbeiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren (je 1 Stunde). Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens zwei Wochen vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Arbeit) / 2 Kontakt: Hinweise: bettina.heintz@unilu.ch Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wer seine Arbeit vorstellen möchte, ist gebeten, sich bis spätestens 31. August persönlich bei der Seminarleiterin anzumelden. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, weden an erste Stelle Maserstudierende und Promovierende berücksichtigt, die bei der Dozentin ihre Abschlussarbeiten schreiben. 92 Kolloquium für Bachelor- und Masterstudierende Dozierende: Prof. Dr. Jürg Helbling/. Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 15:15 - 17:00, ab 14.09.2015 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das BA-/MA-Kolloquium richtet sich in erster Linie an Studierende, die momentan mit Betreuung der Proff. Helbling oder Egli sowie der Oberassistierenden von Prof. Helbling ihre BA- oder MA-Arbeit schreiben, dies unlängst getan haben oder dies demnächst zu tun beabsichtigen. Prinzipiell ist die Veranstaltung jedoch offen für alle MA-Studierenden sowie höhere Semester im BA, die an einem Erfahrungsaustausch zum Verfassen akademischer Qualifikationsarbeiten interessiert sind. Ausgehend von kurzen Präsentationen der Abschlussarbeiten in unterschiedlichem Zustand der Vollendung (oder Planung) sollen hauptsächlich praktische Aspekte des Forschens und Schreibens zur Sprache kommen. Auch die Dozierenden werden ihre gegenwärtigen Forschungsprojekte präsentieren und zur Diskussion stellen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: werner.egli@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Mo, 15.15 – 17.00, ab 21.09.2015 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium bietet die Gelegenheit laufende und geplante Abschlussarbeiten vorzustellen und hilfreiche Rückmeldungen zu erhalten. Alle Studierende, die im Bereich Medien und Netzwerke eine Abschlussarbeit anstreben, sollten am Kolloquium teilnehmen. Die Vergabe von Präsentationsterminen findet in der ersten Sitzung am 14. September 2015 statt! Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation: Vorhaben der MA-Arbeit) / 2 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch 93 Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Dozierende: Prof. Dr.Daniel Speich/ PD Dr. Patrick Kury/ Prof. Dr. Markus Ries Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich, Di, 17.15 - 19.00, ab 22.09.2015 FRO, 3.B52 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Das interdisziplinäre Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt dient der Vorstellung und Diskussion laufender Projekte und der gemeinsamen Lektüre wissenschaftlicher Texte. Im Plenum soll auch diskutiert werden, was eine gute historische Studie ausmacht. Die Veranstaltung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie fortgeschrittene Masterstudierende. Das Programm wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch / patrick.kury@doz.unilu.ch / markus.ries@unilu.ch 94 Sonderveranstaltungen International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: Do, 12.11.2015, 17:15 - 20:00, Fr, 13.11.2015, 08:15 - 12:00, Do, 26.11.2015, 17:15 - 20:00, Fr, 27.11.2015, 08:15 - 15:00, Do, 10.12.2015, 17:15 - 20:00, Fr, 11.12.2015, 08:15 - 15:00 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. to understand key concepts of international environmental law to know important multilateral environmental agreements (MEAs) to get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Englisch RF: written exam / 6 thilo.marauhn@doz.unilu.ch 95 Diversity Management Dozent: Prof. Dr. iur. Alexander H.E. Morawa Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termin: Do, 17.09.2015, 17:15 - 20:00, Fr, 18.09.2015, 17:15 - 20:00, Sa, 19.09.2015, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: Lernziele: The integrity of both the international order and of any constitutional order depends in part on how these systems balance the interests and demands of the constituent society (“the whole“), on the one hand, and those of particular stakeholders (“the particular“), on the other hand. The ‘particular’ are regular¬ly defined as those requiring an allocation of beneficial public services or goods to secure full societal participation, or topical “vulnerable segments of society”. The above balancing exercise is nowadays shaped by the human rights based entitlements everyone holds (the “rights-based approach”), which mandate that states take specific action to protect, promote, and enable the realization of those rights. We will examine the law (national and international) that pertains to the management of diversity, for instance in the following fields: - ethnic minorities and indigenous populations; - religious groups; - persons with disabilities; - older persons; - persons with different sexual orientations; We will also examine “diversity management and political participation“, or duties of states to ensure effective and relevant political participation of all segments of society in all matters pertaining to them. This will include dis- cussions of integration and assimilation, cultural diversity, but also diversity in public discourse more generally (from free speech to the pursuit of happiness). To be able to engage in a meaningful discourse on the benefits and problems of and rights associated with diversity management. To link this discourse with constitutional law and politics as well as international law and politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Prüfungsmodus / Credits: RF: Class participation and exercises during weekend seminar session (30%), individual project (paper and oral presentation, 70%) / 6 Anmeldung: Kontakt: Hinweise: Registration/Deregistration mandatory by e-mail to uta.dietrich@unilu.ch until Sep 11, 2015 alexander.morawa@unilu.ch Block Seminar (Thursday, September 17 – Saturday, September 19, 2015 in Lucerne); capstone meeting towards the end of the semester. 96 Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Michael Buess, Dr. des. Studierende des Masterstudienganges Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: 22. – 26. Oktober 2015 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Exkursion / mehrtägige Exkursion nach Sizilien Inhalt: Wie jedes Semester wird auch im HS15 wieder eine Exkursion von und für Studierende des MA WG&WP organisert. Diesmal hat sich das Organisationskomitee für ein sehr aktuelles Thema entschieden: Die Flüchtlingsproblematik in Europa, genauer die Flüchtlingskrise im Mittelmeer. Um sich mit dieser Problematik nicht nur theoretisch sondern auch praktisch auseinander zu setzen, ist eine Exkursion nach Sizilien geplant. Dabei stehen u.a. Besuche bei Organisationen auf dem Programm, die sich vor Ort mit der Flüchtlingsproblematik beschäftigen. Geplant ist zudem ein Besuch in einem Empfangszentrum. Dabei sollen verschiedene unterschiedliche Perspektiven ins Zentrum gerückt werden: Helferperspektive, Flüchtlings- perspektive und auch die Perspektive der Politik. Als Auftakt zur Exkursion findet eine Podiumsveranstaltung in Luzern zum Thema Flüchtlingsproblematik statt. Weitere Details sowie Informationen zur Anmledung zu dieser Exkursion (die Teilnehmerzahl ist aus logistischen Gründen auf 15 Personen beschränkt) folgen per Email im August. Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - Mündliche, aktive Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe eine Woche nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: michael.buess@unilu.ch oder patricia.duetsch@stud.unilu.ch (OK) 97 29.07.2015

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    untitled Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK VORLESUNGSVERZEICHNIS FRÜHJAHRSSEMESTER 2016 INFORMATION 2 3 Inhaltsverzeichnis Adressen ............................................................................................................................... 4 Termine ................................................................................................................................. 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik ................................................. 6 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen……………………………………………………….10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................ 14 Modul Weltgesellschaft .................................................................................................... 14 Modul Weltpolitik .............................................................................................................. 33 Modul Forschung-Praxis-Methoden ................................................................................. 77 Kolloquien ........................................................................................................................ 98 4 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, Dr. des. Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Samuel Huber E-Mail: samuel.huber@unilu.ch Leitung Studiengang Prof. Dr. Bettina Beer Büro 3.A28 E-Mail: bettina.beer@unilu.ch 041 229 55 70 ordentliche Professur für Ethnologie und Prof. Dr. Joachim Blatter Büro 3.B16 E-Mail: joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 ordentlicher Professor für Politikwissenschaft Beteiligte Seminare Politikwissenschaftliches Seminar KSF E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 5 Termine Frühjahrssemester 2016 Lehrveranstaltungen von Montag, 22. Februar bis Freitag, 3. Juni 2016 Ausfall der Vorlesungen: Fr-So, 25.03.-03.04.2016 Osterpause Donnerstag, 5. Mai Christi Himmelfhrt Montag, 16. Mai Pfingstmontag Donnerstag, 26. Mai Fronleichnam Herbstsemester 2016 Lehrveranstaltungen von Montag, 19. September bis Freitag, 23. Dezember 2016 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das UniPortal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ publiziert. Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen Im digitalen Vorlesungsverzeichnis (https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx) finden Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) ist verbindlich und erfolgt ca. zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Semesterstart über das UniPortal. Separate Anmeldungen zu Vorlesungensprüfungen an der KSF sind normaler- weise nicht nötig. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht für Lehrveranstaltungen. Allerdings ist für Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultat (RF) zwingend eine verbindliche Anmeldung über das UniPortal notwendig. Das Datum der Anmeldefrist sowie weitere Informationen zur Prüfungssession finden Sie auf der Prüfungswebseite der RF. Zugang zu Materialien der Lehrveranstaltungen Sowohl die KSF wie auch die RF arbeiten mehrheitlich mit der E-Learning Plattform OLAT. OLAT dient in erster Linie der Verbreitung von Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Lehr- veranstaltungen. Es wird empfohlen, sich in die OLAT-Listen derjenigen Lernressourcen einzutragen, die Sie besuchen. 6 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundier- te Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesell- schaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Ver- netzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regio- nalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglich- keiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozial- wissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessen- der Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausge- zeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 7 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von mög- lichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Poli- tikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunkt- setzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipie- ren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) Professur Ethonologie und Prof. Dr. Joachim Blatter (joachim.blatter@unilu.ch) Professur Politikwissenschaft Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Dr. des. Michael Buess (michael.buess@unilu.ch) und Samuel Huber (samuel.huber@unilu.ch Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche- fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik 8 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik - Studienbeginn ab HS 2012 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 9 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn vor HS12 Art der Veranstaltung Beschreibung CP Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 10 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Baumann: Religionsproduktivität der Moderne. Neue Religionen vom 19. bis 21. Jahrhundert Do 10.15 – 12.00 VL Beer: Geschichte der Ethnologie Do 10.15 – 12.00 VL Egli: Einführung in die Ethnologie Mo 13.15 – 15.00 VL Hasse: Organisation und Management Mi 10.15 – 12.00 VL Helbling: Politische Ökonomie von Wildbeutergesellschaf- ten Mo 10.15 - 12.00 VL Mattioli: Rassismus in der europäisch dominiertn Welt 1750 - 1965 Do 10.15 – 12.00 VL Stichweh: Theorie der Weltgesellschaft Blockveranstaltung HS Helbling: „Tragödie der Allmende“ Mi 10.15 – 12.00 HS Hüsken: Sozialanthropologie der Entwicklung und sozialanthropologische Organisationsforschung Do 08.15 – 10.00 MAS Baumann: Religiöse Parallelgesellschaften oder Brücken in die Gesellschaft Di 13.15 – 15.00 MAS Heintz/Eisenmann: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse (Forschungsseminar I) Blockveranstaltung MAS Jucker: History in action? Wie funktioniert Popularisierung, Medialisierung und Vermittlung von Geschichte Di 15.15 – 17.00 MAS Knorr Cetina: Soziale, kulturelle und soziotechnische Dimensionen von Märkten Blockveranstaltung MAS Liedhegener: Religiöse Traditionen, kollektive Identitäten und staatliche Anerkennung von Religion im heutigen Europa Mi 13.15 – 15.00 MAS Meyer: World Society, Institutional Theory and the Organized Actor Blockveranstaltung MAS Passarge: Neue Formen der Governance Di 08.15 – 10.00 MAS Sheikhzadegan: Politik, konkurrenzierende Islaminterpretationen und Wandel im Iran Mo 13.15 – 15.00 MAS Speich: Geschichte der Statistik Mi 10.15 – 12.00 MAS Tratschin: Protest in der Weltgesellschaft Mi 15.15 – 17.00 MAS Wobbe: Geschlecht und Weltgesellschaft Blockveranstaltung 11 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Blatter: Welt-, Gesellschafts- und Menschenbilder. Grundlagen politikwissenschaftlicher Analysen Di 13.15 – 15.00 VL Caroni : Current Issues in Human Rights Law Mo 10.15 – 12.00 VL Caroni: International Humanitarian Law Mo 13.15 – 15.00 VL Caroni: International Migration Law Mo 15.15 – 17.00 VL Brewer: International Capital Markets Blockveranstaltung VL Hentschel: Climate Change and Energy Law Mi 10.15 – 12.00 VL Hartmann: Geschichte der Politischen Philosophie Di 08.15 – 10.00 VL Henne: Geschichte von Rechtsstaat und Sozialstaat Mi 08.15 – 10.00 VL Hentschel: Europäisches Wirtschaftsrecht Mi 08.15 – 10.00 VL Jenni: Vergleichende Regionale Integration Mi 10.15 – 12.00 VL Lüchinger: Analyse der Gesamtwirtschaft Di 10.15 – 12.00 VL Lüchinger: Energieökonomie Di 13.15 – 15.00 VL Mathieu: Europäische Geschichte der Neuzeit. Staat und Politik Mi 10.15 – 12.00 VL Mathis: Allgemeines Staatsrecht Mo 13.15 – 15.00 VL Mathis: Law and Economics Blockveranstaltung VL Mathis: Rechtsökonomie Mo 15.15 – 17.00 VL Oechslin: Growth and Development Mo 15.15 – 17.00 VL Oechslin: International Trade Mo 10.15 – 12.00 VL Pitschas: Regulating International Trade and Competition Do 13.15 – 17.00 14-täglich VL Ritscher: Intellectual Property Law Do 10.15 – 13.00 VL Savioz: Advanced Macroeconomics Mo 15.15 – 17.00 VL Spenlé: Internationaler Menschenrechtsschutz. Konstitutionalisierung der Menschenrechte auf nationaler und internationaler Eben Di 17.15 – 19.00 VL Stahel/Bäurle/Fink: Makroökonomie Di 10.15 – 12.00 VL Topidi: Comparative Law and Court Systems Di 15.15 – 17.00 Mi 15.15 – 17.00 HS Hartmann: Adam Smith als Philosoph und Ökonom Mi 10.15 – 12.00 HS Schaltegger: Aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik Blockveranstaltung HS Bächtiger: Demokratisierung Blockveranstaltung HS Oehri: Interdependentes Policy Making Di 08.15 – 10.00 HS Siewert: Configurational Thinking and the Study of Policy Blockveranstaltung HS Spindler: Die regionale Organisation globaler Politik Do 13.15 – 17.00 14-täglich HS Spörer-Wagner: Medien in Konflikten. Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt? Do 10.15 – 12.00 HS Mathieu: Monarchie und Moderne. Dynastische Herrschaft in Europa, 18. – 20. Jahrhundert Mi 13.15 – 15.00 12 HS Leemann: Politische Ökologie Mi 13.15 – 15.00 HS Vitkus: Small States in the Inernational Politics. The Baltic States Case Blockveranstaltung MAS Balthasar: Health Policy Mo 13.15 – 17.00 MAS Jaeger: International Political Sociology Blockveranstaltung MAS Jochem: Wohlfahrtsstaaten in der Finanzkrise Mo 13.15 – 17.00 14-täglich MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- design und Methoden in den Internat. Beziehunungen II Blockveranstaltung MAS Morawa: Transitional Justice Blockveranstaltung MAS Münkler: Die politische Ordnung Europas. Hegemonialkampf, Gleichgewicht, Mächtekonzert, Gemeinschaft und Union Blockveranstaltung MAS Schaffer: International politics of Climate Change Mo 13.15 – 17.00 14-täglich MAS Serrano/Pant: International Political Economy Blockveranstaltung Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Boes: Advanced Econometrics Mo 08.15 – 10.00 VL Kuhn: Einführung in die Ökonometrie Fr 13.15 – 15.00 HS Kuhn: Einführung in die Ökonometrie Fr 15.15 – 17.00 HS Siewert: Configurational Thinking and the Study of Politics Blockveranstaltung HS Wehner: Massenmedien, Internet und die Vermessung von Medienaktivitäten Blockveranstaltung MAS Beer/Mützel: Forschung mit und über digitale(n) Medien. Methodologische Reflexionen Di 10.15 – 12.00 MAS Boes: Advanced Econometrics Mo 10.15 – 12.00 MAS Boes: Quantitative Methods I Di 10.15 – 12.00 Di 13.15 – 15.00 MAS Diaz-Bone: Arbeiten mit Bourdieu II Do 13.15 – 15.00 MAS Diaz-Bone: Survey Research Methods in Context Do 10.15 – 12.00 MAS Eberle: Phänomenologische Ethnographie Blockveranstaltung MAS Giel: Evaluation und Organisation Blockveranstaltung MAS Heintz/Eisenmann: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnometodologie und Viedoanalyse Blockveranstaltung MAS Hoggenmüller: Mit den Händen denken. Forschen an und mit Bildern Blockveranstaltung MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept. Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen II Blockveranstaltung MAS Manderscheid: Factorial Methods and Cluster Analysis Do 13.15 – 15.00 MAS Roose: Praktische Kausalanalyse von Umfragedaten mit SPSS Blockveranstaltung 13 MAS Roth: Digitale Kulturen und sozio-semantische Netzwerke Blockveranstaltung MAS Trezzini: Qualitative Methods Mi 15.15 – 17.00 Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Baumann: Empirische Religionsforschung Mi 13.15 – 15.00 KOL Blatter: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 17.15 – 19.00 KOL Bohn: Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienforschung folgt KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 17.15 – 19.00 KOL Groebner/Jucker/Mathieu/Lobina: Forschungskolloquium der Vormoderne Di 17.15 – 19.00 KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Wissen folgt KOL Heintz: Soziologische Theorie und Weltgesellschaftsforschung Blockveranstaltung KOL Helbling: BA- und MA-Kolloquium Ethnologie Mi 15.15 – 17.15 KOL Mattioli/Speich/Kury/Ries: Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Di 17-15 – 19.00 14-täglich KOL Mützel: Kolloquium für laufende Forschungsarbeiten Medien und Netzwerke Mo 15.15 – 17.00 14-täglich Legende VL Vorlesung/Kolloquialvorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 14 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Religionsproduktivität der Moderne. Neue Religionen vom 19. - 21. Jahrhundert Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 25.02.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Ganz im Gegensatz zur Theorie der Säkularisierung und des Verschwindens von Religionen ist die Zeit der Moderne als hochgradig religionsproduktiv einzuschätzen. Bis vor wenigen Jahren galt es für viele als sicher, dass der Niedergang von Religion in modernen Gesellschaften besiegelt sei: Die Bedeutung von kirchlicher Religion in europäischen Gesellschaften ging eindeutig zurück, von einer gesamtgesellschaftlichen Präge- und Deutungs- kraft von Religion kann nicht mehr recht die Rede sein. Dieser Konzentration auf europäische Verhältnisse steht jedoch in globaler Perspektive die Bil- dung neuer religiöser Traditionen entgegen, indem in Asien wie auch in Nordamerika und Europa neue Religionen in grosser Anzahl entstanden. Die Zeit der Moderne, sowohl das durch koloniale Expansion und christliche Erweckungsbewegungen gekennzeichnete 19. Jahrhundert als auch das 20. Jahrhundert, lässt viele "kleine" und "grosse" Religionen auf allen Erdteilen entstehen. Unter diesem Blickwinkel betrachtet, zeigt sich die landläufig als rationalitäts- fundierte Moderne als nachdrücklich religionsinnovativ und -produktiv. Die Vorlesung wird den Kontext der Moderne skizzieren und neu entstan- dene Religionen wie die Mormonen, Jehovas Zeugen, Baha'i, Aum Shinrikyo, Scientology, die Raelianer sowie den Weg von der Theosophie zum New Age und zum Spiritualitäts-Boom vorstellen. Zu ausgewählten Religionen sollen zudem nach Möglichkeit auch Vertre_ter/innen der Traditionen eingeladen und selbst zu Wort kommen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Klausur / 2 Kontakt: relsem@unilu.ch Literatur wird in der vorlesung im Detail genannt. 15 Geschichte der Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 25.02.2015 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung soll einen Überblick über Vorläufer und Entstehung, Frage- stellungen, Grundannahmen, Methoden und Theorien der Hauptrichtungen der Ethnologie geben. Wissenschaftsgeschichtliche Kenntnisse sind in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung: Für die Ausbildung ist es häufig hilf- reich, mit leichter verständlichen älteren Autoren und Publikationen zu beginnen, die Grundlage und Bezug für komplexere neuere sind. Meist werden ältere, Wissenschaftlern vertraute Begrifflichkeiten, Tatsachen und Theorien in moderneren Darstellungen vorausgesetzt und nicht mehr erläutert. Zentral ist auch die Zielsetzung, Wissenschaft insgesamt als Prozess ver- ständlich zu machen, in dem das heute Modernste vielleicht morgen schon als "out" gilt, andererseits aber scheinbar neue Ideen tatsächlich Jahrhun- derte alt sein können. Wissenschaft ist eingebunden in ihren sozialen und kulturellen Kontext, auch um die daraus entstehenden Wechselbeziehungen wird es gehen. Die Betonung der Vorlesung wird auf früheren Perioden liegen beginnend mit dem klassischen Altertum und bis zu den ersten Anfängen der "modernen" Ethnologie Mitte des 20. Jahrhunderts reichen. Darauf aufbauend wird im folgenden Semester eine Vorlesung "Geschichte der Ethnologie II" angeboten, die in neuere theoretische Ansätze einführt. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme sind. Unterrichtsmate- rial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum werden auf OLAT bereit gestellt. Für die Vorlesung gibt es nach erfolgreich bestandener Klausur 3 CP und für das begleitend stattfindende Tutorat 1 CP. Das Tutorat ist nicht verpflichtend und für Studierende gedacht, die den in der Vorlesung vermittelten Stoff vertiefen und die Aufgaben besprechen wollen. Den Termin des Tutorats stimmen die TeilnehmerInnen zu Beginn des Semesters mit der Tutorin / dem Tutor ab. Die CPs von Tutorat und Vorlesung oder von den Vorlesungen Geschichte der Ethnologie I und II können für das Modul "Klassiker der Ethnologie" angerechnet werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literaturauszug: Barnard, A. 2000. History and Theory in Anthropology: Cambridge University Press de Waal Malefijt, Annemarie. 1976. Images of Man. A History of Anthropological Thought. New York: Alfred Knopf. Harris, Marvin. 1969 The Rise of Anthropological Theory. A History of Theories of Culture. London: Routledge & Kegan Paul. Hays, H. R.: 1958. From Ape to Angel. An Informal History of Social Anthropology. New York: Capricorn Books. (Neuauflagen 1969, 1981). Hodgen, Margaret. 1964 Early Anthropology in the Sixteenth and Seventeenth Centuries. Philadelphia Univ. of Pennsylvania Press. Müller, Klaus E. 1997. Geschichte der antiken Ethnologie. rowohlts enzyklopädie. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt. 16 Einführung in die Ethnologie Dozent: Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 29.02.2016 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Lehrveranstaltung ist als Überblick und Einführung in das Studium der Ethnologie angelegt. Gegenstand, Methodik, Grundbegriffe von Teilgebieten wie ”Verwandtschaft”, ”Wirtschaft” und ”Politik” sowie die Geschichte des Faches und aktuelle Entwicklungen kommen zur Sprache. Die Vorlesung soll Aufschluss darüber geben, was Ethnologie ist und welche Fragestellungen sie mit welchen Methoden untersucht. In der Einführung sollen Erstsemester zudem eine eigene Vorstellung davon entwickeln können, welchen Sinn das Studium der Ethnologie haben kann und welches ihre eigenen Zielsetzungen sind. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: benotete Prüfung / 3 werner.egli@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 17 Organisation und Management Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Di, 10.15 - 12.00, ab 23.02.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Moderne Organisationen wie z.B. Multinationale Konzerne, KMUs, Kranken- häuser, Parteien, Schulen und Universitäten verfügen im Regelfall über eine Leitungsebene, die bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und im Sinne ihrer Organisation zu handeln. Diese Verantwortungsübernahme und hieraus hervorgehende Aufgaben werden üblicherweise als Management bezeich- net. Die Vorlesung beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen des Ma- nagements von Organisationen. Sie tut dies aus einer organisationswissen- schaftlichen Perspektive. Während Selbstbeschreibungen sowie Rezepte von Beratern und sog. Management-Gurus im Regelfall durch ein heroisches Management-Verständnis gekennzeichnet sind, zeichnen die Organisations- wissenschaften auf der Grundlage ihrer Theorien und empirischen Beobach- tungen ein wesentlich nüchterneres Bild. Hervorgehoben werden Grenzen rationalen Entscheidens, Einflüsse der gesellschaftlichen Umwelt und speziell durch andere Organisationen, interne Widerstände sowie begrenzte Möglichkeiten der Umsetzung von Entscheidungen. Zugleich belegt diese Forschung, dass viel Symbolik investiert wird, um die Fassade eines rationa- len Managements von Organisationen aufrechtzuerhalten. Die Frage nach Möglichkeiten und Grenzen des Managements soll deshalb vor dem Hinter- grund dieser Einsichten erörtert werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: raimund.hasse@unilu.ch Texte über OLAT Literatur • Brunsson, N., 1989, The Organization of Hypocrisy. Talk, Decisions, and Actions in Organizations. Chichester: Wiley. • Chandler, A.D., 1977, The Visible Hand. The Managerial Revolution in American Business. Cambridge, MA: Harvard University Press. • Djelic, M.-L., 1998, Exporting the American Model. Oxford: Oxford University Press • Eccles, R.G./Nohria, N., 1992, Beyond the Hype. Rediscovering the Essence of Management. Cambridge, MA: Harvard Business School Press • March, J.G., 1994, A Primer on Decision Making. How Decisions happen. New York: The Free Press • Mintzberg, H., 1995, Die Strategische Planung. München: Hansa. • Neuberger, O., 1995, Mikropolitik. Der alltägliche Aufbau und Einsatz von Macht in Organisationen, Stuttgart: Enke. • Williamson, O.E. (ed.), 1995, Organization Theory from Chester Bernard to the Present and beyond. Expanded Edition. New York: Oxford University Press. 18 Politische Ökonomie von Wildbeutergesellschaften Dozent: Prof. Dr. Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Mo, 10.15 - 12.00, ab 22.02.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: In dieser Vorlesung werden Wirtschaft, Politik und Sozialstruktur von Wildbeutergesellschaften sowohl theoretisch als auch ethnographisch diskutiert. Themen wie Demographie, Umwelt und Ökonomie sowie Sozialstruktur, gruppeninterne Machtverhältnisse und Konfliktregelung zwischen Gruppen werden am Beispiel von ethnographischen Beispielen behandelt. Zur Sprache kommen werden u.a.: die Inuit Zentralalaskas, die Kung San der Kalahari, die Bambuti im Ituri-Gebiet, die Aborigines in Zentralaustralien, die Schoschonen und Chipewyan (Nordamerika) sowie die Yamana (Feuerland). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: juerg.helbling@unilu.ch Literatur zur Einführung eignet sich: Cashdan, Elizabeth (1989) Hunters and gatherers: Economic behavior in bands. In: Plattner, Stuart (ed.) Economic Anthropology. Stanford: Stanford University Press. Eine ausführliche Bibliographie und Filmographie wird zu Beginn des Semesters vorliegen. 19 Rassismus in der europäisch dominierten Welt 1750-1965 Dozent: Prof. Dr. phil. Aram Mattioli Duchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 25.02.2016 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Obschon der Rassismus wissenschaftlich längst widerlegt und von der UNO geächtet ist, ist er in unserer Gegenwart nach wie vor stark verbreitet. Diese beunruhigende Tatsache hängt auch damit zusammen, dass Diskriminierung aufgrund von Herkunft und Hautfarbe zu den verhängnisvollsten Traditionen der europäischen Neuzeit gehört. Der Ursprung des Rassismus geht auf die Kolonialisierung der beiden Amerikas zurück. Die Versklavung von Millionen Afrikanern verfestigte bei den Europäern seit dem späten Aufklärungszeitalter das Gefühl einer zivilisatorischen Überlegenheit der „weissen Rasse“. Der Wahn einer erblich bedingten Überlegenheit gipfelte in der grausamen Vernichtungspolitik des nationalsozialistischen Deutschland. Die Vorlesung gibt nicht nur einen problemorientierten Überblick über wichtige Etappen und Schlüsselphänomene der Rassismus-Geschichte, sondern stellt auch verschiedene rassistische Praxisformen vor. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: aram.mattioli@unilu.ch Literaturempfehlung George M. Fredrickson, Rassismus. Ein historischer Abriss, Stuttgart 2011 (Reclam) 20 Theorie der Weltgesellschaft Dozent: Prof. Dr. rer. soc. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 15.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 16.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.A05 Fr, 13.05.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 14.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung bietet einen systematischen Überblick einer Theorie der Weltgesellschaft. Die voraussichtlichen Themen sind die Folgenden: • Die Soziologie und die Weltgesellschaft: Die Entstehung einer Fragestellung • Grundbegriffe einer Theorie der Weltgesellschaft: Gesellschaft, Welt, Kommunikation • Evolutionäre und historische Voraussetzungen der Weltgesellschaft • Selbstbeobachtung, Selbstbeschreibung, Semantik • Eigenstrukturen der Weltgesellschaft: Funktionale Differenzierung, Ausdifferenzierungsgeschichte und Vergleich der Funktionssysteme • Eigenstrukturen der Weltgesellschaft: Organisationen, Netzwerke, Epistemische Communities, Globale Mikrostrukturen • Prozesse und Mechanismen der Globalisierung • Migration • Transport, Verkehr, Kommunikation • Weltstädte und Weltereignisse • Raum und Zeit • Konflikt, Gewalt, Krieg • Individualisierung und Handlungsfähigkeit • Ungleichheit • Individualisierung • Ökologie der Weltgesellschaft • Evolution der Weltgesellschaft: Soziokulturelle Diversität Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: rstichweh@yahoo.de Literatur • Drori, Gili S. et al. (Hg.), Globalization and Organization, 2006 • Heintz, Bettina et al. (Hg.), Weltgesellschaft. Theoretische Zugänge und empirische Problemlagen, 2005 • Holzer, Boris et al. (Hg.), From Globalization to World Society: Neo-Institutional and Systems-Theoretical Perspectives, 2014 • Lechner, Frank J./Boli, John (Hg.), The Globalization Reader, 4th ed., 2011 • Luhmann, Niklas, Die Gesellschaft der Gesellschaft, 2 Bde., 1997 • Meyer, John W., World Society, 2010 • Rossi, Ino (Hg.), Frontiers of Globalization Research, 2008 • Stichweh, Rudolf, Die Weltgesellschaft. Soziologische Analysen, 2000 • Stichweh, Rudolf, Der Fremde. Studien zu Soziologie und Sozialgeschichte, 2010 • Stichweh, Rudolf, Inklusion und Exklusion, 2. erw. Aufl., 2016 21 "Tragödie der Allmende" Dozent: Prof. Dr.Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 24.02.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Märkte gelten als zentrale Institutionen in verschiedensten Wirtschaftsformen und Gesellschaften. In einer kurzen Einführung soll die Bandbreite der unterschiedlichen Konzepte und Theorien von Markt skizziert werden. In den darauf folgenden Sitzungen werden die Studierende empirische Fallbeispiele in Handouts zusammenfassen, in der Sitzung vorstellen und zur Diskussion stellen. Behandelt werden soll eine vielfältige Auswahl von Fallbeispielen: Tauschhandel am Sepik und Bauernmärkte in China, auf Java und in Marokko, Fernhandelssysteme in Nigeria und Mexiko und globale Waren- ketten, aber auch Gewaltmärkte, Mafiamärkte, Finanzmärkte, transnationaler Schmuggel, Märkte ohne Staat und die informelle Ökonomie in Städten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation) / 4 juerg.helbling@unilu.ch Literatur Eine ausführliche Bibliographie wird zu Beginn des Semesters vorliegen. 22 Sozialanthropologie der Entwicklung und sozialanthropologische Organisationsforschung Dozent: Dr. phil. Thomas Hüsken Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Do, 08.15 – 10.00, ab 25.02.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die kritische sozialwissenschaftliche Begleitung der Entwicklungszusam- menarbeit (EZ) hat die Kompetenz der Entwicklungsexperten und –Agentu- ren für die Steuerung der hochkomplexen Prozesse gesellschaftlicher Entwicklung häufig in Frage gestellt. Die deutschsprachige Ethnologie der Entwicklung hat die Praxis der EZ auf Projektebene als Vermittlung zwischen strategischen Gruppen beschrieben und die Vielfalt divergierender Gruppen- interessen als die eigentliche Grundproblematik der EZ identifiziert. Auf internationaler Ebene dominieren Ansätze, welche den hegemonialen Charakter der EZ thematisieren. In jüngerer Zeit ist wieder Bewegung in die wissenschaftliche Auseinandersetzung gekommen. So werden etwa Ent- wicklungsexperten in besonderer Weise untersucht. Auch liegen neue Arbeiten vor, welche die EZ historisch einordnen. Unmittelbar mit der Sozialanthropologie der Entwicklung verbunden ist das Themenfeld der Sozialanthropologie von Organisationen. Es beschäftigt sich mit Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen sowie Unternehmen. Während sich die sozialanthropologische Organisations- und Unternehmens- forschung an Universitäten in den USA und in England als eigenständige Subdisziplin etablieren konnte, fristet sie an deutschsprachigen Instituten eher ein Nischendasein. Dabei mangelt es auch nicht an Ethnologen, die empirisch fundierte Organisationsethnographien erstellen. Gleichzeitig gibt es eine wachsende Zahl von Ethnologen, die als Entwicklungsexperten und Unternehmensberater arbeiten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: thomas.huesken@unilu.ch Literatur • Gellner, David N/ Eric Hirsch (eds.) 2001, Inside Organizations. Anthropologists at Work. Oxford, New York. Berg. • Bierschenk, Thomas 2014, From the anthropology of development to the anthropology of global engineering. Zeitschrift für Ethnologie 139 (1): 73-98. 23 Religiöse Parallelgesellschaften oder Brücken in die Gesellschaft Dozent: Prof. Dr. phil Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Di, 13:15 - 15:00, ab 23.02.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar behandelt die Thematik, inwiefern ethnisch und religiös be- gründete Gemeinschaften von (zumeist) Immigrantengruppen soziale Formen gesellschaftlicher Absonderungen und damit sogenannte „Parallel- gesellschaften“ innerhalb einer pluralen Gesellschaft darstellen. Oder handelt sich es sich bei diesen Vergemeinschaftungsorten eher um Kontaktzonen, die Brücken in die Gesellschaft und Wege hin zu einer gesellschaftlichen Einübung und Teilhabe bilden? Dieser Frage wird das Seminar anhand von Literatur und praktischer Anschauung nachgehen. Kritisch zu fragen ist, was eine sogen. „Parallel- gesellschaft“ konstituiert und inwiefern diese tatsächlich so parallel und beziehungslos zur umgebenden Gesamtgesellschaft ist. Wann kam der Begriff der „Parallelgesellschaft“ im politischen Diskurs auf, wer benutzt ihn mit welchem Zweck und warum wird er von Kritikern als „Kampf- und Wer- tungsbegriff“ bezeichnet? Das Seminar wird religiöse und sprachlich- kulturelle Konzentrationen in der Schweiz, Europa und den USA behandeln und diese „Sinn-Orte“ (R. Orsi) dahingehend analysieren, inwiefern sie For- men gesellschaftlicher Desintegration oder gesellschaftlicher Eingliederung darstellen. Bestandteil des Seminars ist auch ein praktischer ‚Forschungsteil‘, in dem Teilnehmende selbständig solche Orte, Konzentrationen und sogenannte „Parallelgesellschaften“ erkunden und ihre Einsichten und Erfahrungen in das Seminar einbringen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: relsem@unilu.ch Literatur Nagel, Alexander-Kenneth (Hg.), Diesseits der Parallelgesellschaft. Neuere Studien zu religiösen Migrantengemeinden in Deutschland, Bielefeld 2012. Nagel, Alexander-Kenneth (Hg.), Religiöse Netzwerke. Die zivilgesellschaftlichen Potentiale religiöser Migrantengemeinden, Bielefeld 2015. Portes, Alejandro/Rumbeaut, Rubén G., Immigrant America, Berkeley, Los Angeles, 3. Aufl. 2006. Schiffauer, Werner, Parallelgesellschaften. Wie viel Wertekonsens braucht unsere Gesellschaft? Für eine kluge Politik der Differenz, Bielefeld 2008, 2. Aufl. 2011. 24 Forschungsseminar I: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse Dozenten: Prof. Dr. Bettina Heintz/Clemens Eisenmann, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Mi, 24.02.2016, 10:15 - 12:00 FRO, U1.308 Fr, 11.03.2016, 10:15 - 18:00, Sa, 12.03.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Fr, 20.05.2016, 10:15 - 18:00, Sa, 21.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar ist im Kontext der Interpretativen Soziologie und der qualitativen Sozialforschung verortet. Im Mittelpunkt stehen Ethnomethodologie und Eth- nographie. Das Methodenspektrum reicht von teilnehmender Beobachtung über Interviews bis hin zur Analyse sprachlicher und visueller Dokumente und Aufzeichnungen. Zum Grundinstrumentarium der Ethnographie gehört die Fähigkeit, genau hinzusehen, die Distanznahme gegenüber dem, was sich den Sinnen als selbstverständlich präsentiert, und das Vermögen, selbst die alltäglichsten und banalsten Dinge – das Verhalten in Bussen, eine SMS schreiben, Lift zu fahren, eine Frau zu sein oder in einer Bar ein Bier zu trinken – in ihrer Selbstverständlichkeit zu hinterfragen und sie zum Gegen- stand einer soziologischen Perspektivierung zu machen. Diese Fähigkeiten kann man sich nicht lesend aneignen, sondern muss sie praktisch einüben. Das Seminar ist deshalb als ein empirisches Forschungs- seminar angelegt, in dem sich die Studierenden anhand eigener kleiner For- schungsprojekte mit dem Instrumentarium der Ethnographie, ihren theoreti- schen und methodologischen Voraussetzungen sowie der Analyse von For- schungsdaten vertraut machen. Das Seminar richtet sich vor allem an Masterstudierende der Studien- gänge „SoCom“, „Soziologie“ und „Weltgesellschaft und Weltpolitik“. Es ist auf zwei Semester angelegt, das Forschungsseminar I kann aber auch einsemestrig besucht werden. Im Forschungsseminar I liegt der Schwerpunkt auf den Verfahren der Ethnographie, am Rande wird aber auch in die Videoanalyse eingeführt. Das Forschungsseminar II im HS 16 ermöglicht die Weiterführung der eigenen Forschungsprojekte und dient der Vertiefung und Erweiterung des Gelernten durch einen stärkeren Fokus auf Video- und Konversationsanalyse. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch / clemens.eisenmann@uni-seigen.de / marta.waser@unilu.ch Literatur Ajass, Ruth, Christian Meyer (Hg.) (2012), Sozialität in Slow Motion, Wiesbaden: Springer. Bergmann, Jörg (2000): „Ethnomethodologie“, in: Uwe Flick/Ernst v. Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt, S. 118-135. Breidenstein, G.; Hirschauer, S.; Kalthoff, H.; Nieswand, B. (2013): Ethnographie. Die Praxis der Feldforschung. Konstanz & München. Hirschauer, Stefan (1999), Die Praxis der Fremdheit und die Minimierung von Anwesenheit: Eine Fahrstuhlfahrt. Soziale Welt 50, S. 221–246. Silverman, David (2007): A Very Short, Fairly Interesting and Reasonably Cheap Book about Qualitative Research. London: SAGE Publications. 25 History in action? Wie funktioniert Popularisierung, Medialisierung und Vermittlung von Geschichte Dozent: PD Dr. phil. Michael Jucker Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Di15, 10.15 – 17.00, ab 01.03.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Geschichte findet überall statt und wird zu public history: An Mittelaltermärk- ten, in Museen, im Kino, an Sportveranstaltungen oder auch an Super- jubiläen wie zur Schlacht von Morgarten von 1315 oder zur Eroberung des Aargaus 1415; re-enactment ist im Schwange. Doch ist alles auch authentisch, historisch belegt und gut vermittelt? Dieses Masterseminar untersucht die Popularisierung von mittelalterlicher und vormoderner Geschichte in den unterschiedlichsten Medien und Reprä- sentationsformen. Ziel dabei ist es, Wandel und Rekonstruktionen von Geschichtsbildern und die Aufgaben von public history im Spannungsfeld von Laientum und akademischer Ausbildung zu untersuchen, Konzepte zu diskutieren und einzelne Veranstaltungsformen vor Ort zu analysieren. Darüber hinaus beschäftigt sich das Seminar mit theoretischen Texten zur Vermittlung von Geschichte und zu public history. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: michael.jucker@unil.ch 26 Soziale, kulturelle, und soziotechnische Dimensionen von Märkten Dozentin: Prof. Dr. Dr. h.c. Karin Knorr Cetina Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Mi, 24.02.2016, 12:15 - 13:00 FRO, 3.B48 Fr, 18.03.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 19.03.2016, 09:15 - 16:00, Fr, 22.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 23.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Was sind die kulturellen Dimensionen von Finanzmärkten und wirtschaft- lichem Handeln? Welche sozialen Variablen beeinflussen wirkliche Märkte und Marktaktivitäten? “Wenn du so smart bist, warum bist Du dann nicht reich? ist eine Frage, die Ökonomen in der Vergangenheit gestellt wurde. Warum ist es nicht so einfach, Geld in Finanzmärkten zu verdienen, wenn man weiss, was Ökonomen über Märkte, die Finanzwelt und die Wirtschaft wissen? Und warum haben wir die Finanzkrise von 2008 und 2009 nicht vorausgesehen? Vielleicht liegen einige Antworten auf solche Fragen darin versteckt, dass wirkliche Märkte komplexe kulturelle und finanzielle Institu- tionen sind, die ganz verschieden sind von der Produktionsseite der Wirt- schaft und von anderen Strukturformen wie formalen Organisationen. Dieser Kurs gibt eine Einführung in die sozialen, kulturellen und auch wissenschaftlichen und technischen Variablen die in ökonomischen Ver- halten und spezifisch in Finanzmärkten eine Rolle spielen. Wir werden uns auf die ‘New Economic Sociology’ beziehen, die sich in den späten 70'ger und frühen 80iger Jahren entwickelt hat, wir werden uns einige der wichtig- sten Beiträge zu dieser Literatur ansehen sowie darauf aufbauend neue Literatur heranziehen, die versucht Märkte und ihre Krisen als Handlungs- felder zu verstehen, in denen nicht nur ökonomisches vorgeht. Wir betrachten die historische und strukturelle Einbettung von Finanzhandeln und wirtschaftlichem Handeln, verschiedene Interpretationen und Kon- zeptualisierungen von Märkten und mit ihnen zusammenhängenden Gege- benheiten, verschiedene Verständnisse von Gruppen von Akteuren, und Variationen in der Organisation relevanten Verhaltens. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat / 4 Kontakt: knorr@uchicago.edu für Fragen der Organisation: martin.buehler@unilu.ch Literatur: siehe Kursprogramm auf OLAT 27 Religiöse Traditionen, kollektive Identitäten und staatliche Anerkennung von Religion im heutigen Europa Dozierende: Prof. Dr. Antonius Liedhegener/Anastas Odermatt, MA Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 17.02.2016 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Religionszugehörigkeit in Europa – das bedeutete im Gefolge der Kirchen- spaltungen und Reformation für Jahrhunderte die Frage nach einem eindeu- tigen Mitgliedschaftsverhältnis zu stellen. Unabhängig von der individuellen Religiosität der Einzelnen waren mit der Religionszugehörigkeit zugleich Gruppenzugehörigkeiten und Rollenerwartungen verbunden, die es einzu- halten galt. Religion war weithin ein Schicksal, das durch Geburt und Region vorge- zeichnet war. In der Regel bestimmte der Staat über die Religionszugehörig- keit seiner Einwohner. Modernisierung bedeutet in der Lebensführung der Individuen den Übergang vom Schicksal zur Wahl. Auch Religion wird in der Moderne grundsätzlich zu einem Wahlakt, der traditionale soziale Zugehörig- keiten zumindest fraglich werden lässt. Hochmodernen Gesellschaften wird attestiert, dass diese Wahl dem Einzelnen erlaubt, Religion nicht nur zu wählen, sondern auch sie in ihren Inhalten selbst neu zu komponieren. Aber stimmt dieses verbreitete Bild der wählbaren religiösen Identität für das gegenwärtige Europa? Ist nicht vielmehr gerade Religion zu einem neuen Identitätsmarker geworden, der Gruppen und Konflikte definiert? Das Seminar geht anhand ausgewählter europäischen Staaten der Frage nach der religiösen Zusammensetzung der entsprechenden Gesellschaften nach, thematisiert die Inhalte und Rolle religiöser Identitäten und nimmt die rechtlichen Bestimmungen zur Regelung von Religionszugehörigkeit und öffentlicher Anerkennung von Religionsgemeinschaften in den Blick. Methodisch werden Aggregatdatenanalysen und qualitative Ansätze kombiniert. Den Teilnehmenden stehen für ihre Untersuchungen auch die Daten der „Swiss Metadatabase of Religious Affiliation in Europe (SMRE)“ zur Verfügung. In die Benutzung dieser internetbasierten Datenbank wird eingeführt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. antonius.liedhegener@unilu.ch / anastas.odermatt@unilu.ch Literatur Cipriani, Roberto, Religion and Churches, in: Immerfall, Stefan/ Therborn, Göran (Hg.), Handbook of European Societies. Social Transformation in the 21st Century, New York 2010, 439-463. Kippenberg, Hans G./ Rüpke, Jörg/ Stuckrad, Kocku von (Hg.), Europäische Religionsgeschichte. Ein mehrfacher Pluralismus, 2 Bde., Göttingen 2009. Liedhegener, Antonius/ Odermatt, Anastas, Religionszugehörigkeit in Europa – empirisch. Die "Swiss Metadatabase of Religious Affiliation in Europe (SMRE)", in: Appel, Kurt/ Guanzini, Isabella/ Walser, Angelika (Hg.), Europa mit oder ohne Religion? Beiträge der Religionen zum gegenwärtigen und künftigen Europa (= Religion and Transformation in Contemporary European Society, Bd.8) Wien 2014, 121-169. Pollack, Detlef/ Rosta, Gregely, Religion in der Moderne. Ein internationaler Vergleich (= Religion und Moderne, Bd.1) Frankfurt - New York 2015. Woodhead, Linda, Five Concepts of Religion, in: International Review of Sociology 21(2011) 121-143. 28 World Society, Institutional Theory, and the Organized Actor Dozent: Prof. Dr. Dr. h.c. John W. Meyer Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Mo, 04.04.2016, 10:15 - 17:00 FRO, 3.A05 Mo, 02.05.2016, 10:15 - 17:00 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar will introduce students to sociological institutional theory – emphasizing the more phenomenological variants. It will especially focus on institutional theory and research on the rise and impact of “world society,” and the social construction of “organizations” and “actors.” We will discuss core papers in the field, covering substantive areas in which institutional theory has been used. Participants will present the readings, contribute to the discussions, and in the later meetings of the seminar present brief memos with research ideas. Those enrolled for 4 will prepare a paper developing a research proposal or reviewing the literature. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme ( Referat) / 4 Kontakt: meyer@stanford.edu Literatur Many readings are in Georg Kruecken and Gili Drori, eds., World Society: The Writings of John W. Meyer. Oxford, 2009. Other readings will be made available. Also available will be a 40+ page 2009 bibliography of sociological work on “world society” by Boli et al. In preparation, students should read the required readings for the first two days. (Additional suggested readings are not required.) 29 Neue Formen der Governance Dozentin: Dr. phil Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 23.02.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Der Begriff der Governance beinhaltet allgemein betrachtet die Art und Weise, wie kollektives Handeln in Politik, Gesellschaft oder auch Ökonomie reguliert, gesteuert und koordiniert wird. Gemäss einer engeren Definition umfasst der Governance Begriff insbesondere Veränderungen in der Herr- schaftspraxis moderner Staaten, neue Formen der internationalen Politik sowie der Wandel von Organisationsformen und Interorganisationsbeziehun- gen in der öffentlichen Verwaltung, in Verbänden, in Unternehmen, in Märkten und in Regionen. Im Seminar werden verschiedene theoretische Ansätze der Governance interdisziplinär diskutiert und anhand von Fallbeispielen verdeutlicht. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: eva.passarge@unilu.ch Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben. 30 Politik, konkurrenzierende Islaminterpretationen und Wandel im Iran Dozent: Dr. phil. Amir Sheikhzadegan Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 22.02.2016 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Modernisierung Irans wurde durch die bürgerliche Revolution von 1905 - 11 eingeleitet und von der Pahlavi-Dynastie mit autokratischen Mitteln durchgesetzt. Die Widersprüche des Transformationsprozesses erodierten allerdings die Legitimität des Regimes und schadeten dem Image der Moderne nachhaltig. So gelang es 1979 einer Gruppe ambitionierter Geistlicher, die Führung einer landesweiten Protestbewegung an sich zu reissen, die Monarchie zu stürzen und ein islamistisches Regime zu gründen. Vermochten die neuen Machthaber anfänglich, ihr Islam-Bild gegen andere Islaminterpretationen durchzusetzen, so sind sie seit den 1990er Jahren mit neuen Stimmen konfrontiert, welche die offizielle Lesung des Islam herausfordern. Vor diesem Hintergrund behandelt das Seminar die Wechselwirkung von sozialer Transformation, politischen Prozessen und konkurrierenden Islam- interpretationen schiitischer Gelehrten in Iran vor und nach der „islamischen Revolution“. Welche Dimensionen des sozialen Wandels führten zum Zerfall des Monarchie-Regimes? Wie konnte aus einer vorwiegend quietistischen schiitischen Theologie eine revolutionäre Ideologie konstruiert werden? Wie gelang es den Geistlichen, eine demokratische Revolution zur Errichtung einer repressiven Theokratie zu instrumentalisieren? Welche Rolle spielte dabei die Doktrin des Welayat-e Faqih? Was führte in den 1990er Jahren zur politischen Öffnung? Welche gesellschaftlichen Dynamiken spielten dabei eine Rolle? Welche neuen Islaminterpretationen sind seither entstanden und wie sind sie wissenssoziologisch zu erklären? Diese und ähnliche Fragen werden von den Seminar-Teilnehmenden individuell, aber auch in Gruppen, bearbeitet. Interessenten dürfen auch zu einem Thema ihrer Wahl eine Seminararbeit verfassen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: asheikhzadagan@doz.unilu.ch Literatur Amirpur, K. (2009). Unterwegs zu einem anderen Islam: Texte iranischer Denker Hasan Yusefi Eshkevari, Mohsen Kadivar, Mohammad Mojtahed Shabestari, Freiburg, Br.: Herder Gronke, M. (2003). Geschichte Irans: von der Islamisierung bis zur Gegenwart (Vol. 2321). München: CH Beck. Jahanbakhsh, F. (2001). Islam, democracy and religious modernism in Iran (1953-2000): from Bazargan to Soroush, Boston: Brill. Keddie, N. R., & Richard, Y. (2006). Modern Iran: roots and results of revolution. Yale University Press. Ourghi, Mariella (2005). Shiite criticism of the welayat-e faqih, Asiatische Studien, 59, 831-44. 31 Geschichte der Statistik Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 24.02.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zahlen und Statistiken sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Aber wie kommen sie zustande? Wer sammelt sie? Und welche Macht ist mit ihnen verbunden? Das Seminar blickt auf die Entstehung der Statistik im ausgehenden 18. Jahrhundert, die zunächst weitgehend ohne Zahlen auskam. Weitere Themen sind die Statistiken zur „Sozialen Frage“ um 1900, die Entstehung nationaler Statistikämter, und internationale Organisationen, die seit 1945 sehr viele Statistiken und Zahlen zur ganzen Welt generiert haben. Es geht um die Institutionengeschichte, die Wissensgeschichte und vor allem um Macht. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Literatur Desrosières, Alain: Die Politik der grossen Zahlen. Eine Geschichte der statistischen Denkweise, Berlin 2005. 32 Protest in der Weltgesellschaft Dozent: Dr. des. Luca Tratschin Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 24.02.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Spätestens seit den öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten der globalisierungs- kritischen Bewegung ist klar geworden, dass transnationale Proteste ein prominentes Phänomen der Gegenwartsgesellschaft darstellen. Besonders in den letzten Jahren wurde dies noch einmal deutlicher mit dem als „arabischer Frühling“ bezeichneten Protestzyklus sowie mit den Indigna- dos und der Occupy-Bewegung. Diese Beispiele sollten aber nicht zum Schluss führen, dass die seit dem Ende des Kalten Krieges beobachtbaren Proteste mit weltweitem Bezugs- horizont ein Novum darstellen würden. Schon im 19. Jahrhundert und Mitte des 20. Jahrhunderts lassen sich transnationale Proteste und soziale Bewe- gungen beobachten. Man kann mit einiger Berechtigung davon sprechen, dass Protest ein normales Phänomen der Weltgesellschaft darstellt. In diesem Seminar dienen theoretische Angebote zum Verständnis sozialer Bewegungen sowie Studien, die sich mit globalen Aspekten sozialer Bewe- gungen auseinandersetzen, als Ausgangspunkt zur Entwicklung eigener Fragestellungen. Besonders interessiert hierbei die Doppelleistung der Her- stellung und Darstellung von Globalität durch soziale Bewegungen. Gleichermassen sollen auch die sozialen und technischen Voraussetzungen für die Ausbildung globaler Protestzyklen diskutiert werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: luca.tratschin@unilu.ch Literaturauszug Ayres, Jeffrey M. (2004), Framing Collective Action Against Neoliberalism: The Case of the „Anti- Globalization“ Movement, in: Journal of World-Systems Research 10(1): 11-34. Baringhorst, Sigrid (2009), Politischer Protest im Netz – Möglichkeiten und Grenzen der Mobilisierung transnationaler Öffentlichkeiten im Zeichen digitaler Kommunikation, in: Frank Marcinkowski, Barbara Pfetsch (Hg.), Politik in der Mediendemo-kratie, Wiesbaden: VS. Bob, Clifford (2005), The Marketing of Rebellion. Insurgents, Media, and International Activism, Cambridge: Cambridge University Press. Gerbaudo, Paolo (2013), Protest Diffusion and Cultural Resonance in the 2011 Protest Wave, in: The International Spectator. Italian Journal of International Affairs 48(4): 86-101. Herkenrath, Mark (2011), Die Globalisierung der sozialen Bewegungen. Transnationale Zivilgesellschaft und die Suche nach einer gerechten Weltordnung, Wiesbaden: VS. Holzer, Boris (2007), Framing the Corporation: Royal Dutch/Shell and Human Right Woes in Nigeria, in: Journal of Cons umer Policy 30: 281-301. Juris, Jeffrey S. (2012), Reflections on #Occupy Everywhere: Social Media, Public Space, and Emerging Logics of Aggregation, in: American Ethnologist 39(2): 259-279. Keck, Margareth E.; Sikkink, Kathryn (1998), Activists Beyond Borders, Ithaca/London: Cornell University Press. McAdam, Doug; Rucht, Dieter (1993), The Cross-National Diffusion of Movement Ideas, in: Annals of the American Academy of Political and Social Science 528: 56-74. Strang, David; Soule, Sarah A. (1998), Diffusion in Organizations and Social Movements: From Hybrid Corn to Poison Pills, in: Annual Review of Sociology 24: 265-290. 33 Geschlecht und Weltgesellschaft Dozentin: Prof. Dr. Theresa Wobbe Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Di, 23.02.2016, 12:15 - 15:00 FRO, HS 12 Fr, 04.03.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 05.03.2016, 09:15 - 16:00, Fr, 08.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 09.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar beschäftigt sich mit »Geschlecht« als relevanter politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Unterscheidung in der Weltgesellschaft. Auf die Prominenz dieser Unterscheidung verweist z.B. das Gleichberechtigungsprinzip das seit dem späten 20. Jahrhundert zum weltkulturellen Kanon gehört. Leitende Fragen des Seminars sind, welche sozialen Voraussetzungen es für diese Globalisierung braucht, welche Formen die globale Institutionalisierung des »Geschlechts« annimmt und welche Mechanismen dabei wirksam werden. Diese Fragen werden in zwei Schritten behandelt. 1. Block: Erschließung des analytischen Instrumentariums Neo- Institutionalismus und Systemtheorie. Voraussetzungen für die globale Beobachtung des »Geschlechts«: Dekolonisierung und weltweite Verbreitung des Nationalstaats nach 1945. Empirische Studien: Entdeckung von Frauen als Ressource im Entwicklungsprozess und als Individuen. 2. Block: Kategorisierung und Vergleich als Mechanismen der Globalisierung. Empirische Studien und laufendes Forschungsprojekt: Das Labour Force Konzept der »International Labour Organization« (ILO) nach 1945 als Instrument zur Vergleichbarkeit der Arbeitsproduktivität männlicher und weiblicher Personen; die Weltfrauendekade der UN (1975-1985) als Forum globaler Kategorisierung und der Neuinterpretation von Frauenrechten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: twobbe@uni-potsdam.de Literatur • Berkovitch, Nitza, 1999: The Emergence and Transformation of the International Women's Movement, in: John Boli/George M. Thomas (Hg.), Constructing World Culture. International Nongovernmental Organizations since 1875, Stanford/CA: Stanford University Press: S. 100-126. • Greve, Jens/Bettina Heintz, 2005: Die „Entdeckung“ der Weltgesellschaft. Entstehung und Grenzen der Weltgesellschaftstheorie, in: Heintz, Bettina/Richard Münch/Hartmann Tyrell (Hg.), Weltgesellschaft, Stuttgart: Lucius & Lucius, S. 89-119. • Heintz,Bettina /Müller, Dagmar/Schiener, Heike, 2006: Menschenrechte im Kontext der Weltgesellschaft. Die weltgesellschaftliche Institutionalisierung von Frauenrechten und ihre Umsetzung in Deutschland, der Schweiz und Marokko, in: Zeitschrift für Soziologie 35 (6), S.424-448. • Zinsser, Judith, 2002: From Mexico to Kopenhagen to Nairobi: The United Nations Decade for Women, in: Journal of World History 13, S.139-168. • Wobbe, Theresa, 2000: Weltgesellschaft, Bielefeld: transcript. 34 Modul Weltpolitik Welt, Gesellschafts- und Menschenbilder. Grundlagen politikwissenschaftli- cher Analysen (Handlungs-, Kommunikations- und Institutionstheorien) Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00 , ab 23.02.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Wie kann man politische Entscheidungen, wie z.B. die Wahl eines Bundes- rates im Parlament oder das Verhalten der Schweizer Regierung in interna- tionalen Verhandlungen verstehen und erklären? In der Politikwissenschaft basieren Interpretationen und Erklärungen üblicherweise auf einer Hand- lungs- oder Kommunikatsionstheorie und den entsprechenden strukturellen Rahmenbedingungen, die das Handeln der Akteure beeinflussen. Bei den Handlungs- und Kommunikationstheorien greift die Politikwissen- schaft auf die beiden klassischen Menschenbilder der Sozialwissenschaften, den homo oeconomicus und den homo sociologicus zurück. Der homo oeconomicus versucht, durch strategisches Handeln seine Interessen umzu- setzen, der homo sociologicus folgt dagegen den Normen, die er infolge seiner Rolle und/oder seiner Identität als angemessen empfindet. Aus der Philosophie, der Psychologie sowie den Kultur- und Kommunikationswissen- schaften wurden weitere handlungstheoretische Modelle entwickelt, die in einer durch Information und Kommunikation gekennzeichneten Gesellschaft Relevanz besitzen, so z.B. das verständigungsorientierte Handeln, das rhetorische Handeln, das emotionale, das kreative und das symbolische Handeln. Bei diesen verschiedenen Handlungs- oder Kommunikationstheorien sind jeweils typische Strukturen relevant, welche, wenn sie eine gewisse zeitliche Stabilität besitzen, in den Sozialwissenschaften als Institutionen bezeichnet werden. Für den homo oeconomicus sind das formale Organisations- und Entscheidungsregeln, für den homo sociologicus z.B. Traditionen oder Routinen, während bei den anderen Theorien kommunikative Strukturen wie Konventionen, Leitbilder oder hegemoniale Diskurse im Vordergrund stehen. Insgesamt sind die Vorstellungen darüber, wie (politische) Akteure handeln und welche Strukturen/Institutionen sie dabei anleiten, stark von Weltbildern (Ontologien/Ideologien) und Gesellschaftsbildern (wie ist die Gesellschaft aufgebaut und was hält sie zusammen?) abhängig. Die Veranstaltung ist zweistufig aufgebaut. Zuerst werden die verschiedenen Handlung- und Kommunikationstheorien und die dahinter stehenden Welt-, Gesellschafts- und Menschbilder dargestellt und verglichen. Im zweiten Teil wird dann gezeigt, wie man mit entsprechenden Institutionentheorien politische Prozesse und Ergebnisse verstehen und analysieren kann und wie man politische Steuerungs- und Governanceformen interpretieren und konzipieren kann. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zugänglich gemacht Literatur Blatter, J. (2007): Governance – Theoretische Formen und historische Transformationen. Baden- Baden: Nomos Etzrodt, Ch. (2003): Sozialwissenschaftliche Handlungstheorien. Eine Einführung. Konstanz: UVK 35 Current Issues in Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: Mo, 22.02.2016, 10:15 - 12:00, Mo, 29.02.2016, 10:15 - 12:00 FRO, 4.B54 Wöchentlich Mo, 10:15 - 12:00, ab 18.04.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung (Workshop) Inhalt: This workshop focuses on current issues in human rights law. These may include, inter alia, rights of indigenous minorities, reproductive rights, enforced disappearances, migration etc. The class will be held in two parts. During the first part of the semester students will work in groups (4 students) and prepare presentations and papers on the chosen topics. After a first organisational meeting at the beginning of the semester there will be no weekly class meetings but rather individual guidance sessions with Prof. Martina Caroni and her team for the groups. During the second part of the semester there will be weekly meetings for the group presentations and discussion of the issues presented. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die philosophische Dimension des Rechts und grundlegende Kenntnisse der rechtsphilosophischen Entwicklung erhalten. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international human rights law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Grade based on class participation (1/3), presentation and conduction of discussion (1/3) and the paper (1/3) / 6 Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch 36 International Humanitarian Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00 , ab 22.02.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Despite the fact that the UN Charter prohibits the use of force, armed con- flicts remain a reality in today's world. The special legal regime for situations of armed conflicts is provided by International Humanitarian Law (IHL). IHL neither addresses the reasons of nor the possible legal justifications of armed conflicts; instead it focuses on the protection of the victims of warfare. IHL aims at mitigating the effects of armed conflicts by constraining the means and methods of warfare and by obliging all parties of a conflict to protect persons not engaged in hostilities, mainly civilians and soldiers out of combat. Humanitarian law therefore aims at limiting harm caused by wars, thereby accepting the existence of armed conflict in today’s world. The course offers an introduction to IHL, its development, legal bases and challenges. It focuses on the two branches of international humanitarian law, the law of Geneva (protection of victims) and the law of The Hague (means of warfare), the rules governing international and non-international armed conflicts as well as the implementation of those legal norms. These issues will be discussed and analyzed in the light of current developments, recent events and challenges to IHL. In addition, guest lecturers will deliver insights on practical issues of humanitarian law. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of Public International Law and Human Rights Law is recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The examination type (oral or written) will be announced at the beginning of the semester / 6 Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Literatur Essential teaching materials • The Course Reader „International Humanitarian Law“; • Copies of the four Geneva Conventions and the three Additional Protocols to the Geneva Conventions. These can be ordered for free from the International Committee of the Red Cross (www.icrc.org). Further Reading Further reading can be done on the basis of any book on International Humanitarian Law. 37 International Migration Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: As a result of globalization of labour markets, demographic pressures in sending and receiving States, environmental disasters, political changes in sending States etc. international migration is a topic of ever-increasing interest and relevance. The course focuses on the international legal framework that regulates the flow of people across international borders as regular or irregular migrants including the rights and responsibilities of States as they pertain to international migration and the protection of human rights of migrants. Topics will include: Contemporary patterns of international migration; Nationality and statelessness; Regulation of entry and exit of persons; Refugees and asylum seekers; International labour migration, international labour law and protection of non-nationals; International Human Rights of Migrants; Trafficking in persons and smuggling of migrants; International, regional and bilateral migration processes; Emerging migrations issues. Students are able to indentify, analyze and assess issues relating to international migration. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of public international law, human rights law and/or migration law would be an asset. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The examination type (oral, written or paper) will be announced at the beginning of the semester / 6 Kontakt: Material: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Will be announced in due course 38 International Capital Markets Dozent: Mark Brewer, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Privatrecht Termine: Mo, 21.03.2016, 09:15 - 18:00 FRO, HS 8 Di, 22.03.2016, 09:15 - 18:00 FRO, HS 13 Mi, 23.03.2016, 09:15 - 17:00 FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Through an interactive approach with small group discussions and lively debates, the course will provide a real-world understanding of the international capital markets that play an indispensable role in global commerce and politics. This course will critically examine the international capital markets, the way they function, and their impact on the international community. Specifically, the course will explore various means of raising capital, with an emphasis on international debt and equity markets and how these markets affect the world in which we live. In addition, the course will address the financial regulatory regimes in key markets around the world outside Switzerland, paying particular attention to the U.S., the U.K. and the European Union. Further, the course will consider the future of the international capital markets in light of recent global financial crisises and efforts to restore confidence in the markets. Finally, the course will provide an excellent opportunity for all students interested in international finance, commerce, and law to explore the most important issues in these areas while improving their English in a dynamic and interesting atmosphere. The course does not require any particular prior knowledge and is open to all students. Additionally, students who have taken Finanzmarktrecht may find the course particularly interesting since it focuses on the international aspects of the capital markets (while Finanzmarktrecht focuses on legal and economic issues of finance in the Swiss markets and Swiss regulation in particular). The aim of this one semester Master course is to provide a solid introduction to the international capital markets, to foster an understanding of how the international financial markets are regulated outside Switzerland, and to help students improve their English skills. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Hinweise: RF: Written assignment and oral presentation / 6 The deadline for registration is Monday, January 25, 2016. The deadline for submission of the written assignment is 18:00 on 20 March 2016. Students will be evaluated on their written research assignments as well as oral presentations during the block course. There will be an introductory session in room HS11 on 11 December 2015, 10.15 am. Exchange students (or other students) who wish to take the course and are not able to attend the introductory session should contact Prof. Brewer as soon as possible at mark.brewer@doz.unilu.ch Literatur STEPHEN VALDEZ AND PHILIP MOLYNEUX, An Introduction to Global Financial Markets (7th ed. 2012). Further Literature: Regular reading of the Financial Times or other international financial press.Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); 39 Climate Change and Energy Law Dozentin: Ass.-Prof. Dr. iur. Anja Hentschel Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00 , ab 24.02.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Climate change is one of the greatest challenges of our generation. Because the energy section is a major emitter of greenhouse gases, climate change is mainly caused by energy production and consumption. Climate change, CO2 reduction and the finiteness of fossil fuels require a transfor- mation of the current energy systems and energy supply. This course will provide insights into the relevant international and European legal instruments addressing climate change and the transformation of energy systems, especially the use of renewable energies and energy efficiency. Also the Swiss position within Europe is taken into account. • to understand key concepts of climate Change and energy law • to know important international and European instruments addressing climate change, renewable energies and energy efficiency • to get an idea of how the battle against climate change and the transformation of energy systems cooperate Voraussetzungen: Umfang: Knowledge of public law, basic knowledge of international and European law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: alexandra.bircher@unilu.ch Literatur: Reader Further Literature: RAPHAEL J HEFFRON, Energy Law: an Introduction, 2015. 40 Geschichte der Politischen Philosophie Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 23.02.2016 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: In dieser Vorlesung werden wichtige "Klassiker" der politischen Philosophie und einige ihrer zentralen Thesen und Themen vorgestellt, unter anderem Platon (Politeia), Aristoteles (Politik), Hobbes (Leviathan), Locke (Zweite Abhandlung über die Regierung), Rousseau (Der Gesellschaftsvertrag), Kant (Zum ewigen Frieden). Eine Kenntnis der Texte wird nicht vorausgesetzt. Die Themen reichen von der Frage, wie eine gerechte Gesellschaft aussieht (Platon), zur Frage, warum es überhaupt Gesellschaft geben muss (Hobbes, Rousseau) bis zur Frage, welche Rechte in dieser Gesellschaft gelten sollen (Locke, Kant). Abschliessend sollen einige der Themen auf aktuelle Debatten bezogen werden. Wie sieht z.B. eine Hobbessche Position in der Gegenwart aus? Was bedeutet Gerechtigkeit in neueren Theorien? Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Literature Als hilfreiche Einführung in die neuzeitliche politische Philosophie dient: John Rawls, Geschichte der politischen Philosophie, Frankfurt/M. 2008. 41 Geschichte von Rechtsstaat und Sozialstaat Dozent: PD Dr. iur. Thomas Henne Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich, Mi, 08.15 - 10.00, ab 24.02.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unser heutiges Verständnis von Rechts- und Sozialstaat ist wesentlich durch deren Geschichte geprägt. Ein vertieftes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit setzt daher das Wissen um deren Entstehung voraus. Die Veranstaltung liefert daher einen Überblick zur Geschichte des formellen und materiellen Rechtsstaats. Die Entstehung von Sozialstaatlichkeit wird unter anderem im Kontext von Sozialversicherungen und Umgestaltungen des Arbeitsrechts analysiert. Dabei steht die Entwicklung in der Schweiz und in Deutschland im Vordergrund. Die Studierenden sollen die Funktion des Rechts in totalitären Systemen verstehen. Historische Vertiefung von zwei wesentlichen Strukturmerkmalen des schweizerischen Rechts Voraussetzungen: Umfang: Interesse an Grundlagenfächern 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: thomas.henne@unilu.ch Material wird auf OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Unentbehrlich sind die vorab verteilten Quellentexte, die bis zur ersten Vorlesungsstunde einmal gründlich zu lesen sind. Weiteres Material wird vorlesungsbegleitend per OLAT versandt. Für die weitere Vertiefung der Vorlesungsthemen können nach Bedarf folgende, in der Rechtsbibliothek vorhandene Werke konsultiert werden: • MICHAEL STOLLEIS, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 2 (1992), Bd. 3 (1999), Bd. 4 (2012); • FRANZ WIEACKER, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Aufl., Göttingen 1967; • PAOLO GROSSI, Das Recht in der europäischen Geschichte, München 2010; • UWE WESEL, Geschichte des Rechts in Europa. Von den Griechen bis zum Vertrag von Lissabon, München 2010; • KARL KROESCHELL, Deutsche Rechtsgeschichte, 3 Bände, Opladen 1999-2008; • MARCEL SENN U.A., Rechtsgeschichte auf kulturgeschichtlicher Grundlage, 3. Auflage 2012; • Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte (= HRG), 1. Aufl.: 6 Bände; 2. Aufl., z.Zt. 2 Bände erschienen. 42 Europäisches Wirtschaftsrecht (inkl. Bilaterale Abkommen) Dozentin: Ass.-Prof. Dr. iur. Anja Hentschel Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mi, 08.15 - 10.00, ab 24.02.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: In Fortführung der Vorlesung Europarecht (Grundlagen) widmet sich die Veranstaltung zum einen dem Wirtschaftsrecht der Europäischen Union und zum anderen den wirtschaftlich ausgerichteten Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Die Vorlesung umfasst eine eingehende Analyse ausgewählter Grundfreiheiten des AEU-Vertrages und vergleicht diese mit den Regelungen in den Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Ferner werden die Grundzüge des EU-Beihilfenrechts behandelt. Das EU-Wirtschaftsrecht ist für die Schweiz von erheblicher Bedeutung, da die EU als wesentlicher Handelspartner der Schweiz in erheblichem Maße auf das Schweizer Recht Einfluss nimmt. • die Vermittlung grundlegender Kenntnisse des EU-Wirtschaftsrechts und möglicher Implikationen für Wettbewerber aus der Schweiz, ein besseres Verständnis des Kernbereiches des EU-Vertrages und der Bedeutung der Kommission im EU-Wirtschaftsverwaltungsverfahren; die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die wirtschaftlichen Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz eine Vertiefung der allgemeinen Kenntnisse im Europarecht; ein rechtsoziologisches/politikwissenschaftliches Verständnis der Funktionsweise des EU-Wirtschaftsrechts mit dem Wechselspiel der Kompetenzverteilungen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU; Vermittlung grundlegender methodischer Fähigkeiten; praxisnahe Ausbildung; • Spass an der juristischen Argumentation. Voraussetzungen: Umfang: Empfohlen ist die erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung Europarecht (Grundlagen). Unbedingt erforderlich sind Engagement und Freude an der juristischen Argumentation. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: anja.hentscheln@unilu.ch Texte werden am Anfagn der Veranstaltung an-, bzw. ausgegeben. Literatur die Rechtstexte (alle im Internet kostenlos erhältlich): • AEU- und EU-Vertrag; • Charta der Grundrechte der Europäischen Union; • Sekundärrecht nach Hinweis im Reader oder in der Vorlesung; sowie ein allgemeines Lehrbuch zum Europarecht, das alle Grundfreiheiten beschreibt (Auswahl wird im Reader angegeben). 43 Vergleichende Regionale Integration Dozentin: Dr. Sabine Jenni Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 24.02.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Regionale Integration als freiwilliger, dauerhafter und institutionalisierter Zusammenschluss von Staaten mit regional begrenzter Reichweite ist ein relativ neues politisches Phänomen. Ziel dieser Zusammenschlüsse ist die funktionale Zusammenarbeit in einem oder mehreren Politikfeldern sowie die Friedenssicherung. Der Umfang der betroffenen Politikfelder, vor allem aber die institutionelle Tiefe der Integration und der Grad an Übertragung von Souveränität an supranationale Organe unterscheidet sich stark zwischen den verschiedenen Zusammenschlüssen. Referenzpunkt der Vorlesung bildet die Europäische Union als fortgeschrittenste Form der regionalen Integration. Mit Blick auf ihre Geschichte, Institutionen und Policies werden die wichtigsten Theorien regionaler Integration vorgestellt. Auf dieser Basis werfen wir dann einen vergleichenden Blick auf andere regionale Zusam- menschlüsse in Asien, Amerika, Afrika und im arabischen Raum. Neben der intensiven empirischen und analytischen Auseinandersetzung mit unter- schiedlichen Modellen regionaler Integration widmet sich die Vorlesung der Frage, ob das Phänomen der regionalen Integration eher als Baustein oder Stolperstein für die Herausbildung globaler Ordnungsstrukturen angesehen werden kann. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: sabine.jenni@eup.gess.ethz.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Lindberg, L. N., Scheingold, S.A. (Eds.) (1971). Regional Integration: Theory and Research, Harvard University Press Duina, F. (2006). Varieties of Regional Integration: The EU, NAFTA and Mercosur. Journal of European Integration, 28(3), 247 - 275. Farrell, M., Hettne, B & L. Van Langenhove (Eds.) (2005). The Politics of Global Regionalism. Theory and Practice. London and New York: Pluto Press. Warleigh-Lack, A. (2006). Towards a Conceptual Framework for regionalisation: Bridging 'new regionalism' and 'integration theory'. Review of International Political Economy, 13(5), 750-771. Laursen, F. (Hrsg.) (2003), Comparative Regional Integration: Theoretical Perspectives, Ashgate Mattli, W.(1999), The Logic of Regional Integration: Europe and Beyond, Cambridge UP Telo, M. and, Joffe, G., (Eds.) (2001). European Union and New Regionalism: Europe and Globalization in Comparative Perspective, Ashgate 44 Analyse der Gesamtwirtschaft Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 01.03.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Ziel der Vorlesung ist die Vermittlung der wichtigsten makroökonomischen Grundlagen. Behandelt werden sowohl langfristige Phänomene wie Wachstum, Sparen, Investieren, Finanzierung und Finanzsystem, natürliche Arbeitslosigkeit, die Bedeutung des Geldes, die Rolle der Zentralbanken, Geldmengenwachstum und Inflation sowie Aussenhandel, als auch kurzfristige Konjunkturphänomene wie Änderungen der aggregierten Nachfrage und des aggregierten Angebots, der Einfluss von Geld- und Fiskalpolitik, der kurzfristige Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Inflation sowie politische Konjunkturzyklen. Besonders hervorgehoben werden die Rolle von Institutionen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftspolitische Aspekte. In allen Bereichen wird der Bezug zu Aktualität hergestellt, der die Studierenden befähigen soll, zukünftig wichtige aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen selbstständig zu analysieren und zu interpretieren. • Die Studierenden kennen die wichtigsten makroökonomischen Grundlagen. • Die Studierenden kennen die Bedeutung von Institutionen für die wirtschaftliche Entwicklung und verstehen die Wirkung der wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrumente. • Die Studierenden können mittels der erlernten Grundlagen aktuelle Entwicklungen analysieren und interpretieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: simon.luechinger@unilu.ch Literatur: Mankiw, N. Gregory (2014). Principles of Economics, 7th edition. Stamford: Cengage Learning.. 45 Energieökonomie Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 01.03.2016 FRO,4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Energiemärkte gehören zu den wichtigsten Einzelmärkten einer Volkswirtschaft. Gleichzeitig weisen die darauf gehandelten Güter besondere Eigenschaften auf, die es bei einer ökonomischen Analyse zu berücksichtigen gilt. Die Vorlesung behandelt zentrale Aspekte der Energienachfrage und widmet sich dem Angebot und Märkte der wichtigsten Energieträger. Ziel der Vorlesung ist es, den Studierenden einen Überblick über zentrale Themen des Bereichs Energieökonomie zu liefern und sie zu befähigen, eine eigenständige Beurteilung wichtiger gegenwärtiger Entwicklungen wie der Energiestrategie 2050 des Bundes oder des Erdölpreiszerfalls zu erlangen. • Die Studierenden kennen zentrale Aspekte im Zusammenhang mit der Energienachfrage, Eigenschaften der wichtigsten Energieträger und die Implikationen für die entsprechenden Energiemärkte. • Die Studierenden können verschiedene politische Interventionen in die Energiemärkte beurteilen und kennen die grundlegenden Fakten, die für eine Einschätzung gegenwärtiger und zukünftiger Entwicklungen notwendig sind. Voraussetzungen: Umfang: Mikroökonomische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: oeksem@unilu.ch Literatur Erdman, Georg & Peter Zweifel (2008). Energieökonomik.Theorie und Anwendungen. Berlin: Springer. 46 Europäische Geschichte der Neuzeit (4): Staat und Politik Dozent: Prof. Dr. phil. Jon Mathieu Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00, ab 24.02.2016 FRO, HS 5 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die politische Raumbildung im neuzeitlichen Europa lässt sich als Konzen- trationsprozess verstehen: Um 1500 gab es etwa zweihundert unabhängige staatliche oder staatsähnliche Gebilde – kurz vor 1900 zählte man noch deren dreissig. Die zunehmende technologische und soziale Vernetzung des Kontinents bildete einen Hintergrund für die Konzentration, führte aber nicht gradlinig zu grösseren Einheiten, sondern bewirkte immer wieder Absonde- rungs- und Abstossungsbewegungen. Im 16. Jahrhundert spielte die neue Art der Kriegsführung zwischen rivalisie- renden Herrschern eine wichtige Rolle für die regionale Konsolidierung und Staatsbildung. Im 19. Jahrhundert trug die Eisenbahn mit ihrer weitflächigen „kosmopolitischen“ Infrastruktur zur Entstehung des modernen Nationalis- mus bei. Wie kann man diese Dialektik von Integration und Isolation genauer fassen und erklären? Lassen sich dabei während der Neuzeit verschiedene Phasen beobachten? Was trägt der Begriff der „Konfliktgemeinschaft“ zu unserem Verständnis bei? Die Vorlesung ist Teil eines mehrsemestrigen Zyklus, der eine problemorientierte Übersicht zur europäischen Geschichte vermitteln soll. Seine Teile sind in sich geschlossen und können auch einzeln belegt werden. Anregungen vermittelt uns die neue Buchreihe Making Europe (bei Palgrave Macmillan, 2013-2015). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: jon.mathieu@iunilu.ch 47 Allgemeines Staatsrecht Dozent: Ass.-Prof. Dr. iur. Klaus Mathis Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 13.15 - 15.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Das Staatsrecht im Bachelor-Studium ist schwergewichtig auf die Vermitt- lung des geltenden positiven Rechts ausgerichtet. Grundlegende Fragen des Staatsrechts können dabei meist nur angeschnitten werden. Diese Lehrveranstaltung bietet die Gelegenheit, solche Themen eingehender zu behandeln. Es geht in dieser Vorlesung deshalb nicht nur um das blosse Vermitteln von Wissen; den Studierenden soll vielmehr auch die Möglichkeit geboten wer- den, über grundlegende Fragen und aktuelle Probleme des Staatsrechts nachzudenken und ihre Überlegungen argumentativ in die Diskussion einzubringen. In der Vorlesung werden die folgenden neun Themen behandelt: 1. Menschenwürde und Rechtsstaat 2. Demokratie und Rechtsstaat 3. Gemeinwohl und Rechtsstaat 4. Die absolute Geltung des Folterverbots 5. Die Diskussion um den Abschuss ziviler Flugzeuge 6. Widerstandsrecht und ziviler Ungehorsam 7. Die anarchistische Kritik an Staat, Recht und Herrschaft 8. Die Radbruch’sche Formel und die Mauerschützenprozesse 9. Die Frage der Universalität der Menschenrechte Die Studierenden werden mit den grundlegenden Konzepten der Staatsrechtslehre vertraut gemacht und sind in der Lage, zu kontroversen staatsrechtlichen Themen kompetent Stellung zu nehmen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht I und II 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: klaus.mathis@unilu.ch Literatur Reader; ergänzende Literatur wird in der Vorlesung bekannt gegeben. 48 Law and Economics Dozierende: Ass.-Prof. Dr. iur. Kalsu Mahtis / weitere Referenten Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Grundlagenfächer Termine: Zurich: 08./09.03.; 15./16.03.; 22./23.03.2016, 16:15-17:45 Lucerne, 15.04.2016, 08:45-18:00 / 16.04.2016, 09:00-11:30 Zurich: 19./20.04.; 03./04.05.; 17./18.05.2016, 16:15-17:45 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: In dieser Veranstaltung stellen internationale Wissenschaftler im Bereich Law & Economics ihre Forschungsergebnisse vor. Die Working Papers werden durch die Teilnehmenden kritisch diskutiert und kommentiert. In this course international scholars in the field of Law & Economics present their research findings. The participants critically discuss the working papers and comment on them. Die Studierenden setzen sich kritisch mit wissenschaftlichen Referaten und Working Papers im Bereich Law and Economics auseinander. Students have a critical look at scientific lectures and working papers in the field of Law and Economics. Voraussetzungen: Sprache: Attendance of the course „Rechtsökonomie“ (in the spring semester 2014 or in parallel in the spring semester 2015) or good knowledge of economics Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: graded essay / 5 Kontakt. Hinweise: klaus.mathis@unilu.ch In order to receive the credits for this course, students must fulfil a mandatory attendance requirement of at least 10 lectures (held in Lucerne and/or Zurich), as well as write an 8-10 page essay in either German (5 Credits) or English (6 Credits) on the topic of one of the presented papers. It is possible to attend all of the lectures held in Lucerne at the conference „Environmental Law and Economics“ which takes place on the 15-16 April 2016 (see conference programme). The essay can be on any of the papers presented at the conference in Lucerne or upon agreement also on a paper presented in Zurich. The essay must be submitted electronically and, additionaly, as a signed hardcopy by 31 May 2016 and will be graded. 49 Rechtsökonomie Dozent: Ass.-Prof. Dr. iur. Klaus Mathis Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Ökonomische Analyse des Rechts und ähnliche Forschungsrichtungen – zusammengefasst als „Law and Economics“ – haben in den USA einen sehr hohen Stellenwert in der juristischen Ausbildung. Seit Längerem findet in Europa eine Rezeption dieser Methoden statt. In dieser Vorlesung soll deshalb den Studierenden die Möglichkeit geboten werden, diese neue Disziplin kennen zu lernen. Bei der ökonomischen Rechtsanalyse werden die Folgen rechtlicher Regelungen einerseits ermittelt (positiver Teil) und andererseits unter dem Gesichtspunkt der Effizienz bewertet (normativer Teil). Nach der Vermittlung der wichtigsten Analysemethoden und -konzepte werden Anwendungen aus den verschiedenen Rechtsgebieten (Privatrecht, Strafrecht und öffentliches Recht) besprochen. Schliesslich werden nebst den Möglichkeiten auch die Grenzen der ökonomischen Rechtsanalyse diskutiert. Dabei werden sowohl die philosophischen Grundlagen der ökonomischen Betrachtungsweise des Rechts als auch deren Verträglichkeit mit der schweizerischen Rechtsordnung kritisch beleuchtet. In der Vorlesung werden die folgenden zehn Themen behandelt: 1. Analysemethoden und Konzepte 2. Effizienzkriterien und Folgenorientierung 3. Das Coase-Theorem 4. Ökonomische Analyse des Privatrechts 5. Ökonomische Analyse der Kriminalität 6. Ökonomische Theorie der Politik („Public Choice“) 7. Ökonomische Verfassungs- und Verwaltungstheorie 8. Wettbewerbstheorie 9. Regulierungstheorie 10. Effizienz und andere gesellschaftliche Ziele Die Studierenden lernen die grundlegenden Konzepte und Methoden der ökonomischen Rechtsanalyse kennen und sind in der Lage, entsprechende Fragen und Probleme fachgerecht zu beurteilen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: klaus.mathis@unilu.ch Literatur • KlLAUS MATHIS, Effizienz statt Gerechtigkeit?, 3. Aufl., Berlin 2009. Das Buch kann in der Vorlesung zu einem Vorzugspreis bezogen werden. 50 Growth and Development Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Contents: Why are some countries richer than others? Why have some economies been able to sustain high growth rates for decades, while others have a history of economic stagnation? Economists have been interested in these questions for a long time. This course provides an overview of what we know about the answers. We start by focusing on the engines of economic growth, capital accumulation (both physical and human) and productivity improvements. In particular, we examine to what extent income variation across countries can be explained by variation in human and physical capital accumulation; and how research and development, by improving technology, can lead to sustained productivity growth. We then turn to the deeper determinants that underlie cross-country differences in accumulation and productivity. In this context, we examine the role of institutions, income inequality, and natural resources. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Objectives: Relying on the simple growth framework developed in class, the students are able to explain how income variation among countries is determined by differences in factor accumulation and productivity. The students further understand how factor accumulation and productivity relate to deeper determinants of economic development, like institutions, income inequality, and natural resources. Voraussetzungen: Umfang: Prerequisites: "Ökonomie und menschliches Verhalten" and "Analyse der Gesamtwirtschaft" are recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Literatur Weil, David (2013); Economic Growth (3rd edition). Harlow: Pearson. 51 International Trade Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: This course focuses on the determinants and effects of trade flows and trade policy measures. As for trade flows, we will explore questions like: Who exports what? For instance, why does Bangladesh primarily export textiles, while Switzerland is strong in exporting chemicals? What are the benefits of international trade for the involved countries? And how are these benefits distributed within and across countries? To answer these questions, we will study traditional theories of trade, which rely on perfect competition, as well as modern trade theories that assume imperfect competition and emphasize economies of scale, product variety, or productivity differences. Regarding trade policy, we will examine the use and consequences of various measures that governments adopt towards international trade (such as tariffs, subsidies, or quotas). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Material: Hinweise: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform OLAT „Ökonomie und menschliches Verhalten" and "Analyse der Gesamtwirt- schaft" are recommended. Literatur Krugman, Paul, Maurice Obstfeld, and Marc Melitz (2015): International Economics. Theory and Policy (10th edition). 52 Regulating International Trade and Competition Dozent: Dr. iur. Christian Pitschas, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: 14-täglich, Do, 13.15 – 17.00, ab 25.02.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course will deal with WTO rules regarding: (i) the regulation of trade in goods (e.g. Art. III, X and XX of the GATT 1994, Agreement on Technical Barriers to Trade, Agreement on Sanitary and Phytosanitary Measures) and services (e.g. Art. III, VI and XVII of the GATS); (ii) competition (e.g. Art. XVII of the GATT 1994, Art. VIII and IX of the GATS, Agreement on Subsidies and Countervailing Measures, Agreement on Anti-Dumping, Government Procurement Agreement); and (iii) the Dispute Settlement Understanding. The objective of the course is to familiarize students with: (i) relevant WTO rules regarding WTO Members’ regulatory measures having an impact on international trade in goods and services, including WTO case law (ii) pertinent WTO rules relating to competition, including WTO case law (iii) the functioning of the WTO system to settle disputes between / among WTO Members Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: oral or written exam / 6 Kontakt: christian.pitschas@doz.unilu.ch Literatur • PETER VAN DEN BOSSCHE/WERNER ZDOUC: The Law and Policy of the World Trade Organization (3rd ed., 2013). • BERNARD HOEKMAN/MICHEL KOSTECKI: The Political Economy of the World Trading System (3rd ed., 2009); 53 Intellectual Property Law Dozent: Dr. iur. Michael Ritscher Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Privatrecht Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 13.00, ab 25.02.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Intellectual property law (IP) is an ever increasing megatrend. Michael Ritscher is a very experienced practitioner, not only in the Swiss but also in the international arena, non-permanent judge at the Zurich Court of Commerce, president of INGRES and co-editor of sic! He will share his know-how and help interested students to get an overview on international, European and Swiss trademark, patent, copyright, design and unfair competition law from a practioner’s perspective. The students will be introduced into each subject (1 hour), will study the relevant chapters in the literature and some court decisions which will than be discussed during class (2 hours). Understand the underlying principles and solve practical problems in International, European and Swiss IP law. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: oral exam / 6 Kontakt: michael.ritscher@doz.unilu.ch Literatur • KUR/DREIER: European Intellectual Property Law, 2013, ISBN 978 184 844 8803; • For native German speakers: ROLAND VON BÜREN/EUGEN MARBACH/PATRIK DUCREY: Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Stämpfli Verlag, 3rd edition (2008); • Paris Convention; Berne Convention; TRIPs; Community Trademark Regulation and Directive; Community Design Regulation and Directive; European Patent Convention; Swiss Trademark Act; Swiss Coypright Act, Swiss Design Act; Swiss Patent Act; Swiss Act against Unfair Competition. 54 Advanced Macroeconomics Dozent: Dr. rer. pol. Marcel R. Savioz Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 22.02.2016 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung basiert auf dem Lehrbuch „Macroeconomics“ von Stephen Williamson. Inhaltsverzeichnis: 1. Measurement issues in macroeconomics 2. Introduction to the general equilibrium approach to macroeconomics 3. Search and unemployment 4. Consumption saving and credit markets 5. Credit market imperfections: credit frictions, financial crisis and social security 6. A real intertemporal model with investment 7. Money, banking, prices and monetary policy 8. Business cycle models 9. International macroeconomics 10. Inflation, the Phillips curve and central bank commitment Die Studierenden sollen befähigt werden, ein wirtschaftliches Problem mit makroökonomischen Modellen selbständig zu analysieren. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: marcel.savioz@snb.ch Literatur Williamson Stephen D., Macroeconomics (fith edition), Pearson 55 Internationaler Menschenrechtsschutz Dozent: Dr. iur. Christoph A. Spenlé Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 17.15 - 19.00, ab 23.02.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung befasst sich mit den Eckpunkten und Meilensteinen in der Entwicklung der Menschenrechte und widmet sich eingehend der politischen und rechtlichen Umsetzung der Menschenrechte in der Neuzeit. Themenschwerpunkte des Kurses sind: - Entstehung und Entfaltung des internationalen Menschenrechtsschutzes bis zum Beginn des 2. Weltkrieges (Völkerbund); - Menschenrechtsschutz im System der Vereinten Nationen; - regionaler Menschenrechtsschutz (EMRK); - Universalität der Menschenrechte versus Relativismus; - Entwicklungen nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und aktuelle Herausforderungen (humanitäre Interventionen, internationale Strafgerichtsbarkeit, private Akteure). Dabei werden namentlich die völkerrechtlichen Grundlagen und Menschen- rechtsinstrumente insbesondere im Rahmen der UNO eingehender betrach- tet. Die Behandlung aktueller Beispiele diplomatischer Verhandlungsprozesse vermittelt einen Blick in die Praxis der Schaffung neuer Menschenrechts- instrumente. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung / 2 Kontakt: christoph.spenle@eda.admin.ch oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Christoph A. Spenlé/Arthur Mattli, Kompendium zum Schutz der Menschenrechte, Stämpfli Verlag 2009 Hans-Peter Gasser, Humanitäres Völkerrecht - Eine Einführung, 2. Aufl., Schulthess 2007 Walter Kälin/Jörg Künzli, Universeller Menschenrechtsschutz, Helbing & Lichtenhahn, 2. Auflage 2008 Kälin Walter/Malinverni Georgio/Nowak Manfred, Die Schweiz und die UNO-Menschenrechtspakte, 2. Auflage, Basel/Frankfurt a.M. 1997 Manfred Nowak, Einführung in das internationale Menschenrechtssystem, Wien/Graz 2002 56 Makroökonomie Dozenten: Barbara Stahel, PhD/Dr. rer. oec. Gregor Bäurle/Dr. Fabian Fink Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Di, 10:15 - 12:00, ab 123.02.2016 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung erarbeitet die theoretischen Grundlagen makroökonomischer Zusammenhänge. In einem ersten Schritt wird ein nachfrageseitiges Gleichgewichtsmodell hergeleitet, welches den Güter-, Geld- und Devisen- markt berücksichtigt. In Kombination mit der Angebotsseite, modelliert anhand des Arbeitsmarkts, wird ein vollständig dynamisches Modell von aggregierter Nachfrage und aggregiertem Angebot hergeleitet. Dieses erlaubt die kurz- und mittelfristige Analyse von makroökonomischen Entwicklungen. Passend zum aktuellen globalen Umfeld wird im zweiten Teil der Vorlesung auf Themen der europäischen und globalen monetären sowie ökonomischen Integration eingegangen. Dies umfasst Themen wie Inflation, Schuldenproblematik oder Finanzstabilität. Die Studierenden sind in der Lage mit Hilfe theoretischer Konzepte aktuelle makroökonomische Entwicklungen zu verstehen und wirtschaftspolitische Massnahmen zu beurteilen. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung Analyse der Gesamtwirtschaft. Der Besuch der Vorlesung Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler und - wissenschaftlerinnen wird empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt. barbara.stahel@snb.ch / gregor.bäurle@snb.ch / fabian.fink@outlook.ch Literatur Gärtner Manfred, Macroeconomics, FT Prentice Hall, London 2009, 3. Auflage 57 Comparative Law and Court Systems Dozentin: Kyriaki Topidi, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft \ Öffentliches Recht Termine: Wöchentlich Di, 15:15 - 17:00, ab 23.02.2016 FRO, HS 2 Mi, 24.02.2016, 15:15 - 17:00, Mi, 09.03.2016, 15:15 - 17:00 FRO, HS 3 Wöchentlich Mi, 15:15 - 17:00, ab 02.03.2016 FRO, HS 2 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course looks at the position and role of courts and other judicial institu- tions in selected countries around the world. Following an introductory review of the common law and civil law systems, judicial institutions and the role of the judiciary in these two broad legal families will be compared to the same bodies in systems that incorporate religious and/or traditional law. Emphasis will be placed on the structure and role of courts and tribunals as legal institutions. The course will also address the influence of globalization and look into the increasingly significant international and internationalized courts, in particular in the fields of criminal law, commercial integration, and human rights, with regards to their position in global governance. Topics that will be covered include the role of courts in multinational, federal and supra- national entities, the analysis of judicial influence in the different systems, as well as the current and emerging trends in judicial governance in a comparative perspective. The course aims to apply core concepts of comparative law to the various types of judicial institutions and their role around the globe. It will help students approach the different types of courts and tribunals while developing critical skills based on their respective characteristics. Finally, it will allow students to appreciate and explain the divergences of legal cultures as reflected in these courts. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Class participation (35%), written assignment (65%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur: Reader 58 Adam Smith als Philosoph und Ökonom Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 24.02.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Adam Smith (1723-1790) ist bekannt als Autor des Ökonomieklassikers Wealth of Nations (Der Reichtum der Nationen) von 1776. Insbesondere sein Argument, Märkte werden von einer „unsichtbaren“ Hand gelenkt, die dafür sorgt, dass privater Egoismus allgemeine Wohlfahrtseffekte hat, sorgt bis heute für Furore und wird regelmässig missverstanden. Weniger bekannt ist Smiths moralphilosophisches Hauptwerk, die „Theorie der ethischen Gefühle“ von 1759, in dem Smith eine komplexe Sympathieethik entwirft, die zentralen Annahmen seiner ökonomischen Schriften zu widersprechen scheint. Wie beide Schriften zusammenhängen, gilt als Frage (Das „Adam Smith Problem“), die bis in die Gegenwart verhandelt wird. Wir wollen in diesem Seminar Ausschnitte aus beiden Schriften lesen und auch die Frage eines möglichen Zusammenhangs klären. Mit Blick auf den „Reichtum der Nationen“ wollen wir Smiths Lehre der Arbeitsteilung, seine Theorie der Wertschöpfung und seine Theorie ökonomischer Entwicklung diskutieren. Mit Blick auf seine „Theorie der ethischen Gefühle“ wollen wir seine Sympathielehre, seinen Moralbegriff und seine Gerechtigkeitstheorie erörtern. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Literatur Samuel Hollander, The Economics of Adam Smith, London 1973. 59 Aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: Do, 25.02.2016, 10:15 - 12:00 FRO, HS 4 Mo, 30.05.2016, 08:15 - 18:00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Ziel des Seminars für die Studierenden ist erstens die eigenständige Erarbeitung und Analyse eines aktuellen wirtschaftspolitisch relevanten Themas. Zweitens sollen die fachlichen und rhetorischen Fähigkeiten durch Präsentation der eigenen Arbeit und die aktive Teilnahme an der Diskussion gezielt geschult werden. Ziel des Seminars für die Studierenden ist erstens die eigenständige Erarbeitung und Analyse eines aktuellen wirtschaftspolitisch relevanten Themas. Zweitens sollen die fachlichen und rhetorischen Fähigkeiten durch Präsentation der eigenen Arbeit und die aktive Teilnahme an der Diskussion gezielt geschult werden. Voraussetzungen: Sprache: Das Seminar setzt die tägliche Lektüre einer Tageszeitung (Niveau NZZ) voraus. Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotetes Referat + Zusammenfassung / 4 Kontakt: christoph.schaltegger@unilu.ch Literatur je nach Thema mit dem Dozenten abzusprechen 60 Demokratisierung Dozent: Prof. André Bächtiger Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Vorbesprechung: Do, 25.02.2016, 12:15 - 13:00 FRO, 3.B57 Termine: Do, 21.04.2016, 09.15 - 17.00 Raum folgt Fr, 22.04.2016, 09:15 - 12:00 FRO, HS 11 Fr, 22.04.2016, 13:15 - 17:00 FRO, 3.B57 Do, 12.05.2016, 09:15 - 17:00 FRO, 4.A05 Fr, 13.05.2016, 09:15 - 17:00 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar befasst sich mit den Möglichkeiten und Grenzen von Demokra- tisierung in Entwicklungsländern (mit spezifischem Fokus auf Afrika und Asien). In einem ersten Teil geht es um die Frage, was Demokratie bedeutet (und bedeuten kann), insbesondere im Kontext nicht-westlicher Länder. In einem zweiten Teil geht es dann um die begünstigenden Faktoren für Demokratisierung und die Problematik autokratischer Persistenz. Dieser Themenkomplex wird aus verschiedenen theoretischen Perspektiven beleuchtet: - einer historischen Perspektive, welche die Wichtigkeit des vorkolonialen und kolonialen Erbes afrikanischer und asiatischer Gesellschaften für aktuelle politische Prozesse betont; - einer sozio-ökonomischen Perspektive, welche auf Wirtschaftsentwick- lung, Ressourcen (Bodenschätze) und lokale Kapazitäten fokussiert; - einer politisch-institutionellen Perspektive, welche davon ausgeht, dass Demokratisierung mittels geeigneter politischer Institutionen beeinflusst werden können; - einer Entwicklungshilfe-Perspektive, die ähnlich wie der politisch-institu- tionelle Ansatz postuliert, dass geeignete Entwicklungsprogramme Demokratisierung befördern können; In einem dritten Teil geht es um innovative Demokratisierungsformen in Entwicklungsländern. Dabei wird der Fokus auf partizipatorische, deliberative und direktdemokratische Bürgerexperimente gelegt. Voraussetzung: Umfang: Besuch der Vorlesung „Vergleichende Politikwissenschaft“ 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Teilnahme und Mitarbeit an den Seminarsitzungen, schriftliche Hausarbeit (verpflichtend)/ 4 Kontakt: andre.baechtiger@sowi.uni-stuttgart.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 61 Interdependentes Policy Making Dozentin: Dr. des. Myriam Oehri Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 08:15 - 10:00, ab 23.02.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In einer zunehmend vernetzten Welt gestalten Nationalstaaten ihre Policies in Form von Regeln und Normen kaum mehr unabhängig von anderen Akteuren. Vielmehr wagen sie einen Blick über ihre Grenzen hinaus und lassen sich von Entscheidungen anderer Regierungen oder Organisationen beeinflussen. Diese Art des politischen Handelns und Entscheidens wird in den Sozialwissenschaften auch als „Interdependentes Policy Making“ bezeichnet. Mit „Policy Diffusion“ und „Policy Transfer“ haben sich hierzu eigene Literaturstränge herausgebildet, welche zwischenabhängige Ver- breitungs- und Angleichungsprozesse von Regeln und Normen anhand verschiedener Mechanismen beleuchten. Zu solchen Mechanismen zählen etwa Zwang, Konditionalität, Kooperation, Wettbewerb, Lernen und Nachahmung. Im Seminar „Interdependentes Policy Making“ werden wir uns diesem Phänomen mithilfe neuerer Literatur an der Schnittstelle der Internationalen Beziehungen und Vergleichenden Politikwissenschaften annähern. Ziel des Seminars ist es, ausgewählte Theorien und Konzepte des inter- dependenten Policy Making zu vermitteln und anzuwenden. Hierfür werden in einem ersten Teil theoretische und konzeptuelle Ansätze diskutiert. In einem zweiten Teil werden diese anhand von Beispielen auf bilateraler, regionaler und globaler Ebene und aus unterschiedlichen Politikfeldern veranschaulicht: Darunter fallen etwa Sicherheits-, Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik, Demokratie und Menschenrechte. Ferner interessiert, unter welchen Bedingungen interdependentes Policy Making im Allgemeinen und das Auftreten der damit verbundenen Mechanismen im Speziellen wahr- scheinlich und erfolgreich sind und wo diese an ihre Grenzen stossen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat, Essay) / 4 Kontakt. myriam.oehri@unilu.ch Literatur Dobbin, F., Simmons, B. and Garrett, G. (2007). The Global Diffusion of Public Policies: Social Construction, Coercion, Competition, or Learning? Annual Review of Sociology, 33: 449-472. Dolowitz, D.P. and Marsh, D. (2000). Learning from Abroad: The Role of Policy Transfer in Contemporary Policy-Making. Governance: An International Journal of Policy and Administration, 13(1): 5-24. Marsh D. and Sharman, J.C. (2009). Policy Diffusion and Policy Transfer. Policy Studies, 39(3): 269-288. Solingen, E. (2012). Of Dominoes and Firewalls: The Domestic, Regional, and Global Politics of International Diffusion. International Studies Quarterly, 56: 631-644. 