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    LEHRVERANSTALTUNGEN POLITIKWISSENSCHAFT FRÜHJAHRSSEMESTER 2023 KULTUR- UND SOZIALWISSEN- SCHAFTLICHE FAKULTÄT POLITIKWISSENSCHAFTLICHES SEMINAR ____________________________ IMPRESSUM Politikwissenschaftliches Seminar der Universität Luzern Umsetzung: Adriana Sbarra | Titelbild: © Line Rime Dezember 2022 1 Wir freuen uns auf Sie! Liebe Studierende Im Namen des Politikwissenschaftlichen Seminars begrüsse ich Sie herzlich zum Frühjahrssemester 2023. Auf sie wartet wie immer ein interessantes, stark international ausgerichtetes Angebot. Sie finden in unserem Programm Vorlesungen und (Pro)Seminare, welche die theoretischen und methodischen Grundlagen für das politikwissenschaftliche Arbeiten liefern; aber auch einige aussergewöhnliche «Häppchen», die Sie sich nicht entgehen lassen sollten! Auf den ersten Seiten sehen Sie je eine Abbildung zu den im Major und Minor Politikwissenschaft zu erbringenden Credits. Ebenfalls aufgeführt sind die entsprechenden Musterstudienpläne BA Politikwissenschaft Major und Minor sowie die Musterstudienpläne MA Politikwissenschaft Major und Minor. Die danach folgenden Tabellen zur Studienplanung liefern insbesondere den «Newcomern» wertvolle Hinweise zum Aufbau und zur Stuktur eines erfolgreichen Studiums. Übrigens: bei den «Tipps und Tricks» des Politikwissenschaftlchen Seminars finden Sie noch Informationen, die Ihnen möglicherweise bei den Abschlussarbeiten helfen: zum einen Listen von Dozierenden zu möglichen Themen (die aber keinesfalls abschliessend und verbindlich sind; sie sollen nur Idee liefern und signalisieren, wo unsere Hauptdozierenden spannende Forschungslücken sehen) und vorbildhafte Abschlussarbeiten (die keineswegs immer mit einer 6,0 bewertet wurden, auch sie sollen nur eine gewisse Orientierung liefern). Zum Schluss noch ein paar Worte zu den schriftlichen Seminararbeiten, die nicht im Programm auftauchen, aber eine grosse Bedeutung als Vorbereitung für die BA- oder MA-Arbeit haben. Beginnen Sie mit dem Schreiben dieser Arbeiten so früh wie möglich! Die Arbeiten müssen zwar nicht zwingend im Kontext von Veranstaltungen geschrieben werden; es ist aber für alle Beteiligten besser, wenn dies der Fall ist. Im Kontext von schriftlichen Seminararbeiten gewinnen Sie auch wichtige Erkenntnisse in Bezug auf die Betreuung und Bewertung von Arbeiten, was wiederum für die Suche nach Betreuerinnen und Betreuern für die Abschlussarbeiten eine grosse Bedeutung hat. Dies gilt genauso für Ihr Gegenüber. Denn Dozierende geben ebenfalls ihre Zusage für die Betreuung einer Abschlussarbeit viel bereitwilliger, wenn sie bereits eine schriftliche Arbeit der Anfragenden gelesen und bewertet haben. Konsequenterweise müssen schriftliche Arbeiten, die Sie für den Major Politik-wissenschaft anrechnen lassen wollen, von politikwissenschaftlichen Dozierenden und nicht von Dozierenden aus benachbarten Fächern angeleitet werden. Doch nun sind wir gespannt auf Sie! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen oder wiederzusehen und wünschen Ihnen ein interessantes, reichhaltiges Frühjahrssemester. Prof. Dr. Joachim Blatter, Leiter des Politikwissenschaftlichen Seminars, im November 2022 2 Inhalt Der Studiengang Politikwissenschaft .................................................................................................................................... 6 Musterstudienpläne – Bachelor ............................................................................................................................................. 8 Musterstudienpläne – Master............................................................................................................................................. 156 Studienplanung: Vollzeit nach Musterstudienplan 2019 – Beginn im HS ...................................................................... 20 Studienplanung: Vollzeit nach Musterstudienplan 2019 – Beginn im FS ...................................................................... 21 Studienaufbau Methoden im politikwissenschaftlichen Studium .................................................................................... 22 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen ............................................................................................................................. 23 Empfohlene Lehrveranstaltungen aus anderen Fachbereichen ..................................................................................... 24 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen – Vorlesungen ............................................................................... 25 Einführung in die Schweizer Politik ........................................................................................................................................ 25 Vergleichende Politikwissenschaft ......................................................................................................................................... 26 Demokratietheorien II (Vertiefung) ......................................................................................................................................... 27 Die Schweiz im Kontext der europäischen Integration ........................................................................................................... 28 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen – Methodenseminar………………………………………………..29 Methodenseminar der empirischen Sozialforschung II ........................................................................................................... 29 Doing Research without Tears ............................................................................................................................................. 30 Methodenseminar zur Praxis der empirischen Sozialforschung I, PolSem ............................................................................. 31 Research Design for Puzzles in Political Economy in Qualitative Research ........................................................................... 32 Research Design and Methods in Qualitative Studies II ........................................................................................................ 33 Kolloquium BA- und MA- Abschlussarbeiten ......................................................................................................................... 34 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen – Seminare ................................................................. 35 Proseminar zur Vorlesung «Einführung in die Schweizer Politik» .......................................................................................... 35 Proseminar zur Vorlesung «Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft» ................................................................ 36 Gender & Politics .................................................................................................................................................................. 37 Configurational Thinking ........................................................................................................................................................ 38 International institutions and Regimes ................................................................................................................................... 39 Liberalismus und Ressentiment............................................................................................................................................. 40 Media & Politics..................................................................................................................................................................... 41 Policy-Analyse mit Anwendungen in der Energiepolitik .......................................................................................................... 42 Political Violence ................................................................................................................................................................... 43 Zusammenhalt angesichts von Flucht und Migration: national und transnational ................................................................... 44 An Introduction to Cultural Legacies: Historical Families ....................................................................................................... 45 Electoral behavior and party competition: continuity and change in Western Europe ............................................................. 46 Global Political Theory .......................................................................................................................................................... 47 Globalization and Social Sustainability .................................................................................................................................. 48 Party Competition and Political Communication .................................................................................................................... 49 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen – Sonderveranstaltungen ......................................... 50 Machine Learning .................................................................................................................................................................. 50 Data Mining in R.................................................................................................................................................................... 51 Introduction to Python ........................................................................................................................................................... 52 Lehrveranstaltungen im Frühjahrssemester 2023 .................................................................................. 53 Blockveranstaltungen im Frühjahrssemester 2023 ....................................................................................... 54 file://///unet.unilu.ch/DFSGroups/002350-02/00_Administration/Vorlesungsverzeichnis/22_FS/VV_PolSem_FS2022_20220105.docx%23_Toc92289118 3 Kontakte Universität Luzern Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3, 6002 Luzern Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail polsem@unilu.ch Websiten www.unilu.ch/polsem www.unilu.ch/wgwp www.unilu.ch/lumacss Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Adriana Sbarra Raum 3.B04 Öffnungszeiten MO bis FR adriana.sbarra@unilu.ch 041 229 55 91 Fachstudienberatung und Michael Widmer, BA Raum 3.A53 Mobilitätsberatung michael.widmer@unilu.ch 041 229 55 89 Termine nach Vereinbarung BA / MA Politikwissenschaft MA Dual Degree MA Weltgesellschaft- und Weltpolitik (WG+WP) Nadia Bühler, MA Raum 3.A10 Nadia.buehler@unilu.ch 041 229 55 87 Lucerne Master in Computational Social Science (LUMACSS) Leiter Politikwissenschaftliches Prof. Dr. Joachim Blatter Raum 3.B16 Seminar und Professur joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 Ordentlicher Professor für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Politische Theorie Weitere Professuren von A bis Z Prof. Dr. Andreas Balthasar Seidenhofstr. 12, 6003 andreas.balthasar@unilu.ch 041 226 04 26 Titularprofessor für Politikwissen- Schaft mit Schwerpunkt Schweizer Politik und Evaluationsforschung Prof. Dr. Lena Maria Schaffer Raum 3.B10 lena.schaffer@unilu.ch 041 229 55 95 Professorin für Politik- wissenschaft mit Schwerpunkt Inter- und Transnationale Beziehungen Prof. Dr. Alrik Thiem Raum 3.A29 alrik.thiem@unilu.ch 041 229 55 97 SNF-Förderprofessor 4 Prof. Dr. Alexander H. Trechsel Raum 3.B12 alexander.trechsel@unilu.ch 041 229 55 90 Ordentlicher Professor für Politik- wissenschaft mit Schwerpunkt Politische Kommunikation Ständiger Lehrbeauftragter Dr. rer. Pol. Stefan Rieder Seidenhofstr. 12, 6003 rieder@interface-politikstudien.ch 041 226 04 26 Oberassistenz Dr. Samuel David Schmid Raum 3.B14 samuel.schmid@unilu.ch 041 229 55 86 Dr. des. Johannes Schulz Raum 3.B11 johannes.schulz@unilu.ch 041 229 55 93 Forschungsmitarbeitende Dr. des. Maurits Heumann Raum 3.B11 maurits.heumann@unilu.ch 041 229 55 98 (SNF-Projekt) Álvaro Canalejo-Molero, MA Raum 3.A12 alvaro.canalejo@doz.unilu.ch (SNF-Projekt) Zuzana Sebechlebská, MSc Raum 3.A12 zuzana.sebechlebska@unilu.ch 041 229 56 03 (SNF-Förderprofessur) Dr. Mathilde van Ditmars Raum 3.B14 mathilde.vanditmars@unilu.ch 041 229 55 88 (SNF-Projekt) Natalie Ehrenzweig Raum 3.A19 natalie.ehrenzweig@unilu.ch 041 229 57 54 (SNF-Projekt) mailto:natalie.ehrenzweig@unilu.ch 5 Studentische Hilfskraft PolSem Céline Helfenstein Raum 3.A19 celine.helfenstein@unilu.ch 041 229 57 54 Weitere studentische Mitarbeitende und Tutoren Rose Daniel Alexander daniel.rose@unilu.ch Amanda Franklin-Ryan amanda.franklin@unilu.ch Laura Grawehr laura.grawehr@stud.unilu.ch Jasper Ehrengruber jasper.ehrengruber@stud.unilu.ch Désirée Beck desiree.beck@stud.unilu.ch Das Kernteam mit seinen studentischen Mitarbeitenden im Oktober 2021 mailto:daniel.rose@unilu.ch mailto:amanda.franklin@unilu.ch mailto:laura.grawehr@stud.unilu.ch mailto:jasper.ehrengruber@stud.unilu.ch mailto:desiree.beck@stud.unilu.ch 6 Der Studiengang Politikwissenschaft 7 8 Musterstudienpläne – Bachelor BA Politikwissenschaft Major Studienbeginn ab HS 2016 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 180 ✓ Assessmentstufe Major Kolloquialvorlesung Im Bereich Politische Theorie 3 Kolloquialvorlesung Im Bereich Internationale Beziehungen 3 Kolloquialvorlesung Im Bereich Vergleichende Politikwissenschaft 3 Kolloquialvorlesung Im Bereich Schweizer Politik 3 Vorlesung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung I 2 Übung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung I 2 Vorlesung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung II 2 Übung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung II 2 Proseminar - 4 Proseminararbeit - 4 Methodenseminar Methodenseminar I 4 Methodenseminar Methodenseminar II 4 Methodenseminararbeit Zum Stoffbereich der Methodenseminare I und II 4 Informationskompetenz Im Rahmen einer ausgewiesenen Lehrveranstaltung Orientierungsgespräch - Hauptstudium Major Kolloquialvorlesung Grundlagen der multivariaten Statistik 3 Drei Hauptseminare aus mindestens zwei verschiedenen Bereichen (Politische Theorie, Internationale Beziehungen, Schweizer Politik, Vergleichende Politikwissenschaft) 12 Drei schriftliche Hauptseminararbeiten aus mindestens zwei verschiedenen Bereichen (Politische Theorie, Internationale Beziehungen, Schweizer Politik, Vergleichende Politikwissenschaft) 18 Kolloquium Kolloquium für Abschlussarbeiten 2 Minor1 Studienleistungen - 50 Freie Studienleistungen Studienleistungen, inklusive Sozialkompetenz (2-6 Cr) - 20 Bachelorverfahren Major BA-Arbeit - 25 BA-Prüfung mündliche Prüfung 5 Minor BA-Prüfung schriftliche Prüfung 5 Der Musterstudienplan entspricht der Wegleitung Bachelorstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016. www.unilu.ch/ksf-reglemente 1 Siehe Musterstudienplan des gewählten Minors. 9 BA Politikwissenschaft Minor Studienbeginn ab HS 2016 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 180 ✓ Assessmentstufe Minor Kolloquialvorlesung - 3 Kolloquialvorlesung - 3 Vorlesung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung I2 2 Übung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung I2 2 Vorlesung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung II2 2 Übung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung II2 2 Proseminar - 4 Methodenseminar Methodenseminar I oder II 4 Proseminararbeit oder Methodenseminararbeit - 4 Hauptstudium Minor Kolloquialvorlesung - 3 Hauptseminar - 4 Hauptseminararbeit - 6 weitere Studienleistungen weitere Studienleistungen im Fach Politikwissenschaft 11 Major3 Studienleistungen - 75 Freie Studienleistungen Studienleistungen, inklusive Sozialkompetenz (2-6 Cr) - 20 Bachelorverfahren Major BA-Arbeit - 25 BA-Prüfung mündliche Prüfung 5 Minor BA-Prüfung schriftliche Prüfung 5 Der Musterstudienplan entspricht der Wegleitung Bachelorstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016. www.unilu.ch/ksf-reglemente 2 Studierende, welche die Vorlesungen und Übungen zur Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung I und II bereits in ihrem Majorstudiengang absolvieren müssen, ersetzen diese im Minor durch weitere Studienleistungen im Umfang von 8 ECTS im Fach Politikwissenschaft. 3 Siehe Musterstudienplan des gewählten Majors. 10 BA Politikwissenschaft Major Studienbeginn ab HS 2019 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 180 ✓ Assessmentstufe Major Kolloquialvorlesung Einführung in die Demokratietheorien 3 Kolloquialvorlesung Einführung in die Internationalen Beziehungen 3 Kolloquialvorlesung Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft 3 Kolloquialvorlesung Einführung in die Schweizer Politik 3 Vorlesung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung I 2 Übung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung I 2 Vorlesung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung II 2 Übung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung II 2 Zwei Proseminare - 8 Zwei Proseminararbeiten - 8 Methodenseminar Methodenseminar I 4 Informationskompetenz Im Rahmen einer ausgewiesenen Lehrveranstaltung Orientierungsgespräch - Hauptstudium Major Methodenseminar Methodenseminar II 4 Methodenseminararbeit Zum Stoffbereich der Methodenseminare I und II 4 Kolloquialvorlesung Grundlagen der multivariaten Statistik 3 Kolloquialvorlesung - 3 Zwei Hauptseminare - 8 Zwei Hauptseminararbeiten - 12 Kolloquium Kolloquium für Bachelorarbeiten 1 Minor4 Studienleistungen - 50 Freie Studienleistungen Studienleistungen, inklusive Sozialkompetenz (2-6 Cr) - 20 Bachelorverfahren Major BA-Arbeit - 25 BA-Prüfung mündliche Prüfung 5 Minor BA-Prüfung schriftliche Prüfung 5 Der Musterstudienplan entspricht der Wegleitung zur StuPo 2016 mit Revision vom 1. August 2019 – Bachelorstufe. www.unilu.ch/ksf-reglemente 4 Siehe Musterstudienplan des gewählten Minors. 11 BA Politikwissenschaft Minor Studienbeginn ab HS 2019 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 180 ✓ Assessmentstufe Minor Kolloquialvorlesung - 3 Kolloquialvorlesung - 3 Vorlesung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung I5 2 Übung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung I2 2 Vorlesung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung II2 2 Übung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung II2 2 Proseminar - 4 Methodenseminar Methodenseminar I oder II 4 Proseminararbeit oder Methodenseminararbeit - 4 Hauptstudium Minor Kolloquialvorlesung - 3 Hauptseminar - 4 Hauptseminararbeit - 6 weitere Studienleistungen weitere Studienleistungen im Fach Politikwissenschaft 11 Major6 Studienleistungen - 75 Freie Studienleistungen Studienleistungen, inklusive Sozialkompetenz (2-6 Cr) - 20 Bachelorverfahren Major BA-Arbeit - 25 BA-Prüfung mündliche Prüfung 5 Minor BA-Prüfung schriftliche Prüfung 5 Der Musterstudienplan entspricht der Wegleitung Bachelorstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016. www.unilu.ch/ksf-reglemente 5 Studierende, welche die Vorlesungen und Übungen zur Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung I und II bereits in ihrem Majorstudiengang absolvieren müssen, ersetzen diese im Minor durch weitere Studienleistungen im Umfang von 8 ECTS im Fach Politikwissenschaft. 6 Siehe Musterstudienplan des gewählten Majors. 12 BA Politikwissenschaft Major Studienbeginn ab HS 2020 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 180 ✓ Assessmentstufe Major Kolloquialvorlesung Einführung in die Demokratietheorien 3 Kolloquialvorlesung Einführung in die Internationalen Beziehungen 3 Kolloquialvorlesung Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft 3 Kolloquialvorlesung Einführung in die Schweizer Politik 3 Vorlesung Methoden der empirischen Sozialforschung I 2 Übung Methoden der empirischen Sozialforschung I 2 Vorlesung Methoden der empirischen Sozialforschung II 2 Übung Methoden der empirischen Sozialforschung II 2 Zwei Proseminare - 8 Zwei Proseminararbeiten - 8 Methodenseminar Methodenseminar I 4 Informationskompetenz Im Rahmen einer ausgewiesenen Lehrveranstaltung Orientierungsgespräch - Hauptstudium Major Methodenseminar Methodenseminar II 4 Methodenseminararbeit Zum Stoffbereich der Methodenseminare I und II 4 Kolloquialvorlesung Grundlagen der multivariaten Statistik 3 Kolloquialvorlesung - 3 Zwei Hauptseminare - 8 Zwei Hauptseminararbeiten - 12 Kolloquium Kolloquium für Bachelorarbeiten 1 Minor7 Studienleistungen - 50 Freie Studienleistungen Studienleistungen, inklusive Sozialkompetenz (2-6 Cr) - 20 Bachelorverfahren Major BA-Arbeit - 25 BA-Prüfung mündliche Prüfung 5 Minor BA-Prüfung schriftliche Prüfung 5 Der Musterstudienplan entspricht der Wegleitung zur StuPo 2016 vom 29. Juni 2016 (Stand 1. August 2020) - Bachelorstufe. www.unilu.ch/ksf-reglemente 7 Siehe Musterstudienplan des gewählten Minors. 13 BA Politikwissenschaft Minor Studienbeginn ab HS 2020 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 180 ✓ Assessmentstufe Minor Kolloquialvorlesung - 3 Kolloquialvorlesung - 3 Vorlesung Methoden der empirischen Sozialforschung I8 2 Übung Methoden der empirischen Sozialforschung I6 2 Vorlesung Methoden der empirischen Sozialforschung II6 2 Übung Methoden der empirischen Sozialforschung II6 2 Proseminar - 4 Methodenseminar Methodenseminar I oder II 4 Proseminararbeit oder Methodenseminararbeit - 4 Hauptstudium Minor Kolloquialvorlesung - 3 Hauptseminar - 4 Hauptseminararbeit - 6 weitere Studienleistungen weitere Studienleistungen im Fach Politikwissenschaft 11 Major9 Studienleistungen - 75 Freie Studienleistungen Studienleistungen, inklusive Sozialkompetenz (2-6 Cr) - 20 Bachelorverfahren Major BA-Arbeit - 25 BA-Prüfung mündliche Prüfung 5 Minor BA-Prüfung schriftliche Prüfung 5 Der Musterstudienplan entspricht der Wegleitung Bachelorstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016 vom 29. Juni 2016 (Stand 1. August 2020). www.unilu.ch/ksf-reglemente 8 Studierende, welche die Vorlesungen und Übungen Methoden der empirischen Sozialforschung I und II bereits in ihrem Major Studiengang absolvieren müssen, ersetzen diese im Minor durch weitere Studienleistungen im Umfang von 8 ECTS im Fach Politikwissenschaft. 9 Siehe Musterstudienplan des gewählten Majors. 14 BA Politikwissenschaft Major Studienbeginn ab HS 2022 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 180 Assessmentstufe Major Kolloquialvorlesung Einführung in die Demokratietheorien 3 Kolloquialvorlesung Einführung in die Internationalen Beziehungen 3 Kolloquialvorlesung Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft 3 Kolloquialvorlesung Einführung in die Schweizer Politik 3 Vorlesung Vorlesung im Bereich Methoden I (einführend) 2 Übung Übung im Bereich Methoden I 2 Vorlesung Vorlesung im Bereich Methoden II (vertiefend) 2 Übung Übung im Bereich Methoden II 2 Zwei Proseminare - 8 Zwei Proseminararbeiten - 8 Methodenseminar Methodenseminar I 4 Informationskompetenz Im Rahmen einer ausgewiesenen Lehrveranstaltung Orientierungsgespräch - Hauptstudium Major Methodenseminar Methodenseminar II 4 Methodenseminararbeit Zum Stoffbereich der Methodenseminare I und II 4 Kolloquialvorlesung Kolloquialvorlesung Grundlagen statistischer Verfahren 3 Kolloquialvorlesung - 3 Zwei Hauptseminare - 8 Zwei Hauptseminararbeiten - 12 Kolloquium Kolloquium für Bachelorarbeiten 1 Minor10 Studienleistungen - 50 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 180 Ganzes Studium freie Studienleistungen Studienleistungen, davon maximal 6 Credits im freiwilligen Bereich universitäres Engagement - 20 Bachelorverfahren Major BA-Arbeit - 25 BA-Prüfung mündliche Prüfung 5 Minor BA-Prüfung schriftliche Prüfung 5 10 Der Musterstudienplan entspricht der Wegleitung Bachelorstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016 mit Revision (Stand 1. August 2022). Download unter: www.unilu.ch/ksf-reglemente http://www.unilu.ch/ksf-reglemente 15 BA Politikwissenschaft Minor Studienbeginn ab HS 2022 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 180 Assessmentstufe Minor Kolloquialvorlesung - 3 Kolloquialvorlesung - 3 Vorlesung Vorlesung im Bereich Methoden I (einführend)11 2 Übung Übung im Bereich Methoden I1 2 Vorlesung Vorlesung im Bereich Methoden II (vertiefend)1 2 Übung Übung im Bereich Methoden II1 2 Proseminar - 4 Methodenseminar Methodenseminar I oder II 4 Proseminararbeit oder Methodenseminararbeit - 4 Hauptstudium Minor Kolloquialvorlesung - 3 Hauptseminar - 4 Hauptseminararbeit - 6 weitere Studienleistungen weitere Studienleistungen im Fach Politikwissenschaft 11 Major12 Studienleistungen - 75 Ganzes Studium freie Studienleistungen Studienleistungen, davon maximal 6 Credits im freiwilligen Bereich universitäres Engagement - 20 Bachelorverfahren Major BA-Arbeit - 25 BA-Prüfung mündliche Prüfung 5 Minor BA-Prüfung schriftliche Prüfung 5 11 Studierende, welche die Vorlesungen und Übungen im Bereich Methoden I (einführend) & Methoden II (vertiefend) bereits in ihrem Majorstudiengang absolvieren müssen, ersetzen diese im Minor durch weitere Studienleistungen im Umfang von 8 ECTS im Fach Politikwissenschaft. 2 Siehe Musterstudienplan des gewählten Majors 16 Musterstudienpläne – Master MA Politikwissenschaft Major Studienbeginn ab HS 2016 Major, Minor, freie Studienleistung Studienanforderung Beschreibung Credits 120 ✓ Major Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Weitere Studienleistungen - 14 Minor13 Studienleistungen - 20 Freie Studienleistungen Studienleistungen, inklusive Sozialkompetenz (2-6 Cr) Im Major oder Minor aus dem MA- Lehrangebot der KSF 21 Masterverfahren Major MA – Arbeit - 30 MA – Prüfung mündliche Prüfung 10 Minor MA – Prüfung schriftliche Prüfung 5 Die Musterstudienpläne entsprechen der Wegleitung Masterstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016. www.unilu.ch/ksf. 13 Siehe Musterstudienplan des gewählten Minors. 17 MA Politikwissenschaft Minor Studienbeginn ab HS 2016 Major, Minor, freie Studienleistung Studienanforderung Beschreibung Credits 120 ✓ Minor Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Weitere Studienleistungen - 10 Major14 Studienleistungen - 34 Freie Studienleistungen Studienleistungen, inklusive Sozialkompetenz (2-6 Cr) Im Major oder Minor aus dem MA- Lehrangebot der KSF 21 Masterverfahren Major MA – Arbeit - 30 MA – Prüfung mündliche Prüfung 10 Minor MA – Prüfung schriftliche Prüfung 5 Die Musterstudienpläne entsprechen der Wegleitung Masterstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016. www.unilu.ch/ksf. 14 Siehe Musterstudienplan des gewählten Majors. 18 MA Politikwissenschaft Major Studienbeginn ab HS 2022 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Major Masterseminar - 4 schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 schriftliche Masterseminararbeit - 6 weitere Studienleistungen - 14 Minor15 Studienleistungen - 20 freie Studienleistungen Studienleistungen, davon maximal 6 Credits im freiwilligen Bereich universitäres Engagement im Major oder Minor aus dem MA- Lehrangebot der KSF und/oder dem externen Minor 21 Masterverfahren Major MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 MA-Arbeit - 30 Minor MA-Prüfung schriftliche Prüfung 5 Der Musterstudienplan entspricht der Wegleitung Masterstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016 mit Revision (Stand 1. August 2022). Download unter: www.unilu.ch/ksf- reglemente 15 Siehe Musterstudienplan des gewählten Minors.. http://www.unilu.ch/ksf-reglemente http://www.unilu.ch/ksf-reglemente 19 MA Politikwissenschaft Minor Studienbeginn ab HS 2022 Der Musterstudienplan entspricht der Wegleitung Masterstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016 mit Revision (Stand 1. August 2022). Download unter: www.unilu.ch/ksf- reglemente 16 Siehe Musterstudienplan des gewählten Majors. Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Minor Masterseminar - 4 schriftliche Masterseminararbeit - 6 weitere Studienleistungen - 10 Major16 Studienleistungen - 34 freie Studienleistungen Studienleistungen, davon maximal 6 Credits im freiwilligen Bereich universitäres Engagement im Major oder Minor aus dem MA- Lehrangebot der KSF und/oder dem externen Minor 21 Masterverfahren Major MA-Arbeit - 30 MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 Minor MA-Prüfung schriftliche Prüfung 5 http://www.unilu.ch/ksf-reglemente http://www.unilu.ch/ksf-reglemente 20 Studienplanung: Vollzeit – Beginn im HS 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester KVL Einf . in d ie Demokrat ie - theor ien und Einf . in d ie In ter - nat ionalen Beziehungen 6 KVL Einf . in d ie Schweizer Pol i t ik und Einf . in d ie Verg le ichende Pol i t ikwissen- schaf t 6 KVL 3 KVL 3 Social Credi ts 3 Proseminar zur KVL Einf . in d ie Demokrat ie - theor ie oder Einf . in d ie In tern. Bezie - hungen ( ink l . In format ions- kompetenz)* 4 Proseminar zur KVL Einf . in d ie Schweizer Pol i t ik oder Einf . in d ie Verg l .PW ( ink l . In format ions- kompetenz)* 4 Haupt- seminar 4 Haupt- seminar 4 Haupt- seminar 4 Orientie - rungs- gespräch Vorlesung und Übung Einführung in d ie Methoden I 4 Vorlesung und Übung Einführung in d ie Methoden I I 4 Vorlesung und Beglei t - seminar Grundlagen d. mul t iv. Stat is t ik 7 Haupt- seminar 4 Kol loquium für BA-Arbeit 1 Methodenseminar Pol i t ikwissenschaft I und I I 8 Mündl . Prüfung 5 Proseminar- arbeit 4 Proseminar- arbeit 4 Methoden- seminararbeit 4 Hauptsemi - nararbeit 6 Hauptsemi - nararbeit * (b is zur Anmeldung zum BA- Verfahren)* * 6 BA-Arbeit 25 18 Credits 22 Credits 22 Credits 17 Credits 14 Credits 30 Credits Zusätzl ich zu erbringen: Studienleis tungen im Minorfach, 55 Cr In den ersten beiden Semestern sollten primär Vorlesungen und Proseminare besucht und Proseminararbeiten geschrieben werden. Schreiben Sie Ihre erste Proseminararbeit im bzw. nach dem ersten Semester! Der Wissenserwerb steht in Vorlesungen im Vordergrund. Ab dem 3. Semester steht die Interaktion in Seminaren im Zentrum. Es sollten dann jeweils ca. zwei schriftliche Arbeiten pro Semester geschrieben werden (eine im Major-, eine im Minorfach). Fangen Sie während der Vorlesungszeit an, da im 5. Semester bereits erhebliche Investitionen für die BA-Arbeit auf dem Programm stehen. Tipp: Schreiben Sie Ihre letzte Hauptseminararbeit zum gleichen Thema wie die Bachelorarbeit. * Die Veranstaltungen zur Informationskompetenz sind nur einmal zu besuchen. ** Zum Zeitpunkt der Anmeldung zum BA-Verfahren müssen dem Dekanat alle Nachweise für schriftliche Arbeiten vorliegen. Bitte beachten Sie, dass dieses Schema nur als Beispiel dient und hier alle freien Studienleistungen im Fach Politikwissenschaft erbracht werden, was nicht zwingend ist. Die zwingend zu erbringenden Studienleistungen sind in den Reglementen der KSF festgelegt und in den Musterstudienplänen ersichtlich. Bei Fragen zur Studienplanung kann ausserdem die Studienberatung des Politikwissenschaftlichen Seminars kontaktiert werden. 21 Studienplanung: Vollzeit – Beginn im FS 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester KVL Einf . in d ie Schweizer Pol i t ik und Einf . in d ie Verg le ichende Pol i t ikwissen- schaf t 6 KVL Einf . in d ie Demokrat ie - theor ien und Einf . in d ie In ter - nat ionalen Beziehungen 6 KVL 3 KVL 3 Social Credi ts 3 Proseminar zur KVL Einf . in d ie Schweizer Pol i t ik oder Einf . in d ie Verg l . PW ( ink l . In format ions- kompetenz)* 4 Proseminar zur KVL Einf . in d ie Demo- krat ie theor ien oder Ein f . in d ie In ternat io - na len Beziehungen ( ink l . In format ions- kompetenz)* 4 Hauptseminar 4 Hauptseminar 4 Hauptseminar 4 Orientie - rungs- gespräch Vorlesung und Übung Einführung in d ie Methoden I 4 Vorlesung und Übung Einführung in d ie Methoden I I 4 Vorlesung und Beglei t - seminar Grundlagen d. mul t iv. Stat is t ik 7 Kol loquium für BA-Arbeit 1 Methodenseminar Pol i t ikwissenschaft I und I I 8 Hauptseminar 4 Mündl iche Prüfung 5 Proseminar- arbeit 4 Proseminar- arbeit 4 Methoden- seminararbeit 4 Hauptsemi - nararbeit 6 Hauptsemi - nararbeit Major (b is zur Anmeldung zum BA- Verfahren)** 6 BA-Arbeit 25 18 Credits 22 Credits 19 Credits 20 Credits 14 Credits 30 Credits Zusätzl ich zu erbringen: Studienleis tungen im Minorfach, 55 Cr In den ersten beiden Semestern sollten primär Vorlesungen und Proseminare besucht und Proseminararbeiten geschrieben werden. Schreiben Sie Ihre erste Proseminararbeit im bzw. nach dem ersten Semester! Der Wissenserwerb steht in Vorlesungen im Vordergrund. Ab dem 3. Semester steht die Interaktion in Seminaren im Zentrum. Es sollten dann jeweils ca. zwei schriftliche Arbeiten pro Semester geschrieben werden (eine im Major-, eine im Minorfach). Fangen Sie während der Vorlesungszeit an, da im 5. Semester bereits erhebliche Investitionen für die BA-Arbeit auf dem Programm stehen. Tipp: Schreiben Sie Ihre letzte Hauptseminararbeit zum gleichen Thema wie die Bachelorarbeit. * Die Veranstaltungen zur Informationskompetenz sind nur einmal zu besuchen. ** Zum Zeitpunkt der Anmeldung zum BA-Verfahren müssen dem Dekanat alle Nachweise für schriftliche Arbeiten vorliegen. Bitte beachten Sie, dass dieses Schema nur als Beispiel dient und hier alle freien Studienleistungen im Fach Politikwissenschaft erbracht werden, was nicht zwingend ist. Die zwingend zu erbringenden Studienleistungen sind in den Reglementen der Fakultät festgelegt und in den Musterstudienplänen ersichtlich. Bei Fragen zur Studienplanung kann ausserdem die Studienberatung des Politikwissenschaftlichen Seminars kontaktiert werden. 22 Studienaufbau Methoden im politikwissenschaftlichen Studium 1. Semester (Herbst) 2. Semester (Frühling) 3. Semester (Herbst) 4. Semester (Frühling) 5. Semester (Herbst) 23 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen BA MA KVL Balthasar: Einführung in die Schweizer Politik Mo 10:15 – 12:00 KVL Blatter: Demokratietheorien II (Vertiefung) Mo 14:15 – 16:00 KVL Freudlsperger: Die Schweiz im Kontext der europäischen Integration Mi 10:15 – 12:00 KVL Trechsel: Einführung in die vergleichende Politikwissenschaft Di 12:15 – 14:00 PS Ströbele: Einführung in die vergleichende Politikwissenschaft Mi 10:15 – 12:00 PS Arnold: Einführung in die Schweizer Politik Mo 12:15 – 14:00 HS Rieder: Policy-Analyse mit Anwendungen in der Energiepolitik Do 14:15 – 16:00 HS Schulz: Liberalismus und Ressentiment Di 16:15 – 18:00 HS Schmid: Media & Politics Mo 16:15 – 18:00 HS Blatter / Gentinetta / Bjorheim: Basisseminar Philosophy, Politics and Economics PPE II Di 14:15 – 16:00 HS Hartmann / Szöcsik / Krebs: Basisseminar Philosophy, Politics and Economics PPE I Di 14:15 – 16:00 HS Thiem: Configurational Thinking Di 08:15-10:00 HS Schlenker: Zusammenhalt angesichts von Flucht und Migration: national und transnational Blockveranstaltung HS Hönig: Political Violence Do 10.15-14.00 HS Bayer:International Institutions and Regimes Blockveranstaltung HS Fraile-Maldonado: Gender & Politics Blockveranstaltung MAS Wagner: Globalization and Social Sustainability Do 14:15-16:00 MAS Canalejo-Molero: Electoral behaviour and party competition: continuity and change in Western Europe Mi 12:15 – 14:00 MAS Blatter / Schulz: Research Designs and Methods in Qualitative Studies II Mi 16:15 – 18:00 MAS Tarlea: Research Design for Puzzles in Political Economy in Qualitative Research Mo 10:15-14:00 MAS Torras: An Introduction to Cultural Legacies: Historical Families Blockveranstaltung MAS Kittel: Party ompetition and Political Communication Blockveranstaltung MAS Jaeger: Global Political Theory Blockveranstaltung MS Blatter / Schulz: Methodenseminar zur Praxis der empirischen Sozialforschung I / Politikwissenschaft Mi 14:15 – 16:00 KOL Blatter: Kolloquium für BA- und MA-Abschlussarbeiten Di 18:15 – 20:00 24 Empfohlene Lehrveranstaltungen aus anderen Fachbereichen Code MS Schwegler/Lobina/Amstutz: Schreibwerkstatt, Wissenschaftliches Schreiben FS231416 HS Saner: Macht und soziale Ungleicheiten im digitalen Raum FS231417 HS Hoffmann: Zitat und Zitieren FS231552 Bemerkung: Anrechnung nach Absprache Legende KVL / VL Kolloquialvorlesung / Vorlesung RVG Ringvorlesung PS Proseminar HS Hauptseminar MAS Masterseminar MS Methodisches Seminar KOL Kolloquium SV Sonderveranstaltung ÖV öffentlicher Vortrag 25 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen – Vorlesungen Einführung in die Schweizer Politik Dozent/in: PD Prof. Dr. Andreas Balthasar Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Mo., 10:15 - 12:00, ab 06.03.2023 FRO, 3.A05 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Wie funktioniert das politische System der Schweiz? Was macht den Kern der Schweizer Konsensdemokratie aus? Wie trägt unser politisches System zur konkreten gesellschaftlichen Problembearbeitung bei? Diese Fragen stehen im Zentrum der Vorlesung zur Schweizer Politik In der Vorlesung werden die Strukturen und die Prozesse des politischen Systems der Schweiz vorgestellt. Die Themen Wahlen und Abstimmungen, Parteien und Parteiensystem, Parlament, Regierung, Verwaltung, Justiz, direkte Demokratie, Föderalismus und Konkordanz werden besprochen. Weiter geht es um die politischen Entscheidungs- und Vollzugsprozesse auf den verschiedenen Staatsebenen. Diese werden anhand von Beispielen aus ausgewählten Politikfeldern (z.B. Sozialpolitik, Gesundheitspolitik oder Energiepolitik) vertieft. Schliesslich werden Herausforderungen diskutiert, welche sich der Schweizer Politik aktuell stellen. Lernziele: Vermittlung grundlegender Kenntnisse der Strukturen und der Prozesse des schweizerischen politischen Systems Voraussetzungen: keine Sprache: Deutsch Prüfung: Die Vorlesungsprüfung ist in der letzten Semesterwoche Prüfungsmodus / Credits: Benotete schriftliche Prüfung (3 Cr) Hinweise: Studenschwerpunkt: Schweizer Politik Hörer/innen: Offen für Hörer/innen Kontakt: andreas.balthasar@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Pflichtlektüre: ‒ Linder, Wolf/Müller, Sean (2017): Schweizerische Demokratie. Institutionen, Prozesse, Perspektiven, 4., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Bern: Haupt Verlag. Ausgewählte weitere Literatur: ‒ Freitag, Markus; Vatter, Adrian (2015): Wahlen und Wählerschaft in der Schweiz. Zürich: Verlag Neue Zürcher Zeitung. ‒ Knoepfel, Peter; Papadopoulos, Yannis; Sciarini, Pascal; Vatter, Adrian; Häusermann, Silja (Hrsg.) (2017): Handbuch der Schweizer Politik/Manuel de la politique suisse, Zürich. ‒ Lane, Jan Erik (Hrsg.) (2004): The Swiss labyrinth: institutions, outcomes and redesign. London: Routledge. ‒ Milic, Thomas; Rousselot, Bianca; Vatter, Adrian (2014): Handbuch der Abstimmungsforschung. Zürich: Verlag Neue Zürcher Zeitung. ‒ Mueller, Sean; Vatter Adrian (2020): Der Ständerat. Zürich: NZZ Libro ‒ Vatter, Adrian (2020): Das politische System der Schweiz. 4. vollständig aktualisierte Auflage. Baden-Baden: Nomos/UTB. ‒ Vatter, Adrian (2020): Der Bundesrat. Die Schweizer Regierung. Zürich: NZZ Libro 26 Vergleichende Politikwissenschaft Dozent/in: Prof. Dr. Alexander H. Trechsel Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Di., 12:15 - 14:00, ab 21.02.2023 FRO, HS 5 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Vergleiche anzustellen zwischen Staaten, Parteien und Parteisystemen, Wahlen, Institutionen, politischen Entscheidungsprozessen, sozialen Bewegungen usw. gehört zu den zentralen Anliegen der Politikwissenschaft. Aber warum vergleicht man überhaupt? Und wie konzipiert man einen wissenschaftlichen Vergleich? Der erste Teil dieser Vorlesung befasst sich mit der Rolle und dem politischen Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern: wie partizipieren sie in der Politik? Gibt es politische Kulturen und wie können wir diese verstehen? Im zweiten Teil der Vorlesung geht es um grundlegende politische Institutionen, also Wahl- und Regierungssysteme sowie deren historische Herausbildung, ihre Spielregeln und ihren Einfluss auf die Politik. Wie funktioniert die repräsentative Demokratie? Wie unterscheidet sie sich von direktdemokratischen Institutionen? Was sind politische Vetospieler? Der dritte Teil führt die Studierenden in die Methoden der vergleichenden Politikwissenschaft ein, bevor der vierte Teil die intermediären Organisationen zwischen Staat und Gesellschaft genauer unter die Lupe nimmt. Hier werden Parteien, Verbände, neue soziale Bewegungen, Protestbewegungen, populistische Leader und auch die Medien und deren Rolle behandelt. Schliesslich erhalten die Studierenden einen Einblick in eine der grundlegendsten Unterscheidungen von Formen der Demokratie: der Mehrheits- und der Konsensdemokratie. Die Schweiz, die traditionell den paradigmatischen Fall von Konsensdemokratie darstellt, wird in allen Teilen der Vorlesung stark berücksichtigt werden. Diese Vorlesung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt «Vergleichende Politikwissenschaft» konzipiert. Da weiterführende Vorlesung in diesem Bereich ist auf dem Wissen der Einführungsvorlesung aufgebaut. Daher ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium zu besuchen. Voraussetzungen: keine Sprache: Deutsch Anmeldung: Anrechenbar für den Studienschwerpunkt Vergleichende Politikwissenschaft Prüfung: Vorlesungsprüfung ist in der letzten Sitzung, am 30.05.2023 Prüfungsmodus / Credits: Benotete schriftliche Prüfung (3 Cr) Kontakt: alexander.trechsel@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur ‒ Kriesi, Hanspeter (2007/8): Vergleichende Politikwissenschaft. Eine Einführung, Baden-Baden: Nomos. ‒ Caramani, Daniele (ed.) (2013). Comparative Politics. 3rd edition. Oxford: Oxford University Press. ‒ Newton, Kenneth und Jan W. van Deth (2010). Foundations of Comparative Politics. 2nd edition. Cambridge University Press. 27 Demokratietheorien II (Vertiefungen) Dozent/in: Prof. Dr. Joachim Blatter Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Mo., 14:15 - 16:00, ab 27.02.2023 FRO, HS 11 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich, ab 21.02.2023 Inhalt: Diese Veranstaltung ist als vertiefende Ergänzung zur Vorlesung «Einführung in die Demokratietheorien», welche jeweils im HS angeboten wird, konzipiert. Der vorhergehende Besuch der Einführungsvorlesung im HS ist deswegen sehr empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Während in der Einführungsvorlesung im HS die liberalen und republikanischen Grundtheorien und einige zentrale Auseinandersetzungen im 20. Jahrhunderts im Zentrum standen, beschäftigt sich die vertiefende Vorlesung im FS mit folgenden Demokratietheorien: ‒ - Empirische Demokratietheorien ‒ - Kritische Demokratietheorien ‒ - Postnationale Demokratietheorien Ziel der Vorlesung(en) ist es, dass die Studierenden einen breiten Einblick in die normativen und empirischen Demokratietheorien erhalten. Die Vorlesung(en) legen damit die informatorische Grundlage für eine vertiefte Beschäftigung mit der Ideengeschichte oder mit aktuellen Herausforderungen in Seminaren und schriftlichen Arbeiten. Voraussetzungen: keine Sprache: Deutsch Prüfung: Die Vorlesungsprüfung ist in der letzten Sitzung, am 29.05.2023 Prüfungsmodus / Credits: Benotete schriftliche Prüfung (3 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Politische Theorie Vorlesung in Deutsch / Literatur oft in englischer Sprache Hörer/innen: Offen für Hörer/innen Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Seminarmaterialien werden auf der Online-Plattform OLAT zugänglich gemacht. 28 Die Schweiz im Kontext der europäischen Integration Dozent/in: Dr. Christian Freudlsperger Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Mi., 10:15 - 12:00, ab 22.02.2023 FRO, 3.B58 Prüfung: Mi., 31.05.2023, 10:15 - 12:00 FRO, HS 1 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Einer der zentralen Punkte der Schweizer Aussenpolitik der kommenden Jahre ist die Neuordnung der Beziehungen zur Europäischen Union (EU). Nach der Aufkündigung der Rahmenabkommen durch den Bundesrat im Mai 2021 steht die Schweiz weiterhin vor der Entscheidung über grössere Nähe oder Abschottung. Dies alles vor dem Hintergrund genereller Debatten über Sinn und Zweck politischer Integration. Die Europäische Union ist nicht nur gemeinsamer Binnenmarkt, sondern auch politischer Raum in dem verbindliche Entscheidungen getroffen werden, deren Reichweite selbst Nichtmitglieder direkt oder indirekt betrifft. Die Vorlesung soll helfen, die Europäische Union als ein besonderes politisches System zu verstehen, das sich sowohl vom Nationalstaat als auch von anderen internationalen Organisationen unterscheidet. Ein zentraler Block der Vorlesung beschäftigt sich mit aktuellen Themen wie den Schweiz-EU Beziehungen und der Covid-19 Krise. Lernziele: Die Vorlesung «Europäische Integration» gibt den Studierenden einen Einstieg in die relevanten Fragen der europäischen Integration, im Speziellen mit Bezug auf die Beziehungen Schweiz - EU. Sprache: Deutsch Anmeldung: Anrechenbar für den Studienschwerpunkt Internationale Beziehungen. Interessierte MA-Studierende können die Vorlesung besuchen. Prüfung: Die Vorlesungsprüfung ist in der letzten Sitzung Prüfungsmodus / Credits: Benotete schriftliche Prüfung (3 Cr) Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: christian.freudlsperger@eup.gess.ethz.ch Literatur - Lelieveldt, Herman, and Sebastian Princen (2015) The Politics of the European Union. Cambridge: Cambridge University Press. - Nugent, Neill (2010) The Government and Politics of the European Union. 7th edition. Basingstoke: Palgrave Macmillan - Wallace, Helen, Mark Pollack, and Alasdair Young, eds. (2010): Policy-Making in the European Union. Oxford University Press. 29 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen – Methodenseminare Methoden der empirischen Sozialforschung II Dozent/in: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Veranstaltungsart: Vorlesung Durchführender Fachbereich: KSF \ Soziologie Studienstufe: Bachelor Termine: Wöchentlich Di., 10:15 - 12:00, ab 21.02.2023 FRO, 3.A05 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Inhalt: Die Vorlesung setzt die Methoden der empirischen Sozialforschung I aus dem HS 22 fort. Im FS 23 werden die Datenerhebungsmethoden Befragung und Inhaltsanalyse behandelt. Im zweiten Teil folgt eine Einführung in die Deskriptivstatistik. Voraussetzungen: Die VL Methoden der empirischen Sozialforschung I (HS 22) soll vorher erfolgreich besucht worden sein. Sprache: Deutsch Anrechnungsmöglichkeit/en: Elective courses Freie Studienleistungen Soziologie BA Profilierungsbereich Religionswissenschaft: Weitere Leistungen Vorlesung Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung II Vorlesung im Bereich Methoden Vorlesung im Modul Grundlagen Vorlesung Methoden der empirischen Sozialforschung II Weitere Studienleistungen im Fach Politikwissenschaft BA Weitere Studienleistungen im Modul Grundlagen Prüfung: Hauptklausur: Wiederholungsklausur: Prüfungsmodus / Credits: Benotete Prüfung (2 Cr) Hinweise: paralleler Besuch des begleitenden Tutorats Hörer/innen: Offen für Hörer/innen Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Material: wird über OLAT zugänglich gemacht 30 Doing Research Without Tears: Logik der Forschung in den Sozial- und Kommunikationswissenschaften – nächste Schritte Dozent/in: Dr. phil. Patrick Schenk Veranstaltungsart: Vorlesung Durchführender Fachbereich: KSF \ Soziologie Studienstufe: Bachelor Termine: Wöchentlich Do., 10:15 - 12:00, ab 23.02.2023 FRO, HS 7 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Inhalt: Das Metier der Sozial- und Kommunikationswissenschaften zu beschreiben ist keine einfache Aufgabe. All den unterschiedlichen Zugängen zum Trotz verbindet sie jedoch eines: die Neugierde am Menschen. Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler wollen hinter verschlossene Türen blicken, wollen die verborgenen Strukturen des Zusammenlebens freilegen und die Welt althergebrachter Gewissheiten ins Wanken bringen (wenn auch nur ein bisschen). Dazu brauchen sie die richtigen Werkzeuge. Sie brauchen eine Logik und Methoden für die empirische Sozialforschung. Doch Vorsicht: Methoden sollten Sie nicht als eine Ansammlung toter Worte in dicken Büchern verstehen. Empirische Sozialforschung ist eine praktische Angelegenheit. Es ist eine Kompetenz, eine Fähigkeit, ein Handwerk. So wie Künstlerinnen und Künstler lernen müssen, den Pinsel richtig zu führen, müssen auch Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler lernen, ihre Werkzeuge zu meistern. Dann können sie, so wie die Malerin oder der Maler auch, Neues schaffen, das uns bereichert, voranbringt und hoffentlich auch erfreut. Ihnen den praktischen Sinn und die Kompetenzen für die empirische Sozialforschung zu vermitteln, ist das Ziel dieser Vorlesung. Dazu verfolgen wir einen «bottom-up» Ansatz. Anhand konkreter Forschung, darunter Studien zu Themen wie Digitalisierung, Musikgeschmack oder Armut, besprechen wir die Stärken unterschiedlicher Forschungsansätze, ihre Annahmen, ihre Vorgehensweise, ihre Tücken. Die ersten Schritte haben Sie bereits getan. In diesem zweiten Teil des Kurses wollen wir uns fortgeschrittenen Themen der Forschungslogik und Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung zuwenden, wie Kausalität, Forschungsethik, Inhaltsanalysen oder Mixed-Method Designs. Diejenigen, die sich diese Kompetenzen aneignen wollen, um ihre Neugierde über die soziale Welt zu stillen, sind herzlich eingeladen. Voraussetzungen: Es gibt keine formalen Voraussetzungen, jedoch ist es von Vorteil, wenn Sie den vorhergehenden Kurs «Doing Research Without Tears: Logik der Forschung in den Sozial- und Kommunikationswissenschaften – erste Schritte» besucht haben. Sprache: Deutsch Prüfung: - Regelmässige Anwesenheit - Aktive Mitarbeit - Benotete Prüfung in der letzten Vorlesungswoche Prüfungsmodus / Credits: Benotete Prüfung (Detials siehe 'Prüfung') (2 Cr) Hinweise: Der Besuch eines der Tutorate ist wärmstens empfohlen. Kontakt: patrick.schenk@unilu.ch Material: Materialien werden auf OLAT zur Verfügung gestellt. Literatur -Schnell, Rainer, Paul B. Hill, and Elke Esser. 2008. Methoden Der Empirischen Sozialforschung. 8., unveränd. Aufl. Lehrbuch. München [u.a.]: Oldenbourg. -Risjord, Mark W. (2014): Philosophy of social science. A contemporary introduction. New York, London: Routledge Taylor & Francis Group -Rössel, Jörg, and Patrick Schenk. 2018. “Researching the Transformation of Wine Discourse from 1974-2008 Using Quantitative Content Analysis.” SAGE Research Methods Cases. 31 Methodenseminar zur Praxis der empirischen Sozialforschung I / Politikwissenschaft Dozent/in: Prof. Joachim Blatter / Dr. Tobias Schulz Veranstaltungsart: Methodisches Seminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Mi., 14:15 - 16:00, ab 22.02.2023 FRO, 3.B58 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: In den zwei politikwissenschaftlichen Methodenseminaren (das zweite findet im HS statt) werden die wichtigsten Forschungsdesigns und Methoden der Politikwissenschaft präsentiert und angewendet. Einerseits werden damit die Erkenntnisse aus den Einführungsvorlesungen «Methoden der empirischen Sozialforschung I + II» vertieft und mit Bezug zu politikwissenschaftlichen Fragestellungen angewendet. Zum anderen werden weitere spezifisch politikwissenschaftliche Designs und Methoden präsentiert und umgesetzt. Bereits in der ersten Sitzung werden Arbeitsgruppen (à 3-4 Personen) ge- bildet. Deswegen ist die Anwesenheit in der ersten Woche zwingend notwendig! Alle Arbeitsgruppen gewinnen bereits in der Vorlesungszeit durch Übungs- aufgaben erste Erfahrungen mit allen Methoden. Das bedeutet einen erheb- lichen Aufwand von mindestens acht Stunden pro Woche für dieses Herz- stück der politikwissenschaftlichen Ausbildung. Jede Arbeitsgruppe schreibt zu einer Methode aus dem Frühjahrs- oder aus dem Herbstseemster eine gemeinsame schriftliche Arbeit. Sprache: Deutsch Anrechnungsmöglichkeit/en: Freie Studienleistungen Politikwissenschaft BA Methodenseminar Methodenseminar I in Politikwissenschaft (BA) Profilierungsbereich Proseminar in Politikwissenschaft Weitere Studienleistungen im Fach Politikwissenschaft BA Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme, schriftliche Hausaufgaben (benotet) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkte: Vergleichende Politikwissenschaft und Schweizer Politik/Politische Theorie/Internationale Beziehungen Hörer/innen: Offen für Hörer/innen Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch und tobias.schulz@doz.unilu.ch Material: wird auf OLAT aufgeschaltet 32 Research Design for Puzzles in Political Economy in Qualitative Research Dozent/in: Dr. Silvana-Maria Târlea Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: 2-Täglich Mo., 10:15 - 14:00, ab 27.02.2023 FRO, 4.B02 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: 14-täglich Inhalt: How does one move from a wild idea to a research design? How should we identify relevant variables, move from research question to data analysis, or how to design an identification strategy to assess causal effects. This course introduces you to the practicalities of conducting such research. It will help you understand how these problems arise and how they can be mitigated. When doing so, the seminar focuses on puzzles in political science and international political economy, such as: How can we measure and explain the state’s behaviour in international negotiations? What explains the falling the support for European integration? We focus on the tools that have been developed by political scientists to measure and analyze these phenomena. In doing so, students will be guided and supported by the instructor to design an own study. Overall, this research design seminar introduces students already familiar with statistics to commonly used statistical analyses in political science. It starts with a refresher on the logic of hypothesis testing and about drawing inferences from a sample to a population. The multilevel modelling framework is introduced, which is often used to model data that is clustered, for instance, in individuals or countries. Finally, the students also become familiar with the problem of causal inference and with survey experiments. By the end of the course, students will have produced a paper using a research question of their choice. Lernziele: The seminar is intended for students with some basic knowledge in quantitative methods and R programming. While training students to tackle their future research tasks, this seminar will also bolster their ability to understand and produce empirical research. Voraussetzungen: Students enrolling for this seminar should have successfully attended the introduction to statistics course and at least four political science courses. Sprache: Englisch Anmeldung: Research-Masterseminar; Open for advanced BA-students Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) (4 Cr) Hinweise: Software: R Studio Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: s.tarlea@unibas.ch / silvanamaria.tarlea@doz.unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur - Dunning, Thad. 2012. Natural Experiments in the Social Sciences: A Design-Based Approach. Cambridge University Press. - Gelman, Andrew and Hill, Jennifer, 2007. Data analysis using regression and multilevel/hierarchical models. Cambridge University Press. - Imai, Kosuke. 2017. Quantitative Social Science: An Introduction. Princeton University Press. 33 Research Designs and Methods in Qualitative Studies II Dozent/in: Prof. Dr. Joachim Blatter / Dr. oec. Tobias Schulz Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Mi., 16:15 - 18:00, ab 22.02.2023 FRO, 4.B47 Terminierung 2: Mi., 08.03.2023, 16:15 - 18:00 FRO, HS 2 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: This seminar that starts in the Fall semester and will go on in the Spring semester enables students to design and conduct their own empirical research projects. It provides the necessary foundations and facilitating conditions for writing a method paper (Methodenseminararbeit), an empirical paper (Masterseminararbeit) or the master thesis (Masterarbeit). It introduces into the basic ingredients of a research design, discusses into core methods of qualitative studies (namely variants of case study design and variants of content and discourse analysis), and guides students step by step through the development of a research paper. To that end, the lecturers will provide helpful advice for each step of a research process, including: - formulating a precise and focused research question, - scrutinizing the state of the art in order to deduce hypotheses or other expectations, - describing the applied method as tool for a systematic approach towards the empirical material, - justifying the selection and definition of cases or empirical material - collecting/generating and analyzing/interpreting data, and - answering the research question and reflecting on the wider implications of the findings. In the Fall term, the lecturers will provide core insights on these issues based on text books and their own experiences. The students will discuss published articles that apply these research designs and methods. Furthermore, they will sketch first own research designs for both families of qualitative research. In addition, they will formulate an abstract in which they scrutinize the research design of their own individual project. At the beginning of the Spring term, the students present and discuss the research designs of their individual research projects and at the end of the Spring Semester, they present their finalized research projects. In the Spring Semester, the course takes place as a block course with a block at the beginning and a block at the end of the semester. Sprache: Englisch Prüfung: The students will receive 4 ECTS for the successful participation in the first part of the course in the Fall Semester 2021 and another 6 ECTS for the research paper that they write and present in the Spring Semester 2022. It is not possible to participate only in the Spring Semester. The seminar is a crucial building block for all students who plan to finish their study program with an empirical master thesis based on qualitative methods. Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme, Referat (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Politische Theorie und Methoden Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch / tobias.schulz@doz.unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt Literatur ‒ Blatter, J., M. Haverland und M. van Hulst (2016): Introduction. In: Blatter, J., M. Haverland und M. van Hulst (eds.): Qualitative Research in Political Science. Volume I, Los Angeles et al.: SAGE ‒ Blatter, J./M. Haverland (2014): Designing Case Studies. Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave. ‒ Blatter, J./P. Langer/C. Wagemann (2017): Qualitative Methoden in der Politikwissenschaft. Wiesbaden: VS Verlag 34 Kolloquium BA- und MA-Abschlussarbeiten Dozent/in: Prof. Dr. Joachim Blatter Veranstaltungsart: Kolloquium Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Di., 18:15 - 20:00, ab 21.02.2023 FRO, 3.B01 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung ihrer BA- bzw. MA-Arbeit zu helfen. Dazu präsentieren die Studierenden ihr Forschungsprojekt zwei Mal. MA-Studierende, von denen wir davon ausgehen, dass sie bereits angemeldet sind, präsentieren in ihren ersten Vorträgen zu Beginn des Semesters ihr ausgearbeitetes Forschungsdesign. In Ihrer Zweitpräsentation im zweiten Teil des Semesters fokussieren Sie auf Fortschritte und aktuelle Probleme. BA-Studierenden, bei denen wir davon ausgehen, dass sie sich im Laufe des Semesters anmelden, präsentieren in ihren ersten Vorträgen zu Beginn des Semesters eine erste Skizze ihres Forschungsprojektes. In ihrem zweiten Vortrag am Ende des Semesters stellen sie ihr vollständiges Exposé dar. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Ausserdem müssen sie ein Exposé einer Kommilitonen oder eines Kommilitonen kommentieren. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungsprozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen Forschungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Voraussetzungen: keine Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) (2 Cr) Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 35 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen – Seminare Proseminar zur Vorlesung «Einführung in die Schweizer Politik» Dozent/in: Dr. rer. soc. Tobias Arnold Veranstaltungsart: Proseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Mo., 12:15 - 14:00, ab 27.02.2023 FRO, 4.B01 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Dieses Proseminar ist als ergänzende Veranstaltung zur Vorlesung „Einführung in die Schweizer Politik“ konzipiert. Ziel ist es, die in der Vorlesung angesprochenen Aspekte thematisch zu vertiefen. Der Aufbau des Seminars richtet sich daher nach den in der Vorlesung am Morgen des jeweiligen Tages behandelten Themen. Mittels Textlektüre bereiten sich die Teilnehmenden auf die Sitzungen vor. Im Seminar werden die Texte anhand von konkreten Fragestellungen diskutiert. Ein Schwerpunkt wird dabei auf das Verfassen von schriftlichen Arbeiten gelegt: Was sind gute Fragestellungen? Wie gehe ich vor beim Schreiben einer Arbeit? Wie zitiere ich richtig? Zu diesen und weiteren Fragen erhalten die Studierenden konkrete Hilfestellungen. Der Fokus liegt dabei stets auf Fragestellungen im Themenbereich Scheizer Politik. Voraussetzungen: Das Proseminar sollte begleitend zur Vorlesung Einführung in die Schweizer Politik besucht werden. Sprache: Deutsch Begrenzung: Begrenzung der Teilnehmendenzahl vorbehalten; bevorzugt werden Studierende des Grundstudiums. 30 Teilnehmer Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme/Essay (benotet) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Schweizer Politik Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: arnold@interface-pol.ch Material: Unterrichtsmaterial wird auf OLAT zur Verfügung gestellt. Literatur - Linder, W. & Mueller, S. (2017). Schweizerische Demokratie. Institutionen, Prozesse, Perspektiven (4. Auflage). Bern: Haupt. 36 Proseminar zur Vorlesung «Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft» Dozent/in: Dr. Maarit Felicitas Ströbele Veranstaltungsart: Proseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Mi., 10:15 - 12:00, ab 22.02.2023 FRO, 4.B51 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Das Proseminar bietet einerseits eine vertiefte inhaltliche und methodische Auseinandersetzung mit den Inhalten der Vorlesung „Vergleichende Politikwissenschaft“ und anderseits die praktische Anwendung der bespro- chenen Ansätze. Auf den thematischen Schwerpunkten der Vorlesung aufbauend, setzen wir uns mit Originaltexten auseinander und diskutieren die empirische Herangehensweise und die kausalen Argumente der Ansätze. Der Kurs bietet damit eine Einführung in die Analyse politikwissenschaft- licher Argumente. Die Studierenden sind am Ende des Kurses fähig, die kausalen Argumente und empirische Herangehensweise grundlegender Texte der vergleichenden Politikwissenschaft zu analysieren. Mithilfe des vermittelten Wissens können die Studierenden aktuelle politische Ent- wicklungen und die Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten zwischen den nationalen politischen Systemen Europas der Gegenwart beschreiben und analysieren. Ziel ist es neben der Vermittlung elementarer Fachkenntnisse die Studierenden in das „vergleichende Denken“ einzuführen und wissen- schaftliche Texte zu analysieren lernen. Voraussetzungen: Dieses Seminar sollte begleitend zur Vorlesung Vergleichende Politikwissenschaft besucht werden. Sprache: Deutsch Begrenzung: Begrenzung der Teilnehmendenzahl vorbehalten; Studierende des Grundstudiums werden bevorzugt. Anmeldung: anrechenbar für den Studienschwerpunkt Vergleichende Politikwissenschaft Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme, Essay (benotet) bzw. Vortrag (4 Cr) Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: Maarit.Stroebele@doz.unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur ‒ Kriesi, Hanspeter (2007/8): Vergleichende Politikwissenschaft. Eine Einführung, Baden-Baden: Nomos. ‒ Caramani, Daniele (ed.) (2013). Comparative Politics. 3rd edition. Oxford: Oxford University Press. ‒ Newton, Kenneth und Jan W. van Deth (2010). Foundations of Comparative Politics. 2nd edition. Cambridge University Press. 37 Gender & Politics Dozent/in: Fraile-Maldonado Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Fr., 10.03.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 11.03.2023, 09:15 - 17:00 FRO, 3.A05 Terminierung 1: Fr., 26.05.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 27.05.2023, 09:15 - 17:00 FRO, 3.B01 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: This course focuses on the comparative study of women and politics and on the barriers that women face in obtaining positions of power in the political realm. Historically, politics has been a male-dominated sphere from which women have been largely excluded. The participation of women in politics however has extended over the last decades around the world. Not only women have attained the right to vote and stand for office in many countries, they have also mobilized, organized, affiliated to women’s movement, and have won offices in national, regional, and local governments.Women entering the political realm have contributed to shifting the way politics is done and the type of policies that are given priority across the world. Yet the extent to which this happens greatly vary across countries and regions around the world. What explains these differences? Why have some political systems more fruitfully integrated women into politics than others? Do men and women substantively differ in the way they understand and get involved in politics? Is there a gender gap in political engagement and ambition? Once in power, do women govern differently than men? These are just a few of the questions we will seek to answer in this course through the exploration of research on women in democratic politics. Lernziele: Familiarizing students with the study of politics from a gender perspective Learning how to apply a gender perspective to the analysis of politics and power. Critically analyze the effect of gender and stereotypes on electoral politics, policymaking and the supply and demand for candidates Voraussetzungen: The course requires knowledge of written and spoken English Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Active participation, Presentation, Research design paper/ 4 Credits (4 Cr) Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: marta.fraile@csic.es Material: Available on OLAT 38 Configurational Thinking Dozent/in: Prof. Dr. Alrik Thiem Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Di., 08:15 - 10:00, ab 21.02.2023 FRO, 3.B01 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Although we do not always realize it, «Configurational Thinking» is everywhere, in science as well as our daily life. For instance, whenever scientists hypothesize about necessary conditions, whenever talk is of “recipes” for success or disaster, and whenever we say that something “depends”, we engage in configurational thinking. But while such thinking is ubiquitous and widespread, it remains surprisingly little understood, taught and studied. In this seminar, students will be introduced to the philosophical foundations of configurational thinking, its formal language(s), and its methodological tools. So as to realize the widespread applicability of this seminar‘s content, we will look into several adjacent disciplines, including political science, law, economics as well as health studies, to discover in what ways configurational thinking has heavily influenced real-world scientific research and findings. By the end of the course, students will have obtained a thorough understanding of how configurational causation works, and how it can be analyzed using state-of-the-art methods and actual empirical data. The ability to properly evaluate and assess configurational research in their main field of interest, and the capability to carry out such research themselves, will be one of the major benefits to students. Sprache: Englisch Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten; bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester Prüfungsmodus / Credits: Essay sowie aktive Teilnahme (benotet) (4 Cr) Hinweise: Grundkenntnisse in Forschungsmethodik bzw. qualitativen und/oder quantitativen Methoden empirischer Forschung von Vorteil, aber nicht notwendig Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: alrik.thiem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 39 International institutions and Regimes Dozent/in: Dr. Patrick Bayer Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Terminierung 2: Mi., 22.03.2023, 10:15 - 12:00 INS 10, 214 Terminierung 1: Mo., 05.06.2023, 09:15 - 17:00, Di., 06.06.2023, 09:15 - 17:00, Mi., 07.06.2023, 09:15 - 17:00 INS 10, 220 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: International organizations (IOs), like the World Trade Organization, the United Nations, NATO, or the European Union have become common place in how governments govern their international relations. IOs are often seen as the solution to international cooperation problems, be it in areas of conflict, trade, human rights, or the global environment. Whether IOs can live up to this promise and can indeed change national governments' behaviour to solve global cooperation problems will be the central question this course addresses. Specifically, we will examine why IOs differ in their rules and decision-making processes and how this variation translates into different policy outputs and outcomes.We will first develop the theoretical and analytical foundation to address these key questions in a principled manner across different policy domains. Second, we will apply these insights to specific IOs, which students are most interested in. We will be doing so through an applied workshop on day 3, where students will develop briefing documents and present their work in the classroom. We will discuss prominent IOs, such as the World Bank, IMF, or NATO together with newer forms of transnational governance as well as international courts. Sprache: Englisch Prüfung: - Reading summaries for pre-assigned literature (40%); - Group work briefing document and presentation (40%) - Active participation (20%) Prüfungsmodus / Credits: Presentation, Group work and active participation (graded) (4 Cr) Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: patrick.bayer@strath.ac.uk patrick.bayer@doz.unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literature will come primarily from academic literature on international cooperation and IOs. A full list will be provided in the course handbook and expectations around readings will be discussed in the initial Zoom meeting. Useful references are as follows: Introductory text: This is a good introductory textbook that gives an overview of how different IOs work. - Hurd, I. (2017). International Organizations: Politics, Law, and Practice. Cambridge: Cambridge University Press. Other useful texts: These texts are useful references for general debates in the international institutions literature (and beyond) as they offer good and concise summaries on various topics. - Carlnaes, W., Risse, T., and Simmons, B.A. (2013): Handbook of International Relations. Thousand Oaks: SAGE. - Reus-Smit, C. and Snidal, D. (2008): The Oxford Handbook of International Relations. Oxford: Oxford University Press. 40 Liberalismus und Ressentiment Dozent/in: Dr. des. Johannes Schulz Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Di., 16:15 - 18:00, ab 21.02.2023 FRO, 3.B58 Terminierung 2: Di., 21.03.2023, 16:15 - 18:00 FRO, HS 2 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Inhalt: In diesem Seminar wenden wir uns dem Liberalismus als Lebensform in kritischer Absicht zu. Eine Kritik der «Lebensform» Liberalismus ist eine Kritik einer historisch gewachsenen, wandelbaren Konstellation aus sich gegenseitig bedingenden sozialen Praktiken und Ideen. Beispielhaft für eine solche Kritik wäre etwa aufzuzeigen, wie sich der zentrale Anspruch der liberalen Neutralität gegenüber Lebensentwürfen auf pathologische Art und Weise mit liberaler Praxis vermischt. Der Gestus der Neutralität ist, wie etwa Young oder Catherine MacKinnon aufzeigen, in Wirklichkeit immer auch einer der Überheblichkeit: hier kommt die spezifische Perspektive weißer Männer zum Ausdruck, die sich die Neutralität des Staates gegenüber genau derjenigen sozialen Hierarchie, an deren Spitze sie sich wiederfinden, gut leisten können. Das Problem mit der Haltung liberaler Neutralität ist außerdem, dass diese den Liberalismus selbst effektiv vor radikaler Kritik isoliert. Dies zeigt schon der junge Marx in „Zur Judenfrage“ auf, wo die revolutionäre Errungenschaft eines formal-egalitären Staatsbürgerstatus in kritischer Absicht genau darin beschrieben wird, dass dieser alle Konflikte um das gute oder richtige Leben ins Private verdrängt, was die bürgerlich- liberale Lebensform als Lebensform letztlich unantastbar macht. Neben feministischer und marxistischer Kritik am Liberalismus, wenden wir uns im ersten Teil des Seminars auch einer Kritik an den Pathologien des Individualismus, dem Staatsautoritarismus, und dem Imperialismus/Rassismus zu, die dem Liberalismus als Lebensform inhärent sind. Ebenfalls in den Augenschein genommen werden soll die Entwicklung des Liberalismus hin zu einem Neo-liberalismus, der all diese Elemente auf neue Weise vereint. Hierbei kommen neben sozial- und politiktheoretischen Perspektiven auch Beobachtungen aus der qualitativen Sozialforschung zur Sprache. Im zweiten Teil des Seminars wollen wir uns der Frage zuwenden, inwiefern eine (weiter-) Entwicklung der Lebensform Liberalismus denkbar ist, die die im ersten Teil des Seminars beschriebenen Pathologien zumindest teilweise zu überwinden vermag (hierbei kommen insbesondere Stimmen aus dem Pragmatismus zur Sprache). Voraussetzungen: Studienschwerpunkt: Politische Theorie Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Aktive mündliche Teilnahme/Schriftliche Textkommentare (benotet) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Polititsche Theorie Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: johannes.schulz@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien werden auf «OLAT» zugänglich gemacht. 41 Media & Politics Dozent/in: Dr. Samuel David Schmid Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Mo., 16:15 - 18:00, ab 27.02.2023 FRO, 4.B02 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: The purpose of this seminar is to understand the evolution of media systems in the Western world and how it relates to core aspects of democratic politics. We will trace the evolution of the media environment from the appearance of the radio to broadcast TV, to cable and satellite TV, to the Internet and the spreading of new media; and study how these developments impact voters, political parties, and elections. The first block of the seminar discusses this historical evolution using classical texts and key studies. The second block then turns to several more specific topics, including the categorization of different media systems, media bias, media and political polarization, the political effects of social media platforms, traditional campaigning and campaigning in the era of big data, as well as fake news and fact-checking, and the mediatization of democratic politics more broadly. Lernziele: • Discover the academic sub-fields of the media and political communication studies and how they relate to core themes the study of democratic politics • Improve critical reading skills • Understand how research methods function and how they are used in concrete studies • Learn how to apply comparative research methods • Develop team working and communication skills through oral presentations and debates. Voraussetzungen: This seminar is for advanced BA students (2nd semester onwards) as well as MA students (any semester). Sprache: Englisch Begrenzung: Max. 25 students Prüfung: Participation in online reading (Perusall platform), active participation during class, two response papers in selected sessions, presentation (all aspects are graded) (4 Cr) Prüfungsmodus / Credits: Active participation, 2 response papers, presentation (graded) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Vergleichende Politikwissenschaft/Politische Kommunikation Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: samuel.schmid@unilu.ch Material: Reading materials available on OLAT Literatur - Hallin, D. C. and P. Mancini (2004). Comparing media systems: Three models of media and politics. Cambridge: Cambridge University Press. - Iyengar, S. and D. R. Kinder (1987). News That Matters: Television and American Opinion. Chicago: University of Chicago Press. - Lazarsfeld, P. F, B. Berelson and H. Gaudet (1944). The People's Choice: How the Voter Makes Up His Mind in a Presidential Campaign. New York: Columbia University Press. - Prior, M. (2007). Post-broadcast democracy: How media choice increases inequality in political involvement and polarizes elections. Cambrige: Cambridge University Press. 42 Policy-Analyse mit Anwendungen in der Energiepolitik Dozent/in: Dr. rer.pol. Stefan Rieder Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Do., 14:15 - 16:00, ab 23.02.2023 FRO, 4.B02 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Das Seminar bietet zunächst eine kurze Einführung in die Policy-Analyse. Daraufhin werden die wichtigsten Ansätze der Policy-Analyse behandelt. Dies erfolgt mittels Vorträge der Studierenden. Behandelt werden unter anderem das Phasenmodell, der Multiple Stream Ansatz, das Advocacy Coalition Framework, die Policy Diffusion, Netzwerkansätze und weitere Konzepte. Die Studierenden erarbeiten die entsprechenden Theorien und verdeutlichen diese im Rahmen von Referaten an Themen aus der Energiepolitik der Schweiz und des Auslandes. Zu den behandelten energiepolitischen Themen zählen die Klima- und Energiestrategie der Schweiz, die Auseinandersetzung um die Kernenergie, die Förderung von Energieeffizienz, der Einsatz erneuerbarer Energien, die Akzeptanz der Energieproduktion aus Wasser, Wind, Sonne und Geothermie sowie der föderale Vollzug der Energiepolitik in der Schweiz. Die Studierenden können für ihre Beiträge auch eigene Themen vorschlagen. Als Einstieg erfolgt ein Referat durch einen Experten oder eine Expertin aus der Energieszene der Schweiz. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme/Referat/Co-Referat (benotet) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Schweizer Politik Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: rieder@interface-politikstudien.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur - Fritz Sager, Karin Ingold und Andreas Balthasar (im Erscheinen): Policy-Analyse in der Schweiz – Besonderheiten, Theorien, Beispiele, NZZ Verlag Zürich - Schubert, Klaus; Bandelow, Nils C. (Hrsg.) (2009): Lehrbuch der Politikfeldanalyse 2.0, in: Reihe (Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft, hrsg. von Arno Mohr). München, Wien: Oldenbourg - Frank Fischer, Gerald J. Miller, Mara S. Sidney (Hrsg.) (2007): Handbook of Public Policy Analysis: Theory, Politics, and Methods, CRC Press, Boca Raton London New York 43 Political Violence Dozent/in: Dr. Anna-Lena Hönig Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Do., 10:15 - 14:00, ab 23.02.2023 INS 10, 220 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: alle 2 Wochen Inhalt: Why do some individuals, groups, and institutions use violent means while others refrain from violence? Examples include social movements choosing violent or nonviolent strategies and states relying on violence or other forms of suppression. In this seminar, we examine political violence with regards to its targets, perpetrators, intensity, immediate outcomes, and long-term implications on the individual, group, and state level. We study the use of political violence including civil wars, coups, revolutions, repression, and terrorism in non-democratic regimes. Based on the discussion of current research, students will critically assess scientific contributions and develop their own research projects. As this course focuses on empirical findings from the contemporary literature, participants should have basic knowledge of analytical research designs and empirical methods. This seminar prepares students intensively for writing a short research design paper. The course language is English. Lernziele: • Students gain an overview of the most important theories and methods to understand political violence. • They are able to critique theories and methods and apply them to various cases. • They identify the most important datasets and sources to analyze political violence. • Students develop their own research question and answer this question in their empirical research design paper according to scientific standards. Sprache: Englisch Prüfung: Presentation (20%), Peer review (20%), Research design paper (60%)/ 4ECTS Prüfungsmodus / Credits: Active participation, Presentation, Research proposal, Peer review, Research design paper/ 4 Credits (4 Cr) Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: anna-lena.hoenig@uni-konstanz.de Material: Available on OLAT Literatur -Collier, P., & Hoeffler, A. (2004). Greed and grievance in civil war. Oxford Economic Papers, 56(4), 563–595. -De Bruin, E. (2019). Will there be blood? Explaining violence during coups d’état. Journal of Peace Research, -Phillips, B. J. (2015). What is a terrorist group? Conceptual issues and empirical implications. Terrorism and Political Violence -Tilly, C. (2003). The politics of collective violence. Cambridge: Cambridge University Press. 44 Zusammenhalt angesichts von Flucht und Migration: national und transnational Dozent/in: PD Dr. Andrea Schlenker Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Terminierung 1: Fr., 31.03.2023, 09:15 - 17:00 INS 10, 214 Terminierung 3: Sa., 01.04.2023, 09:15 - 15:30 FRO, 3.B01 Terminierung 2: Fr., 12.05.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 13.05.2023, 09:15 - 15:30 FRO, 3.B01 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist Zusammenhalt in politischen Debatten ein beliebtes Schlagwort, auf ganz unterschiedlichen Ebenen. Die Sorge um eine Verschlechterung des sozialen Miteinanders wird dabei häufig in Zusammenhang mit Migration geäußert: Einwanderung und dadurch wachsende Pluralität stünden einer Kultur des Zusammenhalts im Wege oder schwächten sie zumindest. Dabei sind die Rahmenbedingungen auf nationaler wie europäischer Ebene sehr ausdifferenziert: Während bspw. die Europäischen Union eine gemeinsame Antwort für die Flüchtlinge aus der Ukraine fand, stockt die dringende Suche nach einer gemeinsamen europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik seit Jahren. Eine vergleichende Perspektive auf normative und politische Setzungen sowie empirisch belegte Zusammenhänge ist für diese Debatten aufschlussreich. Was ist unter Zusammenhalt zu verstehen und in welchem Verhältnis steht dieses Konzept zu verwandten Begriffen, wie Integration und Teilhabe? Wie ist es um das solidarische Miteinander in verschiedenen Ländern bestellt, wie auf transnationaler/ europäischer Ebene? Nimmt gesellschaftlicher Zusammenhalt durch Migrationsprozesse ab? Welchen Einfluss haben insbesondere politische Setzungen im Umgang mit Einwanderung und kultureller bzw. religiöser Diversität? Verstanden als belastbare soziale Beziehungen, positive emotionale Verbundenheit mit dem Gemeinwesen und Gemeinwohlorientierung umfasst gesellschaftlicher Zusammenhalt mehrere Dimensionen und lässt sich auf mehreren Ebenen analysieren. Diese werden wir im Seminar eingehend diskutieren und verschiedene Zusammenhänge auf nationaler wie transnationaler Ebene empirisch vergleichend betrachten. Voraussetzungen: Vorkenntnisse in den Bereichen Politische Theorie, Methoden und Vergleichende Politikwissenschaft sind erwünscht Sprache: Deutsch Anmeldung: Studierende ab dem 3. Semester werden bevorzugt. Prüfung: Regelmäßige Vorbereitung der Lektüre, aktive Teilnahme an den Diskussionen, Referat / 4 Prüfungsmodus / Credits: Regelmäsige, aktive Teilnahme, Textfragen, Referat, Essay (benotet) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Politische Theorie / Vergleichende Politikwissenschaft Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: Andrea.Schlenker@caritas.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT. 45 An Introduction to Cultural Legacies : Historical Families. Dozent/in: Inés Gil-Torras Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Terminierung 2: Fr., 10.03.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 11.03.2023, 09:15 - 17:00 FRO, 3.B48 Terminierung 1: Fr., 24.03.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 25.03.2023, 09:15 - 17:00 FRO, 4.B02 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: Overview of studies of historical legacies of family: Economy; Values and social norms; Political ideology and violence. The course will be divided in three sections, the first one is dedicated to providing the basics of the study of cultural legacies, showing the basic history and logic of the field (how and why did it emerged), and a brief overlook of the logical causal chain that the studies on historical and cultural legacies rely on. The second part will be focused in presenting the pre-industrial family systems in Europe, this will serve as example on how to approach historical differences, this block centres on how the different authors categorize the variables, how to interpret and use data from with different historical sources and the challenges of homogenize large datasets on historical data. And the third part will be dedicated to the studies that apply the study of cultural legacies over different outcomes (economic development, values and social norms, and political behaviour and violence). Block 1 will cover topics one and two; and the block 2 will cover the third topic. The session per day will be divided in two sections (one in the morning and other in the afternoon), each section with a lecture and a seminar. The sections will be divided with a pause of an hour. From the day 2, seminars will start with a presentation of a topic paper by the students (groups of 2 or 3). The presentation should have a duration of 10-15 minutes, students should prepare some questions for the discussion on class after their presentation. There will be one or two presentations per seminar depending on the class size (each group will only have to prepare one presentation during the course). Coursework will consist in: 1) Reading the papers for the course. 2) Class presentation. 3) Short quiz, debate and class participation. 4) Final paper: research proposal ( 5-7 pages) - by the same groups done for the presentations. Sprache: Englisch Prüfung: Final paper (either a research paper or a research design)/ Class presentation. Prüfungsmodus / Credits: Final paper (either a research paper or a research design)/ Class presentation. (4 Cr) Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: Ines.GilTorras@eui.eu Material: Schulz, J.F., Bahrami-Rad, D., Beauchamp, J.P., Henrich, J., 2019. The Church, intensive kinship, and global psychological variation. Science 366. Gutmann, J., Voigt, S., 2021. Testing Todd: family types and development. J. Institutional Econ. Dilli, S., 2016. Family Systems and the Historical Roots of Global Gaps in Democracy. Wittenberg, J., 2015. Conceptualizing Historical Legacies. East Eur. Polit. Soc. 29, 366–378. Duranton, G., Rodríguez-Pose, A., Sandall, R., 2009. Family types and the persistence of regional disparities in Europe. 46 Electoral behavior and party competition: continuity and change in Western Europe Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Elections in Europe have become increasingly unpredictable in the last decades. The political parties that traditionally alternated in government have suffered substantial losses in favour of new parties that often benefit from radical and populist demands. The electorate is more volatile, and the traditional linkages between parties and civil organizations have decayed. As a consequence, governments are more unstable as well. In Germany, for example, the government negotiations escalated from one month in 2013 to almost six months after the entry of the radical party AfD in 2017. In other European countries, such as Spain or the Netherlands, the number of parliamentary parties has doubled in the last twenty years, while the Italian party system has arguably collapsed twice in the same period. How has this situation come about? These changes are not random but driven by societal transformations and the strategies of new political actors, like social movements and challenger parties. In addition, they have not affected all of Europe equally but depend on factors that vary across countries and over time. This seminar will review the different 'transformation waves' that have shaped Western European party systems from the 1960s until now. It will then try to make sense of these changes by exploring the most relevant (electoral) demand and supply factors discussed in the scholarly literature. The goal is to provide students with the conceptual and empirical tools necessary to analyze the behaviour of voters and parties by following the evolution of Western European party systems from a comparative perspective. Voraussetzungen: Master or advanced bachelor students Sprache: Englisch Prüfung: Oral presentation in class; response papers Prüfungsmodus / Credits: Regular attendance, short in-class presentation, two short response papers (graded) (4 Cr) Hinweise: To get the credits, students should: • Attend at least 80% of the classes • Do the mandatory readings (one per session) • Write two short response papers (300-500 words) • Prepare and run a presentation (individual or in groups of two depending on the number of students) Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: alvaro.canalejo@eui.eu Material: Individual laptop Literatur (more Literature is in the OLAT Course) -Boix, C. (2007). The emergence of parties and party systems. In The Oxford handbook of comparative politics. -Bornschier, S. (2010). The new cultural divide and the two-dimensional political space in Western Europe. West European Politics, 33(3), 419–444. -Chiaramonte, A., & Emanuele, V. (2017). Party system volatility, regeneration and de-institutionalization in Western Europe (1945–2015). Party Politics, 23(4), 376–388. -Hobolt, S. B., & De Vries, C. E. (2012). When dimensions collide: The electoral success of issue entrepreneurs. European Union Politics, 13(2), 246–268. -Ignazi, P. (1992). The silent counter-revolution: Hypotheses on the emergence of extreme right-wing parties in Europe. European Journal of Political Research, 22(1), 3–34 Dozent/in: PhD Álvaro Canalejo-Molero Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Mi., 12:15 - 14:00, ab 22.02.2023 FRO, 4.B51 47 Global Political Theory Dozent/in: Prof. Dr. Hans-Martin Jaeger Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Fr., 28.04.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 29.04.2023, 09:15 - 17:00 FRO, 3.B01 Terminierung 1: Fr., 05.05.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 06.05.2023, 09:15 - 17:00 FRO, 3.B01 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: Current discourse on global politics is haunted by the ostensible crisis of the liberal international order. The discipline of International Relations typically makes sense of this crisis with reference to established, largely realist and liberal traditions of international thought and practice. However, the question of international or global order, liberal or otherwise, has also been of at least implicit concern in contemporary political theory, as attested by the recent formation of a corresponding field of International or Global Political Theory. The latter typically investigates issues such as war and violence, global poverty and inequality, sovereignty and (global) democracy, or human rights and humanitarian intervention from a normative perspective. While acknowledging the importance of these issues, this course takes a more ontological than normative approach to global political theory focused on questions around the nature of international or global order itself. In inevitably selective fashion, we will investigate four (internally heterogeneous) modes of contemporary political thought (from the early 20th to the early 21st century) with a view to how their proponents theorize the international or global (in very different ways) as an anterior and/or contingent condition for contemporary politics (which frames any normative application). The four selected modes of contemporary political thought range from existentialist-phenomenological (Schmitt, Arendt) and liberal- cosmopolitan (Habermas, Beck) to post-/decolonial (Fanon, Mignolo) and (new) materialist approaches (Hardt and Negri, Latour, Mitchell). Substantively, these approaches address questions of international/global order in relation to international law and constitutionalism, technology and risk, existential and cultural difference, colonialism and violence, global capitalism and sovereignty, and democracy and climate change. While largely rooted within Western perspectives, the challenge for the approaches to global political theory discussed in this course is to provide orientation in an increasingly post-Western world. Voraussetzungen: Seminar ist für fortgeschrittene BA-Studierende offen und kann als Hauptseminar angerechnet werden. Sprache: Englisch Anmeldung: Seminar ist für fortgeschrittene BA-Studierende offen und kann als Hauptseminar gerechnet werden. Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme, Essay (benotet) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkte: Internationale Beziehungen/Politische Theorie Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: hans-martin_jaeger@carleton.ca Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur -Boucher, David (1998) Political Theories of International Relations: From Thucydides to the Present. Oxford: Oxford University Press. -Schmidt, Brian C. (2002) Together Again: Reuniting Political Theory and International Relations Theory, British Journal of Politics and International Relations 4(1): 115-140. 48 Globalization and Social Sustainability Dozent/in: Dr. Patrick Wagner Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Do., 14:15 - 16:00, ab 23.02.2023 FRO, 4.B47 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Content: Among proponents, globalization is perceived to be a powerful engine with the potential to promote growth and development. However, globalization pessimists argue that the consequences of decades of increased trade and investment flows have led to degrade socio-economic outcomes. These seminars will introduce students to the theoretical and empirical literature studying the effects of trade and foreign investment on labor and human rights (i.e., globalization optimism vs. pessimism, race to the bottom and footloose capital vs. invigorating development and positive spillovers). After the introduction to the foundational literature, we will focus on more nuanced accounts, spending time reviewing the California and Shanghai Effects, the efficacy of CSR programs, the rise of China and emerging economies in the global economy and what that means for inequality and labor and human rights both in developing and developed countries. If there is time, we will also cover trade agreements and labor (or human rights) provisions, whether they are effective, what are the determinants of their inclusion, and whether or not social provisions are simply disguised protectionism on the part of higher standard negotiating parties. Lernziele: Introduce students to the main theoretical and empirical contributions in research on the intersection between globalization (e.g., trade and foreign investment) and social sustainability outcomes (e.g., labour rights, human rights, inequality) Sprache: Englisch Anmeldung: Research-Masterseminar; Open for advanced BA-students Prüfung: In-class presentation on research article Prüfungsmodus / Credits: Active participation, short presentation (4 Cr) Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: patrick.wagner@uni-konstanz.de Material: Research articles, will be listed on syllabus 49 Party Competition and Political Communication Dozent/in: PhD Rebecca Kittel Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Terminierung 1: Fr., 17.03.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 18.03.2023, 09:15 - 17:00 FRO, 3.B01 Terminierung 2: Fr., 31.03.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 01.04.2023, 09:15 - 17:00 FRO, 3.B58 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: This course gives an overview of party competition and how political communication interacts with party competition. The course, first, provides an introduction on how parties work and the interplay of party systems, electoral systems and legislative arenas as one platform of competition. It discusses how electoral systems can affect party competition and how parties position themselves in parliament to win the most votes. Further, the course discusses how parties use certain rhetorical strategies to communicate with their voters. Looking at different communication arenas (e.g. parliaments or Twitter), we will discuss various communication strategies of parties. A focus is drawn to emerging quantitative text analysis techniques (text-as-data) providing a first insight into emerging Computational Social Sciences methods. Also, we discuss the effect of different framing strategies on voters. Sprache: Englisch Anmeldung: Research-Masterseminar; Open for advanced BA-students Prüfung: In-class presentation on research article Prüfungsmodus / Credits: Active participation, short presentation (4 Cr) Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: rebecca.kittel@eui.eu Material: Syllabus 50 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen – Sonderveranstaltungen Machine Learning Dozent/in: Nicolas Attalides Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Master Termine: Fr., 21.04.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 22.04.2023, 09:15 - 17:00 FRO, 4.B01 Fr., 12.05.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 13.05.2023, 09:15 - 17:00 FRO, ZOOM Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: Machine Learning is an extremely popular topic within the field of Artificial Intelligence. We encounter the results of machine learning algorithms daily, for example, when we play online games or do online shopping to applying for an insurance or “driving” a driver-less car. One way to define machine learning is the intersection between statistics and computer science. The R programming language is perfectly positioned to handle both fields extremely well and in an efficient and powerful way. It offers a huge variety of statistical analysis solutions with over 18000 packages which include a wide array of machine learning implementations. For example, one can apply a Boosting and Gradient Descent algorithm, build a Random Forest model, or design a Neural Network and much more.This course is structured in the following main parts: · Prepare the data · Define the problem · Design machine learning workflow · Explore available algorithms · Explore R packages for ML · Cross-validation · Model fitting and hyper parameter tuning · Evaluate model performance Voraussetzungen: Begrenzung: priority for LUMACSS students Sprache: Englisch Begrenzung: LUMACSS Anmeldung: Masterstudierende Prüfung: No exam Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme, Essay (benotet) (4 Cr) Hinweise: Begrenzung: priority for LUMACSS students Course participants are expected to have a good working knowledge of the R programming language. It is assumed that participants have some prior experience in basic data analysis (such as data manipulation and visualisation) and a basic understanding of statistics. No prior knowledge of machine learning theory is required. Participants should have their own laptop with R, RStudio and the relevant packages installed. Instructions for the technical setup will be circulated by the instructor before the course. In case of technical issues, a backup RStudio server (accessed via web browser) will be available during the course, however using your own laptop is recommended as it allows you to apply and practise what you learn on your own setup. Learning material such as slides, documentation, code, exercises, cheat- sheets, and data will be circulated by the instructor. Participants can contact the instructor to communicate any special needs and/or requests: nicolas.attalides@gmail.com Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: nicolas.attalides@gmail.com 51 Data Mining in R Dozent/in: Dr. Andrea De Angelis Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Master Terminierung 1: Fr., 10.03.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 11.03.2023, 09:15 - 17:00 FRO, 4.B54 Fr., 31.03.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 01.04.2023, 09:15 - 17:00 FRO, 4.B02 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: Data Mining with R Voraussetzungen: Begrenzung: priority for LUMACSS students Sprache: Englisch Begrenzung: Begrenzung: priority for LUMACSS students Anmeldung: Masterstudierende Prüfung: No Exam Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme, Essay (benotet) (4 Cr) Hinweise: Begrenzung: priority for LUMACSS students Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: andrea.deangelis@unilu.ch 52 Introduction to Phyton Dozent/in: Jonathan Bright Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Master Terminierung 2: Fr., 28.04.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 29.04.2023, 09:15 - 17:00 FRO, 4.B54 Terminierung 1: Fr., 19.05.2023, 09:15 - 17:00, Sa., 20.05.2023, 09:15 - 17:00 FRO, ZOOM Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: There is a revolution going on in the social sciences: the rise of computational social science! Huge new sources of data on social behaviour are being combined with new analytical techniques to change the fundaments of how social science takes place. This class is aimed at social scientists who want to learn the basics of one of the key skills in the computational social science toolkit: the python programming language. The class is aimed at complete beginners with no previous programming experience (but with an interest to learn!). During the class, we will learn the fundamentals of the Python programming language, looking at (for example) how to control the flow of code with loops and conditional statements, how to handle input and output to files, how to write functions, and more. The class is intended as a foundational course which will enable those completing it to go on to learn other applied methods which require Python, especially the social media data mining class which is to be held in the Spring term. Those who already have a background in Python may wish to skip this course and take the one on data mining. Voraussetzungen: Begrenzung: priority for LUMACSS students Sprache: Englisch Begrenzung: Begrenzung: priority for LUMACSS students Anmeldung: Masterstudierende Prüfung: no exam / active participation/ 4 Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme, Essay (benotet) (4 Cr) Hinweise: Begrenzung: priority for LUMACSS students Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: jbright@turing.ac.uk 53 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08:15 - 10:00 Configurational Thinking Thiem / Hauptseminar Tutorat zu Doing Research Without Tears: Logik der Forschung in den Sozial- und Kommunikationswisse n-schaften – nächste Schritte Gr. 3 / 8:30- 10:00 (Soz.-Lead) Tutorat zu Methoden der empirischen Sozialforschung II Gr. 1 / Diaz-Bone / Tutor_in (Soz.-Lead) 10:15 - 12:00 Einführung in die Schweizer Politik Balthasar / Kolloquialvorlesung Research Design for Puzzles in Political Economy Târlea / Masterseminar / 14-täglich Methoden der empirischen Sozialforschung II )* Diaz-Bone / Vorlesung (Soz.-Lead) Die Schweiz im Kontext der europäischen Integration Freudlsperger / Kolloquialvorlesung Proseminar zur Vorlesung Einführung in die Vergleichende Politikwissenscha ft Ströbele Political Violence Hauptseminar Hönig Doing Research Without Tears: Logik der Forschung in den Sozial- und Kommunikationswi ssenschaften – nächste Schritte )* Schenk / Vorlesung (Soz.- Lead) Tutorat zu Doing Research Without Tears: Logik der Forschung in den Sozial- und Kommunikationswisse nschaften – nächste Schritte / Einzeltermine (Soz.-Lead) Tutorat zu Methoden der empirischen Sozialforschung II Gr. 2 / Diaz-Bone / Tutor_in (Soz.-Lead) 12:15 - 14:00 Proseminar zur Vorlesung Einführung in die Schweizer Politik Arnold Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft Trechsel / Kolloquialvorlesung Electoral behavior and party competition: continuity and change in Western Europe Canalejo-Molero (Masterseminar) 14:15 - 16:00 Demokratietheorien II (Vertiefungen) Blatter / Kolloquialvorlesung Basisseminar PPE I Hartmann / Szöcsik / Krebs (Phil.-Lead) Basisseminar PPE II Gentinetta / Blatter / Bjorheim (Phil.-Lead) Methodenseminar zur Praxis der Empirischen Sozialforschung I Blatter / Schulz Globalization and Social Sustainability Patrick Wagner (Masterseminar) Policy-Analyse mit Anwendungen in der Energiepolitik Rieder / Hauptseminar 16:15 - 18:00 Media & Politics Schmid / Hauptseminar Liberalismus und RessentimentSchulz / Hauptseminar Research Designs and Methods in Qualitative Studies II Master-Research-Seminar Blatter / Schulz Tutorat zu Doing Research Without Tears: Logik der Forschung in den Sozial- und Kommunikationswis- senschaften – nächste Schritte Gr. 1 + 2 (Soz.-Lead) 18:15 - 20:00 Kolloquium für BA- und MA- Abschlussarbeiten Blatter Lehrveranstaltungen im Frühjahrssemester 2023 )* Vorlesung «Doing Research Without Tears: Logik der Forschung in den Sozial- und Kommunikationswissenschaften – erste Schritte» ist äquivalent zu Vorlesung «Einführung Methoden I» 54 Blockveranstaltungen im Frühjahrssemester 2023 Veranstaltungen Dozierende von A bis Z Wochentage, Datum Uhrzeit von bis Räume Party Competititon and Political Communication Masterseminar Kittel (EUI) Einführung:24.02.2023 Block I: Fr/Sa 17.03/18.03 Block II: Fr/Sa 31.03/01.04 12:00 09:15 09:15 14:00 17:00 17:00 4.A05 3.B01 3.B58 Global Political Theory Masterseminar Jaeger Einführung:24.02.2023 Block I: Fr/Sa, 28.04/29.04 Block II: Fr/Sa, 05.05/06.05 12:00 09:15 09:15 14:00 17:00 17:00 4.A05 3.B01 3.B01 An Introduction to Cultural Legacies: Historical Families Masterseminar Torras (EUI) Einführung:24.02.2023 Block I: Fr/Sa, 10.03/11.03 Block II: Fr/Sa, 24.03/25.03 12:00 09:15 09:15 14:00 17:00 17:00 4.A05 3.B48 4.B02 International institutions and Regimes Hauptseminar Bayer Einführung:24.02.2023 Einführung: 22.03.2023 Block: 05.06/06.06/07.06.2023 12:00 10:15 09:15 14:00 12:00 17:00 4.A05 Inseliquai 10-214 Inseliquai 10-220 Zusammenhalt angesichts von Flucht und Migration: national und transnational Hauptseminar Schlenker Einführung:24.02.2023 Block I: Freitag 31.03 Block I: Samstag 01.04. Block II: Freitag 12.05 Block II Samstag 13.05 12:00 09:15 09:15 09:15 09:15 14:00 17:00 15:30 17:00 15:30 4.A05 Inseliquai 10-214 3.B01 3.B01 3.B01 Gender and Politics Hauptseminar Fraile Maldonado Einführung:24.02.2023 Block I:Fr/Sa, 10.03/11.03 Block II:Fr/Sa, 26.05/27.05 12:00 09:15 09:15 14:00 17:00 17:00 4.A05 3.A05 3.B01 Semesterdaten Frühjahrssemester 2023 Di 21.02.2023 Beginn der Lehrveranstaltungen (Güdismontag, 20.02. Fasnacht, vorlesungsfrei) Fr-So 07-16.04.2023 Osterpause (Vorlesungen bis Do 06.04.) Do 18.05.2023 Christi Himmelfahrt (nationaler Feiertag): vorlesungsfrei Mo 29.05.2023 Pfingstmontag (nationaler Feiertag): vorlesungsfrei Do 26.05.2022 Fr 02.06.2023 Ende der Lehrveranstaltungen Herbstsemester 2023 Mo 18.09.2023 Beginn der Lehrveranstaltungen Mo 02.10.2023 St. Leodegar (städtischer Feiertag): vorlesungsfrei Mi 01.11.2023 Allerheiligen (kantonaler Feiertag): vorlesungsfrei Do 02.11.2023 Dies academicus (Vorlesungsbetrieb: ab 14 uhr oder Anlass mit Ehrendoktorin/Ehrendoktor) Fr 08.12.2023 Maria Empfängnis (kantonaler Feiertag): vorlesungsfrei Fr 22.12.2023 Ende der Lehrveranstaltungen www.unilu.ch/vv www.unilu.ch/polsem

