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713 Treffer

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    UZH Publikation A4

    Daten entwendet, bei einer Privatbank Kundendaten an ausländische Steuerfahnder verkauft und verbotene [...] titionen getätigt, was einer Grossbank einen Verlust von über 2 Milliarden Dollar verursachte. Diese

    Grösse: 2 MB

    Erstellungsdatum: 07.09.2017

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    Schweizer HR-Barometer 2020

    , das Verknüpfen von Datenbanken, Softwareentwicklungen sowie die zunehmende Anwendung von [...] in gewissen Branchen (z.B. im Banken- und Versicherungssektor). In Anlehnung an Holland, Cooper & [...] seit Längerem dazu. Auch bei Banken gehört dies oft zu den Compliance-Anforderungen. Weiter berichten

    Grösse: 4 MB

    Erstellungsdatum: 06.10.2020

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    001

    financial analysts in a Zurich bank); Mintz, S. W. (1986). Sweetness and power: The place of sugar in

    Grösse: 339 KB

    Erstellungsdatum: 22.12.2021

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    KVV Ethnologie FS13

    (eHRAF) ist eine umfangreiche Datenbank mit kodiertem ethnographischen Quellenmaterial, die online auf [...] Neu ist auch die wichtigste Fachdatenbank für herkömmliche ethnologische Themen AnthropologyPlus auf

    Grösse: 465 KB

    Erstellungsdatum: 10.03.2014

    pdf

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    KVV Ethnologie HS13

    (eHRAF) ist eine umfangreiche Datenbank mit kodiertem ethnographischen Quellenmaterial, die online auf [...] Neu ist auch die wichtigste Fachdatenbank für herkömmliche ethnologische Themen AnthropologyPlus auf

    Grösse: 620 KB

    Erstellungsdatum: 10.03.2014

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    Rechtsgutachten_Virtual_Walking_FW_TM_LF

    über die zentrale europäische Datenbank (EUDAMED) auch für die Bevölkerung erhöht.3 B. Auswirkungen [...] 114 S. 115 ff. — Geltungsbereich BankG; 143 II 297 S. 299 ff. — Geltungsbereich KG; 135 III 185 S. 186