62 Configurational Thinking and the Study of Politics Dozent: Markus B. Siewert, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Mo, 22.02.2016, 08:15 - 12:00 FRO, 4.B55 Mo, 14.03.2016, 08:15 - 13:00 FRO, 4.B54 Mo, 14.03.2016, 13:15 - 18:00 FRO, HS 8 Mo, 11.04.2016, 08:15 - 13:00 FRO, 4.B54 Mo, 11.04.2016, 13:15 - 17:00 FRO, HS 8 Mo, 09.05.2016, 08:15 - 13:00 FRO, 3.B57 Mo, 09.05.2016, 13:15 - 18:00 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Studying social and political phenomena from a configurational perspective has experienced a certain boom over the last years regarding both its methodological underpinnings and its empirical applications. Especially Qualitative Comparative Analysis (QCA) as the most formalized, case- oriented approach with strong roots in set-theoretical reasoning has demonstrated to be a powerful new analytical tool to detect configurational patterns across cases. This course pursues two main objectives: 1. First, it provides a thorough introduction to QCA as an approach and method for social science research. Therefore, we will a) discuss the bedrocks and foundations of set-theoretical and configurational thinking, and b) learn how to conduct a QCA step-by-step using appropriate software. 2. Second, we will debate and reassess published QCA applications from various political science subfields which course participants can choose according to their fields of interest (see the following link for an overview of QCA applications http://www.compasss.org/bibdata.htm). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: The course language will be English as will most of the literature. While sufficient language skills are required to follow the course (C1-level), it has no effect on the grading. Prüfungsmodus / Credits: KSF: The grading is based on a midterm paper of app. 1.500-2.000 words (ca. 5-7 pages) that has to be presented in the last course session. Topic of this midterm paper is a methodological review of a selected journal article which employs a QCA on a social or political research question. The final deadline for the paper is June, 15th 2016. / 4 Kontakt: siewert@soz.uni-frankfurt.de oder samuel.huber@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Schneider, Carsten Q. and Claudius Wagemann, 2012. Set-Theoretic Methods for the Social Sciences. A Guide to Qualitative Comparative Analysis. Cambridge University Press: New York. Goertz, Gary and James Mahoney, 2012. A Tale of Two Cultures: Qualitative and Quantitative Research in the Social Sciences. Princeton University Press: Princeton. Ragin, Charles C., 2008. Redesigning Social Inquiry. Fuzzy Sets and Beyond. University of Chicago Press: Chicago. 63 Die regionale Organisation globaler Politik Dozentin: Prof. Dr. Manuela Spindler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Do, 03.03.2016, 13:15 - 17:00, Do, 17.03.2016, 13:15 - 17:00, Do, 14.04.2016, 13:15 - 17:00, Do, 28.04.2016, 13:15 - 17:00, Do, 19.05.2016, 13:15 - 17:00, Do, 02.06.2016, 13:15 - 17:00 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Im Zentrum des Hauptseminars stehen Fragen und Probleme der politischen Gestaltung und Konstruktion von Ordnungsstrukturen in den internationalen Beziehungen, die sich aus dem Spannungsfeld globaler, regionaler und staatlicher Beziehungszusammenhänge ergeben. Regionalismus, d.h. die Politik der Konstruktion von Regionen und regionalen Organisationen, ist dabei von besonderem Interesse. Anhand ausgewählter Politikfelder (u.a. Weltwirtschaftsbeziehungen, Sicherheitspolitik, Umweltpolitik, Menschenrechtspolitik – eine genaue Auswahl der Problembereiche erfolgt am Beginn des Seminars gemeinsam mit den Studierenden), wird das Spannungsverhältnis und der Beziehungszusammenhang zwischen globalen Herausforderungen internationaler Politik und den Möglichkeiten und Grenzen einer regionalen politischen Steuerung diskutiert. So wird beispielsweise nach der „Logik“ von Regionen in einer globalen Ökonomie, nach den Möglichkeiten und Grenzen regionaler Sicherheitsorganisationen angesichts globaler Sicherheitsbedrohungen, nach neuen Ansätzen einer „Regionalisierung“ globaler Umweltpolitik oder auch nach der Rolle und Funktion regionaler Menschenrechtsregime und ihrem Verhältnis zur „Universalität“ von Menschenrechten gefragt. Die problemorientierte Diskussion erfolgt anhand ausgewählter, aktueller Projekte des Regionalismus in Europa, Nordamerika, Afrika, Ost- und Südostasien und Asien-Pazifik (beispielsweise TTIP, Trans-Pacific Partnership TPP, African Union, Gulf Cooperation Council, ASEAN, Shanghai Cooperation Organisation, APEC). Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: manuela.spindler@global-politics.org Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur De Lombaerde/Schulz (eds.) 2013: The EU and World Regionalism. The Makability of Regions in the 21st Century. London: Ashgate Hettne, Björn/Söderbaum, Fredrik 2000: Theorising the Rise of Regionness, in: New Political Economy 5: 3, 457-473. Hönnighausen, Lothar et al. (eds.) 2005: Regionalism in the Age of Globalism. Vol. 1: Concepts of Regionalism. University of Wisconsin Press. Söderbaum, Fredrik/Shaw, Timothy 2003 (eds.): Theories of New Regionalism. Palgrave/Macmillan. 64 Medien in Konflikten. Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt? Dozentin: Dr. Doréen Spörer-Wagner Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termin 1: Do, 03.03.2016, 10:15 - 12:00 FRO, 3.B47 Termine 2: Do, 10.03.2016, 10:15 - 12:00, Do, 17.03.2016, 10:15 - 12:00, Do, 24.03.2016, 10:15 - 12:00, Do, 07.04.2016, 10:15 - 12:00, Do, 14.04.2016, 10:15 - 12:00 FRO, 4.A05 Termine 3: Do, 21.04.2016, 10:15 - 12:00, Do, 28.04.2016, 10:15 - 12:00, Do, 12.05.2016, 10:15 - 12:00, Do, 19.05.2016, 10:15 - 12:00, Do, 02.06.2016, 10:15 - 12:00 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In diesem Hauptseminar soll die Rolle der Medien in Konfliktsituationen analysiert werden. Von zentraler Bedeutung wird die gesellschaftlich und akademisch kontrovers diskutierte Frage sein, inwieweit Medien dazu beisteuern (können), gewaltsame Konflikte zu lösen, d.h. aktiv zur Friedensstiftung und damit zur Demokratisierung krisengeschüttelter Staaten beizutragen. Über die verschiedenen Ebenen der politischen Kommunikation und des politischen Journalismus werden wir im Seminar die Rolle der Medien in Konflikt- und Friedenssituationen theoretisch und empirisch beleuchten. Dabei geht es im Kern darum, wie Medien über Konflikte berichten und welche Akteure wie in die Medienberichterstattung eingebunden sind. Davon ausgehend diskutieren wir schließlich die Frage, unter welchen Umständen Medien eher zur Zementierung als zur Lösung bestehender Konflikte beitragen. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat, Essay, benotet) / 4 Kontakt: spoerer@nccr-democracy.uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Carruthers, S. L. 2000. The Media at War: Communication and Conflict in the Twentieth Century. New York: St. Martin’s Press. Howard, R. 2002a. An Operational Framework for Media and Peacebuilding. Vancouver: Institute for Media, Policy and Civil Society. Howard, R. 2002b. Conflict Sensitive Journalism. Vancouver: Institute for Media, Policy and Civil Society. Reljic, D. 1998. Killing Screens: Medien in Zeiten von Konflikten. Düsseldorf: Droste. Wolfsfeld, G. 2004. Media and the Path to Peace, Cambridge: Cambridge University Press. 65 Monarchie und Moderne: Dynastische Herrschaft in Europa, 18.-20. Jahrhundert Dozent: Prof. Dr. phil. Jon Mathieu Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 24.02.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Am 21. Januar 1793 wurde in Paris der Bürger Louis Capet alias Ludwig XVI. vor einer grossen Menschenmenge mit der Guillotine geköpft. Die Enthauptung des französischen Königs durch die Revolution rief in Europa heftige Reaktionen hervor. Nicht wenige sahen darin das Ende der Monarchie und der dynastischen Herrschaft, welche den Kontinent seit Jahrhunderten dominiert hatten. Doch Totgesagte leben länger: Ausser der Schweiz und zeitweise Frankreich wurden im 19. Jahrhundert alle Staaten von Kaisern und Königen regiert. Obwohl der Republikanismus nach 1918 deutliche Fortschritte machte, gehört die Monarchie bis heute zum Traditionsbestand der europäischen Politik. Wie war es möglich, dass sich eine tief in der Vormoderne verwurzelte Herrschaftsform in der Moderne so erfolgreich behaupten konnte? Welche Anpassungsleistungen erbrachten die Königsdynastien? Wie entwickelten sich die politischen Institutionen und Meinungen? Das Seminar untersucht diese Fragen auf Basis der neueren historisch- anthropologisch inspirierten Forschung. Persönliche Beiträge dazu kommen auch von einem SNF-Projekt zur historischen Monarchieforschung, das gegenwärtig an der Universität Luzern läuft. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: jon.mathieu@unilu.ch 66 Politische Ökologie Dozentin: Dr. phil. Esther Leemann Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 13:15 - 17:00 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Politische Ökologie beschäftigt sich mit der ‘ökologischen Verteilung von Konflikten’(Alier 2002), also mit den Konflikten um den Zugang und die Kontrolle von natürlichen Ressourcen (Escobar 2008), dem komplexen Beziehungsgefüge zwischen “Natur” und “Gesellschaft” . Umweltwandel wird als Teil von lokalen und globalen, politischen und ökonomischen Prozessen verstanden. In der Veranstaltung werden wir uns die begrifflichen und theoretischen Grundlagen der Politischen Ökologie aneignen, uns mit Theorien zum Verhältnis von Natur-Kultur, mit Fragen von Repräsentation von Natur und mit Ressourcenkonflikten beschäftigen. Wir werden sowohl theoretische Texte zum Thema als auch Fallbeispiele behandeln. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: esther.leemann@unilu.ch 67 Small States in the International Politics. The Baltic States Case Dozent: Prof. Gediminas Vitkus Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Mo, 04.04.2016, 08:15 - 12:00 FRO, 4.B54 Fr, 08.04.2016, 13:15 - 18:00 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Estonia, Latvia and Lithuania are often seen as a single unit of the “Baltic states”, which is justified when one talks about their recent history, their geopolitical situation or simply their small size. After all, the three states have been fully integrated in the Soviet Union for more than half a century, they all have regained independence and built their nation states from scratch almost a quarter of century ago and they all have joined numerous international institutions, including the EU and NATO a decade ago. Today Lithuania, Latvia and Estonia form a fascinating part of Europe and one of mutually best integrated regions of the European Union. And all that makes these countries valuable study subject. Their experience could be especially interesting for those who are interested in fate of the smaller nation-states in the modern globalized world. A special emphasis is put on original and innovative steps of these small countries in micro and macro-regional level in order to increase their own security and prosperity. The purpose of this crash course is to introduce students into experience of the Baltic States Foreign Policy and to make them familiar with most recent developments in order to sensibilise them to the policy dilemmas which arise in front of decision-maker in the Baltic States. Accordingly to above mentioned purpose the course is subdivided into five modules. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Textlektüre), Abschlusstest / 2 Kontakt: gediminas.vitkus@tspmi.vu.lt Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 68 Health Policy Dozent: Prof. Dr. rer. pol. Andreas Balthasar Durchführender Fachbereich: Health Sciences and Health Policy Vorbesprechung: Di, 15.12.2015, 13:15 - 14:15 FRO, 4.B47 Block 1: wöchentlich Mo, 13:15 - 17:00, ab 29.02.2016 FRO, 3.A05 Block 2: Mo, 23.05.2016, 13:00 - 15:00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The course will be based on the concept of the policy analysis triangle. It will focus on how different actors influence health policy depending on the specific content of the policy, the process of policy making and a particular context. After a general introduction to methods and data sources for policy analysis, the course is structured along the policy cycle: agenda setting, policy process, policy implementation and evaluation. Students will be able to: - Understand the policy analysis approach to health policy - Use the policy analysis approach for the design, implementation and evaluation of public health policies - Apply the policy analysis approach to plan and execute their own research project in health policy Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examen / 4 Kontakt: andreas.balthasar@unilu.ch Literatur The seminar will be based on: Buse, Kent, Mays, Nicholas, Walt, Gill (2012): Making Health Policy, Maidenhead. Open University Press McGraw-Hill.. 69 International Political Sociology Dozent: Prof. Dr. Hans-Martin Jaeger Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Vorbesprechung: Mi, 24.02.2016, 12:15 - 13:00 FRO, 3.B01 Block 1: Fr, 29.04.2016, 09:15 - 17:00, Sa, 30.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B48 Block 2: Fr, 06.05.2016, 09:15 - 16:00, Sa, 07.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor /Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: While International Relations (IR) scholars and sociologists occasionally borrowed from each other in the past, International Political Sociology (IPS) has only emerged as a distinctive field of inquiry in the last ten to fifteen years. IPS brings into conversation concerns with international, transnational, and global practices, processes, institutions, relations, and systems traditionally studied by IR specialists (usually political scientists) with social and political theories, sociological theories and methodologies, and political sociology and other empirical sociologies studied by sociologists. Among other factors, this conversation has been prompted by increasing challenges to state-centrism in IR and methodological nationalism in Sociology in the context of the contemporary phase/discourse of globalization. This course provides a survey of important approaches, debates, and substantive concerns in the still emerging field of IPS. Using the inchoate international political sociology of constructivism in IR as a foil, it considers a variety of alternative approaches which theoretically, analytically, and substantively extend IR-constructivist understandings of social construction at the interface between the social and the political in international, transnational, and global contexts. We will first examine a number of approaches to IPS “avant la lettre,” including historical sociology, modern systems theory, sociological institutionalism, and feminist and postcolonial perspectives. In the second part of the course we will discuss more recent scholarship in IPS, including critical approaches to security, governmentality, practice theory, and the “new materialism.” While the course focuses on theoretical approaches, these will be discussed in relation to a variety of substantive issues including the states system and international political economy, international and world society, terrorism, diplomacy, human rights and human security, borders and migration, and African and European politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: Hans-Martin.Jaeger@carleton.ca oder polsem@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Lawson, George and Robbie Shilliam (2010) “Sociology and International Relations: Legacies and Prospects,” Cambridge Review of International Affairs 23(1): 69-86. Bigo, Didier and R.B.J. Walker (2007) “Political Sociology and the Problem of the International,” Millennium: Journal of International Studies 35(3): 725-739. Bigo, Didier and R.B.J. Walker (2007) “International, Political, Sociology.” International Political Sociology 1(1): 1-5. Huysmany, Jef and Joao Pontes Nogueira (2012) “International Political Sociology: Opening Spaces, Stretching Lines,” International Political Sociology 6(1): 1-3. 70 Wohlfahrtsstaaten in der Finanzkrise Dozent: Prof. Dr. Sven Jochem Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich, Mo, 13:15 - 17:00, ab 29.02.2016 FRO, 3.B01 Mo, 30.05.2016, 13:15 - 17:00 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor /Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ziel dieses Masterseminars ist es nicht, die vielschichtigen Etappen der globalen Finanzkrise nachzuzeichnen und zu erklären. Vielmehr soll die Perspektive gezielt auf das Wechselverhältnis zwischen wohlfahrtsstaat- licher Politik einerseits und Finanzkrise andererseits gelegt werden. Welche politischen Bedingungen prägen „erfolgreiches“ wohlfahrtsstaatliches Krisenmanagement? Welchen Beitrag leisten wohlfahrtsstaatliche Policies zur Meisterung der Krise? Und welche Herausforderungen für wohlfahrts- staatliche Politik ergeben sich aus der Krise und den Dynamiken des zeit- genössischen Finanzkapitalismus? Und wodurch zeichnet sich in Europa das Spannungsverhältnis zwischen Demokratie und Kapitalismus nach der Finanzkrise aus? Das Masterseminar soll diese und weitere Forschungsfragen in einzelnen wohlfahrtsstaatlichen Politikfeldern aufwerfen, Erklärungsansätze des Forschungsstandes kritisch erörtern sowie reflektiert sowohl quantitative als auch qualitative Methoden auf ihre Vor- und Nachteile hin diskutieren. Das Masterseminar bietet systematisch Hilfestellungen für eigene For- schungsarbeiten auf diesem Gebiet an. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: sven.jochem@uni-konstanz.de Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Bermeo, Nancy/Pontusson, Jonas (ed.), 2013: Coping with Crisis: Government Reactions to the Great Recession, New York: Russel Sage. Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.) 2010: Managing the Crisis. A Comparative Assessment of Economic Governance in 14 Economies, Gütersloh: Bertelsmann Stiftung Cafruny, Alan W./Schwartz, Herman (eds), 2012: Exploring the Global Financial Crisis, Boulder: Rienner. Hall, Peter A/Soskice, David (Hrsg.) 2001: Varieties of Capitalism, the Institutional Foundations of Comparative Advantage, Oxford: Oxford University Press. Habermas, Jürgen, 2011: Zur Verfassung Europas, Berlin: Suhrkamp. Streeck, Wolfgang, 2013: Gekaufte Zeit. Die vertagte Krise des demokratischen Kapitalismus, Berlin: Suhrkamp. Streeck, Wolfgang / Thelen, Kathleen (eds.), 2005: Beyond Continuity: Institutional Change in Advanced Political Economies, Oxford: Oxford University Press. 71 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen II Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Block 1: Fr, 19.02.2016, 10:15 - 19:00, Sa, 20.02.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Block 2: Fr, 15.04.2016, 10:15 - 19:00, Sa, 16.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2016 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2014) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bildanalyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodischen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargröße) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. In diesem Frühjahrssemester schließt sich die „Simulation“ einer wissen- schaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selbständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungs- papier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester) widmet sich dement- sprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. 72 Voraussetzungen: Sprache: Besuch des ersten Teils des Forschungsseminars im HS15. Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: 4 Credits pro Semester plus 6 Credits für die Foschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 73 Transitional Justice Dozent: Prof. Alexander H.E. Morawa, SJD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: Block seminar: March 10 - 12, 2016 Three more meetings throughout the semester. Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: This course will be taught as a Block Seminar, followed by two meetings during the semester to discuss the progress on the papers or projects and to present them within the group. The block part will take place in a lovely village (two nights’ stay, with the opportunity to ski when class does not meet). (1) In this course, we will first look at the history of transitional justice by focusing on its criminal component (Nuremberg and Tokyo trials, ad hoc criminal tribunals and ICC). (2) We will look at human rights implications on methods and mechanisms of transitional justice, for instance the question of retroactive penalties, lustration and more generally how to deal with regimes that did not respect human rights in a way that uphold these fundamental values. (3) We will explore contemporary models of transitional justice in the context of recent and current crisis, internal strife and transitions. The papers will give students the opportunity to further explore their particular areas of interest and to devise an individual research project that can culminate in a paper or some other tangible output. This course is taught as a seminar and, in part, as a workshop. The students will participate in practical exercises and learn concepts by experience. Each student is also required to conduct an individual project and present it in class. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: class participation, exercises, assignments, individual project (paper and oral presentation); no examination / 6 Kontakt: uta.dietrich@unilu.ch Literatur: Reader 74 Die politische Ordnung Europa. Hegemonialkampf, Gleichgewicht, Mächtekonzert, Gemeinschaft und Union Dozent: Prof. Dr. Herfried Münkler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Fr, 26.02.2016, 13:15 - 17:00 FRO, 3.B48 Fr, 08.04.2016, 09:15 - 17:00, Fr, 22.04.2016, 09.15 – 17.00 FRO, HS 2 Fr, 27.05.2016, 09:15 - 17:00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In einer Zeit, da das Europaprojekt wieder auf der Kippe steht, lohnt sich der historisch-politiktheoretische Blick zurück, um die Ordnung bzw. Unordnung Europas in der Vergangenheit in den Blick zu fassen und dabei zu evaluieren, welche möglichen Alternativen nach einem etwaigen Zerfall der EU zu gewärtigen sind. Des Weiteren soll es in der Veranstaltung um Reform- und Umbauperspektiven für die EU und deren zukünftige politische Struktur gehen. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat oder drei Protokolle, benotet) / 4 Kontakt: herfried.muenkler@sowi.hu-berlin.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT 75 International Politics and Climate Change Dozentin: Prof. Dr. Lena Schaffer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Mo, 13.15 – 17.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B04 Mo, 09.05.2016, 13.15 – 17.00 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Climate change is seen as a major threat to human well-being. In fact it is the top global threat in many countries worldwide according to a recent study of the Pew Research Center (2015). World leaders have met in Paris and signed a new global agreement as a follow up to the Kyoto Protocol, which expired in 2012. How do governments cooperate to solve global environmental problems such as climate change? Is a global agreement necessary to combat climate change or can other form of cooperation, e.g. minilateral agreements or voluntary local agreements act as substitutes? The course gives the necessary background to the concepts and perspectives employed in international political debates on climate change. It wants to draw attention to the latest research and provides students with the conceptual tools to evaluate different climate change policies and governance approaches. Thus, at the end of the course, students will have learnt to evaluate policy debates relating to key issues in international climate change politics. In the first part there will be an introduction to global environmental problems (especially climate change) and how the international community has dealt with these problems so far. We will also recap major international relations theories to apply to the climate change governance approaches chosen so far. In a second part we will look at climate change governance efforts at the international, national and local levels. What are the implications of these different forms of governance? What are their prospects to develop climate change policies that are effective as well as legitimate? Concerning the national level, we ask ourselves: Why do some nations enact more rigorous climate change policies than others? What are strengths and weaknesses of different climate change policies? In a third part, issues concerning legitimacy and public demand for climate change policies will take center stage. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: lena.schaffer@uni-konstanz.de Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Luterbacher, U., & Sprinz, D. F. (2001). International relations and global climate change. MIT Press. Hoffmann, Matthew J. (2011) Climate Governance at the Crossroads: Experimenting with a Global Response after Kyoto. Oxford: Oxford University Press. Bulkeley, Harriet, Liliana Andonova, Michele M. Betsill, Daniel Compagnon, Thomas Hale, Matthew J. Hoffmann, Peter Newell, Matthew Paterson, Charles Roger, Stacy D. VanDeveer (2014) Transnational Climate Change Governance. Cambridge: Cambridge University Press. Giddens, A. (2009). The politics of climate change. Cambridge: Cambridge University Press. Harrison, K., & Sundstrom, L. M. (2010). Global commons, domestic decisions: The comparative politics of climate change. MIT Press. 76 International Political Economy Dozenten: Dr. Omar Serrano/Prof. Dr. Manoj Pant Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Vorbesprechung: Di, 23.02.2016, 12:15 - 13:00 FRO, 4.B04 Block 1: Di, 08.03.2016, 09:15 - 17:00, Mi, 09.03.2016, 09:15 - 17:00 folgt Block 2: Di, 03.05.2016, 09:15 - 17:00, Mi, 04.05.2016, 09:15 - 17:00 folgt Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This course will provide students with an empirical and theoretical overview of the interactions between politics and economics. Otherwise said, how domestic and international politics affect the movement of goods, services, people, and capital. We will pay particular attention to the way in which financial crises, regional integration, new technologies, the incorporation of new economic powers and protectionism affect these flows. A first part of the course looks at major shifts in the global economy from a historical perspective, defines international political economy (IPE), and comparatively examines its main schools and theories. In doing so, particular emphasis is paid to key actors such as: states (and the role played by power and hegemony); international institutions (e.g. WTO); and non-state actors (e.g. multinational corporations and NGOs). A second part examines particular aspects of IPE such as: the international monetary system and financial crises, the world trade regime, variations in state economic policies, and North-South relations regarding development and inequality. Challenges to global governance resulting from these issues will receive particular attention. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilu.ch oder mpant101@gmail.com Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Dicken, Peter (2011) Global Shift: Reshaping the Global Economic Map in the 21st Century. 6th Edition, London: Sage. Eichengreen, Barry (2008) Globalizing Capital. Princeton: Princeton University Press. Frieden, Jeff and Lake, David (2000) International Political Economy: Perspectives on Global Power and Wealth. Bedford/St. Martin’s and Routledge. Gilpin, Robert (2001) Global Political Economy. Oxfordshire: Princeton University Press. Palan, Ronen (Ed.) (2000) Global Political Economy: Contemporary Theories. Routledge. Ravenhill, John (Ed.) (2005) Global Political Economy. Oxford University Press. Spero, Joan and Jeffrey Hart (2010) The Politics of International Economic Relations. Boston, Massachusetts: Wadsworth. Pant, Manoj and Deepika Srivastava (2015), FDI in India: History Policy and the ASIAN Perspecitve, Orient Blackswan 77 Modul Forschung-Praxis-Methoden Advanced Econometrics Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 08.15 - 10.00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course provides an introduction to modern econometrics. Students will learn how to carry out empirical anylysis, going beyond simple descriptive statistics. Topics include lineral regression, the analysis of longitudinal data, limited and discrete dependent variables, survival analysis, and causal inference. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. The course has two objectives: (i) learn the methodology of modern econometric analysis and (ii) acquire the skills to plan and execute your own empirical project. Voraussetzungen: Vorlesung "Einführung in die Ökonometrie". Zeitgleicher Besuch des Masterseminars "Advanced Econometrics" Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur Lecture notes, specific book chapters provided during the course. 78 Einführung in die Ökonometrie Dozent: Dr. oec. publ. Andreas Kuhn Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Fr, 13.15 - 15.00, ab 26.02.2016 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: (1) Einführung (2) Repetition Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik (Schätzen von Parametern, Testen von Hypothesen) (3) Das einfache Regressionsmodell: Schätzen, Inferenz; Einbezug von qualitativen Regressoren (4) Das multiple Regressionsmodell: Schätzen, Inferenz, Modellierung von nichtlinearen Beziehungen sowie heterogenen Effekten, Modellselektion und Beurteilung der Validität von Regressionsmodellen. Die Veranstaltung bietet eine anwendungsorientierte Einführung in die moderne empirische Wirtschaftsforschung und deren wichtigstem Instrument, der linearen Regressionsanalyse. Wir diskutieren die Funktionsweise sowie die Interpretation der linearen Regression und illustrieren die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten anhand von aktuellen Studien und Fragestellungen aus der angewandten Forschung. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden die methodischen Grundlagen zu vermitteln, um empirische Studien kritisch beurteilen zu können und um selbständig eigene empirische Projekte durchführen zu können. Voraussetzungen: Umfang: Gleichzeitige Teilnahme am Hauptseminar “Einführung in die Ökonometrie” empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: andreas.kuhn@ehb-schweiz.ch Literatur Die Vorlesung orientiert sich an folgendem Lehrbuch: Stock, James H., and Watson, Mark H. (2012). Introduction to Econometrics. 3rd Edition. 79 Einführung in die Ökonometrie Dozent: Dr. oec. publ. Andreas Kuhn Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Fr, 15:15 - 17:00, ab 26.02.2016 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: 1) Einführung (2) Repetition Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik (Schätzen von Parametern, Testen von Hypothesen) (3) Das einfache Regressionsmodell: Schätzen, Inferenz; Einbezug von qualitativen Regressoren (4) Das multiple Regressionsmodell: Schätzen, Inferenz, Modellierung von nichtlinearen Beziehungen sowie heterogenen Effekten, Modellselektion und Beurteilung der Validität von Regressionsmodellen. Die Veranstaltung bietet eine anwendungsorientierte Einführung in die moderne empirische Wirtschaftsforschung und deren wichtigstem Instrument, der linearen Regressionsanalyse. Das Hauptseminar dient der Vertiefung und praktischen Einübung des Stoffes aus der Vorlesung "Einführung in die Ökonometrie" anhand von Übungsaufgaben. Zur Ergänzung werden wir ausserdem praktische Übungen in der Statistiksoftware Stata durchführen. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden die methodischen Grundlagen zu vermitteln, um empirische Studien kritisch beurteilen zu können, und um selbständig eigene empirische Projekte durchführen zu können. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: andreas.kuhn@ehb-schweiz.ch Literatur Baum, Christopher F. (2006). An Introduction to Modern Econometrics Using Stata. Stata Press. Kuhn, Andreas und Ruf, Oliver (2006). Einführung in die Statistiksoftware Stata. IEW Working Paper No. 277. 80 Configurational Thinking and the Study of Politics Dozent: Markus B. Siewert, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Mo, 22.02.2016, 08:15 - 12:00 FRO, 4.B55 Mo, 14.03.2016, 08:15 - 13:00 FRO, 4.B54 Mo, 14.03.2016, 13:15 - 18:00 FRO, HS 8 Mo, 11.04.2016, 08:15 - 13:00 FRO, 4.B54 Mo, 11.04.2016, 13:15 - 17:00 FRO, HS 8 Mo, 09.05.2016, 08:15 - 13:00 FRO, 3.B57 Mo, 09.05.2016, 13:15 - 18:00 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Studying social and political phenomena from a configurational perspective has experienced a certain boom over the last years regarding both its methodological underpinnings and its empirical applications. Especially Qualitative Comparative Analysis (QCA) as the most formalized, case- oriented approach with strong roots in set-theoretical reasoning has demonstrated to be a powerful new analytical tool to detect configurational patterns across cases. This course pursues two main objectives: 1. First, it provides a thorough introduction to QCA as an approach and method for social science research. Therefore, we will a) discuss the bedrocks and foundations of set-theoretical and configurational thinking, and b) learn how to conduct a QCA step-by-step using appropriate software. 2. Second, we will debate and reassess published QCA applications from various political science subfields which course participants can choose according to their fields of interest (see the following link for an overview of QCA applications http://www.compasss.org/bibdata.htm). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: The course language will be English as will most of the literature. While sufficient language skills are required to follow the course (C1-level), it has no effect on the grading. Prüfungsmodus / Credits: KSF: The grading is based on a midterm paper of app. 1.500-2.000 words (ca. 5-7 pages) that has to be presented in the last course session. Topic of this midterm paper is a methodological review of a selected journal article which employs a QCA on a social or political research question. The final deadline for the paper is June, 15th 2016. / 4 Kontakt: siewert@soz.uni-frankfurt.de oder samuel.huber@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Schneider, Carsten Q. and Claudius Wagemann, 2012. Set-Theoretic Methods for the Social Sciences. A Guide to Qualitative Comparative Analysis. Cambridge University Press: New York. Goertz, Gary and James Mahoney, 2012. A Tale of Two Cultures: Qualitative and Quantitative Research in the Social Sciences. Princeton University Press: Princeton. Ragin, Charles C., 2008. Redesigning Social Inquiry. Fuzzy Sets and Beyond. University of Chicago Press: Chicago. 81 Massenmedien, Internet und die Vermessung von Medienaktivitäten Dozent: PD Dr. Josef Wehner Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Fr, 29.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 30.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Fr, 27.05.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 28.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Massenmedien haben das Internet als Distributions- und Rezeptions- me¬dium ent¬deckt. Fernsehen, Radio und Zeitungen finden heute immer mehr auch auf digitalen Wegen Verbreitung. Mit Blick auf die Medienrezep- tion verbinden sich mit dieser Entwicklung einerseits ungewöhnliche zeit- liche, sachliche und soziale Flexibilisierungen, andererseits aber auch neue Unsicherheiten in der Frage der Erreichbarkeit und Kommunikationsannah- me. Das hat nichtzuletzt damit zu tun, dass mit dieser Flexibilisierung im Netz die etablierten Verfahren der Beobachtung von Medienaktivitäten (insbesondere die klassische Einschaltquote) ihre Grundlagen verlieren. Deshalb ist es interessant zu sehen, wie quasi im Gegenzug sich neue Möglichkeiten der Ver¬datung und Analyse eröffnen. Diese basieren auf Internettechnologien, welche die Akti¬vitäten der Nutzer/-innen (von ein- fachen Abrufen der jeweiligen Angebote auf den Seiten der Online-Dienste bis hin zu Bewertungen solcher Angebote in den sozialen Netzwerken) erfassen und vergleichen sollen, um daraus Hinweise auf die Verteilung von Aufmerksamkeiten und Gewohnheiten der Nutzer und verbesserte Möglichkeiten ihrer Adressierung zu gewinnen. Das Seminar dient dazu, mit Hilfe theoretischer und empirischer Literatur Einblicke in diese Zusammenhänge zwischen Flexibilisierung und Quantifizierung der Medienrezeption und damit in das Verhältnis von Massenmedien und Internet zu gewinnen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 josef.wehner@uni-bielefeld.de Literatur Ang, I. (2001): Zuschauer, verzweifelt gesucht. In: Adelmann, R./Hesse, J.O./Keilbach, J./Stauff, M./Thiele, M. (Hrsg.), Grundlagentexte zur Fernseh¬wissenschaft. Konstanz: UVK. 82 Forschung mit und über digitale(n) Medien: methodologische Reflexionen Dozierende: Prof. Dr. Bettina Beer/Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10:15 - 12:00, ab 23.02.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In dem interdisziplinären Masterseminar werden wir methodologische Herausforderungen diskutieren, die digitale Medien an die Sozialwissen- schaften stellen. Dazu werden wir die Ergebnisse neuerer Forschungen lesen und laufende empirische Forschungsprojekte besprechen, bei denen digitale Medien genutzt werden oder digitale Medien als Gegenstand im Mittelpunkt stehen. Die Überprüfbarkeit von Daten und Ergebnissen sowie ethische Probleme sind Beispiele für Fragen, die durch die Forschung mit und über digitale Medien aufgeworfen werden. Voraussetzungen: Umfang: Nach Absprache mit den Dozentinnen Teilnahme auch vor Abschluss des BA möglich. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Memos und kurze Räsentation) / 4 Kontakt: Material: bettina.beer@unilu.ch / sophie.muetzel@unilu.ch Das Material wird den Teilnehmenden zugeschickt. Literatur • Coleman, Gabriella E. 2010. Ethnographic Approaches to Digital Media. Annual Review of Anthropology 39:487–505. • Hargittai, Eszter, and Christian Sandvig, eds. 2015. Digital Research Confidential: The Secrets of Studying Behavior Online: The MIT Press. • Horst, Heather A., and Daniel Miller, eds. 2012. Digital Anthropology. London, New York: Berg. 83 Advanced Econometrics Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 10:15 - 12:00, ab 22.02.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: This course reflects on the topics discussed in the lecture "Advanced Econometrics" by providing additional examples and exercises, and by offering students the opportunity to present their own small empirical projects. The objective of the seminar is to practice the methodology of modern econometrics. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesung "Einführung in die Ökonometrie". Zeitgleicher Besuch der Vorlesung "Advanced Econometrics" 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme (Essay) / 6 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur s. Vorlesung Advanced Econometrics 84 Quantitative Methods I Dozenten: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sciences and Health Policy Termine: wöchentlich Di, 13.15 – 15.00, ab 01.03.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: Based on the fundamentals of probability and inferential statistics, this module introduces the most important methods used in modern empirical research. Students will learn how to carry out an empirical project, going beyond simple descriptive statistics and hypothesis testing. Topics include linear regression, the analysis of longitudinal data, discrete dependent variables, and causal inference. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. The objectives of this module are: i) deepen your understanding of inferential statistics, (ii) learn the basic methodology of modern quantitative research, and (iii) acquire the skills to plan and execute your own empirical project. Voraussetzungen: Umfang: Statistical programming 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination (60%) and empirical project (40%) / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur • Stata 13 (available through the university) • Specific textbook chapters (available in the library or via moodle) • Lecture slides, software code, tutorial exercises 85 Arbeiten mit Bourdieu II Dozenten: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone/Dipl. Soz. Tobias Philipp Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13:15 - 15:00, ab 25.02.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Soziologie Pierre Bourdieus zählt zu den großen zeitgenössischen Gesellschaftsanalysen. Mit den Arbeiten Bourdieus zur Feldtheorie und zur Theorie des sozialen Raums stehen der Soziologie komplexe Strategien zur Verfügung für die Analyse der verschiedenen Felder wie Kultur, Ökonomie, Recht, Politik, Religion, Massenmedien usw. Zugleich liegt mit der Theorie Bourdieus eine Theorie der Lebensstile vor, die die Lebensführung auf das Prinzip des Habitus und der verschiedenen Kapitalsorten zurückführt, die den Akteuren zur Verfügung stehen. Pierre Bourdieu zählt zu den wenigen Soziologen, die wegweisende Arbeiten vorgelegt haben zur kombinierten Entwicklung und Anwendung von empirischen Methoden und soziologischer Theorie. Das Forschungsseminar ist auf zwei Semester angelegt. Zunächst wird im ersten Semester in die Theorie, die Methodik und die Forschungsperspektive der Bourdieuschen Soziologie eingeführt. Parallel dazu erarbeiten die Studierenden ein Exposee für ein eigenes empirisches Forschungsprojekt. Im zweiten Semester steht die Umsetzung und Fertigstellung dieser Forschungsprojekte im Vordergrund. In diesem zweisemestrigen Forschungsseminar wird vermittelt, wie man mit der durch Pierre Bourdieu entwickelten Methode und seiner Theorie praktisch empirisch selbständige Forschung entwickeln und durchführen kann. Am Ende erstellen die Studierenden einen Forschungsbericht, der die Resultate dieser Forschungsprojekte präsentiert. Die beiden Seminare und die Erstellung des Forschungsberichts entsprechen dem Modul „Forschungsseminar“ (20 CP) im MA Studiengang Soziologie. Das Seminar setzt das Forschungsseminar aus dem HS 15 fort. Voraussetzungen: Umfang: Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung sowie Grundkenntnisse der sozialwissenschaftlichen Statistik. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 6 Kontakt: Hinweise: rainer.diazbone@unilu.ch / tobias.philipp@unilu.ch Es wird weiterhin mit OLAT gearbeitet. Zu Semesterbeginn wird ein aktualisierter Syllabus auf OLAT zur Verfügung stehen. 86 Survey Research Methods in Context Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10:15 - 12:00, ab 25.02.2016 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Survey research methods are worldwide the most common used techniques for data collection. Survey research methods are used in social sciences but also in international and national organizations as well as for business and market research. The seminar focuses on trends and perspectives in the field of survey research methods and introduces new approaches as total survey error, tailored design method and cognitive issues in questionnaire design. Practical problems of survey analysis and survey management will be addressed. Voraussetzungen: Umfang: Prerequisite: Training in empirical research methods and statistics. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Literatur A syllabus will be published on the learning platform MOODLE. 87 Phänomenologische Ethnographie Dozent: Prof. em. Dr. Thomas Eberle Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Mi, 02.03.2016, 10:15 - 13:00 FRO, HS 13 Termine: Fr, 15.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 16.04.2016, 09:15 - 16:00, Fr, 27.05.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 28.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ethnographische Forschungsansätze haben sowohl in der Soziologie als auch in der Ethnologie eine lange Tradition und wurden immer weiter entwickelt. Sie gehören wohl zu den ergiebigsten Ansätzen qualitativer Sozialforschung und erfreuen sich derzeit zunehmender Verbreitung. Ihr Herzstück besteht aus teilnehmender oder nicht-teilnehmender Beobachtung, die bei Bedarf auch durch qualitative Interviews sowie Dokumenten- und Artefakt-Analysen ergänzt werden. Ziel dieses Methodenseminars ist es, dass die Studierenden erstens die theoretischen und methodologischen Prämissen ethnographischer Forschung kennen und reflektieren lernen und zweitens anhand eines eigenen kleinen ethnographischen Forschungsprojekts das konkrete Vorgehen erlernen. Die Studierenden lesen und diskutieren also nicht nur Texte, sondern sie gehen auch ins Feld und beobachten was dort geschieht. Erfahrungsgemäss erweitern sie dabei ihre soziologische Beobachtungskompetenz. Es werden Beobachtungsprotokolle verfertigt sowie Sound-Aufnahmen, Fotos und allenfalls Videos gemacht. Die Ethnographie orientiert sich an den Prämissen des Interpretativen Paradigmas. Besonderes Gewicht wird die phänomenologische Perspektive haben, die subjektives Wahrnehmen und Beobachten – im Unterschied zur Semiotik – nicht auf Zeichen reduziert, sondern sie als leiblich-sinnlich- sinnhafte Konstitutionsprozesse begreift. Zum einen wird daher der menschlichen Sinneswahrnehmung – im Sinne von sensory ethnography – besondere Beachtung geschenkt; zum andern beschäftigt sich Ethnographie immer mit konkreten Lebenswelten, also mit alltäglichen sozialen Handlungen in natürlichen Situationen. In diesem Seminar werden die Möglichkeiten einer „Phänomenologischen Ethnographie“ erprobt und auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu anderen Ansätzen erörtert, insbesondere zur Ethnomethodologie und zur Autoethnographie. Struktur: • Kick-off-Veranstaltung: Einführung ins Thema; Organisation des Seminars (Aufgabenverteilung) • Erster Block: Besprechung der Literatur und Diskussion der ersten ethnographischen Übungen • Zweiter Block: Präsentation und Diskussion der ethnographischen Projekte (work-in-progress) 88 Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: thomas.eberl@unisg.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur • Banks, Marcus (2014) Analysing Images. In: Uwe Flick (Ed.), The SAGE Handbook of Qualitative Data Analysis. London, Thousand Oaks, New Dehli: Sage Publ., pp. 394-408. • Breidenstein, Georg et al. (2013) Ethnografie: Die Praxis der Feldforschung. Stuttgart: UTB. • Dellwing, Michael & Prus, Robert (2012) Einführung in die Interaktionistische Ethnografie: Soziologie im Außendienst. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. • Eberle, Thomas S. (2014) Phenomenology as a Research Method. In: Uwe Flick (Ed.), The SAGE Handbook of Qualitative Data Analysis. London, Thousand Oaks, New Dehli: Sage Publ., pp. 184-202. • Hammersley, Martyn & Atkinson, Paul (2007) “10 Ethics”. In: Hammersley, Martyn & Atkinson, Paul (Eds.), Ethnography. Principles in practice. London, New York: Routledge, pp. 209-229. • Keller, Reiner (2013) Das Interpretative Paradigma: Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS Verlag für Sozialwissenschaften. • Maeder, Christoph (2014) Analysing Sounds. In: Uwe Flick (Ed.), The SAGE Handbook of Qualitative Data Analysis. London, Thousand Oaks, New Dehli: Sage Publ., pp. 424-434. • Pink, Sarah (2009) Doing Sensory Ethnography. London: Sage. 89 Evaluation und Organisation Dozentin: Dr. Susanne Giel Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Fr, 26.02.2016, 10:15 - 12:00 FRO, 3.B01 Termine: Fr, 22.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 23.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B04 Fr, 13.05.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 14.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Organisationen, deren Erfolg sich nicht in erster Linie aus monetären Ge- winnen ergibt, stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn ihre Dienst- leistungen und Produkte zu bewerten sind. Diese Bewertungen leisten einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Organisationen oder werden auch von mittelgebenden Institutionen - insbesondere bei staatlichen Programmen - in der Regel vorgeschrieben. Evaluationen sollen systematische und daten- basierte Bewertungen ermöglichen. Evaluationen sind abzugrenzen von den bekannten Zufriedenheitsmessun- gen bei Studierenden. Im Seminar sollen vielmehr verschiedene Arten von Evaluationen (Selbst-, interne und Fremdevaluation), die spezifischen Funktionen von Evaluationen (Kontrolle, Entwicklung, Forschung) erörtert und darauf abgestimmte methodische Designs (zielorientierte, experimen- telle, nutzenfokussierte, konstruktivistische und theoriebasierte) reflektiert werden. Die Anwendungsfelder können dabei von Arbeitsmarkt- über Gesundheit-, Kinder- und Jugendpolitik bis hin zur Kulturförderung u. a. reichen. Das Seminar verfolgt das Ziel, den Teilnehmenden Evaluationen als poten- tielles Berufsfeld zu erschließen. Deswegen soll neben theoretischen Inputs die Beschäftigung mit einzelnen Etappen von Evaluationen vorwiegend anhand von Praxisbeispielen erfolgen. Zur Vertiefung sollen die Studieren- den in Teams (mit Hilfestellung und Begleitung) beispielhaft ein konkretes Evaluationsprojekt konzeptionell entwickeln. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Konzept + Designs erstellen) / 4 Kontakt: sgiel@startplus.de Literatur • Als Grundlage: Kromrey, Helmut, 2001: Evaluation – ein vielschichtiges Konzept. In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis. 24. Jg. Heft 2. Opladen: Leske + Budrich. S. 105-131. • Vertiefend: Giel, Susanne, 2013: Theoriebasierte Evaluation. Konzepte und methodische Umsetzungen. Waxmann. 90 Forschungsseminar I: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse Dozierende: Prof. Dr. Bettina Heintz/Clemens Eisenmann, M.A Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Mi, 24.02.2016, 10:15 - 12:00 FRO, U1.308 Termine: Fr, 11.03.2016, 10:15 - 18:00, Sa, 12.03.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Fr, 20.05.2016, 10:15 - 18:00, Sa, 21.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar ist im Kontext der Interpretativen Soziologie und der qualita- tiven Sozialforschung verortet. Im Mittelpunkt stehen Ethnomethodologie und Ethnographie. Das Methodenspektrum reicht von teilnehmender Beobach- tung über Interviews bis hin zur Analyse sprachlicher und visueller Doku- mente und Aufzeichnungen. Zum Grundinstrumentarium der Ethnographie gehört die Fähigkeit, genau hinzusehen, die Distanznahme gegenüber dem, was sich den Sinnen als selbstverständlich präsentiert, und das Vermögen, selbst die alltäglichsten und banalsten Dinge – das Verhalten in Bussen, eine SMS schreiben, Lift zu fahren, eine Frau zu sein oder in einer Bar ein Bier zu trinken – in ihrer Selbstverständlichkeit zu hinterfragen und sie zum Gegenstand einer soziologischen Perspektivierung zu machen. Diese Fähigkeiten kann man sich nicht lesend aneignen, sondern muss sie praktisch einüben. Das Seminar ist deshalb als ein empirisches Forschungsseminar angelegt, in dem sich die Studierenden anhand eigener kleiner Forschungsprojekte mit dem Instrumentarium der Ethnographie, ihren theoretischen und methodologischen Voraussetzungen sowie der Analyse von Forschungsdaten vertraut machen. Das Seminar richtet sich vor allem an Masterstudierende der Studiengänge „SoCom“, „Soziologie“ und „Weltgesellschaft und Weltpolitik“. Es ist auf zwei Semester angelegt, das Forschungsseminar I kann aber auch einsemestrig besucht werden. Im Forschungsseminar I liegt der Schwerpunkt auf den Verfahren der Ethnographie, am Rande wird aber auch in die Videoanalyse eingeführt. Das Forschungsseminar II im HS 16 ermöglicht die Weiterführung der eigenen Forschungsprojekte und dient der Vertiefung und Erweiterung des Gelernten durch einen stärkeren Fokus auf Video- und Konversationsanalyse. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch / clemens.eisenmann@uni-seigen.de / marta.waser@unilu.ch Literatur Ajass, Ruth, Christian Meyer (Hg.) (2012), Sozialität in Slow Motion, Wiesbaden: Springer. Bergmann, Jörg (2000): „Ethnomethodologie“, in: Uwe Flick/Ernst v. Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt, S. 118-135. Breidenstein, G.; Hirschauer, S.; Kalthoff, H.; Nieswand, B. (2013): Ethnographie. Die Praxis der Feldforschung. Konstanz & München. Hirschauer, Stefan (1999), Die Praxis der Fremdheit und die Minimierung von Anwesenheit: Eine Fahrstuhlfahrt. Soziale Welt 50, S. 221–246. Silverman, David (2007): A Very Short, Fairly Interesting and Reasonably Cheap Book about Qualitative Research. London: SAGE Publications. 91 Mit den Händen denken: Forschen an und mit Bildern Dozent: Sebastian Winfried Hoggenmüller, M.A. Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 18.03.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 19.03.2016, 09:15 - 16:00, Fr, 29.04.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 30.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Soziale ist in vielgestaltiger Weise sichtbar und produziert Bilder über sich selbst. Gleichzeitig ist es aber nicht möglich, die Gesellschaft als Ganzes zu beobachten. „Das Ganze der Gesellschaft […]“, so Wolfgang Eßbach (1996, S. 143), „ist etwas hoch Abstraktes. Vom Standpunkt der einzelnen aus gesehen ist es weder zu sehen, zu riechen, noch zu schmecken. Es ist auch nicht handgreiflich und nicht erlebbar. Um es sich vorzustellen, braucht man Bilder, die das Ganze repräsentieren“. Das Blockseminar geht in zwei Blöcken (je zwei Tage) der Frage nach, wie an und mit Bildern, die Gesellschaft zeigen, geforscht werden kann. Hierfür bietet die Veranstaltung im ersten Block eine Einführung in die methodolo- gischen Perspektiven und methodischen Ansätze der sozialwissenschaftli- chen Bildanalyse. Im Mittelpunkt steht das Verfahren der ästhetischen Re|Konstruktionsanalyse nach Hoggenmüller. Die grundlegende Idee dieses Verfahrens ist es, künstlerisch-gestalterische Mittel systematisch und methodisch-kontrolliert für die Sinnrekonstruktion visueller Daten fruchtbar zu machen. Wie aber lassen sich überhaupt Kompetenzen und Arbeitswei- sen der Kunst und des Designs mit der sozialwissenschaftlichen Forschung verbinden, um ein produktives Miteinander von künstlerisch-gestalterischem Handeln und kognitiver Reflexion zu schaffen? Der Vorschlag der ästheti- schen Re|Konstruktionsanalyse, die im Rahmen der Interpretation unbeweg- ter Bilder im Kern aus der zeichnerischen Rekonstruktion der Bilddaten besteht, wird gemeinsam erarbeitet und diskutiert. In einem zweiten Block werden die verschiedenen Verfahren in Kleingruppen eigenständig auf konkrete Bildbeispiele angewandt, um empirisch zu untersuchen, wie Gesellschaft im Visuellen dargestellt und hergestellt wird. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: s.w.hoggenmueller@muthesius.de Literatur • Bohnsack, R. (2007): Dokumentarische Bildinterpretation. Am exemplarischen Fall eines Werbefotos. In: Buber, R./Holzmüller, H. H. (Hrsg.): Qualitative Marktforschung. Konzepte – Methoden – Analysen. Wiesbaden, S. 951–978. • Breckner, R. (2012): Bildwahrnehmung – Bildinterpretation. Segmentanalyse als methodischer Zugang zur Erschließung bildlichen Sinns. In: Österreichische Zeitschrift für Soziologie, Jg. 37, H. 2, S. 143- 164. • Eßbach, W. (1996): Studium Soziologie. München. • Hoggenmüller, S. W. (2016): Die Welt im (Außen-)Blick. Überlegungen zu einer ästhetischen Re|Konstruktionsanalyse am Beispiel der Weltraumfotografie ‚Blue Marble‘. In: ZQF, Jg. 17, H. 1 (Themenheft Angewandte Visuelle Soziologie), im Erscheinen. • Müller, M. R. (2012): Figurative Hermeneutik. Zur methodologischen Konzeption einer Wissenssoziologie des Bildes. In: Sozialer Sinn, Jg. 13, H. 1, S. 129–161. • Raab, J. (2014): „E pluribus unum“. Eine wissenssoziologische Konstellationsanalyse visuellen Handelns. In: Kauppert, M./Leser, I. (Hrsg.): Hillarys Hand. Zur politischen Ikonographie der Gegenwart. Bielefeld, S. 105–130. 92 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen II Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Block 1: Fr, 19.02.2016, 10:15 - 19:00, Sa, 20.02.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Block 2: Fr, 15.04.2016, 10:15 - 19:00, Sa, 16.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2016 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2014) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bildanalyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodischen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargröße) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. In diesem Frühjahrssemester schließt sich die „Simulation“ einer wissen- schaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selbständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungs- papier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester) widmet sich dement- sprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. 93 Voraussetzungen: Sprache: Besuch des ersten Teils des Forschungsseminars im HS15. Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: 4 Credits pro Semester plus 6 Credits für die Foschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 94 Factorial Methods and Cluster Analysis Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Wöchentlich Do, 13:15 - 15:00, ab 25.02.2016 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar addresses clustering and scaling techniques, which are techniques exploring latent variables, i.e., variables that are not directly observed. The seminar will focus on factor analysis and multiple correspondence analysis, and on cluster analysis. The seminar participants will learn to interpret examples from the social sciences and to understand the statistical and methodological principles. By applying these techniques to secondary data sets, the students will gain practical experience in using these techniques and in interpreting and visualising the results. The software program used in the seminar will be R. Voraussetzungen: Sprache: Foundational knowledge of statistics and basic knowledge of R Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Assignments) / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur • Hair, J.F. et al., 2010. Multivariate Data Analysis. A Global Perspective, Upper Saddle River; Boston, Columbus et al.: Pearson. • Field, A., Miles, J. & Field, Z., 2012. Discovering Statistics Using R, Thousand Oaks, London, New Delhi: Sage. 95 Praktische Kausalanalyse von Umfragedaten mit SPSS Dozent: Prof. Dr. Jochen Roose Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Fr, 26.02.2016, 12:15 - 14:00 FRO, HS 13 Termine: Fr, 04.03.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 05.03.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B47 Fr, 18.03.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 19.03.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Der Kurs dient der praktischen Einführung in die Untersuchung von kausalen Einflüssen mit Umfragedaten. Ein Schwerpunkt liegt auf Ländervergleichen. Dazu behandeln wir die Entwicklung von Fragestellungen, Potenziale und Schwierigkeiten des Ländervergleichs und vor allem statistische Verfahren des Ländervergleichs. Beginnend mit deskriptiven Auswertungen schreiten wir weiter zu Tests auf Unterschiede und die Behandlung von Ländervergleichen in der Regression. Die Schritte werden jeweils in SPSS konkret angewendet. Voraussetzungen: Sprache: Besuch der Statistik Grundausbildung Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Erstellung einer SPSS-Auswertung) / 4 Kontakt: Hinweise: jochen.roose@fu-berlin.de Bitte besorgen Sie sich nach Möglichkeit SPSS, um die Übungen selbst durchführen zu können Literatur • Diaz-Bone, R.: Statistik für Soziologen. Diverse Auflagen. • Backhaus, K., Erichson, B., Plinke, W., Weiber, R.: Multivariate Analysemethoden. Eine anwendungs- orientierte Einführung. Diverse Auflagen. 96 Digitale Kulturen und sozio-semantische Netzwerke Dozentin: Dr. Camille Roth Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 22.04.2016, 10:15 - 17:00 FRO, HS 3 Sa, 23.04.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 3.B52 Fr, 06.05.2016, 10:15 - 17:00, Sa, 07.05.2016, 09:15 - 16:00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar bietet einen Überblick über das breite Feld der digitalen Kulturen und der Praktiken von Online-Gemeinschaften, die theoretisch als „sozio-semantische Netzwerke“ betrachtet werden können. Anhand einer Reihe von einschlägigen Beispielen, die von Weblogs über soziale Netzwerke und Diskussionsforen bis hin zu Wikipedia reichen, werden grundlegende Fragen erörtert: Was ist die Einrichtung und die Struktur des digitalen öffentlichen Raum? Sind digitale Kulturen neuartig oder bilden sie nur ältere soziale und kommunikative und soziale Formen ab? Welche quantitativen und qualitativen Methoden werden zur Unter- suchung von Online-Gemeinschaften eingesetzt, besonders in Bezug auf soziale Netzwerke und sozio-semantische Netzwerkanalyse? Welchen Einfluss hat das Internet auf die Entwicklung des öffentlichen Raums und der Demokratie? Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat, Essay oder Protokoll) / 4 Kontakt: roth@cmb.hu-berlin.de Literatur • L. A. Adamic and N. Glance. The political blogosphere and the 2004 U.S. election: divided they blog. In LinkKDD ’05: Proc. 3rd Intl. Workshop on Link discovery, pages 36–43, New York, NY, USA, 2005. ACM Press. • Etling, B., Kelly, J., Faris, R., Palfrey, J., (2009) “Mapping the Arabic Blogosphere: Politics, Culture, and Dissent”, Berkman Center Research Publication #2009-06 • Kayahara, J., Wellman, B. (2007). “Searching for culture—high and low”. Journal of Computer- Mediated Communication, 12(3):824–845. • Karpf, D. (2008). “Understanding Blogspace”. Journal of Information Technology & Politics, 5(4):369– 385. • Thomas Poell, Kaouthar Darmoni, 2012, "Twitter as a multilingual space: The articulation of the Tunisian revolution through #sidibouzid", European Journal of Media Studies 1(1):1-34. • H. Rheingold. Virtual Communities: Homesteading on the Electronic Frontier. MIT Press. • Van Alstyne, M. and Brynjolfsson, E. (1996). “Electronic Communities: Global Village or Cyberbalkans?”. In Proc. 17th Intl. Conf. information systems. • Wellman, B. (2001). “Computer Networks as Social Networks”. Science, 293:2031–2034 97 Qualitative Methods Dozent: Prof. G. Michel/Dr. B. Trezzini Durchführender Fachbereich: Health Sciences and Health Policy Termine: wöchentlich, Mi, 15.15 – 17.00, ab 02.03.2016 FRO, 3A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: This course will provide an introduction to major qualitative research traditions such as ethnography, grounded theory, interpretative phenomeno- logical analysis as well as conversation and discourse analysis. In addition, it also address special topics such as the quality of qualitative research and the particular challenges involved with doing qualitative research on sensitive topics or with vulnerable populations. Various strategies and techniques for data collection, analysis and presentation in qualitative research will be covered, and in-class as well as take-home hands-on exercises will provide students with the opportunity to gain some hands-on experience. Students will be introduced to the epistemological and theoretical under- pinnings of qualitative social research and will develop the requisite skills to successfully conduct a qualitative health science research project. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written course work ans active participation durig course / 4 Kontakt: gisela.michel@unilu.ch Literatur Will be announced before course start 98 Kolloquien Forschungskolloquium: Empirische Religionsforschung Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaften Termine: 14-täglich, Mi, 13.15 - 15.00, ab 02.03.2016 FRO, E.411 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium richtet sich an Studierende im Master und Doktorat. Es bietet die Möglichkeit, das Thema der in Arbeit befindlichen Master- bzw. Doktorarbeit vorzustellen und im Kreis der Teilnehmenden vertiefend zu diskutieren. Zudem besteht die Möglichkeit, theoretische Texte zur Religionswissenschaft und Religionsforschung gelesen und diskutiert werden. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation) / 1 Kontakt: relsem@unilu.ch Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 17.15 - 19.00, ab 23.02.2016 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungs- prozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen For- schungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 2 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch 99 Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienforschung Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Werden den angemeldeten Studierenden separat bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an Studierende der Masterstufe - insbesondere der Soziologie und der Vergleichenden Medienforschung -, die ihre Examensarbeiten vorbereiten und verfassen. Das Kolloquium dient der Unterstützung bei der Präzisierung der Themen und Problemstellungen der Studien. Es bietet Raum für die Darstellung und Diskussion von Konzepten, Entwürfen und erster Ergebnisse. MA-Arbeiten werden vorgestellt und kommentiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Vorstellung der Masterarbeit) / 2 Anmeldung: Kontakt: Anmeldung bis 24.2. cornelia.bohn@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Do, 17.15 - 19.00, ab 25.02.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengän- gen Soziologie, Public Opinion and Survey Methodology sowie beim Dozenten erfolgender Promotion vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die beim Dozenten ihre Abschlussarbeit anfertigen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch 100 Forschungskolloquium zur Vormoderne Dozierende: Prof. Dr. Valentin Groebner/PD Dr. phil. Michael Jucker/ Prof. Dr. phil. Jon Mathieu/Sahra Lobina, MA Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich, Di, 17.15 - 19.00, ab 01.03.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Im Kolloquium werden laufende Forschungsprojekte von Dozierenden und Doktorierenden am Historischen Seminar und von auswärtigen Gästen und interessante Neuerscheinungen vorgestellt; der Schwerpunkt liegt dabei auf Werkstattbericht und Diskussion – ein gemeinsamer Blick in die Kochtöpfe der historischen Forschung. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an fortgeschrittene Studierende. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: valentin.groebner@unilu.ch / michael.jucker@unilu.ch / jon.mathieu@unilu.ch / sahra.lobina@unilu.ch MA-Kolloquium Organisation und Wissen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Die Termine werden den Studierenden noch bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich primär an Studierende der Masterstufe, die ihre Abschlussarbeit vorbereiten und im kommenden Zyklus bearbeiten wollen. Das Kolloquium gibt Raum und Unterstützung für Fragen der Themenfindung und Bearbeitung. In zwei Sitzungen werden die Arbeit und deren Fortschritte präsentiert, um Sie mit Studierenden und Betreuern zu diskutieren. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen ausgerichtet, die zum Forschungs- und Lehrprofil des Veranstalters passen. Allen Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, ist dieses Kolloquium zu empfehlen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch 101 Soziologische Theorie und Weltgesellschaftsforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 25.09.2015, 10:15 - 18:00, Sa, 26.09.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 4.B02 Fr, 27.11.2015, 10:15 - 17:00, Sa, 28.11.2015, 10:15 - 17:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an Masterstudierende und Promovie- rende. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussar- beiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren (je 1 Stunde). Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens zwei Wochen vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Arbeit) / 2 Kontakt: Hinweise: bettina.heintz@unilu.ch Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wer seine Arbeit vorstellen möchte, ist gebeten, sich bis spätestens 15. Januar persönlich bei der Seminarleiterin anzumelden. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, weden an erste Stelle Maserstudierende und Promovierende berücksichtigt, die bei der Dozentin ihre Abschlussarbeiten schreiben. BA- und MA Kolloquium Dozierende: Prof. Dr. Jürg Helbling/Assistierende Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15:15 - 17:00, ab 24.02.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das BA-/MA-Kolloquium richtet sich in erster Linie an Studierende, die momentan mit Betreuung der Prof. Helbling oder Egli sowie der Oberassistierenden von Prof. Helbling ihre BA- oder MA-Arbeit schreiben, dies unlängst getan haben oder dies demnächst zu tun beabsichtigen. Prinzipiell ist die Veranstaltung jedoch offen für alle MA-Studierenden sowie höhere Semester im BA, die an einem Erfahrungsaustausch zum Verfassen akademischer Qualifikationsarbeiten interessiert sind. Ausgehend von kurzen Präsentationen der Abschlussarbeiten in unterschiedlichem Zustand der Vollendung (oder Planung) sollen hauptsächlich praktische Aspekte des Forschens und Schreibens zur Sprache kommen. Auch die Dozierenden werden ihre gegenwärtigen Forschungsprojekte präsentieren und zur Diskussion stellen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: juerg.halbling@unilu.ch 102 Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Dozierende: Prof. Dr. Aram Mattioli/Prof. Dr.Daniel Speich/ PD Dr. Patrick Kury/ Prof. Dr. Markus Ries Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich, Di, 17.15 - 19.00, ab 23.02.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Das interdisziplinäre Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt dient der Vorstellung und Diskussion laufender Projekte und der gemeinsamen Lektüre wissenschaftlicher Texte. Im Plenum soll auch diskutiert werden, was eine gute historische Studie ausmacht. Die Veranstaltung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie fortgeschrittene Masterstudierende. Das Programm wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: aram.mattioli@unilu.ch / daniel.speich@unilu.ch / patrick.kury@doz.unilu.ch markus.ries@unilu.ch Kolloquium für laufende Forschungsarbeiten Medien und Netzwerke Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Mo, 15.15 – 17.00, ab 22.02.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium bietet die Gelegenheit laufende und geplante Abschlussarbeiten vorzustellen und hilfreiche Rückmeldungen zu erhalten. Alle Studierende, die im Bereich Medien und Netzwerke eine Abschlussarbeit anstreben, sollten am Kolloquium teilnehmen. Die Vergabe von Präsentationsterminen findet in der ersten Sitzung statt! Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation: Vorhaben der MA-Arbeit) / 2 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch 103 03.02.2016

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    Schweizer HR-Barometer 2018

    Schweizer HR-Barometer 2018 Schweizer HR-Barometer 2018 Schwerpunktthema Integration und Diskriminierung Herausgegeben von Gudela Grote und Bruno Staffelbach Schweizer HR-Barometer 2018 Integration und Diskriminierung Herausgegeben von Gudela Grote Bruno Staffelbach Autorenschaft Julian Pfrombeck Laura Schärrer Anja Feierabend Marisa Roth Gudela Grote Bruno Staffelbach 4 Schweizer HR-Barometer 2018 Der Schweizer HR-Barometer 2018 entstand mit grosszügiger Förderung durch den Schweizerischen Nationalfonds: HR-Barometer® ist in der Schweiz eine eingetragene Marke der Universität Zürich. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deut- schen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Inter- net über http://dnb.dnb.de abrufbar. © 2018 Universitäten Luzern, Zürich und ETH Zürich ISBN 978-3-033-06963-3 www.hrbarometer.ch 5 Schweizer HR-Barometer 2018 Inhalt Inhalt Executive Summary 7 Vorwort 11 1. Einleitung 13 2. Integration und Diskriminierung 20 3. Trends 37 3.1 Karriereorientierungen 37 3.2 Human Resource Management 44 3.3 Psychologischer Vertrag 53 3.4 Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten 61 4. Schlussfolgerungen 71 Autorenschaft und weiterführende Literatur 74 Autorenschaft 74 Weiterführende Literatur 74 Anhang 78 7 Schweizer HR-Barometer 2018 Executive Summary Executive Summary Die diesjährige Ausgabe des Schweizer Human-Relations-Barometers (HR- Barometer) untersucht zum zehnten Mal die Arbeitsbedingungen, Arbeits- beziehungen, Arbeitseinstellungen und das Arbeitsverhalten von Beschäftig- ten in der Schweiz. Das Schwerpunktkapitel widmet sich in diesem Jahr dem Thema «Integration und Diskriminierung von ausländischen Beschäftigten im betrieblichen Arbeitsumfeld» und untersucht die Einflussfaktoren und Auswirkungen von erlebter Integration und Diskriminierung in Bezug auf Nationalität, Herkunft und Glauben. Die Stichprobe wurde aus dem Stichprobenregister des Bundesamts für Sta- tistik gezogen. Die diesjährige Befragung fand von März bis einschliesslich Mai 2018 statt. Die Befragten hatten die Möglichkeit, online oder per Papier- fragebogen teilzunehmen und konnten zwischen Deutsch, Französisch, Itali- enisch, Portugiesisch und Englisch als Befragungssprache wählen. Insgesamt wurden 1947 Antworten von Beschäftigten aus der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz ausgewertet. Um eine aussagekräftige Stichprobe von ausländischen Beschäftigten zu er- halten, wurde für das diesjährige Schwerpunktthema zusätzlich eine Stich- probe ausschliesslich unter Ausländerinnen und Ausländern gezogen, die in der Schweiz einen Wohnsitz haben. Dabei wurden 1325 Antworten von aus- ländischen Beschäftigten aus der deutsch-, französisch- und italienischspra- chigen Schweiz für das Schwerpunktthema ausgewertet. Insgesamt zeigt sich bei der wahrgenommenen Integration ein positives Bild. Mehr als 50% der ausländischen Beschäftigten fühlen sich im betrieblichen Arbeitsumfeld voll und ganz integriert. 17% der ausländischen Beschäftigten fühlen sich hingegen nur teilweise, eher nicht oder überhaupt nicht integ- riert. Sprachliche Schwierigkeiten erweisen sich als einer der Hauptgründe für eine als individuell schlecht wahrgenommene Integration. Bei der wahrgenommenen Diskriminierung von ausländischen Beschäftig- ten zeigt sich ebenfalls ein positives Bild. Der Grossteil (86%) fühlt sich im Arbeitsumfeld aufgrund von Nationalität, Herkunft oder Glauben nicht oder nur wenig diskriminiert. Am meisten erleben ausländische Beschäftigte Dis- kriminierung im Bewerbungsprozess und bei der Entlohnung. Interessanter- weise fühlen sich Ausländerinnen und Ausländer insbesondere von Kundin- nen und Kunden diskriminiert und weniger vom Arbeitgeber selbst. Die wahrgenommene Diskriminierung scheint nicht von der Grösse und Struk- tur des Unternehmens abzuhängen und ist besonders niedrig, wenn ein er- füllter psychologischer Vertrag, ein gutes Integrationsklima und eine gute Beziehung zu Vorgesetzten und Mitarbeitenden bestehen. Aktuelle Ausgabe Stichprobe Schwerpunkt: Integration Schwerpunkt: Diskriminierung 8 Schweizer HR-Barometer 2018 Executive Summary Die wahrgenommene Integration und die wahrgenommene Diskriminie- rung beeinflussen unterschiedliche Arbeitseinstellungen und Verhaltens- weisen der ausländischen Beschäftigten. Wenn sich ausländische Beschäf- tigte gut integriert fühlen, wirkt sich das positiv auf ihre Arbeitszufriedenheit und das Commitment gegenüber dem Arbeitgeber aus. Umgekehrt führen erlebte Diskriminierungen zu einer tieferen Einschätzung der eigenen Ar- beitsmarktfähigkeit und einer höheren Arbeitsplatzplatzunsicherheit und Kündigungsabsicht. Ausserdem führt Diskriminierung aufgrund von Her- kunft, Nationalität oder Glauben zu einem höheren Stressempfinden bei den Betroffenen. Das Integrationsklima ist ein wesentlicher Einflussfaktor für die Integration von ausländischen Beschäftigten und wirkt Diskriminierungen im Unterneh- men entgegen. Damit stellt das Integrationsklima eine bedeutsame Zielrich- tung für das Human Resource Management (HRM) dar. Unternehmen mit einem hohen Integrationsklima legen einen grossen Wert auf faire Personal- management-Massnahmen, Offenheit gegenüber Menschen mit unterschied- lichen Hintergründen sowie auf die Einbeziehung diverser Sichtweisen in Entscheidungsprozessen. Rund ein Drittel der ausländischen Beschäftigten bewertet das Integrationsklima im Unternehmen als mittelmässig. Das zeigt, dass ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung des integrativen Klimas in Betrieben in der Schweiz besteht. Gezielte Integrationsmassnahmen –wie zum Beispiel Schulungen, Kennenlernveranstaltungen oder Unternehmens- richtlinien, die eine offene Kommunikationskultur fördern– zeigen einen po- sitiven Einfluss auf das erlebte Integrationsklima. Wie in den Vorjahren zeigen sich vier verschiedene Karrieretypen in der Schweiz: Es gibt traditionell-aufstiegsorientierte und traditionell-sicher- heitsorientierte Laufbahnorientierungen, die parallel zu «neuen» Karriere- orientierungen, nämlich dem eigenverantwortlichen und dem alternativen Karrieretyp, existieren. Traditionelle Karriereorientierungen machen nach wie vor die grosse Mehrheit aus. Ein Drittel der Beschäftigten ist traditio- nell-aufstiegsorientiert und ein weiteres Drittel ist traditionell-sicherheits- orientiert. Der traditionell-sicherheitsorientierte Karrieretyp ist in diesem Jahr stärker vertreten als in den vergangenen Jahren. Vor dem Hintergrund der steigenden erlebten Arbeitsplatzunsicherheit scheinen die Beschäftigten zunehmend Stabilität und Sicherheit zu suchen. Die Beschäftigten in der Schweiz schätzen die Arbeitsgestaltung (Vielfalt, Ganzheitlichkeit, Bedeutsamkeit, Rückmeldung und Autonomie) als positiv ein und die Werte sind bis auf die Rückmeldung durch die Arbeitstätigkeit in einem leichten Aufwärtstrend. Beim Leistungsmanagement zeigt sich, dass nach wie vor nur knapp die Hälfte aller Beschäftigten eine regelmässige Leistungsbeurteilung erhält. Gleichzeitig erhält rund ein Drittel keine Möglichkeit zur Personalentwick- Schwerpunkt: Auswirkungen von Integra- tion und Diskriminierung Schwerpunkt: Integrationsklima Trend: Karriereorientierung Trend: Human Resource Manage- ment 9 Schweizer HR-Barometer 2018 Executive Summary lung im Rahmen von formalen Weiterbildungen. Insofern besteht bei beiden HRM-Praktiken Handlungsbedarf. Die Ergebnisse der Trendanalyse zum Thema Führung und Partizipation müssen aus Unternehmenssicht ebenfalls im Auge behalten werden. Insbe- sondere bei der Partizipation hat sich unter den Beschäftigten in der Schweiz der tiefste Wert seit Messbeginn eingestellt. Beim Thema Entlohnung lassen sich keine grossen Veränderungen zu den Vorjahren feststellen. Erstaunlich ist, dass nur ein kleiner Anteil (16%) der Befragten zusätzlich zum festen Salär einen leistungsabhängigen Lohn be- zieht. Leistungsabhängige Löhne scheinen somit weniger stark verbreitet, als aufgrund der aktuellen Diskussion gemeinhin angenommen. Bei der Entwicklung der psychologischen Vertragsinhalte findet sich seit 2012 viel Stabilität. Was Beschäftigte in der Schweiz von ihren Arbeitgebern erwarten, ist somit beständig und prognostizierbar. Die grösste Diskrepanz zu den tatsächlich erhaltenen Leistungen des Arbeitgebers besteht nach wie vor in Bezug auf eine angemessene Entlohnung. Im Vergleich zur letzten Erhebung wird das Entlohnungsangebot der Arbeitgeber noch einmal schlechter bewertet, was die Diskrepanz zusätzlich verstärkt. Mit mehr Lohntransparenz könnten Arbeitgeber diesem Negativtrend womöglich entgegenwirken. Dieses Jahr erreicht die Arbeitsplatzunsicherheit den höchsten Stand seit Messbeginn. Insbesondere bei den Beschäftigten in den Branchen «Verkehr- und Nachrichtenübermittlung», «Immobilien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung» sowie «Verarbeitendes Gewerbe» findet ein relativ gros- ser Anstieg der Arbeitsplatzunsicherheit statt. Speziell in diesen Branchen sollte vermehrt in die Arbeitsmarktfähigkeit investiert werden, damit Be- schäftigte für einen allfälligen Stellenverlust gewappnet sind. Die Arbeitszufriedenheit und die Laufbahnzufriedenheit der Beschäftigten in der Schweiz bewegen sich auf konstant hohem Niveau. Im Vergleich zu den letzten Erhebungsjahren erlebt die progressive Zufriedenheit – bei der Beschäftigte ihre Wünsche und Erwartungen als erfüllt ansehen und gleich- zeitig ihre Erwartungen erhöhen – einen Anstieg. Die resignierte Zufrieden- heit und die fixierte Unzufriedenheit – die durch nicht erfüllte Erwartungen gekennzeichnet sind – sind hingegen leicht rückläufig. Das Commitment der Beschäftigten verzeichnet weiterhin einen leichten Aufwärtstrend, was für loyale Mitarbeitende spricht. Die Kündigungsabsicht in der Schweiz ist nach wie vor relativ tief, wobei dieses Jahr auch hier ein leichter Anstieg zu verzeichnen ist. Trend: Psychologischer Vertrag Trend: Arbeitsplatzunsicherheit Trend: Arbeitszufriedenheit, Commit- ment und Kündigungsabsicht 10 Schweizer HR-Barometer 2018 Zum zehnten Mal wurden Beschäftigte in der Schweiz zu ihrer Arbeitssitu- ation befragt. Die Resultate zeigen, wie auch in den Vorjahren, ein grund- sätzlich positives, aber auch vielschichtiges Bild. Bei den allgemeinen Trends fällt besonders auf, dass die erlebte Arbeitsplatzunsicherheit nochmals ge- stiegen ist und den höchsten Stand seit Erhebungsbeginn erreicht hat. Die Ergebnisse zum Schwerpunktthema sind insgesamt erfreulich. Die meisten ausländischen Beschäftigten erleben eher wenig Diskriminierung und füh- len sich in ihrem Arbeitsumfeld integriert. Bei den Auswirkungen von Inte- gration und Diskriminierung zeigt sich aber, dass dies nicht einfach zwei Seiten einer Medaille sind. Während Diskriminierung vor allem ungerecht- fertigte Ungleichbehandlung betrifft, bedeutet Integration neben Chancen- gleichheit auch, dass ein Gefühl von Zugehörigkeit entsteht. Schlussfolgerungen Executive Summary 11 Schweizer HR-Barometer 2018 Vorwort Vorwort Menschen wandern – und mit ihnen ihre Ausbildung, Erfahrung und Ein- stellung als Arbeitskräfte. Für die Schweiz ist dies nichts Neues. Nach dem Zweiten Weltkrieg ermöglichten «Gastarbeiter» ein ungeahntes wirtschaftli- ches Wachstum und mit der Globalisierung ist die Schweizer Wirtschaft über Hunderttausende von Expats mit der Welt verbunden. Seit einigen Jahren artikuliert sich ein zusätzlicher Faktor: die Migration infolge bewaffneter Konflikte. Zugewanderte, ob hochqualifizierte Expats oder Flüchtlinge, brin- gen die unterschiedlichsten Voraussetzungen mit: Ihre Erfahrungen machen sie auf eine besondere Art resilient, sie verkörpern ein spezifisches «kulturel- les Humankapital» und ihr Wissen und Können trifft auf einen Arbeitsmarkt, der knapp ist an Talenten. Aber sie hatten kaum die Möglichkeit, sich mit der Kultur, in die sie einwanderten, auseinanderzusetzen. Dies führt zu Heraus- forderungen – auf der Ebene der Gesellschaft, im Arbeitsmarkt und bei Un- ternehmen. Wie erleben Zugewanderte ihre Integration? Welche Rolle spie- len Nationalität, Herkunft, Glaube oder Sprache? Nehmen sie Diskrimi- nierungen wahr? Wenn ja, wo und wie? Wie effektiv sind Integrationsmass- nahmen im Unternehmen? Um solche Fragen geht es im Schwerpunktthema des vorliegenden Schweizer Human-Relations-Barometers 2018. Im Zentrum stehen die Integration und die Diskriminierung im Arbeitsumfeld von Be- trieben im Kontext der Migration. Der Human-Relations-Barometer ist ein Kooperationsprojekt der ETH Zürich und der Universitäten Luzern und Zürich. Er konzentriert sich auf die Beschäftigten in der Schweiz und misst anhand einer repräsentativen Stichprobe branchenübergreifend regelmässig deren Einstellungen, Wahr- nehmungen, Stimmungen und Absichten. Konzeptionelle Basis bildet der psychologische Vertrag. Dieser erfasst die wechselseitigen Angebote und Er- wartungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden, die über die Ver- einbarungen des juristischen Arbeitsvertrags hinausgehen. Mit dem HR-Barometer 2018 wird die Untersuchungsreihe, die 2006 ge- startet worden ist, dieses Jahr zum zehnten Mal publiziert. Mit den regelmäs- sigen Untersuchungen kann die Entwicklung von relevanten Parametern im Zeitablauf verfolgt werden. Festgestellte Veränderungen und Konstanten stellen die personalpolitische Praxis in einen grösseren Zusammenhang und ermöglichen eine empirische Begründung von Qualitäten im Human Re- source Management. Nach den Forschungsschwerpunkten «Karriereorientierungen», «Arbeits- platz(un)sicherheit», «Lohnzufriedenheit», «Mobilität und Arbeitgeberat- traktivität», «Familie und Arbeitsflexibilität», «Unsicherheit und Vertrauen», «Fehlverhalten und Courage», «Arbeitserleben und Job Crafting» und «Lo- yalität und Zynismus» der letzten Jahre konzentriert sich der HR-Barometer 2018 auf das Thema «Integration und Diskriminierung». Die Grund-Stich- 12 Schweizer HR-Barometer 2018 Vorwort probe basiert auf dem Stichprobenregister des Bundesamts für Statistik. 1947 Beschäftigte in der Schweiz bilden die Basis für die Auswertung. 65% der Befragten haben als Sprache der Befragung Deutsch gewählt, 20% Fran- zösisch, 10% Italienisch, 3% Englisch und 2% Portugiesisch. Eine zusätzliche Stichprobe von insgesamt 1325 ausländischen Beschäftigten in der Schweiz – ebenfalls gezogen durch das Bundesamt für Statistik – zielte darauf, zu analysieren, wie sich Beschäftigte mit einem Migrationshintergrund in der Schweiz im Arbeitsumfeld integriert fühlen. Alle Ergebnisse bilden einer- seits einen Querschnitt. Für ausgewählte arbeits- und personalpolitische Felder zeigen sich andererseits im Zeitablauf aber auch Konstanten und Trends. Wir danken allen, die sich an dieser Untersuchung beteiligten: dem Bun- desamt für Statistik und dem LINK-Institut für die Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der Datenbasis und Julian Pfrombeck, Laura Schärrer, Anja Fei- erabend und Marisa Roth für das Erstellen des Fragebogens, für das Aus- werten und für das Redigieren. Dem Schweizerischen Nationalfonds, der das Projekt finanziert, danken wir für die Unterstützung. Seit 2012 wird der Schweizer Human-Relations-Barometer elektronisch publiziert. Auf der Website www.hrbarometer.ch werden im Verlaufe der Zeit auch Zusatzbe- richte und Detailauswertungen veröffentlicht. Der vollständig aufbereitete und anonymisierte Datensatz zum HR-Barometer 2018 ist ab Mitte 2020 über den Datenservice der FORS (Swiss Foundation for Research in Social Scien- ces) kostenlos abrufbar. Mit der Vernetzung der Wirtschaft wird die Zahl der Expats weiter zu- nehmen und solange 11 Mitglieder des 15-köpfigen UNO-Sicherheitsrates selber im Krieg stehen, wird auch die mit bewaffneten Konflikten verbun- dene Migration nicht abnehmen. Migration und Integration sind politisch relevant. Die Frage ist, wie Betroffene Integration erleben und was Arbeitge- ber personalpolitisch tun. Der Human-Relations-Barometer 2018 wirft einen Blick darauf. Zürich, Oktober 2018 Gudela Grote und Bruno Staffelbach 13 Schweizer HR-Barometer 2018 Einleitung 1. Einleitung Zum zehnten Mal in Folge untersucht der Schweizer Human-Relations-Ba- rometer (HR-Barometer) die Arbeitsbedingungen, Arbeitsbeziehungen, Ar- beitseinstellungen und das Arbeitsverhalten von Beschäftigten in der ge- samten Schweiz. Die Arbeitsbeziehungen («Human Relations») der Beschäftigten zu ihrem Arbeitgeber, ihrer direkt vorgesetzten Führungsper- son und den Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen stehen dabei im Fokus dieser Untersuchung. Sind diese Arbeitsbeziehungen positiv, so profitieren beide Seiten: Die Beschäftigten sind zufriedener mit ihrer Arbeit, haben eine grössere Bindung an das Unternehmen und zeigen geringere Kündigungs- absichten. Positive Arbeitseinstellungen hängen ausserdem mit der Leis- tungsbereitschaft und dem Leistungsvermögen von Arbeitnehmenden zu- sammen und können dadurch als wichtige Katalysatoren unternehmerischen Erfolgs verstanden werden. Mit dem Fokus auf die Arbeitnehmer-Arbeitge- ber-Beziehungen ergänzen die Resultate des HR-Barometers den ETH-Kon- junkturbarometer und den Beschäftigungsbarometer des Bundesamts für Statistik um personalpolitische Aspekte. Das Untersuchungsmodell des HR-Barometers basiert auf dem psycholo- gischen Vertrag (siehe Abbildung 1.1). Der psychologische Vertrag geht über den juristischen Arbeitsvertrag hinaus und umfasst die wechselseitigen, meist impliziten, Angebote und Erwartungen in der Austauschbeziehung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Eine Verletzung des psychologi- schen Vertrags liegt somit vor, wenn Angebote der Arbeitgeberseite hinter den Erwartungen der Beschäftigten zurückbleiben. Sowohl die Angebote von Arbeitgebern als auch die Erwartungen von Arbeitnehmenden verhal- ten sich nicht statisch, sondern ändern sich im Laufe der Zeit und sind ab- hängig von vielen Faktoren. Grundsätzlich stehen traditionell geprägte In- halte wie Arbeitsplatzsicherheit und Loyalität neuen Vertragsinhalten wie Eigenverantwortung und Entwicklungsmöglichkeiten gegenüber. Über die letzte Dekade hinweg zeigte sich, dass Beschäftigten in der Schweiz sowohl traditionelle als auch neue Vertragsinhalte sehr wichtig sind. Im Zuge der sich ständig verändernden Arbeitswelt durch Mega-Trends, wie zum Bei- spiel globale Migration oder die Digitalisierung, stellt es für Arbeitgeber je- doch eine zunehmende Herausforderung dar, diesen Erwartungen entspre- chen zu können und somit Beschäftigte zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Damit gewinnt der psychologische Vertrag als Grundlage für eine gute Arbeitsbeziehung weiter an Interesse und Relevanz (Shore et al., 2004). Neben den unterschiedlichen Inhalten und Trendverläufen des psycholo- gischen Vertrags werden im vorliegenden HR-Barometer zudem folgende Einflussfaktoren und Auswirkungen des psychologischen Vertrags unter- sucht: 14 Schweizer HR-Barometer 2018 Einleitung • Persönliche und organisationale Faktoren • Karriereorientierungen • HRM-Praktiken wie Arbeitsgestaltung, Leistungsmanagement, Perso- nalentwicklung, Führung, Partizipation und Entlohnung • Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten wie Arbeitsplatzunsicher- heit und Arbeitsmarktfähigkeit, Zufriedenheit, Krankheitsabsenzen, Commitment und Kündigungsabsichten. Im diesjährigen Schwerpunktkapitel greift der Schweizer HR-Barometer den Trend der globalen Migration auf und widmet sich dem Thema «Inte- gration und Diskriminierung» in Bezug auf Nationalität, Herkunft und Glauben. Gemäss aktuellen Zahlen des Bundesamts für Statistik stammen rund ein Drittel der in der Schweiz arbeitenden Erwerbstätigen aus dem Ausland (BFS, 2017a). Dabei ist insgesamt die Arbeit mit Abstand der häu- figste Grund für die Immigration in die Schweiz (BFS-SAKE, 2017). Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Integration von Arbeitsimmigrantinnen und Arbeitsimmigranten in der Schweiz ein Thema von hoher Relevanz und Ak- tualität ist. Damit die Integration von erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern gut gelingen kann, ist es wichtig, zu verstehen, ob und wie sehr sich ausländische Beschäftigte im Arbeitsumfeld integriert oder diskrimi- niert fühlen, welche persönlichen oder organisationalen Faktoren dabei eine Rolle spielen und wie sich dies auf ihre Arbeitseinstellungen und ihr Arbeits- verhalten auswirkt. Um diese Aspekte analysieren zu können, wurde für das Schwerpunktkapitel eine zusätzliche Stichprobe von ausländischen Beschäf- tigen, die in der Schweiz wohnhaft sind, aber nicht in der Schweiz geboren wurden, erhoben. Ausserdem wird im Schwerpunktkapitel das wahrgenom- mene Integrationsklima in den Unternehmen der Befragten untersucht und eruiert, welche HR-Praktiken hier eine zentrale Rolle spielen. Dabei ist ein hohes Integrationsklima nicht nur für die Integration von ausländischen Be- schäftigten förderlich. Auch die einheimischen Beschäftigten können von einem offenen Klima gegenüber individuellen Unterschieden profitieren. Methodisches Vorgehen und Stichprobe Das Infrastrukturprojekt «Schweizer HR-Barometer» wird wie in den vorhe- rigen Jahren vom Schweizerischen Nationalfonds gefördert. Dies ermöglicht den Zugang zum Stichprobenregister des Bundesamts für Statistik. Aus dem Stichprobenregister wurde zufällig eine repräsentative Stichprobe für die Befragung gezogen, welche Personendaten aus der deutsch-, französisch-, und italienischsprachigen Schweiz enthält. Aufgrund des diesjährigen Schwerpunktthemas wurde zusätzlich eine Stichprobe von in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern gezogen. Auf diese Stichprobe wird in Kapitel 2 näher eingegangen. Für die gesamte Befragung konnten die Beschäftigten zwischen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch oder Portugiesisch als Sprache wählen. Diese Sprachen wurden ausgewählt, weil es sich dabei um die am häufigsten genannten Sprachen in der Strukturerhe- bung des Bundesamts für Statistik handelt (BFS, 2018a). 15 Schweizer HR-Barometer 2018 Einleitung Die Befragung wurde in Zusammenarbeit mit dem Markt- und Sozialfor- schungsinstitut LINK durchgeführt. Um die Stichprobenausschöpfung zu erhöhen, wurde ein Mixed-Mode-Ansatz gewählt: Die Befragten konnten wählen, ob sie die Befragung online oder auf einem Papierfragebogen aus- Abbildung 1.1 Untersuchungsmodell der Schweizer HR-Barometer-Studie persönliche Einflussfaktoren Geschlecht und Alter Ausbildung Bruttoeinkommen Anstellungsprozent Betriebszugehörigkeit berufliche Stellung Typ des Privathaushalts Sprachregion Staatszugehörigkeit Karriereorientierung traditionell-aufstiegsorientiert traditionell-sicherheitsorientiert eigenverantwortlich alternativ orientiert organisationale Einflussfaktoren Branche Unternehmensgrösse Internationalisierungsgrad Vertragsform erlebte betriebliche Veränderungen Arbeitsgestaltung Leistungsmanagement und Personalentwicklung Entlohnung Führung und Partizipation Austauschbeziehung mit Arbeitskollegen Inhalte des psychologischen Vertrags Erwartungen der Beschäftigten an den Arbeitgeber (z.B. angemessene Entlohnung, Loyalität) Erfüllung des psychologischen Vertrags Übereinstimmung von Erwartungen und Angeboten persönliche und organisationale Einflussfaktoren Human Resource Management Psychologischer Vertrag Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Schwerpunktthema Integration und Diskriminierung Bewilligungsstatus Aufenthaltsdauer Glaubenszugehörigkeit Arbeitsplatzunsicherheit, Arbeitsmarktfähigkeit Arbeitszufriedenheit, Stressempfinden, Krankheitsabsenzen Commitment und Kündigungsabsicht 16 Schweizer HR-Barometer 2018 Abbildung 1.2 Erhebungsmethode Einleitung füllen möchten. Vergleicht man die online ausgefüllten Fragebogen (95%) mit den schriftlich ausgefüllten Fragebogen (5%), zeigen sich Unterschiede in den Stichprobenmerkmalen. Die Beschäftigten, welche den Fragebogen schriftlich ausgefüllt haben, sind im Schnitt älter, haben eine geringere Aus- bildung und weisen eine längere Beschäftigungsdauer bei demselben Ar- beitgeber auf. Über die zehn Erhebungswellen hinweg wurden zum Teil unterschiedli- che Methoden zur Datengewinnung herangezogen. Diese Wechsel dienten der kontinuierlichen Verbesserung der Erhebungsmethode. Mit der Förde- rung durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) kann für die HR-Ba- rometer-Erhebung seit 2012 auf das Stichprobenregister des Bundesamts für Statistik zurückgegriffen werden. Diese Methodenwechsel müssen insbe- sondere bei der Interpretation der Trendergebnisse berücksichtigt werden, da Veränderungen der untersuchten Grössen möglicherweise auch durch einen Methodenwechsel erklärt werden können. Aus diesem Grund weisen die Trendabbildungen Kleinbuchstaben hinter der Jahreszahl auf, welche auf die Erhebungsmethode verweisen. Die Kleinbuchstaben zwischen «a» und «e» stehen für eine spezifische Art der Stichprobe und/oder Erhebungs- methode. Die Abbildung 1.2 gibt hierzu eine Übersicht. Die diesjährige Durchführung der Befragung fand von März bis ein- schliesslich Mai 2018 statt. Teilnahmeberechtigt waren Beschäftigte, die zum Befragungszeitpunkt zwischen 16 und 65 Jahre alt waren und sich in einem Anstellungsverhältnis von mindestens 40% befanden. Während Lehrlinge mitbefragt wurden, blieben Selbstständigerwerbende von der Erhebung ausgeschlossen. Die Auswertungen für alle Trendkapitel (siehe Kapitel 3) basieren auf den Antworten von 1947 Beschäftigten der repräsentativen Hauptstichprobe. Die Zusatzstichprobe von in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländern fliesst ausschliesslich in die Auswertun- gen des Schwerpunktkapitels ein, wie dort zu Beginn weiter erklärt wird. Erhebungsmethode Herkunft der Stichprobe Sprachregion Publikationsjahr a telefonisch vom Bundesamt für Statistik, basierend auf den eingetragenen Festnetznummern in der Schweiz deutsch 2006 b telefonisch vom Markt- und Sozialforschungsinstitut LINK, basierend auf den eingetragenen Festnetznummern in der Schweiz deutsch 2007 c telefonisch vom Markt- und Sozialforschungsinstitut LINK, basierend auf den eingetragenen Festnetznummern in der Schweiz deutsch, französisch 2008 – 2010 d online vom Internet-Panel des Markt- und Sozialforschungsinstituts LINK deutsch, französisch 2011 e mixed-mode: online und schriftlich vom Stichprobenregister des Bundesamts für Statistik deutsch, französisch, italienisch 2012 – 2018 17 Schweizer HR-Barometer 2018 Einleitung Abbildung 1.4 Branchenzugehörigkeit der befragten Beschäftigten Abbildung 1.3 Höchster Ausbildungsabschluss der befragten Beschäftigten 4% 28% 18% 8% 31% 1.5% 0.5% 8%1% keine oder teilobligatorische Ausbildung obligatorische Schulzeit Übergangsausbildung Allgemeinbildung ohne Maturität berufliche Grundbildung oder Berufslehre Maturität oder Lehrkräfte-Seminar höhere Berufsbildung Fachhochschule oder Universität Doktorat, Habilitation 8% 20% 8% 10% 6% 6% 5% 4% 8% 10% 13% 2% Land- und Forstwirtschaft Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Reparaturgewerbe Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Immobilien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung Öffentliche Verwaltung, externe Körperschaft Unterrichtswesen Gesundheits- und Sozialwesen Sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 4% 28% 18% 8% 31% 1.5% 0.5% 8%1% keine oder teilobligatorische Ausbildung obligatorische Schulzeit Übergangsausbildung Allgemeinbildung ohne Maturität berufliche Grundbildung oder Berufslehre Maturität oder Lehrkräfte-Seminar höhere Berufsbildung Fachhochschule oder Universität Doktorat, Habilitation 8% 20% 8% 10% 6% 6% 5% 4% 8% 10% 13% 2% Land- und Forstwirtschaft Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Reparaturgewerbe Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Immobilien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung Öffentliche Verwaltung, externe Körperschaft Unterrichtswesen Gesundheits- und Sozialwesen Sonstige Dienstleistungen, private Haushalte Die Hauptstichprobe der 1947 Beschäftigten aus der diesjährigen HR-Ba- rometer-Erhebung zeichnet sich in Anlehnung an die Schlüsselmerkmale des Bundesamts für Statistik durch folgende Merkmale aus: • Die Stichprobe umfasst 45% Frauen und 54% Männer. Bei 1% der Befrag- ten fehlt diese Angabe. • Das Durchschnittsalter der Befragten liegt bei 42 Jahren. • Bei 8% der Befragten (inklusive Lehrlinge) liegt das jährliche Bruttoein- kommen unter 25 000 Fr., bei 11% zwischen 25 000 und 50 000 Fr., bei 25% zwischen 50 001 und 75 000 Fr., bei 23% zwischen 75 001 und 100 000 Fr., bei 13% zwischen 100 001 und 125 000 Fr. und bei 13% über 125 0001 Fr. Bei 7% der Befragten fehlt diese Angabe. • 68% der Befragten arbeiten Vollzeit (zu mindestens 90%) und 32% arbei- ten Teilzeit. 18 Schweizer HR-Barometer 2018 Einleitung • 27% der Befragten arbeiten seit 0 bis 2 Jahren im selben Unternehmen, 21% seit 3 bis 5 Jahren, 19% seit 6 bis 10 Jahren, 11% seit 11 bis 15 Jahren und 22% seit über 15 Jahren. • 61% der Befragten haben eine berufliche Stellung ohne Vorgesetzten- funktion, 26% eine mit Vorgesetztenfunktion, 5% arbeiten als Direkti- onsmitglied, 2% sind als mitarbeitendes Familienmitglied angestellt und 6% stehen in einem Lehrverhältnis. • 16% der Befragten leben in einem Einpersonenhaushalt, 27% in einem Paarhaushalt ohne Kinder, 37% in einem Paarhaushalt mit Kindern, 8% in einem Einelternhaushalt mit Kindern, 3% in einem Nichtfamilien- haushalt und 6% in einer anderen Haushaltsform. Bei 3% der Befragten fehlt diese Angabe. • 65% der Befragten haben als Befragungssprache Deutsch gewählt, 20% Französisch, 10% Italienisch, 3% Englisch und 2% Portugiesisch. • 77% der Befragten haben die Schweizer Staatsangehörigkeit. • 13% der Befragten arbeiten in Mikrounternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, 42% arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten und 40% sind in Grossunternehmen ab 250 Be- schäftigten angestellt. Bei 5% der Befragten fehlt diese Angabe. • 17% der Befragten arbeiten in Unternehmen, die hauptsächlich auf dem lokalen geografischen Markt tätig sind. 33% geben an, ihr Unterneh- men sei hauptsächlich regional tätig. 23% arbeiten in Unternehmen, die hauptsächlich national tätig sind, 5% in Unternehmen, die hauptsäch- lich auf dem europäischen Markt tätig sind und 20% in Unternehmen, die weltweit tätig sind. Bei 2% der Befragten fehlt diese Angabe. • 85% der Befragten stehen in einem unbefristeten und 12% in einem be- fristeten Arbeitsverhältnis. Bei 3% der Befragten fehlt diese Angabe. • 21% der Befragten haben innert der letzten zwölf Monate vor dem Er- hebungszeitpunkt eine Restrukturierung, 14% einen Personalabbau und 17% einen Personalaufbau erlebt (Mehrfachantworten waren mög- lich). 56% waren von keiner organisationalen Veränderungsmassnahme betroffen. Abbildung 1.3 veranschaulicht die Verteilung der höchsten Ausbildungs- abschlüsse der befragten Beschäftigten. Aus Abbildung 1.4 wird ersichtlich, in welchen Branchen die 1947 Befragten arbeiten. In Anhang 1A sind die vollständigen Angaben zu den Merkmalen der Stichprobe aufgeführt. Eine Übersicht über die erhobenen Skalen, welche meistens aus mehreren Fragen bestehen, findet sich zudem in Anhang 2. Zur Auswertung der Daten wurden deskriptive Masse wie Mittelwerte und Prozentangaben verwendet. Im Schwerpunktkapitel wurden zusätzlich Regressionsanalysen gerechnet. In den Trendkapiteln finden sich zudem Trendanalysen, welche die Resultate des diesjährigen HR-Barometers den Ergebnissen der Vorjahre (Schweizer HR-Barometer 2006 bis 2016) gegen- überstellen. Im Anhang befinden sich als Ergänzung Beschreibungen der 19 Schweizer HR-Barometer 2018 Einleitung Stichproben anhand von demografischen Merkmalen, eine Übersicht der verwendeten Variablen sowie Korrelationstabellen. Gliederung des Berichts Der nachfolgende Bericht gliedert sich in ein Schwerpunktthema (Kapitel 2), Trends (Kapitel 3) und endet mit übergreifenden Schlussfolgerungen (Kapitel 4). Kapitel 2: Integration und Diskriminierung Kapitel 3: Trends 3.1 Karriereorientierungen 3.2 Human Resource Management 3.3 Psychologischer Vertrag 3.4 Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Kapitel 4: Schlussfolgerungen 20 Schweizer HR-Barometer 2018 Integration und Diskriminierung 2. Integration und Diskriminierung Einleitung Aktuell leben in der Schweiz mehr als 2 Millionen Ausländerinnen und Aus- länder. Damit machen Ausländerinnen und Ausländer gut einen Viertel der Gesamtbevölkerung aus und gestalten das demografische Gesicht der Schweiz massgeblich mit. Obwohl das Thema Immigration an sich nichts Neues ist, rückt es immer wieder ins Zentrum der öffentlichen Debatte (BFS, 2017a). Die gegenwärtige wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz und der zunehmende Fachkräftemangel führen dazu, dass eine Vielzahl von Er- werbstätigen aus dem Ausland angezogen wird und damit die Arbeit als häufigster Grund für die Immigration gilt (Chevrier, 2009). Für den Schwei- zer Arbeitsmarkt ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten und Chancen, gleichzeitig aber auch Herausforderungen im Umgang mit Arbeitnehmen- den, die aus verschiedenen Kulturen und Ländern stammen. Um diese Viel- falt als Vorteil nutzen zu können, ist es wichtig, die erwerbstätigen Auslän- derinnen und Ausländer erfolgreich im Arbeitsumfeld zu integrieren und Diskriminierung zu vermeiden. Aufgrund der hohen Relevanz der Thematik widmet sich das Schwer- punktkapitel des diesjährigen Schweizer HR-Barometers der Integration und Diskriminierung von ausländischen Beschäftigten im betrieblichen Ar- beitsumfeld von Unternehmen in der Schweiz. Ziel ist es, zu untersuchen, inwieweit sich ausländische Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz integriert fühlen, welche Rolle dabei das Integrationsklima im Unternehmen spielt und inwiefern Diskriminierung aufgrund von Nationalität, Herkunft oder Glauben für ausländische Beschäftigte ein Problem ist. Um diese Forschungsfragen zu analysieren, wurde für das Schwerpunkt- kapitel eine zusätzliche Stichprobe von ausländischen Beschäftigten, die in der Schweiz wohnhaft sind, aber nicht in der Schweiz geboren wurden, er- hoben. Das methodische Vorgehen war identisch zur Haupterhebung (siehe Kapitel 1). Zusätzlich wurden demografische Merkmale hinsichtlich der Na- tionalität, der Herkunft und des Glaubens sowie Fragen zur Integration und Diskriminierung in Bezug auf diese Eigenschaften untersucht. Die Analysen im vorliegenden Schwerpunktkapitel beziehen sich auf eine Stichprobe von 1325 ausländischen Beschäftigten. Insgesamt hat die Mehrheit der Befragten den Fragebogen auf Deutsch ausgefüllt (47%), gefolgt von Französisch (18%), Italienisch (15%), Englisch (10%) und Portugiesisch (10%). Das sind gemäss der Strukturerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) aus dem Jahr 2016 auch die am häufigsten als Hauptsprache genannten Sprachen in der Schweiz unter der ständigen Wohnbevölkerung (BFS, 2018a). Aus Abbildung 2.1 geht hervor, welche Na- tionalitäten die ausländischen Beschäftigten haben. 21 Schweizer HR-Barometer 2018 Abbildung 2.1 Herkunftsland der ausländischen Beschäftigten Integration und Diskriminierung Über ein Viertel (27%) der Befragten besitzt die deutsche Staatsangehörig- keit. 16% der Befragten stammen aus Italien, 14% aus Portugal, 7% aus Frankreich und 4% aus Spanien. Insgesamt sind ausländische Beschäftigte aus 83 Nationen in der Stichprobe vertreten. Im Vergleich zur gesamten aus- ländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz zeigen sich hier leichte Ab- weichungen. Gemäss dem Schweizer Bundesamt für Statistik war 2016 die italienische Nationaliät am häufigsten vertreten in der Schweiz, knapp ge- folgt von der deutschen (BFS, 2017b). Die nachfolgende Abbildung 2.2 zeigt, dass die Mehrheit der ausländi- schen Beschäftigten seit 6 bis 10 Jahren (30%) oder seit 11 bis 20 Jahren (25%) in der Schweiz lebt. 19% leben seit 3 bis 5 Jahren in der Schweiz und 9% sind maximal seit 2 Jahren in der Schweiz wohnhaft. 17% leben seit mehr als 20 Jahren in der Schweiz. Entsprechend haben auch die meisten Befragten (59%) eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und eine Aufenthaltsbe- willigung (Ausweis B und Ci). Zur weiteren Charakterisierung der Stichprobe von ausländischen Be- schäftigten wurde nach der Glaubenszugehörigkeit gefragt (siehe Abbil- dung 2.3). 54% sind Christinnen und Christen und 32% geben an, keine Glaubenszugehörigkeit zu haben. Am dritthäufigsten wurde der Islam mit 8% genannt. Eine komplette Auflistung der Schlüsselmerkmale der Stichprobe von ausländischen Beschäftigten befindet sich in Anhang 1B. Wenn man diese 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% Frankreich Portugal Italien Deutschland Spanien Kosovo Österreich Serbien Vereinigtes Königreich Polen Mazedonien Türkei Niederlande Bosnien & Herzegowina andere ( < 1%) 22 Schweizer HR-Barometer 2018 Integration und Diskriminierung Schlüsselmerkmale denen der Hauptstichprobe gegenüberstellt (siehe Ka- pitel 1), zeigen sich leichte Unterschiede in Bezug auf das Alter der Befrag- ten, die Ausbildung, den Anteil von Teilzeitarbeitenden und Angestellten über ein Temporärbüro, die Betriebszugehörigkeitsdauer und die Branchen. Diese Abweichungen zeigen sich auch in den Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS, 2018b; 2018c), wenn man Statistiken zur Gesamtbevölkerung Abbildung 2.3 Glaubenszugehörigkeit der ausländischen Beschäftigten Abbildung 2.2 Aufenthaltsdauer der ausländischen Beschäftigten 32% 0.2% 0.8% 2% 3% 8% 54% Christentum Islam Buddhismus Hinduismus Judentum keine andere32% 0.2% 0.8% 2% 3% 8% 54% Christentum Islam Buddhismus Hinduismus Judentum keine andere 0–2 Jahre 3–5 Jahre 6–10 Jahre 11–20 Jahre mehr als 20 Jahre 15% 20% 25% 30% 35% 40% 10% 0% 5 % 30% 9% 19 % 25% 17% mehr als 20 Jahre 11 bis 20 Jahre 6 bis 10 Jahre 3 bis 5 Jahre 0 bis 2 Jahre 23 Schweizer HR-Barometer 2018 Integration und Diskriminierung mit Zahlen zur ausländischen Bevölkerung vergleicht. So ist beispielsweise der Anteil an Teilzeitbeschäftigten unter ausländischen Beschäftigten gerin- ger als in der Gesamtbevölkerung (BFS, 2018b). Insgesamt spricht das für die Repräsentativität der Stichprobe. Die folgenden Abschnitte befassen sich zunächst genauer mit der wahr- genommenen Integration und anschliessend mit der erlebten Diskriminie- rung von ausländischen Beschäftigten. Es werden persönliche und organi- sationale Einflussfaktoren sowie die Effekte von Human-Resource-Mana- gement-Massnahmen untersucht. Abschliessend wird näher darauf einge- gangen, wie sich die empfundene Integration und Diskriminierung auf ver- schiedene Arbeitseinstellungen und Verhaltensweisen der Befragten aus- wirken. Integration Aus soziologischer Sicht bedeutet der Begriff «Integration» die Eingliede- rung in eine Gesellschaft. Laut Schweizer Gesetzgebung ist das Ziel der In- tegration, der ausländischen Bevölkerung, die längerfristig und rechtmäs- sig im Land ist, die Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben des Landes zu ermöglichen (BFS, 2018d). Anhand verschiedener Inte- grationsindikatoren, wie unter anderem der Partizipation im Arbeitsmarkt, wird vom Bundesamt für Statistik der Integrationsprozess gemessen (BFS, 2018e). Im Schweizer HR-Barometer 2018 liegt der Fokus auf der Integration im betrieblichen Arbeitsumfeld vor dem Hintergrund unterschiedlicher Na- tionalität, Herkunft und verschiedener Glaubensrichtungen. Dabei wurde die individuell wahrgenommene Integration erfasst. «Wahrgenommene In- tegration» bezeichnet die persönliche, auf eigenen Erfahrungen beruhende Einschätzung. Damit werden die objektiven Integrationsindikatoren des BFS um eine subjektive Dimension ergänzt. Denn selbst wenn objektiv ge- sehen eine Chancengleichheit besteht, kann die individuelle Wahrnehmung davon unter Umständen sehr stark abweichen. Die subjektive Sichtweise ist ein Schlüsselindikator, weil die individuell wahrgenommene Integration für die persönlichen Einstellungen und Verhaltensweisen letztlich aus- schlaggebend sein kann (zum Beispiel Downey, Van der Werff, Thomas, & Plaut, 2015). Um die persönlich wahrgenommene Integration im Arbeitsumfeld zu er- fassen, wurden die ausländischen Beschäftigten gefragt, wie sehr sie sich persönlich in ihrem Arbeitsumfeld in Bezug auf Nationalität, Herkunft und Glauben integriert fühlen. Aus Abbildung 2.4 ist ersichtlich, dass sich 52% der befragten ausländischen Arbeitnehmenden voll und ganz in ihrem Ar- beitsumfeld integriert fühlen. 