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    Microsoft Word - Deckblatt_Steinhauser.doc H S W L U Z E R N C C F W Z e n t r a l s t r a s s e 9 C H — 6 0 0 2 L u z e r n T : 0 4 1 — 2 2 8— 4 1— 7 0 F : 0 4 1 — 2 2 8— 4 1— 7 1 E : c c f w @ h s w . f h z . c h W : w w w . c c f w . c h Masterarbeit MAS Forensik Die Patientenverfügung Der Wille des Patienten im Spannungsfeld „Recht auf Sterben“ und Medizin, unter Berücksichtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeiten - Ein Überblick über die geltende Rechtslage mit Ausblick in die Zukunft eingereicht durch lic.iur. Susanne Steinhauser Schönenwerdstrasse 58 8620 Wetzikon Masterarbeitsbetreuer: PD Dr.med. et Dr.iur. Antoine Roggo 1 1. Einleitung 1.1. Problemstellung In der heutigen Zeit der fortwährenden technischen und der damit einhergehenden medizinischen Fortschritte werden immer mehr Krankheiten behandelbar und zum Teil auch heilbar. Es werden in immer kürzeren Zeitspannen neue Erkenntnisse über das Funktionieren des menschlichen Körpers, dessen Organe und Stoffwechsel bis hin zu den Menschen bauenden und definierenden Genen gewonnen. Diese Erkenntnisse werden durch die Mediziner angewendet, um das menschliche Leben durch Heilung von Krankheiten oder Behandlung von Unfallfolgen zu verlängern und das für jeden Menschen unweigerlich zum biologischen Lebenszyklus gehörende Ende, das Sterben, hinauszuschieben. Gleichzeitig befinden wir uns aber in einer Zeit, in welcher sich das einzelne Individuum einer Vielzahl von Möglichkeiten gegenüber sieht, sein Leben zu gestalten. Der tägliche Überlebenskampf des Individuums in Westeuropa ist einem sozialen System gewichen, in welchem sich grundsätzlich jeder Mensch den existentiell notwendigen Unterhalt finanzieren kann. Die notwendigen finanziellen Mittel dazu erhält er durch Arbeitstätigkeit oder aber durch die verschieden organisierten staatlichen Hilfen zur Verfügung gestellt. Damit steht dem Einzelnen mehr Zeit zur Disposition, die vielfältigen Angebote der Neuzeit wahrzunehmen und sich für sich selbst einen Lebenszweck1 zu definieren oder aber das Leben inhaltlich durch die vorhandenen Konsumangebote2 auszufüllen. Der Rechtsethiker drückt dies in der Anerkennung der Entscheidhoheit des Einzelnen über die Bedingungen seiner Teilhabe an der Gesellschaft in einer individualistisch konzipierten Gesellschaft aus3. Oft genug wird dabei der Lebenssinn durch das Wahrnehmen dieser Konsumangebote definiert. Was passiert aber, wenn der menschliche Körper infolge Alters, Krankheit oder mechanischer Einwirkung4 nicht mehr in der Lage ist, den durch das betroffene Individuum definierten Lebenszweck zu erfüllen? Die Existenz5 nicht mehr durch das Wahrnehmen von Wert und Erfüllung gebenden Tätigkeiten ausgefüllt werden kann, der Tod aber nicht eintreten wird, weil die heutige Medizin die Möglichkeit bietet, den menschlichen Organismus mit Hilfe von technischen Geräten, Operationen oder Medikamenten am Leben6 zu erhalten? Mit der Frage der „Lebensbilanz“ setzen sich immer mehr Menschen auseinander. Dabei muss festgestellt werden, dass diese Auseinandersetzung und die getroffene Definition des „lebenswerten Lebens“ sich für jedes einzelne Individuum einer Gesellschaft differierend darstellt. Es stehen sich letztendlich der Wille des Menschen, also der Wille des Patienten, und die Berufspflicht und das Berufsverständnis7 des Mediziners gegenüber. Dabei entsteht ein Spannungsfeld 1 Lebenszweck kann dabei sein, eine Familie zu gründen, im Beruf Karriere zu machen, möglichst immer Spass zu haben etc. 2 Die heutige Lebensform in Westeuropa ermöglicht es dem Einzelnen, nebst der gesetzlich beschränkten Arbeitszeit die Freizeit durch unzählige Angebote auszufüllen. Es seien hier lediglich einige exemplarisch aufgezählt: Sport, Reisen, Unterhaltung im weiteren Sinne durch verschiedene Medien, Kommunikation, Lesen etc. Die dem Menschen biologisch zur Verfügung stehende Zeit wird nicht mehr durch die Existenz sichernden Aufgaben und Massnahmen ausgefüllt. 3 Bottke Wilfried, Strafrechtliche Probleme am Lebensbeginn und am Lebensende. Bestimmungsrecht versus Lebenserhaltung? in: Lebensverlängerung aus medizinischer, ethischer und rechtlicher Sicht, Bottke/Fritsche/Huber/Schreiber, S. 38. 4 Unfallereignis: Amputation von Gliedmassen, Querschnittlähmung, Tetraplegie etc. 5 Existenz als Leben im Allgemeinen, als Zeitraum zwischen Geburt und Tod bei gegebener Handlungs- und Urteilsfähigkeit. 6 Leben im Sinne der gesetzlichen Definition bis zum Eintreten des sogenannten Hirntodes. 7 Die religiösen und ethischen Vorstellungen des betreffenden Mediziners gelten im vorliegenden Fall als im Begriff des Berufsverständnisses enthalten. 2 zwischen medizinisch Möglichem und Machbaren, Ethik im Allgemeinen und medizinischer Ethik, zwischen dem Willen des betroffenen Menschen (Patient) und dem Berufsverständnis sowie der Berufspflicht des Mediziners, sowie zwischen der Rechtsordnung respektive dem Gesetz und den Individualinteressen. In der Schweiz fehlt es heute an einer klaren gesetzlichen Regelung betreffend der Berücksichtigung des Patientenwillens am Ende des Lebens. Daraus ergeben sich innerhalb unserer Rechtsordnung und unserer Gesundheitsversorgung nebst ethischen, psychischen, psychologischen oder religiösen auch juristische Probleme und Unsicherheiten für Mediziner und Patienten. Diese können zu gravierenden Folgen8 für den Betroffenen führen. Es liegt nicht in der Natur des Menschen, sich mit dem Tod oder dem Sterbeprozess ohne Notwendigkeit Gedanken zu machen. Auch in der heutigen Zeit ist das Sterben nach wie vor in weiten Bevölkerungskreisen ein Tabuthema, obwohl das Lebensende biologisch vorhersehbar und unausweichlich ist. 1.2. Ziel der Arbeit Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die geltende Rechtsordnung in der Schweiz bezüglich der Verfügungsrechte des Patienten über sein Leben und Sterben sowie grundsätzlich über erlaubte und „unerlaubte“ Eingriffe in dessen physische Integrität, insbesondere im Falle einer infausten Krankheitsdiagnose, verschaffen. Mit berücksichtigt werden die sich aus einer solchen Verfügung ergebenden Pflichten und Schranken des Mediziners unter Einbezug der möglichen strafrechtlichen Folgen bei Befolgung oder Missachtung der Patientenverfügung. Dabei erfolgt eine klare Unterscheidung zwischen dem urteilsfähigen und dem durch Krankheit oder akzidentiellem Ereignis urteilsunfähig gewordenen mündigen Patienten. Nicht Inhalt dieser Arbeit ist die rechtliche Situation bei urteilsunfähigen Unmündigen9, bei urteilsfähigen Unmündigen, bei Entmündigten sowie in der Neonatologie und Fällen der Zwangsmedikamentation10. Ausdrücklich ausgenommen ist auch eine ausführliche Darstellung der geltenden Rechtslage in Bezug auf die „Beihilfe zum Suizid“11. 2. Überblick über die Verfügungsmöglichkeiten von Patienten 2.1 Vergangenheit Bis weit ins letzte Jahrhundert hineinreichend wurden medizinische Behandlungen nicht in Frage gestellt. Es herrschte mit dem Paternalismus12 eine Herrschaftsordnung vor, die im ausserfamiliären Bereich ihre Autorität und Herrschaftslegitimation auf eine vormundschaftliche Beziehung zwischen Herrscher und Herrschaftsunterworfenem begründete. Als paternalistisch wird dabei eine Handlung bezeichnet, wenn sie gegen den 8 Der Patient wird allenfalls gezwungen, in einem von ihm nicht erwünschten Zustand weiter leben zu müssen. Der Mediziner hat allenfalls nebst haftpflichtrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen zu gewärtigen. 9 Urteilsunfähigkeit wird im Rahmen der medizinischen Praxis bis zu einem Alter von 10 Jahren angenommen. Zwischen 10 und 15 Jahren ist diese von Fall zu Fall zu beurteilen und Jugendliche ab 15 Jahren gelten als urteilsfähig; „Forschung in Notfallsituationen und mit Personen, welche vorübergehend oder dauernd urteilsunfähig sind“, Interpretationshilfe der Arbeitsgruppe Koordination der Beurteilung klinischer Versuche, Mai 2006, Seite 4, www.swissethics.ch/fileadmin/user_upload/d_InterpretForschNotfall.pdf, Besuch vom 11. April 2007. 10 Zwangsmedikamentation im Zusammenhang mit fürsorgerischem Freiheitsentzug oder Haft. 11 Beihilfe zum Suizid im Zusammenhang mit dem Tätigwerden von Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz wie „Exit“, Dignitas usw. 12 Golbs Ulrike; Das Vetorecht eines einwilligungsunfähigen Patienten; in; Studien zum Strafrecht Band 2, Baden-Baden, Nomos, S. 11. 3 Willen, aber auf das Wohl eines anderen gerichtet ist13. Diese Herrschaftsstellung nahm der Mediziner aufgrund seines Fachwissens ein. Populärwissenschaftliche Kenntnisse über Biologie im Allgemeinen, über den Aufbau des Körpers, über Krankheiten und deren Ursachen und Folgen lagen im Gegensatz zu heute14 beim durchschnittlichen Bürger kaum vor. Im Gegensatz zur heutigen Zeit herrschte noch Obrigkeitsgläubigkeit und Ehrfurcht vor fremdem Fachwissen15. Ein Hinterfragen einer ärztlichen Meinungsäusserung wurde nicht toleriert und konnte zudem aufgrund des fehlenden Wissens nicht erfolgen. Nicht von ungefähr wurde und wird der Mediziner als „Gott in Weiss“ bezeichnet. 2.2 Gegenwart Erst im Verlaufe des 20. Jahrhunderts erfolgte der Übergang von der paternalistischen Medizin zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Dieses ist Ausfluss des Grundgedankens des Schutzes der Persönlichkeit des Menschen. Der Kerngehalt statuiert aus der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten16 und beinhaltet das Recht jedes Menschen auf Leben17 sowie das Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens18. Die Bundesverfassung garantiert den Schutz der Würde des Menschen19, das Recht auf Leben20 und das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit21. Gleichzeitig verpflichtet sie die staatlichen Behörden dazu, den Grundrechten in der gesamten Rechtsordnung Geltung zu verschaffen und diese Grundrechte auch unter Privaten wirksam werden zu lassen22. Im Privatrecht wird das Persönlichkeitsrecht in Art. 27 ff. ZGB geregelt und statuiert nebst dem Recht des Menschen auf physische und psychische Integrität auch dessen Selbstbestimmungsrecht. Diese Regelung schützt den Menschen damit in seiner Hoheit, aus freiem Willen über Eingriffe in seinen Körper zu entscheiden23. Das Bundesgericht hat in einem neuen Entscheid und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte festgestellt, dass zum Selbstbestimmungsrecht im Sinne von Art. 8 Abs. 1 EMRK auch das Recht gehöre, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden24. Innerhalb des Rahmens dieser Grundrechte bestimmt sich das rechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patienten. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid von 1927 erstmals das Verhältnis zwischen Patienten und Arzt als Anwendungsfall des Auftragsrechts qualifiziert25. 13 http://de.wikipedia.org/Paternalismus, Besuch vom 12. April 2007. 14 So liefern Tageszeitungen und Periodika für jedermann zugängliche Berichte und Informationen im humanmedizinischen Bereich. Auch im Fernsehen finden an Laien gerichtete medizinische und wissenschaftliche Sendungen ihr Publikum, z.B. auf SF 1 MTW (Mensch Technik Wissenschaft) und SF 2 Sprechstunde. 15 Golbs Ulrike (Fn 12), S. 11. 16 EMRK, (Stand 22. August 2006), in Kraft getreten für die Schweiz am 28. November 1974. 17 Art. 2 Abs. 1 EMRK: „Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, ausser durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.“ 18 Art. 8 Abs. 1 EMRK: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und Korrespondenz.“ 19 Art. 7 BV: „Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.“ 20 Art. 10 Abs. 1 BV: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.“ 21 Art. 10 Abs. 2 BV: „Jeder Mensch hat das Recht auf persönlichen Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.“ 22 Art. 35 Abs. 1 und 3 BV: „Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.“ 23 Roggo Antoine, Roadmap Aufklärung von Patienten, S. 76 in: Die Haftung des Arztes und des Spitals, Schulthess Juristische Medien AG, Zürich Basel Genf 2003. 24 BGE vom 3. November 2006, 2A.48/2006, Erw. 6.1. 25 Vollenweider Irene, Gesetzgebungskompetenz der Kantone im Bereich der passiven Sterbehilfe, Seite 3, Jusletter vom 11. September 2006; BGE 53 II 419. 4 Bis heute hat das Bundesgericht in zahlreichen Entscheiden26 an dieser Qualifikation festgehalten. Daraus entwickelten sich die heutigen, das Arzt-Patientenverhältnis definierenden Regeln und Pflichten, welche von der Praxis und den Standesorganisationen anerkannt und in verschiedenen Richtlinien festgehalten werden27. In der Gegenwart bezeichnet man dieses Verhältnis als Behandlungsvertrag zwischen Patienten und Arzt, wobei sich die entsprechenden Grundlagen im privatärztlichen Verhältnis (freipraktizierender Arzt) auf die zivilrechtlichen Normen des Auftragsrechts (Art. 394 ff. OR) stützen. Die Beziehung zwischen Patient und Arzt eines öffentlich-rechtlich organisierten Spitals unterliegt den kantonalen Gesundheitsgesetzen. Als Schutz und Grenze definieren sich die in der EMRK und der Bundesverfassung verankerten Persönlichkeitsrechte und die in Lehre und Praxis anerkannten ungeschriebenen Freiheitsrechte. Nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts verletzen medizinische Massnahmen, die in die körperliche Integrität des Menschen eingreifen, das Persönlichkeitsrecht und sind grundsätzlich rechtswidrig, selbst wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt werden (lege artis), ausser es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor28. Nebst der Einwilligung des Patienten sind dabei an medizinische Notfälle sowie Fälle des fürsorgerischen Freiheitsentzuges respektive der im Strafgesetz vorgesehenen Massnahmen zu denken. Daraus folgt, dass jede ärztliche Handlung an einem Patienten einer Einwilligung bedarf. Damit eine Einwilligung zu einem medizinischen Eingriff nicht zur Farce wird und das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht auch tatsächlich wahrgenommen werden kann, ist heute anerkannte Grundlage, unabhängig davon, ob das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patienten dem Privatrecht oder öffentlichen Recht unterstellt ist, dass der Patient über das notwendige Wissen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Eingriff verfügt und auch Kenntnisse von den entsprechenden Risiken hat, mithin genügend aufgeklärt ist, um einen eigenständigen, ausgewogenen und überdachten Entscheid fällen zu können (informed consent)29. Die Schweiz kennt gegenwärtig keine ausdrückliche bundesrechtliche Regelung, wie mit dem Willen des Patienten im Falle des nahe bevorstehenden oder möglichen Todes umzugehen ist. Relativ unproblematisch stellt sich dieses Manko in Fällen dar, in welchen der Patient zum Zeitpunkt der notwendigen ärztlichen Massnahmen noch urteilsfähig ist. Anders indessen stellt sich die Situation dar, wenn der Betroffene urteilsunfähig wurde. Die Patientenverfügung inklusive Bestimmung einer Vertretungsperson in medizinischen Angelegenheiten stellt heute eine einseitige Willensäusserung dar, gerichtet an Ärzte, welche grösstenteils juristisch unkundig sind und aufgrund ihrer beruflichen und ethischen Ausrichtung oftmals andere Ziele verfolgen und anderen Werten folgen, als der Patient. Eine Rolle kann dabei die Forschungstätigkeit des behandelnden Arztes, dessen fachlicher Ruf (mors in tabula30), befürchtete strafrechtliche und haftungsrechtliche Folgen, die eigene Einstellung zum Sterben und damit allenfalls zum eigenen Versagen, oder einfach die Einstellung zum hippokratischen Eid spielen. Einen nicht zu vernachlässigenden Einflussfaktor kann dabei auch der Leistungsauftrag von Ärzten in öffentlich-rechtlich organisierten Spitälern und der Konkurrenzdruck von Ärzten in Privatspitälern darstellen. Das 26 Bsp. BGE 116 II 519; 127 III 426. 27 FMH, Standesordnung FMH, Stand 30. April 2003. 28 Wiegand Wolfgang, Die Aufklärungspflicht und die Folgen ihrer Verletzung, in: Handbuch des Arztrechts, Heinrich Honsell (Hrsg.), Zürich 1994, S. 180; Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht vom 28. Juni 2006, S. 7030; BGE 99 IV 208; BGE 124 IV 258. 29 SAMW, Recht der Patientinnen und Patienten auf Selbstbestimmung, Medizinisch-ethische Grundsätze der SAMW vom 24. November 2005, S. 2. 30 Tod auf dem Operationstisch. 5 pekuniäre Moment darf leider in der heutigen medizinischen Behandlung nicht vergessen werden. Diese für die betroffenen Patienten und Ärzte gleichermassen unangenehme Situation führt zu rechtlichen und auch persönlichen Unsicherheiten. Verschiedene Organisationen, insbesondere Standesorganisationen haben daher in der Vergangenheit Richtlinien im Umgang mit dem Willen des Patienten, mit Patientenverfügungen sowie mit der Bestimmung einer Vertretungsperson in medizinischen Angelegenheiten erlassen. Einzelne Kantone haben zudem entsprechende Gesetze in Kraft gesetzt31, welche für die behandelnden Ärzte Verhaltensregeln statuieren und diesen einen Rechtsschutz gewähren. Mangels einer bisherigen rechtlichen Regelung auf Bundesebene führen diese Alleingänge der Kantone zu unbefriedigenden und unterschiedlichen Vorschriften, wie mit den Patientenverfügungen und insbesondere den bestimmten Vertretungspersonen umzugehen ist32. Besonders unschön ist diese Situation, da die Kantone die Regelungen, mit Ausnahme des Kantons Zürich, in Gesundheitsgesetzen respektive –verordnungen erlassen haben, welche lediglich für öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen respektive für Einrichtungen des Kantons verbindliche Vorschriften enthalten. Der Kanton Zürich seinerseits hat die Patientenrechte in seiner Verordnung33 auch für private Institutionen verbindlich erklärt. Grundsätzlich ist daher festzustellen, dass in der heutigen Zeit dem Patienten gestützt auf die Grundrechte und deren Auslegung hinsichtlich Selbstbestimmungsrecht, Recht auf Bestimmung der Art und des Zeitpunkts des eigenen Todes, der notwendigen Einwilligung für Eingriffe in die physische Integrität und der Qualifikation des Arzt-Patientenverhältnisses als Behandlungsauftrag im Sinne des obligationenrechtlichen Auftragsverhältnisses die notwendigen und genügenden rechtlichen Grundlagen zur Verfügung stehen würden, um seinem Willen, auch bei eingetretener Urteilsunfähigkeit, Geltung verschaffen zu können. Tatsächlich wird aber die frühere Willensäusserung des urteilsunfähig gewordenen Patienten mangels ausdrücklicher und klarer gesetzlicher Regelung nach wie vor, teilweise aus den vorgenannten Gründen, unter Vorgabe medizinischer Notwendigkeit, unklarer Überlebenschancen oder einfach aus falsch verstandenem ärztlichen Pflichtbewusstsein und Überheblichkeit missachtet (eigene Erfahrung). 2.3 Zukunft 2.3.1 Auf Europäischer Ebene In vielen europäischen Ländern ist man sich heute dem Segen, aber auch der Gefahr der modernen Medizin bewusst. Anerkannt ist allgemein, dass die technischen und biologischen Fortschritte der Medizin zum Ziel haben, dem Menschen und seiner Gesundheit zu dienen34. Gleichzeitig wird aber auch der Missbrauch befürchtet. Die neuen Erkenntnisse führen zu einem immer grösseren Spezialwissen einzelner, das durch den durchschnittlichen Menschen nicht mehr erlangt und nachvollzogen werden kann. Es besteht daher Bedarf an einer klaren Regelung, durch Handlungsanweisungen an die Ärzteschaft den Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeit zu garantieren und das Zulässige vom Missbrauch abzugrenzen. Diese Begrenzung statuiert das Europäische Übereinkommen vom 4. April 1997 zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und 31 Bsp. Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich vom 5. April 2004, in Kraft seit 1. Januar 2005; Entwurf zum Gesundheitsgesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 30. Mai 2006; etc. 32 Enge Auslegung der Patientenverfügung im Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich, demgegenüber sehr offene und weitgehende Berücksichtigung des Patientenwillens und dessen bestimmter Vertretungsperson im Entwurf zum Gesundheitsgesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden. 33 Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich (Fn 31). 34 Botschaft vom 12. September 2001 betreffend das Europäische Übereinkommen vom 4. April 1997 zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin, S. 273. 6 Medizin für Kernbereiche und die wichtigsten Grundsätze. Zentrale Bedeutung erlangt dabei das Interesse des Individuums, das gegenüber den Interessen der Gesellschaft und der Forschung Vorrang hat. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ist oberstes Gebot und ausser in gewissen Notfallsituationen darf keine Intervention35 im Gesundheitsbereich erfolgen, ohne dass der Patient, oder, wenn er urteilsunfähig geworden ist, sein gesetzlicher Vertreter oder eine von der Rechtsordnung dafür vorgesehene Behörde, Person oder Stelle die Zustimmung erteilt hat. Die Zustimmung darf dabei nur erteilt werden, wenn die Intervention zum unmittelbaren Nutzen des Patienten erfolgt. In concreto gewährt man dem Patienten auch die Autonomie, eine Behandlung selbst dann abzubrechen oder abzulehnen, wenn dadurch seine Gesundheit geschädigt oder das Leben verkürzt wird36. Unvereinbar mit der Konvention ist die heute in einigen Kantonen geltende Regelung, die den Ärzten bei der Behandlung von urteilsunfähigen Patienten ohne gesetzlichem Vertreter die Kompetenz und das Recht einräumen, alleine über vorzunehmende Eingriffe zu entscheiden, selbst wenn teilweise die Pflicht besteht, Angehörige zu konsultieren37. Das Übereinkommen hat zum Zweck, die individuellen Interessen des Einzelnen gegenüber medizinischen Interventionen zu schützen. Mit diesem Grundsatz lässt sich ein Entscheidungsrecht der Ärzte, ausser in Notfällen, nicht mehr vereinbaren38. In Notfallsituationen mit zwingend dringendem Handlungsbedarf darf indessen jede ärztliche Massnahme sofort erfolgen, sofern diese im Interesse der Gesundheit des betroffenen Patienten und medizinisch unerlässlich ist (Geschäftsführung ohne Auftrag). Ausdrücklich wird aber darauf hingewiesen, dass auch in Notfällen die früher geäusserten Wünsche des Patienten zu berücksichtigen sind. 2.3.2 Auf nationaler Ebene Um den heutigen Bedürfnissen des Einzelnen gerecht zu werden, bedarf es einer bundesrechtlichen Regelung im Zusammenhang mit einer möglicherweise künftig eintretenden Urteilsunfähigkeit. Dem soll mit einer Revision des Vormundschaftsrechts Rechnung getragen werden. Ziel dieser Revision ist, das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen zu fördern. Jeder urteilsfähige Mensch soll rechtlich verbindliche Vorsorgen für den Fall einer zukünftigen Urteilsunfähigkeit treffen können. Eine solche Vorsorge beinhaltet gemäss dem Entwurf zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personen- und Kindesrecht) einerseits den Erlass einer Patientenverfügung, in welcher eine urteilsfähige Person festlegen kann, welchen medizinischen Massnahmen sie im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Zum anderen soll aber auch eine natürliche Person bestimmt werden können, die im Falle einer eintreffenden Urteilsunfähigkeit entscheidungsbefugt ist39. Nach dem Vorbild gewisser kantonaler Gesetze40 sollen bestimmte Kreise von Angehörigen das Recht erhalten, für die urteilsunfähige Person die Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung zu erteilen oder zu verweigern41. Die Voraussetzung zur Errichtung einer Patientenverfügung erschöpft 35 Intervention im umfassenden Sinne. Es kann sich dabei um eine beliebige diagnostische prophylaktische, therapeutische oder rehabilitierende Massnahme inklusive Forschungsprojekt handeln. 36 In solchen Fällen stellt sich respektive kann sich die Frage der Selbstgefährdung im Sinne des Zivilgesetzbuches hinsichtlich eines fürsorgerischen Freiheitsentzuges stellen. Damit wäre eine Zwangsbehandlung, mithin gegen Willen des Patienten, aber zu seinem vermeintlichen Wohl möglich. 37 Kanton Aargau, Appenzell A.Rh., Bern, Luzern, Thurgau und Zürich. 38 Botschaft zum Europäischen Übereinkommen (Fn 34), S. 297. 39 Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) vom 28. Juni 2006, S. 7002. 40 ) Neuenburg, Wallis, Freiburg, Jura und Tessin. 41 Art. 378 Abs. 1 nZGB: „Die folgenden Personen sind der Reihe nach berechtigt, die urteilsunfähige Person zu vertreten und den vorgesehenen ambulanten oder stationären Massnahmen die Zustimmung zu erteilen oder zu verweigern: die in einer 7 sich im Vorhandensein der Urteilsfähigkeit. Konsequenterweise wird die Handlungsfähigkeit nicht vorausgesetzt, handelt es sich doch um die Ausübung eines höchstpersönlichen Rechts42. Die Errichtung einer Patientenverfügung bedarf der einfachen Schriftform (Art. 371 nZGB). Der Verfasser hat lediglich eigenhändig zu unterzeichnen. Weitere Formvorschriften oder Genehmigungspflichten sind nicht vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass eine Kontrolle durch das Medizinalpersonal besteht, welches nötigenfalls die Erwachsenenschutzbehörde anrufen kann. Selbst wenn die vorgeschriebene Form nicht gewahrt wird, führt dies nicht einfach zu einer Unbeachtlichkeit des Willens des Betroffenen. Mündliche Anordnungen können als mutmasslicher Wille der urteilsunfähigen Person zum Tragen kommen. Schwierigkeiten können sich dabei beweismässig zu Lasten des Betroffenen ergeben, wenn das Medizinalpersonal eine Intervention zum Vorteil des Betroffenen als indiziert und der ärztlichen Kunst entsprechend erachtet, indessen die vertretungsberechtigte Person seine Zustimmung auftragsgemäss verweigert. Die Pflicht, dafür zu sorgen, dass eine Patientenverfügung dem zukünftigen Adressaten bekannt wird, obliegt dem Verfasser. Um sicherzustellen, dass das handelnde Medizinalpersonal auf eine einfache Art und Weise Informationen über das Vorliegen einer Patientenverfügung erlangen kann, ist in Art. 371 nZGB ein Eintrag über das Vorhandensein einer Patientenverfügung und deren Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte43 vorgesehen. Den Arzt trifft dabei – ausser in Notfallsituationen mit zeitlich dringendem Handlungsbedarf44 – die Pflicht, anhand der Versichertenkarte abzuklären, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Der Entwurf zum Erwachsenenschutzrecht geht hinsichtlicht der Wirkungen einer Patientenverfügung weiter, als dies im Europäischen Übereinkommen45 vorgesehen ist. So verlangt das Übereinkommen, dass früher geäusserte Wünsche des Betroffenen lediglich berücksichtigt werden müssen. Einen ähnlichen Standpunkt vertritt die Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften46. Der Betroffene könne im Moment der Verfügung die konkrete existentielle Situation kaum voraussehen, weshalb ein Vergleich mit einer Willensäusserung eines urteilsfähigen Betroffenen nach einer ausführlichen und dem konkreten Ereignis dienenden Aufklärung nicht angestellt werden könne. Würde dieser Argumentation gefolgt, träte an Stelle der Selbstbestimmung erneut die Fremdbestimmung. Tür und Tor würde geöffnet, dass Dritte, insbesondere die behandelnden Ärzte, ihre Überzeugungen und Wertungen anstelle des Willens des Patienten treten lassen und diese auch mangels Eingriffsmöglichkeiten des Urteilsunfähigen auch durchsetzen können47. Von einer Patientenverfügung kann abgewichen werden, wenn begründete Zweifel bestehen, dass die Erklärung nicht auf dem freien Willen des Betroffenen beruht oder in der eingetretenen Situation nicht mehr dem Willen des Patienten entspricht48. Dies führt dazu, Patientenverfügung oder einem Vorsorgeauftrag bezeichnete Person; der Beistand oder die Beiständin mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen; wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner einen gemeinsamen Haushalt mit der urteilsunfähigen Person führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet; die Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt und ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet; die Nachkommen, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten; die Eltern, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten; die Geschwister, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten. 42 Botschaft zum Erwachsenenschutzrecht (Fn 39), S. 7031. 43 Ausweis des Patienten, welche Versicherungsgesellschaft und Versichertennummer enthält. Der genaue Inhalt wird durch den Bundesrat zu erlassende Bestimmungen, namentlich über den Zugang zu den Daten, bestimmt. 44 Notfallsituation lediglich in dem Sinne, dass der Gesundheit des Betroffenen ein unwiderruflicher Schaden droht, sofern nicht ohne Verzug gehandelt wird. 45 Europäisches Übereinkommen vom 4. April 1997 zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin). 46 SAMW, Die medizinischen Grundsätze über das Recht der Patientinnen und Patienten auf Selbstbestimmung vom 24. November 2005. 47 Botschaft zum Erwachsenenschutzrecht (Fn 33), S. 7033. 48 Für begründeten Zweifel müssen konkrete Hinweise vorliegen. Diese liegen nicht schon vor, wenn der Wille des Patienten eine andere Lösung vorsieht, als jene, welche die Ärzte als passend erachten. Das standartmässige Hinterfragen des Willens ist nicht erlaubt. 8 dass nach dem mutmasslichen Willen des Patienten zu handeln ist. Die Patientenverfügung entfaltet keine Wirkung. Um die Annahme von begründeten Zweifeln nicht allzu leicht zu machen, ist vorgesehen, dass die behandelnden Ärzte die Gründe für das Abweichen von der Patientenverfügung schriftlich im Patientendossier festzuhalten haben (Art. 372 Abs. 3 nZGB). 3. Sterbehilfe 3.1 Einleitung Geburt und Sterben begrenzen das Leben49 jedes Menschen. Innerhalb dieses Zeitabschnittes unterliegt jede gesteuerte und/oder bewusste Einwirkung durch Dritte in das absolut geschützte Persönlichkeitsrecht des Lebens gesetzlichen Vorschriften, wobei das Strafrecht50 eine stark bestimmende Rolle übernimmt51. Rein sprachlich analysiert bedeutet Sterbehilfe alle jene Formen des Ablebens, die mit einem vorzeitigen Abbruch der Lebensphase durch eine als Erlösung empfundene Dritteinwirkung zu tun haben52. Mit dieser Formulierung wird klar ausgedrückt, dass die Sterbehilfe, wie hier verwendet, immer eine gutheissende Selbstwahl darstellt, welche sich innerhalb einer ausdrücklichen Willenskundgebung des Betroffenen abspielen muss. Die Tatherrschaft hat in diesem Sinne nicht immer die sterbewillige Person, sondern allenfalls eine Drittperson53. Der Gesetzgeber hat der Willensautonomie des Einzelnen unter Einbezug Dritter insofern Grenzen gesetzt, als dass er die Hilfe zum Sterben unter gewissen Voraussetzungen als strafbares Verhalten qualifiziert. So stellt die Tötung eines Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen trotz achtenswerten Beweggründen, namentlich Mitleid, eine mit einer Strafandrohung von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe versehene strafbare Handlung dar54. Die Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Beweggründen, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wird, unterliegt gar einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe55. Innerhalb dieser strafrechtlichen Rahmenbedingungen ist heute anerkanntermassen eine Hilfestellung durch Dritte erlaubt. Zu unterscheiden ist dabei zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zum Suizid. 3.2 Aktive Sterbehilfe Die aktive Sterbehilfe beinhaltet definitionsgemäss das Handeln eines Dritten, welches zum bewusst oder gezielt herbeigeführten oder erleichterten Tod des Betroffenen führt. Die 49 Leben als bewusstseinsgesteuerte Existenz; Giger Hans, Reflexionen über Tod und Recht: Sterbehilfe im Fokus der Wissenschaft und Praxis, Orell Füssli 2000, S. 35. 50 Zivilrechtliche Normen regeln das Miteinander und die zahlreichen Folgen des Ablebens. 51 Vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB), Mord (Art. 112 StGB) Totschlag (Art. 113 StGB), Tötung auf Verlangen (Art. 114 StGB), Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), Kindstötung (Art. 116 StGB), fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB), schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB ), einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), fahrlässige Körperverletzung (Art. 125 StGB), Tätlichkeit (Art. 126 StGB). 52 Giger Hans (Fn 49); S. 37. 53 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Bericht zur Sterbehilfe und Palliativmedizin, Handlungsbedarf für den Bund, Bundesamt für Justiz, Vorentwurf vom 31. Januar 2006. 54 Art. 114 StGB. 55 Art. 115 StGB. 9 Handlung wird dabei vom freien Willen des Getöteten getragen56. Unterschieden werden dabei die direkte und indirekte aktive Sterbehilfe sowie die Beihilfe zum Suizid. 3.2.1 Direkte aktive Sterbehilfe Bei der direkten aktiven Sterbehilfe ist die Handlung des Dritten auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen auf eine absichtliche Verkürzung des Lebens und damit auf eine bewusste Hilfe zum Sterben angelegt57. Die direkte gezielte Tötung eines anderen Menschen ist nach Schweizer Recht strafbar58. Privilegiert behandelt wird die Fremdtötung dann, wenn sie auf das eindringliche Verlangen des zu tötenden Menschen erfolgte. 3.2.2 Indirekte aktive Sterbehilfe Bei der indirekten aktiven Sterbehilfe liegt die Motivation der handelnden Drittperson in der Linderung oder Befreiung von Schmerzen eines Patienten. Das erleichterte oder beschleunigte Sterben wird dabei lediglich in Kauf genommen59. Konkreter Anwendungsfall ist dabei die Verabreichung starker schmerzlindernder Mittel wie z.B. Morphinpräparaten. Als „unerwünschte“ Nebenwirkung können Morphine die Lebensdauer verkürzen. Wesentlich ist dabei, dass der Arzt durch die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften verpflichtet wird, solche schmerzlindernden Mittel am Lebensende eines Patienten einzusetzen, um Schmerz und Leiden zu lindern, selbst wenn deren Einsatz einen Einfluss auf die Lebensdauer (Verkürzung oder Verlängerung) haben kann60. Bei einer durch den Einsatz starker schmerzlindernder Medikamente erfolgten Verkürzung des Lebens müsste den allgemeinen Kausalitätsdefinitionen folgend, klarerweise von einer aktiven Tötungshandlung durch einen Dritten ausgegangen werden. Richtigerweise ergibt sich die Straflosigkeit eines solchen Verhaltens aber aus den allgemeinen strafrechtsdogmatischen Regeln. Als Rechtfertigungsgründe werden in der Lehre alternativ angeführt, dass der Handelnde kein unerlaubtes Risiko geschaffen habe, weshalb es bereits an der Tatbestandsmässigkeit im Sinne von Artikel 111 StGB fehle61; dass der Handelnde für die an sich tatbestandsmässige Handlung einen Rechtfertigungsgrund in seiner Berufspflicht (Berufspflicht des Arztes, das Leiden zu mildern) findet62; sowie dass sich die Rechtfertigung aus einer verfassungsrechtlichen Güterabwägung ableitet, wonach das Selbstbestimmungsrecht und das Verbot der unmenschlichen Behandlung über die Lebenserhaltungspflicht bei terminal Kranken mit Sterbewunsch zu stellen ist63. Straffrei bleibt eine entsprechende Behandlung somit nur unter der Voraussetzung, dass diese als ultimo ratio zur Anwendung kommt und nur wenn es keine anderen, weniger einschneidende Schmerzbehandlungsmethoden gibt. 56 Breitenmoser Stefan, Das Recht auf Sterbehilfe im Lichte der EMRK in Frank Th. Petermann (Hrsg.), Sterbehilfe, Grundsätzliche und praktische Fragen, Ein interdisziplinärer Diskurs, St. Gallen, 2006, S. 171. 57 Breitenmoser Stefan (Fn 56), S. 171. 58 Art. 111 – Art. 114 StGB. 59 Breitenmoser Stefan (Fn 56), S. 171f. 60 Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften, Medizinisch-ethische Richtlinen zur Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende vom 25. November 2004, Ziff. 3.1. 61 Kunz Karl-Ludwig, Sterbehilfe: Der rechtliche Rahmen und seine begrenzte Dehnbarkeit in: Donatsch/Forster/Schwarzenegger (Hrsg.), Strafrecht, Strafprozessrecht und Menschenrechte, Festschrift für Stefan Trechsel zum 65. Geburtstag, Zürich etc. 2002, S. 618 f. 62 Giger Hans (Fn 46), S. 20. 63 Schwarzenegger Christian, in Niggli/Wiprächtiger (Hrsg.), Basler Kommentar Strafgesetzbuch II. Basel etc. 2003, Vor Art. 111 N 25. 10 3.3 Beihilfe zum Suizid Im Unterschied zu den oben beschriebenen aktiven Sterbehilfen liegt bei der Suizidhilfe die Tatherrschaft bei der sterbewilligen Person. Die Handlung des Helfers erschöpft sich darin, dass der Handelnde einen kausalen Beitrag zur Umsetzung der Tat leistet64. In der Schweiz wird Beihilfe zum Suizid durch diverse Sterbehilfeorganisationen angeboten, bei deren prominentesten Vertreter es sich um „Exit“ und „Dignitas“ handelt. Die Hilfestellung der Exponenten der genannten Organisationen darf und muss sich dabei auf das zur Verfügung stellen von Kontakten zwecks Beschaffung des den Tod herbeiführenden Barbiturates65 sowie auf die Hilfestellung bei der Durchführung des Suizides beschränken. Die Eigenverantwortlichkeit und Tatherrschaft des Sterbewilligen muss dabei konstant und bis zum finalen Akt im Bewusstsein der tödlichen Wirkung des Mittels vorhanden bleiben66. Daraus folgt, dass sich die zu leistende Hilfe auf den Beistand während der Einnahme und dem nachfolgenden Sterben beschränkt. 3.4 Passive Sterbehilfe Die passive Sterbehilfe zeichnet sich ihrerseits durch ein Unterlassen einer Drittperson aus. Geleistet werden kann passive Sterbehilfe dabei durch Personen67, welche aus beruflichen Pflichten heraus in einer Situation, in welcher der nahe Tod möglich oder wahrscheinlich ist, auf den Einsatz vorhandener medizinischer Mittel, Behandlungen oder Geräte verzichten. Enthalten sind darin auch Fälle, in denen bereits getroffene Vorkehrungen wie Beatmung, Hämolyse, künstliche Ernährung usw. abgebrochen werden68. Ein Abbruch lebenserhaltender Massnahmen beinhaltet ein eigentliches aktives Handeln. Dennoch akzeptiert die herrschende Lehre ein solches unter dem Konstrukt, dass das Abstellen der lebenserhaltenden medizinischen Apparaturen ein Nichtverhindern des natürlichen Sterbeprozesses darstellt und es sich damit um ein passives Sterben lassen handelt69. In der Schweiz stellt die passive Sterbehilfe die am Häufigsten praktizierte dar. Der Anteil der passiven Sterbehilfe an allen Todesfällen beträgt rund 40 %70. Die Voraussetzung für eine erlaubte Unterlassung durch den betroffenen Mediziner muss sich dabei wiederum aus einer vorhandenen Willensäusserung des Patienten ergeben. Conditio sine qua non für deren Verbindlichkeit stellt die Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Willensäusserung dar. Im Weiteren darf kein Zweifel beim Mediziner vorliegen, dass sich am zu einem bestimmten Zeitpunkt geäusserten Willen des Patienten Änderungen ergeben hätten. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte erlaubt ihren Mitgliedern in Art. 17 Standesordnung FMH ausdrücklich die passive Sterbehilfe unter Vorbehalt des Willens von urteilsfähigen Patienten und Patientinnen. 64 Petermann Frank Th., Sterbehilfe: Eine terminologische Einführung, in: Frank Th. Petermann (Hrsg.), Sterbehilfe, Grundsätzliche und praktische Fragen, Ein interdisziplinärer Diskurs, St. Gallen 2006, S. 38. 65 Natrium-Pentobarbital. 66 Petermann Frank Th., Rechtliche Überlegungen zur Problematik der Rezeptierung und Verfügbarkeit von Natrium- Pentobarbital, AJP/PJA 4/2006, S. 439. 67 Dieser Personenkreis ist im Sinne der Sterbehilfe beschränkt auf Ärzte, da diesen die Pflicht obliegt, ihre medizinischen Kenntnisse und die vorhandenen Mittel zur Lebenserhaltung respektive zur Lebensrettung einzusetzen. 68 Vollenweider Irene (Fn 25) S. 2. 69 Schwarzenegger Christian (Fn 63) N 24. 70 NZZ vom 3. Oktober 2005, Nr. 230, S. 9: Bericht zur Studie von Oktober 2000 bis September 2003. Miterfasst wurden dabei auch Fälle der indirekten aktiven Sterbehilfe bei Abgabe von Opiaten in hohen Dosen. 11 Geringe Schwierigkeiten bietet die Feststellung des Patientenwillens zum Ereigniszeitpunkt, wenn dieser ansprechbar und urteilsfähig ist71. Problematischer indessen stellt sich das pflichtgemässe Handeln des Mediziners unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung und Willensautonomie des von einem akzidentiellen Geschehen betroffenen Patienten, der vorübergehend oder ständig, wesentlich aber zum Zeitpunkt des notwendigen medizinischen Eingriffs, urteilsunfähig ist72. Mangels vorhandener Möglichkeiten der Verbalisierung des Willens muss auf eine andere Form der Willenserklärung zurückgegriffen werden können. Von zentraler Bedeutung ist dabei die sogenannte Patientenverfügung. 3.5 Spielraum für die Anwendbarkeit einer Patientenverfügung Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass eine in einer Patientenverfügung vorgenommene Willenserklärung zwar die Forderung auf Hilfestellung jeglicher Art beim Sterben enthalten kann. Will sich jedoch der Adressat nicht selber einer Strafbarkeit aussetzen, ihm lediglich ein Handeln im Sinne der indirekten aktiven und der passiven Sterbehilfe sowie der Beihilfe zum Suizid erlaubt ist. 4. Die Patientenverfügung 4.1 Die Patientenverfügung im weiteren Sinne Eine Verfügung stellt eine einseitige Willensäusserung dar. Darin ist schriftlich festgehalten, welches Verhalten der Verfasser beim Eintritt eines zukünftigen Ereignisses von Drittpersonen erwartet und verlangt. Im Falle einer Patientenverfügung im weiteren Sinne wird der Verfügende eine Willenserklärung über Verhaltensweisen Dritter im Zusammenhang und beim Eintreffen einer Lebenslage formulieren, in welcher eine akut lebensbedrohende Situation gegeben ist. Naturgemäss kann sich der Wille des Verfassers im Verlaufe der Zeit, beeinflusst durch verschiedenste Faktoren73, ändern. Diesem Umstand ist durch den zukünftig betroffenen Dritten und Adressaten74 der Verfügung Rechnung zu tragen, handelt es sich doch beim Tod des Menschen um einen endgültigen und nicht widerherstellbaren Zustand. Aus der Wandelbarkeit des Willens ergeben sich daher für den zukünftigen Adressaten allenfalls Probleme bezüglich der Frage, ob der einst schriftlich geäusserte Wille zum Zeitpunkt der verfügten Lebenslage noch zutrifft. Je länger der Zeitpunkt der Entstehung einer solchen Verfügung zurückliegt, desto eher hat sich der Adressat die Frage der bestehenden Gültigkeit der Willensäusserung zu stellen. Unabdingbar, um einen Lösungsansatz zur Beantwortung dieser Frage zu finden, ist daher die durch den Willensäusserer vorzunehmende genaue Datierung der Verfügung. Ebenso ist erforderlich, dass der Verfasser eindeutig identifizierbar und die zu diesem Zeitpunkt vorhandene Urteilsfähigkeit zu vermuten ist75. 71 Daran ist überwiegend bei schweren Erkrankungen zu denken, in welchen Situationen der Patient selbst sich die Fähigkeit und Möglichkeit bewahrt hat, mit einem bestimmten Arzt einen Behandlungsvertrag einzugehen. 72 Bewusstlosigkeit, Koma, zerstörte Hirnfunktionen. 73 Zu denken ist dabei an Änderungen in der Lebenshaltung, Lebenseinstellung, Sinnhaftigkeit des Lebens, vorhandene oder zerstörte Partnerschaft, Lebensbilanz etc. 74 Adressaten können dabei sowohl zukünftig behandelnde Ärzte als auch Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen sein. 75 Zu weit gehend wäre die Forderung einer notariellen Beurkundung der vorhandenen Urteilsfähigkeit. Die vorhandene Urteilsfähigkeit muss sich aus der Verfügung selbst sowie dem Fehlen von Zweifeln am Vorhandensein ergeben. So sieht beispielsweise Dialog Ethik, Interdisziplinäres Institut für Ethik im Gesundheitswesen in der Präambel zu den Personalien die 12 Zusammengefasst sind unter Patientenverfügungen im Allgemeinen oder im weiteren Sinne sämtliche schriftlichen Willensäusserungen zu verstehen, welche eine grundsätzliche Aussage über den zukünftigen Willen im Falle einer notwendigen medizinischen Behandlung enthalten, unabhängig davon, ob sie eine allumfassende Einwilligung für sämtliche der medizinischen Entwicklung entsprechenden Eingriffe und Behandlungen vorsehen, mithin positiv eine Behandlungseinwilligung erteilen, oder aber negativ, ein Behandlungsverbot oder eine Behandlungsgrenze formulieren. Angesichts der laufenden Diskussionen im Gesundheitsbereich über die Kostenexplosion ist der verfügte Wunsch, sämtliche medizinisch möglichen und vorstellbaren Massnahmen zur Erhaltung des Lebens zu ergreifen, auch immer mehr verbreitet. Einem allfälligen Behandlungsexzess ist indessen in der lege artis vorgenommenen Behandlung Grenzen gesetzt. Die Verweigerung einer Behandlung oder Betreuung hingegen ist verbindlich76. 4.2 Die Patientenverfügung im engeren Sinne Im Falle einer Patientenverfügung im engeren Sinne formuliert der urteilsfähige Verfügende eine Willenserklärung über Verhaltensbeschränkungen Dritter im Zusammenhang und beim Eintreffen einer Lebenslage, in welcher der Tod unmittelbar oder nahe bevorsteht, der Tod in Form eines Suizides77 gewünscht wird oder der Sterbeprozess78 bereits begonnen hat. Die Verfügung nimmt Stellung zur gewünschten zukünftigen Organisation des Sterbeprozesses oder enthält die Verweigerung bestimmter Behandlungsmethoden und –möglichkeiten79. Als Patientenverfügung im engeren Sinne sind zwei mögliche Massnahmen zu verstehen, welche miteinander kombiniert werden können: • Einerseits handelt es sich um die unter den vorerwähnten Bedingungen erfolgte Willensäusserung eines Urteilsfähigen zur zukünftigen Behandlung und Pflege in einer Situation der Todesnähe. • Andererseits definiert sich eine Patientenverfügung im engeren Sinne auch in der Ernennung eines Patientenvertreters in medizinischen Belangen. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften definiert die Patientenverfügung im engeren Sinne als schriftliche Erklärung eines zum Zeitpunkt der Erklärung urteilsfähigen Menschen, welche Behandlung und Betreuung er im Falle der Urteilsunfähigkeit in einer bestimmten Krankheitssituation wünscht oder ablehnt und ob er die (ergänzende) Entscheidung/Einwilligung einer bevollmächtigten Person wünscht (Vorsorgevollmacht für medizinische Entscheidungen)80. Schwierigkeiten für den Verfügenden als auch die zukünftig betroffenen Ärzte bereitet dabei die ausreichend klare Formulierung der „bestimmten Krankheitssituation“. Wem ist es als gesundem Verfügenden gegeben, in der Vielfalt der möglichen Krankheiten und Ereignisfolgen vorherzusehen, von welchen er betroffen werden wird oder werden könnte? Wem ist es unter diesem Gesichtspunkt möglich, eine nicht auslegungsbedürftige und genaue Beschreibung einer zukünftig eventuell eintreffenden Krankheitssituation zu verfassen? So verbleibt die Bestätigung des Vollbesitzes der geistigen Kräfte vor (www.dialog-ethik.ch). Das Bundesgericht hat präzisiert, das die Urteilsfähigkeit vermutet werden kann, ausser in jenen Fällen, wo zum vornherein offensichtlich ist, dass sie fehlt. 76 SAMW, Recht der Patientinnen und Patienten auf Selbstbestimmung, Medizinisch-ethische Grundsätze der SAMW, 24. November 2005, Präambel, S. 2. 77 Tätigwerden einer Sterbehilfeorganisation. 78 Todesnähe als Endstadium einer krankheits- bzw. unfallbedingten körperlich oder seelisch existenten Beeinträchtigung. 79 Sterbeerklärungen von Sterbehilfeorganisationen, Vorsorgeverträge im Alter gemäss dem Entwurf zum Erwachsenenschutzrecht, Verweigerung von Bluttransfusionen bei Zeugen Jehovas, Patientenverfügungen im engeren Sinne. 80 SAMW, (Fn 76), S. 12. 13 Möglichkeit einer relativ ungenauen, durchaus interpretierbaren Umschreibung. Dialog Ethik formuliert die Krankheitssituation einerseits als so schwere Beeinträchtigung der elementaren Lebensfunktionen durch Krankheit oder Unfall, dass das Leben nur durch dauernden Einsatz intensivmedizinischer Massnahmen, insbesondere durch Beatmung, aufrechterhalten werden kann und die Wahrscheinlichkeit, dass diese Massnahmen einmal unnötig werden, als sehr gering eingeschätzt werden. Andererseits stützt sich das Institut in seiner als Beispiel zur Verfügung gestellten Patientenverfügung auf die so schwere Schädigung des Gehirns, dass die Möglichkeiten jeglicher Kommunikation, also auch der nonverbalen, mit den Mitmenschen auch für die Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr gegeben ist81. Zusammengefasst definiert eine Patientenverfügung im engeren Sinne für eine oder mehrere Krankheitszustände ein Behandlungsverzicht oder Behandlungsverbot mit oder ohne Benennung eines Vertretungsbevollmächtigten in medizinischen Angelegenheiten, um das Sterben im Sinne des Verfügenden möglich zu machen. 5. Verhältnis Arzt-Patient im rechtlichen Sinne 5.1. Der urteilsfähige und mündige Patient 5.1.1 Der Behandlungsvertrag Gemäss übereinstimmender Auffassung von Lehre und Praxis stellt sich das privatrechtliche Vertragsverhältnis zwischen dem urteilfähigen und mündigen Patienten und Arzt als einfacher Auftrag im Sinne der Artikel 394 ff. OR dar82. Man spricht von einem Behandlungsvertrag. Verfahrensgegenstand stellt nicht ein bestimmter Erfolg, wie beispielsweise die „Heilung“ einer Krankheit dar, sondern die sorgfältige Arbeitsleistung im Interesse des Patienten. Aus dem Behandlungsvertrag schuldet der Arzt dem Patienten eine auf die Wiederherstellung der Gesundheit ausgerichtete Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst83. Kern des Vertrages ist dabei das Versprechen des Arztes, dass er die ihm übertragene Aufgabe aufgrund seiner berufsspezifischen Sachkunde mit der gebotenen und vertragsmässig geschuldeten Sorgfalt ausführen werde84. Üblicherweise wird dabei der Arzt keine klar formulierte Offerte und der Patient keine ausdrückliche Annahmeerklärung äussern. Vielmehr bestimmt sich der Vertragsinhalt beim Besuch des Patienten während der erfolgten ärztlichen Beratung und allfälligen Behandlung durch konkludentes Verhalten85. Dennoch ist beim einfachen Auftrag zentral, dass für keine der Parteien Rechtsfolgen entstehen, welchen sie nicht zugestimmt haben86. Erfolgt eine Behandlung durch einen in einem öffentlich-rechtlich organisierten Spital angestellten Arzt, so gelten die entsprechenden kantonalen Erlasse und die verfassungsmässigen Grundrechte, wobei die obligationenrechtlichen Bestimmungen in der Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses ebenfalls zu berücksichtigen sind. Aus der Natur eines Vertragsverhältnisses ergeben sich gegenseitige Rechte und Pflichten. 81 Dialog Ethik, Interdisziplinäres Institut für Ethik im Gesundheitswesen, Erweiterte Patientenverfügung, Human Dokument, S. 5 (www.dialog-ethik.ch), letzter Besuch vom 12. April 2007. 82 Fellmann Walter, Berner Kommentar, VI/2/4, OR. Der einfache Auftrag, OR 394 N 183 ff., Bern: Stämpfli 1992. 83 Fellmann Walter, Die Haftung des Privatarztes und des Privatspitals, in: Walter Fellmann/Tomas Poledna (Hrsg.), Die Haftung des Arztes und des Spitals, Schulthess Juristische Medien AG, Zürich etc. 2003, S. 50. 84 Wiegand Wolfgang, Der Arztvertrag insbesondere die Haftung des Arztes, in: Berner Tage für die juristische Praxis 1984, Arzt und Recht, Bern 1985, S. 101. 85 Fellmann Walter, Die Haftung des Privatarztes und des Privatspitals, in: Walter Fellmann/Tomas Poledna (Hrsg.), Die Haftung des Arztes und des Spitals, Schulthess Juristische Medien AG, Zürich etc. 2003, S. 49. 86 Roggo Antoine, Roadmap Aufklärung von Patienten, in: Walter Fellmann/Tomas Poledna (Hrsg.), Die Haftung des Arztes und des Spitals, Schulthess Juristische Medien AG, Zürich etc. 2003, S. 76. 14 5.1.2 Das Recht des Patienten und die Pflicht des Arztes zur Aufklärung Wie bereits vorerwähnt, stellt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten heute eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung dar87. Um dieses Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen und einen fundierten Entscheid fällen zu können, bedarf es notwendigerweise der genauen Kenntnisse der Materie durch den Patienten. Diese Informationen sind ihm durch den Arzt zu vermitteln. Unterschieden wird dabei zwischen • Eingriffs- bzw. Selbstbestimmungsaufklärung • Sicherungs- bzw. therapeutischer Aufklärung • Spezialaufklärung - Wirtschaftliche Sachverhalte - Offenbarung unterlaufener Behandlungsfehler - Organisationsaufklärung88. Das Bundesgericht hat den Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht präzisiert89. Diese ist umso grösser, je schwerer sich die Intervention darstellt. Enthoben von dieser Pflicht ist der Arzt in Fällen, in welchen es sich um alltägliche Massnahmen handelt, die keine besondere Gefahr und keine endgültige oder länger dauernde Beeinträchtigung der körperlichen Integrität mit sich bringt. Ebenso darf der Mediziner davon ausgehen, dass der Patient im Rahmen seiner Allgemeinbildung über das Wissen der allgemeinen Gefahren einer Operation verfügt, weshalb über die möglichen Komplikationen einer grösseren Operation nicht aufzuklären ist90. Ob ein Patient zum richtigen Zeitpunkt und genügend aufgeklärt wurde, ist gemäss konstanter Rechtssprechung durch den Arzt zu beweisen91. 5.1.3 Eingriffs- bzw. Selbstbestimmungsaufklärung Jeder Eingriff in die körperliche Integrität eines Menschen ist eine rechtswidrige Handlung, ausser es liegt eine entsprechende Einwilligung des Betroffenen oder ein besonderer Rechtfertigungsgrund92 vor. Dies gilt in Lehre und Praxis anerkanntermassen auch bei medizinischen Eingriffen93. Selbst lege artis und zum Wohle des Patienten vorgenommene Behandlungen bedürfen des Rechtfertigungsgrundes der Einwilligung des Patienten, ansonsten der Mediziner eine Körperverletzung begeht. Einwilligen und damit effektiv selbst bestimmen kann der Patient indessen nur, wenn er über die geplanten Massnahmen und deren Grundlagen94 aufgeklärt wurde. Daraus folgt, dass der Arzt den Patienten in einer für diesen verständlichen Art und Weise über dessen Krankheit und die möglichen Therapien zu informieren hat95. Dabei genügt ein „Herunterbeten“ von medizinischen Begriffen und in vielen Fällen auch ein Standart-Formular nicht. Der Patient muss verstanden haben, woran er leidet und welche therapeutischen Massnahmen, auch alternative Therapien, inklusive deren jeweiligen Risiken möglich sind. Den Arzt trifft damit nicht nur eine einfache 87 BGE 127 I 6. 88 Roggo Antoine, (Fn 86), S. 77. 89 BGE 105 II 284; 108 II 59 und 62; 114 Ia 350; 116 II 519 und 521; 117 Ib 204 E 3b. 90 BGE 117 Ib 204 203 f. 91 BGE 116 II 519; 117 Ib 197 ff. 92 Ausdrücklicher Verzicht des Patienten auf Information; Notstand; übergeordnete gesetzliche Grundlage; Urteilsunfähigkeit. 93 BGE 117 Ib 200 f.; Wiegand Wolfgang (Fn 84) S. 94. 94 Die Aufklärung hat über Diagnose, vorgeschlagene Behandlung, Behandlungsalternativen, Risiken, Nebenwirkungen sowie die Folgen der Unterlassung oder des Abbruchs der Behandlung zu erfolgen. 95 Diagnoseaufklärung und Verlaufsaufklärung. 15 Informationspflicht, sondern eine weiter gehende Aufklärungspflicht. Erst eine darauf gestützte und durch den Patienten erteilte Einwilligung (informed consent) kann zu einem rechtmässigen und für den Arzt zulässigen Eingriff führen96. Daraus folgt, dass der Arzt für das Vorliegen der Einwilligung beweispflichtig ist. Verweigert ein Patient nach der erfolgten ärztlichen Aufklärung die Einwilligung zu einem Eingriff, ist der Arzt daran gebunden97. Ein medizinischer Eingriff trotz Verweigerung der Einwilligung ist rechtswidrig, selbst wenn damit der drohende Tod abgewendet und der Eingriff lege artis durchgeführt wurde. Schranke dieser Eingriffsverweigerung ist der freie Wille des Patienten sowie dessen Urteilsfähigkeit. Umstritten ist die umfassende Aufklärung bei einem unstabilen psychischen Zustand des Patienten, insbesondere bei infausten Prognosen. Die Kritiker einer jederzeit und gegenüber jedem Patienten geleisteten umfassenden Aufklärung stellen sich auf den Standpunkt, dass sich die Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht aus dem durch die Aufklärung selbst verursachenden psychischen oder physischen Schaden, der den Behandlungserfolg oder den Gesundheitszustand beeinträchtigen könnte, ergeben würden und berufen sich auf das therapeutische Privileg98. Der Rechtfertigung des Aufklärungsverzichtes respektive der lediglich teilweisen Aufklärung über Diagnose, Risiken und Behandlungsverlauf gestützt auf das therapeutische Privileg ist indessen entgegen zu halten, dass damit der eigenverantwortliche Patient durch den Arzt bevormundet und damit in seinem Selbstbestimmungsrecht massiv eingeschränkt wird. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Verhinderung einer massiven Verschlechterung des psychischen Zustandes eines Patienten bis hin zum (vorübergehenden) totalen psychischen Zusammenbruch über die Entscheidfreiheit/Selbstbestimmungrecht zu setzen ist. In Betracht gezogen werden muss, dass beim Vorliegen eines terminalen Krankheitszustandes oder einer Krankheit mit infauster Prognose in vielen Fällen für den Patienten und dessen familiärem Umfeld eine Welt zusammenbricht. Massive Auswirkungen auf die Psyche des Betroffenen sind daher wohl in jedem Fall zu erwarten. Gerade in einer Situation, in welcher eine Diagnose über eine Krankheit gestellt werden muss, die für einen Patienten zur Beendigung seines Lebens führen wird, muss er in der Möglichkeit, über das Wie und Wann seines Sterben selbst bestimmen zu können, ernst genommen werden. Dies wird der Patient aber lediglich, wenn er über Diagnose, Risiken und Verlauf ehrlich und umfassend aufgeklärt wurde. Zum heute allgemein anerkannten informed concent äussern sich zwischenzeitlich kritische Stimmen in der Ärzteschaft. Als problematisch wird dabei die allgemein anerkannte Patientenautonomie bezeichnet, welche die Möglichkeit in sich birgt, dass der Patient mit seinem Selbstbestimmungsrecht in einer Flut von Informationen alleine gelassen werde. Ein solches Verschieben der Verantwortung auf den Patienten führt aber weder für die Seite des Patienten noch für jene der Ärzte zu einer befriedigenden und zielorientierten Lösung. Die ärztliche Aufklärungspflicht hat nicht zum Ziel, den behandelnden Arzt vor allfälligen Haftpflichtfällen oder strafrechtlichen Sanktionen freizuhalten. Grundlage überhaupt zur Ausübung der Patientenautonomie ist für die Betroffenen ein vertrauensvolles und partnerschaftliches Verhältnis. Nur wenn der Arzt seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten dem Patienten vermitteln kann, wird dieser in der Lage sein, seine Autonomie auszuüben. Dies wiederum ermöglicht erst dem betroffenen Arzt die ihm aus dem 96 Wiegand Wolfgang, Abegglen Sandro, Die Aufklärung bei medizinischer Behandlung, Modalitäten der Aufklärung und Folgen der Verletzung der Aufklärungspflicht, recht 1993, Heft 6, S. 196. 97 Die Gründe einer Eingriffsverweigerung können jeglicher Natur, also religiöser, ethischer, unvernünftiger oder anderer Art sein. 98 BGE 122 I 166; 117 Ib 203; 113 Ib 426; 105 II 284/Pra 96 Nr. 135 E. 6c. Das Bundesgericht stellt sich auf den Standpunkt, dass dem Patienten eine schwerwiegende Prognose verschwiegen werden darf, sofern sich die umfassende Aufklärung nachteilig auf den psychischen oder physischen Zustand des Patienten oder des Behandlungserfolges auswirken könnte. Allerdings seien in einem solchen Falle die Angehörigen in der Regel zu informieren. 16 Behandlungsvertrag obliegenden Leistungen zu erfüllen, ohne Haftungsprozesse oder strafrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Die Medizin ist keine exakte Wissenschaft. Es wird in naher Zukunft nicht möglich sein, alle Risiken als Folgen eines medizinischen Tuns oder Unterlassens abzusehen oder zu kontrollieren99. Lösungsansatz muss daher eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Arzt-Patienten-Beziehung sein, in welcher der Patient mit dem Arzt zusammen auch eine risikobehaftete Entscheidung treffen kann, welche beide mitverantworten und bejahen100. 5.1.4 Sicherungs- bzw. therapeutischer Aufklärung Unter Sicherungsaufklärung ist die Information des Patienten über die notwendigen und einzuhaltenden Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Eingriff sowie der nachfolgenden (medikamentösen, physiotherapeutischen oder allgemeinen) Therapie zum Zwecke der Sicherstellung des Erfolges der medizinischen Behandlung zu verstehen. Ziel der Sicherungsaufklärung ist den Patienten vor einer gesundheitlichen Schädigung zu bewahren. 5.1.5 Spezialaufklärung Zur Spezialaufklärung ist die Information des Patienten über den Eintritt eines unerwünschten Behandlungsergebnisses sowie die Organisationsaufklärung101 zu zählen. Das unerwünschte Behandlungsergebnis ist dabei zu unterteilen in Behandlungsrisiko und Behandlungsfehler102. 5.2. Der urteilsunfähige Patient 5.2.1 Die Geschäftsführung ohne Auftrag 5.2.1.1 Der kasuell urteilsunfähige Patient Beim kasuell urteilsunfähigen Patienten handelt es sich um einen zu einem früheren Zeitpunkt urteilsfähig gewesenen mündigen Patienten, der aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginnes infolge Bewusstlosigkeit, Koma oder Verwirrtheit vorübergehend urteilsunfähig ist oder wurde. In der Lehre und Praxis gleichermassen anerkannt stellt sich in einem solchen Fall das privatrechtliche Handeln eines Arztes als Geschäftsführung ohne Auftrag im Sinne der Artikel 419 ff. Obligationenrecht dar. Der Arzt muss darauf gestützt, seine Handlungen zum Vorteil und in der mutmasslichen Absicht des Patienten vornehmen103. Aus der Pflicht zum vorteilsgemässen Handeln zu Gunsten des Patienten ergeben sich keine weiteren Schwierigkeiten, ist der Arzt doch aufgrund seiner Berufspflicht und den Standesregeln verpflichtet, nach den anerkannten Regeln der ärztlichen 99 BGE 120 II 250. 100 Halter Hans, Die Haftung des Arztes und des Spitals – Ethische Überlegungen, in: Walter Fellmann/Thomas Poledna (Hrsg.), Die Haftung des Arztes und des Spitals, Schulthess Juristische Medien AG, Zürich etc. 2003, S. 18. 101 Roggo Antoine (Fn 86) S. 103 f.; Organisationsaufklärung als Unterart der Einwilligungsaufklärung bezüglich alternativer Therapiemöglichkeiten, welche dem behandelnden Arzt aus bestimmten Gründen (mangelndes Wissen, Fehlen der Gerätschaften, fehlende zeitliche Kapazitäten) nicht zur Verfügung stehen. 102 Roggo Antoine (Fn 86), S. 100; Gemäss ROGGO kann das unerwünschte Behandlungsergebnis dabei aus dem Misslingen der Behandlung aufgrund eines krankheitsimmanenten Behandlungsrisikos oder als aus einem Fehlverhalten aus Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht resultieren. Diese Unterscheidung ist von zentraler Bedeutung, zeitigen sich doch unterschiedliche haftpflicht- und strafrechtliche Folgen für den behandelnden Arzt. 103 Art. 419 OR: „Wer für einen anderen ein Geschäft besorgt, ohne von ihm beauftragt zu sein, ist verpflichtet, das unternommene Geschäft so zu führen, wie es dem Vorteile und der mutmasslichen Absicht des anderen entspricht.“ 17 Kunst zu handeln. Daraus folgert, dass sich der Arzt mit seiner Behandlung an der Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten zu orientieren hat. Weitaus schwieriger stellt sich das Handeln nach der mutmasslichen Absicht des Patienten dar. Aufgrund des höchstpersönlichen Rechts der physischen und psychischen Integrität ist auch ein Eingriff bei einem kasuell urteilsunfähigen Patienten grundsätzlich ein rechtswidriges Verhalten. Als Rechtfertigungsgründe, die eine Widerrechtlichkeit der Persönlichkeitsverletzung ausschliessen, ist im Wesentlichen die Einwilligung des Patienten, Notstand, Notwehr, Gesetzespflichten und die ärztliche Berufspflichten anzuführen. Bei einem kasuell Urteilsunfähigen kann die Eingriff rechtfertigende Einwilligung durch den Patienten vor der Behandlung nicht mehr erhältlich gemacht werden. Von der Lehre und Praxis anerkannt, wird daher auf das Konstrukt des mutmasslichen oder hypothetischen Willens abgestellt104. Der mutmassliche Wille lässt sich dabei auf verschiedenen Wegen ermitteln: • Der Patient hat zu einem früheren Zeitpunkt schriftlich seinen Willen in medizinischen Angelegenheiten in Form einer Patientenverfügung festgehalten. • Der Patient hat zu einem früheren Zeitpunkt schriftlich einen Vertreter in medizinischen Belangen bestimmt. • Der Patient verfügt über nahe Angehörige, die als Auskunftspersonen zum mutmasslichen Willen des Betroffenen Auskunft geben können. Ist anhand der aufgeführten Mittel die Ermittlung des mutmasslichen Willens nicht möglich und liegen auch keine weiteren Anhaltspunkte vor, darf der Arzt darauf abstellen, was ein vernünftiger Mensch in der konkreten Situation gewollt hätte. Der Arzt ist dabei aus der Geschäftsführung ohne Auftrag nur insofern zum Handeln berechtigt, als dies das Interesse des Patienten es gebietet und kein Einmischungsverbot besteht105. In der Lehre wird die Ansicht vertreten, dass einer Patientenverfügung nicht die Wirkung eines endgültigen Einmischungsverbotes zukomme. Sie sei zwar beachtlich, nehme aber hinsichtlich der Wirksamkeit eine Zwischenstellung ein, indem sie über die Rechtmässigkeit der ärztlichen Behandlung nicht alleine entscheiden könne. Indessen komme ihr Indizienwert bei der Frage, ob ein Eingreifen des Arztes geboten sei, zu106. Dieser Auffassung muss im Licht des heute geltenden Selbstbestimmungsrechts des Patienten und der Richtung, in welche die Gesetzgebung sich bewegt, widersprochen werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des in Revision befindlichen Vormundschaftsrechts107 sehen eine Verpflichtung der Ärzte, einer Patientenverfügung grundsätzlich zu entsprechen, vor. Die Grundrechte und das Selbstbestimmungsrecht zeigen auf, dass der Bürger als verantwortungsbewusster und mündiger Mensch in seinen Entscheidungen zum Leben wahrgenommen wird. Das Bundesgericht und auch der Europäische Gerichtshof haben in ihrer Rechtsprechung bereits mehrfach bestätigt, dass das Recht auf Suizid bestehe108. Der heutige Mensch ist anerkanntermassen in der Lage, grundlegende Entscheidungen in Bezug auf die Gestaltung seines Lebens zu treffen. Dies muss auch dann gelten, wenn es um die Beendung seines Lebens und um würdevolles Sterben geht. Jeder Bürger hat die Freiheit innerhalb des geltenden gesetzlichen Rahmens eigene Wertvorstellungen und Überzeugungen in die Gestaltung seines Lebens einfliessen zu lassen. 104 Wiegand Wolfgang, Abegglen Sandro, Die Aufklärung bei medizinischer Behandlung, Modalitäten der Aufklärung und Folgen der Verletzung der Aufklärungspflicht, recht 1993, Heft 6, S. 194. 105 Das Einmischungsverbot ergibt sich nach geltendem OR aus Art. 419 OR und Art. 420 Abs. 3 OR selbst. Die Handlungsgrenze des Geschäftsführers stellt die mutmassliche Absicht des Geschäftsherrn dar. Das Handlungsverbot des Geschäftsherrn darf weder unsittlich noch rechtswidrig sein. 106 Schmid Jörg, Die Geschäftsführung ohne Auftrag, Freiburg 1992, Rz 350 ff. 107 Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindsrecht) Art. 366 bis Art. 455 ZGB. 108 u.a. Bundesgerichtsurteil vom 3. November 2006, 2A.48/2006/2A.66/2006. 18 Diese müssen auch bei der Gestaltung des Lebensendes akzeptiert werden, ansonsten ausgerechnet in einem der wichtigsten und jeden treffenden Bereich des Lebens der Mensch bevormundet wird. Anstelle der Selbstbestimmung tritt Fremdbestimmung. Anstelle der eigenen Wertvorstellung und Überzeugung tritt jene Dritter, nämlich des behandelnden Arztes. Dies wiederum wäre ein Rückschritt zur paternalistischen Medizin. Der Argumentation, dass eine Patientenverfügung in den meisten aller Fälle nicht im Zusammenhang mit einer konkreten Krankheitssituation in Kenntnis aller Faktoren, die zu einem ausgewogenen und durchdachten Entscheid geführt hätten, erlassen worden sei und daher nicht als Willensentscheid nach einer umfassenden Aufklärung über Diagnose, Risiko und Therapiemöglichkeiten zu betrachten sei, ist entgegen zu halten, dass der urteilsfähige und mündige Patient auch auf eine Aufklärung durch den Arzt verzichten kann. Auch ein Aufklärungsverzicht führt nicht dazu, dass eine allfällige Einwilligungsverweigerung ignoriert werden darf. Die Patientenverfügung eines urteilsunfähig Gewordenen ist daher als absolutes Einmischungsverbot zu betrachten. Eine Abweichung davon darf nur erfolgen, wenn die Verfügung gegen gesetzliche Normen verstösst109, wenn begründete Zweifel an der freien Willensäusserung des Verfügenden bestehen oder begründete Zweifel bestehen, dass die Willensäusserung nicht mehr dem mutmasslichen Willen des Patienten entspricht. Begründete Zweifel dürfen indessen nicht leichthin angenommen werden und dazu führen, dass Patientenverfügungen a priori hinterfragt werden. Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen derselben erkennbar sein. Solche Hinweise können beispielsweise darin bestehen, dass die Patientenverfügung vor langer Zeit errichtet wurde und keine zusätzlichen schriftlichen oder mündlichen Willensbekundungen vorliegen, welche eine nach wie vor bestehende Gültigkeit der Verfügung bestätigen würden. Als konkreter Hinweis darf ebenfalls eine nach dem Erlass einer Patientenverfügung zu datierende Äusserung einer differierenden Meinung aufgefasst werden. Die Behandlung eines kasuell urteilsunfähigen Patienten in einem öffentlichen Spital untersteht dem öffentlichen Recht110 und den Grundrechten. Diese hat sich indessen bezüglich der Einwilligungsunfähigkeit und der Eruierung des mutmasslichen Willens ebenfalls nach den vorgenannten privatrechtlichen Grundsätzen zu richten. 5.2.1.2 Der dauernd urteilsunfähige Patient Auch das Behandlungsverhältnis zwischen ständig urteilsunfähigem Patienten und Arzt unterliegt den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag. Das unter Ziffer 5.2.1.1 Ausgeführte hat auch bei dieser Konstellation Gültigkeit. 6. Konkreter Anwendungsbereich von Patientenverfügungen 6.1 Die Patientenverfügung und der einfache Auftrag 6.1.1 Aus Sicht des Patienten In der Praxis werden zwei Varianten der Patientenverfügung zur Anwendung gelangen. Der Patient konsultiert einen Arzt und hat bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Patientenverfügung erlassen. Die zweite Variante ist das Erlassen einer solchen während 109 Beispielweise eine Aufforderung zur direkten aktiven Sterbehilfe enthält. 110 Kantonale Gesundheitsgesetze bzw. Patientenrechtserlasse. 19 laufender Behandlung. Aus moralisch-ethischen und auch auftragsrechtlichen Gründen ergibt sich in beiden Fällen, sofern klar formuliert, für die behandelnden Ärzte verbindlich ein Behandlungsverzicht respektive –verbot, wie aufzuzeigen sein wird. Im Rahmen dieser Verbindlichkeit ist aber zu berücksichtigen, dass selbst lege artis vorgenommene Anamnesen und Abklärungen nicht immer eine klare, eindeutige Diagnose ergeben. Selbst beim Vorliegen einer klaren Diagnose können Behandlungen bei verschiedenen Personen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Im Extremfall kann eine diagnostizierte Krankheit beim Einen zum Tod führen, während der Andere als „geheilt“ entlassen werden kann. Wer trägt daher in diesem Zusammenhang das Risiko des allenfalls „frühzeitigen“ Sterbens? 6.1.2 Bereits existierende Patientenverfügung Der Betroffene hat sich mit der Endlichkeit des Lebens beschäftigt und für sich einen Entscheid getroffen, wie er sein Lebensende gestalten will. Von verschiedenen Organisationen111 werden dazu vorformulierte Patientenverfügungen angeboten. Unter Umständen hat er aber seinen Willen in eigenen Worten verfasst. Geeigneter Weise wird der Patient anlässlich einer Konsultation dem Arzt diese Patientenverfügung zur Kenntnis bringen. Der Arzt wird durch die Patientenverfügung indessen nicht von seiner Aufklärungspflicht entbunden. Ausserhalb von konkreten Krankheitssituationen verfasste Patientenverfügungen enthalten meist allgemein formulierte Willenserklärungen, die eine Verweigerung von lebensverlängernden Massnahmen respektive eine Verweigerung einer Behandlungseinwilligung in Fällen, in welchen mit einer grossen Wahrscheinlichkeit irreparable Hirnschädigungen zu erwarten sind oder mit grosser Wahrscheinlichkeit die Lebensfunktionen für die gesamte Zukunft nur noch mittels medizinischer Apparaturen gewährleistet werden kann112, vorsehen. Der Arzt hat in diesem Fall, um seiner allgemeinen Aufklärungspflicht nachzukommen und sich weder straf- noch haftpflichtrechtlicher Folgen auszusetzen, den Betroffenen umfassend über die Diagnose, den Krankheitsverlauf, die Risiken und die Therapiemöglichkeiten aufzuklären. In Kenntnis des Willens des Patienten muss er sich aber zusätzlich mit dem Inhalt der Verfügung beschäftigen. Der Patient ist meist medizinischer Laie. Mit dem Verfassen einer Patientenverfügung hat er indessen deutlich gemacht, dass es für ihn einen Zustand, gewisse Lebensumstände gibt, die ihm nicht lebenswert erscheinen. Aus den Bestimmungen über den einfachen Auftrag ergibt sich, dass der Arzt dem Patienten die sorgfältige Arbeit in dessen Interesse und nach dessen Vorschriften schuldet113. Mit dem Vorlegen der Patientenverfügung erteilte der Patient dem behandelnden Arzt die Vorschrift, in bestimmten Fällen auf eine weitere Behandlung zu verzichten und dem Sterbeprozess seinen Lauf zu lassen. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Medizin nicht um eine exakte Wissenschaft. Gerade in Fällen von intraoperativ notwendigen Operationserweiterungen können sich heikle Abgrenzungsfragen stellen. Jeder, auch noch so kleine Eingriff, trägt das Risiko nicht vorhersehbarer Wirkungen und Ereignisse. Der Arzt ist damit als Beauftragter verpflichtet, die genauen Grenzen seiner vertraglichen Handlungsbefugnisse abzustecken. Der Arzt hat demzufolge mit dem Patienten genau festzulegen, im Falle welcher Eingriffsfolgen auf weitere Behandlungen114 zu verzichten ist. 111 Als Beispiel seien aufgeführt FMH, Dignitas, Dialog Ethik. 112 Anhang 1. 113 Art. 397 Abs. 1 OR: „Hat der Auftraggeber für die Besorgung des übertragenen Geschäfts eine Vorschrift gegeben, so darf der Beauftragte nur insofern davon abweichen, als nach den Umständen die Einholung einer Erlaubnis nicht tunlich und überdies anzunehmen ist, der Auftraggeber würde sie bei Kenntnis der Sachlage erteilt haben.“ 114 Als davon ausgenommen sind palliative Massnahmen zu verstehen. 20 Die Patientenverfügung ist daher im vorliegenden Falle als vor Abschluss des Behandlungsvertrages formulierte Widerrufsklausel im Sinne der rechtlichen Bestimmungen zum einfachen Auftrag115 zu betrachten, die beim Eintreffen einer bestimmten definierten Konstellation, in welcher der Patient unter Umständen seine Fähigkeit verloren hat, den Widerruf des Auftrages zu formulieren, Gültigkeit erhält. Diese Sachlage ist im Aufklärungsgespräch so genau als möglich zu umschreiben. Unterlässt der Arzt diese Situationen mit dem Patienten zu definieren, kann er sich in der Folge nicht darauf berufen, dass seine Behandlung lege artis, im Interesse und zum Wohle eines vernünftigen Menschen durchgeführt worden sei, da der Patient den Umfang, respektive die genauen Grenzen des Behandlungsauftrages nicht abgesteckt habe116. Die Willensäusserung des Patienten ist gestützt auf die Grundrechte und das aus den Artikeln 27 ff. ZGB resultierende Selbstbestimmungsrecht für den Behandelnden verbindlich. Sowohl im Interesse des Patienten als auch in jenem des behandelnden Arztes liegt es, den Inhalt des Aufklärungsgespräches und insbesondere die Konstellationen, in welchen auf eine Weiterbehandlung verzichtet werden soll, zu dokumentieren. Aus der Sicht des Patienten wäre die Form eines durch diesen und den Arzt zu unterzeichnenden Gesprächsprotokolls zu Beweiszwecken und zwecks Sicherheit der Einhaltung des Behandlungsumfanges am Besten geeignet. Je nach Behandlungsverlauf besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Patient, infolge der Behandlung oder im Zusammenhang mit dem Krankheitsverlauf kasuell oder bleibend urteilsunfähig wird und zwecks Weiterbehandlung an einen anderen Arzt überwiesen wird. In einem solchen Fall kann der zweifelsfreie und nicht auslegungsbedürftige Wille des Patienten im Ernstfall durch berechtigte Dritte, welche im Besitz einer Kopie des Gesprächsprotokolls sind, verbindlich für den Weiterbehandelnden, bekannt gemacht werden. Da die Willenserklärung, zwar gestützt auf eine allgemein formulierte Patientenverfügung, indessen im Zusammenhang mit einer spezifischen Krankheitssituation und als Folge eines ärztlichen Aufklärungsgespräches konkretisiert in einem Gesprächsprotokoll schriftlich und unterschriftlich bestätigt, erfolgte, besteht keinerlei Auslegungsbedarf. Das Konstrukt des mutmasslichen Willens kommt nicht zu Anwendung. Der Patient hat als Folge des Aufklärungsgesprächs, im Bewusstsein der möglichen Konsequenzen, die Grenzen seiner Eingriffseinwilligung formuliert. Ein Ignorieren dieser Grenzen kann für die behandelnden Ärzte zu straf- und haftpflichtrechtlichen Folgen führen. Bestimmt der Patient die Grenzen seiner Eingriffseinwilligung lediglich mündlich mit dem im urteilsfähigen Zustand einen Behandlungsvertrag eingegangenen Arzt, können sich Beweisprobleme hinsichtlich des tatsächlichen Willens ergeben. Der Patient hat die Möglichkeit und das Recht, zum Aufklärungsgespräch eine Vertrauensperson beizuziehen117. Gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften sind die Vertrauenspersonen durch die behandelnden Ärzte anzuhören und deren Äusserungen mit in den ärztlichen Entscheid zur Eruierung des mutmasslichen Willens des Patienten mit einzubeziehen. Indessen trifft den Arzt keine gesetzliche Pflicht entsprechend zu handeln. Vielmehr kann er sich auf das Vorliegen einer rechtfertigenden Notstandsituation oder aber seine Treuepflicht, im Interesse zu Patienten zu handeln, berufen. Entsteht nun eine Konstellation, in welcher ein Entzug der Eingriffseinwilligung dem Willen des urteilsunfähig gewordenen Patienten entsprechen würde, läuft er Gefahr, dass ein behandelnder Drittarzt die Äusserungen der Vertrauensperson lediglich als Hinweise zur Bestimmung des mutmasslichen Willens behandelt. Dies kann zur Folge haben, dass in Fällen, in welchen der Patient in seinem Willen vom durchschnittlichen, verständigen Menschen abweicht, sich der 115 Art. 404 Abs. 1 OR: „Der Auftrag kann von jedem Teile jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.