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    Selbstbeurteilungsbericht

    https://www.unilu.ch/studium/studienangebot/doktorat/graduate-academy/ 17 Organigramm der Universität [...] https://www.unilu.ch/studium/studienangebot/doktorat/graduate-academy/ https://www.unilu.ch/fileadmin [...] Leitfaden für Evaluation der Studiengänge an der Universität Luzern, dem Leit

    Grösse: 1 MB

    Erstellungsdatum: 18.07.2022

    pdf

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    kvv_wgwp_HS09.pdf

    Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Politikwissenschaftliches Seminar Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2009 INFORMATION 3 Inhaltsverzeichnis Adressen ................................................................................................................................. 4 Termine ................................................................................................................................... 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitk: ................................................. 8 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen .............................................................................. 9 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen......................................................... 11 Modul Weltgesellschaft...................................................................................................... 11 Modul Weltpolitik ............................................................................................................... 21 Modulübergreifende Veranstaltung ................................................................................... 36 Modul Forschung-Praxis-Methoden .................................................................................. 37 4 5 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Hirschmattstrasse 25 Postanschrift Postfach 7992, 6000 Luzern 7 E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/polsem Telefon 041 228 74 00 Fax 041 228 70 92 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 511 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 228 74 00 Studienberatung Michael Buess, B.A. Büro 510 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 228 78 76 Leitung Studiengang Prof. Dr. Sandra Lavenex Büro 504 E-Mail: sandra.lavenex@unilu.ch 041 228 77 46 Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance beteiligte Seminare KSF Politikwissenschaftliches Seminar E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 228 74 00 Kultur- und Sozialanthropologisches Seminar E-Mail: ksasem@unilu.ch Luzia Weber 041 228 70 73 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 228 62 00 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 228 57 91 Termine Herbstsemester 2009 Lehrveranstaltungen 14. September bis 18. Dezember 2009 Ausfall der Vorlesungen: Do. 1. Oktober Dies academicus Fr 2. Oktober St. Leodegar (städtischer Feiertag) Di 8. Dezember Maria Empfängnis Frühjahrssemester 2010 Lehrveranstaltungen 22. Februar – 4. Juni 2010 Anmeldung Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter http://www.unilu.ch/deu/pruefungen_3214.aspx publiziert. 6 7 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Profil des Studiengangs Der Studiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik“ vermittelt umfassende und fundierte Kenntnisse über Formen globaler Vergesellschaftung und ihre politische und rechtliche Gestaltung. Es ist interdisziplinär ausgerichtet und kombiniert die soziologische, kultur- und sozialanthropologische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Angebote aus diesen vier Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesellschaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Vernetzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben ihren integrativen Tendenzen ist die Weltgesellschaft aber auch von Konflikt und gewalttätigen Auseinandersetzungen geprägt, welche unterschiedliche Formen der politischen und rechtlichen Bearbeitung finden. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, internatonale Organisationen und Regime, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Es setzt seinen Schwerpunkt auf die Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf die Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteure sowie auf die Inhalte der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst die rechtlichen Aspekte zunehmender internationaler Institutionalisierung mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln und praktische Problemstellungen zu lösen. Aufbauend auf der Vermittlung methodischer Grundlagen bietet das Forschungs-Praxis-Modul zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeiten. Entweder im Rahmen von Veranstaltungen, die zur empirischen Bearbeitung aktueller Themen anleiten, durch wissenschaftliche Workshops, die auch Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder auf der Grundlage eines Praktikums mit anschliessender Auswertung. Ein Praktikum kann in Forschungsprojekten (an der Universität Luzern oder andernorts), in Verbänden und Parteien oder in Non Profit-Organisationen (zum Beispiel NGOs) auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene absolviert werden. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. Das Studium umfasst insgesamt 120 Credit Points (CP) gemäss ECTS. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester; ein Teilzeit-Studium von entsprechend längerer Dauer ist möglich. Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für das Masterstudienprogramm Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP in einer dieser Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie, Gesellschafts- und Kommunikations- wissenschaften, oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrs- semester. Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Schwerpunkts Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Politikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunktsetzungen verfolgt werden, die wesentlich für die Persönlichkeits- und für die fachliche Entwicklung sind. Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: http://www.unilu.ch/deu/programm-weltgesellschaft-und-weltpolitik_330454.aspx 8 9 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik Art der Veranstaltung Beschreibung CP Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der Studien- und Prüfungsordnung vom 15. März 2006, 2. Revision sowie auf die entsprechenden Wegleitungen (download unter www.unilu.ch/ksf). Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen A n r e c h e n b a r f ü r M a s t e r m o d u l W e l t g e s e l l s c h a f t “ Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit VL Stichweh: Theorie der Weltgesellschaft Di 10.15 – 12.00 VL Tyrell: Weltreligionen Blockveranstaltung HS Heintz: Interaktion und Weltgesellschaft Blockveranstaltung HS Helbling: Haushalte, Äcker, Märkte Mi 10.15 – 12.00 HS Langenohl: Soziologie der Finanzmärkte Mo 13.15 – 17.00, 14-tägig HS Ziegert: Wold Society and Its Law – Connections and Comparisions of Law and Development Worldwide Do 10.15 – 12.00 MAS Behloul: Islam goes West: Muslim Tradition in der westlichen Diaspora Do 13.15 – 15.00 MAS Bohn/Volkenandt: Kunst als Welterzegung und die Weltkunst Blockveranstaltung MAS Holzer: Politik und Recht in der Weltgesellschaft Blockveranstaltung A n r e c h e n b a r f ü r M a s t e r m o d u l W e l t p o l i t i k “ Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit VL Caroni: Migrationsrecht Di 13.15 – 15.00 VL Caroni: Public International Law Di 15.15 – 17.00 VL Egli: Einführung in den Rechtspluralismus Di 17.15 – 19.00 VL Heselhaus: European Competition Law and the International Legal Order Mo 10.15 – 12.00 VL Lavenex: Von den internationalen Beziehungen zur Global Governance Mi 10.15 – 12.00 VL Mattioli: Nationbuilding. Der Weg zum Europa der Nationen 1780 – 1940 Do 15.15 – 17.00 VL Morawa: Introduction to the Methods of Comparative Law: Disputes and their Resolution Di 10.15 – 12.00 VL Morawa: Ethnic Relations Law from a Comparative Perspective Do 13.15 - 17.00 HS Blatter: Assessing Democracies I Mi 17.15 – 19.00 HS Héritier: Theories and Empirics of the Public Policy Process Blockveranstaltung HS Rixen: Vergleichende und internationale Steuerpolitik Blockveranstaltung MAS Caroni/Lavenex: Internationale Migration im politisch- rechtlichen Spannungsfeld Mi 13.15 – 15.00 MAS Blatter: Glocalization – International activities of European and North American cities and regions Di 17.15 – 19.00 10 11 M o d u l ü b e r g r e i f e n d e V e r a n s t a l t u n g Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit KOL Stichweh: Master- und Doktorierendenkolloquium Weltgesellschaft und Weltpolitik Mi 15.15 – 17.00 A n r e c h e n b a r f ü r M a s t e r m o d u l F o r s c h u n g - P r a x i s - M e t h o d e n “ Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit VL Diaz-Bone: Statistik für Fortgeschrittene Mi 15.15 – 17.00 HS Huser: Statistik für Fortgeschrittene – Gr. 1 Mo 08.15 – 10.00 HS Huser: Statistik für Fortgeschrittene – Gr. 2 Mo 10.15 – 12.00 HS Huser: Statistik für Fortgeschrittene – Gr. 3 Mo 13.15 – 15.00 MAS Diaz-Bone: Sozialwissenschaftliche Netzwerkanalyse I Do 13.15 – 15.00 MAS Diaz-Bone/Kirchschlager: Begleitveranstaltung zum Praktikum im Mastermodul Do 17.15 – 19.00, 14-tägig MAS Manderscheid: Länder vergleichen – Methoden der international vergleichenden Sozialforschung Do 15.15 – 17.00 MAS Raab: Qualitative Dateninterpretation: Sequenzanalyse Mo 15.15 – 17.00 KOL Diaz-Bone: Masterkolloquium Methoden Do 17.15 – 19.00, 14-tägig Legende VL Vorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Masterkolloquium Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Theorie der Weltgesellschaft Dozent/in: Prof. Dr. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 15.09.2009 LOE, U 1.05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung diskutiert empirisches Material und Begriffs- und Theorieentscheidungen, die für die Arbeit an einer Theorie der Weltgesellschaft, als eines globalen sozialen Systems, wichtig sind. Zu den behandelten Themen gehören: Weltgesellschaftstheorie und evolutionäre Theorie Selbstbeschreibung und Selbstbeobachtung Geschichte der Weltgesellschaft Theorie der Systembildung: Der Variantenreichtum der Strukturbildung im System der Weltgesellschaft Komplexitätstheorie und Netzwerktheorie Techniken des Verkehrs und Techniken der Kommunikation Ereignisse und Weltereignisse Homogenisierung und/oder Diversität im System der Weltgesellschaft Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 2 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: Sekretariat Prof. Stichweh, marta.waser@unilu.ch, Tel. 041/228 72 92 Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Literatur - Heintz, B. et al., Weltgesellschaft. Theoretische Zugänge und empirische Problemlagen, 2005 - Meyer, J.W., Weltkultur, 2005 - Rossi, I., Frontiers of Globalization Research, 2007 - Stichweh, R., Die Weltgesellschaft, 2000 12 13 Weltreligionen Dozent/in: Prof. Dr. em. Hartmann Tyrell Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Fr, 18.09.2009, 12.15 - 14.00 STK, SK 1 Fr, 09.10.2009, 10.15 - 12.00, Fr, 09.10.2009, 13.15 - 17.00, Sa, 10.10.2009, 09.15 - 12.00, Sa, 10.10.2009, 13.15 - 16.00, Fr, 06.11.2009, 10.15 - 12.00, Fr, 06.11.2009, 13.15 - 17.00, Sa, 07.11.2009, 09.15 - 12.00, Sa, 07.11.2009, 13.15 - 16.00 STK, SK 1 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Während man von der Weltwirtschaft’ / dem Weltmarkt’ oder auch der Weltwissenschaft’ ohne Bedenken im Singular sprechen kann, fallen die Weltreligionen“ oder – anders akzentuiert – die Religionen der Welt“ nur im Plural an. Die Weltreligionen ziehen in letzter Zeit wieder ein deutlich verstärktes Interesse auf sich – bis hin etwa zu der großformatigen, 2007 erfolgten Gründung eines Verlags der Weltreligionen“ (Frankfurt/M. / Leipzig). Die geplante Vorlesung nimmt dieses verstärkte Interesse gerne auf. Zugleich aber schließt sie an an die klassische mit den Weltreligionen befasst Tradition der Soziologie, für die insbes. Max Weber steht; auch hat sie die aktuellen Debatten im Blick, denen es u.a. um die Erfindung’ oder Konstruktion’ der Weltreligionen geht. Der konzeptionelle Rahmen der Vorlesung ist – auf die Weltgesellschaft hin – ein diffnzierungstheoretischer. Unvermeidlich ist es dabei, vor allem dem Verhältnis von Religion und Politik Rechnung zu tragen. Die Vorlesung gliedert sich in vier Teile. Sie ist im ersten Teil einerseits mit begrifflichen und begriffsgeschichtlichen Problemen befasst; nicht zuletzt wendet sie sich der sozialen Konstruktion’ der Weltreligionen im langen 19. Jahrhundert’ zu, um 1900 gibt es dann - zumindest in der weltweiten Wirklichkeit von Europäern und als Einheit genommen - den Buddhismus“, den Islam“ usw. Andererseits muss es, was den Kern der Begrifflichkeit angeht, um religiösen Universalismus gehen, also um Religionen, die ihre Heils- und Glaubensangebote bzw. Gebote (politisch grenzüberschreitend) an tendenziell alle Menschen adressieren. Der zweite Teil wendet sich dann historisch des Näheren den Religionen zu, die gemeinhin als Weltreligionen gelten. Dabei richtet sich der Blick gleichermaßen auf ihre hochkulturellen’ (heute gern: achsenzeitlichen’) Entstehungsbedingungen wie ihre sozialorganisatorische Verfasstheit. So sehr die besagten Weltreligionen (Buddhismus, Hinduismus, Christentum, Islam u.a.) in bestimmten Regionen der Welt beheimatet’ sind, so sehr sind sie doch auch in Bewegung und so wenig gegeneinander berührungslos. Eine klassische Region, was die Berührung so gut wie die Bewegung angeht, stellt etwa die Seidenstraße dar. Die sozialen Bedingungen für encounters’, für wechselseitige Beobachtung und Konkurrenz unter den Weltreligionen ändern sich dramatisch im Zuge des wachsenden Weltverkehrs’ des 19. Jahrhunderts, nicht zuletzt infolge eines Schubes an christlicher Weltmission’, protestantischerseits organisiert von privaten Missionsgesellschaften. Dem wendet sich der dritte Teil der Vorlesung zu, deren nun Akzent auf der sich herstellenden Weltgesellschaft liegt. Um es mit Joseph Ratzinger (1965), dem jetzigen Papst, zu sagen: Zu en kennzeichnendsten Tatbeständen unserer Zeit gehört (…) ohne Zweifel die zunehmende Vereinigung der bisher plural gebauten menschlichen Geschichte zu einem einzigen Geschichtsraum, in dem die ganze Menschheit gleichsam miteinander kommuniziert.“ Der vierte Teil der Vorlesung schließlich ist mit der aktuellen weltreligiösen Lage befasst, mit ihrer zunehmenden Diversität, mit ihren Hauptakteuren’, mit Fragen von Koexistenz und Konflikt, von Mission (etwa der Pfingstkirchen) und Migration. Die systematische Frage ist notwendig auch, ob bzw. inwieweit heute von einem religiösen Funktionssystem der Weltgesellschaft die Rede sein kann. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Unbenotete Prüfung / 2 TF, Religionslehre: Unbenotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: wird zu Beginn der Vorlesung mitgeteilt! Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Material: wird zu Beginn der Vorlesung zugänglich gemacht! Literatur - Max Weber, Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie I, II, III. Tübingen 1920; - Peter Beyer, Religions in Global Society. London u. New York 2006. 14 15 Soziologie der Finanzmärkte Dozent/in: PD Dr. Andreas Langenohl Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Mo, 13.15 - 17.00, ab 21.09.2009, LOE, U 1.03 14-täglich Mo, 13.15 - 17.00, ab 19.10.2009 PFI, HS 4 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Soziologie der Finanzmärkte ist eine noch junge Forschungsrichtung. Sie steht unter dem direkten Einfluss folgender sozialwissenschaftlicher und im engeren Sinne soziologischer Strömungen: politische Ökonomie; Kommunikationstheorie, insbesondere Zeichen- und Systemtheorie; Wirtschaftssoziologie; und Science and Technology Studies. Gleichzeitig werden in der Soziologie der Finanzmärkte auch grundsätzliche Fragen soziologischer Theorie verhandelt. In der Veranstaltung werden diese Bezugspunkte anhand paradigmatischer Texte aufgezeigt und gegenwärtige Ansätze und Fragen in der Soziologie der Finanzmärkte diskutiert. Dazu gehören die technologische Verfasstheit der Finanzmärkte und ihre Wechselwirkung mit Interaktionsformen, die soziale Natur des finanzökonomischen Preis-Zeichens, die Kommunikation von Risiko an den Finanzmärkten, Möglichkeiten und Grenzen finanzwirtschaftlicher Professionalität und die Frage, ob die Soziologie der Finanzmärkte eine Unterdisziplin der Wirtschaftssoziologie oder ein eigenständiges Paradigma ist. Das Hauptseminar basiert auf der Arbeitsform eines Lektürekurses: Die Teilnehmenden senden drei Tage vor der jeweiligen Veranstaltung zweiseitige Exzerpte der zu besprechenden Texte an den Veranstalter, auf deren Grundlage dann die Diskussion gestaltet wird. Die Exzerpte bilden die Grundlage für die Leistungsbeurteilung. Voraussetzungen: Grundkenntnisse in der zeitgenössischen soziologischen Theorie. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme, Exzerpte / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: andreas.langenohl@uni-konstanz.de Hinweise: Studienleistungen: mindestens neun Exzerpte der im Seminar zu besprechenden Texte im Umfang von je 2 Seiten, die spätestens drei Tage vor der jeweiligen Veranstaltung an den Veranstalter unter seiner Email- Adresse zu senden sind, sowie nach Ende der Veranstaltung eine Einleitung zu dieser Exzerptesammlung im Umfang von 4 Seiten. Literatur Der Seminarplan wird rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben. Einführend: Knorr Cetina, Karin (2007): Economic Sociology and the Sociology of Finance. In: Economic Sociology_the European Economic Newsletter 8. 3. 4-10. Interaktion und Weltgesellschaft Dozent/in: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Fr, 18.09.2009, 10.15 - 12.00 PFI, HS 3 Fr, 30.10.2009, 10.15 - 12.00, Fr, 30.10.2009, 13.15 - 17.00, Sa, 31.10.2009, 09.15 - 12.00, Sa, 31.10.2009, 13.15 - 16.00, Fr, 27.11.2009, 10.15 - 12.00, Fr, 27.11.2009, 13.15 - 17.00, Sa, 28.11.2009, 09.15 - 12.00, Sa, 28.11.2009, 13.15 - 16.00 PFI, HS 3 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Weltgesellschaftsforschung beschreibt Globalisierungsphänomene auf einer primär makrosoziologischen bzw. gesellschaftstheoretischen Ebene, während die Mikrosoziologie (Goffman, Ethnomethodologie, Sozialphänomenologie) für die Erforschung globaler Phänomene als weitgehend irrelevant angesehen wird. Diese Leerstelle ist umso erstaunlicher, als Interaktionen für den Aufbau globaler Strukturen eine offenkundig entscheidende Rolle spielen. Obschon Kommunikationstechnologien zur Verfügung stehen, die eine zeitgleiche Kommunikation zwischen Abwesenden erlauben (chats, Videokonferenzen etc.), scheinen persönliche Begegnungen nach wie vor eine nicht- substituierbare Kommunikationsform zu sein. Man denke etwa an UN- Weltkonferenzen, internationale Kongresse, Biennalen, Weltbischofssynoden, aber auch an die intensive Reisetätigkeit von Politikern und Managern. Das Seminar befasst sich mit der Bedeutung (globaler) Interaktionen für den Aufbau und die Stabilisierung globaler Strukturen. In einem ersten grundbegrifflichen Teil wird der Begriff der (globalen) Interaktion geklärt und von anderen Strukturformen (Organisationen, Netzwerke, Funktionssysteme) abgegrenzt. In einem zweiten empirisch ausgerichteten Teil soll anhand von Beispielen aus unterschiedlichen Funktionssystemen (UN-Weltkonferenzen, Biennalen, globales Management, transnationale Schiedsgerichte etc.) diskutiert werden, unter welchen Bedingungen Interaktionen eine unverzichtbare Kommunikationsform darstellen. In einem dritten Teil wird auf der Basis dieser Beispiele diskutiert, weshalb der Kommunikation unter Anwesenden“ gerade unter weltgesellschaftlichen Bedingungen eine besondere Bedeutung zukommt und über welche strukturellen Arrangements die Probleme interkultureller Kommunikation überwunden werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme, Referat / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: bettina.heintz@uni-bielefeld.de Literatur - Boden, Deirde and Molotch, H. The compulsion to proximity, in: R. Friedland and D. Boden(Hrsg.) Nowhere. Space, time and modernity. Berkeley: University of California Press 1994, 257-286 - Heintz, Bettina, Soziale und funktionale Differenzierung. Überlegungen zu einer Interaktionstheorie der Weltgesellschaft, in: Rudolf Stichweh u.a.. (Hrsg.) 2007, Zehn Jahre danach. Niklas Luhmanns Die Gesellschaft der Gesellschaft“, Sonderband Soziale Systeme“, 13, 1/2, Stuttgart: Lucius&Lucius, S. 343-356 - Knorr Cetina, Karin, Urs Brügger, Global Microstructures: The Virtual Societies of Financial Markets, in: American Journal of Sociology, 2002, 107, 4, S. 905-950 - Luhmann, Niklas, Interaktion, Organisation, Gesellschaft, in: Ders., Soziologische Aufklärung, Band 2, Westdeutscher Verlag: Opladen 1995, S. 9 – 20 - Stichweh, Rudolf, Zur Soziologie des Weltereignisses, in: Nacke, Stefan, Rene Unkelbach, Tobias Werron (Hrsg.), Weltereignisse. Theoretische und empirische Perspektiven, Wiesbaden: VS Verlag 2008, S. 17-40 16 17 Haushalte, Äcker, Märkte: Themen einer Ethnologie des Kleinbauerntums Dozent/in: Prof. Dr. Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Kultur- und Sozialanthropologie Termine: Wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 16.09.2009 STK, SK505 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar thematisiert Themen, Modelle und Theorien, welche die Ethnologie zur Analyse von Kleinbauern entwickelt hat, welche immer noch einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung in weniger industrialisierten Ländern ausmachen. Das Seminar stellt verschiedene Modelle von Produktionsstrategien bäuerlicher Haushalte zur Diskussion: Maximierung des Betriebsgewinns, der Lebensqualität (Chayanow) oder Risikominimierung. Anschliessend werden wir uns mit Eigenschaften von kleinbäuerlichen Haushalten beschäftigen: u.a. mit ihrer Ausstattung mit Land, Kapital und Arbeitskräften sowie mit dem Umstand, dass sie gleichzeitig Produktions- und Konsumtionseinheiten sind. Diese Eigenschaften bestimmen sowohl die Produktions- als auch die Reproduktionsstrategien von Haushalten. Als nächstes kommt der Zusammenhang von Eigentumsverhältnissen und der Modalität der Landnutzung zur Sprache, der anhand der ”Tragödie der Allmende” (Hardin) thematisiert wird. Daran schliesst sich die Diskussion des Zusammenhangs zwischen Bevölkerungszunahme und Produktionsintensivierung an (Boserup). Den Abschluss des Seminars bildet der Komplex: Subsistenz- und Marktproduktion. Marktteilnahme steigert die Produktivität von Bauernhaushalten (über Arbeitsteilung); gleichzeitig kommen zu den Umweltrisiken neue Risiken in Form einer Variation von Marktpreisen hinzu. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Präsentation mit 10 seitigem Handout) / 4 Kontakt: juerg.helbling@unilu.ch Literatur - Ellis, Frank (2003) Peasant economics. Cambridge: Cambridge University Press. - Netting, Robert (1993) Smallholders, householders. Standford: Standford University Press. World Society and Its Law – Connections and Comparisons of Law and Development Worldwide Dozent/in: Prof. Dr. Klaus Alexander Ziegert Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2009 PIL, P2 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Veranstaltung richtet sich als Hauptseminar / Masterseminar an Studierende der Soziologie, aber auch der Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft und Rechtswissenschaft. Ausgehend von der Theorie der Weltgesellschaft wird in einzelnen Seminarbeiträgen die Wirkung des Rechts auf Wirtschaft und Politik in entwickelten und Entwicklungsländern verglichen und daran Grundlagen für die Einschätzung des Rechts als Produktivfaktor in der nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft erarbeitet. Neben dieser inhaltlichen Festlegung dient die Veranstaltung aber auch insbesondere der praktischen Einübung von wissenschaftlichen Darstellungen in englischer Sprache und Schrift. This seminar addresses mainly students of sociology but also those of political science, economics and law, and has two aims: 1) The seminar will conduct research in the area of law and development. Based on the theory of world society, the individual contributions of the seminar will assess the impact of law on families, economics and politics, etc. in selected cases of developed and developing countries. In turn, a comparison of these cases will allow to asses the role which law has played or could play as a productive force in a sustainable development of populations in respective countries and/or regions. 2) The seminar is intended to give students an opportunity to practice English in the context of a sociological seminar conducted in English, and in particular, to read and discuss texts written in English and to make their contributions, orally and in writing, in English. Voraussetzungen: Competence to read and understand texts written in English. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme, Referat / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: k.ziegert@usyd.edu.au Literatur A selection of basic texts will be provided at the beginning of the semester. 18 19 Islam goes West: Muslim Traditionen in der westlichen Diaspora Dozent/in: Dr. phil., lic. theol. Samuel-Martin Behloul Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: Wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2009, GIB, 010G Wöchentlich Do, 13.15 - 17.00, ab 17.12.2009 PIL, P2 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Muslime in der nicht-muslimischen Diaspora. Das war seit Jahrhunderten eher ein Ausnahmefall. Im christlichen Konstantinopel gab es zwar seit dem Jahr 716 eine Moschee, die vom Kaiser im Einvernehmen zunächst mit den Kalifen von Damaskus, dann denen von Bagdad und später von Kairo betrieben wurde. Auch wurden Regeln entwickelt, wie sich Muslime ausserhalb der Dar al-Islam (Haus des Islam) zu verhalten hätten. Aber der Zustand wurde doch immer nur als ein vorübergehender betrachtet. Inzwischen leben mit geschätzten 22-25 Mil. fast so viele Muslime im Westen (Westeuropa, USA und Kanada) wie in Saudi Arabien (27 Mil.). In den west-europäischen Gesellschaften tritt erst langsam die Tatsache ins Bewusstsein der Öffentlichkeit, und vor allem der Politik, dass Zuwanderer aus muslimisch geprägten Gesellschaften kein vorübergehendes Gastarbeiterphänomen mehr darstellen. Vor allem in der politischen Öffentlichkeit werden essentialisierende Debatten über die Möglichkeiten einer Eingliederung des Islam in den politisch-normativen Rahmen westlicher Gesellschaften geführt. Die kulturell bedingte Vielfalt muslimisch geprägter Zuwanderer, deren individuell unterschiedliche Identifikationen mit den religiösen und kulturellen Traditionen ihrer Ursprungsländer und nicht zuletzt die Diaspora bedingten Anpassungsprozesse innerhalb dieser Traditionen kommen dabei kaum zur Sprache. Das Ziel des Seminars ist es, mit Hilfe von Einzelreferaten und gemeinsamer Diskussion am Beispiel der muslimischen Diaspora im Westen, der Frage nach organisationellen, rituell-praktischen und theologisch-dogmatischen Veränderungs- und Anpassungsprozessen innerhalb einer Religion unter neuen gesellschaftspolitischen und sozio-kulturellen Bedingungen nachzugehen. Voraussetzungen: BA-Abschluss. Die Teilnahme von fortgeschrittenen Studierenden im BA- Studienprogramm ist möglich, jedoch ohne die Möglichkeit des Erwerbs von ECTS-Punkten. Lernziele: s. kommentieres Vorlesungsverzeichnis Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: regelmässige, aktive Teilnahme und Referat / 4 schriftliche Hausarbeit / 4 TF, Religionslehre: Bestätigte Teilnahme ohne Evaluation (mit unbenotetem Referat) / 3 Benotete schriftliche Arbeit / 7 Anmeldung: UniPortal Begrenzung: bis 25 Studierende Kontakt: samuel-martin.behloul@unilu.ch Religonswissenschaftliches Seminar, Frau Ch. Waghorn, Kasernenplatz 3, 6000 Luzern 7; Tel.: 041 228 73 88; e-mail: relsem@unilu.ch Hinweise: für MA-Studierende geeignet Material: s. kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Empfohlene Literatur - Vertivec Steven (2004), "Religion and Diaspora", in: Peter Antes/Armin W. Geertz/Randi Warne (eds.): New Approaches to the Study of Religion, Berlin & New York: Verlag de Gruyter, S. 275-304. - Landmann, Nico (2005), "Der Islam in der Diaspora: Europa und Amerika", in: Werner Ende/Udo Steinbach (Hg.): Der Islam der Gegenwart, Bundeszentrale für politische Bildung, C.H. Beck, Bonn, S. 560-612. - Schiffauer, Werner (2004), "Vom Exil- zum Diaspora-Islam. Muslimische Identitäten in Europa", in: Soziale Welt. Zeitschrift für sozialwissenschaftliche Forschung und Praxis, Heft 4, S. 347-368. Politik und Recht in der Weltgesellschaft Dozent/in: Ph. D. Boris Holzer Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Do, 17.09.2009, 15.15 - 17.00 PIL, P3 Fr, 23.10.2009, 10.15 - 12.00, Fr, 23.10.2009, 13.15 - 17.00, Sa, 24.10.2009, 09.15 - 12.00, Sa, 24.10.2009, 13.15 - 16.00, Fr, 04.12.2009, 10.15 - 12.00, Fr, 04.12.2009, 13.15 - 17.00, Sa, 05.12.2009, 09.15 - 12.00, Sa, 05.12.2009, 13.15 - 16.00 PIL, P4 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Kopplung von Recht und Politik im Rahmen des territorialen Nationalstaats gerät durch die Globalisierung unter Druck. Staatliche Grenzen sind so durchlässig geworden, dass sie nicht nur innerhalb Europas fast bedeutungslos geworden sind, sondern auch in anderen Weltteilen einen erheblichen Teil ihrer ebenso trennenden wie ordnenden Macht eingebüßt haben. Grenzüberschreitende Kontakte und Wechselwirkungen entziehen sich weitgehend einzelstaatlicher Regulierung. Die meisten Staaten sind daher bereits in ein Netz von inter- und supranationalen Regeln, Konventionen, Vereinbarungen und so genannten soft law“- Regulierungen eingebunden, die sie zwar kraft ihrer völkerrechtlichen Handlungsfähigkeit miterzeugt haben, die man aber kaum noch als Ausdruck staatlicher Souveränität auffassen kann. Doch nicht nur die zunehmende transnationale Interdependenz stellt das klassische Modell des souveränen Rechtsstaats in Frage. Hinzu kommt, dass immer häufiger die Beteiligung privater Akteure – von Unternehmen über wissenschaftliche Experten bis zu NGOs – sowohl zur Formulierung als auch zur Durchsetzung von Regeln unumgänglich ist. Ziel des Seminars ist es, derartige Veränderungen in ausgewählten Feldern zu diskutieren und theoretische Interpretationsangebote zu prüfen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme, Referat / 4 Zusätzliche schriftliche, benotete Arbeit / 4 Kontakt: boris.holzer@unilu.ch Literatur - Albert, M. / Stichweh, R. (Hg.): Weltstaat und Weltstaatlichkeit. Beobachtungen globaler politischer Strukturbildung. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2007. - Djelic, M.-L. / Sahlin-Andersson, K. (Hg.): Transnational Governance: Institutional Dynamics of Regulation. Cambridge: Cambridge University Press 2006. 20 21 Kunst als Welterzeugung und die Weltkunst Dozent/in: Prof. Dr. Cornelia Bohn / PD Dr. Claus Volkenandt Durchführender Fachbereich Soziologie Vorbesprechung: Di, 15.09.2009, 13.15 - 15.00 PIL, P1 Termine: Fr, 06.11.2009, 10.15 - 12.00, Fr, 06.11.2009, 13.15 - 17.00, Sa, 07.11.2009, 09.15 - 12.00, Sa, 07.11.2009, 13.15 - 16.00, Fr, 27.11.2009, 10.15 - 12.00, Fr, 27.11.2009, 13.15 - 17.00, Sa, 28.11.2009, 09.15 - 12.00, Sa, 28.11.2009, 13.15 - 16.00 PIL, P2 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar geht von der in verschiedenen Theorien der Kunst entfalteten These aus, dass Kunst eine Weise der Welterzeugung ist. Es wird darum gehen, welches die der Kunst spezifische Weise der Welterzeugung ist - im Unterschied zu anderen Sinnsystemen. Dieser sinntheoretische Ausgangspunkt wird mit einer gesellschaftstheoretischen Analyse konfrontiert, die Gegenwartsgesellschaft als Weltgesellschaft beschreibt. In der Veranstaltung werden verschiedene kunsttheoretische Positionen rekonstruiert und diskutiert. Ziel ist einerseits die Begegnung von soziologischer und kunsthistorischer Theorie, andererseits eine materialnahe Analyse von Weltgegenwartskunst. Das Seminar ist lektüreintensiv. Vorausgesetzt wird, dass tatsächlich zur Vorbereitung gelesen wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme, Referat / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: cornelia.bohn@unilu.ch, claus.volkenandt@unibas.ch Material: Seminarapparat und OLAT Literatur Becker, Howard S., Art Worlds (8. Aufl.), Berkeley: California University Press 2008. Boehm, Gottfried: Der stumme Logos, in: Leibhaftige Vernunft. Spuren von Merleau-Pontys Denken, hg. von Alexandre Métraux / Bernhard Waldenfels, München 1986, S. 289-304. Gehlen, Arnold, Zeit-Bilder. Zur Soziologie und Ästhetik der modernen Malerei, [1972], 3. Aufl., Frankfurt a.M.: 1986. Goodman, Nelson, Ways of Worldmaking, Indianapolis: 1978 (Weisen der Welterzeugung, Frankfurt a.M. 1984). Greenberg, Clement, Die Essenz der Moderne (1939-1989), Dresden: Verlag der Kunst 1997. Hahn, Alois, Kunst, Wahrnehmung und Sinndeutung, in: ders., Konstruktionen des Selbst, der Welt und der Geschichte, Frankfurt/M. 2000, S. 407-440. Heinrich, Nathalie, Le triple jeu de l’art contemporain, Paris: Les Editions de Minuit 1998. Luhmann, Niklas, Weltkunst, in: ders., Schriften zu Kunst und Literatur, hg.v. Niels Werber, [1990], Frankfurt/M: Suhrkamp 2008, S. 189-246. Luhmann, Niklas, Schriften zu Kunst und Literatur, hg.v. Niels Werber, Frankfurt/M: 2008. Wellbery, David/Christian Begemann, Kunst - Zeugung - Geburt. Theorien und Metaphern der Kunstproduktion , Freiburg: Rombach 2002. Zijlmans, Kitty; Wilfried van Damme (Hg.): World Art Studies: Exploring Concepts and Approaches, Amsterdam: Valiz. Modul Weltpolitik Einführung in den Rechtspluralismus Dozent/in: Prof. Dr. Werner Egli Durchführender Fachbereich Kultur- und Sozialanthropologie Termine: Wöchentlich Di, 17.15 - 19.00, ab 15.09.2009 LOE, U 1.05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Der Begriff des Rechtspluralismus als Miteinander, Ineinander und Gegeneinander unterschiedlichen Rechts ist schon angesichts der normativen Vielfalt in der kolonialen Situation, noch mehr aber im Hinblick auf die Entwicklung ehemaliger Kolonien zu unabhängigen Staaten ins Bewusstsein der EthnologInnen getreten. Eine systematische Beschäftigung mit Rechtspluralismus begann in den 1980er Jahren, seit den 1990er Jahren ist die empirische Erforschung rechtspluralistischer Verhältnisse Programm. Im ersten Teil der Veranstaltung wird ein einführender Überblick über die Rechtsethnologie gegeben. Der zweite Teil gilt den rezenten Debatten um das Verständnis und die Relevanz von Rechtsplursalismus, die dann im dritten Teil auf Fallbeispiele bezogen werden. Dabei wird auf rechtspluralistische Verhältnisse bei Streitschlichtungsverfahen, bei Eigentums- und Erbrechten sowie bei der Umsetzung internationaler Konventionen zum Schutz der Menschenrechte, der Rechte indigener Gruppen und der Umwelt eingegangen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Unbenotete Prüfung / 2 Kontakt: werner.egli@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Literatur Zur einführenden Lektüre wird empfohlen: James M. Donovan, Legal anthropology: an introduction. Lanham, MD, 2007. Sally Falk Moore (ed.), Law and Atnhropology. A Reader. Malden/Oxford/Victoria 2005. Franz & Keebet von Benda-Beckmann, Gesellschaftliche Wirkung von Recht. Rechtsethnologische Perspektiven. Berlin 2007. Franz von Benda-Beckmann, Who's afraid of Legal Pluralism? in: Journal of Legal Pluralism 47, 2002: 37-82 (http://www.jlp.bham.ac.uk/volumes/47/Bendabeckmann-art.pdf). 22 23 Von den internationalen Beziehungen zur Global Governance Dozent/in: Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00 , ab 23.09.2009 PFI, HS 1 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ beschäftigt sich mit dem aktuellen Wandel der zwischenstaatlichen Beziehungen weg von einer Staatenwelt“ souveräner, voneinander unabhängiger Staaten hin zu dem, was man – in Ansätzen – als Weltpolitik“ bezeichnen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung des internationalen Systems, seine Akteure, die wichtigsten Problembereiche, und das Theoriegerüst der Teildisziplin der Internationalen Beziehungen. In einem ersten Teil werden die Entwicklung der Internationalen Beziehungen (IB) und deren wichtigsten Akteure (Staaten, Internationale Organisationen, NGOs, Multinationale Konzerne) durch die Brille der klassischen und neueren IB-Theorien vorgestellt. Dabei wird auch die zunehmende Aufweichung der Trennung von Innen- und Aussenpolitik, vergleichender Politik und den IB thematisiert. Im zweiten Teil werden zentrale aktuelle Problembereiche der Internationalen Beziehungen wie Krieg und Frieden, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung, Nord-Süd-Beziehungen, globaler Umweltschutz und internationale Menschenrechte behandelt. Diese Veranstaltung dient als Einführung in den Studienschwerpunkt "Internationale Beziehungen" und ist Voraussetzung für den Besuch von HS im Schwerpunkt. Es ist daher empfehlenswert diese Vorlesung im Grundstudium zu besuchen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Wöchentlich Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung / 3 Anmeldung: anrechenbar im Studienschwerpunkt Internationale Beziehungen Kontakt: polsem@unilu.ch Hinweise: Vorlesungsbegleitend wird ein Tutorat (Lesekreis) angeboten. Das Buch wird zum Kauf empfohlen. Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Material: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform "OLAT" Vorlesungsbegleitend: Baylis, John/Smith, Steve/Owen, P. (Hg.) (2007): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 4. Auflage, Oxford University Press. Literatur - Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2005): Handbook of International Relations, Sage. - Krell, Gert (2004): Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der Internationalen Beziehungen, 3. Auflage, Nomos. - List, Martin (2006): Internationale Politik studieren. Eine Einführung. VS Verlag. - Rittberger, Volker, Zangl, Bernhard (2002) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, VS Verlag. - Schieder, Siegfried/ Spindler, Manuela (Hg.) (2006): Theorien der Internationalen Beziehungen, UTB. Nationbuilding. Der Weg zum Europa der Nationen 1780 - 1940 Dozent/in: Prof. Dr. Aram Mattioli Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: Wöchentlich Do, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2009 LOE, U 1.03 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Geschichte der Moderne ist unter anderem durch einen Siegeszug des Nationalstaats als Organisationsprinzip geprägt. Obschon die Welt heute in eine postnationale Konstellation“ (Jürgen Habermas) eingetreten ist, ist sie noch immer vorwiegend nationalstaatlich verfasst. Die vergleichend angelegte Vorlesung thematisiert die verschiedenen Prozesse und Wellen der Nationalstaatsbildung in Europa; sie fragt nach den soziokulturellen Voraussetzungen für die fortschreitende Nationalisierung der europäischen Gesellschaften seit der Spätaufklärung. Ausführlich zur Sprache kommt das Janusgesicht des Nationbuilding“: sein Emanzipationspotential, aber auch dessen Schattenseiten. Unter der zweiten Perspektive werden die von ihm produzierte kriegerische Gewalt, der Militarismus, die Verfolgung und Diskriminierung von Minderheiten, die Instrumentalisierung der nationalen Geschichte und der im Massenmord endende Homogenisierungswahn des Ethnonationalismus thematisiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Unbenotete Prüfung / 2 Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Literatur - Hans Ulrich Wehler, Nationalismus. Geschichte, Formen, Folgen, - München 2001 - Siegfried Weichlein, Nationalbewegungen und Nationalismus in Europa, - Darmstadt 2006 24 25 European Competition Law and the International Legal Order (Introduction to EC Law, Merger Control, Public Procurement) Dozent/in: Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus Durchführender Fachbereich: Recht Termine: Wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00, ab 14.09.2009 LOE, U 1.02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Not only in the state of an economic crisis European and international competition law becomes spefically relevant even for Swiss entreprises in order to prevent market distortions. After an introduction into EC law, the course will take a look at the EC rules on competition law. A focus will be on merger and cartell law. Furthermore, according to the bilateral treaties between the EC and Switzerland the rules on public procurement refer to the WTO. This serves as an entry to an overview on Switzerland and the EU in the frame of international economic law. Voraussetzungen: Basic knowledge of EU law is welcome, but no precondition. Lernziele: Objectives are to provide for basic knowledge of the EU and the WTO; theoretical foundations of competition law and their effects in practice; knowledge of EC merger and cartell procedures; economic and legal significance of public procurement procedures; an idea of their effects on doing business in Switzerland and the EU. Umfang: 2 weekly hours; according to no. of participants possible blocked hours Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Oral or written exam (ungraded) / 3 RF, Recht: Oral or written exam (will be decided in class) / 6 Kontakt: sebastian.heselhaus@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Literatur Literature and Reader will be provided at the start of the lecture. Introduction to the Methods of Comparative Law: Disputes and their Resolution Dozent/in: Prof. Alexander H. E. Morawa, S.J.D. Durchführender Fachbereich: Recht Termine: Wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 15.09.2009 LOE, U 1.01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: This course introduces students to the methods of comparative law by looking at an issue that is common to all societies, the need for effective mechanisms for dispute resolution in the realm of public law. Please note that this is a methods-focused course that seeks to acquaint students with the approaches to comparing laws and other general norms as well as judicial and other decisions. We will look into the legislative frameworks and practical workings of constitutional mechanisms that are set up to peacefully resolve conflicts and crises within democratic states. We will address the role of courts and other judicial bodies - in particular supreme and constitutional courts - in settling disputes between the legislative and executive branches of government and between central and regional authorities in federal states. Furthermore, we will examine grievance and complaints procedures available to individuals, considering that "[t]he very essence of civil liberty certainly consists in the right of every individual to claim the protection of the laws, whenever he receives an injury" (Marbury v. Madison, 5 U.S. (1 Cranch) 137 (1803)). Voraussetzungen: Knowledge of English (at least high school level), willingness to expand your horizon by comparing and evaluating different legal systems, active class participation and assignments, practical exercises. Lernziele: To become acquainted with working in English (this course does not require students to be proficient in English, but will help them getting there ...); to understand the principles and methods of comparative legal analysis, and to gain a basic understanding of how legal processes for settling disputes work in different countries. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Written exam (ungraded) / 3 RF, Recht: Written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%). / 6 Kontakt: alexander.morawa@unilu.ch Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Material: A reader will become available before classes start; Blackboard e-Learning and other electronic tools will be used; students should be prepared to communicate and access materials electronically throughout class. Literatur Was ist unentbehrlich? - Reader - Materials accessible or distributed electronically, occasional handouts - Helpful, but not required: Vicki C. Jackson and Mark Tushnet, Comparative Constitutional Law (New York: Foundation Press, 2nd edition 2006) Weitere Hinweise Prof. Morawa (who also speaks German) and his team are available if you want to talk privately about course requirements, questions related to your English skills, and other questions. 26 27 Migrationsrecht Dozent/in: Prof. Dr. iur. Martina Caroni, LL.M. Durchführender Fachbereich: Recht Termine: Wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 15.09.2009 HOF, R 0.03 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungs- bereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Schliesslich soll der Blick auf einen bis vor wenigen Jahren vernachlässigten Aspekt der Migrationspolitik, die Inte- grationspolitik, gelenkt werden. Voraussetzungen: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. Lernziele: Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrations- rechtes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen nationalen und internationalen Bezug einordnen können. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Unbenotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 3 RF: Benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Begrenzung: Keine Kontakt: tobias.meyer@unilu.ch (Assistenz) martina.caroni@unilu.ch Hinweise: Online-Plattform OLAT zur Vorlesung Gasthörer/innen: Offen für Gasthörer/innen Material: Vgl. Literaturhinweise Literatur Die Vorlesung folgt dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS MEYER/LISA OTT, Migrationsrecht – Eine Einführung, Bern 2009. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: - Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20) - Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) - Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV) - Asylgesetz (SR 142.31) - Asylverordnung 1 (SR 142.311) Public International Law Dozent/in: Prof. Dr. iur. Martina Caroni, LL.M. Durchführender Fachbereich: Recht Termine: Wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 15.09.2009 HOF, R 0.01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Course Type: Lecture Course Description: This course focuses on current issues of public international law. These may include, inter alia, nuclear non-proliferation, the peaceful use of nuclear energy, peace and security questions (including the question of the use of force and of self-defence), the “race for the arctic” and the issue of state responsibility for violations of international humanitarian law. As the course will be held in a seminar-like style, i.e. emphasising class discussions, active participation in the class is expected. In addition, guest lectures may give further insights into the questions discussed in class. School knowledge of English will be perfectly sufficient to attend and participate in the classes and pass the exam. Prerequisites: Basic knowledge of public international law and knowledge of English (high school level) Weekly Hours: 2 weekly hours Language: English Examination Mode / Credits: KSF: Ungraded written or oral exam / 3 RF: Graded written or oral exam / 6 Contact: tobias.meyer@unilu.ch (Assistant) martina.caroni@unilu.ch Guest Students: Open for Guest Students Material: See below "Literaturhinweise" Literature Essential reading materials - The course reader - Materials accessible or distributed electronically, occasional handouts 28 29 Ethnic Relations Law from a Comparative Perspective Dozent/in: Prof. Alexander H. E. Morawa, S.J.D. Durchführender Fachbereich: Recht Termine: Wöchentlich Do, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2009 LOE, U 0.04 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Course Description: This course examines national and international law and practice that addresses the co-existence of distinct ethnic groups in certain countries. It focuses on societies in the aftermath of ethnic conflict and civil unrest and on countries that have a long-standing tradition of minority governance by law, have large populations of minority groups (multi-ethnic societies), or have significant movements of migrants within their borders. Towards the end of the course, we will discuss the question of new minorities (immigrant communities, gender, sexual orientation, etc.), with particular attention to affirmative programs aimed at correcting historical discrimination. Attention will be paid to the design of legislative frameworks for maintaining a balanced approach to ethnic relations, in particular specific minority laws. The significance of national legal models for international treaty-making as well as the effects of international legal obligations on domestic legal practice will also be examined. Course Type: Lecture Course Objectives: To understand the political and historical implications for the legal regulation of ethnic relations in certain countries; to understand and compare the law- making and enforcement processes in that field; to follow the interrelationship between national and international efforts to regulate ethnic relations and how these efforts may or may not be beneficial for the minorities concerned. Weekly Hours: 2 weekly hours Prerequisites: Knowledge of English (at least high school level), active class participation and assignments, practical exercises. Language: English Material: A reader will become available before classes start; Blackboard e-Learning and other electronic tools will be used; students should be prepared to communicate and access materials electronically throughout class. Limitation: No Examination Mode: KSF: Written exam / 3 RF: Written exam (graded, open book) or paper (50%); class participation and assignments (50%). The grading method (exam or paper) will be discussed and decided upon in class. Credits: 6 Contact: Kyriaki Topidi, Ph.D., 041 228 74 18, kyriaki.topidi@unilu.ch Guest Students: Open for Guest Students Literatur Essential reading materials - Reader - Materials accessible or distributed electronically, occasional handouts Further information Prof. Morawa (who also speaks German) and his team are available if you want to talk privately about course requirements, questions related to your English skills, and other questions. Assessing Democracies I (Research Seminar) Dozent/in: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Wöchentlich Mi, 17.15 - 19.00 , ab 16.09.2009 HOF, R 0.01 Herbst- und Frühlingssemester Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: We are witnessing a trend to develop sophisticated criteria and measurement tools for assessing the democratic quality of political systems. We can differentiate between three types and discussions: a) Quantitative measurement tools like the Polity-Index, the Freedom- House-Index but also the Bertelsmann-Transformations-Index include many countries and measure how much the countries have moved forward towards a liberal form of democracy. b) Newer approaches like the Democratic Audit and the Demokratiebarometer have been developed to look at established democracies (the latter by a team from the University of Zurich and the Wissenschaftszentrum Berlin). c) In respect to emerging post-national governance systems like the European Union, there exists no integrated tool for measuring the democratic quality of these governance systems. Nevertheless, in this field the discussion about the adequate understanding of democracy in the current transformational world is the most sophisticated. In this research seminar we want to look at the criteria and indexes for assessing political systems from the perspective of democratic theory. In order to analyse, to compare and to criticize the existing measurement tools and evaluations we need to have a look at various theories of democracy and their core principles. The course is conceptualized as a theory- and method-centred research seminar that focuses on the aspect of “concept formation” (Konzept- Entwicklung). It aims to make clear that every empirical study is strongly dependent on the underlying theoretical assumptions which influence the definition of core concepts and their operationalization/interpretation On the other hand the course aims to train students to use theoretical reflections for developing concrete tools which can be applied for empirical research. The first semester (autumn) contains two parts. First, we will recapitulate and deepen the knowledge of established and new theories of democracy. Second, existing assessment tools and their findings will be presented and criticized. It is planned to invite some of the developers of these assessment tools to Lucerne – so that they can present and defend their tools themselves. During the second semester (spring 2010) the students will develop and finally present their own research projects. Possible projects can be: a) a theory-led and systematic comparison of existing assessment tools; b) a normative critique of assessment tools based on a solid theoretical foundation; c) the development of a better assessment criteria and tools for a specific set of political systems. Depending on the composition and the wishes of the participants parts of the seminar will be in German language. Voraussetzungen: erfolgreicher Besuch der Vorlesung Demokratietheorie Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (2 Referate) / 4 zusätzliche schriftliche, benotete Arbeit (research paper) / 4 Kontakt: polsem@unilu.ch oder joachim.blatter@unilu.ch Hinweise: Sprache: Englisch und Deutsch Two presentations for the first 4 ECTS in autumn; 4 ECTS for the research 30 31 paper and another 4 ECTS for the presentation of the results of the research project and for commenting on another presentation in spring (writing a paper is mandatory for the participation in this course) Gasthörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform "OLAT" Literatur - Lauth, Hans-Joachim (2004): Demokratie und Demokratiemessung. VS-Verlag. - Munck, Gerardo & Jay Verkuilen (2002): Conceptualizing and Measuring Democracy. Evaluating Alterntive Indices. In: Comperative Political Studies 51, 1, 5-34. - Bühlmann, Marc et al. (2008): The Quality of Democracy. Democracy Barometer for Established Democracies. Working Paper No. 10a of the NCCR Challenges of Democracy in the 21st Century. [http://www.nccr-democracy.uzh.ch/nccr/publications/workingpaper/10] Theories and Empirics of the Public Policy Process Dozent/in: Prof. Dr. Adrienne Héritier, Europäisches Hochschulinstitut Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termin: Fr, 18.09.2009, 10.15 - 17.00, Fr, 30.10.2009, 10.15 - 17.00, Do, 17.12.2009, 09.15 - 17.00, Fr, 18.12.2009, 09.15 - 17.00 LOE, U 2.01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: It is the objective of the seminar to discuss different concepts and theories employed in public policy research. What is the difference between policy, politics and polity and how are these concepts linked in political science policy research? How helpful are analytic distinctions of different policy types, such as such as distributive, redistributive and regulatory policies that are commonly used in the policy research literature? In a dynamic process perspective the question is to be discussed of how particular policies develop over time. How helpful is the policy-cycle heuristics in this context, i.e a differentiation in a phase of problem definition, agenda setting, policy formulation, policy implementation, policy evaluation and possibly policy termination? What are the typical features of these stages, what are the underlying process mechanisms and how are they theorized and made accessible to empirical investigation? How helpful are analytic concepts such as policy network, policy community and policy arena to grasp particular actor constellations and cleavage structures in specific policy or issue areas? A number of different theoretical approaches go beyond the cycle heuristic and seek to account for longer-term developments of policies. How, for instance, do theories such as policy learning and diffusion differ from a rational actor based institutionalism in accounting for policy developments and do the latter two, in turn, differ from a multiple streams approach and an evolutionary theory of policy developments? Which are the particular methodologies and toolkits typically linked with the different approaches? These are some of the most important questions regarding policy research that are to be discussed in the seminar. They are to be analyzed in general terms, but also in terms of concrete empirical policy examples of a broad variety. A number of required readings will be discussed in each session which are focussing on the different topics. Each participant is expected to present and critically discuss one or two texts of the syllabus. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockseminar Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat, research design) / 4 zusätzliche schriftliche, benotete Arbeit / 4 Kontakt: polsem@unilu.ch oder adrienne.heritier@eui.eu Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur wird in einem Syllabus bereitgestellt 3332 Vergleichende und internationale Steuerpolitik Dozent/in: Dr. Thomas Rixen (WBZ) Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Do, 08.10.2009, 13.15 - 19.00, Do, 26.11.2009, 13.15 - 19.00 NH Hotel, Luzernerstube Do, 17.09.2009, 13.15 - 15.00, Fr, 09.10.2009, 09.15 - 18.00, Fr, 27.11.2009, 09.15 - 18.00 HOF, R 0.02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar bietet eine theoriegeleitete und problemorientierte Einführung in die Steuerpolitik. Insbesondere geht es um den Vergleich verschiedener nationaler Traditionen und Ausprägungen von Steuersystemen und die Herausforderungen, die sich ihnen unter den Bedingungen einer internationalisierten Wirtschaft stellen. In einem ersten Teil wollen wir uns die wichtigsten Grundlagen der Steuerlehre erarbeiten. Wozu braucht man überhaupt Steuern? Was sind die wichtigsten Prinzipien der Besteuerung? Welche Steuerarten gibt es? Wie wirken sich diese auf wichtige Ziele wie Wohlfahrt und Fairness oder Verteilungsgerechtigkeit aus? Welche Konflikte gibt es zwischen diesen Zielen? Verschiedene Denkschulen der politischen und finanzwissenschaftlichen Theorie geben auf diese Fragen unterschiedliche Antworten, über die wir uns einen Überblick verschaffen wollen. Im zweiten Teil soll die erlernte Theorie zur Anwendung kommen und uns helfen, nationale Steuersysteme zu vergleichen. Welche Typologien zur Charakterisierung von Steuersystemen gibt es? Was sind die historischen Wurzeln und politischen Determinanten verschiedener Steuerstaaten? Wie sind die Besteuerungsrechte zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen (Bund, Länder bzw. Kantone, Gemeinden) aufgeteilt? Gleichen sich nationale Steuersysteme im Zeitverlauf an oder bleiben sie unterschiedlich? Wie sind Steuerreformen verlaufen? Dabei werden wir uns auch mit empirischen Fallstudien zu einzelnen Ländern (u.a. dem Schweizer Steuersystem) beschäftigen. Im dritten Teil geht es dann um die Herausforderungen, denen sich nationale Steuersysteme im Zeitalter wirtschaftlicher Globalisierung und Europäisierung gegenübersehen: die Mobilität von Besteuerungsgrundlagen ermöglicht Steuerzahlern Steuerflucht und -vermeidung; manche Staaten bieten sich als Steuerparadiese an; alle Staaten werden in einen Steuerwettbewerb versetzt. Wie funktioniert Steuerwettbewerb? Haben wir es mit einem schädlichen race to the bottom“ oder mit einem begrüßenswerten Leistungswettbewerb zu tun? (Wie) lässt sich der Steuerwettbewerb durch internationale Kooperation zwischen den Nationalstaaten regulieren? Voraussetzungen: Bereitschaft, anspruchsvolle, teilweise englische, Texte durchzuarbeiten Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockseminar Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme (Referat, Research Design) / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: rixen@wzb.eu oder polsem@unilu.ch Gasthörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Material: Pflichtlektüre uns Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Ein detaillierter Seminarplan mit Literatur für die einzelnen Themen wird in der Einführungssitzung ausgegeben und auf OLAT publiziert. Wer sich vorbereitend einen Überblick verschaffen möchte, kann dies z.B. anhand folgender Literatur tun: - Slemrod, Joel/Bakija, Jon (2004): Taxing Ourselves. A Citizen's Guide to the Great Debate Over Tax Reform. Cambridge: MIT Press (Kapitel 3, 4, 5) - Homburg, Stefan (2000): Allgemeine Steuerlehre. München: Vahlen. - Rosen, Harvey S. (2005): Public Finance. Chicago: Irwin. 7. Auflage - Steinmo, Sven (1993): Taxation and Democracy: Swedish, British and American Approaches to Financing the Modern State. New Haven: Yale University Press. - Wagschal, Uwe (2001): Deutschlands Steuerstaat und die vier Welten der Besteuerung. In: Wohlfahrtsstaatliche Politik: Institutionen - Prozesse - Leistungsprofil. Hrsg. von Manfred G. Schmidt. Opladen: Leske + Budrich. - Rixen, Thomas (2006): Steuern und Kooperation: Internationale Zusammenarbeit gegen schädlichen Steuerwettbewerb. Globalisierung. Forschungsstand und Perspektiven. Hrsg. von Stefan A. Schirm. Baden- Baden: Nomos: 77-98. 34 35 Glocalization - International activities of European and North American cities and regions Dozent/in: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Wöchentlich Di, 17.15 - 19.00 , ab 15.09.2009 PIL, P4 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: For many, current transformations are not fully captured by the term “globalization” but are much better characterized by the term “glocalization”. Glocalization points to the fact that at the same time when social, economic and political activities and actors on supranational levels are getting more important, so do activities and actors on a subnational level. Glocalization is not so much concerned with the emerging multi-level system but with the interdependencies, interactions and interferences between the various levels. A core assumption is that not just nation states but also sub-national governments react to globalization processes and they do this partly by “going abroad” – by establishing cross-border, international and interregional activities, partnerships and institutions. In the course we will first get acquainted with the relevant literature which looks at glocalization from a cultural, economic and political perspective. In the second half of the seminar the students will do their own empirical study by collecting information on cross-border and international activities of cities and regions from European and North American countries. A main goal of the course is that the students get some first experience in empirical field work. Therefore, the students will work in groups and use established frameworks for tracing cross-border and international activities of cities and regions. . Voraussetzungen: gute Englischkenntnisse Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme / 4 zusätzliche schriftliche, benotete Arbeit / 4 Hinweise: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform "OLAT" Literatur - Blatter, J. (2007): Glocalization. Encyclopedia of Governance (edited by Marc Bevir), - Blatter, J., M. Kreutzer, M. Rentl, J. Thiele (2008): The Foreign Relations of European Regions: Competences and Strategies. West European Politics, 31, 3, 464-490 - Lecours, André (2002b): Paradiplomacy: Reflections on the Foreign Policy and International Relations of Regions, in: International Negotiation: 7, 91-114. - Robertson, R. (1995): Glocalization: Time-space and homogeneity-heterogeneity. In: Featerhstone, M., S. Lash & R. Robertson (eds.): Global modernities. London: Sage. 25-44. - Aldecoa, F., M. Keating (eds.)(1999): Paradiplomacy in Action. The Foreign Relations of Subnational Governments. London: Frank Cass - Christian Lefèvre, Ernesto d’Albergo (guest editors) (2007): International strategies of cities Environment and Planning C, 25, 3. Internationale Migration im politisch-rechtlichen Spannungsfeld Dozent/in: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft Termine: Wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 23.09.2009 LOE, U 0.04 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Kontrolle über das Territorium und die Zusammensetzung der eigenen Bevölkerung gehören zu den letzten Bastionen staatlicher Souveränität. Trotz wachsendem Druck nach internationalen Lösungen zur Steuerung“ des Migrationsphänomens haben Interessensgegensätze zwischen den Aufnahme-, Transit- und Herkunftsstaaten von MigrantInnen bisher Bemühungen für die Etablierung eines Internationalen Migrationsregimes verunmöglicht. Nichtsdesto trotz wird internationale Migration bereits heute durch eine Vielfalt nationaler und internationaler Normen geprägt, deren juristische und politische Regelungsschärfe wir in diesem interdisziplinären Seminar (Völkerrecht/Politikwissenschaft) unter die Lupe nehmen wollen. Nach einer theoretischen Einführung in die wichtigsten Determinanten internationaler Migrationspolitik und –recht werden in diesem Seminar die geltenden governance“-Formen und ihre aktuellen Herausforderungen für unterschiedliche Typen von Migration behandelt; über Flüchtlinge zu Familien- und Arbeitsmigranten, einschliesslich der hoch qualifizierten Arbeitskräfte. Im letzten Abschnitt werden die Themen Integration und Staatsbürgerschaft behandelt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Wöchentlich, ab 23.09. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat, Gruppenarbeiten) / 4 zusätzliche schriftliche, benotete Masterarbeit / 4 Kontakt: sandra.lavenex@unilu.ch / martina.caroni@unilu.ch Anmeldung: Anrechenbar im Studienschwerpunkt Weltpolitik Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien auf OLAT Literatur - Caroni, Martina: Privat- und Familienleben zwischen Menschenrecht und Migration - Eine Untersuchung zu Bedeutung, Rechtsprechung und Möglichkeiten von Art. 8 EMRK im Ausländerrecht, Schriften zum Europäischen Recht, Band 58, Berlin 1999. - Castles, Stephen und Miller, Mark: The Age of Migration: International Population Movements in the Modern World, London: Palgrave 2009. - Cornelius, Wayne A. et al. (eds.) (2004) Controlling Immigration: A Global Perspective, 2nd Edition, Stanford: Stanford University Press. - Lavenex, Sandra: The Europeanisation of Refugee Policies: Between Human Rights and Internal Security, Aldershot: Ashgate 2001. - Nuscheler, Franz: Internationale Migration, Flucht und Asyl. Wiesbaden: VS-Verlag 2004. 36 37 Modulübergreifende Veranstaltung Master- und Doktorierendenkolloquium Weltgesellschaft und Weltpolitik Dozent/in: Prof. Dr. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich Soziologie Termine: Wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, genaue Termine werden noch bekannt gegeben PFI, HS 4 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterkolloquium Inhalt: Die Veranstaltung soll Studierenden, die Master- und Doktorarbeiten im Bereich Weltgesellschaft und Weltpolitik“ vorbereiten, die Möglichkeit bieten, ihre Arbeiten vorzustellen und mit anderen zu diskutieren. Die Veranstaltung wird nicht wöchentlich stattfinden, sondern zu ausgewählten Terminen, deren Zahl sich aus den Anmeldungen für Präsentationen im Kolloquium ergibt. Ich bitte alle Interessenten, mir ihr Interesse und ihren Themenvorschlag (evtl. auch Terminpräferenz) bis spätestens zum 12.09.09 per email (rudolf.stichweh@unilu.ch) mitzuteilen. Ich sende Ihnen dann einen Terminplan. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme / 2 Präsentation / 2 Kontakt: rudolf.stichweh@unilu.ch Modul Forschung-Praxis-Methoden Statistik für Fortgeschrittene Dozent/in: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2009 LOE, U 0.05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Sozialwissenschaften sind als empirische Wissenschaft angewiesen auf die statistischen Techniken zur Analyse und Modellierung von Daten, die zumeist aus Befragungen grosser Personenstichproben stammen. Die Veranstaltung führt zunächst in die Grundlagen der Inferenzstatistik ein. Dann werden die wichtigsten Verfahren der multivariaten Statistik eingeführt: multiple lineare Regression, binäre logistische Regression, Hauptkomponentenanalyse, multiple Korrespondenzanalyse und Clusteranalyse. Vorbereitende Lektüre angegebener obligatorischer Literatur sowie der regelmässige Besuch der Vorlesung sind erforderlich. Weiter der parallele Besuch des zugehörigen Seminars Statistik für Fortgeschrittene“. Voraussetzungen: erfolgreich bestandene Klausuren zu den Vorlesungen Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- und Kommunikationsforschung I und II. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Hinweise: Die Teilnehmer/innen müssen sich die Statistiksoftware SPSS besorgen. Die Vorlesung wird mit einer benoteten Klausur abgeschlossen. Diese wird am 13.01.2010 (nachmittags) geschrieben werden. Material: ein Syllabus und die Präsentation zur Vorlesung werden bei OLAT eingestellt. Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. 38 39 Statistik für Fortgeschrittene - Gr. 1 Dozent/in: lic. phil. Christian Huser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Wöchentlich Mo, 08.15 - 10.00, ab 14.09.2009 PFI, HS 1 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In diesem Seminar werden die im Rahmen der Vorlesung "Statistik für Fortgeschrittene" behandelten multivariaten Analyseverfahren anhand des Statistikprogramms SPSS praktisch angewendet und die SPSS-Outputs der Fallbeispiele eingehend diskutiert. Aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Besuch des Kurses. Voraussetzungen: - Parallelbesuch der Vorlesung "Statistik für Fortgeschrittene" - erfolgreicher Besuch der Vorlesungen "Methoden I" und "Methoden II" Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme, Referat / 4 Kontakt: christian.huser@switzerland.com Hinweise: bitte 1 Laptop mit installierter SPSS-Software pro 1-2 Studierende mitbringen. Literatur - Backhaus, Klaus/Erichson, Bernd/Plinke, Wulff/Weiber, Rolf (2006): Multivariate Analysemethoden. Berlin: - Springer - Brosius, Felix (2006): SPSS 14. Bonn: mitp - Diaz-Bone, Rainer (2006): Statistik für Soziologen. Konstanz: UVK Statistik für Fortgeschrittene - Gr. 2 Dozent/in: lic. phil. Christian Huser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00, ab 14.09.2009 PFI, HS 1 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In diesem Seminar werden die im Rahmen der Vorlesung "Statistik für Fortgeschrittene" behandelten multivariaten Analyseverfahren anhand des Statistikprogramms SPSS praktisch angewendet und die SPSS-Outputs der Fallbeispiele eingehend diskutiert. Aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Besuch des Kurses. Voraussetzungen: - Parallelbesuch der Vorlesung "Statistik für Fortgeschrittene" - erfolgreicher Besuch der Vorlesungen "Methoden I" und "Methoden II" Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme, Referat / 4 Kontakt: christian.huser@switzerland.com Hinweise: bitte 1 Laptop mit installierter SPSS-Software pro 1-2 Studierende mitbringen. Literatur - Backhaus, Klaus/Erichson, Bernd/Plinke, Wulff/Weiber, Rolf (2006): Multivariate Analysemethoden. Berlin: - Springer - Brosius, Felix (2006): SPSS 14. Bonn: mitp - Diaz-Bone, Rainer (2006): Statistik für Soziologen. Konstanz: UVK 40 41 Statistik für Fortgeschrittene - Gr. 3 Dozent/in: lic. phil. Christian Huser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 14.09.2009 LOE, U 0.04 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In diesem Seminar werden die im Rahmen der Vorlesung "Statistik für Fortgeschrittene" behandelten multivariaten Analyseverfahren anhand des Statistikprogramms SPSS praktisch angewendet und die SPSS-Outputs der Fallbeispiele eingehend diskutiert. Aktive Mitarbeit ist Voraussetzung für den Besuch des Kurses. Voraussetzungen: - Parallelbesuch der Vorlesung "Statistik für Fortgeschrittene" - erfolgreicher Besuch der Vorlesungen "Methoden I" und "Methoden II" Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme, Referat / 4 Kontakt: christian.huser@switzerland.com Hinweise: bitte 1 Laptop mit installierter SPSS-Software pro 1-2 Studierende mitbringen. Literatur - Backhaus, Klaus/Erichson, Bernd/Plinke, Wulff/Weiber, Rolf (2006): Multivariate Analysemethoden. Berlin: - Springer - Brosius, Felix (2006): SPSS 14. Bonn: mitp - Diaz-Bone, Rainer (2006): Statistik für Soziologen. Konstanz: UVK Qualitative Dateninterpretation: Sequenzanalyse Dozent/in: PD Dr. rer. soc. Jürgen Raab Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 14.09.2009, GIB, 010G Wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 12.10.2009 PFI, HS 2 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Menschen entwickeln und wählen für ihr Handeln, Sprechen und Darstellen bestimmte kommunikative Formen. Deren Aufgabe’ ist es, eine gewisse, wechselseitig abgesicherte Verständigung im interaktiven Austausch herzustellen, also zur intersubjektiven Sinnkonstruktion als der Grundlage jeglichen sozialen Handelns beizutragen. Dabei besteht eine jede kommunikative Ausdrucksgestalt nicht nur aus einer Kombination von Elementen, sondern auch aus der zeitlichen Abfolge einzelner Handlungsakte. Für die methodisch kontrollierte Feinanalyse medialer Dokumente kommunikativen Handelns (Texte, Protokolle, Interview- Transkriptionen, Bilder, Filme, Homepages etc.) hat die hermeneutische Wissenssoziologie das Verfahren der Sequenzanalyse entwickelt. In der Veranstaltung lernen wir die Methodologie dieses empirischen Verfahrens kennen und erproben die Methode anhand selbst gewählter Fallbeispiele unterschiedlicher Herkunft und Materialität. Voraussetzungen: Studierende im Masterstudium Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme, Referat / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Kontakt: juergen.raab@unilu.ch Literatur - Hans-Georg Soeffner/Jürgen Raab: Kultur und Auslegung der Kultur. Kultursoziologie als sozialwissenschaftliche Hermeneutik, in: Friedrich Jaeger/Jürgen Straub (Hg.): Handbuch der Kulturwissenschaften, Band 2, Stuttgart/Weimar 2004, S. 546–567 - Ulrich Oevermann: Zur Analyse der Struktur sozialer Deutungsmuster, in: Sozialer Sinn. Zeitschrift für hermeneutische Sozialforschung, 2001, 1, S. 3-33 - Andreas Wernet, Einführung in die Interpretationspraxis der Objektiven Hermeneutik, Wiesbaden 2006 42 43 Sozialwissenschaftliche Netzwerkanalyse I Dozent/in: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2009 STK, SK 1 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die sozialwissenschaftliche Netzwerkanalyse (SNA) ist eine vor allem in den USA etablierte theoretische und methodische Strömung, die die sozialwissenschaftliche Analyse von Strukturen nicht nur metaphorisch unternehmen will, sondern die soziale Strukturen (sei es soziales Kapital, Gruppen- und Verwandtschaftsstrukturen, Interorganisations-Netzwerke, Märkte/Organisationen als Netzwerke, Konzeptnetzwerke u.a.) in verschiedenen sozialen Feldern empirisch analysiert. Heute steht dafür ein ganzes Arsenal an Erhebungs- und Auswertungstechniken, statistischen Maßen, Softwareprogrammen und Forschungsstrategien zur Verfügung. Die SNA hat zudem eigene Beiträge zur soziologischen Theorie geleistet, die die netzwerkanalytische Forschungspraxis anleiten. Dabei werden Netzwerke zunächst als bedingende Größen aufgefasst, d. h. Netzwerkstrukturen gelten als Bedingung für das Handeln, für die Ausbildung von Handlungsorientierungen (Normen/Werte), den Handlungserfolg (z.B. Ressourcenmobilisierung/Implementierung von Programmen). Neuere Entwicklungen der SNA beziehen die Netzwerkdynamik, die Netzwerk(re)konstruktion und die Bedeutung von kulturellen Umwelten für die Netzwerkbildung mit ein. Ausgangspunkt sind die Arbeiten der Harvard- Strukturalisten (White, Granovetter, Wellman) und der Einzug konstruktivistischer und kulturalistischer Netzwerkperspektiven sowie die Aneignung der grundlegenden Methoden der SNA. Als Ansätze werden die ego-zentrierte Netzwerkanalyse, die Kohärenzanalyse und die Blockmodellanalyse vorgestellt. Das Seminar ist über zwei Semester angelegt. Im HS09 werden zunächst theoretische und methodische Grundlagen vermittelt und dann eine netzwerkanalytische Fragestellung sowie ein zugehöriges Forschungsdesign erarbeitet. Im folgenden FS10 werden dann die Datenerhebung, Datenauswertung und die Anfertigung eines Berichts vorgenommen. Die beiden Seminare (und die Erstellung des Forschungsberichts) entsprechen dem Modul Forschungsseminar“ (12 CP) im MA Studiengang Soziologie. Das erste oder die beiden Seminare können auch von Interessierten anderer Studiengänge besucht werden - insofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Voraussetzungen: MA-Studium Soziologie, SOCOM oder Weltgesellschaft und Weltpolitik. Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung sowie Grundkenntnisse der sozialwissenschaftlichen Statistik. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme, Referat / 4 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Material: ein Syllabus und weiteres Material werden bei OLAT eingestellt werden. Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. Begleitveranstaltung zum Praktikum im Mastermodul 'Forschung-Praxis-Methoden' Dozent/in: Prof. Dr. Diaz-Bone / Dipl. Soz. Stephan Kirchschlager Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Do, 17.09.2009, 17.15 - 19.00, Do, 08.10.2009, 17.15 - 19.00, Do, 22.10.2009, 17.15 - 19.00, Do, 05.11.2009, 17.15 - 19.00, Do, 19.11.2009, 17.15 - 19.00, Do, 17.12.2009, 17.15 - 19.00 PIL, P3 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Veranstaltung, im Umfang von einer Semesterwochenstunde, richtet sich an Studierende des MA-Studiengangs, die im "Forschung-Praxis-Methoden" Modul im Rahmen eines Praktikums eine Forschungsarbeit schreiben. Sie leistet eine Hilfestellung bei allen praktischen Fragen rund ums Praktikum (z.B.: Zugang, Themenfindung für die Arbeit, Datenerhebungstechniken) und bietet zugleich ein Forum, um Teile der Forschungsarbeit resp. empirisches Datenmaterial aus dem Praxisfeld vorzustellen und zu besprechen. Da ein Praktikum üblicherweise in die Semesterferien gelegt wird, kann die Veranstaltung sowohl zur Vorbereitung des Praktikums (als Ideenlieferant) als auch zur Nachbereitung (als Feedbackgeber) genutzt werden. Stephan Kirchschlager steht zudem als Ansprechpartner während des Praktikums zur Verfügung. Erwartet wird die regelmässige Teilnahme und aktive Beteiligung an der Diskussion. Präsentation und Diskussion des eigenen Projektes. Voraussetzungen: Studierende/r des Masterstudiums; Absolvierung eines Praktikums im Rahmen des Moduls Forschung-Praxis-Methoden Lernziele: Die Veranstaltung dient der Vor- und Nachbereitung des Praktikums und der Vorbereitung der benoteten Forschungsarbeit (8 CP). Für die Veranstaltung selber können daher keine extra CP vergeben werden. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Kontakt: stephan.kirchschlager@unilu.ch 44 45 Länder vergleichen - Methoden der international vergleichenden Sozialforschung Dozent/in: Dr. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Wöchentlich Do, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2009 LOE, U 1.05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Der Blick über den eigenen Tellerrand bzw. die Landesgrenzen ist im Zeitalter von Internet und Globalisierung schon fast zur Selbstverständlichkeit geworden. Entsprechend hat in der Soziologie die international vergleichende Forschung an Bedeutung gewonnen, zumal dies durch internationale Datenerhebungsprogramme (wie ESS, Eurobarometer, ISSP) und der Standardisierung von Indikatoren deutlich einfacher geworden ist. Vergleichen ist eines der Grundprinzipien sozialwissenschaftlicher Forschung. Als Methode erhebt die vergleichende Sozialforschung den Anspruch, sich von anderen Forschungsmethoden vor allem dadurch zu unterscheiden, dass Erklärungen explizit auf makrosoziologische Formationen bezogen werden. Die Grundlagen, Besonderheiten, verschiedenen Zugänge und Probleme der international vergleichenden Sozialforschung sollen im Seminar anhand von Texten zur Methode und deren konkreter Anwendung erarbeitet und diskutiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Ungleichheitsforschung. Ziel des Seminars ist es, die Studierenden in die Lage zu versetzen, vergleichende Sozialforschungen anhand methodischer und konzeptioneller Kriterien selbständig und kompetent durchführen sowie fundiert diskutieren und beurteilen zu können. Voraussetzungen: Das Seminar richtet sich an Masterstudierende der Soziologie, SOCOM sowie Weltgesellschaft und Weltpolitik, die über Grundkenntnisse der empirischen Forschungsmethoden und der multivariaten Statistik verfügen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme, Referat / 4 Benotete schriftliche Arbeit / 4 Hinweise: Regelmässige Anwesenheit, Textlektüre und Diskussionsbeteiligung. Kurzreferat von ca. 10 Minuten, das die Kernthesen und Argumentationslinie der Pflichtlektüre und der Ergänzungstexte wiedergibt, sowie Diskussionspunkte, die sich daraus ergeben, vorstellt. Dazu soll ein Handout erstellt werden. Hausarbeit von 15-20 Seiten zu einem abgesprochenen Thema, das dem Seminarzusammenhang entstammt. Material: ein Syllabus und weitere Materialien werden bei OLAT eingestellt. Literatur wird in einem Syllabus (OLAT) bekannt geben. Masterkolloquium Methoden Dozent/in: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Do, 15.10.2009, 17.15 - 19.00, Do, 29.10.2009, 17.15 - 19.00, Do, 12.11.2009, 17.15 - 19.00, Do, 26.11.2009, 17.15 - 19.00, Do, 10.12.2009, 17.15 - 19.00 PFI, HS 4 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterkolloquium Inhalt: Das Master-Kolloquium Methoden dient der Präsentation und Diskussion des Methodeneinsatzes im Rahmen empirischer Masterarbeiten und der Forschungsarbeiten (im Modul Forschung – Praxis – Methoden). MA- Studierende haben die Gelegenheit, ihre eigenen Untersuchungen vorzustellen, um methodische und methodologische Fragen, die sich im Laufe der Forschung ergeben, zu diskutieren. Dabei sind empirische Arbeiten auf jeder Stufe des Forschungsprojektes interessant. Voraussetzungen: Das Master-Kolloquium Methoden wendet sich an MA-Studierende in den Studiengängen SOCOM, Soziologie sowie Weltgesellschaft und Weltpolitik. Erwartet wird die regelmässige Teilnahme und aktive Beteiligung an der Diskussion. Präsentation und Diskussion des eigenen Projektes. Umfang: 1 Semesterwochenstunde Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme, Präsentation / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Hinweise: die erste Sitzung findet am 17.09.09 von 17.15 - 19.00 h im Raum P3 (Pilatusstrasse) statt. Die folgenden Sitzungen finden in der Pfistergasse HS4 statt. Material: Vortragende bereiten eine Powerpoint-Präsentation (ca. 10 min) vor; ein Laptop muss mitgebracht werden.

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    Weder gottgleich noch dämonisch: Argumente für die Vereinbarkeit des Kapitalismus mit dem Christentum