31% geben an, sich eher integriert zu fühlen und 12% geben an, sich nur teilweise integriert zu fühlen. Hingegen sagen 5%, dass sie sich eher nicht oder überhaupt nicht integriert fühlen. Im Folgenden wird nun genauer untersucht, welche persönlichen und organisationalen Faktoren sowie welche HRM-Massnahmen einen Einfluss auf die wahrgenommene Integration im Arbeitsumfeld haben. Darauffol- gend wird insbesondere auf die zentrale Rolle des Integrationsklimas in 24 Schweizer HR-Barometer 2018 Integration und Diskriminierung Unternehmen näher eingegangen und wie es von Arbeitgebern gefördert werden kann. Einflussfaktoren auf die Integration im Arbeitsumfeld Basierend auf dem Modell des Schweizer HR-Barometers (siehe Abbildung 1.1) wurde zunächst untersucht, wie wichtig das Integrationsklima im Un- ternehmen neben persönlichen und organisationalen Einflussfaktoren so- wie anderen HRM-Massnahmen für die wahrgenommene Integration von ausländischen Beschäftigten im Arbeitsumfeld ist. Abbildung 2.5 zeigt die Ergebnisse der durchgeführten Regressionsanalyse. Unter den persönlichen Einflussfaktoren hat das Alter einen schwachen positiven Einfluss auf die gefühlte Integration, obwohl dabei für die Aufenthaltsdauer in der Schweiz kontrolliert wurde. Einen deutlich negativen Effekt gibt es, wenn sprachli- che Schwierigkeiten bestehen, sich im beruflichen Alltag auszudrücken und andere zu verstehen. Missverständnisse und Fehlinterpretationen können so häufiger vorkommen und bewirken womöglich den negativen Einfluss auf die erlebte Integration. Unter den organisationalen Einflussfaktoren spielt der Internationalisierungsgrad von Unternehmen eine Rolle. Auslän- dische Beschäftigte fühlen sich tendenziell besser integriert, wenn das Un- ternehmen auf einem grösseren geografischen Markt tätig ist. Während nur wenige persönliche und organisationale Aspekte einen Einfluss auf die wahrgenommene Integration im Arbeitsumfeld haben, sind es gleichzeitig mehrere Massnahmen des HR-Managements, die wesentlich zur Integra- tion beitragen. So spielt die Beziehung zum oder zur Vorgesetzten und zu den Arbeitskolleginnen und -kollegen eine wichtige Rolle. Ein gutes Ver- hältnis zu diesen Personen hat einen positiven Einfluss auf die gefühlte In- tegration. Vor allem aber zeigt sich, dass das Integrationsklima im Unter- nehmen einen entscheidenden Einfluss auf die wahrgenommene Integration ausübt. Aufgrund der zentralen Rolle des Integrationsklimas für die wahr- genommene Integration von ausländischen Beschäftigten, wird im Folgen- den das Integrationsklima genauer untersucht. Abbildung 2.4 Wahrgenommene Integration der ausländischen Beschäftigten 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Wahrgenommene Integration im Arbeitsumfeld in Bezug auf Nationalität, Herkunft und Glauben 25 Schweizer HR-Barometer 2018 Integration und Diskriminierung Integrationsklima im Unternehmen Das Integrationsklima beschreibt, inwieweit Mitarbeitende im Unterneh- men, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe (z.B. der Herkunft), gleichbehandelt, respektiert und dafür wertgeschätzt wer- den, wer sie sind, sowie in Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden (Nishii, 2013). Arbeitgeber können sich von verschiedenen Perspektiven der Thematik nähern. Grundlegend ist sicherlich die ethische und rechtliche Verpflichtung, dass Menschen unabhängig von ihrer Herkunft fair behan- delt werden (Ely & Thomas, 2001; Froese, Hildisch, & Kemper, 2015). Darü- ber hinaus kann die Diversität von Beschäftigten als ein strategischer Vorteil und eine wettbewerbsrelevante Ressource gesehen werden, die es ermög- licht, neue Einblicke zu erlangen (Ely & Thomas, 2001; Froese et al., 2015). Der Perspektivenwechsel vom allgemeinen Diversitätsmanagement hin zum Integrationsmanagement (auch «Inklusionsmanagement» genannt) ist ein aktueller Trend in der HR-Forschung, der auch vielversprechend für die Praxis ist (Froese et al., 2015). Die Vorteile gegenüber dem klassischen Diver- sitätsmanagement sind zum einen, dass von dem Ziel, ein hohes Integrati- onsklima herzustellen, nicht nur offizielle Entscheidungen betroffen sind, sondern auch die alltägliche Beziehungsebene zwischen Mitarbeitenden beeinflusst wird. Zum anderen verspricht ein integrativer Ansatz, die nega- tiven Effekte von einseitigen Antidiskriminierungsmassnahmen abzu- schwächen (Froese et al., 2015; Nishii, 2013). Die bisherige Forschung konnte zeigen, dass ein hohes Integrationsklima zu weniger Konflikten führt und den Informationsaustausch sowie die Kreativität fördert (Li, Lin, Tien, & Chen, 2015; Nishii, 2013). Gemäss dem diesjährigen Schwerpunktthema wurde in der HR-Barome- ter-Befragung die Definition des Integrationsklimas in Bezug auf Nationali- tät, Herkunft und Glauben festgesetzt. Mit insgesamt neun Fragen wurde das Integrationsklima auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und Abbildung 2.5 Einflussfaktoren auf wahrgenommene Integration im Arbeitsumfeld Human Resource Management organisationale Einflussfaktoren persönliche Einflussfaktoren Führung (+) Internationalisierungs- grad (+) Alter (+) Beziehung mit Arbeits- kollegen (+) Integration im Arbeitsumfeld sprachliche Barriere (–) Integrationsklima (+) 26 Schweizer HR-Barometer 2018 ganz) erhoben. Nach Nishii (2013) ist ein positives Integrationsklima durch folgende drei Dimensionen gekennzeichnet: • Faire Personalmanagement-Massnahmen: Faire Personalmanage- ment-Massnahmen haben das Ziel, Ressourcen objektiv und unab- hängig von einer bestimmten Nationalität, Herkunft oder eines ande- ren Glaubens zu verteilen. Damit sollen allen Beschäftigten die gleichen Möglichkeiten im Unternehmen zur Verfügung stehen, so- dass sich Mitarbeitende fair behandelt fühlen. • Integration von und Offenheit gegenüber Verschiedenheit: Diese Dimension schliesst zum einen mit ein, dass alle Beschäftigten in ih- rer Individualität akzeptiert werden und sich nicht den Normen einer dominanten Gruppe unterordnen müssen. Zum anderen bezieht sich diese Dimension auf eine Offenheit gegenüber der Unterschiedlich- keit von anderen und richtet sich gegen ein Denken in Stereotypen und Vorurteilen. • Einbezug von diversen Sichtweisen in organisationale Entschei- dungsprozesse: Die dritte Dimension des Integrationsklimas umfasst die Einbeziehung diverser Meinungen in organisationale Entschei- dungsprozesse. Damit ist gemeint, dass das Vorhandensein von un- terschiedlichen Sichtweisen geschätzt wird und als ein Potenzial für wirtschaftlichen Erfolg gesehen wird. Etwas infrage zu stellen oder eine andere Meinung zu äussern, wird wertgeschätzt und als Lern- prozess wahrgenommen. Unter den befragten ausländischen Beschäftigten stimmen insgesamt 43% zu, dass in dem Unternehmen, in dem sie arbeiten, faire Personalma- nagement-Massnahmen praktiziert werden (siehe Abbildung 2.6). 34% ge- ben eine mittelmässige Ausprägung an und knapp ein Viertel (23%) findet, dass eher wenige oder überhaupt keine faire Personalmanagement-Mass- nahmen von ihrem Arbeitgeber gehandhabt werden. Die zweite Dimension bezieht sich auf die Integration von individuellen Unterschieden und die Offenheit gegenüber Menschen mit unterschiedli- cher Nationalität, verschiedener Herkunft oder anderem Glauben. Die Er- gebnisse in Abbildung 2.6 zeigen, dass die Integration von und Offenheit gegenüber Unterschiedlichkeit überwiegend (50%) oder zumindest teil- weise (33%) für die ausländischen Befragten vorhanden ist. Für 15% erfüllt der Arbeitgeber dieses Kriterium eher nicht oder überhaupt nicht. Hinsicht- lich der Einbeziehung von diversen Meinungen in die organisationalen Ent- scheidungsprozesse geben 17% an, dass unterschiedliche Sichtweisen voll und ganz miteinbezogen werden (siehe Abbildung 2.6). Während die meis- ten (37%) auch teilweise oder eher (34%) zustimmen, geben 13% an, dass unterschiedliche Meinungen eher keine oder überhaupt keine Geltung bei der Entscheidungsfindung haben. Integration und Diskriminierung 27 Schweizer HR-Barometer 2018 Integration und Diskriminierung Abbildung 2.6 Erlebtes Integrationsklima von Beschäftigten 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Faire Personalmanagement- Massnahmen Integration von und Offenheit gegenüber Unterschiedlichkeit Einbezug diverser Meinungen in die organisationalen Entscheidungsprozesse Massnahmen zur Förderung des Integrationsklimas Wie aus den Ergebnissen bereits ersichtlich wurde, spielt das Integrationsklima eine entscheidende Rolle für die wahrgenommene Integration von ausländi- schen Beschäftigten. Gleichzeitig zeigt der vorherige Abschnitt, dass in man- chen Bereichen durchaus Verbesserungspotenzial besteht. Für die Praxis ist deshalb von grossem Interesse, mit welchen Massnahmen Arbeitgeber die Ent- wicklung eines hohen Integrationsklimas im Unternehmen begünstigen und fördern können. Hierzu wurden ausländische Beschäftigte befragt, ob ihr Ar- beitgeber eine Reihe von Integrationsmassnahmen anbietet. Die Liste an mög- lichen Massnahmen wurde auf Basis bisheriger Befragungen zur Fülle an Inte- grationsmassnahmen erstellt (unter anderem Kossek & Pichler, 2008). Dazu zählen beispielsweise betriebliche Anstrengungen zur Förderung einer offenen Unternehmenskultur, das Angebot von Sprachkursen und Schulungen zur Stärkung von interkulturellen Kompetenzen, Kennenlernveranstaltungen und Informationsunterlagen (z.B. Broschüren oder Präsentationen). Abbildung 2.7 zeigt auf, welche Massnahmen zur Integration am häufigsten vorkommen. Mit 34% geben ausländische Beschäftigte am häufigsten an, dass ihr Arbeitgeber eine offene Kommunikationskultur anstrebt. Bei 31% der Befragten bietet das Unternehmen Sprachkurse zur Integration an. Auch Kennenlernveranstaltun- gen sind bei knapp einem Drittel (30%) der Unternehmen der Befragten etab- liert. Am wenigsten häufig scheinen Mentoring- oder Patenschaftsprogramme etabliert zu sein. Nur jede oder jeder zehnte ausländische Beschäftigte gibt an, das arbeitgeberseitige Angebot eines Mentoring-Programms nutzen zu kön- nen. In einer Regressionsanalyse wurden unternehmensbezogene Eigenschaften und offerierte Integrationsmassnahmen als Einflussgrössen auf das Integrati- 28 Schweizer HR-Barometer 2018 onsklima betrachtet. Die Ergebnisse sind in Abbildung 2.8 abgebildet. Dar- aus wird ersichtlich, dass sich eine zunehmende Unternehmensgrösse leicht negativ auf das erlebte Integrationsklima auswirkt. Im Gegensatz dazu ha- ben verschiedene Integrationsmassnahmen, wie die Organisation von Ken- nenlernveranstaltungen oder die Förderung einer offenen Kommunikati- onskultur, einen positiven Effekt auf das wahrgenommene Integrationsklima im Unternehmen. Das Angebot von Sprachkursen oder Mentoring-Pro- grammen zeigte keinen Einfluss. Welche Massnahmen am besten für die Förderung eines guten Integrati- onsklimas geeignet sind, hängt aber letztlich auch vom weiteren Unterneh- menskontext ab. Grundsätzlich ergibt sich aus der Forschung, dass es am wichtigsten ist, dass die Unternehmensleitung hinter der Idee steht und sich persönlich für ein integratives Klima im Unternehmen einsetzt (Froese et al., 2015; Kalev, Dobbin & Kelly, 2006). Nur wenn verantwortliche Stellen etab- liert sind, können Integrationsmassnahmen ihre Wirkung entfalten und so ein positives Integrationsklima fördern. Es hängt aber auch an jeder und jedem Einzelnen der Belegschaft, das eigene Verhalten zu reflektieren, da- mit der gegenseitige Umgang miteinander positiv verändert werden kann Ebenso wie ein förderliches Integrationsklima braucht es gleichzeitig die Unterbindung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz, damit die Integra- tion von ausländischen Beschäftigten im Arbeitsumfeld gelingen kann. Die Diskriminierung im Arbeitsumfeld, in welchen Situationen sie vorkommt und von welchen Personengruppen sie meist ausgeübt wird, wird im nach- Integration und Diskriminierung Abbildung 2.7 Häufigkeit von angebotenen Integrationsmassnahmen 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% 50% Informationsunterlagen (z.B. Broschüren) Kennenlernveranstaltungen Sprachkurse offene Kommunikationskultur Schulungen (z.B. interkulturelles Kompetenztraining) Mentoring-Programme Rücksichtnahme auf kulturelle Besonderheiten (z.B. Essgewohnheiten) 29 Schweizer HR-Barometer 2018 Integration und Diskriminierung Abbildung 2.8 Einflussfaktoren auf das Integrationsklima IntegrationsmassnahmenUnternehmenseigenschaften Informationsmaterial (+)Unternehmensgrösse (–) Kennenlernveranstaltungen (+) offene Kommunikationskultur (+) Schulungen (+) Integrationsklima folgenden Abschnitt näher beleuchtet. Abschliessend werden die Auswir- kungen von wahrgenommener Integration und Diskriminierung untersucht. Diskriminierung «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren» (UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte, 1948). Die Missachtung die- ses Gleichheitsgebots ist die Ausgangslage für Diskriminierung. Dabei wird im Allgemeinen von Diskriminierung gesprochen, wenn Menschen auf- grund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder aufgrund ei- nes speziellen Persönlichkeitsmerkmals (beispielsweise Geschlecht, Reli- gion, Sprache oder politische Überzeugung) ungleich behandelt werden. Der vorliegende HR-Barometer fokussiert auf die Diskriminierung im Ar- beitsalltag aufgrund von Nationalität, Herkunft oder Glauben. Im Kontext des Arbeitsumfeldes kann eine diesbezüglich unfaire Behandlung von Indi- viduen oder ganzen Gruppen von Beschäftigten durch Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen oder Vorgesetzte weitreichende Folgen haben, die so- wohl den Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmenden betreffen, wie bei- spielsweise höhere Kündigungsabsichten, geringere Leistungsfähigkeit und Gesundheitsprobleme (Triana, Jayasinghe & Pieper, 2015). Im diesjährigen HR-Barometer wurde Diskriminierung mit sechs Fragen von James, Lovato und Cropanzano (1994) erhoben. Dabei konzentrieren sich diese Fragen persönlich auf das generell wahrgenommene Diskriminie- rungspotenzial im Unternehmen und andererseits auf die eigens gemachten Erfahrungen. Die ausländischen Beschäftigten wurden zum Beispiel ge- fragt, ob und inwieweit alle Menschen im Unternehmen unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Herkunft oder ihrem Glauben gleichbehandelt wer- den oder ob sie selbst aufgrund ihrer Nationalität, ihrer Herkunft oder ihres 30 Schweizer HR-Barometer 2018 Glaubens zu Unrecht ausgegrenzt werden. Die Antworten wurden auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) festgehalten. In Abbildung 2.9 sind die Resultate zusammengefasst. Im Allgemeinen fühlen sich die ausländischen Beschäftigten in ihrem Arbeitsumfeld in der Schweiz nicht oder nur wenig diskriminiert. Der Grossteil der Befragten (86%) gibt demnach an, aufgrund von Nationalität, Herkunft und Glauben eher nicht oder überhaupt nicht diskriminiert zu werden, während 11% der Beschäftigten teilweise und nur 3% eher Diskriminierung wahrnehmen. Trotz dieser tendenziell positiven Ergebnisse stellt sich die Frage, in wel- chen Situationen ausländische Beschäftigte Diskriminierung am Arbeits- platz wahrnehmen und durch wen diese Diskriminierung erfolgt. Integration und Diskriminierung In welchen Situationen fühlen sich ausländische Beschäftigte diskriminiert? Gemäss einer Studie des Bundesamts für Statistik wird das Arbeitsumfeld als der Lebensbereich genannt, in dem Beschäftigte mit einem Migrations- hintergrund in der Schweiz mit Abstand am häufigsten diskriminiert wer- den (BFS). Der diesjährige HR-Barometer hat zusätzlich untersucht, in wel- chen spezifischen Situationen die Beschäftigten in der Schweiz aufgrund ihrer Nationalität, ihrer Herkunft oder ihres Glaubens Diskriminierung er- fahren. Die Befragten konnten jeweils auf einer Skala von 1 (nie) bis 5 (im- mer) angeben, wie häufig sie in verschiedenen Situationen, wie zum Bei- spiel im Bewerbungsprozess, diskriminiert wurden. Die Ergebnisse sind in Abbildung 2.10 dargestellt. Die Resultate deuten darauf hin, dass im Arbeitsumfeld vor allem die Be- werbung (32%), die Entlohnung (32%) sowie die Anerkennung von berufli- chen Qualifikationen (29%) Situationen darstellen, in denen sich ausländi- sche Beschäftigte in der Schweiz zumindest teilweise diskriminiert fühlen. Weniger häufig erleben die Befragten Diskriminierung bei der Beförderung (25%), im Arbeitsalltag (24%) sowie bei Training und Schulungen (15%). Abbildung 2.9 Wahrgenommene Diskriminierung im Arbeitsumfeld 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher nein teilweise eher ja überhaupt nicht Wahrgenommene Diskriminierung im Arbeitsumfeld in Bezug auf Nationalität, Herkunft und Glauben 31 Schweizer HR-Barometer 2018 Von wem fühlen sich ausländische Beschäftigte diskriminiert? Ebenso wichtig– sowohl für die Beschäftigten als auch für die Arbeitgeber hinsichtlich des Umgangs mit beziehungsweise der Prävention von Diskri- minierung– ist die Frage, von wem sich die Arbeitnehmenden diskriminiert fühlen. Abbildung 2.11 zeigt differenziert, von welchen Personen oder Grup- pen die ausländischen Befragten aufgrund ihrer Nationalität, Herkunft oder ihres Glaubens Diskriminierung erfahren. Auffallend ist, dass die ausländischen Beschäftigten in ihrem Arbeitsumfeld am häufigsten das Gefühl haben, von externen Kundinnen und Kunden dis- kriminiert zu werden. Fast jede vierte befragte Person (19%) berichtet dem- nach, im Arbeitsumfeld zumindest gelegentlich von den Kundinnen oder Kunden diskriminiert zu werden. Danach werden Arbeitskolleginnen und -kollegen (17%), Vorgesetzte (14%), die Unternehmensleitung (14%) sowie die Personalabteilung (11%) genannt. Einflussfaktoren auf die Diskriminierung im Arbeitsumfeld Knapp 15% der ausländischen Beschäftigten fühlen sich im Arbeitsumfeld in der Schweiz zumindest manchmal diskriminiert. Folglich ist es wichtig zu verstehen, welche Beschäftigten zu dieser Gruppe gehören und welches die Ursachen für Diskriminierung aufgrund von Nationalität, Herkunft und Glauben sind. Um genauer zu ermitteln, unter welchen Bedingungen wahr- Integration und Diskriminierung Abbildung 2.10 Diskriminierung im Arbeitsumfeld nach bestimmten Situationen 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% nie selten gelegentlich oft immer Beförderung Anerkennung von beruflicher Qualifikation Entlohnung Bewerbung Arbeitsalltag Training und Schulungen 32 Schweizer HR-Barometer 2018 genommene Diskriminierung auftaucht, wurden Regressionsanalysen ge- rechnet. Dabei wurden wieder persönliche und organisationale sowie ver- schiedene auf dem Untersuchungsmodell des Schweizer HR-Barometers basierende HRM-Aspekte untersucht (siehe Abbildung 1.1). Die Resultate sind in Abbildung 2.12 festgehalten und zeigen, dass subjektiv wahrgenommene Diskriminierung im Arbeitsumfeld nur bedingt von per- sönlichen Einflussfaktoren der befragten Ausländerinnen und Ausländer abhängt. Demnach spielen beispielsweise die Aufenthaltsdauer, die Glau- benszugehörigkeit oder der Bewilligungsstatus der Beschäftigten keine Rolle. Hingegen zeigen die Resultate, dass sich ausländische Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsalltag mit sprachlichen Barrieren zu kämpfen haben, häufiger hinsichtlich ihrer Herkunft diskriminiert fühlen. Dies deckt sich mit den Ergebnissen aus einer Studie über die Diskriminierungserfahrun- gen der Schweizer Bevölkerung, wo sich die Sprache oder der Akzent von Menschen als zweithäufigster Diskriminierungsgrund (nach der Nationali- tät) herauskristallisiert hat (BFS, 2017d). Interessant ist zudem, dass sich, bezogen auf die wahrgenommene Dis- kriminierung, keinerlei der gemessenen organisationalen Faktoren zeigen: Weder die Unternehmensgrösse noch der Internationalisierungsgrad zei- gen einen Effekt. Entgegenwirken kann man der Diskriminierung jedoch mit einem ent- sprechenden HRM. Einerseits führt die Erfüllung des psychologischen Ver- trags, also die Übereinstimmung von den gegenseitigen Angeboten und Erwartungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, dazu, dass sich die Integration und Diskriminierung Abbildung 2.11 Diskriminierung im Arbeitsumfeld nach bestimmten Personengruppen 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% nie selten gelegentlich oft immer Unternehmensleitung Vorgesetzte/r Arbeitskolleginnen/Arbeitskollegen Kundinnen/Kunden Personalabteilung 33 Schweizer HR-Barometer 2018 Integration und Diskriminierung Abbildung 2.12 Einflussfaktoren auf die Diskriminierung Psychologischer Vertrag (–) Integrationsklima (–) Führung (–) Beziehung mit Arbeitskollegen (–) sprachliche Barriere (+) Diskriminierung im Arbeitsumfeld persönliche Einflussfaktoren organisationale Einflussfaktoren Human Resource Management ausländischen Beschäftigten weniger diskriminiert fühlen. Gleichzeitig wirkt sich auch ein hohes Integrationsklima, indem Mitarbeitende unab- hängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe gleichbehan- delt, respektiert und in Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden, ver- ringernd auf die wahrgenommene Diskriminierung aus. Andererseits erweisen sich auch die Beziehungsqualität zur Führungsperson sowie zu den Arbeitskolleginnen und -kollegen als relevante Prädiktoren der wahr- genommenen Diskriminierung: Je besser die Beziehungsqualität zu den je- weiligen Vorgesetzten und den anderen Mitarbeitenden ist, desto weniger fühlen sich die ausländischen Beschäftigten diskriminiert. Zusammenhang und Auswirkungen von Integration und Diskriminierung Nachdem in den vorherigen Abschnitten die wahrgenommene Integration und Diskriminierung im Arbeitsumfeld hinsichtlich der Nationalität, Her- kunft und des Glaubens separat untersucht wurden, werden die zwei Fak- toren und ihre Auswirkungen nun gemeinsam betrachtet. Zunächst ist fest- zustellen, dass durchaus ein starker und negativer, wechselseitiger Zusam- menhang zwischen der Integration und Diskriminierung besteht. Wenn Diskriminierung stattfindet, ist kaum an Integration zu denken. Umgekehrt, wenn sich jemand integriert fühlt, werden wahrscheinlich Diskriminierun- gen eher selten vorkommen. Allerdings stellen Integration und Diskriminie- rung keine zwei entgegengesetzten Pole eines Kontinuums dar. Die Integra- tion, also die Eingliederung in eine Gemeinschaft, bedeutet weitaus mehr als dass keine Diskriminierung stattfindet. Integration heisst nicht nur Tole- ranz, sondern Akzeptanz und Offenheit gegenüber anderen Menschen zum Ausdruck zu bringen. Hingegen bedeutet Diskriminierung eine Benachtei- 34 Schweizer HR-Barometer 2018 ligung aufgrund von Andersartigkeit. Festzuhalten ist jedoch, dass durch ein gutes Integrationsklima im Unternehmen sowohl Diskriminierungen reduziert als auch die erlebte Integration gestärkt werden können. Darüber hinaus tragen die wahrgenommene Integration und Diskrimi- nierung im betrieblichen Arbeitsumfeld wesentlich dazu bei, wie Beschäf- tigte ihren Arbeitsalltag erleben. Diese können somit ihre Arbeitseinstellun- gen beeinflussen. Die Ergebnisse der durchgeführten Regressionsanalysen in Abbildung 2.13 zeigen ein interessantes Bild. Anhand der Resultate wird ersichtlich, dass die wahrgenommene Integration und Diskriminierung bei unterschiedlichen Arbeitseinstellungen und Verhaltensweisen einen Effekt haben. Während sich eine hohe wahrgenommene Integration positiv auf die Arbeitszufriedenheit und das Commitment gegenüber dem Arbeitgeber auswirkt, ist hier kein (negativer) Effekt von Diskriminierung zu beobach- ten. Umgekehrt hat die Diskriminierung am Arbeitsplatz einen negativen Einfluss auf die Einschätzung der persönlichen Arbeitsmarktfähigkeit, wo- bei hier kein (positiver) Effekt von Integration auftritt, wenn sowohl die In- tegration als auch die Diskriminierung in der Analyse berücksichtigt wer- den. Einen verstärkenden Einfluss hat die Diskriminierung in Bezug auf Nationalität, Herkunft oder Glauben auf die Kündigungsabsicht der Arbeit- nehmenden, das Stressempfinden und die Arbeitsplatzunsicherheit. Abbildung 2.13 Auswirkungen von wahrgenommener Integration und Diskriminierung Arbeitszufriedenheit (+) Commitment (+) Integration Diskriminierung Arbeitsplatzunsicherheit (+) Stressempfinden (+) Arbeitsmarktfähigkeit (–) Kündigungsabsicht (+) Integration und Diskriminierung 35 Schweizer HR-Barometer 2018 Schlussfolgerungen für die Praxis Die Ergebnisse des Schwerpunktkapitels zeigen insgesamt ein positives Bild. Der Grossteil der ausländischen Beschäftigten in der Schweiz fühlt sich im Arbeitsumfeld gut integriert und nicht aufgrund von Nationalität, Her- kunft oder Glauben diskriminiert. Sprachliche Barrieren erweisen sich als grösstes Problem bei der Integration und wahrgenommenen Diskriminie- rung von ausländischen Beschäftigten. Ein gutes Integrationsklima ist hin- gegen förderlich. Bei der Integration fällt auf, dass sich die ausländischen Beschäftigten grösstenteils sehr gut im Arbeitsumfeld integriert fühlen. Nur ein geringer Teil gibt an, wenig oder gar nicht integriert zu sein. Grundsätzlich wird auch das Integrationsklima in Unternehmen eher gut beurteilt, wobei bei spezifi- schen Bereichen ein deutliches Verbesserungspotenzial besteht. Es hat sich gezeigt, dass vor allem das Integrationsklima für die wahrgenommene Inte- gration relevant ist. Insofern ist es für Arbeitgeber wichtig, Offenheit gegen- über einer diversen Belegschaft in der Unternehmenskultur zu verankern, um so die Integration im Arbeitsumfeld zu fördern. Wie die Ergebnisse zei- gen, kann ein Angebot von verschiedenen Integrationsmassnahmen, wie Schulungen oder Kennenlernveranstaltungen, dem Unternehmen zu einer Steigerung des Integrationsklimas verhelfen. Als besonders effektiv erweist sich dabei die Förderung einer offenen Kommunikationskultur. Eine wich- tige Feststellung für die Praxis ist zudem, dass sprachliche Barrieren im Ar- beitsumfeld einen deutlich negativen Effekt auf die wahrgenommene Integ- ration haben. Obwohl bei knapp einem Drittel der ausländischen Be- schäftigten ein Angebot an Sprachkursen besteht, lohnt sich folglich auch zukünftig die Investition in entsprechende Angebote, um die Sprachbarriere zu verringern. Ebenfalls haben die Analysen gezeigt, dass die Integration von ausländischen Beschäftigten über eine gute Beziehungsqualität zwi- schen Vorgesetzten und Mitarbeitenden sowie den Beschäftigten unterein- ander beeinflusst werden kann. Unter den organisationalen Faktoren hat lediglich der Internationalisierungsgrad des jeweiligen Unternehmens einen positiven Einfluss auf die wahrgenommene Integration. Eine mögliche Er- klärung ist hier, dass Unternehmen, die nicht nur auf dem Schweizer Markt agieren, im Durchschnitt auch mehr international ausgerichtete Richtlinien oder Integrationsmassnahmen haben. Ausserdem können die Mitarbeiten- den ihre Unterschiedlichkeit in internationalen Unternehmen wahrschein- lich häufiger als Vorteil nutzen (z.B. verschiedene Kultur- und Sprachkennt- nisse), sodass die positiven Effekte von Diversität dort stärker zum Ausdruck kommen. Wenn sich Beschäftigte in ihrem Arbeitsumfeld integriert fühlen, wirkt sich das letztlich positiv auf deren Arbeitszufriedenheit und Commit- ment aus. Ähnliches zeigt sich beim Thema Diskriminierung. Auch hier scheinen die Sprachschwierigkeiten ein wichtiger Faktor für die wahrgenommene Diskri- minierung der ausländischen Beschäftigten zu sein. Spannend ist zudem, dass keinerlei organisationale Einflussfaktoren eine Rolle spielen. Hingegen kann auch die Diskriminierung aufgrund der Nationalität, der Herkunft Integration und Diskriminierung 36 Schweizer HR-Barometer 2018 oder des Glaubens mittels eines entsprechenden HRM (z.B. bei der Erfüllung des psychologischen Vertrags oder durch das Integrationsklima) beeinflusst werden. Gemäss den Resultaten aus der diesjährigen HR-Barometer-Erhe- bung hat die Diskriminierung relevante Auswirkungen auf unter- schiedliche Arbeitseinstellungen und Verhaltensweisen. Möglicherweise fühlen sich diejenigen Arbeitnehmenden, die angeben, diskriminiert zu wer- den, verunsichert und verletzt, was zu höheren Kündigungsabsichten, einer geringeren Wahrnehmung der Arbeitsmarktfähigkeit sowie einem höheren Stressempfinden und einer höheren Arbeitsplatzunsicherheit führt. Insofern sollten die Arbeitgeber ein grosses Interesse haben, das Diskriminierungspo- tenzial im eigenen Unternehmen zu minimieren. Dabei gilt es insbesondere auch die Situationen oder Personengruppen zu beachten, welche bei den ausländischen Beschäftigten das Gefühl auslösen, diskriminiert zu werden. Insbesondere in der Bewerbungsphase, bei der Entlohnung und der Aner- kennung von beruflichen Qualifikationen erleben ausländische Beschäftigte am meisten Diskriminierung. Während die Anerkennung von Qualifikation- en auch von externen und offiziellen Bestimmungen abhängt, werden die Entlohnung und Bewerbungsprozesse massgeblich von den Unternehmen selbst bestimmt. Somit können Arbeitgeber bei der Entlohnung und im Be- werbungsprozess durch transparente Bestimmungen oder Prozessabläufe der wahrgenommenen Diskriminierung entgegenwirken. Die Ergebnisse zur Diskriminierung im Arbeitsumfeld nach bestimmten Personengruppen rücken Arbeitgeber in ein positives Licht. Ausländische Beschäftigte schei- nen sich viel weniger von ihrem Arbeitgeber diskriminiert zu fühlen. Am meisten Diskriminierung erfahren ausländische Beschäftigte von Kundin- nen und Kunden. Dieses Ergebnis zeigt, dass auch unternehmensexterne Faktoren berücksichtigt werden müssen. Hier sollten Arbeitgeber mit Mass- nahmen zum Schutz ihrer Belegschaft anknüpfen, um der Diskriminierung entgegenzuwirken. Trotz des insgesamt positiven Bildes sind es 17% der ausländischen Be- schäftigten, welche sich nur teilweise, eher nicht oder überhaupt nicht im Arbeitsfeld integriert fühlen. Das ist fast jede oder jeder Fünfte. Ausserdem berichtet eine von sieben Personen, zumindest teilweise diskriminierende Erfahrungen gemacht zu haben. Diese Befunde müssen von Arbeitgebern ernst genommen werden, denn sowohl die Integration als auch die Diskri- minierung beeinflussen viele Arbeitseinstellungen und Verhaltensweisen. Während die Integration vor allem die Bindung zum Unternehmen beein- flusst, scheint die Diskriminierung sich unmittelbar negativ auf die Selbst- einschätzung, zum Beispiel in Bezug auf die eigene Arbeitsmarktfähigkeit, von ausländischen Beschäftigten, auszuwirken. Die positive Nachricht ist, dass durch die starken Wechselwirkungen zwischen Integration und Diskri- minierung Arbeitgeber durch ein gezieltes HRM, welches auf die Stärkung eines integrativen Klimas im Unternehmen setzt, gleichzeitig beide Aspekte beeinflussen können. Dieser Tatsache sollten sich Arbeitgeber unbedingt be- wusst werden und diese Chance nutzen. Integration und Diskriminierung 37 Schweizer HR-Barometer 2018 3. Trends 3.1 Karriereorientierungen Einleitung Seit 2006 werden im Schweizer HR-Barometer verschiedene Karriereorien- tierungen von Beschäftigten erfasst. Karriereorientierungen beinhalten Ein- stellungen, Werte und Interessen hinsichtlich der eigenen Laufbahnent- wicklung. Sie sind zukunftsgerichtet und charakterisieren die unter- schiedlichen Karriereziele und -präferenzen von Arbeitnehmenden. Für personalpolitische Entscheidungsträger ist es bedeutsam zu wissen, wie die individuellen Neigungen und Interessen der Beschäftigten in Bezug auf ihre eigene Karriere sind. Dadurch können Reaktionen, Forderungen und Ver- haltensmuster der Mitarbeitenden besser nachvollzogen und antizipiert werden. Für das Talent- beziehungsweise HR-Management sind diese In- formationen relevant, um ein geeignetes Arbeitsumfeld für Beschäftigte zu schaffen und einen optimalen «Fit» zwischen Beschäftigten und ihren Ar- beitstätigkeiten sicherzustellen (Gerber, Wittekind, Grote & Staffelbach, 2009). Diese individuellen Unterschiede bleiben auch gegenüber generellen Trends bestehen. Karriereorientierungen Grundsätzlich werden in der Literatur zwei verschiedene Richtungen von Karriereorientierungen unterschieden: die «traditionellen» und die «neuen» Karriereorientierungen (Hall, 2002). Eine traditionelle Karriere bezeichnet typischerweise eine langfristige Anstellung im gleichen Unternehmen mit einem hierarchischen Aufstieg. Wer eine traditionelle Karriere anstrebt, legt Wert auf Arbeitsplatzsicherheit, ist dem Arbeitgeber gegenüber verbunden und folgt einem betrieblich vordefinierten Karriereplan. Infolge der zuneh- menden Globalisierung und Veränderungen in der Arbeitswelt entwickel- ten sich jedoch in den letzten Jahrzehnten neue Karriereausrichtungen. Die neuen Karriereorientierungen haben sich zunehmend von traditionellen Mustern losgelöst, indem sie vermehrt auf die veränderten Anforderungen in der Arbeitswelt eingehen und die zunehmende Unabhängigkeit von Ar- beitnehmenden reflektieren. Diese neuen Karriereorientierungen sind durch eine hohe Flexibilität und Mobilität geprägt (Briscoe, Hall & Fraut- schy DeMuth, 2006). Dabei obliegt eine grosse Eigenverantwortung hin- sichtlich der Karriere bei den Beschäftigten selbst, die diese aber oft auch gerne übernehmen, um so ihre Karriere gestalten zu können. Im Schweizer HR-Barometer wurden die Karriereorientierungen bisher auf Basis der von Gerber et al. (2009) exploratorisch identifizierten Karriere- typen analysiert. Demnach unterscheidet der Schweizer HR-Barometer ins- gesamt vier Typen mit unterschiedlichen Karriereorientierungen: der tradi- tionell-aufstiegsorientierte und der traditionell-sicherheitsorientierte Kar- Trend: Karriereorientierungen 38 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Karriereorientierungen rieretyp repräsentieren hierbei die traditionelle Karriereausrichtung, wäh- rend der eigenverantwortliche und der alternative Karrieretyp der neuen Ausrichtung zuzurechnen sind. Traditionell-aufstiegsorientierte Personen streben einen Aufstieg in eine hierarchisch höhere Stelle an und sind dem Unternehmen gegenüber stark verbunden. Beschäftigte mit einer traditio- nell-sicherheitsorientierten Karriereorientierung erwarten hingegen von ih- rem Unternehmen hohe Arbeitsplatzsicherheit, identifizieren sich stark mit ihrem Unternehmen, sind aber weniger an einem hierarchischen Aufstieg interessiert. Eigenverantwortlich Karriereorientierte übernehmen die Ver- antwortung für ihre Karriereentwicklung selbst. Nicht der Unternehmenser- folg, sondern der persönliche Karriereerfolg steht bei Beschäftigten mit die- ser Karriereorientierung im Zentrum. Um die persönliche Karriere voranzutreiben, wechseln eigenverantwortliche Karrieretypen auch häufi- ger das Unternehmen. Für Personen, die zum alternativ-orientierten Karrie- retyp gezählt werden, hat Arbeit und Karriere insgesamt keinen zentralen Stellenwert im Leben. Wichtiger sind für Menschen mit dieser Karriereori- entierung andere Lebensbereiche wie Familie oder Freizeit. Erhebung und Verbreitung der Karriereorientierungen Die Karriereorientierungen wurden mithilfe von neun gegensätzlichen Aus- sagen erfasst (siehe Abbildung 3.1.1). Einleitend wurden die Beschäftigten das Folgende gefragt: «Wenn Sie Ihr zukünftiges Arbeitsleben betrachten, wo würden Sie sich zwischen diesen beiden Aussagen einstufen?» Anschlies- send schätzten die Befragten auf einer vierstufigen Skala ein, welche der zwei entgegengesetzten Antworten auf sie zutrifft (z.B. «Arbeit ist in mei- nem Leben nebensächlich» versus «Arbeit ist in meinem Leben zentral»). Aus Abbildung 3.1.1 kann das Antwortverhalten der Befragten in Bezug auf ihre Einstellung gegenüber ihrer Karriere entnommen werden. Ein Grossteil der Befragten (80%) möchte demzufolge eine lange Zeit in ein und demselben Unternehmen arbeiten. Ebenso ist das Bedürfnis, selbstständig die eigene Karriere zu managen, weit verbreitet (81%). Weiter geben 75% der Beschäftigten an, dass Arbeit in ihrem Leben von zentraler Bedeutung ist. Hingegen geben nur 56% an, dass ihnen eine Karriere wichtig ist. Hinsicht- lich der wahrgenommenen Verpflichtung gegenüber der eigenen Karriere oder gegenüber dem Unternehmen ist die Verteilung ausgewogen (jeweils 50%). Aufgrund der sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen, der Arbeits- marktlage und gesellschaftlichen Veränderungen können sich Laufbahnori- entierungen im Laufe der Zeit ändern oder sich sogar neue Orientierungen ergeben. Zu diesem Zweck wurden für die diesjährige Ausgabe des Schwei- zer HR-Barometers erneut exploratorisch Karrieretypen anhand eines statis- tischen Verfahrens (latente Klassenanalyse) ermittelt. Diese Karrieretypen basieren auf den repräsentativen Stichproben von 2012 bis 2016 mit insge- samt über 4000 Beschäftigten aus den vorjährigen HR-Barometern. Das Ergebnis der Analyse zeigt, dass sich dabei wieder vier Karrieretypen ergeben, die mit den bisherigen Typen fast identisch sind. Das bedeutet, 39 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Karriereorientierungen dass weiterhin die oben beschriebenen vier Karriereorientierungen existie- ren. Allerdings haben sich die Typen noch klarer herauskristallisiert und sind somit noch eindeutiger voneinander abgrenzbar. So streben beispiels- weise Zugehörige des traditionell-aufstiegsorientierten Karrieretyps noch deutlicher eine höhere Hierarchiestufe an, und Karriere zu machen ist die- sen Beschäftigten besonders wichtig. Beschäftigte mit einer traditionell-si- cherheitsorientierten Karriereorientierung sind stärker zukunftsgerichtet und planen im Voraus. Bei Menschen des neu definierten eigenverantwort- lichen Karrieretyps kommt etwas deutlicher zum Ausdruck, dass die Ver- wirklichung der eigenen Karriere wichtig ist und dass sie auch für die Zu- kunft planen. Hingegen sind zum alternativ orientierten Karrieretyp Gehörende verstärkt gegenwartsorientiert und offensichtlich wenig an ei- nem beruflichen Aufstieg interessiert. Abbildung 3.1.1 Antworten auf die Fragen zu den Karriereorientierungen in mehreren Unternehmen (hintereinander) arbeiten 20 % eine lange Zeit in einem Unternehmen arbeiten 80 % eine Reihe von Arbeitsstellen auf gleicher Hierarchiestufe innehaben 39 % eine höhere Hierarchiestufe anstreben 61 % in der Gegenwart leben 38 % für die Zukunft planen 62 % Arbeit ist in meinem Leben nebensächlich 25 % Arbeit ist in meinem Leben zentral 75 % eine Karriere ist mir nicht wichtig 44 % eine Karriere ist mir wichtig 56 % ich fühle mich mir und meiner Karriere verpflichtet 50 % ich fühle mich meinem Unternehmen verpflichtet 50 % ausgeben, was ich habe und es geniessen 26 % für die Zukunft sparen 74 % meine Karriere selber managen 81 % mein Unternehmen die eigene Karriere managen lassen 19 % in verschiedenen Arbeitsbereichen einsetzbar sein 40 % einen sicheren Arbeitsplatz haben 60 % Wenn Sie Ihr zukünftiges Arbeitsleben betrachten, wo würden Sie sich zwischen diesen beiden Aussagen einstufen? 40 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Karriereorientierungen Abbildung 3.1.2 Verteilung der Karriereorientierungen 12% 33% 34% 21% traditionell-aufstiegsorientiert traditionell-sicherheitsorientiert eigenverantwortlich orientiert alternativ orientiert Auf Basis dieser neu validierten Karrieretypen wurde durch ein statisti- sches Verfahren (konfirmatorische latente Klassenanalyse mit Grenz- und Gleichheitsrestriktionen, siehe Schmiege, Masyn und Bryan (2017)) die Häu- figkeitsverteilung der vier Karrieretypen für die diesjährige Erhebung von 2018 berechnet. Dabei wurden Beschäftigte aufgrund ihres Antwortmusters den vier Karriereorientierungen zugeordnet. Das Ergebnis zeigt, dass in der Schweiz die traditionellen Karriereorien- tierungen mit insgesamt 67% die grössere Gruppe darstellen. 34% der Be- schäftigten sind traditionell-aufstiegsorientiert und 33% sind traditionell- sicherheitsorientiert. Als eigenverantwortlich orientiert wurden 21% einge- stuft und bei 12% liegt eine alternative Karriereorientierung vor. 12% 33% 34% 21% traditionell-aufstiegsorientiert traditionell-sicherheitsorientiert eigenverantwortlich orientiert alternativ orientiert Zur genaueren Charakterisierung der Karrieretypen wurden weiterfüh- rende Analysen durchgeführt. Die Auswertungen zeigen, dass Befragte, die nach einer traditionell-sicherheitsorientierten Karriere streben, mit durch- schnittlich 44 Jahren am ältesten und mit durchschnittlich 11 Jahren am längsten beim gleichen Unternehmen angestellt sind (siehe Abbildung 3.1.3). Der eigenverantwortliche Karrieretyp weist demgegenüber im Ver- gleich zu anderen Karrieretypen am häufigsten Personen mit einem Fach- hochschul- und Universitätsabschluss (39%) auf. Etwa drei Viertel der Be- fragten mit einer traditionell-aufstiegsorientierten oder eigenverantwort- lichen Karriereorientierung sind mindestens in einem 90% Pensum beschäf- tigt, während bei den alternativ orientierten Beschäftigten fast die Hälfte (45%) Teilzeit arbeitet. Auch hinsichtlich dieser Merkmale stimmen die neu validierten Karrieretypen sehr gut mit den bisherigen Typen überein. Weitere Varianz- und Regressionsanalysen zeigen, dass Beschäftigte in einer Position mit Vorgesetztenfunktion dazu tendieren, eine traditionell- aufstiegsorientierte oder eigenverantwortliche Karriereorientierung zu ver- 41 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Karriereorientierungen folgen und weniger zum traditionell-sicherheitsorientierten Typ neigen. Auch Beschäftigte in einer Lehrausbildung tendieren weniger zum traditio- nell-sicherheitsorientierten Typ. Geschlechterspezifische Unterschiede sind zwischen dem traditionell-aufstiegsorientierten Typ und dem traditionell- sicherheitsorientierten Typ festzustellen. Der Frauenanteil ist bei dem tradi- tionell-sicherheitsorientierten Karrieretyp höher als beim traditionell-auf- stiegsorientierten Typ. Auch beim Gehalt zeigt sich ein Unterschied. Das durchschnittliche Jahresgehalt ist bei traditionell-aufstiegsorientierten Be- schäftigten höher als bei traditionell-sicherheitsorientierten Arbeitnehmen- den. Gleichzeitig sind Beschäftigte mit einer traditionell-sicherheitsorien- tierten Karriereorientierung im Durchschnitt am zufriedensten mit ihrer Arbeit, dicht gefolgt von den traditionell-aufstiegsorientierten Beschäftig- ten. Eigenverantwortlich orientierte Arbeitnehmende sind im Mittel hinge- gen am wenigsten zufrieden mit ihrer Arbeit. Ausserdem zeigen traditio- Abbildung 3.1.3 Übersicht Karriereorientierungen Wer? durchschnittliches Alter durchschnittliche Beschäftigungsdauer Anteil hoher Ausbildung (Fachhochschule und Universitätsabschluss) Anteil Beschäftigungsgrad von mehr als 90% Zentrale Charakteristiken (aus Gerber, Wittekind, Grote & Staffelbach, 2009) Traditionelle Karriereorientierungen «Neue» Karriereorientierungen traditionell- aufstiegsorientiert 41 Jahre 9 Jahre 30% 77% • streben nach beruflichem Aufstieg • hohe Bindung an das Unter- nehmen traditionell- sicherheitsorientiert 44 Jahre 11 Jahre 23% 59% • Arbeitsplatz- sicherheit • hohe Bindung und Loyalität ge- genüber dem Unternehmen • lange Anstel- lungsdauer eigenverant- wortlich orientiert 36 Jahre 6 Jahre 39% 71% • managen Karri- ere selbst • Arbeitsfähigkeit in verschiede- nen Jobs • häufigere Orga- nisationswech- sel alternativ orientiert 42 Jahre 9 Jahre 32% 55% • Arbeit ist weni- ger zentral im Leben • häufig Teilzeit- arbeit 42 Schweizer HR-Barometer 2018 nelle Karriereorientierungen ein deutlich höheres Commitment als neue Formen der Karriereorientierung. Umgekehrt ist die Kündigungsabsicht bei dem eigenverantwortlich orientierten Typ am stärksten ausgeprägt. Damit geht einher, dass Eigenverantwortliche ihre Arbeitsmarktfähigkeit, also ihre beruflichen Chancen am Arbeitsmarkt, am höchsten einschätzen. Diese Er- gebnisse zeigen, dass sich Beschäftigte mit unterschiedlichen Laufbahnori- entierungen auch in ihren Arbeitseinstellungen und ihrem Arbeitsverhalten unterscheiden. Karriereorientierungen im Vergleich zu den Vorjahren Verschiedene Diskontinuitäten in Bezug auf die zugrunde liegende Stich- probe und Messmethoden haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass im Trendverlauf stärkere Schwankungen in der Verbreitung von Karriereo- rientierungen gemessen wurden. Beginnend mit der diesjährigen Erhebung wurden die Fragen zu den Karriereorientierungen auf Basis der neu vali- dierten Karrieretypen ausgewertet, sodass ein direkter Vergleich mit den Vorjahren nicht mehr möglich ist. Grundsätzlich kann jedoch festgestellt werden, dass traditionelle Karriereverläufe in der Schweiz nach wie vor weit verbreitet sind. Zusammengenommen ist der Anteil der traditionellen Karriereorientierungen in etwa konstant (von 70% im Jahr 2016 gesunken auf 67% im Jahr 2018). Ein wesentlicher Unterschied zu den Vorjahren ist lediglich, dass der neu definierte sicherheitsorientierte Karrieretyp deutlich häufiger auftritt als in der bisherigen Form. Auf Grundlage der neu validier- ten Karrieretypen wird in den künftigen Schweizer HR-Barometer-Ausga- ben ein neuer Trend erstellt werden. Schlussfolgerungen für die Praxis Die Charakterisierung von Beschäftigten anhand ihrer Karriereorientierun- gen und die Kenntnis über Trendverläufe können ein wichtiges Hilfsinstru- ment für die Planung von HRM-Massnahmen bezüglich personalpolitischer Entscheidungen darstellen. Zum einen ziehen Unternehmen je nach vor- handenen und möglichen Karriereverläufen unterschiedliche Karrieretypen an. Zum anderen steckt ein grosses Potenzial in dem Wissen der Arbeitge- ber um die Karriereorientierungen ihrer Belegschaft. Wenn sie die Lauf- bahnorientierungen der Beschäftigten kennen, können sie beispielsweise individuell zugeschnittene Karriereentwicklungsmöglichkeiten anbieten. So wünschen sich traditionell-orientierte Beschäftigte beispielsweise mehr Sicherheit und Möglichkeiten zu einem internen Aufstieg gemäss klar defi- nierten Karrierepfaden. Menschen mit einer eigenverantwortlichen Karrie- reorientiertung legen hingegen viel Wert auf die eigene Weiterentwicklung und Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit. Diese Beschäftigten wollen des- halb massgeblich ihre Karriere selbst managen. Unternehmen sollten ihnen Mitspracherechte bei der Planung des beruflichen Werdegangs sowie flexi- ble und vielseitige Weiterentwicklungsmöglichkeiten anbieten, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem Job Rotationsprogramm mit wechselnden Arbeitsstationen. Darüber hinaus bietet die Zuteilung zu einem Karrieretyp Trend: Karriereorientierungen 43 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Karriereorientierungen für die Beschäftigten selbst die Möglichkeit, ihre Einstellungen und Ziele zu reflektieren und so mögliche Karriereschritte zu planen. Gemäss der aktuellen Erhebung des Schweizer HR-Barometers gehören Beschäftigte in der Schweiz überwiegend traditionellen Karriereorientierun- gen an und schätzen Werte wie Sicherheit und Kontinuität. Ein Drittel der Beschäftigten ist traditionell-aufstiegsorientiert, während ein weiteres Drit- tel der Schweizer Arbeitnehmenden traditionell-sicherheitsorientiert ist. Der grosse Anteil an traditionellen Karriereorientierungen mit einem Streben nach Sicherheit stimmt mit nachfolgenden Befunden zu Inhalten des psy- chologischen Vertrags in Kapitel 3.3 und zum Anstieg der wahrgenomme- nen Arbeitsplatzunsicherheit in Kapitel 3.4 überein. Nach wie vor schätzen die Beschäftigten vor allem Arbeitsplatzsicherheit und Loyalität. Der Wunsch nach einem stabilen, sich nicht verändernden Arbeitsumfeld und sicheren Arbeitsplatz, welcher bei den Traditionell-sicherheitsorientierten im Vorder- grund steht, ist allerdings oft nur schwer erfüllbar. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Arbeitnehmenden zu zeigen, dass sie wertgeschätzt werden, und bedeutend, ihnen Möglichkeiten für persönliche Weiterentwicklungen aufzuzeigen. Dadurch können Beschäftigte ihre Arbeitsmarktfähigkeit stei- gern und das Risiko eines möglichen Arbeitsplatzverlusts wird verringert. Da traditionelle Karriereorientierungen zukunftsgerichtet sind, lohnt es sich für Arbeitgeber auch, klare Laufbahnsysteme anzubieten. Wie später Kapitel 3.2 zeigt, besteht diesbezüglich in der Schweiz noch Verbesserungspotenzial, denn aktuell kann nur jede zehnte beschäftigte Person von klar definierten Laufbahnpfaden profitieren. Aber auch neue Karriereorientierungen sind bei insgesamt einem Drittel der Beschäftigten vorzufinden und dürfen nicht vernachlässigt werden. Un- ternehmen, die mit einem sich schnell verändernden Marktumfeld und viel- seitigen Herausforderungen konfrontiert sind, könnten davon profitieren, verstärkt auf eigenverantwortlich orientierte Arbeitnehmende zu setzen. Diese Beschäftigten bevorzugen eine abwechslungsreiche Arbeit und den Einsatz in verschiedenen Bereichen. Dabei legen sie einen geringeren Wert auf Sicherheit und Kontinuität. Die Existenz von unterschiedlichen Karrierepräferenzen bietet letztlich eine Chance für Arbeitgeber, Arbeitnehmende zu suchen, die zu den Bedin- gungen des Aufgabenumfelds passen. Das Ziel von Unternehmen sollte des- halb sein, diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zu finden, die ideal zur Ausrichtung des Unternehmens und zu den Rahmenkonditionen der zu be- setzenden Stelle passen. 44 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Human Resource Management 3.2 Human Resource Management Einleitung Obwohl sich die Arbeitswelt durch Digitalisierung und rasante technische Entwicklungen laufend verändert, behält das Management von Humanres- sourcen nach wie vor seine zentrale Rolle in Unternehmen. Dies insbeson- dere auch deshalb, weil viele einfache, repetitive Tätigkeiten zunehmend automatisiert werden, die soziale Komponente und damit auch das Human Resource Management (HRM) immer mehr an Bedeutung gewinnt. Für die Ausübung der Aufgaben des HRM sind unterschiedliche Träger massge- bend. Neben der Unternehmensleitung sind auch Stäbe, Beraterinnen und Berater, Personalabteilungen, Arbeitnehmervertretungen, Vorgesetzte ver- schiedenster Ebenen sowie die Beschäftigten selbst wesentliche Akteure. Für eine optimale Ausgestaltung des HRM stehen diesen Akteuren diverse Prak- tiken zur Verfügung, die je nach Grösse, Branche sowie Unternehmensstra- tegie unterschiedlich genutzt werden können. Der HR-Barometer untersucht dabei die folgenden vier HRM-Praktiken in der Schweiz: • Arbeitsgestaltung • Leistungsmanagement und Personalentwicklung • Führung und Partizipation • Entlohnung Arbeitsgestaltung Die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen ist eine HRM-Praktik, die von Arbeitgebern direkt beeinflusst wird und sich auf die Motivation, Zufrie- denheit und Leistung von Mitarbeitenden auswirken kann. Die Arbeitsge- staltung lässt sich dabei in fünf Kategorien unterteilen: Aufgabenvielfalt, Bedeutsamkeit der Aufgabe, Ganzheitlichkeit der Aufgabe, Feedback durch die Arbeitstätigkeit und Autonomie (Hackman & Oldham, 1976; Morgeson & Humphrey, 2006). Für jede dieser Kategorien beurteilen die befragten Be- schäftigten das Vorhandensein auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz), wie in Abbildung 3.2.1 ersichtlich. Die Aufgabenvielfalt bezeichnet die Fülle von Fertigkeiten, die die eigene Arbeit erfordert. Sie ist die am häufigsten vorkommende Arbeitsgestaltung unter den Beschäftigten in der Schweiz. Die meisten Befragten stufen ihre Aufgabenvielfalt demnach als hoch oder sehr hoch ein (85%), 11% empfin- den sie als mässig und nur ein kleiner Anteil als wenig vielfältig (4%). Unter Bedeutsamkeit der Aufgabe wird der Einfluss verstanden, den die Ar- beitstätigkeit auf das Leben von Mitmenschen innerhalb und ausserhalb des Unternehmens hat. Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten in der Schweiz geben an, dass sie ihre Arbeit als bedeutsam wahrnehmen (62%). 21% beur- 45 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Human Resource Management teilen ihre Arbeit als teilweise und 17% als eher bis überhaupt nicht bedeut- sam. Die Ganzheitlichkeit der Aufgabe bezeichnet den Grad, zu dem eine Arbeits- tätigkeit aus vollständigen und in sich abgeschlossenen Produkten und Dienstleistungen beziehungsweise Prozessen besteht. Auch hier zeigt sich im Vergleich zur Bedeutsamkeit der Aufgabe ein sehr ähnliches Bild. Knapp zwei Drittel beurteilen ihre Arbeitstätigkeit als ganzheitlich (61%), während sie von 20% als teilweise und von 19% als eher nicht oder überhaupt nicht als ganzheitlich wahrgenommen wird. Das Feedback durch die Arbeitstätigkeit zeigt, inwiefern eine Rückmeldung hinsichtlich der Zielerreichung erfolgt. Damit ist nicht das Feedback von Drittpersonen gemeint, sondern vielmehr das von den Beschäftigten per- sönlich empfundene Ergebnis ihrer Arbeit. Die Mehrheit der Befragten gibt dabei an, ein klares bis sehr klares Feedback aus der Tätigkeit selbst zu er- halten (58%), knapp ein Drittel berichtet von einem Teilfeedback (28%) und ein kleiner Teil von praktisch keiner oder gar keiner Rückmeldung aus der geleisteten Arbeit (14%). Die Autonomie der Arbeitstätigkeit stellt die fünfte Kategorie der Arbeits- gestaltung dar und setzt sich wiederum aus unterschiedlichen Dimensionen zusammen: Freiheit in der Arbeitsplanung, im Entscheiden bezüglich der eigenen Arbeitstätigkeit und in der Wahl der Arbeitsmethoden. Über 50% der Beschäftigten in der Schweiz beurteilen ihre Autonomie insgesamt als hoch beziehungsweise sehr hoch, und weitere 32% berichten von teilweisem Abbildung 3.2.1 Arbeitsgestaltung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Feedback durch die Arbeitstätigkeit Ganzheitlichkeit der Aufgabe Bedeutsamkeit der Aufgabe Aufgabenvielfalt Autonomie 46 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Human Resource Management Vorhandensein von Autonomie bei ihrer Arbeitstätigkeit. Weniger als 16% der Befragten geben an, keine oder nur sehr wenig Autonomie zu erleben. Die Trendabbildung 3.2.2 zeigt die Entwicklung der Arbeitsgestaltung und deren Unterkategorien über die verschiedenen Erhebungsjahre des HR-Barometers. Während Aufgabenvielfalt und Autonomie bereits ab dem Jahr 2006 respektive 2007 erhoben wurden, kann die Entwicklung der rest- lichen Kategorien erst ab dem Jahr 2012 verfolgt werden. Die Entwicklung der Arbeitsgestaltung verdeutlicht, dass der Abwärtstrend während der vergangenen Jahre gestoppt hat und sich wieder dem ursprünglich relativ hohen Wert aus dem Jahr 2006 anzunähern beginnt. Die Resultate für Auto- Abbildung 3.2.2 Trend: Arbeitsgestaltung Abbildung 3.2.3 Leistungsbeurteilung 1 2 3 4 5 Rückmeldung durch die Arbeitstätigkeit Ganzheitlichkeit der Aufgabe Bedeutsamkeit der Aufgabe Aufgabenvielfalt Autonomie 2018e2016e2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a (Erläuterungen zu den Buchstaben a bis e siehe Abbildung 1.2) 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Leistungsbeurteilung 47 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Human Resource Management nomie liegen im Vergleich zum letzten Erhebungsjahr (2016) zwar etwas hö- her, insgesamt ist der Wert aber deutlich tiefer als in vergangenen Jahren. Bei der Kategorie Bedeutsamkeit sowie Ganzheitlichkeit der Aufgabe lässt sich hingegen erstmals ein leichter Aufwärtstrend feststellen. Der Wert von Feedback durch Arbeitstätigkeit aus der diesjährigen Erhebung ist erneut leicht gesunken, zeigt sich über die Jahre aber ebenfalls relativ konstant. Leistungsmanagement und Personalentwicklung Das Leistungsmanagement und die Personalentwicklung sind zwei zusam- menhängende HRM-Praktiken, die sowohl für die Beschäftigten als auch für deren Arbeitgeber von grundlegender Bedeutung sind. Für die Beschäf- tigten entsteht durch die Förderung und Beurteilung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten die Möglichkeit, sich selbst weiterzuentwickeln um damit für den Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben. Unternehmen profitieren wiederum von der stetigen Weiterentwicklung ihrer Beschäftigten, indem ihre Beleg- schaft gut qualifiziert bleibt und sie gegenüber Mitbewerberinnen und Mit- bewerbern einen entsprechenden Wettbewerbsvorteil haben (Pfeffer, 1994). Im Folgenden werden die Leistungsbeurteilung und verschiedene Formen der Personalentwicklung diskutiert. Ein effektives Leistungsmanagement beinhaltet regelmässig durchge- führte Beurteilungsgespräche zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten. Dabei geht es im Wesentlichen darum, den Beschäftigten Feedback zu ihrer bisherigen Leistung zu geben, gemeinsame Ziele zu setzen und gleichzeitig den Weiterbildungsbedarf zu analysieren. Um dies zu beurteilen, wurden die Beschäftigten gefragt, inwiefern sie eine entsprechende Leistungsbeur- teilung im Unternehmen auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) erfahren. 44% der Beschäftigten geben an, dass ihre Vorgesetzten regelmässig Leistungsbeurteilungsgespräche mit ihnen durchführen. Bei knapp einem Drittel (30%) finden solche Gespräche nur teilweise statt und 26% erhalten kaum oder gar keine Rückmeldung zu ihrer Leistung durch die Führungsperson (siehe Abbildung 3.2.3). Verglichen mit den Vorjahren zeigt sich nach wie vor eine relativ tief ausgeprägte Leistungsbeurteilung. Erstmals seit 2009 sind die Werte sogar weiter gesunken (siehe Abbildung 3.2.7). Bei der Personalentwicklung konzentriert sich der Schweizer HR-Baro- meter auf zwei wesentliche Massnahmen: die erhaltene Weiterbildung und die Art der Laufbahnplanung. Im Fokus der Weiterbildung stehen dabei die Häufigkeit, Form und der Inhalt. Bei der Laufbahnplanung wird insbeson- dere die Art thematisiert. Bei beiden waren Mehrfachantworten durch die Befragten möglich. Die Resultate zeigen, dass die Beschäftigten durch- schnittlich 6,6 Weiterbildungstage erhalten respektive bezogen haben. Im Vergleich zu den bisherigen Erhebungen lässt sich feststellen, dass die Be- schäftigten in der Schweiz im Vergleich zu 2016 leicht weniger Weiterbil- dungstage absolviert haben (2016: 7,4 Weiterbildungstage). Die Weiterbil- dungen haben dabei vorwiegend während der Arbeitszeit stattgefunden (57%). Knapp ein Drittel der Beschäftigten (31%) gibt an, an Weiterbildun- 48 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Human Resource Management gen ausserhalb der eigentlichen Arbeitszeit teilgenommen zu haben. 65% der Befragten haben Weiterbildungsmassnahmen im Bereich Fachkompe- tenz (z.B. Sprachkurse) absolviert. 35% geben an, dass ihre Weiterbildung Abbildung 3.2.4 Inhalt und Form der Weiterbildung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% ausserhalb der Arbeitstätigkeit während der Arbeitstätigkeit Sozialkompetenz Fachkompetenz Inhalt der Weiterbildung Form der Weiterbildung Abbildung 3.2.5 Art der Laufbahnplanung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Laufbahngespräche mit der oder dem Vorgesetzten keine Angebote Mentoring/Coaching klar definierte Laufbahnpfade andere Angebote 49 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Human Resource Management im Bereich Sozialkompetenz (z.B. Führungstraining) erfolgte (siehe Abbil- dung 3.2.4). 28% der befragten Personen hatten bisher die Möglichkeit, beide Kompetenzen im Rahmen von Schulungen zu entwickeln. Dies deckt sich mit den Ergebnissen aus den vorherigen Jahren und zeigt, dass 29% der Beschäftigten in der Schweiz keinerlei Weiterbildungsangebote erhalten re- spektive genutzt haben. Auch bei der Art der Laufbahnplanung hat sich im Vergleich zu den bis- herigen Erhebungsjahren nur sehr wenig verändert. Nach wie vor sind die Laufbahngespräche mit den Vorgesetzten die am häufigsten vorkommende Massnahme zur Entwicklung (29%), gefolgt von Mentoring und Coaching (13%), klar definierten Laufbahnpfaden (9%) und anderen Laufbahnpla- nungsangeboten (5%). Weiterhin berichtet ein Fünftel der Befragten, dass sie keinerlei Möglichkeiten haben, Laufbahnplanungsangebote nutzen zu können (siehe Abbildung 3.2.5). Dabei muss jedoch davon ausgegangen werden, dass dieses Resultat mit der Unternehmensgrösse zusammenhängt: Je grösser das Unternehmen, desto eher bestehen formalisierte Angebote hinsichtlich der langfristigen Karriereplanung von Arbeitnehmenden. Führung und Partizipation Unter Führung versteht man die durch Interaktion vermittelte Ausrichtung des Handelns zwischen den Beschäftigten und ihren Vorgesetzten (Schyns, 2002). Zur Messung dieses stark durch die Beziehungsqualität geprägten Führungsverständnisses wurden die Beschäftigten zu drei Dimensionen be- fragt. Auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) antwor- teten die Befragten auf Fragen, die das Verständnis, die Hilfsbereitschaft und den Einsatz, den die Führungsperson ihnen als Untergebene entgegen- gebracht hatte, betreffen. Abbildung 3.2.6 zeigt, dass 69% der Beschäftigten angeben, eine gute bis sehr gute Beziehung zu ihrer Führungsperson zu haben. Weniger als ein Fünftel (18%) der Beschäftigten berichtet, dass ihre jeweiligen Vorgesetzten nur teilweise Verständnis zeigen, das Team unterstützen und sich für die Abbildung 3.2.6 Führung und Partizipation 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Partizipation Führung 50 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Human Resource Management Unterstellten einsetzen. Bei 13% der befragten Personen scheint die Bezie- hung zu den direkten Vorgesetzten nicht gut oder überhaupt nicht vorhan- den zu sein. Wie der Trendabbildung 3.2.7 entnommen werden kann, ist die wahrgenommene Beziehung zu den Führungspersonen in der Schweiz im Vergleich zu den letzten Erhebungsjahren konstant geblieben. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Führung und der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden ist die Partizipation. Partizipation be- deutet, dass die Beschäftigten im eigenen Team, in der Zusammenarbeit mit dem oder der eigenen Vorgesetzten und auf der gesamten Unternehmens- ebene gewisse Mitspracherechte bei Entscheidungen erhalten (Mor Barak, 2010). Auch Partizipation wurde im Fragebogen mittels einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) gemessen. Knapp die Hälfte (49%) der Befragten beurteilen die Mitsprache bei Ent- scheidungen im Unternehmen als hoch bis sehr hoch. Demgegenüber beur- teilen 34% ihre Partizipationsmöglichkeiten als nur teilweise vorhanden und 17% sehen geringe oder gar keine Möglichkeiten (siehe Abbildung 3.2.6). Vergleicht man diese Werte mit den bisherigen Erhebungsjahren des HR-Barometers, fällt auf, dass sich die Partizipationsmöglichkeiten seit 2010 und besonders seit 2016 im Abwärtstrend befinden (siehe Abbildung 3.2.7). An dieser Stelle muss jedoch angemerkt werden, dass die spezifischen Fra- gen zum Thema Partizipation für die diesjährige Untersuchung aus for- schungstechnischen Gründen leicht angepasst wurden und die tieferen Werte möglicherweise durch diese Änderungen erklärt werden können. Abbildung 3.2.7 Trend: Führung, Partizipation und Leistungsbeurteilung 1 2 3 4 5 Partizipation Führung Leistungsbeurteilung 2018e2016e2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a (Erläuterungen zu den Buchstaben a bis e siehe Abbildung 1.2) 51 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Human Resource Management Entlohnung Mit dem Thema Entlohnung wird eine HRM-Praktik thematisiert, die so- wohl in der Praxis als auch in der Wissenschaft häufig diskutiert wird (Ar- nold et al., 2018). Abbildung 3.2.8 zeigt, aus welchen Bestandteilen sich der Lohn der Beschäftigten in der Schweiz zusammensetzt. Die meisten Befrag- ten beziehen nach eigenen Angaben keine Zusatzlohnbestandteile (44%). Neben dem festen Salär sind Zulagen (z.B. Schicht-/Kinderzulangen) dieje- nigen zusätzlichen Lohnbestandteile, die in der Schweiz am häufigsten vor- kommen (24%). Danach folgen erfolgsabhängige Gehaltsanteile (beispiels- weise Unternehmens-/Abteilungserfolgsbeteiligung) mit 19%, Fringe Bene- fits (z.B. Essensgutscheine) mit 19%, leistungsabhängige Gehaltsanteile (z.B. persönliche Leistung) mit 16% und Sonderprämien (z.B. für eine spezielle persönliche Leistung) mit 13%. Im Vergleich zu den Resultaten aus der letz- ten Erhebung (2016) zeigen sich keine grossen Veränderungen. Schlussfolgerungen für die Praxis Die Resultate der diesjährigen HR-Barometer-Erhebung belegen, dass es um die HRM-Praktik «Arbeitsgestaltung» gut steht. Als erfreulich zeigt sich dabei insbesondere die Aufgabenvielfalt, die von den Beschäftigten nach wie vor als hoch eingestuft wird. Gleichzeitig sind aber auch die Werte für die Ganzheitlichkeit der Aufgabe und die Bedeutsamkeit der Aufgabe leicht gestiegen. Sogar die Autonomie scheint sich trotz des allgemeinen Abwärts- Abbildung 3.2.8 Art der Entlohnung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Sonderprämien (für spezielle persönliche Leistung) leistungsabhängiger Gehaltsanteil (persönliche Leistung) Fringe Benefits erfolgsabhängiger Gehaltsanteil (Unternehmens-/Abteilungserfolg) Zulagen (Schicht-/Kinderzulagen) nur festes Salär 52 Schweizer HR-Barometer 2018 trends wieder etwas zu erholen. Lediglich der Aspekt «Feedback durch die Arbeitstätigkeit selbst» ist im Jahr 2018, verglichen mit der Untersuchung aus dem Jahr 2016, leicht tiefer. Über alle Erhebungsjahre hinweg gesehen ist aber auch dieser Wert relativ konstant. Trotz der mehrheitlich positiven Bi- lanz lohnt es sich für Arbeitgeber weiterhin, in unterschiedliche Arbeitsge- staltungsaspekte zu investieren, da die Verbesserung eine direkte Leis- tungssteigerung bei den Beschäftigten auslösen kann (Morgeson & Humphrey, 2006). Auch das Bild hinsichtlich des Leistungsmanagements und der Personal- entwicklung kann grundsätzlich als positiv angesehen werden, wenngleich auch hier Verbesserungspotenzial besteht. Beim Leistungsmanagement fällt beispielsweise auf, dass nach wie vor weniger als die Hälfte der Beschäftig- ten in der Schweiz eine regelmässige Beurteilung zu ihrer Leistung erhalten. Bereits in den vorherigen Erhebungen des Schweizer HR-Barometers hat sich gezeigt, dass sich die Leistungsbeurteilung auf einem relativ tief ausge- prägten Niveau befindet. Der erneute, wenn auch nur leichte, Rückgang erhöht die arbeitgeberseitige Notwendigkeit, vermehrt in die Leistungsbe- urteilung zu investieren. Dies insbesondere deshalb, weil sich diese auf die Arbeitseinstellungen und das Arbeitsverhalten der Beschäftigten auswirken kann. Basierend auf dem HR-Barometer vom Jahr 2016 konnte beispiels- weise gezeigt werden, dass ein geringeres Mass an Leistungsbeurteilung zu einem deutlich ausgeprägteren Zynismus der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber führt (Feierabend & Pfrombeck, 2018). Bei der Personalentwick- lung sind die Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren relativ konstant geblie- ben. Gerade aber die Tatsache, dass sich die Arbeitswelt durch Digitalisie- rung laufend verändert, spricht dafür, dass an die Beschäftigten zunehmend neue oder andere Anforderungen gestellt werden. Insofern sollte der indi- viduellen Personalentwicklung eine grosse Bedeutung beigemessen und den Veränderungen durch ein umfassendes Weiterbildungsangebot entge- gengewirkt werden. Bei den HRM-Praktiken, bei denen es um die Beziehung zwischen den Beschäftigten und deren Vorgesetzten geht, muss insbesondere die Partizi- pation im Auge behalten werden. Hier zeichnet sich seit 2010 ein Abwärts- trend ab. Zwar kann der aktuell tiefste Wert seit Messbeginn teilweise durch die neue Messung erklärt werden, dennoch hat sich der Abwärtstrend über die letzten Jahre bestätigt und sollte von Unternehmen unbedingt genauer analysiert werden. Dies vor allem deswegen, da Beschäftigte, die bei Ent- scheidungen nicht involviert werden, mit einem geringeren Commitment gegenüber dem Arbeitgeber und weniger Einverständnis bei Veränderungs- prozessen reagieren können (Herold, Fedor & Caldwell, 2007). Trend: Human Resource Management 53 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Psychologischer Vertrag 3.3 Psychologischer Vertrag Einleitung Im folgenden Kapitel steht die Arbeitsbeziehung zwischen Beschäftigten und ihren Arbeitgebern im Zentrum. Die Qualität und Inhalte einer Arbeits- beziehung können mithilfe des «psychologischen Vertrags» erfasst werden. Der psychologische Vertrag bildet für den Schweizer HR-Barometer den Kernpunkt des Forschungsmodells (siehe Abbildung 1.1). Er beschreibt die implizite Austauschbeziehung zwischen zwei Vertragspartnern und geht über den formellen Arbeitsvertrag hinaus (Robinson, 1996). Da psychologi- sche Verträge wechselseitige Anforderungen von Arbeitgebern und Be- schäftigten berücksichtigen, können psychologische Verträge grundsätzlich sowohl aus Sicht der Arbeitnehmenden als auch aus Sicht der Arbeitgeber analysiert werden. Im Rahmen des Schweizer HR-Barometers wird auf die Sicht der Beschäftigten fokussiert. Inwiefern die psychologischen Verträge arbeitnehmerseitig in der Schweiz erfüllt sind und wie sie sich über die Zeit hinweg entwickelt haben, wird nachfolgend besprochen. Inhalte und Entwicklung des psychologischen Vertrags Der psychologische Vertrag ist ein informeller Bestandteil der Austauschbe- ziehung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Während der juristische Vertrag die gegenseitigen Rechte und Pflichten beispielsweise hinsichtlich Lohn oder Arbeitszeit formell festlegt, umfasst der psychologische Vertrag die meist impliziten, wechselseitigen Erwartungen und Angebote in einer Abbildung 3.3.1 Inhalte des psychologischen Vertrags: Erwartungen und Angebote zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber Erfüllung: Angebote des Arbeitgebers an Beschäftigte = Erwartungen der Beschäftigten an den Arbeitgeber interessante Arbeitsinhalte Arbeitsplatzsicherheit Loyalität Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen angemessene Entlohnung 54 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Psychologischer Vertrag Arbeitsbeziehung. Der psychologische Vertrag entsteht meist nicht durch explizite Absprachen zwischen den beiden Parteien. Er entwickelt sich viel- mehr durch Erfahrungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmende miteinan- der machen. So entstehen beispielsweise Erwartungen an den Arbeitgeber durch Beobachtungen, welche der Arbeitnehmende am Arbeitsplatz macht oder durch Gespräche mit anderen Angestellten (Rousseau, 1995). Die Inhalte des psychologischen Vertrags beziehen sich einerseits auf Gü- ter und Dienstleistungen wie die Entlohnung. Andererseits können auch Werte und Normen wie Loyalität Vertragsinhalte darstellen (siehe Abbil- dung 3.3.1). Durch die zunehmende Flexibilisierung der Arbeit haben sich die Inhalte der psychologischen Verträge im Laufe der Zeit verändert. In der Literatur wird zwischen traditionellen und neuen Vertragsinhalten diffe- renziert (Raeder & Grote, 2001). Die traditionellen Verträge haben einen so- zio-emotionalen Fokus und betonen aus arbeitnehmerseitiger Sicht eher Vertragsinhalte wie Arbeitsplatzsicherheit und Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber. Die neuen Vertragsinhalte behandeln hingegen eher Aspekte wie Eigenverantwortung, Entwicklungsmöglichkeiten, interessante Ar- beitsinhalte und die Möglichkeit, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen. Die Erfüllung des psychologischen Vertrags ist davon abhängig, inwie- weit die arbeitnehmerseitigen Erwartungen und die arbeitgeberseitigen An- gebote übereinstimmen. Je grösser eine Übereinstimmung, umso eher ist der psychologische Vertrag erfüllt. Der psychologische Vertrag wird hinge- gen verletzt, wenn die arbeitgeberseitigen Angebote deutlich hinter den Er- wartungen der Beschäftigten zurückbleiben. Eine Verletzung des psycholo- gischen Vertrags reduziert die Arbeitszufriedenheit, das Commitment und das Vertrauen der Beschäftigten in ihren Arbeitgeber; zudem wird vermehrt über eine Kündigung nachgedacht (Grote & Staffelbach, 2011). Für die Befragung wurden sowohl die arbeitnehmerseitigen Erwartun- gen als auch die wahrgenommenen arbeitgeberseitigen Angebote auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) bewertet. Dabei wurde die Übereinstimmung des psychologischen Vertrags hinsichtlich folgender Vertragsinhalte untersucht: interessante Arbeitsinhalte, Arbeitsplatzsicher- heit, Loyalität, Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen, Mög- lichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen, Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen und angemessene Entlohnung. In Abbildung 3.3.2 werden die arbeitnehmerseitigen Erwartungen den arbeitgeberseitigen Angeboten gegenübergestellt. Dies gibt Aufschluss dar- über, inwieweit der psychologische Vertrag hinsichtlich der jeweiligen Ver- tragsinhalten erfüllt ist. Die Gegenüberstellung zeigt, dass die arbeitneh- merseitigen Erwartungen bei allen untersuchten Vertragsinhalten im Durch- schnitt über dem wahrgenommenen Angebot des Arbeitgebers liegen. Wie in den Vorjahren findet sich die grösste Diskrepanz zwischen Erwartungen und Angebot hinsichtlich einer angemessenen Entlohnung und den Ent- wicklungsmöglichkeiten im Unternehmen. Dabei sind jedoch die arbeitneh- merseitigen Erwartungen bezüglich einer angemessenen Entlohnung deut- lich höher als die Erwartungen bezüglich unternehmensinterner Entwick- 55 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Psychologischer Vertrag lungsmöglichkeiten. In Bezug auf die arbeitgeberseitige Loyalität gegen- über den Angestellten findet sich ebenfalls eine grössere Abweichung. Die Beschäftigten in der Schweiz erwarten von ihren Arbeitgebern mehr Loyali- tät als diese ihnen bieten. Diese Diskrepanzen können zur Folge haben, dass Beschäftigte ihren psychologischen Vertrag insgesamt als nicht erfüllt anse- hen. Weniger deutlich fällt die Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Be- schäftigten und dem wahrgenommenen Angebot des Arbeitgebers hinsicht- lich der Möglichkeiten, eigene Fähigkeiten vielfältig einzusetzen, der Ar- beitsplatzsicherheit, und den interessanten Arbeitsinhalten aus. Am wenig- sten Abweichung findet sich hinsichtlich der Möglichkeiten, Eigenverant- wortung zu übernehmen. In diesen Bereichen werden Unternehmen in der Schweiz den Erwartungen ihrer Beschäftigten überwiegend gerecht. Mithilfe der Trendanalyse können die vorliegenden Ergebnisse zu den arbeitnehmerseitigen Erwartungen und arbeitgeberseitigen Angeboten mit den Entwicklungen in den Vorjahren verglichen werden (siehe Abbildung 3.3.3). Wie der Vergleich zeigt, sind die Erwartungen der Beschäftigten an ihren Arbeitgeber über alle Erhebungsjahre hinweg relativ hoch ausgeprägt. Die arbeitgeberseitigen Angebote liegen dahingegen stets unter den Erwar- tungen der Beschäftigten. Bei der Betrachtung der Gesamtentwicklung fällt auf, dass sich die Diskrepanz im psychologischen Vertrag seit 2010 deutlich vergrössert hat und seit 2012 auf relativ hohem Niveau bestehen bleibt. Abbildung 3.3.2 Gegenüberstellung von Erwartungen der Beschäftigten und wahrgenommenen Angeboten der Arbeitgeber 1 2 3 4 5 Arbeitnehmende erwarten Arbeitgeber bieten Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen interessante Arbeitsinhalte Arbeitsplatzsicherheit Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Loyalität Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung 56 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Psychologischer Vertrag Abbildung 3.3.3 Trend: Erwartungen der Beschäftigten und Angebote der Arbeitgeber 1 2 3 4 5 Erwartungen der Arbeitnehmenden Angebote der Arbeitgeber 2018e2016e2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a (Erläuterungen zu den Buchstaben a bis e siehe Abbildung 1.2) Eine Aufschlüsselung der Trendentwicklungen in traditionelle und neue Vertragsinhalte legt dar, dass die Diskrepanzen im psychologischen Vertrag vor allem bei den neuen Vertragsinhalten zu finden sind (siehe Abbildung 3.3.4 und 3.3.5). Bei den traditionellen Vertragsinhalten (siehe Abbildung 3.3.4) verläuft die Entwicklung der arbeitnehmerseitigen Erwartungen (aus- gezogene Linien) und der arbeitgeberseitigen Angebote (gestrichelte Linien) seit dem Erhebungsjahr 2012 relativ konstant. Bei den neuen Vertragsinhal- ten gibt es jedoch Anzeichen für eine Vergrösserung der Diskrepanz zwi- schen den Erwartungen der Beschäftigten (ausgezogene Linien) und den Angeboten der Arbeitgeber (gestrichelte Linien) (siehe Abbildung 3.3.5). Insbesondere hinsichtlich einer angemessenen Entlohnung hat sich seit 2011 eine grosse Diskrepanz im psychologischen Vertrag manifestiert. Die Beschäftigten in der Schweiz sehen ihre Erwartungen bezüglich einer ange- messenen Entlohnung als unerfüllt an; dies hat sich seit der letzten Erhe- bung sogar nochmals verstärkt. Die Ursache für dieses Missverhältnis liegt einerseits an den hohen Erwartungen, welche die Beschäftigten in Bezug auf eine angemessene Entlohnung haben. Andererseits bewerten die Beschäf- tigten das Angebot der Arbeitgeber im Vergleich zum Erhebungsjahr 2016 schlechter. Die zunehmende Einkommenskonzentration und das damit ein- hergehende Ungerechtigkeitsempfinden sind mögliche Erklärungen für diese Entwicklung. In der Schweiz hat sich die Lohnschere in den letzten zwei Jahrzehnten stark geöffnet. Während sich die höchsten Löhne mehr als verdoppelt haben, verzeichnen die tiefen und mittleren Löhne nur einen 57 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Psychologischer Vertrag 1 2 3 4 5 2018e2016e2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a (Erläuterungen zu den Buchstaben a bis e siehe Abbildung 1.2) Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen angemessene Entlohnung Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten arbeitgeberseitige Angebote arbeitnehmerseitige Erwartungen Abbildung 3.3.4 Trend: traditionelle Vertragsinhalte Abbildung 3.3.5 Trend: neue Vertragsinhalte 1 2 3 4 5 2018e2016e2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a (Erläuterungen zu den Buchstaben a bis e siehe Abbildung 1.2) Loyalität interessante Arbeitsinhalte Arbeitsplatzsicherheit arbeitgeberseitige Angebote arbeitnehmerseitige Erwartungen 1 2 3 4 5 2018e2016e2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a (Erläuterungen zu den Buchstaben a bis e siehe Abbildung 1.2) Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen angemessene Entlohnung Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten arbeitgeberseitige Angebote arbeitnehmerseitige Erwartungen 58 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Psychologischer Vertrag kleinen Zuwachs (Kuhn & Suter, 2015). Weiter berichtet fast die Hälfte der Arbeitgeber in der Schweiz über eine relativ geringe Lohntransparenz in ihrem Unternehmen (Arnold et al., 2018). Durch eine geringe Lohntranspa- renz im Unternehmen wissen Beschäftigte nicht, wie ihr Lohn zustande kommt und auch nicht, was andere Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen für vergleichbare Arbeit verdienen. Dadurch können einerseits unrealisti- sche Lohnerwartungen und andererseits auch Fehleinschätzungen des vor- handenen Entlohnungssystems im Unternehmen entstehen. Nicht zuletzt könnte auch die positive konjunkturelle Entwicklung in den letzten Jahren eine Rolle spielen, indem Arbeitnehmende den Wunsch äussern, mehr am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu wollen. Wie schon in den Vorjahren findet sich hinsichtlich des Weiterentwick- lungsangebots in den Unternehmen eine weitere grosse Diskrepanz zwi- schen Erwartungen und Angeboten. Seit 2011 haben sich die Erwartungen der Beschäftigten in Bezug auf Weiterentwicklungsmöglichkeiten deutlich erhöht. Das arbeitgeberseitige Angebot ist dahingegen tendenziell rückläu- fig. Wie der aktuelle HR-Barometer zeigt (siehe Kapitel 3.2), bespricht nur die Hälfte der Beschäftigten in der Schweiz regelmässig die eigene Entwick- lung mit dem Vorgesetzten und jeder fünfte Beschäftigte kann von keinerlei Massnahmen der Laufbahnplanung profitieren. Durch fehlende Laufbahn- planungsgespräche wird das Entwicklungsbedürfnis von Beschäftigten möglicherweise falsch interpretiert und entsprechend unzureichend in die Weiterentwicklung der Angestellten investiert. Eine weitere Veränderung im Trendverlauf findet sich bei den Erwartun- gen bezüglich der Möglichkeit, Eigenverantwortung zu übernehmen (siehe Abbildung 3.3.5). Obwohl die Diskrepanz zwischen den Erwartungen und Angeboten im Vergleich zu den anderen psychologischen Vertragsinhalten relativ klein ist, scheinen die arbeitnehmerseitigen Erwartungen in Bezug auf die Eigenverantwortung bei der Arbeit im Vergleich zu 2016 wieder an- zusteigen. Diese Entwicklung spricht dafür, dass immer mehr Beschäftigte einen selbstbestimmten Karriereverlauf verfolgen (siehe Kapitel 3.3.1) und entsprechend auch möglichst autonom in ihrer Arbeit tätig sein wollen. Schlussfolgerungen für die Praxis Die Ergebnisse des Schweizer HR-Barometers 2018 in Bezug auf den psy- chologischen Vertrag zeigen vor allem eines: Konstanz. Viele arbeitnehmer- seitige Erwartungen und arbeitgeberseitige Angebote haben sich im Verlauf der letzten Jahre auf demselben Niveau stabilisiert. Was Beschäftigte in der Schweiz von ihren Arbeitgebern erwarten, ist somit, zumindest bezüglich den psychologischen Vertragsinhalten, beständig und prognostizierbar. Dies ist für Unternehmen eine ideale Voraussetzung für eine längerfristige Planung. In Bezug auf die traditionellen Vertragsinhalte steht bei den Beschäftigten in der Schweiz seit Erhebungsbeginn im Jahr 2006 die Loyalität an oberster Stelle bei den Erwartungen. Leider wird die angebotene Loyalität der Ar- beitgeber durch die Beschäftigten seit 2011 regelmässig am schlechtesten 59 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Psychologischer Vertrag bewertet. Aufgrund des wirtschaftlichen Wettbewerbs sehen sich Unterneh- men häufig gezwungen, sich anzupassen oder neu auszurichten, was oft Restrukturierungen, Fusionen und/oder Personalabbau zur Folge hat. Da- durch können traditionelle Vertragsinhalte wie die Arbeitsplatzsicherheit arbeitgeberseitig oft nicht mehr garantiert werden. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber ihrer Belegschaft gegenüber Loyalität zeigen. Loyalität ge- genüber den Angestellten bedeutet, als Arbeitgeber aufrichtig und fair zu handeln. Eine transparente Kommunikation von unternehmensinternen Herausforderungen und Bemühungen für Alternativpläne im Falle von Kri- sen (z.B. Stellenabbau) sind ausschlaggebend dafür, dass Beschäftigte ihren Arbeitgeber auch in schwierigen Zeiten als loyal einschätzen. Erreicht der Arbeitgeber das Unternehmensziel nur auf Kosten der Beschäftigten, leidet die wahrgenommene Loyalität der gesamten Belegschaft und entsprechend auch der psychologische Vertrag darunter. Auch bei der Entwicklung der neuen Vertragsinhalte findet sich seit 2012 viel Stabilität. Die grösste Diskrepanz besteht nach wie vor bei der angemes- senen Entlohnung und den Entwicklungsmöglichkeiten. Bei der angemes- senen Entlohnung scheint sich die über Jahre hinweg bestehende, grosse Diskrepanz seit letztem Jahr weiter zu verschärfen. Das bestehende Angebot der Arbeitgeber wird schlechter bewertet als noch im Jahr 2016. Möglicher- weise hängt diese Entwicklung mit der aktuellen Debatte «Lohndiskrimi- nierung bei Frauen» zusammen. Vor diesem Hintergrund beurteilen die Beschäftigten das aktuelle Angebot ihres Arbeitgebers wahrscheinlich res- triktiver. Um die Diskrepanz zwischen Erwartung und Angebot hinsichtlich einer angemessenen Entlohnung zu verringern, sollten Unternehmen ver- mehrt in eine transparente Lohnpolitik investieren. Gemäss einer aktuellen Studie von Arnold et al. (2018) gibt es in der Schweiz hinsichtlich der Lohn- transparenz noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Fast die Hälfte der befragten Arbeitgeber berichtet über eine tiefe oder mittelmässige Transpa- renz hinsichtlich des Lohnauszahlungsprozesses in ihrem Unternehmen. In Bezug auf die Lohnauszahlung selbst geben nur 40% der Arbeitgeber an, dass den Beschäftigten die exakten Informationen zur individuellen Lohn- auszahlung mitgeteilt werden. Eine Evaluation hinsichtlich der Lohngleich- heit zwischen Männern und Frauen im Unternehmen haben bislang nur 48% der befragten Arbeitgeber durchgeführt. Eine fair ausgearbeitete Lohn- politik hat nur dann einen Nutzen, wenn die Beschäftigten diese auch als solche wahrnehmen. Bei einer transparenten Lohnpolitik können Beschäf- tigte besser nachvollziehen, wie die Löhne zustande kommen. Eine offene Kommunikation reduziert folglich unrealistische Lohnerwartungen und senkt das Ungerechtigkeitsempfinden. Dies kann massgeblich zu einer Re- duktion der Diskrepanz zwischen den Lohnerwartungen der Beschäftigten und dem arbeitgeberseitigen Angebot führen. Bei den Entwicklungsmöglichkeiten besteht seit 2011 die zweite grosse Diskrepanz in den neuen Vertragsinhalten. Diese Diskrepanzen könnten Unternehmen reduzieren, indem sie vermehrt in die Personalentwicklung und Laufbahnplanung investieren. Mithilfe von regelmässigen Laufbahn- 60 Schweizer HR-Barometer 2018 gesprächen zwischen den Vorgesetzten und ihren Mitarbeitenden können die Karrierewünsche evaluiert und die gegenseitigen Erwartungen und An- gebote aufeinander abgestimmt werden. Dies wirkt einer Verletzung des psychologischen Vertrags entgegen. Trend: Psychologischer Vertrag 61 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten 3.4 Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Einleitung Im folgenden Kapitel werden die Trends hinsichtlich der Arbeitseinstellun- gen und dem Arbeitsverhalten der Beschäftigten in der Schweiz themati- siert. Je positiver die Arbeitseinstellung und das Arbeitsverhalten ausfallen, umso höher ist das Leistungsvermögen von Beschäftigten (Rich, Lepine, & Crawford, 2010). Aus diesem Grund sind Arbeitseinstellungen und -verhal- ten ein wichtiger Grundbaustein für den Unternehmenserfolg. Mit welcher Einstellung und welchem Verhalten die Beschäftigten an die Arbeit gehen, ist abhängig von persönlichen und organisatorischen Faktoren, HRM-Prak- tiken und der Qualität der Beziehung zwischen Arbeitnehmenden und Ar- beitgebern. Der Schweizer HR-Barometer fokussiert sich auf nachfolgende Arbeitseinstellungen und Verhaltensweisen: • Arbeitsplatzunsicherheit • Arbeitsmarktfähigkeit • Zufriedenheit • Krankheitsabsenzen • Commitment • Kündigungsabsicht Arbeitsplatzunsicherheit Die zunehmende Flexibilisierung und Globalisierung des heutigen Arbeits- markts stellen viele Arbeitgeber vor grosse Herausforderungen. Um den erhöhten wirtschaftlichen Druck zu bewältigen, reagieren Arbeitgeber ver- mehrt mit Massnahmen wie Restrukturierungen, Fusionen und Personalab- bau. Diese Massnahmen betreffen die Beschäftigten direkt. Entsprechend sind immer mehr Beschäftigte mit der Angst konfrontiert, ihren Arbeitsplatz in naher Zukunft zu verlieren (Kalleberg, 2009). Diese wahrgenommene Ar- beitsplatzunsicherheit wirkt sich negativ auf das Arbeitsengagement, die psychische und physische Befindlichkeit der Beschäftigten aus und stört ihre Beziehung mit deren Arbeitgeber (Cheng & Chan, 2008; Sverke, Hellg- ren, & Näswall, 2002). Im Schweizer HR-Barometer wurde die vorhandene Arbeitsplatzunsi- cherheit erfasst, indem die Beschäftigten ihrer Besorgnis über einen bevor- stehenden Arbeitsplatzverlust auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) einstuften. Aktuell fürchten sich 14% der Befragten stark bis sehr stark vor einem Arbeitsplatzverlust. Bei 26% der Befragten ist diese Angst mittelmässig ausgeprägt. 60% der Befragten sehen hingegen ihren Arbeitsplatz eher weniger beziehungsweise überhaupt nicht gefährdet (siehe Abbildung 3.4.1). 62 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Abbildung 3.4.1 Arbeitsplatzunsicherheit und Arbeitsmarktfähigkeit Abbildung 3.4.2 Trend: Unsicherheit und Arbeitsmarktfähigkeit 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Arbeitsmarktfähigkeit Arbeitsplatzunsicherheit 1 2 3 4 5 Arbeitsmarktfähigkeit Arbeitsplatzunsicherheit 2018e2016e2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a (Erläuterungen zu den Buchstaben a bis e siehe Abbildung 1.2) Im Vergleich zum letzten Erhebungsjahr hat sich die Arbeitsplatzunsi- cherheit bei den Beschäftigten in der Schweiz nicht nur erneut verstärkt, sondern erreicht gar den höchsten Stand seit Erhebungsbeginn (siehe Abbil- dung 3.4.2). Während im Jahr 2016 noch 78% angaben, dass sie sich über- haupt nicht oder kaum um den Verlust ihrer Stelle fürchten, machen in der aktuellen Befragung nur noch 60% diese Angabe. Die restlichen 40% berich- ten von einer, zumindest teilweise vorhandenen, Arbeitsplatzunsicherheit. Eine Zusatzaufschlüsselung nach Branchen zeigt, dass der Anstieg der Arbeitsplatzunsicherheit fast in allen Branchen zu beobachten ist. Einzig in 63 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten der Branche «Land- und Forstwirtschaft» ist kein Anstieg der Arbeitsplatz- unsicherheit zu verzeichnen. Den grössten Anstieg erfahren die Beschäftig- ten in den Branchen «Verkehr- und Nachrichtenübermittlung», «Immobi- lien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung» und «Verarbeitendes Gewerbe» (siehe Abbildung 3.4.3). Abbildung 3.4.3 Veränderung der Arbeitsplatzunsicherheit nach Branchen 2014 2016 2018 1 2 3 4 5 Gastgewerbe Immobilien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung Kredit- u nd Versicherungsgewerbe Öffentlic he Verwaltung, externe Körperschaft Unterric htswesen Sonstige Dienstleistungen, private Haushalte Gesundheits- und Sozialwesen Land- und Forstwirts chaft Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel und Reparaturgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlu ng Arbeitsmarktfähigkeit Mithilfe der Arbeitsmarktfähigkeit wird im Schweizer HR-Barometer er- fasst, wie hoch Beschäftigte die Wahrscheinlichkeit einschätzten, dass sie beim Verlust ihres Arbeitsplatzes eine vergleichbare Stelle auf dem internen oder externen Arbeitsmarkt finden. Können Arbeitgeber ihren Angestellten keine oder nur eine geringe Stellensicherheit bieten, lohnt es sich, in die Arbeitsmarktfähigkeit der Belegschaft zu investieren. Die Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit ist ein hilfreiches Mittel, um den negativen Folgen der Arbeitsplatzunsicherheit entgegenzuwirken respektive zuvorzukom- men (Berntson & Marklund, 2007; Berntson, Näswall & Sverke, 2008). Erfasst wurde die Arbeitsmarktfähigkeit, indem die Befragten ihre eigene Arbeitsmarktfähigkeit von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) beurteil- ten. Wie Abbildung 3.4.1 zeigt, sind gut die Hälfte (51%) der Beschäftigten eher bis voll und ganz zuversichtlich, bei Verlust ihres Arbeitsplatzes eine vergleichbare Stelle zu finden. Andererseits geben 28% der Befragten an, 64 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten dass sie bei Stellenverlust ihre Chancen, eine gleichwertige Stelle zu finden, als mittelmässig einschätzen. Weitere 21% beurteilen ihre Chancen als ge- ring bis sehr gering. Hinsichtlich der Entwicklung kann bei der Arbeits- marktfähigkeit der Beschäftigten in der Schweiz im Vergleich zum letzten Erhebungsjahr keine Veränderung festgestellt werden (siehe Abbildung 3.4.2). Zufriedenheit Je zufriedener Beschäftigte am Arbeitsplatz sind, umso besser sind ihre Leis- tung, ihre Verbundenheit mit dem Unternehmen und ihr allgemeines Wohl- befinden. Entsprechend nutzen viele Unternehmen die Arbeitszufrieden- heit als Messgrösse, um die Effektivität von Führung und HRM-Praktiken zu bewerten (Saari & Judge, 2004). Im Schweizer HR-Barometer werden zwei Arten der Arbeitszufriedenheit untersucht: • Die allgemeine Arbeitszufriedenheit analysiert, wie zufrieden Be- schäftigte mit ihren derzeitigen Arbeitsinhalten und ihrer Arbeitssi- tuation sind. • Die Laufbahnzufriedenheit erfasst, ob Beschäftigte mit ihrem Karrie- reverlauf und ihren beruflichen Erfolgen und Fortschritten zufrieden sind. Die Beurteilung der zwei Arten der Arbeitszufriedenheit erfolgt auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz). Bei der allgemeinen Arbeitszufriedenheit sind knapp vier von fünf Be- fragten (79%) mit der Arbeit eher bis vollkommen zufrieden. Viel weniger (13%) geben an, teilweise zufrieden zu sein und nur 8% sind eher nicht oder überhaupt nicht zufrieden (siehe Abbildung 3.4.4). Seit 2014 hat das Niveau der Arbeitszufriedenheit unter den Beschäftigten in der Schweiz deutlich zugenommen und verbleibt seit 2016 auf dem hohen Level (siehe Abbildung 3.4.5). Abbildung 3.4.4 Arbeits- und Laufbahnzufriedenheit 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Laufbahnzufriedenheit Arbeitszufriedenheit 65 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten In Bezug auf die Laufbahnzufriedenheit zeigt sich, dass 74% der Befragten mit ihrer Laufbahn voll und ganz beziehungsweise eher zufrieden sind (siehe Abbildung 3.4.4). 20% berichten von einer teilweisen Laufbahnzufrie- denheit und 6% sind eher nicht oder überhaupt nicht zufrieden. Die Höhe der Laufbahnzufriedenheit der Beschäftigten hat sich über die letzten fünf Erhebungswellen konstant gehalten (siehe Abbildung 3.4.5). Durch das Kategorisierungssystem von Bruggemann, Groskurth und Ulrich (1975) kann die Arbeitszufriedenheit noch nuancierter untersucht werden. Das Kategorisierungssystem unterscheidet fünf mögliche Formen der Arbeitszufriedenheit (siehe Abbildung 3.4.6). Bei allen Formen erfolgt zuerst ein subjektiver Soll-Ist-Vergleich, bei dem die Beschäftigten ihre be- stehende Arbeitssituation (Ist) mit ihren vorhandenen Erwartungen und Wünschen (Soll) vergleichen. Sind die Erwartungen und Wünsche erfüllt und bleibt das Anspruchsniveau aufrechterhalten, besteht eine stabilisierte Zufriedenheit. Von einer solchen Form der Zufriedenheit berichten 33% der Befragten. Bei der progressiven Zufriedenheit fällt der Soll-Ist-Vergleich ebenfalls günstig aus. In der Folge wird jedoch das Anspruchsniveau an die Arbeit erhöht. Von dieser Zufriedenheitsform berichten 20% der Befragten. Sowohl die progressive als auch die stabilisierte Zufriedenheit spiegeln das traditionelle Verständnis von einem zufriedenen Beschäftigten beziehungs- weise einer zufriedenen Beschäftigten wider. Bei den resignativ Zufriedenen fällt der Soll-Ist-Vergleich hingegen nicht günstig aus. Ihre vorhandenen Erwartungen und Wünsche sind eigentlich grösser als das bestehende Angebot. Sie finden sich aber mit der Situation Abbildung 3.4.5 Trend: Arbeits- und Laufbahnzufriedenheit 1 2 3 4 5 Laufbahnzufriedenheit Arbeitszufriedenheit 2018e2016e2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a (Erläuterungen zu den Buchstaben a bis e siehe Abbildung 1.2) 66 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten ab. Infolgedessen senken die resignativ Zufriedenen ihre ursprünglichen Standards und Ansprüche an die Arbeit und umgehen dadurch einen nega- tiv ausfallenden Soll-Ist-Vergleich. Die resignativ zufriedenen Beschäftigten werden daher auch als zufrieden bezeichnet. Bei dieser Art der Zufrieden- heit spielen jedoch noch Elemente der Entmutigung und Hilflosigkeit mit. 27% der Befragten gehören derzeit zu den resignativ zufriedenen Beschäf- tigten. Die konstruktive oder fixierte Unzufriedenheit entsteht, wenn die Beschäftigten bei einem ungünstigen Soll-Ist-Vergleich nicht bereit sind, ihr Anspruchsniveau zu senken. Konstruktiv unzufriedene Beschäftigte versuchen mit aller Kraft, die Ur- sache für ihre Unzufriedenheit zu finden und wenn möglich zu beseitigen. Zu dieser Gruppe der Unzufriedenen zählen 13% der Befragten. Fixierte Un- zufriedene hingegen wenden kaum Energie auf, um einen Ausweg aus der Unzufriedenheit zu finden. Nur 7% der Befragten gehören zu dieser Gruppe (siehe Abbildung 3.4.6). Abbildung 3.4.6 Modell der fünf Arbeitszufriedenheiten nach Bruggemann, Groskurth und Ulich (1975) Arbeitzufriedenheit Subjektiver Soll-Ist-Wert stabilisierte Zufriedenheit Soll = Ist Aufrechterhaltung des Anspruchsniveaus stabilisierte Zufriedenheit Erhöhung des Anspruchsniveaus progressive Zufriedenheit Aufrechterhaltung des Anspruchsniveaus Senkung des Anspruchs- niveaus neue Problemlösungs- versuche [20%] [33%] [27%] [13%] [7%] ohne neue Problemlösungs- versuche fixierte Unzufrieden- heit konstruktive Unzufrieden- heit resignative Zufriedenheit diffuse Zufriedenheit Soll > Ist 67 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Abbildung 3.4.7 zeigt die Entwicklung der verschiedenen Kategorien der Arbeitszufriedenheit über die Zeit. Insgesamt fällt auch in diesem Jahr der Anteil der stabilisiert Zufriedenen am höchsten aus. Seit 2014 ist jedoch ein Rückgang von 4 Prozentpunkten zu beobachten. Bei den resignativ Zufrie- denen verzeichnet sich im Vergleich zum letzten Erhebungsjahr ebenfalls ein Rückgang um 3 Prozentpunkte. Die progressive Arbeitszufriedenheit ver- zeichnet nach einer langen, stabilen Phase in diesem Jahr erstmals wieder einen leichten Anstieg um 3 Prozentpunkte. Bei der konstruktiven Arbeits- unzufriedenheit lässt sich im Vergleich zum letzten Erhebungsjahr ein An- stieg um 3 Prozentpunkte feststellen. Die fixierte Arbeitsunzufriedenheit hat hingegen im Vergleich zu 2016 leicht abgenommen. Krankheitsabsenzen Krankheitsabsenzen am Arbeitsplatz sind mitunter das Resultat von anhal- tenden psychischen und physischen Belastungen der Beschäftigten. Krank- heitsbedingte Fehlzeiten können bei Unternehmen erheblichen Kosten ver- ursachen. Erscheinen jedoch Beschäftigte krank bei der Arbeit, kann dies ebenfalls negative Auswirkungen haben (z.B. Ansteckungsgefahr). In der aktuellen Erhebung geben 3% der Beschäftigten an, dass sie im Verlauf der letzten 12 Monate einen Monat oder länger krankheitshalber abwesend wa- ren. Personen, welche mehr als 200 Tage krankgemeldet waren, sind von der Stichprobe ausgeschlossen. 12% berichte zwischen einer Arbeitswoche und einem Monat aufgrund von Krankheit bei der Arbeit gefehlt zu haben und Abbildung 3.4.7 Trend: Verbreitung der verschiedenen Kategorien der Arbeitszufriedenheit nach Bruggemann, Grosskurth und Ulich (1975) 0% 10% 20% 30% 40% 50% fixierte Unzufriedenheit konstruktive Unzufriedenheit resignative Zufriedenheit stabilisierte Zufriedenheit progressive Zufriedenheit (Erläuterungen zu den Buchstaben a bis e siehe Abbildung 1.2) 2018e2016e2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a 68 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten 23% waren nur bis zu einer Arbeitswoche krankgeschrieben. Gut ein Fünftel (21%) fehlte ein bis zwei Tage. Weiter gaben 41% an, in den letzten 12 Mona- ten nie aufgrund von Krankheit bei der Arbeit gefehlt zu haben. In Bezug auf die Entwicklung der Krankheitsabsenzen seit Erhebungsbeginn 2012 zeigt sich das folgende Bild: Im Jahr 2012 betrug der Durchschnitt an Krank- heitstagen rund 5,4, 2014 rund 3,3, 2016 rund 4,7 und im aktuellen Erhe- bungsjahr 4,8. Obwohl es sich bei dieser Kennzahl um eine sehr volatile Grösse handelt, die vielen Einflüssen unterliegt, zeichnet sich seit 2014 ein stetiger Anstieg der Krankheitstage ab. Zusätzlich gibt es womöglich noch eine Dunkelziffer von Beschäftigten, welche aufgrund des wahrgenomme- nen externen Drucks, trotz Krankheit Leistung erbringen zu müssen, am Arbeitsplatz anwesend waren. Commitment und Kündigungsabsicht Sowohl Commitment als auch Kündigungsabsichten sind Indikatoren da- für, wie es um die Loyalität der Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber steht. Ist das Commitment der Beschäftigten hoch beziehungsweise die Kündigungsabsicht in der Belegschaft gering, ist in der Regel das Engage- ment für den Arbeitgeber höher und die Abwesenheitsrate geringer (Hom, Mitchell, Lee & Griffeth, 2012; Meyer, Stanley, Herscovitch & Topolnytsky, 2002). Mit Commitment wird auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) erfasst, wie stark sich Beschäftigte auf der emotionalen Ebene mit ihrem Arbeitgeber verbunden fühlen. Die Ergebnisse zeigen, dass 54% der Befragten ein starkes Commitment gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. 28% der Beschäftigten fühlen sich teilweise mit dem Unternehmen verbunden, während bei 18% die Verbundenheit mit dem Unternehmen tief oder sehr tief ausfällt (siehe Abbildung 3.4.8). Hinsichtlich der Entwicklung von Commitment ist seit 2012 eine leichte Aufwärtsbewegung auszuma- chen, welche in dieser Erhebungswelle weiter anhält (siehe Abbildung 3.4.9). Die Kündigungsabsicht erfasst auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) die bewusste Auseinandersetzung der Beschäftigten mit einer möglichen Kündigung. Die aktuelle Erhebung zeigt, dass rund zwei Drittel der Befragten (63%) eher oder überhaupt nicht darüber nachdenken, ihren Arbeitsplatz zu verlassen (siehe Abbildung 3.4.8). 21% der Befragten machen sich teilweise darüber Gedanken, die Stelle zu kündigen, während 16% konkrete Kündigungsabsichten hegen. Die Trendentwicklung zeigt, dass die Kündigungsabsichten bei den Beschäftigten in der Schweiz nach wie vor relativ tief sind. Dennoch ist seit der letzten Erhebung erneut ein leichter Anstieg bei den Kündigungsabsichten zu verzeichnen (siehe Abbil- dung 3.4.9). Schlussfolgerungen für die Praxis Die aktuellen Befunde zu den Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten weisen sowohl auf die Sonnen- als auch auf die Schattenseiten des Schwei- zer Arbeitsmarkts hin. Positiv fällt auf, dass sich die Arbeitszufriedenheit 69 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten und die Laufbahnzufriedenheit der Beschäftigten in der Schweiz auf kons- tant hohem Niveau bewegt. Im Vergleich zu den letzten Erhebungsjahren erlebt zudem die progressive Zufriedenheit einen Anstieg, während die re- signierte Zufriedenheit und die fixierte Unzufriedenheit leicht abnehmen. Der Anstieg des progressiven Zufriedenheitstyps ist für Unternehmen ein erfreuliches Signal, da sich Beschäftigte dieses Typs für eine positive Verän- derung im Unternehmen einsetzen. Jedoch steigt auch die Zahl der konst- Abbildung 3.4.8 Commitment und Kündigungsabsicht 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Kündigungsabsicht Commitment Abbildung 3.4.9 Trend: Commitment und Kündigungsabsicht 1 2 3 4 5 Commitment Kündigungsabsicht 2018e2016e2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a (Erläuterungen zu den Buchstaben a bis e siehe Abbildung 1.2) 70 Schweizer HR-Barometer 2018 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten ruktiv Unzufriedenen leicht. Unternehmen sollten die konstruktive Kritik ernst nehmen, um somit die konstruktive Unzufriedenheit in eine positive Richtung zu lenken. Erfreulich ist, dass das Commitment der Beschäftigten weiterhin einen leichten Aufwärtstrend erfährt. Durch die zunehmende Verknappung von gut ausgebildeten Talenten auf dem Arbeitsmarkt ist die Verbundenheit mit dem Unternehmen je länger je mehr von zentraler Be- deutung. Arbeitgeber scheinen diesbezüglich vieles richtig zu machen. Die Schattenseite der aktuellen Arbeitssituation findet sich insbesondere bei der arbeitnehmerseitigen Angst, den eigenen Arbeitsplatz zu verlieren. Die Arbeitsplatzunsicherheit erreicht im Jahr 2018 den höchsten Stand seit Erhebungsbeginn des Schweizer HR-Barometers. Vor dem Hintergrund, dass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz gegenwärtig so tief ist, wie seit fast zehn Jahren nicht mehr (Staatssekretariat für Wirtschaft, 2018), erstaunt diese Entwicklung. Obwohl die akute Gefahr eines Arbeitsplatzverlustes gegenwärtig geringer ist als in den Vorjahren, scheinen die vergangenen Restrukturierungen und Personalabbauprogramme sich noch spürbar auf die wahrgenommene Arbeitsplatzunsicherheit auszuwirken. Insbesondere bei den Beschäftigten in den Branchen «Verkehr- und Nachrichtenübermitt- lung», «Immobilien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung» sowie «Verarbeitendes Gewerbe» findet sich sogar ein relativ grosser Anstieg der Arbeitsplatzunsicherheit. Möglicherweise hängt der Anstieg der Arbeits- platzunsicherheit in diesen Branchen unter anderem auch mit Zukunfts- ängsten zusammen. Durch Digitalisierung und weitere rasante technischen Entwicklungen der letzten Jahre sind in diesen Branchen immer mehr Ar- beitsplätze in Gefahr. So werden beispielsweise im Bereich Verkehr auf- grund des autonomen Fahrens womöglich bald viele Arbeitsplätze wegfal- len und durch Maschinen ersetzt. Um der bestehenden Arbeitsplatz- unsicherheit und den negativen Folgen entgegenzuwirken, ist die Stärkung der arbeitnehmerseitigen Arbeitsmarktfähigkeit ein zentrales Mittel. Be- schäftigte, die zuversichtlich sind, auf dem internen oder externen Arbeits- markt eine vergleichbare Stelle zu finden, fürchten sich weniger vor einem potenziellen Stellenverlust. Allerdings schätzen die Beschäftigten auch in diesem Jahr ihre Chance, bei einem Arbeitsplatzverlust einen gleichwerti- gen Job zu finden, eher zurückhaltend ein. Damit Beschäftigte arbeitsmarkt- fähig bleiben, können einerseits die Unternehmen stärker in ihr Aus- und Weiterbildungsangebot investieren. Wie Kapitel 3.3 zeigt, besteht bei den Arbeitnehmenden auch ein entsprechendes Bedürfnis. Andererseits liegt es auch an den Beschäftigten selbst, die eigene Arbeitsmarktfähigkeit durch Weiterbildung, eigenverantwortliche Karriereplanung und fortlaufenden Kompetenzerwerb zu pflegen (Fugate, Kinicki & Ashforth, 2004). Auf die- sem Weg bleiben die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt intakt. 71 Schweizer HR-Barometer 2018 Schlussfolgerungen 4. Schlussfolgerungen Zum zehnten Mal wurden Beschäftigte in der Schweiz zu ihrer Arbeitssitu- ation befragt. Die Resultate zeigen, wie auch in den Vorjahren, ein grund- sätzlich positives, aber auch vielschichtiges Bild. Bei den allgemeinen Trends fällt besonders auf, dass die erlebte Arbeitsplatzunsicherheit nochmals ge- stiegen ist und den höchsten Stand seit Erhebungsbeginn erreicht hat. Sie ist mit einem Mittelwert von knapp 2,5 auf einer 5er-Skala noch immer nicht sehr hoch, aber doch eine Sorge, die viele Beschäftigte teilen. Angesichts einer weiterhin nur bei etwa 50% der Beschäftigten als hoch eingestuften Arbeitsmarktfähigkeit ist die Bewältigung von Unsicherheit ein wichtiges Handlungsfeld für alle betrieblichen Akteurinnen und Akteure. Vor diesem Hintergrund ist vielleicht auch zu verstehen, dass das Com- mitment und die allgemeine Arbeitszufriedenheit gleichbleibend hoch sind, obwohl insbesondere bei Lohn und Entwicklungsmöglichkeiten grosse ne- gative Diskrepanzen zwischen Erwartung und Realität berichtet werden. Eine Arbeitsstelle zu haben, ist sehr wichtig, und Unzufriedenheiten wer- den in Kauf genommen. Dies spiegelt sich auch darin wider, dass ein hoher Anteil von einem Drittel aller Beschäftigten eine traditionell-sicherheitsori- entierte Haltung gegenüber ihrer eigenen Berufslaufbahn hat. Dass das betriebliche Umfeld aber auch dynamisch ist, zeigt sich an den Veränderungen innerhalb der Arbeitszufriedenheitstypen: eine stabilisierte Arbeitszufriedenheit ist nochmals ein wenig seltener geworden, dafür ha- ben aber konstruktive Arten, mit dem Auseinanderklaffen von Erwartung und Realität umzugehen, gegenüber eher passiven Reaktionen zugenom- men. Hierin liegt ein wichtiger Ansatzpunkt für betriebliche Massnahmen –wie zum Beispiel Mitarbeitergespräche, Leistungsvereinbarungen und Personalentwicklung–, den proaktiven Umgang mit nicht erfüllten Erwar- tungen zu unterstützen. Hinzu kommt, dass grundlegende Funktionen des HRM, wie Leistungsbeurteilungen und Weiterbildung, noch immer in vie- len Unternehmen auf einem ungenügenden Stand zu sein scheinen. Die Ergebnisse zum Schwerpunktthema zeigen insgesamt ein erfreuli- ches Bild. Die meisten ausländischen Beschäftigten erleben keine oder we- nig Diskriminierung und fühlen sich in ihrem Arbeitsumfeld integriert. Vor allem bei den Auswirkungen von Integration und Diskriminierung zeigt sich, dass dies nicht einfach zwei Seiten einer Medaille sind. Während Dis- kriminierung vor allem ungerechtfertigte Ungleichbehandlung betrifft, be- deutet Integration neben Chancengleichheit auch, dass ein Gefühl von Zu- gehörigkeit entsteht. Daher erstaunt nicht, dass erlebte Integration mit hoher Arbeitszufriedenheit und Commitment einhergeht, während sich er- lebte Diskriminierung unmittelbarer auf die Beschäftigungssituation aus- wirkt, was sich in mehr Stress, grösserer Arbeitsplatzunsicherheit, grösserer Kündigungsabsicht und geringerer Arbeitsmarktfähigkeit ausdrückt. 72 Schweizer HR-Barometer 2018 Schlussfolgerungen Betriebliche Massnahmen für die Vermeidung von Diskriminierung und Förderung von Integration ähneln sich allerdings: Fairness und Offenheit für Vielfalt wie auch gute Arbeitsbeziehungen und hohe Partizipation sind we- sentlich. Nicht erstaunlich ist zudem, dass eine fundamentale Voraussetzung für Integration die Überwindung von Sprachbarrieren ist. Bei Programmen für die Vermeidung von Diskriminierung ist schliesslich zu berücksichtigen, dass Diskriminierung vor allem bei klassischen Personalmanagement- Funktionen wie Bewerbung und Entlohnung, aber auch im Arbeitsalltag, und dort am ehesten von Kundinnen und Kunden und von Arbeitskollegin- nen und Arbeitskollegen, erlebt wird. Damit wird selbst in dieser arbeitsbe- zogenen Erhebung deutlich, dass Diskriminierung nur verhindert werden kann, wenn sie auch als ein gesellschaftliches Problem verstanden wird. 73 Schweizer HR-Barometer 2018 74 Schweizer HR-Barometer 2018 Autorenschaft und weiterführende Literatur Autorenschaft und weiterführende Literatur Autorenschaft Julian Pfrombeck, MSc TUM, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Profes- sur für Arbeits- und Organisationspsychologie der ETH Zürich. Laura Schärrer, MA UZH, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Center für Human Resource Management (CEHRM) der Universität Luzern. Dr. Anja Feierabend, Oberassistentin am Center für Human Resource Ma- nagement (CEHRM) der Universität Luzern. Marisa Roth, wissenschaftliche Hilfsassistentin an der Professur für Ar- beits- und Organisationspsychologie der ETH Zürich. Prof. Dr. Gudela Grote, Professur für Arbeits- und Organisationspsycholo- gie der ETH Zürich. Prof. Dr. Bruno Staffelbach, Inhaber des Centers für Human Resource Ma- nagement (CEHRM) der Universität Luzern. Weiterführende Literatur Arnold, A., Fulmer, I. S., Sender, A., Allen, D. G., Staffelbach, B. & Perkins, S. J. (2018). International study on compensation and pay transparency practices. Lucerne, Switzerland: Center for Human Resource Manage- ment, University of Lucerne. Berntson, E. & Marklund, S. (2007). The relationship between perceived em- ployability and subsequent health. Work and Stress, 21, S. 279–292. Berntson, E., Näswall, K. & Sverke, M. (2008). 