“ 116 Art. 396 Abs. 1 OR: „Ist der Umfang des Auftrages nicht ausdrücklich bezeichnet worden, so bestimmt er sich nach der Natur des zu besorgenden Geschäftes“. 117 Üblicherweise wird es sich dabei um ein nahestehendes Familienmitglied handeln. Vorstellbar und im Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz) ist die Ernennung eines beliebigen Dritten zur Vertretung in medizinischen Belangen enthalten. 21 behandelnde Arzt zur Feststellung des mutmasslichen oder hypothetischen Willens darauf stützt, was ein vernünftiger Mensch in der gegebenen Situation gewollt hätte. Schlussfolgernd aus den obigen Erwägungen ergibt sich, dass dem Patienten die Pflicht obliegt, dem Arzt zum geeigneten Zeitpunkt seinen in einer Patientenverfügung verfassten Willen mitzuteilen. Den Arzt trifft in Kenntnis eines solchen Willens die Pflicht, die Grenzen der Eingriffseinwilligung mit dem Patienten zu definieren. Nur dadurch kann der Arzt die Behandlung nach den Regeln des einfachen Auftrages ordnungsgemäss und im Interesse des Patienten wahrnehmen und sich vor strafrechtlichen und haftpflichtrechtlichen Folgen schützen. 6.1.3 Während laufender Behandlung Im Unterschied zur vorexistierenden Patientenverfügung verfügt der Patient seinen Willen erst im Rahmen einer Behandlung respektive eines Aufklärungsgespräches in Form einer Patientenverfügung. Zu beachten ist nun, dass der Patient unter dem Eindruck der mitgeteilten Diagnose oder Eingriffsrisiken massive Ängste entwickeln kann. Im Falle einer terminalen Diagnose bricht innerhalb von kürzester Zeit eine Welt zusammen. Zukunftspläne werden zerstört. Der Betroffene wird gezwungenermassen mit dem Beginn des Sterbeprozesses konfrontiert. Bei keinem Menschen wird eine solche Mitteilung spurlos vorübergehen. Auswirkungen auf dessen Urteilsfähigkeit in Bezug auf die medizinische Situation und mögliche Behandlungsmethoden sind daher zu erwarten und zu beachten. Diese Auswirkungen dürfen aber nicht, wie bereits schon unter Ziffer 4.1.3 ausgeführt, dazu führen, dass sich der behandelnde Arzt, die Gefahr einer allfälligen Verschlechterung des psychischen Zustandes vorwegnehmend, auf das therapeutische Privileg beruft. Der betroffene Patient muss gestützt auf sein Selbstbestimmungsrecht jederzeit die Möglichkeit haben, einen Entscheid darüber treffen zu können, ob und wie weit er bezüglich Behandlungsart, -umfang und –ende einwirken und bestimmen will118. Ausgehend vom Lösungsansatz der vom gegenseitigen Vertrauen getragenen Arzt-Patienten-Beziehung obliegt dem Arzt die Pflicht, mit dem Patienten auch dessen Ängste des der Medizin und Apparaturen ausgeliefert Seins und des bevorstehenden Sterbens zu besprechen. Ebenso wenig darf aber die zu erwartende Auswirkung auf die Urteilsfähigkeit dazu führen, dass im Rahmen oder als Folge eines Aufklärungsgespräches erlassene Patientenverfügungen grundsätzlich hinterfragt werden. Aus dem Recht der persönlichen Freiheit ergibt sich, dass jeder Mensch über sein Leben und daher auch sein Sterben selbst bestimmen kann. Auch psychisch kranke Menschen verfügen über das Recht, Suizid zu begehen. Eine Patientenverfügung muss durch den behandelnden Arzt als verbindliche Willensäusserung verstanden werden, sofern keine konkreten Hinweise auf eine Beeinflussung des Patientenwillens durch Dritte vorliegen. Aus dem Umstand, dass die Patientenverfügung im engeren Sinne schriftlich und an sämtliche zukünftig handelnden Ärzte gerichtet ist, kann guten Glaubens geschlossen werden, dass der Entscheid auf Behandlungsverzicht respektive das Ergreifen von lebensverlängernden Massnahmen überlegt ist. Es handelt sich nicht um eine Eingriffsverweigerung, geäussert unmittelbar im Aufklärungsgespräch und im „Affekt“. Der Patient benötigt Zeit, um sich die Vorlage einer Patientenverfügung zu beschaffen und auszufüllen. Ebenso wird Zeit verstreichen, falls er mit eigenen Worten eine Eingriffsverweigerung formuliert. Der Patient ist gezwungen, sich nochmals mit den zu verfügenden Folgen seines Willens auseinander zu setzen. Selbst wenn diese 118 Vorstellbar ist auch der Verzicht des Patienten auf Aufklärung und Teilnahme an Behandlungsentscheiden. Verzichtet werden kann indessen lediglich auf das, was man zumindest in den Grundzügen kennt. Ein umfassender Verzicht in zentralen Fragen des Lebens oder Sterbens ist m.E., sofern pauschal geäussert, sittenwidrig und kann daher keine Rechtfolgen zeitigen. 22 Auseinandersetzung lediglich rudimentär und unter der Wirkung der letalen Diagnose erfolgt, ist festzuhalten, dass es um die Ängste des Verfügenden vor dem Wo und Wie des Sterbens geht und dass es vor allem um die Gestaltung seines Lebensendes geht. Darin ist der Patient ernst zu nehmen. Gegen die Annahme einer Urteilsunfähigkeit in Bezug auf die Folgen einer Patientenverfügung, welche im Zusammenhang mit der Aufklärung über eine terminale Krankheit erlassen wurde, spricht, dass die Urteilsfähigkeit beim Beizug von Sterbehilfeorganisationen durch Sterbewillige im Moment des Entscheides über das Sterben nicht in Frage gestellt wird, obwohl der Betroffene sich in einer annähernd ähnlichen Situation des bevorstehenden Todes befindet. Daran ändert nichts, dass der Sterbewillige diesfalls bereits zu einem früheren Zeitpunkt, oft ohne an einer terminalen Krankheit zu leiden, einer Sterbehilfeorganisation beigetreten ist. Der Entscheid, seinem Leben zu einem bestimmten Zeitpunkt begleitet ein Ende zu setzen, steht immer unter dem Eindruck und den zu ertragenden Folgen der Krankheit. Ergeben sich für den behandelnden Arzt tatsächlich Zweifel an der Urteilsfähigkeit oder dem durch Dritte unbeeinflussten Willen des Verfügenden, so hat er diese, um seinen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis des einfachen Auftrages nachzukommen119, in einem Gespräch zu beseitigen oder zu bestätigen. 6.1.4 Aus Sicht des Arztes Sowohl gestützt auf eine Patientenverfügung, erlassen vor einem bestimmten Behandlungsvertrag, als auch auf eine solche während laufender Behandlung, ergeben sich für den Arzt aufgrund des Vorgenannten und unter dem Aspekt der vertragsgemässen Erfüllung des Auftrages nachfolgende Rechte und Pflichten: • ausführliches und umfassendes Aufklärungsgespräch, beinhaltend die genauen Grenzen des Behandlungsumfanges inklusive der entsprechenden Konsequenzen; • ausführliche Dokumentation des Gesprächsinhaltes und der Behandlungsgrenzen, um sich • vor zukünftigen strafrechtlichen und haftpflichtrechtlichen Folgen im Falle der unterlassenen Behandlung zu exkulpieren; • Verbindlichkeit des Behandlungsverbotes. Der Arzt ist sich im Gegensatz zum medizinischen Laien der gegebenen Schranken der Medizin bewusst. Er alleine kann eine Einschätzung der Chancen zur Verbesserung der Gesundheit oder der Überlebenschancen vornehmen. Der Natur der Sache entsprechend, wird er in den seltensten Fällen Erfolgsaussichten oder Behandlungsverläufe mathematisch genau beziffern können. Der Patient hat mit dem Erlass der Patientenverfügung verbindlich dargelegt, dass er sein Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen will. Damit das Selbstbestimmungsrecht nicht lediglich zu einer juristischen Floskel degradiert, muss der Arzt den Patienten auch über die Grenzen der möglichen Aufklärung, der Voraussehbarkeit bestimmter Entwicklungen informieren. Es bedarf der absolut offenen Kommunikation zwischen den Vertragspartnern, um für beide Seiten sicherzustellen, dass tatsächlich entsprechend dem Willen des Patienten gehandelt wird. Erst dann und nur dann ist es dem Patienten möglich, tatsächlich seinen freien Willen unter Berücksichtigung sämtlicher 119 Art. 394 Abs. 1 OR: vertragsgemässe Besorgung der Geschäfte; Art. 397 Abs. 1 OR: Abgabe einer Vorschrift zur Besorgung des übertragenen Geschäfts. 23 Risiken, eben auch dem Risiko zu sterben, obwohl allenfalls ein für ihn akzeptierbares Überleben möglich gewesen wäre, eigenverantwortlich und verbindlich zu äussern. 6.2 Die Patientenverfügung und die Geschäftsführung ohne Auftrag 6.2.1 Aus Sicht des Patienten 6.2.1.1 Der kasuell urteilsunfähige Patient ohne Benennung einer vertretungsberechtigten Person Der Patientenverfügung beim kasuell urteilsunfähigen Patienten liegt die Problematik zu Grunde, dass er sich bei seiner Einlieferung in ein Spital in bewusstlosem, komatösem oder verwirrtem Zustand befindet, ohne indessen in akuter Lebensgefahr zu schweben. Es ist ihm daher nicht möglich, über seinen Willen in der konkreten Situation unmittelbar Auskunft zu erteilen. Der einstmals in der Patientenverfügung geäusserte Wille des Patienten kann somit der ärztlichen Berufspflicht zur Leistung von Hilfe zum Erhalt oder zur Verbesserung des Gesundheitszustandes diametral gegenüber stehen. Der Arzt muss ohne in einem Aufklärungsgespräch Kenntnis über den aktuellen Willen des Patienten zu erhalten, handeln. Die sein Handeln rechtfertigende Einwilligung ist vom Patienten unmittelbar nicht zu erhalten. So hat der Arzt nebst seinen anerkannten Berufspflichten auf die aus der Geschäftsführung ohne Auftrag resultierenden respektive in öffentlichen Erlassen statuierten Pflichten und Rechte zurückzugreifen. In dieser Situation ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung des Patienten und einer allfälligen Unterlassung der Nothilfe respektive einer Tötung durch Unterlassung bei Nichtbehandlung oder Abbruch einer Behandlung sowie einer Körperverletzung bei Aufnahme einer Behandlung ohne Einwilligung, begangen durch den Arzt. Als Grundsatzproblem der mittelbaren Willensäusserung beim kasuell urteilsunfähigen Patienten stellen sich daher beim Vorliegen einer Patientenverfügung nachfolgende Fragen: • Wie erhält der Behandelnde Kenntnis von der Patientenverfügung? • Was will der Patient? • Entspricht das Verfügte dem heutigen Willen des Patienten? A) Es ist Sache des Patienten sicherzustellen, dass die behandelnden Ärzte Kenntnis von der Patientenverfügung erhalten120. Dies entbindet indessen die Adressaten der Verfügung nicht davon, auch selbständig tätig zu werden. Da sich die Behandlung nach der mutmasslichen Absicht des Patienten richten muss, wird der behandelnde Arzt zur Eruierung des mutmasslichen Willens Dritte, insbesondere nahe Angehörige, beiziehen müssen. Ein Hinterlegen der Patientenverfügung beim nächsten oder nahen Angehörigen wird in einem solchen Fall genügen. Stehen aus unterschiedlichen Gründen keine Angehörigen zur Verfügung, stellt sich die Situation heute weitaus schwieriger dar. Üblicherweise werden Bezugspersonen ausserhalb des engeren Familienkreises selten oder mit sehr grossem zeitlichem Abstand zum Geschehen von einer Einlieferung des Verfügenden Kenntnis erhalten. Empfehlenswert ist daher, dass der Patient eine Kopie seiner Patientenverfügung stets mit sich trägt oder zumindest einen klaren Hinweis darauf, dass eine Patientenverfügung vorliegt und wo sich diese befindet. Für die Zukunft ist die Möglichkeit vorgesehen, das Vorhandensein einer Patientenverfügung auf der Versichertenkarte eintragen zu lassen. Die Ärzte werden zudem bei urteilsunfähigen 120 So auch Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) vom 28. Juni 2006 zu Art. 372 nZGB, S. 7032. 24 Patienten anhand der Versichertenkarte abzuklären haben, ob eine Patientenverfügung errichtet und wo diese allenfalls hinterlegt wurde121. B) Der Patient will, dass seinem Willen Beachtung geschenkt wird. Bei der Beantwortung dieser Frage ist zu klären, ob eine Behandlungsverweigerung oder ein Behandlungsverzicht anzunehmen ist, und ob sich daraus je nach der begrifflichen Auslegung eine Änderung in der Einwilligungsverweigerung des Patienten respektive in der Handlungspflicht des Arztes ergibt. Eine Behandlungsverweigerung stellt per definitionem das Gegenteil einer Behandlungseinwilligung dar, mithin ein ausdrückliches Verbot, eine Behandlung vorzunehmen. Ein solches Verbot ist gemäss dem bereits Ausgeführten für den Arzt bindend. Ein Behandlungsverzicht erklärt indessen ein Nichtwahrnehmen einer angebotenen Handlung und damit eine Entbindung der ärztlichen Handlungspflicht. Eine eigentliche Aussage über das Vorliegen einer Erlaubnis zu einem Eingriff wird nicht getätigt. Fraglich ist daher, ob ein solcher Verzicht als fehlende Einwilligung zu einem konkreten und notwendigen Eingriff zu würdigen ist, insbesondere in jenen Fällen, in welchen es allenfalls um lebensrettende und nicht nur lebensverlängernde Massnahmen geht. Ist der Patient zum Zeitpunkt der notwendigen Behandlung urteilsfähig, so wird und kann er nach erfolgter Aufklärung seine Willensäusserung so vornehmen, dass eine Behandlungsverweigerung, mithin ein Behandlungsverbot für gewisse Eingriffe und ärztliche Massnahmen definiert ist. Zur Klärung dieser Frage ist der Behandelnde auch aus seinem Vertragsverhältnis verpflichtet. Der Urteilsfähige wird in Zusammenarbeit mit dem Arzt daher festlegen, ob er in lebensrettende Massnahmen einwilligt oder einfach lebensverlängernde Massnahmen ablehnt. TRÜCK122 stellt zwischen lebensrettenden und lebensverlängernden Massnahmen einen qualitativen Unterschied fest. Als lebensrettende Massnahmen seien ärztliche Handlungen zu bezeichnen, in denen gewöhnlich eine Verbesserung des Gesundheitszustandes des Patienten, mithin die medizinische Gesamtbilanz positiv beeinflussbar sei. In Fällen blosser Lebensverlängerung sei lediglich die Verlangsamung, allenfalls die vorübergehende Hemmung eines progredienten Leidens erreichbar. Um in dieser Abgrenzungsfrage einen anwendbaren Lösungsansatz zu finden, ist die Frage nach dem „Warum“ einer Willensäusserung in Form einer Patientenverfügung zu stellen. Wie bereits dargelegt, liegt dem Wunsch nach vorgängiger Selbstbestimmung für den Fall einer künftig eintretenden Situation des nahen oder möglichen Todes die Angst zu Grunde, als unselbständiges Etwas Maschinen und/oder der ständigen Pflege durch Dritte ausgeliefert zu sein, mithin die Angst vor dem Verlust der Selbständigkeit und der zukünftigen Selbstbestimmung über das eigene Ich. Daraus ist zu folgern, dass eine Patientenverfügung zumindest konkludent eine Behandlungsverweigerung und damit eine fehlende Einwilligung zu lebensrettenden Massnahmen, falls absehbar oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass trotz der medizinischen Behandlung lediglich ein Zustand erreicht wird, in welchem eine lebenslange Pflegebedürftigkeit123 oder Abhängigkeit von medizinischen Apparaturen zur Aufrechterhaltung von zentralen Lebensfunktionen124 notwendig sein werden, beinhaltet. C) Bei der Beantwortung der zweiten Frage nach dem heutigen Willen spielt das zeitliche Element eine wesentliche Rolle. Je weiter der Erlass einer Patientenverfügung zurückliegt, desto eher ist zu diskutieren, ob sich der Wille des Patienten mit fortschreitendem Alter verändert hat. 121 Entwurf der Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz) Art. 371 Abs. 1 und 2 nZGB. 122 Trück Thomas, Mutmassliche Einwilligung und passive Sterbehilfe, Inaugural-Diss., Tübingen 2000, S. 128 Fn 622. 123 Als Beispiel seien angeführt Koma oder Wachkoma, Hirnschädigungen. 124 Beispielsweise eine dauerhafte Hämolyse, künstliche Beatmung, ständige intravenöse Ernährung. 25 Wer eine Patientenverfügung erlässt, setzt sich mit dem Sterben auseinander. Eine bestimmte Lebens- oder Sterbesituation soll vermieden werden. Der einschränkenden Berücksichtigung älterer Verfügungen ist entgegenzuhalten, dass der Verfügende, hätte sich tatsächlich sein Wille verändert, die Verfügung jederzeit hätte abändern oder vernichten können. Hat er dies nicht getan, so ist davon auszugehen, dass der Inhalt der Patientenverfügung noch immer seinem Willen entspricht. Das Risiko trägt der Verfügende, wie im Bereich anderer Rechtsgeschäfte ebenfalls. Wer ein Testament erlässt, muss dieses, ändert sich sein Wille, korrigieren. Ansonsten ist der testamentarische Wille, unter Voraussetzungen der rechtlichen Grenzen, bindend. Der Umstand, dass es bei einer Patientenverfügung um das höchste Gut unserer Rechtsordnung, um das Leben, geht, darf unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts nicht dazu führen, dass ältere Patientenverfügungen grundsätzlich hinterfragt werden. Dies wäre eine Aufweichung der Patientenautonomie und des Selbstbestimmungsrechts. D) Zusammengefasst bedeuten die vorstehenden Erwägungen, dass der Patient die Durchsetzung seines Willens, nicht als hilfloses Etwas weiter dahinvegetieren zu müssen, sondern würdevoll sterben zu können, erwartet. Aus seiner Sicht hat er den zukünftig behandelnden Ärzten in seiner Patientenverfügung Anweisungen gegeben, wie bei kasuell eingetretener Urteilsunfähigkeit zu handeln ist. Sind die in der Patientenverfügung genannten Umstände gegeben, so hat er in seinen Augen ein Behandlungsverbot formuliert. Dem Patienten obliegt indessen die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Adressaten der Patientenverfügung von dieser Kenntnis erhalten. 6.2.1.2 Der dauernd urteilsunfähige Patient Aus Sicht des Patienten ergeben sich keine Änderungen. Er ist noch stärker darauf angewiesen, dass Drittpersonen in seinem Willen handeln. Gestützt auf die Rechtsordnung ist indessen vorgesehen, dass bei andauernder Urteilsunfähigkeit des mündigen Patienten eine Vormundschaft zu errichten ist125. Dies hat zur Folge, dass der Vormund anstelle des Patienten die notwendigen Einwilligungen oder Verweigerungen von ärztlichen Behandlungen vornehmen darf. Diese Entscheide indessen müssen primär gestützt auf den mutmasslichen Willen des Patienten erfolgen. Ist eine Patientenverfügung vorhanden, so können der mutmassliche Wille oder zumindest Anhaltspunkte dafür gemäss dem unter Ziffer 6.2.1.1 Erwähnten eruiert werden. Liegt indessen keine Patientenverfügung vor, ist der Entscheid des Vormundes subsidiär nach dem objektiven Interesse des Patienten zu fällen, mithin unter dem Gesichtspunkt, was ein vernünftiger Mensch in der nämlichen Situation als geboten betrachten dürfte und müsste. 6.2.1.3 Notfallsituation Befindet sich der Patient in einer Notfallsituation, mithin in einer akut lebensbedrohenden Lage, ergeben sich aufgrund des zeitlichen Handlungsbedarfs Schwierigkeiten, seinen Willen in Erfahrung zu bringen. Obwohl er in einer Patientenverfügung ein Behandlungsverbot formulierte, wird dieses faktisch dem behandelnden Arzt nicht zu Kenntnis gebracht werden können. Selbst ein ständiges Mittragen der Patientenverfügung kann nicht garantieren, dass seinem erklärten Wille Folge geleistet wird. Aufgrund der lebensbedrohenden Lage verbleibt dem Behandelnden kein zeitlicher Spielraum zur Suche nach einer allfällig vorhandenen Patientenverfügung. Der Arzt wird die notwendigen Massnahmen aus seinen Berufspflichten 125 Art. 369 ZGB. 26 heraus einleiten müssen. Eine Patientenverfügung ist aber dennoch auch in einer Notfallsituation nicht nutzlos. Trifft nämlich trotz Notfallbehandlung ein medizinischer Zustand ein, der vom Verfügenden klar geregelt wurde, ist dies als Behandlungsverbot für weitere notwendige Eingriffe und Behandlungen zu akzeptieren. Um auch bei dieser Konstellation das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu wahren und zu schützen, muss konsequenterweise die Verweigerung lebensverlängernder Massnahmen akzeptiert werden. In concreto wird dies bedeuten, dass keine Einwilligung zur weiteren Behandlung mittels lebenserhaltenden Apparaturen vorliegt. Sobald diese fehlende Einwilligung den Handelnden bekannt wird, ist daher auf eine Weiterbehandlung und den Einsatz entsprechender lebenserhaltender Apparaturen zu verzichten, selbst wenn der Patient durch diese bereits am Leben erhalten wird. Die einzig logische Schlussfolgerung aus der klaren Patientenverfügung ist daher als Gebot zum Abschalten der lebenserhaltenden Apparaturen zu verstehen126. 6.2.2 Aus Sicht des Arztes 6.2.2.1 Der kasuell urteilsunfähige Patient ohne Benennung einer vertretungsberechtigten Person Der Arzt sieht sich in der Situation, aus medizinischer Sicht eine Behandlung oder einen Eingriff vornehmen zu müssen, kann sich aber zur Rechtfertigung einer Verletzung der physischen Integrität nicht auf eine vorhandene unmittelbare Einwilligung des Patienten stützen. Die Notwendigkeit einer Einwilligung entfällt aber gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nur, wenn ein anderer Rechtfertigungsgrund für den Eingriff in die körperliche Integrität vorliegt. Als Rechtfertigungsgründe fallen dabei in Betracht: • Notfall127 • Geschäftsführung ohne Auftrag128 • Mutmassliche Einwilligung des Patienten129 • Amtspflicht130 • Gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit131. Im Falle des kasuell Urteilsunfähigen und damit bei der Geschäftsführung ohne Auftrag tritt die Patientenverfügung nun als Surrogat zur notwendigen Einwilligung. Der Behandelnde muss daher auf das Konstrukt des mutmasslichen Willens zurückgreifen. Grundsätzlich bestimmt sich das privatrechtliche Vertragsverhältnis, wie oben ausgeführt, nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag132. Es ist darauf hinzuweisen, dass in einigen Kantonen die Gesundheitsgesetze respektiver Patientenrechtserlasse auch für Privatspitäler und somit deren handelnde Ärzte als verbindlich erklärt wurden133. Die Behandlung in einem öffentlichen Spital richtet sich nach der entsprechenden kantonalen Gesetzgebung im Bereich der Gesundheitserlasse. 126 siehe vorne unter Ziffer 3.4 Passive Sterbehilfe. 127 BGE 115 Ib 175 E. 2b; 114 Ia 350 E. 7b. 128 BGE 123 II 577 E. 4d/ee. 129 BGE 113 Ib 420 E. 4. 130 BGE 123 II 577 E. 4d/ee. 131 BGE 114 Ia 350 E. 5. 132 siehe vorne unter Ziffer 5.2.1. 133 Beispielsweise hat der Kanton Zürich im Patientinnen- und Patientengesetz vom 5. April 2004 in § 1 den Geltungsbereich bei der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten auf alle Spitäler des Kantons, mithin auch für privatrechtlich organisierte festgesetzt. Die Belegsärzte der Privatspitäler unterliegen daher in ihren Behandlungsverhältnissen ebenfalls den Bestimmungen des genannten Gesetzes. 27 Deutlich ist aber darauf hinzuweisen, dass die verfassungsmässigen Rechte, mithin die persönliche Freiheit, der Schutz der physischen und psychischen Integrität und daraus folgend das Selbstbestimmungsrecht des Patienten den kantonalen Bestimmungen vorgehen. Allgemein anerkannt ist, dass der Wille des Patienten verbindlich für den Behandelnden ist134. Probleme zur Eruierung des Patientenwillens können sich aber für den Behandelnden aus der Formulierung der Patientenverfügung ergeben. Ursächlich dafür ist der Umstand, dass Patientenverfügungen, insbesondere die als Muster von verschiedenen Organisationen erhältlichen, unspezifisch formuliert sind. Gestützt auf Erfahrungswerte stellt sich die Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften auf den Standpunkt, dass Menschen ein Leben mit Krankheit, Einschränkung und Pflegebedürftigkeit positiver bewerten, wenn sie selbst in dieser Lage sind, als sie es vorher als gesunder Mensch getan haben135. Diese Auslegung würde erneut von der Autonomie zum Fremdbestimmtsein führen. Sofern die Patientenverfügung bezüglich der Situationsbeschreibung und der Erläuterung der Art der nicht gewollten Behandlung genau und zweifelsfrei ist, muss dies als Einwilligungsverweigerung anerkannt werden. Auch wenn die diesbezügliche Formulierung in medizinisch laienhaftem Vokabular verfasst wurde und nicht genau jede mögliche Folge einer jeden möglichen Erkrankung bezeichnet, auferlegt sie dem behandelnden Arzt die Pflicht, den Willen des Patienten unter Berücksichtigung dessen Laienstatus zu anerkennen. Lediglich der Arzt ist in der Lage, eine infauste Prognose festzustellen. Auch wenn antizipierte Patientenverfügungen meistens unspezifisch hinsichtlich von einzelnen Krankheitszuständen sind, beinhalten sie jeweils den klaren Willen, was im Falle des bevorstehenden Lebensendes verweigert wird. Diese Willensäusserung erlaubt kein Raum für die Auslegung des mutmasslichen Willens entsprechend dem, was der verständige Mensch in dieser Situation wollen würde. 6.2.2.1.1 Der Notfall Ein Notfall liegt vor, wenn eine Person bewusstlos ist oder im Koma liegt und Schaden nehmen würde, wenn der Entscheid über eine ärztliche Intervention aufgeschoben würde. Als Abgrenzungskriterium muss zusätzlich der eingetretene Notfall zeitlich und örtlich getrennt von einer vorhergehenden ärztlichen Behandlung oder einem Spitalaufenthalt beachtet werden, ansonsten grundsätzlich die vorstehenden Regeln zur Anwendung kommen. Das ärztliche Handeln in Notfallsituationen richtet sich ebenfalls nach den rechtlichen Bestimmungen der Geschäftsführung ohne Auftrag136 und damit nach dem Vorteil und der mutmasslichen Absicht des Patienten. Zum Vorteil des Betroffenen zu handeln heisst im Interesse dessen Gesundheit zu handeln. Es darf jede Intervention umgehend erfolgen, die im Interesse der Gesundheit des Patienten medizinisch unerlässlich ist. Aber auch in Notfällen hat der behandelnde Arzt Wünsche respektive zu einem früheren Zeitpunkt getätigte Willensäusserungen zu berücksichtigen, dies ergibt sich aus dem höchstpersönlichen Recht der physischen Integrität sowie dem Selbstbestimmungsrecht. In den meisten Notfällen erfolgt eine Einlieferung des Patienten in die Notfallstation eines Spitals oder es sind Rettungsmassnahmen durch Notfallärzte ausserhalb von Institutionen notwendig. Aus den Umständen ergibt sich, dass es sich wohl in den meisten Fällen um Ärzte handelt, welche zum betroffenen Patienten zuvor keinerlei Kontakt hatten und damit auch 134 Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich, § 20 Abs. 2; Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften, Recht der Patientinnen und Patienten auf Selbstbestimmung vom 24. November 2005. 135 Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften, Recht der Patientinnen und Patienten auf Selbstbestimmung, Medizinisch-ethische Grundsätze vom 24. November 2005, S. 8. 136 Art. 419 ff. OR. 28 keine Kenntnis über dessen Willen aus einem Vorgespräch haben können. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit der notwendigen medizinischen Massnahmen ergibt sich, dass der Notfallarzt nicht über die notwendige Zeit verfügt, um Erkundigungen über das Vorhandensein einer Patientenverfügung und deren Inhalt einzuholen, weder durch Suchen nach einer solchen auf dem Betroffenen selbst noch durch Gespräche mit allenfalls anwesenden Drittpersonen137. Zahlreiche kantonale Gesetze haben daher für Notfälle ausdrücklich eine Ausnahme vom Zustimmungsprinzip vorgesehen138. Eine solche Regelung erscheint notwendig und sinnvoll, um die Handlungsfähigkeit des Arztes zu garantieren. Der Arzt hat aus seiner Berufspflicht und den Standesregeln eine Beistandspflicht in Notfällen139. Gleichzeitig begeht er aber durch seinen Eingriff eine Verletzung der physischen Integrität des Patienten ohne rechtfertigende Einwilligung. Welchem Arzt wäre es möglich, sich mit voller Konzentration der Behandlung eines Notfallpatienten zu widmen, wenn er befürchten müsste, infolge einer fehlenden unmittelbaren oder mittelbaren Einwilligung sich durch sein Handeln haftungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen aussetzen zu müssen? Auch die Lehre und Praxis stellt sich auf den Standpunkt, dass der behandelnde Notfallarzt davon ausgehen darf, dass es dem hypothetischen Willen des Patienten entspricht, zu seinen Gunsten eine lebensrettende Massnahme zu ergreifen. Im Europäischen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde wird in Artikel 8140 die Handlungsbefugnis in Notfällen statuiert. Die Notfallsituation wird dabei nicht auf Fälle beschränkt, in denen Lebensgefahr besteht. Unerlässlich für die Gesundheit einer Person sei die Intervention bereits dann, wenn mit dem Aufschub der therapeutischen Nutzen für den Patienten verloren geht. Das Bundesgericht hat sich zur fehlenden Einwilligung in Notfällen geäussert141 und sich auf den Standpunkt gestellt, dass im Notfall die Einwilligung des Patienten zu vermuten sei. So sei bei Vorliegen eines unaufschiebbaren Notfalls die Operation auch bei Fehlen der tatsächlichen oder hypothetischen Einwilligung nicht widerrechtlich. Die deutsche Rechtsprechung geht bei Noteingriffen, wenn der Patient bewusstlos ist und keine Zeit für eine Rücksprache mit den Angehörigen von einer mutmasslichen Einwilligung des Patienten aus, die von der berechtigten Annahme des Arztes getragen sein muss, dass ein verständiger Patient in dieser Lage bei angemessener Aufklärung in die operative Massnahme eingewilligt hätte. Entscheidend ist dabei die absolute Notwendigkeit zur Lebensrettung oder Verhinderung unwiderruflicher Gesundheitsschädigungen, die gegen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten abzuwägen ist. Daraus folgt, dass bei Behandlungsalternativen den Patienten am wenigsten belastende Alternative mit dem geringeren Risiko zu wählen ist142. 6.2.2.1.2 Die Operationserweiterung Ist eine Operation durchzuführen, muss eine Einwilligung eines Patienten vorliegen oder aber zumindest eine Notfallsituation mit vermuteter mutmasslicher Einwilligung. Erscheint während der Operation eine unvorhergesehene Erweiterung notwendig, stellt sich das 137 In Frage für solche Auskünfte, die eine gewisse Verbindlichkeit haben würden, kämen in erster Linie enge Angehörige wie Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie Ehe- oder Lebenspartner. 138 Bsp. Patientinnen- und Patientenrechtsgesetz des Kantons Zürich, § 21 Abs. 3: „In Notfällen wird die Einwilligung vermutet“. 139 Standesordnung FMH, Art. 5: In Notfällen gilt die Beistandspflicht in jedem Fall für alle Ärzte. 140 Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin vom 4. April 1997: „Kann eine Einwilligung wegen einer Notfallsituation nicht eingeholt werden, so darf jede Intervention, die im Interesse der Gesundheit der betroffenen Person medizinisch unerlässlich ist, umgehend erfolgen“. 141 BGE 114 Ia 350 E. 7b/cc; Urteil 4P.9/2002 vom 19. März 2002 E. 2c. 142 Bernd Gabriel, Notfallmedizinische Rechtsfragen, Die Aufklärungspflicht bei Noteingriffen, in: http://www. anr.de/de/wissen/bibliothek/ius_4.jsp, letzter Besuch am 12. April 2007. 29 Problem, dass der Patient die dafür notwendige Einwilligung nicht erteilen kann. Das Bundesgericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Operateur auf die Einwilligung des Patienten nicht verzichten kann, ausser der in Betracht gezogene Eingriff sei aufgrund vitaler oder absoluter Indikation notwendig143. Liegt somit weder eine tatsächliche noch eine hypothetische Einwilligung vor, dann ist auch die unvorhersehbare, aber absolut notwendige Operationserweiterung sowie geringfügige Erweiterungen, die das Operationsrisiko nicht erhöhen, nicht rechtswidrig144. Andernfalls besteht die Pflicht zum Abbruch der Operation. Hat der Operierte eine Patientenverfügung erlassen, so hat sich der Operateur nach dieser zu richten. Tritt während der Operation eine in der Patientenverfügung geregelte Situation ein, muss der Arzt die Operation abbrechen. Die Patientenverfügung ist diesfalls als Widerruf des Auftrages zu verstehen mit der Konsequenz, dass für die weiteren medizinischen Handlungen keine Einwilligung mehr besteht. 6.3 Die Patientenverfügung mit Vertretungsvollmacht in medizinischen Angelegenheiten Die heute von verschiedenen Organisationen vorformulierten Patientenverfügungen sehen jeweils eine Rubrik vor, in welcher Verfügende Bezugspersonen mit Entscheidkompetenz an ihrer Stelle benennen können. Je nach Formulierung werden die zukünftig behandelnden Ärzte nicht nur von deren Schweigepflicht gegenüber den Bezugspersonen entbunden. Vielmehr wird die Pflicht zur vollständigen Aufklärung und zum Einbezug in den Entscheidungsprozess derselben durch das Behandlungsteam formuliert. Im Falle eines urteilsfähigen Patienten wird diese Vertretungsvollmacht keine zentrale Rolle spielen, kann und wird er doch notwendige Behandlungseinwilligungen oder -verweigerungen selbst erteilen können. Für den Patienten wesentlich indessen wird die Bevollmächtigung einer Bezugsperson im Falle einer kasuellen oder dauernden Urteilsunfähigkeit. Die geltende Rechtsordnung sieht dabei keine Verbindlichkeit der Willensäusserung eines Vertreters in medizinischen Angelegenheiten vor. Vielmehr wird gestützt auf die Bestimmungen zur Geschäftsführung ohne Auftrag bei urteilsunfähigen Patienten die Äusserung der Bezugsperson als Indiz zur Eruierung des mutmasslichen Willens beigezogen. Ausdrücklich erwähnt das Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich in § 21 Abs. 2 für urteilsunfähige Personen den Beizug der Bezugspersonen falls möglich145. Grundsätzlich wird aber dennoch die Entscheidkompetenz in die Hände der behandelnden Ärzte gelegt. Diese konkrete Regelung widerspricht wohl den übergeordneten Grund- und Freiheitsrechten, insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht. Durch die Bestimmung einer Bezugsperson mit Vertretungsbefugnis in medizinischen Angelegenheiten hat der Verfügende klar statuiert, dass der Benannte in seinem Willen handeln kann und darf. Es darf und muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei dieser Bezugsperson um eine dem Verfügenden nahestehende Person handelt, mit welcher er in urteilsfähigem Zustand ein zentrales Tabuthema erörtert hat. Der Bevollmächtigte wird daher die genauesten Kenntnisse über den Willen und die Wünsche des Patienten am Lebensende haben. Die einzig mögliche Schlussfolgerung, die daraus gezogen werden kann, stellt als Mindestforderung eine Pflicht zum Einbezug des Vertreters in medizinischen Angelegenheiten durch die behandelnden Ärzte in zu fällende Entscheide über medizinische Massnahmen und Eingriffe dar. Da sich das Behandlungsverhältnis beim 143 BGE 108 II 59 E. 2. 144 Urteil 4P.9/2002 vom 19. März 2002, E. 2c. 145 Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich, § 21 Abs. 2: „ Haben nicht urteilsfähige Patientinnen und Patienten keine gesetzliche Vertretung, entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte in deren Interesse und entsprechend deren mutmasslichen Willen. Wenn möglich werden die Bezugspersonen angehört.“ 30 urteilsunfähigen Patienten auf die Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu stützen hat, dies gilt für öffentlich-rechtliche Behandlungsverhältnisse konkludent, muss entsprechend dem mutmasslichen Willen des Patienten gehandelt werden. Die Bezugsperson kennt indessen mit Sicherheit den mutmasslichen Willen des Patienten besser als fremde Ärzte. Als Notbremse, sollten die Behandelnden hinreichende Zweifel daran haben, dass die Entscheide der Bezugsperson tatsächlich dem mutmasslichen Willen des Patienten entsprechen respektive dessen Interessen wahrnehmen, ist den Ärzten erlaubt, nach dem hypothetischen Willen des Patienten im Sinne der Interessen eines verständigen Menschen in der selben Situation zu handeln oder aber einen Ethiker beizuziehen. Beim dauernd urteilsunfähigen, aber mündig gewesenen Patienten, ergibt sich aus einer solchen Bestimmung einer Bezugsperson zur Vertretung in medizinischen Angelegenheiten die Möglichkeit, bei der Errichtung einer Vormundschaft die durch den Patienten selbst bestimmte Person als Vormund zu benennen. Dies wiederum hat für den Patienten den Vorteil, dass seine Vertrauensperson inskünftig nach dem mutmasslichen Willen des Patienten Entscheide treffen kann und so letztendlich den ehemals, in urteilsfähigem Zustand geäusserten Willen im Sinne des Betroffenen Rechnung tragen kann. Kritiker der Bevollmächtigung einer Vertretungsperson in medizinischen Angelegenheiten führen an, dass es sich beim Entscheid über einen Eingriff in die physische Integrität um ein höchstpersönliches Recht handle, über das nicht durch nicht medizinisch geschulte Drittpersonen im Rahmen derer Berufspflichten verfügt oder entschieden werden könne. Dem ist entgegen zu halten, dass ohne Bevollmächtigung einer Drittperson der Verfügende das höchstpersönliche Recht in Hände von unbekannten Ärzten gibt. Dass diese infolge ihrer medizinischen Ausbildung und ihrer Berufspflichten allenfalls besser geeignet sein sollen, Entscheide über Eingriffe in die physische Integrität oder aber über deren Verweigerung zu fällen, ist absolut nicht schlüssig. Würde man die grundsätzliche Annahme treffen, dass ein Bevollmächtigter nicht nach dem Willen und zum Wohl des Patienten handeln könnte und würde, müsste man als logische Schlussfolgerung davon ausgehen, dass der Verfügende zum Zeitpunkt, als er die Patientenverfügung verfasste, nicht urteilsfähig gewesen sei und daher vom Bevollmächtigten unzulässig, zu Gunsten des Letztgenannten, beeinflusst worden sei. Das Treffen einer solchen Annahme erscheint aber unzulässig. Immerhin hat sich der Verfügende mit dem Thema des Sterbens auseinander gesetzt. Jemandem die Vollmacht über das eigene Leben oder Sterben zu erteilen, setzt ein grosses Vertrauen voraus und resultiert nicht aus einer einfachen Laune heraus. Zusätzlich ist anzufügen, dass oftmals enge Familienangehörige zu Vertretern bevollmächtigt werden. Es darf davon ausgegangen werden, dass diese, wenn ihnen das Vertrauen in Form einer Vollmacht erteilt wurde, am Besten wissen, wie der Patient gelegt hat und wie er leben will. Diese werden daher am verbindlichsten den mutmasslichen Willen des Patienten darlegen können. Es ist nicht einzusehen, weshalb der gesetzliche Vertreter, lediglich weil er beispielsweise Elternteil ist, besser einen verbindlichen Entscheid über eine Eingriffseinwilligung oder - verweigerung treffen können soll, als der vom Betroffenen selbst in Kenntnis der Folgen bestimmte Bevollmächtigte. 6.4 Lösungsansatz Lösungsansätze, um das Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie der Strafbarkeit des ärztlichen Verhaltens in jedem der genannten Anwendungsfälle einer Patientenverfügung bei urteilsunfähigen Personen ergeben sich einerseits aus der Begrenzung der ärztlichen Garantenpflicht respektive der Geschäftsführung ohne Auftrag, 31 gestützt auf den wirklichen oder mutmasslichen Willen des Patienten, und andererseits aus dem Recht oder der Freiheit, Suizid zu begehen. Gestützt auf die Grundrechte ergibt sich keine staatliche Pflicht, entgegen der geschützten persönlichen Freiheit und dem Selbstbestimmungsrecht Handlungen gegen den Willen eines Menschen vorzunehmen, wenn dessen eindeutiger Wille in urteilsfähigem Zustand, wenn auch vielleicht nicht in umfassender Kenntnis der gesamten Sachlage, gebildet und geäussert wurde. Das Risiko, dass ein Überleben in einem erträglichen Gesundheitszustand möglich gewesen wäre, hätte man bestimmte medizinische Behandlungen vorgenommen, trägt der verfügende Patient. Jeder Suizident trägt das Risiko, seinem Leben zu einem Zeitpunkt ein Ende gesetzt zu haben, in welchem eine Veränderung der gegebenen Situation und damit eine Rückkehr zu einem allenfalls auch für den Suizidenten lebenswerten Lebens möglich gewesen wäre. Wenn sich aber keine Handlungspflichten des Staates ergeben, dann sind auch keine entsprechenden Erlasse auf kantonaler Ebene notwendig, die eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten vornehmen146. Für den privatrechtlich handelnden Arzt ergibt sich aus diesen Lösungsansätzen eine fehlende Strafbarkeit bei Vorliegen einer klar formulierten und in zeitlich engem Konnex zum Behandlungszeitpunkt stehenden Patientenverfügung. Der zum Behandlungszeitpunkt somit mutmassliche Wille der Patienten ist als wirklicher Wille des Patienten im Falle des Eintrittes einer zukünftigen Situation im Bewusstsein des Verzichts auf ein mögliches Weiterleben zu behandeln. Jeder Patient, der eine Patientenverfügung verfasst, hat sich mit dem Sterben auseinandergesetzt. Jeder dieser Patienten hat sich über eine für ihn erträgliche Existenz Gedanken gemacht. Allfällige moralische oder ethische Vorstellungen des Behandelnden dürfen in einer Auslegung dieses Patientenwillens keinen Platz finden. 7. Strafrechtliche Verantwortlichkeit der behandelnden Ärzte 7.1 Im Allgemeinen Im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Ärzten stellen sich nicht nur Fragen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Behandlungsfehlern und damit im Zusammenhang mit Delikten gegen Leib und Leben147. Thema ärztlicher Strafprozesse sind auch immer wieder Vermögensstraftaten, Sexualdelikte, das falsche ärztliche Zeugnis oder die Verletzung des Arztgeheimnisses, welche Deliktskategorien aber im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht interessieren. Wie bereits ausgeführt, geht die schweizerische Rechtsprechung davon aus, dass ärztliche Eingriffe, auch wenn sie medizinisch indiziert und kunstgerecht durchgeführt worden sind, jedenfalls insoweit den objektiven Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen, als sie entweder in die Körpersubstanz eingreifen oder mindestens vorübergehend die körperliche Leistungsfähigkeit oder das körperliche Wohl des Patienten nicht bloss unerheblich beeinträchtigen oder verschlechtern148. Das Bundesgericht hat daher in seiner bestätigten Rechtsprechung festgestellt, dass das Wohl des Patienten nicht ohne weiteres mit der ärztlich indizierten Behandlung gleichgestellt werden könne. Insbesondere könne zum Patientenwohl gerade auch die Ablehnung einer vom Arzt für indiziert gehaltene Behandlung durch den Patienten gehören149. Aus dieser Argumentation folgt, dass der Wille des Patienten zentraler Punkt zur Feststellung, was dem Patientenwohl entspreche, darstellt. Als wichtigster 146 s. Kanton Zürich, Patientinnen- und Patientenrechtsgesetz. 147 Art. 111 – 128 StGB. 148 BGE 124 IV 258. 149 BGE 99 IV 208; letztmals 124 IV 258. 32 Rechtfertigungsgrund für die Rechtmässigkeit einer Heilbehandlung stellt sich die vorherige Einwilligung des Rechtsgutträgers dar, wobei die hinreichende Aufklärung über den beabsichtigten Eingriff erfolgt sein muss150. Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit der Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches darauf verzichtet, den Rechtfertigungsgrund der Einwilligung des Verletzten ins Gesetz aufzunehmen. Indessen ergibt sich dieser Rechtfertigungsgrund aus den zivilrechtlichen Normen151. Eine Einwilligung in strafbare Handlungen kann aber nur wirksam erfolgen, wenn die entsprechenden Straftatbestände lediglich individuelle Rechtsgüter schützen und der Einwilligende über das entsprechende Rechtsgut verfügen kann. Zudem darf die Zustimmung nicht sittenwidrig sein152. Aus Artikel 114 Strafgesetzbuch ergibt sich zudem, dass in eine Tötung nicht wirksam eingewilligt werden kann153. Eine schwere Körperverletzung wird ihrerseits durch eine Einwilligung nur gerechtfertigt, wenn ihr Zweck im Verhältnis zur Schwere der Verletzung den Eingriff als zulässig erscheinen lässt. Dies ist beim Heileingriff gerechtfertigt154. Fraglich erscheint unter dieser Systematik des Gesetzes, ob sich ärztliche Eingriffe im Bereich der Schönheitschirurgie, insbesondere bei überproportionierten Brustvergrösserungen, durch Einwilligung der Betroffenen rechtfertigen lassen. 7.2 Strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Patientenverfügungen Als Grundsatz ist festzuhalten: Liegt eine hinreichend konkret gefasste Patientenverfügung155 vor, die auf die aktuelle Krankheitssituation zugeschnitten ist und dafür klare Behandlungsbegrenzungen vorsieht, kann sich der Arzt nur dann darüber hinwegsetzen, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der aktuelle mutmassliche Wille nicht mehr mit dem in der Patientenverfügung geäusserten übereinstimmt156. Aus diesem Grundsatz ergibt sich auch, dass der Arzt die Begründungslast und damit die Beweislast trägt, will er eine Patientenverfügung nicht beachten. Eine ausführliche Dokumentation der dringenden Zweifel in der Krankenakte des Patienten wäre ausreichend. Problematisch kann sich die Prognose eines infausten Krankheitsverlaufes respektive eines irreversiblen Bewusstseinsverlustes darstellen. Die Medizin stellt keine sichere Wissenschaft dar. Krankheitsverläufe können oftmals nicht mit hundertprozentiger Sicherheit vorhergesagt werden. Ergeben sich daher grosse Zweifel, so ist nach dem Grundsatz „in dubio pro vita“ zu handeln. Dabei dürfen solche Zweifel nicht leichthin angenommen werden, ansonsten Patientenverfügung zu einem nutzlosen Stück Papier verkommen würden. Vielmehr wird man sich nach dem Konstrukt der grossen Wahrscheinlichkeit des Eintreffens des in der Patientenverfügung umschriebenen Zustandes zu richten haben. Das Risiko, dass eine fortführende Behandlung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, trägt, sofern die Prognose lege artis gestellt wurde, der Patient. Setzt sich nun der Arzt im Falle eines infausten Krankheitsverlaufs bei mit grosser Wahrscheinlichkeit zutreffender Prognose über den klaren, allenfalls lediglich klaren 150 BGE 117 Ib 200. 151 Art. 28 Abs. 2 ZGB: „Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist“. 152 Art. 27 ZGB: „Auf die Rechts- und Handlungsfähigkeit kann niemand ganz oder zum Teil verzichten. Niemand kann sich seiner Freiheit entäussern oder sich in ihrem Gebrauch in einem das Recht oder die Sittlichkeit verletzenden Grade beschränken.“ 153 Art. 114 StGB: „Wer aus achtenswerten Beweggründen, namentlich aus Mitleid, einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft“. 154 Hans Wiprächtiger, Die Strafbarkeit des Arztfehlers; in: Walter Fellmann, Tomas Poledna (Hrsg.), Die Haftung des Arztes und des Spitals, Zürich Basel Genf 2003, S. 245. 155 Schriftliche oder mündliche Behandlungsverzichtserklärung. 156 Verrel Torsten, Strafrechtliche Aspekte von Patientenverfügungen, 5. Oktober 2006, S. 3; http://www.medizin- ethik.ch/publik/strafrechtliche_aspekte.htm, letzter Besuch am 11. April 2007. 33 mutmasslichen, in einer Patientenverfügung geäusserten Willen des Patienten hinweg, wird er einen unerlaubten Eingriff in die physische Integrität des Patienten vornehmen und sich damit strafrechtlicher Konsequenzen ausgesetzt sehen. Folgerichtig wäre dieses Hinwegsetzen als vorsätzliches Handeln, zumindest aber eventualvorsätzliches, zu qualifizieren. Das Vorliegen einer Sorgfaltspflichtwidrigkeit und damit eine fahrlässige Tatbegehung ist zu verneinen. Dem Arzt obliegt im Rahmen des Aufklärungsgespräches die Pflicht, sich zu versichern, dass der Patient seine Erklärungen verstanden hat. Ebenso muss er aus seinem Vertragsverhältnis klären, ob er den Willen und damit die Interessen des Patienten erfasst hat. Unterlässt er dies, so nimmt er zumindest in Kauf, einen Eingriff und damit eine Körperverletzung zu begehen, ohne über den Rechtfertigungsgrund der Einwilligung zu verfügen. Je nach der Art und Weise des vorgenommenen Eingriffs respektive der Schwere desselben wird die Anwendung des Straftatbestandes der schweren Körperverletzung157, der einfachen Körperverletzung158 oder allenfalls lediglich der Tätlichkeit zu prüfen sein159. Nebst dem Ignorieren einer Patientenverfügung stellt sich auch die Frage, ob einer Patientenverfügung, die eine Aufforderung zur Tötung in einer bestimmten Lebenslage oder aber zur Beihilfe zum Suizid enthält, Beachtung geschenkt werden darf. Als Leitlinien der Straffreiheit bei Sterbehilfe im Zusammenhang mit Patientenverfügungen hat Gunther ARZT160 vier Grundregeln aufgestellt: 1. Anspruch auf passive Sterbehilfe, denn (lebensverlängernde) Krankenbehandlung setzt Einwilligung voraus. 2. Behandlungsabbruch beim urteilsunfähigen Patienten entsprechend dessen mutmasslichem Willen ist Pflicht (nicht nur Recht) des Arztes (Patientenverfügung als Indiz für den mutmasslichen Willen. 3. Es ist erlaubt, einen Suizid, also eine Tötung, durch eigene Hand zu unterstützen. Es ist allerdings vorausgesetzt, dass die Hilfe uneigennützig geleistet wird (Art. 115 StGB). 4. Tötung auf Verlangen eines urteilsfähigen Patienten ist als Tötung durch fremde Hand verboten und strafbar. Erst recht verboten ist die Tötung auf mutmassliches Verlangen, z.B. gestützt auf eine entsprechende Patientenverfügung (Euthanasie). Die Tötung eines Patienten als gezielte unmittelbare Beendigung des Lebens in der Sterbephase, selbst wenn er dies ausdrücklich will, ist unter den Straftatbeständen der vorsätzlichen Tötung (Art. 111 StGB), des Totschlages (Art. 113 StGB), der Tötung auf Verlangen (Art. 114 StGB) oder der Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB) zu prüfen. Der behandelnde Arzt wird sich regelmässig von der strafbaren Beihilfe zum Selbstmord entlasten können, fordert diese doch vom Handelnden selbstsüchtige Beweggründe. Die Beweggründe respektive der Wille wird sich aber beim Vorliegen einer Patientenverfügung beim Patienten finden und nicht beim Behandelnden und darf daher im Normalfall als uneigennützige Hilfe verstanden werden. Bei der Subsumtion eines Verhaltens unter den Tatbestand der Tötung auf Verlangen als aktives Handeln ergeben sich aus juristischer und wohl auch ärztlicher Sicht keine besonderen Probleme. Sofern die Tatherrschaft beim Patienten liegt, ist die Tötung auf Verlangen nicht erfüllt. Liegt die Tatherrschaft im Falle des Abbruchs von Behandlungsmassnahmen beim 157 Art. 122 StGB. 158 Art. 123 StGB. 159 Art. 126 StGB: Das Setzen einer Infusion oder die Verabreichung einer Spritze ist dabei wohl als Tätlichkeit zu betrachten. 160 Arzt Gunther, Für Sterbehilfe relevante standesrechtliche Bestimmungen im Lichte der Gesamtrechtsordnung; in: Frank Th. Petermann (Hrsg.), Sterbehilfe - Grundsätzliche und praktische Fragen - Ein interdisziplinärer Diskurs, St.Gallen 2006. 34 Arzt, sieht die Lehre beim Vorliegen einer ausreichend klaren Patientenverfügung im Falle eines todesnahen Zustandes die Rechtfertigung in einer aus dem übergeordneten Verfassungsrecht entstammenden Güterabwägung, in welcher die Patientenautonomie respektive das Selbstbestimmungsrecht über den Schutz des Lebens zu setzen ist161. Fraglich ist indessen, ob eine Tötung auf Verlangen durch unechte Unterlassung begangen werden kann. Die Lehre stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass alle lebenserhaltenden ärztlichen Leistungen eine unmittelbare Einwirkung auf den Patienten bedeuten. Der urteilsfähige Patient kann jederzeit eine medizinische Behandlung verweigern. Beim urteilsunfähigen Patienten ergibt sich eine Behandlungsverweigerung beim Vorliegen einer ausreichend klaren Patientenverfügung aus dessen zu einem früheren Zeitpunkt geäusserten Willen. Eine solche Verweigerung kommt bei einem tödlich erkrankten Patienten einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung respektive einem Suizid gleich. Da die Beihilfe zum Selbstmord in Art. 115 StGB abschliessend geregelt ist, kann demnach folgerichtig keine Unterlassungstäterschaft im Sinne der Tötung auf Verlangen möglich sein162. Resultierend aus dem anerkannten Selbstbestimmungsrecht eines Patienten wird heute international und national über eine Straflosigkeit der aktiven Sterbehilfe diskutiert163. SCHWARZENEGGER164 gibt zu bedenken, dass die strafrechtliche Grenze von Art. 114 StGB der Normenhierarchie widerspricht. Die Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen ist unter diesem Gesichtspunkt nur dann gerechtfertigt, wenn eine gegenseitige Abwägung der Grundrechte den absoluten Vorrang des Schutzes auf Leben vor der Menschenwürde, der persönlichen Freiheit und dem Selbstbestimmungsrecht ergibt. Weder die Schweizerische Grundrechtsordnung noch die internationalen Regelwerke auferlegen dem Staat eine übergeordnete Pflicht, die direkte aktive Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. In der internationalen Diskussion zeichnet sich ab, dass in Extrembereichen, beispielsweise bei unheilbar Kranken in Todesnähe, die eine direkte aktive Sterbehilfe wünschen, eine Höhergewichtung des individuellen Autonomieanspruches und damit eine Anerkennung eines (übergesetzlichen) Rechtfertigungsgrundes beziehungsweise eine Straflosigkeit der direkten aktiven Sterbehilfe anzunehmen sei. Zusammenfassend ist nach heute gültigem Recht festzustellen, dass ein Heileingriff entgegen eines in einer Patientenverfügung klar geäusserten Willens auf Behandlungsverzicht/ Behandlungsverweigerung einen unerlaubten Eingriff des Arztes in die physische Integrität des Patienten darstellt und daher als Körperverletzung strafbar ist. Die Grenze des ärztlichen Handelns, selbst wenn dieses dem Willen des Patienten entspicht, stellt das Herbeiführen des Todes durch aktives Tun165 dar, ausgenommen der aktive Abbruch laufender Behandlungsmassnahmen166. Das Überschreiten dieser Grenzen führt zu einer Strafbarkeit infolge eines Tötungsdeliktes. 8. Diskussion: Meiner Meinung nach zu Recht verpflichtet der Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches im Bereich Erwachsenenschutz die behandelnden Ärzte einer Patientenverfügung, sofern 161 Basler Kommentar, Strafgesetzbuch II, Christian Schwarzenegger, Basel 2003, vor Art. 111 N 6 ff. und N 24 ff. 162 Basler Kommentar, Strafgesetzbuch II, Christian Schwarzenegger, Basel 2003, Art. 114 N 3. 163 Niederlande: Gesetz zur Kontrolle der Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Selbstmord, in Kraft sei 1. April 2002; gleichartig Belgien, Japan, Schweiz: Arbeitsgruppe Sterbehilfe. 164 Basler Kommentar, Strafgesetzbuch II, Christian Schwarzenegger, Basel 2003, vor Art. 111 N 8. 165 Der Arzt verfügt dabei über die Tatherrschaft und nicht der Patient. 166 Abstellen der künstlichen Ernährung, der künstlichen Beatmung, der Hämolyse etc. 35 diese hinreichend klar ist, zu entsprechen. Es wird davon ausgegangen, dass der selbstverantwortliche Mensch der heutigen Zeit über die notwendigen Informationen zur Willenbildung und -ausübung verfügt und damit auf eine zusätzliche Aufklärung verzichtet, wenn er eine Patientenverfügung errichtet167. Würde letztlich wiederum eine Möglichkeit geschaffen, den wohlüberlegten (und davon ist auszugehen) Willen des Betroffenen in einem Falle der eingetretenen Urteilsunfähigkeit zu hinterfragen und nicht als verbindlich zu betrachten, wäre dies entgegen dem Sinn und Zweck der Revision, welche gerade das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in medizinischen Belangen stärken will. Damit wäre aber ein Rückschritt in Richtung paternalistischer Medizin programmiert. Grenzen einer Patientenverfügung stellen immer die gesetzlichen Vorschriften dar. Die Diskussion der Urteilsfähigkeit des Patienten bei Mitteilung einer schwerwiegenden Diagnose ist mit grosser Zurückhaltung zu führen. Würde davon ausgegangen, dass letale Diagnosen und das bevorstehende „Leiden“ die Urteilsfähigkeit eines Patienten grundsätzlich dermassen beeinträchtigt, dass ein unüberlegter Sterbewunsch geäussert respektive eine Einwilligung zur Behandlung verweigert wird, wäre die Akzeptanz von Sterbehilfeorganisationen und die straffreie Beteiligung an einem Selbstmord durch eine Sterbehilfeorganisation ausserordentlich fragwürdig. Logisch gefolgert müsste dann jedem, der an einer letalen Krankheit leidet, die Urteilsfähigkeit bezüglich „unnatürlichem“ Sterben abgesprochen werden. Dem widerspricht aber die heute internationale Tendenz, die Sterbehilfe eher auszudehnen, als zu beschränken. Selbst das Bundesgericht bejahte im bereits zitierten Entscheid über das Recht zum Erhalt von Natrium-Pentobarbital ohne ärztliches Rezept selbst für psychisch Kranke ein Suizidrecht respektive eine Suizidfreiheit. Aus der Auseinandersetzung mit dem Willen des Patienten im Spannungsfeld der Medizin ergibt sich deutlich die Problematik des mutmasslichen Willens beim urteilsunfähigen Patienten trotz Vorliegens einer Patientenverfügung. Die von verschiedenen Organisationen168 angebotenen Muster-Patientenverfügungen verwenden in den angeführten Beispielen die Formulierung des Verzichts auf lebensverlängernde, nicht jedoch des Verzichts auf lebensrettende Massnahmen. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Formulierung zu Gunsten des verfügenden Patienten bezüglich der Wortwahl geändert werden müsste, um eine Diskussion nach einer allfälligen Auslegungsbedürftigkeit des Patientenwillens gar nicht erst aufkommen zu lassen169. Grundsätzlich erscheint der beispielsweise durch Dialog Ethik in seinem „Human Dokument“ beschriebene Lebenszustand170 auf den ersten Blick als taugliche Umschreibung. Indessen ist erneut festzuhalten, dass es sich bei der Medizin um eine nicht exakte Wissenschaft handelt. Wer bestimmt die Prozentzahl der geringen oder hohen Wahrscheinlichkeit? Was sind die Folgen der ein bisschen grösseren oder kleineren Wahrscheinlichkeit? Um eine möglichst grosse Klarheit über den Willen des Patienten zu schaffen, und der Argumentation entgegen zu halten, dass der Verfügende zum Zeitpunkt, als er die Patientenverfügung erlassen hat, keine klaren Kenntnisse über Diagnose, Krankheitsverlauf und Risiken hatte, wäre zu empfehlen, dass erst nach einem einlässlichen Gespräch mit einem Vertrauensarzt eine Patientenverfügung erlassen wird. Dies würde ermöglichen, im Dokument selbst oder allenfalls in einem Anhang zur Verfügung, einen weniger auslegungsbedürftigen Zustand zu formulieren, der zum Behandlungsabbruch oder 167 Ärztliche Aufklärungspflicht ist eine den Arzt treffende Verpflichtung. Der Betroffene kann jederzeit auf eine Aufklärung verzichten und das Handeln in die Hände der Ärzte legen, welche stets verpflichtet sind, nur indizierte Eingriffe vorzunehmen und lege artis zu handeln. 168 Dialog Ethik, http://www.http://www.dialog-ethik.ch/patientenverfuegung_d.php; letzter Besuch am 13. April 2007. FMH, http://www.fmh.ch/ww/de/pub/dienstleistungen/rechtsausk_nfte/mustervorlagen/patientenverfuegung.htm; letzter Besuch am 10. April 2007. Dignitas, http://www.dignitas.ch/WeitereTexte/Patientenverfuegung, letzter Besuch am 10. April 2007. 169 Frage nach Behandlungsverzicht oder Behandlungsverweigerung. 170 Anhang 1. 36 zur Behandlungsverweigerung führen muss. Ein solches Gespräch wäre zu dokumentieren und würde damit dem kritischen Einwand, es sei vor der Behandlungsverweigerung keine ärztliche Aufklärung erfolgt, eine Rechtfertigung absprechen. Zudem würde der Verfügende mit dieser Vorgehensweise belegen, dass er sich mit dem Sterben tatsächlich auseinandergesetzt hat und es daher in einem bestimmten Zustand oder bei einer grossen Wahrscheinlichkeit des Eintreffens dieses Zustandes für ihn keine Rolle spielt, ob verständige Dritte mit einer gewissen Krankheitssituation oder Beeinträchtigung des täglichen Lebens umgehen könnten. Vielmehr darf dann einzig die Schlussfolgerung zu ziehen sein, dass sich der Verfügende des Risikos eines allenfalls frühzeitigen Sterbens klar bewusst ist und dies zu Gunsten eines für ihn lebenswerten Zustandes in Kauf nimmt. Realistischerweise muss festgestellt werden, dass auch die Formulierung eines Zustandes, welcher zu einem Behandlungsabbruch oder Behandlungsverzicht führen muss, auch nach einem ärztlichen „Aufklärungsgespräch“ im obigen Sinne, ohne dass eine konkrete Krankheitssituation vorhanden ist, immer nur relativ allgemein bleiben kann. Eine jegliche vorstellbare Situation abdeckende Patientenverfügung, welche dann noch hinreichend klar formuliert zu sein hat, kann wohl nicht formuliert werden. Sinnvoll ist es daher, eine Patientenverfügung inklusive Ernennung eines Patientenvertreters in medizinischen Belangen zu erlassen. Dabei wird der Patientenvertreter eine grosse Verantwortung tragen, den tatsächlichen Willen des Patienten durchsetzen zu müssen. Nicht jeder Mensch wird bereit sein, diese Verantwortung zu übernehmen. Ein besonderes Vertrauensverhältnis und eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema Sterben sind vorauszusetzen, um den Patientenvertreter tatsächlich zu befähigen, dem Willen des Patienten entsprechend zu entscheiden. Vorstellbar wäre dabei, dass diese Aufgabe im Sinne eines testamentarischen Willensvollstreckers durch einen Vertrauensarzt oder aber einen gut instruierten Rechtsanwalt wahrgenommen wird. Unter Berücksichtigung aller Aspekte dieser Auseinandersetzung mit dem Patienten im Spannungsfeld der Medizin ergibt sich, dass eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene, wie mit der Revision des Erwachsenenschutzes vorgesehen, dringend notwendig erscheint. Eine solche Regelung würde sowohl dem verfügenden Patienten die Sicherheit geben, dass seinem Willen bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen durch die behandelnden Ärzte Folge geleistet würde. Ebenso würden diesbezügliche Gesetzesbestimmungen auf Seiten der Ärzte die Bedenken, sich straf- oder haftungsrechtlicher Folgen auszusetzen, massiv vermindern. Als zentraler Vorteil zu betrachten wäre, dass endlich gesamtschweizerisch dieselben Regeln über die Beachtlichkeit einer Patientenverfügung gelten würden. 9. Fazit Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und damit auch des Patienten ist direkter Ausfluss aus den in der heutigen Zeit gültigen Grundrechten. Diese wurden von der Gesellschaft geschaffen, weil das Individuum die Ansicht vertritt, die Grundrechte seien die wesentlichsten Rechte eines Menschen, eines Individuums, in welche der Staat nur unter ganz bestimmten Vorgaben (überwiegendes Interesse, Verhältnismässigkeit, Subsidiarität) zum Schutze anderer oder der Gemeinschaft eingreifen darf. Damit hat die weltliche Gesellschaft gezeigt, dass die persönliche Freiheit des Menschen als eines der höchsten Güter unserer Zeit vor dem Staat geschützt werden soll. Dieses Gedankengut bedeutet aber auch, dass ein Eingriff in die persönliche Freiheit des Individuums durch nichtstaatliche Dritte denselben Schranken unterliegt. Das menschliche Leben, wie wir es heute kennen und leben, bedeutet nicht nur das 37 Aufrechterhalten körperlicher Funktionen. Es beinhaltet auch das Recht und die Möglichkeit zu denken und nach diesen Gedanken zu handeln. Es bedeutet, sich fortzubewegen und in letzter Konsequenz auch, auf diese Rechte und Möglichkeiten autonom zu verzichten, also nicht mehr weiter leben zu wollen. Zweifelsohne beinhaltet alleine die Aufrechterhaltung der menschlichen Hülle, des Blutkreislaufs, der Atmung nicht mehr das, was ein grosser Teil der Bevölkerung als Leben bezeichnet. Leben heisst nicht nur das Vorhandensein von Herzschlag, Atemfrequenz und allenfalls gewisser Hirnströme. Es beinhaltet vielmehr das Leben in unserer Gesellschaft, die Teilnahme an unserer Gesellschaft, das Handeln können und Denken können. Wie wichtig dem Einzelnen die einzelnen Möglichkeiten sind, hat und darf jeder für sich selbst entscheiden. Das geht schlüssig aus der von der Gesellschaft als höchstes Gut betrachteten persönlichen Freiheit und Schutz der physischen und psychischen Integrität vor Eingriffen Dritter hervor. In unserer Rechtsordnung wird immer und überall vom Willen und vom Wollen des Individuums ausgegangen. Solange die entsprechenden Handlungen oder Unterlassungen weder einer anderen Person noch der sozialen Sicherheit der Gesellschaft als Gesamtes schaden, sind Verhaltensweisen für sich im Rahmen der geltenden weltlichen Gesetze erlaubt. Damit ist unter weltlichen Gesichtspunkten aber auch die Selbsttötung erlaubt, selbst wenn dazu eine Handlung, nämlich das Abstellen lebenserhaltender Massnahmen notwendig wird oder aber der Verzicht auf Verwendung entsprechender Apparaturen und Behandlungen. Die Autonomie des Einzelnen, auch wenn diese das Sterben zur Folge hat, ist unter allen Gesichtspunkten zu schützen und zu unterstützen. Für die Zukunft ist daher zentral, dass die Patientenverfügungen in ihren Formulierungen zum Behandlungsverzicht klar typisiert und aussagekräftig werden, so dass sich für den Mediziner keine Unklarheiten ergeben und daher beachtet werden müssen. Daraus folgt als zweite zentrale Forderung, dass dafür gesorgt werden muss, dass der betroffene Mensch darauf vertrauen kann, dass sein Wille, unter festgelegten Umständen sterben zu wollen, umgesetzt und mit humanen und unter Beachtung der Würde Methoden Folge geleistet wird. Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit resp. die von mir ausgewiesene Leistung selbständig, ohne Mithilfe Dritter und nur unter Ausnützung der angegebenen Quellen verfasst resp. erbracht habe.“ Wetzikon, den 12. April 2007 …………………………………………….. I INHALTSVERZEICHNIS Literaturverzeichnis Seite III Abkürzungsverzeichnis VI Kurzfassung VII 1. Einleitung Seite 1 1.1. Problemstellung 1 1.2. Ziel der Arbeit 2 2. Überblick über die Verfügungsmöglichkeiten von Patienten 2 2.1 Vergangenheit 2 2.2 Gegenwart 3 2.3 Zukunft 5 2.3.1 Auf Europäischer Ebene 5 2.3.2 Auf nationaler Ebene 6 3. Sterbehilfe 8 3.1 Einleitung 8 3.2 Aktive Sterbehilfe 8 3.1.1.1 Direkte aktive Sterbehilfe 9 3.1.1.2 Indirekte aktive Sterbehilfe 9 3.3 Beihilfe zum Suizid 10 3.4 Passive Sterbehilfe 10 3.5 Spielraum für die Anwendbarkeit einer Patientenverfügung 11 4. Die Patientenverfügung 11 4.1 Die Patientenverfügung im weiteren Sinne 11 4.2 Die Patientenverfügung im engeren Sinne 12 5. Verhältnis Arzt-Patient im rechtlichen Sinne 13 5.1. Der urteilsfähige und mündige Patient 13 5.1.1 Der Behandlungsvertrag 13 5.1.2 Das Recht des Patienten und die Pflicht des Arztes zur Aufklärung 14 5.1.3 Eingriffs- bzw. Selbstbestimmungsaufklärung 14 5.1.4 Sicherungs- bzw. therapeutischer Aufklärung 16 5.1.5 Spezialaufklärung 16 5.2. Der urteilsunfähige Patient 16 5.2.1 Die Geschäftsführung ohne Auftrag 16 5.2.1.1 Der kasuell urteilsunfähige Patient 16 5.2.1.2 Der dauernd urteilsunfähige Patient 18 6. Konkreter Anwendungsbereich von Patientenverfügungen 18 6.1 Die Patientenverfügung und der einfache Auftrag 18 6.1.1 Aus Sicht des Patienten 18 6.1.2 Bereits existierende Patientenverfügung 19 6.1.3 Während laufender Behandlung 21 6.1.4 Aus Sicht des Arztes 22 II 6.2 Die Patientenverfügung und die Geschäftsführung ohne Auftrag 23 6.2.1 Aus Sicht des Patienten 23 6.2.1.1 Der kasuell urteilsunfähige Patient ohne 23 Benennung einer vertretungsberechtigten Person 6.2.1.2 Der dauernd urteilsunfähige Patient 25 6.2.1.3 Notfallsituation 25 6.2.2 Aus Sicht des Arztes 26 6.2.2.1 Der kasuell urteilsunfähige Patient ohne 26 Benennung einer vertretungsberechtigten Person 6.2.2.1.1 Der Notfall 27 6.2.2.1.2 Die Operationserweiterung 28 6.3 Die Patientenverfügung mit Vertretungsvollmacht 29 in medizinischen Angelegenheiten 6.4 Lösungsansatz 30 7. Strafrechtliche Verantwortlichkeit der behandelnden Ärzte 31 7.1 Im Allgemeinen 31 7.2 Strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Patientenverfügungen 32 8. Diskussion 34 9. Fazit 36 Anhang 1 III LITERATURVERZEICHNIS Arbeitsgruppe „Koordination der Beurteilung Klinischer Versuche (AG KoBeK)“, Forschung in Notfallsituationen und mit Personen, welche vorübergehend oder dauernd urteilsunfähig sind, Interpretationshilfe, Mai 2006 Arzt Gunther, Für Sterbehilfe relevante standesrechtliche Bestimmungen im Lichte der Gesamtrechtsordnung; in: Sterbehilfe - Grundsätzliche und praktische Fragen; Ein interdisziplinärer Diskurs, Frank Th. Petermann (Hrsg.), St. Gallen 2006 Basler Kommentar, Strafgesetzbuch II, Art. 111 – 401 StGB, Niggli/Wiprächtiger (Hrsg.), Basel 2003 Bernd Gabriel, Notfallmedizinische Rechtsfragen, Die Aufklärungspflicht bei Noteingriffen, in: http://www. anr.de/de/wissen/bibliothek/ius_4.jsp. Bosshard Georg, Studienresultate zu medizinischen Entscheidungen am Lebensende, Schriftliche Fassung des Vortrags vom 30. Oktober 2002 in der Reihe „Sterbevorbereitung – ein Teil des selbstbestimmten Lebens im Alter“ Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) Botschaft betreffend das Europäische Übereinkommen vom 4. April 1997 zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin) Bottke Wilfried, Strafrechtliche Probleme am Lebensbeginn und am Lebensende, Bestimmungsrecht versus Lebenserhaltung in: Lebensverlängerung aus medizinischer, ethischer und rechtlicher Sicht, Rechtsstaat in der Bewährung Band 30, C.F.Müller Verlag Heidelberg 1995 Breitenmoser Stephan, Das Recht auf Sterbehilfe im Lichte der EMRK; in: Sterbehilfe - Grundsätzliche und praktische Fragen; Ein interdisziplinärer Diskurs, Frank Th. Petermann (Hrsg.), St. Gallen 2006 Bucher Eugen, Urteilsanmerkung zu BGE 126 I 112 und BGE 127 I 6-30 – Das Horrorkonstrukt der „Zwangsmedikamentation“: Zweimal ein Ausflug ins juristische Nirwana; in: Zeitschrift des bernischen Juristenvereins (ZBJV), Band 137/2001 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, Sterbehilfe und Palliativmedizin – Handlungsbedarf für den Bund, Vorentwurf vom 31. 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Dezember 1998, (SR 101), Stand 8. August 2006 Diss. Dissertation E., Erw. Erwägung EMRK Konvention vom 4. November 1990 zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SR 0.101), Stand 22. August 2006 etc. et cetera f., ff. folgende, fortfolgende FMH Foederatio Medicorum Helveticorum Fn Fussnote Hrsg. Herausgeber N Note, Randziffer Nr., No. Nummer nZGB Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz, Personen- recht und Kindesrecht) NZZ Neue Zürcher Zeitung OR Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220), Stand 4. Juli 2006 Pra Die Praxis des Bundesgerichtes (Basel) Rz Randziffer S. Seite SAMW Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0), Stand 1. Januar 2007 u.a. unter anderem/unter anderen usw. und so weiter z.B. zum Beispiel ZBJV Zeitschrift des bernischen Juristenvereins (Bern) ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210), Stand 13. Juni 2006 VII Kurzfassung Die geltende Rechtsordnung enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen über die Wirksamkeit von Patientenverfügungen. Dies hat zur Folge, dass die in Patientenverfügungen festgehaltenen Willensäusserungen von Patienten nicht als gesetzlich geschützte und mit den entsprechenden Rechtsfolgen versehene Verpflichtung zum Handeln oder Unterlassen der zukünftigen Adressaten, mithin der Ärzte, wahrgenommen werden. Vielmehr muss die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung aus der gesamten Rechtsordnung einerseits über ein Abwägen der Grundrechte und andererseits über auf das ärztliche Behandlungsverhältnis anwendbare zivilrechtliche Normen vorgenommen werden. Als Grundsatz gilt, dass Eingriffe Dritter in die physische und psychische Integrität jedes Menschen eine unerlaubte Handlung darstellen. Eine Rechtfertigung ist lediglich dann anzunehmen, wenn alternativ eine Einwilligung des Betroffenen zum Eingriff vorliegt, eine Notstandssituation eingetreten ist, gesetzliche Grundlagen existieren oder ein überwiegendes öffentliches Interesse unter Wahrung der Verhältnismässigkeit gegeben ist. Aus den Grundrechten und dem Recht auf Schutz der physischen Integrität ergibt sich das heute allgemein anerkannte Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Die Erteilung einer Einwilligung oder die Verweigerung eines Eingriffs unterliegt daher dem genannten Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen. Eine verbindliche Willensäusserung kann aber der Systematik der Rechtsordnung entsprechend nur derjenige tätigen, der Urteilsfähig ist. Eine Patientenverfügung stellt eine in urteilsfähigem Zustand formulierte Willenserklärung über Handlungsbeschränkungen Dritter beim zukünftigen Eintreffen von aufgeführten Lebenslagen oder Krankheitszuständen dar. In concreto enthalten sie eine Behandlungsverweigerung respektive ein Behandlungsverzicht in einer zukünftigen Lebenslage, in welcher der Tod nahe bevorsteht. Die Grenzen der Patientenautonomie und damit der Auftragserfüllung des Adressaten stellen die Straftatbestände von Art. 111 StGB, Art. 113 StGB, Art. 114 StGB und Art. 115 StGB dar. Nicht durch Dritte auslegungsbedürftig ist die in einer Patientenverfügung festgehaltene Willensäusserung dann, wenn der Verfügende zum Zeitpunkt, in welchem die Patientenverfügung zur Anwendung kommt, urteilsfähig ist. Zwischen Arzt und Patient entsteht ein Behandlungsvertrag, der den gesetzlichen Vorschriften des einfachen Auftrages gemäss OR 394 ff. unterliegt (s. nachstehende Abbildung S. VIII). Der Arzt schuldet damit dem Patienten die sorgfältige Arbeit dem Stand der Wissenschaft entsprechend im Interesse des Patienten und nach dessen Vorschriften. Die den Behandlungsvertrag definierenden Vorschriften ergeben sich in der erlassenen Patientenverfügung und dem ärztlichen Aufklärungsgespräch. Inhalt des Aufklärungsgespräches muss beim Vorliegen einer Patientenverfügung notwendigerweise auch die Klärung allfälliger unklarer Formulierungen der Patientenverfügung sein. Die Patientenverfügung des zum Zeitpunkt der Aufnahme einer ärztlichen Behandlung urteilsfähigen Patienten gilt daher als verbindliche Willenserklärung gegenüber den behandelnden Ärzten mit den entsprechenden haftpflicht- und strafrechtlichen Folgen bei Nichtbeachtung. Ein durchgeführter Eingriff trotz verbindlicher Willenserklärung stellt daher folgerichtig eine strafbare Körperverletzung dar. Je nach Art und Weise des Eingriffs respektive dessen Folgen ist zu unterscheiden zwischen einer schweren Körperverletzung im Sinne von Art. 122 StGB, einer einfachen Körperverletzung im Sinne von Art. 123 StGB oder einer Tätlichkeit im Sinne von Art. 126 StGB. Die jeweilige Verletzung der physischen Integrität ist in der Praxis mehrheitlich als vorsätzlich oder zumindest eventualvorsätzlich begangenes Delikt zu behandeln. Das Vorliegen lediglich einer Sorgfaltspflichtwidrigkeit und damit einer fahrlässigen Begehung ist zu verneinen. Der Arzt ist aufgrund der ihm obliegenden VIII Aufklärungspflicht zur Klärung von allfälligen Unklarheiten in der Willensäusserung des Patienten verpflichtet. Unterlässt er dies, so nimmt er einen unerlaubten Eingriff in die physische Integrität des Patienten zumindest in Kauf. Beim zum Behandlungszeitpunkt urteilsunfähigen Patienten richtet sich das Behandlungsverhältnis nach den Bestimmungen der Geschäftsführung ohne Auftrag (OR 419 ff.). Der Arzt muss gestützt darauf, seine Handlungen dem Stand der Wissenschaft entsprechend zum Vorteil und in der mutmasslichen Absicht des Patienten vornehmen. Eine Patientenverfügung wird dabei nach geltendem Recht als Indiz für den mutmasslichen Willen des Patienten zum Behandlungszeitpunkt bewertet. Der Patientenverfügung wird dabei aus verschiedenen Gründen keine verbindliche Wirkung zuerkannt. Einerseits finden sich oft Patientenverfügungen, die die Krankheitssituation, für welche eine Behandlungsverweigerung respektive ein Behandlungsverzicht verfügt wurde, ungenau beschreiben. Andererseits liegt die Problematik in der Zeitdauer zwischen Erlass einer Patientenverfügung und dem Eintreffen eines entsprechenden Krankheitszustandes. Je länger diese Zeitspanne dauert, desto eher stellt sich die Frage nach einer Willensänderung des Verfügenden. Die Bestellung eines Vertreters in medizinischen Angelegenheiten führt heute nicht automatisch dazu, dass die Willensäusserung des Betroffenen respektive dessen Vertreters als verbindliche Willensäusserung beachtet werden. Vielmehr wird der indirekt durch den Vertreter geäusserte Wille des Patienten lediglich als Hinweis zur Bestimmung des mutmasslichen Willens beigezogen. Für die Zukunft ist eine Teilrevision des Zivilgesetzbuches bezüglich Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht vorgesehen. Ein Entwurf liegt bereits vor. Der Urteilsfähigkeit Ja Nein Patientenverfügung einfacher Auftrag OR 394 ff. Geschäftsführung ohne Auftrag OR 419 ff. Behandlungs- vertrag Notfallsituation kasuell urteilsunfähig dauernd urteilsunfähig Notfallsituation Operations- erwei- terung verbindliche Willenserklärung mutmasslicher oder hypothetischer Wille IX Patientenverfügung inklusive der Bestimmung eines Vertreters in medizinischen Angelegenheiten wird darin von Gesetzes wegen eine verbindliche Wirkung statuiert. Abweichungen vom statuierten Patientenwillen sind nur aus gesetzlich verankerten Gründen möglich. Zusammenfassend ist festzustellen, dass grundsätzlich bereits heute die Grundlagen vorliegen würden, dass eine hinreichend klar formulierte Patientenverfügung Wirkung zeitigt. Indessen wird in der Praxis der Willensäusserung aus den unterschiedlichsten Gründen wie Berufspflichten, Vermischung des Begriffs „mutmasslicher Wille“ des Patienten mit dem, was ein verständiger Mensch in der gleichen Situation als in guten Treuen als geboten ansehen durfte und musste, befürchteten straf- und haftlichtrechtlicher Konsequenzen etc. nicht Folge geleistet. Deckblatt_Steinhauser.pdf Masterarbeit_Steinhauser.pdf Inhaltverzeichnis_Steinhauser.pdf

