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    KSF

    Sociology. New York: Russell Sage Foundation, 42-63. • Barnett, W.P., 2008, The Red Queen among

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    Erstellungsdatum: 15.07.2015

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    Jahresbericht 2023 der Universität Luzern

    präsentierte. Aber die Posts sagen sehr viel über Individuen aus, über ihre Lebenskontexte und

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    Erstellungsdatum: 14.06.2024

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    Jahresbericht der Universität Luzern 2022

    ? Tatsächlich könnte man ja sagen, das sei für eine Glau­ bensgemeinschaft nicht so schlimm; das [...] umgehen müssen. Und solange wir sagen, dass wir nur Pilgerinnen und Pilger auf Erden sind, wird das [...] Erkenntnisse. Was wir von Gott sagen, darf kein für uns fremdes Sonderwissen in Anspruch nehmen,

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    Erstellungsdatum: 30.05.2023

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    UniluAKTUELL 60

    FOKUS 1 NEUERSCHEINUNGEN 34 FORSCHUNG UND LEHRE 5 PANORAMA 37 TAGUNGEN UND VORTRÄGE 28 Zusätzlicher Schub für Energieforschung An der Universität Luzern wird die Forschung im Energiebereich weiter verstärkt. Dies dank der Einwerbung von Bundesgeldern in der Höhe von rund 1,45 Mio. Franken. DAVE SCHLÄPFER Die Projektleiterinnen Julia Hänni und Lena Maria Schaffer haben vom Schweize rischen Nationalfonds (SNF) bei der aktuellen Ausschreibung zwei sogenannte «Assistant Pro- fessor (AP) Energy Grants» einwerben können. Hänni ist Assistenzprofessorin für Öffentliches Recht mit Schwer- punkt Energierecht, Europarecht und Rechtsphilosophie (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Schaffer ist Assis- tenzprofessorin für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Inter- und Transnationale Beziehungen (Kultur- und Sozial- wissenschaftliche Fakultät). Beide wurden per Herbst 2016 an die Universität Luzern berufen. Anstellung von Postdoc und vier Doktorierenden Mit den gesprochenen Beiträgen von total 1,45 Mio. Fran- ken (Hänni: 529 000 Franken, Schaffer: 922 000 Franken) können die Wissenschaftlerinnen Forschung mit einem Forschen für eine nachhaltige Zukunft Energiewende – auch ein Fall für die Geistes- und Sozialwissenschaften! Denn der Übergang zu einer nachhal- tigen Energieversorgung mittels erneu- erbarer Energien ist nicht nur, was zu- weilen in Vergessenheit gerät, eine rein technische Angelegenheit. Vielmehr gehen damit markante gesellschaft- liche Auswirkungen und Veränderungen einher, die es mit dem Rüstzeug geeig- neter Disziplinen wissenschaftlich zu begleiten und zu erforschen gilt. Für ihre Projekte zu Aspekten des Rechts und der Politik im Zusam- menhang mit der Energiewende ist es den beiden Assistenzprofessorinnen Julia Hänni und Lena Maria Schaffer gelungen, Bundesgelder in der Höhe von gesamthaft rund 1,45 Mio. Franken einzuwerben (siehe «Fokus»-Beitrag nebenan). Eine schöne Bestätigung und Fortführung des eingeschlagenen Wegs: So sind Forschende der Univer- sität Luzern seit 2014 am Schweize- rischen Kompetenzzentrum für Ener- gieforschung CREST beteiligt. Nach Redaktionsschluss ging eine weitere Erfolgsmeldung zu Forschung in einem themenverwandten Bereich ein: Die Universität Luzern kann am Nationalen Forschungsprogramm 73 «Nachhaltige Wirtschaft» teilnehmen, und zwar mit dem «Laboratory for Ap- plied Circular Economy (LACE)». Das von Karolin Frankenberger, Assistenz- professorin für Betriebswirtschafts- lehre, geleitete Projekt möchte auf- zeigen, dass es sich für Unternehmen lohnt, alte Produkte nicht zu entsorgen, sondern diese wieder dem Produktions- kreislauf zuzuführen. LACE wird in Ko- operation mit verschiedenen wissen- schaftlichen Institutionen und Partnern aus der Privatwirtschaft durchgeführt. DAVE SCHLÄPFER, REDAKTION AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 uniluAKTUELL © is to ck ph ot o. co m /b jd lz x 2 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 von ihnen zusammengestellten und geleiteten Team durch- führen. Im Rahmen von Julia Hännis Projekt «Justiciability of the Energy Strategy 2050» werden sich drei Doktorierende während dreier Jahre mit Rechtsfragen hinsichtlich der am 21. Mai vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Revision des Energie- gesetzes befassen. Die Erforschung erfolgt dabei anwendungs- orientiert, und zwar anhand von Gerichten zugänglichen (sog. justiziablen) Themenbereichen des nationalen und internatio- nalen Öffent lichen Rechts. Die Themen beinhalten etwa Fragen der Zulässigkeit der Subventionierung erneuerbarer Energien, der Aufsicht über die Einhaltung der neuen rechtlichen Vorgaben zu erneuerbarer Energie und Klima sowie der Zielkonflikte mit dem Um welt- und Heimatschutz. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Produktion, Marktzugang und Nutzung erneuerbarer Energien werden dabei auf der Grundlage des nationalen Öffentlichen Rechts, des Europarechts und des Völkerrechts erschlossen. Bei dem auf vier Jahre angelegten Projekt «Beyond Policy Adop- tion: Implications of Energy Policy on Parties, Publics and Indivi- duals» von Lena Maria Schaffer steht die Erforschung von Aus- wirkungen der Energiepolitik auf die Gesellschaft im Mittelpunkt. Mit der Thematik beschäftigen sich ab diesem Oktober eine bzw. ein Postdoc, eine Doktorierende bzw. ein Doktorierender und zwei wissenschaftliche Assistentinnen bzw. Assistenten. Im ers- ten Teilbereich des Projekts wird erforscht, ob Individuen die Aus- wirkungen der Neugestaltung der Energiepolitik auf ihren eige- nen Geld beutel verstehen und wie sie diese evaluieren. Im zweiten Teilbereich liegt das Forschungsinteresse auf Verände- rung des öffentlichen Diskurses in den Medien vor und nach grösseren Gesetzesänderungen im Energiebereich. Im dritten Teilbereich wird die Parteienlandschaft genauer betrachtet. Mit den erhaltenen Fördermitteln des SNF können zum einen die Löhne der Mitarbeitenden der Teams bezahlt werden (ohne Sa- läre der Projektleiterinnen), zum anderen werden damit mit der Forschung in Zusammenhang stehende Auslagen – bei Ass.-Prof. Dr. Schaffer bspw. für die Realisierung von Umfragen – finanziert. Energie-Kompetenzzentrum seit 2014 Die AP Energy Grants richten sich an Assistenzprofessorinnen und -professoren, die in der Regel an einem der schweizweit acht Energieforschung-Kompetenzzentren (SCCER) des Bundes neu angestellt sind. Die Zentren wurden 2014 vom Bund ins Leben gerufen, um auf wissenschaftlicher Basis Lösungen für die tech- nischen, gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Energiewende zu suchen. Julia Hän- nis Berufung war im Rahmen der Luzerner Beteiligung am SCCER CREST (Competence Center for Research in Energy, Society and Transition) erfolgt. Ihre in die Rechtswissenschaftliche Fakultät integrierte Assistenzprofessur wird mit Drittmitteln der Kommis- sion für Technik und Innovation (KTI) des Bundes finanziert. Bei Lena Schaffer, die mit ihrem Team vollständig am Politikwissen- schaftlichen Seminar angesiedelt ist, besteht seit November 2016 eine Assoziierung zum SCCER CREST. Ihre Assistenzprofes- sur wird über Eigenmittel der Universität finanziert. Untersuchung der gesellschaftlichen Auswirkungen Es ist das erste Mal, dass solche Grants von Forschenden der Uni- versität Luzern eingeworben werden. Bei der aktuellen Ausschrei- bung kam es zur Vergabe von total fünf Beiträgen, drei davon an an einer Universität Forschende, zwei an solche an einer ETH. Prof. Dr. Martin Baumann, Prorektor Forschung an der Universität Luzern, sagt: «Dass gleich zwei unserer Assistenzprofessorinnen den Zuschlag erhalten haben, ist hocherfreulich.» Dies gerade zumal die Energiewende in der öffentlichen Wahrnehmung ge- meinhin mit der Erforschung neuer technischer Verfahren verbun- den werde. «Zu rasch geht vergessen, dass die Energiewende gesellschaftliche Auswirkungen und Veränderungen nach sich zieht und dass daher geistes- und sozialwissenschaftliche For- schungen hierzu dringend notwendig sind.» Genau dies würden Julia Hänni nun aus rechtswissenschaftlicher und Lena Maria Schaffer aus politikwissenschaftlicher Sicht leisten. Dave Schläpfer ist Mitarbeiter bei der Öffentlichkeitsarbeit. FOKUS Ass.-Prof. Dr. Julia Hänni Ass.-Prof. Dr. Lena Maria Schaffer 3UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 FOKUS Weitere 1,4 Mio. Franken für Forschungsprojekte Neben den Beiträgen für die Energieforschung haben Forschende der Universität Luzern Drittmittel für fünf Projekte eingeworben. In diesen geht es um Krebs im Kindesalter, nationenübergreifendes Wählen, Nachlassplanung und Sozialphilosophie. ZUSAMMENSTELLUNG: DAVE SCHLÄPFER Drei der neuen Projekte werden vom Schweizerischen National- fonds (SNF) unterstützt, der im Auftrag des Bundes die Grund- lagenforschung in allen wissenschaftlichen Disziplinen fördert (Totalsumme: rund 1,03 Mio. Franken), und zwei von der Krebs- forschung Schweiz (rund 367 000 Franken). Vier der Forschungs- vorhaben sind an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät angesiedelt, und zwar am Philosophischen und am Poli- tikwissenschaftlichen Seminar sowie am Seminar für Gesund- heitswissenschaften und Gesundheitspolitik. Das fünfte Projekt ist an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verortet. Die eingeworbenen Drittmittel beinhalten das Salär der Projekt- mitarbeitenden und decken die weiteren Kosten ab, die mit der Umsetzung des Projekts verbunden sind. Die gesuchstellenden Projektleiterinnen und -leiter erhalten ihr Salär von der Universi- tät Luzern. Die bewilligten Forschungsprojekte in Kürze: «Verbesserung der Nachsorge nach Krebs im Kindesalter» Ehemalige Kinderkrebspatientinnen und -patienten weisen ein ho- hes Risiko für Spätfolgen wie Zweittumore, Herzkreislauferkran- kungen oder hormonelle Störungen auf. Etwa jeder vierte ehe- malige Patient leidet unter psychischen Problemen. Um diese möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können, sollen sie Teil der regelmässigen Nachsorge werden. In diesem Projekt steht ein kurzes Screening-Instrument für psychische Probleme, das sogenannte Emotions-Thermometer, im Fokus. Dieses wird in einer Gruppe von jungen Erwachsenen nach einer Krebserkrankung im Kindesalter getestet, und das psychische Befinden vor und nach der Nachsorge erhoben. Ziel ist es, die Nachsorge bei psychischen Problemen nach Krebs im Kindesalter zu verbessern. Original-Projekttitel: Improving Follow-up Care of Childhood Can- cer. Implementation of Screening for Psychological Distress (Ver- besserung der Nachsorge nach Krebs im Kindesalter. Ein Kurzfra- gebogen zur Erhebung psychischer Probleme) Projektleiterin: Prof. Dr. Gisela Michel, Professorin für «Health and Social Behaviour» Projektmitarbeitende: Dr. med. Katrin Scheinemann (Universitäts- kinderspital beider Basel), Erika Harju (Doktorandin, Universität Luzern) Laufzeit: 3 Jahre Bewilligter Betrag (gerundet): 199 000 Franken Förderinstitution: Krebsforschung Schweiz «Psychosoziale Nachsorge nach Krebs im Kindesalter» Ehemalige Kinderkrebspatientinnen und -patienten haben ein hohes Risiko für psychosoziale Probleme im Erwachsenenalter. Probleme können in der Schule, im Berufsleben oder bei persön- lichen Beziehungen auftreten, aber auch psychische Probleme kommen häufig vor. Die Bedürfnisse nach psychosozialer Nach- sorge sind aber weitgehend unbekannt. Ziel ist es, die psycho- sozialen Probleme ehemaliger Kinderkrebspatientinnen und -pa- tienten zu identifizieren, zu beschreiben, wie ehemalige Kinderkrebspatienten mit diesen Problemen umgegangen sind, und die Bedürfnisse zu erheben, wie die psychosoziale Unter- stützung in der Zukunft gestaltet werden soll. Das Projekt wird helfen, die psychosoziale Nachsorge nach Krebs im Kindesalter zu verbessern. Original-Projekttitel: Needs for Psychosocial Care after Childhood Cancer. A Mixed Methods Study (Bedürfnisse nach psychosozialer Nachsorge nach Krebs im Kindesalter) Projektleiterin: Prof. Dr. Gisela Michel, Professorin für «Health and Social Behaviour» Forschungsmitarbeitende: Dr. Manya Hendriks, Nathalie Hart- mann (Masterstudentin) Laufzeit: 2 Jahre Bewilligter Betrag (gerundet): 167 000 Franken Förderinstitution: Krebsforschung Schweiz In zwei Forschungsprojekten geht es um die Verbesserung der Nachsorge nach Krebs im Kindesalter. (Symbolbild: ©istockphoto.com/AlexRaths) 4 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 «Auf (dem Weg) zum transnationalen Wählen für/in Europa!?» Sollten die Europäerinnen und Europäer bei den Europawahlen auch für Parteien aus anderen Ländern als denjenigen ihres Auf- enthaltslandes stimmen können? Oder sollten sie sich sogar bei den Wahlen zu den nationalen Parlamenten in anderen Mitglied- schaftsländern beteiligen können? Die Studie liefert zum einen grundlegende demokratietheoretische Argumente für eine diffe- renzierte, aber insgesamt positive Antwort auf diese beiden Fragen. Zum anderen werden – in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Hochschulinstitut – die Parteien in den EU-Mit- gliedsländern und die Europäerinnen und Europäer befragt, um herauszufinden, ob sie diese Optionen bereits nutzen (als Aus- lands- oder Doppelbürgerinnen) und ob sie sie nutzen würden, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Original-Projekttitel: Towards Transnational Voting in/for Europe!? Projektleiter: Prof. Dr. Joachim Blatter, Professor für Politikwissen- schaft mit Schwerpunkt Politische Theorie Projektmitarbeitende: eine bzw. ein Postdoc und eine wissen- schaftliche Mitarbeiterin bzw. ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (noch zu bestimmen); Zusammenarbeit mit Dr. Diego Garzia (SNF- Ambizione-Stipendiat) Laufzeit: 3 Jahre Bewilligter Betrag (gerundet): 581 000 Franken Förderinstitution: Schweizerischer Nationalfonds (SNF) «Nachlassplanung für Familien mit einem behinderten Kind» Eltern mit einem körperlich oder geistig behinderten Kind haben viele Herausforderungen zu bewältigen. Eine brennende Frage ist oft diejenige der Nachlassplanung: Soll das behinderte Kind einen besonders grossen Erbanteil erhalten oder würde ein sol- cher nur das Gemeinwesen entlasten, indem staatliche Leistun- gen reduziert würden? Wie kann sichergestellt werden, dass das behinderte Kind bestmöglich von seinem Erbanteil profitiert? Und welche Ansprüche sollen allfällige Geschwister haben, die womöglich davon geprägt sind, dass ihre Bedürfnisse immer als zweitrangig angesehen wurden? Wie lässt sich das Planungs- anliegen mit den rechtlichen Instrumenten (Erbrecht, Stiftungs- und Trustrecht, Schenkungen usw.) umsetzen? Original-Projekttitel: Nachlassplanung für Familien mit einem behinderten Kind («Behindertentestament») Projektleiterin: Prof. Dr. Regina Aebi-Müller, Professorin für Privat- recht und Privatrechtsvergleichung Projektmitarbeiterin: Janine Camenzind (Doktorandin) Laufzeit: 4 Jahre Bewilligter Betrag (gerundet): 252 000 Franken Förderinstitution: Schweizerischer Nationalfonds (SNF) «Eine Diagnose sozialer Pathologien?» In der Alltagssprache werden Gesellschaften oder soziale Ent- wicklungen als «krank» oder «ungesund» bezeichnet. In der Politik wiederum heisst es, dass notwendige Reformen «weh» tun müssen oder unvermeidbare Kürzungen «schmerzhaft» sein werden. Aber auch gesellschaftskritische Zeitdiagnosen verwen- den ein reiches naturalistisches Vokabular, was sich etwa daran zeigt, dass mehrere zeitgenössische Strömungen der Sozialphi- losophie im Kern um den Begriff der sozialen Pathologie kreisen. Das Projekt analysiert den Sinn solcher naturalistischen Wertun- gen von sozialen Prozessen und untersucht zugleich den Ver- such der Sozialphilosophie, durch ein naturalistisches Vokabular einen wertenden Zugriff auf soziale Realität zu gewinnen. Original-Projekttitel: Eine Diagnose sozialer Pathologien? Variatio- nen des Naturalismus in der Sozialphilosophie Projektleiter: Prof. Martin Hartmann, Professor für Philosophie mit Schwerpunkt Praktische Philosophie Projektmitarbeiter: Dr. des. Arvi Särkelä Laufzeit: 3 Jahre Bewilligter Betrag (gerundet): 197 000 Franken Förderinstitution: Schweizerischer Nationalfonds (SNF) FOKUS © is to ck ph ot o. co m /t ra ff ic an al yz er 5UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 FORSCHUNG UND LEHRE Mensch, wie schön! Kommt die Schönheit eines Menschen von innen? Was bedeutet es, jemanden als schön zu bezeichnen? Ist menschliche Schönheit eine eigenständige Art der Schönheit? Diese Fragen will Lisa Schmalzried im Rahmen ihres Habilitationsprojekts beantworten. Menschliche Schönheit ist in unserer Gesellschaft nicht nur me- dial ein omnipräsentes Thema. Viele von uns streben nach Schönheit und investieren hierein viel Zeit und Geld. Gleichzeitig wird dieses Schönheitsstreben auch wegen der teils extrem nega tiven Auswirkungen auf die physische und psychische Ge- sundheit kritisch gesehen. Angesichts der gesellschaftlichen Relevanz überrascht es, dass menschliche Schönheit nur ein Randthema der zeitgenössischen Ästhetik ist. Diese Beobach- tung motivierte mich zu meinem Habilitationsprojekt. Drei aufeinander aufbauende Leitfragen Mein Ziel ist es, die philosophische Auseinandersetzung mit dem Thema «Menschliche Schönheit» (wieder) zu beleben. Hierzu habe ich drei Fragen aufgeworfen. Ausgehend von der Frage, ob und inwieweit menschliche Schönheit auch von innen kommt, stellt sich die Frage, welche Theorie menschliche Schönheit am besten erklärt. Diese beiden Fragen führen zu einer dritten: Ist menschliche Schönheit eine eigenständige Art der Schönheit? Menschliche Schönheit kommt auch von innen Eine körperzentrierte Theorie versteht menschliche als rein phy- sische Schönheit. Sie übersieht dabei, dass allem Anschein nach geistig-charakterliche Persönlichkeitsmerkmale und/oder deren Aussenwirkung die Schönheit eines Menschen mitbeeinflussen. Eine dualistische Theorie unterscheidet daher äussere, phy- sische Schönheit von innerer, geistig-charakterlicher Schönheit. Sie weist dabei die These der sinnlichen Abhängigkeit zurück, wonach Schönheit zumindest teilweise an direkt sinnlich wahr- nehmbaren Eigenschaften festmacht. Dadurch verliert sie «Schönheit» als gut etablierten Begriff, der sich auf den sinnlich wahrnehmbaren Bereich unseres Erlebens bezieht, was man aus Gründen der begrifflichen Klarheit vermeiden sollte. Folglich ver- weist die metaphorische Redeweise über innere Schönheit auf keine zweite Art menschlicher Schönheit. Gemäss einer charak- terologischen Theorie hängt menschliche Schönheit vom phy- sisch-expressiven Erscheinungsbild einer Person ab. Dieses wird durch physische Merkmale und durch das, was man als sinnlich wahrnehmbaren, körpergebundenen Ausdruck geistig-charakter- licher Persönlichkeitsmerkmale deutet, bestimmt. Eine charak- terologische Theorie vereint den Einwand gegen die reine Körper- zentriertheit mit der These der sinnlichen Abhängigkeit und erweist sich somit als überzeugendste Theorie. Physisch-expressive Liebenswürdigkeit Der charakterologische Grundgedanke allein liefert noch keine inhaltlich konkrete Antwort auf die Frage, was es bedeutet, einen Menschen als schön zu bezeichnen. In meiner Arbeit plädiere ich dafür, menschliche Schönheit als physisch-expressive Liebens- würdigkeit zu verstehen. Das physisch-expressive Erscheinungs- bild einer schönen Person verfügt demnach über die Disposition, eine Erfahrung der Liebenswürdigkeit hervorzurufen. Ihr Anblick ruft Wohlgefallen hervor und weckt den Wunsch, die betreffende Person kennenzulernen und eine positive zwischenmenschliche Beziehung mit ihr aufzubauen bzw. aufrechtzuerhalten, verbun- den mit der Überzeugung, dass andere Menschen ebenso reagie- ren sollten. Diese Analyse menschlicher Schönheit ist nicht eins zu eins auf die Schönheit anderer Objekttypen übertragbar. Menschliche Schönheit ist also eine spezifische Art der Schönheit. Dennoch mag es einen objekttypenunspezifischen Bedeutungskern ge- ben, den alle Schönheitsurteile miteinander teilen: Schönheit ist Liebenswürdigkeit der sinnlichen Erscheinung eines Objekts. Dr. Lisa Schmalzried ist Habilitandin am Philosophischen Seminar. Erstgutachter ihrer Habilitationsschrift mit dem Titel «Menschliche Schönheit» ist Prof. Dr. Martin Hartmann, Professor für Philosophie. © is to ck ph ot o. co m /f ila de nd ro n 6 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 Schöpfer der Thesen von Seelisberg im Fokus Vor 70 Jahren fand in Seelisberg UR die Dringlichkeitskonferenz gegen Antisemitismus statt, aus der zehn bahnbrechende Thesen hervorgingen. Deren geistiger Urheber geriet im deutschen Sprachraum fast in Vergessenheit – das soll ein Forschungsprojekt ändern. DAVE SCHLÄPFER Man kann ihn auf dem Gruppenbild mit den rund 65 Teilnehmen- den der Seelisberg-Konferenz (siehe Seite nebenan) nur schwer ausmachen: Jules Isaac steht beinahe am linken Bildrand in einer hinteren Reihe und wird durch das Gesicht eines Vorder- manns halb verdeckt. «Dass er sich als Person nicht in den Mittelpunkt drängen wollte, wozu es allerdings durchaus Be- rechtigung gegeben hätte, ist typisch für Isaac», sagt Prof. Dr. Verena Lenzen mit Blick auf das historische Foto. Es handelt sich um eines der wenigen Bildzeugnisse der Konferenz, die vom 30. Juli bis 5. August 1947 im Hotel Kulm, das rund 400 Meter über dem Urnsersee thront, durchgeführt wurde. Die Zusammen- kunft, an der prominente Vertreterinnen und Vertreter jüdischer und christlicher Organisationen aus 19 Ländern teilnahmen, war ein «Gründungsereignis jüdisch-christlicher Verständigung im 20. Jahrhundert», auf das die Schweiz stolz sein könne, wie Lenzen, Leiterin des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF), ausführt: «Sie legte die Basis für die Konzilserklärung ‹Nostra Aetate› 1965 der katholischen Kirche, die einen grund- legenden Wandel der Sicht auf das Judentum markierte.» Durchbruch bei Papstaudienz Sowohl was die Konferenz als auch die Wegbereitung für die kirchliche Erklärung anbelangt, nahm der Franzose Jules Isaac (1877–1963) eine zentrale Rolle ein. «So war er der eigentliche Urheber der zehn Thesen von Seelisberg. In diesen wurde beispielsweise – geradezu revolutionär zu jener Zeit – auf die jüdische Abstammung von Jesus und Maria aufmerksam gemacht», so Verena Lenzen. «Auch ist es massgeblich seinem weiteren Engagement und der Privataudienz 1960 bei Papst Jo- hannes XXIII. zu verdanken, dass es fünf Jahre später mit ‹Nos- tra Aetate› zur geradezu kopernikanischen Wende im Verhältnis der Kirche zum Judentum kommen konnte.» Leider hätten dies sowohl Johannes XXIII. als auch Isaac nicht mehr persönlich mit- erlebt. «Aufgrund seiner Verdienste um die jüdisch-christliche Verständigung ist es erstaunlich, dass Jules Isaac zumindest im deutschen Sprachraum fast völlig in Vergessenheit geraten ist.» Das möchte Verena Lenzen mit einer Biografie über den jüdi- schen Historiker und Pazifisten, die sie zurzeit verfasst, ändern. Die geplante Monografie ist Teil des von ihr geleiteten, vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) geförderten Forschungs- projekts zur Konferenz von Seelisberg, das zwei Dissertations- projekte umfasst (siehe uniluAKTUELL, Nr. 53). Rabbiner Jeho- schua Ahrens forscht über die Anfänge des jüdisch-christlichen Dialogs in der Schweiz und Europa, und Martin Steiner befasst sich in seiner Doktorarbeit mit der Konferenz aus theologischer Perspektive. Vor dem Hintergrund des 70. Jahrestags der Seelis- berg-Konferenz findet in diesem Oktober eine wissenschaftliche Tagung zum Thema statt, in dem unter anderem das bis im Herbst 2018 dauernde SNF-Projekt und erste Ergebnisse vor- gestellt werden (siehe Hinweis). «Das reinste Forscherglück» Zurück zu Jules Isaac: «Es handelt sich um ein Jahrhundert- leben, das von revolutionären Ereignissen, Entdeckungen und Krisen, die auf tragische Weise auf die eigene Biografie einwirk- ten, geprägt war», fasst Prof. Lenzen zusammen. Sie ist kürzlich von einem längeren Forschungsaufenthalt im südfranzösischen Aix-en-Provence zurückgekommen, wo der Nachlass des dort verstorbenen Isaac archiviert ist. «Es war das reinste Forscher- glück», bilanziert die Professorin für Judaistik und Theologie/ Christlich-Jüdisches Gespräch, die seit 2001 an der Universität Luzern forscht und lehrt. Nicht nur sei enorm viel Material erhal- ten, auch habe man ihr auf sehr unbürokratische und hilfsbereite Weise Zugang zu den wissenschaftlich noch kaum aufgearbeite- ten Dokumenten gewährt. «Eine solche Arbeitsweise wäre bald nicht mehr möglich gewesen, da der gesamte Nachlass nach Paris an die Bibliothèque Nationale geht.» Geboren im nordfranzösischen Rennes, wächst Jules Isaac in einem bürgerlich-nationalen, jüdisch-assimilierten Milieu auf. Als er 14 Jahre alt ist, versterben innerhalb einer Woche beide Jules Isaac in den 1930er-/1940er-Jahren. (Bild: Archives Jules Isaac) FORSCHUNG UND LEHRE 7UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 Eltern; Isaac besucht fortan als Internatsschüler ein Elite-Gym- nasium bei Paris, das einer Militärkaserne gleicht. Trost findet er beim fünf Jahre älteren Charles Péguy, dessen Ideale ihn ein Leben lang begleiten. Der Freund, inzwischen Schriftsteller geworden, fällt im Ersten Weltkrieg; auch Isaac, der mittlerweile als Geschichtslehrer arbeitet, wird schwer verwundet. Diese Erfahrungen schlagen sich in den darauffolgenden vier Jahr- zehnten in seiner Tätigkeit als Redaktor für Schulbücher für den Geschichtsunterricht nieder, in denen er die nationalistisch geprägte Färbung revidiert und eine Perspektive von zwei Stand- punkten aus einführt. Das zweite grosse Trauma im Leben Jules Isaacs ereignet sich 1943, als seine Familie deportiert wird. Seine Frau und seine Tochter werden in Auschwitz ermordet. Er entkommt durch Zufall – dass er sich nicht selbst ausliefert, ist einem letzten Schreiben seiner Frau aus dem Lager Drancy zu verdanken, die ihn bittet, «das Werk zu vollenden, das die Welt erwartet». Entsprechend sieht Isaac seine Mission künftig in der Bekämpfung des Anti- semitismus; den Grundstein dafür und für die zehn Thesen von Seelisberg legt er mit dem während seiner Flucht geschriebenen Buch «Jésus et Israël». Ungebändigte Leidenschaft für die Wahrheit «Beim Recherchieren im Archiv und bei der Lektüre der zahlrei- chen traurig machenden Zeitzeugnisse habe ich mich oft gefragt, wie ein Mensch, der so viele Katastrophen durchmachen musste, dennoch so viel Optimismus schöpfen und tatsächlich auf eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Christen- und Juden- tum hoffen konnte», sagt Verena Lenzen. Die Antwort sei wohl in seiner ungebändigten Leidenschaft für die Wahrheit und dem ri- gorosen Einstehen dafür zu suchen. Übrigens: Bei Isaac handelte es sich um die einzige Person, die auf der Teilnehmerliste der Seelisberger Konferenz keine Religionszugehörigkeit angab. Dies, da er sich zu keiner institutionellen Glaubensgemeinschaft be- kennen wollte. Lenzen: «Jules Isaac war ein Humanist ohne reli- giöse Etikettierung.» Am 19./20. Oktober findet an der Universität Luzern die Tagung «70 Jahre Konferenz von Seelisberg (1947)» mit öffentlichem Teil am 19. statt. Der Anlass wird vom Institut für Jüdisch-Christliche Forschung in Kooperation mit dem Stuttgarter Lehrhaus, Stiftung für interreligiösen Dialog, durchgeführt. Mehr Informationen: www.unilu.ch/ijcf Dave Schläpfer ist Mitarbeiter bei der Öffentlichkeitsarbeit. Ein Gesicht in der Menge – und doch so viel mehr: Jules Isaac (markiert) auf dem Gruppenbild mit den Teilnehmenden der Seelisberg-Konferenz. (Bild: © Archiv für Zeitgeschichte ETHZ (AfZ): IB JUNA-Archiv / 853) FORSCHUNG UND LEHRE 8 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 Von klein auf ein Forscher Seine erste Feldstudie führte Professor Reto Hofstetter lange vor seinem BWL-Studium durch. Als Schuljunge beobachtete er am Waldrand das Kommen und Gehen der Füchse. Damals wusste er noch nicht, dass das erst der Anfang seiner akademischen Laufbahn sein würde. INTERVIEW: FABIENNE ITEN Reto Hofstetter, woran arbeiten Sie gerade? Reto Hofstetter*: An der Revision eines Artikels für ein Journal. Es geht um die neue Funktionalität des «Temporary Sharing», also des temporären Teilens von Inhalten in sozialen Medien. Bis anhin waren Fotos, die man ins Netz stellte, für immer verfügbar. Snapchat hat darauf eine Alternative geboten, indem die Inhalte nur 24 Stunden verfügbar und lediglich ein paar Sekunden sichtbar sind, bevor sie sich selbst «zerstören». Mit einer For- schungskollegin der Harvard University und einem ehemaligen Doktoranden habe ich die Psychologie dahinter untersucht. Einerseits wollten wir wissen, wie sich das Sharing-Verhalten ver- ändert und andererseits, wie sich das veränderte Sharing-Verhal- ten auf den Eindruck auswirkt, den man bei der Betrachterin, beim Betrachter hinterlässt. Ich denke, dass man sich etwas unbekümmerter darstellt, wenn der Inhalt nur temporär online ist … Das ist richtig. Temporary Sharing hat zur Folge, dass Menschen weniger auf die Privatsphäre achten und sich hemmungsloser darstellen. Was jedoch weniger zu erwarten war, ist die Auswir- kung auf den Eindruck, den diese Person bei anderen hinterlässt. Wenn sich jemand ein Bild ansieht, das nur temporär verfügbar ist und dadurch etwas hemmungsloser daherkommt, würde ich annehmen, dass der Betrachter das einzuordnen weiss. Im Sinne von: Das ist zwar ein doofes Bild, aber es wurde ja nur (tempo- rär) auf Snapchat geteilt. Unsere Untersuchungen haben aber ergeben, dass der Betrachter das hemmungslose Verhalten alleine auf die Person und nicht auf das Medium attribuiert. Temporary Sharing kann sich deshalb durchaus negativ darauf auswirken, wie man von anderen wahrgenommen wird. Das ist in der Tat sehr spannend. Welche Bereiche interessieren Sie sonst noch? Die Marketingwissenschaft besteht aus drei Feldern: quantitati- ves Marketing, strategisches Marketing und Konsumenten- verhalten. Mich interessiert hauptsächlich Letzteres: Wie verhal- ten sich Individuen in sozialen Medien? Ich möchte herausfinden, wie man das Wissen nutzen kann, um die Interaktionen mit Kun- den zu verbessern. Es gibt viele neue digitale Technologien, die sich fortwährend verändern – was aber bleibt, ist die Psycholo- gie und die Ökonomie dahinter. Ich beschäftige mich mit der Frage, ob die bestehenden Gesetze auch für die neuen Medien gelten oder ob man diese anpassen und weiterentwickeln muss. Was war Ihr bisher grösstes Highlight in der Forschung? Ich durfte meine forschungsorientierte Bachelor-Arbeit an zwei Konferenzen in Athen und Chicago präsentieren. Es ging um die Frage, mit welcher Methode ich die Nachfrage für ein neues Pro- dukt bestimmen kann. Das Highlight waren nicht die Konferen- zen selbst, sondern die Tatsache, dass es Menschen gibt, die sich für meine Forschung interessieren. Dass ich ihnen meine Idee präsentieren durfte und durch das Feedback meine Idee weiterentwickeln konnte. Dieses Schlüsselerlebnis hat mich dazu bewogen, in der Forschung zu bleiben. Was möchten Sie in Ihrem Dasein als Professor unbedingt noch erreichen? Das hat natürlich stark damit zu tun, warum ich mich für die Uni Luzern entschieden habe. Ich möchte eine Art Forschungs- zentrum aufbauen – also ein Umfeld mit Studierenden, Wissen- schaftlerinnen und auch Praktikern aus Unternehmen, die sich für Marketing interessieren, ihre Ideen diskutieren und gemein- sam etwas erreichen möchten. Wichtig ist der «Wettbewerb der Ideen». Es braucht ein kooperatives Umfeld, damit dieser statt- finden kann. Hier in Luzern spüre ich den Spirit mit den anderen Professorinnen und Professoren und bin zuversichtlich, dass so etwas funktionieren kann. Was ist Ihrer Meinung nach der Unique Selling Point (USP) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in Luzern? Es gibt viele Aspekte, welche die Universität Luzern von anderen Unis differenziert. Beispielsweise gibt es viele Zentralschweizer Unternehmen, die die Fakultät mitfinanziert haben. Sie stehen hinter uns und warten gespannt auf unsere Absolventinnen und FORSCHUNG UND LEHRE Prof. Dr. Reto Hofstetter: «Durch die überschaubare Grösse der Uni Luzern können wir sehr interaktiv unterrichten.» 9UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 FORSCHUNG UND LEHRE Förderungsprofessur für Alrik Thiem Der Politikwissenschaftler und Ökonom Alrik Thiem wird SNF-Förderungsprofessor an der Univer- sität Luzern. Mit seinem Projekt will er sogenannten konfigurational vergleichenden Forschungs- methoden neue Anwendungsgebiete eröffnen. LUKAS PORTMANN Alrik Thiem, geboren 1981, studierte Politikwissenschaft und Ökonomie an der University of Bath, dem Massachusetts Insti- tute of Technology und der ETH Zürich, wo er 2013 auf dem Ge- biet empirischer Forschungsmethoden der Sozialwissenschaft promovierte. Im Anschluss war er als Postdoc am Departement für Philosophie der Universität Genf tätig. Förderung mit 1,37 Mio. Franken Thiems Forschungsprojekt an der Universität Luzern trägt den Titel «ACCORds: Advancing Configurational Comparative Re- search Methods». Ziel dieses Projektes ist es, eine spezielle Gruppe von Methoden zur Analyse empirischer Daten zu verbes- sern, um somit neue Anwendungsgebiete in den Politikwissen- schaften und deren benachbarten Disziplinen zu erschliessen. Das Instrument der Förderungsprofessuren des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) bietet qualifizierten jungen Forschenden die Gelegenheit, mit ihrem eigenen Team ein eigenständiges Projekt an einer von ihnen gewählten Schweizer Hochschule zu lancie- ren. Das Projekt von Alrik Thiem wird mit 1,37 Millionen Franken über die Laufzeit von vier Jahren unterstützt. Prof. Dr. Martin Baumann, Prorektor Forschung an der Universität Luzern, zeigt sich erfreut: «Das ist ein hervorragendes Ergebnis und wird die führende Stellung des Politikwissenschaftlichen Semi- nars im Schweizer Kontext stärken und befördern. Die Zusprache einer Förderungsprofessur sei angesichts der sehr hohen Kompe- titivität und des grossen Prestiges eine ausserordentliche Aus- zeichnung für die Forschenden – «aber auch für uns als gewählte Universität», so Baumann. Zusammen mit Prof. Dr. Christine Abbt (Philosophie) und Prof. Dr. Boris Previšíc (Literatur- und Kultur wissenschaften) weist die Uni versität Luzern derzeit drei SNF-Förderungsprofessuren auf. Lukas Portmann ist Leiter der Öffentlichkeitsarbeit. Dr. Alrik Thiem Absolventen. Einzigartig ist auch, dass wir die Fakultät neu auf- bauen konnten, mit jungen und motivierten Menschen. Durch ihre überschaubare Grösse können wir sehr interaktiv unter- richten und spezielle Vorlesungsformate mit Gastvorträgen und Fallstudienseminaren anbieten. Die Stadt Luzern mit ihrer zent- ralen Lage ist ein weiterer Vorteil. Der wahrscheinlich wichtigste USP ist für mich die Kombination und Integration von BWL und VWL [Betriebs- und Volkswirt- schaftslehre; FI]. Diese zwingt beispielsweise die Betriebswirte, nicht nur Management zu lernen, sondern auch die Werkzeuge der Ökonomen zu verstehen und anwenden zu können. Denn viele Theorien und Methoden aus der BWL basieren auf ökono- mischen Theorien. An der Uni Luzern arbeiten wir über die Berei- che hinaus zusammen und sprechen die Inhalte der Vorlesungen ab, damit ich zum Beispiel beim Thema Preisgestaltung auf die bei Professor Lüchinger erworbenen Kenntnisse in der Mikroökonomie auf- bauen kann. Das ist ein grosser Nutzen für unsere Studierenden. Was wollten Sie als Kind werden? Tierarzt. Ich bin in Neuenegg BE am Waldrand aufgewachsen und dort habe ich immer wieder Füchse entdeckt. Gemeinsam mit den Nachbarskindern notier- ten wir penibel, zu welchen Zeiten sie auftauchen. Rückblickend betrachtet war das wohl meine erste Feldstudie. Später hat sich mein Interesse dann auf die Menschen verschoben, das Interesse am Forschen ist aber geblieben … * Prof. Dr. Reto Hofstetter ist seit diesem Herbstsemester ordentlicher Professor für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Marketing Management. Mehr Informationen: www.unilu.ch/reto-hofstetter Fabienne Iten ist Kommunikationsverantwortliche an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. 10 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017FORSCHUNG UND LEHRE Eine WG und 55 Kästen Nachlass Zweierlei Perspektiven auf W. G. Sebald (1944–2001): Ein ehemaliger Mitbewohner und eine Erforscherin des Werks und Nachlasses des deutschen Schriftstellers treffen aufeinander. INTERVIEW: ANNA OSPELT Sir Peter Jonas wohnte mit W. G. Sebald während dessen Studien- zeit in Manchester zusammen, Prof. Dr. Verena Lenzen befasste sich für ihre Forschung mit seinem Œuvre und den umfang- reichen Dokumenten im Deutschen Literaturarchiv Marbach. Im Gespräch mit dem früheren Opernintendanten und ehemaligen Mitglied des Universitätsrats Luzern und der Judaistik-Professo- rin tun sich zwei Räume auf: eine Wohngemeinschaft in Man- chester hier, ein Raum mit 55 Kästen Nachlass da. «Vom Tod besessen, aber immer noch lustig» titelte einst die «New York Times». Es fällt auf, dass W. G. Sebalds feiner Sinn für Humor auffällig oft von seinen Freunden und Wegbeglei- terinnen betont wird. Zugleich bedrückt in seinem Werk das seltsam düstere Weltbild. Wie haben Sie Sebalds Humor erlebt, sei es in der Interaktion, sei es in seinem Werk? Peter Jonas: Max (Sebald) war diesbezüglich fast ein Ehren-Eng- länder: Er hatte einen Sinn für Ironie. Er hat manchmal witzige Sachen gesagt, und auch in seinen Büchern gibt es humoris- tische Stellen, aber das ist ironischer Humor, es gab da nichts zu lachen. Ich verbinde mit Max keine Lachmomente. Verena Lenzen: Ihre Wahrnehmung als Freund ist interessant. In der Zeit als Schüler und Student wird er oft als expressiver Mensch geschildert, er hat Theater gespielt, sodass ich vor mei- ner Recherche aus der biografischen Sicht eher Humor erwartet hatte. Aber ich hatte auch als Leserin und Interpretin den glei- chen Eindruck: Es gibt bei Sebald eine Art von Humor, aber sehr versteckt, im Sinn von Ironie, von Scherz, von Schalk. Er liebte es ja auch, die Leserschaft an der Nase herumzuführen. Es gibt zum Beispiel im Nachlass von Sebald eine Notiz: «Ich muss das ganze so konstruieren, dass der kluge Leser nicht merkt, dass ich ihn an der Nase herumführe.» Jonas: Ja, Max hat die Melancholie mit einem Sinn für Humor und Groteskes verbunden, das vergisst man oft bei ihm. Gegen das Label des Melancholikers hat er sich zu Recht gewehrt. Sebald verwertete private Lebensgeschichten aus seinem Um- feld. Dies führte auch zu Missmut, so etwa beim Maler Frank Auerbach, der in «Die Ausgewanderten» als Frank Aurach vor- kommt. Auch Sie, Sir Peter, erscheinen in Sebalds Werk. Jonas: Sebald wollte immer alles hören. Ich war ein stinknorma- ler Student, aber Max wollte einfach alles hören. Wir führten sehr viele Gespräche, und in manchen Büchern finde ich meine Ge- schichten indirekt wieder. In «Austerlitz» etwa stiess ich auf ein Kapitel, in dem er über die Schuljahre im Internat schreibt. (Er holt sein Buch, es ist ganz zerlesen.) Ich erinnere mich, wie wir im Wohnzimmer von Max und seiner Frau Ute sassen und Max alles über meine Zeit im Internat wissen wollte, auch über mich als Sohn eines deutsch-jüdischen Vaters, und wie mein Vater nach England kam. Jahre später stiess ich also auf dieses Kapi- tel und sah, dass das Internat einen anderen Namen trägt als mein Internat, ansonsten aber fast das gleiche ist. Das hat mich nicht schockiert, ich fand das gleichermassen interessant wie amüsant. Es stört mich gar nicht. Auch hat sich Max immer mein Foto aus der Internatszeit angesehen, das ich in Manchester auf- gestellt hatte. Er bat mich, es ihm zu schenken, aber ich wollte es selbst behalten. Damals hat man noch nicht so einfach foto- kopiert. Das Foto im Buch ist also nicht mein Foto, aber es könnte mein Foto sein. (Er zeigt sein eigenes Bild und jenes im Buch abgebildete Foto; die Ähnlichkeit ist unverkennbar.) Lenzen: Sebald kommt aus dem bayrischen Allgäu, ist, wie er sagt, «katholizistisch» erzogen worden, tritt mit 17 Jahren aus der Kirche aus, ist nie jüdischen Menschen begegnet, bis er nach Manchester kommt. Dort erwacht etwas in seinem Geschichts- bewusstsein. Durch verschiedene Begegnungen wird er sich der nachkriegsdeutschen Verdrängung in seinem bayrischen Her- kunftsdorf erst richtig bewusst. Und er interessiert sich für diese Schicksale. Er ist erst mal das, was er auch in «Austerlitz» bleibt, und wie Sie, Sir Peter, ihn erfahren haben: Er ist Zuhörer. Und das ist auch Sebalds Verständnis der Erzählung: Der Erzäh- ler ist ein Zuhörer und Wortzeuge. Sir Peter Jonas und Prof. Dr. Verena Lenzen mit Büchern von und über W. G. Sebald. (Bild: Anna Ospelt) 11UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 FORSCHUNG UND LEHRE Es ist ja nichts Ungewöhnliches, Lebensgeschichten von Be- kannten literarisch zu verwerten. Allerdings hat Sebald nicht um Erlaubnis gebeten, wobei er selbst das teilweise bestritten hat. Wieso hat er das wohl nicht getan? Lenzen: Sebald spinnt Lebensfäden zusammen. «Austerlitz» ist eine grosse biografische Collage, da kommen Sie, Sir Peter, vor, Jean Améry, Primo Levi, H. G. Adler, Franz Wurm, Susi Bechhöfer. All diese Fäden verspinnt er, es geht ihm nicht darum, eine au- thentische Biografie zu erzählen, sondern es geht ihm um ein paradigmatisches Erzählen. Und es ist sehr interessant, dass sich jüdische Leserinnen und Leser in diesem Buch wieder- finden. Dieses Verbinden der Erzählfäden ist Sebald gut gelun- gen. Aber es ist eine Gratwanderung, und manchmal ist er auch abgerutscht. Ein Fall ist der bereits erwähnte Frank Auerbach, dieser empörte sich darüber, dass Sebald vom ihm gemalte Bil- der ohne Genehmigung verwendete. Das zeigt, wie widersprüch- lich Sebald war. Er behauptete, er hätte in jedem Fall die Erlaub- nis der Personen eingeholt. Aber das stimmt schlichtweg nicht. Sebald schreibt als Deutscher über den Holocaust, und er wird aus jüdischer Perspektive ernst genommen. Was zeichnet ihn hierbei aus? Lenzen: Sebald war sich des Novums seines Schreibens be- wusst: Er schreibt von der anderen Seite her, als nicht jüdischer Autor, als deutscher Autor, und ihm war klar, dass man den Graben der Geschichte nie überbrücken kann. Deshalb kann man nicht behaupten, er hätte sich jüdische Schicksale, Emigranten- schicksale angeeignet. So endet auch «Austerlitz» mit dem Gra- ben der Geschichte. Der Protagonist hat die Vorhöllen besucht, aber das Tor nach Auschwitz bleibt geschlossen. Kein einziges Mal findet man das Wort Auschwitz in diesem Buch, nur A-Laute, in denen Sebald es lautmalerisch anklingen lässt. Ich finde, es ist ihm auf grossartig subtile Weise gelungen, ein Zeugnis abzu- legen, ohne das Unfassbare auszusprechen. Jonas: Obwohl Max fliessend Englisch sprach und auch seine akademischen Texte auf Englisch publizierte, schrieb er seine Literatur auf Deutsch, allerdings hat er allen Übersetzern genau- estens auf die Finger geschaut. Sein Schreiben war das Ringen um die deutsche Identität, um die Restitution der Sprache mit dem Ziel der Versöhnung. Sebalds Sprache war ein Versuch der Wiederherstellung der Geschichte. Anna Ospelt war bis Juni wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF). Zusammen mit Jakob Hessing, Professor für Deutsche Literatur an der Hebrä- ischen Universität in Jerusalem, publizierte IJCF-Leiterin Verena Lenzen 2015 das Buch «Sebalds Blick» über W. G. Sebalds Wan- del vom eigenwilligen Akademiker zum namhaften Prosaautor. Mount Zion Award für Schriftsteller Amos Oz In diesem Jahr geht der renommierte Mount Zion Award an den israeli- schen Autoren Amos Oz. Gewürdigt wird auf diese Weise sein 2014 er- schienener Roman «Judas». Die Auszeichnung wird vom Institut für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) der Universität Luzern im Namen der Mount Zion Foundation und in Zusammenarbeit mit der Dor- mitio-Abtei der Benediktiner in Jerusalem verliehen. Der Mount Zion Award geht an Personen oder Organisationen, die sich für die Verständigung zwischen Juden, Christen und Muslimen in Israel/Palästina erfolgreich einsetzen. Seine Verleihung findet alle zwei Jahre am Nostra-Aetate-Tag statt. Sitz der Stiftung, die von Pfarrer Dr. Wilhelm Salberg (1925–1996) gegründet wurde, ist das IJCF. Die Preisverleihung wird am 29. Oktober auf dem Jerusalemer Zionsberg durchgeführt. Der Mount Zion Award wird in einem Festakt durch die IJCF-Leiterin Prof. Dr. Verena Lenzen und den Prior-Administrator P. Dr. Nikodemus Schnabel OSB überreicht. (red.) Amos Oz. (Bild: ©Das blaue Sofa / Club Bertelsmann) Gastprofessur: Forscher-Prominenz am IJCF In diesem Herbstsemester erhält das Institut für Jüdisch-Christ- liche Forschung (IJCF) gleich zweifachen Besuch: Mit dem Ehe- paar Prof. em. Dr. Aleida Assmann und Prof. em. Dr. Jan Assmann sind im Rahmen der traditionellen IJCF-Gast professur während eines Semesters zwei Forschende mit internationalem Renom- mee im Haus, deren Ausstrahlung viele Bereiche wie Judaistik, Bibelwissenschaft, Kunst und Politik erreicht hat. Theorie des kulturellen Gedächtnisses Grosse Aufmerksamkeit erlangte die von Aleida Assmann, Litera- tur- und Kulturwissenschaftlerin, und Jan Assmann, Ägyptologe und Kulturwissenschaftler, entwickelte Theorie des kulturellen Gedächtnisses. Mit diesem Konzept bezeichnen die beiden For- schenden, in der Form einer Monografie erstmals 1992 formu- liert, «die Tradition in uns, die über Generationen, in jahrhun- derte-, ja teilweise jahrtausendelanger Wiederholung gehärteten Texte, Bilder und Riten, die unser Zeit- und Geschichtsbewusst- sein, unser Selbst- und Weltbild prägen». Aleida und Jan Assmann bieten an der Universität Luzern zum einen die Vorlesung «Gedächtnis – Erinnern und Vergessen», zum anderen das Hauptseminar «Gedächtnis, Geschichte und Identität» an; beide Lehrveranstaltungen sind offen für Hörerin- nen und Hörer. (red.) 12 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017FORSCHUNG UND LEHRE «Beim Sport zeigt sich, wer dabei sein darf» Ausschreitungen an Sportanlässen und Dopingversuche sind nichts Neues, wie Sporthistoriker Michael Jucker aufzeigt. Doch Sportgeschichte kann mehr als das und schafft auch in der Lehre neue Perspektiven. In Luzern soll das Forschungsgebiet nicht zuletzt deshalb mehr Gewicht erhalten. INTERVIEW: ANNA CHUDOZILOV Michael Jucker, schon die alten Römer waren überzeugt davon: Brot und Spiele lenken das Volk vom wirklich Wichtigen ab. Ha- ben auch Sie sich vom Sport ablenken lassen? Michael Jucker: Mein Schwerpunkt als Historiker liegt auf dem Mittelalter und der Frühen Neuzeit und nicht in der Antike, aber Sportgeschichte ist nie eine Ablenkung von zentralen gesell- schaftlichen Fragen. Ich denke da an Kernthemen wie Gesund- heit und Gewalt, die eng mit Sport verbunden sind. Aber auch Mechanismen wie Inklusion und Exklusion lassen sich exem- plarisch gut aufzeigen. Frauen und Menschen mit Behinderungen wurden lange nicht zu sportlichen Wettkämpfen zugelassen – genauso, wie ihnen die Teilhabe an demokratischen und gesell- schaftlichen Prozessen verwehrt war. Das sind spannende Parallelen. Aber vieles, was wir mit Sport verbinden, hat doch mit dem Mittelalter nichts zu tun. Täuschen Sie sich nicht. Doping zum Beispiel – also der Gebrauch von Substanzen zur Leistungssteigerung – war schon damals ein Thema. Heute funktioniert es einfach sehr viel besser. Auch Ausschreitungen an Grossanlässen sind gut belegt, in der vor- modernen Eidgenossenschaft etwa an Schwingfesten. Nicht zuletzt deshalb waren sie der Kirche ein Dorn im Auge. Oft fan- den Schwing- und Schützenfeste an christlichen Feiertagen statt, und die Leute gingen lieber feiern als in den Gottesdienst. Also alles wie gehabt? Es gibt natürlich auch Entwicklungen, die erst später einsetzen. Die Professionalisierung im Spitzensport, wie wir sie heute ken- nen, hat ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert. In jener Zeit beginnt auch der Siegeszug des Sports in den Massenmedien. In den 1890er-Jahren entstehen erste Zeitungen, die sich ausschliess- lich dem Sport widmen, in den 1930er-Jahren erlebt die Sport- berichterstattung dann dank dem Radio einen weiteren Schub, ähnlich wie dann in den 1960er-Jahren mit dem flächendecken- den Aufkommen von Fernsehgeräten. Sportgeschichte eignet sich also auch, um Entwicklungen in der Mediengeschichte auf- zuzeigen. Warum zum Beispiel Roger Federer immer wieder auch die Titel- seiten von seriösen Zeitungen beherrscht? Genau. Das hat nicht zuletzt mit der enormen wirtschaftlichen Bedeutung von Sport zu tun. In der Schweiz wird heute im Sport mehr Geld umgesetzt als in der Landwirtschaft. Sport ist ins gesamt sehr präsent, und das macht das Thema auch für die Lehre so attraktiv: Es holt Studierende dort ab, wo ihre Inter- essen liegen, und eröffnet dann Perspektiven auf ganz andere historische Fragestellungen. Die Vermittlung von Sportgeschichte ist Ihnen ein grosses Anlie- gen, nicht nur an der Universität. Sie sind Gründungspräsident des Schweizer Vereins für Sportgeschichte. Was wollen Sie mit dem Verein erreichen? Zum einen geht es darum, Sportgeschichte zu vermitteln. Zum anderen soll ein vielfältiger Austausch gefördert werden. Zu un- seren Mitgliedern gehören neben forschenden Historikerinnen und Historikern auch Archivverantwortliche und Museums- kuratorinnen und Kuratoren. Wir organisieren wissenschaftliche Workshops und Beratung für Medien oder für Vereine, die ihre Die Luzerner Skirennfahrerin Ida Schöpfer wurde 1954 als erste Frau zum «Sportler des Jahres» gewählt. 13UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 FORSCHUNG UND LEHRE Schnupperstudium für Flüchtlinge erweitert Nach dem erfolgreichen Start im vergangenen Frühjahrssemester erfolgt auf dieses Herbstsemester hin ein Ausbau des Schnupper- studiums für Flüchtlinge an der Universität Luzern. Nachdem das Angebot zunächst einzig Personen aus dem Kanton Luzern offen- stand, können neu Flüchtlinge aus der ganzen Zentralschweiz teilnehmen. Die Erweiterung erfolgte aufgrund der positiven Bilanz nach der ersten Durchführung, an der sich vier Personen aus Eritrea, Sri Lanka, Syrien und der Türkei beteiligt hatten. Das Schnupperstudium ermöglichte den Teilnehmenden eine wert- volle Standortbestimmung. Zwei beginnen nun ein Master- studium, einer davon an der Universität Luzern. Die zwei weiteren Teilnehmenden arbeiten an der Verbesserung ihrer Deutschkennt- nisse auf C1-Niveau, um damit die Basis für ein weiterführendes Studium beziehungsweise die Arbeit zu schaffen. Ziel des Programms ist, einen Einblick ins Schweizer Hochschul- system zu ermöglichen, den Spracherwerb zu fördern und Kon- takte mit akademischem Hintergrund zu vermitteln. Besucht werden können sämtliche Lehrveranstaltungen, die offen für Hörer innen und Hörer sind. Ende Semester gibt es eine Teil nahmebestätigung; es können keine Credits und keine Studi- enabschlüsse erworben werden. Das Programm ist auf zehn Teil- nehmende beschränkt und auf den Besuch von je maximal vier Veranstaltungen pro Woche. Für die Zulassung zum Schnupper- studium müssen die Flüchtlinge Sprachkenntnisse in Deutsch, beziehungsweise bei englischsprachigen Lehrveranstaltungen in Englisch, auf dem Level B2 nachweisen. Ausserdem müssen sie mindestens 21 Jahre alt sein, eine Aufenthaltsgenehmigung B oder F besitzen sowie ihren Wohnort in der Zentralschweiz haben. Die Teilnehmenden werden von Mentorinnen und Mentoren aus der Studentenschaft betreut, die von der Studierendenorgani- sation der Universität Luzern (SOL) ausgewählt werden. Weiter können die Teilnehmenden die Informations- und Beratungs- angebote der Universität und die Angebote des Hochschulsports nutzen. (Lukas Portmann, Leiter Öffentlichkeitsarbeit) Archive aufarbeiten möchten. In der Schweiz gibt es bisher kein Zentrum für Sportgeschichte, darunter leidet nicht zuletzt die Vernetzung. Sie haben von der Forschungskommission eine Anschubfinan- zierung für mehrere sporthistorische Projekte erhalten. Soll nun an der Universität Luzern das Schweizer Zentrum für Sport- geschichte entstehen? So hätte ich das nicht formuliert und es wäre auch etwas hoch gegriffen, schliesslich bin ich in dem Gebiet als Forscher noch nicht sehr lange tätig. Aber ich will etwas bewegen: Beim Schwei- zerischen Nationalfonds werde ich zusammen mit dem Schwei- zer Sozialarchiv in Zürich einen Antrag auf ein Agora-Projekt ein- reichen für ein digitales Archiv für Schweizer Sportgeschichte. Auch die niederschwellige Vermittlung von Forschung an Medien, Vereine wie auch an Schülerinnen und Schüler ist Teil des Pro- jekts, dies auch in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Luzern. Es geht dabei beispielsweise darum zu zeigen, welche Schwierigkeiten Frauen oder religiöse Minder- heiten hatten, die in den 1960er-Jahren Fussball spielen wollten. Um was geht es in den anderen beantragten Projekten? Zusammen mit Daniel Speich Chassé, Titularprofessor am His- torischen Seminar, möchten wir mehrere Dissertationsprojekte ermöglichen. Grob gesagt geht es da um die frühe Sportbericht- erstattung im 19. Jahrhundert, um die Integration von afrika- nischen Staaten in das Weltsportsystem und um die Frage, warum in der Schweiz so viele Weltsportverbände angesiedelt PD Dr. Michael Jucker sind. Sie sehen nur schon an diesen Fragestellungen: Sport- geschichte ist enorm vielfältig – und gerade in der Schweiz noch massiv untererforscht. * PD Dr. Michael Jucker ist Privatdozent, Forscher und Lehrbeauftragter am Historischen Seminar. Noch bis Ende Oktober ist er zudem Stv. Leiter der Stelle für Forschungsförderung. Anna Chudozilov ist an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät für den Wissenstransfer und die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. 14 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017FORSCHUNG UND LEHRE «Bologna 2.0» an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät INTERVIEW: STEFAN BOSSHART Bernhard Rütsche, welche Hauptanliegen werden mit der StuPO 2016 und dem neuen Musterstudienplan verfolgt? Bernhard Rütsche: Insgesamt möchten wir die Schwächen des bisherigen Bologna-Modells beheben und den Entwicklungen in der juristischen Praxis Rechnung tragen. Hausintern hat die Studienreform auch den Übernamen «Bologna 2.0». Wo gab es denn im alten Bologna-System Optimierungsbedarf? Das Studium war allzu stark auf kurzfristiges Lernen und Prüfen ausgerichtet. Darunter litt die Fähigkeit, weiter zurückliegendes Wissen beim Lösen von Fällen anzuwenden und den Stoff aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zu vernetzen. Genau das wird aber später bei anspruchsvolleren juristischen Tätigkeiten verlangt. Und inwiefern wurden Entwicklungen aus der juristischen Praxis aufgenommen? Im Anwalts- und Richterberuf, aber auch in anderen juristischen Berufen hat das Prozessrecht einen hohen Stellenwert. Ent- sprechend haben wir die prozessrechtlichen Fächer im Bachelor- studium ausgebaut. Zudem wollen wir das juristische Schreiben, das in der Praxis von zentraler Bedeutung ist, noch stärker schu- len. Hand aufs Herz, bedeutet die neue StuPO für die Studierenden eine Verschärfung des Studiums? Oder wurden die Anforderun- gen gelockert? Wir streben weder eine Verschärfung noch eine Lockerung an, sondern eine Verbesserung der Ausbildungsqualität für die Studierenden. Damit einher gehen höhere Anforderungen an vernetztes juristisches Denken wie auch an die schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Umgekehrt wurde die Zahl der Prüfungen auf Bachelorstufe reduziert. Weiter wurden einzelne Fächer vom Bachelor in den Master verschoben, was zu einer gewissen Ver- ringerung des Stoffumfangs führt. Einige Aspekte kommen damit einer Verschärfung gleich, andere einer Lockerung. Insgesamt hält sich das aber die Waage. Sie sagen, dass die Zahl der Prüfungen auf Bachelorstufe redu- ziert wurde. Wie wird sich die Prüfungslast nach der neuen StuPO konkret verändern? Unter der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung (StuPO 2011) mussten die Studierenden im Bachelor insgesamt 19 Prü- fungen ablegen, neu sind es nur noch 13. Das ist rund ein Drittel weniger. Dafür fallen künftig einige der Prüfungen umfangreicher aus: So dauern die drei Prüfungen im Privatrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht am Ende des fünften Semesters neu vier Stunden. Wurde an den Erstjahresprüfungen festgehalten? Ja, doch für die Prüfungen im Privatrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht nach den ersten beiden Semestern – die wir neu als «Assessment» bezeichnen – gelten neu etwas andere Anforde- rungen. Bislang mussten diese drei Prüfungen als «Serie» be- standen werden. Das Serienprinzip bedeutete, dass bei einem ungenügenden Notendurchschnitt gleich alle drei Prüfungen wiederholt werden mussten, auch wenn zwei davon genügend waren. Dies konnte zu einer Verzögerung des Studiums führen. Neu können ungenügende Erstjahresprüfungen einzeln wieder- holt werden. Nach wie vor darf eine ungenügende Note stehen gelassen werden, diese darf aber nicht unter 3.5 liegen. Inwiefern haben sich denn die Studieninhalte im Bachelor ge- ändert? Im Bachelor legen wir mehr Wert auf die juristische Grundausbil- In diesem Semester tritt an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die neue Studien- und Prüfungsordnung (StuPO 2016) in Kraft. Dekan Bernhard Rütsche erklärt die Hintergründe und führt aus, was sich für die Studierenden konkret ändert. Dekan Prof. Dr. Bernhard Rütsche 15UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 FORSCHUNG UND LEHRE dung in den drei Fachgebieten Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht. Hinzu kommen die historischen, soziologischen, philosophischen und ökonomischen Grundlagen des Rechts. Dagegen werden keine Spezialthemen mehr gelehrt, die nicht zur juristischen Grundausbildung gehören, sondern darauf aufbauen. Das Sozialversicherungsrecht und das Steuerrecht etwa wurden in den Master verschoben. Den Stellenwert der Übungen haben wir erhöht, damit unsere Studierenden sattelfester und letztlich besser für die Prüfungen vorbereitet sind. Zudem besticht das neue Bachelor-Curriculum durch mehr Kohärenz: Die drei positiv-rechtlichen Fachgebiete ziehen sich mit Übungen vom ersten bis zum fünften Semester durch [vgl. Grafik unten; SB]. Unter der StuPO 2011 wurde das Strafrecht im dritten und vier- ten Semester beispielsweise nicht unterrichtet, die Studierenden kamen erst im fünften Semester wieder damit in Berührung. Und was hat sich im Master geändert? Der Schwerpunk der Reform liegt auf dem Bachelor, doch haben wir auch das Masterstudium aufgewertet. Neuerdings kann etwa ein juristisches Praktikum unter gewissen Bedingungen mit 4 ECTS-Punkten angerechnet werden. Mit dem «MLaw + Eco- nomics & Management», dem «MLaw + International Relations» und dem «MLaw + Health Policy» haben wir attraktive interdis- ziplinäre Zusatzausbildungen im Umfang eines Semesters ein- geführt, die wir zusammen mit der Wirtschaftswissenschaft- lichen und der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät anbieten. Wie sieht es unter der neuen StuPO mit der internationalen Mo- bilität aus? Die Fakultät verfügt bereits heute über ein ausgezeichnetes Netzwerk internationaler Partnerschaften mit ausländischen Universitäten, an denen Masterstudierende ein Mobilitätssemes- ter ablegen können. Unter der StuPO 2016 werden Studierende neu die Möglichkeit haben, einen Doppelmaster von je einem Jahr an der Universität Luzern und an einer bestimmten auslän- dischen Partneruniversität zu absolvieren. Ein solcher «Double Degree» führt neben dem MLaw zu einem LL.M., der von der aus- ländischen Universität verliehen wird. Gilt die StuPO 2016 ab diesem Herbstsemester denn für alle Stu- dierenden? Nein, es gibt keine Rückwirkung. Die neue StuPO gilt nur für jene, die ihr Studium ab Herbstsemester 2017 beginnen. Wer sein Stu- dium unter einer älteren Studien- und Prüfungsordnung begon- nen hat, kann es innerhalb einer ausreichenden Frist unter dieser beenden. Die entsprechenden Übergangsbestimmungen sind Teil der neuen StuPO. Dr. Stefan Bosshart ist Stv. Fakultätsmanager an der RF. Im neu aufgebauten Bachelorstudium ziehen sich die drei positiv-rechtlichen Fachgebiete mit Übungen neu vom ersten bis zum fünften Semester durch. (Grafik: Maurus Bucher) (* ERJA: Einführung in die Rechtswissenschaft und das juristische Arbeiten) 16 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017FORSCHUNG UND LEHRE Berufungen an der Universität Luzern ZUSAMMENSTELLUNG: LUKAS PORTMANN Theologische Fakultät PD Dr. Peter Kirchschläger, geboren 1977, ist auf den 1. August 2017 hin zum ordentlichen Professor für Theologische Ethik berufen worden. Peter Kirchschläger studierte Theologie und Judaistik an der Universität Luzern, an der Gregoriana in Rom und in Jerusalem sowie Philosophie, Religions- wissenschaft und Politikwissenschaft an der Universität Zürich. 2008 wurde er an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich promoviert. 2012 erfolgte die Habilitation in Theologischer Ethik an der Universität Fribourg. Seine akademische Laufbahn führte ihn an Universitäten in der Schweiz, Australien, Belgien, Deutschland, Schweden, Südafrika und in den USA. Seit September 2015 war er Forschungsmitarbeiter an der Uni- versität Luzern und Visiting Fellow an der Yale University. Peter Kirch- schlägers Forschungsschwerpunkte sind Politische Ethik, Wirtschafts-, Finanz- und Unternehmensethik, Ethik und Bibel sowie Robotik und künst- liche Intelligenz aus ethischer Perspektive. Dr. Rana Alsoufi, geboren 1982 in Amman (Jordanien), ist auf den 1. Sep- tember 2017 zur Assistenzprofessorin für Islamische Theologie am neuen Zentrum für Komparative Theologie berufen worden. Rana Alsoufi studierte Islamisches Recht und seine Rechtswissenschaft an der al-Yar- mouk-Universität in Irbid (Jordanien), Islamic Jerusalem Studies an der University of Aberdeen (Schottland), und Religionswissenschaft an der School of Divinity der Universität Edinburgh, Schottland, wo sie 2012 promoviert wurde. Seit 2013 ist sie als Postdoc Researcher an der Fried- rich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Die Forschungs- schwerpunkte von Rana Alsoufi sind das Islamische Recht im Kontext moderner Rechtstheorien und der interreligiöse Dialog. Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Prof. Dr. Daniel Speich Chassé, geboren 1969, ist per 1. September 2017 zum Titularprofessor für Globalgeschichte ernannt worden. Daniel Speich Chassé studierte an der Universität Zürich Geschichte, Philosophie und Ethnologie und war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Geschichte der ETH Zürich, wo er 2002 promoviert wurde. 2007 war er Visiting Scholar am Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte in Berlin, 2008/09 Fellow am Institut d’études avancées (IEA) in Nantes und Gastprofessor an der Université de Nantes, Frankreich. 2012 habilitierte er sich an der Universität Zürich. Seit 2011 ist er SNF-Förderungsprofes- sor an der Universität Luzern und seit 2012 Privatdozent an der Universi- tät Zürich. Daniel Speich Chassés Forschungsschwerpunkte umfassen die Wirtschaftsgeschichte, die Globalgeschichte, die Wissens geschichte, die Umweltgeschichte, die Schweizergeschichte und die neuere Afrikanische Geschichte. Lukas Portmann ist Leiter der Öffentlichkeitsarbeit. Die Universität Luzern hat Peter Kirchschläger zum Professor für Theologische Ethik und Rana Alsoufi zur Assistenzprofessorin für Islamische Theologie berufen. Daniel Speich Chassé wurde zum Titularprofessor für Globalgeschichte ernannt. PD Dr. Peter Kirchschläger Prof. Dr. Daniel Speich Chassé Dr. Rana Alsoufi 17UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 FORSCHUNG UND LEHRE «Die Kirche ist ja keine Insel» Welchen Ort haben Nichtchristinnen und Nichtchristen im Kirchenrecht? Burkhard Berkmann hat in seiner Habilitation eine Bestandsaufnahme gemacht – einer Ordnung zwischen religiöser Vielfalt und dem Schutz des Religionsfriedens. INTERVIEW: MARTIN THURAU Burkhard Berkmann, welche Aufgaben hat das Recht der katho- lischen Kirche? Burkhard Berkmann*: Als eine weltweite Organisation braucht die katholische Kirche ihre eigene interne Ordnung. Das Kanonische Recht ist eine Rechtsordnung, ähnlich wie es auch staatliche Rechtsordnungen gibt. Sie hat aber ihre Besonderheiten, die nicht zuletzt im theologischen Wesen der Kirche begründet sind. Die Verkündigung des Evangeliums, der christlichen Botschaft und damit auch die Grundvollzüge der Kirche, etwa Gottesdienst, Liturgie, Sakramentenspendung, sind darin geregelt. Sie betrifft also in erster Linie die Katholiken, aber eben nicht nur. Die Kirche ist ja keine Insel, sondern lebt inmitten der Welt. Und so regelt das Kanonische Recht auch diese Aussenbezüge der Kirche, es gibt vor, wie die Kirche ihre Beziehungen zu den Menschen ande- ren Glaubens gestaltet. Genau das habe ich untersucht. Die Frage der religiös-weltanschaulichen Diversität stellt sich ja in unserer Gesellschaft immer schärfer – eine grosse Herausforderung für den Staat und das staatliche, aber eben auch für das kirchliche Recht. Und so sehe ich meine Forschung als einen Beitrag aus binnenkatholischer Sicht zu der Frage, wie sich das interreligiöse Zusammenleben rechtlich sinnvoll und friedlich gestalten lässt. Sie deklinieren in Ihrer Arbeit alle Rechtsgebiete durch, in denen der Umgang mit Nichtchristen eine Rolle spielt. Ja, ich versuchte in der Tat, alle Gebiete des Kirchenrechts durch- zuforsten und abzuklopfen. Nichtchristen können in fast allen Rechtsgebieten Rechte und Pflichten haben. Die Schlussfolgerung daraus ist, dass sie tatsächlich Rechtssubjekte im Kirchenrecht sind, dass das Kirchenrecht sie als Rechtssubjekte wahrnimmt und sie deswegen auch als solche behandelt werden müssen. Wie kann das bei Normen, die immerhin Rechtscharakter bean- spruchen, überhaupt in Frage stehen. In der Tat wird das Kirchenrecht oft ausschliesslich als interne Ordnung der Kirche gesehen, die eben ausschliesslich Katholiken betrifft und darüber hinaus keine Bedeutung hat. Aber um es klar zu sagen: Das ist nicht der Fall. Die Rechtssubjektivität aller Men- schen ist theologisch begründbar. Dies hat die Kirche getan und es auch in ihrer Verkündigung immer betont. Ein Teil des Kirchen- rechts regelt die kirchliche Struktur, die Gestalt und Aufgaben ihrer Einrichtungen und Leitungsämter. So haben die Leitungs- ämter ganz klar auch Aufgaben gegenüber Nichtchristen wahr- zunehmen. Der interreligiöse Dialog wird zur Pflicht gemacht. Er ist nicht einfach ein Luxus, den man nach Belieben verweigern kann, sondern ein kirchlicher Auftrag. Es gibt aber Fälle, in denen es nicht so klar ist? Die Eheschliessung ist kirchenrechtlich geregelt. Wenn Katho- liken Ehen mit Nichtchristen schliessen, stellen sich besondere Fragen, die auch mit Schwierigkeiten behaftet sein können oder zumindest zunächst einmal geklärt werden müssen. Deswegen bindet das Kirchenrecht solche interreligiösen Eheschliessungen an bestimmte Voraussetzungen, die in den letzten Jahrzehnten schrittweise auch gelockert wurden. Für eine bahnbrechende Entwicklung halte ich, dass die kirchliche Eheprozessordnung von 2005 vorsieht, dass bei interreligiösen Ehen auch das Recht angewandt wird, das für den nichtchristlichen Partner gilt. Der kirchliche Richter wendet also nicht allein katholisches Eherecht an, sondern unter Umständen staatliches Eherecht oder das Eherecht der entsprechenden Religionsgemeinschaft. * Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht, insbesondere für Theologische Grundlegung des Kirchenrechts, allgemeine Normen und Verfassungsrecht sowie für orientalisches Kirchenrecht, am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Erstbetreuer seiner kürzlich publizierten Habilitations- schrift «Nichtchristen im Recht der katholischen Kirche» ist Prof. Dr. Adrian Loretan, Professor für Kirchenrecht und Staatskirchen- recht an der Universität Luzern. Dieses Interview ist zuerst auf der Website der LMU München er- schienen: www.uni-muenchen.de/forschung/news/2017 › 31. Mai. (Gekürzter) Zweitabdruck mit freundlicher Genehmigung. Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann 18 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017FORSCHUNG UND LEHRE Valladolid, Luzern und der ländliche Raum Besuch aus dem nordspanischen Valladolid: Esther Muñiz Espada, Professorin für Zivilrecht, reiste im Rahmen des Erasmus-Programms an die Universität Luzern und berichtet von ihren Erfahrungen. Im vergangenen April hatte ich die Gelegenheit, die Universität Luzern zu besuchen. Dies in meiner Funktion als Direktorin des Erasmus-Abkommens zwischen der Universität von Valladolid und der Universität Luzern, das im Jahr 2015 von Prof. Dr. Roland Norer, Professor für Öffentliches Recht und Generaldelegierter der Europäischen Gesellschaft für Agrarrecht (CEDR), unterzeich- net worden war. Es war eine grossartige Gelegenheit, eine solch renommierte und leistungsfähige Universität zu entdecken. Ins- besondere war es sehr interessant, das Studiensystem der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Luzern mit denjenigen der spanischen Universitäten zu vergleichen. Dabei möchte ich die Unterstützung durch die Mitarbeitenden der Universität hervorheben, von der Professorenschaft über die Sekretariate bis hin zu den Mitarbeitenden des International Relations Office. Der aktuelle Studienplan und die hervorragende Organisation der Universität Luzern stellen in vielen Aspekten ein Vorbild für meine eigene Universität dar. Das Abkommen ist ein wichtiger Grundstein für einen Erfahrungsaustausch und stellt in jeder Hinsicht einen Gewinn für unsere Studierenden dar. Zunehmender Urbanisierungsdruck In einem von Prof. Norer durchgeführten Seminar zum Recht des ländlichen Raumes konnte ich in einem Vortrag die neuen politi- schen und rechtlichen Bezüge zwischen ländlichen und städti- schen Gebieten thematisieren. Seit den 1990er-Jahren legt die EU grossen Wert darauf, das erhebliche Ungleichgewicht und die Entwicklungsunterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gebieten aufzuzeigen. Dies vor allem, weil der ländliche und der städtische Raum eine dynamische Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung spielen. Dabei geraten weltweit die ländlichen Gebiete und damit auch landwirtschaftliche Flächen zunehmend unter Urbanisierungsdruck. Dieses Thema ist von grosser Bedeu- tung, da es ab 2050 nötig sein wird, 9 Mrd. Menschen zu ernäh- ren. Die Produktion muss dementsprechend um 70 % erhöht werden. Somit sind bis 2030 120 Mio. Hektar zusätzliche land- wirtschaftliche Fläche nötig. Die wichtige territoriale Ausgewo- genheit unterliegt dabei einem Rechtsrahmen, der verschiedene Faktoren des ländlichen Raums wie Landschaft, Lebensqualität, intakte Umwelt, Erhaltung der Artenvielfalt, Schutz der natür- lichen Ressourcen, Landwirtschaft und wirtschaftliche Diversifi- zierung vereint. Damit ein Gleichgewicht zwischen den städtischen Gebieten und dem ländlichen Raum geschaffen werden kann, muss bei Erlass von legislativen Massnahmen unbedingt der Schutz der landwirt- schaftlichen Flächen sowie des Agrar- und Lebensmittelsektors zum Zweck der wirtschaftlichen Entwicklung berücksichtigt werden. Hierfür hat die EU verschiedene Aktionsprogramme und Rechtsvorschriften umgesetzt, z.B. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von INTERREG, das Europäische Beobachtungsnetz für Raumordnung (ESPON), die Europäische Charta für den ländlichen Raum, Europas Wachstumsstrategie «Europa 2020» oder das Grünbuch zum territorialen Zusammen- halt. Darüber hinaus hat vor allem die zweite Säule der gemein- samen Agrarpolitik (GAP) einen indirekten Einfluss auf den terri- torialen Zusammenhalt. Diese fordert ein direkteres Engagement zur Erhaltung der ländlichen Gebiete. Mit einem Einblick in die vergleichbaren Problemlagen und Aktivi- täten des Nicht-EU-Mitglieds Schweiz – hinzuweisen ist nur auf die aktuell diskutierte 2. Revision des Raumplanungsrechts – konnte ich meinen Forschungsaufenthalt mehr als erfolgreich abschliessen. Prof. Dr. Esther Muñiz Espada © is to ck ph ot o. co m /B os ca 78 19UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 FORSCHUNG UND LEHRE Ein Highlight für die Studierenden Am 8. Juni erhielt eine kleine Gruppe Studierender der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die Möglichkeit zum Austausch mit Professor Hans-Werner Sinn – einem der renommiertesten Wirtschaftswissenschaftler und Politikberater im deutschsprachigen Raum. LUKAS SCHMID | FABIENNE ITEN Das in der Villa St. Charles in Meggen abgehaltene Seminar mit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn verfolgte zwei Lernziele für die Studierenden: ein aktuelles und relevantes wirtschafts- politisches Thema eigenständig erarbeiten und analysieren zu können sowie die fachlichen und rhetorischen Fähigkeiten durch das Präsentieren der eigenen Arbeit zu stärken. Luc Schläger, Student der Wirtschaftswissenschaften im zweiten Semester, war begeistert: «Am besten gefallen haben mir die offenen Diskussionen mit Professor Sinn und den Mitstudierenden sowie die persönliche Atmosphäre in der Villa St. Charles.» Kritische Auseinandersetzung Als inhaltliche Vorlage diente den elf Studierenden Professor Sinns jüngstes Buch «Der schwarze Juni», in dem er 15 Reform- vorschläge zur Neugründung Europas präsentiert. Anhand jeweils eines solchen Vorschlags erarbeiteten die Studierenden ein 15-minütiges Referat mit anschliessender Diskussion. Die Referate verdeutlichten die thematische Breite, die Hans-Werner Sinn mit seinen Beiträgen abdeckt. Luc Schläger beispielsweise nahm mit einem Kommilitonen das Thema Eigenkapitalquoten von Banken auf, da er herausfinden wollte, ob und inwiefern eine Erhöhung der Eigenkapitalquote von Finanzinstitutionen das Finanzsystem stabilisieren und welche Auswirkungen ein solcher Eingriff haben kann. Zwei andere Referate thematisierten Aspekte eines der zentralen Probleme der Eurozone, nämlich die grossen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Wett- bewerbsfähigkeit; eine weitere Gruppe beschäftigte sich mit europäischer Sicherheits- und Migrationspolitik. Im Zentrum der Beiträge der Studierenden stand die kritische Auseinandersetzung mit den Ideen Prof. Sinns. Drei Studierende etwa stellten seinen Vorschlag einer «atmenden Währungs- union», welche geregelte Aus- und Eintritte von Mitgliedstaaten aus der bzw. in die Eurozone erlaubt, eine auf die Eurozone an- gepasste Version von John Maynard Keynes Idee einer Clearing Union entgegen, die Anreize für einen mittelfris tigen Ausgleich der Leistungsbilanzen vorsieht. Zu dieser Gruppe gehörte Yaron Weissberg, Student der Politischen Ökonomie im zweiten Jahr. Er meinte, dass ihn eigentlich der letzte Reform vorschlag am meis- ten interessiert hätte: «Deshalb widme ich mich nun in meiner anschliessenden Seminararbeit den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Idee der Schaffung einer EU-Armee.» «Ich kannte Professor Sinn aus dem Fernsehen» Mit Hans-Werner Sinn als ständigem Gastprofessor konnte das Lehrangebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät um eine attraktive Komponente erweitert werden. Yaron Weissberg sagt rückblickend: «Das Seminar hat mir sehr gefallen und war zweifelsohne das Highlight des letzten Semesters.» Auch Andrea Marogg, Bachelor-Absolventin der Politischen Ökonomie, würde das Seminar sofort wieder besuchen: «Ich kannte Professor Sinn bereits aus dem Fernsehen und von Vorträgen im Internet und wusste, dass er ein bekannter Ökonom ist. Ich wollte mir die Chance nicht entgehen lassen, ihn persönlich zu treffen und herausfinden, wie er auftritt.» Ausserdem sei das übergeordnete Thema «EU und Eurokrise» sehr spannend gewesen. «Ich finde, jede Ökonomin sollte etwas über dieses Thema wissen.» Spannend fanden die Studierenden auch die exklusive Abend- veranstaltung, zu der sie der Dekan Prof. Dr. Christoph A. Schalt- egger zusammen mit 80 Gästen aus Politik und Wirtschaft im Wienersaal der Villa St. Charles begrüsste. Nach dem Vortrag von Professor Sinn diskutierte dieser mit alt Bundesrat Kaspar Villi- ger und Professor Lars P. Feld, Mitglied des Deutschen Sach- verständigenrats, über die Neugründung Europas. Moderiert wurde das Podiumsgespräch von Professor Karl Hofstetter, VR-Ausschuss Schindler und Universitätsrat Luzern. Lukas Schmid ist Doktorand und Fabienne Iten ist Kommunikationsverant- wortliche, beide an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Intensiver Austausch: Szene vom Seminar mit Prof. Dr. Hans-Werner Sinn (ganz links). 20 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017FORSCHUNG UND LEHRE Organisationsberatung mit Bourdieu und Luhmann Disziplinen- und universitätsübergreifend, Theorie und Praxis verbindend: Erstmals hat ein Masterseminar des Soziologischen Seminars der Universität Luzern zusammen mit dem Lehrstuhl Organisation und Management der Universität Zürich stattgefunden. FELIX LANGENMAYR | HANNAH MORMANN | VIOLETTA SPLITTER Pierre Bourdieu (1930–2002) und Niklas Luhmann (1927–1998) sind moderne Klassiker der Soziologie. Sie eint ihre enorme Produktivität und ein breites Spektrum an Themen. Für Bourdieu sind theoretische Konzepte Mittel zum Zweck für die empirische Untersuchung sozialer Wirklichkeit. Luhmann hingegen wird oft als Theo retiker par excellence vorgestellt. Dabei ist er ein Meister der Verknüpfung von Theorie und Praxis, was vor allem in seinen frühen organisationswissenschaftlichen Arbeiten zum Ausdruck kommt. Trotz der analytischen Stärke beider Theorien zur Unter- suchung der sozialen Wirklichkeit liegen nur bedingt Erkennt- nisse zur Organisationsberatung als einem der meistdiskutierten Themen der Betriebswirtschaftslehre vor. Vor diesem Hintergrund wurden die Theorien Bourdieus und Luhmanns als theoretisches Rüstzeug zur Analyse des Phänomens der Organisationsberatung im Frühjahrssemester in einem Masterseminar vermittelt. Sozialwissenschaftlichen Blick geschult Die 15 Teilnehmenden erhielten zunächst eine Einführung in das Leben und Werk von Bourdieu und Luhmann und erarbeiteten die Besonderheiten verschiedener Beratungstypen und -formate. Im zweiten und dritten Block des Seminars präsentierten die Studie- renden in interdisziplinären Teams zentrale theoretische Kon- zepte. Der sozialwissenschaftliche Blick für Herausforderungen in der Organisationsberatung wurde dabei geschult und geschärft. Unter anderem diskutierten die Studierenden kontrovers, welche Rolle die Legitimität des Beraters und sein Auftreten für den Bera- tungserfolg spielen, warum die physische Anwesenheit so wichtig ist und ob ein Transfer von Expertenwissen überhaupt möglich ist. Der vierte Block stand unter dem Motto «Praxis der Organisa- tionsberatung». Dabei hatte «Praxis» eine doppelte Bedeutung: Zum einen ging es um die Praxis der qualitativen Interview- forschung, zum anderen um die Praxis der Organisationsbera- terinnen und -berater an sich. In Teams wurde zunächst ein Leitfaden für ein Experteninterview entwickelt, nachdem die Studierenden eine allgemeine Einführung in die qualitative Inter- viewforschung erhalten hatten. Daraufhin wurde diese For- schungspraxis in die Tat umgesetzt. Die Teilnehmenden hatten die Chance, in Einzel-Interviews ihre Fragen an eine Beraterin von McKinsey, zwei Berater von Accenture und einen Berater von ELLIX zu stellen und so Einblicke in die Beratungspraxis zu erhal- ten. Für den fünften Block werteten die Teams die Audio-Mit- schnitte ihrer Experteninterviews aus und präsentierten die Ergebnisse im Plenum. Zum Abschluss wurden die Erwartungen, welche die Teilnehmenden und Dozierenden zu Beginn des Semi- nars formuliert hatten, mit ihren Erfahrungen abgeglichen. «Ein besonderes Lernerlebnis» Für die Studierenden, so die Rückmeldung, war ein besonderes Highlight des Seminars der persönliche Austausch mit den Bera- terinnen und Beratern. Zudem sei die Kooperation zwischen den Universitäten Luzern und Zürich nicht nur aufgrund des Orts- wechsels ein besonderes Lernerlebnis gewesen, sondern habe auch Gelegenheit gegeben, über den disziplinären Tellerrand hin- auszuschauen. Auch für die Dozierenden war das Seminar eine spannende Möglichkeit, anspruchsvolle Sozialtheorien mit empi- rischen Einsichten zu verbinden und interdisziplinär zu denken. Dr. Hannah Mormann (Oberassistentin am Soziologischen Seminar der Uni- versität Luzern), Dr. Violetta Splitter (Oberassistentin am Lehrstuhl Organi- sation und Management an der Universität Zürich) und Dr. Felix Langenmayr (damals Senior Associate bei ELLIX) haben das Seminar geleitet. Die Teilnehmenden und Leitenden des Seminars vor der Universität Zürich. 21UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 FORSCHUNG UND LEHRE «Die Summer School ist eine super Erfahrung» In diesem Sommer fand an der Universität Luzern bereits zum neunten Mal die «Lucerne Academy for Human Rights Implementation» statt. Jus-Masterstudentin Ramona Keist berichtet im Interview über ihre Erfahrungen und Eindrücke als Teilnehmerin. INTERVIEW: SIMONE GEIB Ramona Keist, was hat Sie zur Teilnahme bewogen? Ramona Keist*: Mich interessieren Menschenrechte und wie man diese schützen kann. Besonders spannend fand ich die Idee, diese Thematik mit Studierenden aus den unterschiedlichsten Ländern zu diskutieren. Da das Thema der Summer School «Busi- ness and Human Rights» war, bestand zudem mit der Konzern- verantwortungsinitiative ein aktueller Bezug zur Schweizer Politik. Die Durchführung war auf Englisch – eine Herausforderung? Man muss in der Lage sein, ein Memorial auf Englisch zu verfas- sen und auch auf Englisch zu plädieren. Ich selbst hatte keine Probleme damit und auch von niemandem gehört, der welche gehabt hätte; alle Teilnehmenden sprachen relativ gut Englisch. Welche Kurse haben Sie besucht? Wir hatten eine obligatorische Einführung, die anderen Kurse konnte man selber aussuchen. Am spannendsten fand ich den Kurs über die Rechte von indigenen Völkern. Dem Professor ge- lang es, sein Wissen packend zu vermitteln, und er ging auf die Inputs der Teilnehmenden aus den verschiedenen Ländern ein. Zum Programm gehörten auch zwei Exkursionen, eine nach Strassburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und eine nach Genf zur UNO. Wie haben Sie diese erlebt? Es war ein super Erlebnis. Neben den üblichen Besichtigungs- touren waren diverse Vorträge organisiert. Wir konnten mit Ex- perten verschiedener Institutionen wie etwa dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge und dem UNO-Hochkommissariat für Menschen- rechte sprechen. Dadurch erhielten wir einen interessanten Blick hinter die Kulissen. Könnten Sie sich vorstellen, für eine dieser Institutionen zu ar- beiten? Ja, auf jeden Fall. Bei den Exkursionen, Vorlesungen und Lunch- time-Seminaren kamen wir mit vielen Praktizierenden und Exper- ten im Bereich Menschenrechte in Kontakt, welche uns über Praktikumsmöglichkeiten informierten. Ein zentraler Teil der Academy ist der Moot Court, ein simuliertes Gerichtsverfahren. Worum ging es im hypothetischen Fall? Im Fall wurden menschenrechtliche Aspekte zu Zwangsarbeit und Menschenhandel, Diskriminierung, Non-Refoulement [Grund- satz der Nichtzurückweisung; SG] und das Recht zu einer wirk- samen Beschwerde thematisiert. Dies am Beispiel eines Mäd- chens aus dem fiktiven afrikanischen Land Yulanda, das mit Ramona Keist (stehend) beim Plädoyer am Moot Court der Lucerne Academy. 14 Jahren nach Europa kam, um ihren Traum, Fussballprofi zu werden, zu verwirklichen. Wie wurden die Teams gebildet? Die Teams wurden so eingeteilt, dass sie möglichst multikulturell waren und so, dass gleichzeitig in jeder Gruppe jemand bereits Moot-Erfahrung hatte. Dadurch konnten alle sehr profitieren. Welches Gesamtbild bleibt Ihnen von der Lucerne Academy? Es war eine super Erfahrung. Man lernt Leute aus der ganzen Welt kennen und bekommt Einblick in verschiedene Kulturen. Eindrücklich war auch der Austausch mit Teilnehmenden aus Ländern wie Venezuela oder China und dabei etwas über ihre Lebensumstände zu erfahren. Das alles war sehr bereichernd. Können Sie sich vorstellen, erneut an einem ähnlichen Pro- gramm teilzunehmen? Auf jeden Fall. Es gibt weitere Moot Courts im Bereich Menschen- rechte, zum Beispiel den Nelson Mandela World Human Rights Moot Court in Genf. Zuerst absolviere ich jetzt aber mein Aus- tauschsemester in Lausanne. Die diesjährige Lucerne Academy fand vom 3. bis 21. Juli mit rund 30 Teilnehmenden aus 14 Ländern statt. «Best Overall Participant» wurde Leticia Machado Haertel aus Brasilien. Die rechtswissenschaftliche Summer School steht unter dem Co-Präsidium von Co-Direktorium von Prof. Dr. Martina Caroni und Prof. Dr. Sebastian Heselhaus. Mehr Informationen: www.unilu.ch/lucerne-academy Simone Geib ist Praktikantin bei der Öffentlichkeitsarbeit. 