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Aufgerufen unter https://www.bfs.admin.ch/bfs/ de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/integration. html BFS (2018e). Integrationsindikatoren. Aufgerufen unter https://www.bfs.ad- min.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/in- tegrationindikatoren.html 75 Schweizer HR-Barometer 2018 Weiterführende Literatur BFS (2017a). Statistischer Bericht zur Integration der Bevölkerung mit Mig- rationshintergrund. Neuenburg: Bundesamt für Statistik. BFS (2017b). Ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Staatsangehö- rigkeit. Aufgerufen unter https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statis- tiken/bevoelkerung/migration-integration/auslaendische-bevoelkerung. assetdetail.3302637.html BFS (2017c). Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz. Aufgerufen unter:https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/ migration-integration/zusammenleben-schweiz/diskriminierung.html BFS-SAKE (2017). Publikationen und Ergebnisse. 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New York: UN Department for General Assembly and Conference Management German Translation Service. 78 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang Der vorliegende Anhang des Schweizer HR-Barometers dient zusätzlichen Erklärungen und bietet einen systematischen Überblick über die wesentli- chen Eigenschaften der zugrunde liegenden Stichproben und verwendeten Variablen. In Anhang 1A wird die Hauptstichprobe, die den Trendkapiteln zu- grunde liegt, anhand der wichtigsten demografischen Merkmale beschrie- ben. In Anhang 1B wird die Stichprobe von den ausländischen Beschäftigten in der Schweiz anhand der gleichen sowie zusätzlichen demografischen Merkmalen beschrieben. Auf dieser Stichprobe beruht das Schwerpunktka- pitel des diesjährigen HR-Barometers. In Anhang 2 befindet sich eine Auflistung der im Schweizer HR-Barome- ter 2018 verwendeten Variablen. Die Variablenarten sowie die möglichen Ausprägungen werden ferner beschrieben. Anhang 3A besteht aus einer Korrelationstabelle, die die bivariaten Zu- sammenhänge zwischen den Human-Resource-Management-Variablen, Variablen zu Arbeitsbeziehungen und zu Arbeitseinstellungen und Arbeits- verhalten aus den Trendkapiteln aufzeigt. Anhang 3B zeigt die bivariaten Zusammenhänge dieser Variablen mit persönlichen und organisationalen Variablen auf. Anhang 3A und Anhang 3B wurden ausschliesslich auf Basis der Hauptstichprobe von 1947 Beschäftigten erstellt. Informationen über die verwendeten statistischen Verfahren Eine bivariate Korrelation ist eine Wechselbeziehung zwischen zwei Vari- ablen. Die Stärke und Richtung dieser Wechselbeziehung kommt im soge- nannten Korrelationskoeffizienten zum Ausdruck. Der Korrelationskoeffi- zient kann zwischen – 1 und + 1 variieren, wobei 0 das völlige Fehlen eines Zusammenhangs bezeichnet. Bei einem negativen Korrelationskoeffizien- ten zwischen – 1 und kleiner 0 ist der Zusammenhang negativ. Das bedeu- tet, wenn der Wert der einen Variable zunimmt, nimmt der Wert der ande- ren Variable ab. Bei einem Korrelationskoeffizienten grösser 0 bis 1 korrelieren die Variablen positiv. Das bedeutet, wenn die Ausprägung der einen Variable zunimmt, erhöht sich auch die Ausprägung der anderen Variable. Statistisch signifikante Zusammenhänge werden in den Korrela- tionstabellen in Anhang 3A und 3B mit einem Stern (Irrtumswahrschein- lichkeit kleiner als 5%) oder zwei Sternen (Irrtumswahrscheinlichkeit klei- ner als 1%) gekennzeichnet. Informationen über Regressionsanalysen Die Regressionsabbildungen im Schweizer HR-Barometer 2018 beruhen auf den Ergebnissen von multiplen Regressionen. Bei multiplen Regressi- onen wird der Einfluss von mehreren unabhängigen Variablen (in der Bei- 79 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang spielabbildung zum Beispiel «Alter» oder «Führung») auf die Ausprägung einer abhängigen Variablen erklärt. 1 In den Kästchen auf der linken Seite des Pfeiles sind die unabhän- gigen Variablen des Regressionsmodells (Prädiktorvariablen) abgebildet. Sie sind in verschiedene Kategorien gegliedert (in der Beispielabbildung «persönliche Einflussfaktoren», «organisationale Einflussfaktoren», und «Human Resource Management»). Dabei werden in den Regressionsabbil- dungen nur Prädiktorvariablen dargestellt, welche mit einer Irrtumswahr- scheinlichkeit von maximal 1% überzufällig sind. 2 Die Plus- bzw. Minuszeichen hinter den unabhängigen Variablen zeigen die Richtung des Effekts an. Bei einem Minuszeichen besteht ein negativer Einfluss der unabhängigen Variable auf die abhängige Variable. Das bedeutet, dass eine grössere Ausprägung der unabhängigen Variablen zu einem geringeren Wert auf der abhängigen Variable führt. Ein Pluszei- chen hingegen bedeutet, dass eine grössere Ausprägung der unabhängi- gen Variablen zu einem höheren Wert bei der abhängigen Variable führt. 3 Das Kästchen auf der rechten Seite des Pfeiles zeigt die abhängige Variable des Regressionsmodells. Die statistische Auswertung der Daten erfolgte mit den Softwarepro- grammen SPSS Statistics 23 und Mplus. Abbildung 5.1 Beispiel eines Regressionsmodells: Einflussfaktoren auf wahrgenommene Integration im Arbeitsumfeld Human Resource Management organisationale Einflussfaktoren persönliche EInflussfaktoren Führung (+) Internationalisierungs- grad (+) Alter (+) Beziehung mit Arbeitskollegen (+) Integration im Arbeitsumfeld sprachliche Barriere (-) Integrationsklima (+) 1 2 3 80 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang 1A Beschreibung der Hauptstichprobe Merkmale der Stichprobe Ausprägungen der Merkmale (in Prozent) Geschlecht weiblich 45.1 männlich 53.6 keine Angabe 1.3 Alter 16 bis 25 Jahre 11.8 26 bis 35 Jahre 21.9 36 bis 45 Jahre 22.3 46 bis 55 Jahre 26.8 56 Jahre und älter 17.2 Sprache Deutsch 65 Französisch 20.3 Italienisch 10 Englisch 2.4 Portugiesisch 2.3 Schweizer Staatsangehörigkeit ja 77 nein 23 Ausbildungsabschluss keine Ausbildung 0.9 obligatorische Schulzeit 8.2 Übergangsausbildung 0.5 Allgemeinausbildung ohne Matura 1.4 Berufsausbildung 30.1 Matura 8.2 höhere Berufsschule (eidgenössisches Diplom) 17.4 Fachhochschule, Universität 26.9 Doktorat, Habilitation 3.5 keine Angabe 2.9 Brutto-Jahresgehalt hochgerechnet auf 100%-Anstellung weniger als 25 000 Fr. 7.4 25 000 bis 50 000 Fr. 11.3 50 001 bis 75 000 Fr. 25.4 75 001 bis 100 000 Fr. 23.1 100 001 bis 125 000 Fr. 12.4 mehr als 125 000 Fr. 13.1 keine Angabe 7.3 81 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang 1A Beschreibung der Hauptstichprobe Merkmale der Stichprobe Ausprägungen der Merkmale (in Prozent) jährliches Haushaltseinkommen weniger als 60 000 Fr. 12.8 60 000 bis 99 999 Fr. 25.8 100 000 bis 149 999 Fr. 26.8 150 000 Fr. und höher 18.8 keine Angabe 15.8 Privathaushalt Einpersonenhaushalt 16.1 Paar ohne Kinder 27.6 Paar mit Kind(ern) 36.8 Einelternhaushalt mit Kind(ern) 7.7 Nichtfamilienhaushalt 2.7 andere 5.9 keine Angabe 3.2 Betriebszugehörigkeit 0 bis 2 Jahre 25.9 3 bis 5 Jahre 20.2 6 bis 10 Jahre 18.8 11 bis 15 Jahre 10.8 16 bis 20 Jahre 9 21 bis 25 Jahre 4.5 26 bis 30 Jahre 4 über 30 Jahre 4.3 keine Angabe 2.5 Anstellungsprozent 40 bis 49% 3.4 50 bis 59% 6.6 60 bis 69% 6.7 70 bis 79% 4.2 80 bis 89% 10.8 90% und mehr 68.3 Vertragsform unbefristet 85.2 befristet davon über Temporärbüro befristet 12.2 6.3 keine Angabe 2.6 82 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang 1A Beschreibung der Hauptstichprobe Merkmale der Stichprobe Ausprägungen der Merkmale (in Prozent) Berufliche Stellung mitarbeitendes Familienmitglied 1.9 Direktor/in, Direktionsmitglied 4.4 Arbeitnehmer/in mit Vorgesetztenfunktion 26 Arbeitnehmer/in ohne Vorgesetztenfunktion 61.4 Lehrling 6.3 Berufskategorie Landwirtschaftsberufe 2.2 Produktionsberufe in Industrie und Gewerbe 10.1 technische Berufe und Informatikberufe 12.6 Berufe des Bau- und Ausbaugewerbes und des Bergbaus 7.8 Handels- und Verkaufsberufe 9.7 Berufe des Gastgewerbes und Berufe zur Erbringung persönlicher Dienstleistun- gen 8.7 Berufe des Managements und der Administration, des Bank- und Versicherungs- gewerbes und des Rechnungswesens 19.8 Gesundheits-, Lehr- und Kulturberufe, Wissenschaftler/innen 25.9 keine Angabe 3.2 Branche Landwirtschaft und Forstwirtschaft 2.2 verarbeitendes Gewerbe 12.5 Baugewerbe 9.5 Handel und Reparaturgewerbe 7.7 Gastgewerbe 4.1 Verkehr und Nachrichtengewerbe 4.9 Kredit- und Versicherungsgewerbe 5.6 Immobilien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung 5.9 öffentliche Verwaltung und externe Körperschaften 9.3 Unterrichtswesen 8 Gesundheits- und Sozialwesen 19.2 sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 8 keine Angabe 3.1 Unternehmensgrösse weniger als 10 Personen 13.4 10 bis 49 Personen 19.9 50 bis 249 Personen 21.7 250 bis 499 Personen 8.4 500 bis 999 Personen 7.1 1000 und mehr Personen 24.4 keine Angabe 5.1 83 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang 1A Beschreibung der Hauptstichprobe Merkmale der Stichprobe Ausprägungen der Merkmale (in Prozent) Internationalisierungsgrad des Unterneh- mens lokal 16.8 regional 32.6 national 23.1 europäisch 5.1 weltweit 19.9 keine Angabe 2.5 Restrukturierung in der Abteilung nicht erlebt 79.1 erlebt 20.9 Personalabbau in der Abteilung nicht erlebt 85.6 erlebt 14.4 Personalaufbau in der Abteilung nicht erlebt 82.6 erlebt 17.4 84 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang 1B Beschreibung der Stichprobe für das Schwerpunktkapitel Merkmale der Stichprobe Ausprägungen der Merkmale (in Prozent) Geschlecht weiblich 42.3 männlich 56.2 keine Angabe 1.5 Alter 16 bis 25 Jahre 5 26 bis 35 Jahre 25.5 36 bis 45 Jahre 32.9 46 bis 55 Jahre 25.1 56 Jahre und älter 11.5 Sprache Deutsch 46.9 Französisch 17.7 Italienisch 15.2 Englisch 9.8 Portugiesisch 10.4 Nationalität Deutschland 26.9 Italien 16 Portugal 14.4 Frankreich 6.9 Spanien 3.7 andere Staatsangehörigkeit 32.1 Bewilligungsstatus Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) 0 Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B und Ci) 37.4 Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) 59.2 vorläufig aufgenommen (Ausweis F) 0 anderer (z.B. Ausweis G, Ausweis N oder sonstiges) 0.4 keine Angabe 3 Aufenthaltsdauer in der Schweiz 0 bis 2 Jahre 8.8 3 bis 5 Jahre 17.6 6 bis 10 Jahre 28.1 11 bis 20 Jahre 23.6 mehr als 20 Jahre 15.8 keine Angabe 6.1 85 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang 1B Beschreibung der Stichprobe für das Schwerpunktkapitel Merkmale der Stichprobe Ausprägungen der Merkmale (in Prozent) Glaubenszugehörigkeit keine 30.6 Buddhismus 1.4 Christentum 51.4 Hinduismus 0.8 Islam 7.1 Judentum 0.1 andere 2.8 keine Angabe 5.8 Ausbildungsabschluss keine Ausbildung 1.6 obligatorische Schulzeit 13.2 Übergangsausbildung 0.5 Allgemeinausbildung ohne Matura 2.8 Berufsausbildung 18 Matura 9 höhere Berufsschule (eidgenössisches Diplom) 11 Fachhochschule, Universität 32.8 Doktorat, Habilitation 6.9 keine Angabe 4.2 Brutto-Jahresgehalt hochgerechnet auf 100%-Anstellung weniger als 25 000 Fr. 5.7 25 000 bis 50 000 Fr. 17.4 50 001 bis 75 000 Fr. 27.2 75 001 bis 100 000 Fr. 18.1 100 001 bis 125 000 Fr. 9.4 mehr als 125 000 Fr. 12.8 keine Angabe 9.4 jährliches Haushaltseinkommen weniger als 60 000 Fr. 14.5 60 000 bis 99 999 Fr. 28.4 100 000 bis 149 999 Fr. 20.2 150 000 Fr. und höher 19.8 keine Angabe 17.1 Privathaushalt Einpersonenhaushalt 16.8 Paar ohne Kinder 28.9 Paar mit Kind(ern) 40.8 Einelternhaushalt mit Kind(ern) 3.8 Nichtfamilienhaushalt 2.6 andere 3.8 keine Angabe 3.3 86 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang 1B Beschreibung der Stichprobe für das Schwerpunktkapitel Merkmale der Stichprobe Ausprägungen der Merkmale (in Prozent) Betriebszugehörigkeit 0 bis 2 Jahre 23.8 3 bis 5 Jahre 33.7 6 bis 10 Jahre 20.2 11 bis 15 Jahre 9.7 16 bis 20 Jahre 4.2 21 bis 25 Jahre 2.5 26 bis 30 Jahre 1.1 über 30 Jahre 1.1 keine Angabe 3.7 Anstellungsprozent 40 bis 49% 2.1 50 bis 59% 5.5 60 bis 69% 5.7 70 bis 79% 2.9 80 bis 89% 8 90% und mehr 75.8 Vertragsform unbefristet 84.3 befristet 12.5 davon über Temporärbüro befristet 14.5 keine Angabe 3.2 Berufliche Stellung mitarbeitendes Familienmitglied 2.6 Direktor/in, Direktionsmitglied 3.8 Arbeitnehmer/in mit Vorgesetztenfunktion 24.8 Arbeitnehmer/in ohne Vorgesetztenfunktion 65.6 Lehrling 3.2 Berufskategorie Landwirtschaftsberufe 1.4 Produktionsberufe in Industrie und Gewerbe 14 technische Berufe und Informatikberufe 12.5 Berufe des Bau- und Ausbaugewerbes und des Bergbaus 9.4 Handels- und Verkaufsberufe 8 Berufe des Gastgewerbes und Berufe zur Erbringung persönlicher Dienstleistun- gen 15.3 Berufe des Managements und der Administration, des Bank- und Versicherungs- gewerbes und des Rechnungswesens 11.3 Gesundheits-, Lehr- und Kulturberufe, Wissenschaftler/in 23.6 keine Angabe 4.5 Anhang 87 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang 1B Beschreibung der Stichprobe für das Schwerpunktkapitel Merkmale der Stichprobe Ausprägungen der Merkmale (in Prozent) Branche Landwirtschaft und Forstwirtschaft 2 verarbeitendes Gewerbe 17 Baugewerbe 11.8 Handel und Reparaturgewerbe 7.4 Gastgewerbe 9.5 Verkehr und Nachrichtengewerbe 4 Kredit- und Versicherungsgewerbe 3.8 Immobilien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung 7 öffentliche Verwaltung und externe Körperschaften 2.1 Unterrichtswesen 5.1 Gesundheits- und Sozialwesen 16.8 sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 8.5 keine Angabe 5 Unternehmensgrösse weniger als 10 Personen 14 10 bis 49 Personen 19.2 50 bis 249 Personen 20.4 250 bis 499 Personen 9.8 500 bis 999 Personen 7.4 1000 und mehr Personen 23.2 keine Angabe 6 Internationalisierungsgrad des Unterneh- mens lokal 17.1 regional 22.1 national 17.8 europäisch 7.8 weltweit 31.2 keine Angabe 4 Restrukturierung in der Abteilung nicht erlebt 80.5 erlebt 19.5 Personalabbau in der Abteilung nicht erlebt 84.2 erlebt 15.8 Personalaufbau in der Abteilung nicht erlebt 82.8 errlebt 17.2 Anhang 88 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang 2 Beschreibung aller verwendeten Variablen Methode Kategorien 0 = Online-Fragebogen, 1 = Papier-Fragebogen Geschlecht Kategorien 1 = weiblich, 2 = männlich Alter Intervall Alter in Jahren Sprache Kategorien 5 Ausprägungen: 1 = Deutsch, 2 = Französisch, 3 = Italienisch, 4 = Eng- lisch, 5 = Portugiesisch Schweizer Staatsangehörigkeit Kategorien 0 = nein, 1 = ja Ausländische Staatsangehörigkeit Kategorien 0 = nein, 1 = ja Bewilligungsstatus Kategorien 5 Ausprägungen: 1 = Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L), 2 = Aufent- haltsbewilligung (Ausweis B und Ci), 3 = Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), 4 = andere Bewilligungen (z.B. Ausweis F, Ausweis N, oder Sonstiges), 5 = anderer Aufenthaltsdauer in der Schweiz Intervall Anzahl Jahre in der Schweiz lebend Glaubenszugehörigkeit Kategorien 7 Ausprägungen: 1 = keine, 2 = Buddhismus, 3 = Christentum, 4 = Hindu- ismus, 5 = Islam, 6 = Judentum, 7 = andere Ausbildungsabschluss Kategorien Schlüsselmerkmale nach BFS: 10 Ausprägungen Bruttoeinkommen Kategorien 6 Abstufungen von weniger als 25 000 Fr. bis mehr als 125 000 Fr. Haushaltseinkommen Kategorien 4 Abstufungen von weniger als 60 000 Fr. bis mehr als 150 000 Fr. Privathaushalt Kategorien Schlüsselmerkmale nach BFS: 6 Ausprägungen Betriebszugehörigkeit Intervall Betriebszugehörigkeit in Jahren und Monaten Anstellungsprozent Intervall Stellenumfang in Prozent Vertragsform Kategorien 2 = unbefristet, 1 = befristet Befristete Anstellung über Temporärbüro Kategorien 2 = nein, 1 = ja Berufliche Stellung Kategorien 5 Ausprägungen: 1 = mitarbeitendes Familienmitglied, 2 = Direktor/in oder Direktionsmitglied, 3 = Arbeitnehmer/in mit Vorgesetztenfunktion, 4 = Arbeitnehmer/in ohne Vorgesetztenfunktion, 5 = Lehrling Berufskategorie Kategorien Schlüsselmerkmale nach BFS: 9 Ausprägungen Branche Kategorien Schlüsselmerkmale nach BFS: 13 Ausprägungen Unternehmensgrösse Kategorien Schlüsselmerkmale nach BFS: 6 Ausprägungen Internationalisierungsgrad des Unterneh- mens Kategorien 5 Ausprägungen: 1 = lokal, 2 = regional, 3 = national, 4 = europäisch, 5 = weltweit Erlebte Restrukturierung Kategorien 0 = nein, 1 = ja Erlebter Personalabbau Kategorien 0 = nein, 1 = ja Erlebter Personalaufbau Kategorien 0 = nein, 1 = ja Karriereorientierungen Kategorien 4 Ausprägungen: 1 = aufstiegsorientiert, 2 = sicherheitsorientiert, 3 = eigenverantwortlich, 4 = alternativ orientiert Aufgabenvielfalt Intervall 1 Item, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Ganzheitlichkeit der Aufgabe Intervall 1 Item, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Variablenname Art der Variablen Beschreibung 89 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang 2 Beschreibung aller verwendeten Variablen Bedeutsamkeit der Aufgabe Intervall 1 Item, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Feedback durch die Arbeitstätigkeit Intervall 1 Item, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Autonomie Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Arbeitsplatzgestaltung Intervall 7 Items, zusammengesetzt aus Aufgabenvielfalt, Ganzheitlichkeit der Aufgabe, Bedeutsamkeit der Aufgabe, Feedback durch die Arbeitstätig- keit und Autonomie Weiterbildungstage Intervall Anzahl an Weiterbildungstagen Leistungsbeurteilung Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Weiterentwicklung/Karriereplanung: Inhalt und Form Kategorien 8 Ausprägungen: 1 = Sozialkompetenz, 2 = Fachkompetenz, 3 = während Ausübung der Arbeitstätigkeit, 4 = ausserhalb Ausübung der Arbeitstätigkeit, 5 = Laufbahngespräche mit Vorgesetzten, 6 = Mentoring/Coaching, 7 = Laufbahnpfade, 8 = andere Angebote Lohnbestandteile Kategorien 6 Ausprägungen: 1 = erfolgsabhängiger Gehaltsanteil, 2 = leistungsabhängiger Gehaltsanteil, 3 = Sonderprämien, 4 = Zulagen , 5 = Fringe Benefits, 6 = nur festes Salär Führung Intervall Index aus 7 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Austauschbeziehung mit Arbeitskollegen Intervall Index aus 6 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Feedback Intervall Index aus 2 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Partizipation Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Psychologischer Vertrag: Erwartungen der Arbeitnehmenden Intervall Index aus 7 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Psychologischer Vertrag: Angebote des Arbeitgebers Intervall Index aus 7 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Arbeitsplatzunsicherheit Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Arbeitsmarktfähigkeit Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Arbeitszufriedenheit Intervall 1 Item, 10-fach gestuft von 1 = «vollkommen unzufrieden» bis 10 = «vollkommen zufrieden» Laufbahnzufriedenheit Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Bruggemann-Zufriedenheit Kategorien 5 Ausprägungen: 1 = resignative Zufriedenheit, 2 = konstruktive Unzufriedenheit, 3 = stabilisierte Zufriedenheit, 4 = fixierte Unzufriedenheit, 5 = progressive Zufriedenheit Stressempfinden Intervall Index aus 4 Items, 5-fach gestuft von 1 = «nie» bis 5 = «immer» Variablenname Art der Variablen Beschreibung 90 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang 2 Beschreibung aller verwendeten Variablen Variablenname Art der Variablen Beschreibung Krankheitsabsenzen Intervall krankheitsbedingte Abwesenheitsdauer in Tagen Commitment Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Kündigungsabsicht Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Integration bei der Arbeit Intervall 1 Item, 10-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 10 = «voll und ganz» Integrationsklima Intervall Index aus 9 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Integrationsmassnahmen des Unterneh- mens Kategorien 8 Ausprägungen: 1 = Sprachkurse, 2 = Informationsunterlagen (z.B. Bro- schüren), 3 = Kennenlernveranstaltungen, 4 = Mentoring-Programme, 5 = Schulungen (z.B. interkulturelles Kompetenztraining), 6 = Rücksicht auf kulturelle Besonderheiten (z.B. Essgewohnheiten), 7 = offene Kom- munikationskultur, 8 = weitere Diskriminierung in bestimmten Situationen Kategorien, Intervall 6 Ausprägungen: 1 = Bewerbung, 2 = Anerkennung von beruflichen Qua- lifikationen, 3 = Beförderung, 4 = Training und Schulungen, 5 = Entloh- nung, 6 = Arbeitsalltag, jeweils 5-fach gestuft von 1 = «nie» bis 5 = «im- mer» Diskriminierung von bestimmten Personen- gruppen Kategorien, Intervall 5 Ausprägungen: 1 = Personalabteilung, 2 = Direkte/r Vorgesetzte/r, 3 = Unternehmensleitung, 4 = Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen, 5 = Kun- den/Kundinnen, jeweils 5-fach gestuft von 1 = «nie» bis 5 = «immer» Sprachbarriere Intervall Index aus 2 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Diskriminierung bei der Arbeit Intervall Index aus 6 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» 91 Schweizer HR-Barometer 2018 92 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang 3 Korrelationen A Anhang ** = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,01 (2-seitig) signifikant. | * = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,05 (2-seitig) signifikant. | N = 1947 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 1 Arbeitsplatzgestaltung 1 2 Autonomie .781** 1 3 Aufgabenvielfalt .551** .342** 1 4 Wichtigkeit der Aufgabe .500** .210** .335** 1 5 Ganzheitlichkeit der Aufgabe .445** .190** .148** .059* 1 6 Feedback .497** .273** .282** .279** .225** 1 7 Partizipation .509** .490** .324** .215** .188** .468** 1 8 Leistungsbeurteilung .319** .240** .211** .190** .135** .725** .455** 1 9 Weiterbildungstage .044 .027 .014 .008 .050* .060* .026 .081** 1 10 Personalbelohnung: erfolgsabhängiger Gehaltsanteil .122** .141** .087** -.053* .068** .105** .150** .125** -.007 1 11 Personalbelohnung: leistungsabhängiger Gehaltsanteil .129** .116** .114** -.019 .070** .128** .107** .136** .006 .428** 1 12 Personalbelohnung: Sonderprämien .087** .094** .038 .020 .053* .114** .127** .132** .016 .092** .102** 1 13 Personalbelohnung: Zulagen .007 -.017 .051* .084** -.037 .038 .042 .075** -.022 .058* .049* .087** 1 14 Personalbelohnung: Fringe Benefits .076** .064** .075** .022 .001 .117** .069** .162** .018 .187** .241** .145** .174** 1 15 Personalbelohnung: festes Salär -.074** -.074** -.071** -.003 -.025 -.140** -.116** -.181** .001 -.429** -.379** -.334** -.489** -.422** 1 16 Personalentwicklung: Sozialkompetenzen .169** .159** .137** .190** -.046* .198** .195** .292** .018 .098** .113** .093** .080** .144** -.104** 1 17 Personalentwicklung: Fachkompetenzen .211** .159** .177** .163** .061** .238** .180** .297** .070** .084** .107** .097** .093** .137** -.128** .251** 1 18 Personalentwicklung: Laufbahngespräche .128** .092** .079** .111** .044 .232** .165** .356** .083** .113** .140** .078** .048* .134** -.093** .315** .303** 1 19 Personalentwicklung: Mentoring .102** .096** .047* .030 .029 .171** .133** .202** .031 .132** .159** .122** .050* .145** -.115** .302** .156** .188** 1 20 Personalentwicklung: Laufbahnpfade .026 .016 -.010 .012 .048* .094** .021 .131** .049* .022 .010 .057* .042 .071** -.044 .096** .153** .032 .084** 1 21 Führung .358** .342** .192** .149** -.154** .493** .520** .567** .062* .087** .047* .077** .046* .059** -.098** .213** .202** .201** .167** .091** 1 22 Arbeitsplatzunsicherheit -.115** -.106** -.071** -.092** -.002 -.109** -.157** -.115** .052* .053* .089** -.014 -.052* -.007 .030 -.083** -.110** -.044 -.019 -.013 -.222** 1 23 Arbeitszufriedenheit .339** .322** .201** .189** .131** .365** .340** .373** .090** .047* .011 .062** .073** .055* -.086** .181** .177** .102** .086** .064** .527** -.201** 1 24 Laufbahnzufriedenheit .363** .317** .296** .240** .110** .341** .347** .333** .076** .086** .057* .074** .094** .093** -.122** .175** .189** .169** .098** .040 .382** -.246** .484** 1 25 Commitment .370** .319** .228** .171** .182** .362** .446** .351** .071** .094** .019 .069** .044 .014 -.076** .151** .135** .100** .068** .064** .511** -.118** .555** .381** 1 26 Kündigungsabsicht -.201** -.201** -.112** -.084** -.064** -.215** -.240** -.238** .015 -.065** -.018 -.081** -.069** -.034 .088** -.117** -.138** -.046* -.037 -.058* -.392** .145** -.542** -.325** -.451** 1 27 Arbeitsmarktfähigkeit .168** .137** .191** .162** .031 .165** .227** .181** .058* .029 .041 .018 .094** .085** -.083** .088** .148** .087** .086** .036 .205** -.353** .128** .237** .116** .024 28 Krankheitsabsenzen -.089** -.102** -.022 -.008 -.024 -.015 -.097** -.013 .073** -.025 -.012 .003 -.031 -.008 .020 -.038 -.024 .025 -.008 .047* -.042 .055* -.074** -.060** -.055* .037 29 Arbeitnehmer (AN) erwartet interessante Arbeitsinhalte .263** .212** .285** .119** .095** .185** .208** .145** .055* .092** .126** .017 .022 .109** -.081** .081** .135** .075** .063** -.020 .170** -.087** .137** .188** .145** -.060** 30 Arbeitgeber (AG) bietet interessante Arbeitsinhalte .422** .379** .338** .242** .110** .365** .379** .369** .091** .101** .068** .063** .051* .086** -.112** .215** .199** .128** .121** .051* .467** -.182** .512** .400** .434** -.360** 31 AN erwartet Arbeitsplatzsicherheit .065** .010 .091** .079** .068** .058* .033 .030 .000 -.073** -.099** .014 .070** .000 .012 .012 .036 -.008 -.048* .009 .106** -.044 .138** .133** .155** -.145** 32 AG bietet Arbeitsplatzsicherheit .172** .166** .082** .132** .058* .206** .204** .224** .066** -.043 -.094** .066** .039 .023 -.057* .125** .124** .057* .019 .062** .374** -.399** .366** .282** .372** -.316** 33 AN erwartet Loyalität .159** .113** .160** .092** .100** .152** .150** .121** -.034 .001 -.019 .036 .004 .005 -.035 .050* .044 .021 -.015 -.033 .190** -.084** .166** .179** .220** -.106** 34 AG bietet Loyalität .268** .269** .116** .108** .150** .324** .368** .370** .033 .024 -.024 .065** -.006 .024 -.067** .128** .135** .085** .055* .066** .625** -.264** .505** .308** .482** -.381** 35 AN erwartet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung .311** .301** .278** .130** .145** .166** .276** .139** -.023 .090** .120** .014 .032 .086** -.081** .103** .124** .073** .070** -.024 .198** -.115** .167** .235** .240** -.079** 36 AG bietet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung .466** .484** .251** .201 .159** .359** .492** .349** .031 .088** .070** .044 .028 .056* -.097** .174** .201** .130** .119** .052* .511** -.190** .450** .383** .407** -.310** 37 AN erwartet Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen .274** .227** .298** .132** .096** .162** .211** .105** .009 .050* .068** .004 .013 .053* -.037 .057* .081** .029 .045* -.036 .168** -.112** .110** .196** .146** -.027 38 AG bietet Möglichkeiten, Fähigkeiten viefältig einzusetzen .399** .397** .262** .192** .105** .376** .459** .392** .052* .092** .055* .072** .040 .039 -.103** .155** .194** .121** .098** .078** .552** -.198** .511** .414** .458** -.362** 39 AN erwartet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .169** .121** .186** .056* .110** .142** .170** .116** .073** .087** .116** .010 .035 .117** -.072** .067** .108** .120** .070** .002 .105** -.041 .035 .103** .108** .043 40 AG bietet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .324** .286** .178** .170** .122** .393** .402** .440** .134** .097** .094** .090** .059* .059* -.113** .202** .257** .239** .152** .114** .494** -.146** .437** .387** .436** -.351** 41 AN erwartet eine angemessene Entlohnung .165** .129** .212** .083** .070** .118** .106** .084** -.007 .042 .041 -.011 -.002 .057* -.016 .054* .096** .066** .047* -.033 .116** -.044 .089** .120** .062** -.018 42 AG bietet eine angemessene Entlohnung .209** .241** .104** .048* .094** .255** .264** .279** .067** .126** .106** .106** .061** .120** -.161** .171** .162** .122** .107** .097** .394** -.099** .403** .299** .313** -.329** 43 Mittelwert Erwartungen der AN an den AG .304** .240** .328** .148** .147** .208** .248** .154** .016 .065** .078** .018 .037 .094** -.067** .092** .132** .084** .052* -.026 .225** -.110** .175** .237** .228** -.086** 44 Mittelwert Angebote der AG an den AN .445** .437** .261** .216** .158** .452** .506** .479** .096** .095** .054* .096** .052* .082** -.139** .229** .247** .174** .132** .099** .677** -.288** .627** .487** .572** -.475** 93 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang 3 Korrelationen A Anhang 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 1 Arbeitsplatzgestaltung 1 2 Autonomie .781** 1 3 Aufgabenvielfalt .551** .342** 1 4 Wichtigkeit der Aufgabe .500** .210** .335** 1 5 Ganzheitlichkeit der Aufgabe .445** .190** .148** .059* 1 6 Feedback .497** .273** .282** .279** .225** 1 7 Partizipation .509** .490** .324** .215** .188** .468** 1 8 Leistungsbeurteilung .319** .240** .211** .190** .135** .725** .455** 1 9 Weiterbildungstage .044 .027 .014 .008 .050* .060* .026 .081** 1 10 Personalbelohnung: erfolgsabhängiger Gehaltsanteil .122** .141** .087** -.053* .068** .105** .150** .125** -.007 1 11 Personalbelohnung: leistungsabhängiger Gehaltsanteil .129** .116** .114** -.019 .070** .128** .107** .136** .006 .428** 1 12 Personalbelohnung: Sonderprämien .087** .094** .038 .020 .053* .114** .127** .132** .016 .092** .102** 1 13 Personalbelohnung: Zulagen .007 -.017 .051* .084** -.037 .038 .042 .075** -.022 .058* .049* .087** 1 14 Personalbelohnung: Fringe Benefits .076** .064** .075** .022 .001 .117** .069** .162** .018 .187** .241** .145** .174** 1 15 Personalbelohnung: festes Salär -.074** -.074** -.071** -.003 -.025 -.140** -.116** -.181** .001 -.429** -.379** -.334** -.489** -.422** 1 16 Personalentwicklung: Sozialkompetenzen .169** .159** .137** .190** -.046* .198** .195** .292** .018 .098** .113** .093** .080** .144** -.104** 1 17 Personalentwicklung: Fachkompetenzen .211** .159** .177** .163** .061** .238** .180** .297** .070** .084** .107** .097** .093** .137** -.128** .251** 1 18 Personalentwicklung: Laufbahngespräche .128** .092** .079** .111** .044 .232** .165** .356** .083** .113** .140** .078** .048* .134** -.093** .315** .303** 1 19 Personalentwicklung: Mentoring .102** .096** .047* .030 .029 .171** .133** .202** .031 .132** .159** .122** .050* .145** -.115** .302** .156** .188** 1 20 Personalentwicklung: Laufbahnpfade .026 .016 -.010 .012 .048* .094** .021 .131** .049* .022 .010 .057* .042 .071** -.044 .096** .153** .032 .084** 1 21 Führung .358** .342** .192** .149** -.154** .493** .520** .567** .062* .087** .047* .077** .046* .059** -.098** .213** .202** .201** .167** .091** 1 22 Arbeitsplatzunsicherheit -.115** -.106** -.071** -.092** -.002 -.109** -.157** -.115** .052* .053* .089** -.014 -.052* -.007 .030 -.083** -.110** -.044 -.019 -.013 -.222** 1 23 Arbeitszufriedenheit .339** .322** .201** .189** .131** .365** .340** .373** .090** .047* .011 .062** .073** .055* -.086** .181** .177** .102** .086** .064** .527** -.201** 1 24 Laufbahnzufriedenheit .363** .317** .296** .240** .110** .341** .347** .333** .076** .086** .057* .074** .094** .093** -.122** .175** .189** .169** .098** .040 .382** -.246** .484** 1 25 Commitment .370** .319** .228** .171** .182** .362** .446** .351** .071** .094** .019 .069** .044 .014 -.076** .151** .135** .100** .068** .064** .511** -.118** .555** .381** 1 26 Kündigungsabsicht -.201** -.201** -.112** -.084** -.064** -.215** -.240** -.238** .015 -.065** -.018 -.081** -.069** -.034 .088** -.117** -.138** -.046* -.037 -.058* -.392** .145** -.542** -.325** -.451** 1 27 Arbeitsmarktfähigkeit .168** .137** .191** .162** .031 .165** .227** .181** .058* .029 .041 .018 .094** .085** -.083** .088** .148** .087** .086** .036 .205** -.353** .128** .237** .116** .024 28 Krankheitsabsenzen -.089** -.102** -.022 -.008 -.024 -.015 -.097** -.013 .073** -.025 -.012 .003 -.031 -.008 .020 -.038 -.024 .025 -.008 .047* -.042 .055* -.074** -.060** -.055* .037 29 Arbeitnehmer (AN) erwartet interessante Arbeitsinhalte .263** .212** .285** .119** .095** .185** .208** .145** .055* .092** .126** .017 .022 .109** -.081** .081** .135** .075** .063** -.020 .170** -.087** .137** .188** .145** -.060** 30 Arbeitgeber (AG) bietet interessante Arbeitsinhalte .422** .379** .338** .242** .110** .365** .379** .369** .091** .101** .068** .063** .051* .086** -.112** .215** .199** .128** .121** .051* .467** -.182** .512** .400** .434** -.360** 31 AN erwartet Arbeitsplatzsicherheit .065** .010 .091** .079** .068** .058* .033 .030 .000 -.073** -.099** .014 .070** .000 .012 .012 .036 -.008 -.048* .009 .106** -.044 .138** .133** .155** -.145** 32 AG bietet Arbeitsplatzsicherheit .172** .166** .082** .132** .058* .206** .204** .224** .066** -.043 -.094** .066** .039 .023 -.057* .125** .124** .057* .019 .062** .374** -.399** .366** .282** .372** -.316** 33 AN erwartet Loyalität .159** .113** .160** .092** .100** .152** .150** .121** -.034 .001 -.019 .036 .004 .005 -.035 .050* .044 .021 -.015 -.033 .190** -.084** .166** .179** .220** -.106** 34 AG bietet Loyalität .268** .269** .116** .108** .150** .324** .368** .370** .033 .024 -.024 .065** -.006 .024 -.067** .128** .135** .085** .055* .066** .625** -.264** .505** .308** .482** -.381** 35 AN erwartet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung .311** .301** .278** .130** .145** .166** .276** .139** -.023 .090** .120** .014 .032 .086** -.081** .103** .124** .073** .070** -.024 .198** -.115** .167** .235** .240** -.079** 36 AG bietet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung .466** .484** .251** .201 .159** .359** .492** .349** .031 .088** .070** .044 .028 .056* -.097** .174** .201** .130** .119** .052* .511** -.190** .450** .383** .407** -.310** 37 AN erwartet Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen .274** .227** .298** .132** .096** .162** .211** .105** .009 .050* .068** .004 .013 .053* -.037 .057* .081** .029 .045* -.036 .168** -.112** .110** .196** .146** -.027 38 AG bietet Möglichkeiten, Fähigkeiten viefältig einzusetzen .399** .397** .262** .192** .105** .376** .459** .392** .052* .092** .055* .072** .040 .039 -.103** .155** .194** .121** .098** .078** .552** -.198** .511** .414** .458** -.362** 39 AN erwartet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .169** .121** .186** .056* .110** .142** .170** .116** .073** .087** .116** .010 .035 .117** -.072** .067** .108** .120** .070** .002 .105** -.041 .035 .103** .108** .043 40 AG bietet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .324** .286** .178** .170** .122** .393** .402** .440** .134** .097** .094** .090** .059* .059* -.113** .202** .257** .239** .152** .114** .494** -.146** .437** .387** .436** -.351** 41 AN erwartet eine angemessene Entlohnung .165** .129** .212** .083** .070** .118** .106** .084** -.007 .042 .041 -.011 -.002 .057* -.016 .054* .096** .066** .047* -.033 .116** -.044 .089** .120** .062** -.018 42 AG bietet eine angemessene Entlohnung .209** .241** .104** .048* .094** .255** .264** .279** .067** .126** .106** .106** .061** .120** -.161** .171** .162** .122** .107** .097** .394** -.099** .403** .299** .313** -.329** 43 Mittelwert Erwartungen der AN an den AG .304** .240** .328** .148** .147** .208** .248** .154** .016 .065** .078** .018 .037 .094** -.067** .092** .132** .084** .052* -.026 .225** -.110** .175** .237** .228** -.086** 44 Mittelwert Angebote der AG an den AN .445** .437** .261** .216** .158** .452** .506** .479** .096** .095** .054* .096** .052* .082** -.139** .229** .247** .174** .132** .099** .677** -.288** .627** .487** .572** -.475** 94 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang 3 Korrelationen A 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 1 Arbeitsplatzgestaltung 2 Autonomie 3 Aufgabenvielfalt 4 Wichtigkeit der Aufgabe 5 Ganzheitlichkeit der Aufgabe 6 Feedback 7 Partizipation 8 Leistungsbeurteilung 9 Weiterbildungstage 10 Personalbelohnung: erfolgsabhängiger Gehaltsanteil 11 Personalbelohnung: leistungsabhängiger Gehaltsanteil 12 Personalbelohnung: Sonderprämien 13 Personalbelohnung: Zulagen 14 Personalbelohnung: Fringe Benefits 15 Personalbelohnung: festes Salär 16 Personalentwicklung: Sozialkompetenzen 17 Personalentwicklung: Fachkompetenzen 18 Personalentwicklung: Laufbahngespräche 19 Personalentwicklung: Mentoring 20 Personalentwicklung: Laufbahnpfade 21 Führung 22 Arbeitsplatzunsicherheit 23 Arbeitszufriedenheit 24 Laufbahnzufriedenheit 25 Commitment 26 Kündigungsabsicht 27 Arbeitsmarktfähigkeit 1 28 Krankheitsabsenzen -.046 1 29 Arbeitnehmer (AN) erwartet interessante Arbeitsinhalte .190** .011 1 30 Arbeitgeber (AG) bietet interessante Arbeitsinhalte .184** -.050* .429** 1 31 AN erwartet Arbeitsplatzsicherheit .013 .030 .217** .110** 1 32 AG bietet Arbeitsplatzsicherheit .180** -.016 .120** .317** .322** 1 33 AN erwartet Loyalität .071** .032 .311** .192** .414** .221** 1 34 AG bietet Loyalität .172** -.049* .151** .462** .153** .517** .322** 1 35 AN erwartet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung .194** -.019 .408** .279** .220** .121** .318** .145** 1 36 AG bietet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung .204** -.099** .209** .502** .079** .320** .186** .478** .404** 1 37 AN erwartet Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen .171** -.022 .517** .291** .257** .121** .347** .143** .532** .228** 1 38 AG bietet Möglichkeiten, Fähigkeiten viefältig einzusetzen .184** -.061** .234** .628** .123** .349** .179** .518** .259** .618** .292** 1 39 AN erwartet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .170** .007 .420** .144** .240** .067** .279** .071** .389** .101** .428** .081** 1 40 AG bietet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .186** -.053* .177** .478** .094** .331** .124** .473** .163** .479** .160** .573** .282** 1 41 AN erwartet eine angemessene Entlohnung .127** .024 .375** .168** .308** .117** .319** .100** .340** .135** .387** .132** .320** .058* 1 42 AG bietet eine angemessene Entlohnung .084** -.056* .155** .380** .057* .302** .077** .404** .144** .332** .139** .373** .042 .369** .146** 1 43 Mittelwert Erwartungen der AN an den AG .198** .013 .699** .345** .575** .234** .629** .234** .689** .286** .741** .279** .696** .235** .643** .164** 1 44 Mittelwert Angebote der AG an den AN .235** -.074** .295** .741** .186** .622** .256** .764** .302** .736** .273** .801** .162** .745** .172** .638** .357** 1 ** = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,01 (2-seitig) signifikant. | * = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,05 (2-seitig) signifikant. | N = 1947 95 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang 3 Korrelationen A 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 1 Arbeitsplatzgestaltung 2 Autonomie 3 Aufgabenvielfalt 4 Wichtigkeit der Aufgabe 5 Ganzheitlichkeit der Aufgabe 6 Feedback 7 Partizipation 8 Leistungsbeurteilung 9 Weiterbildungstage 10 Personalbelohnung: erfolgsabhängiger Gehaltsanteil 11 Personalbelohnung: leistungsabhängiger Gehaltsanteil 12 Personalbelohnung: Sonderprämien 13 Personalbelohnung: Zulagen 14 Personalbelohnung: Fringe Benefits 15 Personalbelohnung: festes Salär 16 Personalentwicklung: Sozialkompetenzen 17 Personalentwicklung: Fachkompetenzen 18 Personalentwicklung: Laufbahngespräche 19 Personalentwicklung: Mentoring 20 Personalentwicklung: Laufbahnpfade 21 Führung 22 Arbeitsplatzunsicherheit 23 Arbeitszufriedenheit 24 Laufbahnzufriedenheit 25 Commitment 26 Kündigungsabsicht 27 Arbeitsmarktfähigkeit 1 28 Krankheitsabsenzen -.046 1 29 Arbeitnehmer (AN) erwartet interessante Arbeitsinhalte .190** .011 1 30 Arbeitgeber (AG) bietet interessante Arbeitsinhalte .184** -.050* .429** 1 31 AN erwartet Arbeitsplatzsicherheit .013 .030 .217** .110** 1 32 AG bietet Arbeitsplatzsicherheit .180** -.016 .120** .317** .322** 1 33 AN erwartet Loyalität .071** .032 .311** .192** .414** .221** 1 34 AG bietet Loyalität .172** -.049* .151** .462** .153** .517** .322** 1 35 AN erwartet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung .194** -.019 .408** .279** .220** .121** .318** .145** 1 36 AG bietet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung .204** -.099** .209** .502** .079** .320** .186** .478** .404** 1 37 AN erwartet Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen .171** -.022 .517** .291** .257** .121** .347** .143** .532** .228** 1 38 AG bietet Möglichkeiten, Fähigkeiten viefältig einzusetzen .184** -.061** .234** .628** .123** .349** .179** .518** .259** .618** .292** 1 39 AN erwartet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .170** .007 .420** .144** .240** .067** .279** .071** .389** .101** .428** .081** 1 40 AG bietet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .186** -.053* .177** .478** .094** .331** .124** .473** .163** .479** .160** .573** .282** 1 41 AN erwartet eine angemessene Entlohnung .127** .024 .375** .168** .308** .117** .319** .100** .340** .135** .387** .132** .320** .058* 1 42 AG bietet eine angemessene Entlohnung .084** -.056* .155** .380** .057* .302** .077** .404** .144** .332** .139** .373** .042 .369** .146** 1 43 Mittelwert Erwartungen der AN an den AG .198** .013 .699** .345** .575** .234** .629** .234** .689** .286** .741** .279** .696** .235** .643** .164** 1 44 Mittelwert Angebote der AG an den AN .235** -.074** .295** .741** .186** .622** .256** .764** .302** .736** .273** .801** .162** .745** .172** .638** .357** 1 96 Schweizer HR-Barometer 2018 Anhang Anhang 3 Korrelationen B ** = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,01 (2-seitig) signifikant. | * = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,05 (2-seitig) signifikant. | N = 1947 Ar be its pl at z- ge st al tu ng Au to no m ie Au fg ab en vi el fa lt W ic ht ig ke it de r Au fg ab e G an zh ei tli ch ke it de r A uf ga be Fe ed ba ck Pa rt iz ip at io n Le is tu ng s- be ur te ilu ng W ei te rb ild un gs - ta ge Pe rs on al be lo h- nu ng : e rf ol gs - ab hä ng ig er G eh al ts an te il Pe rs on al be lo h- nu ng : l ei st un gs - ab hä ng ig er G e- ha lts an te il Pe rs on al be lo h- nu ng : S on de r- pr äm ie n Pe rs on al be lo h- nu ng : Z ul ag en Pe rs on al be lo h- nu ng : F rin ge Be ne fit s Pe rs on al be lo h- nu ng : f es te s S al är Pe rs on al en tw ic k- lu ng : S oz ia lk om - pe te nz en Pe rs on al en tw ic k- lu ng : F ac hk om pe - te nz en Pe rs on al en tw ic k- lu ng : L au fb ah n- ge sp rä ch e Pe rs on al en tw ic k- lu ng : M en to rin g Pe rs on al en tw ic k- lu ng : La ufb ah np fa de Fü hr un g Ar be its pl at z- un si ch er he it Ar be its - zu fr ie de nh ei t La ufb ah n- zu fr ie de nh ei t Co m m itm en t 1 Geschlecht .041 .073** .027 -.066** .055* .010 .086** .039 .051* .040 .024 .029 -.020 -.019 -.060** -.044 -.058* -.005 .006 .014 .019 .042 .013 .004 .023 2 Alter zum Erhebungszeitpunkt .052* .092** .034 .031 -.008 -.056* .008 -.062** -.131** .048* .022 .043 .038 -.028 .021 -.037 -.051* -.076** -.051* -.038 -.064** .106** .039 .053* .062** 3 Sprache: Deutsch .032 .073** .027 .009 .034 .052* .153** .092** -.066** .063** .045* -.012 .045* .102** -.098** .164** .073** .112** .016 -.061** .139** -.175** .040 .101** .073** 4 Sprache: Französisch -.025 -.066** -.028 -.009 -.022 -.016 -.136** -.108** .098** -.064** -.017 .017 -.072** -.104** .084** -.112** .014 -.039 -.009 .007 -.116** .090** -.011 -.057* -.077** 5 Sprache: Italienisch -.020 -.015 .015 -.020 -.041 -.082** -.041 -.012 -.010 -.014 -.049* .003 .037 -.045* .026 -.053* -.102** -.066** -.042 .071** -.041 .094** -.032 -.031 .005 6 Sprache: Englisch .043 .052* .005 -.007 .005 .049* .023 .025 -.008 -.053* .036 .033 -.038 .064** -.015 -.013 .008 -.053* .081** .032 .007 .041 -.019 -.078** -.001 7 Sprache: Portugiesisch -.040 -.078** -.046* .045* .029 -.008 -.064** -.003 -.029 -.056* -.037 -.047* .014 -.020 .047* -.102** -.076** -.065** -.028 -.001 -.056* .087** -.013 -.030 -.034 8 Ausbildung: keine Ausbildung -.083** -.070** -.091** -.080** .001 -.066** -.061** -.039 .092** .007 .002 -.021 -.016 -.006 -.021 -.026 -.043 -.038 .011 -.012 -.039 .065** -.004 -.028 -.001 9 Ausbildung: obligatorische Schulzeit -.107** -.123** -.082** -.013 .000 .009 -.120** .027 .085** -.106** -.079** -.046* -.013 -.078** .036 -.040 -.072** -.023 -.031 .058* .003 .038 .032 -.022 -.014 10 Ausbildung: Übergangsausbildung -.037 -.033 -.059* -.059* .010 -.002 -.035 -.011 .016 -.017 .028 .016 -.007 -.017 .009 -.038 -.024 .002 -.006 -.023 .002 -.030 .016 .001 .037 11 Ausbildung: Allgemeinausbildung ohne Matura -.019 -.034 -.034 -.036 .046 -.015 -.007 .012 -.023 -.024 .011 -.018 -.023 -.011 -.013 -.057* -.019 .016 -.005 .026 .004 .039 .013 -.062** .003 12 Ausbildung: Berufsausbildung -.100** -.120** -.126** -.061** .056* -.042 -.060** -.042 -.038 -.067** -.107** -.004 .027 -.114** .059* -.094** -.088** -.007 -.091** .041 .011 -.026 .017 -.037 -.012 13 Ausbildung: Matura -.059* -.063** -.030 .015 -.054* -.017 -.057* -.007 -.035 -.024 -.048* -.041 -.031 -.015 .066** -.012 -.072** -.031 -.026 .018 -.030 .021 -.043 -.040 -.020 14 Ausbildung: höhere Berufsschule (eidg. dipl.) .079** .075** .084** .032 .045 .057* .075** .036 .031 .028 .012 .059* .062** .021 -.055* .072** .071** .034 .009 -.051* .036 -.022 -.003 .109** .055* 15 Ausbildung: Universität, Fachhochschule .128** .162** .126** .055* -.091** .012 .112** .013 -.020 .101** .151** .013 -.041 .166** -.054* .086** .123** .030 .100** -.029 -.012 -.015 -.011 .003 -.010 16 Ausbildung: Doktorat/Habilitation .095** .101** .093** .035 .036 .014 .038 -.013 -.019 .077** .048* .003 -.008 -.006 -.039 .021 .033 -.034 .053* -.041 -.016 .012 -.006 .003 -.023 17 Privathaushalt: Einpersonenhaushalt .000 -.041 .013 -.057* .037 -.001 -.029 -.058* -.018 .004 -.005 .015 -.127** .011 .052* -.029 -.044 -.042 .014 -.019 -.030 .009 -.052* -.044 -.029 18 Privathaushalt: Paar ohne Kinder .019 .026 .017 .037 .008 -.015 .003 .022 -.025 .007 .008 .006 -.178** -.016 .076** .014 .006 -.015 -.013 -.027 -.001 .006 -.008 .039 -.015 19 Privathaushalt: Paar mit Kind/ern .033 .057* .029 .013 -.017 .007 .058* -.001 -.050* .073** .050* .018 .283** .045 -.133** -.010 .027 .004 .029 -.008 .023 -.021 .033 .045* .046* 20 Privathaushalt: Einelternhaushalt mit Kind/ern -.014 -.029 -.019 .018 .000 .020 -.015 .027 .050* -.060** -.046* -.043 .046* -.001 -.014 .016 .027 .042 -.020 .028 -.016 -.002 .013 -.009 -.007 21 Privathaushalt: Nichtfamilienhaushalt -.043 -.018 -.068** -.020 -.029 .004 .003 .014 .067** -.034 .007 .012 -.057* .002 .041 .034 .026 .050* .012 .036 .007 .030 -.009 -.046* -.005 22 Betriebszugehörigkeit .070** .112** .046* -.001 .026 -.029 .015 -.022 -.058* .071** .050* .091** .052* -.015 -.042 .019 .058* .033 -.030 .068** -.011 .057* .081** .096** .163** 23 Anstellungsprozent .056* .043 .089** -.043 .126** .042 .073** .048* .014 .131** .116** .066** .014 .052* -.104** .017 .049* .079** .067** .000 -.027 .055* -.021 .039 -.017 24 Vertragsform -.001 -.009 -.009 -.017 .006 .004 -.015 .013 .056* -.037 -.039 -.044* -.037 -.036 -.032 -.071** -.117** -.059** -.061** -.024 -.007 .011 .009 .004 .030 25 Höhe des letzten Brutto-Jahresgehalts .179** .255** .186** .013 .013 .079** .176** .095** -.041 .199** .192** .112** .034 .163** -.201** .097** .104** .069** .106** .002 .055* .020 .082** .182** .094** 26 Höhe des jährlichen Haushaltseinkommens .065** .118** .054* .005 .005 .058* .079** .100** .027 .071** .084** .038 -.045* .089** -.085** .033 .075** .081** .064** .017 .067** -.034 .108** .108** .042 27 Berufliche Stellung: mit vs. ohne Vorgesetztenposition .236** .242** .186** .090** .065** .085** .339** .065** .006 .170** .152** .128** .053* .051* -.110** .113** .052* .056* .108** -.002 .082** -.028 .056* .193** .140** 28 Karriereorientierung: aufstiegsorientiert .047 .040 .061* .002 .088** .050 .092** .089** .031 .056* .067* .003 .016 .031 -.065* .041 .011 .092** .054* .015 .047 .037 .040 .045 .149** 29 Karriereorientierung: sicherheitsorientiert -.053* -.061* -.054* .034 -.055* -.039 -.074** -.067* -.046 -.063* -.134** .023 .031 -.065* .085** -.023 -.011 -.056* -.065* .003 .035 .001 .078** .019 .057* 30 Karriereorientierung: eigenverantwortlich orientiert .013 .029 -.001 -.044 -.020 -.004 -.001 -.016 .039 .025 .097** -.034 -.028 -.003 -.018 .007 -.014 -.030 .040 -.015 -.061* .000 -.115** -.089** -.139** 31 Karriereorientierung: alternativ orientiert -.008 -.007 -.008 .003 -.023 -.012 -.026 -.013 -.027 -.022 -.025 .005 -.034 .053* -.008 -.035 .016 -.015 -.035 -.007 -.044 -.058* -.027 .019 -.126** 32 Branche: Land- und Forstwirtschaft -.003 .001 .015 -.035 .026 -.028 .034 -.021 .051* -.027 .004 .019 -.007 .002 .012 -.025 -.016 -.031 -.026 -.011 .040 -.040 .031 .009 .023 33 Branche: verarbeitendes Gewerbe -.068** -.012 -.012 -.171** -.003 -.056* -.030 -.049* -.024 .163** .094** .044 -.001 .042 -.087** -.074** -.049* .012 -.007 -.018 -.077** .068** -.056* -.038 -.050* 34 Branche: Baugewerbe .038 .012 .028 -.016 .103** -.008 .067** -.032 .030 -.037 -.043 .010 -.018 -.074** .028 -.116** -.036 -.030 -.047* .000 .039 -.017 .047* .007 .056* 35 Branche: Handel, Reparaturgewerbe -.014 .000 -.083** -.093** .061** .000 .014 -.042 .019 .074** .002 .012 -.007 -.030 .004 -.084** -.020 -.008 -.026 .001 -.010 .013 -.017 -.027 .033 36 Branche: Gastgewerbe .001 -.059** -.002 .005 .077** .003 -.018 -.005 -.002 -.001 -.010 -.039 -.046* -.032 .065** -.022 -.077** -.020 .006 .025 .018 .013 .004 -.003 .047* 37 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.033 .075** .081** .064** .017 .067** -.034 .108** .108** .042 27 Berufliche Stellung: mit vs. ohne Vorgesetztenposition .236** .242** .186** .090** .065** .085** .339** .065** .006 .170** .152** .128** .053* .051* -.110** .113** .052* .056* .108** -.002 .082** -.028 .056* .193** .140** 28 Karriereorientierung: aufstiegsorientiert .047 .040 .061* .002 .088** .050 .092** .089** .031 .056* .067* .003 .016 .031 -.065* .041 .011 .092** .054* .015 .047 .037 .040 .045 .149** 29 Karriereorientierung: sicherheitsorientiert -.053* -.061* -.054* .034 -.055* -.039 -.074** -.067* -.046 -.063* -.134** .023 .031 -.065* .085** -.023 -.011 -.056* -.065* .003 .035 .001 .078** .019 .057* 30 Karriereorientierung: eigenverantwortlich orientiert .013 .029 -.001 -.044 -.020 -.004 -.001 -.016 .039 .025 .097** -.034 -.028 -.003 -.018 .007 -.014 -.030 .040 -.015 -.061* .000 -.115** -.089** -.139** 31 Karriereorientierung: alternativ orientiert -.008 -.007 -.008 .003 -.023 -.012 -.026 -.013 -.027 -.022 -.025 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Verkehr und Nachrichtenübermittlung -.058* -.063** -.002 -.023 .000 -.006 -.032 .017 .021 .048* -.012 .037 .088** .069** -.065** .002 -.048* .005 .012 .060** -.013 .088** .000 .014 .005 38 Branche: Kredit- und Versicherungsgewerbe .020 .024 .012 -.046* .013 .065** -.006 .073** -.012 .183** .221** .002 -.051* .101** -.116** .036 .067** .124** .059** -.023 .022 .023 -.005 .021 -.028 39 Branche: Immobilien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung .020 .065** .011 -.063** -.003 -.006 .018 -.015 -.011 .105** .072** -.009 -.015 .031 -.001 -.034 .029 -.008 .020 -.034 .010 .043 -.032 -.010 -.026 40 Branche: Öffentliche Verwaltung, externe Körperschaften .006 .040 -.044 -.007 -.013 -.007 -.002 .046* -.028 -.147** -.089** .050* .010 .047* .017 .067** .069** -.018 .008 .021 -.019 -.056* -.008 -.033 -.067** 41 Branche: Unterrichtswesen .099** .128** .111** .127** -.140** -.010 -.047* -.026 .034 -.139** -.101** -.049* -.070** -.054* .155** .122** .071** -.031 .021 -.028 .002 -.060** .073** .047* 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.012 .125** .339** -.213** .032 -.026 .033 -.020 -.175** -.155** -.085** .050* -.079** .122** .146** .114** .008 .010 -.027 .000 -.055* .066** .088** .017 52 Unternehmensgrösse: weniger als 10 Personen .070** .067** -.023 -.005 .093** .009 .130** -.063** -.017 -.049* -.061** -.076** -.093** -.103** .106** -.112** -.095** -.108** -.048* -.010 .100** -.022 .078** -.029 .141** 53 Unternehmensgrösse: 10 bis 49 Personen .003 -.006 -.034 .002 .024 -.051* .037 -.065** .032 -.035 -.068** -.033 -.048* -.136** .103** -.047* -.069** -.077** -.027 -.056* .032 -.048* .031 .014 .076** 54 Unternehmensgrösse: 50 bis 249 Personen -.016 -.007 .003 .033 -.028 .000 .023 -.003 -.022 -.065** -.058* -.011 -.009 -.060** .042 .001 .013 -.009 -.047* -.021 -.024 -.014 -.026 .018 -.038 55 Unternehmensgrösse: 250 bis 499 Personen -.023 -.037 .013 -.011 .001 .016 -.032 .002 .012 .052* .049* .031 .052* .065** -.102** .001 .013 .011 -.006 .032 -.029 -.010 -.019 -.010 -.062** 56 Unternehmensgrösse: 500 bis 999 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.006 -.003 -.021 -.023 -.051* 7 Sprache: Portugiesisch .070** .008 .029 -.070** -.100** -.027 -.054* -.079** -.057* -.076** -.095** -.048* -.051* -.003 -.018 -.054* -.085** -.079** -.088** 8 Ausbildung: keine Ausbildung -.034 -.018 -.012 -.072** .001 -.009 .032 -.066** .023 -.104** -.002 -.080** -.016 -.089** .008 -.107** -.021 -.110** .005 9 Ausbildung: obligatorische Schulzeit .040 -.047* .082** -.071** -.062** -.002 .021 -.056* .017 -.118** -.073** -.080** -.022 .015 .016 -.061** -.020 -.080** -.021 10 Ausbildung: Übergangsausbildung -.013 -.031 .000 -.020 -.016 -.026 .027 -.008 -.003 -.022 -.020 -.035 -.038 -.042 .006 .013 .023 -.031 -.004 11 Ausbildung: Allgemeinausbildung ohne Matura .005 -.038 .015 -.027 -.020 .005 -.012 -.036 -.002 -.012 .005 -.010 -.006 -.041 .015 -.019 -.001 -.029 -.002 12 Ausbildung: Berufsausbildung -.060* -.092** .025 -.094** -.086** .085** .029 .047* .023 -.071** -.040 -.066** -.016 -.077** -.018 -.016 -.057* -.039 -.033 13 Ausbildung: Matura .014 .050* -.004 .002 -.043 .068** -.006 .029 -.031 -.010 -.028 -.006 -.050* .000 -.055* .029 -.022 .023 -.042 14 Ausbildung: höhere Berufsschule (eidg. dipl.) -.036 .044 -.020 .061** .075** .000 .039 .059* .033 .104** .049* .062** .061** .043 .027 .023 .031 .075** .060** 15 Ausbildung: Universität, Fachhochschule .049* .073** -.042 .093** .072** -.104** -.042 -.044 -.034 .057* .060** .064** .011 .051* .025 .025 .053* .031 .026 16 Ausbildung: Doktorat/Habilitation .044 .001 -.036 .047* .058* -.047* -.091** -.033 -.031 .085** .008 .070** .018 .044 -.031 .039 .014 .041 -.012 17 Privathaushalt: Einpersonenhaushalt .053* .033 -.010 .039 -.031 .025 -.007 .035 -.052* .016 -.030 .045 -.060* .015 -.043 .050* -.047* .049* -.054* 18 Privathaushalt: Paar ohne Kinder -.046* -.060* .026 .036 .041 .002 -.009 .038 .025 .018 .052* .054* .036 .012 .012 .024 -.001 .040 .028 19 Privathaushalt: Paar mit Kind/ern -.056* .011 -.055* -.014 -.005 -.030 -.024 -.064** -.005 .052* .017 -.033 .028 .011 .014 -.019 .064** -.019 .019 20 Privathaushalt: Einelternhaushalt mit Kind/ern .031 .040 .036 -.028 -.004 .021 .029 -.002 .010 -.055* -.035 -.022 -.028 -.014 -.014 -.022 -.027 -.030 -.013 21 Privathaushalt: Nichtfamilienhaushalt .026 .013 .042 -.027 -.014 -.023 .018 -.020 .007 -.021 -.027 -.037 -.015 -.010 .035 -.040 -.024 -.036 -.001 22 Betriebszugehörigkeit -.210** -.251** -.008 -.048* .038 .019 .018 .008 -.035 .017 .020 -.067** .019 -.097** .013 -.064** .077** -.048* .025 23 Anstellungsprozent .008 .079** .009 .032 -.015 .011 -.019 -.019 -.038 .023 -.013 .007 -.007 .074** .034 .017 .000 .035 -.014 24 Vertragsform -.035 -.053* .002 .036 .026 .051* .031 .041 .012 .001 -.003 .045 .008 .028 .029 .013 .027 .049* .029 25 Höhe des letzten Brutto-Jahresgehalts -.100** .028 -.049* .129** .130** -.064** -.034 .039 .008 .181** .127** .105** .098** .092** .068** .063** .229** .116** .121** 26 Höhe des jährlichen Haushaltseinkommens -.057* .066** -.036 .058* .089** -.021 .046* .038 .061** .074** .079** .076** .070** .076** .066** .061** .156** .078** .111** 27 Berufliche Stellung: mit vs. ohne Vorgesetztenposition -.046* .084** -.080** .086** .101** -.082** -.004 .036 .040 .198** .152** .082** .124** .121** .143** .021 .084** .099** .124** 28 Karriereorientierung: aufstiegsorientiert -.057* .020 .005 .049 .057* .078** .056* .046* .045 .080** .037 .047 .034 .134** .060* .000 .030 .102** .063* 29 Karriereorientierung: sicherheitsorientiert -.140** -.118** -.021 -.109** -.015 .077** .055* .046 .027 -.113** -.005 -.108** .040 -.199** -.047 -.032 .022 -.100** .015 30 Karriereorientierung: eigenverantwortlich orientiert .223** .113** -.007 .071** -.045 -.118** -.067* -.095** -.048 .061* -.026 .090** -.066* .132** -.007 -.034 -.054* .041 -.063* 31 Karriereorientierung: alternativ orientiert .007 .002 .032 -.003 -.005 -.080** -.079** -.028 -.046 -.030 -.013 -.026 -.025 -.074** -.011 .004 -.008 -.056* -.036 32 Branche: Land- und Forstwirtschaft .008 .048* .029 .004 .011 .029 .033 .003 .044 .030 .017 .017 .034 .033 .040 -.002 .028 .028 .043 33 Branche: verarbeitendes Gewerbe .015 -.021 -.015 -.040 -.065** -.027 -.056* -.074** -.060** -.050* -.091** -.035 -.061** .012 -.006 -.002 -.011 -.041 -.068** 34 Branche: Baugewerbe -.034 .097** .028 -.010 .035 .005 .053* .030 .115** .006 .076** -.033 .052* -.002 .067** -.027 .060** -.007 .090** 35 Branche: Handel, Reparaturgewerbe .018 -.032 -.010 .003 -.037 .016 .008 .013 -.009 .025 .030 -.002 -.010 -.016 -.005 -.024 -.052* .003 -.019 36 Branche: Gastgewerbe .011 -.020 .016 -.057** -.022 .032 .024 -.003 .022 -.011 -.018 -.021 .005 -.015 .014 .010 -.007 -.021 .003 37 Branche: Verkehr und Nachrichtenübermittlung -.005 -.042 .008 -.023 -.042 .011 -.037 .001 -.023 -.032 -.052* -.055* -.049* -.007 -.022 -.041 -.038 -.028 -.048* 38 Branche: Kredit- und Versicherungsgewerbe -.014 -.019 -.019 .032 .014 -.050* -.082** -.031 -.059* .011 -.010 .017 -.032 .047* .028 .066** .058* .020 -.015 39 Branche: Immobilien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung .005 .003 -.025 .048* .017 -.019 -.080** .009 -.013 .030 .018 .078** .042 .058* .023 -.002 .016 .046* .006 40 Branche: Öffentliche Verwaltung, externe Körperschaften -.015 -.045 -.009 .018 .009 .007 .071** -.019 -.016 -.001 -.006 -.024 -.029 -.019 -.083** -.010 .026 -.007 -.006 41 Branche: Unterrichtswesen -.030 .043 -.030 .027 .067** .000 .045 .057* .021 .044 .074** .008 .053* -.085** -.014 .013 .029 .006 .053* 42 Branche: Gesundheits- und Sozialwesen .030 .034 .042 .030 .033 .012 .015 -.009 -.046* -.018 -.038 .035 -.008 .006 -.002 .021 -.077** .015 -.023 43 Branche: sonstige Dienstleistungen, private Haushalte .017 -.041 -.008 -.032 -.038 -.011 -.022 .037 .059* .016 .020 .022 .019 .018 -.016 .004 .004 .011 .002 44 Beruf: Landwirtschaftsberufe -.013 .041 .036 -.016 .018 .028 .044 -.015 .044 .020 .046* .016 .053* .009 .064** -.003 .031 .012 .060** 45 Beruf: Produktionsberufe in Industrie und Gewerbe .005 -.067** .010 -.056* -.088** .017 -.014 -.050* -.013 -.058* -.092** -.060* -.064** -.015 -.026 -.040 -.050* -.050* -.068** 46 Beruf: technische Berufe und Informatikberufe -.023 .047* -.019 .049* -.001 -.015 -.060* -.030 -.028 .049* .048* .016 .026 .036 .041 .009 .042 .026 .014 47 Beruf: Berufe des Bau- und Ausbaugewerbes und des Bergbaus .000 .099** .054* .001 .033 .014 .028 .023 .072** .023 .043 .014 .031 -.002 .040 -.021 .046 .010 .059* 48 Beruf: Handels- und Verkaufsberufe -.005 -.061** .031 -.049* -.063** .021 -.008 .026 -.019 -.048* -.039 -.073** -.032 -.042 -.045 -.087** -.036 -.052* -.049* 49 Beruf: Berufe des Gastgewerbes und Berufe zur Erbringung persön- licher Dienstleistungen .028 -.072** .014 -.089** -.094** .037 .015 .011 .009 -.034 -.038 -.023 -.034 .008 -.019 .022 -.037 -.020 -.037 50 Beruf: Berufe des Managements und der Administration, des Bank- und Versicherungsgewerbes und des Rechnungswesens .002 -.030 -.055* .066** .021 -.083** -.015 -.015 -.009 .003 -.007 .026 -.021 .041 -.035 .041 .051* .018 -.004 51 Beruf: Gesundheits-, Lehr- und Kulturberufe, Wissenschaftler/in .003 .051* -.016 .037 .119** .019 .032 .037 -.014 .034 .041 .055* .049* -.033 .016 .042 -.034 .036 .041 52 Unternehmensgrösse: weniger als 10 Personen -.048* .006 .039 .035 .035 .027 .047* .064** .130** .048* .078** .018 .092** .017 .059* -.004 .047* .042 .094** 53 Unternehmensgrösse: 10 bis 49 Personen -.005 .051* -.060* -.031 .025 .009 .053* .003 .088** -.043 .041 -.010 .030 -.046* .043 -.042 .015 -.035 .056* 54 Unternehmensgrösse: 50 bis 249 Personen .014 .013 .024 -.028 -.046* -.024 .002 -.008 -.037 .036 -.008 -.008 -.030 -.042 -.106** .048* -.025 -.010 -.050* 55 Unternehmensgrösse: 250 bis 499 Personen .013 .007 .031 .021 -.010 -.020 -.007 -.045 -.015 -.028 -.010 -.007 -.005 -.022 -.012 -.025 -.035 -.030 -.019 56 Unternehmensgrösse: 500 bis 999 Personen .000 -.064** -.021 -.024 -.006 -.012 -.028 -.004 -.040 -.007 -.046* -.013 -.026 -.005 -.002 -.018 -.022 -.017 -.036 57 Unternehmensgrösse: 1000 und mehr Personen .025 -.021 -.004 .039 -.011 .000 -.077** -.018 -.122** .014 -.055* .018 -.056* .088** .018 .038 .011 .044 -.055* 58 Internationaliserungsgrad des Unternehmens: weltweit .042 .001 -.020 .032 -.018 -.079** -.140** -.051* -.078** .010 -.057* .031 -.016 .081** -.013 .046* .047* .015 -.053* 59 Restrukturierung .083** -.033 -.001 .075** -.001 -.027 -.142** -.010 -.146** .013 -.047* .007 -.049* .070** -.058* .040 -.035 .040 -.093** 60 Personalabbau in der Abteilung .124* -.050* .003 -.015 -.069** -.036 -.194** -.029 -.191** .006 -.076** -.001 -.070** .009 -.089** .043 -.059** -.004 -.146** 61 Personalaufbau in der Abteilung -.040 .079** -.018 .048* .094** -.008 .052* .006 .070** .060** .094** .039 .083** .075** .102** -.010 .021 .049* .099** 100 Schweizer HR-Barometer 2018 Impressum © 2018 Universitäten Luzern, Zürich und ETH Zürich Herausgegeben von: Gudela Grote Bruno Staffelbach Autorenschaft: Julian Pfrombeck Laura Schärrer Anja Feierabend Marisa Roth Gudela Grote Bruno Staffelbach Lektorat: Corinne Hügli Layout: Sara Ribeiro Frontbild: www.istockphoto.com ISBN: 978-3-033-06963-3 www.hrbarometer.ch Impressum 2006 mit dem Schwerpunktthema: Psychologischer Vertrag und Kar- riereorientierung 2010 mit dem Schwerpunktthema: Arbeitsflexibilität und Familie 2011 mit dem Schwerpunktthema: Unsicherheit und Vertrauen 2012 mit dem Schwerpunktthema: Fehlverhalten und Courage 2014 mit dem Schwerpunktthema: Arbeitserleben und Job Crafting 2007 mit dem Schwerpunktthema: Psychologischer Vertrag und Ar- beitsplatz(un)sicherheit 2008 mit dem Schwerpunktthema: Lohnzufriedenheit und psycholo- gischer Vertrag 2009 mit dem Schwerpunktthema: Mobilität und Arbeitgeberattrakti- vität Bisher erschienene Ausgaben Bisher erschienene Ausgaben 2016 mit dem Schwerpunktthema: Loyalität und Zynismus ISBN 978-3-033-06963-3 www.hrbarometer.ch http://www.hrbarometer.ch

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    141723_avenir-suisse_br_de_001-005.indd Vo n al te n un d ne ue n Pf rü nd en Ka nt on sm on ito rin g 6 S am ue l R ut z u nd L uk as S ch m id m it Be itr äg en v on N ico la s D ieb ol d un d Be rn ha rd R üt sch e W ie d ie K an to ne M on op ol e s tü tz en st at t M är kt e f ör de rn Da ru m g eh t es 01 _ D ie se S tu di e w id m et si ch d en k an to na len M on op ol en , w ie si e i m B er eic h de s K am in fe ge r- u nd N ot ar ia ts w es en s, de r G eb äu de ve rs ich er un ge n od er au ch im Ja gd - u nd F isc he re iw es en b es te he n. Si e g eh t d er F ra ge n ac h, in w ie fe rn so lch e k an to na len M on op ol e g er ec ht fe rt ig t s in d, u nd si e v er gl eic ht di e u nt er sc hi ed lic he n M ar kt zu ga ng sr eg im e. 02 _ A nh an d vo n ac ht B ei sp ie len w ird d ie u nt er sc hi ed lic he P ra xi s d er K an to ne au fg ez ei gt : N ich t s elt en re ich t d as S pe kt ru m d er A us ge st al tu ng d er k an to na len M on op ol e v om re in en S ta at sm on op ol bi s z u w eit ge he nd fr eie m W et tb ew er b. B ei d er A us ge st al tu ng d es Z ug an gs zu d en M on op ol m är kt en m iss ac ht et d er S ta at im m er w ie de r d en G ru nd sa tz v on T ra ns pa re nz u nd N ich td isk rim in ier un g un d ge w äh rt d em B es ta nd es - u nd H ei m at sc hu tz V or ra ng . 03 _ N eb en d en au sg ew äh lte n Be isp ie len g ib t e s v ie le an de re M är kt e, di e a uf gr un d st aa tli ch er Ex kl us iv re ch te u nd ö ffe nt lic he r I nt er es se n re gu lie rt w er de n. D ie S tu di e f üh rt d es ha lb au ch au s, un te r w elc he n U m st än de n di e s ta at lic he S ch lie ss un g ei ne s M ar kt es re ch te ns is t u nd w ie d ie V er ga be v on M ar kt zu ga ng sr ec ht en m ög lic hs t w et tb ew er bs fre un dl ich g es ta lte t w er de n ka nn . Kantonsmonitoring 6 Von alten und neuen Pfründen Wie die Kantone Monopole stützen statt Märkte fördern Samuel Rutz und Lukas Schmid mit Beiträgen von Nicolas Diebold und Bernhard Rütsche Autoren Samuel Rutz, samuel.rutz@avenir-suisse.ch, Lukas Schmid, lukas.schmid@avenir-suisse.ch Herausgeber Avenir Suisse, www.avenir-suisse.ch Gestalterische Leitung Arnold.KircherBurkhardt AG, www.kircher-burkhardt.ch Gestaltung Daniel Peterhans, daniel.peterhans@kircher-burkhardt.ch Produktion Feldegg Medien AG, www.feldegg.ch © Avenir Suisse 2014 Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Da Avenir Suisse an der Verbreitung der hier präsentierten Ideen interessiert ist, ist die Verwertung der Erkenntnisse, Daten und Grafiken dieses Werks durch Dritte ausdrücklich erwünscht, sofern die Quelle exakt und gut sichtbar angegeben wird und die gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen eingehalten werden. Bestellen assistent@avenir-suisse.ch, Tel. 044 445 90 00 Download www.avenir-suisse.ch/41427/wie-die-kantone-monopole-stuetzen-statt-maerkte-foerdern/ 4 Kantonsmonitoring 6 | 2014 5 Inhalt 01 _ Einleitung _ 7 Teil A _ 10 02 _ Staatliche Monopole _ 11 2.1 _ Rechtliche und faktische Monopole _ 12 2.2 _ Marktschliessung und -zugang _ 15 03 _ Beurteilung kantonale Monopole _ 19 3.1 _ Kaminfegerwesen _ 21 3.2 _ Kantonale Gebäudeversicherungen _ 27 3.3 _ Jagdregal _ 34 3.4 _ Fischereiregal _ 42 3.5 _ Notariatswesen _ 48 3.6 _ Salzregal _ 55 3.7 _ Amtliche Vermessung _ 58 3.8 _ Geothermie _ 69 04 _ Gesamtranking und Fazit _ 75 Teil B _ 82 05 _ Geschlossene Märkte _ 83 5.1 _ Von rechtlichen und faktischen Monopolen… _ 84 5.2 _ …zu offenen und geschlossenen Märkten _ 86 5.3 _ Geschlossene Grundversorgungsmärkte _ 90 5.4 _ Geschlossene privatwirtschaftliche Märkte _ 95 06 _ Zugang zu geschlossenen Märkten _ 99 6.1 _ Vergabeverfahren _ 100 6.2 _ Rechtliche Ausschreibungspflichten _ 104 Anhang _ 108 Literatur _ 122 6 Kantonsmonitoring 6 | 2014 [Untertitel] 7 01 Einleitung 8 Kantonsmonitoring 6 | 2014 S taatliche Monopole beruhen auf Exklusivrechten des Staates (Bund, Kantone und Gemeinden), die als Markteintrittsbarrieren wirken. Eine Unzahl von Märkten ist von solchen durch den Staat geschaf- fenen Markteintrittsbarrieren betroffen: So darf in der Schweiz nicht je- dermann ein Casino eröffnen oder Siedlungsabfälle entsorgen. Für die Herstellung von gebrannten Wassern braucht es eine staatliche Erlaubnis, und die Unfallversicherung muss zwingend bei der SUVA abgeschlossen werden. Der Bund regelt, wer berechtigt ist, Personen oder Briefe zu be- fördern. Die Kantone legen fest, wer Kamine reinigen, Beurkundungen vornehmen und Gebäude versichern darf. Städte und Gemeinden regeln in Gesetzen und Verordnungen, wer sein Taxi wo anhalten und wer auf dem öffentlichen Grund Werbeplakate anschlagen darf. Weshalb der Staat eine bestimmte Tätigkeit teilweise oder gänzlich dem Wettbewerb entzieht, kann unterschiedliche Motive haben. Ein Grund können staatliche Eigentumsrechte an knappen Gütern (z. B. öf- fentlicher Grund, Wald oder Gewässer) sein, die es nötig machen, dass der Staat ein Nutzungsregime für Private definiert. Auch der Schutz von Sicherheit und Ordnung sowie sozial-, umwelt- und strukturpolitische Anliegen werden immer wieder als Argumente für eine Beschränkung des Marktzugangs und des Wettbewerbs herangezogen. Schliesslich wird auch auf das Argument der Grundversorgung («Service public») als Recht- fertigung für eine restriktive Gestaltung des Marktzugangs zurückgegrif- fen. Typische Beispiele hierfür sind die Strom- und Wasserversorgung oder der Gesundheits- und Bildungsbereich. Dass es keine objektive, allgemeingültige Regel gibt, wann eine staat- liche Schliessung eines Marktes – aus welchem Motiv auch immer – an- gezeigt ist, wird durch das vorliegende sechste Kantonsmonitoring, das den Fokus auf die kantonalen Monopole legt, illustriert. So überlässt es beispielsweise ein Teil der Schweizer Kantone den Gebäudeeigentümern, ob und bei wem sie ihre Immobilien versichern wollen, während andere Kantone einen Versicherungszwang bei ihrer eigenen kantonalen Gebäu- deversicherung vorsehen. Auch in anderen Bereichen – etwa im Kamin- fegerwesen – finden sich Beispiele, in denen vom Staatsmonopol bis zum freien Wettbewerb die unterschiedlichsten Spielarten zu finden sind. Dies schürt den Verdacht, dass die Argumente zugunsten einer Beschränkung des Marktzugangs oftmals nur vorgeschoben werden, um fiskalische und protektionistische Interessen durchzusetzen. Aber auch auf Märkten, in denen eine staatliche (Teil-)Schliessung ge- rechtfertigt sein mag, finden sich in der Praxis der Kantone bessere und schlechtere Beispiele von Zugangsregimen. Immer wieder werden Grund- sätze wie Transparenz und Nichtdiskriminierung missachtet und wird dem Bestandes- und Heimatschutz Vorrang gewährt. Im Rahmen dieses Kantonsmonitorings wird anhand von praktischen Beispielen aufgezeigt, wie die Vergabe von beschränkten Marktzugangsrechten möglichst dis- kriminierungsfrei und wettbewerbsneutral erfolgen kann. Eine objektive, allgemein- gültige Regel, wann eine staatliche Schliessung eines Marktes angezeigt ist, gibt es nicht. 01 _ Einleitung 9 01 _ E in le itu ngAufbau und Inhalt der Studie Die Publikation ist in zwei Teile gegliedert: Teil A enthält, nebst einer kur- zen Einführung in die Thematik der staatlichen Monopole (Kapitel 2), das «klassische» Kantonsmonitoring. Es werden acht Bereiche beleuchtet, in denen die Kantone über Exklusivrechte verfügen: _ Kaminfegerwesen (Abschnitt 3.1) _ Gebäudeversicherungen (Abschnitt 3.2) _ Jagdwesen (Abschnitt 3.3) _ Fischereiwesen (Abschnitt 3.4) _ Notariatswesen (Abschnitt 3.5) _ Salzregal (Abschnitt 3.6) _ Amtliche Vermessung (Abschnitt 3.7) _ Geothermie (Abschnitt 3.8) Offensichtlich musste hinsichtlich der untersuchten und bewerteten kan- tonalen Monopole eine Auswahl getroffen werden. Einerseits wurde da- rauf geachtet, dass die ausgewählten Themenbereiche in allen Kantonen eine gewisse Relevanz besitzen, die entsprechenden Märkte aber gleich- zeitig möglichst unterschiedliche Organisationsformen und Zugangsre- gime aufweisen. Anderseits wurde auch Wert auf Vielfalt gelegt, es wur- den also möglichst unterschiedliche kantonale Monopole berücksichtigt. Am Ende der jeweiligen Abschnitte findet sich – wie für die Kantonsmo- nitoring-Reihe üblich – eine Bewertung der jeweiligen Organisationsfor- men und Zugangsregime. Hierbei werden Kantone mit marktnahen Lö- sungen mit mehr Punkten belohnt als solche mit marktfernen. Die Teilrankings werden in Kapitel 4 zu einem Gesamtranking aggregiert. Angesichts der beschränkten Auswahl der in Teil A untersuchten kan- tonalen Monopole kann das in Kapitel 4 erstellte Ranking natürlich kei- nen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben. Teil B beinhaltet deshalb einige grundlegende Ausführungen zum Umgang mit staatlichen Exklu- sivrechten: Im Beitrag von Rütsche/Diebold in Kapitel 5 wird als Erweiterung des rechtlichen Monopolbegriffs das Konzept der geschlossenen Märkte erläutert – also all jener Märkte, zu denen Anbieter wegen gesetzlicher Vorschriften oder staatlicher Eigentumsrechte keinen freien Zugang ha- ben. Eine Schliessung von Märkten darf der Staat nach geltendem Recht nur vornehmen, wenn sie auf überwiegenden öffentlichen Interessen be- ruht und verhältnismässig ist. Soweit dies der Fall ist, stellt sich aus wett- bewerbspolitischer Sicht die Frage nach der Ausgestaltung des Zugangs zum geschlossenen Markt, da mit einer transparenten und diskriminie- rungsfreien Vergabe beschränkter Marktzugangsrechte stets ein gewisser Wettbewerb gewährleistet werden kann. Kapitel 6 beleuchtet in diesem Zusammenhang verschiedene Vergabeverfahren und zeigt, in welchen Fällen der Staat verpflichtet ist, Marktzugangsrechte auszuschreiben. 10 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Teil A [Untertitel] 11 2.1 _ Rechtliche und faktische Monopole _ 12 2.2 _ Marktschliessung und -zugang _ 15 02 Staatliche Monopole 12 Kantonsmonitoring 6 | 2014 W enn der Staat einen bestimmten Markt dem Wettbewerb ent- zieht oder den Zugang zum Markt beschränkt, kann dies unter- schiedliche Motive haben. Dieses Kapitel geht in Kürze auf diese unterschiedlichen Motive ein und beleuchtet sie aus rechtlicher und ökonomischer Perspektive. Eine ausführliche Darstellung und mögliche Systematik der Wirkung staatlicher Regulierungen auf den Wettbewerb findet sich im Beitrag von Rütsche/Diebold in Kapitel 5 in Teil B des vorlie- genden Kantonsmonitorings. 2.1 _ Rechtliche und faktische Monopole Aus ökonomischer Sicht spricht man normalerweise von einem Mono- pol, wenn es für ein Gut oder eine Dienstleistung nur einen Anbieter gibt. Dies führt typischerweise zur Situation, dass der Nachfrager keine Wahl- bzw. Ausweichmöglichkeit hat: entweder bezieht er das Gut vom Monopolisten oder er verzichtet auf dessen Konsum. Solch fehlende Aus- weichmöglichkeiten für die Nachfrager schaffen oftmals eine starke Marktstellung, die dem Anbieter Preisaufschläge erlaubt. Monopole sind deshalb – zumindest aus statischer Sicht – gesellschaftlich unerwünscht: Sie führen zu Ineffizienzen, denn je höher der Preis, desto mehr Nach- frager verzichten auf den Konsum eines Gutes. Es darf als Standardresul- tat der Mikroökonomie bezeichnet werden, dass hierbei der Nutzenver- lust der verzichtenden Nachfrager stets grösser ist als die zusätzlichen Gewinne, die der Monopolist erwirtschaften kann. Hinzu kommt, dass Monopolisten ihre Gewinne oftmals in unproduktive Rent-seeking- Aktivitäten wie Lobbying oder andere Formen der politischen Einfluss- nahme investieren statt in gesellschaftlich erwünschte Tätigkeiten wie z. B. Forschung und Entwicklung. Neben derartigen allokativen sind auch produktive Ineffizienzen zu erwarten, da der Wettbewerbsdruck, der zu effektivem Management und zum Einsatz effizienter Technologie zwingt, in Monopolmärkten meist schwach ausgeprägt ist. Eine weitere Quelle möglicher Wohlstandsverluste stellen die dynamischen Ineffizienzen dar: Für einen Monopolisten bestehen oftmals nur geringe Innovations- und Investitionsanreize. Die Verhinderung gesellschaftlicher Wohlfahrtsverluste ist ein Haupt- argument, weshalb der Staat Märkte, die zur Bildung von (unanfecht- baren) Monopolen tendieren, dem freien Wettbewerb entzieht. Ein klas- sisches Beispiel für ein – zumindest in der kürzeren Frist – schwer anfechtbares Monopol ist das «natürliche Monopol» : Ein solches liegt vor, wenn die Gesamtkosten der Bereitstellung eines Gutes deutlich nied- riger ausfallen, falls nur ein Unternehmen den Markt versorgt und nicht mehrere konkurrierende Unternehmen. Natürliche Monopole finden sich vor allem in kapitalintensiven Infrastruktursektoren, etwa im Ver- kehrswesen, der Telekommunikation oder der Energie- und Wasser- versorgung. Dies erklärt, weshalb in den meisten Ländern solche Infra- 02 _ Staatliche Monopole 13 2. 1 _ Re ch tl ic he u nd f ak tis ch e M on op ol e Rechtliche Monopole sind verfassungsmässig nur zulässig, wenn ge- wichtige öffentliche Inter- essen dagegen sprechen, eine Tätigkeit dem Wett- bewerb zu überlassen. strukturmärkte einer Kontrolle durch (sektorspezifische) Regulatoren unter stellt sind. Rechtliche Monopole Neben den ökonomischen Motiven, die im weitesten Sinn mit dem Be- griff «Marktversagen» umschrieben werden können, gibt es eine Reihe von weiteren Gründen, weshalb der Staat den Zugang zu einem Markt beschränkt. Zu nennen sind etwa die öffentliche Sicherheit oder sozial- politische Interessen. In den Rechtswissenschaften spricht man in diesem Zusammenhang von «rechtlichen Monopolen». Die Schaffung rechtli- cher Monopole ist verfassungsmässig nur zulässig, wenn gewichtige öf- fentliche Interessen dagegen sprechen, eine Tätigkeit dem freien Wett- bewerb zu überlassen – schliesslich wird Privaten das in der Verfassung garantierte Recht entzogen, einer spezifischen Wirtschaftstätigkeit nach- zugehen. Kann das öffentliche Interesse mit weniger einschneidenden Massnahmen geschützt werden, etwa einer Bewilligungspflicht |1, sind die Voraussetzungen für eine Monopolisierung nicht erfüllt. Rechtliche Monopole beruhen stets auf politischen, demokratisch le- gitimierten Entscheiden; ihnen liegt eine rechtliche Vorschrift in Form eines Gesetzes oder Verfassungssatzes zugrunde. Eine typische Formulie- rung, die ein rechtliches Monopol begründet, ist etwa «Die Tätigkeit X ist dem Staat vorbehalten». Bisweilen wird ein Monopol auch indirekt begründet, indem den Privaten vorgeschrieben wird, eine Leistung bei einem bestimmten Leistungserbringer zu beziehen. So muss die Unfall- versicherung für bestimmte Tätigkeiten obligatorisch bei der SUVA ab- geschlossen werden und die Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden – je nach Kanton – bei der kantonalen Gebäudever- sicherungsanstalt (vgl. Abschnitt 3.2). Die Ausübung einer monopolisierten Tätigkeit fällt grundsätzlich dem Gemeinwesen zu. Dieses kann jedoch die Ausübung mittels Konzession auf einen oder mehrere Private übertragen. Nimmt der Staat die Aus- übung der Tätigkeit selber wahr, kann er entweder eine eigene Verwal- tungseinheit – das in einigen Kantonen verankerte Amtsnotariat ist ein Beispiel für eine solche verwaltungsintern wahrgenommene Tätigkeit (vgl. Abschnitt 3.5) – oder ein öffentlich kontrolliertes Unternehmen damit be- auftragen, wie dies die Kantone für die Gebäudeversicherungen oder den Abbau, Handel und Verkauf von Salz (vgl. Abschnitt 3.6) vorsehen. Billigt der Gesetzgeber die Ausübung der Tätigkeit durch Private, kann der Staat einen oder mehrere Anbieter zulassen. Ein Beispiel für den ersten Fall sind die kantonalen Kaminfegermonopole (vgl. Abschnitt 3.1). Im Gegen- satz dazu wird ein gewisser Wettbewerb ermöglicht, falls der Staat 1 Mit einer Bewilligungspflicht entzieht der Staat den Privaten nicht das Recht, eine gewisse Tätigkeit auszuüben. Die Ausübung der Tätigkeit wird lediglich unter den Vorbehalt gestellt, dass bestimmte Voraussetzungen – etwa hinsichtlich Ausbildung oder Betriebssicherheit – erfüllt sein müssen. 14 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Nicht die wirtschaftliche Tätig keit als solche, sondern die öffentliche Sache als notwendiges Mittel zu deren Ausübung ist vom Staat monopolisiert. Konzessionen an mehrere Anbieter ausstellt, so etwa bei den Spielban- ken (Stand 2014 : 21 konzessionierte Spielbanken). Box 1 Rechtliche Monopole Beispiele für rechtliche Monopole sind: Spielbankenmonopol, Kehrichtabfuhrmonopol für Siedlungsabfälle, Monopol im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung, Monopol zur Herstellung und Reinigung gebrannter Wasser, kantonale Gebäudeversicherungs­ monpole, Kaminfegermonopole, Monopole in den Bereichen der amtlichen Vermessung und der öffentlichen Beurkundung (Amtsnotariate). Rechtliche Monopole werden manchmal auch «Regale» genannt, z. B. Personenbeförderungsregal, Postregal (Beförderung von Briefen bis 50 Gramm) oder Salzregal. Faktische Monopole Eine weitere Kategorie von staatlichen Monopolen, die «faktischen Mono- pole», ergeben sich durch Eigentumsrechte des Staates an öffentlichen Sachen wie öffentlicher Grund und Boden, Wald, Gewässer, Luftraum oder wilde Tiere. Öffentliche Sachen sind knappe oder sensible Ressour- cen, die nicht beliebig von der Allgemeinheit genutzt werden können. Dadurch, dass der Staat die Herrschaft über eine öffentliche Sache inne- hat, kann er auch darüber bestimmen, ob und inwiefern Private die Sache für wirtschaftliche Zwecke nutzen dürfen. Nicht die wirtschaftliche Tätig- keit als solche, sondern die öffentliche Sache als notwendiges Mittel zu deren Ausübung ist vom Staat monopolisiert. Nicht selten sind rechtliche und faktische Monopole jedoch in ihrer Auswirkung auf den Marktzu- gang deckungsgleich, etwa wenn ein wettbewerbliches Angebot ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Sachen gar nicht erbracht werden kann. Dies ist beispielsweise beim Betrieb von Mobilfunknetzen oder grossen Wasserkraftwerken der Fall. Will ein Unternehmen eine öffentliche Sache für eine wirtschaftliche Tätigkeit intensiver als die Allgemeinheit oder gar ausschliesslich nutzen, braucht es dafür eine Berechtigung in Form einer Bewilligung oder Konzession. Konkret wird das Nutzungsrecht entweder mit einer «Be- willigung für gesteigerten Gemeingebrauch» oder einer «Sondernutzungs- konzession» übertragen, wobei die Grenze zwischen diesen Nutzungs- arten in der Praxis fliessend ist. Aus ökonomischer Sicht ist es unerheblich, welches Instrument zur Übertragung des Nutzungsrechts angewendet wird, denn die faktische Monopolstellung des Staates zeigt sich in beiden Fällen am beträchtlichen Einfluss des Staates auf die Angebotsstruktur in den betroffenen Märkten (vgl. Diebold 2014). Die häufigste Form des faktischen Monopols betrifft die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden (Strassen, Plätze, Land oder Untergrund) zwecks Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Nutzung kann darin bestehen, dass Dienstleistungen von öffentlichem Grund aus an- 02 _ Staatliche Monopole 15 2. 2 _ M ar kt sc hl ie ss un g un d -z ug an g Aus ökonomischer Sicht ist nicht die Frage zentral, mit welchem Instrument der Markt- zugang beschränkt wird, sondern die Wirkung solcher Instrumente auf den Wettbewerb. geboten werden (z. B. Taxistandplätze und Marktstände) oder der öffent- liche Grund kann Privaten zur Errichtung von wirtschaftlich genutzten Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden (etwa Errichtung und Be- trieb eines Parkhauses oder Wasserkraftwerkes). Eine Sondernutzung des öffentlichen Grundes findet statt, wenn dieser für die Errichtung von Elektrizitätsnetzen, Gasleitungen oder Glasfasernetzen zur Verfügung gestellt wird. Besonders intensiv wird der öffentliche Grund und Boden benutzt, wenn Privaten erlaubt wird, Ressourcen (Kies, Erdöl oder Salz) abzubauen. Box 2 Faktische Monopole Beispiele für faktische Monopole sind die Errichtung und der Betrieb von Wasserkraftwerken, Stromnetzen, Schieneninfrastruktur, Windparks oder Hafenanlagen, die Nutzung von Funkfrequenzen für Radio, Fernsehen oder Mobiltelefonie, der Plakatanschlag auf öffent­ lichem Grund, der Abbau von Bodenschätzen sowie Zirkusvorstellungen, Marktstände, Restaurants, Kioske, Taxistandplätze oder Parkhäuser auf öffentlichem Grund. Historische Regale Die Bundesverfassung nimmt auch die historisch gewachsenen, in der Kompetenz der Kantone stehenden Regale in den Bereichen Jagd, Fischerei, Salz und Bergbau vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit aus. Somit ist den Kantonen deren Nutzung überlassen – auch für fiskalische Zwecke. Da es sich bei den meisten historischen Regalrechten um faktische Monopole handelt – so begründet die staatliche Hoheit über wilde Tiere oder Fische das Recht, über deren Nutzung zu entscheiden –, hätten sie wohl oft auch ohne Ausnahmeklausel Bestand. Gewisse Regale gehen aber über die wirtschaftliche Nutzung öffentlicher Sachen hinaus. So um- fasst namentlich das von der Schweizer Salinen AG ausgeübte Salzregal über den Salzabbau hinaus auch den Import und Verkauf (vgl. Abschnitt 3.6). 2.2 _ Marktschliessung und -zugang Aus ökonomischer Sicht ist nicht unbedingt die Frage zentral, mit wel- chem juristischen Instrument der Marktzugang beschränkt wird, sondern die generelle Wirkung solcher Instrumente auf den Wettbewerb. Wie Rütsche/Diebold in ihrem Beitrag in Kapitel 5 detailliert darlegen, wird der Marktzugang nämlich nicht nur durch die erwähnten Konzes sionen be- schränkt, sondern auch durch andere verwaltungsrechtliche Regulie- rungsinstrumente wie Bewilligungen für den gesteigerten Gemeinge- brauch, Kontingente und Leistungsaufträge. Gemeinsam ist diesen Regu- lierungsinstrumenten, dass sie den Marktzugang für Private – mehr oder weniger weitgehend – verschliessen, sei es absichtlich oder als Nebenfolge einer rechtlichen Bestimmung. Auch in einem offenen Markt können 16 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Eine Begrenzung des Zugangs zu privatwirt- schaftlichen Märkte aus polizeilichen Gründen ist höchstens in Ausnahme- fällen angezeigt. natürlich gesetzliche Voraussetzungen für einen Markteintritt beste hen, etwa in Medizinalberufen (zum Schutz der öffentlichen Ge sundheit) oder im Finanzdienstleistungssektor (zum Schutz des Vertrauens im Geschäfts- verkehr). Dabei handelt es sich aber nicht um eine zahlenmässige Be- schränkung, weil der Markt jedem Anbieter offen steht, der die Voraus- setzungen erfüllt. Staatlich beschränkter Zugang zu privatwirtschaftlichen Märkten Beschränkt der Staat zahlenmässigen den Zugang zu einem Markt, kann generell von einem «geschlossenen Markt» gesprochen werden, wobei sich schematisch zwei Kategorien unterscheiden lassen: Grundversor- gungsmärkte und geschlossene privatwirtschaftliche Märkte. Die Bereit- stellung und Gewährleistung der Grundversorgung wird immer wieder als eine Hauptaufgabe des Staates bezeichnet und gilt als eines der wich- tigsten öffentlichen Interessen, das die Schliessung eines Marktes recht- fertigen kann. Typische Beispiele die im Zusammenhang mit der Grund- versorgung genannt werden, sind das Gesundheitswesen, die Strom- und Wasserversorgung, die Bildung oder der öffentliche Verkehr. In Grund- versorgungsmärkten verfügen die Kantone zwar über Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten. Allerdings werden dem föderalen Wettbewerb zwischen den Kantonen durch Bundesbestimmungen oftmals erhebliche Grenzen gesetzt. Der Fokus des vorliegenden Kantonsmonitorings liegt deshalb hauptsächlich auf geschlossenen privatwirtschaftlichen Märkten, in denen die Kantone über grosse Gestaltungsspielräume verfügen. |2 Privatwirtschaftliche Tätigkeiten dienen grundsätzlich nicht der Er- füllung staatlicher Aufgaben, weshalb es zur Schliessung eines Marktes anderer öffentlicher Interessen bedarf. Die zur Schliessung privatwirt- schaftlicher Märkte angewandten Instrumente sind rechtliche oder fak- tische Monopole, Kontingente sowie Bewilligungspflichten für gesteiger- ten Gemeingebrauch. Gemäss gängiger Rechtsauffassung können vier Arten von Beweggründen unterschieden werden, die es unter Umständen rechtfertigen, dass der Staat den Zugang zu einem privatwirtschaftlichen Markt beschränkt: |3 1_Schutz von Polizeigütern Als Polizeigüter gelten die öffentliche Sicher- heit und Ordnung, die öffentliche Ruhe, Gesundheit sowie Treu und Glauben im Geschäftsverkehr. Deren Schutz gehört zu den klassischen Aufgaben des Staates und wird mit Bewilligungs- und Melde pflichten, Verhaltensvorschriften, Verboten, polizeilicher Überwachung und Ge- fahrenabwehr sowie Verwaltungsstrafen geschützt. Eine effektive Begren- 2 Das Thema der Grundversorgungsmärkte wurde von Avenir Suisse bereits im Rahmen der Publikation «Mehr Markt für den Service public» (Meister 2012) im Detail behandelt. 3 An dieser Stelle wird auf eine Würdigung dieser Beweggründe verzichtet; eine kritische Auseinandersetzung mit ihnen findet sich im Beitrag von Rütsche/Diebold in Kapitel 5 im Teil B. 02 _ Staatliche Monopole 17 2. 2 _ M ar kt sc hl ie ss un g un d -z ug an g zung des Zugangs zu privatwirtschaftlichen Märkte aus polizeilichen Gründen ist also höchstens in Ausnahmefällen angezeigt. 2_Sozial- und umweltpolitische Interessen Auch sozialpolitische Argu- mente werden teilweise zur Schliessung privatwirtschaftlicher Märkte herangezogen. So schreibt die Bundesverfassung die Konzessionierung der Spielbanken vor und begründet diese Massnahme mit der Bekämp- fung der Spielsucht. Auch hier muss die Frage nach der Wirksamkeit gestellt werden – der Verdacht, dass das Spielbankenmonopol vor allem die Erhebung der erträglichen Spielbankenabgabe bezweckt, liegt auf der Hand. 3_Strukturpolitische Gründe Strukturpolitische Eingriffe sind stets pro- tektionistischer Natur, da die Schliessung eines Marktes dem Existenz- schutz einer Branche oder Berufsgruppe dient. Da ein solcher Schutz stark vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweicht, bedarf er einer expliziten Verfassungsgrundlage, wie sie die Bundesverfassung |4 in den Bereichen Aussenwirtschaftspolitik, Landesversorgung und Landwirt- schaft kennt. 4_Verwaltung öffentlicher Sachen Ohne die Nutzung öffentlicher Sachen könnte eine Reihe privatwirtschaftlicher Tätigkeiten nicht ausgeübt werden – etwa der Bau und Betrieb von Hafenanlagen oder Seilbahnen – oder wäre zumindest mit signifikanten Wettbewerbsnachteilen verbun- den, die ein konkurrenzfähiges Angebot verunmöglichten (z. B. Taxi- standplätze oder Werbeplakatanschlagstellen). Dabei stellt sich regel mäs- sig die Frage, ob der Staat die Anbieterzahl stärker beschränkt, als es die Umstände erfordern. Ist dies der Fall, muss die Schliessung des Marktes zusätzlich durch andere qualifizierte Rechtfertigungen begründet sein, etwa durch die öffentliche Sicherheit. «Wettbewerb im Markt» versus «Wettbewerb um den Markt» Unabhängig davon, aus welchen Motiven und mit welchen Instrumen- ten der Staat den Zugang zu Märkten beschränkt, stellt sich die Frage nach der konkreten Ausgestaltung des Marktzugangs. Aus marktwirt- schaftlicher Sicht sollte der Marktzugang so beschaffen sein, dass der Wettbewerb – unter Wahrung des öffentlichen Interesses – möglichst frei spielen kann. Als einfache Daumenregel kann gelten, dass die Intensität des Wettbewerbs von der Zahl der auf einem Markt zugelassenen Anbie- ter abhängt. Aber auch, wenn zum Beispiel der Marktzugang sinnvoller- weise nur einem Unternehmen gewährt wird, können die Rahmenbe- dingungen so festgelegt werden, dass ein «Wettbewerb um den Markt» 4 Zusätzlich hat der Bund eine generelle strukturpolitische Kompetenz (Art. 103 BV). 18 Kantonsmonitoring 6 | 2014 stattfindet – etwa wenn sich die Unternehmen um eine Konzession be- werben müssen. Sobald auf einem geschlossenen Markt die Zahl der interessierten An- bieter die Zahl der verfügbaren Marktplätze übersteigt, muss bestimmt werden, wie die Auswahl der Marktteilnehmer zu erfolgen hat. In den meisten Fällen dürfte der effizienteste Mechanismus zur Zuteilung der beschränkten Marktplätze das Instrument der Ausschreibung sein. Diebold/ Rütsche beleuchten in Kapitel 6 in Teil B die verschiedenen Vergabeverfahren und zeigen, wann der Staat verpflichtet ist, Marktzugangsrecht öffentlich auszuschreiben. [Untertitel] 19 3 .1 _ Kaminfegerwesen _ 21 3.2 _ Kantonale Gebäudeversicherungen _ 27 3.3 _ Jagdregal _ 34 3.4 _ Fischereiregal _ 42 3.5 _ Notariatswesen _ 48 3.6 _ Salzregal _ 55 3.7 _ Amtliche Vermessung _ 58 3.8 _ Geothermie _ 69 03 Beurteilung kantonaler Monopole 20 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Gewisse Monopole werden heute noch mit Exklusiv- rechten aus dem Mittelalter begründet, andere zeugen davon, dass Kantone danach trachten, neue Exklusivrechte zu errichten. W ie aus den vorhergehenden Ausführungen klar wird, gibt es eine grosse Zahl von Situationen und Beispielen, in denen der Staat (Bund, Kantone und Gemeinden) den Zugang zu privat- wirtschaftlichen Märkten ganz oder teilweise verschliesst. Dieses Kapitel legt den Fokus auf die kantonalen Monopole, also auf kantonale Exklu- sivrechte, die – je nach Ausgestaltung des Marktzugangs – als Marktein- trittsbarrieren wirken. Offensichtlich musste hierbei eine Auswahl der genauer untersuchten Monopole getroffen werden. Sie wurde so vorge- nommen, dass die ausgewählten Themenbereiche in allen Kantonen eine gewisse Relevanz besitzen, die entsprechenden Märkte aber gleichzeitig unterschiedliche Organisationsformen und Zugangsregime aufweisen. Ausserdem wurde auch Wert auf Vielfalt gelegt: Einige der besprochenen kantonalen Monopole dürften vielen Leuten bekannt sein, andere fristen in der öffentlichen Wahrnehmung eher ein Schattendasein. Gewisse Monopole werden heute noch mit staatlichen Exklusivrechten aus dem Mittelalter begründet, andere zeugen davon, dass Kantone danach trach- ten, neue Exklusivrechte zu errichten. Und es gibt kantonale Monopole, die nur aus fiskalischen Interessen aufrechterhalten werden, während anderen tatsächlich der Gedanke eines schützenswerten öffentlichen In- teresses zugrundeliegen mag. Konkret wurden folgende acht Themenbereiche ausgewählt: Kamin- fegerwesen, Gebäudeversicherungen, Jagdregal, Fischereiregal, Notariats- wesen, Salzregal, amtliche Vermessung und Geothermie. Am unterschiedlichen Umgang mit kantonalen Exklusivrechten lässt sich zeigen, in welchen Fällen sich die Schliessung eines Marktes recht- fertigen lässt und in welchen Fällen sie abzulehnen ist. Hierbei zeigt sich auch, dass es kaum objektive Kriterien dafür gibt, wann ein allfälliges öffentliches Interesse an der Schliessung eines privatwirtschaftlichen Marktes besteht. Während in den einen Kantonen das öffentliche Inter- esse als Rechtfertigung für eine sehr restriktive Gestaltung des Zugangs zu gewissen Märkten herangezogen wird, werden dieselben Märkte in anderen Kantonen weitgehend dem Wettbewerb überlassen. Nur zu oft wird das öffentliche Interesse vorgeschoben, um Forderungen nach mehr Wettbewerb abzuwehren, Liberalisierungs- und Privatisierungsanstren- gungen zu unterminieren und traditionelle Pfründen zu verteidigen. Der Vergleich der Kantone zeigt auch, dass es, sofern eine staatliche (Teil-)Schliessung gerechtfertigt erscheint, bessere und schlechtere Bei- spiele von Zugangsregimen gibt: Immer wieder werden einfachste Grund- sätze wie Transparenz und Nichtdiskriminierung ignoriert und dafür (implizit oder explizit) Bestandes- oder Heimatschutz in den Vordergrund gerückt. Deshalb enthält diese Studie auch Vorschläge, wie die Vergabe von beschränkten Marktzugangsrechten möglichst neutral erfolgen und wie sichergestellt werden kann, dass die effizientesten Anbieter zum Markt zugelassen werden. 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 21 3. 1 _ Ka m in fe ge rw es en Dem Kaminfeger kommt heute nicht mehr einfach die Rolle des «Brandverhinderers» zu. Am Ende der Abschnitte zu den einzelnen kantonalen Monopolen findet sich – wie für die Kantonsmonitoring-Reihe üblich – eine Bewertung und ein Ranking der jeweiligen Organisationsformen und Zugangsre- gime. Diese Teilrankings werden in Kapitel 4 zu einem Gesamtranking aggregiert. |5 Zur Beschaffung der nötigen Informationen wurden die einschlägigen kantonalen Gesetzestexte und die öffentlich zugänglichen Websites (Bund, Kantone, Branchenverbände, Hochschulen etc.) ausge- wertet. Ferner wurden ergänzende telefonische Auskünfte bei kantona- len und eidgenössischen Behörden und Amtsstellen eingeholt. Schliess- lich wurden vereinzelt vertiefende Gespräche mit Branchenexperten geführt. 3.1 _ Kaminfegerwesen Stand früher die Reinigung von Kamin, Kochherd, Kachelofen und Ofen- rohr im Vordergrund, umfasst der Tätigkeitsbereich der Kaminfeger und Kaminfegerinnen |6 heute ein viel breiteres Spektrum: In Wohnhäusern zählt primär die periodische Reinigung und Wartung von Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen (Zentralheizung, Cheminée, Schwedenofen etc.) zu den Aufgaben des Kaminfegers. Auch die Industrie und das Ge- werbe benötigen die Dienstleistungen des Kaminfegers. Und Schulhäu- ser, Spitäler, Heime, Mehrzweckhallen usw. haben einen grossen Bedarf an Wärme und Warmwasser, der über Heizungsgrossanlagen, z. B. moder- ne Holzschnitzel-Heizungen, gedeckt wird. Schliesslich bieten Kamin- feger feuerungstechnische Beratungen bei Neubauten an und sorgen in der Rolle als Kontrollorgan in gewissen Kantonen dafür, dass die Feuer- und Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Damit kommt dem Kaminfeger nicht mehr einfach die traditionelle Rolle des « Brandverhin- derers » zu, sondern er ist für den sicheren, möglichst umweltfreundli- chen und energieeffizienten Betrieb von Feuerungsanlagen zuständig. Zwei Kaminfeger-Systeme Die Rechte und Pflichten der Kaminfeger werden auf kantonaler Ebene geregelt. In Kantonen, in denen eine kantonale Gebäudeversicherung besteht, ist die Aufsicht über das Kaminfegerwesen regelmässig bei die- ser Institution angesiedelt, weil die kantonalen Gebäudeversicherungen nicht nur als Versicherer tätig, sondern auch für den Bereich « Brand- schutz » zuständig sind. |7 In Kantonen ohne Gebäudeversicherung über- nehmen oftmals die kantonalen Umweltämter die Aufsichtsfunktion. 5 Kurzbeschriebe der spezifischen kantonalen Systeme der amtlichen Vermessung und der Kaminfeger finden sich im Anhang. Die Kantone, die das gemischte Notariatssystem kennen, sind ebenfalls porträtiert, wie auch die detaillierte Punktevergabe im Jagdwesen und der Sportfischerei. 6 Aktuell sind in der Schweiz zwei Kaminfegermeisterinnen tätig, und bei den Lehrlin- gen macht der Frauenanteil rund 20 % aus. 7 Vgl. auch Abschnitt 3.2 zu den kantonalen Gebäudeversicherungen. 22 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Je nach Vollzugsmodell des Kantons können sich aus den nationalen Massnahmen gegen Luftverschmutzung zusätzliche Aufgaben für die Kaminfeger ergeben – zusätzlich zu den Bestimmungen über Feuerungs- anlagen legt die Luftreinhalte-Verordnung nämlich auch Emissions- Grenzwerte fest, die periodisch zu kontrollieren sind. Grundsätzlich gilt in der ganzen Schweiz, dass Feuerungsanlagen in einem vorgeschriebenen Turnus kontrolliert und gereinigt werden müs- sen, wobei im Monopolsystem hierfür der Kaminfeger die Verantwor- tung trägt. Die Monopolkantone teilen ihr Gebiet nämlich in Kreise auf, die exklusiv einem Kaminfeger zugeordnet werden (sogenannte Arron- dierung). Innerhalb dieser Kreise besteht für den Anlageeigentümer folg- lich keine freie Wahl, mit welchem Kaminfeger er zusammenarbeiten möchte. In den Kantonen, in denen der Kaminfeger frei gewählt werden kann, liegt die Einhaltung dieses Turnus demgegenüber in der Verant- wortung des Eigentümers der Feuerungsanlage. Das Kaminfeger-Monopol – ein historisches Relikt Ein liberalisiertes Kaminfeger-Regime besteht seit geraumer Zeit in den acht Kantonen BS, OW, SH, SZ, UR, TI, ZH und ZG. Anfang dieses Jah- res hat sich auch der Kanton GL zu den liberalisierten Kantonen gesellt. Nicht in allen Kantonen, in denen eine Liberalisierungs-Diskussion ge- führt wurde, konnte jedoch eine politische Mehrheit für die Abschaffung des Kaminfeger-Monopols gefunden werden. So gelang es weder im Kan- ton AG noch im Kanton BE (vgl. Box 3), das Monopol der Kaminfeger auf- zubrechen. Das Argument für die Beibehaltung des Monopols ist immer das gleiche, nämlich dass die Preise für Kaminfegerleistungen im libera- lisierten System steigen würden, und zwar aus folgenden Gründen: _ Im Monopolsystem gelten Kaminfegertarife; auch die Pauschalen für Nebenkosten wie Administration und Anfahrtsweg werden vorge- schrieben. Der Staat sorgt also dafür, dass bei der Abrechnung von Kamin feger-Dienstleistungen nicht « übertrieben » wird und Randge- biete nicht mehr zur Kasse gebeten werden als zentrale, dichtbesiedelte Regionen. _ Im Monopolsystem lassen sich Kosteneinsparungen realisieren, weil der Kaminfeger selbst bestimmen darf, wann und wo er die Runde macht. Somit lassen sich ganze Quartiere und Strassenzüge auf einmal erledigen, was Zeit und Weg spart. _ Weitere Kosteneinsparungen können dadurch entstehen, dass der Ka- minfeger neben der Reinigung der Feuerungsanlagen oftmals auch gleich die Einhaltung der Luftreinhalte-Vorschriften kontrolliert. Dem ist entgegenzuhalten, dass tiefe Preise kein Ziel per se einer libera- len Marktordnung sein können, denn die Kehrseite solch staatlich ver- ordneten « Konsumentenschutzes » sind schlicht Mindereinnahmen der Kaminfeger. Der « richtige » Preis für eine Dienstleistung sollte sich auf 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 23 3. 1 _ Ka m in fe ge rw es en Der «richtige» Preis für eine Dienstleistung sollte sich auf dem Markt bilden, wobei es unerheblich ist, ob er über oder unter einem administrierten Preis zu liegen kommt. dem Markt bilden, wobei es unerheblich ist, ob er über oder unter einem administrierten Preis zu liegen kommt. Wichtig ist nur, dass der Wettbe- werb seine korrigierende Funktion ausüben kann, sollte das Preis- Leistungs-Verhältnis aus den Fugen geraten. Ob mit administrierten Kamin fegertarifen (versteckte) Umverteilungspolitik – in Form einer Quersubventionierung von Randgebieten – betrieben werden soll, ist umstritten. Mit Fairness hat es jedenfalls nichts zu tun, wenn die in einer urbanen Siedlung wohnende Arbeiterfamilie die Kaminfegerrechnung des Villenbesitzers in der Peripherie mitfinanziert. Es ist richtig, dass das Monopolsystem dem Kaminfeger eine kosten- sparende Arbeitsplanung ermöglicht. Vergessen geht jedoch, dass da- durch in vielen Fällen den Anlageeigentümern (Opportunitäts-)Kosten aufgebürdet werden. Die Zeiten, in denen die Hausfrau sowieso zu Hau- se war und dem Kaminfeger – auch wenn dieser eben etwas früher oder später kam – die Türe öffnen konnte, sind schlicht passé. Schliesslich hat die Frage, ob der Kaminfeger neben der Reinigung von Feuerungsanla- gen gleichzeitig die Einhaltung der Luftreinhalte-Vorschriften kontrol- lieren darf, nichts mit der Organisation des Kaminfegerwesens zu tun. Ob ein Kaminfeger, vorausgesetzt er verfügt über die geforderten Quali- fikationen, in diesem Bereich tätig sein darf, hängt einzig vom kantona- len Vollzugsmodell der amtlichen Feuerungskontrolle ab. Oft gibt es auch die Befürchtung, es sei in liberalisierten Märkten schlechter um die Sicherheit bestellt als in einem Monopolsystem, da die Verantwortung für die periodische Reinigung bei den Eigentümern von Feuerungsanlagen liege und nicht beim Kaminfeger. Diese Befürchtung scheint unbegründet, liegt es doch gerade in einem liberalisierten Markt im ureigensten (sprich: finanziellen) Interesse des Kaminfegers, für die Einhaltung des Reinigungsturnus bei seinen Kunden zu sorgen. Anzei- chen, dass es in liberalisierten Kantonen vermehrt zu Bränden oder an- deren Schäden wegen ungenügender Reinigung von Feuerungsanlagen kommt, gibt es nicht. Ein weiteres gewichtiges Argument gegen das Kaminfeger-Monopol ist, dass aus dem Kaminfeger – der in der Vergangenheit vor allem das öffentliche Gut « Brandverhinderung » produzierte – über die Zeit ein Servicetechniker geworden ist. Der moderne Kaminfeger verdient sein Geld je länger je weniger mit dem Russen von Kaminen, sondern mit der Wartung wärmetechnischer Anlagen und der Beratung im Bereich von Heizungen und Umweltschutz. Der traditionelle Bereich, der das Kamin- feger-Monopol allenfalls früher rechtfertigte, bröckelt zusehends ab. 24 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Der Wettbewerb im liberalisierten System fördert und belohnt die Weiterbildung und die effiziente Arbeit der Kaminfeger. Box 3 Gescheiterte Liberalisierung des Kaminfegerwesens im Kanton Bern Über die Sinnhaftigkeit des Kaminfegermonopols wird im Kanton BE ohne Übertreibung seit Jahrhunderten diskutiert: Die Debatte begann bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts, als die erste Kreisaufteilung des Kantons vorgenommen wurde. Das letzte Mal wurde die Frage, ob das Kaminfegermonopol noch zeitgemäss sei, 2013 diskutiert, als mittels einer Interpellation – erneut vergeblich – gefordert wurde, die bestehenden Kaminfegerkreise (mit ihren fest zugeteilten Kaminfegermeistern und den administrierten Tarifen) aufzuheben und dadurch einen freien Markt zu schaffen. Dabei versprachen sich die Befürworter eines liberalisierten Kaminfegerwesens eine ganze Reihe von Vorteilen: _ Der Wettbewerb im liberalisierten System fördert und belohnt die Weiterbildung und die effiziente Arbeit der Kaminfeger. Bereits etablierte Betriebe haben die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und zusätzliche Dienstleistungen anzubieten. _ Der freie Markt ermöglicht, jungen und qualifizierten Kaminfegermeistern den Eintritt in den Markt und die Gründung eines eigenen Betriebs. Im bestehenden Monopolsystem wird der Einstieg durch zahlreiche Schranken erschwert. _ Die Gebäudebesitzer können den Kaminfeger ihrer Wahl bestimmen – und diesen bei allfälligen Differenzen ohne grossen administrativen Aufwand wieder wechseln. _ Die Eigenverantwortung der Hauseigentümer steigt, da sie selber für die Einhaltung der regelmässigen Kontrollen zuständig sind. Im Schadensfall kann die Gebäudeversicherung bei nicht eingehaltenen Vorschriften ihre Leistungen kürzen. Für die Gegner der Liberalisierung standen altbekannte Argumente im Vordergrund: Erstens, seien im Monopolsystem die Kaminfeger für die Einhaltung der Kontrollfristen ver- antwortlich, was den administrativen Aufwand der Hauseigentümer senke und die Einhaltung der lufthygienischen Vorgaben sichere. Zweitens nehme wegen nicht eingehalte- ner Kontrollfristen die Sicherheit ab. Drittens würden die Dienste der Kaminfeger im Monopolsystem um bis zu 20 % günstiger angeboten, nicht zuletzt, weil die Kaminfeger dank der Kreisaufteilung quartierweise arbeiten könnten. Und viertens gelte es Solidarität mit den abgelegenen Regionen zu üben. Beurteilungskriterien und Bewertung Das Kaminfegermonopol muss schlicht als Relikt bezeichnet werden. Ent- sprechend wird dieses System mit der Minimalpunktzahl 1 bewertet. Drei Faktoren, die im Ranking je mit einem zusätzlichen Punkt belohnt wer- den, können den Wettbewerb um den Kaminfegermarkt im Monopol- system intensivieren und somit allfällige Wohlstandsverluste begrenzen: _ Die Befristung und die öffentliche Ausschreibung der Konzessionen, wie sie einige Kantone vorsehen, fördern den Wettbewerb um den Markt. Ein Kaminfeger, der sich regelmässig um « seinen » Kreis erneut bewerben muss, hat Anreize, seine Arbeit bestmöglich zu verrichten. _ Hohe Anforderungen an die Berufsqualifikation stellen oftmals Markt- eintrittsschranken dar. In den meisten Kantonen ist das Meisterdiplom eine Minimalanforderung zur Übernahme eines Kaminfegerkreises. In einigen Kantonen reichen auch ein Fähigkeitszeugnis und / oder der Nachweis genügender Erfahrung. 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 25 3. 1 _ Ka m in fe ge rw es en Auch die liberalisierten Kantone weisen Unter- schiede auf: So besteht in den Kantonen TI und OW weiterhin ein amtlich vorgegebener Höchsttarif. _ Ein weiteres Element, um den Wettbewerb im Monopolsystem anzu- kurbeln, ist die « Opt-out »-Möglichkeit für die Anlageeigentümer. Natürlich wäre es widersinnig, an einem Monopol-System festzuhalten und gleichzeitig dem Kunden die freie Wahl des Kaminfegers zu über- lassen. Aber zumindest sollte den Kunden die Möglichkeit zugestanden werden, bei Unzufriedenheit mit dem zugewiesenen Kaminfeger einen anderen wählen zu dürfen – und dies ohne grosse bürokratische Hürden. In Kombination mit der Ausschreibung von Kaminfegerkonzessionen wäre überdies auch die Einführung eines gewissen Preiswettbewerbs im Monopolsystem denkbar. Da in allen Monopolkantonen die Preise für Kaminfeger-Dienstleistungen in Tarifordnungen fixiert werden, wäre es z. B. möglich, im Rahmen der Ausschreibungen Rabatte auf den amtli- chen Kaminfegertarif einzufordern. |8 Hierbei sollten auch « negative Ra- batte » (sprich: Aufschläge) nicht per se ausgeschlossen werden. So mag sich die Übernahme eines bestimmten Kaminfegerkreises – zum Beispiel in einer dünn besiedelten Randregion – bei gegebenem Tarif betriebs- wirtschaftlich nur lohnen, wenn Aufschläge verrechnet werden können. Bisher scheint jedoch kein Monopolkanton das Kriterium « Preis » bei der Vergabe der Konzessionen systematisch zu berücksichtigen, weshalb es auch keinen Eingang in die Bewertung findet. Kantone, die das fragwürdige Kaminfegermonopol abgeschafft haben oder – wie z. B. der Kanton TI – gar nie kannten, werden in unserer Be- wertung mit einer « Grundausstattung » von 5 Punkten belohnt. Aber auch die liberalisierten Kantone weisen Unterschiede auf: So steht den Eigentümern von Feuerungsanlagen in zwei Kantonen (TI & OW) zwar die Wahl des Kaminfegers frei, aber es besteht unnötigerweise weiterhin ein amtlich vorgegebener Höchsttarif. Liberalisierten Kantonen, die kei- ne solchen Höchsttarife aufweisen, wird deshalb ein Extrapunkt gutge- schrieben. Ähnlich wie in den Monopolkantonen können sich auch im liberalisierten System die Anforderungen an die Berufsqualifikation unterscheiden. Auch hier gilt die Regel, dass für einen möglichst wirk- samen Wettbewerb keine übertriebenen Anforderungen an die Qualifi- kation gestellt werden sollten. Kantone, in denen das Meisterdiplom kei- ne Minimalanforderung für die Berufsausübung darstellt, erhalten einen zusätzlichen Punkt. Zum Wohl der Allgemeinheit kann der Wettbewerb schliesslich im liberalisierten System durch eine Marktöffnung über die Kantonsgrenzen hinaus weiter intensiviert werden. Für die bedingungs- lose Zulassung von ausserkantonalen Kaminfegern wird deshalb ein wei- terer Punkt vergeben. Tabelle 1 fasst das Bewertungsschema für das Kamin- fegerwesen zusammen. 8 Vgl. zu diesem Verfahren auch Abschnitt 3.7 zur amtlichen Vermessung. 26 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Am wettbewerbsfeindlichs- ten ist das Kaminfeger- wesen in den Kantonen AI und JU organisiert, die mit der Minimalpunktzahl Eins abschneiden. Ranking Insgesamt neun Kantone (BS, GL, OW, SH, SZ, TI, UR, ZH & ZG) kennen im Kaminfegerwesen ein liberalisiertes oder teilliberalisiertes System. |9 Die liberalste Organisationsform besteht in den Kantonen SZ und ZG, die keine Höchsttarife kennen, uneingeschränkt ausserkanto- nale Kaminfeger zulassen und moderate Anforderungen an die Berufs- qualifikation stellen. Die Kantonen BS, SH, UR und ZH unterscheiden sich bezüglich letzterem von dieser Spitzengruppe, weshalb sie im Teil- ranking einen Punkt schlechter abschneiden. Auch der Kanton TI er- reicht sieben Punkte. Die Maximalpunktzahl verpasst dieser Kanton, weil er einen Höchsttarif verordnet. Ebenso existiert im Kanton OW ein Höchsttarif, zusätzlich wird ausserkantonalen Kaminfegern der Markt- zutritt verwehrt. Der Kanton GL hingegen kennt keinen Höchsttarif, dafür ist das Kaminfegermeisterdiplom die Minimalanforderung für die Berufsausübung, die überdies den innerkantonalen Kaminfegern vorbe- halten bleibt. Von den Kantonen mit Monopolsystem erreicht keiner die maximal mögliche Punktezahl. Die Kantone GR, LU und SO kommen auf je drei Punkte. In diesen Kantonen scheint ein Wechsel des zugewiesenen Kaminfegers einigermassen einfach zu sein und die Kaminfegerkonzes- sionen sind – mit Ausnahme des Kantons GR, der seinen dritten Punkt aufgrund massvoller Anforderungen an die Berufsqualifikation erhält – befristet. Unter den Kantonen mit zwei Punkten (denen also zumindest noch ein Extrapunkt gutgeschrieben werden kann) verdanken die Kan- tone AG und BE ihren Extrapunkt der Befristung der Konzessionen, wäh- rend ihn alle anderen Kantone (AR, BL, FR, GE, NE, NW, SG, TG, VD & VS) wegen der Möglichkeit, den Rayon-Kaminfeger ohne übertriebe- ne Hürden zu wechseln, erhalten. Am wettbewerbsfeindlichsten ist das Kaminfegerwesen schliesslich in den Kantonen AI und JU organisiert, die mit der Minimalpunktzahl Eins abschneiden. 