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    1 Master of Advanced Studies in Forensics (MAS Forensics) Beurteilung der Gemeingefährlichkeit durch Strafvollzugsbehörden anhand des Kriterienkataloges von Prof. Volker Dittmann Eingereicht von lic. iur. Bruno Suter Klasse MAS Forensics 2 am 15. Mai 2009 betreut von Dr. med. Marc Graf Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, stv. Leiter der Forensischen Abteilung der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel Seite 2 I. INHALTSVERZEICHNIS II. Literaturverzeichnis ……………………...…...………………..…………..4 III. Abkürzungsverzeichnis ……………………………...……………………..5 IV. Kurzfassung……………………………………………………………….…6 1. Einleitung …………………………………………………………………….9 2. Definition Gemeingefährlichkeit ..................................................................10 3. Deliktskatalog .................................................................................................10 4. Methoden und Instrumente für Gefährlichkeitsbeurteilungen.................11 4.1. Methoden...................................................................................................................... 11 4.2. Instrumente................................................................................................................... 12 5. Kriterienkatalog von Prof. Volker Dittmann..............................................13 5.1. Allgemeine Bemerkungen............................................................................................ 13 5.2. Analyse der Anlasstat(en) ............................................................................................ 14 5.3. Bisherige Kriminalitätsentwicklung............................................................................. 17 5.4. Persönlichkeit, vorhandene psychische Störungen ...................................................... 18 5.5. Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung ................................................... 20 5.6. Soziale Kompetenz....................................................................................................... 21 5.7. Spezifisches Konfliktverhalten .................................................................................... 22 5.8. Auseinandersetzung mit der Tat................................................................................... 22 5.9. Allgemeine Therapiemöglichkeiten ............................................................................. 23 5.10. Reale Therapiemöglichkeiten....................................................................................... 24 5.11. Therapiebereitschaft ..................................................................................................... 24 5.12. Sozialer Empfangsraum bei Lockerung, Urlaub, Entlassung ...................................... 24 5.13. Bisheriger Verlauf nach der (den) Tat(en) ................................................................... 25 5.14. Gesamtbeurteilung ....................................................................................................... 26 Seite 3 6. Fallbeispiele ....................................................................................................27 6.1. Allgemeine Muster von Risikofaktoren ....................................................................... 27 6.1.1. Dissozialer Vergewaltiger ................................................................................................... 27 6.1.2. Kernpädophiler .................................................................................................................... 28 6.1.3. Sexueller Missbraucher im sozialen Nahraum .................................................................... 28 6.2. Ein Beispiel aus der Strafvollzugspraxis des Kt. Schwyz............................................ 29 7. Schlussfolgerungen ........................................................................................36 Anhang I: Kriterienkatalog von Prof. Volker Dittmann .……….…………….39 Anhang II: Mögliche Fragen an forensisch-psychiatrische Fachpersonen ……50 Anhang III: Leeres Musterformular des Kriterienkataloges von Prof. V. Dittmann zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit….....53 Seite 4 II. LITERATURVERZEICHNIS - Basler Kommentar, Strafrecht I, Art. 1-110 StGB, 2. Auflage, Basel 2007 (zitiert: BSK Strafrecht I – Bearbeiter/in, Artikel und Note) - Basler Kommentar, Strafrecht II, Art. 111-392 StGB, 2. Auflage, Basel 2007 (zitiert: BSK Strafrecht II – Bearbeiter/in, Artikel und Note) - Dittmann Volker: Kriterien zur Beurteilung des Rückfallrisikos besonders gefährlicher Straftäter; Arbeitsinstrument der Fachkommissionen des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz; Version 2, Dezember 1999 - Dittmann Volker: Was kann die Kriminalprognose heute leisten? In: S. Bauhofer, P.-H. Bolle & V. Dittmann (Eds.), „Gemeingefährliche“ Straftäter (S. 66 – 95), Chur, Zürich: Ruegger (zitiert: Dittmann, Kriminalprognose, Seitenzahl) - Nedopil Norbert: Forensische Psychiatrie, Klinik, Begutachtung und Behandlung zwi- schen Psychiatrie und Recht, 3. Auflage, Stuttgart 2007 (zitiert: Nedopil, Psychiatrie, Seitenzahl) - Nedopil Norbert: Prognosen in der Forensischen Psychiatrie – Ein Handbuch für die Praxis, 3. Auflage 2006 (zitiert: Nedopil, Prognosen, Seitenzahl) - Trechsel Stefan: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, Zürich/St. Gallen 2008 (zitiert: Trechsel/BearbeiterIn, Praxiskommentar, Artikel und Note) - Urbaniok Frank: FOTRES, Forensisches Operationalisiertes Therapie-Risiko- Evaluations-System, 2. Auflage 2007 (zitiert: Urbaniok, FOTRES, Seitenzahl) Seite 5 III. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abs. Absatz Art. Artikel BGE Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichts, zitiert nach Bandzahl, Teil und Seitenzahl bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise etc. et cetera evtl. eventuell f. und folgende Seite ff. und folgende Seiten lit. litera m.E. meines Erachtens N Note resp. respektive Rz Randziffer S. Seite/n sog. so genannt SR Systematische Sammlung des Bundesrechts StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0) u.a. unter anderem vgl. vergleiche v.a. vor allem Ziff. Ziffer Seite 6 IV. KURZFASSUNG Gemäss Art. 75a Abs. 1 StGB beurteilt eine Fachkommission (nach Art. 62d Abs. 2 StGB) im Hinblick auf die Einweisung in eine offene Strafanstalt und die Bewilligung von Vollzugsöff- nungen die Gemeingefährlichkeit eines Täters, wenn (a) dieser ein Verbrechen nach Art. 64 Abs. 1 begangen hat, und (b) die Vollzugsbehörde die Frage der Gemeingefährlichkeit des Gefangenen nicht eindeutig beantworten kann. Vollzugsöffnungen sind Lockerungen im Freiheitsentzug, namentlich die Verlegung in eine offene Anstalt, die Gewährung von Urlaub, die Zulassung zum Arbeitsexternat oder zum Wohnexternat und die bedingte Entlassung (Art. 75a Abs. 2 StGB). Hat der Täter somit ein Delikt nach Art. 64 Abs. 1 StGB begangen, haben die Strafvollzugsbehörden vor dem Entscheid betreffend Vollzugsöffnungen quasi eine Vorbeurtei- lung bezüglich Gemeingefährlichkeit dieses Täters zu machen. Können sie aufgrund dieser vor- genommenen Beurteilung die Frage der Gemeingefährlichkeit der verurteilten Person nicht ein- deutig beantworten, haben sie den Fall der zuständigen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit vorzulegen. Prof. Volker Dittmann hat für die Fachkommissionen des Strafvollzugskonkordates der Nord- west- und Innerschweiz ein Arbeitsinstrument zur Beurteilung des Rückfallrisikos besonders gefährlicher Straftäter geschaffen. Nach einer Definition des Begriffes „Gemeingefährlichkeit“ und einigen grundsätzlichen Ausführungen zum Deliktskatalog sowie zu Methoden und Instru- menten für Gefährlichkeitsbeurteilungen, wird im Kern der Masterarbeit aufgezeigt, inwiefern für die Vorbeurteilung der Gemeingefährlichkeit durch die Strafvollzugsbehörden nach Art. 75a Abs. 1 lit. b StGB dieser von Prof. Dittmann erarbeitete Kriterienkatalog herangezogen werden kann. Der Katalog besteht aus zwölf Merkmalsbereichen, nämlich (1) Analyse der Anlasstat(en), (2) Bisherige Kriminalitätsentwicklung, (3) Persönlichkeit, vorhandene psychische Störungen, (4) Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung, (5) Soziale Kompetenz, (6) Spezifisches Konfliktverhalten, (7) Auseinandersetzung mit der Tat, (8) Allgemeine Therapiemöglichkeiten, (9) Reale Therapiemöglichkeiten, (10) Therapiebereitschaft, (11) Sozialer Empfangsraum bei Lockerung, Urlaub, Entlassung sowie (12) Bisheriger Verlauf nach der (den) Tat(en), wobei je- weils günstige und ungünstige Faktoren genannt werden. Es geht im Wesentlichen darum aufzu- zeigen, um was es beim jeweiligen Merkmal geht, und wo die Strafvollzugsbehörden die für die Beurteilung der einzelnen Kriterien notwendigen Informationen bekommen können. Zusammen- fassend sind insbesondere folgende Quellen relevant: Strafregister, vorhandene psychiatrische Gutachten, Einvernahmeprotokolle des Untersuchungs- und Gerichtsverfahrens, Urteile, Füh- rungs- und Therapieberichte, Polizeirapporte (v.a. Leumundsberichte) sowie Berichte von Sozi- albehörden. Es wird aber auch dargestellt, wann es weitere Abklärungen bei Fachpersonen braucht, um das jeweilige Kriterium beantworten zu können. In diesem Zusammenhang sind namentlich die Merkmalsbereiche (3) Persönlichkeit, vorhandene psychische Störungen, (8) Allgemeine Therapiemöglichkeiten, (9) Reale Therapiemöglichkeiten und (10) Therapiebereit- schaft des Kataloges zu erwähnen, wo in der Regel auf das Wissen von forensisch- psychiatrischen Fachpersonen zurückgegriffen werden muss. In einem Anhang der Arbeit lässt sich diesbezüglich eine nicht abschliessende Zusammenstellung möglicher Fragen an psychiatri- sche Gutachter finden. Schliesslich ist am Schluss aufgrund der aufgeführten günstigen und un- Seite 7 günstigen Faktoren eine Gesamtwürdigung bezüglich Rückfallrisiko für schwerwiegende Delik- te gegen die körperliche, sexuelle oder psychische Integrität, bzw. bezüglich der Gemeingefähr- lichkeit vorzunehmen. Ergänzend können dabei noch Faktoren berücksichtigt werden, die in den zwölf Merkmalsbereichen des Kataloges nicht explizit behandelt wurden, bspw. das Alter des Täters. Folgende Einschätzungen sind möglich: sehr günstig, günstig, neutral, ungünstig und sehr ungünstig. Zu bemerken ist, dass die vorgenommene Prognose in Relation zu Tätern mit vergleichbaren Taten, mithin zu „durchschnittlichen Tatgenossen“ und deren statistischen Rück- fallbasisrate, steht. Im zweiten Teil der Masterarbeit werden zuerst allgemeine Muster von Risikofaktoren für drei ausgewählte, häufig vorkommende Tätertypen von Sexualdelikten, nämlich der dissoziale Ver- gewaltiger, der Kernpädophile und der sexuelle Missbraucher im sozialen Nahraum, aufgezeigt. Anschliessend wird der Kriterienkatalog von Prof. Dittmann konkret auf einen Täter mit Ge- waltdelikten aus der Strafvollzugspraxis des Kantons Schwyz angewendet. Als Fazit der Masterarbeit kann festgehalten werden, dass der Kriterienkatalog von Prof. Ditt- mann m.E. aus folgenden Gründen ein gutes Instrument für die von den Strafvollzugsbehörden gemäss Art. 75a Abs. 1 lit. b StGB vorzunehmende (Vor-)Beurteilung der Gemeingefährlichkeit darstellt: - Der Katalog an sich sowie die einzelnen Merkmalsbereiche sind im Kern gut verständlich. Die meisten Kriterien – mit Ausnahme der Bereiche, wo psychiatrisches Fachwissen vor- ausgesetzt wird – können ohne weiteres beantwortet werden, wenn die hierfür notwendigen Angaben und Unterlagen vorliegen. - Das Durchgehen des Kataloges zeigt auf, welche für den Entscheid wichtigen Unterlagen bereits vorhanden sind und welche noch fehlen. So können gezielt Akten, Berichte, Stel- lungnahmen oder Ergänzungen von Strafverfolgungs-, Sozial- und Polizeibehörden sowie psychiatrischen Fachpersonen eingeholt werden. Ebenso wird dabei ersichtlich, welche Fra- gen allenfalls in Gesprächen mit dem Verurteilten selber und/oder seinem Umfeld zu klären sind. - Mit der entsprechenden Erfahrung und sofern sich schlüssige und nachvollziehbare Gutach- ten in den Akten befinden, wird es den Strafvollzugsbehörden möglich sein, in klaren Fällen, in denen entweder die günstigen oder ungünstigen Faktoren eindeutig überwiegen, selber anhand des Kriterienkataloges von Prof. Dittmann zu entscheiden, ob Gemeingefährlichkeit anzunehmen ist oder nicht, resp. ob eine bevorstehende Vollzugsöffnung bewilligt werden kann oder nicht. Die Argumente für die Begründung dieses Entscheides können dabei gut aus den Beurteilungen der einzelnen Merkmalsbereiche übernommen werden. - Weil alle Fachkommissionen des Strafvollzugskonkordates der Nordwest- und Innerschweiz für ihre Beurteilung der Gemeingefährlichkeit den Katalog von Prof. Dittmann als Hilfsmit- tel verwenden, erscheint es m.E. wichtig, dass die Strafvollzugsbehörden dieses Instrument kennen und es ihrer Erfahrung entsprechend anwenden können. Dies v.a. deshalb, weil die Fachkommissionen gemäss den geltenden Richtlinien „nur eine beratende Funktion“ gegen- über den Einweisungs- und Vollzugsbehörden haben. Es werden von ihnen nur Empfehlun- Seite 8 gen abgegeben. Der definitive Entscheid betreffend (Nicht-)Bewilligung der Vollzugsöff- nung muss nach wie vor von der Strafvollzugsbehörde gefällt und verantwortet werden. Das Vertrautsein mit diesem Katalog hat weiter auch zum Vorteil, dass der Fachkommission die richtigen und notwendigen Unterlagen möglichst lückenlos zur Verfügung gestellt werden. Schliesslich ist es möglich, durch die Anwendung des Kataloges in den Fällen, bei denen die Strafvollzugsbehörden die Frage der Gemeingefährlichkeit nicht eindeutig selber beantwor- ten können, nachvollziehbar aufzuzeigen, warum diese der zuständigen Fachkommission zur Beurteilung vorgelegt werden. Zu betonen ist, dass die Strafvollzugsbehörden durch die in der Masterarbeit dargestellte Ver- wendung des Kriterienkataloges von Prof. Dittmann nicht eigentliche „Experten“ in Gefährlich- keitsbeurteilungen werden oder sind. Selbstverständlich sind in allen Fällen mindestens geeigne- te Fachpersonen, insbesondere aus dem Bereich der forensischen Psychiatrie, beizuziehen. Mit der entsprechenden Erfahrung und durch Beizug des Fachwissens (Gutachten und/oder aus der entsprechenden Fachliteratur) erscheint es m.E. aber grundsätzlich möglich, dass die Vollzugs- behörden gewisse Fälle ohne Vorlage an die Fachkommission selber anhand der zwölf Merk- malsbereiche von Prof. Dittmann bezüglich Gemeingefährlichkeit abschliessend beurteilen. Wenn Zweifel bestehen, widersprüchliche Gutachten vorliegen und/oder wenn in etwa gleich viele günstige wie ungünstige Faktoren bestehen, muss der Fall der Kommission unterbreitet werden. Die Erfahrung im Umgang mit dem Arbeitsinstrument von Prof. Dittmann könnte einerseits durch gezielte Weiterbildung in den einzelnen Merkmalsbereichen gefördert werden, bspw. auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie. Andererseits könnten die Strafvollzugsbehörden aus Kantonen, die nur vereinzelt Fälle mit Anlassdelikten gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB haben, diese untereinander zugänglich machen und allenfalls besprechen, um vermehrt Praxis in der Gefähr- lichkeitsbeurteilung zu erhalten. Es empfiehlt sich, dass nach Eingang eines Falles mit einem Anlassdelikt eine erste - wenn auch grobe - Beurteilung der Gemeingefährlichkeit anhand des Kriterienkataloges von Prof. Dittmann vorgenommen wird. Diese kann in Absprache mit den weiteren Fachpersonen und involvierten Institutionen problemlos in die Vollzugsplanung miteinbezogen werden. Die Resultate dieser Beurteilung können in geeigneter Form auch dem Verurteilten kommuniziert werden. Es kann ihm so unter Umständen auch aufgezeigt werden, welche Faktoren sich wie verändern müssen, damit in einem späteren Zeitpunkt Vollzugsöffnungen in Frage kommen. Während des Vollzu- ges kann diese erste Beurteilung bei Bedarf und/oder vor dem Entscheid betreffend Vollzugslo- ckerungen den konkreten Verhältnissen angepasst werden. Dadurch erhält die Strafvollzugsbe- hörde im Übrigen eine weitere gute Dokumentation über den Vollzugsverlauf, die allenfalls auch der Fachkommission zur Verfügung gestellt werden könnte. Seite 9 1. Einleitung In Art. 75a Abs. 1 StGB wird festgehalten, dass eine Fachkommission (nach Art. 62d Abs. 2 StGB) im Hinblick auf die Einweisung in eine offene Strafanstalt und die Bewilligung von Vollzugsöffnungen die Gemeingefährlichkeit eines Täters beurteilt, wenn (a) dieser ein Verbre- chen nach Art. 64 Abs. 1 begangen hat, und (b) die Vollzugsbehörde die Frage der Gemeinge- fährlichkeit des Gefangenen nicht eindeutig beantworten kann. Diese Fachkommissionen setzen sich zusammen aus Vertretern der Strafverfolgungsbehörden, der Vollzugsbehörden so- wie der Psychiatrie (Art. 62d Abs. 2 StGB). Sie wurden Mitte der 90er Jahre als Reaktion auf Aufsehen erregende schwere Verbrechen, die von Strafgefangenen während Vollzugslockerun- gen begangen wurden, eingeführt. Im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils wurden die Fachkommissionen im Strafgesetzbuch verankert. Zuvor fanden sich ihre Rechtsgrundlagen in Richtlinien der Strafvollzugskonkordate oder in kantonalen Verordnungen.1 Nach Art. 75a Abs. 2 StGB sind Vollzugsöffnungen Lockerungen im Freiheitsentzug, nament- lich die Verlegung in eine offene Anstalt, die Gewährung von Urlaub, die Zulassung zum Ar- beitsexternat oder zum Wohnexternat und die bedingte Entlassung. Auch die Verlegung in eine etwas offenere Abteilung einer Anstalt fällt unter diesen Begriff.2 Hat der Täter somit ein Delikt nach Art. 64 Abs. 1 StGB begangen, haben die Strafvollzugsbe- hörden vor dem Entscheid betreffend Vollzugsöffnungen quasi eine Vorbeurteilung bezüglich Gemeingefährlichkeit dieses Täters zu machen. Können sie aufgrund dieser vorgenommenen Beurteilung die Frage der Gemeingefährlichkeit der verurteilten Person nicht eindeutig beant- worten, haben sie den Fall der zuständigen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefähr- lichkeit vorzulegen. In meiner Masterarbeit möchte ich prüfen und aufzeigen, inwiefern für diese Vorbeurteilung der Gemeingefährlichkeit durch die Strafvollzugsbehörden der von Prof. Dr. Volker Dittmann erar- beitete Kriterienkatalog3 herangezogen werden kann. Im Kern der Arbeit werden die einzelnen Kriterien des Kataloges durchgegangen. Insbesondere geht es darum aufzuzeigen, - um was es beim jeweiligen Kriterium geht; - wo die Strafvollzugsbehörden die für die Beurteilung der einzelnen Kriterien notwendi- gen Informationen bekommen können; - wann es weitere Abklärungen bei Fachpersonen (Psychiater etc.) braucht, um das jewei- lige Kriterium beantworten zu können (allenfalls inkl. mögliche Fragestellungen); - was es für Schlussfolgerungen aus der Anwendung des Kataloges gibt. 1 Vgl. dazu Martin Wirthlin, Die Kommissionen nach Art. 62d Abs. 2 StGB und die Gehörsrechte der betroffenen Straftäter, in: Jusletter vom 26. Februar 2007, Rz 1. 2 Vgl. BSK Strafrecht I-Heer, Art. 75a N 8. 3 Vgl. Anhang I. Seite 10 2. Definition Gemeingefährlichkeit Der Strafgesetzgeber hat in Art. 75a Abs. 3 StGB eine Definition der Gemeingefährlichkeit vor- genommen. Diese lautet wie folgt: „Gemeingefährlichkeit ist anzunehmen, wenn die Gefahr be- steht, dass der Gefangene flieht und eine weitere Straftat begeht, durch die er die physische, psy- chische oder sexuelle Integrität einer anderen Person schwer beeinträchtigt.“ Im Zentrum der Beurteilung der Gemeingefährlichkeit steht somit die Frage, ob die betreffende Person eine zu prüfende Vollzugsöffnung dazu missbrauchen wird, erneut eine schwere Straftat zu begehen, die mit einer schweren Beeinträchtigung der sexuellen, psychischen oder physi- schen Integrität des Opfers verbunden ist. Es geht also darum, das konkrete Rückfallrisiko zu beurteilen, mit dem Fokus auf schwerwiegende Delikte. Daraus leitet sich dann im Falle einer ungünstigen Prognose die besondere Gefährlichkeit des Täters ab, die konsequenterweise eine (vielleicht vorübergehende) Verweigerung der betreffenden Vollzugslockerung zur Folge hat. Als weiteres Element ist die Fluchtgefahr von Interesse. Die Gefahr einer Flucht ist jedoch un- abhängig von der speziellen Frage der Gemeingefährlichkeit vor jeder in Art. 75a Abs. 2 StGB erwähnten Vollzugsöffnung - abgesehen von der bedingten Entlassung - zu prüfen.4 Im Weite- ren darf nicht allein aus einer bestehenden Fluchtgefahr auf die Gemeingefährlichkeit dieser Person geschlossen werden.5 Es wird in diesem Zusammenhang noch auf einen empfehlenswerten Beitrag von Dr. Jürg Soll- berger verwiesen, der sich darin dem Begriff der Gemeingefährlichkeit emotionslos anzunähern versucht.6 3. Deliktskatalog Gemäss Art. 75a Abs. 1 lit. a StGB hat eine Beurteilung der Gemeingefährlichkeit vor dem Ent- scheid betreffend Vollzugsöffnungen insbesondere dann zu erfolgen, wenn der Gefangene ein Delikt nach Art. 64 Abs. 1 StGB begangen hat. Art. 64 StGB definiert die Voraussetzungen und den Vollzug der Verwahrung. In diesem Artikel werden einerseits folgende acht Verbrechen ab- schliessend aufgezählt: Mord, vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, Geiselnahme, Brandstiftung und Gefährdung des Lebens. Andererseits wird dieser De- liktskatalog mit einer Auffangklausel ergänzt. Als Anlasstaten einer Verwahrung und somit auch einer Gefährlichkeitsbeurteilung fallen auch andere Straftaten mit einer Höchststrafe von 5 oder mehr Jahren in Betracht, wenn der Täter dadurch „die physische, psychische oder sexuelle Integrität einer andern Person schwer beeinträchtig hat oder beeinträchtigen wollte.“ 4 Vgl. bspw. betreffend Arbeitsexternat/Wohnexternat Art. 77a Abs. 1 StGB oder betreffend Einweisung in eine offene Strafanstalt Art. 76 Abs. 2 StGB. 5 Vgl. zum Ganzen BSK Strafrecht I-Heer, Art. 75a N 9 ff. 6 Jürg Sollberger, Gemeingefährlichkeit – ein Versuch der emotionslosen Annäherung an einen Begriff, in: S. Bauhofer, P.-H. Bolle & V. Dittmann (Eds.), „Gemeingefährliche“ Straftäter, Chur, Zürich 2000, S. 13-33. Seite 11 Im Anhang der Richtlinien der Ostschweizer Strafvollzugskommission über den Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen bei gemeingefährlichen Straftätern und Straftäterinnen vom 27. Oktober 20067 lässt sich ein Katalog mit Delikten mit Gefährdungspo- tential im Sinne von Art. 64 Abs. 1 StGB finden. So sind u.a. auch bei einigen weiteren Sexualdelikten, wie sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB), sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB) und Schändung (Art. 191 StGB) sowie bspw. bei den Tatbeständen des Angriffs (Art. 134 StGB), der Erpressung (Art. 156 StGB) oder der Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183 StGB) Gefährlichkeitsbeurteilungen durch die Strafvollzugsbehörden vorzunehmen. Speziell zu erwähnen ist, dass die Tatbestände Drohung (Art. 180 StGB) und Gewalt und Dro- hung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB) mit einer angedrohten Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren nicht (mehr) in diese Deliktskategorie fallen. Nach der bundesgerichtli- chen Rechtssprechung wäre es früher möglich gewesen, wegen einer Drohung eine Person zu verwahren.8 Auch bei „nur“ versuchten Anlasstaten drängt sich m.E. eine Beurteilung der Gemeingefähr- lichkeit auf.9 4. Methoden und Instrumente für Gefährlichkeitsbeurteilungen 4.1. Methoden In der Literatur werden hauptsächlich folgende Methoden bezüglich Gefährlichkeitsbeurteilun- gen, bzw. Einschätzungen des Rückfallrisikos unterschieden: Bei der intuitiven10 Methode entscheidet die beurteilende Person aufgrund ihrer subjektiven Erfahrung und ihres Allgemein- sowie Fachwissens, ohne Verwendung eines strukturierten Ent- scheidungsprozesses. Sie kommt heute noch immer zur Anwendung. Der Nachteil dabei besteht u.a. darin, dass das Ergebnis in der Regel nicht überprüfbar oder nachvollziehbar ist.11 Die statistische Methode stammt vorwiegend aus dem angelsächsischen Raum. Sie beruht auf empirischen Untersuchungen, wobei v.a. in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Vielzahl von Biografien von Straftätern - Rückfälligen und nicht Rückfälligen - analysiert wurden. Es wurden jene Faktoren in der Biografie ermittelt, die mit einem Rückfall, resp. mit der Bewäh- 7 Abrufbar unter www.prison.ch. 8 Vgl. BGE 127 IV 1. 9 Vgl. zum Ganzen BSK Strafrecht I-Heer, Art. 64 N 18 ff. 10 Entscheidungsfällung ohne diskursiven Gebrauch des Verstandes. 11 Vgl. dazu Dittmann, Kriminalprognose, S. 71; Nedopil, Prognosen, S. 43. http://www.prison.ch/ Seite 12 rung in Verbindung standen. Daraus resultierten Risikogruppen mit hoher, resp. tieferer Rück- fallgefahr, in welche der zu beurteilende Straftäter anhand seiner biografischen Merkmale einge- reiht werden konnte. Für sich allein wird diese Methode heute nicht mehr angewendet. Nach wie vor werden aber die statistischen Rückfallbasisraten für das jeweilige Delikt bei der Beurteilung herangezogen.12 Bei der klinischen Methode werden nebst den biografischen Merkmalen auch die Krankheits- und die Delinquenzgeschichte sorgfältig erhoben. Aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse wird versucht, aus dem Vergangenen über die jetzige Situation auf das Verhalten in Zukunft zu schliessen.13 Diese Methode ist im Wesentlichen heute noch aktuell. Sie wird aber ergänzt, in- dem noch die statistischen Rückfallraten und die Ergebnisse aus empirischen Untersuchungen diverser Länder in die Prognose einfliessen. In diesem Sinne hat sich in jüngster Zeit die soge- nannte kriterienorientierte Risikokalkulation entwickelt. Dabei werden systematisch diverse relevante Kriterien anhand eines Kataloges durchgegangen.14 Nach wie vor spielt aber auch die subjektive Erfahrung und das Wissen des Beurteilers eine wichtige Rolle bei der Prognoseerstel- lung. 4.2. Instrumente Es gibt eine Vielzahl von Prognoseinstrumenten. Sie unterscheiden sich in der Konzeption und in der Methodik und wurden bspw. aufgrund von Literaturanalysen, empirischen Arbeiten oder Expertenwissen erstellt. Bei einigen dieser Instrumente erfolgt die Beurteilung eines jeden Merkmals anhand von Punkten, sodass die Rückfallwahrscheinlichkeit am Ende der Bewertung in Zahlen ausgedrückt werden kann. Es wird hier auf eine Darstellung der einzelnen, in den letz- ten Jahren entwickelten Prognoseinstrumente verzichtet. Eine sehr gute Übersicht und Beschrei- bung der wichtigsten Instrumente lässt sich im Buch „Prognosen in der Forensischen Psychiatrie - ein Handbuch für die Praxis“ von Norbert Nedopil15 finden. Speziell zu erwähnen ist das „Forensische Operationalisierte Therapie-Risiko-Evaluations- System (FOTRES) von Frank Urbaniok16, welches in der Schweiz vermehrt zur Anwendung gelangt. Dieses Instrument kann bei Straftätern für die Beurteilung des Rückfallrisikos, des zu erwartenden Therapieerfolges und des Therapieverlaufes eingesetzt werden. Es wurde bislang v.a. bei Gewalt- und Sexualstraftaten verwendet, es ist aber grundsätzlich für die Einschätzung der Rückfallgefahr jedes Straftatbestandes geeignet.17 12 Vgl. Dittmann, Kriminalprognose, S. 71; Nedopil, Prognosen, S. 43; BSK Strafrecht I-Heer, Art. 64 N 65. 13 Vgl. Dittmann, Kriminalprognose, S. 71 f.; Nedopil, Prognosen, S. 43. 14 Vgl. Dittmann, Kriminalprognose, S. 72. 15 Vgl. Literaturverzeichnis. 16 Vgl. Literaturverzeichnis. 17 Vgl. Urbaniok, FOTRES, S. 51 f. Seite 13 Im FOTRES werden grob folgende Beurteilungsebenen unterschieden:18 - „Strukturelles Rückfallrisiko (ST-R)“ mit den Bereichen „delinquenznahe Persönlichkeits- disposition, spezifische Problembereiche mit Tatrelevanz und Tatmuster“. - „Beeinflussbarkeit (BEE)“ mit den Bereichen „Allgemeine Erfolgsaussicht und Ressour- cen“. - „Dynamische Risikoverminderung“ mit den Bereichen „Therapieverlauf und dominierender Einzelfaktor“. - „Aktuell wirksame Faktoren (AWF) mit den Bereichen „labile eigenständig risikorelevante Faktoren und Korrekturfaktor“. Auf der Ebene des jeweiligen Einzelmerkmals erfolgt die Bewertung der Ausprägung auf einer fünfstufigen Skala: 0= nicht vorhanden oder sehr gering, 1= gering, 2= moderat, 3= deutlich, 4= sehr stark. Zwischenstufen (bspw. 3.5= deutlich bis sehr stark) sind möglich. Am Schluss liegen in einer Auswertung Kennzahlen für die vier obgenannten Bereiche vor.19 FOTRES wird über das Internet bedient. Es setzt forensisches Fachwissen und den Besuch einer mindestens zweitägigen Schulung voraus.20 5. Kriterienkatalog von Prof. Volker Dittmann 5.1. Allgemeine Bemerkungen Prof. Volker Dittmann hat für die Fachkommissionen des Strafvollzugskonkordates der Nord- west- und Innerschweiz ein Arbeitsinstrument zur Beurteilung des Rückfallrisikos besonders gefährlicher Straftäter geschaffen.21 Dieser Kriterienkatalog besteht aus den nachfolgenden 12 Merkmalsbereichen, wobei jeweils günstige und ungünstige Faktoren genannt werden. Am Schluss ist eine Gesamtbeurteilung betreffend Rückfallrisiko / Gemeingefährlichkeit zu machen, wobei nicht rein mathematisch einzelne Positiv- und Negativpunkte aufzurechnen sind, sondern es ist eine Gesamtwürdigung der vorhandenen günstigen und ungünstigen Faktoren vorzuneh- men. Gemäss den einleitenden Bemerkungen basiert die Kriterienliste auf prognostischen Merkmalen, die sich nach der Fachliteratur und der bisherigen Praxis der Fachkommissionen als aussagekräftig erwiesen haben. Ergänzt wird der Katalog durch zwei Anhänge mit Merkmalen der dissozialen Persönlichkeitsstörung, resp. den „psychopathy-Merkmalen“ und speziellen Kri- terien zur Beurteilung von Sexualstraftätern. Auf diese wird soweit möglich und notwendig in der betreffenden Merkmalsgruppe eingegangen. Schliesslich lässt sich in einem dritten Anhang eine Liste mit einschlägigen Literaturhinweisen finden. 18 Vgl. Urbaniok, FOTRES, S. 53 ff. 19 Vgl. dazu Urbaniok, FOTRES, S. 56; auf der Internetseite www.fotres.ch lässt sich unter „Demo“ ein Beispiel einer FOTRES-Auswertung finden. 20 Mehr Informationen zu FOTRES unter www.fotres.ch. 21 Vgl. Anhang I. http://www.fotres.ch/ http://www.fotres.ch/ Seite 14 5.2. Analyse der Anlasstat(en) Beim ersten Bereich geht es darum, eine möglichst umfassende Analyse der Anlasstat(en) vor- zunehmen. Beurteilt werden die Tat an sich, ihre Planung, die Tatausgestaltung, resp. das Tat- muster sowie die Tatumstände, insbesondere das Mass der angewandten Gewalt, ein allfälliger Waffeneinsatz, der Umfang der Beteiligung bei Delikten mit mehreren Tätern, die Beziehung zum Opfer und die Anzahl der Delikte. Bezüglich Gewaltanwendung, ausgenommen bei Tötungsdelikten, ist zu prüfen, „wie ent- schlossen, rücksichtslos und folgenschwer Gewalt angewendet wurde bzw. aufgrund der durch den Tatablauf erkennbaren Handlungsbereitschaft zum Einsatz hätte kommen können“22. Das gleiche gilt auch für den Einsatz von Waffen, wobei darunter nicht nur Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu subsumieren sind, sondern alle Gegenstände, welche geeignet sind, Men- schen zu verletzen.23 Wurde bei der Tat massive oder sogar übermässige Gewalt („overkill“24) angewendet, oder handelte der Täter besonders grausam, wirkt sich dies auf die Prognose un- günstig aus. Hingegen wäre ein Einzeldelikt ohne übermässige Gewaltanwendung als günstig einzustufen. Bei Raubdelikten bspw. können sowohl der Gewalt- als auch der Waffeneinsatz enorm variieren. Der eine Täter führt eine Waffe „nur“ mit, ohne sie je für den eigentlichen Raub zu gebrauchen, während ein anderer sie einsetzt, um das Opfer zum Widerstand unfähig zu machen. Ebenso bei der Gewaltanwendung. Die Bandbreite, um einen Raub zu begehen, reicht von Androhung von Gewalt bis zu massiven körperlichen Attacken. Ähnliches kann auch zum Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern (Art.187 StGB) gesagt werden. Nebst massiven oralen oder vaginalen Penetrationen werden auch weniger schwere Handlungen, wie Betasten erogener Zonen oder Zungenküsse, als sexuelle Handlungen qualifiziert.25 Bei Brand- stiftungen schliesslich ist denkbar, dass die Täterschaft bewusst Objekte aussucht, in denen sich keine Menschen befinden, oder im Gegenteil solche, die bewohnt sind, und sie deren Verletzung oder Tötung in Kauf nimmt oder gar anstrebt (vgl. die Unterscheidung in Art. 221 Abs. 1 und 2 StGB). Solches gilt es bei der Bewertung entsprechend zu berücksichtigen. Negativ für die Rückfallprognose wirken sich weiter eigentliche Deliktserien, resp. hohe Tat- frequenzen, aber auch eine zufällige Opferwahl aus. Im Kriterienkatalog wird eine „hochspezifische Täter-Opfer-Beziehung“ als günstig bezeich- net. Eine Beziehungstat liegt vor, „wenn der Täter - das Opfer bereits vor der Tat kannte, d.h. eine freundschaftliche, partnerschaftliche, verwandt- schaftliche oder aber auch einseitige Beziehung (Stalker) zwischen Täter und Opfer besteht, - eine gewisse emotionale Involviertheit des Täters in Bezug auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer vorliegt und - sich das Motiv der Tat auf die Beziehung des Täters zum Opfer zurückführen lässt.“26 22 Urbaniok, FOTRES, S. 279. 23 Also auch Baseballschläger, Steine etc.; vgl. Urbaniok, FOTRES, S. 274. 24 Anwendung von mehr Gewalt als zur Tötung des Opfers notwendig wäre. 25 Vgl. Trechsel/Bertossa, Praxiskommentar, Art. 187 N 6. 26 Urbaniok, FOTRES, S. 203 unten. Seite 15 Gemäss Urbaniok werden Beziehungstaten unzutreffenderweise häufig per se als prognostisch günstig bezeichnet. Bei der Beurteilung von Beziehungstaten ist insbesondere der Frage nach- zugehen, ob das Problem, das zur Tat führte, ursächlich an eine ganz spezielle Konstellation, resp. Umstände in der „Täter-Opfer-Beziehung“ gebunden ist, oder ob die Tat vielmehr auf die Persönlichkeit des Täters zurückzuführen ist. Unterzieht sich der Täter im letzteren Fall nicht einer entsprechenden Behandlung, nimmt er dieses Risikomerkmal in die nächste Beziehung mit, was in der Prognose als ungünstig zu werten wäre. Zusammenfassend ist also aufgrund der vorhandenen Sachlage zu prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Täter in einer neuen Part- nerschaft wieder gleich handeln wird. Tötet bspw. eine Ehefrau in panischer Angst ihren Mann, der sie über Jahre massiv terrorisiert, gedemütigt und geschlagen hat, ist es wohl beinahe ausge- schlossen, dass sie je wieder in eine ähnliche Situation geraten wird, die sie zur Tat trieb. Dies wäre somit als günstige „hochspezifische Täter-Opfer-Beziehung“ zu werten.27 Ähnlich zu be- urteilen sind wohl auch Taten, für die nachweislich Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Not- stand, etc. bestanden haben. Auch in diesen Fällen liegen oft spezielle Tatumstände vor, die günstige Faktoren darstellen können. Das Gleiche kann auch für Mittäter gelten, welche sich nachweislich nur an der Tat beteiligten, weil sie unter nachvollziehbarem Gruppendruck standen. Auch hier muss man sich jedoch fra- gen, ob eine einmalige Konstellation vorlag, die zum „zwangsweisen“ Mitmachen führte, oder ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die gleiche Situation, resp. das gleiche Verhalten, ohne weiteres wiederholen oder sogar noch steigern könnte, was prognostisch ungünstig ins Gewicht fallen würde. Allgemein ist bei Anlasstaten mit mehreren Beteiligten der genaue Beitrag des Einzelnen bezüg- lich Gewaltanwendung etc. sowie seine Stellung in der Gruppe zu beurteilen und entsprechend zu gewichten. Bei den Sexualdelikten im Speziellen sprechen weiter noch „in der Phantasie oder konkret lange vorgeplante Handlungen, verschiedenartige Sexualdelikte und fremde Opfer“ für eine erhöhte Rückfallgefahr.28 Die Informationen für diese Analyse der Anlasstat(en) können einerseits aus den vollständigen Strafverfahrensakten geholt werden, sei es aus Einvernahmeprotokollen, aus bereits vorhande- nen psychiatrischen / psychologischen Gutachten oder aus begründeten Urteilen. Zur Ergänzung oder Vervollständigung erscheinen Gespräche mit dem Täter sinnvoll, allenfalls unter Beizug eines Psychologen oder Psychiaters. Sowohl für die Interpretation der vorhandenen Akten als auch für die ergänzenden Gespräche mit dem Täter kann man sich an den Leitfragen orientieren, welche sich bei Urbanoik für die einzelnen, relevanten Bereiche finden lassen.29 Ziel sollte es sein, sich ein möglichst umfassendes Bild vom Täter und seiner Tat zu machen, insbesondere bezüglich der äusseren Umstände sowie seiner inneren Einstellung. 27 Vgl. zum Ganzen anschaulich Urbaniok, FOTRES, S. 203 ff. 28 Vgl. Anhang 2 zum Kriterienkatalog von Prof. Volker Dittmann: Kriterien zur Beurteilung von Sexualstraftätern. 29 Urbaniok, FOTRES, S. 263 ff. Seite 16 Unerlässlich ist es, sich in diesem Zusammenhang auch mit den statistischen Rückfallraten (sog. Basisraten) auseinanderzusetzen. Weist ein Delikt eine hohe statistische Rückfallswahr- scheinlichkeit auf, so ist dies prognostisch ungünstig zu werten. Zahlreiche Faktoren beeinflus- sen die Rückfallsraten von Straftätern. Es sind dies bspw. das Geschlecht, das Alter, die Zahl der Vorstrafen etc.30 Es kann an dieser Stelle keine umfassende Darstellung der Rückfallraten ge- macht werden. Diesbezüglich sei auf die sehr detaillierten und fundierten Ausführungen im Buch von Norbert Nedopil verwiesen, wo diese Thematik differenziert nach Einflussfaktoren sowie anhand der verschiedenen Delikte behandelt wird.31 Für die Schweiz im Speziellen hat das Bundesamt für Statistik einen Überblick über die Wiederverurteilungsraten nach ausgewähl- ten Straftaten, Alter und Rückfallart publiziert.32 Allgemein lässt sich sagen, dass die Rückfall- raten von Männern etwas höher sind als die von Frauen. Ebenso sinken sie mit zunehmendem Alter. Interessant ist auch, dass Straftäter, die während des Vollzuges einer Haftstrafe mit elf und mehr Disziplinarmassnahmen belegt werden mussten, eine doppelt so hohe Rückfallwahr- scheinlichkeit aufweisen, während solche ohne Disziplinierung eine deutlich niedrigere Rück- fallrate als die Gesamtheit der Straftäter haben. Deliktspezifisch können für die Beurteilung folgende Rückfallbasisraten herangezogen wer- den:33 Delikt Rückfallbasisrate in % SVG-Widerhandlungen, Drogen, homosexuelle Pädophilie > 50 Körperverletzung, Eigentum, Exhibitionismus, heterosexuelle Pä- dophilie 25 - 50 Raub, Brandstiftung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung 10 - 25 Inzest, Gewaltdelikte bei Pädophilie 3 – 10 Mord und Totschlag < 3 Diese Werte beziehen sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren. Sie steigen in einem längeren Beo- bachtungszeitraum weiter an (z.B. bis zu 80% Rückfälligkeit bei homosexueller Pädophilie nach 10 Jahren).34 30 Nedopil, Prognosen, S. 72. 31 Nedopil, Prognosen, S. 65 ff. 32 Abrufbar auf der Homepage des Bundesamtes für Statistik unter http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/ themen/19/04/03/01.html. 33 Quelle: fact sheet „Kriminalprognose und Risikokalkulationen bei Gewalttätern“ von Dr. med. Marc Graf, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel vom 26.10.2007, abgegeben im Rahmen des Nachdiplomstudiums MAS Forensics der Hochschule Luzern. 34 Quelle: fact sheet „Kriminalprognose und Risikokalkulationen bei Gewalttätern“ von Dr. med. Marc Graf vom 26.10.2007 (vollständiges Zitat in Fussnote 33). http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/ Seite 17 5.3. Bisherige Kriminalitätsentwicklung Hier geht es im Wesentlichen darum, sich mit der kriminellen Biografie des Täters auseinander- zusetzen. Analog wie bei der Analyse der Anlasstat(en) wirken sich auch hier gewalttätige Delikte, resp. besonders grausame Taten mit übermässiger Gewaltanwendung und eigentliche Deliktserien in der Vorgeschichte ungünstig aus. Im gleichen Sinne sind bereits vorgekommene Rückfälle wäh- rend Vollzugslockerungen oder Bewährungsphasen zu werten. Weiter fallen ein früher Delin- quenzbeginn in der Kindheit oder Jugend und eine Herkunft aus einem „dissozialen35 Milieu“ negativ ins Gewicht. Zusammenfassend ist es als ungünstig zu beurteilen, wenn sich die Krimi- nalität als eingeschliffenes Verhaltensmuster, quasi wie ein „roter Faden“, durch den Lebenslauf des Täters und durch sein Umfeld zieht. Ergibt eine Gesamtwürdigung des Lebenslaufes hingegen, dass das Delikt aufgrund einer spe- ziellen Situation, mithin als Ausdruck einer lebensphasischen Veränderung, eines schicksalhaf- ten Konflikts etc. verübt wurde, und kann weiter aufgrund der Umstände des Einzelfalles davon ausgegangen werden, dass es sich nicht wiederholt, so kann dies prognostisch günstig gewertet werden. Als Informationsquelle für diesen Bereich dient hauptsächlich das Strafregister. Darin werden die Personen aufgeführt, die in der Schweiz verurteilt worden sind sowie im Ausland verurteilte Schweizer36 (Art. 366 Abs. 1 StGB). Ins Strafregister werden die in Art. 3 – 7 der Verordnung über das Strafregister37 aufgezählten Urteile, übrige Sanktionen, nachträgliche Entscheide, Voll- zugsentscheide sowie hängige Strafverfahren eingetragen. Die Daten bleiben jedoch nicht unbe- schränkt lange im Strafregister stehen. Je nach Straf- oder Massnahmeart, sowie bei Freiheits- strafen je nach Straflänge, werden die Einträge nach 10 bis 20 Jahren, gerechnet über die zuge- messene Strafdauer hinaus, von Amtes wegen entfernt. Nach der Entfernung sind die Daten nicht mehr rekonstruierbar und sie dürfen dem Betroffenen nicht mehr entgegengehalten werden (Art. 369 StGB).38 Zu erwähnen ist weiter, dass keine Eintragung möglich ist, wenn weder eine Strafe noch eine Massnahme angeordnet wurde, wenn also zwar ein Schuldspruch erging, aber von einer Bestrafung abgesehen wurde.39 Verurteilungen von Jugendlichen werden nur dann ins Strafregister aufgenommen, wenn sie zu einem Freiheitsentzug oder zu einer Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung verurteilt wurden (Art. 366 Abs. 3 StGB). Das Strafregister ist also nicht eine lückenlose Datenbank über erfolgte Verurteilungen, da einerseits gewisse Ent- scheide gar nicht eingetragen werden und andererseits die gemachten Einträge nach Ablauf von 35 Als "dissozial" werden Verhaltensweisen von Menschen bezeichnet, die gegen Werte, Normen, Gesetze, Spielregeln verstossen und damit die alltäglichen Arbeits- und Interaktionsabläufe in einem die Toleranzgrenze übersteigenden Masse stören (Quelle: http://jugendbewaehrungshilfe.ch). 36 Vgl. Art. 22 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen (EUeR, SR 0.351.1). 37 SR 331; auch „Vostra-Verordnung“ genannt. 38 Anders verhielt es sich im früheren Recht: Hier wurden Einträge nach Ablauf von bestimmten Fristen im Strafregister lediglich gelöscht. Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden konnten auch solche gelöschten Einträge weiter einsehen (vgl. insbesondere Art. 363 Abs. 4 aStGB). 39 Art. 9 lit. b „Vostra-Verordnung“; vgl. bspw. Art. 52 ff. StGB. Seite 18 bestimmten Fristen wieder gelöscht werden. Die Strafvollzugsbehörden können entweder direkt online, sofern sie angeschlossen sind, oder über ein schriftliches Gesuch an die entsprechende Koordinationsstelle ihres Kantons40 die Strafregisterdaten abfragen (Art. 367 StGB).41 Bei aus- ländischen Tätern besteht zudem grundsätzlich die Möglichkeit, einen Auszug aus dem Strafre- gister des Heimat- und/oder Wohnlandes anzufordern. Es empfiehlt sich, bei Unklarheiten das genaue Vorgehen diesbezüglich mit der zuständigen Koordinationsstelle oder dem Bundesamt für Justiz abzuklären.42 Um allfällige Vorstrafen vertiefter zu analysieren, können wiederum die entsprechenden Unter- suchungs- und evtl. Gerichtsakten beigezogen werden (Studium der Einvernahmeprotokolle, der psychiatrischen Gutachten, etc.).43 Im Weiteren geben oft auch die sich in den Strafakten befindenden Polizeiberichte (Polizeirap- porte, Leumundsberichte) Aufschluss über den (kriminellen) Lebenslauf eines Täters. So kann ersichtlich sein, inwiefern sich die Polizei schon mit ihm zu befassen hatte, und welche Einträge er in den polizeilichen Informationssystemen aufweist. Für die Abklärung des sozialen Umfeldes, resp. der Herkunft des Täters, besteht die Möglich- keit, beim zuständigen Sozial- oder Bewährungsdienst einen Bericht in Auftrag zu geben.44 Oft befinden sich solche Sozialberichte bereits in den vorhandenen Strafakten, sodass bei Bedarf auch nur noch Ergänzungen auf bestimmte in diesem Kontext speziell interessierende Fragen eingeholt werden müssen. Daneben können auch Gespräche mit dem Täter selbst oder mit sei- nem persönlichen Umfeld geführt werden, um sich ein Bild der konkreten sozialen Situation zu machen. 5.4. Persönlichkeit, vorhandene psychische Störungen Der dritte Merkmalsbereich befasst sich mit der Thematik, ob beim Täter eine oder mehrere psychische Störungen vorliegen, und wie sich diese auf die Delinquenz allgemein, bzw. auf die Rückfallwahrscheinlichkeit im Speziellen auswirken. Es ist einleitend zu betonen, dass dieser Bereich nicht von den Strafvollzugsbehörden beurteilt werden kann, es sei denn es liege ein sehr vertieftes psychiatrisches Fachwissen mit der entspre- chenden Qualifikation vor. Das dürfte aber nur sehr selten vorkommen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass hier auf das Wissen von psychiatrischen Fachpersonen zurückgegriffen wer- den muss. 40 Gemäss Art. 367 Abs. 5 StGB bestimmt jeder Kanton für die Bearbeitung der Daten im Register eine Koordinationsstelle. 41 Vgl. zum Ganzen BSK Strafrecht II-Gruber, Art. 367 N 1 ff. 42 Vgl. insbesondere Art. 8 „Vostra-Verordnung“; BSK Strafrecht II-Gruber, Art. 366 N 87 ff.; gemäss Auskunft der zuständigen Koordinationsstelle im Kt. Schwyz können solche Gesuche direkt nur an wenige Staaten (im Wesentlichen die „alten EU-Länder“) geschickt werden. Gesuche an die übrigen Länder müssen via Interpol Bern abgewickelt werden. 43 Vgl. dazu die Ausführungen weiter oben bei Ziff. 5.2 „Analyse der Anlasstat(en)“. 44 Vgl. Art. 95 StGB. Seite 19 In der Regel werden bei solch schweren Delikten schon im vorangehenden Strafverfahren, sei es im Untersuchungs- oder im Gerichtsverfahren, psychiatrische Gutachten eingeholt. Im Kanton Schwyz werden diese den Strafvollzugsbehörden meistens mit dem rechtskräftigen Urteil bereits zugestellt. Ansonsten sind die entsprechenden Strafverfahrensakten beizuziehen. Äussern sich die vorhandenen psychiatrischen Gutachten nicht zum Rückfallrisiko oder erweisen sie sich sonst als lückenhaft, nicht nachvollziehbar oder widersprüchlich, sind klärende Ergänzungsgut- achten entweder beim Verfasser selber oder bei einer Drittperson einzuholen. Befindet sich in den Akten überhaupt noch kein Gutachten einer psychiatrischen Fachperson, empfiehlt es sich, sich an eine solche zu wenden, wenn Anhaltspunkte für das Vorliegen einer psychischen Ab- normität vorhanden sind (bspw. ein „bizarres“ Delikt, welches nicht mit „normaler Kriminalität“ vereinbar erscheint). Die Schweizerische Gesellschaft für Forensische Psychiatrie (SGFP) hat auf ihrer Internetseite eine Liste mit zertifizierten forensischen Psychiaterinnen und Psychiatern publiziert, an die man sich wenden kann.45 Im Anhang II dieser Arbeit lässt sich eine nicht ab- schliessende Zusammenstellung möglicher Fragen an den psychiatrischen Gutachter finden. Mit dem Auftrag sollten die Strafverfahrens- und bereits vorhandenen Strafvollzugsakten, insbeson- dere Führungsberichte aus Haftinstitutionen, mitgeliefert werden. Nachfolgend noch einige Bemerkungen zu den psychischen Störungen allgemein und zu ausge- wählten, im Kriterienkatalog erwähnten, im Speziellen. Die psychischen Störungen werden nach international anerkannten Diagnosesystemen festge- legt. Hauptsächlich verwendet wird die „Internationale statistische Klassifikation der Krankhei- ten und verwandter Gesundheitsprobleme, ICD-10“ der WHO46. Daneben existiert aber auch noch ein Klassifikationsinstrument der American Psychiatric Association, das in der heutigen Fassung DSM-IV genannt wird. Dieses ist jedoch weniger weit verbreitet und gibt mehr die amerikanische Sichtweise wieder.47 Die ICD-10 befasst sich in Kapitel V mit den psychischen und den Verhaltensstörungen. Das Kapitel gliedert sich in 11 Hauptgruppen, in denen folgende Störungen in Untergruppen behandelt werden: • F00-F09: Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen • F10-F19: Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen • F20-F29: Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen • F30-F39: Affektive Störungen • F40-F48: Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen • F50-F59: Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren • F60-F69: Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen • F70-F79: Intelligenzstörung • F80-F89: Entwicklungsstörungen • F90-F98: Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend • F99-F99: Nicht näher bezeichnete psychische Störungen Die ICD-10 ist im Internet publiziert.48 Die einzelnen Störungen werden dabei ausführlich um- schrieben. Man kann sich so gut über eine bestimmte, in einem Gutachten erwähnte, psychische 45 Abrufbar unter www.swissforensic.ch. 46 World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation). 47 BSK Strafrecht I–Heer, Art. 59 N 15; Einzelheiten zu diesem System bei Nedopil, Psychiatrie, S. 98 f. 48 Unter www.icd10.ch (Version Schweiz) oder www.dimdi.de (Version Deutschland). http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-f10-f19.htm http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-f20-f29.htm http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-f30-f39.htm http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-f40-f48.htm http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-f50-f59.htm http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-f60-f69.htm http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-f70-f79.htm http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-f80-f89.htm http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/block-f90-f98.htm http://www.swissforensic.ch/ http://www.icd10.ch/ http://www.dimdi.de/ Seite 20 Störung informieren. Als Ergänzung dazu empfiehlt es sich, das Buch „Forensische Psychiatrie“ von Norbert Nedopil49 zu konsultieren. Es werden darin die einzelnen Störungen im Hinblick auf verschiedene Themen, insbesondere auch Delinquenz, Rückfallrisiko und Behandlung, ver- tieft dargestellt. Bezüglich Abweichungen des Sexualverhaltens im Sinne von psychischen Stö- rungen (Störungen der Sexualpräferenz, Paraphilien, F65.0 bis F65.9 ICD-10) wird auf einen interessanten Aufsatz von Dr. Thomas Knecht verwiesen.50 Die Frage, welchen Einfluss psychische Störungen auf die Delinquenz haben, lässt sich nicht eindeutig und allgemein beantworten. Gewisse Störungen sind eng mit Delinquenz und Rückfäl- ligkeit verbunden, so beispielweise die dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10, F60.2). Ty- pisch für diese Störung sind Verantwortungslosigkeit und Missachtung sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen, fehlendes Selbstbewusstsein sowie ein geringes Einfühlungsvermögen in andere. Oft besteht eine niedrige Schwelle für aggressives, bzw. gewalttätiges Verhalten.51 Menschen mit dieser Diagnose kommen daher häufig mit dem Gesetz in Konflikt. Entsprechend wirkt sich dies auch negativ auf die Prognose aus. Ebenfalls ist nachgewiesen, dass Menschen mit psychotischen Störungen häufiger gewalttätig sind. Dies gilt insbesondere für Schizophre- nie. Interessant ist auch, dass psychisch gestörte Menschen Straftaten über das gesamte Erwach- senenalter hinweg verüben können. Dies in Abweichung zu den psychisch gesunden Menschen, wo ein Höhepunkt der Delinquenz zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr erkennbar ist.52 Zusammenfassend ist zu diesem Merkmalsbereich festzuhalten, dass m.E. das (Nicht-) Vorhan- densein von psychischen Störungen und deren Auswirkungen hinsichtlich Delinquenz und Rückfall – zumindest in Fällen mit schweren Anlasstaten – zwingend von einer Fachperson ab- geklärt werden sollte, weil diese Frage für die Vollzugsplanung (Behandlung etc.) zentral ist. 5.5. Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung Es ist prognostisch günstig, wenn der Täter einsieht, dass er psychisch gestört ist und entspre- chende Hilfe braucht, insofern also ehrlich und offen gegenüber sich selbst und Dritten mit der psychischen Störung umgeht. Negiert er hingegen das Vorhandensein von psychischen Abweichungen oder Störungen, ver- sucht er zu bagatellisieren, abzuwehren oder gar zu täuschen, stellt dies in der Prognose einen ungünstigen Faktor dar. Wie sich der Täter zu seiner psychischen Erkrankung stellt, und ob eine allfällig gezeigte Ein- sicht glaubhaft ist, sollte aus den psychiatrischen Gutachten hervorgehen. Fehlen Angaben zu 49 Vgl. Literaturverzeichnis. 50 Thomas Knecht: Die sogenannten Paraphilien – Biologisch-psychiatrische Aspekte der sexuellen Deviationen, publiziert in Schweiz Med Forum Nr. 22 vom 29. Mai 2002, S. 543 ff. 51 Vgl. Anhang 1 zum Kriterienkatalog von Prof. Volker Dittmann mit den Merkmalen der dissozialen Persönlichkeitsstörung nach WHO ICD-10 und den „psychopathy“-Merkmalen. 52 BSK Strafrecht I-Heer, Art. 59 N 40 mit weiteren Hinweisen; Nedopil, Psychiatrie, S. 147 ff. Seite 21 dieser Thematik in den Gutachten, ist die Frage dem Fachmann entsprechend zu unterbreiten.53 Allenfalls lassen sich auch in den übrigen Strafakten, insbesondere in den Einvernahmeproto- kollen oder Therapieberichten, falls vorhanden, Hinweise dazu finden. Ergänzend können die Strafvollzugsbehörden selber in einem Gespräch mit dem Täter und bei Bedarf auch mit seinem Umfeld sowie allfälligen Therapeuten diesen Punkt ansprechen. 5.6. Soziale Kompetenz Bei diesem Kriterium geht es darum festzustellen, welche sozialen Fähigkeiten der Täter auf- weist und wie er im Hinblick auf Beziehungen, Freundschaften, Arbeitsverhältnisse, etc. in der Gesellschaft integriert ist. Dabei kann es als prognostisch günstig gewertet werden, wenn der Täter in Freiheit über intakte Familienverhältnisse und Partnerschaften sowie stabile Freundschaften und Arbeitsverhältnisse verfügt. Ebenso, wenn er Einfühlungsvermögen und Toleranz besitzt, sich zufrieden mit seinem Leben zeigt sowie interessiert und eingebunden in verschiedene soziale Aktivitäten ist. Im Wei- teren muss er auch bereit sein, die geltenden Regeln einer Gesellschaft einzuhalten und diese zu akzeptieren. Zusammenfassend ist es also für die Prognose günstig, wenn der Täter eine gute soziale Leistungsfähigkeit aufweist, mithin gut in der Gesellschaft integriert ist. Im Gegensatz dazu fallen überwiegend instabile Arbeitsverhältnisse und Partnerschaften in der Vergangenheit, eine gestörte Wahrnehmung der sozialen Realität, eine unrealistische Erwar- tungshaltung, ein geringes Durchhaltevermögen sowie eine gestörte Kommunikations- und Be- ziehungsfähigkeit negativ ins Gewicht. Weiter sind das Unvermögen, sich an wechselnde Situa- tionen anzupassen sowie eine mangelnde Bereitschaft oder Fähigkeit, sich in der Gesellschaft zu integrieren, Merkmale für eine schlechte Prognose. Negativ kann es darin gipfeln, dass der Täter einen Lebensstil pflegt, der in Bezug auf den Freundeskreis, die Beziehungen allgemein oder auch die Arbeit zu kriminellen Handlungen führt (kriminogener54 Lebensstil). Für die Abklärung der sozialen Kompetenz bietet sich in erster Linie der Sozialbericht der Be- währungsdienste an.55 Befindet sich noch kein solcher in den Akten oder ist ein vorhandener Bericht in dieser Hinsicht lückenhaft, ist dies entsprechend nachzuholen oder ergänzen zu las- sen. Im Weiteren können auch polizeiliche Leumundsberichte, die übrigen Strafverfahrensakten, insbesondere Einvernahmeprotokolle, oder auch psychiatrische Gutachten56 Hinweise dazu ent- halten, wie die Einstellung des Täters gegenüber der Gesellschaft allgemein und zu einzelnen sozialen Themen im Speziellen (Arbeit, Familie, Beziehungen) aussieht. Schliesslich können die Strafvollzugsbehörden die sozialen Fähigkeiten in einem Gespräch mit dem Täter oder seinem Umfeld ergründen. 53 Vgl. Fragenkatalog in Anhang II, Ziff. 13. 54 Zu Verbrechen führend, sie hervorrufend (Quelle: Duden – Das Fremdwörterbuch, Mannheim 1995). 55 Art. 95 StGB. 56 Für mögliche Fragen an eine psychiatrische Fachperson in diesem Zusammenhang vgl. Fragenkatalog in Anhang II, Ziff. 21 f. Seite 22 5.7. Spezifisches Konfliktverhalten Es ist für die Prognose günstig, wenn sich die Tat aus einer bis anhin einmaligen spezifischen Konfliktsituation entwickelte und aufgrund der Vorgeschichte davon ausgegangen werden kann, dass sich der Täter in ähnlichen Situationen anders verhalten kann und dies auch schon gezeigt hat, mithin eine gute Belastbarkeit in anderen Konfliktsituationen beweist. Ungünstig würde dagegen ins Gewicht fallen, wenn der Täter immer wieder in ähnliche Kon- fliktsituationen analog der Tat gerät oder diese sogar bewusst herbeiführt, bzw. provoziert und in gleicher Weise mit kriminellem Verhalten reagiert. Ebenso wenn er über eine geringe Frustra- tionstoleranz57 verfügt und impulsiv ist. Angaben für die Beurteilung dieses Merkmales können einerseits wiederum aus dem Strafregis- ter geholt werden. Zu beachten ist jedoch, dass darin nur Vorfälle registriert sind, die auch tat- sächlich zu einer Verurteilung geführt haben. Im Weiteren werden, wie bereits erwähnt, Urteile nach Ablauf von bestimmten Fristen wieder entfernt oder erst gar nicht eingetragen.58 Interes- sant sind in diesem Zusammenhang auch Ausführungen in Führungsberichten der Vollzugsan- stalt. Insbesondere kann daraus ersichtlich sein, wie sich der Täter in der Haft gegenüber dem Personal und den Mitinsassen verhält, ob er Konflikte sucht, wie er auf Konflikte reagiert und ob er häufig deswegen diszipliniert werden musste. Fehlen Aussagen zu dieser Thematik in Füh- rungsberichten, sollte gezielt bei den Betreuungspersonen oder der Anstaltsleitung nachgefragt werden. Schliesslich können auch hier Polizeirapporte (v.a. Leumundsberichte) sowie allfällige Schilderungen gegenüber Psychiatern59 oder Sozialbehörden Aufschluss über das Konfliktver- halten des Täters geben. 5.8. Auseinandersetzung mit der Tat Für eine positive Prognose spricht in diesem Zusammenhang der Umstand, dass der Täter bereit ist, sich vertieft und intensiv mit seiner Tat auseinanderzusetzen. Ebenso wenn er glaubhaft Reue und Bedauern zeigt, sich ernsthaft mit der Situation des Opfers auseinandersetzt und sich in seine Lage einfühlt. Stets muss hier aber im Auge behalten werden, dass ein solches Verhal- ten auch nur von taktischer Natur sein kann, um in den Genuss von bestimmten Lockerungen zu kommen. Ungünstige Faktoren stellen dagegen das Leugnen oder Bagatellisieren der Tat, die Projektion des eigenen Fehlverhaltens auf das Opfer, Dritte, „die Gesellschaft“ oder „die Umstände“ sowie das Nichtzeigen von Reue dar. Bei Sexualdelikten sprechen im Weiteren eine deliktfördernde 57 Erlernbare Kompensation einer Frustration ohne Aggressionen oder Depressionen (Quelle: Duden – Das Fremdwörterbuch, Mannheim 1995). 58 Vgl. die Ausführungen oben unter Ziff. 5.3 „Bisherige Kriminalitätsentwicklung“. 59 Für mögliche Fragen an eine psychiatrische Fachperson in diesem Zusammenhang vgl. Fragenkatalog in Anhang II, Ziff. 24 f. Seite 23 r. Grundhaltung60 sowie der Umstand, dass sich der Täter zur sexuellen Befriedigung ohne Ein- willigung berechtigt fühlt, für eine erhöhte Rückfallgefah In der Regel wird der Täter im Strafuntersuchungs- und/oder Strafgerichtsverfahren danach ge- fragt, wie er sich zu seiner Tat stellt. Mithin können also bereits aus diesen Befragungsprotokol- len Erkenntnisse dazu gewonnen werden. Zudem wird diese Thematik regelmässig auch im Rahmen von psychiatrischen Begutachtungen behandelt, resp. sie kann dem Gutachter zur Be- antwortung vorgelegt werden.61 Um einen persönlichen Eindruck zu erhalten, können die Straf- vollzugsbehörden den Täter auch selber und direkt auf den Umgang mit der Tat ansprechen. 5.9. Allgemeine Therapiemöglichkeiten Gibt es für die beim Täter vorliegende(n) deliktrelevante(n) psychische(n) Störung(en) eine wirksame Behandlungsmethode, so wirkt sich dies in der Prognose günstig aus. Ist er dagegen nur schwer oder überhaupt nicht behandelbar, so stellt dies einen ungünstigen Faktor dar. Allgemein sind folgende Therapien denkbar: Psychotherapien, insbesondere Verhaltensthera- pien und medikamentöse Behandlungen, in ausgesprochen seltenen Fällen chirurgische Eingrif- fe (bspw. Kastrationen bei Sexualdelikten).62 Bezüglich Wirksamkeit ist zu bemerken, dass im Sinne einer Faustregel davon ausgegangen werden kann, dass die oben erwähnten Basisrückfallraten63 bei persönlichkeitsgestörten und se- xuell devianten (bspw. pädophilen) Straftätern durch eine forensisch-psychiatrische Therapie um ca. die Hälfte reduziert werden können. Bei Schizophrenen senkt sich das Rückfallrisiko durch primär medikamentöse Therapie mindestens auf das Niveau von Tätern ohne psychische Störung. Auch kann bei Sexualstraftätern mittels medikamentöser Kastration und zusammen mit einer umfassenden Therapie das Risiko eines Rückfalles auf ca. 8% gesenkt werden.64 Festzuhalten ist aber auch, dass es nicht für alle psychischen Störungen wirksame Therapien gibt. So sind bis anhin insbesondere bei dissozialen Persönlichkeitsstörungen nur in sehr be- grenztem Umfang erfolgsversprechende Therapiemethoden bekannt. Vielmehr kann bei diesen Tätern durch eine inkompetente oder zu kurze Therapie im schlimmsten Falle die Gefahr weite- rer Straftaten sogar steigen.65 60 Das zeigt sich bspw. in Aussagen wie: „Frauen wollen das!“; „sexuelle Handlungen schaden den Kindern nicht!“ 61 Vgl. Fragenkatalog in Anhang II, Ziff. 14. 62 Vgl. Skript „Sexualstraftäter Therapie“ von Prof. V. Dittmann und Dr. M. Graf, UPK Basel, abgegeben im Rahmen des Nachdiplomstudiums MAS Forensics der Hochschule Luzern, S. 1 ff. 63 Vgl. oben unter Ziff. 5.2 „Analyse der Anlasstat(en)“, S. 16. 64 Quelle: fact sheet „Kriminalprognose und Risikokalkulationen bei Gewalttätern“ von Dr. med. Marc Graf vom 26.10.2007 (vollständiges Zitat in Fussnote 33). 65 Quelle: fact sheet „Kriminalprognose und Risikokalkulationen bei Gewalttätern“ von Dr. med. Marc Graf vom 26.10.2007 (vollständiges Zitat in Fussnote 33); BSK Strafrecht I-Heer, Art. 59 N 69 ff. und Art. 64 N 96 mit weiteren Hinweisen. Seite 24 Anzufügen ist, dass bei Sexualstraftätern im Speziellen nicht in jedem Fall durch die Therapie eine vollständige Heilung des Täters erreicht oder angestrebt werden kann. Es kann durchaus der Sachlage adäquater sein, dass diese Täter lernen, ihre Bedürfnisse zu kontrollieren, resp. sie sozialverträglich auszuleben. Sie sollen lernen, das Auftreten eines Risikos zu erkennen und ent- sprechend zu handeln oder Risikosituationen gänzlich zu vermeiden.66 Welche Therapien für einen Täter im Einzelfall in Frage kommen, ist zusammen mit der psychi- atrischen Fachperson zu erörtern. 67 5.10. Reale Therapiemöglichkeiten Es sind die konkreten Therapiemöglichkeiten für den Täter zu prüfen. Sind solche in der Schweiz vorhanden, insbesondere auch mit Gewährung der entsprechenden Sicherheit, ist dies ein günstiger Faktor, andernfalls nicht. Zu erwähnen ist, dass in der Schweiz nicht für alle psy- chischen Störungen optimale Behandlungsangebote zur Verfügung stehen.68 5.11. Therapiebereitschaft Wenn sich der Täter aktiv um eine Therapiemöglichkeit bemüht und er glaubhaft zur Mitarbeit bereit ist sowie eine gute Beziehung zum Therapeuten besteht oder aufgebaut wird, kann dies prognostisch günstig gewertet werden. Ungünstig ist, wenn sich der Täter negativ zu einer ge- planten Behandlung äussert, eine solche ablehnt oder sonst keine Bereitschaft zeigt, sich mit der diagnostizierten psychischen Störung auseinander zu setzen. Die Therapiebereitschaft des Täters ergibt sich aus Gesprächen mit ihm oder aus Aussagen ge- genüber den psychiatrischen Fachpersonen, wobei diese auch zu beurteilen haben, ob eine ernsthafte oder nur scheinbare Therapiemotivation besteht.69 5.12. Sozialer Empfangsraum bei Lockerung, Urlaub, Entlassung Es geht darum abzuklären, wohin der Täter bei der zu prüfenden Vollzugsöffnung gehen und was er konkret machen will. Hier kommt es natürlich sehr darauf an, ob „nur“ ein zeitlich be- grenzter Urlaub oder die endgültige Entlassung aus der Vollzugsinstitution zur Diskussion ste- hen. Im letzteren Fall ist sicher noch sorgfältiger zu analysieren, in welches Umfeld der Täter plant zu gehen oder er gehen könnte. 66 Vgl. Skript „Sexualstraftäter Therapie“ von Prof. V. Dittmann und Dr. M. Graf, UPK Basel, S. 13 (vollständiges Zitat in Fussnote 62); BSK Strafrecht I-Heer, Art. 59 N 71. 67 Vgl. Fragenkatalog in Anhang II, Ziff. 15 f. 68 Dittmann, Kriminalprognose, S. 74; BSK Strafrecht I-Heer, Art. 64 N 98 mit weiteren Hinweisen. 69 Vgl. Fragenkatalog in Anhang II, Ziff. 17. Seite 25 Als günstig wäre hier zu beurteilen, wenn der Täter über feste Strukturen, wie Einbindung in eine Familie, stabile Partnerschaft und eine gesicherte Arbeitsstelle mit regelmässigem Ein- kommen verfügen wird, welche geeignet sind, ihn vor weiteren Straftaten abzuhalten. Das Glei- che gilt auch, wenn er bereit ist, mit der Bewährungshilfe, allenfalls weiteren Institutionen, zu kooperieren und davon auszugehen ist, dass er diese Termine verlässlich einhalten wird. Ist der Täter in diesem Sinne sozial gut integriert, ist seine Zukunftsplanung realistisch und bestehen gute Kontrollmöglichkeiten, kann eine positive Prognose gestellt werden. Anders ist die Situation einzuschätzen, wenn der Täter über keine konkreten oder über unrealis- tische Pläne verfügt, wenn er keine feste Arbeitsstelle, keine Wohnung besitzt, und kein verläss- liches, intaktes Umfeld aufweist. Ebenso, wenn es bei ihm an sozialen Kontakten oder stabilen Beziehungen mangelt, Kontrollmöglichkeiten fehlen und er nicht bereit ist, mit Bewährungsin- stitutionen zusammen zu arbeiten. Absolut ungünstig wäre selbstverständlich eine sich abzeich- nende Rückkehr in ein kriminogenes70 Milieu. Der soziale Empfangsraum bei der beantragten Vollzugsöffnung wird in Gesprächen mit dem Täter und seinem Umfeld erörtert, sei es durch den Bewährungsdienst oder die Strafvollzugsbe- hörden. Befindet sich der Täter in einer Therapie, sollten auch diese Fachpersonen zur Stellung- nahme eingeladen werden.71 Der Täter hat die notwendigen Unterlagen, wie Arbeits- und Miet- verträge etc., zur Bestätigung seiner Aussagen vorzulegen. 5.13. Bisheriger Verlauf nach der (den) Tat(en) Das letzte Kriterium schliesslich hat den bisherigen Verlauf, das Verhalten des Täters nach der Tat, zum Inhalt. Ungünstig für die Prognose fällt dabei ins Gewicht, wenn der Täter weiterhin in ähnlicher oder sogar noch gravierender Weise delinquiert, wenn keine positiven Veränderungen bei der Be- handlung einer vorhandenen psychischen Störung, resp. keine Fortschritte in der Therapie, er- kennbar sind oder der Täter häufig Therapien abbricht. Ebenso, wenn er aus Vollzugsinstitutio- nen entwichen ist, er häufig in Konflikte involviert ist sowie bei ihm weiterhin ein Suchtmittel- missbrauch besteht. Ebenfalls als ungünstig zu bewerten wären allfällige negative Auswirkun- gen („Sekundärschäden“) aufgrund eines langen Aufenthaltes in einer Institution. Prognostisch günstig wirkt sich dagegen aus, wenn der Täter keine weitere Delinquenz mehr aufweist, obwohl er dazu Gelegenheit gehabt hätte, sei dies aufgrund bereits durchgeführter Vollzugsöffnungen wie Urlaub etc. oder weil er sich überhaupt in Freiheit befand. Das Gleiche gilt auch, wenn erkennbar ist, dass sich die soziale Einstellung des Täters gebessert und sich sei- ne Persönlichkeit allgemein im positiven Sinne gefestigt hat, er Konflikte durch entsprechende Strategien vermeiden kann, und/oder eine positive Entwicklung bezüglich der psychischen Stö- rung (durch erfolgreiche Therapien) festgestellt werden kann. 70 Vgl. oben Fussnote 54. 71 Vgl. Fragenkatalog in Anhang II, Ziff. 26. Seite 26 Bezüglich der sozialen Anpassungsfähigkeit ist zu bemerken, dass genau beurteilt werden muss, ob sich diese tatsächlich oder nur „dem Schein nach“ verbessert hat. Insbesondere Sexualstraftä- ter verhalten sich im Vollzug oft unauffällig und vorbildlich, was fälschlicherweise als günstig bewertet wird, obwohl es in Tat und Wahrheit nicht zutrifft (Problem der Scheinanpassung / Überangepasstheit). Aufgrund eines vorbildlichen Verhaltens im Vollzug allein darf daher nicht auf ein tieferes Rückfallrisiko geschlossen werden.72 Im Zweifel empfiehlt es sich, diese The- matik mit einer psychiatrischen Fachperson zu besprechen.73 Auskunft über erneute Straftaten gibt in erster Linie das Strafregister. Nach Möglichkeit können diesbezüglich auch die polizeilichen Informationssysteme konsultiert werden. Im Weiteren kön- nen Angaben über das allgemeine Verhalten des Täters, über seine Persönlichkeit und betreffend seine soziale Anpassungsfähigkeit bei den zuständigen Sozialbehörden, die ihn in Haft oder auch in Freiheit betreuen, eingeholt werden. Ebenso können diese und weitere Fragen, insbe- sondere auch über den Verlauf und die Erfolge einer allfälligen Therapie, der behandelnden In- stitution oder Person unterbreitet werden.74 5.14. Gesamtbeurteilung Am Schluss ist aufgrund der aufgeführten günstigen und ungünstigen Faktoren eine Gesamt- würdigung bezüglich Rückfallrisiko für schwerwiegende Delikte gegen die körperliche, sexuelle oder psychische Integrität, bzw. bezüglich der Gemeingefährlichkeit vorzunehmen. Ergänzend können hier noch Faktoren berücksichtigt werden, die in den 12 Merkmalsbereichen des Katalo- ges nicht explizit behandelt wurden, bspw. das Alter des Täters. So kann wohl davon ausgegan- gen werden, dass Delikte, bei welchen eine gewisse körperliche Leistungsfähigkeit vorhanden sein muss, in hohem Alter nicht mehr, oder zumindest viel schwieriger verübt werden können, was sich prognostisch günstig auswirkt. Es sind jedoch immer der Einzelfall und die genauen Umstände zu betrachten. Folgende Einschätzungen sind möglich: sehr günstig, günstig, neutral, ungünstig und sehr un- günstig. Zu bemerken ist, dass die vorgenommene Prognose in Relation zu Tätern mit ver- gleichbaren Taten, mithin zu „durchschnittlichen Tatgenossen“ und deren statistischen Rück- fallbasisrate75, steht.76 72 Dittmann, Kriminalprognose, S. 75. 73 Vgl. Fragenkatalog in Anhang II, Ziff. 23. 74 Vgl. Fragenkatalog in Anhang II, Ziff. 18 ff. 75 Zu den Rückfallbasisraten vgl. die Ausführungen oben unter Ziff. 5.2 „Analyse der Anlasstat(en)“, S. 16. 76 Vgl. Skript „Kriminalprognose und Risikokalkulation bei Gewalttätern“ von Dr. med. Marc Graf, Forensische Abteilung, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel, abgegeben im Rahmen des Nachdiplomstudiums MAS Forensics der Hochschule Luzern, S. 9. Seite 27 6. Fallbeispiele Nachfolgend werden zuerst allgemeine Muster von Risikofaktoren für drei ausgewählte, häufig vorkommende Tätertypen von Sexualdelikten, nämlich der dissoziale Vergewaltiger, der Kern- pädophile und der sexuelle Missbraucher im sozialen Nahraum, dargstellt. Anschliessend wird der Kriterienkatalog von Prof. Dittmann konkret auf einen Täter mit Gewaltdelikten aus der Strafvollzugspraxis des Kantons Schwyz angewendet. 6.1. Allgemeine Muster von Risikofaktoren77 6.1.1. Dissozialer Vergewaltiger Faktor günstig ungünstig 1. Analyse der Anlasstat(en) rücksichtslos 2. Bisherige Kriminalitätsentwicklung viele, polytrope Vorstrafen 3. Persönlichkeit, vorhandene psych. Störung dissozial, Suchtmittel 4. Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung keine 5. Soziale Kompetenz missbräuchlich 6. Spezifisches Konfliktverhalten gewalttätig, übergriffig 7. Auseinandersetzung mit der Tat keine 8. Allgemeine Therapiemöglichkeiten schwierig 9. Reale Therapiemöglichkeiten kaum vorhanden 10. Therapiebereitschaft keine 11. Sozialer Empfangsraum dissoziales Milieu 12. Bisheriger Verlauf nach der (den) Tat(en) unzuverlässig, angepasst 77 Quelle: Skript „Prognosebegutachtung bei Sexualstraftätern“ von Prof. V. Dittman und Dr. Marc Graf, Forensische Abteilung UPK Basel, abgegeben im Rahmen des Nachdiplomstudiums MAS Forensics der Hochschule Luzern, S. 13 f. Seite 28 6.1.2. Kernpädophiler Faktor günstig ungünstig 1. Analyse der Anlasstat(en) keine Gewalt Deliktserien 2. Bisherige Kriminalitätsentwicklung oft nicht oder nur ein- schlägig vorbestraft 3. Persönlichkeit, vorhandene psych. Störung Pädophilie, evtl. Persönlichkeitsstörung 4. Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung keine 5. Soziale Kompetenz kompetent missbräuchlich 6. Spezifisches Konfliktverhalten Rückzug auf infantile Schemata 7. Auseinandersetzung mit der Tat schwere kognitive Verzerrungen 8. Allgemeine Therapiemöglichkeiten ja 9. Reale Therapiemöglichkeiten bedingt 10. Therapiebereitschaft ungünstig 11. Sozialer Empfangsraum oft einschlägiges Milieu 12. Bisheriger Verlauf nach der (den) Tat(en) angepasst angepasst 6.1.3. Sexueller Missbraucher im sozialen Nahraum Faktor günstig ungünstig 1. Analyse der Anlasstat(en) oft Einzeldelikt 2. Bisherige Kriminalitätsentwicklung keine Vorstrafen 3. Persönlichkeit, vorhandene psych. Störung keine Störung unsicher, oft Alkohol 4. Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung 5. Soziale Kompetenz missbräuchlich 6. Spezifisches Konfliktverhalten übergriffig 7. Auseinandersetzung mit der Tat oft einsichtig 8. Allgemeine Therapiemöglichkeiten Seite 29 9. Reale Therapiemöglichkeiten 10. Therapiebereitschaft 11. Sozialer Empfangsraum oft günstig 12. Bisheriger Verlauf nach der (den) Tat(en) günstig 6.2. Ein Beispiel aus der Strafvollzugspraxis des Kt. Schwyz X, Jahrgang 1956, ex-jugoslawischer Staatsangehöriger, wurde wie folgt verurteilt: a) 1990: Entführung mit erschwerenden Umständen, Freiheitsberaubung, versuchte Fälschung öffentlicher Urkunden, mehrfache Gefährdung des Lebens, mehrfacher Diebstahl, mehrfa- che Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch, Verweisungsbruch, mehrfache Ent- wendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch, unerlaubtes Waffentragen 11 Jahre Zuchthaus; Landesverweis auf Lebzeiten b) 1997: Erpressung, mehrfache Freiheitsberaubung, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfa- cher Hausfriedensbruch, mehrfache Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch, mehrfacher Raub, unvollendet versuchte Geiselnahme, Geiselnahme, mehrfacher qualifizier- ter Diebstahl, mehrfache Hehlerei, mehrfacher Verweisungsbruch, mehrfaches unerlaubtes Waffentragen 14 Jahre Zuchthaus; Landesverweis auf Lebzeiten • Analyse der Anlasstat(en) a) X. verbüsste in einem jugoslawischen Gefängnis eine mehrjährige Strafe wegen Plünde- rung und qualifizierten Diebstahls. Dort lernte er einen Komplizen kennen. Im Sommer 1989 gelang ihnen die Flucht aus dem Gefängnis und sie reisten mit falschen Papieren sowie bewaffnet in die Schweiz ein, trotz bestehender Landesverweisung. Nach ent- sprechenden Recherchen beschlossen die beiden, einen vermögenden Fabrikanten zu entführen. Sie bereiteten die Entführung gezielt vor, indem sie Werkzeug und Materia- lien stahlen und in einem Wald ein Versteck für das Opfer einrichteten: eine vergrabene und mit einem Schlauch belüftete Holzkiste, welche sich langsam mit Wasser füllte. In der Nacht drangen X. und sein Komplize in das Haus des Fabrikanten ein und fesselten seine Frau an Armen und Beinen an einen Heizkörper. Der Fabrikant wurde ebenfalls gefesselt und mit dem Auto der Frau in ein abgelegenes Ferienhaus gebracht. Der Fab- rikant wurde zwar nicht körperlich misshandelt, doch war er in ständiger Angst, weil die beiden Täter ihm sagten, dass bei der kleinsten Bewegung eine „Höllenmaschine“ exp- lodiere. Das Opfer wurde regelmässig verpflegt. Einige Nächte später brachten die Täter das Opfer in einem erneut entwendeten Fahrzeug in einen abgelegenen Wald. Dort leg- ten sie es in unzugänglichem Gelände an einer abschüssigen Stelle auf eine Luftmatrat- ze und banden es an Armen und Beinen mit Ketten an Bäume fest. Die Täter legten dem Opfer eine Schlinge um den Hals und befestigten diese an einem dritten Baumstamm. Sie verschlossen ihm den Mund mit einem Lappen und Klebstreifen. Bei einem Abrut- Seite 30 schen des Opfers hätte sich die Schlinge zugezogen. In diesem Zustand verliessen die Täter das Opfer, um das geforderte Lösegeld abzuholen. Bereits in der Nacht der Ent- führung verlangten die beiden Täter ein Lösegeld in der Höhe von drei Millionen Schweizer Franken und zwei Millionen Deutsche Mark. Nach entsprechenden Verhand- lungen wurde der Betrag auf je eine Million reduziert. Die Täter verlangten, dass das Geld auf ein Blinkzeichen hin, in einem Rucksack aus einem fahrenden Zug geworfen wird. Nach der Übergabe gelang es der Polizei, X. zu verfolgen. Es kam zu einer Schiesserei. X. verlor auf der Flucht die Pistole und das Lösegeld. Es gelang ihm aber, nach Deutschland zu fliehen, wo er bei Bekannten untertauchte. Nach einer aufwändi- gen Fahndung wurde er einige Zeit später dort verhaftet. b) 1993 brach X. mit zwei Mitgefangenen aus einer Strafanstalt in der Schweiz aus. Sie drangen in ein Gartenhäuschen ein und übernachteten dort. Als der Besitzer am nächs- ten Tag erschien, bedrohten sie ihn mit einem Messer und verlangten die Herausgabe des Autoschlüssels. Als die Täter das Haus verliessen, befahlen sie dem Opfer, während 20 Minuten auf dem Boden liegen zu bleiben und nicht die Polizei zu alarmieren. X. kehrte kurze Zeit nach dem Verlassen des Hauses nochmals zurück, um nachzuschauen, ob sich das Opfer an diese Anweisung hielt. Einige Tage später drang X. durch einen Nebeneingang in ein Einfamilienhaus ein. Im Waschraum traf er auf die anwesende Frau. X. schlug ihr mit einem dicken Holzknüp- pel auf den Kopf, sodass sie zusammenbrach. Er fesselte die Hände des Opfers mit Handschellen auf den Rücken. X. äusserte sich gegenüber dem Opfer dahingehend, dass er und seine Komplizen (X. sprach absichtlich in Mehrzahl, um die Angst des Opfers zu vergrössern, obwohl er in Tat und Wahrheit alleine war) es auf ihren Mann abgesehen hätten. Er werde warten, bis dieser nach Hause kommen würde. X. verklebte dem Opfer mit Isolierband den Mund. Das Opfer gab X. wahrheitswidrig zu verstehen, dass bald die Putzfrau mit dem Auto anfahren würde. X. geriet deswegen in Aufregung und schleppte das Opfer über die Treppe zur Kellertür. Als er diese öffnen wollte, drückte das Opfer den Knopf zum Öffnen der automatischen Garagentüre, um Aufmerksamkeit bei allfällig vorbeigehenden Passanten zu erregen. X. reagierte darauf aggressiv. Er schlug das Opfer erneut mit Holzstücken auf den Kopf, warf es gegen einen Holzstappel und legte sich mit seinem ganzen Gewicht auf ihren Oberkörper. X. würgte die einge- schüchterte Frau massiv und schleifte sie quer durch die Garage, wo er dem Opfer mit einem Dolch am Hals mit dem Tod drohte, wenn es nicht das Garagentor sofort schlies- sen würde. Kurze Zeit später sperrte X. die Frau in einer Toilette ein und verliess das Haus, nachdem er noch Bargeld und Wertgegenstände an sich nahm. In der Folge liess X. dieser Familie noch einen Erpresserbrief zukommen. Er drohte darin, den Mann zu entführen, ihm Nahrung und Schlaf vorzuenthalten, und dass er eines schrecklichen To- des sterben würde, wenn seine Geldforderung von drei Millionen Franken nicht erfüllt werde. Im Herbst 1993 begann X. planmässig, die Geiselnahme des Sohnes eines Industriellen vorzubereiten. Er observierte während mehrerer Nächte die Liegenschaft und richtete in einem Widerlager einer Autobahnbrücke eine Art Gefängnis für sein Opfer ein. In ei- nem Hohlraum des Betonpfeilers ohne Fenster konstruierte er eine Holzpritsche mit Ei- Seite 31 senketten am Kopf- und Fussende. X. besorgte sich Nahrung, Kochutensilien, Spritzen, Nadeln und Medikamente. Ebenso beschaffte er sich zwei Pistolen und ein Messer. Für das vorübergehende Verstecken des Lösegeldes vergrub X. unweit davon auf dem Ge- biet eines Kindergartens drei Bleibehälter. Einige Zeit später drang X. in das Haus der Familie ein, fesselte dem Ehepaar mittels Handschellen die Hände auf den Rücken und verklebte ihnen Mund und Augen. Ihre Füsse band er an den Gelenken mit einer Schnur zusammen. X. verabreichte dem Ehepaar zwei Injektionen, welche Müdigkeit, Schüttel- frost und andere Krämpfe zur Folge hatten. Die Frau fesselte er im Badezimmer bäuch- lings liegend mit dem Hals an einen Radiator. X. drohte den beiden, er würde den Kin- dern etwas antun, wenn sie geweckt würden. Der Sohn war barfuss und nur mit dem Py- jama bekleidet. Er musste sich hinten ins Auto legen. X. hinterlegte beim Verlassen des Hauses einen Brief, worin festgehalten wurde, dass für die Freilassung des Sohnes drei Millionen Franken bezahlt werden müssten, ansonsten dieser keine Nahrung, kein Was- ser und keinen Schlaf erhalte und eines schrecklichen Todes sterben würde. Wegen der bissigen Kälte (ca. – 7° Celsius) erhielt die Geisel von X. eine Bettdecke. Auf der Fahrt zum Versteck platzte jedoch ein Reifen und der Bremsmechanismus wurde beschädigt. Schliesslich kollidierte X. wegen übersetzter Geschwindigkeit mit dem Randstein, so- dass eine Weiterfahrt nicht möglich war. X. liess das Opfer im Auto zurück und floh mit dem Zug in sein Versteck. Gewisse Zeit später beabsichtigte X., eine weitere Person als Geisel zu nehmen, diese in seinem Autobahnversteck gefangen zu halten und erst nach Bezahlung eines Lösegeldes von fünf Millionen Franken wieder frei zu lassen. Erneut verfasste er einen Erpresser- brief mit dem gleichen Inhalt wie in den Fällen zuvor. X. unterliess es jedoch, diesen mitzunehmen, um Rückschlüsse auf die gleiche Täterschaft zu vermeiden. Ende 1993 drang X. um Mitternacht in das Haus der Opfer ein. Den Hund schaltete er mit einer mit Rohypnol präparierten Wurst aus. Er wartete bis das Ehepaar schlief und betrat ca. um 02.30 Uhr maskiert, bewaffnet und mit Schlaf- und Beruhigungsmitteln bestückt, das Schlafzimmer des Ehepaars. X. befahl den beiden, sich mit den Händen auf dem Rü- cken auf den Bauch zu legen. Als die Frau ihm erklärte, dass sie schwanger sei, liess X. von seinem ursprünglichen Entführungsplan ab. Trotzdem fesselte er die Opfer an den Handgelenken mit Schnüren und Klebeband. Den Kopf des Mannes wickelte er mit Klebeband ein, bei der Frau beschränkte er sich auf das Überkleben des Mundes. Um die Fussgelenke legte er je eine Eisenkette und fixierte diese mit Vorhängeschlössern. X. zwang den Mann unter Waffengewalt, den Tresor zu öffnen, wodurch er Bargeld und andere Wertsachen behändigen konnte. Wiederum gab X. wahrheitswidrig an, er werde von Mittätern abgeholt. Nach ca. zehn Minuten Wartezeit verschwand er. Bis zu seiner Festnahme Ende Dezember 1993 beging X. noch mehrere bewaffnete Ein- bruchdiebstähle (Deliktsumme: Fr. 20'000.-), und er erwarb eine gestohlene Faustfeu- erwaffe. Günstig Ungünstig - umfassende Planung und Vorbereitung der Taten Seite 32 - Einsatz von Waffen, Drohungen und massiver Gewalt, teilweise sogar übermässig - Zufügen von massiver Angst und Leiden - grosse kriminelle Fantasie - rücksichts- und skrupelloses Vorgehen - zufällige Opferwahl - mehrfache Deliktsbegehung • Bisherige Kriminalitätsentwicklung Den Strafverfahrensakten kann entnommen werden, dass sich X. als Jugendlicher an Schlä- gertrupps beteiligte, um sich Respekt zu verschaffen. Weiter ist bekannt, dass X. im Mili- tärdienst seinen Vorgesetzten „verprügelte“, da dieser ihm die Entlassung verweigerte, als seine damalige Freundin schwanger war. In der Folge wurde er nach Prüfung des geistigen Zustandes aus dem Militär entlassen. Gemäss eigenen Aussagen verübte X. im Alter von ca. 16 oder 17 Jahren seinen ersten Diebstahl (8'000.- Francs aus einem unbewachten Zelt von Touristen). Dies sei für sein weiteres Leben prägend gewesen. Von diesem Geld hätten er und seine Geschwister rund ein halbes Jahr leben können. X. stammt aus ärmlichen Ver- hältnissen. Für diesen Diebstahl verbüsste er in seiner Heimat eine achtmonatige Haftstrafe in einer halboffenen Anstalt. X. beging sowohl in seiner Heimat als auch in der Schweiz zahlreiche Vermögensdelikte. Er reiste als „Berufsverbrecher“ in die Schweiz ein, um in erster Linie Straftaten zu verüben. Im Laufe der Zeit veränderten sich die ursprünglichen Diebstahlstaten qualitativ in Richtung Delikte mit (teils massiver) Gewaltanwendung. Günstig Ungünstig - zahlreiche Vorstrafen mit Gefängnis- aufenthalten - in der Vorgeschichte gewalttätige Delikte (Schlägertrupps, Vorfall im Militär) - eigentlich ein „Berufsverbrecher“ - Delinquenzbeginn in der Jugend • Persönlichkeit, vorhandene psychische Störungen: Gemäss Gutachten aus dem Jahr 2007 liegt bei X. keine schwerwiegende psychiatrische Problematik vor. Auch könne ein Substanzmissbrauch ausgeschlossen werden. Im Gutach- ten ist von einer „akzentuierten Persönlichkeit mit dissozialen und narzisstischen Zügen“ die Rede. Wie dem Gutachten weiter entnommen werden kann, erfüllt X. bei den „Psycho- pathy-Merkmalen“78 acht von zwölf Merkmale. Im Gutachten wird festgehalten, dass X. in seiner Leistungsbereitschaft, in seiner Bereitschaft, Neues zu erlernen und in seiner Verläss- lichkeit eindeutig über Ressourcen verfüge, die den Aufbau einer Existenz im Bereich der Legalität erleichtern könnten. In Form der festgestellten akzentuierten Persönlichkeit mit 78 Vgl. Anhang 1 zum Kriterienkatalog von Prof. V. Dittmann: „psychopathy-Merkmale“. Seite 33 dissozialen und narzisstischen Zügen weise X. im Bereich der Persönlichkeit jedoch ein- deutig Hypotheken auf. Günstig Ungünstig - Erfüllung von acht von zwölf Merkmalen der „Psychopathy-Merkmalen“ • Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung: Es liegt keine psychische Störung vor. • Soziale Kompetenz: Aus den Akten geht hervor, dass sich X. durch eine grosse Anpassungsfähigkeit auszeich- net und er bewies eine hohe Frustrationstoleranz. Es bestünden aber auch Anzeichen einer gewissen Überangepasstheit im Strafvollzug. Es zeige sich weiter, dass X. recht einneh- mend ist und seine Forderungen gut durchsetzen kann. Eine enge Beziehung pflegt er ei- gentlich nur zu seinem Sohn, dem er ein guter Vater zu sein versucht. Mit anderen Famili- enangehörigen hat er telefonischen Kontakt. Zu ehemaligen Mitgefangenen unterhält X. briefliche Verbindungen. Gesamthaft betrachtet führte X. bis zu seiner Verhaftung im Jahr 1989 ein unstetes Leben ohne langjährige, enge Beziehung im Sinne einer Partnerschaft oder Ehe. Günstig Ungünstig - hohe Frustrationstoleranz - Beziehung zu seinem Sohn, dem er einen guten Vater zu sein versucht - Kommunikationsfähigkeit - unstetes Leben bis zu seiner Verhaftung - bisher keine stabilen Partnerschaften • Spezifisches Konfliktverhalten: Wie bereits erwähnt „verprügelte“ X. im Militärdienst seinen Vorgesetzten, um aus dem Dienst entlassen zu werden. Im Jahre 1989 beging er eine Entführung mit Lösegeldforde- rung, um sich eine neue Zukunft zu ermöglichen. Nach dem Ausbruch aus der Strafanstalt (1993) delinquierte X. massiv weiter. Günstig Ungünstig - in der Vorgeschichte immer wieder ähnliche Konfliktsituationen mit delinquentem Verhalten - eskalierte bei Widerstand der Opfer Seite 34 • Auseinandersetzung mit der Tat: Den Akten können diesbezüglich vorwiegend negative Äusserungen von X. entnommen werden. So gab er an, dass er auf der Flucht quasi zur Delinquenz gezwungen worden sei. Er habe ja eigentlich nichts Schlimmes gemacht, da die vermögenden Opfer auch „Dreck am Stecken“ hätten. X. bestreitet auch, einzelne Delikte überhaupt begangen zu haben. In einigen Führungsberichten wird aber festgehalten, dass X. die Delikte verarbeitet habe und echte Einsicht zeige. Der Gutachter kommt allerdings zum Schluss, dass sich dies kaum durch objektive Anhaltspunkte in den Akten belegen lasse. Günstig Ungünstig - keine Einsicht in die Taten - Bagatellisieren der Taten - Projektion des eigenen Fehlverhaltens auf die Umstände (Flucht) und teilweise auf die Opfer • Allgemeine Therapiemöglichkeiten: • Reale Therapiemöglichkeiten: • Therapiebereitschaft: Es fanden keine deliktsorientierten Therapien statt. • Sozialer Empfangsraum bei Lockerung, Urlaub, Entlassung Gemäss seinen eigenen Aussagen würde X. bei einer allfälligen frühzeitigen Entlassung in seine Heimat in Ex-Jugoslawien zurückkehren und sich in dem Haus niederlassen, das er von seinem Vater geerbt hat (lebenslängliche Landesverweisung). Er beabsichtigt, eine Milchwirtschaft und einen Computerhandel aufzubauen. Er habe sich während des Straf- vollzuges entsprechend weitergebildet. Die Mutter lebe auch noch dort. Die Tochter wohne in Österreich (Wien). Dadurch wäre hingegen die Beziehung zu seinem Sohn, der in der Schweiz lebt und ihm viel bedeutet, erschwert. Zu bemerken ist, dass diese Vorstellungen von X. bezüglich seiner Zukunft mit einigen Fragezeichen zu versehen sind. So haben sich die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen in seinem Heimatland seit seiner Inhaftierung anfangs der 1990er ziemlich verändert, und sie sind auch heute nicht besonders stabil. Es geht aus den Akten nicht hervor, ob sich X. dessen bewusst ist. Es scheint daher fraglich, ob er unter diesen Umständen in seinem Heimatland Fuss fassen und deliktsfrei leben kann. Seite 35 Günstig Ungünstig - eher unrealistische Zukunftspläne in seinem Heimatland - fehlende Kontrollmöglichkeiten - keine finanzielle Absicherung • Bisheriger Verlauf nach der (den) Tat(en) X. wurde nach den Delikten 1989 in Deutschland verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Schon während der Untersuchungshaft unternahm er einen Fluchtversuch, indem er mit ab- gesägten, eisernen Tischbeinen eine Mauer zu durchbrechen versuchte. Nach der Verurtei- lung wurde er anfangs des Jahres 1990 in die Sicherheitsabteilung der Strafanstalt versetzt. Während des Strafvollzuges befasste sich X. intensiv mit der Entführung und Geiselnahme von vermögenden Leuten. Er notierte sich insbesondere Namen aus der Zeitschrift Bilanz „Die reichsten 200 Schweizer“. Im Jahr 1993 gelang ihm mit zwei Mitgefangenen die Flucht. In der Folge verübte er bis zu seiner Festnahme Ende des gleichen Jahres schwer- wiegende Delikte. Nach diversen Versetzungen, versuchte er im Jahr 1996 erneut aus der Strafanstalt auszubrechen. Nach sechs Jahren Einzelhaft wurde X. anfangs 2000 in die Ab- teilung Fluchtgefährliche versetzt. Im Jahr 2003 wurde er aufgrund seines verlässlichen und korrekten Verhaltens in den Normalvollzug verlegt. Der Direktor der Strafanstalt war der Ansicht, dass sich X. an getroffene Abmachungen halte, nämlich während sechs Monaten keinen Fluchtversuch zu unternehmen und gegenüber den Mitgefangenen keine diesbezüg- lichen Auskünfte zu erteilen. Zur Begründung wurde insbesondere angefügt, dass X. nicht mehr der „Hitzkopf und Berufskriminelle“ von früher sei. Auch seien die sechs Jahre Ein- zelhaft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen. Doch bereits kurze Zeit später, im gleichen Jahr, unternahm X. einen weiteren, gut vorbereiteten und aufwändigen Fluchtversuch aus seiner Zelle. Erneut wurde er in eine andere Strafanstalt versetzt. Um bessere Haftbedin- gungen zu erwirken, trat er anfangs 2004 in einen zweimonatigen Hungerstreik. Er erreichte damit eine Versetzung in eine andere Haftanstalt, wo er sich zuerst in der Sicherheitsabtei- lung und ab 2006 im Normalvollzug befand. In den Führungsberichten wird X. eine positive Entwicklung im Sinne einer Nachreifung der Persönlichkeit attestiert, was sicherlich auch auf das Alter zurückzuführen sei. Es wird mehrmals erwähnt, dass die lange Haft nicht spurlos an ihm vorbeigegangen sei. Es lasse sich weiter eine gewisse Überangepasstheit im Vollzug nicht von der Hand weisen. Insofern werden die eher positiven Führungsberichte etwas relativiert. Günstig Ungünstig - positive Entwicklung im Sinne einer Nachreifung der Persönlichkeit - weitere ähnliche, teilweise noch gravier- endere Delinquenz - zahlreiche Fluchtversuche - Hungerstreik, um eine Verbesserung der Haftbedingungen zu erwirken - gewisse Überangepasstheit im Strafvollzug Seite 36 • Gesamtbeurteilung: Es zeigt sich vorliegend, dass gesamthaft betrachtet, die ungünstigen Faktoren überwiegen. So fallen die schwerwiegenden Anlasstaten, welche gut geplant waren, mehrfach und mit massiver Gewalt ausgeführt wurden sowie die bisherige Kriminalitätsentwicklung seit der Jugendzeit mit einigen Vorstrafen (inkl. Gefängnisaufenthalte) eindeutig negativ ins Ge- wicht. Ebenso ungünstig zeigen sich das spezifische Konfliktverhalten und der Umstand, dass sich X. nicht ernsthaft mit seinen Taten auseinandersetzt. Weiter wirken sich auch die zahlreichen Fluchtversuche prognostisch ungünstig aus. Schliesslich scheinen auch seine Zukunftspläne im Heimatland (Computerhandel, Aufbau einer Milchwirtschaft) eher unrea- listisch zu sein. Trotz einigen günstigen Aspekten beim Kriterium „Soziale Kompetenz“ (hohe Frustrationstoleranz etc.) und einer positiven Entwicklung im Sinne einer Nachrei- fung der Persönlichkeit, dominieren die negativen Punkte. Es muss daher von einem hohen Rückfallrisiko ausgegangen und die Gemeingefährlichkeit als gegeben betrachtet werden. 7. Schlussfolgerungen Meines Erachtens stellt der Kriterienkatalog von Prof. Dittmann aus folgenden Gründen ein gu- tes Instrument für die von den Strafvollzugsbehörden gemäss Art. 75a Abs. 1 lit. b StGB vorzu- nehmende (Vor-)Beurteilung der Gemeingefährlichkeit dar: - Der Katalog an sich sowie die einzelnen Merkmalsbereiche sind im Kern gut verständlich. Im Vergleich zu anderen Prognoseinstrumenten, insbesondere zum FOTRES, ist der Katalog kompakt, und es ist keine aufwändige Schulung nötig. Die meisten Kriterien – mit Ausnah- me der Bereiche, wo psychiatrisches Fachwissen vorausgesetzt wird79 – können ohne weite- res beantwortet werden, wenn die hierfür notwendigen Angaben und Unterlagen vorliegen. - Das Durchgehen des Kataloges zeigt auf, welche für den Entscheid wichtigen Unterlagen bereits vorhanden sind und welche noch fehlen. So können gezielt Akten, Berichte, Stel- lungnahmen oder Ergänzungen von Strafverfolgungs-, Sozial- und Polizeibehörden sowie psychiatrischen Fachpersonen eingeholt werden. Ebenso wird dabei ersichtlich, welche Fra- gen allenfalls in Gesprächen mit dem Verurteilten selber und/oder seinem Umfeld zu klären sind. - Mit der entsprechenden Erfahrung und sofern sich schlüssige und nachvollziehbare Gutach- ten in den Akten befinden, wird es den Strafvollzugsbehörden möglich sein, in klaren Fällen, in denen entweder die günstigen oder ungünstigen Faktoren eindeutig überwiegen, selber anhand des Kriterienkataloges von Prof. Dittmann zu entscheiden, ob Gemeingefährlichkeit anzunehmen ist oder nicht, resp. ob eine bevorstehende Vollzugsöffnung bewilligt werden 79 Insbesondere Ziff. 3, 4, 8 und 10 des Kataloges. Seite 37 erden. kann oder nicht. Die Argumente für die Begründung dieses Entscheides können dabei gut aus den Beurteilungen der einzelnen Merkmalsbereiche übernommen werden. - Weil alle Fachkommissionen des Strafvollzugskonkordates der Nordwest- und Innerschweiz für ihre Beurteilung der Gemeingefährlichkeit den Katalog von Prof. Dittmann als Hilfsmit- tel verwenden80, erscheint es m.E. wichtig, dass die Strafvollzugsbehörden dieses Instru- ment kennen und es ihrer Erfahrung entsprechend anwenden können. Dies v.a. deshalb, weil die Fachkommissionen gemäss den geltenden Richtlinien „nur eine beratende Funktion“ ge- genüber den Einweisungs- und Vollzugsbehörden haben. Es werden von ihnen nur Empfeh- lungen abgegeben.81 Der definitive Entscheid betreffend (Nicht-)Bewilligung der Vollzugs- öffnung muss nach wie vor von der Strafvollzugsbehörde gefällt und verantwortet werden. Das Vertrautsein mit diesem Katalog hat weiter auch zum Vorteil, dass der Fachkommission die richtigen und notwendigen Unterlagen möglichst lückenlos zur Verfügung gestellt wer- den. Schliesslich ist es möglich, durch die Anwendung des Kataloges in den Fällen, bei de- nen die Strafvollzugsbehörden die Frage der Gemeingefährlichkeit nicht eindeutig selber be- antworten können, nachvollziehbar aufzuzeigen, warum diese der zuständigen Fachkommis- sion zur Beurteilung vorgelegt w Zu betonen ist, dass die Strafvollzugsbehörden durch die in dieser Arbeit dargestellte Verwen- dung des Kriterienkataloges von Prof. Dittmann nicht eigentliche „Experten“ in Gefährlich- keitsbeurteilungen werden oder sind. Selbstverständlich sind in allen Fällen mindestens geeigne- te Fachpersonen, insbesondere aus dem Bereich der forensischen Psychiatrie, beizuziehen. Mit der entsprechenden Erfahrung und durch Beizug des Fachwissens (Gutachten und/oder aus der entsprechenden Fachliteratur) erscheint es m.E. aber grundsätzlich möglich, dass die Vollzugs- behörden gewisse Fälle ohne Vorlage an die Fachkommission selber anhand der zwölf Merk- malsbereiche von Prof. Dittmann bezüglich Gemeingefährlichkeit abschliessend beurteilen. Wenn Zweifel bestehen, widersprüchliche Gutachten vorliegen und/oder wenn in etwa gleich viele günstige wie ungünstige Faktoren bestehen, muss der Fall der Kommission unterbreitet werden. Die Erfahrung im Umgang mit dem Arbeitsinstrument von Prof. Dittmann könnte einerseits durch gezielte Weiterbildung in den einzelnen Merkmalsbereichen gefördert werden, bspw. auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie. Andererseits könnten die Strafvollzugsbehörden aus Kantonen, die nur vereinzelt Fälle mit Anlassdelikten gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB haben, diese untereinander zugänglich machen und allenfalls besprechen, um vermehrt Praxis in der Gefähr- lichkeitsbeurteilung zu erhalten. 80 Vgl. Ziff. 1.2 Abs. 2 der Richtlinien des Strafvollzugskonkordates der Nordwest- und Innerschweiz betreffend Gemeingefährliche Straftäter/-innen im Freiheitsentzug; abrufbar unter www.prison.ch. Ab 1. Juli 2009 wird es für das Gebiet dieses Konkordates nur noch eine Fachkommission geben. Das entsprechende Reglement für diese konkordatliche Fachkommission (KoFako) sieht in Abschnitt III, Ziff. 1, Abs. 2 ebenfalls den Kriterienkatalog von Prof. Dittmann als Hilfsmittel zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit vor. Dieses Reglement ist nach Inkrafttreten auch unter www.prison.ch abrufbar. 81 Vgl. Ziff. 3.2 Abs. 4 und 5 der geltenden Richtlinien. Auch das neue Reglement der konkordatlichen Fach- kommission hält dies in Abschnitt I explizit fest („… und gibt Empfehlungen ab“). http://www.prison.ch/ http://www.prison.ch/ Seite 38 Es empfiehlt sich, dass nach Eingang eines Falles mit einem Anlassdelikt eine erste - wenn auch grobe - Beurteilung der Gemeingefährlichkeit anhand des Kriterienkataloges von Prof. Dittmann vorgenommen wird.82 Diese kann in Absprache mit den weiteren Fachpersonen und involvierten Institutionen problemlos in die Vollzugsplanung miteinbezogen werden. Die Resultate dieser Beurteilung können in geeigneter Form auch dem Verurteilten kommuniziert werden. Es kann ihm so unter Umständen auch aufgezeigt werden, welche Faktoren sich wie verändern müssen, damit in einem späteren Zeitpunkt Vollzugsöffnungen in Frage kommen. Während des Vollzu- ges kann diese erste Beurteilung bei Bedarf und/oder vor dem Entscheid betreffend Vollzugslo- ckerungen den konkreten Verhältnissen angepasst werden. Dadurch erhält die Strafvollzugsbe- hörde im Übrigen eine weitere gute Dokumentation über den Vollzugsverlauf, die allenfalls auch der Fachkommission zur Verfügung gestellt werden könnte. Erklärung des Verfassers: Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit resp. die von mir ausgewiesene Leistung selbständig, ohne Mithilfe Dritter und nur unter Ausnützung der angegebenen Quellen verfasst resp. erbracht habe. Brunnen, 14. Mai 2009 …………………………….. (Bruno Suter) 82 Im Anhang III lässt sich ein leeres Musterformular des Kriterienkataloges von Prof. V. Dittmann finden. Seite 39 Anhang I Seite 40 Seite 41 Seite 42 Seite 43 Seite 44 Seite 45 Seite 46 Seite 47 Seite 48 Seite 49 Seite 50 Anhang II Mögliche Fragen an forensisch-psychiatrische Fachpersonen I. Vorhandensein von psych. Störungen / Auswirkungen auf Delinquenz u. Rückfall 1. Leidet der Verurteilte an einer oder mehreren psychischen Störungen? Wenn ja, an wel- chen? 2. Verfügt er über auffällige Persönlichkeitszüge? 3. Wie wirkt/wirken sich die psychische(n) Störung(en) auf die Delinquenz, resp. auf das Rückfallrisiko aus? 4. Inwiefern sind die allenfalls vorhandene(n) psychische(n) Störung(en) und/oder Persön- lichkeitszüge von Relevanz für die begangene Tat / die begangenen Taten (bei mehreren Deliktskategorien mit Spezifizierung wie Gewaltdelikte, schwere Gewaltdelikte, Sexual- delikte, allgemeine Delinquenz)? 5. Falls im vorangehenden Straf- bzw. Gerichtsverfahren bereits ein psychiatrisches Gut- achten angefertigt wurde: Inwiefern können die dortigen Befunde aus Ihrer Sicht bestä- tigt werden? Inwiefern müssen sie aus aktueller Sicht modifiziert werden? II. Substanzmissbrauch 6. Liegt beim Täter ein regelmässiger Substanzmissbrauch vor oder besteht ein hohes Ab- hängigkeitspotential von psychotropen Substanzen mit Bezug zum kriminellen Verhal- ten? III. Rückfallgefahr 7. Wie schätzen Sie die Rückfallgefahr bei Vollzugsende ein? (Speziell in Bezug auf die vom Täter begangenen Delikte, aber auch betreffend allgemeine Delinquenz oder bei Deliktkategorien mit Spezifizierung wie Gewaltdelikte, schwere Gewaltdelikte, Sexual- delikte) Seite 51 IV. Verlauf nach der Tat / Vollzugsverlauf / Vollzugsplanung / Progressionsstufen 8. Wie beurteilen Sie aus forensisch-psychiatrischer Sicht den bisherigen Verlauf nach der (den) Tat(en)? 9. Wie schätzen Sie aus forensisch-psychiatrischer Sicht den bisherigen Vollzugsverlauf ein? 10. Es stehen folgende Progressionsstufen zur Diskussion: (un)begleitete Ausgänge / Urlau- be, Wohn-, Arbeitsexternat, Versetzung in eine offene Anstalt, bedingte Entlassung. Gibt es aus forensisch-psychiatrischer Sicht Bedenken gegen die Gewährung dieser Progres- sionsstufe(n)? 11. Wie sollten diese Progressionsstufen aus forensisch-psychiatrischer Sicht ausgestaltet werden? 12. Falls eine Vollzugsplanung vorliegt: Gibt es aus forensisch-psychiatrischer Sicht Beden- ken gegen diese Vollzugsplanung? Wie sollte die Vollzugsplanung aus forensisch- psychiatrischer Sicht ausgestaltet werden? V. Einsicht / Auseinandersetzung mit der Tat 13. Wie sieht es mit der Einsicht des Verurteilten in seine psychische Störung aus? Falls der Täter Einsicht zeigt: Ist diese glaubhaft? 14. Zeigt der Täter glaubhaft Einsicht in seine Taten? Setzt er sich glaubhaft mit der Tat und der Situation des Opfers auseinander? VI. Therapien / Therapieverlauf 15. Wie sehen aus forensisch-psychiatrischer Sicht wirksame Massnahmen zur Verbesse- rung der Prognose aus (Therapien, Behandlungen)? 16. Sind entsprechende Angebote in der Schweiz vorhanden? 17. Wie schätzen Sie die Therapie- / Kooperationsbereitschaft des Verurteilten ein? Besteht eine ernsthafte oder nur „vorgespielte“ Therapiemotivation? 18. Wie schätzen Sie den bisherigen Verlauf der durchgeführten Therapie ein? 19. Wie präsentiert sich der Therapieerfolg? Seite 52 20. Wie sieht aus Ihrer Sicht der weitere Therapieverlauf aus? Soll die Therapie fortgesetzt werden oder ist sie erfolgreich, bzw. erfolglos abgeschlossen? VII. Soziale Kompetenz / Soziales Umfeld 21. Wie schätzen sie aus psychiatrischer Sicht die soziale Kompetenz / die sozialen Fähig- keiten des Täters (Einstellung zur Arbeit etc.) ein? 22. Welchen Einfluss hat das konkrete soziale Umfeld des Täters auf die Prognose? 23. Hat sich die soziale Kompetenz / die soziale Fähigkeit des Täters während des Vollzuges verbessert? Tatsächlich oder nur dem „Anschein nach“? VIII. Spezifisches Konfliktverhalten 24. Wie beurteilen Sie aus forensisch-psychiatrischer Sicht das spezifische Konfliktverhalten des Täters? 25. Wie beurteilen Sie die Frustrationstoleranz des Täters? IX. Sozialer Empfangsraum bei Lockerung 26. Wie beurteilen Sie aus forensisch-psychiatrischer Sicht den sozialen Empfangsraum bei Lockerung, Urlaub etc? Seite 53 Anhang III Leeres Musterformular des Kriterienkataloges von Prof. V. Dittmann zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit 1. Analyse der Anlasstat(en): Günstig Ungünstig 2. Bisherige Kriminalitätsentwicklung: Günstig Ungünstig 3. Persönlichkeit, vorhandene psychische Störungen: Günstig Ungünstig 4. Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung: Günstig Ungünstig 5. Soziale Kompetenz: Seite 54 Günstig Ungünstig 6. Spezifisches Konfliktverhalten: Günstig Ungünstig 7. Auseinandersetzung mit der Tat: Günstig Ungünstig 8. Allgemeine Therapiemöglichkeiten: Günstig Ungünstig 9. Reale Therapiemöglichkeiten: Günstig Ungünstig 10. Therapiebereitschaft: Günstig Ungünstig Seite 55 11. Sozialer Empfangsraum bei Lockerung, Urlaub, Entlassung Günstig Ungünstig 12. Bisheriger Verlauf nach der (den) Tat(en): Günstig Ungünstig 13. Gesamtbeurteilung: Bemerkungen: 1. Einleitung 2. Definition Gemeingefährlichkeit 3. Deliktskatalog 4. Methoden und Instrumente für Gefährlichkeitsbeurteilungen 4.1. Methoden 4.2. Instrumente 5. Kriterienkatalog von Prof. Volker Dittmann 5.1. Allgemeine Bemerkungen 5.2. Analyse der Anlasstat(en) 5.3. Bisherige Kriminalitätsentwicklung 5.4. Persönlichkeit, vorhandene psychische Störungen 5.5. Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung 5.6. Soziale Kompetenz 5.7. Spezifisches Konfliktverhalten 5.8. Auseinandersetzung mit der Tat 5.9. Allgemeine Therapiemöglichkeiten 5.10. Reale Therapiemöglichkeiten 5.11. Therapiebereitschaft 5.12. Sozialer Empfangsraum bei Lockerung, Urlaub, Entlassung 5.13. Bisheriger Verlauf nach der (den) Tat(en) 5.14. Gesamtbeurteilung 6. Fallbeispiele 6.1. Allgemeine Muster von Risikofaktoren 6.1.1. Dissozialer Vergewaltiger 6.1.2. Kernpädophiler 6.1.3. Sexueller Missbraucher im sozialen Nahraum 6.2. Ein Beispiel aus der Strafvollzugspraxis des Kt. Schwyz 7. Schlussfolgerungen