22 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017FORSCHUNG UND LEHRE Patrizia Pesenti neu im Universitätsrat Rechtsanwältin Patrizia Pesenti ist Ringier-Delegierte im Vor- stand der Initiative digitalswitzerland, Verwaltungsrätin bei der Credit Suisse (Schweiz) AG und Stiftungsrätin bei der Schweize- rischen Rettungsflugwacht (Rega). Von 1999 bis 2011 amtete sie als Regierungsrätin des Kantons Tessin und leitete das Departement für Gesundheit und Soziales. Pesenti hat ihr Amt zu Beginn des neuen akademischen Jahres angetreten und ersetzt die abtretende Dr. Monica Duca Widmer, die im Kanton Tessin zur Präsidentin des Universitätsrats der Università della Svizzera Italiana gewählt wurde. Patrizia Pesenti. (Bild: ©Credit Suisse) Damit setzt sich der Rat aktuell folgendermassen zusammen: • Reto Wyss, Bildungs- und Kulturdirektor Kanton Luzern (Präsident) • Martin Hilb, Prof. em. Dr., Universität St. Gallen (Vizepräsident) • Bruno S. Frey, Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult., ständiger Gastprofes- sor Universität Basel • Andrea Gmür-Schönenberger, Nationalrätin, Luzern • Karl Hofstetter, Prof. Dr. iur., Titularprofessor Universität Zürich • Peter Nobel, Prof. em. Dr., Nobel & Hug Rechtsanwälte, Zürich • Patrizia Pesenti, Rechtsanwältin, Zollikon • Katja Rost, Prof. Dr., Ordinaria für Soziologie Universität Zürich • Paul Michael Zulehner, Prof. em. DDr., Universität Wien • mit beratender Stimme: Bruno Staffelbach, Prof. Dr., Rektor Der Universitätsrat ist das strategische Führungs- und Aufsichts- organ der Universität. Dem Universitätsrat gehören die Vorstehe- rin oder der Vorsteher des zuständigen Departementes, vier bis acht vom Regierungsrat gewählte Persönlichkeiten aus Wissen- schaft, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft sowie mit beratender Stimme die Rektorin oder der Rektor an. (red.) Der Luzerner Regierungsrat hat Patrizia Pesenti als neues Mitglied des Universitätsrats gewählt. Sie nimmt für den Rest der Amtszeit 2016–2020 Einsitz in das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan der Universität Luzern. Diplomfeier des Religions- pädagogischen Instituts Am 7. Juli fand die Diplomfeier des Religionspädagogischen Insti- tuts (RPI) statt. Sieben Absolventinnen und Absolventen konn- ten ihre Diplome entgegennehmen. Die Feier wurde im Paulus- heim in Luzern durchgeführt. Die Festreden hielten Prof. Dr. Monika Jakobs, Institutsleiterin des RPI, Dr. Esther Müller, Ver- waltungsdirektorin der Universität Luzern, und Prof. Kuno Schmid, Lehrbeauftragter und ehemaliger Mitarbeiter am RPI. Im Anschluss an die Feier fand in der Kirche St. Paul ein Gottes- dienst mit Generalvikar Guido Scherrer statt. (red.) Die Absolventinnen und Absolventen: Karin Flury, aus Romanshorn TG, an- gestellt in Romanshorn TG (Bistum Basel); Christian Gwerder, aus Stans NW, angestellt in Alpnach OW (Bistum Chur); Marija Kunac, aus Kreuzlingen TG, angestellt im Pastoralraum Bischofsberg TG (Basel); Mirjam Matter, aus Vill- nachern AG, angestellt in Brugg AG (Basel); Carmen Perreira, aus Luzern, angestellt in Hochdorf LU (Basel); Anika Wiedenmann, aus Buochs NW, an- gestellt in Sachseln OW (Chur); Petra Wohlwend, aus Wilen b. Wollerau SZ, angestellt in Freienbach SZ (Chur). Nachdiplomstudium Berufs- einführung: neun Abschlüsse Die Absolventinnen und Absolventen des Nachdiplomstudiums Berufseinführung (NDS BE) 2015–2017 haben am 21. Juni von Dekan Prof. Dr. Martin Mark und Regens Dr. Thomas Ruckstuhl ihre Abschlusszertifikate entgegennehmen dürfen. Das zweijährige NDS BE wird vom Bistum Basel zusammen mit der Theologischen Fakultät durchgeführt und richtet sich an Personen, die einen kirchlichen Dienst im Bistum Basel übernehmen wollen. (red.) Die Diplomierten: Andrea Allemann-von Arx, von Welschenrohr SO, in der Pfar- rei Herz-Jesu Derendingen SO; Angela Bucher-Adamek, von Affoltern am Albis ZH, in der Pfarrei St. Franziskus/Senti Kriens LU; Stefan Heinzmann, von Vis- perterminen VS, im Pastoralraum Muri AG und Umgebung; Nicole Macchia, von Langnau LU, im Pastoralraum Region Brugg-Windisch AG; Thomas Port- mann, von Wolhusen LU, in der Pfarrei Bruder Klaus Kriens LU; Fabian Schäuble, von Lauchringen (DE), im Pastoralraum Dünnernthal SO; Veronika Scozzafava, von Hirschthal AG, im Pastoralraum Region Aarau; Andreas Stüdli, von Flawil SG, im Pastoralraum Aargauer Limmattal; Matthias Walther, von Selkingen VS, in den Pfarreien Arlesheim und Münchenstein BL. 23UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 FORSCHUNG UND LEHRE Diplomfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät An der Diplomfeier vom 18. August nahmen 105 Absolventinnen und Absolventen ein Masterdiplom entgegen, 78 erhielten ein Bachelordiplom. Zudem verlieh die Fakultät sechs Doktortitel und ernannte einen Privatdozenten. STEFAN BOSSHART Nach mehr als einjähriger Innenrenovation bot die Jesuitenkirche wieder einen feierlichen Rahmen für die Diplomfeier zum Studi- enabschluss per Frühjahrssemester 2017. Nach der Begrüssung durch Dekan Prof. Dr. Bernhard Rütsche wandte sich Gastredner Prof. em. Dr. Peter Forstmoser an die Anwesenden. Der namhafte Jurist und ständige Gastprofessor sowie Lehrbeauftragter für Aktienrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) kann auf die Entwicklungen im Schweizerischen Recht über mehrere Jahrzehnte zurückblicken. Empfehlungen aufgrund langjähriger Berufspraxis Auf anschauliche Weise zeichnete Forstmoser zwei Tendenzen nach, die in der juristischen Berufspraxis zu beobachten sind: Beschleunigung zum einen, Spezialisierung zum anderen. Traditi- onell sei die Schweizer Gesetzgebung von Bedächtigkeit und Konstanz geprägt gewesen. Gesetze – so schien es – waren für die Ewigkeit geschaffen. Am Beispiel mehrerer Rechtsbereiche zeigte Forstmoser auf, dass Gesetzesrevisionen in immer kürze- ren zeitlichen Abständen erfolgen. Die Halbwertszeit des juris- tischen Wissens sei markant gesunken, die Bereitschaft zum lifelong learning deshalb heute so unabdingbar wie in der Medizin oder in den Naturwissenschaften. Nicht nur schnelllebiger sei das Recht aber geworden, sondern auch ausdifferenzierter. Wo früher ein allgemeiner Rechtsgrundsatz noch genügt haben mochte, seien heute Detailregelungen auf unterschiedlichen Normstufen sowie eine ausufernde Gerichts- und Behörden- praxis zu beachten. Allerdings riet Forstmoser den Absolventin- nen und Absolventen vor diesem Hintergrund nicht zu einer mög- lichst frühen Spezialisierung, sondern betonte im Gegenteil den Wert einer soliden Grundausbildung. Gute Juristinnen und Juris- ten müssten keine wandelnden Lexika sein. Stattdessen sei es wichtiger zu wissen, wie man methodisch richtig vorgehe und die benötigten Informationen aktuell beschaffen könne. Nicht Pres- tige oder Einkommen der ersten Stelle seien das Wichtigste, son- dern deren Ausbildungswert für den weiteren beruflichen Weg. Zwei Doppelmaster-Diplome vergeben Auf Forstmosers Rede folgte die Diplomübergabe. Mit einem glanzvollen Gesamtdurchschnitt von 5.76 und dem Prädikat «summa cum laude» schloss Roger Husistein sein Masterstu- dium ab. Die beste Bachelor-Absolventin war mit einem Durch- schnitt von 5.64 (ebenfalls «summa cum laude») Martina Frischkopf. Janine Camenzind, Luca Eigensatz und Stefano Sul- ser wagten den Schritt aus der Innerschweiz in die Romandie und absolvierten einen Teil des Masterstudiums in Neuchâtel. Dafür erhielten sie ein gemeinsam von den Rechtsfakultäten Lu- zern und Neuchâtel vergebenes Doppelmaster-Diplom. Für manches Schmunzeln sorgten die Erinnerungen an das Studium, von denen Dario Picecchi berichtete. Dass er in den Vorlesungen jeweils innig hoffte, nicht von der Dozentin oder dem Dozenten zur Beantwortung einer Frage das Mikrofon in die Hand gedrückt zu bekommen, und dass dieses Mikrofon in sol- chen Situationen jeweils wie eine heisse Kartoffel in der Bank- reihe weitergereicht wurde, war wohl für manche der Zuhörenden eine vertraute Erfahrung. Den Schlusspunkt setzte Ariane No- setti-Kaufmann mit einer kurzen Vorstellung der ALUMNI Organi- sation. Zehn Jahre nach dem Abschluss Nach der Diplomfeier, die mit einem Apéro riche ausklang, feier- ten 25 Alumnae und Alumni mit Abschlussjahrgang 2007 im Restaurant Pfistern ihr Zehnjähriges. An einem fröhlichen und spannenden Abend erinnerten sich die Ehemaligen an die gemeinsame Studentenzeit und tauschten sich über die neusten beruflichen und privaten Veränderungen aus. Dabei mischten sich auch mehrere Professorinnen und Professoren unter die Anwesenden. Die RF-Sektion der ALUMNI Organisation lädt jedes Jahr zu einer «10 Year Class Reunion» ein, das nächste Mal für den Jahrgang 2008 am 17. August 2018. Dr. Stefan Bosshart ist Stv. Fakultätsmanager an der Rechtswissenschaft- lichen Fakultät. Vorfreude aufs Diplom: drei der Absolventinnen in der Jesuitenkirche. (Bild: Hanspeter Dahinden, Sursee) 24 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 Emeritierungen an der Universität Luzern Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Bleibt Anwesenheit ein unverzichtbares Merk- mal therapeutischer Interaktionen? (Wie) wird die Differenz von «Zentrum und Periphe- rie» in literarischen Werken verhandelt? Und welche Bedeutung kommt globalen Ver- gleichen, Kategorien und Beobachtungen für die Herausbildung von « Wel tg e s el l s c h a f t » zu? Diese und weitere Fragen standen im Zen- trum einer dreitägigen Tagung, die anlässlich der Emeritierung von Bettina Heintz (geb. 1949) in diesem Frühjahrssemester stattfand. Als Professorin für soziologische Theorie und all- gemeine Soziologie hatte Heintz vor Luzern Lehrstühle unter anderem in Wien, Mainz und Bielefeld inne. Der Kreis der Vortragenden und Gäste umfasste entsprechend viele akademische Weggefährtinnen und -gefährten sowie Nach- wuchsforschende, deren Förderung der Schweizer Soziologin stets ein besonderes Anliegen gewesen war. Das Spektrum der Themen und Thesen spiegelte den weitreichenden Einfluss des Werks von Bettina Heintz, das wichtige Beiträge zu Wissen- schafts- und Geschlechterforschung sowie (interaktionstheo- retisch fundierter) Weltgesellschafts soziologie geleistet hat. Darüber hinaus trug Heintz in jüngerer Zeit massgeblich zur Poin- tierung einer Soziologie der Quantifizierung und des Vergleiches bei. Charakteristisch für ihre Arbeit ist die undogmatische Kom- bination verschiedener soziologischer und geschichtswissen- schaftlicher Ansätze sowie das Zusammenspiel von theore- tischer Innovation und empirischer Forschung. Bettina Heintz hat sich zudem im Bereich der Lehre besonders verdient gemacht. Ihre Lust am soziologischen Denken gab sie stets an ihre Studierenden weiter – und wird dies als Seniorprofessorin an der Universität Luzern auch weiterhin tun. (Dr. des. Hannah Bennani, Lehrbeauftragte am Soziogischen Seminar) Rechtswissenschaftliche Fakultät Paolo Becchi (geb. 1955) studierte in Ge- nua Philosophie und Geschichte und promo- vierte dort 1979 mit einer Arbeit über den jungen Marx als Hegeli- aner. Von 1980 bis 1983 war er als wis- senschaf tlicher Mit- arbeiter an der Univer- sität des Saarlandes tätig, wohin er auch später als Humboldt- Stip endia t zur üc k- kehrte. 1983 übernahm er an der Juristischen Fakultät der Universität Genua die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Seitdem hielt er diverse Lehrveranstaltungen zu rechtsphilosophischen und rechts geschichtlichen Themen und entfaltete eine vielfältige Forschungs- und Kongresstätigkeit, die ihn immer wieder mit der deutschsprachigen Rechtskultur in Kontakt brachte. 1999 ernannte ihn die Universität Genua zum Extraordinarius für Rechtsphilosophie, 2002 zum ordentlichen Professor. An der Universität Luzern wirkte Paolo Becchi ab 2006 im Teilpensum als Ordinarius für Rechts- und Staatsphilosophie, zwischenzeitlich auch als Co-Geschäftsführender Direktor des Instituts für Juristische Grundlagen – lucernariuris. 2014 erhielt er von der Juristischen Fakultät der Eötvös Loránd Universität (ELTE) in Budapest die Ehrendoktorwürde verliehen. Paolo Becchis Forschungsschwerpunkte umfassen die Rechtsphilo- sophie Hegels, die Philosophie der Aufklärungszeit und die Kodi- fikationsgeschichte des 18. und 19. Jahrhunderts sowie Themen der Bioethik und des Medizinrechts. Becchi hat Werke von Hegel, Hans Jonas und Kurt Seelmann ins Italienische übersetzt und zahlreiche Aufsätze auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Er hat mit Leidenschaft und Temperament die Rechtsphilosophie in Luzern betrieben und die Debatten zu aktuellen ethischen und philosophischen Themen mitgeprägt. (Dr. Stefan Bosshart, Stv. Fakultätsmanager an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät) Per Ende Juli wurden an der Universität Luzern vier Professorinnen und Professoren emeritiert: Bettina Heintz, Paolo Becchi, Gabriela Riemer-Kafka und Edmund Arens (Würdigung übernächste Seite). FORSCHUNG UND LEHRE Prof. em. Dr. Bettina Heintz Prof. em. Dr. Dr. h.c. Paolo Becchi 25UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 Gabriela Riemer-Kafka (geb. 1958) studierte zwischen 1977 und 1982 Rechtswissenschaft an der Universi- tät Zürich, wo sie 1987 mit einer Arbeit zu den Rechtsproblemen der Mutterschaft promovierte. In den fol- genden Jahren wirkte sie als Rechts- beraterin an der Zürcher Frauenzent- rale, als ständige Mitarbeiterin bei der «Schweizerischen Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge» (SZS) (ab 1998 als Redak- tionsmitglied und ab 2012 als Chef- redaktorin) sowie als Schweizer Kor- respondentin für die Zeitschrift «Versicherungsrecht» (Karlsruhe). Zwischen 1991 und 1994 war sie Ersatzrichterin an der damali- gen AHV/IV-Rekurskommission des Kantons Zürich und verfasste parallel dazu ihre Habilitationsschrift zu Leistungskürzungen und Leistungsverweigerungen infolge Verletzung der Schadens- verhütungs- und Schadenminderungspflicht im schweizerischen Sozialversicherungsrecht. 1999 wurde ihr dafür von der Univer- sität Fribourg die Venia Legendi für Sozialversicherungs-, Privat- versicherungs- und Arbeitsrecht verliehen. In der Folge nahm sie Lehraufträge an den Universitäten Fribourg (bis 2004) und Bern (bis 2006) wahr. 2004 wurde sie als ordentliche Professorin im Teilzeitpensum an die Universität Luzern berufen. Gabriela Riemer-Kafka hat zahlreiche Publikationen sowohl im Sozial versicherungs- als auch im Arbeitsrecht verfasst, insbesondere auch Lehrmittel. Sie leitete das Luzerner Zentrum für Sozial versicherungsrecht (Lu- ZeSo) und insbesondere ein grösseres Forschungsprojekt zur Strukturreform der schweizerischen Sozialversicherung. Gabriela Riemer-Kafka ist Gründungsmitglied des Luzerner Forums für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit und regelmässige Referentin in Weiterbildungsprogrammen der Versicherungs- medizin. In ihrer Forschung und Lehre an der Universität Luzern lagen ihr Themen wie der Schutz von Benachteiligten, Kindern und Jugendlichen sowie soziale Gerechtigkeit besonders am Her- zen. (Dr. Stefan Bosshart, Stv. Fakultätsmanager an der Rechts- wissenschaftlichen Fakultät) FORSCHUNG UND LEHRE Prof. em. Dr. Gabriela Riemer-Kafka FÜR JEDEN GESCHMACK. Rabatt für uniluAKTUELL-Leser, einlösbar mit diesem Gutschein bis 31.10.2017 bei Macchi in Luzern - Kriens - Ebikon www.macchi-baeckerei.ch/sandwich AUF ALLE SANDWICHES50% 26 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 Zukunft in universaler Solidarität Traditionen und Gemeinschaften repräsentieren solche Versamm- lungen, indem sie sich in ihren Riten performativ inszenieren und ihre Traditionen aktualisieren. Das in solcher Weise konstituierte Wir weist Potenziale auf, die es möglich machen, Zukunft im Sinne der biblischen Religionen zu gestalten – einer ganzheitlichen Öko- logie verpflichtet und prophetisch gegen alle Arten von Unrecht mobilisiert. Dieses Wir verbindet die Akteurinnen und Akteure in jener umfassenden Solidarität, welche die biblische Rede von Um- kehr und Reich Gottes zum Ausdruck bringt. Mit seiner herausfordernden Analyse setzte Edmund Arens hinter 21 fruchtbare und intensive Jahre an der Theologischen Fakultät ein Ausrufezeichen – und zugleich einen Doppelpunkt. Als «richtigen Habermasianer» hatte Rektor Hans Halter ihn einst erfreut angekündigt anlässlich eines verre d’amitié nach der Fakultätsversammlung, wie es damals noch schöner Brauch war. Tatsächlich setzte Edmund Arens sich in ganz unterschied- lichen Perspektiven mit der Beziehung zwischen Traktaten der systematischen Theologie und der Theorie des kommunikativen Handelns auseinander – angefangen von der Dissertation, mit der er bei Johann Baptist Metz promoviert wurde, weitergeführt in Monografien und Einzelstudien und in gewisser Weise zur Syn- these gebracht mit der 2007 publizierten und heute als eines der Hauptwerke geltenden Schrift «Gottesverständigung. Eine kom- munikative Religionstheologie». Eingelöste Ansprüche Seinen Amtsjahren als Dekan stellte Edmund Arens einen unver- ändert gültigen Positionsbezug voran, publiziert im Rahmen eines Sammelbandes mit dem Titel «Geistesgegenwärtig. Zur Zukunft universitärer Bildung». Der rationale Diskurs ist For- schungsgegenstand theologischer Erkenntnislehre, aber er und nichts anderes muss auch kulturbestimmendes Prinzip von Leh- ren und Leben an einer Universität sein. Dafür stand Edmund Arens im Gespräch mit allen, die es zu überzeugen galt – einerlei, ob es sich um Wortführende in fakultären und universitären Gre- mien handelte oder um Bischöfe und Bildungsdirektoren. Auch extra muros war das anwendbar – etwa in den im Fernsehen vor- getragenen «Worten zum Sonntag», die er als Buch publizierte und mit der Überschrift «Widerworte. Gedanken gegen den Zeit- geist» versah. Studierende und Dialogpartner machte er auf diese Weise zu Beteiligten an herausfordernden Debatten. Wer sich darauf einliess, tat es mit wissenschaftlichem und erst recht mit menschlichem Gewinn; viele hat es berührt und ver- ändert. Der Rückblick auf solche Erfahrungen und auf gemein- same Wegabschnitte erfüllt mit grosser, aufrichtiger Dankbarkeit. Prof. Dr. Markus Ries ist Professor für Kirchengeschichte und Prorektor Universitätsentwicklung. Zu seiner Emeritierung Ende Frühjahrssemester sprach Edmund Arens zur Frage: «Welche Zukunft wollen wir?» Dabei legte der Professor für Fundamentaltheologie nochmals Anspruch und Selbstverständnis seiner wissenschaftlichen Existenz offen. MARKUS RIES Mit einer eindringlichen akademischen Rede wandte sich Ed- mund Arens am 24. Mai an das grosse Auditorium seiner Ab- schiedsvorlesung. Die Titelfrage machte Zuhörende von Beginn weg zu Beteiligten und liess sie ahnen, dass am Ende ein eigener Positionsbezug unumgänglich sein würde. Für diese Art der theo- logischen Debatte steht Arens seit seiner Berufung nach Luzern im Jahr 1996. Sie lebt von kritischer Schärfe, von philosophi- scher Dialogfähigkeit und von systematischer Klarheit. Und mehr noch: Kreative Reflexion, wie sie bei ihm zu lernen ist, stellt sich der christlichen und der jüdischen Tradition und wird damit zur politischen Theologie. Befunde und Perspektiven Der Frage nach Zukunft legte Arens die Auseinandersetzung mit zwei aktuellen Positionsbezügen zugrunde. Der Münchener Sozio- loge Ulrich Beck benannte in «Die Metamorphose der Welt» (post- hum 2017) die Klimaveränderung als grundstürzende Krisen- erfahrung. Chancen zum Abwenden der drohenden grossen Katastrophe liegen in seiner Sicht bei globalen, ökologisch orien- tierten Bündnissen grosser Städte. Der Jerusalemer Historiker Yuval Noah Harari erwartet, wie er 2017 unter dem Titel «Homo Deus. Eine Geschichte von Morgen» darlegte, aus der Verbindung von Technologie und Religion die Entstehung von «Techno-Religi- onen». Arens würdigte und kritisierte beide Positionen; denn die Frage nach der Zukunft entscheidet sich zunächst daran, wie das «Wir» konstituiert sein wird: als exklusive, ausgrenzende Korpo- ration – oder als auf radikaler Gleichheit beruhende, auf ein trag- fähiges Leben ausgerichtete «Versammlung» nach der Beschrei- bung der amerikanischen Philosophin Judith Butler. Religiöse FORSCHUNG UND LEHRE Prof. em. Dr. Edmund Arens 27UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 FORSCHUNG UND LEHRE Neuer Audioguide zur Religionsvielfalt Der Audioguide «Sound of Religion» beleuchtet die religiöse Vielfalt Luzerns auf eine besondere Art. Entwickelt wurde dieser von Studierenden der Universität Luzern. ANNE BEUTTER Im Kanton Luzern gibt es, neben der katholischen Mehrheit, eine grosse religiöse Fülle – insgesamt rund 100 religiöse Gemein- schaften sind hier zuhause. Darunter buddhistische, musli- mische, jüdische, hinduistische und christliche Gemeinschaften unterschiedlichster Art. Dieses religiöse Universum bleibt der Öffentlichkeit meist verborgen. Gebete, Gottesdienste und Reli- gionsunterricht finden in Wohn- und Bürohäusern statt oder Ge- meinschaften nutzen Räume der etablierten Kirchen. Streifzüge, Recherchen, Gespräche Der Audioguide «Sound of Religion» macht einen Teil dieser Viel- falt sichtbar und hörbar. Entstanden ist er am Religionswissen- schaftlichen Seminar: In einem Projektseminar untersuchte eine Gruppe von Studierenden im vergangenen Frühjahrssemester die lokale Religionsvielfalt Luzerns genauer – mit Streifzügen in der Stadt und Recherchen im Kontakt mit religiösen Gemeinschaften und ihren Vertreterinnen und Vertretern (siehe uniluAKTUELL, Nr. 59). Entstanden sind daraus Hörbeiträge zu verschiedenen religiösen Gruppen und Themen rund um die religiöse Vielfalt, die man nicht auf Anhieb entdeckt. Die Beiträge kann man unterwegs an den Originalschauplätzen oder von Zuhause aus hören, als kompletter Rundgang oder indi- viduell zusammengestellt. Die Dateien stehen zum Download, Streaming und über die App AudioguideMe bereit. Der Spaziergang verläuft am Rand des Stadtkerns von der St.-Karli-Brücke über die Baselstrasse und das Bruch-Quartier bis zum Säli-Quartier. Auf dieser kurzen Strecke findet sich eine beachtliche Zahl religiöser Gemeinschaften und Versammlungsorte – von katholischen Mi- grantengemeinschaften über buddhistische Gruppen, muslimische Gebetsräume, Hindu-Gemeinschaften und einer Synagoge bis hin zu verschiedenen alternativ-religiösen Gruppen. «Sound of Religion» wendet sich an alle, die Luzern auf un- bekannten Wegen entdecken wollen. Der kostenlos nutzbare Audioguide ist Teil des Dokumentations- und Vermittlungs- projekts «Religionsvielfalt im Kanton Luzern» des Religionswis- senschaftlichen Seminars. Zusammen mit dem Leporello «Religiös, bunt und vielfältig – Kanton Luzern» und den dazu- gehörigen Lehrmitteln eignet er sich auch für den Schulunterricht. Mit einem geführten Hörspaziergang findet am 28. September die für alle Interessierten offene Vernissage des Audioguides statt. Weitere Infos hierzu und die Hörbeiträge finden sich unter www.unilu.ch/rel-lu/audio Anne Beutter, wissenschaftliche Assistentin am Religionswissenschaft- lichen Seminar, leitet das Audioguide-Projekt.Eine der Stationen des Audioguides ist die St.-Karli-Kirche. 28 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017TAGUNGEN UND VORTRÄGE Das indikatorenorientierte Abklärungsverfahren Im Sozialversicherungsverfahren gehört das Beurteilen der Arbeitsfähigkeit zu den grössten Herausforderungen für die begutachtenden Ärztinnen und Ärzte und rechtsanwendenden Organe. Deshalb widmete sich der 18. Zentrumstag diesem Thema. BARBARA LISCHER Unter der Leitung von Prof. Dr. Gabriela Riemer-Kafka, (inzwischen emeritierte) Professorin für Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht und Leiterin des Luzerner Zentrums für Sozialversicherungsrecht (LuZeSo), sowie Prof. Dr. Marc Hürzeler, Professor für Sozialversi- cherungsrecht, befassten sich am Anlass vom 1. Juni acht Referie- rende aus den Gebieten Medizin und Recht kritisch mit der Rolle der Versicherungsmedizin und dem ergebnisoffenen indikatoren- orientierten Abklärungsverfahren. Letzteres erklärte das Bundes- gericht in Änderung seiner Rechtsprechung zur Abklärung der Arbeitsfähigkeit bei Versicherten der Invalidenversicherung mit psychosomatischen Gesundheitsstörungen als massgebend. Eine Einführung über die Aufgabe und Rolle der Versicherungs- medizin bei der Begutachtung gab Prof. med. Regina Kunz (Ver- sicherungsmedizin Universität Basel/Unispital Basel). Die Refe- rentin zeigte durch die Präsentation von Studienergebnissen die heutigen Problemfelder und im Anschluss Perspektiven für die Verbesserung der Qualität und Rechtsgleichheit von Begut- achtungen. Im Anschluss stellte Dr. Urban Schwegler (Projekt- leiter Schweizer Paraplegiker-Forschung) das ICF Framework als vielversprechendes Instrument zur Verwirklichung des indika- torenorientierten Abklärungsverfahrens im Sinne einer ressour- cenorientierten Arbeitsfähigkeitsabklärung vor, auch wenn noch einige Baustellen bestehen. Übertragbarkeit auf andere Felder? Mit der Frage, ob sich das indikatorenorientierte Abklärungs- verfahren auch auf andere Gesundheitsstörungen oder andere als sozialversicherungsrechtliche Verfahren übertragen lässt, befassten sich drei weitere Referenten: Dr. med. Jörg Jeger (MEDAS Zentralschweiz) behandelte die Problemfelder bei der Abklärung der Arbeitsunfähigkeit bei somatischen Gesundheits- störungen und prüfte, inwieweit das indikatorenorientierte Abklärungsverfahren auf diese angewendet werden kann. Prof. Dr. med. Peter Henningsen (Technische Universität München) verglich die Abklärung der Arbeitsfähigkeit bei psychischen und psychosomatischen Gesundheitsstörungen und stellte fest, dass die Inhalte des Indikatorenkataloges auch für die Prüfung der Arbeitsfähigkeit bei psychischen Gesundheitsstörungen geeignet sind. Der Indikatorenkatalog darf jedoch nicht als ab- hakbare Checkliste behandelt werden. Mit der Anwendung des indikatorenorientierten Abklärungsverfahrens auf das Haft- pflicht- und Privatversicherungsrecht befasste sich Prof. Dr. Marc Hürzeler. Wesentliche systembedingte Unterschiede zum Sozialversicherungsrecht stehen seines Erachtens der Anwendbarkeit im Haftpflichtverfahren entgegen. Im Abklärungsverfahren birgt die Prüfung der Konsistenz viele Gefahren, welche Yvonne Bollag (Leitung asim Begutachtung Universitätsspital Basel) in ihrem Referat differenziert erläu- terte. Eine Rechtsprechungsübersicht zum indikatorenorien- tierten Abklärungsverfahren mit kritischer Prüfung lieferte anschliessend Michael Meier (wissenschaftlicher Assistent Universität Zürich). Den Abschluss machte Prof. Dr. Gabriela Rie- mer-Kafka mit einem strukturellen Thema zwecks Verbesserung der Qualität und Qualitätssicherung von Gutachten. Hierzu stellte sie den Einsatz eines unabhängigen Boards als mögliches Lösungskonzept vor. Die Aktualität und Wichtigkeit des diesjährigen Themas für die verschiedenen Akteurinnen und Akteure im Sozialversicherungs- recht spiegelten sich in der überaus grossen Teilnehmerschaft und der rege in Anspruch genommenen Fragerunden wider. Barbara Lischer ist wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Marc Hürzeler. Volle Ränge: Prof. Dr. Gabriela Riemer-Kafka bei der Begrüssung der Teilnehmenden. (Bild: Alessia Trezzini) 29UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 TAGUNGEN UND VORTRÄGE Familienstrukturen: ein Dauerbrenner Von Adam und Eva bis zu Papst Franziskus – seit jeher setzen sich die Menschen mit der Gestaltung und Organisation des Familienlebens auseinander. Diverse Aspekte dieser Thematik standen im Fokus der Ringvorlesung «Familienvorstellungen im Wandel». VANESSA FURRER Die Vortragsreihe im Frühjahrssemester befasste sich aus interdiszi plinärer Perspektive mit der biblischen Vielfalt, kirchen- geschichtlichen Entwicklungen und gegenwärtigen Herausforde- rungen von Familienvorstellungen. Durchgeführt wurde die öf- fentliche Ringvorlesung im Rahmen des universitären Forschungsschwerpunkts «Wandel der Familie im Kontext von Migration und Globalisierung» (FaMiGlia). Paritätisches Zusammenleben als Ideal Es handelt sich um eine sehr breite Thematik, die nicht nur Gesellschaften und Regierungen beschäftigt, sondern auch die einzelnen Menschen in ihren verwandtschaftlichen Beziehungen persönlich betrifft. Dies war während den einzelnen Vorlesungen durch die rege Teilnahme von Studierenden und Gästen immer wieder zu spüren. Organisiert wurde die Ringvorlesung von Prof. Dr. Stephanie Klein, Professorin für Pastoraltheologie. In ihrem Auftaktreferat rief sie zunächst einige Entwicklungen von Ehe und Familie in den letzten Jahrzehnten in Erinnerung. Seit einem Höhepunkt in den 1950er-Jahren ist ein starker Rückgang von Eheschliessungen zu verzeichnen, zudem wird heute jede dritte bis zweite Ehe geschieden. Dieser Entwicklung liegen auch ver- änderte Familienvorstellungen zugrunde. So ist heute ein paritä- tisches und sich gegenseitig förderndes Zusammenleben ein hohes Ideal; wo dieses nicht realisierbar erscheint, wird oftmals eine Trennung in Betracht gezogen. Neue Familienvorstellungen kommen aber auch in der jüngsten Entwicklung der rechtlichen Anerkennung von Ehen und Familien gleichgeschlechtlicher Part- nerinnen und Partner zum Ausdruck. Welche Wurzeln haben diese Entwicklungen in der europäischen Geschichte? Die europäischen Familienbilder von heute sind stark von der jüdisch-christlichen Tradition beeinflusst. Der erste Teil der Vor- lesungsreihe gab einen vertieften Einblick in jüdische und bib- lische Ehe- und Familienvorstellungen. Dr. Richard Breslauer zeigte auf, wie die jüdische Ehe rechtlich genormt ist. Den hohen Stellenwert der Ehrung der Eltern im Alten Testament zeigte Prof. Dr. Martin Mark am Beispiel des vierten Gebotes des Dekalogs auf. Prof. Dr. Robert Vorholt und Prof. em. Dr. Walter Kirchschlä- ger beschäftigten sich mit den familienkonstitutiven wie auch familienkritischen Strömungen im Neuen Testament und ihrer prägenden Wirkungsgeschichte. Aufschlussreicher Blick in Kunst und Literatur Die wechselvolle historische Entwicklung von Familienvorstellun- gen in Europa wurde in den folgenden Beiträgen beleuchtet. Prof. Dr. Jon Mathieu lenkte anhand der Debatte um die Thesen von Jack Goody den Blick auf kontroverse wissenschaftliche Diskurse zur christlichen Prägung der Familienverfassung. Prof. Dr. Markus Ries rekonstruierte die Entstehung des Ideals einer «heiligen Familie» im Bürgertum des 18. und 19. Jahrhunderts. Mit dem Konstrukt der Patenschaft hat sich ein von der Bluts- verwandtschaft losgelöstes erweitertes Familienmodell ent- wickelt, das einerseits zu komplexen kirchenrechtlichen Kompli- kationen führte, da letztlich jede Ehe auch ungültig sein konnte – worauf Mathieu hinwies –, das aber auch theologische Poten- ziale für gegenwärtige und künftige Familienvorstellungen birgt, wie Dr. Claudia Graf ausführte. Den Wandel der sozialen Rollen der Familienmitglieder machte Dr. Iris Gniorsdorsch an Exponaten der Kunstgeschichte sichtbar. Dr. Christoph Gellner gab einen Einblick in Familienbilder in zeitgenössischer Literatur und schloss den gedanklichen Kreis im Blick auf die Orientierun- gen des nachsynodalen Apostolischen Schreibens «Amoris Lae- titia» von Papst Franziskus. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich durch die Geschichte bis heute die Vorstellungen und Bilder von Familie immer wieder verändert haben. Familien haben jedoch immer eine ganz individuelle Geschichte, und diese Individualität wird die Forschung in Zukunft vermehrt im Blick haben. Mehr Informationen zum Forschungsschwerpunkt FaMiGlia: www.unilu.ch/famiglia Vanessa Furrer ist Masterstudentin der Theologie im Vollstudium. Blick auf eine multikulturelle Familie mit mehreren Generationen. (Bild: ©istockphoto.com/FatCamera) 30 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017TAGUNGEN UND VORTRÄGE The Rules of Eighteenth-Century Fan Fiction Fan fiction is, according to the title of a 2013 publication, «taking over the world». But is it a strictly modern phenomenon? Not according to Matthew H. Birkhold, the latest speaker in the laboratorium lucernaiuris lecture series in May. STEVEN HOWE The leading claim of Birkhold’s talk on May 23 was that, insofar as the rise of the internet may have increased visibility and de- mand, fan fiction has in fact been around for centuries, enjoying periods of heightened popularity in various cultural-historical contexts. One such was that of 1700s Europe, during which time literary appropriations proliferated markedly. In the Ger- man-speaking lands in particular, fan fiction writing became a pervasively widespread tendency and – as a consequence – a resonant vehicle for debates concerning understandings of «authorship», «ownership» and «property». Absence of cross-border laws Holder of a dual appointment as Assistant Professor of German and Law at the Ohio State University, Birkhold would appear perfectly positioned to explore the history of fan fiction – and its legal ramifications – in eighteenth-century Germany. Following an introductory survey of the breadth of the practice across German literary culture, he swiftly turned attention to the legal context. A first observation pertained to the make-up of eight- eenth-century Germany as a patchwork of over 300 separate territories, each possessing its own laws and codes. With regards burgeoning intellectual property debates, this had two vital repercussions. One was that it ensured the absence of any standardised, cross-border statutory law. The other, meanwhile, was that, in limiting the prospect of resolution through law alone, it also prompted broad-ranging discussions conducted by not only lawyers and jurists, but also philosophers, poets and liter- ary critics. Honing in on the specific issue of the appropriation of literary characters, Birkhold traced a number of the key contributions to these debates, including Fichte’s distinction between idea and form (the latter being the author’s exclusive property, the former communal property) and Kant’s assertion of the moral right of the author to be acknowledged as the creator of his/her work and to control any subsequent use and/or changes. This supplied the lead into the main premise of the argument – namely, that despite the absence of positive law, the field of literary borrow- ings was not free and unregulated, but rather circumscribed by a set of customary norms that protected the moral rights of the author. These the speaker identified via close analysis of a range of sources (publishing records, contracts, philosophical essays, legal treatises) that, together, furnish a collection of «rules» that governed the production of fan fiction. Based on these find- ings, a convincing claim was made for the need for a fundamen- tal reappraisal of both the tradition of moral rights in Europe and the concept and character of the eighteenth-century «literary commons». Monograph in preparation In his concluding remarks, Birkhold briefly reflected on the impli- cations of this «new history» not only for the period in question, but also for the longer trajectory of intellectual property law. For where a number of critics currently bemoan the ongoing erosion of an earlier tradition of «free culture», a reading of the history of intellectual property through the lens of fan fiction would seem to suggest a return to, rather than a departure from, the customary practices of the eighteenth century. These are bold claims, though ones evidently founded on extensive and inti- mate knowledge of the subject – the larger study from which the lecture material was drawn is shortly due for publication in monograph form. To judge by the range and depth of insight and the vigour of the ensuing discussion, it promises to deliver a significant, distinctive and provocative contribution to the field. Dr. Steven Howe is Academic Coordinator and Research Fellow at the Institute for Research in the Fundaments of Law (lucernaiuris). Assistant Professor Matthew H. Birkhold during his talk. In the background the book covers of Schiller’s unfinished novel «Der Geisterseher» (1787–1789; «The Ghost-Seer»), that provoked many unofficial follow-ups. 31UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 TAGUNGEN UND VORTRÄGE Ich poste, also bin ich? Identität wird in einem ständigen Austausch mit der sozialen Umwelt konstruiert, wobei der Familie eine besondere Bedeutung zukommt. Welchen Stellenwert die neuen Medien für die Identitätsbildung haben, wurde an einer Tagung diskutiert. NADJA WAIBEL «Identität im Internet. Mediale Identitätskonstruktionen über Familie, Religion und Sprache»: Am 27./28. März fand eine inter- disziplinäre Tagung zur Selbstdarstellung im Internet und ihren komplexen Implikationen statt. Organisiert wurde der Anlass von der Professur für Pastoraltheologie, der Professur für Philosophie und dem Graduiertenkolleg TeNOR im Rahmen des universitären Forschungsschwerpunkts FaMiGlia (siehe Seite 29). Oszillation zwischen Rollenmustern und -distanz Dr. Franc Wagner (Gradiertenkolleg TeNOR) gab zu Beginn der Ta- gung Einblick in die Diskussion um Identitätstheorien und führte sie in Bezug auf die Kommunikation im Internet weiter. Wird der Chatroom zum Familienersatz? Welche Funktion hat er für die Meinungsbildung und die Sozialisation? Auf die Bedeutung der Religion in diesem Zusammenhang ging die Pastoraltheologin und Pastorin Dr. Christina Ernst (Twistringen) ein. Sie fasste Ergeb- nisse ihrer Studie «Mein Gesicht zeig ich nicht auf Facebook. Rol- lenmuster und Techniken von Rollendistanz in Online-Kommunika- tion» zusammen und zeigte auf, wie Menschen im Spiel zwischen Rollenmustern und Rollendistanz im Internet oszillieren. Aus- gewählte Aspekte stellen sie in ihrem Profilbild dar, andere Aspekte aber verdecken sie. Ein solcher Wechsel zwischen Offen- barung und Geheimnis ist auch ein zentrales theologisches Thema, das sich durch die biblischen Schriften zieht. An Beispielen wie twomplet, einem religiösen Nachtgebet auf Twitter, zeigte sie auf, wie das Internet Räume für religiöse Kommunikation öffnet. Prof. Dr. Ulla Kleinberger, Professorin für angewandte Text- und Gesprächslinguistik (ZHAW Winterthur), untersuchte Beiträge von Jugendlichen in Onlineforen. Welches Profilbild wird verwen- det und welcher Spitzname wird gebraucht? Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten, parallele und neue Profile zu erstellen. Wie wichtig ein Beitrag ist, wird oftmals an der Anzahl von Auf- rufen und Likes gemessen. Doch bedeutet Beliebtheit auch Grösse? Mit dieser Frage beschäftigte sich Prof. Dr. Giovanni Ven- timiglia, Professor für Philosophie (Universität Luzern) in seinem Vortrag «Gross werden im Netz». Die Suche nach Grösse und Beliebtheit im Netz ist verbunden mit Verletzungen. Es scheint so einfach zu sein: Mit einem Klick in Facebook kann man eine Freundschaft beginnen, aber man kann sie auch mit einem Klick beenden, und das erzeugt Leiden. πάθει μάθος – durch Leiden lernen: Dies gilt auch im digitalen Zeitalter. Medienkompetenz: frühe Förderung gefordert Das Internet verändert schliesslich auch die Familien und die Erziehung. Kinder kommen sehr früh mit digitalen Medien in Kon- takt und fordern Nutzung auch ein. Wie gehen Eltern damit um? Dr. Susanne Eggert (Institut für Medienpädagogik München, JFF), zeigte in ihrer Studie «Mobile Medien in der Familie» die Impli- kationen der Digitalisierung für die Familie auf und setzte sich für eine frühe Förderung von Medienkompetenz von Kindern ein. Dr. Stephanie Klein, Professorin für Pastoraltheologie (Universi- tät Luzern), warf anhand einer Fernsehdokumentation einen Blick in die Zukunft der Digitalisierung. Denk- und Entscheidungs- prozesse wie auch Arbeitsplätze werden vermehrt ausgelagert in digitalisierte Technik. Was bedeuten die digitalen, technischen und medizinischen Entwicklungen des Silicon Valley – Roboter, Drohnen, Algorithmen, Überwachungsmöglichkeiten, Verände- rung von Gencodes u.a. – für die Identität, die Arbeitswelt, die Medizin, die Entscheidungsfreiheit, Partizipation und Demokra- tie? Dr. Vanessa Duss, Projektleiterin FIS-Forschungsinformati- onssystem der Universität Luzern, moderierte die lebhafte Dis- kussion unter den Teilnehmenden und Referierenden – eine Diskussion, die auf breiter Ebene interdisziplinär fortgesetzt und die Entwicklungen begleiten wird. Nadja Waibel ist studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Pastoraltheologie. 32 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017TAGUNGEN UND VORTRÄGE COMIC Tagung «Gewalt – Herrschaft – Religion» Durchgeführt von der Theologischen Fakultät, f indet am 22./23. September an der Universität Luzern die interdisziplinäre Tagung «Gewalt – Herrschaft – Religion» statt. Im Fokus des öffentlichen Anlasses mit freiem Eintritt steht die Frage: Wie kann heute eine an gemessene Interpretation von Gewalttexten und des damit in Verbindung stehenden Handelns aussehen? Dies ausgehend vom Umstand, dass die Offenbarungsurkunden der Religionen zahlreiche Aussagen enthalten, die gewalttätiges Handeln schildern. Das trifft für die Schriften des Judentums und des Christentums sowie auf den Koran zu. Diese Schilderungen wurden in der Vergangenheit immer wieder in subtiler Weise ins- trumentalisiert und werden es auch heute noch. Die Kriege, der Terror und die Angst, die die Gesellschaften der Gegenwart fest in der Zange zu haben scheinen, geben ein beredtes Zeugnis davon. Theologie darf deshalb die Debatte über Gewalt und Herrschaft in Religionen nicht abreissen lassen, um so je neu zu einem friedvol- len Umgang unter allen Religionen aufzufordern. (red.) Die im Raum 3.B48 abgehaltene Tagung, die verschiedene Vorträge und eine Podiumsdiskussion umfasst, beginnt am 22. September um 14 Uhr mit einer Einführung von Dekan Prof. Dr. Martin Mark. Mehr Infos: www.unilu.ch/agenda Zwei öffentliche Ringvorlesungen Im aktuellen Herbstsemester stehen an der Universität Luzern zwei öffentliche Ringvorlesungen mit freiem Antritt auf dem Pro- gramm. «Recht der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressour- cen (RNR)» wird vom Zentrum für Recht und Nachhaltigkeit (CLS) und dem Lehrstuhl für öffentliches Recht und Recht des ländlichen Raums angeboten (ab 28. September, diverse Daten; 18.15 Uhr, Raum 4.B47). Das RNR strebt eine Gesamtschau der meist sektoriell betrachteten Rechtsmaterien an, die sich mit Schutz und Nutzung der natürlichen Ressourcen Kulturland, Wald, Wasser und Naturraum (Fauna und Flora) beschäftigen. Um gesundheitliche Ungleichheiten geht es in der komplett auf Englisch abgehaltenen Ringvorlesung «Mind the Gap: Lessons from Health Inequality» des Seminars für Gesundheitswissen- schaften und Gesundheitspolitik an der Kultur- und Sozialwissen- schaftlichen Fakultät (ab 25. Oktober, diverse Daten; 17 Uhr, Hörsaal 9). Ausgangspunkt ist der Umstand, dass viele Erkran- kungen bei Personen besonders häufig anzutreffen sind, die in verschiedenen sozioökonomischen Bereichen benachteiligt sind. Die Gründe für diese Zusammenhänge, aber auch die Möglichkei- ten, diese zu verändern, werden präsentiert und diskutiert. (red.) 33UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 TAGUNGEN UND VORTRÄGE Wiedergutmachung – auch ein Thema der Ethik Für die Otto-Karrer-Vorlesung konnte in diesem Jahr ein Referent gewonnen werden, der zu einem schwierigen Thema referierte: Es handelte sich um Guido Fluri aus Cham ZG, den Initiator der sogenannten «Verdingkinderinitiative». VIKTORIA VONARBURG Fluris vor dreieinhalb Jahren lancierte Initiative hatte das Ziel, für die Opfer eine Wiedergutmachung zu erwirken, wobei ins- besondere auch Wert auf die offizielle Anerkennung vonseiten des Bundes gelegt wurde. Das Anliegen einer diesbezüglichen Aufarbeitung ist nicht nur von persönlichem Interesse für Tausende direkt betroffene Opfer fürsorgerischer Zwangsmass- nahmen bis ins späte 20. Jahrhundert, welche sowohl psychisch, physisch als auch oft ökonomisch ein Leben lang an den Folgen ihrer Misshandlungen leiden. Vielmehr ist es auch von gesell- schaftlicher wie politischer Tragweite und Brisanz, erweist sich doch daran, wie Gesellschaft und Politik mit solchen schwarzen Momenten der eigenen nationalen Vergangenheit in der Gegen- wart umgehen. Nachdem in der Schweiz frühere Versuche gescheitert waren, gelang mit der Initiative der Durchbruch: In nur acht Monaten ka- men mehr als die notwendigen 100 000 Unterschriften zusam- men. Der Bundesrat liess einen indirekten Gegenvorschlag aus- arbeiten, dem Stände- und Nationalrat mit grosser Mehrheit zustimmten. Zwar blieb dieser hinter den Forderungen der Initia- tive zurück, die zentralen Punkte aber, wie etwa die Schaffung eines Solidaritätsfonds für die Opfer sowie die Verpflichtung zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangs- massnahmen, wurden vom Gegenvorschlag aufgenommen. Die Initiative wurde daher zurückgezogen. «Heute ist ein historischer Tag!» Der Vortrag mit dem Titel «Wiedergutmachung – auch ein Thema der Ethik» fand im vergangenen Mai in der Jesuitenkirche Luzern statt – einen Monat nach dem Inkrafttreten des «Bundesgeset- zes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmass- nahmen und Fremdplatzierungen vor 1981». Nach dem Ja des Parlaments habe er, wie Guido Fluri in seinem Referat ausführte, bei einer Schlussfeier gesagt: «Heute ist ein historischer Tag!» Endlich war in der Politik die Bereitschaft gewachsen, die Vergan- genheit umfassend und ernsthaft aufarbeiten zu lassen und den Opfern finanzielle Leistungen auszusprechen. Auf dieses Zeichen hätten die Opfer Jahrzehnte gewartet. Immer wieder schlug Fluri Brücken zum Werk Otto Karrers, wobei insbesondere auf die Menschenwürde hingewiesen wurde, welche gewissermassen als basso continuo die Einstellung und das En- gagement des Initianten der Initiative zu tragen schien. Dem Thema und seiner hohen emotionalen Herausforderung konnte man sich kaum entziehen. Weder Guido Fluri selbst, bei dem man mit jedem Wort an seiner Mimik und Gestik die tiefe Betroffenheit erahnen konnte, noch das Publikum, das, konfrontiert mit der Persönlichkeit und dem Engagement des Referenten sowie mit einigen gezielt gewählten Beispielen, nicht in emotionaler Distanz sachlicher Zahlen verharren konnte. Dem Referenten gelang es dabei, den schwierigen Spagat zwischen persönlicher Betroffen- heit und objektiver Schilderung des Prozesses zu meistern. Der Vortrag von Guido Fluri ist kürzlich zusammen mit den Otto-Karrer- Gedenkvorträgen der vergangenen sieben Jahre unter dem Titel «Reden über die Welt und Gott» als elfter Band der Reihe «Schriften Ökumenisches Insti- tut Luzern» erschienen (ISBN 978-3-290-20144-9). Herausgeber ist Prof. Dr. Wolfgang W. Müller, Professor für Dogmatik und Leiter des Ökumenischen Instituts, der die Verantwortung für die Vortragsreihe trägt. Diese findet jähr- lich zur Erinnerung an das Wirken des Luzerner Theologen und Ökumenikers Otto Karrer sowie zur Weiterführung seiner Impulse statt. Nächster Referent ist Dr. Gottfried Locher, Präsident des Rats des Schweize- rischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK). Der Vortrag wird am 15. März 2018 in der Jesuitenkirche Luzern durchgeführt. Dr. des. Viktoria Vonarburg ist wissenschaftliche Assistentin bei Prof. Dr. Wolfgang W. Müller. Guido Fluri während seines Vortrags. (Bild: Roberto Conciatori) 34 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017NEUERSCHEINUNGEN An der Haftpflichtprozesstagung 2017 im Mai in Luzern stand die Anwaltshaftung im Mittelpunkt. Führt eine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit dazu, dass der Klient seine Rechte nicht in vollem Um- fang durchsetzen kann, muss hypothe- tisch festgestellt werden, wie der Fall ausgegangen wäre, wenn der Anwalt «richtig» gehandelt hätte. Schon die Be- antwortung der Fragen zu Sorgfalts- und Aufklärungspflichten gestaltet sich schwierig, besonders komplex ist aber der Nachweis der Folgen ihrer Verletzung. In den Beiträgen dieses Tagungsbandes werden neben den genannten Fragen auch die Prävention durch Freizeich- nungsklauseln und Büroorganisation und der Umgang mit Fehlern beleuchtet. Auf- gezeigt werden zudem die versiche- rungsrechtlichen Aspekte sowie die Haf- tungssituation in Deutschland. Haftpflichtprozess 2017. Anwaltshaftung Stepan Weber | Walter Fellmann (Hrsg.) Haftpflichtprozess 2017. Anwaltshaftung Zürich/Basel/Genf 2017 ISBN 978-3-7255-7586-2 Das Verwaltungsstrafrecht als Summe der in Verwaltungsgesetzen und im Bun- desgesetz über das Verwaltungsstraf- recht (VStrR) geregelten materiell- und formell-rechtlichen Strafvorschriften gehört zu den praktisch wichtigsten Rechtsgebieten und ist gleichwohl wissenschaftlich wenig durchdrungen. Während Verwaltungsstrafrecht lange als eine vom «echten» Strafrecht zu trennende Materie wahrgenommen wurde, setzt sich heute die Erkenntnis durch, dass Verwaltungsstrafrecht nicht etwa Verwaltungsrecht oder etwas ganz Eigenes ist, sondern eben Strafrecht – das wirft zahlreiche Fragen auf. Vertrete- rinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis beleuchten, vor welchen aktu- ellen Herausforderungen insbesondere die Strafverfolgung und die Strafverteidi- gung im Umgang mit dem Verwaltungs- strafrecht stehen. Verwaltungsstrafrecht im Wandel Andreas Eicker (Hrsg.) Das Verwaltungsstrafrecht im Wandel. Herausforderung für Strafverfolgung und Strafverteidigung Bern 2017 ISBN 978-3-7272-2192-7 Der Band bietet einen aktuellen Überblick über die Vielzahl neuerer sozialwissen- schaftlicher Forschungen zur Bedeutung, Funktion und Theorie von Dispositiven in und für die Ökonomie. Denn die Ökonomie ist «instrumentiert» – Organisationen und Märkte sind durchzogen und aus- gestattet mit Objekten, Materialitäten, Technologien, Diskursen und Subjektivie- rungsweisen, deren spezifische Verknüp- fungen die Ökonomie hervorbringen. Für die Analyse der Dispositive muss «Öko- nomie» daher notwendig transdisziplinär gefasst werden, gerade um die bisher weitgehende Ausblendung von Disposi- tiven in der Analyse von Märkten und Organisationen zu überwinden und diese durch neuartige theoretische, aber auch vielfältige methodologische Zugänge zu erschliessen. Der Band präsentiert Bei- träge von Forschenden aus Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und der Schweiz. Dispositiv und Ökonomie Rainer Diaz-Bone | Ronald Hartz (Hrsg.) Dispositiv und Ökonomie. Diskurs- und dispositiv- analytische Perspektiven auf Märkte und Organisationen Wiesbaden 2017 ISBN 978-3-658-15841-5 Wie sind die Wissenschaften entstan- den? Wie haben sie sich entwickelt? Wissenschaftsgeschichte hat als Diszi- plin eine ebenso lange und bewegte Geschichte wie die wissenschaftliche Arbeit selbst. Das Handbuch gibt einen umfassenden Überblick über die histo- rische und aktuelle Wissenschafts- geschichte in ihrer Anwendung auf alle Wissenschaftszweige, stellt die unter- schiedlichen Forschungsansätze vor und führt in die Globalgeschichte der Wissen- schaften ein. Betrachtet werden dabei: Räume und Epochen, Orte der Wissens- produktion, Wissenschaft und die Ge- schichte der modernen Welt. Handbuch Wissenschaftsgeschichte Marianne Sommer | Staffan Müller-Wille | Carsten Reinhardt (Hrsg.) Handbuch Wissenschafts- geschichte Stuttgart 2017 ISBN 978-3-476-02465-7 35UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 Der dreisprachige Band (Englisch, Fran- zösisch, Deutsch) fasst die wesentlichen Unterlagen des XXVIII. Europäischen Ag- rarrechtskongresses, der 2015 in Pots- dam abgehalten wurde, zusammen. Unter dem Generalthema der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP bzw. engl. CAP) widmete sich die Konfe- renz in drei Kommissionen den Themen neuer Rechtsrahmen und Umsetzung der EU-Marktorganisation und Politik für den Ländlichen Raum sowie aktuellen Ent- wicklungen wie bspw. Bekämpfung inva- siver Arten, GVO, Biopatentrecht oder TTIP-Abkommen. Grussworte, Frage- bögen, Generalberichte der einzelnen Kommissionen sowie der Synthese- bericht werden ergänzt durch einen Originalbeitrag des deutschen Bundes- landwirtschaftsministers und eine wis- senschaftliche Einführung zu den neuen Zielen der GAP. CAP Reform: Market Organisation and Rural Areas Comité Européen de Droit Rural (CEDR) | Roland Norer (Hrsg.) CAP Reform: Market Organisation and Rural Areas Baden-Baden 2017 ISBN 978-3-8487-2834-3 Dans l’imaginaire collectif, la prison évoque un univers inquiétant de bâti- ments grisâtres entourés de murs, un monde fermé de couloirs et de parloirs abritant des individus que la justice a mis à l’écart de la société. Cette image correspond-elle à la réalité? A partir d’un bref survol du système carcéral suisse, Daniel Fink répond à cette question par une analyse précise des différentes formes de privation de liberté, de la dé- tention provisoire jusqu’au placement à des fins d’assistance, en passant par l’exécution des peines et des mesures, ou la détention administrative. Il évoque les effets des nombreuses révisions du droit des sanctions et de l’introduction du code de procédure pénale suisse. Il traite également des questions du quoti- dien et de la santé en prison, de celles de la libération et de l’assistance de proba- tion, ainsi que de la récidive des per- sonnes libérées. 