9 Ein Kurzbeschrieb der spezifischen kantonalen Kaminfegersysteme findet sich in Tabelle A1 im Anhang A. Tabelle 1 Bewertungsschema «Kaminfegerwesen» Kaminfegermonopol − Befristung der Konzessionen − Meisterdiplom stellt keine Minimalanforderung dar − Möglichkeit des Wechsels des Rayon-Kaminfegers 1 Punkt + 1 Punkt + 1 Punkt + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 4 Liberalisierter Kaminfegermarkt − Keine Höchsttarife − Meisterdiplom stellt keine Minimalanforderung dar − Bedingungslose Zulassung ausserkantonaler Kaminfeger 5 Punkte + 1 Punkt + 1 Punkt + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 8 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 27 3. 2 _ Ka nt on al e Ge bä ud ev er si ch er un ge n 3.2 _ Kantonale Gebäudeversicherungen Die erste Gebäudeversicherung der Schweiz entstand im Jahre 1805 im Aargau und war eine direkte Folge der Angliederung des bis 1803 zum österreichischen Breisgau gehörenden Fricktals. Die dort gelegenen Ge- bäude waren bei der « Feuerassekuranz-Societät Breisgau » versichert. Um den Wegfall des Versicherungsschutzes – sowie die damit einhergehende ungenügende Sicherung der Hypotheken – zu verhindern, übernahm der Kanton AG diese Versicherungen. Zu diesem Zweck wurde die « All- gemeine Feuer-Assekuranz-Gesellschaft für den Kanton Aargau » gegrün- det. Vor diesem Zeitpunkt blieb den Leuten im Falle eines Brandscha- dens meist nur der « Brandbettel » übrig. Sie erhielten einen Bettelbrief, der das Sammeln von Spenden – von Tür zu Tür oder in den Kirchen – erlaubte. Die gesammelten Gelder vermochten die entstandenen Schäden Abbildung 1 Teilranking: «Kaminfegerwesen» In etwa einem Drittel der Kantone können die Eigentümer von Feuerungsanlagen ihren Kaminfeger frei wählen. In allen anderen Kantonen muss grundsätzlich mit dem staatlich zugewiesenen Kaminfeger vorliebgenommen werden. 8 7 6 5 4 3 2 1 0 SZ ZG BS SH UR ZH TI GL OW GR LU SO AG BE AR BL FR GE NE NW SG TG VD VS AI JU liberalisiertes System Kaminfegermonopol Zulassung ausserkantonaler Kaminfeger keine Höchsttarife Qualifikation Qualifikation Wechsel des Kaminfegers möglich Befristung Quelle: Eigene Darstellung Basispunkte Basispunkte 28 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Immerhin scheint nach dem Brand von Glarus die Lust zur Gründung neuer Gebäudeversicherungen deutlich geschwunden zu sein. jedoch kaum jemals zu decken: die Bevölkerung war arm, zu viele Bettler klopften an die Tür und nicht selten waren auch Betrüger darunter. In vielen Kantonen wurde deshalb der Brandbettel abgeschafft und die so- genannte « Liebessteuer » eingeführt, die durch die Kirchen gesammelt wurde. Aber auch diese Sammlungen vermochten entstandene Feuer- schäden in der Regel nicht zu decken (vgl. Rothenbühler 2008). Zwischen 1806 und 1841 folgten deshalb etliche Kantone (1806: BE & TG; 1807: BS & SG; 1808: ZH; 1809: SH & SO; 1810: FR, LU & NE; 1811: GL & VD; 1812: ZG; 1833: BL; 1841: AR) dem Aargauer Beispiel und gründeten kantonale Gebäudeversicherungsanstalten (vgl. auch Reich 2013). Der Brand von Glarus Der grosse Brand von Glarus 1861 war die Nagelprobe für das System der kantonalen Gebäudeversicherungen: Die Gebäudeversicherung des Kan- tons GL hatte für riesige Schäden aufzukommen, was aufgrund der feh- lenden Rückversicherung zu deren Insolvenz geführt hätte. Als « Lender of last resort » musste deshalb der Kanton einspringen, der zur Deckung der Schulden Sondersteuern erheben, Anleihen ausgeben und ein Bundes- darlehen in Anspruch nehmen musste. Dieses Fiasko löste eine Debatte über die Sinnhaftigkeit und Professionalität der kantonalen Gebäude- versicherungen aus – nicht zuletzt auch von der Privatassekuranz befeu- ert. In der Folge schaffte der Kanton GE seine kantonale Gebäudeversiche- rung im Jahr 1864 ab. Die meisten anderen Kantone gingen nicht so weit, sondern leiteten Reformen ein und organisierten ihre Gebäudeversiche- rungen nach zeitgemässen versicherungstechnischen Grundsätzen (risiko- basierte Prämiensysteme, Reservefonds für Grossereignisse, Rückversi- cherungen etc.). Immerhin schien die Lust zur Gründung neuer Gebäudeversicherungen nach dem Brand von Glarus deutlich geschwun- den zu sein. Nur in den Kantonen NW (1894) und GR (1907) entstanden noch weitere kantonale Gebäudeversicherungen. Tätigkeiten der heutigen kantonalen Gebäudeversicherungen Bis Anfang des 20. Jahrhunderts bestand die Aufgabe der kantonalen Gebäudeversicherungen darin, Immobilien gegen Brandschäden zu ver- sichern. Wie Wanner (2002) jedoch zeigt, erweiterten zwischen 1926 und 1956 alle kantonalen Gebäudeversicherer den Versicherungsschutz auf Elementarschäden – etwa Hochwasser, Sturm, Hagel, Lawinen oder Stein- schlag –, also auf Risiken, die bis dahin als weitgehend nicht versicherbar galten. Die vier Kantone FR, JU, NW und VD gingen sogar noch weiter und formulierten eine Versicherungspflicht (Feuer- und Elementar- schaden) für Mobilien. Dieser Kontrahierungszwang ist höchst umstrit- ten, sind Mobilien doch für deren Eigentümer kaum je von existenzieller Bedeutung, und auch das Schadenspotenzial ist in der Regel erheblich kleiner als bei Immobilien. Während die Kantone FR und JU in der Zwischenzeit wieder davon abgerückt sind, ihre Einwohner zur Versiche- 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 29 3. 2 _ Ka nt on al e Ge bä ud ev er si ch er un ge n Mit diesem Urteil hat das Bundesgericht der Ausdehnung staatlicher Tätigkeit in private Märkte Tür und Tor geöffnet. rung der Mobilien bei der kantonalen Gebäudeversicherung zu ver- pflichten haben die Versicherten in den Kantonen NW und VD weiter- hin keine Wahl. Etwas weniger weitgehend als der Kontrahierungszwang für Mobilien, aber potenziell mit massiven Marktverzerrungen verbunden, ist die neu- ere Entwicklung, dass kantonale Gebäudeversicherungen ihr Geschäfts- feld immer mehr in benachbarte Märkte ausdehnen und somit in den Wettbewerb mit privaten Versicherern treten (z. B. im Bereich von Haus- rats- oder Landwirtschaftsversicherungen). Diese besorgniserregende Praxis wurde zudem vom Bundesgericht explizit gestützt (vgl. Box 4). Wer ausserdem denkt, kantonale Gebäudeversicherungen wären ein- fach staatliche Versicherungsinstitute, liegt falsch. Ins Portfolio der Ge- bäudeversicherer gehören auch die Prävention und die Bekämpfung von Schäden. Im Rahmen der Prävention sind vor allem die Bereiche « Brand- schutz » und « Feuerpolizei » regelmässig bei den Gebäudeversicherungen angegliedert, darunter auch die in Abschnitt 3.1 angesprochene Aufsicht über das Kaminfegerwesen. Box 4 Die Sache mit der « glarnerSach » Die Gebäudeversicherung des Kantons GL ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen, das unter dem Namen « glarnerSach » auftritt. 2010 beschloss die Landsgemeinde des Kantons GL ein Gesetz, das die glarnerSach ermächtigte – neben dem Monopolbereich und im Wettbewerb mit den privaten Versicherungsgesellschaften – « Fahrhabe und Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden sowie weitere Gefahren » zu versichern und zwar inner- sowie ausserhalb des Kantons. Das Novum hierbei war vor allem die Erlaubnis einer ausser- kantonalen Tätigkeit. Heute bietet die glarnerSach kantonsübergreifend verschiedene Versicherungsleistungen an, beispielsweise Transport-, Haftpflicht- und Motorfahrzeug- versicherungen. Das Bundesgericht hatte in diesem Zusammenhang zu beurteilen, ob das Gesetz gegen die in der Bundesverfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) verstosse. Dies wurde vom Bundesgericht verneint: die Wirtschaftsfreiheit sei durch eine öffentliche Wirtschafts- tätigkeit in Konkurrenz zu Privaten nicht tangiert. Mit diesem Urteil hat das Bundesgericht der Ausdehnung staatlicher Tätigkeit in private Märkte Tür und Tor geöffnet. Die Argumen- tation mutet abenteuerlich an: Ein gewisser « Wettbewerb der Systeme » sei allenfalls sogar wünschbar, da er eine disziplinierende Wirkung entfalte. Abgesehen davon, dass ein solcher Wettbewerb nicht in der Bundesverfassung vorgesehen ist, dürfte er in den meisten Fällen zu Marktverzerrungen zu Ungunsten Privater führen. Unterschiedliche kantonale Modelle Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen im Bereich der Gebäude- versicherungen lassen sich schematisch anhand zweier Dimensionen charakterisieren. |10 Erstens unterscheiden sich die Kantone darin, ob sie eine Versicherungspflicht formulieren oder nicht. Der zweite Unterschied 10 Vgl. Reich (2013). 30 Kantonsmonitoring 6 | 2014 besteht in der Marktorganisation – also Versicherungsmonopol versus freier Markt. Daraus ergeben sich grundsätzlich vier mögliche Regelungs- modelle, wobei die Variante « Keine Versicherungspflicht und Monopol » von keinem Kanton gewählt wurde (vgl. Tabelle 2). Die sieben Kantone, die kein Versicherungsmonopol kennen, werden aufgrund ihrer Anfangsbuchstaben oft auch als « GUSTAVO »-Kantone bezeichnet. Sie vereinigen ca. 17 % des schweizerischen Gebäudekapitals auf sich. 83 % des Gebäudekapitals ist bei kantonalen Gebäudeversiche- rungen versichert – die betroffenen rund 2,1 Millionen Gebäude sind also versicherungstechnisch dem freien Markt entzogen. Es handelt sich hier- bei um eine Versicherungssumme von ca. 1800 Mrd. Fr. Box 5 Gebäudeversicherung Bern (GVB) Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) ist ein illustratives Beispiel dafür, wie sich der Staat – ausgehend von einem kantonalen Monopol – immer mehr in Bereiche ausbreitet, die vormals Privaten vorbehalten waren – und wie er mit seinem Verhalten teils massive Wettbewerbsverzerrungen bewirkt. Der GVB wurde seit den 1970er-Jahren etappenweise ermöglicht, ihren unternehmerischen Spielraum auszudehnen und eine umfangreiche Palette an (freiwilligen) Zusatzversicherungen anzubieten. Zur Erfüllung der neuen, mit der Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes im Jahre 2010 einhergehen- den gesetzlichen Vorgaben gründete die GVB zwei Tochtergesellschaften. Die eine kümmert sich seither um das Angebot der neu ermöglichten Nebentätigkeiten (z. B. Schadens- abwicklung für Dritte, Beratungen in der Schadensprävention oder Gebäudeschätzungen), während die andere das Geschäft mit den Zusatzversicherungen übernommen hat. Nicht zu Unrecht hat die Privatassekuranz darauf aufmerksam gemacht, dass der Neu organisation der GVB ein grosses Potenzial für Marktverzerrungen zum Nachteil der Privaten innewohnt: _ Die GVB-Tochtergesellschaft, die in Konkurrenz zur Privatassekuranz freiwillige Zusatz- versicherungen anbietet, hat Wettbewerbsvorteile, da sie auf umfassende Kundendaten aus dem Monopolbereich zurückgreifen kann. Dadurch können Akquisitions- und Marke- tingkosten gespart werden und adäquatere Risikoabschätzungen vorgenommen werden, was sich wiederum in günstigeren Prämien spiegelt. Solange Dritte solche Daten nicht zu gleichen Konditionen beziehen können, ändert sich an dieser Situation auch dann nichts, wenn konzernintern Gebühren für den Datengebrauch verrechnet werden. _ Im Gegensatz zur Privatassekuranz hat die GVB-Gruppe die Möglichkeit, Versicherungen aus dem Monopol- und aus dem Zusatzbereich zu kombinieren. Zusätzlich zur höheren Attraktivität eines Angebots « aus einer Hand », können Produktebündel oftmals auch kostengünstiger als ihre Einzelteile angeboten werden. Tabelle 2 Kantonale Regelungsmodelle der Gebäudeversicherung Freier Markt Monopol Versicherungs- pflicht für Gebäude Ja 3 Kantone: OW, SZ und UR 19 Kantone: AI, AR, BL, BS, BE, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SH, SO, SG, TG, VD, ZG und ZH Nein 4 Kantone: GE, TI, VS und AI - - 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 31 3. 2 _ Ka nt on al e Ge bä ud ev er si ch er un ge n Ob mit der Verpflichtungs- erklärung alle Wettbewerbs- verzerrungen ausgeräumt wurden, ist fraglich. Um dies sicher zustellen, gibt es nur einen Weg: Der Staat ver- zichtet darauf, in Wettbewerbs- bereichen tätig zu werden. _ Sogar wenn die Produkte nicht kombiniert angeboten werden, kann der Markt durch Quersubventionen aus dem Monopolbereich massiv verzerrt werden, z. B. falls intern Dienstleistungen bezogen werden oder auf IT-Infrastruktur zurückgegriffen wird. _ Wettbewerbsverzerrungen können auch aus der gemeinsamen Nutzung des Namens der GVB resultieren. So mag der Eindruck entstehen, es handle sich auch bei den Tochter- gesellschaften um kantonale Versicherungsanstalten mit einer Quasi-Staatsgarantie. Die GVB hat Ende 2011 den Wettbewerbsbehörden eine Verpflichtungserklärung eingereicht (vgl. WEKO 2011), die sicherstellen soll, dass die befürchteten Wettbewerbsverzerrungen ausbleiben. Dies hat sicherlich dazu geführt, dass die Neuorganisation der GVB wettbewerbs- neutraler umgesetzt wurde als ursprünglich geplant. Ob mit der Verpflichtungs erklärung jedoch wirklich restlos alle Wettbewerbsverzerrungen ausgeräumt wurden, ist fraglich. Um dies sicherzustellen, gibt es nur einen Weg: Der Staat verzichtet konsequent darauf, in Wettbewerbsbereichen tätig zu werden. Beurteilungskriterien und Bewertung Es erstaunt nicht, dass die kantonalen Gebäudeversicherungen der priva- ten Assekuranz ein Dorn im Auge sind. Im Rahmen der Deregulierungs- welle zu Beginn der 1990er-Jahre wurde deshalb intensiv über die Berech- tigung kantonaler Gebäudeversicherungsmonopole debattiert. Diese Debatte wurde nicht nur auf der politischen sondern auch auf der wissen- schaftlichen Ebene geführt. Verschiedene Gutachten diskutierten die Vor- und Nachteile mittelbarer rechtlicher Gebäudeversicherungsmono- pole. |11 Dabei zeigte sich, dass die kantonalen Gebäudeversicherungen ihren Kunden im Durchschnitt ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bieten als die privaten Versicherungen. Das Resultat wurde von verschie- denen Nachfolgestudien bestätigt (vgl. z. B. Von Ungern-Sternberg 2001; Kirchgässner 2007). Trotz dieses niedrigeren Prämienniveaus wandten die kantonalen Gebäudeversicherungen – bei gleichzeitigem Aufbau erheblicher Reser- ven – mehr für Prävention auf als die Privatassekuranz. Neben Argumenten wie Grössenvorteile und wegfallende Kosten für die Akquise von Kunden sind es vor allem die Präventionsausgaben der kantonalen Gebäudeversicherer, die als Erklärung für die preisliche Über- legenheit der staatlichen Monopollösung herangezogen werden: Dadurch, dass die kantonalen Gebäudeversicherungen einen grösseren Aufwand für die Prävention als die privaten Versicherer leisten, tragen sie zu einem günstigeren Schadensverlauf bei, was wiederum tiefe Prämien ermög- licht. Ein alternativer Erklärungsansatz ist jedoch, dass die Risiken in den Monopolkantonen schlicht geringer sind, als in den « GUSTAVO »- Kantonen. Fraglich ist somit letztlich, ob in der längeren Frist ein schweiz- weit liberalisierter Markt nicht ebenso effizient funktionieren könnte – z. B. aufgrund von Grössen- und Verbundvorteilen – falls den privaten 11 Für die kantonalen Gebäudeversicherungen erstellte von Ungern-Sternberg (1994) ein Gutachten, während die privaten Versicherer Schips (1995) mit einer Studie beauftragten. 32 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Aus ordnungspolitsicher Sicht ist es abzulehnen, wenn der Staat in Konkur- renz zu Privaten tritt – also in Märkte vordringt, die in keinerlei Weise durch ein Marktversagen gekennzeichnet sind. Versicherern nicht mehr nur 17 % sondern 100 % des Marktes offen- stünden. Aufgrund der nicht abschliessend beantwortbaren Effizienzfrage be- züglich der unterschiedlichen Modelle soll der Fokus nachfolgend nicht primär auf deren Bewertung liegen, sondern auf der Frage, ob die kan- tonalen Gebäudeversicherungen möglichst wettbewerbsneutral aufge- stellt sind. Hierbei kommen die folgenden Kriterien zur Anwendung: _ Konkurrenz zur Privatassekuranz in unmittelbarem sachlichem Zusam- menhang Aus ordnungspolitsicher Sicht ist es grundsätzlich abzuleh- nen, wenn der Staat in Konkurrenz zu Privaten tritt – also in Märkte vordringt, die in keinerlei Weise durch ein Marktversagen gekennzeich- net sind. Deshalb wird es nachfolgend als negativ bewertet, wenn eine kantonale Gebäudeversicherung Ereignisse wie Erdbeben, Terrorakte oder Wasserschäden versichert, auch wenn hierbei eine gewisse sach- liche Nähe zur Feuer- und Elementarschadenversicherung bestehen mag. _ Konkurrenz zur Privatassekuranz ohne unmittelbaren sachlichen Zusam- menhang Als genauso störend und unverständlich muss es bezeichnet werden, wenn eine kantonale Gebäudeversicherung in sachfremde Märkte (z. B. Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen) vorstösst. Das Potenzial von Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten privater Anbieter ist in diesem Fall riesig. Dies deshalb, weil aufgrund des Ver- sicherungszwangs die Möglichkeit besteht, Produktebündel zusam- menzustellen, die Private nicht nachbilden können (vgl. Box 5). Zusätzlich stellt sich immer die Frage nach einer Quersubventionierung des Wett- bewerbs- durch den Monopolbereich. _ Ausserkantonale Konkurrenz zur Privatassekuranz Werden solche Pro- dukte auch ausserhalb der Kantonsgrenzen angeboten, übertragen sich die Wettbewerbsverzerrungen in andere Gebiete – z. B. in Kantone, die sich grundsätzlich bemühen, allfällige Wettbewerbsverzerrungen ge- ring zu halten. _ Versicherungspflicht für Mobilien bei der kantonalen Gebäudeversicherung Die unnötige Versicherungspflicht (Feuer- und Elementarschäden) für Mobilien bei der kantonalen Gebäudeversicherung wird negativ be- wertet. Tabelle 3 Bewertungsschema «Gebäudeversicherungen» Kantonales Gebäudeversicherungsmonopol − Verzicht auf sachnahe Konkurrenz − Verzicht auf sachfremde Konkurrenz − Ausserkantonale Tätigkeit unterbunden − Verzicht auf Versicherungspflicht für Mobilien − Verzicht auf Staatsgarantie 1 Punkt + 1 Punkt + 1 Punkt + 1 Punkt + 1 Punkt + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 6 Liberalisierter Markt − Kein Versicherungszwang 6 Punkte + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 7 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 33 3. 2 _ Ka nt on al e Ge bä ud ev er si ch er un ge n _ Staatsgarantie Zwar gibt es nur noch einen Kanton (NW), der seiner Gebäudeversicherung eine Staatsgarantie gewährt, nichtsdestotrotz soll dieses Kriterium hier nicht fehlen, denn Staatsgarantien können zu folgeschweren « Moral hazard »-Problemen (d. h. das bewusste oder un- bewusste Eingehen höherer Risiken) führen. Konkret wird bei der Bewertung wie folgt vorgegangen: Kantone mit einem Gebäudeversicherungsmonopol erhalten einen Basispunkt und werden sodann anhand der oben genannten Kriterien bewertet. Deren Absenz wird jeweils mit einem zusätzlichen Punkt belohnt. Maximal kann also ein Kanton mit Versicherungsmonopol sechs Punkte erreichen, ebenso viele Punkte wie diejenigen Kantone, die den Markt für Gebäu- deversicherungen den privaten Anbietern überlassen. Mit einem zusätz- Abbildung 2 Teilranking: «Gebäudeversicherung» In sieben Kantonen – den sogenannten «GUSTAVO»-Kantonen – besteht kein Versicherungsmonopol. In allen anderen Kantonen müssen Immobilien obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden. AI GE TI VS OW SZ UR AR BL BS FR GR JU LU NE SG SO TG ZG BE AG SH ZH VD GL NW «GUSTAVO»-Kantone Monopolkantone mit Gebäudeversicherung kein Versicherungszwang keine ausserkantonale Tätigkeit GBV Basispunkte Basispunkte Quelle: Eigene Darstellung Verzicht auf sachfremde Konkurrenz keine Versicherungspflicht für Mobilien 7 6 5 4 3 2 1 0 keine Staatsgarantie 34 Kantonsmonitoring 6 | 2014 In allen Monopolkantonen werden – in Konkurrenz zur Privatassekuranz – Versicherungen angeboten, die eine sachliche Nähe zur Feuer- und Elementar- schadenversicherung aufweisen. lichen Punkt werden diejenigen Kantone ohne Gebäudeversicherungs- anstalt belohnt, die gleichzeitig auf einen Versicherungszwang verzichten. Ranking Wie aus Abbildung 2 ersichtlich, führen die vier Kantone AI, GE, TI und VS das Ranking mit je sieben Punkten an. Die restlichen « GUSTAVO »-Kan- tone (OW, SZ & UR) schneiden aufgrund der bestehenden Versicherungs- pflicht mit jeweils sechs Punkten ab. Keiner der Monopolkantone erreicht das mögliche Maximum von sechs Punkten, da alle – in Konkurrenz zur Privatassekuranz – Versicherungen anbieten, die eine sachliche Nähe zur Feuer- und Elementarschadenversicherung aufweisen. Überdies führen sechs Kantone (AG, GL, NW, SH, VD & ZH) Versicherungsprodukte im Portfolio, bei denen kein Zusammenhang zu Immobilien besteht. Ausser den Kantonen BE und GL erlaubt kein Monopolkanton seinem Gebäu- deversicherer, die Privatassekuranz ausserhalb des Kantonsgebiets zu kon- kurrenzieren. Auch das Schlusslicht NW weist diesen Makel nicht auf. Negativ zu Buche schlägt im Kanton NW das Unikum der Staatsgarantie für die kantonale Gebäudeversicherung und – gemeinsam mit dem Kan- ton VD – der Versicherungspflicht für Mobilien bei derselben. 3.3 _ Jagdregal Bis zum Ende der alten Eidgenossenschaft genossen die gesellschaftlichen Herrschaftsträger Jagdprivilegien, die ihnen das alleinige Jagdrecht oder den sogenannten Wildbann (das Jagdrecht auf bestimmte Tierarten) ein- räumten. Nach der Freigabe der Jagd im Jahr 1800 wurde die Jagdhoheit zu Beginn der Mediation den Kantonen zugesprochen. Trotz einer Flut kantonaler Jagdgesetze und -verordnungen erlitten die Wildbestände im Verlauf des Jahrhunderts einen regelrechten Einbruch – so waren Rot- hirsch und Steinbock auf dem Gebiet der Schweiz vollständig ausgerot- tet –, was die Dringlichkeit landesweiter Jagdvorgaben deutlich machte. Die Revision der Bundesverfassung 1874 schuf die gesetzliche Grundlage für ein eidgenössisches Jagdgesetz, das die Entwicklung der Tierbestände aufgrund seiner für diese Epoche sehr fortschrittlichen Schutzbestimmun- gen (etwa die Schaffung der eidgenössischen Jagdbanngebiete) erheblich beeinflussen sollte. Die Motivation für solch weitreichende Bestimmun- gen lag weniger im Wohl der Tiere als im Erhalt der Bestände für die Jagd, bildeten Jagdgebühren doch nicht zuletzt eine Einnahmequelle für den Staat. So waren denn auch einheimische Raubtiere wie Bär, Luchs oder Wolf vom Gesetz ausgenommen und wurden weiter gejagt und aus- gerottet. Ihr Schutz wurde erst in den 1960er-Jahren gesetzlich verankert. Heute sind die Zuständigkeiten wie folgt verteilt: Der Bund regelt den Tierschutz mit dem Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten. Die Kantone setzen 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 35 3. 3 _ Ja gd re ga l die Jagdvorschriften fest, d. h. sie bestimmen über das Jagdsystem, die Jagdberechtigung, die Jagdgebiete sowie die Jagdaufsicht. |12 Zwei Jagdsysteme und ein Jagdverbot Allen kantonalen Jagdgesetzen ist gemein, dass sie Wild als herrenlose Sache betrachten, über die der Staat die Hoheit geniesst. In Bezug auf die Organisation des Jagdwesens ist die Schweiz heute zweigeteilt: Das Re- viersystem ist im Mittelland und der Ostschweiz verbreitet, während das Patentsystem sich über die Romandie und die Gebirgskantone erstreckt. Ausnahme ist der Kanton GE, wo die Jagd für Private 1974 per Volksent- scheid abgeschafft wurde und seither von staatlichen Wildhütern durch- geführt wird. 1_Revierjagd Die Revierjagd beschreibt ein Jagdsystem, in dem der Kanton (oder die Gemeinde in dessen Auftrag) die Jagdrechte an einem bestimmten Gebiet für einen festgelegten Zeitraum an eine Jagdgesell- schaft verpachtet. Dieses System kommt in neun Deutschschweizer Kan- tonen des Mittellands und der Ostschweiz zur Anwendung (AG, BL, BS, LU, SG, SH, SO, TG & ZH). Als die Kantone vor über 200 Jahren die Jagdhoheit zugesprochen bekamen, organisierte sich einzig der Kanton AG im Reviersystem. Bevor in der Zwischenkriegszeit die grosse Welle des Systemwechsels folgte, entschied zudem Baselland (1876), das Patent- zugunsten des Reviersystems aufzugeben. Als bisher letzter Kanton führ- te St. Gallen nach mehreren Volksabstimmungen 1950 das Reviersystem ein. Die Gründe für den Systemwechsel waren in erster Linie fiskalischer Natur: Die Kantone erhofften sich durch die Delegation der Jagdaufsicht und Wildschadenentschädigung an die Jagdgesellschaften eine Ausgaben- senkung. Vielerorts führte dieses Vorhaben zu politischen Auseinander- setzungen, in denen die Jägerschaft unterlag. Ein Jagdrevier umfasst normalerweise das Gebiet einer politischen Ge- meinde, kann je nach Grösse aber auch aufgeteilt oder mit dem Gebiet einer anderen Gemeinde zusammengelegt werden. Diejenigen Kantone (z. B. AG), die in den letzten Jahren ihre Jagdgesetze revidiert haben, entfer nen sich mehr und mehr von diesen eher starren Vorgaben und or ganisieren ihre Reviere auf Basis von wildbiologischen und jagdlichen Kriterien. Mit Ausnahme des für die Jagd weniger relevanten Kantons BS verpachten die Kantone ihre Reviere für eine Zeitspanne von acht Jahren (BS: sechs). Steht eine Neuvergabe der Reviere an, schätzt der Kan- ton (oder die Gemeinde), basierend auf einer Vielzahl von Kriterien – etwa dem möglichen Jagdertrag, dem Flächenwert oder den Jagdwert- minderungen –, den Wert der Reviere. Während die Kantone AG, BL, BS, SG und TG ihre Reviere zu diesem Schätzwert vergeben, führen die 12 Eine Zusammenfassung der Geschichte und Entwicklung der Jagd von der Steinzeitbis heute findet sich im historischen Lexikon der Schweiz; vgl. www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D13942.php (20.08.2014). 36 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Obschon die «Jagd des kleinen Mannes» in den Patentkantonen fest verankert ist, versuchten einige sich der Revierjagd- Bewegung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts anzuschliessen. Kantone LU, SH, SO und ZH eine öffentliche Versteigerung durch. Sie unterliegt allerdings erheblichen Einschränkungen, denn bisherigen Jagd- gesellschaften und Pächtern mit Wohnsitz in der Gemeinde bzw. dem Revier werden grosse Privilegien bei der Vergabe eingeräumt. Weiter ma- chen die Gesetzgebungen regelmässig Vorgaben bezüglich Zahl der Mit- glieder der Jagdgesellschaft, oftmals in Abhängigkeit von der Revier fläche. Einem Pächter wird selten mehr als 250 Hektaren jagdbare Fläche zuge- teilt. Lokal kann die Fläche pro Pächter auch deutlich tiefer liegen. Alle Revierkantone – mit Ausnahme der Kantone AG und SG – kennen neben der Mindest- auch eine Maximalzahl Pächter. Die Zusammensetzung der Jagdgesellschaften ist häufig reglementiert: Meist muss eine Mehrheit der Pächter zumindest im Kanton, wenn nicht sogar in der entsprechenden Gemeinde wohnen. Die Rechte, die den Jägern eingeräumt werden, sind stets mit Pflichten verbunden. Für die Jagdgesellschaft im Reviersystem sind diese beson ders umfangreich. Neben der Wildbestandsaufnahme und der Abschusspla- nung umfasst das Pflichtenheft der Pächter Hegemassnahmen, mit denen die Lebensgrundlage der Wildtiere und die Artenvielfalt gesichert werden sollen, und Wildhüter-Aufgaben wie die Beseitigung von sogenanntem Fallwild. |13 2_Patentjagd Das Patentjagdsystem erlaubt die Jagd – mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen Schutzgebiete – auf dem gesamten Kantons gebiet. Der Jäger löst gegen eine Gebühr beim Kanton ein Jagd- patent. Die Westschweizer (FR, JU, NE, VD & VS; ohne GE) und alle alpin geprägten Kantone der Deutschschweiz (AI, AR, BE, GL, GR, NW, OW, SZ, UR & ZG) sowie das Tessin organisieren die Jagd nach dem Patentsystem. Obschon die « Jagd des kleinen Mannes » in diesen Kantonen heute fest verankert ist, versuchten einige sich der Revierjagd-Bewegung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts anzuschliessen. Der Obwaldner Patent-Jäger-Verband entstand so 1917 aus dem Widerstand gegen die von Kantonsrat und Gemeinden vorgeschlagene Pachtjagd, von der man sich eine Entlastung der vom Krieg gebeutelten Staatskasse erhoffte. Das Recht, auf dem gesamten Kantonsgebiet jagen zu dürfen, ist grund- sätzlich an dieselben Bedingungen wie im Reviersystem geknüpft. Der Jäger verpflichtet sich, Schon- und Siedlungsgebiete zu meiden und ge- setzeskonform zu jagen, sowie nur diejenigen Tiere zu erlegen, die das Patent oder die Jagdbetriebsvorschriften erlauben. Beim Patenterwerb ist Diskriminierung aufgrund des Wohnorts an der Tagesordnung. So aner- kennen die Gebirgskantone GR, TI und VS keine ausserkantonalen Jagd- fähigkeitszeugnisse. Eine Reihe von Kantonen kennt bei der Aner ken- nung der Jagdfähigkeitszeugnisse spezifische Wohnsitzbestimmungen 13 Unter Fallwild versteht man sowohl Tiere, die einem natürlichen Tod erlegen sind, wie auch solche, die aufgrund äusserer, nicht jagdlicher Einflüsse (z. B. im Strassenverkehr) gestorben sind. 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 37 3. 3 _ Ja gd re ga l Im Gegensatz zur Schweiz steht in Deutschland und Österreich dem Grundeigentümer das Jagdrecht zu. oder Gegenrechtsverpflichtungen. Nur fünf Kantone (BE, GL, NW, SZ & ZG) schränken den Zugang ausserkantonaler Jäger zum Patent nicht ein. Allerdings ist es in allen Kantonen üblich, Auswärtige preislich zu dis- kriminieren und ihnen die Patente zum zwei- bis sechsfachen Preis zu verkaufen. Im Gegensatz zum Reviersystem gibt es in den meisten Patentkantonen keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Organisation der Jäger. Tradi- tionsgemäss finden sich jedoch in allen Kantonen Jagdvereine, die in Lokal- sektionen organisiert sind. Die Sektionen bzw. ihre Hegeobmänner zeich- nen für die Koordination der Hegemassnahmen, für die sie Unterstützung vom Kanton beantragen können, verantwortlich. Die Kantone richten zur Sicherstellung und Finanzierung der Hegemassnahmen in der Regel einen Hegefonds ein. Box 6 Bindung des Jagdrechts an das Grundeigentum in Deutschland und Österreich Im Gegensatz zur Schweiz steht in Deutschland und Österreich dem Grundeigentümer das Jagdrecht zu. Da das Wild nicht als herrenlose Sache betrachtet wird, geniesst der Staat auch nicht die Hoheit darüber. Auf den ersten Blick erscheint das Jagdrecht in Deutschland und Österreich also liberaler als in der Schweiz. Diese Aussage muss aber relativiert werden, da in Deutschland und Österreich das Jagdrecht und das Recht zur Jagdausübung getrennt sind. Ohne das Bestehen einer entsprechenden Sachkundeprüfung – in Deutschland spricht man auch vom « Grünen Abitur » – kann kein Grundeigentümer auf seinem Boden die Jagd ausüben. Zudem ist das Jagdausübungsrecht an eine minimale Grundfläche gebunden. Der Grundeigentümer muss im Besitz von mindestens 75 ha (Deutschland) oder 115 ha bis 300 ha (Österreich) zusammenhängender land- oder forstwirtschaftlicher Grundfläche sein, um auf dem eigenen Grundstück, die Jagd ausüben zu dürfen – in Österreich spricht man von einer « Eigenjagdberechtigung ». Erfüllt ein Grundstück das Flächenkriterium nicht, wird es – wie im Schweizer Reviersystem – einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk oder einem Genossenschaftsjagdgebiet zugerechnet. In Österreich werden die Genossenschaftsjagdgebiete anschliessend in einer öffentlichen Versteigerung für eine zehnjährige Pachtperiode an eine Jagdgesellschaft oder an Einzelpersonen verpachtet. Der Pächter entschädigt die Eigentümer des Genossenschafts- gebietes für die Übertragung sämtlicher jagdlicher Rechte und Pflichten (z. B. Kompensation von Wildschäden) im Revier. |14 Im deutschen Jagdsystem verhält es sich mehr oder weniger analog, allerdings sind die Grundeigentümer eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zur Bildung einer Jagdgenossenschaft und der Mitgliedschaft in derselben gezwungen. Der Jagdgenossenschaft steht frei, ob sie die Jagd in Eigenregie ausübt oder das Jagd- ausübungsrecht, mit dem auch die Pflicht zur Hege verbunden ist, an Dritte verpachtet. |15 14 Vgl. Die Jagd in Österreich: www.ljv.at/jagd_system.htm (19.08.2014). 15 Vgl. Jagdrecht in Deutschland: www.jagdverband.de/content/jagdrecht-deutschland-0 (19.08.2014). 38 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Gesetzlich verankerter «Heimatschutz» wird in allen Revierkantonen betrieben: Pächter und Bewerber mit Wohnsitz in der Reviergemeinde geniessen Vorrang. Ineffizienter « Kantönligeist » Unabhängig von der konkreten kantonalen Ausgestaltung des Jagdregals, weist das Jagdwesen – im Vergleich zu den restlichen untersuchten kan- tonalen Monopolen – einige Besonderheiten auf. Die Jagd dient heute längst nicht mehr der – überlebenswichtigen – Nahrungsmittelbeschaf- fung, sondern primär der öffentlichen Aufgabe eines nachhaltigen Wild- tiermanagements. Besonders am Jagdwesen ist, dass der Staat bzw. Kanton diese Aufgabe an Private delegieren kann, die überdies bereit sind, für deren Erfüllung zu bezahlen. Die Jagd scheint den Weidmännern einen Nutzen zu stiften, der sogar weit über ihre Zahlungsbereitschaft für Jagdpatente und Pachtgebühren hinausgeht. So sind sie gewillt, weitere Kosten zu übernehmen, etwa in Form von Beiträgen für Hegemassnah- men oder Wildschäden. |16 Im Gegensatz etwa zu den amtlichen Notaren (vgl. Abschnitt 3.5) nehmen die Jäger zudem keine hoheitlichen Aufgaben im Namen des Staates gegenüber Dritten wahr. Damit kann es durch die Organisation des Jagdwesens auch zu keinen Wettbewerbsverzerrungen auf angrenzenden Märkten kommen. Die Jagd erfolgt weniger aus kom- merziellen Interessen, sondern stellt in der Schweiz eine reine Freizeit- beschäftigung dar, die allenfalls ein bescheidenes Nebeneinkommen ge- neriert. |17 Diese Spezifika des Jagdregals bedeuten keinesfalls, dass sich dieses einer ökonomischen Beurteilung entzieht. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Vergabepraxis der Jagdberechtigungen. So schreiben im Reviersystem vier Kantone (LU, SH, SO & ZH) ihre Reviere öffentlich aus. Auf den ersten Blick scheint dies begrüssenswert, stellen doch Ausschreibungen in der Regel eine effiziente Allokation der Nut- zungsrechte sicher. Eine genauere Betrachtung der Vergabemechanismen zeigt jedoch, dass dieses Ziel verfehlt werden dürfte, schränken doch alle betroffenen Kantone die Versteigerung dahingehend ein, dass im Gesetz ein Maximalpreis festgelegt und die bisherigen Pächter bevorzugt werden. Gesetzlich verankerter « Heimatschutz » wird auch in den restlichen Re- vierkantonen betrieben: Pächter und Bewerber mit Wohnsitz in der Revier- gemeinde geniessen Vorrang. Innerkantonalen Bewerbern wird die Pacht überdies vielerorts eher zugetraut als den Auswärtigen « ennet der Kantons- grenze ». Die im Reviersystem üblichen Vergabekriterien erhärten die Vermutung, dass es sich dabei in erster Linie um Schutzklauseln für die bisherigen, ortsansässigen Pächter handelt. 16 Bei der Vergütung der Wildschäden bestehen grosse kantonale Unterschiede. Die Finanzierung erfolgt in den Patenkantonen durch Beiträge der Jäger oder wird von der Staatskasse übernommen. In den Revierkantonen wird abhängig von den jagdbaren Arten unterschiedlich entschädigt; vgl. JagdSchweiz: www.jagdschweiz.ch/de/ jagdpolitik/positionen/159-wildschadenverhuetungundwildschadenverguetung (21.08.2014). 17 Der Markt für Wildfleisch bildet im Schweizer Fleischmarkt eine Nische. Gemäss Pro viande, der Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft, entfielen im Jahr 2013 gerade einmal 0,42% des Fleischkonsums in der Schweiz auf Wild. Davon stammten mehr als zwei Drittel aus ausländischer Produktion; vgl. www.schweizerfleisch.ch/dienstleistungen/statistik/publikationen/fleischkonsum (21.08.2014). 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 39 3. 3 _ Ja gd re ga l Ein für alle Patentkantone mögliches Rezept, um mit dem Ineffizienzen ver- ursachenden «Kantönli- geist» zu brechen, bestünde in der Einführung eines Auktionssystems. Nicht nur die Revierkantone sind diesem « Kantönligeist » verfallen. Vie- len Patentkantonen fällt die Anerkennung ausserkantonaler Jagdfähig- keitsausweise äusserst schwer. In den grossen Gebirgskantonen (GR, TI & VS) fürchtet man sich vor dem « Jagdtourismus » aus dem Unterland, der – aufgrund der attraktiven Jagdgebiete – mit der Einführung des Gästepatents auf sie zurollen könnte. Weshalb gerade der Jagd- Tourismus unerwünscht sein soll, bleibt angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus insgesamt in den Bergkantonen unklar. Ausserdem zeigt die Praxis des Kantons BE, der ähnliche topografische Eigenschaften auf- weist wie die Kantone GR, VS oder TI, dass solche Befürchtungen gegen- standslos sind. Wie erwähnt geht eine Zulassung von Auswärtigen zu- dem regelmässig mit einer massiven preislichen Diskriminierung einher. Ein für alle Patentkantone mögliches Rezept, um mit dem Ineffizien- zen verursachenden « Kantönligeist » zu brechen, bestünde in der Einfüh- rung eines Auktionssystems, in dem die Patente an die Höchstbietenden versteigert würden. Einem solchen Vorgehen haftet nichts « Unsittliches » an. Würde nämlich keine positive Zahlungsbereitschaft für die Jagd und die mit ihr verbundenen Aufgaben bestehen, müssten die Kantone Steuer- gelder für diesen Zweck einsetzen – entweder um die Aufgaben selbst zu erledigen oder um Private dafür zu entschädigen. Auch in diesem Fall würde man erwarten, dass nicht einfach Geld « verschwendet » wird, sondern haushälterisch mit öffentlichen Mitteln umgegangen wird. Zuge- lassen zu Auktionen im Patentsystem wären alle Jäger mit einem gülti- gen Jagdfähigkeitszeugnis eines Schweizer Kantons oder einer gleich- wertigen ausländischen Qualifikation. Eine analoge Regelung bietet sich auch für die Revierkantone an: Unabhängig von seinem Wohnort kommt jeder Jäger, der seine Jagdfähigkeit entsprechend den in der Schweiz üb- lichen Vorschriften nachweisen kann, als Mitglied einer Jagdgesellschaft für die Revierpacht in Frage. Auf diese Weise würden die Patente und Reviere jenen Jägern zugesprochen, die den höchsten Nutzen daraus zie- hen. Gleichzeitig könnten die Kantone Einnahmen generieren. Bedenkt man die finanzielle Schieflage so mancher Kantone dürfte ein solcher « Zustupf » aus dem Jagdwesen nicht unwillkommen sein. Beurteilungskriterien und Bewertung Wie erwähnt behält sich Genf – basierend auf einem Volksentscheid im Jahr 1974 – als einziger Kanton das Recht vor, die Jagd selbst durchzu- führen. Auch wenn es sich beim Kanton Genf um einen « Stadtkanton » handelt, der kaum über bejagbare Flächen verfügt, ist es fraglich, ob sich der Kanton eine Aufgabe vorbehalten soll, die ohne weiteres Privaten überlassen werden könnte. Die durch Wildhüter durchgeführte « Staats- jagd » im Kanton GE wird deshalb im folgenden Ranking mit einem Punkt belegt. Auch wenn die Hürden zur Erlangung des Jagdrechts im Patentsystem etwas tiefer als im Reviersystem sein mögen, werden für beide Systeme 40 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Ob die Jagdrechte effizient zugeteilt werden hängt letztlich weniger vom Jagd- system als von der Aus- gestaltung des Vergabe- mechanismus ab. zwei Basispunkte vergeben. Ob die Jagdrechte effizient zugeteilt werden, hängt letztlich nämlich weniger vom Jagdsystem als von der Ausgestal- tung des Vergabemechanismus ab: Die Kritik an den vom « Kantönligeist » geprägten Vergabesystemen im Jagdwesen gilt – wie dargelegt – für das Patent- wie für das Reviersystem. Entsprechend wird bei der Beurteilung nicht das Jagdsystem in den Vordergrund gestellt, sondern das Augen- merk auf eine effiziente, transparente und diskriminierungsfreie Vergabe gelegt. Die Revierkantone werden anhand der folgenden zusätzlichen Krite- rien bewertet: Obwohl auch die Kantone, die ihre Reviere öffentlich aus- schreiben, kritisch gewürdigt worden sind, erhalten sie in der nachfolgen- den Bewertung einen zusätzlichen Punkt. Dies, weil in diesem System die Zahlungsbereitschaft der Pächter zumindest ansatzweise als Vergabe- kriterium herangezogen wird. Weiter werden diejenigen Kantone mit einem Punkt belohnt, die den Nicht-Pächtern die sogenannte Einzeljagd in den Revieren ermöglichen. Zwar braucht es auch für die Einzeljagd eine Einladung bzw. Erlaubnis des Pächters, es muss aber nicht in dessen Begleitung gejagt werden – es besteht somit mehr Flexibilität. Nicht er- kennbar ist die Notwendigkeit einer Deckelung der Zahl der Mitglieder von Jagdgesellschaften. Damit die Gesellschaft den jagdlichen Betrieb gewährleisten kann, mag eine Vorgabe bezüglich der Mindestanzahl Pächter – am besten in Abhängigkeit der Revierfläche – sinnvoll sein. Die weitere Zusammensetzung kann jedoch getrost den Jagdgesellschaften überlassen werden. Verzichtet ein Kanton demnach auf die Festlegung der maximalen Anzahl von Pächtern in einer Jagdgesellschaft, erhält er einen Punkt. Als Hauptkriterium für die Beurteilung der Kantone mit Patentsystem wird die Anerkennung ausserkantonaler Jagdfähigkeitsausweise heran- gezogen. Kantone, die alle kantonalen Jagdprüfungen anerkennen, wer- den mit zwei Punkten ausgezeichnet. Nur einen Punkt erhalten jene Kantone, die entweder mit einem « substanziellen » Anteil (d. h. mindestens zwei Drittel) der Kantone Gegenrechtsbestimmungen abgeschlossen haben oder die Fähigkeitsausweise der Mehrheit der Nachbarkantone Tabelle 4 Bewertungsschema «Jagdwesen» Staatsjagd 1 Punkt Revierjagd − Preis als Vergabekriterium - Möglichkeit der Einzeljagd - Verzicht auf Deckelung der Anzahl Pächter 2 Punkte + 1 Punkt + 1 Punkt + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 5 Patentjagd − Anerkennung ausserkantonaler Jagdfähigkeitsausweise (Jagdprüfungen) ohne Einschränkungen − Anerkennung ausserkantonaler Jagdfähigkeitsausweise (Jagdprüfungen) mit Einschränkungen 2 Punkte + 2 Punkte + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 4 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 41 3. 3 _ Ja gd re ga l anerkennen. Ebenfalls zu dieser Gruppe gezählt werden die Kantone, die alle ausserkantonalen Ausweise akzeptieren, diese Praxis jedoch mit restrik tiven Einschränkungen wie Wohnsitzbestimmungen oder Mit- gliedschaftszwang in kantonalen Jagdorganisationen einengen. Ohne Punkte bleiben Kantone, die für den Erwerb eines Jagdpatents die eige- ne Kantons prüfung voraussetzen – unabhängig davon, ob der Bewerber in einem anderen Kanton bereits zur Jagd zugelassen ist. Quelle: Eigene Darstellung Abbildung 3 Teilranking: «Jagdwesen» Knapp zwei Drittel der Kantone kennen heute das System der Patentjagd, wobei ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen den Kantonen die Anerkennung ausserkantonaler Jagdprüfungen darstellt. Die restlichen Kantone – mit Ausnah- me des Kantons GE, in dem die Jagd für Private verboten ist – kennen das System der Revierjagd. 5 4 3 2 1 0 BE GL JU NW SZ ZG AI AR FR NE OW UR VD GR TI VS AG SH SO LU ZH SG BL BS TG GE Patentjagd Revierjagd Staatsjagd Anerkennung ausserkantonaler Jagdprüfungen mit Einschränkung Basispunkte Basispunkte Anerkennung ausserkantonaler Jagdprüfungen ohne Einschränkung Einzeljagd «Preis» = Vergabekriterium keine Deckelung der Pächterzahl 42 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Ranking Wie aus Abbildung 3 ersichtlich, liegen neun Kantone mit insgesamt vier Punkten an der Spitze der Rangliste gleich auf. |18 Die sechs Patentkantone BE, GL, JU, NW, SZ und ZG zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihre Patente auch an Jäger verkaufen, die ihre Jagdfähigkeit in einem anderen Kanton erlangt haben. Gemeinsam ist diesen Kantonen, dass auch sie überflüssi gen « Heimatschutz » betreiben, indem sie auf die im Jagdwesen übliche Preisdiskriminierung ausserkantonaler Jäger beim Patenterwerb zurückgreifen. Besonders Jäger in kantonalen Grenzgebieten werden so benachteiligt. Allgemein findet sich kein einziger Patentkanton, der auf diese Praxis verzichtet, weshalb dieses Kriterium keinen Eingang in das Bewertungsschema des Jagdwesens gefunden hat. |19 Ebenfalls vier Punkte erreichen die drei Revierkantone AG, SH und SO. Das Maximum von fünf Punkten verpassen sie aus unterschiedlichen Gründen: Während im Kanton AG bei der Reviervergabe der Wettbewerbs- parameter « Preis » nicht berücksichtigt wird, schreiben Schaffhausen und Solothurn eine Deckelung der Jagdgesellschaftspächter vor. Allerdings versteigern letztere ihre Reviere öffentlich (zu maximal 130 % bzw. 150 % des Schätzwertes). Die Einzeljagd ist indes gemäss Gesetz in allen drei Kantonen erlaubt. Leicht zurück liegt eine Gruppe aus sieben Patent- (AI, AR, FR, NE, OW, UR & VD) und drei Revierkantonen (LU, ZH & SG) mit je drei Punkten. Die entsprechenden Patentkantone anerkennen die Fähigkeits- ausweise nicht-einheimischer Jäger nur teilweise. Während Zürich und Luzern den « Preis » bei der Reviergabe berücksichtigen, macht St. Gallen keine Vorschriften bezüglich der Zusammensetzung der Jagdgesellschaf- ten. Diejenigen Kantone, die keine zusätzlichen Punkte verbuchen kön- nen, bilden mit zwei Punkten die dritte Gruppe im Ranking. Dazu ge- hören sowohl die drei grossen Gebirgskantone GR, TI und VS, die ein restriktives Patentsystem anwenden (keine Anerkennung ausserkantona- ler Jagdfähigkeitsausweise), als auch die Revierkantone BL, BS und TG, da sie das Reviersystem sehr einschränkend auslegen. Am Schluss des Rankings findet sich der Kanton GE, der den Privaten die Jagd untersagt. 3.4 _ Fischereiregal Ähnlich dem Jagdwesen erlässt der Bund auch in der Fischerei Schutz- vorgaben, an die sich die Fischer als Nutzniesser der Fischbestände halten müssen. Die fischereiwirtschaftlichen Vorgaben für die kantonalen Binnen gewässer legen hingegen die Kantone fest. Die dem Jagdwesen analoge behördliche Kompetenzaufteilung erstaunt aufgrund der histori- 18 Eine Zusammenfassung der Bewertungskriterien und der Punktevergabe kann Anhang B entnommen werden. 19 Dies erklärt, warum die maximal mögliche Punktezahl für das Patentsystem vier beträgt, während im Reviersystem fünf Punkte erreicht werden könnten. 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 43 3. 4 _ Fi sc he re ir eg al Der grösste Unterschied zum vorindustriellen Zeitalter besteht darin, dass es heute eine scharfe Trennung zwischen Berufs- und Sportfischern gibt. schen Verwandtschaft der beiden Regale kaum. Die Ursprünge der heuti- gen Vorschriften im Fischereiwesen reichen jedoch weiter in die Vergan- genheit als diejenigen des Jagdwesens. So stand im Mittelalter jedem Bürger das Freiangelrecht zu, das das Fischen mit Angel oder Schiebenetz für den Eigengebrauch vom Ufer aus erlaubte. Um auf grösseren Gewäs- sern dem Fischfang nachgehen zu können, waren die Fischer auf eine Bewilligung der Obrigkeit – im Mittelalter meist Klöster oder weltliche Herren – angewiesen. Auch Schonbestimmungen und Fangbeschrän- kungen wurden bereits früh erlassen, um eine Übernutzung der Gewäs- ser zu verhindern. |20 Strikte Trennung zwischen kommerziellem Fischfang und Freizeitangeln Mit Ausnahme einer kurzen Zeit nach dem Einmarsch der Franzosen 1798, die eine starke Überfischung der Gewässer mit sich brachte, prägte eine Vielfalt kantonaler Bestimmungen die rechtlichen Aspekte der Fischerei, von denen viele bis heute nachhallen. Wie im Jagdwesen ist die Fischerei im Patent- oder Pachtsystem organisiert, allerdings kennt eine Mehrheit der Kantone beide Systeme – oft abhängig von der Art und Grösse der Gewässer. Dennoch wurden in den letzten Jahren vermehrt Vereinheitlichungen durchgesetzt, etwa betreffend die Anerkennung des Fischerbrevets. Der grösste Unterschied zum vorindustriellen Zeitalter besteht darin, dass es heute eine scharfe Trennung zwischen Berufs- und Sportfischern (Angler) gibt (zur Berufsfischerei, vgl. Box 7). Fischen als Freizeitbe- schäftigung ohne Gewinnstreben ist ein Phänomen, das vor der Indust- rialisierung unbekannt war; damals angelten in erster Linie einfache Leute, um sich ein Zubrot zu verdienen. Die klare Trennung mani festiert sich in der Ausrüstung: Das Fischen mit Netzen oder Reusen ist den Be- rufsfischern vorbehalten. Die aktuell rund 100 000 Sportfischer können ihre Leidenschaft je nach Kanton entweder als Pächter oder mittels Bezug eines Anglerpa- tents – die meisten Kantone bieten Tages- Wochen-, Monats- und Jahres- patente an – ausüben. Insgesamt 14 Kantone (BE, BS, FR, JU, LU, NW, SO, SG, SH, SZ, TG, VS, ZG & ZH) wenden beide Systeme an: Um auf Seen und an grossen Flüssen angeln zu können, muss ein Fischer im Be- sitz eines Patents sein. Kleinere Gewässer (Zuflüsse, Bäche, kleine Seen etc.) werden in der Regel für fünf bis zehn Jahre verpachtet. Die Ein- schränkungen im Pachtsystem sind grundsätzlich weniger ausgeprägt als bei der Jagd. Neben Fischervereinen können sich auch Einzelpersonen um die Pacht bewerben. Acht Kantone schreiben ihre Gewässer öffent- lich aus – fünf davon (LU, NW, SO, TG & ZH) bestimmen aber den höchstzulässigen Pachtzins vorgängig. Die Kantone FR, SH und VS ver- 20 Mehr Informationen zu den Ursprüngen der Fischerei finden sich im historischen Lexikon der Schweiz; vgl. www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D13943.php (07.08.2014). 44 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Der «Kantönligeist» macht auch beim Fischereiregal nicht halt: Ausserkantonale Fischer werden konsequent preislich diskriminiert. geben ihre Fischereireviere zwar an die meistbietende Person, behalten sich aber eine freihändige Vergabe für alle oder einen Teil der Fischerei- reviere vor. Insgesamt vergibt die Mehrheit der Kantone mit Pachtsystem (9 von 17) die Fischereireviere ausschliesslich nach qualitativen Kriterien wie der Garantie der fachkundigen Ausübung der Fischerei, und sie legt den Pachtzins im Vorfeld der Vergabe fest. Wie im Jagdwesen werden bisherige Pächter sowie Einheimische bei der Vergabe der Gewässer be- vorzugt, wobei einige Kantone (z. B. AR oder BE) den Vorrang auf zwei Pachtperioden beschränken. Weiter haben die Pächter das Recht, Fische- reikarten |21 für ihr Gewässer an andere Angler zu verkaufen. In der Regel sind sie für kürzere (Tageskarten) und längere (Jahreskarten) Zeiträume erhältlich. Der « Kantönligeist » macht aber auch beim Fischereiregal nicht halt: Ausserkantonale Fischer werden besonders beim Erwerb von Fische- reikarten und Patenten mit längeren Laufzeiten konsequent preislich diskriminiert. Weit verbreitet sind in vielen Kantonen zudem aus alten Zeiten stammende private Fischereirechte, sogenannte Fischenzen, an denen das Angeln den Eigentümern oder von ihnen dazu berechtigten Personen vorbehalten ist. Verglichen mit der Jagd scheinen die interkantonalen Hürden in Be- zug auf die Anerkennung von Fischereikenntnissen relativ tief. Seit 2009 muss jeder angehende Sportfischer einen Sachkundekurs besuchen, der mit dem Sportfischerbrevet abgeschlossen wird. Dieses wird in allen Kan- tonen als Sachkunde-Nachweis anerkannt. Die Ausnahme dieser Harmo- nisierungsregelung bilden die Kantone SG und ZH, die zusätzlich das Bestehen eines kantonalen Prüfungsteils verlangen. Fischen ist im « klei- nen Rahmen » jedoch in gewissen Kantonen auch ohne Sachkunde-Nach- weis möglich, da an grossen Gewässern vielerorts noch heute das Frei- angelrecht gilt: Unter Beachtung bestimmter Ausrüstungsvorschriften (z. B. einfache Angelrute ohne Widerhaken, keine Köderfische) ist das Fischen ohne Patent vom Ufer aus erlaubt. Andere Kantone interpretie- ren das Freiangelrecht jedoch enger – der Kanton AG beispielsweise ver- langt auch für die Freiangelei einen Sachkunde-Nachweis. Das verursacht nicht nur einen grossen Kontrollaufwand, sondern scheint auch kaum verhältnismässig. 21 Die Terminologie bezüglich Angelbewilligungen für Nicht-Pächter in Fischereirevieren ist uneinheitlich zwischen den Kantonen. Ausser Fischereikarten ist mancherorts auch von Angelkarten oder -patenten die Rede. 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 45 3. 4 _ Fi sc he re ir eg al Dass solche Bestimmungen – wie im Agrarsektor – darauf abzielen, den Fischern einen beruflichen Existenzkampf zu ersparen, wird nicht als Geheimnis gehandelt. Box 7 Staatliche Strukturerhaltung in der Berufsfischerei 2010 waren 310 Berufsfischer auf Schweizer Seen tätig. |22 Die grosse Mehrheit der professionell bewirtschafteten Gewässer untersteht – neben kantonalen Ausführungsbestim- mungen – interkantonalen Konkordaten oder internationalen Vereinbarungen. Dies erschwert eine Bewertung und die Erstellung eines kantonalen Rankings im Bereich der Berufsfischerei, weshalb in dieser Publikation darauf verzichtet wird. Trotzdem kann festgehalten werden, dass bei der Vergabe von Patenten für die Berufsfischerei schweizweit kaum wettbewerbliche Elemente spielen. Vielmehr sind die Vergaben darauf ausgelegt, die lokalen Berufsfischer vor Konkurrenz zu schützen. So ist es nicht unüblich, dass sich die Kantone mit den Berufsfischern direkt absprechen, ob überhaupt weitere Patente für ein spezifisches Gewässer vergeben werden sollen. Regelmässig werden zudem bei der Vergabe der Patente innerkantonale Bewerber bevorzugt, und nicht selten muss man zum Patent- erwerb auf dem entsprechenden Gewässer bereits eine gewisse Zeit der gewerblichen Fischerei nachgegangen sein. Auch die oft anzutreffende Regelung, dass einem Berufsfischer das Patent für ein Gewässer verwehrt bleibt, wenn er ein solches für einen anderen See erworben hat, zeugt von einem Schutz- und Strukturerhaltungsgedanken. |23 Dass solche Bestimmun- gen – wie im Agrarsektor – darauf abzielen, den Fischern einen beruflichen Existenzkampf zu ersparen, wird nicht als Geheimnis gehandelt. Dies macht sie aus ordnungspolitischer Sicht jedoch nicht richtiger, denn sie behindern eine effiziente Allokation knapper Ressourcen und einen in der Regel wünschenswerten Strukturwandel. Vergabemechanismus mit Anpassungspotenzial Gegeben die Parallelen zum Jagdwesen stellt sich auch bei der Sport- fischerei die Frage nach der Effizienz des Vergabemechanismus von Patenten und Pachten. Auch in diesem Bereich würde sich – anstelle fixer Patent- und Pachtpreise – grundsätzlich ein Auktionssystem anbieten, das den unterschiedlichen Zahlungsbereitschaften der Sportfischer Rech- nung trägt. Im Patentsystem stellt sich jedoch die Frage nach Aufwand und Ertrag sowie der konkreten Praktikabilität eines Auktionssystems. Für die Vergabe von Tagespatenten wäre die Durchführung von ( täglichen) Auktionen wohl unverhältnismässig. Für die Vergabe von Jahrespatenten hingegen könnte die Einführung von Auktionen eine prüfenswerte Option darstellen. Ungleich klarer gestaltet sich die Ausgangslage im Pachtsystem. Wie bereits erwähnt, schreiben schon heute verschiedene Kantone die Pacht von Gewässern öffentlich aus, schränken aber den Wettbewerbsparameter « Preis » durch die unnötige Festlegung von Min- dest- und Höchstpachtzinsen ein. Dies könnte man ohne weiteres ändern. Durch eine wettbewerbliche Vergabeart würde keinesfalls das übergeord- nete Ziel eines gesunden und artenreichen Fischbestands unterminiert, und kantonale Höchstfangmengen oder andere Schutzbestimmungen 22 Davon verdienten zwei Drittel mindestens 90% ihres Lebensunterhalts als Fischer. Seit 1948 ist die Zahl der kommerziell tätigen Fischer in der Schweiz um 70 % zurück- gegangen; vgl. www.bafu.admin.ch/jagd-fischerei/07831/07867/07869/index.html?lang=de. 23 Immerhin besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Patente für mehrere Anrainerkantone eines Sees zu erwerben, sodass eine Überschreitung der Kantons- grenzen nicht verunmöglicht wird. 46 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Auch wenn sich der Pacht- zins regelmässig nur in einer gewissen Bandbreite bewegen kann, besteht die Möglichkeit, dass die Gebote die Zahlungsbereit- schaft reflektieren. würden nicht in Frage gestellt. Um den Wettbewerb um den Markt auf- recht zu erhalten – konkret: den gesetzlichen Schutz bisheriger Pächter abzubauen –, wäre eine Reduktion der Pachtdauer dort sinnvoll, wo die Pachtperiode heute ein ganzes Jahrzehnt dauert. Beurteilungskriterien und Bewertung Ähnlich wie im Jagdwesen soll nachfolgend nicht die Beurteilung der Fischereisysteme an sich im Vordergrund stehen, sondern der Vergabe- mechanismus für die Patente und Reviere. Deshalb erhalten alle Kanto- ne unabhängig vom angewandten System je einen Basispunkt. Bei den Kantonen, die ihre Fischereireviere ausschliesslich verpachten, wird der Wettbewerbsparameter « Preis » – sofern er im Rahmen der Vergabe eine Rolle spielt – als zusätzliches Beurteilungskriterium herangezogen und mit einem Punkt belohnt. Auch wenn sich der Pachtzins regelmässig nur in einer gewissen Bandbreite bewegen kann, besteht zumindest eine Möglichkeit, dass die Gebote der potenziellen Pächter deren Zahlungs- bereitschaft reflektieren. Bei den Patentkantonen fliesst die marktwid rige Praxis der Preisdiskriminierung von Anglern mit ausserkantonalem Wohnsitz beim Patenterwerb als Kriterium in die Bewertung ein. Diejeni- gen Kantone, die darauf verzichten, erhalten einen weiteren Punkt. Kan- tone mit Mischsystem werden für die Berücksichtigung eines der erwähn- ten Preis-Kriterien – Versteigerung der Fischereireviere oder preisliche Gleichbehandlung der ausserkantonalen Angler – mit einem Zusatz- punkt belohnt. Weiter wird folgendes Kriterium auf alle Kantone angewandt: Der Sachkunde-Nachweis kann als eine sinnvolle Voraussetzung für den Er- werb von Patenten mit einer längeren Laufzeit, d. h. einen Monat oder mehr, bezeichnet werden. Für inner- und ausserkantonale Gelegenheits- angler ist ein Sachkunde-Nachweis jedoch eine unnötige Hürde. Allen Kantonen, die den Sachkundenachweis für Patente mit einer Dauer von weniger als einem Monat nicht vorschreiben, wird ein zusätzlicher Punkt verliehen. Tabelle 5 Bewertungsschema «Fischereiregal» Pachtsystem − Preis wird bei der Vergabe berücksichtigt − Sachkunde-Nachweise nur für Langzeitkarten 1 Punkt + 1 Punkt + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 3 Mischsystem − Berücksichtigung eines Preiskriteriums − Sachkunde-Nachweis nur für Langzeitpatente 1 Punkt + 1 Punkt + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 3 Patentsystem − Kein Preisaufschlag für Ausserkantonale beim Patenterwerb − Sachkunde-Nachweis nur für Langzeitpatente 1 Punkt + 1 Punkt + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 3 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 47 3. 4 _ Fi sc he re ir eg al Ranking Abbildung 4 zeigt, dass fünf Kantone (FR, LU, NW, SO & ZH), in denen das Mischsystem zur Anwendung kommt, mit je drei Punkten an der Spitze des Fischerei-Rankings stehen. |24 Sie verzichten auf einen Sachkunde- Nachweis für Kurzzeitpatente und versteigern ihre Pachtgewässer öffent- lich – maximal zu einem im Voraus festgelegten Höchstwert. Der zweiten Gruppe, mit je zwei Punkten, gehören über zwei Drittel der Kantone an: Sieben dieser Kantone (GE, GL, GR, NE, OW, TI & VD) kennen das Patentsystem und verzichten auf einen Sachkunde-Nachweis für Kurzzeitpatente. Dasselbe gilt für sechs der neun Kantone mit Misch- system in dieser Gruppe (BE, JU, SG, SZ, VS & ZG). Die anderen drei zeichnen sich durch die Berücksichtigung eines « Preis »-Kriteriums aus: Während die Kantone SH und TG ihre Pachtgewässer öffentlich aus- schreiben, verzichtet Basel-Stadt als schweizweit einziger Kanton beim Patentverkauf auf einen Preisaufschlag für ausserkantonale Fischer. Nega- tiv schlägt in diesen drei Kantonen zu Buche, dass für Kurzzeitpatente 24 Eine Zusammenfassung der Bewertungskriterien und der Punktevergabe kann Anhang C entnommen werden. Abbildung 4 Teilranking: «Fischereiregal» Die meisten Kantone (14) kennen im Fischereiwesen ein gemischtes System: Pacht- und Patentwesen bestehen nebeneinander. Neun Kantone wenden ein reines Patensystem an, während nur drei Kantone ihre Gewässer ausschliesslich verpachten. 3 2 1 0 GE GL GR NE OW TI VD AI UR FR LU NW SO ZH BE JU SG SZ VS ZG SH TG BS AR BL AG Patentsystem Mischsystem Pachtsystem Sachkundenachweis nur für Langzeitpatente und -fischkarten Berücksichtigung eines Preiskriteriums Quelle: Eigene Darstellung Basispunkte Basispunkte Basispunkte 48 Kantonsmonitoring 6 | 2014 In der Schweiz sind die wichtigsten Rechts- geschäfte der öffentlichen Beurkundung unterstellt. bzw. -fischerkarten ein Sachkundenachweis verlangt wird. Ebenfalls zwei Punkte erreichen zwei von drei Kantonen (AR & BL), die ausschliesslich das Pachtsystem anwenden. Im Gegensatz zum dritten Pachtkanton AG, der das Schlusslicht des Rankings bildet, stellen sie bei der Abgabe von Fischerkarten keine restriktive Anforderungen an den Erwerb von Kurz- zeitpatenten. 3.5 _ Notariatswesen Wichtigste notarielle Tätigkeit ist die Errichtung öffentlicher Urkunden. Hierbei handelt es sich um eine Formvorschrift, gemäss der ein Vertrag nur gültig ist, wenn er von einem Notar in einer Urkunde abgefasst, den Beteiligten vorgelesen und von ihnen genehmigt sowie in seiner Anwesen- heit unterzeichnet wird. |25 Der Notar amtet als unabhängiger und par- teiloser Rechtsberater, der die Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten bezüglich des Geschäfts informiert und sie vor unüberlegten Schlüssen bewahren soll. In der Schweiz sind die wichtigsten Rechtsgeschäfte der öffentlichen Beurkundung unterstellt. Dabei handelt es sich primär um Verträge über Rechte an Grundstücken (z. B. der Handwechsel einer Lie- genschaft), Ehe- und Erbverträge sowie Gesellschaftsgründungen und Stiftungserrichtungen. Weitere Vorschriften, wie die genaue Form der Beurkundung, die personellen Zuständigkeiten oder die Festlegung der Beurkundungstarife liegen hingegen in der Kompetenz der Kantone. Drei Organisationsformen des Notariats Die Schweiz kennt heute drei verschiedene Formen des Notariats: das Berufsnotariat, das Amtsnotariat sowie das sogenannte gemischte Nota- riat. Am Ursprung dieser unterschiedlichen kantonalen Ausgestaltungen des Notariatswesens liegen historische Entwicklungen und Traditionen. Die meisten kantonalen Notariatsgesetzgebungen stammen aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als die Ausweitung des Handels und das Be- dürfnis nach öffentlicher Transparenz in rechtlichen Angelegenheiten (z. B. durch öffentliche Register) die Reglementierung des Notariats vor- antrieb. Die Anfänge der unterschiedlichen kantonalen Systeme reichen jedoch bis ins Spätmittelalter. |26 1_Amtsnotariat Seit seiner Abschaffung im Kanton TG zu Beginn des Jahres 2013 kennen nur noch die Kantone SH und ZH ein reines Amts- notariatssystem, wobei der Begriff Amtsnotariat für beide Kantone nicht ganz zutreffend ist. So werden einerseits in Zürich die Notare von der Stimmbevölkerung ihres Notariatskreises gewählt. Beurkundungen von Rechtsgeschäften über dingliche Rechte an Grundstücken sind an den 25 Vgl. www.schweizernotare.ch/de/Beurkundung/?oid=1858&lang=de (09.07.2014). 26 Eine Zusammenfassung der Geschichte des Notariats in der Schweiz findet sich im historischen Lexikon der Schweiz; vgl. www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D9640.php (17.07.2014). 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 49 3. 5 _ N ot ar ia ts w es en Auch im Berufsnotariat werden die Notariatstarife von den Kantonen festgelegt. Notar desjenigen Kreises gebunden, in dem das Grundstück liegt. Für die Beurkundung aller anderen Rechtsgeschäfte stehen dem Klienten alle Notariate in der Schweiz zur Verfügung. Der Kanton SH anderseits kennt keinen Amtsnotar, der öffentliche Beurkundungen von Geschäften aller Rechtsgebiete vornimmt. So sind die Zuständigkeiten unter verschie- denen Amtsstellen aufgeteilt: Während sich der Grundbuchverwalter um grundstückrechtliche Angelegenheiten kümmert, nehmen der Schrei- ber der Erbschaftsbehörde oder das Amt für Justiz und Gemeinden Be- urkundungen im Bereich des Familien- und Eherechts vor. Als dritte Instanz – für Geschäfte des Handelsrechts und Stiftungseinrichtungen – fungiert das Handelsregisteramt. 2_Berufsnotariat Das in der Westschweiz, dem Tessin und fünf Deutsch- schweizer Kantonen (AG, BE, BL, BS & UR) praktizierte Notariatssystem basiert auf der Trennung des Notarberufs von Verwaltung und Gerichts- barkeit. Diese auch als « lateinisches Notariat » bekannte Organisations- form ist international die am Weitesten verbreitete. Der Notar übt seinen Beruf mit kantonaler Zulassung selbstständig, auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung aus, wobei die Notariatstarife auch im frei- beruflichen System vom jeweiligen Kanton festgelegt werden (siehe Box 8 zu den Notariatstarifen). Während die Kantone GE und VD das reine lateinische Notariat kennen, das die Ausübung einer weiteren Tätigkeit neben dem Notariatsberuf untersagt, sind viele Notare in anderen Kantonen auch als Rechtsanwälte tätig. Als einziger Kanton hat FR die Anzahl zugelas- sener Notare im Kanton auf maximal 42 beschränkt. 3_Gemischtes Notariat Das gemischte Notariat vereint die beiden zuvor beschriebenen Systeme. Die Zuständigkeiten der Notare nach Sachge- bieten variieren unter den zwölf betroffenen Kantonen erheblich (siehe Anhang D). Wie der Name vermuten lässt, schafft das System in den Kanto- nen Konkurrenzsituationen zwischen Amtsstellen und freiberuflichen Notaren. Jedoch sind nicht alle Rechtsgebiete gleichermassen betroffen. So kennen sieben Kantone (AI, AR, SG, SO, SZ, TG & ZG) ein kantona- les Beurkundungsmonopol in Grundbuchgeschäften, während sich in den restlichen fünf Kantonen (GL, GR, LU, NW & OW) sowohl die Amts- stellen als auch die frei erwerbenden Notare um immobilienrechtliche Angelegenheiten kümmern. Mit Ausnahme des Kantons GL, dessen Mischform dem Berufsnotariat sehr nahe kommt, kennen letztgenannte Kantone ein System, das in allen relevanten Rechtsgebieten Konkurrenz zwischen einer (LU & GR) oder mehreren (OW & NW) Amtsstellen und den freiberuflichen Notaren zulässt. 50 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Synergien sind kein Grund für den Staat, um funktionierende Märkte zu monopolisieren und die verfassungsmässig garan- tierte Wettbewerbsfreiheit einzuschränken. Scheinbare Vorteile des Amtsnotars Als Vorteile des Amtsnotars gegenüber dem Berufsnotar werden das amt- liche Netzwerk, die Ortskenntnisse und die Vermeidung von Interessens- konflikten zwischen Notar und Klient angeführt. Der genannte Vorteil des amtlichen Netzwerkes besteht hauptsächlich darin, dass Amtsnota- riat und Grundbuchamt unter einem Dach vereint sind, was Synergien erlaubt. Abgesehen davon, dass diese Synergien infolge der zunehmen- den Informatisierung der Grundbuchführung eher abnehmend sein dürf- ten und die Zusammenarbeit zwischen freiberuflichen Notaren – die selbstverständlich auch ortskundig sein können – und den Grundbuch- ämtern in den Kantonen mit Berufsnotariat einwandfrei funktioniert, ist dieses Argument vor allem aus ordnungspolitischer Sicht abzulehnen: Synergien sind kein Grund für den Staat, um perfekt funktionierende Märkte zu monopolisieren und die verfassungsmässig garantierte Wett- bewerbsfreiheit einzuschränken. Dasselbe gilt für das Argument der mög- licherweise latent vorhandenen Interessenkonflikte von Berufsnotaren, die im Übrigen – in anderer Form – auch für die Amtsnotare vorliegen können. Noch dünner ist die Argumentationsdecke in Bezug auf die anderen Rechtsgebiete, die in die Haupttätigkeit des Notars fallen. Aus ordnungs- politischer Perspektive lässt sich der alleinige Anspruch des Staates auf öffentliche Beurkundungen und andere notarielle Tätigkeiten im Fami- lien-, Erb- und Gesellschaftsrecht (wie es die Kantone SH und ZH vor- sehen) noch weniger als im Grundstücksrecht rechtfertigen. Zumindest besteht in den genannten Rechtsgebieten die schweizweite Freizügigkeit der Urkunde, was dem Klienten den Abschluss etwa eines Ehe- oder Erb- vertrags oder die Gründung einer Gesellschaft auch ausserhalb seines Wohn- oder Geschäftskantons ermöglicht. Im Gegensatz zum Amtsnotariat ist dem gemischten Notariat zugute zu halten, dass es einen gewissen Wettbewerb zulässt, wenn auch in einem von Bund und Kantonen eng abgesteckten Rahmen. Meistens trifft dies auf Geschäfte in den Bereichen Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht zu. In einigen Kantonen werden aber den Privaten auch in diesen Rechts- gebieten gewisse Zuständigkeiten verwehrt. So wird den freiberuflichen Notaren in den Kantonen SG und TG die Abwicklung des Nachlasses (Testamentseröffnung, Erbbescheinigung etc.) vorenthalten. Die Begrün- dung, es handle sich um eine hoheitliche Aufgabe, überzeugt nicht, denn die öffentliche Beurkundung im Erbrecht ist genauso eine hoheitliche Aufgabe, die aber den Privaten in den genannten Kantonen zugestanden wird. In der Diskussion um die Vorteile des staatlichen Notariatsangebots gegenüber den freiberuflichen Notaren wird regelmässig auch das Argu- ment angeführt, Amtsnotariate seien billiger. Wie die Preisüberwachung (PÜG 2007) in einem Vergleich der kantonalen Notariatstarife festgestellt hat, sind die Tarife der Kantone mit gemischtem und mit Amtsnotariat 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 51 3. 5 _ N ot ar ia ts w es en Mit der Verhinderung der vollen Freizügigkeit der Urkunde KMU-Politik zulasten der Konsumenten betreiben zu wollen, wäre verfehlt. in der Tat tiefer als diejenigen der Kantone mit Berufsnotariat. Die Nota- riatstarife unterliegen aber in allen Kantonen amtlichen Tarifverordnun- gen – sie sind folglich ausschliesslich das Resultat politischer Entscheide und nicht des Wettbewerbs. Ein schweizweites liberales Notariatssystem Die Defizite des schweizerischen Notariatswesens allein auf die unter- schiedlichen kantonalen Regelungen zurückzuführen, würde angesichts der interkantonalen Wettbewerbsbeschränkungen zu kurz greifen. Im Gegensatz zu familien- und gesellschaftsrechtlichen Geschäften kennt die Schweiz nämlich bis heute keine Freizügigkeit der Urkunde in immo- bilienrechtlichen Angelegenheiten. Betrachtet man die heutigen technolo- gischen Möglichkeiten – die IT-Stolpersteine bei der Grundbuchführung sind grösstenteils ausgeräumt –, dürfte das Argument der geo grafischen Nähe zwischen Notar und Grundbuchamt kaum noch von Bedeutung sein. Zu diesem Schluss ist auch die Wettbewerbskommission (WEKO 2013) im Rahmen einer Empfehlung zuhanden der Kantone und des Bundes- rates gekommen, in der sie sich für die volle Freizügigkeit der Urkunde und die Aufhebung des erwähnten Monopols ausgesprochen hat. Der Schweizerische Notarenverband (SNV) hat an den Reformbestre- bungen in Bern keinen Gefallen gefunden. In einer Stellungnahme be- fürchtet er mittelfristig eine « Konzentration auf grössere Notariate » und einen « unerwünschten Beurkundungstourismus » zugunsten der tiefsten Gebühren und auf Kosten der Qualität. Beide Argumente überzeugen wenig: Die Qualität der notariellen Dienstleistungen wird durch die Aus- bildung und die kantonalen Aufsichtsorgane sichergestellt, nicht durch die Tarifordnung. Ein allfälliges Bedürfnis für weitergehende Qualitäts- sicherung kann ohne weiteres dem Markt überlassen werden. Beispiel hierfür aus einem nahverwandten Sektor ist die webbasierte Vergleichs- plattform « anwaltvergleich.ch », die Anwälte in der ganzen Schweiz bezüg lich Leistung und Preise bewertet. Wettbewerbsinduzierte Struk- turbereinigungen sind – in welche Richtung auch immer – aus markt- wirtschaftlicher Sicht nicht unerwünscht, sondern im Gegenteil untrüg- liche Anzeichen dafür, dass bestehende Organisationsformen nicht mehr optimal sind. Mit der Verhinderung der vollen Freizügigkeit der Urkun- de KMU-Politik zulasten der Konsumenten betreiben zu wollen, wäre auf jeden Fall verfehlt. Zweifelsohne hätte die volle Freizügigkeit der Urkunde also eine will- kommene Marktöffnung zur Folge. Ein weiteres Hindernis auf dem Weg zu einem landesweit funktionierenden Wettbewerb sind die kantonalen Tarifordnungen: Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ist kein Grund, den Mandatsträgern den Preis ihrer Dienstleistungen – teilweise sehr rigide – vorzuschreiben und damit den Preiswettbewerb zu unterdrücken. In Kombination mit der vollen Freizügigkeit der Urkunde würde eine Aufhebung der kantonalen Tarifvorgaben die Voraussetzung für einen 52 Kantonsmonitoring 6 | 2014 «Ad valorem»-Tarife weisen keinerlei wert- mässigen Bezug zur notariellen Leistung auf. nationalen Wettbewerbsmarkt schaffen. Absehbar würden davon vor allem die Nachfrager profitieren, könnten diese ihren Notar doch schweiz- weit frei wählen. Gerade im Grundstücksbereich, bei dem es oft um grosse Geldsummen geht, wäre dies attraktiv – man stelle sich vor, dass ein spe- zialisiertes Notariatsbüro die unsäglichen « Ad valorem »-Tarife durch eine aufwandbasierte Abrechnung ersetzen könnte (vgl. Box 8). Box 8 Unsinnige kantonale Notariatstarife Alle Kantone – auch jene mit Berufsnotariat – kennen Tarifordnungen für die öffentliche Beurkundung. Begründet wird dies damit, dass der Notar eine hoheitliche Aufgabe im Auftrag des Staates (bzw. Kantons) erfüllt, für die er gewisse berufliche und öffentlich- rechtliche Anforderungen zu erfüllen hat. Für die Erfüllung dieser Aufgabe (die Urkunden- vorbereitung und -abfassung sowie die Zustellung der Urkunde an die öffentlichen Register) erhält er eine vom Kanton festgelegte Entschädigung. In der Praxis trifft man folgende Formen kantonaler Notariatstarife an: _ Maximaltarife Die wettbewerbsfreundlichste Tarifform, der Maximaltarif, lässt dem Notar zumindest die Möglichkeit, tiefere Preise zu verrechnen. Sie taucht vermehrt in Gebührenreglementen jener Kantone auf, die in den letzten Jahren Tarifrevisionen vorgenommen haben (z. B. AG & NE) oder – wie der Kanton TI – eine solche planen. _ Tarifbänder Grössere Einschränkungen der Preissetzungsfreiheit bewirkt das von vielen Kantonen vorgeschriebene Tarifband mit Minimal- und Maximalwerten. Besonders bei Ehe- und Erbverträgen ist diese Tarifform häufig zu beobachten. _ Fixtarife Für kleinere, einfachere Geschäfte sind auch Fixtarife weit verbreitet. Der Kanton BE kennt zudem eine Kombination mehrerer Fixtarife für das gleiche Geschäft. Er erlaubt den Notaren Abweichungen vom mittleren Fixtarif, aber nur, wenn der Arbeitsaufwand vom Normalgeschäft deutlich (nach oben oder unten) abweicht. _ « Ad valorem »-Tarife Eine besonders störende Unterart von Fixtarifen sind die « Ad valorem »-Tarife, die es dem Notar erlauben, einen Prozent- oder Promilleanteil des Transaktionswerts des Geschäfts als Entschädigung zu beziehen. Sie weisen somit keinerlei wertmässigen Bezug zur notariellen Leistung auf. Da sie oft bei Immobilien- transaktionen zur Anwendung kommen, profitieren die Notare bzw. die Kantone allein aufgrund steigender Immobilienpreise von dieser Tarifform. Wenn gewisse Tätigkeiten Privaten vorenthalten werden, ist es in der Regel sinnvoll, dass der Staat die Preise der nur behördlich erbrachten Dienstleistungen in Tarifordnungen fest- legt. Um zu verhindern, dass er sich dabei zu sehr von fiskalischen Motiven leiten lässt, ist es legitim, solche Tarifordnungen einer strikten Preiskontrolle (in der Schweiz z. B. durch die Preisüberwachung, vgl. Rutz 2013) zu unterstellen. Anders sieht die Sache aus, wenn der Staat eine hoheitliche Tätigkeit an Private überträgt, wie dies – mit Ausnahme der Kantone SH und ZH – im Notariatswesen der Fall ist. In einem solchen System entfallen die Argumente für das Festlegen von Tarifen jeglicher Form. Was der « richtige » Preis für eine bestimmte Dienstleistung ist, kann getrost dem Markt überlassen werden. Beurteilungskriterien und Bewertung Wie die notarielle Praxis zeigt, kommt das Notariatswesen ohne die Mit- wirkung von Amtspersonen aus. Aus wettbewerblicher Sicht ist ein staat- liches Angebot öffentlicher Beurkundungen in den Bereichen des Fami- 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 53 3. 5 _ N ot ar ia ts w es en lien-, Erb- und Gesellschaftsrechts überflüssig. Das Amtsnotariat vereint dieses Defizit mit einem Beurkundungsmonopol in grundstücksrecht- lichen Angelegenheiten. Diese Organisationsform wird mit der Minimal- punktzahl Eins bewertet, wobei die Wahl des Notars durch die Bevölke- rung des Notariatskreises mit einem Zusatzpunkt belohnt wird, muss sich der Notar damit immerhin einer Kontrolle durch seine potenziellen Klienten (Wähler) stellen. Kantone, die das System des gemischten Notariats kennen, erhalten drei Basispunkte. Das gemischte System öffnet den Notariatsmarkt weit- gehend für Private und ermöglicht den Klienten in vielen Fällen die Wahl zwischen Amtsnotaren, sonstigen zur Beurkundung berechtigten Beam- ten und freiberuflichen Notaren. Wie erwähnt, ist auch im gemischten System in einigen Kantonen ein Beurkundungsmonopol in grundstücks- rechtlichen Angelegenheiten verankert. Mit den Ortskenntnissen der Beamten oder dem Netzwerk innerhalb der Amtsstellen ist diese Markt- schliessung gegenüber den Privaten heute nicht mehr zu rechtfertigen: Das Beurkundungsmonopol der Grundbuchämter ist unnötig. Konse- quenterweise wird daher ein zusätzlicher Punkt für die Öffnung des Marktes im Grundstücksbereich für freiberufliche Notare verteilt. Zu- dem erhalten diejenigen Kantone einen Punkt, die das Berufsnotariat in den Rechtsgebieten Familien- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht nicht konkurrieren, also nur in immobilienrechtlichen Angelegenheiten eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlichen und privaten Anbietern schaffen. Im System des Berufsnotariats sind die Notare in ihrer Berufsausübung am geringsten eingeschränkt, da die Kantone ihnen alle relevanten Rechtsgebiete zur öffentlichen Beurkundung überlassen. Wie erwähnt, verhindern die kantonalen Tarifverordnungen und die fehlende Freizü- gigkeit der Urkunde im Bereich der Grundstücksgeschäfte ein System, das einer liberalen Wettbewerbsordnung besser entspräche. Kantone mit Berufsnotariatssystem werden deshalb mit sechs Basispunkten belohnt. Einen weiteren Punkt erhalten jene Kantone, die die Anzahl der im Kan- ton zugelassenen Notare nicht mit einem Mengendach beschränken. Tabelle 6 Bewertungsschema «Notariatssysteme» Amtsnotariat − Volkswahl der Notare 1 Punkt + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 2 Gemischtes Notariat − Konkurrenz durch freiberufliche Notare in grundstück- rechtlichen Angelegenheiten − Verzicht auf staatliche Konkurrenz der freiberuflichen Notare im Familien- und Erb- und im Gesellschaftsrecht 3 Punkte + 1 Punkt + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 5 Berufsnotariat − Verzicht auf Festlegung der Anzahl zugelassener Notare 6 Punkte + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 7 54 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Ranking Wie Abbildung 5 entnommen werden kann, bildet der Kanton SH mit einem Punkt das Schlusslicht im Teilranking des Notariatswesens. Er kennt ebenso wie der Kanton ZH, der sich dank der Volkswahl des Notars mit zwei Punkten leicht vom nördlichen Nachbarkanton abhebt, das reine Amtsnotariat. Die grössten Unterschiede zeigen sich sodann erwartungs- gemäss zwischen den Kantonen mit gemischtem Notariat: In den sieben Kantonen AI, AR, SG, SO SZ, TG und ZG gilt ein staatliches Monopol für immobilienrechtliche Angelegenheiten, und in den restlichen Rechts- gebieten tritt der Kanton als Konkurrent der Privaten auf. |27 Diese eher 27 Ein Kurzbeschrieb der Kantone, die das gemischte Notariatssystem kennen, findet sich in Anhang D. Abbildung 5 Teilranking: «Notariatssysteme» Beinahe die Hälfte der Schweizer Kantone kennt heute das relativ liberale Berufsnotariat. Weitere 12 Kantone haben die Organisationsform des gemischten Notariats gewählt, in der sich Amtsstellen und freiberufliche Notare – mehr oder weniger – konkurrieren. Nur in den Kantonen SH und ZH ist das Notariatswesen heute noch eine rein staatliche Angelegenheit. 7 6 5 4 3 2 1 0 AG BE BL BS GE JU NE TI UR VD VS FR GL LU GR NW OW AR AI SG SO SZ TG ZG ZH SH Berufsnotariat gemischtes Notariat Amtsnotariat unbegrenzte Zulassung keine staatliche Konkurrenz im Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht Quelle: Eigene Darstellung Konkurrenz durch freiberufliche Notare im Grundstücksrecht Volkswahl der Notare BasispunkteBasispunkte Basispunkte 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 55 3. 6 _ Sa lz re ga l Noch bis vor kurzer Zeit herrschten im Salzgeschäft also Regeln, die ihren Ursprung im Mittelalter haben. marktferne Variante des gemischten Notariats bringt je drei Punkte ein. Den Kantonen AR und TG kann zumindest zugutegehalten werden, dass sie bis vor einigen Jahren ein reines Amtsnotariatssystem kannten, das sie im Rahmen von Gesetzesrevisionen zugunsten des gemischten Systems aufgaben. Mit vier Punkten folgen die Kantone LU, GR, NW und OW, die sich durch den Verzicht auf eben dieses Monopol in grundstücks- rechtlichen Angelegenheiten auszeichnen. Als einziger Kanton im ge- mischten System überlässt der Kanton GL Geschäfte des Familien- und Erbrechts sowie des Gesellschaftsrechts ausschliesslich den freiberuflichen Notaren. Diese vergleichsweise liberale Lösung kommt im Ranking mit fünf Punkten entsprechend zum Ausdruck. Auch der Kanton BL vollzog mit Beginn des Jahres 2014 einen System- wechsel (vom gemischten ins Berufsnotariat) und entzog den für Beur- kundungen berechtigten Bezirksschreibereien ihre Zuständigkeiten. Die Umstellung zum Berufsnotariat spiegelt sich im Ranking, das der Kanton BL mit zehn anderen Kantonen (AG, BE, BS, GE, JU, NE, TI, UR, VD & VS) anführt. Diese Kantone haben – in den Grenzen der heute geltenden Rahmenbedingungen – die liberalste Organisation des Nota- riatswesens. Trotz Berufsnotariat ist der Kanton FR, der mit sechs Punk- ten abschliesst, nicht in dieser Gruppe vertreten, was auf die im Gesetz verankerte, überflüssige Begrenzung der im Kanton tätigen Notare zu- rückzuführen ist. 3.6 _ Salzregal Regalien bezeichnen Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns. So bezeichnet das Salzregal das Hoheitsrecht der Salzgewinnung und des Salzhandels, ein Recht, das in der Schweiz seit jeher den Kantonen zusteht. 1973 schlossen die Kantone – mit Ausnahme des Kantons VD – einen Konkordatsvertrag und übertrugen die Rechte und Pflichten des Salzhandels auf die « Schweizer Rheinsali- nen AG ». Da der Kanton VD selbst über Salzvorkommen verfügt, übte er bis 2014 sein Salzregal autonom aus und übertrug die entsprechenden Hoheitsrechte der « Saline de Bex SA ». Noch bis vor kurzer Zeit herrsch- ten im Salzgeschäft also Regeln, die ihren Ursprung im Mittelalter haben: Salz aus dem Kanton VD durfte nicht ausserhalb des Kantonsgebiets in Umlauf gebracht werden, und den Rheinsalinen war es untersagt, ihr Salz in der Waadt zu verkaufen. Ende Juni 2014 trat nun auch der Kan- ton VD der « Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz » bei. Gleichzeitig wurden die Schweizer Rheinsalinen AG und die Saline de Bex SA zusammengeführt – sie treten neu unter dem Namen « Schweizer Salinen AG » auf. 56 Kantonsmonitoring 6 | 2014 In der Schweiz ist heute einzig die Schweizer Salinen AG berechtigt, Salz, Salzgemische und Salzlösungen zu verkaufen, zu handeln oder zu importieren. Happige Regalgebühren In der Schweiz ist heute einzig die Schweizer Salinen AG berechtigt, Salz, Salzgemische und Salzlösungen zu verkaufen, zu handeln oder zu im- portieren. Das Unternehmen unterliegt der Salzversorgungs-, Lagerhal- tungs- und Krisenvorsorgepflicht. Jährlich werden bis zu 600 000 Tonnen Salz produziert, die den verschiedensten Verwendungszwecken zugeführt werden (vgl. Abbildung 6). Im Auftrag der Kantone ist die Schweizer Salinen AG überdies für die Erhebung der Regalgebühren auf allen Salzen zu- ständig, die vollumfänglich an die Kantone abgeführt werden müssen. Bis 2007 betrug die Regalgebühr für Auftausalz beispielsweise 50 Fr. pro Tonne, was den Kantonen jährliche Fiskaleinnahmen von 15 Mio. Fr. bis 20 Mio. Fr. bescherte. Auf Druck der Städte und Gemeinden – den Haupt- abnehmern von Auftausalz – wurde diese Gebühr im Jahr 2007 auf einen Franken pro Tonne reduziert. Noch immer generieren aber die nach Salzarten abgestuften Regalgebühren jährlich 2 Mio. Fr. bis 3 Mio. Fr. Weitere 5 Mio. Fr. bis 10 Mio. Fr. erhalten die Kantone als Hauptaktionä- re der Schweizer Salinen AG |28 aus Dividendenausschüttungen. 28 Gleichzeitig stellen die Kantone 26 von 27 Verwaltungsräten der Schweizer Salinen AG – de facto ist der Verwaltungsrat mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren iden- tisch. Abbildung 6 Salzproduktion nach Verwendungszwecken Beinahe die Hälfte (abhängig von der Strenge des Winters) der Schweizer Salzproduktion wird auf vereiste Strassen gestreut, während rund ein weiteres Drittel für industrielle Zwecke eingesetzt wird. Die restliche Produktion wird in Form von Speise-, Regenerier-, Landwirtschafts-, Pharma- und Wellness-Salzen konsumiert. Quelle: www.salz.ch Landwirtschaftssalze Mineralfutter für Tiere Salz ca. 5% Regeneriersalze Wasch- und Reinigungsmittel Mittel zur Wasseraufbereitung ca. 8% Pharmasalz Medikamente Desinfektionsmittel ca. 4% Wellnesssalz Seife ca. 3% ca. 30-50% Auftausalz Glyzerin Epoxidharze Gewerbe- und Industriesalz Entschwefelung von Eisen Farbstoffe Glas Feuerlöschmittel Lösungsmittel PVC, Kunststoff Aluminium Zellulose (Watte, Papier) Neutralisation von Säuren ca. 20-35% Speisesalz Backpulver Salz ca. 10% 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 57 3. 6 _ Sa lz re ga l Von einer Marktöffnung zu sprechen, wäre vermessen: Salze, die auch von den Rheinsalinen produziert werden, dürfen weiterhin nicht importiert werden. Musterbeispiel eines ineffizienten Monopols Das Salzregal vereint geradezu typisch einige der negativsten Effekte von Monopolen in sich: 1_Überhöhte Preise Dass die Schweizer Salzpreise massiv überhöht sind, ist bekannt. Schwieriger ist es, das genaue Ausmass dieser Überhöhung abzuschätzen, da die Salzpreise auf wettbewerblichen Märkten – je nach Qualität, Angebot und Nachfrage – variieren. Gemäss dem Economist (2010) beträgt der Preis für eine Tonne Auftausalz in Grossbritannien und den USA 40 Fr. bis 50 Fr. In der Schweiz lag der entsprechende Preis 2013 bei 190 Fr. pro Tonne. Auch wenn in diesem Preis die Lieferung inbegriffen ist, deutet die massive Differenz darauf hin, dass den hiesigen Abneh- mern eine gesalzene Rechnung präsentiert wird. Auch für den Schweizer Konsumenten von Speisesalz fällt die Preisdifferenz gewaltig aus: Kostet ein Kilo Speisesalz in Deutschland im Detailhandel ca. 50 Rappen, be- zahlt man in der Schweiz rund doppelt so viel. Einen Hinweis darauf, dass die Rheinsalinen keinen Margendruck kennen, liefert die « Einver- nehmliche Regelung », die im Januar 2014 mit der Preisüber wachung ge- schlossen wurde. |29 Darin wird einleitend festgehalten, dass die Schwei- zer Rheinsalinen in den letzten Jahren immer wieder sehr hohe Gewinne erzielt hätten. 2_Verhinderung von Marktdynamik Salz ist nicht einfach Salz, sondern ein Grundstoff, aus dem sich etwa hoch differenzierte « Lifestyle »-Produkte herstellen und vermarkten lassen – man denke an das als Königin der Sal- ze bezeichnete « Fleur de Sel », das als exklusiv geltende rosagetönte Hima- laya-Salz, aber auch an Mineralsole-Kosmetikprodukte oder Badesalze. Wer bisher solche Produkte in der Schweiz auf den Markt bringen wollte, konnte böse Überraschungen erleben. Jeglicher Import von Salz war nämlich bis Anfang 2014 durch die Rheinsalinen – gegen Gebühren – zu bewilligen. Dabei konnte es vorkommen, dass die Rheinsalinen den Im- port untersagten und sich entschieden, das entsprechende Produkt selbst einzuführen. Den Unternehmen wurde dann freigestellt, das Produkt zu erheblich höheren Preisen als im Ausland bei den Rheinsalinen zu beziehen. Oftmals fiel dabei auch die erhoffte Exklusivität für den ver- hinderten Importeur dahin, da die Rheinsalinen interessante Produkte sogar ins Regal ihres eigenen Salzladens stellten. Auch diese Problematik wurde im Rahmen der oben erwähnten « Einvernehmlichen Regelung » mit der Preisüberwachung angegangen, und die Rheinsalinen verpflich- teten sich für Importe von Kleinmengen von Salz, ihre rigide Praxis zu lockern. Von einer Marktöffnung zu sprechen, wäre aber vermessen: Salze, die auch von den Rheinsalinen produziert werden, dürfen weiterhin nicht importiert werden. Und für alle ausländischen Salze mit Preisen unter 29 Vgl. www.salz.ch/wp-content/uploads/pdfs/Vereinbarung.pdf (21.07.2014). 58 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Die Kantone denken nicht daran, auf ihr ergiebiges Monopol zu verzichten – seit Jahr und Tag wird, entgegen jeglicher ordnungspolitischer Räson, alles daran gesetzt, diese Pfründen zu verteidigen. dem Schweizer Niveau – das nota bene von den Rheinsalinen selbst fest- gelegt wird – gilt die absurde Regel, dass die Importe durch die Rhein- salinen erfolgen und die Abgabepreise an das schweizerische Niveau an- gepasst werden müssen. 3_Massives politisches Lobbying Das Salzregal steht seit Jahren in der Kritik. Immer wieder gab es auf kantonaler und nationaler Ebene poli- tische Vorstösse, die auf die Abschaffung dieses Monopols abzielten. Exemplarisch sei auf die Interpellation « Salzregal – Abweichung vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit? » des verstorbenen Nationalrats Otto Ineichen aus dem Jahre 2005 verwiesen. Deutlicher hätte die Antwort des Bundesrates auf diese Interpellation nicht ausfallen können: Das Salz- regal sei nicht mehr erforderlich und vertrage sich nicht mit dem revidier- ten Kartellgesetz. Doch die Kantone denken nicht daran, auf ihr ergiebi- ges Monopol zu verzichten – seit Jahr und Tag wird, entgegen jeglicher ordnungspolitischer Räson, alles daran gesetzt, diese Pfründen zu vertei- di gen. Dabei sind sich die Kantone nicht zu schade, Argumente wie « keine privaten Profiteure », « Solidarität mit benachteiligten Randregio- nen » oder « optimale Transport- und Verpackungsökologie » zugunsten des Salzregals anzuführen – Argumente, die einer antiquierten Werbe- broschüre aus planwirtschaftlichen Zeiten entnommen sein könnten. Eine Bewertung der einzelnen Kantone im Bereich des Salzregals erüb- rigt sich offensichtlich, da heute alle Schweizer Kantone dem Konkor- datsvertrag angehören. Damit jedoch auch das Salzregal in die Schluss- wertung Eingang findet, wird im Kantonsmonitoring jedem Kanton ein Punkt zugewiesen. 3.7 _ Amtliche Vermessung Die amtliche Vermessung beschreibt Lage, Form und Inhalt eines Grund- stückes und dient zusammen mit dem Grundbuch der Eigentumssiche- rung sowie der Sicherung von Rechten und Pflichten über Grund und Boden. Rechtsicherheit beim Grundeigentum ist etwa Voraussetzung für das Hypothekargeschäft. Dank amtlicher Vermessung und Grund- buch werden in der Schweiz Hypothekarkredite in der Höhe von über 750 Mrd. Fr. gesichert (Stand 2011). Zudem sind die Daten der amtlichen Vermessung Georeferenzdaten. Sie werden von Behörden des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie von der Wirtschaft, der Wissenschaft und Privaten bei allen Tätigkeiten mit einem Bezug zu Grund, Boden und Raum verwendet. Entsprechend basieren verschiedene Pläne wie der Ortsplan, der Zonenplan oder der Leitungskatasterplan auf den Daten der amtlichen Vermessung. Ku rz u nd b ün di g: Ka nt on sm on ito ri ng 6 Vo n al te n un d ne ue n Pf rü nd en 01 _ K an to na le M on op ol e b es te he n in d en v er sc hi ed en ste n Be re ic he n, et w a i m K am in fe ge r- u nd N ot ar ia ts w es en , b ei d en G eb äu de ve rs ic he ru ng en o de r i m Ja gd - u nd F isc he re iw es en . 02 _ W es ha lb d er S ta at ei ne n be st im m te n M ar kt d em W et tb ew er b en tz ie ht , k an n di e u nt er - sc hi ed lic hs te n M ot iv e h ab en – si e r eic he n vo n de r B er eit ste llu ng ö ffe nt lic he r G üt er üb er so zi al -, um w elt - u nd st ru kt ur po lit isc he A nl ie ge n bi s z ur V er w al tu ng v on st aa tli ch en Ei ge nt um sr ec ht en a n öff en tli ch en S ac he n. 03 _ D ie S ch lie ss un g ei ne s b es tim m te n M ar kt es b er uh t l et zt lic h im m er au f e in em p ol iti sc he n En ts ch eid , w as si ch u nt er a nd er em a m S pe kt ru m d er O rg an isa tio ns fo rm en k an to na ler M on op ol e z ei gt , d as v om re in en S ta at sm on op ol b is zu m w eit ge he nd fr ei en W et tb ew er b re ic ht . 04 _ So fi nd en si ch b ei sp ie lsw ei se b ei d en G eb äu de ve rs ic he ru ng en K an to ne , d ie ei ne n Ve rs ic he ru ng sz w an g be i d er ei ge ne n ka nt on al en G eb äu de ve rs ic he ru ng sa ns ta lt vo rs eh en , a be r au ch K an to ne , d ie au f F re iw ill ig ke it se tz en u nd d as G es ch äft d er P riv at as se ku ra nz ü be rla ss en . 05 _ Be i d er Ü be rt ra gu ng h oh eit lic he r T ät ig ke ite n an D rit te , d ie g lei ch ze iti g au f a ng re nz en de n, ni ch t r eg ul ier te n M är kt en tä tig si nd (z .B . p riv at e N ac hf üh ru ng sg eo m et er ), dr oh en re ge lm äs sig W et tb ew er bs ve rz er ru ng en zu la ste n re in p riv at w ir ts ch aft lic he r A kt eu re – di es em P ro bl em k an n oft m al s d ur ch «E nt bü nd elu ng » be ge gn et w er de n. 06 _ W er de n st aa tli ch e E xk lu siv re ch te a n Pr iv at e ü be rt ra ge n, w ie d ie s i m Ja gd - u nd F isc he re i w es en de r F al l i st , s ol lte n sie in re ge lm äs sig en A bs tä nd en ö ffe nt lic h au sg es ch rie be n w er de n, u m zu m in - de st ei ne n «W et tb ew er b um d en M ar kt » au fre ch t z u er ha lte n. 07 _ G ew iss e k an to na le M on op ol e, w ie d as K am in fe ge rm on op ol o de r d as S al zr eg al , m üs se n sc hl ic ht a ls hi sto ris ch e R el ik te b ez eic hn et w er de n. S ie la ss en si ch in d er h eu tig en Z eit ni ch t m eh r r ec ht fe rt ig en u nd so llt en ab ge sc ha fft w er de n. 08 _ K an to na le M on op ol e d ien en o ft de m «H ei m at - u nd B es ta nd es sc hu tz »: D as N ot ar ia ts w es en kö nn te b ei sp ie lsw ei se o hn e W eit er es d em fr ei en M ar kt ü be rla ss en w er de n, in de m d ie U rk un de n- Fr ei zü gi gk eit au f g ru nd st üc ks re ch tli ch e G es ch äft e a us ge de hn t u nd d ie k an to na len Ta rif e a bg es ch afft w ür de n. 09 _ D ie S ch aff un g ne ue r k an to na ler E xk lu siv re ch te , w ie d ie s g ew iss e K an to ne et w a i m B er eic h de r G eo th er m ie a ns tr eb en , i st m it äu ss er ste r S ke ps is zu b et ra ch te n. 10 _ A uc h w en n da s G es am tr an ki ng w eg en d er b eg re nz te n Za hl au sg ew er te te r k an to na ler M on op ol e e he r i nd ik at iv au sf äl lt, ze ig t s ic h, d as s d er U m ga ng m it Ex kl us iv re ch te n in a lle n K an to ne n ve rb es se ru ng sw ür di g ist . 11 _ A uff al len d ist , d as s s ic h al le la te in isc he n K an to ne – m it A us na hm e d es K an to ns N eu en bu rg – in de r v or de re n H äl fte d es R an ki ng s w ie de rfi nd en ; d as K lis ch ee d er st aa ts gl äu bi ge n la te in isc he n Sc hw ei z b ew ah rh eit et si ch in B ez ug au f d ie k an to na len M on op ol e n ic ht . 12 _ N eb st de m Sp itz en re ite r S ch w yz sc hn eid en im R an ki ng au ch an de re Z en tr al sc hw ei ze r K an to ne gu t a b, w äh re nd d ie K an to ne d er O st- u nd N or dw es ts ch w ei z d ur ch ve rg lei ch sw ei se un lib er al e M ar kt zu ga ng sr eg im e a uff al len u nd si ch d es ha lb au f d en h in te re n Rä ng en w ie de rfi nd en . D er 19 99 v on 14 in te rn at io na le n Fi rm en in s Le be n ge ru fe ne T hi nk -T an k Av en ir Su iss e w ird h eu te v on ü be r 10 0 Fö rd er er n au s al le n Re gi on en d er S ch w ei z, u nd zw ar vo n Fi rm en u nt er sc hi ed lic hs te r G rö ss en au s a lle n Br an ch en , a be r a uc h vo n Pr iv at pe rs on en un te rs tü tz t. Er b ef as st sic h m it de r Z uk un ft de s S ta nd or ts S ch w ei z u nd en ts ch ei de t v öl lig u na bh än gi g üb er T he m en u nd P ro je kt e. Av en ir Su iss e w ill fr üh ze iti g re fo rm po lit isc he n H an dl un gs be da rf er ke nn en u nd m it D en ka ns tö ss en u nd V or sc hl äg en zu r L ös un g vo n Pr ob le m en b ei tr ag en . Z u di es em Z w ec k er ar be ite t d er T hi nk -T an k se lb st od er in Z us am m en ar be it m it w iss en sc ha ftl ic he n Fa ch le ut en a us d em I n- u nd A us la nd lä ng er e un d kü rz er e A na ly se n, e r or ga ni sie rt a be r au ch T ag un ge n un d Fo re n al le r A rt . Be so nd er s ho he B ed eu tu ng m iss t e r de r m ög lic hs t v er stä nd lic he n un d pr ax isn ah en A ufb er ei tu ng d er S tu di en er ge bn iss e so w ie de re n Be ka nn tm ac hu ng b ei . A ve ni r Su iss e ist n ic ht n eu tr al . D ie W er th al tu ng is t k on se qu en t l ib er al u nd m ar kt w irt sc ha ftl ic h. D ie s v er pfl ic ht et z u kl ar en – au ch u nb eq ue m en – P os iti on sb ez üg en . 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 63 3. 7 _ Am tl ic he V er m es su ng Seit 2008 sind die Kantone verpflichtet, die Nachführungs- mandate bei Neuvergabe öffentlich auszuschreiben. Staatliche und private Nachführungsgeometer Rein staatlich organisiert ist die amtliche Vermessung heute noch in vier Schweizer Kantonen (BS, BL, NE & SH). In einigen grösseren Städten – in der Regel handelt es sich um Kantonshauptstädte – gibt es überdies Vermessungsämter, die für die Nachführung der amtlichen Vermessung zuständig sind. In den meisten Kantonen wird jedoch das Nachführungs- mandat an eine private Person, einen patentierten Ingenieur-Geometer, delegiert. Dieses hoheitliche Mandat beinhaltet neben der Nachführung der amtlichen Vermessung meist auch den Auftrag, die digitalen und analogen Daten zu verwalten, deren Qualität sicherzustellen, die Korrekt- heit der Daten zu gewähren, die Daten an Dritte abzugeben und im Auf- trag des Kantons Gebühren einzuziehen. Die Nachführungsgeometer sind in der Regel zusätzlich zu ihrer amt- lichen Tätigkeit auch in privaten Ingenieur- und Vermessungsbüros tätig. Schweizweit sind rund 270 private Ingenieur- und Vermessungsbüros mit rund 3000 Mitarbeitern mit dem Erheben, Verwalten und Nachfüh- ren der Daten der amtlichen Vermessung beauftragt. Je nach Kanton gilt das Nachführungsmandat für das ganze Kantonsgebiet, für gewisse Regio nen (sogenannte Nachführungskreise) oder für Gemeinden. Die Vergabe der Vermessungsmandate obliegt den Kantonen und ist in den allermeisten Fällen mit einem regionalen Monopol verbunden. Mit an- deren Worten, nur der mandatierte Nachführungsgeometer ist in dem ihm zugewiesen Gebiet zur Nachführung und Abgabe von Daten der amtlichen Vermessung berechtigt. Seit Inkrafttreten des Verordnungs- rechts zum neuen Geoinformationsgesetz (GeoIG) im Jahr 2008 sind die Kantone verpflichtet, die Nachführungsmandate bei Neuvergabe öf- fentlich auszuschreiben. |30 Somit wurde die unter der alten Gesetzgebung bestehende Möglichkeit einer stillschweigenden Vergabe und Erneuerung der Mandate weitgehend beseitigt. Die vom Bund verordnete wettbewerbliche Kost scheint nicht allen zu schmecken. So haben die Honorarkommission der Konferenz der kan- tonalen Vermessungsämter und die Marktkommission der Ingenieur- Geometer Schweiz 2011 eine gemeinsame Empfehlung |31 ausgearbeitet, die explizit festhält: « Das Resultat der Ausschreibung muss dem Anspruch der Qualitätssicherung genügen. Der Preis als Zuschlagskriterium steht im Widerspruch zu diesem Ziel und sollte deshalb nicht oder nur mit geringer Gewichtung verwendet werden. » Dass die Qualität der amtli- chen Vermessung gesichert sein muss, ist selbstverständlich. Deshalb wird für die Ausübung dieser hoheitlichen Tätigkeit auch ein Ingenieur- Geometer Patent und – ähnlich wie für Notare – ein Registereintrag ge- fordert. Der weitgehende oder gar komplette Ausschluss des Preises als Zuschlagskriterium lässt sich somit kaum mit Gründen der Qualitäts- 30 Art. 45 Abs. 2 Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV). 31 Vgl. www.kkva.ch/de/downloads/richtlinien/NachfuehrungsmandatenAV/NF-AV_ Empfehlung _KKVA_IGS_2011.pdf (11.04.2014). 64 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Die Unternehmen der Nachführungsgeometer stellen regionale «Flaschenhälse» dar, die alle, die amtlich beglaubigte Vermessungs- daten benötigen, passieren müssen. sicherung rechtfertigen. Vielmehr scheint es um die Ausschaltung preis- lichen Wettbewerbs im Bereich der amtlichen Nachführung zu gehen. Programmierte Wettbewerbsverzerrungen Das grundsätzliche Problem des Systems der privaten Nachführungs- geometer besteht darin, dass neben hoheitlichen regelmässig auch privat- wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeführt werden. Obwohl das Nachfüh- rungsmandat einer Privatperson übertragen wird, ist es in der Praxis die Regel, dass die amtliche Vermessung als eigentlicher Geschäftsbereich des Unternehmens betrachtet wird, in dem der Nachführungsgeometer tätig ist. Auch operativ findet innerhalb dieser Unternehmen oft keine Trennung zwischen amtlicher und privatwirtschaftlicher Tätigkeit statt. Diese unheilvolle Vermischung birgt das Potenzial von Wettbewerbsver- zerrungen zulasten rein privatwirtschaftlich tätiger Ingenieur- und Ver- messungsbüros (vgl. Box 9): 1_Informationsvorsprung Die Unternehmen der Nachführungsgeometer stellen regionale « Flaschenhälse » dar, die alle Akteure, die amtlich be- glaubigte Vermessungsdaten benötigen, passieren müssen. Dadurch sind diese Unternehmen über alle Bauvorhaben und Projekte in ihrer Region, die Ingenieur- und Vermessungsaufgaben beinhalten, informiert – und dies nota bene vor der Konkurrenz. 2_Diskrimminierungspotenzial Offensichtlich eröffnet das (regionale) Datenabgabemonopol der Nachführungsgeometer die Möglichkeit von Diskriminierungen. Denkbar ist zum Beispiel, dass eine Datenlieferung verzögert wird, um eine Offerte für ein bestimmtes Bauvorhaben oder Projekt vor der Konkurrenz einreichen zu können. 3_Kostenvorteile Zur Ausübung der amtlichen Vermessung sind relativ kostspielige Vermessungsinstrumente sowie leistungsfähige Informatik- systeme nötig. Diese können von den Nachführungsgeometern auch im privatwirtschaftlichen Bereich genutzt werden und lassen sich – zumin- dest teilweise – über die gesicherten Einkünfte des Nachführungsman- dats finanzieren und amortisieren. Auch lassen sich Skalenerträge reali- sieren, wenn der Nachführungsgeometer nicht nur den hoheitlichen, sondern auch gleich den privatwirtschaftlichen Teil eines Projektes über- nehmen kann, sprich: das Unternehmen des Nachführungsgeometers kann billiger offerieren als die Konkurrenz. 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 65 3. 7 _ Am tl ic he V er m es su ng Dass die amtliche Vermessung dem Markt überlassen werden kann, beweisen die Kantone FR, GE und VD. Box 9 Die Geometer im Visier der Wettbewerbskommission Im Jahr 2006 analysierte die Wettbewerbskommission (WEKO 2006) die Situation der amtlichen Vermessung und erliess eine Empfehlung zuhanden der kantonalen Aufsichts- behörden und der Eidgenössischen Vermessungsdirektion. Die folgenden Massnahmen wurden empfohlen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern bzw. abzumildern: 01_ Sicherstellung eines direkten und finanzierbaren Zugriffs auf die Daten der amtlichen Vermessung für alle interessierten Akteure zu gleichwertigen Konditionen wie für die Unternehmen der Nachführungsgeometer. 02_ Durchsetzung eines wettbewerbsneutralen Auftritts der Nachführungsgeometer und ihrer Unternehmen. 03_ Finanzielle Entflechtung der privatwirtschaftlichen und amtlichen Tätigkeit der Nachführungsgeometer sowie regelmässige Überprüfung der geltenden Gebührentarife. 04_ Einrichtung von (kantonalen und nationalen) Geodatenportalen. 05_ Regelmässige öffentliche Ausschreibung der Nachführungsverträge in Zeitabständen von ca. vier Jahren. Inwiefern diese Massnahmen in den einzelnen Kantonen umgesetzt wurden, ist nicht im Detail bekannt. Immerhin wurde Punkt (5) im Rahmen der Revision des Geoinformations- gesetzes auf Verordnungsstufe berücksichtigt. Auch haben die meisten Kantone in der Zwischenzeit Geodatenportale eingeführt, was das Datenabgabemonopol der privaten Nachführungsgeometer abgeschwächt hat. Der kostenpflichtige Gang zum Nachführungs- geometer ist nur noch Pflicht, wenn amtlich beglaubigte Vermessungsdaten benötigt werden. In allen anderen Fällen können Vermessungsdaten heute in vielen Kantonen kostenlos über das Internet bezogen werden. Damit dürfte auch das Potenzial für Wettbewerbsver- zerrungen abgenommen haben. Liberalisierte Nachführungsmärkte Dass die amtliche Vermessung dem Markt überlassen werden kann, be- weisen unter anderem die Kantone FR, GE und VD. In diesen Kantonen existieren in der amtlichen Vermessung keine lokalen Monopole – Nach- führungsarbeiten sowie die Datenabgabe können von allen patentierten und im Register eingetragenen Ingenieur-Geometern auf dem gesamten Kantonsgebiet vorgenommen werden. Die Daten der amtlichen Vermes- sung sind auf einer kantonalen Datenbank gespeichert, auf die alle Inge- nieur-Geometer – dank entsprechender IT-Infrastruktur – Zugriff haben. Durch diese « Entbündelung » gibt es keine Nachführungsgeometer mehr, die « proprietär » über die Daten der amtlichen Vermessung verfügen. Zu- dem sind die Preise für Nachführungsarbeiten nicht durch kantonale Tarife festgelegt, sondern können sich frei auf dem Markt bilden. Dem Beispiel der drei Westschweizer Kantone ist Mitte 2012 auch der Kanton Schwyz gefolgt: Die bis dahin bestehenden vier Nachführungs- kreise wurden aufgehoben. |32 Neu können die Kunden den Ingenieur- Geometer für nötige Nachführungsarbeiten und für den Bezug von amt- 32 Vgl. AVG (2012). 66 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Gibt es keine triftigen Gründe für die Wahr- nehmung einer Aufgabe direkt durch den Staat, gebietet die markt- wirtschaftliche Logik, diese den Privaten zu überlassen. lichen Vermessungsdaten frei wählen. Einzige Anforderung ist, dass der Ingenieur-Geometer im eidgenössischen Geometerregister eingetragen ist und einen Anschluss an die elektronische Nachführungsinfrastruktur des Kantons hat. Die Leistungen der Ingenieur-Geometer sind im Kanton Schwyz keinem Tarif mehr unterstellt – es herrscht ein freier Markt. Die Finanzierung der kantonalen Nachführungsinfrastruktur erfolgt, abhän- gig von den vorgenommenen Mutationen am Vermessungswerk, über Pauschalen, die der Kanton den Ingenieur-Geometern in Rechnung stellt. Beurteilungskriterien und Bewertung Analog zum Notariatswesen (vgl. Abschnitt 3.5) zeigt die Praxis, dass die Nach- führung der amtlichen Vermessung keinesfalls eine Aufgabe ist, die ex- klusiv vom Staat (bzw. dem Kanton) übernommen werden müsste. Eine rein staatliche Organisation der amtlichen Vermessung ist aus wettbe- werblicher Sicht abzulehnen und wird deshalb mit der Minimalpunkt- zahl 1 belegt. Gibt es keine triftigen Gründe für die Wahrnehmung einer Aufgabe direkt durch den Staat, gebietet die marktwirtschaftliche Logik, diese den Privaten zu überlassen. In diesem Sinne ist die Mandatierung priva- ter Nachführungsgeometer einer rein staatlichen Lösung vorzuziehen und wird mit 2 Punkten bewertet. Wie erwähnt, kann es aber im System der privaten Nachführungsgeometer zu Wettbewerbsverzerrungen kom- men, die durch geeignete Vergabeverfahren abgemildert werden können. Entscheidend ist, dass dem Wettbewerbsparameter « Preis » (neben Krite- rien wie Qualität oder Gewährleistung der Aufgabenerfüllung) eine tragen de Rolle bei der Vergabe zukommt. In verschiedenen Kantonen wird dies dadurch erreicht, dass die Interessenten im Rahmen der Aus- schreibung Rabatte auf den amtlichen Tarif – in der Regel auf die « Honor- arordnung für die Nachführung der amtlichen Vermessung (HO33) » |33 – offerieren müssen. Die gebührende Berücksichtigung des Wettbewerbs- parameters « Preis » bei der Vergabe der Nachführungsmandate wird in unserem Rating mit einem zusätzlichen Punkt belohnt. Damit der Wettbewerb spielen kann, ist es auch wichtig, dass die Nach- führungsmandate in regelmässigen Abständen neu vergeben werden. Die Dauer der Nachführungsverträge sollte so gewählt werden, dass kein un- verhältnismässiger Aufwand für die interessierten Ingenieur-Geometer und für die Behörden entsteht. Vor allem sollte auch eine gewisse Amorti- sation spezifischer Investitionen möglich sein. Eine übertrieben lange Dauer des Nachführungsvertrages schwächt hingegen den Wettbewerb um den Markt und führt dazu, dass Wettbewerbsverzerrungen unverhält- nismässig lange bestehen bleiben. Ein Grossteil der Kantone hat die Dauer 33 Diese Honorarordnung wurde von einer paritätischen Arbeitsgruppe mit Vertretern der Eidgenössischen Vermessungsdirektion, der Konferenz der kantonalen Vermessungs- ämter und dem Verband der Ingenieur-Geometer Schweiz ausgearbeitet. Sie kann kanto- nale Besonderheiten beinhalten. 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 67 3. 7 _ Am tl ic he V er m es su ng Die Ausnahme grösserer Städte vom System der privaten Nachführungs- geometer verhindert marktnahe Lösungen in wichtigen Teilen des Kantons. der Nachführungsverträge auf acht bis zehn Jahre festgelegt. Andere Kantone zeigen jedoch, dass auch Fristen von vier bis fünf Jahren mög- lich sind. Kürzer befristete Nachführungsverträge (≤ fünf Jahre) werden mit einem Extrapunkt belohnt. Nicht nachvollziehbar ist, weshalb einzelne Kantone, die die Nachfüh- rung der amtlichen Vermessung grundsätzlich Privaten überlassen, in grös- seren Städten von diesem Prinzip abweichen. Das Argument, die Nach- führung der amtlichen Vermessung sei in der Stadt komplexer als auf dem Land und müsse deshalb einem städtischen Vermessungsamt übertragen werden, verfängt nicht: Trotz ähnlicher Einwohnerzahl (ca. 35 000) wird etwa in der Stadt Fribourg die Nachführung privaten Ingenieur-Geome- tern überlassen, während in Chur diese Aufgabe dem städtischen Vermes- sungsamt obliegt. Lausanne (ca. 130 000 Einwohner) ist bevölkerungsmäs- sig fast doppelt so gross wie St. Gallen (ca. 74 000 Einwohner), und trotzdem sind in dieser Stadt – im Gegensatz zu St. Gallen – Private mit der Nach- führung der amtlichen Vermessung beauftragt. Die Ausnahme grösserer Städte vom System der privaten Nachführungsgeometer verhindert markt- nahe Lösungen in wichtigen Teilen des Kantons. Dass in diesem Bereich Liberalisierungen möglich sind, zeigt die Stadt Luzern: Bis 2012 war dort das städtische Vermessungsamt für die Nachführung verantwortlich, da- nach wurde die Aufgabe an einen privaten Ingenieur-Geometer vergeben. Kantone, die die Nachführung auch in den (grösseren) Städten den Priva- ten überlassen, bekommen im Rating einen zusätzlichen Punkt. Während im System der privaten Nachführungsgeometer durch geeig- nete Vergabeverfahren Wettbewerb um den Markt geschaffen werden kann, besteht in den liberalisierten Systemen Wettbewerb auf dem Markt. Das führt zu den geringstmöglichen Wettbewerbsverzerrungen und wird des- halb mit sechs Punkten belohnt – aus ordnungspolitischer Sicht stellt dies eine saubere Lösung dar. Das Bewertungssystem wird in Tabelle 7 nochmals zusammengefasst: Tabelle 7 Bewertungsschema «Amtliche Vermessung» Rein staatliche Organisation 1 Punkt Private Nachführungsgeometer − Preis wird bei der Mandatsvergabe berücksichtigt − Regelmässige Ausschreibung der Mandate (≤ 5 Jahre) − Nachführung in den Grossstädten durch private Geometer 2 Punkte + 1 Punkt + 1 Punkt + 1 Punkt Total mögliche Punkte: 5 Liberalisierte Organisation 6 Punkte 68 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Ranking Wie sich Abbildung 7 entnehmen lässt, ist das Nachführungswesen in vier Kantonen (FR, GE, SZ & VD) liberalisiert. |34 2015 wird sich mit dem Wallis ein weiterer Kanton dieser Kategorie anschliessen. Eine rein staat- liche Organisation der amtlichen Vermessung besteht heute hingegen noch in vier Kantonen (BL, BS, NE & SH). Während der Kanton BL per Ende 2014 das System der privaten Nachführungsgeometer einführen wird, scheint eine Abkehr vom staatlichen System in den anderen drei Kantonen zurzeit nicht ernsthaft zur Diskussion zu stehen. Die restlichen 18 Kantone kennen das System der privaten Nachführungsgeometer. Be- sonders die Kantone GR und SG scheinen noch immer in einem System verwurzelt, das als höchst anfällig für Wettbewerbsverzerrungen bezeich- 34 Ein Kurzbeschrieb der spezifischen kantonalen Nachführungssysteme der amtlichen Vermessung findet sich in Tabelle E1 im Anhang E. Abbilduttng 7 Teilranking: «Amtliche Vermessung» Rund zwei Drittel der Kantone organisieren die amtliche Vermessung im System der privaten Nachführungsgeometer. Diesen stehen je vier Kantone gegenüber, die auf ein liberalisiertes System setzen oder an der staatlichen Organisation festhalten. 