    Grösse: 2 MB

    Erstellungsdatum: 01.09.2021

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    untitled

    untitled Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2016 INFORMATION 2 3 Inhaltsverzeichnis Adressen ............................................................................................................................... 4 Termine ................................................................................................................................. 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik ................................................. 6 Musterstudienplan (Studienbeginn ab HS 2016)……………………………..………………….8 Musterstudienplan (Studienbeginn ab HS 2012)………………………………..……………….9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen.............................................................................10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................ 14 Modul Weltgesellschaft .................................................................................................... 14 Modul Weltpolitik .............................................................................................................. 33 Modul Forschung-Praxis-Methoden ................................................................................. 77 Kolloquien ........................................................................................................................ 96 Sonderveranstaltungen…..…………………………………………..…....................................95 4 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Samuel Huber, BA offen Masterstudiengang E-Mail: samuel.huber@unilu.ch Leitung Studiengang Prof. Dr. Bettina Beer Büro 3.A28 E-Mail: bettina.beer@unilu.ch 041 229 55 70 ordentliche Professur für Ethnologie und Prof. Dr. Joachim Blatter Büro 3.B16 E-Mail: joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 ordentlicher Professor für Politikwissenschaft Beteiligte Seminare Politikwissenschaftliches Seminar KSF E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 WF Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät E-Mail: wf@unilu.ch Gabriela Rychener, Lehrplanung 041 229 58 00 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 5 Termine Herbstsemester 2016 Lehrveranstaltungen von Montag, 19. September bis Freitag, 23. Dezember 2016 Ausfall der Vorlesungen: Dienstag, 1. November Allerheiligen (kantonaler Feiertag) Donnerstag, 10. November Dies Academicus (vormittags) Donnerstag, 8. Dezember Maria Empfängnis (kantonaler Feiertag) Frühjahrssemester 2017 Lehrveranstaltungen von Montag, 20. Februar bis Freitag, 2. Juni 2017 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das UniPortal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ publiziert. Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen Im digitalen Vorlesungsverzeichnis (https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx) finden Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) ist verbindlich und erfolgt ca. zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Semesterstart über das UniPortal. Separate Anmeldungen zu Vorlesungensprüfungen an der KSF sind normaler- weise nicht nötig. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht für Lehrveranstaltungen. Allerdings ist für Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultat (RF) zwingend eine verbindliche Anmeldung über das UniPortal notwendig. Das Datum der Anmeldefrist sowie weitere Informationen zur Prüfungssession finden Sie auf der Prüfungswebseite der RF. Zugang zu Materialien der Lehrveranstaltungen Sowohl die KSF wie auch die RF arbeiten mehrheitlich mit der E-Learning Plattform OLAT. OLAT dient in erster Linie der Verbreitung von Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Lehr- veranstaltungen. Es wird empfohlen, sich in die OLAT-Listen derjenigen Lernressourcen einzutragen, die Sie besuchen. 6 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundier- te Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesell- schaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Ver- netzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regio- nalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglich- keiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozial- wissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessen- der Anrechnung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausge- zeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 7 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von mög- lichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Poli- tikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunkt- setzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipie- ren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) Professur Ethonologie und Prof. Dr. Joachim Blatter (joachim.blatter@unilu.ch) Professur Politikwissenschaft Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Samuel Huber, BA (samuel.huber@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche- fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik 8 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Integrierter Studiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Studienbeginn ab HS 2016 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 2 Weitere Studienleistungen - 16 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar - 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen, inklusive Sozialkompetenz (2-6 Cr) Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 14 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft ooder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA- Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 Die Musterstudienpläne entsprechen der Wegleitung Masterstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016. Download unter www.unilu.ch/ksf. Juni 2016 9 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn ab HS 2012 bis FS 2016 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 10 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 14.15 – 16.00 VL Beer: Geschichte der Ethnologie II Di 08.15 – 10.00 VL Hasse: Institutionenanalyse Di 10.15 – 12.00 VL Mathieu: Meere, Berge, Wüsten – ‚major ecosystems‘ in der Globalgeschichte Mi 10.15 – 12.00 VL Stichweh: Demokratische und autoritäre politische Systeme. Ein weltweiter Vergleich Blockveranstaltung HS Bühler: Von lokalen und globalen Märkten. Angebote, Medien, Preise. Do 16.15 – 18.00 HS Egli: Ethnologie des (charismatischen) Christentums. Aktuelle Entwicklungen im globalen Süden Mi 12.15 – 14.00 HS Egli: Kasten in Südasien. Ethnisierung der Kaste, Politik mit Kasten und andere neuere Entwicklungen Mo 12.15 – 14.00 HS Glauser: Architektur und städtische Lebensformen in globaler Perspektive Mi 10.15 – 12.00 HS Halsmayer/Speich: Computer und Macht Di 12.15 – 14.00 HS Käufeler: Probleme des Orientalismus Mi 14.15 – 16.00 MAS Hasse: Begleitseminar Institutionenanalyse Di 16.15 – 18.00 MAS Heintz: Einführung in die Weltgesellschafts- und Globali- sierungsforschung Di 14.15 – 16.00 MAS Hintz/Eisenmann: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodoligie und Videoanalyse (Forschungsseminar II) Blockveranstaltung MAS Kette: Wir lesen einen Klassiker. James G. March Mi 16.15 – 18.00 MAS Koschorke: Wie sich Europa erzählt Blockveranstaltung MAS Morikawa: Soziologie des Fremden Mi 10.15 – 12.00 MAS Neubert : Fundamentalismus, Magie, Wissenschaft. Gegenpole im gesellschaftlichen Diskurs um Religion Mo 10.15 - 12.00 MAS Pletzke: Medien und kulturelle Produktion. Bourdieu’sche Perspektiven Di 16.15 – 18.00 11 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Blatter: Demokratietheorien Mo 12.15 – 14.00 VL Becchi: Rechts- und Staatsphilosophie Mo 12.15 – 14.00 VL Caroni: International Human Rights Law Mo 12.15 – 14.00 VL Caroni: Migrationsrecht Do 10.15 – 12.00 VL Caroni: Völkerrrecht Mo 14.15 – 16.00 Do 14.15 – 16.00 VL Della Torre: Terrorism and the Law Mo 14.15 – 15.00 VL Diebold: International Trade Law Do 08.15 – 10.00 VL Ghibellini: Democracy and Globalisation Blockveranstaltung VL Henne: Schweizerische und deutsche Verfassungs- und Strafrechtsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert Di 12.15 – 14.00 VL Hentschel: Energierecht Mo 10.15 – 12.00 VL Karavas: Rechtssoziologie Di 14.15 – 16.00 VL Marauhn: International Environmental Law Blockveranstatlung VL Mattioli: Die grosse Transformation. Westeuropa auf dem Weg in die Moderne 1780-1900 Do 10.15 – 12.00 VL Oechslin: Growth Theory Di 10.15 – 12.00 VL Oechslin: Open Macroeconomics and International Macro Policy Di 14.15 – 16.00 VL Schaffer: Einführung in die Internationalen Beziehungen Mi 10.15 – 12.00 VL Schaltegger: Wirtschaftspolitik I Do 10.15 – 12.00 VL Topidi/Haringa: Comparative Constitutional Law Mo 08.15 – 12.00 VL Trachsel: Political Behaviour and Communication Di 10.15 – 12.00 VL Zimmermann: Israels Rolle im Nahostkonflikt Mo 14.15 – 16.00 HS Enders: Macht Religion Konflikt? Zur Funktion von Religion in Konflikten Do 10.15 – 12.00 HS Forrer: Hannah Arendt : « Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft » Mi 10.15 – 12.00 HS Fossum: The Future of the European Union Blockveranstaltung HS Garzia: Personality and Politics Di 16.15 – 18.00 HS Gherghina: Political Psychology Do 12.15 – 16.00 14-täglich HS Hartmann: Equality, Inequality, Justice. Problems of Contemporary Political Philosophy Di 10.15 – 12.00 HS Hüsken: Politik jenseits des Staats. Beispiele aus Afrika und dem Mittleren Osten Do 12.15 – 14.00 HS Koch: Urban and Metropolitan Governance Mo 16.15 – 18.00 HS Kury: Offene oder geschlossene Grenzen. Migrationsregime im Wandel Di 10.15 – 12.00 HS Leemann: Fallstudien der Politischen Ökologie Mi 10.15 – 12.00 HS Lorey: Kritische Demokratietheorie und Protestbewegung Blockveranstaltung 12 HS Oechslin: Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Blockveranstaltung HS Rahmstorf: Ist Wikipedia eine Enzyklopädie? Öffentlichkeit im Zeitalter der Diskursmaschinen Di 12.15 – 14.00 HS Slantschev: History of International Relations Fr 10.15 – 12.00 14-täglich HS Speich: Der ausgezählte Planet. Globale Umweltpolitik seit 1892 Mi 10.15 – 12.00 HS Spörer: Medien in Konflikten. Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt ? Do 10.15 – 12.00 HS Stojanovic: Demokratie in multikulturellen Gesellschaften Mi 08.15 – 10.00 MAS Arrighi: Identity, Territory and Political Conflict in Contemporary Europe Fr 10.15 – 14.00 14-täglich MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- designs und Methoden in den Internat. Beziehungen I Do 12.15 – 16.00 14-täglich MAS Leisering: The Power of Human Rights. Menschenrechte in Theorie und Praxis Blockveranstaltung MAS Liedhegener: Politik und Religion. Politikwissenschaftliche Grundlagen Blockveranstaltung extern MAS Serrano: Global Financial Regulation Mi 16.15 – 18.00 MAS Trechsel: Federalism, Democracy and Governance in the EU Di 14.15 – 16.00 Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Diaz-Bone: Grundlagen der multivariaten Statistik Mi 16.15 – 19.00 HS Huser: Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Di 14.15 – 16.00 Di 16.15 – 18.00 HS König: Wie forschen Ethnologen? Eine praktische Einführung in die Ethnographie Do 10.15 – 14.00 14-täglich HS Krenn: Einführung in die Netzwerkanalyse Blockveranstaltung HS Manderscheid: Einführung in R Mi 14.15 – 16.00 HS Metag: Quantitative Medienanalyse Blockveranstaltung MAS Boes: Applied Health Economics Blockveranstaltung MAS Boes: Quantitative Methods II Mi 12.15 – 14.00 Mi 14.15 – 16.00 MAS Boes: Statistical Programming Blockveranstaltung MAS Boes/Balthasar: Health Policy Evaluation Blockveranstaltung MAS Hintz/Eisenmann: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodoligie und Videoanalyse (Forschungsseminar II) Blockveranstaltung MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- design und Methoden in den Internat. Beziehunungen I Do 12.15 – 16.00 14-täglich MAS Lipps: Kausalanalyse mit Survey-Daten Blockveranstaltung 13 MAS Manderscheid: Anaysis of Social Structure and Social Behavior Do 14.15 – 16.00 MAS Mey: Grounded Theory Methodology Blockveranstaltung MAS Mützel: Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Mo 12.15 – 14.00 MAS Oglesby: Approaches and methods in consumer research Do 10.15 – 12.00 MAS Puschmann: Methoden computergestützter Textanalyse Blockveranstaltung Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Bohn: Examenskolloquium Soziologie und Vergelichende Medienforschung folgt KOL Blatter/Trechsel: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 18.15 – 20.00 KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 18.15 – 20.00 KOL Gardner: Forschungskolloquium Mi 16.15 – 18.00 KOL Groebner/Jucker/Mathieu: Forschungskolloquium der Vormodern Di 16.15 – 18.00 KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Management folgt KOL Heintz: Soziologische Theorie und Weltgesellschafts- forschung Blockveranstaltung KOL Liedhegener/Huppenbauer: Forschungskolloquium MA RWP Blockveranastaltung KOL Mattioli/Speich: Forschungskolloquium zur Geschichte der mondernen Welt Di 16.15 – 18.00 KOL Mützel: Kolloquium Medien und Netzwerke Di 14-15 – 16.00 14-täglich Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Wokrshop Caroni: Public Internatinal Law Do 12.15 – 14.00 Exkursion Huber: studentisch organisierte Exkursion folgt Legende VL/KLV Vorlesung/Kolloquialvorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 14 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 14.15 - 16.00, ab 19.09.2016 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Ausserdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie – Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen grösseren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung sowie die Klausur am Endes des Semesters sind Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credit Points vergeben werden, ist möglich. Für die Vorlesung gibt es nach erfolgreich bestandener Klausur 3 CP und für das begleitend stattfindende Tutorat 1 CP. Das Tutorat – sofern es zustande kommt– ist nicht verpflichtend und für Studierende gedacht, die den in der Vorlesung vermittelten Stoff vertiefen und die Aufgaben besprechen wollen. Den Termin des Tutorats stimmen die TeilnehmerInnen zu Beginn des Semesters mit der Tutorin / dem Tutor ab. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2013: Ethnologie. Einführung und Überblick. (8. Auflage). Berlin: Reimer. 15 Geschichte der Ethnologie II Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Diese Vorlesung soll einen Überblick über die Geschichte und die wichtigsten Richtungen und theoretischen Ansätze der Ethnologie im Zwanzigsten Jahrhundert geben. Die sich verändernden Fragestellungen, Grundannahmen, Methoden und Ergebnisse werden an Beispielen verdeutlicht. Besonders Anfangssemester sollen dadurch ein grobes Gerüst zur zeitlichen und theoretischen Einordnung der zentralen Autoren, Arbeiten und theoretischen Ansätze bekommen. Es geht bei der Vorlesung also nicht um Geschichte an sich, sondern um Wissenschaftsgeschichte als Einführung, Überblick und um das Aufzeigen unterschiedlicher Möglichkeiten. Besonderer Wert wird dabei auf die gesellschaftlichen und politischen Bedingungen von und für Wissenschaft gelegt. Die Aufteilung der Vorlesung auf zwei Semester soll eine intensivere Einarbeitung in den umfangreichen Stoff ermöglichen. Beide Vorlesungen ("Anfänge der Ethnologie" und "Ethnologie des 20. Jahrhunderts") können unabhängig voneinander gehört werden und sind für untere Semester aber auch für Fortgeschrittene geeignet, die einen Überblick über das Fach bekommen und/oder sich auf spezifische Themen für die Abschlussprüfungen vorbereiten möchten. In diesem zweiten Semester werden – nach einem kurzen Rückblick auf die Vorläufer – die wichtigsten Schulen des Zwanzigsten Jahrhunderts behandelt: Historische Richtungen in Deutschland, die amerikanische "Cultural Anthropology", Strukturalismus und die britische "Social Anthropology" sowie neuere Entwicklungen. Für die Vorlesung gibt es nach erfolgreich bestandener Klausur 3 CP und für das begleitend stattfindende Tutorat 1 CP. Das Tutorat ist nicht verpflichtend und für Studierende gedacht, die den in der Vorlesung vermittelten Stoff vertiefen und die Aufgaben besprechen wollen. Den Termin des Tutorats stimmen die TeilnehmerInnen zu Beginn des Semesters mit der Tutorin / dem Tutor ab. Die CPs von Tutorat und Vorlesung oder von den Vorlesungen Geschichte der Ethnologie I und II können für das Modul „Klassiker der Ethnologie“ angerechnet werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Barnard, A. 2000. History and Theory in Anthropology: Cambridge University Press de Waal Malefijt, Annemarie. 1976. Images of Man. A History of Anthropological Thought. New York: Alfred Knopf. Hays, H. R.: 1958. From Ape to Angel. An Informal History of Social Anthropology. New York: Capricorn Books. (Neuauflagen 1969, 1981). Petermann, Werner. 2004. Die Geschichte der Ethnologie. Wuppertal: Peter Hammer Verlag. Vermeulen, Han F. und Arturo Alvarez Roldán (Hrsg.). 1995. Fieldwork and Footnotes. Studies in the History of European Anthropology. London und New York: Rotledge. 16 Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Institutionenanalysen haben sich in der jüngeren Vergangenheit zu einem der bedeutsamsten Forschungsstränge der Sozialwissenschaften entwickelt – nicht nur in der Soziologie, sondern auch in benachbarten Disziplinen wie Politikwissenschaft und Ökonomie sowie neuerdings auch in der Publizistik und in den Kommunikationswissenschaften. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht die soziale und kulturelle Prägung von Akteuren (wie Organisationen, Staaten und Individuen), mit der sowohl Trends und tiefgreifende Veränderungen als auch unterschiedliche Entwicklungen erklärt werden. Die Vorlesung führt erstens in die ideengeschichtlichen Ursprünge dieser Forschungsrichtung ein, sie vermittelt zweitens Grundlagen des sog. Neuen Institutionalismus, und sie behandelt drittens aktuelle und in die Zukunft weisende Perspektiven. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur: Greenwood, R. et al., 2008, Organizational Institutionalism. Oxford: Sage. Hasse, R./ Krücken, G., 2005, Neo-Institutionalismus (2. Auflage). Bielefeld: Transcript. Sandhu, S., 2012, Public Relations und Legitimität. Der Beitrag des organisationalen Neo- Institutionalismus. Wiesbaden: VS. 17 Meere, Berge, Wüsten. Major ecosystems in der Globalgeschichte Dozent: Prof. Dr. phil. Jon Mathieu Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Autoren wie John McNeill in den USA oder Joachim Radkau in Deutschland haben in den letzten Jahrzehnten eine neue globale Umweltgeschichte geschaffen, die auf grosses internationales Echo stösst. Doch im Vergleich zu ökologischen und ökonomischen Problemen hat die Dimension der Wahrnehmung in diesem Forschungszweig bisher wenig Beachtung gefunden. Die Vorlesung zur Globalgeschichte von Meeren, Bergen und Wüsten begibt sich in das wenig erschlossene Gebiet, indem sie die Kategorie der major ecosystems historisch überprüft. Die Kategorie ist im 20. Jahrhundert aus wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen hervorgegangen und hat sich in der Praxis der Vereinten Nationen eingebürgert. Mit welchem Gewinn kann man sie für eine langfristige Wahrnehmungsgeschichte der Umwelt benutzen? Anhaltspunkte dazu geben erstens die Schriften von bekannten Autoren, die weltweit unterwegs waren, sei es auf Reisen oder am Schreibtisch. Wir werden dazu Marco Polo (1254-1324), Alexander von Humboldt (1769-1859) und Lucien Febvre (1878-1956) konsultieren. Zweitens lernen wir Ansätze und Beispiele der jüngeren historischen Forschung kennen: das etablierte und neuerdings sehr experimentelle Gebiet der „Maritime History“, die zaghaften Anfänge einer Geschichte der Wüsten und die „dreidimensionale“ Geschichte der Gebirgswelt. In der Gesamtschau zeigen diese Themenfelder neue Facetten und Konturen. Im Anschluss an die Vorlesung findet im Frühsommer 2017 im Rachel Carson Center der LMU München eine internationale Tagung zum Thema statt, die Interessenten offensteht. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: benotete Prüfung / 3 jon.mathieuunilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 18 Demokratische und autoritäre politische Systeme. Ein weltweiter Vergleich Dozent: Prof. Dr. rer. soc. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung untersucht in vergleichender Perspektive die politischen Systeme, die sich in der Folge der demokratischen Revolution des 18. und 19. Jahrhunderts herausbilden. Eine für die Vorlesung leitende Hypothese ist, dass der politische Raum der Moderne durch eine Bifokalität von Demokratie und Autoritarismus bestimmt wird. Dabei geht es nicht um einen Unterschied zwischen traditionellen autoritären Systemen und modernen demokratischen Regimes. Wir gehen vielmehr davon aus, dass die Differenz von Demokratie und Autoritarismus in der ‚World Polity‘ der Moderne laufend neu erzeugt wird und versuchen diese Prozesse zu beschreiben und zu erklären. Folgende Fragenkomplexe werden in der Vorlesung eine besondere Rolle spielen: 1.Die Genese von Demokratie vom 18. bis zum 20. Jahrhundert und die Vielzahl von Institutionen (Parlament, Regierung, Verwaltung, Parteien, Wahlen, Öffentlichkeit), die für diesen Prozeß wichtig sind. 2. Die Typen demokratischer Regimes, die in der Moderne beobachtbar sind: präsidentielle und parlamentarische, majoritäre und pluralistische Demokratien, direkte und repräsentative Demokratie. 3. Die Persistenz des Autoritarismus; traditionelle und moderne Autoritarismen; Populismus als Transitionsregime; die globale Diversität der Autoritarismen und der zugrundeliegenden Werte (z.B. China, Russland, Türkei, Saudi-Arabien, Singapur, Ägypten); die Ordnung der Funktionssysteme unter Bedingungen des Autoritarismus. 4. Wissen und das politische System: Demokratische und autoritäre Systeme als Wissensordnungen. 5. Demokratie und Autoritarismus als gesellschaftliche Wertordnungen. Welches sind die Werte und Normen, die den Varianten der Demokratie und den Varianten des Autoritarismus zugrunde liegen und was erklärt die Genese und die Persistenz dieser Wertordnungen? 6. Theoretische Grundlagen: Theorie der funktionalen Differenzierung, der Inklusion, der soziokulturellen Evolution; Historische Semantik des Politischen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: rstichweh@yahoo.de Texte über OLAT Literatur D. Acemoglu/J.A. Robinson, Economic Origins of Dictatorship and Democracy, Cambridge 2006 H. Albrecht/R. Frankenberger (Hg.), Autoritarismus Reloaded. Neuere Ansätze und Erkenntnisse der Autokratieforschung, Baden-Baden 2010 U. Backes/S. Kailitz (Hg.), Ideocracies in Comparison, Abingdon 2016 Lijphart, Patterns of Democracy. Government Forms and Performance in Thirty-Six Countries, New Haven 2012 R. Mickey, Paths out of Dixie. The Democratization of Authoritarian Enclaves in America’s Deep South, 1944-1972, Princeton 2015 P. Rosanvallon, Counter-Democracy. Politics in an Age of Distrust, Cambridge 2008 19 Von lokalen und globalen Märkten. Angebote, Medien, Preise Dozent: lic. phil. Martin Bühler Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 16.15 - 18.00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Vorausetzungen: In dieser Lehrveranstaltung werden wir an verschiedenen Fallstudien unterschiedliche soziologische Perspektiven auf Märkte kennenlernen. Die empirischen Fälle reichen vom lokalen Supermarkt bis zum globalen Finanzmarkt, vom Basar bis zur Börse und vom Strassenhändler bis zum weltweit vernetzten Online-Trader. An unterschiedlichen Fällen diskutieren wir, was Märkte sind, wie sie funktionieren, wie man verschiedene Märkte unterscheiden und untersuchen kann, auf welchen medialen und technologischen Grundlagen sie aufruhen und wie sie kulturell und sozial beeinflusst werden. Wir diskutieren die Unterschiede zwischen lokalen und globalen Märkten und fragen nach deren jeweiligen Voraussetzungen. An Beispielen wie dem Erdbeermarkt oder dem Optionenhandel lernen wir den Einfluss der ökonomischen Theorie kennen und am Einkaufsverhalten von Hausfrauen oder von Kleidungshändler vergegenwärtigen wir uns die Wirkung sozialer Beziehungen auf den Kaufentscheid. Am Baumwollmarkt lernen wir die Bedeutung von Weltmarktpreisen kennen und am Kunstmarkt diskutieren wir den Einfluss von Kunstkritikern. Wir besprechen die Bedeutung staatlicher und internationaler Regelungen und die Dominanz von etablierten, multinationalen Unternehmen. Wir setzen uns mit Angeboten und Akteuren, mit Produzenten und Preisen, mit Status und Standards, mit Waren und Werbung auseinander. Aufgrund der theoretischen und empirischen Vielfalt werden wir das konkrete Kursprogramm in der ersten Sitzung gemeinsam festlegen. Vorschläge und Anregungen von TeilnehmerInnen sind willkommen und können entweder vorgängig per Mail oder in der ersten Sitzung gemacht werden. Ökonomisches Vorwissen ist für diese Veranstaltung nicht notwendig. Hingegen ist die Bereitschaft zur soziologischen Auseinandersetzung mit Märkten unabdingbar. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Essay/Referat) / 4 martin.buehler@unilu.ch Literatur Zur Einführung empfohlen: Aspers, Patrik 2011. Markets. Cambridge, Malden: Polity Press. Aspers, Patrik & Beckert, Jens 2008. Märkte, in Maurer, Andrea (Hg.): Handbuch der Wirtschaftssoziologie: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 225–246 Beckert, Jens, Diaz-Bone, Rainer & Ganssmann, Heiner (Hg.) 2007. Märkte als Soziale Strukturen. Frankfurt am Main: Campus. Fligstein, Neil & Dauter, Luke 2007. The Sociology of Markets. Annual Review of Sociology 33, 105–128. Lie, John 1997. Sociology of Markets. Annual Review of Sociology 23, 341–360. Slater, Don & Tonkiss, Fran 2001. Market Society: Markets and Modern Social Theory. Cambridge: Polity Pres 20 Ethnologie des (charismatischen) Christentums. Aktuelle Entwicklungen im globalen Süden Dozent: Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnolgoie Termine: wöchentlich Mi, 12.15 – 14.00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lange hat die Ethnologie das Christentum als Untersuchungsgegenstand übersehen, wenn nicht gar unterdrückt. Diese Vernachlässigung wiegt umso schwerer, als die christliche Missionierung mit dem Kolonialismus Hand in Hand ging und viele der von der Ethnologie untersuchten Gesellschaften das Christentum schon lange vor der Begegnung mit den EthnologInnen angenommen oder es mit ihrer eigenen Religion synkretistisch verbunden hatten, aber auch, weil die ethnologische Theoriebildung, die schon früh der Religion galt, das Christentum sowohl als Gegenstand als auch als kulturspezifischen Hintergrund überging. Erst unter dem Eindruck der massenhaften Konversion zu meist charismatischen Formen des Christentums insbesondere in den Ländern des Globalen Südens hat sich gegen Ende des 20. Jahrhunderts eine Anthropology of Christianity herausgebildet, die die genannten Versäumnisse zu beheben versucht. Der Herausbildung dieser neuen Teildisziplin, ihren Fragestellungen und Untersuchungsfeldern werden wir uns im ersten Teil des Seminars widmen. Im zweiten Teil wenden wir uns ethnographischen Untersuchungen unterschiedlicher lokaler Ausformungen des (charismatischen) Christentums und Konversionsprozessen im Globalen Süden zu. Im dritten Teil befassen wir uns dann mit diesen Konversionsprozessen in theoretischer Perspektive, in der u.a. Erklärungen der Konversion als Ausdruck der Modernisierung und Individualisierung aber auch als ablehnende Reaktion von Verlierern der Globalisierung oder als Versuch der Wiedergewinnung verloren gegangener lokaler Solidaritätsmechanismen vorgeschlagen wurden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: werner.egli@unilu.ch Literatur Zur einführende Lektüre empfohlen: Joel Robbins, The Anthropology of Christianity: Unity, Diversity, New Directions, in: Current Anthropology, 55/10, 2014: 157–171. (http://www.journals.uchicago.edu/doi/pdfplus/10.1086/678289) 21 Kasten in Südasien. Ethnisierung der Kaste, Politik mit Kasten und andere neuere Entwicklungen Dozent: Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnolgoie Termine: wöchentlich Mo, 12.15 – 14.00, ab 19.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Nach einer Klärung des Begriffes der Kaste als Form sozialer Stratifikation und einem Überblick über die historische Verbreitung von Kasten wird im ersten Teil des Seminars auf klassische Theorien des Kastenwesens in Südasien (Dumont, Marriott, Dirks u.a.) und seine ethnographischen Ausprägungen insbesondere im ländlichen Kontext eingegangen. Im zweiten Teil des Seminars beschäftigen wir uns dann zuerst mit der Kulturalisierung oder Ethnisierung der Kaste in Indien (Reddy, Natrajan u.a.) und ihrer Instrumentalisierung durch verschiedene politische Akteure, die spätestens seit den 1990er Jahren zu beobachten ist und 2014 wesentlich zum Wahlsieg Narendra Modis beigetragen haben dürfte. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: werner.egli@unilu.ch Literatur Zur einführenden Lektüre empfohlen: Declan Quigley, The Interpretation of Caste, New York: 1995; Balmurli Natrajan, The Culturalization of Caste in India, New York: 2012 (Preface) (http://samples.sainsburysebooks.co.uk/9781136647574_sample_842901.pdf) 22 Architektur und städtische Lebensformen in globaler Perspektive Dozentin: Dr. rer. soc. Andrea Glauser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Mi, 10.15 – 12.00, ab 21.09.2016 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: „Ist Terrorismus das Ergebnis schlechter Stadtplanung?“, fragt die Süddeutsche Zeitung Ende November 2015 mit Blick auf französische Banlieues und die Anschläge in Paris (Weissmüller 2015). Auch wenn sie die Frage verneint: Sie verweist auf eine Thematik, die soziologisch bedeutsam ist. Welche Rolle spielt die gebaute Umgebung für das soziale Leben? Inwiefern ist Architektur nicht nur Resultat sozialen Handelns, sondern dieses formend? Was ‚sagen’ Architektur und Städtebau über gesellschaftliche Verhältnisse aus? Diese Fragen greift das Seminar auf. Wir diskutieren Verflechtungen zwischen Gebautem und Gesellschaft; Architektur interessiert dabei als spezifisches Medium des Sozialen. Wir werden unterschiedliche theoretische Perspektiven kennen lernen und das Zusammenspiel von Bau- und Lebensformen am Beispiel von Metropolen wie Shanghai, Paris und Lagos untersuchen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat / 4 Kontakt: andrea.glauser@unilu.ch Literatur Bourdieu, Pierre (1991): Physischer, sozialer und angeeigneter physischer Raum, in: Stadt-Räume, hrsg. von Martin Wentz, Frankfurt/Main: Campus, S. 25-34. Brenner, Neil/Schmid, Christian (2014): The ‘Urban Age’ in Question, in: International Journal of Urban and Regional Research, 38/3, S. 731–55. Fischer, Joachim/Delitz, Heike (Hg.)(2009): Die Architektur der Gesellschaft. Theorien für die Architektursoziologie, hrsg. von Joachim Fischer und Heike Delitz, Bielefeld: transcript. King, Anthony (Hg.)(1980): Buildings and Society. Essays on the social development of the built environment, London etc.: Routledge & Kegan Paul. Latour, Bruno/Yaneva, Albena (2008): „Give me a Gun and I will Make All Buildings Move“: An ANT’s View of Architecture, in: Explorations in Architecture: Teaching, Design, Research, hrsg. von R. Geiser, Basel: Birkhäuser, S. 80-89. Weissmüller, Laura (2015): Beton ist unschuldig. Interview mit Hubert Klumpner und Alfredo Brillembourg, in: Süddeutsche Zeitung. 30.11.2015. 23 Computer und Macht Dozenten: Dr. Verena Halsmayer/Prof. Dr. Dainel Speich Durchführender Fachbereich: Wissenschaftsforschung Termine: wöchentlich Di, 12.15 – 14.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wir leben in einer digitalisierten Welt, in der Zahlen alle sozialen Interaktions- felder auf offensichtliche Weise oder auch implizit prägen. Das Seminar nimmt diese Diagnose zum Anlass, über die gesellschaftliche Wirkung des Computers nachzudenken. Es ist als ein Einführungskurs in ein Themenfeld konzipiert, das gemessen an seiner Bedeutung noch immer zu wenig reflektiert wird. Im Zentrum steht die Frage nach der Machtwirkung der digitalen Technologien. Wir blicken auf die Technikgeschichte der Digitalisie- rung bzw. Informatisierung der Gesellschaft. Wir fragen nach der Macht, die dem Computer in früheren und aktuellen Visionen zugeschrieben wurde. Es geht um überrissene Steuerungsfantasien und um das Emanzipationspoten- zial der Computertechnik. Mit der technologischen Entwicklung von Hard- und Software als Leitfaden bewegen wir uns von den ersten Rechenmaschinen zur militärfinanzierten Computerforschung im Zweiten Weltkrieg, von den algorithmischen Rationalitäten des Kalten Krieges zu den Utopien freier Software, von ökonomischen Weltmodellierungen und ökologischen Zukunfts- simulationen zu den „big data“ des New Public Management. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: verena.halsmayer@unilu.ch / daniel.speich@unilu.ch Literatur Campbell-Kelly, Martin, William Aspray, Nathan Ensmenger und Jeffrey Yost 2013: Computer. A history of the information machine, Boulder Col: Westview Press. 24 Probleme des Orientalismus Dozent: Dr. Heinz Käufeler Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 14.15 – 16.00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das polemische Werk 'Orientalism' des Literaturwissenschaftlers Edward Said, 1978 erstmals publiziert, wurde zu einem der einflussreichsten Texte des ausgehenden 20. Jhdt. und prägte die kritischen Kulturwissenschaften nachhaltig. Obwohl Said die Ethnologen anfänglich weitgehend verschont hat, trifft seine leidenschaftliche und fundamentale Kritik des wissenschaft- lichen und literarischen Orientalismus als "Western style for dominating, restructuring and having authority over the Orient" die klassische Ethnologie resp. Sozialanthropologie im Kern. Mit 'Orientalismus' wird seither ein Vorbehalt oder Generalverdacht gegenüber 'Fremdwahrnehmungen' assoziiert, der für die Ethnologie fatale Konsequenzen haben kann. Andererseits hat die Orientalismus-Kritik in den kulturwissenschaftlichen Disziplinen die Sensibilität für tendenziöse Verzerrungen und für die Fragen von Erkenntnis und Interesse geschärft. Entsprechend kontrovers ist die Rezeption dieser Debatten in der Ethnologie ausgefallen. Die Frage des 'Orientalismus' bietet deshalb einen idealen Ausgangspunkt für Reflexionen über Kritik, Ideologie und Erkenntnis. In dem Seminar sollen diese verschiedenen Facetten der Problematik anhand der Lektüre und Diskussion der entsprechenden Literatur im Detail erörtert werden um jenseits der polemisch aufgeladenen Positionen zu einem ausgewogenen Urteil bezüglich der grundlegenden Fragen zu gelangen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: heinz.kaeufeler@doz.unilu.ch Literatur Das Buch 'Orientalismus' von Edward Said, ist 2009 in einer neuen Übersetzung bei S. Fischer publiziert worden. Daniel Martin Varisco: 'Reading Orientalism. Said and the Unsaid' (University of Washington Press 2007) bietet einen umfassenden Überblick über die Problematik und die von Said ausgelöste Debatte. 25 Begleitseminar Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 16.15 – 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Veranstaltung ist als Begleitung zur Vorlesung konzipiert, in der Raum für Diskussionen und Anwendungen geschaffen wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay/Protokolle) / 4 Kontakt: raimund.hasse@@unilu.ch Literatur s. Vorlesung 26 Einführung in die Weltgesellschafts- und Globalisierungsforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 14.15 - 16.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In den 1970er Jahren wurden unabhängig voneinander drei Theorien entwickelt, die den globalen Zusammenhang zum ersten Mal als „Weltgesellschaft“ konzipierten. Seitdem hat sich das theoretische und empirische Angebot der Soziologie vervielfacht. Es gibt heute neben den beiden wichtigsten Weltgesellschaftstheorien (Neo-Institutionalismus und Systemtheorie) ein breites Angebot von komplementären und teilweise auch alternativen Ansätzen, u.a. die an P. Bourdieu anschliessende Theorie globaler Felder, Soziologie der Globalisierung, Multiple Moderne, Postcolonial Studies, soziologische Imperiumsforschung. Das Seminar gibt eine Einführung in diese Theorieentwicklungen und illustriert die einzelnen Theorien anhand empirischer Studien und ausgewählter Problemfelder (u.a. globale Ungleichheit, Menschenrechte, Staatenbildung, transnationale soziale Bewegungen). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. bettina.heintz@unilu.ch Hinweise: Diese Veranstaltung empfiehlt sich als Einstiegs- und Überblicksveranstal- tung für Masterstudierende des Studiengangs „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ an. Sie richtet sich aber auch an Masterstudierende des Studiengangs Soziologie und Gesellschafts- und Kommunikationswissen- schaften, die sich für Weltgesellschaftstheorien interessieren. Literatur Dürrschmidt, Jörg (2002): Globalisierung, Bielefeld: transcript. Greve, Jens/Bettina Heintz (2005): Die „Entdeckung“ der Weltgesellschaft. Entstehung und Grenzen der Weltgesellschaftstheorie, in: Heintz, Bettina, Richard Münch und Hartmann Tyrell (Hrsg.). Weltgesellschaft. Stuttgart: Lucius & Lucius, S. 89-119. Lechner, Frank J./John Boli (Hg.) (2012): The Globalization Reader. Blackwell. Werron, Tobias (2012): Schlüsselprobleme der Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie, Soziologische Revue 35, S. 99-11. Wobbe, Theresa (2000): Weltgesellschaft, Bielefeld: transcrip 27 Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse Dozenten: Prof. Dr. Bettina Heintz/Clemens Eisenmann, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar ist eine Folgeveranstaltung zu dem im FS 16 durchgeführten Forschungsseminar I, in dem ethnographische Methoden behandelt wurden. Wie im letzten Seminar geht es auch in diesem Seminar darum, ein kleines Forschungsprojekt durchzuführen bzw. fortzusetzen und auf diese Weise die gelernten Methoden praktisch anzuwenden. Im Zentrum steht dabei die Vertiefung der ethnomethodologischen Forschungspraxis insbesondere durch Verfahren der audio-visuellen Sequenzanalyse aus Konversations- und Videoanalyse. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Forschungsprojekt) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder clemens.eisenmann@uni-siegen.de Literatur Bergmann, Jörg (2003): Konversationsanalyse, in: Uwe Flick/Ernst v. Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt, S. 524-537. Cicourel, Aaron V. (2012): Die ambivalente Beziehung zwischen Ethnomethodologie, Konversationsanalyse und der Mainstream-Soziologie in den USA. Ein persönlicher Bericht, in: Ajass, Ruth, Christian Meyer (Hg.) Sozialität in Slow Motion, Wiesbaden: Springer, S. 112-131. Heath, Christian / Hindmarsh, Jon / Luff, Paul (2010): Video in Qualitative Research. Analysing social interaction in everyday life. London: SAGE Publications. Kissmann, Ulrike T. (Hg.) (2009): Video Interaction Analysis. Peter Lang. Daraus insbesondere: Goodwin, Charles: “Video and the analysis of embodied human interaction.“ S. 21-41. 28 Wir lesen einen Klassiker: James G. March Dozent: Dr. phil. Sven Kette Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 16.15 – 18.00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: James G. March gehört ohne Zweifel zu jenen ‚großen Namen‘ der Organisationsforschung, die man kennen muss, wenn man ein Studium der Organisationsforschung (gleich welcher disziplinären Zuordnung) absolviert hat. Er zählt neben einigen weiteren Forschern (z.B. Herbert Simon und Richard Cyert) zu den Begründern der so genannten „Verhaltenswissenschaftlichen Entscheidungstheorie“. Zahlreiche theoretische Konzepte – man denke nur an das ‚garbage-can‘-Modell – und heute als Klassiker zu bezeichnende Bücher (etwa das erstmals 1958 erschienene Buch „Organizations“ oder „A Behavioral Theory of the Firm“ von 1963) sind mit seinem Namen verbunden. Seine Ideen wurden in zahlreichen weiteren Theorien aufgegriffen (etwa in der Transaktionskostentheorie oder der Systemtheorie Luhmanns). Das Seminar unternimmt eine Expedition durch das Werk von James G. March – und dies verbunden mit drei Zielen: 1) Wie es sich für jede Safari gehört, besuchen wir die Höhepunkte: Die zentralen empirischen Studien und die daraus hervorgegangenen Theoriekonzepte wollen wir kennenlernen und diskutieren. 2) Nicht nur Highlights, sondern auch Zusammenhänge: Die diskutierten Texte sollen nicht einfach unverbunden nebeneinander stehen. Vielmehr geht es auch darum, ein Gesamtbild über das Ideengebäude von March zu gewinnen. Welche Prämissen sind textübergreifend bei ihm zu finden? Was für eine Vorstellung von Organisation hat er? 3) Wir werden nicht die Ersten sein, die sich auf diese Expedition begeben. Wir wollen daher auch – wenn auch nachgeordnet – die Spuren bisheriger Besucher verfolgen und schauen, welche Funde sie in ihre eigenen (Theorie-)Welten mitgenommen haben. Es werden daher vereinzelt auch Texte gelesen, die nicht von March selbst sind, deren Autoren sich aber offensichtlich von seinen Ideen haben inspirieren lassen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: sven.kette@unilu.ch Literatur March, James G. (1994): A primer on decision making. How Decisions Happen. New York [u.a.]: Free Press. 29 Wie sich Europa erzählt Dozent: Prof. Dr. Albrecht Koschorke Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Do / Fr / Sa FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Häufig wird darüber geklagt, dass es an einer kohärenten Europa-Erzählung mangelt, mit der politische Solidarität organisiert werden kann. Ob und wie sich dieser Missstand beheben lässt, bleibt umstritten. Für die einen ist Europa ein „erzählungsloses Subjekt“ (Dany-Robert Dufour), das „sein Skript verloren hat“ (Timothy Garton Ash). Andere appellieren an eine europäische Identität, ohne sich deren genauer Beschaffenheit und historischer Grundlage sicher zu sein. Gibt es überhaupt einen kulturellen Bestand, der dem Kontinent Europa eigen wäre? (Streng genommen handelt es sich ja nicht einmal um einen eigenen Kontinent, sondern um den westlichen Zipfel der Landmasse Eurasiens; und gerechterweise müsste man hier von ‚Asiopa’ statt von ‚Eurasien’ sprechen.) Oder trifft Rémi Bragues Formel von der „exzentrischen Identität“ Europas zu, die sich nur durch Übertragungen von Fremdem gebildet hat? Das Seminar muss sich folglich zugleich mit den Möglichkeiten und mit der Unmöglichkeit auseinandersetzen, Europa zu erzählen. Dies soll auf vier Ebenen geschehen. Zum einen werden einige Schneisen durch den Europa- Diskurs und seine narrativen Ausgestaltungen geschlagen. Zum anderen sollen einige der master narratives analysiert werden, die das europäische Selbstverständnis geprägt haben. Dazu zählen die Unterscheidung zwischen dem wahren Gott und den Götzen (Referenz Jerusalem); die Unter- scheidung zwischen Zivilisation und Barbarei (Referenz Hellas); das Modell der translatio imperii und seiner unterschiedlichen historischen Ausge- staltungen (Referenz Rom); sowie die asymmetrischen Moderne- Erzählungen, mit denen Europa sich vom Rest der Welt zu unterscheiden meint: Aufklärung, Säkularisierung, aber auch koloniale und rassistische Narrative. Drittens sollen massenmediale Repräsentationen Europas, vor allem unter Bezug auf aktuelle Debatten (Schuldenkrise, Flüchtlingskrise) identifiziert und analysiert werden. Viertens schließlich sind ausgewählte literarische Texte darauf hin zu untersuchen, wie sie die Kontaktzone zwischen Europäern und der außereuropäischen Welt modellieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: albrecht.koschorke@uni-konstanz.de Literatur Literatur zum Einlesen: Daniel Defoe, Robinson Crusoe; Heinrich von Kleist, Die Verlobung in Santo Domingo; Joseph Conrad, Heart of Darkness. – Immanuel Kant u.a., Was ist Aufklärung? (RUB 9714). 30 Soziologie des Fremden Dozentin: PD Dr. rer. pol. Takemitsu Morikawa Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Angesichts der Flüchtlingskrise seit 2015 nimmt das wissenschaftliche und mediale Interesse am Thema „Fremde“ und „Fremdheit“ wieder zu. Jedoch gilt dieses Thema in der Soziologie seit der Gründung der Disziplin als ein klassisches Thema und hat eine lange Diskussionsgeschichte. Zum einen zählt die Unterscheidung von „eigen und fremd“ bzw. „wir und ihr“ zu den basalen Unterscheidungen der gesellschaftlichen Ordnung. Georg Simmel etwa definiert 1908 den Fremden als „Wanderer, der heute kommt und morgen bleibt“. Zum anderen bietet die Moderne mit der zunehmenden – räumlichen, aber auch sozialen – Mobilität aufgrund der technischen Entwicklung und der Aufhebung der alten, ständischen Einschränkung eine höhere Wahrscheinlichkeit der Erfahrung von Fremdheit in unserem Alltag. Neben der Mobilität kennzeichnen auch der Grad an Integration sowie die Möglichkeit der Inklusion und Exklusion unterschiedliche Typen von Fremden. Historisch gesehen nimmt die Fremdheit sehr verschiedene und vielfältige Gestalten an. In der Gegenwart erleben wir Fremde vornehmlich als Ausländer, Immigranten, Flüchtlinge, aber auch Touristen. Ihre Wahrnehmung hängt nicht nur von den gesellschaftsstrukturellen und technischen Bedingungen, sondern auch vom Standpunkt ab, den die Wir- Gruppe einnimmt. Die moderne Wahrnehmung des Fremden hat auch mit der Entstehung des modernen Subjekts zu tun. In diesem Seminar sollen auch „die Fremden“ als „Andere“ in Relation zum modernen bürgerlichen Subjekts in Betracht gezogen werden: die Natur, die Frau, der Orientale, das Proletariat, das Kind, der Kranke, der Wahnsinnige usw. Mit der hier skizzierten Fragestellung zielt die Lehrveranstaltung darauf ab, einen Überblick über den Grundgedanken, die Diskussionsgeschichte sowie die aktuelle Diskussionslage in der Soziologie zum Thema „Fremde und Fremdheit“, auch in Hinsicht auf die gegenwärtige Flüchtlingskriese in Europa, zu vermitteln. Die möglichen Referatsthemen sind wie folgt: 1) Begriff des Fremden und der Fremdheit, 2) Typen des Fremden – Migrant, Aussenseiter, Gastarbeiter, Kosmopolit, Vagabund, Tourist, 3) Fremde in verschiedenen Gesellschaftstypen, 4) Inklusion und Exklusion von Fremden, 5) Moderne und Fremde, 6) das moderne (bürgerliche) Subjekt und seine Fremden, 7) Weltgesellschaft/Menschheit und Fremde. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: takemitsu.morikawa@doz.unilu.ch Literaturauszug • Baberowski, Jörg (2008): Dem Anderen begegnen. Eigene und fremde Repräsentationen in sozialen Gemeinschaften. Frankfurt am Main: Campus Verlag (Eigene und fremde Welten, Bd. 10). • Foucault, Michel (2014): Die grosse Fremde. Zu Wahnsinn und Literatur. Zürich: diaphanes (TransPositionen). • Matthes, Joachim (2005): Das Eigene und das Fremde. Gesammelte Aufsätze zu Gesellschaft, Kultur und Religion. Würzburg: Ergon (Religion in der Gesellschaft, Bd. 19). • Merz-Benz, Peter-Ulrich; Wagner, Gerhard (Hg.) (2002): Der Fremde als sozialer Typus. Klassische soziologische Texte zu einem aktuellen Phänomen. Konstanz: UVK-Verlagsgesellschaft. • Münkler, Herfried (1998): Die Herausforderung durch das Fremde. Berlin: Akademie Verlag (Interdisziplinäre Arbeitsgruppen, 5). 31 Fundamentalismus, Magie, Wissenschaft. Gegenpole im gesellschaftlichen Diskurs Dozent: Dr. phil Frank Neubert Zurlinden Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Welche Personen, Institutionen, Vorstellungen, Lehrsätze, Praktiken etc. als «religiös» gelten, ist Gegenstand gesellschaftlicher Diskurse. In ihnen werden die Grenzen von «Religion» nicht nur ausgehandelt, sondern permanent neu bestimmt und verschoben. Dies geschieht stets – explizit oder implizit – in Abgrenzung von Gegenkonzepten, deren Spektrum entsprechend gross ist. Es reicht von «Säkularität» und «Atheismus» über «Magie», «Sekte», «Fundamentalismus» bis hin zu «Wissenschaft» oder «Spiritualität». Es lässt sich zudem leicht feststellen, dass die zwischen «Religion» und dem jeweiligen Gegenkonzept bestehenden Wertungen sich je nach Kontext verschieben können. Mal ist «Religion» das positive Konzept, dem gegenüber «Säkulares» als negativ wahrgenommen wird, in anderen Kontexten ist die Hierarchisierung gerade umgekehrt. Im Seminar wollen wir uns mit solchen Prozessen einerseits theoretisch, v.a. aber anhand konkreter empirischer Beispiele auseinandersetzen. Theoretisch wird es um die Erarbeitung eines sozialwissenschaftlich orientierten diskurstheoretischen Rahmens für die Erforschung solcher Abgrenzungsprozesse gehen. Die Beispiele werden sowohl aus der Religionsgeschichte seit dem 19. Jahrhundert als auch aus unserer unmittelbaren Gegenwart stammen. Die Studierenden sollen im Laufe des Semesters selbst in einem ausgewählten Medium die Konstruktion von «Religion» in Abgrenzung von einem selbst gewählten Gegenkonzept beobachten, die Ergebnisse zu Ende des Semesters in einer kurzen Präsentation vorstellen und am Schluss in knapper Form (ca. 5 - 7 Seiten) schriftlich darlegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (s. Prüfung) / 4 Kontakt: relsem@unilu.ch Literatur Wird zu Beginn des Semesters ausführlich vorgestellt. In Vorbereitung des Seminars empfiehlt sich die Lektüre von K. von Stuckrad, Discursive Study of Religions, in: Method and Theory in the Study of Religions 2013, 5- 25.siehe Vorlesung 32 Medien und kulturelle Produktion. Bourdieu’sche Perspektiven Dozent: Dr. phil. Martin Petzke Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 16.15 – 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar versteht sich als mediensoziologische Anwendung der Sozialtheorie Pierre Bourdieus. Im Fokus stehen einerseits „feldtheoretisch“ beschreibbare Dynamiken zwischen Produzenten massenmedialer Kulturgüter, von Presseerzeugnissen über Fernsehformate bis hin zu literarischer Kunst und Film. Der Blick gilt andererseits den sozialen Unterschieden im Medienkonsum und ihrem Zusammenhang mit gesellschaftlich differenzierten Lebensstilen. Ferner ist der besonderen Bedeutung des Journalismus in der modernen Gesellschaft nachzugehen und das journalistische Feld in seinen Beziehun- gen mit anderen Feldern wie der Politik, der Wissenschaft usw. zu beleuchten. Das Seminar führt anhand dieser Fragen in zentrale Konzepte der Soziolo- gie Bourdieus ein und leitet dabei zur Entwicklung eigener mediensoziolo- gischer Fragestellungen auf Bourdieu’scher Grundlage an. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: martin.petzke@unilu.ch Literatur Bourdieu, Pierre (1998): Über das Fernsehen. Frankfurt. 33 Modul Weltpolitik Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 12.15 - 14.00 , ab 19.09.2016 FRO, HS 5 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unterschied- liche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demo- kratietheorie. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi-Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die früh- neuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative versus deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium bzw. im ersten Semester zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die Vorlesung begleitende Proseminar parallel zu besuchen. Dort werden die in der VL präsentierten Theorien mit aktuellen Themenstellungen verbunden und durch die Studierenden angewandt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung sowie Teilnahme an Advokatendiskussion / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Platform OLAT zugänglich gemacht. Literatur Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 34 Rechts- und Staatsphilosophie Dozent: Prof. Dr. phil. Paolo Becchi Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften/Grundlagenfächer Termine: wöchentlich Mo, 12.15 - 14.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung wird am Leitfaden der Geschichte der Rechts- und Staats- philosophie Europas mit den wichtigsten Positionen der Rechtsphilosophie bekannt machen. Die Leitfrage wird das Problem der wissenschaftlichen Konstruktion des Rechts als kodifiziertes System sein. Gezeigt wird die Ent- wicklung von der Begründung des Systems auf der Vernunft durch die Natur¬rechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts und die Beschäftigung der Aufklä¬rung mit dem Problem der Strafbegründung zur neuen Begründung des Sys¬tems auf dem Geschichtsbegriff von Seiten der historischen Rechts¬schule. Die Krise dieser Modelle zeigt sich dann im Übergang zur Begriffsjurispru¬denz und in den neuen Modellen, die auf dem Gesellschaftsbegriff begrün¬det sind. Die reine Rechtslehre als neue formalistische Tendenz wird dann mit der antiformalistischen Reaktion darauf verglichen. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die philosophische Dimension des Rechts und grundlegende Kenntnisse der rechtsphilosophischen Entwicklung erhalten. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung "Grundlagen des Rechts I+II" von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 4 Kontakt: Material: paolo.becchi@unilu.ch Es wird ein Reader zu Beginn der Lehrveranstaltung verkauft. 35 International Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 12.15 - 14.00, ab 19.02.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The course focuses on the emergence, expansion, and enforcement of international human rights norms. It introduces the major international institutions and political processes by which international human rights norms are established and enforced, namely the regimes established under the United Nations, regional human rights conventions (European, Inter- American, African), and various treaties. The course is divided into two parts: the first part introduces the evolution and conceptual foundations of human rights, the most important human rights treaties and the mechanism for their implementation; the second part considers selected, current human rights issues in a comparative mode using standards developed in international human rights law as well as regional (e.g. European) standards. As the course will be held in a seminar-like style, i.e. emphasizing class discussions, active participation in the class is expected. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of Public international human rights law is recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The examination type (oral or written) will be announced at the beginning of the term / 6 Kontakt: Material: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Course reader; materials accessible or distrubuted electronically 36 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungs- bereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrationsrech- tes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen natio- nalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung (5 Cr) Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung beruht auf dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS GRASDORF-MEYER/LISA OTT/NICOLE SCHEIBER, Migrationsrecht, 3. Auflage, Bern 2014. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG); Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); Asylgesetz (AsylG); Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (FZA); Flüchtlingskonvention und Zusatzprotokoll (FK). 37 Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 14.15 - 16.00 , ab 19.09.2016 FRO, HS10 14-täglich Do, 14.15 – 16.00, ab 29.09.2016 FRO, HS 9 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Friedenssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zentralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohn- heitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlichkeit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeile- gung, Gewaltverbot, gerichtliche Streitbeilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils aktuellen völkerrechtlichen Fragestel- lungen und Ereignisse erläutert und analysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis ermöglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbereiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, einfache bis mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: lehrstuhlcaroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. 38 Terrorism and the Law Dozentin: Lucia Della Torre, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 14.15 - 16.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Since 11 September 2001, the issue of terrorism has again become the focus of virulent legal debate. At both the national and the international level, a wide range of new laws have been proposed and adopted, many of which impose limitations on the enjoyment of individual rights – both of terrorist suspects and the general public. This course will examine the scope of permissible and impermissible anti-terror operations via analysis and comparison of domestic and international legal principles and practice. We will focus in particular on the efforts of lawmakers and courts to strike a balance between the protection of public security and the preservation of civil liberties and a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra-territorial character; and refugee and immigration law in the era of terrorism. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: lucia.dellatorre@.unilu.ch Literature READER 39 International Trade Law Dozent: Dr. iur. Nicolas Diebold, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course introduces the international trade law embodied predominantly in the World Trade Organization (WTO), regional trade agreements (eg NAFTA) and bilateral trade agreements. These agreements set forth the rules that apply to questions such as: May the US restrict the import of shrimp that are caught by killing endangered species of sea turtles? May Australia require that all cigarettes are sold in plain, unbranded packages? May the EU prohibit the import of Canadian seal fur due to inhumane killing of seals? May the US prohibit online gambling to the detriment of Antiguan online gambling providers? In-depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. Institutional aspects and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view of familiarizing students with the legal disciplines under the WTO. Methodically, the course builds on the case law method. Trade law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). The students become familiar with the legal framework of the international trading system and the legal principles of trade law, such as national treatment, most-favoured-nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret international trade treaties and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Voraussetzungen: Umfang: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in globalization and international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The final grade will be determined on the basis of a presentation of a case during the case studies, class participation and the exam (oral, open book) at the end of the course / 6 Kontakt: nicolas.diebold@doz.unilu.ch Literature READER 40 Democracy and Globalisation Dozent: Alberto Ghibellini, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Gastveranstaltung Termine: Blockveranstaltung FRO,3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Caught in the grip between the advancement of new populistic movements, the pressure exercised by economic globalization and unprecedented migration flows, and the claims to increase the popular participation, the political regime which is usually defined as “Representative Democracy” appears today to be in a state of decay. If not from the formal point of view – in terms of its legality – the decay is clear from the substantial, political one: from the point of view of its legitimacy, real or perceived. Nowadays, Representative Democracy seems to be unable to give credible answers to the challenges with which it is presented with increasing frequency: the marginalization of the lower classes, the pressures of the economic and financial international groups, as well as the loss of contact with the sovereign people, who aim instead at “recomposing” and reestablishing their complete sovereignty. The course aims to shed light on the fundamental aspects of this predicament and to explore its possible further developments. Deepen the students’ knowledge of key concepts of the subject matter, such as democracy, representation, globalization. Clarify the differences between the types of democracy, with particular emphasis on the representative one. Explore the possible threats posed by “globalisation” to the democratic regime and its principle of popular sovereignty. Voraussetzungen: Umfang: Interest in political philosophy. Possibly some knowledge thereof. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam, passed or failed (2 Cr) Kontakt: Material: aghibell@mit.edu An electronic course packet will be provided by the instructor. 41 Schweizerische und deutsche Verfassungs- und Strafrechtsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert Dozent: PD Dr. iur. Thomas Henne Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich, Di, 12.15 - 14.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Gegenstand der Lehrveranstaltung sind wesentliche Aspekte der schweizerischen und deutschen Verfassungs- und Strafrechtsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung ihrer europäischen Bezüge. Unter anderem werden mit dieser Perspektive die schweizerische Bundesverfassung sowie das deutsche Verfassungsrecht vergleichend untersucht und erläutert. Im Mittelpunkt steht regelmäßig eine Quelle, die in ihren gesellschaftlichen und sozialen, vor allem aber juristischen Kontext eingeordnet wird. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die geschichtliche Dimension des Verfassungs- und Strafrechts erhalten und selbständig mit rechtshistorischen Quellentexten umgehen können. Den Studierenden sollen die auch für ihre zukünftige Tätigkeit unentbehrlichen Grundkenntnisse der Rechtsentwicklung vermittelt werden. Das Wissen um die Historizität des Verfassungs- und Strafrechts erleichtert damit das Verständnis der schweizerischen Rechtsordnung. Voraussetzungen: Umfang: Keine. Studierende aller Schwerpunkte erhalten durch diese Lehrveranstal¬tung einen fundierten Zugang zu wichtigen Themen des Straf- und öffentlichen Rechts. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: thomas.henne@unilu.ch Der Einstieg in das Thema wird durch einen Reader erleichtert. Zudem werden weitere relevante Materialien auf OLAT zur Verfügung gestellt 42 Energierecht Dozentin: Ass.-Prof. Dr. iur. Anja Hentschel Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 10.15 - 12.00, 19.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in das Schweizer Energierecht ein und bietet einen Überblick über die wichtigsten Bereiche. Hintergrund ist die mit der Energiestrategie 2050 angestrebte Energiewende in der Schweiz. Die Veranstaltung verknüpft Fragen des Klimaschutzes (CO2-Reduktion) mit Aspekten des allgemeinen Energierechts (Dezentralisierung) und des Energiemarktes (Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Umweltverträglichkeit). Einführend wird die weltweit zu beobachtende Umorientierung der Energienutzung (Klimawandel, Ölkrisen, atomare Risiken) dargestellt, bevor sodann die wichtigsten Aspekte der Schweizer Energiewende systematisch genauer betrachtet werden. Schwerpunkte sind insbesondere das Recht der erneuerbaren Energien, inkl. ökonomischer Förderung, der Ausstieg aus der Kernenergienutzung, inkl. Endlagerung und Energieeffizienz- und - einsparmassnahmen im Gebäudebereich. Daneben wird auf neue Risiken und Technologien in der Energienutzung, wie Fracking, CCS und Energiespeicher eingegangen, soweit sie die Schweizer Energiepolitik tangieren. Kenntnis der wichtigsten Gebiete des Schweizer Energierechts und Fähigkeit zur Bewertung ihrer Relevanz für die Energiewende - Erkennen des Zusammenspiels von rechtlichen, wirtschaftlichen Bedingungen und staatlichen Aufgaben im Bereich des Energierechts - Kenntnis der Kompetenzverteilung im Energierecht - Kenntnis und Fähigkeit zur Bewertung des internationalen und europäischen Rechtsrahmens für die Energiepolitik der Schweiz - Kenntnis und Fähigkeit zur Bewertung der gesellschafltichen Aspekte der angestrebten Energiewende. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse im öffentlichen Recht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche oder schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: anja.hentscheln@unilu.ch oder alexandra.birchler@unilu.ch Texte werden am Anfagn der Veranstaltung an-, bzw. ausgegeben. 43 Rechtssoziologie Dozent: Ass.-Prof. Dr. iur. Vagias Karavas Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich Di, 14.15 - 16.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Wie entsteht neues Recht und von welchen Faktoren hängt seine Wirksam- keit ab? Wie verändert sich das Recht aufgrund der Erscheinung neuer Me- dien wie das Internet? Was hat das Recht mit dem Geschlecht zu tun? Kann man von einer „Globalisierung des Rechts“ reden? Dies sind ein paar exem- plarische Fragen, die uns im Rahmen der Vorlesung beschäftigen werden. Im Gegensatz zur Rechtsdogmatik, die fragt, was als Recht ideell gilt, hat die Rechtssoziologie die Erforschung der sozialen Wirklichkeit des Rechts zum Gegenstand. Die Rechtssoziologie ermöglicht uns somit einen Blick hinter die Kulissen des Rechtsbetriebs. Inhaltlich gliedert sich die Vorlesung in zwei Teile: Im ersten Teil wird im Sinne einer allgemeinen Einführung eine Über- icht über den Gegenstand, die Methoden sowie die Geschichte der Rechts- soziologie ermöglicht. Im zweiten Teil werden im Sinne einer Übung die Grundprobleme rechtssoziologischer Theorie (vor allem der soziologische Rechtsbegriff und die Thematik der Rechtsentstehung, Rechtsanwendung und Rechtswirksamkeit) anhand exemplarischer Fragen wie die vorgenann- ten dargestellt und kritisch beleuchtet. Die Vorlesung endet mit einer kriti- schen Reflexion über die Rolle des Rechts in der Gesellschaft. Neben der Kenntnis rechtssoziologischer Theorien und Methoden soll das Interesse der Studierenden für die Erforschung der „Rechtswirklichkeit“ geweckt sowie ihre Fähigkeit gefördert werden, rechtssoziologische Erkenntnisse in ihre rechtsdogmatische Arbeit einzubeziehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: vagias.karavas@unilu.ch 44 International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: Blockveranstaltung FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. • To understand key concepts of international environmental law • To know important multilateral environmental agreements (MEAs) • To get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam / 6 Kontakt: thilo.marauhn@doz.unilu.ch Literatur: ULRICH BEYERLIN/THILO MARAUHN, International Environmental Law, Hart Publishing, Oxford 2011. 45 Die grosse Transformation. Westeuropa auf dem Weg in die Moderne 1780- 1900 Dozent: Prof. Dr. phil. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Im langen 19. Jahrhundert wurden die westeuropäischen Gesellschaften tiefgreifender verändert als jemals zuvor in der Geschichte. Nach und nach wirkte sich die grosse Transformation auf beinahe alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche aus. In der Vorlesung werden wir uns unter anderem mit der Geburt der Metropolen, dem aufkommenden Fabriksystem, der Verkehrs- und Zeitrevolution sowie dem Aufstieg der Industriemoderne und dem neuen „Homo hygienicus“ beschäftigen. Wer unsere Gegenwart besser verstehen will, der sollte über die revolutionären Veränderungen, die sich zwischen 1780 und 1910 in Westeuropa vollzogen, fundiert Bescheid wissen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: aram.mattioli@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Literaturhinweis: Monica Juneja, Roland Wenzelhuemer, Die Neuzeit 1789-1914, Stuttgart 2013. 46 Growth Theory Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich, Di, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Why are some countries richer than others? What are the engines of long- run economic growth? What can economic policy do about it? Or: What is the impact of government finances on short- and long-run economic activity? This course introduces some basic growth theories that are used to address these and many related questions. Among the growth models studied are the Ramsey-Cass-Koopmans model, the overlapping-generations model, and models of endogenous growth. Besides working with these models, there is also a focus on useful methods such as dynamic optimization or phase diagrams. Finally, we will have a look at some current research topics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Hinweis: Lecture starts on September 20, 2016. Literatur Romer, David (2006), Advanced Macroeconomics (3rd edition). New York: McGraw-Hill; 47 Open Macroeconomics and International Macro Policy Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich, Di, 14.15 – 16.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Why did the Swiss National Bank (SNB) introduce a lower bound of 1.20 francs against the euro in September 2011?; and why did the SNB abolish the lower bound in January 2015? Why did European leaders in the early 1990s decide to introduce the single currency, and what is the nature of today’s problems in the eurozone? How would a solution to these problems look like? Questions like these have received a lot of attention lately – and will be addressed in the course on “Open Macroeconomics and International Macro Policy”. We will start by introducing basic concepts such as the balance of payments and the exchange rate. We then discuss how exchange rates are determined, considering different exchange rate regimes. Further topics include the historical performance of alternative exchange rate regimes and the economics of currency areas such as the European monetary union. Finally, we study the problems of macroeconomic policy- making in an integrated world economy. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: WF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Literatur Krugman, Paul, Maurice Obstfeld, and Marc Melitz (2015): International Economics. Theory and Policy (10th edition); All materials covered in class. 48 Einführung in die Internationalen Beziehungen Dozentin: Ass.-Prof. Dr. Lena Maria Schaffer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ soll Studierenden einen Einstieg in die relevanten Fragen der Internationalen Beziehungen geben und zentrale Akteure, grundlegende Theorien und Problembereiche der IB vorstellen. Entsprechend gliedert sich die Veranstaltung in drei Teile: Im ersten Teil widmen wir uns klassischen (Groß)-Theorien der IB. Damit verbunden ist auch eine historische Übersicht über die Entwicklung der Disziplin. Im Anschluss befassen wir uns mit zentralen Teilgebieten der IB. Innerhalb der Konfliktforschung besprechen wir Ursachen für Krieg und Frieden und den Umgang der Weltgemeinschaft mit Konflikten. Des Weiteren schauen wir uns die internationalen Wirtschaftsbeziehungen im Teilbereich „Internationale Politische Ökonomie“ genauer an. Im Zentrum des letzten Teilbereichs der Vorlesung stehen dann die „Internationale und Transnationale Kooperation“. Hier befassen wir uns mit Internationalen Organisationen sowie mit transnationalen Akteuren. Die Vorlesung möchte die Grundlagen der Internationalen Beziehungen vermitteln und erreichen, dass die Studierenden das Gelernte auf aktuelle weltpolitische Herausforderungen (wie z.B. internationale/globale Sicherheit, Migration, globaler Umweltschutz, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung) anwenden können. Am Ende des Kurses sind die Studierenden fähig, mit Hilfe des vermittelten Wissens aktuelle politische Entwicklungen sowie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen (nationalen) politischen Systemen der Gegenwart zu beschreiben und zu analysieren. Ziel ist somit neben der Vermittlung elementarer Fachkenntnisse die Studierenden in das "vergleichende Denken" einzuführen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Hinweise: Kontakt: Begleitend zur Vorlesung wird insbesondere für Studierende der Politik- wissenschaft im ersten oder zweiten Semester das vertiefende Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ angeboten. Für fortge- schrittene Studierende bietet das Masterseminar „History of International Relations“ (Prof. Slantchev) eine Vertiefung. lena.schaffer@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Vorlesungsrmaterialien zugänglich auf OLAT Literatur: Baylis, John/ Smith, Steve/ Owens, Jessica (Hg.) (2014): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 6. überarb. Aufl., Oxford UP. Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2013): Handbook of International Relations, 2. Aufl., Sage. Frieden, Jeffry A., and David A. Lake (2015): World Politics: Interests, Interactions, Institutions: Third International Student Edition. WW Norton & Company. Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard, Kruck, Andreas (2013) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, 4. Aufl., VS Verlag. Schimmelfennig, Frank (2013), Internationale Politik, 3. akt. Aufl., UTB. 49 Wirtschaftspolitik I Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Wirtschaftswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 9 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in die Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik ein. Themen sind: - Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitische Eingriffe - Grundlegende Aspekte des gesellschaftlichen Grundkonsenses - Grundlegende politische Rechte und Institutionen - Gesellschaftliche Entscheidungsverfahren: Preismechanismus, Demokratie, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftliche Interessengruppen - Grundregeln über Allokation, Umweltpolitik, Verteilung, Stabilisierung - Verhaltensbeeinflussung mittels Information, Methoden der Präferenzerfassung, Wirtschaftspolitische Instrumente und deren Anwendung - Wirtschaftspolitische Berater und Institutionen der Beratung Die Analyse erfolgt aus verschiedenen Perspektiven: im politisch-ökonomi- schen System; auf der Ebene des gesellschaftlichen Konsens; auf der Ebene des laufenden politischen Prozesses; in der wirtschaftspolitischen Beratung. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: WF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christoph.schaltegger@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Feld, Frey, Kirchgässner (2009), Demokratische Wirtschaftspolitik. Vahlen. München 50 Comparative Constitutional Law Dozierende: Kyriaki Topidi, PhD/ Prof. Aalt Willem Haringa/ Antonia Waltermann/ Dr. Sascha Hartdt, Maastricht/Hoai-Thu Nguyne, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 08.15 – 12.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course will provide an introduction into comparative constitutional law. This course will introduce a number of core concepts of comparative con- stitutional law and introduce the students to the methodology of comparative constitutional law. During this course, the constitutions of the United States, France, Germany and the United Kingdom will be analyzed. Further, during this course we will look at the implementation of European Union law into domestic constitutional orders and at the ECHR and constitutional review. Introduce the students to the methodology of comparative constitutional law, introduce the students to core concepts of constitutional law and to enable the students to read and understand constitutions. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur • AALT WILLEM HERINGA/PHILIPP KIIVER, Constitutions Compared, 3rd Ed., Intersentia: Cambridge; • AALT WILLEM HERINGA/SASCHA HARDT, Sources of Constitutional Law, 1st Ed.,2014, Intersentia. Other materials will be made available through the OLAT platform. 51 Political Behaviour and Communication Dozent: Prof. Dr. Alexander Trechsel Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: This course offers a dense overview of the most important works – the classics – in the field of political behavior and political communication. The focus will be put on citizens and public opinion. How does the latter emerge? How do electoral campaigns work? What is the role of parties, leaders, issues, mass media, modern information and communication technologies, the Internet etc. in public opinion formation? How does propaganda work? How rational are voters? How volatile is public opinion? The course aims at providing a solid discussion of the evolution of the field across time, its key concepts and approaches, theories and empirical contributions. Starting with the seminal book by Walter Lippmann, we will read and discuss the classics in a chronological order, spanning over the last century. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: alexander.trechsel.@unilu.ch Material: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Lippmann, Walter, 1997 (1922). Public Opinion. New York: Free Press. Lazarsfeld, Paul F., Berelson, Bernard and Hazel Gaudet, 1968 (1944). The People’s Choice. How the Voter Makes Up his Mind in a Presidential Campaign. New York: Columbia University Press. Downs, Anthony, 1957. An Economic Theory of Democracy. New York: Harper Collins. Campbell, Angus, Converse, Philip E., Miller, Warren E. and Donald E. Stokes, 1964. The American Voter: an Abridgement. New York: Wiley. Key, V.O., 1966. Responsible Electorate: Rationality in Presidential Voting 1936-1960. Cambridge: Harvard University Press. McCombs, Max and Daniel Shaw, 1972. Agenda-setting function of mass media. Public Opinion Quarterly 36: 176–187. Fiorina M 1981. Retrospective Voting in American National Elections. New Haven, CT: Yale University Press. Iyengar, Shanto, and Donald R. Kinder. 1989. News That Matters: Television and American Opinion. University of Chicago Press. Zaller, John R. 1992. The Nature and Origins of Mass Opinion. Cambridge University Press. Sniderman, Paul M. and Edward G. Carmines 1997. Reaching Beyond Race. Harvard U Press. Druckman, James N., Erik Peterson and Rune Slothuus 2013. How Elite Partisan Polarization Affects Public Opinion Formation, American Political Science Review 107, 1: 57-79. Druckman, James N. and Kjersten R. Nelson 2003. Framing and Deliberation: How Citizens‘ Conversations Limit Elite Influence, American Journal of Political Science 47, 4: 729-745. 52 Israels Rolle im Nahostkonflikt Dozent: Prof. Dr. Moshe Zimmermann Durchführender Fachbereich: Judaistik Termine: wöchentlich Mo, 14.15 – 16.00, ab 19.09.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die beste Ausgangsposition für eine Analyse des Nahostkonflikts ist die kontrafaktische Frage: Wie wäre es in der Region, wenn Israel bzw. der Zionismus nicht existierten? Denn der Nahost-Konflikt begann erst im 20sten Jahrhundert und ist von Europa ausgegangen: Nationalismus, Antisemitismus, Rassismus, Imperialismus, aber auch Demokratie, Lieberalismus, Laizismus und Sozialismus sind importierte Faktoren, die die Entwicklung der Region mitbestimmten. Ohne den Staat Israel bzw. ohne die jüdische Masseneinwanderung hätte jeder der genannten Geschichtsfaktoren einen anderen Stellenwert bekommen. Die Vorlesung wird sich mit der Relevanz dieser Faktoren in ihrer historischen Entwicklung befassen. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung (2 Cr) Kontakt: moshe.zimmermann@mail.huji.ac.il Literatur Michael Brenner, Geschichte des Zionismus. München 32008 James L. Gelvin, The Israel-Palestine conflict: one hundred years of war. Cambridge 2007 Benni Morrsi, One state, two states: resolving the Israel/Palestine conflict. New Haven 2009 Shlomo Sand, Die Erfindung des Landes Israel: Mythos und Wahrheit. Berlin 2012 Michael Wolffsohn, Israel, Geschichte, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft. Opladen 2016 Moshe Zimmermann, Die Angst vor dem Frieden. Berlin 2012 53 Macht Religion Konflikt? Zur Funktion von Religion in Konflikten Dozent: Dr. phil. Jürgen Endres Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich, Do, 10.15 – 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 13 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Lernziele: Seit geraumer Zeit lässt sich das Phänomen der «Wiederentdeckung» des Religiösen beobachten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Religion als Faktor in Konflikten in Erscheinung tritt, sei dies auf psychosozialer, gesellschaftlicher oder zwischenstaatlicher Ebene. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Seminars, den vielfältigen Funktionen von Religion in Konflikten nachzugehen. Dies geschieht in einem ersten Schritt auf konzeptioneller Ebene unter Einbeziehung religionswissenschaftlicher, soziologischer und politikwissenschaftlicher Ansätze. Darauf aufbauend sollen in einem zweiten Schritt verschiedene Fallbeispiele auf gesellschaftlicher und zwischenstaatlicher Ebene (u.a. Schweiz, Ägypten, Burma, Indien - Pakistan) analysiert werden. Parallel zur konfliktiven Dimension von Religion soll auch das konfliktschlichtende und friedensstiftende Potenzial von Religion untersucht werden. Die Studierenden erlangen die Fähigkeit, religiös bedingte Einflussfaktoren und religiöse Dimensionen in Konflikten zu erkennen und einzuordnen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: juergen.endres@unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt 54 Hannah Arendt: “Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft” Dozent: Dr. phil. Thomas Forrer Durchführender Fachbereich: Kulturwissenschaften Termine: wöchentlich, Mi, 10.15 – 12.00, ab 21.09.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In dem Lektüre-Seminar beschäftigen wir uns mit dem für die Erforschung von Rassismus und Totalitarismus grundlegenden Werk der Philosophin Hannah Arendt: „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ (1951/1955). In der umfassenden Schrift arbeitet Hannah Arendt die Vorgeschichte und die Entstehung des Antisemitismus auf, beschreibt und analysiert eingehend die Entwicklung von Rassismus und Imperialismus im 18. und 19. Jahrhundert, um vor diesem Hintergrund die historische Möglichkeit und die politischen Merkmale der totalen Herrschaft – am Nationalsozialismus und am „bolschewistischen Regime“ (Stalin) – zu untersuchen. Im Seminar lesen wir grosse Teile aus Arendts umfangreichem Werk, rekonstruieren gemeinsam ihre vielschichtigen Argumentationen und besprechen ihre Analysen und Befunde auch angesichts von politischen Phänomenen und Fragestellungen der Gegenwart. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt. thomas.forrer@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Piper Verlag: München (wenn möglich in einer Auflage nach 1991) 55 The Future of the European Union Dozent: Prof. Dr. John Erik Fossum Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine 1: Termine 2: Do, 20.09. 12.15 – 14.00 HS 11 Fr, 14.10. 09.15 - 17.00 4.B47 Sa, 15.10. 09.15 – 17.00 3.B57 Fr, 18.11. 09.15 – 17.00 HS 2 Sa, 19.11. 09.15 - 17.00 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: The European Union is a political system made up of states that simultaneously transforms these states. It represents a large-scale experiment in modern transnational governing. At present the multilevel configuration that makes up the European Union is currently facing an unprecedented number of challenges associated with the financial turned political crisis; the refugee crisis; the Ukraine crisis; and Brexit (and the domino effects it might engender). The purpose of the course is to understand the historical background, present status and future prospects of this complex political system. To that end, the course will familiarize students with the historical context of state formation and nation-building; the contemporary context of state trans- formation in Europe; the basic challenges facing the EU; and the possible developmental trajectories for the EU. Possible scenarios include: consolidation through muddling through; a Europe of concentric circles (consolidation of the Euro-zone); and fragmentation (differentiation or disintegration). The course will also discuss the implications for democratic governing associated with each of these scenarios. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: j.e.fossum@arena.uio.no oder polsem@unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt 56 Personality and Politics Dozent: Dr. Diego Garzia Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 16.15 – 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The focus of this course is on the increasingly tighter relationship between personality and the functioning of representative democracy, and in particular on the process of personalization of politics. The course is divided in four major thematic parts. The first part will provide students with a theoretical overview of the changes occurring in the reciprocal relationships between the main actors of contemporary democratic politics (i.e., parties, media, voters) and the way these interactions fostered the personalization of politics so far. In the second part, we will focus on one of the core implications of the personalization of politics, namely, the changing role of individual politicians (and of politicians as individuals) in determining how people view politics and how they express their political preferences. In this part, we will attempt to answer questions such as: How do voters perceive leading politicians’ personality? Are election outcomes determined by voters’ assessments of politicians’ personality? What are the personal characteristics of politicians that matter the most to voters? When, where, and how do these characteristics matter? Although personalities of politicians have captured center stage in contemporary election campaigning, thus becoming the focus of voters’ preferences, individual characteristics of voters, such as their traits and values, have also become distinctively important for political choice. For this reason, the third part of the course will concentrate on the personality of voters and its relationship with politics. Do voters like politicians whose traits match their own traits? And why is it so? This part of the course will rely on theories and methods from the field of personality psychology to shed light on voters’ political personality, its origins, as well as its role in non-political contexts such as human mate attraction. The fourth part of this course will be dedicated to the newest developments in ICTs (Information and Communication Technologies) and the ways in which they can potentially affect the personalization trend. The interactive possibilities of social media have in fact highlighted the possibility for voters to connect horizontally, thus reviving classic theories of social influence and interpersonal intermediation on vote choice. At the same time, Web 2.0 technologies have introduced novel dynamics by offering more detailed, tailor-made information. In this part of the course, we will focus on the effect of Internet-based political information on citizens’ patterns of political behaviour, with an eye in particular on Voting Advice Application websites. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. diego.garzia@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 57 Political Psychology Dozent: Dr. Sergiu Gherghina Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 12.15 – 16.00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptrseminar Inhalt: Lernziele: How do personality traits of political leaders influence their decisions? What roles are pleyd by emotions in politics? How do people decide for whom to vote? What is the importance of stereotypes in political beha-vior? What influences the way in which people belonging to different groups (ethnicity, religion) behave in domestic and international politics? These questions lie at the core of political psychology, a field that com-bines the theoretical and methodological approaches of psychology with the empirical dimension of politics. This course intends to provide students with an overview of major topics in political psychology, aiming to provide an answer to the above mentioned questions by looking at real-life examples throughout the con- temporary world. It aims to introduce students to key concepts and theories, to present the main methodo-logical approaches, and to explain how psychology can be used to understand politics. The readings include the theoretical approaches, while the lectures are meant to complement them by providing empirical examples. The course has a comparative perspective and includes the following topics: - What is political psychology and how it helps us to understand political processes - The role and importance of personality in politics - The study of leaders in politics - The psychological determinants of voting - The political psychology of mass politics, social movements, nationalism and terrorism At the end of this course students will be able to: - gain a general understanding of political psychology - become familiar with the key debates in the literature - analyze leaders and groups from the perspective of political psychology - evaluate and differentiate between types of groups and psychological drivers for action - identify problems and challenges in the current developments of political psychology Umfang; Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: 1. Class activity and participation (10%) 2. Two short essays (each of them 25% of the final grade) of max. 600 words that should answer a given question. 3. Short written exam about readings and class discussions (40% of the final grade): the exam will take 20 min. and will in-clude 10 multiple choice questions (12 November) / 4 Kontakt: gherghina@soz.uni-frankfurt.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Martha L. Cotham, Elena Mastors, Thomas Preston and Beth Dietz, Introduction to Political Psychology, 3rd edition, New York and London: Routledge 58 Equality, Inequality, Justice. Problems of Contemporary Political Philosophy Dozent: Prof. Dr. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: Wöchentlich, Di, 10:15 - 12:00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: A recent Oxfam Briefing Paper entitled „An Economy for the 1 %“ claims this: “The global inequality is reaching new extremes. The richest 1 % now have more wealth than the rest of the world combined.” Thomas Piketty, in his best-selling Capital in the Twenty-First Century, writes: “There is no fundamental reason why we should believe that growth is automatically balanced.” If these claims are right, economic inequalities are on the rise within comparatively rich countries and between countries. But is this a problem? Are these inequalities unjust or does criticizing them just amount to envy? In this seminar we want to discuss these questions from a philosophical perspective that is open to political and economic arguments. We will deal with the so-called egalitarianism debate and its critique (Dworkin, Cohen, Frankfurt, Sen etc.) and will also discuss economic arguments of a more descriptive kind (Piketty). The link to the justice debate is this: What kind of inequality is unjust? If possible, teaching staff from the economics department or the political science department will join the course. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay/Protokoll / 4 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT 59 Politik jenseits des Staates, Beispiele aus Afrika und dem Mittleren Osten Dozent: Dr. phil. Thomas Hüsken Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Do, 12:15 – 14:00, ab 22.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: . Die gegenwärtigen politischen Entwicklungen in vielen Ländern Afrikas und des Mittleren Ostens repräsentieren nichts weniger als die Neuaushandlung der postkolonialen politischen Ordnung. Die Fragmentierung von staatlichen Strukturen haben zu mehr Heterogenität in der Politik und zum Aufstieg nicht-staatlicher Machtgruppen gefu¨hrt. Es handelt sich hierbei um Entwicklungen, die Staatlichkeit herausfordern oder neu aushandeln und auf nationale Grenzen u¨berschreitende historische und rezente kulturelle, ethnische, politische und ökonomische Verbindungen verweisen. Der Kurs wird sich anhand grundlegender Texte mit dieser Thematik beschäftigen.. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: thomas.huesken@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: Literatur zur Einführung: Trotha, Trutz v. 2000, Die Zukunft liegt in Afrika. Vom Zerfall des Staates, von der Konzentrischen Ordnung und vom Aufstieg der Parastaatlichkeit, Leviathan, Zeitschrift für Sozialwissenschaften, 28. Jg. Heft 2: 253-279. 60 Urban and Metropolitan Governance Dozent: Dr. phil. Philippe Koch Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 16.15 – 18.00, ab 15.09.2015 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wer regiert die Stadt? Wie können politische Prozesse in urbanen Räumen beeinflusst werden? Mit welchen theoretischen und methodischen Ansätzen lässt sich Stadtpolitik analysieren? Das Seminar beschäftigt sich mit diesen Fragen. Konkret gliedert sich das Seminar in vier Teile. Im ersten Teil werden wir die wichtigsten theoretischen Ansätze kennenlernen, die sich mit urbanen Machtstrukturen und Politik befassen. Im zweiten Teil widmen wir uns den institutionellen und politischen Herausforderungen der politischen Steuerung von fragmentierten aber hoch urbanisierten Siedlungsräumen. Die Sub- und Periurbanisierung der letzten gut fünfzig Jahren hat – nicht nur in der Schweiz – dazu geführt, dass sich die Siedlungsflächen immer weiter ausdehnen und immer enger miteinander verflochten sind. Demgegenüber haben sich die politisch-institutionelle Gliederung kaum verändert. Welche Lösungen werden in der Forschung debattiert, um angesichts dieser Inkongruenz politische Steuerungskapazität aufrechtzuerhalten? Im dritten Teil analysieren wir gemeinsam drei für das Verständnis des urbanen Raums und des Prozesses der Urbanisierung zentrale Politikbereiche: Raumplanung/Stadtentwicklung, Wohnungspolitik und Verkehrspolitik. Wir identifizieren die wichtigsten Diskurse, Akteure, Institutionen und Konfliktmuster vor allem mit Blick auf die Schweiz. Im letzten Teil folgen schliesslich die Präsentationen der im Seminar entwickelten Research Designs. Die Seminarsprache ist Deutsch. Vorträge können aber auch auf Englisch gehalten werden. Viele Texte sind zudem in englischer Sprache verfasst. Ziele: Der Kurs verfolgt drei Ziele: 1. Die Teilnehmenden wissen, welche politischen Sachgeschäfte in der Stadtpolitik relevant sind und die politischen Auseinandersetzungen prägen. 2. Die Teilnehmenden sind in der Lage kritisch und theoretisch informiert, die politischen Bedingungen urbaner Gesellschaften zu analysieren. 3. Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Debatten der politikwissenschaftlichen Subdisziplin Urban Politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch/Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: philippe.koch@gmx.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Jonathan S Davies und David L Im broscio (Eds.) (2009), Theories of Urban Politics (2nd Edition), London: Sage. 61 Offene oder geschlossene Grenzen. Migrationsregime im Wandel Dozent: PD Dr. Patrick Kury Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Di, 10:15 – 12:00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: . Wanderungsbewegungen sind integraler Bestandteil einer Verflechtungsgeschichte der modernen Welt, wie sie etwa Jürgen Osterhammel für das 19. Jahrhundert beispielhaft skizziert hat. Vor dem Hintergrund neuester internationaler Forschungsperspektiven untersucht die Veranstaltung den Wandel von Migrationsregimen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die Gegenwart. Im Mittelpunkt steht dabei der Blick auf die Schweiz, sowie ergänzend auf Deutschland, Grossbritannien und die USA. Während einzelne Aspekte der Zu,- Ab- und Binnenmigration verschiedener Gruppen und Individuen bereits aufgearbeitet sind, fehlt ein Blick auf grössere Zusammenhänge über einen längeren Zeitraum. Kontinuitäten und Brüche des Umgangs mit Migration, die die Verortung der Schweiz in der Welt aufzuzeigen, sind auf dieser Grundlage bislang kaum möglich gewesen. Das Seminar möchte einen Beitrag leisten, dies zu ändern, damit die Migrationsgeschichte der Schweiz stärker in internationalen Kontexten verortet werden kann. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: patrick.kury@doz.unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 62 Fallstudien der Politischen Ökologie Dozentin: Dr. phil. Esther Leemann Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Mi, 10:15 – 12:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: . In der Veranstaltung werden wir uns mit aktuellen Fallbeispielen der Politischen Ökologie befassen. Die Politische Ökologie beschäftigt sich mit der ‘ökologischen Verteilung von Konflikten’(Alier 2002), also mit den Konflikten um den Zugang und die Kontrolle von natürlichen Ressourcen (Escobar 2008), dem komplexen Beziehungsgefüge zwischen “Natur” und “Gesellschaft”. Umweltwandel wird als Teil von lokalen und globalen, politischen und ökonomischen Prozessen verstanden. Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen, insbesondere für Studierende, die sich mit den begrifflichen und theoretischen Grundlagen der Politischen Ökologie vertraut gemacht haben und sich nun intensiv mit Fallbeispielen beschäftigen wollen, die das Verhältnis von Natur-Kultur, Fragen von Ideologie, Wissensproduktion und Repräsentation sowie Ressourcenkonflikte zum Thema haben. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: esther.leemann@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 63 Kritische Demokratietheorie und Protestbewegung Dozentin: Prof. Dr. Isabelle Lorey Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mo, 16.09. 14.15 – 16.00 FRO, HS 12 Fr, 07.10. 09.15 – 17.00 3.B01 Sa, 08.10. 09.15 – 16.00 3.B52 Mo, 10.10. 09.15 – 17.00 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Protestbewegungen, die 2011 und in den Jahren danach entstanden sind, haben nicht einfach Plätze besetzt und Camps eingerichtet und sie haben sich nicht einfach aufgelöst, als die Camps verschwunden sind. Sie haben sich vielfach transformiert bis hin zur Besetzung politischer Ämter wie in Spanien. Die grösste Herausforderung dieser Bewegungen war sicherlich die Infragestellung existierender Formen von repräsentativer Demokratie und die Erfindung alternativer demokratischer Praxen, die repräsentationskritisch und transversal waren und ohne in die Zukunft gerichtete Forderungen aus- kamen. Diese Praxen lassen sich sowohl mit verschiedenen Ansätzen von kritischer Demokratietheorie in Verbindung bringen, sie haben aber auch kritische DemokratietheoretikerInnen zu neuen Konzeptionen von Demokratie angeregt. Im Seminar werden wir Texte von Jacques Rancière, Jacques Derrida, Alex Demirovic, Chantal Mouffe und Judith Butler diskutieren, sowie meine Konzeption einer präsentischen Demokratie. Dazu setzen wir uns vor allem mit Walter Benjamins Geschichtsphilosophischen Thesen auseinander und befassen uns mit kritischem Bezug auf Hegel mit dem Verhältnis von Demokratie und Zeitlichkeit. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat, Essay, benotet) / 4 Kontakt: lorey@eipcp.net oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Walter Benjamin (1974): Über den Begriff der Geschichte, in: Rolf Tiedemann, Herrmann Schweppenhäuser (Hg.): Walter Benjamin. Gesammelte Schriften, Bd. 1 (Teil 2), Frankfurt/M., S. 691- 704. Judith Butler (2011): Bodies in Alliance and the Politics of the Street, in: transversal: “#occupy and assemble8”, http://transversal.at/transversal/1011 Alex Demirovic (1997): Demokratie und Herrschaft. Aspekte krischer Gesellschaftstheorie, Münster. Jacques Derrida (2003): Schurken. Zwei Essays über die Vernunft, Frankfurt/M. Chantal Mouffe (2014): Agonistik. Die Welt politisch denken, Berlin: Suhrkamp 2014, S. 161-188. Isabell Lorey (2015): Die Gegenwart verteidigen und ihr widerstehen, in: Dirk Martin, Susanne Martin, Jens Wissel (Hg.): Perspektiven und Konstellationen kritischer Theorie, Münster, S. 116-133. Lorey (2014), The 2011 Occupy Movements: Rancière and the Crisis of Democracy, in: Theory, Culture & Society, 31(7-8), S. 43-65. 64 Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Wirschaftswissenschaften / Politische Ökonomie Termine: Blockveranstaltung folgt Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Development economists have been trying for a long time to explain the differences in income levels and growth rates among countries. Why is there a wealthy global north, while the southern hemisphere tends to be poor? Why do some poor countries manage to escape poverty and catch up with richer countries while others remain stuck at low income levels? Many answers to these questions have been suggested, but none of them is able to deliver a single satisfying explanation. One recent and quite influential strand of literature is concerned with historical and deep-rooted factors that may have played an important role in shaping the different path of development from the past to the present. These factors include genetic diversity, its interaction with climatic and geographic factors, global migration patterns, conflicts that occurred hundreds of years ago, the colonization of the world by European powers, or the slave trade. Students will present recent research papers on the influence of these historical and deep-rooted factors and moderate the associated general discussions. • Students get an overview of historical and deep-rooted factors of economic development • Students improve their presentation skills • Students improve their skills in critically analysing research papers Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: WF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: To be announced and discussed in the kick-off meeting. 65 Ist Wikipedia eine Enzyklopädie ? Öffentlichkeit im Zeitalter der Diskursmaschinen Dozent: Dr. Olaf Rahmstorf Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 12:15 – 14:00, ab 20.09.2016 FRO, HS 4 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Jürgen Habermas hat in seiner unterdessen zum Klassiker gewordenen Studie zum "Strukturwandel der Öffentlichkeit" die historische Bedeutung eines ‘räsonierenden’ Publikums für die Entwicklung der demokratischen Strukturen in Westeuropa herausgearbeitet. Er macht dieses Raisonement an Institutionen wie den bürgerlichen Salons, Debattierklubs und Enzyklo- pädien fest, die das erzeugte Wissen verbreiten helfen. Dieses geistige Fundament der Demokratie sah er durch die Verwandlung des selbstbe- wusst räsonierenden Publikums der großbürgerlichen Salons in ein passiv konsumierendes, kleinbürgerliches Medienpublikum bedroht. Heute - fünfzig Jahre später - könnte man meinen diese Gefahr sei mit dem Web 2.0 gebannt. Was im 18. Jahrhundert die Salons waren, sind heute die Chatrooms, was die Enzyklopädisten an aufklärerischem Esprit mitbrachten ist heute der basisdemokratische Geist Wikipedias. Unberücksichtigt bliebe in einer solchen, rein auf die Interaktion der Akteure abhebenden, Perspektive, jedoch die Frage, welches Wissen überhaupt nach welchen Regeln produziert wird. Medientheroetiker sprechen hier von einer Zeitenwende, dem Ende der Gutenberggalaxis oder einem neuen Wissensregime, dass sich an ‘Konsens' statt an ‘Wahrheit’ als Leitmotiv orientiere (Pscheida). Das Seminar verfolgt die Frage, nach welchen impliziten und expliziten Regeln die Produktion eines solchen Konsenses oder einer solchen ‘Wahr- heit’ erfolgt, welcher Typus ‘Wissen’ in die Wikipedia Eingang findet und was ausgeschlossen wird. Das heisst, wir fragen uns nach welchen Gesetz- mässgkeiten hier Öffentlichkeit hergestellt wird. Dabei machen wir uns die Tatsache zu nutze, dass die expliziten Produk- tionsregeln der Wikipedia für jeden einsehbar sind und ihr praktische Umsetzung jederzeit durch das Verfassen eigener Beiträge überprüft werden kann. Im zweiten Teil des Seminars werden wir daher selbst Erfahrungen als Wikipedia AutorInnen sammeln und vor dem Hintergrund des im ersten Teil aufgespannten Horizontes analysieren. Das Seminar schliesst an die Veranstaltung zum Ideologiebegriff vom vergangenen Herbst inhaltlich an, ohne die Teilnahme an diesem voraus- zusetzen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: olaf@rahmstorf.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literaturauszug Burke, Peter (2014): Die Explosion des Wissens. Von der Encyclopédie bis Wikipedia. Berlin. Habermas, Jürgen (1991 / 1962): Strukturwandel der Öffentlichkeit. Frankfurt am Main. Pentzold, Christian (2007): Wikipedia - Diskussionsraum und Informationsspeicher im neuen Netz. München. 66 History of International Relations Dozent: Prof. Dr. Branislav L. Slantchev Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich, Fr, 10:15 – 15:00, ab 30.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course provides advanced graduate students with a survey of international relations history with a focus on European diplomatic history from 1618 through 1945. We shall look at the historical development of organizations that employ violence, the evolution of doctrines for the use of force, the technological changes and attendant revolutions in military affairs. Our focus will be on the diplomatic interactions and the social, economic, political, and cultural contexts in which they take place. We shall emphasize certain formative conflicts: The Thirty Years’ War, the Wars of Louis XIV, the French Revolutionary and Napoleonic Wars, the Wars of German Unification, and the two world wars of the 20th century. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: slantchev@uscsd.edu oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur The following books are very useful general overviews of diplomatic relations, military technology, and state organization: McNeil, William H. 1982. The Pursuit of Power: Technology, Armed Force, and Society since A.D. 1000. Chicago: The University of Chicago Press. Parker, Geoffrey. 1996. The Military Revolution: Military Innovation and the Rise of the West, 1500 – 1800. 2nd Ed. New York: Cambridge University Press. Strachan, Hew. 1983. European Armies and the Conduct of War. London: Routledge. Black, Jeremy. 2002. European International Relations, 1648—1815. Palgrave Macmillan. Wawro, Geoffrey. 2000. Warfare and Society in Europe, 1792 – 1914. London: Routledge. Bridge F.R., and Roger Bullen. 2004. The Great Powers and the European States System, 1814—1914. 2nd Ed. New York: Longman. Anderson, M.S. 2003. The Ascendancy of Europe, 1815—1914. 3rd Ed. Longman. 67 Der ausgezählte Planet. Globale Umweltpolitik seit 1892 Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Mi, 10:15 – 12:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar blickt auf die Geschichte des Politikfelds „Umwelt“. Es fragt nach den Akteuren, nach den Themenfeldern und nach der „Globalität“ der Umweltpolitik. Es geht um die Geschichte des Wissens über Umweltzerstörung und um die Lösungsvorschläge, die in der Vergangenheit gemacht worden sind. Im Jahr 1892 wurde in San Francisco unter dem Namen „Sierra Club“ die erste Umweltschutzorganisation gegründet. Viele nationale Gesellschaften folgten, so zum Beispiel der Schweizer Bund für Naturschutz 1909 (heute Pro Natura), die sich vernetzten. Im 1919 gegründeten Völkerbund und auch im UNO-System, das nach 1945 entstand, spielte die Umweltfrage zunächst eine untergeordnete Rolle. Das änderte sich in den 1970er-Jahren relativ dramatisch und heute stellt die globale Umweltkrise eine der wichtigsten Herausforderungen der Weltpolitik dar. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur zur Vorbereitung: Radkau, Joachim 2011: Die Ära der Ökologie. Eine Weltgeschichte, München: Beck. 68 Medien in Konflikten. Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt? Medien im Kreuzfeier der Kritik. 4. Gewalt oder Machtinstrument? Dozentin: Dr. Doréen Spörer-Wagner Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Do, 10:15 – 12:00, ab 22.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In der öffentlichen Wahrnehmung moderner Demokratien nimmt die Ver- flechtung von Medien und Politik immer mehr zu. Gleichzeitig scheint das Vertrauen der Bevölkerung in die Glaubwürdigkeit der Medienberichterstat- tung zu schwinden. Während fundierte Medienkritik eine wichtige Voraus- setzung für das Funktionieren der Demokratie ist, unterstellt der Ausdruck „Lügenpresse“, der inzwischen auch ausserhalb des deutschsprachigen Raums Bekanntheit erlangt hat, Medien pauschal eine Instrumentalisierung durch die Politik (oder andere Akteure). Ausgehend von der Annahme, dass Veränderungen in der Medienlandschaft und im (gesellschafts-)politischen Kontext moderner Demokratien die Beziehungen zwischen Medien und Politik beeinflussen, erörtern wir in diesem Hauptseminar, wie beide miteinander verflochten sind und wer unter Umständen wen kontrolliert. Zu diesem Zweck lernen wir die normativen Funktionen der Massenmedien und die Prinzipien der Medienberichterstattung in Demokratien kennen. Darüber hinaus diskutieren wir an ausgewählten empirischen Beispielen den Einfluss der Medienberichterstattung auf politische Akteure und Prozesse. Auf diese Art und Weise eignen wir uns theoretische und empirische Argumente an, um Medien in Demokratien begründet zu kritisieren, aber auch zu verteidigen. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Forschungsskizze (benotet) / 4 Kontakt: spoerer@nccr-democracy.uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Dittmar, Jakob F. 2011. Grundlagen der Medienwissenschaft. Berlin: Verlag der TU Berlin. Kleiner, Marcus S. (Hrsg.). 2010. Grundlagentexte zur sozialwissenschaftlichen Medienkritik. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Kriesi, Hanspeter et al. (eds.). 2013. Democracy in the Age of Globalization and Mediatization. London: Palgrave Macmillan. Pfetsch, Barbara (Hrsg.). 2008. Massenmedien als politische Akteure: Konzepte und Analysen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Rhomberg, Markus. 2008. Mediendemokratie: Die Agenda-Setting-Funktion der Massenmedien. Paderborn: Fink. 69 Demokratie in multikulturellen Gesellschaften Dozent: Dr. Nenad Stojanovic Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Mi, 08:15 – 10:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Im Seminar werden wir uns mit den besonderen Herausforderungen beschäftigen, die sich Demokratien stellen, deren Bevölkerung sich aus mehreren ethnischen/kulturellen Gruppen zusammensetzt. Nach einer Einführung in zentrale Konzepte werden wir wichtige Texte zu den drei Themen Wahlverhalten, Parteienwettbewerb und institutionelles Design in multikulturellen Demokratien erarbeiten. Drei Fragen stehen dabei im Vordergrund: Warum wählen Bürger entlang kultureller/ethnischer anstelle anderer gesellschaftlicher (z.B. Klassen-) Konfliktlinien? Wann lohnt es sich für Parteien ethnische Themen auf die Agenda zu setzen und wie beeinflusst dies die Dynamik des Parteienwettbewerbs? Welche Institutionen sind geeignet kulturelle Konflikte zu regulieren und Konsens zu fördern (konsoziationales versus zentripetales Modell, Föderalismus, direkte Demokratie)? Die theoretischen Ansätze werden jeweils exemplarisch auf multikulturelle Demokratien angewendet (v.a. Europa und Nordamerika), wobei das Beispiel Schweiz besonders analysiert wird. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat, Kommentar, benotet) / 4 Kontakt: nenad.stojanovic@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Horowitz, D.L. 1993. Democracy in divided societies. Journal of Democracy 4(4): 18-38. Lijphart, A. 1977. Democracy in Plural Societies. New Haven & London: Yale University Press; Introduction. Reilly, B. 2012. Institutional design for diverse democracies: consociationalism, centripetalism and communalism compared. European Political Science 11: 259-270. Stojanovic, N. 2003. Dialogue sur les quotas. Penser la représentation dans une démocratie multiculturelle. Paris: Presses de Sciences Po. Italienische Übersetzung: 2014. Dialogo sulle quote. Rappresentanza, eguaglianza e discriminazioni nelle democrazie multiculturali. Bologna: Il Mulino. 70 Identity, Territory and Political Conflict in Conetemporary Europe Dozent: Dr. Jean-Thomas Arrighi Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich, Fr, 10:15 – 14:00, ab 23.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Students should expect to In March 2014, a controversial referendum in Crimea saw 96 percent of eligible voters in favour of seceding from Ukraine and joining the Russian federation. A few months later, a slim majority of Scottish voters rejected independence from the rest of the United Kingdom, while their peers in Catalonia were barred from organising a similar consultation on the ground that it violated the Spanish constitution. The ongoing danger of a GREXIT in the wake of the Euro crisis and of a BREXIT following the June 2016 referendum on EU membership in the UK shows that contemporary territorial conflicts are not circumscribed to nation-states but also threaten the European project, amid fears of a profound reconfiguration of political space in the region. Against this background, this course proposes to explore how politics is fought out not only across society, but also across territory, in a broad comparative perspective. It will examine and compare contemporary territorial conflicts in Europe across a range of topics. These include linguistic and ethnic diversity, multilevel parties and electoral competition, the governance of migration, the territorial rescaling of welfare, the impact of European (dis)integration and the political economy of new regionalism. As for the comparative scope, the course will cover both cases of ‘irredentism’ in Eastern and Central Europe (e.g. ethnic Russians and Hungarians in neighbouring states) and ‘independentism’ in Western Europe (e.g. Catalonia, the Basque Country, Scotland, Flanders). - Understand the multilevel dynamics of territorial politics across democratic states; - Gain insights into the comparative research method and how to apply it to their own research; - Develop team working and communication skills through oral presentations and debates. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay benotet) / 4 Kontakt: jean-thomas.arrighi@unine.ch oder polsem@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug: Bulpitt, J. (1983). Territory and power in the United Kingdom: an interpretation. Manchester University Press. Conversi, D. (2000). The Basques, the Catalans, and Spain: alternative routes to nationalist mobilisation. University of Nevada Press. Connor, W. (1984). Eco-or ethno-nationalism?. Ethnic and Racial Studies, 7(3), 342-359. Hepburn, E. (2008). The Rise and Fall of a ‘Europe of the Regions’. Regional and Federal Studies, 18(5), 537-555. Liñeira, R., & Cetrà, D., (2015), 'The Independence Case in Comparative Perspective', The Political Quarterly, 86(2): 257–264. Jeffery, C. (2008). The challenge of territorial politics. Policy & Politics, 36(4), 545-557. Medeiros, Mike (2015). “The Language of Conflict: The Relationship Between Linguistic Vitality and Conflict Intensity.” Ethnicities pp. 1-19. 71 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 12.15 – 16.00, ab 29.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2017 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2016) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, 72 sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 73 The Power of Human Rights. Menscherechte in Theorie und Praxis Dozentin: Dr. Britta Leisering Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Menschenrechte werden heute in nahezu jedem Politikfeld diskutiert. Das Seminar bietet zunächst einen Überblick über soziologische Ansätze zur Erklärung der Menschenrechte: Warum sind sie für uns heute selbstverständliche Werte (Hans Joas)? Warum sind sie global verbreitet und werden häufig zwar anerkannt, aber nicht umgesetzt (Neo- Institutionalismus)? Hat der Schutz des Individuums eine Funktion für die moderne Gesellschaft (Systemtheorie)? Danach führt das Seminar in mehreren Blöcken in die Praxis des internationalen Menschenrechtsschutzes ein. Dabei geht es um zentrale völkerrechtliche Verträge, die wichtigsten Akteure und Kontrollinstrumente auf Ebene der Vereinten Nationen sowie die Einhaltung der Menschenrechte im Inland und die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen (NGOs) im Menschenrechtsschutz. Anhand von konkreten Praxisfeldern werden unterschiedliche Aspekte und aktuelle Herausforderungen im Menschenrechtsbereich vertieft diskutiert: Wenn Wirtschaftsunternehmen Menschenrechte verletzten: Wie steht es um die Verpflichtung privater Akteure zu menschenrechtskonformem Handeln? Europa zwischen Grenzsicherung und Flüchtlingsschutz: das Menschenrecht auf Asyl unter politischem Druck „Nothing about us without us“: Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Inland – die Zivilgesellschaft im Dialog mit den Vereinten Nationen Das Seminar bietet in seiner praktischen Ausrichtung eine Übersicht über mögliche Berufsfelder im Menschenrechtsbereich. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat ) / 4 Kontakt: leisering@institut-fuer-menschenrechte.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Fremuth, Michael-Lysander (2015): Menschenrechte. Grundlagen und Dokumente, Bonn / Bundeszentrale für politische Bildung. Heintz, Bettina / Leisering, Britta (2015): Menschenrechte in der Weltgesellschaft. Deutungswandel und Wirkungsweise eines globalen Leitwerts, Frankfurt M. / Campus. Koenig, Matthias (2005): Menschenrechte, Frankfurt M. / Campus. Madsen, Mikael Rask / Verschraegen, Gert (Hrsg.) (2013): Making Human Rights Intelligible. Towards a Sociology of Human Rights, Hart Publishing. Nowak, Manfred (2002): Einführung in das internationale Menschenrechtssystem, Wien, Graz / NW Verlag. 74 Politik und Religion. Politikwissenschaftliche Grundlagen Dozent: Prof. Dr. Antonius Liedhegener Durchführender Fachbereich: IF / Religion – Wirtschaft - Politik Termine: Blockveranstatlung extern Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: folgt Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: zrwp@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 75 Global Financial Regulation Dozent: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Mi, 16:15 – 18:00, ab 21.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This course will provide students with an empirical and theoretical overview of the main drivers of global financial governance and their evolution over time. The 2007/2009 global financial crisis has been a major inflection point for global financial regulation, shifting from the deep financial liberalisation linked to globalisation dynamics to renewed control by national regulators and enhanced international cooperation. The Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act in 2010 is emblematic of this turn, as is the international push by the US and other OECD countries towards combating tax evasion and money laundering. More recently, the rise of China as a major global financial actor is fundamentally transforming interna- tional coordination, policy arrangements and power relations in the governance of global finance. China’s main state banks are now the world’s largest and its ongoing financial liberalisation is causing ripples in global financial markets. The internationalisation of the renminbi and major invest- ment projects under the Belt and Road initiative are likely to reinforce this power shift. Chinese-led initiatives such as the New Development Bank (NDB) and the Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) are challenging existing institutions such as the World Bank and the International Monetary Fund. China has nonetheless also been brought into the existing framework governing global financial regulation, in particular the Financial Stability Board which enhances global coordination and cooperation in this field. The course will examine on the basis of theoretical and empirical evidence the main challenges facing global financial regulation; its key actors and institutions (as well as their respective structures and regulatory functions); assess the effectiveness of current arrangements and evaluate possible alternatives. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch (The course is held in English; however, German may also be used in essays and class-participation.) Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilge.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: Germain, R. (2010) Global Politics & Financial Governance. Basingstoke: Palgrave Macmillan Davies, H., and Green, D. (2008) Global Financial Regulation: The Essential Guide. Cambridge and Malden: Polity Press Moschella, M., and Weaver, C. (Eds.) (2014) Handbook of Global Economic Governance: Players, Power and Paradigms. Abingdon and New York: Routledge Levi-Faur (Ed.) (2012) The Oxford Handbook of Governance, Oxford and New York: Oxford University Press Dicken, Peter (2011) Global Shift: Reshaping the Global Economic Map in the 21st Century. 6th Edition. London: Sage. Valdez, S., and Molyneux, P. (2013) An Introduction to Global Financial Markets. Basingstoke and New York: Palgrave Macmillan Eichengreen, Barry (2008) Globalizing Capital. Princeton: Princeton University Press. Ravenhill, John (Ed.) (2005) Global Political Economy. Oxford University Press 76 Federalism, Democracy and Governance in the EU Dozent: Prof. Dr. Alexander Trechsel Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 14:15 – 181600, ab 20.09.2016 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: For some observers, the history of European integration comes close to a continent-wide federalisation process. For some, the European Union already is, by and large, a federal polity. Is that so? In 2012 the German Constitutional Court decided on the constitutionality of Germany’s ratification of the European Stability Mechanism. It was therefore up to a court of a single EU Member State to decide, indirectly, on the future of the Eurozone. Is this compatible with a federal vision of the EU? For some observers, the history of European integration comes close to a supranational democratisation process. For some, the European Union already is, by and large, a fully democratic polity. Many others, however, decry the “democratic deficit” of the European Union. Last year, Greece held a referendum and said “no” to a bail-out programme. This year, the UK will hold a referendum on whether to stay in the European Union or not. In three years, there will be European Parliament elections. This all looks very democratic – but is it really supranational democracy? For some observers, the history of European integration comes close to the development of a supranational governance regime. It now even has its own Monetary Union. At the same time, however, it lacks a Fiscal Union. As Christine Lagarde recently said: “the Eurozone as a Monetary Union was unfinished business when it was hit by the crisis. And ever since it has been work in progress. And it continues to be so.” One could argue that this is an example of the enormous difficulties the European polity has to face due to its governance set-up and its relationship with other international organisations. Governance and democracy in a multilevel, quasi-federal system such as the European Union are fundamental concepts for understanding the latter. Within the field of EU studies, these topics occupy an ever more central place. In the state of acute crisis that befalls Europe, getting a better grasp of the tensions between democratic legitimacy, federalisation and global governance becomes indispensable. How “federal” is the EU really? How “democratic” is the EU? How harmonious or, to the contrary, antagonistic are the concepts of multi-level governance and multi-level democracy? What are the tensions affecting both representation and more direct forms of democratic participation at the EU level? Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: alexander.trechsel@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: Riker W. H., 1975. "Federalism" pp. 93-172 in Handbook of Political Science, vol. 5. Hesse, Joachim Jens and Vincent Wright (eds.) Federalizing Europe? The Costs, Benefits, and Preconditions of Federal Political Systems. Oxford: Oxford University Press. Nicolaidis, Kalypso and Robert Howse (eds.) The Federal Vision. Legitimacy and Levels of Governance in the United States and the European Union, Oxford: Oxford University Press. Trechsel, Alexander (ed.) (2006). Towards a Federal Europe? London: Routledge. Notre Europe, 2006. “Politics: The Right or the Wrong Sort of Medicine for the EU?” Two Papers by Simon Hix and Stefano Bartolini. Fabbrini, Sergio, 2015. Which European Union? Europe after the Euro Crisis. Cambridge: Cambridge University Press. 77 Modul Forschung-Praxis-Methoden Grundlagen der multivariaten Statistik Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 16.15 - 19.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Sozialwissenschaften sind als empirische Wissenschaft angewiesen auf die statistischen Techniken zur Analyse und Modellierung von Daten, die zumeist aus Befragungen grosser Personenstichproben stammen. Die Veranstaltung führt zunächst in die Grundlagen der Inferenzstatistik ein. Dann werden die wichtigsten Verfahren der multivariaten Statistik eingeführt: multiple lineare Regression, binäre logistische Regression, Hauptkomponen- tenanalyse und multiple Korrespondenzanalyse. Vorbereitende Lektüre angegebener obligatorischer Literatur sowie der regelmässige Besuch der Vorlesung sind erforderlich. Weiter der parallele Besuch des zugehörigen Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“. Im Rahmen der integrierten Übung werden Aufgaben besprochen, die die Studierenden vorbereitend bearbeiten sollen. Voraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der VL Methonden II oder äquivalente Veranstaltung. Umfang: 3 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: benotete schriftliche Prüfung / 3 Material: Folien werden auf OLAT zugänglich gemacht. Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. 78 Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Dozent: lic. phil. Christian Huser, Executive MBA UZH Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 16.15 - 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In einem ersten Teil des Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“ werden die grundlegenden Funktionen des Statistikprogrammes SPSS (primär Menü-Technik) geübt. Im zweiten Teil werden die im Rahmen der Vorlesung „Grundlagen der multivariaten Statistik“ theoretisch behandelten multivariaten Analyseverfahren (lineare Regression, logistische Regression, Faktorenanalyse und Korrespondenzanalyse) anhand der Statistiksoftware praktisch angewendet und die Computer-Outputs der Fallbeispiele eingehend diskutiert. Besonders hohen Wert wird auf korrekte Anwendung der statistischen Verfahren, auf eine möglichst hohe Aussage- und Erklärungskraft der statistischen Modelle sowie auf sinnvolle Ergebnisinterpretation gelegt. Voraussetzungen: Umfang: Aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Erbringung von 4 Falllösungen) / 4 Kontakt: christian.huser@switzerland.com Literatur • Backhaus, K.; Erichson, B.; Plinke, W.; Weiber, R. (2010): Multivariate Analyseme-thoden, Springer. • Brosius, F. (2013): SPSS 21, mitp. • Diaz-Bone, R. (2013): Statistik für Soziologen, UVK. • Hair, J.F.; Black, W.C.; Babin, B.J.; Anderson R. E. (2009): Multivariate Data Analysis. A Global Perspective, Pearson. 79 Wie forschen Ethnologen? Eine praktische Einführung in die Ethnographie Dozentin: Dr. phil. Anika König Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: 14-täglich, Do, 10:15 – 14:00, ab 29.09.2016, FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Feldforschung ist die zentrale empirische Methode der Ethnologie. Kenntnisse der verwendeten Verfahren und Techniken sind nicht nur zur Planung und Durchführung eigener Forschung Voraussetzung, sondern auch zur Quellenkritik. Nur wer versteht, wie Ethnologen ihre Daten gewinnen, kann die Ergebnisse beurteilen, einordnen und kritisieren. In diesem Seminar werden theoretische Ansätze und praktische Übungen miteinander kombiniert, damit die TeilnehmerInnen lernen, das erarbeitete Wissen direkt anzuwenden. An Beispielen wird die Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Daten geübt. So können auch Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren und die Auswahl der geeigneten Forschungsmethode für unterschiedliche Fragestellungen kennengelernt werden. Durchführung: das Seminar findet 14-tägig in 4-Stunden-Blöcken statt. In den zwei Wochen zwischen den Sitzungen werden jeweils die Texte erarbeitet und die Übungen durchgeführt. Die TeilnehmerInnen dokumentieren ihre Übungen in kurzen schriftlichen Zusammenfassungen, die jeweils zur nächsten Sitzung abgegeben werden müssen. Regelmässige, pünktliche Teilnahme und Durchführung der Aufgaben sind die Voraussetzungen für den Erwerb eines Teilnahmescheins. Für einen Leistungsschein kann eine zusätzliche schriftliche Aufgabe eingereicht werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: Hinweise: anika.koenig@fu-berlin.de Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Pflichtlektüre: Bettina Beer (Hg.), 2008: Methoden ethnologischer Feldforschung. (Überarbeitete und erweiterte 2. Auflage). Berlin: Reimer. Das Buch kann bei Angabe der Lehrveranstaltung vergünstigt mit Hörerschein beim Studiladen gekauft werden. Weitere Literatur steht im Semesterapparat der Präsenzbibliothek. 80 Einführung in die Netzwerkanalyse Dozentin: Dr. Karoline Krenn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung, Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Ziel der Veranstaltung ist es, Studierende mit den Methoden und Techniken der sozialen Netzwerkanalyse vertraut zu machen und ihnen damit die Kompetenz zur eigenständigen Durchführung einer Netzwerkuntersuchung zu vermitteln. Wir werden verschiedene Analyseebenen von Netzwerken, die Erhebung von Netzwerkdaten und einfache bis komplexere Analyseverfahren kennenlernen. Der Hauptteil der Veranstaltung wird sich mit der quantitativen Analyse und Visualisierung von Gesamtnetzwerken beschäftigen. Es wird aber auch ein Überblick über qualitative Verfahren der Netzwerkanalyse gegeben werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (2 Übungsaufgaben) / 4 Kontakt: karoline_krenn@hotmail.com Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Empfohlen zur Einführung: · Stephen B. Borgatti, Martin Everett, Jeffrey Johnson (2013): Analyzing Social Networks, Sage. · Jan Fuhse (2016): Soziale Netzwerke, UVK. · Boris Holzer (2006): Netzwerke, transcript. · Dorothea Jansen (aktuelle Auflage): Einführung in die Netzwerkanalyse, Leske+Budrich. · Mark Trappmann, Hans Hummell, Wolfgang Sodeur (2005): Strukturanalyse sozialer Netzwerke, VS Verlag. 81 Einführung in R Dozentin: PD Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Mi, 14:15 – 16:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar führt ein in die OpenSource Statistikprogramm R, das als leistungsstarkes und flexibles Programm zunehmende Beachtung erfährt. Im Seminar lernen die Studierenden die grundlegenden Funktionen und statistischen Verfahren anhand des Schweizer Haushaltpanel und Variablen zur Medien- und Internetnutzung kennen. Die theoretischen und methodischen Kenntnisse werden von den Studierenden anhand eigener Fragestellungen auf Basis von Sekundärdatensätzen praktisch umgesetzt. Optional kann das 2-wöchentlich stattfindende Begleittutorat besucht werden, um den Umgang mit R zu vertiefen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzpräsentation) / 4 Kontakt: kartharina.manderscheid@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Manderscheid, Katharina (2012): Sozialwissenschaftliche Datenanalyse mit R. Wiesbaden, VS-Verlag. 82 Quantitative Medienanalyse (Inhalts- und Rahmenanalyse) Dozentin: Dr. Julia Metag Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Vorbesprechung: Blockveranstaltung, Fr/Sa FRO, 4.B47 Fr, 23.09.2016, 08:30 – 10:00 (verbindlich) FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Inhaltsanalyse gehört zum klassischen soziologischen und kommuni- kationswissenschaftlichen Methodeninventar. Sie beschäftigt sich mit der Analyse von Texten, Bildern und Tönen, also mit verbalen und nonverbalen Aussagen. Im Seminar erfolgt zunächst eine Einführung in die theoretischen Grundlagen und Standards der Methode. Zentrale Themen sind dabei Gegenstand, Erkenntnisinteresse und Qualitätskriterien der Inhaltsanalyse sowie Auswahl- und Analyseeinheiten und Codebuchentwicklung. Es wird auch auf methodologische Neuerungen, Probleme und Forschungslücken innerhalb der Inhaltsanalyse eingegangen. Bei der Untersuchung von Medieninhalten spielt die Analyse von „Rahmen“ oder „Frames“ verstärkt eine Rolle: Studien zu sozialen Bewegungen und politischer Kommunikation fragen, in welcher Weise Institutionen kommuni- zieren sollten, damit sie sich möglichst erfolgreich in Öffentlichkeit und Massenmedien platzieren. Medienanalysen fragen, welche Rahmungen bestimmter Themen den Zuschauern präsentiert werden und was diese Darstellungen bewirken. Mittels Inhaltsanalyse lassen sich solche Frames untersuchen. Die theoretischen Zugänge zur Rahmenanalyse werden im Seminar aufgearbeitet und die Rahmenanalyse als eine Form der Medien- analyse vorgestellt. Die gewonnen Erkenntnisse werden in praktischen Übungen umgesetzt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: j.metag@ipmz.uzh.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Benford, Robert D. & Snow, David A. (2000): Framing Processes and Social Movements: An Overview and Assessment. in Annual Review of Sociology 26. 611-639. Bonfadelli, H. (2002). Medieninhaltsforschung: Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Konstanz: UVK. Früh, W. (2007). Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. Konstanz: UVK. Goffman, Erving (1996): Rahmen-Analyse: ein Versuch über die Organisation von Alltagserfahrungen. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Rössler, P. (2005). Inhaltsanalyse. Konstanz: UVK. 83 Applied Health Economics Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: Blockveranstaltung, Mo, 08:15 – 16:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The aim of this seminar is to learn the methodology and steps required to conduct an applied quantitative project in the health sciences. Each student must choose a topic, write a short paper (with original and/or replication results), and present the paper in class. Topics will be agreed upon at the beginning of the term, presentations will take place in a block at the end. This module has two main objectives: (i) learn and practice the methodology required to conduct an applied quantitative project in the health sciences, and (ii) critically assess current research in the field. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: short term paper and presentation / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch 84 Quantitative Methods II Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: wöchentlich, Mi, 12:15 – 16:00, ab 21.09.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The module extends the discussion of quantitative methods beyond basic linear regression to more advanced topics such as instrumental variables, dynamic linear panel data models, discrete dependent variables, event history models, and limited dependent variables. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. At the end of this course students should be able to (i) understand and apply different statistical models to study health-related questions, (ii) select an appropriate estimation framework based on the chosen study design, and (iii) plan and execute their own empirical project. Begrenzung: Umfang: priority MA Health Sciences students 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination (60%) and empirical project (40%) / 6 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur Stata 13 (available through the university) Specific textbook chapters (available in the library or via moodle) Lecture slides, software code, tutorial exercises 85 Statistical Programming Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: wöchentlich, Di, 10:15 – 12:00, ab 04.10.2016 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The course provides an introduction to the use of Stata, a comprehensive software package for the collection and analysis of research data. In learning Stata, students will become familiar with the basic concepts of statistics, including exploratory data analysis and inferential statistics. The distinctive feature of the course is a learning-by-doing approach to data handling and data analysis with weekly work plans and numerous examples using health- related data. The course has three objectives: (i) learn how to handle Stata, (ii) develop hands-on experience in data management and description, and (iii) understand the basic concepts of inferential statistics. Begrenzung: Umfang: The course has three objectives: (i) learn how to handle Stata, (ii) develop hands-on experience in data management and description, and (iii) understand the basic concepts of inferential statistics. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination and one individualized homework assignment / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur Kohler U, Kreuter F (2012) Data Analysis Using Stata, 3e, Stata Press Moore DS, McCabe GP, Craig BA (2014) Introduction to the Practice of Statistics, International Edition, 8e, WH Freeman Palgrave Macmillan 86 Health Policy Evaluation Dozenten: Prof. S. Boes/Prof. A. Balthasar Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: Blockveranstaltung, Mo, 08:15 – 16:00 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminr Inhalt: Lernziele: The aim of this course is to learn the methodology (and practice the steps) in evaluating policy interventions targeted at the health care sector. The course will approach the topic from two complementary perspectives, a quantitative economic perspective and a political science perspective. Examples from Switzerland and elsewhere will serve as a basis for the discussion. This course has two main objectives: (i) learn and practice the methodology of evaluating health policies from an economic and a political science perspective, and (ii) critically assess current research in the field. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination (70%) and presentation/discussion (30%). Requirements for successful completion of the Module: Overall grade 4.0 or better / 4 Kontakt: Material: stefan.boes@unilu.ch oder andreas.bathasar@unilu.ch Das Material wird den Teilnehmenden via Moodle zugestellt. 87 Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitiativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse Dozierende: Prof. Dr. Bettina Heintz / Clemens Eisenmann, M.A. Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung, Fr/Sa, 10:15 – 18:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar ist eine Folgeveranstaltung zu dem im FS 16 durchgeführten Forschungsseminar I, in dem ethnographische Methoden behandelt wurden. Wie im letzten Seminar geht es auch in diesem Seminar darum, ein kleines Forschungsprojekt durchzuführen bzw. fortzusetzen und auf diese Weise die gelernten Methoden praktisch anzuwenden. Im Zentrum steht dabei die Vertiefung der ethnomethodologischen Forschungspraxis insbesondere durch Verfahren der audio-visuellen Sequenzanalyse aus Konversations- und Videoanalyse. Voraussetzungen: Umfang: Besuch des Forschungsseminars I oder des Seminars „Phänomenologische Ethnographie“ (FS 16, Thomas Eberle) 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Forschungsprojekt / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder clemens.eisenmann@uni-siegen.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur • Bergmann, Jörg (2003): Konversationsanalyse, in: Uwe Flick/Ernst v. Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt, S. 524-537. • Cicourel, Aaron V. (2012): Die ambivalente Beziehung zwischen Ethnomethodologie, Konversationsanalyse und der Mainstream-Soziologie in den USA. Ein persönlicher Bericht, in: Ajass, Ruth, Christian Meyer (Hg.) Sozialität in Slow Motion, Wiesbaden: Springer, S. 112-131. • Heath, Christian / Hindmarsh, Jon / Luff, Paul (2010): Video in Qualitative Research. Analysing social interaction in everyday life. London: SAGE Publications. • Kissmann, Ulrike T. (Hg.) (2009): Video Interaction Analysis. Peter Lang. Daraus insbesondere: Goodwin, Charles: “Video and the analysis of embodied human interaction.“ S. 21-41. 88 Von der Idee zum Forschungskonzept. Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, M.A. Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 12:15 – 16:.00, ab 29.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2017 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2016) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, 89 sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 90 Kausalanalyse mit Survey-Daten Dozent: PD Dr. Oliver Lipps Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung, Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Erster Termin: Einführung in die Kausalanalyse durch den Dozenten. Danach haben die Teilnehmer genügend Zeit, sich ein Forschungsprojekt eigener Wahl auszudenken (oder eine Replikationsstudie durchzuführen), sich Daten zu besorgen, (kausal) zu modellieren, und sich die Ergebnisinterpretation zu überlegen. Der zweite (je nach Teilnehmerzahl zusätzlich auch der dritte) Termin wäre der Datenaufbereitung und Modellierung am Rechner gewidmet; der letzte (je nach Teilnehmerzahl zusätzlich auch der dritte) Termin: Präsentation und Diskussion. U.U haben dieTeilnehmer auch die Möglichkeit, in Absprache mit dem Dozenten ein Thema aus der angegebenen Literatur vorzutragen. Voraussetzungen: Umfang: Gründliche Kenntnisse von quantitativen Methoden (v.a. lineare Regression) und mindestens einer Statistiksoftware (Stata, R etc.). 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: oliver.lipp@fors.unil.ch Literatur • Stephen L. Morgan and Christopher Winship (2014). Counterfactuals and Causal Inference Methods and Principles for Social Research. Cambridge University Press. • Joshua D. Angrist and Jörn-Steffen Pischke (2010). The Credibility Revolution in Empirical Economics: How Better Research Design is Taking the Con out of Econometrics. Journal of Economic Perspectives 24(2):3–30. • Joshua D. Angrist and Alan B. Krueger (2001). Instrumental Variables and the Search for Identification: From Supply and Demand to Natural Experiments. The Journal of Economic Perspectives 15(4):69-85. • Antonakis, J., Bendahan, S., Jacquart, P., & Lalive, R. (2010). On making causal claims: A review and recommendations. The Leadership Quarterly 21(6):1086-1120. 91 Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozentin: PD Dr. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Do, 14:15 – 16:00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Understanding social behaviour against the background of social structures constitutes a key of sociological theory and research approaches. The seminar will focus on the theoretical concepts behind contemporary approaches as well as their practical implementation in research. Therefore, selected concepts like class, gender, network, social milieu will be introduced. Special emphasis will be put on the sociology of Pierre Bourdieu and his conceptual tools of habitus and lifestyles. Furthermore, topics like social identity formation processes, which are discussed in strands of life course analyses, modernisation theory and globalisation studies, will be discusses. All topics will be applied by the students in research exercises using standardised data. Voraussetzungen: Umfang: Foundational knowledge of quantitative methods and SPSS. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Assignments) / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur Wird im Seminar bekannt gegeben. 92 Grounded Theory Methodology Dozent: Prof. Dr. Günter Mey Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Grounded-Theory-Methodologie (GTM) ist seit ihrer Begründung vor mehr als 40 Jahren durch Barney Glaser und Anselm Strauss eine der am weitest verbreiteten qualitativen Forschungsansätze, zu der mittlerweile unterschiedlich ausgearbeitete Positionen und Verfahrensvorschläge vorliegen. In dem Seminar erfolgt nach einer kurzen Einführung in die Geschichte der GTM die Darlegung von deren spezifischen Forschungslogik und leitenden Konzepte (z.B. Theoretical Sampling, Theoretische Sensibilität). Der Schwerpunkt des Lehrangebots liegt auf die Auswertungsarbeit der GTM. Dazu werden zunächst die einzelnen Kodierprozeduren vorgestellt. An ausgewählten Materialien werden dann v.a. das offene und axiale Kodieren, wie es in der GTM-Variante nach Strauss/Corbin vorgeschlagen wird, erprobt und begleitende Techniken (z.B. Memowriting, Kategorienbildung, Netzwerk) in Gruppenarbeit umgesetzt. Voraussetzungen: Umfang: Sprache: Grundkenntnisse der qualitativen Sozialforschung 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Übung/Analysen) / 4 Kontakt: mey@qualitative-forschung.de Hinweise: Die Lektüre der „Basisliteratur“ und in Absprache mit den Teilnehmenden ausgewählte Kapitel aus der „weiterführenden Literatur“ sollen die gemeinsame Auswertungsarbeit begleiten. Literatur Basisliteratur: Mey, Günter & Mruck, Katja (2009). Methodologie und Methodik der Grounded Theory. In Wilhelm Kempf & Marcus Kiefer (Hrsg.). Forschungsmethoden der Psychologie. Zwischen naturwissenschaftlichem Experiment und sozialwissenschaftlicher Hermeneutik. Band 3: Psychologie als Natur- und Kulturwissenschaft. Die soziale Konstruktion der Wirklichkeit (S.100-152). Berlin: Regener. Zentrale Schriften: • Glaser, Barney G. & Strauss, Anselm L. (1967). The discovery of grounded theory: Strategies for qualitative research. New York: Aldine de Gruyter. [Dt. 1998: Bern: Huber Verlag] • Strauss, Anselm L. & Corbin, Juliet (1996). Grounded Theory. Weinheim: Beltz. [Orig: 1990, London: Sage] 93 Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Dozentin: Ass.-Prof. Dr. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 12.15 – 14.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit der relationalen Perspektive in der Soziologie, wie sie seit einigen Jahren aus ganz unterschiedlichen Strömungen in der soziologischen Theorie diskutiert wird. Der analytische Blick liegt dabei nicht auf einzelnen Variablen, sondern auf den Beziehungen zwischen Akteuren und den Strukturen und Mustern solcher Beziehungen. Dazu gehört die kulturelle Wende in der Netzwerkforschung genauso wie die neuere französische, pragmatische Soziologie und die Akteur-Netzwerk Theorie. Im ersten Teil des Seminars werden wir einschlägigen Texte dieser theoretischen Strömungen kennenlernen, um dann im zweiten Teil empirische Beispielen zu diskutieren. Das Seminar soll einen Überblick über unterschiedliche theoretische Strömungen in der modernen Soziologie geben sowie Anhaltspunkte liefern, wie theoretische Konzeption und empirisches Material miteinander verbunden werden können. Eine Bereitschaft zum Lesen englischer Texte ist vonnöten. Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen zur Netzwerkanalyse, zur computergestützten Textanalyse oder zum sozialwissenschaftlichen Arbeiten mit Twitter-Daten, die ebenfalls im HS2016 stattfinden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: Material: sophie.muetzel@unilu.ch Texte werden über Moodle zugänglich gemacht. Literatur Abbott, Andrew. 1988. "Transcending General Linear Reality." In: Sociological Theory 6, S. 169-188. Mohr, John. 1998. "Measuring meaning structures." In: Annual Review of Sociology 24, S. 345-370. Latour, Bruno. 2007. Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft. Frankfurt: Suhrkamp. 94 Approaches and methods in consumer research Dozent: Dr. Stefan Oglesby, MBA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Do, 10:15 – 12:00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar is an introduction to the most relevant and selected innovative approaches of consumer research. The seminar also offers a strong reference to today’s practice of marketing research. First, the seminar provides an overview over the developments in conceptualizing consumer behaviour and its reflection in consumer research. Second, selected, pivotal approaches and topics of consumer research will be elaborated on with case studies. – Consumer Behaviour and Attitudes – Methods of data collection – Customer Satisfaction Research – Advertising Research – Qualitative Consumer Research – Pricing Research – Discrete Choice Analysis – Media Research – Segmentation / Typology – Brand Equity Research Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (presentation/paper) / 4 Kontakt: Oglesby.stefan@link.ch Material: Literature and exercise for the first week will be available on moodle: http://moodle2.unil.ch/course/view.php?id=4943 PW: amcr2015. Literatur • Solomon, Michael R. u.a.: Consumer Behavior. A European Perspective, 2009 • Balderjahn, Ingo et al. (Hrsg.)(1998): New Developments and Approaches in Consumer Behaviour Research Palgrave. ISBN-13: 978-0333739075. • Kotler, Philipp and Keller, Kevin Lane: Marketing Management, 12th edition, 2006, p. 172-204 • Ludwig Berekoven et al. (2006): Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung. Wiesbaden. ISBN-10 3-8349-0317-5 95 Methoden computergestützter Textanalyse Dozent: Dr. Cornelius Puschmann Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstatlung Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Welche Themen werden in Pressebeiträgen zum Syrien-Konflikt verhandelt? Welche Haltungen äußern Internetnutzer zum Klimawandel? Wie polarisiert sind politische Diskurse auf Twitter? Computergenstütze Verfahren für die Analyse von Textdaten gewinnen zunehmend auch innerhalb der Sozial- wissenschaften an Bedeutung. Techniken wie Themen- und Sentiment- analyse sind nützliche Werkzeuge für die Untersuchung von Forschungs- fragen innerhalb der Soziologie, aber auch in der Politologie und der Kom- munikationwissenschaft. Große Datenbestände können mit diesen und weiteren Verfahren systematisch ausgewertet werden, allerdings erfordert dies eine Kombination unterschiedlicher Fähigkeiten, vom adäquaten Sampling der Daten und deren Speicherung, hin zur Auswahl sinnvoller Analysefahren und der Interpretation der Ergebnisse. Dieses Seminar gibt eine Einführung in automatische Textanalyseverfahren auf Basis der statistischen Programmierumgebung R (www.r-project.org). Der Kurs verbindet eine komprimierte methodologische Einführung in Textanalyse (Für welche Fragen sind computergestützte Verfahren geeig- net? Wie entwickelt man ein Projekt?) mit Projektarbeit, innerhalb derer die Teilnehmer eigenständig ein Forschungsvorhaben entwickeln, bearbeiten, und vorstellen werden. Ein Überblick möglicher Fragestellungen und Daten- korpora wird zu Beginn des Seminars gegeben. Ein Reader mit zentralen Methodentexten wird ebenfalls im Vorfeld zur Verfügung gestellt. Programmierkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, Teilnehmer sollten aber unbedingt die Bereitschaft mitbringen, die Grundlagen der Programmierung mit R zu erlernen. Basiswissen der empirischen Datenerhebung und der Statistik werden vorausgesetzt. Voraussetzungen: Sprache: Grundlagen empirischer Forschungsmethoden und Statistik - Bereitschaft, englische Fachtexte zu lesen - Interesse an Programmierung Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Posterpräsentation der Forschungsergebnisse: Teams von zwei bis drei Studierenden bereiten gemeinsam die Projektergebnisse als Poster vor, welches den anderen Teilnehmen im Rahmen einer Postersession vorgestellt wird. Das fertige Poster muss bis zum Ende des zweiten Blocktermins vorliegen. / 4 Kontakt: c.puschmann@hans-bredow-institut.de Literatur Ein Reader wird zur Verfügung gestellt. 96 Kolloquien Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienforschung Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Werden den Teilnehmenden bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Das Kolloquium richtet sich an Studierende der Masterstufe – insbesondere der Soziologie und der Vergleichenden Medienforschung -, die hre Examensarbeiten vorbereiten und verfasssen. Das Kolloquium dient der Unterstützung bei der Präzisierung der Themen und Problemstellungen der Studien. Es bietet Raum für die Darstellung und Diskussion von Konzepten, Entwürfen und erster Ergebnisse. MA-Arbeiten werden vorgestellt und kommentiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: cornelia.bohn@unilu.ch Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter/Prof. Dr. Alexander Trechsel Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 18.15 - 20.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungs- prozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen For- schungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 2 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch oder alexander.trechsel@unilu.ch 97 Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 18:15 – 20:00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengängen Soziologie, SoCom, Public Opinion and Survey Methodology vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die bei mir ihre Abschlussarbeit anfertigen. Zudem kann das Kolloquium Doktorierende genutzt werden, die bei mir promovieren und Zwischenstände präsentieren wollen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Forschungskolloquium Dozent: Donald Gardner, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 16:15 – 18:00, ab 2221.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: The colloquium presents current on-going research of department members and invited guest speakers on a range of themes and problems. Students are highly encouraged to participate (and receive 2 credit points for this). They may also set-up reading groups, where selected texts are analyzed and discussed for which they receive additional 2 social competency points. Im Kolloquium werden aktuelle Forschungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seminars vorgestellt, aber auch Gäste eingeladen, die von Themen und Problemen aus ihren laufenden Forschungen berichten. Studierende können am Kolloquium teilnehmen und bei regelmäßiger Teilnahme sowie aktiver Vorbereitung 2 CP erhalten. Gründen Studierende eine Lektüregruppe, in der sie jeweils einen ausgewählten Text der Vortragenden lesen und diskutieren, können außerdem 2 Sozialkompetenzpunkte vergeben werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: donald.gardner@doz.unilu.ch 98 Forschungskolloquium der Vormoderne Dozierende: Prof. Dr. Valentin Groebner/PD Dr. phil. Michael Jucker Prof. Dr. phil. Jon Mathieu/Sahra Lobina, MA Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich Di, 16:15 – 18:00, ab 20.09.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Im Kolloquium werden laufende Forschungsprojekte von Dozierenden und Doktorierenden am Historischen Seminar und von auswärtigen Gästen und interessante Neuerscheinungen vorgestellt; der Schwerpunkt liegt dabei auf Werkstattbericht und Diskussion – ein gemeinsamer Blick in die Kochtöpfe der historischen Forschung. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an fortgeschrittene Studierende. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation) / 3 Kontakt: valentin.groebner@unilu.ch MA-Kolloquium Organisation und Management Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Die Termine werden den Studierenden noch bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studierende der Masterstufe, die im Laufe des Semesters ihre Examensarbeit verfassen. Es gibt Raum und Unterstützung bei der Themenfindung und –zuspitzung, und es behandelt vor allem Fragen der Umsetzung. Studierende können ihre MA-Themen präsentieren und diskutieren, und sie erhalten Rückmeldungen zu Fragen der Bearbeitung und Verschriftlichung. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen der Organisationsforschung und der Institutionenanalyse ausgerichtet. Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, wird der Besuch dieses Kolloquium empfohlen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch 99 Soziologische Theorie und Weltgesellschaftsforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 3.B48 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an Masterstudierende und an Promovierende. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussarbeiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren (je 1 Stunde). Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens zwei Wochen vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation/Arbeit) / 2 Kontakt: Hinweise: bettina.heintz@unilu.ch Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wer seine Arbeit vorstellen möchte, ist gebeten, sich bis spätestens 15. August persönlich bei der Seminarleiterin anzumelden. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, weden an erste Stelle Maserstudierende und Promovierende berücksichtigt, die bei der Dozentin ihre Abschlussarbeiten schreiben. Forschungskolloquium MA RWP Dozierende: Prof. Dr. Antonius Liedhegener Prof. Markus Huppenbauer, Köhrsen Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: unregelmässig FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Im Forschungskolloquium des MA RWP werden laufende Abschlussarbeiten und Promotionsvorhaben des Joint Degree Masterstudiengangs "Religion – Wirtschaft – Politik" bzw. des ZRWP vorgestellt und diskutiert. In der einführenden Sitzung und in weiteren Arbeitseinheiten werden Methodenfragen allgemeiner Art sowie die Praxis empirischer Forschung und des Verfassens wissenschaftlicher Arbeiten besprochen und eingeübt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: antonius.liedhegener@unilu.ch 100 Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Dozierende: Prof. Dr. Aram Mattioli/Prof. Dr.Daniel Speich PD Dr. Patrick Kury Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich, Di, 16.15 - 18.00, ab 27.09.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das interdisziplinäre Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt dient der Vorstellung und Diskussion laufender Projekte und der gemeinsamen Lektüre wissenschaftlicher Texte. Im Plenum soll auch diskutiert werden, was eine gute historische Studie ausmacht. Die Veranstaltung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie fortgeschrittene Masterstudierende. Das Programm wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch / patrick.kury@doz.unilu.ch Kolloquium Medien und Netzwerke (laufende Abschlussarbeiten) Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich, Di, 14.15 - 16.00, ab 27.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium bietet die Gelegenheit laufende und geplante Abschlussarbeiten vorzustellen und hilfreiche Rückmeldungen zu erhalten. Alle Studierende, die im Bereich Medien und Netzwerke eine Abschlussarbeit anstreben, sollten am Kolloquium teilnehmen. Die Vergabe von Präsentationsterminen findet in der ersten Sitzung statt! Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 2 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch Literatur Becker, Howard S., 1998: Tricks of the trade: how to think about your research while you're doing it. Chicago: University of Chicago Press. 101 Sonderveranstaltungen Public International Law Dozent: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 12.:15 – 14:00, ab 22.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: This workshop focuses on current issues of Public International Law. These may include, inter alia, nuclear non-proliferation, humanitarian intervention and responsibility to protect, peace and security questions, the “race for the Arctic”, state responsibility for violations of international humanitarian law and issues of immunity. The class will be held in two parts. During the first part of the term students will work in groups (4 students) and prepare presentations and papers on the chosen topics. After a first organisational meeting at the beginning of the term there will be no weekly class meetings but rather individual guidance sessions with Prof. Martina Caroni and her team for the groups. During the second part of the term there will be weekly meetings for the group presentations and discussion of the issues presented. Voraussetzungen: Umfang: Knowledge of Public international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Anmeldung: Englisch RF: Grade based on class participation (1/3), presentation and conduction of discussion (1/3) and the paper (1/3) / 6 Registration/deregistration mandatory on UniPortal from Sept 1 until Sept 30, 2016; only stundents who enrol during this period will receive a grade at the end of the semester. Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch 102 Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Samuel Huber, BA Studierende des Masterstudienganges Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: folgt Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Exkursion / mehrtägige Exkursion Inhalt: folgt Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - Mündliche, aktive Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe eine Woche nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: samuel.hueber@unilu.ch oder OK (folgt) 02.08.2016