    Weder gottgleich noch dämonisch: Argumente für die Vereinbarkeit des Kapitalismus mit dem Christentum LUZERNER UNIVERSITÄTSREDEN NR. 30 30 Dr. Gerhard Schwarz Weder gottgleich noch dämonisch: Argumente für die Vereinbarkeit des Kapitalismus mit dem Christentum Autor Dr. Gerhard Schwarz Wirtschaftsredaktor der Neuen Zürcher Zeitung (1981 bis 2010) stellvertretender Chefredaktor der Neuen Zürcher Zeitung (2008 bis 2010) Direktor von Avenir Suisse (2010 bis 2016) Impressum Herausgeber Rektor der Universität Luzern Herausgeberbeirat Dekane der Fakultäten Redaktion Dr. Markus Vogler Layout Daniel Jurt ISBN 978-3-9524874-2-6 Januar 2018 5 Inhalt Gerhard Schwarz Weder gottgleich noch dämonisch: Argumente für die Vereinbarkeit des Kapitalismus mit dem Christentum 7 Titel früherer Universitätsreden 31 6 7 Weder gottgleich noch dämonisch: Argumente für die Vereinbarkeit des Kapitalismus mit dem Christentum1 Dr. Gerhard Schwarz 1. Feindbild Kapitalismus 1.1 Teufelswerk Marktwirtschaft Man muss gar nicht die auch in der katholischen Amtskirche höchst umstrittene Befrei- ungstheologie mit ihren marxistischen Sympathien bemühen: In unzähligen offiziellen und semi-offiziellen kirchlichen Dokumenten der christlichen Kirchen, in den Fachbeiträ- gen von Theologen in spezialisierten Publikationen, in Texten von Pastoren, Pfarrern und Priestern in Publikumszeitungen und -zeitschriften, vor allem aber in Predigten und Für- bitten wird eines immer wieder deutlich: der Kapitalismus, und zwar in fast all seinen vie- len Spielarten, stellt für viele Menschen, die in den christlichen Kirchen engagiert sind, Amtspersonen ebenso wie gewöhnliche Mitglieder, Experten ebenso wie Laien, ein Feind- bild dar. Kirchliche Äusserungen zur Wirtschaft neigen immer wieder und viel zu oft zu Stereotypen und Zerrbildern. Dabei handelt es sich nicht um eine nur schwache, kaum wahrnehmbare Tendenz, sondern um eine dominante Strömung. Kirchenvertreter, die sich fast ohne Wenn und Aber hinter die freie Marktwirtschaft und die offene Gesellschaft stellen, sind eine Minderheit. Der Regelfall sind Männer und Frauen der Kirchen, die die moderne Wirtschaft einseitig als Wurzel von Problemen sehen, die am Kapitalismus im ¹ Bei diesem Text handelt es sich um die ausführliche Fassung eines am 3. November 2016 gehaltenen Vor- trags an einem Anlass an der Universität Luzern, veranstaltet von der Paulus-Akademie, von Avenir Suisse sowie von der Theologischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. In ihn sind zahlreiche frühere Arbeiten des Autors zu diesem Thema eingeflossen, so etwa Schwarz, Die Marktwirt- schaft und die Katholische Kirche, in: Fleck (Hrsg.), Liberalismus und Katholizismus heute, Warschau 1995, S. 155–167; Schwarz, Wider die Banalisierung der Barmherzigkeit, in: Auftrag. Zeitschrift für praktische Pfar- reiarbeit, Heft 6, 1997, S.4; Schwarz, Die freiheitliche Wirtschaftsordnung und der Katholizismus – eine Art von Hassliebe, in: Liberales Institut (Hrsg.), Reflexion, Heft 2, 2006, S 33–39; Schwarz, Freiheit von Not und Bedürfnissen – kein Geschenk, sondern Anstrengung, in: Michael Wirth (Hrsg.), Bach-Anthologie 2009, Zürich 2010, S. 159–164; Schwarz/Sitter-Liver u.a. (Hrsg.), Religion, Liberalität und Rechtsstaat. Ein offenes Spannungsverhältnis, Zürich 2015. 8 9 besten Fall nur leiden, im schlechtesten Fall aber kein gutes Haar lassen. Die historisch beispiellosen Leistungen eben dieses vorwärtsstrebenden Kapitalismus, dieser Suche nach Neuem, dieser schöpferischen Zerstörung, dieses aus dem Wettbewerb geborenen Strebens nach mehr für das Wohl der Menschen werden dagegen geringgeschätzt oder sogar ganz übersehen. Man könnte diese Einseitigkeit damit erklären, dass es Karl Marx und seinen Epigonen gelungen ist, im deutschen Sprachraum den Terminus Kapitalismus so umfassend zu dis- kreditieren, dass er hier zum ziemlich unreflektiert verwendeten Schimpfwort geworden ist. Im ganzen angelsächsischen Raum sind dagegen mit dem Wort «capitalism» mit Recht viel weniger negative Assoziationen verbunden, obwohl er auch dort kritisiert wird. Der Ausdruck umschreibt ein besonders prägendes Charakteristikum einer freien Markt- wirtschaft, nämlich die (private) Akkumulation von produktivem Kapital einerseits als Basis einer gewissen Kontinuität und Stabilität, und anderseits, unterstützt und ver- stärkt durch die «Erfindung» der Aktiengesellschaft, als zentrale Voraussetzung für In- vestitionen in zukunftsträchtige Grossprojekte. Im Gegensatz zum Sozialismus wurde der Kapitalismus kaum durch politischen Beschluss eingesetzt, sondern hat sich über Jahr- zehnte, ja Jahrhunderte hinweg entwickelt, und zwar je nach Land, ja Kontinent, höchst unterschiedlich. Trotzdem beschränkt sich die Kapitalismus-Kritik nicht auf einzelne Län- der, sondern erfolgt fast weltweit. Es liegt deshalb sicher nicht nur am Wort, sondern ebenso am Begriff, der bei dem Worte sein muss, wie es Goethe formuliert hat. Profitdenken, unbegrenzte Gewinnmaximierung, pure Geldgier, Ausbeutung, Bereicherung, Korruption, Leistungsdruck, Rationalität statt Menschlichkeit, übertriebener Individualismus, Eigennutz, Hedonismus, Materialismus, Konsumismus, soziale Kälte, Mangel an gesellschaftlicher Kohäsion, zunehmende Ein- kommensdisparitäten, Vergötterung des Mammons, Raubbau und Umweltzerstörung – kaum eine Schlechtigkeit, die dem Kapitalismus oder der Marktwirtschaft nicht ange- hängt wird. Oft gewinnt man den Eindruck, Gewinn sei amoralisch und Geldverdienen eine schmutzige Sache, der dann die hehre Nächstenliebe gegenübergestellt wird. Irgendwie scheinen die Kritiker alle nicht über den berühmten Kalauer von Karl Kraus hinausgekom- men zu sein.2 Als ihm ein Hörer seiner Vorlesung beschied, er wolle Wirtschaftsethik stu- dieren, antworte ihm Kraus bissig: Herr Kollege, Sie werden sich schon für eines von bei- den entscheiden müssen. Das umschreibt gut die Stimmung von vielen Vertretern der Amtskirchen ebenso wie von engagierten Laien. 1.2 Das Soziale der Marktwirtschaft Viele, zu viele, stellen dem so verstandenen, also praktisch nur negativ besetzten Kapita- lismus den Sozialismus bzw. jedenfalls von ihm inspirierte Spielarten des Kollektivismus 2 Vgl. Lenk/Marin, Einführung: Wirtschaftsethik – ein Widerspruch in sich selbst?, in: Lenk/Marin (Hrsg.), Wirt- schaft und Ethik, Stuttgart 1992, 7–30, hier: 7. und Etatismus gegenüber und meinen nur schon wegen der Terminologie, die eine Ord- nung sei asozial, die andere dagegen sozial. Dabei hat der Sozialismus nicht nur unglaub- liches Elend über die Menschheit gebracht, sondern die Menschen, die unter ihm leben mussten, auch asozialer gemacht. Dem Kapitalismus dagegen verdankt die Welt eine Fül- le von Innovationen, verdankt sie, dass noch nie so viele Menschen in Wohlstand und Frei- heit leben konnten wie heute, verdankt sie, dass es den Menschen in der entwickelten Welt unvergleichlich viel besser geht als vor hundert oder zweihundert Jahren3 und ver- dankt sie nicht zuletzt, dass Milliarden Menschen in den letzten dreissig Jahren der abso- luten Armut entwachsen sind. Dem untersten Viertel der Bevölkerung geht es heute bes- ser als dem obersten Viertel vor 100 Jahren, und die ärmsten 10% der Schweizer würden in Indien zu den reichsten 10% gehören.4 Natürlich ist der Markt alles andere als gott- gleich, und der Kapitalismus ist dementsprechend nicht ohne Tadel, aber er ist in seinen Auswirkungen ungleich sozialer als der Sozialismus.5 Seit aber Papst Franziskus 2013 in «Evangelii gaudium» die Marktwirtschaft dämonisiert hat, von «dieser Wirtschaft, die tötet», sprach, vom Geld, das regiert, statt zu dienen und von der sozialen Ungleichheit, die eine Folge der Wirtschaft sei 6, fühlen sich viele Männer und Frauen der Kirche in ihrer Ablehnung des Kapitalismus und der freien Marktwirtschaft, in ihren Klagen über die Do- minanz der Wirtschaft, vor allem der Finanzwirtschaft, bestätigt. Der frühere Chef von Nestlé, Helmut Maucher, der deutliche Worte nicht scheute, sprach in diesem Zusammen- hang gerne von Herz-Jesu-Sozialisten. 1.3 Eine gelungene Heirat Obwohl auch das immer wieder nötig wäre, soll es hier nun nicht darum gehen, die ökono- mischen Missverständnisse zu analysieren, die oft hinter solch antikapitalistischen Hal- tungen stehen, und auch nicht darum, den Schaden zu zeigen, der entsteht, wenn solche Aussagen mit moralischer Autorität und oft wenig berührt von ökonomischer Fachkompe- tenz von der Kanzel herab verkündet werden. Vielmehr will dieser Aufsatz zeigen, dass ein engagiertes Bekenntnis zum Christentum, auch zum Katholizismus (beim Protestantis- mus zweifelt dank Max Weber ohnehin kaum jemand daran)7 mit der Bejahung des Kapita- 3 Vgl. Maddison, The World Economy: A Millennial Perspective, OECD, Paris 2001. Vgl. auch Schwarz, Freiheit von Not und Bedürfnissen – kein Geschenk, sondern Anstrengung, Reflexion über die Kantate BWV 26 «Ach wie flüchtig, ach wie nichtig», in: Wirth (Hrsg.), Bach-Anthologie 2009, Zürich 2010, S. 159–161. 4 Vgl. Milanovic, Global Income Distribution. From the Fall of the Berlin Wall to the Great Recession, World Bank 2013. 5 Vgl. den vieldiskutierten Text von Rhonheimer, Sind Marktwirtschaft und Kapitalismus Feinde der sozialen Gerechtigkeit?, publiziert 2016 auf der Website des von ihm geleiteten Austrian Institute (http://austrian- institute.org/ist-der-boese-kapitalismus-feind-der-sozialen-gerechtigkeit/) und in kürzeren Versionen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Neuen Zürcher Zeitung. 6 Vgl. Papst Franziskus, Evangelii gaudium, deutsche Fassung: Die Freude des Evangeliums, Verlag Herder, 2016. 7 Vgl. zur Kritik an der zu einseitigen These Max Webers u. a. Kardinal Ratzinger, Market Economy and Ethics, Paper präsentiert am Symposium «Church and Economy in Dialogue», Rom 1985, ferner Novak, Die katho- lische Ethik und der Geist des Kapitalismus, 2. Aufl., Trier 1998, S. 25–27, sowie vor allem Stark, The Victory of Reason. How Christianity Led to Freedom, Capitalism and Western Success, New York 2005. 10 11 lismus und einer liberalen Ordnung sehr wohl vereinbar ist – und zwar, ohne dass man sich verrenken oder faule Kompromisse eingehen müsste. Man muss zwar als Christ nicht libe- ral sein, man muss aber ebenso wenig, ja sogar erst recht nicht sozialistisch und etatis- tisch denken, auch wenn das viele Vertreter der Amtskirche von der Kanzel herunter im- mer wieder suggerieren. Christentum und Marktwirtschaft, Katholizismus und Kapitalis- mus sind zwar nicht aufeinander angewiesen, sie brauchen sich nicht zwingend, aber sie sind kompatibel und sie könnten sich sogar gegenseitig befruchten und voneinander profitieren. Es sind zwei Welten, aber zwei Welten, die sehr wohl zusammenfinden könnten, zumal sie gewissermassen im gleichen Erdwerk wurzeln. Erstmals taucht das Wort Wirtschaft in deutscher Sprache gemäss Grimms Wörterbuch im 11./12. Jahrhundert auf, und zwar so: «…ich bitte dich, daz mich disiu wirtscaft erlose von disses lebes angsten». Und mit «wirtscaft» ist hier gemäss Hans Jürgen Luibl das Abendmahl, die Eucharistie gemeint, denn dieses Abendmahl nährt, es stillt den Hunger und den Mangel an ewigem Leben.8 Ohnehin sollte man nicht vergessen, dass die Welt, in der wir leben, das Abendland, ganz wesentlich von zwei fundamentalen Kräften geprägt ist: von 1500 Jahren gemeinsamer und 500 Jahre getrennter Geschichte des Christentums einerseits und von 900 Jahren Kapitalismus, wenn man mit Jacques Le Goff «die ungeheure Polemik um den Wucher» gewissermassen als Geburtsstunde des (Vor-)Kapitalismus versteht.9 Gemäss Luibl war es die herausragende Kulturleistung des frühmittelalterlichen Christentums, Religion und Wirtschaft aufeinander zu beziehen und miteinander zu verknüpfen. So sollte die aus der jüdischen und christlichen Tradition heraus entwickelte, klassisch gewordene Formel der Benediktiner «Ora et labora», «Bete und arbeite», zur Grundlage der abendländischen Arbeitsethik und damit letztlich des Kapitalismus werden.10 Allerdings: damit die Hochzeit zwischen den beiden Welten funktionieren kann, müssen beide «Partner» aufeinander zugehen und kompromiss- sowie vor allem dialogbereit sein. Es braucht einen offenen, konstruktiven Umgang miteinander. • Einerseits darf das Christentum weder fundamentalistisch noch überdogmatisch sein und sollte sich der häufig feststellbaren moralischen Anmassung enthalten. Es ist ja nicht so, dass die christlichen Kirchen ein Monopol auf die richtigen Werte haben, und schon gar nicht sind sie in ökonomischen Fragen per se klüger als die Praktiker 8 Vgl. Luibl, Die unsichtbare Hand, in: Mahner gegen Macher. Kirche und Wirtschaft im Dauerclinch, Annex. Die Beilage zur Reformierten Presse, Nr. 47, 2002, S. 4 f., wo sich auch das Zitat aus dem Grimms Wörterbuch findet. 9 Le Goff, Wucherzins und Höllenqualen. Ökonomie und Religion im Mittelalter, 2. völlig überarbeitete und er- weiterte Auflage, Stuttgart 2008, S. 9. Vgl. auch Müller-Armack, Religion und Wirtschaft, Geistesgeschicht- liche Hintergründe unserer europäischen Lebensform, 3. Aufl., Bern/Stuttgart 1981. 10 Vgl. Luibl, a.a.O., S. 5 und Theoretiker der Marktwirtschaft. Und die Wirtschaft braucht auch nicht kirchliche Belehrung und religiöse Ermahnung, um zu menschlichen Werten zu finden, sondern sie entdeckt, entwickelt und stärkt sehr wohl selbst im Markt menschliche Werte, die für das Funktionieren des Kapitalismus unerlässlich sind, etwa Vertrauen, Treu und Glauben, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und selbst Fairness.11 Ausserdem würde man sich etwas mehr Realismus und Differenziertheit wünschen, also ein Verständnis für die Vielfältigkeit der Wirtschaft und ihrer Mechanismen. • Anderseits muss die Welt der Wirtschaft zuhören, und sie muss ernst nehmen, was Kirchen wirklich einbringen können, nämlich nicht ökonomische Theorien, sondern die Erfahrungen mit den Befindlichkeiten, den Hoffnungen, Sorgen und Ängsten der Menschen. Zudem ist wohl nicht jede Art von Kapitalismus mit den christlichen Vor- stellungen kompatibel. Kompatibel ist allerdings nicht nur eine völlig verwässerte und ihres Kerns enthöhlte Marktwirtschaft, eine im Minimum «sozial und ökologisch deut- lich regulierte Marktwirtschaft»12, sondern, wie auch aus den letzten Sozialenzykli- ken hervorgeht, ein Kapitalismus, der ungefähr den Grundsätzen des Ordoliberalis- mus entspricht. Diese in Theorie und Praxis weitgehend deutschsprachige Spielart der Marktwirtschaft umschreibt eine Ordnung, bei der der Markt eingebettet ist in ei- ne funktionierende Rechts-, Eigentums- und Wettbewerbsordnung, die von einem starken, aber schlanken demokratischen Staat gestaltet und vor allem durchgesetzt wird. Anhand der vier Schlüsselbegriffe Wettbewerb, Privateigentum, Staat und Gerechtigkeit lässt sich diese Vereinbarkeit von Marktwirtschaft und christlichem Glauben etwas aus- leuchten. Es handelt sich bei diesen vier Begriffen einerseits um zentrale Anker einer frei- heitlichen Wirtschaftsordnung, anderseits aber zugleich um Themenfelder der Marktwirt- schaft, in denen die zum Teil zwar verständliche, aber eben alles andere als notwendige Mühe der Kirchen mit der Marktwirtschaft besonders virulent zu sein scheint. 2. Das christliche Welt- und Menschenbild als Basis des Individualismus Grundlage von allem, zentrales Fundament der Kompatibilität von Marktwirtschaft und christlichem Glauben, ist die Parallele im Welt- und Menschenbild. Erstens verträgt sich das christliche Verständnis des Menschen als Einzelperson, ausgestattet mit gleicher Würde, angenommen in seiner Individualität von Gott, hervorragend mit dem marktwirt- schaftlichen, liberalen Menschenbild und auch mit dem methodologischen Individualis- 11 Vgl. Gauthier, Morals by agreement, Oxford 1987 12 Hoppe/Schäfer (Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund), Gerechtes Haushalten und faires Spiel. Stu- die zu den jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrisen aus evangelischer Sicht, Bern 2010, S. 93 12 13 mus, der die Grundlage marktwirtschaftlichen Denkens bildet. Es sind Menschen, die han- deln, die entscheiden, die schuldig werden, und nicht Kollektive. Dass jedem Menschen als Kind Gottes das ewige Leben gewährt ist und dass die Seele jedes Menschen in direk- tem Kontakt mit Gott steht, sind, wie Alexander Rüstow13 bemerkt hat, zentrale geistige Wurzeln des Individualismus und des Liberalismus. Diese religiösen Wurzeln sind vielen Liberalen kaum bewusst, dabei ist der Begriff der Würde, der Dignitas hominis, «ohne die Idee einer höheren Instanz, die diese Rangstellung verleiht, gar nicht denkbar».14 Zweitens muss in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, dass sich die Marktwirt- schaft, der Kapitalismus, ohne die Offenheit der christlichen Theologie für die Ratio, die Vernunft, für die Logik und auch für den wissenschaftlichen Fortschritt kaum hätte entwi- ckeln können. Viele andere Religionen legten – und legen immer noch – viel mehr Gewicht auf das Geheimnis des Glaubens, auf Mystik und Intuition. Jedenfalls hat sich im christli- chen Westen und nicht im Nahen Osten oder in Asien aus der Alchemie die Chemie und aus der Astrologie die Astronomie entwickelt. All das geschah lange vor der Reformation, und auch die Anfänge des Kapitalismus reichen weit zurück, bezieht man die Vorläufer dazu bis ins 12. Jahrhundert zurück mit ein.15 Und selbst die Wiege des Kapitalismus im enge- ren Sinne liegt wohl eher in Oberitalien und in Flandern im 15. Jahrhundert und dann in England, und nicht so sehr in Deutschland oder der Schweiz, also den Heimatländern der grossen Reformatoren Luther, Zwingli und Calvin.16 Drittens sind Religionen, alle Religionen, Quellen von Grundhaltungen und Werten, sie ge- hören selbst in modernen Gesellschaften zum kulturellen Gedächtnis. 17Gerade der Kapi- talismus, der auf ein Zusammenleben mit möglichst wenigen staatlichen Regeln und auf eine Koordination der verschiedenen Interessen von unten setzt, kann nicht funktionie- ren, wenn die Gesellschaft nicht durch einige gemeinsame und mit der Marktwirtschaft harmonierende Grundwerte geprägt wird. Es war das, was Wilhelm Röpke einst mit sei- nem berühmten Titel «Jenseits von Angebot und Nachfrage»18 thematisierte, dass die Marktwirtschaft diese notwendigen – wenn auch nicht hinreichenden – gemeinsamen 13 Vgl. etwa Rüstow, Rede und Antwort, hrsg. von Walter Hoch, Ludwigsburg 1963, S. 342 14 Weber, Katholizismus und Liberalismus. Zwei feindliche Brüder in historischer Perspektive, in: Fleck (Hrsg.), Liberalismus und Katholizismus heute, Warschau 1995, S. 176. 15 Vgl. Anmerkung 9. 16 Vgl. die provokative, aber auch sehr anregende Abhandlung von Stark, a. a. O. Sie steht im Gegensatz zu der von Yaron Brook und vielen in der Tradition von Ayn Rand stehenden libertären Denkern vertretenen These, eine religiöse Grundhaltung stehe im Gegensatz zu den beiden philosophischen Pfeilern einer freien Gesell- schaft, Vernunft und Eigeninteresse, und unterminiere somit die Freiheit. Vgl. Ghate/Brook, The Place of Re- ligion in the Quest for a Free Society, Diskussionspapier für das General Meeting der Mont Pelerin Society in Miami, mimeo, September 2016. 17 Vgl. Schavan, Religiöse Überzeugungen als Faktoren in der politischen Debatte, in: Stimmen der Zeit, Band 234, 2016, S. 563–565 18 Röpke, Jenseits von Angebot und Nachfrage, Erlenbach-Zürich/Stuttgart 1958. Werte nicht ganz allein bereitstellen kann, sondern dass sie im Elternhaus, in den Schulen und nicht zuletzt in den Kirchen aufgebaut und weitergegeben werden müssen. Damit wird die Religion sowohl zur hilfreichen Basis als auch – mit ihren moralischen Ansprü- chen an das Individuum – zur (notwendigen) Grenze des Kapitalismus. Und Ernst-Wolf- gang Böckenförde übertrug diesen Gedanken auf den modernen Rechtsstaat, der die Grundlagen, auf denen er beruht, ebenfalls nicht selbst schaffen kann. Diese Überlegun- gen sind wichtig mit Blick auf die Frage, wie viel Werte-Pluralismus eine liberale, offene Gesellschaft verträgt bzw. ob sie nicht geradezu zwingend eine gewisse Wertehomogeni- tät voraussetzt, will sie mit möglichst wenig staatlichen Regeln auskommen.19 3. Drei Irrtümer der Kapitalismuskritik 3.1 Die Hypostasierung von Begriffen Dass die Kirchen sich trotz dieser Gemeinsamkeiten und gemeinsamen Wurzeln und ob- wohl die Marktwirtschaft sich zum Teil auf ihre Werte stützt und aus ihnen Nutzen zieht, so sehr am Kapitalismus reiben, hat zu einem beträchtlichen Teil mit der Hypostasierung, der Verdinglichung von Begriffen, vor allem jener des Begriffes «Markt», zu tun. Es geht offenbar weitgehend vergessen, dass der Markt kein Wesen ist, dass es also niemals der Markt ist, der handelt, sondern dass es Menschen sind, die sich auf diesem Markt bewe- gen, die sich verantwortlich – oder unverantwortlich – verhalten. Deswegen, weil die Marktwirtschaft eine von Menschen gebildete Ordnung ist, ist ihr nichts Menschliches fremd, wird es in ihr immer wieder zu Verfehlungen und Exzessen kommen, zu Übertretun- gen der gesetzlichen Regeln ebenso wie zu Verstössen gegen die moralischen Regeln. Wenn die Kritik am Markt als Kritik am Menschen, am Menschlichen verstanden wird, und wenn dies auch klar kommuniziert wird, ist sie völlig legitim. Hier, bei der Individualethik, sollten und könnten die Kirchen ansetzen, das ist ihre Kompetenz. Und sie sollten erken- nen können, dass die meisten der vielbeklagten, vermeintlich negativen, der Ordnung an- gelasteten Entwicklungen entweder gar nicht negativ sind oder aber ein Resultat indivi- duellen Fehlverhaltens sind und nicht der Ordnung an sich. Die Kapitalismuskritik der Kir- chen beruft sich demgegenüber gerne auf die «strukturelle Sünde», auf die strukturelle Natur von Ungerechtigkeit und ökonomischer Ausbeutung und betreibt mit der Ord- nungsethik letztlich Politik. Gewiss, eine freie Marktwirtschaft schreibt nicht im Detail das jeweils richtige Verhalten vor, sie sanktioniert Verstösse gegen Treu und Glauben oft erst längerfristig, sie zwingt 19 Vgl. Böckenförde, Staat, Gesellschaft, Freiheit. Frankfurt, 1976, S. 60. Vgl. ferner Schwarz/Sitter-Liver u.a. (Hrsg.), Religion, Liberalität und Rechtsstaat. Ein offenes Spannungsverhältnis, Zürich 2015. Martin Rhon- heimer hält Röpkes Aussage überraschenderweise und für mich nicht nachvollziehbar für trivial. Vgl. Rhon- heimer, Wohlstand für alle durch Marktwirtschaft – Illusion oder Wirklichkeit?, in: Kukacka/Rauner (Hrsg.), Wohlstand für alle durch Marktwirtschaft – Illusion oder Wirklichkeit?, 53. Jahrgang, Juni 2017, Heft 1 von Gesellschaft und Politik. Zeitschrift für soziales und wirtschaftliches Engagement, S. 9–38, bes. S. 32–34. 14 15 nicht kurzfristig zum richtigen Verhalten, sie lässt vor allem viel Raum für Gut und Böse. Ohne Freiheit kann es keine Moral – und natürlich auch keine Unmoral – geben. Die unkri- tische Bejahung der Überregulierung der Wirtschaft, um Schaden abzuwenden und Schlimmes zu verhindern, übersieht sowohl, dass Moral und Wissen der Regulierungsbe- hörden nicht besser sind als die der Marktakteure, als auch, dass damit der Raum für mo- ralisches – oder unmoralisches – Verhalten eingeschränkt wird. Für erzwungenes «mora- lisches» Verhalten, wie es etwa Dostojewskis Grossinquisitor entspricht20, beispielswei- se für staatliche Umverteilung zugunsten der Schwachen, kann ja der Einzelne kaum mo- ralischen Kredit beanspruchen. Es entbehrt der individuellen ethischen Qualität. Daher müsste die Kirche eine Ordnung bejahen, in der sich die Menschen verantwortlich verhal- ten können («protected in doing what he believes his duty», wie es Lord Acton ausge- drückt hat21), in der sie sich moralisch bewähren können, statt am Gängelband geführt zu werden.22 3.2 Die Verwechslung von Eigennutz und Egoismus Ein zentraler Kritikpunkt der Kirchen an der Marktwirtschaft ist die Behauptung, die marktwirtschaftliche Lehre beschreibe den Menschen einerseits fälschlicherweise als egoistisch und sie fordere und fördere anderseits diesen Egoismus. Diese Kritik ist in dop- pelter Hinsicht unzutreffend. Zum einen darf der Eigennutz oder das Eigeninteresse, von dem in der marktwirtschaftlichen Konzeption die Rede ist, nicht mit einem übertriebenen Egoismus gleichgesetzt werden. Eigeninteresse bedeutet lediglich, sich für sich und die seinen verantwortlich zu fühlen und dementsprechend für sich und die seinen zu sorgen. Was daran moralisch fragwürdig sein soll, bleibt schleierhaft. Zum anderen verhalten sich die Menschen tatsächlich eigennützig, zwar, wie wir nicht erst seit der boomenden Verhal- tensökonomie wissen, nicht immer und nicht immer gleich ausgeprägt, aber Eigennutz ist einfach Teil des menschlichen Verhaltens und wird nicht von einer bestimmten Wirt- schaftsordnung erst geschaffen. Deswegen analysiert die Ökonomie viele Aspekte des wirtschaftlichen Zusammenlebens unter der Annahme, die Menschen seien rational und eigennützig – und sie hat damit viele Erkenntnisse gewonnen. Normativ ist dieses Kon- zept hingegen nicht gemeint. Es verlangt keinen Eigennutz von den Menschen, und schon gar nicht fordert es übertriebenen oder gar hemmungslosen Egoismus.23 20 Dostojewskij, Der Grossinquisitor. Aus dem Fünften Buch des Romans «Die Brüder Karamasow», Zürich 2001. 21 Dalberg-Acton, Essays on freedom and power: Selected and with an introduction by Himmelfarb, The Free Press, Glencoe Ill. 1949, S.32. 22 Vgl. Schwarz, Die freiheitliche Wirtschaftsordnung und der Katholizismus – eine Art von Hassliebe, in: Libe- rales Institut (Hrsg.), Reflexion, Heft 2, 2006, S. 38. Hayek verweist in seinem Opus magnum darauf, dass die Vorstellung, moralisches Verdienst setze Freiheit voraus, sich von den alten Griechen über die Scholastik, Schiller und Tocqueville bis in die jüngere Geistesgeschichte fortgesetzt hat. Und er fasst dies in dem Satz zusammen: «Die Freiheit ist eine Gelegenheit, gut zu handeln, aber nur, wenn sie auch eine Gelegenheit ist, schlecht zu handeln.» Hayek, Die Verfassung der Freiheit, 2. Aufl., Tübingen 1983, S. 98 23 Die Darstellung von Brunner und Meckling, The Perception of Man and the Conception of Society: Two ap- 3.3 Fernsten- statt Nächstenliebe Wenn es so etwas wie eine ideale christliche Gemeinschaft gibt, dann ist dies, auch wenn das heute nicht mehr politisch korrekt tönen mag, sicher viel eher die Familie (oder ein familienähnlicher Verbund) als der Staat. Nur in relativ kleinen Gemeinschaften wie der Familie können Liebe, Mitgefühl und soziale Verantwortung statt Macht und Hierarchie als Bindeglieder dienen. Hier kommt die Sozialnatur des Menschen zum Ausdruck, hier kann durchaus sogar eine Art Kommunismus herrschen. Ohne die Werke der Barmherzigkeit wird jedes Zusammenleben von Menschen mit der Zeit hart und herzlos24. Aber einer der gravierendsten – und häufigsten – Denkfehler der Sozialphilosophie ist es, wie Friedrich August von Hayek dargelegt hat25, die Gesetze der Familie auf die grosse Gemeinschaft einer Stadt, eines Kantons oder gar eines ganzen Landes zu übertragen. Was sich in der persönlichen Beziehung von Mensch zu Mensch als notwendige Voraussetzung funktio- nierenden Zusammenlebens erweist, kann nicht ohne weiteres als Prinzip für die staatli- che Organisation der Gemeinschaft übernommen werden. Der zum anthropologischen Erbe des Menschen gehörende Sinn für Solidarität kann sinnvollerweise nur in Gruppen gelebt werden, in denen jeder jeden kennt. Wo man sich kennt, weiss man um die Bedürf- nisse, Interessen, Stärken und Schwächen des Anderen. Man kann beurteilen, ob jemand Hilfe benötigt oder das nur vortäuscht. Und man hat andere soziale Sanktionsmechanis- men als in der anonymen Gesellschaft, wenn Vertrauen, Grosszügigkeit und Entgegen- kommen missbraucht werden. In der anonymen Grossgesellschaft geht das verloren. Die Anonymität, die fehlende Kenntnis des Gegenübers, verändert grundlegend das Verhalten. Alle ökonomische und soziologische Forschung zeigt, dass die «grosse» Gesellschaft, die Volkswirtschaft oder gar die Weltwirtschaft, nur funktionieren kann, indem sie sich auf abstrakte, unpersönli- che Verhaltensnormen abstützt, die die Beziehungen der Menschen regeln. Diese Regeln stehen der geübten Nächstenliebe nicht unbedingt entgegen, aber sie stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Drang der Menschen nach einer auf Moral basieren- den Gesellschaft. Und sie können diese Nächstenliebe gewiss nicht ersetzen. Dem gleichen Denkfehler wie die Übertragung von der Klein- auf die Grossgruppe ent- springt die häufig anzutreffende Umdefinition der Nächstenliebe zur Fernstenliebe. Es wäre viel gewonnen, wenn sich die Menschen in der Familie, im Freundeskreis, in der Nachbarschaft und im Beruf auf die Nächstenliebe im ursprünglichen Sinn des Wortes be- sinnen würden, also auf den wichtigsten Anker – und die USP – des christlichen Glaubens. Wie mit jedem knappen Gut sollte man auch mit der Nächstenliebe – dem vielleicht knappsten Gut überhaupt – sehr sorgfältig und haushälterisch umgehen. proaches to understand society, Journal of Money, Credit and Banking, Vol. 9, No. 1, Part 1, 1977, macht dieses Verständnis des Homo Oeconomicus, des REM, wie es bei Brunner heisst, verständlich. 24 Vgl. dazu den Exkurs «Barmherzigkeit und Gerechtigkeit» auf S. 22 f. dieses Essays. 25 Vgl. Hayek, Die verhängnisvolle Anmassung, in: Vanberg (Hrsg.) Die Irrtümer des Sozialismus, Tübingen 2011, besonders S. 16–17. 16 17 4. Gemeinsamkeiten statt Spannungsfelder 4.1 Der Wettbewerb Manfred Spieker meinte einst, seit «Rerum novarum» (1891) herrsche kein Zweifel, dass für die katholische Kirche humane gesellschaftliche Verhältnisse nur solche sein können, in denen unter anderem Markt und Wettbewerb gewährleistet sind.26 Das ist eine relativ gewagte Behauptung. Man findet nämlich, wie auch Anton Rauscher moniert hat, selbst in «Centesimus annus» (1991) leider keine direkte Würdigung eines funktionsfähigen Wett- bewerbs für die gesellschaftliche Entwicklung.27 Wenn in kirchlichen Dokumenten von Wettbewerb die Rede ist, dann praktisch nie, ohne dass nicht vor der Zügellosigkeit des Marktes gewarnt und seine Alleingeltung als Ordnungsprinzip hinterfragt wird. Noch in «Mater et Magistra» (1961) wird der «Wettbewerb, wie ihn die sogenannten Liberalen» wollen, als ganz und gar unvereinbar mit der christlichen Lehre und der menschlichen Na- tur gebrandmarkt.28 Dabei gehört Wettbewerb nicht nur zur anthropologischen Grundaus- stattung des homo sapiens, sondern wir verdanken ihm auch Innovation und Fortschritt. Natürlich muss dieser Wettbewerb gewissen – in der Regel staatlichen – Spielregeln un- terstehen, er darf nicht mit unlauteren Mitteln geführt werden. Marktwirtschaft bedeutet nicht Missbrauch, und es ist damit auch nicht jener Crony Capitalism gemeint, der in sei- ner Verbindung von Staat und Big Business alles andere als marktwirtschaftlich ist. Aber unter dieser Voraussetzung sauberer Regeln ist der Wettbewerb ein grossartiges Entde- ckungsverfahren und ein Entmachtungsinstrument. Immerhin hat schon Albertus Mag- nus im 13. Jahrhundert jenen Preis als gerecht bezeichnet, «den die verkaufte Ware nach der Einschätzung des jeweiligen Marktes gelten kann».29 Die katholische Kirche aner- kennt dies einerseits, etwa unter Berufung auf «Centesimus annus»: «Der freie Markt ist eine in sozialer Hinsicht wichtige Institution, weil er effiziente Ergebnisse in der Produkti- on der Güter und Dienstleistungen sichern kann.»30 Aber gleichzeitig tut sich die gleiche Kirche mit dem Wettbewerb ausgesprochen schwer, vielleicht, weil ihre Auseinandersetzung mit dem Markt auf einem Zerrbild des Wettbe- werbs als eines darwinistischen Kampfes aller gegen alle beruht – und gegen diesen Strohmann kämpfen dann die Vertreter der Kirche. Da wird dann der Wettbewerb in die Pflicht genommen, er dürfe nicht zum Götzen gemacht werden, er müsse in moralischen Zielsetzungen verankert sein, er müsse sozialen Nutzen stiften, kurz, er müsse mit Blick 26 Spieker, Ordnungspolitik und katholische Kirche, in: Ordo. Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Ge- sellschaft, Bd. 48, 1997, S. 760. 27 Vgl. Goldschmidt, Der Brückenschlag zum Markt. Das wirtschaftspolitische Erbe von Papst Johannes Paul II, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. April 2005, S. 15. 28 Vgl. Schwarz, a. a. O., S. 36. 29 Albertus Magnus, zitiert nach Serfas, Gerechter Preis, gerechter Lohn. Ein Vergleich von scholastischer und von klassischer Theorie, Köln 2012, S. 18–19. 30 Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, Freiburg i. Br. 2006, S. 255 auf das Gemeinwohl seine Grenzen finden.31 Dabei wird übersehen, dass gerade der Wett- bewerb Gemeinwohl schafft und dass von einer Wettbewerbsordnung am meisten jene profitieren, die nur wenig verdienen – natürlich nicht absolut, wenn man bedenkt, wie viel an der Spitze verdient und oft auch «abgesahnt» wird, aber sehr wohl in relativen Zahlen. Erst recht dürfte der Grenznutzen für diese Leute am höchsten sein. Tatsache ist, dass sich der Lebensstandard der unteren Schichten massiv verbessert hat; die untersten 10% leben heute wohl besser als die obersten 20% vor 100 Jahren – nicht zuletzt dank der Marktwirtschaft.32 4.2 Das Privateigentum In den Evangelien werden zwar jene gelobt, die in der Nachfolge Jesu ihren persönlichen Besitz aufgeben, und die Aussage, dass der Reiche schwerer in den Himmel komme als das Kamel durchs Nadelöhr, tönt auch nicht sehr eigentumsfreundlich. Aber eine Recht- fertigung von Kollektiv- oder gar Staatseigentum findet sich in der Bibel nicht, sondern alles in allem schon eher eine Bejahung des Privateigentums. Schon das Gebot Jahwes «Du sollst nicht stehlen» setzt ja die Rechtmässigkeit privaten Eigentums voraus33, und zwar unabhängig von dessen Grösse und Verwendungsart. Das Eigentum wird übrigens so sehr geschützt, dass nur schon das Begehren, der Neid, als Sünde gilt. Aus dem priva- ten Eigentum leitet sich auch das Recht zum Abschluss freier Verträge ab. Im nicht nur mit Blick auf die Gerechtigkeitsvorstellungen (vgl. Abschnitt 4.4) interessanten Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg, die alle den gleichen Lohn erhalten, obwohl die einen schon am frühen Morgen, die anderen erst im Laufe des Tages angeheuert werden, antwortet der Besitzer auf die Kritik mit der Frage, ob sie denn nicht in den Vertrag eingewilligt hät- ten und ob er mit seinem Eigentum nicht machen könne, was er wolle. Denker wie Augus- tinus oder Thomas von Aquin und dann vor allem die spanischen Spätscholastiker der Schule von Salamanca des 16. Jahrhunderts haben schon 200 Jahre vor Adam Smith dem Privateigentum, dem Gewinn und – gelegentlich mit leichten Einschränkungen – dem Zins ihren «Segen» erteilt; und dass Papst Johannes Paul II nach dem Zusammenbruch des Kommunismus dem Privateigentum einen hohen Stellenwert einräumte, ist auch zeit- geschichtlich einigermassen nachvollziehbar. Es gibt keine bessere Institution als das Privateigentum, sowohl um die Knappheit von Ressourcen zu dämpfen als auch, um knap- pe Güter zuzuteilen. Den Schutz des Privateigentums gegenüber all den regulatorischen Eingriffen, gegenüber der Aushöhlung durch Inflation und auch gegenüber den Begehrlichkeiten des Staates einzufordern, wäre daher die vornehmere Aufgabe der Kirchen, als allenthalben eine falsch verstandene Sozialpflichtigkeit des Eigentums anzumahnen. Die Formel des deut- 31 Päpstlicher Rat, a. a. O., S. 256–257. 32 Vgl. Maddison, a.a.O. 33 Vgl. Novak, a.a.O., S. 31. 18 19 schen Grundgesetzes «Eigentum verpflichtet» dürfte auch von christlichen Vorstellun- gen der Sozialpflichtigkeit genährt worden sein. Aber wen verpflichtet es eigentlich, und vor allem, wozu soll das Eigentum verpflichten? Am besten käme die Sozialpflichtigkeit im freien, gewinnorientierten Unternehmertum zum Ausdruck und nicht in einem unökono- mischen und somit auf Dauer nicht nachhaltigen Verhalten, etwa dem Zahlen von höheren Löhnen, als sie die Nachfrage und der Markt hergeben.34 Und wer sein Geld investiert, statt es zu verprassen, sollte dafür nicht noch geächtet werden, wenn er richtige Ent- scheide fällt und damit viel Geld verdient. Er verdient im Gegenteil sowohl Applaus als auch Belohnung. Man kann etwa das Gleichnis der Talente auch in diesem Sinne lesen: die beiden, die ihre Talente investiert haben und das eingesetzte Kapital verdoppeln konnten, werden vom Herrn gelobt, derjenige hingegen, der das Talent vergraben und auf Sicherheit statt Risiko gesetzt hat, wird bestraft. Es ist also ethisch geradezu geboten, dass sich die Unternehmer mit ihrem Produktivkapital (das Privatvermögen ist etwas völlig anderes) mit kühlem Kopf an der ökonomischen Sachlogik orientieren und nicht vor lauter warmem Herz das Unternehmen und die Arbeitsplätze gefährden. Das klar zu sehen und zu sagen, braucht vielleicht etwas Mut – aber der ist ja durchaus auch eine christliche Tugend. Das alles spricht in keiner Weise gegen die christliche Tugend der Barmherzigkeit, gegen das Gewähren von Almosen, gegen das Errichten sozialer und kultureller Stiftungen, ge- gen die moderne Form des Engagements für das Gemeinwesen in Form des Mäzenaten- tums, im Gegenteil. Es geht bei der Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen Christentum und Kapitalismus häufig einzig um die richtige Verortung von Moral und Ver- antwortung. Deshalb sollte der freiwillige individuelle finanzielle Einsatz für das Gemein- wesen all jener, die sich das leisten können und wollen, vom unternehmerischen, vom geschäftlichen Tun gedanklich getrennt werden. Die Verantwortung für das Gemeinwesen liegt in erster Linie beim Einzelnen, während die modische Corporate Social Responsibility insofern eher ein Irrläufer ist, als eben nur natürliche Personen entscheiden, handeln, Ver- antwortung übernehmen und moralisch schuldig werden können, nicht juristische Perso- nen. 4.3 Der Staat Die Abgrenzung zwischen dem Öffentlichen und dem Privaten, dem Kollektiven und dem Individuellen, ist entscheidend für das liberale Ordnungsverständnis. Wir kennen alle das berühmte Bibelwort «Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist». Das war zunächst, was oft übersehen wird, eine klare Aussage zugunsten der Unabhängigkeit der religiösen Autorität von der staatlichen Autorität in allen Fragen der Moral, des Glau- bens und des Kults.35 Dann war es aber zugleich eine grundsätzliche Bejahung des Staa- tes, wenn auch sicher nicht eines fast grenzenlosen und umverteilenden Staates. 34 Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund fordert beispielsweise einen «deutlich über dem Existenzmi- nimum» liegenden Minimallohn. Hoppe/Schäfer, a.a.O., S. 69 35 Charles, Christian Social Witness and Teaching, Vol. 1, From Biblical Times to the Late Nineteenth Century, Gracewing 1998, S. 36. Es ist zu bezweifeln, dass es eine überzeugende Rechtfertigung für schleichend auf 40% und mehr steigende Staatsquoten geben kann. Notsituationen sind etwas anderes, aber der heutige, ausgebaute Wohlfahrtsstaat dürfte schon mit dem ersten Buch Mose in Kon- flikt geraten, denn dort liefert niemand, kein Staat und kein Gott, den gefallenen Men- schen ihren Grundbedarf oder gar ein Grundeinkommen, sondern sie sind dazu verpflich- tet, im Schweisse ihres Angesichts ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Am häufigsten fallen zur Rechtfertigung des Staatsausbaus Begriffe wie Gemeinwohl und Gemeinschaft. Der Staat verkörpert in dieser Sicht das Gemeinwohl. Dabei hat sich das Christentum zum einen gerade in Abgrenzung von einer vorgegebenen örtlichen oder reli- giösen Gemeinschaft und deren Verständnis von Gemeinwohl entwickelt, als Gruppe von Menschen, die sich – jede und jeder für sich – individuell für diese neue Religion entschie- den haben und der Gemeinde beigetreten sind. Zum anderen wurde dadurch das Gemein- wohl eben nicht von oben her bestimmt, es war keine vorgegebene, statische Grösse, son- dern es entwickelte sich durch das Zusammenspiel und die Auseinandersetzung der vielen Individuen und ihrer unterschiedlichen Interessen. Einstehen für das Gemeinwohl verlangt daher gerade nicht die unkritische Bejahung des Staatsausbaus, sondern die Anerken- nung dynamischer, ungesteuerter Marktprozesse als Produzenten von Gemeinwohl. Für eine Begrenzung der Staatsquote und damit des Eingriffs des Staates in das private Eigentum gibt es mehrere Gründe. • Da ist, erstens, natürlich das Argument, dass es sich um einen Eingriff in die Freiheit, die Verfügungsgewalt des Einzelnen handelt. • Dazu kommt, zweitens, die sogenannte «Tragik der Allmende»36 (tragedy of the com- mons), die Erfahrung, dass, was sich nicht in privaten Händen befindet, in der Regel nicht so sorgfältig gepflegt wird. • Und schliesslich ist, drittens, das, was sich in privater Verfügungsgewalt befindet, die Grundlage christlicher Tugenden wie Wohltätigkeit, Gastfreundschaft oder Grosszü- gigkeit. Jedes Zurückdrängen des Privaten bedeutet ein Zurückdrängen und Verdrän- gen dieser Tugenden. Der Staat hat gemäss dem Subsidiaritätsprinzip der katholi- schen Soziallehre und gemäss vielen Aussagen, auch in «Centesimus annus», im zweiten Glied zu bleiben, weil er die freie Initiative nicht abtöten und etwa die individu- elle Wohltätigkeit nicht verdrängen sollte. Vielmehr sollte er sich auf eine reine Rah- mengesetzgebung beschränken, auf Gesetze und Regeln, die für alle gelten.37 Das 36 Vgl. dazu Ostrom, Governing the Commons: The Evolution of Institutions for Collective Action, Cambridge Uni- versity Press, 1990. 37 Vgl. Papst Johannes Paul II., Centesimus annus, deutsche Fassung, online unter : http://w2.vatican.va/con- tent/john-paul-ii/de/encyclicals/documents/hf_jp-ii_enc_01051991_centesimus-annus.html (29.09.2017), Kapitel 1, Absatz 11. 20 21 geht heute in Stellungnahmen von Kirchenvertretern oft, zu oft, vergessen. Dazu kommt die Crux des Subsidiaritätsgrundsatzes: wann ist die untere Ebene überfor- dert? Wann soll, ja muss der Staat einspringen? Das ist interpretationsbedürftig und missbrauchsanfällig, sofern man Subsidiarität nicht, wie es sein müsste, ganz klar als Delegation von unten nach oben definiert. Eine wichtige Übereinstimmung von liberalem und christlichem Denken besteht schliess- lich darin, dass in der jüdischen wie in der christlichen Tradition Gott der oberste Souverän ist, die Quelle der Gerechtigkeit und des Rechts. Damit sind diesem Gesetz und dieser Ge- rechtigkeit alle unterstellt, auch jene, die den Staat verkörpern, auch die Herrscher.38 Das passt auch zum Gedanken der Public-Choice-Schule, dass Politiker und Staatsangestellte nicht anders denken und handeln als andere Menschen. Und damit ist zudem gefordert, dass möglichst keine Spezialgesetze erlassen werden, sondern nur solche, die für alle gültig sind. 4.4 Die Gerechtigkeit Das Schlagwort von der «sozialen Gerechtigkeit», gemäss Friedrich von Hayek ein hohler, inhaltsleerer Begriff, liefert politisch vermutlich die grösste Reibungsfläche der Kirchen mit dem Kapitalismus. Sie verstehen sich ja gerne als Anwalt der einfachen Menschen, der Ar- men und Entrechteten, und sie argumentieren und handeln dann oft aus Betroffenheit. Be- troffenheit aber ist ein schlechter Ratgeber, erst recht, wenn es um Fragen der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung geht. Hier gilt meist der alte Kalauer, dass das Gegenteil von «gut» «gut gemeint» ist. Ausgeprägt trifft das auf die verbreitete Vorstellung zu, wonach, getreu der – poetisch gelungenen, aber sachlich völlig falschen – Logik des Berner Trouba- dours Mani Matter, die Wirtschaft, zumal die Weltwirtschaft, ein Nullsummenspiel sei. Ihr zufolge geht es den einen gut, weil es den anderen schlecht geht – und umgekehrt. Das Insistieren der Kirchen «auf einer gerechten Einkommens- und Vermögensverteilung erweckt gelegentlich den Eindruck, als fehle ihnen jedes Verständnis für die … jeder Ver- teilung vorausgehende Produktion».39 Ausserdem lässt dieses Insistieren vermuten, dass die Kirchen die Gleichheit der Einkommen mit Gerechtigkeit verwechseln. Welche Spreizung der Einkommen soll denn noch gerecht und welche schon ungerecht sein? Klar ist, dass der permanente Suchprozess jeder freien Marktwirtschaft zu ungleichen Ein- kommen und Vermögen führen muss. Gewiss, es gibt Missbrauch, und es gibt den sozia- len oder regulatorischen Ausschluss von ganzen Minderheiten. Doch so sehr solche Arten von Ungerechtigkeit kategorisch abzulehnen sind, muss gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht werden, dass selbst sehr stark unterschiedliche Einkommen als Folge von Un- terschieden der Begabung, der Anstrengung, des Zufalls und Glücks sowie der Nachfrage 38 Vgl. Sirico, A Moral Basis for Liberty, in: IEA (Hrsg.), Religion and Liberty Series No. 2, London 1994, S.13. 39 Spieker, a.a.O., S. 757. nach dem, was man anbietet, in einem veritablen Rechtsstaat keine Ungerechtigkeit dar- stellen, sondern die natürliche Begleiterscheinung einer dynamischen Wirtschaft sind. Richtig ist, dass sehr grosse Spreizungen der Einkommens- und Vermögensverteilung zu sozialen Spannungen führen können. Das sagt nichts über die ethische Berechtigung die- ser Ungleichheiten aus, sondern weist lediglich auf soziale Dysfunktionalitäten hin. Die- sem Argument, man müsse zur Sicherung des sozialen Friedens einen gewissen Ausgleich schaffen, ist also ohne Zweifel eine gewisse Realitätsnähe eigen, aber zugleich ist es ein gefährliches Argument, weil es natürlich beim geringsten Unwohlsein über die herrschen- de Verteilung schon ins Feld geführt werden kann.40 Es könnte daher leicht als Einladung zur fast totalen Gleichmacherei missbraucht werden. Deshalb muss man versuchen, eine Interventionsgrenze zu definieren. Wo aber sollte man diese ziehen? Aus ethischen Grün- den ist staatliche Intervention sicher dann gerechtfertigt (ja gar gefordert), wenn ein Teil der Bevölkerung eines Landes in veritabler, absoluter Armut lebt. In reichen Gesellschaf- ten gilt das erst recht. Hier ist Armutsbekämpfung als Symptombekämpfung angesagt. Sie dient zweierlei, der Bekämpfung von Elend und der Verhinderung revolutionärer Ver- hältnisse und sozialer Unruhen. Armutsbekämpfung verlangt zwar auch Umverteilung, aber ihre Motivation ist nicht die Glättung der Unterschiede, sondern die Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens auch für die Ärmsten. Solche Armutsbekämpfung kann mit einer gewissen Dauerhaftigkeit und in einem genü- genden Umfang nur der Kapitalismus erwirtschaften, nicht der Sozialismus, aber auch nicht der umverteilende, das Anspruchsdenken fördernde, die Leistung bestrafende und ökonomische Sicherheit suggerierende Wohlfahrtsstaat moderner Prägung. In «Centesi- mus annus» heisst es dazu sehr treffend: «Der Versorgungsstaat, der direkt eingreift und die Gesellschaft ihrer Verantwortung beraubt, löst den Verlust an menschlicher Energie und das Aufblähen der Staatsapparate aus, die mehr von bürokratischer Logik als von dem Bemühen beherrscht werden, den Empfängern zu dienen. Hand in Hand damit geht eine ungeheure Ausgabensteigerung.» Trotzdem wollen viele Kirchen die «Option für die Armen» keinesfalls als Mildtätigkeit oder Kompensation von materiellem Mangel verste- hen, sondern als «Anerkennung von Menschen mit ihrem Rechtsanspruch. Solidarität ist verknüpft mit Gerechtigkeit, nicht mit der Gewährung von Almosen».41 Richtig daran ist höchstens, dass der wirklich nachhaltige, dem marktwirtschaftlichen System entspre- chende Ansatz zur Armutsbekämpfung und damit zur Befreiung der Menschen aus Armut und Elend ohnehin nicht die permanente Verteilung von Almosen ist, sondern die Hilfe zur Selbsthilfe, also eine Politik, die es allen ermöglicht, allenfalls mit etwas (Anschub-)Hilfe, sich den Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten. 40 Helga Luckenbach nennt als Hauptmotivationen für Modifikationen der reinen Marktwirtschaft das Markt- versagen und die Marktablehnung. Für letztere nennt sie drei Gründe, nämlich die soziale Gerechtigkeit, den sozialen Frieden und die soziale Sicherheit. Vgl. Luckenbach, Theoretische Grundlagen der Wirtschaftspolitik, München 1986. 41 Hoppe/Schäfer, a.a.O., S. 73 22 23 Exkurs: Barmherzigkeit und Gerechtigkeit Wie sehr sich der Appell an die Menschlichkeit des Menschen und das Engagement vieler Kirchenvertreter für eine nach etatistischen und kollektivistischen Vorstellungen gestal- tete Ordnung in die Quere kommen, zeigt sich beispielhaft am Spannungsfeld von Barm- herzigkeit und wohlfahrtsstaatlicher Sozialpolitik. Der Begriff der Barmherzigkeit findet sich in den meisten Religionen. Papst Franziskus hat die Barmherzigkeit, diese gemäss Thomas von Aquin grösste aller Tugenden, in «Evangelii gaudium» geradezu zu seinem Programm gemacht.42 Die katholische Kirche nennt sieben leibliche Werke der Barmher- zigkeit, nämlich Hungrige speisen, Dürstenden zu trinken geben, Nackte bekleiden, Frem- de beherbergen, Kranke besuchen, Gefangene besuchen und Tote bestatten. Dazu kom- men die sieben geistigen Werke der Barmherzigkeit: Unwissende lehren, Zweifelnden recht raten, Betrübte trösten, Sünder zurechtweisen, Lästige geduldig ertragen, jenen, die uns beleidigen, verzeihen und für die Lebenden und die Toten beten. Sie alle werden den Gläubigen als gute Taten ans Herz gelegt. • Diese Werke sind spontane Handlungen der Menschlichkeit und der Hilfe. Sie setzen daher, erstens, ein freies Handeln der Individuen voraus. Je weniger der Staat den Handlungsspielraum der Menschen einschränkt, je weniger das Kollektive und Öffent- liche das Private zurückdrängt, desto mehr Raum bleibt für die Werke der Barmherzig- keit, können diese von unten und von innenheraus wachsen. Ohne Freiheit stirbt auch die Barmherzigkeit. • Der immer weiter ausgebauten Sozialpolitik fehlt, zweitens, entgegen den ursprüngli- chen Intentionen, die Barmherzigkeit. Sie geht weit über die existentielle Hilfe hinaus, und sie basiert auch nicht auf spontaner und freiwilliger Hilfe. «Ein total verwaltetes Helfen wirkt unmenschlich», hat Joseph Kardinal Höffner einst statuiert.43 • Der Staat kann zwar den Menschen in Not ebenfalls helfen, aber er muss dazu, drit- tens, zuerst anderen Menschen Mittel entziehen – mittels Steuern. Der moderne Wohlfahrtsstaat hat daher mit Barmherzigkeit reichlich wenig zu tun. Er übt nicht Barmherzigkeit, er verzichtet nicht selbst oder verschenkt sein letztes Hemd, son- dern langt in Robin-Hood-Manie bei den Besserverdienenden kräftig zu. • Auf diese Weise verdrängt, viertens, die staatliche Sozialpolitik immer mehr die Barm- herzigkeit; sie hat nicht nur nichts mit dieser zu tun, sie tötet sie sogar. An die Stelle des Mitleidens, der Empathie, der Barmherzigkeit, tritt eine abstrakte Konzeption der 42 Vgl. auch Papst Franziskus, Der Name Gottes ist Barmherzigkeit. Ein Gespräch mit Andrea Tornielli. München 2016 43 Zitiert gemäss Zentralkomitee der deutschen Katholiken, Barmherzigkeit – Eine neue Sichtweise zu einem vergessenen Aspekt der Diakonie, 1995. Vgl. auch James, Caritas and Competition, in: Stoner/James (Hrsg.), The Thriving Society. On the Social Conditions of Human Flourishing, Princeton 2015, S. 32: «These senti- ments of compassion and love must come from within, not be a product of external law.» Liebe für die Menschen an sich – nicht für einen konkreten Menschen. Die potentiellen Geber, die Bessergestellten, können sich mit dem Hinweis auf die hohe Steuerbelas- tung und die staatlichen Leistungen, der Verantwortung entziehen. Umgekehrt emp- finden die Empfänger staatlicher Hilfe diese längst als Anspruch und eben nicht als Barmherzigkeit, die auch zur Dankbarkeit verpflichtete. Aber das war ja das Ziel des modernen Wohlfahrtsstaates, wegzukommen von Almosen. Der Preis dieser Anony- misierung ist der Verlust der Barmherzigkeit. Das müsste Christen nicht weniger be- unruhigen als Liberale. • Die von den Kirchen hochgehaltene sogenannte «soziale Gerechtigkeit» steht, fünf- tens, weitgehend im Widerspruch zur Barmherzigkeit. Die Katholische Kirche hat dies früh erkannt und versucht in sehr dialektischer Weise, der Barmherzigkeit im Sozial- staat – oder besser: trotz Sozialstaat – einen Platz zuzuweisen, sie nicht als Wider- spruch, sondern als Ergänzung zu sehen. In einer Erklärung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken vom November 1995 heisst es, Barmherzigkeit sei der Quell- grund der sozialen Gerechtigkeit44. Aber ist das Gleichnis vom verlorenen Sohn bzw. – treffender – vom barmherzigen Vater nicht eines von stossender «Ungerechtig- keit» im irdischen Sinn? Diese Grosszügigkeit gegenüber dem zurückgekehrten Sohn, diese Besserbehandlung des vom Weg Abgekommenen als der dem Vater treu geblie- benen Kinder, widerspricht jeder Gleichbehandlung. Barmherzigkeit und «soziale Ge- rechtigkeit» sind zwei Paar Schuhe. Barmherzigkeit eignet sich nicht als Konstrukti- onsprinzip einer Gesellschaft. Sie kann und soll individuelles menschliches Handeln leiten. Hier wird sie zur Tugend – als Grundlage der Politik trüge sie dagegen den Keim der Willkür in sich. Wenn sich die Kirchen auf Rechtsansprüche und Grundrechte konzentrieren und der Ord- nungsethik widmen, verlassen sie nicht nur ihre Ursprünge, sondern sie geraten damit fast notwendigerweise in einen Konflikt zwischen dem Sachgerechten und dem aus ihrer Sicht Menschengerechten. Im besseren Fall wird daraus Dilettantismus, im schlechteren pastoraler Moralismus. 5. Realismus versus Utopismus Ein entscheidender Konflikt zwischen marktwirtschaftlichem Denken und dem Wirt- schaftsverständnis vieler Kirchenvertreter ist ohne Zweifel seit langem in der unzulässi- gen Übertragung des aszendenten Menschenbildes und der eschatologischen Heilser- wartung auf unsere Erde zu orten.45 Die Ökonomen sprechen in diesem Zusammenhang 44 Zentralkomitee der deutschen Katholiken, a.a.O. 45 Die folgenden Überlegungen folgen weitgehend einem früheren Text von mir. Vgl. Schwarz, a. a. O., S. 33 ff., besonders S. 35 und S.38–39. 24 25 vom Nirwana- oder Paradies-Ansatz. Man könnte auch von Sozialromantik sprechen. Nie- mand, auch nicht der überzeugteste Marktwirtschafter, bestreitet ja, dass die Marktwirt- schaft eine unvollkommene Ordnung ist. Nur sollte man nicht meinen, man könne die Er- gebnisse der Marktwirtschaft durch Interventionen irgendwie völlig perfektionieren. Schon Augustinus hat jene Christen kritisiert, die versuchten, die Gesellschaft in ein nach ihrer Meinung ideales Muster zu pressen. Man solle lieber den Freiraum schaffen, in dem sie sich so verhalten können, wie sie es für richtig halten. Diese Absage an utopisches Denken verdiente eine Renaissance.46 In diesem Sinne ist den Kirchenvertretern gleich Mehreres zu wünschen: – Erstens die Bescheidenheit, zu akzeptieren, dass vieles in der realen Welt unbefriedi- gend bleiben muss, dass das Reich der himmlischen Gerechtigkeit eben nicht von die- ser Welt ist und dass die beste aller möglichen Welten eben nicht die auf dem Schreib- tisch entworfene Welt ist. Das würde auch wegführen von den zum Teil überzogenen Ansprüchen der Kirchen an die Wirtschaft. Hans Jürgen Luibl weist in diesem Zusam- menhang darauf hin, dass Schalom, also Heil und Gerechtigkeit im umfassenden Sin- ne, eben nicht durch die Wirtschaft hergestellt werden könne, auch dann nicht, wenn man ihr nur die richtigen Vorgaben mache.47 – Zweitens die Erkenntnis, dass die Ökonomie so komplex ist (der grosse Max Plank sag- te einmal zu John Maynard Keynes, dass er in früheren Jahren daran gedacht habe, Wirtschaftswissenschaften zu studieren, es aber zu schwierig gefunden habe48), dass man bei Interventionen in das System grösste Risiken eingeht und sich dann über die vielen «unintended consequences»49 nicht wundern darf. – Und drittens die Einsicht, dass eine Ordnung, in der die Verteilung und die Verwendung von Einkommen und Vermögen stark politisch gesteuert wird, nicht etwa gerechter, weniger verschwenderisch oder mehr auf die wirklichen Bedürfnisse ausgerichtet ist als eine liberale Ordnung. Es weht eine gewisse Realitätsferne um viele normative Aussagen von Kirchenvertretern zu Fragen der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Das Insistieren auf einer vollkom- men gerechten Wirtschaftsordnung, die auf einer Moral gründet, die wesentlich höher ist als die durchschnittliche, dem Menschen – nach Blaise Pascal «ni ange, ni bête»–gemäs- se, ist ein Denkfehler. Schlimmer aber noch: es schadet der Freiheit und der Marktwirt- 46 Vgl. Letwin, Beitrag zu «The Pope, Liberty and Capitalism. Essays on Centesimus Annus», National Review 1991, Special Supplement, S. 5 – 7. 47 Vgl. Luibl., a.a.O., S. 9 48 Vgl. Keynes, Essays in Biography, 3. Auflage, London 1951, S. 158, zitiert in: Jöhr/Schwarz (Hrsg.), Einfüh- rung in die Wissenschaftstheorie für Nationalökonomen, Band 1, St. Gallen 1979, S. 218. 49 Lal, Unintended Consequences: The Impact of Endowments, Culture, and Politics on Long-Run Economic Performance, Cambridge (MA) 2001. schaft. Viele überzeugte Christen leisten dazu leider ihren Beitrag. Christliche Werte wie Nächstenliebe und Caritas als Elemente der Lebensführung sind das eine. Eine Marktwirt- schaft und eine liberale politische Ordnung, die Raum lassen, dem nachzuleben, sind das andere. Das ist eine hervorragende Symbiose, kein Gegensatz, aber nur, wenn die Kirchen sich auf die Lebensführung im Rahmen dieser Ordnungen konzentrieren, sich also ihrem «Kerngeschäft», der Vermittlung von Heil, widmen, statt jene zu unterstützen, die an der konstruktivistischen, von einem zentralen Geist entworfenen Perfektionierung dieser Ordnungen basteln und meinen, dadurch die Moral befördern zu können. Diese Konzentra- tion auf die Kernkompetenz «impliziert eine Freigabe weltlicher Wirtschaft und damit auch der Weltwirtschaft».50 Leider sind viele die Marktwirtschaft bejahende Aussagen der Kirchen nicht so gemeint, sondern gemahnen eher an Etikettenschwindel. Meist heisst es, so auch in der gelegent- lich als kapitalistisches Manifest der katholischen Kirche überinterpretierten Enzyklika «Centesimus annus», man sei im Prinzip sehr wohl für die Marktwirtschaft, aber nur unter ganz vielen Einschränkungen und Bedingungen. Dann folgt ein ganzer Katalog von Kritik- punkten. Das ist etwa so glaubwürdig wie eine – prinzipielle – Liebeserklärung an eine Frau, ergänzt um die Bemerkung, dass sie nur nicht genügend schön, intelligent, sport- lich, fleissig, umgänglich etc. sei. Es ist nicht anzunehmen, dass irgendeine Frau von ei- nem solchen Liebesbekenntnis sehr überzeugt wäre. Das Christentum ist nicht nur mit einer stark modifizierten, sozial geglätteten Marktwirtschaft kompatibel, sondern auch mit einer ziemlich konsequenten, wenig verwässerten Marktwirtschaft im Sinne des Ordoliberalismus. In ihrer Kritik am Kapitalismus neigen die Kirchen zudem dazu, zwei Ebenen zu vermischen, die Idealebene und die Realebene. Sie kritisieren einerseits auf der Idealebene, also in der Theorie, die konsequente Marktwirtschaft, und sie lasten an- derseits die Übel der real existierenden Marktwirtschaft einem Zuviel an Markt an, obwohl reale Ordnungen ihrer Natur nach durch zahlreiche Kompromisse und Abweichungen vom Modell charakterisiert, also alles andere als konsequent sind. Würden die Kirchen die Funktionsweise von Märkten sowohl verstehen als auch akzeptieren, würden sie erken- nen, dass mit mehr Markt viele (nicht alle, weil wir nicht im Paradies leben) der von ihnen monierten Übel behoben würden und sich die Gesellschaft dem christlichen Ideal annä- herte. 50 Luibl, a.a.O., S.9 26 27 Literaturverzeichnis Albertus Magnus, zitiert nach Serfas, Gerechter Preis, gerechter Lohn. Ein Vergleich von scholastischer und von klassischer Theorie, Köln 2012. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat, Gesellschaft, Freiheit. Frankfurt 1976. Karl Brunner, William H. 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Christoph Weber, Katholizismus und Liberalismus. Zwei feindliche Brüder in historischer Perspektive, in: Hans-Georg Fleck (Hrsg.), Liberalismus und Katholizismus heute, War- schau 1995. Zentralkomitee der deutschen Katholiken, Barmherzigkeit – Eine neue Sichtweise zu ei- nem vergessenen Aspekt der Diakonie, 1995. 30 31 Universitätsreden 1 Walter Kirchschläger Pluralität und inkulturierte Kreativität. Biblische Parameter zur Struktur von Kirche (Rektoratsrede, 7. November 1997) 2 Helmut Hoping Göttliche und menschliche Personen.Die Diskussion um den Menschen als Herausforderung für die Dogmatik (Antrittsvorlesung, 30. Oktober 1997) 3 Rudolf Zihlmann Zur Wiederentdeckung des Leibes. Vom Zen-Buddhismus zu neueren westlichen Erkenntnissen (Gastvorlesung, 12. November 1997) 4 Clemens Thoma Das Einrenken des Ausgerenkten. Beurteilung der jüdisch-christlichen Dialog-Geschichte seit dem Ende des zweiten Weltkrieges (Abschiedsvorlesung, 18. Juni 1998) 5 Walbert Bühlmann Visionen für die Kirche im pluralistischen Jahrtausend (Festvortrag an der Thomas-Akademie, 21. Januar 1999) 6 Charles Kleiber L’Université de Lucerne, quel avenir? (Vortrag Generalversammlung Universitätsverein Luzern, 25. März 1999) 7 Helga Kohler-Spiegel «Wenn ich könnte, gäbe ich jedem Kind einen Leuchtglobus...» (Abschiedsvorlesung, 9. Mai 1999) 8 Rolf Dubs Universitätsstudium – Anforderungen aus der Sicht der Lehr- und Lernforschung (Festvortrag vom Dies Academicus, 10. November 1999) 9 Kaspar Villiger 400 Jahre Höhere Bildung in Luzern – Bildung an der Schwelle des 21. Jahrhunderts (Dokumentation der 400-Jahr-Feier, 5. April 2000) 10 Enno Rudolph Menschen züchten? Nach der Sloterdijk-Debatte: Gabriel Motzkin Humanismus in der Krise Beat Sitter-Liver (Podiumsgespräch, 13. Januar 2000) Uwe Justus Wenzel 32 33 11 Kurt Seelmann Thomas von Aquin am Schnittpunkt von Recht und Theologie (Festvortrag an der Thomas-Akademie, 20. Januar 2000) 12 Paul Richli Das Luzerner Universitätsgesetz im Fokus der Rechtswissenschaft (Dokumentation, 26. Oktober 2000) 13 Andreas Graeser Nachgedanken zum Begriff der Verantwortung (Festvortrag zum fünfzehnjährigen Bestehen des Philosophischen Seminars, 7. November 2000) 14 Johann Baptist Metz Das Christentum im Pluralismus der Religionen und Kulturen (Festvortrag an der Thomas-Akademie, 25. Januar 2001) 15 Paul Richli Eröffnungsfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Ansprachen, 22. Oktober 2001) 16 Helen Christen Fallstrick oder Glücksfall? Der deutsch-schweizerische Sprachformengebrauch in Diskussion (Festvortrag zum Dies Academicus, 5. November 2003) Hubertus Halbfas Traditionsabbruch. Zum Paradigmenwechsel im Christentum (Festvortrag zur Thomas-Akademie, 22. Januar 2004) 17 Gabriela Pfyffer von Infektionskrankheiten. Schreck von gestern – Altishofen Angst vor morgen? (Festvortrag zum Dies Academicus, 3. November 2005) Florian Schuller Vom Nach-denken und vom Vor-denken. Oder: Wo sich gangbare Wege zeigen in der Krise christlicher Existenz (Festvortrag zur Thomas-Akademie, 19. Januar 2006) 18 Rudolf Stichweh Die zwei Kulturen? Gegenwärtige Beziehungen von Natur- und Humanwissenschaften (Festvortrag zum Dies Academicus, 9. November 2006) Felix Bommer Hirnforschung und Schuldstrafrecht (Festvortrag zum Dies Academicus, 24. Oktober 2007) 19 Rudolf Stichweh Universität nach Bologna. Zur sozialen Form der Massenuniversität (Festvortrag zum Dies Academicus, 29. Oktober 2008) Rudolf Stichweh Universität in der Weltgesellschaft (Festvortrag zum Dies Academicus, 1. Oktober 2009) 20 Paul Richli Die Universität als rechtlicher Raum (Akademische Rede am Dies Academicus, 4. November 2010) 21 Monika Jakobs Wissenschaft und Gender (Akademische Rede am Dies Academicus, 2. November 2011) Dick Marty Zehn Jahre Rechtswissenschaftliche Fakultät Luzern (Festvortrag zur Jubiläumsfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern, 11. November 2011) 22 Harold James Internationale Ordnung nach der Finanzkrise (Gastvortrag auf Einladung des Ökonomischen Seminars und des Historischen Seminars der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, 22. November 2011) 23 Walter Kirchschläger «Die Kirchen Gottes (die in Judäa sind) in Christus Jesus.» (1 Thess 2,14) (Abschiedsvorlesung vom 23. Mai 2012) 24 Aram Mattioli Die Native Americans und der Memory-Boom in den USA (Festvortrag zum Dies Academicus, 8. November 2012) 25 Fritz Zurbrügg Fiskal- und Geldpolitik im Spannungsfeld stabilitätsorientierter Wirtschaftspolitik (Vortrag auf Einladung der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, 21. November 2012) 26 Paul Richli Der Schweizer Franken und sein Wert – ein juristischer Aufreger erster Güte (Festvortrag zum Dies Academicus, 7. November 2013) Harold James Europa und Euro (Gastvortrag am 7. November 2013 an der Universität Luzern anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät.) 34 27 Kaspar Villiger Schuldenbremsen: Undemokratische Einschränkung der parlamentarischen Budgethoheit oder notwendige Selbstbindung der Politik? (Gastvortrag auf Einladung der Kultur- und Sozialwissen- schaftlichen Fakultät, 27. Oktober 2014) 28 Sir Anthony Kenny Determinismus und Freiheit: Eine lebenslange Auseinandersetzung (Gastvortrag auf Einladung der Theologischen Fakultät, 26. April 2017) 29 Josef Ackermann Zerstörerische Schöpfung: Lehren aus der Finanzkrise und die Zukunft Europas (Gastvortrag im Rahmen der Reichmuth & Co Lecture Nr. 8, 5. September 2017)

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    Sonderveranstaltung COURSE OFFERING DUAL MASTER’S DEGREE IN POLITICAL SCIENCE FALL SEMESTER 2022 FACULTY OF HUMANITIES AND SOCIAL SCIENCES DEPARTEMENT OF POLITICAL SCIENCES 2 The Department of Political Science Department Department of Political Science Address Frohburgstrasse 3 P.O. Box 4466, 6002 Lucerne E-Mail polsem@unilu.ch Website www.unilu.ch/polsem Phone 041 229 55 91 Fax 041 229 50 01 Administration Adriana Sbarra 3.B04 adriana.sbarra@unilu.ch 041 229 55 91 Dual Master’s Degree Michael Widmer, BA 3.A53 (Mo-We) Programme Coordinator michael.widmer@unilu.ch Professors Prof. Dr. Joachim Blatter 3.B16 joachim.blatter@unilu.ch 041 229 55 92 Full Professor of Political Science (Chair of Political Theory) Head of Department Director of the Dual Master’s Degree Programme Prof. Dr. Alexander H. Trechsel 3.B12 alexander.trechsel@unilu.ch 041 229 55 90 Full Professor of Political Science (Chair of Political Communication) Prof. Dr. Lena Maria Schaffer 3.B10 lena.schaffer@unilu.ch 041 229 55 95 Assistant-Professor of Political Science and Inter- and Transnational Relations Prof. Dr. Andreas Balthasar andreas.balthasar@unilu.ch 041 226 04 26 Titular Professor of Political Science, Swiss Politics and Policy Evaluation Prof. Dr. Alrik Thiem 3.A29 alrik.thiem@unilu.ch 041 229 55 97 SNSF-sponsored Professor of Political Science and Methods of Political Science mailto:polsem@unilu.ch http://www.unilu.ch/polsem mailto:adriana.sbarra@unilu.ch mailto:michael.widmer@unilu.ch mailto:joachim.blatter@unilu.ch mailto:alexander.trechsel@unilu.ch mailto:lena.schaffer@unilu.ch mailto:andreas.balthasar@unilu.ch mailto:alrik.thiem@unilu.ch 3 Semester Dates Fall Semester 2022 Courses take place from Monday, September 19th to Friday, December 23rd 2022. There are no courses taking place on the following dates: Tuesday, November 1st All Saints' Day, no lectures Thursday, November 3rd Dies academicus, no lectures in the morning Thursday, December 8th Immaculate conception, no lectures 4 Welcome! The Department of Political Science gladly welcomes you to the Fall Semester 2022. This course catalogue provides you with an overview of the course offering of our department. In teaching and research, we focus on fields like party politics and European integration, citizenship and democracy, domestic support of international cooperation, policy diffusion and policy evaluation. Normative and positive theories are introduced and applied. A broad spectrum of methods are taught and applied, not only quantitative methods (advanced statistics) and qualitative methods (diverse case study designs), but also configurational methods (see the Lucerne cluster for configurational methods). Please find our course offering, which we hope you will find interesting, on the pages that follow. This course catalogue also serves to further inform you about your study programme as Dual Degree Political Science students in Lucerne and at Carleton University. Please find the relevant information on the structure of this study programme on the next few pages. We are very much looking forward to meeting you in our courses! The Department of Political Science (October 2021) https://www.unilu.ch/en/faculties/faculty-of-humanities-and-social-sciences/institutes-departements-and-research-centres/department-of-political-science/research/lucerne-cluster-for-configurational-methods-luccs/ 5 Study programme Semesters Period University Dates Curricular items ECTS credits Fall Lucerne Mid-September – end of December 2 MAS incl. MAS paper Free choice of courses 26 Spring & summer Carleton Beginning of January – Mid-August 3 courses (incl. research paper) 36 Fall Lucerne Mid-September – end of January 1 MAS incl. MAS paper Colloquium Free choice of courses 18 Spring & summer Lucerne & Carleton Mid-February – end of August Master thesis incl. defence 40 Total 120 MAS: Master seminar Share of ECTS The Dual Master’s Degree programme consists of three parts: 1. Courses attended at the home university (first and third Swiss semester, 44 ECTS), 2. Courses attended at the host university (second Swiss semester, 36 ECTS), 3. Master’s thesis and defence (40 ECTS). Musterstudienplan MA Dual Degree Politikwissenschaft gültig für Studierende mit Heimuniversität Luzern Studienbeginn ab HS 2018 Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Luzern Masterseminar aus dem englischsprachigen Masterlehrangebot des politikwissenschaftlichen Seminars 4 Masterseminar 4 Masterseminar 4 Masterseminararbeit in englischer Sprache zu verfassen 6 Masterseminararbeit 6 Masterseminararbeit 6 Weitere Studienleistungen inkl. Sozialkompetenz (2-4 Cr) aus dem gesamten Masterlehrangebot des politikwissenschaftlichen Seminars 12 Kolloquium politikwissenschaftliches Kolloquium für Abschlussarbeiten; Präsentation: Vorhaben der MA-Arbeit 2 Carleton Course incl. reserach paper 12 Course incl. reserach paper 12 Course incl. reserach paper 12 Masterverfahren Luzern & Carleton MA-Arbeit in englischer Sprache zu verfassen 30 Luzern & Carleton MA-Prüfung mündliche Verteidigung der Masterarbeit in englischer Sprache 10 Der Musterstudienplan entspricht der Wegleitung zum Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» und ist gültig für Studierende mit Heimuniversität Luzern. Download unter: www.unilu.ch/ksfreglemente http://www.unilu.ch/ksfreglemente 7 Our Course Offering in Fall 2022 / Unser Kursangebot im HS 2022 For a more detailed and up to date electronic version of our course offering visit: https://portal.unilu.ch/stg/ma_ddpolitics/sem=HS22 Format Lecturers and Titles Dates MSE Heumann: Rechtspopulismus und Sozialforschung (Research Design and Methods in Qualitative Research) We, 10:15-12:00 MSE Genovese: The Comparative Politics of Global Climate Change See electronic catalogue MSE Badulescu: Politics, Parties and Power in Central and Eastern Europe since 1989 See electronic catalogue MSE Scherz: Legitimacy of International Institutions: From the EU over Human Rights bodies to the UN Security Council See electronic catalogue MSE Drews: Digital Politics & Democracy See electronic catalogue MSE De Angelis: Introduction to R for Data Science & Computational Social Science See electronic catalogue MSE Tellidou: EU’s Foreign and Security Policy in Cyberspace See electronic catalogue MSE Ströbele: Research Design and Methods in Quantitative Research We, 08.15-10-00 MSE Arrighi: Ethnicity, Territory and Political Conflict in Europe See electronic catalogue MSE Saal: Religion, Gewalt und Radikalisierung See electronic catalogue KVL Schaffer: Einführung in die Internationalen Beziehungen We, 10:15-12:00 KVL Blatter: Einführung in die Demokratietheorien Tue, 14.15-16-00 KVL Trechsel: Political Behaviour and Communication Tue, 12:15-14:00 KVL Fenzl: Introduction to Statistics for the Social Sciences Thu, 14.15-16.00 KVL Rieder: Policy-Analyse in Zeiten des Klimawandels Mo, 14:15-16:00 KVL Diaz-Bone: Grundlagen der multivariaten Statistik Do, 14:15-17:00 HS Poguntke: Ausgrenzen oder Inkludieren? Wie Mainstreamparteien mit Populisten umgehen (sollen) See electronic catalogue HS Invernizzi / Niemeier: Economic statecraft in a changing world order See electronic catalogue HS Schmid: What Divides Us: The Social Roots of Political Conflict Tue, 10:15-12:00 HS Thiem: The Dark Side of Science Tue, 08.15-10.00 HS Balthasar: Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik Mo, 10:15-12:00 HS Schaffer: Politics of Climate Change Tue, 16:15-18:00 HS Münkler: Strategisches Denken: Thukydides, Machiavelli, Clausewitz See electronic catalogue https://portal.unilu.ch/stg/ma_ddpolitics/sem=HS22 8 BVL Luminati/Rieder: Integrationsseminar Recht und Politikwissenschaft See electronic catalogue RGV Diverse: Ringvorlesung Master «Global Studies» We, 16:15-18:00 KOL Schaffer: Kolloquium BA- und MA-Abschlussarbeiten (quantitative Arbeit) Tue, 18:15-20:00 KOL Blatter: Kolloquium BA- und MA-Abschlussarbeiten (qualitative, theoretische Arbeit) Tue, 18.15-20.00 Legend MSE: Masterseminar; HS: Hauptseminar; KVL:Kolloquialvorlesung; KOL: Kolloquium; RGV: Ringvorlesung 9 Master seminars in English / Masterseminare Englisch Research Design and Methods in Quantitative Research Dozent/in: Dr. Maarit Felicitas Ströbele Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Master Termine: Wöchentlich Mi., 08:15 - 10:00, ab 21.09.2022 FRO, 3.B01 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: The clear majority of contemporary social science’s contributions relies on quantitative research. However, quantitative methods can be hard to understand for students lacking a strong background in mathematics. Motivated by these simple facts, this seminar serves two main goals: first, allowing students to autonomously update their substantive knowledge by making quantitative research accessible. Second, enabling them to elaborate the best design to serve their own research tasks. To fulfill these goals, the seminar will first delineate the fundamental elements of scientific inquiry in the social sciences. Having defined the essential concepts involving scientific inquiry, the students are guided through some of the most fundamental social science methods: the comparative, the statistical, and the experimental method. Finally, the seminar will also train students to deal with applied research, by providing basic statistical skills, such as: producing descriptive statistics, reading regression tables, interpreting statistical tests, and converting hypotheses into an appropriate regression model. Students will learn to identify their inferential goals, and to elaborate an appropriate and theory-driven research design. Students are encouraged to think critically, to detect and to understand the strengths and limitations of specific quantitative analyses. Sprache: Englisch Anmeldung: Research-Masterseminar; offen für fortgeschrittene BA-Studierende Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme, Essay (benotet) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkte: Politische Kommunikation/Schweizer Politik/Vergleichende Politikwissenschaft/Internationale Beziehungen Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: maarit.stroebele@doz.unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur - Box-Steffensmeier, J. M, Brady, H. E., and D. Collier, ed. (2008). The Oxford Handbook of Political Methodology. Oxford: Oxford University Press. - Imai, K. (2017). Quantitative Social Science: An Introduction. Princeton: Princeton University Press. - Kellestedt, P. M., and Whitten, G.D. (2013). The Fundamentals of Political Science Research. Second Edition. Cambridge: Cambridge University Press. - King, G.,Keohane, R.O., and S. Verba (1994). Designing Social Inquiry. Princeton: Princeton University Press. 10 Rechtspopulismus und Sozialforschung (Research Design and Methods in Qualitative Research) Dozent/in: Maurits Heumann Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Master/Bachelor Termine: Wöchentlich Mi., 10:15 - 12:00, ab 21.09.2022 FRO, 4.B01 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Inhalt: Im Seminar sollen Master- und fortgeschrittene Bachelorstudierende Erfahrungen mit qualitativen Forschungsdesigns und -methoden sammeln. Das Seminar steht im Kontext des laufenden Forschungsprojekts «Populism as Peripheral Resentment» und ermöglicht die Verbindung von Forschung und Lehre. Als ‘rechtspopulistisch’ wird in den Sozialwissenschaften eine zweidimensionale, antagonistische Weltsicht beschrieben. Anti- Establishment und Anti-Pluralismus sind die beiden Kernelement rechtspopulistischer Einstellungen. Herrscht angesichts dieser Phänomenbeschreibung noch weitestgehend Konsens unter Sozialwissenschaftler:innen wird mit Blick auf die Erforschung der sozialen Ursachen des Rechtspopulismus eine lebendige Kontroverse geführt. Hier konkurrieren sozialstrukturelle Erklärungsanätze mit soziokulturellen und postdemokratischen. Auch soziogeografische Faktoren werden zunehmend in die Erklärung mit einbezogen. Der Rechtspopulismus wird aus dieser Perspektive vor allem als Phänomen der Peripherie begriffen. So ist der Schweizer Stadt-Land-Graben zum Beispiel ein zuverlässiger Erklärungsfaktor für rechtspopulistische Weltbilder.Um die konkreten Ausprägungen sowie ihre biografischen und regionalen Entstehungs- und Verbreitungsbedingungen zu untersuchen, eignen sich in besonderer Weise die Erhebungs- und Auswertungsverfahren der qualitativen Sozialforschung – stellen die Sozialforscher:in aber auch vor besondere Herausforderungen. Neben der Interviewforschung (u.a. narrative Interviews, Gruppengespräche) haben sich innerhalb der Rechtspopulismusforschung auch ethnografische Ansätze bewährt gemacht. Im ersten Teil des Seminars werden wir uns mit einschlägigen qualitativen Studien zum Thema befassen. Im zweiten Teil werden die Studierenden darauf vorbereiten, mit Hilfe von qualitativen Interviews, teilnehmenden Beobachtungen und Feldnotizen eigene Daten zu erheben und qualitativ auszuwerten. Im Laufe des Semesters werden die Studierenden zwei bis drei Interviews durchführen, transkribieren und auswerten. Voraussetzungen: Nur Master- und fortgeschrittene Bachelorstudierende Sprache: Englisch Prüfung: 4 Credits: Aktive Teilnahme, Durchführung eines eigenen Forschungsprojekts und Verfassen eines Forschungsberichts. Zusätzliche 6 Credits: Methodische und theoretische Reflexion des Forschungsprojekts und Verfassen einer Hausarbeit. Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme, Referat (4 Cr) Kontakt: maurits.heumann@unilu.ch Material: Eigenständig erhobenes Interviewmaterial Literatur: -Cramer, K. J. (2016). Politics of Resentment: Rural Consciousness in Wisconsin and the Rise of Scott Walker. Chicago: UCP. -Heumann, M. & O. Nachtwey (2021). Autoritarismus und Zivilgesellschaft. Eine empirische Studie zum neuen Autoritarismus. IfS Working Papers Nr. 16. Frankfurt am Main: Institut für Sozialforschung -Hermann, M., Bühler, G. & V. Wengler (2021). Stadt-Land-Monitor 2021. Studienbericht. Sotomo im Auftrag der fenaco Genossenschaft. -Jörke, D. & O. Nachtwey (2017). Das Volk gegen die (liberalen) Eliten. Leviathan Sonderband, 32. -Kruse, J. (2014). Qualitative Interviewforschung. Ein integrativer Ansatz. Weinheim: Beltz Juventa. -Müller, J.-W. (2016). Was ist Populismus?. Berlin: Suhrkamp. -Russel Hochschild, A. (2017). Fremd in ihrem Land. Eine Riese ins Herz der amerikanischen Rechten. Frankfurt: Campus Verlag. 11 Ethnicity, Territory and Political Conflict in Europe Dozent/in: Dr. Jean-Thomas Arrighi de Casanova Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Master Termine: Täglich Fr., 12:15 - 16:00, ab 23.09.2022 FRO, 3.B47 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: alle 2 Wochen/14-tägig Inhalt: The ongoing Russian invasion of Ukraine comes as a painful reminder that war on European soil does not only belong to history books. It comes in the wake of a decade that saw the resurgence of ethno-territorial conflicts that, while falling short of violence, have spanned the continent from East to West. From Catalonia’s attempt to secede from Spain to the decision of the British people to leave the European Union and the Russian annexation or Crimea, territorial conflicts have struck back in a vengeance in today’s European politics. In this course, we will explore the relationship between territory and ethnicity and how it produces various forms of political conflicts in a broad comparative perspective. The seminar is divided into two blocks. The first block (THEORY) explores the root causes of territorial conflict (history, language, economics, politics) and introduces the main approaches to territorial conflict management (territorial autonomy and consociationalism). Students will become familiar with the main theoretical debates in the field. In the second block (CASES), we will apply them to various configurations of conflicts in contemporary Europe, ranging from cases of state disintegration (Yugoslavia), independence in Europe (Scotland and Catalonia), independence from Europe (Brexit), partially recognised states at the margin of Europe (North Cyprus and Kosovo, irredentism (Crimea) and conquest (Ukraine). Through case studies dragged from all corners of the continent, participants will be exposed to comparative research methods, and be encouraged to use them for their own research purposes. Lernziele: • Discover the academic sub-fields of territorial politics and ethnic conflict • Understand and apply comparative research methods • Improve critical reading skills • Develop team working and communication skills through oral presentations and debates. Sprache: Englisch Anmeldung: priority is given to MA-students. Prüfung: Oral presentations and debates Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme, Essay (benotet) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Politische Theorie Kontakt: jean-thomas.arrighi@unine.ch Material: Participants will be expected to read extensively. All readings, including book chapters and journal articles, will be made available in PDF on the OLAT page of the course. Literatur - Participants will be expected to read extensively. All readings, including book chapters and journal articles, will be made available in PDF on the OLAT page of the course. 12 The Comparative Politics of Global Climate Change Dozent/in: Genovese Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Master/Bachelor Einführungsveranstaltung: Mo., 26.09.2022, 12:15 - 14:00 INS 10, 220 Terminierung 1: Fr., 30.09.2022, 09:15 - 17:00, Sa., 01.10.2022, 09:15 - 15:30 INS 10, 220 Terminierung 2: Fr., 09.12.2022, 09:15 - 17:00, Sa., 10.12.2022, 09:15 - 15:30 INS 10, 214 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: This course offers a thorough investigation of the politics of climate change in a comparative (cross-national, international and to some extent also sub- national) perspective. The course advances introductory knowledge of climate politics and policy, which some students may have acquired at the undegraduate level. We will begin by examining domestic views on the state of climate change and possible paths along which these views might change and thus political support and opposition for climate change management and decarbonization may arise. We will consider climate politics at various different levels of political behaviour and organisation, starting with individual-level interests and values, before moving up the organized politics of industrial lobbies and climate movements. We will then move on to the climate change positions of political parties, governmental institutions and other authorities that affect domestic climate policy but also international climate agreements. At each level we will consider what drives political preferences for climate action and what implications these have for the global battle against climate change. Voraussetzungen: Some course in political science Sprache: Englisch Prüfung: There will be four different forms of assessment: - Active participation: 20% of total grade - Short reading summaries: 30% of total grade - Group work research design: 25% of total grade - Presentation of group work research design: 25% of total grade Prüfungsmodus / Credits: Active participation: 20% of total grade, short reading 30%, Group work 25%, Presentation of group work 25% (4 Cr) Kontakt: fgenov@essex.ac.uk Literatur: For each topic, I will assign up to three academic papers (i.e. published journal articles) that students are expected to read before each session. Additionally, two gentle introductory sources that give a classical overview of modern comparative climate politics are: - Harrison, Kathryn and Lisa McIntosh Sundstrom. 2010. "Global Commons, Domestic Decisions: The --Comparative Politics of Climate Change“. MIT Press -Bernauer, Thomas. 2013. Climate Change Politics. Annual Review of Political Science, 16:421-448. 13 Politics, Parties and Power in Central and Eastern Europe since 1989 Dozent/in: Badulescu Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Master/Bachelor Einführungsveranstaltung: Mo., 26.09.2022, 12:15 - 14:00 FRO, Fr., 14.10.2022, 09:15 - 17:00, Sa., 15.10.2022, 09:15 - 17:00 INS 10, 214 Fr., 21.10.2022, 09:15 - 17:00, Sa., 22.10.2022, 09:15 - 17:00 INS 10, 214 Weitere Daten: 1. Introduction: Pre-1989 background and communist legacies; 2. Democratisation and democratic erosion; 3. Corruption, clientelism and state capture; 4. Electoral issues, voting behaviour and civic engagement; 5. Nationalism, identity politics and the mobilisation of the far-right; 6. The EU’s role in the region’s post-communist transformation; 7. Russia’s past, present, and future role in the region. Umfang: 0.5 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: This seminar explores the political dynamics in Central and Eastern Europe since the fall of communism in 1989. It pursues three main objectives. First, the seminar aims to understand the main challenges pertaining to the transition to democracy experienced in Central and Eastern Europe, and some of the key factors that have fed into democratic erosion in the region, such as pervasive corruption, clientelism and state capture. These will be analysed through the prism of communist legacies, with a view to developing an in-depth understanding of the communist regime and its implications for society today. Secondly, the seminar aims to identify the particularities of party politics in the region, compared to politics in Western Europe. The main electoral issues that are routinely raised by political elites during election campaigns will be analysed, along with the trends in voting behaviour and the nature of political and civic participation in the region. Given the growing support for populist and far-right parties in Central and Eastern Europe, and across Europe more generally, the seminar will analyse the specific practices of local leaders and parties, and will consider the potential to counteract support for populists, racists and extremists. Finally, the seminar aims to consider the role of international actors in the region, looking closely at the role played by the EU and Russia in the past, present and future development of politics and society in Central and Eastern Europe. Voraussetzungen: Prior to the first session, all students will be required to submit a 500-word reflection paper on what 1989 means for them and on what they hope to learn from this class. Students will also be expected to come to class prepared to discuss the assigned readings. Sprache: Englisch Prüfung: Oral presentation Each student will present a research/policy topic in class (15 minutes presentation and 15 minutes of feedback – exact timings will vary depending on the number of participants in the seminar). This will form the basis for the participants’ final assessment in the seminar. The student presentations should offer an overview of an agreed topic and the scientific assessment of a research question. Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat) (4 Cr) Hinweise: Active participation in class (20%), Presentation (60%), Preparation of a 500- word reflection paper on what 1989 means for the student and on what he/she hopes to learn from this class (20%) Kontakt: claudia.badulescu@eui.eu Material: To be communicated a month prior to the seminar. in OLAT Literatur To be communicated a month prior to the seminar. in OLAT 14 EU’s Foreign and Security Policy in Cyberspace Dozent/in: Tellidou Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Master Termine: Fr., 23.09.2022, 09:15 - 17:00, Sa., 24.09.2022, 09:15 - 17:00 INS 10, 214 Einführungsveranstaltung: Mo., 26.09.2022, 12:15 - 14:00 INS 10, 214 Fr., 30.09.2022, 09:15 - 17:00, Sa., 01.10.2022, 09:15 - 17:00 FRO, 4.B01 Umfang: 0.5 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: If EU wants to shape and change the world of tomorrow, as it is declared in its Global Strategy, gaining strategic leverage in the digital environment will be pivotal. Despite the recent developments in EU’s external policy planning, EU has a limited focus on cyber challenges, specifically responding to cyber- terrorism, leaving aside other opportunities and challenges a world in digital transformation will eventually bring. For example, how will digital diplomacy affect bilateral and multilateral relations within the EU and beyond? What remote capabilities can be developed in a post-conflict scenario to increase EU’s external influence? In essence, what does EU’s strategic autonomy mean in a digitally transformed world?The past five years, EU’s Global Strategy set a record for breaking “little taboos” of its defence and security policy. First, with the establishment of the Union’s military headquarters, the Military Planning and Conduct Capability (MCPP), designed to provide military coordination of EU’s external missions, and in practice laying out EU’s defence planning. Second, the European Defence Fund acquired defence capabilities for its member states, effectively safeguarding state-of- the-art research on digital defence performed within the EU. Third, with a clear and precise framework, the Union’s strategic autonomy, essentially expanded EU’s footing in shaping the “rules, norms and laws” of the world. Virtually, these internal transformations have practically established the EU as an external actor that could coexist with NATO, cooperate multilaterally with its transnational partners, and at the same time achieve strategic autonomy. The learning outcomes of this course are three folded. Firstly, students will recognize characteristics of foreign policy and describe what EU current foreign and security policy aspires to achieve. They will also discuss what is the Global Strategy and how it relates to other foreign policies such as the US’s, China’s and Russia’s. Throughout the course activities with real cases will prompt students to apply their knowledge on digital security challenges to discuss in groups and explain EU’s actorness in a world of digital transformation. Moreover, students will be in a position to discuss the “cyber warfare” debate and constructively debate characteristics of different forms of warfare analysing recent cases. In addition, students based on their knowledge of the current cases they will be able to explain the actions of international actors, that are mainly states, and the actions of the EU to defend itself from digitals threats. For that purpose, students will discuss extensively questions like, “Why did this state acted the way it did?” or “Why did this leader acted the way she did?”. The evaluation of the course in the form of written work and short presentation aims at enabling students to demonstrate their developing Sprache: Englisch Prüfung: No written exam. Students will have to write two short essays (max.400 words) and present a case study during the seminar. Active participation, two short written essays to questions given by the instructor, and a short presentation. Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat) (4 Cr) Kontakt: Natalia.Tellidou@eui.eu Material: Assigned literature for every session, provided in detail in the syllabus. Literatur Assigned literature for every session, provided in detail in the syllabus 15 Legitimacy of International Institutions: From the EU over Human Rights bodies to the UN Security Council Dozent/in: Dr. phil. Antoinette Scherz Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Master/Bachelor Einführungsveranstaltung: Mo., 26.09.2022, 12:15 - 14:00 FRO, Terminierung 1: Fr., 18.11.2022, 10:15 - 18:00 FRO, 3.B48 Sa., 19.11.2022, 10:15 - 18:00 FRO, 3.B47 Fr., 16.12.2022, 10:15 - 18:00, Sa., 17.12.2022, 10:15 - 18:00 INS 10, 214 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: Current developments such as Covid, climate change an the war in Ukraine makes multilateral cooperation more necessary than ever. However, international institutions like the UN Security council, the EU and European Court of Human Rights experience sever legitimacy challenges and even backlash from nationalist and populist forces. When should states comply with their decision? Is the membership structure of the UN Security Council legitimate? And is the EU democratic enough? Are international courts representative and should they even be ? The aim of the seminar is to discuss the concept of legitimacy and to understand how it can be application to international institutions. In the first part of the seminar, we will start out from classic texts like Kant or Raz and then move quickly to the current debate on international legitimacy. The second part focuses on the application of different legitimacy concepts and standards to specific international organizations (e.g. EU, WTO, UN, ICC) The seminar discusses the recent developments of international relations and law from a normative theory perspective Sprache: Englisch Prüfung: active participation, oral engagement, answering of reading questions, short comment and response on two texts/ 4. Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme (Referat) (4 Cr) Kontakt: antoinette.scherz@doz.unilu.ch 16 Digital Politics & Democracy Dozent/in: Dr. Wiebke Drews Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Master Einführungsveranstaltung: Mo., 26.09.2022, 12:15 - 14:00 FRO, HS 5 Terminierung 1: Fr., 04.11.2022, 09:30 - 17:00, Sa., 05.11.2022, 09:30 - 17:00 FRO, 4.B47 Terminierung 2: Fr., 02.12.2022, 09:30 - 17:00, Sa., 03.12.2022, 09:30 - 17:00 FRO, 4.B47 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: Digital and social media are quasi omnipresent and extremely intertwined with our daily lives. Every day, 500 million Tweets and 4.3 million Facebook posts are published as well as 4 million hours of YouTube content uploaded. Such platforms do not only change our communication behavior in the private sphere. They have severe impacts on basic democratic processes and established power relations between parties, politicians, and citizens. In order to disentangle these impacts, the seminar focuses on three thematic blocks: political participation, political expressions and electoral campaigning. Political Participation:The mobilization and coordination of political participation and protest activities is increasingly done using digital tools and social media. Demanding less resources, and with a certain degree of autonomy and anonymity, citizens can network and get in contact easily. This raises questions on the genuineness and inclusivity of online political participation, especially when compared to offline activities.Can tiny acts of political participation with a mouse click, electronic signature or a simple retweet be considered as being genuine political participation? When do digital tools and social media mobilize former passive or excluded citizens to participate politically? When do they hamper engagement?(Concepts: collective action, tiny acts, mobilization vs. reinforcement, slacktivism, clicktivism, digital divide) Political Expressions:The second part of this seminar examines political communication on social media in more depth. More specifically, we are looking into online political expressions and deliberation. Oftentimes, the latter is criticized for lacking depth and truth, referring to notions such as “fake news”, “echo chambers” and “filter bubbles”. What do these concepts entail? How is the actual discursive quality on the web? How extreme or polarized are the opinions we encounter online? (Concepts: e-expressive acts, echo chambers, filter bubbles, fake news, cyber-polarization, mis- & disinformation) Electoral Campaigning:The third focus of this seminar is the role social media play in modern electoral campaigning. Social media and digital tools allow political parties and candidates to circumvent the traditional mass media and get in touch with their constituency directly, publish on and discuss policy proposals as well as news and campaign events. The salience of topics and issues can thereby be raised directly. To what extent do parties and politicians make use of social media during campaigns? Which platforms do they use and for what purposes? Are there differences in political campaigning on- and offline?Campaigning has also been significantly impacted by so-called “Big Data” and computational methods. To what extent do parties and candidates harvest big data on social media and analyze preferences of voters? Which consequences do these new forms of “electioneering” have for voting behavior?(Concepts: digital campaigning, normalization vs. equalization, platform affordances, Big Data, electioneering, micro targeting)Based on examples from the US-American and European context, the seminar enables students to critically reflect upon the questions just raised. Students gain insights into the constantly changing social media landscape and its consequences for political behavior and communication. Students learn the tools to analyze and interpret the consequences of the political usage of social media. Sprache: Englisch Prüfung: 1. Reading the mandatory literature 2. Submitting two response papers 3. Individual presentation of a social media research question 4. Active participation 5. Voluntarily: Essay (graded) / 4 Prüfungs modus / Credits: Active participation, Essay (graded) / (4 Cr) Kontakt: wiebke.drews@unibw.de Material: Will be distributed via OLAT a month prior to the class. 17 Introduction to R for Data Science & Computational Social Science Dozent/in: Dr. Andrea De Angelis Veranstaltungsart: Masterseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ LUMACSS Studienstufe: Master Termine: Täglich Fr., 09:15 - 17:00, ab 30.09.2022 FRO, 3.B55 Fr., 25.11.2022, 09:15 - 17:00 INS 10, 220 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: 14 tägig Inhalt: Content: The «Introduction to R for Data Analytics and Computational Social Science» offers a complete introduction to the R programming language for data science and computational social science. Taking this course students will learn how to: 1. Import, transform, visualize, and model data; 2. Recognize and handle common data structures; 3. Set up a reproducible data science project; 4. Communicate effectively a project’s insights; 5. Program automating common tasks to minimize errors and time loss. Data literacy is increasingly required in business, technology, and academic work because data is everywhere. R is the lingua franca of data science for its powerful and easy-to-use tools for statistical analysis and data visualization.This course is designed for master’s students specializing in a quantitative-oriented or computational social science program. No prior experience or knowledge in data analysis and programming is required. However, students must be curious and animated by an intrinsic motivation to learn R and data science. The teaching style is hands-on and participative: class activities include a range of interactive active-learning tools, from pair- programming to live-coding sessions and quizzes. A passive “sit and listen” attitude is discouraged since this typically undermines effective and durable learning. This five-day course introduces the participants to all the key elements and packages of the modern implementation of the R language (known as ‘tidyverse’): In The morning session (9.15-13.00) the instructor itroduces the topic of the day using exmaples, guided exercises and class. In the afternoon session (14.15-16.45) the participants apply what they learned in the morning with exercises and live-coding sessions Tuesday. Manipulating data with dplyr and tidyr. Wednesday. Reporting data analysis with rmarkdown. Thursday. Statistical modelling and elements of programming. Friday. Practicing it all in a capstone project. Voraussetzungen: An intrinsic motivation to learn R and data science is the only requirement for this course. Sprache: Englisch Begrenzung: priority for LUMACSS students Prüfung: No exam Literatur: Kontakt: -Wickham and Grolemund (2017). R for Data Science. O’Reilly. -Imai (2017). Quantitative Social Science: an Introduction: Princeton: Princeton University Press. andrea.deangelis@unilu.ch 18 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen – Vorlesungen Policy-Analyse in Zeiten des Klimawandels Dozent/in: Dr. rer. pol. Stefan Rieder Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Termine: Wöchentlich Mo., 14:15 - 16:00, ab 19.09.2022 FRO, 3.A05 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Inhalt: Klimawandel, Atomkraftwerke und Erneuerbare Energie – die Politik debattiert und sucht nach Lösungen. Dabei wird sie von einem grossen gesellschaftlichen und medialen Echo begleitet. Für Politologinnen und Politologen stellt sich die Frage, wie bestehende und entstehende Policies in diesen Bereichen wissenschaftlich analysiert werden können. Dieser Frage gehen wir in der Vorlesung nach. Anhand verschiedener Theorien und Ansätze aus dem Bereich der Policy-Analyse werden empirische Beispiele aus den Politikfeldern Energie- und Umweltpolitik im Kontext des politischen Systems der Schweiz analysiert. Voraussetzungen: Die Vorlesung richtet sich an alle Studierende mit Interesse an der Policy- Analyse - also der wissenschaftlichen Analyse von Politikbereichen – und der Umsetzung öffentlicher Politik in der Schweiz. Im Frühlingssemester wird ein Seminar zur Vorlesung angeboten. Sprache: Deutsch Offen für Fachfremde: Offen als nichtjuristisches Wahlfach Prüfung: benotete schriftliche Prüfung / 3 CP Prüfungsmodus / Credits: Benotete schriftliche Prüfung (3 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Schweizer Politik Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: rieder@interface-politikstudien.ch Material: Wird auf der Online-Plattform OLAT zugänglich gemacht. Literatur ‒ Sager, Fritz; Ingold, Karin; Balthasar, Andreas (2017): Policy-Analyse in der Schweiz – Besonderheiten, Theorien, Beispiele. Zürich: NZZ Verlag. ‒ Weible, Christopher M.; Sabatier, Paul A. (2017): Theories of the Policy Process. Boulder, CO: Westview Press. ‒ Schubert, Klaus; Bandelow, Nils C. (2009): Lehrbuch der Politikfeldanalyse 2.0. München & Wien: Oldenbourg. ‒ Fischer, Frank; Miller, Gerald J.; Sidney, Mara S. (2007): Handbook of Public Policy Analysis: Theory, Politics, and Methods. Boca Raton, London & New York: CRC Press- 19 Political Behaviour and Communication Dozent/in: Prof. Dr. Alexander H. Trechsel Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Di., 12:15 - 14:00, ab 20.09.2022 FRO, 3.A05 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: This course offers a dense overview of the most important works – the classics – in the field of political behavior and political communication. The focus will be put on citizens and public opinion. How does the latter emerge? How do electoral campaigns work? What is the role of parties, leaders, issues, mass media, modern information and communication technologies, the Internet etc. in public opinion formation? How does propaganda work? How rational are voters? How volatile is public opinion? The course aims at providing a solid discussion of the evolution of the field across time, its key concepts and approaches, theories and empirical contributions. Starting with the seminal book by Walter Lippmann, we will read and discuss the classics in a chronological order, spanning over the last century. Sprache: Englisch Anmeldung: anrechenbar für den Studienschwerpunkt Politische Kommunikation/Vergleichende Politikwissenschaft Prüfung: Mündlich, in der letzten Semesterwoche Prüfungsmodus / Credits: Benotete schriftliche Prüfung (3 Cr) Hinweise: Politische Kommunikation/Vergleichende Politikwissenschaft Hörer/innen: Offen für Hörer/innen Kontakt: alexander.trechsel@unilu.ch Material: Wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt. Literatur ‒ Lippmann, Walter, 1997 (1922). Public Opinion. New York: Free Press. ‒ Lazarsfeld, Paul F., Berelson, Bernard and Hazel Gaudet, 1968 (1944). The People’s Choice. How the Voter Makes Up his Mind in a Presidential Campaign. New York: Columbia University Press. ‒ Downs, Anthony, 1957. An Economic Theory of Democracy. New York: Harper Collins. ‒ Campbell, Angus, Converse, Philip E., Miller, Warren E. and Donald E. Stokes, 1964. The American Voter: an Abridgement. New York: Wiley. ‒ Key, V.O., 1966. Responsible Electorate: Rationality in Presidential Voting 1936-1960. Cambridge: Harvard University Press. ‒ McCombs, Max and Daniel Shaw, 1972. Agenda-setting function of mass media. Public Opinion Quarterly 36: 176– 187. ‒ Fiorina M 1981. Retrospective Voting in American National Elections. New Haven, CT: Yale University Press. ‒ Iyengar, Shanto, and Donald R. Kinder. 1989. News That Matters: Television and American Opinion. University of Chicago Press. ‒ Zaller, John R. 1992. The Nature and Origins of Mass Opinion. Cambridge University Press. ‒ Sniderman, Paul M. and Edward G. Carmines 1997. Reaching Beyond Race. Harvard U Press. Druckman, James N., Erik Peterson and Rune Slothuus 2013. How Elite Partisan Polarization Affects Public Opinion Formation, American Political Science Review 107, 1: 57-79. ‒ Druckman, James N. and Kjersten R. Nelson 2003. Framing and Deliberation: How Citizens‘ Conversations Limit Elite Influence, American Journal of Political Science 47, 4: 729-745. ‒ Druckman, James N. 2004. Political Preference Formation: Competition, Deliberation and the (Ir)relevance of Framing Effects, American Political Science Review 98, 4:671-685 ‒ Chong, Dennis and James N. Druckman 2007. Framing Theory. Annual Review of Political Science 10: 103-26. ‒ Prior, Markus, 2007. Post-Broadcast Democracy: How Media Choice Increases Inequality in Political Involvement and Polarizes Elections. Cambridge: Cambridge University Press. ‒ Lavine, Howard G., Christopher D. Johnston and Marco Steenbergen 2012. The ambivalent partisan: How Critical Loyalty Promotes Democracy. Oxford U Press. 20 Einführung in die Demokratietheorien Dozent/in: Prof. Dr. Joachim Blatter Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Termine: Wöchentlich Di., 14:15 - 16:00, ab 20.09.2022 FRO, HS 8 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über grundlegende Theorieströmungen (republikanische, liberale, deliberative und neo- republikanische Theorie), einige zentrale Kontroversen (z.B. zum Verhältnis von Rechtsstaatlichkeit und Volkssouveränität) und einen Einstieg in aktuelle Herausforderungen (v.a. durch grenzüberschreitende Verflechtungen). Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, ein die VL begleitendes Proseminar oder eines der angebotenen Tutorate parallel zu besuchen. Dort werden die in der VL präsentierten Theorien mit aktuellen Themenstellungen verbunden und durch die Studierenden angewandt. Voraussetzungen: Vorlesung in Deutsch / Literatur fast vollständig in englischer Sprache Sprache: Deutsch Prüfung: benotete schriftliche Prüfung / 3 CP Prüfungsmodus / Credits: Benotete schriftliche Prüfung (3 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Politische Theorie Hörer/innen: Offen für Hörer/innen Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Seminarmaterialien werden auf der Online-Plattform OLAT zugänglich gemacht. Literatur - Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford, Cal: Stanford University Press. 3rd edition. - Lembcke et al. (2012): Zeitgenössische Demokratietheorie. Band 1: Normative Demokratietheorien. Springer - Schmidt, M.G. (2010): Demokratietheorien – Eine Einführung. VS Verlag. 5. Auflage. 21 Einführung in die Internationalen Beziehungen Dozent/in: Ass.-Prof. Dr. Lena Maria Schaffer Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Termine: Wöchentlich Mi., 10:15 - 12:00, ab 21.09.2022 FRO, HS 7 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Die Vorlesung „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ soll Studierenden einen Einstieg in die relevanten Fragen der Internationalen Beziehungen geben und zentrale Akteure, grundlegende Theorien und Problembereiche der IB vorstellen. Entsprechend gliedert sich die Veranstaltung in drei Teile: Im ersten Teil widmen wir uns klassischen (Groß)-Theorien der IB. Damit verbunden ist auch eine historische Übersicht über die Entwicklung der Disziplin. Im Anschluss befassen wir uns mit zentralen Teilgebieten der IB. Innerhalb der Konfliktforschung besprechen wir Ursachen für Krieg und Frieden und den Umgang der Weltgemeinschaft mit Konflikten. Des Weiteren schauen wir uns die internationalen Wirtschaftsbeziehungen im Teilbereich „Internationale Politische Ökonomie“ genauer an. Im Zentrum des letzten Teilbereichs der Vorlesung steht dann die „Internationale und Transnationale Kooperation“. Hier befassen wir uns mit Internationalen Organisationen sowie mit transnationalen Akteuren. Die Vorlesung möchte die Grundlagen der IB vermitteln und erreichen, dass die Studierenden das Gelernte auf aktuelle weltpolitische Herausforderungen (wie z.B. internationale/globale Sicherheit, Migration, globaler Umweltschutz, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung) anwenden können. In diesem Jahr wird eines unsere Fokusthemen die im November 2021 in Glasgow stattfindende Weltklimakonferenz (COP 26) sein. Sprache: Deutsch Prüfung: benotete schriftliche Prüfung, in Präsenz/ 3 CP Prüfungsmodus / Credits: Benotete schriftliche Prüfung (3 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Internationale Beziehungen Begleitend zur Vorlesung wird insbesondere für Studierende der Politikwissenschaft im ersten oder zweiten Semester das vertiefende Proseminar «Einführung in die Internationalen Beziehungen» angeboten. Hörer/innen: Offen für Hörer/innen Kontakt: lena.schaffer@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Vorlesungsmaterialien zugänglich auf OLAT Literatur ‒ Frieden, Jeffry A., David A. Lake and Kenneth Schultz (2018): World Politics: Interests, Interactions, Institutions: International Student Edition. 4th ediction WW Norton & Company. ‒ Keck, Margaret E., and Kathryn Sikkink. Activists beyond borders: Advocacy networks in international politics. Cornell University Press, 2014. ‒ Milner, Helen V., and Andrew Moravcsik, eds. Power, interdependence, and nonstate actors in world politics. Princeton University Press, 2009. ‒ Slaughter, Anne-Marie. A New World Order. Princeton University Press, 2009. ‒ Schimmelfennig, Frank (2021), Internationale Politik, 6. akt. Aufl., UTB. 22 Introduction to Statistics for the Social Sciences Dozent/in: Michele Fenzl Veranstaltungsart: Vorlesung Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Do., 14:15 - 16:00, ab 22.09.2022 FRO, HS 2 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: The course is beginner-friendly introduction to statistical reasoning, causal inference, and research design. The course will be developed with an applied approach. We will therefore focus on real-world applications rather than mathematical proofs. Students will also gain experience importing, transforming, and analysing data. Topics covered in this course include: data cleaning and preparation, data visualization, data transformation, statistical sampling, descriptive statistics, inferential statistics, causality and potential outcomes, research design, and statistical modeling (regression analysis). Applications will be based on the R statistical software. Stata codes may be additionally provided and discussed. Voraussetzungen: An intrinsic motivation to learn statistics and data science is the only hard requirement for this course: passive listening-only and credit-oriented participation is discouraged since it undermines effective and durable learning. Some basic statistics and programming skills (e.g., one previous course in statistics) are recommended but not required in the presence of a strong motivation to learn. Sprache: Englisch Anmeldung: Teilnahmebeschräkung vorbehalten: Studierende ab dem 3. Semester werden bevorzugt. Prüfung: Coursework: see syllabus for details. Prüfungsmodus / Credits: 3 Credits Exam Hinweise: The course is recommended for BA students in their higher (3+) semesters and is open to MA students. The registration via the e-learning platform OLAT is required to attend the lecture. The students themselves are responsible for checking the creditability of the course to their course of study. Direct link to OLAT course: https://lms.uzh.ch/auth/RepositoryEntry/17061151191. Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: fenzl@ipz.uzh.ch Material: Reading material will be circulated using Perusall. Students may use their laptops, but all software, exercises, and solutions are freely provided through RStudio Cloud. Literatur ‒ Imai, K. (2017). Quantitative Social Science: An Introduction. Princeton: Princeton University Press. ‒ Wickham, H. and Grolemund, G. (2016). R for Data Science. Sebastopol, CA: O'Reilly Media. ‒ Angrist, J. and Pischke J.S. (2014). Mastering Metrics. Princeton: Princeton University Press. ‒ Huntington-Klein, N. (2021). The Effect: An Introduction to Research Design and Causality. CRC Press. ‒ Gerber A.S. and Green, D.P. (2012). Field Experiments: Design, Analysis, and Interpretation. W.W. Norton & Company 23 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen – Seminare Die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik Dozent/in: Prof. Dr. rer. pol. Andreas Balthasar Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Mo., 10:15 - 12:00, ab 19.09.2022 FRO, 3.B48 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Das Seminar beschäftigt sich mit der evidenzbasierten Politikgestaltung, also der Frage, ob, wie und unter welchen Bedingungen politische Akteure auf wissenschaftliche Grundlagen zurückgreifen. Das Thema hat während der Corona-19 Pandemie neue Aktualität erlangt und zu politischen Interventionen geführt, welche weit über die Krise hinausreichen. Das Seminar will -Einblick in die theoretische Diskussion der evidenzinformierten Politikgestaltung vermitteln: Was ist unter Expertise, was unter Evidenz zu verstehen? Welche Rollen können Wissenschaftler/-innen für die Politik übernehmen? Etc. -Einblick in die Gefässe des Austauschs zwischen Wissenschaft und Politik im internationalen Vergleich: Wie ist die wissenschaftliche Politikberatung in Frankreich, in England und in Deutschland organisiert? Welche Parallelen und Unterschiede gibt es zu Schweiz? Etc. -Einblick in die schweizerische Praxis wissenschaftlicher Politikberatung: Welche Gefässe des Austausches von Wissenschaftler/-innen, Verwaltung und Politik gibt es in der Schweiz? Wie funktionieren diese? Welches sind die jeweiligen Stärken und Schwächen? Wohin läuft die aktuelle Diskussion zu dieser Frage in der Schweiz? Etc. Die Teilnehmenden wirken am Seminar aktiv mit, indem sie erstens die Seminarliteratur in Referaten vorstellen. Zweitens soll jeder/jede Teilnehmende basierend auf einem gemeinsam erarbeiteten Leitfaden ein Interview mit einem Politiker/einer Politikerin zur Definition und zur Nutzung von Evidenz durchführen. Die Erkenntnisse aus diesen Interviews werden zusammengetragen und diskutiert. Voraussetzungen: Bachelorstudierende ab 3. Semester und Masterstudierende, Maximale Zahl von Teilnehmenden: 25. Sprache: Deutsch Anmeldung: Begrenzung der Teilnehmendenzahl nach Eingang der Anmeldungen vorbehalten; bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester Prüfung: aktive Teilnahme, Referat oder schriftlicher Seminarbeitrag: 4 CP Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Schweizer Politik Kontakt: andreas.balthasar@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur - Pielke, Roger A. (2007): The Honest Broker. Making Sense of Science in Policy and Politics. Cambridge: Cam-bridge University Press. gemäss OLAT 24 The Dark Side of Science Dozent/in: Prof. Dr. Alrik Thiem Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Di., 08:15 - 10:00, ab 20.09.2022 FRO, 3.B55 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Inhalt: Wissenschaft geniesst grosses Vertrauen, da sie als unabhängig, neutral und gewissenhaft gilt. Über erhebliche öffentliche Mittel finanziert, exisitert sie zum Nutzen der Gesellschaft als Ganzes. Die Arbeit von Wissenschaffenden wird daher auch oft bewundert. Nicht zuletzt dienen die Ergebnisse ihrer Forschung als Basis bildungs-, sozial-, umwelt- und wirtschaftsplanerischer Kursentscheidungen, als rhetorische Waffe in politischen Debatten, als wichtiger Argumentationsbaustein in Gerichtsverfahren und als Grundlage biologischer, chemischer oder technischer Innovationen mit grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Wissenschaffende tragen somit auch eine grosse Verantwortung innerhalb einer Gesellschaft. Jedoch ist Wissenschaft wie jede andere «Branche» ebenso ein soziales Feld, welches von Menschen gestaltet wird. Sozialer Druck und wirtschaftliche Abhängigkeit prägen Lehre und Forschung daher ebenso wie Geltungsdrang, Karriereversessenheit, Vetternwirtschaft und Betrug. Im Unterschied zu anderen, durch öffentliche Gelder finanzierte Institutionen, welche durch externe Organe wie Aufsichtsbehörden, Rechnungshöfe oder Parlamentsausschüsse kontrolliert werden, wird Wissenschaft jedoch nur durch sich selbst überwacht. Die Aufdeckung von Skandalen, deren Sanktionierung sowie die entsprechende Korrektur des Wissenschaftssystems sind somit zentral von den Institutionen und der vorherrschenden Kultur genau dieses Systems abhängig. In diesem Seminar beleuchten wir die «dunkle Seite» von Wissenschaft in all ihren Aspekten näher. Dazu setzen wir uns, zum Beispiel, mit der fortwährenden «Replikationskrise» auseinander, und lernen einige der prominentesten Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens aus der jüngeren Vergangenheit kennen. Dabei werden wir uns nicht auf die Sozialwissenschaften beschränken, sondern ebenso mit medizinischer Forschung, in welcher die Einsätze aller Beteiligten ungleich höher den Sozialwissenschaften sind, beschäftigen. Gleichzeitig analysieren und evaluieren wir Massnahmen, welche das Vertrauen in den gesellschaftlichen Nutzen von Wissenschaft erhalten oder wiederherstellen sollen. Voraussetzungen: Kenntnisse in Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens nützlich, aber nicht notwendig Sprache: Deutsch Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten; bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester Prüfung: Aktive Teilnahme, Referat, Kommentar (benotet) / 4 CP Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme, Referat, Kommentar (benotet) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkte: Internationale Beziehungen / Vergleichende Politikwissenschaft MA-Wissenschaftsforschung: Das Seminar zählt für den Schwerpunkt Praktiken. Kontakt: alrik.thiem@unilu.ch Material: Wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt. 25 What Divides Us: The Social Roots of Political Conflict Dozent/in: Dr. Samuel David Schmid Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Di., 10:15 - 12:00, ab 20.09.2022 FRO, 3.B55 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: The purpose of democracy is to reach binding political decisions under conditions of social inequality and political pluralism. In this seminar, we explore these underlying social divisions and learn how they translate into patterns of party politics and political conflict. To do so, we build on the key concept of “cleavages.” Once we have understood the classic account of cleavage politics and learn about the four fundamental social cleavages in industrial societies, we then move on to more recent research on social and political transformations in post-industrial societies. We will discuss the following topics: party politics and party systems; class voting and social mobility; gender and religion; civic culture and social capital; and political socialization and post-materialism. In the last part of the seminar, we will turn to the most recent period in which populist parties have become increasingly successful in Europe and beyond. We analyze these developments from a social cleavage perspective. What is the social cleavage that populists leverage, and how has it transformed party politics? Can we understand this cleavage through the lens of left-right class politics? Or are we witnessing a rise of a new conflict between winners of globalization who support openness to immigration and international integration, and losers of globalization defending the sovereignty of the nation-state and the cultural protection of native majorities? Voraussetzungen: This seminar is for advanced BA students, and MA students. Sprache: Englisch Begrenzung: Max. 25 students This seminar is for advanced BA students and MA students. Prüfung: Active participation, 2 response papers, presentation (graded) (4 Cr) Prüfungsmodus / Credits: Active participation, 2 response papers, presentation (graded) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Vergleichende Politikwissenschaft/Politische Kommunikation Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: samuel.schmid@unilu.ch Material: Reading materials available on OLAT Literatur -Bartolini, S. 2000. The class cleavage. The political mobilization of the European left, 1860-1980. Cambridge: Cambridge University Press. -Bartolini, S. and P. Mair 1990. Identity, competition and electoral availability: the stabilisation of European electorates, 1885- 1985. Colchester: ECPR Press. -Beramendi, P. et al. 2015. The Politics of Advanced Capitalism. Cambridge: Cambridge University Press. -Caramani, D. 2012. “The Europeanization of electoral politics: An analysis of converging voting distributions in 30 -European party systems, 1970–2008.” Party Politics 18(6): 803–823. -Hutter, S. and H. Kriesi. 2019. European Party Politics in Times of Crisis. Cambridge: Cambridge University Press. -Inglehart, R. 1997. Modernization and postmodernization: cultural, economic, and political change in 43 societies. Princeton: Princeton University Press. -Kitschelt, H. 2011. “Party Systems.” In The Oxford Handbook of Political Science, ed. R. E. Goodin. Oxford: Oxford University Press. -Kriesi, H. et al. 2006. “Globalization and the Transformation of the National Political Space: Six European -----------Countries Compared.” European Journal of Political Research 45(6): 921–56. -Kriesi, H. et al. 2012. Political Conflict in Western Europe. Cambridge: Cambridge University Press. -Lipset, S. M. and S. Rokkan (1967). Cleavage Structures, Party Systems and Voter Alignments: An Introduction. -In: Party Systems and Voter Alignments: Cross-National Perspectives, Lipset, S. M. and Rokkan, S. (Eds). New York: Free Press. 26 Politics of Climate Change Dozent/in: Ass.-Prof. Dr. Lena Maria Schaffer Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Wöchentlich Di., 16:15 - 18:00, ab 20.09.2022 FRO, 4.B01 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: This undergraduate course serves as a basic introduction to the politics of climate change. How do governments cooperate to address and solve global environmental problems such as climate change? Why do some countries enact more rigorous climate change policies than others? The course combines international and comparative approaches to climate change politics. It starts off by inquiring how climate change became a political issue in the 1980s and how governments began to act on climate change from the 1990s onwards. Over the course of the semester, we will look at climate change governance efforts at the international, national and local levels. Regarding the national level, we are – for example- interested in why are some countries making ambitious investments in renewable energy, while others are still heavily subsidizing the consumption of fossil fuels? How can public opinion account for such policy differences? What is the role of political parties? The goal of the course is to provide students with a solid basic understanding of the politics and the political economy of climate change. It draws attention to the latest research and provides students with the conceptual tools to evaluate different policies and governance approaches.As this is a basic course there are no formal prerequisites and participation of students from different disciplinary backgrounds is encouraged. An openness towards and familiarity with basic research methods is generally helpful. Many of the readings in the class feature quantitative analysis and there will be a short intro to reading journal articles in general and quantitative analysis in particular. Sprache: Bilingue - Deutsch / Englisch Prüfung: regelmäsige Teilnahme, Referat, Response Paper (benotet) / 4 Kontakt: lena.schaffer@unilu.ch Literatur - Stoddard, I., Anderson, K., Capstick, S., Carton, W., Depledge, J., Facer, K., ... & Williams, M. (2021). Three decades of climate mitigation: why haven't we bent the global emissions curve?. Annual Review of Environment and Resources, 46, 653- 689. - Colgan, J. D., Green, J. F., & Hale, T. N. (2021). Asset revaluation and the existential politics of climate change. International Organization, 75(2), 586-610. 27 Economic statecraft in a changing world order Dozent/in: Alessia Invernizzi, MSc, Invernizzi / Niemeier Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Täglich Do., 10:15 - 14:00, ab 29.09.2022 INS 10, 220 Weitere Daten: 50% active participation and oral engagement; 50% short presentation / 4 Credits Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: 14-täglich, Start: 29.09.2021 Inhalt: The withdrawal of the United States from the JCPOA, the trade war between China and the United States and the Russian Invasion of Ukraine. The international political and economic order is undergoing rapid change, with policy makers requesting contemporary research on economic statecraft to understand how to shape international institutions, trade policy, and economic sanctions policy. This course introduces such research, providing first an overview of recent changes in the political world order and different opinions on the scope and extent of the development. In the second part, we dive into research on the political economy of trade, analysing the main theories of trade and its linkages to democracy and conflicts. We connect this research to discussions on the future of multilateralism and the WTO as well as the increase in protectionism and trade disputes. The third part of the seminar focuses on economic sanctions research. We discuss the (un- )intended consequences of sanctions, their likelihood of reaching their stated goals and the motivations to initiate them. Then, we move towards new developments in sanctions research concerning, most importantly, the weaponization of the international financial system and the turn towards targeted sanctions. Lernziele: The objective of the seminar is to obtain an overview of the multi- dimensional and interdisciplinary field of the political economy of trade and sanctions, its key theories, and debates. This will be obtained through the individual reading of the literature as well as the open discussions during the seminar classes. Students will further develop their academic research skills over the course of the seminar. Sprache: Englisch Anmeldung: Teilnahmebeschränkung vorbehalten; Studierende ab dem 3. Semester werden bevorzugt. Prüfung: 1. Presentation 2. Class Participation Prüfungsmodus / Credits: 50% Presentation and 50% Participation (or 30% Participation and 20% Reading Summary Papers) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Internationale Beziehungen Kontakt: alessia.invernizzi@uni-konstanz.de / alessia.invernizzi@doz.unilu.ch thies.niemeier@uni-konstanz.de Material: Wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt. Literatur - Oatley, Thomas. 2015. International Political Economy - Baldwin, David A. 2020. Economic Statecraft: New Edition - Krugman, Paul, Obstfeld, Maurice and Melitz, Marc. 2018. International Trade: Theory and Policy 28 Strategisches Denken: Thukydides, Machiavelli, Clausewitz Dozent/in: Prof. Dr. Herfried Münkler Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Einführungsveranstaltung: Mo., 26.09.2022, 12:15 - 14:00 FRO, Fr., 14.10.2022, 09:15 - 17:00, Sa., 15.10.2022, 09:15 - 17:00 INS 10, 220 Terminierung 1: Fr., 11.11.2022, 09:15 - 17:00 Terminierung 2: Sa., 12.11.2022, 08:15 - 17:00 FRO, 3.B55 Weitere Daten: Aktive Teilnahme, mündliches Engagement; Kurzreferat Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: Der jüngste Krieg in Europa hat das Erfordernis strategischen Denkens neu positioniert. Im Rahmen des Seminars soll anhand historischer Texte ein Überblick über die Geschichte strategischer Reflexion in der europäischen Ideengeschichte hergestellt werden. Dabei spielt der Konflikt zwischen Demokratie und Oligarchie in der reflektierenden Darstellung des Thukydides eine herausgehobene Rolle, dazu die politikstrategische Optionsanalyse im Briefwechsel des entmachteten und in eine bloße Beobachterposition gedrängten Machiavelli und schließlich die Bearbeitung von Strategie und Taktik im Hauptwerk von Clausewitz. Daran anschließend wird es um strategische Fragen und geopolitische Entscheidungen unserer Gegenwart gehen. Lernziele: Historisch übergreifende Kenntnisse der politischen Ideengeschichte, Ausbildung politischer Urteilskraft und der Fähigkeit zu strategischem Denken. Voraussetzungen: Bereitschaft zur Lektüre Sprache: Deutsch Prüfung: Hausarbeit oder drei Protokolle Hörer/innen: Teilnahme nach Vereinbarung Kontakt: herfried.muenkler@sowi.hu-berlin.de Literatur Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges; Machiavelli, Briefwechsel mit Vettori, Clausewitz, Vom Kriege. Weiterhin einschlägige neuere Literatur zur Strategie und Geopolitik (Mahan, Mackinder, Liddell Hart) 29 Ausgrenzen oder Inkludieren? Wie Mainstreamparteien mit Populisten umgehen (sollen) Dozent/in: Prof. Dr. Thomas Poguntke Veranstaltungsart: Hauptseminar Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Einführungsveranstaltung: Mo., 26.09.2022, 12:15 - 14:00 FRO, Terminierung 2: Fr., 28.10.2022, 09:15 - 17:00, Sa., 29.10.2022, 09:15 - 17:00 FRO, 4.B01 Fr., 09.12.2022, 09:15 - 17:00, Sa., 10.12.2022, 09:15 - 17:00 FRO, 3.B55 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: Blockveranstaltung Inhalt: Der Populismus zählt zu den großen Herausforderungen demokratischer Parteipolitik. Die Parteien des politischen Mainstream haben mit unterschiedlichen Strategien für den Umgang mit diesen Parteien experimentiert. Das reicht von strikter Abgrenzung bis zum gemeinsamen Regieren in Koalitionen. Das Seminar untersucht diese Strategien und deren Auswirkungen international vergleichend und nimmt dabei auch die institutionellen Rahmenbedingungen systematisch in den Blick. Sprache: Deutsch Anmeldung: Teilnahmebeschränkung vorbehalten; Studierende ab dem 3. Semester werden bevorzugt. Prüfung: Aktive Teilnahme, Referat (benotet) / 4 CP Prüfungsmodus / Credits: Aktive Teilnahme, Referat (benotet) (4 Cr) Hinweise: Studienschwerpunkt: Politische Kommunikation/Vergleichende Politikwissenschaft Kontakt: thomas.poguntke@doz.unilu.ch Material: Wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt. Literatur ‒ Bale, Tim, Christopher Green-Pedersen, Andre´ Krouwel, Kurt Richard Luther and Nick Sitter (2010): If You Can't Beat Them, Join Them? Explaining Social Democratic Responses to the Challenge of the Populist Radical Rightin Western Europe. Political Studies, 58: 410-426. ‒ Barr, Robert R. (2009). Populists, Outsiders and Anti-Establishment Politics. Party Politics, 15(1): 29-48. ‒ Franzmann, Simon T. and Marcel Lewandowsky (2020): POPULISMUS? POPULISMEN! Programmatische Heterogenität rechtspopulistischer Parteien in Westeuropa, Bonn, BAPP. ‒ Frei herunterladbar: https://www.researchgate.net/publication/339747556_Populismus_Populismen_Programmatische_Heterogenitat_rechtsp opulistischer_Parteien_in_Westeuropa ‒ Mudde, Cas & Kaltwasser, Cristóbal R. (2013). Populism. In: Freeden, Michael /Stears, Marc (Eds.). The Oxford Handbook of Political Ideologies. Oxford: Oxford University Press. ‒ Poguntke, Thomas and Johannes Schmitt (2018): The Crisis, Party System Change, and the Growth of Populism. In: Brigid Laffan and Lorenzo Cicchi (eds.) 2017: Europe’s Bumper Year of Elections. San Domenico di Fiesole, European University Institute (EUI) 1-24. ‒ Stanley, Ben (2017): Populism in Central and Eastern Europe. In: Cristóbal Rovira Kaltwasser, Paul Taggart, Paulina Ochoa Espejo and Pierre Ostiguy (eds.) The Oxford Handbook of Populism. Oxford, Oxford University Press: 140-160. ‒ Taggart, Paul (2017): Populism in Western Europe. In: Cristóbal Rovira Kaltwasser, Paul Taggart, Paulina Ochoa Espejo and 30 Integrationsseminar Recht und Politikwissenschaft: Klimakrise und Energiepolitik zwischen Notstand und langfristigen Perspektiven Dozent/in: Prof. Dr. iur. Michele Luminati Dr. rer. pol. Stefan Rieder Veranstaltungsart: Blockveranstaltung Durchführender Fachbereich: RF \ Nichtjuristische Wahlfächer Studienstufe: Bachelor/ Master Einführungsveranstaltung: Di., 20.09.2022, 16:15 - 18:00 FRO, HS 13 Terminierung 1: Do., 24.11.2022, 14:15 - 18:00 INS 10, 214 Terminierung 2: Fr., 25.11.2022, 09:15 - 19:00 FRO, 4.B01 Weitere Daten: Einreichung Essay bis 21. Dezember 2022 Umfang: Blockveranstaltung Inhalt: Das Integrationsseminar dient dem interdisziplinären Austausch zwischen Rechts- und Politikwissenschaft. Das Seminar befasst sich mit Fragen der aktuellen Klima- und Energiepolitik, die jeweils aus politikwissenschaftlicher wie auch aus juristischer Sicht unter-sucht und diskutiert werden. Zu behandelnde Themen sind zum Beispiel der Einsatz erneuerbarer Energien (Wasserkraft, Wind-kraft, Solaranlagen) und die damit verbundenen politischen wie auch rechtlichen Probleme (etwa Fragen der Akzeptanz neuer An-lagen, Bewilligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten). Die Energie- und Klimapolitik tangiert in hohem Masse auch Fragen der Abhängigkeit der Schweiz von ausländischen Energieträgern (Stichwort Gas aus Russland und die erneute Diskussion über die Kernenergie). Die Umsetzung und die Wirksamkeit energiepolitischer Massnahmen zur Minderung der CO2-Emissionen stellen einen weiteren Themenkomplex dar, der u.a. auch Fragen des Föderalismus tangiert. Das Seminar widmet sich diesen und weiteren Themen und den damit zusammenhängenden aktuellen Debatten. Die Studierenden wählen ein Thema aus, halten dazu ein Referat und schreiben ein Essay. Zusätzlich wird ein „Kamingespräch“ mit einer prominenten Persönlichkeit der eidgenössischen Politik die Gelegenheit zu einem einmaligen Erfahrungsaustausch bieten. Voraussetzungen: Das Seminar richtet sich an Masterstudierende der Rechts- und der Politikwissenschaft. Fortgeschrittene Bachelorstudierende können auf Anfrage zugelassen werden. Sprache: Deutsch Begrenzung: Ja, 18 Studierende Anmeldung: Anmeldung via UniPortal vom 1. - 30. Sept 2022; gilt als Prüfungsanmeldung. Master Plus-Studierende werden prioritär zugelassen. Prüfung: - Benotete schriftliche Arbeit und Referat 3 Cr bei Anrechnung als Integrationsseminar MLaw + International Relations - Schriftliche Arbeit und Referat (passed/failed) 3 Cr bei Anrechnung als nichtjuristisches Wahlfach Prüfungsmodus / Credits: siehe oben (3 Cr) Hinweise: Gegebenenfalls Beitrag zu einem Working-Paper und Publikation Kontakt: michele.luminati@unilu.ch Material: Seminarunterlagen, insbesondere Literatur zur Einführung, werden auf OLAT zur Verfügung gestellt Literatur HESELHAUS SEBASTIAN ET AL. (Hg.), Handbuch zum schweizerischen Energierecht, Zürich 2022; LATOUR BRUNO, Kampf um Gaia, Berlin 2022; SAGER FRITZ, Infrastrukturpolitik: Verkehr, Energie und Telekommunikation, in: Knoepfel p. et al., Handbuch der Schweizer Politik, 5. Auflage, Zürich 2014, 721-748; STADELMANN-STEFFEN ISABELLE ET AL., Akzeptanz erneuerbarer Energien, NFP 71, Bern und Luzern 2018. 31 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen – Sonderveranstaltungen und Übungen Kolloquium BA- und MA-Abschlussarbeiten (qualitative, theoretische Arbeit) Dozent/in: Prof. Dr. Joachim Blatter Veranstaltungsart: Kolloquium Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Termine: Wöchentlich Di., 18:15 - 20:00, ab 20.09.2022 FRO, 3.B01 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung ihrer BA- bzw. MA-Arbeit zu helfen. Dazu präsentieren die Studierenden ihr Forschungsprojekt zwei Mal. MA-Studierende, von denen wir davon ausgehen, dass sie bereits angemeldet sind, präsentieren in ihren ersten Vorträgen zu Beginn des Semesters ihr ausgearbeitetes Forschungsdesign. In Ihrer Zweitpräsentation im zweiten Teil des Semesters fokussieren Sie auf Fortschritte und aktuelle Probleme. BA-Studierenden, bei denen wir davon ausgehen, dass sie sich im Laufe des Semesters anmelden, präsentieren in ihren ersten Vorträgen zu Beginn des Semesters eine erste Skizze ihres Forschungsprojektes. In ihrem zweiten Vortrag am Ende des Semesters stellen sie ihr vollständiges Exposé dar. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Ausserdem müssen sie ein Exposé einer Kommilitonen oder eines Kommilitonen kommentieren. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungsprozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen Forschungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Voraussetzungen: keine Sprache: Deutsch Prüfung: Regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 2 CP Prüfungsmodus / Credits: Regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) (2 Cr) Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 32 Kolloquium BA- und MA-Abschlussarbeiten (quantitative Arbeit) Dozent/in: Ass.-Prof. Dr. Lena Maria Schaffer Veranstaltungsart: Kolloquium Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Termine: Wöchentlich Di., 18:15 - 20:00, ab 20.09.2022 FRO, HS 11 Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: wöchentlich Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung ihrer BA- bzw. MA-Arbeit zu helfen. Dazu präsentieren die Studierenden ihr Forschungsprojekt zwei Mal. MA-Studierende, von denen wir davon ausgehen, dass sie bereits angemeldet sind, präsentieren in ihren ersten Vorträgen zu Beginn des Semesters ihr ausgearbeitetes Forschungsdesign. In Ihrer Zweitpräsentation im zweiten Teil des Semesters fokussieren Sie auf Fortschritte und aktuelle Probleme. BA-Studierenden, bei denen wir davon ausgehen, dass sie sich im Laufe des Semesters anmelden, präsentieren in ihren ersten Vorträgen zu Beginn des Semesters eine erste Skizze ihres Forschungsprojektes. In ihrem zweiten Vortrag am Ende des Semesters stellen sie ihr vollständiges Exposé dar. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Ausserdem müssen sie ein Exposé einer Kommilitonen oder eines Kommilitonen kommentieren. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungsprozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen Forschungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Voraussetzungen: keine Sprache: Deutsch Prüfung: Regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) / 2 CP Prüfungsmodus / Credits: Regelmässige Teilnahme (s. Inhalt) (2 Cr) Kontakt: lena.schaffer@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 33 Ringvorlesung Master "Global Studies" Dozent/in: Prof. Dr. Lena Schaffer / Prof. Dr. Bettina Beer / Prof. Dr. Mira Burri / Prof. Dr. Raimund Hasse / Prof. Dr. Daniel Speich Chassé Veranstaltungsart: Ringveranstaltung Durchführender Fachbereich: KSF \ Politikwissenschaft Studienstufe: Bachelor / Master Termine: Mi., 21.09.2022, 16:15 - 18:00 FRO, HS 2 FRO,3.B48 Mi, 21.09.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, HS 2 (Termine) Mi, 26.10.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B48 (Terminierung 1) Mi, 16.11.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B48 (Terminierung 1) Mi, 23.11.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B48 (Terminierung 1) Mi, 30.11.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B48 (Terminierung 1) Mi, 07.12.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B48 (Terminierung 1) Mi, 14.12.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B48 (Terminierung 1) Umfang: 2 Semesterwochenstunden Turnus: unregelmässig Inhalt: Der interdisziplinäre Masterstudiengang „Global Studies“ thematisiert Formen globaler Vergesellschaftung und ihre politische und rechtliche Gestaltung. Er kombiniert die Analyse von Globalisierungsprozessen aus der Sichtweise von fünf wissenschaftlichen Disziplinen: der Ethnologie, Geschichtswissenschaft, Politikwissenschaft, Rechtwissenschaft und der Soziologie. Die Ringveranstaltung zum Studiengang umfasst je eine Sitzung jedes der fünf am Master beteiligten Schwerpunktfächer und vermittelt einen Einblick in die Arbeits- und Sichtweise der fünf Fächer zu aktuellen Forschungsfragen der «Global Studies». Die Veranstaltung eignet sich damit ideal für Neustudierende des Masters um sich einen Einblick in ihre Schwerpunktfächer zu verschaffen. Die Veranstaltung ist darüber hinaus auch für Studierende anderer Studiengänge geöffnet; Interessierte sind gerne eingeladen an der Veranstaltung teilzunehmen. Sprache: Bilingue - Deutsch / Englisch Begrenzung: Bei hoher Anmeldezahl, werden Studierende des Masterstudienganges "Global Studies" bevorzugt. Prüfung: Für eine Vergabe von Credits sind zwingend alle Sitzungen der Ringvorlesung zu besuchen / 2 CP Prüfungsmodus / Credits: Für eine Vergabe von Credits sind zwingend alle Sitzungen der Ringvorlesung zu besuchen (2 Cr) Hinweise: 21.09.2022: Begrüssungssitzung 26.10.2022: Sitzung Geschichte (Prof. Dr. Daniel Speich Chassé) 16.11.2022: Sitzung Rechtswissenschaft (Prof. Dr. Mira Burri) 23.11.2022: Sitzung Politikwissenschaft (Prof. Dr. Lena Schaffer) 30.11.2022: Sitzung Soziologie (Prof. Dr. Raimund Hasse) 07.12.2022: Sitzung Ethnologie (Prof. Dr. Bettina Beer) 14.12.2022: Abschlusssitzung Hörer/innen: Offen für Hörer/innen Kontakt: lena.schaffer@unilu.ch / michael.widmer@unilu.ch