122 L A PR ISON EN SUISSE UN ÉTAT DES LIEU X SOCIÉTÉ Daniel Fink 122 L A P R IS O N E N S U IS S E Presses polytechniques et universitaires romandes Daniel Fink L A PR ISON EN SU ISSE U N ÉTAT DE S LIEU X Dans l’imaginaire collectif, la prison évoque un univers inquiétant de bâtiments grisâtres entourés de murs, un monde fermé de cou- loirs et de parloirs abritant des individus que la justice a mis à l’écart de la société. Cette image correspond-elle à la réalité ? A partir d’un bref survol du système carcéral suisse, Daniel Fink répond à cette question par une analyse précise des différentes formes de privation de liberté, de la détention provisoire jusqu’au placement à des fins d’assistance, en passant par l’exécution des peines et des mesures, ou la détention administrative. Il évoque les effets des nombreuses révisions du droit des sanctions et de l’introduction du code de pro- cédure pénale suisse. Il traite également des questions du quotidien et de la santé en prison, de celles de la libération et de l’assistance de probation, ainsi que de la récidive des personnes libérées. C’est donc un état des lieux complet et sans précédent du système suisse de privation de liberté que nous livre l’auteur, à la lumière de l’évolution de la société dans son ensemble. La prison en Suisse Daniel Fink La prison en Suisse. Un état des lieux Lausanne 2017 ISBN 978-2-8891-5175-2 An Unternehmen gibt es im täglichen Le- ben kein Vorbeikommen. Sie sind für uns Arbeitgeber, Dienstleister, Investitions- gelegenheit oder Gegenstand von Kritik. Dieses Buch interessiert sich dafür, wie Unternehmen funktionieren und warum sie so funktionieren, wie sie funktionie- ren. Was unterscheidet also Unterneh- men von allen sonstigen Organisations- typen, wie etwa Verwaltungen, Schulen oder Nichtregierungsorganisationen? Den Schlüssel zur Beantwortung dieser Fragen liefert die Auseinandersetzung mit den beiden zentralen Merkmalen des Unternehmens: Eigenfinanzierung und Entscheidungsautonomie. Mithilfe der Unterscheidung von Formalstruktur, In- formalität und Schauseite wird zudem ein differenziertes Verständnis der kom- plexen Innenwelt des Unternehmens ent- wickelt, das dem Leser zugleich einen organisationswissenschaftlichen Werk- zeugkasten für eigene Analysen und Re- flexionen an die Hand gibt. Unternehmen Sven Kette Unternehmen. Eine sehr kurze Einführung Wiesbaden 2017 ISBN 978-3-658-18073-7 An jedem Sonntagmorgen und an jedem Feiertag strahlt das Schweizer Radio SRF zwei Radiopredigten aus. Sie werden von Theologinnen und Theologen der ver- schiedenen christlichen Kirchen und Glaubensgemeinschaften gehalten. Wal- ter Kirchschläger hat von 2013 bis 2015 als katholischer Theologe an dieser Pre- digttätigkeit mitgewirkt. Im vorliegenden Buch sind seine Radiopredigten aus die- sen Jahren dokumentiert. Sie setzen sich mit den biblischen Lesungen des Sonn- tagsgottesdienstes auseinander oder thematisieren kirchliche Ereignisse von besonderer Bedeutung – wie die Wahl von Jorge Mario Bergoglio zum Bischof von Rom. Vom Tisch des Wortes. Radiopredigten Walter Kirchschläger Vom Tisch des Wortes. Radiopredigten Saarbrücken 2017 ISBN 978-3-8416-0968-7 Vom Tisch des WortesVom Tisch des Wortes An jedem Sonntagmorgen und an jedem Feiertag strahlt das Schweizer Radio SRF (www.SRF.ch) zwei Radiopredigten aus. Sie werden von Theologinnen und Theologen der verschiedenen christlichen Kirchen und Glaubensgemeinschaften gehalten. Walter Kirchschläger hat von 2013 bis 2015 als katholischer Theologe an dieser Predigttätigkeit mitgewirkt. Im vorliegenden Buch sind seine Radiopredigten aus diesen Jahren dokumentiert. Sie setzen sich mit den biblischen Lesungen des Sonntagsgottesdienstes auseinander oder thematisieren kirchliche Ereignisse von besonderer Bedeutung - wie die Wahl von Jorge Mario Bergoglio zum Bischof von Rom. Walter Kirchschläger Vom Tisch des WortesVom Tisch des Wortes Radiopredigten Walter Kirchschläger, Jg. 1947, Studium der Philosophie und Theologie in Rom und Wien, Dr. theol. (1972 Wien), Habilitation (1981 Wien),1970 bis 1973 Sekretär von Kardinal König (Wien), 1982 - 2012 Prof. für Exegese des Neuen Testaments in Luzern, Gründungsrektor der Universität Luzern; verheiratet seit 1970, 4 Kinder, 9 Enkelkinder. 978-3-8416-0968-7978-3-8416-0968-7 NEUERSCHEINUNGEN 36 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017NEUERSCHEINUNGEN Herausgeberin Universität Luzern Öffentlichkeitsarbeit Leitung: Lukas Portmann Redaktion Dave Schläpfer Layout Daniel Jurt Korrektorat Mirjam Weiss (dt.) / Ian Black (engl.) Comic Tiemo Wydler Auflage 3200 Exemplare Inserate Go! Uniwerbung, St. Gallen www.go-uni.com/uniluaktuell Kontakt / Abo Universität Luzern Öffentlichkeitsarbeit Frohburgstrasse 3, 6002 Luzern uniluaktuell@unilu.ch Website / Archiv www.unilu.ch/uniluaktuell Das Magazin ist kostenlos abonnierbar: uniluaktuell@unilu.ch Die nächste Ausgabe erscheint im Frühjahrssemester 2018. IMPRESSUM Die Stellung des Einzelnen als Rechts- subjekt und die Rechtserheblichkeit des menschlichen Verhaltens sind die Fra- gen, die der Gesetzgeber in den Art. 11 ff. ZGB geregelt hat. Rechts- und Hand- lungsfähigkeit sind dabei nicht nur im Privatrecht, sondern auch im öffent- lichen und im Prozessrecht gleichermas- sen von zentraler Bedeutung. Die dogma- tische Grundstruktur der Rechtsfähigkeit ist seit Inkrafttreten des ZGB unverän- dert geblieben. Das Handlungsfähigkeits- recht hingegen hat spürbare Veränderun- gen erfahren. Beide Rechtsinstitute unterliegen sodann wesentlichen inhalt- lichen Veränderungen in einem gewan- delten gesellschaftlichen Wertesystem und vor dem Hintergrund internationaler und völkerrechtlicher Entwicklungen. Die Kommentierung setzt sich grundsätzlich mit diesen Entwicklungen auseinander und beantwortet auch die daraus resul- tierenden konkreten Fragestellungen. Berner Kommentar: Die natürlichen Personen Eugen Bucher (†) | Regina E. Aebi-Müller Berner Kommentar, Zivilgesetz- buch: Die natürlichen Personen, Art. 11-19d ZGB: Rechts- und Handlungsfähigkeit Bern 22017 ISBN 978-3-7272-0680-1 Ethisches Investieren gewinnt bei An- legern und Banken an Interesse. Rendite und reduziertes Risiko, sozial-öko- logische Verantwortung und gutes Gewissen heisst das Versprechen. An welchen moralischen Kriterien soll sich ein Investor aber orientieren? Welche ethischen Theorien können der prakti- schen Vernunft dienen? Ökonomische Klugheit und moralische Pflicht stehen zur Debatte. Der Autor antwortet, indem er einen umfassenden Katalog mora- lischer Investitionskriterien analysiert. So erschliesst er Orientierungsregeln und Selektionsstrategien nachhaltiger Ver- mögensanlage. Schliesslich reflektiert er die Chancen und Grenzen ethischer Geld- anlage an einer Fallstudie. Die Studie wendet sich an Forschende sowie an Finanzexpertinnen und -experten mit Freude an Fragen der angewandten Kapi- talmarktethik. Ethisch investieren Manfred Stüttgen Ethisch investieren. Chancen und Grenzen moralisch begründeter Geldanlage Frankfurt am Main, Berlin, Bern et al. 22017 ISBN 978-3-631-65180-3 Die am 10. und 11. Juni 2016 ausgerich- teten 5. Luzerner Agrarrechtstage waren dem Thema «Wolf und Herdenschutz als rechtliche Herausforderung» gewidmet. Zahlreiche Motionen und öffentliche De- batten bezeugen die grosse Relevanz und Aktualität des Themas. Juristen, Ökonominnen und Ökologen sowie be- troffene Landwirtinnen und deren Vertre- ter aus der Schweiz, Deutschland und Österreich waren eingeladen, Fragen wie Schutzstatus, Regulierung der Wolfs- population und Abschussregelungen (neuer Art. 4bis JSV), Einrichtung wolfs- freier Zonen, Herdenschutzkonzepte und Präventionsmassnahmen, Entschä- digung von Wolfsschäden oder Finanzie- rung der Herdenschutzmassnahmen zu diskutieren. Dieser Band gibt einen Grossteil der Referate der Tagung zum damaligen Rechtsstand wieder. Wolf und Herdenschutz Roland Norer (Hrsg.) Wolf und Herdenschutz als rechtliche Herausforderung. Tagungsband der 5. Luzerner Agrarrechtstage Zürich/St. Gallen 2017 ISBN 978-3-03751-932-5 37UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 PANORAMA «Berlin, ick liebe dir – und komme wieder!» Kritische Theorie live, Bio-Lebensmittel supergünstig, Freundschaften fürs Leben: Lisa Kwasny, Soziologiestudentin im Bachelor, hat einen Mobilitätsaufenthalt an der Humboldt-Universität in Berlin gemacht und berichtet von ihren Erfahrungen. Dies vorab: Gesamthaft würde ich mein im vergangenen Früh- jahrssemester gemachtes Auslandsemester in Berlin als die beste Zeit meines bisherigen Lebens beschreiben. Ich weiss nicht, ob es mit dem neuen Umfeld, den Inputs, der Grossstadt oder den besuchten Seminaren zusammenhängt. Ich glaube, es ist alles zusammen und noch viel mehr. Die Humboldt-Universität liegt direkt neben dem Alexanderplatz und ist daher super erreichbar. Mit der Studentenkarte kann man auch alle öffentlichen Verkehrsmittel gratis benutzen. Wichtig: Bei der Immatrikulation nach einem Plan der Uni fragen! Diese ist nämlich wahnsinnig gross, und auf der Karte sind alle Gebäude und die nächsten Haltestellen verzeichnet. In den Gebäuden hän- gen auch Pläne, wo welches Zimmer zu finden ist. Selbst WC-Kritzeleien sozialkritisch Die Kurse an der Humboldt-Universität sind sehr vielfältig, aber auch sehr stark linksorientiert (noch viel stärker als die universi- täre Bildung in Luzern). Dies ist aber sehr toll, denn hier ist die selbstständige Organisation der Studierenden viel ausgeprägter. Es gibt Demonstrationen, Flugblätter und Diskussionsrunden. Sogar die Sprüche an den Toilettenwänden haben politischen und sozialkritischen Inhalt. Da ich in Luzern eigentlich Soziologie und Religionswissenschaft studiere, das aber in Berlin nicht möglich war, habe ich zwar als Fächer Kulturwissenschaften und Geschichte gehabt, jedoch hauptsächlich Philosophieseminare (Kritische Theorie) und eine Soziologievorlesung zum Thema soziale Ungerechtigkeit be- sucht. Die Dozierenden und die Professorinnen und Professoren sind engagiert, und es besteht eine offene Diskussionskultur. Pulsierende Stadt Zum Leben allgemein in Berlin gibt es einiges zu erzählen. Ich sage gerne: Es gibt nicht nur ein Berlin. Man kann superteuer essen und leben, nur in der Friedrichsstrasse shoppen und in den teuersten Clubs feiern. Man kann aber auch in Soli-Küchen essen, wo man gemeinsam kocht und bezahlt, wie viel man hat, in Secondhandshops einkaufen und am Sonntag die zahllosen Gratis konzerte im Mauerpark besuchen. Berlin war kulturell schon immer wichtig, doch momentan ist es eines der heisses- ten Pflaster Europas. Die Menschen strömen von überall her: Studierende aus Spanien auf der Suche nach Arbeit, polnische Arbeiter auf der Suche nach Glück, syrische Flüchtlinge auf der Suche nach Frieden. Designerinnen, Künstler, Musikerinnen und Punks versammeln sich neben Kreativschaffenden mit Start - up-Ideen in den Köpfen und hetzenden Rechtsradikalen. Hier in Berlin passiert Leben, hier passiert Zukunft. In den Unis werden Von einem Fotografen im Rahmen eines spontanen Shootings in Szene gesetzt: Lisa Kwasny in Berlin. Demonstrationen organisiert, die Studenten stehen auf und ein für ihre Überzeugungen, sie organisieren sich, sind am politischen Geschehen beteiligt, tragen es aus den Hörsälen zu den Men- schen auf der Strasse. In Berlin geschieht Kritische Theorie live. Bücherschätze in Kartonkisten Was ich persönlich genossen habe: supergünstige Bio-Lebens- mittel, Bücherschätze in Kartonkisten in Hauseingängen finden, an den Berliner Seen die Stadt vergessen, Konzerte in besetzten Häusern, Demos, die schönsten Techno-Partys der Welt, sich vom Flow leiten lassen, dann auf der Strasse angequatscht wer- den und Freunde fürs Leben finden. Berlin – sowie das Erasmus-Semester generell – ist das, was man daraus macht. Für mich gilt: Berlin, ick liebe dir! So schnell wirst du mich nicht los, ich komme wieder! Mehr Informationen zu den verschiedenen Mobilitätsangeboten an der Universität Luzern: www.unilu.ch/mobilitaet 38 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 Von der Leseratte zum Lesemuffel – und zurück Lesen gehört zum Studieren wie das Amen in die Kirche. Ein wahr gewordener Traum für alle Bibliophilen, eigentlich. Campus-Bloggerin Nadia Zwahlen berichtet davon, wenn das Hobby unter der Pflichtlektüre leidet und was man dagegen tun kann. Mich vor dem Studium als Leseratte zu bezeichnen, war – ge- linde gesagt – untertrieben. Bücher wurden nicht gelesen, son- dern verschlungen. Zwei bis drei pro Woche war ein normaler Durchschnittswert, und ich liebte jede Seite. Nicht, dass mir jede Geschichte gleich gut gefallen hätte. Rückblickend betrachtet, versteckte sich zwischen den Klassikern und hochgepriesenen Romanen auch so manches Schundwerk, für das ich nach dem Zuklappen keine allzu positiven Gefühle empfand. Aber egal wie ich zur Geschichte oder den Charakteren stand, ich liebte das Lesen an sich. Das verlorene Paradies Doch dann kam das Studium und mit ihm ein bislang unbekann- ter Schrecken in der Gestalt alter Bekannter: Bücher. Wissen- schaftliche Texte, die ja per se mit etwas mehr Aufwand gelesen werden müssen als die Unterhaltungslektüre. Auch ein zwanzig- seitiges Kapitel kann so unglaublich umständlich formuliert sein, dass man sich stundenlang damit abmüht. Das Lesen wissen- schaftlicher Texte kann manchmal ungemein frustrierend sein. Und so entwickelt Studentin oder Student Taktiken, die den Lese- aufwand verringern: Texte werden je nach Priorität des Kurses pflichtbewusst bearbeitet, nebenbei überflogen, Alibi-geleucht- stiftet oder manchmal auch gar nicht beachtet. Aber egal wie pflichtbewusst wir uns an die Lektüre machen, irgendwann ha- ben wir alle genug von den gleichen 26 Buchstaben. Wir fühlen uns begraben unter einer Flut von Sätzen, Zeilen, Abschnitten, Paragrafen und Kapiteln. So merkte auch ich, wie ich immer seltener in meiner Freizeit ein Buch in die Hand nahm. Ich hatte die Freude am Lesen verloren, fühlte mich verraten von meinen einstigen Freunden. Und so kehrte ich ihnen trotzig den Rücken zu, überkompensierte den Verlust mit Filmen und TV-Serien bis zu meinem ultimativen Tief- punkt, als ich in einem Jahr gerade mal sechs gelesene Bücher vorweisen konnte. Ich war schockiert. Kinderbücher und Klassiker Wenn man mit dem eigenen Lesepensum in der Freizeit nicht mehr zufrieden ist, heisst es, Gegenmassnahmen zu ergreifen. Vier Punkte haben mir persönlich geholfen: • Nur das lesen, worauf man wirklich Lust hat. Klingt erst mal logisch, aber manchmal hat man noch ein paar Klassiker zu- hause rumstehen, die man unbedingt zuerst lesen müsste, weil Weltliteratur und Allgemeinbildung und so. Einfach das schlechte Gewissen ausschalten und zum seichten Unter- haltungsroman greifen, wenn einem der Sinn danach steht. Gerne darf es auch mal Schund sein. Ja, echt. Und zwar, damit man den Wunsch hat, danach etwas Besseres zu lesen. • Kinderbücher oder geliebte Klassiker nochmals lesen. Der Nostalgiefaktor erinnert oft an die guten Gefühle, die das Lesen hervorbringen kann, und motiviert, etwas Neues in An- griff zu nehmen. • Hörbücher! Klar lässt sich darüber debattieren, ob das wirklich als Lesen durchgeht, aber man kann ohne grossen Aufwand in eine andere Welt abtauchen (und nebenbei den Abwasch er- ledigen). Bestenfalls kommt – wie bei mir als sehr schnelle Leserin – dabei der Wunsch auf, selbst zu lesen, um schneller zur Auflösung der Geschichte zu kommen. • Sich zu nichts zwingen. Es gibt Tage, an denen die Lieblings- serie einfach wichtiger ist, als auch nur ein kurzes Kapitel zu lesen. Akzeptieren und sich am nächsten Tag vielleicht zwei Kapitel vornehmen. Erfreulicherweise habe ich damit zu einer gewissen Regel- mässigkeit zurückgefunden. Ein Buch pro Woche, mal mehr, mal weniger. Bis ich wieder in meine Routine von vor dem Studium zurückfinde, lese ich einfach gemütlich weiter. Nadia Zwahlen ist Bachelorstudentin der Geschichte und Soziologie. Sie schreibt zusammen mit weiteren Studierenden der Kultur- und Sozia lwissenschaftlichen Fakultät im Campus-Blog auf dem Online-Portal «zentralplus» über die Hochs und Tiefs des studentischen Alltags: www.zentralplus.ch/de/blogs/campusblog «Irgendwann haben wir alle genug von den gleichen 26 Buchstaben»: Campus-Bloggerin Nadia Zwahlen. PANORAMA 39UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 Frauen und Männer an der Uni: neue Broschüre Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf allen Stufen und durch alle Gremien: Dieses Ziel strebt die Universität Luzern gemäss ihrem Statut an. Die aktuellsten Zahlen zeigen, dass Potenzial zwar vorhanden ist, es aber noch einiges zu tun gibt. ARIANE DE ROCCHI Die druckfrische, von der Fachstelle für Chancengleichheit herausgegebene Broschüre «Frauen und Männer an der Uni- versität Luzern» erlaubt es allen Interessierten, sich auf einen Blick über den aktuellen Stand der Geschlechterverhältnisse an der Universität Luzern zu informieren. Darüber hinaus bietet die Fachstelle Universitätsangehörigen im Rahmen von Beratungen vertiefte Informationen zu spezifischen Fragen und zeitlichen Entwicklungen sowie zur Situation in den einzelnen Fakultäten an. Die kompakte Broschüre basiert auf dem sogenannten Gleichstellungsmonitoring. Im Rahmen dieser Erhebung erfasst die Fachstelle kontinuierlich und systematisch die wichtigsten Zahlen zum Stand der Geschlechterverhältnisse. Auf der Basis dieser validen Datengrundlage kann die Entwicklung an der ge- samten Universität und in den einzelnen Fakultäten aufgezeigt und allfälliger Handlungsbedarf sichtbar gemacht werden. Anstieg des Frauenanteils beim Mittelbau Das Titelblatt der Broschüre zeigt grafisch das aktuelle Geschlechterverhältnis aller ordentlichen/ausserordentlichen Professuren sowie aller Assistenz-, Titular- und Gastprofessuren, das mit 82 Männern zu 24 Frauen nicht ausgeglichen ist. Was die Entwicklung des Frauenanteils anbelangt, kam es in den letzten zehn Jahren bei den Oberassistierenden und den Assistenz- professuren zu einer deutlichen Erhöhung. Bei den Oberassistie- renden nahm der Frauenanteil von 39 Prozent auf 56 Prozent zu. Auf der Stufe Assistenzprofessur erhöhte er sich sogar von 50 auf 71 Prozent. Allerdings ist diese Kategorie aufgrund von tiefen Fallzahlen auch grösseren Schwankungen ausgesetzt. Mit dem Ziel einer Erhöhung des Frauenanteils bei den Nach- wuchsforschenden führte die Fachstelle für Chancengleichheit, wie vergleichbare Stellen an anderen Schweizer Universitäten auch, diverse Massnahmen durch. Neben Einzelcoachings für Doktorandinnen und Postdoktorandinnen wurden Netzwerk- treffen für Professorinnen, Postdoktorandinnen und Frauen aus Führungs- und Schnittstellen-/Drehscheibenpositionen in der Verwaltung organisiert sowie SpeedUp-Sabbaticals für Ober- assistierende und Assistenzprofessorinnen und -professoren ohne Tenure Track vergeben. Ausserdem war zwischen 2010 und 2016 die Projektleitung des Kooperationsprojekts «Mentoring Deutschschweiz» (fachliches One-to-one-Mentoring mit Rahmen- programm) bei der Fachstelle für Chancengleichheit angegliedert. Des Weiteren wurden in Zusammenarbeit mit der Universität Bern verschiedene Workshops und Kurse für Nachwuchswissenschaft- lerinnen angeboten. Neben dem Ausbau des Bereichs Nach- wuchsförderung hat sich auch einiges getan bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, etwa hinsichtlich Kinderbetreuung. Rückgang bei ordentlichen Professuren Die Frauenanteile beim Mittelbau und bei den Assistenzprofessu- ren scheinen allerdings keine zeitnahe Erhöhung des Frauen- anteils bei den Neuberufungen auf ordentliche Professuren mit sich zu bringen. Denn auch wenn die Zahlen bis und mit Stufe Assistenzprofessur in eine positive Richtung weisen, ist dies auf der Stufe ordentliche Professur nicht der Fall. Obwohl diesbezüg- lich konkrete Massnahmen eingeführt wurden, zum Beispiel der Einbezug von Gleichstellungsdelegierten in die Berufungsverfah- ren, hat sich der Frauenanteil in den letzten zehn Jahren nicht erhöht. Im Gegenteil – er ist seit ein paar Jahren sogar rückläufig und liegt aktuell bei knapp 24 Prozent (Stand August 2017). Ein Grund dafür wird wohl sein, dass die Besetzung einer Professur ein vielschichtiges Verfahren ist, das durch verschiedene Fakto- ren beeinflusst wird. Diese gilt es nun in einem nächsten Schritt zu analysieren, um Ursachen und Zusammenhänge sichtbar zu machen. Ziel ist es, daraus Massnahmen abzuleiten, die von allen Mitgliedern der Universität gemeinsam getragen und um- gesetzt werden. Mehr Informationen und Download: www.unilu.ch/chancengleichheit Ariane De Rocchi ist wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Fachstelle für Chancengleichheit. Datenquellen – Studierendenstatistik – Personalstatistik – Jahresberichte – www.unilu.ch Anmerkungen 1 Alle Personen (auch Forschungsmitarbei- tende), die auf der Stufe Doktorat einen Arbeitsvertag der Universität Luzern haben. 2 Alle Personen (auch Forschungsmitarbei- tende), die auf der Stufe Postdoc einen Arbeitsvertrag der Universität Luzern haben. 3 Während hier die Anzahl Personen darge- stellt wird, verwendet die Personalstatistik die Anzahl Verträge. Impressum Idee, Konzept, Datenaufbereitung und Text: Fachstelle für Chancengleichheit, Universität Luzern Gestaltung: Susanne Gmür, Luzern Druck: Gammaprint AG, Luzern Universität Luzern Fachstelle für Chancengleichheit Frohburgstrasse 3 Postfach 4466 6002 Luzern chancengleichheit@unilu.ch www.unilu.ch/chancengleichheit Juli 2017 FoKo Forschungskommission FS Frühlingssemester GLK Gleichstellungskommission HS Herbstsemester IF Interfakultär KSF Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät o./a.o. ordentlich/ausserordentlich RF Rechtswissenschaftliche Fakultät SWS Semesterwochenstunden TF Theologische Fakultät ULEKO Universitäre Lehrkommission WF Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Abkürzungen Frauen und Männer an der Universität Luzern FACHSTELLE FÜR CHANCENGLEICHHEIT Leitungspositionen Dienste Die drei Prorektorate, die Verwaltungsdirektion und das Generalsekretariat bilden zusammen die Dienste. Sie umfassen elf Abteilungen; am Stich- tag (1.3.2017) wurden sechs von Männern und fünf von Frauen geleitet. 56 Universitätsrat 36 Gremien Im FS 2017 waren im Universitätsrat und in der FoKo ein Drittel der Mitglieder Frauen. Die Verhält- nisse im Senat, in der GLK und der ULEKO waren ausgeglichen. FoKo 48 GLK 33 ULEKO 34 Dekan Fakultätsmanager Prodekan/in TF KSF RF WF Universitätsleitung Die Universitätsleitung wurde in den letzten zehn Jahren zweimal vergrössert. Seit dem 1.3.2017 besteht das sechs Personen zählende Gremium dank einer Prorektorin und der Verwaltungsdirek- torin zu einem Drittel aus Frauen. Fakultätsleitungen Im FS 2017 war nur eine von insgesamt zwölf Leitungspositionen bei den Dekanaten von einer Frau besetzt, der Prodekanin der TF. Die KSF, die RF und die WF wurden ausschliesslich von Män- nern geleitet. Zeitverlauf Dekane und Dekaninnen 2008–2017 Interessant ist der Zeitverlauf bei den Dekaninnen und Dekanen. Bis 2011 waren die Frauen in der Mehrheit. Seit 2013 gab es jedoch keine Frau mehr in der Position einer Dekanin. 2008–2010 Rektor, 2 Prorektoren, Verwaltungsdirektor 2011–2016 Rektor, 2 Prorektoren, Verwaltungsdirektorin, Akademischer Direktor 1.3.2017 Rektor, 2 Prorektoren, 1 Prorektorin, Verwaltungs- direktorin, Generalsekretär WF TF RF KSF 2011 20152009 20132008 2012 2016 20172010 2014Senat 910 PANORAMA 40 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017PANORAMA Kampf um Freiheit und Autonomie «Die schwarze Spinne» und «Die schwarze Null»: Das Luzerner Theater eröffnet diese Schauspielsaison mit zwei Blicken auf die Region. In beiden Stücken geht es um Schicksal und die grossen Fragen des Lebens. ANGELA OSTHOFF «Die schwarze Spinne ist ein böses, schwarzes, krankes, meis- terhaftes kleines Buch, von dem man nicht mehr loskommt.» Die Novelle des protestantischen Pfarrers Albert Bitzius, der unter dem Pseudonym Jeremias Gotthelf publizierte, bescherte ihm als Kind Alpträume, erinnert sich der Bestsellerautor Daniel Kehl- mann: «Ein Fluch ist in der Welt, und er wird nicht mehr ver- schwinden. Da er einmal da ist, muss man Wege finden, mit ihm zu leben. Da er existiert, ist jeder Frieden vergiftet und jede Schönheit eine fromme Lüge. Vergisst man das, ist man des Todes.» Dann wird «das hübsche Bergpanorama» zu einer «schwarzgiftigen Albtraumwelt». Doch wo lauert der Fluch, wo hockt er, wen befällt er zuerst? Bei Gotthelf erwächst dieser Fluch als Spinne wie ein Geschwür aus Christine, der Deutschen, der Ausländerin mit dem sprechenden Namen – eine teuflische Christin allerdings, die das Böse ins Dorf lockt, weil sie meinte, den Teufel überlisten zu können. Wer trägt die Schuld? Die Novelle lädt zum Nachdenken ein: Wer bringt das Böse in die Welt? Wer trägt die Schuld? Ist es vielleicht sogar Gott – der wahre Teufel – der das Leid über die Welt bringt? Oder sind wir es selbst? Und doch: Wer ist eigentlich schuld, dass ich schuldig werde? «Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen?»: Diese theologische Wunde kann nicht so einfach mit pfäffischer Moral verbunden werden. Die Regisseurin Barbara-David Brüesch erarbeitet sich einen ganz eigenen Zugriff, indem sie die Gotthelf ‘schen Metaphern mit der Emotionalität von Musik zu einem Grusical verbindet. Als zeitgenössisches Echo auf «Die schwarze Spinne» richtet das auf Reportagen des Luzerners Erwin Koch basierende Stück «Die schwarze Null» den Blick auf die unbesungenen Heldinnen und Helden der Region und ihre ganz unheroischen Kämpfe mit dem Berg, der Steuererklärung, der Liebe und anderen Zumutun- gen. Wo bei Gotthelf die Spinnen ausbrechen, springt bei Koch ein Kind in den Tod. Wo sich das Bergpanorama in eine Alptraum- welt verwandelt, wird das Wohnzimmer unserer Nachbarn zur privaten Hölle. Wo der Knecht den Pfropfen aus dem Pfosten zieht, injiziert die Ehefrau ihrem Mann den tödlichen Drogenmix. Nüchterner Stil, starke Anteilnahme Der zweimalige Egon-Erwin-Kisch-Preisträger erzählt die Ge- schichten von psychisch labilen Bahnarbeitern und masslos Lie- benden, von einsamen Legasthenikern, von verlorenen Söhnen und der letzten Winterwartin auf dem Pilatus: Liebenswert, son- derbar und doch unmittelbar begegnen einem die Personen. Der Autor «hat die seltene Fähigkeit, ganz und gar sachlich, ‹tatsa- chenbetont› zu schreiben und doch zugleich starke Anteilnahme zu erzeugen», so Jörg Magenau vom «Deutschlandradio». Da ist etwa die Figur Albert T: «In einem grauen Aktenordner mit blauem Rücken hielt [er] seine plötzliche Liebe fest, Beweis auf Beweis, Rechnungen, Fahrkarten, Einkaufszettel zeitlich gegliedert, nach Monaten angelegt: Samstag, 9. Februar, zwei Karten für den Film Kindergarten Cop, Kino ABC 1, Reihe O, Plätze 3 und 4, 26 Fran- ken. Dann: 17 Uhr 48, Spaghetti Factory, Tisch 6, zwei Personen, 31 Franken.» Die Regisseurin Ivna Žic schafft eine theatrale Komposition, in der sich die archaischen und alltäglichen Ge- schichten dieser Menschen miteinander verweben und entfalten. In beiden Stücken ringen die Protagonisten um Freiheit und Auto- nomie. Gotthelf wie Koch stellen die grossen Fragen, gestern wie heute: Gibt es Schicksal? Und wenn ja – wie kann ich ihm entrin- nen? Wie ist es möglich, in grösster Not noch handlungsfähig zu bleiben? «Wenn ich eine Uhrzeit wäre, wäre ich am liebsten null Uhr, weil dann alles erst anfängt.» (Erwin Koch, «Anatomie einer Raserei») «Die schwarze Spinne» ist ab dem 29. September und die «Die schwarze Null» ab dem 6. Oktober im Luzerner Theater zu sehen. Mehr Informatio- nen: www.luzernertheater.ch Angela Osthoff ist Dramaturgieassistentin in der Sparte Schauspiel am Luzerner Theater. Verena Lercher, Christine-Darstellerin in «Die schwarze Spinne», vor dem Plakat des Stücks, das ein stilisiertes Spinnenbein zeigt. 41UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 PANORAMA «Mein Berufseinstieg fing lange vor dem Diplom an!» Alumni im Gespräch: Tobias König schaut gerne «foraus» – beim Schweizer Think-Tank für Aussenpolitik ist er für die Kommunikation verantwortlich. Das Rüstzeug hat sich der Deutsche an der Universität Luzern zugelegt. INTERVIEW: ANNA CHUDOZILOV Tobias König, woran erinnern Sie sich, wenn Sie an Ihren ersten Tag an der Uni Luzern zurückdenken? Tobias König: An einen perfekten Start in der Schweiz! In der Nacht zuvor war ich in Luzern angekommen, am Morgen sah ich dann bei meinen Couchsurfing-Gastgebern als erstes die Aus- sicht: Alpenpanorama, See, strahlend blauer Himmel. Auf dem Weg zur Uni beschloss ich, später Unmengen von Geld zu verdie- nen, damit ich mir das Einkaufen beim «Chäs Barmettler» leis- ten kann. Die Immatrikulation klappte reibungslos, einzig der Kleber mit der Matrikelnummer in meinem Abiturzeugnis gefiel mir nicht so recht. Am Abend schaute ich mir noch eine WG an, mit dem Zimmer hat’s dann auch gleich geklappt. Ging es mit Ihrem Masterstudium ebenso märchenhaft weiter? Ich habe mir zu Herzen genommen, was mir viele ältere Menschen gesagt hatten: Das Studium ist die schönste Zeit des Lebens, geniesse es, so lange du kannst. Im Prinzip habe ich versucht, jede Erfahrung mitzunehmen, die sich mir anbot. Besonders gerne denke ich an die Zeit in der studentischen Hochschulpolitik zurück: Zuerst war ich bei der SOL, der offi- ziellen Vereinigung der Studierenden der Universität Luzern, engagiert, später dann bei der kuso, der Fachschaft der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Sie haben im Bachelor Arabistik und Islamwissenschaft sowie Politologie in Halle an der Saale studiert. Welcher Weg hat Sie aus Sachsen-Anhalt nach Luzern geführt? Im Prinzip bin ich meiner Lieblingsdozentin gefolgt. Die Veran- staltungen von Dorothée de Nève waren einfach sensationell. Als sie meine Universität verliess, habe ich sie gegoogelt und fest- gestellt, dass sie Research Fellow am Zentrum für Religion, Wirt- schaft und Politik (ZRWP) war. Und so stiess ich auch auf den Masterstudiengang, den die Universitäten Basel, Zürich und eben Luzern gemeinsam anbieten. «Religion – Wirtschaft – Politik» klingt nach einer Kombination, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt ist. Wie ist es Ihnen nach Ih- rem Abschluss beim Berufseinstieg ergangen? Der fing lange vor der Diplomierung an! Ich wollte schon früh im Politbetrieb arbeiten und hatte bereits in Deutschland ein Prakti- kum bei einer Partei gemacht. In Luzern gaben mir dann die Grünliberalen die entscheidende Chance: Obwohl ich als Deut- scher durchaus Mühe hatte, mich in der Schweizer Politik zurechtzufinden, durfte ich schon während meines Masterstu- diums ein Praktikum absolvieren. Daraus ergab sich dann eine Anstellung, zum Schluss war ich als Wahlkampfleiter zu fast 100 Prozent bei der Partei engagiert. Studieren und so viel arbeiten – geht das? Die viele Arbeit verzögerte zwar meinen Abschluss, zahlte sich letztlich aber aus: Noch bevor ich mein Diplom in Händen hielt, hatte ich die Zusage des Schweizer Think-Tanks für Aussenpolitik «foraus». Dort leite ich das Zürcher Büro und bin dafür verant- wortlich, dass all die klugen Gedanken, die sich unsere Leute machen, am richtigen Ort landen: also in den Medien, auf dem Tisch von Politikern oder in einem Workshop von Experten. Zu- dem organisiere ich regelmässig Konferenzen für das EDA – auch das ist eine sehr aufregende Tätigkeit. Haben Sie rückblickend betrachtet das richtige Studium ge- wählt? Spontan: Ja! Schliesslich hat es mich dahin geführt, wohin ich beruflich wollte. Allerdings muss man damit umgehen können, dass sich nicht gleich erschliesst, was man denn genau ist mit diesem Master. Aber man lernt Fragestellungen aus unter- schiedlichen Perspektiven, mit diversen «Brillen» zu betrachten. Das ist sehr wertvoll für die Arbeit, die ich jetzt mache. Anderer- seits, ganz ehrlich: Mein Masterstudiengang war sicher nicht der einzige richtige Weg dahin, wo ich nun bin. Bei «Alumni im Gespräch» handelt es sich um eine Interviewreihe mit ehemaligen Studierenden und Doktorierenden. Die Serie wird von der ALUMNI Organisation betreut: www.unilu.ch/alumni Anna Chudozilov ist an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät für den Wissenstransfer und die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Tobias König Die Angst vor dem Berufseinstieg kennen fast alle Stu- dierenden der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) – und fast alle Alumnae und Alumni sind den Befürchtungen zum Trotz in spannenden Jobs gelan- det. Das wird Studierenden am offenen KSF-Alumni- Stamm vermittelt, ganz ohne aufwendiges Matching von Mentorinnen mit Mentees. Der von der KSF-Sektion der ALUMNI Organisation durchgeführte Anlass findet etwa viermal jährlich statt. Ergibt sich in dem lockeren Rah- men Verbindlicheres, ist das wunderbar; falls nicht – auch gut. Alumni können den Abend so oder so fürs Net- working und gemütliches Beisammensein nutzen. (AC) 11. Oktober, ab 18.30 Uhr, Bourbaki Bar/Bistro, Kontakt: Vera Bender, vera.bender@alumni-unilu.ch KSF-ALUMNI-STAMM AM 11. OKTOBER 42 UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017PANORAMA So glückt der Schritt vom Studium ins Berufsleben HANNA WICKI Die jeweils im Frühjahrssemester durchgeführte Podiumsreihe «Vom Studium ins Berufsleben» richtet sich an Studie rende aller Fachrichtungen und bietet ihnen die Möglichkeit, sich zum Thema Berufseinstieg umfassend zu informieren. Bei den Ver- anstaltungen über Mittag diskutieren Ehemalige verschiedener Fakultäten über ihren Arbeitsalltag, ihren beruflichen Werde gang und stellen Berufsfelder vor, die typisch sind für Absolventinnen und Absolventen der Universität Luzern. Diese Dienstleistung, die den Übergang vom Studium ins Beruf sleben unterstützt, bie- tet die Universität zusammen mit der Studierendenorganisation SOL und der ALUMNI Organisation an. Die beiden jüngsten Podien standen unter dem Titel «Service public» (9. Mai) und «Karriere in der Forschung» (10. Mai). Das Fazit aus den Anlässen lautet, dass Praxiserfahrung essenziell ist und man sich reinbeissen soll, wenn einem etwas wichtig ist. Praktika bewähren sich, um herauszufinden, was man gern macht und was man gut kann. Die Podiumsgäste rieten den Studierenden, Engagement zu zeigen und sich auf das zu fokus- sieren, was einen wirklich interessiert. Wenn diese Begeisterung spürbar werde, eröffne sich die Chance, für eine frei werdende Stelle angesprochen zu werden. Sein Netzwerk frühzeitig und bewusst aufbauen, auf Leute zu gehen – auch das könne ein Schlüssel zum Erfolg sein. Jährlich 500 Praktikumsstellen beim Bund Wiederum wurde als Ergänzung ein Info-Nachmittag beim Eidgenössischen Personalamt angeboten. Auch in diesem Jahr übernahm die ALUMNI Organisation die Reisekosten nach Bern. 25 Studierende nutzten am 8. Mai die Möglichkeit, die Bundesverwaltung mit ihren 70 Verwaltungseinheiten und 37 000 Mitarbeitenden als Arbeitgeberin kennenzulernen. Jähr- lich werden hier 2000 Stellen neu besetzt, davon rund 500 Prak- tika für Hochschulabsolvent innen und -absolventen. Der Anlass wurde von Sabina Marra vom Personalmarketing organisiert. Nach der Vorstellung der Bundesverwaltung schilderten ehe- malige und aktuelle Praktikantinnen ihren Alltag. Eine Alumna der Universität Luzern erzählte, dass sie nach einem Praktikum beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement ein Praktikum beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegen- heiten (EDA) in New York absolviert habe. Dort sei sie angefragt worden, ob sie Interesse an einer Mutterschaftsvertretung habe. So sei sie zu ihrer aktuellen Anstellung beim EDA gekommen. Beruf und Privatleben liessen sich gut unter einen Hut bringen, man müsse aber auch belastbar sein und komplexe Zusammen- hänge erfassen können. Motivation und Engagement seien sehr wichtig; ohne Leidenschaft fehle eine wesentliche Voraus- setzung für die vielseitige Aufgabenpalette. Eine Praktikantin aus Neuchâtel lobte die gute Zusammenarbeit und den Altersmix bei der Bundesverwaltung. Sie könne Auf- gaben auf hohem Niveau erledigen, und ihre Anregungen würden aufgenommen, obwohl sie jung sei und wenig Berufserfahrung aufweise. Beim Stellenantritt müsse man eine zweite Sprache zumindest so gut verstehen, damit man bei Besprechungen die Voten in der Zweitsprache verstehe und einen Bericht lesen könne. Im Lauf ihres Praktikums hätten sich ihre Sprachkennt- nisse deutlich verbessert, dies auch durch die Nutzung des Sprachkursangebots. In der Pause und beim anschliessenden Apéro bot sich Gelegenheit zum Networking. Auch wurde die Möglichkeit, Fragen zu stellen, rege genutzt. Mehr Informationen: www.unilu.ch/careerservices / www.stelle.admin.ch Hanna Wicki ist Sekretärin der Universitätsleitung. Unichor: Männer für «Gloria» gesucht Nach dem Musicalprojekt vom vergangenen Frühling wird es beim Chor der Universität Luzern feierlich und festlich: Im Herbstsemester steht das «Gloria» von Antonio Vivaldi auf dem Programm. Für die Konzerte am 15./16. Dezember wird jeden Dienstag unter der fachkundigen und leidenschaftlichen Leitung von Andrew Dunscombe fleissig an Ton und Klang gefeilt. Rund 60 Sängerinnen und Sänger gilt es zum harmonischen Chorklang zusammenzubringen. Nicht (nur) unter der Dusche singen Damit auch das Verhältnis zwischen Männer- und Frauenstim- men ausgeglichen ist, sucht der Unichor noch Verstärkung bei den Männerstimmen. Studenten und Mitarbeiter, die nicht (nur) unter der Dusche singen möchten, sondern ihre Tenor- oder Bassstimme lieber mit anderen zu einem Ganzen verbinden, fin- den auf www.unichor-luzern.ch alle Informationen zum Unichor und zum Mitsingen. (Esther Schmid, Unichor) Infos für Studierende zum Berufseinstieg und zur beruflichen Praxis aus erster Hand: Das ermöglicht eine Podiumsreihe, ergänzt durch einen Info-Nachmittag beim Eidgenössischen Personalamt in Bern. 43UNILU AKTUELL · AUSGABE NR. 60 · SEPTEMBER 2017 PANORAMA Plädoyers, Schlafmangel und Glücksgefühle Am Willem C. Vis Moot Court (Vis Moot) wurde das Luzerner Team mit einer «Honorable Mention» prämiert und gehörte damit zu den besten zehn Prozent von über 330 Teams aus der ganzen Welt. Im Interview geben die Mooties Einblick in ihre Erfahrungen. INTERVIEW: JEAN-MICHEL LUDIN Sonja Dobrijevic und Stephan Greber, warum haben Sie die Vis- Moot-Herausforderung angenommen? Sonja Dobrijevic: Ich mag Herausforderungen! Ein Wettbewerb, an dem über 330 Teams teilnehmen, kam mir da gelegen. Beson- ders angesprochen hat mich, dass der Vis Moot einen einmaligen Einblick in die Welt der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ermöglicht – ein Bereich, für den ich mich sehr interessiere. Stephan Greber: Ich habe mehrmals Bemerkenswertes über den Vis Moot gehört und gelesen. Da der Luzerner Moot im Bachelor zu meinen Highlights des Studiums gehörte, war für mich klar, dass ich im Master ebenfalls an einem Moot teilnehmen möchte. Da ich eine internationale Tätigkeit anstrebe, haben mich ins- besondere der handelsrechtliche Fokus und die Tatsache, dass der Vis Moot in Englisch abgehalten wird, überzeugt. Lukas Schifferle und Tony Burri, die Vorbereitungen für den Vis Moot dauerten ein halbes Jahr. Was stand während dieser Zeit auf dem Programm? Lukas Schifferle: Die Zeit ist in zwei Phasen aufgeteilt, die schrift- liche und die mündliche. Die schriftliche Phase beginnt damit, dass alle teilnehmenden Teams gleichzeitig den Fall, das «Prob- lem», erhalten. Nach dem Einlesen in den Fall begannen wir schnell, erste Argumente zu formen. Mit Hilfe unserer Coaches und viel harter Arbeit gelang es uns, die besten Argumente herauszufiltern und überzeugend zu formulieren. Tony Burri: In der mündlichen Phase ging es darum, für seinen Klienten ein Plädoyer vor dem Schiedsgericht zu halten. Das konnten wir in verschiedenen Schweizer Anwaltskanzleien und an den Pre-Moots in London und Moskau üben, bevor wir in Wien gegen Teams aus China, Bosnien-Herzegowina, den USA und Dubai antraten. Während dieser Zeit kamen wir in Kontakt mit Stu- dierenden aus aller Welt und lernten bei Apéros auch eine grosse Anzahl potenzieller Arbeitgeber kennen. Welches war das beste Vis-Moot-Erlebnis? Schifferle: Beste Erlebnisse gab es viele! Am 8. Dezember 2016 um 23:51 Uhr reichten wir unsere Klageschrift ein, nach zwei Mo- naten harter Arbeit und knapp vier Stunden Schlaf pro Nacht wäh- rend der letzten Woche. Als dann am Awards-Banquet in Wien beim Verlesen der Honorable Mentions «University of Lucerne!» ausgerufen wurde, war das ein unglaublich erfüllendes Gefühl. Burri: Auch die vielen Freundschaften mit anderen Mooties gehö- ren zu den Highlights. Insbesondere mit dem Team Mannheim hatten wir einige tolle Erlebnisse. Wir waren in Moskau im selben Hotel einquartiert. Als wir dann zwei Wochen später in Wien an der Welcome Party wieder aufeinandertrafen, war das ein ent- sprechend grosses Gaudi. Mehr in die Details gehen können wir allerdings nicht, denn: «What happens in Vienna stays in Vienna.» Sonja Dobrijevic und Stephan Greber, was nehmen Sie aus dem Vis Moot für Ihre berufliche Zukunft mit? Sonja Dobrijevic: Sicherlich das Wissen, wie man in einem Team ein gemeinsames Ziel effizient erreichen kann. Auch meine ver- besserten Englischkenntnisse und die Fähigkeit, ohne Scheu ein Plädoyer vorzutragen, werden mir in Zukunft weiterhelfen. Stephan Greber: Die Erfahrung, wie man wirkungsvoll vor Rechts- expertinnen und -experten plädiert, steht für mich im Mittelpunkt. Daneben hat sich aber auch mein Englisch stark verbessert. Nicht zu vergessen sind zudem die vielen Kontakte mit zukünftigen Anwältinnen und Anwälten aus der ganzen Welt. Jean-Michel Ludin ist Coach des Luzerner Vis-Moot-Teams. Die Teilnahme steht unter der Leitung von Prof. Dr. Daniel Girsberger, ordentlicher Professor für Schweizerisches und Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht sowie Privatrechtsvergleichung, und dem Headcoach RA Daniele Favalli. Das Vis-Moot-Team mit (v.l.) Sonja Dobrijevic, Tony Burri, Stephan Greber und Lukas Schifferle vor dem Stephansdom in Wien, wo das Finale stattfand. Sandro studiert Rechtswissenschaft Bachelor-Infotag für Maturandinnen und Maturanden Freitag, 17. November 2017 Kultur- und Sozialwissenschaften Rechtswissenschaft Theologie Wirtschaftswissenschaften www.unilu.ch/infotag Mit einem Studium an der Uni Luzern.