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    Bericht der externen Evaluation + Stellungnahme

    2021-05-26 Bericht UniLU Jahresbericht 2015 schweizerische agentur für akkreditierung und qualitätssicherung agenzia svizzera di accreditamento e garanzia della qualità swiss agency of accreditation and quality assurance agence suisse d’accréditation et d’assurance qualité Institutionelle Akkreditierung Universität Luzern Bericht der externen Evaluation | TT. Monat JJJJ Inhalt: Teil A – Entscheid des Schweizerischen Akkreditierungsrates Teil B – Institutionelle Akkreditierung nach HFKG und Antrag der AAQ Teil C – Bericht der Gutachtergruppe Teil D – Stellungnahme der Universität Luzern Teil A Entscheid des Schweizerischen Akkreditie- rungsrates TT. Monat JJJJ TT. Monat JJJJ A (Copy / paste Entscheid des SAR – Einfügen als Bild) Teil B Institutionelle Akkreditierung nach HFKG und Antrag der AAQ 26. Mai 2021 26. Mai 2021 B Inhalt 1 Gesetzliche Grundlagen ..................................................................................................... 1 2 Ziel und Gegenstand .......................................................................................................... 1 3 Verfahren ............................................................................................................................ 1 3.1 Eintreten ..................................................................................................................... 1 3.2 Zeitplan ....................................................................................................................... 2 3.3 Gutachtergruppe ......................................................................................................... 2 3.4 Selbstbeurteilungsbericht ........................................................................................... 2 3.5 Vorvisite und Vor-Ort-Visite ........................................................................................ 3 3.6 Bericht der Gutachtergruppe ...................................................................................... 4 3.7 Stellungnahme der Universität Luzern ........................................................................ 4 4 Akkreditierungsantrag der AAQ .......................................................................................... 4 4.1 Ausgangslage ............................................................................................................. 5 4.2 Erwägungen ................................................................................................................ 5 4.3 Antrag ......................................................................................................................... 7 26. Mai 2021 B 1/7 1 Gesetzliche Grundlagen Gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) vom 30. September 2011 ist die institutionelle Akkreditierung Voraussetzung für alle Hochschulen sowie alle anderen Institu- tionen des Hochschulbereichs, öffentliche und private, um eine der Bezeichnungen «Universi- tät», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» zu führen (Art. 29 HFKG) und Bun- desbeiträge zu beantragen (Art. 45 HFKG). Die Akkreditierungsverordnung HFKG vom 28. Mai 2015 (Stand am 1. Januar 2018) konkreti- siert die Voraussetzungen für die Akkreditierung gemäss Art. 30 HFKG; sie präzisiert die Ver- fahrensregeln und die Qualitätsstandards. 2 Ziel und Gegenstand Mit der institutionellen Akkreditierung nach HFKG verfügt die Schweiz über ein Instrument, um den Zugang zu ihrer Hochschullandschaft zu steuern. Gegenstand der institutionellen Akkredi- tierung ist das Qualitätssicherungssystem der Hochschulen, mit dem sie die Qualität ihrer Lehre, Forschung und Dienstleistungen gewährleisten. Das Qualitätssicherungssystem wird mittels Qualitätsstandards von externen Gutachterinnen und Gutachtern evaluiert. Diese überprüfen die Konzepte und Mechanismen der Qualitätssiche- rung und Qualitätsentwicklung: Sie beurteilen, ob die verschiedenen Elemente ein vollständiges und kohärentes Ganzes bilden, das die Hochschule in die Lage versetzt, die Qualität und eine kontinuierliche Verbesserung ihrer Aktivitäten entsprechend ihrem Typ und ihren spezifischen Merkmalen zu gewährleisten. Einbezogen wird dabei auch die Verhältnismässigkeit zwischen den eingesetzten Mitteln und den erzielten Ergebnissen. Ein Blick auf das gesamte System alle sieben Jahre erlaubt es der Hochschule, regelmässig den Stand der Entwicklung und Kohärenz der verschiedenen Elemente zu erheben. 3 Verfahren 3.1 Eintreten Die Akkreditierungsverordnung HFKG bestimmt im Artikel 4 Absatz 1 und 2 die Voraussetzun- gen für die Zulassung zum Akkreditierungsverfahren und sieht einen Entscheid auf Eintreten des Schweizerischen Akkreditierungsrats vor. Die Universität Luzern war nach dem Universitätsförderungsgesetz UFG als beitragsberechtigt anerkannt. Sie erfüllt damit die Voraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Akkreditierungs- verordnung und wurde ohne Prüfung der Voraussetzungen nach Artikel 4 Absatz 1 zum Verfah- ren der institutionellen Akkreditierung zugelassen. Die Universität Luzern hat ihr Gesuch auf Akkreditierung als Universität am 23 September 2019 beim Schweizerischen Akkreditierungsrat (SAR) eingereicht. An seiner Sitzung vom 6. Dezem- ber 2019 hat der SAR Eintreten beschlossen und die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung AAQ mit der Durchführung des Verfahrens der institutionellen Akkredi- tierung beauftragt. Die institutionelle Akkreditierung wurde mit einer Evaluation der Theologischen Fakultät durch AVEPRO kombiniert. 26. Mai 2021 B 2/7 3.2 Zeitplan Die AAQ hat gemeinsam mit der Universität Luzern folgenden Zeitplan festgelegt: 06.12.2019 17.02.2020 Eintreten Eröffnung 10.11.2020 Abgabe Selbstbeurteilungsbericht 11.01.2021 Vorvisite (virtuell) 9.–11.03.2021 Vor-Ort-Visite 28.04.2021 Vorläufiger Bericht und Akkreditierungsantrag AAQ 20.05.2021 Stellungnahme Universität Luzern 26.05.2021 Definitiver Bericht und Akkreditierungsantrag AAQ 24.09.2021 Akkreditierungsentscheid durch den Schweizerischen Akkreditie- rungsrat, Publikation des Berichts zur externen Begutachtung auf der Webseite der AAQ 3.3 Gutachtergruppe Für die Auswahl der Gutachterinnen und der Gutachter hat die AAQ in Absprache mit der Uni- versität Luzern ein Profil und eine Longlist potenzieller Peers erarbeitet. Die Longlist wurde vom Schweizerischen Akkreditierungsrat am 27. März 2020 genehmigt. Die AAQ hat die Gutachtergruppe daraufhin mit folgenden Personen besetzt und die Universität Luzern mit Schreiben vom 2. Juni 2020 darüber informiert: - Prof. Dr. Thomas Puhl, Rektor, Universität Mannheim, Vorsitzender der Gutachter- gruppe - Prof. Dr. Stephanie Bohlen, Rektorin, Katholische Hochschule Freiburg - Dr. Christine Fahringer, Rektorat / Leitung Qualitätsmanagement, Universität Inns- bruck - Prof. Dr. Maarten Hoenen, Universität Basel, Lehrstuhl für Philosophie, Vizerektor für Lehre und Entwicklung 2013–2017 - Ruth Sophie Thommen, Studierende im Master in Sozialanthropologie, Universität Neuchâtel Prof. Dr. Thomas Puhl wurde von der AAQ als Vorsitzender der Gutachtergruppe benannt. Als Gutachter für die AVEPRO-Evaluation der Theologischen Fakultät nahm Prof. Dr. Ulrich Rhode (Dekan der Kanonistischen Fakultät der Pontificia Università Gregoriana, Rom) ebenfalls an den Gesprächen im Rahmen der institutionellen Akkreditierung teil. 3.4 Selbstbeurteilungsbericht Die Universität Luzern hat ihren Selbstbeurteilungsbericht fristgerecht am 10.November 2020 bei der AAQ eingereicht. 26. Mai 2021 B 3/7 Für die institutionelle Akkreditierung hat die Universität Luzern eine Steuerungsgruppe einge- setzt. Diese besteht aus dem Senat sowie einer Delegierten des Universitätsrates und re- präsentiert somit alle Interessengruppen der Universität. Die Steuerungsgruppe befasste sich mit verschiedenen Aufgaben im Rahmen der Akkreditierung: Sie zeichnete verantwortlich für die Definition des Gutachterprofils, verabschiedete den Selbstbeurteilungsbericht und die Stel- lungnahme. Die Stelle für Qualitätsmanagement legte die inhaltliche Struktur des Selbstbeurteilungsberich- tes gemäss Leitfaden AAQ fest und delegierte Teilberichte an entsprechende Autorinnen und Autoren. Dabei wurden sowohl Verantwortliche ausgewählter Zentren und Stellen miteinbezo- gen (z. B. International Relations Office, Zentrum Lehre, Stelle für Forschungsförderung, Fach- stelle für Chancengleichheit) wie auch der Rektor, die Universitätsleitung und die Fakultäts- und Departementsmanagerinnen und -manager. Nach Zusammenführen der Teilberichte durch die Stelle für Qualitätsmanagement (im Folgenden QM) sowie Vernehmlassung durch die entspre- chende Autorenschaft verabschiedete die Steuerungsgruppe die vorliegende Schlussfassung des Selbstbeurteilungsberichtes. (SEB S. 19) 3.5 Vorvisite und Vor-Ort-Visite Vorvisite Die Vorvisite an der Universität Luzern fand am 11. Januar 2021 – aufgrund der Corona-Pande- mie virtuell – statt. In einem ersten Teil stellte die AAQ den Gutachterinnen und Gutachtern die Hochschullandschaft Schweiz sowie die Ziele, Rahmenbedingungen und Instrumente der insti- tutionellen Akkreditierung in der Schweiz vor. Ebenfalls wurden die Rollen der Gutachterinnen und Gutachter, des Vorsitzenden der Gutachtergruppe und der AAQ geklärt. Der Rektor der Universität Luzern, Prof. Dr. Bruno Staffelbach, präsentierte die Spezifika der Universität Luzern bzw. des QM-Systems. Der zweite Teil des Vormittags galt der inhaltlichen Vorbereitung der Vor-Ort-Visite: Die Gutach- terinnen und Gutachter analysierten den Selbstbeurteilungsbericht der Universität Luzern, iden- tifizierten Themenbereiche für die Vor-Ort-Visite und bereiteten die Rückmeldung für das erste Gespräch mit der Universitätsleitung vor. Darüber hinaus stellten sie die Liste der zur Nachliefe- rung gewünschten Materialien zusammen. Am Nachmittag fand das Gespräch zwischen der Gutachtergruppe und der Universitätsleitung sowie den Verantwortlichen für die institutionelle Akkreditierung statt. Der Vorsitzende der Gut- achtergruppe gab eine erste Rückmeldung zum Selbstbeurteilungsbericht und skizzierte The- men, die voraussichtlich an der Vor-Ort-Visite weiter vertieft werden sollten. Des Weiteren be- nannte die Gutachtergruppe die nachzureichenden Materialien. Die Gutachtergruppe hat um folgende ergänzende Dokumente gebeten: - Organigramm betr. Verwaltung inkl. IT, Bibliothek (Dienstleistungen) - Zusammenstellung/Darstellung Ressourcen QM in den Fakultäten, Zuständigkeiten, Ge- samtressourcen - Prozessdiagramme für QS-Prozesse, nicht nur aus dem Bereich der Lehre - Zahlen-Reporting an den Kanton, Statistiken: Studierende (Incomings, Outgoings, Vollzeit, Verteilung auf Studiengänge, Herkunft etc.) und damit verbunden: - Umgang mit diesen Daten, Interpretation und Wirksamkeit im Sinne der Steuerung (Leis- tungsperiode von fünf Jahren), evtl. anhand von Beispielen - QS im Bereich der Professuren und Nachwuchsförderung: Beförderungssystem, Tenure- Track-System, Betreuungsinstrumente für die Promotion - Kompetenzprofile (Beispiele) - Aktuell gültiges QM-Handbuch und Umsetzungsplan überarbeitetes QM-Handbuch - Dashboard bezogen auf Fakultäten (sofern Zahlen dezentral erhoben werden) 26. Mai 2021 B 4/7 - Definition «Begriff der Qualitätskultur» Zusätzlich für die Theologische Fakultät (AVEPRO-Evaluation): - Musterdiplome (Theologie), Diploma Supplements, Dekrete der kirchlichen Autorität, mit de- nen die Studiengänge genehmigt worden sind. Die Universität Luzern hat die von der Gutachtergruppe gewünschten Dokumente in Form eines Berichts mit Beilagen fristgerecht nachgereicht. Vor-Ort-Visite Die Vor-Ort-Visite wurde ebenfalls virtuell via Zoom durchgeführt. Sie dauerte vom 9.–11. März 2021 (2,5 Tage). Die Gespräche waren geprägt von einer offenen und konstruktiven Atmo- sphäre. Schlusspunkt der Vor-Ort-Visite war das sogenannte Debriefing, an dem der Vorsitzende der Gutachtergruppe im Namen der Gutachtergruppe einen ersten mündlichen Gesamteindruck vermittelte. Zum Debriefing eingeladen waren seitens der Universität Luzern alle an der Akkre- ditierung Beteiligten. Nach Abschluss der Vor-Ort-Visite fand gleichentags ein Roundtable zur Evaluation der Theolo- gischen Fakultät (TF) statt. Die AAQ begleitete diese Evaluation nach Veritatis Gaudium im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der Agentur AVEPRO. Der Bericht zur Evaluation der TF stützt sich bei institutionellen Belangen auf die Inhalte der institutionellen Akkreditierung und be- antwortet separat die Standards von AVEPRO. 3.6 Bericht der Gutachtergruppe Der Bericht der Gutachtergruppe lag zeitgerecht vor und konnte, gemeinsam mit dem Akkredi- tierungsantrag AAQ, der Universität Luzern am 28. April 2021 zur Stellungnahme vorgelegt wer- den. 3.7 Stellungnahme der Universität Luzern Die Universität Luzern verfasste per 20. Mai 2021 eine Stellungnahme zum Bericht. Sie schreibt darin, dass der gesamte Prozess der institutionellen Akkreditierung für die Universität Luzern eine äusserst wertvolle Erfahrung sei und war. «Durch die Erarbeitung des Selbstbeurteilungs- berichts haben wir uns stark mit unseren Strukturen und Prozessen auseinandergesetzt, unsere Uni dabei noch besser kennengelernt und Ansatzpunkte für weitere Optimierungsschritte er- kannt. Die genannten Auflagen und die dazu gehörenden Begründungen sind in aller Regel nachvollziehbar.» In Teil 2 «Stellungnahme zu Einzelfragen» werden Einzelpunkte aus dem Bericht herausgegrif- fen, die von den Gutachterinnen und Gutachtern im Bericht teilweise in der Folge angepasst wurde, wo es sich um inhaltliche Korrekturen handelte. 4 Akkreditierungsantrag der AAQ Das Verfahren der institutionellen Akkreditierung ist als Peer Review angelegt. Jeder Bericht ei- ner Gutachtergruppe steht deshalb für eine Momentaufnahme an einer bestimmten Hoch- schule; entsprechend sind die Berichte der Gutachtergruppen nicht geeignet, um Vergleiche zwischen den Hochschulen zu ziehen. Die Akkreditierungsanträge hingegen müssen konsistent sein: Gleiche Befunde müssen zu den gleichen Anträgen führen. 26. Mai 2021 B 5/7 Die AAQ prüft in ihrem Antrag die Frage, ob die Argumentation der Gutachtergruppe kohärent, d. h. auf den Standard bezogen, und evidenzbasiert erfolgt, und stellt die Konsistenz mit bishe- rigen Anträgen sicher. 4.1 Ausgangslage Die Universität Luzern ist die jüngste Universität der Schweiz, gegründet im Jahre 2000, aller- dings mit Wurzeln zurück ins Jahr 1600. Mit 3'500 Studierenden (2019) und einem Personalbe- stand von 576 Personen, davon 73 Professorinnen und Professoren, gehört die Universität Lu- zern zu den kleineren Hochschulen der Schweizer Hochschullandschaft. Die Universität Luzern ist organisiert in vier Fakultäten: Theologie, Kultur- und Sozialwissen- schaften, Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften. Dazu kommt das Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin. Die Universität strebt die Vernetzung in Forschung und Lehre sowie Dienstleistungen zwischen den Disziplinen an. Damit will sie Verbindungen schaffen zwischen Konfessionen und Religio- nen, zwischen Epochen und Kulturen, zwischen Philosophie, Politik, Recht und Wirtschaft. Nachdem 2016 die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät gegründet wurde, steht als nächster Ausbauschritt der Aufbau eines Masterstudiengangs in Medizin (Start 2020) als Joint Master mit der Universität Zürich an. Die Universität Luzern hatte 2019 einen Umsatz von CHF 70 Mio. Der Globalbeitrag des Trä- gerkantons macht einen Anteil von 18,5 % des jährlichen Budgets aus. Die Universität darf Ei- genkapital in der Höhe von 10 % des Jahresumsatzes bilden; was darüber liegt, muss an den Träger abgeliefert werden. 4.2 Erwägungen Akkreditierungsempfehlung der Gutachtergruppe Die Gutachtergruppe beschreibt in ihrer gesamthaften Beurteilung und dem Stärken-/Schwä- chenprofil des Qualitätssicherungssystems eine Universität, deren Angehörige sie als «persönli- che Universität charakterisieren und besonders wertschätzen» (S. 32). Die Gutachtergruppe stellt eine hohe Identifikation und Zufriedenheit aller Interessensgruppen mit ihrer Universität fest. Die Gutachtergruppe weist weiter daraufhin, dass der Aufbau der neuen Fachgebiete viele Res- sourcen gebunden hat. Die Gutachtergruppe kommt zum Schluss, dass die Weiterentwicklung eines hochschulübergreifenden QM-Systems (Qualitätssicherungsstrategie und -system mit der Definition verbindlicher Mindeststandards und einer Schliessung der Regelkreise inkl. Fremde- valuationen für alle Bereiche von Forschung, Lehre und Dienstleistungen) nicht mit dem zügi- gen Ausbau der Universität Schritt halten konnte. Die Gutachtergruppe sieht die zentrale Voraussetzung für die institutionelle Akkreditierung (Arti- kel 30 HFKG) im Grundsatz für gegeben. Einschränkend verweist die Gutachtergruppe in ihrem Bericht auf den Bereich der Qualitätsstrategie (Standards 1.1–1.4), nachhaltige Entwicklung (Standard 2.4) Chancengleichheit und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau (Stan- dard 2.5) sowie die Evaluation der Forschung (Standard 3.2). In ihrer Bewertung der Standards 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4 stellt die Gutachtergruppe fest, dass die Universität Luzern aktuell über eine veraltete, d. h. nicht mehr gültige, QS-Strategie verfügt. Der Entwurf für eine aktuelle QS-Strategie in Form eines QM-Handbuches liegt vor, muss indes noch finalisiert werden. Die Gutachtergruppe beurteilt deshalb den Standard 1.1 als nicht erfüllt und formuliert eine Auflage. In der Analyse von Standard 1.2 vermisst die Gutachtergruppe eine 26. Mai 2021 B 6/7 integrierte Darstellung («Gesamtsicht») der Qualitätsstrategie. Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard als teilweise erfüllt, verzichtet jedoch mit Blick auf die Auflage zu Standard 1.1 auf eine Auflage. Auflage 1 zu Standard 1.1 (in Verbindung mit Standard 1.2 und 5.1) Die Universität Luzern legt ihre Qualitätssicherungsstrategie mit inhaltlichen Qualitätszielen gemäss ihrem eigenen Zeitplan bis zur Jahresmitte 2022 fest und macht diese publik. Sie definiert ihr Qualitätssicherungssystem mit geschlossenen Regelkreisen, Zuständigkeiten und Mindeststandards universitätsweit. Schliesslich stellt die Gutachtergruppe in der Analyse von Standard 1.4 fest, dass im Entwurf des QM-Handbuchs zwar eine regelmässige Überprüfung und Anpassung des QM-Systems vorgesehen ist, Methode, Rhythmus und Zuordnung von Verantwortlichkeiten jedoch noch offen sind. Die Gutachtergruppe bewertet den Standard deshalb als teilweise erfüllt und schlägt eine entsprechende Auflage vor: Auflage 2 zu Standard 1.4 Die Universität Luzern legt fest, mit welcher Methode, in welchem Rhythmus und mit wel- cher Zuordnung von Verantwortlichkeiten sie ihr QM-System einer periodischen Überprü- fung unterzieht. In der Analyse zu Standard 2.4 kommt die Gutachtergruppe zum Schluss, dass die Universität Luzern im Bereich nachhaltige Entwicklung keine Ziele formuliert. Die Gutachtergruppe bewer- tet den Standard deshalb als teilweise erfüllt und schlägt eine Auflage vor: Auflage 3 zu Standard 2.4 Die Universität Luzern legt eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen fest. In der Analyse zu Standard 2.5 kommt die Gutachtergruppe zum Schluss, dass das Thema Gleichstellung innerhalb der Universität hoch bewertet wird. Gleichzeitig sei die Gleichstellung nicht universitätsweit verankert. Die Gutachtergruppe bewertet den Standard deshalb als teil- weise erfüllt und formuliert eine Auflage: Auflage 4 zu Standard 2.5 Die Universität Luzern verankert das Thema Diversity gesamtuniversitär und hinterlegt es mit Zielen und Umsetzungsschritten. In der Analyse zu Standard 3.2 kann die Gutachtergruppe die regelmässige Evaluation der For- schungsleistung im Sinne des Standards nicht erkennen. Die Gutachtergruppe bewertet den Standard deshalb als teilweise erfüllt und formuliert eine Auflage. Auflage 5 zu Standard 3.2 Die Universität Luzern muss eine regelmässige Evaluierung der Forschungsleistung etab- lieren. In der Analyse zu Standard 5.1 betont die Gutachtergruppe, dass die finalisierte QM-Strategie auf der Webseite zu publizieren sei, und verweist auf Auflage 1. Würdigung der Erwägung der Gutachtergruppe Die AAQ stellt fest, dass die Gutachtergruppe alle Standards geprüft hat. Die Bewertungen der Gutachtergruppe und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sind schlüssig. Die AAQ stellt weiter fest, dass die vorgeschlagenen Auflagen geeignet sind, den festgestellten Bedarf an Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems sicherzustellen. 26. Mai 2021 B 7/7 4.3 Antrag Die AAQ stellt fest, dass die Universität Luzern die Voraussetzungen gemäss Artikel 30 HFKG für die institutionelle Akkreditierung erfüllt: Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a und c Die Analyse der Standards gemäss Akkreditierungsverordnung durch die Gutachtergruppe zeigt, dass die Universität Luzern die Voraussetzungen nach Artikel 30 Absatz 1 Buch- stabe a und Buchstabe c erfüllt bzw. nach Erfüllung der Auflagen erfüllen wird. Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b Die Universität Luzern beantragt die Akkreditierung als universitäre Hochschule. Der Be- richt der Gutachtergruppe zeigt, dass die Universität Luzern Lehre und Forschung in den Bereichen Theologie, Kultur- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft, Wirtschafts- wissenschaften und Gesundheit/Medizin betreibt. Der Bericht zeigt weiter auf, dass die Universität Luzern in der Lehre alle drei Zyklen abdeckt (Bachelor, Master und Doktorat). Die Universität Luzern erfüllt damit die Voraussetzung nach Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b, dass eine universitäre Hochschule Lehre, Forschung und Dienstleistungen in mehreren Disziplinen oder Fachbereichen anbieten muss. Die AAQ beantragt, gestützt auf den Selbstbeurteilungsbericht der Universität Luzern, die Ana- lyse und den Akkreditierungsvorschlag des Berichts der Gutachtergruppe und die Stellung- nahme der Universität Luzern, die Akkreditierung als Universität mit fünf Auflagen auszuspre- chen: Auflage 1 (zu Standard 1.1, in Verbindung mit Standard 1.2 und 5.1) Die Universität Luzern legt ihre Qualitätssicherungsstrategie mit inhaltlichen Qualitätszielen gemäss ihrem eigenen Zeitplan bis zur Jahresmitte 2022 fest und macht diese publik. Sie definiert ihr Qualitätssicherungssystem mit geschlossenen Regelkreisen, Zuständigkeiten und Mindeststandards universitätsweit. Auflage 2 (zu Standard 1.4) Die Universität Luzern legt fest, mit welcher Methode, in welchem Rhythmus und mit wel- cher Zuordnung von Verantwortlichkeiten sie ihr QM-System einer periodischen Überprü- fung unterzieht. Auflage 3 (zu Standard 2.4) Die Universität Luzern legt eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen fest. Auflage 4 (zu Standard 2.5) Die Universität Luzern verankert das Thema Diversity gesamtuniversitär und hinterlegt es mit Zielen und Umsetzungsschritten. Auflage 5 (zu Standard 3.2) Die Universität Luzern muss eine regelmässige Evaluierung der Forschungsleistung etab- lieren. Die AAQ hält eine Frist von zwei Jahren für die Erfüllung der Auflagen für angemessen. Die AAQ schlägt vor, die Auflagenüberprüfung im Rahmen einer verkürzten Vor-Ort-Visite (0,5 Tage) mit drei Mitgliedern der Gutachtergruppe durchzuführen. Teil C Bericht der Gutachtergruppe 26. Mai 2021 26. Mai 2021 C Inhalt 1 Die Universität Luzern ........................................................................................................ 1 2 Umgang mit den Ergebnissen aus früheren Verfahren ...................................................... 2 3 Das Qualitätssicherungssystem der Universität Luzern ..................................................... 5 4 Analyse der Übereinstimmung mit den Qualitätsstandards ................................................ 9 5 Gesamthafte Beurteilung und Stärken-/Schwächenprofil des Qualitätssicherungssystems ............................................................................................. 32 6 Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems ..................... 33 7 Akkreditierungsvorschlag der Gutachtergruppe ............................................................... 34 C 1/35 1 Die Universität Luzern1 Die Universität Luzern ist die jüngste Universität der Schweiz. Ihre Wurzeln reichen bis ins Jahr 1600 zurück, als moderne Hochschule besteht sie erst seit dem Jahr 2000. Zu ihren Kernkom- petenzen gehören die Wissenschaften von Religion, Gesellschaft, Kultur, Recht, Wirtschaft und Gesundheit. Die Universität Luzern besteht aus den vier Fakultäten für Theologie, für Kultur- und Sozialwis- senschaften, für Rechtswissenschaft und für Wirtschaftswissenschaften sowie dem Departe- ment Gesundheitswissenschaften und Medizin. Ein besonderes Merkmal ist ihr Streben nach Vernetzung: In Forschung, Lehre und Dienstleis- tungen schafft sie Verbindungen zwischen Konfessionen und Religionen, zwischen Epochen und Kulturen, zwischen Philosophie, Politik, Recht und Wirtschaft. Durch ihre späte Gründung und die regionale sowie nationale Einbindung ist ihr die Rolle einer kleinen Wissenschaftsinsti- tution vorgegeben. Sie beansprucht eine führende Position in der tertiären Bildung in der Zent- ralschweiz als Akteurin in den Gebieten «wissenschaftliche Forschung», «Ausbildung» sowie «Weiterbildung». Zudem ist sie ein profilierender Faktor im Lebens- und Wirtschaftsraum Zent- ralschweiz sowie auch ein Motor der regionalen Entwicklung. Im Herbstsemester 2019 studierten an der Universität Luzern knapp 3’500 Personen, davon fast 2’600 im Bachelor- oder Masterstudium, und etwas weniger als 400 Personen waren Dok- torierende. Fast 450 Personen schlossen einen Weiterbildungsstudiengang ab. Im Herbst 2019 waren 576 Personen fest an der Universität angestellt, davon waren 73 Profes- sorinnen und Professoren. Der Anteil an Professorinnen lag bei 28 %. Die Zahl der Assistieren- den und Forschungsmitarbeitenden betrug 398, 200 Personen waren als Lehrbeauftragte an der Universität tätig. Träger der Universität Luzern ist der Kanton Luzern. Die rechtlichen Aspekte sind im kantonalen Universitätsgesetz geregelt. Als Träger schliesst der Kanton mit der Universität Leistungsauf- träge mit einer Laufzeit von vier Jahren ab und vermietet die Immobilien. Die Universität Luzern hatte im Jahr 2019 einen Umsatz von knapp CHF 70 Mio. Das Eigenka- pital darf gesetzlich nicht mehr als 10 % des Jahresumsatzes betragen, was darüber liegt, muss dem Träger abgeliefert werden. Die Finanzierung erfolgt durch die Beiträge von Bund und Trä- gerkanton, welche nach Kriterien der Studierendenzahlen und Drittmittelprojekten vergeben werden. Dazu kommen Einnahmen aus Drittmittelprojekten und Studierendengebühren. Der Globalbeitrag des Trägerkantons macht nur 18,5 % des jährlichen Budgets aus. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Universität sind knapp und erschweren Aus- und Weiterbildungspro- jekte. (SEB S. 14) Strategische Ziele und neuste Entwicklungen der Universität Die Universität hat sich in jüngerer Zeit stark weiterentwickelt: Im Jahr 2016 wurde die Wirt- schaftswissenschaftliche Fakultät gegründet und der Studiengang Politische Ökonomie mit Be- triebswirtschaft ergänzt. Die Gesundheitswissenschaften wurden 2019 mit der Medizin erwei- tert, aus der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ausgelagert und in ein eigenes De- partement überführt, welches direkt dem Rektor unterstellt ist. Im Jahr 2020 startete der Master- studiengang Medizin, welcher als Joint Master zusammen mit der Universität Zürich durchge- führt wird. Es ist geplant, das Departement im Jahr 2023 zu einer eigenen Fakultät zu erheben, 1 SEB S. 13ff. C 2/35 was eine Änderung des Universitätsgesetzes bedingt. Diese ist aktuell in Vorbereitung. Darüber hinaus ist eine Ergänzung des universitären Schwerpunktes auf Geistes- und Sozialwissen- schaften mit Verhaltenswissenschaften respektive Psychologie geplant. Die Organisationsformen der Institute und Zentren wurden neu ausgerichtet, die Begrifflichkei- ten und Führungsstrukturen vereinheitlicht. Die universitäre Weiterbildung wurde mit Gründung einer Weiterbildungsakademie gebündelt. Für die Nachwuchsförderung hat die Universität Lu- zern im Jahr 2019 eine Graduate Academy geschaffen. Die Leitungsfunktionen bzw. -strukturen sind in jüngerer Zeit ebenfalls reformiert worden, so wurden weitere Prorektorate geschaffen. Die Führungsstrukturen der Universität sind im Universitätsgesetz und -statut normiert. Füh- rungsorgane sind der Universitätsrat, der Rektor / die Rektorin, die Universitätsleitung mit den Prorektoren / Prorektorinnen. Zusätzliche Mitglieder der Universitätsleitung sind der General- sekretär / die Generalsekretärin, die Verwaltungsdirektion. Mit den Dekanen und Dekaninnen der Fakultäten und des Departements gemeinsam bilden die genannten Personen die erwei- terte Universitätsleitung. 2 Umgang mit den Ergebnissen aus früheren Verfahren Die Universität Luzern nimmt in ihrem Selbstbeurteilungsbericht ausführlich Stellung zu den im Audit 2013/2014 ausgesprochenen Empfehlungen. Im Folgenden werden einige der Empfehlungen zitiert. Es wird dargestellt, wie die Universität Luzern in den letzten Jahren damit umgegangen ist (SEB S. 21ff): Empfehlung 1 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, die Qualitätssicherungsstrategie weiterzu- entwickeln, indem strategische Aspekte explizit formuliert und in die Qualitätssicherungsstrate- gie integriert werden. Insbesondere das Zusammenspiel zwischen Zentrale (Universitätsleitung, Verantwortliche für Qualitätssicherung) und Dezentrale (Fakultäten) hinsichtlich Verantwortlich- und Zuständigkeiten (process owners) sollte klarer herausgearbeitet werden (Expertenbericht, Seite 8). Im Entwurf des QM-Handbuchs wird die QS-Strategie teilweise festgelegt und das Qualitätssi- cherungssystem beschrieben, indem die Bereiche, Prozesse, Instrumente und die Zuständig- keiten zur Sicherung und zur Entwicklung der Qualität definiert werden. Die QS-Strategie setzt sich dabei aus zwei Teilbereichen zusammen: dem strategischen Rahmen (Leitsätze der QS- Strategie) und dem strategischen Zielsetzungssystem (Qualitätsziele). Da das Governance-Mo- dell der Universität stark dezentral orientiert ist, wäre es gemäss SEB sinnvoll, wenn ergänzend zur universitären QS-Strategie auch die einzelnen Fakultäten sowie das Departement Gesund- heitswissenschaften und Medizin (GWM) über eine formulierte Qualitätsstrategie verfügen wür- den. Diese sollte ihrerseits mit der Gesamtstrategie sinnvoll verknüpft werden. Einige strategische Aspekte und Verantwortlichkeiten sind auch in den in den letzten Jahren entstandenen Dokumenten enthalten: dem Leitfaden für Evaluation der Studiengänge an der Universität Luzern, dem Leitfaden für die Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen und dem Leitfaden für die Durchführung von Prüfungsevaluationen. Die Dokumente gelten für die Gesamtuniversität und sind ein Schritt dazu, das QS-System im Bereich Lehre zu zentrali- sieren. Sie sind allerdings nicht verbindlich im Sinne einer erfolgten Genehmigung durch den Senat. C 3/35 Empfehlung 2 Die Expertengruppe bestärkt die Universität Luzern in der Absicht, ein umfassendes Qualitätssi- cherungssystem zu generieren und empfiehlt, eine sukzessive Standardisierung und Institutio- nalisierung der vielfältigen informellen und formellen Elemente anzugehen (Expertenbericht, Seite 10). Hierzu schreibt die Universität Luzern in ihrem Selbstbeurteilungsbericht, dass ein konsistentes System, das alle Qualitätssicherungsprozesse und Massnahmen in ein umfassendes Modell zu- sammenfasst, in Form des QM-Handbuchs in Erarbeitung, jedoch noch nicht finalisiert bzw. ver- abschiedet worden sei. Geplant ist, Erkenntnisse aus dem Verfahren der inst. Akkreditierung (insbesondere in Form des Berichtes der Gutachtergruppe sowie allfälliger Auflagen durch den SAR) in das neue QM-Handbuch zu integrieren. Ziel ist dessen Verabschiedung bis im Jahr 2022 durch den Senat. Empfehlung 3 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, die Prozessdarstellung für die Studien- gangsentwicklung zu präzisieren in dem Sinne, dass aufgezeigt wird, auf Basis welcher (Qua- litäts-)Kriterien die Gremien entscheiden, ob ein Studiengang eingerichtet werden soll oder nicht (Expertenbericht, Seite 11). In der Entwicklung der Studiengänge sind Fakultäten und das Departement GWM innerhalb der Vorgaben der Strategie der Universität Luzern frei, benötigen jedoch die Genehmigung des Se- nats und des Universitätsrats zur Errichtung, Änderung oder Auflösung. Diese universitären Gremien haben eine wichtige Kontroll- und Qualitätssicherungsfunktion: Sie prüfen die Anträge und weisen sie bei Bedarf zurück, verlangen Nachbesserungen oder beschliessen Änderungen. Dem Senat vorgelagert ist eine Überprüfung der Studien- und Prüfungsordnungen durch den Generalsekretär. Dieser prüft einerseits die formalen Aspekte, aber auch die Kompatibilität mit der Bologna-Reform. Die Studiengangentwicklungen verlaufen zwar unterschiedlich – dies auch vor dem Hintergrund der voneinander abweichenden Ausgangslagen –, sie sind aber geprägt von den Bemühungen, qualitativ hochstehende, innovative und markttaugliche Produkte mit ei- nem Alleinstellungsmerkmal zu entwickeln, die zudem für Studierende interessant und erfolg- versprechend sind. (SEB S. 22ff.) Empfehlung 4 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, eine etwas stärkere, wenn auch behut- same Formalisierung von Verfahren mit einer transparenten Definition von zugeordneten Ver- antwortlichkeiten und instruktiven Prozessdarstellungen voranzutreiben (Expertenbericht, S. 11). Die Universität Luzern schreibt dazu in ihrem SEB, dass angesichts des stark dezentral orien- tierten Governance-Modells der Universität Luzern eine Formalisierung von Verfahren nicht in allen Bereichen Sinn macht. Die Formalisierung von Verfahren zur Qualitätssicherung sei in vie- len Bereichen zudem bereits vorhanden. Als Beispiel zu nennen sind Berufungen, die über das Berufungsreglement der Universität formalisiert sind, oder die Annahme von privaten Drittmit- teln. Die nach dem Audit 2013/14 vom QM neu entwickelten Leitfäden für die Studiengangs-, Prüfungs- und Lehrveranstaltungsevaluationen sind ein Versuch, qualitätssichernde Prozesse instruktiv darzustellen, die Qualitätskriterien und die Erhebungsinstrumente zu definieren sowie die Verantwortlichkeiten zu regeln. Um dem Subsidiaritätsprinzip gerecht zu werden, bleibt es den Fakultäten überlassen, ob sie diese Konzepte nutzen oder auf andere Verfahren zurückgreifen. (SEB S. 24–25) C 4/35 Empfehlung 5 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, Massnahmen zu prüfen, die die Ein- flussmöglichkeiten der Universitätsleitung auf das Hochschulgeschehen steigern. Für die Defini- tion und Verfolgung einer übergeordneten Strategie und Profilbildung und für die Chance auf etwas mehr Steuerung und etwas weniger Evolution erscheint eine mit allen ausgehandelte, aber in jedem Fall zentral durchzusetzende Definition von minimalen Standards, die univer- sitätsweit und für alle Fakultäten und Institute gelten, unabdingbar. (Expertenbericht, S. 12) Die Steigerung der Einflussmöglichkeiten der Universitätsleitung auf das Hochschulgeschehen wurde durch verschiedene Massnahmen erzielt: • Verbesserte Leitungsorganisation ab März 2017 mit vermehrtem Einbezug der Lei- tungspersonen (Anpassung des Universitätsstatuts) • Die Errichtung von drei neuen Prorektoraten mit fachlichen Unterstellungen • Die Errichtung von zwei neuen informellen Gremien zur Unterstützung der Leitungsauf- gaben des Rektors (Universitätsleitung) und zur Koordination mit den Fakultäts- und Departementsleitungen (Erweiterte Universitätsleitung) • Die Einführung von mehreren Phasen bei der Entscheidungsfindung (Universitätslei- tung – Erweiterte Universitätsleitung – Senat) führte zu Qualitätsverbesserungen bei den Geschäften, zu einer breiteren Abstützung der Entscheide und zu besserem ge- genseitigem Informationsfluss. Die Definition und Verfolgung einer übergeordneten Strategie und Profilbildung erfolgte durch die Änderung des Universitätsstatuts und des Universitätsgesetzes. Seit 2018 wurden auf Initiative des Rektors Untervereinbarungen des Rektorats mit den Leis- tungserbringern (Prorektorate, Dienste und Fakultäten / Departement Gesundheitswissenschaf- ten und Medizin) eingeführt, welche die einjährigen Leistungsaufträge auf Stufe der Abteilungen konkretisieren. Empfehlung 6 Die universitäre Hochschule fördert und evaluiert die Chancengleichheit und die Gleichstellung der Geschlechter (Expertenbericht, S. 13). Ausgehend von dieser Empfehlung hat die Fachstelle für Chancengleichheit eine Situationsana- lyse zum Thema Diversity erstellen lassen, die wiederum in die Erarbeitung einer Diversity-Stra- tegie mündete. Die Diversity-Strategie ist im Januar 2021 durch einen Umsetzungsplan ergänzt worden. Empfehlung 7 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, die Relevanz und Effektivität der Evaluati- onen auf den verschiedenen Stufen kritisch zu überprüfen im Hinblick auf die Auswahl der In- strumente, Definition von Zyklen und universitätsweiten Minimalstandards. Neben den Lehrver- anstaltungsevaluationen sollten auch Formate für Studiengangs-, Prüfungs- sowie Lehrkörperevaluationen erwogen werden. Dabei sind Erweiterungen im systematischen Einbe- zug externer Expertise, u. a. in Form von informed peer reviews, von entscheidender Bedeu- tung (Expertenbericht, S. 16). Die Stelle für Qualitätsmanagement hat die Prozesse, Qualitätskriterien und Instrumente zu Studiengangs-, Prüfungs- und Lehrveranstaltungsevaluationen neu definiert und Leitfäden ent- wickelt. Die Fakultäten können die definierten Prozesse und Instrumente nutzen oder ihre eige- nen Verfahren anwenden, allerdings sollen sie die dort festgelegten Qualitätskriterien beachten. C 5/35 Zudem unterstützt und berät die Stelle für Qualitätsmanagement die Fakultäten und das Depar- tement GWM bei ihren Qualitätssicherungsaktivitäten. Die Kooperation wurde laut Selbstbeur- teilungsbericht durch die neu ausgearbeiteten Leitfäden gestärkt. Empfehlung 8 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, Bemühungen einer Strategieentwicklung und Profilbildung zu verstärken. Eine Erhöhung der Mittel der Grundfinanzierung erachtet die Gutachtergruppe in diesem Zusammenhang als zentral (Expertenbericht, S. 18). Hinsichtlich Strategieentwicklung in der Forschung hat die Universität Luzern verschiedene Massnahmen ergriffen, so wurde das Prorektorat Forschung als Mitglied der Universitätsleitung aufgewertet (2017); ihm sind vier Dossiers direkt unterstellt: die universitäre Forschungskom- mission, die Stelle für Forschungsförderung, die Graduiertenakademie und die universitären Forschungsschwerpunkte. Die Profilbildung wurde u. a. gestärkt durch den Miteinbezug von Peers in die Evaluation bestehender und geplanter Organisationseinheiten oder mit der Förde- rung des wissenschaftlichen Nachwuchses für universitäre und ausseruniversitäre Laufbahnen durch die Eröffnung der Graduate Academy (Herbst 2019), durch Forschungskooperationen mit anderen universitären Institutionen etc. Das Profil der Universität Luzern als humanwissenschaftliche Universität wird im universitären Leitbild und in der Universitätsstrategie geschärft. Was die Finanzierung angeht, sind der Universität die Hände gebunden: Eine Erhöhung des Trägerbeitrags ist politisch umstritten, die anderen Hochschulen (Hochschule Luzern HSLU und PH Luzern) sind ebenfalls knapp finanziert. In den letzten Jahren ist es der Universität Luzern gelungen, die Drittmittelbeiträge ständig zu erhöhen; diese beeinflussen auch die jährlichen Bundesbeiträge positiv. 