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    Jahresbericht der Universität Luzern 2022

    Senat Forschung ALEXANDER H. TRECHSEL Prorektor Universitätsentwicklung BERNHARD RÜTSCHE [...] Früchte tragen wird! Alexander H. Trechsel HUMANWISSENSCHAFTEN UND DIGITALISIERUNG FORSCHUNG Prof. Dr. Alexander H. Trechsel, Prorektor Forschung, Professor für Politik- wissenschaft

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    Erstellungsdatum: 30.05.2023

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    untitled

    untitled Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2016 INFORMATION 2 3 Inhaltsverzeichnis Adressen ............................................................................................................................... 4 Termine ................................................................................................................................. 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik ................................................. 6 Musterstudienplan (Studienbeginn ab HS 2016)……………………………..………………….8 Musterstudienplan (Studienbeginn ab HS 2012)………………………………..……………….9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen.............................................................................10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................ 14 Modul Weltgesellschaft .................................................................................................... 14 Modul Weltpolitik .............................................................................................................. 33 Modul Forschung-Praxis-Methoden ................................................................................. 77 Kolloquien ........................................................................................................................ 96 Sonderveranstaltungen…..…………………………………………..…....................................95 4 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Samuel Huber, BA offen Masterstudiengang E-Mail: samuel.huber@unilu.ch Leitung Studiengang Prof. Dr. Bettina Beer Büro 3.A28 E-Mail: bettina.beer@unilu.ch 041 229 55 70 ordentliche Professur für Ethnologie und Prof. Dr. Joachim Blatter Büro 3.B16 E-Mail: joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 ordentlicher Professor für Politikwissenschaft Beteiligte Seminare Politikwissenschaftliches Seminar KSF E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 WF Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät E-Mail: wf@unilu.ch Gabriela Rychener, Lehrplanung 041 229 58 00 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 5 Termine Herbstsemester 2016 Lehrveranstaltungen von Montag, 19. September bis Freitag, 23. Dezember 2016 Ausfall der Vorlesungen: Dienstag, 1. November Allerheiligen (kantonaler Feiertag) Donnerstag, 10. November Dies Academicus (vormittags) Donnerstag, 8. Dezember Maria Empfängnis (kantonaler Feiertag) Frühjahrssemester 2017 Lehrveranstaltungen von Montag, 20. Februar bis Freitag, 2. Juni 2017 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das UniPortal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ publiziert. Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen Im digitalen Vorlesungsverzeichnis (https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx) finden Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) ist verbindlich und erfolgt ca. zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Semesterstart über das UniPortal. Separate Anmeldungen zu Vorlesungensprüfungen an der KSF sind normaler- weise nicht nötig. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht für Lehrveranstaltungen. Allerdings ist für Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultat (RF) zwingend eine verbindliche Anmeldung über das UniPortal notwendig. Das Datum der Anmeldefrist sowie weitere Informationen zur Prüfungssession finden Sie auf der Prüfungswebseite der RF. Zugang zu Materialien der Lehrveranstaltungen Sowohl die KSF wie auch die RF arbeiten mehrheitlich mit der E-Learning Plattform OLAT. OLAT dient in erster Linie der Verbreitung von Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Lehr- veranstaltungen. Es wird empfohlen, sich in die OLAT-Listen derjenigen Lernressourcen einzutragen, die Sie besuchen. 6 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundier- te Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesell- schaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Ver- netzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regio- nalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglich- keiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozial- wissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessen- der Anrechnung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausge- zeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 7 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von mög- lichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Poli- tikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunkt- setzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipie- ren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) Professur Ethonologie und Prof. Dr. Joachim Blatter (joachim.blatter@unilu.ch) Professur Politikwissenschaft Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Samuel Huber, BA (samuel.huber@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche- fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik 8 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Integrierter Studiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Studienbeginn ab HS 2016 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 2 Weitere Studienleistungen - 16 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar - 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen, inklusive Sozialkompetenz (2-6 Cr) Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 14 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft ooder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA- Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 Die Musterstudienpläne entsprechen der Wegleitung Masterstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2016. Download unter www.unilu.ch/ksf. Juni 2016 9 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn ab HS 2012 bis FS 2016 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 10 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 14.15 – 16.00 VL Beer: Geschichte der Ethnologie II Di 08.15 – 10.00 VL Hasse: Institutionenanalyse Di 10.15 – 12.00 VL Mathieu: Meere, Berge, Wüsten – ‚major ecosystems‘ in der Globalgeschichte Mi 10.15 – 12.00 VL Stichweh: Demokratische und autoritäre politische Systeme. Ein weltweiter Vergleich Blockveranstaltung HS Bühler: Von lokalen und globalen Märkten. Angebote, Medien, Preise. Do 16.15 – 18.00 HS Egli: Ethnologie des (charismatischen) Christentums. Aktuelle Entwicklungen im globalen Süden Mi 12.15 – 14.00 HS Egli: Kasten in Südasien. Ethnisierung der Kaste, Politik mit Kasten und andere neuere Entwicklungen Mo 12.15 – 14.00 HS Glauser: Architektur und städtische Lebensformen in globaler Perspektive Mi 10.15 – 12.00 HS Halsmayer/Speich: Computer und Macht Di 12.15 – 14.00 HS Käufeler: Probleme des Orientalismus Mi 14.15 – 16.00 MAS Hasse: Begleitseminar Institutionenanalyse Di 16.15 – 18.00 MAS Heintz: Einführung in die Weltgesellschafts- und Globali- sierungsforschung Di 14.15 – 16.00 MAS Hintz/Eisenmann: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodoligie und Videoanalyse (Forschungsseminar II) Blockveranstaltung MAS Kette: Wir lesen einen Klassiker. James G. March Mi 16.15 – 18.00 MAS Koschorke: Wie sich Europa erzählt Blockveranstaltung MAS Morikawa: Soziologie des Fremden Mi 10.15 – 12.00 MAS Neubert : Fundamentalismus, Magie, Wissenschaft. Gegenpole im gesellschaftlichen Diskurs um Religion Mo 10.15 - 12.00 MAS Pletzke: Medien und kulturelle Produktion. Bourdieu’sche Perspektiven Di 16.15 – 18.00 11 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Blatter: Demokratietheorien Mo 12.15 – 14.00 VL Becchi: Rechts- und Staatsphilosophie Mo 12.15 – 14.00 VL Caroni: International Human Rights Law Mo 12.15 – 14.00 VL Caroni: Migrationsrecht Do 10.15 – 12.00 VL Caroni: Völkerrrecht Mo 14.15 – 16.00 Do 14.15 – 16.00 VL Della Torre: Terrorism and the Law Mo 14.15 – 15.00 VL Diebold: International Trade Law Do 08.15 – 10.00 VL Ghibellini: Democracy and Globalisation Blockveranstaltung VL Henne: Schweizerische und deutsche Verfassungs- und Strafrechtsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert Di 12.15 – 14.00 VL Hentschel: Energierecht Mo 10.15 – 12.00 VL Karavas: Rechtssoziologie Di 14.15 – 16.00 VL Marauhn: International Environmental Law Blockveranstatlung VL Mattioli: Die grosse Transformation. Westeuropa auf dem Weg in die Moderne 1780-1900 Do 10.15 – 12.00 VL Oechslin: Growth Theory Di 10.15 – 12.00 VL Oechslin: Open Macroeconomics and International Macro Policy Di 14.15 – 16.00 VL Schaffer: Einführung in die Internationalen Beziehungen Mi 10.15 – 12.00 VL Schaltegger: Wirtschaftspolitik I Do 10.15 – 12.00 VL Topidi/Haringa: Comparative Constitutional Law Mo 08.15 – 12.00 VL Trachsel: Political Behaviour and Communication Di 10.15 – 12.00 VL Zimmermann: Israels Rolle im Nahostkonflikt Mo 14.15 – 16.00 HS Enders: Macht Religion Konflikt? Zur Funktion von Religion in Konflikten Do 10.15 – 12.00 HS Forrer: Hannah Arendt : « Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft » Mi 10.15 – 12.00 HS Fossum: The Future of the European Union Blockveranstaltung HS Garzia: Personality and Politics Di 16.15 – 18.00 HS Gherghina: Political Psychology Do 12.15 – 16.00 14-täglich HS Hartmann: Equality, Inequality, Justice. Problems of Contemporary Political Philosophy Di 10.15 – 12.00 HS Hüsken: Politik jenseits des Staats. Beispiele aus Afrika und dem Mittleren Osten Do 12.15 – 14.00 HS Koch: Urban and Metropolitan Governance Mo 16.15 – 18.00 HS Kury: Offene oder geschlossene Grenzen. Migrationsregime im Wandel Di 10.15 – 12.00 HS Leemann: Fallstudien der Politischen Ökologie Mi 10.15 – 12.00 HS Lorey: Kritische Demokratietheorie und Protestbewegung Blockveranstaltung 12 HS Oechslin: Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Blockveranstaltung HS Rahmstorf: Ist Wikipedia eine Enzyklopädie? Öffentlichkeit im Zeitalter der Diskursmaschinen Di 12.15 – 14.00 HS Slantschev: History of International Relations Fr 10.15 – 12.00 14-täglich HS Speich: Der ausgezählte Planet. Globale Umweltpolitik seit 1892 Mi 10.15 – 12.00 HS Spörer: Medien in Konflikten. Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt ? Do 10.15 – 12.00 HS Stojanovic: Demokratie in multikulturellen Gesellschaften Mi 08.15 – 10.00 MAS Arrighi: Identity, Territory and Political Conflict in Contemporary Europe Fr 10.15 – 14.00 14-täglich MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- designs und Methoden in den Internat. Beziehungen I Do 12.15 – 16.00 14-täglich MAS Leisering: The Power of Human Rights. Menschenrechte in Theorie und Praxis Blockveranstaltung MAS Liedhegener: Politik und Religion. Politikwissenschaftliche Grundlagen Blockveranstaltung extern MAS Serrano: Global Financial Regulation Mi 16.15 – 18.00 MAS Trechsel: Federalism, Democracy and Governance in the EU Di 14.15 – 16.00 Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Diaz-Bone: Grundlagen der multivariaten Statistik Mi 16.15 – 19.00 HS Huser: Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Di 14.15 – 16.00 Di 16.15 – 18.00 HS König: Wie forschen Ethnologen? Eine praktische Einführung in die Ethnographie Do 10.15 – 14.00 14-täglich HS Krenn: Einführung in die Netzwerkanalyse Blockveranstaltung HS Manderscheid: Einführung in R Mi 14.15 – 16.00 HS Metag: Quantitative Medienanalyse Blockveranstaltung MAS Boes: Applied Health Economics Blockveranstaltung MAS Boes: Quantitative Methods II Mi 12.15 – 14.00 Mi 14.15 – 16.00 MAS Boes: Statistical Programming Blockveranstaltung MAS Boes/Balthasar: Health Policy Evaluation Blockveranstaltung MAS Hintz/Eisenmann: Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodoligie und Videoanalyse (Forschungsseminar II) Blockveranstaltung MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- design und Methoden in den Internat. Beziehunungen I Do 12.15 – 16.00 14-täglich MAS Lipps: Kausalanalyse mit Survey-Daten Blockveranstaltung 13 MAS Manderscheid: Anaysis of Social Structure and Social Behavior Do 14.15 – 16.00 MAS Mey: Grounded Theory Methodology Blockveranstaltung MAS Mützel: Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Mo 12.15 – 14.00 MAS Oglesby: Approaches and methods in consumer research Do 10.15 – 12.00 MAS Puschmann: Methoden computergestützter Textanalyse Blockveranstaltung Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Bohn: Examenskolloquium Soziologie und Vergelichende Medienforschung folgt KOL Blatter/Trechsel: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 18.15 – 20.00 KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 18.15 – 20.00 KOL Gardner: Forschungskolloquium Mi 16.15 – 18.00 KOL Groebner/Jucker/Mathieu: Forschungskolloquium der Vormodern Di 16.15 – 18.00 KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Management folgt KOL Heintz: Soziologische Theorie und Weltgesellschafts- forschung Blockveranstaltung KOL Liedhegener/Huppenbauer: Forschungskolloquium MA RWP Blockveranastaltung KOL Mattioli/Speich: Forschungskolloquium zur Geschichte der mondernen Welt Di 16.15 – 18.00 KOL Mützel: Kolloquium Medien und Netzwerke Di 14-15 – 16.00 14-täglich Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Wokrshop Caroni: Public Internatinal Law Do 12.15 – 14.00 Exkursion Huber: studentisch organisierte Exkursion folgt Legende VL/KLV Vorlesung/Kolloquialvorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 14 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 14.15 - 16.00, ab 19.09.2016 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Ausserdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie – Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen grösseren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung sowie die Klausur am Endes des Semesters sind Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credit Points vergeben werden, ist möglich. Für die Vorlesung gibt es nach erfolgreich bestandener Klausur 3 CP und für das begleitend stattfindende Tutorat 1 CP. Das Tutorat – sofern es zustande kommt– ist nicht verpflichtend und für Studierende gedacht, die den in der Vorlesung vermittelten Stoff vertiefen und die Aufgaben besprechen wollen. Den Termin des Tutorats stimmen die TeilnehmerInnen zu Beginn des Semesters mit der Tutorin / dem Tutor ab. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2013: Ethnologie. Einführung und Überblick. (8. Auflage). Berlin: Reimer. 15 Geschichte der Ethnologie II Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Diese Vorlesung soll einen Überblick über die Geschichte und die wichtigsten Richtungen und theoretischen Ansätze der Ethnologie im Zwanzigsten Jahrhundert geben. Die sich verändernden Fragestellungen, Grundannahmen, Methoden und Ergebnisse werden an Beispielen verdeutlicht. Besonders Anfangssemester sollen dadurch ein grobes Gerüst zur zeitlichen und theoretischen Einordnung der zentralen Autoren, Arbeiten und theoretischen Ansätze bekommen. Es geht bei der Vorlesung also nicht um Geschichte an sich, sondern um Wissenschaftsgeschichte als Einführung, Überblick und um das Aufzeigen unterschiedlicher Möglichkeiten. Besonderer Wert wird dabei auf die gesellschaftlichen und politischen Bedingungen von und für Wissenschaft gelegt. Die Aufteilung der Vorlesung auf zwei Semester soll eine intensivere Einarbeitung in den umfangreichen Stoff ermöglichen. Beide Vorlesungen ("Anfänge der Ethnologie" und "Ethnologie des 20. Jahrhunderts") können unabhängig voneinander gehört werden und sind für untere Semester aber auch für Fortgeschrittene geeignet, die einen Überblick über das Fach bekommen und/oder sich auf spezifische Themen für die Abschlussprüfungen vorbereiten möchten. In diesem zweiten Semester werden – nach einem kurzen Rückblick auf die Vorläufer – die wichtigsten Schulen des Zwanzigsten Jahrhunderts behandelt: Historische Richtungen in Deutschland, die amerikanische "Cultural Anthropology", Strukturalismus und die britische "Social Anthropology" sowie neuere Entwicklungen. Für die Vorlesung gibt es nach erfolgreich bestandener Klausur 3 CP und für das begleitend stattfindende Tutorat 1 CP. Das Tutorat ist nicht verpflichtend und für Studierende gedacht, die den in der Vorlesung vermittelten Stoff vertiefen und die Aufgaben besprechen wollen. Den Termin des Tutorats stimmen die TeilnehmerInnen zu Beginn des Semesters mit der Tutorin / dem Tutor ab. Die CPs von Tutorat und Vorlesung oder von den Vorlesungen Geschichte der Ethnologie I und II können für das Modul „Klassiker der Ethnologie“ angerechnet werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Barnard, A. 2000. History and Theory in Anthropology: Cambridge University Press de Waal Malefijt, Annemarie. 1976. Images of Man. A History of Anthropological Thought. New York: Alfred Knopf. Hays, H. R.: 1958. From Ape to Angel. An Informal History of Social Anthropology. New York: Capricorn Books. (Neuauflagen 1969, 1981). Petermann, Werner. 2004. Die Geschichte der Ethnologie. Wuppertal: Peter Hammer Verlag. Vermeulen, Han F. und Arturo Alvarez Roldán (Hrsg.). 1995. Fieldwork and Footnotes. Studies in the History of European Anthropology. London und New York: Rotledge. 16 Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Institutionenanalysen haben sich in der jüngeren Vergangenheit zu einem der bedeutsamsten Forschungsstränge der Sozialwissenschaften entwickelt – nicht nur in der Soziologie, sondern auch in benachbarten Disziplinen wie Politikwissenschaft und Ökonomie sowie neuerdings auch in der Publizistik und in den Kommunikationswissenschaften. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht die soziale und kulturelle Prägung von Akteuren (wie Organisationen, Staaten und Individuen), mit der sowohl Trends und tiefgreifende Veränderungen als auch unterschiedliche Entwicklungen erklärt werden. Die Vorlesung führt erstens in die ideengeschichtlichen Ursprünge dieser Forschungsrichtung ein, sie vermittelt zweitens Grundlagen des sog. Neuen Institutionalismus, und sie behandelt drittens aktuelle und in die Zukunft weisende Perspektiven. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur: Greenwood, R. et al., 2008, Organizational Institutionalism. Oxford: Sage. Hasse, R./ Krücken, G., 2005, Neo-Institutionalismus (2. Auflage). Bielefeld: Transcript. Sandhu, S., 2012, Public Relations und Legitimität. Der Beitrag des organisationalen Neo- Institutionalismus. Wiesbaden: VS. 17 Meere, Berge, Wüsten. Major ecosystems in der Globalgeschichte Dozent: Prof. Dr. phil. Jon Mathieu Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Autoren wie John McNeill in den USA oder Joachim Radkau in Deutschland haben in den letzten Jahrzehnten eine neue globale Umweltgeschichte geschaffen, die auf grosses internationales Echo stösst. Doch im Vergleich zu ökologischen und ökonomischen Problemen hat die Dimension der Wahrnehmung in diesem Forschungszweig bisher wenig Beachtung gefunden. Die Vorlesung zur Globalgeschichte von Meeren, Bergen und Wüsten begibt sich in das wenig erschlossene Gebiet, indem sie die Kategorie der major ecosystems historisch überprüft. Die Kategorie ist im 20. Jahrhundert aus wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen hervorgegangen und hat sich in der Praxis der Vereinten Nationen eingebürgert. Mit welchem Gewinn kann man sie für eine langfristige Wahrnehmungsgeschichte der Umwelt benutzen? Anhaltspunkte dazu geben erstens die Schriften von bekannten Autoren, die weltweit unterwegs waren, sei es auf Reisen oder am Schreibtisch. Wir werden dazu Marco Polo (1254-1324), Alexander von Humboldt (1769-1859) und Lucien Febvre (1878-1956) konsultieren. Zweitens lernen wir Ansätze und Beispiele der jüngeren historischen Forschung kennen: das etablierte und neuerdings sehr experimentelle Gebiet der „Maritime History“, die zaghaften Anfänge einer Geschichte der Wüsten und die „dreidimensionale“ Geschichte der Gebirgswelt. In der Gesamtschau zeigen diese Themenfelder neue Facetten und Konturen. Im Anschluss an die Vorlesung findet im Frühsommer 2017 im Rachel Carson Center der LMU München eine internationale Tagung zum Thema statt, die Interessenten offensteht. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: benotete Prüfung / 3 jon.mathieuunilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. 18 Demokratische und autoritäre politische Systeme. Ein weltweiter Vergleich Dozent: Prof. Dr. rer. soc. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung untersucht in vergleichender Perspektive die politischen Systeme, die sich in der Folge der demokratischen Revolution des 18. und 19. Jahrhunderts herausbilden. Eine für die Vorlesung leitende Hypothese ist, dass der politische Raum der Moderne durch eine Bifokalität von Demokratie und Autoritarismus bestimmt wird. Dabei geht es nicht um einen Unterschied zwischen traditionellen autoritären Systemen und modernen demokratischen Regimes. Wir gehen vielmehr davon aus, dass die Differenz von Demokratie und Autoritarismus in der ‚World Polity‘ der Moderne laufend neu erzeugt wird und versuchen diese Prozesse zu beschreiben und zu erklären. Folgende Fragenkomplexe werden in der Vorlesung eine besondere Rolle spielen: 1.Die Genese von Demokratie vom 18. bis zum 20. Jahrhundert und die Vielzahl von Institutionen (Parlament, Regierung, Verwaltung, Parteien, Wahlen, Öffentlichkeit), die für diesen Prozeß wichtig sind. 2. Die Typen demokratischer Regimes, die in der Moderne beobachtbar sind: präsidentielle und parlamentarische, majoritäre und pluralistische Demokratien, direkte und repräsentative Demokratie. 3. Die Persistenz des Autoritarismus; traditionelle und moderne Autoritarismen; Populismus als Transitionsregime; die globale Diversität der Autoritarismen und der zugrundeliegenden Werte (z.B. China, Russland, Türkei, Saudi-Arabien, Singapur, Ägypten); die Ordnung der Funktionssysteme unter Bedingungen des Autoritarismus. 4. Wissen und das politische System: Demokratische und autoritäre Systeme als Wissensordnungen. 5. Demokratie und Autoritarismus als gesellschaftliche Wertordnungen. Welches sind die Werte und Normen, die den Varianten der Demokratie und den Varianten des Autoritarismus zugrunde liegen und was erklärt die Genese und die Persistenz dieser Wertordnungen? 6. Theoretische Grundlagen: Theorie der funktionalen Differenzierung, der Inklusion, der soziokulturellen Evolution; Historische Semantik des Politischen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: rstichweh@yahoo.de Texte über OLAT Literatur D. Acemoglu/J.A. Robinson, Economic Origins of Dictatorship and Democracy, Cambridge 2006 H. Albrecht/R. Frankenberger (Hg.), Autoritarismus Reloaded. Neuere Ansätze und Erkenntnisse der Autokratieforschung, Baden-Baden 2010 U. Backes/S. Kailitz (Hg.), Ideocracies in Comparison, Abingdon 2016 Lijphart, Patterns of Democracy. Government Forms and Performance in Thirty-Six Countries, New Haven 2012 R. Mickey, Paths out of Dixie. The Democratization of Authoritarian Enclaves in America’s Deep South, 1944-1972, Princeton 2015 P. Rosanvallon, Counter-Democracy. Politics in an Age of Distrust, Cambridge 2008 19 Von lokalen und globalen Märkten. Angebote, Medien, Preise Dozent: lic. phil. Martin Bühler Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 16.15 - 18.00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Vorausetzungen: In dieser Lehrveranstaltung werden wir an verschiedenen Fallstudien unterschiedliche soziologische Perspektiven auf Märkte kennenlernen. Die empirischen Fälle reichen vom lokalen Supermarkt bis zum globalen Finanzmarkt, vom Basar bis zur Börse und vom Strassenhändler bis zum weltweit vernetzten Online-Trader. An unterschiedlichen Fällen diskutieren wir, was Märkte sind, wie sie funktionieren, wie man verschiedene Märkte unterscheiden und untersuchen kann, auf welchen medialen und technologischen Grundlagen sie aufruhen und wie sie kulturell und sozial beeinflusst werden. Wir diskutieren die Unterschiede zwischen lokalen und globalen Märkten und fragen nach deren jeweiligen Voraussetzungen. An Beispielen wie dem Erdbeermarkt oder dem Optionenhandel lernen wir den Einfluss der ökonomischen Theorie kennen und am Einkaufsverhalten von Hausfrauen oder von Kleidungshändler vergegenwärtigen wir uns die Wirkung sozialer Beziehungen auf den Kaufentscheid. Am Baumwollmarkt lernen wir die Bedeutung von Weltmarktpreisen kennen und am Kunstmarkt diskutieren wir den Einfluss von Kunstkritikern. Wir besprechen die Bedeutung staatlicher und internationaler Regelungen und die Dominanz von etablierten, multinationalen Unternehmen. Wir setzen uns mit Angeboten und Akteuren, mit Produzenten und Preisen, mit Status und Standards, mit Waren und Werbung auseinander. Aufgrund der theoretischen und empirischen Vielfalt werden wir das konkrete Kursprogramm in der ersten Sitzung gemeinsam festlegen. Vorschläge und Anregungen von TeilnehmerInnen sind willkommen und können entweder vorgängig per Mail oder in der ersten Sitzung gemacht werden. Ökonomisches Vorwissen ist für diese Veranstaltung nicht notwendig. Hingegen ist die Bereitschaft zur soziologischen Auseinandersetzung mit Märkten unabdingbar. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Essay/Referat) / 4 martin.buehler@unilu.ch Literatur Zur Einführung empfohlen: Aspers, Patrik 2011. Markets. Cambridge, Malden: Polity Press. Aspers, Patrik & Beckert, Jens 2008. Märkte, in Maurer, Andrea (Hg.): Handbuch der Wirtschaftssoziologie: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 225–246 Beckert, Jens, Diaz-Bone, Rainer & Ganssmann, Heiner (Hg.) 2007. Märkte als Soziale Strukturen. Frankfurt am Main: Campus. Fligstein, Neil & Dauter, Luke 2007. The Sociology of Markets. Annual Review of Sociology 33, 105–128. Lie, John 1997. Sociology of Markets. Annual Review of Sociology 23, 341–360. Slater, Don & Tonkiss, Fran 2001. Market Society: Markets and Modern Social Theory. Cambridge: Polity Pres 20 Ethnologie des (charismatischen) Christentums. Aktuelle Entwicklungen im globalen Süden Dozent: Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnolgoie Termine: wöchentlich Mi, 12.15 – 14.00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lange hat die Ethnologie das Christentum als Untersuchungsgegenstand übersehen, wenn nicht gar unterdrückt. Diese Vernachlässigung wiegt umso schwerer, als die christliche Missionierung mit dem Kolonialismus Hand in Hand ging und viele der von der Ethnologie untersuchten Gesellschaften das Christentum schon lange vor der Begegnung mit den EthnologInnen angenommen oder es mit ihrer eigenen Religion synkretistisch verbunden hatten, aber auch, weil die ethnologische Theoriebildung, die schon früh der Religion galt, das Christentum sowohl als Gegenstand als auch als kulturspezifischen Hintergrund überging. Erst unter dem Eindruck der massenhaften Konversion zu meist charismatischen Formen des Christentums insbesondere in den Ländern des Globalen Südens hat sich gegen Ende des 20. Jahrhunderts eine Anthropology of Christianity herausgebildet, die die genannten Versäumnisse zu beheben versucht. Der Herausbildung dieser neuen Teildisziplin, ihren Fragestellungen und Untersuchungsfeldern werden wir uns im ersten Teil des Seminars widmen. Im zweiten Teil wenden wir uns ethnographischen Untersuchungen unterschiedlicher lokaler Ausformungen des (charismatischen) Christentums und Konversionsprozessen im Globalen Süden zu. Im dritten Teil befassen wir uns dann mit diesen Konversionsprozessen in theoretischer Perspektive, in der u.a. Erklärungen der Konversion als Ausdruck der Modernisierung und Individualisierung aber auch als ablehnende Reaktion von Verlierern der Globalisierung oder als Versuch der Wiedergewinnung verloren gegangener lokaler Solidaritätsmechanismen vorgeschlagen wurden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: werner.egli@unilu.ch Literatur Zur einführende Lektüre empfohlen: Joel Robbins, The Anthropology of Christianity: Unity, Diversity, New Directions, in: Current Anthropology, 55/10, 2014: 157–171. (http://www.journals.uchicago.edu/doi/pdfplus/10.1086/678289) 21 Kasten in Südasien. Ethnisierung der Kaste, Politik mit Kasten und andere neuere Entwicklungen Dozent: Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnolgoie Termine: wöchentlich Mo, 12.15 – 14.00, ab 19.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Nach einer Klärung des Begriffes der Kaste als Form sozialer Stratifikation und einem Überblick über die historische Verbreitung von Kasten wird im ersten Teil des Seminars auf klassische Theorien des Kastenwesens in Südasien (Dumont, Marriott, Dirks u.a.) und seine ethnographischen Ausprägungen insbesondere im ländlichen Kontext eingegangen. Im zweiten Teil des Seminars beschäftigen wir uns dann zuerst mit der Kulturalisierung oder Ethnisierung der Kaste in Indien (Reddy, Natrajan u.a.) und ihrer Instrumentalisierung durch verschiedene politische Akteure, die spätestens seit den 1990er Jahren zu beobachten ist und 2014 wesentlich zum Wahlsieg Narendra Modis beigetragen haben dürfte. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: werner.egli@unilu.ch Literatur Zur einführenden Lektüre empfohlen: Declan Quigley, The Interpretation of Caste, New York: 1995; Balmurli Natrajan, The Culturalization of Caste in India, New York: 2012 (Preface) (http://samples.sainsburysebooks.co.uk/9781136647574_sample_842901.pdf) 22 Architektur und städtische Lebensformen in globaler Perspektive Dozentin: Dr. rer. soc. Andrea Glauser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Mi, 10.15 – 12.00, ab 21.09.2016 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: „Ist Terrorismus das Ergebnis schlechter Stadtplanung?“, fragt die Süddeutsche Zeitung Ende November 2015 mit Blick auf französische Banlieues und die Anschläge in Paris (Weissmüller 2015). Auch wenn sie die Frage verneint: Sie verweist auf eine Thematik, die soziologisch bedeutsam ist. Welche Rolle spielt die gebaute Umgebung für das soziale Leben? Inwiefern ist Architektur nicht nur Resultat sozialen Handelns, sondern dieses formend? Was ‚sagen’ Architektur und Städtebau über gesellschaftliche Verhältnisse aus? Diese Fragen greift das Seminar auf. Wir diskutieren Verflechtungen zwischen Gebautem und Gesellschaft; Architektur interessiert dabei als spezifisches Medium des Sozialen. Wir werden unterschiedliche theoretische Perspektiven kennen lernen und das Zusammenspiel von Bau- und Lebensformen am Beispiel von Metropolen wie Shanghai, Paris und Lagos untersuchen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat / 4 Kontakt: andrea.glauser@unilu.ch Literatur Bourdieu, Pierre (1991): Physischer, sozialer und angeeigneter physischer Raum, in: Stadt-Räume, hrsg. von Martin Wentz, Frankfurt/Main: Campus, S. 25-34. Brenner, Neil/Schmid, Christian (2014): The ‘Urban Age’ in Question, in: International Journal of Urban and Regional Research, 38/3, S. 731–55. Fischer, Joachim/Delitz, Heike (Hg.)(2009): Die Architektur der Gesellschaft. Theorien für die Architektursoziologie, hrsg. von Joachim Fischer und Heike Delitz, Bielefeld: transcript. King, Anthony (Hg.)(1980): Buildings and Society. Essays on the social development of the built environment, London etc.: Routledge & Kegan Paul. Latour, Bruno/Yaneva, Albena (2008): „Give me a Gun and I will Make All Buildings Move“: An ANT’s View of Architecture, in: Explorations in Architecture: Teaching, Design, Research, hrsg. von R. Geiser, Basel: Birkhäuser, S. 80-89. Weissmüller, Laura (2015): Beton ist unschuldig. Interview mit Hubert Klumpner und Alfredo Brillembourg, in: Süddeutsche Zeitung. 30.11.2015. 23 Computer und Macht Dozenten: Dr. Verena Halsmayer/Prof. Dr. Dainel Speich Durchführender Fachbereich: Wissenschaftsforschung Termine: wöchentlich Di, 12.15 – 14.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wir leben in einer digitalisierten Welt, in der Zahlen alle sozialen Interaktions- felder auf offensichtliche Weise oder auch implizit prägen. Das Seminar nimmt diese Diagnose zum Anlass, über die gesellschaftliche Wirkung des Computers nachzudenken. Es ist als ein Einführungskurs in ein Themenfeld konzipiert, das gemessen an seiner Bedeutung noch immer zu wenig reflektiert wird. Im Zentrum steht die Frage nach der Machtwirkung der digitalen Technologien. Wir blicken auf die Technikgeschichte der Digitalisie- rung bzw. Informatisierung der Gesellschaft. Wir fragen nach der Macht, die dem Computer in früheren und aktuellen Visionen zugeschrieben wurde. Es geht um überrissene Steuerungsfantasien und um das Emanzipationspoten- zial der Computertechnik. Mit der technologischen Entwicklung von Hard- und Software als Leitfaden bewegen wir uns von den ersten Rechenmaschinen zur militärfinanzierten Computerforschung im Zweiten Weltkrieg, von den algorithmischen Rationalitäten des Kalten Krieges zu den Utopien freier Software, von ökonomischen Weltmodellierungen und ökologischen Zukunfts- simulationen zu den „big data“ des New Public Management. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: verena.halsmayer@unilu.ch / daniel.speich@unilu.ch Literatur Campbell-Kelly, Martin, William Aspray, Nathan Ensmenger und Jeffrey Yost 2013: Computer. A history of the information machine, Boulder Col: Westview Press. 24 Probleme des Orientalismus Dozent: Dr. Heinz Käufeler Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 14.15 – 16.00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das polemische Werk 'Orientalism' des Literaturwissenschaftlers Edward Said, 1978 erstmals publiziert, wurde zu einem der einflussreichsten Texte des ausgehenden 20. Jhdt. und prägte die kritischen Kulturwissenschaften nachhaltig. Obwohl Said die Ethnologen anfänglich weitgehend verschont hat, trifft seine leidenschaftliche und fundamentale Kritik des wissenschaft- lichen und literarischen Orientalismus als "Western style for dominating, restructuring and having authority over the Orient" die klassische Ethnologie resp. Sozialanthropologie im Kern. Mit 'Orientalismus' wird seither ein Vorbehalt oder Generalverdacht gegenüber 'Fremdwahrnehmungen' assoziiert, der für die Ethnologie fatale Konsequenzen haben kann. Andererseits hat die Orientalismus-Kritik in den kulturwissenschaftlichen Disziplinen die Sensibilität für tendenziöse Verzerrungen und für die Fragen von Erkenntnis und Interesse geschärft. Entsprechend kontrovers ist die Rezeption dieser Debatten in der Ethnologie ausgefallen. Die Frage des 'Orientalismus' bietet deshalb einen idealen Ausgangspunkt für Reflexionen über Kritik, Ideologie und Erkenntnis. In dem Seminar sollen diese verschiedenen Facetten der Problematik anhand der Lektüre und Diskussion der entsprechenden Literatur im Detail erörtert werden um jenseits der polemisch aufgeladenen Positionen zu einem ausgewogenen Urteil bezüglich der grundlegenden Fragen zu gelangen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: heinz.kaeufeler@doz.unilu.ch Literatur Das Buch 'Orientalismus' von Edward Said, ist 2009 in einer neuen Übersetzung bei S. Fischer publiziert worden. Daniel Martin Varisco: 'Reading Orientalism. Said and the Unsaid' (University of Washington Press 2007) bietet einen umfassenden Überblick über die Problematik und die von Said ausgelöste Debatte. 25 Begleitseminar Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 16.15 – 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Veranstaltung ist als Begleitung zur Vorlesung konzipiert, in der Raum für Diskussionen und Anwendungen geschaffen wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay/Protokolle) / 4 Kontakt: raimund.hasse@@unilu.ch Literatur s. Vorlesung 26 Einführung in die Weltgesellschafts- und Globalisierungsforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 14.15 - 16.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In den 1970er Jahren wurden unabhängig voneinander drei Theorien entwickelt, die den globalen Zusammenhang zum ersten Mal als „Weltgesellschaft“ konzipierten. Seitdem hat sich das theoretische und empirische Angebot der Soziologie vervielfacht. Es gibt heute neben den beiden wichtigsten Weltgesellschaftstheorien (Neo-Institutionalismus und Systemtheorie) ein breites Angebot von komplementären und teilweise auch alternativen Ansätzen, u.a. die an P. Bourdieu anschliessende Theorie globaler Felder, Soziologie der Globalisierung, Multiple Moderne, Postcolonial Studies, soziologische Imperiumsforschung. Das Seminar gibt eine Einführung in diese Theorieentwicklungen und illustriert die einzelnen Theorien anhand empirischer Studien und ausgewählter Problemfelder (u.a. globale Ungleichheit, Menschenrechte, Staatenbildung, transnationale soziale Bewegungen). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. bettina.heintz@unilu.ch Hinweise: Diese Veranstaltung empfiehlt sich als Einstiegs- und Überblicksveranstal- tung für Masterstudierende des Studiengangs „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ an. Sie richtet sich aber auch an Masterstudierende des Studiengangs Soziologie und Gesellschafts- und Kommunikationswissen- schaften, die sich für Weltgesellschaftstheorien interessieren. Literatur Dürrschmidt, Jörg (2002): Globalisierung, Bielefeld: transcript. Greve, Jens/Bettina Heintz (2005): Die „Entdeckung“ der Weltgesellschaft. Entstehung und Grenzen der Weltgesellschaftstheorie, in: Heintz, Bettina, Richard Münch und Hartmann Tyrell (Hrsg.). Weltgesellschaft. Stuttgart: Lucius & Lucius, S. 89-119. Lechner, Frank J./John Boli (Hg.) (2012): The Globalization Reader. Blackwell. Werron, Tobias (2012): Schlüsselprobleme der Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie, Soziologische Revue 35, S. 99-11. Wobbe, Theresa (2000): Weltgesellschaft, Bielefeld: transcrip 27 Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse Dozenten: Prof. Dr. Bettina Heintz/Clemens Eisenmann, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar ist eine Folgeveranstaltung zu dem im FS 16 durchgeführten Forschungsseminar I, in dem ethnographische Methoden behandelt wurden. Wie im letzten Seminar geht es auch in diesem Seminar darum, ein kleines Forschungsprojekt durchzuführen bzw. fortzusetzen und auf diese Weise die gelernten Methoden praktisch anzuwenden. Im Zentrum steht dabei die Vertiefung der ethnomethodologischen Forschungspraxis insbesondere durch Verfahren der audio-visuellen Sequenzanalyse aus Konversations- und Videoanalyse. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Forschungsprojekt) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder clemens.eisenmann@uni-siegen.de Literatur Bergmann, Jörg (2003): Konversationsanalyse, in: Uwe Flick/Ernst v. Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt, S. 524-537. Cicourel, Aaron V. (2012): Die ambivalente Beziehung zwischen Ethnomethodologie, Konversationsanalyse und der Mainstream-Soziologie in den USA. Ein persönlicher Bericht, in: Ajass, Ruth, Christian Meyer (Hg.) Sozialität in Slow Motion, Wiesbaden: Springer, S. 112-131. Heath, Christian / Hindmarsh, Jon / Luff, Paul (2010): Video in Qualitative Research. Analysing social interaction in everyday life. London: SAGE Publications. Kissmann, Ulrike T. (Hg.) (2009): Video Interaction Analysis. Peter Lang. Daraus insbesondere: Goodwin, Charles: “Video and the analysis of embodied human interaction.“ S. 21-41. 28 Wir lesen einen Klassiker: James G. March Dozent: Dr. phil. Sven Kette Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 16.15 – 18.00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: James G. March gehört ohne Zweifel zu jenen ‚großen Namen‘ der Organisationsforschung, die man kennen muss, wenn man ein Studium der Organisationsforschung (gleich welcher disziplinären Zuordnung) absolviert hat. Er zählt neben einigen weiteren Forschern (z.B. Herbert Simon und Richard Cyert) zu den Begründern der so genannten „Verhaltenswissenschaftlichen Entscheidungstheorie“. Zahlreiche theoretische Konzepte – man denke nur an das ‚garbage-can‘-Modell – und heute als Klassiker zu bezeichnende Bücher (etwa das erstmals 1958 erschienene Buch „Organizations“ oder „A Behavioral Theory of the Firm“ von 1963) sind mit seinem Namen verbunden. Seine Ideen wurden in zahlreichen weiteren Theorien aufgegriffen (etwa in der Transaktionskostentheorie oder der Systemtheorie Luhmanns). Das Seminar unternimmt eine Expedition durch das Werk von James G. March – und dies verbunden mit drei Zielen: 1) Wie es sich für jede Safari gehört, besuchen wir die Höhepunkte: Die zentralen empirischen Studien und die daraus hervorgegangenen Theoriekonzepte wollen wir kennenlernen und diskutieren. 2) Nicht nur Highlights, sondern auch Zusammenhänge: Die diskutierten Texte sollen nicht einfach unverbunden nebeneinander stehen. Vielmehr geht es auch darum, ein Gesamtbild über das Ideengebäude von March zu gewinnen. Welche Prämissen sind textübergreifend bei ihm zu finden? Was für eine Vorstellung von Organisation hat er? 3) Wir werden nicht die Ersten sein, die sich auf diese Expedition begeben. Wir wollen daher auch – wenn auch nachgeordnet – die Spuren bisheriger Besucher verfolgen und schauen, welche Funde sie in ihre eigenen (Theorie-)Welten mitgenommen haben. Es werden daher vereinzelt auch Texte gelesen, die nicht von March selbst sind, deren Autoren sich aber offensichtlich von seinen Ideen haben inspirieren lassen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: sven.kette@unilu.ch Literatur March, James G. (1994): A primer on decision making. How Decisions Happen. New York [u.a.]: Free Press. 29 Wie sich Europa erzählt Dozent: Prof. Dr. Albrecht Koschorke Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Do / Fr / Sa FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Häufig wird darüber geklagt, dass es an einer kohärenten Europa-Erzählung mangelt, mit der politische Solidarität organisiert werden kann. Ob und wie sich dieser Missstand beheben lässt, bleibt umstritten. Für die einen ist Europa ein „erzählungsloses Subjekt“ (Dany-Robert Dufour), das „sein Skript verloren hat“ (Timothy Garton Ash). Andere appellieren an eine europäische Identität, ohne sich deren genauer Beschaffenheit und historischer Grundlage sicher zu sein. Gibt es überhaupt einen kulturellen Bestand, der dem Kontinent Europa eigen wäre? (Streng genommen handelt es sich ja nicht einmal um einen eigenen Kontinent, sondern um den westlichen Zipfel der Landmasse Eurasiens; und gerechterweise müsste man hier von ‚Asiopa’ statt von ‚Eurasien’ sprechen.) Oder trifft Rémi Bragues Formel von der „exzentrischen Identität“ Europas zu, die sich nur durch Übertragungen von Fremdem gebildet hat? Das Seminar muss sich folglich zugleich mit den Möglichkeiten und mit der Unmöglichkeit auseinandersetzen, Europa zu erzählen. Dies soll auf vier Ebenen geschehen. Zum einen werden einige Schneisen durch den Europa- Diskurs und seine narrativen Ausgestaltungen geschlagen. Zum anderen sollen einige der master narratives analysiert werden, die das europäische Selbstverständnis geprägt haben. Dazu zählen die Unterscheidung zwischen dem wahren Gott und den Götzen (Referenz Jerusalem); die Unter- scheidung zwischen Zivilisation und Barbarei (Referenz Hellas); das Modell der translatio imperii und seiner unterschiedlichen historischen Ausge- staltungen (Referenz Rom); sowie die asymmetrischen Moderne- Erzählungen, mit denen Europa sich vom Rest der Welt zu unterscheiden meint: Aufklärung, Säkularisierung, aber auch koloniale und rassistische Narrative. Drittens sollen massenmediale Repräsentationen Europas, vor allem unter Bezug auf aktuelle Debatten (Schuldenkrise, Flüchtlingskrise) identifiziert und analysiert werden. Viertens schließlich sind ausgewählte literarische Texte darauf hin zu untersuchen, wie sie die Kontaktzone zwischen Europäern und der außereuropäischen Welt modellieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: albrecht.koschorke@uni-konstanz.de Literatur Literatur zum Einlesen: Daniel Defoe, Robinson Crusoe; Heinrich von Kleist, Die Verlobung in Santo Domingo; Joseph Conrad, Heart of Darkness. – Immanuel Kant u.a., Was ist Aufklärung? (RUB 9714). 30 Soziologie des Fremden Dozentin: PD Dr. rer. pol. Takemitsu Morikawa Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Angesichts der Flüchtlingskrise seit 2015 nimmt das wissenschaftliche und mediale Interesse am Thema „Fremde“ und „Fremdheit“ wieder zu. Jedoch gilt dieses Thema in der Soziologie seit der Gründung der Disziplin als ein klassisches Thema und hat eine lange Diskussionsgeschichte. Zum einen zählt die Unterscheidung von „eigen und fremd“ bzw. „wir und ihr“ zu den basalen Unterscheidungen der gesellschaftlichen Ordnung. Georg Simmel etwa definiert 1908 den Fremden als „Wanderer, der heute kommt und morgen bleibt“. Zum anderen bietet die Moderne mit der zunehmenden – räumlichen, aber auch sozialen – Mobilität aufgrund der technischen Entwicklung und der Aufhebung der alten, ständischen Einschränkung eine höhere Wahrscheinlichkeit der Erfahrung von Fremdheit in unserem Alltag. Neben der Mobilität kennzeichnen auch der Grad an Integration sowie die Möglichkeit der Inklusion und Exklusion unterschiedliche Typen von Fremden. Historisch gesehen nimmt die Fremdheit sehr verschiedene und vielfältige Gestalten an. In der Gegenwart erleben wir Fremde vornehmlich als Ausländer, Immigranten, Flüchtlinge, aber auch Touristen. Ihre Wahrnehmung hängt nicht nur von den gesellschaftsstrukturellen und technischen Bedingungen, sondern auch vom Standpunkt ab, den die Wir- Gruppe einnimmt. Die moderne Wahrnehmung des Fremden hat auch mit der Entstehung des modernen Subjekts zu tun. In diesem Seminar sollen auch „die Fremden“ als „Andere“ in Relation zum modernen bürgerlichen Subjekts in Betracht gezogen werden: die Natur, die Frau, der Orientale, das Proletariat, das Kind, der Kranke, der Wahnsinnige usw. Mit der hier skizzierten Fragestellung zielt die Lehrveranstaltung darauf ab, einen Überblick über den Grundgedanken, die Diskussionsgeschichte sowie die aktuelle Diskussionslage in der Soziologie zum Thema „Fremde und Fremdheit“, auch in Hinsicht auf die gegenwärtige Flüchtlingskriese in Europa, zu vermitteln. Die möglichen Referatsthemen sind wie folgt: 1) Begriff des Fremden und der Fremdheit, 2) Typen des Fremden – Migrant, Aussenseiter, Gastarbeiter, Kosmopolit, Vagabund, Tourist, 3) Fremde in verschiedenen Gesellschaftstypen, 4) Inklusion und Exklusion von Fremden, 5) Moderne und Fremde, 6) das moderne (bürgerliche) Subjekt und seine Fremden, 7) Weltgesellschaft/Menschheit und Fremde. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: takemitsu.morikawa@doz.unilu.ch Literaturauszug • Baberowski, Jörg (2008): Dem Anderen begegnen. Eigene und fremde Repräsentationen in sozialen Gemeinschaften. Frankfurt am Main: Campus Verlag (Eigene und fremde Welten, Bd. 10). • Foucault, Michel (2014): Die grosse Fremde. Zu Wahnsinn und Literatur. Zürich: diaphanes (TransPositionen). • Matthes, Joachim (2005): Das Eigene und das Fremde. Gesammelte Aufsätze zu Gesellschaft, Kultur und Religion. Würzburg: Ergon (Religion in der Gesellschaft, Bd. 19). • Merz-Benz, Peter-Ulrich; Wagner, Gerhard (Hg.) (2002): Der Fremde als sozialer Typus. Klassische soziologische Texte zu einem aktuellen Phänomen. Konstanz: UVK-Verlagsgesellschaft. • Münkler, Herfried (1998): Die Herausforderung durch das Fremde. Berlin: Akademie Verlag (Interdisziplinäre Arbeitsgruppen, 5). 31 Fundamentalismus, Magie, Wissenschaft. Gegenpole im gesellschaftlichen Diskurs Dozent: Dr. phil Frank Neubert Zurlinden Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Welche Personen, Institutionen, Vorstellungen, Lehrsätze, Praktiken etc. als «religiös» gelten, ist Gegenstand gesellschaftlicher Diskurse. In ihnen werden die Grenzen von «Religion» nicht nur ausgehandelt, sondern permanent neu bestimmt und verschoben. Dies geschieht stets – explizit oder implizit – in Abgrenzung von Gegenkonzepten, deren Spektrum entsprechend gross ist. Es reicht von «Säkularität» und «Atheismus» über «Magie», «Sekte», «Fundamentalismus» bis hin zu «Wissenschaft» oder «Spiritualität». Es lässt sich zudem leicht feststellen, dass die zwischen «Religion» und dem jeweiligen Gegenkonzept bestehenden Wertungen sich je nach Kontext verschieben können. Mal ist «Religion» das positive Konzept, dem gegenüber «Säkulares» als negativ wahrgenommen wird, in anderen Kontexten ist die Hierarchisierung gerade umgekehrt. Im Seminar wollen wir uns mit solchen Prozessen einerseits theoretisch, v.a. aber anhand konkreter empirischer Beispiele auseinandersetzen. Theoretisch wird es um die Erarbeitung eines sozialwissenschaftlich orientierten diskurstheoretischen Rahmens für die Erforschung solcher Abgrenzungsprozesse gehen. Die Beispiele werden sowohl aus der Religionsgeschichte seit dem 19. Jahrhundert als auch aus unserer unmittelbaren Gegenwart stammen. Die Studierenden sollen im Laufe des Semesters selbst in einem ausgewählten Medium die Konstruktion von «Religion» in Abgrenzung von einem selbst gewählten Gegenkonzept beobachten, die Ergebnisse zu Ende des Semesters in einer kurzen Präsentation vorstellen und am Schluss in knapper Form (ca. 5 - 7 Seiten) schriftlich darlegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (s. Prüfung) / 4 Kontakt: relsem@unilu.ch Literatur Wird zu Beginn des Semesters ausführlich vorgestellt. In Vorbereitung des Seminars empfiehlt sich die Lektüre von K. von Stuckrad, Discursive Study of Religions, in: Method and Theory in the Study of Religions 2013, 5- 25.siehe Vorlesung 32 Medien und kulturelle Produktion. Bourdieu’sche Perspektiven Dozent: Dr. phil. Martin Petzke Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 16.15 – 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar versteht sich als mediensoziologische Anwendung der Sozialtheorie Pierre Bourdieus. Im Fokus stehen einerseits „feldtheoretisch“ beschreibbare Dynamiken zwischen Produzenten massenmedialer Kulturgüter, von Presseerzeugnissen über Fernsehformate bis hin zu literarischer Kunst und Film. Der Blick gilt andererseits den sozialen Unterschieden im Medienkonsum und ihrem Zusammenhang mit gesellschaftlich differenzierten Lebensstilen. Ferner ist der besonderen Bedeutung des Journalismus in der modernen Gesellschaft nachzugehen und das journalistische Feld in seinen Beziehun- gen mit anderen Feldern wie der Politik, der Wissenschaft usw. zu beleuchten. Das Seminar führt anhand dieser Fragen in zentrale Konzepte der Soziolo- gie Bourdieus ein und leitet dabei zur Entwicklung eigener mediensoziolo- gischer Fragestellungen auf Bourdieu’scher Grundlage an. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: martin.petzke@unilu.ch Literatur Bourdieu, Pierre (1998): Über das Fernsehen. Frankfurt. 33 Modul Weltpolitik Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 12.15 - 14.00 , ab 19.09.2016 FRO, HS 5 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unterschied- liche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demo- kratietheorie. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi-Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die früh- neuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative versus deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium bzw. im ersten Semester zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die Vorlesung begleitende Proseminar parallel zu besuchen. Dort werden die in der VL präsentierten Theorien mit aktuellen Themenstellungen verbunden und durch die Studierenden angewandt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung sowie Teilnahme an Advokatendiskussion / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Platform OLAT zugänglich gemacht. Literatur Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 34 Rechts- und Staatsphilosophie Dozent: Prof. Dr. phil. Paolo Becchi Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften/Grundlagenfächer Termine: wöchentlich Mo, 12.15 - 14.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung wird am Leitfaden der Geschichte der Rechts- und Staats- philosophie Europas mit den wichtigsten Positionen der Rechtsphilosophie bekannt machen. Die Leitfrage wird das Problem der wissenschaftlichen Konstruktion des Rechts als kodifiziertes System sein. Gezeigt wird die Ent- wicklung von der Begründung des Systems auf der Vernunft durch die Natur¬rechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts und die Beschäftigung der Aufklä¬rung mit dem Problem der Strafbegründung zur neuen Begründung des Sys¬tems auf dem Geschichtsbegriff von Seiten der historischen Rechts¬schule. Die Krise dieser Modelle zeigt sich dann im Übergang zur Begriffsjurispru¬denz und in den neuen Modellen, die auf dem Gesellschaftsbegriff begrün¬det sind. Die reine Rechtslehre als neue formalistische Tendenz wird dann mit der antiformalistischen Reaktion darauf verglichen. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die philosophische Dimension des Rechts und grundlegende Kenntnisse der rechtsphilosophischen Entwicklung erhalten. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung "Grundlagen des Rechts I+II" von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 4 Kontakt: Material: paolo.becchi@unilu.ch Es wird ein Reader zu Beginn der Lehrveranstaltung verkauft. 35 International Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 12.15 - 14.00, ab 19.02.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The course focuses on the emergence, expansion, and enforcement of international human rights norms. It introduces the major international institutions and political processes by which international human rights norms are established and enforced, namely the regimes established under the United Nations, regional human rights conventions (European, Inter- American, African), and various treaties. The course is divided into two parts: the first part introduces the evolution and conceptual foundations of human rights, the most important human rights treaties and the mechanism for their implementation; the second part considers selected, current human rights issues in a comparative mode using standards developed in international human rights law as well as regional (e.g. European) standards. As the course will be held in a seminar-like style, i.e. emphasizing class discussions, active participation in the class is expected. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of Public international human rights law is recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The examination type (oral or written) will be announced at the beginning of the term / 6 Kontakt: Material: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Course reader; materials accessible or distrubuted electronically 36 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungs- bereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrationsrech- tes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen natio- nalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung (5 Cr) Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung beruht auf dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS GRASDORF-MEYER/LISA OTT/NICOLE SCHEIBER, Migrationsrecht, 3. Auflage, Bern 2014. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG); Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); Asylgesetz (AsylG); Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (FZA); Flüchtlingskonvention und Zusatzprotokoll (FK). 37 Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 14.15 - 16.00 , ab 19.09.2016 FRO, HS10 14-täglich Do, 14.15 – 16.00, ab 29.09.2016 FRO, HS 9 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Friedenssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zentralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohn- heitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlichkeit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeile- gung, Gewaltverbot, gerichtliche Streitbeilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils aktuellen völkerrechtlichen Fragestel- lungen und Ereignisse erläutert und analysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis ermöglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbereiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, einfache bis mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: lehrstuhlcaroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. 38 Terrorism and the Law Dozentin: Lucia Della Torre, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Mo, 14.15 - 16.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Since 11 September 2001, the issue of terrorism has again become the focus of virulent legal debate. At both the national and the international level, a wide range of new laws have been proposed and adopted, many of which impose limitations on the enjoyment of individual rights – both of terrorist suspects and the general public. This course will examine the scope of permissible and impermissible anti-terror operations via analysis and comparison of domestic and international legal principles and practice. We will focus in particular on the efforts of lawmakers and courts to strike a balance between the protection of public security and the preservation of civil liberties and a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra-territorial character; and refugee and immigration law in the era of terrorism. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: lucia.dellatorre@.unilu.ch Literature READER 39 International Trade Law Dozent: Dr. iur. Nicolas Diebold, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course introduces the international trade law embodied predominantly in the World Trade Organization (WTO), regional trade agreements (eg NAFTA) and bilateral trade agreements. These agreements set forth the rules that apply to questions such as: May the US restrict the import of shrimp that are caught by killing endangered species of sea turtles? May Australia require that all cigarettes are sold in plain, unbranded packages? May the EU prohibit the import of Canadian seal fur due to inhumane killing of seals? May the US prohibit online gambling to the detriment of Antiguan online gambling providers? In-depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. Institutional aspects and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view of familiarizing students with the legal disciplines under the WTO. Methodically, the course builds on the case law method. Trade law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). The students become familiar with the legal framework of the international trading system and the legal principles of trade law, such as national treatment, most-favoured-nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret international trade treaties and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Voraussetzungen: Umfang: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in globalization and international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The final grade will be determined on the basis of a presentation of a case during the case studies, class participation and the exam (oral, open book) at the end of the course / 6 Kontakt: nicolas.diebold@doz.unilu.ch Literature READER 40 Democracy and Globalisation Dozent: Alberto Ghibellini, PhD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Gastveranstaltung Termine: Blockveranstaltung FRO,3.B52 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Caught in the grip between the advancement of new populistic movements, the pressure exercised by economic globalization and unprecedented migration flows, and the claims to increase the popular participation, the political regime which is usually defined as “Representative Democracy” appears today to be in a state of decay. If not from the formal point of view – in terms of its legality – the decay is clear from the substantial, political one: from the point of view of its legitimacy, real or perceived. Nowadays, Representative Democracy seems to be unable to give credible answers to the challenges with which it is presented with increasing frequency: the marginalization of the lower classes, the pressures of the economic and financial international groups, as well as the loss of contact with the sovereign people, who aim instead at “recomposing” and reestablishing their complete sovereignty. The course aims to shed light on the fundamental aspects of this predicament and to explore its possible further developments. Deepen the students’ knowledge of key concepts of the subject matter, such as democracy, representation, globalization. Clarify the differences between the types of democracy, with particular emphasis on the representative one. Explore the possible threats posed by “globalisation” to the democratic regime and its principle of popular sovereignty. Voraussetzungen: Umfang: Interest in political philosophy. Possibly some knowledge thereof. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam, passed or failed (2 Cr) Kontakt: Material: aghibell@mit.edu An electronic course packet will be provided by the instructor. 41 Schweizerische und deutsche Verfassungs- und Strafrechtsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert Dozent: PD Dr. iur. Thomas Henne Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich, Di, 12.15 - 14.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Gegenstand der Lehrveranstaltung sind wesentliche Aspekte der schweizerischen und deutschen Verfassungs- und Strafrechtsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung ihrer europäischen Bezüge. Unter anderem werden mit dieser Perspektive die schweizerische Bundesverfassung sowie das deutsche Verfassungsrecht vergleichend untersucht und erläutert. Im Mittelpunkt steht regelmäßig eine Quelle, die in ihren gesellschaftlichen und sozialen, vor allem aber juristischen Kontext eingeordnet wird. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die geschichtliche Dimension des Verfassungs- und Strafrechts erhalten und selbständig mit rechtshistorischen Quellentexten umgehen können. Den Studierenden sollen die auch für ihre zukünftige Tätigkeit unentbehrlichen Grundkenntnisse der Rechtsentwicklung vermittelt werden. Das Wissen um die Historizität des Verfassungs- und Strafrechts erleichtert damit das Verständnis der schweizerischen Rechtsordnung. Voraussetzungen: Umfang: Keine. Studierende aller Schwerpunkte erhalten durch diese Lehrveranstal¬tung einen fundierten Zugang zu wichtigen Themen des Straf- und öffentlichen Rechts. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: thomas.henne@unilu.ch Der Einstieg in das Thema wird durch einen Reader erleichtert. Zudem werden weitere relevante Materialien auf OLAT zur Verfügung gestellt 42 Energierecht Dozentin: Ass.-Prof. Dr. iur. Anja Hentschel Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 10.15 - 12.00, 19.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in das Schweizer Energierecht ein und bietet einen Überblick über die wichtigsten Bereiche. Hintergrund ist die mit der Energiestrategie 2050 angestrebte Energiewende in der Schweiz. Die Veranstaltung verknüpft Fragen des Klimaschutzes (CO2-Reduktion) mit Aspekten des allgemeinen Energierechts (Dezentralisierung) und des Energiemarktes (Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Umweltverträglichkeit). Einführend wird die weltweit zu beobachtende Umorientierung der Energienutzung (Klimawandel, Ölkrisen, atomare Risiken) dargestellt, bevor sodann die wichtigsten Aspekte der Schweizer Energiewende systematisch genauer betrachtet werden. Schwerpunkte sind insbesondere das Recht der erneuerbaren Energien, inkl. ökonomischer Förderung, der Ausstieg aus der Kernenergienutzung, inkl. Endlagerung und Energieeffizienz- und - einsparmassnahmen im Gebäudebereich. Daneben wird auf neue Risiken und Technologien in der Energienutzung, wie Fracking, CCS und Energiespeicher eingegangen, soweit sie die Schweizer Energiepolitik tangieren. Kenntnis der wichtigsten Gebiete des Schweizer Energierechts und Fähigkeit zur Bewertung ihrer Relevanz für die Energiewende - Erkennen des Zusammenspiels von rechtlichen, wirtschaftlichen Bedingungen und staatlichen Aufgaben im Bereich des Energierechts - Kenntnis der Kompetenzverteilung im Energierecht - Kenntnis und Fähigkeit zur Bewertung des internationalen und europäischen Rechtsrahmens für die Energiepolitik der Schweiz - Kenntnis und Fähigkeit zur Bewertung der gesellschafltichen Aspekte der angestrebten Energiewende. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse im öffentlichen Recht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche oder schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: Material: anja.hentscheln@unilu.ch oder alexandra.birchler@unilu.ch Texte werden am Anfagn der Veranstaltung an-, bzw. ausgegeben. 43 Rechtssoziologie Dozent: Ass.-Prof. Dr. iur. Vagias Karavas Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft / Grundlagenfächer Termine: wöchentlich Di, 14.15 - 16.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Wie entsteht neues Recht und von welchen Faktoren hängt seine Wirksam- keit ab? Wie verändert sich das Recht aufgrund der Erscheinung neuer Me- dien wie das Internet? Was hat das Recht mit dem Geschlecht zu tun? Kann man von einer „Globalisierung des Rechts“ reden? Dies sind ein paar exem- plarische Fragen, die uns im Rahmen der Vorlesung beschäftigen werden. Im Gegensatz zur Rechtsdogmatik, die fragt, was als Recht ideell gilt, hat die Rechtssoziologie die Erforschung der sozialen Wirklichkeit des Rechts zum Gegenstand. Die Rechtssoziologie ermöglicht uns somit einen Blick hinter die Kulissen des Rechtsbetriebs. Inhaltlich gliedert sich die Vorlesung in zwei Teile: Im ersten Teil wird im Sinne einer allgemeinen Einführung eine Über- icht über den Gegenstand, die Methoden sowie die Geschichte der Rechts- soziologie ermöglicht. Im zweiten Teil werden im Sinne einer Übung die Grundprobleme rechtssoziologischer Theorie (vor allem der soziologische Rechtsbegriff und die Thematik der Rechtsentstehung, Rechtsanwendung und Rechtswirksamkeit) anhand exemplarischer Fragen wie die vorgenann- ten dargestellt und kritisch beleuchtet. Die Vorlesung endet mit einer kriti- schen Reflexion über die Rolle des Rechts in der Gesellschaft. Neben der Kenntnis rechtssoziologischer Theorien und Methoden soll das Interesse der Studierenden für die Erforschung der „Rechtswirklichkeit“ geweckt sowie ihre Fähigkeit gefördert werden, rechtssoziologische Erkenntnisse in ihre rechtsdogmatische Arbeit einzubeziehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: vagias.karavas@unilu.ch 44 International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: Blockveranstaltung FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. • To understand key concepts of international environmental law • To know important multilateral environmental agreements (MEAs) • To get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam / 6 Kontakt: thilo.marauhn@doz.unilu.ch Literatur: ULRICH BEYERLIN/THILO MARAUHN, International Environmental Law, Hart Publishing, Oxford 2011. 45 Die grosse Transformation. Westeuropa auf dem Weg in die Moderne 1780- 1900 Dozent: Prof. Dr. phil. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Im langen 19. Jahrhundert wurden die westeuropäischen Gesellschaften tiefgreifender verändert als jemals zuvor in der Geschichte. Nach und nach wirkte sich die grosse Transformation auf beinahe alle Lebens- und Gesellschaftsbereiche aus. In der Vorlesung werden wir uns unter anderem mit der Geburt der Metropolen, dem aufkommenden Fabriksystem, der Verkehrs- und Zeitrevolution sowie dem Aufstieg der Industriemoderne und dem neuen „Homo hygienicus“ beschäftigen. Wer unsere Gegenwart besser verstehen will, der sollte über die revolutionären Veränderungen, die sich zwischen 1780 und 1910 in Westeuropa vollzogen, fundiert Bescheid wissen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: aram.mattioli@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Literaturhinweis: Monica Juneja, Roland Wenzelhuemer, Die Neuzeit 1789-1914, Stuttgart 2013. 46 Growth Theory Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich, Di, 10.15 - 12.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Why are some countries richer than others? What are the engines of long- run economic growth? What can economic policy do about it? Or: What is the impact of government finances on short- and long-run economic activity? This course introduces some basic growth theories that are used to address these and many related questions. Among the growth models studied are the Ramsey-Cass-Koopmans model, the overlapping-generations model, and models of endogenous growth. Besides working with these models, there is also a focus on useful methods such as dynamic optimization or phase diagrams. Finally, we will have a look at some current research topics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Hinweis: Lecture starts on September 20, 2016. Literatur Romer, David (2006), Advanced Macroeconomics (3rd edition). New York: McGraw-Hill; 47 Open Macroeconomics and International Macro Policy Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich, Di, 14.15 – 16.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Why did the Swiss National Bank (SNB) introduce a lower bound of 1.20 francs against the euro in September 2011?; and why did the SNB abolish the lower bound in January 2015? Why did European leaders in the early 1990s decide to introduce the single currency, and what is the nature of today’s problems in the eurozone? How would a solution to these problems look like? Questions like these have received a lot of attention lately – and will be addressed in the course on “Open Macroeconomics and International Macro Policy”. We will start by introducing basic concepts such as the balance of payments and the exchange rate. We then discuss how exchange rates are determined, considering different exchange rate regimes. Further topics include the historical performance of alternative exchange rate regimes and the economics of currency areas such as the European monetary union. Finally, we study the problems of macroeconomic policy- making in an integrated world economy. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: WF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Literatur Krugman, Paul, Maurice Obstfeld, and Marc Melitz (2015): International Economics. Theory and Policy (10th edition); All materials covered in class. 48 Einführung in die Internationalen Beziehungen Dozentin: Ass.-Prof. Dr. Lena Maria Schaffer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ soll Studierenden einen Einstieg in die relevanten Fragen der Internationalen Beziehungen geben und zentrale Akteure, grundlegende Theorien und Problembereiche der IB vorstellen. Entsprechend gliedert sich die Veranstaltung in drei Teile: Im ersten Teil widmen wir uns klassischen (Groß)-Theorien der IB. Damit verbunden ist auch eine historische Übersicht über die Entwicklung der Disziplin. Im Anschluss befassen wir uns mit zentralen Teilgebieten der IB. Innerhalb der Konfliktforschung besprechen wir Ursachen für Krieg und Frieden und den Umgang der Weltgemeinschaft mit Konflikten. Des Weiteren schauen wir uns die internationalen Wirtschaftsbeziehungen im Teilbereich „Internationale Politische Ökonomie“ genauer an. Im Zentrum des letzten Teilbereichs der Vorlesung stehen dann die „Internationale und Transnationale Kooperation“. Hier befassen wir uns mit Internationalen Organisationen sowie mit transnationalen Akteuren. Die Vorlesung möchte die Grundlagen der Internationalen Beziehungen vermitteln und erreichen, dass die Studierenden das Gelernte auf aktuelle weltpolitische Herausforderungen (wie z.B. internationale/globale Sicherheit, Migration, globaler Umweltschutz, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung) anwenden können. Am Ende des Kurses sind die Studierenden fähig, mit Hilfe des vermittelten Wissens aktuelle politische Entwicklungen sowie die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den einzelnen (nationalen) politischen Systemen der Gegenwart zu beschreiben und zu analysieren. Ziel ist somit neben der Vermittlung elementarer Fachkenntnisse die Studierenden in das "vergleichende Denken" einzuführen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Hinweise: Kontakt: Begleitend zur Vorlesung wird insbesondere für Studierende der Politik- wissenschaft im ersten oder zweiten Semester das vertiefende Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ angeboten. Für fortge- schrittene Studierende bietet das Masterseminar „History of International Relations“ (Prof. Slantchev) eine Vertiefung. lena.schaffer@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Vorlesungsrmaterialien zugänglich auf OLAT Literatur: Baylis, John/ Smith, Steve/ Owens, Jessica (Hg.) (2014): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 6. überarb. Aufl., Oxford UP. Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2013): Handbook of International Relations, 2. Aufl., Sage. Frieden, Jeffry A., and David A. Lake (2015): World Politics: Interests, Interactions, Institutions: Third International Student Edition. WW Norton & Company. Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard, Kruck, Andreas (2013) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, 4. Aufl., VS Verlag. Schimmelfennig, Frank (2013), Internationale Politik, 3. akt. Aufl., UTB. 49 Wirtschaftspolitik I Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Wirtschaftswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 9 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in die Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik ein. Themen sind: - Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitische Eingriffe - Grundlegende Aspekte des gesellschaftlichen Grundkonsenses - Grundlegende politische Rechte und Institutionen - Gesellschaftliche Entscheidungsverfahren: Preismechanismus, Demokratie, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftliche Interessengruppen - Grundregeln über Allokation, Umweltpolitik, Verteilung, Stabilisierung - Verhaltensbeeinflussung mittels Information, Methoden der Präferenzerfassung, Wirtschaftspolitische Instrumente und deren Anwendung - Wirtschaftspolitische Berater und Institutionen der Beratung Die Analyse erfolgt aus verschiedenen Perspektiven: im politisch-ökonomi- schen System; auf der Ebene des gesellschaftlichen Konsens; auf der Ebene des laufenden politischen Prozesses; in der wirtschaftspolitischen Beratung. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: WF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christoph.schaltegger@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Feld, Frey, Kirchgässner (2009), Demokratische Wirtschaftspolitik. Vahlen. München 50 Comparative Constitutional Law Dozierende: Kyriaki Topidi, PhD/ Prof. Aalt Willem Haringa/ Antonia Waltermann/ Dr. Sascha Hartdt, Maastricht/Hoai-Thu Nguyne, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich, Mo, 08.15 – 12.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course will provide an introduction into comparative constitutional law. This course will introduce a number of core concepts of comparative con- stitutional law and introduce the students to the methodology of comparative constitutional law. During this course, the constitutions of the United States, France, Germany and the United Kingdom will be analyzed. Further, during this course we will look at the implementation of European Union law into domestic constitutional orders and at the ECHR and constitutional review. Introduce the students to the methodology of comparative constitutional law, introduce the students to core concepts of constitutional law and to enable the students to read and understand constitutions. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur • AALT WILLEM HERINGA/PHILIPP KIIVER, Constitutions Compared, 3rd Ed., Intersentia: Cambridge; • AALT WILLEM HERINGA/SASCHA HARDT, Sources of Constitutional Law, 1st Ed.,2014, Intersentia. Other materials will be made available through the OLAT platform. 51 Political Behaviour and Communication Dozent: Prof. Dr. Alexander Trechsel Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 20.09.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: This course offers a dense overview of the most important works – the classics – in the field of political behavior and political communication. The focus will be put on citizens and public opinion. How does the latter emerge? How do electoral campaigns work? What is the role of parties, leaders, issues, mass media, modern information and communication technologies, the Internet etc. in public opinion formation? How does propaganda work? How rational are voters? How volatile is public opinion? The course aims at providing a solid discussion of the evolution of the field across time, its key concepts and approaches, theories and empirical contributions. Starting with the seminal book by Walter Lippmann, we will read and discuss the classics in a chronological order, spanning over the last century. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: alexander.trechsel.@unilu.ch Material: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Lippmann, Walter, 1997 (1922). Public Opinion. New York: Free Press. Lazarsfeld, Paul F., Berelson, Bernard and Hazel Gaudet, 1968 (1944). The People’s Choice. How the Voter Makes Up his Mind in a Presidential Campaign. New York: Columbia University Press. Downs, Anthony, 1957. An Economic Theory of Democracy. New York: Harper Collins. Campbell, Angus, Converse, Philip E., Miller, Warren E. and Donald E. Stokes, 1964. The American Voter: an Abridgement. New York: Wiley. Key, V.O., 1966. Responsible Electorate: Rationality in Presidential Voting 1936-1960. Cambridge: Harvard University Press. McCombs, Max and Daniel Shaw, 1972. Agenda-setting function of mass media. Public Opinion Quarterly 36: 176–187. Fiorina M 1981. Retrospective Voting in American National Elections. New Haven, CT: Yale University Press. Iyengar, Shanto, and Donald R. Kinder. 1989. News That Matters: Television and American Opinion. University of Chicago Press. Zaller, John R. 1992. The Nature and Origins of Mass Opinion. Cambridge University Press. Sniderman, Paul M. and Edward G. Carmines 1997. Reaching Beyond Race. Harvard U Press. Druckman, James N., Erik Peterson and Rune Slothuus 2013. How Elite Partisan Polarization Affects Public Opinion Formation, American Political Science Review 107, 1: 57-79. Druckman, James N. and Kjersten R. Nelson 2003. Framing and Deliberation: How Citizens‘ Conversations Limit Elite Influence, American Journal of Political Science 47, 4: 729-745. 52 Israels Rolle im Nahostkonflikt Dozent: Prof. Dr. Moshe Zimmermann Durchführender Fachbereich: Judaistik Termine: wöchentlich Mo, 14.15 – 16.00, ab 19.09.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die beste Ausgangsposition für eine Analyse des Nahostkonflikts ist die kontrafaktische Frage: Wie wäre es in der Region, wenn Israel bzw. der Zionismus nicht existierten? Denn der Nahost-Konflikt begann erst im 20sten Jahrhundert und ist von Europa ausgegangen: Nationalismus, Antisemitismus, Rassismus, Imperialismus, aber auch Demokratie, Lieberalismus, Laizismus und Sozialismus sind importierte Faktoren, die die Entwicklung der Region mitbestimmten. Ohne den Staat Israel bzw. ohne die jüdische Masseneinwanderung hätte jeder der genannten Geschichtsfaktoren einen anderen Stellenwert bekommen. Die Vorlesung wird sich mit der Relevanz dieser Faktoren in ihrer historischen Entwicklung befassen. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung (2 Cr) Kontakt: moshe.zimmermann@mail.huji.ac.il Literatur Michael Brenner, Geschichte des Zionismus. München 32008 James L. Gelvin, The Israel-Palestine conflict: one hundred years of war. Cambridge 2007 Benni Morrsi, One state, two states: resolving the Israel/Palestine conflict. New Haven 2009 Shlomo Sand, Die Erfindung des Landes Israel: Mythos und Wahrheit. Berlin 2012 Michael Wolffsohn, Israel, Geschichte, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft. Opladen 2016 Moshe Zimmermann, Die Angst vor dem Frieden. Berlin 2012 53 Macht Religion Konflikt? Zur Funktion von Religion in Konflikten Dozent: Dr. phil. Jürgen Endres Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich, Do, 10.15 – 12.00, ab 22.09.2016 FRO, HS 13 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: Lernziele: Seit geraumer Zeit lässt sich das Phänomen der «Wiederentdeckung» des Religiösen beobachten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Religion als Faktor in Konflikten in Erscheinung tritt, sei dies auf psychosozialer, gesellschaftlicher oder zwischenstaatlicher Ebene. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Seminars, den vielfältigen Funktionen von Religion in Konflikten nachzugehen. Dies geschieht in einem ersten Schritt auf konzeptioneller Ebene unter Einbeziehung religionswissenschaftlicher, soziologischer und politikwissenschaftlicher Ansätze. Darauf aufbauend sollen in einem zweiten Schritt verschiedene Fallbeispiele auf gesellschaftlicher und zwischenstaatlicher Ebene (u.a. Schweiz, Ägypten, Burma, Indien - Pakistan) analysiert werden. Parallel zur konfliktiven Dimension von Religion soll auch das konfliktschlichtende und friedensstiftende Potenzial von Religion untersucht werden. Die Studierenden erlangen die Fähigkeit, religiös bedingte Einflussfaktoren und religiöse Dimensionen in Konflikten zu erkennen und einzuordnen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: juergen.endres@unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt 54 Hannah Arendt: “Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft” Dozent: Dr. phil. Thomas Forrer Durchführender Fachbereich: Kulturwissenschaften Termine: wöchentlich, Mi, 10.15 – 12.00, ab 21.09.2016 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In dem Lektüre-Seminar beschäftigen wir uns mit dem für die Erforschung von Rassismus und Totalitarismus grundlegenden Werk der Philosophin Hannah Arendt: „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ (1951/1955). In der umfassenden Schrift arbeitet Hannah Arendt die Vorgeschichte und die Entstehung des Antisemitismus auf, beschreibt und analysiert eingehend die Entwicklung von Rassismus und Imperialismus im 18. und 19. Jahrhundert, um vor diesem Hintergrund die historische Möglichkeit und die politischen Merkmale der totalen Herrschaft – am Nationalsozialismus und am „bolschewistischen Regime“ (Stalin) – zu untersuchen. Im Seminar lesen wir grosse Teile aus Arendts umfangreichem Werk, rekonstruieren gemeinsam ihre vielschichtigen Argumentationen und besprechen ihre Analysen und Befunde auch angesichts von politischen Phänomenen und Fragestellungen der Gegenwart. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt. thomas.forrer@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Piper Verlag: München (wenn möglich in einer Auflage nach 1991) 55 The Future of the European Union Dozent: Prof. Dr. John Erik Fossum Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine 1: Termine 2: Do, 20.09. 12.15 – 14.00 HS 11 Fr, 14.10. 09.15 - 17.00 4.B47 Sa, 15.10. 09.15 – 17.00 3.B57 Fr, 18.11. 09.15 – 17.00 HS 2 Sa, 19.11. 09.15 - 17.00 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: The European Union is a political system made up of states that simultaneously transforms these states. It represents a large-scale experiment in modern transnational governing. At present the multilevel configuration that makes up the European Union is currently facing an unprecedented number of challenges associated with the financial turned political crisis; the refugee crisis; the Ukraine crisis; and Brexit (and the domino effects it might engender). The purpose of the course is to understand the historical background, present status and future prospects of this complex political system. To that end, the course will familiarize students with the historical context of state formation and nation-building; the contemporary context of state trans- formation in Europe; the basic challenges facing the EU; and the possible developmental trajectories for the EU. Possible scenarios include: consolidation through muddling through; a Europe of concentric circles (consolidation of the Euro-zone); and fragmentation (differentiation or disintegration). The course will also discuss the implications for democratic governing associated with each of these scenarios. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: j.e.fossum@arena.uio.no oder polsem@unilu.ch Material: wird auf OLAT zur Verfügung gestellt 56 Personality and Politics Dozent: Dr. Diego Garzia Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 16.15 – 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The focus of this course is on the increasingly tighter relationship between personality and the functioning of representative democracy, and in particular on the process of personalization of politics. The course is divided in four major thematic parts. The first part will provide students with a theoretical overview of the changes occurring in the reciprocal relationships between the main actors of contemporary democratic politics (i.e., parties, media, voters) and the way these interactions fostered the personalization of politics so far. In the second part, we will focus on one of the core implications of the personalization of politics, namely, the changing role of individual politicians (and of politicians as individuals) in determining how people view politics and how they express their political preferences. In this part, we will attempt to answer questions such as: How do voters perceive leading politicians’ personality? Are election outcomes determined by voters’ assessments of politicians’ personality? What are the personal characteristics of politicians that matter the most to voters? When, where, and how do these characteristics matter? Although personalities of politicians have captured center stage in contemporary election campaigning, thus becoming the focus of voters’ preferences, individual characteristics of voters, such as their traits and values, have also become distinctively important for political choice. For this reason, the third part of the course will concentrate on the personality of voters and its relationship with politics. Do voters like politicians whose traits match their own traits? And why is it so? This part of the course will rely on theories and methods from the field of personality psychology to shed light on voters’ political personality, its origins, as well as its role in non-political contexts such as human mate attraction. The fourth part of this course will be dedicated to the newest developments in ICTs (Information and Communication Technologies) and the ways in which they can potentially affect the personalization trend. The interactive possibilities of social media have in fact highlighted the possibility for voters to connect horizontally, thus reviving classic theories of social influence and interpersonal intermediation on vote choice. At the same time, Web 2.0 technologies have introduced novel dynamics by offering more detailed, tailor-made information. In this part of the course, we will focus on the effect of Internet-based political information on citizens’ patterns of political behaviour, with an eye in particular on Voting Advice Application websites. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. diego.garzia@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 57 Political Psychology Dozent: Dr. Sergiu Gherghina Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 12.15 – 16.00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptrseminar Inhalt: Lernziele: How do personality traits of political leaders influence their decisions? What roles are pleyd by emotions in politics? How do people decide for whom to vote? What is the importance of stereotypes in political beha-vior? What influences the way in which people belonging to different groups (ethnicity, religion) behave in domestic and international politics? These questions lie at the core of political psychology, a field that com-bines the theoretical and methodological approaches of psychology with the empirical dimension of politics. This course intends to provide students with an overview of major topics in political psychology, aiming to provide an answer to the above mentioned questions by looking at real-life examples throughout the con- temporary world. It aims to introduce students to key concepts and theories, to present the main methodo-logical approaches, and to explain how psychology can be used to understand politics. The readings include the theoretical approaches, while the lectures are meant to complement them by providing empirical examples. The course has a comparative perspective and includes the following topics: - What is political psychology and how it helps us to understand political processes - The role and importance of personality in politics - The study of leaders in politics - The psychological determinants of voting - The political psychology of mass politics, social movements, nationalism and terrorism At the end of this course students will be able to: - gain a general understanding of political psychology - become familiar with the key debates in the literature - analyze leaders and groups from the perspective of political psychology - evaluate and differentiate between types of groups and psychological drivers for action - identify problems and challenges in the current developments of political psychology Umfang; Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: 1. Class activity and participation (10%) 2. Two short essays (each of them 25% of the final grade) of max. 600 words that should answer a given question. 3. Short written exam about readings and class discussions (40% of the final grade): the exam will take 20 min. and will in-clude 10 multiple choice questions (12 November) / 4 Kontakt: gherghina@soz.uni-frankfurt.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Martha L. Cotham, Elena Mastors, Thomas Preston and Beth Dietz, Introduction to Political Psychology, 3rd edition, New York and London: Routledge 58 Equality, Inequality, Justice. Problems of Contemporary Political Philosophy Dozent: Prof. Dr. Martin Hartmann Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: Wöchentlich, Di, 10:15 - 12:00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: A recent Oxfam Briefing Paper entitled „An Economy for the 1 %“ claims this: “The global inequality is reaching new extremes. The richest 1 % now have more wealth than the rest of the world combined.” Thomas Piketty, in his best-selling Capital in the Twenty-First Century, writes: “There is no fundamental reason why we should believe that growth is automatically balanced.” If these claims are right, economic inequalities are on the rise within comparatively rich countries and between countries. But is this a problem? Are these inequalities unjust or does criticizing them just amount to envy? In this seminar we want to discuss these questions from a philosophical perspective that is open to political and economic arguments. We will deal with the so-called egalitarianism debate and its critique (Dworkin, Cohen, Frankfurt, Sen etc.) and will also discuss economic arguments of a more descriptive kind (Piketty). The link to the justice debate is this: What kind of inequality is unjust? If possible, teaching staff from the economics department or the political science department will join the course. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay/Protokoll / 4 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT 59 Politik jenseits des Staates, Beispiele aus Afrika und dem Mittleren Osten Dozent: Dr. phil. Thomas Hüsken Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Do, 12:15 – 14:00, ab 22.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: . Die gegenwärtigen politischen Entwicklungen in vielen Ländern Afrikas und des Mittleren Ostens repräsentieren nichts weniger als die Neuaushandlung der postkolonialen politischen Ordnung. Die Fragmentierung von staatlichen Strukturen haben zu mehr Heterogenität in der Politik und zum Aufstieg nicht-staatlicher Machtgruppen gefu¨hrt. Es handelt sich hierbei um Entwicklungen, die Staatlichkeit herausfordern oder neu aushandeln und auf nationale Grenzen u¨berschreitende historische und rezente kulturelle, ethnische, politische und ökonomische Verbindungen verweisen. Der Kurs wird sich anhand grundlegender Texte mit dieser Thematik beschäftigen.. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: thomas.huesken@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: Literatur zur Einführung: Trotha, Trutz v. 2000, Die Zukunft liegt in Afrika. Vom Zerfall des Staates, von der Konzentrischen Ordnung und vom Aufstieg der Parastaatlichkeit, Leviathan, Zeitschrift für Sozialwissenschaften, 28. Jg. Heft 2: 253-279. 60 Urban and Metropolitan Governance Dozent: Dr. phil. Philippe Koch Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 16.15 – 18.00, ab 15.09.2015 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wer regiert die Stadt? Wie können politische Prozesse in urbanen Räumen beeinflusst werden? Mit welchen theoretischen und methodischen Ansätzen lässt sich Stadtpolitik analysieren? Das Seminar beschäftigt sich mit diesen Fragen. Konkret gliedert sich das Seminar in vier Teile. Im ersten Teil werden wir die wichtigsten theoretischen Ansätze kennenlernen, die sich mit urbanen Machtstrukturen und Politik befassen. Im zweiten Teil widmen wir uns den institutionellen und politischen Herausforderungen der politischen Steuerung von fragmentierten aber hoch urbanisierten Siedlungsräumen. Die Sub- und Periurbanisierung der letzten gut fünfzig Jahren hat – nicht nur in der Schweiz – dazu geführt, dass sich die Siedlungsflächen immer weiter ausdehnen und immer enger miteinander verflochten sind. Demgegenüber haben sich die politisch-institutionelle Gliederung kaum verändert. Welche Lösungen werden in der Forschung debattiert, um angesichts dieser Inkongruenz politische Steuerungskapazität aufrechtzuerhalten? Im dritten Teil analysieren wir gemeinsam drei für das Verständnis des urbanen Raums und des Prozesses der Urbanisierung zentrale Politikbereiche: Raumplanung/Stadtentwicklung, Wohnungspolitik und Verkehrspolitik. Wir identifizieren die wichtigsten Diskurse, Akteure, Institutionen und Konfliktmuster vor allem mit Blick auf die Schweiz. Im letzten Teil folgen schliesslich die Präsentationen der im Seminar entwickelten Research Designs. Die Seminarsprache ist Deutsch. Vorträge können aber auch auf Englisch gehalten werden. Viele Texte sind zudem in englischer Sprache verfasst. Ziele: Der Kurs verfolgt drei Ziele: 1. Die Teilnehmenden wissen, welche politischen Sachgeschäfte in der Stadtpolitik relevant sind und die politischen Auseinandersetzungen prägen. 2. Die Teilnehmenden sind in der Lage kritisch und theoretisch informiert, die politischen Bedingungen urbaner Gesellschaften zu analysieren. 3. Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Debatten der politikwissenschaftlichen Subdisziplin Urban Politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch/Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: philippe.koch@gmx.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Jonathan S Davies und David L Im broscio (Eds.) (2009), Theories of Urban Politics (2nd Edition), London: Sage. 61 Offene oder geschlossene Grenzen. Migrationsregime im Wandel Dozent: PD Dr. Patrick Kury Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Di, 10:15 – 12:00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: . Wanderungsbewegungen sind integraler Bestandteil einer Verflechtungsgeschichte der modernen Welt, wie sie etwa Jürgen Osterhammel für das 19. Jahrhundert beispielhaft skizziert hat. Vor dem Hintergrund neuester internationaler Forschungsperspektiven untersucht die Veranstaltung den Wandel von Migrationsregimen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die Gegenwart. Im Mittelpunkt steht dabei der Blick auf die Schweiz, sowie ergänzend auf Deutschland, Grossbritannien und die USA. Während einzelne Aspekte der Zu,- Ab- und Binnenmigration verschiedener Gruppen und Individuen bereits aufgearbeitet sind, fehlt ein Blick auf grössere Zusammenhänge über einen längeren Zeitraum. Kontinuitäten und Brüche des Umgangs mit Migration, die die Verortung der Schweiz in der Welt aufzuzeigen, sind auf dieser Grundlage bislang kaum möglich gewesen. Das Seminar möchte einen Beitrag leisten, dies zu ändern, damit die Migrationsgeschichte der Schweiz stärker in internationalen Kontexten verortet werden kann. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: patrick.kury@doz.unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 62 Fallstudien der Politischen Ökologie Dozentin: Dr. phil. Esther Leemann Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Mi, 10:15 – 12:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: . In der Veranstaltung werden wir uns mit aktuellen Fallbeispielen der Politischen Ökologie befassen. Die Politische Ökologie beschäftigt sich mit der ‘ökologischen Verteilung von Konflikten’(Alier 2002), also mit den Konflikten um den Zugang und die Kontrolle von natürlichen Ressourcen (Escobar 2008), dem komplexen Beziehungsgefüge zwischen “Natur” und “Gesellschaft”. Umweltwandel wird als Teil von lokalen und globalen, politischen und ökonomischen Prozessen verstanden. Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen, insbesondere für Studierende, die sich mit den begrifflichen und theoretischen Grundlagen der Politischen Ökologie vertraut gemacht haben und sich nun intensiv mit Fallbeispielen beschäftigen wollen, die das Verhältnis von Natur-Kultur, Fragen von Ideologie, Wissensproduktion und Repräsentation sowie Ressourcenkonflikte zum Thema haben. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: esther.leemann@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 63 Kritische Demokratietheorie und Protestbewegung Dozentin: Prof. Dr. Isabelle Lorey Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mo, 16.09. 14.15 – 16.00 FRO, HS 12 Fr, 07.10. 09.15 – 17.00 3.B01 Sa, 08.10. 09.15 – 16.00 3.B52 Mo, 10.10. 09.15 – 17.00 3.B52 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Protestbewegungen, die 2011 und in den Jahren danach entstanden sind, haben nicht einfach Plätze besetzt und Camps eingerichtet und sie haben sich nicht einfach aufgelöst, als die Camps verschwunden sind. Sie haben sich vielfach transformiert bis hin zur Besetzung politischer Ämter wie in Spanien. Die grösste Herausforderung dieser Bewegungen war sicherlich die Infragestellung existierender Formen von repräsentativer Demokratie und die Erfindung alternativer demokratischer Praxen, die repräsentationskritisch und transversal waren und ohne in die Zukunft gerichtete Forderungen aus- kamen. Diese Praxen lassen sich sowohl mit verschiedenen Ansätzen von kritischer Demokratietheorie in Verbindung bringen, sie haben aber auch kritische DemokratietheoretikerInnen zu neuen Konzeptionen von Demokratie angeregt. Im Seminar werden wir Texte von Jacques Rancière, Jacques Derrida, Alex Demirovic, Chantal Mouffe und Judith Butler diskutieren, sowie meine Konzeption einer präsentischen Demokratie. Dazu setzen wir uns vor allem mit Walter Benjamins Geschichtsphilosophischen Thesen auseinander und befassen uns mit kritischem Bezug auf Hegel mit dem Verhältnis von Demokratie und Zeitlichkeit. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat, Essay, benotet) / 4 Kontakt: lorey@eipcp.net oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Walter Benjamin (1974): Über den Begriff der Geschichte, in: Rolf Tiedemann, Herrmann Schweppenhäuser (Hg.): Walter Benjamin. Gesammelte Schriften, Bd. 1 (Teil 2), Frankfurt/M., S. 691- 704. Judith Butler (2011): Bodies in Alliance and the Politics of the Street, in: transversal: “#occupy and assemble8”, http://transversal.at/transversal/1011 Alex Demirovic (1997): Demokratie und Herrschaft. Aspekte krischer Gesellschaftstheorie, Münster. Jacques Derrida (2003): Schurken. Zwei Essays über die Vernunft, Frankfurt/M. Chantal Mouffe (2014): Agonistik. Die Welt politisch denken, Berlin: Suhrkamp 2014, S. 161-188. Isabell Lorey (2015): Die Gegenwart verteidigen und ihr widerstehen, in: Dirk Martin, Susanne Martin, Jens Wissel (Hg.): Perspektiven und Konstellationen kritischer Theorie, Münster, S. 116-133. Lorey (2014), The 2011 Occupy Movements: Rancière and the Crisis of Democracy, in: Theory, Culture & Society, 31(7-8), S. 43-65. 64 Historical and Deep-Rooted Factors of Economic Development Dozent: Prof. Dr. Manuel Oechslin Durchführender Fachbereich: Wirschaftswissenschaften / Politische Ökonomie Termine: Blockveranstaltung folgt Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Development economists have been trying for a long time to explain the differences in income levels and growth rates among countries. Why is there a wealthy global north, while the southern hemisphere tends to be poor? Why do some poor countries manage to escape poverty and catch up with richer countries while others remain stuck at low income levels? Many answers to these questions have been suggested, but none of them is able to deliver a single satisfying explanation. One recent and quite influential strand of literature is concerned with historical and deep-rooted factors that may have played an important role in shaping the different path of development from the past to the present. These factors include genetic diversity, its interaction with climatic and geographic factors, global migration patterns, conflicts that occurred hundreds of years ago, the colonization of the world by European powers, or the slave trade. Students will present recent research papers on the influence of these historical and deep-rooted factors and moderate the associated general discussions. • Students get an overview of historical and deep-rooted factors of economic development • Students improve their presentation skills • Students improve their skills in critically analysing research papers Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: WF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: manuel.oechslin@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: To be announced and discussed in the kick-off meeting. 65 Ist Wikipedia eine Enzyklopädie ? Öffentlichkeit im Zeitalter der Diskursmaschinen Dozent: Dr. Olaf Rahmstorf Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 12:15 – 14:00, ab 20.09.2016 FRO, HS 4 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Jürgen Habermas hat in seiner unterdessen zum Klassiker gewordenen Studie zum "Strukturwandel der Öffentlichkeit" die historische Bedeutung eines ‘räsonierenden’ Publikums für die Entwicklung der demokratischen Strukturen in Westeuropa herausgearbeitet. Er macht dieses Raisonement an Institutionen wie den bürgerlichen Salons, Debattierklubs und Enzyklo- pädien fest, die das erzeugte Wissen verbreiten helfen. Dieses geistige Fundament der Demokratie sah er durch die Verwandlung des selbstbe- wusst räsonierenden Publikums der großbürgerlichen Salons in ein passiv konsumierendes, kleinbürgerliches Medienpublikum bedroht. Heute - fünfzig Jahre später - könnte man meinen diese Gefahr sei mit dem Web 2.0 gebannt. Was im 18. Jahrhundert die Salons waren, sind heute die Chatrooms, was die Enzyklopädisten an aufklärerischem Esprit mitbrachten ist heute der basisdemokratische Geist Wikipedias. Unberücksichtigt bliebe in einer solchen, rein auf die Interaktion der Akteure abhebenden, Perspektive, jedoch die Frage, welches Wissen überhaupt nach welchen Regeln produziert wird. Medientheroetiker sprechen hier von einer Zeitenwende, dem Ende der Gutenberggalaxis oder einem neuen Wissensregime, dass sich an ‘Konsens' statt an ‘Wahrheit’ als Leitmotiv orientiere (Pscheida). Das Seminar verfolgt die Frage, nach welchen impliziten und expliziten Regeln die Produktion eines solchen Konsenses oder einer solchen ‘Wahr- heit’ erfolgt, welcher Typus ‘Wissen’ in die Wikipedia Eingang findet und was ausgeschlossen wird. Das heisst, wir fragen uns nach welchen Gesetz- mässgkeiten hier Öffentlichkeit hergestellt wird. Dabei machen wir uns die Tatsache zu nutze, dass die expliziten Produk- tionsregeln der Wikipedia für jeden einsehbar sind und ihr praktische Umsetzung jederzeit durch das Verfassen eigener Beiträge überprüft werden kann. Im zweiten Teil des Seminars werden wir daher selbst Erfahrungen als Wikipedia AutorInnen sammeln und vor dem Hintergrund des im ersten Teil aufgespannten Horizontes analysieren. Das Seminar schliesst an die Veranstaltung zum Ideologiebegriff vom vergangenen Herbst inhaltlich an, ohne die Teilnahme an diesem voraus- zusetzen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay, benotet) / 4 Kontakt: olaf@rahmstorf.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literaturauszug Burke, Peter (2014): Die Explosion des Wissens. Von der Encyclopédie bis Wikipedia. Berlin. Habermas, Jürgen (1991 / 1962): Strukturwandel der Öffentlichkeit. Frankfurt am Main. Pentzold, Christian (2007): Wikipedia - Diskussionsraum und Informationsspeicher im neuen Netz. München. 66 History of International Relations Dozent: Prof. Dr. Branislav L. Slantchev Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich, Fr, 10:15 – 15:00, ab 30.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course provides advanced graduate students with a survey of international relations history with a focus on European diplomatic history from 1618 through 1945. We shall look at the historical development of organizations that employ violence, the evolution of doctrines for the use of force, the technological changes and attendant revolutions in military affairs. Our focus will be on the diplomatic interactions and the social, economic, political, and cultural contexts in which they take place. We shall emphasize certain formative conflicts: The Thirty Years’ War, the Wars of Louis XIV, the French Revolutionary and Napoleonic Wars, the Wars of German Unification, and the two world wars of the 20th century. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: slantchev@uscsd.edu oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur The following books are very useful general overviews of diplomatic relations, military technology, and state organization: McNeil, William H. 1982. The Pursuit of Power: Technology, Armed Force, and Society since A.D. 1000. Chicago: The University of Chicago Press. Parker, Geoffrey. 1996. The Military Revolution: Military Innovation and the Rise of the West, 1500 – 1800. 2nd Ed. New York: Cambridge University Press. Strachan, Hew. 1983. European Armies and the Conduct of War. London: Routledge. Black, Jeremy. 2002. European International Relations, 1648—1815. Palgrave Macmillan. Wawro, Geoffrey. 2000. Warfare and Society in Europe, 1792 – 1914. London: Routledge. Bridge F.R., and Roger Bullen. 2004. The Great Powers and the European States System, 1814—1914. 2nd Ed. New York: Longman. Anderson, M.S. 2003. The Ascendancy of Europe, 1815—1914. 3rd Ed. Longman. 67 Der ausgezählte Planet. Globale Umweltpolitik seit 1892 Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Mi, 10:15 – 12:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar blickt auf die Geschichte des Politikfelds „Umwelt“. Es fragt nach den Akteuren, nach den Themenfeldern und nach der „Globalität“ der Umweltpolitik. Es geht um die Geschichte des Wissens über Umweltzerstörung und um die Lösungsvorschläge, die in der Vergangenheit gemacht worden sind. Im Jahr 1892 wurde in San Francisco unter dem Namen „Sierra Club“ die erste Umweltschutzorganisation gegründet. Viele nationale Gesellschaften folgten, so zum Beispiel der Schweizer Bund für Naturschutz 1909 (heute Pro Natura), die sich vernetzten. Im 1919 gegründeten Völkerbund und auch im UNO-System, das nach 1945 entstand, spielte die Umweltfrage zunächst eine untergeordnete Rolle. Das änderte sich in den 1970er-Jahren relativ dramatisch und heute stellt die globale Umweltkrise eine der wichtigsten Herausforderungen der Weltpolitik dar. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur zur Vorbereitung: Radkau, Joachim 2011: Die Ära der Ökologie. Eine Weltgeschichte, München: Beck. 68 Medien in Konflikten. Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt? Medien im Kreuzfeier der Kritik. 4. Gewalt oder Machtinstrument? Dozentin: Dr. Doréen Spörer-Wagner Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Do, 10:15 – 12:00, ab 22.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In der öffentlichen Wahrnehmung moderner Demokratien nimmt die Ver- flechtung von Medien und Politik immer mehr zu. Gleichzeitig scheint das Vertrauen der Bevölkerung in die Glaubwürdigkeit der Medienberichterstat- tung zu schwinden. Während fundierte Medienkritik eine wichtige Voraus- setzung für das Funktionieren der Demokratie ist, unterstellt der Ausdruck „Lügenpresse“, der inzwischen auch ausserhalb des deutschsprachigen Raums Bekanntheit erlangt hat, Medien pauschal eine Instrumentalisierung durch die Politik (oder andere Akteure). Ausgehend von der Annahme, dass Veränderungen in der Medienlandschaft und im (gesellschafts-)politischen Kontext moderner Demokratien die Beziehungen zwischen Medien und Politik beeinflussen, erörtern wir in diesem Hauptseminar, wie beide miteinander verflochten sind und wer unter Umständen wen kontrolliert. Zu diesem Zweck lernen wir die normativen Funktionen der Massenmedien und die Prinzipien der Medienberichterstattung in Demokratien kennen. Darüber hinaus diskutieren wir an ausgewählten empirischen Beispielen den Einfluss der Medienberichterstattung auf politische Akteure und Prozesse. Auf diese Art und Weise eignen wir uns theoretische und empirische Argumente an, um Medien in Demokratien begründet zu kritisieren, aber auch zu verteidigen. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Forschungsskizze (benotet) / 4 Kontakt: spoerer@nccr-democracy.uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Dittmar, Jakob F. 2011. Grundlagen der Medienwissenschaft. Berlin: Verlag der TU Berlin. Kleiner, Marcus S. (Hrsg.). 2010. Grundlagentexte zur sozialwissenschaftlichen Medienkritik. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Kriesi, Hanspeter et al. (eds.). 2013. Democracy in the Age of Globalization and Mediatization. London: Palgrave Macmillan. Pfetsch, Barbara (Hrsg.). 2008. Massenmedien als politische Akteure: Konzepte und Analysen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Rhomberg, Markus. 2008. Mediendemokratie: Die Agenda-Setting-Funktion der Massenmedien. Paderborn: Fink. 69 Demokratie in multikulturellen Gesellschaften Dozent: Dr. Nenad Stojanovic Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Mi, 08:15 – 10:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Im Seminar werden wir uns mit den besonderen Herausforderungen beschäftigen, die sich Demokratien stellen, deren Bevölkerung sich aus mehreren ethnischen/kulturellen Gruppen zusammensetzt. Nach einer Einführung in zentrale Konzepte werden wir wichtige Texte zu den drei Themen Wahlverhalten, Parteienwettbewerb und institutionelles Design in multikulturellen Demokratien erarbeiten. Drei Fragen stehen dabei im Vordergrund: Warum wählen Bürger entlang kultureller/ethnischer anstelle anderer gesellschaftlicher (z.B. Klassen-) Konfliktlinien? Wann lohnt es sich für Parteien ethnische Themen auf die Agenda zu setzen und wie beeinflusst dies die Dynamik des Parteienwettbewerbs? Welche Institutionen sind geeignet kulturelle Konflikte zu regulieren und Konsens zu fördern (konsoziationales versus zentripetales Modell, Föderalismus, direkte Demokratie)? Die theoretischen Ansätze werden jeweils exemplarisch auf multikulturelle Demokratien angewendet (v.a. Europa und Nordamerika), wobei das Beispiel Schweiz besonders analysiert wird. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat, Kommentar, benotet) / 4 Kontakt: nenad.stojanovic@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Horowitz, D.L. 1993. Democracy in divided societies. Journal of Democracy 4(4): 18-38. Lijphart, A. 1977. Democracy in Plural Societies. New Haven & London: Yale University Press; Introduction. Reilly, B. 2012. Institutional design for diverse democracies: consociationalism, centripetalism and communalism compared. European Political Science 11: 259-270. Stojanovic, N. 2003. Dialogue sur les quotas. Penser la représentation dans une démocratie multiculturelle. Paris: Presses de Sciences Po. Italienische Übersetzung: 2014. Dialogo sulle quote. Rappresentanza, eguaglianza e discriminazioni nelle democrazie multiculturali. Bologna: Il Mulino. 70 Identity, Territory and Political Conflict in Conetemporary Europe Dozent: Dr. Jean-Thomas Arrighi Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich, Fr, 10:15 – 14:00, ab 23.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Students should expect to In March 2014, a controversial referendum in Crimea saw 96 percent of eligible voters in favour of seceding from Ukraine and joining the Russian federation. A few months later, a slim majority of Scottish voters rejected independence from the rest of the United Kingdom, while their peers in Catalonia were barred from organising a similar consultation on the ground that it violated the Spanish constitution. The ongoing danger of a GREXIT in the wake of the Euro crisis and of a BREXIT following the June 2016 referendum on EU membership in the UK shows that contemporary territorial conflicts are not circumscribed to nation-states but also threaten the European project, amid fears of a profound reconfiguration of political space in the region. Against this background, this course proposes to explore how politics is fought out not only across society, but also across territory, in a broad comparative perspective. It will examine and compare contemporary territorial conflicts in Europe across a range of topics. These include linguistic and ethnic diversity, multilevel parties and electoral competition, the governance of migration, the territorial rescaling of welfare, the impact of European (dis)integration and the political economy of new regionalism. As for the comparative scope, the course will cover both cases of ‘irredentism’ in Eastern and Central Europe (e.g. ethnic Russians and Hungarians in neighbouring states) and ‘independentism’ in Western Europe (e.g. Catalonia, the Basque Country, Scotland, Flanders). - Understand the multilevel dynamics of territorial politics across democratic states; - Gain insights into the comparative research method and how to apply it to their own research; - Develop team working and communication skills through oral presentations and debates. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme (Essay benotet) / 4 Kontakt: jean-thomas.arrighi@unine.ch oder polsem@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug: Bulpitt, J. (1983). Territory and power in the United Kingdom: an interpretation. Manchester University Press. Conversi, D. (2000). The Basques, the Catalans, and Spain: alternative routes to nationalist mobilisation. University of Nevada Press. Connor, W. (1984). Eco-or ethno-nationalism?. Ethnic and Racial Studies, 7(3), 342-359. Hepburn, E. (2008). The Rise and Fall of a ‘Europe of the Regions’. Regional and Federal Studies, 18(5), 537-555. Liñeira, R., & Cetrà, D., (2015), 'The Independence Case in Comparative Perspective', The Political Quarterly, 86(2): 257–264. Jeffery, C. (2008). The challenge of territorial politics. Policy & Politics, 36(4), 545-557. Medeiros, Mike (2015). “The Language of Conflict: The Relationship Between Linguistic Vitality and Conflict Intensity.” Ethnicities pp. 1-19. 71 Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 12.15 – 16.00, ab 29.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2017 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2016) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, 72 sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 73 The Power of Human Rights. Menscherechte in Theorie und Praxis Dozentin: Dr. Britta Leisering Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Menschenrechte werden heute in nahezu jedem Politikfeld diskutiert. Das Seminar bietet zunächst einen Überblick über soziologische Ansätze zur Erklärung der Menschenrechte: Warum sind sie für uns heute selbstverständliche Werte (Hans Joas)? Warum sind sie global verbreitet und werden häufig zwar anerkannt, aber nicht umgesetzt (Neo- Institutionalismus)? Hat der Schutz des Individuums eine Funktion für die moderne Gesellschaft (Systemtheorie)? Danach führt das Seminar in mehreren Blöcken in die Praxis des internationalen Menschenrechtsschutzes ein. Dabei geht es um zentrale völkerrechtliche Verträge, die wichtigsten Akteure und Kontrollinstrumente auf Ebene der Vereinten Nationen sowie die Einhaltung der Menschenrechte im Inland und die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen (NGOs) im Menschenrechtsschutz. Anhand von konkreten Praxisfeldern werden unterschiedliche Aspekte und aktuelle Herausforderungen im Menschenrechtsbereich vertieft diskutiert: Wenn Wirtschaftsunternehmen Menschenrechte verletzten: Wie steht es um die Verpflichtung privater Akteure zu menschenrechtskonformem Handeln? Europa zwischen Grenzsicherung und Flüchtlingsschutz: das Menschenrecht auf Asyl unter politischem Druck „Nothing about us without us“: Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Inland – die Zivilgesellschaft im Dialog mit den Vereinten Nationen Das Seminar bietet in seiner praktischen Ausrichtung eine Übersicht über mögliche Berufsfelder im Menschenrechtsbereich. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat ) / 4 Kontakt: leisering@institut-fuer-menschenrechte.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Fremuth, Michael-Lysander (2015): Menschenrechte. Grundlagen und Dokumente, Bonn / Bundeszentrale für politische Bildung. Heintz, Bettina / Leisering, Britta (2015): Menschenrechte in der Weltgesellschaft. Deutungswandel und Wirkungsweise eines globalen Leitwerts, Frankfurt M. / Campus. Koenig, Matthias (2005): Menschenrechte, Frankfurt M. / Campus. Madsen, Mikael Rask / Verschraegen, Gert (Hrsg.) (2013): Making Human Rights Intelligible. Towards a Sociology of Human Rights, Hart Publishing. Nowak, Manfred (2002): Einführung in das internationale Menschenrechtssystem, Wien, Graz / NW Verlag. 74 Politik und Religion. Politikwissenschaftliche Grundlagen Dozent: Prof. Dr. Antonius Liedhegener Durchführender Fachbereich: IF / Religion – Wirtschaft - Politik Termine: Blockveranstatlung extern Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: folgt Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: zrwp@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 75 Global Financial Regulation Dozent: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Mi, 16:15 – 18:00, ab 21.09.2016 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This course will provide students with an empirical and theoretical overview of the main drivers of global financial governance and their evolution over time. The 2007/2009 global financial crisis has been a major inflection point for global financial regulation, shifting from the deep financial liberalisation linked to globalisation dynamics to renewed control by national regulators and enhanced international cooperation. The Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act in 2010 is emblematic of this turn, as is the international push by the US and other OECD countries towards combating tax evasion and money laundering. More recently, the rise of China as a major global financial actor is fundamentally transforming interna- tional coordination, policy arrangements and power relations in the governance of global finance. China’s main state banks are now the world’s largest and its ongoing financial liberalisation is causing ripples in global financial markets. The internationalisation of the renminbi and major invest- ment projects under the Belt and Road initiative are likely to reinforce this power shift. Chinese-led initiatives such as the New Development Bank (NDB) and the Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB) are challenging existing institutions such as the World Bank and the International Monetary Fund. China has nonetheless also been brought into the existing framework governing global financial regulation, in particular the Financial Stability Board which enhances global coordination and cooperation in this field. The course will examine on the basis of theoretical and empirical evidence the main challenges facing global financial regulation; its key actors and institutions (as well as their respective structures and regulatory functions); assess the effectiveness of current arrangements and evaluate possible alternatives. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch (The course is held in English; however, German may also be used in essays and class-participation.) Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilge.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: Germain, R. (2010) Global Politics & Financial Governance. Basingstoke: Palgrave Macmillan Davies, H., and Green, D. (2008) Global Financial Regulation: The Essential Guide. Cambridge and Malden: Polity Press Moschella, M., and Weaver, C. (Eds.) (2014) Handbook of Global Economic Governance: Players, Power and Paradigms. Abingdon and New York: Routledge Levi-Faur (Ed.) (2012) The Oxford Handbook of Governance, Oxford and New York: Oxford University Press Dicken, Peter (2011) Global Shift: Reshaping the Global Economic Map in the 21st Century. 6th Edition. London: Sage. Valdez, S., and Molyneux, P. (2013) An Introduction to Global Financial Markets. Basingstoke and New York: Palgrave Macmillan Eichengreen, Barry (2008) Globalizing Capital. Princeton: Princeton University Press. Ravenhill, John (Ed.) (2005) Global Political Economy. Oxford University Press 76 Federalism, Democracy and Governance in the EU Dozent: Prof. Dr. Alexander Trechsel Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 14:15 – 181600, ab 20.09.2016 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: For some observers, the history of European integration comes close to a continent-wide federalisation process. For some, the European Union already is, by and large, a federal polity. Is that so? In 2012 the German Constitutional Court decided on the constitutionality of Germany’s ratification of the European Stability Mechanism. It was therefore up to a court of a single EU Member State to decide, indirectly, on the future of the Eurozone. Is this compatible with a federal vision of the EU? For some observers, the history of European integration comes close to a supranational democratisation process. For some, the European Union already is, by and large, a fully democratic polity. Many others, however, decry the “democratic deficit” of the European Union. Last year, Greece held a referendum and said “no” to a bail-out programme. This year, the UK will hold a referendum on whether to stay in the European Union or not. In three years, there will be European Parliament elections. This all looks very democratic – but is it really supranational democracy? For some observers, the history of European integration comes close to the development of a supranational governance regime. It now even has its own Monetary Union. At the same time, however, it lacks a Fiscal Union. As Christine Lagarde recently said: “the Eurozone as a Monetary Union was unfinished business when it was hit by the crisis. And ever since it has been work in progress. And it continues to be so.” One could argue that this is an example of the enormous difficulties the European polity has to face due to its governance set-up and its relationship with other international organisations. Governance and democracy in a multilevel, quasi-federal system such as the European Union are fundamental concepts for understanding the latter. Within the field of EU studies, these topics occupy an ever more central place. In the state of acute crisis that befalls Europe, getting a better grasp of the tensions between democratic legitimacy, federalisation and global governance becomes indispensable. How “federal” is the EU really? How “democratic” is the EU? How harmonious or, to the contrary, antagonistic are the concepts of multi-level governance and multi-level democracy? What are the tensions affecting both representation and more direct forms of democratic participation at the EU level? Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: alexander.trechsel@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur: Riker W. H., 1975. "Federalism" pp. 93-172 in Handbook of Political Science, vol. 5. Hesse, Joachim Jens and Vincent Wright (eds.) Federalizing Europe? The Costs, Benefits, and Preconditions of Federal Political Systems. Oxford: Oxford University Press. Nicolaidis, Kalypso and Robert Howse (eds.) The Federal Vision. Legitimacy and Levels of Governance in the United States and the European Union, Oxford: Oxford University Press. Trechsel, Alexander (ed.) (2006). Towards a Federal Europe? London: Routledge. Notre Europe, 2006. “Politics: The Right or the Wrong Sort of Medicine for the EU?” Two Papers by Simon Hix and Stefano Bartolini. Fabbrini, Sergio, 2015. Which European Union? Europe after the Euro Crisis. Cambridge: Cambridge University Press. 77 Modul Forschung-Praxis-Methoden Grundlagen der multivariaten Statistik Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 16.15 - 19.00, ab 21.09.2016 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Sozialwissenschaften sind als empirische Wissenschaft angewiesen auf die statistischen Techniken zur Analyse und Modellierung von Daten, die zumeist aus Befragungen grosser Personenstichproben stammen. Die Veranstaltung führt zunächst in die Grundlagen der Inferenzstatistik ein. Dann werden die wichtigsten Verfahren der multivariaten Statistik eingeführt: multiple lineare Regression, binäre logistische Regression, Hauptkomponen- tenanalyse und multiple Korrespondenzanalyse. Vorbereitende Lektüre angegebener obligatorischer Literatur sowie der regelmässige Besuch der Vorlesung sind erforderlich. Weiter der parallele Besuch des zugehörigen Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“. Im Rahmen der integrierten Übung werden Aufgaben besprochen, die die Studierenden vorbereitend bearbeiten sollen. Voraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der VL Methonden II oder äquivalente Veranstaltung. Umfang: 3 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: benotete schriftliche Prüfung / 3 Material: Folien werden auf OLAT zugänglich gemacht. Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. 78 Sozialwissenschaftliche Datenanalyse Dozent: lic. phil. Christian Huser, Executive MBA UZH Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 16.15 - 18.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In einem ersten Teil des Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“ werden die grundlegenden Funktionen des Statistikprogrammes SPSS (primär Menü-Technik) geübt. Im zweiten Teil werden die im Rahmen der Vorlesung „Grundlagen der multivariaten Statistik“ theoretisch behandelten multivariaten Analyseverfahren (lineare Regression, logistische Regression, Faktorenanalyse und Korrespondenzanalyse) anhand der Statistiksoftware praktisch angewendet und die Computer-Outputs der Fallbeispiele eingehend diskutiert. Besonders hohen Wert wird auf korrekte Anwendung der statistischen Verfahren, auf eine möglichst hohe Aussage- und Erklärungskraft der statistischen Modelle sowie auf sinnvolle Ergebnisinterpretation gelegt. Voraussetzungen: Umfang: Aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Erbringung von 4 Falllösungen) / 4 Kontakt: christian.huser@switzerland.com Literatur • Backhaus, K.; Erichson, B.; Plinke, W.; Weiber, R. (2010): Multivariate Analyseme-thoden, Springer. • Brosius, F. (2013): SPSS 21, mitp. • Diaz-Bone, R. (2013): Statistik für Soziologen, UVK. • Hair, J.F.; Black, W.C.; Babin, B.J.; Anderson R. E. (2009): Multivariate Data Analysis. A Global Perspective, Pearson. 79 Wie forschen Ethnologen? Eine praktische Einführung in die Ethnographie Dozentin: Dr. phil. Anika König Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: 14-täglich, Do, 10:15 – 14:00, ab 29.09.2016, FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Feldforschung ist die zentrale empirische Methode der Ethnologie. Kenntnisse der verwendeten Verfahren und Techniken sind nicht nur zur Planung und Durchführung eigener Forschung Voraussetzung, sondern auch zur Quellenkritik. Nur wer versteht, wie Ethnologen ihre Daten gewinnen, kann die Ergebnisse beurteilen, einordnen und kritisieren. In diesem Seminar werden theoretische Ansätze und praktische Übungen miteinander kombiniert, damit die TeilnehmerInnen lernen, das erarbeitete Wissen direkt anzuwenden. An Beispielen wird die Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Daten geübt. So können auch Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren und die Auswahl der geeigneten Forschungsmethode für unterschiedliche Fragestellungen kennengelernt werden. Durchführung: das Seminar findet 14-tägig in 4-Stunden-Blöcken statt. In den zwei Wochen zwischen den Sitzungen werden jeweils die Texte erarbeitet und die Übungen durchgeführt. Die TeilnehmerInnen dokumentieren ihre Übungen in kurzen schriftlichen Zusammenfassungen, die jeweils zur nächsten Sitzung abgegeben werden müssen. Regelmässige, pünktliche Teilnahme und Durchführung der Aufgaben sind die Voraussetzungen für den Erwerb eines Teilnahmescheins. Für einen Leistungsschein kann eine zusätzliche schriftliche Aufgabe eingereicht werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: Hinweise: anika.koenig@fu-berlin.de Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Pflichtlektüre: Bettina Beer (Hg.), 2008: Methoden ethnologischer Feldforschung. (Überarbeitete und erweiterte 2. Auflage). Berlin: Reimer. Das Buch kann bei Angabe der Lehrveranstaltung vergünstigt mit Hörerschein beim Studiladen gekauft werden. Weitere Literatur steht im Semesterapparat der Präsenzbibliothek. 80 Einführung in die Netzwerkanalyse Dozentin: Dr. Karoline Krenn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung, Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Ziel der Veranstaltung ist es, Studierende mit den Methoden und Techniken der sozialen Netzwerkanalyse vertraut zu machen und ihnen damit die Kompetenz zur eigenständigen Durchführung einer Netzwerkuntersuchung zu vermitteln. Wir werden verschiedene Analyseebenen von Netzwerken, die Erhebung von Netzwerkdaten und einfache bis komplexere Analyseverfahren kennenlernen. Der Hauptteil der Veranstaltung wird sich mit der quantitativen Analyse und Visualisierung von Gesamtnetzwerken beschäftigen. Es wird aber auch ein Überblick über qualitative Verfahren der Netzwerkanalyse gegeben werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (2 Übungsaufgaben) / 4 Kontakt: karoline_krenn@hotmail.com Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Empfohlen zur Einführung: · Stephen B. Borgatti, Martin Everett, Jeffrey Johnson (2013): Analyzing Social Networks, Sage. · Jan Fuhse (2016): Soziale Netzwerke, UVK. · Boris Holzer (2006): Netzwerke, transcript. · Dorothea Jansen (aktuelle Auflage): Einführung in die Netzwerkanalyse, Leske+Budrich. · Mark Trappmann, Hans Hummell, Wolfgang Sodeur (2005): Strukturanalyse sozialer Netzwerke, VS Verlag. 81 Einführung in R Dozentin: PD Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Mi, 14:15 – 16:00, ab 21.09.2016 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar führt ein in die OpenSource Statistikprogramm R, das als leistungsstarkes und flexibles Programm zunehmende Beachtung erfährt. Im Seminar lernen die Studierenden die grundlegenden Funktionen und statistischen Verfahren anhand des Schweizer Haushaltpanel und Variablen zur Medien- und Internetnutzung kennen. Die theoretischen und methodischen Kenntnisse werden von den Studierenden anhand eigener Fragestellungen auf Basis von Sekundärdatensätzen praktisch umgesetzt. Optional kann das 2-wöchentlich stattfindende Begleittutorat besucht werden, um den Umgang mit R zu vertiefen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzpräsentation) / 4 Kontakt: kartharina.manderscheid@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Manderscheid, Katharina (2012): Sozialwissenschaftliche Datenanalyse mit R. Wiesbaden, VS-Verlag. 82 Quantitative Medienanalyse (Inhalts- und Rahmenanalyse) Dozentin: Dr. Julia Metag Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Vorbesprechung: Blockveranstaltung, Fr/Sa FRO, 4.B47 Fr, 23.09.2016, 08:30 – 10:00 (verbindlich) FRO, 4.B47 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Inhaltsanalyse gehört zum klassischen soziologischen und kommuni- kationswissenschaftlichen Methodeninventar. Sie beschäftigt sich mit der Analyse von Texten, Bildern und Tönen, also mit verbalen und nonverbalen Aussagen. Im Seminar erfolgt zunächst eine Einführung in die theoretischen Grundlagen und Standards der Methode. Zentrale Themen sind dabei Gegenstand, Erkenntnisinteresse und Qualitätskriterien der Inhaltsanalyse sowie Auswahl- und Analyseeinheiten und Codebuchentwicklung. Es wird auch auf methodologische Neuerungen, Probleme und Forschungslücken innerhalb der Inhaltsanalyse eingegangen. Bei der Untersuchung von Medieninhalten spielt die Analyse von „Rahmen“ oder „Frames“ verstärkt eine Rolle: Studien zu sozialen Bewegungen und politischer Kommunikation fragen, in welcher Weise Institutionen kommuni- zieren sollten, damit sie sich möglichst erfolgreich in Öffentlichkeit und Massenmedien platzieren. Medienanalysen fragen, welche Rahmungen bestimmter Themen den Zuschauern präsentiert werden und was diese Darstellungen bewirken. Mittels Inhaltsanalyse lassen sich solche Frames untersuchen. Die theoretischen Zugänge zur Rahmenanalyse werden im Seminar aufgearbeitet und die Rahmenanalyse als eine Form der Medien- analyse vorgestellt. Die gewonnen Erkenntnisse werden in praktischen Übungen umgesetzt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: j.metag@ipmz.uzh.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Benford, Robert D. & Snow, David A. (2000): Framing Processes and Social Movements: An Overview and Assessment. in Annual Review of Sociology 26. 611-639. Bonfadelli, H. (2002). Medieninhaltsforschung: Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Konstanz: UVK. Früh, W. (2007). Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. Konstanz: UVK. Goffman, Erving (1996): Rahmen-Analyse: ein Versuch über die Organisation von Alltagserfahrungen. Frankfurt am Main: Suhrkamp. Rössler, P. (2005). Inhaltsanalyse. Konstanz: UVK. 83 Applied Health Economics Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: Blockveranstaltung, Mo, 08:15 – 16:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The aim of this seminar is to learn the methodology and steps required to conduct an applied quantitative project in the health sciences. Each student must choose a topic, write a short paper (with original and/or replication results), and present the paper in class. Topics will be agreed upon at the beginning of the term, presentations will take place in a block at the end. This module has two main objectives: (i) learn and practice the methodology required to conduct an applied quantitative project in the health sciences, and (ii) critically assess current research in the field. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: short term paper and presentation / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch 84 Quantitative Methods II Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: wöchentlich, Mi, 12:15 – 16:00, ab 21.09.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The module extends the discussion of quantitative methods beyond basic linear regression to more advanced topics such as instrumental variables, dynamic linear panel data models, discrete dependent variables, event history models, and limited dependent variables. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. At the end of this course students should be able to (i) understand and apply different statistical models to study health-related questions, (ii) select an appropriate estimation framework based on the chosen study design, and (iii) plan and execute their own empirical project. Begrenzung: Umfang: priority MA Health Sciences students 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination (60%) and empirical project (40%) / 6 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur Stata 13 (available through the university) Specific textbook chapters (available in the library or via moodle) Lecture slides, software code, tutorial exercises 85 Statistical Programming Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: wöchentlich, Di, 10:15 – 12:00, ab 04.10.2016 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: The course provides an introduction to the use of Stata, a comprehensive software package for the collection and analysis of research data. In learning Stata, students will become familiar with the basic concepts of statistics, including exploratory data analysis and inferential statistics. The distinctive feature of the course is a learning-by-doing approach to data handling and data analysis with weekly work plans and numerous examples using health- related data. The course has three objectives: (i) learn how to handle Stata, (ii) develop hands-on experience in data management and description, and (iii) understand the basic concepts of inferential statistics. Begrenzung: Umfang: The course has three objectives: (i) learn how to handle Stata, (ii) develop hands-on experience in data management and description, and (iii) understand the basic concepts of inferential statistics. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination and one individualized homework assignment / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur Kohler U, Kreuter F (2012) Data Analysis Using Stata, 3e, Stata Press Moore DS, McCabe GP, Craig BA (2014) Introduction to the Practice of Statistics, International Edition, 8e, WH Freeman Palgrave Macmillan 86 Health Policy Evaluation Dozenten: Prof. S. Boes/Prof. A. Balthasar Durchführender Fachbereich: Health Sicences and Health Policy Vorbesprechung: Blockveranstaltung, Mo, 08:15 – 16:00 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminr Inhalt: Lernziele: The aim of this course is to learn the methodology (and practice the steps) in evaluating policy interventions targeted at the health care sector. The course will approach the topic from two complementary perspectives, a quantitative economic perspective and a political science perspective. Examples from Switzerland and elsewhere will serve as a basis for the discussion. This course has two main objectives: (i) learn and practice the methodology of evaluating health policies from an economic and a political science perspective, and (ii) critically assess current research in the field. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: written examination (70%) and presentation/discussion (30%). Requirements for successful completion of the Module: Overall grade 4.0 or better / 4 Kontakt: Material: stefan.boes@unilu.ch oder andreas.bathasar@unilu.ch Das Material wird den Teilnehmenden via Moodle zugestellt. 87 Die Verfremdung des Vertrauten. Qualitiativ Forschen mit Ethnographie, Ethnomethodologie und Videoanalyse Dozierende: Prof. Dr. Bettina Heintz / Clemens Eisenmann, M.A. Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung, Fr/Sa, 10:15 – 18:00 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar ist eine Folgeveranstaltung zu dem im FS 16 durchgeführten Forschungsseminar I, in dem ethnographische Methoden behandelt wurden. Wie im letzten Seminar geht es auch in diesem Seminar darum, ein kleines Forschungsprojekt durchzuführen bzw. fortzusetzen und auf diese Weise die gelernten Methoden praktisch anzuwenden. Im Zentrum steht dabei die Vertiefung der ethnomethodologischen Forschungspraxis insbesondere durch Verfahren der audio-visuellen Sequenzanalyse aus Konversations- und Videoanalyse. Voraussetzungen: Umfang: Besuch des Forschungsseminars I oder des Seminars „Phänomenologische Ethnographie“ (FS 16, Thomas Eberle) 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Forschungsprojekt / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder clemens.eisenmann@uni-siegen.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur • Bergmann, Jörg (2003): Konversationsanalyse, in: Uwe Flick/Ernst v. Kardorff/Ines Steinke (Hrsg.), Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt, S. 524-537. • Cicourel, Aaron V. (2012): Die ambivalente Beziehung zwischen Ethnomethodologie, Konversationsanalyse und der Mainstream-Soziologie in den USA. Ein persönlicher Bericht, in: Ajass, Ruth, Christian Meyer (Hg.) Sozialität in Slow Motion, Wiesbaden: Springer, S. 112-131. • Heath, Christian / Hindmarsh, Jon / Luff, Paul (2010): Video in Qualitative Research. Analysing social interaction in everyday life. London: SAGE Publications. • Kissmann, Ulrike T. (Hg.) (2009): Video Interaction Analysis. Peter Lang. Daraus insbesondere: Goodwin, Charles: “Video and the analysis of embodied human interaction.“ S. 21-41. 88 Von der Idee zum Forschungskonzept. Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen I Dozent: Julian Junk, M.A. Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: 14-täglich Do, 12:15 – 16:.00, ab 29.09.2016 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor/Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Zwei Vorabbemerkungen: - The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. - Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrssemester 2017 ist nicht möglich. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwis- senschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungsprozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2016) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bild- analyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodi- schen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargrösse) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selb- ständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwerpunkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester 2016) widmet sich dementsprechend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. Sprache: Deutsch The seminar is open to students who wish to give their presentations and submit their assignments in English language; the literature of this seminar is mostly in English. Prüfungsmodus / Credits: Regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, 89 sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT Literatur Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 90 Kausalanalyse mit Survey-Daten Dozent: PD Dr. Oliver Lipps Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung, Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Erster Termin: Einführung in die Kausalanalyse durch den Dozenten. Danach haben die Teilnehmer genügend Zeit, sich ein Forschungsprojekt eigener Wahl auszudenken (oder eine Replikationsstudie durchzuführen), sich Daten zu besorgen, (kausal) zu modellieren, und sich die Ergebnisinterpretation zu überlegen. Der zweite (je nach Teilnehmerzahl zusätzlich auch der dritte) Termin wäre der Datenaufbereitung und Modellierung am Rechner gewidmet; der letzte (je nach Teilnehmerzahl zusätzlich auch der dritte) Termin: Präsentation und Diskussion. U.U haben dieTeilnehmer auch die Möglichkeit, in Absprache mit dem Dozenten ein Thema aus der angegebenen Literatur vorzutragen. Voraussetzungen: Umfang: Gründliche Kenntnisse von quantitativen Methoden (v.a. lineare Regression) und mindestens einer Statistiksoftware (Stata, R etc.). 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: oliver.lipp@fors.unil.ch Literatur • Stephen L. Morgan and Christopher Winship (2014). Counterfactuals and Causal Inference Methods and Principles for Social Research. Cambridge University Press. • Joshua D. Angrist and Jörn-Steffen Pischke (2010). The Credibility Revolution in Empirical Economics: How Better Research Design is Taking the Con out of Econometrics. Journal of Economic Perspectives 24(2):3–30. • Joshua D. Angrist and Alan B. Krueger (2001). Instrumental Variables and the Search for Identification: From Supply and Demand to Natural Experiments. The Journal of Economic Perspectives 15(4):69-85. • Antonakis, J., Bendahan, S., Jacquart, P., & Lalive, R. (2010). On making causal claims: A review and recommendations. The Leadership Quarterly 21(6):1086-1120. 91 Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozentin: PD Dr. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Do, 14:15 – 16:00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Understanding social behaviour against the background of social structures constitutes a key of sociological theory and research approaches. The seminar will focus on the theoretical concepts behind contemporary approaches as well as their practical implementation in research. Therefore, selected concepts like class, gender, network, social milieu will be introduced. Special emphasis will be put on the sociology of Pierre Bourdieu and his conceptual tools of habitus and lifestyles. Furthermore, topics like social identity formation processes, which are discussed in strands of life course analyses, modernisation theory and globalisation studies, will be discusses. All topics will be applied by the students in research exercises using standardised data. Voraussetzungen: Umfang: Foundational knowledge of quantitative methods and SPSS. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Assignments) / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur Wird im Seminar bekannt gegeben. 92 Grounded Theory Methodology Dozent: Prof. Dr. Günter Mey Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Grounded-Theory-Methodologie (GTM) ist seit ihrer Begründung vor mehr als 40 Jahren durch Barney Glaser und Anselm Strauss eine der am weitest verbreiteten qualitativen Forschungsansätze, zu der mittlerweile unterschiedlich ausgearbeitete Positionen und Verfahrensvorschläge vorliegen. In dem Seminar erfolgt nach einer kurzen Einführung in die Geschichte der GTM die Darlegung von deren spezifischen Forschungslogik und leitenden Konzepte (z.B. Theoretical Sampling, Theoretische Sensibilität). Der Schwerpunkt des Lehrangebots liegt auf die Auswertungsarbeit der GTM. Dazu werden zunächst die einzelnen Kodierprozeduren vorgestellt. An ausgewählten Materialien werden dann v.a. das offene und axiale Kodieren, wie es in der GTM-Variante nach Strauss/Corbin vorgeschlagen wird, erprobt und begleitende Techniken (z.B. Memowriting, Kategorienbildung, Netzwerk) in Gruppenarbeit umgesetzt. Voraussetzungen: Umfang: Sprache: Grundkenntnisse der qualitativen Sozialforschung 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Übung/Analysen) / 4 Kontakt: mey@qualitative-forschung.de Hinweise: Die Lektüre der „Basisliteratur“ und in Absprache mit den Teilnehmenden ausgewählte Kapitel aus der „weiterführenden Literatur“ sollen die gemeinsame Auswertungsarbeit begleiten. Literatur Basisliteratur: Mey, Günter & Mruck, Katja (2009). Methodologie und Methodik der Grounded Theory. In Wilhelm Kempf & Marcus Kiefer (Hrsg.). Forschungsmethoden der Psychologie. Zwischen naturwissenschaftlichem Experiment und sozialwissenschaftlicher Hermeneutik. Band 3: Psychologie als Natur- und Kulturwissenschaft. Die soziale Konstruktion der Wirklichkeit (S.100-152). Berlin: Regener. Zentrale Schriften: • Glaser, Barney G. & Strauss, Anselm L. (1967). The discovery of grounded theory: Strategies for qualitative research. New York: Aldine de Gruyter. [Dt. 1998: Bern: Huber Verlag] • Strauss, Anselm L. & Corbin, Juliet (1996). Grounded Theory. Weinheim: Beltz. [Orig: 1990, London: Sage] 93 Relationale Soziologie. Theoretische Ansätze und empirische Studien Dozentin: Ass.-Prof. Dr. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 12.15 – 14.00, ab 19.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit der relationalen Perspektive in der Soziologie, wie sie seit einigen Jahren aus ganz unterschiedlichen Strömungen in der soziologischen Theorie diskutiert wird. Der analytische Blick liegt dabei nicht auf einzelnen Variablen, sondern auf den Beziehungen zwischen Akteuren und den Strukturen und Mustern solcher Beziehungen. Dazu gehört die kulturelle Wende in der Netzwerkforschung genauso wie die neuere französische, pragmatische Soziologie und die Akteur-Netzwerk Theorie. Im ersten Teil des Seminars werden wir einschlägigen Texte dieser theoretischen Strömungen kennenlernen, um dann im zweiten Teil empirische Beispielen zu diskutieren. Das Seminar soll einen Überblick über unterschiedliche theoretische Strömungen in der modernen Soziologie geben sowie Anhaltspunkte liefern, wie theoretische Konzeption und empirisches Material miteinander verbunden werden können. Eine Bereitschaft zum Lesen englischer Texte ist vonnöten. Empfohlen wird der Besuch von Veranstaltungen zur Netzwerkanalyse, zur computergestützten Textanalyse oder zum sozialwissenschaftlichen Arbeiten mit Twitter-Daten, die ebenfalls im HS2016 stattfinden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: Material: sophie.muetzel@unilu.ch Texte werden über Moodle zugänglich gemacht. Literatur Abbott, Andrew. 1988. "Transcending General Linear Reality." In: Sociological Theory 6, S. 169-188. Mohr, John. 1998. "Measuring meaning structures." In: Annual Review of Sociology 24, S. 345-370. Latour, Bruno. 2007. Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft. Frankfurt: Suhrkamp. 94 Approaches and methods in consumer research Dozent: Dr. Stefan Oglesby, MBA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Do, 10:15 – 12:00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar is an introduction to the most relevant and selected innovative approaches of consumer research. The seminar also offers a strong reference to today’s practice of marketing research. First, the seminar provides an overview over the developments in conceptualizing consumer behaviour and its reflection in consumer research. Second, selected, pivotal approaches and topics of consumer research will be elaborated on with case studies. – Consumer Behaviour and Attitudes – Methods of data collection – Customer Satisfaction Research – Advertising Research – Qualitative Consumer Research – Pricing Research – Discrete Choice Analysis – Media Research – Segmentation / Typology – Brand Equity Research Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (presentation/paper) / 4 Kontakt: Oglesby.stefan@link.ch Material: Literature and exercise for the first week will be available on moodle: http://moodle2.unil.ch/course/view.php?id=4943 PW: amcr2015. Literatur • Solomon, Michael R. u.a.: Consumer Behavior. A European Perspective, 2009 • Balderjahn, Ingo et al. (Hrsg.)(1998): New Developments and Approaches in Consumer Behaviour Research Palgrave. ISBN-13: 978-0333739075. • Kotler, Philipp and Keller, Kevin Lane: Marketing Management, 12th edition, 2006, p. 172-204 • Ludwig Berekoven et al. (2006): Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung. Wiesbaden. ISBN-10 3-8349-0317-5 95 Methoden computergestützter Textanalyse Dozent: Dr. Cornelius Puschmann Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstatlung Fr/Sa FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Welche Themen werden in Pressebeiträgen zum Syrien-Konflikt verhandelt? Welche Haltungen äußern Internetnutzer zum Klimawandel? Wie polarisiert sind politische Diskurse auf Twitter? Computergenstütze Verfahren für die Analyse von Textdaten gewinnen zunehmend auch innerhalb der Sozial- wissenschaften an Bedeutung. Techniken wie Themen- und Sentiment- analyse sind nützliche Werkzeuge für die Untersuchung von Forschungs- fragen innerhalb der Soziologie, aber auch in der Politologie und der Kom- munikationwissenschaft. Große Datenbestände können mit diesen und weiteren Verfahren systematisch ausgewertet werden, allerdings erfordert dies eine Kombination unterschiedlicher Fähigkeiten, vom adäquaten Sampling der Daten und deren Speicherung, hin zur Auswahl sinnvoller Analysefahren und der Interpretation der Ergebnisse. Dieses Seminar gibt eine Einführung in automatische Textanalyseverfahren auf Basis der statistischen Programmierumgebung R (www.r-project.org). Der Kurs verbindet eine komprimierte methodologische Einführung in Textanalyse (Für welche Fragen sind computergestützte Verfahren geeig- net? Wie entwickelt man ein Projekt?) mit Projektarbeit, innerhalb derer die Teilnehmer eigenständig ein Forschungsvorhaben entwickeln, bearbeiten, und vorstellen werden. Ein Überblick möglicher Fragestellungen und Daten- korpora wird zu Beginn des Seminars gegeben. Ein Reader mit zentralen Methodentexten wird ebenfalls im Vorfeld zur Verfügung gestellt. Programmierkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, Teilnehmer sollten aber unbedingt die Bereitschaft mitbringen, die Grundlagen der Programmierung mit R zu erlernen. Basiswissen der empirischen Datenerhebung und der Statistik werden vorausgesetzt. Voraussetzungen: Sprache: Grundlagen empirischer Forschungsmethoden und Statistik - Bereitschaft, englische Fachtexte zu lesen - Interesse an Programmierung Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Posterpräsentation der Forschungsergebnisse: Teams von zwei bis drei Studierenden bereiten gemeinsam die Projektergebnisse als Poster vor, welches den anderen Teilnehmen im Rahmen einer Postersession vorgestellt wird. Das fertige Poster muss bis zum Ende des zweiten Blocktermins vorliegen. / 4 Kontakt: c.puschmann@hans-bredow-institut.de Literatur Ein Reader wird zur Verfügung gestellt. 96 Kolloquien Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienforschung Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Werden den Teilnehmenden bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Das Kolloquium richtet sich an Studierende der Masterstufe – insbesondere der Soziologie und der Vergleichenden Medienforschung -, die hre Examensarbeiten vorbereiten und verfasssen. Das Kolloquium dient der Unterstützung bei der Präzisierung der Themen und Problemstellungen der Studien. Es bietet Raum für die Darstellung und Diskussion von Konzepten, Entwürfen und erster Ergebnisse. MA-Arbeiten werden vorgestellt und kommentiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: cornelia.bohn@unilu.ch Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter/Prof. Dr. Alexander Trechsel Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 18.15 - 20.00, ab 20.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungs- prozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen For- schungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 2 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch oder alexander.trechsel@unilu.ch 97 Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 18:15 – 20:00, ab 22.09.2016 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengängen Soziologie, SoCom, Public Opinion and Survey Methodology vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die bei mir ihre Abschlussarbeit anfertigen. Zudem kann das Kolloquium Doktorierende genutzt werden, die bei mir promovieren und Zwischenstände präsentieren wollen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Forschungskolloquium Dozent: Donald Gardner, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 16:15 – 18:00, ab 2221.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: The colloquium presents current on-going research of department members and invited guest speakers on a range of themes and problems. Students are highly encouraged to participate (and receive 2 credit points for this). They may also set-up reading groups, where selected texts are analyzed and discussed for which they receive additional 2 social competency points. Im Kolloquium werden aktuelle Forschungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seminars vorgestellt, aber auch Gäste eingeladen, die von Themen und Problemen aus ihren laufenden Forschungen berichten. Studierende können am Kolloquium teilnehmen und bei regelmäßiger Teilnahme sowie aktiver Vorbereitung 2 CP erhalten. Gründen Studierende eine Lektüregruppe, in der sie jeweils einen ausgewählten Text der Vortragenden lesen und diskutieren, können außerdem 2 Sozialkompetenzpunkte vergeben werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: donald.gardner@doz.unilu.ch 98 Forschungskolloquium der Vormoderne Dozierende: Prof. Dr. Valentin Groebner/PD Dr. phil. Michael Jucker Prof. Dr. phil. Jon Mathieu/Sahra Lobina, MA Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich Di, 16:15 – 18:00, ab 20.09.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Im Kolloquium werden laufende Forschungsprojekte von Dozierenden und Doktorierenden am Historischen Seminar und von auswärtigen Gästen und interessante Neuerscheinungen vorgestellt; der Schwerpunkt liegt dabei auf Werkstattbericht und Diskussion – ein gemeinsamer Blick in die Kochtöpfe der historischen Forschung. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an fortgeschrittene Studierende. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation) / 3 Kontakt: valentin.groebner@unilu.ch MA-Kolloquium Organisation und Management Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Die Termine werden den Studierenden noch bekannt gegeben. Studienstufe: Master Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studierende der Masterstufe, die im Laufe des Semesters ihre Examensarbeit verfassen. Es gibt Raum und Unterstützung bei der Themenfindung und –zuspitzung, und es behandelt vor allem Fragen der Umsetzung. Studierende können ihre MA-Themen präsentieren und diskutieren, und sie erhalten Rückmeldungen zu Fragen der Bearbeitung und Verschriftlichung. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen der Organisationsforschung und der Institutionenanalyse ausgerichtet. Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, wird der Besuch dieses Kolloquium empfohlen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch 99 Soziologische Theorie und Weltgesellschaftsforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Blockveranstaltung Fr/Sa FRO, 3.B48 Studienstufe: Master/Doktorat Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an Masterstudierende und an Promovierende. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussarbeiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren (je 1 Stunde). Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens zwei Wochen vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation/Arbeit) / 2 Kontakt: Hinweise: bettina.heintz@unilu.ch Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wer seine Arbeit vorstellen möchte, ist gebeten, sich bis spätestens 15. August persönlich bei der Seminarleiterin anzumelden. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, weden an erste Stelle Maserstudierende und Promovierende berücksichtigt, die bei der Dozentin ihre Abschlussarbeiten schreiben. Forschungskolloquium MA RWP Dozierende: Prof. Dr. Antonius Liedhegener Prof. Markus Huppenbauer, Köhrsen Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: unregelmässig FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Im Forschungskolloquium des MA RWP werden laufende Abschlussarbeiten und Promotionsvorhaben des Joint Degree Masterstudiengangs "Religion – Wirtschaft – Politik" bzw. des ZRWP vorgestellt und diskutiert. In der einführenden Sitzung und in weiteren Arbeitseinheiten werden Methodenfragen allgemeiner Art sowie die Praxis empirischer Forschung und des Verfassens wissenschaftlicher Arbeiten besprochen und eingeübt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: antonius.liedhegener@unilu.ch 100 Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Dozierende: Prof. Dr. Aram Mattioli/Prof. Dr.Daniel Speich PD Dr. Patrick Kury Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich, Di, 16.15 - 18.00, ab 27.09.2016 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor/Master/Doktorat Inhalt: Das interdisziplinäre Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt dient der Vorstellung und Diskussion laufender Projekte und der gemeinsamen Lektüre wissenschaftlicher Texte. Im Plenum soll auch diskutiert werden, was eine gute historische Studie ausmacht. Die Veranstaltung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie fortgeschrittene Masterstudierende. Das Programm wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch / patrick.kury@doz.unilu.ch Kolloquium Medien und Netzwerke (laufende Abschlussarbeiten) Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich, Di, 14.15 - 16.00, ab 27.09.2016 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor/Master Inhalt: Das Kolloquium bietet die Gelegenheit laufende und geplante Abschlussarbeiten vorzustellen und hilfreiche Rückmeldungen zu erhalten. Alle Studierende, die im Bereich Medien und Netzwerke eine Abschlussarbeit anstreben, sollten am Kolloquium teilnehmen. Die Vergabe von Präsentationsterminen findet in der ersten Sitzung statt! Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 2 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch Literatur Becker, Howard S., 1998: Tricks of the trade: how to think about your research while you're doing it. Chicago: University of Chicago Press. 101 Sonderveranstaltungen Public International Law Dozent: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften / Öffentliches Recht Termine: wöchentlich Do, 12.:15 – 14:00, ab 22.09.2016 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: This workshop focuses on current issues of Public International Law. These may include, inter alia, nuclear non-proliferation, humanitarian intervention and responsibility to protect, peace and security questions, the “race for the Arctic”, state responsibility for violations of international humanitarian law and issues of immunity. The class will be held in two parts. During the first part of the term students will work in groups (4 students) and prepare presentations and papers on the chosen topics. After a first organisational meeting at the beginning of the term there will be no weekly class meetings but rather individual guidance sessions with Prof. Martina Caroni and her team for the groups. During the second part of the term there will be weekly meetings for the group presentations and discussion of the issues presented. Voraussetzungen: Umfang: Knowledge of Public international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Anmeldung: Englisch RF: Grade based on class participation (1/3), presentation and conduction of discussion (1/3) and the paper (1/3) / 6 Registration/deregistration mandatory on UniPortal from Sept 1 until Sept 30, 2016; only stundents who enrol during this period will receive a grade at the end of the semester. Kontakt: lehrstuhl.caroni@unilu.ch 102 Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Samuel Huber, BA Studierende des Masterstudienganges Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: folgt Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Exkursion / mehrtägige Exkursion Inhalt: folgt Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - Mündliche, aktive Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe eine Woche nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: samuel.hueber@unilu.ch oder OK (folgt) 02.08.2016