6 5 4 3 2 1 0 FR GE SZ VD GL JU LU VS BE AI TG UR ZG ZH AG AR NW OW SO TI GR SG BL BS NE SH liberalisiertes private staatliche System Nachführungsgeometer Organisation kein städtisches VermessungsamtVertragsdauer ≤ 5 Jahre Basispunkte BasispunkteBasispunkte «Preis» = Vergabekriterium Quelle: Eigene Darstellung 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 69 3. 8 _ Ge ot he rm ie Eine kürzere Vertragsdauer trägt dazu bei, den Wettbewerb um das Amt des Nachführungs- geometers zu verstärken. net werden muss. Es lassen sich kaum Wettbewerbselemente identifizie- ren, die allfällige Ineffizienzen ausmerzen könnten. Dies trifft auch auf die Kantone AG, AR, NW, OW, SO und TI zu. Dort sind aber wenigstens nicht noch zusätzlich die grösseren Städte einem rigideren Regime unter- worfen. Die Kantone AI, BE, TG, UR und ZG schneiden in der Bewertung mit je vier Punkten ab. In dieser Gruppe ist positiv zu vermerken, dass der Preis ein Faktor ist, der bei der Vergabe der Nachführungsmandate Berücksich- tigung findet. Mit Ausnahme des Kantons BE werden die Mandate jedoch für eine relative lange Zeitdauer (sprich: mehr als fünf Jahre) vergeben. Eine kürzere Vertragsdauer – wie in den mit fünf Punkten bewerteten Kantonen GL, JU, LU und VS – würde dazu beitragen, den Wettbewerb um das Amt des Nachführungsgeometers zu verstärken. Zusätzlich würde der amtierende Nachführungsgeometer angespornt, sein Mandat bestmög- lich wahrzunehmen, weil er andernfalls riskiert, sein Mandat zu verlieren (auch wenn der Preis nicht das einzige Vergabekriterium im Rahmen der Ausschreibungen darstellt) und seine Investitionen nicht amortisieren zu können. 3.8 _ Geothermie Trotz einer Vielzahl von Bodenschätzen gilt die Schweiz als ressourcen- armes Land. Mit Ausnahme der Zeit um die beiden Weltkriege, als Koh- le und Eisen zur Selbstversorgung in grösseren Mengen gefördert wur- den, gewann der Bergbau bzw. die Förderung von Bodenschätzen jedoch nie landesweite Bedeutung. Zu gering ist die Qualität von Eisenerz, Koh- le oder Kies, und zu schwierig gestaltet sich aufgrund der Faltung der Gesteinsschichten im alpinen Raum der Zugang zu den Fundstätten. Der Betrieb der letzten grösseren Minen im Fricktal und in Sargans wurde in den 1960er-Jahren eingestellt. |35 Seither fristet die Gewinnung von Boden schätzen ein Schattendasein. Zwar wurden einige Versuche unter- nommen, fossile Bodenschätze kommerziell zu fördern. Die Projekte scheiter ten jedoch entweder an qualitativen Mängeln der Rohstoffe, oder die gefundenen Reserven entpuppten sich für eine wirtschaftliche Nut- zung als unzureichend. Das einzige Erfolgserlebnis konnte in Finsterwald im Kanton Luzern verzeichnet werden – die dortige Gasförderung muss- te jedoch 1994 nach neun Betriebsjahren eingestellt werden. 35 Vgl.: www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D27652.php (21.08.2014). 70 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Der geplante Umbau des Energiesystems rückt die erneuerbaren Energien verstärkt in den Fokus – und damit auch die Nutzung des Untergrunds mittels Tiefengeothermie. Lückenhafte Regelung der Nutzung des Untergrunds Angesichts dieser Entwicklung wäre die Frage, ob das Bergregal – das Ver- fügungsrecht des Staates über die « bergfreien » Bodenschätze – nicht ab- geschafft gehört, auf der Hand gelegen. Die Ausgangslage hat sich aller- dings in den letzten Jahren verändert: So haben neue Technologien die Förderung fossiler Brennstoffe revolutioniert und neue Formen der Unter- grundnutzung hervorgebracht. Ausserdem hat die Nuklearkatastrophe von Fukushima, die mit dem Seebeben vor der japanischen Ostküste am 11. März 2011 ihren Anfang nahm, die Bedenken gegenüber der Nuklear- technologie in breiten Kreisen salonfähig gemacht und den Bundesrat zum Grundsatzentscheid bewogen, mittelfristig auf diese zu verzichten. Der geplante Umbau des Energiesystems rückt die erneuerbaren Energien verstärkt in den Fokus – und damit auch die umfangreichere Nutzung des Untergrunds mittels Tiefengeothermie |36 (kurz: Geothermie) zur Spei- sung von Fernwärme- oder Stromnetzen. Bereits vor der beschlossenen Energiewende gab es in einigen Kanto- nen aufgrund grossen Optimismus’ bezüglich neuer Explorationsverfah- ren mehrere Bewilligungsanfragen für unterschiedliche Projekte. Die technologischen Entwicklungen und das steigende Interesse an bisher in der Schweiz kaum genützten Energiequellen führten zur Einsicht, dass die vorhandenen bergrechtlichen Bestimmungen den Herausforderun- gen nicht mehr gewachsen sind. Die kantonalen Bergrechte – basierend auf dem Bergregal – stammen aus einer Zeit, in der die Ausbeutung des Untergrunds primär Metalle, Erze und Kohle betraf. Zudem gestalten sich die Bestimmungen aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung des Bergbaus in den Kantonen sehr unterschiedlich. Das Ausmass der Be- stimmungen reicht von spezifisch dem Bergbau gewidmeten Gesetzen bis zu rudimentären Grundsatzartikeln in den Kantonsverfassungen. So wird immer mehr eine ganzheitlichere Sicht gefragt, die neben der Ge- winnung von Bodenschätzen wie Metallen, Erzen oder fossilen Brenn- stoffen auch die Speicherung von Gasen im Untergrund und die Geo- thermie beinhaltet. Die nach Fukushima verkündete Kehrtwende in der Schweizer Ener- giepolitik ist in dieser Entwicklung eher Katalysator als Auslöser. Kürz- lich haben zwei Kantone (AG & LU) ein Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen verabschie- det (vgl. Tabelle 8). In den Kantonen BE und SZ existieren neuere Bergregal- gesetze, die dem Kanton nicht nur das Verfügungsrecht über die Boden- schätze, sondern explizit über den gesamten Untergrund zusprechen. Die Kantone GR und JU haben die Ausarbeitung einer zeitgemässen Geset- 36 Unter geothermischer Energie oder Erdwärme versteht man im Allgemeinen die in den Gesteinsmassen unter der Erdoberfläche in Form von Wärme gespeicherte Energie, die mithilfe verschiedener Methoden genutzt werden kann. Von Tiefengeothermie wird ab einer Tiefe von ungefähr 400 m gesprochen. Zur Stromerzeugung in Gebieten ohne aktiven Vulkanismus wie der Schweiz sind Bohrungen von mehreren Tausend Metern Tiefe notwendig. 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 71 3. 8 _ Ge ot he rm ie Der Trend scheint in die Richtung zu laufen, dass die Kantone die Erdwärme einer Konzessionspflicht unterstellen wollen. zesgrundlage für die Nutzung des Untergrunds angekündigt. Im Kanton SO steht die Vernehmlassung für ein neues Gesetz kurz bevor. Die acht ehemaligen Mitgliedskantone des Erdölkonkordats |37 haben ein Muster- gesetz über die Nutzung des Untergrunds ausarbeiten lassen, auf dessen Grundlage in den nächsten Jahren kantonale Vorlagen entstehen sollen. Mit Abstand am weitesten fortgeschritten ist der Umsetzungsprozess im Kanton TG, in dem der Regierungsrat die Vorlage bis Ende 2014 zuhan- den des Kantonsparlaments verabschieden wird. Auch die Kantone BL |38 und FR haben Gesetzesentwürfe ausgearbeitet und in die Vernehmlas- sung geschickt. In den restlichen acht Kantonen (BS, GE, NE, NW, OW, TI, VD & VS) gibt es vorderhand keine öffentlich bekannten Pläne, die besteheden bergrechtlichen Bestimmungen durch neue Nutzungsrege- lungen für den Untergrund zu ersetzen. Konzessionspflicht für die Geothermie? Trotz technologischem Anfangsstadium und der zuletzt erfolgten Ein- stellung des Geothermie-Projekts in der Stadt St. Gallen |39 dürften die skizzierten energiepolitischen Entwicklungen der Tiefengeothermie mit- telfristig erhöhte Aufmerksamkeit garantieren. |40 Vorerst gibt es erst in wenigen Kantonen Gesetze, die die Nutzung der Erdwärme explizit re- geln (vgl. Tabelle 8). Der Trend scheint jedoch in die Richtung zu laufen, dass die Kantone die Erdwärme zum historischen Bergregal zählen und deren 37 Das «Konkordat betreffend die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl» gewährte zwischen 1955 und Ende 2013 der SEAG, der Aktiengesellschaft für Schweizerisches Erdöl, eine Monopolkonzession zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl auf dem Gebiet der Konkordatskantone AI, AR, GL, SG, SH, SZ, TG und ZH, zu denen bis 2008 auch der Kanton AG gehörte. 38 Im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen sieht Basel-Landschaft (vorläufig) kein Gesetz zur Nutzung des Untergrunds vor, sondern strebt an, die Gewinnung von Energie aus dem Untergrund innerhalb des neuen Energiegesetzes zu regeln. 39 Der mangelnde Heisswasseranteil im Untergrund führte zum Stopp des Projekts, dessen erfolgreiche Umsetzung der Stadt St. Gallen ein Fernwärmenetz zur Heizung einer Mehrheit der Haushalte versprochen hatte. 40 Schweizweit sind heute neun tiefengeothermische Anlagen in Betrieb, wovon jedoch keine über eine im internationalen Vergleich respektable Grösse und Wärme- leistung verfügt (Strom wird nicht produziert). Weiter befinden sich zwei Anlagen im Bau (Davos, GR und Schlattingen, TG), und neun konkrete Projekte sind aufgegleist – darunter auch drei für je ein Tiefengeothermie-Stromkraftwerk; vgl. www.geothermie.ch/index.php?p=deep_geothermal_projects, www.geo-energie.ch/de/projekte/index.php (19.08.2014). Tabelle 8 Ausarbeitungsstufen der Bestimmungen über die Nutzung des Untergrunds Ausarbeitungsstufe Kantone Gesetz in Kraft (Jahr des Inkrafttretens) SZ (1999), BE (2003), AG (2013), LU (2013) Gesetzesentwurf ausgearbeitet BL, FR, TG Gesetzesentwurf in Ausarbeitung AI, AR, GL, SH, SG, SO, ZG, ZH Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes angekündigt GR, JU Keine öffentlich bekannten Anpassungspläne BS, GE, NE ,NW , OW, VD , VS 72 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Nutzung einer Konzessionspflicht unterstellen wollen. So sehen bereits die älteren Regelungen der Kantone BE und SZ eine Konzessionierung der Nutzung der Erdwärme vor, nun aber neu auch die kürzlich verab- schiedeten Nutzungsbestimmungen in den Kantonen AG und LU. Ebenso formulieren die von den Kantonen BL, FR und TG präsentierten Gesetzes- entwürfe sowie das Mustergesetz über die Nutzung des Untergrunds der ehemaligen Mitgliedskantone des Erdölkonkordats eine Konzessions- pflicht für die Nutzung der Erdwärme. |41 Dieser Trend – die Ausdehnung des historischen Bergregals auf die Geo- thermie und die damit einhergehende Konzessionspflicht – ist mit Skepsis zu betrachten, handelt es sich bei geothermischer Energie oder Erdwärme doch um eine mehr oder weniger unendliche Ressource (vgl. Reich 2011). Ähn- lich wie Luft oder Wind ist Erdwärme kein knappes Gut; sie strömt in end- losen Mengen durch den Untergrund. Daraus folgt, dass es keinen Grund für den Staat gibt, den Zugang zu dieser Ressource über Konzessionen ein- zuschränken. Genauso unsinnig wäre es, die Nutzung des Windes zur Ener- giegewinnung konzessionieren zu wollen. Selbstverständlich hat der Staat – analog zu Windpark-Projekten – das Recht, geplante Geothermie-Projekte sorgfältig zu prüfen und einem (allenfalls kostenpflichtigen) Bewilligungs- verfahren zu unterstellen. |42 Erfüllt jedoch ein spezifisches Projekt die tech- nischen, raumplanerischen, umweltbedingten etc. Auflagen, sollte die Be- willigung erteilt werden, ohne eine zusätzliche Konzessionierungspflicht. Problematische Auswirkungen einer Konzessionierung Die Ablehnung einer Konzessionierungspflicht basiert auch auf den prakti- schen Folgen einer Konzessionierung: Konzessionierungen begründen ein Zugangsrecht zu einem staatlich geschlossenen Markt und sind deshalb gemäss dem Binnenmarktgesetz (vgl. Kapitel 6) öffentlich auszuschreiben. Dies dürfte ein Grund sein, weshalb das Mustergesetz über die Nutzung des Untergrunds der ehemaligen Mitgliedskantone des Erdölkonkordats eine öffentliche Ausschreibung der Konzessionen vorsieht. Solange jedoch für allfällige Geothermie-Projekte keine Knappheit an Standorten besteht – was auf absehbare Zeit nicht der Fall sein dürfte –, ist es schwer vorstellbar, dass sich jeweils mehr als eine Partei um eine spezifische Konzession be- wirbt, eben weil es sich bei Erdwärme ja nicht um ein knappes Gut han- delt: Unter Wahrung eines minimalen Abstands ist es möglich, neben eine bestehende Geothermie-Anlage eine weitere zu reihen. Die fehlende Knappheit des Gutes « Erdwärme » führt nicht nur die Konzessionierungs-, sondern auch die daraus folgende Ausschreibungspflicht weitgehend ad absurdum. Zudem ergeben sich aus einer Ausschreibungspflicht auch heikle Fragen bezüglich des Schutzes von Privateigentum: Was, wenn der Eigen- 41 Analog scheint dies auch in jenen Kantonen zu gelten, die bisher keine rechtlichen Anpassungen vorgenommen haben. Jedenfalls hat auf Anfrage kein Kanton eine Konzessionierungspflicht ausgeschlossen. 42 Zum Unterschied zwischen Bewilligungen und Konzessionen vgl. Abschnitt 5.1. 03 _ Beurteilung kantonaler Monopole 73 3. 8 _ Ge ot he rm ie Die ehemaligen Mitglieds- kantone des Erdölkon- kordats erwägen bereits heute, dem Konzessionär in «Regalmanier» Gebühren und Abgaben zu verrechnen. tümer eines Grundstückes die Konzession für ein Geothermie-Projekt im Rahmen einer Ausschreibung nicht zugesprochen bekommt? Muss er dann dem Gewinner der Ausschreibung Zugang zu seinem privaten Grundstück gewähren? Und, wie steht es um die Abgeltung allfälliger Vorinvestitionen (etwa Abklärungen, ob sich ein gewisser Standort für ein Geothermie-Pro- jekt eignet), falls eine Konzession dann an Dritte vergeben wird? Weiter öffnen Konzessionen der Besteuerung der Nutzung der Erdwärme Tür und Tor. Die ehemaligen Mitgliedskantone des Erdölkonkordats erwä- gen bereits heute, dem Konzessionär in « Regalmanier » folgende Gebühren und Abgaben zu verrechnen: 1_Verwaltungsgebühr Zur Deckung der Verwaltungskosten, die zum Bei- spiel bei der Prüfung des Konzessionsgesuchs oder der Verfahrensdurch- führung anfallen, unter Umständen als Kostenvorschuss verlangt. 2_Jährliche Konzessionsabgabe Abhängig vom Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte und der wirtschaftlichen Bedeutung des Projekts im Umfang von 100 Fr. bis 100 000 Fr. eine jährlich zu begleichende Abgabe – de facto also eine Regalgebühr. 3_Einmalige Konzessionsgebühr Zusätzlich zur jährlichen Konzessionsab- gabe eine vom Ausmass der Nutzungsrechte und der Konzessionsdauer abhängige einmalige Gebühr zwischen 10 000 Fr. und 500 000 Fr. Auch der Kanton TG sieht in seinem auf dem Mustergesetz aufbauenden und in der Vernehmlassung präsentierten Gesetzesentwurf eine jährliche Konzessionsabgabe zwischen « 5 % und 15 % der Markt- oder Verkehrsprei- se der dem Untergrund entzogenen Energiemenge » vor. Ebenso hat der Kanton SZ eine etwas tiefere Produktionsabgabe (« 1% bis 5 % des Markt- wertes der am Untergrund entzogenen Bruttoenergiemenge ») bereits vor 15 Jahren im Gesetz verankert, was einer nicht unwesentlichen Energie- besteuerung – man könnte in beiden Fällen von einer Regalgebühr spre- chen – gleichkommt. Hier stehen ganz klar fiskalische Motive im Vorder- grund. |43 Solch eine Besteuerung der Erdwärme ist aus energiepolitischer Sicht fragwürdig, wird damit doch der Preis einer erneuerbaren Energie- quelle künstlich verteuert. Auf eine Punktevergabe und ein Ranking wird hier verzichtet. Die Tat- sache, dass die Debatte über die Regelung der Nutzung des Untergrunds erst vor wenigen Jahren richtig in Gang gekommen ist, in vielen Kantonen noch keine klaren rechtlichen Bestimmungen bestehen und sich noch keine klare Praxis erkennen lässt, verhindert derzeit eine sinnvolle Bewertung. 43 Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel des Kantons AG, in dem auf die Erhebung einer Konzessionsabgabe für die Energiegewinnung aus Erdwärme verzichtet wird. 74 Kantonsmonitoring 6 | 2014 [Untertitel] 75 04 Gesamtranking und Fazit 76 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Würde man einfach die für die einzelnen kantonalen Monopole vergebenen Punkte zusammenzählen, hätten einige Monopole mehr Gewicht im Gesamt­ ranking als andere. I n diesem Kapitel werden die Teilrankings zu den sieben untersuchten und bewerteten kantonalen Monopolen zu einem Gesamtranking aggregiert. Dieses soll überblicksmässig aufzeigen, welche Kantone dazu neigen, Märkte aufgrund von Exklusivrechten zu beschränken und welche Kantone dem freien Markt – nach Möglichkeit – den Vorzug ge­ ben. Zudem gibt das Gesamtranking darüber Auskunft, wie liberal und wettbewerbsneutral die Zugangsregime zu geschlossenen Märkten in den Kantonen insgesamt ausgestaltet sind. Aufgrund der beschränkten Auswahl der untersuchten kantonalen Monopole kann ein solches Ge­ samtranking nur indikativ sein. Trotzdem lässt es einige Schlüsse über die Haltung im Umgang mit kantonalen Monopolen in den einzelnen Kantonen zu. Gleiches mit gleichem vergleichen Für die Erstellung eines Gesamtrankings muss Vergleichbarkeit zwischen den Teilrankings hergestellt werden. Würde man einfach die für die ein­ zelnen kantonalen Monopole vergebenen Punkte zusammenzählen, hät­ ten einige Monopole mehr Gewicht im Gesamtranking als andere. Der Grund hierfür ist, dass bei der Bewertung der einzelnen kantonalen Monopole nicht dieselben Punkteskalen angewandt wurden (vgl. Tabelle 9). Diesem Problem kann mit einer einfachen Transformation begegnet wer­ den, die die einzelnen Punktskalen vereinheitlicht. Mit folgender Formel werden alle Punktskalen so transformiert, dass die Minimalpunktezahl «Null» und die Maximalpunktezahl «Eins» beträgt: wobei pn den durch die Transformation resultierenden Punktwert (eine Zahl im Intervall [0,1]) bezeichnet, p den Ausgangspunktwert und pmin ( pmax ) die Minimalpunktezahl (Maximalpunktezahl) in der nicht trans­ formierten Skala. Die transformierten Werte für die einzelnen kantona­ len Monopole finden sich in der folgenden Tabelle 10: Tabelle 9 Bewertungsskalen der einzelnen kantonalen Monopole Kantonales Monopol Minimalpunktzahl Maximalpunktzahl Kaminfegerwesen Gebäudeversicherung Jagdregal Fischereiregal Notariatswesen Salzregal Amtliche Vermessung 1 1 1 1 1 1 1 8 7 5 3 7 > 1* 6 * Für das Salzregal wurde kein Maximalpunktwert definiert, da alle Kantone mit der Minimal­ punktzahl belegt wurden. 04 _ Gesamtranking und Fazit 77 4 _ Ge sa m tr an ki ng u nd F az it Verbesserungswürdiger Umgang mit Exklusivrechten Aufgrund der vorgenommenen Transformation beträgt die Maximal­ punktezahl, die ein Kanton im Gesamtranking erreichen kann, sieben. Erhielte ein Kanton hingegen für alle sieben bewerteten Monopole die Minimalpunktezahl, schlösse er im Ranking mit null Punkten ab. Wie aus Abbildung 8 ersichtlich, erreicht der Kanton mit dem besten Wert (Schwyz) knapp 4,5 Punkte – der Maximalpunktwert wird also von keinem Kan­ ton erreicht. Dies ist nicht erstaunlich, da mit dem Salzregal ein kanto­ nales Monopol ins Ranking Eingang fand, bei dem alle Kantone mit der Minimalpunktzahl belegt wurden, und beim Jagdregal kein Kanton die Maximalpunktzahl erreichte. Bei allen anderen betrachteten Monopolen gab es hingegen jeweils mindestens zwei Kantone, die die Maximalpunkt­ zahl erreichten (grau hinterlegte Werte in Tabelle 10). Da sich die in diesem Ranking benutzte Messlatte nicht an irgendwelchen theoretischen Überlegungen orientiert, sondern an in der Praxis gelebten Modellen, hätte ein Kanton, der um einen marktnahen und wettbewerbsneutralen Umgang mit sei­ nen Exklusivrechten bemüht ist, ohne Weiteres die Maximalpunktzahl Tabelle 10 Transformierte Punktwerte KF GV JR FR NW SR AV Total AG 0,14 0,50 0.75 0.00 1,00 0,00 0,40 2.79 AI 0,00 1,00 0.50 0.00 0,33 0,00 0,60 2.43 AR 0,14 0,67 0.50 0.50 0,33 0,00 0,40 2.54 BE 0,14 0,50 0.75 0.50 1,00 0,00 0,60 3.49 BL 0,14 0,67 0.25 0.50 1,00 0,00 0,00 2.56 BS 0,86 0,67 0.25 0.50 1,00 0,00 0,00 3.27 FR 0,14 0,67 0.50 1.00 0,83 0,00 1,00 4.14 GE 0,14 1,00 0.00 0.50 1,00 0,00 1,00 3.64 GL 0,71 0,33 0.75 0.50 0,67 0,00 0,80 3.76 GR 0,29 0,67 0.25 0.50 0,50 0,00 0,20 2.40 JU 0,00 0,67 0.75 0.50 1,00 0,00 0,80 3.72 LU 0,29 0,67 0.50 1.00 0,50 0,00 0,80 3.75 NE 0,14 0,67 0.50 0.50 1,00 0,00 0,00 2.81 NW 0,14 0,17 0.50 1.00 0,50 0,00 0,40 2.71 OW 0,71 0,83 0.50 0.50 0,50 0,00 0,40 3.45 SG 0,14 0,67 0.50 0.50 0,33 0,00 0,20 2.34 SH 0,86 0,50 0.75 0.50 0,00 0,00 0,00 2.61 SO 0,29 0,67 0.75 1.00 0,33 0,00 0,40 3.44 SZ 1,00 0,83 0.75 0.50 0,33 0,00 1,00 4.42 TG 0,14 0,67 0.25 0.50 0,33 0,00 0,60 2.49 TI 0,86 1,00 0.25 0.50 1,00 0,00 0,40 4.01 UR 0,86 0,83 0.50 0.00 1,00 0,00 0,60 3.79 VD 0,14 0,33 0.50 0.50 1,00 0,00 1,00 3.48 VS 0,14 1,00 0.25 0.50 1,00 0,00 0,80 3.69 ZG 1,00 0,67 0.75 0.50 0,33 0,00 0,60 3.85 ZH 0,86 0,50 0.50 1.00 0,17 0,00 0,40 3.42 Legende: KF = Kaminfegerwesen, GV = Gebäudeversicherung, JR = Jagdregal, FR = Fischereiregal, NW = Notariatswesen, SR = Salzregal, AV = Amtliche Vermessung 78 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Insgesamt zeigt sich, dass im Bereich der kantonalen Monopole aus liberaler Warte noch vieles im Argen liegt. erreichen können. Mit einem Durchschnitt von 3,3 Punkten erreicht der typische Schweizer Kanton jedoch weniger als die Hälfte der möglichen sieben Punkte. Insgesamt zeigt sich also, dass im Bereich der kantonalen Monopole aus liberaler Warte noch vieles im Argen liegt. Dies veran­ schaulichen auch die Netzdiagramme auf der folgenden Doppelseite, die das Abschneiden des jeweiligen Kantons in ein Verhältnis zum Kantons­ durchschnitt stellen. Liberale lateinische Kantone Auffallend ist, dass sich keine sinnvollen Gruppen von Kantonen bilden lassen (es gibt kaum zwei Kantone, die denselben Punktwert aufweisen), was auf einen heterogenen Umgang mit kantonalen Exklusivrechten hin­ deutet. Es gibt, anders ausgedrückt, kaum Kantone, die einen ähnlichen Umgang mit kantonalen Monopolen pflegen – der Schweizer Föderalis­ mus scheint hier fast blind für das, was andere Kantone besser machen, seine Blüten zu treiben. Dies ist bedauerlich, könnten doch die Kantone viel voneinander lernen. Zum Beispiel: Im Schweizer Vergleich hat das Tessin in vielen der untersuchten Bereiche vergleichsweise liberale Lö­ sungen. Interpretiert man dies dahingehend, dass in diesem Kanton in Abbildung 8 Gesamtranking Die maximal mögliche Punktezahl wird von keinem Kanton erreicht. Der Spitzenreiter (Schwyz) erreicht knapp 4,5 Punkte, während es der Kanton SG gerade einmal auf 2,3 Punkte schafft. Der Durchschnitt liegt mit knapp 3,3 Punkten eher tief. Es besteht in allen Kantonen Raum für Verbesserungen. 7 6 5 4 3 2 1 0 Quelle: Eigene Darstellung Max SZ FR TI ZG UR GL LU JU VS GE BE VD OW SO ZH BS NE AG NW SH BL AR TG AI GR SG Durchschnitt: 3,3 Punkte 04 _ Gesamtranking und Fazit 79 4 _ Ge sa m tr an ki ng u nd F az it Das Klischee der staats­ gläubigen lateinischen Schweiz bewahrheitet sich in Bezug auf die kanto­ nalen Monopole nicht. Bezug auf Exklusivrechte grundsätzlich eine liberale Haltung besteht, fragt sich, weshalb bei der amtlichen Vermessung an einem System fest­ gehalten wird, das massive Wettbewerbsverzerrungen bewirkt. Ein Blick über die Kantonsgrenze würde zur Inspiration reichen. Betrachtet man schliesslich die Rangierung einzelner Kantone, sticht ins Auge, dass sich die lateinischen Kantone (mit Ausnahme des Kantons NE) in der vorderen Hälfte der Rangliste befinden. Das Klischee der staats­ gläubigen lateinischen Schweiz bewahrheitet sich in Bezug auf die kanto­ nalen Monopole nicht – nicht nur das Tessin, sondern auch der Kanton FR findet sich an vorderster Front im Ranking und die Kantone GE, JU und VS erreichen überdurchschnittliche Punktewerte. Auch viele Zentral­ schweizer Kantone schneiden gut ab: Nebst dem Spitzenreiter Schwyz zeichnen sich besonders die Kantone LU, UR, ZG sowie GL durch ver­ gleichsweise liberale Zugangsregime zu geschlossenen Märkten aus. Um den Durchschnittswert von knapp 3,3 Punkten oszillieren die Deutsch­ schweizer Kantone BE, BS, OW, SO, ZH und die Waadt. Unterdurch­ schnittlich positioniert sind zwei Kantone der Nordwestschweiz (AG & BL) und die Ostschweizer Kantone. Letztere finden sich mit fünf Vertre­ tern beinahe geschlossen am Schluss des Rankings (AI, AR, GR, SG & TG). 80 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Aarg au GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Bern GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Base l-S tad t GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Jur a GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Fre ibu rg GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Genf GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Sol oth urn GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Neue nbu rg GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Waad t GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Walli s GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Obw ald en GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Luz ern GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Zug GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Base l-L and GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Kantonale Monopole im Vergleich Die Darstellung illustriert die Ergebnisse des sechsten Kantonsmonitorings. Die Netzdiagramme geben die Resultate des jeweiligen Kantons im Verhältnis zum Durchschnitt aller Kantone wider. Je grösser die rote Fläche, desto geringer sind die Eingriffe in den Marktmechanismus im entsprechenden Kanton. Nicht abgebildet, in der Publikation jedoch behandelt, sind das Salzregal und die Geothermie. 04 _ Gesamtranking und Fazit 81 4 _ Ge sa m tr an ki ng u nd F az it Aarg au GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Appe nze ll I. GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Appe nze ll A . GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Grau bün den GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Glaru s GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF St. Galle n GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Sch affh aus en GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Uri GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Nidw ald en GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Sch wyz GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Thu rga u GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Tes sin GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Obw ald en GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Zür ich GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Zug GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Kanton Durchschnittswerte der Kantone Amtliche Vermessung Kaminfegerwesen Gebäudeversicherung Notariatswesen Jagdregal Fischereiregal AV: KF: GV: NW: JR: FR: 82 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Teil B [Untertitel] 83 05 Geschlossene Märkte Bernhard Rütsche (Universität Luzern) und Nicolas Diebold (Universität Luzern & Sekretariat der Wettbewerbskommission) |44 44 Das Konzept der «offenen und geschlossenen Märkte» haben die beiden Autoren im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit an der Universität Luzern entwickelt. 5.1 _ Von rechtlichen und faktischen Monopolen… _ 84 5.2 _ …zu offenen und geschlossenen Märkten _ 86 5.3 _ Geschlossene Grundversorgungsmärkte _ 90 5.4 _ Geschlossene privatwirtschaftliche Märkte _ 95 84 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Dadurch, dass der Staat die Herrschaft über eine öffentliche Sache innehat, kann er darüber bestim­ men, inwieweit Private die Sache für wirtschaftli­ che Tätigkeiten nutzen dürfen. D ie von der Rechtswissenschaft entwickelten Begriffe des rechtli­ chen und faktischen Monopols (vgl. hierzu Abschnitt 2.1) unterscheiden sich in verschiedener Hinsicht vom Monopolbegriff wie er in der Ökonomie, aber auch im Alltag verwendet wird. 5.1 _ Von rechtlichen und faktischen Monopolen… Rechtliche Monopole werden durch eine rechtliche Vorschrift begründet, in der Regel durch ein Gesetz, manchmal bereits in der Verfassung (Bun­ desverfassung oder kantonale Verfassung). Mit einem rechtlichen Mono­ pol erteilt der Gesetzgeber dem Staat das exklusive Recht, eine bestimm­ te wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Faktische Monopole ergeben sich aus Eigentumsrechten des Staates an öffentlichen Sachen wie öffentlicher Grund und Boden, Wald, Gewässer, Luftraum oder wilde Tiere. Dadurch, dass der Staat die Herrschaft über eine öffentliche Sache innehat, kann er auch darüber bestimmen, ob und inwieweit Private die Sache für wirt­ schaftliche Tätigkeiten nutzen dürfen. Im Unterschied zu den rechtlichen Monopolen ist somit nicht eine wirtschaftliche Tätigkeit als solche (z. B. der Betrieb von Spielbanken), sondern die öffentliche Sache als notwen­ diges Mittel zur Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten in der Hand des Staates monopolisiert (z. B. der öffentliche Grund als Mittel, um Markt­ stände aufzustellen). Im Ergebnis kommen faktische Monopole den recht­ lichen Monopolen dann gleich, wenn ein gleichwertiges und wettbe­ werbsfähiges Angebot ohne Inanspruchnahme öffentlicher Sachen gar nicht erbracht werden kann, wie dies etwa bei grossen Infrastrukturen (z. B. Wasserkraftwerke) oder dem Betrieb landesweiter Netze (z. B. Mo­ bilfunknetze) der Fall ist. In solchen Fällen ist das faktische Monopol oft zugleich ausdrücklich im Gesetz verankert. Der rechtswissenschaftliche Monopolbegriff beruht somit auf dem Konzept des Exklusivrechts bzw. Ausschliesslichkeitsrechts: Ein Mono­ pol liegt vor, wenn der Staat – gestützt auf eine Rechtsvorschrift oder aufgrund seines Eigentumsrechts an öffentlichen Sachen – das ausschliess­ liche Recht hat, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Mit der Mono­ polisierung wird Privaten das Recht entzogen oder faktisch verunmög­ licht, eine spezifische wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Private können die betreffende Tätigkeit nur dann ausüben, wenn sie hierfür vom Staat eine Konzession erhalten (vgl. hierzu Abschnitt 2.1). Damit unterscheiden sich Monopole von blossen Bewilligungspflichten zum Schutz von Polizeigü­ tern oder anderen öffentlichen Interessen: Mit der Bewilligungspflicht entzieht der Staat den Privaten keineswegs das Recht, die bewilligungs­ pflichtige Tätigkeit wahrzunehmen. Das Recht auf Ausübung der Tätig­ keit wird lediglich unter den Vorbehalt gestellt, dass bestimmte Voraus­ setzungen – etwa hinsichtlich Ausbildung, Vertrauenswürdigkeit oder Betriebssicherheit – erfüllt sein müssen. Wer diese Voraussetzungen er­ füllt, erhält die Polizeibewilligung und darf folglich die Tätigkeit ausüben. 05 _ Geschlossene Märkte 85 5. 1 _ Vo n re ch tl ic he n un d fa kt is ch en M on op ol en …Der Staat hat es in der Hand, ob er eine Mono­ polsituation zugunsten eines Privaten oder ob er ein wettbewerbliches Um­ feld schafft. Entsprechend ist die Zahl der Anbieter mengenmässig nicht begrenzt. Solche Bewilligungspflichten existieren namentlich für die Ausübung qualifizierter Berufe (z. B. Arztberuf oder Anwaltsberuf) sowie die Her­ stellung und den Verkauf von Produkten mit einem Gefährdungspoten­ zial (z. B. Arzneimittel). Ausübung durch den Staat: Staatsmonopol Der Staat hat verschiedene Möglichkeiten, die Ausübung einer monopo­ li sierten Tätigkeit zu organisieren. Er kann eigene Verwaltungseinheiten (z. B. ein kantonales Amt) mit der Tätigkeit betrauen oder die Tätigkeit per Gesetz oder mittels Konzession auf ein öffentlich kontrolliertes Unter­ nehmen übertragen. In beiden Fällen bleibt die Ausübung der Tätigkeit unter direkter staatlicher Kontrolle, weshalb von einem eigentlichen Staatsmonopol gesprochen werden kann. Die Tätigkeit ist dem Markt entzogen. Ein Beispiel für eine verwaltungsintern wahrgenommene Wirt­ schaftstätigkeit ist auf kantonaler Ebene das Amtsnotariat. Demgegen­ über haben die Kantone für Tätigkeiten wie die Gebäudeversicherung oder den Abbau, Handel und Verkauf von Salz (Schweizer Salinen AG) öffentliche Unternehmen gegründet, denen die Ausübung der entspre­ chenden wirtschaftlichen Tätigkeit exklusiv vorbehalten ist. Ausübung durch Private Der Gesetzgeber kann dem Staat auch erlauben, die Ausübung eines Monopols mittels Konzession an Private zu übertragen. Dabei liegt es in der Hand des Staats, ob er eine Monopolsituation zugunsten eines Privaten oder ob er ein wettbewerbliches Umfeld schafft: 1_Ein privater Anbieter Es wird nur ein einziger Anbieter zur Ausübung der Tätigkeit zugelassen. In solchen Fällen bleibt das Monopol im öko­ nomischen Sinne bestehen, da der private Anbieter die Tätigkeit frei von jeglicher Konkurrenz ausübt. Das Monopol bezieht sich mithin immer auf das wirtschaftende Unternehmen – und nicht auf den regulierenden Staat. Zudem ist aus wettbewerblicher Sicht unerheblich, auf welche Gründe eine Monopolstellung zurückzuführen ist: Ob ein Unternehmen vom Staat mittels Konzession ein Sonderrecht erhalten oder sich durch wirtschaftliche Expansion eine exklusive Stellung im Markt erarbeitet hat, spielt eine untergeordnete Rolle. Solange das Unternehmen ohne Konkurrenz im relevanten Markt tätig ist, besteht aus ökonomischer Sicht ein Monopol. Zu dieser Kategorie gehören etwa der Auftrag des Bundes­ amtes für Kommunikation (BAKOM) an die private Stiftung Switch zur Reservierung von Domainnamen mit der Erweiterung « .ch », kantonale Kaminfegermonopole oder die städtische Taxivermittlungszentrale in Lausanne. 86 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Ordnungspolitisch inter­ essiert primär die Frage, wie der Staat den Zugang zu den Märkten reguliert und ob diese Regulierung sinnvoll ist. 2_Mehrere private Anbieter Der Staat überträgt die monopolisierte Tätig­ keit auf mehrere private Anbieter, zwischen denen ein gewisser Wettbe­ werb entstehen kann. In diesem Fall liegt zwar immer noch ein rechtli­ ches oder faktisches Monopol vor, weil die Ausübung der Tätigkeit für Private ohne Konzession verboten bleibt oder faktisch nicht möglich ist. Hingegen handelt es sich insofern nicht mehr um ein Monopol im öko­ nomischen Sinne, als die konzessionierten Anbieter im gleichen Markt tätig sind und zwischen ihnen ein gewisser Wettbewerb herrscht. Typi­ sches Beispiel für ein solches rechtliches Monopol mit beschränktem Wettbewerb ist das Spielbankenmonopol (Stand 2014: 21 konzessionierte Spielbanken). 5.2 _ …zu offenen und geschlossenen Märkten Die rechtswissenschaftlichen Begriffe des rechtlichen und faktischen Monopols sind indessen für ökonomische Fragestellungen von beschränk­ ter Aussagekraft. Ordnungspolitisch interessiert primär die Frage, wie der Staat den Zugang zu den Märkten reguliert und ob diese Regulie­ rung sinnvoll ist: Haben sämtliche Anbieter Zugang zu einem Markt oder nur eine beschränkte Anzahl oder gar nur ein einziger Anbieter? Denn von der Antwort auf die Frage, wie vielen Anbietern der Zugang zu einem Markt ermöglicht wird, hängt unter anderem ab, ob und wie viel Wettbewerb im Markt stattfinden kann. Grundsätzlich gilt: je enger der Markt und je höher die Marktzugangsschranken, desto weniger Wett­ bewerb. Selbst wenn aber der Markt eng ist und im Extremfall nur ein einziges Unternehmen eine Konzession erhält, kann sich immer noch ein « Wettbewerb um den Markt » ergeben, indem sich mehrere Unter­ nehmen um den Marktzugang (in diesem Fall um die Konzession) be­ werben und der Staat das wirtschaftlich beste Angebot auswählt. Monopole im rechtlichen Sinn, d. h. staatliche Exklusivrechte, führen dazu, dass der Zugang zum jeweiligen Markt für Private stark einge­ schränkt oder gar ausgeschlossen ist. Neben staatlichen Monopolrechten gibt es aber im Verwaltungsrecht eine Reihe weiterer Regulierungsinst­ rumente, die eine Einschränkung des Marktzugangs bewirken. Im Vor­ dergrund stehen die folgenden drei Instrumente: 1_Bewilligungen für gesteigerten Gemeingebrauch Mit einer Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch gewährt der Staat einzelnen Anbietern das Recht auf eine « nicht gemeinverträgliche oder nicht bestimmungs­ gemässe Nutzung einer öffentlichen Sache ». Beispiele sind Taxistandplät­ ze, Marktstände oder Zirkusaufführungen auf öffentlichem Grund. Ver­ waltungsrechtlich werden solche Bewilligungen – im Unterschied zu Sondernutzungskonzessionen – nicht als Ausfluss eines faktischen Mono­ pols (vgl. Kapitel 2) betrachtet. Sie bewirken aber ebenso eine Beschrän­ kung des Marktzugangs und können gar zu einer Monopolstellung des 05 _ Geschlossene Märkte 87 5. 2 _ …z u of fe ne n un d ge sc hl os se ne n M är kt en Anbieters führen. So ist etwa der Taxifahrer genauso auf die Nutzung öffentlicher Standplätze angewiesen (Bewilligung für gesteigerten Ge­ meingebrauch) wie das Werbevermittlungsunternehmen auf die Nutzung des öffentlichen Grundes zwecks Errichtung von Plakatwänden (Sonder­ nutzungskonzession). 2_Kontingente Kontingente sind eine beschränkte Menge von Bewilli­ gungen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, beispielswei­ se im Bereich des Imports (Zollkontingente), der Landwirtschaft oder des Gesundheitswesens. Durch die zahlenmässige Begrenzung der Be­ willigungen wird der Marktzugang eingeschränkt, ohne dass der Staat ein rechtliches Monopol schafft. 3_Leistungsaufträge mit Abgeltungen Mit Leistungsaufträgen überträgt der Staat einem oder mehreren Unternehmen die Erfüllung von öffent­ lichen Aufgaben, vor allem im Bereich der Grundversorgung (« Service public »). Im geltenden Recht kommen Leistungsaufträge etwa in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Telekommunikation, Energieversorgung, Spitalwesen oder soziale Einrichtungen vor. Leistungsaufträge sind in aller Regel zahlenmässig begrenzt und beruhen häufig auf einer Bedarfs­ planung. Inhaltlich sind sie mit einer Angebotspflicht verbunden, wobei der Staat die zu erbringenden Leistungen und meist auch deren Preise vorgibt. Die Kosten, die den Unternehmen durch die Erfüllung von Leis­ tungsaufträgen entstehen, werden typischerweise vom Staat oder allen­ falls auch von einer Sozialversicherung ganz oder teilweise finanziell ab­ gegolten (subventioniert). Die Abgeltung wird damit begründet, dass ohne sie die übertragene Aufgabe unter den staatlich vorgegebenen Be­ dingungen (Angebotspflicht, Umfang und Qualität des Angebots, tiefe Preise) von der Privatwirtschaft nicht wahrgenommen würde. Das be­ deutet umgekehrt: Leistungsaufträge, die an eine begrenzte Zahl von Unternehmen vergeben werden und mit einer Abgeltung verbunden sind, schränken den Zugang zum entsprechenden Grundversorgungsmarkt – zwar nicht rechtlich, jedoch faktisch – ein. Nur Unternehmen, die den Leistungsauftrag bekommen, sind in der Lage, das vom Auftrag erfasste Angebot zu den vorgeschriebenen tiefen Preisen zu erbringen. Für ande­ re Unternehmen ist der Zugang zum Grundversorgungsmarkt faktisch versperrt oder zumindest erschwert. Eine ökonomische Sichtweise sollte nicht nur Monopole im engeren Sinn, sondern alle marktzugangsbeschränkenden Instrumente – inklusive Be­ willigungen für gesteigerten Gemeingebrauch, Kontingente und Leis­ tungsaufträge – im Blick haben. Aber auch aus rechtlicher Sicht ist eine Gesamtbetrachtung der verwaltungsrechtlichen Marktzugangsschran­ ken angezeigt: Die Bundesverfassung verankert den freien Wettbewerb als Organisationsprinzip der Wirtschaft (Art. 94 BV). Marktzugangsbe­ 88 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Je stärker eine Regulierung die Zahl der Anbieter in einem Markt einschränkt, desto gewichtiger müssen die Gründe sein, die hinter der Regulierung stehen. schränkungen greifen in dieses verfassungsrechtliche Prinzip ein und bedürfen daher einer qualifizierten Rechtfertigung. Für die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit kommt es somit nicht primär darauf an, ob ein Monopol vorliegt oder nicht, sondern – allgemeiner – ob eine staatliche Regelung den Marktzugang beschränkt und wie stark sie dies tut. Je stärker eine Regulierung die Zahl der Anbieter in einem Markt und damit den Wettbewerb einschränkt, desto gewichtiger müssen die Gründe sein, die hinter der Regulierung stehen. Die Verfassung verlangt, dass die Auswirkungen einer Zugangsbeschränkung gegen das Regulie­ rungsmotiv (öffentliches Interesse) abgewogen werden. Folglich ist eine Systematik anzustreben, die sich einerseits am Regulierungsmotiv und andererseits an der Wettbewerbswirkung orientiert. Box 10 Leistungsaufträge an Spitäler Die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung wird im stationären Bereich mittels Leistungsaufträgen an ausgewählte Spitäler (Listenspitäler) sichergestellt. Die Leis­ tungsaufträge stützen sich auf Bedarfsplanungen der Kantone. Die im Rahmen der Leistungs aufträge erbrachten Behandlungen werden in Form von Fallpauschalen von den Krankenversicherungen und den Kantonen vollumfänglich abgegolten. Spitäler, die keine Leistungsaufträge und damit keine Abgeltungen erhalten, können die Leistungen der medizinischen Grundversorgung faktisch nicht oder nur in Nischenbereichen anbieten. Diese Spitäler müssen – im Unterschied zu den Listenspitälern – ihre Leistungen den Patienten bzw. ihren Zusatzversicherungen verrechnen und haben dadurch einen gewichtigen Wettbewerbsnachteil. Geht man von der Frage des Marktzugangs und damit von der Wirkung staatlicher Regulierungen auf den Wettbewerb aus, bietet sich die Unter­ scheidung zwischen offenen und geschlossenen Märkten an. Offene Märkte zeichnen sich dadurch aus, dass grundsätzlich eine unbeschränk­ te Anzahl von Anbietern Zugang zum Markt hat. In geschlossenen Märk­ ten wird die Anzahl der privaten Anbieter dagegen vom Staat rechtlich oder faktisch beschränkt. In offenen Märkten können Anbieter ohne weiteres tätig sein, wobei allenfalls gesetzliche Markteintrittsvorausset­ zungen erfüllt sein müssen. Diese Voraussetzungen werden mit dem Schutz von öffentlichen Interessen wie die öffentliche Sicherheit und Gesundheit oder das Vertrauen im Geschäftsverkehr begründet. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen staatlicher Bewilligungs­ und Meldeverfahren oder nicht­staatlicher Konformitätsbewertungsver­ fahren überprüft. Solche vorgängigen Prüfverfahren führen nicht etwa zu einer Schliessung des Marktes. Denn jeder Anbieter, der die gesetzli­ chen Voraussetzungen erfüllt, hat einen rechtlichen Anspruch auf Zu­ gang zum Markt. Die Zahl der Anbieter ist in offenen Märkten somit rechtlich nicht beschränkt. 05 _ Geschlossene Märkte 89 5. 2 _ …z u of fe ne n un d ge sc hl os se ne n M är kt en Ein geschlossener Markt liegt vor, wenn der Staat eine beschränkte Zahl von Anbietern zulässt – unerheblich ist, ob die Schliessung des Markts vom Recht bezweckt oder Nebenfolge einer Regelung ist. 1_Herstellung von Produkten Die Herstellung von Produkten ist in der Regel bewilligungsfrei. Nur für die Herstellung besonders sensibler Pro­ dukte, die die Gesundheit oder die Umwelt gefährden können, bedürfen Unternehmen einer Bewilligung (Betriebsbewilligung). Bewilligungs­ pflichtig ist etwa die Herstellung von Arzneimitteln oder von Lebens­ mitteln tierischer Herkunft. 2_Inverkehrbringen von Produkten Gewisse Produkte dürfen ohne vor­ gängige Prüfung im Markt angeboten werden. Dazu gehören Produkte, die bei normaler Verwendung die Gesundheit der Konsumenten und Dritter nicht gefährden und dem Stand des Wissens und der Technik entsprechen. Solche Produkte ohne besonderes Gefährdungspotential sind beispielsweise die meisten Lebensmittel. Produkte mit gesteigertem Gefährdungspotential müssen dagegen die grundlegenden Sicherheits­ und Gesundheitsanforderungen erfüllen, wie sie vom Gesetz­ und Ver­ ordnungsgeber vorgeschrieben werden. Die Zulassung solcher Produkte setzt eine vorgängige Konformitätsbewertung voraus. Produkte mit ho­ hem Gefährdungspotenzial wie namentlich Arzneimittel und gewisse Betäubungsmittel dürfen nur mit einer Bewilligung in Verkehr gebracht werden. Neben Konformitätsbewertungen und Bewilligungen sind für das Inverkehrbringen von Produkten teilweise auch Meldepflichten vor­ gesehen. Beispiele dafür sind neue Chemikalien, ausnahmsweise aber auch gewisse Arzneimittel und Medizinalprodukte. 3_Erbringung von Dienstleistungen Im Unterschied zum Inverkehrbrin­ gen von Produkten ist für die Erbringung vieler Dienstleistungen eine Bewilligung erforderlich. Eine Bewilligungspflicht besteht etwa für Restaurants, Anwälte, Medizinalberufe (z. B. Ärzte und Zahnärzte), Apo­ theken und Drogerien, Finanzdienstleistungen (z. B. Banken und Versi­ cherungen), Bergführer, Restaurants bis hin zum Taxibetrieb. Bewilli­ gungsfrei tätig sind demgegenüber der Coiffeur, die Lehrerin, der Stadtführer, der Reinigungsdienst und grundsätzlich auch die Psycho­ login (nicht aber die Psychotherapeutin). Ein geschlossener Markt liegt erst vor, wenn der Staat lediglich eine be­ schränkte Zahl von Anbietern zulässt. Dabei ist unerheblich, ob die Schliessung des Markts vom Recht bezweckt ist (z. B. in Form eines recht­ lichen Monopols) oder faktische Nebenfolge einer rechtlichen Regelung darstellt (z. B. als Nebenfolge von faktischen Monopolen oder Leistungs­ aufträgen). Entscheidend ist allein die Tatsache, dass kein Anspruch auf Marktzugang besteht, selbst wenn der Anbieter alle Anforderungen, die für die Ausübung der entsprechenden Tätigkeit verlangt sind, erfüllen würde. Die Schliessung eines Marktes kann – wie gesehen – durch ver­ schiedene verwaltungsrechtliche Instrumente erfolgen: Rechtliche und faktische Monopole mit Konzessionssystemen, Bewilligungen für gestei­ 90 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Welche Tätigkeiten genau dem Bereich der Grundversorgung zuzuordnen sind, ist ein politischer Entscheid, der im Kern immer auch die Frage des staatlichen Rollenverständnisses betrifft. gerten Gemeingebrauch, Kontingente und Leistungsaufträge mit Abgel­ tungen. Behält sich dagegen der Staat eine bestimmte Tätigkeit selber vor und übt er diese unter Ausschluss privater Anbieter alleine aus, liegt kein Markt im engeren Sinne sondern ein Staatsmonopol vor. Nachfolgend wird zwischen zwei Kategorien von geschlossenen Märk­ ten unterschieden: Grundversorgungsmärkte (Abschnitt 5.2) und geschlossene privatwirtschaftliche Märkte (Abschnitt 5.3). Im ersten Fall geht es um die Er­ füllung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Grundversorgung, im zwei­ ten Fall um privatwirtschaftliche Tätigkeiten. Dabei wird analysiert, auf welche Art und Weise der Zugang zu diesen Märkten beschränkt wird und auf welchen Motiven die Beschränkung basiert. 5.3 _ Geschlossene Grundversorgungsmärkte Die Sicherstellung einer ausreichenden und preiswerten Grundversor­ gung für die gesamte Bevölkerung gilt staatsrechtlich als eines der wich­ tigsten öffentlichen Interessen, das eine Schliessung von Märkten recht­ fertigen kann. Es ist eine der staatlichen Hauptaufgaben, dafür zu sorgen, dass wichtige Infrastrukturen und öffentliche Dienstleistungen zur Verfü­ gung gestellt werden. Dazu zählen typischerweise Gesundheitsver sor­ gung, Stromversorgung, Wasserversorgung, Bildung, öffentlicher Verkehr, Entsorgung etc. Welche Tätigkeiten genau dem Bereich der Grundver­ sorgung zuzuordnen sind, ist ein politischer Entscheid, der durch den Verfassungs­ oder Gesetzgeber – also in der Schweiz letztlich durch das Volk – getroffen wird und im Kern immer auch die Frage des staatlichen Rollenverständnisses betrifft. Struktur von Grundversorgungsmärkten Der Gesetzgeber kann vorsehen, dass der Staat eine Grundversorgungs­ aufgabe selber mit seinen zentralen oder dezentralen Verwaltungseinhei­ ten erfüllt. Beispiele sind Grundschulen (Teil der kommunalen Verwal­ tung) und Universitäten (öffentlich­rechtliche Anstalten) oder die Schweizerische Post (Aktiengesellschaft im Besitz des Bundes). Umge­ kehrt kann der Gesetzgeber auch vorschreiben, dass Private Grundver­ sorgungsdienste erbringen müssen. Dies ist etwa bei freiberuflichen No­ taren der Fall, die von Gesetzes wegen die Pflicht haben, öffentliche Beurkundungen nach vorgegebenen Tarifen durchzuführen (vgl. Abschnitt 3.5). Der Gesetzgeber kann der Staatsverwaltung aber auch erlauben oder gar vorschreiben, die Erfüllung einer Grundversorgungsaufgabe mittels Leistungsaufträgen an eines oder mehrere Unternehmen zu übertragen (zu den Leistungsaufträgen vgl. Abschnitt 5.1). Die Grundversorgung ist in den letzten Jahren in der Schweiz auf allen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) zu­ nehmend in Form von Leistungsaufträgen organisiert worden. Im Unter­ schied zu Konzessionen verleihen Leistungsaufträge als solche kein Son­ derrecht auf Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen eines 05 _ Geschlossene Märkte 91 5. 3 _ Ge sc hl os se ne G ru nd ve rs or gu ng sm är kt e rechtlichen oder faktischen Monopols. Vielmehr sind Leistungsaufträge mit der Pflicht verbunden, ein bestimmtes Angebot für jedermann be­ reitzustellen, wobei die Preise oftmals staatlich administriert sind. Im Gegenzug erhalten die Beauftragten in der Regel finanzielle Abgeltungen, während es im Fall von Konzessionen umgekehrt das Unternehmen ist, das dem Staat für das Sonderrecht eine Abgabe entrichten muss. Grundversorgungsmärkte sind im Prinzip geschlossene Märkte. Pri­ vate haben nach geltendem Recht keinen Anspruch darauf, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Leistungsaufträge und die damit verbun­ denen Abgeltungen zu erhalten. Bei der Erteilung von Leistungsaufträgen kommt den zuständigen Behörden in der Regel vielmehr ein weites Er­ messen zu. Im Rahmen dieses Ermessens können die Behörden die Wett­ bewerbssituation ein Stück weit beeinflussen und steuern. Beauftragt der Staat nur einen einzigen Anbieter mit der Erbringung einer Grundver­ sorgungsleistung, entsteht eine Monopolsituation. Der private Leistungs­ erbringer agiert frei von Wettbewerbsdruck und kann sich ein Geschäfts­ feld eröffnen, das im freien Markt und ohne den staatlichen Auftrag so nicht existieren würde. Diebold (2014) spricht in diesem Fall von einem « Grundversorgungsmonopol ». Die Beispiele sind vielfältig: Gewährleis­ tung des Rettungsdienstes, Besorgung der Kehrichtabfuhr, Erbringung der Schulzahnpflege etc. Der Staat kann zur Gewährleistung eines bestimmten Grundversor­ gungsangebots auch mehreren Anbietern Leistungsaufträge erteilen. Falls die beauftragten Unternehmen im selben Grundversorgungsmarkt tätig Abbildung 9 Struktur von Grundversorgungsmärkten Grundversorgungsmärkte sind im Prinzip geschlossene Märkte, denn Private haben keinen Anspruch darauf, vom Staat einen Leistungsauftrag zu erhalten. Ob der Wettbewerb auf Grundversorgungsmärkten (zumindest eingeschränkt) spielen kann, hängt davon ab, wie viele Anbieter einen Leistungsauftrag erhalten und ob auch Drittanbieter ohne Leistungs­ auftrag zum Markt zugelassen werden Anbieter mit und ohne Leistungs­ aufträge(n) mehrere Anbieter mit Leistungs­ aufträgen ein Anbieter mit Leistungs­ auftrag mehrere Anbieter mit Leistungs­ aufträgen ein Anbieter mit Leistung­ auftrag staatliches Monopol (Grundversorgungsmonopol) kein Monopol Grundversorgung Quelle: Eigene Darstellung 92 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Für einen echten Wettbewerb zwischen staatlich beauftragten Leistungserbringern und privaten Drittanbietern fehlt es häufig an gleich langen Spiessen. sind, entsteht ein gewisser Wettbewerb. Es handelt sich dabei in erster Linie um einen Qualitätswettbewerb; ein Preiswettbewerb kann nur statt­ finden, falls die Preise nicht fixiert sind. Auch wenn sich auf diese Weise Wettbewerb entwickeln kann, bleibt der Grundversorgungsmarkt ein geschlossener Markt, solange der Staat – und nicht die Unternehmen – über den Marktzugang entscheidet. Die Tatsache, dass der Staat eines oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung von Grundversorgungsdiensten beauftragt, bedeutet noch nicht, dass Dritte diese Dienste nicht erbringen dürfen. Leistungsaufträge schliessen Drittanbieter rein rechtlich nicht vom entsprechenden Grund­ versorgungsmarkt aus, sondern bewirken aufgrund der mit ihnen ver­ bundenen Wettbewerbsvorteile (Abgeltungen und tiefe Preise) lediglich faktische Marktzutrittsschranken, die mehr oder weniger hoch sein kön­ nen. Dritte sind von der Erbringung einer Grundversorgungsleistung erst dann rechtlich ausgeschlossen, wenn die Leistungen vom Staat monopo­ lisiert sind. Ein rechtliches Monopol besteht beispielsweise für die Beför­ derung von Briefen bis 50 Gramm durch die Post (sogenannt reservierter Dienst). Dieses Monopol erlaubt es der Post, Monopolrenten zu erwirt­ schaften, mit denen sie die übrige Grundversorgung finanzieren kann. Ein Beispiel für eine indirekte Monopolisierung im Grundversorgungs­ bereich ist die Verpflichtung von Leistungsbezügern einer Sozialversiche­ rung, Umschulungskurse oder andere Massnahmen bei bestimmten pri­ vaten Anbietern in Anspruch zu nehmen. Denkbar sind auch faktische Monopole infolge staatlicher Eigentumsrechte an öffentlichen Sachen, die für die Erbringung von Grundversorgungsleistungen genutzt werden (z. B. Bau und Betrieb einer Holzheizzentrale und eines Wärmeverbund­ netzes auf öffentlichem Grund samt Wärmelieferung an die Gemeinde). Soweit ein Grundversorgungsbereich nicht monopolisiert ist und die faktischen Marktzugangshürden nicht zu hoch sind, können neben den beauftragten Leistungserbringern auch private Drittanbieter ohne Leis­ tungsauftrag in den Markt eintreten. Dies geschieht etwa im Bereich der Post (Beförderung von Briefen ausserhalb des Briefmonopols sowie von Paketen, Zeitungen und Zeitschriften, ferner Dienstleistungen des Zah­ lungsverkehrs), im Fernmeldebereich (Swisscom als Grundversorgerin neben anderen Telecom­Unternehmen) sowie auf dem Gebiet von Radio und Fernsehen (SRG als Grundversorgerin neben anderen Radio­ und Fernsehstationen). Auch in der Aus­ und Weiterbildung erbringen Bil­ dungsinstitutionen mit und ohne Leistungsauftrag Grundversorgungs­ dienste. Für einen echten Wettbewerb zwischen staatlich beauftragten Leistungserbringern und privaten Drittanbietern fehlt es aber häufig an gleich langen Spiessen: Einerseits können private Drittanbieter ohne Leis­ tungsauftrag nur dann wettbewerbsfähig im Markt auftreten, wenn aus den Leistungsaufträgen keine erheblichen Wettbewerbsvorteile fliessen. Anderseits unterstehen private Drittanbieter nicht der Angebotspflicht und verfügen über mehr Flexibilität hinsichtlich Leistungsumfang, 05 _ Geschlossene Märkte 93 5. 3 _ Ge sc hl os se ne G ru nd ve rs or gu ng sm är kt e Ob es zur Sicherstellung der Grundversorgung angebracht ist, den Markt auf eine bestimmte Zahl von Anbietern zu beschränken, muss im Einzelfall geprüft werden. Qualität und Preis. Drittanbieter sind daher schnell dem Vorwurf der « Rosinenpickerei » ausgesetzt, wenn sie rentable Aufträge ergattern und weniger rentable Aufträge den staatlich beauftragten Leistungserbringern überlassen. Der Staat steht in Grundversorgungsmärkten damit vor der grossen Herausforderung, in Umsetzung der Wirtschaftsfreiheit ein Wettbewerbsumfeld zu schaffen, in dem sowohl staatlich beauftragte Leistungs erbringer wie auch private Anbieter bestehen können. Weshalb sind Grundversorgungsmärkte geschlossen? Die Zuordnung einer Tätigkeit zur Grundversorgung bedeutet, dass der Staat (Bund, Kantone oder Gemeinden) für die allgemeine Verfügbarkeit der Grundversorgungsdienste in der gewünschten Qualität verantwort­ lich ist. Hingegen heisst das keinesfalls, dass eine Marktschliessung oder gar eine Monopolisierung der Tätigkeit automatisch gerechtfertigt wäre. Ob es zur Sicherstellung der Grundversorgung angebracht ist, den Markt auf eine bestimmte Zahl von Anbietern zu beschränken oder ob das Ziel auch durch einen offenen Markt erreicht werden kann, muss im Einzel­ fall geprüft und entschieden werden. Für eine Schliessung von Grund­ versorgungsmärkten und die damit verbundene Minderung des Wettbe­ werbsdrucks werden verschiedene Argumente vorgebracht, vor allem, dass im freien Wettbewerb die Versorgung nachfrageschwacher Regionen nicht gewährleistet sei, dass aufgrund von Preiswettbewerb und Kosten­ druck die notwendige Qualität nicht erreicht werde oder dass der freie Wettbewerb gar zu höheren Preisen führen könne. Genau gesehen ist die Schliessung von Grundversorgungsmärkten eine Folge der Pflichten, die der Staat Anbietern von Grundversorgungsdiens­ ten auferlegt: 1_Angebotspflicht Die zentrale Pflicht von Grundversorgungsanbietern ist die Angebotspflicht. Die Unternehmen müssen ihre Grundversor­ gungsdienste flächendeckend allen Bevölkerungskreisen anbieten. Dabei sind sie an die Grundrechte gebunden und dürfen niemandem ohne trif­ tigen Grund eine Leistung verweigern. Soweit die Kundenbeziehungen vertraglich geregelt werden, folgt aus der Angebotspflicht eine Kontra­ hierungspflicht (Pflicht zum Abschluss von Verträgen). 2_Umfang und Qualität des Angebots Der Umfang der Grundversorgungs­ dienste wird durch Gesetze und Verordnungen definiert. Häufig werden besondere Auflagen gemacht, wie beispielsweise die Pflicht, die Dienste der Grundversorgung so anzubieten, dass Menschen mit Behinderungen sie unter vergleichbaren Bedingungen wie Menschen ohne Behinderun­ gen beanspruchen können. Auch die Qualität der Dienste unterliegt re­ gelmässig gesetzlichen Anforderungen, deren Einhaltung von staatlichen Aufsichtsbehörden kontrolliert wird. 94 Kantonsmonitoring 6 | 2014 3_Preise Zur Gewährleistung einer preiswerten, für alle Bevölkerungs­ schichten zugänglichen Grundversorgung regelt und überwacht der Staat die Preise. So schreibt etwa das Postgesetz vor, dass für Briefe und Pakete der Grundversorgung im Inland die Preise distanzunabhängig und nach einheitlichen Grundsätzen festzulegen sind, wobei die Post­ regulierungsbehörde (PostCom) die Einhaltung der Distanzunabhän­ gigkeit überprüft. Ferner legt der Bundesrat für die Grundversorgung mit Fernmeldediensten Preisobergrenzen fest. Und im Gesundheits­, Sozial­ und Bildungsbereich müssen die Leistungen der Grundversor­ gung durch Spitäler, soziale Einrichtungen und Schulen sogar oft fast oder ganz unentgeltlich erbracht werden. Aufgrund dieser Pflichten und Auflagen entstehen den Grundversor­ gungsanbietern ungedeckte Kosten. Gemeint sind die Kosten, die das Unternehmen nicht zu tragen hätte, wenn es Angebot, Kundenbeziehun­ gen und Preise unter Marktbedingungen frei bestimmen könnte. Grund­ versorgungsdienste sind somit wegen der mit ihnen verbundenen Pflich­ ten tendenziell ein defizitäres Geschäft, das am freien Markt so nicht angeboten würde. Damit die Grundversorgung erbracht wird, über­ nimmt der Staat (oder eine Sozialversicherung) die ungedeckten Kosten in Form von Abgeltungen. Diese sind Teil der Leistungsaufträge, die der Staat einem oder mehreren Anbietern zuteilt. Mit den Leistungsauft rägen und Abgeltungen schafft der Staat somit gewissermassen erst den Grund­ versorgungsmarkt. Zugleich handelt es sich um einen geschlossenen Markt, zu dem der Zugang für Unternehmen ohne Leistungsaufträge erschwert ist. Box 11 Öffnung von Grundversorgungsmärkten? Im Grunde würde es dem Gesetzgeber freistehen, für gewisse Grundversorgungsmärkte einen Anspruch auf die Erteilung von Leistungsaufträgen vorzusehen. Damit könnte er Grund­ versorgungsmärkte öffnen, was den (Qualitäts­)Wettbewerb ermöglichen bzw. verstärken würde. Ein Beispiel für einen offenen Grundversorgungsmarkt ist die obligatorische Kranken­ versicherung: Gemäss Krankenversicherungsgesetz hat jede Krankenkasse, die die gesetz­ lichen Voraussetzungen erfüllt, Anspruch darauf, die obligatorische Krankenversicherung anzubieten und sich dafür mit den obligatorischen Versicherungsprämien zu alimentieren. Der « Leistungsauftrag » an die Krankenkassen wird dabei vom Gesetzgeber als « Bewilligung » bezeichnet (Art. 13 Krankenversicherungsgesetz, KVG). Auch das Spitalwesen hat sich einem offenen Grundversorgungsmarkt angenähert, indem der Bundesgesetzgeber die Kanto­ ne nicht mehr dazu verpflichtet, die Angebotsmenge am Bedarf auszurichten.|45 Vielmehr können die Kantone zur Förderung des Wettbewerbs über den Bedarf hinaus Leistungsauf­ träge an Spitäler erteilen. Allerdings haben Spitäler keinen Anspruch auf Leistungsaufträge, weshalb nach wie vor von einem geschlossenen Grundversorgungsmarkt auszugehen ist. 45 Vgl. Rütsche (2011) sowie BGE 138 II 398 E. 3 S. 408 ff., besonders E. 3.4.4, S. 417. 05 _ Geschlossene Märkte 95 5. 4 _ Ge sc hl os se ne p ri va tw ir ts ch af tl ic he M är kt e Privatwirtschaftliche Tätigkeiten sind von der Wirtschaftsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt. Entsprechend gilt der Grundsatz des freien Marktzugangs. Der Gesetzgeber sollte sich somit in Bezug auf jede Grundversorgungs­ leistung die Frage stellen, ob sie zu den gewünschten Bedingungen (preis­ wertes und qualitativ gutes Angebot für alle Bevölkerungskreise) aller Voraussicht nach auch in einem offenen Markt erbracht würde. Als empirische Anhaltspunkte können Erfahrungen anderer Länder (bzw. anderer Kantone oder Gemeinden) herangezogen werden. Falls die Frage bejaht wird, ist die Schliessung des Grundversorgungsmarktes volkswirt­ schaftlich ineffizient und für den Staat bzw. die Bevölkerung mit unnö­ tigen Kosten verbunden. Aus verfassungsrechtlicher Sicht drängt sich zudem die Frage der Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Wirtschafts­ freiheit auf. Auf jeden Fall unvereinbar mit der Wirtschaftsfreiheit sind Grundversorgungsmonopole, die nicht (mehr) notwendig sind. Entspre­ chende Zweifel sind etwa in Bezug auf althergebrachte Grundversor­ gungsmonopole wie das Salzmonopol, vor allem das Salzhandelsmono­ pol, angebracht (vgl. Abschnitt 3.6). 5.4 _ Geschlossene privatwirtschaftliche Märkte Geschlossene Märkte bestehen auch ausserhalb des Grundversorgungs­ bereichs – auf privatwirtschaftlichen Märkten. Im Unterschied zu Grund­ versorgungsleistungen dienen privatwirtschaftliche Tätigkeiten defini­ tionsgemäss nicht der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, auch wenn an solchen Tätigkeiten durchaus ein öffentliches Interesse bestehen kann (z. B. Landwirtschaft, Forschung, kulturell wertvolle Filme). Privatwirt­ schaftliche Tätigkeiten sind von der Wirtschaftsfreiheit verfassungsrecht­ lich geschützt. Entsprechend gilt der Grundsatz des freien Marktzugangs. Eine Beschränkung des Marktzugangs, d. h. ein Schliessung des Marktes, stellt die Ausnahme dar und bedarf einer qualifizierten Rechtfertigung. In regulatorischer Hinsicht kann die Schliessung privatwirtschaftlicher Märkte durch folgende Instrumente erfolgen: staatliche (rechtliche oder faktische) Monopole, Kontingente sowie – ähnlich den faktischen Mono­ polen – Bewilligungspflichten für gesteigerten Gemeingebrauch. Im Folgenden werden die Gründe, aus denen der Staat privatwirtschaftliche Märkte schliesst, dargestellt und auf ihre Berechtigung hinterfragt. Schutz von Polizeigütern Als Polizeigüter gelten die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die öf­ fentliche Ruhe, Gesundheit sowie Treu und Glauben im Geschäftsver­ kehr. Es gehört zu den klassischen Aufgaben des Staates, für den Schutz der Polizeigüter zu sorgen: Sie werden mit Instrumenten wie Bewilli­ gungs­ und Meldepflichten, Verhaltensvorschriften, Verboten, polizei­ licher Überwachung und Gefahrenabwehr sowie Verwaltungsstrafen ge­ schützt. Eine Marktschliessung mittels Monopolen oder Kontingenten ist in aller Regel zum Schutz von Polizeigütern nicht erforderlich. Das Bundesgericht ist beispielsweise zum Schluss gekommen, dass ein Staats­ 96 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Der Verdacht, dass das Spielbankenmonopol vor allem die Erhebung der einträglichen Spiel­ bankenabgabe bezweckt, liegt auf der Hand. monopol für den Plakatanschlag auf privatem Grund über das Ziel hin­ ausschiesst und die auf dem Spiel stehenden öffentlichen Interessen (Schutz der Verkehrssicherheit und des Ortsbildes) auch mit milderen Eingriffen, namentlich mit einer Bewilligungspflicht und einem Inter­ ventionsvorbehalt der Gemeinde, sichergestellt werden können. |46 Eben­ so wäre es gemäss Bundesgericht mit der Wirtschaftsfreiheit nicht zu ver­ einbaren, den Taxibetrieb zu monopolisieren; zum Schutz von Treu und Glauben der Taxikundschaft genügt eine Bewilligungspflicht. |47 Eine Schliessung von Märkten aus polizeilichen Gründen ist für den Gesetzgeber vor allem dann ein Thema, wenn es um den Schutz der öf­ fentlichen Gesundheit geht. So galt unter der alten Bundesverfassung (aBV) eine gesundheitspolitisch motivierte Bedürfnisklausel für Gast­ wirtschaften und Kleinverkaufsbetriebe von alkoholischen Getränken (vgl. Art. 32quater Abs. 1 aBV). Diese Bedürfnisklausel bezweckte ur­ sprünglich, über die Steuerung des Angebots den Alkoholismus zu be­ kämpfen; |48 sie wurde aber anlässlich der Totalrevision der Bundesver­ fassung von 1 999 abgeschafft, weil an deren Eignung zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs Zweifel bestanden. |49 Hingegen besteht auf Bun­ desebene nach wie vor ein Monopol für Brennereien. Brennereikonzes­ sionen werden erteilt, soweit dies den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes entspricht (Art. 5 Abs. 1 Alkoholgesetz). Ob dieses Monopol zur Bekämpfung des Alkoholismus unerlässlich ist, ist fraglich. Sozial- und umweltpolitische Interessen Eine Schliessung privatwirtschaftlicher Märkte wird zum Teil auch mit sozialpolitischen Motiven begründet. Ein Beispiel sind die Spielbanken. Bereits die Bundesverfassung schreibt fest, dass für die Errichtung und den Betrieb von Spielbanken eine Konzession des Bundes erforderlich ist (Art. 106 BV). Diese Monopolkonzession wird mit dem Interesse an einer effektiven Bekämpfung der Spielsucht begründet. Mit Blick darauf, dass der Verfassungsgeber zur Bekämpfung der Alkoholsucht eine Kon­ tingentierung von Gastwirtschaften nicht mehr als erforderlich erachtet, kann man sich fragen, weshalb eine Beschränkung der Anzahl Spielban­ ken zur Suchtbekämpfung notwendig sein soll. Der Verdacht, dass das Spielbankenmonopol vor allem die Erhebung der einträglichen Spielban­ kenabgabe bezweckt, liegt auf der Hand. 46 BGE 128 I 3 E. 3e/cc S. 15. 47 BGer, Urteil 2C_940/2010 vom 17. Mai 2011, E. 4.8. Auf kantonaler bzw. kommunaler Ebene bestehen indessen Bestrebungen, zum Schutz von Treu und Glauben die Zahl der Taxibewilligungen zu beschränken, d.h. Kontingente einzuführen. 48 Vgl. die politische Bestrebung der Wiedereinführung einer Bedürfnisklausel im Rahmen der parlamentarischen Initiative Marra 12.456 «Binnenmarktgesetz und Bedürfnis­ klausel» vom 15.06.2012. Die Widereinführung der Beschränkung wird indessen durch die (inzwischen) fehlende Grundlage in der Bundesverfassung verhindert (vgl. Art. 94 Abs. 4 BV). 49 Vgl. BBl 1997 I 314. 05 _ Geschlossene Märkte 97 5. 4 _ Ge sc hl os se ne p ri va tw ir ts ch af tl ic he M är kt e Strukturpolitischen Eingriffe sind von protektionistischer Natur. Ein weiteres Beispiel für eine Marktschliessung aus sozialpolitischen Gründen ist der Zulassungsstopp von Ärztinnen und Ärzten. Bundes­ gesetzgeber und Bundesrat erlauben den Kantonen, die Zulassung von Ärzten von einem Bedürfnis abhängig zu machen. Gestützt darauf haben verschiedene Kantone für die sozialversicherungsrechtliche Zulassung von Ärzten Kontingente eingeführt. |50 Eine Monopolisierung privat­ wirtschaftlicher Märkte wurde auch schon mit umweltpolitischen Gründen gerechtfertigt. Mitte der 1960er­Jahre bejahte das Bundesgericht beispielsweise die Verfassungsmässigkeit eines Monopols für die Einfuhr amerikanischer Reben zur wirksamen Bekämpfung der dem Rebbau drohenden Schäden. |51 Strukturpolitische Gründe Eine Beschränkung des Marktzugangs kann auch ein Mittel sein, um einen Wirtschaftszweig oder Beruf in seiner Existenz zu schützen. Durch die Schliessung des Marktes werden die im Markt tätigen Unternehmen gezielt vor Konkurrenz geschützt, damit sie hinreichende Erträge erwirt­ schaften können. Solche strukturpolitischen Eingriffe sind somit protek­ tionistischer Natur. Sie stellen eine Abweichung vom Grundsatz der Wirt­ schaftsfreiheit dar und bedürfen deshalb einer expliziten Grundlage in der Bundesverfassung (vgl. Art. 94 Abs. 4 BV). Die Verfassung erlaubt strukturpolitische Eingriffe in Märkte nament­ lich im Bereich der Aussenwirtschaftspolitik (Art. 101 BV), der Landes­ versorgung (Art. 102 BV) sowie der Landwirtschaft (Art. 104 Abs. 2 BV). Eine allgemeine strukturpolitische Kompetenz vermittelt sodann Art. 103 BV. Danach kann der Bund wirtschaftlich bedrohte Landesgegenden unterstützen sowie Wirtschaftszweige und Berufe fördern, wenn zumut­ bare Selbsthilfemassnahmen zur Sicherung ihrer Existenz nicht ausrei­ chen. Aufgehoben wurde hingegen die in der alten Bundesverfassung verankerte Bedürfnis klausel im Gastgewerbe, wonach die Kantone die Zahl der Gastwirtschaften von einem Bedürfnis abhängig machen konn­ ten, wenn dieses Gewerbe durch übermässige Konkurrenz in seiner Exis­ tenz bedroht war (Art. 31ter Abs. 1 aBV). Solche Bedürfnisklauseln im Gastgewerbe sind heute nicht mehr zulässig. Verwaltung öffentlicher Sachen Privatwirtschaftliche Tätigkeiten sind unter Umständen zwingend auf die Nutzung öffentlicher Sachen angewiesen. Man denke nur an den Bau und Betrieb von Wasserkraftwerken, Hafenanlagen oder Seilbahnen. Zu­ dem gibt es privatwirtschaftliche Tätigkeiten, die zwar theoretisch von 50 Das Bundesgericht hat diese Kontingentierung als faktischen Eingriff in die Wirtschafts­ freiheit qualifiziert, jedoch für zulässig erachtet: Die Zulassungsbeschränkung bezwecke, die Steigerung der Gesundheitskosten und damit der Krankenkassenprämien zu bremsen (BGE 130 I 26 E. 6.2 S. 50). 51 Vgl BGE 109 Ia 193 E. 3a–b S. 197 ff. 98 Kantonsmonitoring 6 | 2014 privatem Grund aus und ohne Nutzung der öffentlichen Sache ausgeübt werden könnten, dabei aber mit derart grossen Wettbewerbsnachteilen konfrontiert wären, dass kein konkurrenzfähiges Angebot gemacht wer­ den könnte. Dies gilt z. B. für Taxistandplätze, Werbeplakatanschlagstel­ len oder Schaustellerplätze an Jahrmärkten. Übersteigt die Nachfrage nach der Nutzung einer öffentlichen Sache deren Verfügbarkeit und kann die Tätigkeit ohne das Nutzungsrecht nicht ausgeübt werden, führt dies unweigerlich zur Schliessung des ent­ sprechenden Markts. Der Staat muss als Eigentümer der öffentlichen Sa­ che die Nutzungsansprüche der Privaten koordinieren. Er tut dies, indem er für die gesteigerte Nutzung der öffentlichen Sache eine Bewilligung und für deren ausschliessliche Nutzung eine Konzession voraussetzt. Dabei stellt sich regelmässig die Frage, ob der Staat die Anbieterzahl stär­ ker beschränkt, als dies aufgrund der Gegebenheiten erforderlich wäre. Ist dies der Fall, liegt die Schliessung des Marktes nicht primär in der Verwaltung des öffentlichen Grundes begründet; die Schliessung muss in diesem Fall durch andere öffentliche Interessen gerechtfertigt werden, beispielsweise durch Interessen der öffentlichen Sicherheit. Box 12 Vergabe von Nutzungsrechten in Losen In bestimmten Konstellationen ist es dem Staat möglich, zeitgleich mehreren, sich konkurren zierenden Anbietern ein Recht auf Nutzung öffentlicher Sachen zu erteilen (z. B. das Recht zum Aufstellen von Marktständen auf öffentlichem Grund). In diesen Fällen kann sich ein gewisser Wettbewerb im Markt entwickeln. Häufig kann der Staat hingegen aufgrund des knappen verfügbaren Platzes nur einem einzigen Privaten das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung einer öffentlichen Sache gewähren (z. B. das Recht zum Aufstellen eines Riesenrads an Jahrmärkten). Unter Umständen hat es aber ein Kanton oder eine Gemeinde in der Hand, durch geographische Aufteilung des eigenen Hoheitsgebiets dafür zu sorgen, dass mehrere Anbieter zeitgleich im Markt tätig sind. Zu diesem Zweck kann der Staat die Nutzungsrechte in räumlich aufgeteilten Losen vergeben. So schreibt beispielsweise die Stadt Zürich die Bewirtschaftung von Plakatierungsflächen regelmässig in mehreren Losen öffentlich aus. |52 Dadurch lässt sich vermeiden, dass sich mittel­ und lang fristig nur ein Werbevermittlungsunternehmen durchsetzt und in der Folge einerseits die Angebote für das Nutzungsrecht sinken und anderseits die Preise für Werbeflächen steigen (vgl. PÜG 2012). 52 Vgl. Medienmitteilung des Stadtrats Zürich vom 6. Juni 2012, « Mehr Wettbewerb bei der Plakatierung auf öffentlichem Grund »; www.stadt­zuerich.ch/hbd/de/index/ueber_das_ departement/medien/medienmitteilungen/2012/juni/120606a.html (04.09.2014). [Untertitel] 99 06 Zugang zu geschlossenen Märkten Nicolas Diebold (Universität Luzern & Sekretariat der Wettbewerbs- kommission) und Bernhard Rütsche (Universität Luzern) |53 53 Das vorliegende Kapitel basiert teilweise auf dem Artikel «Die öffentliche Ausschreibung als Marktzugangsinstrument» von Nicolas Diebold (vgl. Diebold 2014). 6.1 _ Vergabeverfahren _ 100 6.2 _ Rechtliche Ausschreibungspflichten _ 104 100 Kantonsmonitoring 6 | 2014 B ei geschlossenen Märkten tritt regelmässig die Situation ein, dass die Zahl der interessierten Anbieter die Zahl der verfügbaren Marktplätze übersteigt. Es stellt sich damit unweigerlich die Frage, nach welchem Verfahren die Auswahl der Marktteilnehmer erfolgen soll. 6.1 _ Vergabeverfahren Die vergabepolitische Frage, ob der Zugang zu einem geschlossenen Markt über eine öffentliche Ausschreibung erfolgen soll, kann aus zwei unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden. Aus wirtschaftlicher Sicht ist angezeigt, dass der effizienteste Anbieter zum geschlossenen Markt zugelassen wird. Aus der Anbieterperspektive soll das Vergabever- fahren gewährleisten, dass sich der Staat gegenüber den Marktteilneh- mern neutral verhält. Wenn der Staat schon ausgewählten Marktteilneh- mern einen exklusiven Marktzugang gewährt, soll die Auswahl zumindest transparent und nichtdiskriminierend sein. Die folgende Übersicht zeigt verschiedene Verfahren, nach denen der Zugang zu geschlossenen Märk- ten erteilt werden kann. Im Einzelfall bleibt jeweils zu prüfen, ob der Staat aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Wahl des Vergabeverfahrens eingeschränkt ist oder ob gar ein bestimmtes Verfah- ren vorgeschrieben wird. Direktvergabe Bei der Direktvergabe bestimmt der Staat ohne Durchführung eines Aus- schreibungsverfahrens die Anbieter, die Zugang zu einem geschlossenen Markt erhalten sollen. Im Beschaffungsrecht wird dieses Verfahren als freihändige Vergabe bezeichnet; es kommt vor allem bei Aufträgen von geringem Wert zur Anwendung. Der Staat ist grundsätzlich frei zu ent- scheiden, nach welchen Kriterien er die Auswahl trifft und ob er über- haupt Konkurrenzofferten einholt. Oft stehen bei der Auswahl der Markt- teilnehmer die folgenden beiden Interessen im Vordergrund: 1_Bestandesschutz Am einfachsten gestaltet sich die Vergabe, wenn die bisher zum Markt zugelassenen Anbieter erneut den Zuschlag erhalten. Für den Staat ist diese Vergabe einfach zu handhaben, und sie verursacht wenig Verwaltungsaufwand. Wenn sich die Anbieter aus Sicht des Staa- tes bewährt haben, besteht für ihn keine Veranlassung, anderen Anbie- tern Marktzugang zu gewähren. Die bereits zugelassenen Anbieter ver- fügen über eine gewisse Planungssicherheit. Sie sind so eher bereit, grössere Investitionen zu tätigen, die sich nur langfristig amortisieren lassen. Auf der anderen Seite haben neue Anbieter keine Möglichkeit, Zugang zum Markt zu erhalten. Die Sicherheit und das Fehlen von Wett- bewerbsdruck können zur Folge haben, dass die zugelassenen Anbieter kaum Anreizen für Effizienzsteigerungen ausgesetzt sind. Zugelassene Anbieter müssen sich nach Ablauf der Zulassungsperiode nicht gegen- 06 _ Zugang zu geschlossenen Märkten 101 6. 1_ V er ga be ve rf ah re n über neuen Kandidaten behaupten. Zu hohe Preise, ungenügende Qua- lität oder das Ausbleiben von Innovationen können mögliche Folgen sein. 2_Heimatschutz Sehr oft besteht bei der Direktvergabe ein starkes poli- tisches Bestreben, den ortsansässigen Anbietern bevorzugt Marktzugang zu gewähren. Eine Vergabe nach dem Kriterium der Ortsansässigkeit wird damit begründet, dass dies den lokalen Arbeitsmarkt fördere, dass Steuern aus den Einnahmen der eigenen Gemeinde zugute kämen oder dass die geringere Distanz zwischen dem Ort der Leistung und dem Her- kunftsort der Anbieter die Umwelt schone. Auch hier besteht die Gefahr, dass der Schutz ortsansässiger Anbieter vor auswärtiger Konkurrenz zu Ineffizienzen führt. Die Direktvergabe kann in «Bagatellmärkten» gerechtfertigt sein, wenn der Aufwand für die Durchführung einer Ausschreibung in keinem Ver- hältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung des Marktes und zu den mögli- chen Effizienzgewinnen steht. Gleichzeitig ist aber zu bedenken, dass auch gesamtwirtschaftlich weniger bedeutende Märkte eine Lebens- grundlage für die zugelassenen Marktteilnehmer darstellen können. Für nicht zugelassene Anbieter ist in diesem Fall kaum nachvollziehbar, wenn der Staat den Zugang nicht nach einem neutralen Verfahren und unter Wahrung der Chancengleichheit gewährt. Massgebend bleiben in jedem Fall auch für die Direktvergabe die verfassungsrechtlichen Grundsätze, besonders das Willkürverbot, der Anspruch auf rechtliches Gehör und der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität. Einladungsverfahren Wie bei der Direktvergabe wird auch im Einladungsverfahren die anste- hende Vergabe des Marktzugangs nicht öffentlich publiziert. Die Verga- bestelle wählt von sich aus bestimmte Anbieter aus und lädt diese ein, ein Angebot abzugeben. Im Unterschied zur Direktvergabe umfasst das Einladungsverfahren die Einholung von Konkurrenzofferten. Für nicht eingeladene Anbieter besteht kein Teilnahmerecht. Ein Einladungsver- fahren und die damit verbundene Einschränkung des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Wettbewerbsneutralität sind nur gerechtfer- tigt, wenn aus wirtschaftlichen oder anderen sachlichen Gründen kein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden kann. Ausschreibungsverfahren Mit öffentlicher Ausschreibung im hier verwendeten Sinn ist nicht ein bestimmtes beschaffungsrechtliches Vergabeverfahren gemeint, sondern ganz grundsätzlich, dass eine anstehende Auswahl im Vorfeld öffentlich publiziert wird, jeder Interessent über ein Teilnahmerecht verfügt und das höchstbewertete Angebot unter Einhaltung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Transparenz, des Wettbewerb und der Wirt- 102 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Die Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen vor dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung standhalten, d. h. sie müs- sen objektiv und sachlich begründbar sein. schaftlichkeit den Zuschlag erhält. Die öffentliche Ausschreibung kann in Anlehnung an die Beschaffungsverfahren entweder als offenes oder als selektives Verfahren durchgeführt werden. Im offenen Verfahren wird die bevorstehende Vergabe der Marktzulassungen im Amtsblatt oder einer anderen Plattform öffentlich publiziert, und es wird jedem Inter- essenten ein Teilnahmerecht gewährt. Alle Angebote, die die Eignungs- kriterien erfüllen, werden bewertet. Im selektiven Verfahren können alle interessierten Anbieter einen Antrag auf Teilnahme einreichen. Die Ver- gabestelle bestimmt die am besten geeigneten Anbieter, die in der Folge ein Angebot eingeben dürfen. Von zentraler Bedeutung sind im Ausschreibungsverfahren die Eig- nungs- und Zuschlagskriterien. Die Eignungskriterien definieren, welche Anforderungen ein Anbieter erfüllen muss, damit er sich überhaupt an der Ausschreibung beteiligen kann. Erfüllt ein Anbieter die Eignungs- kriterien nicht, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Die Zuschlags- kriterien halten fest, nach welchen Kriterien die Angebote bewertet wer- den. Die höchstbewertete Bewerbung erhält den Zuschlag. Die Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen vor dem Grundsatz der Nicht- diskriminierung standhalten, d. h. sie müssen objektiv und sachlich be- gründbar sein und in einem konkreten Zusammenhang mit dem Markt- zugang stehen. Sie dürfen nicht darauf abzielen, einer besonderen Anbietergruppe Vorteile einzuräumen. Besonders die Bevorzugung von lokalen und ortsansässigen Anbietern ist nur in Ausnahmefällen zulässig. So besteht beispielsweise kein sachlicher Grund, ortsansässige Taxifahrer beim Zugang zu einem geschlossenen Taximarkt zu bevorzugen. Hin- gegen mag es bei einem städtischen Wochenmarkt eher vertretbar sein, den Anbietern von Produkten aus der Region ein prioritäres Marktrecht zu gewähren, da es möglicherweise den Bedürfnissen und Erwartungen der Kunden entspricht, lokale Marktprodukte einzukaufen. Gehen nicht mehr Bewerbungen ein, als Marktplätze vorhanden sind, können alle geeigneten Anbieter zum Markt zugelassen werden. Über- steigt die Zahl der Bewerbungen die vorhandenen Plätze, muss die Aus- wahl der Marktteilnehmer anhand der Zuschlagskriterien oder nach dem Zufallsprinzip erfolgen: 1_Preiswettbewerb Als zentrales wettbewerbliches Bewertungskriterium gilt der Preis. Wenn der Staat einen öffentlichen Auftrag ausschreibt, kön- nen die Angebote relativ einfach und klar nach dem Angebotspreis be- wertet werden. Etwas anders präsentiert sich hingegen die Situation, wenn der Staat nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags, sondern den Zu- gang zu einem geschlossenen Markt ausschreibt. Die einfachste Möglich- keit ist es, dem meistbietenden Bewerber Zugang zum Markt zu gewäh- ren (Versteigerung der Konzessionen). Der zum Markt zugelassene Anbieter wird diese Marktzugangskosten aber amortisieren müssen, was bedeutet, dass tendenziell der Preis für die im Markt angebotene Leistung 06 _ Zugang zu geschlossenen Märkten 103 6. 1_ V er ga be ve rf ah re n steigen wird. Beispielsweise kann eine Stadt den öffentlichen Grund dem oder den Meistbietenden für Plakatanschlagstellen oder Taxistandplätze zur Verfügung stellen. Je nach dem (abhängig von der Preissensitivität der Nachfrager) kann dies zur Folge haben, dass auch die Preise für Plakat- werbung oder Taxifahrten steigen werden. In gewissen Fällen, wie etwa im Grundversorgungsbereich, dürfte der Staat aber ein Interesse daran haben, dass die Leistungen zu möglichst günstigen Konditionen im Markt angeboten werden. Mit der Vergabe an die Meistbietenden kann dies oft nicht erreicht werden. Als Alternative besteht die Möglichkeit, den End- kundenpreis als Bewertungskriterium zu definieren. In diesem Fall wer- den diejenigen Angebote am höchsten bewertet, die für eine bestimmte Leistung einen tiefen Endkundenpreis garantieren können. 2_Leistungs- und Qualitätswettbewerb Neben dem Preiswettbewerb kann in einer Ausschreibung auch der Leistungs- und Qualitätswettbewerb gefördert werden. In diesem Fall werden Qualitätskriterien definiert und bewertet, wie etwa die Ausbildung, Erfahrung oder der Leistungsumfang. Auch Umweltkriterien können berücksichtigt werden. 3_Rotationsverfahren Um bei der Vergabe von Nutzungsrechten auf öf- fentlichem Grund Monopolstellungen einzelner privater Anbieter zu verhindern und die Konkurrenten gleich zu behandeln, bietet sich das Rotationsverfahren an. Damit kann über eine gewisse Zeit hinweg meh- reren Unternehmen mit vergleichbaren Angeboten einmal Marktzugang gewährt werden. |54 4_Losverfahren Lassen sich in einem konkreten Fall keine Preis-, Quali- täts- oder andere Bewertungskriterien definieren und ist auch das Rota- tionsverfahren nicht geeignet, besteht die Möglichkeit, den Marktzugang unter den eingegangenen Angeboten mittels Losentscheid zu vergeben. Box 13 Beispiel für Losverfahren Die Stadt Luzern hat im Kantonsblatt Nr. 22 vom 31. Mai 2014 den Betrieb von vier Marroni-Standplätzen für die Dauer von drei Saisons ausgeschrieben. Als Eignungskriterien verlangte die Stadt unter anderem Angaben zur vorhandenen Infrastruktur, Organisation, Know-how und Angaben über Berufserfahrung. Ferner durfte gegen die Bewerber kein Konkurs- oder Strafverfahren hängig sein, und sie mussten Abgaben, Steuern und Sozial- leistungen bezahlt haben. Die Standplätze wurden unter den eingegangenen Bewerbungen verlost. Das Kantonsgericht Luzern hat die Beschwerde eines bisherigen Marronistand- Betreibers abgewiesen und die Ausschreibung der Standplätze geschützt (KGer Luzern, 7H 14 163 vom 21. Juli 2014). 54 Vgl. aber BGE 128 I 136 E. 4.2 S. 148: Die Stadt St. Gallen ist berechtigt, immer den gleichen Anbieter eines Riesenrades am Herbstjahrmarkt zu berücksichtigen, solange dieses Riesenrad gegenüber anderen klar attraktiver ist. 104 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Gemäss diesen Bestim- mungen müssen öffentliche Aufträge ab einem bestimmten Schwellenwert öffentlich ausgeschrieben werden. 6.2 _ Rechtliche Ausschreibungspflichten Das Vergaberecht im weiten Sinne regelt, nach welchem der gezeigten Verfahren der Zugang zu einem geschlossenen Markt vergeben werden muss. Wesentlicher und wohl wichtigster Bestandteil des Vergaberechts ist das öffentliche Beschaffungsrecht, das die Vergabe von öffentlichen Aufträgen regelt. Vergaberegeln lassen sich indessen auch in Rechtsquel- len ausserhalb des Beschaffungsrechts finden, sei es in der Bundesverfas- sung, im Binnenmarktrecht, in Spezialgesetzen bis hin zu kantonalen und kommunalen Erlassen. Hinzu kommen beispielsweise Regeln be- treffend die Vergabe von Einfuhrrechten (z. B. Versteigerung von Zoll- kontingenten). Die Abgrenzung zwischen dieser Vielzahl von Vergabe- regeln bzw. die Zuordnung der Sachverhalte zu den verschiedenen Vergabebereichen ist komplex und gestaltet sich in der Praxis schwierig. Vergabe von Zugang zu Beschaffungsmärkten Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen richtet sich nach dem öffentli- chen Beschaffungsrecht. Für die Kantone gelten – neben den internatio- nalen Verpflichtungen – die beschaffungsrechtlichen Bestimmungen des Binnenmarktgesetzes (Art. 5 BGBM) sowie die «Interkantonale Verein- barung über das öffentliche Beschaffungswesen ». Gemäss diesen Bestim- mungen müssen öffentliche Aufträge ab einem bestimmten Schwellen- wert in einem offenen oder selektiven Verfahren öffentlich ausgeschrieben werden. Öffentliche Aufträge unterhalb dieser Schwelle können im Ein- ladungsverfahren und kleine Aufträge im freihändigen Verfahren verge- ben werden (vgl. Tabelle 11). Vergabe des Zugangs zu geschlossenen Märkten Bei der Gewährung von Zugang zu geschlossenen Märkten kauft der Staat im Unterschied zur öffentlichen Beschaffung nicht eine Leistung gegen Entgelt ein, sondern er verpflichtet einen Anbieter, eine Grund- versorgungsleistung gegenüber der Allgemeinheit zu erbringen (Grund- versorgungsmärkte) bzw. gewährt einem oder mehreren Anbietern Tabelle 11 Schwellenwerte für kantonale Aufträge* Verfahrensart Lieferungen Dienstleistungen Bauarbeiten Baunebengewerbe Bauhauptgewerbe Freihändige Vergabe unter 100 000 unter 150 000 unter 150 000 unter 300 000 Einladungs- verfahren unter 250 000 unter 250 000 unter 250 000 unter 500 000 offenes / selektives Verfahren ab 250 000 ab 250 000 ab 250 000 ab 500 000 * Auftragswert in Franken 06 _ Zugang zu geschlossenen Märkten 105 6. 2_ R ec ht lic he A us sc hr ei bu ng sp fl ic ht en Die Pflicht zur öffent- lichen Ausschreibung des Zugangs zu geschlossenen Märkten ergibt sich in erster Linie aus dem Binnenmarktgesetz. Exklusivrechte zur Ausübung einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit (ge- schlossene privatwirtschaftliche Märkte). Die Anbieter tragen das wirt- schaftliche Betriebsrisiko. Das Entgelt leistet der Staat (in Form von Ab- geltungen) oder es leisten es die privaten Konsumenten (in Form von Gebühren oder – allenfalls überhöhten – Preisen). Die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung des Zugangs zu geschlos- senen Märkten ergibt sich für Kantone und Gemeinden in erster Linie aus dem Binnenmarktgesetz. Die mit der Gesetzesnovelle von 2005 ein- geführte Bestimmung in Art. 2 Abs. 7 BGBM sieht vor, dass die Über- tragung der Nutzung kantonaler und kommunaler Monopole auf Priva- te öffentlich ausgeschrieben werden muss. Dabei handelt es sich um eine Marktzugangs- und nicht um eine Beschaffungsregel. Im Unterschied zum Beschaffungsrecht kommt Art. 2 Abs. 7 BGBM zur Anwendung, wenn Kantone und Gemeinden regulatorisch oder gestützt auf ihr Ho- heitsrecht über öffentliche Sachen in die Angebotsstruktur von Märkten eingreifen, und nicht, wenn die öffentliche Hand eine Leistung einkauft. Diese Abgrenzung gestaltet sich indessen nicht immer einfach; der Über- gang von Marktzugang zu Beschaffung ist besonders im Bereich der Grundversorgung fliessend. Art. 2 Abs. 7 BGBM zielt darauf ab, dass der Zutritt zu geschlossenen Märkten über eine öffentliche Ausschreibung erfolgt. Der «Monopolbe- griff» gemäss Art. 2 Abs. 7 BGBM darf nicht streng ökonomisch (d. h. nur ein einziger Anbieter im relevanten Markt) ausgelegt werden. Die Aus- schreibungspflicht nach Art. 2 Abs. 7 BGBM muss bereits dann greifen, wenn ein geschlossener Markt vorliegt, selbst wenn innerhalb dieses ge- schlossenen Marktes mehr als nur ein Anbieter zugelassen wird. Verga- bepolitisch macht es keinen Unterschied, ob der Staat eine wirtschaftli- che Tätigkeit einem einzigen privaten Anbieter exklusiv vorbehält, oder ob er einige wenige Anbieter zum Markt zulässt. Im Rahmen von Art. 2 Abs. 7 BGBM sind Kantone und Gemeinden nicht verpflichtet, das Beschaffungsrecht auf die Vergabe von Marktzu- gangsrechten an Private anzuwenden. Die Vergabestelle kann sich frei- lich am Beschaffungsrecht inspirieren oder einzelne Regeln des Beschaf- fungsrechts von sich aus anwenden. Sie kann aber auch unter Einhaltung der Mindeststandards von Art. 2 Abs. 7 BGBM ein eigenes Vergabever- fahren kreieren. Verlangt sind mindestens eine öffentliche Ausschreibung (Publikation von sachlichen Bewertungskriterien bzw. Hinweis auf Ver- steigerung, Rotation oder Losentscheid) sowie eine transparente und dis- kriminierungsfreie Durchführung des Verfahrens. Ein blosses Einla- dungsverfahren vermag diesen Anforderungen nicht zu genügen. Bis heute ist umstritten, ob die Pflicht zur Ausschreibung nach Art. 2 Abs. 7 BGBM nur für den Zugang zu rechtlichen Monopolen (Monopol- konzessionen) gilt oder ob auch die wirtschaftliche Nutzung beschränkt verfügbarer öffentlicher Sachen (Sondernutzungskonzessionen und Be- willigungen für gesteigerten Gemeingebrauch) ausgeschrieben werden 106 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Der Staat darf nicht ohne wichtige Gründe einzelnen Anbietern einen Wettbewerbsvorteil einräumen und so den Wettbewerb unter direkten Konkurrenten verzerren. muss. Die Anwendung der Ausschreibungspflicht nach Art. 2 Abs. 7 BGBM erscheint besonders dann gerechtfertigt, wenn die Zahl der Be- werber das Angebot der Nutzung einer öffentlichen Sache übersteigt und ohne die öffentliche Sache keine gleichwertige oder wettbewerbsfähige Leistung angeboten werden kann. In diesem Fall haben rechtlich und faktisch geschlossene Märkte die gleiche Wirkung auf den Wettbewerb, weshalb auch in beiden Fällen eine Ausschreibung angezeigt ist. Neben dem Binnenmarktgesetz besteht eine Vielzahl von spezialge- setzlichen Bestimmungen, die den Zugang zu geschlossenen Märkten regeln. Teilweise schreiben diese eine öffentliche Ausschreibung explizit vor, teilweise erlauben sie eine Direktvergabe der Konzession. Box 14 Spezialgesetzliche Vergaberegeln Beispiele für spezialgesetzliche Vergaberegeln sind Konzessionen zur Nutzung von Wasser- kraft oder zum Betrieb von elektrischen Verteilanlagen, Konzessionen für Radio- und Fern- sehprogrammveranstalter, Funkkonzessionen für Anbieter von Fernmeldediensten oder Arbeiten der amtlichen Vermessung. Hingegen sind für die Vergabe von Spielbankkonzessio- nen, Brennereikonzessionen, Eisenbahnkonzessionen, Seilbahnkonzessionen oder Flughafen- konzessionen keine detaillierten spezialgesetzlichen Vergaberegeln vorgesehen. Vergaberegeln lassen sich auch auf kantonaler und kommunaler Ebene ausserhalb des interkantonalen und kantonalen Beschaffungsrechts finden. Beispielsweise werden in verschiedenen Kantonen Pachtverträge für Jagdreviere oder Fischfangrechte öffentlich ausgeschrieben oder versteigert (vgl. die Abschnitte 3.3. und 3.4). Zunehmend finden sich auch spezialgesetzliche Regeln zur Vergabe von Leistungsaufträgen, so etwa im Bereich der Personenbeförderung oder, auf kantonaler Ebene, im Bereich des Spitalwesens. |55 Schliesslich müssen bei jeder Vergabe des Zugangs zu geschlossenen Märkten auch die Garantien der Bundesverfassung eingehalten werden. Zu beachten ist vor allem der aus der Wirtschaftsfreiheit abgeleitete Grundsatz der Gleichbehandlung von Konkurrenten (Art. 27 und 94 BV). Daraus folgt, dass der Staat nicht ohne wichtige Gründe einzelnen An- bietern einen Wettbewerbsvorteil einräumen und so den Wettbewerb unter direkten Konkurrenten verzerren darf. Staatlich bedingte Wettbe- werbsvorteile entstehen etwa aufgrund der Vergabe von öffentlichen Auf- trägen, Leistungsaufträgen, Sondernutzungsrechten oder Kontingenten. In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist ferner zu berücksichtigen, dass das Vergaberecht zu einem wesentlichen Teil öffentliches Verfahrensrecht darstellt und damit die grundrechtlichen Verfahrensgarantien, besonders das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), zur Anwendung gelangen. Gegen Vergabeentscheide muss ein Rechtsmittel an ein Gericht gegeben sein (Art. 29a BV). 55 Die interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 2008 enthält zwar Planungsgrundsätze für die Vergabe von Leistungsaufträgen, regelt aber das Vergabeverfahren nicht näher und schreibt auch keine öffentliche Ausschreibung vor. 06 _ Zugang zu geschlossenen Märkten 107 6. 2_ R ec ht lic he A us sc hr ei bu ng sp fl ic ht en Nicht abschliessend geklärt ist bisher, welche konkreten Mindestanfor- derungen an die staatliche Vergabe aus den Verfassungsgarantien abzu- leiten sind. Nach der hier vertretenen Auffassung begründen der Grund- satz der Gleichbehandlung von Konkurrenten und das rechtliche Gehör in bestimmten Situationen eine vergaberechtliche Pflicht des Staates zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung. Box 15 Leistungsaufträge für hochspezialisierte Medizin (HSM) Gemäss Bundesverwaltungsgericht stand das Verfahren für die Zuteilung von HSM-Leis- tungsaufträgen zur Behandlung von Hirnschlägen nicht im Einklang mit der Bundesverfas- sung. Das Gericht hielt fest, dass eine willkürfreie, transparente und sachgerechte Auswahl nur gewährleistet ist, wenn ein interessierter Anbieter Gelegenheit hat, sich um die Zuteilung eines Leistungsauftrags zu bewerben und damit gehört zu werden. |56 Im Vergleich: EU Richtlinie über die Konzessionsvergabe In der EU gilt seit April 2014 die Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen. Die Baukonzes- sion berechtigt den privaten Anbieter zur Errichtung eines Bauwerks, wobei dem Privaten anstelle eines Entgelts das Recht eingeräumt wird, das Bauwerk selber zu nutzen und wirtschaftlich zu betreiben. Mit der Dienstleistungskonzession beauftragt der Staat einen privaten Anbieter, eine Dienstleistung zu erbringen und diese wirtschaftlich zu verwerten. Mit der Konzession übernimmt der private Anbieter das Betriebsrisiko für die Nutzung des Bauwerks oder der Dienstleistung. Die Konzessionsrichtlinie gilt für Konzessionen, deren Wert mindes- tens 5,186 Mio. € beträgt. Der Wert der Konzession entspricht dem ge- schätzten Gesamtumsatz, den der Private während der Vertragslaufzeit erzielt. Ab diesem Wert müssen Konzessionen in einem Ausschreibungs- verfahren vergeben werden, das die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz gewährleistet. Wie Art. 2 Abs. 7 BGBM überlässt auch die Konzessionsrichtlinie der Vergabestelle mehr Flexibilität in der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als das Beschaf- fungsrecht. 56 BVGer Urteil C-4 154/2011 vom 5. Dezember 2013, E. 6, insbesondere E. 6.2.4. 108 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Anhang A. Kaminfegerwesen Tabelle A1 Kurzbeschrieb der Kaminfegersysteme in den einzelnen Kantonen Kanton Kurzbeschrieb Punkte AG Der Kanton AG kennt im Kaminfegerwesen das Monopolsystem. Die Konzessionen sind befristet und werden alle vier Jahre öffentlich aus­ geschrieben. Nötige Voraussetzungen für den Erhalt einer Konzession sind die Meisterprüfung, ein guter Leumund und ein Wohnsitz im Kan­ ton Aargau. Die Möglichkeit den amtlich zugewiesenen Kaminfeger zu wechseln ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 2 AI Im Kanton AI gibt es sechs Kaminfegerkreise. Die Konzessionen werden nur bei Bedarf ausgeschrieben, sind also im Normalfall unbefristet. Das Kriterium «Preis» spielt bei der Vergabe keine Rolle; Qualifikation (Minimalanforderung ist das Kaminfegermeisterdiplom) und Wohnort (möglichst in der Nähe des Kaminfegerkreises) sind entscheidend. Ein Wechsel des zugewiesenen Kaminfegers ist de facto kaum möglich. 1 AR Auch im Kanton AR sind zurzeit sechs diplomierte Kaminfegermeister tätig – jeder als Monopolist auf dem ihm zugewiesenen Gebiet. Kon­ zessionen werden normalerweise nicht ausgeschrieben, sondern die Kaminfegermeister schlagen einen Nachfolger vor. Zumindest haben die Eigentümer von Feuerungsanlagen die gesetzlich vorgesehene Mög­ lichkeit den Kaminfeger zu wechseln. 2 BE Im Kanton BE scheiterte 2013 die Liberalisierung des Kaminfeger­ wesens – das Monopolsystem hat also weiterhin Fortbestand. Die Ra­ yons werden öffentlich ausgeschrieben und vom Regierungsrat für 4 Jahre vergeben, wobei das Meisterdiplom eine Minimalanforderung darstellt. Ein Wechsel des zugewiesenen Kaminfegers wird durch die hohen bürokratischen Hürden de facto verunmöglicht. 2 BL Im vergleichsweise kleinen Kanton BL gibt es zwölf Kaminfegerkreise. Die Konzessionen werden unbefristet vergeben, wobei der Vorweis eines Meisterdiploms eine unabdingbare Voraussetzung für deren Erhalt dar­ stellt. Ein Wechsel des Kaminfegers ist ohne Begründung möglich, muss aber innerhalb des Kantons erfolgen. 2 BS Der Kanton BS gehört zu der Gruppe der liberalisierten Kantone. Es bestehen keine Höchsttarife und auch Ausserkantonale können auf dem Kantonsgebiet Kaminfegerarbeiten ausführen. Minimalanforderung für die Berufsausübung ist das Diplom als Kaminfegermeister. 7 FR Im Monopolkanton FR werden die Kaminfegerkonzessionen unbefristet vergeben – ausgeschrieben werden sie nur bei einer Neuvergabe. Vo­ raussetzung, um sich für einen Kaminfegerkreis zu bewerben, ist das Meisterdiplom. Eigentümer von Feuerungsanlagen, die mit ihrem Ray­ on­Kaminfeger unzufrieden sind, können schriftlich einen Wechsel be­ antragen. In der Regel werden ihm dann zwei Kaminfegermeister aus angrenzenden Kreisen vorgeschlagen. 2 GE Der Kanton GE ist in sieben Kaminfegerkreise aufgeteilt. Die Mandate sind unbefristet und werden nur bei einer Neuvergabe öffentlich aus­ geschrieben. Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen ist das Meisterdiplom. Unzufriedene Kunden können den Rayon­Kaminfeger wechseln, wobei aber ein Wechsel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. 2 GL Dass Liberalisierungen nicht zwangsläufig scheitern müssen, beweist der Kanton GL, der das Kamin fegermonopol anfangs 2014 aufhob. Seit­ her darf jeder Glarner Kaminfegermeister seiner Arbeit ohne Einschrän­ kung auf dem gesamten Kantonsgebiet nachgehen. Auch besteht keine Tarifordnung mehr. Für ausserkantonale Kaminfeger existieren jedoch weiterhin Markteintrittsschranken – sie werden nur zugelassen, sofern kantonales Gegenrecht gewährt wird. 6 Anhang 109 An ha ng Kanton Kurzbeschrieb Punkte GR Der Kanton GR gehört zu den Monopolkantonen, in denen die Konzes­ sionen unbefristet vergeben werden. Muss ein Kaminfegerkreis neu besetzt werden, erfolgt dies mittels Ausschreibung. Teilnehmen an den Ausschreibungen darf, wer über ein Diplom als Kaminfegermeister ver­ fügt oder – alternativ – einen Ausweis über genügend Kenntnisse der Brandschutzvorschriften. Falls der Eigentümer einer Feuerungsanlage mit dem zugewiesen Kaminfegermeister unzufrieden ist, kann er seine Gründe schriftlich nennen und einen Wechsel beantragen. 3 JU Der Kanton JU zählt zu den Kantonen, in denen das Kaminfegerwesen am wettbewerbsfeindlichsten aus gestattet ist: Konzessionen sind grundsätzlich unbefristet und werden nur bei der Neuvergabe eines Rayons ausgeschrieben – der Preis stellt hierbei kein Vergabekriterium dar und ein Meisterdiplom ist Voraus setzung. Ein Wechsel des Kamin­ fegers ist grundsätzlich nicht möglich, allfällige Auseinandersetzungen müssen gerichtlich geregelt werden. 1 LU Im Kanton LU werden die Monopolkonzessionen alle vier Jahre öffent­ lich ausgeschrieben. Voraussetzung um an einer Ausschreibung teil­ zunehmen, ist das Meisterdiplom. Zusätzlich sollte der Kaminfeger möglichst in der Nähe des ausgeschriebenen Rayons wohnhaft sein. Grundsätzlich kann der Kaminfeger gewechselt werden. Der Wunsch, mit einem anderen Kaminfeger zusammen zu arbeiten, muss jedoch begründet werden. 3 NE Der Kanton NE gehört zu den typischen Monopolkantonen: Die Kamin­ fegerkonzessionen sind de facto unbefristet, zur Berufsausübung wird ein Meisterdiplom gefordert und ein Wechsel des Rayon­Kaminfegers ist möglich, erfordert jedoch eine schriftliche Begründung. 2 NW Solange keine Beschwerden vorliegen, laufen die Konzessionen für die drei Kaminfegerkreise im Kanton NW unbefristet weiter. Für die Über­ nahme eines Kreises ist das Meisterdiplom erforderlich. Innerkantonal ist der Wechsel des Kaminfegers möglich – zurzeit machen jedoch nur drei Personen im Kanton NW von dieser Möglichkeit Gebrauch. 2 OW Im Gegensatz zum Kanton NW kennt OW ein teil­liberalisiertes Kamin­ fegersystem. Als nur teil­liberalisiert muss das Kaminfegerwesen im Kanton OW deshalb bezeichnet werden, weil weiterhin ein amtlicher Höchsttarif gilt. Zudem werden ausserkantonale Kaminfeger nur dann zugelassen, falls der entsprechende Heimatkanton Gegenrecht gewährt. Positiv zu vermerken ist hingegen, dass das Meisterdiplom keine Minimalanforderung zur Berufsausübung darstellt. 6 SG Beim Kanton SG handelt es sich um einen Monopolkanton. Es sind die Gemeinden, die für die Wahl ihrer Kaminfeger zuständig sind, wobei eine Ausschreibung bzw. Befristung der Konzessionen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Voraussetzungen für die Übernahme einer Konzes­ sion sind das eidgenössische Meisterdiplom und der Wohnsitz im Kan­ ton SG. Ein Wechsel des zugewiesenen Kaminfegers ist grundsätzlich möglich. 2 SH Der Kanton SH kennt seit Beginn des neuen Millenniums (2002) ein liberalisiertes Kaminfegerwesen. Auf die Beibehaltung eines Höchst­ tarifes wurde sinnvollerweise verzichtet und der Markt wurde – ohne Gegenrechtsforderungen – für Ausserkantonale geöffnet. Als Minimal­ anforderung für die Berufsausübung wird ein Diplom als Kaminfeger­ meister verlangt. 7 SO Der Kanton SO schreibt seine Monopolkonzessionen grundsätzlich alle vier Jahre aus. Da die Kaminfegerarbeit tendenziell abnimmt, werden die traditionellen Rayons zusehends zu klein, um allen Kaminfegern ein Auskommen zu garantieren (ein weitverbreitetes Problem im Mono­ polsystem). Anstatt dieser Problematik mit einer konsequenten Libe­ ralisierung zu begegnen, wird im Kanton SO fast jährlich die Zahl der Rayons reduziert, sprich: freigewordenen Konzessionen werden oftmals nicht mehr ausgeschrieben und die entsprechenden Kreise den rest­ lichen Kaminfegermeistern «zugeschanzt». Ein Wechsel des Kamin­ fegers innerhalb des Kantons ist zwar möglich, hierfür müssen aber schriftliche Gründe eingereicht werden. 3 SZ Der Kanton SZ gehört im Bereich des Kaminfegerwesens zu den libe­ ralsten Kantonen der Schweiz: Es gibt keinen Höchsttarif, der den freien Markt einschränken würde, für die Zulassung als Kaminfeger wird kein Meisterdiplom gefordert und ausserkantonale Kaminfeger müssen sich bloss beim Kanton anmelden, um ihre Dienste auf dem Schwyzer Gebiet anzubieten. 8 110 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Kanton Kurzbeschrieb Punkte TG Konzessionen werden im Monopolkanton TG jeweils für vier Jahre ver­ geben, wobei diese de facto stillschweigend verlängert werden (sofern keine Beschwerden vorliegen). Als Minimalqualifikation wird nicht nur das eidgenössische Meisterdiplom gefordert, sondern auch Kenntnisse der kantonalen Brandschutz vorschriften und eine ausreichende Verfüg­ barkeit. Ein Wechsel des Kaminfegers ist möglich, muss aber von der Gemeinde bewilligt werden. 2 TI Der Kanton TI kennt seit jeher ein liberales Kaminfegersystem. Zur Be­ rufsausübung wird kein Meister diplom verlangt und auch Ausserkan­ tonale dürfen – vorausgesetzt sie verfügen über die entsprechende Bewilligung – ihre Dienstleistungen auf dem Kantonsgebiet anbieten. Aus ordnungspolitischer Sicht ist im Kanton TI einzig der vorgeschrie­ bene Höchsttarif zu bemängeln. 7 UR Die Urner kennen ein liberalisiertes Kaminfegerwesen, das sich durch folgende Merkmale auszeichnet: Es wird kein Höchsttarif vorgeschrie­ ben, als Minimalqualifikation wird der Meistertitel vorausgesetzt und ausserkantonale Kaminfegermeister haben die Möglichkeit im Kanton UR ihrer Arbeit nachzugehen. 7 VD Speziell am Monopolsystem des Kantons VD ist, dass sich dieses nur auf die Reinigung des Kamins bezieht und nicht auf die Feuerungsan­ lage selbst. Die Konzessionen werden von den Gemeinden vergeben, sind grundsätzlich auf vier Jahre befristet, werden aber jeweils im Normalfall stillschweigend verlängert. Somit wird de facto nur die Neuvergabe von Konzessionen ausgeschrieben. Minimalanforderung stellt hierbei der Besitz eines eidgenössischen Meisterdiploms sowie fünfjährige Berufserfahrung dar. Im Falle einer gestörten Vertrauens­ grundlage zwischen dem Eigentümer einer Feuerungsanlage und dem zuständigen Kaminfeger, kann die Gemeinde den Wechsel des Kamin­ fegers bewilligen. 2 VS Die Konzessionen für die 14 Kaminfegerkreise des Kantons VS werden unbefristet vergeben. Voraussetzung um eine Konzession zu erhalten, ist das Meisterdiplom. Ein Wechsel des zugewiesenen Kaminfegers ist grundsätzlich möglich und erfolgt durch die Zuteilung zu einem ande­ ren Rayon­Kaminfeger. 2 ZG Im Kanton ZG ist das Kaminfegerwesen liberalisiert. Als Berufsquali­ fikation reicht die Ausbildung als Kaminfeger, ein Meisterdiplom ist nicht obligatorisch. Bei Vorweis eines Fähigkeitszeugnisses sind zudem auch Ausserkantonale berechtigt Kaminfegerarbeiten im Kanton ZG auszuführen. Die Namen der autorisierten Kaminfeger werden halbjähr­ lich im Amtsblatt publiziert. Die Preise für Kaminfegerdienstleistungen werden nicht durch Höchsttarife beschränkt. 8 ZH Im liberalisierten Kaminfegerregime des Kantons ZH kann jeder, der über eine Bewilligung der kantonalen Feuerpolizei verfügt, Feuerungs­ anlagen reinigen. Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung ist das Meisterdiplom. Die erteilten Bewilligungen werden periodisch im Amtsblatt publiziert und sind auf der Website der Zürcher Gebäude­ versicherung abrufbar. Die Entschädigung für geleistete Arbeiten ist direkt zwischen Anlageneigentümer und Kaminfeger festzulegen, es besteht also kein Höchsttarif. 7 Anhang 111 An ha ng B. Jagdregal Tabelle B1 fasst die Punktevergabe für die Kantone mit Reviersystem zusam- men. Neben den zwei Basispunkten für das Reviersystem, wurden fol- gende drei Kriterien positiv bewertet und mit einem zusätzlichen Punkt belohnt: (1) Preis als Vergabekriterium, (2) Möglichkeit der Einzeljagd und (3) Verzicht auf Deckelung der Anzahl Pächter. Tabelle B2 gibt eine Übersicht zur Punktevergabe in den Patentkantonen. Diese erhielten zwei Basispunkte. Zusätzlich floss die Anerkennung ausserkantonaler Jagdfähigkeitsausweise (JFA) in die Bewertung ein: Die eingeschränkte Anerkennung von ausserkantonalen Jagdfähigkeits- ausweisen wurde hierbei mit einem Punkt bewertet, während die Abwe- senheit von Einschränkungen mit zwei Punkten belohnt wurde. Tabelle B1: Zusammenfassung der Bewertungskriterien der Revierkantone Kanton Preis Einzeljagd Verzicht Deckelung Basispunkte Zusätzliche Punkte Total AG 2 +2 4 BL 2 +0 2 BS 2 +0 2 LU 2 +1 3 SG 2 +1 3 SH 2 +2 4 SO 2 +2 4 TG 2 +0 2 ZH 2 +1 3 Tabelle B2: Zusammenfassung der Bewertungskriterien der Patentkantone Kanton Uneingeschr. Anerkennung JFA Eingeschränkte Anerkennung JFA Basispunkte Zusätzliche Punkte Total AI 2 +1 3 AR 2 +1 3 BE 2 +2 4 FR 2 +1 3 GL 2 +2 4 GR 2 +0 2 JU 2 +2 4 NW 2 +2 4 OW 2 +1 3 SZ 2 +2 4 TI 2 +0 2 UR 2 +1 3 VD 2 +1 3 VS 2 +0 2 ZG 2 +2 4 112 Kantonsmonitoring 6 | 2014 C. Fischregal Tabelle C1 fasst die Punktevergabe für die Kantone mit Pachtsystem zusam- men. Neben dem Basispunkt für das Pachtsystem, wurden folgende zwei Kriterien positiv bewertet und mit einem zusätzlichen Punkt belohnt: (1) Preis als Vergabekriterium, (2) Verzicht auf Sachkunde-Nachweis (SaNa) für Fischereikarten für kurze Zeiträume. Tabelle C2 fasst die Punktevergabe für die Kantone mit Mischsystem zusam- men. Zusätzlich zum Basispunkt für das Mischsystem, wurden folgende zwei Kriterien positiv bewertet und mit einem weiteren Punkt belohnt: (1) ein «Preis»-Kriterium: Versteigerung der Fischereireviere oder preisli- che Gleichbehandlung der ausserkantonalen Angler, (2) der Verzicht auf Sachkunde-Nachweis für Fischereikarten für kurze Zeiträume. Tabelle C1 Zusammenfassung der Bewertungskriterien der Kantone mit Pachtsystem Kanton Preis Verzicht SaNa kfr. Basispunkte Zusätzliche Punkte Total AG 1 +0 1 AR 1 +1 2 BL 1 +1 2 Tabelle C2 Zusammenfassung der Bewertungskriterien der Kantone mit Mischsystem Kanton Preis- kriterium Verzicht SaNa kfr. Basispunkte Zusätzliche Punkte Total BE 1 +1 2 BS * 1 +1 2 FR 1 +2 3 JU 1 +1 2 LU 1 +2 3 NW 1 +2 3 SG 1 +1 2 SH 1 +1 2 SO 1 +2 3 SZ 1 +1 2 TG 1 +1 2 VS 1 +1 2 ZG 1 +1 2 ZH 1 +2 3 * Basel-Stadt ist der einzige Kanton, der ausserkantonale Angler preislich nicht diskriminiert. Anhang 113 An ha ng Tabelle C3 Zusammenfassung der Bewertungskriterien der Kantone mit Patentsystem Kanton Verzicht Preidis- kriminierung Verzicht SaNa kfr. Basispunkte Zusätzliche Punkte Total AI 1 +0 1 GE 1 +1 2 GL 1 +1 2 GR 1 +1 2 NE 1 +1 2 OW 1 +1 2 TI 1 +1 2 UR 1 +0 1 VD 1 +1 2 Tabelle C3 fasst die Punktevergabe für die Kantone mit Patentsystem zusam- men. Neben dem Basispunkt für das Patentsystem, wurde (1) der Verzicht auf Preisdiskriminierung ausserkantonaler Angler sowie (2) auf den Sach- kunde-Nachweis für Kurzzeitpatente positiv bewertet und mit einem zu- sätzlichen Punkt belohnt. 