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    Eröffnungsfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

    Universitätsrede-15.indd luzerner 15 universitätsreden eröffnungsfeier der rechtswissenschaftlichen fakultät der universität luzern vom 22. oktober 2OO1 ansprachen eröffnungsfeier der rechtswissenschaftlichen fakultät Die Luzerner Universitätsreden enthalten öffentliche Vorträge, die an der Uni- versität Luzern gehalten wurden. Damit sollen wissenschaftliche Inhalte an ei- ne breitere Öffentlichkeit vermittelt werden. Diese Publikationsreihe, die durch private Mittel fi nanziert wird, erscheint in unregelmässigen Abständen. Inhaltsverzeichnis Vorwort ..................................................................................................................... 4 Das Feierwort von Prof. Paul Richli ..................................................................... 5 Programm ................................................................................................................ 7 Begrüssung durch Prof. Jörg Schmid .................................................................. 8 Ansprache der Studentinnen und Studenten ................................................... 10 Ansprache von Prof. Peter Gauch ....................................................................... 12 Ansprache von Prof. Claire Huguenin .............................................................. 14 Akademische Festansprache von Prof. Otfried Höffe ..................................... 17 Ansprache von Prof. Paul Richli ........................................................................25 Ansprache von Rektor Prof. Markus Ries ........................................................28 Ansprache von Regierungsrat Dr. Ulrich Fässler ...........................................30 Ansprache von Prof. Heinz Hausheer ...............................................................33 Ansprache von Direktor Gerhard M. Schuwey ................................................36 Ansprache von Lorenz Keiser .............................................................................38 Festansprache von Frau Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold .........................43 Impressum: Im Auftrag des Senates der Universität Luzern herausgegeben vom Rektorat. Für den Inhalt dieser Nummer sind die obengenannten Personen verantwortlich. Aufl age: 2500 Exemplare ansprachen eröffnungsfeier der rechtswissenschaftlichen fakultät luzerner 15 universitätsreden eröffnungsfeier der rechtswissenschaftlichen fakultät der universität luzern vom 22. oktober 2OO1 4 5 Vorwort Am 22. Oktober 2001 hat die Fakultät III für Rechtswissenschaft der Univer- sität Luzern ihren Studienbetrieb aufgenommen. Sie markierte dieses histo- rische Ereignis, das im Nachgang zum «Ja» der Luzerner Stimmberechtigten am 21. Mai 2000 möglich wurde, mit einer grossen Eröffnungsfeier. Dazu wurden neben den Studentinnen und Studenten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fakultät zahlreiche weitere Persönlichkeiten aus Wis- senschaft, Politik, Kultur und Wirtschaft eingeladen. Insgesamt fanden sich im Casino Luzern rund 350 Personen zur Feier ein. Die Eröffnungsfeier sollte nicht zuletzt Signale für die künftige Arbeit und Ausrichtung setzen sowie Charakteristika der neuen, neunten schweizeri- schen Rechtsfakultät zur Geltung bringen. Dementsprechend wurden auch die Referate und das Begleitprogramm festgelegt. In diesem Heft der Luzer- ner Universitätsreden sollen die wesentlichen Teile der Eröffnungsfeier fest- gehalten werden, namentlich die zahlreichen Ansprachen. Daraus wird er- sichtlich, dass sich die Luzerner Rechtsfakultät bewusst in die bestehende Fakultätslandschaft einfügen und vor allem Angebote erstellen sowie Akti- vitäten entfalten will, welche zum grossen Teil komplementär zu den beste- henden Rechtsfakultäten sind. Der neuen Rechtsfakultät geht es weniger um direkte Konkurrenz als vielmehr um kluge Ergänzung und um Schwerpunkt- bildung gegenüber den anderen Rechtsfakultäten. Luzern wagt es auch als erste Fakultät, das seit wenigen Jahren tagein tagaus thematisierte Bologna- Modell sowie das ECTS-System zu praktizieren. In diesem Sinne ist die Luzer- ner Rechtsfakultät nicht nur eine neue, sondern jene Rechtsfakultät, welche in besonderer Weise Neues wagt und damit für die Ausdifferenzierung der juri- stischen Hochschulbildung einen Beitrag leistet. Erst in späteren Jahren wird sich zeigen, ob die hohen Ziele erreicht oder sogar übertroffen werden, welche sich die Luzerner Rechtsfakultät setzt. Die gelun- gene Eröffnungsfeier ist jedenfalls ein gutes Omen, wenn nicht sogar ein ge- lungener Anfang für eine zielführende und erfolgreiche Fakultätsgeschichte. Prof. Dr. iur. Paul Richli Gründungsdekan Luzern, im November 2001 Das Feierwort von Prof. Paul Richli Gründungsdekan Rechtswissenschaftliche Fakultät Liebe Studentinnen und Studenten Verehrte Gäste Sie schreiben heute, am 22. Oktober 2001, mit uns Fakultätsgeschichte: Die Eröffnung der Luzerner Rechtsfakultät. Willkommen! Im Leitbild für die Fa- kultät lesen Sie, dass die Anliegen der Studentinnen und Studenten prioritär behandelt werden (§12 Abs. 1). Wir halten diese Priorität selbst für die Eröff- nungsfeier durch. Denn ohne Sie, liebe Studentinnen und Studenten, hätten Eröffnung und Eröffnungsfeier keinen Sinn. Ihre Anwesenheit legitimiert unser Tun. Anfänglich hatten wir eine kleine Feier im intimen Kreise mit den und für die Studentinnen und Studenten im Sinn. Je weiter die Planung voranschritt, desto mehr setzte sich die Überzeugung durch, dass auch Sie, liebe Gäste, dazu gehören. Es hätten sich im Übrigen noch viele zusätzliche Persönlich- keiten gerne unter die Gäste eingereiht. Allein, Raum und Finanzen erlaub- ten die Ausweitung nicht. Aber Sie sind dabei. Die Teilnahme an der Geschichtsschreibung hat ihren Preis. Wir schreiben gleichzeitig ein paar Regeln neu. Die strengen Ordnungen, die in herkömmli- chen Institutionen gelten, werden teilweise aufgelöst. Das gilt zumal für Sitz- ordnungen und Begrüssungen. Vielleicht fi nden Sie nirgends einen für Sie angeschriebenen Sitzplatz. Vielleicht werden Sie nicht besonders begrüsst. Dennoch sind Sie für uns und für mich persönlich als Gründungsdekan wich- tig. Wir möchten nicht ohne Sie feiern. Selbstverständlich haben wir Sie, verehrte Gäste, nicht aus reiner Philan- thropie eingeladen. Entweder haben Sie für die Fakultät schon etwas geleis- tet, oder Sie haben vor, dies noch zu tun. Vielleicht trifft auch beides zu. Das wäre für uns der Idealfall. Sie beteiligen sich heute nicht an der Geschichts- schreibung für irgendeine neue Rechtsfakultät. Die Luzerner Rechtsfakultät hat ein innovatives Studien- und Fakultätskonzept, das nicht ohne Auswir- kungen auf die bestehenden Schweizer Rechtsfakultäten bleiben wird. Die meisten werden sich damit auseinander setzen und ihre eigene Position über- denken. Nicht alles Neue, alles Innovative ist ohne weiteres besser als das Bisherige. Wir werden evaluieren, ob und wieweit sich Innovatives bewährt. Und wir werden uns verbessern, wenn es etwas zu verbessern gibt. 6 7 Mehr möchte ich an dieser Stelle nicht verraten. Vieles erfahren Sie an der Eröffnungsfeier, vieles wird erst im Laufe der Umsetzung der hochgesteck- ten Ziele der neuen Rechtsfakultät sichtbar und mitteilbar. Und jetzt feiern wir mit Ihnen! Offi zielle Eröffnungsfeier der Fakultät III für Rechtswissenschaft der Universität Luzern Programm Begrüssung • Prof. Jörg Schmid, Prodekan Ansprache • Studentinnen und Studenten • Prof. Peter Gauch, juristischer Hauptberater • Prof. Claire Huguenin, ständige Gastprofessorin • Prof. Otfried Höffe Pause Ansprache • Prof. Paul Richli, Gründungsdekan • Prof. Markus Ries, Rektor • Regierungsrat Dr. Ulrich Fässler, Präsident des Universitätsrates • Prof. Heinz Hausheer, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern • Direktor Gerhard Schuwey, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft • Lorenz Keiser, Kabarettist Festansprache • Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold 8 9 Begrüssung durch Prof. Jörg Schmid Prodekan Rechtswissenschaftliche Fakultät Liebe Studentinnen und Studenten der neuen Luzerner Rechtsfakultät Sehr geehrte Damen und Herren Als Prodekan der Luzerner Rechtsfakultät und als Luzerner habe ich die Ehre, Sie zur Eröffnungsfeier herzlich willkommen zu heissen. Die Feier markiert einerseits den heutigen Beginn der Lehrveranstaltungen. Sie drückt anderer- seits aber auch Freude aus: Freude auf den Aufbau eines erfolgreichen Wis- senschaftsbetriebes und auf Offenheit der Luzerner Bildungsinstitutionen für die Herausforderungen der Zukunft. Deshalb steht diese Eröffnungsfeier un- ter dem Motto «Aufbruch – Begegnungen – neue Horizonte». Sie alle, liebe Gäste, sind uns wichtig – auch wenn ich aus Zeitgründen darauf verzichten muss, Sie alle einzeln namentlich zu begrüssen. Erlauben Sie mir aber, vier Gruppen von Anwesenden speziell willkommen zu heissen: a. Zunächst und in erster Linie begrüsse ich die Studentinnen und Studen- ten. Sie haben Luzern als Studienort ausgewählt, stehen im Zentrum der Luzerner Rechtsfakultät, und Sie haben am heutigen Tag bereits eine Ein- führung in das Studium der Rechtswissenschaften gehört. Seien Sie will- kommen an diesem Tag, der nicht nur für Luzern, sondern auch für Ihre berufl iche Zukunft bedeutsam ist. b. Sodann richte ich einen speziellen Gruss an die Politikerinnen und Politi- ker. Ich begrüsse die Parlaments- und Regierungsvertretungen von Kanton und Stadt Luzern, besonders Herrn Grossratspräsident Hans Walthert und Herrn Schultheiss Anton Schwingruber. Speziell erwähne ich hier sodann zwei Personen, die sich mit ausserordentlichem Elan eingesetzt haben für die Luzerner Rechtsfakultät – und damit für die Universität Luzern über- haupt: Herrn Dr. Ulrich Fässler, den Präsidenten des Universitätsrates, und Herrn Professor Walter Kirchschläger, Altrektor. Auf die Ergebnisse Ihrer Anstrengungen können Universität und Rechtsfakultät aufbauen. Die Er- innerungen an Ihre «fi nest hour» am Nachmittag des 21. Mai 2000, als das überwältigende Abstimmungsresultat des Luzerner Souveräns bekannt wurde, sind noch mehr als wach. c. Schliesslich begrüsse ich die Exponentinnen und Exponenten aus Justiz, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur, die unserer Einladung gefolgt sind und damit die Verbundenheit mit der neuen Rechtsfakultät zum Ausdruck bringen – moralisch und fi nanziell. Aus Justiz und Wissenschaft erwähne ich stellvertretend Herrn Dr. Hans Peter Walter, den Präsidenten des Schweize- rischen Bundesgerichts, Herrn Alois Lustenberger, den Präsidenten des Eid- genössischen Versicherungsgerichts, sowie Herrn Professor Otfried Höffe, der die akademische Ansprache halten wird. Frau Bundesrätin Ruth Metzler- Arnold, die ebenfalls zu uns sprechen wird, stösst später zu uns. d. Der spezielle Gruss und Dank der Fakultät gehen aber auch an jene Wirt- schaftsunternehmen, die als Sponsoren die Eröffnungsfeier in dieser Form möglich gemacht haben. Es sind dies: die Firma Bucherer, die Casino AG, die Centralschweizerischen Kraftwerke, die Luzerner Kantonalbank, die Firma Mauler, die Neue Luzerner Zeitung und die Zürich Versicherung. Das Programm unserer Eröffnungsfeier gliedert sich in zwei Teile, einen «aka- demischen» und einen «politischen». Beide Teile dauern je etwa 70 Minuten; sie werden durch eine kurze Pause etwa um 17.15 Uhr aufgelockert. Ab 19.00 Uhr sind Aperitif und Nachtessen sowie anschliessend bis 24.00 Uhr die Eröffnungs- party geplant. Musikalische und andere Einlagen sind vorgesehen. 11 Ansprache der Studentinnen und Studenten Sven Hilfi ker, Nathalie Vonmüllenen, Mathias Angst Sehr geehrte Gäste Hilfi ker: Sie können mir glauben, dass es nicht ein Leichtes ist, sich während einer über zweistündigen Vorlesung über Staatsrecht auf einer Treppe so einzu- richten, dass einem nicht alles schmerzt! Ja, ich gebe zu, mit Juristerei hatte dieses erste Erlebnis reichlich wenig zu tun! Aber ist dieser Eindruck von ei- nem überfüllten Hörsaal, den wir an einer anderen Uni gekriegt haben, nicht ebenso wertvoll wie derjenige über die Qualität einer Vorlesung? Nicht zu- letzt verbringt man ja mehrere Jahre mit einem Studium. Kann man das mit Freude durchstehen, muss man sich ständig mit Notsitzgelegenheiten abmü- hen oder einem Professor, der nie Zeit für einen hat? Wahrscheinlich wäre es uns sicher ein Versuch Wert gewesen, aber wir alle wissen, das Luzerner Stimmvolk hat es gar nie soweit kommen lassen und für die Gründung einer juristischen Fakultät grünes Licht gegeben. Unsere Freude war nicht gering, dass wir nach der Matur unser Jus-Studium in Luzern aufnehmen können. Wer würde sich als Student nicht schon über ein ausgezeichnetes Betreu- ungsverhältnis und das neuartige Bologna-Modell freuen, welches einem op- timale Studienbedingungen bietet, und das nicht nur in der Schweiz! Vonmüllenen: Da sich unsere Erfahrungen als Studenten auf Null belaufen, verfolgten wir umso stärker alle Informationen, welche die neue Uni Luzern oder das neue Bologna-Modell betreffen. Nun, verständlicherweise waren seitens der Uni- versität über beides durchwegs positive Töne zu hören! Überzeugt haben uns Schlagwörter wie: eurokompatibel, kompetent, innovativ, studierenden- freundlich und natürlich die Tatsache, dass das Betreuungsverhältnis Dozent/ Student sehr gut sein wird. Für uns Studenten sind dies alles andere als leere Worte. Dahinter verbergen sich für uns Vorstellungen. Vorstellungen unserer Zukunft. Trotzdem äus- serten sich bei uns Bedenken, ob denn wirklich alles eitel Sonnenschein sein wird! Statt 80 seien nun schon 160 Studentinnen und Studenten angemeldet! Auch kritische Stimmen zum Bologna-Modell wurden laut, und es wurden Wörter wie «Schnellmast» mit ihm in Verbindung gebracht! Innert kürzester Zeit mit einem Bachelor-Abschluss fi t für den Arbeitsmarkt sein! Sie merken 1O nun, dass wir auch ohne universitäre Erfahrung, Ansprüche, ja gar Forde- rungen an unsere zukünftige Ausbildungsstätte haben. Was uns dabei sehr am Herzen liegt, ist die Flexibilität. Das ganze Universitätssystem wird re- formiert. Man harmonisiert es. Unser Studium ist neu. In dieser Art noch nie erprobt in der Schweiz. Man hat keine praktische Erfahrung. Wir, Studenten und Studentinnen, erwarten kein perfektes System, sondern ein System, das für Änderungen zugänglich ist. Nicht nur von gestern auf heute sollte das System modernisiert werden, sondern auch von morgen auf übermorgen. Angst: Wir fordern höchstmögliche Bildungsqualität. Wir können nach Abschluss unseres Studiums nicht nur der internationalen Konkurrenz, Stichwort: Eu- rokompatibilität, die Stirn bieten, sondern auch der nationalen Konkurrenz, die noch das herkömmliche Jus-Studium absolviert hat. Eine weitere klare Forderung unsererseits ist ein studierendenfreundliches Verhalten von Sei- ten der Uni-Leitung. Das heisst, dass die Uni alles daran setzt, den Studenten mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln eine möglichst angenehme Zeit zu ermöglichen. Der erste Schritt ist mit der Unterstützung von studie- renden Müttern bereits getan worden, und niemand zweifelt daran, dass wei- tere Angebote folgen werden. Es wäre jedoch vermessen, unsererseits nur Forderungen zu stellen und kei- ne Gegenleistung dafür zu erbringen. So ist es zum Beispiel unsere Aufgabe, für ein gutes Umfeld zu sorgen und der Uni Luzern den familiären Stempel aufzudrücken. Es liegt in unserem Interesse, ein angenehmeres Lernklima zu schaffen. Ermöglichen kann dies eine aktive Teilnahme während sowie ausserhalb des Unterrichts. Mit Motivation und Engagement bei der Sache zu sein, sei unser Ziel. Es ist das Mindeste, was wir an Wertschätzung dem soge- nannten «Dream-Team» unserer Uni zurückgeben können. Schliesslich sind wir alle daran interessiert, Neues gemeinsam zu schaffen und zu kreieren. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! 12 13 Ansprache von Prof. Peter Gauch Ständiger Gastprofessor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Die Einladung, an dieser Eröffnungsfeier einige Worte zu sprechen, hat mich sehr gefreut, auch wenn mir die Auswahl des Themas nicht leicht gefallen ist. Es gäbe ja vieles zu sagen. Und da ich an der Vorbereitung der neuen Fakultät (bis zur Volksabstimmung) mitwirken durfte, wäre ich fast versucht, von den Erlebnissen der damaligen (jetzt schon «prähistorischen») Zeit zu berichten. Wir sind doch alle Geschichtenerzähler; und ein wenig stolz bin ich schon, dass ich beratend dabei war, als die Geschichte begann. Was mir aber jetzt am Herzen liegt und wofür ich die fünf Minuten der Redezeit verwenden will, ist etwas anderes: Es ist vorab der Dank, den ich aussprechen will. Als Luzerner bin ich dank- bar, dass das Luzerner Volk so entschieden hat, wie es entschied. Und per- sönlich danke ich, dass ich dem Professorenteam der neuen Rechtsfakultät als Gast angehören darf. In einem Zeitungsartikel wurde dieses Team als «Dream-Team» bezeichnet, was mich spontan an eine Fussballmannschaft (wenn auch nicht an den FCL) erinnerte, mir dann aber zum Bewusstsein brachte, in welch traumhafte Um- gebung mich meine neue Aufgabe bringt. Ich bin glücklich, Gastprofessor in einem Traumteam zu sein, obwohl ich noch nicht weiss, ob ich ein Traumgast bin oder nur ein Gastträumer sein werde. Ob ich ein Traumgast bin, beurteilt sich nach dem kritischen Empfi nden meiner neuen Kollegen. Ich selber möch- te zumindest ein Gastträumer sein: zu Gast in einer Fakultät, die den pro- grammatischen Traum zu Ende träumt, den wir in der Vorbereitungsphase vorgeträumt haben: Es ist der Traum einer Luzerner Rechtsfakultät, die ein Studium wert ist; in der die Professoren und Professorinnen für die Studierenden da sind (und nicht umgekehrt); die das abstrakte Denken nicht über alles erhebt, sondern auch die emotionale Intelligenz in den Lehrplan einbezieht; deren Wissen- schaftler sich bewusst sind, dass auch der Forscher nur aus der Begegnung mit den Menschen lebt; – und schliesslich der Traum einer Fakultät, die im- mer wieder zu neuen Horizonten aufbricht, damit dem anfänglichen Höhen- fl ug nicht schon bald die lähmende Routine folgt. Die Voraussetzungen dafür, dass dieses Traumprogramm Wirklichkeit wird, sind geschaffen. Das offene Gesetz eröffnet die Möglichkeit. Der Erziehungs- direktor ist voll engagiert. Und der Gründungsdekan (den ich für seine Tat- kraft bewundere) hat es zusammen mit den jung berufenen Dozenten und Dozentinnen verstanden, die weiteren Grundlagen für eine wirklich neue Fa- kultät zu schaffen. Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung gelingt. Anzu- fangen hat dies im Unterricht, der mit dem heutigen Tag beginnt. Im «Baudo- lino» hat UMBERTO ECO einen Studenten beschrieben, von dem der Professor sagt: «Ich weiss nicht, ob er der Vorlesung folgte oder seinen Gedanken nach- hing, jedenfalls ging sein Blick ins Leere». Leere Blicke in vollen Vorlesungs- sälen sind auch in Luzern nicht rundum zu vermeiden. Möglich aber ist ein nach Form und Inhalt hoch stehender Unterricht, der die Blicke der Studieren- den jedenfalls dann nicht ins Leere gehen lässt, wenn sie dem Unterricht fol- gen. Luzern hat diesbezüglich viel versprochen. Und viele sind gekommen, um hier zu studieren. Ihnen wünsche ich eine gute Studienzeit und den Glauben an eine glückliche Zukunft. Bitte, denken Sie daran: Der juristische Verstand mag so geschliffen sein wie ein Diamant, – das reicht nicht aus, um sich selber oder anderen wohl zu tun! Mit diesem Satz, den ich der ganzen Fakultät mit auf den Weg gebe, schliesse ich meine kurze Ansprache. 14 15 Ansprache von Prof. Claire Huguenin Ständige Gastprofessorin für Privatrecht Liebe Studierende Sehr geehrte Gäste Verehrte Kolleginnen und Kollegen Ich habe selber lange nicht gewusst, in welcher Eigenschaft ich heute zu Ihnen sprechen darf. Dem Programm habe ich nun aber entnommen, dass es hier weder um meine Tätigkeit als Beraterin des Luzerner Projekts noch um mei- nen Einsitz in der Berufungskommission geht, sondern um meine Funktion als ständige Gastprofessorin. Und damit fangen die Schwierigkeiten schon an: Im Allgemeinen wird es ja ungern gesehen, wenn man auch für die Konkurrenz tätig ist. Darf man das, oder soll man es unterlassen? Wo es darum geht, ob eine Kooperation mit Mit- bewerbern zulässig ist oder nicht, pfl egt die Juristin das Wettbewerbsrecht zu konsultieren. Das will ich jetzt tun. Meine Überlegungen folgen dabei den Themen des Tages: Aufbruch, Begegnungen, neue Horizonte… Aufbruch Noch in den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts zeigten uns die Lu- zerner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dass die Marktzutrittsschran- ken für neue Fakultäten in der schweizerischen Universitätslandschaft viel zu hoch waren. Nach der damaligen Abstimmung wussten wir, dass der Markt- eintritt eines potenziellen Konkurrenten fürs Erste gescheitert war. Trotzdem setzten wir uns in den letzten Jahren des vergangenen Jahrtausends nochmals zusammen und zimmerten ein schlankeres Projekt – es war der Plan für eine Luzerner Rechtsfakultät. Und siehe da: dieses Projekt schaffte die Hürde. Zu den «big eight» der Szene (alle gegründet zwischen dem 16. und dem 19. Jahr- hundert) gesellte sich um die Jahrtausendwende ein neuer Konkurrent, ein Start-up-Unternehmen sozusagen. Der Aufbruch war gelungen. Begegnungen Wettbewerb fi ndet immer auf Märkten statt, und Märkte bestehen aus Begeg- nungen. Da sind vor allem die Begegnungen mit der Marktgegenseite, also mit den Studierenden. Da sind aber auch die Begegnungen mit anderen Diszipli- nen, mit Ämtern, Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Wie aber sind die Begegnungen mit der Konkurrenz einzuschätzen? Ge- mäss der reinen Wettbewerbslehre schadet es im Prinzip der Marktgegen- seite, also den Konsumenten, wenn die Anbieter eines Produkts oder einer Dienstleistung den Wettbewerb durch allfällige Absprachen zu beeinfl ussen versuchen. Etwas verkürzt gesagt geht die reine Lehre also vom Ideal des Einzelkämpfers aus: Jeder Teilnehmer muss aus eigener Kraft einen Markt- platz erobern, erhalten und nach Möglichkeit ausbauen. Es sollen keine Prei- se abgesprochen werden, und es sollen auch keine Mengen oder Gebiete zu- geteilt werden. Dieser Grundsatz ist auch richtig, wenn man ihn auf unser Problem anwendet: Absprachen zwischen den verschiedenen Rechtsfakultäten bergen nämlich di- verse Gefahren in sich. So führt Kooperieren bisweilen zu Fusionieren: Eine Rechtsfakultät würde am Ende die andere verschlingen, der Markt würde also wieder um mindestens eine Anbieterin ärmer. Oder: Das Kooperieren kann auch in einem Einheitsbrei enden. Die anfängliche Diversität ginge verloren, und am Schluss glichen sich die verschiedenen Studiengänge wie ein Ei dem andern. Dadurch würde die Wahlfreiheit der Studierenden illusorisch. Meine Zwischenbilanz ergibt also, dass man einer Kooperation mit der Kon- kurrenz grundsätzlich mit Skepsis zu begegnen hat. Neue Horizonte Diese öffnen sich, wenn man noch etwas tiefer ins Wettbewerbsrecht ein- dringt. Wo das Wohl der Konsumierenden es verlangt, darf auch laut Wettbe- werbsrecht ausnahmsweise vom Grundsatz des Einzelkämpfertums abgewi- chen werden. Erweist sich das Kooperieren mit der Konkurrenz nämlich als wirtschaftlich effi zient, so stehen ihm selbst die strengen Wettbewerbshüter positiv gegenüber. Es wird also untersucht, ob ein partielles Zusammenwir- ken – zum Beipiel via Gastprofessuren – der Marktgegenseite, das sind in unserem Fall die Studierenden, nützt. Ein Blick ins schweizerische Wettbe- werbsgesetz ergibt Folgendes: Als wirtschaftlich effi zient werden zum Bei- spiel Kooperationen betrachtet, welche der Forschung und der Verbreitung von berufl ichem und technischem Wissen dienen. Im Klartext heisst das: Wenn es uns Rechtsfakultäten gelingt, einander bei der Produktion des Gutes «gelun- genes Rechtsstudium» die richtigen «skills» anzubieten, dann ist unsere Ko- operation nützlich und erwünscht. Verboten wäre also zum Beispiel, Verknö- cherung gegen Blauäugigkeit zu tauschen. Erlaubt dagegen wäre der Tausch von Wurzeln gegen Flügel. Bei einer Kooperation mit der Luzerner Rechtsfa- 16 17 kultät müssten etwa die «big eight» dafür sorgen, dass sich unser Start-up- Unternehmen beim Fliegen nicht versehentlich entwurzelt. Umgekehrt soll uns die Jüngste im Bunde daran erinnern, dass man zwischendurch auch beim Gärtnern abheben kann. Ich bin überzeugt, dass sich aus Aufbruch und Begegnung nicht nur für die Luzerner, sondern auch für die übrigen acht Schweizer Rechtsfakultäten neue Horizonte auftun. Akademische Festansprache von Prof. Otfried Höffe Gerechtigkeit als Tausch – Zur Begründung von Recht und Staat Dass Gerechtigkeit in der Welt herrsche, gehört zu den Leitzielen der Mensch- heit seit ihrer Frühzeit. Worin die Gerechtigkeit besteht, ist freilich umstrit- ten. Der Jurist könnte sich daher mit dem Wort eines nordamerikanischen Bundesrichters, Oliver Wendell Holmes, entlasten: «Wenn wir von Gerechtig- keit sprechen, drücken wir uns vor dem Denken in juristischen Kategorien». Holmes dürfte Recht haben und Unrecht zugleich. Recht hat er, weil die Be- rufung auf Gerechtigkeit die juristische Argumentation nicht ersetzt, weder die Beschreibung des Sachverhaltes, noch dessen Interpretation im Lichte des geltenden Rechts. Mindestens aus drei Gründen hat er aber Unrecht: Erstens klingt in der Bezeichnung des Gerichtswesens als «Justiz» noch die bis heute unverzichtbare Aufgabe der Gerechtigkeit an: Jemandem Gerechtig- keit widerfahren lassen heisst im Zivilrecht, ihm zu seinem Recht zu verhel- fen, und im Strafrecht einerseits, nur Schuldige zu bestrafen, und anderer- seits, die Strafe nach der Schwere des Verschuldens festzulegen. In beiden Fällen soll das böse Sprichwort widerlegt werden: «Auf hoher See und vor Ge- richt ist man in Gottes Hand». Zu diesem Zweck reicht nicht aus, worauf Hol- mes anspielt: dass der Richter sein juristisches Handwerk beherrscht. Das Ge- richtswesen ist auch so zu organisieren, dass die Gerichtsurteile eine hohe Chance für objektive Richtigkeit erhalten. Zu dieser institutionellen Gerech- tigkeit gehören die Öffentlichkeit der Verfahren und die Begründungspfl icht, das Verbot, Richter in eigener Sache zu sein, und das Gebot, auch die andere Seite zu hören, ferner eine Hierarchie von Gerichten und bei Strafverfahren die Arbeitsteilung zwischen Ankläger, Verteidiger und Richter. Die Erfahrung nicht nur mit Unrechtsstaaten lehrt, dass ein Prozess zu ei- nem abgekarteten Spiel pervertieren kann und dass man generell das Recht dehnen, überdehnen, sogar beugen kann. Dagegen hilft, zweitens, die Ge- rechtigkeit als Persönlichkeitsmerkmal. Vor allem auf seiten des Richters ist diese Gerechtigkeit als Tugend, die personale Gerechtigkeit oder Rechtschaf- fenheit, gefordert. Unverzichtbar ist ihr Minimum, die Unparteilichkeit. Zur Gerechtigkeit des Richters gehört auch eine Selbstbescheidung: dass er sich mit einer – freilich schöpferischen – Rechtsanwendung begnügt, statt die Gewaltenteilung zu unterhöhlen und Rechtspolitik zu betreiben. Diese obliegt 18 19 dem Gesetzgeber, was die Gerechtigkeit ein drittes Mal auf den Plan ruft, die Gerechtigkeit als Rechts- und Staatsidee: die politische Gerechtigkeit. Seit den Anfängen, seit den Kirchenvätern der politischen Philosophie, Platon und Aristoteles, fragt man nach den Bedingungen, unter denen eine Rechts- und Staatsordnung gerecht ist. Eine gründliche Überlegung geht einen Schritt zurück und fragt, warum es überhaupt Recht und Staat geben darf. Vor der Frage nach der rechts- und staatsnormierenden Gerechtigkeit stellt sich die nach der rechts- und staatslegitimierenden Gerechtigkeit. Immerhin verlan- gen Recht und Staat Steuern und rufen zum Militär- oder Zivildienst auf. Die- se und eine Fülle weiterer Freiheitseinschränkungen bedürfen der Rechtferti- gung. Die politische Gerechtigkeit nimmt sie einerseits von den Betroffenen, den Rechtsgenossen, her, und anderseits von dem, was die Rechtsgenossen einander schulden. Nach einem verbreiteten Vorurteil hat die Gerechtigkeit vornehmlich mit Ver- teilungsfragen zu tun. Selbst der bedeutendste Theoretiker der letzten drei Jahrzehnte, John Rawls, folgt diesem «Dogma der Gerechtigkeitsdebatte». Das zu Verteilende fällt aber nicht vom Himmel. Bevor man einen Kuchen verteilen kann, muss man ihn backen; um ihn backen zu können, braucht es sowohl Zu- taten als auch Energie, die man sich ihrerseits erarbeiten muss. Wer diese Ent- wicklung bis zu ihrem Anfang zurückverfolgt, stösst zwar auf die erste Grund- lage aller Verarbeitung, auf ein vorgegebenes Material, aus dem die Zutaten und die Energie gewonnen werden. In unseren Gemeinwesen geht es aber nicht um diesen allerersten Anfang, sondern um spätere Entwicklungen. Gegen die Verteilung als Muster politischer Rechtfertigung spricht auch, dass der Staat im wesentlichen nur zu sekundären und subsidiären Leistun- gen fähig ist. Ob er mittels Strafgesetzen elementare Rechtsgüter schützt, mittels Formvorschriften das Sozial- und Geschäftsleben ordnet oder mittels Steuern Bildungseinrichtungen, Sozialfonds oder nicht allein lebensfähige Wirtschaftszweige (mit-)fi nanziert – all diese Leistungen setzen Leistungen der Bürger voraus. Nun sind vor allem in der Demokratie die Bürger zunächst einander neben-, nicht untergeordnet. Während jeder Verteilung wegen ihrer Asymmetrie ein Paternalismus, genauer: Maternalismus anhaftet, besteht das Grundmuster der Kooperation unter Gleichen in der Wechselseitigkeit. Aus diesem Grund schlage ich einen Paradigmawechsel vor, mein Beitrag zu Ih- rem Teilmotto «Neue Horizonte»: Statt der Verteilung nehme man als Grund- muster die Wechselseitigkeit an, pars pro toto: den Tausch. Der Neuansatz hat schon einen argumentationsstrategischen Vorteil. Die Ver- teilungsprinzipien sind nämlich heftig umstritten. Der Wirtschaftsliberalis- mus sagt: «Jedem nach seinen Leistungen»; der Sozialismus dagegen und manches Plädoyer für die sogenannte soziale Gerechtigkeit fordern: «Jedem nach seinen Bedürfnissen»; im Rechtsstaat heisst es: «Jedem nach seinen ge- setzlichen Rechten»; und in der Aristokratie: «Jedem nach den Verdiensten seiner Vorfahren». Keinen ernsthaften Streit gibt es dagegen über den Grund- satz der Tauschgerechtigkeit. Er besteht in der Gleichwertigkeit des Nehmens und Gebens. Der Paradigmawechsel kann allerdings nur dort überzeugen, wo ihm kein zu enger, kein bloss ökonomischer Tauschbegriff zugrunde liegt. Ausser ma- teriellen Gütern tauscht man auch Dienstleistungen, darüber hinaus ideelle Güter wie Sicherheit, Macht und Anerkennung und vor allem Freiheiten und Chancen der Selbstverwirklichung. Ausserdem darf man keinen zu «unge- duldigen» Tauschbegriff haben, der Phasenverschiebungen im Tausch ver- nachlässigt. Bildet man dagegen einen entsprechend weiten Begriff, so erweist sich der Tausch als die demokratische Form der Zusammenarbeit. Er nimmt nämlich alle Menschen als gleichberechtigte Rechtsgenossen an, statt sie, wie im ma- ternalistischen Fürsorgestaat, zu Dauer-Kindern zu degradieren. Sie werden einwenden, der Mensch komme doch hilfl os auf die Welt. Der Ein- wand ist richtig, übersieht aber, dass der Mensch auch am Ende des Lebens in der Regel hilfl os ist. Die Hilfeleistungen, die man nach der Geburt und beim Heranwachsen erfährt, kann daher später durch eine Hilfe für die Älteren «wiedergutgemacht» werden. Der entsprechende Tausch, zunächst innerhalb der Familie und Grossfamilie vorgenommen, entspricht einem (stillschweigenden) Vertrag über eine phasenverschobene und doch wech- selseitige Hilfe. Die Rechtfertigung von Recht und Staat beginnt mit einem noch grundlegen- deren Tausch, einem politischen Urvertrag. Unter diesem Vertrag ist kein geschichtlich erster Vertrag zu verstehen, kein Rütli-Schwur, aus dem alle Staaten der Welt hervorgehen. Der politische Urvertrag ist vielmehr ein Ge- dankenexperiment zu legitimatorischen Zwecken. Inhaltlich geht es um einen sowohl negativen als auch (relativ) transzendentalen Tausch. Er ist negativ, weil er nicht Güter oder gewöhnliche Dienstleistungen austauscht, vielmehr den wechselseitigen Verzicht auf Gewaltausübung. Und er hat insofern trans- zendentalen Charakter, als er auf einer für alle Menschen unaufgebbaren, weil das Menschsein allererst ermöglichenden Ebene stattfi ndet. Erstens geht es im politischen Urvertrag um transzendentale Interessen, nämlich um die Be- dingungen der Möglichkeit von Handlungsfähigkeit und Handlungsfreiheit, in der lingua franca gesprochen: um «conditions of agency». Und zweitens richtet sich der Vertrag auf jene transzendentalen Interessen, die man nur in und durch Gegenseitigkeit erfüllt. 21 Durch diesen transzendentalen Tausch werden jene elementaren Rechte be- gründet, die den Menschen als Menschen, nämlich als handlungsfähiges We- sen, möglich machen und daher Menschenrechte heissen. Die Menschenrechte gründen also nicht in freiwilligen Handlungen einer sozialen oder politischen Gnade. Es sind Ansprüche, die die Rechtsgenossen sich gegenseitig schulden. Ein Teil davon ist sogar für die Defi nition des Rechts unverzichtbar. Denn ohne einen gewissen Schutz von Rechtsgütern wie Leib und Leben, Eigentum und Ehre lässt sich das Recht von organisierter Kriminalität nicht einmal begriff- lich unterscheiden. Das entsprechende vom Strafrecht geschützte Minimum von Menschenrechten gehört schon zur rechtsdefi nierenden Gerechtigkeit: Ei- ne Teilanerkennung der Menschenrechte hat rechtsdefi nierenden, eine Vollan- erkennung rechtsnormierenden Charakter. Über die Feinbestimmung der Menschenrechte wird bis heute gestritten, über die Grundbestimmungen aber kaum. Seit ihren griechischen Anfän- gen weiss die philosophische Anthropologie, dass die Handlungsfähigkeit an dreierlei gebunden ist, sichtbar in drei Grundbestimmungen, die auf je- den Menschen jeder Kultur zutreffen: Jeder ist (1) ein Leib- und Lebewesen, das (2) sich durch Denk- und Sprachfähigkeit auszeichnet und (3) eines po- litischen Gemeinwesens bedarf. Nun sind die beiden ersten Bestimmungen an negative und positive Vorbedingungen gebunden, so dass sich drei Haupt- gruppen von Menschenrechten ergeben: negative Freiheitsrechte, positive Freiheitsrechte und (demokratische) Mitwirkungsrechte. Die negativen Frei- heitsrechte lassen sich über den transzendentalen Tausch leicht begründen: Der erste Begründungsschritt sagt, dass der Mensch sowohl ein Täter der die Handlungsfähigkeit bedrohenden Gewalt sein kann als auch ihr Opfer. Will er trotzdem – so der zweite Schritt – sein transzendentales Interesse an Handlungsfähigkeit wahren, muss er sich auf einen wechselseitigen Ver- zicht einlassen. Der dritte Schritt spricht nur aus, was in dem zweiten Schritt geschieht. Verzichtet jeder auf seine Freiheit der Körperverletzung und des Tötens, so wird genau dadurch jedem das «Recht» auf Leib und Leben ge- währt. Verzichtet man auf die «Freiheit» zu stehlen oder zu beleidigen, so werden eben dadurch die «Rechte» auf Eigentum und Ehre gewährt. Oder: Indem jeder die Religionsausübung der anderen zu behindern verzichtet, ge- währt man sich wechselseitig das Recht auf Religionsfreiheit. Nach dem transzendentalen Tausch sind die Menschenrechte die Belohnung für Freiheitsverzichte. Die Belohnung ist aber nicht als die Wirkung zum Frei- heitsverzicht als der Ursache zu verstehen. Sie ist vielmehr nichts anderes als die positive Seite des Freiheitsverzichtes selber. Dort, wo man wechselseitig auf seine Tötungsfreiheit verzichtet, wird «automatisch» die Freiheit im Sinne einer Integrität von Leib und Leben gewährt. Kurz: Die negativen Freiheits- rechte kommen durch allseitige Freiheitsverzichte zustande. Und weil in die- sem Tausch jeder dasselbe nimmt und gibt, ist der Tausch grundlegend ge- 2O recht. Auf den absolutistischen Staat fi xiert, versteht man die Freiheitsrechte zwar vornehmlich als Abwehrrechte gegen den Staat. Tatsächlich gewähren sie sich aber die Rechtsgenossen selbst, während der Staat lediglich die subsidi- äre, allerdings auch unverzichtbare Aufgabe des Gewährleistens übernimmt. Gewaltverzichte allein ermöglichen die Handlungsfähigkeit noch nicht. Zur realen Freiheit braucht es auch positive Leistungen: Güter, Dienstleistungen und Chancen. Soweit sie für die Freiheit so gut wie unverzichtbar sind, haben auch sie den Rang positiver Freiheitsrechte und stehen menschenrechtlich gesehen den negativen Freiheitsrechten nicht nach. Gleichwohl unterschei- den sie sich von ihnen erheblich: Weil es nicht mehr auf negative, sondern positive Leistungen ankommt, sind sie dem Problem der Knappheit unterwor- fen und können nicht unter allen Umständen eingefordert werden. Deshalb dürfte es sachgerechter sein, sie nicht zu subjektiv einklagbaren Individual- rechten, sondern zu programmatischen Forderungen, zu Staatszielen, zu er- klären. Sie nach Massgabe der jeweiligen Möglichkeiten näher auszugestal- ten, bleibe besser dem Gesetzgeber überlassen. Ein weiterer Unterschied: Die Leistungen, die für die positiven Freiheitsrechte erforderlich sind, müssen nicht von allen Menschen erbracht werden. Sobald ein einziger den Gewaltverzicht verweigert, ist eo ipso Leib und Leben gefähr- det. Verweigert dagegen jemand die Leistungen, so können in der Regel ande- re einspringen, was die Anschlussfrage aufdrängt. Bei wem liegt die Bring- schuld? Darauf lässt sich mit «natürlichen Leistungserbringern» antworten. Für ihre Kinder beispielsweise sind primär die Eltern zuständig; denn sie haben sie ohne deren Zustimmung als hilfsbedürftige Wesen in die Welt ge- setzt. Trotz derartiger Unterschiede stimmen aber die positiven mit den negati- ven Freiheitsrechten im Rechtfertigungsmuster, dem transzendentalen Tausch, überein: Gewisse Zuwendungen sind so elementar, dass sie teils zum blossen Überleben, teils zur selbstverantwortlichen Handlungsfähigkeit unverzichtbar sind. Weil die Zuwendungen asymmetrisch, von den Hilfsfähigen zu den Hilfs- bedürftigen, erfolgen, scheint zwar die zweite Bedingung, die Wechselseitig- keit, zu fehlen. Das ändert sich jedoch, sobald man auf die erwähnte Phasenver- schiebung achtet. Die Kinder nehmen von den Eltern eine Hilfe in Anspruch, die sie später den alt und gebrechlich gewordenen Eltern «zurückzahlen». Weil zumindest die negativen Freiheitsrechte sich aus allseitigen Freiheitsver- zichten begründen, diese wiederum für alle vorteilhaft sind, drängt sich die Frage auf: Wieso bedarf es einer öffentlichen Zwangsordnung, eines Staatswe- sen? Die Antwort folgt aus dem Umstand, dass eines noch vorteilhafter als der wechselseitige Freiheitsverzicht ist, nämlich der einseitige Freiheitsverzicht, aber der der anderen. Wenn alle bis auf einen ihre Freiheit zu töten aufgeben, so geniesst dieser eine sein Lebensrecht, ohne es seinerseits den anderen zu gewähren. Ein derartiges parasitäres Ausnützen allseitiger Vorteile heisst im 22 23 öffentlichen Verkehr Schwarzfahren. Um ein Schwarzfahren beim Freiheits- tausch, sagen wir: ein politisches Schwarzfahren, zu verhindern, bedarf es je- ner gemeinsamen, öffentlichen Durchsetzungsmacht, durch die ein Gemeinwe- sen zum «Schwert der Gerechtigkeit» wird. Ihm liegt erneut ein Tausch, und zwar ein negativer Tausch zugrunde. Alle verzichten wechselseitig darauf, ihre Freiheitsrechte selbst durchzusetzen. Und weil alle auf dasselbe, das Recht auf Privatjustiz, verzichten, kann auch dieser Tausch als gerecht gelten. Bei einer wichtigen Aufgabe scheint das Tauschdenken zu versagen, bei dem, was ich die «neue soziale Frage» nenne. Es ist die Gerechtigkeit zwischen den Generationen, der Schutz der natürlichen Umwelt. In der Tat ist die naturale Natur zwar eine Vorgabe, die nicht zu tauschen, sondern zu verteilen ist. Der überwiegende Teil der Sozial- und Zivilisationsprozesse besteht aber aus Ver- änderungen der Natur, bei denen es auf Tauschgerechtigkeit und die sie er- gänzende ausgleichende Gerechtigkeit ankommt. Weil beispielsweise die Art, wie die natürliche Umwelt der nächsten Generation hinterlassen wird, deren Lebenschancen und -risiken mitbestimmt, ist ein Generationenvertrag nur dann gerecht, wenn man der nächsten Generation keine Hypotheken vererbt, für die man keine entsprechend hohen Bürgschaften mitvererbt. Nach diesem Massstab ist beispielsweise ein Abbau nichterneuerbarer Energiequellen nur unter der Bedingung gerecht, dass der Abbau nicht schneller erfolgt, als man neue Quellen erschliesst. Weil die naturale Natur eine prinzipielle Gegebenheit darstellt, erscheint es als intuitiv plausibel, sie als Gemeineigentum der Menschheit zu betrachten, das jeder Generation gleichermassen gehört. Sie verhält sich wie ein Kapital, von dessen Zinsen jede Generation leben darf, ohne das Kapital selbst anzutasten. Ob Individuum, Gruppe oder Generation – wer sich etwas vom Gemeineigen- tum nimmt, ist verpfl ichtet, etwas Gleichwertiges zurückzugeben. Und wie El- tern ihren Kindern lieber ein grösseres Erbe hinterlassen, so hinterlässt eine grosszügige Generation der nächsten eine per saldo reichere Erde zurück. Die Pfl icht erstreckt sich nicht bloss auf die natürliche, sondern auch auf die kulturelle, soziale und technische Umwelt. Ob es Errungenschaften der Kultur sind, einschliesslich Sprache, Literatur, Kunst, Musik und Architek- tur, ob die zivilisatorische Infrastruktur wie Verkehrswege, Kanalisation, das Bildungs- und das Gesundheitswesen oder die architektonische Quali- tät der Städte und der Erholungswert der Landschaft, ausserdem wissen- schaftliches, medizinisches und technisches Wissen, rechtliche und soziale Institutionen, nicht zuletzt die Kapitalakkumulation und die Bevölkerungs- entwicklung – in all diesen Bereichen muss jede Generation ein dreidimen- sionales, keineswegs bloss ökonomisches Sparen pfl egen: ein «konservie- rendes Aufsparen»: ein Bewahren von Institutionen und Ressourcen, ein «investives Ansparen» (von Kapital, Infrastruktur, Zukunftstechniken…) und ein «präventives Ersparen»: ein Verhindern von Kriegen, ökologischen Katastrophen, wirtschaftlichen oder sozialen Zusammenbrüchen. In Wahrheit fi ndet das Gegenteil statt. Innerhalb des Bruttosozialproduktes sind die Gegenwartsausgaben enorm gestiegen: die Soziallasten, die Kosten für das Gesundheitswesen, für die Altersvorsorge und die Tilgung der Staats- schulden, die Zukunftsausgaben sind dagegen gesunken: die Investitionen in das Bildungswesen und andere Bereiche sozialer und materieller Infra- struktur. Diese starke Verschiebung vom investiven zu dem im weiten Sinn konsumptiven Anteil bedeutet eine Ungerechtigkeit gegen die künftigen Ge- nerationen: Die sich öffnende Schere zwischen steigenden Einkommen und Vermögen der Älteren und sinkender Investition in die Bildung gefährdet nicht bloss die Zukunft; sie verstösst auch gegen die intergenerationelle Ge- rechtigkeit. Die Gegenwart lebt auf Kosten der Zukunft. (Ich darf den Kanton Luzern beglückwünschen, dass er der Ungerechtigkeit gegen die Kinder und Kindeskinder mit der Gründung einer neuen rechtswissenschaftlichen Fakul- tät gegenübertritt.) Zur Gerechtigkeit zwischen den Generationen gehören auch Vorkehrungen für junge Eltern. Sie, meist vor allem die Frauen, brauchen fl exiblere Arbeitszeitregeln, Teilzeitbeschäftigung und weit bessere Familien- hilfen, einschliesslich Kindergärten und Kinderhorten. Schliesslich müssen die jungen Menschen rechtzeitig in wirtschaftliche, gesellschaftliche und po- litische Verantwortung hereingenommen werden, statt einer wachsenden Ge- rontokratie ausgesetzt zu sein: der Häufung von Ämtern und Positionen bei immer Älteren. Wie man einen demokratischen Rechtsstaat genau legitimiert, ist zwar um- stritten, dass es ihn geben soll aber nicht. Damit mein Beitrag zu ihrem Mot- to «Neue Horizonte» nicht zu bescheiden ausfällt füge ich noch einen andern Gedanken an, den einer globalen Rechts- und Friedensordnung. Ich weiss: Für ein so selbstbewusstes Gemeinwesen wie der Schweiz ist der Gedanke nicht bloss ungewohnt, sondern geradezu provokativ. Aber ohne Provokation gibt es keine «Neuen Horizonte». Im übrigen ist die Provokation gar nicht so gross. Denn der 11. September und seine Folgen geben dem Gedanken eine vorher verdrängte politische Aktualität. Ausserdem rechtfertigt sich aus Gerechtig- keitsgrundsätzen, die uns auf der Ebene von Einzelstaaten selbstverständlich sind. Deren Gerechtigkeit beginnt mit der Herrschaft von Regeln, dem Recht. Da Regeln sich nicht selber zur Wirklichkeit bringen, braucht es zweitens öf- fentliche Gewalten, die das dritte Gerechtigkeitsprinzip, die Demokratie, auf das Volk zurückführt. Das vierte erklärt die Menschenrechte zu Kriterien, denen die öffentlichen Gewalten in jedem Fall zu unterwerfen sind. Ein Ge- meinwesen, das diese vier Prinzipien anerkennt, kann sich demokratischer Verfassungsstaat oder kürzer: Republik, nennen. Von dieser uns vertrauten, innerstaatlichen Rechtsgemeinschaft gelangt man zur unvertrauten, zwi- schen- und überstaatlichen Gestalt mit Hilfe eines Brückenprinzips: Einzel- 24 25 staaten verhalten sich in wichtigen Hinsichten wie Individuen. Sie sind zwar keine organischen Ganzheiten, aber entscheidungs- und handlungsfähige Kol- lektivsubjekte. Die Gerechtigkeitsargumente zugunsten eines Einzelstaates sprechen daher auch für die Beziehung zwischen den Staaten. Die seit Jahren stattfi ndende Globalisierung beschränkt sich keineswegs auf die Wirtschafts- und Finanzmärkte. Sie erstreckt sich vielmehr auf drei Dimensionen: auf eine «globale Gewaltgemeinschaft», auf eine «globale Kooperationsgemeinschaft» und auf eine «globale Schicksalsgemeinschaft»: 1. hinsichtlich grosser Wanderbewegungen, Naturkatastrophen und der Unterentwicklung grosser Weltregionen 2. hinsichtlich Wirtschaft und Finanzen, Arbeitsmarkt, Tourismus, vor allem auch Bildung, Wissenschaft und Kultur, schliesslich 3. hinsichtlich Kriegen, Terrorismus, organisierter Kriminalität und Um- weltschäden also in allen drei Dimensionen der Globalisierung entsteht ein Handlungsbe- darf, den die Einzelstaaten allein nicht decken können. Für viele Aufgaben reichen zwar eine zwischenstaatliche Kooperation und mittlere politische Ein- heiten von der Art der Europäischen Union aus. Andere Aufgaben lassen sich aber auf diese Weise entweder gar nicht oder nicht gut genug lösen: gross- regionale Einheiten genügen weder für die internationale Friedensordnung noch für die Bekämpfung der internationalen Kriminalität, einschliesslich des Terrorismus, weder für den internationalen Umwelt-, namentlich Klimaschutz noch für die Einrichtung internationaler Gerichte und die Festlegung von sozi- alen und ökologischen Mindestkriterien. Damit nun diese Aufgaben nach dem Muster der moralisch-politischen Errungenschaft der Moderne, des demokra- tischen, auch sozialen und ökologischen Rechtsstaates, bewältigt werden, ist ein gewisses Mass an globaler Rechtsstaatlichkeit und globaler Demokratie, also eine Weltrepublik, einzurichten. Diese darf man sich keineswegs als ei- nen Weltzentralstaat vorstellen, der alle Einzelstaaten in sich aufsaugt und wie etwa das antike Rom oder das britische Commonwealth von einer Metro- pole aus die gesamte Welt zu beherrschen sucht. Sie ist kein Zentralstaat, son- dern eine Weltföderation. Regeln, die nicht den strengen Begriff des Rechts erfüllen, nennt man ein «soft law»: ein weiches Recht. Entsprechend beginnt die Weltrechtsordnung als eine «soft world republic», als eine weiche Weltre- publik, nämlich als ein globales politisches Netzwerk, das schon von Regeln bestimmt ist («weiche Legislative»), die sich auf die eine oder andere Weise durchzusetzen vermögen («weiche Exekutive») und schon Ansätze einer glo- balen Gerichts-, zumindest Schiedsgerichtbarkeit («weiche Judikative») ken- nen. Nicht schon morgen oder übermorgen, aber hoffentlich auch nicht viel später stelle ich mir eine auf ganz neue Art mehrfache Staatsbürgerschaft vor. Primär ist man Schweizer, Italiener oder Deutscher; sekundär Europabürger und tertiär Weltbürger, Bürger einer subsidiären und föderalen Weltrepublik. Ansprache von Prof. Paul Richli Gründungsdekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Liebe Studentinnen und Studenten Meine sehr verehrten Damen und Herren Die Luzerner Behörden und Stimmberechtigten haben den bestmöglichen Zeit- punkt gewählt, den es in den letzten 100 Jahren gab, um die Universität und damit auch die Fakultät zu gründen: das Jahr der doppelten Maturitätsjahr- gänge. Luzern hilft mit, die zusätzlichen Studentinnen und Studenten aufzu- nehmen. Das Design der Fakultät baut auf diesem klugen Entscheid auf. Es lässt sich mit einem Wort einfangen: Komplementarität. Tun, was nicht schon die anderen tun. Das Design der Fakultät umfasst insbesondere die folgenden Elemente: • Kontinuierlicher Aufbau des Studienprogramms: In diesem akademischen Jahr bieten wir nur das Programm des ersten Studienjahrs an. Auf diese Weise können wir darauf verzichten, den bestehenden Rechtsfakultäten Studentinnen und Studenten der höheren Semester abzuwerben. • Ausrichtung des Studiengangs auf das Luzerner Umfeld und dessen Bedürf- nisse mit dem Ziel der optimalen Verankerung und Akzeptanz sowie Aus- richtung auf die Bedürfnisse der regionalen, nationalen und globalen Ar- beitswelt unter Betonung des wissenschaftlichen Anspruchs. Diesbezüglich waren die sorgfältigen Vorarbeiten unter wesentlicher Beteiligung von Pro- fessor Peter Gauch wegleitend. • Wahl eines jungen, kompetenten und dynamischen Lehrkörpers: Wir haben darauf verzichtet, den bestehenden Rechtsfakultäten systematisch Profes- sorinnen und Professoren abzuwerben, sondern haben uns auf Nachwuchs- leute eingestellt. Das Durchschnittsalter des Gründungsteams liegt daher bei jugendlichen 40. Das junge Team wird ergänzt durch arrivierte Gastpro- fessorinnen und Gastprofessoren aus bestehenden Rechtsfakultäten des In- und Auslandes. • Kompromisslose Umsetzung des Bologna-Modells: Der Bachelor ist der Erst- abschluss nach drei Jahren, der Master gleich Lizentiat folgt nach weiteren eineinhalb Jahren als Regel- und Hauptabschluss. Während das Bachelor- studium stark strukturiert ist und nur wenige Optionen offen lässt, bietet das Masterstudium die Möglichkeit der persönlichen und fachlichen Pro- fi lbildung, z.B. im Wirtschaftsrecht, KMU-Recht, im internationalen Recht, Kommunikations- und Kulturrecht oder in Grundlagenfächern. • Einzug eines «Fil rouge Internationalität»: In jeder Lehrveranstaltung wird 26 27 der Fokus in geeigneter Weise über die Grenze des Schweizer Rechts hinaus in die grosse weite Welt des Rechts und des Rechtsdenkens geworfen. Dieses Element ist die Frucht von Gesprächen mit Professor Jens Drolshammer, der sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema der International Legal Education beschäftigte. • Einzug eines «Fil rouge Sozial(versicherungs)recht»: Die Anwesenheit des Eidg. Versicherungsgerichts und der SUVA vor Ort legt es nahe, das Sozial(versicherungs)recht in jeder Lehrveranstaltung besonders anzuspre- chen. Dieses Element geht auf Gespräche mit Mitgliedern des Eidg. Versi- cherungsgerichts zurück. • Betonung der Grundlagenfächer der Rechtswissenschaft, so namentlich der Rechtsgeschichte, der Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, der juristischen Methodik, der ökonomischen Analyse des Rechts und der Rechtsetzungs- lehre. Hier setzt die Fakultät ein Schwergewicht und will gleichzeitig einen Beitrag an die in der Schweiz nicht üppige Grundlagenforschung leisten. • Einrichtung eines Instituts für juristische Grundlagenforschung: Die Fa- kultät will sich theoretischen Fragen um das Recht stellen. Dies ist eines der zentralen Anliegen des Gründungsdekans. Diese Aktivitäten sollen in einem entsprechenden Institut vernetzt und zugleich für interdiszipli- näre Bezüge geöffnet werden. Beleg dafür ist die akademische Festanspra- che eines der führenden politischen Philosophen der Gegenwart, Professor Otfried Höffe. • Einrichtung eines Instituts für KMU- und Wirtschaftsrecht: Der Kanton Lu- zern und mit ihm die ganze Zentralschweiz ist ein Wirtschaftsgebiet, das sich schwergewichtig durch kleine und mittlere Unternehmen auszeichnet. Die Fakultät trägt dieser Struktur Rechnung. Sie will die Rechtsfragen der KMU in Lehre, Forschung und Dienstleistung in den Fokus nehmen. Damit wird ein Auftrag der Luzerner «Bauherrschaft» an die Fakultät erfüllt. • Nicht zuletzt greift die Fakultät die kommunikative und kulturelle Dimen- sion des Umfelds auf: Kommunikations- und Kulturrecht ist ein Schwer- punktbereich, der sich in besonderer Weise auch für interdisziplinäre Kon- takte auf dem Platz Luzern eignet. • Die Fakultät will den Studentinnen und Studenten den zeitweiligen Wech- sel an andere Rechtsfakultäten des In- und Auslandes in optimaler Weise ermöglichen. Die Instrumente dafür sind die vollständige Modularisierung des Studienprogramms sowie das European Credit Transfer System in Kom- bination mit Zusammenarbeitsvereinbarungen mit Fakultäten aus verschie- denen Rechts-, Sprach- und Kulturkreisen. Erster Beleg dafür ist die hier und heute anwesende Delegation einer der führenden Reformuniversitäten Deutschlands, der Universität Greifswald, mit der wir gestern eine Zusam- menarbeitsvereinbarung unterzeichnet haben. Im Weiteren habe ich am Samstag ein gut dokumentiertes Gesuch um Beitritt zur Mobilitätsvereinba- rung zwischen den Schweizer Rechtsfakultäten eingereicht. Ich danke den Luzerner Behörden und Stimmberechtigten dafür, dass sie uns die Möglichkeit geben, diese neue Fakultät von Grund auf aufzubauen und damit Impulse in das gesamte Hochschulbildungssystem der Schweiz auszusenden. Wir setzen alles daran, dass es vor allem positive Signale sein werden. Damit hebe ich, liebe Studentinnen und Studenten, meine sehr verehrten Da- men und Herren, die Luzerner Rechtsfakultät feierlich aus der Taufe und er- kläre sie als eröffnet. Ihnen allen, meine Damen und Herren, fällt die Rolle von Taufpatinnen und Taufpaten zu. Sie werden ihr Patenkind nie aus den Au- gen lassen und es immerfort unterstützen. Ich danke Ihnen herzlich dafür. 29 Ansprache Prof. Markus Ries Rektor der Universität Luzern Alma mater will eine Universität sein, dazu bestimmt, hervorzubringen und zu nähren. So stehe ich da, mit der Stimme dieser Mutter zu sprechen; seltsam vielleicht im Blick auf heutige Geschlechtersensibilität, doch umso erfreu- licher für mich. Immerhin dürfen wir heute eine neue Fakultät begrüssen, haben also gleichsam einer Tochter zum Leben verholfen. Schon steht sie auf eigenen Füssen – kräftig, voll Tatendrang und Lebenslust. Eine Freude ist das, und wenn wir an die lange Zeit denken, während derer wir hier in Luzern ein kleines Häufl ein waren, hart am Bein festgehalten und in den Schatten ver- bannt, dann zählt diese Freude doppelt. Dank sage ich allen, die das möglich gemacht haben, die an diesem Ort die Flamme der Begeisterung auch gegen den eisigen Wind lebendig hielten, bis der Durchbruch gelang, Dank sage ich auch allen, die hart gearbeitet und sich nicht geschont haben in den vergange- nen Monaten, so dass nun eine hoffnungsvolle Zukunft beginnen kann. Die ganze Universität freut sich, und wir heissen unsere neuen Studierenden, die Lehrenden und Mitarbeitenden, aber auch Sie alle, die Sie zu dieser Fakultät in Beziehung stehen, mit weit offenem Herzen willkommen: Seit heute gehören Sie zu uns! Der fulminante Anfang drängt zur Assoziation: Im Denken nach Mass und Zahl, zu dem jetzt auch die Wissenschaft erzogen werden soll, gehört zum kühnen Anfang ja stets eine zündende Idee und die Bereitschaft zum unter- nehmerischen Risiko. Das werden wir uns angelegen sein lassen, selbstver- ständlich, aber die Erwartung geht noch weiter. Im Gedicht über die Stufen, welches Hermann Hesse vor sechzig Jahren schrieb, ist die Rede vom immer wieder notwendigen Neubeginn, den der wache Geist ruhelos sucht: «Kaum sind wir heimisch einem Lebenskreise Und traulich eingewohnt, so droht Erschlaffen, Nur wer bereit zu Aufbruch ist und Reise, Mag lähmender Gewöhnung sich entraffen»; denn: «jedem Anfang wohnt ein Zauber inne». Der Zauber des Anfangs zieht uns in seinen Bann, nicht die Aussicht auf einen zählbaren Gewinn. Die neue Fakultät ist uns deshalb weit mehr als eine zusätzliche Abteilung. Sie bringt die Universität ihrem Ziel einen Schritt näher, ihrer Bestimmung nämlich, universal zu sein, den Wissenschaften in ihrer umfassenden Vielfalt einen Raum zu geben. Trotz all der Jahre im 28 Schatten ist unser Haus ein beschriebenes Blatt, graviert mit den Skizzen und Gedanken der hier schon heimischen Wissenschaften, der Theologie, der Phi- losophie und der Geschichte. In dieser Reihe sind Sie dankbar willkommen: Das Gespräch der Suchenden und Argumentierenden drängt stets hinaus über die eigenen Grenzen, sucht Partnerschaften und Austausch. Treten Sie also ein, melden Sie sich zu Wort, und wir werden gegenseitig die Horizonte erwei- tern. Sie werden bald erfahren, wie viel Ihre Fragen hier seit jeher schon galten: iustitia ist bekannt als Tugend, als himmlische Gabe sogar; die Waage in ihrer Hand ist uns erst recht sympathisch: Es wird nicht gezählt, es wird gewogen. In unserem Haus sind Sie also mit Freude willkommen. Die Jurisprudenz fügt sich in Universitäten, seit es solche gibt. Einst zu den ersten drei facultates gerechnet, blieb sie unter den Wissenschaften geachtet, weil sie mehr ist als rechtstechnische Fertigkeit, weil sie ruhelos sucht und argumentiert und so zum Weiterkommen beiträgt. Wir sind entschlossen, Studierenden und Forschenden dafür die besten Bedingungen zu bieten und die Dynamik des Aufbruchs zu nutzen. Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Rechtswis- senschaftlichen Fakultät, haben einen herausfordernden Weg auf sich genom- men und machen mit uns den Schritt in eine grosse Zukunft. Deshalb gehören Sie an die Universität, deshalb gehören Sie an unsere Universität! 31 Ansprache von Regierungsrat Dr. Ulrich Fässler Präsident des Universitätsrates Was wir hier und heute tun – sehr geehrte Frau Bundesrätin, meine Damen und Herren, liebe Studentinnen und Studenten, das ist nicht einfach ein aka- demisches Happening, wir erleben einen historischen Moment, nämlich den realen Beginn der Universität Luzern, mit all seinen Konsequenzen, mit sei- nen Verpfl ichtungen für uns. Wir stehen am Beginn eines langen, hoffentlich erfolgreichen Weges, eines Prozesses, der für Sie alle zum Erfolg führen soll, eines Prozesses, der aber auch unseren Kanton, die Region, die Stadt Luzern stärken wird. Ich begrüsse Sie im Namen von Universitätsrat und Luzerner Regierung und heisse Sie herzlich willkommen, vor allem Sie, liebe Studentinnen und Stu- denten. Nicht, dass ich Ihnen danken würde, weil Sie gekommen sind, aber ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zu Ihrem Entschluss, an diese ganz beson- dere Universität zu kommen; einer Universität, die am 21. Mai 2000 vom Lu- zerner Volk beschlossen wurde; einer Universität, die nun nach sorgfältiger Vorbereitung ihre neue Fakultät, gesamthaft die Dritte, die Juristische, eröff- net. Sie kommen also in einen Kanton, wo das Volk zu Stadt und Land • ja zur Bildung • ja zur Jugend • und ja zur Zukunft gesagt hat. Und dafür danke ich der Luzerner Bevölkerung ganz herzlich. No- tabene auch dem Grossen Rat, der am heutigen Tag dem Planungskredit für das neue Universitätsgebäude an der Reuss zugestimmt hat. Auch da eröffnen sich Perspektiven! Wir haben in den nächsten Jahren den Tatbeweis zu erbringen, dass die poli- tischen Entscheide richtig waren. Und deshalb ist es offensichtlich, dass Sie nicht an irgendeine Uni, irgendeine Fakultät gekommen sind und Sie nicht irgendwelche Studentinnen und Studenten sind. Sie sind im Wissen darum gekommen, was hier abläuft, quasi vorsätzlich, natürlich um zu studieren, aber auch um hier kreativ, konstruktiv, kritisch am Aufbau mitzuwirken. Sie bringen den dafür notwendigen Blick fürs Ganze mit. Sie haben die Grösse, kleine Pannen und allfällige Kinderkrankheiten mit uns zu überwinden und nicht in ein kleinliches Kritisieren und Lamentieren zu verfallen. Sie werden dafür auch nicht einfach eine Feld-, Wald- und Wiesen-Juristenausbildung be- 3O kommen, sondern – in engem Kontakt mit den Dozentinnen und Dozenten – einen massgeschneiderten Luzerner Bachelor und Master erarbeiten und da- bei am reichen interdisziplinären Angebot des CAMPUS Luzern teilhaben. Das kann allerdings nur gelingen, wenn Sie relativ rasch die Oberfl äche juris- tischen Wissens durchstossen – das ist mit Arbeit verbunden – um dann zu erleben, wie der Horizont sich weitet und die Sache, die Juristerei lebendig, ja spannend wird. Gestern Abend habe ich diese Grussadresse beim privaten Familien-Nachtes- sen vorgetragen und der Familienrat legt Wert auf folgende Feststellungen: Meine Grussadresse soll kurz, schmerzlos und nicht belehrend sein. Ich soll die Studentinnen und Studenten darauf hinweisen, wie wichtig die Work-Live- Balance sei oder auf Deutsch, Sie sollen die richtige Mischung zwischen feiern und chrampfen fi nden. Ich habe denen gesagt, das wüssten sie längst selber! Konkret schlägt der Familienrat für das nächste Studienjahr folgendes Mini- malprogramm vor: 1. Einmal einen Museggturm besteigen. Stichwort: Überblick! 2. Einen ganzen Tag und eine ganze Nacht verkleidet an der Fasnacht teil- nehmen. Stichwort: Atmosphäre! 3. Ein Konzert im KKL besuchen. Stichwort: Akustik! 4. Einmal Kügelipastete essen. Stichwort: Luzerner Food! 5. Mindestens einmal im See baden. Stichwort: Schön und sauber! Oder anders gesagt, erobern Sie Stadt und Region friedlich, füllen Sie sie mit Ihrer Fröhlichkeit, mit Ihrer Dynamik, mit Aktion. Lernen Sie uns Luzerne- rinnen und Luzerner kennen, das lohnt sich! Und jetzt zügig zum offi ziellen Schluss: • Ich danke dem Dekan der Juristischen Fakultät, Herrn Professor Richli – dieser geglückten Mischung zwischen Stratege, Entdecker und Uhrmacher – für seinen immensen Einsatz beim Aufbau der Fakultät! • Ich danke dem bisherigen Rektor Walter Kirchschläger für seinen unermüd- lichen Einsatz und seine Weitsicht, die heute belohnt wird. Ich danke Herrn Professor Peter Gauch, dem «Spiritus Rector» unserer Juristischen Fakultät, für all seine Impulse. Er hat im Grossen Rat des Kantons Luzern einmal gesagt, wenn Luzern ein gutes Studienkonzept mache, gute Professorinnen und Professoren gewinne, dann sei der Erfolg gewiss. In einem gefragten Fach, am schönsten und zentralsten Ort der Schweiz zu studieren, das müs- se ganz einfach eine Erfolgsgeschichte geben. • Ich danke der Universitätsstiftung und dem Universitätsverein für Ihre ste- te Unterstützung. 32 33 • Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der ande- ren Universitäten für ihr Wohlwollen und ihre Unterstützung. Ich freue mich über Anwesenheit und Beitrag des Direktors des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft, Gerhard Schuwey. Wir freuen uns auf eine enge Zusammenarbeit und einen gesunden Wettbewerb mit den anderen CH-Universitäten! • Und ich danke schlussendlich Frau Bundesrätin Ruth Metzler, dass Sie un- serer heutigen Eröffnung die Krone aufsetzt. So – jetzt brechen wir auf, machen gemeinsam eine gute Sache, verfolgen un- sere Ziele beharrlich und leisten damit einen kleinen Beitrag, um die Welt et- was besser, etwas gerechter und hoffentlich auch etwas friedlicher zu machen, was weiss Gott nötig ist! Ansprache von Prof. Heinz Hausheer Vorsitzender 2001 des Fakultätentages der Schweizer Rechtsfakultäten Herr Rektor Herren Dekane Studierende Meine Damen und Herren Nun ist sie also da, die neunte rechtswissenschaftliche Fakultät der Schweiz; die Nachgeborene, die ihre älteren Geschwister so lange in Spannung ge- halten hat. In der Tat, viel Zeit ist dafür aufgewendet worden, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob es noch ein weiteres Mitglied in der Familie der schweizerischen Rechtsfakultäten geben soll. Schliesslich ist es dann doch zum Entschluss für ein Wunschkind gekommen, auch heute im Zeitalter der Familienplanung weder bei den natürlichen noch bei den juristischen Perso- nen eine Selbstverständlichkeit. Wir können uns über diese Feststellung, dass im Sinne einer positiven Familienplanung schon seit längerem ein klares Be- kenntnis zur neunten schweizerischen Rechtsfakultät vorliegt, nur freuen. A propos Familienplanung, der Entschluss zum Wunschkind allein hat – wie bei den natürlichen Familien – offensichtlich nicht ausgereicht, um diesen Wunsch umgehend Wirklichkeit werden zu lassen. Auch die Demokratie kann sich bisweilen als Ovulationshemmer erweisen. Mit besonderer Aufmerksamkeit haben die acht bisherigen Rechtsfakultäten darauf geachtet, in welchem Masse in Luzern die Möglichkeiten der moder- nen Fortpfl anzungsmedizin zum Einsatz gelangen. Es war nämlich von vorn- herein mit einem erheblichen Mass an «Zuchtwahl» zu rechnen, handelt es sich doch beim Neugeborenen eben um eine juristische und nicht um eine natürliche Person, wo jeder Eingriff in die künftigen Eigenschaften des Neu- geborenen grundsätzlich strikte verboten bleibt. Mit dem neuen Luzerner Wunschkind sind tatsächlich ganz besondere Zu- kunftsabsichten verbunden. Das weckt die Neugier der älteren Geschwister in ganz besonderer Weise. Bei aller Freude über ein weiteres Familienmitglied lässt sich nämlich eine wohl im Unterbewussten anzusiedelnde Befürchtung nicht ganz ausräumen, elterliche Streicheleinheiten könnten nicht nur neu verteilt, sondern bevorzugt dem gerade um seiner besonderen Eigenschaften willen gewollten Neuling zufl iessen. Dieser soll mit einem – mindestens an- fänglich geradezu beneidenswerten – Betreuungsverhältnis zwischen Leh- renden und Studierenden in der Lage sein, ein neues Ausbildungskonzept für 34 35 die kommende Juristengeneration zu verwirklichen, das freilich auch für die bisherigen Rechtsfakultäten in absehbarer Zeit zum Massstab werden dürfte. In der Tat ist das Stichwort «Bologna-Modell» inzwischen nicht nur zum bil- dungspolitischen Gemeingut der sogenannten Tertiärstufe geworden, sondern es soll – als politische Vorgabe – bis zum Ende dieses Jahrzehnts zur allge- mein verbindlichen Norm der weiterhin verschiedenen Studienpläne werden. Immerhin wird Luzern eine Vorreiterrolle spielen, die als Experiment von den andern Rechtsfakultäten mit grossem Interesse verfolgt wird. Letzteres ist umso grösser, als letztlich erst die konkrete Umsetzung einer an sich einleuchtenden abstrakten Idee aus dem anglo-amerikanischen Bereich (mit nicht ohne weiteres vergleichbarem Umfeld) darüber Aufschluss zu geben ver- mag, ob der Markt auf Nachfrage- wie auf Angebotsseite ein echtes Bedürfnis nach einem zeitlich wesentlich verkürzten Studienabschluss «jus light» aus- zuweisen vermag. Ein entsprechender Versuch ist unumgänglich, selbst wenn die zunehmende Nachfrage nach juristischem Expertenwissen bei tendenzi- ell gleichzeitiger Verschärfung der Verantwortlichkeit für den Erfolg solcher Beratungstätigkeit, aber auch der Kampf der westschweizerischen Fakultäten um ein viertes Studienjahr oder die Tendenz zur Verbreiterung der Ausbil- dung für Notare, zu einer gewissen Vorsicht zu mahnen scheinen. Dieser (in gewissem Sinne wieder gegenläufi ge) Versuch wird deshalb ein qualitativ be- sonders hochstehendes «Controlling», nämlich als kontinuierliche Evaluation einschliesslich ihrer selbst, erforderlich machen. Luzern wird mit seinem Studienplan-Konzept aus verschiedenen Gründen nicht lange allein bleiben. Auch unter den älteren Geschwistern ist (wieder einmal möchte man sagen, wenn man in mehr als vierzig Juristenjahren Stu- dienreform nach Studienreform, natürlich immer zum noch Besseren, erlebt hat) Umbruch angesagt. Gleichzeitig allerdings auch Wettbewerb im Bestre- ben nach der bestmöglichen Formel für die notwendige bildungspolitische In- novationsoptimierung. Solcher Wettbewerb wird im zyklischen Auf und Ab – mindestens zurzeit – seitens verschiedenster wissenschaftlicher Disziplinen eher unterstützt. Indessen bleibt nicht zu übersehen, dass er sich nicht ohne weiteres mit einem weiteren Leitstern der akademischen Ausbildung voll ver- einbaren lässt. Nämlich mit der keineswegs neuen, vielmehr schon seit Jahr- hunderten angestrebten Globalisierung des juristischen Studiums. Dies in dem Sinne, dass die Ausbildung nicht nur an einer Universität erfolgen soll, sondern mit Vorteil an verschiedenen Institutionen der dritten Bildungsstufe, die sich durch eine bewusst unterscheidbare «Ausbildungskultur» auszeich- nen sollen. Dazu kommt neuestens noch der Umstand, dass wir es auf der höchsten Bildungsstufe inskünftig mit noch kaum auf einander ebenso klar wie sinnvoll abgestimmten Universitäten und Fachhochschulen zu tun haben werden. Sei dem wie es wolle, das moderne Zauberwort zum Erschliessen dieses letzt- lich so oder anders erwünschten vielfältigen Bildungsschatzes lautet – eurozen- triert wie es sich gehört – ECTS. Dabei handelt es sich allerdings um eine bil- dungspolitische Einheitswährung, hinter der noch keine abgesprochenen und schon gar nicht einheitlich defi nierten Leistungskriterien zu erkennen sind. Angesichts der zurzeit bereits nebeneinander bestehenden und auch für die Zukunft in Aussicht genommenen unterschiedlichen Leistungsbewertungssy- steme, die von Cumuluspunkten (nach der Art von Grossverteilern) für eine Vielzahl unterschiedlichster (Kleinst)Lehrveranstaltungen bis hin zu fächer- übergreifenden (Mehr)Jahresabschlüssen reichen, ist dringender Koordinati- onsbedarf angesagt. Dies wird die passende Gelegenheit sein, die neue Rechts- fakultät Luzern unverzüglich und voll in die Familie der schon bestehenden Schwesterfakultäten zu integrieren. Dazu für heute nur soviel: Die in vielfacher Hinsicht neue Stimme aus Luzern sei uns allen herzlich willkommen. 36 37 Ansprache von Gerhard M. Schuwey Direktor des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft Die schweizerische Hochschullandschaft sieht grossen Veränderungen entge- gen. Mit den Fachhochschulen bauen wir faktisch ein zweites Hochschulsys- tem auf. Ein neuer Hochschulartikel auf Verfassungsstufe, der sich gerade in der Vernehmlassung befi ndet, will die Zuständigkeit von Bund und Kantonen im tertiären Bildungsbereich neu regeln. Ein Zeichen dieser Aufbruchstim- mung nach Jahren der hochschulpolitischen Stagnation ist zweifelsohne auch die Gründung der Universität Luzern durch die Volksabstimmung vom 21. Mai 2000. Es war doch fast eine Anomalie, dass Luzern – eine so bedeutende historische Landschaft der Schweiz mit ihrer reichen kulturellen und intel- lektuellen Tradition – über keine eigene Universität verfügte. Der heutige Tag, mit dem die Universität Luzern einen wichtigen Ausbauschritt vollzieht, ist deshalb nicht nur ein regionales Ereignis, sondern hat unter verschiede- nen Aspekten gesamtschweizerische Bedeutung. Wie sehr dies zutrifft, wird durch die Anwesenheit von Frau Bundesrätin Ruth Metzler unterstrichen. Es hat nie an Stimmen gefehlt, die meinten, unser Land brauche keine neuen Universitäten. Wenn wir aber auf die heutigen Zustände an den schweizeri- schen Hochschulen blicken, zeigt sich, wie sehr die neue Fakultät mit ihren 150 Studierenden bereits im ersten Jahr einem ausserordentlichen gesamt- schweizerischen Bedürfnis entspricht. Die Rechtsfakultäten gehören mit zu jenen Disziplinen, die sehr ungünstige, ja unhaltbare Betreuungsverhältnis- se aufweisen. Während wir in den Naturwissenschaften etwa einen Profes- sor auf 25 Studierende haben, kommt bei den Rechtsfakultäten im schweize- rischen Durchschnitt ein Professor auf 110 Studierende. Luzern bringt eine äusserst willkommene Entlastung der aus allen Nähten platzenden Rechtsfa- kultäten, was wir alle nur begrüssen können. Von nicht minder grossem ge- samtschweizerischem Interesse ist eine weitere Tatsache: die neue Fakultät hat sich von Anfang an, dank der Initiative und Weitsicht des Gründungsde- kans, in der Studienorganisation an den Prinzipien der Bologna-Erklärung orientiert, die bis spätestens zum Jahr 2010 ein gesamteuropäisches Studien- modell anstrebt. Luzern setzt damit ein weiteres wichtiges Signal für all jene in unserem Land, die noch zögern, die von der Bologna-Erklärung ausgehen- den Impulse aufzunehmen. Die Schaffung einer neuen Rechtsfakultät in unse- rem Lande wird aber auch alle diejenigen unter uns ermutigen, die überzeugt sind von der Wichtigkeit der Geisteswissenschaften, wozu auch das Recht im weitesten Sinne gehört. Unter der immer rascher voranschreitenden Ökonomi- sierung des Wissens drohen die Geisteswissenschaften an den Rand gedrängt zu werden. Und doch brauchen das Individuum, die Gesellschaft und der Staat diese Wissenschaften – ihr refl exives Denken, das uns zumindest zwingt, im- mer wieder über die Bedingungen und Grenzen menschlichen Handelns nach- zudenken. Einer der sich über den heutigen Tag freuen würde, wäre zweifelsohne der grosse Luzerner Franz Urs von Balthasar, ein Vertreter der katholischen Auf- klärung – auch die gab es! Bereits im Jahre 1758 entwickelte er in seinen «Pa- triotischen Träumen eines Eidgenossen von einem Mittel, die veraltete Eidge- nossenschaft wieder zu verjüngen», den Plan einer gemein eidgenössischen Schule, von der er hoffte, «dass aus ihr solche Männer hervorsteigen» und heute würde er sicher angesichts unserer anwesenden Bundesrätin nicht ver- gessen hinzuzufügen: und Frauen – «die das ganze Schweizerland mit der Fackel ihres Verstandes und der Einsicht […] erleuchten, und zwar nicht nur innert seiner Grenzen, sondern auch auswärts». Zum Unterrichtsstoff dieser erträumten gemein eidgenössischen Schule sollte übrigens auch die Einfüh- rung in die verschiedenen Rechtssysteme gehören. Es ist mir an dieser Stelle nun eine ganz besondere Freude, der Rechtsfakul- tät Luzern auch die herzlichsten Grüsse von Bundesrätin Ruth Dreifuss, die auf Bundesebene für die Universitätspolitik zuständig ist, zu überbringen. Frau Bundesrätin Dreifuss entbietet der jüngsten akademischen Einrichtung unseres Landes die allerbesten Wünsche für eine erfolgreiche Zukunft. Für eine Zukunft, die in der Tat viel versprechend ist. «Wenn die Winde des Wan- dels wehen, bauen die einen Mauern und die andern Windmühlen», sagt ein chinesisches Sprichwort. Luzern hat sich entschlossen, den Winden des Wan- dels, die die schweizerische Hochschulpolitik ergriffen haben und die von überall her wehen, sich nicht entgegenzustellen, sondern sich von ihnen be- fl ügeln zu lassen. Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Lu- zern, getragen von einem stolzen Kanton, eingebettet in einen gesamtschwei- zerischen und europäischen Kontext, konzipiert nach innovativen Lehr- und Lernmethoden, wird ihren Studierenden eine motivierende Ausbildungssi- tuation bieten. Von ihr dürfen wir wichtige Impulse zur gesamtschweizeri- schen Hochschulpolitik erwarten, weil sie unbelastet ist von vielen histori- schen Zwängen. Ganz besonders wünsche ich ihr, dass sie auch eine Stätte der Refl exion wird, wo das «Äussere (der Welt) zur Klarheit» kommt, denn dies, sagt Karl Jaspers anlässlich der 500-Jahr-Feier der Universität Basel, sei die tiefste Mission einer Universität. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. 38 39 Ansprache von Lorenz Keiser Studienberater des Bundesamtes für Studienberatung Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sehr geehrter Herr Regierungsrat Sehr geehrter Herr Bundesamtsdirektor Sehr geehrter Herr Rektor Sehr geehrter Herr Gründungsdekan Sehr geehrter Herr Prodekan Sehr geehrter Herr Bundesgerichtspräsident Sehr geehrter Herr Versicherungsgerichtspräsident Ich wende mich, wenn Sie es mir nachsehen mögen, heute nicht an Sie, die Sie hier zu meiner Linken sitzen, erwartungsfroh und geschlossen wie der schwarze Block bei der 1. Mai-Demo in Zürich – als Studienberater des Bun- desamtes für Studienberatung wende ich mich vielmehr an die freundlichen jungen Leute zu meiner Rechten, an Sie, die Studierenden. Sie sind hier und heute das Wichtigste. Ohne Sie, ohne Studierende, wäre eine juristische Fa- kultät schlicht nicht denkbar, beziehungsweise man müsste sie auch weiter- hin theologische Fakultät nennen. Ohne Sie, die Sie diese dritte lokale Fakultät ausmachen, könnte Luzern nicht Universitätskanton werden, hätte kein Anrecht auf die ganze schöne Bundes- Subventionskohle und Regierungsrat Fässler nie eine Chance auf einen Sitz in der Schweizerischen Universitätskonferenz. Im Wissen um diese nicht unbe- deutende Tatsache hat die juristische Fakultät Luzern daher von Beginn weg auf die Wichtigkeit der Studierenden gepocht, sich zum Ziel gesetzt, Sie nach Strich und Faden zu verhätscheln, und aus demselben Grund aus verschieden grossen Universitätsversionen nach stundenlangen Diskussionen die Fullscale-Version A mit 26 Kurz- und 26 Langstreckendozenten ausgewählt. Sie, liebe Studentinnen und Studenten, haben dieser Verführung nachgege- ben; und so zeigt die Tatsache, dass Sie jetzt hier sitzen und aufmerksam zuhören, bereits dreierlei: Nämlich dass Sie sich entschieden haben, Jus zu studieren, dass Sie dies an einer Klein-Universität tun wollen, und dass Sie, was das Ertragen von Reden anbelangt, extrem hart im Nehmen sind. Ihr Ent- scheid, nach Luzern zu kommen, ist klug, denn das Studieren an einer Klein- Universität bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich: • Der Betrieb ist im Allgemeinen familiär, sämtliche Professoren dürfen ge- duzt werden, die Wege sind grundsätzlich kurz – vom Hauptgebäude bis zum Kinocenter Maxx in Emmen sind es gerade mal dreieinhalb Kilome- ter, und das Abhalten des Plenums im ortsansässigen Mittelschulzentrum ist geeignet, auf die Studenten von morgen bereits heute eine abschrecken- de Wirkung auszuüben, was zukünftige Konkurrenz im Keim erstickt. • Klein-Universitäten haben auch den Vorteil der äusserst bequemen Klein- räumigkeit: Wenn Sie vom Hörsaal zur Bibliothek, von der Bibliothek zu den Seminarräumen und von dort zum Sekretariat wollen, reicht es, jedes Mal vier Strassenzüge, drei Gross-Kreuzungen, sowie ein bis zwei manch- mal brennende Stadtteile zu durchqueren. • Das Betreuungsverhältnis an der neu gegründeten Fakultät ist 1:60 – also etwa wie in der Strafanstalt Pöschwies – weshalb Sie gut beraten sind, Ort und Lage Ihrer Studentenbuden geheim zu halten, damit Ihr Professor Sie nicht am Sonntagmorgen um halb neun persönlich wecken kommt. • Zu Luzerns Pluspunkten zählt aber auch das breite universitäre Angebot auf engstem Raum. Wenn Ihnen Jus verleidet, können Sie jederzeit an die theologische Fakultät wechseln oder alternativ dazu an die geisteswissen- schaftliche, wo Sie die freie Wahl haben zwischen Religionswissenschaf- ten und Judaistik. • Das Wichtigste an der neuen Luzerner Fakultät ist jedoch der mobile Studi- en-Modus, ich spreche vom eurokompatiblen Bologna-Modell. Was nun ist genau dieses für Sie in den nächsten Jahren so wichtige Bologna-Modell? Für jede erbrachte Leistung wird Ihnen eine Anzahl Credits gutgeschrie- ben, und wenn Sie genügend Credits haben… wie soll ich sagen… also es ist eigentlich wie in der Migros, dort heisst es Cumulus-Karte… und wenn Sie viele Punkte haben, können Sie diese tauschen gegen… zum Beispiel gegen… Qualifl yer-Meilen… dieses Beispiel ist jetzt nicht so gut… Sie können jedenfalls dann in Europa herumfl iegen und an jeder anderen Uni- versität, die auch das Bologna-Modell anwendet… also in der Schweiz gibt es eben noch keine… aber in Europa, also ich habe gehört, dass es in Eur- opa mit Sicherheit zumindest eine Universität gibt, die auch das Bologna- Modell hat, sie befi ndet sich in… äh… Bologna… aber ich glaube, ich muss anders anfangen. Das Bologna-Modell Wenn man bei einem Teller Spaghetti… genau, so geht es besser! Wenn man bei einem Teller Spaghetti Bolognese… in mehreren einander nachfolgenden Schritten versucht, genau defi nierte Mengen Material auf die Gabel zu krie- gen und diese anschliessend möglichst schnell zu verinnerlichen, wobei die ganze Sauce in der Gegend herumspritzt, dann nennt man dies das Bologna- Modell. Genauso ist es hier an der Universität. Sie werden in jedem Fach dauernd Prüfungen ablegen, was Ihnen sogenannte Credits bringt, worauf 41 Sie in der Gegend herumreisen können, um mit anderen Studierenden an anderen Universitäten wissenschaftliche Kooperation zu betreiben, Arbeiten zu schreiben oder Geschlechtsverkehr auszuüben. Dieser «Kreditsystem» ge- nannte Studienmodus nimmt in der Anfangsphase je nach Dozent Visa, Ma- stercard oder Dinersclub, während bei herkömmlicher Barzahlung lokale Dok- toranden auch bereit sind, für Sie Semesterarbeiten zu schreiben, die Sie von einer eigenen nur noch durch die bessere Note unterscheiden können. Ich den- ke, Sie werden für diese Massnahme Verständnis haben, wenn Sie sich vor Augen führen, dass alle Ihre zukünftigen Dozentinnen und Dozenten hier in Luzern massiv weniger verdienen, als sie dies an jeder anständigen Uni tun könnten. Von daher – und nun wende ich mich an die Industrie – von daher ist klar auch die Zentralschweizer Wirtschaft aufgerufen, den Hub Luzern kräftig zu unter- stützen. Wenn man bedenkt, dass in Basel Roche für eine einzige Professur an der medizinischen Fakultät 15 Millionen bezahlt und als Gegenleistung gera- de mal ein paar Unbedenklichkeits-Gutachten in Produkthaftpfl ichtfällen er- warten kann – so kriegen künftige Geldgeber in Luzern für die Hälfte dieses Betrags 3 Professoren, 6 Assistenten sowie jährlich ein juristisch wasserdich- tes Begnadigungsgesuch an jeden Staatspräsidenten ihrer Wahl. Wir wollen jedoch nicht verschweigen, dass das Studieren an einer Klein- Universität wie Luzern – in der Fachsprache auch Exotenuniversität genannt – nicht ausschliesslich Vorteile mit sich bringt: So ist zum Beispiel eine der wichtigsten Hochschulfragen überhaupt, die Mensafrage, bis zum heutigen Tag ungeklärt. Interessanterweise verzichte- ten verschiedenste lokale Gastronomiebetriebe dankend auf eine kulinari- sche Zusammenarbeit mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät. Sogar der in Sammelklagen erfahrene und von daher nicht extrem vorsichtige Futter- mittelkonzern McDonalds soll das überfallartige Eintreffen Hunderter von Ju- risten kategorisch abgelehnt haben, ganz besonders während der hektischen Mittagszeit, wo es doch immer wieder einmal heisst: «Chef, Chef, die Happy- mealvergiftung an Tisch drei atmet nicht mehr!» So bleibt zurzeit nur noch ein Anschluss an die Hostienbäckerei der bereits bestehenden Hochschule sowie eine Offerte der amerikanischen Luftwaffe, jeweils zwischen 12 und 2 Uhr über der Pfi stergasse Erdnussbutter abzuwer- fen. Diese Verpfl egungsvariante wird vom Dekanat «Gate Gourmet» genannt. Doch wenden wir uns nun den grundsätzlichen Fragen Ihrer Studienwahl zu: • Warum haben Sie sich dafür entschieden, Jus zu studieren? • Gibt es nicht überhaupt viel zu viele Anwälte? 4O • Wo werden Sie in naher Zukunft noch eine Arbeitsstelle fi nden? • Wann ist diese Eröffnungsfeier endlich zu Ende? • Und woher soll ich das alles wissen? Die meisten Maturanden entscheiden sich ja für Jus, weil sie einmal mäch- tig und einfl ussreich werden möchten. Sicher, die meisten CEO‘s unserer na- tionalen Grosskonzerne haben Jus studiert. Aber auch die Mehrheit unserer Bundesräte hat Jus studiert. Und nur schon diese Gegenüberstellung zeigt, dass ein Jusstudium allein nicht die geringste Garantie für einen mächtigen und einfl ussreichen Beruf darstellt. • Wenn Ihre Berufsaussichten in Zukunft also eher schwieriger werden, weil die Leute in Krisenzeiten zuallererst auf Luxusgüter wie Operetten- besuche, Tabledance und Zivilprozesse verzichten… • Wenn Sie am Ende Ihres Studiums die Ambitionen also reduzieren müs- sen von Bundesrichter in Lausanne auf Linienrichter beim SC Emmen… • Wenn Ihre Bewerbungsschreiben an Anwaltskanzleien mit Klagedrohun- gen wegen briefl icher Belästigung am Arbeitsplatz beantwortet werden, dann lassen Sie sich nicht entmutigen, denn es gibt immer einen Ort, an dem Sie unterkommen, es gibt immer einen Ort, an dem man auf Sie gewartet hat, Sie haben es gemerkt, ich spreche vom National- und Ständerat. Bereits heute ist in National- und Ständerat die weitaus grösste Berufsgruppe – weit vor den Bauern, den Lehrern und den Vorbestraften – diejenige der Juristen. Sie sind denn auch die, die die Hauptbeschäftigung unserer Parlamentarier, das Hal- ten von Verwaltungsratsmandaten, welches als einziges Macht und Einfl uss garantiert, am besten beherrschen. Wenn eine Firma einen Politiker zu sich in den Verwaltungsrat holt, dann nennt man das in der volkswirtschaftlichen Fachsprache «Promoting». Wenn eine Firma gleich mehrere Politiker in den Verwaltungsrat holt, nennt man das «Lobbying». Wenn eine Firma ausschliesslich Politiker in den Verwal- tungsrat holt und alle FDP sind, nennt man das «Grounding». So sitzen Ihre 246 Volksvertreter aus National- und Ständerat heute in 640 Verwaltungsräten… – die einzige löbliche Ausnahme ist unser Nationalrats- präsident! – und erhalten Millionen und Millionen Franken Lohn. Aber nicht von Ihnen. Also gut, «Lohn» ist jetzt vielleicht ein bisschen ein falsches Wort, weil «Lohn» setzt ja in der Regel voraus, dass man etwas arbeitet. Für den, der einem den Lohn gibt. Ja, wenn Sie eine Schokolade kaufen, und diese Schoko- lade kostet Sfr. 1.80, dann ist das nicht der Schokolade ihr Lohn. Die Schoko- lade arbeitet nichts für Sie, sondern der Schokolade ihr Preis. Nicht der Wert, verstehen Sie, der Wert ist 20 Rappen, der Preis ist 1.80, und genau so ist es bei den Politikern… 42 43 …und darum ist es von grosser Wichtigkeit, dass Sie trotz Ihres Jusstudiums, das Sie heute beginnen, früh eine umsichtige Karriereplanung betreiben, da- mit Sie, wenn Sie dereinst hier mit dem Masterdiplom herauskommen, nach 24 Semestern – damit Sie dann, wenn als Berufswahl Gerichtspräsident im Tes- sin nicht in Frage kommt, weil Sie nicht gern Yacht fahren, und Regierungsrat im Bündnerland nicht in Frage kommt, weil Sie weder Retsina noch Nerzmän- tel mögen – damit Sie dann die Möglichkeit haben, vom Bologna-Modell zum Bern-Modell zu wechseln, statt Credits VR-Mandate zu sammeln, beim Grün- den von offshore- und Grounden von Schweizer Firmen behilfl ich zu sein, da- bei Ihre alten Studienkollegen, die unterdessen bei KPMG PriceWaterhouse McKinsey & Andersen sind, kräftig teilhaben zu lassen… Also mit anderen Worten: Damit Sie von der Seite, auf der Sie jetzt sitzen in der einen oder an- deren Form auf diese Seite hier hinüber wechseln können. Sie aber, die bereits auf dieser Seite sitzen, bitte ich, bevor Sie sich zur Be- ratung zurückziehen, bei der Strafzumessung Milde walten zu lassen, die Angeklagten sind meiner Meinung nach bis heute noch unschuldig, die Re- sozialisierungsprognose ist grundsätzlich gut, doch wie lange das so bleibt, das hängt nicht unwesentlich von Ihnen ab. Damit möchte ich schliessen – Freuen Sie sich mit mir nun auf die Vorsteherin des Departements, das seit Menschengedenken fest in Appenzeller Hand ist… Sie ist die höchste Juristin unseres Landes… Sie steht über dem Präsidenten des Versicherungsgerichts, über dem Präsidenten des Bundesgerichts – schon von der Partei her nur knapp unter dem Präsidenten des jüngsten Ge- richts… Also, es wäre als Abschlussredner ja eigentlich Marcel Ospel vorgesehen ge- wesen – als juristisches Anschauungsmaterial sozusagen – der höchste Zah- lungssäumige unseres Landes… – der Bundesrat hat auch am Freitag noch mehrmals telefoniert, aber Herr Ospel hat bis heute nicht zurückgerufen, und darum sage ich jetzt: Freuen Sie sich mit mir auf Bundesrätin Ruth Metzler! Ich danke Ihnen! Festansprache von Frau Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes Juristen, so sagt man, hätten einen zweifelhaften Ruf. Dasselbe sagt man von den Politikern. Und Wirtschaftsprüfer gelten auch nicht unbedingt bei Jeder- mann und Jederfrau als vertrauenswürdig. Nun ja – ich glaube, Sie wissen es: Ich vereinige gleich alle drei dieser Eigen- schaften in meiner Person. Trotzdem bin ich heute hier, denn ich habe der Ein- ladung des Gründungsdekans, Herrn Professor Richli, gerne Folge geleistet. Das freut mich sehr! Ich stelle auch erleichtert fest, wenn ich in die Runde blicke, dass ich unter meinesgleichen bin – Juristen, Wirtschaftsprüfer, Politi- ker sind hier versammelt – und angehende Juristen natürlich auch. Da bin ich beinahe versucht zu sagen: Geteiltes Leid ist halbes Leid – und das gilt ja auch in Bezug auf unseren Ruf, den wir uns teilen. Wenn nun in Luzern eine neue juristische Fakultät eröffnet wird, so könnte man sich fragen: Warum tun sich das die Luzerner an, wo Juristen doch so einen zweifelhaften Ruf haben? In den USA gibt es ein Buch mit dem viel sa- genden Titel «29 Reasons Not to Go to Law School». Dieses Buch gehört im Übrigen zur empfohlenen Lektüre an einigen renommierten amerikanischen Universitäten; ich weiss nicht, ob sich die hiesige Fakultät – im Sinne eines Forschungsauftrags – auch schon über eine Schweizer Ausgabe dieses Werks Gedanken gemacht hat? Wie auch immer – ich möchte gar nicht weiter eingehen auf all die klugen Gründe und Ratschläge, die einem von einem Jusstudium abhalten könnten. Abgesehen davon, dass ich ja meinen eigenen Berufsstand nicht in ein (noch) schlechteres Licht rücken will, gibt es natürlich auch sehr viele gute Gründe dafür, Jura zu studieren. Ich bin überzeugt, dass es mehr als 29 sind – und letztlich auch bessere. Das Interesse am Menschen, an der Gesellschaft – eine Portion Idealismus, der Wille zu Veränderung, ein Verlangen nach Gerechtig- keit. Es gäbe hier noch viel anzufügen! Luzern hat es also trotz allem, und trotz der nicht immer besten Reputation der Juristen – Luzern hat es gewagt, eine neue Fakultät auf die Beine zu stel- len. Genau 13 Jahre nachdem in St. Gallen an der dortigen Uni letztmals ein eigenständiger juristischer Lehrgang eingerichtet worden ist. 44 45 Ich bin heute bei Ihnen, weil ich mich darüber sehr freue – und es am schön- sten ist, wenn man die Freude mit anderen – mit Ihnen – teilen kann. Ich gratuliere Ihnen im Namen des Bundesrates zu diesem zukunftsweisenden Schritt, und ich danke allen, die dazu beigetragen haben, dass er möglich wur- de. Mein Dank gilt dabei vor allem den Luzernerinnen und Luzernern, die durch ihr «Ja» zum Universitätsgesetz am 21. Mai 2000 den politischen und rechtlichen Grundstein für die neue Fakultät legten. Selbstverständlich ist das nicht. Ich erinnere mich noch gut, wie sehr ich persönlich enttäuscht war, als im Kanton Luzern 1978 eine erste Universitätsvorlage verworfen wurde. (Ja, sie rechnen richtig: Ich war damals zwar erst 14 Jahre alt – aber schon damals fand ich: Luzern braucht eine Uni!) Heute möchte ich im damaligen Entscheid allerdings eher eine Fügung sehen. Stellen Sie sich vor, die Universität wäre damals gegründet worden, und ich hätte in Luzern – und nicht in Freiburg – studiert. Der heutige Festakt fände nicht statt, und ob ich heute Metzler hiesse, weiss ich auch nicht. Vor allem staatspolitische Gründe verleihen der Universität Luzern und der Gründung einer Fakultät für Rechtswissenschaft aber ihren besonderen Charakter. Bis in die jüngste Zeit blieben Luzern – und mit ihr die ganze Zentralschweiz – ein weisser Fleck auf der Karte der höheren Bildungsstätten. Mit der Fach- hochschule Zentralschweiz, den bestehenden Fakultäten für Theologie und Geisteswissenschaften und der neuen Fakultät für Rechtswissenschaft hat Luzern seine Stellung als gleichberechtigter Partner in der schweizerischen Hochschullandschaft gefunden, und ich bin – zusammen mit Ihnen – stolz darauf! Lehre und Forschung brauchen lokale Verankerung! Sie brauchen Kenntnisse der lokalen Umstände, der besonderen Probleme und Fragen, die sich – gerade in der vielfältigen und föderalen Schweiz – schon 100 Kilome- ter weit entfernt ganz anders stellen. Mit dem heutigen Festakt verbinden sich aber auch Erwartungen. Was erhoffe ich mir von der neuen Fakultät für Rechtswissenschaft – von Ihnen also, die an der Universität Luzern in Zu- kunft lehren und lernen werden? Das erste, was ich mir von der neuen Fa- kultät wünsche, ist Unabhängigkeit und Kritikfähigkeit. Es ist Privileg und Auftrag der Universität zugleich, dass sie zwar fest im Staat verankert ist, gleichzeitig aber in der Lage sein muss, diesen – will heissen die Politik – zu kritisieren. Lehre und Forschung müssen daher frei und unabhängig von par- teipolitischen Bindungen sein. Weder ich noch die Schweiz brauchen Hofjuris- ten. Und schliesslich erwarte ich, dass die an der Universität Tätigen auch sich selber gegenüber kritisch sind. Nichts ist ärgerlicher als Leute, die andere oh- ne Hemmungen kritisieren, selber aber auf Kritik mimosenhaft reagieren! Rudolf von Jhering hat sich in seiner Antrittsvorlesung an der Wiener Fakul- tät im Jahre 1868 die Frage gestellt «Ist die Jurisprudenz eine Wissenschaft?». Unter dem Titel «Der positivistische Jurist – ein gedankenloses Rädchen in der Rechtsmaschine» hat er vor der Gefahr der «inneren», der geistigen Ab- hängigkeit gewarnt. Er warnte vor der Flucht aus dem eigenen Denken und sagte: «Keine Fachwissenschaft fordert so sehr das eigene Denken und die Kritik heraus als die Jurisprudenz – und doch gibt es keine, deren Jünger so leicht in Gefahr kommen, sich desselben zu entschlagen. ‚Lex ita scripta est‘, damit ist für sie die Tatsache des Rechts gesetzt, was kümmert sie viel das Woher und das Warum?» Das Woher und das Warum – lassen Sie mich damit noch kurz die Verbindung zwischen Jurisprudenz und Politik herstellen. Beide Berufsgruppen haben of- fenbar einen zweifelhaften Ruf. Was heisst das für uns? Ist es sowohl mit der Politik wie mit der Juristerei so schlecht bestellt, dass wir die Arme über dem Kopf zusammenschlagen müssen? Ich glaube es nicht. Gewiss – es gibt bei den Juristen, wie auch bei den Politikern schwarze Schafe – wie überall. Doch man darf Sein und Schein nicht miteinander verwechseln – sie sind nicht deckungs- gleich. Beide – Juristen und Politiker – tragen eine grosse Verantwortung: Sie sind dafür verantwortlich, dass unser Staatswesen nicht aus dem Ruder läuft, sondern auf Kurs bleibt – so, dass es so vielen Menschen wie möglich so gut wie möglich geht. Das heisst aber nicht, dass man es allen Recht machen soll – sondern allen soll Recht widerfahren. Das ist es also, was für uns im Zentrum steht: Allen soll Recht widerfahren. Lassen Sie mich hier noch einen Gedanken anschliessen: Ihre Kritikfähigkeit und Unabhängigkeit muss die Universität auch gegenüber der Wirtschaft bewei- sen und bewahren. Hiermit meine ich die Unabhängigkeit von rein wirtschaft- lichen Zielen und Wünschen: Oft sieht man in den Juristen nur jene Zeitgenos- sen, die Probleme generieren, nicht lösen. Bisweilen werden – aufgrund rein wirtschaftlicher Überlegungen – Ziele festgelegt, und der Jurist erhält den Auf- trag, dies «möglich zu machen». Die Ordnungsfunktion, die Leitplanken-Rolle des Rechts wird dabei völlig ausgeblendet. Das ist gefährlich! Denn Rechts- normen sind keine dekorativen Elemente, kein barocker Zierat. Sie sind Aus- druck gesellschaftlicher Ordnung, und gesellschaftlichen Konsenses. Wenn die Hauptaufgabe der Juristen darauf reduziert wird, die Rechtsnormen so zu bie- gen und auszulegen, dass sie den bereits gefassten Zielvorgaben möglichst nicht im Wege stehen – dann ist das ein Ausdruck eines ungesunden Egoismus, den wir nicht tolerieren dürfen. Als zweites erhoffe ich mir von Ihnen Geduld und Gelassenheit. Die Politik ist und bleibt die Kunst des Möglichen. Das Mögliche entspricht dabei häufi g nicht Ihren akademischen und intellektuellen Ansprüchen. Gesetze sind in diesem Sinn nicht Ausdruck der reinen Lehre, sondern politischer Kompro- misse. Wichtiger als der Syllogismus, die juristische Konsequenz und Ableit- barkeit, ist der Symbolgehalt. So heisst es beispielsweise in Artikel 162 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs: «Die Ehegatten bestimmen gemeinsam die 47 eheliche Wohnung». Wer daraus einen Zwang zur Bestimmung einer gemein- samen ehelichen Wohnung ableitet, irrt. Die Ehegatten können auch darauf verzichten, eine solche Wohnung zu bezeichnen. Was also soll die Bestim- mung? Sie will daran erinnern, dass nach früherem Recht der Ehemann das Haupt der Familie war und grundsätzlich auch über die eheliche Wohnung be- stimmte. Aus streng rechtlicher Sicht ist die Regel von Artikel 162 des Zivil- gesetzbuches also wertlos, ja verwirrend; sie markiert aber in eindrücklicher Weise den Mitte der 80er Jahre gelungenen Abschied von einem patriarchalen Familienbild. Das Beispiel führt mich zu einem dritten Punkt. Gefragt sind in der Politik nicht Technokraten des Rechts, sondern Leute, die den sozialen Wandel, ja jeglichen Wandel, mit Interesse verfolgen und mitgestalten. Den Begriff des Interesses bitte ich Sie dabei wörtlich zu verstehen. Interesse heisst Dazwi- schen-Sein. Dies bedeutet auch Anteilnahme an den Sorgen und Nöten einzel- ner Menschen und jener des Staates und der Gesellschaft. Eingeschlossen ist dabei das Eingeständnis, nicht alles in den Griff bekommen zu können, schon gar nicht mit den Mitteln des Rechts. Das Massaker von Zug – es liegt noch keinen Monat zurück – hat uns dies schmerzlich bewusst werden lassen. Auch daran sollten wir uns erinnern, wenn wir heute die Eröffnung der Fakultät für Rechtswissenschaft feiern. Ich meine, dass die Universität Luzern gute Voraussetzungen mitbringt, den skizzierten Ansprüchen gerecht zu werden. Die enge Einbettung der Rechts- wissenschaft in eine Universität mit Fakultäten für Geisteswissenschaften und insbesondere für Theologie ist in der Schweiz einmalig. Damit verbinden sich ganz neue Möglichkeiten in der Wahrnehmung und Lösung von Proble- men. Selbstverständlich dürfen wir die Universität bei der Bewältigung dieser Herausforderung nicht alleine lassen. Die Eidgenossenschaft leistet bereits heute namhafte Beiträge an die kantonalen Universitäten, und alles deutet darauf hin, dass diese Mittel in den nächsten Jahren massiv aufgestockt wer- den. Daneben befi ndet sich eine Verfassungsvorlage für einen neuen Hoch- schulartikel in der Vernehmlassung. Dieser will unter anderem die Autono- mie der Universitäten stärken, den Zugang zu den Hochschulen sicherstellen und für die Anerkennung von Diplomen sorgen. Damit ist der Traum von ei- ner eidgenössischen Universität zwar wohl endgültig ausgeträumt. Zurück aber bleibt kein Trauma, sondern das Versprechen einer blühenden schweize- rischen Hochschulszene. In guteidgenössischer Tradition tritt der Bund dabei nur dann auf, wenn es die Kantone alleine nicht schaffen. «Studieren, wo andere Ferien machen» – so stellt sich die Universität Luzern auf dem Internet vor. In den Ferien geht es einem oft besser als im Alltag. Man hat Zeit und Musse für Dinge, die sonst liegen bleiben. Man ist unabhängig von Agenda und Timesetting. Man ist Gelassener als sonst, vielleicht auch 46 geduldiger und damit kritikfähiger. Man nimmt Anteil an Menschen und Or- ten, denen man sich sonst nicht ohne weiteres öffnet oder öffnen kann. Und man entdeckt und pfl egt die verschiedensten Interessen. Sie sehen, offenbar braucht es eben gerade einen Ferienort, damit diejenigen Erwartungen, die ich an die neue rechtswissenschaftliche Fakultät Luzern gestellt habe, erfüllt werden können. Sie, liebe Studentinnen und Studenten, sind daran, diese ein- malige Chance beim Schopf zu packen. Ich wünsche Ihnen und Ihrer neuen Fakultät schöne Ferien, viel Erfolg und alles Gute! 48 49 In der Reihe «Luzerner Universitätsreden» sind bis jetzt erschienen und beim Rektorat erhältlich: 1 Walter Kirchschläger Pluralität und inkulturierte Kreativität. Biblische Parameter zur Struk- tur von Kirche Finanziert von: Luzerner Kantonalbank (vergriffen) 2 Helmut Hoping Göttliche und menschliche Personen. Die Diskussion um den Menschen als Herausforderung für die Dogmatik Finanziert von: Winterthur Versicherung 3 Rudolf Zihlmann Zur Wiederentdeckung des Leibes. Vom Zenbuddhismus zu neueren westlichen Erkenntnissen Finanziert von: Bank Julius Bär & Co. AG (vergriffen) 4 Clemens Thoma Das Einrenken des Ausgerenkten. Beurteilung der jüdisch-christlichen Dialog-Geschichte seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges Finanziert von: Otto‘s Warenposten AG (vergriffen) 5 Walbert Bühlmann Visionen für die Kirche im pluralistischen Jahrtausend Finanziert von: Neue Luzerner Zeitung 6 Charles Kleiber L‘ Université de Lucerne, quel avenir? Finanziert von: Gemeinnützige Gesellschaft Luzern 7 Helga Kohler-Spiegel «Wenn ich könnte, gäbe ich jedem Kind einen Leuchtglobus...» Finanziert von: Inlandteil des Fastenopfers 8 Rolf Dubs Universitätsstudium – Anforderungen aus Sicht der Lehr- und Lehrfor- schung; Dokumentation des Dies academicus 1999 Finanziert von: Universitätsverein Luzern 9 Kaspar Villiger Bildung an der Schwelle des 21. Jahrhunderts; Dokumentation der 400-Jahr-Feier Finanziert von: Dr. Josef Schmid-Stiftung Luzern 10 Enno Rudolph, Gabriel Motzkin, Beat Sitter-Liver, Uwe Justus Wenzel Menschen züchten? Nach der Sloterdijk-Debatte: Humanismus in der Krise. Finanziert durch einen anonymen Spender 11 Kurt Seelmann Thomas von Aquin am Schnittpunkt von Recht und Theologie Finanziert von: Ordinariatsstiftung der Diözese Basel 12 Paul Richli Das Luzerner Universitätsgesetz im Fokus der Rechtswissenschaft (Do- kumentation, 26.10.2000) Finanziert von: Universitätsverein Luzern 13 Andreas Graeser Nachgedanken zum Begriff der Verantwortung (Vortrag, 15 Jahre Philosophisches Seminar, 7.11.2000) Finanziert von: Hilfi ker AG 14 Johann Baptist Metz Das Christentum im Pluralismus der Religionen und Kulturen (Festvor- trag an der Thomas-Akademie, 25.1.2001) Finanziert von: Garage Emil Galliker AG und Raeber Bücher&Medien Diese Ausgabe der Luzerner Universitätsreden wurde fi nanziert von der Dr. Josef Schmid Stiftung. 5O