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    Festschrift Eitel KARIN MUELLER

    Spuren im Erbrecht Festschrift für Paul Eitel Herausgegeben von Jörg Schmid, Regina Aebi-Müller, Peter Breitschmid, Barbara Graham-Siegenthaler, Alexandra Jungo jetzt bestellen https://www.schulthess.com/buchshop/detail/ISBN-9783725582549/Schmid-Joerg-Hrsg.-Aebi-Mueller-Regina-E.-Hrsg.-Breitschmid-Peter-Hrsg.-Graham-Siegenthaler-Barbara-Hrsg.-Jungo-Alexandra-Hrsg./Spuren-im-Erbrecht?CSPCHD=000001000000WmkPf1wn4A0000YbJAnsZ1KtDqRpex78LMGQ-- https://www.schulthess.com/buchshop/detail/ISBN-9783725582549/Schmid-Joerg-Hrsg.-Aebi-Mueller-Regina-E.-Hrsg.-Breitschmid-Peter-Hrsg.-Graham-Siegenthaler-Barbara-Hrsg.-Jungo-Alexandra-Hrsg./Spuren-im-Erbrecht?CSPCHD=000001000000WmkPf1wn4A0000YbJAnsZ1KtDqRpex78LMGQ-- Spuren im Erbrecht Festschrift für Paul Eitel Herausgegeben von Jörg Schmid, Regina Aebi-Müller, Peter Breitschmid, Barbara Graham-Siegenthaler, Alexandra Jungo B406249-FS Eitel IH.indd 3B406249-FS Eitel IH.indd 3 19.08.22 08:0419.08.22 08:04 V Vorwort Am 20. Oktober 2022 feiert Paul Eitel seinen 65. Geburtstag. Dieses Jubiläum nehmen seine Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen und Freunde, Doktorinnen und Doktoren zum Anlass, ihm eine Festschrift zu überreichen. Die Themen der Beiträge haben allesamt ihr Schwergewicht im oder ihre Schnittstelle zum Erbrecht – jenem Rechtsgebiet, das Paul Eitel vor Jahrzehnten zum Zentrum seines Lehrens, Forschens und rechtsanwaltlichen Ar- beitens erkoren hat. Paul Eitels Wirken hat schon heute markante Spuren hinterlassen: als Professor in Lehre und Forschung an den Universitäten Luzern und Freiburg im Uechtland, als Experte bei den Gesetzgebungsarbeiten zur Revision des Erbrechts, als Redaktor der Fachzeitschrift successio, als Dozent und Referent bei den zahllosen Weiterbildungsveranstaltungen, na- mentlich bei den Lehrgängen zum Fachanwalt Erbrecht, aber auch als Rechtsanwalt für die grossen und kleinen Anliegen seiner Klienten. Drei Kennzeichen des Jubilars verdienen besondere Erwähnung: Fachkompetenz, Be- scheidenheit und Kollegialität. Hier näher auszuführen, dass Paul Eitel allseits als Meister des Erbrechts anerkannt ist, hiesse Wasser in die Reuss tragen. Trotz – oder gerade wegen – dieser grossen fachlichen Kompetenz agiert der Jubilar stets zurückhaltend und beschei- den. Auf ihn ist immer Verlass, auch und gerade dann, wenn anstrengende Arbeiten zu erledigen, Fristen zu wahren oder gar Wogen zu glätten sind. Diese Eigenschaften führen dazu, dass sich all jene glücklich schätzen können, die mit Paul Eitel zusammenarbeiten dürfen – oder die sogar das Privileg haben, mit ihm ein paar unbeschwerte Tage in der Engadiner Seenlandschaft zu verbringen. So sind denn auch die Beiträge dieser Festschrift nicht nur als Zeichen der wissenschaftlichen Anerkennung gedacht, sondern vor allem auch als Dank für unvergessliche Jahre guter Zusammenarbeit und für freundschaftliche Verbundenheit. Wir wünschen dem Jubilar von Herzen weiterhin viel Freude am Erbrecht sowie ungebrochene Schaffenskraft in Wissenschaft und Praxis! Zum Zustandekommen des vorliegenden Bandes haben viele beitragen. Unser Dank geht zunächst und vor allem an die Autorinnen und Autoren. Wir danken aber auch den unten aufgeführten Institutionen sehr herzlich für die finanzielle Unterstützung. Schliesslich schulden wir den zahlreichen Helferinnen und Helfern grossen Dank. Besonders zu er- wähnen sind Daniela Brotschi und Cornelia Sidler, die wichtige Organisations- und Vor- arbeiten übernommen haben, sowie die Assistierenden Ramin Paydar und Mike Schu- macher und die Hilfsassistierenden Laura Meier, Dario Schönbächler und Livia Keller, Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen National­ bibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d­nb.de abrufbar. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, vorbehalten. Jede Verwertung ist ohne Zu­ stimmung des Verlages unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro verfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme. © Schulthess Juristische Medien AG, Zürich · Genf 2022 ISBN 978­3­7255­8254­9 www.schulthess.com V Vorwort Am 20. Oktober 2022 feiert Paul Eitel seinen 65. Geburtstag. Dieses Jubiläum nehmen seine Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen und Freunde, Doktorinnen und Doktoren zum Anlass, ihm eine Festschrift zu überreichen. Die Themen der Beiträge haben allesamt ihr Schwergewicht im oder ihre Schnittstelle zum Erbrecht – jenem Rechtsgebiet, das Paul Eitel vor Jahrzehnten zum Zentrum seines Lehrens, Forschens und rechtsanwaltlichen Ar- beitens erkoren hat. Paul Eitels Wirken hat schon heute markante Spuren hinterlassen: als Professor in Lehre und Forschung an den Universitäten Luzern und Freiburg im Uechtland, als Experte bei den Gesetzgebungsarbeiten zur Revision des Erbrechts, als Redaktor der Fachzeitschrift successio, als Dozent und Referent bei den zahllosen Weiterbildungsveranstaltungen, na- mentlich bei den Lehrgängen zum Fachanwalt Erbrecht, aber auch als Rechtsanwalt für die grossen und kleinen Anliegen seiner Klienten. Drei Kennzeichen des Jubilars verdienen besondere Erwähnung: Fachkompetenz, Be- scheidenheit und Kollegialität. Hier näher auszuführen, dass Paul Eitel allseits als Meister des Erbrechts anerkannt ist, hiesse Wasser in die Reuss tragen. Trotz – oder gerade wegen – dieser grossen fachlichen Kompetenz agiert der Jubilar stets zurückhaltend und beschei- den. Auf ihn ist immer Verlass, auch und gerade dann, wenn anstrengende Arbeiten zu erledigen, Fristen zu wahren oder gar Wogen zu glätten sind. Diese Eigenschaften führen dazu, dass sich all jene glücklich schätzen können, die mit Paul Eitel zusammenarbeiten dürfen – oder die sogar das Privileg haben, mit ihm ein paar unbeschwerte Tage in der Engadiner Seenlandschaft zu verbringen. So sind denn auch die Beiträge dieser Festschrift nicht nur als Zeichen der wissenschaftlichen Anerkennung gedacht, sondern vor allem auch als Dank für unvergessliche Jahre guter Zusammenarbeit und für freundschaftliche Verbundenheit. Wir wünschen dem Jubilar von Herzen weiterhin viel Freude am Erbrecht sowie ungebrochene Schaffenskraft in Wissenschaft und Praxis! Zum Zustandekommen des vorliegenden Bandes haben viele beitragen. Unser Dank geht zunächst und vor allem an die Autorinnen und Autoren. Wir danken aber auch den unten aufgeführten Institutionen sehr herzlich für die finanzielle Unterstützung. Schliesslich schulden wir den zahlreichen Helferinnen und Helfern grossen Dank. Besonders zu er- wähnen sind Daniela Brotschi und Cornelia Sidler, die wichtige Organisations- und Vor- arbeiten übernommen haben, sowie die Assistierenden Ramin Paydar und Mike Schu- macher und die Hilfsassistierenden Laura Meier, Dario Schönbächler und Livia Keller, B406249-FS Eitel IH.indd 4B406249-FS Eitel IH.indd 4 19.08.22 08:0419.08.22 08:04 Vorwort VI welche die Texte bearbeitet und schliesslich in die reprofertige Form gebracht haben. Die Zusammenarbeit mit der Schulthess Juristischen Medien AG verlief einmal mehr sehr angenehm. Luzern, Zürich und Freiburg, im Mai 2022 Jörg Schmid Regina Aebi-Müller Peter Breitschmid Barbara Graham-Siegenthaler Alexandra Jungo Zum Entstehen dieser Festschrift haben folgende Institutionen finanziell beigetragen: – Universität Luzern, Rechtswissenschaftliche Fakultät – Forschungskommission der Universität Luzern – Verein successio – Icone, Institut de consultation notariale Sàrl – Verband Solothurnischer Notare – Zürcher Anwaltsverband, Fachgruppe Erbrecht Inhaltsübersicht Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIII Töter als Erben – Erbrecht vor Einziehungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Jürg­Beat Ackermann / Jascha Zalka Genugtuung in der güter- und erbrechtlichen Auseinandersetzung – Gedankenspiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Regina E. Aebi­Müller / Laura Meier Das Alters- und Pflegeheimzimmer post mortem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Karin Anderer / Silvia Brauchli Formvorschriften bei der öffentlichen Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen – gutta cavat lapidem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Ruth Arnet La donation : état des lieux . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Margareta Baddeley Der verbeiständete Erbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Yvo Biderbost Einblick in die nonprobate Vermögensnachfolge im US-amerikanischen Recht und mögliche Auswirkungen bei schweizerischen Berührungspunkten . . . . 97 Marjolein Bieri Die Anwartschaft des Nacherben – neu aufgerollt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Walter Boente VII B406249-FS Eitel IH.indd 7B406249-FS Eitel IH.indd 7 19.08.22 08:0419.08.22 08:04 Erbrecht und Demografie – Transfer und Ausgleich unter Generationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Peter Breitschmid Der Anlauf der Fristen für die Anfechtung lebzeitiger Verfügungen – insbesondere bei Zuwendungen an Trusts und (ausländische) Stiftungen . . . . . . . . 145 Daniela Dardel Interesse und Wille im Erbrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Jean Nicolas Druey Übergangsrechtliche Betrachtungen zu Art. 494 Abs. 3 revZGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 Martin Eggel Die Vorfrageproblematik in internationalen Enterbungsfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 Roland Fankhauser / Fabio Pecorelli Die Berufspflichten des Willensvollstreckers nach dem BGFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 Walter Fellmann Auslegeordnung und Methodik der Vorsorgeplanung für das Alter . . . . . . . . . . . . . . . 231 Thomas Geiser / Ivo Schwander Das Rechtsbegehren der Herabsetzungsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247 Tarkan Göksu Internationale Zuständigkeit ratione loci im Nachlassverfahren – Beweisfragen und Beweisprobleme aus Anwaltssicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Barbara Graham­Siegenthaler / Philipp Eberhard Die Unternehmensstiftung bzw. die Stiftung als Aktionärin. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 Harold Grüninger Inhaltsübersicht VIII B406249-FS Eitel IH.indd 8B406249-FS Eitel IH.indd 8 19.08.22 08:0419.08.22 08:04 Grundstückschenkungen mit Nutzniessungs- oder Wohnrechtsvorbehalt – Rechtsnatur und Schenkungswille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Felix Horat Die «Checks and Balances» bei der gerichtlichen Erbteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321 Balz Hösly / Alexandra Geiger Gedanken zu Art. 494 Abs. 3 nZGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347 Stephanie Hrubesch­Millauer Sozialversicherungen, berufliche Vorsorge und gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) nach der Erbrechtsrevision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 Marc Hürzeler Die ehevertraglich begünstigte Ehegattin zwischen Pflichtteils ansprüchen gemeinsamer und nichtgemeinsamer Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371 Alexandra Jungo Die Ausgleichung in der Erbteilung und im Pflichtteilsrecht nach deutschem Erbrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 Walter Krug Der Umgang des Willensvollstreckers mit dem digitalen Testament und Nachlass . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Hans Rainer Künzle Privatautonomie und Willensvollstreckerhonorar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Daniel Leu / Daniel Gabrieli Persönlichkeitsrecht und Erbrecht: Digitaler Tod oder digitale Präsenz post mortem?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437 Cordula Lötscher Der Entschädigungsanspruch des mitarbeitenden Ehegatten in der Erbteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453 Annina Meyer­Vögeli Inhaltsübersicht IX B406249-FS Eitel IH.indd 9B406249-FS Eitel IH.indd 9 19.08.22 08:0419.08.22 08:04 Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht – Bemerkungen zu Art. 522a und Art. 618 VE-ZGB 2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467 Karin Müller Bäuerliches Erbrecht: Herkunft und Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483 Roland Norer L’article 216 al. 2 nouveau du Code civil : comment concilier la lettre de la loi avec le but poursuivi par le législateur ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495 Denis Piotet Les actes de disposition sur un immeuble détenu par les membres d’une communauté héréditaire . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 Maryse Pradervand­Kernen Die Schenkung auf den Todesfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523 Jörg Schmid Schenkungen im Spannungsverhältnis von Erbverträgen – Ende gut, alles gut? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535 Felix Schöbi Gedanken zur neuen Anfechtbarkeit von (erbvertragswidrigen?) Schenkungen gemäss Art. 494 Abs. 3 nZGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547 Sandra Spirig Hätten Sie es gewusst? – Ein Kaleidoskop der schriftlichen Fachanwaltsprüfungen im Erbrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 557 René Strazzer Einführung eines «Zentralregister für Hundenachsorge (ZRH)» . . . . . . . . . . . . . . . . . 571 Benno Studer Der Prozessabstand im Erbteilungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 Thomas Sutter­Somm / Dario Ammann Inhaltsübersicht X B406249-FS Eitel IH.indd 10B406249-FS Eitel IH.indd 10 19.08.22 08:0419.08.22 08:04 Die Zukunft des Erbteilungsprozesses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 599 Thomas Weibel Schutz des Vertragserben vor lebzeitigen Zuwendungen – Quo vadis? . . . . . . . . . . . . 611 Kinga M. Weiss / Vangelis Kalaitzidakis Was geschieht mit ehegüterrechtlichen Ansprüchen in Konstellationen von Erbunwürdigkeit? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639 Stephan Wolf / Yannick Minnig Die Herabsetzung des Intestaterwerbs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655 Alexandra Zeiter Verzeichnis der Publikationen von Paul Eitel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 677 Inhaltsübersicht XI B406249-FS Eitel IH.indd 11B406249-FS Eitel IH.indd 11 19.08.22 08:0419.08.22 08:04 ANNINA MEYER-VÖGELI 466 eigenen Vorteil geltend zu machen, dennoch aber sicherstellen, dass seine (insbe- sondere nicht gemeinsamen) Nachkommen durch seine zeitlebens geleistete Zu- wendung an den überlebenden Ehegatten im Rahmen der Erbteilung keinerlei Nachteile erleiden. 467 Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht Bemerkungen zu Art. 522a und Art. 618 VE-ZGB 2019 KARIN MÜLLER* Inhaltsverzeichnis I. Einleitung ............................................................................................................ 468 II. Die Problematik der Vererbung von Minderheitspaketen an Aktiengesellschaften ........................................................................................... 469 1. Die Ausgangslage ........................................................................................ 469 2. Die sog. biens aisément négociables-Doktrin .............................................. 472 2.1 Allgemeines ........................................................................................ 472 2.2 Die biens aisément négociables-Doktrin ............................................ 473 2.3 Die Kritik an der biens aisément négociables-Doktrin ....................... 474 3. Einschränkung des Gestaltungsspielraums bei der Unternehmens- nachfolge durch die biens aisément négociables-Doktrin ........................... 476 III. Die Verankerung der biens aisément négociables-Doktrin im VE-ZGB 2019 ................................................................................................ 477 1. Vorbemerkungen ......................................................................................... 477 2. Begriff des Unternehmens und Geltungsbereich der Bestimmungen .......... 477 3. Der Anspruch auf Integralzuweisung sowie Mehr- und Minderheitsbeteiligungen ............................................................................ 478 4. Stellungnahme ............................................................................................. 480 IV. Schlussbemerkungen .......................................................................................... 481 * Prof. Dr. iur., Ordinaria für Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilverfah- rensrecht an der Universität Luzern. Ich danke Herrn Hermann Julen, MLaw, sowie Frau Maike Jeschonnek, MLaw, für die Unterstützung bei der Materialsuche, Frau Viviane Dett- ling, MLaw, für die kritische Durchsicht des Beitrags sowie Frau Michèle Lang, BLaw, für die Mithilfe bei der Bereinigung des Manuskripts und die Zitatkontrolle. Das Manuskript wurde im Januar 2022 abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren alle Links aktuell. 467 B406249-FS Eitel IH.indd 467B406249-FS Eitel IH.indd 467 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 468 I. Einleitung Der Jubilar und ich sind nicht nur freundschaftlich kollegial verbunden, sondern bestreiten zudem seit vielen Jahren gemeinsam zwei Veranstaltungen an der Uni- versität Luzern. Dies ist zum einen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Mastervorlesung «Unternehmensrecht: Nachfolge und Umstrukturierung» und zum anderen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die Bachelorvorle- sung «Einführung ins Recht für Ökonominnen und Ökonomen». Paul Eitel bringt den Studierenden dabei u.a. jeweils das Erbrecht näher, während ich mich um die Vermittlung des vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Stoffes bemühe. Was liegt daher näher, als den Jubilar mit einem Beitrag zum Zusammenspiel von Erb- und Gesellschaftsrecht zu ehren. Der weitaus grösste Teil der Schweizer Unternehmen sind kleine und mittlere Un- ternehmen, die weit überwiegend als AG oder GmbH organisiert sind. Gemäss Schätzungen sind rund drei Viertel davon Familienunternehmen.1 Bei Familien- unternehmen ist das Unternehmen stark mit den Mitgliedern der Familie verbun- den. Steht ein Generationenwechsel an, stellt sich damit unweigerlich die Frage, wie das Unternehmen in der Familie behalten werden kann. Jährlich stehen rund 15’000 kleine und mittlere Unternehmen vor einem Generationenwechsel.2 Die Thematik ist demnach von grosser (volkswirtschaftlicher) Bedeutung. Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge können sich verschiedene Probleme ergeben, die sich bei einer familieninternen Nachfolge unter Umständen noch ak- zentuieren. Im Vordergrund steht die Frage, ob ein geeigneter Nachfolger für das Unternehmen gefunden werden kann. Aber selbst wenn es in der Familie einen geeigneten Nachfolger gibt, ist noch nicht garantiert, dass das Unternehmen prob- lemlos auf die gewünschte Person übertragen werden kann. Sind nämlich neben dem potenziellen Nachfolger weitere Nachkommen – und damit grundsätzlich pflichtteilsgeschützte Erben – vorhanden, können Schwierigkeiten entstehen. Lassen sich die (rechtlichen) Hindernisse nicht überwinden, bleibt vielfach nur die Veräusserung oder Auflösung und Liquidation der Familiengesellschaft. 1 UNIVERSITÄT ST. GALLEN, CENTER FOR FAMILY BUSINESS/CREDIT SUISSE, Unternehmens- nachfolge in der Praxis, Herausforderung Generationenwechsel, Juni 2016, S. 14. 2 UNIVERSITÄT ST. GALLEN, CENTER FOR FAMILY BUSINESS/CREDIT SUISSE (Fn. 1), S. 8 ff., insb. S. 11 (Abb. 7) (Stand 2016); vgl. auch FAHRLÄNDER LUKAS, Der Aktionärbindungsver- trag als Instrument der Unternehmensnachfolge, ZSR 138 (2019) I, S. 285 ff., 285; HÖSLY BALZ/FERHAT NADIRA, Die Unternehmensnachfolge im Erbrecht, Vorschläge de lege ferenda, successio 2016, S. 100 ff., 101. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 469 Der vorliegende Beitrag greift einen Aspekt der Unternehmensnachfolge heraus, den der Jubilar nicht nur in seinen wissenschaftlichen Publikationen3 adressiert, sondern jeweils auch anlässlich der von ihm und mir gemeinsam durchgeführten mündlichen Prüfungen zur Veranstaltung Unternehmensrecht thematisiert hatte: die Problematik der Vererbung von Minderheitspaketen an Aktiengesellschaften. Dabei kann es vorliegend nicht darum gehen, diese Thematik vertieft abzuhan- deln. Vielmehr soll eine anstehende Gesetzesänderung im Erbrecht, nämlich die geplanten Art. 522a und Art. 618 VE-ZGB 2019, die sich mit dieser Problematik befassen, beleuchtet werden. II. Die Problematik der Vererbung von Minderheitspaketen an Aktiengesellschaften 1. Die Ausgangslage Unternehmensnachfolgen werden u.a. dadurch erschwert, dass das Gesetz be- stimmte Personen als pflichtteilsberechtigte Erben anerkennt (Art. 470 und Art. 471 ZGB).4 Das Pflichtteilsrecht gilt denn auch als weitaus wichtigste Schranke der 3 EITEL PAUL, in: Simonek Madeleine/Eitel Paul/Müller Karin, Unternehmensrecht II, Nach- folge und Umstrukturierung, 3. A., Zürich/Basel/Genf 2022, Kap. 2, Rz. 44 ff. und Kap. 6, Rz. 27 (zit. Unternehmensrecht); DERS., Eigentumstransfer an Familienunternehmen in der Schweiz – erbrechtliche Aspekte, in: Stamm Isabell/Breitschmid Peter/Kohli Martin (Hrsg.), Doing Succession in Europe, Generational Transfers in Family Businesses in Comparative Perspective, Zürich/Basel/Genf 2011, S. 271 ff., insb. 285 ff. (zit. Eigentumstransfer); DERS., KMU und Pflichtteilsrecht, in: Schmid Jörg/Girsberger Daniel (Hrsg.), Neue Rechtsfragen rund um die KMU, Erb-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht, Zürich/Basel/Genf 2006, S. 43 ff., insb. 55 ff. (zit. KMU); DERS., Zivilrechtliche, insbesondere güter-, erb- und gesellschaftsrechtliche Probleme der Unternehmensnachfolge, recht 2003, Sondernummer, S. 1 ff., 12 (zit. recht); DERS., Alte und neue Probleme der Unternehmensnachfolge, in: Geiser Thomas/Koller Thomas/Reusser Ruth/Walter Hans Peter/Wiegand Wolfgang (Hrsg.), Privat- recht im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichem Wandel und ethischer Verantwortung, Beiträge zum Familienrecht, Erbrecht, Persönlichkeitsrecht, Haftpflichtrecht, Medizinalrecht und allgemeinen Privatrecht, Festschrift für Heinz Hausheer zum 65. Geburtstag, Bern 2002, S. 493 ff. (zit. Unternehmensnachfolge). 4 Zu den Schwierigkeiten bei der Unternehmensnachfolge nach geltendem Recht vgl. etwa BERGMANN HEIKO/HALTER FRANK/ZELLWEGER THOMAS, Regulierungsfolgenabschätzung Revision Erbrecht (Unternehmensnachfolge), Gutachten im Auftrag des Bundesamtes für Justiz, Forschungsbericht KMU HSG, Universität St. Gallen, 2018, S. 16 ff. 468 B406249-FS Eitel IH.indd 468B406249-FS Eitel IH.indd 468 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 468 I. Einleitung Der Jubilar und ich sind nicht nur freundschaftlich kollegial verbunden, sondern bestreiten zudem seit vielen Jahren gemeinsam zwei Veranstaltungen an der Uni- versität Luzern. Dies ist zum einen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Mastervorlesung «Unternehmensrecht: Nachfolge und Umstrukturierung» und zum anderen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die Bachelorvorle- sung «Einführung ins Recht für Ökonominnen und Ökonomen». Paul Eitel bringt den Studierenden dabei u.a. jeweils das Erbrecht näher, während ich mich um die Vermittlung des vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Stoffes bemühe. Was liegt daher näher, als den Jubilar mit einem Beitrag zum Zusammenspiel von Erb- und Gesellschaftsrecht zu ehren. Der weitaus grösste Teil der Schweizer Unternehmen sind kleine und mittlere Un- ternehmen, die weit überwiegend als AG oder GmbH organisiert sind. Gemäss Schätzungen sind rund drei Viertel davon Familienunternehmen.1 Bei Familien- unternehmen ist das Unternehmen stark mit den Mitgliedern der Familie verbun- den. Steht ein Generationenwechsel an, stellt sich damit unweigerlich die Frage, wie das Unternehmen in der Familie behalten werden kann. Jährlich stehen rund 15’000 kleine und mittlere Unternehmen vor einem Generationenwechsel.2 Die Thematik ist demnach von grosser (volkswirtschaftlicher) Bedeutung. Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge können sich verschiedene Probleme ergeben, die sich bei einer familieninternen Nachfolge unter Umständen noch ak- zentuieren. Im Vordergrund steht die Frage, ob ein geeigneter Nachfolger für das Unternehmen gefunden werden kann. Aber selbst wenn es in der Familie einen geeigneten Nachfolger gibt, ist noch nicht garantiert, dass das Unternehmen prob- lemlos auf die gewünschte Person übertragen werden kann. Sind nämlich neben dem potenziellen Nachfolger weitere Nachkommen – und damit grundsätzlich pflichtteilsgeschützte Erben – vorhanden, können Schwierigkeiten entstehen. Lassen sich die (rechtlichen) Hindernisse nicht überwinden, bleibt vielfach nur die Veräusserung oder Auflösung und Liquidation der Familiengesellschaft. 1 UNIVERSITÄT ST. GALLEN, CENTER FOR FAMILY BUSINESS/CREDIT SUISSE, Unternehmens- nachfolge in der Praxis, Herausforderung Generationenwechsel, Juni 2016, S. 14. 2 UNIVERSITÄT ST. GALLEN, CENTER FOR FAMILY BUSINESS/CREDIT SUISSE (Fn. 1), S. 8 ff., insb. S. 11 (Abb. 7) (Stand 2016); vgl. auch FAHRLÄNDER LUKAS, Der Aktionärbindungsver- trag als Instrument der Unternehmensnachfolge, ZSR 138 (2019) I, S. 285 ff., 285; HÖSLY BALZ/FERHAT NADIRA, Die Unternehmensnachfolge im Erbrecht, Vorschläge de lege ferenda, successio 2016, S. 100 ff., 101. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 469 Der vorliegende Beitrag greift einen Aspekt der Unternehmensnachfolge heraus, den der Jubilar nicht nur in seinen wissenschaftlichen Publikationen3 adressiert, sondern jeweils auch anlässlich der von ihm und mir gemeinsam durchgeführten mündlichen Prüfungen zur Veranstaltung Unternehmensrecht thematisiert hatte: die Problematik der Vererbung von Minderheitspaketen an Aktiengesellschaften. Dabei kann es vorliegend nicht darum gehen, diese Thematik vertieft abzuhan- deln. Vielmehr soll eine anstehende Gesetzesänderung im Erbrecht, nämlich die geplanten Art. 522a und Art. 618 VE-ZGB 2019, die sich mit dieser Problematik befassen, beleuchtet werden. II. Die Problematik der Vererbung von Minderheitspaketen an Aktiengesellschaften 1. Die Ausgangslage Unternehmensnachfolgen werden u.a. dadurch erschwert, dass das Gesetz be- stimmte Personen als pflichtteilsberechtigte Erben anerkennt (Art. 470 und Art. 471 ZGB).4 Das Pflichtteilsrecht gilt denn auch als weitaus wichtigste Schranke der 3 EITEL PAUL, in: Simonek Madeleine/Eitel Paul/Müller Karin, Unternehmensrecht II, Nach- folge und Umstrukturierung, 3. A., Zürich/Basel/Genf 2022, Kap. 2, Rz. 44 ff. und Kap. 6, Rz. 27 (zit. Unternehmensrecht); DERS., Eigentumstransfer an Familienunternehmen in der Schweiz – erbrechtliche Aspekte, in: Stamm Isabell/Breitschmid Peter/Kohli Martin (Hrsg.), Doing Succession in Europe, Generational Transfers in Family Businesses in Comparative Perspective, Zürich/Basel/Genf 2011, S. 271 ff., insb. 285 ff. (zit. Eigentumstransfer); DERS., KMU und Pflichtteilsrecht, in: Schmid Jörg/Girsberger Daniel (Hrsg.), Neue Rechtsfragen rund um die KMU, Erb-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht, Zürich/Basel/Genf 2006, S. 43 ff., insb. 55 ff. (zit. KMU); DERS., Zivilrechtliche, insbesondere güter-, erb- und gesellschaftsrechtliche Probleme der Unternehmensnachfolge, recht 2003, Sondernummer, S. 1 ff., 12 (zit. recht); DERS., Alte und neue Probleme der Unternehmensnachfolge, in: Geiser Thomas/Koller Thomas/Reusser Ruth/Walter Hans Peter/Wiegand Wolfgang (Hrsg.), Privat- recht im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichem Wandel und ethischer Verantwortung, Beiträge zum Familienrecht, Erbrecht, Persönlichkeitsrecht, Haftpflichtrecht, Medizinalrecht und allgemeinen Privatrecht, Festschrift für Heinz Hausheer zum 65. Geburtstag, Bern 2002, S. 493 ff. (zit. Unternehmensnachfolge). 4 Zu den Schwierigkeiten bei der Unternehmensnachfolge nach geltendem Recht vgl. etwa BERGMANN HEIKO/HALTER FRANK/ZELLWEGER THOMAS, Regulierungsfolgenabschätzung Revision Erbrecht (Unternehmensnachfolge), Gutachten im Auftrag des Bundesamtes für Justiz, Forschungsbericht KMU HSG, Universität St. Gallen, 2018, S. 16 ff. 469 B406249-FS Eitel IH.indd 469B406249-FS Eitel IH.indd 469 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 470 erbrechtlichen Verfügungsfreiheit (Art. 481 Abs. 1 ZGB) bzw. Verfügungsbefug- nis (Art. 522 Abs. 1 ZGB) des (Unternehmer-)Erblassers.5 Und «[j]e blühender die Familie und je blühender das Unternehmen, desto akzentuierter sind diese Probleme».6 Mit der Revision des Erbrechts, die auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, wird das Pflichtteilsrecht revidiert. Während der Pflichtteil der Nachkommen von drei Viertel auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert wird, entfällt der Pflichtteil der Eltern vollständig,7 womit die erblasserische Verfügungsfrei- heit erweitert wird. Diese Änderungen, die ein Kernanliegen der Motion 10.35248 waren, werden die Nachlassplanung bzw. -gestaltung zwar erleichtern. Sie allein garantieren aber nicht, dass eine sinnvolle Unternehmensnachfolge tatsächlich verwirklicht werden kann.9 Befindet sich ein Unternehmen bzw. die Anteilsrechte daran im Vermögen des Erblassers bzw. in der Erbmasse, macht der Wert dieses Unternehmens in aller Regel den grössten Teil des Nachlasses aus. Hinterlässt der Erblasser mehrere Nachkommen als pflichtteilsberechtigte Erben, erweist sich in Bezug auf die Un- ternehmensnachfolge insbesondere das Pflichtteilsrecht – auch in der revidierten Fassung – als hinderlich. Soll das Unternehmen dem gewünschten Nachfolger in- tegral bzw. zur Führung übertragen werden, kann die Übernahme bereits zu Leb- zeiten des Erblassers erfolgen. Bezahlt der familieninterne Nachfolger den vollen Marktpreis für das Unternehmen, ergeben sich keine erbrechtlichen Probleme. Vielfach wird er aber nicht in der Lage sein, den vollen Marktpreis zu bezahlen, sodass es zu einem Erbvorbezug kommt bzw. eine (teilweise) unentgeltliche – und damit erbrechtlich relevante – Übertragung des Unternehmens vorliegt.10 Der 5 Vgl. DRUEY JEAN NICOLAS, Unternehmer, Unternehmen und Erbrecht, SJZ 1978, S. 337 ff., 340 f.; EITEL, Unternehmensrecht (Fn. 3), Kap. 2, Rz. 3, 28; vgl. auch EITEL, KMU (Fn. 3), S. 46. 6 DRUEY JEAN NICOLASErbrechtliche Schranken der Dispositionsmöglichkeiten des Unter- nehmers, in: Der Generationenwechsel im Familienunternehmen, Zürich 1982, S. 57 ff., 65. 7 nArt. 470 Abs. 1, 471 ZGB (AS 2021, 312). 8 Motion Gutzwiller 10.3524, Für ein zeitgemässes Erbrecht, https://www.parlament.ch/de/ ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20103524. 9 Vgl. Botschaft zum ZGB 2018, S. 5826, 5827, 5830. Zu den Stolpersteinen bei einer Unter- nehmensnachfolge vgl. etwa HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 106 ff. 10 Vgl. BERGMANN/HALTER/ZELLWEGER (Fn. 4), S. 16; vgl. auch EITEL, recht (Fn. 3), S. 3, 4 ff. Zur Terminologie Erbvorbezug/unentgeltliche Übertragung/Schenkung vgl. etwa EITEL, Un- ternehmensrecht (Fn. 3), Kap. 5, Rz. 20. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 471 Erblasser kann zu Lebzeiten auch mittels Verfügungen von Todes wegen Dispo- sitionen in Bezug auf die Unternehmensnachfolge treffen,11 was jedoch nicht aus- schliesst, dass sich auch in diesem Fall in erbrechtlicher Hinsicht (etwa wenn Pflichtteilsansprüche verletzt werden) Schwierigkeiten ergeben können.12 Hat der Erblasser demgegenüber auf entsprechende Vorkehrungen gänzlich verzichtet, ist es unter dem geltenden Recht nur sehr eingeschränkt möglich, im Rahmen einer gerichtlichen Zuweisung der Erbschaftssachen ein Unternehmen als Ganzes einem Erben zuzusprechen, auch wenn es gewichtige Gründe dafür gäbe. Eine integrale Zuweisung einer Erbschaftssache ist nämlich nur zulässig, wenn die Zuweisung nicht übermässige Ausgleichszahlungen innerhalb der Erbengemeinschaft zur Folge hat. In diesem Zusammenhang ist auf die aus dem Gleichbehandlungsprin- zip abgeleitete sogenannte 10 %-Regel des allgemeinen Erbteilungsrechts hinzu- weisen, welche in vielen Fällen eine an sich sinnvolle Integralzuweisung des Un- ternehmens verunmöglicht.13 Der VE-ZGB 2019 sieht nun neu in Art. 617 einen Anspruch auf Integralzuwei- sung vor. Umfasst die Erbschaft ein Unternehmen oder Anteils- oder Mitglied- schaftsrechte an einem Unternehmen und hat der Erblasser darüber nicht verfügt, kann jeder Erbe verlangen, dass ihm das Unternehmen oder alle Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte zugewiesen werden, wenn er dadurch die Kontrolle über das Unternehmen erlangt, oder dass Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Un- ternehmen, welche allein nicht die Kontrolle darüber einräumen, ihm zugewiesen werden, wenn er die Kontrolle bereits ausübt oder durch die Zuweisung erlangt.14 Wenn mehrere Erben die Zuweisung verlangen, sind das Unternehmen oder die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte daran demjenigen zuzuweisen, der für die Führung des Unternehmens am geeignetsten erscheint.15 Mit dieser Regelung sol- len die unerwünschten Auswirkungen der sogenannten 10 %-Regel abgewendet und eine drohende Zerstückelung und Aufteilung des Unternehmens unter den 11 In Betracht kommen etwa Teilungsvorschriften, Ausgleichungsanordnungen und der Ab- schluss eines Erbvertrags (mit Pflichtteilsverzicht), vgl. dazu etwa EITEL, recht (Fn. 3), S. 4 ff., 11 f.; DERS., Unternehmensrecht (Fn. 3), Kap. 2, Rz. 10, 20 ff., Kap. 5, Rz. 52. 12 Vgl. etwa EITEL, recht (Fn. 3), S. 10, 12. Zu den güterrechtlichen Aspekten für den Fall, dass der Erblasser neben den Nachkommen auch einen Ehegatten hinterlässt vgl. etwa EITEL, recht (Fn. 3), S. 13 ff. 13 Vgl. Erläuternder Bericht zum Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetz- buchs (Unternehmensnachfolge) vom 10. April 2019, https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/ data/gesellschaft/gesetzgebung/erbrecht/unternehmensnachfolge/vn-ber-d.pdf.download.pdf/ vn-ber-d.pdf, S. 12 (zit. Erläuternder Bericht). Zur sog. 10 %-Regel vgl. auch HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 108 m.w.H. 14 Art. 617 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 VE-ZGB 2019. 15 Art. 617 Abs. 2 VE-ZGB 2019. 470 B406249-FS Eitel IH.indd 470B406249-FS Eitel IH.indd 470 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 470 erbrechtlichen Verfügungsfreiheit (Art. 481 Abs. 1 ZGB) bzw. Verfügungsbefug- nis (Art. 522 Abs. 1 ZGB) des (Unternehmer-)Erblassers.5 Und «[j]e blühender die Familie und je blühender das Unternehmen, desto akzentuierter sind diese Probleme».6 Mit der Revision des Erbrechts, die auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, wird das Pflichtteilsrecht revidiert. Während der Pflichtteil der Nachkommen von drei Viertel auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert wird, entfällt der Pflichtteil der Eltern vollständig,7 womit die erblasserische Verfügungsfrei- heit erweitert wird. Diese Änderungen, die ein Kernanliegen der Motion 10.35248 waren, werden die Nachlassplanung bzw. -gestaltung zwar erleichtern. Sie allein garantieren aber nicht, dass eine sinnvolle Unternehmensnachfolge tatsächlich verwirklicht werden kann.9 Befindet sich ein Unternehmen bzw. die Anteilsrechte daran im Vermögen des Erblassers bzw. in der Erbmasse, macht der Wert dieses Unternehmens in aller Regel den grössten Teil des Nachlasses aus. Hinterlässt der Erblasser mehrere Nachkommen als pflichtteilsberechtigte Erben, erweist sich in Bezug auf die Un- ternehmensnachfolge insbesondere das Pflichtteilsrecht – auch in der revidierten Fassung – als hinderlich. Soll das Unternehmen dem gewünschten Nachfolger in- tegral bzw. zur Führung übertragen werden, kann die Übernahme bereits zu Leb- zeiten des Erblassers erfolgen. Bezahlt der familieninterne Nachfolger den vollen Marktpreis für das Unternehmen, ergeben sich keine erbrechtlichen Probleme. Vielfach wird er aber nicht in der Lage sein, den vollen Marktpreis zu bezahlen, sodass es zu einem Erbvorbezug kommt bzw. eine (teilweise) unentgeltliche – und damit erbrechtlich relevante – Übertragung des Unternehmens vorliegt.10 Der 5 Vgl. DRUEY JEAN NICOLAS, Unternehmer, Unternehmen und Erbrecht, SJZ 1978, S. 337 ff., 340 f.; EITEL, Unternehmensrecht (Fn. 3), Kap. 2, Rz. 3, 28; vgl. auch EITEL, KMU (Fn. 3), S. 46. 6 DRUEY JEAN NICOLASErbrechtliche Schranken der Dispositionsmöglichkeiten des Unter- nehmers, in: Der Generationenwechsel im Familienunternehmen, Zürich 1982, S. 57 ff., 65. 7 nArt. 470 Abs. 1, 471 ZGB (AS 2021, 312). 8 Motion Gutzwiller 10.3524, Für ein zeitgemässes Erbrecht, https://www.parlament.ch/de/ ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20103524. 9 Vgl. Botschaft zum ZGB 2018, S. 5826, 5827, 5830. Zu den Stolpersteinen bei einer Unter- nehmensnachfolge vgl. etwa HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 106 ff. 10 Vgl. BERGMANN/HALTER/ZELLWEGER (Fn. 4), S. 16; vgl. auch EITEL, recht (Fn. 3), S. 3, 4 ff. Zur Terminologie Erbvorbezug/unentgeltliche Übertragung/Schenkung vgl. etwa EITEL, Un- ternehmensrecht (Fn. 3), Kap. 5, Rz. 20. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 471 Erblasser kann zu Lebzeiten auch mittels Verfügungen von Todes wegen Dispo- sitionen in Bezug auf die Unternehmensnachfolge treffen,11 was jedoch nicht aus- schliesst, dass sich auch in diesem Fall in erbrechtlicher Hinsicht (etwa wenn Pflichtteilsansprüche verletzt werden) Schwierigkeiten ergeben können.12 Hat der Erblasser demgegenüber auf entsprechende Vorkehrungen gänzlich verzichtet, ist es unter dem geltenden Recht nur sehr eingeschränkt möglich, im Rahmen einer gerichtlichen Zuweisung der Erbschaftssachen ein Unternehmen als Ganzes einem Erben zuzusprechen, auch wenn es gewichtige Gründe dafür gäbe. Eine integrale Zuweisung einer Erbschaftssache ist nämlich nur zulässig, wenn die Zuweisung nicht übermässige Ausgleichszahlungen innerhalb der Erbengemeinschaft zur Folge hat. In diesem Zusammenhang ist auf die aus dem Gleichbehandlungsprin- zip abgeleitete sogenannte 10 %-Regel des allgemeinen Erbteilungsrechts hinzu- weisen, welche in vielen Fällen eine an sich sinnvolle Integralzuweisung des Un- ternehmens verunmöglicht.13 Der VE-ZGB 2019 sieht nun neu in Art. 617 einen Anspruch auf Integralzuwei- sung vor. Umfasst die Erbschaft ein Unternehmen oder Anteils- oder Mitglied- schaftsrechte an einem Unternehmen und hat der Erblasser darüber nicht verfügt, kann jeder Erbe verlangen, dass ihm das Unternehmen oder alle Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte zugewiesen werden, wenn er dadurch die Kontrolle über das Unternehmen erlangt, oder dass Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Un- ternehmen, welche allein nicht die Kontrolle darüber einräumen, ihm zugewiesen werden, wenn er die Kontrolle bereits ausübt oder durch die Zuweisung erlangt.14 Wenn mehrere Erben die Zuweisung verlangen, sind das Unternehmen oder die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte daran demjenigen zuzuweisen, der für die Führung des Unternehmens am geeignetsten erscheint.15 Mit dieser Regelung sol- len die unerwünschten Auswirkungen der sogenannten 10 %-Regel abgewendet und eine drohende Zerstückelung und Aufteilung des Unternehmens unter den 11 In Betracht kommen etwa Teilungsvorschriften, Ausgleichungsanordnungen und der Ab- schluss eines Erbvertrags (mit Pflichtteilsverzicht), vgl. dazu etwa EITEL, recht (Fn. 3), S. 4 ff., 11 f.; DERS., Unternehmensrecht (Fn. 3), Kap. 2, Rz. 10, 20 ff., Kap. 5, Rz. 52. 12 Vgl. etwa EITEL, recht (Fn. 3), S. 10, 12. Zu den güterrechtlichen Aspekten für den Fall, dass der Erblasser neben den Nachkommen auch einen Ehegatten hinterlässt vgl. etwa EITEL, recht (Fn. 3), S. 13 ff. 13 Vgl. Erläuternder Bericht zum Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetz- buchs (Unternehmensnachfolge) vom 10. April 2019, https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/ data/gesellschaft/gesetzgebung/erbrecht/unternehmensnachfolge/vn-ber-d.pdf.download.pdf/ vn-ber-d.pdf, S. 12 (zit. Erläuternder Bericht). Zur sog. 10 %-Regel vgl. auch HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 108 m.w.H. 14 Art. 617 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 VE-ZGB 2019. 15 Art. 617 Abs. 2 VE-ZGB 2019. 471 B406249-FS Eitel IH.indd 471B406249-FS Eitel IH.indd 471 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 472 Erben verhindert werden, sofern der Erblasser nicht selbst mittels Verfügungen von Todes wegen Abhilfe geschaffen hat.16 Wenn lediglich einer von mehreren Erben die Kontrolle über das Unternehmen hat oder erwirbt, ist es – aufgrund entweder des gesetzlichen Erbteilungsrechts oder einer Verfügung des Erblassers – alles andere als ausgeschlossen, dass min- destens ein Minderheitsanteil am Unternehmen einem oder mehreren anderen Er- ben zufällt.17 Die Schaffung von Minderheitspaketen ist in vielen Fällen unver- meidbar. Im VE-ZGB 2019 ist daher in den Art. 522a und Art. 618 als Korrelat zu Art. 617 VE-ZGB 2019 eine neue Regelung vorgesehen, welche die Erben davor schützen soll, im Rahmen der Erbteilung einen Minderheitsanteil an einer Gesellschaft auf Anrechnung an den Pflichtteil übernehmen zu müssen, wenn die Mehrheit der Anteile einem Miterben zusteht. Der Minderheitsanteil weist näm- lich in aller Regel nur einen reduzierten Wert auf und kann überdies oftmals nicht verkauft werden.18 Mit dieser Regelung soll ein Minderheitenschutzanliegen entsprechend der sog. biens aisément négociables-Doktrin berücksichtigt werden.19 Bevor die Bestim- mungen von Art. 522a und Art. 618 VE-ZGB 2019 erörtert werden, wird auf diese Doktrin und die Kritik daran eingegangen. 2. Die sog. biens aisément négociables-Doktrin 2.1 Allgemeines Der Pflichtteil nach Art. 471 ZGB vermittelt dem Berechtigten den Anspruch auf Erbenstellung und auf Vermögenswerte in der Höhe des Pflichtteils. Er gewährt dem Erben aber keinen Anspruch auf bestimmte Vermögenswerte des Nachlasses, sondern garantiert lediglich eine bestimmte Wertquote.20 Entsprechend sieht Art. 522 Abs. 1 ZGB vor, dass die Erben, die ihren Pflichtteil nicht dem Werte nach erhalten, die Herabsetzung der Verfügung des Erblassers auf das erlaubte Mass verlangen können, wenn der Erblasser seine Verfügungsbefugnis überschritten hat. 16 EITEL PAUL, Der Vorentwurf des Bundesrats vom 10. April 2019 zur «Änderung des Schwei- zerischen Zivilgesetzbuchs (Unternehmensnachfolge)» – ein Weg zu einem zeitgemässen Unternehmenserbrecht?, successio 2019, S. 304 ff., 308. 17 EITEL (Fn. 16), S. 308. 18 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 13. 19 EITEL (Fn. 16), S. 308. 20 Vgl. etwa HENNINGER JULIA, Die Pflichtteilsproblematik bei der Unternehmensnachfolge am Beispiel der Familienaktiengesellschaft, Diss. Freiburg 2018, Zürich/Basel/Genf 2019, Rn. 124 ff. m.w.H. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 473 Dabei stellt sich die Frage, ob es sich bei den an den Pflichtteil anrechenbaren Vermögenswerten um Eigentum handeln muss, oder ob auch die Zuweisung einer Nutzniessung zulässig ist.21 Das Bundesgericht hat im Jahre 1944 in BGE 70 II 142 festgehalten, dass Pflichtteile durch die Zuweisung von Eigentum an «biens aisément négociables», mithin an leicht veräusserbaren Gegenständen, wie Geld- summen, Wertschriften oder Liegenschaften, auszurichten sind. Nicht dazu ge- hört beispielsweise eine Nutzniessung, sodass sich ein pflichtteilsberechtigter Erbe nicht mit der blossen Nutzniessung an bestimmten Objekten abfinden muss, auch wenn deren kapitalisierter Wert den Pflichtteil erfüllt oder gar übersteigt.22 Seit diesem Entscheid wird davon ausgegangen, dass ein Pflichtteilserbe An- spruch auf einen unbelasteten Pflichtteil bzw. das Äquivalent eines Anteils am Nachlass zu Eigentum hat, welcher sich aus leicht veräusserbaren Vermögens- werten zusammensetzen muss.23 Gerade bei einer Unternehmensnachfolge stellt sich für diejenigen Nachkommen, die einen Minderheitsanteil am Unternehmen zugewiesen erhalten haben, denn auch die Frage, ob dadurch ihr Pflichtteil ver- letzt ist, zumal das Minderheitspaket bzw. die entsprechenden Aktien – wie aus- geführt – in aller Regel nicht «leicht veräusserbar» sind. Wirtschaftlich betrachtet haben die Minderheitsaktionäre nämlich eher die Rechtsstellung von Nutznies- sern, obwohl sie Eigentümer der Aktien sind.24 2.2 Die biens aisément négociables-Doktrin Im Anschluss an den Entscheid des Bundesgerichts entwickelte HEINZ HAUSHEER die sogenannte biens aisément négociables-Doktrin.25 Er machte die bundesge- richtlichen Überlegungen – aus dem eben dargelegten Grund – für den Minder- heitenschutz im Aktienrecht fruchtbar.26 Wird anlässlich der Erbteilung die Mehr- heit der Aktien am Familienunternehmen dem auserwählten Nachfolger übertra- gen und werden die Pflichtteile der übrigen Erben mit Minderheitsaktienpaketen abgegolten, erhalten Letztere auf ihren Pflichtteil Vermögenswerte, die nicht «fa- cilement négociables» sind. Die übrigen Pflichtteilserben sind vom Nachfolger und Mehrheitsaktionär abhängig und haben auf den Geschäftsgang keinen Ein- fluss. Zudem ist es ihnen in aller Regel nicht möglich, ihre Aktien zu veräussern, 21 Vgl. auch HENNINGER (Fn. 20), Rn. 124, 127 ff. 22 BGE 70 II 142 E. 2. 23 EITEL, Unternehmensrecht (Fn. 3), Kap. 2, Rz. 44. 24 Vgl. EITEL, Unternehmensrecht (Fn. 3), Kap. 2, Rz. 45; HAUSHEER HEINZ, Erbrechtliche Probleme des Unternehmers, Bern 1970, S. 203 ff., 206, 208. 25 Vgl. HAUSHEER (Fn. 24), S. 203 ff. 26 Vgl. dazu auch etwa EITEL, Unternehmensnachfolge (Fn. 3), S. 498 ff. 472 B406249-FS Eitel IH.indd 472B406249-FS Eitel IH.indd 472 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 472 Erben verhindert werden, sofern der Erblasser nicht selbst mittels Verfügungen von Todes wegen Abhilfe geschaffen hat.16 Wenn lediglich einer von mehreren Erben die Kontrolle über das Unternehmen hat oder erwirbt, ist es – aufgrund entweder des gesetzlichen Erbteilungsrechts oder einer Verfügung des Erblassers – alles andere als ausgeschlossen, dass min- destens ein Minderheitsanteil am Unternehmen einem oder mehreren anderen Er- ben zufällt.17 Die Schaffung von Minderheitspaketen ist in vielen Fällen unver- meidbar. Im VE-ZGB 2019 ist daher in den Art. 522a und Art. 618 als Korrelat zu Art. 617 VE-ZGB 2019 eine neue Regelung vorgesehen, welche die Erben davor schützen soll, im Rahmen der Erbteilung einen Minderheitsanteil an einer Gesellschaft auf Anrechnung an den Pflichtteil übernehmen zu müssen, wenn die Mehrheit der Anteile einem Miterben zusteht. Der Minderheitsanteil weist näm- lich in aller Regel nur einen reduzierten Wert auf und kann überdies oftmals nicht verkauft werden.18 Mit dieser Regelung soll ein Minderheitenschutzanliegen entsprechend der sog. biens aisément négociables-Doktrin berücksichtigt werden.19 Bevor die Bestim- mungen von Art. 522a und Art. 618 VE-ZGB 2019 erörtert werden, wird auf diese Doktrin und die Kritik daran eingegangen. 