3 Das Qualitätssicherungssystem der Universität Luzern Die nachfolgenden Ausführungen zum QM-System der Universität Luzern basieren auf dem Selbstbeurteilungsbericht der Universität Luzern und Darstellungen in den Nachgereichten Un- terlagen sowie entsprechenden Beilagen. Die Beschreibungen werden im Kapitel 4 – Analyse der Qualitätsstandards – durch die Gutachtergruppe aufgegriffen, kommentiert und verifiziert. Das Qualitätssicherungssystem der Universität Luzern umfasst die Qualitätssicherung und -ent- wicklung in allen Bereichen: Lehre und Studium, Forschung, Governance, Dienstleistungen, Ressourcen sowie in- und externe Kommunikation. Es ist in den strategischen Leitdokumenten der Universität (Statut, Leitbild, Universitätsstrategie 2019–2022, Leistungsvereinbarung) auf- geführt. Die operative Durchführung von gesamtuniversitären Qualitätssicherungsmassnahmen obliegt dem Generalsekretariat, für die operative Umsetzung ist die wissenschaftliche Mitarbeiterin Qualitätsmanagement zuständig. C 6/35 Das QM-Handbuch – welches zum Zeitpunkt der inst. Akkreditierung jedoch nicht finalisiert ist (vgl. dazu Ausführungen zu Standard 1.1.) – legt die QS-Strategie fest und beschreibt das Qua- litätsmanagementsystem (QM-System), indem es die Bereiche, Prozesse, Instrumente und Zu- ständigkeiten zur Sicherung und Entwicklung der Qualität definiert. Primäres Ziel ist es, die Qualität der Tätigkeiten der Universität und deren langfristige Entwicklung zu sichern sowie die Entwicklung einer Qualitätskultur zu fördern. Im Rahmen der angestrebten Revision des QM-Handbuchs ist ferner geplant, dass die Verant- wortlichkeiten klarer definiert, die Instrumente zur Qualitätssicherung aktualisiert und der Zeit- rahmen zur Durchführung von Massnahmen festgelegt werden. Hierzu soll eine Qualitätsstrate- giegruppe gebildet werden. Sie wird die strategischen Ziele der Universität in den Bereichen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für einen bestimmten Zeitraum definieren, Schwer- punkte setzen und Erfolgskriterien in Form von Minimalstandards zur Erreichung der Ziele fest- legen. Ebenso wird die Qualitätsstrategiegruppe das Controlling der Durchführung von Qua- litätssicherungsmassnahmen und der Erreichung der Minimalstandards leiten. Die Universität will den Prozess der institutionellen Akkreditierung nutzen, indem sie diesen als Qua- litätsprüfung wahrnimmt und Erkenntnisse daraus in das neue QM-Handbuch integriert. Das QM-Handbuch wird dem Senat zur Verabschiedung vorgelegt werden und dann gesamtuniver- sitär verbindlich sein. (SEB S. 31) Das Qualitätssicherungssystem in Lehre und Studium Das QM in der Lehre umfasst alle Stufen (Bachelor, Master, Promotionsstudium, universitäre Weiterbildungsangebote) sowie alle Prozesse der Lehre, von der Planung und Durchführung der Lehrveranstaltungen und Studiengänge über die organisatorischen Aspekte bis zur Bera- tung der Studierenden. Zentral für die Massnahmen zur Qualitätssicherung in der Lehre sind die von der universitären Lehrkommission ULEKO entwickelten und vom Senat am 24. Oktober 2011 approbierten «Leitsätze Gute Lehre». Diese Leitsätze unterstützen die Dozierenden, die Studiengangsver- antwortlichen und die Fakultäten bei ihren Bestrebungen zur weiteren Verbesserung der Lehre, definieren Kriterien für gute Lehre und regeln die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Umset- zung, auf die Anreize und die Weiterentwicklung der guten Lehre. Sie beziehen auch die Stu- Draft Gesamtbericht 2020 31 Draft Gesamtbericht 2020 Das Qualitätssicherungssystem der Universität Lu- zern umfasst die Qualitätssicherung und -entwicklung in allen Aktivitätsbereichen der Universität: Lehre und Studium, Forschung, Governance, Dienstleistungen, Ressourcen sowie in- und externe Kommunikation. Es ist in den strategischen Leitdokumenten der Universi- tät!", !#, !!, $%% aufgeführt und in detaillierter Form im QM-Handbuch$%$ beschrieben. Die operative Durchfüh- rung von gesamtuniversitären Qualitätssicherungs- massnahmen obliegt dem Generalsekretariat, für die operative Umsetzung ist die wissenscha&liche Mitarbei- terin Qualitätsmanagement zuständig. Das QM-Handbuch legt die QS-Strategie fest und be- schreibt das Qualitätsmanagementsystem (QM-System), indem es die Bereiche, Prozesse, Instrumente und Zu- ständigkeiten zur Sicherung und Entwicklung der Quali- tät de'niert. Primäres Ziel ist es, die Qualität der Tätig- keiten der Universität und deren langfristige Entwick- lung zu sichern sowie die Entwicklung einer Qualitätskultur zu fördern. Es ist geplant, das Handbuch umfassend zu überarbeiten, wobei die Verantwortlich- keiten klarer de'niert, die Instrumente zur Qualitätssi- cherung aktualisiert und der Zeitrahmen zur Durchfüh- rung von Massnahmen festgelegt werden sollen. Hierzu soll eine Qualitäts-Strategiegruppe gebildet werden. Sie wird die strategischen Ziele der Universität in den Be- reichen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für einen bestimmten Zeitraum definieren, Schwer- punkte setzen und Erfolgskriterien in Form von Mini- malstandards zur Erreichung der Ziele definieren. Ebenso wird die Qualitäts-Strategiegruppe das Control- ling der Durchführung von Qualitätssicherungsmass- nahmen und der Erreichung der Minimalstandards lei- ten. Die Universität will den Prozess der institutionellen Akkreditierung nutzen, indem sie diesen als Qualitäts- prüfung wahrnimmt und Erkenntnisse daraus in das neue QM-Handbuch integriert. Das QM-Handbuch wird dem Senat zur Verabschiedung vorgelegt und ge- samtuniversitär verbindlich sein. Nachfolgend wird die Umsetzung innerhalb der Bereiche beschrieben. 4 DAS QUALITÄTS! SICHERUNGSSYSTEM DER UNIVERSITÄT LUZERN 97 Statut der Universität Luzern, §8: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 98 Leitbild der Universität Luzern, Pos. 2 u. 3: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf 99 Universitätsstrategie 2019 – 2022 (Anhang 1) 100 Leistungsvereinbarung 2019 – 2022, Pos. 6: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 101 QM-Handbuch der Universität Luzern – Draft (Anhang 2) Evaluation von • Studiengängen • Lehrveranstaltungen • Prüfungen • Weiterbildungen • Befragungen von Absolventen Befragungen zu • Bibliothek • E-Medien • Weitere Umfragen nach Bedarf • Dokumentation der Forschungsaktivitäten im FIS • Akademischer Bericht • Kennzahlen und Daten für strategische Entscheide • Mitarbeitendenbefragung • Prozessqualität Lehre und Studium Forschung GovernanceDienstleistungen Ressourcen QM System Abb. 4 Bereiche und Instrumente des Qualitätsmanagement-Systems an der Universität Luzern C 7/35 dierenden partizipativ ein, um so zur Entwicklung der guten Lehre beizutragen (SEB S. 32). In- strumente der Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre sind Lehrveranstaltungsevalu- ationen, Studiengangsevaluationen oder Evaluationen der Leistungskontrollen. Die Ausgestal- tung ist in den verschiedenen Fakultäten unterschiedlich, jedoch sind prinzipiell alle Fakultäten und das Departement GWM durch die Universitätsleitung verpflichtet, Lehrveranstaltungsevalu- ationen und Studiengangsevaluationen durchzuführen. Das Universitätsstatut und die Senats- richtlinien bilden die rechtliche Grundlage. Die Studiengangsevaluationen können unter der Lei- tung des zentralen QM durchgeführt werden oder aber in der Fakultät selbst und schliessen im- mer alle Zielgruppen mit ein. Der SEB legt dar, wie die Evaluationen in den verschiedenen Fa- kultäten umgesetzt werden. (S. 32–34) Als weitere Elemente in der Qualitätssicherung der Lehre nennt die Universität Luzern verschie- dene non-formale Evaluationen und Feedbackgespräche (open-door policy etc.), Erhebung von Leistungskennzahlen etc. 34 se*r würdigt erfolgreiche Lehre und lädt Dozierende mit problematischen Evaluationen ein, das Gespräch mit einer externen Expertenperson für Hochschuldidaktik zu führen!!", welche von der Kommission vorgeschlagen wird. Die Kommission berichtet der Fakultätsversamm- lung einmal jährlich über ihre Arbeit. Die Prüfungsevaluation wurde im Herbstsemester "#!$ erstmals im Rahmen einer Testphase durchgeführt. Die Ergebnisse werden verwendet, um den Prozess ab dem Herbstsemester "#"# zu optimieren!!%. Rechtswissenschaftliche Fakultät Im Regelfall werden die Prüfungen zu jenen Lehr- veranstaltungen evaluiert, die im vorausgehenden Se- mester evaluiert worden sind. Bei schri&lichen Arbeiten (z.B. Proseminararbeiten, Falllösungen im Bachelor) werden von allen Dozierenden dieselben Bewertungs- raster eingesetzt. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wurde bislang zugunsten einer Vollevaluation der Lehr- veranstaltungen keine eigene Evaluation der Prüfungen durchgeführt. Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin Beim Joint Master Medizin werden die Semes- ter-Leistungskontrollen durch die UZH durchgeführt und mit einem Fragebogen evaluiert. Beim Studiengang Health Sciences wurden die Prüfungen im Austausch mit den Liaison-Studierenden evaluiert. Joint Master Medizin: Die Lehrenden der Universi- tät Luzern können sich durch das Erstellen von Prü- fungsfragen an der Konzipierung der Leistungskontrol- len beteiligen. In Zukun& möchte das Departement hier verstärkt auch bei den Evaluationen der Prüfungen mit- wirken. Die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin wird laufend durch das Bundesamt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit allen medizinischen Fakultäten evaluiert und verbessert. Masterstudiengang Health Sciences: Mit dem Feed- back der Liaison-Studierenden zu Prüfungen werden bei Bedarf Veränderungen in der Prüfungsgestaltung mit den Dozierenden angeregt. 4.1.3 Studiengangevaluation Die Qualitätssicherung in den Studiengängen an der Universität Luzern erfolgte bis "#!' hauptsächlich an- hand von einzelnen, o& subjektiven und nicht extern be- gleiteten Verfahren, wie die studentischen Beurteilun- gen der einzelnen Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die Absolventenbefragungen und die Überprüfung der Studiengangkonzepte auf Bologna-Konformität durch den Akademischen Direktor (heute Generalsekretär). Diese einzelnen Verfahren waren nicht (mehr) zeitge- mäss und nicht ausreichend, um die Qualität der gesam- ten Studiengänge zu sichern. Im Hinblick auf die Emp- fehlungen aus dem Quality-Audit "#!( wurde diese Pra- xis an der Universität Luzern ab "#!' geändert. Alle Fakultäten wurden durch die Universitätsleitung dazu verp)ichtet, ihre Studiengänge zu evaluieren. Als Hilfe- stellung für die Durchführung der Studiengangevalua- tionen wurde ein Leitfaden!!( durch die universitäre Stelle für Qualitätsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Lehre ausgearbeitet. 112 Beilage zur Fakultätsversammlung 25.03.2019: Vorschlag zur Optimierung hochschuldidaktischer Strukturen der KSF (Anhang 31) 113 Beilage zur Fakultätsversammlung 27.05.2019: Prüfungsevaluation KSF: Prozeduren ab HS 2019 (Anhang 32) 114 Leitfaden für die Evaluation der Studiengänge an der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Stu- diengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf Abb. 5 Qualitäts-Kriterien für Beurteilung eines Studienganges (vereinfachte Darstellung) STUDIENGANG!QUALITÄT Draft Gesamtbericht 2020 35 Die Evaluation der Studiengänge ist, neben der stu- dentischen Beurteilung der Lehrveranstaltungen und der Prüfungen sowie der Absolventenbefragungen, ein wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung in der Lehre und im Studium an der Universität Luzern. Angesichts ihres Umfangs ist sie das komplexeste Verfahren: Sie ist mehrstu!g, sie schliesst alle am Studiengang beteiligten Zielgruppen mit ein – die Studierenden, die Dozieren- den und die Studiengangleitung – und sie involviert ex- terne Experten*innen. Diese Merkmale machen die Stu- diengangevaluation zu einem der bedeutendsten Pro- zesse in der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Lehre und im Studium. Die Studien- gangevaluationen können an der Universität Luzern unter dem Lead und in enger Zusammenarbeit mit der Stelle für Qualitätsmanagement durchgeführt werden, oder ganz in Eigenregie der Fakultäts-, Departements- oder Studiengangleitungen. Das Qualitätsmanagement bietet bei Bedarf umfassende fachliche Unterstützung beim gesamten Prozess. Zurzeit wird beispielsweise der Studiengang «Weltgesellscha" und Weltpolitik» evalu- iert, die Evaluation soll bis Ende #$#$ abgeschlossen sein. An der Universität wurden bislang noch nicht alle Studiengänge evaluiert. Beabsichtigt ist die fortlaufende Evaluation weiterer Studiengänge. Dies wird auch durch die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern für die Jahre #$%& – #$## vorgegeben%%'. Zur bislang erfolgten Umsetzung der Studiengang- evaluationen an den Fakultäten und dem Departement s. die Ausführungen im Abschnitt (.(.%. 4.1.4 Absolventinnen- und Absolventenbefragung Die Universität beteiligt sich seit #$%$ an der natio- nalen Befragung des Bundesamts für Statistik (BfS), welche alle zwei Jahre durchgeführt wird, einer Voller- hebung von Absolvent*innen auf allen Stufen (Bachelor, Master, Doktorat). Das BfS bietet den Hochschulen die Möglichkeit, die allgemeine Befragung, welche sich vor- wiegend auf den Übergang vom Studium ins Berufsle- ben fokussiert, durch eigene, hochschulspezi!sche Fra- gen zu ergänzen. Die Universität Luzern nutzt dies für eine quantitative und qualitative Absolventenbefragung zur Einschätzung diverser Aspekte des Studiums, z.B.: – allgemeine Zufriedenheit mit dem Studium – Wiederwahlbereitscha" – Qualität der Ausbildung Dies ergibt eine retrospektive Einschätzung der Lehre und insbesondere der gesamten Studiengänge auf allen Stufen. Hierzu wurde von der Universität ein stan- dardisierter Fragebogen entwickelt, der vom Qualitäts- management und den Fakultäten fortlaufend aktualisiert wird. Die Befragungsergebnisse werden vom Qualitäts- management ausgewertet und den Fakultätsverantwort- lichen kommuniziert%%). Die Auswertungen erfolgen bis auf die Ebene der einzelnen Studiengänge. Die Fakul- täts-Verantwortlichen und das Qualitätsmanagement definieren anschliessend Verbesserungsmassnahmen, wobei die Umsetzung den Fakultäten obliegt. Das Qualitätsmanagement analysiert die Wirkung der Mass- nahmen anhand der Ergebnisse der nächsten Befra- gungsperiode. 115 Leistungsvereinbarung 2019 – 2022: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 116 Zufriedenheit mit dem Studium an der Universität Luzern. Ergebnisse der Absolventenbefragung 2017 (Anhang 33) 1 2 3 4 5 6 PHASE AKTIONEN Start des Verfahrens Kick-Off Meeting Datensammlung Daten-Aufbereitung und Auswertung 1. Selbstbeurteilung. Kennzahlen 4. Dozierenden- diskussion 2. Sammlung der Dokumente, Broschüren usw. 3. Studierenden/ Absolventen- Umfrage Zusammenfassung und Empfehlungen Schlussbericht Ergebnis- Beurteilung Experten- Bericht Aufbereitung und Auswertung Nutzung der Ergebnisse VERANT- WORTLICHE SG-Leitung, QM 1 – 2: SG-Leitung 3 – 4: QM QM QMExterne/r Experte/in SG-Leitung Umsetzungs- plan Max. 1 Jahr Phasen der SG-Evaluation Abb. 6 Phasen der Studiengangevaluation C 8/35 Die Universitäre Lehrkommission ULEKO nimmt eine zentrale Rolle ein: Sie befasst sich mit Fragen der Entwicklung der Lehre und Hochschuldidaktik, beurteilt und fördert neue Lehrformen sowie die Entwicklung neuer Technologien für die Lehre. Mitglieder sind die Prorektorin Lehre, der Generalsekretär, eine Professorin bzw. ein Professor pro Fakultät/Departement und je eine Vertretung des Mittelbaus und der Studierenden. Weitere Gremien sind in den Fakultäten angesiedelt: Lehr- und Prüfungskommission der Theo- logischen Fakultät, Lehr- und Evaluationskommission der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Lehr- und Evaluationskommission der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. In diesen Gremien nimmt nebst Professorenschaft, Mittelbau und Studierenden teilweise auch eine ex- terne hochschuldidaktische Expertenperson Einsitz. Das Zentrum für Lehre des Prorektorates Lehre und Internationale Beziehungen bietet didakti- sche Inputs in Form von Veranstaltungen, einen Basiskurs Hochschuldidaktik oder die Möglich- keit für Einzelberatungen. Das Qualitätssicherungssystem in der Forschung Dieses umfasst alle Prozesse von der Ausarbeitung von Forschungsprojekten, Drittmittel- anträgen, kooperativer Forschung bis zur Förderung des akademischen Nachwuchses. Einge- bunden ins Qualitätssicherungssystem sind alle in der Forschung tätigen Mitarbeitenden, das Prorektorat Forschung, die Leitungsgremien der Universität und der Fakultäten sowie des De- partements GWM sowie die Mittelbauorganisation MOL, die Stelle für Chancengleichheit und die Stelle für Forschungsförderung (SEB S. 38). Das Qualitätsbewusstsein im Bereich Forschung sei in den letzten Jahren stark ins Zentrum ge- rückt, was sich auch kulturell bemerkbar mache: Forschung wird nicht mehr hauptsächlich als professorale Tätigkeit angesehen, vielmehr stehe die Förderung und Wahrnehmung der ei- genständigen Forschung des Mittelbaus und der Forschungsbeauftragten verstärkt im Fokus (SEB S. 40). Die einzelnen Instrumente zur Qualitätssicherung in der Forschung sind: Das Forschungsinformationssystem FIS zur Erfassung, Darstellung und Auswertung von Daten. Mit der Einführung dieser neuen Datenbank wurden die Sichtbarkeit der Forschung erhöht, die administrativen Abläufe und die Berichterstattung vereinheitlicht und vereinfacht. Der Akademische Bericht ist die jährliche Auswertung der Forschungsaktivitäten an der Univer- sität, basierend auf den Einträgen im FIS. Die Datenauswertung und Berichterstellung erfolgt durch das Qualitätsmanagement. Dabei werden die Daten auf Fakultätsstufe und mehreren Funktionsebenen ausgewertet. Universitätsangehörige werden im Rahmen einer Informations- veranstaltung über die Ergebnisse informiert. Der Bericht dient der Universität als Datengrund- lage zum Nachweis der Zielerreichung im Rahmen des Leistungsauftrags. Peer-Reviews werden nach Bedarf durchgeführt mit dem Ziel einer Optimierung der Forschung in Bezug auf Ausrichtung, Portfolio und Performance. Das zentrale Gremium ist die Forschungskommission (FoKo), die über die Zuteilung von Mitteln aus dem universitären Forschungskredit (Anschubfinanzierung, Projekte, Nachwuchsförderung) entscheidet. Die FoKo setzt sich aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen: dem Gene- ralsekretär, je zwei Professorinnen bzw. Professoren pro Fakultät/Departement, je eine Vertre- tung von Mittelbau und Studierendenschaft. Dazu kommen ständige Mitglieder ohne Stimm- recht aus Finanz- und Rechnungswesen, Fachstelle Chancengleichheit, Stelle Forschungsför- derung. C 9/35 Die Forschungskommission SNF spricht Mobilitätsstipendien und Dissertationsprojektbeiträge zu und setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern (Professorinnen und Professoren) und fünf ständigen Mitgliedern ohne Stimmrecht zusammen. 4 Analyse der Übereinstimmung mit den Qualitätsstandards 1. Bereich: Qualitätssicherungsstrategie Standard 1.1: Die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs legt ihre Qua- litätssicherungsstrategie fest. Diese Strategie enthält die Leitlinien eines internen Qualitätssi- cherungssystems, das darauf abzielt, die Qualität der Tätigkeiten der Hochschule oder der an- deren Institution des Hochschulbereichs und deren langfristige Qualitätsentwicklung zu sichern sowie die Entwicklung einer Qualitätskultur zu fördern. Beschreibung und Analyse Wie die Universität Luzern in ihrem Selbstbeurteilungsbericht schreibt, verfügt sie über keine explizite QS-Strategie, da das QM-Handbuch aktuell umfassend überarbeitet wird (SEB S. 49). Jedoch normieren verschiedene rechtliche Grundlagen die Verpflichtung der Universität zur Qualitätssicherung, wie das Statut der Universität: «Die Universität sorgt dafür, dass auf allen Stufen und in allen Bereichen ihrer Tätigkeit, insbesondere in Forschung, Lehre und Nach- wuchsförderung, die Qualität ermittelt, gesichert und verbessert wird (...)» (Statut der Universität Luzern, § 8). Zudem ist die Qualitätssicherung im Leitbild der Universität, welches die periodi- sche Überprüfung der gesetzten Ziele verlangt, verankert. Die Gutachterinnen und Gutachter haben zur Kenntnis genommen, dass die Universität Luzern aktuell lediglich über eine veraltete QS-Strategie (QS-Handbuch von 2006) verfügt, weshalb auf diese inhaltlich nicht weiter eingegangen wird. Die neue QS-Strategie im Draft des QM-Handbu- ches besteht im Moment grundlegend aus zwei Bestandteilen: einerseits aus dem strategischen Rahmen, bestehend aus dem Leitbild der Universität Luzern, der universitären Strategie, den fakultären Leitbildern sowie Empfehlungen aus externen Audits. Berücksichtigt werden zudem gemäss SEB das HFKG, die Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hoch- schulbereich (Akkreditierungsrichtlinien HFKG) und die «Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich». Im Entwurf dienen acht Leitsätze als Grundlage des strategischen Rahmens. Der zweite Bestandteil ist die strategische Zielsetzung. (SEB S. 50) Die Gutachterinnen und Gutachter unterstützen die Bestrebungen der Universität Luzern, das QM-Handbuch und die QS-Strategie möglichst rasch zu finalisieren, nachdrücklich. Sie verwei- sen auf die bereits im Audit 2013/14 gesprochenen Empfehlungen, die die wichtigsten Aspekte der Weiterentwicklung benennen und die verbindlich umgesetzt werden sollten. Unbeschadet des Subsidiaritätsprinzips, an dem sich die Universität auch in ihrem Qualitätsmanagement ori- entiert, ist die Erarbeitung eines hochschulübergreifenden Qualitätsverständnisses unverzicht- bar. Die Universität Luzern plant, für diese Arbeit eine QS-Steuerungsgruppe zu implementie- ren; dieser könnte nach Ansicht der Gutachtergruppe nicht nur bei der Erarbeitung der QS-Stra- tegie, sondern auch darüber hinaus eine wesentliche Funktion zukommen. Die Gutachter- gruppe empfiehlt, dass mit dieser Steuerungsgruppe (oder auch über andere bestehende Gre- mien) im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Expertise aus den Fakultäten genutzt und gebün- delt wird. Dazu ist ein Diskurs über das Qualitätsverständnis grundlegend. Was wird in den ein- zelnen Fachbereichen unter hoher Qualität in der Lehre, in der Forschung verstanden? Wo ergibt sich ein geteiltes Qualitätsverständnis, das in der gesamten Universität Anerkennung er- fährt? Der Bottom-up-Ansatz kann helfen, verlässliche und von allen Beteiligten akzeptierte C 10/35 Mindeststandards, die Verbindlichkeit herstellen, zu erarbeiten und das Profil der Universität als Ganzes zu schärfen. In enger Anlehnung an die QM-Strategie soll auch das QM-System weiter ausgebaut werden. Dabei gilt es, die verbindlichen Prozesse mit geschlossenen Regelkreisen (vgl. dazu Standard 1.2) – insbesondere innerhalb der Fakultäten oder aber auf einer höheren Ebene, wo nötig – zu definieren. Die Universitätsleitung trägt für das QM-System, wenngleich grosse Teile davon be- wusst dezentral angelegt sind, die Gesamtverantwortung. Die Gutachtergruppe regt an, über den Einbezug von externer Expertise im Sinne einer Bera- tung (z. B. durch eine Agentur [nicht die prüfende!]) für den weiteren Auf- und Ausbau des QM- Systems nachzudenken. Dem fehlenden theoretischen Rahmen setzt die Universität eine «gelebte Qualitätskultur» ge- genüber. Die Gutachterinnen und Gutachter konnten sich in den Gesprächen davon überzeu- gen, dass «ein Streben nach Qualität als Grundmelodie» bzw. ein hohes Qualitätsbewusstsein auf allen Ebenen vorhanden und hochgehalten wird, ebenso wie eine hohe Identifikation mit der Universität Luzern und den Stärken einer «persönlichen Universität». Die Vielfalt in der Kultur gilt gemeinhin als Stärke und die Herangehensweise an das QM-System ist bewusst pragma- tisch. So hat sich beispielsweise die neue Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät beim Aufbau an den vorhandenen QM-Elementen orientiert und davon übernommen, was ihr sinnvoll er- schien. Obwohl die Vorteile dieser informellen Qualitätskultur und das Funktionieren über per- sönliche, nicht formalisierte Wege mehrfach hervorgehoben wurden, stellen Universitätsange- hörige auch Schwächen fest, die sich an der fehlenden institutionellen und formellen Veranke- rung des QM festmachen lassen: Gewisse übergeordnete Themen würden «in den Fakultäten verschwinden» und es gebe zu wenig Verbindlichkeiten. Insbesondere die Verbindlichkeit im Umgang mit Evaluationsergebnissen, Ergebnissen von Mitarbeitendenbefragungen aber auch die Konkretisierung der Initiativen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Chancengerechtigkeit könnte durch eine hochschulweite Formalisierung der Prozesse gestärkt werden. Die Gutachtergruppe ist überzeugt davon, dass ein formalisiertes QM-System mit gemeinsam erarbeiteten und akzeptierten Mindeststandards – teils eher über prozedurale denn inhaltliche Aspekte – der Vielfalt der Kulturen nicht widerspricht, sondern die Universität Luzern insgesamt weiter voranbringen kann. Das QM-System soll kein abstrakter, theoretischer Überbau sein, sondern eng verknüpft mit den strategischen Zielsetzungen. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 1.1 als nicht erfüllt. Auflage 1: Die Universität Luzern legt ihre Qualitätssicherungsstrategie mit inhaltlichen Qualitätszielen ge- mäss ihrem eigenen Zeitplan bis zur Jahresmitte 2022 fest und macht sie publik. Sie definiert ihr Qualitätssicherungssystem mit geschlossenen Regelkreisen, Zuständigkeiten und Mindest- standards universitätsweit. Standard 1.2: Das Qualitätssicherungssystem ist in die Strategie der Hochschule oder der an- deren Institution des Hochschulbereichs integriert und unterstützt auf wirksame Weise deren Entwicklung. Es umfasst Prozesse, mit denen überprüft wird, ob die Hochschule oder die an- dere Institution des Hochschulbereichs ihren Auftrag erfüllt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung ihres Typs und ihrer spezifischen Merkmale. C 11/35 Beschreibung und Analyse Elemente einer Strategie der Hochschule finden sich in verschiedenen Dokumenten: Mit der vierjährigen Eignerstrategie definiert der Kanton Luzern seine unternehmerischen, wirtschaftli- chen, politischen/ökologischen sowie sozialen Ziele, die er als Träger mit der Führung der Uni- versität Luzern verfolgt. Ebenso ist darin die Anforderung definiert, «dass die Universität - ihre administrativen und organisatorischen Prozessabläufe hinterfragt und optimiert, - die Qualitätskontrolle innerhalb der gesamtschweizerischen Vorgaben sinnvoll organisiert.» (Eignerstrategie, S. 3, Vorgaben zur Effizienz) Die Universitätsstrategie beinhaltet einerseits gesamtuniversitäre Entwicklungsziele, aktuell in folgenden Bereichen (Universitätsstrategie 2019–2022): • Gesundheitswissenschaften und Medizin: In der Strategie ist das Ziel formuliert, den Bereich künftig als fünfte Fakultät zu etablieren. Ein künftiger Schwerpunkt in Rehabili- tation ist in Planung. • Haus der Akademien: Die Universität fasst die Weiterbildungsangebote organisatorisch zusammen und nutzt im administrativen Bereich Synergien. • Graduiertenförderung: Die Universität Luzern fördert den wissenschaftlichen Nach- wuchs mit Blick auf universitäre wie ausseruniversitäre Laufbahnen. Nebst den übergreifenden Zielen hält die Universitätsstrategie strategische Entwicklungsziele der Fakultäten fest und orientiert sich an den durch den Kanton definierten Leistungsvereinba- rungen. Gemäss Selbstbeurteilungsbericht erfolgt die Qualitätssicherung durch die jährliche Nachweispflicht (Berichterstattungen) zur Erfüllung des Leistungsauftrages. (SEB S. 50–51) Die Eignerstrategie des Trägerkantons verpflichtet die Universität zu einer Leistungserbringung, die regelmässig rapportiert wird. Da die Finanzierung von der Anzahl der Studierenden abhän- gig ist, verfolgt die Universität eine Expansionsstrategie, die zwar nicht explizit formuliert ist, die Aktivitäten jedoch offenkundig bestimmt: Sie wirkt sich auf den Ausbau neuer Fakultäten (bzw. Departemente) und Studienangebote aus. Zum anderen orientiert sich die Universität Luzern an Leitsätzen, die das Streben nach Qualität, Partizipation und Transparenz sowie das Subsidiari- tätsprinzip in den Fokus rücken. Die Gutachtergruppe stellt fest, dass die Universität Luzern ih- ren Auftrag erfüllt, hält es indes für nicht ausreichend, das Reporting zur Leistungserfüllung im Kontext der Eignerstrategie als funktionierenden QS-Zyklus zu betrachten. Die Universität Lu- zern sollte QM nicht nur auf den gesetzlichen Auftrag beschränken im Sinne einer referenziellen Übernahme von Gesetzen und Rahmenvorgaben, sondern diese Vorgaben sollten – im Sinne des akademischen Selbstauftrags – durch Ziele weiter explizit konkretisiert werden, so dass diese für die Universität Luzern nutzbar gemacht werden und Wirkung entfalten können. In den Gesprächen, die im Rahmen der virtuellen Vor-Ort-Visite geführt wurden, wurde deutlich, dass die Universität ihre Aktivitäten in der Praxis nicht nur an der Eignerstrategie ausrichtet. Leitend ist auch eine implizite, aber doch von allen Statusgruppen erkennbar geteilte Überzeugung, dass sich die Universität auf dem Markt der Bildungsanbieter dadurch profilieren sollte, dass sie den Erwartungen potentieller Studierender dadurch gerecht wird, dass sie einerseits durch eine sehr gute Betreuung der Studierenden als «persönliche Uni» erlebbar wird und andererseits Studiengänge und Weiterbildungen anbietet, die eine thematische Ausrichtung auch jenseits des Mainstream besitzen (Nischenangebote). Solche Ansätze einer impliziten Strategie sollten reflexiv eingeholt und explizit gemacht werden. Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen der Universität beim Formulieren der QM-Strate- gie, diese weiterhin eng an die Universitätsstrategie anzulehnen, dabei jedoch auch die spezifi- schen Merkmale der eigenen Institution explizit mit zu berücksichtigen. C 12/35 Um den Standard abschliessend beurteilen zu können, fehlt der Gutachtergruppe eine Gesamt- sicht: Es gibt sehr wohl eine Vielzahl von Instrumenten und Prozessen, welche in ihrer Gesamt- heit das Qualitätsmanagement ausmachen und die Universität in ihrem Auftrag unterstützen, jedoch kein zusammenhängendes Ganzes. Ein bereits bestehendes Beispiel, wie die Prozesse zusammengeführt werden können, ist das Berufungsverfahren: Dieses ist gesamtuniversitär mit der Berufungsrichtlinie geregelt, die konkrete Ausgestaltung liegt dann wiederum in der Verant- wortung der Fakultäten. Bei anderen Prozessen gibt es keine Mindestvorgaben, und die Ver- bindlichkeit der Durchführung und Rückkoppelung ist nicht überall gegeben. Die Gutachterinnen und Gutachter können folglich nicht feststellen, dass die Regelkreise – innerhalb der Fakultäten und darüber hinaus – immer verbindlich geschlossen werden. Auch unter dem Subsidiaritäts- prinzip ist es aus Sicht der Gutachtergruppe wichtig, dass es innerhalb einer Hochschule forma- lisierte Mechanismen und Regelkreise gibt, um Probleme, die auf unteren Ebenen entstehen (z. B. Fakultät), auf eine übergeordnete Ebene (z. B. Universitätsleitung) zu tragen. Das Schliessen der Regelkreise ist für ein funktionierendes QM-System unabdingbar, auch um die Wirksamkeit zu gewährleisten (weitere Ausführungen dazu unter Standard 3.2). Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 1.2 als teilweise erfüllt. Auflage: Die Gutachtergruppe sieht davon ab, hier eine Auflage zu formulieren: In der Erfüllung der Auf- lage 1 zu Standard 1.1 ist darauf zu achten, dass sich in der Folge auch dieser Standard da- raufhin erfüllt, dass mit der Definition des QM-Systems auch geschlossene Regelkreise, Zu- ständigkeiten und Mindeststandards universitätsweit normiert werden. Standard 1.3: Für die Entwicklung des Qualitätssicherungssystems und dessen Umsetzung werden auf allen Ebenen alle repräsentativen Gruppen der Hochschule oder der anderen Insti- tution des Hochschulbereichs einbezogen, insbesondere die Studierenden, der Mittelbau, der Lehrkörper und das Verwaltungspersonal. Die Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung sind transparent und klar zugewiesen. Beschreibung und Analyse In der Umsetzung von Qualitätssicherungsprozessen werden die verschiedenen Interessens- gruppen insofern involviert, als sie durch die Standesorganisationen SOL, MOL und die admi- nistrativ-technische Organisation Universität Luzern (ATOL) in den zentralen Entscheidungsgre- mien und Kommissionen der Universität vertreten sind: Nebst dem Senat sind das die For- schungskommission, die Gleichstellungskommission, die Lehrkommission, die Mensakommis- sion (mit Ausnahme der ATOL) sowie die Arbeitsgruppe Diversity. Grundsätzlich gewährleistet die Organisation des Senats – mit Vertretungen aller Statusgrup- pen –, dass auf oberster gesamtuniversitärer Ebene alle repräsentativen Gruppen der Univer- sität in die akademische Verwaltung miteinbezogen sind (SEB S. 51). Die Gutachtergruppe hat allerdings den Eindruck, dass die Statusgruppen zwar formal und organisatorisch eingebunden sind, dass aber die Kooperation der Organisationen und die Verknüpfung der Initiativen durch den Senat oder die Verantwortlichen für das QM noch nicht ausreichend gegeben sind, weshalb sich die Statusgruppen auch nicht durchwegs gut gehört fühlen. Das mag auch dem Umstand geschuldet sein, dass die Organisationen teilweise noch sehr jung und im Aufbau befindlich sind, jedenfalls wünschen sie sich, dass die Hochschulleitung sie von sich aus aktiver in die Entwicklung des Qualitätssicherungssystems einbezieht (vgl. auch unten zu Standard 2.3). C 13/35 Was für die Umsetzung von Qualitätssicherungsprozessen gilt, gilt auch für die Entwicklung des QM-Systems selbst. Bislang ist der Einbezug der unterschiedlichen Statusgruppen nur bedingt erfolgt. Was den Einbezug in die Entwicklung des QM-Systems angeht, hat die Gutachter- gruppe beispielsweise dem Zeitplan zur Weiterentwicklung des QM-Handbuchs entnommen, dass interne Stakeholder miteinbezogen werden sollen: Der Draft des QM-Handbuchs soll bei verschiedenen Anspruchsgruppen in Vernehmlassung gegeben werden. Die Gutachtergruppe unterstützt die Universität in ihrem Vorhaben, die Statusgruppen bei der Überarbeitung des QM- Handbuchs und der Formulierung der QM-Strategie aktiv einzubinden, ebenso beim weiteren Ausbau des QM-Systems (Prozesse, Instrumente). Insgesamt wird die Mitwirkung der Status- gruppen bei der Entwicklung des QM-Systems von den Gutachtenden bislang als eher punktu- ell wahrgenommen. Das gilt auch für die Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitswelt. Zuständigkeiten für das QM: Die Stelle für Qualitätsmanagement ist die designierte zentrale Funktion für QM: Sie stellt der Universitätsleitung und den institutionellen Einheiten Instrumente und Know-how zur Verfügung, dokumentiert und evaluiert die Qualität der Studiengänge und der Forschungstätigkeiten und nimmt die Schnittstelle im Bereich Qualität nach aussen wahr. Sie bietet universitätsintern Bera- tungen und Dienstleistungen im Bereich Qualitätssicherung und Evaluationen an (SEB S. 43). Die Stelle ist beim Generalsekretariat angesiedelt und personell mit dem Generalsekretär sowie einer (Teilzeit-)Stelle dotiert. Nebst dieser zentralen QM-Stelle sind die Verantwortlichkeiten für die Qualitätssicherung und -entwicklung – insbesondere was die Lehre betrifft – in den Fakultä- ten angesiedelt. Die Universität Luzern hat in ihrer Nachlieferung zum Selbstbeurteilungsbericht dargelegt, wie das Qualitätsmanagement in den einzelnen Fakultäten funktioniert und wie die jeweiligen Zuständigkeiten geregelt sind. Grundsätzlich ist der Dekan / die Dekanin von Amtes wegen für die Qualitätssicherung verantwortlich, jeweils unterstützt von einem Fakultäts-/Depar- tementsmanager bzw. einer Fakultäts-/Departementsmanagerin. Weitere Zuständigkeiten lie- gen in den Lehr- und Evaluationskommissionen. Eine Gesamtübersicht über die Zuständigkei- ten inkl. Ressourcen besteht nicht. Bestehende Gremien wie die erweiterte Universitätsleitung oder die Betriebskonferenz könnten noch stärker für Themen der Qualitätsentwicklung und -sicherung genutzt werden. Die Gutachtenden sehen davon ab, bei diesem Standard eine Auflage zu formulieren, da Auf- lage 1 auch die Festlegung der Zuständigkeiten des QM umfasst. Sie möchten jedoch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Zuständigkeiten im QM geregelt werden müssen, und sprechen daher eine entsprechende Empfehlung aus. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 1.3 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, die Zuständigkeiten für das QM universitätsweit klar zu regeln und transparent zu kommunizieren. Sie regen an, die knappen Ressourcen im Bereich des zentralen QM zu überdenken. Standard 1.4: Die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs überprüft peri- odisch die Zweckmässigkeit ihres Qualitätssicherungssystems und nimmt die erforderlichen An- passungen vor. C 14/35 Beschreibung und Analyse Das Qualitätssicherungssystem in den Bereichen Lehre, Forschung und Dienstleistungen wurde nach Einschätzung der Universität durch die beiden Quality Audits angemessen und aus externer Sicht geprüft und beurteilt (SEB S. 51). Eine Aussenperspektive bringt das European Quality Audit (EQA), ein Projekt der Universitäten Siegen, der Karl-Franzens-Universität Graz, Latvijas Universitate Riga und der Universität Lu- zern, welches zum «selbstverantworteten Aufbau und zur Fortentwicklung qualitätsfördernder und qualitätssichernder Strukturen, Prozesse und Instrumentarien innerhalb einer Hochschule (QM-System)» dient (SEB S. 52). Es ist geplant, das Feedback der Partner des EQA für die Überarbeitung des QM-Handbuchs im Herbst 2021 einzuholen. (Umsetzungsplan in Nachliefe- rung zum Selbstbeurteilungsbericht, S. 24). Eine Zwischenevaluation des QM durch das EQA soll dann im Jahr 2024 stattfinden (Aktionsplan im SEB, S. 69). Die Universität hat, durch die Quality Audits angeregt, Massnahmen ergriffen und das QS-Sys- tem weiterentwickelt. So wurden neue Instrumente entwickelt oder bestehende angepasst, wie die Studiengangsevaluation oder die Prüfungsevaluationen (vgl. Kapitel 2). Die Überprüfung der Zweckmässigkeit der einzelnen Elemente liegt aufgrund der subsidiären und stark dezentralen Governance-Struktur der Universität in der Verantwortung der Fakultäten. Diese sind für die Evaluation der QS-Instrumente im Bereich Lehre zuständig, und sie über- prüfen demnach ihre Datenerhebungs- und Auswertungsprozesse selbst und passen die Instru- mente gegebenenfalls an. Je nach Bedarf ziehen die Fakultäten die Stelle für Qualitätsmanage- ment bei. Die Gutachterinnen und Gutachter konnten sich in den Gesprächen exemplarisch da- von überzeugen, wie dies in den Fakultäten jeweils geschieht. Jedoch halten die Gutachtenden den Aspekt der Selbstreferenzierung für problematisch: Die Prozesse werden von denjenigen überprüft, die sie erschaffen haben. Dass in den Fakultäten teilweise externe Expertinnen und Experten (z. B. für Hochschuldidaktik) bei der Erstellung und/oder Überarbeitung der Lehrevalu- ationen miteinbezogen werden, werten die Gutachtenden positiv. Prozesse des QS-Systems, die universitätsweit gesteuert werden, wie z. B. die Absolventinnen- und Absolventenbefragung, werden durch das zentrale QM alle zwei Jahre überprüft und in Zu- sammenarbeit mit den Fakultäten angepasst (SEB S. 52). Die verbindliche Kooperation von QM und Fakultäten, die sich darin ergibt, sollte auf weitere Prozesse ausgerollt werden. Im Draft des neuen QM-Handbuchs ist eine regelmässige Überprüfung und Anpassung des QM-Systems angedacht: Nebst der externen Überprüfung soll das QM-System alle fünf Jahre durch das universitäre Qualitätsmanagement kritisch überprüft und nach Bedarf angepasst wer- den. Die formulierten Qualitätsziele sollen alle vier Jahre neu definiert werden. Die Gutachter- gruppe kann dies jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nur als Absichtserklärung werten und stellt auch die Frage, ob das Vorhaben mit den zentralen Ressourcen für das QM umzusetzen ist – angesichts der Tatsache, dass die Weiterentwicklung der QS-Strategie und des QM-Handbuchs u. a. mit Verweis auf die knappen Ressourcen in den letzten fünf Jahren nicht abgeschlossen wurde. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 1.4 als teilweise erfüllt. Auflage 2 Die Universität Luzern legt fest, mit welcher Methode, in welchem Rhythmus und mit welcher Zuordnung von Verantwortlichkeiten sie ihr QM-System einer periodischen Überprüfung unter- zieht. C 15/35 2. Bereich: Governance Standard 2.1: Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass die Organisations- struktur und die Entscheidungsprozesse es der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs ermöglichen, dass diese ihren Auftrag erfüllen und ihre strategischen Ziele erreichen kann. Beschreibung und Analyse Die Führungsstrukturen der Universität sind im Universitätsgesetz und -statut festgehalten, wo auch ihre Kompetenzen und Aufgaben definiert sind. Der Universitätsrat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan und umfasst zehn Mitglie- der, darunter den Vorsteher bzw. die Vorsteherin des kantonalen Departements, vier bis acht vom Regierungsrat gewählte Personen aus Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft sowie mit be- ratender Funktion den Rektor bzw. die Rektorin. Der Universitätsrat informiert den Regierungs- rat periodisch über die erbrachten Leistungen der Universität Luzern. Die Universitätsleitung ist ein Gremium zur Unterstützung der Leitungsaufgaben des Rektors, sie umfasst (Stand März 2021) neun Mitglieder: Nebst dem Rektor, der den Vorsitz einnimmt, sind dies der Generalsekretär, der Prorektor Forschung, die Prorektorin für Lehre und Internati- onale Beziehungen, der Prorektor Universitätsentwicklung, die Prorektorin Personal und Profes- suren, die Verwaltungsdirektorin (a i.), der Geschäftsführer Universitätsstiftung und der Leiter Universitätskommunikation. In der Erweiterten Universitätsleitung sitzen zusätzlich die Dekanin- nen und Dekane sowie der Leiter bzw. die Leiterin des Departements Gesundheitswissenschaf- ten und Medizin. Beide Gremien tagen regelmässig. Der Senat ist das Organ für akademische Belange und wird durch 12–20 Mitglieder der univer- sitären Statusgruppen (Stände) zusammengesetzt: - Rektor (bzw. Rektorin), Vorsitz - Die Dekaninnen und Dekane der Fakultäten - Zwei Leitungspersonen aus der Verwaltung (Generalsekretär und Verwaltungsdirektor) - Drei Vertreterinnen / Vertreter der Professorenschaft - Zwei Vertreterinnen / Vertreter des akademischen Mittelbaus - Zwei Vertreterinnen / Vertreter der Studierenden - Drei Vertreterinnen / Vertreter des administrativ-technischen Personals Der Auftrag der Universität ist gesetzlich geregelt. Die Eignerstrategie des Kantons wird opera- tiv in die vierjährige Leistungsvereinbarung umgesetzt; diese wiederum wird in jährliche Leis- tungsvereinbarungen heruntergebrochen. Die Universitätsstrategie ist eng an den vierjährigen Leistungsauftrag des Kantons gekoppelt. Die Universität rapportiert jährlich dem Universitätsrat und dem Kanton über die Erreichung der gesteckten Ziele im Leistungsauftrag. Bei schlechter Erfüllung des Leistungsauftrages können der Träger und der Universitätsrat Massnahmen er- greifen. Die Leistungsaufträge werden innerhalb der Universität wiederum auf die verschiede- nen Organisationseinheiten wie Fakultäten oder Prorektorate heruntergebrochen und mit Budgetierungsprozessen verknüpft (SEB S. 41–42 und S. 52–53). Die Gutachterinnen und Gut- achter haben wahrgenommen, dass diese Leistungsvereinbarungen ein zentrales Führungs- instrument darstellen und der Steuerung dienen (können). Eine zentrale Steuerung durch die Universitätsleitung findet gemäss dem dezentralen Prinzip jedoch nur moderat statt. C 16/35 Interne Kommissionen sind mit verschiedenen Aufgaben in der Lehre oder Forschung betraut: So befasst sich die Universitäre Lehrkommission ULEKO mit Fragen der Entwicklung der Lehre und Hochschuldidaktik, die Forschungskommission (FoKo) entscheidet über interne Mittelzutei- lung aus dem universitären Forschungskredit, die Forschungskommission SNF spricht Mobili- tätsstipendien an Doktorierende und Postdocs. Weitere Kommissionen existieren in den Fakul- täten. (SEB S. 39–40) Die Gutachtergruppe konnte sich davon überzeugen, dass die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse es ermöglichen, dass die Universität Luzern ihren Auftrag und ihre stra- tegischen Ziele erfüllt. Die Gutachterinnen und Gutachter heben insbesondere die jüngeren Ent- wicklungen in der Organisationsform – Schaffung einer breiteren akademisierten Leitung (Pro- rektorate) und Gremium der Erweiterten Universitätsleitung – als zweckdienliche Organe/For- mate hervor, die ihre Wirkung noch erst richtig entfalten werden. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 2.1 als grösstenteils erfüllt. Standard 2.2: Das Qualitätssicherungssystem trägt systematisch zur Bereitstellung von relevan- ten und aktuellen quantitativen und qualitativen Informationen bei, auf die sich die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs stützt, um laufende und strategische Ent- scheidungen zu treffen. Beschreibung und Analyse Die Universität Luzern erhebt gemäss eigenen Aussagen in allen Bereichen relevante Informati- onen, welche analysiert und u. a. systematisch zur Steuerung der universitären Aktivitäten ge- nutzt werden. Mit der jährlichen Berichterstattung (Leistungsauftrag Kanton Luzern, Jahresbe- richt der Universität) werden die erbachten Leistungen der Bereiche Lehre, Forschung und Dienstleistungen dokumentiert. Die Berichte zeigen, wo die verschiedenen Bereiche der Univer- sität stehen und was sie leisten. Sie dienen als Leistungsausweis zur Information der Leistungs- besteller bzw. Mitfinanzierer (z. B. Kanton, Bund, Private). (SEB S. 53) Die Berichterstattung der Universität zum Leistungsauftrag 2019 weist die erbrachten Leistun- gen der Gesamtuniversität in fünf Bereichen aus (Forschung, Lehre, Weiterentwicklung, gesell- schaftliche Relevanz für die Region und öffentliche Präsenz, Arbeits- und Lebensqualität) sowie deren Finanzierung durch den Trägerkanton. Mit dem Leistungsauftrag verpflichtet sich die Uni- versität, jene Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die bildungspolitischen, wis- senschaftlichen, standortpolitischen und volkswirtschaftlichen Ziele der kantonalen Eignerstrate- gie zu erreichen. Der Akademische Bericht ist die jährliche Auswertung aller Forschungsaktivitäten an der Uni- versität, basierend auf den Einträgen im Forschungsinformationssystem FIS. Der Akademische Bericht dient der Universität als Datengrundlage zum Nachweis ihrer Zielerreichung zum Leis- tungsauftrag des Kantons Luzern, wovon u. a. Forschungsbeiträge abhängig sind. Die Konzi- pierung der Massnahmen liegt bei den Fakultäten und der Universitätsleitung. (SEB S. 54) Als weitere wichtige Instrumente nennt der SEB das Gleichstellungsmonitoring, die Absolventin- nen- und Absolventenbefragung, Rankings, Daten aus Beurteilungs- und Fördergesprächen und Ad-hoc-Befragungen. Die Gutachterinnen und Gutachter haben festgestellt, dass die Universität Luzern eine Vielzahl C 17/35 von Kennzahlen erhebt. Beim FIS bemängeln sie die Aussagekraft: Erstens werden aus- schliesslich quantitative Daten erhoben, zweitens ist die Datenqualität – wie die Universität selbstkritisch darlegt – noch optimierungsbedürftig. Auch sehen die Gutachterinnen und Gut- achter noch Potenzial bei der Steuerung: Wie werden die Daten für strategische Entscheide ge- nutzt? Werden dafür auch Vergleiche mit anderen Universitäten genutzt? Die IUV-Beiträge stellen eine massgebende Finanzierungsquelle dar – entsprechend sind die Studierendenzahlen eine wichtige Kennzahl. Die Gutachterinnen und Gutachter könnten sich vorstellen, dass ein Risikomanagement hinsichtlich Abhängigkeit von Studierendenzahlen hilf- reich wäre (vgl. Empfehlung unter Standard 4.1). Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 2.2 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, im Bereich der Forschung auch qualitative Daten zu erheben. Standard 2.3: Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass die repräsentativen Gruppen der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs ein angemesse- nes Mitwirkungsrecht haben und über Rahmenbedingungen verfügen, die ihnen ein unabhängi- ges Funktionieren ermöglichen. Beschreibung und Analyse Das Mitwirkungsrecht der verschiedenen Hochschulgruppen ist, so schreibt die Universität Lu- zern in ihrem Selbstbeurteilungsbericht, formal festgehalten und auf allen Stufen gewährleistet. Die Verbindung zwischen den Organisationen und der Universitätsleitung ist institutionalisiert. Als wichtiges Organ, welches alle repräsentativen Gruppen der Universität repräsentiert, ist der Senat zu nennen: das oberste universitäre Organ für akademische Fragen. Er nimmt Aufgaben der akademischen Selbstverwaltung gemäss § 13 des Universitätsstatuts in eigenständiger Ver- antwortung wahr oder stellt entsprechende Anträge an den Universitätsrat. Der Senat setzt sich zusammen aus dem Rektor, dem Generalsekretär, der Verwaltungsdirektorin, den Dekaninnen und Dekanen der Fakultäten, drei Vertretenden der Professuren sowie fünf Vertretenden der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Studierenden sowie zwei Vertretenden des admi- nistrativ-technischen Personals (Dienste und Fakultäten). Der Senat beruft Professorinnen und Professoren, unterstützt und berät den Rektor in wichtigen Studien-, Forschungs- und Entwick- lungs- sowie Dienstleistungs-, Personal- und Finanzangelegenheiten, bereitet die Geschäfte des Universitätsrates vor und stellt entsprechend Antrag. Nebst dem Senat garantieren die Standesorganisationen die Mitwirkungsrechte: die Studieren- denorganisation SOL, die Mittelbauorganisation MOL und die Vereinigung des adminstrativ- technischen Personals ATOL (letztere wurde 2018 gegründet und soll bei der nächsten Revi- sion des Universitätsgesetzes verankert werden). Die Professorenschaft verfügt auf der Ebene der Gesamtuniversität über keine eigenständige Organisationsform, ist jedoch auf der Ebene der Fakultäten organisiert und im Senat vertreten. Diese Organisationen wählen und senden in Eigenregie Vertretungen für die universitären Kommissionen (Forschungskommission, Lehr- kommission und Gleichstellungskommission) und den Senat. Eine Ausnahme bilden die Forschungs- und Lehrkommissionen, in welchen keine Vertretungen C 18/35 des administrativ-technischen Personals vorhanden sind. Auf fakultärer Ebene sind die Stände in die Fakultätsversammlungen und fakultären Kommissi- onen eingebunden. Sie werden zu Vernehmlassungen eingeladen, beispielsweise beim univer- sitären Leitbild oder der Diversity-Strategie. Die Universität schreibt in ihrem SEB, dass alle Or- ganisationen die Räumlichkeiten und Infrastruktur (inkl. der Kommunikationsmittel) der Univer- sität nutzen können, was in der Praxis jedoch nach Angaben der Studierenden nicht immer ein- fach funktioniert. Die SOL wird von der Universität finanziell unterstützt. Ein regelmässiger Aus- tausch findet zwischen der SOL und der Universitätsleitung einmal im Semester statt und wird protokolliert. Ansprechperson für die Stände gegenüber der Universitätsleitung ist der General- sekretär. (SEB S. 55) Die Gutachterinnen und Gutachter haben festgestellt, dass die Mitwirkungsorgane strukturell geschaffen sind, dass sich diese jedoch teilweise erst im Aufbau befinden und noch um ihre Rechte und Möglichkeiten zu kämpfen haben. So ist die MOL vor Kurzem und mit viel Eigenini- tiative aufgebaut worden. Die Gutachtenden regen an, die Rahmenbedingungen für die Mitwir- kungsorgane weiter zu verbessern (Umsetzung der angekündigten finanziellen Unterstützung für Anlässe, Anreize wie Entgeltung mit Social Credits für die SOL, wie dies teilweise bereits umgesetzt wird, tatsächliches Raumangebot etc.) und den herangetragenen Initiativen Gehör zu schenken. Auch sollen die Statusgruppen aktiv mittels einer proaktiven Kommunikation an- gegangen werden und weniger eine Holschuld haben. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 2.3 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, die Mitwirkung der repräsentativen Gruppen in der Praxis weiter zu stärken durch einen aktiven Einbezug und gute Rahmenbedingungen. Standard 2.4: Die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs berücksichtigt, dass die Aufgaben im Einklang mit einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Ent- wicklung erfüllt werden. Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass sich die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs in diesem Bereich Ziele setzt und diese auch umsetzt. Beschreibung und Analyse Die Universität Luzern verfügt über verschiedene Massnahmen und Projekte im Bereich der Nachhaltigkeit, die sie in ihrem SEB beschreibt: Wirtschaftliche Nachhaltigkeit In ihren wirtschaftlichen Handlungsspielräumen sieht sich die Universität Luzern eingeschränkt: Sie kann keine Investitionen tätigen oder sich verschulden. Die Transparenz der Verwendung öffentlicher Mittel und die Beschaffung privater Gelder ist durch die Publikation im Jahresbericht gewährleistet (SEB S. 56). Die Gutachtenden nehmen Kenntnis davon, dass die Universität Lu- zern in ihrem Handlungsspielraum limitiert ist. Hinsichtlich der nachhaltigen Finanzierung sehen sie gewisse Fragestellungen bzw. Risiken. Für den Aufbau der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wurde die Finanzierung nicht erhöht, es war der Universität jedoch auch untersagt, kantonale Grundbeiträge für den Aufbau und Betrieb der WWF zu verwenden. Die Gutachten- den verweisen auf die Empfehlung zu Standard 4.1 (Risikostrategie). C 19/35 Soziale Nachhaltigkeit Gesamtuniversitäre Handlungsfelder wurden auf Basis einer Mitarbeitendenumfrage identifiziert und angegangen: So hat die Universität auf eine aufgezeigte Unzufriedenheit bei der Besoldung hin eine Lohnanalyse erstellt und Anpassungen bei zu tiefen Löhnen vorgenommen. Aktuell läuft eine Untersuchung betreffend allfällige geschlechterspezifische Diskriminierung. Weitere Aspekte im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit sind die jährlich stattfindende Gesundheitswo- che oder technische Verbesserungen beim Raumklima. (SEB S. 55–56) Ökologische Nachhaltigkeit Für die ökologische Nachhaltigkeit sind die Rahmenbedingungen gemäss eigener Einschätzung sehr gut: Das Hauptgebäude ist ein zertifiziertes Minergiegebäude mit alternativen Energieliefe- ranten. Die CO2-Bilanz von Reisen von Mitarbeitenden wird seit Jahren erhoben. Mit der Unter- zeichung des Climate Emergency Letter hat sich die Universität Luzern verpflichtet, bis 2030 CO2-neutral zu werden. Die Universität hat die Sustainable Development Goals (SDGs) der UN unterzeichnet. (SEB S. 56) Eine Nachhaltigkeitswoche, organisiert und durchgeführt durch Studierende, wird durch die Uni- versität Luzern finanziell und durch die Bereitstellung der Räumlichkeiten unterstützt. Des Wei- teren unterstützt die Universität Gesuchseingaben von Studierenden an U Change, einer Initia- tive der Akademien der Wissenschaften Schweiz. Im Jahr 2020 wurde eine Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit gegründet. Der SEB hält selbstkritisch fest, dass die Nachhaltigkeit trotz vieler Initiativen insgesamt instituti- onell noch schlecht verankert sei. Es fehle eine Strategie, die die Massnahmen bündelt; diese müsse zeitnah erstellt werden. In ihrem Massnahmenplan sieht die Universität Luzern vor, bis 2022 eine universitäre Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln (SEB S. 56 und Massnahmenplan S. 70). Die Gutachterinnen und Gutachter haben anlässlich ihrer Gespräche vom grossen En- gagement durch verschiedene Universitätsangehörige im Bereich der Nachhaltigkeit erfahren und teilen die Einschätzung, dass die Einzelinitiativen und Bestrebungen möglichst bald institu- tionell zusammengeführt und strategisch verankert werden sollen. Trotz der knappen Ressour- cen ist es essentiell, dass diese Themen universitätsweit und -übergreifend in einer zentralen Stelle gebündelt werden. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 2.4 als teilweise erfüllt. Auflage 3 Die Universität Luzern legt eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen fest. Standard 2.5: Zur Erfüllung ihrer Aufgaben fördert die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs für das Personal und die Studierenden die Chancengleichheit und die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau. Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicher- zustellen, dass sich die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs in die- sem Bereich Ziele setzt und diese auch umsetzt. Beschreibung und Analyse Die Förderung der Chancengleichheit ist in den strategischen Leitdokumenten der Universität verankert: im Statut sowie im Leitbild. Es existieren verschiedene Gremien bzw. Stellen: C 20/35 Die Gleichstellungskommission bzw. deren Aufgaben sind wie folgt beschrieben: «Die Gleich- stellungskommission begleitet und fördert die nachhaltige Verankerung der Chancengleichheit als Querschnittaufgabe im Sinne der Qualitätsentwicklung in allen Aufgabenbereichen der Uni- versität.» (Statut der Universität Luzern). Des Weiteren wird festgehalten, dass die Gleichstel- lungskommission aus mindestens acht Mitgliedern besteht, wobei die Fakultäten, die Departe- mente, das wissenschaftliche Personal, die Studierenden und das übrige Universitätspersonal mit je einer Person vertreten sind sowie die oder der Gleichstellungsbeauftragte, die General- sekretärin oder der Generalsekretär und die Leiterin oder der Leiter des Personaldienstes Ein- sitz nehmen. Weitere Personen können auf Antrag der Rektorin oder des Rektors zur Wahl vor- geschlagen werden. Die Kommission wird von der zuständigen Prorektorin oder dem zuständi- gen Prorektor geleitet. Der Senat wählt die Mitglieder der Gleichstellungskommission auf Vor- schlag der Fakultäten, der Departemente, der einzelnen Gruppierungen und der Rektorin oder des Rektors auf eine Amtsdauer von zwei Jahren, eine Wiederwahl ist möglich (Statut der Uni- versität Luzern). Die Gleichstellungskommission entscheidet über die Vergabe von finanziellen Mitteln für Projekte mit Gleichstellungsbezug. Die Fachstelle für Chancengleichheit berät den Rektor und Organe der Universität, initiiert Pro- jekte und ist verantwortlich für die Umsetzung des Aktionsplans 2017–2020 zur Förderung der Chancengleichheit, führt das Gleichstellungsmonitoring durch, sorgt für die Verankerung von Chancengleichheitsaspekten in verschiedenen Gremien. Die Fachstelle für Chancengleichheit hat ein Diversity-Konzept entwickelt, welches vor Kurzem genehmigt wurde. In Zusammenarbeit mit den Hochschulen des Campus Luzern ist die Leiterin der Fachstelle auch zuständig für die Durchsetzung des Konzepts zum Schutz gegen sexuelle Belästigung und für den Leitfaden Sprache & Bild. Innerhalb der Universität Luzern ist die Fachstellenleiterin zusätzlich Integrationsbeauftragte und berät die Universitätsangehörigen zu Fragen rund um die Integration von Menschen mit Behinderung und zu Nachteilsausgleichen. Die Stelle ist insge- samt mit knappen 60 % dotiert. In den Fakultäten gibt es keine Gleichstellungsvertreterinnen und -vertreter. In den Berufungsverfahren gibt es jedoch «Delegierte» aus einem internen Pool, welche ein besonderes Augenmerk auf Gleichstellungsaspekte in den Berufungsverfahren le- gen und inzwischen in den Berufungskommissionen stimmberechtigt sind. Ein Gleichstellungscontrolling im Sinne einer Auswertung relevanter Daten ist etabliert, Gleich- stellung soll laut SEB als permanente Querschnittsaufgabe etabliert werden, konkrete Zielset- zungen werden jedoch nicht benannt (SEB S. 54 und 57). Auffällig ist, dass der Anteil der Pro- fessorinnen im akademischen Personal trotz der Gleichstellungsbestrebungen nicht relevant gesteigert werden konnte, so dass sich die Frage nach der Wirksamkeit der Massnahmen stellt. Die Gutachterinnen und Gutachter haben an den Gesprächen festgestellt, dass das Thema Gleichstellung von verschiedenen Statusgruppen hoch bewertet wird, und sie hat von verschie- dener Seite Sorge um mangelnde universitätsweite Verankerung und zu geringe Ressourcen- ausstattung erfahren. Die Gutachtergruppe hält die aktuelle Ausstattung und Verankerung in den Fakultäten durch Chancengleichheitsdelegierte in den Berufungskommissionen für nicht ausreichend. Positiv heben die Gutachtenden hervor, dass der Diversity-Begriff sehr weit gefasst wird, dass die Universität Luzern beispielsweise auch Massnahmen in Bezug auf den Asylbereich zu den Aufgaben mitdenkt. Die Gutachtergruppe attestiert der Universität Luzern, dass sie Themen wie sexuelle Belästigung ernst nimmt. Schlussfolgerung C 21/35 Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 2.5 als teilweise erfüllt. Auflage 4 Die Universität Luzern verankert das Thema Diversity gesamtuniversitär und hinterlegt es mit Zielen und Umsetzungsschritten. 3. Bereich: Lehre, Forschung und Dienstleistungen Standard 3.1: Die Aktivitäten der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbe- reichs entsprechen ihrem Typ, ihren spezifischen Merkmalen und ihren strategischen Zielen. Sie beziehen sich hauptsächlich auf die Lehre, die Forschung und die Dienstleistungen und werden gemäss dem Prinzip der Freiheit und Unabhängigkeit unter Einhaltung des Mandats der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs ausgeübt. Beschreibung und Analyse Die Aktivitäten der Universität Luzern sind grundsätzlich im kantonalen Universitätsgesetz (Ge- setz über die universitäre Hochschulbildung, UniG) festgelegt, ebenso der Grundsatz der Frei- heit von Lehre und Forschung in Entsprechung zu Art. 20 der Schweizerischen Bundesverfas- sung. Gemäss dem HFKG-Typ «Universität» bietet die Universität Luzern Bachelor-, Master- und Doktoratsstudiengänge an und verleiht die entsprechenden Diplome; diese sind in Überein- stimmung mit der «Koordination Lehre» (Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen). Es existiert ein Fächerangebot in den Bereichen Kultur- und Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft, Theologie, Gesundheit und Medizin. Die Vernetzung verschiedener Fachbereiche ermöglicht Kombinationen in den Studiengängen. Die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton gibt vor: «Die Bachelorstudiengänge sind regional ver- ankert, die Masterstudiengänge sind von schweizerischer Bedeutung und die Promotionsstudi- engänge haben internationale Reputation. Neben den fachspezifischen führt sie integrierte und interfakultäre Studiengänge.» Interfakultäre Studiengänge sind u.a. die Bachelor und Master «Philosophy, Politics and Economy». Weitere interfakultäre Studiengänge sind die «Master- Plus-Studiengänge» mit der WF, der KSF und dem Departement GWM. Darüber hinaus gibt es Double-Degree-Studiengänge mit der Universität Neuchâtel und ausländischen Partner-Univer- sitäten. Die Weiterbildungsangebote sind ebenfalls gesetzlich festgehalten. Gemäss Entwicklungs- schwerpunkt wird die Weiterbildung mit der Gründung des «Haus der Akademien» organisato- risch gebündelt, wobei die Autonomie der Lehrstühle und Fakultäten gewahrt bleibt (Universi- tätsstrategie 2019–2022, S. 2). Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist als Aufgabe im Gesetz definiert wie auch der Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Erfüllung der in diversen Leistungsaufträgen und -vereinbarungen festgehaltenen Aufgaben wird dem Trägerkanton Luzern und dem Aufsichtsorgan (Universitätsrat) rapportiert. Die Universität Luzern betont ihre Sicherungsmassnahmen zur Aufgabenerfüllung und zur Wah- rung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit sowie der Forschungs- und Lehrfreiheit: Im Sinne der Transparenz der Finanzierung werden alle Donationen über CHF 10'000 öffentlich darge- legt, sofern der Donator bzw die Donatorin nicht ausdrücklich Vertraulichkeit verlangt. Ab CHF 500'000 ist die Offenlegung gesetzlich verpflichtend. Interessenbindungen von Professorinnen und Professoren werden erfasst und publiziert. Die Annahme von privaten Drittmitteln ist in ei- ner Richtlinie geregelt, die wiederum die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre stipuliert. C 22/35 Nebentätigkeiten, auch Verwaltungsratsmandate, müssen bewilligt werden und dürfen die wis- senschaftliche Freiheit nicht einschränken. Bei Verdacht auf Missbrauchsfälle wird eine Om- budsstelle, die direkt dem Universitätsrat unterstellt ist, aktiv. Weitere Stellen sind der/die Integ- rationsbeauftragte bei wissenschaftlichem Fehlverhalten und – geplant – eine Whistleblowing- Stelle. (SEB S. 58) Die Gutachterinnen und Gutachter sehen es als gegeben, dass die Universität Luzern ihre Akti- vitäten gemäss ihrem Typ und ihren spezifischen Merkmalen ausführt. Sie haben festgestellt, dass die Universität mit Blick auf die schweizerische Hochschullandschaft in der Lehre kohä- rente Nischenangebote besetzt, die auch gefragt sind und die zur Profilbildung beitragen. Um ihre Tätigkeiten noch strategischer auszurichten, empfehlen die Gutachterinnen und Gutachter, Strategien für die Bereiche Forschung und Internationalisierung zu entwickeln. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 3.1 als vollständig erfüllt. Empfehlung: Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen der Universität Luzern, eine Forschungsstrategie und eine Internationalisierungsstrategie zu erstellen. Standard 3.2: Das Qualitätssicherungssystem sieht eine regelmässige Evaluation der Lehr- und Forschungstätigkeit, der Dienstleistungen sowie der Ergebnisse vor. Beschreibung und Analyse Die Qualitätssicherung in der Lehre erfolgt über verschiedene Instrumente und Massnahmen. Grundlage dazu bieten die von der Lehrkommission entwickelten Leitsätze für Gute Lehre. Das Universitätsstatut und die Senatsrichtlinien halten fest, dass jährliche Evaluationen der Lehrveranstaltungen durchgeführt werden müssen. Die Ausgestaltung wird durch die Fakultäten (bzw. durch das Departement GWM) subsidiär geregelt. Ein (unverbindlicher) Leitfaden für die Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen wird vom zentralen QM zur Verfügung ge- stellt. Dieses unterstützt auch bei der Interpretation der Resultate oder für Anpassungen in den Fragebögen. Die Befragungen werden in den Dekanaten organisiert; der Umgang mit den Er- gebnissen ist in den Richtlinien der Fakultäten festgehalten. (SEB S. 58–59) Neben den Lehrveranstaltungen werden auch die Leistungskontrollen durch die Fakultäten (bzw. auch durch das Departement GWM) evaluiert. Auch hier kann die (zentrale) Stelle für QM für die Interpretation der Resultate oder die Erweiterung der Fragebögen hinzugezogen werden, und es existiert ebenfalls ein Leitfaden: Der Leitfaden beschreibt die Kriterien einer guten Prü- fung, den schematischen Ablauf einer Prüfungsevaluation und definiert, mit welchen Fragen die Kriterien evaluiert werden können. (SEB S. 33) Im SEB beschreibt die Universität, wie die Ausgestaltung des Prozesses in den Fakultäten und dem Departement GWM jeweils geregelt ist (SEB S. 32–33). Die Prozesse und Umsetzungen unterscheiden sich dabei deutlich voneinander. Verschiedene Fakultäten kennen dialogische Gefässe für den Diskurs mit den Studierenden wie Fokusgruppengespräche mit so genannten «Liaison-Studierenden». In allen Fakultäten teilen die Dekanate den Dozierenden die Ergeb- nisse der LVE mit, diese sollen im Unterricht besprochen werden, was jedoch in der Praxis nicht C 23/35 immer der Fall ist: Die Gutachterinnen und Gutachter haben von verschiedenen Stellen erfah- ren, dass die Kommunikation der Ergebnisse nicht überall funktioniert. Ebenso haben sie auch keine – oder nur unsystematische – Antworten auf die Frage erhalten, was im Falle von unge- nügenden LVEs passiert bzw. welche Konsequenzen gezogen werden und wer die Entschei- dungen verantwortet. Die Lehrkommission ULEKO sucht mit Dozierenden, deren LVE schlecht bewertet wurden, zwar ein (vertrauliches) Gespräch. Die Lehrkommission sieht sich im Bereich Evaluationen jedoch eher als Beratungsgremium. Die Gutachtergruppe verweist in diesem Zusammenhang auf die unter Standard 1.1 ausgespro- chene Auflage. Ebenfalls ist es für die Qualität und Weiterentwicklungsmöglichkeiten entscheidend, dass (ins- besondere Nachwuchs-)Dozierende ihre Lehrveranstaltungen evaluieren dürfen und dafür Un- terstützung erhalten. Dies auch ausserhalb der zeitlichen Abstände, welche in den unterschied- lichen Fakultäten vorgesehen sind (siehe auch 4.3). Das dies nicht immer möglich sei, wurde in den Gesprächen vorgebracht. Ein weiteres QM-Instrument im Bereich der Lehre ist die Studiengangsevaluation: Alle Fakultä- ten sind verpflichtet, ihre Studiengänge zu evaluieren. In einem Leitfaden sind die Qualitätskrite- rien mit Indikatoren definiert. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren, an dem alle inter- nen Anspruchsgruppen (Studierende, Dozierende, Studiengangleitung) beteiligt sind; eine ex- terne Expertise ist ebenfalls verbindlicher Bestandteil. Die Studiengangsevaluationen können unter dem Lead und in enger Zusammenarbeit mit der Stelle für Qualitätsmanagement oder aber ganz in Eigenregie der Fakultäten durchgeführt werden. Der Prozess der Studiengangs- evaluation wurde 2016 neu konzipiert; bislang wurden noch nicht alle Studiengänge evaluiert. Eine fortlaufende Weiterführung ist jedoch geplant und auch in der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton festgeschrieben (SEB S. 35). Die Gutachterinnen und Gutachter halten positiv fest, dass für einen professionellen Aussenblick externe Experten miteinbezogen werden. In gewis- sen Fällen könnten nach Ansicht der Gutachtenden auch Praxisvertreterinnen und -vertreter bzw. Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitswelt hilfreich sein. Schliesslich seien die Absolventinnen- und Absolventenbefragungen genannt, aufgrund deren Ergebnisse in Absprache mit den Fakultäten Verbesserungsmassnahmen konzipiert und umge- setzt werden (SEB S. 58). Die Universität Luzern nutzt die Möglichkeit der Befragung durch das Bundesamt für Statistik (BfS), die standardisierte zweijährliche Befragung mit eigenen qualitati- ven und quantitativen Fragen zu ergänzen. Die Befragungsergebnisse werden vom Qualitäts- management ausgewertet und den Fakultätsverantwortlichen kommuniziert. (SEB S. 35) Das Qualitätssicherungssystem in der Forschung umfasst verschiedene Prozesse, die sich insbesondere auf Unterstützung in Projektphasen beziehen: Ausarbeitung von Forschungspro- jekten, Drittmittelanträgen, kooperativer Forschung, darüber hinaus gibt es Vorhaben zur Förde- rung des akademischen Nachwuchses (vgl. Standard 4.3). Zentrale Gremien sind die SNF-For- schungskommission sowie die interne Forschungskommission (FoKo), darüber hinaus sind alle in der Forschung tätigen Mitarbeitenden, das Prorektorat Forschung, die Leitungsgremien der Universität und der Fakultäten sowie des Departements GWM sowie die Mittelbauorganisation MOL, die Stelle für Chancengleichheit und die Stelle für Forschungsförderung in diese Pro- zesse eingebunden (SEB S. 38). Die Begleitung und Unterstützung für grosse Forschungspro- jektanträge könnte noch verbessert werden, wie die Gutachtergruppe den Gesprächen entnom- men hat. Für die Erhebung und Darstellung der Forschungsleistungen ist das Forschungsinformations- C 24/35 system FIS zentral: eine Datenbank zur Erfassung, Darstellung und Auswertung von For- schungsdaten. Mit diesem 2016 eingesetzten Instrument hat sich die Sichtbarkeit von For- schungsprojekten erhöht und die administrativen Prozesse wurden vereinheitlicht und verein- facht. Das FIS ermöglicht verschiedene Auswertungen (auf Fakultätsebene, Mehrjahresverglei- che etc). Die Universität Luzern schreibt, dass noch gewisse Unvollständigkeiten im System zu beheben und die Datenqualität zu optimieren sei. Basierend auf dem FIS wird jährlich der Aka- demische Bericht zur Auswertung der Forschungsaktivitäten erstellt. Die Universitätsangehöri- gen werden an einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse informiert. Der Akademi- sche Bericht dient der Universität als Grundlage für den Nachweis der Zielerreichung zum Leis- tungsauftrag des Kantons Luzern. (SEB S. 39) Für die Forschungsevaluation werden gemäss SEB «nach Bedarf» Peer-Reviews durchgeführt, Peer-Reviews sind auch Bestandteil von Publikationen, die für die Messung des For- schungsoutputs aufgeführt werden. Darüber hinaus konnten die Gutachterinnen und Gutachter keine eigentliche, systematische und regelmässige Forschungsevaluation identifizieren; eine Erhebung der quantitativen Daten ist noch keine Forschungsevaluation an sich. Die Argumenta- tion, dass die Fachgebiete sehr unterschiedliche Parameter für die Forschung haben, überzeugt die Gutachtergruppe wenig. Gerade innerhalb der Disziplinen soll der Diskurs verstärkt und der Qualitätsbegriff expliziert werden. Die Dienstleistungen werden, wie bereits mehrfach erwähnt, im «Haus der Akademien» gebün- delt, die Qualitätssicherung bleibt jedoch bei den Fakultäten (Universitätsstrategie 2019–2022, S. 2). Die Weiterbildungen werden analog zur Lehre evaluiert. Von Dritten erbrachte Dienstleis- tungen wie Bibliothek, Hochschulsport, Mensa etc. werden regelmässig evaluiert, so z. B. die Bibliothek alle drei Jahre im Rahmen einer Zufriedenheitsumfrage bei allen universitären Nut- zenden. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 3.2 als teilweise erfüllt. Auflage 5 Die Universität Luzern muss eine regelmässige Evaluierung der Forschungsleistung etablieren. Standard 3.3: Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass Grundsätze und Ziele im Zusammenhang des Europäischen Hochschulraums berücksichtigt werden. Beschreibung und Analyse Die Universität Luzern hat ihre Studiengänge gemäss Bologna-System strukturiert und beachtet die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen und Empfehlungen, wie die Verordnung des Hochschulrats über die Koordination der Lehre, den nationalen Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich nqf.ch-HS etc. Für die Koordination der Schweiz mit dem Europäischen Hochschulraum ist die Universität Luzern durch die Schweizerische Rektorenkonferenz «swissuniversities» angebunden: Im Netzwerk «Lehre» ist die Universität mit dem Leiter des Zentrums Lehre vertreten. Dies gewährleistet, dass die Universität Luzern über Änderungen und Trends im Europäischen Hochschulraum aktuell informiert ist und auch Best Practices zur Umsetzung des Bologna-Systems kennenlernt. (SEB S. 60) Es wurden gemäss Selbstbeurteilungsbericht folgende qualitätssichernden Massnahmen getrof- fen: C 25/35 - Alle Studiengänge (inklusive Weiterbildungsangebote) an der Universität besitzen eine Stu- dien- und Prüfungsordnung (StuPO) sowie eine ergänzende Wegleitung. Alle StuPOs gehen den Gremienweg über die Fakultätsversammlung, Senat und Universitätsrat. Die Wegleitungen werden von den Fakultäten verabschiedet. Die StuPOs werden vom Generalsekretär vor der Eingabe an den Senat auf die Kompatibilität und Kohärenz zu den oben genannten europäis- chen und nationalen Dokumenten sowie den inneruniversitären Rechtsdokumenten geprüft. Bei der Studiengangsevaluation werden diese Kompatibilität und Kohärenz durch externe Expertin- nen und Experten evaluiert und im Gutachten festgehalten. Dennoch wurde deutlich, dass bislang nicht alle Studiengänge den Anforderungen der Bologna- Reform vollumfänglich genügen. Die Gutachterinnen und Gutachter regen daher an, die Modu- larisierung in den Studiengängen im Rahmen der Studiengangsevaluation systematisch zu überprüfen, und empfehlen, eine Rechtsprüfung der Studien- und Prüfungsordnungen ins Auge zu fassen. - Anerkennung von Titeln und Qualifikationen und Zulassung: siehe Beschreibung und Analyse unten bei Standard 3.4. - Mobilität und Internationalisierung: Die Kennzahlen zu Mobilität und Internationalisierung wer- den vom International Relations Office in Zusammenarbeit mit QM im Sinne eines Monitorings erhoben und analysiert. Allerdings besitzt die Universität Luzern keine explizite Internationalisie- rungsstrategie. - European Quality Audit EQA ist ein seit 2016 bestehender Verbund der Universitäten Siegen, der Karl-Franzens-Universität Graz, Latvijas Universitate Riga und der Universität Luzern. Im Vordergrund steht kollegiale Beratung und Entwicklung, wodurch sich die Eigenverantwortung und Autonomie der Hochschulen im Akkreditierungsprozess erhöhen sollen. Das EQA dient zum selbstverantworteten Aufbau und zur Fortentwicklung qualitätsfördernder und qualitätssi- chernder Strukturen, Prozesse und Instrumentarien innerhalb einer Hochschule (QM-System). Im Sinne der Ganzheitlichkeit der Qualitätssicherung von Hochschulen hat die EQA, in Analogie zu den ESG-Standards, Qualitätsstandards in den Bereichen Forschung, Governance, Admi- nistration/Verwaltung, Internationalisierung, Third Mission und Diversity entwickelt. Die Gutachtergruppe hat festgestellt, dass die Rahmenbedingungen grundsätzlich erfüllt sind. Im Bereich der Studierendenmobilität sind die Zahlen der Outgoings und Incomings relativ tief, ebenso besteht Potential, die Professorenschaft noch internationaler zu besetzen. Die Universi- tät Luzern hat dies auf dem Radar, wie in den Gesprächen zu erfahren war. Die Gutachtenden empfehlen, dass die Universität Luzern ihre Ziele und Massnahmen bezüglich Studierendenmo- bilität und Internationalisierung der Professorenschaft in der Internationalisierungsstrategie (vgl. Empfehlung Standard 3.1) festhält. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 3.3 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, die Studien- und Prüfungsordnungen einer Rechtsprüfung zu unterziehen und die Ziele sowie Massnahmen bezüglich Studierendenmobili- tät und Internationalisierung der Professorenschaft in der Internationalisierungsstrategie (vgl. Empfehlung Standard 3.1) festzuhalten. C 26/35 Standard 3.4: Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass die Kriterien für die Zulassung und Beurteilung der Leistungen der Studierenden und für die Abgabe von Ausbil- dungsabschlüssen entsprechend dem Auftrag der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs berücksichtigt werden. Diese Kriterien werden definiert, kommuniziert und systematisch, transparent und konstant angewandt. Beschreibung und Analyse Die Universität Luzern verfügt über Zulassungsrichtlinien, welche publiziert sind. Darin geregelt sind die Bedingungen für die Zulassung zu Bachelor, Master und Doktorat. Die Zulassungsricht- linien werden von der Prorektorin Lehre und Internationales jährlich verabschiedet. Die formalen Zulassungsabklärungen geschehen zentral durch die Studiendienste. Auf nationaler Ebene fin- den Treffen der universitären Zulassungsstellen statt, bei welchen Spezialfälle diskutiert wer- den. Jede Schweizer Universität ist für eine bestimmte geographische Region zuständig, in wel- cher sie die Entwicklung von Abschlüssen und anderen zulassungsrelevanten Aspekten über- wacht und den anderen Universitäten weitermeldet. Für die Zulassung von Studierenden mit ausländischen Vorbildungen orientiert sich die Univer- sität an den Bestimmungen von swissuniversities. Die so genannte Länderliste beschreibt, wel- che Zeugnisse aus welchen Ländern und mit welchen zusätzlichen Anforderungen zur Zulas- sung berechtigen. Die Zulassungsrichtlinien werden grundsätzlich jedes Studienjahr neu vom Prorektor Lehre und Internationales / der Prorektorin Lehre und Internationales erlassen. Zulas- sungen über Passerellen werden mit den Fakultäten bzw. einzelnen Studiengängen geregelt, dazu existieren Wegleitungen, die ebenfalls publiziert sind. (SEB S. 61) Auf der Website gibt es für Studieninteressierte eine klar strukturierte Seite mit Informationen zu den Ansprechpersonen bei Fragen: Das Studiendienste Team ist Anlaufstelle für alle allgemei- nen Fragen zur Anmeldung, während die Zulassungsstelle den Zugang zur Universität prüft und die Zulassung ausstellt. Die Gutachtergruppe hat sich im Zusammenhang mit der Zulassung zum Studium mit der Frage nach dem Zugang für Flüchtlinge auseinandergesetzt und festgestellt, dass an der Universität Luzern ein hohes Bekenntnis vorhanden ist, dieses Thema zu bearbeiten. Aktuell ist Art. 7 der Lissabon-Konvention – wie an vielen anderen Schweizer Hochschulen ebenfalls – nicht umge- setzt. Die Universität Luzern hat jedoch ein institutionalisiertes Schnupperprogramm für Flücht- linge geschaffen und kann sich vorstellen, sich weiter in diesem Bereich zu engagieren und Möglichkeiten für einen Zugang zum Normalstudium zu eruieren. Die Gutachterinnen und Gutachtachter haben festgestellt, dass die Zulassungskriterien definiert und kommuniziert sind; sie halten den Standard für grösstenteils erfüllt. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 3.4 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachtergruppe empfiehlt, die Lissabon-Konvention Art. 7 betreffend Zugang von Flüchtlin- gen zum Studium umzusetzen. C 27/35 4. Bereich: Ressourcen Standard 4.1: Mit ihrem Träger gewährleistet die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs die personellen Ressourcen, die Infrastrukturen und die finanziellen Mittel, um ihren Fortbestand zu sichern und ihre strategischen Ziele zu erreichen. Die Herkunft und die Verwendung der finanziellen Mittel und die Finanzierungsbedingungen sind transparent. Beschreibung und Analyse Der Trägerkanton Luzern erlässt jährlich den Leistungsauftrag, verknüpft mit dem Globalbudget. Der kantonale «Grundbeitrag» deckt im Jahr 2021 rund 19 % der Betriebskosten. Der Leis- tungsauftrag basiert auf der Leistungsvereinbarung, welche eine Periode von vier Jahren um- fasst. Der Leistungsauftrag ist auf der Website publiziert und somit transparent zugänglich. Wei- tere Finanzquellen sind die IUV-Beiträge und der Grundbeitrag des Bundes. In den letzten Jah- ren gelang es, die Drittmitteleinwerbungen ständig zu erhöhen. Mit der Reorganisation des Fundraisings per 1. Dezember 2020 strebt die Universität eine weitere Erhöhung des Anteils der Drittmittel an. (SEB S. 29) Einer mittelfristigen Planung dient das Instrument des Finanzplans: ein Prognoseinstrument, welches die Finanzplanung rollend für das Budgetjahr und die folgenden drei bis vier Jahre vor- nimmt. Die Mittelverteilung innerhalb der Universität erfolgt input-orientiert: Auf der Grundlage der Vorjahreszahlen ermitteln die Fakultäten ihren Bedarf. Die kurzfristige Leistungs- und Fi- nanzplanung erfolgt durch die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Rektor und den Fakultä- ten und über das Budget für Personal- und Sachaufwand. Geschlossen wird der Führungskreis- lauf über die Jahresrechnung und die Gespräche mit den Fakultäten. Die Transparenz über die Mittelbeschaffung und Mittelvergabe wird gewährleistet durch die Publikation von Jahresbericht und Geschäftsbericht (Jahresabschluss inkl. Revisionsbericht). (SEB S. 62–63) Die Gutachterinnen und Gutachter haben festgestellt, dass die Herkunft der finanziellen Mittel transparent ist. Die Grundfinanzierung durch den Trägerkanton ist knapp. Die Universität Lu- zern ist daher stark abhängig von den Studierendenzahlen und Drittmitteln, was ein gewisses Risiko mit sich bringt. Die Universität Luzern begegnet der Herausforderung durch die Beset- zung von Nischenangeboten und dem Aufbau neuer Fachbereiche (Wirtschaft, Gesundheitswis- senschaften/Medizin), welche auch gut nachgefragt werden. Die knappe Grundfinanzierung führt auch dazu, dass die Universität bei zentralen Funktionen (QM, Chancengleichheit etc.) sehr schlank aufgestellt ist. Die Gutachterinnen und Gutachter geben zu bedenken, dass be- züglich der personellen Ressourcen Überlegungen zur Nachhaltigkeit nicht ausser Acht gelas- sen werden sollten. Der Trägerkanton vermietet der Universität die Räumlichkeiten, basierend auf seiner Immobili- enstrategie für die Hochschulen. Die Universität Luzern verfügt über moderne Räumlichkeiten an zentraler Lage. Diese Lage direkt beim Bahnhof trägt auch dazu bei, dass die Universität Lu- zern bei Studierenden aus der ganzen Schweiz attraktiv ist, wie die Gutachterinnen und Gut- achter mehrfach gehört haben. Die Konzentration auf ein Gebäude erlaubt der Universität, ihr Profil der «persönlichen Universität» mit kurzen Wegen und open-door policy zu stärken. Je- doch kann sich das Problem der Raumknappheit akzentuieren, sollte die Universität Luzern weiterwachsen. Schlussfolgerung C 28/35 Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 4.1 als vollständig erfüllt. Empfehlung: Die Gutachtenden empfehlen der Universität Luzern, eine Risikostrategie zu entwickeln. Standard 4.2: Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass das gesamte Perso- nal entsprechend dem Typ und den spezifischen Merkmalen der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs qualifiziert ist. Es sieht zu diesem Zweck eine regelmässige Evaluation des Personals vor. Beschreibung und Analyse Die Personalgewinnung erfolgt grundsätzlich gemäss einem definierten Prozess. Für alle Stel- len sind Stellenbeschreibungen mit entsprechendem Anforderungsprofil vorhanden. Die Qualitätssicherung im Bereich der Professuren ist gekennzeichnet durch den «Dualismus von Verantwortlichkeiten der Universität und denFakultäten» (Nachlieferung zum SEB, S. 20). Die Universität Luzern gibt für Berufungsverfahren, die Umwandlung von Assistenzprofessuren mit Tenure-Track und die Ernennung von Titular-, Senior-, Honorar- und ständigen Gastprofes- suren in Reglementen grundlegende Verfahrensvorschriften und Ernennungsvoraussetzungen im Berufungsreglement vor. Innerhalb dieses Rahmens können die Fakultäten die Ausgestal- tung regeln und z. B. zusätzliche Anforderungen mittels Wegleitungen regeln. In der Regel er- folgen Berufungen durch ein ordentliches Verfahren unter Mitwirkung einer Berufungskommis- sion; in Ausnahmefällen ist eine Direktberufung zulässig. Der Kommission gehören gemäss Reglement in der Regel drei Professorinnen und Professoren an, von denen zwei aus der beru- fenden Fakultät stammen müssen, ausserdem je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Assis- tierenden und der Studierenden und eine Chancengleichheitsdelegierte / ein Chancengleich- heitsdelegierter. In der «Nachlieferung zum Selbstbeurteilungsbericht» S. 21 werden die Ele- mente in den Berufungsverfahren detailliert beschrieben. Ein einheitliches Ablaufschema exis- tiert nicht, doch verfügt beispielsweise die Rechtswissenschaftliche Fakultät über ein Prozess- diagramm oder die Theologische Fakultät über einen Leitfaden. Die Evaluation des Personals erfolgt über die jährlichen Beurteilungs- und Fördergespräche (BFG), welche verpflichtend durchzuführen sind. Darin werden Ziele und allfällige Förderpoten- ziale und -massnahmen festgehalten. Die Universität Luzern sieht selbstkritisch Optimierungs- potenzial, da die BFG noch nicht überall flächendeckend durchgeführt werden; insbesondere für den Mittelbau werde von den Vorgesetzten die Chance dieses jährlichen Gesprächs nicht über- all gesehen (SEB S. 63). In den Gesprächen konnten sich die Gutachterinnen und Gutachter jedoch davon überzeugen, dass die BFG zu einem überwiegenden Teil durchgeführt werden und dass bei allfälligen Lücken die Personalabteilung nachfasst. Entwicklungspotenzial sieht die Gutachtergruppe bei der Evaluation der Wirksamkeit dieser BFG; denn mit einer rein formalen Durchführung solcher Gespräche wird der Regelkreis im Sinne von «check-act» noch nicht voll- ständig geschlossen. Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen daher, die Wirksamkeit der Gespräche zu überprüfen. Die Gutachterinnen und Gutachter regen an, auch entfristete Professorinnen und Professoren regelmässig zu evaluieren. Eine solche Evaluation könnte sich auf die Aufgaben in Forschung und Lehre wie auch auf die Nachwuchsförderung und akademische Selbstverwaltung erstre- cken. Jedoch ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass die Evaluation der Professorinnen und Pro- fessoren an der Universität Luzern über das Führungsinstrument der Leistungsvereinbarungen geschieht, in der Ziele vereinbart und jährlich überprüft werden. C 29/35 Insgesamt haben die Gutachterinnen und Gutachter einen guten Eindruck von den Prozessen im Rahmen der Personalgewinnung und -evaluation und dem Personalmanagement erhalten. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 4.2 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachtergruppe empfiehlt, die Wirksamkeit der BFG zu überprüfen. Standard 4.3: Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs die Laufbahnentwicklung des gesamten Per- sonals und insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt. Beschreibung und Analyse Die Laufbahnentwicklung des Personals wird durch verschiedene Prozesse und Massnahmen gefördert und ist sowohl im Leitbild postuliert wie auch im Universitätsgesetz, in der kantonalen Leistungsvereinbarung sowie im Reglement über die wissenschaftlichen Assistenten und Assis- tentinnen und dem Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessoren und -professorin- nen verankert. (SEB S. 64) Der Personaldienst ist für das administrativ-technische Personal zuständig, die Fakultäten und das Departement GWM für das wissenschaftliche. In den BFG (siehe Standard 4.2) werden Jahresziele sowie Förder- und Weiterbildungsmassnahmen vereinbart. Betreffend Unterstüt- zung und Kostenübernahmen von Weiterbildungen orientiert sich die Universität an den rechtli- chen Grundlagen des Kantons Luzern. Die Förderung des Mittelbaus ist mit der Gründung der Graduate Academy im Jahr 2019 umfas- sender organisiert worden. Die Akademie ist die zentrale Anlaufstelle für den akademischen Nachwuchs und organisiert beispielsweise die non-formale Lehre für diese Zielgruppe oder spricht Grants für Forschungsaufenthalte zu. Darüber hinaus existieren für Nachwuchsfor- schende individuelle Förderprogramme und SpeedUp-Sabbaticals. Spezifische Fördermass- nahmen in den Fakultäten sind die Doktorandenkollegien, finanzielle Unterstützung für Weiter- bildungen, Tagungen, Konferenzen etc., Lucerne Master Class (Austausch mit renommierten Forschenden), studienergänzendes Programm primius an der Rechtswissenschaftlichen Fakul- tät. Im Rahmen der Karriereentwicklung können Assistenzprofessuren (Tenure-Track) zu ordentli- chen Professuren umgewandelt werden. Dabei wird die Stelle üblicherweise bereits entspre- chend mit Tenure-Track ausgeschrieben. Die Voraussetzungen für die Entfristung bzw. Stel- lenumwandlung sind im Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und -pro- fessoren geregelt. Die Einzelheiten werden von den Fakultäten in Wegleitungen festgelegt. Für Nachwuchsdozierende sind die Evaluationen im Rahmen der LVE wichtig. Die Gutachterinnen und Gutachter regen an, dass freiwillige LVE – losgelöst vom vorgesehenen Evaluationszyk- lus – immer ermöglicht werden sollten (was in der Praxis noch nicht überall der Fall ist, siehe auch 3.2.). Insgesamt hat sich die Betreuung und Förderung von Doktorierenden und Postdocs in den letz- ten zehn Jahren gemäss eigener Einschätzung stark professionalisiert und ausgeweitet. C 30/35 Das Zentrum Lehre unterstützt die Laufbahnentwicklung von Dozierenden, indem es Beratung und Schulung sowie Weiterbildungen in verschiedenen Fragen der Hochschullehre und eine grundlegende hochschuldidaktische Ausbildung anbietet. Eine weitere Servicestelle sind die Career Services: Diese unterstützt die Studierenden bzw. angehenden Absolventinnen und Ab- solventen beim Weg in den Berufseinstieg mittels Workshops, Bewerbungstraining und Karrie- replanung. Die Fachstelle Chancengleichheit hat zur Förderung des weiblichen wissenschaftli- chen Nachwuchses und zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen verschiedene Massnahmen ergriffen: Einzelcoachings, Workshops und Kurse, regelmässige Netzwerktreffen für Professorinnen, Postdoktorandinnen und Frauen aus Führungsfunktionen, Teilnahme am «High Potential University Leaders Identity & Skills Training Program» mit dem Ziel, der Unter- vertretung von weiblichen Führungskräften an Universitäten entgegenzuwirken. (SEB S. 64–65) Die Gutachterinnen und Gutachter konnten sich davon überzeugen, dass die Graduate Academy eine hoch geschätzte neue Stelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs ist. Darüber hinaus sind die Betreuungsverhältnisse für Doktorierende in den Fakultäten stark personenab- hängig, d.h. teils strukturiert, teils weniger, teils mit sehr guten Betreuungsleistungen, teils mit weniger guten. Nach Ansicht der Gutachtergruppe wären formalisierte, universitätsweite Min- deststandards für Doktoratsprogramme inkl. Anforderungen an die Betreuungsleistungen hilf- reich, wobei auch die Ombudsstelle als neutrale Ansprechperson berücksichtigt werden sollte. Die Weiterbildungsangebote für das administrativ-technische Personal sind, so der Eindruck bei der Gutachtergruppe, vielfältig, sie werden geschätzt und genutzt. Das jeweilige Potenzial wird an den Beurteilungs- und Fördergesprächen identifiziert. Auch wenn es in der Verwaltung struk- turell bedingt häufig wenig Aufstiegsmöglichkeiten gibt, werden Weiterentwicklungen – zum Bei- spiel durch Übernahme neuer Tätigkeitsfelder innerhalb der Stelle oder Ergänzung durch eine zusätzliche Aufgabe in einer anderen Fakultät – ermöglicht und umgesetzt. Die Gutachtenden haben auch gehört, dass es «Mobilitätswochen» für Verwaltungspersonal gibt, und schätzen dies sehr positiv ein. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 4.3 als grösstenteils erfüllt. Empfehlung: Die Gutachterinnen und Gutachter regen an, freiwillig beantragte Lehrveranstaltungsevaluatio- nen (ausserhalb vom vorgesehenen Zyklus) durchzuführen. 5. Bereich: Interne und externe Kommunikation Standard 5.1: Die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs macht ihre Qualitätssicherungsstrategie öffentlich und sorgt dafür, dass die Bestimmungen zu den Quali- tätssicherungsprozessen und deren Ergebnisse den Mitarbeitenden, den Studierenden sowie gegebenenfalls den externen Beteiligten bekannt sind. Beschreibung und Analyse Die Universität Luzern publiziert auf ihrer Website Angaben zum Qualitätsmanagementsystem, den Prozessen und Dienstleistungen der Stelle für Qualitätsmanagement für die internen Stake- holder. In einem Unterbereich wird die institutionelle Akkreditierung vorgestellt. Weitere Instru- C 31/35 mente für die Kommunikation von Inhalten zur Qualitätssicherung sind der wöchentliche Mitar- beitenden-Newsletter oder das Magazin uniluAKTUELL/cogito. Zudem werden an internen In- formationsveranstaltungen Themen aus dem Bereich Qualitätsmanagement präsentiert. Im Jah- resbericht hat das QM einen festen Platz. (SEB S. 66) Auf der Website heisst es unter Qualitätssicherungs-Strategie: «Die Qualitätssicherungs-Strate- gie wird im neuen Qualitätsmanagement-Handbuch 2022 der Universität Luzern formuliert (in Revision).» Aktuell ist das QM-Handbuch von 2006 publiziert inkl. einer veralteten Qualitätssi- cherungsstrategie. Da diese auch von der Universität Luzern als überholt angesehen wird, ge- hen die Gutachterinnen und Gutachter inhaltlich nicht weiter darauf ein und verweisen auf die Auflage 1 (Formulieren der QS-Strategie). Die Gutachtenden stellen fest, dass die Gefässe für die Kommunikation der QM-Strategie grundsätzlich vorhanden sind. Sie gehen davon aus, dass mit der Erfüllung von Auflage 1 die Qualitätssicherungsstrategie in der Folge auch publiziert wird. Was die Kommunikation der Lehrveranstaltungsevaluationen angeht, werden die Studierenden zu Beginn des Studiums über deren Ziel und Zweck informiert. Rückmeldungen zu den Ergeb- nissen der LVE und deren Diskussion mit den Studierenden sind gemäss Selbstbeurteilungsbe- richt in den Fakultäten überall vorgesehen (SEB S. 66). Die Gutachterinnen und Gutachter ha- ben erfahren, dass in der Praxis die Ergebnisse und die allfällig daraus resultierenden Mass- nahmen nicht durchgehend kommuniziert werden, und verweisen nochmalig auf die unter Stan- dard 1.1 gesprochene Auflage (Schliessen der Regelkreise). Ferner haben die Gutachterinnen und Gutachter mehrfach erfahren, dass von verschiedenen Anspruchsgruppen eine aktivere In- formation seitens Universität gewünscht wäre; vielfach besteht der Eindruck, dass es sich um eine Holschuld handle. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 5.1 als grösstenteils erfüllt, verweist jedoch auf Auf- lage 1 zu Standard 1.1. Empfehlung Die Gutachtergruppe empfiehlt, eine aktivere Kommunikationspolitik zu ihren internen An- spruchsgruppen zu pflegen. Standard 5.2: Die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs veröffentlicht regelmässig objektive Informationen zu ihren Tätigkeiten und zu den von ihr angebotenen Stu- dienprogrammen und Abschlüssen. Beschreibung und Analyse Die Kommunikationspolitik beruht auf verschiedenen Säulen bzw. Kanälen und orientiert sich an der Kommunikationsstrategie. Diese stammt aus dem Jahr 2015 und soll, wie die Gutachten- den in den Gesprächen erfahren haben, noch geschärft und enger mit den strategischen Schwerpunkten verknüpft werden. Eine wesentliche Rolle kommt der Website zu: Dort sind Inhalte zu den Studienangeboten, all- gemeine Informationen zum Studium und zur Universität Luzern publiziert. Darüber hinaus ge- ben Porträts von Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen weitere Einblicke. For- schungsprojekte und deren Ergebnisse sind ebenfalls auf der Website aufgeschaltet. Das On- C 32/35 line-Informationsangebot wird laufend ausgebaut, z. B. mit der Einbindung der Forschungsda- tenbank, der Online-Ausgabe des Magazins «cogito» etc. (SEB S. 67) Darüber hinaus werden Stakeholder mit Newslettern und Social-Media-Beiträgen zielgruppen- gerecht adressiert; Printprodukte haben aber nach wie vor einen wichtigen Platz. Für Studienin- teressierte führt die Universität Informationsveranstaltungen durch. Mit dem Jahresbericht legt die Universität Rechenschaft über ihre Tätigkeiten ab und schafft Transparenz hinsichtlich der Finanzierung. Den direkten Kontakt zu potenziellen Studierenden schafft die Universität Luzern durch die Präsenz an Messen und Studienwahlanlässen. Die Gutachterinnen und Gutachter haben festgestellt, dass die Informationen zu Studienange- boten und Abschlüssen kommuniziert sind. Sie bestärken die Universität darin, die Inhalte, wenn immer möglich, auch auf Englisch zugänglich zu machen. Schlussfolgerung Die Gutachtergruppe beurteilt den Standard 5.2 als vollständig erfüllt. 5 Gesamthafte Beurteilung und Stärken-/Schwächenprofil des Qualitäts- sicherungssystems Bei der Lektüre der Unterlagen, insbesondere des Selbstbeurteilungsberichts der Universität Luzern, mehr noch aber bei den vielfältigen Gesprächen der leider nur virtuellen Vor-Ort-Visite hat die Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter eine Universität kennengelernt, deren Mitglie- der sie als «persönliche Uni» charakterisieren und besonders wertschätzen. Die Identifikation aller Mitgliedergruppen – des Personals wie der Studierenden – und die Zufriedenheit mit ihrer Universität sind sehr hoch. Nicht wenige Studierende sind bewusst deshalb in Luzern einge- schrieben, weil sie an einer überschaubaren Universität mit kurzem Draht zu ihren Dozierenden studieren wollen und die vernetzten «Nischenangebote» Luzerns gesucht haben. Die geringe Grösse der Gesamtuniversität wie ihrer Einrichtungen, die kurzen Wege, die Unterbringung aller Fakultäten und Einrichtungen innerhalb eines einzigen Gebäudes erleichtern informellere Kom- munikationsformen, die sich gerade beim zügigen Aufbau der noch jungen Einrichtung und de- ren Vernetzung mit anderen Hochschulen bewährt haben. Dieser Aufbau betrifft vor allem neue Fachgebiete (wie die jüngst zur Fakultät verselbständigten Wirtschaftswissenschaften, aber auch den Gesundheitsbereich, der sich – erweitert durch Medi- zin und evtl. bald auch durch Psychologie – künftig ebenfalls in einer eigenen Fakultät wieder- finden soll). Der Ausbau wird vorangetrieben von dem Bestreben, die knappe Finanzierung durch den Trägerkanton über eine Erhöhung der Studierendenzahlen und der IUV-Beiträge zu verbessern. Parallel zum Aufbau der Fächer sind z. T. neue Organisationsstrukturen auf zentra- ler Ebene entstanden – mit akademisierten Prorektoraten und einer Erweiterten Universitätslei- tung, die einer Verschränkung der Zentrale mit den Dekanaten dient, aber auch etwa mit der Graduate Academy für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Dieser zügige Wandel hat viele Ressourcen und viel Energie gebunden, so dass die Entwick- lung eines hochschulübergreifenden QM-Systems (Qualitätssicherungsstrategie und -system mit der Definition verbindlicher Mindeststandards und einer Schliessung der Regelkreise inkl. Fremdevaluationen für alle Bereiche von Forschung, Lehre und Dienstleistungen) mit dem übri- gen Aufbau nicht überall hat Schritt halten können. Auch personell sind zentrale Stellen (wie das Qualitätsmanagement, aber auch etwa die Fachstelle für Chancengleichheit) sehr schlank aufgestellt. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass ein solches System von einigen als C 33/35 Widerspruch zu dem insbesondere von der Professorenschaft hoch gelobten Subsidiaritätsprin- zip und der Fakultätsautonomie wahrgenommen wird, die auch von der Entwicklung der Univer- sität her für sie leitende Organisationsprinzipien darstellen. Dabei gerät leicht aus dem Blick, dass bestimmte, v. a. übergeordnete, Aufgaben (wie Nachhaltigkeit, Chancengleichheit, aber auch Lehrveranstaltungsevaluationen) mit einem zentralen Rahmenreglement effizienter erfüllt werden können, dass inhaltliche Mindeststandards und prozedurale Regeln diejenigen schüt- zen, die sich in informalen Kommunikationsprozessen («open door») doch nicht so gut zu Wort melden können, dass solche Standards in Bottom-up-Prozessen dialogisch ausgestaltet, dabei von der Expertise aus den Fakultäten profitieren und diesen durchaus Raum für eigenständig ergänzende Regelungen belassen können. Das gilt insbesondere dann, wenn die Regelungen vorrangig die Prozesse betreffen und ihnen Verbindlichkeit verschaffen, sich inhaltlich aber auf partizipativ erarbeitete Minimalstandards begrenzen. Unbeschadet dessen herrscht bei den Angehörigen der Universität Luzern ein hohes Qualitäts- bewusstsein, zahlreiche Einzelinitiativen und konkrete Elemente einer Qualitätssicherung sind zu beobachten (etwa im Bereich der Lehrveranstaltungs- und Prüfungsevaluationen oder des Personalmanagements), aber noch fehlt es vielfach an ausformulierten Strategien mit konkreten Zielen und definierten Steuerungsprozessen – insbesondere zur Qualitätssicherung im Allge- meinen, aber auch zu bestimmten Teilbereichen (Nachhaltigkeit, Internationalisierung, For- schung, Risikomanagement). Die Gutachterinnen und Gutachter sind überzeugt davon, dass es der Universität Luzern und ihren Angehörigen zeitnah gelingen wird, auch diese wenigen fehlenden Schritte noch zu ge- hen. Eine entscheidende Weichenstellung dürfte in der Reform der Leitungsstrukturen der Uni- versität zu erkennen sein, die mit der Konstitution der Erweiterten Universitätsleitung die Einbin- dung der Prorektoren, Prorektorinnen, der Dekane und Dekaninnen in die Leitungsverantwor- tung für die ganze Universität gestärkt hat. Gemeinsam mit den für das QM Verantwortlichen wird es ihnen möglich sein, das Profil der erfolgreichen Universität weiterzuentwickeln und zu schärfen und ihre Qualität noch einmal zu steigern. 6 Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssys- tems Empfehlung 1 zu Standard 1.3 Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, die Zuständigkeiten für das QM universitätsweit klar zu regeln und transparent zu kommunizieren. Sie regen an, die knappen Ressourcen im Bereich des zentralen QM zu überdenken. Empfehlung 2 zu Standard 2.2 Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, im Bereich der Forschung auch qualitative Daten zu erheben. Empfehlung 3 zu Standard 2.3 Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, die Mitwirkung der repräsentativen Gruppen in der Praxis weiter zu stärken durch einen aktiven Einbezug und gute Rahmenbedingungen. Empfehlung 4 zu Standard 3.1 Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen der Universität Luzern, eine Forschungsstrategie und eine Internationalisierungsstrategie zu erstellen. Empfehlung 5 zu Standard 3.3 Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen, die Studien- und Prüfungsordnungen einer Rechtsprüfung zu unterziehen und die Ziele sowie Massnahmen bezüglich Studierendenmobili- tät und Internationalisierung der Professorenschaft in der Internationalisierungsstrategie (vgl. C 34/35 Empfehlung zu Standard 3.1) festzuhalten. Empfehlung 6 zu Standard 3.4 Die Gutachtergruppe empfiehlt, die Lissabon-Konvention Art. 7 betreffend Zugang von Flüchtlin- gen zum Studium umzusetzen. Empfehlung 7 zu Standard 4.1 Die Gutachtenden empfehlen der Universität Luzern, eine Risikostrategie zu entwickeln. Empfehlung 8 zu Standard 4.2 Die Gutachtergruppe empfiehlt, die Wirksamkeit der BFG zu überprüfen. Empfehlung 9 zu Standard 4.3 Die Gutachterinnen und Gutachter regen an, freiwillig beantragte Lehrveranstaltungsevaluatio- nen (ausserhalb vom vorgesehenen Zyklus) durchzuführen. Empfehlung 10 zu Standard 5.1 Die Gutachtergruppe empfiehlt, eine aktivere Kommunikationspolitik zu ihren internen An- spruchsgruppen zu pflegen. 7 Akkreditierungsvorschlag der Gutachtergruppe Aufgrund des Selbstbeurteilungsberichts der Universität Luzern vom 10. November 2020, der Nachlieferung hierzu vom 25. Februar 2021 und der Vor-Ort-Visite vom 9. bis 11. März 2021 schlägt die Gutachtergruppe der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssi- cherung AAQ vor, die Akkreditierung der Universität Luzern mit folgenden Auflagen auszuspre- chen: Auflage 1 zu Standard 1.1 (in Verbindung mit Standard 1.2 und 5.1) Die Universität Luzern legt ihre Qualitätssicherungsstrategie mit inhaltlichen Qualitätszielen gemäss ihrem eigenen Zeitplan bis zur Jahresmitte 2022 fest und macht diese publik. Sie definiert ihr Qualitätssicherungssystem mit geschlossenen Regelkreisen, Zuständigkeiten und Mindeststandards universitätsweit. Auflage 2 zu Standard 1.4 Die Universität Luzern legt fest, mit welcher Methode, in welchem Rhythmus und mit welcher Zuordnung von Verantwortlichkeiten sie ihr QM-System einer periodischen Überprüfung un- terzieht. Auflage 3 zu Standard 2.4 Die Universität Luzern legt eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen fest. Auflage 4 zu Standard 2.5 Die Universität Luzern verankert das Thema Diversity gesamtuniversitär und hinterlegt es mit Zielen und Umsetzungsschritten. Auflage 5 zu Standard 3.2 Die Universität Luzern muss eine regelmässige Evaluierung der Forschungsleistung etablie- ren. Für die Erfüllung der Auflagen sieht die Gutachtergruppe einen Zeithorizont von zwei Jahren vor; die Überprüfung soll im Rahmen einer verkürzten Vor-Ort-Visite (1/2 Tag) mit drei Gutach- terinnen und Gutachtern stattfinden. C 35/35 Teil D Stellungnahme der Universität Luzern 20. Mai 2021 20. Mai 2021 D 1/3 Luzern, 20. Mai 2021 Stellungnahme der Universität Luzern zum Bericht der Gutachtergruppe vom 19. April 2021 über die Institutionelle Akkreditierung der Universität Luzern 1 Allgemeine Bemerkungen Der Bericht über die Institutionelle Akkreditierung der Universität Luzern wurde von den Gutachterinnen und Gutachtern sehr ausführlich und sorgfältig verfasst. Sie durchleuchten das Qualitätssicherungssystem der Universität auf kompetente Weise. An dieser Stelle gebührt der Gutachter*innengruppe im Allgemeinen und deren Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Thomas Puhl, sowie der Akkreditierungsagentur AAQ im Besonderen grosser Dank. Der gesamte Prozess der Institutionellen Akkreditierung war und ist für die Universität Luzern eine äusserst wertvolle Erfahrung. Durch die Erarbeitung des Selbstbeurteilungsberichtes haben wir uns stark mit unseren Strukturen und Prozessen auseinandergesetzt, unsere Uni dabei noch besser kennengelernt und Ansatzpunkte für weitere Optimierungsschritte erkannt. Die genannten Auflagen und die dazu gehöhrenden Begründungen sind in aller Regel nachvollziehbar. Seit dem Einreichen des Selbstbeurteilungsberichts im Herbst 2020 und dem Gutachten sind strukturelle und operative Veränderungen an der Universität geschehen, so dass einige erwähnte Mängel im Gutachten in der Zwischenzeit aus unserer Sicht schon behoben sind. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Chancengleichheit und Diversity. Wir sehen die Auflage Nr. 4 zum jetzigen Zeitpunkt (Mai 2021) als schon erfüllt an. Auch gewisse Bezeichnungen haben sich geändert; Beispielsweise nennt sich das Haus der Akademien nun «Weiterbildungsakademie». 2 Stellungnahme zu Einzelfragen Seite 4, Absatz 7: „Die Diversity-Strategie sollte bis Ende 2020 durch einen Umsetzungsplan ergänzt werden.“ Die Formulierung „sollte“ war zum Zeitpunkt der Vor-Ort-Visite bereits überholt. Korrekt muss es heissen: „Die Diversity-Strategie ist im Januar 2021 durch einen Umsetzungsplan ergänzt worden.“ Seite 7, Absatz 1: „Die Ausgestaltung ist in den verschiedenen Fakultäten unterschiedlich, jedoch sind prinzipiell alle Fakultäten durch die Universitätsleitung verpflichtet, Lehrveranstaltungsevaluationen und Studiengangsevaluationen durchzuführen.“ Neben den Fakultäten betrifft dies auch das Departement GWM (das Gleiche gilt für Seite 9, Absatz 5). Seite 10, Absatz 4: „Gewisse übergeordnete Themen würden «in den Fakultäten verschwinden» und es gebe zu wenig Verbindlichkeiten.“ Wir möchten hierzu anfügen, dass die Formulierung «gewisse übergeordnete Themen» u.E. zu unpräzise ist, um daraus sinnvolle Schlüsse zu ziehen, welche in die Umsetzung der Auflage 1 einfliessen sollten. 20. Mai 2021 D 2/3 Seite: 2/3 Seite 13, Absatz 1: ÄDas gilt auch für die Einbeziehung von Vertretern der Arbeitswelt.“ Unseres Erachtens ist die Einbeziehung von Vertretern der Arbeitswelt als repräsentative Gruppe im Standard 1.3. nicht vorgesehen und es ist nicht ersichtlich, inwiefern dies von Bedeutung sein könnte. Die «Vertreter der Arbeitswelt» sind keine Statusgruppe, die formell organisiert einbezogen werden könnte. Jeder Einbezug hätte daher notwendigerweise zufälligen Charakter, was im Rahmen der Qualitätssicherung gerade nicht erwünscht ist. Seite 13, Absatz 3: ÄGrundsätzlich ist der Dekan / die Dekanin von Amtes wegen für die Qualitätssicherung verantwortlich, in mehreren Fakultäten unterstützt von einem Fakultätsmanager bzw. einer Fakultätsmanagerin.“ Wir erlauben uns hierzu zu präzisieren, dass alle Fakultäten sowie das Departement eine*n Fakultätsmanager*in haben, teilweise gibt es sogar mehrere Stellen im Fakultätsmanagement. Alle diese Personen haben eine zentrale Rolle im Qualitätsmanagement ihrer Fakultät bzw. des Departements inne. Seite 17, letzter Absatz: „Die Universität schreibt in ihrem SEB, dass alle Organisationen die Räumlichkeiten und Infrastruktur (inkl. der Kommunikationsmittel) der Universität nutzen können, was in der Praxis jedoch z.T. nicht so einfach funktioniert.³ Es wird u.E. nicht dargelegt und bleibt völlig offen, was genau nicht funktioniert. Eine Präzision hierzu wäre angebracht, damit die Universität entsprechende Massnahmen ergreifen kann. Seite 18, Absatz 7: „So hat die Universität beispielsweise den Aufbau der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät aus den bestehenden Grundbeiträgen und Drittmitteln finanzieren müssen.“ Wir gestatten uns den Hinweis, dass für die Finanzierung des Aufbaus der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät keine kantonalen Grundbeiträge herangezogen wurden. Es ist der Universität sogar untersagt, solche Mittel für den Aufbau und Betrieb der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu verwenden. Seite 18, letzter Absatz: ÄAktuell läuft eine Untersuchung betreffend allfälliger geschlechtsspezifischer Diskriminierung.“ Die Gutachter*innen beziehen sich vermutlich auf die Lohngleichheitsanalyse. Diese wurde bereits 2020 abgeschlossen. Diese hat aufgezeigt, dass es keine statistisch signifikante Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern gibt. Seite 20, Absatz 3: „In den Berufungsverfahren gibt es jedoch «Delegierte» aus einem internen Pool, welche ein besonderes Augenmerk auf Gleichstellungsaspekte in den Berufungsverfahren legen.“ Wir erlauben uns hierzu zu ergänzen, dass diesen Delegierten keine zu vernachlässigende Bedeutung zukommt, da sie inzwischen in den Berufungskommissionen stimmberechtigt sind. Seite 20, Absatz 5: ÄDie Gutachtergruppe hält die aktuelle Ausstattung und Verankerung in den Fakultäten durch Chancengleichheitsdelegierte in den Berufungskommissionen für nicht ausreichend.“ Wir möchten hierzu ergänzend festhalten, dass in den Fakultäten und dem Departement Gleichstellungspläne vorliegen, welche Teil der jährlichen Leistungsvereinbarungen sind. Seite 20, Auflage 4: ÄDie Universität verankert das Thema Diversity gesamtuniversitär und hinterlegt es mit Zielen und Umsetzungsschritten.“ U.E. ist nicht ersichtlich, woran es der Universität Luzern hierzu aktuell noch fehlen soll. Die Diversity-Strategie wurde durch die Universitätsleitung im Sommer 2020 genehmigt. Ebenso wurde der Umsetzungsplan durch die Universitätsleitung im Dezember 2020 bzw. Januar 2021 genehmigt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wobei wesentliche Teilschritte bereits umgesetzt wurden. Die Gleichstellungskommission und die Fachstelle für Chancengleichheit wachen über die Umsetzung und sind beauftragt, die Umsetzungsschritte zu kontrollieren. Chancengleichheit und Diversität sind zudem in § 39 und 39a des Statuts der Universität Luzern institutionell und gesamtuniversitär verankert. Seite 21, Absatz 2: ÄEs existiert ein Fächerangebot in den Bereichen Kultur und Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft, Gesundheit und Theologie.“ Uns scheint wichtig, dass hier die Medizin explizit ergänzt wird im Fächerangebot. 20. Mai 2021 D 3/3 Seite: 3/3 Seite 21, Absatz 2: ÄInterfakultäre Studiengänge sind die Bachelor und Master «Philosophy- Politics- Economy»; darüber hinaus gibt es Double Degree Studiengänge mit der Universität Neuchâtel.³ Wir möchten hierzu ergänzend festhalten, dass dies nur einzelne Beispiele sind. Es gibt darüber hinaus weitere interfakultäre Studiengänge. Aus der Perspektive der RF sind z.B. die Master-Plus-Studiengänge mit der WF, der KSF und dem Departement GWM zu nennen. Zudem existieren Nebenfachstudiengänge «Recht» und Double-Degrees mit ausländischen Partner-Universitäten. Seite 21, Absatz 6: ÄIm Sinne der Transparenz der Finanzierung werden alle Donationen über CHF 10'000 öffentlich dargelegt […].³ Dazu möchten wir ergänzend festhalten, dass Donationen über CHF 10'000 öffentlich dargelegt werden, insofern der/die Donator*in nicht ausdrücklich Vertraulichkeit verlangt. Ab CHF 500'000 ist die Offenlegung jedoch gesetzlich verpflichtend. Seite 22, Absatz 7: ÄDie Lehrkommission ULEKO sucht mit Dozierenden, deren LVE schlecht bewertet wurden, zwar ein (vertrauliches) Gespräch. Die Lehrkommission sieht sich jedoch eher als Beratungsgremium.³ Die Verfahren bei schlecht bewerteten Unterrichtsbeurteilungen (es wird nicht der/die Dozierende per se bewertet) ist auf fakultärer Ebene (bzw. auf Departementsebene) different und wird meist von fakultären Lehr- und/oder Evaluationen geführt. Die gesamtuniversitäre ULEKO ist nie involviert. Die ULEKO sieht sich im Bereich «Evaluationen» als Beratungsgremium, ansonsten hat die Kommission weitere Aufgaben. Seite 22, letzter Satz: „Ebenfalls ist es für die Qualität und Weiterentwicklungsmöglichkeiten entscheidend, dass (insbesondere Nachwuchs-) Dozierende ihre Lehrveranstaltungen evaluieren dürfen und dafür Unterstützung erhalten. Dies auch ausserhalb der zeitlichen Abstände, welche in den unterschiedlichen Fakultäten vorgesehen sind.“ Diese Aussage lässt u.E. vermuten, dass die Möglichkeit der freiwilligen bzw. ausserplanmässigen Evaluation nicht vorgesehen bzw. möglich ist, was keinesfalls zutrifft. Seite 26, Absatz 3: ÄDie Universität Luzern hat sich jedoch an einem institutionalisierten Schnupperprogramm für Flüchtlinge beteiligt und kann sich vorstellen, sich weiter in diesem Bereich zu engagieren und Möglichkeiten für einen Zugang zum Normalstudium zu eruieren.“ Die Universität Luzern hat sich nicht beteiligt, sondern hat das Programm geschaffen. Die Universität war die erste Universität in der Schweiz, welche ein solches Programm etablierte. Seite 28, Absatz 3: „Diese Leistungsvereinbarungen werden mit allen Universitätsangehörigen abgeschlossen und sind auch budgetrelevant." Wir möchten diesbezüglich präzisieren, dass die Leistungsvereinbarungen mit den Fakultäten und Diensten abgeschlossen werden, und nicht mit allen Universitätsangehörigen. Seite 29, letzter Absatz: „Nach Ansicht der Gutachtergruppe wären formalisierte, universitätsweite Mindeststandards für Doktoratsprogramme inkl. Anforderungen an die Betreuungsleistungen hilfreich, ebenso eine neutrale Ansprechperson bei allfälligen Problemen." Wir möchten hierzu ergänzend festhalten, dass es eine neutrale Ansprechperson bereits in der Ombudsstelle der Universität gibt; diese ist genau für diese Sachlagen zuständig. Die Ombudsstelle hat eine Vermittlungsfunktion und sie leitet, wenn die Vermittlung erfolglos bleibt, auf Wunsch der Person, die sie angerufen hat, die Angelegenheit an den Personaldienst oder an die Prorektorin Personal und Professuren weiter. Diese prüfen, soweit tunlich, personalrechtliche Vorkehren. AAQ Effingerstrasse 15 Postfach CH-3001 Bern www.aaq.ch

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