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    Erstellungsdatum: 20.05.2014

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    Jusletter Entscheidungen am Lebensende Haussener

    . Zudem kann die nachfol- gende Gegenüberstellung lediglich Tendenzen aufzeigen, die sich nicht [...] Ergänzung der Ergebnisse der BASS-Studie werden weitere Studien und die Praxis abbildende Fachliteratur [...] und halt unterschreiben», BASS-Studie (Fn. 36), S. 78. 54 Vgl. BASS-Studie (Fn. 36), S. 78; kritisch

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    Erstellungsdatum: 13.11.2017

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    Regionen und ihre Einflusskanäle zur EU

    Regionen und ihre Einflusskanäle zur EU Regionen und ihre Einflusskanäle zur EU Eine Untersuchung der Wichtigkeit und der Nutzungshäufigkeit verschiedener Einflusswege Bachelorarbeit zur Erlangung des Bachelorgrades der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern vorgelegt von Oliver Huwyler von Sursee/LU und Auw/AG Eingereicht am 13. März 2014 Gutachter: Prof. Dr. Joachim Blatter Danksagung An dieser Stelle möchte ich all jenen Personen danken, auf deren Unterstützung ich bei meiner Bachelorarbeit zählen konnte. Meinen besten Dank möchte ich Prof. Dr. Joachim Blatter aussprechen für die Be- treuung der Arbeit, insbesondere für die wertvollen Literaturhinweise und die Ver- mittlung des Kontakts zu Prof. Dr. Michaël Tatham. Zu grossem Dank bin ich auch Prof. Dr. Michaël Tatham verpflichtet, der die Mühe auf sich nahm, mehrmals meinen Fragebogen zu begutachten und mir nützliche Än- derungs- und Ergänzungsvorschläge zukommen liess. Ferner gilt mein ausgesprochener Dank Michael Buess, der mir mit Rat und Tat bei der Programmierung der Online-Version des Fragebogens zur Seite stand. Seiner un- komplizierten Hilfe ist ein bedeutender Teil des Erfolgs der Umfrage zuzuschreiben. Herzlichst danken möchte ich zudem meiner Familie, auf deren grosszügige Unter- stützung ich während des ganzen Studiums einschliesslich der Bachelorarbeitsphase vertrauen durfte. 1 Abstract Regions across the member states of the European Union are increasingly affected by results from supranational policy-shaping. Many regions therefore rely on different channels in order to influence policy outcomes in line with their interests. This bache- lor's thesis seeks to address the importance and frequency of usage of said channels. It can be shown that channels which do not include collaboration with the nation state (extra-state channels) are not only used more frequently, but also perceived as more important than their intra-state counterparts. These differences can be at- tributed to a range of regional characteristics. The importance and usage frequency of intra-state channels are mainly explained by party-political congruence between re- gional and national governments, to a lesser extent also by a region’s competences, its resources and its differentness from the rest of the country. In the case of extra-state channels however, no prevailing explanatory factor can be identified. More generally, the results indicate that there is no rivalry inherent in the relationship between re- gions and their nation states. 2 Inhaltsverzeichnis Danksagung .............................................................................................................................. 1 Abstract ..................................................................................................................................... 2 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................... 5 Tabellenverzeichnis ................................................................................................................. 5 1. Einleitung .............................................................................................................................. 7 2. Subnationale Mobilisierung ............................................................................................... 9 2.1 Gründe der Mobilisierung ............................................................................................ 9 2.2 Entwicklung des Forschungsfeldes .......................................................................... 10 2.3 Klassische Theorie ...................................................................................................... 12 2.4 Neue Theorie................................................................................................................ 14 3. Subnationale Einflusskanäle ........................................................................................... 15 3.1 Überblick ....................................................................................................................... 15 3.2 Innerstaatliche Kanäle ............................................................................................... 16 3.3 Ausserstaatliche Kanäle ............................................................................................. 18 4. Hypothesen ........................................................................................................................ 20 5. Methodisches Vorgehen ................................................................................................... 22 6. Auswahl der Fälle .............................................................................................................. 23 7. Daten ................................................................................................................................... 25 7.1 Abhängige Variablen ................................................................................................... 25 7.2 Unabhängige Variablen .............................................................................................. 28 7.3 Kontrollvariablen ........................................................................................................ 30 8. Uni- und bivariate Analyse .............................................................................................. 32 8.1 Umfrage ........................................................................................................................ 32 8.2 Nutzung der Einflusskanäle ...................................................................................... 33 8.3 Prüfung auf Multikollinearität .................................................................................. 36 9. Multivariate Analyse ......................................................................................................... 37 9.1 Partizipationsrechte .................................................................................................... 37 9.2 Konsultationsmechanismus ...................................................................................... 39 9.3 Informelle Einflussnahme ......................................................................................... 40 9.4 Ständige Vertretung .................................................................................................... 41 9.5 Arbeitsgruppen der Kommission .............................................................................. 41 9.6 Arbeitsgruppen des Ministerrates ............................................................................ 42 3 9.7 Sitzungen des Ministerrates ...................................................................................... 43 9.8 Büros in Brüssel .......................................................................................................... 44 9.9 Interregionale Netzwerke .......................................................................................... 45 9.10 Intraregionale Kooperation ..................................................................................... 45 9.11 Mitglieder des Ausschusses der Regionen ............................................................. 47 9.12 Abgeordnete des Europäischen Parlaments .......................................................... 48 9.13 Direktkontakt mit der Kommission ........................................................................ 48 9.14 Direktkontakt mit dem Europäischen Parlament ................................................ 49 10. Fazit ................................................................................................................................... 51 10.1 Erste Fragestellung .................................................................................................... 51 10.2 Zweite Fragestellung ................................................................................................. 53 10.3 Methodenkritik .......................................................................................................... 58 Literatur .................................................................................................................................. 60 Internet ................................................................................................................................... 63 Anhang .................................................................................................................................... 64 A. Liste der erfassten Regionen ....................................................................................... 64 B. Regressionsmodelle ...................................................................................................... 65 C. Fragebogen ..................................................................................................................... 79 D. Begleitschreiben ........................................................................................................... 85 E. Erinnerungsschreiben .................................................................................................. 86 F. Selbstständigkeitserklärung ........................................................................................ 87 4 Abkürzungsverzeichnis AdR Ausschuss der Regionen AStV Ausschuss der Ständigen Vertreter BIP Bruttoinlandsprodukt EK Europäische Kommission EP Europäisches Parlament EU Europäische Union H Hypothese H0 Nullhypothese MEP Mitglied des Europäischen Parlamentes N Stichprobengrösse NUTS Nomenclature des unités territoriales statistiques r Korrelationskoeffizient R2 Determinationskoeffizient StäV Ständige Vertretung VIF Varianzinflationsfaktor Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Wichtigkeitsaussagen in der Umfrage ............................................................... 26 Tabelle 2 Häufigkeitsaussagen in der Umfrage ................................................................ 27 Tabelle 3 Deskriptivstatistische Kennwerte der Wichtigkeit .......................................... 34 Tabelle 4 Deskriptivstatistische Kennwerte der Häufigkeit ............................................ 35 Tabelle 5 Multikollinearitätsprüfung .................................................................................. 37 Tabelle 34 Überblick zur Wichtigkeitserklärung .............................................................. 55 Tabelle 35 Überblick zur Häufigkeitserklärung ................................................................ 57 Tabelle 6 Regressionsmodelle „Wichtigkeit Partizipationsrechte“ ................................ 65 Tabelle 7 Regressionsmodelle „Nutzungshäufigkeit Partizipationsrechte“ .................. 65 Tabelle 8 Regressionsmodelle „Wichtigkeit Konsultationsmechanismus“ ................... 66 Tabelle 9 Regressionsmodelle „Nutzungshäufigkeit Konsultationsmechanismus“ .... 66 Tabelle 10 Regressionsmodelle „Wichtigkeit informelle Einflussnahme“ .................... 67 Tabelle 11 Regressionsmodelle „Nutzungshäufigkeit informelle Einflussnahme“ ...... 67 Tabelle 12 Regressionsmodelle „Wichtigkeit Ständige Vertretung“ .............................. 68 Tabelle 13 Regressionsmodelle zur „Nutzungshäufigkeit Ständige Vertretung“ ......... 68 5 Tabelle 14 Regressionsmodelle „Wichtigkeit Arbeitsgruppen EK“ ................................ 69 Tabelle 15 Regressionsmodelle „Nutzungshäufigkeit Arbeitsgruppen EK“ .................. 69 Tabelle 16 Regressionsmodelle „Wichtigkeit Arbeitsgruppen Ministerrat“ ................. 70 Tabelle 17 Regressionsmodelle „Nutzungshäufigkeit Arbeitsgruppen Ministerrat“ ... 70 Tabelle 18 Regressionsmodelle „Wichtigkeit Sitzungen Ministerrat“ ........................... 71 Tabelle 19 Regressionsmodelle „Nutzungshäufigkeit Sitzungen Ministerrat“ ............. 71 Tabelle 20 Regressionsmodelle „Wichtigkeit Büros in Brüssel“ .................................... 72 Tabelle 21 Regressionsmodelle „Nutzungshäufigkeit Büros in Brüssel“ ....................... 72 Tabelle 22 Regressionsmodelle „Wichtigkeit interregionale Netzwerke“ ..................... 73 Tabelle 23 Regressionsmodelle „Nutzungshäufigkeit interregionale Netzwerke“ ....... 73 Tabelle 24 Regressionsmodelle „Wichtigkeit intraregionale Kooperation“ .................. 74 Tabelle 25 Regressionsmodelle „Nutzungshäufigkeit intraregionale Kooperation“ ... 74 Tabelle 26 Regressionsmodelle „Wichtigkeit Mitglieder AdR“ ...................................... 75 Tabelle 27 Regressionsmodelle „Nutzungshäufigkeit Mitglieder AdR“ ....................... 75 Tabelle 28 Regressionsmodelle „Wichtigkeit MEPs“ ....................................................... 76 Tabelle 29 Regressionsmodelle „Nutzungshäufigkeit MEPs“ ......................................... 76 Tabelle 30 Regressionsmodelle „Wichtigkeit Direktkontakt EK“ ................................. 77 Tabelle 31 Regressionsmodelle „Nutzungshäufigkeit Direktkontakt EK“ ..................... 77 Tabelle 32 Regressionsmodelle „Wichtigkeit Direktkontakt EP“ ................................... 78 Tabelle 33 Regressionsmodelle zur „Nutzungshäufigkeit Direktkontakt EP“ .............. 78 Die Nummerierung der Tabellen folgt der Erwähnung im Text und nicht der effektiven Platzierung in der Arbeit. 6 1. Einleitung „El Gobierno de las Islas Baleares dispone de diferentes canales para participar e intervenir en la realidad europea. Es importante hacer sentir la voz de las Islas en Europa y estar presente en todos y cada uno de los foros que permiten a las regiones participar en la construcción de la Unión Europea.”1 Die Regierung der Balearischen Inseln verfügt über verschiedene Kanäle, um an der europäischen Wirklichkeit teilzunehmen und mitzuwirken. Es ist wich- tig, dass die Stimme der Balearen in Europa gehört wird und in allen Foren zugegen ist, die den Regionen eine Mitgestaltung der Europäischen Union er- lauben. Mit dem Bedürfnis, ihren Anliegen an die Europäische Union (EU) möglichst gut Ge- hör zu verschaffen, steht die spanische Autonome Gemeinschaft der Balearischen Inseln nicht alleine da. Zahlreiche Dezentralisierungswellen in den Mitgliedsstaaten der EU haben die Position von Akteuren auf der Regional-, Meso- und Lokalebene gestärkt und neue Gebietseinheiten geschaffen. Viele dieser subnationalen Akteure2 verfügen über Kompetenzen, die von Entscheiden der supranationalen Ebene tan- giert werden.3 Nicht zuletzt dazu beigetragen hat auch die Vertiefung des europäi- schen Integrationsprozesses, der den Einfluss der EU auf den subnationalen Ebenen gesteigert hat.4 Diese enger werdenden Beziehungen zur supranationalen Ebene näh- ren das Interesse der subnationalen Akteure, den Politikgestaltungsprozess der EU in ihrem Sinne mitzugestalten. In der politikwissenschaftlichen Forschungsliteratur nehmen diese Prozesse seit den 1990er Jahren einen wichtigen Stellenwert ein. Unter dem Schlagwort der subnatio- nalen Mobilisierung, weniger spezifisch auch unter Multi-Level-Governance, wird der Einfluss der subnationalen Akteure auf supranationaler Ebene untersucht. Wichtige Bereiche der jüngeren Forschung in diesem Fachgebiet stellen grundlegende Unter- suchungen zur Charakterisierung der subnationalen Akteure bei Callanan und Tatham,5 die Präferenzen ihrer Entscheidungsträger bei Tatham und Bauer6 oder das Verhältnis und die Interaktionsmodi zwischen subnationalen Akteuren und National- 1 Govern de les Illes Balears, La representación del Gobierno de las Islas Baleares en Europa, Version vom 24. Februar 2014, URL: https://intranet.caib.es/sacmicrofront/contenido.do?cont=43893&campa=yes&idsite=3126&&lang=es 2 Die Bezeichnung des subnationalen Akteurs wird in dieser Arbeit als Synonym für Region verwendet. 3 Tatham, Michaël, With or without you? Revisiting Territorial State-Bypassing in EU Interest Representation, in: Journal of European Public Policy 1 (2008), S.76 4 Rowe, Carolyn, Regional Representations in the EU. Between Diplomacy and Interest Mediation (Palgrave Studies in European Union Politics), Basingstoke 2011, S.5 5 Callanan, Mark; Tatham Michaël, Territorial interest representation in the European Union. Actors, objec- tives and strategies, in: Journal of European Public Policy (erscheint 2014), S.1-23 6 Tatham, Michaël; Bauer, Michael W., Support from Below? Regional Élites, Governance Preferences and Supranational Institutions, in: Journal of Public Policy (online veröffentlicht am 20. Dezember 2013), S.1-36 7 staaten bei Tatham7 sowie Callanan in den Vordergrund.8 Gleichzeitig richtet sich der Fokus neuerer Forschung auch auf einzelne Einflusskanäle. Von besonderem Interes- se sind etwa die Determinanten einzelner Einflussmöglichkeiten wie jene eines Büros in Brüssel, wie sie Tatham und Thau aufzeigen9 oder jene transregionaler und natio- naler Netzwerke, die Donas und Beyers beschreiben.10 Ein gesamtheitlicher Über- blick zur Nutzung verschiedener Einflusskanäle fehlt aber. Zusammenfassende Arbei- ten zu Einflussmöglichkeiten sind nur ansatzweise verfügbar und decken beispiels- weise wie bei Tatham lediglich verschiedene Formen direkter regionaler Interessen- repräsentation bei der EU ab.11 Das Fehlen einer Übersicht bei verschiedenen Einflussmöglichkeiten soll als For- schungsinteresse für die vorliegende Bachelorarbeit aufgenommen werden. Die For- derung nach einer Präsenz in allen Foren, wie sie die Balearischen Inseln stellen, wirft die Frage nach einer Spezifizierung dieser Foren auf. Es soll deshalb untersucht werden, welche Einflussmöglichkeiten den subnationalen Akteuren zur Verfügung stehen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass selbst bei Verfügbarkeit nicht alle Ka- näle denselben Stellenwert für die Regionen einnehmen. Die erste Forschungsfrage soll sich dieser Unklarheit widmen und einen Überblick der Wichtigkeit und Nut- zungshäufigkeit einzelner Kanäle schaffen. Da die Einflusskanäle vielen Zwecken dienen können, soll sich die Klärung auf den Nutzen der Kanäle zur Beeinflussung des europäischen Politikgestaltungsprozesses beschränken. Welche Einflusskanäle sind für subnationale Akteure wichtig und werden oft genutzt zur Beeinflussung des europäischen Politikgestaltungsprozesses? Unterschiede sind indes nicht nur bei der Bedeutung und der Häufigkeit der Nutzung zwischen verschiedenen Einflusskanälen zu erwarten, sondern auch zwischen den subnationalen Akteuren selbst. Es ist anzunehmen, dass nicht alle Regionen mit der gleichen Häufigkeit auf einen spezifischen Einflusskanal bauen. Ebenso werden sich ihre Einschätzungen zur Wichtigkeit unterscheiden. Diese Differenzen zwischen den subnationalen Akteuren zu erklären, ist deshalb Inhalt der zweiten Forschungsfrage. 7 Tatham, With or without you?, S.76-99 8 Callanan, Mark, EU Decision-Making. Reinforcing Interest Group Relationships with National Govern- ments?, in: Journal of European Public Policy 1 (2011), S.17-34 9 Tatham, Michaël; Thau, Mads, The More the Merrier. Accounting for Sub-state Paradiplomats in Brussels, in European Union Politics (erscheint 2014), S.1-22 10 Donas, Tom; Beyers, Jan, How Regions Assemble in Brussels. The Organizational Form of Territorial Repre- sentation in the European Union, in: Publius. The Journal of Federalism 4 (2013), S.527-549 11 Tatham Michaël, Going Solo. Direct Regional Representation in the European Union, in: Regional and Fed- eral Studies 5 (2008), S.493-515 8 Wie lassen sich Unterschiede in der Wichtigkeit und der Nutzungshäufigkeit der Einflusskanäle für verschiedene subnationale Akteure erklären? Während die erste Fragestellung ein strukturentdeckendes Verfahren zulässt, soll bei der zweiten strukturprüfend gearbeitet werden. Die beiden Forschungsfragen be- stimmen die Vorgehensweise für diese Bachelorarbeit. In einem ersten Schritt (Kapi- tel 2) soll das theoretische Fundament gelegt werden. Es werden die Hintergründe des supranationalen Engagements ausgeleuchtet und die theoretischen Grundan- nahmen dahinter erläutert. Ein wichtiges Element bildet die Unterteilung der Theorie der subnationalen Mobilisierung in die klassische und die neue Strömung. Im zwei- ten Schritt (Kapitel 3) werden die Grundlagen für den empirischen Teil der Untersu- chung ausgearbeitet. Mittels einer Literaturrecherche werden verschiedene Möglich- keiten zur Beeinflussung europäischer Policys identifiziert. Diese lassen sich in inner- staatliche und ausserstaatliche Einflusskanäle unterteilen. Mit dem dritten Schritt (Kapitel 4) werden aufbauend auf dem theoretischen und empirischen Hintergrund vier Hypothesen zur zweiten Fragestellung aufgeworfen. Es folgt danach in einem vierten Schritt in den Kapiteln 5 bis 7 eine Erläuterung des methodischen Vorgehens, der Fallauswahl sowie der verwendeten Daten. In einem fünften Schritt soll die ei- gentliche Auswertung des Datenmaterials vorgenommen werden (Kapitel 8 und 9). Abgeschlossen wird die Arbeit im sechsten und letzten Abschnitt, in dem ein Fazit gezogen werden soll (Kapitel 10). 2. Subnationale Mobilisierung 2.1 Gründe der Mobilisierung Das Interesse der Regionen, Einfluss auf die Politikgestaltung auf der EU-Ebene zu nehmen, hat verschiedene Gründe. Van den Hofen und Sutcliffe propagieren in An- lehnung an Goldsmith12 vier Auslöser für das supranationale Engagement der Regio- nen. Der erste Grund bildet die Vertiefung der europäischen Integration. Die Ausweitung der supranational behandelten Politikbereiche führt dazu, dass sich die subnationa- len Akteure vermehrt mit der Implementierung europäischer Policys beschäftigen müssen. Dadurch verstärkte sich ihr Anreiz, sich auf gesamteuropäischer Ebene ein- 12 Vgl. dazu: Goldsmith, Mike, The Europeanisation of Local Government, in: Urban Studies 4-5 (1993), S.683- 699 und Goldsmith, Mike, British Local Government in the European Union, in: Jonathan Bradbury (Hrsg.), British Regionalism and Devolution. The Challenges of State Reform and European Integration, London 1997, S.215-234 9 zubringen und Einfluss auf die Politikgestaltung zu nehmen. Als zweiter Grund für den engeren Kontakt der Regionen zur supranationalen Ebene lassen sich die europä- ischen Strukturfonds identifizieren. Diese stellen finanzielle Mittel zur wirtschaftli- chen Entwicklung der Regionen zur Verfügung, wobei besonders ärmere Regionen in deren Genuss kommen. Callanan und Tatham bezeichnen diese beiden ersten Ursa- chen als „two fundamental rationales underpinning subnational mobilization.“13 Die- se beiden Triebfedern subnationaler Einflussnahme, von den beiden Autoren als re- gulatorische und finanzpolitische Mobilisierung bezeichnet, überschneiden sich bis zu einem gewissen Grad, so etwa bei Gesetzen mit Implikationen für Gelder aus EU- Fonds.14 Ein weiteres Paket von Mobilisierungsgründen dreht sich primär um die Informatio- nengewinnung. Als dritter Grund spielt wirtschaftliches Wissen für die subnationalen Akteure eine wichtige Rolle. Entwicklungen im europäischen Binnenmarkt eröffnen den Regionen Vor- und Nachteile. Um den Unternehmen in ihrem Gebiet Informati- onen zu diesen Vorgängen sowie gute Geschäftsbedingungen bieten zu können, müs- sen sie auf der EU-Ebene aktiv sein. Als vierter Grund tritt die Förderung des subna- tionalen Engagements durch die Europäische Kommission auf. Die Kommission ist das einzige Gremium mit Initiativrecht im europäischen Gesetzgebungsprozess. Durch die bessere supranationale Einbindung der Regionen gelangt die Kommission an Informationen, die ihr die Politikinitiierung erleichtert.15 Die vorliegende Arbeit wird sich darauf beschränken, die Beeinflussung der Politikge- staltung zu behandeln. 2.2 Entwicklung des Forschungsfeldes In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre begannen subnationale Akteure, nach Zu- gangswegen zu europäischen Institutionen zu suchen, um Einfluss auf die supranati- onale Politikgestaltung zu nehmen.16 Pioniere auf diesem Gebiet waren deutsche Bundesländer und englische Lokalbehörden, die im Jahre 1984 Büros in Brüssel er- öffneten.17 Von einem eigentlichen regionalen Mitwirken auf der supranationalen Ebene kann jedoch erst ab den frühen 1990er Jahren die Rede sein. Der Maastrichter 13 Callanan, Mark; Tatham Michaël, Territorial interest representation, S.4 14 Ebd. S.5 15 van den Hoven, Adrian; Sutcliffe John B., Subnational Lobbying and Structural Funds: A French–Scottish Comparison, in: Local Government Studies 2 (2003), S.108-109 16 Jeffery, Charlie, Sub-National Mobilization and European Integration: Does it Make Any Difference?, in: Journal of Common Market Studies 1 (2000), S.1-4 17 Marks, Gary, et al., What Do Subnational Offices Think They Are Doing in Brussels?, in: Regional and Fed- eral Studies 3 (2002), S.1 10 Vertrag von 1992 bildet einen wichtigen Pfeiler für die Einbindung subnationaler Ak- teure in das institutionelle Gefüge der EU. Zum einen erlaubt er den Mitgliedsstaa- ten, sich im Ministerrat durch ihre Regionen vertreten zu lassen. Die entsandten re- gionalen Mandatsträger erhielten das Recht, anstelle ihrer Zentralregierungen an Verhandlungen teilzunehmen und abzustimmen. Zum anderen legte der Vertrag den Grundstein für den Ausschuss der Regionen (AdR), einem Konsultativgremium der Kommission und des Ministerrats, bestehend aus lokalen und regionalen Vertre- tern.18 Die zunehmenden Interdependenzen zwischen subnationalen Ebenen und der EU äusserten sich auch in der Entstehung eines neuen Forschungsfeldes. Hooghe formu- lierte die Bezeichnung der subnationalen Mobilisierung (subnational mobilisation),19 um den Einfluss subnationaler Akteure auf die europäische Politikebene zu umreis- sen. Gemäss Bauer entstand die subnationale Mobilisierungstheorie anfänglich als Kritik am Intergouvernementalismus.20 Letzterer Theorie zufolge gilt der europäische Integrationsprozess als Gebiet der Aussenpolitik und fällt somit in die alleinige Kom- petenz des Nationalstaates. Dieses Machtmonopol der Staaten wird von den Verfech- tern der subnationalen Mobilisierungstheorie zurückgewiesen. Zwar billigen sie den Nationalstaaten eine Schlüsselrolle auf europäischem Parkett zu. Jedoch stellen sie in Abrede, dass die Staaten gleichsam eines Gatekeepers die subnationalen Akteure vom europäischen Politikgestaltungsprozess ausschliessen können.21 Die Kritik galt aber nicht einzig dem Intergouvernementalismus. Neofunktionalistische Ansätze wurden ebenfalls in Frage gestellt, da sie die Rolle des Staates zu stark zu Gunsten supranati- onaler Institutionen vernachlässigen würden.22 Zur Erklärung des subnationalen Engagements auf supranationaler Ebene entstand die Theorie der subnationalen Mobilisierung. Hier lassen sich zwei Strömungen fest- stellen, die im Forschungsdiskurs zu verschiedenen Zeiten prägend waren. Dabei scheiden sich die beiden theoretischen Stossrichtungen in erster Linie am Verhältnis zwischen den subnationalen Akteuren und ihren Nationalstaaten. Die erste Strö- mung, die im Folgenden als klassische Theorie der subnationalen Mobilisierung be- zeichnet werden soll, geht a priori von einer abweisenden Haltung der Staaten und 18 Hooghe, Liesbet, The European Union and Multi-Level Governance in Practice. Patterns of Subnational Involvement: Expansion, Divergence, Complexity, Paper Presented at the Fourth Biennial International Conference of the European Community Studies Association, Charleston (SC) 1995, S.8-9 19 Jeffery, Sub-National Mobilization, S.1 20 Bauer, Christian W., Studinger, Philipp, European Regions’ relationship with the EU seen from below. Re- visiting the subnational mobilization thesis, EUSA Conference Boston (2011), S.2 21 Jeffery, Sub-National Mobilization, S.5 22 Hooghe, Liesbet, Subnational Mobilisation in the European Union, in: West European Politics, 3 (1995), S.176 11 subnationalen Akteuren untereinander aus. Dieser Erklärungsansatz entstand in den frühen 1990er Jahren und erfreute sich besonders in der zweiten Hälfte dieses Jahr- zehnts grossen Zuspruchs.23 Spätere Forschungsarbeiten, vor allem ab der zweiten Hälfte der 2000er Jahre, zeichnen ein differenzierteres Bild der subnationalen Mobi- lisierung. Die Strömung, die an dieser Stelle neue Theorie der subnationalen Mobili- sierung genannt werden soll, lehnt es ab, das Verhältnis zwischen den verschiedenen Staatsebenen axiomatisch festzulegen. Vielmehr bestehen verschiedene Interakti- onsmodi zwischen den subnationalen Akteuren und ihrem Nationalstaat.24 In den nachfolgenden beiden Kapiteln werden die Prämissen der klassischen und der neuen Theorie der subnationalen Mobilisierung genauer erläutert, um die beiden Strömungen voneinander abzugrenzen. 2.3 Klassische Theorie Subnationale Mobilisierung im Sinne der klassischen Theorie beruht im Kern auf ge- gensätzlichen Interessen der Regionen und ihren Nationalstaaten. Einerseits beste- hen Differenzen darüber, wie innerstaatlich Partikularinteressen aggregiert werden und andererseits, wie sie gegenüber der supranationalen Ebene repräsentiert werden. Zudem möchten sich Regionen supranational einbringen, während die Nationalstaa- ten diese subnationale Einmischung möglichst zu unterbinden suchen.25 Hooghe sieht in der subnationalen Mobilisierung deshalb „an instrument to challenge state power, and to support supranational authority.”26 Der Wunsch der Regionen nach stärkeren supranationalen Institutionen leitet sich aus einer Interessensüberlappung von subnationalen und supranationalen Akteuren ab. Beide sind an der Schwächung der Stellung der Nationalstaaten interessiert, da sie sich daraus eine Stärkung der eigenen Position erhoffen. Die supranationale Ebene will eine Erweiterung ihres Kompetenzbereichs auf Kosten der Staaten erreichen. Für die Regionen hingegen eröffnen sich mit einer starken supranationalen Ebene neue Chancen, in die Politik- gestaltung einzugreifen. Gleichzeitig schmälert eine ausgebaute supranationale Polity den Einfluss der Staaten.27 Die Rivalität der subnationalen Akteure mit dem Nationalstaat und die daraus er- wachsende Unterstützung der supranationalen Ebene bringen zwei bedeutende Im- 23 Bauer, European Regions’ relationship, S.2 24 Callanan; Tatham, Territorial interest representation, S.7 25 Hooghe, Subnational Mobilisation, S.177 26 Ebd. 27 Bauer, European Regions’ relationship, S.4 12 plikationen mit sich. Die erste umfasst eine Vertiefung der Beziehung der Regionen untereinander. Die gestärkten Banden unter den subnationalen Akteuren können direkt aus der intensivierten Beziehung zwischen der subnationalen und supranatio- nalen Ebene hergeleitet werden. Die zunehmenden sub-supranationalen Kontakte führen dazu, dass sich auch die Wechselbeziehungen unter den Regionen vertiefen. Es wird erwartet, dass die subnationalen Einheiten stärker zur Verwirklichung ihrer Ziele auf supranationaler Ebene zusammenarbeiten. Des Weiteren fördern die Inter- aktionen der subnationalen Akteure untereinander Prozesse des transnationalen Lernens oder des interregionalen Wettbewerbs.28 Die zweite und für diese Arbeit wichtigere Implikation betrifft das Ausmass der sub- nationalen Mobilisierung. Alle Regionen streben nach einer möglichst starken Rolle auf der supranationalen Ebene. Jedoch gibt es grosse Differenzen beim supranationa- len Engagement der verschiedenen subnationalen Einheiten. Diese lassen sich durch die unterschiedlichen materiellen und immateriellen Ressourcenstärken sowie insti- tutionelle Konfigurationen der subnationalen Akteure erklären. Die unterschiedliche Verfügbarkeit finanzieller, personeller, politischer und informationsbezogener Res- sourcen sowie Differenzen bei den innenpolitischen Institutionenkonstellationen verhindern,29 dass alle Regionen gleichermassen auf der supranationalen Ebene prä- sent sein können. Die Stärke der Regionen bestimmt somit ihre Rolle auf der supra- nationalen Ebene. Bei subnationalen Akteuren, die über umfangreiche Ressourcen und eine institutionell starke Position verfügen, wird von einer ausgeprägten subna- tionalen Mobilisierung ausgegangen.30 Gemäss Marks engagieren sich die starken Regionen dabei nicht nur umfangreicher, weil sie über mehr Ressourcen verfügen, sondern: „Strong regions have both more to gain by trying to influence EU policy and more to lose if they do not. They have more to gain because many EU policies lie within their competence. They have more to lose because if they are unable to operate effectively in Europe they face the prospect of being outflanked by na- tional governments.”31 Eine verpasste Chance zur Einflussnahme auf der supranationalen Ebene wiegt für Regionen mit starken Institutionen und grosser Kompetenzfülle somit schwerer als für schwächere. Da erstere im innenpolitischen Kontext über einen grösseren Hand- 28 Ebd. S.6 29 Callanan; Tatham, Territorial interest representation, S.3 30 Bauer, European Regions’ relationship, S.6 31 Marks, What Do Subnational Offices Think, S.9 13 lungsspielraum verfügen, sind sie häufiger von supranationalen Entscheiden betrof- fen. Ihr Anreiz zur subnationalen Mobilisierung ist daher grösser.32 2.4 Neue Theorie Bei der neuen Theorie der subnationalen Mobilisierung handelt es sich um einen An- satz, der in Anlehnung an ihre klassische Vorform entstanden ist. Dies führt zu eini- gen Gemeinsamkeiten. So teilen beide Theorien die Annahme, dass ausgeprägte sub- national-supranationale Wechselbeziehungen den Kontaktaustausch der Regionen untereinander fördern. Zudem stellt die neue Theorie ebenso wie die klassische das Ausmass des subnationalen Engagements in Abhängigkeit zur regionalen Ressour- censtärke und der Konstellation von und in Institutionen. Der bezeichnende Unterschied zwischen den beiden Theorien besteht im Verständnis der Beziehung zwischen den subnationalen Akteuren und dem Nationalstaat. Subna- tionale Mobilisierung ist nach der neuen Theorie keine Folge eines inhärenten Kon- kurrenzverhältnisses der beiden Ebenen. Für Moore gilt die Konkurrenzannahme im Falle der EU als widerlegt, da die Staaten keinen wirkungsmächtigen Widerstand ge- gen die subnationale Mobilisierung geleistet haben.33 Tatham wiederum lehnt den Schluss ab, dass Mobilisierung zwingend einer Rivalität zwischen den beiden Ebenen folgt. „[P]roviding evidence that SSEs [sub-state entities] are active in Brussels does not equate to proving that they bypass their member state. There is an implicit amalgam in the literature that paradiplomacy and state bypassing are one and the same. However, paradiplomacy (i.e. the diplomacy led by SSEs parallel to their member state’s) can also be led jointly with state diplomacy.”34 Gemeinsam mit Callanan schlägt er ein Modell vor, das drei verschiedene Interakti- onsmodi zwischen subnationalen Akteuren und Nationalstaaten vorsieht. Die supra- nationale Strategie der Regionen unterteilt sich in Kooperation (co-operation), Um- gehung (bypassing) und Konflikt (conflict). Kooperation als erster Interaktionsmo- dus bezeichnet die Zusammenarbeit von Regionen und Nationalstaaten zur Verwirk- lichung gemeinsamer supranationaler Ziele. Dieses Vorgehen wird besonders von einflussreichen subnationalen Akteuren bevorzugt. Da diese Regionen ein stärkeres Gewicht auf den Nationalstaat ausüben können, verlieren Vorgehensweisen ohne Zu- 32 Bauer, European Regions’ relationship, S.5 33 Moore, Carolyn, A Europe of the Regions vs. the Regions in Europe. Reflections on Regional Engagement in Brussels, in: Regional and Federal Studies 5 (2008), S.519 34 Tatham, With or without you?, S.77 14 sammenarbeit mit dem Nationalstaat an Attraktivität. Umgehung als zweite Strategie hebt sich durch fehlende Interaktionen zwischen den beiden Ebenen hervor. Grund für die Wahl dieses Vorgehens sind nicht unterschiedlich gelagerte Interessen der beiden Ebenen, sondern fehlender innenpolitischer Einfluss der Regionen. Schwä- chere Regionen können die supranationale Position des Staates nur marginal oder gar nicht beeinflussen. Deshalb versuchen sie, sich eigenständig auf der supranatio- nalen Ebene positionieren. Die dritte Interaktionsform des Konflikts stellt eine Son- derform der Umgehung dar. Ein Konfliktverhältnis zwischen Nationalstaat und sub- nationalen Akteuren manifestiert sich nicht nur in fehlender Zusammenarbeit. Es ist auch eine Folge davon, dass beide Akteursgruppen Ziele verfolgen, die gegenseitig unvereinbar sind. Anders als Kooperation oder Umgehung tritt Konflikt jedoch nie als dominante Interaktionsform zwischen Regionen und ihren Staaten auf.35 3. Subnationale Einflusskanäle 3.1 Überblick Regionen verlassen sich auf unterschiedlichste Möglichkeiten, um sich bei der EU Gehör zu verschaffen. Für diese Möglichkeiten, Einflusskanäle genannt, werden in der Forschungsliteratur unterschiedliche Systematisierungsansätze verwendet. Mög- liche Kategorienbildungen können zwischen direkten und indirekten,36 formellen und informellen, institutionellen und nicht-institutionellen37 oder innerstaatlichen und ausserstaatlichen Kanälen vorgenommen werden.38 In der vorliegenden Unter- suchung werden als Kategorien innerstaatliche und ausserstaatliche Einflusskanäle verwendet, da sie sich am besten mit den beiden Ansätzen der subnationalen Mobili- sierungstheorie vereinbaren lassen. In den nachfolgenden Kapiteln 3.2 und 3.3 werden die innerstaatlichen und ausser- staatlichen Kanäle genauer ausgeleuchtet. Im Kapitel 4 werden die beiden Kategorien mit den theoretischen Annahmen subnationaler Mobilisierung verknüpft und vier Hypothesen zur zweiten Fragestellung entwickelt. 35 Callanan; Tatham, Territorial interest representation, S.7-8 36 Tatham, Going Solo, S.494 37 Breuer, Christian B., How Regions and Encompassed Actors are Involved in EU Regional Policy (Regionen in Europa/European Regions, Bd.4), Wien 2012, S.75ff 38 Callanan; Tatham, Territorial interest representation, S.7 15 3.2 Innerstaatliche Kanäle In der Kategorie der innerstaatlichen Kanäle werden jene Beeinflussungsmöglichkei- ten zusammengefasst, mit denen Regionen über innenpolitische Wege auf den Poli- tikgestaltungsprozess der EU einwirken. Der Einfluss der Regionen auf die EU ver- läuft bei diesen Kanälen über die nationalstaatliche Ebene. Bei diesen Kanälen sehen sich die regionalen Interessen daher einem Wechselspiel mit den staatlichen ausge- setzt. Der Nationalstaat nimmt gegenüber den subnationalen Akteuren mehrheitlich eine Gatekeeper-Rolle ein, da die Nutzung dieser Kanäle vielfach seines Einverständ- nisses bedarf.39 Für diese Arbeit wird zwischen sieben innerstaatlichen Kanälen un- terschieden: 1. Partizipationsrechte auf nationalstaatlicher Ebene. Subnationale Akteure können Einfluss nehmen auf die Gestaltung europäischer Policys, indem sie in Insti- tutionen auf nationalstaatlicher Ebene vertreten sind.40 Das Ausmass dieser Einbin- dung variiert dabei beträchtlich zwischen den Staaten. In föderalen Staaten verfügen die Regionen über einen grösseren Einfluss auf den Nationalstaat als in zentralisti- schen. Unterschiede manifestieren sich jedoch nicht nur entlang dieser Einteilung, sondern auch innerhalb der Gruppen der föderalen und formell zentralistischen Staa- ten selbst.41 Da die Willensbildung in europäischen Angelegenheiten eine nationalstaatliche Kompetenz ist, kommt subnationalen Akteuren mit Einfluss im nationalen Parlament eine wichtige Rolle zu. Über eine eigene, zweite Kammer können Regionen in gewis- sen Staaten die EU-Position mitgestalten. Der Einfluss der Regionalregierungen ist dabei umso grösser, je enger die regionalen Parlamentsvertreter an sie gebunden sind. Während im deutschen Bundesrat die Mitglieder der Länderregierungen selbst einsitzen, wählen in Österreich die Landtage die Vertreter des Bundesrates. In Belgi- en und Spanien wiederum werden verschiedene Wahlmechanismen gleichzeitig an- gewandt, wobei in beiden Fällen ein Teil der Abgeordneten in der zweiten Kammer von Regionalparlamenten beziehungsweise Regionalregierungen bestimmt wird. Nebst diesen direkten Regionalvertretern können Regionen auch in der ersten Kam- mer durch Abgeordnete regionalistischer Parteien vertreten sein.42 39 Jeffery, Charlie, A Regional Rescue of the Nation-State. Changing Regional Perspectives on Europe, EUSA Tenth Biennial International Conference, Montreal 2007, S.5-7 40 Tatham, Michaël, Devolution and EU Policy-Shaping. Bridging the Gap between Multi-Level Governance and Liberal Intergovernmentalism, in: European Political Science Review, 1 (2011), S.58 41 Stegarescu, Dan, Decentralised Government in an Integrating World. Quantitative Studies for OECD Coun- tries (ZEW Economic Studies, Bd. 34), Heidelberg 2006, S.49-63 42 Ebd. 16 2. Spezieller Konsultationsmechanismus gegenüber dem Staat. Um die Po- sitionen der subnationalen Akteure in die Ausgestaltung ihrer supranationalen Stra- tegie einfliessen zu lassen, können die Nationalstaaten den Meinungsaustausch mit den Regionen institutionalisieren. Die Regionen werden vom Zentralstaat konsul- tiert, wenn es sich um EU-Fragen handelt, die teilweise oder vollständig im regiona- len Kompetenzbereich liegen. Solche Verfahren können sich, abhängig vom jeweili- gen Staat, darin unterscheiden, ob die Positionen der subnationalen Akteure als ver- bindlich oder unverbindlich gelten.43 3. Informelle Einflussnahme auf nationalstaatlicher Ebene. Dieser Kanal umfasst jene Wege zur Beeinflussung des Nationalstaates, die über subnationale In- teressensverbände44 oder individuelle Direktkontakte zwischen regionalen und nati- onalstaatlichen Behördenmitgliedern führen. Bei diesen Formen des Lobbyings und des professionellen Networkings ist es auf Grund der fehlenden Formalisierung schwierig, ihren Erfolg ins Verhältnis zum Aufwand zu stellen.45 4. Mitgestaltung der Position der Ständigen Vertretung. Jeder Mitgliedsstaat verfügt gleichsam einer Botschaft über eine Ständige Vertretung (StäV) bei der EU. Deren Mitglieder leisten im Rahmen des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) Vorbereitungsarbeiten für den Ministerrat. Zudem gilt der AStV als Forum zwischen den Staaten und überwacht die Arbeit von Expertengruppen.46 Regionen können die Arbeit des AStV auf zwei verschiedene Weisen mitgestalten. Einerseits können Nati- onalstaaten subnationalen Akteuren erlauben, an Treffen teilzunehmen, bei denen die Ständigen Vertreter Anweisungen erhalten.47 Andererseits können Staaten soweit gehen, Regionalvertreter in ihre nationalen Delegationen zu integrieren und im AStV teilnehmen zu lassen.48 5. Teilnahme in Arbeitsgruppen der Kommission. Die Arbeitsgruppen unter- stützen die Kommission sowohl bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen als auch bei Entscheiden im späteren Verlaufe des Politikgestaltungsprozesses. In der Regel sitzen in diesen Gremien unabhängige Experten oder Vertreter der Nationalstaaten.49 43 Tatham, Devolution and EU Policy-Shaping, S.58-59 44 Vgl. Kern, Kristine, Cities in a European Setting, Paper submitted for presentation at the Conference “Inno- vation for Good Local and Regional Governance. A European Challenge”, Enschede 2009, S.4 45 Vgl. dazu in Anlehnung Breuer, How Regions, S.82-86 46 Coreper, Glossary, Summaries of EU legislation, Version vom 30. Januar 2014, URL: http://europa.eu/legislation_summaries/glossary/coreper_en.htm 47 Jeffery, A Regional Rescue, S.6 48 Beltán García, Susana, Is there a Real Model in Spain for Autonomous Communities to Participate in the Council of the European Union or is it only a Mirage?, in: Journal of Contemporary European Studies 4 (2012), S.430 49 Committees and working parties, Summaries of EU legislation, Version vom 30. Januar 2014, URL: http://europa.eu/legislation_summaries/glossary/experts_committees_en.htm 17 Die Staaten können sich in diesen Gruppen auch durch regionale Vertreter repräsen- tieren lassen. Innenpolitisch wird diese Vertretung durch Regionen entweder durch Soft Law geregelt oder gesetzlich beziehungsweise verfassungsrechtlich festgeschrie- ben.50 6. Teilnahme in Arbeitsgruppen des Ministerrates. Wie auch in den Arbeits- gruppen der Kommission können sich Staaten in jenen des Ministerrates durch sub- nationale Akteure vertreten lassen.51 Zum einen erfüllen Arbeitsgruppen Vorberei- tungsaufgaben für die Entscheidungsfindung im Ministerrat, zudem unterstützen sie den AStV bei seiner Arbeit.52 7. Teilnahme an Sitzungen des Ministerrates. Nationalstaaten können sich seit dem Maastrichter Vertrag von subnationalen Akteuren im Ministerrat vertreten las- sen. Um der Staatsebene dieses Recht auf Vertretung abzuringen, müssen die Regio- nen einerseits über genügend innenpolitischen Einfluss verfügen und andererseits sich mit dem Zentralstaat auf eine gemeinsame Position einigen können. Die Regio- nen vertreten den Zentralstaat nur in Gebieten, die in ihrem Kompetenzbereich fallen oder in denen nicht der ganze Staat betroffen ist.53 Zu den subnationalen Akteuren, die ihren Nationalstaat vertreten, gehören etwa deutsche und österreichische Länder, belgische und italienische Regionen, die italienischen Provinzen Trient und Südtirol sowie die spanischen Autonomen Gemeinschaften. Gemäss Tatham besteht der Hauptvorteil dieses Einflusskanales darin, dass sie ihren Standpunkt in einem kriti- schen Moment des Politkgestaltungsprozesses darlegen können.54 3.3 Ausserstaatliche Kanäle Die Kategorie der ausserstaatlichen Kanäle zeichnet sich durch die direkte Beziehung zwischen subnationalen Akteuren und EU-Institutionen aus. Regionen nehmen ohne Umweg über den Nationalstaat Einfluss auf die supranationale Ebene.55 Ausserstaat- liche Kanäle können sowohl von den subnationalen Akteuren selbst ins Leben geru- fen56 als auch durch EU-Verträge geschaffen werden.57 Im Rahmen dieser Untersu- chung wird eine Unterscheidung zwischen sieben ausserstaatlichen Einflussmöglich- keiten vorgenommen: 50 Tatham, Devolution and EU Policy-Shaping, S.59 51 Ebd. 52 Committees and working parties, Version vom 30. Januar 2014 53 Jeffery, A Regional Rescue, S.3-4 54 Tatham, Devolution and EU Policy-Shaping, S.59 55 Tatham, Going Solo, S.494 56 Breuer, How Regions, S.82-83 57 Hooghe, The European Union and Multi-Level, S.8 18 1. Büros in Brüssel. Verbindungsbüros in Brüssel können von subnationalen Akt- euren alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen unterhalten werden. Sie erfüllen verschiedene Zwecke. Die im Rahmen dieser Untersuchung wichtigste Funktion ist das Lobbying. Büros vertreten gegenüber der Kommission und dem Europäischen Parlament (EP) die Standpunkte ihrer Regionen. Zudem unterstützen sie die regiona- len Vertreter im AdR und im Ministerrat. Weitere Aufgaben beinhalten die Beschaf- fung von Informationen zu Neuerungen in der EU-Gesetzgebung, das Knüpfen von Kontakten mit öffentlichen und privaten Akteuren und die kulturelle und soziale Re- präsentation der Region.58 2. Interregionale Netzwerke. Das Streben der subnationalen Akteure nach mehr supranationalem Einfluss äussert sich in der Bildung gemeinsamer Netzwerke. Die Zusammenarbeit ist oftmals staatenübergreifend und baut auf geographischen oder sektoriellen Kriterien sowie gemeinsamen Zielen der Mitgliedsregionen.59 Die inter- regionalen Netzwerke gelten als äusserst effektiv bei der Mobilisierung regionaler Advocacy Coalitions und der Beeinflussung der europäischen Entscheidungsgremi- en. Besonders mitgliederstarke Interessensverbände sind der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), die Versammlung der Regionen Europas (VRE) und die Konferenz der Peripheren Küstenregionen (KPKR).60 3. Intraregionale Kooperation. Nicht nur die Regionen, sondern auch Akteure wie Bewegungsorganisationen, Unternehmens- und Wirtschaftsverbände, zivilgesell- schaftliche Organisationen, Gewerkschaften oder Firmen verfügen über Interessen gegenüber der EU.61 Gleichzeitig nehmen die Interdependenzen zwischen diesen nichtstaatlichen Akteuren und den Regionen zu.62 Ein Weg zur Beeinflussung der EU-Politik besteht daher für regionale Entscheidungsträger darin, mit anderen Inte- ressensgruppen aus der Region zusammenzuarbeiten. 4. Mitglieder im Ausschuss der Regionen. Der AdR setzt sich aus 353 lokalen und regionalen Mandatsträgern aus allen 28 Mitgliedsstaaten zusammen. Die Aus- schussmitglieder werden vom Ministerrat für Amtsperioden von jeweils fünf Jahren bestimmt. Für den Ministerrat, die Kommission und das EP besteht eine Anhörungs- 58 Breuer, How Regions, S.84-85 59 Ebd. S.83 60 Rowe, Regional Representations in the EU, S.53-54 61 Berkhout, Joost, Political Activities of Interest Organizations. Conflicting Interests, Converging Strategies, Diss., Leiden 2010, S.19 62 Bache, Ian; Flinders, Matthew, Themes and Issues in Multi-level Governance, in Bache Ian; Flinders, Mat- thew. (Hrsg.), Multi-level Governance, Oxford 2011, S.3 19 pflicht des AdR bei Angelegenheiten, die lokale oder regionale Interessen betreffen.63 Bei der Vertretung gibt es dabei grosse Unterschiede zwischen den Staaten. Während beispielsweise in Belgien, Deutschland und Spanien die Regionen über einen oder mehr Vertreter verfügen, sind nicht alle französischen Regionen im AdR vertreten.64 5. Abgeordnete im Europäischen Parlament. Das 751-köpfige Parlament bildet gemeinsam mit dem Ministerrat die Legislative der Europäischen Union.65 Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEPs) verfügen überdies häufig über gute Kontakte zu anderen wichtigen EU-Institutionen wie etwa der Kommission.66 Für das Ausmass des regionalen Einflusses auf die EU-Politikgestaltung mittels MEPs sind zwei An- nahmen zentral. Eine erste wichtige Rolle spielt der Wahlmodus in den Mitglieds- staaten. Auf regionaler Ebene gewählte MEPs sind den Regionen eher verbunden als jene aus Staaten, in denen auf nationalstaatlicher Ebene gewählt werden. Zweitens können Regionen besonders auf MEPs mit regionalistischer Gesinnung bauen, da sich diese besonders regionalen Interessen verpflichtet fühlen.67 6. Direkter Kontakt mit der Kommission. Möglichkeiten zur Beeinflussung der Kommission führen nicht nur über indirekte Wege wie die Arbeitsgruppen, Büros in Brüssel oder den AdR. Subnationale Akteure können in direkten Kontakt zur Kom- mission treten, um den europäischen Gesetzgebungsprozess bereits in seiner An- fangsphase mitzugestalten.68 7. Direkter Kontakt mit dem Europäischen Parlament. In Abgrenzung zur Zusammenarbeit von subnationalen Akteuren mit regionalen MEPs baut dieser Ein- flusskanal auf dem Verhältnis zwischen Regionen und dem EP als Institution. Diese Differenzierung ist notwendig, da ein Fehlen „eigener“ MEPs die direkte Beeinflus- sung des Parlaments durch subnationale Akteure nicht ausschliesst.69 4. Hypothesen Die Entwicklung von Hypothesen ist zur Beantwortung der zweiten Fragestellung notwendig, die der Erklärung der unterschiedlichen Wichtigkeiten und Nutzungshäu- figkeiten der Kanäle zwischen den Regionen dient. Aus der klassischen und der neu- 63 Committee of the Regions, Version vom 3. Februar 2014, URL: http://europa.eu/legislation_summaries/glossary/committee_regions_en.htm 64 Hooghe, Subnational Mobilisation, S.180 65 European Parliament, Glossary, Version vom 3. Februar 2014, URL: http://europa.eu/legislation_summaries/glossary/european_parliament_en.htm 66 Tatham, Going Solo, S.505 67 Hooghe, Subnational Mobilisation, S.180ff 68 John, Peter, The Europeanisation of Sub-national Governance, in: Urban Studies, 2-3 (2000), S.878 69 Vgl. Hooghe, Subnational Mobilisation, S.191 20 en Theorie lassen sich je zwei diametral verschiedene Hypothesen für die Nutzung der beiden Einflusskanalkategorien erstellen. Bestimmend sind dabei das Verhältnis zwischen subnationalen Akteuren und Nationalstaat sowie die Stärke der Regionen. Die klassische Theorie geht von einem Interessenskonflikt zwischen Regionen und Nationalstaaten aus. Subnationale Akteure müssen daher zur Beeinflussung des eu- ropäischen Politikgestaltungsprozesses Wege gehen, die nicht der Kontrolle des Nati- onalstaates unterliegen.70 Hooghe führt in diesem Kontext an, dass „member state channels tend to be hostile.“71 Die Regionen versuchen daher möglichst ausgeprägt über ausserstaatliche Kanäle zu mobilisieren. Letztere verfügen gegenüber inner- staatlichen Einflusswegen den Vorteil, dass die regionale Interessensposition nicht durch den Staat als Gatekeeper abgeschwächt wird. Als einschränkende Faktoren für das Ausmass der Nutzung der ausserstaatlichen Kanäle treten materielle und imma- terielle Ressourcen sowie innenpolitischen Konfigurationen in Erscheinung (vgl. Ka- pitel 2.3).72 Es lässt sich daher für die klassische Theorie folgende zwei Hypothesen aufstellen: H1.1: Je stärker eine Region, desto wichtiger sind für sie ausserstaatliche Ka- näle zur Einflussnahme auf den europäischen Politikgestaltungsprozess. H1.2: Je stärker eine Region, desto häufiger nutzt sie ausserstaatliche Kanäle zur Einflussnahme auf den europäischen Politikgestaltungsprozess. Aus der neuen Theorie können die konkurrierenden Hypothesen abgeleitet werden. Dies ist einerseits möglich, weil sich gemäss dieser Theorieströmung das Verhältnis zwischen Regionen nicht zum voraus festlegen lässt.73 Andererseits wird von vielen Anhängern dieser Theorierichtung betont, dass die innerstaatlichen Kanäle die aus- serstaatlichen an Effektivität übertreffen.74 Die Nutzung der beiden Kanalkategorien wird wie bei der klassischen Theorie in Abhängigkeit zur Ressourcenstärke und insti- tutionellen Konfiguration der Regionen gestellt, jedoch unter umgekehrten Vorzei- chen. Stärkere Regionen verfügen über mehr Mittel, ihren Nationalstaat zu beeinflus- sen. Der Anreiz der Regionen zur Kooperation mit dem Nationalstaat nimmt daher mit der regionalen Stärke zu, während die Umgehung gleichzeitig an Attraktivität 70 Jeffery, Sub-National Mobilization, S.5 71 Hooghe, Subnational Mobilisation, S.177 72 Callanan; Tatham, Territorial interest representation, S.3-7 73 Moore, A Europe of the Regions, S.519 74 Tatham, Going Solo, S.494 21 verliert.75 Für die neue Theorie der subnationalen Mobilisierung können daher fol- gende Hypothesen aufgestellt werden: H2.1: Je stärker eine Region, desto wichtiger sind für sie innerstaatliche Kanä- le zur Einflussnahme auf den europäischen Politikgestaltungsprozess. H2.2: Je stärker eine Region, desto häufiger nutzt sie innerstaatliche Kanäle zur Einflussnahme auf den europäischen Politikgestaltungsprozess. 5. Methodisches Vorgehen Kern der Untersuchung ist die Verwendung der verschiedenen Einflusskanäle durch die Regionen. Damit ein möglichst breitgefächertes gesamteuropäisches Bild der subnationalen Mobilisierung gewonnen werden kann, sollen zur Klärung der beiden eingangs aufgeworfenen Fragen statistische Verfahren angewandt werden. Bei der ersten Frage nach der Wichtigkeit und Häufigkeit einzelner Einflusskanäle kommt eine Auswertung auf uni- und bivariater Basis zur Anwendung. Die zweite Fragestel- lung erfordert ein komplexeres Vorgehen. Die Unterschiede in der Nutzung der Ka- näle werden strukturprüfend untersucht, wobei die zwei Strömungen der subnationa- len Mobilisierungstheorie in einer multivariaten Analyse zu untersuchen sind. Das Vorgehen in dieser Arbeit unterteilt sich in drei Schritte. Der erste Schritt dient der Datensammlung. Für die Regionen in der Untersuchung werden insgesamt 39 verschiedene Merkmale benötigt. Bei 28 davon handelt es sich um abhängige, bei 11 um unabhängige Variablen. Der grösste Teil der Daten für diese Untersuchung wird im Rahmen einer englischsprachigen Online-Umfrage bei 348 Regionen in 23 EU-Mitgliedsstaaten erhoben. Der Fragebogen wird an die Vorsitzen- den oder Mitglieder von Regionalregierungen sowie nichtgewählte Regionenvorste- her geschickt. Die Wahl fiel aus zwei Gründen auf diese Zielgruppe. Einerseits verfü- gen die Angeschriebenen auf Grund ihrer wichtigen regionalen Position Kenntnisse über die Ziele und Strategie auf europäischer Ebene, insbesondere auch über inner- staatliche Kanäle. Andererseits kennen sie die Verwaltungsstrukturen ihrer Region und können die Umfrage im Falle Zeitmangels oder Desinteresses an die zuständigen Fachpersonen weiterleiten. Pro Region kann nur eine Person einen Fragebogen aus- füllen. Die Einhaltung dieser Bedingung wird über einen persönlichen Zugangskode zur Umfrage gewährleistet. 75 Callanan; Tatham, Territorial interest representation, S.7 22 Die Primärdaten, die mit der Umfrage erfasst werden, decken alle endogenen Variab- len sowie sieben exogene ab. Für die restlichen vier unabhängigen Variablen werden Sekundärdaten aus verschiedenen Quellen herangezogen. Die Auswahl der Fälle so- wie die Erläuterungen zur Operationalisierung werden in Kapitel 6 und 7 präsentiert. Im zweiten Schritt folgen uni- und bivariate Analysen der Umfrageresultate. In erster Linie soll damit an die erste Forschungsfrage angeknüpft werden, welche Kanäle die subnationalen Akteure bei der Mobilisierung einsetzen. Die Ausführungen zu den Einflusskanälen in Kapitel 3 können durch deskriptivstatistische Kennwerte ergänzt werden. Der Erhebungszeitraum der Umfrage erstreckt sich vom 15. Januar bis zum 18. Februar 2014. Im dritten Schritt werden multiple Regressionsmodelle gebildet. Deren Auswertung und Interpretation dienen der Klärung der zweiten Forschungsfrage, welche die Un- terschiede bei der Nutzung der Einflusskanäle behandelt. Zur Analyse werden Rand- om-Effects-Modelle berechnet. Diese werden einerseits der Mehrebenenstruktur ge- recht, die sich in dieser Untersuchung aus Regionen- und Staatsebene zusammen- setzt.76 Andererseits passt die Methode auch zur Erhebungsgesamtheit (vgl. Kapitel 6). Random-Effects-Modelle erlauben, anders als etwa Fixed-Effects-Modelle, den Rückschluss von der Stichprobe auf die Grundgesamtheit.77 6. Auswahl der Fälle Bei den Fällen in dieser Untersuchung handelt es sich um die Regionen in den Mit- gliedsstaaten der EU-28. Da für diese Untersuchung keine Vollerhebung durchge- führt wird, bilden verschiedene Kriterien den Rahmen für die Fallauswahl. Die Kon- zeptualisierung der Regionen erfolgt dabei in Anlehnung an die Definition des Regio- nenbegriffs, die bei der Bildung des Regional Authority Index von Hooghe et al. Ver- wendung fand. Die erste Bedingung betrifft das Territorium der Regionen. Dieses muss eine einzige, durchgängige und überschneidungsfreie Grenze aufweisen. Überregionale Institutio- nen werden dadurch aus der Erhebungsgesamtheit ausgeschlossen. Zweitens besteht die Stichprobe nur aus Regionen der obersten subnationalen Stufe. Zwischen den 76 Kopp, Johannes; Lois,Daniel, Einführung in die Mehrebenenanalyse, Version vom 8. Februar 2014, URL: http://www.tu-chemnitz.de/hsw/soziologie/institut/file-dl- RWluZnVlaHJ1bmdfTWVocmViZW5lbmFuYWx5c2UucGRm- ABUHDysaAgs- HAwwZWx4FERMFAQgTAEtUVlZDVFRQSjZXUlxLUVo4FhwKABINGxADCQEGEBsTAwUWCQMdBwwK DRMRA0QZDwQ.pdf 77 Random and Fixed Effects FAQ, Mindhive. A community portal for MIT brain research, Version vom 8. Februar 2014, URL: http://mindhive.mit.edu/node/92 23 erhobenen Regionen und ihren Nationalstaaten existiert keine weitere Zwischenebe- ne. Als dritte Voraussetzung verfügen die Regionen über legislative, exekutive und/oder administrative Institutionen. Dadurch erscheinen Regionen, die nur statis- tischen oder planerischen Zwecken dienen, nicht in dieser Untersuchung.78 Diese Kriterien werden von 348 Regionen aus 23 Mitgliedsstaaten erfüllt. Es handelt sich um die belgischen, dänischen, französischen, englischen, griechischen, irischen und italienischen Regionen, die bulgarischen Oblaste, die deutschen und österreichi- schen Länder, die estnischen Landkreise, die finnischen Landschaften, die kroati- schen Gespanschaften, die Provinzen Schwedens und der Niederlande sowie zwei italienische Provinzen, die polnischen Wojewodschaften, die portugiesischen Auto- nomen Regionen, die rumänischen Kreise, die slowakischen Landschaftsverbände, die spanischen Autonomen Gemeinschaften, die tschechischen Bezirke, die ungari- schen Komitate, die zypriotischen Eparchien sowie Schottland, Wales und Nordir- land. In zwei Staaten, dem Vereinigten Königreich und Italien, kam bei der Auswahl von Regionentypen eine erwähnenswerte Auslegung der Auswahlkriterien zur Anwen- dung. Die neun Regionen Englands wurden in die Untersuchung aufgenommen, ob- wohl die die regionalbehördlichen Führungsgremien (local authority leaders‘ boards) im Jahre 2010 ihre Kompetenzen und ihren offiziellen Status verloren haben. Jedoch bestehen die regionalen Führungsgremien auf freiwilliger Basis weiter,79 wobei sie sich aus gewählten lokalen Mandatsträgern aus dem Gebiet der entsprechenden Re- gionen zusammensetzen. Die regionalen Führungsgremien dienen der Zusammenar- beit der Lokalbehörden, übernehmen Planungs- und Strategieaufgaben und helfen bei der Politikimplementierung.80 In Italien wurde anstelle der Region Trentino- Südtirol ihre beiden autonomen Provinzen Südtirol und Trient in die Umfrage aufge- nommen. Grund dafür ist, dass letztere einerseits nicht der Region unterstellt sind und andererseits als einzige zwei italienische Provinzen über gesetzgeberische Kom- petenzen verfügen.81 78 Vgl. Hooghe, Liesbet et al., The Rise of Regional Authority, A comparative study of 42 democracies (1950- 2006), Amsterdam 2009, URL: www.unc.edu/~gwmarks/assets/doc/The%20Rise%20of%20Regional%20Authority.pdf, S.8 79 Department for Communities and Local Government, Scrapping regional bureaucracy will save millions, Version vom 10. Februar 2014, URL: https://www.gov.uk/government/news/scrapping-regional- bureaucracy-will-save-millions 80 Vgl. East of England Local Government Association, About, Version vom 10. Februar 2014, URL: http://www.eelga.gov.uk/about/ 81 Verfassung der italienischen Republik, Art. 116-117, URL: http://www.regione.taa.it/normativa/costituzione.pdf 24 7. Daten 7.1 Abhängige Variablen Als Explananda treten in dieser Untersuchung die Wichtigkeit und die Nutzungshäu- figkeit der Einflusskanäle in Erscheinung. Einerseits nehmen die 14 Kanäle in der Untersuchung für die Regionen unterschiedliche Wichtigkeiten bei der Politikbeein- flussung ein. Andererseits unterscheiden sie sich auch in der Häufigkeit, mit der sie von den subnationalen Akteuren beansprucht werden. Grund für die Verwendung dieser beiden Konzepte ist die Erwartungshaltung, dass ein eher schwacher Zusam- menhang zwischen den beiden besteht. Wichtige Einflusskanäle müssen nicht zwin- gend häufig zur Mitgestaltung europäischer Policys eingesetzt werden. Die Erhebung der Wichtigkeit und Nutzungshäufigkeit der Einflusskanäle erfolgt un- terteilt in die einzelnen innerstaatlichen und ausserstaatlichen Einflusskanäle. Insge- samt werden somit 28 abhängige Variablen benötigt. Die Wichtigkeit der 14 Ein- flussmöglichkeiten wird mittels der Bewertung von 14 Aussagen erhoben. Die Teil- nehmenden bewerten die Aussagen auf einer Skala von 1 = No importance bis 11 = Extremely important. Zusätzlich steht die Ausprägung „Option not used/not availab- le“ zur Verfügung. Einen Überblick über die zu bewertenden Aussagen bietet Tabelle 1. 25 Tabelle 1 Überblick der Aussagen, die der Bewertung der Wichtigkeit der 14 Einflusskanäle dienen. Ähnlich der Erhebung der Wichtigkeit wird auch jene der Häufigkeit durchgeführt. Die Teilnehmenden geben bei den 14 Einflusskanälen an, wie oft sie sich auf diese verlassen. Dazu beurteilen sie pro Kanal eine je eine Aussage mit den sechs Ausprä- gungen Never, Rarely, Sometimes, Often, Usually und Always.82 Tabelle 2 bietet ei- nen Überblick der 14 Häufigkeitsaussagen. 82 Fowler, Floyd J., Improving Survey Questions. Design and Evaluation (Applied Social Research Methods Series, Bd. 38), London 1995, S.56 Einflusskanäle Aussagen (1 = No importance,11 = Extremely important) Partizipationsrechte Our region uses its participatory rights on the nation state level in order to influence the EU policy-shaping process (e.g. via legislative or administrative bodies). Konsultationsmechanismus Our region uses a special consultative procedure vis-à-vis the national government in order to influence the EU policy-shaping process. Informelle Einflussnahme Our region uses non-institutionalised (informal) ways of ac- cess to the nation state level in order to influence the EU policy- shaping process (e.g. lobbying and professional networking). Ständige Vertretung Our region co-determines the goals and strategy of the nation state’s Permanent Representatives in order to influence the EU policy- shaping process. Arbeitsgruppen d. EK Our region participates in working groups of the Commission in order to influence the EU policy-shaping process. Arbeitsgruppen d. Ministerrats Our region participates in working groups of the Council of Ministers in order to influence the EU policy-shaping process. Sitzungen des Ministerrates Our region helps represent the nation state in the Council of Min- isters in fields of regional competence in order to influence the EU policy-shaping process (i.e. regions are present in the Council in policy areas where they have regional authority over policy making or where only a part of the country is affected, e.g. fisheries). Büros in Brüssel Our region uses an office in Brussels to influence the EU policy- shaping process Interregionale Netzwerke Our region uses its memberships in European networks and asso- ciations to influence the EU policy-shaping process (e.g. Council of European Municipalities and Regions, Association of European Regions, Conference of Peripheral Maritime Regions etc.). Intraregionale Kooperation Our region cooperates with other regional actors such as firms and regional interest groups to influence the EU policy-shaping pro- cess. Mitglieder im AdR Our region relies on its representative(s) in the Committee of the Regions to influence the EU policy-shaping process. MEPs Our region relies on its representative(s) in the European Par- liament to influence the EU policy-shaping process. Direktkontakt mit der EK Our region maintains direct contact with the Commission to influence the EU policy-shaping process. Direktkontakt mit dem EP Our region maintains direct contact with the European Par- liament to influence the EU policy-shaping process. 26 Einflusskanäle Aussagen (1 = Never, 6 = Always) Partizipationsrechte When trying to influence the EU policy-shaping process, our region uses its participatory rights (e.g. via legislative or administrative bodies) on the nation state level: Konsultationsmechanismus When trying to influence the EU policy-shaping process, our region uses a special consultative procedure vis-à-vis the national gov- ernment: Informelle Einflussnahme When trying to influence the EU policy-shaping process, our region uses non-institutionalised (informal) ways (e.g. lobbying, pro- fessional networking) of access to the nation state level: Ständige Vertretung When trying to influence the EU policy-shaping process, our region co-determines the goals and strategy of the nation state’s Perma- nent Representatives: Arbeitsgruppen d. EK When trying to influence the EU policy-shaping process, our region participates in working groups of the Commission: Arbeitsgruppen d. Ministerrats When trying to influence the EU policy-shaping process, our region participates in working groups of the Council of Minister: Sitzungen des Ministerrates When trying to influence the EU policy-shaping process, our region helps represent the nation state in the Council of Ministers in fields of regional competence: Büros in Brüssel When trying to influence the EU policy-shaping process, our region uses an office in Brussels: Interregionale Netzwerke When trying to influence the EU policy-shaping process, our region uses its memberships in European networks and associations: Intraregionale Kooperation When trying to influence the EU policy-shaping process, our region cooperates with other regional actors such as firms and re- gional interest groups: Mitglieder im AdR When trying to influence the EU policy-shaping process, our region relies on its representative(s) in the Committee of the Re- gions: MEPs When trying to influence the EU policy-shaping process, our region relies on its representative(s) in the European Parliament: Direktkontakt mit der EK When trying to influence the EU policy-shaping process, our region maintains direct contact with the Commission: Direktkontakt mit dem EP When trying to influence the EU policy-shaping process, our region maintains direct contact with the European Parliament: Tabelle 2 Überblick der Aussagen, die der Bewertung der Häufigkeit der 14 Einflusskanäle dienen. Es darf nicht unterlassen werden, die Operationalisierung der Wichtigkeit und der Häufigkeit mittels dieser Aussagen aus einem kritischen Blickwinkel zu betrachten. Erstens handelt es sich bei den Einschätzungen der Einflusskanäle um eine kontext- abhängige Wahrnehmung der Umfrageteilnehmenden. Welche Kanäle als wichtig empfunden und häufig genutzt werden, kann im Rahmen dieser Umfrage in die Ab- hängigkeit von Faktoren wie den persönlichen Erfahrungen mit einzelnen Kanälen, der beruflichen Stellung des Befragten (Regierungsmitglied vs. Beamter) und der Be- deutung der EU in seinem Arbeitsalltag gestellt werden. Zweitens kann bei der Be- 27 wertung der Einflussmöglichkeiten nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächli- che Wahrnehmung der Kanalnutzung durch Idealvorstellungen beeinflusst werden. Tatham erwähnt in diesem Zusammenhang das Bedürfnis von Teilnehmenden, die eigene Region als besonders einflussreich darzustellen.83 7.2 Unabhängige Variablen Die Stärke der Regionen wird als Explanans für die Wichtigkeit und Nutzungshäufig- keit der Kanalnutzung herangezogen. Da die regionale Stärke als mehrdimensionales Konzept materielle und immaterielle Ressourcen sowie institutionelle Konfiguratio- nen beinhaltet, kann ihre Messbarmachung auf verschiedene Weisen vorgenommen werden. Im Rahmen dieser Arbeit wird die Stärke in sieben Variablen überführt, die in diesem Kapitel gekoppelt an ihre Operationalisierung erläutert werden. Die Prog- nose der Wirkung der entsprechenden unabhängigen Variablen auf die Nutzung der Einflusskanäle hängt jeweils vom Kontext der beiden Strömungen der subnationalen Mobilisierungstheorie ab (vgl. Kapitel 4). 1. Selbstverwaltung. Die Regionen unterscheiden sich im Ausmass, in dem sie die alleinige Verwaltungsgewalt über die Bevölkerung innerhalb ihres Gebietes verfügen. Ihre Selbstverwaltung dient den Regionen als Anreiz, ihre Interessen auch ausserhalb der nationalstaatlichen Arena zu vertreten.84 Gleichzeitig bildet eine starke gesetzli- che und verfassungsrechtliche Stellung der Regionen im innenpolitischen Kontext eine entscheidende Grundlage für die Ausgeprägtheit der subnationalen Mobilisie- rung.85 Um das Ausmass der Selbstverwaltung zu erfassen, wird auf den Aspekt der Self-rule aus dem Regional Authority Index von Hooghe et al. zurückgegriffen. Self-rule setzt sich aus vier Dimensionen zusammen. Dazu gehört das Ausmass der Autonomie der regionalen Institutionen (Institutional Depth), die Anzahl Politikbereiche in regiona- ler Kompetenz (Policy Scope), die Möglichkeit der Region Steuern zu erheben (Fiscal Autonomy) sowie das Vorhandensein unabhängiger regionaler Legislativ- und Exe- kutivorgane (Representation).86 Die Self-rule-Werteskala reicht von 0 bis 15, wobei 0 für eine fehlende Selbstverwaltung steht.87 83 Tatham, Going Solo, S.495 84 Tatham, The More the Merrier, S.6 85 Bomberg, Elizabeth; Peterson, John, European Union Decision Making. The Role of Sub-national Authori- ties, in: Political Studies 2 (1998), S.221 86 Hooghe et al., The Rise of Regional Authority, S.14 87 Ebd. S.347 28 2. Politikbereiche. Die Anzahl Politikbereiche, für welche die Regionen die alleini- ge Verantwortung tragen, variiert. Es kann davon ausgegangen werden, die Anzahl Policys in der regionalen Kompetenz mit der Stärke der subnationalen Präsenz auf supranationaler Ebene positiv korreliert.88 Für die Operationalisierung wird der Policy Scope des Regional Authority Index verwendet, der einen Wertebereich von 0 bis 4 abdeckt.89 3. Parteienkongruenz. Die parteipolitische Kongruenz zwischen Regional- und Nationalregierung beeinflusst die Nutzung der Kanäle. Es ist zu erwarten, dass eine Inkongruenz zwischen der Parteienkomposition auf regionaler und nationaler Ebene die Nutzung innerstaatlicher Kanäle abschwächt und ausserstaatliche fördert. Partei- politische Kongruenz dient hingegen der Verwendung der innerstaatlichen Einfluss- möglichkeiten.90 Die Parteienkongruenz wird mittels eines Items in der Umfrage bei den Regionen erhoben. Für die Frage „Is your region governed by the same party/parties as your country’s central government (including coalition partners)?“ stehen die vier Ant- wortmöglichkeiten „Yes, same party (no coalition at either regional or national lev- el)“, „Yes, same coalition parties“, „Yes, one party or more overlap in coalition gov- ernments“ und „No, no party overlap“ zur Verfügung. Für die Auswertung wird dieses Item in drei Dummy-Variablen rekodiert. 4. Bevölkerungsgrösse. Aus der Grösse der regionalen Bevölkerung lassen sich aus zwei Gründen Prognosen für die subnationale Mobilisierung erstellen. Einerseits führt die Grösse auf Grund von Skaleneffekten zu mehr verfügbaren Ressourcen zur Mobilisierung. Andererseits erhöht sich mit zunehmender Grösse der Bevölkerung der Druck auf die regionale Führung, die Interessen der Bürger wahrzunehmen und zum Ausdruck zu bringen, auch auf supranationaler Ebene.91 Für die Operationalisierung werden Daten von Eurostat und Statistics Estonia ver- wendet. 5. Bevölkerungsdichte. In Abgrenzung zur Grösse der Bevölkerung kann die Dich- te herangezogen werden. Tatham geht von der Tendenz aus, dass die Interessen dünnbesiedelter ländlicher Gebiete eher zugunsten stärker urbanisierter Gegenden vernachlässigt werden als umgekehrt. Grund dafür ist das Anfallen höherer Opportu- nitätskosten für die nationalstaatlichen Entscheidungsträger, falls sie die städtischen 88 Tatham, The More the Merrier, S.6 89 Hooghe et al., The Rise of Regional Authority, S.347 90 Vgl. Tatham, The More the Merrier, S.5 91 Tatham, Michaël; Bauer, Michael W., Competence ring-fencing from below? The drivers of regional de- mands for control over upwards dispersion, in: Journal of European Public Policy (erscheint 2014), S.9 29 Gebiete übergehen. Dünner besiedelte Gebiete erhalten aber dadurch den Anreiz, verstärkt über ausserstaatliche Kanäle zu mobilisieren. Dichter besiedelte Regionen präferieren dieser Argumentationslinie zufolge innerstaatliche Kanäle. Die Bevölkerungsdichte wird mittels Daten von Eurostat und Statistics Estonia ope- rationalisiert. 6. Regionales Bruttoinlandsprodukt. Das regionale BIP stellt eine Möglichkeit dar, die Wirtschaftskraft einer Region messbar zu machen. Eine höhere wirtschaftli- che Leistungsfähigkeit ermöglicht es Regionen, sich stärker für supranationale Be- lange einzusetzen.92 Gleichzeitig verleiht der wirtschaftliche Erfolg den Regionen ei- nen stärkeren Anreiz zur Mobilisierung.93 Zur Operationalisierung wird auf vorhandene Datensätze von Eurostat und Statistics Estonia zurückgegriffen. 7. Regionales Bruttoinlandsprodukt pro Kopf. Das regionale BIP pro Kopf findet Verwendung als Indikator für den Wohlstand94 oder den Ressourcenreichtum einer Region.95 Im Unterschied zum regionalen BIP ermöglicht es, die Mobilisierung unabhängig von der Grösse der Region zu erklären. Skandinavische Regionen etwa verfügen über ein kleines BIP, jedoch ein hohes BIP pro Kopf.96 Um das regionale BIP pro Kopf zu operationalisieren, werden Daten von Eurostat und Statistics Estonia verwendet. 7.3 Kontrollvariablen Nebst den sieben Variablen, die für die Stärke der Regionen stehen, können vier wei- tere erklärende Faktoren für die Wichtigkeit und die Nutzungshäufigkeit der 14 Ein- flusskanäle angeführt werden. Diese Kontrollvariablen können sich in zwei Punkten von den übrigen sieben unabhängigen Variablen unterscheiden. Sie klären entweder nur die stärkere Verwendung der innerstaatlichen oder der ausserstaatlichen Kanäle oder sind nicht direkt aus der Theorie der subnationalen Mobilisierung herleitbar. 1. Regionale Andersartigkeit. Die Regionen können sich in linguistischen, ethni- schen,97 kulturellen oder identitätsbezogenen Aspekten von den restlichen Gebieten ihres Nationalstaates unterscheiden.98 Im Rahmen der klassischen Theorie findet 92 Donas; Beyers, How Regions Assemble in Brussels, S.532 93 Marks, What Do Subnational Offices Think, S.9 94 Donas; Beyers, How Regions Assemble in Brussels, S.532 95 Tatham, With or without you?, S.82 96 Donas; Beyers, How Regions Assemble in Brussels, S.532 97 Tatham, The More the Merrier, S.7 98 Donas; Beyers, How Regions Assemble in Brussels, S.541 30 sich die Annahme, dass diese regionalen Besonderheiten zu einer stärkeren suprana- tionalen Präsenz anleiten.99 Die Andersartigkeit fördert den Interaktionsmodus der Umgehung und damit die Verwendung ausserstaatlicher Kanäle. Die Nutzung inner- staatlicher Kanäle wird unwahrscheinlicher.100 Die Operationalisierung der regionalen Andersartigkeit wird über eine dichotome Frage in der Umfrage vorgenommen. Für die Fragestellung „Is your region distinctly different from the rest of the country in cultural, ethnic, linguistic and/or identity terms?“ stehen die Antworten „Yes“ und „No“ zur Auswahl. 2. Regionalistische Parteien in der Regierung. Die regionale Andersartigkeit kann ihren Ausdruck in der Mobilisierung regionalistischer Parteien finden.101 Regi- onalistische Parteien in den Regionalregierungen können in gleicher Weise wie die Andersartigkeit in eine positive Beziehung zu supranationalen Präferenzen gestellt werden.102 Eine regionalistische oder auch nationalistische Partei in der Exekutive lässt gemäss Tatham die Chancen zur Umgehung ansteigen und schwächt die Aus- sichten auf Kooperation mit dem Nationalstaat.103 Die benötigten Angaben zu regionalistischen oder nationalistischen Parteien in sub- nationalen Regierungen werden über die Umfrage gewonnen. Teilnehmende beant- worten die dichotome Frage „Is a „regional”, „regionalist” or „nationalist” party in government in your region?“. 3. Gemeinsame Kompetenzausübung. Zwischen den subnationalen Akteuren variiert der Umfang jener Kompetenzen, die gemeinsam von den Regionen und den Nationalstaaten wahrgenommen werden. Diese gemeinsame Kompetenzausübung, bei Hooghe et al. Shared Rule genannt, bezeichnet die Beeinflussung der national- staatlichen Entscheidungsfindung durch die Regionen.104 Ein solches Mitsprache- recht verleiht den Regionen Einfluss auf den Nationalstaat zur Förderung ihrer sup- ranationalen Ziele. Innerstaatliche Kanäle gewinnen dadurch gegenüber ausserstaat- lichen an Bedeutung.105 Als Datengrundlage wird die Komponente Shared Rule des Regional Authority Index verwendet. Shared Rule stellt eine Aggregatsvariable mit Werten zwischen 0 und 9 dar. Sie berücksichtigt den Einfluss der Region auf die Gesetzgebung (Law Making), 99 Tatham, The More the Merrier, S.7 100 Moore, A Europe of the Regions, S.519 101 Schakel, Arjan H., Congruence between Regional and National Elections, in: Comparative Political Studies 5 (2011), S.639 102 Tatham, Michaël; Bauer, Michael W., Support from Below? Regional Élites, Governance Preferences and Supranational Institutions, in: Journal of Public Policy (online veröffentlicht am 20. Dezember 2013), S.24 103 Tatham, With or without you?, S.82 104 Hooghe et al., The Rise of Regional Authority, S.14 105 Tatham; Bauer, Competence ring-fencing from below?, S.6 31 die intergouvernementale Strategie (Executive Control), die Verteilung nationaler Steuereinnahmen (Fiscal Control) und Verfassungsänderungen (Constitutional Re- form).106 4. Bedeutung der EU. Das Antwortverhalten bei der Wichtigkeit oder Nutzungs- häufigkeit der Einflusskanäle ist möglicherweise nicht nur von regionalen Attributen, sondern vom Arbeitsgebiet der Befragten abhängig. Ausgehend davon kann die EU einen unterschiedlichen Stellenwert im beruflichen Alltag der Befragten spielen. Die- se Bedeutung beeinflusst möglicherweise die Bewertung der Kanäle. Es darf vermutet werden, dass die Befragten mit steigender Bedeutung der EU in ihrem Arbeitsalltag die Einflusskanäle als wichtiger und häufiger genutzt bewerten. In der Umfrage wird die Bedeutung der EU im Arbeitsalltag der Befragten erhoben. Die Frage „Thinking of your daily work, what role plays the EU in your policy ar- ea(s)?” kann mit sechs Ausprägungen von „No role“ bis „Very important role” beant- wortet werden.107 8. Uni- und bivariate Analyse 8.1 Umfrage An der Umfrage haben sich insgesamt 116 Personen aus 22 EU-Mitgliedsstaaten be- teiligt. Bei 348 angeschriebenen Regionen entspricht dies einem Rücklauf von genau 33.3 Prozent. Davon waren 84.5 Prozent der Fragebögen hinsichtlich der 28 Items zu den Einflusskanälen komplett ausgefüllt. Mit der Ausnahme von Zypern nahm aus allen Staaten mindestens eine Region an der Umfrage teil. Die Anzahl ausgefüllter Fragebögen pro Staat reicht dabei von einem aus Belgien bis elf aus Bulgarien. Durchschnittlich nahmen pro EU-Mitgliedsstaat fünf Regionen an der Umfrage teil. Von den Teilnehmenden haben 110 ihre berufliche Stellung innerhalb ihrer Region genannt. Diese Berufsangaben lassen sich in drei Gruppen unterteilen. In 38 Prozent der Fälle wurde der Fragebogen von den Angeschriebenen selbst beantwortet. Es handelt sich dabei um einerseits um gewählte regionale Präsidenten, Minister, Vize- minister, sowie Mitglieder von regionalen Exekutivräten. Andererseits befinden sich in dieser Gruppe auch staatlich eingesetzte Führungspersonen wie Gouverneure und 106 Hooghe et al., The Rise of Regional Authority, S.347 107 Eigentlich hätte als weitere Kontrollvariable die Grösse der regionalen Verwaltung als Erklärungsgrund verwendet werden sollen. Die Formulierung „Please give an estimate of the number of full-time employees working in your region’s administration (including regional personnel outside your region, e.g. in Brussels)” wurde jedoch teilweise missverstanden, was sich in Antwortwerten zwischen 0 und 750’000 [Mittelwert: 10’709, Standardabweichung: 73’003 (!)] widerspiegelt. 32 Präfekten. Am häufigsten wurde der Fragebogen jedoch nicht von den Adressaten selbst, sondern von Sachverständigen mit leitender Position in der Regionalverwal- tung ausgefüllt. 44 Prozent der Teilnehmenden leiten eine Abteilung oder ein regio- nales Staatssekretariat, dessen Arbeitsgebiet Bereiche wie Europafragen, Aussenbe- ziehungen, internationale Belange, überregionaler Kooperation und/oder regionale Entwicklung umfasst. Die verbleibenden 18 Prozent der Fragebögen wurden entwe- der von Experten innerhalb dieser Abteilungen oder engen Mitarbeitenden regionaler Führungspersonen eingereicht. 8.2 Nutzung der Einflusskanäle Dieses Kapitel soll der Beantwortung der ersten Forschungsfrage dienen. Im Zentrum steht damit die Unklarheit, welche Kanäle zur Beeinflussung europäischer Policys für die Regionen wichtig sind und welche häufig beansprucht werden. Bei der Untersuchung der Wichtigkeit zeigt sich, dass sich zwischen den innerstaatli- chen und ausserstaatlichen Kanälen eine deutliche Diskrepanz besteht. Ausserstaatli- che Kanäle werden im Durchschnitt mit fast zwei Punkten mehr auf der Wichtigkeits- skala (1-11) bewertet als innerstaatliche. Hauptverantwortlich dafür ist die Wahr- nehmung jener innerstaatlichen Kanäle, die direkt auf die supranationale Ebene zu- greifen. Im Rahmen der Mitgestaltung des europäischen Politikgestaltungsprozess werden die Ständige Vertretung, Arbeitsgruppen der Kommission und des Minister- rates sowie die Teilnahme an Sitzungen des Ministerrates von den Regionen als deut- lich unwichtiger als die übrigen drei innerstaatlichen Kanäle ausgewiesen. Jedoch wiederspiegelt sich in diesen tiefen Wichtigkeiten die Tatsache, dass viele National- staaten ihren Regionen diese Einflusskanäle vorenthalten. Wird die Mittelwertsbe- rechnung unter Ausschluss jener Regionen durchgeführt, welche diese vier Kanäle nicht nutzen, steigt deren Wichtigkeit um 1.5 bis 2 Zähler an. Die wichtigsten Kanäle lassen sich in drei Gruppen unterteilen. Zur ersten Gruppe gehören Partizipationsrechte auf staatlicher Ebene, ein Konsultationsverfahren zwi- schen Regionen und Nationalstaat sowie informelle Einflusswege. Diesen innerstaat- lichen Kanälen ist gemeinsam, dass sie zum Erreichen ihrer Ziele die staatliche Posi- tion beeinflussen wollen. Die zweite Gruppe von wichtigen Kanälen kann als Regio- nallobby definiert werden.108 Mittels Büros in Brüssel, interregionalen Netzwerken, intraregionaler Kooperation sowie direktem Kontakt mit dem EP und der Kommissi- 108 Vgl. Breuer, How Regions, S.82-83 33 on versuchen die Regionen auf die Politikgestaltung einzuwirken, ohne den Weg über den Nationalstaat und eine Präsenz in EU-Gremien zu wählen. Direkte Kontakte mit der Kommission und dem EP werden dabei als leicht unwichtiger beurteilt als die übrigen ausserstaatlichen Kanäle. Diese Werte werden davon beeinflusst, dass knapp 20 Prozent der Regionen weder Kontakt zur Kommission noch zum EP pflegen. Die dritte Gruppe von wichtigen Einflusswegen lassen sich ausserstaatliche institutionelle Kanäle bezeichnen. Anders als innerstaatliche Kanäle mit Engagement in europäi- schen Gremien werden Abgeordnete im Ausschuss der Regionen und im Europäi- schen Parlament als bedeutend eingeschätzt. Einflusskanäle Mittelwert der Wichtigkeit Std.abweichung N Partizipationsrechte 6.83 2.94 114 Konsultationsmechanismus 5.36 3.60 114 Informelle Einflussnahme 6.20 3.27 115 Ständige Vertretung 4.43 3.42 115 Arbeitsgruppen d. EK 4.30 3.77 115 Arbeitsgruppen d. Ministerrats 3.03 3.56 115 Sitzungen des Ministerrates 3.17 3.61 113 Büros in Brüssel 6.64 4.35 113 Interregionale Netzwerke 6.98 3.40 116 Intraregionale Kooperation 6.83 3.20 116 Mitglieder im AdR 6.80 3.51 116 MEPs 6.95 3.23 115 Direktkontakt mit der EK 5.83 4.08 115 Direktkontakt mit dem EP 5.44 3.99 115 Tabelle 3 Überblick der deskriptivstatistischen Kennwerte der Wichtigkeit der 14 Einflusskanäle. Die Wichtigkeit variiert zwischen 1 (No importance) und 11 (Extremely important). Die Unterschiede zwischen den beiden Kanalkategorien treten auch bei der Häufig- keitsuntersuchung auf. Während die innerstaatlichen Kanäle im Durchschnitt selten bis manchmal eingesetzt werden, kommen die ausserstaatlichen manchmal bis oft zur Anwendung. Die Unterschiede zwischen den beiden Kanalkategorien sind dabei primär auf seltene Teilnahmen an Arbeitsgruppen der EK und des Ministerrates so- wie an Ministerratssitzungen zurückzuführen. Gleichzeitig verlassen sich die Regio- nen am häufigsten auf ihre Niederlassungen in Brüssel, interregionale Netzwerke so- wie ihre Mitglieder im Ausschuss der Regionen. Die unterschiedlichen durchschnitt- lichen Nutzungshäufigkeiten zwischen innerstaatlichen und ausserstaatlichen Kanä- 34 len können auch daran illustriert werden, wie häufig ein Kanal nie genutzt wird. Während pro ausserstaatlichen Kanal durchschnittlich 20 Teilnehmende angeben, diesen nie zu verwenden, sind es bei innerstaatlichen Kanälen durchschnittlich 38. Bei der Häufigkeit lassen sich die Kanäle wiederum in die ähnliche Gruppen einteilen wie bei der Wichtigkeit. Auch hier beinhaltet die erste Gruppe die drei Kanäle, die zur Beeinflussung des Nationalstaates eingesetzt werden. Als zweite Gruppe können die beiden Möglichkeiten des direkten Kontakts mit der Kommission und dem EP ver- wendet werden. Sowohl die Nutzung der Kanäle in der ersten als auch in der zweiten Gruppe kann mit dem Prädikat manchmal bezeichnet werden. In die dritte Gruppe hingegen können die fünf am häufigsten genutzten Einflusskanäle eingeteilt werden. Dabei handelt es sich um Brüsseler Büros, Netzwerke, Kooperation mit anderen regi- onalen Akteuren sowie die Vertretung im AdR und im EP. Diese Kanäle werden manchmal bis häufig eingesetzt. Einflusskanäle Mittelwert der Häufigkeit Std.abweichung N Partizipationsrechte 3.26 1.54 114 Konsultationsmechanismus 2.84 1.56 110 Informelle Einflussnahme 3.18 1.37 113 Ständige Vertretung 2.54 1.40 112 Arbeitsgruppen d. EK 2.28 1.36 114 Arbeitsgruppen d. Ministerrats 2.03 1.43 114 Sitzungen des Ministerrates 2.11 1.43 114 Büros in Brüssel 3.61 1.93 114 Interregionale Netzwerke 3.57 1.41 115 Intraregionale Kooperation 3.40 1.25 115 Mitglieder im AdR 3.51 1.61 116 MEPs 3.41 1.44 113 Direktkontakt mit der EK 3.02 1.57 114 Direktkontakt mit dem EP 2.70 1.48 113 Tabelle 4 Überblick der deskriptivstatistischen Kennwerte der Nutzungshäufigkeit der 14 Einflusska- näle. Die Häufigkeit variiert zwischen 1 (Never) und 6 (Always). Die Auswertung der Häufigkeit der Kanalnutzung fördert Ergebnisse zutage, die eine starke Ähnlichkeit zu denjenigen der Wichtigkeitsuntersuchung aufweisen. Dies zeigt sich nicht nur daran, dass die Kanäle in beiden Fällen in ähnliche Gruppen einteilen lassen. Mittels einer Korrelationsanalyse kann gezeigt werden, dass die Wichtigkeit eines Einflusskanals in allen 14 Fällen stark bis sehr stark mit der Nutzungshäufigkeit 35 zusammenhängt. Durchschnittlich liegt zwischen der Wichtigkeit und der Nutzungs- häufigkeit eines Kanals ein Korrelationskoeffizient r von 0.81 vor. Werden die beiden Kanalkategorien separat betrachtet, so ergibt sich bei den ausserstaatlichen Kanälen zwischen den Wichtigkeitsvariablen und ihrem Häufigkeitspendant eine durch- schnittliche Korrelation von r = 0.82, bei den innerstaatlichen r = 0.77. Ein fast per- fekter Zusammenhang von r = 0.93 kann zwischen der Wichtigkeit eines Büros in Brüssel und der Häufigkeit seiner Nutzung festgestellt werden. 8.3 Prüfung auf Multikollinearität Anders als die starke Korrelation zwischen den verschiedenen Wichtigkeiten und Nutzungshäufigkeiten bei den einzelnen Kanälen stellt ein starker Zusammenhang unter den unabhängigen Variablen ein Problem dar. Besteht ein starker Zusammen- hang unter den exogenen Variablen, kann deren Effekt auf die endogene Variable nicht mehr eindeutig einer zugeordnet werden. Die Genauigkeit der Interpretation des Regressionsmodells wird dadurch beeinträchtigt. Um diese allfällige Störung aus- schliessen zu können, wird die Datenstruktur im Vorfeld auf Multikollinearität über- prüft. Die Untersuchung kann über verschiedene Kenngrössen wie den Varianzinflations- faktor (VIF), den Determinationskoeffizienten R2 beziehungsweise die Toleranz (1 – R2) vorgenommen werden. Allerdings fehlen bei den entsprechenden Testverfahren allgemein akzeptierte Richtwerte. Urban und Mayerl schlagen bei VIF-Werten eine Grenze von 5.00 vor, wobei in weniger strikten Anwendungen auch Werte bis 10.00 akzeptiert werden können. Bei der Toleranz genügt als weiches Kriterium ein Wert von 0.1, der nicht unterschritten werden sollte. Grössere Sicherheit bietet jedoch ein höherer eigener Varianzanteil zwischen 0.2 bis 0.25 Prozent.109 Die Auswertung in Tabelle 5 offenbart, dass die Bildung multivariater Regressions- modelle nicht ohne Rücksicht auf den engen Zusammenhang gewisser Variablen un- tereinander vorgenommen werden kann. Während der Grossteil der Variablen tiefe VIF- beziehungsweise hohe Toleranzwerte aufweist, sind vier Variablen eindeutig multikollinear. Sowohl das Ausmass der Selbstverwaltung, die Anzahl Politikberei- che, die Grösse der Bevölkerung und das regionale BIP lassen sich fast perfekt durch die übrigen Variablen erklären. Zurückzuführen ist dieses Resultat darauf, dass je- weils einzig zwei Variablen äusserst stark miteinander zusammenhängen. Zwischen 109 Urban, Dieter; Mayerl, Jochen, Regressionsanalyse. Theorie, Technik und Anwendung, Wiesbaden 22006, S.323 36 der Selbstverwaltung und den Politikbereichen liegt ein Korrelationskoeffizient r = 0.97 vor. Der enge Zusam- menhang erklärt sich dadurch, dass die Anzahl der Politikbereiche (Policy Sco- pe) ein integraler Bestandteil der regionalen Selbstverwal- tung (Self-rule) ist. Die glei- che Korrelationsstärke von r = 0.97 besteht auch zwischen der Bevölkerungsgrösse und dem BIP einer Region. Im Rahmen einer bivariaten linearen Regression zeigt sich, dass über die Grösse der Bevölkerung 93.5 Prozent der Varianz des regionalen BIPs erklärt werden kann. Die Ergebnisse dieser Auswertung haben direkte Auswirkungen auf die multivariate Analyse. Da die beiden Variablenpaare bei gleichzeitiger Verwendung Multikollinea- ritätsprobleme verursachen, werden sie nicht gemeinsam in Regressionsmodelle in- tegriert. Zur Erklärung der Kanalnutzung eines einzelnen Kanals werden daher je- weils vier Modelle berechnet, in denen keine Kombinationen zweier stark korrelie- render Variablen integriert werden. 9. Multivariate Analyse 9.1 Partizipationsrechte Die Regionen unterscheiden sich darin, wie sie in den Institutionen auf nationalstaat- licher Ebene eingebunden sind. Dies führt dazu, dass die regionale Wahrnehmung dieser Partizipationsrechte stark variiert. Als erstes sollen die Determinanten der Wichtigkeit und der Nutzungshäufigkeit dieser Rechte untersucht werden. Zu diesem Zweck werden acht Regressionsmodelle gebildet, wobei vier Modelle der Erklärung der Wichtigkeit und die vier weiteren der Häufigkeitserläuterung dienen. Diese un- VIF Toleranz R2 Selbstverwaltung 22.41 0.04 0.96 Politikbereiche 26.34 0.04 0.96 Gleiche Partei 1.75 0.57 0.43 Gleiche Koalition 2.23 0.45 0.55 Unvollst. Parteienkongruenz 2.57 0.39 0.61 Bevölkerungsgrösse 35.53 0.03 0.97 Bevölkerungsdichte 1.20 0.83 0.17 BIP 38.10 0.03 0.97 BIP pro Kopf 2.49 0.40 0.60 Andersartigkeit 1.65 0.61 0.39 Regionalistische Parteien 1.51 0.66 0.34 Gem. Kompetenzausübung 2.78 0.36 0.64 Bedeutung der EU 1.22 0.82 0.18 Tabelle 5 Multikollinearitätsprüfung (N = 75). Dichotome Vari- ablen sind kursiv, multikollineare Messwerte fett geschrieben. 37 terscheiden sich zwecks der Multikollinearitätsvermeidung bei den Kombinationen der unabhängigen Variablen. Die Einschätzung der Wichtigkeit der Partizipationsrechte durch die Teilnehmenden lässt sich einzig durch das Ausmass der gemeinsamen Kompetenzen erklären (Tabel- le 6).110 Diese stehen in einem starken positiven Zusammenhang zur Wichtigkeit, was der in Kapitel 7.3 formulierten Erwartungshaltung der neuen Theorie entspricht. Ei- ne Zunahme von 3.3 Einheiten bei den gemeinsamen Kompetenzen entspricht dabei einer wahrgenommenen Wichtigkeitssteigerung der Partizipationsrechte um 1 Ein- heit. Als Grund für diesen Einfluss kann die Wertung der Integration in den nationa- len Politikgestaltungsprozess herangezogen werden, die ein Bestandteil der gemein- samen Kompetenzausübung (Shared Rule) darstellt. Der Grad der Einbindung der Regionen auf der nationalstaatlichen Ebene übt einen starken Effekt aus auf die Wichtigkeit der Partizipationsrechte zur Beeinflussung europäischer Politiken. Zur Erklärung der Nutzungshäufigkeit können in den Modellen 1.5 bis 1.8 in Tabelle 7 drei signifikante Koeffizienten identifiziert werden. Wie bereits bei der Wichtigkeits- untersuchung ist das Ausmass der gemeinsam ausgeübten Kompetenzen relevant für die Häufigkeit der Nutzung der Partizipationsrechte. Daneben leisten auch zwei wei- tere Variablen einen signifikanten Beitrag zur Modellspezifikation. Der erste Faktor betrifft die parteipolitische Kongruenz. Regionen versuchen europäische Policys viel häufiger über nationalstaatliche Institutionen zu beeinflussen, wenn sowohl auf der regionalen als auch der nationalen Ebene dieselbe Partei die gesamte Regierung stellt. Die entsprechenden Regionen finden dadurch einen leichteren Zugang zum Nationalstaat und können auf eine stärkere Berücksichtigung ihrer Interessen hoffen. Auf der Häufigkeitsskala (1 bis 6) nimmt mit dieser Regierungskongruenz die durch- schnittliche Nutzung der Partizipationsrechte um 1.45 Einheiten zu. Der zweite Fak- tor betrifft die Andersartigkeit. Eine Region, die sich linguistisch, ethnisch, kulturell oder identitätsbezogenen vom Rest des Landes unterscheidet, liegt im Durchschnitt 1 Einheit über der Nutzungshäufigkeit der restlichen subnationalen Akteure. Damit widerspricht dieses Resultat der Annahme der klassischen Theorie, dass Andersartig- keit nur einen positiven Effekt auf ausserstaatliche Kanäle ausüben kann. Es kann daher vermutet werden, dass Andersartigkeit somit generell eine stärkere subnatio- nale Mobilisierung hervorruft. 110 Zur besseren Übersicht und auf Grund ihrer grossen Anzahl werden die Regressionsmodelle im Anhang aufgeführt. 38 9.2 Konsultationsmechanismus Die meisten Regionen in dieser Untersuchung verfügen über die Möglichkeit mittels eines institutionalisierten Meinungsaustauschsverfahrens dem Nationalstaat ihre Position zu supranationalen Angelegenheiten kundzutun. Von 114 Regionen geben 96 an, einen solchen Konsultationsmechanismus zu nutzen. Wiederum soll untersucht werden, welche Faktoren für die Einschätzungen der Wichtigkeit und der Nutzungs- häufigkeit eines Konsultationsmechanismus bestimmend wirken. Die Berechnung der vier Modelle zur Erklärung der Wichtigkeit des Konsultations- mechanismus fördert zwei alternierend eingesetzte signifikante Variablen zutage (Tabelle 8). Zum einen verfügt die Anzahl der Politikbereiche einer Region einen ne- gativen Einfluss auf die wahrgenommene Wichtigkeit des Konsultationsverfahrens. Ein Politikbereich mehr unter regionaler Kontrolle senkt die wahrgenommene Wich- tigkeit des Konsultationsmechanismus um 0.8 Einheiten. Zum anderen übt auch der Selbstverwaltungsgrad einen negativen Einfluss auf die Wichtigkeit aus. Eine Steige- rung der Bedeutung des Konsultativverfahrens um 1 Einheit erfordert eine Abnahme der regionalen Selbstverwaltung um 4 Einheiten. Damit ist der Effekt der Selbstver- waltung etwas schwächer als jener der Anzahl Politikfelder. Gemeinsam ist jedoch beiden, dass sie einen negativen Effekt auf die abhängige Variable ausüben und daher der Logik der klassischen Theorie der subnationalen Mobilisierung entsprechen. Bei der Erklärung der Nutzungshäufigkeit zeigen die Modelle 2.5 bis 2.9 (Tabelle 9), dass zwei Koeffizienten über einen signifikanten Einfluss verfügen. Wie bereits bei der Wichtigkeit spielen das Ausmass der Selbstverwaltung und die Anzahl Politikbe- reiche eine bedeutende Rolle. Zusätzlich kann ein signifikanter positiver Effekt der Parteienkonfiguration in Form der Dummy-Variable „Unvollständige Parteienkon- gruenz“ festgehalten werden. Dieser zufolge übt der Zusammenhang zwischen der regionalen und nationalen Regierungszusammensetzung einen Einfluss auf die Häu- figkeit der Anwendung des Konsultationsmechanismus aus. Wenn sich sowohl die regionale als auch die nationale Exekutive aus unterschiedliche Koalitionen zusam- mensetzen und sich deren konstitutierende Parteien teilweise überschneiden, erhöht dies die durchschnittliche Wichtigkeit des Konsultationsmechanismus um 3 Einhei- ten. Insgesamt kennen 38 Regionen in der Umfrage diese partielle Regierungskon- gruenz. Der Effekt dieser Variable verhält sich somit wie es die neue Theorie postu- liert: Eine teilweise Regierungskongruenz stärkt die Position der Region gegenüber dem Nationalstaat und damit die Nutzung innerstaatlicher Kanäle. 39 9.3 Informelle Einflussnahme Lobbying oder Networking beim Nationalstaat können Alternativen darstellen zu Partizipationsrechten oder institutionalisierten Konsultationsmechanismen. Regio- nen bewerten die Wichtigkeit und die Häufigkeit der Anwendung dieser informellen Einflussnahme unterschiedlich. Es sollen daher die Determinanten der Wichtigkeit und der Nutzungshäufigkeit dieses Einflusskanals untersucht werden. Bei der Berechnung der Modelle mit der Wichtigkeit der informellen Einflussmög- lichkeiten lassen sich vier Regressionsmodelle präsentieren (Tabelle 10), die eine starke Ähnlichkeit zu jenen der Wichtigkeit des Konsultationsmechanismus aufwei- sen. Wie bereits zuvor weisen sie die unvollständige Parteienkongruenz als Erklä- rungsfaktor mit positivem Effekt aus. Diese frappante Ähnlichkeit der Resultate der beiden Wichtigkeitsuntersuchungen ist umso überraschender, da zwischen den bei- den abhängigen Variablen lediglich eine Korrelation von r = 0.34 festgestellt werden kann. Nebst der Parteienkongruenz übt auch die Bevölkerungsdichte einen positiven Effekt auf die Wichtigkeit von Networking und Lobbying beim Staat aus. Es besteht eine sehr schwache Tendenz, dass mit zunehmender Urbanität der Regionen infor- melle Einflussformen beim Nationalstaat an Bedeutung gewinnen. Die Stärke des Effekts ist jedoch ziemlich gering, da es für die Zunahme der abhängigen Variable um 1 Einheit über 1300 Einwohner mehr pro km2 bedarf.111 Beide Variablen stehen in einem positiven Zusammenhang zur abhängigen Variablen, womit die neue Theorie der subnationalen Mobilisierung gestützt wird. Die Regressionsmodelle zur Häufigkeit in Tabelle 11 zeigen ähnliche Resultate, wie sie bereits bei der Wichtigkeit beobachtet wurden. Einen starken Effekt auf die Nut- zungshäufigkeit übt wiederum die unvollständige Parteienkongruenz zwischen der regionalen und nationalen Regierung hervor. Jedoch kann der signifikante Koeffi- zient nicht als Beleg für die neue Theorie gewertet werden, da den Modellen 3.5 bis 3.8 gesamthaft keine Erklärungsleistung in der Grundgesamtheit zukommt. Model- lanpassungen bringen keine Verbesserung. Auch durch eine logarithmische Trans- formation der exogenen Variablen können keine Modelle mit Erklärungsgehalt in der Grundgesamtheit erzeugt werden. Es lassen sich daher drei Vermutungen anstellen. Erstens fehlt den Modellen der „wahre“ Erklärungsgrund hinter den unterschiedli- chen Wichtigkeiten. Zweitens tritt beim Antwortverhalten der Befragten ein Bias auf. 111 Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte der Regionen in der Umfrage liegt bei 239 Personen pro km2, die Standardabweichung bei 603 Personen pro km2. 40 Drittens ist der Erklärungsansatz über die Stärke der Regionen ungeeignet. Konse- quenz letzteren Falles wäre, dass die beiden Ansätze der subnationalen Mobilisie- rungstheorie ungeeignet wären zur Erklärung der Nutzungshäufigkeit informeller Einflussmöglichkeiten beim Staat. 9.4 Ständige Vertretung Von 112 Regionen in der Umfrage nutzen über zwei Drittel die Ständige Vertretung, um EU-Policys in ihrem Sinne zu beeinflussen. Dazu können Regionen die Vertreter entweder mitinstruieren oder gar ein eigenes Mitglied stellen. Es bestehen bedeuten- de Unterschiede bei der Wichtigkeit und der Nutzungshäufigkeit der StäV. Die Wichtigkeit der StäV kann auf drei signifikante Erklärungsansätze zurückgeführt werden (Tabelle 12). Beim ersten handelt es sich um die Parteienkonfiguration. Wer- den die Region und der Nationalstaat von derselben Partei alleine regiert, verbessert dies die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ebenen deutlich. Die StäV verfügt bei Regionen mit dieser parteipolitischen Konfiguration einen durchschnittlich fast 4 Einheiten höher liegenden Wert auf der Wichtigkeitsskala (1-11). Damit entspricht der Einfluss dieser dichotomen Variable den Prognosen der neuen Theorie. Anders sieht es beim zweiten Koeffizienten mit Erklärungsgehalt in der Grundgesamtheit aus. Der Selbstverwaltungsgrad übt wie bereits beim Konsultationsmechanismus ei- nen leicht negativen Einfluss auf die endogene Variable aus und bestätigt deshalb die klassische Theorie. Überraschend ist hingegen der deutlich positive Effekt der An- dersartigkeit auf die Wichtigkeit der StäV. Wie bereits bei der Nutzungshäufigkeit der Partizipationsrechte (Kapitel 9.3) widerspricht der positive Effekt auf einen inner- staatlichen Kanal den Prognosen der klassischen Theorie. Die Modelle zur Häufigkeit der Beeinflussung verfügen, anders als die Wichtigkeits- modelle, über keinen Erklärungsgehalt zur Nutzungshäufigkeit der StäV (Tabelle 13). Die Nullhypothese (H0), dass alle Regressionskoeffizienten in der Population 0 betra- gen, kann bei keinem der vier Modelle auf dem 5-Prozent-Signifikanzniveau ausge- schlossen werden. 9.5 Arbeitsgruppen der Kommission Nationalstaaten können ihren Regionen die Teilnahme in Arbeitsgruppen der Kom- mission erlauben. Die Unterschiede bei der Wichtigkeit und der Nutzungshäufigkeit 41 dieses Kanales sollen wieder mittels unterschiedlichen Ressourcenstärken und insti- tutionellen Faktoren erklärt werden. Bei den Modellen 5.1. bis 5.4 zur Wichtigkeitserklärung ist die externe Validität wie bereits in früheren Modellen anzuzweifeln (Tabelle 14). Die Resultate des Likelihood Ratio Chi-Quadrat Tests bürgen in allen vier Fällen nicht für eine Erklärungsleistung in der Grundgesamtheit auf dem 5-Prozent-Signifikanzniveau. Modellanpassungen bringen jedoch keine Verbesserung der Testwerte. Die Wichtigkeit der Kommissions- gruppen kann deshalb mit den vorliegenden Modellen nicht unter dem Gesichts- punkt der subnationalen Mobilisierungstheorie diskutiert werden. Weniger Probleme als die Wichtigkeitsauswertung bereitet diejenige der Häufigkeit. Die vier Modelle 5.5 bis 5.8 in Tabelle 15 verfügen über eine Erklärungsleistung in der Grundgesamtheit. Zwei Regressionskoeffizienten leisten dabei einen signifikanten Beitrag zur Varianzerklärung. Erstens geht Einfluss von der Parteienkonfiguration aus. Wird die Region von derselben Partei wie der Nationalstaat regiert, steigt der Wert auf der Häufigkeitsskala (1-6) um über 1.5 Einheiten an. Die ideologische Nähe öffnet damit den Regionen das Tor zu einem Gremium, bei dem der Nationalstaat die Rolle des Gatekeepers wahrnimmt. Der positive Effekt dieser Regierungskongruenz stimmt mit den Erwartungen der neuen Theorie überein. Zweitens beeinflusst die regionale Andersartigkeit die Nutzungshäufigkeit der Kommissionsarbeitsgruppen. Die Richtung des Effekts stimmt jedoch wiederum nicht mit der klassischen Theorie überein. Unterscheidet sich eine Region merklich vom Rest des Landes, nutzt sie die Arbeitsgruppen im Durchschnitt fast 1 Einheit häufiger als die übrigen Landesteile. 9.6 Arbeitsgruppen des Ministerrates Parallel zu den Arbeitsgruppen der Kommission können Regionen mit Erlaubnis des Nationalstaates an den Arbeitsgruppen des Ministerrats teilnehmen. 43 Prozent der Regionen geben an, zwischen selten und immer in den ministerrätlichen Arbeits- gruppen anwesend zu sein. Für die Erklärung der Wichtigkeit und der Nutzungshäu- figkeit dieses Einflusskanales werden wiederum je vier Regressionsmodelle berech- net. Gemäss den vier Modellen 6.1 bis 6.4 in Tabelle 16 kann die Wichtigkeit der Arbeits- gruppen des Ministerrats auf einen einzigen signifikanten Regressionskoeffizienten zurückgeführt werden: Die Parteienkongruenz. Ob eine Region die Arbeitsgruppen des Ministerrates zur Politikgestaltung als wichtig empfindet, hängt stark von ihrer Regierungszusammensetzung ab. In einer Konstellation, in der die gleiche Partei auf 42 regionaler und nationaler Ebene regiert, nimmt für die Region die Wichtigkeit der Arbeitsgruppen um fast 4 Einheiten zu. Es ist zu anzunehmen, dass die parteipoliti- sche Kongruenz den Eindruck der Regionen fördert, supranational über grösseren Einfluss zu verfügen. Insbesondere fördert diese Kombination in der Tendenz ver- mutlich die Annäherung von regionalen und nationalen Interessen, wodurch die Chancen für die Regionen zur erfolgreichen Beeinflussung europäischer Policys stei- gen. Der Effekt der gleichen Partei beschränkt sich nicht nur auf die Wichtigkeit. In den Modellen 6.5 bis 6.8 zur Nutzungshäufigkeit verfügt er ebenfalls über Erklärungsge- halt in der Grundgesamtheit (Tabelle 17). Auf der Häufigkeitsskala (1-6) kann Regio- nen, die von derselben Partei wie der Nationalstaat regiert werden, durchschnittlich ein 1.75 Einheiten höher Wert zugeordnet werden. Ebenfalls einen signifikanten Ef- fekt auf die Nutzungshäufigkeit der Ministerratsarbeitsgruppen verfügt das regionale BIP (Modell 6.8). Der Einfluss auf die abhängige Variable ist jedoch äusserst schwach. Um die Nutzungshäufigkeit um eine Einheit zu senken, wäre ein Anstieg des BIP um 246 Milliarden Euro erforderlich.112 Die negative Richtung des Zusam- menhanges zwischen dem BIP und der Häufigkeit von Teilnahmen an Arbeitsgrup- pen widerspricht der neuen Theorie und stützt die klassische. Letzterer zufolge för- dert der Ressourcenreichtum einer Region die Umgehung des Nationalstaates und damit die Abschwächung der Nutzung innerstaatlicher Kanäle. 9.7 Sitzungen des Ministerrates Der Nationalstaat verfügt über die Möglichkeit, die Vertretung des Landes im Minis- terrat an einen subnationalen Akteur zu delegieren. Von den 114 Regionen lassen 55 verlauten, dass sie ihren Nationalstaat in mindestens einem Politikbereich selten bis immer vertreten. Wiederum soll untersucht werden, welche Faktoren für die Ein- schätzungen der Wichtigkeit und der Nutzungshäufigkeit dieses innerstaatlichen Ka- nales relevant sind. Die Wichtigkeit der Teilnahme an Ministerratssitzungen ist auf einen signifikanten Koeffizienten reduzierbar (Tabelle 18). Wie bereits in den vorhergehenden Kapiteln kommt der parteipolitischen Kongruenz zwischen der regionalen und der nationalen Regierung die entscheidende Erklärungsleistung zu. Regiert dieselbe Partei alleine auf der regionalen und der nationalen Ebene, steigert dies die wahrgenommene Be- 112 Mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen mit einem BIP von 552 Milliarden Euro (2010) verfügt keine Regi- on über ein BIP, das höher liegt als 246 Milliarden Euro. 43 deutung der Ministerratssitzungen für Regionen um 3.6 bis 3.9 Einheiten auf der Wichtigkeitsskala (1-11). Der Effekt ist somit wiederum positiv und entspricht den Annahmen der neuen Theorie. Zur Erklärung der Häufigkeit der Teilnahme an Sitzungen des Ministerrates in der Grundgesamtheit können die Parteienkongruenz zwischen regionaler und nationaler Regierung, die regionale Andersartigkeit, die Bevölkerungsgrösse und das BIP heran- gezogen werden (Tabelle 19). Über alle vier Modelle 7.5 bis 7.8 hinweg ist die Partei- envariable hochsignifikant. Stammen alle Mitglieder der regionalen und der nationa- len Führung aus derselben Partei, steigt die durchschnittliche Nutzungshäufigkeit um über 2 Einheiten. Ebenfalls über einen positiven Effekt verfügt die Andersartigkeit. Regionen, die sich in linguistischen, ethnischen, kulturellen oder identitätsbezogenen Aspekten vom Rest des Staates unterscheiden, nutzen den Ministerrat durchschnitt- lich rund 1 Häufigkeitseinheit öfter zur Beeinflussung des europäischen Politikgestal- tungsprozesses. In je zwei von vier Modellen verfügen auch die abwechselnd verwen- deten Variablen „Bevölkerungsgrösse“ und „BIP“ über Erklärungsgehalt in der Popu- lation. Beide stehen in einem positiven Verhältnis zur endogenen Variable, wenn gleich sie auch nur einen niedrigen Koeffizienten aufweisen. Um die Häufigkeit an Ministerratssitzungen um eine 1 Einheit zu erhöhen, bedarf es entweder rund 7.6 Millionen mehr Einwohner oder einer Steigerung des BIPs um knapp 174 Milliarden Euro. 9.8 Büros in Brüssel Gemäss dem AdR unterhielten per Dezember 2013 über 340 subnationale Akteure aus den EU-Mitgliedsstaaten alleine oder in Kooperation eine Niederlassung in Brüs- sel.113 Von den Regionen in der Umfrage nutzen 88 Prozent ein Büro um supranatio- nale Policys in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Bedeutung sowie die Nutzungshäu- figkeit variieren jedoch stark: Unter allen Einflusskanälen tritt bei diesen abhängigen Variablen die höchste Standardabweichung auf. Bei der Wichtigkeit der Büros verfügt auf dem 5-Prozent-Signifikanzniveau keines der Modelle 8.1. bis 8.3 in Tabelle 20 über einen Effekt in der Grundgesamtheit. Das BIP pro Kopf würde zwar in allen Modellen über einen signifikanten positiven Ein- fluss auf die Wichtigkeit der Büros ausüben. Eine Erklärungsleistung in der Grundge- 113 Ausschuss der Regionen, Liste des bureaux régionaux basés à Bruxelles/List of Regional Offices Based in Brussels, Version vom 28. Februar 2014, URL: http://cor.europa.eu/en/regions/Documents/regional- offices.xls 44 samtheit erhalten die Modelle gesamthaft und damit das BIP pro Kopf aber nur, wenn die Modelle mit bedeutend weniger Variablen gebildet werden. Für die Erklärung der Häufigkeit der Büronutzung hingegen kann auf gesamthaft signifikante Modelle gebaut werden. Es tritt ein einzelner signifikanter Koeffizient auf. Dabei handelt es sich um die Kontrollvariable „Bedeutung der EU“. Ein Anstieg der Bedeutung der EU im Arbeitsalltag der Befragten steigert ihre Einschätzung zur Nutzungshäufigkeit des Büros um 0.35 Einheiten. Die Variable beschreibt in Abgren- zung zu den übrigen nicht eine Eigenschaft der Regionen, sondern der Befragten. Ihr Effekt unterstützt daher weder die Annahmen der klassischen noch der neuen Theo- rie der subnationalen Mobilisierung. 9.9 Interregionale Netzwerke Zur Erreichung gemeinsamer Ziele können Regionen im Rahmen interregionaler Netzwerke zusammenarbeiten. 89 Prozent aller Regionen in der Umfrage nutzen ihre Verbindungen zu anderen subnationalen Akteuren, um Einfluss auf die Politikgestal- tung der EU zu nehmen. Die Netzwerke nehmen für die Regionen einen unterschied- lichen Stellenwert ein und werden mit wechselnder Häufigkeit genutzt. Bei der Erklärung der Wichtigkeit in Tabelle 22 zeigt sich, dass alle vier Modelle un- geeignet sind. Der Likelihood Ratio Chi-Quadrat Test weist für keines der Modelle 9.1 bis 9.4 eine Erklärungsleistung in der Grundgesamtheit aus. Wie auch bei früheren Modellen muss festgestellt werden, dass der lineare Zusammenhang zwischen den unabhängigen Variablen und der Wichtigkeit interregionaler Netzwerke nicht gege- ben ist. Modellprämissen wie die Normalverteilung der Residuen oder die Homoske- dastizität werden hingegen nicht verletzt. Bei der Nutzungshäufigkeit der Netzwerke verfügen die Regressionsmodelle wie be- reits bei der Wichtigkeitsuntersuchung über keine Aussagekraft in der Grundgesamt- heit (Tabelle 23). Wiederum können keine Fehler in den Modellspezifizierungen identifiziert werden. Damit gilt bei der Wichtigkeit und der Nutzungshäufigkeit inter- regionaler Netzwerke, dass weder die klassische noch die neue subnationale Mobili- sierungstheorie ansatzweise bestätigt werden können. 9.10 Intraregionale Kooperation Die Zusammenarbeit mit anderen subnationalen Akteuren in interregionalen Netz- werken findet ihr Gegenstück in der intraregionalen Kooperation. Diese Bündelung 45 regionaler Kräfte zur Beeinflussung des europäischen Politikgestaltungsprozesses wird von 91 Prozent aller befragten Regionen praktiziert. Die Einschätzungen bezüg- lich der Wichtigkeit und der Nutzungshäufigkeit soll wieder über materielle und im- materielle Ressourcen sowie institutionelle Konfigurationen erklärt werden. Für die unterschiedlichen Wichtigkeitseinschätzungen sind drei Erklärungsfaktoren relevant (Tabelle 24). Erstens spielt der Selbstverwaltungsgrad eine Rolle. Dieser übt mit einem Koeffizienten von -0.19 einen schwachen negativen Einfluss auf die Bedeu- tung der intraregionalen Zusammenarbeit aus. Zweitens stehen zwei Dummy- Variablen der Parteienkonfiguration in einem signifikanten positiven Verhältnis zur Wichtigkeit. Regiert dieselbe Partei alleine auf regionaler und nationalstaatlicher Ebene, steigert dies die Wichtigkeit intraregionaler Kooperation im Durchschnitt um knapp 2.3 Einheiten. Leicht schwächer ist der Effekt bei einer teilweisen Überschnei- dung der parteipolitischen Zusammensetzungen der Regierungen. Diese steigert die Wichtigkeit um rund 1.9 Einheiten. Drittens prognostizieren die Modelle 10.1 und 10.2 eine geringfügige Steigerung der Wichtigkeit um rund 0.2 Einheiten, wenn das Ausmass der gemeinsam ausgeübten Kompetenzen um 1 Einheit zunimmt. Die Rich- tung dieser Zusammenhänge überrascht. Der negative Effekt der Selbstverwaltung sowie die positiven Koeffizienten bei der Parteienkonfiguration und der gemeinsa- men Kompetenzausübung entsprechen alle der neuen Theorie der subnationalen Mobilisierung. Gemäss der klassischen Theorie wären diese signifikanten Erklä- rungsfaktoren mit umgekehrten Vorzeichen zu erwarten. Ein Grund für dieses uner- wartete Ergebnis stellt möglicherweise der Aussageteil des Items dar. Die Formulie- rung „Our region cooperates with other regional actors such as firms and regional interest groups to influence the EU policy-shaping process” wird im Fragebogen zwar unter der Rubrik der ausserstaatlichen Kanälen aufgeführt. Jedoch wird in der Aus- sage nicht genau erläutert, ob mit der Kooperation eine direkte Beeinflussung der EU (ausserstaatlicher Kanal) oder Lobbying beim Nationalstaat (innerstaatlicher Kanal) beabsichtigt wird. Wird letzterer Fall angenommen, sind die Resultate der Regressi- onsmodelle mit den Grundlagen der neuen Theorie dieser Untersuchung vereinbar. Derselbe Zusammenhang zwischen unabhängigen und abhängiger Variable wie bei der Wichtigkeit zeigt sich auch bei der Nutzungshäufigkeit, wobei die Modelle insge- samt grenzwertig signifikant sind. Gemäss den Regressionsmodellen 10.5 bis 10.8 in Tabelle 25 sind die alternierend eingesetzten Variablen „Ausmass der Selbstverwal- tung“ und „Anzahl Politikfelder“ sowie das Ausmass der gemeinsamen Kompetenzen signifikant. Die Richtungen des Zusammenhanges decken sich mit jenen in der Wich- 46 tigkeitsanalyse. Mit der Zunahme der Selbstverwaltung nimmt die Häufigkeit der Ko- operation mit anderen regionalen Akteuren um knapp 0.2 Einheiten ab. Ein Politik- bereich mehr unter regionaler Kontrolle lässt sich in eine um 0.5 Einheiten seltenere intraregionale Zusammenarbeit zur Beeinflussung von EU-Politiken übersetzen. Bei einem Anstieg der gemeinsamen Kompetenzen um 1 Einheit wiederum prognostiziert das Modell eine Häufigkeitszunahme von rund 0.1 Einheiten. Die Modelle widerspie- geln somit in der Tendenz die Ergebnisse aus der Wichtigkeitsuntersuchung und können als Beleg für die neue Theorie dienen. 9.11 Mitglieder des Ausschusses der Regionen Regionen verfügen abhängig vom Mitgliedsstaat über keine bis mehrere Vertreter im Ausschuss der Regionen. Unter den Regionen in der Umfrage können 86 Prozent auf ein Mitglied im AdR zählen, das ihre Interessen repräsentiert. Allerdings unterliegt die Bedeutung deren Einflusses auf EU-Policys unterschiedlichen Wahrnehmungen und äussert sich auch in variierenden Nutzungshäufigkeiten. Eine Erklärung für die verschiedenen Wichtigkeitseinschätzungen kann mit den ver- schiedenen Operationalisierungen der Stärke der Regionen sowie des Verhältnisses zwischen subnationalen Akteuren und Nationalstaat nicht geliefert werden. Keines der Modelle 11.1 bis 11.4 verfügt über einen Effekt in der Grundgesamtheit auf dem 5- Prozent-Signifikanzniveau (Tabelle 26). Wiederum können auch nichtlineare Trans- formationen keine Verbesserung des Erklärungsgehalts erbringen. Es kann somit festgehalten werden, dass die Theorie der subnationalen Mobilisierung die Wichtig- keit der Mitglieder im AdR bei gegebener Operationalisierung nicht erklären kann. Besser erklärt werden kann die Nutzungshäufigkeit dieses Einflusskanals. Die Model- le können dabei als grenzwertig signifikant bezeichnet werden. Zwei Dummy- Variablen der Parteienkonfiguration verfügen in den vier Regressionsmodellen in Tabelle 27 über einen positiven Effekt auf die Nutzungshäufigkeit der AdR- Mitglieder. Werden die Regionen von derselben Einzelpartei regiert wie ihr National- staat, steigt der Wert die Mitglieder des AdR auf der Häufigkeitsskala (1-6) um 1.3 Einheiten an. Der Effekt einer identischen Koalitionsregierung auf beiden Ebenen verfügt über ein Ausmass ähnlicher Grössenordnung. Stimmt die Zusammensetzung der Koalitionsregierungen beider Ebenen überein, kann von einer im Durchschnitt fast 1.1 Einheiten häufigeren Nutzung der Mitglieder des AdR ausgegangen werden. Die positive Richtung des Zusammenhanges dieser zwei dichotomen Variablen mit der abhängigen entspricht in einer engen Auslegung weder den Prognosen der klassi- 47 schen, noch der neuen Theorie für einen ausserstaatlichen Kanal. Allerdings ist eine Versöhnung mit der neuen Strömung möglich. Zwar handelt es sich bei den Mitglie- dern des AdR um einen Einflusskanal, der nicht dem Nationalstaat als Gatekeeper untersteht. Jedoch ist er nicht wie andere ausserstaatlichen Kanäle vollkommen frei vom Einfluss der nationalen Regierung: Die Mitglieder des AdR werden vom Minis- terrat und damit Mitgliedern nationaler Regierungen bestimmt. 9.12 Abgeordnete des Europäischen Parlaments Die Abgeordneten des EP werden als Vertreter ihres Staates gewählt. Dennoch kön- nen sie regionale Partikularinteressen vertreten. Über 90 Prozent aller Regionen in der Umfrage geben an, zur Beeinflussung europäischer Policys mindestens selten auf MEPs zu vertrauen. Bei den Modellen, die mit der endogenen Variable „Wichtigkeit der Abgeordneten des EP“ gebildet werden, kann keine Erklärungsleistung für die Grundgesamtheit festge- stellt werden. Die Überprüfung der Modelle 12.1 bis 12.4 in Tabelle 28 mittels des Likelihood Ratio Chi-Quadrat Tests ergibt, dass in allen vier Fällen das 5-Prozent- Signifikanzniveau verfehlt wird. Modellberechnungen mit nichtlinearen Variablen ermöglichen ebenfalls keine Verbesserung. Die subnationale Mobilisierungstheorie scheint mit der gewählten Operationalisierung der unabhängigen und abhängigen Variablen keine Erklärungsleistung zu besitzen. Die fehlende Erklärungsleistung tritt auch in den Modellen 12.5 bis 12.8 in Tabelle 29 zur Nutzungshäufigkeit auf. Es kann nicht mit 95 prozentiger Sicherheit davon aus- gegangen werden, dass keiner der Regressionskoeffizienten in der Grundgesamtheit den Wert null annimmt. Obwohl in je zwei Regressionsmodellen die Bevölkerungs- grösse und das BIP als signifikant ausgewiesen werden, können sie auf Grund der fehlenden Gesamterklärungsleistung der Modelle nicht als Bestätigung theoretischer Annahmen fungieren. 9.13 Direktkontakt mit der Kommission Rund drei Viertel aller Regionen versuchen mindestens selten den Gesetzgebungs- prozess der EU mittels direkten Kontakts zur Kommission zu beeinflussen. Es soll wieder untersucht werden, welche Faktoren für die Einschätzungen der Wichtigkeit und der Nutzungshäufigkeit dieser Kontakte bestimmend wirken. 48 Die Wichtigkeit der direkten Kontakte zur EK wird durch einen Erklärungsfaktor sig- nifikant beeinflusst (Tabelle 30). Die Andersartigkeit einer Region wirkt bestimmend auf die wahrgenommene Bedeutung dieses ausserstaatlichen Kanals. Unterscheidet sich die Bevölkerung einer Region in sprachlicher, ethnischer, kultureller oder identi- tätsbezogener Hinsicht merklich vom Rest des Staates, äussert sich dies auf der Wichtigkeitsskala (1-11) in einer Zunahme um rund 2.1 Einheiten. Dieser positive Einfluss der Andersartigkeit auf einen ausserstaatlichen Kanal entspricht der Progno- se der klassischen Theorie. Die Häufigkeit des Kontakts zur Kommission wird durch vier andere signifikante Ko- effizienten bestimmt. In den Regressionsmodellen 13.5 bis 13.8 in Tabelle 31 können die alternierend eingesetzten Variablen „Bevölkerungsgrösse“ und „BIP“, das Aus- mass der gemeinsamen Kompetenzen und die Rolle der EU herangezogen werden. Der Effekt der Bevölkerungsgrösse und des BIP auf die Nutzungshäufigkeit sind ver- gleichsweise gering. Für einen Anstieg um 1 Einheit auf der Häufigkeitsskala (1-6) bedarf es entweder einer Zunahme der Bevölkerung um knapp 6 Millionen Einwoh- ner oder des BIP um fast 200 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu beträgt die Stan- dardabweichung bei der Bevölkerung lediglich 2.2 Millionen Einwohner und beim BIP 66.9 Milliarden Euro. Das Ausmass der Kompetenzen, die sich die Regionen und ihr Nationalstaat teilen, verfügt einen schwachen positiven Einfluss auf die Häufig- keit des Kommissionskontakts. Nehmen die gemeinsamen Kompetenzen um 1 Ein- heit zu, erhöht dies die Kontakthäufigkeit um rund 0.1 Einheiten. Etwas grösser ist der Effekt der Bedeutung der EU im Arbeitsalltag der Befragten. Dieser steigert bei einem Anstieg der Bedeutung um 1 Einheit die Häufigkeit um rund 0.3 Einheiten. Aus theoretischer Sicht können unterschiedliche Schlüsse gezogen werden. Einerseits entspricht die Richtung des Zusammenhanges der beiden Ressourcenvariablen „Be- völkerungsgrösse“ und „BIP“ der klassischen Theorie. Die Signifikanz der gemeinsa- men Kompetenzausübung hingegen dürfte eher der neuen Theorieströmung zuge- ordnet werden. Für die Variable „Bedeutung der EU“ fehlen Prognosen, da die Kon- trollvariable keine Eigenschaft von Regionen abdeckt. 9.14 Direktkontakt mit dem Europäischen Parlament Insgesamt unterhalten 72 Prozent der Regionen in der Umfrage direkten Kontakt zum EP. Das sind 20 Prozent weniger als bei der Beeinflussung der europäischen Po- litiken mittels MEPs. Der Direktkontakt zum EP als Institution nimmt für die Regio- 49 nen einen unterschiedlichen Stellenwert ein und wird mit wechselnder Häufigkeit gepflegt. Für die Differenzen zwischen den Regionen in Bezug auf die Wichtigkeitseinschät- zung sind vier Erklärungsfaktoren entscheidend (Tabelle 32). Bei den ersten beiden handelt es sich um die alternierend verwendeten Variablen „Bevölkerungsgrösse“ und „BIP“, die in je zwei der Modelle 14.1 bis 14.4 eingesetzt werden. Mit einem An- stieg der Bevölkerung um rund 3.4 Millionen Einwohner oder des BIP um rund 108 Milliarden Euro prognostizieren die Regressionsmodelle einen Anstieg der Wichtig- keit der direkten Kontakte mit dem EP um 1 Einheit. Für den dritten Erklärungsfak- tor gilt, dass ein positiver Effekt von der Andersartigkeit der Region ausgeht. Regio- nen, die sich deutlich von den restlichen Gebieten ihres Staates unterscheiden, schät- zen die Bedeutung der Direktkontakte durchschnittlich um etwa 2.3 Einheiten höher ein. Ein vierter signifikanter Effekt geht von der Regierungszusammensetzung auf regionaler Ebene aus. Sitzen in der Regionalführung Mitglieder regionalistischer, re- gionaler oder nationalistischer Parteien, senkt dies die Wichtigkeit um rund 2.1 Ein- heiten. Dieser Effekt ist überraschend, da diese Variable als Konsequenz der Anders- artigkeit konzipiert wurde. Gleichzeitig besteht zwischen diesen beiden unabhängigen Variablen lediglich eine Korrelation mittlerer bis schwacher Stärke (r = 0.46). Aus theoretischer Sicht kann kein eindeutiges Urteil gefällt werden. Während die Variab- len mit positiven Koeffizienten (Bevölkerungsgrösse, BIP und Andersartigkeit) als Bestätigung der klassischen Theorie angesehen werden können, steht der negative Effekt der regionalistischen Parteien dieser entgegen. Letzterer stützt die neue Theo- rie. Die Nutzungshäufigkeit der Kontaktpflege mit dem EP kann mit denselben Erklä- rungsfaktoren erläutert werden wie die Wichtigkeit. Wiederum sind die Bevölke- rungsgrösse, das BIP, die Andersartigkeit und das Vorhandensein regionalistischer Parteien in der Regionalregierung signifikant. Ein Bevölkerungsanstieg um knapp 4.7 Millionen Personen oder eine Steigerung des BIP um rund 140 Milliarden Euro führt zu einem 1 Einheiten höher liegenden Wert auf der Häufigkeitsskala (1-6). Die An- dersartigkeit der Regionen erhöht die Häufigkeit durchschnittlich um 0.8 Einheiten, während eine regionalistische Regierungspartei diese um 1 Einheit senkt. Da die Richtungen der Effekte ebenfalls den Auswertungen der Wichtigkeit entsprechen, können dieselben theoretischen Schlüsse gezogen werden. 50 10. Fazit 10.1 Erste Fragestellung Die umfangreichen statistischen Auswertungen sollen mit den beiden eingangs auf- geworfenen Fragestellungen verglichen werden. Die Grundlage zur Beantwortung ersten Fragestellung wird mit der Analyse in Kapitel 8.2 gelegt. Die Frage lautet: Welche Einflusskanäle sind für subnationale Akteure wichtig und werden oft genutzt zur Beeinflussung des europäischen Politikgestaltungsprozesses? Die Untersuchung zeigt, dass die ausserstaatlichen Kanäle einerseits wichtiger sind und anderseits auch häufiger eingesetzt werden zur Beeinflussung europäischer Po- licys. Es kann zudem festgestellt werden, dass die Wichtigkeit und die Häufigkeit so- wohl bei den ausserstaatlichen als auch den innerstaatlichen Kanälen jeweils stark bis sehr stark miteinander korrelieren. Zudem gilt, dass die Wichtigkeit mit der Unab- hängigkeit des Kanals vom Nationalstaat tendenziell positiv zusammenhängt. Beide der zwei wichtigsten Einflussmöglichkeiten sind ausserstaatlichen Charakters. Als wichtigster aller 14 Kanäle können die interregionalen Netzwerke identifiziert werden. Die Zusammenarbeit mit anderen Regionen wird von den Umfrageteilneh- menden über ganz Europa hinweg im Durchschnitt als bedeutendstes Instrument zum Eingriff in den Politikgestaltungsprozess der EU betrachtet. Die Netzwerke er- möglichen den Regionen, ihre Kräfte zu bündeln und bei grossen Organisationen das Gewicht ihrer Anzahl in die Waagschale zu werfen. Der Präsident der tschechischen Region Ústí, Oldrich Bubenicek, sieht die Ursache des grossen Stellenwertes der in- terregionalen Kooperation in der Rolle des Nationalstaates: „[T]he state bureaucratic procedures have the potential to strengthen regional dependence on central government ministries. As a result the region is unable to play [an] important role in the European arena, but it tries: it promotes itselves [sic], does some lobbying, has a few personal contacts at the European institu- tions and, probably most importantly, tries to cooperate with other European regions.”114 Die Einschränkungen durch den Nationalstaat sind jedoch nicht der einzige Grund, der die Kooperation zwischen den Regionen fördert. In Regionen, die einen grösseren Handlungsspielraum geniessen, kann die interregionale Zusammenarbeit ein aktiv verfolgtes Politikziel darstellen. Sachsen-Anhalt etwa verfolgt gemäss seinem 114 Kommentar von Oldrich Bubenicek, Präsident der tschechischen Region Ústí, in der Umfrage dieser Arbeit. 51 Schwerpunkte- und Zielsetzungspapier in diesem Zusammenhang die „Förderung gemeinsamer Maßnahmen der interregionalen Zusammenarbeit regionaler und loka- ler Akteure.“115 Als zweitwichtigster Einflusskanal treten die MEPs in Erscheinung. Wie auch die Möglichkeit der Netzwerknutzung steht der Kontakt zu MEPs im infor- mellen Rahmen allen Regionen potentiell offen. Gleichzeitig heben sich MEPs gegen- über anderen Einflusskanälen ab, da sie in der Regel über gute Kontakte zu anderen EU-Gremien verfügen. Erst auf dem dritten Wichtigkeitsrang folgt der erste inner- staatliche Kanal. Die Partizipationsrechte auf nationalstaatlicher Ebene sind ein wir- kungsvolles Instrument, um die supranationale Ebene indirekt mitzugestalten. Ihr wichtigster Vorteil gegenüber anderen innerstaatlichen Kanälen, die auf die national- staatliche Ebene abzielen, ist der gesicherte Einfluss. Während gewisse Regionen kei- ne informelle Einflussnahme vornehmen dürfen,116 können nur 30 Prozent aller Re- gionen mittels eines Konsultationsmechanismus eine verbindliche Position gegen- über dem Nationalstaat äussern. Für die übrigen vier innerstaatlichen Kanäle wiederum gilt, dass ihre Benutzung der Zustimmung des Nationalstaates als Gatekeeper unterliegt. Dies schränkt ihre Wich- tigkeit über alle Mitgliedsländer betrachtet stark ein. Die innerstaatlichen Kanäle lie- gen deshalb um 1.5 bis 2 Zähler unter der Wichtigkeit ihrer ausserstaatlichen Pen- dants. Unter den sieben wichtigsten Kanälen rangieren fünf ausserstaatliche Ein- flusswege. Eine ausführliche Einteilung der Kanäle nach Wichtigkeitsgruppen findet sich unter Kapitel 8.2. Die Frage nach den am häufigsten verwendeten Einflussmöglichkeiten kann ebenfalls im Sinne der ausserstaatlichen Kanäle entschieden werden. Am häufigsten werden Büros in Brüssel dazu eingesetzt, um den supranationalen Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen. Die hohe Nutzungsfrequenz der regionalen Niederlassungen in der bel- gischen Hauptstadt erschliesst sich aus der Vielfältigkeit ihrer Tätigkeitsfelder. Im Auftrag der regionalen Führungen legen die Büros gegenüber der Kommission die regionale Position dar, versuchen die Entscheidungsfindung in deren Sinne zu beein- flussen und versuchen den regionalen Einfluss auf supranationaler Ebene auszubau- en. Ausserdem nehmen die Büros Funktionen wahr, die zwar nicht direkt in den Be- 115 Landesregierung Sachsen-Anhalt, Schwerpunkte und Zielsetzungen der Internationalisierungs- und Euro- pastrategie für Sachsen-Anhalt (2012-2016), URL: http://www.europa.sachsen- an- halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Europa/Dokumente/Europa_Strategie_Schwer punkte_zsf.pdf, S.3 116 Speranţa Cliseru, Präfektin des rumänischen Kreises Ilfov, kommentiert in der Umfrage dieser Arbeit: „Our Region, Ilfov County of Romania, can only exercise its rights through its representatives by observing the Romanian Laws, this being the reason why lobby is not an option.” 52 reich der Politikbeeinflussung fallen, jedoch eng damit verbunden sind. Dazu gehören etwa das Sammeln von Informationen zu geplanten Gesetzen oder die interregionale Netzwerkpflege.117 Am zweithäufigsten werden zur Beeinflussung europäischer Policys die Netzwerke unter den Regionen genutzt. Wiederum widerspiegelt sich darin die generell gute Verfügbarkeit dieses Einflusskanals über die verschiedenen Länder hinweg sowie die hohe Wichtigkeit, die dem Kanal seine Effektivität bescheinigt. An dritter Stelle bei der Nutzungshäufigkeit liegt der Einsatz von Mitgliedern des AdR. Im Vergleich mit den MEPs zeigt sich dabei eine interessante Diskrepanz zwischen den beiden Ein- flussmöglichkeiten. Während MEPs von den Regionen zwar als einflussreicher wahr- genommen werden von den Regionen, erscheinen sie gleichzeitig weniger zugänglich. Dies würde erklären, weshalb die Regionen häufiger mit ihren Mitgliedern im AdR kooperieren, gleichzeitig diese aber als weniger wichtig zur Politikbeeinflussung ein- schätzen als MEPs. Unter den sieben Einflusskanälen mit der grössten Nutzungshäufigkeit fungieren fünf ausserstaatliche Kanäle. Bei den beiden innerstaatlichen Kanälen, die über der Medianhäufigkeit liegen, handelt es sich um die Partizipationsrechte und die infor- melle Einflussnahme. Damit zeigt sich, dass nebst ausserstaatlichen Kanälen jene innerstaatlichen häufig genutzt werden, die eine Beeinflussung des Nationalstaates ermöglichen. Eine umfassende Häufigkeitseinteilung der Kanäle in verschiedene Gruppen gemäss ihren Eigenschaften ist wiederum in Kapitel 8.2 widergegeben. 10.2 Zweite Fragestellung Für die Beantwortung der zweiten Forschungsfrage kann auf die Analysen in den Ka- piteln 9.1 bis 9.14 zurückgegriffen werden. Im Rahmen der zweiten Fragestellung sol- len zudem die vier Hypothesen aus Kapitel 4 behandelt werden. Die Frage hat fol- genden Wortlaut: Wie lassen sich Unterschiede in der Wichtigkeit und der Nutzungshäufigkeit der Einflusskanäle für verschiedene subnationale Akteure erklären? Für diese Fragestellung wurde ein strukturprüfendes Vorgehen gewählt, wozu die beiden Strömungen der subnationalen Mobilisierungstheorie anleiteten. Es wurden je zwei Hypothesen vor dem Hintergrund der klassischen und der neuen Theorie auf- 117 Marks, What Do Subnational Offices Think, S.2, 4- 53 gestellt. Als erste Hypothese soll die Prognose der klassischen Theorie für die Wich- tigkeit ausserstaatlicher Einflusswege geprüft werden: H1.1: Je stärker eine Region, desto wichtiger sind für sie ausserstaatliche Ka- näle zur Einflussnahme auf den europäischen Politikgestaltungsprozess. Diese Hypothese muss abgelehnt werden. Dafür sind zwei Gründe verantwortlich. Zum einen können nur drei der sieben ausserstaatlichen Wichtigkeitsvariablen er- klärt werden. Davon wiederum treten lediglich bei Direktkontakten mit der Kommis- sion und dem EP Effektrichtungen unabhängiger Variablen auf, wie sie die die klassi- sche Theorie prognostiziert. Zum anderen treten zwar mehr signifikante Koeffizienten auf. In mehr als der Hälfte der Fälle entspricht deren Effektrichtung jedoch der neuen Theorieströmung. Die Wichtigkeit intraregionale Kooperation kann sogar nur durch die neue Theorie er- klärt werden. Lediglich in den Modellen zur Wichtigkeit von Direktkontakten mit der Kommission und zum EP entsprechen vier signifikante Koeffizienten der klassischen Theorie. Es handelt sich um die Bevölkerungsgrösse, das BIP und in zwei Fällen die Andersartigkeit. Ein ähnliches Resultat wie bei dieser Hypothese kann auch bei der zweiten Annahme mit klassischem Theoriehintergrund präsentiert werden: H1.2: Je stärker eine Region, desto häufiger nutzt sie ausserstaatliche Kanäle zur Einflussnahme auf den europäischen Politikgestaltungsprozess. Die Hypothese muss abgelehnt werden. Die Faktenlage widerspricht dabei der klassi- schen Theorie noch deutlicher als bei der Hypothese 1.1. Insgesamt können zwar für fünf der sieben abhängigen Variablen der Häufigkeitsnutzung ausserstaatlicher Ka- näle Regressionsmodelle berechnet werden, die über einen Effekt in der Grundge- samtheit auf dem 5-Prozent-Signifikanzniveau verfügen. In der Mehrheit der Modelle zur Nutzungshäufigkeit ausserstaatlicher Kanäle entsprechen die Zusammenhangs- richtungen jedoch der neuen Theorie. Die Häufigkeit der intraregionalen Kooperation und der Zusammenarbeit mit Mitgliedern des AdR werden ausschliesslich über diese Theorieströmung erklärt. Die Nutzungshäufigkeit der Büros in Brüssel wird nur durch die Kontrollvariable „Bedeutung der EU“ erklärt. Entsprechung findet die Hypothese 1.2 einzig bei der Erklärung der Direktkontakte mit der Kommission und dem EP. Die Andersartigkeit dient als alleiniger Erklärungs- 54 faktor für die direkten Kontakte zur Kommission, während jene zum EP zusätzlich über die Bevölkerungsgrösse das BIP erklärt werden. Als dritte Hypothese soll der Einfluss der regionalen Stärke auf die Wichtigkeit der innerstaatlichen Kanäle ausgewertet werden. Die erste Hypothese zur neuen Theorie lautet: H2.1: Je stärker eine Region, desto wichtiger sind für sie innerstaatliche Kanä- le zur Einflussnahme auf den europäischen Politikgestaltungsprozess. Diese Hypothese kann bestätigt werden. Bei der Erklärung der Wichtigkeit inner- staatlicher Kanäle können insgesamt bei sechs der sieben abhängigen Variablen sig- Pa rt iz ip at io ns re ch te K on su lt at io ns m ec ha ni sm us In fo rm el le E in flu ss na hm e St än di ge V er tr et un g A rb ei ts gr up pe n d. E K A rb ei ts gr up pe n d. M in is te rr at s Si tz un ge n de s M in is te rr at es B ür os in B rü ss el In te rr eg io na le N et zw er ke In tr ar eg io na le K oo pe ra ti on M it gl ie de r im A dR M E Ps D ir ek tk on ta kt m it d er E K D ir ek tk on ta kt m it d em E P Selbstverwaltung K K N Politikbereiche K Gleiche Partei N N N N Gleiche Koalition Unvollst. Parteienkongruenz N N Bevölkerungsgrösse K Bevölkerungsdichte N BIP K BIP pro Kopf Andersartigkeit N K K Regionalistische Parteien N Gem. Kompetenzausübung N N Bedeutung der EU ∑ 3K + 7N 4K + 5N Tabelle 6 Überblick über die Erklärungsfaktoren, die in den Regressionsmodellen der Wichtigkeitser- klärung signifikant waren. K = Richtung des Effekts entspricht der klassischen Theorie, N = Richtung entspricht der neuen Theorie, C = Kontrollvariable ohne theoretische Implikation. 55 nifikante Regressionsmodelle gebildet werden. Einzig die Wichtigkeit von Arbeits- gruppen der Kommission ist nicht erklärbar. Als Erklärungsfaktoren können zehn verschiedene signifikante Koeffizienten erkannt werden. Von diesen unterstützen sieben die Prognosen der neuen Theorie. In vier Fällen erweisen sich parteipolitische Kongruenzen zwischen den Regierungen auf regionaler und nationaler Ebene als re- levant. Unter den traditionellen Ressourcenvariablen kann die Bevölkerungsdichte in einem Fall zur Erklärungsleistung beisteuern. Daneben sind positive Effekte des Ausmasses der gemeinsamen Kompetenzausübung und der Andersartigkeit feststell- bar. Obwohl die Faktenlage fast ausschliesslich der neuen Theorie bei der Erklärung der Wichtigkeit innerstaatlicher Kanäle entspricht, können auch wenige widersprüchli- che Koeffizienten identifiziert werden. Sowohl das Ausmass der Selbstverwaltung sowie die Anzahl Politikfelder üben einen negativen Effekt auf die Wichtigkeit der innerstaatlichen Kanäle aus, was der klassischen Theorie entspricht. Dies vermag jedoch das Gesamtbild nicht zu verändern, da es sich um eine Minderheit der Fälle handelt. In deutlicher Form zeigt sich die Erklärungsleistung der neuen Theorie auch bei der Auswertung der Nutzungshäufigkeit innerstaatlicher Kanäle: H2.2: Je stärker eine Region, desto häufiger nutzt sie innerstaatliche Kanäle zur Einflussnahme auf den europäischen Politikgestaltungsprozess. Die Hypothese kann bestätigt werden. Dies ist einerseits daher möglich, weil mit Ausnahme bei der Nutzungshäufigkeit der Ständigen Vertretung bei allen restlichen sechs abhängigen Variablen mindestens ein signifikanter Effekt zugeordnet werden kann. Andererseits weisen zwölf der 15 Erklärungsfaktoren einen Zusammenhang auf, welcher der neuen Theorie entspricht. Eindeutig am einflussreichsten ist der Ef- fekt der parteipolitischen Zusammensetzung der regionalen und nationalstaatlichen Regierung. Dieser verfügt in allen sechs Modellen über Erklärungsleistung in der Grundgesamtheit. Daneben spielen materielle Ressourcen wie die Bevölkerungsgrös- se und das BIP sowie die Andersartigkeit eine weitere Rolle. Letzterer Zusammen- hang verhält sich dabei unerwartet, da er entgegen der klassischen Theorie positiver Art ist. Als Gegenbeweis können lediglich drei Koeffizienten identifiziert werden. Einzig die Effektrichtung des Selbstverwaltungsgrad, der Anzahl Politikfelder und des BIP stützt in je einem Fall die klassische Strömung. 56 Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Ressourcenstärke sowie insti- tutionelle Konfigurationen einen guten Ansatz zur Erklärung der Wichtigkeit und Nutzungshäufigkeit von Einflusskanälen bieten. Der neuen Theorie der subnationa- len Mobilisierung kommt bei der Prognose der Effektrichtungen die eindeutig grösse- re Erklärungskraft zu als der klassischen. Damit kann auch die Annahme der klassi- schen Theorie widerlegt werden, dass ein inhärentes Rivalitätsverhältnis zwischen Regionen und ihren Nationalstaaten dominiert. Insbesondere zeigt sich dies auch exemplarisch daran, dass Formen parteipolitischer Kongruenz zwischen regionaler und nationaler Regierung bei zwölf der 28 abhängigen Variablen im Sinne der neuen Theorie zur Varianzerklärung beitragen. Pa rt iz ip at io ns re ch te K on su lt at io ns m ec ha ni sm us In fo rm el le E in flu ss na hm e St än di ge V er tr et un g A rb ei ts gr up pe n d. E K A rb ei ts gr up pe n d. M in is te rr at s Si tz un ge n de s M in is te rr at es B ür os in B rü ss el In te rr eg io na le N et zw er ke In tr ar eg io na le K oo pe ra ti on M it gl ie de r im A dR M E Ps D ir ek tk on ta kt m it d er E K D ir ek tk on ta kt m it d em E P Selbstverwaltung K N Politikbereiche K N Gleiche Partei N N N N N Gleiche Koalition N Unvollst. Parteienkongruenz N N Bevölkerungsgrösse N K Bevölkerungsdichte BIP K N K BIP pro Kopf Andersartigkeit N N N K K Regionalistische Parteien N Gem. Kompetenzausübung N N Bedeutung der EU C ∑ 3K + 12N 4K + 6N+1C Tabelle 7 Überblick über die Erklärungsfaktoren, die in den Regressionsmodellen der Häufigkeitser- klärung signifikant waren. K = Richtung des Effekts entspricht der klassischen Theorie, N = Richtung entspricht der neuen Theorie, C = Kontrollvariable ohne theoretische Implikation. 57 Trotz der Dominanz von Erklärungsfaktoren, die der neuen Theorie entsprechen, konnten auch Indikatoren der klassischen Strömung identifiziert werden. Sie treten jedoch seltener auf, jedoch in beiden Kanalkategorien jeweils mit fast derselben Häu- figkeit. Damit stellt sich kein Unterschied der Erklärungsleistung unterteilt in Kanal- kategorien ein, wie dies bei den Erklärungsfaktoren der neuen Theorie beobachtbar ist. Überdurchschnittlich oft können in dieser Untersuchung bei ausserstaatlichen Kanälen keine Regressionsmodelle mit Erklärungsleistung in der Grundgesamtheit berechnet werden. Das letzte Kapitel widmet sich deshalb einer Methodenkritik. 10.3 Methodenkritik Das gewählte methodische Vorgehen hat sich bei einer gesamthaften Betrachtung gut dazu geeignet, die eingängig gestellten Forschungsfragen zu klären. Dennoch traten Schwierigkeiten im Verlauf dieses Prozesses auf, deren Diskussion nicht unterlassen werden soll. Ein erster Gefahrenherd kann beim Datenmaterial festgestellt werden. Zwischen den Erhebungszeitpunkten der Daten bestehen teils grosse Differenzen, wodurch die Va- lidität der Ergebnisse beeinträchtigt wird. Während die neusten Werte von Self-rule und Shared Rule für das Jahr 2006 zur Verfügung stehen, wurde ein Grossteil der Daten anfangs 2014 erhoben. Die verwendeten Ressourcenvariablen von Eurostat und Statistics Estonia stammen aus dem Jahre 2010 und entsprechen im Falle Euros- tats den jüngsten Daten der NUTS-Ebene 3.118 Eine zweite Schwierigkeit betrifft die Berechnung von signifikanten Regressionsmo- dellen. Insgesamt war es bei acht der 28 abhängigen Variablen nicht möglich, signifi- kante Regressionskoeffizienten zu finden. Dafür können drei mögliche Ursachen an- geführt werden. Erstens besteht die Möglichkeit, dass die verwendeten unabhängigen Variablen ungeeignet sind, in der Tendenz vor allem bei ausserstaatlichen Kanälen, die Wichtigkeiten und Nutzungshäufigkeiten von Einflusskanälen zu erklären. Insbe- sondere stellt sich in diesen Fällen die Frage nach der Tauglichkeit der subnationalen Mobilisierungstheorie. Zweitens kann die Ursache bei den Umfrageteilnehmenden angesiedelt sein. Bei genauerer Untersuchung der Datenstruktur fällt auf, dass unter den Teilnehmenden die Neigung besteht, sich als einflussreich auf der supranationa- len Ebene darzustellen. Das betrifft besonders die ausserstaatlichen Kanäle, denen sechs der acht unerklärten endogenen Variablen zuzuordnen sind. Über alle Staaten 118 Für die NUTS-Ebene 2 stehen neuere Kennwerte zur Verfügung. 58 hinweg werden besonders bei den Wichtigkeitsaussagen hohe Werte angekreuzt. Bei allen Einflusskanälen werden deshalb tiefe Wichtigkeitswerte im Vergleich zu hohen unterdurchschnittlich angekreuzt. Diese Verzerrung tritt bei den Häufigkeitsanalysen wenig ausgeprägt auf. Als dritte Ursache kann die Modellspezifizierung herangezogen werden. In einigen Fällen gesamthaft untauglicher Modelle wäre es möglich, durch eine Reduktion der unabhängigen Variablen den Regressionsmodellen eine Erklä- rungsleistung in Grundgesamtheit zu verleihen. Jedoch fehlte es an der theoretischen Legitimierung, selektiv Erklärungsfaktoren aus den Modellen zu entfernen. Ein dritter Diskussionspunkt betrifft die Generalisierbarkeit der Ergebnisse. Die Um- frage behandelte die Politikgestaltung gleichsam einer Einheit. Jedoch hätte die Un- tersuchung in verschiedene Policyfelder unterteilt vorgenommen werden können. Damit wären spezifischere Resultate erzielt worden, da dies die Teilnehmenden vor ein weniger abstraktes Konzept als die blosse Politikbeeinflussung gestellt hätte. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass die Vorgabe eines bestimmten Policybereichs die Möglichkeit anderer Resultate in sich birgt. Insbesondere wäre darin auch die Bedeu- tung des Politikfelds für die Regionen widerspiegelt worden. Regionen ohne Kompe- tenzen in diesem Bereich würden zusätzlich aus der Umfrage ausgeschlossen. Generell wäre zu begrüssen, wenn spätere Untersuchungen die Policyfrage vertieft angehen könnten. Wie viele Policys stammen aus supranationaler Feder, betreffen jedoch die subnationalen Ebenen? Das Wissen um solche Werte, vorzugsweise nach einzelnen subnationalen Akteuren gesondert, könnte einen wichtigen Erklärungsfak- tor für die regulatorische Mobilisierung bilden. Solche Werte wären in der Lage zu zeigen, welche Regionen in welchem Ausmass von der supranationalen Gesetzgebung betroffen sind. Eine allfällige Untersuchung könnte etwa die Unterteilung in die 21 Policybereiche, wie sie die EU verwendet, als Leitplanken zur systematischen Aufar- beitung der Betroffenheit der Regionen von europäischen Policys verwenden. Weiter- gehend wäre es für Forschung im Bereich der subnationalen Mobilisierung sehr wich- tig über Daten zu verfügen, die darüber informieren, welcher Anteil von Policys in den Regionen aus ihrer eigenen Feder, jener des Nationalstaats und jener der EU stammt. Insbesondere eine Präsentation von Daten in einem analogen Aufbau zum Regional Authority Index erscheint in diesem Kontext als äusserst begrüssenswert. 59 Literatur Bache, Ian; Flinders, Matthew, Themes and Issues in Multi-level Governance, in Bache Ian; Flinders, Matthew. (Hrsg.), Multi-level Governance, Oxford 2011, S.1-11 Bauer, Christian W.; Studinger, Philipp, European Regions’ Relationship with the EU Seen from Below. 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A European Challenge”, Enschede 2009, S.1-22 Landesregierung Sachsen-Anhalt, Schwerpunkte und Zielsetzungen der Internationali- sierungs- und Europastrategie für Sachsen-Anhalt (2012-2016), URL: http://www.europa.sachsen- an- halt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Europa/Dokumente/E uropa_Strategie_Schwerpunkte_zsf.pdf Marks, Gary, et al., What Do Subnational Offices Think They Are Doing in Brussels?, in: Regional and Federal Studies 3 (2002), S.1-23 Moore, Carolyn, A Europe of the Regions vs. the Regions in Europe. Reflections on Regional Engagement in Brussels, in: Regional and Federal Studies 5 (2008), S.517-535 Rowe, Carolyn, Regional Representations in the EU. Between Diplomacy and Interest Medi- ation (Palgrave Studies in European Union Politics), Basingstoke 2011 61 Schakel, Arjan H., Congruence between Regional and National Elections, in: Comparative Political Studies 5 (2011), S.631-662 Stegarescu, Dan, Decentralised Government in an Integrating World. 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Açores (PT) 5. Tirol (AT) 35. Syddanmark (DK) 60. Ipiros (EL) 92. Madeira (PT) 6. Vorarlberg (AT) 36. Harjumaa (EE) 61. Kriti (EL) 93. Dolj (RO) 7. Wien (AT) 37. Hiiumaa (EE) 62. Budapest (HU) 94. Ilfov (RO) 8. Vlaamse Ge- meenschap (BE) 38. Ida-Virumaa (EE) 63. Győr-Moson-Sopron megye (HU) 95. Timiș (RO) 9. Burgas (BU) 39. Järvamaa (EE) 64. Jász-Nagykun- Szolnok megye (HU) 96. Vrancea (RO) 10. Dobrich (BU) 40. Läänemaa (EE) 65. Pest megye (HU) 97. Košický kraj (SK) 11. Gabrovo (BU) 41. Põlvamaa (EE) 66. Somogy megye (HU) 98. Žilinský kraj (SK) 12. Lovech (BU) 42. Tartumaa (EE) 67. Mid-West (IE) 99. Asturias (ES) 13. Plovdiv (BU) 43. Valgamaa (EE) 68. South-East (IE) 100. Cantabria (ES) 14. Ruse (BU) 44. Åland (FI) 69. South-West (IE) 101. Castilla-La Mancha (ES) 15. Smolyan (BU) 45. Etelä-Karjala (FI) 70. West (IE) 102. Catalunya (ES) 16. Sofia (oblast) (BU) 46. Etelä-Pohjanmaa (FI) 71. Abruzzo (IT) 103. Extremadura (ES) 17. Vidin (BU) 47. Etelä-Savo (FI) 72. Emilia-Romagna (IT) 104. Galicia (ES) 18. Vratsa (BU) 48. Kainuu (FI) 73. Friuli-Venezia Giulia (IT) 105. Illes Balears (ES) 19. Yambol (BU) 49. Keski-Pohjanmaa (FI) 74. Liguria (IT) 106. La Rioja (ES) 20. Brodsko-posavska županija (HR) 50. Pirkanmaa (FI) 75. Piemonte (IT) 107. Navarra (ES) 21. Krapinsko-zagorska županija (HR) 51. Pohjanmaa (FI) 76. Südtirol (IT) 108. Dalarna (SE) 22. Primorsko-goranska županija 52. Poitou-Charentes (FR) 77. Toscana (IT) 109. Gävleborg (SE) 23. Viroviticko- podravska županija (HR) 53. Provence-Alpes-Côte d'Azur (FR) 78. Umbria (IT) 110. Gotland (SE) 24. Vukovarsko- srijemska županija (HR) 54. Berlin (DE) 79. Valle d'Aosta (IT) 111. Östergötland (SE) 25. Zadarska županija (HR) 55. Bremen (DE) 80. Drenthe (NL) 112. Skåne (SE) 26. Kraj Vysocina (CZ) 56. Hamburg (DE) 81. Gelderland (NL) 113. Uppsala (SE) 27. Pardubický kraj (CZ) 57. Hessen (DE) 82. Overijssel (NL) 114. Värmland (SE) 28. Plzenský kraj (CZ) 58. Mecklenburg- Vorpommern (DE) 83. Województwo Malo- polskie (PL) 115. Northern Ireland (UK) 29. Ústecký kraj (CZ) 59. Niedersachsen (DE) 84. Województwo Ma- zowieckie (PL) 116. West Midlands (UK) 64 B. Regressionsmodelle Modell 1.1 Modell 1.2 Modell 1.3 Modell 1.4 Selbstverwaltung -0.04 [0.07] -0.04 [0.07] - - Politikbereiche - - -0.13 [0.28] -0.12 [0.28] Gleiche Partei 1.04 [0.79] 1.04 [0.79] 1.01 [0.79] 1.01 [0.79] Gleiche Koalition -0.53 [0.65] -0.51 [0.65] -0.51 [0.65] -0.48 [0.65] Unvollst. Parteienkongruenz -0.41 [0.62] -0.41 [0.62] -0.40 [0.62] -0.39 [0.62] Bevölkerungsgrösse 6.05•10-5 [8.46•10-6] - 6.12•10-5 [8.51•10-6] - Bevölkerungsdichte -5.43•10-4* [2.96•10-4] -5.48•10-4* [2.96•10-4] -5.42•10-4* [2.97•10-4] -5.47•10-4* [2.97•10-4] BIP - 2.03•10-6 [2.86•10-6] - 2.03•10-6 [2.87•10-6] BIP pro Kopf 1.88•10-5 [2.32•10-5] 1.69•10-5 [2.31•10-5] 1.91•10-5 [2.34•10-5] 1.71•10-5 [2.33•10-5] Andersartigkeit 0.77 [0.52] 0.77 [0.53] 0.76 [0.53] 0.77 [0.53] Regionalistische Parteien -0.17 [0.62] -0.16 [0.62] -0.17 [0.62] -0.16 [0.63] Gem. Kompetenzausübung 0.28** [0.09] 0.28** [0.09] 0.28** [0.10] 0.28** [0.10] Bedeutung der EU 0.11 [0.21] 0.12 [0.21] 0.11 [0.21] 0.12 [0.21] Konstante 6.38*** [1.39] 6.41*** [1.38] 6.41*** [1.32] 6.25*** [1.32] * = p