2. Die sog. biens aisément négociables-Doktrin 2.1 Allgemeines Der Pflichtteil nach Art. 471 ZGB vermittelt dem Berechtigten den Anspruch auf Erbenstellung und auf Vermögenswerte in der Höhe des Pflichtteils. Er gewährt dem Erben aber keinen Anspruch auf bestimmte Vermögenswerte des Nachlasses, sondern garantiert lediglich eine bestimmte Wertquote.20 Entsprechend sieht Art. 522 Abs. 1 ZGB vor, dass die Erben, die ihren Pflichtteil nicht dem Werte nach erhalten, die Herabsetzung der Verfügung des Erblassers auf das erlaubte Mass verlangen können, wenn der Erblasser seine Verfügungsbefugnis überschritten hat. 16 EITEL PAUL, Der Vorentwurf des Bundesrats vom 10. April 2019 zur «Änderung des Schwei- zerischen Zivilgesetzbuchs (Unternehmensnachfolge)» – ein Weg zu einem zeitgemässen Unternehmenserbrecht?, successio 2019, S. 304 ff., 308. 17 EITEL (Fn. 16), S. 308. 18 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 13. 19 EITEL (Fn. 16), S. 308. 20 Vgl. etwa HENNINGER JULIA, Die Pflichtteilsproblematik bei der Unternehmensnachfolge am Beispiel der Familienaktiengesellschaft, Diss. Freiburg 2018, Zürich/Basel/Genf 2019, Rn. 124 ff. m.w.H. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 473 Dabei stellt sich die Frage, ob es sich bei den an den Pflichtteil anrechenbaren Vermögenswerten um Eigentum handeln muss, oder ob auch die Zuweisung einer Nutzniessung zulässig ist.21 Das Bundesgericht hat im Jahre 1944 in BGE 70 II 142 festgehalten, dass Pflichtteile durch die Zuweisung von Eigentum an «biens aisément négociables», mithin an leicht veräusserbaren Gegenständen, wie Geld- summen, Wertschriften oder Liegenschaften, auszurichten sind. Nicht dazu ge- hört beispielsweise eine Nutzniessung, sodass sich ein pflichtteilsberechtigter Erbe nicht mit der blossen Nutzniessung an bestimmten Objekten abfinden muss, auch wenn deren kapitalisierter Wert den Pflichtteil erfüllt oder gar übersteigt.22 Seit diesem Entscheid wird davon ausgegangen, dass ein Pflichtteilserbe An- spruch auf einen unbelasteten Pflichtteil bzw. das Äquivalent eines Anteils am Nachlass zu Eigentum hat, welcher sich aus leicht veräusserbaren Vermögens- werten zusammensetzen muss.23 Gerade bei einer Unternehmensnachfolge stellt sich für diejenigen Nachkommen, die einen Minderheitsanteil am Unternehmen zugewiesen erhalten haben, denn auch die Frage, ob dadurch ihr Pflichtteil ver- letzt ist, zumal das Minderheitspaket bzw. die entsprechenden Aktien – wie aus- geführt – in aller Regel nicht «leicht veräusserbar» sind. Wirtschaftlich betrachtet haben die Minderheitsaktionäre nämlich eher die Rechtsstellung von Nutznies- sern, obwohl sie Eigentümer der Aktien sind.24 2.2 Die biens aisément négociables-Doktrin Im Anschluss an den Entscheid des Bundesgerichts entwickelte HEINZ HAUSHEER die sogenannte biens aisément négociables-Doktrin.25 Er machte die bundesge- richtlichen Überlegungen – aus dem eben dargelegten Grund – für den Minder- heitenschutz im Aktienrecht fruchtbar.26 Wird anlässlich der Erbteilung die Mehr- heit der Aktien am Familienunternehmen dem auserwählten Nachfolger übertra- gen und werden die Pflichtteile der übrigen Erben mit Minderheitsaktienpaketen abgegolten, erhalten Letztere auf ihren Pflichtteil Vermögenswerte, die nicht «fa- cilement négociables» sind. Die übrigen Pflichtteilserben sind vom Nachfolger und Mehrheitsaktionär abhängig und haben auf den Geschäftsgang keinen Ein- fluss. Zudem ist es ihnen in aller Regel nicht möglich, ihre Aktien zu veräussern, 21 Vgl. auch HENNINGER (Fn. 20), Rn. 124, 127 ff. 22 BGE 70 II 142 E. 2. 23 EITEL, Unternehmensrecht (Fn. 3), Kap. 2, Rz. 44. 24 Vgl. EITEL, Unternehmensrecht (Fn. 3), Kap. 2, Rz. 45; HAUSHEER HEINZ, Erbrechtliche Probleme des Unternehmers, Bern 1970, S. 203 ff., 206, 208. 25 Vgl. HAUSHEER (Fn. 24), S. 203 ff. 26 Vgl. dazu auch etwa EITEL, Unternehmensnachfolge (Fn. 3), S. 498 ff. 473 B406249-FS Eitel IH.indd 473B406249-FS Eitel IH.indd 473 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 474 besteht doch für Minderheitsbeteiligungen an nicht börsenkotierten Gesellschaf- ten kein Markt, und meist sind die Aktien auch noch vinkuliert. In solchen Kons- tellationen sollen nach der Ansicht von HAUSHEER die Minderheitspakete nicht an den Pflichtteil anrechenbar sein.27 Die biens aisément négociables-Doktrin beruht mithin auf der Feststellung, dass die Minderheitsaktionäre zu «Gefangenen» des Mehrheitsaktionärs würden, wenn dieser als Erbe einen Nachlassgegenstand erwerbe, wie diesfalls das Mehrheits- aktienpaket, der in gleicher Weise verwertbar bleibe, wie er für den Erblasser ver- äusserlich war, während die durch Anordnung von Todes wegen geschaffenen Minderheitsaktienpakete (von vinkulierten Namenaktien) ihre Veräusserlichkeit weitestgehend verlieren würden, weil die Minderheitsaktionäre diesbezüglich vom Willen des Mehrheitsaktionärs abhängig seien. In derartigen Konstellationen seien Minderheitsaktien keine «biens aisément négociables».28 Bei den Überlegungen, die der biens aisément négociables-Doktrin zugrunde lie- gen, geht es vor allem darum, Minderheitsaktionäre gegenüber einem Mehrheits- aktionär zu schützen, der sein Mehrheitspaket lediglich deshalb erhalten hat, weil die anderen Erben mit Minderheitspaketen abgespiesen wurden, die sie sich zu- dem noch an ihren Pflichtteil haben anrechnen lassen müssen.29 2.3 Die Kritik an der biens aisément négociables-Doktrin Die biens aisément négociables-Doktrin wird hauptsächlich von der eher aktien- rechtlich ausgerichteten Literatur kritisiert und abgelehnt, während sie von der eher erbrechtlich ausgerichteten Lehre begrüsst wird,30 wobei vielfach auch diese 27 HAUSHEER (Fn. 24), S. 203 ff., insb. 210, wonach «ein Pflichtteilserbe sich ein vom Erblasser durch Anordnung von Todes wegen geschaffenes Minderheitsaktienpaket auf eine bestimmte Familie hin vinkulierter Namenaktien nicht auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss.» Heute wird überwiegend davon ausgegangen, dass die Vinkulierung der Aktien keine ent- scheidende Rolle spiele (vgl. HÖSLY/FERHAT [Fn. 2], S. 119; STRAESSLE RALPH, Die erb- rechtliche Berücksichtigung der lebzeitigen familieninternen Unternehmensnachfolge, Diss. Zürich 2019, Rn. 182; VON SALIS ULYSSES/HAAS PHILIPP, Familieninterne Unternehmens- nachfolge und M&A Transaktionen, in: Tschäni Rudolf [Hrsg.], Mergers & Acquisitions XVI, Zürich/Basel/Genf 2014, S. 31 ff., 42 f.). 28 EITEL, Eigentumstransfer (Fn. 3), S. 286; DERS., Unternehmensrecht (Fn. 3), Kap. 2, Rz. 46; vgl. auch HENNINGER, (Fn. 20), Rn. 358. 29 HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 119. 30 EITEL, Eigentumstransfer (Fn. 3), S. 286 f.; DERS., KMU (Fn. 3), S. 57; DERS., Unterneh- mensrecht (Fn. 3), Kap. 2, Rz. 48; vgl. auch HENNINGER (Fn. 20), Rn. 129 m.w.H. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 475 Stimmen für eine Relativierung eintreten.31 Ausgangspunkt der Kritik war die Überlegung, dass der Minderheitenschutz vorab ein Problem ist, welches das Ak- tienrecht zu lösen hat, mithin der «Mangel […] dem Gesellschaftsrecht anzulas- ten» ist.32 Dabei wird nicht geleugnet, dass für entrechtete Minderheiten durchaus stossende Situationen entstehen können. Doch soll nicht das Erbrecht, sondern das Gesellschaftsrecht (bzw. vertragliche Regelungen) das «Problem» lösen,33 wobei – wie der Jubilar treffend ausführt – durchaus «über die Grundsatzfrage nachzudenken [wäre], inwiefern der Schutz von Minderheitsaktionären Aufgabe nicht nur des Gesellschaftsrechts, sondern auch des Erbrechts sei».34 Zudem wird zu Recht eingewendet, dass die «Gefangenschaft» der Erben, welche Minderheitsanteile auf Anrechnung an ihren Pflichtteil übernehmen müssten, um die Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten, infrage gestellt werden dürfe, wenn sie weder dauernd noch unzumutbar ausgestaltet sei und der Mehr- heitsanteilsinhaber daran gehindert werde, seine Stellung zu missbrauchen.35 Weil Minderheitspakete unvermeidbar sind, wenn der Wert des Unternehmens grösser ist als die frei verfügbare Quote und mehr als ein Pflichtteilserbe vorhanden ist, plädiert die neuere Lehre für eine Relativierung der biens aisément négociables- 31 Für eine Relativierung der biens aisément négociables-Doktrin etwa DRUEY JEAN NICOLAS, Grundriss des Erbrechts, 5. A., Bern 2002, § 6 Rz. 42 f., 56; EITEL, KMU (Fn. 3), S. 63; HENNINGER (Fn. 20), Rn. 129; LEUBA AUDREY, Transmissions d’entreprises en droit des successions: de quelques difficultés actuelles et améliorations possibles, in: Steinauer Paul- Henri/Mooser Michel/Eigenmann Antoine (Hrsg.), Journée de droit successoral 2019, Bern 2019, S. 15 ff., Rn. 21 ff.; RUMO-JUNGO ALEXANDRA, Nutzniessung in der Erbteilung, successio 2011, S. 5 ff., 11; vgl. auch DRUEY (Fn. 6), S. 63 f. 32 So DRUEY (Fn. 5), S. 341 («Dem Wirtschaftsleben würde […] ein schlechter Dienst erwie- sen, wenn der unzulängliche gesellschaftsrechtliche Minderheitenschutz durch das Noterb- recht zu kompensieren versucht würde»); vgl. auch DERS. (Fn. 31), § 6 Rz. 56. Eine Zusam- menstellung der kritischen Argumente findet sich etwa bei ELMIGER FABIENNE, Das Unter- nehmen in der Erbteilung, Die Teilungsart (Art. 607–619 ZGB), Diss. Luzern, Zürich/Basel/ Genf 2012, S. 153 ff. 33 Vgl. DRUEY (Fn. 5), S. 341. 34 EITEL, KMU (Fn. 3), S. 63; vgl. auch die gegensätzlichen Positionen bei HAUSHEER HEINZ/ DRUEY JEAN NICOLAS, Erb- und güterrechtliche Hindernisse in der Nachfolgeplanung des Unternehmers, SAG 1982, S. 70 ff. 35 HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 121; vgl. auch BECEREN BÜSRA, Unternehmenszuwendung zu Lebzeiten des Erblassers unter besonderer Berücksichtigung von Nutzniessungsrechten an Aktien, Diss. Zürich, Zürich/Basel/Genf 2021, S. 50; KUMMER MAX, Die Eignung der Akti- engesellschaft für die Erhaltung der Familienunternehmung, in: Rechts- und wirtschaftswis- senschaftliche Fakultät der Universität Bern (Hrsg.), Berner Tage für die Juristische Praxis 1970, Die Erhaltung der Unternehmung im Erbgang, Bern 1972, S. 109 ff., 127 ff. 474 B406249-FS Eitel IH.indd 474B406249-FS Eitel IH.indd 474 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 474 besteht doch für Minderheitsbeteiligungen an nicht börsenkotierten Gesellschaf- ten kein Markt, und meist sind die Aktien auch noch vinkuliert. In solchen Kons- tellationen sollen nach der Ansicht von HAUSHEER die Minderheitspakete nicht an den Pflichtteil anrechenbar sein.27 Die biens aisément négociables-Doktrin beruht mithin auf der Feststellung, dass die Minderheitsaktionäre zu «Gefangenen» des Mehrheitsaktionärs würden, wenn dieser als Erbe einen Nachlassgegenstand erwerbe, wie diesfalls das Mehrheits- aktienpaket, der in gleicher Weise verwertbar bleibe, wie er für den Erblasser ver- äusserlich war, während die durch Anordnung von Todes wegen geschaffenen Minderheitsaktienpakete (von vinkulierten Namenaktien) ihre Veräusserlichkeit weitestgehend verlieren würden, weil die Minderheitsaktionäre diesbezüglich vom Willen des Mehrheitsaktionärs abhängig seien. In derartigen Konstellationen seien Minderheitsaktien keine «biens aisément négociables».28 Bei den Überlegungen, die der biens aisément négociables-Doktrin zugrunde lie- gen, geht es vor allem darum, Minderheitsaktionäre gegenüber einem Mehrheits- aktionär zu schützen, der sein Mehrheitspaket lediglich deshalb erhalten hat, weil die anderen Erben mit Minderheitspaketen abgespiesen wurden, die sie sich zu- dem noch an ihren Pflichtteil haben anrechnen lassen müssen.29 2.3 Die Kritik an der biens aisément négociables-Doktrin Die biens aisément négociables-Doktrin wird hauptsächlich von der eher aktien- rechtlich ausgerichteten Literatur kritisiert und abgelehnt, während sie von der eher erbrechtlich ausgerichteten Lehre begrüsst wird,30 wobei vielfach auch diese 27 HAUSHEER (Fn. 24), S. 203 ff., insb. 210, wonach «ein Pflichtteilserbe sich ein vom Erblasser durch Anordnung von Todes wegen geschaffenes Minderheitsaktienpaket auf eine bestimmte Familie hin vinkulierter Namenaktien nicht auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss.» Heute wird überwiegend davon ausgegangen, dass die Vinkulierung der Aktien keine ent- scheidende Rolle spiele (vgl. HÖSLY/FERHAT [Fn. 2], S. 119; STRAESSLE RALPH, Die erb- rechtliche Berücksichtigung der lebzeitigen familieninternen Unternehmensnachfolge, Diss. Zürich 2019, Rn. 182; VON SALIS ULYSSES/HAAS PHILIPP, Familieninterne Unternehmens- nachfolge und M&A Transaktionen, in: Tschäni Rudolf [Hrsg.], Mergers & Acquisitions XVI, Zürich/Basel/Genf 2014, S. 31 ff., 42 f.). 28 EITEL, Eigentumstransfer (Fn. 3), S. 286; DERS., Unternehmensrecht (Fn. 3), Kap. 2, Rz. 46; vgl. auch HENNINGER, (Fn. 20), Rn. 358. 29 HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 119. 30 EITEL, Eigentumstransfer (Fn. 3), S. 286 f.; DERS., KMU (Fn. 3), S. 57; DERS., Unterneh- mensrecht (Fn. 3), Kap. 2, Rz. 48; vgl. auch HENNINGER (Fn. 20), Rn. 129 m.w.H. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 475 Stimmen für eine Relativierung eintreten.31 Ausgangspunkt der Kritik war die Überlegung, dass der Minderheitenschutz vorab ein Problem ist, welches das Ak- tienrecht zu lösen hat, mithin der «Mangel […] dem Gesellschaftsrecht anzulas- ten» ist.32 Dabei wird nicht geleugnet, dass für entrechtete Minderheiten durchaus stossende Situationen entstehen können. Doch soll nicht das Erbrecht, sondern das Gesellschaftsrecht (bzw. vertragliche Regelungen) das «Problem» lösen,33 wobei – wie der Jubilar treffend ausführt – durchaus «über die Grundsatzfrage nachzudenken [wäre], inwiefern der Schutz von Minderheitsaktionären Aufgabe nicht nur des Gesellschaftsrechts, sondern auch des Erbrechts sei».34 Zudem wird zu Recht eingewendet, dass die «Gefangenschaft» der Erben, welche Minderheitsanteile auf Anrechnung an ihren Pflichtteil übernehmen müssten, um die Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten, infrage gestellt werden dürfe, wenn sie weder dauernd noch unzumutbar ausgestaltet sei und der Mehr- heitsanteilsinhaber daran gehindert werde, seine Stellung zu missbrauchen.35 Weil Minderheitspakete unvermeidbar sind, wenn der Wert des Unternehmens grösser ist als die frei verfügbare Quote und mehr als ein Pflichtteilserbe vorhanden ist, plädiert die neuere Lehre für eine Relativierung der biens aisément négociables- 31 Für eine Relativierung der biens aisément négociables-Doktrin etwa DRUEY JEAN NICOLAS, Grundriss des Erbrechts, 5. A., Bern 2002, § 6 Rz. 42 f., 56; EITEL, KMU (Fn. 3), S. 63; HENNINGER (Fn. 20), Rn. 129; LEUBA AUDREY, Transmissions d’entreprises en droit des successions: de quelques difficultés actuelles et améliorations possibles, in: Steinauer Paul- Henri/Mooser Michel/Eigenmann Antoine (Hrsg.), Journée de droit successoral 2019, Bern 2019, S. 15 ff., Rn. 21 ff.; RUMO-JUNGO ALEXANDRA, Nutzniessung in der Erbteilung, successio 2011, S. 5 ff., 11; vgl. auch DRUEY (Fn. 6), S. 63 f. 32 So DRUEY (Fn. 5), S. 341 («Dem Wirtschaftsleben würde […] ein schlechter Dienst erwie- sen, wenn der unzulängliche gesellschaftsrechtliche Minderheitenschutz durch das Noterb- recht zu kompensieren versucht würde»); vgl. auch DERS. (Fn. 31), § 6 Rz. 56. Eine Zusam- menstellung der kritischen Argumente findet sich etwa bei ELMIGER FABIENNE, Das Unter- nehmen in der Erbteilung, Die Teilungsart (Art. 607–619 ZGB), Diss. Luzern, Zürich/Basel/ Genf 2012, S. 153 ff. 33 Vgl. DRUEY (Fn. 5), S. 341. 34 EITEL, KMU (Fn. 3), S. 63; vgl. auch die gegensätzlichen Positionen bei HAUSHEER HEINZ/ DRUEY JEAN NICOLAS, Erb- und güterrechtliche Hindernisse in der Nachfolgeplanung des Unternehmers, SAG 1982, S. 70 ff. 35 HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 121; vgl. auch BECEREN BÜSRA, Unternehmenszuwendung zu Lebzeiten des Erblassers unter besonderer Berücksichtigung von Nutzniessungsrechten an Aktien, Diss. Zürich, Zürich/Basel/Genf 2021, S. 50; KUMMER MAX, Die Eignung der Akti- engesellschaft für die Erhaltung der Familienunternehmung, in: Rechts- und wirtschaftswis- senschaftliche Fakultät der Universität Bern (Hrsg.), Berner Tage für die Juristische Praxis 1970, Die Erhaltung der Unternehmung im Erbgang, Bern 1972, S. 109 ff., 127 ff. 475 B406249-FS Eitel IH.indd 475B406249-FS Eitel IH.indd 475 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 476 Doktrin. Eine Kompensation müsse über die Bewertung (z.B. Abschlag für feh- lende Kontrolle und mangelnde Liquidität) bzw. über einen finanziellen und mit- gliedschaftlichen Ausgleich stattfinden.36 Die Stellung der Minderheitsaktionäre lasse sich mit gesellschaftsrechtlichen sowie vertragsrechtlichen Instrumenten (etwa im Rahmen eines Aktionärbindungsvertrags) derart verbessern, dass der Pflichtteilsschutz eingehalten werden könne.37 Dabei werden unterschiedlichste Instrumente und Korrektive vorgeschlagen, wie beispielsweise ein Mitverkaufs- recht und eine Mitverkaufspflicht der Erben, die Einräumung eines Gewinnbe- teiligungsrechts zu Gunsten der Minderheitsgesellschafter, die Schaffung von Vorzugsaktien bzw. die Gewährung von Vorzugs- oder Mindestdividenden sowie ein Recht auf Vertretung im Verwaltungsrat.38 3. Einschränkung des Gestaltungsspielraums bei der Unterneh- mensnachfolge durch die biens aisément négociables-Doktrin Nicht nur das Pflichtteilsrecht, sondern auch die biens aisément négociables- Doktrin schränken den Gestaltungsspielraum bei der Unternehmensnachfolge in starkem Masse ein.39 Die biens aisément négociables-Doktrin wurde daher auch als «Schrecken der Nachfolgeplanung für den Unternehmer»40 bezeichnet. Die Probleme, die sich im Rahmen einer Unternehmensnachfolge vielfach ergeben, werden durch diese Doktrin zusätzlich akzentuiert. Sie hat letztlich zur Folge, dass Minderheitsanteile an einem Unternehmen, die nicht leicht veräusserbar sind, nicht an den Pflichtteil angerechnet werden müssen, wenn sie sich als Vorausset- 36 Vgl. HANSELMANN PETRA/HERZOG SABINE, Familieninterne Unternehmensnachfolge – ge- sellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, in: Schmid Jürg (Hrsg.), Gesellschaftsrecht und Notar - La société au fil du temps, Zürich/Basel/Genf 2016, S. 287 ff., 299; HENNINGER (Fn. 20), Rn. 362 ff. m.w.H. 37 Vgl. dazu etwa BECEREN (Fn. 35), S. 71 ff.; HANSELMANN/HERZOG (Fn. 36), S. 299 ff.; HENNINGER (Fn. 20), Rn. 364 f., 431 ff., 482 ff., 770 ff.; DIES., Die Pflichtteilsproblematik bei der Unternehmensnachfolge, De lege lata – de lege ferenda, SJZ 2020, S. 488 ff., 491 ff. (zit. SJZ 2020); HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 121 ff.; KUMMER (Fn. 35), S. 127 ff.; VON SALIS/HAAS (Fn. 27), S. 44 ff.; vgl. auch AEBI-MÜLLER REGINA E., Die optimale Begünstigung des über- lebenden Ehegatten, Güter-, erb-, obligationen- und versicherungsrechtliche Vorkehren, un- ter Berücksichtigung des Steuerrechts, 2. A., Bern 2007, Rz. 13.11; EITEL, Eigentumstransfer (Fn. 3), S. 287; HENNINGER JULIA, Güterrechtliche Instrumente zur Entschärfung der Pflicht- teilsproblematik bei der Unternehmensnachfolge, successio 2021, S. 188 ff., 206 f. m.w.H. (zit. successio 2021); STRAESSLE (Fn. 27), Rn. 190 ff. 38 Vgl. dazu die in Fn. 37 zitierte Literatur. 39 Vgl. dazu HENNINGER (Fn. 20), Rn. 130, 355 ff.; HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 119. 40 DRUEY (Fn. 5), S. 341. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 477 zung zur Schaffung eines Mehrheitsanteils qualifizieren, der dem Mehrheits- aktionär ermöglicht, das (Familien-)Unternehmen als Nachfolger zu übernehmen. Familieninterne Nachfolgeregelungen, bei denen sich die Erben nicht einigen können, werden dadurch erbrechtlich praktisch verunmöglicht.41 Das Bundesgericht konnte sich bislang zur biens aisément négociables-Doktrin nicht äussern. Abgesehen von einem Entscheid des Kantonsgerichts Graubünden aus dem Jahre 1988,42 welches der Doktrin gefolgt ist, gibt es soweit ersichtlich auch keine diesbezügliche kantonale Rechtsprechung. Und nun will der Gesetzgeber im Rahmen einer Revision des Erbrechts, die zum Ziel hat, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern,43 ausgerechnet diese Doktrin gesetzlich verankern. Im Folgenden wird die geplante Regelung im VE-ZGB 2019 dargestellt. III. Die Verankerung der biens aisément négociables-Doktrin im VE-ZGB 2019 1. Vorbemerkungen Mit den geplanten Bestimmungen der Art. 522a und Art. 618 VE-ZGB 2019 soll die Regel der sog. «leicht verwertbaren Vermögensgegenstände», mithin die biens aisément négociables-Doktrin, im Gesetz verankert werden.44 Die Erben erhalten das Recht, die Übernahme von Minderheitsanteilen an einem Unternehmen auf Anrechnung an ihren Pflichtteil abzulehnen, wenn ein anderer Erbe die Kontrolle über das Unternehmen ausübt oder erlangt. Damit soll gewährleistet werden, dass sie den Wert ihres Pflichtteils in Form von leicht verwertbaren Vermögensgegen- ständen (biens aisément négociables) erhalten. 2. Begriff des Unternehmens und Geltungsbereich der Bestimmungen Die Bestimmungen von Art. 522a und Art. 618 VE-ZGB 2019 kommen dann zur Anwendung, wenn ein Erbe die Kontrolle über ein Unternehmen ausübt oder 41 HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 119. 42 PKG 1988 Nr. 4, S. 17 ff., E. 5d. 43 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 2. 44 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 20. 476 B406249-FS Eitel IH.indd 476B406249-FS Eitel IH.indd 476 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 476 Doktrin. Eine Kompensation müsse über die Bewertung (z.B. Abschlag für feh- lende Kontrolle und mangelnde Liquidität) bzw. über einen finanziellen und mit- gliedschaftlichen Ausgleich stattfinden.36 Die Stellung der Minderheitsaktionäre lasse sich mit gesellschaftsrechtlichen sowie vertragsrechtlichen Instrumenten (etwa im Rahmen eines Aktionärbindungsvertrags) derart verbessern, dass der Pflichtteilsschutz eingehalten werden könne.37 Dabei werden unterschiedlichste Instrumente und Korrektive vorgeschlagen, wie beispielsweise ein Mitverkaufs- recht und eine Mitverkaufspflicht der Erben, die Einräumung eines Gewinnbe- teiligungsrechts zu Gunsten der Minderheitsgesellschafter, die Schaffung von Vorzugsaktien bzw. die Gewährung von Vorzugs- oder Mindestdividenden sowie ein Recht auf Vertretung im Verwaltungsrat.38 3. Einschränkung des Gestaltungsspielraums bei der Unterneh- mensnachfolge durch die biens aisément négociables-Doktrin Nicht nur das Pflichtteilsrecht, sondern auch die biens aisément négociables- Doktrin schränken den Gestaltungsspielraum bei der Unternehmensnachfolge in starkem Masse ein.39 Die biens aisément négociables-Doktrin wurde daher auch als «Schrecken der Nachfolgeplanung für den Unternehmer»40 bezeichnet. Die Probleme, die sich im Rahmen einer Unternehmensnachfolge vielfach ergeben, werden durch diese Doktrin zusätzlich akzentuiert. Sie hat letztlich zur Folge, dass Minderheitsanteile an einem Unternehmen, die nicht leicht veräusserbar sind, nicht an den Pflichtteil angerechnet werden müssen, wenn sie sich als Vorausset- 36 Vgl. HANSELMANN PETRA/HERZOG SABINE, Familieninterne Unternehmensnachfolge – ge- sellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, in: Schmid Jürg (Hrsg.), Gesellschaftsrecht und Notar - La société au fil du temps, Zürich/Basel/Genf 2016, S. 287 ff., 299; HENNINGER (Fn. 20), Rn. 362 ff. m.w.H. 37 Vgl. dazu etwa BECEREN (Fn. 35), S. 71 ff.; HANSELMANN/HERZOG (Fn. 36), S. 299 ff.; HENNINGER (Fn. 20), Rn. 364 f., 431 ff., 482 ff., 770 ff.; DIES., Die Pflichtteilsproblematik bei der Unternehmensnachfolge, De lege lata – de lege ferenda, SJZ 2020, S. 488 ff., 491 ff. (zit. SJZ 2020); HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 121 ff.; KUMMER (Fn. 35), S. 127 ff.; VON SALIS/HAAS (Fn. 27), S. 44 ff.; vgl. auch AEBI-MÜLLER REGINA E., Die optimale Begünstigung des über- lebenden Ehegatten, Güter-, erb-, obligationen- und versicherungsrechtliche Vorkehren, un- ter Berücksichtigung des Steuerrechts, 2. A., Bern 2007, Rz. 13.11; EITEL, Eigentumstransfer (Fn. 3), S. 287; HENNINGER JULIA, Güterrechtliche Instrumente zur Entschärfung der Pflicht- teilsproblematik bei der Unternehmensnachfolge, successio 2021, S. 188 ff., 206 f. m.w.H. (zit. successio 2021); STRAESSLE (Fn. 27), Rn. 190 ff. 38 Vgl. dazu die in Fn. 37 zitierte Literatur. 39 Vgl. dazu HENNINGER (Fn. 20), Rn. 130, 355 ff.; HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 119. 40 DRUEY (Fn. 5), S. 341. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 477 zung zur Schaffung eines Mehrheitsanteils qualifizieren, der dem Mehrheits- aktionär ermöglicht, das (Familien-)Unternehmen als Nachfolger zu übernehmen. Familieninterne Nachfolgeregelungen, bei denen sich die Erben nicht einigen können, werden dadurch erbrechtlich praktisch verunmöglicht.41 Das Bundesgericht konnte sich bislang zur biens aisément négociables-Doktrin nicht äussern. Abgesehen von einem Entscheid des Kantonsgerichts Graubünden aus dem Jahre 1988,42 welches der Doktrin gefolgt ist, gibt es soweit ersichtlich auch keine diesbezügliche kantonale Rechtsprechung. Und nun will der Gesetzgeber im Rahmen einer Revision des Erbrechts, die zum Ziel hat, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern,43 ausgerechnet diese Doktrin gesetzlich verankern. Im Folgenden wird die geplante Regelung im VE-ZGB 2019 dargestellt. III. Die Verankerung der biens aisément négociables-Doktrin im VE-ZGB 2019 1. Vorbemerkungen Mit den geplanten Bestimmungen der Art. 522a und Art. 618 VE-ZGB 2019 soll die Regel der sog. «leicht verwertbaren Vermögensgegenstände», mithin die biens aisément négociables-Doktrin, im Gesetz verankert werden.44 Die Erben erhalten das Recht, die Übernahme von Minderheitsanteilen an einem Unternehmen auf Anrechnung an ihren Pflichtteil abzulehnen, wenn ein anderer Erbe die Kontrolle über das Unternehmen ausübt oder erlangt. Damit soll gewährleistet werden, dass sie den Wert ihres Pflichtteils in Form von leicht verwertbaren Vermögensgegen- ständen (biens aisément négociables) erhalten. 2. Begriff des Unternehmens und Geltungsbereich der Bestimmungen Die Bestimmungen von Art. 522a und Art. 618 VE-ZGB 2019 kommen dann zur Anwendung, wenn ein Erbe die Kontrolle über ein Unternehmen ausübt oder 41 HÖSLY/FERHAT (Fn. 2), S. 119. 42 PKG 1988 Nr. 4, S. 17 ff., E. 5d. 43 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 2. 44 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 20. 477 B406249-FS Eitel IH.indd 477B406249-FS Eitel IH.indd 477 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 478 erlangt. Art. 616 Abs. 1 VE-ZGB 2019 definiert in diesem Zusammenhang den Begriff des Unternehmens und den Geltungsbereich der Vorschriften zu den Un- ternehmen im Erbrecht.45 Als Unternehmen gelten danach «Einzelunternehmen und nicht börsenkotierte Gesellschaften, mit Ausnahme der reinen Vermögens- verwaltungsgesellschaften».46 Der Begriff des Unternehmens wird dabei weit ge- fasst, wobei Unternehmen, die keine realwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, vom Geltungsbereich der neuen Vorschriften ausgenommen werden sollen.47 Weil bei börsenkotierten Gesellschaften beim Tod des Unternehmers und der Übernahme des Unternehmens durch einen oder mehrere Erben nicht die gleichen Risiken und Probleme bestehen wie bei Familiengesellschaften und die Anteile an einer bör- senkotierten Gesellschaft zudem definitionsgemäss leicht verwertbar sind, sind auch diese Gesellschaften vom Geltungsbereich der Regelung ausgeschlossen.48 Mit der Umschreibung des Begriffs des Unternehmens in Art. 616 Abs. 1 VE-ZGB 2019 wird die Reichweite des vorgeschlagenen Unternehmensrechts zwar nicht «trennscharf» umschrieben. Zu Recht wird aber darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber in Anbetracht der vielfältigen tatsächlichen Verhältnisse und «der Phantasie der Rechtssubjekte bzw. (vor allem) ihrer Berater ohnehin alles andere als leicht fallen dürfte»,49 eine entsprechende Umschreibung zu finden. 3. Der Anspruch auf Integralzuweisung sowie Mehr- und Minderheitsbeteiligungen Die neuen Bestimmungen im VE-ZGB 201950 bezwecken eine Erleichterung der Unternehmensnachfolge und versuchen die Zerstückelung oder Auflösung von Unternehmen, die eine realwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, zu verhindern.51 In diesem Sinne sieht der VE-ZGB 2019 vier zentrale Massnahmen vor.52 Zu diesen Kernanliegen gehört die Verankerung des Rechts der Erben auf Integralzuweisung 45 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 21. 46 Art. 616 Abs. 1 VE-ZGB 2019. 47 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 21 f. 48 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 21. 49 EITEL (Fn. 16), S. 306. 50 Das im ZGB geregelte Erbrecht wird mit der Umsetzung der Vorlage «Unternehmensnach- folge» (VE-ZGB 2019) ein eigentliches Unternehmenserbrecht erhalten, auch wenn die ein- zelnen Bestimmungen nicht in einem einzigen Abschnitt verortet sein werden, sondern das geltende Recht an verschiedenen Stellen ergänzt wird, was – gemäss dem Jubilar – insbeson- dere in formeller Hinsicht bemerkenswert sei (EITEL [Fn. 16], S. 305). 51 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 21. 52 Vgl. dazu Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 2. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 479 eines Unternehmens im Rahmen der Erbteilung, wenn der Erblasser keine dies- bezügliche Verfügung getroffen hat (Art. 617 VE-ZGB 2019). Damit soll insbe- sondere verhindert werden, dass das Unternehmen zerstückelt oder aufgelöst wer- den muss.53 Als inhaltliches Hauptanliegen geht es dem Gesetzgeber dabei um den Schutz des Unternehmens, weil nur dieser Schutz letztlich auch im Interesse der Allgemein- heit (u.a. zum Erhalt von Arbeitsplätzen) liegt.54 Dass die Vereinfachung der Un- ternehmensnachfolge auf dem Weg des Erbrechts ihren Preis haben wird, indem die vorgeschlagenen Massnahmen zu Lasten der Ansprüche der übrigen pflicht- teilsgeschützten Miterben gehen, ist dem Gesetzgeber durchaus bewusst und nimmt er in Kauf.55 Laut eigener Aussage ist er aber bemüht, «soweit möglich auch die Interessen der pflichtteilsgeschützten […] Miterben zu berücksichti- gen».56 Dies soll – im Sinne der weiteren Kernanliegen57 – einerseits durch die konkrete Ausgestaltung der vorgeschlagenen Massnahmen, andererseits auch mit einer im Vergleich zum geltenden Recht verbesserten Position der pflichtteilsge- schützten Miterben geschehen.58 Die Verbesserung der Stellung von pflichtteils- geschützten Miterben soll namentlich dadurch erfolgen, dass diese die Möglich- keit erhalten, die Übernahme von Minderheitsanteilen an einem Unternehmen ab- zulehnen. Übt ein Erbe die Kontrolle über ein Unternehmen aus oder erlangt er sie, können die Miterben daher nach Art. 522a Abs. 1 VE-ZGB 2019 die Übernahme ihrer Pflichtteile in Form von Minderheitsanteilen an diesem Unternehmen verweigern. Ferner kann einem Erben nach Art. 618 VE-ZGB 2019 nicht gegen seinen Willen auf Anrechnung an seinen Pflichtteil ein Minderheitsanteil an einem Unterneh- men, über das einer der übrigen Erben die Kontrolle ausübt oder erlangt, zuge- wiesen werden. Die Bestimmung von Art. 522a VE-ZGB 2019 soll unabhängig davon anwendbar sein, ob das Unternehmen (oder die Anteile daran) durch leb- zeitige Zuwendung des Erblassers oder durch Verfügung von Todes wegen (Zu- teilung durch eine Teilungsvorschrift) übertragen wurde. Nach Art. 618 VE-ZGB 2019 gilt die Regelung sodann auch bei einer Erbteilung durch das Gericht (Zu- weisung).59 53 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 2. 54 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 8. 55 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 8. 56 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 8. 57 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 2. 58 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 8 f. 59 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 19 f. 478 B406249-FS Eitel IH.indd 478B406249-FS Eitel IH.indd 478 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 478 erlangt. Art. 616 Abs. 1 VE-ZGB 2019 definiert in diesem Zusammenhang den Begriff des Unternehmens und den Geltungsbereich der Vorschriften zu den Un- ternehmen im Erbrecht.45 Als Unternehmen gelten danach «Einzelunternehmen und nicht börsenkotierte Gesellschaften, mit Ausnahme der reinen Vermögens- verwaltungsgesellschaften».46 Der Begriff des Unternehmens wird dabei weit ge- fasst, wobei Unternehmen, die keine realwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, vom Geltungsbereich der neuen Vorschriften ausgenommen werden sollen.47 Weil bei börsenkotierten Gesellschaften beim Tod des Unternehmers und der Übernahme des Unternehmens durch einen oder mehrere Erben nicht die gleichen Risiken und Probleme bestehen wie bei Familiengesellschaften und die Anteile an einer bör- senkotierten Gesellschaft zudem definitionsgemäss leicht verwertbar sind, sind auch diese Gesellschaften vom Geltungsbereich der Regelung ausgeschlossen.48 Mit der Umschreibung des Begriffs des Unternehmens in Art. 616 Abs. 1 VE-ZGB 2019 wird die Reichweite des vorgeschlagenen Unternehmensrechts zwar nicht «trennscharf» umschrieben. Zu Recht wird aber darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber in Anbetracht der vielfältigen tatsächlichen Verhältnisse und «der Phantasie der Rechtssubjekte bzw. (vor allem) ihrer Berater ohnehin alles andere als leicht fallen dürfte»,49 eine entsprechende Umschreibung zu finden. 3. Der Anspruch auf Integralzuweisung sowie Mehr- und Minderheitsbeteiligungen Die neuen Bestimmungen im VE-ZGB 201950 bezwecken eine Erleichterung der Unternehmensnachfolge und versuchen die Zerstückelung oder Auflösung von Unternehmen, die eine realwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, zu verhindern.51 In diesem Sinne sieht der VE-ZGB 2019 vier zentrale Massnahmen vor.52 Zu diesen Kernanliegen gehört die Verankerung des Rechts der Erben auf Integralzuweisung 45 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 21. 46 Art. 616 Abs. 1 VE-ZGB 2019. 47 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 21 f. 48 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 21. 49 EITEL (Fn. 16), S. 306. 50 Das im ZGB geregelte Erbrecht wird mit der Umsetzung der Vorlage «Unternehmensnach- folge» (VE-ZGB 2019) ein eigentliches Unternehmenserbrecht erhalten, auch wenn die ein- zelnen Bestimmungen nicht in einem einzigen Abschnitt verortet sein werden, sondern das geltende Recht an verschiedenen Stellen ergänzt wird, was – gemäss dem Jubilar – insbeson- dere in formeller Hinsicht bemerkenswert sei (EITEL [Fn. 16], S. 305). 51 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 21. 52 Vgl. dazu Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 2. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 479 eines Unternehmens im Rahmen der Erbteilung, wenn der Erblasser keine dies- bezügliche Verfügung getroffen hat (Art. 617 VE-ZGB 2019). Damit soll insbe- sondere verhindert werden, dass das Unternehmen zerstückelt oder aufgelöst wer- den muss.53 Als inhaltliches Hauptanliegen geht es dem Gesetzgeber dabei um den Schutz des Unternehmens, weil nur dieser Schutz letztlich auch im Interesse der Allgemein- heit (u.a. zum Erhalt von Arbeitsplätzen) liegt.54 Dass die Vereinfachung der Un- ternehmensnachfolge auf dem Weg des Erbrechts ihren Preis haben wird, indem die vorgeschlagenen Massnahmen zu Lasten der Ansprüche der übrigen pflicht- teilsgeschützten Miterben gehen, ist dem Gesetzgeber durchaus bewusst und nimmt er in Kauf.55 Laut eigener Aussage ist er aber bemüht, «soweit möglich auch die Interessen der pflichtteilsgeschützten […] Miterben zu berücksichti- gen».56 Dies soll – im Sinne der weiteren Kernanliegen57 – einerseits durch die konkrete Ausgestaltung der vorgeschlagenen Massnahmen, andererseits auch mit einer im Vergleich zum geltenden Recht verbesserten Position der pflichtteilsge- schützten Miterben geschehen.58 Die Verbesserung der Stellung von pflichtteils- geschützten Miterben soll namentlich dadurch erfolgen, dass diese die Möglich- keit erhalten, die Übernahme von Minderheitsanteilen an einem Unternehmen ab- zulehnen. Übt ein Erbe die Kontrolle über ein Unternehmen aus oder erlangt er sie, können die Miterben daher nach Art. 522a Abs. 1 VE-ZGB 2019 die Übernahme ihrer Pflichtteile in Form von Minderheitsanteilen an diesem Unternehmen verweigern. Ferner kann einem Erben nach Art. 618 VE-ZGB 2019 nicht gegen seinen Willen auf Anrechnung an seinen Pflichtteil ein Minderheitsanteil an einem Unterneh- men, über das einer der übrigen Erben die Kontrolle ausübt oder erlangt, zuge- wiesen werden. Die Bestimmung von Art. 522a VE-ZGB 2019 soll unabhängig davon anwendbar sein, ob das Unternehmen (oder die Anteile daran) durch leb- zeitige Zuwendung des Erblassers oder durch Verfügung von Todes wegen (Zu- teilung durch eine Teilungsvorschrift) übertragen wurde. Nach Art. 618 VE-ZGB 2019 gilt die Regelung sodann auch bei einer Erbteilung durch das Gericht (Zu- weisung).59 53 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 2. 54 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 8. 55 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 8. 56 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 8. 57 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 2. 58 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 8 f. 59 Erläuternder Bericht (Fn. 13), S. 19 f. 479 B406249-FS Eitel IH.indd 479B406249-FS Eitel IH.indd 479 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 480 4. Stellungnahme Im Vernehmlassungsverfahren begrüsste die überwiegende Mehrheit der Teilneh- menden die Regelung in den Art. 522a Abs. 1 und Art. 618 VE-ZGB 2019,60 so- dass davon auszugehen ist, dass die Bestimmungen in dieser Form Eingang ins Gesetz finden werden. Damit dürfte die biens aisément négociables-Doktrin – trotz der Kritik in der Lehre – endgültig im Erbrecht verankert werden. Die erörterten Bestimmungen berücksichtigen zwar ein – durchaus berechtigtes – Minderheitenschutzanliegen. Sie werden die Unternehmensnachfolge aber er- schweren.61 Ist es dem Gesetzgeber ernst mit der Erleichterung der Unterneh- mensnachfolge, müsste er im Gesetzestext oder wenigstens in der Botschaft einen Vorbehalt in dem Sinne anbringen, dass die Verweigerung der Übernahme eines Minderheitsanteils die Ausnahme vom gegenteiligen, allgemeinen Grundsatz ist.62 Mit anderen Worten: Die Übernahme soll nur – aber immerhin dann – verweigert werden können, wenn sich der Minderheitsanteil tatsächlich als «non-valeur» er- weist,63 weil keine gesellschaftsrechtlichen und vertragsrechtlichen Instrumente für eine angemessene «Korrektur» und somit für den Schutz der Stellung des Min- derheitsgesellschaftererben sorgen.64 Denn nur in solchen Fällen ist dem weichen- den Erben die Anrechnung des Minderheitsanteils an den Pflichtteil nicht zumutbar. 60 Bundesamt für Justiz, Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Unternehmensnach- folge), Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens vom 21. Januar 2020, https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/gesellschaft/gesetzgebung/erbrecht/unternehmensn achfolge/ve-ber-d.pdf.download.pdf/ve-ber-d.pdf, S. 38 ff. 61 Zu bedauern ist, dass in der Literatur angeregte «Korrekturmassnahmen» bzw. Vorschläge de lege ferenda (HÖSLY/FERHAT [Fn. 2], S. 117; vgl. dazu auch HENNINGER [Fn. 20], Rn. 771 ff.) in keiner Weise Eingang in den vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut oder wenigs- tens in den Erläuternden Bericht gefunden haben. 62 So auch die Stellungnahme der Universität Lausanne im Vernehmlassungsverfahren (Bun- desamt für Justiz [Fn. 60], S. 38 f.) sowie BECEREN (Fn. 35), S. 57; vgl. auch HENNINGER, SJZ 2020 (Fn. 37), S. 495. 63 Die Problematik der Bewertung von Mehr- und Minderheitsaktienpaketen wird durch die Regelung keineswegs in schlechthin allen Konstellationen überflüssig (EITEL, Unterneh- mensrecht [Fn. 3], Kap. 6, Rz. 27). Vgl. auch DRUEY (Fn. 5), S. 341, wonach das Problem bei der Bewertung beginne. In seinem Bericht zur Unternehmensbewertung hat der Bundes- rat im Hinblick auf die biens aisément négociables-Doktrin festgehalten, es sei «aus pflicht- teilsrechtlicher Sicht ein Minderheitsabzug bzw. ein Paketzuschlag nach Massgabe des Werts zu berücksichtigen, den ein Dritter dem Unternehmensanteil» zumesse (Unternehmensbe- wertung im Erbrecht, Bericht des Bundesrates vom 1. April 2009, https://www.ejpd.admin. ch/dam/bj/de/data/aktuell/news/2009/2009-04-01/ber-br-d.pdf.download.pdf/ber-br-d.pdf, S. 18 m.w.H.). 64 Vgl. dazu II.2.3. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 481 Minderheitsanteile sollten aber dann zur Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs zu- gewiesen werden dürfen, wenn die Stellung des Erben durch die Einräumung zu- sätzlicher Rechte gestärkt würde.65 In diesem Sinne tritt auch der überwiegende Teil der Lehre für eine massvolle Relativierung der biens aisément négociables- Doktrin ein.66 IV. Schlussbemerkungen Der Wortlaut der Art. 522a Abs. 1 und Art. 618 VE-ZGB 2019 ist klar. Die Best- immungen werden, sollten sie dereinst wortgetreu angewendet werden, Unterneh- mensnachfolgen erschweren. Soweit der Gesetzgeber keinen entsprechenden Vorbehalt anbringt, bleibt demnach nur die Hoffnung,67 dass die Gerichte die Bestimmungen – entgegen dem klaren Wortlaut – gemäss dem Sinn und Zweck der Gesetzesvorlage, nämlich Unternehmensnachfolgen zu erleichtern, auslegen werden.68 65 So auch BECEREN (Fn. 35), S. 57; HENNINGER, SJZ 2020 (Fn. 37), S. 495. 66 Vgl. dazu II.2.3. 67 Vor diesem Hintergrund wird denn auch empfohlen, die Zuweisung von Minderheitsanteilen erbvertraglich zu vereinbaren. Den weichenden Erben seien zusätzliche Rechte in den Statu- ten oder in einem zwischen ihnen und dem Nachfolger abzuschliessenden Aktionärbindungs- vertrag einzuräumen, damit sie einem solchen Erbvertrag zustimmen (HENNINGER, successio 2021 [Fn. 37], S. 206). 68 Zur Zulässigkeit einer vom Wortlaut abweichenden Auslegung von Gesetzesbestimmun- gen bzw. der teleologischen Reduktion vgl. etwa HONSELL HEINRICH, in: Geiser Thomas/ Fountoulakis Christiana (Hrsg.), Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I, Art. 1–456 ZGB, 6. A., Basel 2018, N 4, 16 f. zu Art. 1 ZGB. 480 B406249-FS Eitel IH.indd 480B406249-FS Eitel IH.indd 480 19.08.22 08:0819.08.22 08:08 KARIN MÜLLER 480 4. Stellungnahme Im Vernehmlassungsverfahren begrüsste die überwiegende Mehrheit der Teilneh- menden die Regelung in den Art. 522a Abs. 1 und Art. 618 VE-ZGB 2019,60 so- dass davon auszugehen ist, dass die Bestimmungen in dieser Form Eingang ins Gesetz finden werden. Damit dürfte die biens aisément négociables-Doktrin – trotz der Kritik in der Lehre – endgültig im Erbrecht verankert werden. Die erörterten Bestimmungen berücksichtigen zwar ein – durchaus berechtigtes – Minderheitenschutzanliegen. Sie werden die Unternehmensnachfolge aber er- schweren.61 Ist es dem Gesetzgeber ernst mit der Erleichterung der Unterneh- mensnachfolge, müsste er im Gesetzestext oder wenigstens in der Botschaft einen Vorbehalt in dem Sinne anbringen, dass die Verweigerung der Übernahme eines Minderheitsanteils die Ausnahme vom gegenteiligen, allgemeinen Grundsatz ist.62 Mit anderen Worten: Die Übernahme soll nur – aber immerhin dann – verweigert werden können, wenn sich der Minderheitsanteil tatsächlich als «non-valeur» er- weist,63 weil keine gesellschaftsrechtlichen und vertragsrechtlichen Instrumente für eine angemessene «Korrektur» und somit für den Schutz der Stellung des Min- derheitsgesellschaftererben sorgen.64 Denn nur in solchen Fällen ist dem weichen- den Erben die Anrechnung des Minderheitsanteils an den Pflichtteil nicht zumutbar. 60 Bundesamt für Justiz, Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Unternehmensnach- folge), Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens vom 21. Januar 2020, https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/gesellschaft/gesetzgebung/erbrecht/unternehmensn achfolge/ve-ber-d.pdf.download.pdf/ve-ber-d.pdf, S. 38 ff. 61 Zu bedauern ist, dass in der Literatur angeregte «Korrekturmassnahmen» bzw. Vorschläge de lege ferenda (HÖSLY/FERHAT [Fn. 2], S. 117; vgl. dazu auch HENNINGER [Fn. 20], Rn. 771 ff.) in keiner Weise Eingang in den vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut oder wenigs- tens in den Erläuternden Bericht gefunden haben. 62 So auch die Stellungnahme der Universität Lausanne im Vernehmlassungsverfahren (Bun- desamt für Justiz [Fn. 60], S. 38 f.) sowie BECEREN (Fn. 35), S. 57; vgl. auch HENNINGER, SJZ 2020 (Fn. 37), S. 495. 63 Die Problematik der Bewertung von Mehr- und Minderheitsaktienpaketen wird durch die Regelung keineswegs in schlechthin allen Konstellationen überflüssig (EITEL, Unterneh- mensrecht [Fn. 3], Kap. 6, Rz. 27). Vgl. auch DRUEY (Fn. 5), S. 341, wonach das Problem bei der Bewertung beginne. In seinem Bericht zur Unternehmensbewertung hat der Bundes- rat im Hinblick auf die biens aisément négociables-Doktrin festgehalten, es sei «aus pflicht- teilsrechtlicher Sicht ein Minderheitsabzug bzw. ein Paketzuschlag nach Massgabe des Werts zu berücksichtigen, den ein Dritter dem Unternehmensanteil» zumesse (Unternehmensbe- wertung im Erbrecht, Bericht des Bundesrates vom 1. April 2009, https://www.ejpd.admin. ch/dam/bj/de/data/aktuell/news/2009/2009-04-01/ber-br-d.pdf.download.pdf/ber-br-d.pdf, S. 18 m.w.H.). 64 Vgl. dazu II.2.3. Unternehmensnachfolge an der Schnittstelle von Erb- und Gesellschaftsrecht 481 Minderheitsanteile sollten aber dann zur Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs zu- gewiesen werden dürfen, wenn die Stellung des Erben durch die Einräumung zu- sätzlicher Rechte gestärkt würde.65 In diesem Sinne tritt auch der überwiegende Teil der Lehre für eine massvolle Relativierung der biens aisément négociables- Doktrin ein.66 IV. Schlussbemerkungen Der Wortlaut der Art. 522a Abs. 1 und Art. 618 VE-ZGB 2019 ist klar. Die Best- immungen werden, sollten sie dereinst wortgetreu angewendet werden, Unterneh- mensnachfolgen erschweren. Soweit der Gesetzgeber keinen entsprechenden Vorbehalt anbringt, bleibt demnach nur die Hoffnung,67 dass die Gerichte die Bestimmungen – entgegen dem klaren Wortlaut – gemäss dem Sinn und Zweck der Gesetzesvorlage, nämlich Unternehmensnachfolgen zu erleichtern, auslegen werden.68 65 So auch BECEREN (Fn. 35), S. 57; HENNINGER, SJZ 2020 (Fn. 37), S. 495. 66 Vgl. dazu II.2.3. 67 Vor diesem Hintergrund wird denn auch empfohlen, die Zuweisung von Minderheitsanteilen erbvertraglich zu vereinbaren. Den weichenden Erben seien zusätzliche Rechte in den Statu- ten oder in einem zwischen ihnen und dem Nachfolger abzuschliessenden Aktionärbindungs- vertrag einzuräumen, damit sie einem solchen Erbvertrag zustimmen (HENNINGER, successio 2021 [Fn. 37], S. 206). 68 Zur Zulässigkeit einer vom Wortlaut abweichenden Auslegung von Gesetzesbestimmun- gen bzw. der teleologischen Reduktion vgl. etwa HONSELL HEINRICH, in: Geiser Thomas/ Fountoulakis Christiana (Hrsg.), Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I, Art. 1–456 ZGB, 6. A., Basel 2018, N 4, 16 f. zu Art. 1 ZGB. 481 B406249-FS Eitel IH.indd 481B406249-FS Eitel IH.indd 481 19.08.22 08:0819.08.22 08:08