114 Kantonsmonitoring 6 | 2014 D. Notariatswesen Die Tabellen in diesem Anhang fassen die Zuständigkeiten der freiberuf- lichen Notare und der notariellen Amtsstellen in den Kantonen mit ge- mischtem Notariat zusammen und zeigen, wer im Grundstückrecht, im Familien- und Erbrecht sowie im Gesellschaftsrecht befugt ist, öffentli- che Beurkundungen vorzunehmen. Hierbei werden die folgenden vier Kategorien unterschieden: _ Freiberufliche Notare (abgekürzt als «freib. Notare») In diese Kategorie fallen die freiberuflichen Notare, inklusive der patentierten Notare oder Rechtsanwälte mit Befähigungsausweis. _ Amtsnotar Diese Kategorie umfasst die Amtsnotare, inklusive der Amtsschreiber oder Kreisnotare. _ Grundbuchverwalter (abgekürzt als «Grundbuchverw. ») _ andere Diese Rubrik fasst die restlichen kantonalen (Handelsregister- und Güterrechtsbeamte, Staatsschreiber etc.) und kommunalen (Ge- meindeschreiber etc.) Amtspersonen zusammen, die im jeweiligen Kan- ton als Urkundspersonen zugelassen sind. Ist eine Kategorie oder ein Rechtsgebiet mit einem Stern (*) gekennzeich- net, ist die Zuständigkeit des Beamten auf den eigenen Notariatskreis oder die Einwohnergemeinde beschränkt. Für die Kantone, die das Be- rufsnotariat oder das reine Amtsnotariat kennen, wurde auf eine Dar- stellung in Tabellenform verzichtet, da die Zuständigkeiten ausschliess- lich entweder in die Kategorie «freiberufliche Notare» oder «Amtsnotar» fallen. |57 57 Eine gute Übersicht der genauen Zuständigkeiten bietet das Institut für Notariatsrecht und notarielle Praxis der Universität Bern; vgl. www.inr.unibe.ch/content/dienstleistungen/ notariatswesen_in_der_schweiz/index_ger.html (25.07.2014). Tabelle D1 Appenzell Innerrhoden freiberufliche Notare Amtsnotar Grundbuch- verwaltung andere Punkte Grundstückrecht 0 Fam.- & Er- brecht 0 Gesellschafts- recht Bemerkungen: Anwälte mit innerrhodischem Anwaltspatent und Wohnsitz müssen von der Standeskommission zugelassen werden, um öffentliche Beurkundungen vornehmen zu kön- nen. Sachbearbeiter der Erbschaftsämter können von der Standeskommission für die öffent- liche Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, öffentlichen letztwilligen Verfügungen, Ver- pfründungsverträgen und für die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften zuge- lassen werden, sofern sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Total: 2 Anhang 115 An ha ng Tabelle D2 Appenzell Ausserrhoden freiberufliche Notare Amtsnotar Grundbuch- verwaltung andere Punkte Grundstückrecht 0 Fam.- & Er- brecht 0 Gesellschafts- recht Bemerkungen: Anwälte, die im kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, müssen sich bei der Aufsichtsbehörde (Direktion des Innern) als öffentliche Urkundsperson registrieren lassen, um öffentliche Beurkundungen vornehmen zu können. Leiter der Erbschaftsämter (in ehegüter- und erbrechtlichen Angelegenheiten) sowie Gemeindeschreiber (nicht im Grund- stückrecht) sind ebenfalls öffentliche Urkundspersonen. Total: 2 Tabelle D3 Glarus freiberufliche Notare Amtsnotar Grundbuch- verwaltung andere Punkte Grundstückrecht 1 Fam.- & Er- brecht 1 Gesellschafts- recht Bemerkungen: Urkundspersonen haben eine Eignungsprüfung abzulegen. Auf Gesuch hin ernennt die Anwaltskommission nach bestandener Eignungsprüfung die Urkundsperson. Sie kann Ausweise eines anderen Kantons über die Befähigung von Urkundspersonen anerken- nen, sofern Ausbildung und Prüfungen gleichwertig sind und der andere Kanton Gegenrecht gewährt. Rechtsanwälte müssen im kantonalen Register eingetragen sein, um als Urkunds- person walten zu können. Total: 4 Tabelle D4 Graubünden freiberufliche Notare Amtsnotar Grundbuch- verwaltung andere Punkte Grundstückrecht 1 Fam.- & Er- brecht 0 Gesellschafts- recht Bemerkungen: Urkundspersonen müssen eine Befähigungsprüfung ablegen und in einer Bündner Gemeinde Wohnsitz haben. Als Kreisnotare sollen i.d.R. patentierte Notare ge- wählt werden, die im betreffenden Kreis ihren Wohn- und Geschäftssitz haben. Total: 3 Tabelle D5 Luzern freiberufliche Notare Amtsnotar Grundbuch- verwaltung andere Punkte Grundstückrecht 1 Fam.- & Er- brecht 0 Gesellschafts- recht Bemerkungen: Urkundspersonen müssen eine Befähigungsprüfung ablegen und in einer Luzerner Gemeinde Wohnsitz haben. Auch wenn er Notar ist, darf der Grundbuchverwalter keine Rechtsgeschäfte über Grundstücke beurkunden sowie auch der Handelsregisterführer keine Beurkundungen vornehmen darf, für die ein Eintrag ins Handelsregister vorgesehen ist. Total: 3 116 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Tabelle D7 Obwalden freiberufliche Notare Amtsnotar Grundbuch- verwaltung andere Punkte Grundstückrecht * 1 Fam.- & Er- brecht * 0 Gesellschafts- recht * Bemerkungen: Alle Urkundspersonen müssen eine Eignungsprüfung ablegen, um den Befä- higungsausweis zu erlangen und überdies im Kanton wohnhaft sein. Falls der Bewerber den Befähigungsausweis eines anderen Kantons besitzt, wird er als Urkundsperson akzeptiert, sofern der Kanton Gegenrecht gewährt. Total: 3 Tabelle D8 St. Gallen freiberufliche Notare Amtsnotar Grundbuch- verwaltung andere Punkte Grundstückrecht * 0 Fam.- & Er- brecht 0 Gesellschafts- recht Bemerkungen: Für Erbbescheinigungen, -teilungen sowie Testamentseröffnungen ist aus- schliesslich der Amtsnotar zuständig. Rechtsanwälte müssen im Register der Notare eingetra- gen sein, um öffentliche Beurkundungen durchführen zu können. Total: 2 Tabelle D9 Solothurn freiberufliche Notare Amtsnotar Grundbuch- verwaltung andere Punkte Grundstückrecht * 0 Fam.- & Er- brecht 0 Gesellschafts- recht Bemerkungen: Alle Urkundspersonen müssen Wohnsitz oder Geschäftsdomizil im Kanton Solothurn und die Notariatsprüfung bestanden haben, die eine praktische Ausbildung (Län- ge abhängig von juristischem Hintergrund) auf einer Amtsschreiberei voraussetzt. Die Amts- schreiberei vereinigt die Funktion des Notariats, des Grundbuchamtes, Erbschaftsamtes, des Betreibungs- und Konkursamtes sowie des Handelsregisteramtes. Total: 2 Tabelle D6 Nidwalden freiberufliche Notare Amtsnotar Grundbuch- verwaltung andere Punkte Grundstückrecht 1 Fam.- & Er- brecht 0 Gesellschafts- recht Bemerkungen: Alle Urkundspersonen müssen eine Prüfung ablegen, um den Befähigungs- ausweis zu erlangen. Anwälte müssen zudem im Kanton wohnhaft sein. Der Handelsregister- und Güterrechtsregisterführer darf keine Rechtsgeschäfte beurkunden, für welche der Eintrag in das Handelsregister bzw. Güterrechtsregister vorgeschrieben ist. Total: 3 Anhang 117 An ha ng Tabelle D10 Schwyz freiberufliche Notare Amtsnotar Grundbuch- verwaltung andere Punkte Grundstückrecht 0 Fam.- & Er- brecht 0 Gesellschafts- recht Bemerkungen: Anwälte mit Wohnsitz im Kanton müssen ein schwyzerisches Patent besit- zen und Inhaber des schwyzerischen Wahlfähigkeitszeugnisses sein sowie sich beim Kantons- gericht registrieren, um öffentliche Beurkundungen vornehmen zu können. Der Regierungs- rat kann zur Anerkennung ausserkantonaler Notariatspatente Gegenrecht verlangen. Ge- meindeschreiber können letztwillige Verfügungen erstellen. Der Amtsnotar (und sein Stell- vertreter) werden vom Bezirksrat gewählt. Total: 2 Tabelle D11 Thurgau freiberufliche Notare Amtsnotar Grundbuch- verwaltung andere Punkte Grundstückrecht 0 Fam.- & Er- brecht 0 Gesellschafts- recht Bemerkungen: Das Amt des Grundbuchverwalters und Kreisnotars wird oft in Personal- union ausgeführt. Rechtsanwälte, die im kantonalen Register aufgeführt sind, können (abge- sehen von grundstückrechtlichen Angelegenheiten) öffentliche Beurkundungen vornehmen. Total: 2 Tabelle D12 Zug freiberufliche Notare Amtsnotar Grundbuch- verwaltung andere Punkte Grundstückrecht * 0 Fam.- & Er- brecht 0 Gesellschafts- recht Bemerkungen: Gemeindeschreiber, die das zugerische Anwaltspatent oder ein gleichwertiges Patent auf dem Gebiet des Beurkundungsrechtes besitzen oder sich gegenüber der Aufsichts- behörde in einer Prüfung über hinreichende theoretische und praktische Kenntnisse im Beur- kundungsrecht ausgewiesen haben, sind zu allen öffentlichen Beurkundungen in Zivilsachen befugt. Total: 2 118 Kantonsmonitoring 6 | 2014 E. Amtliche Vermessung Tabelle E1 Kurzbeschrieb der Nachführungssysteme in den einzelnen Kantonen Kanton Kurzbeschrieb Punkte AG Im Kanton AG werden die Nachführungsverträge ab 2017 offiziell für das gesamte Kantonsgebiet ausgeschrieben. Für die aktuellen Mandate war dies nur vereinzelt der Fall, etwa bei der Neuvergabe eines Mandates infolge Pensionierung des Nachführungsgeometers. Gemäss den gesetz­ lichen Grundlagen spielt der Preis explizit keine Rolle bei der Mandats­ vergabe. Die Dauer der Nachführungsverträge beträgt acht Jahre. 3 AI Im Kanton AI wurde das Nachführungsgeometermandat Ende Mai 2014 erstmals Ausgeschrieben (es besteht nur ein Nachführungskreis, der den ganzen Kanton umfasst). Anlässlich dieser Ausschreibung musste ein Rabatt sowohl auf die Tarifpositionen der HO33 als auch auf die Regie­ arbeiten offeriert werden, der Nachführungsvertag läuft auf eine Dauer von acht Jahren. 4 AR Auch im Kanton AR wurde das Amt des Nachführungsgeometers bis an­ hin noch nie ausgeschrieben. Die erste Ausschreibung dürfte voraussicht­ lich per 1.1.2017 erfolgen. Bei der Vergabe der Mandate an die aktuellen Nachführungsgeometer spielte der Preis keine Rolle, die Verträge wurden für mehr als fünf Jahre abgeschlossen. Die Nachführung wird auf dem gesamten Kantonsgebiet von privaten Ingenieur­Geometern vorgenommen. 3 BE Für die Ausschreibung der Nachführungsmandate sind im Kanton BE die Gemeinden zuständig. Diese schreiben die Mandate (gleichzeitig) alle fünf Jahre aus. In der Regel werden hierbei Rabatte auf den HO33 ein­ gefordert. In den Städten Bern und Biel bestehen städtische Vermes­ sungsämter, die für die Nachführung verantwortlich sind. 4 BL Im Kanton BL ist die amtliche Vermessung zurzeit noch rein staatlich organisiert. Ende 2014 wird jedoch ein Wechsel zum System der priva­ ten Nachführungsgeometer vorgenommen. 1 BS Basel­Stadt gehört zu den Kantonen, in denen die Nachführung nach wie vor rein staatlich organisiert ist. 1 FR Das Nachführungswesen im Kanton FR ist liberalisiert. Nachführungs­ arbeiten sowie die Datenabgabe können von allen patentierten Ingenieur­ Geometern vorgenommen werden. Der Kunde kann somit frei wählen, mit welchem Geometer er zusammenarbeiten will. Die Preise sind nicht durch einen kantonalen Tarif festgelegt, sondern können sich frei auf dem Markt einspielen. 6 GE Der Kanton GE kennt seit langem eine liberale Organisation des Nach­ führungswesens. 6 GL Im Kanton GL wurden bis anhin noch keine Ausschreibungen durchge­ führt. Das ganze Kantonsgebiet bildet einen einzigen Nachführungskreis, wobei das entsprechende Mandat freihändig für fünf Jahre vergeben wurde. Anlässlich der Vergabe wurden jedoch Rabatte auf den HO33 aus­ gehandelt. 5 GR Der Kanton GR kennt das System der privaten Nachführungsgeometer. Vergeben werden die Mandate durch die Gemeinden, die Vorgaben des Kantons sind hierbei minimal. Klar ist, dass die Gemeinden neu zu ver­ gebende Nachführungsmandate seit 2008 ausschreiben müssen. Bezüg­ lich der Vertragsdauer und allfälligen Rabatten bestehen jedoch keine kantonalen Vorschriften. Die Nachführung in der Kantonshauptstadt Chur wird durch das städtische Vermessungsamt wahrgenommen. 2 JU Das Kantonsgebiet im Jura ist in vier Nachführungskreise aufgeteilt, die – per Ausschreibung – an private Nachführungsgeometer vergeben wer­ den. Der Preis stellt einen relevanten Faktor bei der Vergabe der vier­ jährigen Nachführungsmandate dar. 5 LU Die Mandate der Nachführungsgeometer werden im Kanton LU schon seit geraumer Zeit ausgeschrieben. Die Dauer der Nachführungsverträge be­ trägt vier Jahre und es werden Rabatte auf den HO33 eingefordert. Seit 2012 wird die Nachführung auch in der Stadt Luzern nicht mehr vom städtischen Vermessungsamt, sondern von einem privaten Geometer vor­ genommen, sprich: der Markt wurde liberalisiert. 5 NE Die amtliche Vermessung im Kanton NE ist rein staatlich organisiert. Ein Systemwechsel wurde vor einigen Jahren in Betracht gezogen, schliess­ lich jedoch verworfen. 1 Anhang 119 An ha ng Kanton Kurzbeschrieb Punkte NW Im Kanton NW regelt der Regierungsrat die Rechte und Pflichten des Nachführungsgeometers in einem Vertrag. Das Mandat erstreckt sich auf das gesamte Kantonsgebiet. Das entsprechende kantonale Regelwerk scheint keine maximale Vertragsdauer vorzusehen. Unklar ist zudem, ob der Preis bei der Vergabe des Mandates eine Rolle spielt – systematisch scheint dies nicht vorgesehen zu sein. 3 OW Das System im Kanton OW ist analog zum Kanton NW organisiert – das für das gesamte Kantonsgebiete geltende Nachführungsmandat wurde sogar an dasselbe Unternehmen wie im Kanton NW vergeben. Einziger auszumachender Unterschied ist, dass im Kanton OW der Nachführungs­ vertrag gesetzlich auf drei Jahre befristet ist. Die Möglichkeit zur still­ schweigenden Verlängerung um jeweils ein Jahr, führt jedoch dazu, dass es sich im Kern um einen unbefristeten Vertrag handelt. 3 SG Der Kanton SG kennt das System der privaten Nachführungsgeometer. Es sind die Gemeinden, die für die Vergabe der Nachführungsmandate zu­ ständig sind. In der kantonalen Gesetzgebung scheint weder eine maxi­ male Laufdauer der Verträge vorgesehen zu sein, noch wird die Berück­ sichtigung des Preises als Vergabekriterium gefordert. Die Nachführung in der Stadt St. Gallen wird überdies vom städtischen Vermessungsamt vorgenommen. 2 SH Im Kanton SH ist die amtliche Vermessung auch heute noch eine rein staatliche Angelegenheit. 1 SO Im Kanton SO wird die Nachführung der amtlichen Vermessung vom Re­ gierungsrat privaten Nachführungsgeometern übertragen. Die letzte Aus­ schreibung von Nachführungsverträgen erfolgte 2010. Die Verträge gelten für ein Jahr und werden dann stillschweigend verlängert, bis eine Partei kündigt – sie sind somit de facto unbefristet. Der Preis stellt bei der Vergabe kein Kriterium dar. Bis 1997 nahm das städtische Katasteramt die Nachführung in der Kantonshauptstadt wahr, heute wird diese Auf­ gabe an ein privates Ingenieurbüro delegiert. 3 SZ Im Jahre 2012 wurde der Geometermarkt im gesamten Kanton SZ libe­ ralisiert. Jeder patentierte Ingenieur­Geometer mit Eintrag im Geome­ terregister und mit Anschluss an das Nachführungssystem kann Arbeiten der amtlichen Vermessung auf dem gesamten Kantonsgebiet ausführen. 6 TG Im Kanton TG wird die Nachführung privaten Ingenieur­Geometern über­ tragen, wobei noch immer die Praxis vorzuherrschen scheint, dass das Nachführungsmandat normalerweise innerhalb der Ingenieurbüros «ver­ erbt» wird. Die entsprechenden Verträge sind unbefristet, jedoch immer per Ende Jahr beidseitig kündbar. Der Preis ist eines von mehreren re­ levanten Kriterien bei der Vergabe des Nachführungsmandates. 4 TI Das Tessin kennt auf dem gesamten Kantonsgebiet das System der pri­ vaten Nachführungsgeometer. Der Kanton fragt die Gemeinden alle vier Jahre an, ob sie mit ihrem aktuellen Geometer zufrieden sind. Falls nein, wird das Mandat öffentlich ausgeschrieben. Eine echte Befristung des Nachführungsmandates besteht somit nicht. Auch der Preis stellt kein Vergabekriterium dar – der Kanton legt die Tarife in Absprache mit den Nachführungsgeometern fest. 3 UR Im Kanton UR mandatiert der Regierungsrat einen Nachführungsgeome­ ter für das gesamte Kantonsgebiet. Der Nachführungsvertrag wir aus­ geschrieben und läuft für fünf Jahre, wobei eine einmalige Verlängerung des Vertrags um fünf Jahre ohne öffentliche Ausschreibung möglich ist. Die Vergabekriterien sind die folgenden: Preis (40%), Unternehmens­ und Umsetzungskonzept (30%), Persönliche Qualifikation (20%) und Infra­ struktur/Mitarbeiter (10%). 4 VD Der Kanton VD kennt seit vielen Jahren ein liberales System: Der Auf­ traggeber kann mit dem Ingenieur­Geometer seiner Wahl zusammen­ arbeiten. 6 VS Zurzeit verfügt der Kanton VS noch über ein System der privaten Nach­ führungsgeometer. Grundsätzlich sind die Nachführungsverträge auf fünf Jahre beschränkt, wobei der Preis bei der Vergabe ein relevantes Krite­ rium darstellt. Die aktuellen Nachführungsverträge wurden 2006 verge­ ben und einmalig verlängert, da der Kanton 2015 auf ein liberalisiertes System umsteigen wird. 5 ZG Im Kanton ZG werden die Nachführungsmandate durch die Gemeinden ausgeschrieben und vergeben. Der Preis ist bei der Vergabe zu 30% ein relevantes Kriterium, andere sind Qualifikation, Präsenzzeit und Organi­ sation etc. Die Laufzeit der Nachführungsverträge beträgt acht Jahre. 4 120 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Kanton Kurzbeschrieb Punkte ZH Die amtliche Vermessung erfolgt im Kanton ZH durch 25 private Geometer­ büros und sieben kommunale Vermessungsämter. 164 Gemeinden haben einen privaten, patentierten Ingenieur­Geometer beauftragt und sieben grös sere Gemeinden wie z.B. Zürich und Winterthur führen ein eigenes kommunales Vermessungsamt. Die Verträge werden für eine Laufzeit von sechs Jahren vergeben, wobei der Preis mit einer Gewichtung von 20% berücksichtigt wird. 3 Anhang 121 An ha ng 122 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Literatur AVG, Amt für Vermessung und Geoinformation des Kantons Schwyz (2012): Neues Nachführungssystem im Kanton Schwyz. Cadastre, 9. August 2012: S. 22, www.cadastre.ch/internet/cadastre/de/home/docu/publication/p154.parsys.26586. downloadList.23466.DownloadFile.tmp/cadastre201209nachfuehrungszde.pdf (06.05.2014). Diebold, Nicolas (2014): Die öffentliche Ausschreibung als Marktzugangsinstrument, Zeitschrift für Schweizerisches Recht (ZSR), 1/2014: S. 219 ff. Economist (2010): The price of salt, 16. Januar 2010. Kirchgässner, Gebhard (2007): On the Efficiency of a Public Insurance Monopoly – The Case of Housing Insurance in Switzerland. In: Baake, P. und Borck R. (Hrsg.), Public Economics and Public Choice – Contributions in Honor of Charles B. Blankart. Berlin etc. Meister, Urs (2012): Mehr Markt für den Service public – Warum die Schweizer Infrastrukturversorgung weniger Staat und mehr Wettbewerb braucht. Avenir Suisse. Verlag Neue Zürcher Zeitung. Zürich. PÜG, Preisüberwachung (2007): Kantonale Notariatstarife – Vergleich der Gebühren für die öffentliche Beurkundung verschiedener Rechtsakte. www.preisueberwacher.admin.ch/dokumentation/00073/00074/00186/index.html?lang=de (10.06.2014). PÜG, Preisüberwachung (2012). Plakatierung auf öffentlichem Grund: Ausschreibungen als wirkungsvolles Wettbewerbsinstru- ment?. www.preisueberwacher.admin.ch/dokumentation/00073/00074/00215/?lang=de (05.09.2014). Reich, Johannes (2011): Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit – Evolution und Dogmatik von Art. 94 Abs. 1 und 4 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999. Dike. Zürich/St. Gallen. Reich, Johannes (2013): Gebäudeversicherung und «negativ nachgeführte» Bundesverfassung – Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Rahmenordnung von Versicherungspflicht, mittelbar rechtlichem Monopol und Dienstleistungen im Wettbewerb. Aktuelle Juristisch Praxis (AJP) 9/2013: S. 1399 – 1412. Rothenbühler, Verena (2008): 200 Jahre sichern und versichern – Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich 1808 – 2008. Zürich. Rütsche, Bernhard (2011): Neue Spitalfinanzierung und Spitalplanung – Insbesondere zur Steuerung der Leistungsmenge im stationären Bereich, Stämpfli Verlag AG, Bern: Rz. 96 ff. Rutz, Samuel (2013): Unangemessene Preise? Avenir Standpunkte 2. Zürich. Schips, Bernhard (1995): Ökonomische Argumente für wirksamen Wettbewerb auch im Versicherungszweig «Gebäudefeuer- und Gebäudeelementarschäden». St. Gallen. Von Ungern-Sternberg, Thomas (1994): Die kantonalen Gebäudeversicherungen. Cahier de recherche économiques no. 9405. Lausanne. Von Ungern-Sternberg, Thomas (2001): Die Vorteile des Staatsmonopols in der Gebäudeversicherung: Erfahrungen aus Deutschland und der Schweiz. Perspektiven der Wirtschaftspolitik 2(1): S. 31 – 44. Wanner, Christine (2002): 100 Jahre zeitgemäss, Meilensteine in der Brand- und Elementarschadensversicherung in der Schweiz, Bern. WEKO, Wettbewerbskommission (2006): Wettbewerbsverzerrungen in der Nachführung der Amtlichen Vermessung. Recht und Politik des Wettbewerbs (RPW) 2006/1: S. 183 – 188. Anhang 123 An ha ng WEKO, Wettbewerbskommission (2011): Gebäudeversicherung Bern (GVB). Recht und Politik des Wettbewerbs (RPW) 2011/4: S. 483 – 504. WEKO, Wettbewerbskommission (2013): Empfehlung vom 23. September 2013 – Freizügigkeit für Notare und öffentliche Urkunden. Recht und Politik des Wettbewerbs (RPW) 2013/3: S. 399 – 412. 124 Kantonsmonitoring 6 | 2014 Zu dieser Studie Die Kapitel 1, 2, 3 und 4 des vorliegenden Kantonsmonitorings wurden von Samuel Rutz und Lukas Schmid verfasst. Die Kapitel 5 und 6 steuerten Bernhard Rütsche (Universität Luzern) und Nicolas Diebold (Universität Luzern & Sekretariat der Wettbewerbskommission) bei. Die Autoren haben bei der Arbeit am Kantonsmonitoring von verschiedenen Seiten wertvolle Unterstützung erhalten: Cyrille Planner trug mit sorgfältiger Recherchearbeit zum Gelingen der Studie bei. Rahel Hediger gestaltete die Ab- bildung auf dem Umschlag. Ebenfalls bedanken sich die Autoren bei den Lektoren Silvio Borner (Universität Basel) und Reto Föllmi (Universität St. Gallen), die Anregungen und Verbesserungsvorschläge lieferten. Aarg au GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Appe nze ll I. GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Appe nze ll A . GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Bern GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Base l-S tad t GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Grau bün den GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Jur a GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Fre ibu rg GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Genf GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Glaru s GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF St. Galle n GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Sch affh aus en GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Sol oth urn GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Neue nbu rg GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Uri GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KFWaad t GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Walli s GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Nidw ald en GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Sch wyz GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Thu rga u GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Tes sin GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Obw ald en GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Zür ich GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Luz ern GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Zug GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Base l-L and GV NW FR JR AV 0.2 0.4 0.6 0.8 1.0 KF Samuel Rutz (*1970) ist seit 2012 Vizedirektor bei Avenir Suisse. Er studierte Volkswirtschaftslehre an der Universität Zürich, wo er auch promovierte. Lukas Schmid (*1987) studierte Volkswirtschafts­ lehre an der Universität St. Gallen und war im Rahmen eines Praktikums bei Avenir Suisse Mitautor der vorliegenden Studie. Kanton Durchschnittswerte der Kantone Amtliche Vermessung Kaminfegerwesen Gebäudeversicherung Notariatswesen Jagdregal Fischereiregal AV: KF: GV: NW: JR: FR: Kantonale Monopole im Vergleich Die Darstellung illustriert die Ergebnisse des sechsten Kantonsmonitorings. Die Netzdiagramme geben die Resultate des jeweiligen Kantons im Verhältnis zum Durchschnitt aller Kantone wider. Je grösser die rote Fläche, desto geringer sind die Eingriffe in den Marktmechanismus im entsprechenden Kanton. Nicht abgebildet, in der Publikation jedoch behandelt, sind das Salzregal und die Geothermie. Sa m ue l R ut z u nd L uk as S ch m id Ka nt on sm on ito ri ng 6 Vo n al te n un d ne ue n Pf rü nd en

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    UZH Publikation A4

    UZH Publikation A4 Schweizer HR-Barometer 2014 Schwerpunktthema Arbeitserleben und Job Crafting Herausgegeben von Gudela Grote und Bruno Staffelbach Schweizer HR-Barometer 2014 Arbeitserleben und Job Crafting Herausgegeben von Gudela Grote Bruno Staffelbach Autoren Wiebke Doden Manuela Morf Alexandra Arnold Anja Feierabend Gudela Grote Bruno Staffelbach 4 Schweizer HR-Barometer 2014 Der Schweizer HR-Barometer 2014 entstand mit grosszügiger Förderung durch den Schweizerischen Nationalfonds: HR-Barometer® ist in der Schweiz eine eingetragene Marke der Universität Zürich, Lehrstuhl Human Resource Management, CH-8032 Zürich Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. © 2014 Universität Zürich und ETH Zürich ISBN 978-3-033-04783-9 www.hr-barometer.uzh.ch // www.hr-barometer.ethz.ch 5 Schweizer HR-Barometer 2014 Inhalt Inhalt Executive Summary 7 Vorwort 11 1. Einleitung 13 2. Arbeitserleben und Job Crafting 19 3. Trends 34 3.1 Karriereorientierungen 34 3.2 Human Resource Management 41 3.3 Arbeitsbeziehungen 50 3.4 Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten 58 4. Schlussfolgerungen 70 Autoren und weiterführende Literatur 74 Die Autoren 74 Weiterführende Literatur 74 Anhang 78 7 Schweizer HR-Barometer 2014 Executive Summary Executive Summary Die vorliegende Ausgabe des Schweizer Human-Relations-Barometers (HR- Barometer) untersucht zum achten Mal in Folge die Arbeitsbeziehungen, die Arbeitsbedingungen sowie die Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhal- tensweisen der Beschäftigten in der Schweiz. Das diesjährige Schwerpunkt- thema «Arbeitserleben und Job Crafting» analysiert das Wechselspiel zwi- schen Job Crafting, betrieblichen Arbeitsgestaltungsmassnahmen und Arbeitserleben. Job Crafting umfasst alle Massnahmen, die Beschäftigte er- greifen, um ihre persönliche Arbeitssituation zu verbessern. Der diesjährigen Erhebung liegt eine Stichprobe zugrunde, welche aus dem Stichprobenregister des Bundesamts für Statistik gezogen wurde. Die Befra- gung fand zwischen März und Juni 2014 mit einem Mixed-Mode-Ansatz statt. Dieser Ansatz bot den Befragten die Möglichkeit, zwischen einer schriftlichen Befragung und einer Online-Befragung zu wählen. Insgesamt wurden 1401 Antworten von Beschäftigten aus der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz ausgewertet. Im Leben der Beschäftigten nehmen die Arbeit und die Familie den höchs- ten Stellenwert ein, gefolgt vom Lebensbereich Freizeit. Ein positives Ar- beitserleben ist damit eine wichtige Grundlage für die Lebensqualität, für das Wohlbefinden und für die Motivation der Beschäftigten. Drei Viertel der befragten Personen sind mit ihrer Arbeit ziemlich oder voll und ganz zufrieden und lediglich jede zehnte befragte Person langweilt sich bei der Arbeit manchmal, oft oder fast immer. Ein weniger erfreuliches Bild zeigt sich allerdings beim Stresserleben. So gaben 27% der Beschäftigten an, in den letzten drei Monaten oft oder fast immer gestresst gewesen zu sein und ein Drittel gab an, in den vergangenen drei Monaten manchmal unter Stress gestanden zu haben. Als Folge eines negativen Arbeitserlebens können Ge- sundheitsprobleme und Schlafprobleme eintreten. Rund zwei von drei Be- fragten schlafen manchmal, oft oder fast immer schlecht ein oder können nur schlecht durchschlafen. Job Crafting – die aktive Gestaltung der Arbeit durch die Beschäftigten sel- ber – wird in der Schweiz von den meisten Beschäftigten regelmässig ange- wendet. Dabei nutzen sie verschiedene Optionen: Sie suchen Herausforde- rungen, sie erschliessen sich Ressourcen oder sie reduzieren Belastungen. Die Verbreitung dieser Optionen ist unterschiedlich. Am häufigsten er- schliessen sich die Beschäftigten Ressourcen, das heisst soziale Unterstüt- zung und Lernmöglichkeiten. 80% bemühen sich darum oft oder immer. 62% suchen regelmässig nach neuen Herausforderungen, während umge- Aktuelle Ausgabe Stichprobe Schwerpunkt: Arbeitserleben der Beschäftigten Schwerpunkt: Job Crafting durch die Beschäftigten 8 Schweizer HR-Barometer 2014 Executive Summary kehrt 32% der Befragten angaben, dass sie regelmässig darum bemüht sind, ihre emotionalen, mentalen oder körperlichen Belastungen zu reduzieren. Job Crafting erfolgt in Unternehmen vor allem dann, wenn Beschäftigte ihre Arbeit als negativ erleben und wenn bestimmte Bedingungen in der betrieb- lichen Arbeitsorganisation das Job Crafting unterstützen. Stress und Ar- beitsplatzunsicherheit führen dazu, dass Beschäftigte ihre Arbeitsbelastun- gen zu reduzieren trachten. Je ausgeprägter andererseits die Partizipation ist und je mehr Rückmeldung die Beschäftigten in ihrer Arbeitstätigkeit er- halten, desto eher suchen sie nach Herausforderungen und Ressourcen. Ein positives Arbeitsleben stellt einen wichtigen Grundstein für die Motiva- tion und für die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten dar. Wie Beschäftigte ihre Arbeit erleben, kann mit verschiedenen betrieblichen Massnahmen be- einflusst werden. Möglichkeiten zur Mitwirkung und vielfältige Aufgaben wirken sich besonders positiv aus. Auch die gute Beziehung zum direkten Vorgesetzten bildet eine günstige Voraussetzung für hohe Arbeitszufrie- denheit, wenig Langeweile und geringen Stress. Ein positives Arbeitserle- ben ist zudem an einen erfüllten psychologischen Vertrag gebunden. Dies glückt, wenn die wechselseitigen Erwartungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber transparent kommuniziert werden und möglichst weitgehend übereinstimmen. Arbeitsgestaltung ist kein reiner Top-down Prozess. Auch die Beschäftigten selbst gestalten ihre Arbeitssituation nach eigenen Bedürfnissen und Zielen. Damit wird die betriebliche Arbeitsgestaltung durch die Betroffenen vor Ort optimiert, wodurch sich das Arbeitserleben der Beschäftigten verbessert. In diesem Sinne besteht ein Wechselspiel zwischen der betrieblichen Arbeits- gestaltung, dem Job Crafting der Beschäftigten und ihrem Arbeitserleben. Job Crafting ist also kein Substitut für die betriebliche Arbeitsgestaltung. Vielmehr greifen unter günstigen Voraussetzungen Job Crafting und be- triebliche Arbeitsgestaltung verstärkend ineinander und tragen im Verbund zu einem positiven Arbeitserleben bei. Die traditionellen Karriereorientierungen sind in der Schweiz nach wie vor am weitesten verbreitet. Über 50% der Befragten haben Karrierevorstellun- gen, die aufstiegsorientiert sind. 12% äussern sicherheitsorientierte Karrie- revorstellungen. Im Vergleich zu den Vorjahren nimmt dieser Karrieretyp leicht ab. Dafür wächst der Anteil der Beschäftigten mit einer eigenverant- wortlichen Karriereorientierung. Diesen sind traditionelle Werte wie Sicher- heit und Kontinuität weniger wichtig. Sie nehmen das Management ihrer Karriere in die eigene Hand und wechseln häufiger das Unternehmen. Ihr Anteil beträgt aktuell 23% – fünf Prozentpunkte mehr als noch im Jahr 2011. Dies ist auch ein Zeichen dafür, dass Beschäftigte wachsenden Flexibili- tätsanforderungen vermehrt entsprechen. Schwerpunkt: Bedingungen für Job Crafting Schwerpunkt: Betriebliche Massnahmen Schwerpunkt: Wechselwirkungen Trend: Karriereorientierungen 9 Schweizer HR-Barometer 2014 Executive Summary Die Mehrheit der Beschäftigten gibt an, dass die verschiedenen Komponen- ten der Arbeitsgestaltung (Vielfalt, Ganzheitlichkeit, Bedeutsamkeit, Rück- meldung und Autonomie) im Durchschnitt eher bis voll und ganz gegeben sind. Am weitesten verbreitet ist die Aufgabenvielfalt, die 86% der Beschäf- tigten als ziemlich bis vollkommen vorhanden erleben. Demgegenüber be- steht bei der wahrgenommenen Bedeutsamkeit, bei der Ganzheitlichkeit der Aufgabe sowie punkto Autonomie noch Ausbaupotenzial. Beim Leistungsmanagement zeigt sich, dass nur etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten eine regelmässige Rückmeldung zur eigenen Leistung er- hält. Auch erhält rund ein Drittel keine Möglichkeit zur Personalentwick- lung in Form von formalen Weiterbildungen. Dort, wo formale Weiterbil- dungsmöglichkeiten bestehen, zielen diese eher auf die Weiterentwicklung der Fachkompetenzen ab, während die Förderung der Sozialkompetenzen zurückbleibt. Die Ergebnisse zum psychologischen Vertrag bestätigen die Trendentwick- lungen der letzten Jahre. Die Diskrepanzen zwischen arbeitnehmerseitigen Erwartungen und arbeitgeberseitigen Angeboten haben sich weiter vergrö- ssert. Beschäftigte fühlen sich vor allem in Bezug auf eine angemessene Ent- lohnung und im Bereich der internen Entwicklungsmöglichkeiten benachtei- ligt. Bereits seit 2011 signalisieren Beschäftigte in der Schweiz eine zunehmende Unzufriedenheit hinsichtlich der Lohnentwicklung in ihren Unternehmen. Auch im Bereich der Personalentwicklung steckt aus Beschäftigtenperspek- tive noch Verbesserungspotenzial. Verglichen mit der Erhebung im Jahr 2012 ist der Anteil der Beschäftigten, die ihrem Arbeitgeber vertrauen, konstant geblieben. Demnach vertrauen rund 70% der Beschäftigten ihrem Arbeitgeber. 18% der Beschäftigten ver- trauen ihrem Arbeitgeber nur teilweise und 10% der Beschäftigten vertrauen ihrem Arbeitgeber kaum oder überhaupt nicht. Seit 2009 hat die Arbeitsplatzunsicherheit in der Schweiz stetig zugenom- men. Im Erhebungsjahr 2014 ist ein Drittel der Beschäftigten teilweise bis stark besorgt, ihre Arbeitsstelle zu verlieren. Die eigene (wahrgenommene) Arbeitsmarktfähigkeit vermag die zunehmende Arbeitsplatzunsicherheit nicht zu kompensieren. So glaubt nur jeder zweite Beschäftigte daran, bei einem Stellenverlust eine vergleichbare neue Stelle zu finden. Zudem macht sich rund die Hälfte der Beschäftigten teilweise starke Sorgen wegen uner- wünschten Veränderungen ihrer Arbeitstätigkeiten oder Arbeitsbedingun- gen. Am meisten fürchten sich die Beschäftigten vor einer Zunahme der Arbeitsbelastung. An zweiter Stelle der Befürchtungen steht der Verlust an Einfluss auf Veränderungen an ihrem Arbeitsplatz. Drittens befürchten Be- schäftigte mögliche Restrukturierungen. Im Vergleich zur letzten Erhe- bungswelle ist vor allem die Besorgnis über eine mögliche Restrukturierung in der eigenen Abteilung gestiegen. Trend: Arbeitsgestaltung Trend: Leistungsmanagement und Personalentwicklung Trend: Psychologischer Vertrag Trend: Vertrauen in den Arbeitgeber Trend: Arbeitsunsicherheit 10 Schweizer HR-Barometer 2014 Executive Summary Obwohl die allgemeine Arbeits- und Laufbahnzufriedenheit relativ hoch ausfällt, besteht durchaus noch Verbesserungspotenzial. So berichtet ein Drittel, dass es für sie keine formalen Massnahmen der Laufbahnplanung gibt. Andererseits gibt ein weiterer Drittel der Beschäftigten an, regelmässig mit ihren Vorgesetzten Laufbahngespräche durchzuführen. Bei einer nähe- ren Betrachtung der Arbeitszufriedenheit zeigt sich zudem, dass bei fast 30% der Beschäftigten die Arbeitssituation nur deshalb als zufriedenstel- lend eingeschätzt wird, weil sie das Anspruchsniveau an die Arbeit gesenkt haben. Dieser Anteil an Resignativ-Zufriedenen ist seit 2008 um gut 10% gestiegen. Der diesjährige HR-Barometer zeigt einen sich fortsetzenden Wandel in den Arbeitsbeziehungen in der Schweiz. Ökonomische Aspekte der Arbeitsbe- ziehung gewinnen gegenüber Loyalität und Bindung die Oberhand. Das Modell der traditionellen, an Aufstieg und langer Verweildauer in einem Unternehmen orientierten Berufslaufbahn ist zwar immer noch weit ver- breitet. Demgegenüber gewinnen jedoch Vorstellungen einer den eigenen Interessen verpflichteten Karriere, die auch häufigere Arbeitsstellenwechsel mit sich bringt, an Popularität. Dabei scheint es, dass betriebliche Arbeitsge- staltung und individuelles Job Crafting auf eine Weise zusammenwirken, die für die Mehrheit der Beschäftigten eine Positivspirale von guten Bedin- gungen und erfüllendem Arbeitserleben erzeugt. Für eine Minderheit birgt dieses Miteinander jedoch auch eine Negativspirale, in der auf frustrierende Arbeitserfahrungen mit abnehmender Initiative und Rückzug geantwortet wird. Der hohe Anteil an resignativ-zufriedenen und fixiert-unzufriedenen Beschäftigten ist auch ein Ausdruck dieser negativen Wechselwirkungen. Damit der hohe Stellenwert der Arbeit als wesentlicher Wirtschaftsfaktor weiterhin zum Tragen kommen kann, müssen Unternehmen nicht nur Ta- lente und Schlüsselmitarbeitende fördern, sondern auch dafür besorgt sein, dass die bisher eher zu kurz gekommenen Beschäftigten nicht noch weiter benachteiligt werden. Trend: Arbeits- und Laufbahnzufriedenheit Schlussfolgerungen 11 Schweizer HR-Barometer 2014 Vorwort Vorwort Die Welt ist nicht einfach böse oder gut. Sie bringt verschiedene Qualitäten, Chancen, Risiken, Vor- und Nachteile. Der römische Gott Janus war gleich- zeitig sowohl der Gott des Anfangs als auch der Gott des Endes. Diese Zwei- seitigkeit gilt auch für die menschliche Arbeit. Sie hat Motivations- und Be- lastungspotenzial. Für die einen ist sie Last, für den anderen ist sie ein Gut. In der Antike war es für einen freien Bürger unwürdig zu arbeiten. Mit der Reformation wurde die Arbeit zu einem zentralen Lebensinhalt. Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Heute vermittelt Arbeit Lohn, Status und Ent- wicklung. Sie bedeutet aber auch Einordnung, Fremdbestimmung und Ab- hängigkeit. Wie erleben Beschäftigte in der Schweiz ihre Arbeit? Welchen Stellenwert nimmt in ihrem Leben die Arbeit ein? Wann verleiht Arbeit Flü- gel, wann macht sie krank? Wie kann das Arbeitserleben verbessert werden, sei es durch die Beschäftigten, durch die Vorgesetzten oder durch die Orga- nisation? Um solche Fragen geht es im Schwerpunktthema des vorliegen- den Schweizer Human-Relations-Barometers (HR-Barometer) 2014. Der HR-Barometer ist ein Kooperationsprojekt der ETH Zürich und der Universität Zürich. Er konzentriert sich auf die Beschäftigten in der Schweiz und misst anhand einer repräsentativen Stichprobe branchenübergreifend regelmässig deren Einstellungen, Wahrnehmungen, Stimmungen und Ab- sichten. Konzeptionelle Basis bildet der psychologische Vertrag. Dieser er- fasst die wechselseitigen Angebote und Erwartungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden, die über die Vereinbarungen des juristischen Ar- beitsvertrags hinausgehen. Mit dem HR-Barometer 2014 wird die Untersuchungsreihe, die 2006 ge- startet worden ist, fortgesetzt. Mit den regelmässigen Untersuchungen kann die Entwicklung von relevanten Parametern im Zeitablauf verfolgt werden. Festgestellte Veränderungen und Konstanten stellen die personalpolitische Praxis in einen grösseren Zusammenhang und ermöglichen eine empirische Begründung von Qualitäten im Human Resource Management. Nach den Forschungsschwerpunkten «Karriereorientierungen», «Ar- beitsplatz(un)sicherheit», «Lohnzufriedenheit», «Mobilität und Arbeitgebe- rattraktivität», «Familie und Arbeitsflexibilität», «Unsicherheit und Ver- trauen» und «Fehlverhalten und Courage» der letzten Jahre konzentriert sich der HR-Barometer 2014 auf das Thema «Arbeitserleben und Job Craf- ting». Job Crafting umfasst alle Massnahmen, die Beschäftigte ergreifen, um ihre persönliche Arbeitssituation zu verbessern. Die Stichprobe basiert auf dem Stichprobenregister des Bundesamts für Statistik. 1401 Beschäftigte in der Schweiz bilden die Basis für die Auswertung. 71% davon leben in der deutschsprachigen, 21% in der französischsprachigen und 8% in der italie- nischsprachigen Schweiz. Die Ergebnisse bilden einerseits einen Querschnitt der Arbeitssituation. Für ausgewählte arbeits- und personalpolitische Fel- der zeigen sich im Zeitablauf aber auch Konstanten und Trends. 12 Schweizer HR-Barometer 2014 Vorwort Wir danken allen, die sich an dieser Untersuchung beteiligten: dem Bun- desamt für Statistik und dem LINK-Institut für die Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der Datenbasis und Wiebke Doden, Manuela Morf, Alexandra Arnold, Anja Feierabend und Sarah Kriech für das Erstellen des Fragebo- gens, für das Auswerten und für das Redigieren. Dem Schweizerischen Na- tionalfonds, der das Projekt finanziert, danken wir für die Unterstützung. Seit 2012 wird der Schweizer HR-Barometer elektronisch publiziert. Auf den Websites www.hr-barometer.uzh.ch beziehungsweise www.hr-barometer. ethz.ch erscheinen im Verlaufe der Zeit auch Zusatzberichte und Detailaus- wertungen. Der vollständig aufbereitete und anonymisierte Datensatz zum HR-Barometer 2014 wird über den Datenservice der FORS (Swiss Founda- tion for Research in Social Sciences) kostenlos abrufbar sein. Glück, Erfolg und Erfüllung in der Arbeit sind wichtige Bausteine für die Motivation, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Zu viel Arbeit macht auf Dauer krank und raubt den Schlaf, zu wenig Ar- beit, Langeweile und Nichtstun auch. Unter welchen Bedingungen eine Ar- beit bereichernd ist und wann eine Belastung, kann verschiedene Gründe haben. Der HR-Barometer 2014 liefert Antworten auf die Frage, wie Beschäf- tigte und Betriebe miteinander das Arbeitserleben positiv gestalten können. Zürich, November 2014 Gudela Grote und Bruno Staffelbach 13 Schweizer HR-Barometer 2014 Einleitung 1. Einleitung Die vorliegende Ausgabe des Schweizer Human-Relations-Barometers (HR- Barometer) untersucht zum achten Mal die Arbeitsbedingungen, Arbeitsbe- ziehungen, Arbeitseinstellungen und das Arbeitsverhalten von Beschäftig- ten in allen drei Sprachregionen der Schweiz. Dabei stehen die «Human Relations», das heisst die Beschäftigten und ihre Beziehungen zur Arbeit und ihrem Arbeitgeber, im Zentrum der Erhebung. Von qualitativ hochwer- tigen Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen profitieren beide Seiten: Die Beschäftigten sind mit ihrer Arbeit zufriedener, zeigen mehr Engagement, sind kooperativer und fühlen sich mit dem Arbeitgeber stärker verbunden. Die Arbeitgeber stehen einer leistungswilligeren Arbeitnehmerschaft ge- genüber, wodurch der Unternehmenserfolg gesteigert wird. Mit seinem Fo- kus auf die Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen ergänzt der HR-Baro- meter den ETH-Konjunkturbarometer und den Beschäftigungsbarometer des Bundesamts für Statistik um personalpolitische Aspekte. Das Untersuchungsmodell des HR-Barometers basiert auf dem psycholo- gischen Vertrag (siehe Abbildung 1.1), welcher die gegenseitigen Erwartun- gen und Angebote zwischen Beschäftigten und dem Arbeitgeber beinhaltet. Diese meist impliziten Erwartungen und Angebote ergänzen den juristi- schen Vertrag zwischen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber und gehen darüber hinaus. Aufgrund der sich wandelnden Arbeitsmarktsituation und der damit verbundenen Zunahme der Arbeitsflexibilisierung gewinnt das Konzept des psychologischen Vertrags zunehmend an Interesse und Rele- vanz, müssen doch die psychologischen Verträge mit den sich verändern- den Wünschen und Anforderungen neu definiert und ausgestaltet werden. Neben den unterschiedlichen Inhalten des psychologischen Vertrags wer- den im vorliegenden HR-Barometer zudem folgende Einflussfaktoren und Auswirkungen des psychologischen Vertrags untersucht: • Organisationale und personale Faktoren • Karriereorientierungen • HRM-Praktiken wie Arbeitsgestaltung, Leistungsmanagement, Perso- nalentwicklung, Führung, Partizipation und Entlohnung • Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten wie Arbeitsmarktfähigkeit, Zufriedenheit, Commitment und Kündigungsabsichten Zusätzlich hat der diesjährige HR-Barometer «Arbeitserleben und Job Crafting» zum Schwerpunktthema. Ein positives Arbeitserleben wirkt sich förderlich auf die Motivation, Gesundheit und Leistung der Beschäftigten aus und erhöht damit nicht nur deren Lebensqualität sondern auch den Un- ternehmenserfolg. Direkt mit dem Arbeitserleben hängt die konkrete Ge- staltung der Arbeit zusammen, welche traditionellerweise als Aufgabe des Arbeitgebers verstanden wird. So sind es in der Regel Fachspezialisten und 14 Schweizer HR-Barometer 2014 Einleitung Abbildung 1.1 Untersuchungsmodell der Schweizer HR-Barometer-Studie Vorgesetzte, welche Tätigkeitsbeschreibungen konzipieren und Arbeitsauf- gaben definieren. personale Einflussfaktoren Geschlecht Alter Ausbildung Bruttoeinkommen Anstellungsprozent Betriebszugehörigkeit berufliche Stellung Typ des Privathaushalts Sprachregion Staatszugehörigkeit Karriereorientierung traditionell-aufstiegsorientiert traditionell-sicherheitsorientiert eigenverantwortlich orientiert alternativ orientiert organisationale Einflussfaktoren Branche Unternehmensgrösse Vertragsform erlebte betriebliche Veränderungen Arbeitsgestaltung Leistungsmanagement und Personalentwicklung Entlohnung Führung und Partizipation Inhalte des psychologischen Vertrags Erwartungen der Beschäftigten an den Arbeitgeber Erfüllung des psychologischen Vertrags Grösse der Diskrepanz zwischen Erwartungen und Angeboten Vertrauen Vertrauen zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber personale und organisationale Einflussfaktoren Human Resource Management Arbeitsbeziehungen Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Arbeitsplatzunsicherheit multidimensionale Arbeitsunsicherheit Arbeitsmarktfähigkeit Arbeitszufriedenheit Laufbahnzufriedenheit subjektive Leistungseinschätzung Commitment und Kündigungsabsicht Schwerpunktthema Arbeitserleben und Job Crafting 15 Schweizer HR-Barometer 2014 Einleitung Dieses traditionelle Verständnis führt dazu, dass der Einfluss der Be- schäftigten auf die Arbeitsgestaltung weitgehend übersehen wird. Erleben Beschäftigte ihre Arbeit als nicht zufriedenstellend oder fühlen sie sich über- oder unterfordert, ergreifen sie häufig selbst die Initiative und versuchen ihre Arbeit so umzugestalten, dass diese besser den eigenen Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechen. Job Crafting fasst diese arbeitnehmerseitige, aktive Gestaltung der Arbeit in einem Begriff zusammen. Job Crafting findet allerdings nicht unabhängig vom Kontext statt, sondern wird durch die vom Arbeitgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen und Handlungs- spielräume angeregt beziehungsweise gehemmt. Folglich ist das Arbeitser- leben das Ergebnis des Zusammenspiels zwischen individuellem Job Craf- ting und betrieblicher Arbeitsgestaltung. Vor diesem Hintergrund untersucht der diesjährige HR-Barometer im Schwerpunktkapitel die Wechselwirkungen zwischen Arbeitserleben, Job Crafting und betrieblichen Arbeitsgestaltungsmassnahmen. Hierzu analy- siert der HR-Barometer, welchen Stellenwert Arbeit im Leben der Beschäf- tigten in der Schweiz hat, wie es um das Arbeitserleben der Beschäftigten steht und in welchem Ausmass Job Crafting durch die Beschäftigten betrie- ben wird. Eine zentrale Bedeutung kommt überdies den Fragen zu, welche Rahmenbedingungen individuelles Job Crafting fördern und mit welchen betrieblichen Massnahmen Arbeitgeber das Arbeitserleben ihrer Beschäftig- ten aktiv beeinflussen können. Methodisches Vorgehen und Stichprobe Wie bei der letzten Datenerhebung wurde die diesjährige HR-Barometer- Studie durch den Schweizerischen Nationalfonds gefördert. Dies ermög- lichte erneut den Zugang zum Stichprobenregister des Bundesamts für Sta- tistik für die Ziehung der Stichprobe. Aus diesem Stichprobenregister wurde eine für die Schweiz repräsentative Zufallsstichprobe gezogen, welche Per- sonendaten aus allen drei Sprachregionen der Schweiz enthält. Die Durchführung der Befragung wurde in Zusammenarbeit mit dem Markt- und Sozialforschungsinstitut LINK durchgeführt. Um die Stichpro- benausschöpfung zu erhöhen, wurde ein Mixed-Mode-Ansatz gewählt: Die Befragten konnten wählen, ob sie die Befragung online oder auf einem Pa- pierfragebogen ausfüllen möchten. Vergleicht man die online ausgefüllten Fragebogen (89%) mit den schriftlich ausgefüllten Fragebogen (11%), zeigen sich Unterschiede in den Stichprobenmerkmalen. Die Beschäftigen, welche den Fragebogen schriftlich ausgefüllt haben, sind im Schnitt älter, haben eine geringere Ausbildung, weisen eine längere Beschäftigungsdauer bei demselben Arbeitgeber vor und sind vermehrt weiblich. Über die acht Erhebungswellen hinweg wurden unterschiedliche Metho- den zur Datengewinnung herangezogen. Diese Methodenwechsel müssen insbesondere bei der Interpretation der Trendergebnisse berücksichtigt werden, da Veränderungen der untersuchten Grössen möglicherweise auch durch einen Methodenwechsel beziehungsweise durch eine unterschiedli- che Herkunft der Stichprobe erklärt werden können. Um diesem Umstand 16 Schweizer HR-Barometer 2014 Abbildung 1.2 Erhebungsmethode Einleitung Rechnung zu tragen, weist in den Trendabbildungen ein Kleinbuchstabe hinter der Jahreszahl auf die spezifische Art der Stichprobe und Erhebungs- methode hin. Die Abbildung 1.2 gibt hierzu eine Übersicht. Die diesjährige Durchführung der Befragung fand von März bis Juni 2014 statt. Teilnahmeberechtigt waren Beschäftigte, die zum Befragungszeit- punkt zwischen 16 und 65 Jahre alt waren und sich in einem Anstellungsver- hältnis von mindestens 40% befanden. Während Lehrlinge mitbefragt wur- den, blieben Selbstständigerwerbende von der Erhebung ausgeschlossen. Die Auswertungen basieren auf den Antworten von 1401 Beschäftigten. Die Stichprobe der diesjährigen HR-Barometer-Erhebung zeichnet sich – in Anlehnung an die Schlüsselmerkmale des Bundesamts für Statistik – durch folgende Merkmale aus: • Die Stichprobe umfasst 46% Frauen und 54% Männer. • Das Durchschnittsalter der Befragten liegt bei 41 Jahren. • Bei 7% der Befragten (inklusive Lehrlinge) liegt das jährliche Bruttoein- kommen unter 25 000 Fr., bei 13% zwischen 25 000 und 50 000 Fr., bei 24% zwischen 50 001 und 75 000 Fr., bei 24% zwischen 75 001 und 100 000 Fr., bei 13% zwischen 100 001 und 125 000 Fr. und bei 12% über 125 001 Fr. Bei 6% der Befragten fehlt eine Angabe. • 68% der Befragten arbeiten Vollzeit (zu mindestens 90%) und 32% arbei- ten Teilzeit. • 25% der Befragten arbeiten seit 0 bis 2 Jahren im selben Unternehmen, 21% seit 3 bis 5 Jahren, 20% seit 6 bis 10 Jahren, 14% seit 11 bis 15 Jahren und 21% seit über 15 Jahren. • 60% der Befragten haben eine berufliche Stellung ohne Vorgesetzten- funktion, 28% eine mit Vorgesetztenfunktion, 4% arbeiten als Direktions- mitglied, 2% sind als mitarbeitendes Familienmitglied angestellt und 6% stehen in einem Lehrverhältnis. Erhebungsmethode Herkunft der Stichprobe Sprachregion Publikationsjahr a telefonisch vom Bundesamt für Statistik, basierend auf den eingetragenen Festnetznummern in der Schweiz deutsch 2006 b telefonisch vom Markt- und Sozialforschungsinstitut LINK, basierend auf den eingetragenen Festnetznummern in der Schweiz deutsch 2007 c telefonisch vom Markt- und Sozialforschungsinstitut LINK, basierend auf den eingetragenen Festnetznummern in der Schweiz deutsch, französisch 2008 – 2010 d online vom Internet-Panel des Markt- und Sozialforschungsinstituts LINK deutsch, französisch 2011 e mixed-mode: online und schriftlich vom Stichprobenregister des Bundesamts für Statistik deutsch, französisch, italienisch 2012 – 2014 17 Schweizer HR-Barometer 2014 Einleitung Erhebungsmethode Herkunft der Stichprobe Sprachregion Publikationsjahr a telefonisch vom Bundesamt für Statistik, basierend auf den eingetragenen Festnetznummern in der Schweiz deutsch 2006 b telefonisch vom Markt- und Sozialforschungsinstitut LINK, basierend auf den eingetragenen Festnetznummern in der Schweiz deutsch 2007 c telefonisch vom Markt- und Sozialforschungsinstitut LINK, basierend auf den eingetragenen Festnetznummern in der Schweiz deutsch, französisch 2008 – 2010 d online vom Internet-Panel des Markt- und Sozialforschungsinstituts LINK deutsch, französisch 2011 e mixed-mode: online und schriftlich vom Stichprobenregister des Bundesamts für Statistik deutsch, französisch, italienisch 2012 – 2014 Abbildung 1.4 Branchenzugehörigkeit der befragten Beschäftigten 1% 7% 18% 7% 10% 6% 7% 6% 4% 11% 9% 11% 2% Land- und Forstwirtschaft Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Reparaturgewerbe Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Immobilien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung Öffentliche Verwaltung, externe Körperschaft Unterrichtswesen Gesundheits- und Sozialwesen Sonstige Dienstleistungen, private Haushalte andere Abbildung 1.3 Höchster Ausbildungsabschluss der befragten Beschäftigten 1%3% 25% 19% 6% 35% 1% 8%1% keine oder teilobligatorische Ausbildung obligatorische Schulzeit Allgemeinbildung ohne Maturität berufliche Grundbildung oder Berufslehre Maturität oder Lehrkräfte-Seminar höhere Berufsbildung Fachhochschule oder Universität Doktorat, Habilitation andere 1% 7% 18% 7% 10% 6% 7% 6% 4% 11% 9% 11% 2% Land- und Forstwirtschaft Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Reparaturgewerbe Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung Kredit- und Versicherungsgewerbe Immobilien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung Öffentliche Verwaltung, externe Körperschaft Unterrichtswesen Gesundheits- und Sozialwesen Sonstige Dienstleistungen, private Haushalte andere 1%3% 25% 19% 6% 35% 1% 8%1% keine oder teilobligatorische Ausbildung obligatorische Schulzeit Allgemeinbildung ohne Maturität berufliche Grundbildung oder Berufslehre Maturität oder Lehrkräfte-Seminar höhere Berufsbildung Fachhochschule oder Universität Doktorat, Habilitation andere • 16% der Befragten leben in einem Einpersonenhaushalt, 27% in einem Paarhaushalt ohne Kinder, 39% in einem Paarhaushalt mit Kindern, 8% in einem Einelternhaushalt mit Kindern, 2% in einem Nichtfamilien- haushalt und 8% in einer anderen Haushaltsform. • 71% der Befragten stammen aus der deutschsprachigen, 21% aus der französischsprachigen und 8% aus der italienischsprachigen Schweiz. • 80% der Befragten haben die Schweizer Staatsangehörigkeit. • 14% der Befragten arbeiten in Mikrounternehmen mit 10 oder weniger Beschäftigten, 40% arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen mit 11 bis 249 Beschäftigten und 42% sind in Grossunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten angestellt. Bei 4% der Befragten fehlt eine Angabe. • 87% der Befragten stehen in einem unbefristeten und 12% in einem be- fristeten Arbeitsverhältnis. Bei 1% fehlt eine Angabe. • 21% der Befragten haben in den letzten zwölf Monaten vor dem Erhe- bungszeitpunkt eine Restrukturierung, 15% einen Personalabbau und 18 Schweizer HR-Barometer 2014 Einleitung 17% einen Personalaufbau erlebt. 59% waren von keiner organisationalen Veränderungsmassnahme betroffen. Abbildung 1.3 veranschaulicht den höchsten Ausbildungsabschluss der befragten Beschäftigten. Aus Abbildung 1.4 wird ersichtlich, in welchen Branchen die 1401 Befragten arbeiten. In Anhang 1 sind die vollständigen Angaben zu den Merkmalen der Stichprobe aufgeführt. Eine Übersicht über die erhobenen Skalen, welche meistens aus mehreren Fragen bestehen, fin- det sich in Anhang 2. Zur Auswertung der Daten wurden deskriptive Masse wie Mittelwerte und Prozentangaben verwendet. Im Schwerpunktkapitel wurden zusätzlich Regressionsanalysen gerechnet. In den Trendkapiteln finden sich zudem Trendanalysen, welche die Resultate des diesjährigen HR-Barometers den Ergebnissen der Vorjahre (Schweizer HR-Barometer 2006–2012) gegenüber- stellen. In Anhang 3 finden sich ergänzend zwei Tabellen mit Korrelations- werten zwischen allen erhobenen Merkmalen und Skalen. Gliederung des Berichts Der Bericht gliedert sich in ein Schwerpunktthema (Kapitel 2) sowie Trends (Kapitel 3) und endet mit übergreifenden Schlussfolgerungen (Kapitel 4). Kapitel 2: Arbeitserleben und Job Crafting Kapitel 3: Trends 3.1 Karriereorientierungen 3.2 Human Resource Management 3.3 Arbeitsbeziehungen 3.4 Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Kapitel 4: Schlussfolgerungen 19 Schweizer HR-Barometer 2014 Arbeitserleben und Job Crafting 2. Arbeitserleben und Job Crafting Einleitung Wenn Sie im Lotto den Jackpot über mehrere Millionen gewinnen, würden Sie aufhören zu arbeiten? Diese Frage beantwortetet die grosse Mehrheit der Beschäftigten mit «Nein» (Gallup, 2013; Moneycab, 2011). Trotz Lottoge- winn würden fast alle Arbeitnehmenden an der gleichen oder an einer an- deren Stelle weiterarbeiten. Doch warum streben Menschen nach Arbeit, auch wenn dazu keine ma- terielle Notwendigkeit besteht? Arbeit hat für viele Menschen einen zent- ralen Stellenwert im Leben. Der Sinn und Zweck der Erwerbsarbeit be- schränkt sich nicht ausschliesslich auf die Sicherung des Lebensunterhalts. Arbeit stiftet auch Sinn und Identität, macht zuweilen Spass, trägt zum Selbstbewusstsein und zur persönlichen Weiterentwicklung bei, erweitert persönliche Beziehungen, und gibt Struktur (Maccoby, 1989; Rosso, Dekas & Wrzesniewski, 2010). Die Bedeutung von Arbeit für die persönliche Be- findlichkeit zeigt sich insbesondere in Anbetracht der negativen Konse- quenzen von Arbeitslosigkeit: Menschen, die ihre Arbeit verloren haben, berichten von einem geringeren Selbstwertgefühl, sind häufiger krank und leiden häufiger unter Angst und Depressionen als Erwerbstätige (Hollederer, 2008). Arbeit wird von Beschäftigten allerdings nicht immer als zufriedenstel- lend und sinnstiftend erlebt. Wird die Arbeit als negativ erlebt, hat dies drastische Auswirkungen auf die Motivation, Leistungsbereitschaft, Kün- digungsabsichten und Fehlzeiten der Mitarbeitenden (Loukidou, Loan- Clarke & Daniels, 2009; Staatssekretariat für Wirtschaft, 2003). Wie die Arbeit von Beschäftigten erlebt wird, hat auch Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Beschäftigten. Jeder dritte Beschäftigte in der Schweiz gibt zum Beispiel an, häufig aufgrund der Arbeit gestresst zu sein (Staats- sekretariat für Wirtschaft, 2011). Geringe Motivation und Arbeitszufriedenheit, wenig Wohlbefinden und unbefriedigende Leistungen der Beschäftigten lösen bei Vorgesetzten und Personalverantwortlichen Alarmbereitschaft aus. Mit welchen Mitteln kann also die Qualität des Arbeitserlebens in den Betrieben gesteigert wer- den? Der diesjährige HR-Barometer untersucht in diesem Zusammenhang nicht nur die zentralen Parameter der Arbeitsgestaltung durch Arbeitge- ber, Vorgesetzte und Personalverantwortliche, sondern widmet sich auch der Frage, wie Mitarbeitende individuell vorhandene Gestaltungsspiel- räume nutzen, kurz: dem Job Crafting. Sind Beschäftigte unzufrieden mit ihrer Aufgabe und fühlen sich diese unter- oder überfordert, werden sie oft selbst aktiv: Sie gestalten ihre Arbeitsinhalte und -bedingungen so weit wie möglich selbst. Insofern ist Job Crafting zum einen ein wichtiger Ein- flussfaktor auf Arbeitsqualität und Arbeitserleben, zum anderen ist Job Crafting auch als eine Reaktion auf das Arbeitserleben zu verstehen (siehe 20 Schweizer HR-Barometer 2014 Abbildung 2.1 Zusammenhang von Arbeitsgestaltung und Arbeitserleben Arbeitserleben und Job Crafting Abbildung 2.1). Inwieweit Job Crafting möglich ist, wird auch durch die unternehmensseitige Arbeitsgestaltung bestimmt. Je grösser die Hand- lungsspielräume für das Individuum, desto eher ist Job Crafting umsetz- bar. Im Folgenden wird das Wechselspiel zwischen Arbeitserleben, betriebli- chen Arbeitsgestaltungsmassnahmen und Job Crafting untersucht. Die Ana- lyse des Arbeitserlebens geht über die Arbeitszufriedenheit, wie sie als klas- sisches Mass für das Arbeitserleben verstanden wird, hinaus und bezieht Stress und Langeweile ein. Folgende Fragen wurden betrachtet: Welchen Stellenwert hat Arbeit im Leben der Beschäftigten in der Schweiz? Wie erle- ben Beschäftigte in der Schweiz ihre Arbeit? Sind sie zufrieden, gestresst oder gelangweilt? Welche Möglichkeiten stehen den Beschäftigten zur akti- ven Gestaltung ihrer Arbeit zur Verfügung? Wie können Vorgesetzte und Personalverantwortliche die Mitarbeitenden beim Job Crafting unterstüt- zen? Welche betrieblichen Stellgrössen haben die Arbeitgeber, um das Ar- beitserleben ihrer Beschäftigten zu beeinflussen? Und wie spielen Job Craf- ting und betriebliche Arbeitsgestaltungsmassnahmen zusammen? Die abgeleiteten Empfehlungen für die Praxis finden sich am Schluss des Kapi- tels. Stellenwert der Arbeit Um den relativen Stellenwert der Arbeit zu ermitteln, wurden verschiedene Lebensbereiche unterschieden: Familie, Freizeit (beispielsweise Sport, Hob- Job Crafting Arbeitszufriedenheit Stress Langeweile betriebliche Arbeitsgestal- Arbeitsgestaltung Arbeitserleben 21 Schweizer HR-Barometer 2014 Abbildung 2.2 Stellenwert der Lebensbereiche Arbeitserleben und Job Crafting bys, Freunde und Erholung), gemeinnützige Tätigkeit (beispielsweise Frei- willigenarbeit und politisches Engagement) und Religion und Spiritualität (Borchert & Landherr, 2009). Zur Ermittlung der Stellenwerte der einzelnen Lebensbereiche hatten die befragten Beschäftigten hundert Prozentpunkte auf die einzelnen Lebensbereiche zu verteilen (MOW International Research Team, 1987). Je höher der Stellenwert eines Lebensbereichs ist, desto grösser ist dessen Bedeutung für das erfüllte Leben eines Menschen (Sharabi & Har- paz, 2010). Abbildung 2.2 zeigt, dass im Mittel die Arbeit mit 36% und die Familie mit 35% den höchsten Stellenwert im Leben der Befragten einneh- men. 21% machen zudem die Freizeit aus. Hingegen nehmen gemeinnützige Tätigkeit mit 4% und Religion und Spiritualität mit 3% im Schnitt einen ge- ringen Stellenwert ein. Welchen Stellenwert einem Lebensbereich beigemessen wird, unterschei- det sich von Mensch zu Mensch und wird durch besondere Ereignisse, wie zum Beispiel Elternschaft oder eine Beförderung, beeinflusst (Sharabi & Harpaz, 2010). So zeigt eine vertiefte Analyse, dass insbesondere Paare mit Kindern eher von einem hohen Stellenwert der Familie berichten, während Einpersonenhaushalte eher die Arbeit und Freizeit als wichtig einstufen. Arbeitserleben Besonders wenn der Stellenwert der Arbeit hoch ist, hat positives Arbeitser- leben das Potenzial, die Lebensqualität von Menschen günstig zu beeinflus- sen (Rosso, Dekas & Wrzesniewski, 2010). Der Arbeitszufriedenheit werden im diesjährigen HR-Barometer Stress und Langeweile bei der Arbeit gegen- übergestellt. Stress entsteht, wenn Beschäftigte erleben, dass Anforderun- gen an sie gestellt werden, welche sie aus ihrer Sicht mit den eigenen Res- sourcen nicht erfüllen können (Lazarus, 1966). Langeweile hingegen ist nicht das Gegenteil von Stress und hat wenig mit Faulheit oder Nichts-zu-tun- 3%4% 21% 35% 36% Arbeit Familie Freizeit Gemeinnützige Tätigkeit Religion und Spiritualität 3%4% 21% 35% 36% Arbeit Familie Freizeit Gemeinnützige Tätigkeit Religion und Spiritualität 22 Schweizer HR-Barometer 2014 Arbeitserleben und Job Crafting Haben gemeinsam, sondern beschreibt das Erleben der Arbeit als inhaltslos, uninteressant und wenig stimulierend (Loukidou, Laon-Clarke & Daniels, 2009). Die allgemeine Arbeitszufriedenheit stuften die Befragten auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) ein. Vier von fünf Beschäftigten geben an, mit ihrer Arbeit eher oder voll und ganz zufrieden zu sein (siehe Abbildung 3.4.8). Weitere 14% sind teilweise und knappe 8% eher nicht oder überhaupt nicht zufrieden. Obwohl die Arbeitszufriedenheit unter den Be- schäftigten in der Schweiz insgesamt als hoch eingestuft werden kann, ist dieses Ergebnis differenzierter zu betrachten. Arbeitszufriedenheit kann sich auch aus einem resignativen Zustand heraus ergeben (siehe Kapitel 3.4). Die Häufigkeit des Stressempfindens in den letzten drei Monaten wurde auf einer Skala von 1 (fast nie / nie) bis 5 (fast immer / immer) erhoben. In Anlehnung an die zweite Version des Copenhagen Psychosocial Question- naire (Kristensen, Hannerz, Høgh & Borg, 2005) wurden die Beschäftigten unter anderem gefragt, wie häufig sie Probleme hatten, sich zu entspannen, sich gereizt fühlten oder angespannt waren. Abbildung 2.3 zeigt, dass rund 27% der Befragten innerhalb der letzten drei Monate oft bis immer Stress erlebt haben. 33% geben an, manchmal unter Stress gestanden zu haben und 40% berichten, wenig bis nie gestresst gewesen zu sein. Der vom HR-Baro- meter erhobene Anteil der oft bis immer gestressten Personen von 27% liegt in einem ähnlichen Bereich wie die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (2011) erhobenen 34%. Wird die Arbeit als wenig herausfordernd empfunden, entsteht Lange- weile. Langeweile bei der Arbeit wurde mit sechs von Reijseger und Kolle- gen (2013) entwickelten Fragen erhoben. Die befragten Personen gaben auf einer Skala von 1 (fast nie / nie) bis 5 (fast immer / immer) an, wie häufig für sie in den letzten drei Monaten die Zeit bei der Arbeit nur sehr langsam vorbeigegangen ist, sie sich bei der Arbeit gelangweilt haben, sie bei der Arbeit mit den Gedanken abgeschweift sind, der Arbeitstag kein Ende hat nehmen wollen, sie neben der Arbeit andere Dinge erledigt haben oder es bei der Arbeit nicht so viel zu tun gegeben hat. Aus Abbildung 2.3 wird er- sichtlich, dass jede zweite befragte Person nie beziehungsweise fast nie Lan- geweile erlebt hat. Lediglich gut jede zehnte befragte Person langweilte sich manchmal bis immer bei der Arbeit. Stress und Langeweile sind nicht selten Ursache von gesundheitlichen Problemen der Beschäftigten. Die Beschäftigten fühlen sich erschöpft, haben Kopf- oder Magenschmerzen, sind antriebslos, leiden unter Schlafstörun- gen oder sogar unter einem Burnout. Meist sind Fehlzeiten aufgrund von krankheitsbedingte Abwesenheiten für Betriebe die am direktesten spürbare Folge von gesundheitlichen Problemen der Beschäftigten. Die Ergebnisse des HR-Barometers zeigen, dass insgesamt 2% der Arbeitnehmenden im letzten Jahr einen Monat oder länger krankgeschrieben waren. Ein Fünftel der Befragten berichtet von krankheitsbedingten Abwesenheiten von bis zu einer Arbeitswoche und ein weiterer Fünftel war bis zu 2 Tage krank. Knapp 23 Schweizer HR-Barometer 2014 Arbeitserleben und Job Crafting Abbildung 2.3 Stress und Langeweile die Hälfte (45%) der befragten Personen gab hingegen an, nie krankheitshal- ber der Arbeit fern geblieben zu sein. Bei einem anforderungsreichen Arbeitsalltag ist gesunder Schlaf für die Regeneration essentiell. Sorgen und Probleme bei der Arbeit hingegen kön- nen den Beschäftigten den Schlaf rauben (Åkerstedt & Nilsson, 2003). Ein- geschränkte Leistungsbereitschaft, geringere Konzentration und höhere Gereiztheit sind mögliche Konsequenzen (Christian & Ellis, 2011). Die Er- gebnisse des diesjährigen HR-Barometers zeigen in Anlehnung an das Be- fragungsinstrument von Kristensen und Kollegen (2005), dass 12% der Be- fragten in den letzten drei Monaten oft bis immer unter Schlafproblemen gelitten haben. Knapp ein Drittel der Befragten berichtet, manchmal Schlaf- probleme gehabt zu haben, während 58% der Befragten selten bis nie Prob- leme mit dem Einschlafen und Durchschlafen gehabt haben. Was können Unternehmen und Beschäftigte tun, um das Arbeitserleben hinsichtlich Zufriedenheit, Stress und Langeweile zu verbessern? Im Fol- genden werden wir nicht nur untersuchen, wie betriebliche Arbeitsgestal- tung das Arbeitserleben beeinflusst, sondern auch das Job Crafting, also die individuelle Arbeitsgestaltung durch Beschäftigte selbst, analysieren. Job Crafting Arbeitsgestaltung wird in den meisten Unternehmen als Top-down-Prozess verstanden. Die Arbeitsaufgaben werden in der Regel von Vorgesetzten de- finiert und den Mitarbeitenden vorgegeben. Doch was geschieht, wenn die Fähigkeiten und Ziele der Mitarbeitenden nicht vollständig mit den gestell- ten Aufgaben übereinstimmen? Amy Wrzesniewski und Jane Dutton (2001) entdeckten ein interessantes Phänomen. Ihnen fielen Mitarbeitende auf, die aus eigenem Antrieb heraus den Ablauf, die Inhalte und den sozialen Kon- text ihrer Arbeitstätigkeit derart veränderten, dass sie den eigenen Stärken und Interessen besser entsprachen. Sie bezeichneten diese Aktivitäten als «Job Crafting». In der Fachliteratur wird Job Crafting als proaktive Verände- rung der Arbeitsgestaltung durch die Beschäftigten selbst definiert (Wrzes- niewski & Dutton, 2001). 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% fast nie / nie selten manchmal oft fast immer / immer Langeweile Stress 24 Schweizer HR-Barometer 2014 Arbeitserleben und Job Crafting Job Crafting hilft dabei, das eigene Arbeitserleben zu verbessern: Als ne- gativ empfundene Arbeitsanforderungen oder Langeweile sollen reduziert und die allgemeine Arbeitszufriedenheit soll erhöht werden. Welche Strate- gien Mitarbeitende zum Job Crafting einsetzen, hängt nicht zuletzt von der aktuellen Arbeitssituation ab. In erster Linie wird Job Crafting von Beschäf- tigten genutzt, um Arbeitsanforderungen und Arbeitsressourcen den eige- nen Fähigkeiten und Bedürfnissen entsprechend im Gleichgewicht zu hal- ten (Tims & Bakker, 2010). Job Crafting ist damit eher als ein Prozess und nicht als eine zeitlich begrenzte Massnahme zu begreifen. Es können drei Arten von Job Crafting unterschieden werden (siehe Abbildung 2.4): • Beschäftigte reduzieren Arbeitsanforderungen Wer bei der Arbeit mit Anforderungen konfrontiert ist, welche die eige- nen Fähigkeiten übersteigen, fühlt sich überfordert. Beschäftigte werden daher versuchen, die Anforderungen so zu reduzieren, dass die Arbeits- tätigkeit mental, körperlich oder emotional weniger belastend ist. Bleibt die Überforderung bestehen, kann es vermehrt zu Unzufriedenheit und Stress, schlimmstenfalls zum Burnout kommen. • Beschäftigte suchen neue Herausforderungen Wenn sich übermässige Routine in den eigenen Arbeitsalltag eingeschli- chen hat und Beschäftigte Unterforderung erleben, werden sie nach Möglichkeiten suchen, ihre Arbeitsanforderungen zu erhöhen. Zum Bei- spiel können sie Vorgesetzte nach neuen Aufgaben fragen oder um neue Verantwortlichkeiten bitten. Arbeitnehmende können sich aber auch neuen Herausforderungen stellen, indem sie Neuerungen im Unterneh- men ausprobieren oder gar selbst einführen. • Beschäftigte suchen neue Ressourcen Ressourcen unterstützen die Ausführung der eigenen Arbeit und sind ein wichtiger Faktor für ein positives Arbeitserleben. Ressourcen erhö- hen nicht nur die Arbeitszufriedenheit und -leistung, sondern sind auch ein wichtiger Puffer gegen unerwünschte Belastungen und Monotonie am Arbeitsplatz, die Stress und Langeweile auslösen können (Bakker, Demerouti & Euwema, 2005; Loukidou, Laon-Clarke & Daniels, 2009). Ressourcen können sozialer Natur sein und beispielsweise darin beste- hen, dass man Arbeitskollegen sowie Vorgesetzte um Rat fragen oder Arbeitsprobleme mit ihnen diskutieren kann. Wichtige Ressourcen sind aber auch die eigenen fachlichen Fähigkeiten, die zum Beispiel dadurch erhöht werden können, dass man bei der Arbeit neue Lernmöglichkeiten sucht. Das Job Crafting wurde mithilfe eines adaptierten Fragenkatalogs von Tims, Bakker und Derks (2012) erfasst. Die Beschäftigten wurden gefragt, wie oft sie innerhalb der letzten drei Monate eigenständig Anforderungen reduziert oder neue Herausforderungen oder Ressourcen gesucht haben. 25 Schweizer HR-Barometer 2014 Arbeitserleben und Job Crafting Abbildung 2.4 Job Crafting Dimensionen Abbildung 2.5 Job Crafting Ihre Antworten konnten sie auf einer Skala von 1 (fast nie / nie) bis 5 ( fast immer / immer) geben. Die Antworten sind in Abbildung 2.5 dargestellt. Anforderungen zu reduzieren ist wenig verbreitet. 68% der Befragten ge- ben an, nie bis selten emotionale, mentale oder körperliche Anforderungen zu reduzieren. 23% Prozent reduzieren bei ihrer Arbeit manchmal ihre An- forderungen und 9% reduzieren sie oft bis immer. Insgesamt werden Anfor- derungen eher erhöht als reduziert. 62% der Beschäftigten suchen regelmä- ssig nach neuen Herausforderungen, jeder vierte Beschäftigte sucht diese sogar oft bis immer. 38% der Beschäftigten suchen sich hingegen kaum oder Anforderungen reduzieren mental körperlich emotional Ressourcen suchen Kollegen um Rat fragen Arbeitsprobleme besprechen Informationen einholen Herausforderungen suchen Neue Aufgaben suchen Neuentwicklungen ausprobieren Neue Verantwortlichkeiten suchen 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% fast immer / immer oft manchmal selten fast nie / nie Ressourcen suchen Herausforderungen suchen Anforderungen reduzieren 26 Schweizer HR-Barometer 2014 nie neue Herausforderungen. Zusätzliche Ressourcen werden von knapp 20% der Arbeitnehmenden selten oder gar nicht gesucht, während sich jeder dritte Beschäftigte häufig bis immer im Arbeitsalltag um neue Ressourcen bemüht. Knapp die Hälfte der Beschäftigten sucht sich bei der Arbeit manch- mal neue Ressourcen. Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass Job Crafting in der Schweiz von den meisten Beschäftigten regelmässig angewendet wird. Wie sich das Arbeitserleben der Beschäftigten auf Job Crafting auswirkt und welche betrieblichen Massnahmen der Arbeitsgestaltung das Job Crafting der Beschäftigten fördern, betrachten wir im nächsten Abschnitt. Bedingungen für Job Crafting Um zu ermitteln, inwiefern betriebliche Arbeitsgestaltung, Arbeitserleben und persönliche Faktoren das Job Crafting der Beschäftigten beeinflussen, wurden Regressionsanalysen gerechnet. Die betriebliche Arbeitsgestaltung umfasst Elemente wie Aufgabenvielfalt, Rückmeldung durch die Arbeits- aufgabe, Autonomie, Partizipation und Personalbeurteilung. Zu den be- rücksichtigten personalen Faktoren gehören soziodemografische Merkmale und die individuelle Karriereorientierung. Welche Faktoren die einzelnen Dimensionen des Job Craftings anregen und unterstützen, ist in Abbildung 2.6 zusammengefasst und wird im Folgenden detaillierter beschrieben. • Wann reduzieren Beschäftigte ihre Arbeitsanforderungen? Die Ergebnisse zeigen, dass vor allem Beschäftigte mit vermehrtem Stresserleben versuchen, ihre Anforderungen zu reduzieren. Auch das Erleben von Unsicherheiten hinsichtlich möglicher negativer Verände- rungen der eigenen Arbeitstätigkeit steht in einem Zusammenhang mit dem Bemühen, Anforderungen zu reduzieren. Andererseits wirkt eine gute betriebliche Arbeitsgestaltung einer Anforderungsreduktion entge- gen. Beschäftigte, die viel Autonomie am Arbeitsplatz erleben, das heisst ihre Aufgaben flexibel bearbeiten und gestalten können, sind seltener bemüht, Arbeitsanforderungen zu reduzieren. Auch eine hohe Aufga- benvielfalt in der Arbeitstätigkeit steht in einem negativen Zusammen- hang mit der Reduktion von Anforderungen. Persönliche Merkmale spielen bei dieser Dimension des Job Craftings keine Rolle. Insgesamt scheint es also, dass Anforderungen vor allem dann reduziert werden, wenn die Arbeit durch Stress und Unsicherheit als belastend erlebt wird, wohingegen positiv erlebte Anforderungen, die aus vielfältiger und au- tonomer Arbeit entstehen, beibehalten werden. • Wann suchen Beschäftigte neue Herausforderungen? Die Ergebnisse unserer Befragung zeigen, dass in erster Linie jüngere Arbeitnehmende und Beschäftigte mit einer eigenverantwortlichen Karriereorientierung nach neuen Herausforderungen bei der Arbeit suchen. Es kann angenommen werden, dass jüngere und eigen- verantwortliche Beschäftigte mehr lernen möchten, möglicherweise um allfällige Karrierechancen und ihre Arbeitsmarktfähigkeit zu erhöhen Arbeitserleben und Job Crafting 27 Schweizer HR-Barometer 2014 Arbeitserleben und Job Crafting (Zaniboni, Truxillo, & Fraccaroli, 2013). HRM-Praktiken, welche das Suchen von neuen Herausforderungen fördern, sind Partizipations- möglichkeiten und Rückmeldung durch die Arbeitstätigkeit. Sind Be- schäftigte an Entscheidungsprozessen im Unternehmen beteiligt, können sie für sich besser Möglichkeiten erschliessen, neue Herausforderungen anzunehmen. Feedback durch die Arbeitstätigkeit wirkt sich ebenfalls positiv auf die Suche nach neuen Herausforderungen aus. Rückmeldungen über die Qualität der eigenen Arbeitsergebnisse geben den Beschäftigten auch Auskunft über die eigenen Fähigkeiten und signalisieren im positiven Fall, dass neue Herausforderungen bewältigt werden können. • Wann suchen Beschäftigte neue Ressourcen? Wiederum sind es vor allem jüngere Beschäftigte und solche mit einer eigenverantwortlichen Karriereorientierung, die sich vermehrt Ressour- cen suchen. Dies ist nicht überraschend. Junge und eigenverantwortlich Beschäftigte sehen sich vermehrt selbst in der Verantwortung, ihre Kar- riere zu gestalten. Dementsprechend wollen sie ihre Arbeitsmarkfähig- keit durch proaktives Verhalten stärken. Von den HRM-Praktiken unter- stützen insbesondere eine grosse Aufgabenvielfalt, Partizipation, Personalbeurteilungen und Rückmeldung durch die Arbeitstätigkeit das Suchen von Ressourcen. Je vielfältiger die Aufgaben von Beschäftigten sind und je grösser der Einbezug in Entscheidungsprozesse im Unter- Abbildung 2.6 Bedingungen für Job Crafting Autonomie (-) Aufgabenvielfalt (-) Rückmeldung durch die Arbeitstätigkeit (+) Partizipation (+) Rückmeldung durch die Arbeitstätigkeit (+) Partizipation (+) Aufgabenvielfalt (+) Personalbeurteilung (+) Stress (+) Multidimensionale Arbeitsunsicherheit (+) junge Beschäftigte (+) eigenverantwortliche Karriereorientierung (+) junge Beschäftigte (+) eigenverantwortliche Karriereorientierung (+) Arbeitserleben Anforderungen reduzieren Herausforderungen suchen Ressourcen suchen Arbeitsgestaltung persönliche Einflussfaktoren Art des Job Craftings 28 Schweizer HR-Barometer 2014 nehmen, desto eher bestehen auch verschiedene Kontaktmöglichkeiten zu Arbeitskollegen und Vorgesetzten, die auch als Ressource genutzt werden können. Rückmeldung über die persönliche Leistung, die Be- schäftigte durch die Tätigkeit selbst oder durch Personalbeurteilungen erhalten, geben wichtige Hinweise darauf, ob neue Ressourcen für eine optimale Erfüllung der eigenen Arbeit nützlich wären. Einfluss der betrieblichen und individuellen Arbeitsgestaltung auf das Arbeitsreleben In einem weiteren Schritt ist es interessant, das Zusammenspiel von Job Crafting und betrieblicher Arbeitsgestaltung zu untersuchen. Dazu wurden Regressionsanalysen gerechnet mit Arbeitszufriedenheit, Stress und Lange- weile als Zielgrössen. Als betriebliche Einflussfaktoren standen die klassi- schen Instrumente der Arbeitsgestaltung, welche Aufgabenvielfalt, Ganz- heitlichkeit und Bedeutsamkeit der Aufgabe, Rückmeldung durch die Arbeitsaufgabe und Autonomie umfassen, sowie weitere HRM-Praktiken im Fokus. Ergänzend zu den betrieblichen Praktiken wurde Job Crafting als individuelle Arbeitsgestaltung der Beschäftigten einbezogen. Zusätzlich be- rücksichtigte die Analyse massgebliche Merkmale der Arbeitsbeziehung, der Arbeitseinstellung und des Arbeitsverhaltens sowie personale und or- ganisationale Faktoren. Abbildung 2.7 zeigt, durch welche Faktoren die Arbeitszufriedenheit beein- flusst wird. Die Resultate deuten darauf hin, dass der psychologische Ver- trag den bedeutendsten Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit ausübt. Ein erfüllter psychologischer Vertrag ist Ausdruck einer aktiv gepflegten und ausgeglichenen Austauschbeziehung zwischen Arbeitgeber und Beschäftig- ten (siehe Kapitel 3.3). Daneben sind eine gute Führungsbeziehung sowie Aufgabenvielfalt und Partizipationsmöglichkeiten weitere Einflussfaktoren. Das Reduzieren der Arbeitsanforderungen als Form des Job Craftings weist demgegenüber einen schwachen negativen Zusammenhang mit der Ar- beitszufriedenheit auf. Für diese Beobachtung sind zwei Wirkungsketten möglich: Erstens ist denkbar, dass Beschäftigte aus einer Unzufriedenheit heraus agieren, die darauf beruht, dass sie die betriebliche Arbeitsgestal- tung als mangelhaft wahrnehmen. Demnach ist Unzufriedenheit eigentlich nicht Effekt von, sondern Auslöser für Job Crafting. Zweitens ist denkbar, dass Beschäftigte auf die Tatsache, dass sie in Eigenregie Anforderungen reduzieren müssen, um ihre Arbeit weniger belastungsreich zu gestalten, mit Unzufriedenheit reagieren. Dann wäre Job Crafting tatsächlich die Ur- sache für Unzufriedenheit. Über diese primären betrieblichen und individu- ellen Einflussgrössen hinaus besteht ein leicht positiver Zusammenhang zwischen Alter und Arbeitszufriedenheit. Demgegenüber schlägt sich die multidimensionale Arbeitsunsicherheit, welche sich in der Angst vor uner- wünschten Veränderungen ausdrückt, deutlich negativ in der Arbeitszu- friedenheit nieder. Der Stellenwert der Arbeit hat interessanterweise keinen bedeutsamen Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit. Ob Beschäftigte Arbeit Arbeitserleben und Job Crafting 29 Schweizer HR-Barometer 2014 an sich wichtiger oder weniger wichtig finden, wirkt sich nicht auf ihre Zu- friedenheit mit der Arbeit aus. Im Hinblick auf Hauptauslöser für Stress ist wiederum die multidimensi- onale Arbeitsunsicherheit und zusätzlich die Arbeitsplatzunsicherheit, also die Angst vor einem Stellenverlust, bedeutsam (siehe Abbildung 2.8). Her- vorzuheben ist zudem, dass Beschäftigte mit einem höheren Beschäfti- gungsgrad im Gegensatz zu solchen mit einer Teilzeitanstellung sowie Be- schäftigte mit einer Vorgesetztenfunktion vermehrt gestresst sind. Eine gute Beziehung zum direkten Vorgesetzten mindert Stress, während eine schlechte Beziehung diesen erhöht. Analog hat ein erfüllter psychologischer Vertrag, das heisst eine ausgeglichene Austauschbeziehung zwischen Ar- beitgeber und Arbeitnehmenden, das Potenzial, Stress zu mindern, wäh- rend ein unerfüllter psychologischer Vertrag Stress verursachen kann. Hin- sichtlich Job Crafting zeigt sich, dass jene Arbeitnehmende, welche Arbeitsanforderungen reduzieren und jene, welche Arbeitsressourcen su- chen, vermehrt unter Stress leiden. Es ist denkbar, dass hier die Kausalität Arbeitserleben und Job Crafting Abbildung 2.7 Einflussfaktoren auf Arbeitszufriedenheit personale und organisationale Einflussfaktoren HRM-Praktiken Partizipation Arbeitszu- zufriedenheit Arbeits- beziehung Arbeits- einstellungen und -verhalten Alter Führung Erfüllung des psychologischen Vertrags multidimensionale Arbeitsunsicherheit [korrigiertes R-Quadrat = .46] + + + + + - [.04] [.25] [.12] [.22] [.24] [.10] Aufgabenvielfalt Job Crafting: Anforderungen reduzieren - [.06] 30 Schweizer HR-Barometer 2014 wechselseitig ist, was in der Regressionsanalyse nicht sichtbar wird: Be- schäftigte, welche häufig Stress empfinden, suchen Arbeitsressourcen in Form von Unterstützung oder sie versuchen, ihre Arbeitsanforderungen zu reduzieren. Führen diese Initiativen nicht zum Erfolg, kann dies den Stress erhöhen. Beschäftigte, welche hingegen Herausforderungen suchen, berich- ten von leicht geringerem Stress. Auch für diese Beobachtungen sind meh- rere Ursachen-Wirkungsketten denkbar: Beschäftigte, welche weniger an Stress leiden, verfügen über mehr Zeit und Energie, um sich neuen Heraus- forderungen zu stellen. Beschäftigte, welche sich neue Herausforderungen insbesondere im Sinne von mehr Verantwortung und Entscheidungsspiel- räumen suchen, schaffen sich gleichzeitig auch günstigere Voraussetzun- gen, um Arbeitsbelastungen besser zu bewältigen (Schaufeli, Bakker & Van Arbeitserleben und Job Crafting Abbildung 2.8 Einflussfaktoren auf Stress personale und organisationale Einflussfaktoren HRM-Praktiken Führung Stress Arbeits- beziehung Arbeits- einstellungen und -verhalten Vorgesetztenfunk- tion Erfüllung des psychologischen Vertrags multidimensionale Arbeitsunsicherheit [korrigiertes R-Quadrat = .17] + - - + + [.07]+ [.09] [.20] [.08] [.15] [.10] Beschäftigungs- grad in Prozent Arbeitsplatz- unsicherheit + [.08] Job Crafting: Anforderungen reduzieren Job Crafting: Herausforderungen suchen Job Crafting: Ressourcen suchen - + [.08] [.12] 31 Schweizer HR-Barometer 2014 Rhenen, 2009). Auch in Bezug auf Stress zeigt sich der Stellenwert der Arbeit nicht als bedeutsame Einflussgrösse – Beschäftigte fühlen sich also nicht mehr oder weniger gestresst in Abhängigkeit davon, ob ihnen die Arbeit an sich wichtig ist. Als bedeutendste Einflussgrösse auf Langeweile wurde die Aufgabenviel- falt ermittelt, das heisst vielfältigere Aufgaben gehen mit weniger Lange- weile einher (siehe Abbildung 2.9). Ebenso reduziert die wahrgenommene Bedeutsamkeit der Aufgabe die Langeweile. Wird Arbeit als bedeutender erlebt, kann angenommen werden, dass die Aufmerksamkeit der Beschäf- tigten von der eigentlichen Tätigkeit auf das Arbeitsergebnis gelenkt wird. Als Folge wird die Tätigkeit als weniger langweilig empfunden (Barbalet, 1999). Auch die Führungsbeziehung beeinflusst die Langweile: Gute Füh- Abbildung 2.9 Einflussgrössen auf Langeweile personale und organisationale Einflussfaktoren HRM-Praktiken Aufgabenvielfalt Langeweile Arbeits- beziehung Arbeits- einstellungen und -verhalten Alter Führung [korrigiertes R-Quadrat = .26] - + - - - - [.21] [.09] [.31] [.06] [.06] [.07] Beschäftigungs- grad in Prozent Partizipation Bedeutsamkeit der Aufgabe Job Crafting: Anforderungen reduzieren Job Crafting: Herausforderungen suchen + - [.11] [.05] Stellenwert der Arbeit - [.10] Arbeitserleben und Job Crafting 32 Schweizer HR-Barometer 2014 rung unterstützt Beschäftigte, indem ihnen Aufgaben zugewiesen werden, die als herausfordernd wahrgenommen werden. Weiter zeichnet sich gute Führung auch dadurch aus, dass negative Erlebniszustände wie Langeweile eher angesprochen und dadurch leichter beseitigt werden können (Rothlin & Werder, 2007). Einen ähnlichen Effekt haben Partizipationsmöglichkeiten, die es erlauben, Missstände rechtzeitig aktiv anzugehen und dementspre- chend etwaiger Langeweile vorzubeugen. Auch das aktive Suchen von neuen Herausforderungen als Teil des Job Craftings mindert die Langeweile leicht. Umgekehrt sind Beschäftigte, welche Arbeitsanforderungen reduzie- ren, häufiger bei der Arbeit gelangweilt. Dem liegt möglicherweise ein Teu- felskreis von wenig interessanter Arbeit, Langeweile, zunehmender Distanz zur Arbeit und weiterer eigenständiger Reduktion von Anforderungen zu- grunde. Eine weitere Einflussgrösse auf Langeweile, die nicht direkt im un- ternehmerischen Wirkungsbereich liegt, ist das Alter. Es wurde verschie- dentlich gezeigt, dass jüngere Arbeitnehmende eher dazu neigen, sich zu langeweilen (Seib & Vodanovich, 1998; Sundberg, Latkin, Farmer & Saoud, 1991). Weiter besteht bei Teilzeitbeschäftigung vermehrt Langweile. Dies könnte damit zusammenhängen, dass Aufgaben, die in Teilzeit erledigt wer- den, weniger herausfordernd sind. Schliesslich langweilen sich Beschäftigte, welche der Arbeit einen höheren Stellenwert als anderen Lebensbereichen beimessen, weniger bei ihrer Tätigkeit. Indem sie der Arbeit als solcher eine hohe Bedeutung beimessen, können sie möglicherweise auch ihrer alltägli- chen Arbeit mehr Sinn geben, was aufkommender Langeweile entgegen- wirkt. Schlussfolgerungen für die Praxis Die Ergebnisse des diesjährigen HR-Barometers zeigen deutlich: Arbeitsge- staltung ist kein reiner Top-down-Prozess. Auch die Beschäftigten selbst verändern und gestalten ihre Arbeitstätigkeit mithilfe von Job Crafting ge- mäss eigenen Bedürfnissen und Zielen. Allerdings ist Job Crafting nicht als Substitut für eine mangelhafte betriebliche Arbeitsgestaltung zu sehen. Job Crafting und betriebliche Arbeitsgestaltung ergänzen sich vielmehr. Sie wirken verstärkend ineinander und tragen bei günstigen Voraussetzungen gemeinsam zu einem positiven Arbeitserleben der Beschäftigten bei. Aus diesem Grund sind die dargestellten Zusammenhänge in unserer Analyse nicht einseitig zu betrachten. Während Partizipation und Aufgabenvielfalt als Elemente betrieblicher Arbeitsgestaltung einerseits den Handlungsspiel- raum für Job Crafting beeinflussen, greifen andererseits Beschäftigte, die durch Job Crafting neue Herausforderungen oder Ressourcen suchen, aktiv in die Arbeitsgestaltung ein. Wer sich zum Beispiel neue Aufgaben oder so- ziale Unterstützung am Arbeitsplatz sucht, erhöht damit seine Aufgaben- vielfalt oder fordert unter anderem aktiv Leistungsbeurteilungen von Vor- gesetzten ein. Insbesondere deuten unsere Ergebnisse auch darauf hin, dass Job Craf- ting, betriebliche Arbeitsgestaltung und Arbeitserleben so ineinander grei- fen, dass Negativ- beziehungsweise Positivspiralen entstehen. Die Gefahr Arbeitserleben und Job Crafting 33 Schweizer HR-Barometer 2014 von Negativspiralen zeichnet sich bei denjenigen ab, die vermehrt Anforde- rungen in ihrer Tätigkeit reduzieren. Sie erleben Stress, Arbeitsunsicherhei- ten und Langeweile bei ihrer Tätigkeit in Verbindung mit einer wenig sti- mulierenden betrieblichen Arbeitsgestaltung. Für Beschäftigte ist es oft schwierig, diese negative Spirale aus eigener Kraft zu durchbrechen. Der Kreislauf zwischen negativem Arbeitsleben, Reduktion von Anforderungen und ungünstigen betrieblichen Bedingungen kann sich fortsetzen, bis die Belastungsgrenze der Beschäftigten erreicht ist (Zapf, Dormann, & Frese, 1996). Arbeitgeber und Beschäftigte sollten das Reduzieren von Anforde- rungen als Zeichen für Überforderung oder Resignation verstehen und da- her sensibel auf diese reagieren. Suchen Beschäftigte hingegen in ihrer Tätigkeit Ressourcen und Heraus- forderungen, ist dies in der Regel an eine stimulierende betriebliche Arbeits- gestaltung gekoppelt. Arbeitnehmende, welche ihre Ressourcen oder Her- ausforderungen erhöhen, berichten über ein positiveres Arbeitserleben. Sie sind weniger gestresst, weniger gelangweilt und insgesamt mit ihrer Arbeit zufriedener. In der Folge entsteht eine Positivspirale, in welcher sich neu geschaffene Ressourcen und Herausforderungen, günstige betriebliche Ar- beitsgestaltung und ein positives Arbeitserleben gegenseitig be- und ver- stärken. Eine detaillierte Entschlüsselung der Wirkungsketten zwischen Arbeits- erleben, betrieblicher Arbeitsgestaltung und Job Crafting ist mit der vorlie- genden Querschnittstudie nicht möglich. Hierzu müssten die Wirkmecha- nismen über eine längere Zeit hinweg untersucht werden. Dennoch lassen sich aus unseren Ergebnissen Denkanstösse und Handlungsempfehlungen für die Praxis ableiten. Um Positivspiralen zu initiieren und aufrechtzuer- halten, wird Unternehmen empfohlen, mittels betrieblicher Massnahmen das Job Crafting der Beschäftigten aktiv zu fördern und zu unterstützen. Negativspiralen sollten nicht einfach hingenommen werden, sondern ge- meinsam mit den Beschäftigten angegangen werden. Für Unternehmen ist es zielführend, Job Crafting sinnvoll in die betriebliche Arbeitsgestaltung zu integrieren. Dies setzt einerseitzs voraus, dass Handlungsspielräume in Form von Autonomie, Partizipationsmöglichkeiten und Aufgabenvielfalt abgesteckt werden und dass andererseits gemeinsam mit den Beschäftigten Vereinbarungen zum Job Crafting getroffen werden. Dabei sollte auch der zulässige Umfang des Job Craftings definiert werden, denn die selbststän- dig erhöhten Handlungsspielräume des einen könnten auch eine Reduktion der Aufgabenvielfalt eines anderen bedeuten. Mit diesen Mitteln können sich Unternehmen das Job Crafting ihrer Beschäftigten als weiteres Instru- ment der Arbeitsgestaltung nutzbar machen und dabei gemeinsam mit den Beschäftigten zu einem positiveren Arbeitserleben beitragen. Arbeitserleben und Job Crafting 34 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Karriereorientierungen 3. Trends 3.1 Karriereorientierungen Einleitung Was bedeutet Karriere heute? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Manage- mentliteratur und Personalabteilungen der Unternehmen, sondern auch je- den einzelnen Arbeitnehmenden. Früher verliefen Karrieren meist unkom- pliziert: Beschäftigte waren über ihr gesamtes Berufsleben in einer Branche, in einem Unternehmen und bisweilen sogar in derselben Abteilung tätig. Heutzutage lassen sich die Karriereverläufe von Beschäftigten nicht mehr in eine bestimmte Form pressen; sie sind zunehmend vielschichtiger gewor- den. Die Möglichkeit, eine traditionelle Führungslaufbahn zu durchlaufen, wird in den meisten Unternehmen schwieriger. Flache Hierarchien und «Ausdünnung» der Managementebene haben den Weg nach oben begrenzt. Aber auch gut qualifizierte Arbeitnehmende schlagen das Angebot zum in- ternen Aufstieg immer häufiger aus. Die klassische Aufstiegskarriere ist da- mit für Beschäftigte nur noch eine von unzähligen Optionen für Karriere- verläufe. Wie Beschäftigte ihre zukünftige Karriere sehen, wird über die Karriere- orientierungen erfasst. Karriereorientierungen sind laufbahnbezogene Ein- stellungen, die individuelle Karrierewünsche und Karrieremotive integrie- ren. Wie sich die Karrierevorstellungen von Beschäftigten systematisieren und veranschaulichen lassen, untersucht der Schweizer HR-Barometer. Da- bei wird analysiert, welche Karriereorientierungen bei den Beschäftigten vorliegen und wie diese sich über die Zeit verändert haben. Die Karriereorientierungen Grundsätzlich werden in der Fachliteratur zwei unterschiedliche Vorstel- lungen über berufliche Laufbahnen einander gegenübergestellt: Traditio- nelle und «neue» Karriereorientierungen (Hall, 2002). Die traditionelle Kar- rierevorstellung ist vor allem durch Kontinuität und eine vertikale Karriereentwicklung – die klassische Karriereleiter – geprägt. Arbeitsplatz- sicherheit und Loyalität sind den Beschäftigten mit dieser Karriereorientie- rung besonders wichtig. Das Karrieremanagement liegt bei der traditionel- len Karriereorientierung in erster Linie bei den Unternehmen. Neue Karriereorientierungen sind hingegen durch Flexibilität in den unterschied- lichsten Bereichen geprägt. Beschäftigte mit dieser Karriereorientierung fühlen sich nicht an eine Organisation gebunden und zeichnen sich durch eine mentale, geografische und organisationale Mobilität aus. Neue Karrie- revorstellungen sehen damit das Individuum als eigenverantwortlichen Akteur seiner beruflichen Laufbahn. Analog dieser Unterteilung werden im Schweizer HR-Barometer insge- samt vier Karriereorientierungen unterschieden (siehe Abbildung 3.1.1): der 35 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Karriereorientierungen traditionell-aufstiegsorientierte und der traditionell-sicherheitsorientierte Karrieretyp gelten als Vertreter der traditionellen Berufslaufbahn, während der eigenverantwortliche und der alternative Karrieretyp die neuen Karrie- reorientierungen repräsentieren. Die vier Karriereorientierungen basieren auf Untersuchungen von Gerber, Wittekind, Grote und Staffelbach (2009). In ihrer Studie zeigte sich, dass sich die traditionellen Karrieretypen durch das Bedürfnis nach Loyalität, Bindung an das Unternehmen und Arbeits- platzsicherheit auszeichnen. Personen mit einer traditionell-aufstiegsorien- tierten Karriereorientierung unterscheiden sich von den Traditionell-sicher- heitsorientierten vor allem darin, dass sie in erster Linie einen hierarchischen Aufstieg anstreben und ihre Arbeit und ihren Berufserfolg als sehr bedeut- sam für ihr Leben einschätzen. Die eigenverantwortliche Karriereorientie- rung wird von Beschäftigten vertreten, die verstärkt eine Übernahme der Verantwortung für ihre eigene berufliche Laufbahnentwicklung zeigen. Da- mit binden sich diese Personen weniger an ein Unternehmen oder ein spe- zielles Fachgebiet, sondern haben meist eine kurvenreichere, unvorherseh- bare Abfolge von Beschäftigungsverhältnissen in diversen Unternehmen vorzuweisen. Bei Beschäftigten mit einer alternativen Karriereorientierung Abbildung 3.1.1 Übersicht Karriereorientierungen Wer? durchschnittliches Alter durchschnittliche Beschäftigungsdauer Anteil hoher Ausbildung (Fachhochschule und Universitätsabschluss) Anteil Beschätigungsgrad von mehr als 90% Zentrale Charakteristiken (aus Gerber, Wittekind, Grote und Staffelbach, 2009) Traditionelle Karriereorientierungen «Neue» Karriereorientierungen Traditionell- aufstiegsorientiert 42 Jahre 11 Jahre 25% 70% • streben nach beruflichem Aufstieg • hohe Bindung an das Unter- nehm Traditionell- sicherheitsorientiert 45 Jahre 13 Jahre 17% 52% • Arbeitsplatz- sicherheit • hohe Bindung und Loyalität ge- genüber dem Unternehmen • lange Anstel- lungsdauer eigentverant- wortlich orientiert 35 Jahre 6 Jahre 37% 74% • managen Karri- ere selbst • Arbeitsfähigkeit in verschiede- nen Tätigkeiten • häufigere Orga- nisationswech- sel alternativ orientiert 44 Jahre 8 Jahre 34% 47% • Arbeit ist weni- ger zentral im Leben • häufig Teilzeitar- beit 36 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Karriereorientierungen nimmt die Arbeit insgesamt einen geringeren Stellenwert im Leben ein. Ge- genüber Familie und Freizeit verliert die Arbeit für Menschen dieses Karri- eretyps häufig an Bedeutung. Erhebung und Verbreitung der Karriereorientierungen Die Karriereorientierungen wurden mithilfe von neun bipolaren Aussagen zu verschiedenen laufbahnbezogenen Inhalten erhoben (siehe Abbildung 3.1.2). Den 1401 teilnehmenden Personen der Studie wurde dazu folgende Frage gestellt: «Wenn Sie Ihr zukünftiges Arbeitsleben betrachten, wo wür- den Sie sich zwischen beiden Aussagen einstufen?». Auf einer vierstufigen Skala zwischen den beiden Aussagen sollten die Befragten einschätzen, wel- che der gegenteiligen Aussagen eher auf sie zutreffen (zum Beispiel: «meine Karriere selber managen» versus «mein Unternehmen die eigene Karriere managen lassen»). Abbildung 3.1.2 Antworten auf die Fragen zu den Karriereorientierungen in mehreren Unternehmen (hintereinander) arbeiten 19 % eine lange Zeit in einem Unternehmen arbeiten 81 % eine Reihe von Arbeitsstellen auf gleicher Hierarchiestufe innehaben 43 % eine höhere Hierarchiestufe anstreben 57 % in der Gegenwart leben 42 % für die Zukunft planen 58 % Arbeit ist in meinem Leben nebensächlich 24 % Arbeit ist in meinem Leben zentral 76 % eine Karriere ist mir nicht wichtig 51 % eine Karriere ist mir wichtig 49 % ich fühle mich mir und meiner Karriere verpflichtet 49 % ich fühle mich meinem Unternehmen verpflichtet 51 % ausgeben, was ich habe und es geniessen 30 % für die Zukunft sparen 70 % meine Karriere selber managen 83 % mein Unternehmen die eigene Karriere managen lassen 17 % in verschiedenen Arbeitsbereichen einsetzbar sein 44 % einen sicheren Arbeitsplatz haben 56 % Wenn Sie Ihr zukünftiges Arbeitsleben betrachten, wo würden Sie sich zwischen diesen beiden Aussagen einstufen? 37 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Karriereorientierungen Abbildung 3.1.3 Verteilung der Karriereorientierungen 13% 12% 52% 23% traditionell-aufstiegsorientiert traditionell-sicherheitsorientiert eigenverantwortlich orientiert alternativ orientiert 13% 12% 52% 23% traditionell-aufstiegsorientiert traditionell-sicherheitsorientiert eigenverantwortlich orientiert alternativ orientiert Die Abbildung 3.1.2 zeigt das Antwortverhalten der Beschäftigten hin- sichtlich der neun Aussagen. Die meisten Beschäftigten in der Schweiz wol- len ihre Karriere selber managen (83%) und geben ihrer Arbeit einen zent- ralen Stellenwert in ihrem Leben (76%). Eine Karriere ist hingegen nur knapp der Hälfte der Beschäftigten wichtig (49%). Eine Mehrheit der Arbeit- nehmenden (81%) bevorzugt es zudem, eine längere Zeit in einem Unter- nehmen zu arbeiten, statt dieses häufig zu wechseln. Basierend auf den Antwortmustern wurden die Beschäftigten mithilfe eines statistischen Verfahrens zur latenten Klassenanalyse den vier beschrie- benen Karriereorientierungen zugeordnet. Mit welcher Häufigkeit diese vier Karriereorientierungen bei den Beschäftigten in der Schweiz vorliegen, zeigt Abbildung 3.1.3. Mehr als die Hälfte der Befragten haben eine traditi- onell-aufstiegsorientierte Vorstellung einer Karriere (52%). Eine traditio- nell-sicherheitsorientierte Karriereorientierung vertreten 12% der Beschäf- tigten in der Schweiz. Knapp ein Viertel der Beschäftigten sieht sich als eigenverantwortlichen Akteur der eigenen beruflichen Laufbahn (23%) und eine alternative Karriereorientierung liegt bei 13% der Beschäftigten vor. Auswertungen zu soziodemografischen Merkmalen der einzelnen Karri- ereorientierungen zeigen, dass Beschäftigte mit einer traditionellen Karrie- reorientierung durchschnittlich älter sind und eine längere Betriebszugehö- rigkeit aufweisen (siehe Abbildung 3.1.1). Ein höheres Bildungsniveau liegt bei Beschäftigten mit neuen Karriereorientierungen vor. Dies könnte damit zusammenhängen, dass diese Beschäftigtengruppe durch eigenverantwort- liches Karrieremanagement eher auf eine gute Ausbildung angewiesen ist, als Beschäftigte, deren Karriereplanung im Verantwortungsbereich des Un- ternehmens liegt. Beschäftigte mit einer traditionell-aufstiegsorientierten und eigenverantwortlichen Karriereorientierung belegen zudem die höchs- 38 Schweizer HR-Barometer 2014 ten Stellenprozente. Darin spiegelt sich wider, dass für Menschen beider Karrieretypen die Arbeit und der berufliche Erfolg besonders wichtig sind. Wie die prozentuale Verteilung der Karriereorientierungen im Kontext früherer Erhebungsjahre einzuordnen ist, zeigt Abbildung 3.1.4. Zur Inter- pretation der Trendabbildung ist noch folgender Hinweis zu gegeben: Die drastischen Veränderungen zwischen den Erhebungsjahren 2010 und 2011 sind auf den Wechsel hin zu einer differenzierten Erhebungsmethode der Karriereorientierungen zurückzuführen. Während zu Beginn der Erhebun- gen lediglich eine zweistufige Antwortskala verwendet wurde, erfuhr diese Antwortskala im Jahr 2011 eine Erweiterung auf vier Stufen, um so die sozial erwünschten Antworttendenzen der Befragten abzuschwächen. Detaillierte Informationen zu den Hintergründen dieser Erweiterung finden sich in der Ausgabe des Schweizer HR-Barometers 2011 zum Schwerpunktthema «Un- sicherheit und Vertrauen». Aufgrund der abweichenden Messmethode im Verlauf der Erhebungen werden im Folgenden ausschliesslich die Verände- rungen der Trendlinien seit dem Erhebungsjahr 2011 betrachtet. Obwohl die traditionelle Vorstellung einer Karriere unter den Beschäf- tigten in der Schweiz nach wie vor weit verbreitet ist, hat vor allem die ei- genverantwortliche Karriereorientierung über die letzten drei Jahre zuge- nommen. Dieser Karrieretyp hat einen Zuwachs von 18% auf 23% erhalten. Bei der traditionell-sicherheitsorientierten Karriereorientierung ist hinge- gen in den letzten Jahren ein Rücklauf zu beobachten. Während im Jahr 2011 noch 17% der Beschäftigten angaben, sicherheitsorientierte Karrierevorstel- Trend: Karriereorientierungen Abbildung 3.1.4 Trend: Verteilung der Karriereorientierungen 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% alternativ orientiert eigenverantwortlich orientiert traditionell-sicherheitsorientiert traditionell-aufstiegsorientiert 2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a 39 Schweizer HR-Barometer 2014 lungen zu haben, sind es 2014 nur noch 12% der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Diese Trendentwicklungen zeigen, dass Beschäftigte sich der Fle- xibilität der Unternehmen anpassen. Beschäftigte nehmen das Karrierema- nagement zunehmend selbst in die Hand und trennen sich von traditionel- len Werten wie Sicherheit und Kontinuität. Schlussfolgerungen für die Praxis Die Differenzierung von Karriereorientierungen ermöglicht es Beschäftig- ten und Unternehmen, die eigenen Karrierevorstellungen beziehungsweise diejenigen der Belegschaft zu überprüfen. Zudem können Unternehmen diese Systematisierung nutzen, um Beschäftigten eine auf ihre Karrierevor- stellung abgestimmte Laufbahnentwicklung anzubieten. Traditionelle und neue Karriereorientierungen erfordern dabei unterschiedliche Massnah- men zur Karriereförderung. Während traditionell-orientierte Beschäftigte Arbeitsplatzsicherheit und Möglichkeiten zum internen Aufstieg in ihrem Unternehmen suchen, streben eigenverantwortliche Beschäftigte nach Kompetenzförderung zum Erhalt ihrer Arbeitsmarktfähigkeit. Für Unternehmen ist es daher umso bedeutsamer, auf die Trendentwick- lungen in den Karriereorientierungen der Beschäftigten zu reagieren. Laut unseren Ergebnissen der letzten Jahre nehmen vor allem die eigenverant- wortlichen Karriereorientierungen immer mehr zu, während der sicher- heitsorientierte Karrieretyp stetig an Präsenz verliert. Um zukünftig auch Personen mit einer eigenverantwortlichen Karriereorientierung an das Un- ternehmen binden zu können, lohnen sich intelligente Laufbahn- und Kar- rieresysteme, in denen Karriere als Schnittstelle zwischen Individuum und Organisation betrachtet wird. Bei Beschäftigten mit neuen Karriereorientie- rungen stehen vor allem die Verfolgung eigener Werte und die Ausweitung der eigenen Qualifikationen durch die Übernahme verschiedener Aufga- bengebiete im Vordergrund. Für grosse Unternehmen bietet sich zum Bei- spiel ein unternehmensweites Vermittlungskonzept auf dem internen Ar- beitsmarkt an. Wenn Mitarbeitende die Möglichkeit erhalten, verschiedene Stellen in einem Unternehmen zu besetzen, erhöht dies einerseits die Bin- dung an das Unternehmen, andererseits aber auch die Einsatzflexibilität der Beschäftigten. Darüber hinaus gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, verstärkt das Intrapreneurship zu fördern. Der Begriff «Intrapreneurship» setzt sich aus den beiden englischen Wörtern «Intracorporate» und «Entre- preneurship» zusammen. Hierbei betrachten Mitarbeitende sich selbst als «Unternehmer» und nehmen ein Projekt in Angriff, das sowohl dem Unter- nehmen nützlich als auch der eigenen Karriere förderlich ist. Da über die Hälfte der Beschäftigten eine traditionell-aufstiegsorientierte Karriereorientierung hat, sind Unternehmen gut beraten, diesen Beschäftig- ten eine auf sie zugeschnittene Laufplanung anzubieten. Wie allerdings die diesjährigen Ergebnisse des HR-Barometers zu den HR-Praktiken zeigen (siehe Kapitel 3.2), erhalten knapp 30% der Arbeitnehmenden bisher keine Laufplanung von ihren Unternehmen und knapp 50% der Beschäftigten sind mit der Laufbahnplanung nicht zufrieden. Diesen Missständen kann Trend: Karriereorientierungen 40 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Human Resource Management entgegengewirkt werden. Dabei helfen regelmässig durchgeführte Lauf- bahngespräche dem Unternehmen, einerseits die Karrierevorstellungen ih- rer Mitarbeitenden zu identifizieren und andererseits gemeinsam mit ihnen die beruflichen Entwicklungsziele in der Laufbahnplanung abzustecken. 41 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Human Resource Management 3.2 Human Resource Management Einleitung Dieses Kapitel fokussiert auf eine der zentralen Aufgaben eines jeden Unter- nehmens: das Human Resource Management (HRM). Für die optimale Aus- gestaltung des HRM braucht es nicht nur die Personalabteilungen, sondern auch die Unternehmensleitung, Stäbe, Berater, Vorgesetzte auf allen Ebenen und nicht zuletzt die Beschäftigten selbst. Den Akteuren steht dabei eine grosse Bandbreite an HRM-Praktiken zur Verfügung, welche – abhängig von Unternehmenskontext und -strategie – mehr oder weniger bedeutsam sein können. Um ein möglichst breites Spektrum der genutzten Praktiken in der Schweiz zu erfassen, untersucht der Schweizer HR-Barometer folgende Praktiken: • Arbeitsgestaltung • Leistungsmanagement und Personalentwicklung • Führung und Partizipation • Entlohnung Arbeitsgestaltung Die Art und Weise der Arbeitsgestaltung kann einen entscheidenden Ein- fluss auf die Motivation, Leistung und Zufriedenheit der Arbeitnehmenden ausüben. Der HR-Barometer unterscheidet bei der Arbeitsgestaltung fünf Kerndimensionen: Aufgabenvielfalt, Bedeutsamkeit der Aufgabe, Ganzheit- lichkeit der Aufgabe, Autonomie und Feedback durch die Arbeitstätigkeit (Hackman & Oldham, 1976; Morgeson & Humphrey, 2006). Die befragten Beschäftigten gaben auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) an, wie stark die einzelnen Dimensionen bei ihrer Arbeit vorkommen. Die Aufgabenvielfalt spiegelt die Spanne der Aufgaben innerhalb der Ar- beitstätigkeit wider und ist die am häufigsten vorhandene Arbeitsgestal- tungsmassnahme bei Beschäftigten in der Schweiz. 86% aller Befragten be- urteilen die Aufgabenvielfalt als hoch bis sehr hoch, 8% als mässig und nur wenige empfinden die Aufgabenvielfalt als gering (5%) (siehe Abbildung 3.2.1). Die Ganzheitlichkeit der Aufgabe reflektiert, wie stark Beschäftigte ihre Ar- beitstätigkeit als einen in sich abgeschlossenen Prozess wahrnehmen, der zu einem in sich abgeschlossenen Produkt beziehungsweise zu einer Dienst- leistung führt. Knapp zwei Drittel der Beschäftigten beurteilen ihre Arbeits- tätigkeit als ganzheitlich, rund ein Viertel schätzt sie als teilweise ganzheit- lich ein und 18% der Befragten nehmen ihre Arbeitstätigkeit als unvollständig wahr (siehe Abbildung 3.2.1). Die Bedeutsamkeit der Aufgabe zeigt, wie stark die Arbeitstätigkeit die Ar- beit oder das Leben anderer Personen innerhalb oder ausserhalb des Unter- nehmens beeinflusst. Vergleichbar mit den Ergebnissen zur Ganzheitlich- keit der Aufgabe, geben knapp zwei Drittel der Befragten an, dass sie ihre 42 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Human Resource Management Arbeit als bedeutsam wahrnehmen. Rund ein Viertel der Befragten empfin- det ihre Arbeit als teilweise bedeutsam, während 17% ihre Arbeit als einiger- massen bedeutsam oder vollkommen unbedeutsam einschätzen (siehe Ab- bildung 3.2.1). Die Rückmeldung durch die Arbeitstätigkeit spiegelt das Ausmass wider, wie stark die Arbeitstätigkeit selbst Feedback zur Effektivität der Arbeitsleis- tung gibt. Dabei wird auf die Rückmeldung durch die Tätigkeit an sich fo- kussiert und nicht das Feedback von Drittpersonen. Knapp zwei Drittel ge- ben an, dass sie klares bis sehr klares Feedback aus ihrer Tätigkeit bekommen, 29% erhalten teilweises Feedback aus der Tätigkeit und bei 11% fehlt dieses gänzlich (siehe Abbildung 3.2.1). Die Autonomie der Arbeitstätigkeit setzt sich aus folgenden drei Aspekten zusammen: Freiheit in der Arbeitsplanung, im Entscheiden bezüglich der eigenen Arbeitstätigkeit und in der Wahl der Arbeitsmethoden. 