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    untitled Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS FRÜHJAHRSSEMESTER 2014 INFORMATION Inhaltsverzeichnis Adressen...............................................................................................................................4 Termine .................................................................................................................................5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik.................................................6 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen…………………………………………………….....10 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................13 Modul Weltgesellschaft ....................................................................................................13 Modul Weltpolitik..............................................................................................................29 Modul Forschung-Praxis-Methoden .................................................................................56 Kolloquien........................................................................................................................65 Sonderveranstaltungen…..… .…………………………………………...................................72 3 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/polsem Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, MA Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Leitung Studiengang Prof. Dr. Sandra Lavenex Büro 3.B14 E-Mail: sandra.lavenex@unilu.ch 041 229 55 90 Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance Beteiligte Seminare KSF Politikwissenschaftliches Seminar E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 4 Termine Frühjahrssemester 2014 Lehrveranstaltungen von Montag, 17. Februar bis Mittwoch, 28. Mai 2014 Ausfall der Vorlesungen: Donnerstag, 27. Februar Fasnacht Montag, 3. März Fasnacht Freitag, 18. bis Sonntag, 27. April Osterpause Herbstsemester 2014 Lehrveranstaltungen von Montag, 15. September bis Freitag, 19. Dezember 2014 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter http://www.unilu.ch/deu/master_46858.html publiziert. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der KSF erfolgen über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Für Veranstaltungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) ist keine Anmeldung über das Uni- Portal nötig, resp. möglich. Es wird empfohlen, sich in die Mailingliste (https://mlist-rf.unilu.ch/) der jeweiligen Veranstaltung einzutragen um wichtige Informationen und Dokumente auf diesem Weg zu erhalten. In der Veranstaltung selber wird dann darüber infomiert, wie und wann Sie sich zur Veranstaltungs- prüfung verbindlich anmelden können. Diese Anmeldung zu Prüfungen findet in der Regel in der Mitte des Semesters über das UniPortal statt. 5 MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundierte Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesellschaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Vernetzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regionalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialwissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessender Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 6 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von möglichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Politikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunktsetzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipieren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Sandra Lavenex (sandra.lavenex@unilu.ch) Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Michael Buess, MA (michael.buess@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/weltgesellschaft-weltpolitik 7 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik - Studienbeginn ab HS 2012 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 Die Musterstudienpläne entsprechen der Wegleitung Masterstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2011. Download unter www.unilu.ch/ksf. 8 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn vor HS12 Art der Veranstaltung Beschreibung CP Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit VL Helbling: Einführung in die Ethnologie Mo 13.15 – 15.00 VL Holzer: Strukturen der Weltgesellschaft Blockveranstaltung HS Hoggenmüller: Weltgesellschaft sichtbar machen: Visuelle Darstellung und Herstellung am Beispiel der Infografik Blockveranstaltung HS Kury: Zwischen Geburtenrückgang und Masseneinwan- derung. Paradigmen der schweizerischen Bevölkerungs- politik im 20. und 21. Jahrhundert Di 10.15 – 12.00 HS Speich: „The Shock of the Global“. Die Krise der 1970er- Jahre in globalgeschichtlicher Perspektive Mi 10.15 – 12.00 HS Wehrli: Migration und kultureller Wandel Mi 15.15 – 17.00 MAS Baumann: Religion und Konsumgesellschaft Di 13.15 – 15.00 MAS Beer: Ethnizität und die politische Ökonomie von Abgrenzungen Do 10.15 – 12.00 MAS Glauser: Urbanität und Weltgesellschaft Mi 13.15 – 15.00 14-täglich MAS Go: Historical Sociology of Empire Blockveranstaltung MAS Heintz/Speich: Weltranglisten. Soziologie und Kulturgeschichte einer globalen Wissensform Mi 15.15 – 17.00 MAS Itschert: Krieg und Medien Mo 10.15 – 12.00 MAS Nagel: Religion, Migration und Netzwerke Blockveranstaltung MAS Passarge: Neue Formen der Governance Di 10.15 – 12.00 MAS Stichweh: Intimbeziehungen/Liebe als globales Funktionssystem Blockveranstaltung MAS Werron: Soziologie der Konkurrenz: Von der Interaktions- situation bis zu internationlen Beziehungen Mi 10.15 – 12.00 10 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit VL Blatter: Welt-, Gesellschafts- und Menschenbilder: Grundlagen politikwissenschaftlicher Analysen Di 13.15 – 15.00 VL Boes: Advanced Econometrics Mo 08.15 – 10.00 VL Caroni: International Humanitarian Law Mo 10.15 – 12.00 VL Caroni: International Human Rights Law Mi 15.15 – 17.00 VL Caroni: Public International Law Mi 13.15 – 15.00 VL Fielder: From Marbury to ObamaCare – Contemporary Issues in American Constitutional Law Do 08.15 – 10.00 VL Heselhaus: Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht (Grund- und Menschenrechte) Mo 15.15 – 17.00 VL Kuhn: Einführung in die Ökonometrie Fr 13.15 – 15.00 VL Lüchinger: Analyse der Gesamtwirtschaft Di 10.15 – 12.00 VL Morawa: Modern Foreign Relations Law and Diplomacy Di 10.15 – 12.00 14-täglich VL Moser: International Trade Mo 13.15 – 15.00 14-täglich VL Spenlé: Internationaler Menschenrechtsschutz Fr 15.15 - 17.00 VL Welge: Vergleichende Regionale Integration Mi 10.15 – 12.00 HS Dingwerth: Internationale Klimapolitik Do 15.15 – 17.00 14-täglich HS Helbling: Democracy in Danger? Right-wing Populism in Western Europe Blockveranstaltung HS Hodler: Entwicklungshilfepolitik Blockveranstaltung HS Krizic: Internationale Handelspolitik Do 13.15 – 15.00 HS Münkler: Krieg und Frieden in der Geschichte des Politischen Denkens Fr 09.15 – 17.00 14-täglich HS Schlenker: National, transnational, kosmopolitisch – Bürgerschaft im 21. Jahrhundert Di 10.15 – 12.00 HS Spindler: „Konflikt“ in den Internationalen Beziehungen: Theoretische Zugänge und praktisch-politische Handlungsanleitungen im Vergleich Mi 13.15 – 19.00 HS Spörer-Wagner: Medien in Konflikten: Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt? Do 08.15 – 10.00 MAS Boes: Advanced Econometrics Mo 10.15 – 12.00 MAS Jaeger: Social constructions of International Relations Blockveranstaltung MAS Heselhaus/Pitschas: Internationales Wirtschaftsrecht Blockveranstaltung MAS Liedhegener: Neue Religionspolitik für alte Demokratien? Politik und Religion in (West-)Europa Mi 13.15 – 15.00 MAS Michalowski: Einbürgerungs- und Integrationspolitik im internationalen Vergleich Blockveranstaltung MAS Morawa: Transitional Justice Blockveranstaltung 11 Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit VL Boes: Advanced Econometrics Mo 08.15 – 10.00 VL Schneider: Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler/innen Do 08.15 – 12.00 MAS Boes: Advanced Econometrics Mo 10.15 – 12.00 ab 07.04.2014 MAS Blasius: Empirische Lebensstilforschung Blockveranstaltung MAS Diaz-Bone: Foucaultsche Diskursanalyse Mi 15.15 - 17.00 MAS Diaz-Bone: Survey Research Methods in Context Do 10.15 – 12.00 MAS Giel: Evaluation und Organisation Blockveranstaltung MAS Manderscheid: Factorial Methods and Cluster Analysis Do 13.15 – 15.00 MAS Merz: Willkommen in Luzern! Toursimus in qualitativen Interviews Blockveranstaltung Kolloquien Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit KOL Baumann: Forschungskolloquium: Empirische Religionsforschung Do 13.15 – 15.00 14-täglich KOL Blatter: Kolloquium für Abschlussarbeiten Do 15.15 – 17.00 KOL Bohn: Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienwissenschaft folgen KOL Diaz-Bone: Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Do 17.15 – 19.00 14-täglich KOL Hasse: MA-Kolloquium Organisation und Wissen folgen KOL Heintz: Kolloquium Weltgesellschaft/Theorien Blockveranstaltung KOL Hasse/Diaz-Bone: Forschungskolloquium Soziologie Di 17.30 – 19.30 Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Zeit Workshop Lavenex/Maisenbacher: studentisch organisierter Workshop / mehrtägige Exkursion des Masterstudiengangs Details folgen Legende VL Vorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 12 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Einführung in die Ethnologie Dozent: Prof. Dr. Jürg Helbling Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 17.02.2014 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Lehrveranstaltung ist als Überblick und Einführung in das Studium der Ethnologie angelegt. Gegenstand, Methodik, Grundbegriffe der Teilgebiete ”Verwandtschaft”, ”Wirtschaft” und ”Politik” sowie die Geschichte des Faches kommen zur Sprache. Die Vorlesung soll Aufschluss darüber geben, was Ethnologie ist und welche Fragestellungen sie mit welchen Methoden untersucht. In der Einführung sollen Erstsemester außerdem eine eigene Vorstellung davon entwickeln können, welchen Sinn das Studium der Ethnologie haben kann und welches ihre eigenen Zielsetzungen sind. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 3 Kontakt: juerg.helbling@unilu.ch 13 Strukturen der Weltgesellschaft Dozent: Prof. Dr. Boris Holzer Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 28.03.2014, 10.15 – 17.00 FRO, HS 8/HS 7 Sa, 29.03.2014, 09.15 – 16.00 FRO, 3.A05 Fr, 16.05.2014, 10.15 – 17.00 FRO, 4.B55 Sa, 17.05.2014, 09.15 – 16.00 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Nationalstaatliche Gesellschaften und deren Vergleich standen lange Zeit im Mittelpunkt soziologischer Forschung und Theoriebildung. Die sozialwissenschaftliche Globalisierungsdebatte hat diesen „methodologischen Nationalismus“ in Frage gestellt, allerdings bisher keine vergleichbar akzeptierte Alternative hervorgebracht. In dieser Vorlesung sollen Ansätze einer an diesem Punkt ansetzenden Theoriebildung vorgestellt und geprüft werden, die vom Konzept einer „Weltgesellschaft“ ausgehen. Dabei soll gezeigt werden, wie unterschiedliche Theorien den Blick auf jeweils spezifische Strukturen der Weltgesellschaft lenken. Je nachdem, ob zum Beispiel systemtheoretisch, neo-institutionalistisch oder netzwerktheoretisch argumentiert wird, stehen gesellschaftliche Teilsysteme, globale Normen und Institutionen oder grenzüberschreitende Transaktionen im Vordergrund des Interesses. Ein zentrales Thema der Vorlesung wird die Frage sein, inwiefern diese und andere Konzepte dazu beitragen können, die Persistenz gravierender Unterschiede und Ungleichheiten ebenso zu erklären wie zunehmende Interdependenz und Vereinheitlichung. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Die Kolloquialvorlesung ermöglicht eine aktive Beteiligung der Studierenden. Dies setzt voraus, dass Sie sich durch die Lektüre der Basistexte auf die einzelnen Themen vorbereiten. Bitte schreiben Sie dann zu jedem der beiden Blocktermine ein kurzes Memo, das sich auf das Thema einer bestimmten Sitzung bezieht und dieses an einem selbst gewählten Beispiel illustriert; berücksichtigen Sie dabei auch Argumente aus dem jeweiligen Basistext. Die beiden Memos (je ca. 2000-4000 Zeichen) stellen Sie bitte spätestens am Montag vor dem jeweiligen Blocktermin in das Diskussions- forum auf OLAT ein. Credits werden durch die Memos sowie eine kurze Klausur erworben (40:60). KSF: Benotete Prüfung / 3 Kontakt: boris.holze@uni-bielefeld.de Literatur • Axford, Barrie (2013): Theories of Globalization. Cambridge: Polity Press. • Meyer, John W.: Weltkultur. Wie die westlichen Prinzipien die Welt durchdringen, Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 2005 • Stichweh, Rudolf (2000): Die Weltgesellschaft. Soziologische Analysen. Frankfurt/Main: Suhrkamp. 14 Weltgesellschaft sichtbar machen: Visuelle Darstellung undHerstellung am Beispiel der Infografik Dozent: Sebastian Hoggenmüller, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 07.03.2014, 10.15 – 17.00 FRO, 4.B54 Fr, 28.03.2014, 10.15 – 17.00 Sa, 29.03.2014, 09.15 – 16.00 Fr, 16.05.2014, 10.15 – 17.00 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar nähert sich dem Themenbereich Globalisierung und Weltgesellschaft aus einem spezifischen Blickwinkel: Die Darstellung und Herstellung von ‚Welt’ im Modus der Visualität. Durch eine qualitativ-hermeneutische Auseinandersetzung mit Infografiken und Bildstatistiken wie beispielsweise Verlaufskurven der globalen Erderwärmung, Heat Maps zur europäischen Finanzkrise, Länderrankings des olympischen Medaillenspiegels oder Kartenanamorphote zu Armut, Rüstung, Hunger oder Reichtum soll gezeigt werden, dass bildhafte Darstellungen internationaler und globaler Vergleiche mehr sind als die bloße Veranschaulichung sozialer Wirklichkeit oder illustratives Beiwerk wissenschaftlicher Arbeit. Vielmehr stellen sie Beziehungen her, vermitteln Einsichten und liefern spezifische Argumente. Als Weltbeschreibungen, so die zentrale Ausgangsvermutung, sind sie zudem konstitutives Moment eines globalen Bewusstseins und verhelfen dazu, die gemeinsame Sozialwelt sichtbar und als eigenständige Einheit – als „Weltgesellschaft“ – erfahrbar zu machen. Im Seminar werden zunächst zentrale Texte zu Theorie und Methodologie der Wissenssoziologischen Hermeneutik, empirische Fallbeispiele visueller Analysen sowie die Anknüpfung an aktuelle Entwicklungen der Globalisierungs- wie Weltgesellschaftsforschung auf Basis von Inputreferaten der Teilnehmer diskutiert. An den Sitzungstagen II und III sollen die konkreten Interpretationsmethoden und theoretischen Überlegungen anhand eigener empirischer Fallstudien angewandt und überprüft werden. Für diese Sitzungen werden kleine Arbeitsgruppen gebildet, die einen visuellen Untersuchungsgegenstand selbst auswählen und vorbereitend bearbeiten. Die jeweiligen Datenmaterialien werden gemeinsam im Plenum ausgewertet sowie methodische und methodologische Probleme, die sich in den Gruppenprojekten stellen, diskutiert. Voraussetzungen: Anmeldung: Umfang: Grundkenntnisse in qualitativer Sozialforschung, Erfahrung in der Analyse visueller Daten sind vorteilhaft. Die Referatsvergabe findet vier Wochen vor der ersten Sitzung statt. Hierzu wird eine organisatorische Mail um den 17. Februar, sprich 4 Wochen vor der ersten Sitzung, an alle Teilnehmer versandt. Eine Anmeldung per Mail (s.w.hoggenmueller@muthesius.de) ist daher bis spätestens 17. Februar verpflichtend. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Material: KSF: Aktive Teilnahme (Details s. Hinweise) / 4 s.w.hoggenmueller@muthesius.de wird auf OLAT eingestellt. Literatur (Auszug) • Anderson, Benedict R. O'G. (1985): Imagined communities : reflections on the origin and spread of nationalism, London : Verso Ed. 15 Zwischen Geburtenrückgang und Masseneinwanderung: Paradigmen der schweizerischen Bevölkerungspolitik im 20. und 21. Jahrhundert Dozent: PD Dr. Patrick Kury Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 18.02.2014 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die laufenden politischen Debatten über die Steuerung der Zuwanderung machen einmal mehr deutlich, dass Migration, Assimilation, Integration sowie Einbürgerung zu den politischen Reizthemen der Schweiz zählen. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten erlauben in der Schweiz die direktdemokratischen Instrumente der Volksinitiative und des Referendums Möglichkeiten der erweiterten Mitsprache, die insbesondere im Bereich der Ausländerpolitik rege genutzt werden. Die Veranstaltung analysiert und untersucht anhand von wissenschaftlichen Texten und Volksinitiativen die bevölkerungspolitischen Konzepte, die dem Wunsch staatlicher Einflussnahme zugrunde liegen und untersucht, wie sich diese Konzepte im Verlaufe der vergangenen 130 Jahren verändert haben. Davon ausgehend untersucht das Seminar die Möglichkeiten der Steuerung der Migration und die Grenzen nationaler Selbstständigkeit zwischen demografischen Entwicklungen, ökonomischen Abhängigkeiten, und internationalen Interdependenzen. So kann schliesslich auch der Frage nachgegangen werden, welche Funktionen dem Politisieren mit den genannten Themen in der Gegenwart zufällt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / 4 Kontakt: Hinweise: patrick.kury@doz.unilu.ch Texte über OLAT 16 “The Shock of the Global“. Die Krise der 1970er-Jahre in globalgeschichtlicher Perspektieve Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 19.02.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die 1970er-Jahre schälen sich in der zeitgeschichtlichen Forschung als ein wichtiger Epochenbruch heraus. In der Schweiz, in Europa und in der Welt verschoben sich die Gewichte. Das Seminar nimmt diesen Bruch in einer globalgeschichtlichen Perspektive auf. Die 1968er-Bewegung, der Kollaps des Währungssystems von Bretton Woods und die folgende Wachstumskrise werden kultur-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlich betrachtet, wobei ein besonderer Fokus auf der Geschichte der „Dritten Welt“ liegt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / 4 Kontakt: daniel.speich@unilu.ch Literatur • Ferguson, Niall u.a. (Hg.): The Shock of the Global. The 1970s in perspective. Cambridge MA 2010. 17 Migration und kultureller Wandel Dozentin: Dr. phil. Angelica Wehrli Duchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 19.02.2014 FRO, 3.B47 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Migration und kultureller Wandel sind zwei Phänomene, die getrennt voneinander vorkommen können, die sich aber zuweilen auch gegenseitig bedingen. So kann Migration zu kulturellem Wandel führen, wie auch umgekehrt, kultureller Wandel Menschen zu Migration bewegen kann. In diesem Hauptseminar werden wir uns beiden Phänomenen widmen. Zuerst werden wir anhand von theoretischen Texten einen Überblick über die Migrationsforschung erarbeiten. Anschliessend widmen wir uns Konzepten des kulturellen und sozialen Wandels. Den Schwerpunkt des Seminars bilden konkrete Fallbeispiele im Kontext der Karibik. In diesem Zusammenhang werden wir unter anderem folgenden Fragen nachgehen: Welche transatlantischen Migrationsbewegungen haben zu einem kulturellen Wandel in der Karibik geführt? Wie manifestiert sich der kulturelle Wandel? Und wie können wir den kulturellen und sozialen Wandel wissenschaftlich fassen? Schliesslich werden wir erforschen, wie der kulturelle und soziale Wandel Menschen zu Migration bewegt, sei dies freiwillig – etwa aufgrund von Bestrebungen ein ökonomisch, sozial oder politisch „besseres“ Leben zu führen, oder sei dies unfreiwillig – etwa aufgrund von politischen Aktivitäten, die eine Emigration erfordern. Anhand dieser Überlegungen wird deutlich werden, inwieweit Migrationsbewegungen auch auf den durch Nationalstaaten induzierten kulturellen und sozialen Wandel zurückzuführen sind. Nebst schriftlichen Quellen werden auch audiovisuelle Medien Verwendung finden. Die Studierenden haben zudem die Möglichkeit anhand eigener Recherchen und in Absprache weiterführende Materialien beizuziehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: angelica.wehrli@unilu.ch Literatur Eine Literaturliste zu den einzelnen Themen sowie zu den Sitzungen wird am Anfang des Seminars elektronisch bereitgestellt. Zur Einstimmung und Vorbereitung auf das Thema eignet sich folgende Quelle: • Vertovec, Steven and Robin Cohen 1999: Migration, Diasporas and Transnationalism. Cheltenham: Edward Elgar. 18 Religion und Konsumgesellschaft Dozent: Prof. Dr. phil. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 18.02.2014 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: Symbole und Gegenstände unterschiedlichster Religionen und Ritualtechniken alternativer Spiritualität sind in den letzten Jahren wie selbstverständlich zu Accessoires der Konsumwelt und zu Konsumgütern geworden. Buddha- und Hindufiguren schmücken Schmuckläden und Teppichabteilungen grosser Kaufhäuser, eine Jeans Marke hat als Brandname True Religion, Esoterikmessen verzeichnen hohe Besucher- zahlen, in Buchläden stehen Tarotsets und Engelbücher hoch im Kurs und shiva.tv und andere bieten online und telefonisch Lebensberatung und Ausblicke in die Zukunft an. Religion und religiöse Symbole gehören zur Konsumwelt, liegen im Trend und sind selbst Konsumartikel. Der strukturelle gesellschaftliche Wandel hin zu einer neoliberalen Konsumgesellschaft mit starkem Erlebnis- und Emotionscharakter und Käuflichkeit von Wohlbefinden hat vor Religion, religiösen Praktiken und religiösen Sinnwelten nicht Halt gemacht. Rechte Zen-Meditation ist nur mit einem original japanischen Zafu (Sitzkissen) aus dem online-shop möglich, Kristalle, Energiepyramiden und vieles mehr sind nur als käufliche Direktimporte vom Meister oder Meisterin selbst wirksam etc. Das Seminar wird die gesellschaftlichen Veränderungen seit den 1980er Jahren mit der Dominanz von neoliberaler Markt- und Konsumgesellschaft thematisieren, um sodann Phänomenen von Konsum, Erlebnis und Sinnstiftung exemplarisch im Spektrum alternativer Spiritualität, christlicher Pfingstbewegungen und buddhistischer Angebote nachzugehen. Diese theoretisch-analytischen Einblicke sollen durch eigene „Feldeinsätze“ und Recherchen zu ausgewählten religiösen Konsumartikeln im Rahmen des Seminars vertieft und konkretisiert werden. Die verschiedenen Seminarelemente zielen darauf ab, den weitreichenden Einfluss von Konsumwelt und Neoliberalismus im Feld von Religionen und Spiritualität gemeinsam zu analysieren und in Kleingruppen Formen kommerzialisierter Religion konkret zu erkunden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Kurzreferat und Feldeinsatz, aktive Teilnahme / 4 Kontakt: relsem@unilu.ch Literatur • Carette, Jeremy / King, Richard, Selling Spirituality: the Silent Takeover of Religion, Abingdon 2005. • Einstein, Mara, Brands of Faith: Marketing Religion in a Commercial Age, New York 2008. • Gauthier, Francois / Martikainen, Tuomas (eds.), Religion in Consumer Society: Brands, Consumers, Markets, Farnham 2013. • Usunier, Jean-Claude / Stolz, Jörg (eds.), Religions as Brands. New Perspectives on the Marketization of Religion and Spirituality, Farnham 2014. 19 Ethnizität und die politische Ökonomie von Abgrenzungen Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 20.02.2014 FRO, 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Viele Konflikte der letzten Jahrzehnte sind verbunden mit ethnischen Zugehörigkeiten, sei es im Balkan, Sudan oder der ehemaligen Sowjetunion. Die Frage allerdings, was "Ethnizität" ausmacht ist umstritten. Bei der Debatte um "Ethnizität" geht es um die Abgrenzung sozialer Kollektive und die zugrunde liegenden Aspekte von individuellen und kollektiven Identitä- ten. Verwendete Kriterien sind häufig gemeinsamer Ursprung und Geschichte, manchmal gemeinsame Sprache, Kultur, Religion oder ein gemeinsames Territorium oder gemeinsame Gegner. Ethnische Identitäten / Ethnizität werden von Angehörigen einer Gemeinschaft aber auch von Außen hergestellt. In verschiedenen Situationen und Beziehungen können sie von unterschiedlichen Bedeutungen sein. Ethnizität ist nicht auf einen bestimmten Gesellschaftstyp beschränkt. Eriksen (2002) schreibt beispiels- weise: "In everyday language, the word ethnicity still has a ring of 'minority issues' and 'race relations', but in social anthropology, it refers to aspects of relationships between groups which consider themselves, and are regarded by others, as being culturally distinctive. Although it is true that 'the discourse concerning ethnicity tends to concern itself with subnational units, or minorities of some kind or another' (Chapman et al., 1989: 17), majorities and dominant peoples are no less 'ethnic' than minorities." In dem Seminar werden die Konzepte "Kultur", "Identität" und "Ethnos/Ethnizität" sowie mögliche Verbindungen zwischen diesen kritisch diskutiert. Es werden verschiedene theoretische Annäherungen an das Phänomen "Ethnizität" vorgestellt und neueste Theorien diskutiert, die etwa die globale Kommerzialisierung von Ethnizität zu erklären versuchen (Comaroff & Comaroff 2009). Als empirische Beispiele können interethnische Beziehungen – friedliche sowie feindselige – aus allen Regionen der Welt und unterschiedlichsten Gesellschaften vergleichend herangezogen werden und als Grundlage der Diskussion der theoretischen Ansätze dienen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Hinweise: KSF: Aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 bettina.beer@unilu.ch Unterrichtsmaterial, Texte und ein Online-Forum werden auf OLAT bereit gestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses zum Thema Politikethnologie, für den Social Credit Points vergeben werden, ist möglich. Literatur Barth, Fredrik, 1970, Introduction. In: ders. (Hg.), Ethnic Groups and Boundaries, 9-38. Bergen-Oslo, London. Comaroff, John L., and Jean Comaroff, 2009, Ethnicity, Inc. Chicago, London: University of Chicage Press. Eriksen, Thomas Hylland, 2002, Ethnicity and Nationalism. London u.a.: Pluto Press. 20 Urbanität und Weltgesellschaft Dozentin: Dr. Andrea Glauser Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Mi, 13.15 – 17.00, ab 26.02.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar untersucht Formen des Städtischen in der Weltgesellschaft und diskutiert Wechselbeziehungen zwischen Globalisierung und Urbanisierung. Wie hängt die zunehmende Verstädterung mit der Herausbildung einer globalen Sozialordnung zusammen? Welche Bedeutung haben weltweite Beobachtungs- und Vergleichshorizonte für Urbanität? Weshalb sind Städte durchaus unterschiedlich? Solche Fragen diskutieren wir in Auseinandersetzung mit Studien zu sozialer Ungleichheit, Städtebau und globaler Architektur, Migration und Mobilität sowie Weltwirtschaft/Global Cities. Die gesellschaftstheoretische Reflexion der empirischen Befunde ist von besonderem Interesse. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: andrea.glauser@hslu.ch Literatur • Sassen, Saskia (2012): Cities in a World Economy, 4th ed., Los Angeles: SAGE. • Stichweh, Rudolf (2006): Zentrum/Peripherie-Differenzierungen und die Soziologie der Städte: Europäische und globale Entwicklungen, in: Friedrich Lenger und Klaus Tenfelde (Hg.), Die europäische Stadt im 20. Jahrhundert. Wahrnehmung – Entwicklung – Erosion. Köln/Weimar: Böhlau, S. 493-509. • Acebillo, Josep/Lévy, Jacques/Schmid, Christian (2013): Globalization of Urbanity, New York/Barcelona: Actar. 21 Historical Sociology of Empire Dozent: Prof. Dr. Julian Go Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 02.05.2014, 10.15 – 17.00 FRO, 3.B55 Sa, 03.05.2014, 10.15 - 17.00 Fr, 09.05.2014, 10.15 – 17.00 Sa, 10.05.2014, 10.15 – 17.00 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Global events over the past decade have propelled the question of “Empire” onto the public map and the scholarly agenda. This course explores key theories and empirical examples of empires, imperialism, and colonialism from a sociological perspective. It will consider both the past and more recent articulations of empire, with the American and British empires as key cases but also with reference to other empires like the French, German, Chinese and Russian cases. It will put imperialism into broader theoretical perspectives, exploring the causes of imperial expansion and dissolution, the historical dynamics of empires, and the determinants of colonial governmentalities and imperial forms. Finally this course will think about empires in relation to globalization and humanitarianism. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: Hinweise: juliango@bu.edu Julian Go ist Soziologe an der Boston University und forscht dort zum Kolonialismus in historisch vergleichender Perspektive. Zu Gos wichtigsten Arbeiten gehören: American Empire and the Politics of Meaning (Duke University Press, 2008), Gewinner des Mary-Douglas-Preises für das beste Buch in der Sektion Kultursoziologie der American Sociological Association, sowie die Arbeit Patterns of Empire: the British and American Empires, 1688 to Present (Cambridge University Press, 2011), die sowohl von der ASA als bestes Buch in "Global & Transnational Sociology" als auch von der American Political Science Association als bestes Buch in "Politics and History" ausgezeichnet wurde. Die Veranstaltung ist interdisziplinär angelegt und richtet sich an MA- Studierende, aber auch Doktorierende aus dem Bereich Soziologie, Politikwissenschaften, Geschichte und Kulturwissenschaften. Literatur Wird rechtzeitig über OLAT bekannt gegeben. 22 Weltranglisten. Soziologie und Kulturgeschichte einer globalen Wissensform Dozenten: Prof. Dr. Bettina Heintz Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 19.02.2014 FRO, 3.B57 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: "Stanislas Wawrinka überholt Roger Federer auf der ATP-Weltrangliste". Solche Nachrichten sind vielleicht falsch, aber von der Form her vertraut. Rankings, Ranglisten und Vergleiche sind in ganz unterschiedlichen Bereichen global zu einem zentralen sozialen Verständigungsmodus geworden. Das Seminar beleuchtet diese Wissensform kulturgeschichtlich und aus der Perspektive der Weltgesellschaftssoziologie. Es behandelt Vergleiche in der Wirtschaft, in der Wissenschaft, im Sport und in der Kultur und zeigt, welche Bedeutung Quantifizierungsprozesse für die moderne Gesellschaft haben. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Begrenzung: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt. Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder daniel.speich@unilu.ch Literatur Espeland, Wendy Nelson, Michael Sauder (2012): The Dynamism of Indicators, in: Kevin E. Davis et al. (Hrsg): Governance bei Indicators. Global Power Through Quantification and Rankings, New York: Oxford University Press, S. 86-109. Heintz, Bettina (2010): Numerische Differenz. Überlegungen zu einer Soziologie des (quantitativen) Vergleichs. Zeitschrift für Soziologie, 39, S. 162-181. Speich Chassé, Daniel (2013): Die Erfindung des Bruttosozialprodukts. Globale Ungleichheit in der Wissensgeschichte der Ökonomie, Göttingen 23 Krieg und Medien Dozent: Dr. Adrian Itschert Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 17.02.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Kriege bedienen als gewaltsame Konflikte zwischen oder in Staaten eine grosse Zahl der Nachrichtenwerte, die die Aufmerksamkeit der Medien steuern. Dennoch unterscheidet sich die Kriegsberichtserstattung in vielen Hinsichten von der normalen Berichterstattung der Medien. Kriege als gewaltsame Grosskonflikte verfügen über das Potential, die Medien selbst zur Partei im Konflikt werden zu lassen. Dieses entdifferenzierende Potential des Krieges haben gerade die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts vor Augen geführt. Der Kurs wird sich deshalb einerseits mit der Diversität verschiedener Kriegsformen und deren interner Dynamik auseinandersetzen. Andererseits wird er untersuchen, wie die Medien auf die verschiedenen Formen des Krieges jeweils reagieren. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Medien nicht auf die Rolle des passiven Beobachters reduziert werden dürfen, da die Berichterstattung über ferne kriegerische Konflikte oft erst den moralischen Druck erzeugt, der nicht direkt involvierte Staaten zu einem Kriegseintritt motivieren kann (beispielsweise die militärische Intervention in Libyen). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Begrenzung; KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Das Seminar ist auf 25 Studierende beschränkt. Eine Anmeldung im UniPortal ist keine Garantie für die Teilnahme. Teilnahmevoraussetzung ist die Anwesenheit in der ersten Sitzung. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Seminarplätze, werden die Seminarplätze unter den in der ersten Sitzung anwesenden Studierenden verlost. Kontakt: adrian.itschert@unilu.ch Literatur • Barbara Kuchler. Kriege. Eine Gesellschaftstheorie gewaltsamer Konflikte. Campus. 2013. 24 Religion, Migartion und Netzwerke Dozent: Jun.-Prof. Dr. Alexander-Kenneth Nagel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine:: Fr, 14.03.2014, 10.15 – 17.00 FRO, 4.B47 Sa, 15.03.2014, 09.15 – 16.00 Fr, 04.04.2014, 10.15 – 17.00 FRO, 4.B55 Sa, 05.04.2014, 09.15 – 16.00 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar erschließt das Themenfeld Religion und Migration aus einer religionssoziologischen Perspektive. Die Intensivierung von Arbeits- und Fluchtmigration in den vergangenen Jahrzehnten hat auch zu einer Zu- nahme religiöser Vielfalt in Europa geführt. Dabei haben sich Religions- soziologen bislang vor allem für den generellen Einfluss dieser Pluralisierung auf die religiöse Landschaft oder für das Verhältnis von Migration und religiöser Identität in individuellen Biographien interessiert. Im Unterschied dazu stehen in dieser Veranstaltung religiöse Migrantengemeinden als soziale Gruppen im Vordergrund, die durch eine Vielzahl von Beziehungen und Bezugnahmen nach innen und außen gekennzeichnet sind. Daraus ergeben sich verschiedene Themenkomplexe, etwa die Institutionalisierung und Multifunktionalität religiöser Migrantengemeinden, ihre transnationale Verflechtung, institutionelle Mythen und der Wandel religiöser Weltbilder und Praxisformen, Religionskontakte und interreligiöse Aktivitäten sowie die Chancen und Risiken neuerer Formen der Governance religiöser Vielfalt. Diese und andere Themen werden im Seminar anhand von Literatur und Material aus zwei laufenden Forschungsprojekten erarbeitet. Ein besonderer Fokus wird auf der Entwicklung netzwerkanalytischer Forschungsstrategien zu religiösen Migrantengemeinden liegen (Operationalisierung und Erhebung); Vorkenntnisse im Bereich Netzwerkanalyse sind nicht erforderlich. Zur Abstimmung der Arbeitsteilung und Vergabe der Referate werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, sich bis Ende Februar zum entsprechenden OLAT-Kurs anzumelden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: alexander-kenneth.nagel@rub.de 25 Neue Formen der Governance Dozentin: Dr. phil. Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 18.02.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Der Begriff der Governance beinhaltet allgemein betrachtet die Art und Weise, wie kollektives Handeln in Politik, Gesellschaft oder auch Ökonomie reguliert, gesteuert und koordiniert wird. Gemäss einer engeren Definition umfasst der Governance Begriff insbesondere Veränderungen in der Herrschaftspraxis moderner Staaten, neue Formen der internationalen Politik sowie der Wandel von Organisationsformen und Interorganisationsbeziehungen in der öffentlichen Verwaltung, in Verbänden, in Unternehmen, in Märkten und in Regionen. Im Seminar werden verschiedene theoretische Ansätze der Governance interdisziplinär diskutiert und anhand von Fallbeispielen verdeutlicht. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. Material: eva.passarge@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Benz, Arthur 2004: Governance-Regieren in komplexen Regelsystemen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. • Lütz, Susanne 2006: Zwischen Pfadabhängigkeit und Wandel. „Governance“ und die Analyse kapitalistischer Institutionenentwicklung. In: Brinkmann, Ulrich et al. Endspiel des kooperativen Kapitalismus? Institutioneller Wandel unter den Bedingungen des marktzentrierten Paradigmas. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 26 Intimbeziehungen / Liebe als globales Funktionssystem Dozent: Prof. Dr. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 21.03.2014, 10.15 – 17.00 FRO, 4.A07 Sa, 22.03.2014, 09.15 – 16.00 Fr, 11.04.2014, 10.15 – 17.00 Sa, 12.04.2014, 09.15 – 16.00 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar verknüpft die Theorie und Soziologie der Intimbeziehungen und der Liebe mit der Theorie der Weltgesellschaft. Die Leitfrage ist: Gehört zu den Funktionssystemen der Weltgesellschaft auch ein System für Intimbeziehungen/Liebe und wie ist dessen Genese und Struktur zu beschreiben? Voraussichtliche Themen: 1. Typen von Intimbeziehungen: Familiale Beziehungen, Freundschaft; Liebe/Partnerschaft; Sexualität (Homosexualität/Heterosexualität) 2. Netzwerke, Verteilungsmuster (Gauss-Verteilungen vs. Power Laws), Preferential Attachment in Intimbeziehungen 3. Rechtliche und normative Regulierungen. Globaler Transfer von Normen? 4. Globale Verknüpfungsmechanismen des Systems: Migration von Paaren, Transnationale Ehen, Transnationale Familien 5. Technologien und ihre Wirkungen auf Kommunikation: Empfängnisverhütung, In-vitro-Fertilisation 6. Historische und gegenwärtige Semantiken: Intimität; Romantische/passionierte Liebe, Partnerschaft 7. Wissenssysteme: Romane, Filme, Mode, Sexualaufklärung und Pornographie 8. Professionen: Psychotherapie, Beratung, Prostitution 9. Funktional definierte Orte: Bars/Discos, Rotlichtbezirke, Sex-Tourismus, Sexscapes 10. Funktion des Systems: Kommunikative Ratifikation von Individualität, Kollektivismus/Individualismus als Variable, Individualität und Weltbezug Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat, Essay) / 4 Kontakt. Hinweise: rstichweh@yahoo.de Ab 1.2.2014 finden Sie auf OLAT einen detaillierten Seminarplan mit Aufteilungen und Themen für die einzelnen Tage. Auf dieser Basis können Sie Referate übernehmen und weitere Themen vorschlagen. Literatur (Auszug) • Freiesleben de Blasio, Birgitte et al., Preferential Attachment in Sexual Networks, PNAS 104, 2007, 10762-10767 • Herzog, Dagmar, Sexuality in Europe. A Twentieth-Century History, Cambridge 2011 • Jankowiak, William R. (Hg.), Intimacies. Love and Sex Across Cultures, New York 2008 • Jankowiak, William R./Fischer Edward F., A Cross-Cultural Perspective on Romantic Love, Ethnology 31, 1992, 149-155 • Kluckhohn, Paul, Die Auffassung der Liebe in der Literatur des 18. Jahrhunderts und in der Romantik, Tübingen 1966 • Leupold, Andrea, Liebe und Partnerschaft: Formen der Codierung von Ehen. Zeitschrift für Soziologie 12, 1983, 297-327 • Liljeros, Fredrik et al., The Web of Human Sexual Contacts, Nature, 411, 2001, 907-8 • Luhmann, Niklas, Liebe als Passion: Zur Codierung von Intimität, Frankfurt 1982 27 Soziologie der Konkurrenz. Von der Interaktionssituation bis zu internationalen Beziehungen Dozent: Dr. Phil. Tobias Werron Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 19.02.2014 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In der soziologischen Literatur liest man immer wieder, dass wir heute in einer ‚Konkurrenzgesellschaft’ oder ‚Wettbewerbsgesellschaft’ leben. Aber was heißt das eigentlich, oder was könnte es heißen? Und welche Argumente sprechen für oder gegen eine solche Diagnose? Ausgehend von solchen Fragen lesen wir in diesem Seminar klassische und neuere soziologische Texte zur Konkurrenz (von Georg Simmels klassischer ‚Soziologie der Konkurrenz‘ bis zu Pierre Bourdieus Feldtheorie), diskutieren sie an einer Vielzahl unterschiedlicher Konkurrenzphänomene (von der Markt- und Staatenkonkurrenz bis zu Konkurrenz in Journalismus und Wissenschaft) und führen die dabei gesammelten Einsichten in theorievergleichenden Sitzungen zusammen. Im Licht dieser Einsichten soll schließlich die Frage, ob wir heute in einer Konkurrenzgesellschaft leben, am Ende des Seminars noch einmal ‚soziologisch aufgeklärt’ diskutiert werden. Das Seminar verfolgt vor allem zwei Ziele: Es soll in grundlegende Probleme und Begriffe einer allgemeinen Soziologie der Konkurrenz einführen; und es soll Gelegenheit bieten, die Erklärungskraft soziologischer Theorien an einer übergreifenden Fragestellung zu bestimmen und miteinander zu vergleichen. Zu den Teilnahmeanforderungen gehört daher auch die Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe, die eine der theorievergleichenden Sitzungen (in Absprache mit dem Veranstalter) mitgestaltet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Arbeitsgruppe/Referat) / 4 Kontakt: tobias.werron@uni-bielefeld.de Literatur Zum Einstieg: • Rosa, Hartmut: Wettbewerb als Interaktionsmodus. Kulturelle und sozialstrukturelle Konsequenzen der Konkurrenzgesellschaft, Leviathan 34 (2006), Nr. 1, S. 82-104 28 Modul Weltpolitik Welt-, Gesellschafts- und Menschenbilder: Grundlagen politikwissenschaftlicher Analysen (Handlungs- und Institutionstheorien) Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 18.02.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Wie kann man politische Entscheidungen, wie z.B. die Wahl eines Bundesrates im Parlament oder das Verhalten der Schweizer Regierung in internationalen Verhandlungen verstehen und erklären? In der Politik- wissenschaft basieren Interpretationen und Erklärungen üblicherweise auf einer Handlungstheorie und den entsprechenden strukturellen Rahmen- bedingungen, die das Handeln der Akteure beeinflussen. Bei den Handlungstheorien greift die Politikwissenschaft auf die beiden klassischen Menschenbilder der Sozialwissenschaften, den homo oeconomicus und den homo sociologicus zurück. Der homo oeconomicus versucht, durch strategisches Handeln seine Interessen umzusetzen, der homo sociologicus folgt dagegen den Normen, die er infolge seiner Rolle und/oder seiner Identität als angemessen empfindet. Aus der Philosophie, der Psychologie sowie den Kultur- und Kommunikationswissenschaften wurden weitere handlungstheoretische Modelle entwickelt, die in einer durch Information und Kommunikation gekennzeichneten Gesellschaft Relevanz besitzen, so z.B. das verständigungsorientierte Handeln, das rhetorische Handeln, das emotionale, das kreative und das symbolische Handeln. Bei diesen verschiedenen Handlungstheorien sind jeweils typische Strukturen relevant, welche, wenn sie eine gewisse zeitliche Stabilität besitzen, in den Sozialwissenschaften als Institutionen bezeichnet werden. Für den homo oeconomicus sind das formale Organisations- und Entschei- dungsregeln, für den homo sociologicus z.B. Traditionen oder Routinen, während bei den anderen Theorien kommunikative Strukturen wie Konventionen, Leitbilder oder hegemoniale Diskurse im Vordergrund stehen. Insgesamt sind die Vorstellungen darüber, wie (politische) Akteure handeln und welche Strukturen/Institutionen sie dabei anleiten, stark von Weltbildern (Ontologien/Ideologie) und Gesellschaftsbildern (wie ist die Gesellschaft aufgebaut und was hält sie zusammen?) abhängig. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform „OLAT“ zugänglich gemacht Literatur Blatter, J. (2007): Governance – Theoretische Formen und historische Transformationen. Baden- Baden: Nomos Etzrodt, Ch. (2003): Sozialwissenschaftliche Handlungstheorien. Eine Einführung. Konstanz: UVK 29 Advanced Econometrics Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Einführung: weitere Termine: Mo, 31.03.2014, 10.15 – 12.00 FRO, 4.B01 wöchentlich Mo, 08.15 - 10.00, ab 07.04.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course provides an introduction to modern econometrics. Students will learn how to carry out empirical anylysis, going beyond simple descriptive statistics. Topics include lineral regression, the analysis of longitudinal data, limited and discrete dependent variables, survival analysis, and causal inference. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. The course has two objectives: (i) learn the methodology of modern econometric analysis and (ii) acquire the skills to plan and execute your own empirical project. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesung "Einführung in die Ökonometrie". Zeitgleicher Besuch des Masterseminars "Advanced Econometrics" 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete mündliche Prüfung / 3 Kontakt: Hinweise: stefan.boes@unilu.ch Die Vorlesung findet an folgenden Daten statt: 31.3. (10.15 - 12.00 Uhr), 7.4., 14.4., 5.5., 12.5., 19.5., 26.5. (Prüfung). Literatur Lecture notes, specific book chapters provided during the course. 30 International Humanitarian Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00 , ab 17.02.2014 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Despite the fact that the UN Charter prohibits the use of force, armed con- flicts remain a reality in today's world. The special legal regime for situations of armed conflicts is provided by International Humanitarian Law (IHL). IHL neither addresses the reasons of nor the possible legal justifications of armed conflicts; instead it focuses on the protection of the victims of warfare. IHL aims at mitigating the effects of armed conflicts by constraining the means and methods of warfare and by obliging all parties of a conflict to protect persons not engaged in hostilities, mainly civilians and soldiers out of combat. Humanitarian law therefore aims at limiting harm caused by wars, thereby accepting the existence of armed conflict in today’s world. The course offers an introduction to IHL, its development, legal bases and challenges. It focuses on the two branches of international humanitarian law, the law of Geneva (protection of victims) and the law of The Hague (means of warfare), the rules governing international and non-international armed conflicts as well as the implementation of those legal norms. These issues will be discussed and analyzed in the light of current developments, recent events and challenges to IHL. In addition, guest lecturers will deliver insights on practical issues of humanitarian law. Students are ably to indentify, analyze and assess issues relating to IHL when faced with situations of armed conflict.. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of Public International Law and Human Rights Law is recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The examination type (oral or written) will be announced at the beginning of the term / 6 Kontakt: nicole.scheiber@unilu.ch (Assistant) maya.taylan@unilu.ch (Assistant) martina.caroni@unilu.ch Essential Course Materials • Course Reader „International Humanitarian Law; • Copies of the four Geneva Conventions and the three Additional Protocols to the Geneva Conventions. These can be ordered for free from the International Committee of the Red Cross (www.icrc.org). 31 International Human Rights Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 19.02.2014 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course focuses on the emergence, expansion, and enforcement of international human rights norms. It introduces the major international institutions and political processes by which international human rights norms are established and enforced, namely the regimes established under the United Nations, regional human rights conventions (European, Inter- American, African), and various treaties. The course is divided into two parts: the first part introduces the evolution and conceptual foundations of human rights, the most important human rights treaties and the mechanism for their implementation; the second part considers selected, current human rights issues in a comparative mode using standards developed in international human rights law as well as regional (e.g. European) standards. As the course will be held in a seminar-like style, i.e. emphasizing class discussions, active participation in the class is expected. Students are ably to indentify, analyze and assess issues relating to human rights questions. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of public international law (e.g. attendance of the course "Völkerrecht" in the BLaw-program) recommended 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: The examination type (oral or written) will be announced at the beginning of the term (6 Cr) Kontakt: nicole.scheiber@unilu.ch (Assistant) maya.taylan@unilu.ch (Assistant) martina.caroni@unilu.ch Literatur • The COURSE READER; • Copies of the most important human rights treaties: European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms (including the Additional Protocols); International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights; International Covenant on Civil and Political Rights (including the Optional Protocols); Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment (including Optional Protocol); United Nations Convention on the Rights of the Child (including Optional Protocols); etc. the text of these treaties is available on the website of the OHCHR, at http://www2.ohchr.org/english/law/index.htm. However, you may wish to consider buying a treaty collection, e.g. IAN BROWNLIE/GUY S. GOODWIN-GILL, Brownlie’s Documents on Human Rights (Oxford, 6th Edition 2010) or P.R. GHANDHI, Blackstone’s Statutes – International Human Rights Documents (Oxford, 8th Edition 2012). 32 Public International Law Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 19.02.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: This course focuses on current issues of public international law. These may include, inter alia, nuclear non-proliferation, the peaceful use of nuclear energy, peace and security questions, responsibility to protect, the “race for the arctic” and the issue of state responsibility for violations of international humanitarian law. As the course will be held in a seminar-like style, i.e. emphasising class discussions, active participation in the class is expected. In addition, guest lectures may give further insights into the questions discussed in class. Students understand the different models of political competition and can apply them to explain observed government failures. Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of public international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Graded written or oral exam (6 Cr) Kontakt: nicole.scheiber@unilu.ch (Assistant) maya.taylan@unilu.ch (Assistant) martina.caroni@unilu.ch Literatur The course reader; Materials accessible or distributed electronically. 33 From Marbury to ObamaCare – Contemporary Issues in American Constitutional Law Dozentin: Lauren Fielder, JD, Junior Assistant Professor of Law Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 08.15 - 10.00, ab 20.02.2014 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The American Constitution is the oldest and most recognizable Constitution in the world, shaping the norms and serving as the principle model for many national and international instruments. The purpose of this class to not only examine the substantive provisions of the document, but to look critically at its interpretation and application to modern legal problems. We will examine in depth, first, the basics of Constitutional law, and apply the concepts of equal protection, procedural justice, due process, and freedom of speech in the modern age. We will look at how the Court has struggled in recent years with textual interpretation in the face of growing technology and changing so- cial norms. In that context, we will look at landmark cases such as Roe v. Wade, Marbury v. Madison, and Brown v. Board of Education and their evo- lution into modern landmark cases such as Lawrence v. Texas, Brown v. Entertainment Merchants Association, and Citizens United v. FEC. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / 6 Kontakt: lauren.fielder@unilu.ch 34 Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht (Grund- und Menschenrechte) Dozent: Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 17.02.2014 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung vergleicht den Standard des Grundrechtsschutzes in Eu- ropa und den USA. Nach einer Einführung in die Grundlagen der Rechtsver- gleichung im öffentlichen Recht werden ausgewählte Grundrechtsprobleme anhand verschiedener nationaler Rechtsordnungen, insbesondere in Frankreich, Grossbritannien und den USA behandelt. Dabei wird der Grundrechtsschutz zum Schlüssel für das jeweilige Staatsverständnis und die staataorganisatorischen Regelungen. Sow erden die Grundrechte jeweils in Beziehung zum einschlägigen institutionellen und historisch-kulturellen Rahmen gesetzt. Weitere Schwerpunkte bilden ausgewählte Grundrechtsprobleme in den USA. Erlernen und Vergleich verschiedener Ansätze zur Lösung von Grundrechts- konflikten; Erkennen des Zusammenhangs mit den institutionellen und histo¬risch-kulturellen Erfahrungen einer Gesellschaft; Reflexion über die Funktion und Grenzen des Menschrechtsschutzes im Kontext. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse der Grundrechte der Verfassung. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete mündliche oder schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: sebastian.heselhaus@unilu.ch Literatur wird am Anfang der Veranstaltung an- bzw. ausgegeben. 35 Einführung in die Ökonometrie Dozent: Dr. oec. publ. Andreas Kuhn Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Fr, 13.15 - 15.00 , ab 21.02.2014 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: 1) Einführung; 2) Repetition Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik (Schätzen und Testen); 3) Das einfache Regressionsmodell: Schätzen, Inferenz; 4) Das multiple Regressionsmodell: Schätzen, Inferenz, Modellierung von nichtlinearen Beziehungen, Einbezug von qualitativen Regressoren, Modellselektion und Beurteilung der Validität von Regressionsmodellen. Die Veranstaltung bietet eine anwendungsorientierte Einführung in die moderne empirische Wirtschaftsforschung und deren wichtigstem Instrument, der linearen Regressionsanalyse. Wir diskutieren die Mechanik sowie die Interpretation der linearen Regression und illustrieren die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten anhand von aktuellen Studien und Fragestellungen. Zur Ergänzung werden wir ausserdem praktische Übungen in der Statis-tiksoftware Stata durchführen. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden die methodischen Grundlagen zu vermitteln um wissenschaftliche empirische Studien kritisch beurteilen zu können und um selbständig eigene empirische Projekte durchführen zu können. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesung “Statistik für Fortgeschrittene” bestanden. Gleichzeitige Teilnahme am Hauptseminar “Einführung in die Ökonometrie”. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 3 Kontakt: Hinweise: andreas.kuhn@ehb-schweiz.ch Vorlesung und Hautpseminar werden gemeinsam geprüft (separate Fragen). Literatur • Stock, James H., and Watson, Mark H. (2012). Introduction to Econometrics. 3rd Edition. • Wooldridge, Jeffrey (2013). Introductory Econometrics. A Modern Approach. 5th Edition. 36 Analyse der Gesamtwirtschaft Dozent: Ass.-Prof. Dr. oec. publ. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 25.02.2014 FRO, 3.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Ziel der Vorlesung ist die Vermittlung der wichtigsten makroökonomischen Grundlagen. Behandelt werden sowohl langfristige Phänomene wie Wachstum, Sparen, Investieren, Finanzierung und Finanzsystem, natürliche Arbeitslosigkeit, die Bedeutung des Geldes, die Rolle der Zentralbanken, Geldmengenwachstum und Inflation sowie Aussenhandel, als auch kurzfristige Konjunkturphänomene wie Änderungen der aggregierten Nachfrage und des aggregierten Angebots, der Einfluss von Geld- und Fiskalpolitik, der kurzfristige Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Inflation sowie politische Konjunkturzyklen. Besonders hervorgehoben werden die Rolle von Institutionen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftspolitische Aspekte. In allen Bereichen wird der Bezug zu Aktualität hergestellt, der die Studierenden befähigen soll, zukünftig wichtige aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen selbstständig zu analysieren und zu interpretieren. 1) Die Studierenden kennen die wichtigsten makroökonomischen Grundlagen. 2) Die Studierenden kennen die Bedeutung von Institutionen für die wirtschaftliche Entwicklung und verstehen die Wirkung der wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrumente. 3) Die Studierenden können mittels der erlernten Grundlagen aktuelle Entwicklungen analysieren und interpretieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 3 Kontakt: Hinweise: simon.lüchinger@unilu.ch Vorlesung beginnt erst am 25.2.2014. Literatur Mankiw, N. Gregory (2009). Principles of Economics, 6th Edition. Mason: Cengage Learning. 37 Modern Foreign Relations Law and Diplomacy Dozent: Prof. Alexander H.E. Morawa, SJD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 18.02.2014 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course takes you on a journey of exploration of how states behave, and what the law has to say about it. State action ranges from peaceful and benevolent interaction to outright war, with many stages in between. We will take a look at the underlying legal regime and explore questions such as: - How do diplomatic and consular relations work? - How do international organizations and international courts fit into a state-centered system? - Are there rights of individuals in foreign relations? - How do (UN and regional) mechanisms for safeguarding peace and security work? - Is war still a “logical continuation of diplomacy”? Despite the overwhelmingly political character of decisionmaking in foreign affairs, there exists a legal regime that channels, limits, and attaches consequences to action or inaction. Students will develop skills and techniques for inquiring into the legal implications of the activities of states, international organizations, and other actors in the foreign relations realm. The course is discoursive, interactive, and hands-on. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Class participation, assignments, and practical exercises (50%), written final examination (50%) / 6 Kontakt: alexander.morowa@unilu.ch Reader 38 International Trade Dozent: Dr. Christoph Moser Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: 14-täglich Mo, 13.15 – 15.00, ab 24.02.2014 FRO, HS 6 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: What are the gains from international trade? How can we explain the patterns in international trade in goods and services? Who are the winners and losers from trade liberalization? What are the most effective trade policies available for national governments? The main concepts and models of trade will be developed and their empirical relevance discussed (including the concept of comparative advantage, the Heckscher-Ohlin model and the role of specific factors and firms in trade). These models allow us to evaluate the importance and economic consequences of trade for instance on a country’s welfare and its income distribution. The main objective of this course is to provide students with a solid background in both international trade theory and trade policy. The models discussed in the course will help us better understand recent developments in trade like the increased offshoring of production from developed to developing countries, the role of the World Trade Organization (WTO) in facilitating trade and the economic effects of the recent wave of regional trade agreements. Voraussetzungen: Umfang: Courses in „Ökonomie und menschliches Verhalten“ and „Analyse der Gesamtwirtschaft“ recommended. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 3 Kontakt: moser@kof.ethz.ch Literatur This course is based on the following textbook: Paul Krugman, Maurice Obstfeld, and Marc Melitz (2012), „International Economics: Theory and Policy,“ 9th Edition (Global edition), Pearson Education. 39 Internationaler Menschenrechtsschutz Dozent: Dr. iur. Christoph A. Spenlé Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Fr, 15.15 - 17.00, ab 21.02.2014 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung befasst sich mit den Eckpunkten und Meilensteinen in der Entwicklung der Menschenrechte und widmet sich eingehend der politischen und rechtlichen Umsetzung der Menschenrechte in der Neuzeit. Themenschwerpunkte des Kurses sind: - Entstehung und Entfaltung des internationalen Menschenrechtsschutzes bis zum Beginn des 2. Weltkrieges (Völkerbund); - Menschenrechtsschutz im System der Vereinten Nationen; - Regionaler Menschenrechtsschutz (EMRK); - Universalität der Menschenrechte versus Relativismus; - Entwicklungen nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und aktuelle Herausforderungen (Humanitäre Interventionen, internationale Strafgerichtsbarkeit, private Akteure). Dabei werden namentlich die völkerrechtlichen Grundlagen und Menschenrechtsinstrumente insbesondere im Rahmen der UNO eingehender betrachtet. Die Behandlung aktueller Beispiele diplomatischer Verhandlungsprozesse vermittelt einen Blick in die Praxis der Schaffung neuer Menschenrechtsinstrumente. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Schriftliche Prüfung, pass or fail / 2 Kontakt: Christoph.spenle@eda.admin.ch oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Christoph A. Spenlé/Arthur Mattli, Kompendium zum Schutz der Menschenrechte, Stämpfli Verlag 2009 Hans-Peter Gasser, Humanitäres Völkerrecht - Eine Einführung, 2. Aufl., Schulthess 2007 Walter Kälin/Jörg Künzli, Universeller Menschenrechtsschutz, Helbing & Lichtenhahn, 2. Auflage 2008 Kälin Walter/Malinverni Georgio/Nowak Manfred, Die Schweiz und die UNO-Menschenrechtspakte, 2. Auflage, Basel/Frankfurt a.M. 1997 Manfred Nowak, Einführung in das internationale Menschenrechtssystem, Wien/Graz 2002 40 Vergleichende Regionale Integration Dozentin: Dr. sc. Rebecca Welge Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 19.02.2014 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Regionale Integration als freiwilliger, dauerhafter und institutionalisierter Zusammenschluss von Staaten mit regional begrenzter Reichweite ist ein relativ neues politisches Phänomen. Ziel dieser Zusammenschlüsse ist die funktionale Zusammenarbeit in einem oder mehreren Politikfeldern sowie die Friedenssicherung. Der Umfang der betroffenen Politikfelder, vor allem aber die institutionelle Tiefe der Integration und der Grad an Übertragung von Souveränität an supranationale Organe unterscheidet sich stark zwischen den verschiedenen Zusammenschlüssen. Referenzpunkt der Vorlesung bildet die Europäische Union als fortgeschrittenste Form der regionalen Integration. Mit Blick auf ihre Geschichte, Institutionen und Policies werden die wichtigsten Theorien regionaler Integration vorgestellt. Auf dieser Basis werfen wir dann einen vergleichenden Blick auf andere regionale Zusammenschlüsse in Asien, Amerika, Afrika und im arabischen Raum. Neben der intensiven empirischen und analytischen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Modellen regionaler Integration widmet sich die Vorlesung der Frage, ob das Phänomen der regionalen Integration eher als Baustein oder Stolperstein für die Herausbildung globaler Ordnungsstrukturen angesehen werden kann. Das Proseminar zur Regionalen Integration von Michael Buess vertieft Aspekte der Vorlesung und ist insbesondere für Studierende der Politikwissenschaft im Grundstudium empfehlenswert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: welge@nccr-democracy.uzh.ch oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Lindberg, L. N., Scheingold, S.A. (Eds.) (1971). Regional Integration: Theory and Research, Harvard University Press Duina, F. (2006). Varieties of Regional Integration: The EU, NAFTA and Mercosur. Journal of European Integration, 28(3), 247 - 275. Farrell, M., Hettne, B & L. Van Langenhove (Eds.) (2005). The Politics of Global Regionalism. Theory and Practice. London and New York: Pluto Press. Warleigh-Lack, A. (2006). Towards a Conceptual Framework for regionalisation: Bridging 'new regionalism' and 'integration theory'. Review of International Political Economy, 13(5), 750-771. Laursen, F. (Hrsg.) (2003), Comparative Regional Integration: Theoretical Perspectives, Ashgate Mattli, W.(1999), The Logic of Regional Integration: Europe and Beyond, Cambridge UP Telo, M. and, Joffe, G., (Eds.) (2001). European Union and New Regionalism: Europe and Globalization in Comparative Perspective, Ashgate 41 Internationale Klimapolitik Dozent: Prof. Dr. Klaus Dingwerth Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: Do, 15.15 - 19.00, ab 20.02.2014 FRO, 4.A07 14-täglich Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Der Klimawandel gilt als eine der grössten gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen unserer Zeit. Das Seminar will einen Überblick über die wichtigsten internationalen Antworten auf den Klimawandel geben und diese auf der Grundlage positiver und normativer politischer Theorien verstehen bzw. bewerten. Was für eine Art von Problem ist der Klimawandel, und wie könnte eine „gerechte“ Klimapolitik aussehen? Wie verhalten sich verschiedenen Staatengruppen zu diesem Problem, und welche Institutionen zur Vermeidung (mitigation) und Anpassung (adaptation) an den Klimawandel haben sie im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen gemeinsam geschaffen? Welche weiteren Strukturen haben gesellschaftliche, privatwirtschaftliche und substaatliche Akteure vereinbart, um dem Klimawandel Einhalt zu gebieten, und wie wirksam ist das resultierende Institutionengeflecht insgesamt? Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme, Referat, Research Design (benotet) / 4 Kontakt: klaus.dingwerth@iniis.uni-bremen.de oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Newell, Peter und Matthew Paterson, 2010: Climate Capitalism: Global Warming and the Transformation of the Global Economy. Cambridge: Cambridge University Press. Rahmstorf, Stefan und Hans-Joachim Schellnhuber, 2012: Der Klimawandel. 7., völlig überarbeitete Auflage. München: C.H. Beck. Sprinz, Detlef und Urs Luterbacher, 2001: International Relations and Global Climate Change. Cambridge, MA: MIT Press. United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), 2007: Uniting on Climate: A Guide to the Climate Change Convention and the Kyoto Protocol. Bonn: UNFCCC. 42 Democracy in Danger? Right-wing Populism in Western Europe Dozent: Dr. Marc Helbling Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Block 1: Block 2: Mi, 19.02., 13.15 – 15.00 FRO, HS 11 Mi, 26.03., 13.15 – 17.00 FRO, HS 12 Do, 27.03. 10.15 – 19.00 FRO, HS 3 Mi, 16.04., 13.15 – 17.00 FRO, HS 12 Do, 17.04. 09.15 – 17.00 FRO, 3.B48 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Over the last two decades, right-wing populist parties have become important political actors in Western Europe. In this seminar, we will analyze how this change in the political landscape came about and why those parties are in some countries stronger than in others. We will define the term “populism” and contextualize it in the right-wing political spectrum. Finally, we will discuss whether the emergence of right-wing populist parties can be considered as evidence for the dysfunction of Western democracies and threat to their workings. The focus of the seminar will be on West European countries, especially Switzerland. Students will be introduced to current methodological standards in Comparative Politics by analysis of a variety of studies. Umfang: Sprache: 2 Semesterstundenwochen Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt. marc.helbling@wzb.eu Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Canovan, Margaret (1999). “Trust the People! Populism and the Two Faces of Democracy”. Political Studies 47(1): 2-16. Mény, Yves and Yves Surel (eds.) (2002). Democracies and the populist challenge. Basingstoke: Palgrave. Mudde, Cas (2007). Populist Radical Right Parties in Europe. Cambridge: Cambridge University Press. Norris, Pippa (2005). Radical Right. Voters and Parties in the Electoral Market. Cambridge: Cambridge University Press. 43 Entwicklungshilfepolitik Dozent: Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: Do, 01.05.2014, 08.15 – 17.00 FRO, 3.B48 Fr, 02.05.2014, 08.15 – 17.00 Sa, 03.05.2014, 08.15 – 14.00 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Dieses Seminar bietet einen Überblick über die empirische Literatur zur Entwicklungshilfepolitik. Zentrale Themen sind die Kriterien, nach welchen Geberländer über die Allokation ihrer Entwicklungshilfegelder entscheiden, sowie die Auswirkungen von Entwicklungshilfe auf die Politik, die Regierungsführung und das Wirtschaftswachstum in den Empfängerländern. 1. Die Studierenden lernen aktuelle Forschungsbeiträge und die darin angewandten ökonometrischen, bzw. statistischen Methoden zu verstehen. 2. Die Studierenden erkennen Chancen und Gefahren in der Entwicklungshilfepolitik. 1. Die Studierenden lernen aktuelle Forschungsbeiträge und die darin angewandten ökonometrischen, bzw. statistischen Methoden zu verstehen. 2. Die Studierenden erkennen Chancen und Gefahren in der Entwicklungshilfepolitik. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesungen "Wachstum und Entwicklung" und "Grundlagen der multivariaten Statistik". Zudem wird der vorgängige oder gleichzeitige Besuch der Vorlesung "Einführung in die Ökonometrie" empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: roland.hodler@unilu.ch Literatur wird bei der Terminvergabe bekanntgegeben. 44 Internationale Handelspolitik Dozent: Ivo Krizic, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 13.15 – 15.00, ab 20.02.2014 FRO, 3.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar hat zum Ziel, aktuelle Entwicklungen der internationalen Handelspolitik mithilfe von ausgewählten Theorien und Konzepten der Internationalen Politischen Ökonomie zu analysieren. Ausgehend von einem historischen Überblick der globalen Handelsbeziehungen beschäftigen wir uns im ersten Teil des Seminars mit den systemischen, innerstaatlichen und ideellen Erklärungsansätzen internationaler Handelspolitik. Im zweiten Teil übertragen wir diese Ansätze auf verschiedene Themenfelder, die das Welthandelssystem in den vergangenen zwei Jahrzehnten geprägt haben. Hierzu zählen 1) die Entwicklung der Europäischen Union als Akteur in der Welthandelspolitik; 2) die Machtverschiebung im internationalen Handelssystem zugunsten aufstrebender Schwellenländer („emerging powers“) und ihre Rückwirkungen auf die Verhandlungsdynamik in der WTO (Doha-Runde); 3) die Ausweitung des Themenspektrums der Freihandelsdebatte auf nicht tarifäre, innerstaatliche Regulierungsmassnahmen ("behind the border" issues) und 4) die Gewichtsverschiebung von multilateralen Verhandlungen im Rahmen der WTO hin zu bi- und plurilateralen Freihandelsabkommen (TTIP, TPP, RCEP…). Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme/Referat (benotet) / 4 Kontakt: ivo.krizic@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur Barton, John H., Goldstein, Judith L., Josling, Timothy E., Steinberg, Richard H. (2006): The evolution of the trade regime: politics, law, and economics of the GATT and the WTO. Princeton, NJ: Princeton University Press, 2006. Dür, Andreas, Zimmermann, Hubertus, eds. (2007): The EU in International Trade Negotiations, Journal of Common Market Studies (special issue) 45(4): 771–967. Heydon, Kenneth and Woolcock, Stephen, eds. (2012): The Ashgate research companion to international trade policy. Ashgate: Farnham, Surrey. Narlikar, Amrita, Daunton, Martin, M. Stern, Robert, eds. (2012): The Oxford Handbook on The World Trade Organization. Oxford, Oxford University Press. 45 Krieg und Frieden in der Geschichte des Politischen Denkens Dozent: Prof. Dr. Herfried Münkler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaften Einführung: Termine: Fr, 28.02., 13.15 - 17.00 FRO, 3.A05 Fr, 04.04., 09.15 – 17.00 FRO, HS5 Fr, 11.04., 09.15 – 17.00 FRO, 3.A05 Fr, 16.05., 09.15 – 17.00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Darstellung und Analyse von Kriegen und die Entwürfe einer dauer- haften Friedensordnung haben paradigmatische Bedeutung für das politische Denken und Handeln. Einige dieser Texte, von Homers Ilias über Thukydides‘ Peloponnesischen Krieg, Kants Ewigen Frieden und Wilsons 14 Punkten, sollen in ideengeschichtlicher Perspektive gelesen werden. Jüngere Theorien, von der Friedensforschung Johann Galtungs bis zu Ian Morris‘ jüngster Schrift zum Krieg sollen den ideengeschichtlichen Ansatz ergänzen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive mündliche Teilnahme/Referat / 4 Kontakt: herfried.muenkler@sowi.hu-berlin.de oder polsem@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Bernd Hüppauf, 2013: Was ist Krieg? Zur Grundlegung einer Kulturgeschichte des Krieges, Bielefeld: Transcript Verlag. Reinhard Meyers, 1994: Begriff und Probleme des Friedens, Opladen: Leske & Budrich. Ian Morris, 2013: Krieg. Wozu er gut ist, Frankfurt/New York: Campus Verlag. Herfried Münkler, 2002: Über den Krieg. Stationen der Kriegsgeschichte im Spiegel ihrer theoretischen Reflexion, Weilerswist: Velbrück Verlag. Münkler/Llanque (Hg.), 2007: Politische Theorie und Ideengeschichte. Lehr- und Textbuch, Berlin Akademie-Verlag, S. 95-125 (Textsammlung, die dem Seminar zugrunde gelegt wird). 46 National, transnational, kosmopolitisch – Bürgerschaft im 21. Jahrhundert Dozentin: Dr. Andrea Schlenker Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 18.02.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Nationalstaaten beherrschen nach wie vor unsere heutige Weltsicht. Sie waren jedoch nie unumstritten und sind es in der globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts immer weniger. Grenzen lösen sich auf, neue werden gezogen. Damit verändert sich auch der Referenzrahmen, auf den sich die Handlungen und Orientierungen politischer Akteure beziehen. Diese lassen sich in mehreren Dimensionen und auf mehreren Ebenen analysieren. Ausgehend von unterschiedlichen Konzeptionen von Demokratie und Nation werden wir in diesem Hauptseminar verschiedene Formationen politischer Gemeinschaft und Bürgerschaft jenseits nationaler Zugehörigkeit und Grenzen eingehend betrachten. Dies umfasst normative Vorschläge und empirische Entwicklungen politischer Integration auf nationaler Ebene sowie solche, die verschiedene Nationalstaaten verbinden (transnational), bis hin zu solchen europäischer und globaler Reichweite (kosmopolitisch). Entsprechend werden wir verschiedene Akteursgruppen in den Blick nehmen, wie z.B. auf transnationaler Ebene MigrantInnen, Diasporas und doppelte StaatsbürgerInnen oder auf globaler Ebene WeltbürgerInnen und internationale NGOs. Sowohl normativ als auch empirisch wird das Verhältnis der unterschiedlichen Akteure und Ebenen zueinander im Mittelpunkt stehen, um letztlich die Chancen und Risiken neuer Entwürfe und Entwicklungen von Bürgerschaft innerhalb und jenseits nationaler Grenzen besser verstehen und abwägen zu können. Ziele: Die Studierenden kennen die zentralen Konzepte und Analysedimensionen von Bürgerschaft und politischer Gemeinschaft innerhalb und jenseits nationaler Grenzen. Sie können die wichtigsten Phänomene und Spannungen in diesem Themenfeld benennen, an konkreten Beispielen vor allem in europäischen Ländern veranschaulichen und kritisch diskutieren. Diese Ziele werden erreicht durch die regelmässige Vorbereitung der Lektüre, auch mithilfe konkreter Aufgaben zu den Texten, durch Präsentationen und Handouts der Dozentin und von Studierenden sowie durch mündliche Diskussionen. Wer eine Seminararbeit zum Kurs schreiben möchte, sollte bis 24. Mai ein Outline ausarbeiten, das dann eingehend besprochen wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmässige Teilnahme/Beteiligung an Diskussion/20minütiges Referat (benotet) / 4 Kontakt: andrea.schlenker@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Archibugi, D./ D. Held/ M. Köhler (Hg.) 1998: Re-imagining Political Community, Cambridge. Benhabib, S. 2008: Kosmopolitismus und Demokratie. Eine Debatte, Frankfurt/M. Vertovec, S./ R. Cohen (Hg.) 2002: Conceiving Cosmopolitanism: Theory, Context and Practice, New York. 47 „Konflikt“ in den Internationalen Beziehungen: Theoretische Zugänge und praktisch-politische Handlungsanleitungen im Vergleich Dozentin: Prof. Dr. Manuela Spindler Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Do, 20.02., 12.15 – 13.00 FRO, 3.B52 Mi, 12.03., 13.15 – 19.00 FRO, HS12 Mi, 16.04. 13.15 – 19.00 FRO, HS11 Mi, 07.05. 13.15 – 19.00 FRO, HS12 Mi, 21.05. 13.15 – 19.00 FRO, HS12 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Kurskonzept zielt auf ein Kennenlernen und Vergleichen der für unterschiedliche Theorieschulen der Internationalen Beziehungen typischen konflikt-theoretischen Perspektiven. Über die Kategorie „Konflikt“ werden Theorien der IB dabei grundlegend im breiteren Kontext sozialwissen- schaftlicher Theoriebildung betrachtet. Das Vorgehen erfolgt exemplarisch über eine Auswahl von vier verschiedenen theoretischen Strömungen, die für ein Herausarbeiten unterschiedlicher Konfliktverständnisse geeignet sind. Die Lernziele sind: 1. der Erwerb grundlegender Kenntnisse bzw. eine Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse der theoretischen Grundannahmen und Erklärungsmuster ausgewählter theoretischer Schulen; 2. das systematische Herausarbeiten und Begründen der für die ausgewählten theoretischen Strömungen jeweils spezifischen Verständnisse von Konflikt (und Kooperation). 3. Anwendung der unterschiedlichen konflikt-theoretischen Perspektiven im Sinne exemplarischer Konfliktanalysen (Auswahl der Konflikte erfolgt gemeinsam mit den Studierenden; dabei u.a. Vergleich kontrastierender Konfliktinterpretationen: parallele Betrachtung eine aktuellen Konflikts durch verschiedene theoretische „Brillen“). 4. Theorie und Praxis werden durch eine Diskussion der praktisch- politischen Relevanz der theoretischen Ansätze verknüpft. Gefragt wird: welche Implikationen hat die Wahl der einen oder aber der anderen Perspektive für die praktische Politik? (Bereich der Politikberatung). Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: manuela.spindler@global-politics.org Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Bonacker, Thorsten (Hg.) 2008: Sozialwissenschaftliche Konflikttheorien. Eine Einführung. 4. Aufl., Wiesbaden: VS-Verlag. Krell, Gert 2009: Weltbilder und Weltordnung. 4. Aufl., Baden-Baden: Nomos. Schieder, Siegfried/Spindler, Manuela (Hg.) 2010: Theorien der Internationalen Beziehungen. 3. Aufl., Opladen: Verlag Barbara Budrich/UTB. 48 Medien in Konflikten: Mediatoren von Versöhnung oder Katalysatoren von Gewalt? Dozentin: Dr. Doreen Spörer-Wagner Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 08.15 – 10.00, ab 20.02.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: In diesem Hauptseminar soll ausgehend von ausgewählten regionalen Kriegen die Rolle der Medien in Konfliktsituationen analysiert werden. Von zentraler Bedeutung wird die gesellschaftlich und akademisch breit diskutierte Frage sein, inwieweit Medien dazu beisteuern (können), gewaltsame Konflikte zu lösen, d.h. aktiv zur Friedensstiftung und damit zur Demokratisierung krisengeschüttelter Staaten beizutragen. Über die verschiedenen Ebenen der politischen Kommunikation und des politischen Journalismus werden wir im Seminar die Rolle der Medien in Konflikt- und Friedensstiftungsprozessen theoretisch und empirisch untersuchen. Dabei geht es im Kern darum, wie Medien über Konflikte berichten und welche Akteure wie in die Medienberichterstattung eingebunden sind. Davon ausgehend diskutieren wir schließlich die Frage, unter welchen Umständen Medien eher zur Zementierung als zur Lösung bestehender Konflikte beitragen. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Referat, Exzerpte, Feldstudie, Forschungsskizze, Mitarbeit, Anwesenheit (benotet) / 4 Kontakt: spoerer@nccr-democracy.uzh.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur Carruthers, S. L. 2000. The Media at War: Communication and Conflict in the Twentieth Century. New York: St. Martin’s Press. Howard, R. 2002a. An Operational Framework for Media and Peacebuilding. Vancouver: Institute for Media, Policy and Civil Society. Howard, R. 2002b. Conflict Sensitive Journalism. Vancouver: Institute for Media, Policy and Civil Society. Reljic, D. 1998. Killing Screens: Medien in Zeiten von Konflikten. Düsseldorf: Droste. Wolfsfeld, G. 2004. Media and the Path to Peace, Cambridge: Cambridge University Press. 49 Advanced Econometrics Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 07.04.2014 FRO 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: This course reflects on the topics discussed in the lecture "Advanced Econometrics" by providing additional examples and exercises, and by offering students the opportunity to present their own small empirical projects. The objective of the seminar is to practice the methodology of modern econometrics. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme/Essay / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Material: Das Masterseminar findet an folgenden Daten statt: 7.4., 14.4., 5.5., 12.5., 19.5., 26.5. (Prüfung). Literatur Lecture notes, specific book chapters provided during the course. 50 Social constructions of International Relations Dozent: Prof. Dr. Hans-Martin Jaeger Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Di, 18.02., 12.15 – 13.00 FRO, 3.B52 Di, 08.04. – Sa, 12.04,. 09.15 – 17.00 Raum noch offen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Since the beginning of the reflective (or constructivist) turn in International Relations (IR) theory almost three decades ago it has become a truism to say that international relations – much like other domains of social life – are “socially constructed.” Along with realism and liberalism, constructivism now ranks among the three major “paradigms” in IR theory. However, constructivism in IR has usually conceived of social construction in a particular way, namely in terms of the role played by ideas and norms or the logic of communicative action (or arguing) in constituting actors and social structures in international politics. After revisiting these “conventional” formulations of constructivism, this course examines a variety of alternative theoretical approaches to social construction with an emphasis on several that have emerged in the new IR subfield of international political sociology. Ranging from the micro- to the macro-level and from the ideational to the material (and often transcending these distinctions), it will compare and critically investigate the social construction of international relations through social classes and power networks; cognitive expectations and autopoietic communication; language, discourse, and gender; (bio)political rationalities and techniques; securitization and risk; practices and habitus; and inscriptions and translations through actor-networks. These modes of social construction will be discussed in relation to substantive issues of international security, multilateral cooperation, human rights, world order, globalization, world society, foreign policy, global finance, terrorism, and European integration. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: Hans-Martin.Jaeger@carleton.ca oder polsem@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Wendt, Alexander (1999) Social Theory of International Politics. Cambridge: Cambridge University Press. Hopf, Ted (1998) “The Promise of Constructivism in International Relations Theory,” International Security 23(1): 171-200. Guzzini, Stefano (2000) “A Reconstruction of Constructivism in International Relations,” European Journal of International Relations 6(2): 147-182. 51 Internationales Wirtschaftsrecht Dozenten: Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus Dr. iur. Christian Pitschas, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Do, 20.02.2014, 13.15 – 17.00 FRO, 4.A05 Do, 20.03.2014, 10.15 – 17.00 FRO, 3.B48 Do, 15.05.0214, 08.15 – 17.00 Extern Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: Das Internationale Wirtschaftsrecht beruht heute zunehmend auf zwei Säulen, dem Schutz des Handels und dem Schutz der Investitionen. Die Veranstaltung will die rechtlichen Grundlagen beider Aspekte aufarbeiten und themenzentriert anhand von Case Studies vertiefen. Zu diesem Zweck gliedert sich die Veranstaltung in zwei Module, die jeweils als Blockveranstaltung abgehalten werden. Der erste Block findet in Luzern statt (Ende Februar/Anfang März). Er widmet sich zum einen dem Schutz der Investitionen im Völkerrecht: den Grundlagen im allgemeinen Völkerrecht, dem einschlägigen Schutz durch internationale Menschenrechte, dem Schutzregime unter dem ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes)-Abkommen sowie dem Modell bilateraler Investitionsschutzabkommen. Zum anderen wird in die Grundlagen des WTO (World Trade Organisation)-Abkommens eingeführt: die verschiedenen Teile, das GATT, GATS, TRIPs und Government Procurement Agreement sowie in das Dispute Settlement Understanding. Auf der Basis dieser Einführung werden dann ausgewählte Themen als Case Studies vertieft. Unter dem ICSID wird es insbesondere darum gehen, in wie weit öffentliche Güter Einschränkungen des Investitionsschutzes rechtfertigen können. Im Bereich des WTO-Rechts werden aktuelle Fragen der Energie- und Umwelt-/Gesundheitsrechts vertieft (Erneuerbare Energien, Biokraftstoffe, Einheitsverpackung für Zigaretten). Diese Themen werden am Ende des Semesters in einer zweiten Blockveranstaltung behandelt (Anfang Mai), die voraussichtlich in Genf stattfinden wird. Dabei sollen Teilnehmenden Einblicke in die praktische Arbeit einer Rechtsanwaltskanzlei im WTO-Recht sowie die Funktionsweise der WTO vor Ort gewährt werden. Die Studierenden sollen die Bedeutung der Grundrechte in der Schweiz und in modernen Staaten erkennen und kritisch beurteilen lernen. Sie sollen ver¬tiefte Kenntnisse der einzelnen Grundrechtsgewährleistungen erhalten und die Grundlagen für eine praktische Anwendung erarbeiten. Anmeldung: Umfang: Bis Freitag, 28.02.2014 bei isabel.keiser@unilu.ch 2 Semesterwochenstunden, 14-tägig Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Hinweise: RF: Option: Schriftliche Arbeit oder benotete mündliche Prüfung / 5 Einführung: Do, 20.02.2014 Vorlesung: Do/Fr, 13./14.03.2014 in Luzern Case Studies: Do/Fr, 15./16.05.2014 in Genf Literatur • CHRISTOPH HERRMANN/WOLFGANG WEISS/CHRISTOPH OHLER: Welthandelsrecht, 2. Auflage, 2007; • MARKUS KRAJEWSKI, Wirtschaftsvölkerrecht, 3. Auflage, 2012; • BURKHARD SCHÖBENER/JOCHEN HERBST/MARKUS PERKAMS: Internationales Wirtschaftsrecht, 2010. 52 Neue Regligionspolitik für alte Demokratien? Politik und Religion in (West-)Europa Dozent: Prof. Dr. Antonius Liedhegener Durchführender Fachbereich: IF Religion – Wirtschaft - Politik Termine: wöchentlich Mi, 13.15 - 15.00, ab 19.02.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In vielen Staaten Europas vollzieht sich gegenwärtig die Rückkehr einer in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kaum noch praktizierten Religions- politik, verstanden als politische Mehrheitsentscheidungen über religions- rechtlich belangvolle Tatsachen. Katalysator ist in vielen Fällen ein in der Öffentlichkeit verkürzt als Block wahrgenommener Islam, dessen verschie- denen Communities durch eine anhaltende Zuwanderung und zunehmende Beheimatung in Europa faktische eine gesellschaftliche Grösse geworden sind. Islamische Kopftücher, Burkas und Minarette sind quer durch Europa Gegenstände und Symbole höchst kontroverser politischer Konflikte und Entscheidungen. Im Hintergrund stehen vielschichtige Integrationsdebatten, aber auch kaum bearbeitete religiöse und kulturelle Vorbehalte. In vielen Demokratien Europas zeigen diese Debatten zudem Rückwirkungen auf die tradierten Parteiensyteme und das Wahlverhalten. Im Fall der Schweiz hat die "neue Religionspolitik" im Zuge der Minarett-Initiative und der Tessiner Abstimmung zur Burka auch die direktdemokratischen Entscheidungs- prozesse erreicht. Das wirft politikwissenschaftlich wie religionswissenschaft- lich relevante Fragen auf. Das Masterseminar richtet sich vor allem an die Studierenden des 2. Studiensemesters des Joint Master Religion – Wirtschaft – Politik. Es kann auch Im Rahmen des Masters Soziologie für das Modul Religionsforschung belegt werden. Studierende anderer Studienjahre und einschlägiger Masterstudiengänge der Universität Luzern sind willkommen. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Studierende begrenzt. Voraussetzungen: Umfang: Fortgeschrittener Bachelor- oder Masterstudiengang 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme/Referat / 4 Kontakt: antonius.liedhegener@unilu.ch Anmeldung: Material: UniPortal; eine zusätzliche persönliche Anmeldung vorab ist zu schicken an: Antonius.Liedhegener@unilu.ch wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur Ein Reader wird elektronisch bereit gestellt. Zugangsdaten in der ersten Sitzung. Christmann, Anna, 2010: Damoklesschwert Referendum? Die indirekten Wirkungen ausgebauter Volksrechte auf die Rechte religiöser Minderheiten, in: Swiss Political Science Review 16 H.1, 1-41. Liedhegener, Antonius, 2008: Religionsfreiheit und die neue Religionspolitik. Mehrheitsentscheide und ihre Grenzen in der bundesdeutschen Demokratie, in: Zeitschrift für Politik 55, 84-107 Tanner, Mathias (Hg.), 2009: Streit um das Minarett. Zusammenleben in der religiös pluralistischen Gesellschaft (= Beiträge zu einer Theologie der Religionen, Bd.8) Zürich. Vatter, Adrian (Hg.), 2010: Vom Schächt- zum Minarettverbot. Religiöse Minderheiten in der direkten Demokratie, Zürich. Willems, Ulrich, 2008:Reformbedarf und Reformfähigkeit der Religionspolitik in Deutschland, in: Zeitschrift für Politik 55, 64-83. 53 Einbürgerungs- und Integrationspolitik im internationalen Vergleich Dozentin: Dr. Ines Michalowski Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mo, 24.02., 12.15 – 13.00 FRO 3.B57 Fr, 04.04.2014, 09.15 – 17.00 FRO, 3.B52 Sa, 05.04.2014, 09.15 – 17.00 Fr, 09.05.2014, 09.15 – 17.00 Sa, 10.05.2014, 09.15 – 17.00 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Staaten weltweit treffen Regelungen zur Einbürgerung und Integration von Zuwanderern. Der Vergleich dieser Regelungen erfolgte in der Migrationsforschung bisher vor allem unter Bezug auf bestimmte Idealtypen wie z.B. den „französischen Republikanismus“, den „niederländischen Multikulturalismus“ oder das „deutsche Gastarbeiterregime“, die nicht nur die generelle Offenheit eines Landes für Zuwanderer, sondern auch dessen Einstellung gegenüber Gruppenrechten verdeutlichen. Diese Idealtypen sind jedoch heute als Referenzrahmen für empirische Vergleiche stark umstritten, da sie als statisch und normativ gelten. Neue Studien begegnen dieser Kritik. Sie verwenden Indikatoren zur Messung der Unterschiede und Veränderungen von Integrations- und Einbürgerungspolitiken, die sowohl an den individuellen Zuwanderer vergebene Rechte z.B. in den Bereichen Staatsbürgerschaft, Familiennachzug oder Arbeitsmarkt als auch Gruppenrechte z.B. Regelungen für zugewanderte religiöse Minderheiten in öffentlichen Institutionen erfassen. Auch hier stehen neben der Beschreibung der Regime mögliche Erklärungsansätze (z.B. nationale Pfadabhängigkeiten, politische Konjunkturzyklen) für die beobachteten nationalen Besonderheiten im Mittelpunkt der Analysen. Ziele: Die Studierenden gewinnen einen Einblick in die theoretischen Diskussionen über internationale Unterschiede in der Integrations- und Einbürgerungspolitik. Sie kennen verschiedene methodische Ansätze zur Messung solcher Unterschiede sowie die gängigsten Erklärungsansätze für diese Unterschiede. In einer stark normativ geprägten Debatte, sind sie in der Lage, eine eigene, wissenschaftlich fundierte Position zu beziehen. Diese Ziele werden durch Lektüre, Arbeitsaufgaben zu den Texten, Gruppenarbeiten, Präsentationen und Handouts sowie durch mündliche Diskussionen erreicht. Wer eine Seminararbeit zum Kurs schreiben möchte, sollte zur zweiten Blockveranstaltung ein Outline ausarbeiten, das dann ausführlich besprochen wird. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Kontakt: ines.michalowski@wzb.eu Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur (Auszug) Bowen, John (2007). A View from France on the Internal Complexity of National Models. Journal of Ethnic and Migration Studies, 33(6), 1003-1016. Brubaker, Rogers (1992). Citizenship and Nationhood in France and Germany. Cambridge: Cambridge University Press. Janoski, Thomas. 2010. The Ironies of Citizenship: Naturalization and Integration in Industrialized Countries. Cambridge: Cambridge University Press. Joppke, C. (2007). Beyond national models: civic integration policies for immigrants in Western Europe. West European Politics, 30(1), 1–22. 54 Transitional Justice Dozent: Prof. Alexander H.E. Morawa, SJD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: Do, 06.03.2014, 17.15 – 20.00 FRO 4.B54 Fr, 07.03.2014, 17.15 – 20.00 Sa, 08.03.2014, 09.15 – 16.00 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: This course will be taught as a Block Seminar, followed by two meetings during the semester to discuss the progress on the papers or projects and to present them within the group. The block part will take place in a lovely village (two nights’ stay, with the opportunity to ski when class does not meet). (1) In this course, we will first look at the history of transitional justice by focusing on its criminal component (Nuremberg and Tokyo trials, ad hoc criminal tribunals and ICC). (2) We will look at human rights implications on methods and mechanisms of transitional justice, for instance the question of retroactive penalties, lustration and more generally how to deal with regimes that did not respect human rights in a way that uphold these fundamental values. (3) We will explore contemporary models of transitional justice in the context of recent and current crisis, internal strife and transitions. The papers will give students the opportunity to further explore their particular areas of interest and to device an individual research project that can culminate in a paper or some other tangible output. This course is taught as a seminar and, in part, as a workshop. The students will participate in practical exercises and learn concepts by experience. Each student is also required to conduct an individual project and present it in class. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Anmeldung: Kontakt: RF: Class participation, exercises, assignments, individual project (paper and oral presentation); no examination / 6 Admission on a first-come first-serve basis until February 28, 2014, 12 pm; mandatory registration/deregistration via e-mail at: uta.dietrich@unilu.ch peter.coenen@unilu.ch Material: Reader 55 Modul Forschung-Praxis-Methoden Advanced Econometrics Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Einführung. Termine: Mo, 31.03.2014, 10.15 – 12.00 FRO, 4.B01 wöchentlich Mo, 08.15 - 10.00, ab 07.04.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course provides an introduction to modern econometrics. Students will learn how to carry out empirical anylysis, going beyond simple descriptive statistics. Topics include lineral regression, the analysis of longitudinal data, limited and discrete dependent variables, survival analysis, and causal inference. Examples from the literature and computer tutorials offer hands-on experiences in utilizing the methods. The course has two objectives: (i) learn the methodology of modern econometric analysis and (ii) acquire the skills to plan and execute your own empirical project. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesung "Einführung in die Ökonometrie". Zeitgleicher Besuch des Masterseminars "Advanced Econometrics" 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 3 Kontakt: Hinweise: stefan.boes@unilu.ch Die Vorlesung findet an folgenden Daten statt: 31.3. (10.15 - 12.00 Uhr), 7.4., 14.4., 5.5., 12.5., 19.5., 26.5. (Prüfung). Literatur Lecture notes, specific book chapters provided during the course. 56 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftlern/innen Dozent: Dr. oec. Yves Schneider Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: 14-täglich Do, 08.15 – 12.00, ab 20.02.2014 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Diese Vorlesung vermittelt den Studierenden die nötigen Mathematikkenntnisse für die Grundlagenveranstaltungen Mikroökonomie, Makroökonomie und Einführung in die Ökonometrie. Die Vorlesung befasst sich schwerpunktmässig mit den Eigenschaften von Funktionen, der Differentialrechnung sowie der univariaten und multivariaten Optimierung mit und ohne Nebenbedingungen. Weitere Themen sind die Integral- und Matrizenrechnung. Es werden regelmässig Übungsaufgaben besprochen. Die Studierenden erarbeiten sich die Mathematikkenntnisse, welche in den Grundlagenfächer der Ökonomie angewandt werden. Voraussetzungen: Umfang: Selbststudium der Lehrbuchkapitel 1-3 vor Vorlesungsbeginn. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: Hinweise: yves.schneider@doz.unilu.ch Die Veranstaltung wird insbesondere Studierenden im zweiten Semester des Studiengangs BA Politische Ökonomie als Vorbereitung auf die Grundlagenfächer Mikroökonomie, Makroökonomie und Ökonometrie empfohlen. Literatur Die Vorlesung basiert auf der Originalversion des Lehrbuchs von Sydsaeter, Hammond und Strom. Originalversion: K. Sydsaeter, P. Hammond and A. Strom (2013). Essential Mathematics for Economic Analysis, 4th edition, Prentice Hall International. Deutsche Version: K. Sydsaeter und P. Hammond (2008). Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler, 3. Auflage, Pearson Studium. 57 Advanced Econometrics Dozent: Prof. Dr. Stefan Boes Durchführender Fachbereich: Politische Ökonomie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 07.04.2014 FRO 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Lernziele: This course reflects on the topics discussed in the lecture "Advanced Econometrics" by providing additional examples and exercises, and by offering students the opportunity to present their own small empirical projects. The objective of the seminar is to practice the methodology of modern econometrics. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme/Essay / 4 Kontakt: stefan.boes@unilu.ch Material: Das Masterseminar findet an folgenden Daten statt: 7.4., 14.4., 5.5., 12.5., 19.5., 26.5. (Prüfung). Literatur Lecture notes, specific book chapters provided during the course. 58 Empirische Lebensstilforschung Dozent: Prof. Dr. Jörg Blasius Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Fr, 21.02.2014, 14.15 – 16.00 FRO, HS12 Fr, 07.03.2014, 09.15 – 18.00 FRO, 4.B55 Sa, 08.03.2014, 09.15 – 18.00 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Indikatoren des Lebensstils werden heutzutage immer häufiger als Alternative zu den klassischen vertikalen Differenzierungen durch Schichtungsmerkmale verwendet, also zu Merkmalen wie Einkommen und Bildung. Als bekannteste Vertreter dieser Art von Differenzierung können die Arbeiten zum „sozialen Raum“ von Pierre Bourdieu und seinen Anhängern genannt werden, des Weiteren der aus der Marktforschung kommende Ansatz der Sinusmilieus. Obwohl die deutschsprachigen Länder im Mittelpunkt der Betrachtung stehen, wird es auch immer wieder Verweise auf andere europäische Länder und auf die USA geben. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den Arbeiten von Bourdieu und der empirischen Konstruktion seines sozialen Raums. Voraussetzungen: Umfang: Gute Grundkenntnisse der Statistik. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: jblasius@uni-bonn.de Literatur • Bourdieu, Pierre, 1982: Die feinen Unterschiede. Frankfurt/M.: Suhrkamp. • Bourdieu, Pierre, 1983: Ökonomisches Kapital, kulturelles kapital, soziales Kapital. In: Soziale Ungleichheiten, Sonderband 2 der Soziale Welt, S. 183-198. • Blasius, Jörg, 2001: Korrespondenzanalyse. München: Oldenbourg. • Blasius, Jörg und Joachim Winkler, 1989. Gibt es die “feinen Unterschiede”? Eine empirische Überprüfung der Bourdieuschen Theorie. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 41, S. 72-94. • Blasius, Jörg, 1994. Empirische Lebensstilforschung. In: Jens Dangschat und Jörg Blasius (Hrsg.), Lebensstile in den Städten. Opladen: Leske + Budrich, S. 237-254. • Greenacre, Michael, 2007: Correspondence analysis in practice. Boca Raton, Chapman & Hall. • Vester, Michael, von Oertzen, Peter, Geiling, Heiko und Thomas Hermann, 2006. Soziale Milieus im gesellschaftlichen Strukturwandel. Zwischen Integration und Ausgrenzung. Frankfurt/Main: Suhrkamp. 59 Foucaultsche Diskursanalyse Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 19.02.2014 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Diskursanalyse im Anschluss an die Diskurstheorie Michel Foucaults wird seit einigen Jahren als sozialwissenschaftliche Methodologie und Methode für die Analyse von Wissenspraktiken und Wissensordnungen entwickelt. Mittlerweile zählt sie zu den etablierten – wenn auch fortgeschrittenen – Ansätzen im Feld der qualitativen Sozialforschung. Das Seminar wird in die Diskurstheorie und die Methode/Methodologie einführen. Die Foucaultsche Diskursanalyse kann als eine Erweiterung der französischen Epistemologie interpretiert werden. Die Foucaultsche Diskursanalyse ist dann eine Sozio-Epistemologie sozialer epistemolo- gischer Praktiken in Feldern. Im Seminar wird eine empirische Anwendung dieser Methode besprochen. Es handelt sich um eine vergleichende kultursoziologische Analyse kulturweltlicher Wissensordnungen. Vorausetzungen: Umfang: Grundausbildung in Methoden der empirischen Sozialforschung sowie Kenntnisse der Methoden qualitativen Sozialforschung. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Literatur wird in einem Syllabus bekannt gegeben. 60 Survey Research Methods in Context Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 20.02.2014 FRO, 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Survey research methods are worldwide the most common used techniques for data collection. Survey research methods are used in social sciences but also in international and national organizations as well as for business and market research. The seminar focuses on trends and perspectives in the field of survey research methods and introduces new approaches as total survey error, tailored design method and cognitive issues in questionnaire design. Practical problems of survey analysis and survey management will be addressed. Voraussetzungen: Umfang: Training in empirical research methods and statistics. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: Material: rainer.diazbone@unilu.ch Will be made available via MOODLE. Literatur There will be a syllabus at the learning platform MOODLE published. 61 Evaluation und Organisation Dozentin: Dr. Susanne Giel Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Fr, 21.02.2014, 10.15 - 12.00 FRO, 4.B02 Termine: Fr, 21.03.2014, 10.15 – 17.00 FRO, 3.A05 Sa, 22.03.2014, 09.15 – 14.00 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Organisationen, deren Erfolg sich nicht in erster Linie aus monetären Gewinnen ergibt, stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn ihre Dienstleistungen und Produkte zu bewerten sind. Diese Bewertungen leisten einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Organisationen oder werden auch von mittelgebenden Institutionen - insbesondere bei staatlichen Programmen - in der Regel vorgeschrieben. Evaluationen sollen systematische und datenbasierte Bewertungen ermöglichen. Evaluationen sind abzugrenzen von den bekannten Zufriedenheitsmessungen bei Studierenden. Im Seminar sollen vielmehr verschiedene Arten von Evaluationen (Selbst-, interne und Fremdevaluation), die spezifischen Funktionen von Evaluationen (Kontrolle, Entwicklung, Forschung) erörtert und darauf abgestimmte methodische Designs (zielorientierte, experimentelle, nutzenfokussierte, konstruktivistische und theoriebasierte) reflektiert werden. Die Anwendungsfelder können dabei von Arbeitsmarkt- über Gesundheit-, Kinder- und Jugendpolitik bis hin zur Kulturförderung u. a. reichen. Das Seminar verfolgt das Ziel, den Teilnehmenden Evaluationen als potentielles Berufsfeld zu erschließen. Deswegen soll neben theoretischen Inputs die Beschäftigung mit einzelnen Etappen von Evaluationen vorwiegend anhand von Praxisbeispielen erfolgen. Zur Vertiefung sollen die Studierenden in Teams (mit Hilfestellung und Begleitung) beispielhafte, konkrete Evaluationsprojekte konzeptionell entwickeln und erproben. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Konzepte/Designs erstellen) / 4 Kontakt: Hinweise: sgiel@startplus.de In Teams (oder als Einzelvorhaben) werden Konzepte und Designs für konkrete Evaluationsaufträge erarbeitet. Literatur Als Grundlage: Kromrey, Helmut, 2001: Evaluation – ein vielschichtiges Konzept. In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis. 24. Jg. Heft 2. Opladen: Leske + Budrich. S. 105-131. Vertiefend: Giel, Susanne, 2013: Theoriebasierte Evaluation. Konzepte und methodische Umsetzungen. Waxmann. Die weitere Literatur wird über OLAT bekannt gegeben bzw. zugänglich gemacht. 62 Factorial Methods and Cluster Analysis Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 20.02.2014 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar addresses clustering and scaling techniques, which are techniques exploring latent variables, i.e., variables that are not directly observed. The seminar will focus on factor analysis and multiple correspondence analysis, and on cluster analysis. The seminar participants will learn to interpret examples from the social sciences and to understand the statistical and methodological principles. By applying these techniques to secondary data sets, the students will gain practical experience in using these techniques and in interpreting and visualising the results. The software program used in the seminar will be R. Vorausetzungen: Umfang: Basic knowledge of R 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Exercises) / 4 Kontakt: Hinweise: katharina.manderscheid@unilu.ch This seminar will be held in English. Literatur will be communicated at the seminar. 63 Willkommen in Luzern! Tourismus in qualitativen Interviews Dozentin: Prof. Dr. Martina Merz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 14.03.2014, 10.15 – 17.00 FRO, HS 5 Sa, 14.03.2014, 09.15 – 16.00 FRO, 3.B55 Fr. 04.04.2014, 10.15 – 17.00 FRO, 3.A05 Sa, 05.04.2014, 09.15 – 16.00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die Veranstaltung verfolgt ein doppeltes Ziel. Zum einen soll ein umfassendes Verständnis des Tourismus als soziales Phänomen in seinen vielfältigen Erscheinungsformen mit Bezug zu relevanter sozial- und kulturwissenschaftlicher Literatur vermittelt werden. Zum anderen geht es um den Erwerb der methodischen und methodologischen Grundlagen qualitativer Interviews und der Fähigkeit, sie durchzuführen und die derart gewonnenen Daten zu analysieren. Diesem doppelten Ziel entsprechend ist das Seminar projektförmig organisiert. In seinem Zentrum steht die Konzeption und Durchführung einer empirischen Studie am Beispiel des Tourismus in Luzern. Der inhaltliche wie theoretische Fokus der Analyse sowie das Design der empirischen Studie werden gemeinsam erarbeitet. Die Resultate der empirischen Studie werden in einem gemeinsam verfassten Text veröffentlicht. Die Anfertigung von Seminararbeiten im Kontext der Studie ist erwünscht. Vorausetzungen: Umfang: Solide Kenntnisse qualitativer Methoden. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: Hinweise: martina.merz@unilu.ch Die Vorbesprechung des Seminars (Information über Ziele, Anforderungen, Vergabe der Referate etc.) findet via OLAT statt. Die interessierten Studierenden sind daher gebeten, sich mit Einschreibung für den Kurs auch auf OLAT anzumelden. Literatur • Dann, G. (2000): Theoretical advances in the sociological treatment of tourism. In: S.R. Quah & A. Sales (eds.): The International Handbook of Sociology. London & Thousand Oaks: Sage, 367-384. • Graburn, N.H.H. & D. Barthel-Bouchier (2001): "Relocating the Tourist." International Sociology 16 (2): 146-158. • Hopf, C. (1978): "Die Pseudo-Exploration – Überlegungen zur Technik qualitativer Interviews in der Sozialforschung." Zeitschrift für Soziologie 7(2): 97-115. • Rubin, H.J. & I.S. Rubin (2005, 2nd ed.): Qualitative Interviews. The Art of Hearing Data. London & Thousand Oaks: Sage. 64 Kolloquien Forschungskolloquium: Empirische Religionsforschung Dozent: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: 14-täglich Do, 13.15 - 15.00, ab 20.02.2014 FRO, 3.B47 Studienstufe: Master Doktorat Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Lernziele: Das Kolloquium richtet sich an Studierende im Master und Doktorat. Es bietet die Möglichkeit, das Thema der in Arbeit befindlichen Master- bzw. Doktorarbeit vorzustellen und im Kreis der Teilnehmenden vertiefend zu diskutieren. Zudem besteht die Möglichkeit, theoretische Texte zur Religionswissenschaft gemeinsam zu diskutieren. Präsentation eigener Überlegungen zur Master- bzw. Doktorarbeit und kritisch-konstruktive Diskussion von Konzepten und Kapiteln. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / 1 Kontakt: relsem@unilu.ch 65 Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 20.02.2014 FRO, 3.B55 zusätzlich Do, 20.3., 15.15 – 19.00 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten zu helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungsprozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen Forschungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmäsige Teilnahme (s. Inhalt) / 4 Kontakt: polsem@unilu.ch oder joachim.blatter@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT. 66 Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienwissenschaft Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an Studierende der Masterstufe – insbeson- dere der Soziologie und der Vergleichenden Medienwissenschaften -, die ihre Examensarbeiten vorbereiten und verfassen. Das Kolloquium dient der Unterstützung bei der Präzisierung der Themen und Problemstellungen der Studien. Es bietet Raum für die Darstellung von Entwürfen, erster Ergebnisse und für Debatte und Austausch. Die MA-Arbeiten werden präsentiert und diskutiert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Vorstellung der Masterarbeit) / 2 Kontakt: Hinweis: cornelia.bohn@unilu.ch Termine werden den Teilnehmenden bekannt gegeben. 67 Kolloquium für laufende Abschlussarbeiten Dozent: Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: 14-täglich Do, 17.15 - 19.00, ab 20.02.2014 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Das Kolloquium bietet die Möglichkeit laufende Arbeiten in den Studiengängen Soziologie, SoCom, Public Opinion and Survey Methodology vorzustellen und Probleme zu besprechen. Das Kolloquium wird für Studierende eingerichtet, die bei mir ihre Abschlussarbeit anfertigen. Voraussetzungen: Für BA-, MA-Studierende und Doktorierende der Studiengänge Soziologie, SoCom, Public Opinion and Survey Methodology Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 2 Kontakt: rainer.diazbone@unilu.ch Hinweise. Bitte beachten Sie die Termine, die auf dem UniPortal bekannt gegeben werden 68 Master-Kolloquium Organisation und Wissen Dozent: Prof. Dr. Raimund Hasse Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterkolloquium Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studierende der Masterstufe, die ihre Examensarbeiten vorbereiten und schreiben. Das Kolloquium gibt Raum und Unterstützung für intensive Themenfindungs- und Themendurchführungs- kommunikation. Die MA-Themen werden präsentiert und diskutiert. Der Schwerpunkt ist dabei auf Themen ausgerichtet, die zum Forschungs- und Lehrprofil des Veranstalters passen. Allen Studierenden, die in diesem Bereich eine MA-Arbeit verfassen wollen, ist dieses Kolloquium zu empfehlen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch und eva.passarge@unilu.ch Hinweise: Die Termine werden den Studierenden noch bekannt gegeben. 69 Kolloquium Weltgesellschaft / Theorien Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Vorbesprechung: Termine: Mi, 19.02.2014, 13.15 – 15.00 FRO, U1308 Fr, 07.03.2014, 10.15 – 17.00 FRO, 3.B55 Sa, 08.03.2014, 10.15 – 17.00 Fr, 16.05.2014, 10.15 – 17.00 Sa, 17.05.2014, 10.15 – 17.00 Studienstufe: Master Doktorat Veranstaltungsart: Master-, Doktorierendenkolloquium Inhalt: Die Blockveranstaltung richtet sich an Masterstudierende und Promovierende, die ihre Abschlussarbeiten in den Bereichen Theorie und/oder Weltgesellschaftsforschung vorbereiten oder schreiben. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, erste Konzepte für Abschlussarbeiten oder bereits geschriebene Texte gemeinsam zu diskutieren. Für den Erwerb von Credits müssen die Texte mindestens eine Woche vorher an die Teilnehmenden verschickt und in Kurzpräsentationen vorgestellt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Präsentation Arbeit) / 2 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch Anmeldung: Wer seine Arbeit vorstellen möchte, ist gebeten, sich bis spätestens Ende Januar persönlich bei der Seminarleiterin anzumelden (bettina.heintz@unilu.ch). 70 Forschungskolloquium Soziologie Dozenten: Prof. Dr. Raimund Hasse Prof. Dr. Rainer Diaz-Bone Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di. 17.30 – 19.30, ab 25.02.2014 FRO, 3.A05 Studienstufe: Master Doktorat Veranstaltungsart: Master-/Doktorierendenkolloquium Inhalt: Wie in den vergangenen Semestern auch, sollen in dem Kolloquium aktuelle Forschungsthemen der Soziologie und angrenzender Disziplinen – sofern sie einen Bezug zu den Forschungsschwerpunkten des Soziologischen Seminars haben - vorgestellt und diskutiert werden. Dies geschieht auf der Grundlage von forschungsnahen Fachvorträgen auswärtiger und hiesiger Kolleginnen und Kollegen. Die Veranstaltung dient dem wissenschaftlichen Austausch mit ausgewählten Gästen und deren Institutionen sowie der Herstellung einer Fachöffentlichkeit im Soziologischen Seminar. Die Vorträge sind universitätsöffentlich. Studierende, die Interesse daran haben, im Rahmen der Veranstaltung CPs zu erwerben, melden sich bitte wie üblich elektronisch an und bis Ende der ersten Vorlesungswoche beim Veranstalter. Ein genauer Themen- und Terminplan sowie Hinweise zur Organisation der Veranstaltung werden in der ersten Sitzung erörtert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Bestätigte Teilnahme (Essay) / 2 Kontakt: raimund.hasse@unilu.ch und rainer.diazbone@unilu.ch Hinweise: Kann nur unter „weitere Studienleistungen“ für den Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik angerechnet werden und nicht als Forschungskolloquim. 71 Sonderveranstaltungen Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Prof. Dr. Sandra Lavenex / Julia Maisenbacher Studierende Durchführender Fachbereich: Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop / mehrtägige Exkursion (Ziel wird noch bekannt gegeben) Inhalt: Kennenlernen von verschiedenen Bereichen der Weltgesellschaft anhand von Besuchen bei Institutionen/Organisationen und Unternehmen. Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 4 Credits im Bereich Forschung-Praxis-Methoden ist möglich, die Anforderungen hierfür sind: • Organisation der Exkursion • Durchfürhung der Exkursion Der Erwerb von 2 Social Credit ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind: • mündliche Teilnahme • Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe drei Tage nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch oder julia.maisenbacher@unilu.ch 72