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    Civilizational Analysis, London u.a.: Sage; Bowden, Brett (Ed.) (2009), Civilization. Critical Concepts in

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    Erstellungsdatum: 14.07.2017

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    : Banal Nationalism, London: Sage, 1995 Hahn, Alois, Identität und Nation in Europa, Berliner Journal

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    Erstellungsdatum: 14.07.2017

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    Sonderveranstaltung Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2011 INFORMATION 3 Inhaltsverzeichnis Adressen .................................................................................................................................4 Termine ...................................................................................................................................5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik .................................................6 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen.........................................................12 Modul Weltgesellschaft......................................................................................................12 Modul Weltpolitik................................................................................................................27 Modulübergreifende Veranstaltungen................................................................................49 Modul Forschung-Praxis-Methoden...................................................................................51 Sonderveranstaltungen…………………………………………………...................................56 4 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/polsem Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, M.A. Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Leitung Studiengang Prof. Dr. Sandra Lavenex Büro 3.B14 E-Mail: sandra.lavenex@unilu.ch 041 229 55 90 Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance Beteiligte Seminare KSF Politikwissenschaftliches Seminar E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 5 Termine Herbstsemester 2011 Lehrveranstaltungen von Montag, 19. September bis Freitag, 23. Dezember 2011 Ausfall der Lehrveranstaltungen: Donnerstag 1. November Allerheiligen, vorlesungsfrei Donnerstag 3. November Dies Academicus Donnerstag 8. Dezember Maria Empfängnis, vorlesungsfrei Frühjahrssemester 2012 Lehrveranstaltungen von Dienstag 21. Februar bis Freitag 1. Juni 2012 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter http://www.unilu.ch/deu/pruefungen_3214.aspx publiziert. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der KSF erfolgen über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Für Veranstaltungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) ist keine Anmeldung über das Uni- Portal nötig, resp. möglich. Es wird empfohlen, sich in die Mailingliste (https://mlist-rf.unilu.ch/) der jeweiligen Veranstaltung einzutragen um wichtige Informationen und Dokumente auf diesem Weg zu erhalten. In der Veranstaltung selber wird dann darüber infomiert, wie und wann Sie sich zur Veranstaltungs- prüfung verbindlich anmelden können. mailto:polsem@unilu.ch http://www.unilu.ch/polsem mailto:michael.buess@unilu.ch mailto:sandra.lavenex@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch mailto:ethnosem@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch mailto:sozsem@unilu.ch mailto:rf@unilu.ch https://portal.unilu.ch/ http://www.unilu.ch/deu/pruefungen_3214.aspx https://portal.unilu.ch/ https://mlist-rf.unilu.ch/ 6 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen fünf Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundierte Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesellschaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Vernetzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regionalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst die rechtlichen Aspekte zunehmender internationaler Institutionalisierung sowie die ökonomischen Aspekte zunehmender internationaler Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Forschungs-Praxis-Modul zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialwissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessender Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 7 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von möglichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Politikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunktsetzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipieren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP in einer dieser Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie, Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften, oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Sandra Lavenex (sandra.lavenex@unilu.ch) Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Michael Buess, MA (michael.buess@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: http://www.unilu.ch/deu/weltgesellschaft-und-weltpolitik_161586.html http://www.unilu.ch/deu/weltgesellschaft-und-weltpolitik_161586.html 8 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik Art der Veranstaltung Beschreibung CP √ Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Mastermodul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit VL Behloul: Islam als globale Religion Do 10.15 – 12.00 VL Helbling: Tribale Kriege Di 10.15 – 12.00 VL Stichweh: Theorie der Weltgesellschaft Di 10.15 – 12.00 HS Beer: Tradition und postkoloniale Moderne: Ethnologie der Philippinen Do 13.15 – 15.00 HS Geiger: Grenzen der Staatlichkeit: Grenzräume im Vergleich Mo 10.15 – 12.00 HS Helbling/Mathieu: Zentrum und Peripherie: Südchina und Mitteleuropa im historisch-ethnographischen Vergleich Di 15.15 – 17.00 HS Leemann: Antropology of displacement Mi 13.15 – 15.00 MAS Bohn/Wansleben: Geld, Kredit und die Virtualisierung der Finanzökonomie Mo 15.15 – 17.00 MAS Göbel: ‚Varieties of Modernism’? Die Weltgesellschaft und funktionale Differenzierung Blockveranstaltung MAS Hasse: Organisation und Wissen Di 10.15 – 12.00 MAS Marchart: Prekarität und Exklusion Do 13.15 – 15.00 MAS Passarge: Neue Formen der Governance Mo 13.15 – 15.00 MAS Schnettler: Religionssoziologie Blockveranstaltung MAS Stichweh: Interdisziplinäre Netzwerkforschung als Theorie globaler Komplexität Mi 10.15 – 12.00 Anrechenbar für Mastermodul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit VL Caroni: Migrationsrecht Di 15.15 – 17.00 VL Caroni: Völkerrecht Do 08.15 – 10.00 sowie 14-tägig VL Hodler: Wachstum und Entwicklung Mo 10.15 – 12.00 VL Lavenex: Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Mi 10.15 – 12.00 VL Luminati: Europäische Verfassungsgeschichte: Von der Magna Charta bis zur Europäischen Verfassung Mo 15.15 – 17.00 VL Morawa: Comparative Constitutional Law Mi 10.15 – 12.00 VL Morawa: Diversity Management Mi 15.15 – 17.00 VL Schlenker: Demokratietheorien Di 08.15 – 10.00 VL Topidi: Comparative Religious Rights in the Public Sphere Mo 17.15 – 19.00 Mi 17.15 – 19.00 VL Zhang Coenen: Terrorism and the Law Do 13.15 – 15.00 10 VL Ziegert: Global Law, Regional Law, Local Law – the Integration of Lawin Asia and Europe Blockveranstaltung HS Guillaume: The Politics of Identity and Difference Blockveranstaltung HS Hodler: Internationale Finanzkrisen Blockveranstaltung HS Hodler: Konflikte und Bürgerkriege – eine ökonomische Perspektive Mo 15.15 – 17.00 HS Junk: Organizing Peace – Organization Theory and International Peace Operations Do 13.15 – 19.00 HS Meyer: Sicherheit und Staatlichkeit: Legitimationen, Analysen und Kritik Do 10.15 – 12.00 HS Serrano: International Political Economy Mi 15-15 – 17.00 MAS Lavenex/Caroni: International Migration Governance (Völkerrecht/Politikwissenschaft) Di 10.15 – 12.00 MAS Marauhn: International Environmental Law Blockveranstaltung Modulübergreifende Veranstaltung Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit KOL Lavenex/Bächtiger: Kolloquium für Abschlussarbeiten Blockveranstaltung KOL Stichweh: Forschungskolloquium für MA-Studiernde, Doktorierende und Habilitanden Mi 15.15 – 17.00 14-tägig Anrechenbar für Mastermodul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit HS Beer: Methoden ethnologischer Feldforschung Mo 15.15 – 17.00 HS Kirchschlager: Begleitveranstaltung zum Praktikum im Mastermodul „Forschung-Praxis-Methoden“ Do 17.15 – 19.00 MAS Bühlmann: Sekundärdatenanalyse in den Sozial- wissenschaften: Generationen, Kohorten, Lebensläufe Mo 10.15 – 12.00 MAS Manderscheid: Diskurs und Raum Mi 15.15 – 17.00 MAS Mensching: Grundlagen und Forschungspraxis der dokumentarischen Methode Blockveranstaltung 11 Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit Workshop Helbling/Hodler/ Lavenex/ Morawa/Stichweh: Workshop zum Start des Studiengangs Fr, 30. September, 10.15 – 12.30 h Workshop/ Exkursion Lavenex/Studierende: 1-tägige Exkursion Datum folgt Legende VL Vorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 12 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Islam als globale Religion Dozent: PD Dr. phil., lic. theol. Samuel-Martin Behloul Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 22.09.2011 FRO, E.408 / HS 5 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Begriffsgeschichte des Wortes ‚Globalisierung’ ist zwar neueren Datums. Das Wort soll zum ersten Mal gegen Ende des zweiten Weltkrieges verwendet worden sein. Versteht man jedoch unter ‚Globalisierung’ – über das blosse Wort hinaus – eine Vielfalt transkulturellen Ausstausches von Ideen und Waren sowie gegenseitige Verflechtung und Beeinflussung unterschiedlicher Kultur- und Ideenentwürfe, stellt man mit Blick auf die Geschichte einerseits fest, dass Globalisierung aus jenen dynamischen Prozessen besteht, die bereits für die früheren Epochen der Menschheitsgeschichte kennzeichnend sind. Andererseits fällt auf, dass solche Prozesse nicht – wie oft angenommen – auf eine universale Vereinheitlichung hinauslaufen, sondern vielmehr zu einer sich immer neu und und nicht selten unerwartet manfisterienden Vielfalt von Denkmodellen und Weltanschauungskonzepten führen. Das Ziel der Vorlesung ist es zum einen, an ausgewählten Beispielen aus der Geschichte und Gegenwart des Islam dem Phänomen enger interreligiöser und interkultureller Verflechtungen nachzugehen, die die Entwicklung der Religion des Islam seit ihren Anfängen begleiten. Zum anderen sollen zentrale Begriffe, grundlegende Lehrkonzepte und Richtungen innerhalb des Islam vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme und schriftliche Prüfung / 2 Kontakt: samuel-martin.behloul@unilu.ch Material: s. Semesterapparat 13 Tribale Kriege Dozent: Prof. Dr. Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2011 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Krieg ist zweifellos ein wichtiger Aspekt der menschlichen Geschichte. Im Zentrum der Vorlesung stehen tribale Kriege, Kriege zwischen politisch autonomen Dörfern, die noch nicht oder nicht mehr von einer staatlichen Zentralgewalt kontrolliert werden, über die wir aus archäologischen und kolonialhistorischen Forschungen, aber auch durch zeitgenössische Ethnographien informiert sind. Zunächst geht es um eine Diskussion der Beziehung zwischen tribalem Krieg einerseits und Bürger- und Staatenkriege anderseits. Zudem sollen die Modalitäten des tribalen Krieges (u. a. Formen der Kriegführung, Bewaffnung und Mortalitätsraten) diskutiert werden. Vor dem Hintergrund ethnographischer Beispiele aus Amazonien, Neuguinea und Ostafrika und mit Bezügen zu Biologie, Geschichte, Politologie und Philosophie sollen anschliessend diverse Erklärungen des tribalen Krieges diskutiert werden: Wird Krieg durch angeborene Aggressivität des Menschen, durch kulturelle Faktoren oder durch spezifische Sozialisationsmodalitäten verursacht? Steckt die Konkurrenz um knappe Ressourcen dahinter, oder werden Kriege von politisch ambitionierten Führern angezettelt? Hat es schon immer Krieg gegeben oder gibt es auch Gesellschaften ohne Kriege? Schliesslich wird eine alternative Theorie des tribalen Krieges entwickelt, die von Theorien der internationalen Beziehungen und der Spieltheorie inspiriert ist. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 2 Kontakt: juerg.helbling@unilu.ch Literatur Helbling, Jürg (2006) Tribale Kriege: Konflikte in Gesellschaften ohne Zentralgewalt Frankfurt: Campus Verlag. 14 Theorie der Weltgesellschaft Dozent: Prof. Dr. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2011 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung bietet einen systematischen Überblick einer Theorie der Weltgesellschaft. Voraussichtliche Themen werden sein: 1. Kommunikationstheoretische Grundlagen. Was ist Weltkommunikation? 2. Evolutionäre und historische Voraussetzungen der Weltgesellschaft 3. Selbstbeobachtung, Selbstbeschreibung, Semantik 4. Eigenstrukturen der Weltgesellschaft 5. Funktionssysteme und Fallstudien zu Funktionssystemen (Kunst, Wissenschaft, Erziehung) 6. Weltereignisse 7. Migration 8. Techniken des Verkehrs 9. Medien der Kommunikation 10. Räumliche und zeitliche Strukturen 11. Individualisierung 12. Städte 13. Ökologie der Weltgesellschaft. Voraussetzungen: Masterstudierende und fortgeschrittene Studierende im Hauptstudium des BA Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung (Essay) / 2 Kontakt: rudolf.stichweh@unilu.ch oder marta.waser@unilu.ch (Sekretariat) Material: Texte weden z.T. auf OLAT zugänglich gemacht Literatur Heintz, Bettina et al. (Hg.): Weltgesellschaft. Theoretische Zugänge und empirische Problemlagen, 2005 Luhmann, Niklas: Die Gesellschaft der Gesellschaft, 2 Bde., 1997 Meyer, John W.: World Society, 2010 Rossi, Ino (Hg.): Frontiers of Globalization Research, 2008 Stichweh, Rudolf: Die Weltgesellschaft. Soziologische Analysen, 2000 Stichweh, Rudolf: Der Fremde. Studien zu Soziologie und Sozialgeschichte, 2010 15 Tradition und postkoloniale Moderne: Ethnologie der Philippinen Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 22.09.2011 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar dient zur Vorbereitung eines geplanten Feldforschungs- praktikums, das maximal fünfzehn Studierenden die Möglichkeit geben soll, auf der philippinischen Insel Bohol ein eigenes Forschungsvorhaben durchzuführen. An dem Seminar können auch Studierende teilnehmen, die nicht auf die Exkursion mitkommen. Die Teilnehmer werden jeweils vier Wochen in Familien untergebracht, um an deren Alltag teilzunehmen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, länger in den Familien zu bleiben, die Recherche an philippinischen Universitäten und in Bibliotheken zu ergänzen oder die Untersuchung vergleichend an einem anderen Ort auf den Philippinen fortzusetzen. Die Studierenden werden darin unterstützt, ein Exposé zu schreiben und einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss beim Rektorat der Universität Luzern einzureichen. Das Forschungspraktikum ist im MA-Studiengang Ethnologie anrechenbar und/oder kann als Grundlage für eine Mastersemi- nar-Arbeit oder die eigentliche Masterarbeit dienen. Zielsetzungen der Exkursion sind: • Die Formulierung einer konkreten Fragestellung und eines Forschungsantrages soll geübt, • regionale Kenntnisse über die Philippinen sollen vermittelt, • möglichst verschiedene empirische Methoden sollen erprobt • und die Erfahrung der Teilnahme am täglichen Leben in einer fremden Gesellschaft gemacht werden. Durch eigene Erfahrungen mit der ethnologischen Feldforschung lassen sich Ethnographien besser beurteilen, das ist eine wichtige Basis für die notwendige Quellenkritik. Die Philippinen sind eine heterogene Nation mit bewegter Kolonial- geschichte. Der Süden des Inselstaates ist islamisch, der Rest vorwiegend katholisch und heute stark unter dem Einfluss amerikanischer Erweckungsbewegungen. Der Regionalismus ist ausgeprägt. Die offizielle Landessprache ist Tagalog, gleichzeitig werden Englisch und Visaya (Cebuano) gesprochen. Zunächst spanische Kolonie, dann unter ameri- kanischer Verwaltung sind die Philippinen ein Land Südostasiens, über das häufig geschrieben wird, es sei besonders früh in Prozesse der Globalisie- rung eingebunden worden. Tatsache ist, dass die Migration auf und aus den Philippinen extrem hoch ist und die Heterogenität der Bevölkerung groß: Neben der philippinische Mehrheitsbevölkerung spielen nach wie vor ethnische Minderheiten sowie chinesische und indische Gemeinschaften eine wichtige Rolle. Auch Remigranten verschiedener Epochen aus den USA und Europa haben einen besonderen Status. Mit ihrer kulturell- sprachlichen Nähe zu Mikronesien, asiatischen Einflüssen und europäisch- amerikanischen Kolonialgeschichte entziehen sich die Philippinen gängigen regional Zuordnungen der Ethnologie. Die Philippinen sind somit sehr gut geeignet, neuere Theorien zu Kulturwandel, Modernität, Globalisierung, Staatlichkeit und politischer Organisation kritisch zu diskutieren. In dem Seminar wird es sowohl um ethnische Minderheiten gehen, als auch um die "modernen" Philippinen, die gekennzeichnet sind durch Tourismus, Prostitiution, Arbeits- und Heiratsmigration, ethnische Konflikte, moderne Piraterie, Korruption, Klientelismus, Beliebtheit von Technik und neuen Medien sowie politische Umwälzungen. Durch klassische und neue problemorientierte Ethnographien werden Einblicke in Geschichte und Alltag gegeben. 16 Voraussetzungen: Für die Teilnahme an der Exkursion: Abgeschlossenes BA-Studium, Persönliche Anmeldung bei Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) und Vorgespräch, Teilnahme im HS 2011 an dem Hauptseminar "Methoden der ethnologischen Feldforschung" Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / 4 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Hinweise: Bitte auf OLAT für den Kurs anmelden und Rückfragen über das Forum stellen. Abonnieren Sie die Benachrichtigungen des Kurs-Forums, dann sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Literatur Cannel, F. 1999. Power and Intimacy in the Christian Philippines. (Cambridge Studies in Social and Cultural Anthropiology 109). Cambridge: Cambridge University Press. Constable, N. 2003. Romance on a global stage. Pen pals, virtual ethnography and 'mail order' marriages. Berkeley and Los Angeles, California: University of California Press. Eder, James F. 1993. On the Road To Tribal Extinction. Depopulation, Deculturation, and Adaptive Well- Being among the Batak of the Philippines. Quezon City: New Day Publishers. Griffin, P. Bion and Agnes Estioko-Griffin (Hg.) 1985. The Agta of Northeastern Luzon: Recent Studies. Cebu City: University of San Carlos. Headland, Thomas N. (ed.) 1992. The Tasaday Controversy: Assessing the Evidence. (AAA scholarly series, special publication no. 28). Washington: American Anthropological Association. Johnson, M. 1997. Beauty and Power: Transgendering and Cultural Transformation in the Southern Philippines. Oxford: Berg. MacDonald, C. J.-H. & G. M. Pesigan (eds.) 2000. Old Ties and New Solidarities. Studies on Philippine Communities. Manila: Ateneo de Manila University Press. Ness, S. A. 2003. Where Asia smiles: an ethnography of Philippine tourism. Philadelphia, Pennsylvania: University of Pennsylvania Press. Nimmo, Harry 2002. Magosaha. An ethnography of the Tawi Tawi Sama Dilaut. Manila: Ateneo de Manila Press. Rosaldo, R. 1985. Ilongot Headhunting 1883-1974. A study in society and history. Stanford/California: Stanford Univ. Press. 17 Grenzen der Staatlichkeit: Grenzräume im Vergleich Dozenn: Dr. des. Daniel Geiger Duchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2011 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Zu den überraschendsten und konzeptuell innovativsten Beiträgen zur Anthropologie des Staates gehören Arbeiten, die letzteren von seinen Rändern her betrachten. Frontiers sind häufig im Landesinneren gelegene, rohstoffreiche Gebiete, in denen schwach ausgebildete staatliche Institutionen mit indigenen Gemeinschaften und anderen Akteuren um die Vorherrschaft ringen. Borderlands sind Regionen dies- und jenseits einer internationalen Staatengrenze, deren Dynamik und Textur von den konkurrierenden Ansprüchen zweier zentralstaatlicher Souveräne geprägt werden. Während frontiers durch Expansion entstehen, ist für borderlands das Moment der Abriegelung oder Grenzziehung konstitutiv. Das Zusammenleben der Menschen und das Wirken des Staates in beiden Arten von Grenzräumen folgt eigenen Gesetzen und unterscheidet sich von der Form der Gouvernanz und den sozialen und ethnischen Beziehungen im staatlichen Kernland. Diese Besonderheiten vergleichend herauszuarbeiten, stellt eine spannende Forschungsaufgabe dar, zu der unter den Rubriken Frontier Studies und Borderland Studies seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts reichhaltiges Fallmaterial aus verschiedenen Epochen und Erdteilen erschienen ist. Voraussetzungen: Die Veranstaltung schliesst thematisch an das Proseminar zu frontiers vom vergangenen Semester an, setzt dessen Besuch jedoch weder voraus, noch wiederholt sie daraus bekannte ethnographische Stoffe. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / 4 Kontakt: daniel.geiger@doz.unilu.ch Literatur Eine Literaturliste wird im Lauf des Seminars abgegeben. Zur Einstimmung auf das Thema eignen sich folgende Texte/Sammelbände: Baud, Michiel und Willem van Schendel. 1997. Toward a Comparative History of Borderlands. Journal of World History 8(2):211-242. Das, Veena und Deborah Poole (Hrsg.). 2004. Anthropology in the Margins of the State. Santa Fé: School of American Research Press. Horstmann, Alexander und Reed L. Wadley (Hrsg.). 2006. Centering the Margin: Agency and Narrative in Southeast Asian Borderlands. New York: Berghahn. Geiger, Danilo. 2008. „Turner in the Tropics: The Frontier Concept Revisited“, in: Frontier Encounters: Indigenous Communities and Settlers in Asia and Latin America. Herausgegeben von Danilo Geiger, S. 77-215. IWGIA Document 120. Kopenhagen: International Work Group for Indigenous Affairs (IWGIA). Rieber, A. J. 2001. „Frontiers in History“, in: International Encyclopedia of the Social and Behavioral Sciences, S. 5812-5818. mailto:bettina.beer@unilu.ch 18 Zentrum und Peripherie: Südchina und Mitteleuropa im historisch-ethnographischen Vergleich Dozenten: Prof. Dr. Jürg Helbling / Prof. Dr. Jon Mathieu Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 20.09.2011 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ausgangspunkt des Seminars ist die These von Fernand Braudel, der zufolge die Tiefland-Hochland-Beziehungen in Europa und Asien ganz unterschiedlich strukturiert waren: durchlässig und kulturell weitgehend homogen in Europa – kulturell dichotomisiert und ethnisch differenziert in Asien. Lässt sich die These des grossen Sozialhistorikers empirisch verifizieren, und welche Gründe könnten den unterschiedlichen Entwicklungswegen zugrunde gelegen haben? Der erste Teil der Veranstaltung befasst sich mit der Untersuchung und Diskussion von Beziehungen zwischen Zentrum und Peripherie im südchinesischen Berggebiet, vor allem in Yunnan, worüber gute historische und ethnographische Studien vorhanden sind. Wirtschaftliche Beziehungen wie Austausch, Arbeitsmigration und Handel sollen ebenso thematisiert werden wie die Präsenz des Staates in Form von Beamten, Katastrophenschutz, staatlichen Infrastrukturinvestitionen. Als Kontrast betrachten wir Zentrum und Peripherie in den Alpen und ihrem Umland, besonders im Raume Lombardei-Schweiz. Die Metropole Mailand gehörte lange zu den grössten Städten Europas und übte einen erheblichen Einfluss auch auf Berggebiete der Zentralschweiz aus, so dass diese von Historikern schon als „lombardische Alpentäler“ bezeichnet wurden. Mit dem Viehhandel, dem transalpinen Verkehr, der Söldner- und Berufsmigration sowie politischen Auseinandersetzungen entstand ein dichtes Netz von Beziehungen und Abhängigkeiten zwischen montagna und pianura. Im Anschluss an das Seminar gibt es die Möglichkeit, an einer mehr- wöchigen Exkursion nach China teilzunehmen (Januar/Februar 2012). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / 4 Kontakt: juerg.helbling@unilu.ch 19 Anthropology of displacement Dozentin Dr. phil. Esther Leemann Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 21.09.2011 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In dieser Veranstaltung lernen wir die neuere ethnologische Forschung und Literatur zum Thema Vertreibung kennen. Das Problem der Vertreibungen ist in der Ethnologie in den letzten beiden Jahrzehnten nicht nur als Folge von gewaltsamen Auseinandersetzungen thematisiert geworden, sondern zunehmend auch im Zusammenhang mit bestimmten Typen von Entwicklungsprojekten (Dammbauten, Bergbau, agroindustrielle Plantagen etc.). Neben den Themen Entwurzelung, Identität und den ökonomischen Folgen werden wir uns mit sozialen Bewegungen auseinandersetzen, welche der Vertreibung trotzen wollen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / 4 Kontakt: esther.leemann@unilu.ch Literatur Als grundlegende Lektüre empfohlen sei: Oliver-Smith, Anthony 2009. Introduction: Development-Forced Displacement and Resettlement: A Global Human Rights Crisis. In: Anthony Oliver-Smith (ed.) Development and Dispossession: The Crisis of Forced Displacement and Resettlement, Santa Fe: School for Advanced Research Press, pp. 3-23. http://sarweb.org/media/files/sar_press_development_and_dispossession_chapter_1.pdf http://sarweb.org/media/files/sar_press_development_and_dispossession_chapter_1.pdf 20 Geld, Kredit und die Virtualisierung der Finanzökonomie Dozenten: Prof. Dr. Cornelia Bohn / Leon Jesse Wansleben, MSc Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 26.09.2011 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Geld kann als ein soziologisches Phänomen sui generis analysiert werden, das überhaupt nur durch komplexe soziale Institutionalisierungen möglich wird und zugleich die Gesellschaft an allen Ecken und Enden prägt. Ziel des Seminars ist es zum Einen einschlägige soziologische Konzeptualisierungen von Geld zu erarbeiten und zu vergleichen: Geld und Freiheitsgewinne (Simmel), Geld als Kommunikationsmedium (Luhmann) Earmarking und Special Moneys als Gebrauchsweisen des Geldes (Zelizer). Zum Anderen soll eine mögliche Strategie zur Untersuchung von Geld eruiert werden, die nicht primär auf den alltäglichen Geldgebrauch, sondern auf die institutionelle Gelderzeugung durch Banken, Finanzinstitutionen und den Mechanismus des Kredits fokussiert. Auf diese Weise können wir möglicherweise die rezente Finanzkrise als „normale“ Katastrophe einer global vernetzten Geldschöpfung verstehen. Die medientheoretische Seite des Geldes wird ebenso zu beachten sein wie die weltgesellschaftliche Dimension gegenwartsangemessener geldtheoretischer Überlegungen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / Referat / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: cornelia.bohn@unilu.ch oder leon.wansleben@unilu.ch Literatur Carruthers, Bruce G., The Sociology of Money and Credit, in: Smelser, Neil J./Swedberg, Richard (Hg.), Handbook of Economic Sociology, 2. Aufl., Princeton: 2005, S. 355-378. Eichengreen, Barry J., Globalizing capital. A history of the international monetary system, Princeton: 2008. Gurley, John G., and Edward S. Shaw. Money in a Theory of Finance. Brookings Institution, Washington, D.C., 1960. Luhmann, Niklas, 1994, Geld als Kommunikationsmedium: Über symbolische und diabolische Generalisierungen. In: ders., Die Wirtschaft der Gesellschaft, Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 230-271 MacKenzie, Donald, The Credit Crisis as a Problem in the Sociology of Knowledge , MS 2010 Minsky, Hyman P., 2008, Securitization, Policy Note, The Levy Economics Institute Swedberg, Richard, Major Traditions of Economic Sociology, in: Annual Review of Socology 17, 1991, S. 251-76 Simmel, Georg 1989[1900], Philosophie des Geldes; Frankfurt a.M: Suhrkamp Zelizer, Viviana, 1994, The Social Meaning of Money, New York: Basic Books 21 ’Varieties of Modernism’? Die Weltgesellschaft und funktionale Differenzierung Dozent: Prof. Dr. phil. Andreas Göbel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 04.11.2011, 10.15 - 17.00, Sa, 05.11.2011, 09.15 - 16.00, Fr, 02.12.2011, 10.15 - 17.00, Sa, 03.12.2011, 09.15 - 16.00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Mit dem wissenschaftlichen Diskurs über die „Varieties of Modernity“ oder auch die „Varieties of Capitalism“ sind in den letzten Jahren klassische soziologische Modernisierungs- und Modernitätsvorstellungen unter Druck geraten. Unter dem Eindruck postkolonialer Interventionen hat sich die Idee eines okzidentalen oder westlichen Königswegs der Modernisierung als zunehmend problematisch erwiesen. Das Seminar möchte in einem ersten Schritt diese unterschiedlichen Ansätze in ihren wichtigsten Facetten aufarbeiten und konzeptionell bündeln. In einem zweiten Schritt soll dann das Konzept funktionaler Differenzierung als Quintessenz eines spezifisch soziologischen Moderne-Verständnisses damit verglichen und kritisch abgeglichen werden. Zu fragen ist dabei u.a., ob die Theorie funktionaler Differenzierung ein zureichendes Verständnis von den Globalisierungseffekten dieser Differenzierungsform entwickelt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: andreas.goebel@doz.unilu.ch Material: Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Einen ersten neueren Überblick bieten Ulrich Beck, Edgar Grande, Varieties of Second Modernity: the Cosmopolitan Turn in Social and Political Theory and Research, in: The British Journal of Sociology 61, 3 (2010), 409-443. 22 Organisation und Wissen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2011 FRO, U1.308 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Aspekte interner und nach aussen gerichteter Kommunikation sowie Fragen der Nutzung und Weiterentwicklung von Wissen sind ein Schlüsselthema der gegenwärtigen Organisationsforschung. Sie werden sowohl auf technologische und ökonomische Herausforderungen als auch auf soziale Anforderungen wie z.B. Corporate Social Responsibility bezogen. Oftmals steht dabei die Diskussion sog. Best Practices im Vordergrund. In der Veranstaltung sollen, hieran anschliessend, gehaltvolle Forschungsperspektiven erarbeitet werden. Ziel ist, die Studierenden zu befähigen, eigenständige und auch praktisch relevante Themenschwerpunkte zu entwickeln und weiter zu verfolgen. Die Schwerpunkte der Veranstaltung beziehen sich auf 1. Klassische Organisationsforschung: Informationsverarbeitung & Ungewissheitsabsorption 2. Die sog. kognitive Wende in der Anthropologie und im Institutionalismus 3. Managementthemen: Humankapital und Wissensmanagement 4. Aktuelle Organisationstheorie: Absorptive Capacity & Cooperative Capabilities. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat, Essay/Protokoll) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Beschränkung: Die Teilnehmerzahl des Seminars ist beschränkt. Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur Literatur: Boland, R.J. et al., 2001, Knowledge Representation and Knowledge Transfer. In: Academy of Management Journal 44: 393-417. Douglas, M., 1986, How Institutions Think. Syracuse, NY: Syracuse University Press (dt. Wie Institutionen denken. Frankfurt/Main: Suhrkamp) Powell, W.W. & Snellman, K., 2004, The Knowledge Economy. In: Annual Review of Sociology 30:199- 220 Stehr, Nico, 1994: Arbeit, Eigentum und Wissen. Zur Theorie von Wissensgesellschaften. Frankfurt a.M.: Suhrkamp. Winter, S., 2003, Understanding Dynamic Capabilities. In: Strategic Management Journal 24: 991-995. 23 Prekarität und Exklusion Dozent: Ass.-Prof. Dr. Oliver Marchart Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine:: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 22.09.2011 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Im Seminar wird es um das Phänomen der zunehmenden Verunsicherung und Prekarisierung der Arbeits- und Lebensverhältnisse gehen. Unsichere Beschäftigungsverhältnisse wie auch Leih- und Zeitarbeit sind im Vormarsch. Das Seminar wird sich diesem Phänomen nicht empirisch, sondern sozialtheoretisch nähern. Es wird die Frage gestellt, wie unterschiedliche Sozialtheorien das Phänomen der Prekarität fassen. Voraussetzung: MA-Stufe Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: oliver.marchart@unilu.ch Material: Es wird ein Reader mit den diskutieren Texten produziert. Literatur Robert Castel: Die Metamorphosen der sozialen Frage (UVK 2008) Heinz Bude / Andreas Willisch (Hg.): Exklusion: Die Debatte über die Überflüssigen (Suhrkamp 2007) 24 Neue Formen der Governance Dozentin: Dr. des. Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine:: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 19.09.2011 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Der Begriff der Governance beinhaltet allgemein betrachtet die Art und Weise, wie kollektives Handeln in Politik, Gesellschaft oder auch Ökonomie reguliert, gesteuert und koordiniert wird (Lütz 2006: 16). Gemäss einer engeren Definition umfasst der Governance Begriff insbesondere Veränderungen in der Herrschaftspraxis moderner Staaten, neue Formen der internationalen Politik sowie der Wandel von Organisationsformen und Interorganisationsbeziehungen in der öffentlichen Verwaltung, in Verbänden, in Unternehmen, in Märkten und in Regionen (Benz 2004: 12ff.). Im ersten Teil des Seminars werden verschiedene theoretische Ansätze der Governance in Politikwissenschaften, Ökonomie und vor allem Soziologie diskutiert. Im zweiten Teil des Seminars werden Formen der Governance in ausgewählten Bereichen betrachtet, wobei der Schwerpunkt auf Non-Profit Organisationen liegen wird. Voraussetzung: MA-Stufe Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Begrenzung: Die Teilnehmendenzahl des Hauptseminars ist auf 20 Personen beschränkt. Kontakt: eva.passarge@unilu.ch Material: Pflicht- und vertiefende Lektüre werden auf OLAT als PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Literatur Benz, Arthur 2004: Governance-Regieren in komplexen Regelsystemen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Lutz, Susanne 2006: Zwischen Pfadabhängigkeit und Wandel. „Governance“ und die Analyse kapitalistischer Institutionenentwicklung. In: Brinkmann, Ulrich et al. Endspiel des kooperativen Kapitalismus? Institutioneller Wandel unter den Bedingungen des marktzentrierten Paradigmas. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 25 Religionssoziologie Dozent: Prof. Dr. Berndt Schnettler Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 14.10.2011, 10.15 - 17.00, Sa, 15.10.2011, 09.15 - 16.00, Fr, 11.11.2011, 10.15 - 17.00, Sa, 12.11.2011, 09.15 - 16.00 FRO, 3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Im Mittelpunkt des Masterseminars stehen (wissens-)soziologische Analysen zur Sozial-form der Religion in der Gegenwart. Dazu werden wir zunächst die Entstehung und Ge-schichte der Religionssoziologie sowie einige klassische und neoklassische soziologische Theorien der Religion knapp rekapitulieren und religionssoziologische Grundbegriffe klären. Schwerpunkt des Seminars soll dann die ausführliche Diskussion von Untersuchungen zur gegenwärtigen Situation der Religion in der Schweiz sowie dem weiteren deutschsprachigen und europäischen Kontext bilden. Die einzelnen Sitzungen umfassen folgendes Spektrum, das in Abstimmung mit den Seminarteilnehmerinnen um weitere Aspekte ergänzt werden kann: Religion in wissenssoziologischer Perspektive – Rückblick: Geschichte und Grundlagen der Religionssoziologie – Klassische Positionen – Von der Kirchensoziologie zur Zivilreligion – Neoklassische Religionssoziologie – Transzendenzerfahrungen – Qualitative Religionsforschung – Gen-res religiöser Kommunikation – Individualisierung und Pluralisierung – Medien und Märkte – Neue Sozialformen der Religion: radikale Religion – alternative Religion – ekstatische Kultur – populäre Religion – Auflösung oder Transformation der Religion? Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay/Protokolle) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt. schnettler@uni-bayreuth.de / bernt.schnettler@doz.unilu.ch Material: Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Zur einführenden Übersicht empfohlene Literatur: T. Luckmann: Die unsichtbare Religion, Frankfurt am Main 1991 H. Knoblauch: Religionssoziologie, Berlin/New York (zuerst 1999), 2. Auflage 2012, Ms., Ausdruck verfügbar M. Stausberg: Contemporary Theories of Religion, London/New York 2009 Weitere Literatur wird auf OLAT verfügbar gemacht. mailto:eva.passarge@unilu.ch 26 Interdisziplinäre Netzwerkforschung als Theorie globaler Komplexität Dozent: Prof. Dr. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine:: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 21.09.2011 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Ziel in dieser Lehrveranstaltung ist das Folgende: Die Netzwerkforschung war an ihrem Beginn ein kleines Unterfangen in Sozialanthropologie und Teilen der Soziologie, mit einem Akzent auf relativ kleinen sozialen Systemen. In der Entwicklung der letzten zehn bis fünfzehn Jahre hat sich dies massiv verändert. Das Interesse an Netzwerken taucht in der Forschung einer grossen Zahl von Disziplinen auf: Molekularbiologie, Physik, Neurobiologie, Ingenieurwissenschaften etc. Diese Disziplinen haben das methodische Instrumentarium, das zur Verfügung steht, aus ihren eigenen disziplinären Ressourcen enorm erweitert. Und sie setzen die Begriffe und Methoden, die jetzt beispielsweise in der Small World Forschung verfügbar sind, auch für gesellschaftswissenschaftliche Fragestellungen ein, so dass Soziologen auf einmal mit Beiträgen von Physikern zur Gesellschaftsanalyse rechnen müssen. Das Ziel des Seminars ist, sich einen Überblick dieses sich ungewöhnlich schnell entwickelnden Feldes zu verschaffen. Zwei weitere Schwerpunkte wird dieses Seminar haben: Viele Forschungen laufen unter dem Komplexitätsbegriff, so dass dieser einzubeziehen ist. Und es wird der Beitrag dieser Art von Forschung zur Beschreibung und Analyse globaler Sozialzusammenhänge eine besondere Aufmerksamkeit erhalten. Insofern wird es entscheidend auch um eine Bestandsaufnahme und Evaluation des Beitrags gehen, die diese interdisziplinären Forschungen zu einer Theorie der Weltgesellschaft leisten. Voraussetzungen: Masterstudierende und Doktorierende Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt. rudolf.stichweh@unilu.ch oder marta.waser@unilu.ch (Sekretariat) Material: Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 27 Modul Weltpolitik Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni, LL.M Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00 , ab 20.09.2011 FRO, E.404 / HS 7 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungs- bereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Schliesslich soll der Blick auf einen bis vor wenigen Jahren vernachlässigten Aspekt der Migrationspolitik, die Inte- grationspolitik, gelenkt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: sandro.hofstetter@unilu.ch (Assistenz) martina.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt dem Lehrbuch von Martina Caroni/Tobias Meyer/Lisa Ott, Migrationsrecht – Eine Einführung, 2. Auflage, Bern 2011. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20) Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV) Asylgesetz (SR 142.31) Asylverordnung 1 (SR 142.311) Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (SR 0.142.112.681) . 28 Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 08.15 - 10.00, ab 22.09.2011 FRO, E.408 / HS 5 14-täglich Di, 13.15 - 15.00, ab 27.09.2011 FRO, U1.420 / HS 10 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Friedenssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zentralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlichkeit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeilegung, Gewaltverbot, gerichtliche Streitbeilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils aktuellen völkerrechtlichen Fragestellungen und Ereignisse erläutert und analysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis ermöglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbereiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Vorlesung wird durch ein Webboard OLATergänzt, das den Informations- und Gedankenaustausch fördern sowie den Bezug zur völkerrechtlichen Tagesaktualität ermöglichen soll und auf dem zudem weiterführende Unterlagen und Links zur Verfügung gestellt werden Umfang: 3 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: Nicole.scheiber@unilu.ch (Assistenz) martina.caroni@unilu.ch Hinweise: Siehe Literaturhinweise Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von Walter Kälin/Astrid Epiney/Martina Caroni/Jörg Künzli, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. Der Erwerb einer Sammlung völkerrechtlicher Verträge ist zwar wünschenswert, aber nicht unabdingbar, da das Lehrbuch im Anhang den Wortlaut der UNO-Charta sowie des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge zumindest in Auszügen enthält. Wer jedoch eine Sammlung völkerrechtlicher Verträge anschaffen möchte, dem sei die Sammlung von Andreas R. Ziegler, Internationale Verträge (unter Einschluss des Rechts der auswärtigen Beziehungen), Textsammlung 2009, Bern 2009 oder jene von Albrecht Randelzhofer, Völkerrechtliche Verträge (Beck-Texte im dtv), 12. Auflage 2010 angeraten. 29 Wachstum und Entwicklung Dozent: Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2011 FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung befasst sich mit den möglichen Gründen für die grossen internationalen Unterschiede in Einkommen und Lebensstandards sowie in deren Wachstumsraten. Ausgehend vom Solow-Modell wird die Rolle von technologischem Fortschritt und der Akkumulation von physischem Kapital und Humankapital besprochen. Des Weiteren werden die Rolle von internationalem Handel, guter Regierungsführung, Ungleichheit, Kultur, Klima und natürlichen Ressourcen besprochen. Voraussetzungen: Keine. Besuch der Vorlesung „Analyse der Gesamtwirtschaft“ empfohlen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 3 Kontakt: roland.hodel@unilu.ch Gasthörer/innen: offen für Gasthörer/innen Literatur David N. Weil (2009), Economic Growth, 2nd edition, Pearson Addison Wesley. 30 Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Dozentin: Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 21.09.2011 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ beschäftigt sich mit dem aktuellen Wandel der zwischenstaatlichen Beziehungen weg von einer „Staatenwelt“ souveräner, voneinander unabhängiger Staaten hin zu dem, was man – in Ansätzen – als „Weltpolitik“ bezeichnen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung des internationalen Systems, seine Akteure, die wichtigsten Problembereiche, und das Theoriegerüst der Teildisziplin der Internationalen Beziehungen. In einem ersten Teil werden die Entwicklung der Internationalen Beziehungen (IB) und deren wichtigsten Akteure (Staaten, Internationale Organisationen, NGOs, Multinationale Konzerne) durch die Brille der klassischen und neueren IB-Theorien vorgestellt. Dabei wird auch die zunehmende Aufweichung der Trennung von Innen- und Aussenpolitik, vergleichender Politik und den IB thematisiert. Im zweiten Teil werden zentrale aktuelle Problembereiche der Internationalen Beziehungen wie Krieg und Frieden, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung, Nord- Süd-Beziehungen, globaler Umweltschutz und internationale Menschenrechte mit Hilfe der behandelten Theorien besprochen. Begleitend zur Vorlesung wird insbesondere für Studienanfänger das Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ angeboten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Material: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform "OLAT" Vorlesungsbegleitend: Baylis, John/Smith, Steve/Owen, P. (Hg.) (2007): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 4. Auflage, Oxford University Press. (Das Buch wird zur Anschaffung empfohlen). Literatur Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2005): Handbook of International Relations, Sage. Krell, Gert (2004): Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der Internationalen Beziehungen, 3. Auflage, Nomos. List, Martin (2006): Internationale Politik studieren. Eine Einführung. VS Verlag. Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard (2002) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, VS Verlag. Schieder, Siegfried/ Spindler, Manuela (Hg.) (2006): Theorien der Internationalen Beziehungen, UTB. Schimmelfennig, Frank (2008), Internationale Politik, UTB. 31 Europäische Verfassungsgeschichte: Von der Magna Charta bis zur Europäischen Verfassung Dozent: Prof. Dr. iur. Michele Luminati Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Einführung: Mo, 19.09.2011, 15.15 – 17.00 FRO, 4.B55 Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 26.09.2011 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit den wichtigsten Aspekten der europäischen Verfassungsentwicklung. Dazu gehören hauptsächlich die englische (und damit verbunden die frühe amerikanische Entwicklung) und die französische Verfassungsgeschichte, dann aber auch die totalitären Regimes des 20. Jahrhunderts und die Bemühungen um eine europäische Verfassung im Rahmen der Europäischen Union. Die schweizerische Verfassungsgeschichte wird auf diesem Hintergrund dargestell. Voraussetzungen: Keine. Studierende die sich für das Völkerrecht und das öffentliche Recht interessieren erhalten durch ihr Interesse einen leichteren Zugang zum Stoff, da der Sachgegenstand wiederum das öffentliche Recht und (beschränkt) das Völkerrecht betrifft. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: michele.luminati@unilu.ch Materia Offen für Gasthörer/innen Literatur Andreas Kley, Verfassungsgeschichte der Neuzeit. GB, die USA, Frankreich und die Schweiz, 2. Aufl., Bern 2008. Alfred Kölz, Neuere Schweizerische Verfassungsgeschichte, 2 Bde, Bern 1992-2004. Wolfgang Reinhard, Geschichte der Staatsgewalt, 3. Aufl., München 2002. Hans Vorländer, Verfassung. Idee und Geschichte, 3. Aufl., München 2009. Dietmar Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte, 6. Aufl., München 2009. 32 Comparative Constitutional Law Dozenten: Prof. Alexander H. E. Morawa, S.J.D. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 21.09.2011 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: What is the relevance of a judgment of the United States Supreme Court for a judge deciding a constitutional issue in Canada, Switzerland, or Egypt? How and why do constitutional concepts “travel abroad” and influence foreign nations? Is there an emerging international constitutional law? This course introduces students to the methods of comparative constitutional law. Please note that this is a methods-focused course that seeks to acquaint students with the approaches to comparing laws and other general norms as well as judicial and other decisions. We will examine the writings of judges who look abroad for guidance in their work, and those who are opposed to the exercise. After exploring the me- thods of comparative constitutional law, and their shortcomings, as well as the mindset of different legal systems when asked to look abroad, we will look into practical constitutional issues (such as elections, privacy, free speech, and flag desecration, to name a few) through a comparative lense. We will also review comparative remedies for wrongs – in particular civil rights violations – committed against individuals, considering that "[t]he very essence of civil liberty certainly consists in the right of every individual to claim the protection of the laws, whenever he receives an injury" (Marbury v. Madison, 5 U.S. (1 Cranch) 137 (1803)).. Voraussetzungen: Knowledge of English (at least high school level), willingness to expand your horizon by comparing and evaluating different legal systems, active class participation and assignments, practical exercises. Lernziele: To become acquainted with working in English (this course does not require students to be proficient in English, but will help them getting there ...); to understand the principles and methods of comparative legal analysis, to apply them in practice, and to gain a basic understanding of how the processes of constitutional litigation work in different countries. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / 6 Begrenzung: Yes, 25 Kontakt: alexander.morawa@unilu.ch Material: A reader will become available before classes start; electronic tools will be used; students should be prepared to communicate and access materials electronically throughout class. Literatur Helpful, but not required: Vicki C. Jackson and Mark Tushnet, Comparative Constitutional Law (New York: Foundation Press, 2nd edition 2006). 33 Diversity Management Dozenten: Prof. Alexander H. E. Morawa, S.J.D. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00 , ab 21.09.2011 FRO, E.415 / HS 4 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The integrity of both the international order and of any constitutional order depends in part on how these systems balance the interests and demands of the constituent society (“the whole“), on the one hand, and those of particular stakeholders (“the particular“), on the other hand. The ‘particular’ are regular- ly defined as those requiring an allocation of beneficial public services or goods to secure full societal participation, or topical “vulnerable segments of society”. The above balancing exercise is nowadays shaped by the human rights based entitlements everyone holds, which mandate that states take specific action to protect, promote, and enable the realization of those rights. We will examine the law (national and international) that pertains to the management of diversity, for instance in the following fields: - ethnic minorities and indigenous populations; - persons with disabilities; - older persons; - persons with different sexual orientations. We will also examine “diversity management and political participation“, or duties of states to ensure effective and relevant political participation of all segments of society in all matters pertaining to them. This will include dis- cussions of integration and assimilation, cultural diversity, but also diversity in public discourse more generally (from free speech to the pursuit of happi- ness). Lernziele: To be able to engage in a meaningful discourse on the benefits and problems of and rights associated with diversity management. To link this discourse with constitutional law and politics as well as international law and politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Class participation and exercices (50%), paper or project (50%) / 6 Anmeldung: By e-mail to: uta.dietrich@unilu.ch Kontakt: alexander.morawa@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen 34 Demokratietheorien Dozentin: Dr. Andrea Schlenker Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00 , ab 20.09.2011 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick zu den historischen Entwicklungen, den wichtigsten Kontroversen und den aktuellen Herausforderungen der Demokratietheorie. D.h., es stehen die konzeptionellen Grundlagen von Demokratie im Vordergrund und nicht die konkreten institutionellen Ausprägungen oder die Voraussetzungen und Wirkungen von Demokratie. Dies deswegen, weil der Kurs von der Prämisse ausgeht, dass wir unsere Vorstellungen von „demokratischer Selbstbestimmung“ an die gegenwärtigen sozio-ökonomischen wie techno- kulturellen Transformationen anpassen müssen. Drei dieser Herausforderungen(Migration, Multi-Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die frühneuzeitlichen Stadt- Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontoversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - die Debatte zwischen Liberalen und Kommunitaristen; - die Differenzierung zwischen Wettbewerbs- und Konkordanzdemokratie; - die Unterschiede zwischen aggregativer/elektiver und assoziativer/ deliberativer Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ bzw. „Demokratietheorie“ konzipiert. Ein erfolgreicher Besuch dieser Veranstaltung wird für den Besuch von weiterführenden Seminaren im Schwerpunkt „Politische Theorie“ vorausgesetzt. Es ist deswegen empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium zu besuchen. Struktur der Vorlesung und Voraussetzungen für einen Leistungsnachweis Der erste Teil erfolgt im klassischen Vorlesungsstil, wobei die zentralen Entwicklungslinien der Demokratietheorie durch den Dozenten im Kurs dargelegt werden. Der zweite und dritte Teil der Veranstaltung wird weiterhin durch Vorlesungen des Dozierenden aber auch durch studentische „Advokaten- Diskussionen“ geprägt sein. Voraussetzungen: Vorlesung in deutsch, allderdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch 35 Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung + Teilnahme an einer Advokatendiskussion / 3 Bei einer schriftlichen Ausarbeitung des Diskussionsbeitrages zu einer vollen Hausarbeit sind weitere Credits möglich. Kontakt: andrea.schlenker@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Material: Die beiden aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Sie liefern die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Es ist sehr empfehlenswert, bereits vor Beginn der Vorlesung einen Grossteil des ersten Buches gelesen zu haben. Weitere Seminarmaterialien werden auf der online-Plattform "OLAT" zugänglich gemacht. Literatur Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London: Yale University Press Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford, Cal: Stanford University Press. 3rd edition. 36 Comparative Religious Rights in the Public Sphere Dozentin: Kyriaki Topidi, Ph.D. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Terminierung 1: Mo, 19.09.2011, 17.15 - 19.00, Mo, 17.10.2011, 17.15 - 19.00, Mo, 24.10.2011, 17.15 - 19.00, Mo, 14.11.2011, 17.15 - 19.00, Mo, 21.11.2011, 17.15 - 19.00, Mo, 12.12.2011, 17.15 - 19.00 FRO, 4.B02 Terminierung 2: Mi, 21.09.2011, 17.15 - 19.00, Mi, 19.10.2011, 17.15 - 19.00, Mi, 26.10.2011, 17.15 - 19.00, Mi, 16.11.2011, 17.15 - 19.00, Mi, 23.11.2011, 17.15 - 19.00, Mi, 14.12.2011, 17.15 - 19.00 FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The course will examine the predominant global models on how law and religion interact with each other. The course is concerned with how both institutional and personal religion are accommodated by the legal world within which they exist. The issues addressed in particular will be: • the historical development of the law of religion, • the establishment of religion by law, • the legal position of voluntary religious bodies, • the place of courts in religious disputes, • the direct public financing of religions, • discrimination law and religious bodies, and • religious dialogue with the government and the religious provision of services to the public. These topics will be addressed from a comparative perspective. Lernziele: The ultimate aim of the course is to equip students with tools to tackle critically the questions raised on the relationship between law and religion under difference worldviews and various religious traditions including Judaism, Islamism and Christianity. Umfang: 4 hours a week (6 weeks) Sprache: Englisch Anmeldung: required Prüfungsmodus / Credits: KSF: mündliche Mitarbeit, Gruppenarbeit, Referat / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Begrenzung: Yes, 30 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Gasthörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf OLAT Literatur • Peter W. Enge, Religion and the Law, Ashgate /Aldershot, 2006; • Peter Cane/Carolyn Evans/Zoe Robinson (eds.), Law and Religions in Theoretical and Historical Context, Cambridge University Press, 2008. 37 Terrorism and the Law Dozentin: Xiaolu Zhang Coenen, J.D. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 22.09.2011 FRO, E.415 / HS 4 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The balance of the needs of law enforcement agencies in the fight against terrorism and the rights of individuals – both terrorist suspects and the general public – are a matter of extensive discussion. This course will examine the scope of permissible and impermissible operations to combat terrorism by examining and comparing rules of domestic and international law and practice. We will focus on the effort lawmakers and courts have placed on striking a balance between the protection of the public and the preservation of a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; interrogation practices; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra- territorial character; terrorism and immigration law; non-criminal sanctions, or suing terrorists in court; and targeted killings.. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / 6 Kontakt: xiaolu.zhang@unilu.ch 38 Global Law, Regional Law, Local Law – the Integration of Law in Asia and Europe Dozent: Prof. Dr. Klaus Ziegert Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Terminierung 1: Di, 20.09.2011, 13.15 - 15.00, Di, 08.11.2011, 13.15 - 15.00, Di, 15.11.2011, 13.15 - 15.00, Di, 22.11.2011, 13.15 - 15.00, Di, 29.11.2011, 13.15 - 15.00, Di, 06.12.2011, 13.15 - 15.00, Di, 13.12.2011, 13.15 - 15.00 FRO, 4.B54 Terminierung 2: Do, 22.09.2011, 15.15 - 17.00, Do, 03.11.2011, 15.15 - 17.00, Do, 10.11.2011, 15.15 - 17.00, Do, 17.11.2011, 15.15 - 17.00, Do, 24.11.2011, 15.15 - 17.00, Do, 01.12.2011, 15.15 - 17.00, Do, 15.12.2011, 15.15 - 17.00 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The seminar will introduce the students to a basic understanding of the variability of law as a universal (global) communication system with a special focus on the variety of legal traditions, legal cultures and legal regimes in Asia and Europe. In applying comparative law theory and methodology combined with sociological theory of law, the course is conducted in sessions running parallel a) lectures, presenting the theoretical framework for the comparative study of law in Asia and Europe under the impact of globalisation and efforts of regional integration, b) seminar discussions, which will elaborate on the general theme with presentations and discussions of specific topics prepared by the students. In this way, the course is aimed at preparing students for an appreciation and the research of the operation of law in the locally unique but globally and regionally interrelated and complex setting of the different legal regimes in the multicultural spaces of Asia and Europe. Umfang: 4 hours a week (7 weeks) Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: 1. Assignment A: Resesarch topic proposal (max 500 words), 2. Assignment B: Presentation in class 3. Assignment C: Research report (4000 words) / 6 Kontakt: klaus.ziegert@doz.unilu.ch Literatur Per Bergling/Jenny Ederlöf/ Veronica L. Taylor, eds., Rule of Law Promotion: Global Perspectives, Local Applications (Iustus Förlag, Uppsala 2009); Dai-Kwon Choi & Kahei Rokumoto, eds., Korea and Japan. Judicial System Transformation in the Globalizing World (Seoul National University Press 2007); Werner Menski, Comparative Law in a Global Context. The Legal Systems of Asia and Africa (2nd Edition, Cambridge University Press 2006); Randall Peerenboom, ed., Asian Discourses of Rule of Law. Theories and implementation of rule of law in twelve Asian countries, France and the U.S. (Routledge 2004). 39 The Politics of Identity and Difference Dozent: Xavier Guillaume, PhD Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Fr, 23.09.2011, 13.15 - 15.00, Fr, 07.10.2011, 13.15 - 17.00, Fr, 14.10.2011, 13.15 - 16.00, Fr, 04.11.2011, 13.15 - 17.00, Fr, 18.11.2011, 13.15 - 17.00, Fr, 02.12.2011, 13.15 - 17.00, Fr, 16.12.2011, 13.15 - 17.00 FRO, 3.B06 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The principal aim of this course is to introduce students to key theoretical and normative issues related to questions pertaining to the politics of identity and difference in a globalized world. What are the normative questions at the heart of the presence of 'others' in liberal democracies? Should minorities – whether defined by their religious beliefs, ascribed belongings, or other criteria – be granted differentiated rights in order to foster their integration in a political community? How globalized forms of liberal governmentality are impacting contemporary questions pertaining to questions such as (im)migration and so-called societal security? Those are few of the questions that will be broached upon during the semester. The first part of the course will be dedicated to unpacking key notions, such as identity, difference or governmentality, that will be at the heart of later developments. The second part will be dedicated to several theroretical and normative debates pertaining to questions related to the politics of identity and difference such as the debate on recognition and redistribution, minority rights, the place of identity politics in liberal democracies, or the question of resistance from a postcolonial perspective. Turnus: 14-tägig, ab 23.09.11 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat), kurzes Research Design / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: xavier.guillaume@unige.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform "OLAT" Literatur Note: The following are indicative readings material, the actual readings will be included in the syllabus. Seyla Benhabib (ed) (1996). Democracy and Difference. Contesting the Boundaries of the Political. Princeton: Princeton University Press. Seyla Benhabib, Ian Shapiro and Danilo Petranovic (eds) (2007). Identities, Affiliations, and Allegiances. Cambridge: Cambridge University Press. David Campbell and Michael J. Shapiro (eds) (1999). Moral Spaces. Rethinking Ethics and World Politics. Minneapolis: University of Minnesota Press. William F. Connolly (1991). Identity\Difference. Democratic Negotiations of Political Paradox. Ithaca: Cornell University Press. William F. Connolly (1995). The Ethos of Pluralization. Minneapolis: University of Minnesota Press. Nancy Fraser and Axel Honneth (2003). Redistribution or Recognition? A Political-Philosophical Exchange. London: Verso. Amy Gutmann (ed) (1994). Multiculturalism. Examining the Politics of Recognition. Princeton: Princeton University Press. Barbara Hobson (ed) (2003). Recognition Struggles and Social Movements. Contested Identities, Agency and Power. Cambridge: Cambridge University Press. 40 Internationale Finanzkrisen Dozent: Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Ökonomie Vorbesprechung: Termine Mo, 19.09.2011, 13.15 – 15.00 FRO, U1.306 Do, 17.11.2011, 08.15 – 17.00, Fr, 18.11.2011, 08.15 – 17.00 FRO, U1.418 / HS 11 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar befasst sich mit den verschiedenen Formen internationaler Finanzkrisen, insbesondere Bankenkrisen, Währungskrisen und Schuldenkrisen. Die thematischen Schwerpunkte bilden Erklärungsansätze für die internationalen Finanzkrisen, welche in der jüngsten Vergangenheit stattgefunden haben, und der Vergleich dieser Finanzkrisen mit früheren Finanzkrisen. Voraussetzungen: Vorlesung Makroökonomie und/oder Vorlesung Internationale Ökonomie Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: roland.hodel@unilu.ch Material: wird auf OLAT aufgeschaltet Literatur wird bei der Themenvergabe bekannt gegeben. 41 Konflikte und Bürgerkriege – eine ökonomische Perspektive Dozent: Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 19.09.2011 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die meisten Nationen haben in den letzten 50 Jahren interne bewaffnete Konflikte erlebt, oftmals mit verheerenden Auswirkungen auf Wirtschaft und Wohlstand. Daher ist es nicht überraschend, dass sich die Ökonomie zunehmend mit Konflikten und Bürgerkriegen befasst. Das Seminar gibt einen Überblick über die verschiedenen Teilgebiete der ökonomischen Literatur zu Konflikten und Bürgerkriegen: (i) die spieltheoretische Analyse von Konflikten, (ii) länderübergreifende ökonometrische Studien über die Ursachen und Folgen von Bürgerkriegen, und (iii) ökonometrische Studien zu Konflikten in einzelnen Ländern. Voraussetzungen: Mindestens eine der folgenden Vorlesungen muss vorgängig besucht worden sein: Mikroökonomie, Statistik für Fortgeschrittene oder Einführung in die Ökonometrie. Lernziele: 1. Die Studierenden verstehen die theoretischen und empirischen Beiträge über mögliche Ursachen und Folgen interner Konflikte und Bürgerkriege. 2. Die Studierenden trainieren die Anwendung mikroökonomischer und ökonometrischer (bzw. statistischer) Methoden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Schriftliche Arbeit /4 Kontakt: roland.hodler@unilu.ch Literatur wird in den ersten Semianrstunden bekanntgegeben. 42 Organizing Peace – Organization Theory and International Peace Operations Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Do, 22.09.2011, 13.15 - 17.00, Do, 13.10.2011, 13.15 - 19.00, Do, 27.10.2011, 13.15 - 19.00, Do, 10.11.2011, 13.15 - 19.00, Do, 24.11.2011, 13.15 - 19.00, Do, 15.12.2011, 13.15 - 19.00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This seminar will touch upon the following subfields of political science: - International Relations and International Organizations - Organization Theory and Public Administration Research - International Peace Operations, Humanitarian Interventions, International Security Policy - Qualitative and Mixed Research Methods For a long time, scholars neglected international organizations as actors in their own right and as complex and influential bureaucratic structures. This growing complexity went hand in hand with an ever-increasing multitude of tasks assigned to international organizations, especially in the field of peacebuilding and post-conflict reconstruction. In consequence, there was an expansion of administrative tasks and bureaucratic programs, which were necessary to cope with the sheer magnitude of challenges of rebuilding of states and of setting them on a sustainable peaceful track. This seminar investigates into those bureaucratic traits of international organizations at different levels of peace operations: there is the international level, on which international politics in combination with bureaucratic procedures in the UN Secretariat form mandates and institutional designs and are tasked with their later supervision. Then, there is also the implementation level, where various organizations are involved or even created to deal with the mandate’s leeway and constraints. On a third level, there is the politics of the host state with the parties that signed a peace agreement. On all levels, bureaucratic procedures are confronted with often conflicting political demands and rapidly changing organizational environments and tasks. The seminar will give an overview of classical theories of organizations and public administrations and aims at transferring key insights to the challenges of international peace operations. It does so, firstly, by introducing into an emerging and dynamic research agenda on international organizations and international public administrations; secondly, by focussing on some theoretical clusters, in particular coordination, organizational learning, leadership, principal-agent models and bureaucratic politics; and, thirdly, by applying them to various policy fields and challenges peace operations are confronted with: financing, planning and setting-up a mission, preparing elections, disarm, demobilize and reintegrate former combatants, and social and economic reform – to name some. The seminar will enable students to develop clear theoretical frameworks and research designs in the fields of study this seminar is touching upon. The seminar will include elements like film sessions, smaller working groups, and role play / advocacy debate. Students are expected to present and discuss the literature and to transform the theoretical literature into case study research designs, which form the basis for a simulation of an academic conference as the last session. On a voluntary basis, these research designs can be expanded into full-fledged 43 research papers (for another 4 ECTS). In addition, the lecturer will provide introductions into qualitative research methods in general and into case study design (including a session on causal process tracing), qualitative and quantitative content analysis, network analysis, and qualitative comparative analysis (QCA) in particular. Beyond these theoretical and methodological goals, it is planned to invited one or two diplomats and practitioners to the seminar and to create opportunities for students to interact with them. Turnus: 14-tägig, ab 22.09.2011 Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: mündliche Teilnahme, Referat inkl. Handout, kurzes Research Design / 4 fakultativ: benotete schriftliche Arbeit / 4 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Kontakt: julian.l.junk@gmail.com Literatur (zur freiwilligen Vorbereitung bzw. zum Durchblättern, um einen Eindruck zu gewinnen – einzelne Kapitel werden, zusätzlich zu einigen Journal-Artikeln, Pflichtlektüre im Seminar sein – die gesamte Kursliteratur wird im pdf-Format via OLAT verfügbar sein) Allison, Graham and Philip Zelikow (1999): Essence of Decision. Explaining the Cuban Missile Crisis. 2nd ed. Longman, New York. Barnett, Michael N. and Martha Finnemore (2004): Rules for the World, International Organizations in Global Politics. Cornell University Press, Ithaca. Diehl, Paul F. (2008): Peace Operations. Polity Press, New York. Doyle, Michael W. and Nicholas Sambanis (2006): Making War and Building Peace. Princeton University Press, Princeton. Holohan, Anne (2005): Networks of Democracy, Lessons from Kosovo for Afghanistan, Iraq, and Beyond. Stanford University Press, Stanford. Junk, Julian, Francesco Mancini, Till Blume and Wolfgang Seibel (Eds.) (2011): The Management of Peace Operations - Public Administration Meets Peacebuilding, Lynne Rienner, Boulder (im Erscheinen: Sommer 2011; einzelne Kapitel werden im Sommer in jedem Fall auf OLAT online gestellt). Junk, Julian and Till Blume (Eds.) (2011): Organizing Peace - Organization Theory and Peace Operations (Special Issue of the Journal of Intervention and Statebuilding), Sommer, i.E. (im Erscheinen: Sommer 2011; einzelne Kapitel werden im Sommer in jedem Fall auf OLAT online gestellt). Simon, Herbert A. (1957): Administrative Behavior - A Study of Decision-Making Processes in Administrative Organization. Free Press, New York. 44 Sicherheit und Staatlichkeit: Legitimationen, Analysen und Kritik Dozentin: Dr. phil. Katrin Meyer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00 , ab 22.09.2011 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: „Sicherheit“ ist in der Moderne eine zentrale Orientierungskategorie zur Gestaltung politischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Verhältnisse im Allgemeinen und von Staatlichkeit im Besonderen. Das Seminar rückt diese Bedeutung der Sicherheit ins Zentrum und zeigt, wie das Verhältnis von Sicherheit und Staat aus politiktheoretischer, philosophischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive gefasst werden kann. Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Teil I: Sicherheit und Staatlichkeit aus normativer Perspektive In der politischen Philosophie erscheint Sicherheit spätestens seit Hobbes als Legitimationsgrundlage des staatlichen Gewaltmonopols. Der normative Primat der Sicherheit wird in liberalen und marxistischen Staatskonzeptionen jedoch relativiert und durch die Orientierung auf Freiheit und Gleichheit ersetzt. Diese Debatten um Sicherheit, Freiheit und Gleichheit als Spannungs- und als Bedingungsverhältnisse strukturieren die Konzeptionen von Staatlichkeit bis heute. Im Seminar werden diese klassischen staatstheoretischen Positionen ausgehend von Thomas Hobbes rekonstruiert und mit liberalen und (post-)marxistischen Kritiken von John Locke bis Jacques Rancière konfrontiert. Teil II: Sicherheit als diskursive Figur In gegenwärtigen sozialwissenschaftlichen und politiktheoretischen Ansätzen wird der normative Blick auf Sicherheit und Staatlichkeit ergänzt durch konstruktivistische und diskurskritische Analysen. Sicherheit erscheint nicht als ein Begriff, der auf objektive Gefährdungslagen hinweist, sondern als eine rhetorische Figur, die spezifische Formen von Staatlichkeit konstruiert. Konzepte der „Securitization“ der Copenhagen School und der „Gouvernementalität“ von Michel Foucault sind dafür richtungsweisend. Aber auch feministische und postkoloniale Theorien zeigen auf, dass der Bezug auf Sicherheit dazu dienen kann, sexistische und rassistische Ordnungen zu reaktualisieren. Im Seminar werden diese aktuellen Debatten anhand ausgewählter Lektüren diskutiert. Das Seminar soll die Studierenden befähigen, die Bedeutung der Sicherheit für die Legitimation und Konstruktion staatlicher Ordnungen in ihren unterschiedlichen Logiken und Formen erkennen, ideengeschichtlich verorten und kritisch reflektieren zu können. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: reglmässige, aktive Teilnahme , Kurzreferat/ 4 Benotete, schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: katrin.meyer@unibas.ch Literatur Angehrn, Emil: „Das Streben nach Sicherheit. Ein politisch-metaphysisches Problem“, in: Zur Philosophie der Gefühle, hrsg. von Hinrich Fink-Eitel und Georg Lohmann, Frankfurt/Main: Suhrkamp 1993, S. 218-243. Conze, Werner: „Sicherheit, Schutz“, in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhard Koselleck (Hg.): Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 5, Stuttgart: Klett-Cotta, 1984, S. 831-862. 45 Foucault, Michel: Geschichte der Gouvernementalität. Bd. I: Sicherheit, Territorium, Bevölkerung. Vorlesung am Collège de France 1977-1978. Bd. II: Die Geburt der Biopolitik. Vorlesung am Collège de France, 1978-1979, hrsg. von Michel Sennelart, Frankfurt/Main: Suhrkamp 2004. Lipschutz, Ronnie D. (Hg.), On Security, New York: Columbia University Press 1995. Münkler, Herfried / Bohlender, Matthias / Meurer, Sabine (Hg.): Handeln unter Risiko. Gestaltungs- ansätze zwischen Wagnis und Vorsorge, Bielefeld 2010. Purtschert, Patricia / Meyer, Katrin / Winter, Yves (Hg.): Gouvernementalität und Sicherheit. Zeit- diagnostische Beiträge im Anschluss an Foucault, Bielefeld: Transcript 2008 46 International Political Economy Dozent: Dr. des. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00 , ab 21.09.2011 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The course will provide students with an empirical and theoretical overview of the interactions between politics and economics at the international level. A first part of the course defines international political economy (IPE), and comparatively examines its main schools and theories. In doing so, particular emphasis is paid to key actors such as: states (and the role played by power and hegemony); international institutions (e.g. WTO); and non-state actors (e.g. multinational corporations and NGOs). A second part examines particular aspects of IPE such as: the international monetary system and financial crises; the world trade regime; and development. Challenges to global governance resulting from these issues will receive particular attention. The course is held in English; however, German may also be used in essays and class-participation. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: reglmässige, aktive Teilnahme (Referat und Kurzessay) / 4 Benotete, schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: omar.serrano@unilu.ch Literatur Ravenhill, John (Ed.) (2004) Global Political Economy, Oxford University Press Palan, Ronen (Ed.) (2000) Global Political Economy: Contemporary Theories, Routledge Gilpin, Robert (2001) Global Political Economy, Oxfordshire: Princeton University Press Frieden, Jeff and Lake, David (2000) International Political Economy: Perspectives on Global Power and Wealth, Bedford/St. Martin’s and Routledge 47 International Migration Governance (Völkerrecht/Politikwissenschaft) Dozentinnet: Prof. Dr. Sandra Lavenex / Prof. Dr. Marina Caroni Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft/Recht Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00 , ab 20.09.2011 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Control over territory and the composition of the population belong to the last bastions of state sovereignty. Despite intensifying pressure for international solutions for a better “regulation” of international migration, conflicts of interests within states and between countries of origin of migrants and destination countries have hitherto precluded the establishment of an international migration regime. Despite the absence of a coherent encompassing regime, international migration today is shaped by a number of multilateral, (trans-)regional and bilateral treaties and institutions that together form a fragmented, multilayered system of migration governance. Drawing on cooperation theory (political science) and international law, this seminar examines these different layers of migration governance, differentiates between different aspects of migration policy (economic, human rights, development, security…) and the respective logics for cooperation, discusses the different degrees of legalization of existing frameworks (between soft and hard law) and analyses the interplay between bilateral, plurilateral and multilateral as well as soft- versus hard law settings for regulating international migration. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive mündliche Teilnahme, Gruppenarbeit, Referate / 4 Benotete schriftliche Masterarbeit / 4 RF, Recht: Nichtjuristisches Wahlfach im Master; Bedingung: Referat, pass or fail / 4 Kontakt: sandra.lavenex@unilu.ch oder martina.caroni@unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt. 48 International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. Thilo Marauhn, M.Phil. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Do, 10.11.2011, 17.15 - 20.00, Fr, 11.11.2011, 09.15 - 16.00, Sa, 12.11.2011, 09.15 - 12.00, Do, 01.12.2011, 17.15 - 20.00, Fr, 02.12.2011, 09.15 - 16.00, Sa, 03.12.2011, 09.15 - 12.00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental threats. This course will provide insights into legal instruments addressing these threats. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamic of treaties, negotiations, and state and non-state actors on the international plane, not on domestic legislation. We will also discuss how to ensure compliance with international environmental law. Voraussetzungen: Basic knowledge of international law Lernziele: - to understand key concepts of international environmental law - to know important multilateral environmental agreements (MEAs) - to get an idea of how to ensure compliance with MEAs Umfang: 2 hours a week, 2 blocked courses Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Written exam / 6 Kontakt: thilo.marauhn@doz.unilu.ch Hörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Material: will be made available online Literatur • Ulrich Beyerlin/Thilo Marauhn, International Environmental Law, 2011 Further Literature Patricia W. Birnie/Alan E. Boyle/Catherine Redgwell, International Law and the Environment, Oxford University Press, Oxford 3rd ed 2009; Daniel Bodansky/Jutta Brunnée/Ellen Hey (eds.), The Oxford Handbook of International Environmental Law, Oxford University Press, Oxford 2007; Alexandre C. Kiss and Dinah Shelton, International Environmental Law, Transnational Publ., Ardsley, NY, 2004; Philippe Sands, Principles of International Environmental Law, Cambridge University Press, Cambridge et al 2nd ed 2003. 49 Modulübergreifende Veranstaltungen Kolloquium für Bachelor- und Masterabschlussarbeiten Dozenten: Prof. Dr. André Bächtiger/ Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Erstes Datum: Di, 20.09.2011, 15.15 - 17.00 FRO, 4.B56 Terminierung 1: Fr, 07.10.2011, 08.15 - 12.00, Fr, 14.10.2011, 08.15 - 12.00, Fr, 18.11.2011, 08.15 - 12.00, Fr, 02.12.2011, 08.15 - 12.00 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten zu helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Je nach Interesse der Studierenden und Ausrichtung der Arbeiten werden danach wichtige Schritte (z.B. Fallauswahl), Vorgehensweisen und Methoden aus dem Proseminar Methoden wiederholt. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: zwei Präsentationen sowie schriftliches Forschungsdesign / 4 Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch Hinweise: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform "OLAT" Literatur Blatter, J., F. Janning and C. Wagemann (2007). Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Forschungsansätze und Methoden. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften. mailto:polsem@unilu.ch mailto:sandra.lavenex@unilu.ch 50 Forschungskolloquium für MA-Studierende, Doktorierende und Habilitanden Dozent: Prof. Dr. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-tägig Mi, 15.15 – 17.00, ab 28.09.2011 FRO, 3.B06 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Master- und Doktorierendenkolloquium Inhalt: Das Seminar ist für Studierende gedacht, die mit Forschungsarbeiten bzw, akademischen Abschlussarbeiten befasst sind (insbesondere Masterarbeiten und Dissertationen) und bietet Gelegenheit zur Vorstellung und Präsentation dieser Arbeiten. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Vorstellen und Präsentieren der Arbeit / 2 Vorstellen und Präsentieren der Masterarbeit / 4 Kontakt: rudolf .stichweh@unilu.ch oder marta.waser@unilu.ch (Sekretariat) Hinweise: Nach Möglichkeit bitte ich um Anmeldung vor Beginn des Semsters. 51 Modul Forschung-Praxis-Methoden Methoden ethnologischer Feldforschung Dozentin Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 19.09.2011 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Feldforschung ist die zentrale empirische Methode der Ethnologie. Kenntnisse der verwendeten Verfahren und Techniken sind nicht nur zur Planung und Durchführung eigener Forschung Voraussetzung, sondern auch zur Quellenkritik. Nur wer versteht, wie Ethnologen ihre Daten gewinnen, kann die Ergebnisse beurteilen, einordnen und kritisieren. In der Übung sollen alle TeilnehmerInnen praktische Erfahrungen mit verschiedenen Verfahren der Feldforschung gewinnen. An Beispielen wird die Aufnahme, Aufbereitung und Auswertung von Daten geübt. Die Studierenden erproben alle Verfahren jeweils an einander, und lernen dabei die Rolle des Forschers und des Informanten kennen. Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren werden so deutlich und deren Eignung für bestimmte Fragestellungen kann besser eingeschätzt werden. Gleichzeitig werden Daten über Interessen, Probleme und Alltag Luzerner Studierender erhoben. Diese Kenntnisse wiederum können in die Verbesserung der Lehre und des Lehrplans einfließen. Durchführung: Von Woche zu Woche sind verschiedene praktische Aufgaben zu lösen, deren Ergebnisse am Ende des Semesters zu einer Seminararbeit zusammengestellt werden. Regelmäßige, pünktliche Teilnahme und Durchführung der Aufgaben sind die Voraussetzungen für den Erwerb eines Leistungsscheins. Anmeldungen per E-Mail an Bettina.Beer@unilu.ch. Geben Sie bitte Semesterzahl und Fächerkombination an. Voraussetzungen: TeilnehmerInnen studieren in der Masterphase oder höher. Auch Bachelor- Studierende, die eine eigene empirische Arbeit planen, können teilnehmen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / 4 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Hinweise: Prüfungsmodus: Durchführung von Übungen und deren Zusammenstellung am Ende des Semesters zu einem Lernportfolio (4 CP). Bitte auf OLAT für den Kurs anmelden und Rückfragen über das Forum stellen. Abonnieren Sie die Benachrichtigungen des Kurs-Forums, dann sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Literatur Pflichtlektüre: Bettina Beer (Hg.), 2008: Methoden ethnologischer Feldforschung. (Überarbeitete und erweiterte 2. Auflage). Berlin: Reimer. Das Buch kann bei Angabe der Lehrveranstaltung vergünstigt mit Hörerschein beim Studiladen gekauft werden. Weitere Literatur steht im Handapparat der Präsenzbibliothek. 52 Begleitveranstaltung zum Praktikum im Mastermodul “Forschung-Praxis-Methoden” Dozent: Dipl. Soz. Stephan Kirchschlager Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 17.15 - 19.00 , ab 22.09.2011 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Was ist soziologisch interessant an einem empirischen Phänomen? Wie werden aus empirischen Phänomenen soziologische Daten? Wie muss eine Fragestellung aufgebaut sein, damit sie aus den erhobenen Daten soziologisch relevantes Wissen generieren kann? Wie lassen sich adäquate „methodische und theoretische Brillen“ finden, mit deren Hilfe Datenstücke hergestellt, betrachtet und interpretiert werden können? Und schliesslich, wie können durch das „Scharfstellen des Blicks“ im Verlauf des Forschungsprozesses die Beobachtungsinstrumente selber in den Blick geraten und durch diesen wechselseitigen Prozess der Annäherung und Distanzierung neues theoretisches Wissen entstehen? Diese und weitere Fragen werden in dem Seminar insbesondere aus der Perspektive der qualitativen Sozialforschung gestellt und diskutiert. Das Seminar dient der Vorbereitung und Unterstützung studentischer Arbeiten, vor allem der Forschungsarbeiten im Forschungs-Praxis-Modul, wie auch der Vertiefung von Methodenkenntnissen. Die Durchführung einer qualitativen Studie kann im Rahmen einer Seminararbeit praktisch eingeübt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Protokolle) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: stephan.kirchschlager@unilu.ch Literatur Jörg Bergmann (2006): Qualitative Methoden der Medienforschung – Einleitung und Rahmung. In: Ruth Ayass, Jörg Bergmann (Hrsg.): Qualitative Methoden in der Medienforschung – Ein Überblick. Reinbek: Rowohlt Taschenbuch Verlag, 13-42. Kathleen M. Eisenhardt (1989): Building Theories from Case Study Research. In: The Academy of Management Review, Vol. 14, No. 4. 532-550. Stefan Hirschauer, Klaus Amann (1997): Die Befremdung der eignen Kultur. Ein Programm. In: Stefan Hirschauer, Klaus Amann (Hrsg.): Die Befremdung der eigenen Kultur - Zur ethnographischen Herausforderung soziologischer Empirie. Frankfurt am Main: Suhrkamp. 7-52. 53 Sekundärdatenanalyse in den Sozialwissenschaften: Generationen, Kohorten, Lebensläufe Dozent Dr. ès sc. soc. Felix Bühlmann Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2011 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Dieses Methodenseminar soll den Studierenden vermitteln wie sekundäre Daten genützt werden können um aktuelle Fragen der sozialwissenschaftlichen Forschung zu bearbeiten. Die sekundäre Datenanalyse – also die Nutzung von schon gesammelten und bereitgestellten Daten – hat sich in den letzten Jahren auch in der Schweiz zu einer zentralen Forschungsstrategie entwickelt. Am Beispiel der Generationen- und Lebenslaufforschung werden im Seminar die wichtigsten schweizerischen und internationalen Datensätze vorgestellt und gezeigt wie diese fruchtbar für die Forschung verwendet werden können. Um die Verwendung sekundärer Daten einzuüben, führen die Teilnehmenden ein kleines Forschungsprojekt durch und stellen dessen Resultate im Rahmen eines Referates ihren KollegInnen vor. Mögliche Forschungsthemen sind beispielsweise Jugendarbeitslosigkeit, Altersarmut, Generationenkonflikte oder kulturelle Praktiken im Generationenverlauf. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: felix.buhlmann@fors.unil.ch Literatur Dale, Angela; Arber, Sara & Procter, Mike (1988). Doing Secondary Analysis. London: Unwin Hyman Hakim, Catherine (1982). Secondary Analysis in Social Research. London: Allen and Unwin Kiecolt, K. Jill & Nathan, Laura, E. (1985). Secondary Analysis of Survey Data. London: Sage Kohli, Martin (2007). Von der Gesellschaftsgeschichte zur Familie. Was leistet das Konzept der Generation? In: Lettke, F. & Lange, A. (Hrsg.) Generationen und Familien. Frankfurt a/M: Suhrkamp Perrig-Chiello, Pasqualina; Höpflinger, François & Suter Christian (2008). Generationen – Strukturen und Beziehungen. Generationenbericht Schweiz. Zürich: Seismo 54 Diskurs und Raum Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 21.09.2011 FRO, 3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Globalisierungsprozesse, neue Informations- und Kommunikationsmedien, Migrationsbewegungen sowie distanzübergreifende soziale Organisationen stellen die Frage nach Raum als Bedingung von sozialem Austausch auf neue Art und Weise. Der Spatial Turn in den Sozialwissenschaften diskutiert seit etwa zwei Dekaden verschiedene relationale Raumbegriffe, die das hegemoniale territoriale Verständnis von Raum erweitern und ersetzen. In diesem Kontext haben auch verschiedene diskurstheoretische Ansätze an Bedeutung gewonnen. Letztere sollen im Zentrum des Seminars stehen und auf ihre empirische Anwendbarkeit und ihren Erkenntnisgewinn untersucht werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Material: Syllabus und Literatur werden auf OLAT gestellt. Literatur Glasze, Georg; Mattissek, Annika (Hrsg.) (2009): Handbuch Diskurs und Raum. Theorien und Methoden für die Humangeographie sowie die sozial- und kulturwissenschaftliche Raumforschung. Bielefeld: transkript 55 Grundlagen und Forschungspraxis der dokumentarischen Methode Dozentin: Dr. Anja Mensching Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Fr, 07.10.2011, 14.15 - 16.00 FRO, 3.B57 Termine: Fr, 21.10.2011, 13.15 - 19.00, Sa, 22.10.2011, 09.15 - 16.00, Fr, 25.11.2011, 13.15 - 19.00, Sa, 26.11.2011, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Blockseminar möchte sowohl in die Methodologie der rekonstruktiven Sozialforschung als auch in die Grundlagen und die Forschungspraxis der dokumentarischen Methode (nach Ralf Bohnsack) einführen. Auf Basis dieser Einführung werden die Besonderheiten der Anwendung des Verfahrens im Bereich der Organisationsforschung thematisiert und anhand von Beispielstudien (u.a. zu den Organisationen Polizei, Krankenhaus), die mit unterschiedlichen Erhebungsmethoden arbeiten (Gruppendiskussionen, teilnehmende Beobachtungen), mögliche Anwendungsbereiche der dokumentarischen Interpretation erläutert. Als Ausblick werden die Chancen und Grenzen einer dokumentarischen Evaluationsforschung diskutiert, die im Rahmen organisationaler Forschung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Veranstaltung hat Werkstattcharakter, d.h. die Studierenden werden dazu animiert, die kennen gelernte Methode unmittelbar anhand selbst erhobener empirischer Materialien auszuprobieren und dazu Interpretationsvorlagen zu erarbeiten, die im Rahmen des Seminars diskutiert werden und als Hausarbeit eingereicht werden können. Voraussetzungen: Vorkenntnisse qualitativer Forschungsmethoden sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Blockseminar. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Interpretationsvorlage) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: anja.mensching@hsu-hh.de Hinweise: Die aktive Seminarteilnahme wird durch die Mitarbeit in Arbeitsgruppen, die Übernahme eines Kurzreferates bzw. die Präsentation von Interpretationsergebnissen belegt. Literatur Folgende Texte sollen von allen Teilnehmenden in Vorbereitung des Seminars gelesen werden: zur Vorbereitung des 1. Blocks (21.-22.10.): Bohnsack, Ralf (2010). Kap. 3. Dokumentarische Methode. S. 31-68. In: ders., Rekonstruktive Sozialforschung. Einführung in qualitative Methoden. Opladen & Farmington Hills: Barbara Budrich. (8. Auflage).: zur Vorbereitung des 2. Blocks (25.-26.11.): Nohl, Arnd-Michael (2009). Die Praxis der dokumentarischen Interpretation von leitfadengestützten Interviews. Ein Beispiel von der formulierenden Interpretation zur sinngenetischen Typenbildung. S. 65- 95. In: ders., Interview und dokumentarische Methode. Anleitungen für die Forschungspraxis. 3. Auflage. Wiesbaden: VS. Nentwig-Gesemann, Iris (2006). Dokumentarische Evaluationsforschung. S. 159-182. In: Uwe Flick (Hrsg.), Qualitative Evaluationsforschung. Konzepte, Methoden, Umsetzungen. Reinbek: Rowohlt. mailto:anja.mensching@hsu-hh.de 56 Sonderveranstaltungen Workshop zum Start des Studiengangs Organisation: Prof. Dr. Sandra Lavenex Dozierende: Prof. Dr. Rudolf Stichweh / Prof. Dr. Jürg Helbling / Prof. Dr. Roland Hodler / Prof. Dr. Alexander Morowa / Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Termin Freitag, 30. September, 10.15 – 12.30 h FRO 3.B56 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: Diese Veranstaltung bietet den Auftakt zum Masterstudium. ProfessorInnen der fünf beteiligten wissenschaftlichen Disziplinen stellen in konzisen Referaten überblicksartig ihren fachspezifischen Zugang zu den Themen "Weltpolitik" und "Weltgesellschaft" vor. Dies ermöglicht den Studierenden, sich ein Bild von der interdisziplinären Zusammensetzung des Studiengangs zu machen sowie vom entsprechenden Lehrangebot in der Fächer Ethnologie, Politikwissenschaft, Ökonomie, Rechtswissenschaft und Soziologie. Auf die Vorträge folgt eine Podiumsdiskussion zwischen den fünf ProfessorInnen zu einem aktuellen Thema der Weltpolitik/Weltgesellschaft, anhand derer Synergien und Unterschiede zwischen den Disziplinen verdeutlicht werden. Die Veranstaltung ist für alle Neustudierenden des MA Weltpolitik und Weltgesellschaft mit Nachdruck empfohlen, fortgeschrittenere Studierende sind auch herzlich eingeladen, teilzunehmen. Den Abschluss der Veranstaltung bildet ein informelles Kennenlern-Apéro in der Cafeteria der Universität. Umfang: 1 halber Tag Sprache: Deutsch Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch 57 Exkursion studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termin folgt Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Workshop / eintägige Exkursion (Zielort wird noch bekanntgegeben) Inhalt: folgt Umfang: ein Tag (evtl. mit Anreise 2 Tage) Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - mündliche Teilnahme - das vorherige Einreichen von Fragen zu den einzelnen ReferentInnen (Basisliteratur auf OLAT) - Abfassung eines 2-3seitigen Essays zum Thema der Veranstaltung auf der Grundlage von zusätzlicher, selbständig recherchierter Literatur (nach dem Workshop abzugeben) Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch

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    Erstellungsdatum: 14.07.2017

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    Working paper Steffen Giessner

    JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 2 DRAFT JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP DURING ORGANIZATIONAL MERGER – A LONGITUDINAL, ORGANIZATIONAL LEVEL STUDY A key component of leadership is leading change, and yet theoretical and empirical research has overlooked the dynamic role of leadership during organizational mergers. Because the integration of companies often decreases job satisfaction within the workforce, we argue that supportive leadership of line managers becomes especially important in reducing the negative impact of the change process. Importantly, we predict that dynamic changes in supportive leadership levels are key to employee adjustment. We test our prediction in the context of multiple National Health Service (NHS) primary care trust mergers, which took place in 2006. We analyzed the annual staff surveys of employees and compared merging organizations with non-merging organizations longitudinally (years 2005 and 2007). As expected, employees of organizations experiencing (vs. not experiencing) a merger showed lower job satisfaction in the period of the merger. Furthermore, increases in supportive leadership levels during the merger period were associated with less decrease in workforce job satisfaction. Thus, results indicate that dynamic changes in leadership rather than static levels of leadership buffer against decreases in job satisfaction. Keywords: Organizational merger; supportive leadership; buffering; adjustment; longitudinal analysis JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 3 JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP DURING ORGANIZATIONAL MERGER – A LONGITUDINAL, ORGANIZATIONAL LEVEL STUDY Merger and acquisition (M&A) activities are a key strategic tool for many organizations to achieve economies of scale, diversification, and economic growth (Ellis, Reus, & Lamont, 2009). While economic and strategic goals are primary in mergers, M&A activities often result in rather low levels of employee job satisfaction (Amiot, Terry, Jimmieson, & Callan, 2006; Raffety & Restubog, 2010; Schweiger & DeNisi, 1989) – jeopardizing the strategic goals of the organization (Giessner, Ullrich, & van Dick, 2012). While this human side of the merger may explain why M&A activities often do not meet the strategic objectives (Marks & Mirvis, 2001), low job satisfaction within the organization is an organizational problem in itself deserving research attention (Spector, 1997). While a lot of research has provided important insights in understanding employee reactions toward M&A (Cartwright, 2005; 2016; Hogan & Overmyer- Day, 1994), previous research has largely neglected both the longitudinal aspect of this change process (Amiot et al., 2006) and the impact leadership has on such a sever change process (Giessner, Horton, & Humborstad, 2016; Sitkin & Pablo, 2005). This is surprising given that time both are essential variables within organizational change. Consequently, the current research fills this gap and offers a dynamic perspective of leadership during organizational mergers. Given the uncertainties and stress of M&A for the workforce (Giessner et al., 2016; Schweiger & DeNisi, 1991; Terry, Callan, & Sartori, 1996), it seems obvious that leaders have a pivotal role to manage and lead their employees especially during the M&A process. Providing support during stressful events is an effective way to increase well-being and job satisfaction in JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 4 organizational contexts (Cohen & Wills, 1985; Rhodes & Eisenberger, 2002). Indeed, supportive leadership (i.e., showing consideration, acceptance, guidance and concern for the feelings of others) has been shown to be a positive antecedent of employee job satisfaction (Eisenberger et al., 2002; Rafferty & Griffin, 2006b). Consequently, supportive leadership should be of central importance during M&A integration – a time in which employees feel generally less support from their organization due to the stress and uncertainties associated with these dramatic organizational changes (Maguire & Phillips, 2008; Schweiger & DeNisi, 1991). As organizational mergers are dynamic in nature, leadership has to be understood as a dynamic process in which the amount of leadership support can vary over time. While managing the change is often defined as the core responsibility of leaders (Yukl, 2010), current approaches to leadership to change, and M&A more specifically, have not yet addressed such a dynamic leadership perspective. Is it better to receive high levels of supportive leadership before the merger in order to cope with changes due to the merger? Or does leadership need to adjust over time to compensate for the uncertainty experienced? Consequently, the current paper conceptualizes leadership as both (a) a pre-merger buffer for the dynamic change adjustment and (b) a dynamic leadership adjustment over time that may compensate for the uncertainties and stress experienced due to the merger. We aim to contrast these different leadership processes on employees adjustments to the changes implied in the merger. To date, researchers have not paid attention to both the dynamic role of leadership and the dynamic nature of organizational mergers. The current research fills this gap by first providing a new dynamic perspective of leadership during organizational merger. In doing so, we integrate literature on the human side of mergers (Cartwright, 2005; Giessner et al., 2016; Hogan & Overmyer-Day, 1994; Schweiger & DeNisi, 1991) and literature on perceived JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 5 supervisor support (Cohen & Wills, 1985; Eisenberger et al., 2002; Rhodes & Eisenberger, 2002; Sitkin & Pablo, 2005) and extend previous literature by considering dynamic changes in leadership over time. Second, we extend previous research on leadership during organizational mergers by not only focusing on employees within merging organizations, but contrasting them with employees from non-merging organizations within the same organizational context and time period. This enables us to test in how far supportive leadership is of central importance in times of severe organizational change due to m merger. To our knowledge, this is the first study providing such data and thus enabling us to understand the importance of leadership during mergers (vs. non-merging situations). Finally, the comparison of merger versus non-merger context allows us to answer an additional central question about the human side of the merger – are declines in job satisfaction due to the merger itself or due to the environmental condition (e.g., market deregulation or industry shocks; Andrade, Mitchell, & Stafford, 2001). Previous research on the human side did not provide evidence that changes in job-satisfaction are due to the specific organizational change. Our study addresses this gap and provides first empirical data for this question. Finally, we outline the important theoretical and practical implications for human resource management of organizational mergers and leadership in more general. JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP DURING M&A Job satisfaction and the dynamics of M&A While most of the previous research on mergers has focused on financial and strategic aspects (Datta, 1991; King et al., 2004), an increasing number of researchers acknowledge the softer side of the merger as a key to success (Cartwright, 2005; Hogan & Overmyer-Day, 1994). Organizational mergers often create significant uncertainty (Marks & Mirvis, 2001; Rafferty & Restubog, 2010), increase the feeling of a loss of identity (Elstak, Bhatt, Van Riel, Pratt, & JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 6 Berens, 2014; Giessner et al., 2016; Ullrich, Wieseke, & van Dick, 2005), may lead to degradation of power and status (Hambrick & Cannella, 1993; Hogg & Terry, 2000), and heighten conflict within the workforce (Buono & Bowditch, 1989; Weber & Camerer, 2003). This is due to the often complex integration processes (Marks & Mirvis, 2004; Shrivastava, 1986) which are challenging employees ability to adapt to the changing job characteristics (Newman & Krzystofiak, 1993), changing organizational identity (Giessner, 2011; Terry, 2001) and the cultural clashes involved in the merger situation (Nahavandi & Malekzadeh, 1988; Stahl et al., 2005). As a result, large-scale organizational changes such as organizational mergers seem to reduce job satisfaction of the workforce (Buono & Bowditch, 1989; Rafferty & Griffin, 2006a; Rafferty & Restubog, 2010; Schweiger & DeNisi, 1991). Job satisfaction is the degree to which employees like their jobs (Spector, 1997). It is an indicator of emotional well-being or psychological health. Hence, job satisfaction is a central indicator of employees’ adjustment to organizational change processes evoked by the merger (cf. Amiot et al., 2006; Schweiger & DeNisi, 1991). Further, job satisfaction is one of the most reliable predictors for individual and organizational level performance (Judge et al., 2001; Ostroff, 1992) and employee health (Fischer & Sousa-Poza, 2009). Beside this, for pragmatic and humanitarian reasons, attaining high levels of job satisfaction is an important goal for organizations in itself (Locke, 1969; Spector, 1997). Therefore, proper management of employees’ levels of job satisfaction during organizational mergers is a central part of a successful integration management (Larsson & Finkelstein, 1999; Schweiger & DeNisi, 1991; Shrivastava, 1986). Previous research on the psychological adjustments of employees during organizational mergers focused predominately on cross-sectional research designs that do not address the JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 7 dynamic nature involved in the merger process. Only a few studies addressed the longitudinal, dynamic nature of organizational mergers (Amiot et al., 2006; Amiot, Terry, & Callan, 2007; Gleibs, Mummendey & Noack, 2008; Kavanagh & Ashkanasy, 2006; Rafferty & Restubog, 2010; Schweiger & DeNisi, 1991). These studies show that employees work attitudes and feelings are indeed changing over time. However, most of these studies looked at changes only after the official announcement of the merger itself (Amiot et al., 2006, 2007; Gleibs et al., 2008; Kavanagh & Ashkanasy, 2006; Rafferty & Restubog, 2010). An exception is Schweiger & DeNisi (1991) who conducted a longitudinal study in a merger of Fortune 500 companies within the light manufacturing industry. Questionnaires were distributed to the employees 4 weeks before the official announcement of the merger, two weeks after the merger, 25 days after the merger, and circa 4 month after the merger. Overall, results indicate a significant drop in job satisfaction over time. In contrast, however, a study of an airline merger by Amiot and colleagues (2007) measured job satisfaction 3 month after the major changes have been implemented and 2 years later. The data did not show any changes in the level of job satisfaction over time. Consequently, while there are strong theoretical reasons to assume that organizational mergers might decrease job satisfaction over time, the longitudinal empirical data available indicate rather mixed findings. This might be due to other environmental factors influencing job satisfaction over time in organizations. Furthermore, decreases in job satisfaction might be explained not necessarily by the merger itself as a cause, but rather by the circumstances of the merger. More precisely, as mergers may be the result of more general changes in the markets (e.g., deregulations or industry shocks, Andrade et al., 2001), drops in job satisfaction might just be a reflection of market conditions. Previous research on organizational mergers did actually not JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 8 compare changes in psychological adjustment within a merging workforce with a non-merging workforce (Amiot et al., 2006; Schweiger & DeNisi, 1989). This, however, would be necessary to provide strong evidence for the disruptive nature of organizational mergers on the workforce. Further, considering a non-merging control group may also help to address the previous inconsistent findings, because no change on job satisfaction (as found by Amiot et al., 2006) might be actually represent a worse adjustment if levels of job satisfaction increase over time for a comparable non-merging workforce. We aim to address this gap and provide longitudinal field data that enable a comparison of changes in job satisfaction between organizations that merge with organization that do not merge in the same organizational context. In this way, we provide unique empirical evidence enabling us to draw the conclusion that organizational mergers indeed produce a decrease in job satisfaction within the workforce. Hypothesis 1: Merging organizations will experience a decrease in job satisfaction relative to non-merging organizations within the same organizational context. The dynamics of leadership during organizational merger – buffering and adjustment Previous behavioral M&A research has investigated specific management strategies that can increase psychological adjustment of the workforce during the organizational merger. For instance, clear communication processes (Rafferty & Restubog, 2009; Schweiger & DeNisi, 1991), employee participation (Amiot et al., 2006), providing employees with a sense of continuity (Giessner, 2011; Ullrich, Wieseke, & van Dick 2005; van Knippenberg et al., 2001), fair treatment and fair outcomes (Amiot, Terry, & Callan, 2007; Citera & Rentsch, 1993; Citera & Stuhlmacher, 2001; Gleibs et al., 2008; Lipponen, Olkkonen, & Moilanen, 2004; Tyler & De Cremer, 2005; Monin et al., 2013), and positive employees’ change history (Rafferty & JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 9 Restubog, 2009) reduce stress and ambiguity during M&A and can, thus, increase job satisfaction. Unfortunately, only a few scholarly or practitioner-focused research has focused on the actual role of leadership during M&A (Giessner et al., 2016; Sitkin & Pablo, 2005). This is surprising, given that “leading change is one of the most important and difficult leadership responsibilities” (Yukl, 2010, p. 296). Leading change is the essence of leadership (cf. Hollander, 1964) and significant organizational changes need leaders to mobilize the workforce (Kouzes & Posner, 1987). Therefore, it seems logical to ask for the role of leadership during organizational merger integration. The current paper addresses this exact research gap. Organizational mergers may create job loss, reduce status, question organizational identities, create interpersonal conflicts and injustice perceptions as well as threat to self-esteem and well-being at work (Giessner et al., 2016; Hogan & Overmyer-Day, 1994; Hogg & Terry, 1998; Kavanagh & Ashkanasy, 2006; Marks & Mirvis, 2001; Meyer, 2001; Monin et al., 2013; Newman & Krzystofiak, 1993; Schweiger & Ivancevich, 1985). These significant personal consequences question employees’ global beliefs about their valuation by their organization. One influential framework to understand why and how leadership actually can help in such a situation is Organization Support Theory (OCT; Eisenberger et al., 1986, 1997; Shore & Shore, 1985) which supposes that employees form general beliefs about the degree to which they receive generally positive or negative support by their organization. While such significant organizational changes reduce these believes and hence employees’ job satisfaction (Shore & Tetrick, 1991), OCT argues that not only the organization itself is an important source of satisfaction in the workplace, but direct leaders’ (i.e., supervisors’) support as well. This is because direct leaders are perceived as agents of organizations and, as such, have to provide JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 10 direction and caring for their employees (Eisenberger et al., 2002; Meindl & Ehrlich, 1987). Furthermore, during organizational merger integration, they play a key role in communicating and supporting employees to integrate into the new organization (Sitkin & Pablo, 2005), because they are structurally close to employees compared to the top management of the organization (Huy, 2002). This proximal contact brings them into the position to react towards personal problems of employees and to spend the time necessary to support those employees during radical change processes (Huy, 2002). Building on an OCT framework, the current research focuses on direct leaders (i.e., supervisors) and their degree of support (i.e., supportive leadership) during organizational merger. We define supportive leadership as behaviors that address the socio-emotional needs of employees and give directions and information in the work context. Previous studies addressing the role of leaders during organizational mergers or during more general organizational change processes und uncertainty indicate positive effects of leadership actions on employee adjustment during organizational merger. Some of these studies focused on either the role of transformational leadership style (Nemanich & Keller, 2007; Nemanich & Vera, 2009; Waldman & Javidan, 2009; Waldmann et al., 2001) or consideration (Covin et al., 1997). Both of these leadership styles included elements of responding to the socio-emotional needs of employees (cf. Rafferty & Griffin, 2006b). While transformational leadership also involves more visionary, inspirational elements, we focus in the current research purely on the supportive leadership dimension. This is because (a) visionary and inspirational leadership elements seem to be of more importance for top-management communication but to a lesser degree on middle manager level (Waldman & Javidan, 2009), (b) the framework of transformational leadership has recently been criticized with the suggestion to rather focus research on subcomponents of it (van JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 11 Knippenberg & Sitkin, 2013), and (c) the supervisors responses to the socio-emotional needs of employees seem to be of essential importance during radical change processes (Huy, 2002). Additionally, previous research also indicates a relationship between supportive leadership and job satisfaction (Terry et al., 1996). A shortcoming of most previous merger research is that the dynamic, temporal dimension of mergers has been neglected despite calls for a more dynamic perspective on organizational change (Pettigrew, Woodman, & Cameron, 2001; Van de Ven & Huber, 1990) as well as on organizational mergers specifically (Cartwright & Cooper, 1994; Cartwright & Schoenberg, 2006; Seo & Hill, 2005). The few studies applying a longitudinal research methodology (Amiot et al., 2006, 2007; Gleibs et al., 2008; Fugate, Kinicki, & Scheck, 2002; Schweiger & DeNisi, 1991) do not address the dynamic aspects of leadership during organizational mergers. More specifically, previous research on leadership during organizational merger provide only cross- sectional data, which is unable to capture the dynamic changes in leadership and job satisfaction over time. Our current study addresses this limitation and focuses on the dynamic effects of leadership during organizational mergers. Applying a dynamic perspective on leadership and organizational mergers requires a consideration of time as an essential part of theoretical reasoning and methodological measurement (cf. Pettigrew et al., 2001). While temporal perspectives and change are, often implicitly, included in the study of organizational merger, the factor time has rarely been included as a central theoretical variable (Gleibs et al., 2008). In the current research we argue that studying leadership during dynamic organizational changes offers two different perspectives on the role of leadership: a buffering and a compensation function of leadership. JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 12 The buffering function of leadership considers how fixed leadership levels within the organization before the actual merger is executed (i.e., supportive leadership levels at T1) might buffer against potential decreases in job satisfaction (i.e., T2-T1 levels of job satisfaction). Organizations likely differ in their levels of supportive leadership before an organizational merger actually takes place. The stress-buffering hypothesis (Cohen & Wills, 1985; Buunk, 1990) provides an explanation for this assumption. It suggests that social support may lessen the impact of negative consequences of stressors at work because social support will (a) prevent a negative response to a stressful event and (b) reduce negative feelings related to change process by providing a resource to solve problems. In context of organizational mergers, this implies that levels of supportive leadership before the actual change (i.e., T1) may lessen the negative impact of the change on job satisfaction (i.e., change in job satisfaction between T1 and T2). Direct supervisors are a central source of such social support, because they can potentially provide a sense of acceptance, security and efficacy to deal with situational demands such as changes in one’s task or changes in organizational identity (Sitkin & Pablo, 2005; Terry et al., 1996). Consequently, social support in the form of supportive leadership with an organization should be able to buffer against the stressor ‘organizational mergers’. Furthermore, the stress-buffering hypothesis suggests that social support has strongest effects under stressful situations (vs. non- stressful ones). Based on the stress-buffering hypothesis and previous research we aim to extend these findings by predicting that supportive leadership levels (T1) should especially important for buffering against changes in job satisfaction over time (T2-T1) for employees within merging organizations compared to non-merging organizations, because the workforce of merging organizations experience more dramatic changes than non-merging workforces. Thus, our second JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 13 hypothesis relates to the buffering function of supportive leadership on dynamic changes in employees’ job satisfaction. Hypothesis 2: The stronger the pre-merger levels of supportive leadership, the less strong will be the decrease in job satisfaction over time. This effect will be especially pronounced for the merging (vs. non-merging) organizations. Second, the adjustment function of leadership provides a more dynamic perspective on leadership and implies a change in theoretical thinking about leadership. It should not be considered as a fixed encapsulation of a given situation prior the change but rather as temporal change over time (MacKenzie, 2000; Pettigrew et al., 2001). In other words, while the buffering function considers leadership as a static variable (i.e., whether supportive leadership is high or low prior the merger), the adjustment function considers the role of changes of leadership over time (i.e., whether supportive leadership changes during the merger integration phase). To our knowledge, this perspective has not been considered in previous literature although it reflects a central question for organizational mergers: How important are supportive leadership adjustments over time for actual employee adjustments during organizational mergers? Organizational mergers represent radical change processes that potential decrease job satisfaction of the workforce over time (Schweiger & DeNisi, 1989; Terry et al., 1996). As this is a dynamic process, we argue that supportive leadership needs to adapt to this new situation by increases of supportive leadership over time within the organization (i.e., positive changes in levels of supportive leadership between T1 and T2). While OCT does not explicitly address the temporal dimension, our argument is in line with it (Eisenberger et al., 1986, 1997). Organizational mergers are disruptive events that question the in how far organizations will still support employees (Giessner et al., 2016). Direct supervisors represent agents of the organization JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 14 and thus can establish a positive belief in the organization (Eisenberger et al, 2002). Applying a dynamic perspective on this logic, we argue that organizational mergers changes perceived support of the organization over time, increases in perceived supportive leadership over time can compensate this effect and, therefore, re-establish levels of job satisfaction. In other words, dynamic changes in supportive leadership over time are one central source that can compensate for the potential drop in job satisfaction over time (i.e., changes between T1 and T2). Especially the direct supervisors of employees might be best able to provide this dynamic compensation, because they can directly react towards the socio-emotional needs of employees within changing organizational contexts (Huy, 2002). They can address the questions of employees, solve practical issues, give support for new tasks and are there to provide social support in uncertain times. Hence, the current research explores how dynamic changes due to organizational mergers can be compensated by dynamic adaptations of direct leaders. Hypothesis 3: The stronger positive changes in supportive leadership over time (between pre- and post-merger), the less strong will be the decrease in job satisfaction (i.e., changes between pre- and post-merger phase). This effect will be especially pronounced for merging (versus non-merging) organizations. Organizational Context The current study was conducted in the UK health care sector in which mergers have become increasingly common during the past 25 years (Fulop et al., 2005). Mergers have been used as a key lever for change processes in this context (Smith, Walshe, & Hunter, 2001). This study is conducted in a public sector organization – a context involving multiple stakeholders and exposed of strong political influences (Denis, Lamothe, & Langley, 1999; Fulop et al., 2005). As the health sector is particularly dominated by professionals used to have autonomy in JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 15 their work environment, organizational mergers and its related changes receive rather strong levels of resistance (Pettigrew, Ferlie, & McKee, 1992). We made use of a merger wave taking place in 2006 within the UK health sector. The data presented here were not specifically designed to study the merger process. Rather, we used the annual employee service data. In order to analyze data in a longitudinal way, we chose the organizational level as level of analysis. There are two reasons why we did so. First, our hypotheses are on organizational level of analysis. Second, job satisfaction on organizational level has been shown to be a reliable predictor of organizational performance (Ostroff, 1992). Finally, on a pragmatic level, as employee surveys are anonymous, organizational level of analysis allowed us to match data for testing temporal relationships. METHOD Organizations The study is set within the National Health Service (NHS) in England. The NHS is a United Kingdom-wide service, funded by central taxation with vast majority of health care provided free at the point of delivery to all UK residents. The four constituent countries of the UK – England, Wales, Scotland and Northern Ireland – all have separately run sections of the NHS, and this study focuses on the English section of it – which is by far the largest, with around 1.1 million of the total 1.4 million NHS employees. The NHS in England comprises different types of local health care provider organizations, known as NHS trusts, each of which is a separate employer, and is largely autonomous but operates within a central framework (Department of Health, 2010). Since April 2013 a slightly different structure of trusts has been in place due to the Health and Social Care Act of 2012), but before then the main types of employer were acute trusts (hospitals or local JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 16 groups of hospitals), mental health/learning disability trusts, ambulance trusts and primary care trusts (PCTs). This study focuses on the PCTs (which in April 2013 were replaced by Clinical Commissioning Groups). PCTs had dual functions: they operated as local budget holders and commission health care services from other providers on behalf of their patients, and they provided community- based care for a fixed geographical region1. They did not provide general practitioners (GPs, or family doctors) directly, but were charged with ensuring there is sufficient provision of GPs (who work as independent contractors), and directly employed other health professionals who work alongside GPs or visit patients directly, e.g. community nurses. The Mergers In 2006 the NHS underwent a significant restructuring, which chiefly affected PCTs. A long-term strategic plan was implemented aimed at reducing local variations in care decisions, and levels of bureaucracy in commissioning. Prior to 2006 there had been 290 PCTs across England; during 2006, however, 209 of these were reconfigured into 66, with groups of between two and seven smaller local PCTs joining to become a single larger PCT – often such that a city or county which previously had multiple PCTs would subsequently have only one. The other 81 PCTs did not change at all, and as such represent a non-randomized control group. This control group is important because a number of factors in the NHS more widely – including the broader effects of restructuring, and redundancies in some acute trusts due to financial difficulties – may have affected the morale of all NHS staff, with these difficulties being widely reported in media in the UK. The mergers were chosen so that the number of new PCTs matched the number of 1 In 2009 the provider functions of PCTs began a process whereby they became separate organizations or were merged into a local acute trust, leaving PCTs as primarily commissioning bodies. This was started well after the period of this study, however. JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 17 local authorities, and were largely coterminous with these authorities, allowing greater coordination in planning and decision making (NHS Confederation, 2011). As a result, PCTs within a single city or county generally were all either involved in mergers or not merged at all; however, the cities and counties where mergers happened were spread throughout the country. Exact details of the mergers were determined at a local level, but for the most part the commissioning and management functions would become centralized within the new PCTs, while most healthcare professionals employed by the PCT would remain working in the same roles and localities as they were previously in (HM Government, 2006). The Survey Sample. We used data from the NHS national staff survey, an annual survey of employee experiences and attitudes that has been run across the NHS in England since 2003 (Picker Institute Europe, 2011). All NHS trusts are usually obliged to take part; an exception to this was the PCTs which were being reconfigured were not included in the 2006 survey as the survey period coincided with the mergers. Therefore, we use data from the 2005 and 2007 surveys, which occurred several months before any restructuring started (2005) and around a year after the mergers actually took place (2007). In 2005, all 290 PCTs were included; in 2007, all 147 PCTs were included (including the 81 which remained the same and the 66 newly-merged PCTs). Within each PCT, a random sample of all employees was invited to participate. The sample size was on a sliding scale, determined by the accuracy of a 60% response when taking the finite population correction into account: organizations with over 3000 employees were required to sample 850 of them, those with 2001-3000 employees sampled 800, those with 1001- 2000 employees sampled 750, those with 601-1000 employees sampled 700 employees, and JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 18 those with 600 or fewer employees included all of them. Sampling, questionnaire administration and data collection were conducted by external survey contractors, appointed by each PCT separately but operating to standardized guidelines, which included sending out reminder letters (after three weeks) and second copies of the questionnaire (after six weeks) to non-respondents, with data being sent to a national coordination center following this process (Picker Institute Europe, 2011). All questionnaires were paper-based and administered by mail with reply-paid envelopes provided. In 2005, the overall response rate for PCTs was 62% (98,943 individual responses), with this ranging from 35% to 81% within organizations; in 2007, the overall response rate for PCTs was 59% (59,285 responses – far fewer due to the smaller number of organizations), with a range from 32% to 77%. For the 2007, to ensure scores bore comparison with pre-merger data, we used only the responses of employees who had been in post for at least two years (i.e. since the 2005 survey or before), reducing the total number of responses used to 47,039. Respondents in 2007 included 88% women; 11% aged under 30, 22% aged 31-40, 35% aged 41-50 and 31% aged over 50; 40% were nursing staff, 4% medical or dental, 20% other healthcare professionals (e.g. physiotherapists, pharmacists), 4% public health staff, 3% commissioning staff, 3% general managers, 22% administrative/clerical staff, and 2% maintenance/ancillary staff, with 2% describing themselves as “other”. The response profile in 2005 was very similar, and both years’ profiles are representative of the overall workforce in these organizations. Measures. The questionnaires included a range of topics relating to experiences at work, as determined by stakeholders including the Department of Health and Healthcare Commission (the official regulator of health services), who commissioned the survey. Many of the measures, JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 19 including those we use in this study, were adapted from existing validated constructs by a mixture of cognitive interviews with NHS employees and discussion amongst a range of stakeholders. Some questions remained unchanged, some had language altered to fit in with that commonly used by NHS employees, some were shortened to allow more constructs to be included, and some were developed for the survey specifically. In this study we focus on two: job satisfaction and supportive leadership. Job satisfaction was measured using seven items from Warr, Cook and Wall’s (1979) scale. This included questions asking to what extent respondents were satisfied with different aspects of their job (e.g. support from work colleagues, amount of responsibility given) with a five-point Likert response scale ranging from “Very dissatisfied” to “Very satisfied”. Cronbach’s alpha was 0.86 in both 2005 and 2007. Supportive leadership reflected support from respondents’ immediate managers, and included five items selected and adapted from other related scales during development of the original survey in 2003 (Healthcare Commission, 2004). The items asked to what extent respondents agreed with the statements “My immediate manager…” (a) “…encourages those who work for her/him to work as a team”, (b) “…can be counted on to help me with a difficult task at work”, (c) “…gives me clear feedback on my work”, (d) “…asks for my opinion before making decisions that affect my work”, and (e) “…is supportive in a personal crisis”. Responses were on a five-point Likert response scale ranging from “Strongly disagree” to “Strongly agree”. Cronbach’s alpha was 0.90 in 2005 and 0.91 in 2007. Analytic Strategy The safeguards employed to protect the anonymity of respondents mean that no tracking of individual responses between years is possible. While this may have been an interesting angle JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 20 to observe, we believe that a focus on organizational level data is more appropriate in any case, for two reasons. First, it is the overall level of job satisfaction within the PCTs before and after the mergers that is of interest. Second, examination of changes in supportive leadership at individual level may simply reflect different line management arrangements following the mergers. Therefore, we began by aggregating data to the PCT level on both variables (see following section for justification of aggregation). In addition, as we needed to compare data before and after mergers, we aggregated all responses to the 2005 survey of individuals working for PCTs that would subsequently become the same PCT: this meant that the analysis would be conducted at the (post-merger) PCT level, with a sample size of 147 organizations, including 66 which underwent mergers. Testing of the hypotheses was conducted using repeated measures ANOVA on the outcome job satisfaction. Hypothesis 1 tested a model with the between-subjects factor of whether the PCT merged or not interacting with time and a change in supportive leadership between 2005 and 2007, whereas hypothesis 2 examined whether there was an interaction between merger status, time, and the pre-merger level of supportive leadership. Hypothesis 3 examined a simple interaction between whether or not the PCT merged interacted with time. Post-merger PCT size (recorded as number of employees) was included as a control variable. Aggregation In order to test organizational-level effects, it was necessary to aggregate both job satisfaction and supportive leadership to the (post-merger) PCT level. Although there would be good reasons to believe that there may be relatively high agreement between respondents on these measures within a single PCT – due to, for example, organizational culture and climate determining the role played by line managers and the general morale of employees respectively – JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 21 there is no reason to assume that there would be comparable responses between employees in separate PCTs that were due to merge. Therefore, in terms of Chan’s (1998) typology of composition models, it would be inappropriate to apply a direct consensus model in this case; rather, an additive model, in which the organizational-level score is “a summation of the lower level units regardless of the variance among these units” (Chan, 1998, p. 236), is appropriate. In this situation, it is necessary only to demonstrate that there is reliability of the average score, which can be done using ICC(2) (Bliese, 2000). In the 2005 data ICC(2) was 0.81 for job satisfaction and 0.77 for supportive leadership; in the 2007 data these figures were 0.79 and 0.76 respectively. As all of these are clearly above the 0.70 level usually considered acceptable for reliability, this indicates that aggregation produces reliable organizational-level scores even despite the combination of merging PCTs. For those situations where the data aggregated were responses from within a single organization (i.e. non-merging PCTs in 2005, and all PCTs in 2007), it is also appropriate to examine inter-rater agreement. This was done using the rwg(j) index (James, Demaree & Wolf, 1993). The mean rwg(j) scores in 2005 were 0.89 for job satisfaction and 0.83 for supportive leadership (with minimum values of 0.86 and 0.76 respectively); in 2007 they were 0.89 for job satisfaction and 0.81 for supportive leadership (with minima of 0.83 and 0.68). Although there exists some debate about the usefulness of rwg(j) as an absolute measure of agreement, these are clearly amongst the higher values found in the literature (LeBreton & Senter, 2008). In aggregating the pre-merger data from PCTs that merged, the pre-merger PCT sizes were used to weight the overall pre-merger score, thus ensuring that data from smaller PCTs did not count disproportionately when being merged with larger PCTs (as the sample sizes may have been similar even if the PCT sizes were not). JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 22 RESULTS Table 1 shows the means, standard deviations and intercorrelations of the two survey variables in each year, along with merger status and the control variable, PCT size. The large correlations between job satisfaction and supportive leadership are noteworthy, if not surprising: at the individual level the correlation between these variables, which would be expected to be high, is .66, and this increases when considered at the organizational level due to the well-known ecological effect of data aggregation (e.g. Ostroff, 1992). Nevertheless, with correlations of this size, it is important to be able to distinguish between the constructs, and so a test for discriminant validity was run via multilevel confirmatory factor analysis using Mplus. A two-factor model using the 2007 data yielded a substantially better fit, (CFI = 0.88, RMSEA = 0.09, SRMR = 0.07) than a single factor model (CFI = 0.81, RMSEA = 0.11, SRMR = 0.10); additionally, the standardized factor loadings at the organizational level all exceeded .90, whereas the inter-factor correlation was 0.85, showing discriminant validity according to Fornell and Larcker’s (1981) conditions. ------------------------------- Insert Table 1 and 2 about here ------------------------------- Table 2 shows the results of three repeated measures ANOVA models to test hypotheses 1, 2 and 3 respectively. The first column shows the test of hypothesis 1, which examines whether there was a relative decrease in job satisfaction in PCTs that merged compared with those that did not. Here we see that there is a significant interaction between year and merger status, F(1,144) = 26.91, p < .001. Figure 1 displays this effect graphically; it can clearly be seen that there is a greater decrease in job satisfaction in those PCTs that merged than in those that did not, supporting hypothesis 1. It is clear that there was an overall, national decreasing job satisfaction, JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 23 but this decrease was much less in PCTs that did not merge. To further determine whether this difference was due to the mergers, we also examined equivalent analyses for the pairs of years before the merger (2004-2005), and after the merger (2007-2008). In neither case was the interaction significant; for 2004-5: F(1,144) = .14, p = .71; and for 2007-8: F(1,144) = 1.7, p = .20. ----------------------------------------- Insert Figures 1, 2 and 3 about here ----------------------------------------- The second column shows the test of hypothesis 2, examining whether this difference is moderated by the extent of supportive leadership in the pre-merger year (2005). Here, the three- way interaction is not significant, F(1,142) = 1.76, p = .19, suggesting that hypothesis 2 is not supported. The third column shows the test of hypothesis 3, which examines the interaction between change in supportive leadership between 2005 and 2007, whether or not the PCT merged, and year, predicting job satisfaction. The significant three-way interaction, F(1,142) = 4.54, p = .035 indicates that there is indeed a differential effect of change in supportive leadership on the change in job satisfaction depending on whether or not the PCT merged. To enable interpretation of this, it is shown in Figure 2. It can be seen that, overall, there is a drop in job satisfaction, which can be attributed to general decreases in staff morale across the NHS over this period. This exacerbates the importance of having a control group, rather a simple pre/post-merger design. It is also clear that where there is a decrease in supportive leadership in general (lines 2 and 4), there is a sharp drop in job satisfaction; where there is an increase in supportive leadership (lines 1 and 3) this appears to mitigate the overall trend of decreasing satisfaction. The nature of the three-way interaction is that where PCTs merged, there was a sharper decrease in JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 24 satisfaction under conditions of decreasing supportive leadership than where PCTs did not merge. To make the nature of the three-way interaction effect visually clearer, in Figure 3 we show the nature of this interaction by plotting the interactive effects between changes in supportive leadership and merger status on changes in supportive leadership. DISCUSSION We explored the impact of organizational mergers and the moderating role of supportive leadership on employee job satisfaction during organizational mergers. Using longitudinal data on an organizational level of analysis, we showed that merging organizations experience a decrease in job satisfaction relative to non-merging organizations within in the same organizational context. More importantly, while pre-merger levels of supportive leadership relate positively to post-merger job satisfaction, the effect is not specific for merging organizations. In other words, supportive leadership in general seems to have positive implications on job satisfaction at later point in time independently of the merger status (i.e., non-merging vs. merging). Most importantly, however, changes in supportive leadership over time influence post- merger job satisfaction – and this effect is especially pronounced for the workforce of the merged organizations. More precisely, merging organizations with supervisors who increased their level of supportive leadership over time reduced the decreases in workforce job satisfaction relative to no-merging organizations. Thus, the present results signify an important step in understanding the dynamic nature of leadership in general and within a context of organizational merger in specific. Theoretical and Practical implications Several important and new insights can be gained from the current findings. First, while previous longitudinal research showed mixed findings with regard to changes in levels of job JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 25 satisfaction over time (Amiot et al., 2007; Schweiger & DeNisi, 1991), our study provides strong evidence for decreases in job satisfaction over time in comparison to a natural control group. Without a control group, it is hard to judge whether changes in job satisfaction are really due to the merger situation itself or due to some general circumstances within the organizational context or sector in which the change takes place (e.g., a financial crisis, a political debate, etc.). The unique data set of the current study allowed, however, comparing employees from merging and non-merging organization. We, thus, provides convincing evidence that organizational mergers decrease the job satisfaction of the workforce relative to more general environmental changes. It is interesting to notice that the overall levels of job satisfaction decreased for both the merging and non-merging organizations. This might be due to the specific organizational context of the NHS. The health service in the United Kingdom has undergone several change processes over the last decades due to several economic, clinical and political drivers. Further, the organizational mergers took part in the public sector – a context that involves multiple stakeholders and is often politicized (Fulop et al., 2005). Indeed the mergers we focused on in this study have been debated by politicians (BBC News, 05/16/2006) and, as a result, employees for all primary care trusts might have been influenced by this political debate. Consequently, job satisfaction might have dropped for the whole workforce. While we can only speculate on the overall drop of job satisfaction over time, the important finding is that workforces of merging companies experienced a stronger decrease in job satisfaction in comparison to workforces that did not undergo a merger. While previous research provided evidence that cross-sectional differences in supportive leadership relates positive to employee job satisfaction (Terry et al, 1996), the current findings qualifies this assumption and presents a more complex perspective on how supportive leadership JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 26 relates to changes in job satisfaction over time. First, our results indicate that stronger cross- sectional levels of supportive leadership do not have beneficial effects on changes in job satisfaction in comparison to a non-merging context. This indicates that prior cross-level differences of supportive leadership do not buffer for the specific stressor organizational merger. Thus, it seems not enough for organizations to develop high levels of supportive leadership before an organizational merger as a mean to prevent potential drops in job satisfaction. Second, the most intriguing finding in the current study relates to the effect of temporal changes of supportive leadership during the merger. Organizations can significantly reduce decreases in employee job satisfaction due to organizational mergers if they increase their level of supportive leadership during merger integration. Consequently, the levels of supportive leadership need to adapt to the merger situation independently of the pre-merger levels of supportive leadership. This dynamic perspective on leadership extends previous empirical research on leadership during organizational merger. Organizational mergers represent dynamic changes for the workforce who experiences more stress and uncertainty due to the merger (Cartwright, 2005; Hogan & Overmyer-Day, 1994; Schweiger & DeNisi, 1991; Terry et al., 1996). Therefore, organizations have to ensure that supportive leadership of their mid-level managers can adapt to these increased needs of their employees. The current findings hint to the important leadership role of direct supervisors during organizational mergers and the importance to focus on dynamic changes of leadership in addition to static levels of leadership. Our research extends findings on organization support theory (Eisenberger et al., 1986, 1997; Rhoades & Eisenberger, 2002; Shore & Shore, 1985). While previous research provided evidence that supportive leadership can increase employees’ positive perceptions of the organization (Eisenberger et al., 2002) which in turn can increase job satisfaction (Rhoades & JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 27 Eisenberger, 2002), the current studies extends this idea to stressful organizational situations like organizational mergers. Organizational mergers question employees’ believe in the organization as supportive (van Dick, Ullrich, & Tissington, 2006). Consequently, increases in supportive leadership over time can compensate for the disrupted organizational support and, as a result, reduce potential decreases in job satisfaction due to the merger. While such a dynamic perspective is in line with the organization support theory, it extends it by providing a consideration of time. Our results indicate that supportive leadership has to be considered as a dynamic process than enfolds over time. A more static perspective on leadership, which can also be derived from organization support theory, seems to be inappropriate to understand how leadership can help employee adjustment during organizational change. Direct supervisors are the most proximal agents of the organization and, as such, seem to be most suited to provide support during times of change (Huy, 2002; Terry et al.,, 1996). While we have focused on support of direct supervisors only, we might speculate that other types of support (e.g., co-worker support, family support) could also compensate during organizational mergers (Cohen & Wills, 1985; Väänänen et al., 2004). While organization support theory argues that direct leaders might be most suited to represent the organization and, thus, to increase job satisfaction of employees, it might be interesting to focus how various types of support and look for sources of support that are most effective compensatory mechanism in future research. From a more general leadership perspective, our findings point to the importance of considering leadership as a dynamic process. This is especially the case for organizational change processes (Yukl, 2010). While leadership theories like transformational leadership (Bass, 1985) place a strong emphasis on this dynamic aspect, research on leadership and organizational merger has been so far rather static in nature – looking at how cross-sectional differences in JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 28 leadership styles predict employee adjustments during organizational merger (Covin et al., 1997; Kavanagh & Ashkanasy, 2006; Nemanich & Keller, 2006; Nemanich & Vera, 2009; Terry et al., 1996; Waldman & Javidan, 2009). Although previous research provides certainly important insights, we argue and show that dynamic changes in leadership rather than cross-sectional levels of leadership are most important to understand the unique effects leaders can have during organizational change. Future research avenues Our dynamic view on organizational mergers and leadership is a major step in developing a more sophisticated understanding of change processes and employee adjustment. Therefore, the current study offers a number of future avenues for the study of leadership and change. First, we only focused on one specific leadership style – namely supportive leadership. However, recent research shows that leaders how foster goal clarity and creative thinking are able to increase employee job satisfaction during merger integration (Nemanich & Keller, 2006). This finding is in line with studies showing that employees who understand the purpose and necessity behind the merger are more willing to support and identify with the merged organization (Giessner et al., 2016; Ullrich et al.,, 2005). Thus, supportive leadership of direct supervisors might be accompanied by such visionary or inspirational leadership style from top-management (Sitkin & Pablo, 2005; Waldman & Javidan, 2007). Importantly, we argue that it is most valuable to study dynamic changes in leadership in the context of organizational merger. Related to this point, we focused on line managers rather than senior management. Previous research indicates that both line managers (e.g., Nemanich & Keller, 2006) as well as senior management (Kavanagh & Ashkanasy, 2006; Waldman & Javidan, 2009) play a role in the merger integration process. We think that all levels of management can be important sources JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 29 of support during merger integration. Line manager normally have more contact with employees and might especially suited to provide direct support (Huy, 2002). This, however, does not imply that senior management is of less importance. Rather, a merger is a collaborative endeavor that should be managed on all levels. Future research might elaborate how the alignment or misalignment between different levels of management might influence employee adjustment to the merger. A third avenue relates to a closer focus on dynamic changes in supportive leadership and the dynamic changes in perceived organizational support. While our focus has been on how changes in supportive leadership influence changes in job satisfaction, perceived organization support theory (Eisenberger et al., 1986, 2002) would suggest that supportive leadership influence job satisfaction via perceived organizational support. Consequently, we would assume that perceived organizational support is a mediator of the current findings. Importantly, we argue that temporal changes in perceived organization support mediate the effects between changes in supportive leadership and changes in job satisfaction. Finally, our research indicates that third variables might exert influence on employee job satisfaction which are not unique to a merger or change context. On the one hand, this might be not considered as a severe problem, because knowing that variables like pre-merger level of supportive leadership has a positive relationships to post-merger job satisfaction is an important finding with practical relevance in itself. On the other hand, there is a danger that research on organizational change replicates research findings from other research fields and misses to focus on the unique processes and variables involved organizational change. One central variable of organizational change is time (Pettigrew et al., 2001). The current study shows that taking into account the temporal changes during mergers, unique advantages of changes in supportive JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 30 leadership to situations of organizational merger (vs. non-merging organizations) are present. The data set used in this study offers a unique context in which we have been able to compare merging and non-merging organizations. It is certainly difficult to find contexts and data to conduct studies that enable such comparison of merging and non-merging organizations. One way to deal with this might be an experimental approach to study organizational mergers (e.g., Weber & Camerer, 2003). Although such an experimental approach might be not able to reflect the complexity of organizational mergers, it might help to test key variables for its unique effect to situation of change. Another possibility might be to compare effects of organizational merger literature with literature from non-merging context via meta-analytic procedure. We think it is valuable to explore these processes and variables that have a particular importance to change situation compared to stable situations. Strength and Limitations The present study has some unique strengths. One strength is the unique context of the study in which is it possible to compare merged to non-merged organizations within the same organizational context. To our knowledge, there are no prior data enabling such a comparison and showing that job satisfaction indeed decreases in merging compared to non-merging contexts. Furthermore, the current dataset enables us as well to test for unique effects that can compensate this drop in job satisfaction due to organizational mergers. A second strength is the longitudinal design of the study allowing including time as a variable. While a few studies on organizational mergers have used longitudinal data (Amiot et al., 2006, 2007; Gleibs et al., 2008; Schweiger & DeNisi, 1991) there still is a scarcity of such studies. Further, previous studies did not focus on temporal changes of the variables as predictors and/or outcomes. JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 31 Every research has its weaknesses and ours is no exception. While our theoretical reasoning is on a more psychological level, one might argue that the appropriate level of analysis would be the individual level. However, there are several arguments that would support an analysis on organizational level as more useful. First, individual level effects should accumulate on an organizational level. Second, job satisfaction on organizational level has been shown to be a more reliable predictor of organizational performance than individual level job satisfaction (Ostroff, 1992). Third, as we have been comparing workforces of merging with non-merging organizations, the organizational level of analysis seem to the appropriate one. Finally, due to the nature of the dataset, we were not able to match individuals over time, but rather had to analyze organizational values. As a result, however, we cannot determine what drives the changes in supportive leadership within the organizations over time. It could be due to increases of supportive leadership of leaders or due to changes in leaders within the organization. Thus, future research needs to clarify the micro level mechanisms that produce the overall organizational changes in supportive leadership. A second limitation may be the question of generalizability. The study has been conducted in a public sector organization that has unique characteristics. As argued above, mergers in such contexts are often politicized (Fulop et al., 2005). Thus, the question remains in how far one might be able to find similar results in private organizational contexts. We believe that similar findings for the differences between merging and non-merging organizations might be found. Nevertheless, the overall drop in job satisfaction for both non-merging and merging organizations could depend on the respective organizational context. As the NHS and its merger of the primary care trusts has been exposed to a political debate (BBC News, 05/16/2006) which might explain the overall drop in job satisfaction, other context might not necessarily imply a JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 32 drop in job satisfaction. For example, Amiot and colleagues (2007) did not find changes in job satisfaction over time. To judge, however, whether such stability of job satisfaction is a positive sign or not, one would need to compare it to other organizations at the same time that did not undergo a merger in a similar organizational context. The current study allowed this test and the main findings relate to these differences between merging and non-merging organizations. Conclusion Organizational mergers are dynamic change processes demanding employees to adapt to the newly merged organization. Such changes are stressful and decrease employees’ levels of job satisfaction. Results of a longitudinal study on organizational level indicate that the direct leaders of employees are able to help employees to adjust by increasing their supportive leadership over time. Consequently, human resource managers need to instruct leaders on all levels of the organization to invest more time for their followers during these turbulent times of change. Leadership is indeed crucial for organizational mergers (Sitkin & Pablo, 2005). JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 33 REFERENCES Amiot, C.E., Terry, D. J. & Callan, V.J. 2007. Status, equity and social identification during an intergroup merger: A longitudinal study. British Journal of Social Psychology, 46: 557– 577. Amiot, C.E., Terry, D.J., Jimmieson, N.L. & Callan, V.J. 2006. A longitudinal investigation of coping processes during a merger: Implications for job satisfaction and organizational identification. Journal of Management, 32: 552–574. Andrade, G, Mitchell, M., & Stafford, E. (2001). 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Job satisfaction 2007 3.48 0.09 -0.17* -0.04 0.46*** 0.86*** 0.48*** Notes 11 = Merged, 0 = Non-merged 2Measured as number of employees in 2007 (i.e. post-merger) * p < .05; ** p < .01; *** p < .001 JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 41 TABLE 2 Repeated Measures ANOVA Results H1 H2 H3 Intercept 3.58*** 0.84*** 3.59*** Merger status1 .04** -0.23 .03 PCT size2 .00 .00 .00 Year3 -.09*** .56** -.11*** Supportive leadership 2005 .75*** Change in supportive leadership -.20* Merger status * Year -.08*** .67 -0.04*** PCT size * Year .00** .00* .00 Supportive leadership 2005 * Year -.18*** Merger status * Supportive leadership 2005 .07 Merger status * Supportive leadership 2005 * Year -.21 Change in supportive leadership * Year .62*** Merger status * Change in supportive leadership -.03 Merger status * Change in supportive leadership * Year .19* Effect size (F) for hypothesized interaction 26.91*** 1.76 4.54* Notes. Figures in central section of table are unstandardized parameter estimates 11 = Merged, 0 = Non-merged 2 Measured as number of employees in 2007 (i.e. post-merger) 3 0 = 2005, 1 = 2007 * p < .05; ** p < .01; *** p < .001 JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 42 FIGURE 1 Change in Job Satisfaction by Merger Status 3.4 3.5 3.6 3.7 2005 2007 J o b S a ti sf a ci o n Merged Non- merged JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 43 FIGURE 2 Interaction between Change in Supportive Leadership and Merger Status -0,5 -0,4 -0,3 -0,2 -0,1 0 0,1 0,2 0,3 Decrease in supportive leadership Increase in supportive leadership C h a n g e in j o b s a ti sf a ci o n Merged Non- merged JOB SATISFACTION AND SUPPORTIVE LEADERSHIP 44 FIGURE 3 Interaction between Change in Supportive Leadership and Merger Status 3.4 3.5 3.6 3.7 2005 2007 J o b S a ti sf a ct io n (1) Merged, Increase in supportive leadership (2) Merged, Decrease in supportive leadership (3) Non-merged, Increase in supportive leadership (4) Non-merged, Decrease in supportive leadership

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    Erstellungsdatum: 17.10.2016

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    Jusletter Familienrechtlicher Unterhalt 05.2021

    ist, «lässt sich nicht allgemein sagen. Vielmehr ist hierfür auf die in Art. 125 Abs. 2 ZGB aufgeliste

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