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    Erstellungsdatum: 14.07.2017

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    Wissenschaft und Gender / Zehn Jahre Rechtswissenschaftliche Fakultät Luzern

    Stuttgart 2003, 230. 5 Frankfurt/M. u.a. 1993 ff. 6 Kelly-Gadol, Joan: Did Women have a Renaissance? [...] der Geschlechter, Frankfurt/M. 1991. (Orig. Gender Trouble, London 1990); Iriga- ray, Luce: Das [...] . 2011, 116. 18 Connell, Robert W.: Der gemachte Mann. Konstruktion und Krise von Männlichkeiten,

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    Erstellungsdatum: 14.09.2018

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    KVV Ethnologie HS13

    von Prof. J. Helbling und Prof. W. Egli ein BA-/MA-Kolloquium angeboten. Es richtet sich in erster [...] in Bereiche der Ethnologie 2*) H auptstudium (3.-6. S em ) HS Hauptseminar im Bereich Wirtschaft [...] : Routledge & Kegan Paul. Hays, H. R.: 1958. From Ape to Angel. An Informal History of Social

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    Erstellungsdatum: 10.03.2014

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    2014_KVV_Master_WG_WP_HS_WEB.pdf

    Sonderveranstaltung Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2014 INFORMATION 2 Inhaltsverzeichnis Adressen ............................................................................................................................... 4 Termine ................................................................................................................................. 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik ................................................. 6 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen……………………………………………………….10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................ 14 Modul Weltgesellschaft .................................................................................................... 14 Modul Weltpolitik .............................................................................................................. 34 Modul Forschung-Praxis-Methoden ................................................................................. 73 Kolloquien ........................................................................................................................ 84 Sonderveranstaltungen…..…………………………………………..…...................................89 3 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/institute Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, Dr. des. Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Leitung Studiengang Prof. Dr. Bettina Beer Büro 3.A28 E-Mail: bettina.beer@unilu.ch 041 229 55 70 ordentliche Professur für Ethnologie und Prof. Dr. Joachim Blatter Büro 3.B16 E-Mail: joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 ordentlicher Professor für Politikwissenschaft Beteiligte Seminare KSF Politikwissenschaftliches Seminar E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 4 mailto:polsem@unilu.ch mailto:michael.buess@unilu.ch mailto:bettina.beer@unilu.ch mailto:joachim.blatter@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch mailto:ethnosem@unilu.ch mailto:histsem@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch mailto:relsem@unilu.ch mailto:sozsem@unilu.ch mailto:rf@unilu.ch Termine Herbstsemester 2014 Lehrveranstaltungen von Montag, 15. September bis Freitag, 19. Dezember 2014 Ausfall der Vorlesungen: Donnerstag, 2. Oktober St. Leodegar (städtischer Feiertag) Donnerstag, 6. November Dies Academicus (vormittags vorlesungsfrei) Montag, 8. Dezember Maria Empfängnis Frühjahrssemester 2015 Lehrveranstaltungen von Dienstag, 17. Februar bis Freitag, 29. Mai 2015 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das UniPortal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ publiziert. Übersicht der angebotenen Lehrveranstaltungen Im digitalen Vorlesungsverzeichnis (https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx) finden Sie jederzeit die aktuellsten Informationen zu allen angebotenen Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (KSF) ist verbindlich und erfolgt ca. zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach Semesterstart über das UniPortal. Separate Anmeldungen zu Vorlesungensprüfungen an der KSF sind normaler- weise nicht nötig. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht für Lehrveranstaltungen. Allerdings ist für Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultat (RF) zwingend eine verbindliche Anmeldung über das UniPortal notwendig. Das Datum der Anmeldefrist sowie weitere Informationen zur Prüfungssession finden Sie auf der Prüfungswebseite der RF. Zugang zu Materialien der Lehrveranstaltungen Sowohl die KSF wie auch die RF arbeiten mehrheitlich mit der E-Learning Plattform OLAT. OLAT dient in erster Linie der Verbreitung von Informationen und Unterlagen zu den einzelnen Lehr- veranstaltungen. Es wird empfohlen, sich in die OLAT-Listen derjenigen Lernressourcen einzutragen, die Sie besuchen. 5 https://portal.unilu.ch/ https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/abschlussverfahren/ https://vv.unilu.ch/site/vv/default.aspx https://portal.unilu.ch/ https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/rf/pruefungen/ https://www.olat.uzh.ch/olat/dmz/ MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundierte Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesellschaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Vernetzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regionalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialwissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessender Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 6 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von möglichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Politikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunktsetzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipieren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Bettina Beer (bettina.beer@unilu.ch) Professur Ethonologie und Prof. Dr. Joachim Blatter (joachim.blatter@unilu.ch) Professur Politikwissenschaft Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Dr. des. Michael Buess (michael.buess@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche- fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik 7 mailto:bettina.beer@unilu.ch mailto:joachim.blatter@unilu.ch http://www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik http://www.unilu.ch/studium/studienangebot/master/kultur-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/weltgesellschaft-und-weltpolitik Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik - Studienbeginn ab HS 2012 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 8 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn vor HS12 Art der Veranstaltung Beschreibung CP √ Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Baumann: Buddha im Westen. Vom Heilsbringer zum Konsumgut Mi 10.15 – 12.00 VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 13.15 – 15.00 VL Hasse: Institutionsanalyse Di 15.15 – 17.00 VL Mattioli: Der italienische Faschismus. Aufstieg, Profile und Folgen Do 10.15 – 12.00 VL Marchart: Medien – Politik – Kultur. Gesellschaftstheoretische Perspektiven Blockveranstaltung VL Speich: Geschichte der Europäischen Einigung Fr 10.15 – 12.00 HS Beer: Tradition und postkoloniale Moderne: Ethnologie der Philippinen Mi 15.15 – 17.00 HS Morikawa: Gibt es das Weltsystem für die intime Beziehung? Mo 13.15 – 15.00 HS Larsen: Anthropology of development Di 13.15 – 15.00 MAS Endres: Islam als Antwort? Fragen zu Bioethik, sozialer Gerechtigkeit und politischer Ordnung aus islamischer Perspektive Do 10.15 – 12.00 MAS Fünfschilling: Globalisierung und Organisation Di 13.15 – 15.00 MAS Groebner: Die hässlichen Touristen. Ein Projektseminar zur Geschichte der Ästhetik des Fremdenverkehrs Fr 09.15 – 11.00 MAS Hasse: Die Entstehung von Märkten und Organisationen Di 10.15 – 12.00 MAS Heintz: Globale Ungleichheit Mi 15.15 – 17.00 MAS Helbling/Mattioli: Indigene Völker und expandierende Staaten Mo 15.15 – 17.00 MAS Helbling/Diaz-Bone: Märkte Do 15.15 - 17.00 MAS Passarge: Non-Profit Organisationen Di 08.15 – 10.00 MAS Speich: Die Humanitäre Tradition der Schweiz Mi 10.15 – 12.00 MAS Stichweh/Ahlers: Politische Inklusion: Demokratie und ihre Alternativen Blockveranstaltung MAS Werron: Einführung in die Globalisierung- und Weltgesellschaftstheorie Mo 15.15 - 17.00 10 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Abegg: Die Staatsverwaltung zwischen Demokratie, Rechtsstaat und Markt Mi 17.15 – 19.00 VL Blatter: Demokratietheorien Mo 15.15 – 17.00 VL Caroni: Current Issues in Human Rights Law Do 10.15 – 12.00 VL Caroni: Migrationsrecht Do 15.15 – 17.00 VL Caroni: Völkerrrecht Di 13.15 – 15.00 Do 10.15 – 12.00 VL Coenen: Terrorism and the Law Mo 08.15 – 10.00 VL Diebold: The Law and Policy of the WTO Blockveranstaltung VL Fielder: African Law: Contemporary Issues in the Law of Sub-Saharan Africa: Crisis, Consituttionalism and Hope Blockveranstaltung VL Graber/Karavas: Regulation Without Law? Law and the Technologies of the Twenty-First Century Mi 15.15 – 17.00 VL Henne: Rechtsgeschichte totalitärer Systeme Di 15.15 – 17.00 VL Lüchinger: Ökonomische Theorie der Politik Mo 10.15 – 12.00 VL Lüchinger: Umweltökonomik Di 13.15 – 15.00 VL Moser: International Monetary Economics Fr 10.15 – 12.00 VL Moser: Wachstum und Entwicklung Fr 08.15 – 10.00 VL Schaltegger: Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Do 10.15 – 12.00 VL Schaltegger: Public Economics Do 13.15 – 15.00 VL Spindler: Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Mi 10.15 – 12.00 VL Topidi/Coenen: Comparative Consitutional Law in Action Mo 10.15 – 12.00 VL Topidi: Comparative Religious Right in the Public Sphere Do 15.15 – 17.00 HS Egli: Wettbewerbspolitik Di 17.15 – 19.00 HS Fossum: The democratic legitimacy of the EU Blockveranstaltung HS Gherghina: Political participation Do 13.15 – 15.00 HS Held: Gridlock: Why Global Cooperation is failing when we need it most. Blockveranstaltung HS Koch: Urban Politics / Metropolitan Governance Mo 13.15 – 15.00 HS Meyer: Macht und Legitimität: Klassische und aktuelle Perspektiven Mi 17.15 – 19.00 HS Oehri: Policy Diffusion und regionale Integration Di 15.15 – 17.00 HS Spindler: Der Staat in Theorie und Praxis internationaler und globaler Poltik Mi 13.15 – 15.00 MAS Arrighi: Understanding Boundaries in an Age of Migrations Blockveranstaltung MAS Baumann: Religion und die zweite Migrantengeneration in der Schweiz und Europa Di 1.0.15 – 12.00 MAS Hartmann: Foucaults Theorie der Gouvernementalität und Politik Mi 13.15 – 15.00 MAS Junk: Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungs- Do 15.15 – 19.00 14-tägig 11 design und Methoden in den Internat. Beziehunungen MAS Larsen: The anthropology of international governance Mi 10.15 – 12.00 MAS Liedhegener: Politik und Religion: Politikwissenschaftliche Grundlagen Di 10.15 – 12.00 MAS Lüchinger: Public Economics Blockveranstaltung MAS Serrano: China and India in the International Political Economy Do 10.15 – 12.00 MAS Tomczyk: International Forecasting and Simulations Di 08.15 – 10.00 MAS Wolczuk: EU-Russia Relations: Between Stratgic Partnership and Integration Rivalry Blockveranstaltung Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Diaz-Bone: Grundlagen der multivariaten Statistik Mi 18.15 – 19.00 HS Beer: Methoden ethnologischer Feldforschung Mo 15.15 – 17.00 HS Kirschschlager:Qualitatives Forschen in Organisationen Blockveranstaltung MAS Boes: Causal Inference Mo 08.15 – 10.00 MAS Elwert: Methoden computergestützter Textanalyse Blockveranstaltung MAS Huber: Einführung in Methoden der empirischen Religionsforschung I – qualitative Ansätze Mi 12.15 – 14.00 MAS Manderscheid: Analyse von Mediennutzungsdaten mit R Mi 15.15 – 17.00 MAS Manderscheid: Analysis of Social Structure and Social Behavior Do 13.15 – 15.00 MAS Mützel: Relationale Soziologie: Theoretische Ansätze und empirische Studien Mi 10.15 – 12.00 MAS Oglesby: Approaches and methods in consumer research Do 10.15 – 12.00 MAS Roth: Der digitale öffentliche Raum – Geschiche, Gemeinschaft und Sozio-semantische Netzwerke Blockveranstaltung Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Baumann: Forschungskolloquium: Migrantenreligionen im Westen Mi 13.15 – 15.00 KOL Blatter: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 17.15 – 19.00 KOL Bohn: Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienwissenschaft folgt KOL Dembinski/Köhrensen/Liedhegener/Pezzoli: Forschungskolloquium des Joint Degree Masters „Religion- Wirschaft-Politik“ Blockveranstaltung KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 17.15 – 19.00 KOL Helbling/Egli: Kolloquium für BA- und MA-Studierende Mo 13.15 – 15.00 12 KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Wissen folgt KOL Heintz: Kolloquium Welgesellschaft/Theorien Blockveranstaltung KOL Mattioli/Speich/Kury/Ries: Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Di 17.15 – 19.15 14-tägig KOL Mützel: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Mi 15-15 – 17.00 Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Workshop Marauhn: International Environmental Law Blockveranstaltung Workshop Morawa: Diversity Management Blockveranstaltung Exkursion Maisenbacher: studentisch organisierte Exkursion des MA Weltgesellschaft + Weltpolitik folgt Legende VL Vorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 13 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Buddha im Westen. Vom Heilsbringer zum Konsumgut Dozentin: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Bei einer wachsenden Zahl westlicher Sympathisanten finden buddhistische Meditationsformen und Lehrkonzepte ein grosses Interesse. Zudem beschreiben life-style-Magazine und Massenmedien den Buddhismus als die "Trend-Religion" des 21. Jahrhunderts und buddhistische Objekte sind verstärkt Gegenstände des alltäglichen Konsumguts geworden. Die medialen Darstellungen verstellen nur zu schnell den Blick auf die Unter- schiedlichkeit buddhistischer Ausdrucksformen und darauf, dass mittlerweile eine Vielzahl von buddhistischen Schulen, Traditionen und Orden in Ländern ausserhalb Asiens daran arbeiten, den Dharma (buddhistische Lehre) auf eine neue und auf Dauer abgestellte Präsenz hin zu entwickeln. Mehr noch, dem Schub der Institutionalisierung seit den 1970er Jahren folgten Ansätze und Konzepte, buddhistischen Lehren und Praxisformen ein so bezeichnetes "westliches Gepräge" zu geben. Selbstbewusst sprechen einige buddhisti- sche Orden und Zentren in Nordamerika und Europa von der Schaffung eines "westlichen Buddhismus". Das "Rad der Lehre" würde erneut gedreht. Ein neues, den Charakteristika westlich-industrieller Länder angepasstes "Fahrzeug" des Buddhismus sei im Entstehen. Mit einher geht ebenso die Vermarktung buddhistischer Artikel und die als Konsumgut gehandelten Objekte, Praxisangebote und Anti-Stress Seminare. Die Kolloquial-Vorlesung wird die Geschichten der Ausbreitung buddhi- stischer Ideen, Schriften und Praxisformen sowie die Zuwanderung von Buddhisten und Buddhistinnen aus Ländern Asiens in ausgewählten westlichen Ländern vorstellen. Im Speziellen sollen Organisationen und buddhistische Orden, die Konzepte eines "westlichen Buddhismus" favo- risieren, dargestellt werden, ebenso wie jüngste Tendenzen der Vermark- tung buddhistischer Konsumartikel. Die Kolloquial-Vorlesung wird Primär- und Sekundärtexte zur Vertiefung und eigenständigen Erarbeitung von Inhalten begleitend heranziehen. Nach Möglichkeit soll Bestandteil der Vorlesung auch eine Exkursion zu einem buddhistischen Zentrum sein. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: martin.baumann@unilu.ch Literatur: • McMahan, David L., The Making of Buddhist Modernism, Oxford 2008 • Prebish, Charles S., Baumann, Martin (eds.), Westward Dharma. Buddhism beyond Asia, Berkeley 2002.Waskönig, Dagmar Doko, Mein Weg zum Buddhismus. Deutsche Buddhisten erzählen ihre Geschichte, Bern 2003 • Journal of Global Buddhism, online: www.globalbuddhism.org 14 mailto:martin.baumann@unilu.ch Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Außerdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie – Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen größeren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme sind. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credit Points vergeben werden, ist möglich. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur: • Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. • Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2011: Ethnologie. Einführung und Überblick. (7. Auflage). Berlin: Reimer. 15 mailto:bettina.beer@unilu.ch Institutionenanalyse Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 17.00, ab 16.09.2014 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Institutionenanalysen haben sich in der jüngeren Vergangenheit zu einem der bedeutsamsten Forschungsstränge der Sozialwissenschaften entwickelt – nicht nur in der Soziologie, sondern auch in benachbarten Disziplinen wie Politikwissenschaft und Ökonomie sowie neuerdings auch in der Publizistik und in den Kommunikationswissen-schaften. Im Zentrum der Aufmerksam- keit steht die soziale und kulturelle Prägung von Akteuren (wie Organisatio- nen, Staaten und Individuen), mit der sowohl Trends und tiefgreifende Veränderungen als auch unterschiedliche Entwicklungen erklärt werden. Die Vorlesung führt erstens in die ideengeschichtlichen Ursprünge dieser For- schungsrichtung ein, sie vermittelt zweitens Grundlagen des sog. Neuen Institutionalismus, und sie behandelt drittens aktuelle und in die Zukunft weisende Perspektiven. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: benotete Prüfung (Essay) / 2 raimund.hasse@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Greenwood, R. et al., 2008, Organizational Institutionalism. Oxford: Sage. • Hasse, R./ Krücken, G., 2005, Neo-Institutionalismus (2. Auflage). Bielefeld: Transcript. • Sandhu, S., 2012, Public Relations und Legitimität. Der Beitrag des organisationalen Neo- Institutionalismus. Wiesbaden: VS. 16 mailto:raimund.hasse@unilu.ch Der italienische Faschismus. Aufstieg, Profile und Folgen Dozent: Prof. Dr. phil. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Do, 10.15 - 12.00, ab 18.09.2014 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Benito Mussolinis faschistischer Polizeistaat hat zwischen 1925 und 1945 nicht nur die italienische Gesellschaft im Würgegriff gehalten, sondern wurde als „Urfaschismus“ von rechtsextremen Intellektuellen und Bewegungen als Vorbild für die eigene Nation („Italia docet“) angesehen. In dieser Vorlesung wird ein kritischer Überblick über die Regimegeschichte gegeben und gezeigt, dass sich die Mussolini-Diktatur immer stärker in Richtung eines expansionistischen Kriegsregimes entwickelte, das die Verantwortung für mindestens eine Million Tote trägt. Der „schöne Schein“ der Diktatur wird dabei ebenso in den Blick genommen wie die charismatische Herrschaft von Benito Mussolini, die zahllose Kriegs- und Besatzungsverbrechen ermöglicht haben. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: aram.mattioli@unilu.ch Texte über OLAT Literatur • Arnd Bauerkämper, Der Faschismus in Europa 1918-1945, Stuttgart 2006 • Wolfgang Schieder, Der italienische Faschismus, München 2010 17 mailto:aram.mattioli@unilu.ch Medien – Politik – Kultur. Gesellschaftstheoretische Perspektiven Dozent: Prof. Dr. Oliver Marchart Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 03.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 04.10.2014, 09.15 - 16.00, Fr, 24.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 25.10.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung gibt einen Überblick über aktuelle Theorien der Medien, der Kultur und der Politik, mit Schwerpunkt auf den Cultural und Media Studies. Diese Theorien werden sozialwissenschaftlich eingeordnet und auf ihr Verhältnis zueinander befragt. Im Zentrum steht die Frage nach der politischen Dimension der Kultur und der Medien. Darüber hinaus wird in der Vorlesung der Frage nachgegangen, welche Rolle „die Gesellschaft“ in unserem Umgang mit Kultur und Medien zu spielen hat. Benötigen wir überhaupt noch einen Begriff von Gesellschaft? - oder gilt, was Margaret Thatcher sagte: „There is no such thing as society“.. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Material: oliver.marchart@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Oliver Marchart: Das unmögliche Objekt. Eine postfundamentalistische Theorie der Gesellschaft, Berlin: Suhrkamp 2013. • Oliver Marchart: Cultural Studies, Konstanz: UVK 2008. 18 mailto:oliver.marchart@unilu.ch Geschichte der Europäischen Einigung Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Fr, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2014 FRO, HS 8 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Entstehung der Europäischen Union wird zumeist als ein politisches Friedensprojekt verstanden. Gegen diese Lesart stellt die Vorlesung eine wirtschaftsgeschichtliche Perspektive. Vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zum Maastrichter Vertrag von 1992 wird die Bedeutung der Wirtschaftspolitik erkundet. Im Zentrum steht das Konzept der Marktintegration. Es geht darum, wie diese Idee ausformuliert und implementiert wurde und welche Wirkung ihr zukam. Auch die weltpolitischen Bezüge der Europäischen Marktintegration werden erkundet und das Verhältnis der Schweiz zu Europa ist ein Thema. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 2 Kontakt: Material: daniel.speich@unilu.ch auf OLAT Literatur • Conway, Martin und Kiran Klaus Patel (Hg.): Europeanization in the twentieth century. Historical approaches, Basingstoke 2010. 19 mailto:daniel.speich@unilu.ch Tradition und postkoloniale Moderne: Ethnologie der Phlippinen Dozentin: Prof. Dr. Bettina Berr Duchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Philippinen sind eine heterogene Nation mit bewegter Kolonialgeschichte. Der Süden des Inselstaates ist islamisch, der Rest vorwiegend katholisch und heute stark unter dem Einfluss amerikanischer Erweckungsbewegungen. Der Regionalismus, mit der Betonung jeweiliger soziokultureller Besonderheiten, ist auf den Philippinen ausgeprägt. Die offizielle Landessprache ist Tagalog, gleichzeitig werden Englisch und Visaya (Cebuano) gesprochen. Zunächst spanische Kolonie, dann unter amerikanischer Verwaltung sind die Philippinen eine Nation Südostasiens, über die häufig geschrieben wird, sie sei besonders früh in Prozesse der Globalisierung eingebunden worden. Tatsache ist, dass die Migration auf und aus den Philippinen extrem hoch ist und die Heterogenität der Bevölkerung gross: Neben der philippinische Mehrheitsbevölkerung spielen nach wie vor ethnische Minderheiten sowie chinesische und indische Gemeinschaften eine wichtige Rolle. Auch Remigranten verschiedener Epochen aus den USA und Europa haben einen besonderen Status. Mit ihrer kulturell-sprachlichen Nähe zu Mikronesien, asiatischen Einflüssen und europäisch-amerikanischen Kolonialgeschichte entziehen sich die Philippinen gängigen regionalen Zuordnungen der Ethnologie. Sie sind somit sehr gut geeignet, neuere Theorien zu Kulturwandel, Modernität, Globalisierung, Staatlichkeit und politischer Organisation kritisch zu diskutieren. In dem Seminar wird es sowohl um die Ethnographie ethnischer Minderheiten gehen, als auch um die "modernen" Philippinen, die gekennzeichnet sind durch Tourismus, Prostitiution, Arbeits- und Heiratsmigration, ethnische Konflikte, Korruption, Klientelismus, Beliebtheit von Technik und neuen Medien. Durch klassische und neue problemorientierte Ethnographien werden Einblicke in Geschichte und Alltag gegeben. Das Seminar dient zur Vorbereitung eines geplanten Feldforschungspraktikums, das maximal fünfzehn Studierenden die Möglichkeit geben soll, auf der philippinischen Insel Bohol ein eigenes Forschungsvorhaben durchzuführen. An dem Seminar können auch Studierende teilnehmen, die nicht auf die Exkursion mitkommen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literaturauszug • Cannel, F. 1999. Power and Intimacy in the Christian Philippines. (Cambridge Studies in Social and Cultural Anthropiology 109). Cambridge: Cambridge University Press. • Constable, N. 2003. Romance on a global stage. Pen pals, virtual ethnography and 'mail order' marriages. Berkeley and Los Angeles, California: University of California Press. • Eder, James F. 1993. On the Road To Tribal Extinction. Depopulation, Deculturation, and Adaptive Well- Being among the Batak of the Philippines. Quezon City: New Day Publishers. • Griffin, P. Bion and Agnes Estioko-Griffin (Hg.) 1985. The Agta of Northeastern Luzon: Recent Studies. Cebu City: University of San Carlos. • Headland, Thomas N. (ed.) 1992. The Tasaday Controversy: Assessing the Evidence. (AAA scholarly series, special publication no. 28). Washington: American Anthropological Association. 20 mailto:bettina.beer@unilu.ch Gibt es das Weltsystem für die intime Beziehung? Dozent: PD Dr. rer. Pol. Takemitsu Morikawa Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2014 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In der modernen, funktional differenzierten Gesellschaft ist das System für Intimbeziehungen bzw. Liebe neben anderen Funktionssystemen wie von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Religion u.a. ausdifferenziert. Existiert jedoch das Weltsystem für Intimbeziehungen wie Weltpolitik, Weltwirtschaft, Weltwissenschaft und Weltreligion? Wenn ja, in welchem Sinne? Mit dieser Leitfrage wird sich dieses Seminar mit verschieden Aspekten der "Weltsystem für Intimbeziehungen" beschäftigen. Zu Diskussionsthemen sollen gehören: 1. die romantische Liebe als Institution der modernen Gesellschaft. Was ist "Romantische Liebe"?; 2. Verbreitungsmedien der Liebessemantik (Roman, Zeitschriften, Kinofilme, Fernsehdramen, u.a.); 3. Formen und Wandel von Intimbeziehungen im kulturellen und historischen Vergleich; 4. Ende der Liebe? Freundschaftssemantik und Liebessemantik; 5. Polyamore Bewegung; 6. Moderne Liebe und Homosexualität. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: takemitsu.morikawa@unilu.ch Literatur • Freiesleben de Blasio, Birgitte et al., Preferential Attachment in Sexual Networks, PNAS 104, 2007, 10762-10767 • Herzog, Dagmar, Sexuality in Europe. A Twentieth-Century History, Cambridge 2011 • Jankowiak, William R. (Hg.), Intimacies. Love and Sex Across Cultures, New York 2008 • Jankowiak, William R./Fischer Edward F., A Cross-Cultural Perspective on Romantic Love, Ethnology 31, 1992, 149-155 • Kluckhohn, Paul, Die Auffassung der Liebe in der Literatur des 18. Jahrhunderts und in der Romantik,Tübingen 1966 • Lenz, Karl: Paare in Spielfilmen – Paare im Alltag, in: Manfred Mai/Rainer Winter (Hrsg.), Das Kino der Gesellschaft – die Gesellschaft des Kinos. Interdisziplinäre Positionen, Analysen und Zugänge, Köln 2006, 117-147. • Lenz, Karl: Soziologie der Zweierbeziehung. Eine Einführung. 4. Aufl., Wiesbaden 2009.: VS Verlag für Sozialwissenschaften. • Leupold, Andrea, Liebe und Partnerschaft: Formen der Codierung von Ehen. Zeitschrift für Soziologie 12, 1983, 297-327 • Luhmann, Niklas, Liebe als Passion: Zur Codierung von Intimität, Frankfurt 1982 • Morikawa, Takemitsu (Hg.), Die Welt der Liebe. Liebessemantiken zwischen Globalität und Lokalität, Bielefeld 2014 • Padilla, Mark B. et al. (Hg.), Love and Globalization, Nashville 2007 • Therborn, Göran, Between Sex and Power. Family in the World 1900-2000, London 2004 • Wang, Hong-Zen/Hsiao, Hsin-Huang Michael (Hg.), Cross-Border Marriages with Asian Characteristics, Taipei 2009. 21 mailto:takemitsu.morikawa@unilu.ch Anthropology of development Dozent: Peter Larsen, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 6.09.2014 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: “Development” covers a wide range of social phenomena from international cooperation and NGO activities in the North to national planning and local grassroots projects and social struggles in the global South. This course offers an anthropological introduction and perspective on both the concept and its practice. The course treats development as a distinct and rapidly evolving social field worthy of anthropological enquiry. It briefly introduces its historical roots as well as it contemporary expressions. The course will address a number of contemporary development challenges and topics as well as examining the organizations and people involved “developing” the world – or being “developed”. On the one hand, ethnographic studies of development institutions, actors and projects will be discussed to build an understanding of the multi-facetted phenomenon. On the other hand, case studies from the Swiss development field will be introduced to show practical applications and opportunities for further research and engagement. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme (Essay und Referat) / 4 peter.larsen@unilu.ch Literatur • de Sardan, Jean-Pierre Olivier: 2005 Anthropology and development: understanding contemporary social • change. London and New York: Zed books. • Escobar, Arturo: 1995 Encountering development: the making and unmaking of the third world. Princeton: • Princeton University Press. • Li, Tania Murray: 2007 The will to improve: governmentality, development and the practice of politics. Durham: • Duke University Press. • Mosse, David: 2005 Cultivating development: an ethnography of aid policy and practice. London and Ann • Arbor: Pluto Press. • Rist, Gilbert: 2002 The history of development: from western origins to global faith, 2nd edition. London & New • York: Zed books. 22 mailto:peter.larsen@unilu.ch Islam als Antwort? – Frange zu Blioethik, sozialer Gerechtigkeit und politischer Ordnung aus islamischer Persektive Dozent: Dr. phil. Jürgen Endres Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: Die aktuellen technologischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen stellen auch für die so genannte „islamische Welt“ eine Herausforderung dar und werfen kontinuierlich neue Fra¬gen auf. Antworten auf solche Fragen suchen auch islamische Denkerinnen, Den-ker und Rechts¬gelehrte. Ist Gentechnologie mit dem Islam vereinbar? Was sagen muslimische Autoritäten zu Fragen des Umweltschutzes und sozialer Gerechtigkeit? Wie sollte eine Gesellschaft strukturiert, wie staatlich und rechtlich konstituiert sein? Wie kann Feminismus islamisch begründet werden? Ziel des Seminars ist es vor diesem Hintergrund, u.a. auf Basis von publizistischen Texten und islamischen Rechtsgutachten, verschiedene Antworten auf diese Fragen zu untersuchen und ver¬gleichend zu analysieren. • Überblick über islamische Diskurse zu aktuellen Themen • Erfassen und Einordnung verschiedener Positionen • Darstellung dieser Positionen in Form von Kurzreferaten Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Kurzreferat) / 4 Kontakt: juergen.endres@unilu.ch 23 mailto:juergen.endres@unilu.ch Globalisierung und Organisation Dozentin: Lea Fünfschilling, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich, Di, 13.15 – 15.00, ab 16.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Dieses Masterseminar beleuchtet den Zusammenhang zwischen Globalisierungsprozessen und Organisationen. Dieser Zusammenhang ist wechselseitig und wird dementsprechend aus zwei Perspektiven diskutiert: Zum einen steht die Frage im Vordergrund, wie Organisationen durch ihre globalen Tätigkeiten zum Voranschreiten der Globalisierung beitragen in dem sie Praktiken, Strukturen und kulturelle Muster verbreiten. Zum anderen werden wir uns anschauen inwiefern die Globalisierung das Aufkommen bestimmter Organisationen und Organisationsformen begünstigt, so z.B. von transnationalen Unternehmen, bestimmten politische Strukturen oder kulturellen Institutionen. Diese Fragen werden aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven diskutiert (Organisationswissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaften) und anhand verschiedener Phänomene erläutert, wie z.B. ‚Glocalization‘, ‚World Polity‘, Weltgesellschaft oder ‚Global Governance‘. Das Seminar stützt sich auf theoretische Literatur sowie auf empirische Fallbeispiele. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay/Referat) / 4 Kontakt: lea.fuenfschilling@unilu.ch Literatur • Drori, G., Höllerer, M., Walgenbach, P. (2014). Global Themes and Local Variations in Organization and Management: Perspectives on Glocalization. Routeledge. • Meyer, J. (2005). Weltkultur. Wie die westlichen Prinzipien die Welt durchdringen. Suhrkamp. • Stichweh, R. (2009). Das Konzept der Weltgesellschaft. Genese und Struktur eines globalen Gesellschaftsystems. Working Paper Universität Luzern.. 24 mailto:lea.fuenfschilling@unilu.ch Die hässlichen Touristen. Ein Projektseminar zur Geschichte der Aestetik des Fremdenverkehrs Dozent: Prof. Dr. phil. Valentin Groebner Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Fr, 09.15 – 11.00, ab 19.09.2014 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die meisten Europäer fahren sehr gerne an aussergewöhnlich pittoreske Orte, um deren landschaftliche und kulturelle Schönheiten in sich aufzunehmen. Weniger begeistert sind sie gewöhnlich vom Aussehen der anderen Touristen, die sie dort antreffen - ihren eigenen Kollegen, wenn nicht Doppelgängern. In der Geschichte des modernen industriellen Fremdenverkehrs der letzten eineinhalb Jahrhunderte ist die Klage über die Banalisierung und Bedrohung des Schönen durch seine falschen Besucher (die anderen nämlich) zum festen, getreulich wiederholten Topos geworden. Ihm ist dieses Projekt- seminar gewidmet. Was sind die Wechselwirkungen zwischen den Orten des Schönen und ihren Besuchern? Welche besonderen Typen von Hässlichkeit sind gemeint, wenn von der Zerstörung eines aussergewöhnlich schönen Ortes durch seine touristische Inanspruchnahme die Rede ist? Die Stadt Luzern mit ihren etwas über fünf Millionen auswärtigen Besucherinnen und Besuchern pro Jahr dient uns dabei als Ausgangspunkt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: valentin.groebner@unilu.ch Literatur • Hans Magnus Enzensberger: Theorie des Tourismus (1957), in Ders.: Einzelheiten, Frankfurt/M. 1962, seither mehrfach neu abgedruckt. • Thomas Steinfeld (Hg.): Die Zukunft des Reisens, Frankfurt/M. 2012 25 mailto:valentin.groebner@unilu.ch Die Entstehung von Märkten und Organisationen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Gegenstand der Veranstaltung ist ein anspruchsvolles Buch, das kürzlich von zwei überaus einflussreichen Sozialwissenschaftlern veröffentlicht worden ist. Während John F. Padgett als Schlüsselfigur der aktuellen Netzwerkdebatte in Erscheinung getreten ist, gilt Walter W. Powell als wichtiger Vertreter des Neo-Institutionalismus. Auf der Grundlage einer Synthese beider Theorieperspektiven versuchen die Autoren eine Antwort auf die Frage zu entwickeln, wie Neuerungen erklärt werden können. Die Veranstaltung ist als Lektürekurs konzipiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Literatur • Padgett, J.F./ Powell, W.W., 2012, The Emergence of Organizations and Markets. Princeton, NJ: Princeton University Press. 26 mailto:raimund.hasse@unilu.ch Globale Ungleichheit Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine:: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar befasst sich mit globaler Ungleichheit aus einer soziologischen und historischen Perspektive: Gab es globale Ungleichheit schon immer oder ist sie ein historisch relativ neues Phänomen? Was meint und wie misst man globale Ungleichheit? Was sind die Ursachen und Verlaufsformen globaler Ungleichheit und über welche Massnahmen kann man sie reduzieren? Der erste Teil des Seminars befasst sich mit der Entwicklung, der Vermessung und der Entdeckung globaler Ungleichheit als soziales Problem. Im zweiten Teil geht es um die Erklärungsmodelle globaler Ungleichheit: Wie wird globale Ungleichheit erklärt? Inwieweit lassen sich Theorien nationaler Ungleichheit (z.B. P. Bourdieu) auf globale Ungleichheit übertragen? Was ist der Erklärungsgegenstand: die Ungleichheit zwischen Ländern oder die Ungleichheit zwischen Individuen? Im dritten Teil des Seminars werden spezifische Probleme aufgegriffen und anhand von empirischem Material diskutiert: das Verhältnis von Armut und globaler Ungleichheit, die Bedeutung von Kolonialismus und Imperialismus, der Wandel und die Kritik der Entwicklungspolitik, die Rolle von UN, IWF und Weltbank und der Zusammenhang zwischen globaler Ungleichheit und interreligiösen Konflikten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder marta.waser@unilu.ch Literatur • Babb, Sarah (2012): The Washington Consensus as transnational policy paradigm: Its origins, trajectory and likely successor, Review of International Political Economy 20, 2, 268-297. • Finnemore, Martha (1996): Norms and Development: The World Bank and Poverty. S. 89-127 in: Dies.: National Interests in International Society. Ithaka: Cornell University Press. • Firebaugh, Glenn (2004): Accounting for the Recent Decline in Global Income Inequality, American Journal of Sociology 110, 2, 283-312. • Speich, Daniel (2011): The Use of Global Abstractions: National Income Accounting in the Period of Imperial Decline. Journal of Global History 6, 7-28. 27 mailto:bettina.heintz@unilu.ch mailto:marta.waser@unilu.ch Indigene Völker und expandierende Staaten Dozenten: Prof. Dr. Jürg Helbling Prof. Dr. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: Im Zentrum des Seminars stehen historisch und ethnographisch dokumentierte Fallbeispiele von indigenen Völkern, die mit Repräsentanten expandierender Staaten zusammentreffen. Offiziere, Polizisten, Richter und Beamte, aber auch Siedler und Missionare verfolgten jeweils spezifische Interesse und verhielten sich auf eine je spezifische Weise zu den indigenen Völkern. Diese wiederum reagierten in jeweils sehr unterschiedlicher Weise: die von – gewaltsamem oder passivem – Widerstand oder Rückzug, über Handel, Lohnarbeit und Allianz bis zu Assimilation und Integration in eine staatliche Gesellschaft reichen konnte. - Panindianische Konföderation der Shawnee (USA) unter Blue Jacket und Tecumseh (1790-1813) - Auf friedliche Mittel setzende Verteidigung des alten Landes der Cherokee (USA) in der Removal Ära (1829-1840) - Konflikte mit Siedlern in Deutsch-Südwest und Aufstand der Herero und Nama, der von Kolonialarmee in einem genozidalen Kriegszug niedergeschlagen wurde (1884 bis 1908) - Reaktion der Mehrheitsbevölkerung der Amharen auf die italienische Invasion in Äthiopien (1935-1942) - Allianz und Feindschaft der küstenferneren Iban (Borneo) auf den expandierenden Brooke-Staat in Sarawak, der von küstennäheren Iban- Gruppen unterstützt wird (1848 bis 1920) - Pazifizierung der Mai Enga (Papua Neuguinea) durch australische Polizeitruppen, aber auch andere durch Verzicht auf Krieg anfallende Vorteile (1940 bis 1990) - Überraschend schnelle Beendigung der Kriege bei den Waorani (Tiefland von Ecuador) durch zwei Missionarinnen, ohne Gewalt, jedoch mit materiellen Anreizen (1955 bis 1980). Das Ziel des Seminars besteht darin, auf der Basis dieser ethnographisch- historischen Fallbeispiele Muster der Interaktion zwischen Indigenen Gruppen und Repräsentanten expandierender Staaten zu ermitteln. Eine ausführliche Bibliographie wird zu beginn des Semesters vorliegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Mitarbeit an der Bearbeitung und Präsentation einer Fallstudie, Mitarbeiten am Verfassen eines Handouts (10 bis 20 Seiten) / 4 Kontakt. juerg.helbling@unilu.ch oder aram.mattiol@unilu.ch 28 mailto:juerg.helbling@unilu.ch mailto:aram.mattiol@unilu.ch Märkte Dozenten: Prof. Dr. Jürg Helbling Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Do, 15.15 - 17.00, ab 18.09.2014 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Märkte gelten als zentrale Institutionen der verschiedensten Wirtschaftsformen und der verschiedensten Gesellschaften. Aber was sind Märkte eigentlich und wie funktionieren sie? Welche Arten von Märkten kann man unterscheiden? Wie werden Märkte durch Akteure hergestellt und gehandhabt? Die Ethnologie und die Soziologie haben verschiedene Ansätze zur Analyse der unterschiedlichen Marktformen und Marktpraktiken entwickelt. Märkte werden hierbei auch unterschiedlich konzipiert, als Mechanismen, als Räume, als Orte mit Regeln etc. Das Seminar soll einen transdisziplinären Abriss dieser Ansätze geben und in die Marktethnologie und die Marktsoziologie einführen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme: vorbereitendes Bearbeiten von Fragen zur Lektüre sowie eine Kurzpräsentation / 4 Kontakt: juerg.helbling@unilu.ch oder rainer.diazbone@unilu.ch Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. 29 mailto:juerg.helbling@unilu.ch mailto:rainer.diazbone@unilu.ch Non-Profit Organisationen Dozentin: Dr. phil. Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 16.09.2014 FRO,4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Non-Profit Organisationen werden in der heutigen Gesellschaft eine zentrale Rolle als Akteure jenseits von Markt und Staat zugeschrieben und sie sind in ganz unterschiedlichen Bereichen wie beispielsweise Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, Sport, Kultur, Religion und Umwelt vorzufinden. Im Rahmen des Seminars beschäftigen wir uns zunächst mit der Ent- wicklung von Non-Profit Organisationen und deren Besonderheiten als Organisationstypus und schauen uns dann unterschiedliche Non-Profit Sektoren im internationalen Vergleich an ebenso wie aktuelle Diskursfelder zu Non-Profit Organisationen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: eva.passarge@unilu.ch Literatur • Anheier, Helmut K. (2005): Nonprofit Organizations: Theory, Management & Policy. London and New York: Routledge. • Powell, Woody and Richard Steinberg (eds.) (2006): The Nonprofit Sector: A Research Handbook. Yale: University Press. 30 mailto:eva.passarge@unilu.ch Die Humanitäre Tradition der Schweiz Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Vor 150 Jahren, im August 1864, unterzeichneten zwölf Staaten in Genf eine Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“. Das Seminar macht aus diesem Jubiläumsanlass die Geschichte der Humanitären Tradition der Schweiz zum Thema. Es geht um das Verhältnis der Schweiz zu den Genfer Konventionen und zum IKRK. Die Aufnahme der Bourbaki-Armee und die Schweizer Neutralität sind Gegenstand. Und wir blicken auf die Flüchtlingspolitik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und auf die Asylpolitik bis zur Gegenwart. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt. daniel.speich@unilu.ch 31 mailto:daniel.speich@unilu.ch Politische Inklusion: Demokratie und ihre Alternativen Dozierende: Prof. Dr. Rudolf Stichweh Prof. Dr. Anna L. Ahlers Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 10.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 11.10.2014, 09.15 - 16.00, Fr, 07.11.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 08.11.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar versucht in der Form der Zusammenarbeit zwischen einem Soziologen und einer Sinologin und Politologin eine systematische Bestandaufnahme der politischen Regimes der gegenwärtigen Welt. Es benutzt für diesen Zweck als ein zentrales analytisches Instrument die soziologische Theorie der Inklusion, die behauptet, dass in der Moderne unter Bedingungen der funktionalen Differenzierung und der Individualisierung die Einbeziehung aller Einzelnen durch die globalen Funktionssysteme eine Schlüsselfrage für die institutionelle Gestalt der Funktionssysteme ist. Für den Fall des politischen Systems bedeutet dies, dass dieses in der Moderne entweder eine der Varianten eines demokratischen Regimes verwirklicht oder für eine der anderen Regimeformen – Autoritarismus, Techno- oder Expertokratie, absolute Monarchie etc. – optiert. Auch diese nichtdemokratischen Regimes müssen dem Inklusionsimperativ der Moderne in irgendeiner Form Rechnung tragen. Deshalb eignet sich die Theorie der Inlusion für einen systematischen Vergleich der politischen Regimes. Ein besonderer Schwerpunkt wird in diesem Seminar auf China als dem einflussreichsten Fall eines expertokratischen Autoritarismus mit erheblicher landesinterner Legitimität und Ausstrahlungskraft nach außen liegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat, Essay) / 4 Kontakt: anna.ahlers@gmx.de oder rstichweh@yahoo.de Literaturauszug • Baviskar, B.S./Mathew, G. (Hg.) (2009) Inclusion and Exclusion in Local Governance. Field Studies from Rural India, New Delhi: Sage. • Ericson, D.F. (Hg.) (2011) The Politics of Inclusion and Exclusion, New York: Routledge. • Ghosh, C. (2013) The Politics of the American Dream. Democratic Inclusion in Contemporary American Political Culture, New York: Palgrave Macmillan. • Sainsbury, D. (2012) Welfare States and Immigrant Rights. The Politics of Inclusion and Exclusion, Oxford: Oxford University Press. • Stichweh, R./Windolf, P. (Hg.) (2009) Inklusion und Exklusion: Analysen zur Sozialstruktur und sozialen Ungleichheit. Wiesbaden: VS • Stichweh, R. (2014) Inklusion und Exklusion, Transcript: Bielefeld (2. Aufl.) • Young, I.M. (2000) Inclusion and Democracy, Oxford: Oxford University Press.. 32 mailto:anna.ahlers@gmx.de mailto:rstichweh@yahoo.de Einführung in die Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie Dozent: Dr. phil Tobias Werron Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 15.09.2014 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die heutige Globalisierungsforschung orientiert sich an zwei theoretischen Paradigmen, die man unter den Titeln „Globalisierungstheorien“ und „Theorien der Weltgesellschaft“ zusammenfassen kann. Diese Paradigmen sollen in diesem Seminar gemeinsam erarbeitet und miteinander verglichen werden. Im ersten Teil beschäftigen wir uns zunächst mit ihren gemeinsamen Ausgangspunkten: Was spricht überhaupt dafür, ein Problem oder Forschungsthema im Licht globaler Bezüge zu analysieren, statt sich auf einen lokalen oder nationalen Rahmen zu konzentrieren? Was ist gemeint, wenn herkömmliche Ansätze als „methodologisch nationalistisch“ kritisiert werden? Im zweiten Teil verschaffen wir uns an repräsentativen Texten ein grundlegendes Verständnis beider Paradigmen: Was haben Globalisierungstheorien und Theorien der Weltgesellschaft gemeinsam, was unterscheidet sie? Im dritten Teil befassen wir uns schliesslich mit einigen ausgewählten Forschungsthemen und fragen: Was können Globalisierungstheorien zur Formulierung und Erklärung einer spezifischen Forschungsfrage beitragen – und wie sieht dieselbe Frage im Licht von Theorien der Weltgesellschaft aus? Dabei kann es je nach Präferenz der TeilnehmerInnen um die unterschiedlichsten Themen gehen – von Märkten/Wirtschaft über Politik/Staaten bis zu Wissenschaft, Massenmedien, Sport, Kunst oder Religion. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: tobias.werron@unilu.ch Literatur • Dürrschmidt, Jörg: Globalisierung, Bielefeld: transcript, 2002 • Guillén, Mauro F.: Is Globalization Civilizing, Destructive or Feeble? A Critique of Five Key Debates in the Social Science Literature, Annual Review of Sociology 27 (2001), S. 235-260 • Werron, Tobias: Schlüsselprobleme der Globalisierungs- und Weltgesellschaftstheorie, Soziologische Revue 35 (2012), S. 99-118 • Wimmer, Andreas/Nina Glick-Schiller: Methodological Nationalism and beyond: Nation-state building, migration and the social sciences, Global Networks 2 (2002), S. 301-334 • Wobbe, Theresa: Weltgesellschaft, Bielefeld: transcript, 2000 33 mailto:tobias.werron@unilu.ch Modul Weltpolitik Die Staatsverwaltung zwischen Demokratie, Rechtsstaat und Markt Dozent: PD Dr. iur. Andreas Abegg Durchführender Fachbereich: RechtswissenschaftMi Termine: wöchentlich Mo, 17.15 - 19.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Voraussetzungen: Die Tendenz der staatlichen Verwaltung, ihre Tätigkeiten immer mehr im Rahmen des Privatrechts abzuwickeln, ist heute trotz Wirtschaftskrise unge-brochen. Die davon betroffenen Bereiche reichen vom Verhältnis zwischen Staat und Staatsangestellten über öffentlich-private Kooperationen zur Er-stellung von Infrastruktur und Bauten bis hin zur Auslagerung sicherheits-politischer Aufgaben an Private. Das Verwaltungsprivatrecht bezeichnet das Recht, das auf die privatrechtlich tätige Verwaltung Anwendung findet. Mit der Zuweisung eines Verwaltungshandelns zum Privatrecht finden grund-sätzlich privatrechtliche Normen Anwendung, die jedoch in mannigfaltiger Weise durch öffentliches Recht beeinflusst oder überlagert werden. Allgemeine Kenntnisse des Privatrechts und des Verwaltungsrechts. Die Lehrveranstaltung baut auf Grundlagenkenntnissen verschiedener Rechtsbereiche auf, insbesondere auf jenen des Obligationenrechts, des Gesellschaftsrechts und des Verwaltungsrechts. Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik mit entsprechenden Kenntnissen oder mit der Bereitschaft, sich diese Kenntnisse im notwenigen Mass anzueignen, sind in der Veranstaltung willkommen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: andreas.abegg@doz.unilu.ch Literatur Gesetzestexte: BV, OR/ZGB. 34 mailto:andreas.abegg@doz.unilu.ch Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unter- schiedliche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demokratietheorie. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi- Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die früh- neuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative versus deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die VL begleitende Proseminar, das von Frau Dr. Andrea Schlenker angeboten wird, parallel zu besuchen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern sie die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Platform OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. • Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 35 Current Issues in Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The course focuses on current issues in Human Rights Law. These may include, inter alia, rights of indigenous minorities, reproductive rights, enforced disappearances, migration etc. In doing so, both the approaches, questions and answers given at the universal and the regional level shall be analyzed, compared and discussed. Voraussetzungen: Umfang: Knowledge of human rights law. Die Vorlesung baut auf der Vorlesung International Human Rights Law auf und setzt gute Kenntnisse der Menschenrechte voraus. Sie kann daher nur von jenen Studierende des Masterstudienganges WG/WP besucht werden, die bereits erfolgreich die LV International Human Rights Law besucht haben. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: graded written or oral exam / 6 Kontakt: nicole.scheiber@unilu.ch (research assistant) angela.hefti@unilu.ch (research assistant) maya.taylan@unilu.ch (research assistant) martina.caroni@unilu.ch Literatur Reader 36 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2014 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungsbereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrations- rechtes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen nationalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS MEYER/LISA OTT, Migrationsrecht – Eine Einführung, 2. Auflage, Bern 2011. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: • Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20); • Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); • Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); • Asylgesetz (AsylG); • Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (FZA) 37 mailto:martina.caroni@unilu.ch Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00 , ab 18.09.2014 FRO, HS 9 14-täglich Di , 13.15 – 15.00, ab 16. 09.2014 FRO, HS 9 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Frie- denssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zen- tralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemei- ne Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landes- recht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlich- keit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeilegung, Gewaltverbot, gerichtliche Streit- beilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils ak- tuellen völkerrechtlichen Fragestellungen und Ereignisse erläutert und ana- lysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis er- möglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbe- reiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch oder maya.taylan@unilu.ch (Assistenz) Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. Der Erwerb einer Sammlung völkerrechtlicher Verträge ist zwar wünschenswert, aber nicht unabdingbar, da das Lehrbuch im Anhang den Wortlaut der UNO-Charta sowie des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge zumindest in Auszügen enthält. Wer jedoch eine Sammlung völkerrechtlicher Verträge anschaffen möchte, dem sei die Sammlung von ANDREAS R. ZIEGLER, Internationale Verträge (unter Einschluss des Rechts der auswärtigen Beziehungen), Textsammlung 2009, Bern 2009 oder jene von ALBRECHT RANDELZHOFER, Völkerrechtliche Verträge (Beck-Texte im dtv), 12. Auflage 2010 angeraten. 38 mailto:martina.caroni@unilu.ch mailto:maya.taylan@unilu.ch Terrorism and the Law Dozent: Peter Coenen, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 08.15 - 10.00, ab 15.09.2014 FRO, HS 7 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The balance of the needs of law enforcement agencies in the fight against terrorism and the rights of individuals – both terrorist suspects and the general public – are a matter of extensive discussion. This course will examine the scope of permissible and impermissible operations to combat terrorism by examining and comparing rules of domestic and international law and practice. We will focus on the effort lawmakers and courts have placed on striking a balance between the protection of the public and the preservation of a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; interrogation practices; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra- territorial character; terrorism and immigration law; non-criminal sanctions, or suing terrorists in court; and targeted killings. The students become familiar with the legal framework of the WTO and the legal principles of WTO law, such as national treatment, most-favoured- nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret WTO legal texts and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (75%), class participation and assignments (25%) / 6 Kontakt: peter.coenen@unilu.ch Literature READER 39 mailto:peter.coenen@unilu.ch The Law and Policy of the World Trade Organization (WTO) Dozenten: Dr. Iur. Nicolas Diebold, LL.M. Prof. Dr. Iur. Christoph Beat Graber Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Do, 25.09.2014, 08.15 - 18.00, Fr, 26.09.2014, 08.15 - 18.00, Sa, 27.09.2014, 08.15 - 12.00 FRO, 4.B47 Do, 20.11.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 4.B47 Fr, 21.11.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course introduces the multilateral trading system embodied in the World Trade Organization (WTO) and addresses the legal issues that arise under WTO law and dispute settlement; for instance: May the US restrict the sale of shrimp that are caught by killing endangered species of sea turtles? May Australia require that all cigarettes are sold in plain, unbranded packages? May the EU prohibit the import of seal fur due to inhumane killing of seals? May the US restrict the business of online gambling? Does the lack of criminal procedures and penalties for counterfeiting and piracy in China constitute a violation of WTO obligations? Combining law, economics and political science, the course offers an overview on the WTO’s prime agreements covering trade in goods, trade in services and trade-related aspects of intellectual property rights. Institutional aspects and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view to familiarize students with the legal disciplines under the WTO. In- depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. Methodically, the course builds on the case law method. WTO law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). The students become familiar with the legal framework of the WTO and the legal principles of WTO law, such as national treatment, most-favoured- nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret WTO legal texts and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Voraussetzungen: Umfang: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in globalization and international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: see above / 6 Kontakt: nicolas.diebold@doz.unilu.ch oder christoph-beat.graber@unilu.ch 40 mailto:nicolas.diebold@doz.unilu.ch mailto:christoph-beat.graber@unilu.ch African Law – Contemporary Issues in the Law of Sub-Saharan Africa: Crisis, Constitutionalism and Hope Dozentin: Jun. Ass.-Prof. Lauren Fielder, JD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Blockveranstaltung; Termine und Räume noch offen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course examines the factors that shape contemporary Sub-Saharan African constitutional law and state structures/policies. First, It provides an introduction to the contemporary, pressing issues in African law. In addition, it introduces the diversity of the continent which provides a framework for further analysis. We will use a Comparative Constitutional approach to evaluate the sucessess and failures of Sub-Saharan African Constitu- tionalism, and in so doing we will see links between the government action of and conflict, human rights violations and massive levels of human suffering. - Understand the diversity and complexity of Africa - Identify individual Sub-Saharan African States on a map - Become familiar with current events occurring in Sub-Saharan Africa - Become familiar with the major crises on the continent, the major conflicts and the suffering of the people through massive human rights abuses - Gain a broader knowledge of the politics of the region by understanding its history - Identify pressing legal issues in sub-saharan Africa - Beccome familiar with major treaties that apply to African human rights Voraussetzungen: Umfang: keine 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: class participation, including deep debate over the problems pressing Africa, reading and providing a brief reaction paper to at least two of the background readings; final exam / 6 Kontakt: lauren.fielder@unilu.ch Literatur Reader 41 mailto:lauren.fielder@unilu.ch Regulation Without Law? Law and the Technologies of the 21. Century Dozenten: Prof. Dr. iur. Christoph Beat Graber Ass.-Prof. Dr. iur. Vagias Karavas Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The rapid evolution of technology in the twenty-first century has changed our everyday experience. Every time we connect to the online world we are faced with filtering technologies that determine what we can or cannot view. More and more we are tied into technology-driven regimes that tether us to manufacturers able to control our experience through locked-in systems and “updates”, such as with the iPhone. Dependency-creating technologies are being developed, such as “terminator seeds” that self-destruct after one use, forcing farmers to buy seeds anew every season. These technologies exclude people in a manner analogous to state-enacted property regimes, or make them dependent on their manufacturers raising issues of power balance. But, how is it that we should understand these technologies and the fact that they have law-like effects? Should we understand them as law or as part of the legal system? At the same time, how do these new technologies affect the way we conceive law? During the course we are going to take a primarily theoretical approach to reflect on the relationship between law and new technologies of the twenty-first century and how the concepts of “law” and “regulation” evolve under these new technological conditions. Understanding the relationship between the law and new technologies. A practical application of legal theory. Voraussetzungen: Umfang: Gute Englischkenntnisse sowie ein Interesse für neue Technologien und deren Auswirkung auf Recht und Gesellschaft. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: oral or written exam (depending on the number of students) / 6 Kontakt: christoph-beat.graber@unilu.ch or vagias.karavas@unilu.ch Literatur Reader 42 mailto:christoph-beat.graber@unilu.ch mailto:vagias.karavas@unilu.ch Rechtsgeschichte totalitärer System Dozent: PD Dr. iur. Thomas Henne Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 12 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Recht ist auch in totalitären Systemen ein zentrales Legitimations- und Steuerungsinstrument. Die Vorlesung geht auf diese Funktion des Rechts besonders im Hinblick auf das nationalsozialistische Deutschland 1933-45 und die DDR 1949-89 ein. Ausgehend von einem entideologisierten Verständnis totalitärer Strukturen und ihres Wandels wird dabei auch ein Vergleich verschiedener Formen totalitärer Herrschaft möglich. Das „Recht im Unrecht“ (Michael Stolleis) wird zum Einstieg anhand seiner Funktion in der jeweiligen Ideologie analysiert und dann anhand von Rechtspraxis und zeitgenössischer Wissenschaft untersucht. Nicht die zu pauschale und statische Formel vom „Unrechtsstaat“ ist dabei leitend, sondern die in den verschiedenen Stadien der Diktaturen je unterschiedliche Funktionsweise des Rechts in totalitären Systemen. Dabei wird zugleich deutlich, wie einzelne Elemente solcher Rechtsordnungen auch in rechtsstaatlichen Strukturen auftauchen können. Die Vorlesung knüpft an zentrale Themen der Veranstaltung „Grundlagen des Rechts“ an. Die Studierenden sollen die Funktion des Rechts in totalitären Systemen verstehen. Voraussetzungen: Umfang: Ein Interesse für die rechtlichen Grundlagen ist von Vorteil; Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich aktiv an den Diskussionen beteiligen und sich zur Übernahme gelegentlicher Kurzreferate bereit erklären. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: thomas.henne@unilu.ch 43 mailto:thomas.henne@unilu.ch Oekonomische Theorie der Politik Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung widmet sich der Analyse politischer Prozesse aus einer ökonomischen Perspektive. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die Erklärung des Verhaltens wichtiger politischer Akteure wie Wähler, Politiker, Interessengruppen oder Medien und der Einfluss verschiedener politischer Institutionen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: Simon.luechinger@unilu.ch oder oeksem@unilu.ch 44 mailto:Simon.luechinger@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch Umweltökonomik Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Di, 13.15 – 15.00, ab 16.09.2014 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Dringliche Umweltprobleme wie Klimaerwärmung, Luftverschmutzung oder Fluglärm finden immer wieder grosse Aufmerksamkeit. Die Vorlesung geht den Ursachen und Lösungsansätzen von Umweltproblemen aus einer ökonomischen Perspektive nach. Wichtige Themen sind die Analyse des Grundproblems und die vergleichende Beurteilung verschiedener umweltpolitischer Instrumente. Umweltpolitische Ziele können mit anderen Zielen in Konflikt stehen. Deshalb brauchen Entscheidungsträger Informationen über die Bedeutung der Umweltqualität für die betroffene Bevölkerung. Die Vorlesung stellt die wichtigsten Bewertungsverfahren von Umweltqualität vor. 1) Die Studierenden wissen, was aus einer ökonomischen Perspektive die Ursachen von Umweltverschmutzung sind. 2) Die Studierenden kennen die Vor- und Nachteile verschiedener Instrumente der Umweltpolitik. 3) Die Studierenden kennen und verstehen die wichtigsten Verfahren zur Bewertung von Umweltqualität. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: simon.luechinger@unilu.ch oder oeksem@unilu.ch Literatur • Kolstad, Charles D. (2011). Intermediate Environmental Economics. International 2nd ed. Oxford: Oxford University Press. • Weiterführender Text zur Vertiefung (freiwillige Lektüre!) • Perman, Roger, Yue Ma, James McGilvray und Michael Common (2003). Natural Resource and Environmental Economics. 3rd ed. Essex: Pearson Education Limited. 45 mailto:simon.luechinger@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch International Monetary Economics Dozent: Dr. Christoph Moser Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Fr, 10.15 - 12.00, ab 26.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: What determines the foreign exchange rate in the short- and long-term? What are the effects of monetary and fiscal policy in an open economy? What drives a country's choice of the foreign exchange rate regime and why are some countries more prone to financial crises than others? A number of simple theoretical frameworks will be developed that allow us to discuss recent economic policy issues. The core objective of the course is to develop simple macroeconomic models of open economies that can be usefully applied to international economic phenomena ranging from the global financial imbalances, the Chinese exchange rate regime, the European Monetary Union, reform proposals for the international financial architecture to global financial crises. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung „Analyse der Gesamtwirtschaft“ 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: moser@kof.ethaz.ch Literatur • Krugman, Paul, Maurice Obstfeld and Marc Melitz (2011), International Economics: Theory and Policy, International Edition, 9th Edition, Addison-Wesley. • Klein, Michael and Jay Shambaugh (2010), Exchange Rate Regimes in the Modern Era, MIT Press. 46 mailto:moser@kof.ethaz.ch Wachstum und Entwicklung Dozent: Dr. Christoph Moser Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Fr, 08.15 - 10.00, ab 19.09.2014 FRO, HS 3 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Warum sind manche Länder reich und andere arm? Die Vorlesung befasst sich mit den möglichen Gründen für die grossen internationalen Unterschiede in Einkommen und Lebensstandard sowie in deren Wachstumsraten. Ausgehend vom Solow-Modell wird die Rolle von physischem Kapital, Bevölkerungswachstum, Ausbildung, Gesundheit, Effizienz und technologischem Fortschritt analysiert. Des Weiteren werden die Rolle von Institutionen, Wirtschaftspolitik, Korruption, Ungleichheit, Kultur, Klima und natürlichen Ressourcen besprochen. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung Analyse der Gesamtwirtschaft wird empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: christoph.moser@doz.unilu.ch oder oeksem@unilu.ch Literatur • David N. Weil (2009), Economic Growth, 3nd edition, Pearson Addison Wesley. 47 mailto:christoph.moser@doz.unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in die Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik ein. Themen sind: - Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitische Eingriffe - Grundlegende Aspekte des gesellschaftlichen Grundkonsenses - Grundlegende politische Rechte und Institutionen - Gesellschaftliche Entscheidungsverfahren: Preismechanismus, Demokratie, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftliche Interessengruppen - Grundregeln über Allokation, Umweltpolitik, Verteilung, Stabilisierung - Verhaltensbeeinflussung mittels Information, Methoden der Präferenzerfassung, Wirtschaftspolitische Instrumente und deren Anwendung - Wirtschaftspolitische Berater und Institutionen der Beratung Die Analyse erfolgt aus verschiedenen Perspektiven: im politisch- ökonomischen System; auf der Ebene des gesellschaftlichen Konsens; auf der Ebene des laufenden politischen Prozesses; in der wirtschaftspolitischen Beratung. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christioph.schaltegger@unilu.ch Literatur • Feld, Frey, Kirchgässner (2009), Demokratische Wirtschaftspolitik. Vahlen. München 48 mailto:christioph.schaltegger@unilu.ch Public Economics Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Finanzpolitik steht wie kaum ein anderes Thema im Zentrum der wirtschaftspolitischen Diskussion. Mit der aktuellen Verschuldungskrise stossen die Möglichkeiten und Grenzen fiskalpolitischer Instrumente erneut auf breites Interesse – es stellen sich Fragen an Wissenschaft und Politik. Der Kurs Öffentliche Ausgaben und Sozialversicherungen vermittelt die wichtigsten finanzpolitischen Themen aus ökonomischer Sicht. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Verbindung zwischen wissenschaftlicher Diskussion und konkreter politischer Anwendung. Wo möglich, wird auf die Schweizer Verhältnisse Bezug genommen. Den Studierenden werden die Fähigkeiten zur fundierten wirtschaftspolitischen Diskussion und Meinungsbildung im Bereich der Finanzpolitik vermittelt. Die Studierenden erarbeiten die finanzwissenschaftlichen Grundlagen zur Analyse von Staatsausgaben und Sozialversicherungen, zur Beurteilung einer langfristig tragfähigen Finanzpolitik wie auch unterschiedlicher finanzwissenschaftlicher Probleme. Dabei spielen traditionelle Ansätze wie auch Erklärungsansätze der Politischen Ökonomie oder der Institutionenökonomie eine Rolle. Fragen der Konsolidierungs- und Stabilisierungspolitik schaffen ausserdem einen Bezug zur aktuellen wirtschaftspolitischen Diskussion. Konkrete Reformvorhaben der Schweizer Finanzpolitik werden analysiert. Voraussetzungen: Umfang: Bachelor in Politischer Oekonomie 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: christoph.schaltegger@unilu.ch Literatur gemäss Vorlesungsprogramm auf OLAT. 49 mailto:christoph.schaltegger@unilu.ch Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Dozentin: Prof. Dr. Manuels Spindler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ beschäftigt sich mit dem aktuellen Wandel der zwischen- staatlichen Beziehungen weg von einer „Staatenwelt“ souveräner, voneinander unabhängiger Staaten hin zu dem, was man – in Ansätzen – als „Weltpolitik“ bezeichnen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung des internationalen Systems, seine Akteure und Strukturen, die wichtigsten Problembereiche internationaler und globaler Politik sowie die einflussreichsten theoretischen Perspektiven der Disziplin Internationale Beziehungen. In einem ersten Teil werden die Entwicklung der politikwissenschaftlichen Teildisziplin „Internationale Beziehungen“ (IB) sowie verschiedene theo- retische Perspektiven auf die wichtigsten Akteure (wie Staaten, Internationa- le Organisationen, NGOs, Multinationale Konzerne, zivilgesellschaftliche Akteure) und Strukturen internationaler Politik diskutiert. Dabei wird u.a. der zunehmende Bedeutungsverlust einer Trennung von Innen- und Aussen- politik, vergleichender Politik und IB bzw. auch einer Trennung von IB und anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen (wie beispielsweise der Soziologie) thematisiert. Im zweiten Teil werden aktuelle Probleme und Zukunftsfragen globaler Politik in ausgewählten zentralen Politikfeldern der IB (wie internationale/globale Sicherheit, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung, Nord-Süd-Beziehungen, globaler Umweltschutz und internationale Menschenrechte) diskutiert. Begleitend zur Vorlesung werden zwei vertiefende Seminare angeboten: für StudienanfängerInnen das Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ und für fortgeschrittene Studierende das Hauptseminar „Der Staat in Theorie und Praxis internationaler und globaler Politik“. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: Manuela.spindler@global-politics.org oder polsem@unilu.ch Literatur Vorlesungsbegleitend: • Baylis, John/ Smith, Steve/ Owens, Jessica (Hg.) (2014): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 6. überarb. Aufl., Oxford UP. Weitere Literatur: • Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2013): Handbook of International Relations, 2. Aufl., Sage. • Krell, Gert (2009): Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der Internationalen Beziehungen, 4. überarb. Auflage, Nomos. • Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard, Kruck, Andreas (2013) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, 4. Aufl., VS Verlag. • Schieder, Siegfried/ Spindler, Manuela (Hg.) (2010): Theorien der Internationalen Beziehungen, 3. überarb. Aufl., UTB. • Schimmelfennig, Frank (2013), Internationale Politik, 3. akt. Aufl., UTB. 50 mailto:Manuela.spindler@global-politics.org mailto:polsem@unilu.ch Comparative Constitutional Law in Action Dozenten: Kyriaki Topidi, PdD Peter Coenen, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course firstly provides an introduction into the methodology of comparative constitutional law. We will study how and why constitutional concepts “travel abroad” and influence foreign nations and how CCL is used by courts in various jurisdictions. The second and main part of the course deals with the concrete application of comparative constitutional methodology. This will be done on the basis of how the rights to privacy and to education have been dealt with in various countries and by various institutions. Apart from looking at different legal solutions and court decisions from all over the world addressing those rights, we will also explore how international and transnational standards have influenced that legal practice. The right of privacy, which of course centers around every human being’s freedom to make decisions about his or her life, will be assessed in particular with respect to how it is viewed against a public right to know and to have information and a state’s interest in preserving law and order, moral and the rights of others. The right to education is a particularly controversial issue in states with a divers makeup of society. We will explore the rights of parents and children as opposed to the regulatory prerogatives of governments. To become acquainted with working in English (this course does not require students to be proficient in English, but will help them getting there …); to understand the principles and methods of comparative legal analysis, to apply them in practice, and to apply comparative constitutional law to various legal problems and to see how it broadens the horizon of those engaged in legal analysis. Voraussetzungen: Umfang: Good knowledge of English, willingness to expand your horizon by comparing and evaluating different legal systems, active class participation and assignements, practical exercises. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch oder peter.coenen@unilu.ch Literatur Reader 51 mailto:kyriaki.topidi@unilu.ch mailto:peter.coenen@unilu.ch Comparative Religious Rights in the Public Sphere Dozent: Kyriaki Topidi, PdD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 15.15 – 17.00, ab 18.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course will examine the predominant global models on how law and religion interact with each other. The course is concerned with how both institutional and personal religion are accommodated by the legal world within which they exist. The issues addressed in particular will be: • the historical development of the law of religion, • the establishment of religion by law, • the legal position of voluntary religious bodies, • the place of courts in religious disputes, • the direct public financing of religions, • discrimination law and religious bodies, and • religious dialogue with the government and the religious provision of services to the public. These topics will be addressed from a comparative perspective. The ultimate aim of the course is to equip students with tools to tackle critically the questions raised on the relationship between law and religion under different worldviews and various religious traditions including Judaism, Islamism and Christianity. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: written exam, 2 hours (50%), participation and class assignments (25%), written assignment (25%) / 6 Kontakt: kyriaki.topidi@unilu.ch Literatur Reader 52 mailto:kyriaki.topidi@unilu.ch Wettbewerbspolitik Dozent: Dr. rer. Oec. Alain Egli Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Di, 17.15 – 19.00, ab 16.09.2014 FRO, 3.52 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar führt in die Grundlagen der Wettbewerbspolitik ein. Schwerpunkte dieser Einführung sind die Themenbereiche Marktmacht, Wettbewerbsabreden, Zusammenschlüsse von Unternehmen und missbräuchliche Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen. Zudem behandelt das Seminar die schweizerischen Wettbewerbsbehörden und ihre Tätigkeiten. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesung "Ökonomie und menschliches Verhalten". Zudem wird die Vorlesung "Mikroökonomie" empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme / 4 Kontakt: alain.egli@doz.unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 53 mailto:alain.egli@doz.unilu.ch The democratic legitimacy of the EU Dozent: Prof. Dr. John Erik Fossum Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Do, 18.09.2014, 12.15 – 13.00 FRO, 4.B01 Do, 20.11.2014, 10.15 – 18.00 FRO, 3.B58 Fr, 21.11.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The course examines the nature and status of democracy in the European Union. Students are introduced to different theoretical perspectives on EU democracy; key concepts; institutional and constitutional arrangements; and recent developments in the EU, with particular emphasis on the euro-crisis. Umfang: Sprache: 1 Semesterwochenstunde Englisch, allerdings können Essays und Teilnahme auch in Deutsch sein. Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 2 Kontakt: j.e.fossum@arena.uio.no Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Bauböck, R. (2007) “Why European Citizenship? Normative Approaches to Supranational Union”, Theoretical Inquiries in Law 8(2): 452-488. • Benz, A. (2013) “An Asymmetric Two-level Game: Parliaments in the Euro Crisis”, in Crum, B. and J.E. Fossum (eds.) Practices of Inter-Parliamentary Coordination in International Politics – The European Union and Beyond, Essex: ECPR Press, ch.8, 125-140. • Crum, B. and J.E. Fossum (2013)(eds.) Practices of Inter-Parliamentary Coordination in International Politics – The European Union and Beyond, Essex: ECPR Press, chaps. 1, 15, pp.1-14 and 251-268. • Eriksen, E. O. and J.E. Fossum (2012) “Introduction: reconfiguring European democracy”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 1- 13. • Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (2012) “Europe’s Challenge: reconstituting Europe or reconfiguring democracy”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 14-38. • Fossum, J.E. and A.J. Menéndez (2012) “Democracy and constitution making in the European Union”, in Eriksen, E. O. and J. E. Fossum (eds.) Rethinking Democracy and the European Union, London: Routledge, pp. 74-92. • Menendez, Agustín J. 2013. The Existential Crisis of the European Union, German Law Journal 14 (5): 453–525. • Moravcsik , A. (2006) “What Can We Learn from the Collapse of the European Constitution Project?”, Politische Vierteljahresschrift, 47(2): 219-41. • Scharpf, F. (2012) ”Legitimacy Intermediation in the Multilevel European Polity and Its Collapse in the Euro Crisis”, MPIfG Discussion Paper 12/6, pp.1-41. 54 mailto:j.e.fossum@arena.uio.no Political participation Dozent: Dr. Sergiu Gherghina Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung:. Termine: Do, 25.09.2014, 13.15 – 17.00 FRO, 3.A05 14-täglich Do, 13.30 - 17.00, ab 16.10.2014 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: How and why do people participate in public life? What are the forms and consequences of their involvement? This course aims to provide an answer to these questions building on the idea that political participation is a key element of democratic systems. It focuses on the study of political participation in comparative perspective – over time and across countries in Europe (some comparisons with the United States will be made in particular sessions). The classes will focus on both electoral (voting) and non-electoral participation (membership in political groups, contacting politicians, participation in electoral campaigns, and protest politics, involvement in direct democracy, and participation in deliberative processes). In particular, the course will explore the meaning of political participation, the evolution of the concept and its measurement, and the determinants of citizen behavior. This course combines the conceptual and empirical approaches. The readings and lectures are designed to enhance students’ ability to think critically about citizen participation. The main objectives are to provide a basic understanding of the concepts of citizen participation in politics, knowledge of the main debates, analytical insight, and awareness about new areas of research in the field of participation. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: English Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme, Referat, Essay (benotet) / 4 Kontakt: gherghina@soz.uni-frankfurt.de Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. 55 mailto:gherghina@soz.uni-frankfurt.de Gridlock: Why Global Cooperation is failing when we need it most Dozent: Prof. Dr. David Held Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Vorbesprechung: Termine: Mi, 17.09.2014, 12.15 – 13.00 FRO, 3.B57 Do, 30.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B47 Fr, 31.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course will explore the changing nature and form of globalisation, the institutional context of contemporary global change, and why it is that decision-making at the global level is now gridlocked. The argument will be that the post Second World War order was hugely successful but that it has now created conditions that undermine the original institutional settlement that underpinned it. What causes gridlock? Is there a way out of it? At the end of the lectures and discussions, it is hoped that there will be a clear response to these issues. Umfang: Sprache: 1 Semesterstundenwochen English Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 2 Kontakt. david.held@durham.ac.uk oder omar.serrano@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT. 56 mailto:david.held@durham.ac.uk mailto:omar.serrano@unilu.ch Urban Politics / Metropolitan Governance Dozent: Dr. Philippe Koch Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Wer verfügt über politische Macht in der Stadt? Wie können politische Prozesse in urbanen Räumen beeinflusst werden? Mit welchen theore- tischen und methodischen Ansätzen lässt sich Stadtpolitik analysieren? Das Seminar beschäftigt sich mit diesen Fragen. Konkret behandeln wir im ersten Teil des Seminars die wichtigsten theoretischen Ansätze, um Machtstrukturen in Städten zu untersuchen. Im zweiten Teil des Seminars werden wir anhand empirischer Studien aus verschiedenen Teilen der Welt einen Blick auf Praktiken und Institutionen städtischer Politik werfen. Die Seminarsprache ist Deutsch. Vorträge können aber auch auf Englisch gehalten werden. Viele Texte sind zudem in englischer Sprache verfasst. Der Kurs verfolgt drei Ziele: 1. Die Teilnehmenden wissen, welche politischen Sachgeschäfte in der Stadtpolitik relevant sind und die politischen Auseinandersetzungen prägen. 2. Die Teilnehmenden sind in der Lage kritisch und theoretisch informiert, die politischen Bedingungen urbaner Gesellschaften zu analysieren. 3. Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Debatten der politikwissenschaftlichen Subdisziplin Urban Politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch, Vorträge können aber auch auf Englisch gehalten werden. Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/ Essay (benotet) / 4 Kontakt: philippe.koch@zda.uhz.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT. Literatur • Jonathan S Davies und David L Imbroscio (Eds.) (2009), Theories of Urban Politics (2nd Edition), London: Sage. 57 mailto:philippe.koch@zda.uhz.ch Macht und Legitimität: Dozentin: Dr. phil. Katrin Meyer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 17.15 - 19.00, ab 17.09.2014 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Machtverhältnisse gelten seit der neuzeitlichen politischen Theorie als legi- timationsbedürftig, wenn sie in Form staatlicher Herrschaft und Gewalt in Erscheinung treten und die Freiheit des Individuums einschränken. Diese Unterstellung der Legitimationsbedürftigkeit politischer Macht ist bis heute in Theorie und Praxis der politischen Diskurse konstitutiv. Die fehlende Legiti- mität zur Herrschaft ist ein wiederkehrendes Argument in Revolutionen und Volksaufständen, aber es ist auch ein Vorwurf, der gegen transnationale Organisationen oder zivilgesellschaftliche NGOs, die politische Macht be- anspruchen, erhoben wird. Das Seminar behandelt diesen für uns selbstverständlichen Zusammenhang von Macht und Legitimität in zwei Teilen. Im ersten Teil werden klassische Positionen von der Antike bis zur Moderne diskutiert. Im zweiten Teil werden aktuelle Positionen behandelt, die die traditionellen Machtmodelle der politischen Theorie in Frage stellen und damit auch den Fokus auf Legitimität verändern. Teil I: Klassische Perspektiven auf das Verhältnis von Macht und Legitimität Bereits in der griechischen Antike wird, parallel zur Entfaltung staatlicher Herrschaftstypen, die These formuliert, jede legitime, staatliche Macht sei letztlich nichts anderes als der Ausdruck des Rechts des Stärkeren. Diese radikale Gleichsetzung von Macht und Legitimität, die erstmals beim griechischen Geschichtsschreiber Thukydides (als These der Athener) formuliert wird, ist ein wiederkehrender Topos der politischen Theorie bis zur Gegenwart. Gegen diese Position werden seit Platon Argumente mobilisiert, die die Legitimität der Macht dadurch begründen, dass sie gut und gerecht sei oder dass sie durch die vertragsmässige Willenskundgebung des Volkes zustande gekommen sei. Im Seminar wird diese „klassische“ Kontroverse anhand der Texte von Thukydides, Platon, Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau und Alexis de Tocqueville diskutiert. Teil II: Aktuelle Kritik am Verhältnis von Macht und Legitimität Die traditionelle Konzeptualisierung legitimer politischer Macht wird im 19. und 20. Jahrhundert vor allem durch zwei Entwicklungen in Frage gestellt. Zum einen wird die theoretische Gleichsetzung von Macht mit politischer Herrschaft und Gewalt aufgekündigt. Macht wird zusehends zu einem Begriff für anonyme soziale Praktiken, die den Gesellschaftskörper durchziehen und sich in Ökonomie, Wissenschaft, Familie und Sprache reproduzieren. Damit wird fraglich, ob sich Macht überhaupt legitimieren lasse, da sie doch ‚überall’ ist resp. es wird fraglich, was Legitimität bedeutet, wenn sie nicht mehr nur auf staatliche Herrschaft bezogen ist. Die zweite Kritik am Verhältnis von Macht und Legitimität richtet sich gegen die traditionelle Bestimmung von ‚natürlichen’ Machtverhältnissen in Familie und Ökonomie, die als nicht legitimationsbedürftig gelten, im Gegensatz zu den ‚künstlichen’ Machtformen der Politik. Gegen diese Naturalisierung von Machtverhältnissen haben sich vor allem marxistische, feministische und postkoloniale Autorinnen gewendet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme/Referat / 4 Kontakt: katrin.meyer@unibas.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 58 mailto:katrin.meyer@unibas.ch Policy Diffusion und regionale Integration Dozentin: Myriam Oehri, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2014 FRO,4.A07 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Im Zuge der wirtschaftlichen und sozialen Globalisierung wurden Ideen, Standards und Regeln durch inter- und transnationale Initiativen vermehrt auf regionaler und globaler Ebene verbreitet, teilweise gar verrechtlicht. Dieser Prozess, in den Sozialwissenschaften oftmals als Policy Diffusion bezeichnet, kann dabei verschiedene Formen annehmen: Nationalstaaten definieren mehr oder weniger bindende Regeln (z.B. hard und soft law), welche wiederum mehr oder weniger aktiv und formell in andere National- staaten exportiert werden (z.B. durch Zwang, Kooperation, Sozialisierung und Nachahmung). Im Seminar „Policy Diffusion und regionale Integration“ werden wir uns diesem Phänomen mithilfe neuerer Literatur der Internationalen Beziehun- gen annehmen. Ziel des Seminars ist es, ausgewählte Theorien und Konzepte der Verbreitung und Verrechtlichung von Policies zu verstehen und anzuwenden. Hierfür werden in einem ersten Teil theoretische und konzeptuelle Ansätze diskutiert und anhand von Beispielen regionaler Entitäten, in welchen auf eine Angleichung von bestimmten Politikfeldern abgezielt wird, veranschaulicht: darunter fallen etwa die Europäische Union (EU) oder das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA). In einem zweiten Teil werden Studierende selbständig eine Analyse zur Verbreitung von Ideen, Standards und Regeln entweder innerhalb oder jenseits regionaler Integration mithilfe der Diffusions- und Verrechtlichungsliteratur durchführen: mögliche Inhalte sind hier unter anderem Handelspolitik, demokratische Partizipation, Menschenrechte, Umweltstandards und Kampf gegen illegale Praktiken wie Drogenhandel und Korruption. Ferner interessiert, unter welchen Umständen ein Politiktransfer wahrscheinlich und erfolgreich ist und wo seine Grenzen wie auch diejenigen regionaler Integration liegen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat (benotet) / 4 Kontakt: myriam.oehri@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Abbot, W. A., Keohane, R. O., Moravcsik, A. and Slaughter A.-M. (2000). The Concept of Legalization. International Organization, 54:3, 401-419. • Alter, K. and Meunier, S. (2009). The Politics of International Regime Complexity. Perspectives on Politics, 7:1, 13-24. • Börzel, T. A. and Risse, T. (2012). From Europeanisation to Diffusion: Introduction. West European Politics, 35:1, 1-19. • Dobbin, F., Simmons, B. and Garrett, G. (2007). The Global Diffusion of Public Policies: Social Construction, Coercion, Competition, or Learning? Annual Review of Sociology, 33, 449-472. • Dolowitz, D.P. and Marsh, D. (2000). Learning from Abroad: The Role of Policy Transfer in Contemporary Policy-Making. Governance: An International Journal of Policy Administration, 13:1, 5-24. 59 mailto:myriam.oehri@unilu.ch Der Staat in Theorie und Praxis internationaler und globaler Politik Dozentin: Prof. Dr. Manuela Spindler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Hauptseminar zielt auf eine Vertiefung der in der Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ vermittelten Wissens- inhalte. Dies geschieht durch eine gezielte Fokussierung der Rolle des „Staates“ - sowohl für die Formulierung theoretischer Perspektiven auf internationale Politik als auch für die reale, politische Praxis internationaler und globaler Beziehungen. Dieser Fokus ist vor dem Hintergrund der mit „global governance“ einhergehenden „Transformation des Staates“ und neuen Formen eines „Regierens jenseits des Staates“ für eine Wissens- vertiefung besonders relevant. Die in der Disziplin IB und auch Praxis internationaler Politik einfluss- reichsten Theorien beruhen auf den Grundannahmen des Staates als zentralem und rational handelndem Akteur, der im Kontext einer als grund- sätzlich „anarchisch“ angenommenen Struktur des internationalen Systems interessenorientiert, d.h. auf der Basis von Kosten-Nutzen-Kalkülen handelt. Das Seminar setzt in einem ersten Schritt aus einer wissenschaftsphilo- sophischen/ wissenschaftstheoretischen Perspektive bei diesen häufig unhinterfragten Grundannahmen an: Was sind Grundannahmen und welche Rolle spielen sie für die sozialwissenschaftliche Theoriebildung? Welchen Einfluss haben Grundannahmen auf das Erklärungsmodell einer Theorie? Warum wird in den Theorien der IB der Staat als „Akteur“ - vergleichbar mit der Grundannahme des menschlichen Individuums als homo oeconomicus in der klassischen und neoklassischen ökonomischen Theoriebildung - angenommen? Woher kommt das Denken in abgeschlossenen „Einheiten“ (der Staat als „unit“, als nach außen abgegrenzter, souveräner Akteur in einem internationalen System weiterer nach außen klar abgrenzbarer souveräner Staaten/“units)? In einem zweiten Schritt wird der wissenschaftsphilosophische Diskussions- aspekt zum einen mit historischen Aspekten verknüpft: „Staat“ und „Staatensystem“ werden als historisch wandelbare Konzepte diskutiert, deren Entstehung auf das engste mit der Geschichte des europäischen Staatensystems und der Herausbildung des zentralistischen europäischen Territorialstaates verknüpft ist. Zum anderen werden disziplinübergreifende Aspekte i.S. von Fragen der Einbettung von Theorien/Konzepten in übergreifende, kulturell geprägte „wissenschaftliche Weltbilder“ diskutiert: Bestehen Zusammenhänge zwischen der Entwicklung des theoretischen Denkens über den Staat und seiner Rolle in der internationalen Politik beispielsweise mit dem Aufkommen des Cartesianisch-Newtonschen wissenschaftlichen Weltbildes? In einem dritten Schritt werden die Diskussionsergebnisse der ersten zwei Schritte unter der Fragestellung ihrer praktisch-politischen Relevanz diskutiert. Ausgehend von einer handlungsleitenden Funktion wissenschaftlicher Theoriebildung für die praktische Politik wird gefragt: Inwiefern widerspiegelt sich das diskutierte Ordnungsdenken in der gegenwärtigen internationalen und globalen Politik? (Auswahl geeigneter aktueller Fälle gemeinsam mit den Studierenden). Didaktisches Konzept/Lernmethode: Problemorientierte Diskussion; vernetztes Lernen; Verbindung von Theorie und Praxis; zielt neben der Vertiefung der Fachkompetenz im Bereich IB durch einen wissenschafts- philosophischen Zugang auch auf die Stärkung reflexiver Kompetenz. 60 Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: manuela.spindler@global-politics.org Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Osiander, Andreas 2008: Before the State. Systemic Political Change in the West from the Greeks to the French Revolution. Oxford: Oxford University Press. • Osiander, Andreas 1995: Interdependenz der Staaten und Theorie der zwischenstaatlichen Beziehungen, in: Politische Vierteljahresschrift 36:2, 243-266. • Spindler, Manuela 2013: International Relations. A Self-Study Guide to Theory. Opladen/ Berlin/Toronto: Budrich Publishers. • Schieder, Siegfried/Spindler, Manuela 2014 (eds.): Theories of International Relations. London/New York: Routledge. • Wight, Colin 2012: Philosophy of Social Science and International Relations, in: Carlsnaes, Walter et.al (eds.): Handbook of International Relations. London: SAGE Publications, 29-56. 61 mailto:manuela.spindler@global-politics.org Understanding Boundaries in an Age of Migrations Dozent: Dr. Jean-Thomas Arrighi Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mi, 24.09.2014, 12.15 – 13.00 FRO, 3.B52 Fr, 17.10. / Sa, 18.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 4.B47 / 3.B57 Fr, 14.11. / Sa, 15.11.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: International migrations provoke a mismatch between the territorial boundaries of the state and the membership boundaries of the nation. As a result, states find themselves with a significant proportion of citizens living outside their frontiers, and of aliens within them. However, the ways in which states have addressed this discrepancy varies greatly. As an influential scholar once put it, from this point of view, the critical focus of investigation becomes the boundary that defines the group, not the cultural stuff that it encloses. In this seminar, we will examine the transformation of political boundaries resulting from international migrations, in theory and in practice. We will compare how states have sought to police their borders through immigration policies, to discriminate between citizens and aliens through citizenship policies, and to expand their control over their nationals living beyond their jurisdiction through diaspora policies. In addition, we will seek to understand why such policies have differed so markedly, over time and across space. The seminar pursues three objectives: First, participants will be encouraged to explore how a boundary perspective may be relevant for their own research. Second, students will become familiarized with the main theoretical debates in migration and citizenship studies. Third, they will gain a broad comparative understanding of a variety of cases, mainly though by no means exclusively in Europe. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch; Essays und Teilnahme kann auch in Deutsch sein. Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme / Essay (benotet) / 4 Kontakt: Jean-Thomas.Arrighi@EUI.eu Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literaturauszug • Arrighi, Jean-Thomas, and Hutcheson, Derek. “Keeping Pandora’s box Half-Shut: A Comparative Inquiry into the Institutional Limits of External Voting in EU Member States.” Democratization, special issue on Voting Rights in the Age of Globalisation, edited by Grotz, F., and Caramani, D. (forthcoming). • Barth, F., Ed. Ethnic Groups and Boundaries. The Social Organization of Culture Difference. Oslo, Universitetsforlaget, Introduction, 1969. • Bauböck, Rainer. How Migration Transforms Citizenship: International, Multinational and Transnational Perspectives. IWE Working Paper Series No. 24, 2002. • Brubakers, Rogers. Ethnicity Without Groups. Cambridge (MA), Harvard Univ. Press, 2004 (Chap 1). • Massey, Douglas. “International Migration at the Dawn of the Twenty-First Century: The Role of the State.” Population and Development Review Vol. 25 No. 3 (1999) 303–322. • Hirschman, Albert O. Exit, Voice, and the State, World Politics, vol.31, No.1, 1978. • Joppke, Christian. “The Retreat of Multiculturalism in the Liberal State: Theory and Policy.” The British Journal of Sociology Vol. 55 No. 2 (2004) 237–257. • Kymlicka, Will. “The Rise and Fall of Multiculturalism? New Debates on Inclusion and Accommodation in Diverse Societies.” International Social Science Journal Vol. 61 No. 199, (March 2010) 97-112. 62 mailto:Jean-Thomas.Arrighi@EUI.eu Religion und die zweite Migrationsgeneration in der Schweiz und Europa Dozent: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In Ländern Europas wie auch in Nordamerika ist in Folge der Zuwande- rungen seit den 1960er Jahren eine zweite, teils dritte Generation heran- gewachsen. Diese jungen Frauen und Männer mit Migrationshintergrund interpretieren religiöse Ideen und Praxisformen oft sehr unterschiedlich: einer gänzlichen Abkehr von Religion stehen eine traditionsbewusste Fortführung religiös-kultureller Normen und Praxis entgegen, ebenso wie eine selektive Auswahl und Befolgen von normativen Vorgaben als auch ein eigenständiges, autonomes Reinterpretieren religiöser Vorgaben in Lehre und Praxis. Das Masterseminar wird diese unterschiedlichen Formen der Anpassung religiöser Ideen, Normen und Praxis für das alltägliche Leben der Jugendlichen mit Migrationshintergrund vergleichend für die Schweiz und Länder Europas sowie Nordamerikas behandeln. Zur Sprache kommen neben muslimischen jungen Erwachsenen und ihren Interpretationen und Jugendgruppen u.a. auch buddhistische und hinduistische junge Erwach- sene mit Migrationshintergrund sowie die Kontextuierung in gesellschaftliche Veränderungsprozesse. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: martin.baumann@unilu.ch Material: Texte zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Endres, Jürgen/Tunger-Zanetti, Andreas/Behloul, Samuel-M./Baumann, Martin (2013): Jung, muslimisch, schweizerisch. Muslimische Jugendgruppen, islamische Lebensführung und Schweizer Gesellschaft, Luzern • Müller, Monika (2013): Migration und Religion. Junge hinduistische und muslimische Männer in der Schweiz, Wiesbaden • Portes, Alejandro/ Rumbaut, Rubén G. (2006) : Immigrant America: A Portrait, 3. Aufl. Berkeley • Crul, Maurice/Schneider, Jens/Lelie, Frans (eds.) (2012):, The European Second Generation Compared. Does the Integration Context Matter?, Amsterdam 63 mailto:martin.baumann@unilu.ch Foucaults Theorie der Gouvernementalität und Politik Dozent: Prof. Dr. Martin Hartman Durchführender Fachbereich: Philosophie Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Michel Foucaults Einfluss auf Philosophie und Sozialwissenschaft ist unbestritten. Seine Diskurs- und Machttheorie hat vielfältige theoretische und praktische Reflexionen und Interventionen hervorgerufen. Wir wollen in diesem Seminar vor allem seine in den letzten Jahren erst zugänglich gemachte "Geschichte der Gouvernementalität" diskutieren, die aus Vorlesungen am Collège de France 1977 - 1979 hervorgegangen ist. Eine ausführliche Lektüre zentraler Texte und eine werkgeschichtliche Kontextualisierung dieser Vorlesungen werden einen Überblick über dieses Theorieangebot, seine methodischen und systematischen Eigenschaften geben. Im Mittelpunkt stehen dabei besonders die politischen Implikationen seines Ansatzes, etwa mit Blick auf den Neoliberalismus der Gegenwart und auf das Konzept der Biopolitik. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bea.schuler@unilu.ch Literatur • Michel Foucault, Geschichte der Gouvernementalität I: Sicherheit, Territorium, Bevölkerung, Frankfurt/M. 2004. • Michel Foucault, Geschichte der Gouvernementalität II: Die Geburt der Biopolitik, Frankfurt/M. 2004. • Michel Foucault, Analytik der Macht, Frankfurt/M. 2005. • Thomas Lemke, Eine Kritik der politischen Vernunft. Foucaults Analyse der modernen Gouvernementalität, Hamburg 1997. 64 mailto:bea.schuler@unilu.ch Von der Idee zum Forschungskonzept: Forschungsdesigns und Methoden in den Internationalen Beziehungen Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung:. Termine: Do, 18.09.2014, 15.15 – 19.00 FRO, 4.A05 14-täglich Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziel: Das Seminar führt über zwei Semester in zentrale, neuere sozialwissen- schaftliche Methoden ein und wird nicht nur ein Grundwissen in primär qualitativen Methoden sondern gerade auch deren praktische Anwendung in der Konzeptualisierung und Operationalisierung von Forschungsfragen in den Internationalen Beziehungen vermitteln. In einem ersten Teil (Herbstsemester 2014) werden die methodischen wie theoretischen Grundlagen gelegt. Den Schwerpunkt des Seminars bilden ausgewählte, neuere Methoden: Fallstudiendesigns (Causal Process Tracing und Co-Varianz-Ansätze), inhaltsanalytische Verfahren (Textanalyse, Bildanalyse und Diskursanalyse), Qualitative Comparative Analysis, QCA (crisp set und fuzzy set Analysen) sowie Netzwerkanalysen. Mit diesen methodischen Verfahren werden wir uns in einem Dreischritt befassen: einer kurzen Einführung in die neuen Entwicklungen der jeweiligen Methode folgt eine empirische Anwendung in Gruppenarbeit (je nach Seminargröße) auf verschiedene IB-Forschungsfragen. Im Folgenden schließt sich die „Simulation“ einer wissenschaftlichen Konferenz an – von der Einreichung einer ersten Themenidee bis hin zur Präsentation eines vollständigen Forschungspapiers. Die TeilnehmerInnen werden somit in einem kurzen Abstract ein Thema für ein Forschungsthema vorschlagen. Über die Semesterferien werden – darauf aufbauend – selbständig erste ausführliche Research Designs mit empirischem Schwer- punkt erarbeitet und schließlich daraus ein Forschungspapier entwickelt. Der zweite Teil des Seminars (Frühjahrssemester) widmet sich dementspre- chend der ausführlichen Diskussion dieser Research Designs und deren Ausarbeitung zu Forschungsarbeiten in mehreren Stufen. Letzteres wird einzelne anwendungsorientierte Vertiefungen der im ersten Teil erarbeiteten Methoden sowie der empirischen Schwerpunktsetzungen beinhalten. Das Seminar endet mit der Simulation einer wissenschaftlichen Konferenz, auf der die finalen Forschungsarbeiten vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Das Seminar gibt in Gruppenarbeit und in der Diskussion mit dem Lehrenden viele Möglichkeiten zur Verfeinerung der Forschungsarbeit. Ziel des Seminars ist die eigenständige, praktische Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden in einem empirischen Forschungs- prozess. Es legt damit die Grundlagen für eine erfolgreiche Abschlussarbeit (Master oder Bachelor). Das Seminar geht über zwei Semester. Eine Anmeldung zum Frühjahrs- semester 2015 ist nicht möglich. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige aktive Teilnahme, Lektüre der Pflichttexte und – für die Benotung relevant – Referat, Gruppenarbeit, Abstract, Research Design, sowie Forschungsarbeit / 4 pro Semester plus 6 Credits für die Forschungsarbeit (insgesamt 14 Credits) Kontakt: julian.l.junk@googlemail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. 65 mailto:julian.l.junk@googlemail.com Literatur • Blatter, Joachim and Markus Haverland (2012): Designing Case Studies - Explanatory Approaches in Small-N Research. Palgrave MacMillan, Basingstoke. • Blatter, Joachim, Frank Janning and Claudius Wagemann (2007): Qualitative Politikanalyse. Eine Einführung in Methoden und Forschungsansätze. VS Verlag, Wiesbaden. • George, Alexander L. and Andrew Bennett (2005): Case Studies and Theory Development in the Social Sciences. MIT Press, Cambridge. • Gerring, John (2007): Case Study Research. Principles and Practices. Oxford University Press, Oxford. • Goertz, Gary (2006): Social Science Concepts. A User's Guide. Princeton University Press, Princeton. • Früh, Werner (2007): Inhaltsanalyse: Theorie und Praxis. 6. Aufl., UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz. • Keller, Reiner et al. (Hg.) (2007/2008): Handbuch Sozialwissenschaftliche Diskursanalyse. Bd. 1 und 2. VS Verlag, Wiesbaden. • Ragin, Charles C. (2008): Redesigning Social Inquiry - Fuzzy Sets and Beyond. Chicago University Press, Chicago. • Rose, Gillian (2001): Visual Methodologies: An Introduction to the Interpretation of Visual Materials. Sage, London. • Scott, John (2000): Social Network Analysis - A Handbook. Sage, London. • Van Evera, Stephen (1997): Guide to Methods for Students of Political Science. Cornell University Press, Ithaca. 66 The anthropology of international governace Dozent: Peter Larsen, PhD Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: What can anthropology tell us about contemporary global governance dynamics related to topics as environmental politics, indigenous rights and world trade? Anthropology may not appear as an obvious place where social scientists look to better understand global governance dynamics. Normally considered the domain of International Relations, International Law, Political Science and Economics, ethnography was for a long time mainly mobilized to illustrate exotic far-away realities. This is changing rapidly. On the one hand, anthropologists have increasingly ventured into the corridors and organizational realms of international organizations, international cooperation and global negotiations. On the other hand, global processes form an inextricably part of many field-settings and contemporary research topics. This course aims to introduce students to the diversity of approaches taken by anthropologists in the realm of international governance. The course will touch upon a range of different governance fields and actors. Particular focus will be on indigenous rights issues and environmental governance. As part of the course, students will be invited to attend and observe a 2-day international meeting in Geneva (being co-organized by the lecturer). Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: peter.larsen@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Abèles, Marc (2010), The Politics of Survival (Durham: Duke University Press). • Bellier, Irène and Préaud, Martin (2012), 'Emerging issues in indigenous rights: transformative effects of the recognition of indigenous peoples', The International Journal of Human Rights. • Brosius, Peter and Campbell, Lisa (2010), 'Collaborative event ethnography: conservation and development trade-offs at the Fourth World Conservation Congress', Conservation and Society, 8 (4), 245-55. • Ferguson, James (1994), The Anti-Politics Machine: "Development", Depoliticization and Bureaucratic Power in Lesotho (Minneapolis: University of Minnesota Press). • Global Shadows (2006), Africa in the Neoliberal World Order (Durham: Duke University Press). • Muller, Birgit (2013), The Gloss of Harmony: The Politics of Policy Making in Multilateral Organisations (Pluto Press). 67 mailto:peter.larsen@unilu.ch Politik und Religion. Politikwissenschaftliche Grundlagen Dozent: Prof. Dr. Antonius Liedhegener Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2014 FRO 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Ganz ohne Zweifel – Religion ist zurück in der öffentlichen Debatte. Zahlreiche global wahrgenommene Ereignisse wie die Terroranschläge des 11. September 2001, der Irakkrieg, religiös begründete Selbstmordattentate, die Religiöse Rechte in den USA, der Streit um einen Gottesbezug im Verfassungsentwurf der EU, die Kontroversen um Kopftuch und Moscheebau quer durch Europa oder der Arabische Frühling unterstreichen eindrucksvoll die Politikfähigkeit von Religion im 21. Jahrhundert. Gänzlich neu sind die damit verbundenen Grundfragen für die Politikwissenschaft keineswegs, aber die Politikwissenschaft hat sich ihnen mit neuer Dringlichkeit zu stellen. Das Seminar vermittelt im Sinne eines speziellen politikwissenschaftlichen Grundkurses die ideengeschichtlichen und politiktheoretischen Schlüsselthemen des Wechselverhältnisses von Politik und Religion und diskutiert zentrale Ergebnisse der jüngeren empirischen Politikwissenschaft zur Rolle von Religion in der nationalen und internationalen Politik der Gegenwart. Untersucht werden die Rolle von Religionen für die Legitimation von Herrschaft, ihr Einfluss auf politische Entscheidungen und ihre Bedeutung für die Zivilgesellschaft und damit die Stabilität demokratischer Gesellschaften. Gefragt werden soll vor allem, ob und unter welchen Bedingungen Religion für demokratische Politik heute ein Gefährdungspotential oder eine Ressource zur politischen Gestaltung darstellt. In der Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Religion und Politik wird zugleich mit den konzeptionellen und methodischen Grundlagen der Politikwissenschaft vertraut gemacht. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: aktive Teilnahme (Textlektüre) / 4 Kontakt: antonius.liedhegener@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Brocker, Manfred/ Behr, Hartmut/ Hildebrandt, Mathias (Hgg.), Religion - Staat - Politik. Zur Rolle der Religion in der nationalen und internationalen Politik (= Religion und Politik) Wiesbaden 2003; • Hildebrandt, Mathias/ Brocker, Manfred (Hg.), Der Begriff der Religion (= Politik und Religion) Wiesbaden 2008; • Liedhegener, Antonius/ Tunger-Zanetti, Andreas/ Wirz, Stephan (Hg.), Religion - Wirtschaft - Politik. Forschungszugänge zu einem aktuellen transdisziplinären Feld (= Religion - Wirtschaft - Politik, Bd.1) Baden-Baden – Zürich 2011 (die Kapitel zur Politikwissenschaft). • Minkenberg, Michael/ Willems, Ulrich (Hg.), Politik und Religion (= PVS- Sonderheft, Bd.33) Wiesbaden 2003. 68 mailto:antonius.liedhegener@unilu.ch Public Economics Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termin: Do, 18.09.2014, 15.15 - 17.00 FRO, 3.B47 Termin: Do, 16.10.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 3.B52 Termin: Do, 20.11.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 3.B47 Termin: Fr, 21.11.2014, 08.15 - 18.00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Students will learn to critically evaluate existing empirical studies in public economics and to plan their own research project.The course covers the most important empirical approaches in public economics. We will discuss how these empirical approaches are used to analyze selected issues in public economics and for policy evaluation. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch und Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme//Essay (benotet) / 4 Kontakt: oeksem@unilu.ch 69 mailto:oeksem@unilu.ch China and India in the International Political Economy Dozent: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 18.09.2014 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Few phenomena have transformed as much our contemporary world as the re-entry of China and India in the global economy. The reform and opening of China in the late seventies and that of India in the early nineties have fun- damentally altered globalization dynamics. Their impact is increasingly felt in other fields as well such as foreign policy and climate change. This course evaluates this momentous shift, as well as the factors driving it. While the relevance of these countries is not new, the past decade has seen them impact the international system in ways that cannot be ignored. India is poised to become the world’s third biggest economy in purchasing power terms this year. China may even be by then the world’s largest after already becoming its leading exporter and the main emitter of C02. Within the next decade China could well be the primary retail market, main importer, main oil consumer, and the country with the most listed firms in the Fortune Global 500. It could even be that within the next two decades China overtakes the United States in military spending. India is following close-by. This means that both China and India are changing global politics and economics in ways that no other actor has done in recent history. At the same time they face enor- mous challenges, both domestically and internationally. Almost no other country has seen inequality rise as dramatically as China, corruption, environ- mental degradation, and social unrest are major concerns for the Chinese leadership. The situation is not much different for India, which in addition remains the country with the most poor in absolute terms (400 million) and has much lower social indicators. This course will look from an empirical and theoretical perspective at the challenges and opportunities that the rise of China and India bring. In doing so, we will look at their political economies, as well as discussing possibilities for economic and political reform. We will focus on their relevance for world politics and economics. A main question that will be present throughout the course is to which extent these countries will act as stakeholders in the current system, or on the contrary, whether the will challenge it, as has occurred previously with revisionist powers. Sprache: English, however German may also be used in essays and class-participation. Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: omar.serrano@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT . Literaturauszug • Chandler, C. and Zainulbhai, A. eds. (2013) Reimagining India: Unlocking the Potential of Asia’s Next Superpower, New York (NY): McKinsey & Company • Deng Y., and Wang F.L. eds. (2004) China Rising: Power and Motivation in Chinese Foreign Policy, Plymouth: Rowman & Littlefield Publishers • Dréze, J. and Sen, A. (2013) An Uncertain Glory: India and its Contradictions, Princeton NJ: Princeton University Press • Fewsmith J., Ed. (2010) China Today, China Tomorrow: Domestic Politics, Economy and Society, Plymouth: Rowman & Littlefield Publishers • McGregor J. (2012) No ancient wisdom no followers: the challenges of Chinese authoritarian capitalism, Westport: Prospecta Press • Miller M. C. (2013) Wronged by empire: post-imperial ideology and foreign policy in India and China, Stanford: Stanford, CA: Stanford University Press 70 mailto:omar.serrano@unilu.ch International Forecasting and Simulations Dozent: Dr. Michal Tomczyk Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 08.15 – 10.00, ab 16.09.2014 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: To study the future is to study potential change. It is not simply economic projection or sociological analysis or technological forecasting, but multidisciplinary examination of change in all major areas of life. Futures research can be directed to large- or small-scale issues, in the near and distance future and can project possible or desired conditions. Its purpose is not to know the exact future, but to help us make better decisions today via its methods that force us to anticipate opportunities and threats and consider how to address them – it is better to anticipate and be prepared, rather than just respond to change. Exploring the unknown, identifying possibilities associated with different outcomes, and isolating likelihoods of occurrences constitutes the essence of forecasting. The aim of the course is to give students the ability to prepare forecasts and simulations regarding international affairs. This course enables students to analyze and anticipate the evolution of international system and its components, including issues like global politics, economic and social trends, possible resolution of conflicts and the behavior of international actors (states, international organizations etc.). Students will develop their analytical ability and critical thinking; acquisition of skills of formulating problems associated with forecasting, creatively combining theoretical knowledge with practice, as well as the ability to communicate, discuss and proper argumentation. First part of the course is devoted to present students an overview of what forecasting is? What is its historical background and why it is important for studying? Then they will be familiarized with the basis of the theoretical framework and existing forecasts. As a result, they will be able to prepare their own forecast using forecasting methodology. Sprache: English Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: michal.tomczyk@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • J. Scott Armstrong (ed.) (2001), Principles of Forecasting. A Handbook for Researchers and Practitioners, Springer. Philadelphia • Maria Giaoutzi, Bartolomeo Sapio (2013), Recent Developments in Foresight Methodologies, New York • Burchill, et al. eds. (2005), Theories of International Relations, 3rd edition, Palgrave • Gene Rowea, George Wrightb (1999), The Delphi technique as a forecasting tool: issues and analysis, “International Journal of Forecasting” 15, pp. 353–375 • John R. Freeman; Brian L. Job, (1979), Scientific Forecasts in International Relations: Problems of Definition and Epistemology, “International Studies Quarterly”, Vol. 23, No. 1., pp. 113-143. • Kesten C. Green, J. Scott Armstrong (2007), Structured analogies for forecasting, “International Journal of Forecasting” 23, pp. 365–376 71 mailto:michal.tomczyk@unilu.ch EU-Russia Relations: Between Strategic Partnership and Integration Rivalry Dozent: Dr. Kataryna Wolczuk Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Do, 25.09.2014, 12.15 – 13.00 FRO, 3.B55 Fr, 24.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, HS 12 Sa, 25.10.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Learning objectives: Relations between the EU and Russia have been defined as a ‚strategic partnership‘, yet the un-derlying tensions have been thrown into sharp relief by the crisis in Ukraine. To understand the dyna-mics, the course will study EU-Russia relations in a bilateral and broader regional context. On a bilate- ral basis, the key stages, legal framework and subsequent policy initiatives will be analysed agains the backdrop of preferences of the EU and Russia, respectively. In the regional context, the focus will be on Russia’s approach to regional integration in the post-Soviet space, in particular the rapid emergence of the Eurasian Economic Union (as of Jan 2015). Russia-led integration efforts will be compared and contrasted with the EU’s own policies towards the ‚common neighbourhood‘, such as the European Neighbourhood Policy and the Eastern Partnership. Against this background, the crisis in Ukraine will be examined in terms of the respective roles of the EU adn Russia in order to assess if it represents a tectonic shift or a temporary ‚cooling‘ in EU-Russia relations. At the end of the course the students will be able to: 1) Demonstrate an in-depth understanding of EU-Russia relations and key factors shaping the relations 2) Interpret these relationship with reference to appropriate concepts and theoretical paradigms (drawn from International Relations and Political Science) 3) Gain insights into how to formulate specific research questions and operationalise them in terms of research design and methodology Sprache: English Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 2 Kontakt: K.wolczuk@bham.ac.uk Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Haukkala, Hiski (2010), The EU-Russia Strategic Partnership, Routledge, London and New York • Hopf, Ted (ed.) (2008), Russia’s European Choice (Palgrave MacMillan, New York and Basingstoke). • Dragneva, Rilka and Wolczuk, Kataryna (2012) ‚Russia, the Eurasian Customs Union and the EU: Cooperation, Stagnation or Rivalry?‘, Chatham House briefing paper, REP BP 2012/01 • Dragneva, Rilka and Wolczuk, Kataryna (eds.) (2013) Eurasian Economic Integration: Law, Policy, and Politics, Chelthenham: Edward Elgar. • Trenin, Dmitri (2008), 'Russia and the European Union: redefining strategic partnership', in Partnerships for effective multilateralism: EU relations with Brazil, China, India and Russia, Chaillot Paper no. 109, June: 133-144. Available at http://www.iss.europa.eu/uploads/media/cp109_01.pdf 72 mailto:K.wolczuk@bham.ac.uk Modul Forschung-Praxis-Methoden Grundlagen der multivariaten Statistik Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 18.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Sozialwissenschaften sind als empirische Wissenschaft angewiesen auf die statistischen Techniken zur Analyse und Modellierung von Daten, die zumeist aus Befragungen grosser Personenstichproben stammen. Die Veranstaltung führt zunächst in die Grundlagen der Inferenzstatistik ein. Dann werden die wichtigsten Verfahren der multivariaten Statistik eingeführt: multiple lineare Regression, binäre logistische Regression, Hauptkomponentenanalyse und multiple Korrespondenzanalyse. Vorbereitende Lektüre angegebener obligatorischer Literatur sowie der regelmässige Besuch der Vorlesung sind erforderlich. Weiter der parallele Besuch des zugehörigen Seminars „Sozialwissenschaftliche Datenanalyse“. Im Rahmen der integrierten Übung werden Aufgaben besprochen, die die Studierenden vorbereitend bearbeiten sollen. Voraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der VL Methonden II oder äquivalente Veranstaltung. Umfang: 3 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Material: Folien werden auf OLAT zugänglich gemacht. Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. 73 mailto:rainer.diazbone@unilu.ch Methoden ethnologischer Feldforschung Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Feldforschung ist die zentrale empirische Methode der Ethnologie. Kenntnisse der verwendeten Verfahren und Techniken sind nicht nur zur Planung und Durchführung eigener Forschung Voraussetzung, sondern auch zur Quellenkritik. Nur wer versteht, wie Ethnologen ihre Daten gewinnen, kann die Ergebnisse beurteilen, einordnen und kritisieren. In der Übung sollen alle TeilnehmerInnen praktische Erfahrungen mit verschiedenen Verfahren der Feldforschung gewinnen. An Beispielen wird die Aufnahme, Aufbereitung und Auswertung von Daten geübt. Die Studierenden erproben alle Verfahren jeweils an einander, und lernen dabei die Rolle des Forschers und des Informanten kennen. Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren werden so deutlich und deren Eignung für bestimmte Fragestellungen kann besser eingeschätzt werden. Gleichzeitig werden Daten über Interessen, Probleme und Alltag Luzerner Studierender erhoben. Diese Kenntnisse wiederum können in die Verbesserung der Lehre und des Lehrplans einfliessen. Durchführung: Von Woche zu Woche sind verschiedene praktische Aufgaben zu lösen, deren Ergebnisse am Ende des Semesters zu einem Lernportfolio zusammengestellt werden. Regelmässige, pünktliche Teilnahme und Durchführung der Aufgaben sind die Voraussetzungen für den Erwerb eines Leistungsscheins. Anmeldungen per E-Mail an Bettina.Beer@unilu.ch. Geben Sie bitte Semesterzahl und Fächerkombination an. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur Pflichtlektüre: Bettina Beer (Hg.), 2008: Methoden ethnologischer Feldforschung. (Überarbeitete und erweiterte 2. Auflage). Berlin: Reimer. Das Buch kann bei Angabe der Lehrveranstaltung vergünstigt mit Hörerschein beim Studiladen gekauft werden. Weitere Literatur steht im Semesterapparat der Präsenzbibliothek. 74 Qualitatives Forschen in Organisationen Dozent: Dr. phil. Stephan Kirchschläger Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 10.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 11.10.2014, 09.15 - 16.00, Fr, 05.12.2014, 09.15 - 16.00, Sa, 06.12.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Organisationsforscher bedienen sich gegenwärtig immer öfter qualitativer Forschungsmethoden, um sich ihrem Gegenstand empirisch anzunähern. Allgemein anerkannte methodologische Prinzipien des qualitativen Forschens, wie die der Exploration und Offenheit, der Einzelfallorientierung und der Berücksichtigung des Kontextes (vgl. Bergmann 2006: 18f.), die auf die Generierung neuen theoretischen Wissens ausgerichtet sind, eignen sich beispielsweise immer dann besonders gut, wenn organisationale Prozesse und Praktiken im Fokus stehen, es gilt, organisationale Wirklichkeiten aus der Perspektive der handelnden Akteure zu rekonstruieren, oder wenn sich dynamisch verändernde Organisationsphänomene erforscht werden sollen. In der Veranstaltung werden methodische Grundlagen qualitativen Forschens im Kontext von Organisationen anhand empirischer Beispiele aus der Organisationsforschung vorgestellt und diskutiert. Ein Schwerpunkt dabei bilden forschungspraktische Aspekte, auf deren Grundlage die Teilnehmenden in der Lage sein werden, eigene empirische Arbeiten zu planen und durchzuführen (Forschungsarbeit im Forschung- Praxis-Methoden-Modul oder BA/MA-Arbeiten). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: stephan.kirchschlager@unilu.ch Literatur • Kühl, Stefan / Strodholz, Petra (Hrsg.) (2002): Methoden der Organisationsforschung: ein Handbuch. Reinbek: Rowohlt-Taschenbuch-Verl. • Bergmann, Jörg R. (2006): Qualitative Methoden der Medienforschung – Einleitung und Rahmung, in: R. Ayass / J. R. Bergmann (Hrsg.): Qualitative Methoden der Medienforschung, Reinbek: Rowohlt- Taschenbuch-Verl., 13-42, insb.: 16-34. • Wolff, Stephan (2000): Wege ins Feld - Varianten und ihre Folgen für die Beteiligten und die Forschung, in: U. Flick / E. v. Kardoff / I. Steinke (Hrsg.): Qualitative Forschung: Ein Handbuch, Reinbek: Rowohlt, 334-349. 75 mailto:stephan.kirchschlager@unilu.ch Causal inference Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Health Science and Health Policy Termine: wöchentlich Mo, 08.15 - 10.00, ab 22.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: In this module students will deepen their understanding of statistical methods for identifying and estimating causal effects. The potential outcomes approach is presented as a general and unifying framework to examine such effects, with randomized experiments as the predominant way for establishing causality. The course then moves on to observational studies and explores various types of research designs that allow for credible causal inference. Examples from the literature offer hands-on experiences in utilizing the methods. The key objective of this module is to learn the methodology and steps of drawing causal inferences from experimental and non-experimental data. Voraussetzungen: Umfang: Quantitative Methods II (or equivalent) 2 Semesterwochenstunden Sprache: Begrenzung: Englisch Priority MA Health Sciences students Prüfungsmodus / Credits: KSF: graded written examination / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Literatur • Stata 13 (available through the university) • Angrist JD, Pischke JS (2009) Mostly Harmless Econometrics: An Empiricist's Companion, Princeton University Press • Slides, software code, exercises 76 mailto:stefan.boes@unilu.ch Methoden computergestützter Textanalyse Dozent: Frederik Elwert, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fri, 17.10.2014, 10.15 – 17.00 FRO, HS 3 Sa, 18.10.2014, 09.15 – 16.00 FRO, 3.B54 Fr, 28.11.2014, 10.15 – 17.00 FRO, HS 1 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Texte als Quellen soziologischer Analyse stehen in immer größerem Umfang in digitaler Form zur Verfügung. Neben der Nutzung von Annotationssoftware für die klassische qualitative Textanalyse, wie sie sich seit einiger Zeit etabliert hat, ergeben sich auch neue Analysestrategien. Dabei erlauben neue, leistungsfähigere Algorithmen Auswertungen, die über reine Quantifizierungen hinausgehen und die Grenzen zwischen qualitativer und quantitativer Textanalyse verschieben. Beispiele hierfür sind etwa Verfahren der Korpuslinguistik, der semantischen Netzwerkanalyse oder das sogenannte Topic Modeling. Das Seminar wendet sich diesen Möglichkeiten computergestützter Textanalyse zu. Neben der Diskussion der theoretischen und methodologischen Grundlagen geht es insbesondere um die praktische Anwendung der entsprechenden Verfahren. Am Beispiel der Programmiersprache Python soll gezeigt werden, wie sich konkretes Textmaterial aufbereiten, analysieren und interpretieren lässt. Voraussetzungen: Umfang: Erste Grundlagen der Programmiersprache Python sind für die Veranstal- tung erforderlich. Es wird daher die Bereitschaft vorausgesetzt, sich diese im Vorfeld des ersten Blocktermins über einen bereitgestellten Online-Kurs anzueignen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: frederik.elwert@rub.de 77 mailto:frederik.elwert@rub.de Einführung in Methoden der empirischen Religionsforschung I Dozent: Prof. Dr. Stefan Huber Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: wöchentlich Mi, 12.15 - 14.00, ab 17.09.2014 FRO, HS 5 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Methodisches Seminar Inhalt: Lernziele: Wie erzählen Menschen von ihrer "Bekehrung", "Erleuchtung", "spirituellen Heilung" oder ihrem Leben vor 500 Jahren? Innerhalb welcher Kontexte machen sie religiöse Erfahrungen und wie beeinflusst dies ihre Lebenspraxis? Fragen dieser Art werden von der qualitativen empirischen Religionsfor- schung bearbeitet, in welche dieser Kurs einführt. Zum einen werden grundlegende Techniken qualitativer Sozialforschung dargestellt. Zum anderen diskutieren wir neueste qualitative Forschungen aus dem Bereich der Religionssoziologie und -forschung, indem wir ihre Fragestellung, Methode, Auswertungsstrategie und Interpretation genauer unter die Lupe nehmen. • Verschiedene Ansätze der qualitativen Religionsforschung kennen zu lernen und einzuordnen wissen • Methoden der Datenerhebung mit solchen der Auswertung sinnvoll kombinieren zu können • Fähigkeit entwickeln, eigene Fragestellungen in einer qualitativen Logik zu bearbeiten Voraussetzungen: Umfang: Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: schriftliche Prüfung, pass or fail / 4 Kontakt: stefan.huber@theol.unibe.ch 78 mailto:stefan.huber@theol.unibe.ch Analyse von Mediennutzungsdaten mit R Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Unter Mediennutzung wird im Allgemeinen der Konsum von Massenmedien verstanden, wozu sowohl Print-, Bild- als auch Onlinemedien gehören. Die Art der Medien sowie die Art der Nutzung scheinen eng mit verschiedenen sozialstrukturellen Differenzierungen zusammenzuhängen. Das Seminar führt in die quantitative Mediennutzungsforschung und damit zusammenhängende soziologische Konzepte ein. Dies soll anhand von internationalen Datenerhebungen praktisch umgesetzt werden. Hierfür wird das OpenSource Statistikprogramm R verwendet werden, das als leistungs- starkes und flexibles Programm zunehmende Beachtung erfährt. Im Seminar werden verschiedene multivariate Verfahren, wie Regressions-, Faktoren- und Korrespondenzanalysen vorgestellt. Die theoretischen und methodischen Kenntnisse werden von den Studieren- den anhand eigener Fragestellungen auf Basis von Sekundärdatensätzen praktisch umgesetzt. Voraussetzungen: Umfang: gute Kenntnisse der uni- und bivariaten Statistik 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur Manderscheid, Katharina (2012): Sozialwissenschaftliche Datenanalyse mit R. Eine Einführung. Wiesbaden: VS- Verlag für Sozialwissenschaften. 79 mailto:katharina.manderscheid@unilu.ch Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 18.09.2014 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Understanding social behaviour against the background of social structures constitutes a key of sociological theory and research approaches. The seminar will focus on the theoretical concepts behind contemporary approaches as well as their practical implementation in research. Therefore, selected concepts like class, gender, network, social milieu will be introduced. Special emphasis will be put on the sociology of Pierre Bourdieu and his conceptual tools of habitus and life styles. Furthermore, topics like social identity formation processes, which are discussed in strands of life course analyses, modernisation theory and globalisation studies, will be discusses. All topics will be applied by the students in research exercises using standardised data. Voraussetzungen: Umfang: grundlegende Statistikkenntnisse, Englischkenntnisse 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (mehrere Arbeitsaufgaben) / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur wird im Seminar bekannt gegeben. 80 mailto:katharina.manderscheid@unilu.ch Relationale Soziologie: Theoretische Ansätze und empirische Studien Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit der relationalen Perspektive in der Soziologie, wie sie seit einigen Jahren aus ganz unterschiedlichen Strömungen in der soziologischen Theorie diskutiert wird. Der analytische Blick liegt dabei nicht auf einzelnen Variablen, sondern auf den Beziehungen zwischen Akteuren und den Strukturen und Mustern solcher Beziehungen. Dazu gehört die kulturelle Wende in der Netzwerkforschung genauso wie die neuere französische, pragmatische Soziologie und die Akteur-Netzwerk Theorie. Im ersten Teil des Seminars werden wir einschlägigen Texte dieser theoretischen Strömungen kennenlernen, um dann im zweiten Teil empirische Beispielen zu diskutieren. Das Seminar soll einen Überblick über unterschiedliche theoretische Strömungen in der modernen Soziologie geben sowie Anhaltspunkte liefern, wie theoretische Konzeption und empirisches Material miteinander verbunden werden können. Voraussetzungen: Umfang: Bereitschaft zum Lesen englischer Texte 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (kurzes Input und Memos) / 4 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch Literatur • Abbott, Andrew. 1988. "Transcending General Linear Reality." In: Sociological Theory 6, S. 169-188. • Mohr, John. 1998. "Measuring meaning structures." In: Annual Review of Sociology 24, S. 345-370. • Latour, Bruno. 2007. Eine neue Soziologie für eine neue Gesellschaft. Frankfurt: Suhrkamp. 81 mailto:sophie.muetzel@unilu.ch Approaches and methods in consumer research Dozentin: Dr. Stefan Oglesby, MBA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 18.09.2014 FRO, HS 3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar is an introduction to the most relevant and selected innovative approaches of consumer research. The seminar also offers a strong reference to today’s practice of marketing research. First, the seminar provides an overview over the developments in con- ceptualizing consumer behaviour and its reflection in consumer research. Second, selected, pivotal approaches and topics of consumer research will be elaborated on with case studies. – Consumer Behaviour and Attitudes – Methods of data collection – Customer Satisfaction Research – Advertising Research – Qualitative Consumer Research – Pricing Research – Discrete Choice Analysis – Media Research – Segmentation / Typology – Brand Equity Research Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (presentation / paper) / 4 Kontakt: oglesby.stephan@link.ch Literatur • Solomon, Michael R. u.a.: Consumer Behavior. A European Perspective, 2009 • Balderjahn, Ingo et al. (Hrsg.)(1998): New Developments and Approaches in Consumer Behaviour Research Palgrave. ISBN-13: 978-0333739075. • Ludwig Berekoven et al. (2006): Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung. Wiesbaden. ISBN-10 3-8349-0317-5 82 mailto:oglesby.stephan@link.ch Der digitale öffentliche Raum – Geschichte, Gemeinschaften und Sozio- semantische Netzwerke Dozent: Dr. Camille Roth Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 24.10.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 25.10.2014, 09.15 - 16.00, Fr, 21.11.2014, 10.15 - 17.00, Sa, 22.11.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: This seminar aims at providing an encompassing overview on the digital public space and, more broadly, on the functioning of a series of prototypical online communities, including blogspace, wikis and discussion forums. Sessions will be either devoted to the discussion of texts dealing with general issues (including the history and emergence of these virtual realms) and specific case studies, or to the presentation of a series of methodological tools, including social network analysis and socio-semantic modeling. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Essay) / 4 Kontakt: roth@cmb.hu-berlin.de Literatur • L. A. Adamic and N. Glance. The political blogosphere and the 2004 U.S. election: divided they blog. In LinkKDD ’05: Proc. 3rd Intl. Workshop on Link discovery, pages 36–43, New York, NY, USA, 2005. ACM Press. • Etling, B., Kelly, J., Faris, R., Palfrey, J., (2009) “Mapping the Arabic Blogosphere: Politics, Culture, and Dissent”, Berkman Center Research Publication #2009-06. • Kayahara, J., Wellman, B. (2007). “Searching for culture—high and low”. Journal of Computer- Mediated Communication, 12(3):824–845. • Karpf, D. (2008). “Understanding Blogspace”. Journal of Information Technology & Politics, 5(4):369– 385. • H. Rheingold. Virtual Communities: Homesteading on the Electronic Frontier. MIT Press. • Van Alstyne, M. and Brynjolfsson, E. (1996). “Electronic Communities: Global Village or Cyberbalkans?”. In Proc. 17th Intl. Conf. information systems. • Wasserman, S., Faust, K. (1994). “Social Network Analysis: Methods and Applications”, Cambridge University Press. • Wellman, B. (2001). “Computer Networks as Social Networks”. Science, 293:2031–2034. 83 mailto:roth@cmb.hu-berlin.de Kolloquien Forschungskolloquium: Migrantenreligionen im Westen Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaften Termine: 14-täglich Mi, 13.15 – 15.00, ab 24.09.2014 FRO, 3.B06 Studienstufe: Master / Doktorat Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das Kolloquium richtet sich an Studierende im Master und Doktorat. Es bietet die Möglichkeit, das Thema der in Arbeit befindlichen Master- bzw. Doktorarbeit vorzustellen und im Kreis der Teilnehmenden vertiefend zu diskutieren. Zudem besteht die Möglichkeit, theoretische Texte zur Religionswissenschaft gemeinsam zu diskutieren. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Präsentation / 1 Kontakt: relsem@unilu.ch Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 17.15 - 19.00, ab 16.09.2014 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor / Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungs- prozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen For- schungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 4 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch 84 mailto:relsem@unilu.ch mailto:joachim.blatter@unilu.ch Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienwissenschaft Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Termine werden den Teilnehmenden bekannt gegeben. Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an Studierende der Masterstufe – insbeson- dere der Soziologie und der Vergleichenden Medienwissenschaften -, die ihre Examensarbeiten vorbereiten und verfassen. Das Kolloquium dient der Unterstützung bei der Präzisierung der Themen und Problemstellungen der Studien. Es bietet Raum für die Darstellung von Entwürfen, erster Ergeb- nisse und für Debatte und Austausch. Die MA-Arbeiten werden präsentiert und diskutiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Vorstellung der Masterarbeit) / 2 Kontakt: Anmeldung: cornelia.bohn@unilu.ch um Anmeldung bis 16.9. wird gebeten. Forschungskolloquium des Joint Degree MAS „Religion – Wirtschaft – Politik“ Dozenten: Prof. Paul Dembinski / Prof. Jens Köhrsen/ Prof. Antonius Liedhegener/ Prof. Daria Pezzoli-Olgiati Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: Mi, 24.09.2014, 14.15 – 18.00 FRO, HS 12 08.10. / 22.10. / 27.11. / 28.11.204 Studienstufe: Master / Doktorierende Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Im Forschungskolloqium werden Methodenfragen erörtert und die laufenden Abschlussarbeiten des Joint Degree Masterstudiengangs "Religion – Wirtschaft – Politik" vorgestellt und diskutiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: IF: aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: antonius.liedhegener@unilu.ch 85 mailto:cornelia.bohn@unilu.ch mailto:antonius.liedhegener@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Do, 17.15 – 19.00, ab 25.09.2014 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor / Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengängen Soziologie, SoCom, Public Opinion and Survey Methodology vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die bei mir ihre Abschlussarbeit anfertigen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktieve Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Kolloquium für BA- und MA-Studierende Dozenten: Prof. Dr. Jürg Helbling / Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Mo, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor / Master Inhalt: Das BA-/MA-Kolloquium richtet sich in erster Linie an Studierende, die momentan mit Betreuung der Proff. Helbling oder Egli sowie der Oberassistierenden von Prof. Helbling ihre BA- oder MA-Arbeit schreiben, dies unlängst getan haben oder dies demnächst zu tun beabsichtigen. Prinzipiell ist die Veranstaltung jedoch offen für alle MA-Studierenden sowie höhere Semester im BA, die an einem Erfahrungsaustausch zum Verfassen akademischer Qualifikationsarbeiten interessiert sind. Ausgehend von kurzen Präsentationen der Abschlussarbeiten in unterschiedlichem Zustand der Vollendung (oder Planung) sollen hauptsächlich praktische Aspekte des Forschens und Schreibens zur Sprache kommen. Auch die Dozierenden werden ihre gegenwärtigen Forschungsprojekte präsentieren und zur Diskussion stellen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: werner.egli@unilu.ch 86 mailto:rainer.diazbone@unilu.ch mailto:werner.egli@unilu.ch MA-Kolloquium: Organisation und Wissen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterkolloquium Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studierende der Masterstufe, die ihre Examensarbeiten vorbereiten und schreiben. Es gibt Raum und Unterstütz- ung bei der Themenfindung und –zuspitzung, und es behandelt vor allem Fragen der Umsetzung. Studierende können ihre MA-Themen präsentieren und diskutieren, und sie erhalten Rückmeldungen zu Fragen der Bearbei- tung und Verschriftlichung. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen der Organisationsforschung und der Institutionenanalyse ausgerichtet. Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, wird der Besuch dieses Kolloquium empfohlen. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: bestätigte Teilnahme / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch Kolloquium Weltgesellschaft / Theorien Dozenin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Mo, 15.09.2014, 13.15 - 15.00 FRO, 3.A05 Fr/Sa, 26./27.09., Fr/Sa, 28./29.11. FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor / Master / Doktorat Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an BA- und Masterstudierende sowie an Promovierende. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussarbeiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren. Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens eine Woche vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Arbeit) / 2 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch 87 mailto:raimund.hasse@unilu.ch mailto:bettina.heintz@unilu.ch Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt Dozenten: Prof. Dr. phil. Aram Mattioli / Prof. Dr. Daniel Speich / PD Dr. Patrick Kury / Prof. Dr. Markus Ries Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: 14-täglich Di, 17.15 – 19.00, ab 23.09.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master / Doktorat Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das interdisziplinäre Forschungskolloquium zur Geschichte der modernen Welt dient der Vorstellung und Diskussion laufender Projekte und der gemeinsamen Lektüre wissenschaftlicher Texte. Im Plenum soll auch diskutiert werden, was eine gute historische Studie ausmacht. Die Veranstaltung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie fortgeschrittene Masterstudierende. Das Programm wird in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 3 Kontakt: aram.mattioli@unilu.ch / daniel.speich@unilu.ch Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozentin: Ass.-Prof. Sophie Mützel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich, Mi, 15.15 - 17.00, ab 24.09.2014 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor / Master Inhalt: Das Kolloquium bietet die Gelegenheit laufende Abschlussarbeiten vorzustellen und hilfreiche Rückmeldungen zu erhalten. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation Vorhaben der MA-Arbeit) / 2 Kontakt: sophie.muetzel@unilu.ch 88 mailto:aram.mattioli@unilu.ch mailto:daniel.speich@unilu.ch mailto:sophie.muetzel@unilu.ch Sonderveranstaltungen International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Do, 30.10.2014, 17.15 - 19.00, Fr, 31.10.2014, 09.15 - 16.00, Do, 20.11.2014, 17.15 - 19.00, Do, 11.12.2014, 17.15 - 19.00, Fr, 12.12.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 3.A05 Fr, 21.11.2014, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Blockveranstaltung Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. - to understand key concepts of international environmental law - to know important multilateral environmental agreements (MEAs) - to get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Englisch RF: written exam (6) Kontakt: thilo.marauhn@unilu.ch 89 mailto:thilo.marauhn@unilu.ch Diversity Management Dozent: Prof. Dr. iur. Alexander H.E. Morawa Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termin: Block Seminar (Saturday, September 20 (lunchtime) – 22, 2014, (morning) in Lungern); capstone meeting towards the end of the semester Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Blockveranstaltung Inhalt: Lernziele: The integrity of both the international order and of any constitutional order depends in part on how these systems balance the interests and demands of the constituent society (“the whole“), on the one hand, and those of particular stakeholders (“the particular“), on the other hand. The ‘particular’ are regular-ly defined as those requiring an allocation of beneficial public services or goods to secure full societal participation, or topical “vulnerable segments of society”. The above balancing exercise is nowadays shaped by the human rights based entitlements everyone holds (the “rights-based approach”), which mandate that states take specific action to protect, promote, and enable the realization of those rights. We will examine the law (national and international) that pertains to the management of diversity, for instance in the following fields: - ethnic minorities and indigenous populations; - religious groups; - persons with disabilities; - older persons; - persons with different sexual orientations; We will also examine “diversity management and political participation“, or duties of states to ensure effective and relevant political participation of all segments of society in all matters pertaining to them. This will include dis-cussions of integration and assimilation, cultural diversity, but also diversity in public discourse more generally (from free speech to the pursuit of happiness). To be able to engage in a meaningful discourse on the benefits and pro- blems of and rights associated with diversity management. To link this dis- course with constitutional law and politics as well as international law and politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Prüfungsmodus / Credits: RF: team-based work, including written and oral contributions during the semester (50%), individual papar (50%) / 6 Kontakt: Anmeldung: alexander.morawa@unilu.ch Registration/Deregistration mandatory by e-mail to uta.dietrich@unilu.ch until Sep 12, 2014. 90 mailto:alexander.morawa@unilu.ch mailto:uta.dietrich@unilu.ch Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Julia Maisenbacher Studierende des Masterstudienganges Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop / mehrtägige Exkursion (Ziel wird noch bekannt gegeben) Inhalt: Kennenlernen von verschiedenen Bereichen der Weltgesellschaft anhand von Besuchen bei Institutionen/Organisationen und Unternehmen. Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - mündliche Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe drei Tage nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: julia.maisenbacher@unilu.ch oder polsem@unilu.ch 91 mailto:julia.maisenbacher@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch 23.07.2014 Literature

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    Erstellungsdatum: 23.07.2014

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    9 E: ccfw@hslu.ch CH 6002 Luzern W. www.ccfw.ch mailto:patrick.mueller@tg.ch mailto:marcel.ogg@tg.ch [...] ca. circa (zirka, ungefähr) d.h. das heisst E. Erwägungen EGMR Europäischer Gerichtshof für [...] im engeren Sinn i.S. im Sinne i.V.m. in Verbindung mit i.w.S. im weiteren Sinn http://www.coe.int/T/D

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    Erstellungsdatum: 09.06.2016

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    Prof. Dr. Mira Burri

    Stamoudi, I./Zervaki, A./Shahade, M. (Hrsg.), Encyclopedia of Art and Cultural Heritage, Cheltenham [...] Agreements, in: Chander, A./Sun, H. (Hrsg.), Data Sovereignty along the Digital Silk Road, Oxford 2023 [...] for the Digital Era, in: Elsig, M./Hahn, M./Spilker, G. (Hrsg.), Future Scenarios for Global Trade

    www.unilu.ch/fakultaeten/rf/professuren/burri-mira/mitarbeitende/prof-dr-mira-burri/

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