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    Jahresbericht 2020 der Universität Luzern

    Jahresbericht der Universität Luzern 2020 JAHRESBERICHT 2020 ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN IM FOKUS Absolventinnen und Absolventen im Fokus Die Universität Luzern hat im Berichtsjahr ihr 20-Jahre-Jubi- läum feiern können. Während anfänglich 256 Personen hier studierten, waren es im vergangenen Herbstsemester bereits 3155 – und zusammen mit dem Weiterbildungsbereich sogar 3585. Die Uni-Familie wächst also kontinuierlich; diejenigen, die ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, mitein- geschlossen. So gibt es allein im Jahr 2020 total 613 frisch- gebackene Absolventinnen und Absolventen: 278-mal konn- te ein Bachelor-, 295-mal ein Masterdiplom sowie 30-mal eine Doktoratsurkunde vergeben werden – aufgrund von Co- rona notgedrungen fast immer im virtuellen Rahmen. Dazu kommen 448 Zertifikate in der Weiterbildung. Entsprechend ist es mehr als angebracht, in diesem Bericht zum Jubiläumsjahr die Alumni und Alumnae ins Rampenlicht zu rücken. Acht davon werden auf doppelseitigen Porträt- aufnahmen vorgestellt, inklusive dem «Alumnus des Jahres» sowie einer Absolventin in spe des neuen Joint Master Medi- zin. Es zeigt sich auf exemplarische Weise: Die in einem per- sönlichen Rahmen erfolgte, auf die Aneignung eines breiten Wissens und ausgereifter methodischer Kompetenzen ange- legte Förderung der Studierenden trägt Früchte. Die Abgän- gerinnen und Abgänger haben ihre Talente entfaltet und set- zen ihr während des Studiums erworbenes akademisches Rüstzeug in vielfältigen Tätigkeitsfeldern und in verantwor- tungsvollen Positionen ein. Interviews mit den Fotografierten und Beiträge zu weiteren Absolventinnen und Absolventen: www.unilu.ch/alumni-im-gespraech Ehemaligen-Netzwerk «ALUMNI Organisation»: www.unilu.ch/alumni Der vorliegende Jahresbericht entspricht dem im Universitätsgesetz geforderten Geschäftsbericht. ORGANISATION UND VERWALTUNG Organisation / Universitätsrat, Senat 8 / 9 Qualitätssicherung mit europäischer Dimension 12 Nichts ist steter als der Wandel 13 FORSCHUNG UND LEHRE Forschung in schwierigen, trotz schwieriger Zeiten 16 Eine persönliche Universität – auch in Zeiten von Corona 17 «Ziel ist es, ein gemeinsames Gedächtnis zu schaffen» 18 Dissertation: Leid trotz gutem Gott? 21 Ein Plädoyer, Vertrauen zu wagen 22 Politikwissenschaft: erster Abschluss im dualen Master 25 Digitaler Handel: zwischen Freiheit und Schutz 26 Praktischer Einblick in die Covid-19-Gesetzgebung 29 Warum die soziale Mobilität in der Schweiz funktioniert 30 «HR Lab»: Wissenschaft für die Praxis 33 «Es ist ein Geschenk, dass wir hier forschen können» 34 Medizin und Gesundheit: innovative Lehre im Blick 37 WEITERBILDUNGSAKADEMIE Breites Weiterbildungsangebot unter einem Dach 40 GRADUATE ACADEMY Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern 41 UNIVERSITÄTSENTWICKLUNG Die Fakultäten zum Fliegen bringen 44 PERSONAL UND PROFESSUREN «Wir hören dich!» 45 PANORAMA Panorama 48 Akademischer Feiertag 49 20 Jahre Universität Luzern 50 Optimierung der Leitungsorganisation 51 Start des Joint Master Medizin 52 Corona: Schutz – aber kein Stillstand 53 FACTS AND FIGURES Jahresrechnung 56 Entschädigungen / Donationen 58 Mitarbeitendenstatistik 61 Studierendenstatistik 62 Berufungen 66 Habilitationen und Dissertationen / Ehrungen / Preise und Auszeichnungen 68 Dienste / Partnerin 72 / 75 WEITERE INFORMATIONEN Studienangebot 78 Institute, Seminare und Forschungsstellen 79 INHALT 5 Das Studium markiert einen wichtigen Lebensabschnitt und bleibt ewig Teil des Curriculum Vitae. Mehr noch: Für Alum- nae und Alumni ist es oft eine lebenslange Beziehung zur Universität. Und was so lange dauert, trägt man tief im Herzen. Damit diese Verbindung auch lebt, üben Alumni- Vereinigungen eine wichtige Bindegliedfunktion zwischen den ehemaligen Studierenden und der Universität aus. Auf dieser Grundlage stellen sie ihren Mitgliedern eine fakul - täts- und fachübergreifende Networking-Plattform zur Verfügung. Auch die Universität und der Standortkanton haben ein grosses Interesse am Austausch, am Zusammen- halt und Erfolg der ehemaligen Studierenden. Diese tragen den Ruf ihrer Universität in die Wirtschaft, die Gesellschaft und in die Welt hinaus. Luzern hat seit Beginn des neuen Jahrtausends eine Dyna- mik hingelegt wie kaum ein anderer Kanton. Die Universität Luzern ist Teil des «Aufschwungs Luzern». Es ist kein Zufall, dass die Universität Luzern 2020 ihr 20-jähriges Bestehen in der heutigen Form feiern konnte. Waren es vor 20 Jahren noch 256 Studierende, so hat sich diese Zahl inzwischen mehr als verzwölffacht. Trotz dieser Dynamik ist die Uni- versität Luzern überschaubar geblieben. Dafür sprechen die Kompaktheit der Fakultäten, Institute, Seminare und Forschungsstellen, aber auch der direkte Kontakt der 77 Professuren und der Dozierenden zu den Studierenden und das gute Betreuungsverhältnis. Mit Blick auf den Wissenstransfer hat die Universität für den Kanton Luzern und die gesamte Zentralschweiz eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung. Sie bildet Kristallisations- punkte wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklun- gen. Die Universität Luzern spielt für das Fachkräftepoten- zial, aber auch als Impulsgeberin für die regionale Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit eine bedeutende Rolle. Dazu gehören sowohl die praxisrelevante Forschung als auch die Lehre und der Wissenstransfer akademischer Erkenntnisse. Auch der Universitätsbetrieb selber stellt einen Wirtschaftsfaktor mit regionalwirtschaftlichen Auswir- kungen dar. Dazu gehören Investitionen, Waren- und Dienst- leistungsaufträge der Universität an regionale Firmen, aber auch die Ausgaben der 576 Festangestellten und der aktuell 3155 Studierenden der Universität. Von den wirtschaftlichen Impulsen profitiert zudem der Fiskus. Ferner ist die Universität Luzern auch wichtig für unsere Volkswirtschaft. Konkret: Die Absolventinnen und Absolven- ten und durch sie erfolgte Gründungen von Unternehmen führen zu regionalwirtschaftlichen Vorteilen und lassen sich an konkreten Zahlen messen: Ausgerechnet im Corona-Jahr 2020 boomen Firmengründungen wie noch nie in der Zen- tralschweiz. Während gesamtschweizerisch ein Plus von 5,3 Prozent verzeichnet wurde, liegt der Wert für die Zen- tralschweiz bei 10,1 bzw. 11,1 Prozent für den Kanton Luzern. Dadurch ent stehen Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze in unserer Region. Im einst vornehmlich landwirtschaftlich geprägten Kanton ist die tertiäre Bildung die eigentliche Treiberin in der Wandlung zur Wissensgesellschaft. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass die Verbleibquote der Studierenden in der Region hoch ist. Wertvoll ist in diesem Kontext, dass die Universität Luzern die berufsbegleitende Weiterbildung gezielt ausbaut und im Zeitalter des lebenslangen Lernens auf diesen zukunftsträchtigen Bereich setzt. Dazu wurde die Weiterbildungsakademie mit bereits 430 Studierenden und die Graduate Academy geschaffen (siehe Seiten 40/41). Die Kernkompetenz der Universität Luzern ist und bleibt das humanwissenschaft liche Profil. Die Covid-19-Pandemie veranschaulicht, wie wichtig die Humanwissenschaften zur Bewältigung der Herausforderungen für die Wirtschaft und Gesellschaft sind. Die erfolgreiche Führung einer Universität braucht viele Akteurinnen und Akteure: Ich danke allen Personen für den grossartigen Einsatz! Dazu gehören in erster Linie die Uni- versitätsleitung, der Universitätsrat, die Dozierenden, For- schenden, Mitarbeitenden und Studierenden. Der Dank für die wertvolle Unterstützung geht aber auch an alle Freunde der Universität, die Exponentinnen und Exponenten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Ob Wissenschaft, Gesellschaft, Wirtschaft oder Politik, sie alle leben vom Austausch; genauso wie die ALUMNI Organi- sation, die eine wichtige Brückenfunktion hat, um ehemalige Studierende zu vernetzen, einem Brain-Drain vorzubeugen und den «Chitt» zu festigen. In diesem Sinne: Keep in touch! Marcel Schwerzmann, im Mai 2021 EIN LEBEN LANG ALUMNI REGIERUNGSRAT/UNIVERSITÄTSRAT Marcel Schwerzmann, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Luzern, Präsident des Universitätsrats 7 RÜCKBLICK – EINBLICK – AUSBLICK Aerosole, Antikörpertest, Besuchsverbot, Breakout Sessions, Contact Tracing, Corona-Skeptiker, Covid-19, Durchseu- chung, Herdenimmunität, Inzidenzwert, Lockdown, R-Wert, Schutzkonzept, Selbstisolation, Social Distancing, Spreader, SwissCovid App, Virus-Mutation, Vorerkrankung, Zoom … Was haben diese Worte vor eineinhalb Jahren für uns bedeu- tet? 2020 haben wir viel gelernt, nicht nur Fachbegriffe. Wir haben gelernt, uns auf Distanz nahe zu fühlen, digital Gefüh- le auszutauschen und aufgeteilt Gemeinsames zu erleben. Wir haben erfahren, dass die Uni weitergeht, auch wenn das Haus geschlossen ist, dass hinter Zoom, Telefon und Maus- klicks Menschen sind, die von der persönlichen Uni träumen, und dass wir mehr sind als ein Verbund von Homeoffices, Plattformen und Netzwerken. Corona hat aber auch die Prin- zipien, auf denen die Universität Luzern basiert, bestätigt: • Fokussierung: Wir sind eine humanwissenschaftliche Universität. Wir fokussieren uns auf Menschen und ihre Institutionen. Corona zeigt: Molekularbiologisch greift das Virus weltweit überall gleich an. Die Differenzen zwischen Ländern und Kantonen sind nicht natur-, sondern humanwissenschaftlich. • Vernetzung: Die Universität Luzern ist staatlich getragen, aber nicht staatlich betrieben. Private Top-Universitäten der Welt ächzen unter der Last ihrer Campus-Fixkosten. Sie bauen Personal ab, schliessen Bereiche und kürzen Löhne. Mit unserer Mischfinanzierung aus staatlicher Grunddotation und leistungsorientierten Zusatzmitteln haben wir günstigere institutionelle Voraussetzungen, der Pandemie zu trotzen, die Unabhängigkeit zu wahren und kooperationsfähig zu bleiben. • Gemeinschaft: Jede Universität hat die gleichen Faktoren: Menschen, Technik, Geld. Der Unterschied zwischen den Universitäten besteht in ihren Menschen. Zweimal wech- selte die Universität Luzern letztes Jahr in den digitalen Modus. Dank unserer IT, dem Zentrum Lehre und der «Arbeitsgruppe Corona» waren wir gut vorbereitet. Danke! Wenn Wissen gut ist für das Leben, dann bezweckt Wissen- schaft ein gutes Leben. Nie ist mir dies deutlicher bewusst geworden als auf einer Mission im Auftrag des IKRK an den Lake Tschad im Februar 2020, drei Wochen vor dem Lock- down in der Schweiz. Am Arbeitsplatz eines lokalen Mit- arbeiters stand folgender Spruch: Ignorance + Pouvoir = Dictature / Ignorance + Religion = Terrorisme / Ignorance + Liberté = Chaos / Ignorance + Argent = Corruption / Ignorance + Pauvreté = Crime / L’ignorance est la racine de tout mal. / L’éducation est la clé. Macht, Ideologien und Freiheit, Geld, Armut und Bildung, ein gutes, gesundes und erfüllendes Leben: Genau dies sind Herausforderungen, die für die Universität Luzern relevant sind. Dabei werden zwei Drittel unserer Absolventinnen und Absolventen dereinst in Berufen pensioniert werden, die es heute noch nicht gibt. Der Beitrag der Universität Luzern liegt also nicht nur darin, qualifizierte Fach- und Führungs- kräfte für den heutigen Arbeitsmarkt auszubilden. Im Zen- trum der universitären Bildung steht auch das Anliegen, jene Kompetenzen zu vermitteln, die Absolvierende in die Lage versetzen, neue Situationen, Kontexte und Welten zu lesen, zu interpretieren und zu verstehen, sich darin zu orientieren, zu bewegen und zu entwickeln und selber und mit anderen zusammen zu entscheiden, zu gestalten und zu lenken. Auf dieser Basis geht es jetzt darum, die laufenden Pläne umzusetzen und die Folgeplanung in die Hand zu nehmen. Die aktuellen Pläne stehen in der Leistungsvereinbarung 2019–2022 zwischen Kanton und Universität Luzern: • Erstens die interprofessionelle Entwicklung des Departe- ments Gesundheitswissenschaften und Medizin mit einer Profilierung Richtung Rehabilitation. • Zweitens die organisatorische Bündelung der universitä- ren Weiterbildung in einer Weiterbildungsakademie, die auch für andere Akteure auf dem Campus Luzern offen ist. • Drittens die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuch- ses mit einer Graduate Academy, die eine institutionelle Kooperation mit der Università della Svizzera italiana und mit dem European University Institute in Florenz aufbaut. Grundlage bildet unser humanwissenschaftlicher Fokus auf Menschen und ihre Institutionen. Aber: Es fehlt noch die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Aspekten des menschlichen Verhaltens. Hier setzt die Folgeplanung an, in der es darum geht, das humanwissenschaftliche Profil mit Verhaltenswissenschaften abzurunden. Damit können wir noch besser dazu beitragen, den Fachkräftemangel in kriti- schen Branchen zu reduzieren, die Luzerner Standortattraktivi- tät zu steigern und das Profil der Universität Luzern zu stärken. Träume? Alt ist, wer von keiner Zukunft mehr träumt! Wir sind ein junges Unternehmen. 2020 wurden wir 20. Und ein Geburtstag ist noch lange kein Grund, alt zu werden! Ich danke allen, die an der Weiterentwicklung unserer Universi- tät mitarbeiten, und ich freue mich auf unsere nächsten Entwicklungsschritte. Wenn wir überzeugt sind, dass wir es schaffen, haben wir es schon fast geschafft! Bruno Staffelbach, im Mai 2021 UNIVERSITÄTSLEITUNG Prof. Dr. Bruno Staffelbach, Rektor der Universität Luzern 8 ORGANISATION Stand: 1. Mai 2021 Theologische Fakultät ROBERT VORHOLT Dekan 2 Kultur- und Sozialwissen- schaftliche Fakultät MARTIN HARTMANN Dekan 3 Universität Luzern BRUNO STAFFELBACH Rektor Universitätsrat Senat Forschung ALEXANDER H. TRECHSEL Prorektor Universitätsentwicklung MARKUS RIES Prorektor; Stv. Rektor Lehre und Internationale Beziehungen MARTINA CARONI Prorektorin 1 per 1. Mai 2021 neu geschaffene Position; bis 30. April 2021 Generalsekretariat (Wolfgang Schatz) / Verwaltungsdirektion (bis 30. November 2020 Esther Müller; ab 1. Dezember Doris Schmidli a.i.) 2 für weitere Amtsperiode vom 1. August 2021 bis 31. Juli 2023 gewählt 3 bis 31. Januar 2020 Christoph Hoffmann 4 per 1. November 2020 neu geschaffene Position Universitätsmanagement 1 DORIS SCHMIDLI Universitätsmanagerin Rechtswissenschaftliche Fakultät ANDREAS EICKER Dekan Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät CHRISTOPH A. SCHALTEGGER Dekan Departement Gesundheits- wissenschaften und Medizin GEROLD STUCKI Vorsteher UNIVERSITÄT Personal und Professuren 4 REGINA E. AEBI-MÜLLER Prorektorin 9 Universitätsrat Der Universitätsrat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan der Universität. Ihm gehören die Vorsteherin oder der Vorsteher des zuständigen Departements, vier bis acht vom Regierungsrat gewählte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft sowie mit beratender Stimme die Rektorin oder der Rektor an. Die Amtsdauer der vom Regierungsrat gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Der Universitätsrat konstituiert sich selbst. Näheres zum Universitätsrat ist im Universitätsgesetz und im Organisationsreglement des Universitätsrats festgelegt. Senat Der Senat ist das oberste universitäre Organ für akademi- sche Fragen. Er setzt sich zusammen aus der Rektorin oder dem Rektor, den Prorektorinnen und Prorektoren, der Uni- versitätsmanagerin oder dem Universitätsmanager, den Dekaninnen und Dekanen der Fakultäten sowie Vertreterin- nen bzw. Vertretern der Professorinnen und Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Studierenden und des administrativ-technischen Personals. Der Senat beruft Professorinnen und Professoren. Er unterstützt und berät die Rektorin oder den Rektor in wichtigen Studien-, For- schungs- und Entwicklungs- sowie Dienstleistungs-, Perso- nal- und Finanzangelegenheiten. Er bereitet die Geschäfte des Uni versitätsrats vor und stellt entsprechend Antrag. Näheres zum Senat ist im Universitätsstatut und im Organi- sationsreglement des Senats festgelegt. Mitglieder des Universitätsrats Stand: 1. Mai 2021 Marcel Schwerzmann, Präsident Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements des Kantons Luzern Prof. Dr. Katja Rost Ordinaria für Soziologie an der Universität Zürich Prof. Dr. Abraham Bernstein Ordinarius am Institut für Informatik der Universität Zürich Prof. em. Dr. Bruno S. Frey ständiger Gastprofessor an der Universität Basel Andrea Gmür-Schönenberger Ständerätin, Luzern Prof. em. Dr. Peter Nobel Nobel & Hug Rechtsanwälte, Zürich Patrizia Pesenti Rechtsanwältin Prof. Dr. Christa Schnabl Vizerektorin an der Universität Wien Prof. em. Dr. Giatgen A. Spinas Universität Zürich Prof. Dr. Bruno Staffelbach Rektor der Universität Luzern, Mitglied mit beratender Stimme Mitglieder des Senats Stand: 1. Mai 2021 Prof. Dr. Bruno Staffelbach, Vorsitz Rektor der Universität Luzern Prof. Dr. Robert Vorholt Dekan der Theologischen Fakultät Prof. Dr. Martin Hartmann Dekan der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Andreas Eicker Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Doris Schmidli Universitätsmanagerin Prof. Dr. Adrian Loretan Vertreter der Professorenschaft Prof. Dr. Manuel Oechslin Vertreter der Professorenschaft Prof. Dr. Jörg Schmid Vertreter der Professorenschaft Dr. Philipp Blum Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeitenden Dr. Charlotte Sieber Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeitenden Rebecca Melliger Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Studierenden Vinzenz Schmutz Vertreter der Studierenden Yael Häller Vertreterin der Studierenden Colette Lenherr Vertreterin des administrativ-technischen Personals Dave Schläpfer Vertreter des administrativ-technischen Personals Prof. Dr. Gerold Stucki Vorsteher des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin (ständiger Gast) UNIVERSITÄT „Strukturiertes Denken, schnelles Analysieren, umsichtiges Antizipieren: alles im Studium gelernt – und zwar quasi nebenbei, neben den klassischen juristischen Disziplinen. Michèle Bucher, Stadtschreiberin von Luzern Absolventin Master Rechtswissenschaft 12 Die Qualitätssicherung einer Universität ist eine grundlegende Aufgabe und sowohl im eidgenös- sischen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) als auch im Universitätsgesetz des Kantons Luzern festgeschrieben. Wie man das macht, ist einem selbst überlassen. Die im HFKG vorgeschriebene Akkreditierung von Hochschulen überprüft nicht die Qualität einer Hochschule, sondern ob das angewendete Qualitätssicherungssystem der Institution adäquat und effektiv ist, um die Qualität zu gewährleisten. Daraus ergeben sich für eine Institution wie die Universität Luzern folgende Fragen, die sie zu beantworten hat: 1) Wie definiert sie Qualität? 2) In welchen Bereichen (z.B. For- schung, Lehre) soll die Qualität gesichert werden? 3) Wie wird die Qualität gemessen? Und 4) mit welchen Instrumen- ten misst man sie? Frage 1) ist in der Forschung vieldiskutiert, insbesondere auch an Universitäten. Es gibt viele gute Konzepte, wie die Qualität definiert werden kann. Entscheidend ist jedoch, wie eine Hochschulinstitution wie die Universität Luzern diese Qualitätsdefinition vornimmt und ausdifferenziert. Frage 2), «in welchen Bereichen», beantwortet sich teilweise durch die Akkreditierungsstandards für die tertiären Hoch- schulen gemäss HFGK. Darin sind unter Punkt i) folgende Bereiche gelistet: interne Qualitätssicherungsstrategie, Governance, Lehre, Forschung, Dienstleistungen, Ressour- cen sowie die interne und externe Kommunikation. Offen bleiben Bereiche wie Diversity, Internationalisierung usw. Wie 3) die Qualität gemessen wird und 4) mit welchen Instru- menten, dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist, einen Blick darauf zu werfen, welche Antworten andere Universitäten und Hochschulen auf diese Fragen gefunden haben. Innerhalb der Schweiz besteht zwischen den Universitäten ein guter und offener Austausch. Im Bereich Qualitätsmanagement sind die Aktivitäten und der Austausch jedoch etwas eingeschlafen. Die Universität Luzern hat auch internationale Kontakte geknüpft und mit der Universität Siegen (D), der Karl-Franzens-Universität Graz (A) und der Latvijas Universitāte in Riga, Lettland, das European Quality Audit (EQA) gegründet. Ziel dieser Vereini- gung ist es, die oben gestellten Fragen auf gesamteuro- päischer Ebene zu beantworten. Daneben ist der Austausch im Sinne von Benchlearning ein wichtiger Punkt und für die Universität Luzern sehr hilfreich. Bei regelmässigen Treffen tauscht man sich zu spezifischen Themen aus. Beispielswei- se wurde die Qualitätssicherung in der Forschung diskutiert und angeschaut, wie die einzelnen Universitäten dies organi- sieren und regeln. In Analogie zu den «Standards and Guide- lines for Quality Assurance in the European Higher Edu- cation Area» (ESG), die von der European Association of Universities (EUA) herausgegeben wurden, hat das EQA für diverse Bereiche wie eben die Forschung solche Standards definiert. Im Augenblick sind wir in Zusammenarbeit mit der EUA und der Europäischen Union dabei, diesen neu definier- ten Standards für den europäischen Hochschulraum einen analogen Status wie denjenigen der ESG zu verleihen. Die Universität Luzern durchläuft zurzeit den Akkreditie- rungsprozess nach HFKG, der im September 2021 mit dem Akkreditierungsentscheid endet. Die Akkreditierung wird mit Auflagen (die zwingend in einem vorgegebenen Zeit- raum umzusetzen sind) und Empfehlungen erfolgen. Das EQA soll im Sinne einer Qualitätssicherungsschlaufe der Universität dabei helfen, einen optimalen Weg zur Umset- zung der Auflagen und Empfehlungen zu finden. An den am EQA beteiligten Universitäten sind eventuell schon Qualitäts- instrumente und -strukturen über einen längeren Zeitraum im Einsatz. Von diesem wertvollen Erfahrungswissen kann die Universität Luzern lernen, was effektiv ist und was nicht. Die institutionelle Akkreditierung muss alle sieben Jahre erneuert werden. Die Universität Luzern plant, im Sinne einer Qualitätsschlaufe eine Zwischenevaluation einzuführen. Dies bedeutet, dass zwei bis drei Jahre vor dem Start des Re- Akkreditierungsprozesses ein EQA-Audit stattfindet. Dieses kann entweder umfassend auf alle Qualitätsbereiche und Akkreditierungsstandards oder selektiv auf von der Universi- tät identifizierte Schwachstellen bezogen sein. Die Vernetzung mit Critical Friends ist sehr wertvoll und hilfreich, um das Qualitätsmanagement der Universität Luzern voranzubringen. Wolfgang Schatz QUALITÄTSSICHERUNG MIT EUROPÄISCHER DIMENSION GENERALSEKRETARIAT Dr. Wolfgang Schatz, Generalsekretär (seit 1. Mai 2021: Leiter Qualitätsmanagement und Nachhaltigkeit) 13 UNIVERSITÄTSMANAGEMENT Während meinen fast elf Jahren als Leiterin Finanz- und Rechnungswesen der Universität Luzern hatten mich ver- schiedene Wendungen, Wandlungen, Umstellungen, Neu- anstellungen und Mitgestaltungen begleitet. Um nur einige zu nennen: eine neue Fakultät, ein neues Departement, der Standortwechsel von der Pfistergasse, einem der früheren Universität-Standorte, an die Frohburgstrasse mit den heutigen Räumlichkeiten, ein Wechsel in der Verwaltungs- direktion, zwei neue Rektoren, zehn Auszubildende, die meine Abteilung durchlaufen haben, eintausend Studierende mehr, zwanzig Millionen Franken Umsatzsteigerung, von der Papierrechnung hin zum elektronischen Visumsprozess und der E-Rechnung. Die operative und personelle Führung der Abteilung, die strategischen und konzeptionellen Arbeiten und nicht zuletzt das Agieren im Spannungsfeld zwischen politischen Entscheiden und der dynamischen Weiterentwicklung der immer noch jungen Universität waren eine reizvolle Herausforderung. Die Universität stärkt die akademische Selbstverwaltung und hat im Zuge einer Leitungsoptimierung einerseits ein weite- res Prorektorat (Personal und Professuren; siehe Seite 45) ins Leben gerufen, andererseits wurden die Stellen Verwal- tungsdirektion und Generalsekretariat zur neuen Position Universitätsmanagement zusammenfasst. Als Stellvertrete- rin der Direktorin durfte ich ab dem vergangenen Dezember ad interim die Aufgaben der Verwaltungsdirektion überneh- men. Diese Erfahrung brachte mich näher an den Puls der Entscheidungsträgerinnen und -träger und gewährte mir Einblicke in das strategische Denken und das Zusammen- wirken der Universitätsleitung. Die Rolle der Managerin, welche die betriebswirtschaft- lichen, technischen und organisatorischen Belange der Universität sicherstellt und die als Stabschefin den steten Wandel vorantreibt, entspricht meinem Denken, Handeln und Fühlen. Daher stellte ich mir die entscheidende Frage: Möchte ich diese Herausforderung, Chance und Verände- rung anpacken? Mit Kopf, Herz und Bauch konnte ich sie mit einem überzeugten Ja beantworten. – Am 1. Mai habe ich nun die neu geschaffene Stelle als Universitätsmanagerin angetreten und freue mich sehr auf eine erfolgreiche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen. Mein Ziel ist es, Handlungsspielräume mit agilen Führungs- strukturen, einer effizienten Organisation sowie schlanken Planungsprozessen zu nutzen. Das Fördern von Mit- und Umdenken, die Erhöhung strategischer Entscheidungsfähig- keit durch flexiblere Strukturen sowie effiziente, moderne und bedarfsgerechte zentrale Dienstleistungen sollen die Schaffung von Freiräumen in der Forschung und Lehre unterstützen. Nicht nur kontinuierliche Verbesserungsprozesse, sondern auch die Weiterentwicklung der Organisation und ihrer Menschen sind mir wichtige Anliegen, für die ich mich einsetzen werde. Vertraut zu sein mit der Kultur, heisst für mich, darauf aufbauen zu können, einen Wandel anzustossen und Veränderungen zu schaffen. Wir befinden uns in einem steten Wandel, in dem es immer wieder zentral ist, Schwer- punkte zu setzen. Ich freue mich darauf! Doris Schmidli NICHTS IST STETER ALS DER WANDEL Doris Schmidli, Universitätsmanagerin (seit 1. Mai 2021); bis 30. April: Verwaltungsdirektorin ad interim (seit 1. Dezember 2020) und Leiterin Finanz- und Rechnungswesen (seit 1. Juni 2010) „Ich profitiere täglich vom Studium, besonders etwa bei der Beurteilung von Gesetzestexten sowie bei der Diskussion öffentlich-rechtlicher oder politischer Fragen. Adrian Derungs, Direktor der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ, Luzern Absolvent Master Rechtswissenschaft, Alumnus des Jahres 2020 16 Das Jahr 2020 war von der globalen Corona-Pandemie geprägt. Sie brachte schreckliche Meldungen über Schwer- erkrankte, Verstorbene und volle Spitäler sowie über das an seine Belastungsgrenzen stossende Personal in der medi- zinischen Behandlung und Pflege. Und sie veränderte die wissenschaftliche Forschung und Lehre an den Universitäten stark. Der Gang in den virtuellen Raum wurde von Forschen- den zwar als hilfreiche Krücke für ihr Weiterkommen angese- hen, aber die wenigsten sehnten sich nicht nach den persön- lichen, nichtdigitalen Begegnungen an Konferenzen und Tagungen, in ihren Büros, in der Mensa und während den Kaffeepausen zurück. Auch die Forschung und die Graduate Academy (siehe Sei - te 41) an der Universität Luzern wurden in diesem Jahr vor enorme Herausforderungen gestellt. Es kam zu Verzögerun- gen bei Projekten, Absagen – zum Glück nur wenigen – von geplanten Veranstaltungen für Doktorierende und Postdocs, es kam für viele Forschende zu persönlichen Belastungen, zu eingeschränkter Leistungsfähigkeit und grossen Verunsi- cherungen bei der Karriereplanung. Und trotz aller noch so widrigen Umstände: Es ging weiter, denn es musste weiter- gehen. Dissertationen wurden erfolgreich abgeschlossen und verteidigt, zahlreiche Artikel und Bücher publiziert, neue Projekte auf die Beine gestellt und Drittmittel mit Erfolg eingeworben – insgesamt 5,93 Mio. Franken (siehe dazu den Bericht der Stelle für Forschungsförderung auf Seite 72). Die Gänge der Universität blieben lange leer – und sie sind es zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Textes leider fast immer noch. Aber leere Gänge sind kein Indikator für einen gelöschten Wissensdurst. Trotz der Digitalisierung unserer Beziehungen und Arbeitsmethoden blieben die Forschungs- aktivitäten intensiv. Auch die noch junge Graduate Academy konnte ihr Angebot ausbauen und unseren Doktorierenden und Postdocs erfolgreich vermitteln. Gleichzeitig kam es zu wichtigen Veränderungen, die schon vor Corona angedacht worden waren und trotz der Pandemie in Reformen unserer Institutionen und Prozesse münden konnten. Bei der Forschung sei auf die Reform der For- schungskommission hingewiesen, die nach langer Vorarbeit und dem Gang durch die Gremien im Dezember 2020 vom Senat verabschiedet wurde. Die Reform ermöglicht eine dezentralere Forschungsförderung durch finanzielle Mittel, die den Fakultäten und dem Departement für Gesundheits- wissenschaften und Medizin fortan zur Verfügung stehen. Auch wurden die internen Prozesse der Forschungskommis- sion verbessert und der bürokratische Aufwand bei der Vergabe von Forschungsgeldern gesenkt. Schliesslich musste auf die Abschaffung der sogenannten Doc.Mobility-Beiträge für Doktorierende reagiert werden, die bereits im Jahr 2016 vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) beschlossen worden waren. Es freut mich ungemein, dass die Universität – in einer ersten Phase noch von der Rektorenkonferenz swissuniversities unterstützt – unseren Doktorandinnen und Doktoranden auch trotz der Abschaf- fung der Doc.Mobility-Beiträge die Möglichkeit gibt, für eine gewisse Zeit an einer ausländischen Universität forschen zu dürfen. Die Graduiertenakademie koordiniert die Aus- schreibung und vergibt die entsprechenden Beiträge, und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Forschungskommis- sion, der die wissenschaftliche Beurteilung der Gesuche zukommt. Auch wenn ein Forschungs aufenthalt im Ausland zurzeit nach wie vor nur schwer zu bewerkstelligen ist, so sind die Weichen für die Post-Pandemie-Zukunft gestellt. Forschung in schwierigen Zeiten ja, aber auch Forschung trotz schwieriger Zeiten. Alexander H. Trechsel FORSCHUNG IN SCHWIERIGEN, TROTZ SCHWIERIGER ZEITEN FORSCHUNG Prof. Dr. Alexander H. Trechsel, Prorektor Forschung, Professor für Politik- wissenschaft mit Schwerpunkt Politische Kommunikation 17 Auch für das Prorektorat Lehre und Forschung stand das Jahr 2020 im Zeichen der Covid-19-Pandemie und war, wie für alle, insgesamt sehr intensiv und herausfordernd. Das Schaffen günstiger Voraussetzungen für den gesamten Lehr- und Studienbetrieb war während des ganzen Jahres gleichermassen Leitmotiv und Ziel der verschiedenen, dem Prorektorat Lehre und Internationale Beziehungen zugeord- neten Dienste. Die spezielle Situation sollte nicht zu Studien- verlängerungen führen, und die Studierenden sollten sowohl das Frühjahrs- als auch das Herbstsemester mit ordent- lichen Leistungsausweisen abschliessen können. Damit waren alle Dienste des Prorektorats Lehre und Inter- nationale Beziehungen voll gefordert: So war zum Beispiel binnen kürzester Zeit in Zusammenarbeit mit den Informa- tikdiensten und mit Unterstützung der im Aufbau begriffe- nen Weiterbildungsakademie ein System für die digitale Lehre zu beschaffen und sowohl die Dozierenden als auch die Studierenden in dessen Anwendung zu schulen. Es galt aber auch, sich um die an der Universität Luzern weilenden Mobilitätsstudierenden, die sogenannten Incomings, sowie um unsere im Rahmen von Austauschsemestern an Univer- sitäten auf der ganzen Welt weilenden Studentinnen und Studenten zu kümmern. Wer konnte/wollte/musste abreisen und wer konnte/wollte/musste in die Schweiz zurückkehren? Und wie sollten jene, die ab- oder zurückreisen mussten oder wollten, angesichts des weitgehend eingestellten Flugverkehrs reisen? Weiter mussten bspw. in Zusammenarbeit mit den Fakultä- ten verschiedene Methoden für die digitale Durchführung von Prüfungen geprüft und getestet werden. Auch galt es, Möglichkeiten für den Ausgleich von Nachteilen wegen coronabedingten behördlichen Aufgeboten sowie wegen coronabedingt erhöhten Betreuungspflichten zu schaffen sowie den gesamten Immatrikulationsprozess und zahl- reiche Weiterbildungsangebote zu digitalisieren. Dennoch vermochte das Prorektorat Lehre und Internationa- le Beziehungen im Berichtsjahr seine – durch Corona zentral betroffenen – Aufgaben zu meistern, weil alle Angehörigen der Universität an einem Strick gezogen und ihren Beitrag dazu geleistet haben, günstige Voraussetzungen zu schaf- fen. Es hat sich gezeigt: Selbst im digitalen Modus bleiben wir eine persönliche Universität. Martina Caroni EINE PERSÖNLICHE UNIVERSITÄT – AUCH IN ZEITEN VON CORONA LEHRE UND INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN Prof. Dr. Martina Caroni, LL.M. (Yale), Prorektorin Lehre und Internationale Beziehungen; Professorin für öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechts vergleichung im öffentlichen Recht 19 «ZIEL IST ES, EIN GEMEINSAMES GEDÄCHTNIS ZU SCHAFFEN» THEOLOGISCHE FAKULTÄT Mit der Berufung von Erdal Toprakyaran, Professor für Islamische Theologie, wird in Luzern die Erforschung des Dialogs zwischen Christentum, Judentum und Islam möglich. Bei allen Unterschieden der Religionen gebe es auch viel Verbindendes. Erdal Toprakyaran, um was geht es bei Ihrer Forschung in Luzern? Erdal Toprakyaran: Es geht um die Geschichte und Gegenwart der islamischen Religion und Mystik. Von beson- derem Interesse ist für mich, wie das Zusammenleben der drei grossen monotheistischen Religionen funktioniert. Zudem setze ich einen Fokus auf Europa. Wie sieht die islamische Theologie aus, welche Facetten gibt es? Zuerst einmal muss man wissen, dass es eine islamische Theologie bereits recht früh gegeben hat. Darunter versteht man die sogenannte systematische Theologie, aber auch das Studium des Korans, das islamische Recht, die Mystik und die Philosophie. Heute befassen wir uns mit zwei Bereichen: Wir untersuchen, wie die Theologie im historischen Kontext entstanden ist und wie sie sich entwickelt hat. Aber gleich- zeitig richtet sich unser Blick auf die Herausforderungen der Gegenwart. Wir können nicht einfach die Theologie von damals für die heutige Zeit übernehmen. Jedes Land hat seine spezifischen Fragestellungen und Bedürfnisse, etwa die Ausbildung von Imamen und Imaminnen. Von der Tradi- tion her brauchte es keine akademische Ausbildung dafür, doch angesichts der heutigen Herausforderungen, die unter anderem seelsorgerische Fähigkeiten notwendig machen, geht das nicht mehr. In komplexen, westlichen Gesellschaf- ten brauchen wir Imame mit besonderen Fähigkeiten, die in der Vergangenheit nicht erforderlich waren. Wo sehen Sie die grössten Unterschiede zum Christentum? Da möchte ich zuerst darauf hinweisen, dass es sehr viele Gemeinsamkeiten gibt, etwa, wenn es um die Figur Jesus geht. Dieser wird im Islam als Prophet respektiert und ver- ehrt. Wie Mohammed betrachtete man ihn allerdings als Menschen. Ähnlich verhält es sich mit David, Abraham und so weiter. Aus islamischer Sicht sind das Propheten, die mit Gott im Austausch waren. Wer sich also negativ über sie äus- sert, wäre eigentlich keine richtige Muslimin, kein richtiger Muslim. Allerdings wird die Vorstellung, dass Jesus Gottes Sohn ist, abgelehnt. Ein wichtiger Unterschied ist auch, dass es im Islam keine Kirche wie im Christentum gibt. Moscheen haben nicht denselben Status wie eine christliche Kirche. So muss man beispielsweise nicht Mitglied einer Moschee sein, um Muslimin, Muslim zu sein. Moscheen sind daher nicht wie eine Kirche, wo sich die Menschen zu einer eingetrage- nen Religionsgemeinschaft und Weltkirche zugehörig fühlen. Worin unterscheidet sich der Islam vom Judentum? Die Religion, die später kommt, negiert ein Stück weit die bestehenden Glaubensrichtungen. Ansonsten sind aber vor allem die Gemeinsamkeiten interessant, etwa, dass Moses auch im Islam eine wichtige Rolle spielt, das Verbot von Schweinefleisch und die Knabenbeschneidung. Die Dif- ferenzen sehen wir als Bereicherung, sind uns aber bewusst, dass es Menschen aller Religionen gibt, die die absolute Wahrheit für sich beanspruchen und deshalb die anderen Religionen ablehnen oder sogar bekämpfen. Wo sind die Gemeinsamkeiten von Islam, Christentum und Judentum? Alle drei Religionen sind in derselben Region entstan- den. Und Hebräisch, Arabisch und Aramäisch sind semiti- sche Sprachen. Von Beginn an bestanden kulturelle Interview: Robert Bossart Erdal Toprakyaran, Professor für Islamische Theologie (seit 1. August 2020) 20 Gemeinsamkeiten. Aber auch theologisch gibt es spannende Themen, alle drei Religionen sehen Abraham als ihren Stammvater an und alle drei glauben an die Abstammung von Adam und Eva. Dahinter steckt eine grosse Symbolkraft, auf die wir uns alle berufen. Das schweisst uns im Grunde zusammen. Leider wird heute insbesondere der Islam von extremistischen Strömungen und Terror überschattet, und Religionen werden immer wieder für Ideologien miss- braucht. Aber die Grundidee eines guten und barmherzigen Gottes besteht als Kernbotschaft in allen drei Religionen. Interreligiöser Dialog: Warum braucht es diesen, warum ist er so wichtig? Jede Form von Dialog ist wichtig für eine intakte Gesell- schaft, denn er ermöglicht, Probleme zu lösen. Es gibt keine Alternative zum Dialog. Wenn es um die Corona-Pandemie oder die Erderwärmung geht, müssen sich auch Religions- gemeinschaften um Lösungen bemühen. Der kürzlich ver- storbene Schweizer Theologe Hans Küng hat gesagt, dass es keinen Weltfrieden ohne Religionsfrieden gebe. Auch viele islamische Mystiker waren dieser Überzeugung, etwa Haz - rat Inayat Khan (1882–1927), Gründer des Internationalen Sufi-Ordens und der Internationalen Sufi-Bewegung. Er hat eine Einheit der religiösen Ideale ausgearbeitet. Was vermag ein solcher Dialog zu leisten in einer Zeit, in der im Westen die Säkularisierung immer weiter fortschreitet? Eine berechtigte Frage. Übrigens gibt es auch in der isla- mischen Welt eine starke Säkularisierungsbewegung. Viele denken, dass der Islam boomt, die Realität ist aber, dass viele Moscheen immer leerer werden. Muslime kamen oft als Mi- grantinnen und Migranten nach Europa und organisierten sich aus einem Bedürfnis nach sozialer Geborgenheit in reli- giösen Gemeinschaften. Bei deren Kindern und Enkeln hat sich das aber geändert, und so beobachten wir in fast allen Ländern, abgesehen vom Freitagsgebet, leere Moscheen, auch wenn daneben ein Anstieg von islamistischen Gruppen zu sehen ist. Aber die grosse Mehrheit lebt zunehmend säkular. Diese «Kulturmuslime» beten vielleicht nicht mehr, gehen aber doch hin und wieder in eine Moschee, ähnlich wie viele Christinnen und Christen hin und wieder in eine Kirche gehen. Diese säkularen Menschen haben aber seelsorgerische oder ethische Fragen – diese sind mehr denn je legitim. Die Annahme der Burka-Initiative hat gezeigt, wie gross die Ängste vor «dem Islam» sind. Sie beschreiben einen fried- liebenden und spirituellen Islam, wie geht das zusammen mit dem Islamismus? Es ist klar: Die Wissenschaft darf die Augen vor un bequ- emen Tatsachen nicht verschliessen. Religionen und ihre Schriften bieten immer auch die Möglichkeit, sie zu instru- mentalisieren, Inhalte aus dem Kontext zu reissen und zu missbrauchen. Leider sind solche Strömungen derzeit ver- stärkt aus dem islamischen Kontext zu beobachten. Da müs- sen auch wir Theologinnen und Theologen Stellung beziehen und versuchen, solchen Gruppierungen die Deutungshoheit wieder zu entreissen. Gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass Musliminnen und Muslime auch Opfer sind, man denke etwa an die Unterdrückung der Uiguren in China oder an die Verfolgung der Rohingya in Myanmar. Es gibt gegenüber dem Islam auch Vorurteile, etwa dass diese Religion nicht vernunftorientiert sei. Das ist ein grosser Irrtum, Vernunft war im Islam von Beginn an sehr zentral und es gab viele Gelehrte, die das verkörperten. Man denke nur an den Begriff Algorithmus, der heute in aller Munde ist. Es ist der Name eines muslimischen Gelehrten aus dem Mittelalter. Das Zentrum «Theologie und Philosophie der Religionen» wurde kürzlich gegründet – ein weiterer Schritt in Richtung Verstärkung der Forschung zum interreligiösen Dialog an der Universität Luzern, mit Islamischer Theologie als Teil davon. Welche Bedeutung hat das für Sie und Ihre Arbeit? Jede Wissenschaft ist nur dann gut, wenn sie sich auch vernetzt. Dass wir das nun in Luzern so umfassend tun kön- nen, freut mich sehr und hat auch gewissermassen Pionier- charakter in der Schweiz. Wir möchten ein gemeinsames Gedächtnis schaffen. Es ist zentral, dass wir uns an unsere Geschichte erinnern, um aus ihr lernen zu können. Dieses Gedächtnis, so scheint mir, ist ausserhalb der Wissenschaft weitgehend verloren gegangen. Zu sehen, dass sich Men- schen aus unterschiedlichen Kulturen und Religionen nicht nur bekriegt, sondern auch ausgetauscht haben, etwa in Cor- doba, Kairo oder Bagdad, das ist vielen nicht bewusst. In der Forschung gibt es, was den interreligiösen Austausch betrifft, grosse Lücken. Da werden wir teilweise wie Detektive arbei- ten und dadurch die vielschichtige Beziehungsgeschichte, die dynamischen Wechselwirkungen, die Kontinuitäten und Brüche aufdecken und darauf hinweisen, dass es stets auch sich überlappende religiöse Milieus und sogar gemeinsame Repertoires religiöser Theorie und Praxis gab. www.unilu.ch/erdal-toprakyaran Robert Bossart ist freischaffender Journalist. 21 Das Theodizee-Problem bezeichnet den Versuch, eine Antwort auf die Frage zu finden, wie das empfundene Leid in der Welt erklärt werden kann, wenn Gott sowohl allmächtig und allwissend als auch gut ist. Diese jahrhundertealte Frage kombiniert Martin Schacher in seinem Dissertationsprojekt «Die Evolution des natürlichen Übels? Eine historisch-sys- tematische Betrachtung» mit den neusten Erkenntnissen der Evolutionsbiologie. «In der Natur beobachtet man im Pro- zess der Evolution ziemlich brutales Verhalten zwischen ver- schiedenen Organismen, welches das Aussterben von Indivi- duen und Arten zur Folge hat», so der Doktorand an der Theologischen Fakultät. «Die Frage, wie das mit der Güte Gottes vereinbar ist, beleuchte ich in meinem Projekt mit einem interdisziplinären Ansatz.» Insbesondere die Verbin- dung von Theologie und Naturwissenschaft interessiere ihn. «Theorien zur Kooperation und Aggression zwischen Orga- nismen werden in der Theologie zwar meist kurz angespro- chen, jedoch nicht im Detail behandelt.» Sein Ziel ist es, diese Theorien detaillierter zu besprechen und dadurch die Theodizee-Problematik differenzierter abzubilden. DISSERTATION: LEID TROTZ GUTEM GOTT? Martin Schacher, der bereits sein Theologiestudium an der Universität Luzern absolviert hat, erhält für sein Projekt 231 000 Franken (gerundet) vom Schweizerischen National- fonds (SNF). Dies in Form eines sogenannten Doc.CH-Bei- trags, einer Förderung für aussichtsreiche Nachwuchsfor- schende der Geistes- und Sozialwissenschaften, um auf entlöhnter Basis zu einem selbstgewählten Thema zu promo- vieren. Die auf vier Jahre angelegten Mittel umfassen das Gehalt der Doktorierenden und tragen zur Deckung anfal- lender Projektkosten bei. Unter anderem plant Schacher einen einjährigen Aufenthalt in Paris, um dort am Centre Sèvres und in den Archives Teilhard de Chardin zu forschen. Sein Dissertationsprojekt wird von Prof. Dr. Wolfgang W. Müller, Professor für Dogmatik und Leiter des Ökumeni- schen Instituts, betreut. www.unilu.ch/martin-schacher Anina Kamm, Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit an der Theologischen Fakultät 22 «Wir tun viel dafür, einander nicht vertrauen zu müssen», konstatiert Prof. Dr. Martin Hartmann, Professor für Philosophie, mit Schwer- punkt Praktische Philosophie. Sein jüngstes Buch «Vertrauen. Die unsichtbare Macht» wurde als «Wissenschaftsbuch des Jahres» ausgezeichnet. EIN PLÄDOYER, VERTRAUEN ZU WAGEN Prof. Dr. Martin Hartmann, Professor für Philosophie, mit Schwerpunkt Praktische Philosophie; Dekan der Kultur- und Sozial- wissenschaftlichen Fakultät KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Martin Hartmann, Ihr im März 2020 erschienenes Buch ist auf grosse Resonanz gestossen. Was sagt dieses Echo über die Thematik selbst aus? Martin Hartmann: Die Coronakrise hat das Misstrauen sowie die politische Relevanz von Vertrauen verstärkt: Wir lenken unseren Blick noch stärker darauf, was die Politik tut oder nicht tut. Wir haben etwa im Frühling 2020 darauf ver- traut, dass der Lockdown eine sinnvolle Massnahme darstellt – währenddessen nun vermehrt ein Misstrauen artikuliert wird. Solche Wellen zeichnen das Vertrauen aus, das ein wichtiger Faktor für unser Verhältnis zur Politik darstellt. Das alles habe ich bei der Veröffentlichung meines Buches nicht erahnt. Ich bin eher aus einer wissenschaftlichen Per- spektive und mit einem demokratietheoretischen Interesse vor zwanzig Jahren auf dieses Thema gestossen. Das Inter- esse an der Vertrauensthematik war bereits vor der Corona- krise gross, es wurde durch sie zusätzlich erhöht. Worauf führen Sie dieses grosse Interesse zurück? Ich denke, wir haben derzeit eine Menge Krisen zu bewältigen, die mit Politik zu tun haben – man denke an die populistischen Bewegungen, an die (Nicht-)Bewältigung des Klimawandels und den Wegfall der klassischen Volkspar- teien in Deutschland, Frankreich und Italien. Wir sehen uns mit einer Veränderung der politischen Situation konfron- tiert, und gleichzeitig wurde in einigen Ländern über meh- rere Jahre ein Niedergang von Vertrauen gegenüber Parteien, Politikerinnen und Politikern sowie bestimmten staatlichen Institutionen gemessen. Nun beschreiben Sie die vielen Krisen des Vertrauens neu und stellen fest: Es herrscht ein Unwille vor, anderen zu vertrauen. Wir wollen anderen gar nicht vertrauen, weil wir nicht verletzt werden möchten. Ich glaube, in den wohlhabenden westlichen Staaten haben wir uns daran gewöhnt, auf einem sehr hohen Sicher- heitsniveau unser Leben zu leben – nicht alle, aber viele von uns. Diese Sicherheit wollen wir nicht verlieren. Ich beschreibe dies als Sicherheitsparadox: Je sicherer wir leben, desto empfindlicher werden wir für Brüche, Gefahren und Risiken. Das ist ein Aspekt, so scheint es, der dazu führt, uns möglichst wenig verletzbar zu machen. Dies insbesondere gegenüber Unbekannten, mit denen wir aber täglich zu tun haben. Die sogenannten Helikoptereltern stehen exempla- risch dafür, immer Kontrolle ausüben zu wollen: Sie sind nicht bereit dazu, unbeobachtete und unkontrollierte Räume zuzulassen, wie ich das beispielsweise in meiner Kindheit noch erlebt habe. Aber auch im wirtschaftlichen und teil- weise politischen Bereich werden Unvorhersehbarkeiten, die in echten zwischenmenschlichen Vertrauensbegegnungen immer gegeben sind, umgangen sowie Begegnungen stan- dardisiert. Irrtümer werden beseitigt und Entscheidungen vorweggenommen, wenn wir beispielsweise im Banken- wesen mit Algorithmen operieren, statt mit konkreten Men- schen zu sprechen. Wir betonen zwar die Wichtigkeit von gegenseitigem Vertrauen und haben in Wirklichkeit aber viel dafür getan, um nicht mehr vertrauen zu müssen. Interview: Aline Stadler 24 Wir möchten also Gewissheit und Vorhersehbarkeit – das kann uns Vertrauen aber nicht geben … Ja, weil echtes Vertrauen bedeutet, meine Verletzlichkeit zu akzeptieren und meinem Gegenüber Spielräume zu geben. Ich vertraue jemandem etwas an, ein Geheimnis oder meine Intimität, weil ich diesen Menschen gut kenne und vermute, dass er oder sie meine Verletzlichkeit nicht aus- nutzt. Deshalb spreche ich auch von Macht, welche diese Person über mich verfügt. Vertrauen heisst, das anvertraute Gut der anderen Person zu überlassen, und wirklich zu über- lassen. Es darf nicht kontrolliert werden, ob diejenigen Schritte vollzogen werden, die meinen Erwartungen entspre- chen. Vielmehr gebe ich meinem Gegenüber Freiheit – das ist Vertrauen für mich. Es ist informell und lässt sich nicht regeln, wodurch eine unsichtbare Dimension, worauf ich im Untertitel meines Buches hinweise, ins Spiel kommt. Ver- trauen entfaltet sich zwischen den offiziellen Regeln. Das heisst auch, dass es politisch nicht gesteuert werden kann. Vertrauen ist übrigens nicht per se gut: Es kommt immer darauf an, worum es geht und wie mit dem Vertrauen gelebt wird. Wenn Vertrauen beispielsweise nach innen gestärkt wird um den Preis eines gewachsenen Misstrauens nach aus- sen – Stichwort Nationalismus –, kann Vertrauen selber zur Quelle einer Krise werden. Sie haben die vielen gegenwärtigen Krisen angesprochen. Brauchen wir vielleicht mehr Vertrauen innerhalb der Bevölkerung, um einen angemessenen Umgang mit sol- chen Krisen zu finden, beispielsweise der Klimakrise? Ich glaube, Vertrauen wird innerhalb der Bevölkerung stärker, wenn wir den Eindruck haben, dass sich die Politik dem Gemeinwohl widmet und im Interesse des Gemein- wohls agiert. Und es sinkt, wenn wir merken, dass das nicht der Fall ist und ökonomische oder kurzfristige Interessen dominieren. Es gibt zwar Theorien eines ökonomischen Ver- trauens, gegenüber denen ich jedoch skeptisch bin: Für Ver- trauensbildung ist es gerade förderlich, wenn ich davon aus- gehen kann, dass mein Gegenüber keinen Vorteil aus meinem anvertrauten Gut zieht, nur, weil es sich lohnt für sie oder ihn. Wir sehen es an den Machenschaften einzelner Politikerinnen und Politiker in Deutschland, die sich durch Schutzmasken bereichert haben – das ist fatal für die Ver- trauensbildung. Und im Falle des Klimawandels ist evident: Das ist ein Thema, an dem wir uns alle orientieren müssten und wo die Politik längst nicht genug tut, um im Sinne des Gemeinwohls Entscheide zu fällen. Die andere Seite der Medaille ist aber auch, so mein Eindruck, dass wir nicht wirklich unseren Lebensstandard senken möchten. Weit- reichende politische Entscheidungen müssten wir als Bevöl- kerung mittragen. Es geht also auch um eine klare Trennung von Gemein- gütern und ökonomischen Interessen? Ja, sobald es um Güter geht, die einen Gemein wohl- Aspekt haben – Wasser, einen lebenswerten Planeten –, geht es um Grundrechte; hier müssen ökonomische Interessen eingeschränkt werden. Es darf nicht alles politisiert werden. Es gibt sehr dringliche Probleme, bei welchen wir versuchen müssen, Bezugspunkte ausserhalb der Politik zu schaffen, um einander mehr vertrauen zu können. Die Grenzen der Politik anzuerkennen, sehe ich als wichtige Aufgabe der Poli- tik. Wenn das Politische nur politisch bleibt, wird das Gewicht der Realität verkannt und damit auch, dass mit weitgehenden Massnahmen darauf reagiert werden müsste. Ich glaube zwar nicht, dass wir jemals «die Realität» erken- nen, sie wird immer gefiltert sein durch unsere Interessen – aber wir könnten zumindest versuchen, die Wahrnehmung einer gemeinsamen Welt anzustreben. Sie setzen sich, wie erwähnt, seit rund zwei Jahrzehnten mit dem Thema «Vertrauen» auseinander; so ist bspw. 2011 Ihr Buch «Die Praxis des Vertrauens» erschienen. Was ist eine Kernerkenntnis aus dieser langjährigen Arbeit? Vertrauen ist an Praktiken gebunden. Es ist nicht ent- weder da oder nicht da: Vertrauen ist vielmehr dynamisch zu sehen, es entfaltet sich, wächst oder verdorrt. Und wenn uns daran liegt, dann dürfen wir nicht so schnell aufgeben. Wenn wir wirklich vertrauen wollen – wie gesagt, gegenwärtig tun wir viel dagegen –, dann müssen wir vielleicht kontrollorien- tierte Massnahmen wie Überwachungssysteme zurückfah- ren, um dem Vertrauen wieder mehr Raum zu geben; damit die Menschen einander wieder vertrauen können, und nicht über die Technik. Professor Hartmanns Buch «Vertrauen. Die unsichtbare Macht» (Frankfurt a. Main 2020) wurde im Januar 2021 zum «Wissen- schaftsbuch des Jahres 2021» (Sparte «Medizin & Biologie») gekürt. Vergeber des Preises ist das österreichische Bundes- ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. www.unilu.ch/martin-hartmann Aline Stadler ist Masterstudentin der Kulturwissenschaften mit Schwerpunkt Philosophie. 25 Im Herbstsemester 2018 hat die Universität Luzern gemeinsam mit der Carleton University im kanadischen Ottawa den «Dual Master’s Degree in Political Science» ins Leben gerufen. Jetzt ist der erste Abschluss erfolgt: Maximi- lian Kallenbach gelang mit den Diplomen beider Universitä- ten in der Tasche auch gleich ein wichtiger Schritt im Berufs- leben. So erhielt er unmittelbar nach seinem Abschluss im Herbstsemester 2020 eine Praktikumsstelle in der Schweize- rischen Botschaft in Kanada – und behält den Studiengang in bester Erinnerung: «Beide Universitäten verfügen über gute Betreuungsverhältnisse, ein reiches Kursangebot und interessante Spezialisierungsmöglichkeiten», so Kallenbach. Ideale Voraussetzungen Der duale Masterstudiengang zeichnet sich durch seine internationale Ausrichtung und den engen Forschungsbezug aus. Die Studierenden erhalten durch die Studienstandorte Schweiz und Kanada wertvolle Einblicke in unterschiedliche akademische Kulturen und erlernen verschiedene Ansätze, Politikwissenschaft zu betreiben. Die Lehrveranstaltungen finden dabei ausschliesslich auf Englisch – der lingua franca POLITIKWISSENSCHAFT: ERSTER ABSCHLUSS IM DUALEN MASTER der Sozialwissenschaften – statt. Diese Charakteristika, gepaart mit der Vergabe von zwei Masterdiplomen, bieten den Studierenden ideale Voraussetzungen für eine akademi- sche Karriere oder Tätigkeit im internationalen Umfeld – sei es im öffentlichen, privaten oder gemeinnützigen Sektor. So bilanziert auch Maximilian Kallenbach: «Sowohl bei mei- nem früheren Praktikum bei der UNO in New York und nun auch bei demjenigen in der Schweizerischen Botschaft in Kanada war der internationale Akzent des Studiums mass- geblich für meinen Erfolg.» Dem Politikwissenschaftlichen Seminar ist es mit dem Dual Master’s Degree gelungen, die stark internationale Aus- richtung in der Forschung mit einer ebenso internationali- sierten Lehre zu verbinden. www.unilu.ch/polsci-dual-degree Prof. Dr. Joachim Blatter, Studiengangsleiter; Michael Widmer, Studiengangs manager und Fachstudienberater; Aline Horber, studentische Hilfskraft 26 RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Für die zunehmenden Datenströme braucht es globale Regeln. Mittels einer EU-Förderung untersucht Mira Burri, a.o. Professorin für Internationales Wirtschafts- und Internetrecht, die Auswirkun- gen des Datenverkehrs auf das internationale Handelsrecht. DIGITALER HANDEL: ZWISCHEN FREIHEIT UND SCHUTZ Mira Burri, was muss man sich unter digitalem Handel genau vorstellen? Mira Burri: Handel mit Produkten und Dienstleistungen werden immer öfter digital abgewickelt, dabei geht es nicht nur um Online-Käufe oder Downloads. Auch wenn wir Apps nutzen oder Streaming-Dienstleistungen beanspru- chen, steckt Datenverkehr drin, der meist in mehrere Rich- tungen fliesst. Die Daten werden an verschiedenen Orten gespeichert und verarbeitet. Sie untersuchen die Folgen auf das globale Handelsrecht. Weshalb? Das internationale Handelsrecht der Welthandelsorgani- sation (WTO) stammt von 1994. Damals gab es zwar bereits ein gewisses Mass an Informationstechnologie, doch das Internet war noch jung und die Verhältnisse waren völlig anders als heute. Die Welt war vorwiegend analog. Nun brauchen wir ein Handelsrecht, das einer datengetriebenen Gesellschaft gerecht wird. Die WTO hat zwar seit 1998 ver- sucht, die Auswirkungen der digitalen Technologien auf den Handel zu berücksichtigen – leider ohne Erfolg. Wie wird denn heute reguliert? Da auf multilateraler Ebene kein Konsens gefunden wurde, entstanden zahlreiche bilaterale und regionale Frei- handelsabkommen zwischen einzelnen Staaten oder Staats- gruppen, die den digitalen Handel regulieren. Die Regelun- gen sind aber fragmentiert und sehr unterschiedlich. Wenn beispielsweise China betroffen ist, sehen die Regeln ganz anders aus, als wenn die USA oder die EU involviert sind. Die Schweiz hat übrigens bezüglich Regelung des Datenver- kehrs fast nichts unternommen – und dies als hochindustria- lisiertes, innovationgetriebenes Land. Dienstleistungen und Datenwirtschaft standen bisher zu wenig im Fokus, was durchaus bedauerlich ist, da die Schweiz eine Rolle als Legal Entrepreneur, ähnlich Neuseeland, spielen könnte. Der Datenverkehr generiert bereits mehr Wert als der traditionelle Warenhandel. Inwiefern fordert dies die Han- delspolitik heraus? Die Herausforderungen sind gross. Einerseits geht es um die Frage des Wirtschaftswachstums und wie innovativ Fir- men in Zukunft sein können. Dazu brauchen sie Zugang zu Daten und Sicherheit in Bezug auf die geltenden Regeln. Es muss klar sein, welche Handelshemmnisse es gibt. Daten- protektionismus muss verhindert werden. Andererseits dür- fen die Staaten ihre Bürgerinnen und Bürger sowie grund- legende gesellschaftliche Werte schützen. Es geht um die Kontrolle von Daten, den Schutz der Privat- sphäre und um nationale Sicherheit sowie Zuständigkeits- probleme, sobald Daten ein Land verlassen. Welche Rei- bungen ergeben sich daraus? Die Interessen und die kulturellen und gesellschaftlichen Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich, wie man etwa beim Vergleich EU/USA sehr gut sieht. Die EU und auch die Schweiz verfügen etwa im Bereich Datenschutz über hohe Standards. Seit 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverord- nung in Kraft, welche die persönlichen Daten der Bürgerin- nen und Bürger als Grundrecht schützt. Ganz anders in den Interview: Robert Bossart Mira Burri, aussordentliche Professorin für Internationales Wirt- schafts- und Internetrecht (per 1. September 2021) 28 USA: Persönliche, auch zum Teil sensible Daten sind dort viel weniger geschützt. Es geht mehr darum, die Bürger vor staatlicher Intervention zu bewahren. Daten werden als Ware behandelt und ein liberaler wirtschaftsorientierter Umgang damit gefördert. Dennoch sind die USA und die EU beide interessiert an möglichst freien Datenflüssen. Das EU- US-Privacy-Shield-Abkommen, das etwa amerikanische Fir- men auf freiwilliger Basis verpflichtet hat, die hohen EU- Standards zu respektieren, konnte das Dilemma zwischen den beiden Kulturen nicht lösen und wurde vom Europäi- schen Gerichtshof für ungültig erklärt. Das regulatorische Dilemma zwischen dem hohen Bürgerschutz und freiem Handel bleibt und findet sich im Kern aller wichtigen Fragen des adäquaten Designs des globalen Handelsrechts. Sie untersuchen in den nächsten fünf Jahren drei Bereiche; beim ersten geht es um die Auswirkungen, die der digitale Wandel auf die in- und ausländischen Regulierungen des digitalen Handels hat. Wie gehen Sie da vor? Wir betrachten einzelne Regelungen und schauen, was für Anpassungen bereits getätigt wurden. Und wir prüfen, welche Auswirkungen die bestehenden Regelungen auf den digitalen Handel haben. Da helfen uns die Daten, die wir bereits aus dem im Jahr 2017 gestarteten Projekt «The Gover- nance of Big Data in Trade Agreements» als Teil des Natio- nalen Forschungsprogramms 75 «Big Data» haben. Wir haben alle 353 Abkommen durchgearbeitet und festgehalten, welche Auswirkungen sie auf die Datenwirtschaft haben. Was ersehen Sie daraus bereits? Die Aufstellung ist sehr hilfreich: Wir erkennen, wo wir heute stehen, wie die regulatorische Landschaft sich entwi- ckelt hat und welche politischen und wirtschaftlichen Fakto- ren eine Rolle gespielt haben. Und wir können die verschie- denen Modelle verfolgen. Etwa dasjenige nun sehr verbreitete der USA, das zu freien Datenflüssen verpflichtet und die Lokalisierung von Daten verbietet. Solche Regelungen redu- zieren den innenpolitischen Raum und erlauben keine oder nur wenige Massnahmen zum Schutz wichtiger nationaler Interessen. Dies steht klar im Widerspruch zu den Bestrebun- gen anderer Staaten wie denjenigen der EU oder der Schweiz. Das Buch «Big Data and Global Trade Law» (Cambridge) erscheint demnächst – welche Erkenntnisse liefert es? Es geht darin um die Effekte von «Big Data» als Inbegriff der datengetriebenen Gesellschaft auf das Handelsrecht. Wir haben dabei auch die Sichtweisen verschiedener Staaten betrachtet und das Zusammenspiel der existierenden Rege- lungen im Handels-, Datenschutz- und Immaterialgüter- recht. Es ist ein Versuch, herauszufinden, in welche Richtung die politischen Strategien gehen müssen. Es soll eine hilf- reiche Orientierung in der komplexen Materie bieten. Einerseits ist Schutz gefragt: des Einzelnen, aber auch eines Staates. Andererseits ist Wirtschaftsfreiheit nötig, damit der digitale Handel sich entwickeln kann. In einem zweiten Bereich untersuchen Sie, wie dieses Regulierungs- dilemma bewältigt werden könnte ... In einzelnen Handelsabkommen gibt es bereits Mechanis- men, die Staaten erlauben, ihre Rechte und die ihrer Bürge- rinnen und Bürger zu schützen. Es ist aber unsicher, ob diese Modelle gut funktionieren und eine Basis bieten, um den Konflikt zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Interessen zu bewältigen. Hier gilt es unbedingt Lösungen zu finden. Freihandel versus Datenschutz, aber auch andere Aspekte, wie etwa der Schutz der Meinungsfreiheit, sollen berücksichtigt werden. Diesbezüglich ist die Rolle von digita- len Plattformen wie Facebook, Twitter oder Google sehr wich- tig geworden. Diese sind im Moment nicht stark reguliert. Die EU möchte dies ändern und etwa die Bekämpfung von Fake News vorantreiben. Es geht darum, passende rechtliche Mechanismen zu finden und den Staaten genügend Raum zu lassen, um die Rechte ihrer Bürgerinnen zu gewährleisten. Schliesslich möchten Sie ein Design für ein globales digita- les Handelsrecht entwerfen. Wie könnte dieses aussehen? Indem wir alle Informationen zusammentragen und viele Fallstudien auswerten, hoffen wir, daraus Folgerungen machen zu können, die uns erlauben, einen Entwurf für ein zukunftsorientiertes Handelsrecht, das die Besonderheiten einer datengetriebenen Gesellschaft reflektiert, zu kreieren. Es wird sich sicher nicht um ein einzelnes Abkommen han- deln, sondern um ein Netzwerk verschiedener Lösungen. Darin werden auch weiterhin bilaterale und regionale Abkommen nötig bleiben, die als eine Art Experimental- räume für neue Regelungen funktionieren. Insgesamt geht es um ein komplexes Netzwerk von Abkommen, das die ver- schiedenen Interessen der Länder einbezieht. Rechtstech- nisch ist es wichtig, die Normen so zu formulieren, dass sie auch künftige technologische Fortschritte, wie etwa im Bereich der künstlichen Intelligenz, antizipieren können. Was wollen Sie mit Ihrer Arbeit erreichen? Innerhalb der EU spricht man momentan von einer Bewahrung der digitalen Souveränität – ein Verweis auf das klassische Konzept des Völkerrechts, wonach jeder Staat innerhalb seines Territoriums Handlungsfreiheit hat. In einer digitalen Umgebung funktioniert das anders. Wenn etwa die USA ihre Regeln in Bezug auf digitale Unternehmen oder sogar private Akteure wie Facebook ihre Algorithmen ändern, hat dies oft Auswirkungen auf die ganze Welt. Des- halb ist es nicht mehr so einfach für einen Staat, seine Bürger schützen. Darum ist die Frage zentral, wie man einerseits einen funktionierenden Handel ermöglichen und gleichzeitig den Schutz einzelner Staaten und ihrer Bewohner gewährleis- ten kann. Dazu möchten wir unseren Beitrag leisten. Das von Professorin Burri geleitete Projekt «Trade Law 4.0» wird mit einem Consolidator Grant des Europäischen For- schungsrats (ERC) in der Höhe von 1,6 Mio. Euro gefördert. Mira Burri ist die erste Forschende der Universität Luzern, die einen Consolidator Grant des ERC einwerben konnte. www.unilu.ch/mira-burri Robert Bossart ist freischaffender Journalist. 29 Es ist nicht einfach, korrekte, verständliche und nach- vollziehbare Gesetze zu schreiben, erst recht nicht in Krisen- zeiten. Die Corona-Pandemie fordert den demokratischen Rechtsstaat wie kein anderes Ereignis in den letzten Jahr- zehnten. Für die rechtsetzenden Organe bedeutet diese Krise Regulierung durch so genanntes Notrecht. Notrecht wird nicht auf dem sonst normalen Weg der Gesetzgebung, son- dern von der Exekutive und zeitlich viel schneller als ordent- liches Recht erlassen und ist befristet. Die betreffenden Bun- desämter schrieben die zahlreichen Covid-19-Verordnungen zum Teil über Nacht und sahen sich konfrontiert mit schnell ändernden, nicht voraussehbaren Lebensumständen. Aktive Beteiligung der Studierenden Um den Studierenden in der Vorlesung «Rechtsetzungs- lehre» im Herbstsemester 2020 neben den theoretischen Grundlagen einen Eindruck von praktischer Gesetzgebung zu vermitteln, behandelt die wiederkehrende Lehrveranstal- tung stets ein Beispiel eines konkreten Gesetzgebungsverfah- rens. Diesmal war es die Covid-19-Gesetzgebung: aus aktuel- lem Anlass natürlich, aber auch, weil die entsprechende Rechtsetzung wohl auf längere Zeit singulär ist hinsichtlich ihrer Entstehung, aber auch hinsichtlich ihrer enormen PRAKTISCHER EINBLICK IN DIE COVID-19-GESETZGEBUNG Auswirkungen auf die Grundrechte in unserem Staat. Der Fernunterricht machte es nicht ganz einfach, eine ursprüng- lich interaktiv gestaltete Vorlesung auf Masterstufe so umzu- gestalten, dass sich die Studierenden über den Bildschirm aktiv beteiligen. Und so hatten die Studierenden den Auf- trag, ein Covid-19-Gesetz zu verfassen. Sie formulierten und diskutierten verschiedene Gesetzesbestimmungen, welche die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung vorsahen. Besonders anspruchsvoll war es, die Zielbestimmung des Gesetzes zu formulieren. Angesichts der verschiedenen Positionen und Haltungen zur Pandemie und deren Bekämpfung wurde deutlich, wie sehr Rechtsetzung nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein politischer Prozess ist. Als solcher erfordert er nicht nur eine Offenheit für interdisziplinäre Fragestellungen, sondern auch für die Realitäten der Politik. Das gilt nicht nur in Kri- senzeiten, sondern auch unter «normalen» Umständen. Dr. Lucy Keller Läubli, Lehrbeauftragte Öffentliches Recht und Völkerrecht, Dozentin der Vorlesung «Rechtsetzungslehre» 31 WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Als Rektor Peter Merian am 7. September 1860 am Ende seiner Festansprache zum 400-jährigen Bestehen der Universität Basel angekommen ist, lässt er es sich nicht nehmen, auf die Bedeutung des «unsichtbaren Bands» der familiären Tradition hinzuweisen: «Der Rector Rudolf Thur- neysen erwähnt in seiner Jubelrede von 1760 des Umstan- des, dass Lucas Gernler, der Festredner von 1660, der Ur- grossvater seiner Ehefrau gewesen sei. Thurneysen ist auch der Urgrossvater der meinigen.» Im selben Jahr geht der Rektor in einer Schrift noch ein- gehender auf die Thematik ein: «Acht Mitglieder der Familie [Bernoulli] haben sich durch ihre Leistungen in der Mathe- matik einen rühmlichen Namen erworben […]. Der mathema- tische Lehrstuhl an der vaterländischen Universität war während eines Zeitraums von 105 Jahren von einem Bernoulli besetzt […].» So manche Nachgeborene dürften sich fragen: Spricht dies für die Familie oder doch eher gegen die gesell- schaftlichen Zustände von damals? Lückenhafter Forschungsstand Während Merian die enge familiäre Verbindung als unerläss- liche Stütze der Universität betont, steht diese Sichtweise also in einem Spannungsverhältnis zu den Postulaten der Chancengerechtigkeit. Das meritokratische Postulat garan- tiert, dass sich jede Person einen hohen sozialen Status erarbeiten kann, unabhängig von Privilegien qua Geburt wie etwa Vermögen, Bildungszugang oder Beziehungen. Diese gesellschaftliche Durchlässigkeit muss in beide Richtungen gewährleistet sein, also salopp formuliert: Aufstieg dank Leistung und Zerfall durch Müssiggang. Bisher ist der Forschungsstand zur sozialen Mobilität in der Schweiz noch sehr lückenhaft. Die meisten Studien berichten von eher geringeren Aufstiegschancen. Demnach vererben sich rund 45 Prozent des Erfolgs der Gegenwartsgeneration durch den Erfolg der Eltern. Auch das Schweizer Bildungs- system wird gerne dafür kritisiert, dass der Bildungsstand der Kinder stark durch den Bildungsstand ihrer Eltern geprägt werde. Dies hat zuletzt eine Studie des Schweizerischen Wissenschaftsrats von 2018 gezeigt. Dieser Studie zufolge erwerben durchschnittlich 13,5 Prozent der Kinder mit Eltern, die über ein niedriges Bildungsniveau verfügen, einen Fach- hochschul- oder Universitätsabschluss – während es bei solchen mit gut gebildeten Eltern 51,8 Prozent sind. Thomas Manns Verdienst Die bisherigen Studien lassen allerdings Entscheidendes unberücksichtigt – man könnte es den Buddenbrooks-Effekt nennen. Was ist damit gemeint? Thomas Manns mit dem Nobelpreis geehrter Gesellschaftsroman von 1901 erzählt vom allmählichen, sich über vier Generationen hinziehenden Niedergang einer einflussreichen Lübecker Kaufmannsfami- lie. Interessant sind dabei nicht nur die facettenreiche Fami- liengeschichte, die gesellschaftliche Rolle und das Selbst- verständnis des deutschen Bürgertums im 19. Jahrhundert, sondern auch der parallele Auf- und Abstieg anderer sich rivalisierender Familien – eine zyklische Geschichte von Erfolg und Misserfolg. Die Familiengeschichte hat durchaus einen wichtigen Ein- fluss auf den Erfolg und damit den sozialen Status des einzelnen Individuums. Im Roman vergleicht die Figur Jo- hann Buddenbrook die Familienbande mit einer Kette: «Wir sind […] nicht lose, unabhängige und für sich bestehende Einzelwesen, sondern wie Glieder in einer Kette, und wir wären, so wie wir sind, nicht denkbar ohne die Reihe der- jenigen, die uns vorangingen und uns die Wege wiesen […].» Hängt der Erfolg der Kinder vor allem vom sozialen Status der Eltern ab, wie manche Studien behaupten? Wer die soziale Dynamik in der Schweiz über mehrere Generationen untersucht, kommt zu einem anderen Schluss. WARUM DIE SOZIALE MOBILITÄT IN DER SCHWEIZ FUNKTIONIERT Text: Melanie Häner und Christoph A. Schaltegger Melanie Häner, wissenschaftliche Assistentin Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Professor für Politische Ökonomie 32 Kurzfristige Betrachtungen des gesellschaftlichen Erfolgs von einer Generation zur nächsten für die Beurteilung der sozialen Mobilität erweisen sich tatsächlich als trügerisch. Denn die so gemessenen Abhängigkeiten überschätzen die Beharrlichkeit, weil man den gesellschaftlichen Auf- und Abstieg der Familien über die Generationen selbst vernach- lässigt. Unsere Analyse «The Name Says It All. Multigenera- tional Social Mobility in Switzerland. 1550–2019» bestätigt: Der Einfluss der Grosseltern auf den Erfolg der gegenwärti- gen Generation verwässert sich bereits um die Hälfte, wäh- rend für die Urgrosseltern gar keine statistisch zuverlässige Abhängigkeit mehr besteht. Die obengenannten Studien kranken also an einer allzu statischen Betrachtung. Damit gelingt es ihnen nicht, die längerfristige gesellschaftliche Dynamik zu begreifen, die für die Bewertung der sozialen Mobilität von entscheidender Bedeutung ist. Blick bis zurück ins Spätmittelalter Da keine zuverlässigen Einkommensdaten existieren, mit denen die Generationen verknüpft werden könnten, bedien- ten wir uns einer innovativen Methode, die mittels Nachnamen die Verfolgbarkeit der Sippe erlaubt. So konnten wir über 15 Generationen bis zurück ins Spätmittelalter identifizieren und Informationen erhalten, die sich anhand eines einzelnen Statusindikators wie des Einkommens nicht messen lassen. Zu diesem Zweck werteten wir die Rektoratsmatrikel der Universität Basel seit ihrer Eröffnung im Jahr 1460 aus. Es geht also um die Frage der gesellschaftlichen Durchlässig- keit des Zugangs zur universitären Bildung. Seit 1550 waren 142 792 Studierende eingeschrieben, davon 31 275 Basler und Baslerinnen. Gleichzeitig wurden in Basel mehr als eine halbe Million Geburten registriert. Mit diesen Jahreswerten über knapp 500 Jahre lässt sich der Auf- und Abstieg einzel- ner Familien über Generationen verfolgen. Wir können zeigen, dass die so gemessene soziale Mobilität für die jeweils erste Generation bei 60 Prozent liegt, während sie für die Grosseltern bereits auf über 80 Prozent ansteigt. Weniger als 20 Prozent des Erfolgs der gegenwärtigen Generation lässt sich also auf die familiären Bande mit den Grosseltern zurückführen. Was die Urgrosseltern anbelangt, hat die familiäre Zugehörigkeit keine Bedeutung mehr. Quervergleiche mit anderen Statusindikatoren wie Zunftmeister oder Erbschaftssteuern bestätigen unsere Resultate. Die von Peter Merian erwähnten starken Familienbande finden wir bei 16 ausgewählten Familien auch in unserer Analyse wieder: So sind die sogenannten «Daig»-Familien im gesamten Zeitraum im Durchschnitt an der Universität Basel überrepräsentiert. Das heisst, dass deren Nachnamen unter den Immatrikulierten in der jeweiligen Generation häufiger vorkommen, als es die Häufigkeit unter den Neugeborenen erwarten liesse. Für die einzelnen Familien zeigen sich dabei sehr unterschiedliche Muster des Auf- und Abstiegs. Weiter gilt es zu beachten, dass diese Teilanalyse nur sehr ausge- wählte Familien von hohem sozialem Status umfasst. Unser Nachnamensansatz erlaubt es jedoch, alle Familien zu berücksichtigen und damit eine durchschnittliche soziale Mobilität über 15 Generationen zu messen. Chancengerechtigkeit intakt Während also für ausgewählte Familien eine hohe Beharr- lichkeit gemessen wird, liegt die durchschnittliche Mobilität für die Gesamtgesellschaft seit dem Spätmittelalter bei rund 60 Prozent. Um die Chancengerechtigkeit in der Schweiz ist es somit also keineswegs schlecht bestellt. Wichtig für eine belastbare Einschätzung ist dabei allerdings, nicht nur die kurzfristige Abhängigkeit zu betrachten, sondern die gesell- schaftliche Dynamik des Auf- und Abstiegs von Familien zu berücksichtigen. Bleibt der Buddenbrooks-Effekt unberück- sichtigt, wird die soziale Mobilität unterschätzt. Bereits nach drei Generationen stimmt das geflügelte Wort aus Goethes «Faust»: Name ist Schall und Rauch. www.unilu.ch/christoph-schaltegger www.unilu.ch/melanie-haener Melanie Häner arbeitet am Lehrstuhl von Professor Schalt egger. «The Name Says It All. Multigenerational Social Mobility in Switzerland. 1550–2019» stellt einen Teil ihrer kumula tiven, von Schaltegger betreuten Dissertation dar. Abruf unter www.unilu.ch/jahresbericht 33 Die echte Welt ist selten so geordnet, wie sie in Lehrbü- chern erscheint. Umso wichtiger, dass Studierende lernen, theoretisches Wissen aus Vorlesungen auch praktisch anzu- wenden. Die Kombination von Theorie und Praxis, also das Anwenden von theoretischem Wissen und Konzepten auf «echte» Problemstellungen in Unternehmen, ist die Grund- lage des im Frühjahrssemester 2020 erstmals durchgeführten Masterseminars «HR Lab – Leveraging Science for Practice». Aktuelle Herausforderungen im Blick Die auch im Frühjahrssemester 2021 angebotene Lehr- veranstaltung aus dem Bereich Human Resource Manage- ment (HRM) orientiert sich an drei Konzepten des Lernens: dem erfahrungsbasierten, dem handlungsorientierten und dem projektbasierten Lernen. Während eines Semesters bearbeiten die Studierenden in kleinen Teams je eine spezi- fische Fragestellung. Es handelt sich um aktuelle Herausfor- derungen aus dem Bereich HRM, mit denen die Projekt- sponsoren aus verschiedenen Unternehmen zurzeit konfrontiert sind. Jedes Team bekommt die Aufgabe, bis zum Ende des Semesters eine Lösung für die Fragestellung des Unternehmens zu erarbeiten. Im Seminar werden die zugrunde liegenden theoretischen Konzepte und mögliche «HR LAB»: WISSENSCHAFT FÜR DIE PRAXIS wissenschaftliche Herangehensweisen an die praktischen Fragestellungen diskutiert. Die Studierenden geniessen bei der Erarbeitung der Lösungen eine grosse Freiheit und kön- nen ihr bisher gesammeltes Wissen aus dem Studium breit anwenden. Das Format des Seminars regt die Studierenden dabei nicht nur an, ihr theoretisches Wissen anzuwenden, sondern auch Erfahrungen zu sammeln, sei dies im wissen- schaftlichen Arbeiten oder bei der Zusammenarbeit mit der Praxis. Die Semesterprojekte bieten die Möglichkeit, in einem laborähnlichen Umfeld verschiedene Ansätze zu eva- luieren, um für die Unternehmen geeignete evidenzbasierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Durch die Zusammenarbeit in den Projektteams, zwi- schen Studierenden und Unternehmen und zwischen Wis- senschaft und Praxis können jedes Mal gegenseitige Stärken genutzt werden. Die Studierenden lernen praxisorientierte Managementforschung und unterstützen dabei eine wissen- schaftsorientierte HR-Praxis: eine Win-Win-Situation. Dr. Lea Rutishauser, Oberassistentin am Center für Human Resource Management, Dozentin des Seminars «HR Lab – Leveraging Science for Practice» 35 «ES IST EIN GESCHENK, DASS WIR HIER FORSCHEN KÖNNEN» GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN UND MEDIZIN Asma Abdelgafar Osman Mohamedsharif kam im vergange- nen Herbst nach Luzern. Im Rahmen ihres Dissertations- projekts beschäftigt sich die Ärztin aus der sudanesischen Hauptstadt Karthum mit dem Übergang der Patientinnen und Patienten vom Spital nach Hause. Betreut von Prof. Dr. Armin Gemperli, Professor für Gesundheitswissenschaften mit Schwerpunkt Rehabilitationsforschung, entwickelt die 33-Jährige Indikatoren, um die Qualität dieses Übergangs messbar zu machen. Sie möchte aufzeigen, wie diese so- genannte Transition und die Nachsorge verbessert werden können, mit speziellem Fokus auf Entwicklungsländer. «Im ersten Teil meiner Arbeit suche ich in der wissenschaftlichen Literatur systematisch nach bereits vorhandenen Forschungsergebnissen.» Im zweiten Schritt reist die Doktorandin nächstes Jahr für zwei bis drei Monate zurück in den Sudan und untersucht die Situation vor Ort in den Spitälern. «Dabei geht es um Daten von Patienten und Ärzten sowie Angaben aus den zur Verfü- gung stehenden Protokollen.» Auch soll untersucht werden, ob es im dortigen Gesundheitswesen Unterlagen gibt, die festhalten, was in dieser Phase der medizinischen Behand- lung gemacht wird, um den Übergang in die Nachsorge zu Hause zu verbessern. Suche nach umsetzbaren Lösungen Wieder zurück in der Schweiz, wird Asma Mohamedsharif den dritten Teil ihrer Arbeit in Angriff nehmen. «Ziel ist die Erarbeitung eines Modells, das aufzeigt, wie Transitionen am besten umsetzbar sind.» Dabei richtet sie ihr Augenmerk auf die spezifische Situation von Ländern wie dem Sudan, die ihr Gesundheitssystem mit vergleichsweise niedrigem Ressour- ceneinsatz bewältigen müssen. «Reiche Länder können sich viele Massnahmen leisten, was in ärmeren Ländern undenkbar ist. Deshalb braucht es gezielte Forschung, die nach Lösungen sucht, welche für diese Länder auch umsetz- bar sind.» Generell sei das ganze Umfeld völlig anders als etwa in der Schweiz, auch hätten die Patientinnen und Patienten andere Bedürfnisse. Ankunft vor dem Lockdown Zurzeit ist Asma Mohamedsharif daran, gegen 3500 Berich- te und Forschungsergebnisse, die für ihr Thema von Interes- se sind, durchzuarbeiten – eine enorme Zahl. Sie lacht; im Moment habe sie ja mehr als genug Zeit, meint sie. Bei ihrer Ankunft in der Schweiz hatte die Ärztin zwar noch eine Schweiz mit geöffneten Cafés und Restaurants erlebt, bald darauf kam aber der Lockdown. «Zum Glück konnte ich noch rund zwei Monate an die Universität gehen. Meine Kollegin- nen und Kollegen physisch kennen lernen zu können, hat den Einstieg erleichtert.» Toll findet sie, wie gut organisiert alles ist. «Ich musste mich um nichts kümmern: Wohnen, Aufenthaltsbewilligung, Zugang zur Uni – alles klappte reibungslos.» Mohamedsharif hat ein auf drei Jahre angelegtes «Bundes-Exzellenz-Stipen- dium für ausländische Forschende und Kunstschaffende» erhalten, kurz ESKAS-Stipendium. Diese Regierungsstipen- dien fördern den internationalen Austausch und die For- schungszusammenarbeit der Schweiz mit über 180 Ländern. Intensive Forschungsarbeit Die sudanesische Wissenschaftlerin beschreibt ihren mo- mentanen Alltag so: vom Bett zum Bürotisch und wieder zurück. Sie fügt an, dass sie froh sei, in einem überschauba- ren Studierendenheim zu wohnen. «Ich schätze es sehr, dass immer jemand da ist, mit dem ich mich unterhalten kann.» Fixe Arbeitszeiten hat sie pandemiebedingt nicht mehr. «Ich Das Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin ist stark international ausgerichtet – zudem setzt man auf Zusammen- arbeit von Mitgliedern verschiedener Berufsgruppen im Gesund- heitswesen. Ein Beispiel: die beiden Doktorandinnen Eddy Carolina Pedraza Salcedo und Asma Abdelgafar Osman Mohamedsharif. Text: Robert Bossart Eddy Carolina Pedraza Salcedo (l.) und Asma Abdelgafar Osman Mohamedsharif, Doktorandinnen am Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin 36 arbeite, bis ich müde bin, dann esse ich etwas, chatte mit Freunden und arbeite wieder.» Die Pandemie hat auch in ihrem Leben Spuren hinterlassen. Mit dem Klima hat sie sich angefreundet, dennoch freut sie sich nach dem langen Winter auf etwas mehr Farben. «Am Anfang war es aufre- gend, einmal Schnee zu sehen. Aber mit der Zeit drückten das viele Weiss und die Dunkelheit etwas auf die Stimmung.» Auch die etwas zurückhaltende Art der Schweizerinnen und Schweizer sei zunächst gewöhnungsbedürftig gewesen. «Im Sudan sitzen die Menschen viel zusammen und reden, das vermisse ich ein wenig.» In der Westschweiz kenne sie eine sudanesische Familie, die sie ab und zu besuche. «Dort kann ich wieder mal ungezwun- gen in meiner Muttersprache sprechen, was ich sehr genies- se.» In ihrer Freizeit trifft sie sich gerne mit Eddy Carolina Pedraza Salcedo, die ebenfalls am Departement doktoriert und schon ein Jahr länger in Luzern lebt als sie, seit dem Herbst 2019. Carolina Pedraza stammt aus der kolumbianischen Haupt- stadt Bogotá, war als Kinderärztin tätig und kam mithilfe eines Stipendiums der Swiss School of Public Health nach Luzern. Das Marie-Skłodowska-Curie-Stipendium im Rah- men des «SSPH+ Global PhD Fellowship Programme in Public Health Sciences» (GlobalP3HS) ermöglicht es inter- nationalen Studierenden, ihr Doktorat an einer Schweizer Universität zu absolvieren. Die Hälfte der finanziellen Unter- stützung kommt von diesem ebenfalls auf drei Jahre an- gelegten Stipendium, die andere Hälfte speist sich in diesem Fall aus Drittmitteln der Krebsliga Schweiz. Kinderkrebs: Trauerbegleitung im Fokus Die 37-Jährige arbeitet zusammen mit Prof. Dr. Gisela Michel, Professorin für Gesundheits- und Sozialverhalten, und Dr. Manya Hendriks an der Studie «Bereavement Care for Parents of Childhood Cancer Patients», die sich mit der Nachbetreuung von Eltern und Angehörigen von verstorbe- nen Kinderkrebspatientinnen und -patienten befasst. Das Projekt ist in drei Studien unterteilt, die sich auf die Erfor- schung der Bedürfnisse, psychosozialen Aspekte und gelebten Erfahrungen von Eltern und Verwandten konzen- trieren. Es geht darum, herauszufinden, welche Palliative-Care-Programme und Trauerbegleitung für Ange- hörige zur Verfügung stehen und wo Versorgungslücken in der Schweiz und in anderen onkologischen pädiatrischen Zentren in Europa bestehen. «Bis anhin gibt es dazu noch wenig Forschung», sagt Carolina Pedraza. Emotionale Ebene Eine bereits abgeschlossene Forschung beschäftigte sich mit der Situation Angehöriger während der letzten vier Wochen vor dem Tod ihres Kindes. «Wir schauen darauf, was danach kommt, was später an Unterstützung und Hilfe nötig und sinnvoll ist.» Dass sie an der Universität Luzern zu diesem Thema ihre Dissertation schreiben kann, sei ein «Geschenk des Himmels»: «Als Ärztinnen und Ärzte konzent- rieren wir uns normalerweise auf Krankheiten. Nun kann ich tiefer auf das eingehen, was in den Herzen der Angehörigen vorgeht. Auf das ‹Herz› und die Emotionen meiner Patienten und ihrer Familien fokussiert zu sein, war schon immer Teil meiner Karriere und hat mich schon in meiner Arbeit in Kolumbien beschäftigt.» Da sie noch vor der Corona-Zeit in Luzern eingetroffen war, hatte sie genügend Zeit, sich hier einzuleben. «Ich wurde von meinem Team von Anfang an sehr gut aufgenommen, alle sind sehr lieb und hilfsbereit», sagt Carolina Pedraza. Auch für sie seien die kalte Jahreszeit und die eher zurückhalten- de Art der Einheimischen eine Herausforderung gewesen – und natürlich der Lockdown, aber sie komme insgesamt gut mit der Situation zurecht. «Ich bin nicht der Typ, der jeden Abend ausgehen muss.» Dafür habe sie auf unzähli- gen Spaziergängen Luzern und Umgebung kennen und schätzen gelernt. «Luzern ist grossartig, eine Stadt wie ein zum Leben erwecktes Gemälde», schwärmt sie. «Die Leute sind sehr freundlich. Und es ist toll, wie viele Menschen aus verschiedenen Kulturen man hier trifft.» Wenn immer sie Zeit hat, schätzt sie es, sich mit ihrer Kollegin Asma Mohameds- harif zu treffen. «Wir helfen und unterstützen einander, das ist toll.» www.unilu.ch/asma-mohamedsharif www.unilu.ch/eddy-pedraza Robert Bossart ist freischaffender Journalist. 