59% der Be- fragten schätzen ihre Autonomie als hoch beziehungsweise sehr hoch ein und über ein Viertel der Befragten nimmt die Autonomie als mässig vorhan- den wahr. 13% der Beschäftigten berichten von geringer bis gar keiner Au- tonomie bei ihrer Arbeitstätigkeit (siehe Abbildung 3.2.1). Die beiden Arbeitsgestaltungsmassnahmen «Aufgabenvielfalt» und «Au- tonomie» wurden seit 2006 beziehungsweise 2007 erhoben. Die Trendabbil- dung 3.2.2 zeigt, dass die Aufgabenvielfalt nach einer längeren stabilen Phase in den letzten beiden Erhebungsjahren deutlich eingebüsst hat und sich nun auf einem tieferen Niveau stabilisiert. Auch die Autonomie stabili- siert sich nach einem Zwischenhoch im Erhebungsjahr 2011 auf einem etwas Abbildung 3.2.1 Arbeitsgestaltung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Rückmeldung durch die Arbeitstätigkeit Ganzheitlichkeit der Aufgabe Bedeutsamkeit der Aufgabe Aufgabenvielfalt Autonomie 43 Schweizer HR-Barometer 2014 Abbildung 3.2.2 Trend: Arbeitsgestaltung 1 2 3 4 5 Rückmeldung durch Arbeitstätigkeit Ganzheitlichkeit der Aufgabe Bedeutsamkeit der Aufgabe Aufgabenvielfalt Autonomie 2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a Trend: Human Resource Management tieferen Ausgangsniveau. Die Ganzheitlichkeit und Bedeutsamkeit der Auf- gabe sowie das Feedback durch die Arbeitstätigkeit wurden in der diesjäh- rigen Erhebung zum zweiten Mal erhoben. Der Vergleich mit dem Vorjahr zeigt, dass alle drei Arbeitsgestaltungsmassnahmen konstant geblieben sind. Leistungsmanagement und Personalentwicklung Die Förderung und Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Fertigkeiten ist sowohl für die Beschäftigten als auch für die Arbeitgeber von grundlegen- der Bedeutung. Während Beschäftigte durch Personalentwicklungsmass- nahmen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten verbessern und somit für den Arbeitsmarkt attraktiv bleiben, verschaffen sich Unternehmen mit einer gut qualifizierten Belegschaft einen Wettbewerbsvorteil (Pfeffer, 1994). Um Leis- tungserwartungen zu klären und, basierend darauf, gezielte Personalent- wicklungsmassnahmen abzuleiten, sollten Vorgesetzte regelmässig Leis- tungsbeurteilungsgespräche mit ihren Beschäftigten durchführen. Dabei können gemeinsame Ziele und die dafür notwendigen Entwicklungsmass- nahmen festgelegt werden. Nachfolgend wird sowohl auf die Leistungsbe- urteilung als auch auf verschiedene Formen der Personalentwicklung näher eingegangen. Regelmässig durchgeführte Leistungsbeurteilungsgespräche zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten haben unter anderem zum Ziel, den Be- 44 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Human Resource Management schäftigten eine Leistungsrückmeldung zu geben, gemeinsam neue (Karri- ere-)Ziele zu vereinbaren und die Weiterentwicklung der Beschäftigten zu fördern. Auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) wur- den Beschäftigte gefragt, ob der Vorgesetzte regelmässig Leistungsbeurtei- lungsgespräche mit ihnen durchführt. 57% der Befragten geben an, dass sie regelmässig Leistungsfeedback erhalten, gemeinsam mit dem Vorgesetzten klare Ziele vereinbaren und in regelmässigen Abständen ihre Entwicklung mit dem Vorgesetzten planen (siehe Abbildung 3.2.3). Ein Fünftel der Be- fragten erhält nur teilweise und ein Viertel der Befragten kaum oder gar keine Leistungsbeurteilung durch den Vorgesetzten. Diese nur mittelmässig ausgeprägte Leistungsbeurteilung scheint über die Jahre hinweg stabil zu verharren (siehe Abbildung 3.2.7). Nachfolgend werden unterschiedliche Personalentwicklungsmassnah- men analysiert. Der Fokus wird dabei auf die erhaltene Weiterbildung und Laufbahnplanung gelegt. Im Durchschnitt haben die Beschäftigte in der Schweiz 6,7 Weiterbildungstage während der Arbeitszeit bezogen. Obwohl die Anzahl Weiterbildungstage im Vergleich zur letzten Erhebungswelle et- was rückläufig ist (2012: 7,2 Weiterbildungstage), kann über die gesamten Erhebungsjahre hinweg ein Aufwärtstrend festgestellt werden. Die Weiterbildungsmassnahmen fanden bei 16% sowohl während als auch ausserhalb der Ausübung der Arbeitstätigkeit, bei 40% ausschliesslich während der Arbeitszeit und bei 13% ausschliesslich ausserhalb der Aus- übung der Arbeitstätigkeit statt. Die Ergebnisse zeigen allerdings auch, dass ein Drittel aller Beschäftigten in der Schweiz keine formale Weiterbildung erhält (siehe Abbildung 3.2.4). Weiterbildungen können sowohl die Erwei- terung der Fachkompetenz (z.B. Programmier- oder Sprachkurse) als auch diejenige der Sozialkompetenz (z.B. Führungstraining oder Konfliktma- nagement) beinhalten. Knapp 30% der Arbeitnehmenden in der Schweiz hatte die Möglichkeit, sowohl die Fach- als auch die Sozialkompetenzen im Rahmen einer Weiterbildung zu entwickeln. Bei 35% der Befragten wurde Abbildung 3.2.3 Leistungsbeurteilung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Leistungsbeurteilung 45 Schweizer HR-Barometer 2014 Abbildung 3.2.4 Inhalt und Form der Weiterbildung Trend: Human Resource Management ausschliesslich die Fachkompetenz und bei 4% ausschliesslich die Sozial- kompetenz weiterentwickelt (siehe Abbildung 3.2.4). Detailanalysen zeigen, dass Beschäftigte in der Unternehmensleitung (49%) und mit Vorgesetzten- funktion (45%) deutlich häufiger die Möglichkeit erhalten, ihre Sozialkom- petenzen weiterzuentwickeln als Beschäftigte ohne Vorgesetztenfunktion (26%). Bei der Art der Laufbahnplanung (siehe Abbildung 3.2.5) zeigt sich, dass Laufbahngespräche mit Vorgesetzten am gebräuchlichsten sind (31%), ge- folgt von Mentoring und Coaching (13%), klar definierten Laufbahnpfaden (8%) und weiteren Angeboten der Laufbahnplanung (5%). Diese Ergebnisse sind mit der letzten Erhebungswelle im Jahr 2012 vergleichbar, was eine ge- wisse Stabilität bei der Laufbahnplanung signalisiert. Allerdings geben fast 30% der Befragten an, von keinerlei Massnahmen der Laufbahnplanung profitieren zu können. Ob Beschäftigte die Möglichkeit zur Laufbahnpla- nung erhalten, hängt von der Unternehmensgrösse ab. In kleineren Unter- nehmen profitieren die Beschäftigten weniger häufig von formaler Lauf- bahnplanung im Vergleich zu Beschäftigten in grösseren Unternehmen. Führung und Partizipation Führung ist das, was die Führungsperson in der Wahrnehmung der Geführ- ten tut. Führung spiegelt sich im Führungsverhalten wider und ist somit auch Ausdruck der individuellen Beziehung zwischen der beschäftigten Person und der entsprechenden Führungsperson (Schyns, 2002). Im Frage- 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% weder noch während und ausserhalb der Arbeitszeit nur ausserhalb der Arbeitszeit nur während Arbeitszeit keine formale Weiterbildung Sozial- und Fachkompetenzen nur Fachkompetenzen nur Sozialkompetenzen Inhalt der Weiterbildung Form der Weiterbildung 46 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Human Resource Management bogen wurde Führung anhand von Verständnis, Hilfsbereitschaft und Ein- satz des Vorgesetzten gegenüber den Beschäftigten auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) gemessen. Fast drei Viertel der Befragten (71%) berichten, dass die Führung gut bis sehr gut ist (siehe Abbildung 3.2.6). Vorgesetzte haben demzufolge Ver- ständnis für die beruflichen Bedürfnisse und Probleme ihrer Beschäftigten, nutzen ihren Einfluss, um den Beschäftigten bei Arbeitsproblemen oder aus der Klemme zu helfen, erkennen das Potenzial der Beschäftigten und schaf- fen ein effektives Arbeitsverhältnis. Allerdings schätzen 17% der Arbeitneh- menden die Führung ihres Vorgesetzten als mässig und 12% als negativ ein. Somit besteht bei fast einem Drittel der Beschäftigten in der Schweiz im Bereich der Führung Handlungsbedarf. Im Vergleich zur letzten Erhebungs- welle wird die Qualität der Führung jedoch in der diesjährigen Erhebung als leicht besser bewertet. Ein weiterer Aspekt der Führung zeigt sich in den Partizipationsmöglich- keiten der Beschäftigten. Unter Partizipation wird verstanden, dass die Be- schäftigten über organisatorische Entscheidungen informiert werden, sie bei organisatorischen Entscheidungen mitwirken können und sie die Mög- lichkeit haben, Verbesserungsvorschläge einzubringen. Diese Partizipati- onsmöglichkeiten wurden auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) gemessen. Die Ergebnisse zu den Partizipationsmöglichkeiten zeigen, dass 57% der Befragten ihre Partizipationsmöglichkeiten als hoch bis sehr hoch einschät- zen (siehe Abbildung 3.2.6). Rund ein Drittel der Beschäftigten schätzt ihre Partizipationsmöglichkeiten als mässig und 13% stufen diese als als tief ein. Ein Blick auf die Trendabbildung 3.2.7 verdeutlicht, dass der Partizipations- Abbildung 3.2.5 Art der Laufbahnplanung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% keine Angebote andere Angebote klar definierte Laufbahnpfade Mentoring/ Coaching Laufbahngespräche mit dem Vorgesetzten 47 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Human Resource Management grad seit dem Erhebungsjahr 2010 rückläufig ist und sich nun auf einem et- was tieferen Niveau stabilisiert. Entlohnung Bei der Entlohnung wird untersucht, aus welchen Lohnbestandteilen sich der Lohn der Beschäftigten in der Schweiz zusammensetzt. Die Ergebnisse zeigen, dass knapp 40% der Befragten keine zusätzlichen Lohnbestandteile zum fixen Salär erhalten (siehe Abbildung 3.2.8). Neben dem fixen Salär sind Zulagen wie Schicht- oder Kinderzulagen bei den Befragten am stärks- Abbildung 3.2.7 Trend: Leistungsbeurteilung Führung und Partizipation 1 2 3 4 5 Partizipation Führung Leistungsbeurteilung 2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a Abbildung 3.2.6 Führung und Partizipation 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Partizipation Führung 1 2 3 4 5 Partizipation Führung Leistungsbeurteilung 2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a 48 Schweizer HR-Barometer 2014 ten verbreitet (27%). Darauf folgen mit 22% der variable erfolgsabhängige Gehaltsanteil (Unternehmens- oder Abteilungserfolg) und mit 21% der vari- able leistungsabhängige Gehaltsanteil. Die Stellung der Beschäftigten und die Unternehmensgrösse haben einen Einfluss auf die Verbreitung von va- riablen Löhnen: Beschäftigte mit einer Vorgesetztenfunktion und solche in grösseren Unternehmen erhalten häufiger variable Löhne. Etwas weniger verbreitet sind Fringe Benefits (20%) – wie Abonnements für den öffentli- chen Verkehr, Essensgutscheine oder Sportanlagenbenutzung – und Son- derprämien (15%). Schlussfolgerungen für die Praxis Grundsätzlich steht es um die Arbeitsgestaltung bei Beschäftigten in der Schweiz gut. Am häufigsten erfahren die Beschäftigten Aufgabenvielfalt. Verbesserungspotenzial besteht dagegen noch bei der Bedeutsamkeit und Ganzheitlichkeit der Aufgabe sowie bei der wahrgenommenen Autonomie. Im Schnitt berichten 16% der Befragten, dass sie diese Dimensionen der Ar- beitsgestaltung überhaupt nicht oder kaum erfahren. Bei der Personalentwicklung zeigt sich, dass rund einem Drittel der Be- schäftigten keine formalen Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten wer- den. Gerade in den Berufsfeldern Gesundheit, Unterricht oder Erziehung könnte ein breiteres Angebot an Weiterbildungsmassnahmen von Unter- nehmensseite den viel diskutierten Fachkräftemangel etwas entschärfen. Abbildung 3.2.8 Art der Entlohnung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% nur festes Salär Fringe Benefits Zulagen (Schicht-/Kinderzulagen) Sonderprämien (für spezielle persönliche Leistung) leistungsabhängigen Gehaltsanteil (persönliche Leistung) erfolgsabhängigen Gehaltsanteil (Unternehmens-/Abteilungserfolg) Trend: Human Resource Management 49 Schweizer HR-Barometer 2014 Zudem zeigt sich, dass Weiterbildungen im Bereich der Fachkompetenzen mehr im Trend liegen als Weiterbildungen im Bereich der Sozialkompeten- zen, welche hauptsächlich in Verbindung mit der Erweiterung von Fach- kompetenzen angeboten werden. Eine verstärkte Investition in die Weiter- entwicklung der Sozialkompetenzen würde sich allerdings lohnen, da die Führungsbeziehung zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten weiter ge- stärkt werden könnte. Effektive Führung ist nämlich Ausdruck einer funkti- onierenden Beziehung, welche sowohl durch Vorgesetzte als auch durch Beschäftigte gestaltet wird. Ein weiterer Befund sind die rückläufigen Partizipationsmöglichkeiten der Beschäftigten. Die Trendanalyse zeigt, dass sich die Partizipationsmög- lichkeiten für die Beschäftigten über die letzten drei Erhebungszeitpunkte deutlich reduziert haben, was einhergeht mit der relativ hoch ausgeprägten Besorgnis, weniger Einfluss auf Veränderungen am Arbeitsplatz zu haben (siehe Kapitel 3.4). Hier stellt sich die Frage, ob Unternehmen anstelle von Kontrollen und Einschränkungen in den Einflussbereichen nicht eher versu- chen sollten, den Beschäftigten ein gewisses Vertrauen entgegenzubringen und ihnen so vermehrt die Möglichkeit zum Job Crafting bieten könnten (siehe Kapitel 2). Bezüglich der Zusammensetzung des Lohnes fällt weiter auf, dass bei jedem fünften Beschäftigten in der Schweiz leistungsbasierte Löhne zur An- wendung kommen. Fragt man die Beschäftigten, wie hoch sie ihre eigene Leistung einschätzen, geben über 90% an, gute bis sehr gute Leistung zu erbringen (siehe Kapitel 3.4). Eine solch hohe Selbsteinschätzung der eige- nen Leistung könnte bei leistungsbasierten Löhnen ein Konfliktpotenzial bieten – existieren doch oft zwischen der Selbst- und der Fremdeinschät- zung Differenzen. Um möglichen Konflikten entgegenzuwirken, sind regel- mässig durchgeführte Leistungsbeurteilungsgespräche mit dem Vorgesetz- ten von hoher Relevanz. Hier besteht allerdings noch Handlungsbedarf, da nur etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten regelmässig Feedback zur eigenen Leistung erhält. Trend: Human Resource Management 50 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitsbeziehungen 3.3 Arbeitsbeziehungen Einleitung Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit den Arbeitsbeziehungen, die Be- schäftigte in einem Arbeitsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber eingehen. Das Kapitel beinhaltet eine Diskussion des psychologischen Vertrags und des Vertrauens der Beschäftigten in ihren Arbeitgeber. Zudem gibt es einen Überblick über die Beziehungsqualität zwischen Arbeitnehmenden und Ar- beitgebenden in der Schweiz. Der psychologische Vertrag, als Grundbau- stein des HR-Barometers, beschreibt die implizite Austauschbeziehung zwi- schen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Er hängt eng mit dem Vertrauen, welches Beschäftigte in ihren Arbeitgeber setzen, zusammen (Robinson, 1996). Ob Vertrauen entsteht und wie Vertrauen aufrechterhalten werden kann, ist häufig durch die Erfüllung des psychologischen Vertrags bedingt (Grote & Staffelbach, 2011). Inwiefern psychologische Verträge in der Schweiz erfüllt sind, wie sich psychologische Verträge über die Zeit ent- wickelt haben und wie gross das Vertrauen der Beschäftigten in ihren Ar- beitgeber ist, zeigt das folgende Kapitel. Der psychologische Vertrag Während der juristische Arbeitsvertrag die Leistung von Arbeit gegen Lohn und Regelungen wie Unfallschutz und Arbeitszeiten formell festhält, ist der psychologische Vertrag informeller Bestandteil der Austauschbeziehung zwischen Beschäftigten und ihrem Unternehmen. Er bildet die impliziten, wechselseitigen Anforderungen und Erwartungen zwischen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber ab. Inhaltlich können sich die gegenseitigen Erwar- tungen und Anforderungen einerseits auf Güter oder Dienstleistungen (zum Beispiel eine angemessene Entlohnung) beziehen. Andererseits kön- nen auch Werte und Normen (zum Beispiel Loyalität) Gegenstand des psy- chologischen Vertrags sein. Im Zuge der Arbeitsflexibilisierung haben sich die psychologischen Ver- träge zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten verändert. Vor diesem Hin- tergrund werden die Inhalte psychologischer Verträge in der Literatur nach traditionell geprägten und neuen Inhalten unterschieden (Raeder & Grote, 2001). Die traditionell geprägten Verträge haben einen eher sozio-emotiona- len Fokus und betonen Inhalte wie Arbeitsplatzsicherheit und Loyalität. Die neuen psychologischen Verträge betonen dagegen Aspekte wie Eigenver- antwortung, Entwicklungsmöglichkeit, Arbeitsinhalte und die Möglichkeit, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen (Raeder & Grote, 2001). Psychologische Verträge kommen in der Regel nicht durch transparente Absprachen zustande, sondern entwickeln sich vielmehr im Laufe der Zeit durch die Erfahrungen, die Arbeitgeber und Beschäftigte miteinander ma- chen. Erwartungen an den Arbeitgeber entstehen beispielsweise durch Be- obachtungen im Unternehmen, durch Gespräche mit Kollegen und Vorge- setzten oder durch Zielvereinbarungen des Managements, die sich in den Köpfen der Beschäftigten verankern (Rousseau, 1995). 51 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitsbeziehungen Dabei gilt ein psychologischer Vertrag als umso erfüllter, je grösser die Übereinstimmung zwischen den arbeitnehmerseitigen Erwartungen und dem arbeitgeberseitigen Angebot im psychologischen Vertrag ist (siehe Ab- bildung 3.3.1). Bleiben die Angebote des Arbeitgebers deutlich hinter den Erwartungen des Arbeitnehmenden zurück, wird der psychologische Ver- trag als verletzt angesehen. Je grösser diese Diskrepanz zwischen Erwartun- gen und Angebot ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines wahrge- nommenen Vertragsbruchs. Die möglichen Folgen einer Verletzung des psychologischen Vertrags durch den Arbeitgeber sind geringere Arbeitszu- friedenheit, tieferes Commitment sowie höhere Kündigungsabsichten der Beschäftigten (Grote & Staffelbach, 2011). Da psychologische Verträge wech- selseitige Anforderungen von Arbeitgebern und Beschäftigten berücksichti- gen, können psychologische Verträge auch durch den Arbeitnehmenden verletzt werden. Ein psychologischer Vertragsbruch resultiert, wenn die Er- wartungen der Arbeitgeber an ihre Mitarbeitenden zum Beispiel hinsicht- lich Flexibilität, Eigenverantwortung oder Leistungsorientierung nicht er- füllt sind. In der vorliegenden Ausgabe des Schweizer HR-Barometers wird der psychologische Vertrag allerdings nur aus Sicht der Beschäftigten betrach- tet. Die Arbeitgeber der Beschäftigten haben wir nicht zu ihrer Einschätzung der psychologischen Vertragserfüllung befragt. Berücksichtigt werden die Erwartungen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber und das von den Beschäftigten wahrgenommene Angebot des Arbeitgebers. Sowohl die Erwartungen als auch die Angebote werden auf einer Skala von 1 (über- haupt nicht) bis 5 (voll und ganz) bewertet. Der Schweizer HR-Barometer untersucht dabei die Übereinstimmung des psychologischen Vertrags hin- sichtlich folgender Vertragsinhalte: angemessene Entlohnung, Entwick- Abbildung 3.3.1 Inhalte Erwartungen und Angebote zwischen Arbeitnehmenden und ihrem Arbeitgeber Erfüllung = Angebote des Arbeitgebers an Beschäftigte – Erwartungen der Beschäftigten an den Arbeitgeber interessante Arbeitsinhalte Arbeitsplatzsicherheit Loyalität Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen angemessene Entlohnung 52 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitsbeziehungen lungsmöglichkeit, Loyalität des Arbeitgebers, Möglichkeiten, eigene Fähig- keiten vielfältig einsetzen zu können, Arbeitsplatzsicherheit, interessante Arbeitsplatzinhalte und die Möglichkeit, Eigenverantwortung zu überneh- men. Zur Beurteilung des Erfüllungsgrades des psychologischen Vertrags werden die Erwartungen der Beschäftigten und das wahrgenommene An- gebot des Arbeitgebers in Bezug auf die verschiedenen Inhalte in Abbildung 3.3.2 gegenübergestellt. Aus der Abbildung geht hervor, dass die Erwartungen von Beschäftigten bezüglich aller Aspekte des psychologischen Vertrags über dem wahrge- nommenen Angebot des Arbeitgebers liegen. Besonders deutlich ist die Dis- krepanz zwischen Erwartungen und Angebot hinsichtlich einer angemesse- nen Entlohnung und den Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen. Weniger hohe Diskrepanzen zwischen den Erwartungen der Beschäftigten und dem wahrgenommenen Angebot des Arbeitgebers liegen bezüglich Lo- yalität des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten und den Möglichkei- ten, eigene Fähigkeiten vielfältig einzusetzen, vor. Geringere Vertragsver- letzungen bestehen zudem hinsichtlich Arbeitsplatzsicherheit, interessanter Arbeitsinhalte und der Möglichkeit, Eigenverantwortung zu übernehmen. Wie diese Ergebnisse vor dem Hintergrund der letzten Jahre einzuord- nen sind, zeigt die Trendanalyse in Abbildung 3.3.3. Aus Perspektive der Beschäftigten driften die arbeitnehmerseitigen Erwartungen und arbeitge- Abbildung 3.3.2 Gegenüberstellung von Erwartungen der Arbeitnehmenden und den wahrgenommenen Angeboten der Arbeitgeber 1 2 3 4 5 Angebote der Arbeitgeber Erwartungen der Beschäftigten Möglichkeiten, Eigen- verantwortung zu übernehmen interessante Arbeitsplatzinhalte Arbeitsplatzsicherheit Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Loyalität Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung 53 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitsbeziehungen berseitigen Angebote im psychologischen Vertrag seit 2010 weiter auseinan- der. Der Trendabbildung ist zu entnehmen, dass die Erwartungen der Be- schäftigten über alle Erhebungszeitpunkte hinweg von den Arbeitgebern nicht erfüllt werden konnten. In den letzten vier Jahren zeichnet sich darü- berhinaus eine grösser werdende Diskrepanz ab. Erfreulich ist, dass erst- mals seit 2011 die Angebote der Arbeitgeber von den Beschäftigten etwas positiver bewertet werden. Eine Aufschlüsselung der Trendentwicklungen in traditionelle und neue Vertragsinhalte zeigt, dass die Unternehmen in den letzten Jahren insbeson- dere Schwierigkeiten hatten, neue Vertragsinhalte zu erfüllen (siehe Abbil- dung 3.3.4 und Abbildung 3.3.5). Unsere Detailanalysen veranschaulichen deutlich, dass die Diskrepanzen im psychologischen Vertrag vor allem durch Vertragsverletzungen in den neuen Vertragsinhalten hervorgerufen werden. Ein detaillierter Blick auf die einzelnen Vertragsinhalte zeigt, dass die wenig erfüllten Erwartungen vor allem eine angemessene Entlohnung und die unternehmenseigenen Entwicklungsmöglichkeiten betreffen. Bereits seit 2011 signalisieren Be- schäftigte in der Schweiz eine zunehmende Unzufriedenheit hinsichtlich der Lohnentwicklungen in ihren Unternehmen. Diese Entwicklungen im psychologischen Vertrag decken sich mit den Ergebnissen der Schweizeri- schen Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik. Abbildung 3.3.3 Trend: Erwartungen der Arbeitnehmenden und Angebote der Arbeitgeber 1 2 3 4 5 Erwartungen der Beschäftigten Angebote der Arbeitgeber 2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a 54 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitsbeziehungen Gemäss den Nominallohnentwicklungen verweisen die Lohnentwick- lungen im Jahr 2013, wie auch die erste Quartalsschätzung 2014 auf einen rückläufigen Trend (Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, Stand 28.05.2014). Das Bedürfnis nach einer gerechteren Lohnpolitik spie- gelt sich auch in den Themen der lancierten und durchgeführten Volksab- stimmungen im Jahre 2013 und 2014 wider. Auch im Bereich Personalentwicklung steckt bei den Unternehmen aus Beschäftigtenperspektive noch Potenzial. Die Angebote der Unternehmen bezüglich Entwicklungsmöglichkeiten bleiben weit hinter den Erwartungen der Beschäftigten zurück. Dies wird auch in den Zahlen zur Laufbahnpla- nung in Unternehmen deutlich (siehe Kapitel 3.2). Weniger als die Hälfte der Beschäftigten gibt an, dass sie in regelmässigen Abständen mit ihren Vorgesetzten ihre Entwicklung planen. Zudem geben knapp 30% der Be- schäftigten an, dass keinerlei Massnahmen zur Laufbahnplanung mit ihnen getroffen werden. Diese Aspekte könnten von den Beschäftigten als feh- lende Entwicklungsmöglichkeit in den Betrieben wahrgenommen werden und die von ihnen empfundene Diskrepanz zwischen den eigenen Erwar- tungen und dem Angebot der Arbeitgeber hervorrufen. Vertrauen in den Arbeitgeber Das Vertrauen stellt eine wichtige und gewinnbringende Beziehungsgrund- lage zwischen Beschäftigten und ihren Arbeitgebern dar. Vertrauen Be- schäftigte ihrem Arbeitsgeber, wirkt sich dies positiv auf die Arbeitszufrie- denheit aus und fördert eine stärkere Bindung an das Unternehmen. Auf Basis einer stabilen Vertrauensbeziehung haben Beschäftigte zudem gerin- gere Kündigungsabsichten und sind insgesamt leistungsstärker (Dirks & Ferrin, 2002). Folglich ist für Unternehmen das Vertrauen ihrer Arbeitneh- menden ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Die negativen Folgen von Miss- trauen in Arbeitsbeziehungen hat der Schweizer HR-Barometer 2012 zum Schwerpunktthema «Fehlverhalten und Courage» deutlich gezeigt. Be- schäftigte, die wenig Vertrauen in ihren Arbeitgeber haben, zeigten signifi- kant mehr Fehlverhalten am Arbeitsplatz (Grote & Staffelbach, 2012). In der vorliegenden Studie wird das Vertrauen der Beschäftigten in ihren Arbeit- geber anhand von sieben Fragen nach Robinson (1996) beurteilt. Die Befrag- ten bewerteten Aspekte wie Vertrauenswürdigkeit, Konsistenz, Ehrlichkeit, Motive und Absichten sowie die Fairness ihres Arbeitgebers (beispielsweise «mein Arbeitgeber ist offen und direkt zu mir»). Abbildung 3.3.6 zeigt, dass rund 70% der Beschäftigten ihrem Arbeitgeber vertrauen. 18% der Beschäftigten vertrauen ihrem Arbeitgeber nur teilweise und 10% vertrauen ihrem Arbeitgeber eher oder überhaupt nicht. Abbil- dung 3.3.7 zeigt, dass der Anteil der Beschäftigten, die ihrem Arbeitgeber vertrauen, verglichen mit den Daten aus den Erhebungsjahren 2011 und 2012 konstant geblieben ist. Trotz der vermeintlich positiven Bilanz sollte nicht unterschätzt werden, dass jeder dritte Arbeitnehmende seinem Arbeitgeber nur teilweise oder gar nicht vertraut. 55 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitsbeziehungen Abbildung 3.3.5 Trend: neue Vertragsinhalte 1.00 2.00 3.00 4.00 5.00 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung 1.00 2.00 3.00 4.00 5.00 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung 1.00 2.00 3.00 4.00 5.00 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung 1.00 2.00 3.00 4.00 5.00 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung 1.00 2.00 3.00 4.00 5.00 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung 1.00 2.00 3.00 4.00 5.00 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung Abbildung 3.3.4 Trend: traditionelle Vertragsinhalte 1 2 3 4 5 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e interessante Arbeitsinhalte Arbeitsplatzsicherheit Loyalität 1 2 3 4 5 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e interessante Arbeitsinhalte Arbeitsplatzsicherheit Loyalität Erwartungen der Beschäftigten Angebote der Arbeitgeber angemessene Entlohnung Entwicklungsmöglichkeiten Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen 1 2 3 4 5 2012 e2011 d2010 c2009 c2008 c2007 b2006 a Erwartungen der Beschäftigten Angebote der Arbeitgeber angemessene Entlohnung Entwicklungsmöglichkeiten Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen 1 2 3 4 5 2012 e2011 d2010 c2009 c2008 c2007 b2006 a 1.00 2.00 3.00 4.00 5.00 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung Erwartungen der Beschäftigten Angebote der Arbeitgeber Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung 1.00 2.00 3.00 4.00 5.00 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung Erwartungen der Beschäftigten Angebote der Arbeitgeber Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung Erwartungen der Beschäftigten Angebote der Arbeitgeber angemessene Entlohnung Entwicklungsmöglichkeiten Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen 1 2 3 4 5 2012 e2011 d2010 c2009 c2008 c2007 b2006 a Erwartungen der Beschäftigten Angebote der Arbeitgeber angemessene Entlohnung Entwicklungsmöglichkeiten Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen 1 2 3 4 5 2012 e2011 d2010 c2009 c2008 c2007 b2006 a 1.00 2.00 3.00 4.00 5.00 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung Erwartungen der Beschäftigten Angebote der Arbeitgeber Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung 1.00 2.00 3.00 4.00 5.00 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung Erwartungen der Beschäftigten Angebote der Arbeitgeber Entwicklungsmöglichkeiten angemessene Entlohnung 1 2 3 4 5 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e interessante Arbeitsinhalte Arbeitsplatzsicherheit Loyalität 1 2 3 4 5 2006 a 2007 b 2008 c 2009 c 2010 c 2011 d 2012 e 2014 e Möglichkeiten, Eigenverantwortung zu übernehmen Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen Entwicklungsmöglichkeite n 56 Schweizer HR-Barometer 2014 Abbildung 3.3.6 Vertrauen in den Arbeitgeber 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Schlussfolgerungen für die Praxis Anforderungen und Erwartungen an Beschäftigungsverhältnisse haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Der Druck zur globalen Wettbe- werbsfähigkeit aufseiten der Arbeitgeber und das Streben nach Selbstver- wirklichung aufseiten der Beschäftigten haben die traditionellen Werte des psychologischen Vertrags ins Wanken gebracht. Vor allem die durch den Arbeitgeber zugesicherte Arbeitsplatzsicherheit, die im Austausch für Lo- yalität seitens der Arbeitnehmenden den traditionellen psychologischen Vertrag definiert hat, kann von Unternehmen oft nicht mehr gewährleistet Abbildung 3.3.7 Trend: Vertrauen in den Arbeitgeber 1 2 3 4 5 Vertrauen in den Arbeitgeber 2014e2012e2011d Trend: Arbeitsbeziehungen 57 Schweizer HR-Barometer 2014 werden. Restrukturierung, Fusionen, Personalabbau und Umstrukturie- rung von Unternehmensbereichen stehen auf der Tagesordnung vieler Un- ternehmen und enttäuschen vor allem die Bindungserwartungen der tradi- tionell-karriereorientierten Beschäftigten. Weil die Arbeitsplatzsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, muss eine neue vertrauensschaffende Kraft eingesetzt werden. Unter diesem Vorzeichen muss eine neue Balance zwi- schen Geben und Nehmen in der Arbeitswelt hergestellt werden. Die Etab- lierung neuer psychologischer Vertragsinhalte wird aus betriebswirtschaft- licher und arbeitspsychologischer Sicht daher immer bedeutsamer. Dies legen auch die Ergebnisse unserer Befragung nahe. Sie zeigen deutlich, dass Unternehmen in der Schweiz in der Umsetzung neuer psychologischer Ver- träge noch verstärkt Nachholbedarf haben. Beschäftigte fühlen sich vor al- lem hinsichtlich angemessener Entlohnung und Entwicklungsmöglichkei- ten im Unternehmen am stärksten benachteiligt. Auch wenn die Ergebnisse des HR-Barometers grundsätzlich für eine po- sitive Arbeitsbeziehung zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sprechen, zeigen sich doch auch einige Defizite, die im Sinne von Beschäftigten- und Unternehmensinteressen behoben werden sollten. Abgeleitet aus unseren Ergebnissen können Arbeitgebern und HRM-Praktikern folgende vertrau- ensfördernde Massnahmen im Sinne des psychologischen Vertrags empfoh- len werden. Um psychologische Verträge generell expliziter zu gestalten, empfiehlt sich für Unternehmen eine proaktive und transparente Informationspolitik. Dabei geht es darum, unrealistische und verborgene Erwartungen der Be- schäftigten zu erkennen und mit der Unternehmensrealität abzugleichen. Auch durch eine klare Definition von Angeboten und Erwartungen des Un- ternehmens werden Grauzonen aufgelöst und die Wahrscheinlichkeit einer psychologischen Vertragsverletzung minimiert. Um die Diskrepanzen hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten in den Betrieben zu verringern, wäre es für Unternehmen empfehlenswert, vermehrt in die Personalentwicklung und Laufbahnplanung der Beschäftig- ten zu investieren. Dabei gilt es neben externen Weiterbildungen auch in- terne Entwicklungsmöglichkeiten anzubieten. Dies fördert nicht nur die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden, sondern unterstützt auch ihre Arbeitsmarktfähigkeit. So erhalten die Beschäftigten die Möglichkeit, unsi- chere Arbeitsplatzsicherheit innerhalb des psychologischen Vertrags kom- pensieren zu können. Um das Ungerechtigkeitsempfinden bezüglich der Löhne zu verringern, bietet sich eine faire und nachvollziehbare Lohnpolitik an. Eine anforde- rungs- und leistungsgerechte Entlohnung und Partizipation am Unterneh- menserfolg fördern die Loyalität und Bindung an das Unternehmen. Trend: Arbeitsbeziehungen 58 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten 3.4 Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Einleitung Dieses Kapitel fokussiert auf die Arbeitseinstellungen und das Arbeitsver- halten der Beschäftigten in der Schweiz. Diese können unter anderem durch personale und organisationale Einflussfaktoren, HRM-Praktiken oder die Arbeitsbeziehungen beeinflusst werden. Die Analyse zeigt anhand der fol- genden fünf Themengebiete, wie Beschäftigte in der Schweiz ihrer Arbeit und ihrem Arbeitgeber gegenüber eingestellt sind und wie sie sich bei der Arbeit verhalten: • Unsicherheit • Arbeitsmarktfähigkeit • Zufriedenheit • subjektive Leistungseinschätzung • Commitment und Kündigungsabsicht Unsicherheit Unternehmen müssen in der heutigen, globalisierten Welt Flexibilität zei- gen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Insbesondere Personalabbau, Re- strukturierungen, Fusionen und ähnliche Massnahmen können den Unter- nehmen die erforderliche Flexibilität verleihen. Solche Massnahmen erhöhen allerdings bei den Beschäftigten die Unsicherheit bezüglich des Fortbestehens ihrer Stelle beziehungsweise ihrer aktuellen Arbeitssituation. Diese von den Beschäftigten wahrgenommene Unsicherheit wirkt sich so- wohl für Beschäftigte als auch für die Unternehmen negativ aus. Unsicher- heit reduziert die Arbeitszufriedenheit und das Engagement, verschlechtert die psychische und physische Befindlichkeit der Beschäftigten und beein- flusst das Commitment und die Arbeitsleistung negativ (Sverke, Hellgren & Näswall, 2002; Cheng & Chan, 2008). Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen der Unsicherheit unterschieden: Arbeitsplatzunsicherheit und mul- tidimensionale Arbeitsunsicherheit (Greenhalgh & Rosenblatt, 1984). Die Arbeitsplatzunsicherheit wird erfasst mit einer Skala von 1 (über- haupt nicht) bis 5 (voll und ganz) die subjektive Besorgnis, die Arbeitsstelle zu verlieren. Abbildung 3.4.1 zeigt, dass 68% der Befragten keinen Arbeits- platzverlust befürchten. Dagegen sind 22% der Befragten teilweise besorgt, ihre Arbeitsstelle zu verlieren und 10% sind sehr besorgt um ihre Arbeits- stelle. Obwohl die Arbeitsplatzunsicherheit relativ gering ausfällt, zeigt ein Blick auf die Trendanalyse, dass die Besorgnis, den eigenen Arbeitsplatz zu verlieren seit dem Erhebungsjahr 2009 stetig zugenommen hat (siehe Abbil- dung 3.4.2). 59 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Abbildung 3.4.1 Unsicherheit und Kündigungsabsichten Abbildung 3.4.2 Trend: Unsicherheit und Kündigungsabsichten 1 2 3 4 5 multidimensionale Arbeitsunsicherheit Arbeitsplatzunsicherheit Kündigungsabsichten 2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Kündigungsabsichten multidimensionale Arbeitsunsicherheit Arbeitsplatzunsicherheit Die multidimensionale Arbeitsunsicherheit erfasst anhand einer Skala- von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) die Besorgnis, von unerwünsch- ten Veränderungen punkto Arbeitstätigkeit beziehungsweise Arbeitsbedin- gungen betroffen zu sein. Gut die Hälfte der Beschäftigten macht sich kaum Sorgen bezüglich unerwünschten Veränderungen der Arbeitstätigkeit oder der Arbeitsbedingungen, 30% der Befragten haben hin und wieder ein un- 60 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten gutes Gefühl und die verbleibenden 16% sind ziemlich bis sehr besorgt (siehe Abbildung 3.4.1). Die Trendanalyse zeigt, dass die multidimensionale Arbeitsunsicherheit über die letzten drei Erhebungszeitpunkte stabil geblie- ben ist (siehe Abbildung 3.4.2). Ein Blick auf die einzelnen Aspekte der multidimensionalen Arbeitsunsi- cherheit zeigt, dass sich die Beschäftigten wie in den letzten beiden Erhe- bungswellen vor allem vor einer Zunahme der Arbeitsbelastung fürchten (siehe Abbildung 3.4.3). Etwas weniger sorgen sich die Beschäftigten vor weniger Einfluss auf Veränderungen am Arbeitsplatz, Restrukturierungen und geringeren Karrierechancen. Am wenigsten Sorgen machen sich die Be- schäftigten in der Schweiz, dass eine Lohnkürzung, Beschäftigungsreduk- tion oder eine örtliche Versetzung eintreten könnte. Wie der Trendabbildung 3.4.4 zu entnehmen ist, sind die einzelnen As- pekte der multidimensionalen Arbeitsunsicherheit über die letzten drei Er- hebungszeitpunkte relativ konstant geblieben. Allerdings scheinen die Be- schäftigten etwas stärker besorgt, dass eine Restrukturierung in der Abteilung eintreten könnte. Arbeitsmarktfähigkeit Die Arbeitsmarktfähigkeit bezieht sich auf die Wahrscheinlichkeit, mit der eine beschäftigte Person bei einem potenziellen Verlust des Arbeitsplatzes eine vergleichbare Arbeitsstelle auf dem in- oder externen Arbeitsmarkt fin- det. Gerade bei steigender Arbeitsplatzunsicherheit kann die Arbeitsmarkt- Abbildung 3.4.3 Multidimensionale Arbeitsunsicherheit 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz besorgt eher besorgt teilweise besorgt eher nicht besorgt überhaupt nicht besorgt weniger Einfluss auf Veränderungen am Arbeitsplatz Zunahme der Arbeitsbelastung Beschäftigungsreduktion örtliche Versetzung geringere Karrierechancen Lohnkürzungen Restrukturierungen in der Abteilung 61 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Abbildung 3.4.4 Trend: multidimensionale Arbeitsunsicherheit 1 2 3 4 5 Beschäftigungsreduktion Lohnkürzungen Restrukturierungen geringere Karrierechancen Einfluss auf Veränderungen am Arbeitsplatz Zunahme der Arbeitsbelastung örtliche Versetzung 2014e2012e2011d fähigkeit der Beschäftigten ein wichtiges Mittel sein, um den negativen Fol- gen der Arbeitsplatzunsicherheit entgegenzuwirken. Ähnlich wie in der letzten Erhebungswelle des HR-Barometers schätzen sich die Befragten auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) als mässig arbeitsmarktfähig ein (siehe Abbildung 3.4.5). Das heisst, lediglich die Hälfte der Befragten (54%) glaubt daran, bei einem Arbeits- platzverlust eine vergleichbare Stelle zu finden. Während 28% der Befragten ihre Arbeitsmarktfähigkeit als mittelmässig einschätzen, sehen die verblei- benden 18% für sich bei einem Stellenverlust kaum Chancen, auf dem Ar- beitsmarkt eine gleichwertige Stelle zu finden. Wie die Trendabbildung 3.4.11 veranschaulicht, ist die wahrgenommene Arbeitsmarktfähigkeit über die letzten Erhebungsjahre stabil geblieben. Abbildung 3.4.5 Arbeitsmarktfähigkeit 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Arbeitsmarktfähigkeit 62 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Abbildung 3.4.6 Modell der fünf Arbeitszufriedenheiten nach Bruggemann, Groskurth und Ulich (1975) Arbeitzufriedenheit subjektiver Soll-Ist-Vergleich stabilisierte Zufriedenheit Soll = Ist Aufrechterhaltung des Anspruchsniveaus stabilisierte Zufriedenheit Erhöhung des Anspruchsniveaus progressive Zufriedenheit Aufrechterhaltung des Anspruchsniveaus Senkung des Anspruchs- niveaus neue Problemlösungs- versuche [17%] [37%] [27%] [11%] [8%] ohne neue Problemlösungs- versuche fixierte Unzufriedenheit konstruktive Unzufriedenheit resignative Zufriedenheit diffuse Zufriedenheit Soll > Ist Zufriedenheit Auch in der diesjährigen Erhebung werden drei Aspekte der Zufriedenheit untersucht: die verschiedenen Formen der Arbeitszufriedenheit nach Brug- gemann und Kollegen, die allgemeine Arbeitszufriedenheit und die Lauf- bahnzufriedenheit. Basierend auf dem Modell von Bruggemann, Groskurth und Ulich (1975) lassen sich fünf verschiedene Formen der Arbeits(un)zu- friedenheit unterscheiden. Die entsprechende Arbeits(un)zufriedenheits- form resultiert aus einem Ist-Soll-Vergleich der eigenen Bedürfnisse mit den Merkmalen der Arbeitssituation. Durch diese Gegenüberstellung und die gleichzeitige Erhöhung oder Senkung des Anspruchsniveaus ergeben sich fünf verschiedene Zufriedenheits- bzw. Unzufriedenheitsformen (siehe Ab- bildung 3.4.6). 63 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Fällt der Ist-Soll-Vergleich positiv aus, resultiert grundsätzliche Zufrie- denheit. Stabilisierte Zufriedenheit entsteht, wenn das Anspruchsniveau aufrechterhalten bleibt (bei 37% der Befragten). Wird das Anspruchsniveau erhöht, entsteht progressive Zufriedenheit (bei 17% der Befragten). Somit ist rund die Hälfte der Beschäftigten mit ihrer Arbeit beziehungsweise ihrer Arbeitssituation zufrieden, möchte diese entweder so beibehalten oder strebt sogar danach, zukünftig höhere Ansprüche zu erfüllen. Fällt der Ist- Soll-Vergleich negativ aus, resultiert diffuse Unzufriedenheit. Senken die Beschäftigten ihr Anspruchsniveau, ergiebt sich resignierte Zufriedenheit (bei 27% der Befragten). Wird das ursprüngliche Anspruchsniveau aufrecht- erhalten, kann die Unzufriedenheit je nach Fall zu Problemlösungsversu- chen führen. Falls Beschäftigte versuchen, die Probleme aktiv anzugehen, spricht man von konstruktiver Unzufriedenheit (bei 11% der Befragten). Wird andernfalls nichts gegen die Unzufriedenheit unternommen, spricht man von fixierter Unzufriedenheit (bei 8% der Befragten). Vergleicht man die verschiedenen (Un-)Zufriedenheitsformen mit der letzten Erhebungswelle, zeigt sich hauptsächlich bei der stabilisierten Ar- beitszufriedenheit ein deutlicher Anstieg (siehe Abbildung 3.4.7). Obwohl über die gesamten Erhebungsjahre hinweg die stabilisiert-zufriedenen Be- schäftigten am häufigsten vertreten bleiben, haben die Resigniert-zufriede- nen und die Fixiert-unzufriedenen über die letzten Jahre kontinuierlich zu- gelegt. Abbildung 3.4.7 Trend: Verbreitung der verschiedenen Kategorien der Arbeitszufriedenheit nach Bruggemann, Grosskurth und Ulich (1975) 0% 10% 20% 30% 40% 50% fixierte Unzufriedenheit konstruktive Unzufriedenheit resignative Zufriedenheit stabilisierte Zufriedenheit progressive Zufriedenheit 2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a 64 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Die allgemeine Arbeitszufriedenheit erfasst auf einer Skala von 1 (über- haupt nicht) bis 5 (voll und ganz), wie zufrieden die befragten Beschäftigten mit ihrer aktuellen Arbeit sind. Über drei Viertel der Befragten (78%) sind mit ihrer Arbeit zufrieden, 14% sind mit ihrer Arbeit teilweise zufrieden und lediglich 8% der Beschäftigten sind mit ihrer Arbeit eher bis sehr unzufrie- den (siehe Abbildung 3.4.8). Die Trendabbildung 3.4.9 zeigt, dass sich die Arbeitszufriedenheit nach einem kurzfristigen Höchstwert im Jahre 2011 wieder auf dem gewohnten Niveau einpendelt. Weitere Analysen zum Thema «Arbeitszufriedenheit» finden sich in Kapitel 2. Die berufliche Laufbahnzufriedenheit erfasst auf einer Skala von 1 (über- haupt nicht) bis 5 (voll und ganz), ob die Beschäftigten mit dem Karrierever- lauf sowie den Erfolgen und Fortschritten, die sie in ihrer bisherigen beruf- lichen Laufbahn gemacht haben, zufrieden sind. Ein Grossteil der Befragten (73%) empfindet die berufliche Laufbahn als ziemlich bis vollkommen zu- friedenstellend, während 21% der Befragten mit ihrer Laufbahn nur teil- weise zufrieden sind. Weitere 6% der Befragten scheinen mit ihrer berufli- chen Laufbahn unzufrieden zu sein (siehe Abbildung 3.4.8). Obwohl die Laufbahnzufriedenheit über die Erhebungsjahre hinweg etwas abgenom- men hat, ist diese in der Schweiz immer noch hoch ausgeprägt (siehe Abbil- dung 3.4.9). Subjektive Leistungseinschätzung Die Leistung wurde auf einer Skala von 1 (sehr schlecht) bis 5 (sehr gut) mittels subjektiver Leistungseinschätzung der Beschäftigten gemessen. Ge- fragt wurde, wie die Beschäftigten ihre eigene Leistung bewerten würden und wie der Arbeitgeber ihre Leistung bewerten würde. 91% der Befragten schätzen die eigene Arbeitsleistung als gut bis sehr gut ein. Nur gerade 8% beurteilen ihre Leistung als mittelmässig und 1% als schlecht beziehungs- weise sehr schlecht (siehe Abbildung 3.4.10). Abbildung 3.4.8 Arbeits- und Laufbahnzufriedenheit 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht Laufbahnzufriedenheit Arbeitszufriedenheit 65 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Abbildung 3.4.9 Trend: Arbeits- und Laufbahnzufriedenheit 1 2 3 4 5 Laufbahnzufriedenheit Arbeitszufriedenheit 2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a Abbildung 3.4.10 Leistung und Commitment 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% voll und ganz eher ja teilweise eher nicht überhaupt nicht sehr gut eher gut mittelmässig eher schlecht sehr schlecht Commitment subjektive Leistungseinschätzung Obwohl im Vergleich zur letzten Erhebungswelle etwas weniger Beschäf- tigte (5%) ihre eigene Leistung als gut bis sehr gut einschätzen, soll hier an- gemerkt werden, dass die Leistungseinschätzung auf Selbstberichten basiert und somit einer selbstdienlichen Verzerrung der Antworttendenz unterlie- gen könnte. Eine Leistungsüberschätzung könnte aber unter anderem auch das Resultat von unzureichenden Leistungsfeedbacks sein. So geben zwei von fünf Beschäftigten an, kein regelmässiges Feedback zu ihrer Leistung durch Vorgesetzte zu erhalten (siehe Kapitel 3.2). 66 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten Commitment und Kündigungsabsicht Das Commitment und die Kündigungsabsicht der Beschäftigten sind Indi- katoren für deren Verbundenheit mit ihrem Unternehmen. Das Commit- ment erfasst auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz), wie stark sich Beschäftigte emotional mit dem Unternehmen verbunden fühlen. Die Ergebnisse zeigen, dass etwas mehr als die Hälfte der Befragten ein starkes Commitment gegenüber dem Unternehmen hat. 31% der Befrag- ten fühlen sich teilweise mit ihrem Unternehmen verbunden, während bei 17% die Verbundenheit mit dem Unternehmen tief oder sehr tief ausfällt (siehe Abbildung 3.4.10). Im Vergleich zur letzten Erhebungswelle hat sich das durchschnittliche Commitment kaum verändert (siehe Abbildung 3.4.11). Die Kündigungsabsicht erfasst auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht) bis 5 (voll und ganz) die bewusste Auseinandersetzung der Beschäftigten mit einer möglichen Kündigung. Da hohe Kündigungsabsichten ein starker Prädiktor für eine tatsächliche Kündigung sind, sollten Unternehmen die Kündigungsabsichten ihrer Beschäftigten und deren Ursachen kennen. Die Ergebnisse zeigen im Gesamtbild eher tiefe Kündigungsabsichten (siehe Abbildung 3.4.1). Rund zwei Drittel der Befragten (63%) denken kaum oder nicht über einen Stellenwechsel nach. Lediglich 16% der Befragten überle- gen ernsthaft, die Stelle zu kündigen, während 21% teilweise Kündigungs- absichten hegen. Obwohl die Kündigungsabsichten relativ tief sind, zeigt Abbildung 3.4.11 Trend: Arbeitsmarktfähigkeit, Leistung und Commitment 1 2 3 4 5 Commitment Arbeitsmarktfähigkeit subjektive Leistungseinschätzung 2014e2012e2011d2010c2009c2008c2007b2006a 67 Schweizer HR-Barometer 2014 Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten die Trendentwicklung seit 2010 kontinuierlich steigende Kündigungsab- sichten von Beschäftigten in der Schweiz (siehe Abbildung 3.4.2). Schlussfolgerungen für die Praxis Über die verschiedenen Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten hinweg betrachtet, besteht bezüglich der nur als mässig beurteilten Arbeitsmarktfä- higkeit der Befragten Handlungspotenzial. Denn die Arbeitsmarktfähigkeit ist ein geeignetes Mittel, um der kontinuierlich steigenden Arbeitsplatzun- sicherheit in der Schweiz entgegenzuwirken. Beschäftigte, die zuversicht- lich sind, auf dem internen oder externen Arbeitsmarkt eine vergleichbare Stelle zu finden, fürchten sich weniger vor einem möglichen Verlust der Arbeitsstelle und sind somit weniger von den negativen Folgen der Arbeits- platzunsicherheit betroffen. Damit Beschäftigte arbeitsmarktfähig bleiben, können Unternehmen stärker in Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten investieren und dabei insbesondere diejenigen Fähigkeiten berücksichtigen, für welche eine arbeitsmarktliche Nachfrage besteht. Wie die diesjährige Befragung zeigt, gab rund ein Drittel der Beschäftigten an, keine Weiterbil- dungsangebote von ihren Unternehmen zu erhalten (siehe Kapitel 3.2). Neben der Sorge, den Arbeitsplatz als solchen zu verlieren, macht sich rund die Hälfte der Beschäftigten teilweise bis starke Sorgen bezüglich un- erwünschter Veränderungen der Arbeitstätigkeit oder Arbeitsbedingungen. Am meisten fürchten sich die Beschäftigten vor einer Zunahme der Arbeits- belastung. In absteigender Reihenfolge folgen: die Sorge, weniger Einfluss auf Veränderungen am Arbeitsplatz zu haben, die Angst vor Restrukturie- rungen und schliesslich die Furcht vor geringeren Karrierechancen. Im Ver- gleich zu den Vorjahren ist vor allem die Besorgnis einer möglichen Re- strukturierung in der eigenen Abteilung gestiegen. Die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten in der Schweiz scheint auf den ersten Blick hoch auszufallen. Betrachtet man allerdings die Gründe für diese hohe Zufriedenheit, zeigt sich, dass bei fast 30% der Beschäftigten die Arbeitssituation nur deshalb als zufriedenstellend eingestuft wird, weil sie das Anspruchsniveau an ihre Arbeit gesenkt haben. Seit dem Befragungs- zeitpunkt 2008 ist der Anteil an Resigniert-zufriedenen um gut 10% gestie- gen, was Handlungsbedarf signalisiert. Mögliche Faktoren, mit welchen die Arbeitszufriedenheit erhöht werden kann, wurden im Schwerpunktkapitel (Kapitel 2) diskutiert. Die Verbundenheit der Beschäftigten mit dem Unternehmen ist ein letzer Diskussionspunkt. Das Commitment von fast der Hälfte der Beschäftigten in der Schweiz fällt mässig bis tief aus und über ein Drittel der Arbeitneh- menden in der Schweiz hat sich entweder ernsthaft überlegt, die Stelle zu kündigen oder hegt machmal Kündigungsabsichten. Studien zeigen, dass das Commitment durch unterschiedliche Massnahmen gestärkt werden kann (Mathieu & Zajac, 1990; Meyer, Stanley, Herscovitch & Topolnytsky, 2002). Die Arbeitsgestaltung kann einen positiven Effekt auf die Verbunden- heit mit dem Arbeitgeber ausüben. Ebenfalls wenn Beschäftigte Autonomie 68 Schweizer HR-Barometer 2014 und Aufgabenvielfalt erfahren, aus ihrer Tätigkeit Feedback erhalten und ihre Aufgabe als ganzheitlich und bedeutsam wahrnehmen, steigert sich das Commitment zum Unternehmen. Drüber hinaus scheinen auch eine gute Beziehung zum Vorgesetzten und die wahrgenommene Unterstützung durch das Unternehmen einen positiven Einfluss auf die Verbundenheit mit dem Unternehmen auszuüben. Trend: Arbeitseinstellungen und Arbeitsverhalten 69 Schweizer HR-Barometer 2014 70 Schweizer HR-Barometer 2014 Schlussfolgerungen 4. Schlussfolgerungen Die Arbeitsplatzunsicherheit hat sich in der Wahrnehmung der Beschäftig- ten nochmals erhöht. Ein Drittel der Beschäftigten befürchtet, die jetzige Ar- beitsstelle zu verlieren. Dieser Befund erstaunt angesichts der vergleichs- weise sehr guten Wirtschaftslage in der Schweiz. Er deutet wohl aber vor allem darauf hin, dass die Beschäftigten die weltweite Situation als bedroh- lich erleben und derart sensibilisiert auf alle negativen Anzeichen in der Schweiz auch deshalb stark reagieren. Der erhöhten Arbeitsplatzunsicher- heit steht eine Einschätzung der eigenen Arbeitsmarktfähigkeit gegenüber, die gleichbleibend eher tief ist. Nur etwa die Hälfte der Befragten sehen gute Chancen für sich, bei Arbeitsplatzverlust eine gleichwertige Stelle zu finden. Aus der Kombination von Arbeitsplatzunsicherheit und geringer Arbeits- marktfähigkeit entsteht ein hoher Druck auf die Beschäftigten, die jetzige Arbeitsstelle um jeden Preis behalten zu müssen. Diese Dynamik mag auch der Grund dafür sein, dass die Anzahl der Fixiert-unzufriedenen, also der- jenigen Beschäftigten, die zwar nicht zufrieden sind, aber weder bereit sind, ihre Ansprüche zu senken noch wissen, wie sie ihre Arbeitssituation verbes- sern können, weiterhin bei fast 10% liegt. Ebenso ist die Zahl der Resignativ- zufriedenen, also derer, die ihre Ansprüche angesichts einer nicht zufrie- denstellenden Arbeitssituation gesenkt haben, immer noch mit fast 30% der Befragten sehr hoch. Daneben gibt es aber auch Beschäftigte, die aktiv nach Alternativen für ihre derzeitig nicht zufriedenstellende Situation suchen. Wie bei der letzten Erhebung denken knapp 40% der Befragten zumindest zeitweise über eine Kündigung nach. Auch hat die Anzahl der Befragten mit einer eigenverant- wortlichen Karriereorientierung, die Zahl derer also, die ihre Berufslauf- bahn aktiv vorantreiben und sich weniger an ihren Arbeitgeber binden, nochmals leicht zugenommen auf nunmehr 23%. Deren geringere Identifi- kation mit dem Arbeitgeber schlägt sich auch in Veränderungen im psycho- logischen Vertrag nieder. Steigende Erwartungen und höhere Diskrepanzen in der Erwartungserfüllung sind vor allem in Bereichen, die den ökonomi- schen Austausch in der Arbeitsbeziehung betonen, auszumachen: Die Rede ist vom Lohn und den Entwicklungsmöglichkeiten. Unverändert hoch sind jedoch die Erwartungen hinsichtlich Loyalität und Arbeitsplatzsicherheit als Kernelemente einer emotional geprägten Arbeitsbeziehung geblieben. Neben der Möglichkeit, eine nicht zufriedenstellende Situation durch ei- nen Arbeitsstellenwechsel zu verbessern, wurde im diesjährigen Schwer- punktthema auch untersucht, welche Möglichkeiten sich Beschäftigten zur eigenständigen Verbesserung der jetzigen Arbeitstätigkeit bieten. Es zeigte sich, dass Job Crafting – als individuelle Massnahme zur Veränderung der Arbeitstätigkeit – recht weit verbreitet ist. 80% der Befragten suchen min- destens gelegentlich neue Ressourcen in Form von sozialer Unterstützung oder Lernmöglichkeiten und über 60% streben danach, die Herausforde- 71 Schweizer HR-Barometer 2014 Schlussfolgerungen rungen bei der Arbeit zu steigern. Andererseits sind über 30% der Befragten zumindest manchmal bemüht, Anforderungen zu reduzieren. In den detaillierteren Analysen zu den Wechselwirkungen zwischen Ar- beitserleben, Qualität der Arbeitstätigkeit und Job Crafting zeigen sich Hin- weise auf eine Positiv- und Negativspirale. Herausforderungen werden vor allem gesucht und Ressourcen aktiviert, wenn die betriebliche Arbeitsge- staltung bereits gut ist: wenn zum Beispiel die Aufgaben vielfältig sind, Par- tizipationsmöglichkeiten bestehen und Rückmeldungen zur eigenen Arbeit gegeben werden. Es sind vor allem junge und eigenverantwortlich orien- tierte Beschäftigte, die diese Formen des Job Craftings nutzen. Auf der ande- ren Seite bringen Stress, Arbeitsunsicherheit sowie geringe Autonomie und Aufgabenvielfalt eher mit sich, dass Anforderungen reduziert werden. Es scheint, dass eine besonders negative Arbeitssituation nicht durch mehr He- rausforderungen und Ressourcen positiv aufgefangen werden kann. Viel- mehr wird durch eine weitere Reduktion der Anforderungen grössere Dis- tanziertheit zur Arbeit geschaffen. Betrachtet man, welche Faktoren positives bzw. negatives Arbeitsleben beeinflussen, so zeigt sich, dass eine gute betriebliche Arbeitsgestaltung, eine gute Führungsbeziehung und die Erfüllung des psychologischen Ver- trags bedeutender und entscheidender für die Arbeitszufriedenheit sind als die verschiedenen Elemente des Job Craftings. Bezüglich der Reduktion von Stresserleben zeigt sich eine gute Beziehung zum Vorgesetzten, Arbeits- platzsicherheit sowie ein berrechenbares Arbeitsumfeld als wirkungsvoll. Schliesslich geht Langeweile bei der Arbeit vor allem mit fehlender Aufga- benvielfalt einher. Während Langeweile nur für 10% der Befragten ein Thema ist, berichtet ein Viertel der Beschäftigten davon, oft oder fast immer gestresst zu sein. Die Einflussfaktoren-Kombination von betrieblicher Arbeitsgestaltung und individuellem Job Crafting sollte also verstärkt eingesetzt werden, um Stress und den daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen vorzubeugen. Neben den bisher diskutierten, eher bedenklich stimmenden Ergebnissen gibt es aber weiterhin auch viel Positives zu berichten. Das Commitment, das Vertrauen in den Arbeitgeber, die allgemeine Arbeitszufriedenheit und die Laufbahnzufriedenheit sind weiterhin hoch ausgeprägt, die Arbeitsge- staltung wird generell positiv beurteilt und auch andere HRM-Praktiken wie Leistungsmanagement und Personalentwicklung sind für viele Beschäf- tigte in angemessenem Mass vorhanden. Verbesserungsbedarf scheint vor allem bei der wahrgenommenen Bedeutsamkeit und Ganzheitlichkeit der Arbeit, der Autonomie, den Weiterbildungsangeboten und der regelmässi- gen Leistungsrückmeldung zu bestehen. Schliesslich ist der weit verbreitete hohe Stellenwert der Arbeit an sich ein für die wirtschaftliche Situation för- derlicher Faktor, der durch Anstrengungen der Unternehmen, gute Arbeits- bedingungen zu schaffen, zusätzlich verstärkt und belohnt werden sollte. Der diesjährige HR-Barometer zeigt einen sich fortsetzenden Wandel in den Arbeitsbeziehungen in der Schweiz. Ökonomische Aspekte der Arbeits- beziehung gewinnen gegenüber Loyalität und Bindung die Oberhand. Das 72 Schweizer HR-Barometer 2014 Modell der traditionellen, an Aufstieg und langer Verweildauer in einem Unternehmen orientierten Berufslaufbahn ist zwar immer noch weit ver- breitet. Demgegenüber gewinnen jedoch Vorstellungen einer den eigenen Interessen verpflichteten Karriere, die auch häufigere Arbeitsstellenwechsel mit sich bringt, an Popularität. Dabei scheint es, dass betriebliche Arbeitsge- staltung und individuelles Job Crafting auf eine Weise zusammenwirken, die für die Mehrheit der Beschäftigten eine Positivspirale von guten Bedin- gungen und erfüllendem Arbeitserleben erzeugt. Für eine Minderheit birgt dieses Miteinander jedoch auch eine Negativspirale, in der auf frustrierende Arbeitserfahrungen mit abnehmender Initiative und Rückzug geantwortet wird. Der hohe Anteil an resignativ-zufriedenen und fixiert-unzufriedenen Beschäftigten ist unter anderem auch ein Ausdruck dieser negativen Wech- selwirkungen. Damit der hohe Stellenwert der Arbeit als wesentlicher Wirt- schaftsfaktor weiterhin zum Tragen kommen kann, müssen Unternehmen nicht nur Talente und Schlüsselmitarbeitende fördern, sondern auch dafür besorgt sein, dass die bisher eher zu kurz gekommenen Beschäftigten nicht noch weiter benachteiligt werden. Schlussfolgerungen 73 Schweizer HR-Barometer 2014 74 Schweizer HR-Barometer 2014 Autoren und weiterführende Literatur Autoren und weiterführende Literatur Die Autoren Dipl.-Psych. Wiebke Doden, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Profes- sur für Arbeits- und Organisationspsychologie der ETH Zürich Manuela Morf, MA UZH, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Hu- man Resource Management der Universität Zürich Dr. Alexandra Arnold, Postdoctoral Research Fellow an der School of Ma- nagement and Labor Relations der Rutgers Universität, New Jersey, USA Dr. Anja Feierabend, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Human Resource Management der Universität Zürich Prof. Dr. Gudela Grote, Professur für Arbeits- und Organisationspsycholo- gie der ETH Zürich Prof. Dr. Bruno Staffelbach, Lehrstuhl Human Resource Management der Universität Zürich Weiterführende Literatur Åkerstedt, T. & Nilsson, P. M. (2003). Sleep as restitution: An introduction. Journal of Internal Medicine, 254(1), S. 6–12. Bakker, A. B., Demerouti, E. & Euwema, M. C. (2005). Job resources buffer the impact of job demands on burnout. 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Differential effects of task variety and skill variety on burnout and turnover intentions for older and younger workers. European Journal of Work and Organizational Psycho- logy, 22(3), S. 306–317. 77 Schweizer HR-Barometer 2014 Autoren und weiterführende Literatur Zapf, D., Dormann, C. & Frese, M. (1996). Longitudinal studies in organiza- tional stress research: A review of the literature with reference to metho- dological issues. Journal of Occupational Health Psychology, 1(2), S. 145– 169. 78 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang zufriedenheit») erklärt. Abbildung 6.1 zeigt ein Beispiel eines Regressions- modells zur Vorhersage von Arbeitszufriedenheit. (1) Die Kästchen, von welchen aus die Pfeile nach rechts gehen, sind die unabhängigen Variablen des Regressionsmodells (Prädiktorvariablen). Dabei werden in den Regressionsabbildungen nur Prädiktorvariablen dar- Anhang Informationen über die verwendeten statistischen Verfahren Die Regressionsabbildungen in diesem Bericht veranschaulichen die Resul- tate von multiplen Regressionen. Bei multiplen Regressionen wird der Ein- fluss von mehreren unabhängigen Variablen (sog. Prädiktorvariablen, in der Beispielabbildung zum Beispiel «Alter») auf die Ausprägung einer abhängi- gen Variablen (sog. Kriteriumsvariable, in der Beispielabbildung «Arbeits- Abbildung 6.1 Beispiel eines Regressionsmodells personale und organisationale Einflussfaktoren HRM-Praktiken Partizipation Arbeitszu- friedenheit Arbeits- beziehung Arbeits- einstellungen und -verhalten Alter Führung Erfüllung des psychologischen Vertrags multidimensionale Arbeitsunsicherheit [korrigiertes R-Quadrat = .46] + + + + + - [.04] [.25] [.12] [.22] [.24] [.10] Aufgabenvielfalt Job Crafting: Anforderungen reduzieren - [.06] 79 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang gestellt, welche mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von maximal 1% überzufällig sind. (2) Die Zahlen oberhalb der quadratischen Kästchen am Ende der Pfeile stehen für die standardisierten Beta-Koeffizienten aus den Regressionsmodel- len. Je höher ein Beta-Gewicht einer Prädiktorvariable ist (unabhängig vom Vorzeichen), desto grösser ist der Einfluss der Prädiktorvariable auf die abhän- gige Variable «Arbeitszufriedenheit». Beta-Gewichte variieren zwischen – 1 und + 1. Um die Stärke der Zusammenhänge grafisch hervorzuheben, wurde im HR-Barometer 2014 die Stärke der Pfeile nach folgender Einteilung festge- legt: Bei einem negativen Vorzeichen besteht ein negativer Zusammenhang, das heisst je grösser die Ausprägung der Prädiktorvariablen, desto kleiner ist der vorhergesagte Wert auf der Kriteriumsvariable. Ein positives Beta-Gewicht besagt, dass eine Zunahme der entsprechenden Prädiktorvariablen zu einer Erhöhung des vorhergesagten Kriteriumswertes beiträgt. Die Richtung der Zusammenhänge wird zusätzlich mit einem « + » für einen positiven, mit ei- nem « – » für einen negativen Zusammenhang in den Kästchen am Ende der Pfeile hervorgehoben. Bei dichotomen Prädiktorvariablen (wie zum Beispiel bei «Alter») werden die Ausprägungen für 0 und 1 mitabgedruckt. Die Ausprä- gung mit 1 steht für die Richtung des abgedruckten Zusammenhangs, die Aus- prägung 0 steht für die gegenteilige Richtung des Zusammenhangs. (3) Das Kästchen, zu welchem die Pfeile zusammenlaufen, ist die abhän- gige Variable des Regressionsmodells (Kriteriumsvariable). (4) Die Angaben über der Kriteriumsvariable («korrigiertes R-Quadrat») stehen für die mit den Regressionsmodellen erzielte, korrigierte Varianzauf- klärung. Dabei werden in dieser Berechnung alle Prädiktoren berücksichtigt, welche mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von maximal 5% überzufällig sind, auch wenn in den aufgeführten Modellen nur die Prädiktoren abgebil- det werden, welche mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von maximal 1% überzufällig sind. Korrigierte R-Quadrat-Werte geben eine konservative Schätzung der Höhe des Anteils der Varianz in den abhängigen Variablen an, der durch die unabhängigen Variablen erklärt wird. Bei einer hohen Anzahl unabhängiger Variablen wird das R-Quadrat überschätzt, weshalb es anhand der Anzahl unabhängiger Variablen korrigiert wird. In Anhang 3 befinden sich zudem zwei Korrelationstabellen, in denen alle Variablen miteinander in Zusammenhang gebracht werden. Eine Kor- Beta-Gewicht < .10 Beta-Gewicht ≥ .10 und < .20 Beta-Gewicht ≥ .20 80 Schweizer HR-Barometer 2014 relation ist eine Wechselbeziehung zwischen zwei oder mehreren Variablen. Die Stärke und Richtung dieser Wechselbeziehung kommt im sogenannten Korrelationskoeffizient zum Ausdruck. Der Korrelationskoeffizient variiert zwischen – 1 und + 1, wobei 0 das völlige Fehlen eines Zusammenhangs be- zeichnet. Überzufällige Zusammenhänge werden in der Korrelationstabelle mit einem Stern (Irrtumswahrscheinlichkeit maximal 5%) oder zwei Sternen (Irrtumswahrscheinlichkeit maximal 1%) gekennzeichnet. Ein positives Vor- zeichen zeigt einen gleichsinnigen, ein negatives Vorzeichen einen gegen- läufigen Zusammenhang an. Ein positiver Zusammenhang bedeutet, dass hohe Ausprägungen auf der einen Variablen mit einer hohen Ausprägung auf der anderen Variablen einhergehen. Ein negativer Zusammenhang be- sagt hingegen, dass hohe Werte auf der einen Variablen mit niedrigen Wer- ten auf der anderen Variablen korrespondieren. Berechnet wurden Korrelationen und Regressionsmodelle mit dem sta- tistischen Softwarepaket SPSS Statistics 20. Anhang 81 Schweizer HR-Barometer 2014 82 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang Anhang 1 Beschreibung der Stichprobe Merkmale der Stichprobe Ausprägungen der Merkmale (in Prozent) Geschlecht weiblich 45.5 männlich 54.0 keine Angaben 0.5 Alter 16 bis 25 Jahre 12.9 26 bis 35 Jahre 21.6 36 bis 45 Jahre 24.5 46 bis 55 Jahre 28.5 56 Jahre und älter 12.4 Sprache deutsch 70.8 französisch 21.3 italienisch 7.9 Schweizer Staatsangehörigkeit ja 80.0 nein 20.0 Ausbildungsabschluss keine Ausbildung 0.9 obligatorische Schulzeit 7.7 Übergangsausbildung 0.3 Allgemeinausbildung ohne Matura 1.4 Berufsausbildung 34.6 Matura 5.5 höhere Berufsschule (eidgenössisches Diplom) 18.3 Fachhochschule, Universität 24.3 Doktorat, Habilitation 3.2 andere 2.4 keine Angabe 1.3 Brutto-Jahresgehalt hochgerechnet auf 100%-Anstellung weniger als 25 000 Fr. 7.1 25 000 bis 50 000 Fr. 13.4 50 001 bis 75 000 Fr. 24.0 75 001 bis 100 000 Fr. 24.0 100 001 bis 125 000 Fr. 13.0 mehr als 125 000 Fr. 12.0 keine Angabe 6.4 83 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang Anhang 1 Beschreibung der Stichprobe Merkmale der Stichprobe Ausprägungen der Merkmale (in Prozent) jährliches Haushaltseinkommen weniger als 60 000 Fr. 12.6 60 000 bis 99 999 Fr. 27.0 100 000 bis 149 999 Fr. 26.3 150 000 Fr. und höher 20.0 keine Angabe 14.1 Privathaushalt Einpersonenhaushalt 15.6 Paar ohne Kinder 26.8 Paar mit Kind(ern) 38.5 Einelternhaushalt mit Kind(ern) 7.6 Nichtfamilienhaushalt 1.9 andere 7.9 keine Angabe 1.6 Betreuung pflegebedürftiger Eltern genannt 6.7 nicht genannt 93.3 Betreuung pflegebedürftiger Partner/in genannt 1.6 nicht genannt 98.4 Betreuung pflegebedürftiger Kinder mit Behinderung genannt 0.9 nicht genannt 99.1 Betriebszugehörigkeit 0 bis 2 Jahre 28.5 3 bis 5 Jahre 20.1 6 bis 10 Jahre 17.5 11 bis 15 Jahre 11.9 16 bis 20 Jahre 6.1 21 bis 25 Jahre 7.4 26 bis 30 Jahre 3.9 über 30 Jahre 4.6 Anstellungsprozent 40 bis 49% 3.9 50 bis 59% 6.3 60 bis 69% 5.5 70 bis 79% 4.3 80 bis 89% 11.5 90% und mehr 68.5 Vertragsform unbefristet 86.9 befristet , davon über Temporärbüro befristet angestellt 11.8 3.0 84 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang Anhang 1 Beschreibung der Stichprobe Merkmale der Stichprobe Ausprägungen der Merkmale (in Prozent) berufliche Stellung mitarbeitendes Familienmitglied 1.7 Direktor, Direktionsmitglied 3.8 Arbeitnehmer/in mit Vorgesetztenfunktion 28.3 Arbeitnehmer/in ohne Vorgesetztenfunktion 59.9 Lehrling 6.3 Berufskategorie Landwirtschaftsberufe 1.5 Produktionsberufe in Industrie und Gewerbe 10.9 Technische Berufe und Informatikberufe 14.7 Berufe des Bau- und Ausbaugewerbes und des Bergbaus 6.4 Handels- und Verkaufsberufe 11.6 Berufe des Gastgewerbes und Berufe zur Erbringung persönlicher Dienstleistungen 8.0 Berufe des Managements und der Administration, des Bank- und Versicherungs- gewerbes und des Rechnungswesens 22.3 Gesundheits-, Lehr- und Kulturberufe, Wissenschaftler 23.1 andere 0.1 Branche Landwirtschaft und Forstwirtschaft 1.6 verarbeitendes Gewerbe 11.3 Baugewerbe 8.9 Handel und Reparaturgewerbe 10.6 Gastgewerbe 4.3 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 6.0 Kredit- und Versicherungsgewerbe 6.5 Immobilien, Vermietung, IT, Forschung und Entwicklung 6.9 öffentliche Verwaltung und externe Körperschaften 9.4 Unterrichtswesen 6.7 Gesundheits- und Sozialwesen 18.0 sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 7.4 andere 0.6 keine Angabe 1.8 85 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang Anhang 1 Beschreibung der Stichprobe Merkmale der Stichprobe Ausprägungen der Merkmale (in Prozent) Unternehmensgrösse weniger als 10 Personen 13.7 10 bis 49 Personen 21.2 50 bis 249 Personen 18.5 250 bis 499 Personen 8.4 500 bis 999 Personen 7.1 1000 und mehr Personen 26.9 keine Angabe 4.3 Restrukturierung in der Abteilung nicht erlebt 79.5 erlebt 20.5 Personalabbau in der Abteilung nicht erlebt 85.5 erlebt 14.5 Personalaufbau in der Abteilung nicht erlebt 83.3 erlebt 16.7 86 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang Anhang 2 Beschreibung aller verwendeten Variablen Variablenname Art der Variablen Beschreibung Methode Kategorien 0 = Online-Fragebogen, 1 = Papier-Fragebogen Geschlecht Kategorien 0 = weiblich, 1 = männlich Alter Intervall Alter in Jahren Sprache Kategorien 1 = deutsch, 2 = französisch, 3 = italienisch Schweizer Staatsangehörigkeit Kategorien 0 = nein, 1 = ja Ausländische Staatsangehörigkeit Kategorien 0 = nein, 1 = ja Ausbildungsabschluss Kategorien Schlüsselmerkmale nach BfS: 10 Ausprägungen Bruttoeinkommen Kategorien 6 Abstufungen von weniger als 25 000 Fr. bis mehr als 125 000 Fr. Haushaltseinkommen Kategorien 4 Abstufungen von weniger als 60 000 Fr. bis mehr als 150 000 Fr. Privataushalt Kategorien Schlüsselmerkmale nach BfS: 6 Ausprägungen Betreuung pflegebedürftiger Eltern Kategorien 0 = keine Betreuungsaufgaben, 1 = Betreuungsaufgaben Betreuung pflegebedürftiger Partner/in Kategorien 0 = keine Betreuungsaufgaben, 1 = Betreuungsaufgaben Betreuung pflegebedürftiger Kinder mit Behinderung Kategorien 0 = keine Betreuungsaufgaben, 1 = Betreuungsaufgaben Betriebszugehörigkeit Intervall Betriebszugehörigkeit in Jahren und Monaten Anstellungsprozent Intervall Stellenumfang in Prozent Vertragsform Kategorien 0 = unbefristet, 1 = befristet Befristete Anstellung über Temporärbüro Kategorien 0 = nein, 1 = ja berufliche Stellung Kategorien 5 Ausprägungen: 1 = mitarbeitendes Familienmitglied, 2 = Direktor/in oder Direktionsmitglied, 3 = Arbeitnehmer/in mit Vorgesetztenfunktion, 4 = Arbeitnehmer/in ohne Vorgesetztenfunktion, 5 = Lehrling Berufskategorie Kategorien Schlüsselmerkmale nach BfS: 9 Ausprägungen Branche Kategorien Schlüsselmerkmale nach BfS: 13 Ausprägungen Unternehmensgrösse Kategorien Schlüsselmerkmale nach BfS: 6 Ausprägungen erlebte Restrukturierung Kategorien 0 = nein, 1 = ja erlebter Personalabbau Kategorien 0 = nein, 1 = ja erlebter Personalaufbau Kategorien 0 = nein, 1 = ja Karriereorientierungen Kategorien 4 Ausprägungen: 1 = aufstiegsorientiert, 2 = sicherheitsorientiert, 3 = eigenverantwortlich orientiert, 4 = alternativ orientiert Aufgabenvielfalt Intervall Index aus 2 Items, 5-fach gestuft von 1 «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Ganzheitlichkeit der Aufgabe Intervall 1 Item, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Bedeutsamkeit der Aufgabe Intervall 1 Item, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» durch die Arbeitstätigkeit Intervall 1 Item, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Autonomie Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Weiterbildungstage Intervall Anzahl an Weiterbildungstagen 87 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang Anhang 2 Beschreibung aller verwendeten Variablen Variablenname Art der Variablen Beschreibung Leistungsmanagement und Personalentwicklung Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Weiterentwicklung/Karriereplanung: Inhalt und Form Kategorien 8 Ausprägungen: 1 = Sozialkompetenz, 2 = Fachkompetenz, 3 = während Ausübung der Arbeitstätigkeit, 4 = ausserhalb Ausübung der Arbeitstätigkeit, 5 = Laufbahngespräche mit Vorgesetzten, 6 = Mentoring/Coaching, 7 = Laufbahnpfade, 8 = andere Angebote Lohnbestandteile Kategorien 6 Ausprägungen: 1 = erfolgsabhängiger Gehaltsanteil, 2 = leistungsabhängiger Gehaltsanteil, 3 = Sonderprämien, 4 = Zulagen , 5 = Fringe Benefits, 6 = nur festes Salär Führung Intervall Index aus 7 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Partizipation Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Psychologischer Vertrag: Erwartungen der Arbeitnehmenden Intervall Index aus 7 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Psychologischer Vertrag: Angebote des Arbeitgebers Intervall Index aus 7 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Vertrauen in Arbeitgeber Intervall Index aus 7 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» globale Arbeitsplatzunsicherheit Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» multidimensionale Arbeitsunsicherheit Intervall Index aus 7 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Arbeitsmarktfähigkeit Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Arbeitszufriedenheit Intervall 1 Item, 5-fach gestuft von 1 = «vollkommen» bis 10 = «überhaupt nicht» Laufbahnzufriedenheit Intervall Index aus 3 Items, 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» «Bruggemann»-Zufriedenheit Kategorien 5 Ausprägungen: 1 = resignative Zufriedenheit, 2 = konstruktive Unzufriedenheit, 3 = stabilisierte Zufriedenheit, 4 = fixierte Unzufriedenheit, 5 = progressive Zufriedenheit Krankheitsausfall Intervall krankheitsbedingte Abwesenheitsdauer in Tagen subjektive Leistungseinschätzung Intervall Index aus 2 Items, 5-fach gestuft von 1 = «sehr schlecht» bis 5 = «sehr gut» Commitment Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» Kündigungsabsicht Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «überhaupt nicht» bis 5 = «voll und ganz» 88 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang Anhang 2 Beschreibung aller verwendeten Variablen Variablenname Art der Variablen Beschreibung Job Crafting: Ressourcen suchen Intervall Index aus 6 Items, 5-fach gestuft von 1 = «fast nie / nie» bis 5 = «fast immer / immer» Job Crafting: Herausforderungen suchen Intervall Index aus 5 Items, 5-fach gestuft von 1 = «fast nie / nie» bis 5 = «fast immer / immer Job Crafting: Anforderungen reduzieren Intervall Index aus 6 Items, 5-fach gestuft von 1 = «fast nie / nie» bis 5 = «fast immer / immer» Stellenwert einzelner Lebensbereiche Intervall Wichtigkeit in Prozentanteilen von 100 5 Bereiche: 1 = Freizeit, 2 = gemeinnützige Tätigkeiten, 3 = Arbeit, 4 = Religion, 5 = Familie Langeweile Intervall Index aus 6 Items, 5-fach gestuft von 1 = «fast nie / nie» bis 5 = «fast immer / immer» Stress Intervall Index aus 4 Items, 5-fach gestuft von 1 = «fast nie / nie» bis 5 = «fast immer / immer» Schlafprobleme Intervall Index aus 3 Items, 5-fach gestuft von 1 = «fast nie / nie» bis 5 = «fast immer / immer» 89 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang 90 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang Anhang 3 Korrelationen A ** = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,01 (2-seitig) signifikant. | * = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,05 (2-seitig) signifikant. | N = 1401 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 320 21 22 23 24 25 26 27 28 1 Arbeitsplatzgestaltung 1 2 Autonomie .839** 1 3 Aufgabenvielfalt .747** .506** 1 4 Wichtigkeit der Aufgabe .504** .214** .316** 1 5 Ganzheitlichkeit der Aufgabe .456** .214** .152** .084** 1 6 Rückmeldung durch die Arbeitstätigkeit .552** .291** .308** .242** .235** 1 7 Partizipation .590** .552** .454** .222** .172** .354** 1 8 Leistungsmanagement und Personalentwicklung .417** .316** .369** .148** .142** .355** .523** 1 9 subjektive Leistungseinschätzung .238** .214** .200** .105** .090** .100** .229** .166** 1 10 Weiterbildungstage .073* .073* .054 .015 .049 .019 .072* .104** -.060* 1 11 Personalbelohnung: erfolgsabhängiger Gehaltsanteil .115** .134** .073** -.043 .071** .076** .145** .143** .074** -.001 1 12 Personalbelohnung: leistungsabhängiger Gehaltsanteil .119** .126** .064* -.037 .093** .103** .125** .187** .053* -.018 .414** 1 13 Personalbelohnung: Sonderprämien .143** .096** .115** .074** .083** .110** .130** .165** .077** .006 .074** .114** 1 14 Personalbelohnung: Zulagen .043 -.004 .047 .134** -.045 .050 .040 .067* .063* .010 .049 .114** .158** 1 15 Personalbelohnung: Fringe Benefits .077** .091** .052 -.029 .032 .057* .062* .146** .083** .008 .224** .206** .158** .153** 1 16 Personalbelohnung: festes Salär -.109** -.079** -.099** -.037 -.048 -.106** -.122** -.208** -.098** -.027 -.429* -.412** -.335** -.487** -.404** 1 17 Personalentwicklung: Sozialkompetenzen .217** .200** .194** .152** -.016 .113** .218** .272** .085** .058* .143** .174** .130** .099** .187** -.165*** 1 18 Personalentwicklung: Fachkompetenzen .266** .204** .250** .140** .062* .173** .232** .364** .042 .148** .132** .150** .092** .081** .158** -.176** .342** 1 19 Personalentwicklung: Laufbahngespräche .171** .143** .170** .037 .084** .082** .173** .356** .078** .105** .140** .192** .152** .036 .155** -.155** .290 .369** 1 20 Personalentwicklung: Mentoring .121** .110** .132** .015 .014 .090** .126** .236** .051 .134** .114** .171** .068* .022 .116** -.105** .216** .215** .197** 1 21 Personalentwicklung: Laufbahnpfade .090** .066* .054* .036 .068* .083** .120** .182** -.015 .118* .043 .047 .104** .050 .098** -.072** .080** .181** .037 .093** 1 22 Führung .420** .359** .369** .132** .128** .291** .557* .565** .248** .065* .067* .080** .152** .014 .051 -.128** .196** .196** .197** .155** .124*** 1 23 Arbeitsplatzunsicherheit -.272** -.250** -.202** -.087** -.083** -.177** -.303** -.131** -.101** -.040 -.007 .010 -.040 0.21 -.029 .012 -.038 -.013 -.007 -.019 -.025 -.260* 1 24 multidimensionale Arbeitsunsicherheit -.209** -.166** -.177** -.136** -.051 -.120** -.208** -.169** -.101** -.028 -.016 -.030 -.053* -.068* -.025 .082** -.075** -.098** -.046 .037 -.048 -.204** .504** 1 25 Vetrauen in den Arbeitgeber .360** .302** .314** .096** .139** .261** .504** .434** .229** .033 .010 .011 .080** .011* .052 -.062* .132** .128** .114** .107** .088** .680** -.356** -.287** 1 26 Arbeitszufriedenheit .475** .388** .484** .169** .145** .273** .489** .402** .306** .024 .041 .018 .089** .039 .066* -.054* .147** .172** .155** .093** .087** .540** -.326** -.254** .614** 1 27 Laufbahnzufriedenheit .414** .340** .437** .172** .113** .161** .351** .296** .298** .060* .123** .091** .107** .048 .089** -.100** .190** .233** .162** .125** .081** .328** -.216** -.194** .339** .436** 1 28 Commitment .415** .328** .359** .170** .190** .258** .488** .380** .230** .023 .076** .056* .139** .046 .049 -.106** .138** .167** .116** .115** .099** .557** -.226** -.130** .586** .511** .332** 1 29 Kündigungsabsicht -.306** -.269** -.299** -.090** -.076** -.173** -.341** -.305** -.161** -.006 -.040 .030 -.065* -.020 -.023 .057* -.105** -.153** -.134** -.048 -.099** -.386** .201** .161** -.435** -.506** -.280** -.437** 30 Arbeitsmarktfähigkeit .250** .205** .242** .125** .065* .132** .188** .152** .149** .085** .072* .087** .062* .088** .065* -.106** .122** .118** .124** .079** .000 .162** -.219** -.353** .167** .138** .259** .094** 32 Krankheitsausfall -.065* -.075** -.044 -.004 -.012 -.047 -.095** -.013 -.060* -.022 .058* -.017 -.025 .049 .014 -.053 .002 .007 -.001 .045 -.006 -.098** .032 0.11 -.122** -.082** -.106** -.096** 33 Arbeitnehmer (AN) erwartet interessante Arbeitsinhalte .289** .210** .335** .137** .048 .168** .179** .192** .107** .068* .042 .078** .062* -.009 .045 -.023 .124** .185** .123** .072** .029 .135** -.085** -.101** .132** .164** .205** .145** 34 Arbeitgeber (AG) bietet interessante Arbeitsinhalte .563** .426** .638** .213** .145** .298** .455** .401** .195** .031 .062* .086** .109** .035 .090** -.080** .199** .250** .133** .108** .100** .456** -.262** -.200** .476** .553** .445** .411** 35 AN erwartet Arbeitsplatzsicherheit .098** .048 .106** .057* .064* .062* .093** .106** .068* -.013 -.042 -.017 .028 .034 -.041 .005 .011 .064 .033 .011 -.001 .152** -.051 -.039 .172** .141** .135** .167** 36 AG bietet Arbeitsplatzsicherheit .239** .190** .220** .106** .078** .146** .312** .249** .155** .021 -.030 -.022 .089** .070** .019 -.039 .104** .096** .092** .020 .075** .395** -.345** -.421** .509** .387** .263** .344** 37 AN erwartet Loyalität .184** .122** .180** .127** .056* .122** .161** .121** .098** .023 .022 .013 .092** .020 .050 -.041 .056* .098** .035 .022 .017 .187** -.066* -.056* .166** .122** .159** .234** 38 AG bietet Loyalität .374** .320** .321** .103** .130** .270** .491** .391** .200** .055 .031 .025 .107** .025 .048 -.088** .085** .110** .058* .070** .102** .655** -.329** -.250** .721** .519** .286** .531** 39 AN erwartet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung .334** .295** .287** .197** .079** .148** .264** .160** .180** .034 .097** .074** .068* .041 .060* -.084** .143** .177** .073** .057* -.005 .183** -.103** -.083** .124** .159** .237** .210** 40 AG bietet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung .528** .492** .435** .197** .140** .290** .543** .378** .225** .013 .084** .054* .101** .033 .063* -.116** .157** .190** .122** .117** .093** .525** -.274** -.194** .501** .474** .378** .438** 41 AN erwartet Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen .295** .231** .286** .167** .057* .175** .239** .162** .141** .027 .052 .021 .071** -.011 .016 -.030 .118** .137** .070** .045 .008 .195** -.077** -.061* .155** .184** .237** .195** 42 AG bietet Möglichkeiten, Fähigkeiten viefältig einzusetzen .506** .415** .495** .197** .114** .308** .502** .420** .199** .057 .053* .056* .103** .042 .025 -.081** .167** .196** .098** .101** .093** .559** -.287** -.229** .495** .517** .394** .440** 43 AN erwartet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .189** .129** .168** .133** .075** .120** .171** .182** .081** .063* .123** .106** .107** .016 .061* -.093** .128** .178** .168** .112** .051 .101** .021 -.006 .070** .055* .161** .120** 44 AG bietet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .396** .324** .356** .152** .126** .258** .499** .509** .129** .085** .106** .111** .131** .050 .096** -.117** .225** .335** .289** .182** .167** .520** -.263** -.204** .490** .454** .373** .426** 45 AN erwartet eine angemessene Entlohnung .176** .116** .185** .084** .045 .135** .122** .148** .161** .013 .083** .072** .076** .036 .063* -.094** .084** .099** .071** .042 .022 .116** -.015 -.070** .088** .105** .163** .108** 46 AG bietet eine angemessene Entlohnung .324** .295** .279** .049 .116** .219** .394** .353** .155** .009 .128** .133* .114* .072** .096** -.167** .145** .214** .152** .106** .097** .454** -.242** -.199** .518** .460** .374** .386** 47 Mittelwert Erwartungen der AN an den AG .325** .238** .319** .190** .094** .191** .258** .228** .174** .046 .079** .073** .106** .026 .053* -.074** .140** .198** .125** .078** .026 .223** -.072** -.087** .188** .191** .266** .244** 48 Mittelwert Angebote der AG an den AN .559** .471** .524** .195** 165** .347** .617** .526** .243** .054 .086** .085** .146** .062* .086** -.132** .211** .270** .187** .136** .142*** .689** -.386** -.331** .719** .650** .486** .575** 49 Stellenwert der Freizeit -.025 -.005 -.031 -.038 -.005 -.028 -.032 .000 -.073** .034 -.022 -.013 .001 -.102** .036 .032 .027 -.011 .010 -.021 .012 .048 -.095** -.082** .043 -.023 -.029 -.064* 50 Stellenwert gemeinnütziger Tätigkeiten .048 .029 .066* .038 -.006 .034 .048 .019 -.049 .085** -.016 -.023 -.008 -.007 .057* -.022 .033 .045 .053* .010 -.014 -.011 -.031 -.012 -.020 .011 -.013 .026 51 Stellenwert der Arbeit .133** .123** .113** .051 .046 .056* .059* .043 .080** .017 .094** .046 -.008 -.031 -.013 .008 .030 .097** .059* .095** .007 .018 .040 .045 .009 .083** .065** .127** 52 Stellenwert von Religion -.042 -.080** .000 .003 .001 -.009 -.022 -.003 -.067* -.006 -.047 -.040 -.010 .036 -.004 .024 -.011 -.018 -.022 -.012 -.040 -.012 .044 .043 -.022 .004 -.016 .003 53 Stellenwert der Familie -.060* -.039 -.073** -.021 -.047 -.007 -.004 .006 .080** -.082** -.045 -.007 .027 .114** -.005 -.060* -.040 -.040 -.017 -.060* -.023 .006 .029 -.023 .028 -.017 .019 -.026 54 Job Crafting: Ressourcen suchen .172** .094** .194** .150** .029 .171** .181** .257** .061* .127** .099** .094** .071** .028 .109** -.111** .175** .201** .122** .176** .102** .169** .031 .011 .088** .085** .159** .150** 55 Job Crafting: Herausforderungen suchen .128** .091** .100** .034 .074** .131** .118** .093** .123** .071* .043 .065* .120** .042 .032 -.071** .024 .060* .091** .107** .071** .048 .066* .027 .034 .050 .050 .097** 56 Job Crafing: Anforderungen reduzieren -.128** -.147** -.140** .025 -.015 -.033 -.055* -.046 -.116** -.009 -.039 -.031 .000 .026 -.060* .059* -.047 -.015 .011 -.016 .049 -.094** .156** .117* -.133** -.166** -.110** -.081** 57 Langeweile -.358** -.241** -.424** -.213** -.095** -.136** -.278** -.225** -.311** -.005 -.053* -.034 -.072** -.053* -.045 .067* -.123** -.105** -.080** -.061* -.011 -.231** .144** .072** -.272** -.365** -.267** -.270** 58 Stress -.133** -.144** -.122** -.004 .001 -.087** -.178** -.171** -.115** -.030 .052 .035 -.027 -.050 -.029 .052 -.025 -.042 -.070** .020 -.024 -.288** .264** .255** -.335** -.385** -.194** -.171** 59 Schlafprobleme -.159** -.150** -.023 -.039 -.054* -.179** -.152** -.126** -.032 -.006 -.013 .000 -.023 -.049 .043 -.072** -.075** -.054* -.053 .029 -.234** .231** .263** -.277** -.320** -.219** -.161** .196** 91 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang Anhang 3 Korrelationen A 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 320 21 22 23 24 25 26 27 28 1 Arbeitsplatzgestaltung 1 2 Autonomie .839** 1 3 Aufgabenvielfalt .747** .506** 1 4 Wichtigkeit der Aufgabe .504** .214** .316** 1 5 Ganzheitlichkeit der Aufgabe .456** .214** .152** .084** 1 6 Rückmeldung durch die Arbeitstätigkeit .552** .291** .308** .242** .235** 1 7 Partizipation .590** .552** .454** .222** .172** .354** 1 8 Leistungsmanagement und Personalentwicklung .417** .316** .369** .148** .142** .355** .523** 1 9 subjektive Leistungseinschätzung .238** .214** .200** .105** .090** .100** .229** .166** 1 10 Weiterbildungstage .073* .073* .054 .015 .049 .019 .072* .104** -.060* 1 11 Personalbelohnung: erfolgsabhängiger Gehaltsanteil .115** .134** .073** -.043 .071** .076** .145** .143** .074** -.001 1 12 Personalbelohnung: leistungsabhängiger Gehaltsanteil .119** .126** .064* -.037 .093** .103** .125** .187** .053* -.018 .414** 1 13 Personalbelohnung: Sonderprämien .143** .096** .115** .074** .083** .110** .130** .165** .077** .006 .074** .114** 1 14 Personalbelohnung: Zulagen .043 -.004 .047 .134** -.045 .050 .040 .067* .063* .010 .049 .114** .158** 1 15 Personalbelohnung: Fringe Benefits .077** .091** .052 -.029 .032 .057* .062* .146** .083** .008 .224** .206** .158** .153** 1 16 Personalbelohnung: festes Salär -.109** -.079** -.099** -.037 -.048 -.106** -.122** -.208** -.098** -.027 -.429* -.412** -.335** -.487** -.404** 1 17 Personalentwicklung: Sozialkompetenzen .217** .200** .194** .152** -.016 .113** .218** .272** .085** .058* .143** .174** .130** .099** .187** -.165*** 1 18 Personalentwicklung: Fachkompetenzen .266** .204** .250** .140** .062* .173** .232** .364** .042 .148** .132** .150** .092** .081** .158** -.176** .342** 1 19 Personalentwicklung: Laufbahngespräche .171** .143** .170** .037 .084** .082** .173** .356** .078** .105** .140** .192** .152** .036 .155** -.155** .290 .369** 1 20 Personalentwicklung: Mentoring .121** .110** .132** .015 .014 .090** .126** .236** .051 .134** .114** .171** .068* .022 .116** -.105** .216** .215** .197** 1 21 Personalentwicklung: Laufbahnpfade .090** .066* .054* .036 .068* .083** .120** .182** -.015 .118* .043 .047 .104** .050 .098** -.072** .080** .181** .037 .093** 1 22 Führung .420** .359** .369** .132** .128** .291** .557* .565** .248** .065* .067* .080** .152** .014 .051 -.128** .196** .196** .197** .155** .124*** 1 23 Arbeitsplatzunsicherheit -.272** -.250** -.202** -.087** -.083** -.177** -.303** -.131** -.101** -.040 -.007 .010 -.040 0.21 -.029 .012 -.038 -.013 -.007 -.019 -.025 -.260* 1 24 multidimensionale Arbeitsunsicherheit -.209** -.166** -.177** -.136** -.051 -.120** -.208** -.169** -.101** -.028 -.016 -.030 -.053* -.068* -.025 .082** -.075** -.098** -.046 .037 -.048 -.204** .504** 1 25 Vetrauen in den Arbeitgeber .360** .302** .314** .096** .139** .261** .504** .434** .229** .033 .010 .011 .080** .011* .052 -.062* .132** .128** .114** .107** .088** .680** -.356** -.287** 1 26 Arbeitszufriedenheit .475** .388** .484** .169** .145** .273** .489** .402** .306** .024 .041 .018 .089** .039 .066* -.054* .147** .172** .155** .093** .087** .540** -.326** -.254** .614** 1 27 Laufbahnzufriedenheit .414** .340** .437** .172** .113** .161** .351** .296** .298** .060* .123** .091** .107** .048 .089** -.100** .190** .233** .162** .125** .081** .328** -.216** -.194** .339** .436** 1 28 Commitment .415** .328** .359** .170** .190** .258** .488** .380** .230** .023 .076** .056* .139** .046 .049 -.106** .138** .167** .116** .115** .099** .557** -.226** -.130** .586** .511** .332** 1 29 Kündigungsabsicht -.306** -.269** -.299** -.090** -.076** -.173** -.341** -.305** -.161** -.006 -.040 .030 -.065* -.020 -.023 .057* -.105** -.153** -.134** -.048 -.099** -.386** .201** .161** -.435** -.506** -.280** -.437** 30 Arbeitsmarktfähigkeit .250** .205** .242** .125** .065* .132** .188** .152** .149** .085** .072* .087** .062* .088** .065* -.106** .122** .118** .124** .079** .000 .162** -.219** -.353** .167** .138** .259** .094** 32 Krankheitsausfall -.065* -.075** -.044 -.004 -.012 -.047 -.095** -.013 -.060* -.022 .058* -.017 -.025 .049 .014 -.053 .002 .007 -.001 .045 -.006 -.098** .032 0.11 -.122** -.082** -.106** -.096** 33 Arbeitnehmer (AN) erwartet interessante Arbeitsinhalte .289** .210** .335** .137** .048 .168** .179** .192** .107** .068* .042 .078** .062* -.009 .045 -.023 .124** .185** .123** .072** .029 .135** -.085** -.101** .132** .164** .205** .145** 34 Arbeitgeber (AG) bietet interessante Arbeitsinhalte .563** .426** .638** .213** .145** .298** .455** .401** .195** .031 .062* .086** .109** .035 .090** -.080** .199** .250** .133** .108** .100** .456** -.262** -.200** .476** .553** .445** .411** 35 AN erwartet Arbeitsplatzsicherheit .098** .048 .106** .057* .064* .062* .093** .106** .068* -.013 -.042 -.017 .028 .034 -.041 .005 .011 .064 .033 .011 -.001 .152** -.051 -.039 .172** .141** .135** .167** 36 AG bietet Arbeitsplatzsicherheit .239** .190** .220** .106** .078** .146** .312** .249** .155** .021 -.030 -.022 .089** .070** .019 -.039 .104** .096** .092** .020 .075** .395** -.345** -.421** .509** .387** .263** .344** 37 AN erwartet Loyalität .184** .122** .180** .127** .056* .122** .161** .121** .098** .023 .022 .013 .092** .020 .050 -.041 .056* .098** .035 .022 .017 .187** -.066* -.056* .166** .122** .159** .234** 38 AG bietet Loyalität .374** .320** .321** .103** .130** .270** .491** .391** .200** .055 .031 .025 .107** .025 .048 -.088** .085** .110** .058* .070** .102** .655** -.329** -.250** .721** .519** .286** .531** 39 AN erwartet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung .334** .295** .287** .197** .079** .148** .264** .160** .180** .034 .097** .074** .068* .041 .060* -.084** .143** .177** .073** .057* -.005 .183** -.103** -.083** .124** .159** .237** .210** 40 AG bietet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung .528** .492** .435** .197** .140** .290** .543** .378** .225** .013 .084** .054* .101** .033 .063* -.116** .157** .190** .122** .117** .093** .525** -.274** -.194** .501** .474** .378** .438** 41 AN erwartet Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen .295** .231** .286** .167** .057* .175** .239** .162** .141** .027 .052 .021 .071** -.011 .016 -.030 .118** .137** .070** .045 .008 .195** -.077** -.061* .155** .184** .237** .195** 42 AG bietet Möglichkeiten, Fähigkeiten viefältig einzusetzen .506** .415** .495** .197** .114** .308** .502** .420** .199** .057 .053* .056* .103** .042 .025 -.081** .167** .196** .098** .101** .093** .559** -.287** -.229** .495** .517** .394** .440** 43 AN erwartet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .189** .129** .168** .133** .075** .120** .171** .182** .081** .063* .123** .106** .107** .016 .061* -.093** .128** .178** .168** .112** .051 .101** .021 -.006 .070** .055* .161** .120** 44 AG bietet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .396** .324** .356** .152** .126** .258** .499** .509** .129** .085** .106** .111** .131** .050 .096** -.117** .225** .335** .289** .182** .167** .520** -.263** -.204** .490** .454** .373** .426** 45 AN erwartet eine angemessene Entlohnung .176** .116** .185** .084** .045 .135** .122** .148** .161** .013 .083** .072** .076** .036 .063* -.094** .084** .099** .071** .042 .022 .116** -.015 -.070** .088** .105** .163** .108** 46 AG bietet eine angemessene Entlohnung .324** .295** .279** .049 .116** .219** .394** .353** .155** .009 .128** .133* .114* .072** .096** -.167** .145** .214** .152** .106** .097** .454** -.242** -.199** .518** .460** .374** .386** 47 Mittelwert Erwartungen der AN an den AG .325** .238** .319** .190** .094** .191** .258** .228** .174** .046 .079** .073** .106** .026 .053* -.074** .140** .198** .125** .078** .026 .223** -.072** -.087** .188** .191** .266** .244** 48 Mittelwert Angebote der AG an den AN .559** .471** .524** .195** 165** .347** .617** .526** .243** .054 .086** .085** .146** .062* .086** -.132** .211** .270** .187** .136** .142*** .689** -.386** -.331** .719** .650** .486** .575** 49 Stellenwert der Freizeit -.025 -.005 -.031 -.038 -.005 -.028 -.032 .000 -.073** .034 -.022 -.013 .001 -.102** .036 .032 .027 -.011 .010 -.021 .012 .048 -.095** -.082** .043 -.023 -.029 -.064* 50 Stellenwert gemeinnütziger Tätigkeiten .048 .029 .066* .038 -.006 .034 .048 .019 -.049 .085** -.016 -.023 -.008 -.007 .057* -.022 .033 .045 .053* .010 -.014 -.011 -.031 -.012 -.020 .011 -.013 .026 51 Stellenwert der Arbeit .133** .123** .113** .051 .046 .056* .059* .043 .080** .017 .094** .046 -.008 -.031 -.013 .008 .030 .097** .059* .095** .007 .018 .040 .045 .009 .083** .065** .127** 52 Stellenwert von Religion -.042 -.080** .000 .003 .001 -.009 -.022 -.003 -.067* -.006 -.047 -.040 -.010 .036 -.004 .024 -.011 -.018 -.022 -.012 -.040 -.012 .044 .043 -.022 .004 -.016 .003 53 Stellenwert der Familie -.060* -.039 -.073** -.021 -.047 -.007 -.004 .006 .080** -.082** -.045 -.007 .027 .114** -.005 -.060* -.040 -.040 -.017 -.060* -.023 .006 .029 -.023 .028 -.017 .019 -.026 54 Job Crafting: Ressourcen suchen .172** .094** .194** .150** .029 .171** .181** .257** .061* .127** .099** .094** .071** .028 .109** -.111** .175** .201** .122** .176** .102** .169** .031 .011 .088** .085** .159** .150** 55 Job Crafting: Herausforderungen suchen .128** .091** .100** .034 .074** .131** .118** .093** .123** .071* .043 .065* .120** .042 .032 -.071** .024 .060* .091** .107** .071** .048 .066* .027 .034 .050 .050 .097** 56 Job Crafing: Anforderungen reduzieren -.128** -.147** -.140** .025 -.015 -.033 -.055* -.046 -.116** -.009 -.039 -.031 .000 .026 -.060* .059* -.047 -.015 .011 -.016 .049 -.094** .156** .117* -.133** -.166** -.110** -.081** 57 Langeweile -.358** -.241** -.424** -.213** -.095** -.136** -.278** -.225** -.311** -.005 -.053* -.034 -.072** -.053* -.045 .067* -.123** -.105** -.080** -.061* -.011 -.231** .144** .072** -.272** -.365** -.267** -.270** 58 Stress -.133** -.144** -.122** -.004 .001 -.087** -.178** -.171** -.115** -.030 .052 .035 -.027 -.050 -.029 .052 -.025 -.042 -.070** .020 -.024 -.288** .264** .255** -.335** -.385** -.194** -.171** 59 Schlafprobleme -.159** -.150** -.023 -.039 -.054* -.179** -.152** -.126** -.032 -.006 -.013 .000 -.023 -.049 .043 -.072** -.075** -.054* -.053 .029 -.234** .231** .263** -.277** -.320** -.219** -.161** .196** 92 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang Anhang 3 Korrelationen A ** = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,01 (2-seitig) signifikant. | * = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,05 (2-seitig) signifikant. | N = 1401 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 1 Arbeitsplatzgestaltung 2 Autonomie 3 Aufgabenvielfalt 4 Wichtigkeit der Aufgabe 5 Ganzheitlichkeit der Aufgabe 6 Rückmeldung durch die Arbeitstätigkeit 7 Partizipation 8 Leistungsmanagement und Personalentwicklung 9 subjektive Leistungseinschätzung 10 Weiterbildungstage 11 Personalbelohnung: erfolgsabhängiger Gehaltsanteil 12 Personalbelohnung: leistungsabhängiger Gehaltsanteil 13 Personalbelohnung: Sonderprämien 14 Personalbelohnung: Zulagen 15 Personalbelohnung: Fringe Benefits 16 Personalbelohnung: festes Salär 17 Personalentwicklung: Sozialkompetenzen 18 Personalentwicklung: Fachkompetenzen 19 Personalentwicklung: Laufbahngespräche 20 Personalentwicklung: Mentoring 21 Personalentwicklung: Laufbahnpfade 22 Führung 23 Arbeitsplatzunsicherheit 24 multidimensionale Arbeitsunsicherheit 25 Vetrauen in den Arbeitgeber 26 Arbeitszufriedenheit 27 Laufbahnzufriedenheit 28 Commitment 29 Kündigungsabsicht 1 30 Arbeitsmarktfähigkeit -.005 1 32 Krankheitsausfall .078** -.044 1 33 Arbeitnehmer (AN) erwartet interessante Arbeitsinhalte -.058* .174** -.018 1 34 Arbeitgeber (AG) bietet interessante Arbeitsinhalte -.332** .192** -.105** .433** 1 35 AN erwartet Arbeitsplatzsicherheit -.146** .063* .009 .320** .129** 1 36 AG bietet Arbeitsplatzsicherheit -.297** .218** -.097** .159** .338** .361** 1 37 AN erwartet Loyalität -.105** .068* -.040 .378** .199** .422** .147** 1 38 AG bietet Loyalität -.350** .136** -.102** .163** .476** .182** .519** .295** 1 39 AN erwartet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung -.092** .210** -.014 .437** .282** .217** .149** -377** .206** 1 40 AG bietet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung -.356** .195** -.093** .216** .576** .135** .386** .195** .519** .390** 1 41 AN erwartet Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen -.044 .174** .013 .521** .281** .288** .156** .384** .206** .554** .244** 1 42 AG bietet Möglichkeiten, Fähigkeiten viefältig einzusetzen -.329** .177** -.113** .238** .617** .151** .383** .157** .540** .256** .604** .337** 1 43 AN erwartet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .007 .188** .002 .430** .172** .261** .105** .272** .086** .426** .147** .484** .144** 1 44 AG bietet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen -.324** .182** -.073** .208** .480** .145** .378** .155** .486** .212** .513** .244** .520** .361** 1 45 AN erwartet eine angemessene Entlohnung -.029 .163** -.015 .374** .172** .373** .131** .392** .101** .370** .175** .368** .109** .341** .121** 1 46 AG bietet eine angemessene Entlohnung -.320** .126** -.096** .117** .440** .135** .359** .157** .455** .164** .437** .138** .408** .105** 418** .219** 1 47 Mittelwert Erwartungen der AN an den AG -.093** .220** -.007 .717** .343** .601** .251** .654** .253** .708** .314** .749** .288** .707** .313** .661** .217** 1 48 Mittelwert Angebote der AG an den AN .-445** .237** -.130** .292** .750** .241** .651** .250** .774** .316** .775** .306** .781** .222** .748** .201** .688** .382** 1 49 Stellenwert der Freizeit .015 .071** .012 -.022 -.030 -.005 .058* -.006 .048 -.012 .008 -.038 -.032 -.027 .017 .054* .017 -.005 .020 1 50 Stellenwert gemeinnütziger Tätigkeiten .019 .024 -.008 .023 -.007 -.011 -.021 .016 -.019 -.006 -.029 .026 .025 .015 .014 -.037 -.063* .007 -.020 .020 1 51 Stellenwert der Arbeit -.044 -.005 .001 .071** .075** .003 -.004 .004 -.010 .079** .084** .058* .074** .065* .057* .006 .035 .060* .062* -.288** -.181** 1 52 Stellenwert von Religion .037 -.012 .001 -.019 -.003 -.015 -.040 .003 .007 -.011 -.025 -.003 -.022 -.065* -.031 -.075** -.056* -.048 -.038 -.96** .154** -.176** 1 53 Stellenwert der Familie -.016 -.005 -.011 -.058* -.040 .022 .021 -.016 .015 -.066* -.030 -.031 -.020 -.047 -.050 .004 .020 -.041 -.015 -.243** -.167** -.429** -.118** 1 54 Job Crafting: Ressouren suchen -.003 .141** -.070** .193** .180** .036 .032 .121** .095** .161** .124** .224** .154** .211** .183** .141** .085** .224** .165** -.054* .050 .063* .071** -.034 1 55 Job Crafting: Herausforderungen suchen .059* .114** .003 .166** .078** .020 -.032 .031 .015 .168** .026 .191** .052 .264** .093** .068* -.006 .192** .044 -.095** .087** .071** -.008 -.035 .389** 1 56 Job Crafting: Anforderungen reduzieren .144** -.059* .015 -.070** -.167** -.033 -.109** -.081** -.110** -.080** -.128** -.061* -.122** .032 -.041 -.044 -.141** -.065* -.156** -.055* .059* -.021 .135** -.022 .100** .117** 1 57 Langeweile .285** -.077** .094** -.168** -.375** -.112** -.152** -.163** -.226** -.158** -.294** -.153** -.325** -.069* -.204** -.098** -.219** -.188** -.341** .172** .021 -.148** .060* -.028 -.067* -.054* .173** -.227** 1 58 Stress .267** -.100** .050 -.045 -.201** -.065* -.216** .000 -.264** -.050 -.171** -.021 -.178** .010 -.185** -.048 -238** -.044 -.238** -.061* .003 .075** -.018 -.035 .065* -.016 .144** .038 .109** 1 59 Schlafprobleme .196** -.140** .064* -.087** -.214** -.069* -.226** -.013 -.227** -.091** -.196** -.046 -.194** -.024 -.172** -.088** -.231** -.087** -.283** -.075** .019 .053 -.020 -.025 -.012 .019 .122** -.009 .172** .526** 1 93 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang Anhang 3 Korrelationen A 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 1 Arbeitsplatzgestaltung 2 Autonomie 3 Aufgabenvielfalt 4 Wichtigkeit der Aufgabe 5 Ganzheitlichkeit der Aufgabe 6 Rückmeldung durch die Arbeitstätigkeit 7 Partizipation 8 Leistungsmanagement und Personalentwicklung 9 subjektive Leistungseinschätzung 10 Weiterbildungstage 11 Personalbelohnung: erfolgsabhängiger Gehaltsanteil 12 Personalbelohnung: leistungsabhängiger Gehaltsanteil 13 Personalbelohnung: Sonderprämien 14 Personalbelohnung: Zulagen 15 Personalbelohnung: Fringe Benefits 16 Personalbelohnung: festes Salär 17 Personalentwicklung: Sozialkompetenzen 18 Personalentwicklung: Fachkompetenzen 19 Personalentwicklung: Laufbahngespräche 20 Personalentwicklung: Mentoring 21 Personalentwicklung: Laufbahnpfade 22 Führung 23 Arbeitsplatzunsicherheit 24 multidimensionale Arbeitsunsicherheit 25 Vetrauen in den Arbeitgeber 26 Arbeitszufriedenheit 27 Laufbahnzufriedenheit 28 Commitment 29 Kündigungsabsicht 1 30 Arbeitsmarktfähigkeit -.005 1 32 Krankheitsausfall .078** -.044 1 33 Arbeitnehmer (AN) erwartet interessante Arbeitsinhalte -.058* .174** -.018 1 34 Arbeitgeber (AG) bietet interessante Arbeitsinhalte -.332** .192** -.105** .433** 1 35 AN erwartet Arbeitsplatzsicherheit -.146** .063* .009 .320** .129** 1 36 AG bietet Arbeitsplatzsicherheit -.297** .218** -.097** .159** .338** .361** 1 37 AN erwartet Loyalität -.105** .068* -.040 .378** .199** .422** .147** 1 38 AG bietet Loyalität -.350** .136** -.102** .163** .476** .182** .519** .295** 1 39 AN erwartet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung -.092** .210** -.014 .437** .282** .217** .149** -377** .206** 1 40 AG bietet Möglichkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung -.356** .195** -.093** .216** .576** .135** .386** .195** .519** .390** 1 41 AN erwartet Möglichkeiten, Fähigkeiten vielfältig einzusetzen -.044 .174** .013 .521** .281** .288** .156** .384** .206** .554** .244** 1 42 AG bietet Möglichkeiten, Fähigkeiten viefältig einzusetzen -.329** .177** -.113** .238** .617** .151** .383** .157** .540** .256** .604** .337** 1 43 AN erwartet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen .007 .188** .002 .430** .172** .261** .105** .272** .086** .426** .147** .484** .144** 1 44 AG bietet Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen -.324** .182** -.073** .208** .480** .145** .378** .155** .486** .212** .513** .244** .520** .361** 1 45 AN erwartet eine angemessene Entlohnung -.029 .163** -.015 .374** .172** .373** .131** .392** .101** .370** .175** .368** .109** .341** .121** 1 46 AG bietet eine angemessene Entlohnung -.320** .126** -.096** .117** .440** .135** .359** .157** .455** .164** .437** .138** .408** .105** 418** .219** 1 47 Mittelwert Erwartungen der AN an den AG -.093** .220** -.007 .717** .343** .601** .251** .654** .253** .708** .314** .749** .288** .707** .313** .661** .217** 1 48 Mittelwert Angebote der AG an den AN .-445** .237** -.130** .292** .750** .241** .651** .250** .774** .316** .775** .306** .781** .222** .748** .201** .688** .382** 1 49 Stellenwert der Freizeit .015 .071** .012 -.022 -.030 -.005 .058* -.006 .048 -.012 .008 -.038 -.032 -.027 .017 .054* .017 -.005 .020 1 50 Stellenwert gemeinnütziger Tätigkeiten .019 .024 -.008 .023 -.007 -.011 -.021 .016 -.019 -.006 -.029 .026 .025 .015 .014 -.037 -.063* .007 -.020 .020 1 51 Stellenwert der Arbeit -.044 -.005 .001 .071** .075** .003 -.004 .004 -.010 .079** .084** .058* .074** .065* .057* .006 .035 .060* .062* -.288** -.181** 1 52 Stellenwert von Religion .037 -.012 .001 -.019 -.003 -.015 -.040 .003 .007 -.011 -.025 -.003 -.022 -.065* -.031 -.075** -.056* -.048 -.038 -.96** .154** -.176** 1 53 Stellenwert der Familie -.016 -.005 -.011 -.058* -.040 .022 .021 -.016 .015 -.066* -.030 -.031 -.020 -.047 -.050 .004 .020 -.041 -.015 -.243** -.167** -.429** -.118** 1 54 Job Crafting: Ressouren suchen -.003 .141** -.070** .193** .180** .036 .032 .121** .095** .161** .124** .224** .154** .211** .183** .141** .085** .224** .165** -.054* .050 .063* .071** -.034 1 55 Job Crafting: Herausforderungen suchen .059* .114** .003 .166** .078** .020 -.032 .031 .015 .168** .026 .191** .052 .264** .093** .068* -.006 .192** .044 -.095** .087** .071** -.008 -.035 .389** 1 56 Job Crafting: Anforderungen reduzieren .144** -.059* .015 -.070** -.167** -.033 -.109** -.081** -.110** -.080** -.128** -.061* -.122** .032 -.041 -.044 -.141** -.065* -.156** -.055* .059* -.021 .135** -.022 .100** .117** 1 57 Langeweile .285** -.077** .094** -.168** -.375** -.112** -.152** -.163** -.226** -.158** -.294** -.153** -.325** -.069* -.204** -.098** -.219** -.188** -.341** .172** .021 -.148** .060* -.028 -.067* -.054* .173** -.227** 1 58 Stress .267** -.100** .050 -.045 -.201** -.065* -.216** .000 -.264** -.050 -.171** -.021 -.178** .010 -.185** -.048 -238** -.044 -.238** -.061* .003 .075** -.018 -.035 .065* -.016 .144** .038 .109** 1 59 Schlafprobleme .196** -.140** .064* -.087** -.214** -.069* -.226** -.013 -.227** -.091** -.196** -.046 -.194** -.024 -.172** -.088** -.231** -.087** -.283** -.075** .019 .053 -.020 -.025 -.012 .019 .122** -.009 .172** .526** 1 94 Schweizer HR-Barometer 2014 Anhang Anhang 3 Korrelationen B ** = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,01 (2-seitig) signifikant. | * = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,05 (2-seitig) signifikant. | N = 1401 Ar be its pl at zg es ta ltu ng Au to no m ie Au fg ab en vi el fa lt W ic ht ig ke it de r A uf ga be G an zh ei tli ch ke it de r A uf ga be Rü ck m el du ng d ur ch d ie Ar be its tä tig ke it Pa rt iz ip at io n Le is tu ng sm an ag em en t un d Pe rs on al en tw ic kl un g su bj ek tiv e Le is tu ng s- ei ns ch ät zu ng W ei te rb ild un gs ta ge Pe rs on al be lo hn un g: er fo lg sa bh än gi ge r G eh al ts an te il Pe rs on al be lo hn un g: le is tu ng sa bh än gi ge r G eh al ts an te il Pe rs on al be lo hn un g: So nd er pr äm ie n Pe rs on al be lo hn un g: Zu la ge n Pe rs on al be lo hn un g: Fr in ge B en efi ts Pe rs on al 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.090** 4 Sprache: französisch -.129** -.195** -.067* .008 -.113** .097** -.089** -.066* -.235** .036 -.095** -.099** -.028 -.049 -.098** .144** -.113** -.012 -.046 -.035 .022 -.102** .012 .038 -.118** -.085** 5 Sprache: italienisch .005 .030 -.038 .004 .039 -.016 .001 .030 -.049 .086** .006 .042 .014 .011 .021 .008 -.084** -.046 -.011 .013 .106** -.033 .062* .109** -.029 -.023 6 Ausbildung: keine Ausbildung -.126** -.114** -.103** -.078** -.037 -.045 -.101** -.049 -.029 -.002 -.052 -.050 -.020 .026 -.030 .029 -.052 -.099** -.048 .007 -.029 -.049 .033 .028 -.007 -.060* 7 Ausbildung: obligatorische Schulzeit -.129** -.146** -.107** -.062* .029 -.048 -.091** -.040 -.101** -.025 -.096** -.083** -.053* -.066* -.078** .074** -.060* -.108** -.030 -.040 .013 -.033 .037 .046 -.006 -.073** 8 Ausbildung: Übergangsausbildung -.059* -.067* -.005 -.103** .006 -.001 -.039 -.016 -.006 .018 -.029 -.028 .016 -.033 -.027 .039 -.038 -.044 -.007 -.021 -.016 -.005 .003 .052 .014 -.006 9 Ausbildung: Allgemeinausbildung ohne Matura -.104** -.100** -.082** -.011 -.034 -.057* -.017 .018 -.013 -.022 -.035 -.032 .018 -.046 -.046 .014 -.033 -.036 -.002 .025 -.014 -.023 .006 .017 -.012 .012 10 Ausbildung: Berufsausbildung -.092** -.121** -.058* -.041 .030 -.033 -.066* -.053* -.007 -.082** -.053* -.053* .015 .023 -.079** .013 -.163** -.110** -.059* -.085** .017 -.007 -.004 .036 .021 .042 11 Ausbildung: Matura .006 .029 .003 .026 -.045 -.038 .002 .005 .014 .087** -.038 .000 -.003 -.069* .020 .017 .032 .031 -.018 .066* .044 .041 -.002 -.001 .025 -.002 12 Ausbildung: höhere Berufsschule (eidg. dipl.) .106** .096** .069* .068* .017 .065* .098** .062* .029 .015 .048 .036 .043 .086** .083** -.066* .072** .081** .059* -.007 .030 .038 -.039 -.078** .059* .019 13 Ausbildung: Universität, Fachhochschule .140** .166** .123** .037 -.039 .067* .054* .029 .058* .033 .103** .065* .004 -.029 .076** -.024 .165** .125** .052 .070** -.082** -.011 .016 -.001 -.060* -.014 14 Ausbildung: Doktorat/Habilitation .044 .064* .020 .010 -.005 .008 .050 .016 -.017 .018 .060* .107** -.042 .046 -.020 -.023 .011 .069** .020 .051 .021 -.014 .021 -.007 -.045 .014 15 Privathaushalt: Einpersonenhaushalt .023 .021 .024 .005 -.012 .028 -.022 -.019 -.021 .041 .020 .006 .021 -.097** .006 .025 .040 .051 .019 ,015 -.037 -.039 .002 .032 -.061* -.032 16 Privathaushalt: Paar ohne Kinder -.012 -.009 .000 .001 -.025 -.022 .019 -.011 .059* -.038 .006 -.013 -.034 -.187** .015 .082** -.011 .002 .016 .019 -.078** .012 -.024 .042 .028 .016 17 Privathaushalt: Paar mit Kind/ern .054* .045 .030 .033 .050 .027 .018 .030 .042 -.037 .025 .075** .044 .266** .034 -.133** -.006 -.018 -.016 -.006 -.003 -.006 .049 .002 .000 .024 18 Privathaushalt: Einelternhaushalt mit Kind/ern -.059* -.054* -.049 -.016 -.021 -.041 -.009 -.008 -.047 -.023 -.028 -.059* -.013 .077** -.050 .002 .001 -.011 .012 -.023 .071** .002 -.031 -.046 .012 -.013 19 Privathaushalt: Nichtfamilienhaushalt .016 .006 .012 .034 -.002 .014 .016 .024 -.033 .012 .014 .032 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Anhang 3 Korrelationen B ** = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,01 (2-seitig) signifikant. | * = Die Korrelation ist auf dem Niveau von 0,05 (2-seitig) signifikant. | N = 1401 La ufb ah nz uf rie de nh ei t Co m m itm en t Kü nd ig un gs ab si ch t Ar be its m ar kt fä hi gk ei t Kr an kh ei ts ab se nz en Ar be itn eh m er (A N ) er w ar te t i nt er es sa nt e Ar be its in ha lte Ar be itg eb er (A G) b ie te t in te re ss an te A rb ei ts in ha lte AN e rw ar te t Ar be its pl at zs ic he rh ei t AG b ie te t Ar be its pl at zs ic he rh ei t AN e rw ar te t L oy al itä t AG b ie te t L oy al itä t AN e rw ar te t M ög lic hk ei te n zu r Ü be rn ah m e vo n Ei ge nv er an tw or tu ng AG b ie te t M ög lic hk ei te n zu r Ü be rn ah m e vo n Ei ge nv er an tw or tu ng AN e rw ar te t M ög lic hk ei te n, Fä - hi gk ei te n vi el fä lti g ei nz us et ze n AG b ie te t M ög lic hk ei te n, Fä - hi gk ei te n vi ef äl tig ei nz us et ze n AN e rw ar te t E nt w ic kl un gs - m ög 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    Grösse: 3 MB

    Erstellungsdatum: 07.09.2017

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