37 Mit dem Beginn des Joint-Masterstudiengangs Medizin im Herbstsemester 2020 (siehe Seite 52) ergab sich auch der Bedarf für eine medizindidaktische Weiter- und Fort bildung. Dazu wurde am Departement eine aus Modulen bestehende Veranstaltungsreihe entwickelt, das Werkstattsymposium «Didaktik Medizin und Gesundheit – Luzerner Programm», und zwar von Prof. Dr. Reto Babst, Leiter des Fachbereichs Medizin, Dr. Stefan Gysin, Studiengangsmanager Medizin, und Dr. Christian Schirlo, Leiter Studienzentrum, in Zusam- menarbeit mit Prof. Dr. Peter Tremp, Leiter Zentrum für Hochschuldidaktik an der Pädagogischen Hochschule Luzern. Die sich über mehr als ein Jahr erstreckende Reihe wurde im August 2020 mit rund 35 Teilnehmenden gestartet (siehe Bild). Qualitätsentwicklung und Begleitung Neben der medizindidaktischen Weiter- und Fortbil- dung für die neuen Dozierenden an der Universität und an den Partnerinstitutionen steht die Qualitätsentwicklung der medizinischen und auch der gesundheitswissenschaftlichen Lehre im Vordergrund. Ebenfalls zentral sind die Begleitung und Beratung der Dozierenden im Verlauf der Umsetzung MEDIZIN UND GESUNDHEIT: INNOVATIVE LEHRE IM BLICK des neuen Joint-Masterstudiengangs, die Orientierung an aktuellen Fragen und Herausforderungen in professions- orientierten Studiengängen wie der Medizin sowie nicht zuletzt das Faculty Building mit institutionsübergreifender Perspektive. Ergänzt wird das Symposium durch flexibel auf die jeweilige Lehrtätigkeit abgestimmte und im klinischen Kontext in bestehende Weiter- oder Fortbildungsgefässe integrierbare Veranstaltungen, die in aller Regel vor Ort in den Kliniken stattgefunden haben und stattfinden. Die Inhalte der Veranstaltungsreihe decken eine breite Vielfalt von Themenbereichen ab: unter anderem die Rollen und Perspektiven der Lernenden und der Dozierenden, die Entwicklung und Durchführung einer Lehrveranstaltung, das Kennenlernen von neuen Lehr- und Lernformaten und neben den verschiedenen Formen des Feedbacks auch besondere medizinische Unterrichtssettings wie die klini- schen Kurse am Patientinnen- und Patientenbett. Beson - ders erwähnenswert ist der regelmässige Einbezug der Studierenden. Dr. Christian Schirlo, Leiter Studienzentrum „Ich habe während des Studiums gelernt, systematisch zu denken und für ethische Fragen offen zu sein.» Nikolai Dittli, CEO der CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG, Luzern Absolvent Theologie (Vorgängerinstitution Theologische Fakultät Luzern) 40 Dramatisch, disruptiv, innovativ: 2020 hat uns als Menschen, als Institutionen, als Gesellschaft in einer Weise gefordert, die kaum jemand erwartete – und dabei Kräfte freigesetzt, die kaum jemand erahnte. Innert Wochen drängte uns das Virus aus unseren Komfortzonen. Sicherheiten und Frei- heiten kehrten in dem Moment in unser Bewusstsein zurück, als sie aus dem Alltag verschwanden. Zugleich brachen sich Veränderungen Bahn, die erst noch in weiter Ferne schienen: Seminare, Weiterbildungen, Sitzungen finden virtuell statt. Bewerbungsgespräche und Kaffeepausen werden online geführt. Homeoffice wird zum Standard, der Arbeitsweg zur Ausnahme. Die Weiterbildung erlebt in dieser Zeit dieselben Erschütterungen wie die Universität Luzern als Ganzes, wobei sich die Herausforderungen noch akzentuieren. Innert kürzester Zeit haben die Studienleiterinnen und Programm- leiter, die Programm-Managerinnen und Studienkoordinato- ren, die administrativen Assistentinnen und wissenschaft- lichen Mitarbeiter der Weiterbildung ihre Angebote an die neuen Begebenheiten angepasst. Module wurden umge- plant und umgebaut; Inhalte an digitale Formate angepasst; neue Kanäle und Plattformen geprüft, verwendet oder verworfen; heutige und künftige Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer beraten, betreut, beschwichtigt, begleitet. Ein Jahr Ausnahmezustand hat uns eingeschränkt und eingesperrt, aber auch angeleitet und angetrieben. Die beeindruckende Innovationskraft der Weiterbildungs- Community an der Universität Luzern täuscht jedoch nicht darüber hinweg: In persönlicher, didaktischer und finanziel- ler Hinsicht war 2020 ein dramatisches Jahr, und die meisten Programme erwarten den Wendepunkt erst für das Folge- jahr. Während die Kurse 2020 noch im Vorjahr gebucht wurden, drücken die Disruptionen des ersten Corona-Jahres primär auf die Anmeldungen für 2021, und dies in zunehmendem Masse. Der Einbruch der Wirtschaft ist das eine; in schwierigen Zeiten werden gerade Investitionen wie Weiterbildungen zurückgefahren. Noch mehr drückt jedoch die ungewisse Aussicht, wann zum Präsenzunterricht zu- rückgekehrt werden kann. Interessierte warten ab oder stellen ihre Einschreibung vorbehaltlich einer Rückkehr zum Normalbetrieb in Aussicht. Abgesehen von Ausnahme- formaten wie etwa den «Expressfortbildungen für Anwältin- nen und Anwälte», die vom digital erweiterten Einzugsgebiet profitieren, werden nämlich in den meisten Programmen die Schwächen des rein virtuellen Unterrichts zunehmend sichtbar. Wer mehrere Tausend Franken für einen Zertifikats- kurs oder gar mehrere Zehntausend Franken für einen Weiterbildungsmaster bezahlt, erwartet zu Recht all das, was online nicht vermittelt werden kann: die fokussierte Diskus- sion, die sich aus dem Seminarraum hinaus bis ins Mittag- essen hinein entwickelt; die unmittelbare Begegnung, die das eigene Netzwerk erweitert; die persönliche Atmosphäre, die zum Erkenntnisgewinn einlädt – all das, was eine Uni- versität auszeichnet und sie von anderen Anbietern abhebt. Die Weiterbildung an der Universität Luzern wünscht sich nicht die Zeit vor der Krise zurück. Sie sehnt die Zeit nach der Pandemie herbei – nicht zwingend dramatisch, doch umso innovativer und im positiven Sinne hoffentlich auch disruptiv. Dass der mentale Fokus stimmt, zeigt sich an den vielen erreichten kleinen Schritten. Das erste Weiterbil- dungstreffen fand mittig zwischen beiden Wellen statt. Die Konzeption der zu gründenden Weiterbildungsakademie wurde in Angriff genommen. Es wurden Reglemente für drei neue CAS erlassen, womit das neugegründete Institute of Marketing and Analytics fulminant in die Weiterbildung einsteigt. Die ersten Programme haben ihre Administration im Sekretariat der Weiterbildungsakademie gebündelt. Der erste interfakultäre MAS ist in Planung, neue Kooperationen werden aufgegleist. Das erste gemeinsame Weiterbildungs- angebot wurde im Advent gedruckt. Die neuen Räumlich- keiten am Inseliquai 10 wurden im September bezogen, die Gemeinschaftsräume im Dezember hergerichtet. Der Be- gegnungsraum wartet auf die ersten Gäste, die Kaffee- maschine steht bereit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. www.unilu.ch/weiterbildung Patrick Hofstetter BREITES WEITERBILDUNGSANGEBOT UNTER EINEM DACH WEITERBILDUNGSAKADEMIE Dr. Patrick Hofstetter, Leiter Weiterbildungsakademie 41 Die Graduate Academy ist eine junge Institution – sie hat ihren Betrieb Anfang 2019 aufgenommen und wurde im Januar 2020 offiziell eröffnet. In englischer Sprache geführt und dem Prorektorat Forschung zugeordnet, ist deren Ziel, die Zusammenarbeit im Bereich der Nachwuchsförderung mit Partnerinstitutionen in der Schweiz und im Ausland zu fördern. An der Universität soll die Academy die Rolle einer Anlaufstelle einnehmen, an die sich alle Doktorierenden und Post-Docs wenden können, um Unterstützung in den Berei- chen Förderung, Beratung, finanzielle Unterstützung und Vernetzung zu erhalten. An den vier Fakultäten und am Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin gibt es zurzeit, per Frühjahrssemester 2021, total 381 Doktorie- rende und knapp 70 Post-Docs. Zu den Angeboten zugelas- sen sind auch Doktorierende der Kooperationspartner in der Schweiz und im nahen Ausland. Die Graduate Academy will als zentrale universitäre Stelle für Nachwuchsförderung mithelfen, die akademischen Lauf- bahnchancen junger Luzerner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verbessern und die nationale und inter- nationale Sichtbarkeit der Universität zu fördern. Dieses Ziel wird mithilfe von vier Fördersäulen verfolgt: Förderung, Beratung, Vernetzung und finanzielle Unterstützung. Bei der Förderung geht es um ein gesamtuniversitäres Angebot von Kursen und Workshops im Bereich der überfachlichen Kompetenzen. Dieses Generic-Skills-Angebot beinhaltet Veranstaltungen zu Themen wie Zeit- und Projektmanage- ment, Kommunikations- und Präsentationsfähigkeit, wissen- schaftliches Schreiben und Selbstmanagement. Vorschläge für anzubietende Themen und Dozierende können per Bottom-up-Prinzip an die Koordinationsstelle gerichtet werden. Es steht pro Semester ein Kursangebot mit 10 bis 15 Workshops zur Verfügung. In den noch auszubauenden Bereichen Beratung und Ver- netzung geht es um eine Beratungsstelle, die auf die Bedürf- nisse der Doktorierenden zugeschnitten ist, beziehungs- weise um Angebote, welche die reale und digitale Vernetzung sowie den wissenschaftlichen Austausch inner- halb der Universität und mit der weiteren Scientific Commu- nity fördern. Die Academy setzt sich auch zum Ziel, geeig- nete Formate für die Präsentation und Sichtbarmachung der Forschungsleistungen des akademischen Nachwuchses zu schaffen. Des Weiteren stellt die Academy finanzielle Unterstützung in Form von Mobilitätsbeiträgen für Doktorierende bereit, die einen Aufenthalt im Ausland angehen wollen. Sie koordiniert die Ausschreibung und vergibt die entsprechenden Beiträge in enger Zusammenarbeit mit der Forschungskommission, der die wissenschaftliche Beurteilung der Gesuche zukommt. Bislang sind rund 30 Kurse und Workshops im Bereich überfachliche Kompetenzen durchgeführt worden, die auf rege Teilnahme stiessen. Die zustande gekommenen Koope- rationen sowohl mit internen Akteuren (wie der Mittelbau- organisation MOL und dem Zentrum Lehre) als auch mit externen Akteuren (wie dem Swiss Transferable Skills Net- work, dem Campus Luzern, der Università della Svizzera italiana und dem European University Institute EUI) haben zur Etablierung eines Netzwerks beigetragen, das ein weit- reichendes Interesse am Angebot der Graduate Academy hat. Die Academy ist nicht mit der Promotionsordnung, der eigentlichen Promotion oder der Begutachtung von Qualifi- kationsschriften beschäftigt, sondern ausschliesslich mit der Nachwuchsförderung. Gänzliche Schritte eines Promotions- verfahrens verbleiben bei den Fakultäten und beim Departe- ment . Das Angebot der Graduate Academy versteht sich also als ein Zusatz, der die Doktorierenden auf dem Weg zu ihrem Doktorat respektive in die wissenschaftliche und ausseruniversitäre Karriere unterstützt. www.unilu.ch/graduateacademy Sarah Kaiser WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHS FÖRDERN GRADUATE ACADEMY Sarah Kaiser, Koordinatorin Graduate Academy „Die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen aus verschiedensten Studienbereichen zu wählen, schaffte eine Atmosphäre des freien intellektuellen Austausches. Johannes Saal, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Luzern Absolvent Joint Degree Master «Religion – Wirtschaft – Politik», Doktorat Politikwissenschaft 44 DIE FAKULTÄTEN ZUM FLIEGEN BRINGEN UNIVERSITÄTSENTWICKLUNG Am 1. Oktober des Berichtsjahrs waren es genau 20 Jahre, dass an der neu gegründeten Universität Luzern der Lehr- betrieb begonnen hatte (siehe auch Seite 50). Vorangegan- gen war am 21. Mai 2000 eine kantonale Volksabstimmung. Als so riskant beurteilte das Parlament damals das Vor- haben, dass es nicht wagte, seiner Kompetenz entsprechend selbst über das Gesetz zu befinden – vielmehr überliess es die Entscheidung freiwillig den Stimmberechtigten. Dass der Schritt gelang, bezeichnet Aram Mattioli, Professor für Geschichte der Neuesten Zeit, in der Erinnerungspublikation «Weg der Universität Luzern» als historisches Ereignis. Und er stellt fest: «Die Mitglieder des engagierten Lehrkörpers waren es, welche die Fakultäten zum Fliegen brachten.» Zum runden Geburtstag hat die Universität sich und allen Interessierten einen fest eingerichteten Rundgang durch die Stadt geschenkt, angelegt unter Leitung von Generalsekre- tär Wolfgang Schatz. Wer sich auf den Weg macht, wird an 20 Orten des Geschehens mit dem Hintergrund der höheren Bildung in Luzern konfrontiert und kann die zugehörigen Prozesse nacherleben. Über eine App sind kurze Präsenta- tionen in englischer oder in deutscher Sprache zu hören; Texte und Bilder stehen online frei zur Verfügung. Wie einst der Gründungsprozess der Universität selbst, so erfordert auch dieser Weg Ausdauer und Bereitschaft zum Verlassen der Komfortzone: Die Strecke misst 5,7 Kilometer und nimmt zusammen mit den Referaten gerne 2,5 bis 3 Stunden in Anspruch. Für Abwechslung sorgen zwei Brücken, ein Tunnel, ein Lift, drei Parkanlagen und eine prächtige See- promenade. Den Beteiligten hat der Rückblick zum kleinen runden Jubiläum deutlich gemacht, welche Wegstrecke und welches eindrückliche Wachstum hinter uns liegen. Die Freude über das gemeinsam Erreichte ist Ansporn und Verpflichtung für die Zukunft. Zum Fliegen gebracht haben uns seither auch zahlreiche weitere Initiativen. Einen grossen Meilenstein erreichten wir im Jahr 2020 auf dem Weg zum qualitativen Wachstum; denn die Universität unternahm eine beträchtliche Anstrengung zugunsten von Integration und Annahme von Vielfalt in all ihren Facetten. Um den eigenen Ansprüchen auf zukunfts- weisende Art gerecht zu werden, verständigten sich De- legierte von Studierenden und Mitarbeitenden auf eine umfassende Diversity-Strategie. Auf der Basis einer wissen- schaftlichen, extern erstellten Situationsanalyse entwarf eine Spezialkommission unter der Leitung von Alessandro Lazzari die Grundlagen und die zugehörigen Umsetzungspläne. Die Universitätsleitung verpflichtete sich auf ein Paket von 30 sorgfältig definierten, zeitlich gestaffelten Massnahmen; 13 weitere Elemente bedürfen zusätzlicher Prüfung. Die Palette ist breit: Sie reicht von der Verbesserung von Chan- cengleichheit bei Berufungen über das Einrichten zusätz- licher barrierefreier Infrastrukturen bis hin zu einem massiven Ausbau der Beratungsangebote in sensiblen Bereichen. Die Umsetzung wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Sind die Ziele einmal erreicht, werden wir hinsichtlich Anerken- nung und Förderung von Diversität beispielgebend dastehen. Eine wichtige Weiterentwicklung gelang im Bereich der Organisation. Die Universitätsstiftung übernahm die Auf- gaben der bis dahin hausinternen Universitätsförderung und richtete eine eigene Geschäftsstelle ein. Auf diese Weise lassen sich künftig Partnerschaften und Fördervereinbarun- gen noch dynamischer und eigenständiger planen und betreuen. Das Engagement Dritter bei Forschungsprojekten und anderen Aktivitäten hat auch in Luzern eine lange Tradition – die vom früheren Rektor Walter Kirchschläger geschaffene Stiftung ist vier Jahre älter als die Universität selbst. Wo immer es darum geht, Neuland zu betreten und grosse Vorhaben zu verwirklichen, erhält die Kooperation mit Externen eine entscheidende Bedeutung. 20 Jahre Universi- tät und zum Fliegen gebrachte Fakultäten sind daher auch Gelegenheit, mit Freude und Dankbarkeit auf lange, stabile Partnerschaften zurückzuschauen. Die Erfahrungen sind beeindruckend – die Erwartungen an das Künftige sind hoch und intensiv. www.weg-der-universitaet.ch Markus Ries Prof. Dr. Markus Ries, Prorektor Universitätsentwicklung, Professor für Kirchengeschichte 45 «Wir hören dich nicht!» Hand aufs Herz: Wie oft haben Sie diesen Satz in den vergangenen Monaten im Rahmen eines «Zoom»-Meetings gesagt – und wie oft haben Sie ihn sich selber anhören müssen? Die Arbeitswelt hat sich im Jahr 2020 radikal verändert, auch an der Universität Luzern. Wem es irgendwie möglich war, der hat von zuhause aus gearbei- tet. Dank des eindrücklichen Einsatzes des Informatikdiens- tes, der mobile Geräte und entsprechende Software be- schafft hat, war das tatsächlich für einen grossen Teil der Mitarbeitenden ab Mitte März 2020 möglich. Wer sich danach noch ins Universitätsgebäude begab, fand – mit Ausnahme der ersten Semesterwochen im Herbst – eine eigenartige Leere vor: keine fröhlichen Stimmen, keine offenen Bürotüren für einen informellen Austausch oder ein kurzes Hallo, keine übrig gebliebenen Gipfeli im Mitarbeiten- den-Pausenraum, keine Sitzungen im Konferenzraum mit Blick auf das Kultur- und Kongresszentrum Luzern und den Vierwaldstättersee. Für einige Mitarbeitende war das zwangsverordnete Homeoffice eine Erleichterung: Pendelzeiten sind weggefal- len, vielleicht gab es da und dort auch mehr Ruhe und Kon- zentration, mehr Zeit für die Familie und nicht zuletzt flexible, dem individuellen Biorhythmus angepasste Arbeitszeiten. Für andere überwogen die negativen Seiten: Die Abgrenzung von Arbeit und Freizeit wurde schwieriger, stundenlange Sitzungen und Vorlesungen über «Zoom» sind nicht nur körperlich anstrengend, sondern auch mental eine erheb- liche Herausforderung, von technischen und didaktischen Hürden ganz abgesehen. Und viele Forschende vermissten im Jahr 2020 nicht nur die sonst obligaten wissenschaftli- chen Tagungen, sondern auch den spontanen, inspirieren- den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen. «Wir hören dich!» Das war und ist das Credo der Universität in dieser anspruchsvollen Zeit. Als Prorektorin für Personal und Professuren war es mir seit meinem Amtsantritt im vergan- genen Jahr und ist es mir weiterhin ein Anliegen, den Mit- arbeitenden aller Hierarchiestufen und Funktionen zuzuhö- ren. Ich möchte verstehen, was die Angestellten der Universität beschäftigt, was gut gelingt und wo der Schuh drückt. Wo immer es möglich ist, versuche ich mit Unterstüt- zung des Personaldienstes und der anderen Einheiten sowie der Fakultäten und des Departements Lösungen für allfällige Probleme zu finden. Nicht selten genügt auch schon das Hinhören, Hinsehen, und Wahrnehmen: Die vielen positiven Rückmeldungen auf die vom Personaldienst Ende November organisierte Päckli-Aktion mit einem kulinarischen Gruss an die Universitätsmitarbeitenden bestätigen, dass erlebte Wertschätzung ein wichtiger Grundpfeiler ist für ein gelin- gendes Miteinander, für Freude an der Arbeit und damit letztlich auch für den Erfolg der Universität, den alle Mit- arbeitenden mittragen und mitverantworten. Einige positive Erfahrungen aus der Pandemie-Situation wollen wir auch über deren Ende hinaus mitnehmen: So soll es beispielsweise für Universitätsmitarbeitende in grösse- rem Umfang als bisher möglich sein, im Homeoffice zu arbeiten, soweit das gewünscht wird. Die entsprechenden Rahmenbedingungen werden im ersten Halbjahr 2021 ausgearbeitet. Die Universitätsleitung erhofft sich davon unter anderem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und mittelfristig mehr Frauen in Führungspositionen. Was das letztere Anliegen angeht, gibt es aus dem Jahr 2020 durchaus positive Signale: Die Universität steht in Bezug auf die Lohngleichheit sehr gut da. Die durch das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) erstellte Lohn- gleichheitsanalyse hat gezeigt, dass zwischen den Löhnen von Frauen und Männern keine statistisch signifikante Differenz besteht. Eine Lohndiskriminierung besteht daher nicht. Die Analyse hat indes auch aufgedeckt, dass bei der Besetzung von anforderungsreichen Positionen und Füh- rungsfunktionen durch Frauen noch Nachholbedarf besteht. Darauf richten wir in den kommenden Jahren ein besonderes Augenmerk. Die durch die Universitätsleitung genehmigte Diversity-Strategie wird dazu hoffentlich beitragen. Regina E. Aebi-Müller «WIR HÖREN DICH!» Prof. Dr. Regina E. Aebi-Müller, Prorektorin Personal und Professuren (seit 1. November 2020), Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung PERSONAL UND PROFESSUREN „Einer der grössten Pluspunkte – neben der Lage am schönsten See der Schweiz – ist die Nähe der Dozierenden zu den Studierenden. Livia Vogel, International Communications Leader Clinical Development & Medical Affairs bei Roche Diagnostics International, Rotkreuz Absolventin Master Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften 48 PANORAMA INSTITUT «KULTUREN DER ALPEN» Nach dem operativen Start im November 2019 wurde das «Urner Institut Kulturen der Alpen an der Universität Luzern» am 29. Februar in Altdorf offiziell eröffnet. Es widmet sich in der ganzen thematischen Breite den Besonderhei- ten des alpinen Raums – von den prähistori- schen Zeugnissen über spezifische Traditionen bis hin zu den aktuellen Herausforderungen. Das An-Institut wird fakultätsübergreifend geleitet von Prof. Dr. Boris Previšić (Direktor), Prof. Dr. Roland Norer und Prof. Dr. Daniel Speich Chassé. Organisatorisch bildet «Kulturen der Alpen» eine unabhängige Einheit, die eigen- ständig Reglemente und Vorgaben erlässt. Es wird zunächst für drei Jahre betrieben, mit dem klaren Ziel der Weiterführung. In dieser Phase dient der Verein Wissenschaft Uri als Träger. www.kulturen-der-alpen.ch ZWEI TODESFÄLLE Prof. em. Dr. Guy P. Marchal ist am 3. März mit 81 Jahren verschieden. Er war Gründer des Historischen Seminars Luzern sowie Grün- dungsdekan der Geisteswissenschaftlichen Fakultät. Marchal lehrte von 1989 bis zur Emeri- tierung 2003 Allgemeine und Schweizer Ge- schichte. Er hat sich einen Namen unter ande- rem mit seinen bedeutenden Studien zum kollektiven Gedächtnis der Schweiz gemacht. Am 4. Oktober ist der Theologe Dr. Markus Arnold infolge eines Unfalls 67-jährig verstor- ben. Vor seiner Pensionierung war er viele Jahre als Dozent und Studienleiter am Religionspäda- gogischen Institut der Universität Luzern (RPI; vormals Katechetisches Institut Luzern, KIL) tätig gewesen. Arnold bleibt als Ethiker (mit besonderem Interesse für das Sakrament der Busse und Versöhnung) mit grossem Engage- ment in der Gemeindekatechese in Erinnerung. 40 JAHRE INSTITUT FÜR SOZIALETHIK 1981 erfolgte an der Theologischen Fakultät Luzern die Gründung des Instituts für Sozial- ethik (ISE) durch Prof. Dr. Franz Furger († 1997). Mit seinen 40 Jahren ist das ISE doppelt so alt wie die Universität in ihrer heutigen Form (siehe Seite 50). Sozialethik umfasst die wissenschaft- liche Reflexion der ethischen Dimension gesell- schaftlicher Zusammenhänge, Herausforderun- gen und Fragen. Prof. Dr. Peter G. Kirchschläger (Bild) leitet das ISE seit August 2017. Er befasst sich unter anderem mit digitaler Transformation und künstlicher Intelligenz aus ethischer Per- spektive, mit Wirtschafts-, Finanz- und Unter- nehmensethik sowie der Ethik der Menschen- rechte. Aus Anlass des Jubiläums fand unter anderem die für alle Interessierten kostenlos besuchbare Ringvorlesung «Identität(en)» statt. www.unilu.ch/ise 29. Februar 3. März / 4. Oktober 15. September Im Fokus eines Projekts am Institut: Seilbahnen Guy P. Marchal (†) Markus Arnold (†) ISE-Leiter Prof. Dr. Peter G. Kirchschläger 49 Die Universität hat ihren Dies Academicus am 5. November im Tellspielhaus in Altdorf began- gen. Coronabedingt waren einzig die Haupt- protagonistinnen und -protagonisten vor Ort; der Anlass wurde live übertragen. Wie Rektor Bruno Staffelbach einleitend hervor- hob, baut die Universität auf Fokussierung, Vernetzung, Gemeinschaft und Relevanz auf. Anhand von Beispielen aus dem Corona-Jahr zeigte er auf, wie diese Prinzipien greifen. So etwa die Fokussierung auf Humanwissenschaf- ten: Diese leisteten massgebende Beiträge zu den mit Covid-19 einhergehenden Herausforde- rungen. Die Festansprache zu «Triage auf Inten- sivstationen» von Prof. Dr. Regina Aebi-Müller, Professorin für Privatrecht und Privatrechts- vergleichung, illustrierte dies anschaulich. Gastkanton war diesmal Nidwalden; die Uni- versität «leuchtet nicht nur hinein in unsere Täler», so Bildungsdirektor Res Schmid in seinem Grusswort, «sondern hinaus in die Zentralschweiz und das ganze Land.» Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements des Kantons Luzern, ging auf das 20-Jahre-Jubiläum der Universität ein: Das Wachstum von 256 auf total 3585 Studierende dokumentiere die grosse Nachfrage und beantworte Fragen zu Exzellenz, Qualität und Innovationskraft. Vorarbeiten für neue Fakultäten Und mit Blick auf 2023, wenn die ersten Stu- dierenden den Joint Master Medizin (siehe Seite 52) abschliessen: «Mir erscheint es an- gebracht, dass bereits die ersten Diplome von der ‹Fakultät Gesundheitswissenschaften und Medizin› ausgestellt werden können.» Damit aus dem heutigen Departement eine Fakultät wird, ist eine Gesetzesanpassung nötig. Die Vorbereitungen dazu seien am Laufen. Bei der mittelfristigen Weiterentwicklung der human- wissenschaftlichen Universität Luzern gelte es, Schwerpunkte zu setzen und bereits Vorhande- nes zu vernetzen. Schwerzmann: «Nach Auf- fassung der Regierung soll eine Fakultät für Verhaltenswissenschaften das Studienange - bot mittelfristig fokussieren und abrunden.» Der Universitätsrat habe das Rektorat beauf- tragt, eine solche mögliche Fakultät zu konzipieren. Der Senat ernannte alt Bildungsdirektorin Brigitte Mürner-Gilli zur Ehrensenatorin. Mit der Ehrendoktorwürde wurden Mussie Zerai, Prof. Dr. Ursula Wolf, Prof. em. Dr. Thomas Cottier, Prof. Dr. Ingrid Fulmer und Prof. em. Dr. Jerome Bickenbach ausgezeichnet. Der «Credit Suisse Award for Best Teaching» ging an Ass.-Prof. Dr. Stefan Maeder. Der Universitätsverein verlieh seine Dissertationspreise an Dr. des. Andri Tuor OSB, Dr. Nathalie Gasser und Dr. Filippo Conta- rini. Mit dem von der ALUMNI Organisation erstmals vergebenen Preis «Alumna des Jahres» und «Alumnus des Jahres» wurden Dorothee Elmiger und Adrian Derungs ausgezeichnet (Seiten 14/15; mit beiden Interviews online auf www.unilu.ch/alumni-im-gespraech). www.unilu.ch/dies 5. November Neue Ehrensenatorin: Brigitte Mürner-Gilli Ehrendoktor Mussie Zerai (vorne) und Laudator Prof. Dr. Markus Ries Akademischer Feiertag 50 PANORAMA Am 1. Oktober hat an der Universität ein Festakt stattgefunden, an dem rund 50 geladene Gäste aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Kirche und Armee teilnahmen. An jenem Tag waren exakt 20 Jahre seit der offiziellen Gründung der Universität Luzern in ihrer heutigen Form vergangen. Diese war am 1. Oktober 2000 mit dem Inkrafttreten des Universitätsgesetzes erfolgt. Rektor Bruno Staffelbach sagte dazu: «Im Kontext der Institutionengeschichte der Uni- versitäten generell betrachtet – die erste Aka- demie wurde 387 v. Chr. im antiken Griechen- land errichtet –, ist die Gründung der Universität Luzern ein kleiner Wimpernschlag. Für uns in der Zentralschweiz ist sie hingegen eine Sternstunde.» «Eine Erfolgsgeschichte» Prof. Dr. Aram Mattioli, Professor für Geschichte der Neuesten Zeit, und Prof. Dr. Markus Ries, Professor für Kirchengeschichte, gingen auf die wechselvolle (Vor-)Geschichte der Universität ein. Diese reicht mehr als 400 Jahre zurück: Sie begann mit der Gründung des Jesuiten- kollegiums 1574, beinhaltete vier gescheiterte Ver suche (1978, 1920, 1847 und 1647) und mündete schliesslich im Jahr 2000 in das Ja an der Urne mit 72 Prozent. Der Weg sei zwar lang gewesen, so Mattioli, aber letztlich habe er zu einem «spektakulären Aufbruch und auch zu einer Erfolgsgeschichte» geführt – die heutige Universität umfasst vier Fakultäten und ein Departement sowie eine Graduierten- und eine Weiterbildungsakademie. Stimmige Abrundung des Angebots Marcel Schwerzmann, Bildungs- und Kultur- direktor des Kantons Luzern und Präsident des Universitätsrates, führte aus, dass die Universi- tät «sehr gut aufgestellt» sei. Auch wenn sie sich natürlich nicht komplett mit einem KMU verglei- chen lasse, so gelte jedenfalls auch für sie, dass sie auf dem Markt agil reagieren und entspre- chend optimal auf gegenwärtige und künftige Bedürfnisse und Entwicklungen eingehen könne. Und mit Blick nach vorn: Die Universität solle massvoll weiterwachsen und das derzeiti- ge Angebot stimmig abgerundet werden (siehe vorangehende Seite). Themenweg mit App Am Schluss enthüllte Marcel Schwerzmann symbolisch die Infotafel der ersten Station des «Wegs der Universität». Beim Themenweg handelt es sich um ein Geschenk an die Bevöl- kerung. Mittels einer kostenlosen App kann mehr über die Meilensteine der Universität erfahren werden, und zwar durch Lesen oder Hören, auf Deutsch oder auf Englisch. www.weg-der-universitaet.ch Eine der Stationen des neuen Themenwegs Blick ins Auditorium während des Festakts 20 Jahre Universität Luzern Symbolische Eröffnung des Themenwegs durch Regierungsrat Marcel Schwerzmann 51 Im Berichtsjahr fanden die Vorbereitungen für eine Optimierung der Leitungsorganisation der Universität statt und es traten erste Anpassun- gen in Kraft. Seit dem 1. Mai 2021 ist die neue Organisation komplett umgesetzt (siehe auch Seite 8): Viertes Prorektorat geschaffen Zum einen gibt es mit «Personal und Professu- ren» seit November ein neues, viertes Prorekto- rat. Dieses umfasst den Personaldienst, die Fachstelle für Chancengleichheit und die Gleichstellungskommission. Zur Prorektorin wurde Prof. Dr. Regina Aebi-Müller, Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung, ernannt. Damit verfügt die Universität aktuell über zwei Prorektorinnen und zwei Prorektoren. Die Einrichtung dieses Prorektorats führt zu einer weiteren Stärkung der akademischen Selbstverwaltung. Damit sollen die Anforderun- gen und Bedürfnisse der Forschenden früher und direkter in die Führungs- und Entschei- dungsprozesse eingebracht werden. Aus demselben Grund wird die Rolle der erweiterten Universitätsleitung verstärkt. Neu Universitätsmanagement Zum anderen besteht seit dem 1. Mai die neue Position «Universitätsmanagement», eine Zusammenfassung des Generalsekretariats und der Verwaltungsdirektion. Hintergrund ist die Vereinfachung der Führung im Verwaltungs- bereich. Als Universitätsmanagerin amtet Doris Schmidli. Sie war Leiterin des Finanz- und Rechnungswesens (FRW) und seit Dezember – nach dem Weggang der bisherigen Stellenin- haberin Esther Müller – Verwaltungsdirektorin ad interim. Ihre neue Funktion umfasst die Führungsunterstützung der Universitätsleitung sowie die Führung der Bereiche FRW, Informa- tik, Facility Management, Bibliothek und Cam- pusorganisationen mit dem Hochschulsport. Der bisherige Generalsekretär Wolfgang Schatz leitet nun die neu geschaffene Stelle «Qualitäts- management und Nachhaltigkeit», und das FRW steht jetzt unter der Leitung von Barbara Röthlin. Zudem ist die Stelle für Universitätsförderung seit Dezember neu als Geschäftsführung der Universitätsstiftung mit Philip Kramer als Geschäftsführer eingerichtet. Die Stelle arbeitet eng mit dem Rektor zusammen, und Kramer ist in beratender Funktion Mitglied der Universi- tätsleitung. Mit der Anpassung der Leitungs- organisation knüpft die Universität an die Optimierung im Jahr 2017 an, die sich sehr bewährt hat. Damals wurde nebst den be- stehenden Prorektoraten für Forschung sowie für Lehre und Internationales ein Prorektorat Universitätsentwicklung geschaffen. Optimierung der Leitungsorganisation 52 PANORAMA Im Herbstsemester 2020 haben 28 Studierende ihr Masterstudium der Humanmedizin in Luzern aufgenommen – eine Premiere. Beim Joint Master Medizin handelt es sich um einen gemeinsamen Studiengang der Universi- täten Luzern und Zürich. Die Studierenden sind für die ersten drei Bachelorstudienjahre an der Universität Zürich im sogenannten «Luzerner Track» eingeschrieben und erwerben den Bachelor of Medicine. Schon zu Beginn des Studiums erhalten sie eine persönliche Mento- rin, einen persönlichen Mentor zur Seite ge- stellt. Einzelne Lehrveranstaltungen finden bereits im Bachelorstudium in Luzern statt. Für den ebenfalls drei Jahre dauernden Master- studiengang wechseln die Studierenden an die Universität Luzern. Dieser wird mit einem Master of Medicine als Joint Degree abge- schlossen. Das erfolgreich absolvierte Master- studium berechtigt zur Anmeldung an die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin, die für die spätere Berufsausübung und Weiterbil- dung erforderlich ist. Persönlich und vernetzt Was dürfen die Studierenden in Luzern er- warten? Dazu führt Studiengangsmanager Dr. Stefan Gysin aus: «Einen persönlichen Rahmen mit engem Kontakt zu den Dozieren- den und dem Studienzentrum. Wir legen gros- sen Wert auf praktischen und interaktiven Kleingruppenunterricht mit viel Patientenkon- takt.» Das Besondere am Joint Master Medizin in Luzern sei sicherlich die Kombination der Fachbereiche Medizin, Gesundheitswissen- schaften und Rehabilitation im gleichen De- partement sowie die enge Vernetzung zwischen der Universität Luzern und den verschiedenen Partnerinstitutionen in der Versorgungsregion Zentralschweiz. «Schwerpunkte in der Ausbil- dung», so Gysin, «bilden die Interprofessionalität – also die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen im Gesundheitswesen –, die medizinische Grundversorgung sowie Aspekte der Patientensicherheit, insbesondere in der Notfall- und Rettungsmedizin.» Als Partnerinstitutionen am Joint Master Medi- zin beteiligt sind das Luzerner Kantonsspital (LUKS), das Schweizer Paraplegiker-Zentrum (SPZ), die Hirslanden Klinik St. Anna und die Luzerner Psychiatrie (lups). Seitens der Uni- versität massgeblich involviert ist das im Früh- jahr 2021 als Zentrum für Hausarztmedizin und Community Care in die Universität integrierte vormalige Institut für Hausarztmedizin & Com- munity Care Luzern; mit diesem hat bereits vor der Integration eine Partnerschaft bestanden. www.unilu.ch/medizin Einige der Medizinstudierenden auf dem Gelände des Luzerner Kantonsspitals Erfolgreicher Abschluss der ersten Medizin- Masterarbeit: Chiara Imbimbo Start des Joint Master Medizin 53 Das Berichtsjahr stand – und diesbezüglich ist die Universität Luzern keine Ausnahme – mass- gebend unter dem Eindruck von Corona und der dadurch gebotenen Massnahmen. In allen drei bis jetzt davon tangierten Semestern wurde nach derselben Maxime verfahren: Zum einen galt und gilt es, sämtliche Universitätsangehöri- gen, also die Forschenden, die Mitarbeitenden und die Studierenden, bestmöglich zu schützen. Zum anderen soll der Universitätsbetrieb auf allen Ebenen – Forschung, Lehre, Verwaltung – so ideal wie möglich, nun halt unter veränder- ten Bedingungen, weitergeführt werden. Ein wichtiges Augenmerk gilt, gerade in der Lehre, der Wahrung der Chancengleichheit. Taskforce am Ruder Zur optimalen Koordination wurde bereits Anfang März 2020 die Taskforce «AG Corona» ins Leben gerufen. Dieser Führungsstab unter der Leitung von Prorektor Prof. Dr. Markus Ries, dem auch eine Vertretung der Studierenden angehört, beobachtet die Situation laufend, steht in Kontakt mit den Behörden und erarbei- tet Entscheidungsgrundlagen zuhanden der erweiterten Universitätsleitung. Die Universi- tätsangehörigen und, wenn angezeigt, die Öffentlichkeit werden kontinuierlich und zeitnah informiert. Im April 2020 war – mit Mitteln der Studierendenorganisation SOL, der ALUMNI Organisation sowie von Universitätsverein und -stiftung – eine Corona-Überbrückungshilfe für Studierende in finanzieller Not geschaffen worden; im Februar 2021 erfolgte eine Reaktivierung. Schaffung von Planungssicherheit Zum Zeitpunkt der Drucklegung des Jahres- berichts sieht die – sich notabene ständig verändernde – Lage wie folgt aus: Ende Mai geht das Frühjahrssemester zu Ende. Um Planungssicherheit für alle Betroffenen zu schaffen, war am 22. März beschlossen worden, den Lehrbetrieb und die Prüfungen bis zum Schluss des Semesters digital durchzuführen. Aufgrund der Entscheide des Bundesrats erfolgten per 19. April punktuelle Lockerungen: So haben Dozierende seither in Ausnahmefällen die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen in einem eng begrenzten Rahmen hybrid oder vor Ort durchzuführen. Für die Studierenden sind mehr Bereiche des Uni/PH-Gebäudes geöffnet als davor; gewisse Teile bleiben allerdings noch immer geschlossen. Für die Mitarbeitenden gilt nach wie vor – bis auf bewilligungspflichtige Ausnahmen – eine Homeoffice-Pflicht. Universitätskommunikation, 12. Mai 2021 www.unilu.ch/safecorona Hinweis auf die Schutzmassnahme: der Vorplatz des Uni/PH-Gebäudes Anfang Mai 2021 Anstossen zuhause: Teils erhielten Absolvierende für die virtuelle Diplomfeier per Post eine Apéro-Box. Corona: Schutz ja, aber kein Stillstand „Den Studiengang empfand ich stets als sehr realitätsbezogen. Ebenfalls profitierte ich vom familiären Charakter. Isabelle Gerber, Geschäftsführerin der Operation Libero, Bern Absolventin Bachelor Politische Ökonomie (heute als Spezialisierung im Master Wirtschaftswissenschaften studierbar) 56 JAHRESRECHNUNG FACTS AND FIGURES Die Universität Luzern ist eine konsolidierte Tochtergesell- schaft des Kantons Luzern. Die Vorgaben im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020–2023 weisen ein ausgeglichenes Ergebnis für das Jahr 2020 aus. Trotz allen Anstrengungen und konsequentem Einhalten der Globalbudgets konnten aufgrund der nicht erreichten Studierendenprognosen die Vorgaben nicht erreicht werden. Auf der Ertragsseite bei den IUV-Beiträgen sowie Grundbeiträgen des Bundes kam es zu Einbussen gegenüber dem Budget. Der Jahresabschluss schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 869 805 Fran- ken ab. Die nicht ausgeschöpften Sachmittel sind insbesondere auf Corona zurückzuführen. Im Bereich Wegentschädigungen, Reise- und Verpflegungsspesen fielen deutlich weniger Ausgaben an. Demgegenüber stehen jedoch auch corona- bedingte Mehrausgaben im Bereich Informatik. Der Personal- aufwand weist einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr aus. Dies ist sowohl auf laufende Projekte als auch auf den Aufbau der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und das neu gegründete Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin zurückzuführen. Diese Bereiche werden durch Einnahmen, welche durch die Anzahl der Studierenden generiert werden, wie auch durch Drittmittel und Projekt- einnamen finanziert. Der Globalbeitrag des Kantons konnte wie budgetiert mit 13,181 Mio. Franken vereinnahmt werden. Die vereinnahmten Drittmittel sind gegenüber den Vorjahreswerten leicht rückläufig und belaufen sich auf 10,2 Mio. Franken. Die Bundesbeiträge verbleiben dennoch aufgrund des Anteils der durch Forschung generierten Einnahmen auf hohem Niveau. Das Eigenkapital der Universität Luzern beläuft sich per Jahresende auf 5,5 Mio. Franken. Weitere Details sind im Eigenkapitalnachweis ersichtlich. Die vollständige Swiss-GAAP-FER-Jahresrechnung und der Revisionsstellenbericht sind abrufbar unter: www.unilu.ch/ rechnung Bilanz per 31. Dezember 2020 Aktiven in CHF Passiven in CHF Flüssige Mittel 9 737 575 Verbindlichkeiten 844 944 Forderungen 2 137 713 Andere kurzfristige Verbindlichkeiten 300 869 Andere kurzfristige Forderungen 3 784 472 Passive Rechnungsabgrenzungen 8 679 051 Aktive Rechnungsabgrenzungen 574 906 Kurzfristiges Fremdkapital 9 824 864 Umlaufvermögen 16 234 666 Zweckgebundene Fonds 2 103 789 Langfristige Rückstellungen 572 100 Sachanlagen 1 438 500 Immaterielle Werte 341 800 Langfristiges Fremdkapital 2 675 889 Anlagevermögen 1 780 300 Freie Reserven 3 528 071 Personalhilfsfonds 164 359 Neubewertungsreserve 2 691 587 Jahresergebnis - 869 805 Eigenkapital 5 514 212 Total Aktiven 18 014 966 Total Passiven 18 014 966 57 Erfolgsrechnung 2020 in % 2019 in % Abweichung Erträge aus Lieferungen und Leistungen * 8 735 604 12.9% 11 063 682 16.0% - 2 328 078 Beiträge Bund 1 14 182 921 20.9% 13 406 296 19.4% 776 625 IUV-Beiträge Kantone 2 14 842 302 21.9% 14 641 101 21.2% 201 201 Beitrag Kanton Luzern 3 19 908 500 29.3% 19 168 907 27.8% 739 593 Beiträge Dritter 4 10 203 584 15.0% 10 777 337 15.6% - 573 753 Betriebsertrag 67 872 911 100.0% 69 057 323 100.0% - 1 184 412 Personalaufwand - 51 466 689 75.3% - 49 889 074 72.4% - 1 577 615 Personalentschädigung ZHB - 2 568 592 3.8% - 2 486 048 3.6% - 82 544 Sachaufwand - 14 356 578 21.0% - 16 527 560 24.0% 2 170 982 Betriebsaufwand (ohne Abschreibungen) - 68 391 859 100.0% - 68 902 682 100.0% 510 822 Betriebsgewinn vor Abschreibungen - 518 948 154 640 - 673 588 Abschreibungen auf Sachanlagen - 378 725 69.9% - 176 861 48.7% - 201 864 Abschreibungen auf immateriellen Anlagen - 163 349 30.1% - 186 212 51.3% 22 863 Abschreibungen - 542 074 100.0% - 363 073 100.0% - 179 002 Betriebsergebnis - 1 061 022 - 208 431 - 852 591 Finanzertrag 15 728 1328 14 400 Finanzaufwand - 4512 - 16 235 11 723 Finanzergebnis 11 216 - 14 907 26 122 Zuweisung Fonds 0 0 Entnahme Fonds 180 000 0 180 000 Fondsergebnis 180 000 0 180 000 Jahresergebnis - 869 805 - 223 339 - 646 467 Mittelherkunft Universität Luzern 2020 in % 2019 in % Abweichung Universität Studien-/Examengebühren 6 081 766 8.9 6 724 990 9.7 - 643 224 übrige Einnahmen (Dienstleistungen etc.) 2 669 566 3.9 3 490 200 5.1 - 820 634 Kanton Luzern Globalbeitrag 13 181 000 19.4 12 774 000 18.5 407 000 Bund / Kantone IUV-Äquivalent 6 727 500 9.9 6 381 100 9.2 346 400 IUV-Beiträge Kantone 14 842 302 21.8 14 641 101 21.2 201 201 Grundbeitrag Bund 12 760 711 18.7 12 378 686 17.9 382 025 Subventions- und Projektbeiträge SBFI ⁵ 1 422 210 2.1 1 027 610 1.5 394 600 Forschungsbeiträge SNF 6 5 200 455 7.6 5 811 049 8.4 - 610 594 Stiftungen/Vereine/Private Universitätsstiftung 1 969 786 2.9 1 671 454 2.4 298 332 kirchliche Beiträge 358 697 0.5 354 450 0.5 4247 übrige Stiftungen/Vereine/Private 2 674 647 3.9 2 317 241 3.4 357 406 Entnahme Fonds 180 000 0 0.0 180 000 Erträge Hochschulsport 0 0.0 1 486 770 2.2 - 1 486 770 Total Mittelherkunft 68 068 640 100 69 058 651 100 - 990 011 * seit 2020 ohne HSCL (Hochschulsport Luzern) und STAAK (Staatsanwaltsakademie) 1 Grundbeiträge gemäss HFKG (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz) sowie Projektbeiträge des SBFI 2 IUV, Interkantonale Universitätsvereinbarung: regelt die interkantonalen Beiträge inkl. IUV-Äquivalente vom Kanton Luzern 3 Kostenabgeltungspauschale des Kantons Luzern an die Universität 4 Beiträge an Forschung und Projekte des SNF, von Stiftungen, kirchlichen und privaten Institutionen 5 SBFI, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 6 SNF, Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung 58 ENTSCHÄDIGUNGEN FACTS AND FIGURES Der Universitätsrat ist das strategische Steuerungs- und Aufsichtsorgan der Universität (siehe Seite 9). Er tagt in der Regel viermal pro Jahr. Die Bildungs- und Kulturdirektorin respektive der Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Luzern ist von Amtes wegen Mitglied und erhält dafür keine Entschädigung. Seit dem 25. März 2020 hat Regierungsrat Marcel Schwerzmann auch das Präsidium inne. Er hatte das Amt von Martin Hilb übernommen, der seit Mitte 2019 Interimspräsident war. Die Universitätsleitung bestand 2020 aus dem Rektor, einer Prorektorin und zwei Prorektoren, dem Generalsekretär sowie der Verwaltungsdirektorin. Rektorat und Prorektorat sind Zusatzfunktionen, welche Professorinnen und Professo- ren übernehmen. Für diese Ämter werden sie zu 75 respek- tive 20 Prozent (Rektorat/Prorektorat) von ihren Aufgaben als Professorinnen bzw. Professoren freigestellt. Die An- gaben zur Vergütung für die Universitätsleitung enthalten den Aufwand für diese Zusatzfunktionen. Rektorin/Rektor und Prorektorinnen/Prorektoren erhalten für das Amt zudem eine Funktionszulage. Universitätsrat Präsident Universitätsleitung davon Rektor Bruttolohn gemäss Lohnausweis (CHF) 40 000 – 647 132 160 321 Personen (Pensen in % VZÄ) 8 1 335 75 Durchschnittlicher Lohn (CHF) 5000 – 193 174 Funktionszulagen Rektor, Prorektoren (CHF) 55 000 25 000 Total 40 000 – 702 132 185 321 DONATIONEN Mit Drittmitteln von Förderinstitutionen, Stiftungen und Privaten war auch 2020 eine vielfältige Förderung von Projekten in Forschung, Lehre und Universitätsentwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses möglich. Mit- arbeitende und Studierende danken für dieses weitsichtige, zukunftsgerichtete Engagement diverser Personen und Institutionen, das die Universität voranbringt und der All- gemeinheit zugutekommt. In der nebenan abgedruckten Übersicht ist die Herkunft von Donationen offengelegt. Dies, soweit Vergabungen nicht mit der Auflage «ohne Namensnennung» erfolgt sind; eine gesetzliche Pflicht besteht lediglich für Donationen, die eine halbe Million Franken übersteigen. Die Universität stellt die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre sicher: Weder auf Personalentscheidungen noch auf die wissenschaftliche Arbeit nehmen Donatorinnen und Donatoren Einfluss. Zahlungen des Schweizerischen Nationalfonds zur Förde- rung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) und der Bundesagentur für Innovationsförderung Innosuisse sind in der Jahresrechnung (vorangehende Doppelseite) dargestellt und werden nicht als Donationen ausgewiesen. 59 Name der Donatorin / des Donators Betrag 2020 Gesamtbetrag Zweck (alphabetisch) (in CHF) und Dauer (in CHF) Donationen ab CHF 10 000 ALUMNI Organisation Universität Luzern 15 000 2020–2021 Corona-Überbrückungshilfe für Studierende der Universität Luzern Avenira-Stiftung 8000 Forschungsprojekt «Krebs im Jugend- und jungen Erwachsenenalter» Avenira-Stiftung 4 100 Junge Rechtswissenschaft Luzern, Finanzierung 7. Band Avenira-Stiftung 5000 Forschungsprojekt «Health 2040» Bistum Basel, Kirchenopfer (Bischöfliches Ordinariat Solothurn) 78 152 Bildungsbeitrag Theologische Fakultät Bistum St. Gallen, Kirchenopfer 31 739 Bildungsbeitrag Theologische Fakultät Bucher-Haefner Eva-Maria 112 500 450 000 (2017–2020) Weiterbildung «Humanitarian Leadership» Bundesamt für Polizei 98 000 294 000 (2019–2021) Forschungsprojekt «Salafismus in der Deutschschweiz» Concordia Versicherung AG 7000 70 000 (2017–2026) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät / Titularprofessur Versicherungsökonomie CSS Kranken-Versicherung AG 27 780 250 000 (2018–2026) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät / Titularprofessur Versicherungsökonomie EU Horizon 2020 86 566 233 000 (2019–2020) EU-Forschungsprojekt «PanCareFollowUp». Approaches for Survivorship, Palliation, End-of-life Care Gebert Rüf Stiftung 56 000 240 000 (2018–2020) Vermittlungsprojekt «Swiss Sports History goes Public» Gebauer Stiftung Zürich 15 000 CAS Palliative Care, Kurs 2 Haefner Martin 165 000 495 000 (2018–2020) Weiterbildung «Graduate School in Ethics» (ISE) Haefner Martin 75 000 450 000 (2018–2024) Habilitandenstelle «Ethik der Digitalisierung» Helmuth M. Merlin Stiftung 18 700 «primius» fördert Talente, Lucerne Graduate Academy for Law and Economics Hofstetter Stiftung 10 000 Seminar «Data Science Hackathon in Economics and Management» (WF) Institut für Hausarztmedizin 25 000 Forschungsprojekt «Health 2040» Josef Müller Stiftung Muri 8000 24 000 (2019–2021) Fonds für Studierende aus dem Kanton Luzern Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen 10 000 Forschungsprojekt «Health 2040» und -direktoren (GDK) Krebsforschung Schweiz 49 850 199 400 (2017–2020) Nachsorge nach Kinderkrebs (Forschungsprojekt 2) Krebsforschung Schweiz 59 200 Forschungsprojekt «Needs of Bereaved Parents» Krebsliga Zentralschweiz 25 000 100 000 (2019–2022) Forschungsprojekt «Krebs im Jugend- und jungen Erwachsenenalter» Anton Muff 20 000 170 000 (2018–2020) Aufbau «Spezialisierte Psychologie» Palatin-Stiftung 60 000 160 000 (2020–2022) Forschungsprojekt «Krebs im Jugend- und jungen Erwachsenenalter» P&K Pühringer Gemeinnützige Stiftung 124 000 620 000 (2016–2021) Aufbau Wirtschaftwissenschaftliche Fakultät PwC Schweiz 10 000 «primius» fördert Talente Römisch-katholische Landeskirche Kanton Luzern 150 000 Professuren Theologische Fakultät Römisch-katholische Landeskirche Kanton Luzern 4000 CAS Palliative Care, Kurs 2 Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) 284 000 Arbeitshilfe zur Liturgiegestaltung, Fachstelle Katechese, Staatskirchenrecht, Religionspädagogisches Institut Schweizerische Paraplegiker-Stiftung 450 000 Stiftungsprofessur und Mitarbeitende in Gesundheits- wissenschaften und Gesundheitspolitik SOL Studierendenorganisation Universität Luzern 10 000 Corona-Überbrückungshilfe für Studierende der Universität Luzern Donationenliste 60 FACTS AND FIGURES Stämpfli Verlag AG 10 000 «primius» fördert Talente Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft 157 138 500 000 (2018–2021) Aufbau Zentrum Komparative Theologie Stiftung Domarena 30 000 Forschungsprojekt in Kooperation mit Luzerner Kan- tonsspital und Kinderspital Stiftung Mercator Schweiz 180 000 290 000 (2019–2020) Lucerne Summer University: Ethics in a Global Context (LSUE) Stiftung Physiotherapie Wissenschaften, Bern 12 500 Forschungsprojekt «Health 2040» Stiftung Universität Luzern 180 000 Corona-Überbrückungshilfe für Studierende der Universität Luzern Suva 20 000 120 000 (2017–2022) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät / Titularprofessur Versicherungsökonomie Universitätsverein 15 000 Corona-Überbrückungshilfe für Studierende der Universität Luzern Total 2 707 225 Donationen ohne Namensnennungen Donation einer gemeinnützigen Stiftung 20 000 65 000 (2018–2020) Aufbau «CAS Palliative Care» Donation einer gemeinnützigen Stiftung 60 000 480 000 (2015–2020) Aufbau Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Donation einer gemeinnützigen Stiftung 60 000 360 000 (2020–2023) Ständige Gastprofessur im Corporate Management und Wirtschaftsrecht / Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Donation einer gemeinnützigen Stiftung 30 000 120 000 (2018–2021) Lucerne Summer University: Ethics in a Global Context (LSUE) Donation einer gemeinnützigen Stiftung 20 000 114 680 (2018–2020) Dissertation «Datenbank über Verteilung Einkommen, Vermögen, Steuern in der Schweiz» Donation einer gemeinnützigen Stiftung 72 855 200 340 (2018–2020) Forschungsprojekt «Center for Ethics and Entrepreneurship» Donation einer gemeinnützigen Stiftung 10 000 Ausbauprojekte Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Donation ohne Namensnennung 28 000 126 000 (2017–2020) Unterstützung Scolar at Risk, Forschungsprojekt «Meadyrade» Donation ohne Namensnennung 40 000 160 000 (2020–2023) Förderung «Themen Geldtheorie und Geldpolitik» Donation ohne Namensnennung 40 000 Studierendenfonds Donation ohne Namensnennung 50 000 Aufbau Zentrum Human Resource Management Total (13) 430 855 Donationen unter CHF 10 000 ALUMNI Organisation Universität Luzern, Gemeinnützige Gesellschaft, Luzern , Josef Müller Stiftung Muri, Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte, Krebsliga Schweiz, Luzerner Anwaltsverband, Niederer Kraft Frey AG, Oertli-Stiftung, Prof. Bürli-Stiftung, Römisch-katholische Landeskirche Kanton Luzern, Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ), Stiftung für Rechtsausbildung Luzern, Stiftung Joseph Willmann-Haus in Luzern, Stiftung Judentum/Christentum, Tschümperlin Lötscher Schwarz AG, Verein St. Charles Society Gesamttotal (91) 3 188 206 61 Die Angaben in den Grafiken sind Vollzeit äquivalente beziehungsweise Verträge. Diese teilen sich per Ende 2020 folgendermassen auf: Festangestellte: 625 Personen, davon Professuren: 77; Lehrbeauftragte*: 209 Personen * In der Statistik nicht enthalten sind die rund 250 Lehrbe auftragten des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin. Diese sind bei den Lehr- und Partnerspitälern und bei weiteren Partnerinstitutionen angestellt. 1917 18 20 10000 20000 30000 40000 V ol lz ei tä q ui va le nt e 75% 25% 72% 28% 45% 55% 34% 66% 12040 (224) 19195 (398) 6180 (73) 3139 (200) 11075 (206) 16460 (365) 6110 (75) 2968 (185) 11320 (212) 16740 (362) 6305 (75) 2793 (178) 12410 (234) 20680 (444) 6305 (77) 3089 (215) 2000 4000 6000 8000 10000 V ol lz ei tä q ui va le nt e TF 20 20 20 20 2630 (52) 1145 (14) 448 (30) 5685 (116) 2030 (22) 1189 (78) 6825 (164) 2075 (26) 867 (65) 2630 (64) 625 (8) 500 (37) 20 2520 (38) 430 (7) KSF RF WF GWM Lehrbeauftragte* Professuren Assistierende / Forschungsmitarbeitende Administratives und technisches Personal Lehrbeauftragte * Professuren Assistierende / Forschungsmitarbeitende MITARBEITENDE DER UNIVERSITÄT LUZERN AKADEMISCHES PERSONAL 1917 18 20 10000 20000 30000 40000 V ol lz ei tä q ui va le nt e 75% 25% 72% 28% 45% 55% 34% 66% 12040 (224) 19195 (398) 6180 (73) 3139 (200) 11075 (206) 16460 (365) 6110 (75) 2968 (185) 11320 (212) 16740 (362) 6305 (75) 2793 (178) 12410 (234) 20680 (444) 6305 (77) 3089 (215) 2000 4000 6000 8000 10000 V ol lz ei tä q ui va le nt e TF 20 20 20 20 2630 (52) 1145 (14) 448 (30) 5685 (116) 2030 (22) 1189 (78) 6825 (164) 2075 (26) 867 (65) 2630 (64) 625 (8) 500 (37) 20 2520 (38) 430 (7) KSF RF WF GWM STELLENPROZENTE INKL. INTERFAKULTÄRE STELLEN (IN KLAMMERN: ANZAHL VERTRÄGE) STELLENPROZENTE PRO FAKULTÄT (IN KLAMMERN: ANZAHL VERTRÄGE) 62 FACTS AND FIGURES STUDIERENDENSTATISTIK HERBSTSEMESTER 2020 To ta l d av on Fr au en (% ) B ac he lo rs tu fe M as te rs tu fe D ok to ra te D ip lo m e oh ne ak ad . G ra d Fakultäten und Studienfächer Theologische Fakultät 295 54% 157 40 42 56 Theologie 203 47% 134 35 34 – Religionspädagogik 23 65% 23 – – – Theologie Spezial Curriculum 8 75% – – – 8 Religionspädagogisches Institut 48 71% – – – 48 Religionslehre – Religion 5 80% – 5 – – Theologische Studien 8 38% – – 8 – Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 769 64% 427 271 71 – Religionswissenschaft 14 71% 4 4 6 – Judaistik 7 43% 2 3 2 – Philosophie 63 41% 39 17 7 – Geschichte 79 37% 46 19 14 – Ethnologie 20 80% 13 1 6 – Kulturwissenschaften 156 73% 104 41 11 – Soziologie 59 59% 35 6 18 – Wissenschaftsforschung 2 50% – – 2 – Politikwissenschaft 64 45% 51 8 5 – Dual Degree in Political Science 2 50% – 2 – – Computational Social Sciences 18 50% – 18 – – Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaft 208 79% 133 75 – – Weltgesellschaft und Weltpolitik 72 71% – 72 – – Public Opinion and Survey Methodology 5 60% – 5 – – Interfakultär 176 45% 144 32 – – Philosophy, Politics and Economics 156 44% 144 12 – – Religion – Wirtschaft – Politik 20 55% – 20 – – Rechtswissenschaftliche Fakultät / Rechtswissenschaft 1287 60% 589 497 201 – Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 456 43% 307 122 27 – Politische Ökonomie 16 25% 8 8 – – Wirtschaftswissenschaften 440 44% 299 114 27 – Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin 172 73% – 118 54 – Health Sciences 144 78% – 90 54 – Humanmedizin 28 46% – 28 - – Total Studium 3155 58% 1624 1080 395 56 Weiterbildung Theologische Fakultät 22 59% NDS Berufseinführung 21 57% CAS Religionsunterricht 1 100% Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 49 43% CAS Philosophie und Management 12 58% DAS Philosophie und Management 13 31% MAS Philosophie und Management 4 25% CAS Philosophie und Medizin 11 73% MAS Philosophie und Medizin 9 11% Rechtswissenschaftliche Fakultät 118 38% CAS Agrarrecht 25 21% CAS Judikative 66 41% CAS Wirtschaftsstrafrecht 28 31% Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 225 29% CAS in Decision Making 9 33% CAS in Decision Making Situation Monitoring 1 100% CAS in Human Factors 8 13% CAS in Information Management 9 22% CAS in Leading by Example 71 31% CAS in Leading by Operations 39 36% CAS in Leading Teams 52 27% MAS in Effective Leadership 8 38% MAS in Humanitarian Leadership 28 21% Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin 16 81% CAS Palliative Care 16 81% Total Weiterbildung 430 37% Total Studium und Weiterbildung 3585 55% 1624 1080 395 56 63 STUDIERENDE DER UNIVERSITÄT LUZERN * Total Studierende ohne/mit Weiterbildung Alle übrigen Zahlen auf dieser Seite ohne Weiterbildung Interfakultär Weiterbildung Gesundheitswissenschaften und Medizin (GWM) Wirtschaftswissenschaften (WF) Rechtswissenschaft (RF) Kultur- und Sozialwissenschaften (KSF) Theologie (TF) HS 15 4 3 % 5 7 % T 2 7 9 0/ 3 0 75 * 1178 1326 285 17 269 HS 16 4 1 % 5 9 % 1021 1265 191 93 269 260 T 2 8 3 9/ 3 0 9 9 * HS 17 4 2 % 5 8 % 992 1278 260 114 300 266 T 2 9 4 4/ 32 10 * HS 18 4 2 % 4 2 % 5 8 % 5 8 % 984 789 1272 1276 314 135 378 138 154 299 296 291 447 T 3 0 0 7/ 32 9 8 * T 3 0 2 8/ 3 47 5* HS 19 4 2 % 5 8 % 769 1287 172 456 176 295 430 T 3 1 5 5/ 3 5 8 5* HS 20 BILDUNGSHERKUNFT NATIONALITÄTEN Deutschland 46 % Italien 9 % Österreich 5 % Portugal 3 % Liechtenstein 3 % Spanien 2 % Russland 2 % Kosovo 2 % Kroatien 2 % Türkei 2 % USA 2 % Übrige Nationalitäten 22 % Luzern 25 % Zürich 13 % Aargau 7 % Tessin 6 % Bern 6 % Schwyz 4 % Zug 4 % St. Gallen 4 % Solothurn 2 % Obwalden 2 % Graubünden 2 % Nidwalden 2 % Thurgau 2 % Basel-Landschaft 1 % Basel-Stadt 1 % Wallis 1 % Uri 1 % Übrige Kantone 14% Ausland 14 % Die Bildungsherkunft der Studierenden (egal welcher Nationalität) bezieht sich auf den Wohnort, der bei Erwerb des Studienberechtigungsausweises (z.B. Matura, Abitur, etc.) gemeldet war. 86 Prozent der Studierenden haben die Schweizer Staats bürgerschaft. Der Rest verteilt sich auf insgesamt 50 Nationalitäten. „Der Masterstudiengang ‹Health Sciences› zieht Studierende aus der ganzen Welt an. Dieses internationale Umfeld habe ich sehr geschätzt. Mattia Gianinazzi, Manager bei Biogen International, Baar Absolvent Master Health Sciences 66 BERUFUNGEN UND ERNENNUNGEN THEOLOGISCHE FAKULTÄT Christian Höger, geboren 1975, ist von der Universität Luzern per 1. September 2021 zum Professor für Religionspäda- gogik und Katechetik berufen worden. Er studierte katho- lische Theologie (Diplom) an den Universitäten Eichstätt und Luzern sowie Diplom-Pädagogik an der Universität Eichstätt und an der Universität Würzburg, wo er auch 2008 in Reli- gionspädagogik promovierte. Er habilitierte 2019 an der Universität Freiburg i. Br. Seit 2010 ist er als Akademischer Oberrat für katholische Theologie/Religionspädagogik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg i. Br. tätig. Christian Högers Forschungsschwerpunkte sind Schöpfungsdidaktik im Kontext von Urknall- und Evolutionstheorie, Kinder- und Jugendtheologie sowie Methodologie und Methoden empi- rischen Forschens in der Religionspädagogik. KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Boris Previšić, geboren 1972, ist per 1. August 2022 zum Titularprofessor für Kulturwissenschaften ernannt worden. Er ist seit 2015 SNF-Förderprofessor für Literatur- und Kulturwissenschaften an der Universität Luzern und leitet das Forschungsprojekt «Musikalische Paradigmen in Litera- tur und Kultur». Zudem ist er Direktor des «Urner Instituts Kulturen der Alpen an der Universität Luzern» in Altdorf. Boris Previšić studierte Querflöte mit Lehr-, Orchester- und Konzertdiplom. Danach folgte ein Studium in Germanistik sowie der französischen und vergleichenden Literatur- wissenschaft. In seiner Dissertation «Hölderlins Rhythmus» an der Universität Zürich entschlüsselte er den Rhythmus des Dichters. Er habilitierte an der Universität Basel zur literarischen Rezeption der postjugoslawischen Kriege. Britta-Marie Schenk, geboren 1978, ist per 1. Mai 2021 zur Assistenzprofessorin für Europäische Geschichte des 19. bis 21. Jahrhunderts berufen worden. Sie studierte Geschichte, Deutsche Sprache und Literatur an der Universität Hamburg, wo sie 2016 promovierte. Vor ihrer Berufung war Schenk als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel tätig. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der europäischen Zeitgeschichte, vor allem in der Geschichte sozialer Ungleichheiten vom 19. bis 21. Jahr- hundert. Aktuell bearbeitet Britta-Marie Schenk ein Habilita- tionsprojekt zur Geschichte der Obdachlosigkeit im 19. und 20. Jahrhundert. Hinzu kommt ein Forschungsprojekt zur Diplomatiegeschichte des Kalten Krieges. Schenk tritt die Stelle in einem 50-Prozent-Pensum an. RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Mira Burri, geboren 1975, ist per 1. September 2021 zur ausserordentlichen Professorin für internationales Wirt- schafts- und Internetrecht berufen worden. Sie ist seit April 2016 als Lehr- und Forschungsbeauftragte sowie Managing Director für Internationalisierung an der Rechtswissen- schaftlichen Fakultät der Universität Luzern tätig. Zuvor war sie unter anderem Forschungsleiterin am World Trade FACTS AND FIGURES 67 Institute der Universität Bern, wo sie bereits zu Themen der Medien- und Kommunikationsregulierung promoviert (2006) und habilitiert (2015) hatte. Als erste Forscherin der Universi- tät Luzern hat Mira Burri für ihr Projekt «Trade Law 4.0» eine Finanzierung des prestigeträchtigen ERC (European Re- search Council) eingeworben (siehe Seiten 26–28). Die Förderung in diesem Rahmen beläuft sich auf 1,6 Mio. Euro. DEPARTEMENT GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN UND MEDIZIN (GWM) Balthasar Hug, geboren 1961, ist per 1. Februar 2021 zum ausserordentlichen Professor für Community Medizin beru- fen worden. Er studierte Humanmedizin in Zürich und Basel. Er promovierte und habilitierte in Innerer Medizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel. Nach dem Erlangen des Facharzttitels Innere Medizin arbeitete Hug 1999 erstmals als Oberarzt am Luzerner Kantonsspital (LUKS). Heute ist er dort Chefarzt der Allgemeinen Inneren Medizin II. Von 2011 bis 2016 war er als Leitender Arzt der Medizinischen Universitätsklinik Basel tätig. Balthasar Hug, der zudem Inhaber eines MBA und eines Master of Public Health ist, forscht zurzeit im Bereich Health Services Re- search. Seine Professur wird als Brückenprofessur zwischen der Universität und dem Luzerner Kantonsspital geführt. Diana Pacheco Barzallo, geboren 1983, ist per 1. Januar 2021 zur Assistenzprofessorin für Rehabilitation und Gesundes Altern berufen worden. Sie erlangte ihren PhD in Economics an der Université de Neuchâtel. Im Frühjahr 2015 trat Pache- co Barzallo eine Stelle als Lehrbeauftragte am Departement GWM an und arbeitet als Postdoctoral Fellow an der Schwei- zer Paraplegiker-Forschung (SPF). Ihre Forschungsinteres- sen bewegen sich an der Schnittstelle von Gesundheits- ökonomie und Gesundheitssystemen. Zusammen mit Carla Sabariego baut Diana Pacheco Barzallo den Fachbereich Rehabilitation auf. Die beiden Professuren werden zu je 50 Prozent von der Velux Stiftung während fünf Jahren finanziert. Es handelt sich um Brückenprofessuren zwischen der Universität und der Schweizer Paraplegiker-Forschung. Carla Sabariego, geboren 1971, ist per 1. Januar 2021 zur Assistenzprofessorin für Rehabilitation und Gesundes Altern berufen worden. Sie wurde an der Ludwig-Maximilians-Uni- versität (LMU) München habilitiert. Seit 2018 ist Sabariego an der Universität Luzern tätig und koordiniert das WHO Collaborating Center for Rehabilitation in Global Health Systems. Sie ist Mitglied der Arbeitsgruppe, welche eine gesundheitspolitische und systemische Forschungsagenda für die Rehabilitation im Rahmen der Initiative «Rehabilitation 2030» der Weltgesundheitsorganisation WHO erarbeitet. Carla Sabariego baut mit Diana Pacheco Barzallo den Be- reich Rehabilitation auf. Beide Professuren werden hälf tig von der Velux Stiftung finanziert. Es handelt sich um Brü- ckenprofessuren mit der Schweizer Paraplegiker-Forschung. 68 HABILITATIONEN UND DISSERTATIONEN HABILITATIONEN Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät (KSF): Frank Muttenzer (Lehrberechtigung: Kognitive Ethnologie), Sven Kette (Soziologie), Martin Petzke (Soziologie) DISSERTATIONEN Theologische Fakultät (TF): Sabine Baggenstos, P. Andri Tuor OSB. KSF: Anne Beutter, Ursula Butz, Anne Rachael Buzzell, Delgerjargal Dorjbal, Isabelle Haffter, Roland Hofmann, Christian Jäggi, Renata Josi, Rebekka Khaliefi, Rahel Meier, Fatima Mukaddam, Francesca Nobili, Lea Portmann, Johannes Saal, Stéphanie Saxer, Susanne Schmieden, Miriam Tag, Lukas Tobler. Rechtswissenschaftliche Fakultät (RF): Garth Jody Bouwers, Mario Bürgler, Filippo Contarini, Tim Jürg Enz, Fabian Gähwiler, Dario Henri Haux, Angela Hefti, Marco Perret, Jonas Perrin, Annabelle Peschke, Philipp Rebsamen, Ladina Zegg, Cornelio Zgraggen. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (WF): Christian Frey. Departement Gesundheitswissenschaften und Medi- zin (GWM): Julia Bänziger, Erika Harju, Roxanne Maritz Mehr Informationen: www.unilu.ch/jahresbericht EHRENDOKTORATE 2020 Pater Mussie Zerai (TF), Prof. Dr. Ursula Wolf (KSF), Prof. em. Dr. Thomas Cottier (RF), Prof. Dr. Ingrid Fulmer (WF), Prof. em. Dr. Jerome Bickenbach (GWM). 2019 Bischof Dr. Franz-Josef Bode (TF) / Prof. Dr. Margit Eckholt (TF), lic. phil. I Urs Stahel (KSF), Prof. Dr. Thomas Koller (RF), Prof. Dr. Torsten Tomczak (WF). 2018 Guido Fluri (TF), Prof. em. Dr. Robert Salais (KSF), Prof. Dr. Susanne Baer (RF), Prof. Dr. Monika Bütler (WF) Mehr Informationen: www.unilu.ch/ehrendoktorate EHRENSENATORINNEN UND -SENATOREN Brigitte Mürner-Gilli (2020), Doris Russi Schurter (2018), Prof. em. Dr. Paul Richli (2016), Prof. em. Dr. Walter Kirchschläger (2012), Dr. Ulrich Fässler (2010), Helen Leumann (2008; †) Mehr Informationen: www.unilu.ch/ehrensenat FACTS AND FIGURES 69 PREISE UND AUSZEICHNUNGEN THEOLOGISCHE FAKULTÄT P. Dr. des. Andri Tuor OSB (Dissertationspreis, Universitätsverein/Universität Luzern) KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Dr. des. Kris Decker (Merkur-Preis für die Dissertation, Ernst H. Klett Stiftung); Dorothee Elmiger, MA (Alumna des Jahres, ALUMNI Organisation/Universität Luzern), Leandra Ferrario (beste Bachelorarbeit im Frühjahrssemester 2020, KSF); Dr. Nathalie Gasser (Dissertationspreis, Universitätsverein/Universität Luzern), Leander Leuenberger, BA (beste Bachelorarbeit im Herbstsemester 2019, KSF), Alessia Trezzini, MA (beste Masterarbeit im Herbstsemester 2019, KSF) RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Elias Aliverti, BLaw, Nico Blumer, MLaw, Jacqueline Temperli, MLaw, und Barbara Zweifel Moro Lopes, BLaw («Honourable Mention» am Willem C. Vis Moot); Dr. Noémi Biro, Dr. Martin Ludin, Dr. Markus Schreiber und Dr. Thierry Urwyler (Walther Hug-Preis für die Dissertation, Professor Walther Hug-Stiftung); Josua Bütler, BLaw (bester Bachelorabschluss im Herbst- semester 2019, RF); Dr. Filippo Contarini (Dissertationspreis, Universitätsverein/Universität Luzern); Adrian Derungs, MLaw (Alumnus des Jahres, ALUMNI Organisation/Universität Luzern); Laura Garbani, MLaw (bester Masterabschluss im Früh- jahrssemester 2020, RF/ALUMNI Organisation); Prof. Dr. Michele Luminati («Premio Noto Antica» für die langjährige For- schungs- und Publikationstätigkeit, Stadt Noto/IT); Ass.-Prof. Dr. Stefan Maeder (Credit Suisse Award for Best Teaching, Credit Suisse Foundation/Universität Luzern); Eliane Suter, MLaw/LL. M. (bester Masterabschluss im Herbstsemester 2019, RF/ALUMNI Organisation); Jonas Wolfisberg, BLaw (bester Bachelorabschluss im Frühjahrssemester 2020, RF) WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Julia Baer, MA (beste Masterarbeit Politische Ökonomie im Herbstsemester 2019, WF); David Bokel, BA (beste Bachelorarbeit Politische Ökonomie im Herbstsemester 2019); Nico Fankhauser, BA (bester Bachelorabschluss Wirtschaftswissenschaften im Frühjahrssemester 2020), Thanusan Sivanantharasa, BA (bester Bachelorabschluss Wirtschaftswissenschaften im Herbstsemester 2019) DEPARTEMENT GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN UND MEDIZIN Lisa Adey, MA (beste Masterarbeit 2020, GWM); Kathryn Dawson-Townsend, MA («Best published PhD Article Award», Swiss School of Public Health (SSPH+)); Dr. Manya Jerina Hendriks («Best Oral Short Presentation», Swiss Society of Neonatology); Cindy König, MA (beste Masterarbeit 2020, GWM); Prof. Dr. Gisela Michel und Lehrstuhl (LORY-Preis für meiste Open-Access- Publikationen, Universität Luzern) „Besonders gefiel mir, dass manche Vorlesungen / Seminare im kleinen Rahmen stattfanden und somit ein guter Austausch möglich war. Jacqueline Straub, Redaktorin Video / Story bei «20 Minuten», Zürich; Buchautorin, Referentin Absolventin Master Theologie 72 DIENSTE FACHSTELLE FÜR CHANCENGLEICHHEIT 2020 war im Hinblick auf die Förderung der Chancengleich- heit wegweisend für die Universität Luzern. Auf der Basis einer Umfrage unter Studierenden und Mitarbeitenden wurde eine umfassende Diversity-Strategie diskutiert und zum Abschluss gebracht. Die Universitätsleitung hat zudem, als Reaktion auf eine Petition des Feministischen Hochschul- kollektivs und gestützt auf Empfehlungen der Gleichstel- lungskommission, einen acht Punkte umfassenden Mass- nahmenplan beschlossen. Ausserdem hat eine eingehende Studie zu Berufungspraktiken zu Änderungen des Beru- fungsreglements geführt, mit dem Ziel, Diversitätsaspekten in Berufungsverfahren vermehrt Rechnung zu tragen. Diese Reformen lassen ein klares Bekenntnis zur Stärkung der Chancengleichheit erkennen und stellen wichtige Weichen auf dem Weg zu einer vielfältigen und inklusiven Hochschu- le. Dass dieses Ziel noch nicht erreicht wurde, zeigen auch die Zahlen der zum zweiten Mal publizierten Broschüre «Frauen und Männer an der Universität Luzern»: Es gibt noch keinen Aufwärtstrend, die Frauenanteile stagnieren oder sinken sogar in fast allen Bereichen. Umso wichtiger ist das Engagement von zahlreichen Einzelpersonen, die auch im vergangenen Jahr in ihrem jeweiligen Arbeits- und Studien- umfeld zu einer inklusiven Kultur beigetragen haben. FACILITY MANAGEMENT Nachdem im letzten Jahr bereits die Audio-/Videoanlagen der mittleren und grossen Seminarräume umgebaut wurden, konnten die drei grössten Hörsäle mit digitaler Technik ausgerüstet werden. Nebst deutlich verbesserter Bild- und Tonqualität ist es nun möglich, Vorlesungen von den Hör- sälen in die Seminarräume zu übertragen. Aufgrund der Corona-Situation wurden alle Anlagen mit zusätzlichem Equipment ausgerüstet, das es erlaubt, die Vorlesungen komplett digital abzuhalten. Im Weiteren wurde auf dem Dach des Uni/PH-Gebäudes im Sinne der Nachhaltigkeit eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen, die den produzierten Strom direkt ins Gebäude einspeist. FORSCHUNGSFÖRDERUNG Die Forschungskommission (FoKo) und die Stelle für For- schungsförderung unterstützten die Forschung an der Universität Luzern erneut in vielfältiger Weise. Im Berichts- jahr bewilligte die FoKo 30 Vorhaben (Vorjahr: 35) mit einer Summe von 298 400 Franken (Vorjahr: CHF 362 300), da- runter sieben Anschubfinanzierungen zur Unterstützung von Drittmittelgesuchen (Vorjahr: sieben). Der Rückgang steht auch im Zusammenhang mit der Pandemie, etwa im Bereich der Tagungsorganisation. Die vier laufenden und die drei bestehenden Doktoratsprogramme an der Universität, finanziert durch Gelder des SUK-Programms «Doktoratspro- gramme», konnten 2020 wegen der Pandemie grösstenteils nicht wie geplant realisiert werden. Das Programm läuft deswegen noch ein Jahr weiter. Per Frühjahrssemester 2020 wurde die Graduate Academy eröffnet, die Doktorierende und Postdocs fördert (siehe Seite 41). Doktorierende können sich ab 2021 für Mobilitätsbeiträge bewerben, die von swiss- universities mitfinanziert werden. Diese sind die Nachfolge- lösung für die Doc.Mobility-Stipendien, die der Schweizeri- sche Nationalfonds (SNF) Ende 2020 einstellte und als Aufgabe an die Hochschulen übertrug. Die Forschungskom- mission des SNF an der Universität Luzern (SNF-FoKo) vergab vor ihrer Auflösung am Ende des Berichtsjahrs ein letztes Mal zwei SNF-Stipendien Doc.Mobility (Vorjahr: vier) und zwei Early Postdoc.Mobility (Vorjahr: zwei). Sie empfahl vier Kandidatinnen/Kandidaten für Doc.CH-Beiträge zur Evaluation auf der zweiten Stufe beim SNF in Bern (Vorjahr: einer), von denen erfreulicherweise drei erfolgreich waren (Vorjahr: einer) und einen Beitrag von 744 900 Franken einwarben. Der SNF vergibt ab 2021 Doc.CH-Beiträge direkt in Bern. Die Stelle Forschungsförderung hielt ihre Beratungs- tätigkeit mit der Anzahl von 183 Beratungen für Forschende der Universität mit Schwerpunkt Drittmittelfinanzierung durch den SNF 2020 auf hohem Niveau aufrecht (Vorjahr: 190). Die Forschenden stellten im Berichtsjahr 72 Drittmittel- gesuche (Vorjahr: 63). Der SNF war mit 62 Gesuchen (Vor- jahr: 45) wieder der mit Abstand wichtigste Adressat. Die SNF-Gesuche generierten Drittmittel in der Höhe von 3,3 Mio. Franken (Vorjahr: CHF 3,67 Mio.). Die eingeworbenen Gelder von EU, swissuniversities, Innosuisse, Stiftungen und privater Seite betrugen 2,62 Mio. Franken (Vorjahr: CHF 1,66 Mio.). Erfreulicherweise wurde zum ersten Mal vom European Research Council (ERC) einen ERC Consolidator Grant in der Höhe von 1,6 Mio. Franken einer Forscherin zugesprochen (siehe Seiten 26–28). Die Summe aller eingeworbenen Drittmittel für Forschung beziffert sich für das Berichtsjahr auf 5,93 Mio. Franken (Vorjahr: CHF 5,33 Mio.). HOCHSCHULSPORT CAMPUS LUZERN Der Hochschulsport Campus Luzern (HSCL) bot im Berichts- jahr für die über 16 000 Teilnahmeberechtigten ein abwechs- lungsreiches Angebot mit über 90 Sportarten. Fünf Hoch- schulsportlehrerinnen und -lehrer, drei administrative FACTS AND FIGURES 73 Mitarbeitende und rund 200 fachspezifisch ausgebildete Trainingsleitende organisierten und leiteten über 140 wö- chentlich stattfindende Trainings sowie 111 Kurse und zehn Dienstleistungen. Im Sommer wurde an der Sentimatt in Luzern der neue Kraft- und Fitnessraum eröffnet. Auf rund 190 m² stehen neueste Trainingsgeräte zur Verfügung. Seit August 2020 befinden sich auch die Büroräumlichkeiten des HSCL an der Sentimatt. Mit der Umstellung der Hochschulen auf digitale Lehre hat auch der HSCL den Sportbetrieb auf hybrid und digital umgestellt. Während des Frühjahrssemes- ters und einer Woche im Herbstsemester wurden 106 Live- «Zoom»-Lektionen in 13 Sportarten mit über 1200 Teilneh- menden durchgeführt. Zudem wurden diverse Anleitungsvideos auf dem eigenen YouTube-Kanal, Online- Sportberatungen, E-Sports und die Trainingsplattform MyWellness angeboten. Die Fachkenntnisse und Fertigkei- ten der Trainingsleitenden und deren gezieltes Coaching durch die Hochschulsportlehrerinnen und -lehrer war dabei die wichtigste Grundlage, um dieses digitale Sportangebot zu realisieren. Der HSCL hat zum fünften Mal in Folge erfolg- reich ein Praktikum für Wirtschaftsmittelschülerinnen und -schüler angeboten. INFORMATIKDIENSTE Die Informatikdienste waren vor und während des ersten Corona-Lockdowns und der Umstellung auf digitale Lehre mit Software-Lösungen und Hardware-Komponenten stark ausgelastet. Während des Lockdowns konnten diverse Arbeiten wie die Erneuerung der Print-, Netzwerk- und Storage-Infrastruktur umgesetzt werden. Im Sommer wurde ein bestehender Standort ausser Betrieb gesetzt und ein zusätz licher Standort für den Bereich «Weiterbildungen» in Betrieb genommen. Involviert waren die Informatikdienste zudem am Ausbau der Audio-Video-Technik in den grossen Hör sälen HS1, HS9 und HS10 sowie an der Optimierung mehrerer Vorlesungsräume für die digitale Übertragung von Vorlesungen. INTERNATIONAL RELATIONS OFFICE Die Pandemie hatte im Berichtsjahr dramatische Auswirkun- gen auf die internationale Bildung und weltweite Mobilität; natürlich blieb auch die Universität Luzern davon nicht verschont. Die (Incoming-)Austauschstudierenden des Frühjahrssemesters 2020 hatten gerade begonnen, sich in Luzern einzuleben, als im März das Universitätsgebäude geschlossen und auf digitale Lehre umgestellt werden musste. Während einige von ihren Heimuniversitäten um- gehend nach Hause zurückgerufen wurden, blieben die meisten vor Ort und absolvierten ihr Semester vom Studie- rendenwohnheim in Luzern aus. Glücklicherweise konnten sowohl sämtliche Incomings als auch alle Luzerner (Outgo- ing-)Austauschstudierenden die jeweiligen Studienleistun- gen erbringen und ihre Mobilitätssemester erfolgreich abschliessen. Im Herbstsemester war mit 22 Incomings und 16 Outgoings die niedrigste Zahl an Mobilitätsaufenthalten seit über zehn Jahren zu verzeichnen. Die geplanten Aufent- halte von Mitarbeitenden im Rahmen des Swiss-European- Mobility-Programms im ganzen Jahr wurden abgesagt oder verschoben. Auch wenn die Betreuungsaufgaben für Mobili- tätsstudierende pandemiebedingt sehr stark zugenommen haben und die Herausforderung, alle Angebote (einschliess- lich der Informationsanlässe) auf den digitalen Modus umzustellen, sehr aufwendig war, konnten verschiedene zusätzliche Projekte erfolgreich abgeschlossen werden: so etwa die Entwicklung eines virtuellen Kursangebots für Studierende der Partneruniversitäten und die Lancierung eines Instagram-Kanals des International Relations Office. PERSONALDIENST Auch 2020 ist die Anzahl der Mitarbeitenden angestiegen. Insgesamt verzeichnet die Universität einen Personal- zuwachs von knapp 60 Anstellungen im Umfang von 20 Vollzeitstellen. Die positiven Veränderungen sind sowohl bei den Professuren (mit einem Plus von vier Personen) als auch im Mittelbau (mit einem Plus von 46 Personen) sowie bei den administrativen Mitarbeitenden (mit einem Plus von 10 Personen) erfolgt. Einzig die Vollzeitäquivalente der Lehrbeauftragten – die Lehrbeauftragten in der Human- medizin nicht mitgezählt – hielten sich im gleichen Umfang wie im Vorjahr. QUALITÄTSMANAGEMENT Im Berichtsjahr lag der Schwerpunkt des Qualitätsmanage- ments (QM) bei der Institutionellen Akkreditierung, bei deren Prozess das QM die operative Leitung innehat (siehe auch Seite 12). Das Hochschulförderungs- und Koordinations- gesetz (HFKG) verlangt über die Institutionelle Akkreditie- rung, dass die Qualitätssicherung aller Schweizer Hochschu- len nach nationalen Kriterien wirksam erfolgt. Das Verfahren an der Universität Luzern wurde im Februar 2020 offiziell eröffnet. Mit Einbezug aller Gruppen der Universität (Studie- rende, Mittelbau, Lehrkörper, Verwaltung sowie 74 administrativ-technisches Personal) verfasste das QM einen Selbstbeurteilungsbericht, der umschreibt, inwiefern die Universität Luzern die im HFKG präzisierten Standards erfüllt. Im November konnte der Selbstbeurteilungsbericht bei der Agentur AAQ, die das Akkreditierungsverfahren der Universität Luzern betreut, eingereicht werden. Nebst der operativen Leitung des Akkreditierungsprozesses führte das QM 2020 zahlreiche interne Umfragen und Evaluationen durch. STUDIENDIENSTE Die Gesamtzahl der im Herbstsemester 2020 immatrikulier- ten Studierenden betrug 3155. Es durften 767 Neustudieren- de verzeichnet werden, inklusive der allerersten Studieren- den im Joint Master Medizin der Universitäten Luzern und Zürich. Aufgrund der Pandemie haben die Studiendienste die traditionelle persönliche Immatrikulation zu einer Imma- trikulation auf Distanz bzw. auf dem Postweg umorganisiert – sowohl für inländische als auch für internationale Studie- rende. Diese angepasste Handhabung ist bei den Studieren- den gut angekommen: Sie ist zwar mit mehr Aufwand ver- bunden, erwies sich jedoch als erfolgreich und vor allem als gute Lösung in der besonderen Situation. Per 1. Februar 2020 wurde die Raumdisposition, die zuvor bei den Studien- diensten angesiedelt war, im Zuge einer internen Umstruktu- rierung neu dem Facility Management angegliedert. UNIVERSITÄTSARCHIV Das Berichtsjahr war vorwiegend dem sogenannt vorarchivi- schen Bereich gewidmet: der Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung in der Universitätsleitung und einem Dekanat. Die archivische Tätigkeit wurde deswegen, und soweit möglich, eingeschränkt. Das besondere Jahr erleich- terte dies, reduzierte sich doch die Anzahl der Ablieferungen – gut 30 – und der Umfang der übernommenen Unterlagen – gut 20 Laufmeter und 1,5 Gigabyte – auf knapp die Hälfte des früheren jährlichen Archivzuwachses. UNIVERSITÄTSFÖRDERUNG / UNIVERSITÄTSSTIFTUNG Dank der wertvollen Unterstützung von Donatorinnen und Donatoren wurde die strategische Weiterentwicklung der Universität in Forschung, Lehre und Weiterbildung 2020 in vielfältiger Weise gefördert. Auch konnte die im April von der Universität lancierte «Corona-Überbrückungshilfe für Studie- rende» unter anderem mit von der Stiftung akquirierten Mitteln realisiert werden. Im Berichtsjahr erfolgte ein Wech- sel sowohl in personeller als auch in organisatorischer Hinsicht: So gingen Leiter Erich Plattner und die administra- tive Mitarbeiterin Sylvie Landolt Mahler per Mitte bzw. Ende Jahr in Pension – beide haben sich mit viel Herzblut für die Wissenschaft, die Bildung und die Nachwuchsförderung an der Universität Luzern engagiert. Per Dezember wurde die Stelle für Universitätsförderung neu als Geschäftsführung der Universitätsstiftung eingerichtet. Als Geschäftsführer amtet Philip Lorenz Kramer, unterstützt von Martina Schö- nenberg Bächler als Philanthropy Manager. Ziel der Stiftung ist es, die Universität langfristig in ihrer Entwicklung zu unterstützen und den Wirtschaftsstandort Luzern mit erst- klassiger Forschung und Lehre zu stärken. Mit gesellschafts- relevanten Themen soll eine Brücke zur Gesellschaft gebil- det sowie mit wissenschaftlichen Erkenntnissen der Dialog und der akademische Austausch ermöglicht werden. UNIVERSITÄTSKOMMUNIKATION Auch in der Kommunikation prägte das Thema Corona das Berichtsjahr massgeblich. Der Wechsel in den digitalen Betrieb und fortwährende Anpassungen des Schutzkon- zepts an die jeweilige Lage forderten rasches Handeln und viel Flexibilität. Fand schon davor ein Grossteil der Kommu- nikationsaktivitäten im Internet und in den sozialen Medien statt, wurde dieser Bereich zusätzlich ausgeweitet. Pande- miebedingt mussten verschiedene Studienwahlanlässe digital durchgeführt werden – so auch der eigene Bache lor- Infotag im November. Eine wichtige Aufgabe blieb die Pflege von Kontakten zu Medienschaffenden. Dazu gehört die Vermittlung von Expertinnen und Experten als Auskunfts- personen. Die Medienschaffenden bekommen so kompeten- te Auskunft, und die Universität erhält eine erhöhte Sichtbar- keit. Im Oktober wurde die Auffrischung des visuellen Auftritts der Universität angegangen, und schrittweise wurde über mehrere Monate ein weiterentwickeltes Corpo- rate Design (CD) eingeführt. Die neue, starke visuelle Identi- tät der Universität leitet sich aus der bisherigen, bewährten ab. Elemente des CD aus dem Jahr 2007 wurden beibehalten und neu arrangiert. Seit August ist die Universitätskommuni- kation (vorher Öffentlichkeitsarbeit) direkt dem Rektor unterstellt. FACTS AND FIGURES 75 ZENTRUM LEHRE Die Notwendigkeit der plötzlichen flächendeckenden Digita- lisierung hat dem Zentrum Lehre völlig neue Aufgabenberei- che mit drastisch gestiegenem Arbeitsumfang beschert. Im Mittelpunkt standen das Erkunden digitaler Lösungen für Lehre und Leistungsnachweise, das Erstellen von Anleitun- gen via Websites, Factsheets und Videos, die Schulung der Dozierenden und Mitarbeitenden sowie die intensive Beglei- tung und Trouble-Shooting. Ab April unterstützte eine Taskforce aus allen Fakultäten das Zentrum Lehre, was den in diesem Ausmass geleisteten Support erst ermöglichte. Die Chance ergab sich, die Vor- und Nachteile sowohl von digitaler Lehre als auch Präsenzlehre zu erfahren. Insgesamt war es ein sehr intensives Jahr, das im Zuge der intensiven Zusammenarbeit das Kennenlernen und die Vernetzung vieler Dozierender und Mitarbeitender förderte und so trotz oder gerade wegen Corona zu einer persönlichen Universität beitrug. Beim Zentrum Lehre bleibt die Hoffnung, dass die positiven Aspekte digitalen Lehrens und Lernens auch über die Corona-Zeit hinaus in Erinnerung bleiben und reflektiert zum Einsatz kommen, sodass sich die Digitalisierung künftig also nicht einzig auf die Übertragung oder Aufzeichnung von Präsenzlehre beschränkt. ZENTRAL- UND HOCHSCHULBIBLIOTHEK LUZERN Das Jahr 2020 stellte auch die Zentral- und Hochschul- bibliothek (ZHB) Luzern vor Herausforderungen. Der wissen- schaftliche Betrieb verlagerte sich ins Digitale, die Universi- tät war verwaist, der ZHB-Standort Uni/PH-Gebäude zeitweise geschlossen. Während sich Studierende und Dozierende virtuell trafen, lief der Bibliotheksbetrieb vor Ort auf Hochtouren. Der Bedarf an E-Medien stieg enorm, ebenso wie die dazugehörigen Supportanfragen. Die Aus- leihe von Printmedien ging während der Schliessung zwar zurück, die übrigen Servicedienstleistungen explodierten jedoch förmlich. Mehrere tausend Bücher wurden per Post verschickt, zehntausende Seiten aus Zeitschriften und Büchern als kostenfreie Scans für das universitäre Publikum zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurde das Schulungs- angebot bis hin zu individuellen Web-Meetings quasi über Nacht auf digitale Formate umgestellt. Und quasi ganz nebenher liefen das ganze Jahr über die immensen Vorberei- tungen für das neue Bibliothekssystem: «swisscovery» – die gemeinsame, schweizweite Plattform der wissenschaftlichen Bibliotheken. Dies war nur möglich dank des grossen Enga- gements des gesamten Standort- und ZHB-Teams. Dr. Wolfram Lutterer, ZHB Luzern, Standortleiter Bibliothek im Uni/PH-Gebäude PARTNERIN „Wir fühlen uns als Studierende sehr ernst genommen und aufgehoben. Alle unsere Anliegen werden angeschaut und soweit als möglich umgesetzt. Vivienne Woodtli Studentin im Joint Master Medizin (voraussichtlicher Abschluss 2023) 78 WEITERE INFORMATIONEN STUDIENANGEBOT BACHELOR Theologische Fakultät Theologie Theologie im Fernstudium Religionspädagogik Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Ethnologie Geschichte Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften Judaistik Kulturwissenschaften Philosophie Philosophy, Politics and Economics (PPE) Politikwissenschaft Religionswissenschaft Soziologie Rechtswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaft Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Wirtschaftswissenschaften Philosophy, Politics and Economics Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin NEU Gesundheitswissenschaften (ab Herbstsemester 2021) MASTER Theologische Fakultät Theologie Liturgical Music Religion – Wirtschaft – Politik Religionslehre Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lucerne Master in Computational Social Sciences (LUMACSS) Ethnologie Geschichte Geschichte bilingue LU / NE Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften Judaistik Kulturwissenschaften Philosophie Philosophy, Politics and Economics (PPE) Politikwissenschaft Dual Degree in Political Science Public Opinion and Survey Methodology Religion – Wirtschaft – Politik Religionswissenschaft Soziologie Weltgesellschaft und Weltpolitik Wissenschaftsforschung Rechtswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaft Master Plus: – Rechtswissenschaft + Economics & Management – Rechtswissenschaft + International Relations – Rechtswissenschaft + Health Policy Rechtswissenschaft Double Degree (MLaw/LLM) Zweisprachiger Master (MLaw LU/NE) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Wirtschaftswissenschaften – Marktorientierte Unternehmensführung, Politische Öko nomie, Gesundheitsökonomie und -management, Applied Data Science Philosophy, Politics and Economics (PPE) Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin Health Sciences Medizin DOKTORAT Theologische Fakultät Theologie Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Ethnologie Geschichte Judaistik Kulturwissenschaften Philosophie Politikwissenschaft Religionswissenschaft Soziologie Wissenschaftsforschung Rechtswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaft Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Wirtschaftswissenschaften Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin Health Sciences WEITERBILDUNG Theologische Fakultät CAS Katechese CAS Kirchliche Jugendarbeit CAS Partnerschafts-, Ehe- und Familienpastoral CAS Religionsunterricht Nachdiplomstudium Berufseinführung Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät CAS und MAS Philosophie und Medizin CAS, DAS und MAS Philosophie und Management NEU Philosophie 4.0: Philosophie für die Gegenwart Rechtswissenschaftliche Fakultät Express-Fortbildung für Anwältinnen und Anwälte CAS Agrarrecht CAS Arbitration CAS Prozessführung Schweizerische Richterakademie – CAS Judikative Staatsanwaltsakademie – CAS Forensics I + II Staatsanwaltsakademie – CAS Forensische Psychiatrie und Psychologie Staatsanwaltsakademie – CAS Wirtschaftsstrafrecht Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät MAS in Effective Leadership / Einzelseminare CAS in Decision Making and Leadership CAS in Human Factors in Leadership CAS in Information Management and Leadership NEU CAS in Decision Making and Situation Monitoring CAS/MAS in Humanitarian Leadership NEU CAS in Business and Marketing Analytics NEU CAS in Innovation Management NEU CAS in Innovation Implementation NEU CAS in Ecosystem Management NEU CAS in Growth and Transformation Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin CAS Palliative Care Stand: 1. Mai 2021 79 INSTITUTE, SEMINARE UND FORSCHUNGSSTELLEN THEOLOGISCHE FAKULTÄT Institut für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) www.unilu.ch/ijcf Institut für Sozialethik (ISE) www.unilu.ch/ise Ökumenisches Institut (ÖI) www.unilu.ch/om Religionspädagogisches Institut (RPI) www.unilu.ch/rpi Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik (ZRWP) www.zrwp.ch Zentrum für Religionsverfassungsrecht (ZRV) www.unilu.ch/zrv Zentrum Religionsforschung (ZRF) www.unilu.ch/zrf NEU Zentrum für Theologie und Philosophie der Religionen www.unilu.ch/ztpr KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Ethnologisches Seminar www.unilu.ch/ethnosem Historisches Seminar www.unilu.ch/histsem Institut für Jüdisch-Christliche Forschung (IJCF) www.unilu.ch/ijcf Philosophisches Seminar www.unilu.ch/philsem Politikwissenschaftliches Seminar www.unilu.ch/polsem Religionswissenschaftliches Seminar www.unilu.ch/relsem Seminar für Kulturwissenschaften und Wissenschaftsforschung www.unilu.ch/kuwifo SNF-Förderprofessur Literatur und Kulturwissenschaften www.unilu.ch/snf-foerderprofessur-literatur Soziologisches Seminar www.unilu.ch/sozsem Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik (ZRWP) www.zrwp.ch Zentrum Religionsforschung (ZRF) www.unilu.ch/zrf RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Institut für Juristische Grundlagen (lucernaiuris) www.unilu.ch/lucernaiuris Institut für Wirtschaft und Regulierung (WiRe) www.unilu.ch/wire Justiciability of the Energy Strategy 2050 www.unilu.ch/energy-strategy-2050 Kompetenzstelle für Logistik und Transportrecht (KOLT) www.unilu.ch/kolt Luzerner Zentrum für Sozialversicherungsrecht (LuZeSo) www.unilu.ch/luzeso Zentrum für Konflikt und Verfahren (CCR) www.unilu.ch/ccr Zentrum für Recht und Gesundheit (ZRG) www.unilu.ch/zrg Zentrum für Recht und Nachhaltigkeit (CLS) www.unilu.ch/cls Staatsanwaltsakademie an der Universität Luzern www.unilu.ch/staatsanwaltsakademie WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Center für Human Resource Management (CEHRM) www.unilu.ch/cehrm NEU Institute of Marketing and Analytics (IMA) www.unilu.ch/ima DEPARTEMENT GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN UND MEDIZIN Center for Rehabilitation in Global Health Systems www.unilu.ch/crghs Clinical Trial Unit Central Switzerland (CTU-CS) www.unilu.ch/ctu-cs Swiss Learning Health System (SLHS) www.slhs.ch Zentrum für Gesundheit, Politik und Ökonomie (CHPE) www.unilu.ch/chpe NEU Zentrum für Hausarztmedizin und Community Care www.unilu.ch/hausarztmedizin FAKULTÄTSÜBERGREIFEND, ORGANISATORISCH UNABHÄNGIG Urner Institut Kulturen der Alpen an der Universität Luzern www.kulturen-der-alpen.ch Stand: 1. Mai 2021 80 Impressum Herausgeberin Universität Luzern Redaktion Universität Luzern, Universitätskommunikation Dave Schläpfer Frohburgstrasse 3 Postfach 4466 6002 Luzern T +41 41 229 50 92 unikomm@unilu.ch Gestaltung Universität Luzern, Universitätskommunikation Daniel Jurt Bilder Titelbild/Kapitelbilder, Fotografie und grafische Bearbeitung: Silvan Bucher; S. 18: Pius Amrein/Luzerner Zeitung; S. 21: ©Unsplash.com/Edwin_Andrade; S. 29: ©iStock.com/101cats; S. 33: ©Unsplash.com/Bill_Oxford; S. 48 (v.l.): Elias Bricker, Robert Hausmann, Martin Spilker, Roberto Conciatori; S. 49/50: Roberto Conciatori; S. 51: ©iStock.com/bernie_ photo; S. 52: Luzerner Kantonsspital Lektorat / Korrektorat Erika Frey Timillero Druck gammaprint ag Elektronische Version und Archiv www.unilu.ch/jahresbericht Gedruckt in der Schweiz auf Papier aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern. Universität Luzern, Mai 2021 UNIVERSITÄT LUZERN Frohburgstrasse 3 Postfach 4466 6002 Luzern T +41 41 229 50 00 www.unilu.ch

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    Sonderveranstaltung Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Lehrveranstaltungen MASTER WELTGESELLSCHAFT UND WELTPOLITIK KOMMENTIERTES VORLESUNGSVERZEICHNIS HERBSTSEMESTER 2013 INFORMATION 2 Inhaltsverzeichnis Adressen ............................................................................................................................... 4 Termine ................................................................................................................................. 5 Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik ................................................. 6 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen ........................................................ 13 Modul Weltgesellschaft .................................................................................................... 13 Modul Weltpolitik .............................................................................................................. 31 Modul Forschung-Praxis-Methoden ................................................................................. 66 Modulübergreifende Veranstaltungen .............................................................................. 73 Sonderveranstaltungen…..…………………………………………..…...................................76 3 Adressen Administration Politikwissenschaftliches Seminar Adresse Frohburgstrasse 3 Postanschrift Postfach 4466, 6002 Luzern E-Mail-Adresse polsem@unilu.ch Homepage www.unilu.ch/polsem Telefon 041 229 55 91 Sekretariat Trudi Baumann Schürch Büro 3.B04 E-Mail: trudi.baumann@unilu.ch 041 229 55 91 Studienberatung Michael Buess, MA Büro 3.B10 Masterstudiengang E-Mail: michael.buess@unilu.ch 041 229 57 11 Leitung Studiengang Prof. Dr. Sandra Lavenex Büro 3.B14 E-Mail: sandra.lavenex@unilu.ch 041 229 55 90 Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance Beteiligte Seminare KSF Politikwissenschaftliches Seminar E-Mail: polsem@unilu.ch Trudi Baumann Schürch 041 229 55 91 Ethnologisches Seminar E-Mail: ethnosem@unilu.ch Luzia Weber 041 229 55 71 Historisches Seminar E-Mail: histsem@unilu.ch Sandra Merino 041 229 55 41 Ökonomisches Seminar E-Mail: oeksem@unilu.ch Gabriela Rychener 041 229 56 42 Religionswissenschaftliches Seminar E-Mail: relsem@unilu.ch Maria Ettlin 041 229 55 82 Soziologisches Seminar E-Mail: sozsem@unilu.ch Alexandra Kratzer 041 229 55 54 RF Rechtswissenschaftliche Fakultät E-Mail: rf@unilu.ch Carmen Dusi, Lehrplanung 041 229 53 05 4 mailto:polsem@unilu.ch http://www.unilu.ch/polsem mailto:michael.buess@unilu.ch mailto:sandra.lavenex@unilu.ch mailto:polsem@unilu.ch mailto:ethnosem@unilu.ch mailto:histsem@unilu.ch mailto:oeksem@unilu.ch mailto:relsem@unilu.ch mailto:sozsem@unilu.ch mailto:rf@unilu.ch Termine Herbstsemester 2013 Lehrveranstaltungen von Montag, 16. September bis Freitag, 20. Dezember 2013 Ausfall der Vorlesungen: Mittwoch, 2. Oktober St. Leodegar (städtischer Feiertag) Freitag, 1. November Allerheiligen Donnerstag, 7. November Dies Academicus (vormittags vorlesungsfrei) Frühjahrssemester 2014 Lehrveranstaltungen von Montag, 17. Februar bis Mittwoch, 28. Mai 2014 Anmeldung zum Studium Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Prüfungstermine Die Anmeldetermine zum Masterverfahren sowie die Prüfungstermine sind auf der Homepage unter http://www.unilu.ch/deu/master_46858.html publiziert. Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen Die Anmeldungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der KSF erfolgen über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Für Veranstaltungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (RF) ist keine Anmeldung über das Uni- Portal nötig, resp. möglich. Es wird empfohlen, sich in die Mailingliste (https://mlist-rf.unilu.ch/) der jeweiligen Veranstaltung einzutragen um wichtige Informationen und Dokumente auf diesem Weg zu erhalten. In der Veranstaltung selber wird dann darüber infomiert, wie und wann Sie sich zur Veranstaltungs- prüfung verbindlich anmelden können. Diese Anmeldung zu Prüfungen findet in der Regel in der Mitte des Semesters über das UniPortal statt. 5 https://portal.unilu.ch/ http://www.unilu.ch/deu/master_46858.html https://portal.unilu.ch/ https://mlist-rf.unilu.ch/ MA Weltgesellschaft und Weltpolitik an der Universität Luzern Kurzbeschrieb des Studiengangs Der Masterstudiengang „Weltgesellschaft und Weltpolitik“ kombiniert die soziologische, ethnologische, historische, ökonomische, politik- und rechtswissenschaftliche Analyse von Globalisierungsprozessen. Thematisch passende Angebote aus diesen sechs Fächern füllen die zwei inhaltlichen Module des Studienganges und können in unterschiedlichen Kombinationen und fachlichen Spezialisierungen studiert werden. Ziel des Studiengangs ist es, ein Angebot bereitzustellen, das einerseits eine fundierte Forschungsorientierung und andererseits die Möglichkeit einer individuellen Praxiskomponente bietet. Der Studiengang erlaubt ein hohes Mass an Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten und fördert damit die Selbstorganisation und Eigenkompetenz der Studierenden. Die „teaching philosophy“ des interdisziplinären Studiengangs sieht Masterstudierende als Experten, die -- mit Hilfe der Moderation von Lehrenden -- auch voneinander lernen. Die drei inhaltlichen Module des Studiengangs: Im Modul Weltgesellschaft erlaubt die Kombination dieser sozialwissenschaftlichen Disziplinen, die historische Besonderheit der heutigen Weltgesellschaft herauszuarbeiten. Diese Besonderheit zeigt sich beispielsweise in der Entwicklung globaler Funktionssysteme (wie Ökonomie, Wissenschaft, Religion und Recht), grenzüberschreitender Vernetzung, transnationaler Kommunikation und Mobilität. Neben den integrativen Tendenzen werden auch die kulturellen regionalen Besonderheiten und die Konfliktlinien der Weltgesellschaft sowie die unterschiedliche Formen ihrer sozialen, politischen und rechtlichen Bearbeitung behandelt. Das Modul Weltpolitik konzentriert sich auf die Formen grenzüberschreitender Verregelung und ihre demokratische Legitimität, auf Märkte und ihre politische Steuerung, sowie auf Fragen der Migration und Staatsbürgerschaft. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen (u.a. UNO, WTO, IWF…) und regionalen (u.a. EU, NAFTA, ASEAN…) Strukturen des Regierens jenseits des Staates, auf der Analyse der daran beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie auf den Inhalten der daraus resultierenden Regierungsleistungen. Das schliesst juristische Aspekte zunehmender internationaler Verrechtlichung und die ökonomische Analyse entgrenzter Handels- und Finanzströme mit ein. Studierende lernen im Verlauf des Studiums, eigenständige Forschungsfragen zu entwickeln, zu bearbeiten und praktische Problemstellungen zu lösen. Auf der Vermittlung methodischer Grundlagen aufbauend, bietet das Modul Forschungs-Praxis-Methoden zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeiten. Zur Wahl stehen Lehrveranstaltungen zu quantitativen und qualitativen Methoden der Sozialwissenschaften, wissenschaftliche Workshops, die auch „Praktiker“ aus einschlägigen Organisationen einschliessen können, oder ein frei gewähltes, mindestens achtwöchiges Praktikum mit anschliessender Auswertung. Das Praktikum und die dazugehörige Auswertung bieten besondere Möglichkeiten der Verzahnung von Studium und beruflichen Perspektiven. Studieren im Ausland: Internationale Erfahrungen sind wichtig, und ein Studium bietet hier ausgezeichnete Möglichkeiten. Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Universität studieren möchten, werden in ihrem Vorhaben unterstützt. In sämtlichen Bereichen können Credit Points auch an anderen Universitäten erworben werden, so dass das MA-Studium auch bei einem geplanten Auslandsstudium innerhalb von 4 Semestern absolviert werden kann. 6 Qualifikation und Perspektiven Aufgrund des interdisziplinären Zuschnitts des Studiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik sind die erworbenen Kompetenzen in vielen Bereichen einsetzbar und eröffnen ein breites Spektrum von möglichen beruflichen Karrieren. AbsolventInnen qualifizieren sich für obere Kaderpositionen sowie für eine akademische Laufbahn, die auch Anschlüsse an das Promotionsstudium einschlägiger Disziplinen eröffnet (z.B. Soziologie, Politikwissenschaft, Kultur- und Sozialanthropologie). Gleichzeitig können individuelle Schwerpunktsetzungen verfolgt werden, die für die persönliche und fachliche Entwicklung wesentlich sind. Nachfolgend sind beispielhaft einige mögliche Berufsfelder angedeutet: Forscher/in: Probleme theoretisch reflektieren, Forschungsfragen formulieren, Lösungswege antizipieren, (empirische) Daten sammeln, aufbereiten, analysieren, redigieren, Ergebnisse präsentieren. Potenzielle Arbeitgeber: Universitäten, Think Tanks von Wirtschaft und Politik Berater/in / Analyst/in: In Stabsfunktionen Positionspapiere zu politischen oder rechtlichen Themen mit Bewusstsein für historische Abhängigkeiten und politische Konfliktlinien verfassen. Potenzielle Arbeitgeber: Öffentliche Verwaltung, Grossfirmen, NGOs, Verbände Communications Officer / PR: Für Organisationen mit multikulturellem Umfeld (intern sowie extern) rasch und fundiert kommunizieren. Potenzielle Arbeitgeber: Internationale Organisationen, NGOs, multinationale Unternehmen Projektmanager/in / wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Projekte für NGOs, Universitäten, Unternehmen und andere Organisationen planen, leiten, koordinieren und abschliessen. Potenzielle Arbeitgeber: Unternehmen, öffentliche Verwaltung, internationale Organisationen Publizist/in: Schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Radio, Fernsehen und Printmedien. Potenzielle Arbeitgeber: Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung Für die Zulassung zum Masterstudiengang Weltpolitik und Weltgesellschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - ein abgeschlossenes Hochschulstudium (i. d. R. Bachelor), - mindestens 60 CP aus den Studienrichtungen: Kultur- und Sozialanthropologie (oder Ethnologie), Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie oder Geschichte. Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt über das Uni-Portal (https://portal.unilu.ch). Anmeldefrist ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühjahrssemester. Studiengangsleitung: Prof. Dr. Sandra Lavenex (sandra.lavenex@unilu.ch) Professur für Internationale Beziehungen und Global Governance Studienberatung und Fragen zur Zulassung: Michael Buess, MA (michael.buess@unilu.ch) Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie auf: www.unilu.ch/weltgesellschaft-weltpolitik 7 http://www.unilu.ch/weltgesellschaft-weltpolitik Der Masterstudiengang Weltgesellschaft und Weltpolitik Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik – Studienbeginn vor HS12 Art der Veranstaltung Beschreibung CP √ Gesamtanzahl CP 120 I Masterabschluss Mündliche Masterprüfung 10 Masterarbeit 30 II Studienleistungen in den Modulen Weltgesellschaft und Weltpolitik VL 2 VL 2 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 MAS mit schriftlicher Masterseminararbeit 8 Forschungskolloquium 4 Weitere Studienleistungen 10 III Studienleistungen aus dem Master-Lehrangebot der KSF 2 VL oder 1 HS / MAS 4 HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 IV Studienleistungen im Modul Forschung-Praxis-Methoden Allgemeine Methodenlehre HS oder MAS mit schriftlicher Seminararbeit 8 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Praktikum Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 Methodische Forschungsarbeit 8 Variante 2: Methodische Spezialisierung Weitere Studienleistungen aus dem methodisch-empirischen Lehrangebot der KSF 14 Methodische Forschungsarbeit 8 V Sozialkompetenz Sozialkompetenz 4 CP = Credit Points MAS = Masterseminar VL = Vorlesung HS = Hauptseminar Diese Übersicht der Studienleistungen bezieht sich auf die Angaben der geltenden Studien- und Prüfungsordnung sowie auf die entsprechenden Wegleitungen, (download unter www.unilu.ch/ksf). 8 Musterstudienplan MA Weltgesellschaft und Weltpolitik - Studienbeginn ab HS 2012 Modul Studienanforderung Beschreibung Credits 120 Weltgesellschaft und Weltpolitik Vorlesung - 2 Vorlesung - 2 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Masterseminar - 4 Schriftliche Masterseminararbeit - 6 Forschungskolloquium - 4 Weitere Studienleistungen - 14 Forschung – Praxis - Methoden Methodenseminar 4 Variante 1: Berufs- und Forschungspraxis Absolvierung eines selbst organisierten Praktikums von mind. 8 Wochen Vollzeit 14 bzw. 10+4 Variante 2: Methodische Spezialisierung Absolvierung methodischer Veranstaltungen im Rahmen des methodisch-empirischen Lehrangebots der KSF Oder: Absolvierung solcher methodischer Veranstaltungen (10 Cr) und Partizipation an einem einschlägigen wissenschaftlichen Workshop (4 Cr) Schriftliche Arbeit Methodische Forschungsarbeit 6 Freie Studienleistungen Studienleistungen Aus dem MA-Lehrangebot der KSF 10 Sozialkompetenz - 4 Masterverfahren Im Modul Weltgesellschaft oder Weltpolitik MA-Arbeit - 30 Im anderen Modul als MA-Arbeit MA-Prüfung mündliche Prüfung 10 Die Musterstudienpläne entsprechen der Wegleitung Masterstufe der Studien- und Prüfungsordnung 2011. Download unter www.unilu.ch/ksf. 9 Kurzübersicht der Lehrveranstaltungen Anrechenbar für Modul Weltgesellschaft Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Beer: Einführung in die Ethnologie Mo 13.15 – 15.00 VL Stichweh: Theorie der Weltgesellschaft Blockveranstaltung VL Speich: Entstehung und Zerfall der „Dritten Welt“ Mi 10.15 – 12.00 HS Arnold/Oehri: Governance und Nachhaltigkeit Di 13.15. – 15.00 HS Helbling: Bauern weltweit: Haushalt, Acker, Markt Di 13.15 – 15.00 HS Gardner: Contemporary Issues in the Anthropology of Religion Mi 15.15 – 17.00 HS Hunger: Westöstliche Stadtansichten. Die Verbindung von Orient und Okzident in Hafenstädten rund ums Mittelmeer, 19. und 20. Jahrhundert Do 13.15 – 15.00 HS Leemann: Landkonflikte in Kambodscha: Politik des lokalen Widerstandes Mo 10.15 – 12.00 HS Larsen: New Directions in Environmental Anthropology Mi 13.15 – 15.00 HS Wehrli: Polyreligiosität im Sozialismus Mi 13.15 – 15.00 HS Morikawa: Weltgesellschaft oder multiple modernity. Aus globalhistorischer Perspektive Do 15.15 – 17.00 MAS Passarge: Die Entstehung von Organisationen und Märkten Di 08.15 – 10.00 MAS Drepper: Keep the wheels turning – Management, Führung, Steuerung Do 10.15 - 12.00 MAS Göbel: Politische Organisationen Blockveranstaltung MAS Baumann: Religiöse Parallelgesellschaften oder Brücken in die Gesellschaft? Immigrierte Religionsgemeinschaften in Europa Di 13.15 – 15.00 MAS Beer/Hodler: Rohstoffgewinnung: ökonomische und soziokulturelle Folgen Mo 15.15 – 17.00 MAS Heintz: Soziologie der Menschenrechte Di 13.15 - 15.00 MAS Winter: Transnationale Serienkultur Blockveranstaltung 10 Anrechenbar für Modul Weltpolitik Veran- staltung Dozent/in: Titel VL Blatter: Demokratietheorien Mo 15.15 – 17.00 VL Caroni: Migrationsrecht Do 15.15 – 17.00 VL Caroni: Völkerrrecht Di 13.15 – 15.00 Do 10.15 – 12.00 VL Diebold: The Law and Policy of the World Trade Organisation (WTO) Di 08.15 – 10.00 VL Fielder: African Law – Contemporary Issues in the Law of Sub-Saharan Africa: Crisis, Consitutionalism and Hope Mo 15.15 – 17.00 VL Graber: Europäisches und internationales Medien- und Urheberrecht Di 08.15 – 10.00 VL Heselhaus: Europäisches Wirtschaftsrecht Mo 10.15 – 12.00 VL Hodler: Wachstum und Entwicklung Mo 10.15 – 12.00 VL Lavenex: Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Mi 10.15 – 12.00 VL Lüchinger: Umweltökonomik Di 13.15 – 15.00 VL Marantelli: Internationales und europäisches Steuerrecht Fr 08.15 – 10.00 VL Morawa: Comparative Constitutional Law in Action Mi 13.15 – 15.00 VL Schaltegger: Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Do 10.15 – 12.00 VL Zhang Coenen: Terrorism and the Law Di 10.15 – 12.00 HS Arrighi: The Politics of International Migration Blockveranstatlung HS Blatter: Innovating Governance in the Metropolis and Beyond Di 17.15 – 19.00 HS Hodler: Internationaler Handel und Globalisierung Blockveranstaltung HS Hunger: Die tunesische Revolution 2011 im historischen Vergleich Mo 15.15 – 17.00 HS Junk: Organizing Peace – Organization Theory and the Management of Humanitarina Interventions and Peace Operations Blockveranstaltung HS Jurje: Public Policy Analysis Di 10.15 – 12.00 HS Lavenex: The Real World Order: Institutionelle Varianz in den internationalen Beziehungen Mi 13.15 – 15.00 HS Maisenbacher: Hegemonie und Empire. Ordnungsvorstellungen der Weltpolitik Do 10.15 – 12.00 HS Münkler: Utopien und Dystophien. Wunschträume und Schreckensbilder in der Geschichte des politischen Denkens. Blockveranstaltung HS Sberro Picard: Latin America and the world: politics and challenges of a new international actor Blockveranstaltung HS Schmid: Empirical Strategies in Political Economics Blockveranstaltung HS Serrano: International Political Economy Mi 15.15 – 17.00 HS Straumann: Vom Goldstandard zum Euro: Einführung in die europäische Währungsgeschichte Fr 13.15 – 15.00 11 HS Winzen: Parlamentsforschung Do 17.15 – 19.00 MAS Dingwerth: Legitimität internationaler Organisationen Mo 10.15 – 15.00 MAS Meyer: Sicherheit und Staatlichkeit Do 15.15 – 17.00 MAS Tunger: Moderne Islamische Staatsentwürfe Fr 10.15 – 12.00 Anrechenbar für Modul Forschung-Praxis-Methoden Veran- staltung Dozent/in: Titel HS Jurie: Public Policy Analysis Di 10.15 – 12.00 HS Kirschschlager: Der qualitative Forschungsprozess – Seminar zur Unterstützung empirischer Arbeiten Di 15.15 – 17.00 HS Schmid: Empirical Strategies in Political Economics Blockveranstaltung MAS Kirchschlager: Kategorisierungen und Klassifikationen Di 10.15 – 12.00 MAS Lipps: Datenalanyse mit Stata Blockveranstatltung MAS Manderscheid: Analysis of Social Structure and Social Behavior Do 13.15 – 15.00 MAS Oglesby: Approaches and methods in consumer research Do 10.15 – 12.00 Modulübergreifende Veranstaltung Veran- staltung Dozent/in: Titel KOL Bohn: Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienwissenschaft folgt KOL Lavenex/Blatter: Kolloquium für Abschlussarbeiten Di 15.15 – 17.00 KOL Passarge/Mormann: Masterkolloquium Organisation und Wissen Di 17.30 – 19.30 Sonderveranstaltungen Veran- staltung Dozent/in: Titel Workshop Morawa: Diversity Management Blockveranstaltung Workshop Marauhn: International Environmenta Law Blockveranstaltung Legende VL Vorlesung HS Hauptseminar MAS Masterseminar KOL Kolloquium 12 Detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltungen Modul Weltgesellschaft Einführung in die Ethnologie Dozentin: Prof. Dr. Bettina Beer Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 13.15 - 15.00, ab 16.09.2013 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung "Einführung in die Ethnologie" vermittelt einen Überblick über das Fach und das Studium der Ethnologie. Dabei geht es sowohl um wissenschaftliche Arbeitstechniken als auch um zentrale Fragestellungen, Begriffe, Themenbereiche, aber auch Geschichte und Methoden des Faches. "Kultur" und "Ethnie" etwa sind für die Ethnologie zentrale und umstrittene Konzepte, die in der Vorlesung erläutert werden. Außerdem werden die empirische Methode der ethnologischen Feldforschung und die dabei angewandten Verfahren der Datenerhebung vorgestellt. Nur wer Grundkenntnisse der empirischen Methoden hat, kann die Ergebnisse ethnologischer Forschungen nachvollziehen und bewerten. Die wichtigsten thematischen Bereiche der Ethnologie – Religion, Verwandtschaft/soziale Organisation, Politik und Wirtschaft – werden einführend vorgestellt und dabei gleichzeitig erste Einblicke in Theorien der Ethnologie vermittelt. Ein solcher Überblick hilft, weiterführende Informationen und Kenntnisse aus vertiefenden Seminaren in einen größeren Rahmen einzuordnen und dadurch besser zu verstehen. Während des Semesters werden kurze schriftliche Aufgaben gestellt, deren Lösung Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme sind. Unterrichtsmaterial, Texte und Illustrationen sowie ein Online-Forum sind auf OLAT bereitgestellt. Die Selbstorganisation eines begleitenden Lektürekurses, für den Social Credit Points vergeben werden, ist möglich. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete Prüfung / 3 Kontakt: bettina.beer@unilu.ch Literatur: • Beer, Bettina und Hans Fischer 2009: Wissenschaftliche Arbeitstechniken in der Ethnologie. (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Reimer. • Pflichtlektüre: Beer, Bettina und Hans Fischer (Hg.) 2011: Ethnologie. Einführung und Überblick. (7. Auflage). Berlin: Reimer. 13 Theorie der Weltgesellschaft Dozent: Prof. Dr. Rudolf Stichweh Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 18.10.2013, 10.15 - 17.00, Sa, 19.10.2013, 09.15 - 16.00, Fr, 22.11.2013, 10.15 - 17.00, Sa, 23.11.2013, 09.15 - 16.00 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Die Vorlesung bietet einen systematischen Überblick einer Theorie der Weltgesellschaft. Die voraussichtlichen Themen sind die Folgenden: I Grundbegriffe einer Theorie der Weltgesellschaft: Gesellschaft, Welt, Kommunikation II Evolutionäre und historische Voraussetzungen der Weltgesellschaft III Selbstbeobachtung, Selbstbeschreibung, Semantik IV Eigenstrukturen der Weltgesellschaft: Funktionssysteme und Vergleich der Funktionssysteme V Eigenstrukturen der Weltgesellschaft (Organisationen, Netzwerke, Epistemische Communities) VI Prozesse und Mechanismen der Globalisierung VII Migration VIII Transport, Verkehr, Kommunikation IX Weltstädte und Weltereignisse X Raum und Zeit XI Diversität und Konflikt XII Normativität und Solidarität XIII Ungleichheit XIV Individualisierung XV Ökologie der Weltgesellschaft XVI Evolution der Weltgesellschaft Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Hinweis: Material: KSF: Benotete Prüfung (Essay) / 2 rstichweh@yahoo.de Als Prüfungsform dient in dieser Vorlesung ein Essay (8.000 – 10.000 Zeichen), den Teilnehmer zu einem Thema ihrer Wahl aus dem Bereich der Vorlesung verfassen. Zusätzlich sind Hausarbeiten möglich und gegebenen- falls Masterarbeiten anschliessbar. Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Drori, Gili S. et al. (Hg.), Globalization and Organization, 2006 • Heintz, Bettina et al. (Hg.), Weltgesellschaft. Theoretische Zugänge und empirische Problemlagen, 2005 Lechner, Frank J./Boli, John (Hg.), The Globalization Reader, 4th ed., 2011 Luhmann, Niklas, Die Gesellschaft der Gesellschaft, 2 Bde., 1997 • Meyer, John W., World Society, 2010 • Rossi, Ino (Hg.), Frontiers of Globalization Research, 2008 • Stichweh, Rudolf, Die Weltgesellschaft. Soziologische Analysen, 2000 • Stichweh, Rudolf, Der Fremde. Studien zu Soziologie und Sozialgeschichte, 2010 Stichweh, Rudolf, Inklusion und Exklusion, 2. erw. Aufl., 2013 14 Entstehung und Zerfall der „Dritten Welt“ Dozent: Prof. Dr. Daniel Speich Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich, Mi, 10.15 - 12.00, ab 18.09.2013 FRO, HS 5 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Mit dem Ende der europäischen Kolonialreiche entstand eine Ländergruppe, die als „Dritte Welt“ bezeichnet wurde. Beginnend mit dem Spätkolonialis- mus und dem Mandatssystem des Völkerbundes geht die Vorlesung auf den „Aufbruch der farbigen Völker“ in den 1950ern und 1960ern ein. Die Zu- spitzung des Nord-Süd-Konflikts in den 1970ern und das „Ende der Dritten Welt“ in den 1980ern sind Thema. Die Vorlesung stellt den Nord-Süd-Konflikt in einen kulturhistorischen Kontext. Sie fragt nach den Deutungsmustern globaler Ungleichheit und nach den Handlungsperspektiven, die aus ihnen abgeleitet wurden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 2 Kontakt: Hinweise: daniel.speich @unilu.ch Texte über OLAT Literatur • Lee, Christopher J. (Hg.) 2010: Making a world after empire. The Bandung moment and its political afterlives, Athens Ohio: Ohio • Tomlinson, B. R. 2003. What Was the Third World?, in: Journal of Contemporary History, 38 (2), S. 307- 321. 15 Governance und Nachhaltigkeit Dozentinnen: Nadine Arnold Huber, MA Myriam Oehri, MA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 19.09.2013 FRO, HS 12 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Mit der stetigen Zunahme nicht-staatlicher Akteure in der globalen Arena, haben sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte alternative Formen des Regierens herausgebildet: die klassische politische Steuerung durch „Government“ wurde ergänzt durch Formen der „Governance“ (etwa Hierarchie, Markt, Netzwerk und freiwillige Standards). Der Governance- Begriff ist für die Sozialwissenschaften selbstverständlich geworden; „multilevel“, „global“, „external“ und „good“ Governance sind nur einige Aus- prägungen, anhand derer gesellschaftliche Steuerung auf nationaler und internationaler Ebene untersucht und beschrieben wird. Das Seminar „Governance und Nachhaltigkeit“ befasst sich im ersten Teil mit soziologischen und politikwissenschaftlichen Governance-Konzepten. Darauf aufbauend ist der zweite Teil sodann Studien gewidmet, welche die Problematik von Governance in Bezug auf ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit diskutieren. Dazu gehören insbesondere Umwelt-, Arbeits-, und Lebensmittelstandards, die durch politische, private und zivilgesellschaftliche Akteure jenseits des Nationalstaates, etwa die EU, multinationale Konzerne und NGOs, verbreitet werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (benotetes Referat) / 4 Kontakt: Material: nadine.arnold@unilu.ch myriam.oehri@unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Djelic, M. L., & Sahlin-Andersson, K. (2006). Transnational governance: Institutional dynamics of regulation. Cambridge: University Press. • Héritier, A., & Rhodes, M. (2011). New Modes of Governance in Europe. Houndsmill, Basing- stoke, Hampshire: Palgrave Mcmillan. • Lavenex, S., Lehmkuhl, D., & Wichmann, N. (2009). Modes of external governance: a cross-national and cross-sectoral comparison. Journal of European Public Policy, (16:6), 813–833. • Powell, W. W. (1990). Neither Market nor Hierarchy: Network forms of organization. Research in Organizational Behavior, (12), 295-336. 16 mailto:roland.hodler@unilu.ch Bauern weltweit: Haushalt, Acker, Markt Dozent: Prof. Dr. Jürg Helbling Duchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2013 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Das Seminar beschäftigt sich mit Themen, Modellen und Theorien, welche die Ethnologie zur Analyse von kleinbäuerlichen Lebens- und Produktions- verhältnissen entwickelt hat. Kleinbauern machen immer noch einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung in weniger industrialisierten Ländern aus. Das Seminar stellt verschiedene Modelle von Produktionsstrategien bäuerlicher Haushalte zur Diskussion. Die Ausstattung kleinbäuerlicher Haushalte mit Land, Kapital und Arbeitskräften wird ebenso diskutiert wie der Umstand, dass sie gleichzeitig Produktions- und Konsumtionseinheiten sind. Als nächstes kommt der Zusammenhang von Eigentumsverhältnissen und der Modalität der Landnutzung zur Sprache, der anhand der ”Tragödie der Allmende” (Hardin) thematisiert wird. Daran schliesst sich die Diskussion des Zusammenhangs zwischen Bevölkerungszunahme und Produktionsinten- sivierung an (Boserup). Den Abschluss des Seminars bildet der Komplex: Subsistenz- und Marktproduktion. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation mit 5-10-seitigem Handout) / 4 Kontakt: juerg.helbling@unilu.ch Literatur • Ellis, Frank (2003) Peasant economics. Cambridge: Cambridge University Press. • Netting, Robert (1993) Smallholders, householders. Stanford: Stanford University Press. 17 Contemporary Issues in the Anthropology of Religion Dozent: Donald Gardner, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 18.09.2013 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Historically, the study of religion has been at the centre of the social sciences, but this is especially true of anthropology, which has tended to follow Durkheim in seeing religion as a "pimordial institution". Recently, though, various critiques, in conjunction with the effects of globalization, have transformed this traditional approach; indeed, the very concept of religion--and its implied contrast, "secularism"--is now under discussion. The theoretical effects of the rapidly growing "anthropology of Christianity" (a study that reflects the rapid spread and diversification of evangelical/ Pentecostal churches in Africa, South America and Oceania) have been particularly significant. In this course we will examine aspects of these developments theoretically and ethnographically. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSFt: Aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: Don.Gardner@anu.edu.au Literatur All literature will be provided electronically. Preliminary reading: Simon Coleman: 'Recent Developments in the Anthropology of Religion' in: The New Blackwell Companion to the Sociology of Religion. Bryan S Turner (ed) 2010. 18 Westöstliche Stadtansichten. Die Verbindung von Orient und Okzident in Hafenstädten rund ums Mittelmeer, 19. und 20. Jahrhundert Dozentin: Dr. Bettina Hunger Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 19.09.2013 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hautpseminar Inhalt: An der Schnittstelle zwischen Orient und Okzident gelegen lebten in den Hafenstädten rund ums Mittelmeer seit Jahrhunderten Menschen mit unterschiedlichen Religionen und Sprachen zusammen. Wie sich Multi- kulturalität im Stadtbild von Algier, Istanbul, Thessaloniki oder Marseille niederschlug, wird Thema dieses Seminars sein. Wir werden untersuchen, welche Gruppen ihre Sakralbauten im Zentrum errichten konnten und welche an die Peripherie verdrängt wurden. Konnten Minarette neben Kirchtürmen hochgezogen werden, oder war es nur der Mehrheitskultur erlaubt, in die Höhe zu bauen? Und nicht zuletzt wird uns die Frage beschäftigen, inwieweit mit Rathäusern, Börsen, Schulen oder Theatern auch öffentliche Ein- richtungen und Bauten entstanden, mit denen sich alle Bevölkerungs- gruppen identifizieren konnten. Im Zuge der Nationenbildung und der kolonialen Expansion des 19. und 20. Jahrhunderts waren die Hafenstädte des Mittelmeers oft dramatischen Veränderungen in ihrer Bevölkerungszusammensetzung unterworfen. So werden wir in diesem Seminar denn auch der Frage nachgehen müssen, wie sich solche politischen Umwälzungen und Tragödien ins Stadtbild ein- prägten: Konnten die Moscheen, Kirchen und Synagogen der Auswanderer und Vertriebenen stehen bleiben, wurden sie umgebaut oder aber geschleift, und wie versuchten die Neueinwanderer ihre eigenen Kultur- und Sakral- bauten in die gegebene Stadtarchitektur zu integrieren? Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 bettina.hunger@doz.unilu.ch Literatur • Zeynep Çelik: The remaking of Instanbul: portrait of an Ottoman city in the nineteenth century, Seattle/London 1986. • Zeynep Çelik: Urban Forms and Colonial Confrontations, Algiers under French Rule, Berkeley etc. 1997. • Mark Mazower: Salonica: city of ghosts: Christians, Muslims and Jews 1450-1950, London 2004. • Marcel Roncayolo: Les grammaires d'une ville, essai sur la genèse des structures urbaines à Marseille, Paris 1996. • Paul Sebag: Tunis. Histoire d'une ville, Paris 1998. 19 Landkonflikte in Kambodscha: Politik des lokalen Widerstandes Dozentin: Dr. phil. Esther Leemann Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 – 12.00, ab 16.09.2013 FRO, 4.B02 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Kambodscha hat eine lange Vorgeschichte von Landkonflikten. Nach zwei Dekaden Krieg und Bürgerkrieg waren die 1990er Jahre gekennzeichnet durch eine Bevölkerung in prekären und ungeklärten Verhältnissen mit vielen Rückkehrern aus Flüchtlingscamps; marktwirtschaftliche Öffnung; unsichere Bodenbesitzverhältnisse, land grabbing und zahllose Landkonflikte ohne wirksame institutionelle Mittel, um sie zu lösen. Das Landgesetz von 2001 sowie entsprechende staatliche Politiken, Gesetze und Behörden wurden geschaffen, um die Landkonfliktsituation zu verbessern. Heutzutage sind die Landkonflikte nicht auf einen Mangel an relevanten Politiken und Gesetzen zurückzuführen, welche auf die Lösung der Probleme abzielen, sondern auf die Unfähigkeit und/oder den politischen Unwillen, sie auch wirklich fair und wirksam anzuwenden. So werden die Verordnungen und Gesetze völlig unzureichend umgesetzt und die Bürger sind kaum darüber informiert, welche Rechte und Mittel ihnen zustehen würden und wie sie diese erlangen könnten. Erschwerend kommt die aktuelle Politik der Vergabe von Konzessionen über riesige Flächen für die agro-industrielle Nutzung hinzu. Alle UN Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Kambodscha der letzten 15 Jahre haben ihre grosse Besorgnis bezüglich der schwerwiegenden Auswirkungen der Konzessionspolitik der Regierung auf die Menschenrechte und livelihoods der lokalen Gemeinschaften geäussert (OHCHR 2004, 2007, 2012). Die Situation in Kambodscha wird als die schlimmste der Region eingeschätzt, mit einer Unzahl von Zwangsräumungen, Vertreibungen, Umsiedlungen und Enteignung von Land- und Waldressourcen (Barney 2007). Vor diesem Hintergrund wollen wir uns im Hauptseminar mit der Frage beschäftigen, wie von Landverlust und Vertreibung betroffene Gemeinschaften sich organisieren und zur Wehr setzen und welche nationalen und internationalen Organisationen ihnen dabei wie zur Seite stehen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: esther.leemann@unilu.ch Literatur Empfohlen zur Erarbeitung des nötigen Hintergrundwissens: • OHCHR 2004. Land concessions for economic purposes in Cambodia. A human rights perspective. Phnom Penh: OHCHR Cambodia. • OHCHR 2007. Economic land concessions in Cambodia. A human rights perspective. Phnom Penh: OHCHR Cambodia. • OHCHR 2012. A human rights analysis of economic and other land concessions in Cambodia (Addendum to the main report). Phnom Penh: OHCHR Cambodia. 20 New Directions in Environmental Anthropology Dozent: Peter Larsen, PhD Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich, Mi, 13.15 – 15.00, ab 18.09.2013 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Anthropology has long dealt with environmental relations or interactions from a diversity of perspectives ranging from environmental determinism over culture and adaptation to political ecology. Environmental anthropology is today a vibrant subfield rethinking human environmental relationships both in terms of our basic understanding as well as the ways in which we address environmental challenges of our times. We will discuss different conceptual frameworks and long-standing debates such as nature vs. culture, materialist vs. symbolic approaches as well as grapple with the politics and practice of environmental change. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: peter.larsen@unilu.ch Literatur Readings will combine article and ethnographies along with reference works as the following: • Dove, Michael and Carpenter, Carol (2007), Environmental Anthropology: A Historical Reader. (Malden, MA: Blackwell Publishing). • Townsend, Patricia K. (2009), Environmental anthropology: from pigs to policies, 2nd edition (Long Grove: Waveland Press, Inc.). 21 Polyreligiosität im Sozialismus Dozentin: Dr. phil. Angelica Wehrli Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 18.09.2013 FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Gemeinhin wird der Sozialismus nicht mit einer Vielfalt von Religion in Verbindung gebracht. Vielmehr tritt wohl das bekannte Diktum von Karl Marx in Erinnerung, wonach Religion "Opium für das Volk" sei und somit Religion in einer sozialistischen Gesellschaft keinen Platz einnehmen dürfe. Die Staatsdoktrin zahlreicher sozialistischer Staaten beinhaltete den offiziell proklamierten Atheismus, der zuweilen mit einer konsequenten Unter- drückung von religiösen Aktivitäten und Bewegungen einherging. Der Zusam- menbruch des Ostblocks im Jahr 1989 ging jedoch nicht nur in ökonomischer und sozialer, sondern auch in religiöser Hinsicht mit Öffnungen einher. In diesem Seminar werden wir uns einigen der letzten offiziell, sozialistischen Staaten widmen und die Polyreligiosität im Sozialismus exemplarisch anhand von Kuba und Venezuela analysieren. Welche Religionen werden zurzeit in Kuba und Venezuela praktiziert und weshalb schenken zahlreiche Personen mehreren Religionen gleichzeitig Glauben? Inwiefern kann von "Synkretismus" gesprochen werden? Wie hat sich das Verhältnis zwischen Staat und Religion seit dem Beginn der kubanischen Revolution im Jahre 1959 entwickelt? Mit diesen und weiteren Fragen werden wir uns im Rahmen dieses Seminars detailliert auseinander setzen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt: angelica.wehrli@unilu.ch Literatur Eine Literaturliste zu den einzelnen Themen sowie zu den Sitzungen wird am Anfang des Seminars elektronisch bereitgestellt. 22 Weltgesellschaft oder multiple modernity. Aus globalhistorischer Perspektive Dozent: PD Dr. rer. Pol. Takemitsu Morikawa Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 15.15 – 17.00, ab 19.09.2013 FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Doktorat Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Globalisierung bzw. Weltgesellschaft klingt zwar neu, jedoch zugleich alt - so alt wie die Menschheit. Unumstritten ist aber, dass diese sich zu einem festen Bestandteil der Moderne entwickelt. Auch die Moderne ist kein homogener Sachverhalt, sondern sie nimmt in verschiedenen Regionen auf dem Globus unterschiedliche Gestalten an. Das Anliegen dieser Lehrveranstaltung liegt darin, Identität und Differenz der Moderne sowie die Dynamik von Globalität und Lokalität im Rahmen der Weltgesellschaftstheorie und der Globalgeschichte zu reflektieren. Zum Theorievergleich soll auch die Diskussion der "multiple modernity" von S. N. Eisenstadt und sein Konzept der "civilisation" herangezogen werden. 1. Was ist Weltsystem, was ist Weltgesellschaft? Weltgesellschaft und Moderne 2. Modernisierungstheorie in der Weberschen Theorietradition. Vielfalt der Moderne im Sinne von S. N. Eisenstadt 3. Varianten der Weltgesellschaftstheorien 4. Niklas Luhmanns und Rudolf Stichwehs Weltgesellschaftstheorie 5. Weltgesellschaft in der Geschichte. Weltgesellschaftstheorie und Globalgeschichte Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: takemitsu.morikawal@unilu.ch Literatur • Eisenstadt, Shmuel Noah: Japanese civilization. A comparative view. Chicago/ London 1996. • Eisenstadt, Shmuel Noah: Die Vielfalt der Moderne. Weilerswist 2000. • Heintz, Bettina: Weltgesellschaft. Theoretische Zugänge und empirische Problemlagen. Stuttgart 2005 • Luhmann, Niklas: Weltgesellschaft. In: ders.: Soziologische Aufklärung 2. Aufsätze zur Theorie der Gesellschaft. Opladen 1971/1975. • Luhmann, Niklas: Gesellschaft der Gesellschaft. 2 Bde. Frankfurt/M. 1997. • Morikawa, Takemitsu (Hg.): Die Welt der Liebe. Liebessemantiken zwischen Globalität und Lokalität. Bielefeld 2013. • Osterhammel, Jürgen: China und Weltgesellschaft. Vom 18. Jahrhundert bis in unsere Zeit. München 1989. • Osterhammel, Jürgen/ Petersson, Niels P.: Geschichte der Globalisierung. Dimensionen, Prozesse, Epochen. 4., durchges. Aufl. München 2007. • Osterhammel, Jürgen: Die Verwandlung der Welt. Eine Geschichte des 19. Jahrhunderts. 5., durchgesehene Aufl. München 2010 • Stichweh, Rudolf: Evolutionary Theory and the Theory of World Society. In: Zehn Jahre danach. Niklas Luhmann ""Die Gesellschaft der Gesellschaft"" (Zusammen mit Dirk Baecker, Michael Hutter und Gaetano Romano). Stuttgart 2008 (Soziale Systeme 13, 2007 H. 1 + 2), S. 528-542. • Stichweh, Rudolf: Die Weltgesellschaft. Soziologische Analysen. Frankfurt/M. 2000. • Stichweh, Rudolf: Strangers, Inclusions and Identities. In: Soziale Systeme 8, 2002, S. 101-109. Stichweh, Rudolf: The Eigenstructures of World Society and the Regional Cultures of the World. In: Ino Rossi 23 Die Entstehung von Organisationen und Märkten Dozentin: Dr. phil. Eva Passarge Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine:: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2013 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Masterseminar geht mit Hilfe des Herausgeberbands von Padgett und Powell (2012) der Frage nach, wo und wie neue organisationale Formen entstehen. Die Autoren entwickeln dabei eine Theorie , welche die Entstehung organisationaler, marktförmiger und biographischer Neuheit durch die Koevolution multipler sozialer Netzwerke erklärt und illustrieren diese anhand verschiedener Fallstudien. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: eva.passarge@unilu.ch Literatur • Padgett, John F. und Walter W. Powell 2012: The Emergence of Organizations and Markets. Princeton: Princeton University Press. 24 Keep the wheels turning – Management, Führung, Steuerung Dozent: Dr. Thomas Drepper Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2013 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Die „Steuerung von Organisationen“ ist ein sowohl organisationspraktisch wie organisationstheoretisch relevantes und schillerndes, aber zugleich auch hoch kontroverses Thema. Lassen sich Organisationen intentional gestalten und beeinflussen oder sind sie ihren Selbstorganisationskräften und Eigendynamiken überlassen – positiv wie negativ? Das Seminar diskutiert dieses Thema und die daran anschließenden Debatten an ausgewählten Schlüsselbegriffen und Schlüsselkonzepten. Dabei wird auch der interdisziplinäre Reiz des Themas deutlich werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt. Material: thomas.drepper@unilu.ch Relevante Texte werden im OLAT-System bereit gestellt. Literatur • Barnard, Chester (1968): The Functions of the Executive. Cambridge, Mass.: 30th Anniversary Edition, Oxford University Press 1968. Originalausgabe erschienen 1938. • Fischer, J. H. (2008): Steuerung in Organisationen. VS Verlag. • Luhmann, Niklas (2000): Organisation und Entscheidung. Westdeutscher Verlag. • Neuberger, Oswald (2002): Führen und führen lassen. Lucius & Lucius/UTB. 25 Politische Organisationen Dozent: Prof. Dr. phil. Andreas Göbel Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 11.10.2013, 10.15 - 17.00, Sa, 12.10.2013, 09.15 - 16.00, Fr, 06.12.2013, 10.15 - 17.00, Sa, 07.12.2013, 09.15 - 16.00 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar will zwei soziologische Teilgebiete miteinander kombinieren: die organisationssoziologische Frage nach den Formen und Funktionen von Organisationen mit der politisch-soziologischen Frage nach der Form des Politischen. Konkret wird es also darum gehen, die Spezifik von Organisationen im politischen Kontext zu rekonstruieren. Will man diese Suchbewegung konkretisieren, lassen sich grundsätzliche Fragen stellen: Was ist das Politische an politischen Organisationen? Wie erkennen sich politische Organisationen als solche? Ändert sich die Form einer Organisation, wenn wir den Referenzrahmen des Politischen von der nationalstaatlichen auf eine weltgesellschaftliche Ebene erweitern? Wie können wir die Relation von governmental und non-governmental organisations fassen? Ist diese Unterscheidung eine erschöpfende, wenn es um Organisationen im Kontext des Politischen geht? – Diese und weitere Fragen sollen im Rahmen dieses Seminars gestellt, konkretisiert und erörtert werden. Ein genaues Seminarprogramm mit weiteren Hinweisen wird rechtzeitig online gestellt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: Material: andreas.goebel@doz.unilu.ch Texte werden über OLAT zugänglich gemacht. Literatur Zur Vorbereitung lohnt sich ein intensiver Blick in: • Gili S. Drori (Ed.) (2006), Globalization and Organization: World Society and Organizational Change, Oxford u.a.: Oxford University Press. • Niklas Luhmann (2010), Politische Soziologie, Berlin: Suhrkamp. 26 Religiöse Parallelgesellschaften oder Brücken in die Gesellschaft? Immigrierte Religionsgemeinschaften in Europa Dozent: Prof. Dr. Martin Baumann Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2013 FRO, 3.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Das Seminar behandelt die Thematik, inwiefern ethnisch und religiös begründete Gemeinwesen von (zumeist) Immigrantengruppen soziale Formen gesellschaftlicher Absonderungen und damit sogenannte „Parallelgesellschaften“ innerhalb einer pluralen Gesellschaft darstellen. Oder handelt es sich bei diesen Vergemeinschaftungsorten eher um Kontaktzonen, die Brücken in die Gesellschaft und Wege hin zu einer gesellschaftlichen Einübung und Teilhabe bilden? Dieser Frage wird das Seminar anhand von Literatur und praktischer Anschauung nachgehen. Kritisch zu fragen ist, was eine sogen. „Parallelgesellschaft“ konstituiert und inwiefern diese tatsächlich so parallel und beziehungslos zur umgebenden Gesamtgesellschaft ist. Wann kam der Begriff der „Parallelgesellschaft“ im politischen Diskurs auf, wer benutzt ihn mit welchem Zweck und warum wird er von Kritikern als „Kampf- und Wertungsbegriff“ bezeichnet? Das Seminar wird religiöse und sprachlich-kulturelle Konzentrationen in der Schweiz, Europa und den USA behandeln und diese „Sinn-Orte“ (R. Orsi) dahin- gehend analysieren, inwiefern sie Formen gesellschaftlicher Desintegration oder gesellschaftlicher Eingliederung darstellen. Bestandteil des Seminars ist auch ein praktischer ‚Forschungsteil‘, in dem Teilnehmende selbstständig solche Orte, Konzentrationen und sogen. „Parallelgesellschaften“ erkunden und ihre Einsichten und Erfahrungen in das Seminar einbringen. Ziel des Seminars ist die Behandlung und Analyse der Bildung von religiösen und ethnischen Konzentrationen und deren Funktionen für die beteiligten Gruppen und für die gesellschaftliche Umwelt. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: mündliches Engagement; Kurzreferat / 4 Kontakt: martin.baumann@unilu.ch Literatur • Alba, Richard et al. (eds.) Immigration and Religion in America. Comparative and Historical Perspectives, New York 2009. • Nagel, Alexander-Kenneth (Hg.), Diesseits der Parallelgesellschaft. Neuere Studien zu religiösen Migrantengemeinden in Deutschland, Bielefeld 2012. • Portes, Alejandro/Rumbeaut, Ruben G., Immigrant America, Berkeley, Los Angeles, 3. Aufl. 2006. • Schiffauer, Werner, Parallelgesellschaften. Wie viel Wertekonsens braucht unsere Gesellschaft? Für eine kluge Politik der Differenz, Bielefeld 2008, 2. Aufl. 2011. 27 Rohstoffgewinnung: ökonomische und soziokulturelle Folgen Dozenten: Prof. Dr. Bettina Beer Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Ethnologie Termine: wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2013 FRO, HS 11 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: In vielen Ländern des Südens stammt ein grosser Teil der Deviseneinnahmen aus der Rohstoffgewinnung, was sich auf die nationale staatliche Politik wie auch die internationalen Beziehungen auswirkt. Viele rohstoffreiche Länder des Südens weisen trotz dieser Einnahmen nur sehr niedrige Wachstumsraten und Wohlstandsniveaus auf. Daher wird oft von einem Ressourcenfluch gesprochen. Ein Ziel ökonomischer Forschung ist es zu verstehen, unter welchen Bedingungen tatsächlich ein Ressourcenfluch vorliegt, und unter welchen Bedingungen die Rohstoffgewinnung zu mehr Wachstum und Wohlstand führen kann. Daher untersuchen Ökonomen (und Politologen) auch die Auswirkung von Rohstoffgewinnung auf Wechselkurse und andere Wirtschaftssektoren, auf Korruption und Regierungsführung, auf Eigentumsrechte und den Demokratisierungsprozess, sowie auf politische Stabilität und Bürgerkriege. Es werden aktuelle Zeitschriftenartikel zu diesen Themen besprochen. Ziel ethnologischer Forschungen ist es, die Folgen geplanter und tatsächlich durchgeführter Rohstoffgewinnung für lokale und regionale Bevölkerungen, sowie deren Einbindung in nationalstaatliche und globale Zusammenhänge und Prozesse zu untersuchen. Rohstoffgewinnung kann sowohl drastische Folgen für die physische Umwelt als auch komplexe Auswirkungen auf die Existenzgrundlage (z.B. Landbesitz und -rechte) und das Leben lokaler Bevölkerungen in den Abbaugebieten haben. Diese Auswirkungen beginnen mit Erwartungen (Einkommen, Konsummöglichkeiten, Bildung, sozialer Aufstieg) und dem Wandel kultureller Werte, welche Planungs- oder Explorationsphasen begleiten. Sie setzen sich über Generationen fort und bewirken tiefgreifenden soziokulturellen Wandel (z.B. Geschlechterbeziehungen, Verwandtschaftsverhältnisse, soziale Ungleichheit) und eine irreversible Veränderung der Lebensweisen. An konkreten Beispielen von Bergbauprojekten und Ölpalmplantagen auf verschiedenen Kontinenten werden neueste ethnologische Forschungen vorgestellt und in theoretische Zusammenhänge eingebunden. Erste eigene Forschungsergebnisse zu Gold- und Kupfer-Minen in Papua-Neuguinea werden in die Diskussionen einfliessen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Essay oder Referat) / 4 Kontakt. bettina.beer@unilu.ch / roland.hodler@unilu.ch 28 Soziologie der Menschenrechte Dozentin: Prof. Dr. Bettina Heintz Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00, ab 17.09.2013 FRO, 3.B58 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Menschenrechte sind in den letzten Jahren zu einem prominenten Beobachtungsschema geworden und haben alternative Interpretations- schemata des Globalen bis zu einem gewissen Grade verdrängt. Trotz der Konjunktur der Menschenrechte sind Menschenrechte – und erst recht globale Menschenrechte – in der Soziologie bisher kein etabliertes Thema. Es gibt zwar eine Reihe von empirischen Untersuchungen, die sich mit einzelnen Fragestellungen beschäftigen – z.B. der staatlichen Umsetzung von Menschenrechten, dem Verhältnis von Individual- und Kollektivrechten, der Bedeutung von Gerichten und der Skandalisierung von Menschen- rechtsverletzungen durch NGOs und Massenmedien – , eine soziologische Theorie globaler Menschenrechte gibt es bislang aber höchstens in Ansätzen. Das Seminar stellt einige dieser Ansätze vor und konfrontiert sie mit empirischen Beispielen. In einem ersten Teil wird auf der Basis neuerer historischer Studien die Geschichte globaler Menschenrechte seit 1945 rekonstruiert. Der zweite Teil ist systematisch angelegt: Wie lassen sich Menschenrechte soziologisch definieren und welche theoretischen Ansätze gibt es, um die rechtliche Institutionalisierung und Implementierung globaler Menschenrechte und deren „Konjunktur“ seit den 1980 Jahren zu erklären? In einem dritten Teil werden die Leitfragen und theoretischen Konzepte auf empirisches Material übertragen. Dies geschieht einerseits anhand empiri- scher Studien und andererseits am Beispiel eines laufenden Forschungs- projekts, in dem die Tagungstexte (Abschlusserklärungen, Resolutionen, Aktionsprogramme) der beiden UN-Menschenrechtskonferenzen 1968 in Teheran und 1993 in Wien miteinander verglichen werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: bettina.heintz@unilu.ch oder marta.waser@unilu.ch Literatur • Fischer-Lescano, Andreas (2005): Globalverfassung. Die Geltungsbegründung der Menschenrechte. Weilerswirst: Velbrück. • Heintz, Bettina, Dagmar Müller und Heike Schiener (2006): Menschenrechte im Kontext der Weltgesellschaft. Die weltgesellschaftliche Institutionalisierung von Frauenrechten und ihre Umsetzung in Deutschland, der Schweiz und Marokko, in: Zeitschrift für Soziologie 35/6: 424-448. • Hoffmann, Stefan-Ludwig (Hrsg.) (2010): Moralpolitik: Geschichte der Menschenrechte im 20. Jahrhundert. Göttingen: Wallstein. • Luhmann, Niklas (1965). Grundrechte als Institution, Ein Beitrag zur politischen Soziologie, Berlin: Duncker & Humblot. • Joas, Hans (2011): Die Sakralität der Person. Eine neue Genealogie der Menschenrechte. Frankfurt/M.: Suhrkamp. • Koenig, Matthias (2005): Menschenrechte. Frankfurt am Main: Campus. Moyn, Samuel (2010): The Last Utopia. Human Rights in History. Cambrige/Mass: Harvard University Press. 29 Transnationale Serienkultur Dozent: Prof. Dr. Rainer Winter Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 08.11.2013, 10.15 - 17.00, Sa, 09.11.2013, 09.15 - 16.00, Fr, 29.11.2013, 10.15 - 17.00, Sa, 30.11.2013, 09.15 - 16.00 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Neuere Fernsehserien („quality dramas“) haben als globale Brands zur Konstitution einer transnationalen Serienkultur beigetragen. Sie verfügen über visuell und erzählerisch vielschichtige fiktionale Welten mit ambivalenten und widersprüchlichen Figuren, so dass sich ein plurales serielles Geschehen entfalten und differenziert fortsetzen kann. Serien bieten Parallelwelten an, die leicht zugänglich, multidimensional und scheinbar unendlich sind. Weltweit sind Kulte um Serien entstanden, die vor allem durch die Möglichkeiten des Internets gestützt werden. Im Seminar werden die Produktion, Zirkulation, Ästhetik, Narration und Rezeption dieser Serien behandelt. Es wird untersucht, wie sie sich auf soziale und kulturelle Zusammenhänge beziehen. Anschließend wird die transnationale Serienkultur im Kontext aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen betrachtet. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: rainer.winter@aau.at Literatur • Blanchet, Robert/Köhler, Kristina/Smid, Tereza/Zutavern, Julia (Hg.) (2010) Serielle Formen. Marburg: Schüren; • Eichner, Susanne/Mikos, Lothar/Winter, Rainer (Hg) (2013) Transnationale Serienkultur. Theorie, Ästhetik, Narration und Rezeption neuer Fernsehserien. Wiesbaden: Springer VS. 30 Modul Weltpolitik Demokratietheorien Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2013 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die „Demokratie“ erscheint heute als einzig legitime Regierungsform. Vielleicht gerade deshalb wird immer deutlicher, dass es sehr unter- schiedliche Vorstellungen darüber gibt, was denn Demokratie überhaupt ist. Die Vorlesung liefert einen Überblick über die historischen Entwicklungen, die wichtigsten Kontroversen und die aktuellen Herausforderungen der Demokratietheorie. Drei dieser Herausforderungen (Migration, Multi- Medialisierung und Multi-Level Governance) werden im abschliessenden Teil der Veranstaltung aufgegriffen und diskutiert. Zuvor müssen allerdings die Grundlagen für eine solche Diskussion gelegt werden. Im ersten Teil der Vorlesung wird deswegen die historische Entwicklung der Demokratietheorien von der antiken Polis über die früh- neuzeitlichen Stadt-Republiken bis zur repräsentativen Demokratie in den modernen Nationalstaaten skizziert. Den Abschluss dieses ersten Teils liefern die ökonomistischen Vorstellungen von Herrschaft und Demokratie, die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dominierten. Der zweite Teil der Veranstaltung konzentriert sich auf einige zentrale theoretische Kontroversen im 20. Jahrhundert: - Rechtsstaatlichkeit versus Volks- bzw. Parlamentssouveränität, - Liberalismus versus Kommunitarismus; - Wettbewerbs- versus Konkordanzdemokratie; sowie - aggregative versus deliberative Demokratietheorie. Diese Veranstaltung ist als Einführung in den politikwissenschaftlichen Schwerpunkt „Politische Theorie“ konzipiert. Da viele weiterführende Seminare im Bereich „Politische Theorie“ auf dem Wissen der VL aufbauen, ist es sehr empfehlenswert, diese Vorlesung im Grundstudium zu besuchen. Wer ohne die Teilnahme an dieser Vorlesung für weiterführende Seminare zugelassen werden will, muss sich selbst das in der VL vermittelte Wissen aneignen. Ausserdem empfiehlt es sich, das die VL begleitende Proseminar, das von Frau Dr. Andrea Schlenker angeboten wird, parallel zu besuchen. Struktur der Vorlesung und Voraussetzungen für einen Leistungs- nachweis Der erste Teil erfolgt im klassischen Vorlesungsstil, wobei die zentralen Entwicklungslinien der Demokratietheorie durch den Dozenten im Kurs dargelegt werden. Der zweite und dritte Teil der Veranstaltung wird weiterhin durch Vorlesungen des Dozenten, aber auch durch studentische „Advokaten-Diskussionen“ geprägt sein. Voraussetzungen: Umfang: Vorlesung in deutsch, allerdings ist die Literatur fast vollständig in englischer Sprache 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: joachim.blatter@unilu.ch 31 Material: Die beiden unten aufgeführten Bücher werden zur Anschaffung empfohlen. Als „Klassiker“ liefern die Grundlagen vor allem für den ersten Teil der Vorlesung. Weitere Seminarmaterialien werden auf der Online-Platform OLAT zugänglich gemacht. Literatur • Dahl, Robert (1989): Democracy and Its Critics. New Haven and London. • Held, David (2006): Models of Democracy. Stanford. 32 Migrationsrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Do, 15.15 - 17.00, ab 19.09.2013 FRO, HS 7 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migran- tinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungsbereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt. Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweize- rischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweize- rischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Be- stimmungen thematisiert werden. Schliesslich soll der Blick auf einen bis vor wenigen Jahren vernachlässigten Aspekt der Migrationspolitik, die Inte- grationspolitik, gelenkt werden. Die Studierenden sollen einen vertieften Einblick in die Historizität und Kontingenz der politischen Ordnung und ihrer (geschriebenen) Verfassung erhalten und dadurch eine politische Landkarte über die Rolle von Staat und Recht erhalten. Damit können politische und rechtliche Ereignisse der Gegenwart eingeordnet werden: Für die politische Orientierung in der heutigen Gegenwart ist das unerlässlich. Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrations- rechtes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen nationalen und internationalen Bezug einordnen können. Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts- schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt dem Lehrbuch von MARTINA CARONI/TOBIAS MEYER/LISA OTT, Migrationsrecht – Eine Einführung, 2. Auflage, Bern 2011. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze: • Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20); • Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE); • Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV); • Asylgesetz (SR 142.31); • Asylverordnung 1 (SR 142.311); • Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (SR 0.142.112.681). 33 Völkerrecht Dozentin: Prof. Dr. iur. Martina Caroni Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 13.15 - 15.00 , ab 17.09.2013 FRO, HS 10 14-täglich Do,10.15 – 12.00, ab 19.09.2013 FRO, HS 9 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die immer stärkere Vernetzung der Welt – als Stichworte seien etwa Frie- denssicherung, Umweltschutz und Ressourcenknappheit genannt – erfordert auch eine globale Sicht der Rechtsbeziehungen. Die Vorlesung vermittelt die hierfür notwendigen völkerrechtlichen Grundlagen. Sie widmet sich den zen- tralen Fragen des internationalen öffentlichen Rechtes. Behandelt werden die Rechtsquellen des Völkerrechts (Verträge, Gewohnheitsrecht, allgemei- ne Rechtsgrundsätze), das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landes- recht, die Subjekte des Völkerrechts (Staaten, Internationale Organisationen, Individuen), die Fragen der Zuständigkeit, Immunität sowie Verantwortlich- keit von Staaten sowie die wichtigsten Mechanismen der Durchsetzung von Völkerrecht (friedliche Konfliktbeilegung, Gewaltverbot, gerichtliche Streit- beilegung). Diese Themenbereiche werden dabei im Lichte der jeweils ak- tuellen völkerrechtlichen Fragestellungen und Ereignisse erläutert und ana- lysiert. Gastvorträge sollen zudem Einblick in die völkerrechtliche Praxis er- möglichen und diese veranschaulichen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich aufgrund der Unterlagen – die u.a. auch englische und französische Texte umfassen können – vorbe- reiten und aktiv an der Veranstaltung teilnehmen. Die Vorlesung wird durch ein Webboard OLATergänzt, das den Informations- und Gedankenaustausch fördern sowie den Bezug zur völkerrechtlichen Tagesaktualität ermöglichen soll und auf dem zudem weiterführende Unterlagen und Links zur Verfügung gestellt werden. Students are able to identify, analyze and assess issues relating to IHL when faced with situations of armed conflict. Die Studierenden kennen die Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und können diese auf aktuelle Probleme mit völkerrechtlichem Bezug anwenden. Sie können Urteile internationaler Gerichte analysieren und sind in der Lage, mittelschwere völkerrechtliche Fälle zu lösen. Voraussetzungen: Umfang: Staatsrecht und Verwaltungsrecht 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: Benotete schriftliche Prüfung / 6 Kontakt: martina.caroni@unilu.ch Literatur Die Vorlesung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von WALTER KÄLIN/ASTRID EPINEY/MARTINA CARONI/JÖRG KÜNZLI, Völkerrecht - Eine Einführung, 3. Auflage, Bern 2010. Die Anschaffung dieses Lehrbuches wird daher dringend empfohlen. Der Erwerb einer Sammlung völkerrechtlicher Verträge ist zwar wünschenswert, aber nicht unabdingbar, da das Lehrbuch im Anhang den Wortlaut der UNO-Charta sowie des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge zumindest in Auszügen enthält. Wer jedoch eine Sammlung völkerrechtlicher Verträge anschaffen möchte, dem sei die Sammlung von ANDREAS R. ZIEGLER, Internationale Verträge (unter Einschluss des Rechts der auswärtigen Beziehungen), Textsammlung 2009, Bern 2009 oder jene von ALBRECHT RANDELZHOFER, Völkerrechtliche Verträge (Beck-Texte im dtv), 12. Auflage 2010 angeraten. 34 The Law and Policy of the World Trade Organization (WTO) Dozent: Dr. Iur. Nicolas Diebold, LL.M. Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Di, 08.15 - 10.00, ab 17.09.2013 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: The course introduces the multilateral trading system embodied in the World Trade Organization (WTO) and addresses the legal issues that arise under WTO law and dispute settlement; for instance: May the US restrict the sale of shrimp that are caught by killing endangered species of sea turtles? May Australia require that all cigarettes are sold in plain, unbranded packages? May the EU prohibit the import of seal fur due to inhumane killing of seals? May the US restrict the business of online gambling? Does the lack of criminal procedures and penalties for counterfeiting and piracy in China constitute a violation of WTO obligations? Combining law, economics and political science, the course offers an overview on the WTO’s prime agreements covering trade in goods, trade in services and trade-related aspects of intellectual property rights. Institutional aspects and dispute settlement procedures of the WTO are touched upon in view to familiarize students with the legal disciplines under the WTO. In- depth analysis of case law acquaints students with tariff measures, including the potentially protectionist effects of non-tariff measures, ranging from technical regulations in goods to sanitary and phytosanitary standards in agriculture to licensing and qualification requirements in services trade. Safeguard measures as well as trade remedies against unfair practices are discussed in light of the complex evidentiary challenges they pose for trade disputes. Methodically, the course builds on the case law method. WTO law and its impact on domestic legal systems is prominently illustrated and discussed on the basis of WTO panel and Appellate Body reports. Some of the relevant cases will be presented by the students (ideally in groups, depending on the number of participants). The students become familiar with the legal framework of the WTO and the legal principles of WTO law, such as national treatment, most-favoured- nation treatment, market access and exceptions for environmental, health, safety and other policies. The students learn to interpret WTO legal texts and become knowledgeable about the WTO dispute settlement system. Importantly, they become aware of the balance between international trade liberalization and national regulatory authority and interests. Voraussetzungen: Umfang: The course is designed for advanced students with a strong command of English and an interest in globalization and international relations. Ideally (but not necessarily), students have basic knowledge in (public) international law. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: see above / 6 Kontakt: nicolas.diebold@doz.unilu.ch Literature PETER VAN DER BOSSCHE, The Law and Policy of the World Trade Organization: Texts, Cases and Materials, 2nd edition, Cambridge University Press, 2008 (3rd edition 2013, if available by August 2013). 35 African Law – Contemporary Issues in the Law of Sub-Saharan Africa: Crisis, Constitutionalism and Hope Dozentin: Jun. Ass.-Prof. Lauren Fielder, JD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, ab 16.09.2013 FRO, 4.B02 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course examines the factors that shape contemporary Sub-Saharan African constitutional law and state structures/policies. First, It provides an introduction to the contemporary, pressing issues in African law. In addition, it introduces the diversity of the continent which provides a framework for further analysis. We will use a Comparative Constitutional approach to evaluate the sucessess and failures of Sub-Saharan African Constitu- tionalism, and in so doing we will see links between the government action of and conflict, human rights violations and massive levels of human suffering. - Understand the diversity and complexity of Africa - Identify individual Sub-Saharan African States on a map - Become familiar with current events occurring in Sub-Saharan Africa - Become familiar with the major crises on the continent, the major conflicts and the suffering of the people through massive human rights abuses - Gain a broader knowledge of the politics of the region by understanding its history - Identify pressing legal issues in sub-saharan Africa - Beccome familiar with major treaties that apply to African human rights Voraussetzungen: Umfang: keine 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Class participation, including deep debate over the problems pressing Africa, reading and providing a brief reaction paper to at least two of the background readings; final exam / 6 Kontakt: lauren.fielder@unilu.ch Literatur Reader 36 Europäisches und internationales Medien- und Urheberrecht Dozent: Prof. Dr. iur. Christoph-Beat Graber Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mi, 15.15 - 17.00, ab 18.09.2013 FRO, 4.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Das Internet hat den grenzüberschreitenden Handel mit Medieninhalten zu einem zentralen Wirtschaftszweig gemacht! Gleichzeitig verlagert sich das medienrechtliche Interesse von einer nationa¬len auf eine europäische und internationale Ebene. Urheberrecht, Wettbe¬werbsrecht und Marktregulationen erhalten eine zentrale Bedeutung und entwickeln sich in einem Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Freiheit und kultureller Vielfalt. In dieser Vorlesung geht es primär um die Frage, welche Rahmenbedingungen das europäische und internationale Recht den Einzelstaaten im Bereich der Regulation von Medienmärkten in Zeiten des Internet stellen. Entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung stehen dabei die Märkte für Fernsehen, Film und neue Online-Medien im Vordergrund. Grossen Raum nehmen Fragen der Verwertung von Urheberrechten ein. Die Vorlesung untersucht die sich stellenden medien- und urheberrechtli- chen Fragen im Rahmen des Rechts der EU, des Europarates, der interna- tionalen Menschenrechtsverträge, der Welthandelsorganisation WTO und der massgeblichen UNO-Spezialorganisationen (u.a. UNESCO, WIPO). Die Veranstaltung ist problemzentriert aufgebaut und arbeitet schwergewichtig mit Leiturteilen der wichtigsten Gerichte. Die Studierenden werden mit den zentralen Fragen des europäischen und internationalen Rechts der audiovisuellen und neuen Medien vertraut gemacht und sind in der Lage, Rechtsfragen, welche die rasante technische Entwicklung hervorruft, richtig einzuordnen und zu entscheiden. Voraussetzungen: Umfang: Bachelorkenntnisse im Europarecht oder Völkerrecht sind empfohlen aber nicht Bedingung. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RD: benotete mündliche oder schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: christoph-beat.graber@unilu.ch Material: Die Vorlesung wird durch die OLAT eLearning Platform begleitet. Neben der Vorlesungsübersicht, den benötigten Gesetzen und weiteren Unterlagen, Folien, Literaturlisten etc. soll das OLAT auch für den Informationsaustausch und als Diskussionsplattform zur Vorlesung dienen. Literatur Unentbehrlich sind der Reader, der zu Semesterbeginn im "Studiladen" verkauft wird, sowie eine aktuelle Sammlung des Primärrechts der EU (Vertrag über die EU und Vertrag über die Arbeitsweise der EU), vorzugsweise als Beck-Text im dtv. 37 Europäisches Wirtschaftsrecht Dozent: Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00, ab 16.09.2013 FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: In Fortführung der Vorlesung Europarecht (Grundlagen) widmet sich die Ver- anstaltung zum einen dem Wirtschaftsrecht der Europäischen Union und zum anderen den wirtschaftlich ausgerichteten Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Die Vorlesung umfasst eine eingehende Analyse ausgewählter Grundfreiheiten des AEU-Vertrages und vergleicht diese mit den Regelungen in den Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Ferner werden die Grundzüge des EU-Beihilfenrechts behandelt. Das EU-Wirtschaftsrecht ist für die Schweiz von erheblicher Bedeutung, da die EU als wesentlicher Handelspartner der Schweiz in erheblichem Maße auf das Schweizer Recht Einfluss nimmt. - die Vermittlung grundlegender Kenntnisse des EU-Wirtschaftsrechts und möglicher Implikationen für Wettbewerber aus der Schweiz, ein besseres Verständnis des Kernbereiches des EU-Vertrages und der Bedeutung der Kommission im EU-Wirtschaftsverwaltungsverfahren; - die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die wirtschaftlichen Bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz - eine Vertiefung der allgemeinen Kenntnisse im Europarecht; - ein rechtsoziologisches / politikwissenschaftliches Verständnis der Funk-tionsweise des EU-Wirtschaftsrechts mit dem Wechselspiel der Kompetenzverteilungen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU; - Vermittlung grundlegender methodischer Fähigkeiten; - praxisnahe Ausbildung; - Spass an der juristischen Argumentation. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF: benotete schriftliche Prüfung / 5 Kontakt: thorsten.dreimann@unilu.ch Literatur die Rechtstexte (alle im Internet kostenlos erhältlich): • AEU- und EU-Vertrag; • Charta der Grundrechte der Europäischen Union; • Sekundärrecht nach Hinweis im Reader oder in der Vorlesung; sowie ein allgemeines Lehrbuch zum Europarecht, das alle Grundfreiheiten beschreibt. 38 Wachstum und Entwicklung Dozent: Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Mo, 10.15 - 12.00 , ab 16.09.2013 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung befasst sich mit den möglichen Gründen für die grossen internationalen Unterschiede in Einkommen und Lebensstandard sowie in deren Wachstumsraten. Ausgehend vom Solow-Modell wird die Rolle von Physischem Kapital, Bevölkerungswachstum, Ausbildung, Gesundheit, Effizienz und technologischem Fortschritt analysiert. Des Weiteren werden die Rolle von Institutionen, Wirtschaftspolitik, Korruption, Ungleichheit, Kultur, Klima und natürlichen Ressourcen besprochen. Die Studierenden kennen die unterschiedlichen Erklärungen für die internationalen Einkommens- und Wachstumsentscheide und können diese Erklärungen kritisch evaluieren. Voraussetzungen: Umfang: Keine, Vorlesung Analyse der Gesamtwirtschaft empfohlen. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung / 3 Kontakt: roland.hodler@unilu.ch Literatur David N. Weil (2009), Economic Growth, 2nd edition, Pearson Addison Wesley. 39 Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance Dozentin: Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 10.15 - 12.00, ab 25.09.2013 FRO, HS 7 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Kolloquialvorlesung Inhalt: Die Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ beschäftigt sich mit dem aktuellen Wandel der zwischen- staatlichen Beziehungen weg von einer „Staatenwelt“ souveräner, voneinander unabhängiger Staaten hin zu dem, was man – in Ansätzen – als „Weltpolitik“ bezeichnen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung des internationalen Systems, seine Akteure, die wichtigsten Problembereiche, und das Theoriegerüst der Teildisziplin der Internationalen Beziehungen. In einem ersten Teil werden die Entwicklung der Internationalen Beziehun- gen (IB) und deren wichtigsten Akteure (Staaten, Internationale Organisa- tionen, NGOs, Multinationale Konzerne) durch die Brille der klassischen und neueren IB-Theorien vorgestellt. Dabei wird auch die zunehmende Auf- weichung der Trennung von Innen- und Aussenpolitik, vergleichender Politik und den IB thematisiert. Im zweiten Teil werden zentrale aktuelle Problembereiche der Internationa- len Beziehungen wie Krieg und Frieden, Weltwirtschaftsbeziehungen und Globalisierung, Nord-Süd-Beziehungen, globaler Umweltschutz und inter- nationale Menschenrechte mit Hilfe der behandelten Theorien besprochen. Voraussetzungen: Vorlesungsbegleitend wird für Studienbeginner das Proseminar „Einführung in die Internationalen Beziehungen“ angeboten sowie für fortgeschrittene Studierende das Hauptseminar „The Real New World Order. Institutionelle Varianz in den internationalen Beziehungen“. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: Politikwissenschaft: benotete schriftliche Prüfung / 3 Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch Gasthörer/innen: offen für Gasthörer/innen Material: Pflichtlektüre zugänglich auf Online-Plattform OLAT Vorlesungsbegleitend: Baylis, John/Smith, Steve/Owen, P. (Hg.) (2007): The Globalization of World Politics. An Introduction to International Relations, 4. Auflage, Oxford University Press. (Das Buch wird zum Kauf empfohlen). Literatur • Carlsnaes, Walter/ Risse, Thomas/Simmons, Beth A. (Hg.) (2005): Handbook of International Relations, Sage. • Krell, Gert (2004): Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der Internationalen Beziehungen, 3. Auflage, Nomos. • List, Martin (2006): Internationale Politik studieren. Eine Einführung. VS Verlag. • Rittberger, Volker/ Zangl, Bernhard (2002) Internationale Organisationen, Politik und Geschichte. Europäische und weltweite internationale Zusammenschlüsse, VS Verlag. • Schieder, Siegfried/ Spindler, Manuela (Hg.) (2006): Theorien der Internationalen Beziehungen, UTB. • Schimmelfennig, Frank (2008), Internationale Politik, UTB 40 Umweltökonomik Dozent: Prof. Dr. Simon Lüchinger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Di, 13.15 – 15.00, ab 17.09.2013 FRO, HS 11 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Dringliche Umweltprobleme wie Klimaerwärmung, Luftverschmutzung oder Fluglärm finden immer wieder grosse Aufmerksamkeit. Die Vorlesung geht den Ursachen und Lösungsansätzen von Umweltproblemen aus einer ökonomischen Perspektive nach. Wichtige Themen sind die Analyse des Grundproblems und die vergleichende Beurteilung verschiedener umweltpolitischer Instrumente. Umweltpolitische Ziele können mit anderen Zielen in Konflikt stehen. Deshalb brauchen Entscheidungsträger Informationen über die Bedeutung der Umweltqualität für die betroffene Bevölkerung. Die Vorlesung stellt die wichtigsten Bewertungsverfahren von Umweltqualität vor. - Erwerb von Grundkenntnissen im Bereich des interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerbs - Analyse spezifischer Fragestellungen unter ökonomischem und juristischem Blickwinkel - Erweiterung der Schreibkompetenz und der Kompetenz der mündlichen Präsentation sowie der Verteidigung eigener Thesen 1) Die Studierenden wissen, was aus einer ökonomischen Perspektive die Ursachen von Umweltverschmutzung sind. 2) Die Studierenden kennen die Vor- und Nachteile verschiedener Instrumente der Umweltpolitik. 3) Die Studierenden kennen und verstehen die wichtigsten Verfahren zur Bewertung von Umweltqualität. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung (17.12.2013) / 3 Kontakt: simon.luechinger@unilu.ch Literatur • Kolstad, Charles D. (2011). Intermediate Environmental Economics. International 2nd ed. Oxford: Oxford University Press. • Weiterführender Text zur Vertiefung (freiwillige Lektüre!) • Perman, Roger, Yue Ma, James McGilvray und Michael Common (2003). Natural Resource and Environmental Economics. 3rd ed. Essex: Pearson Education Limited. 41 Internationales und europäisches Steuerrecht Dozent: Dr. iur. Adriano Marantelli Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Fr, 08.15 – 10.00, ab 20.09.2013 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Vorlesung internationales und europäisches Steuerrecht befasst sich mit den Steuerfolgen grenzüberschreitender Sachverhalte sowohl für natürliche wie juristische Personen. Das Hauptgewicht liegt auf der Einkommens- und Gewinnsteuer unter Einbezug der Verrechnungssteuer. Ausgangspunkt der Veranstaltung bilden das OECD-Musterabkommen sowie die wichtigsten von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Es werden gestützt darauf die Funktions- und Wirkungsweise wie auch die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, die Verteilungsnormen und der Metho- denartikel, die Bestimmungen über den Informationsaustausch und das Verständigungsverfahren sowie das Diskriminierungsverbot behandelt. Teil der Vorlesung bilden zudem die Steuerfolgen des Zinsbesteuerungs- abkommens. Ziel der Veranstaltung ist, dass sich die Studierenden in der komplexen Materie des internationalen und europäischen Steuerrechts zurechtfinden und die Steuerfolgen einfacherer grenzüberschreitender Sachverhalte ermitteln können. Voraussetzungen: Umfang: Besuch der Vorlesung Steuerrecht des Bachelorprogramms oder der Vorlesungen Steuerrecht der natürlichen Personen oder Unternehmens- steuerrecht des Masterprogramms. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: RF, Recht: Benotete mündliche Prüfung / 5 Kontakt: adriano.marantelli@doz.unilu.ch Literatur • OECD- Musterabkommen; • Steuergesetze des Bundes und des Kantons Luzern 42 Comparative Constitutional Law in Action Dozent: Prof. Dr. iur. Alexander H.E. Morawa Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termine: wöchentlich Mo, 13.15 – 15.00, ab 18.09.2013 FRO, 4.B54 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: This course firstly provides an introduction into the methodology of comparative constitutional law. We will study how and why constitutional concepts “travel abroad” and influence foreign nations and how CCL is used by courts in various jurisdictions. The second and main part of the course deals with the concrete application of comparative constitutional methodology. This will be done on the basis of how the rights to privacy and to education have been dealt with in various countries and by various institutions. Apart from looking at different legal solutions and court decisions from all over the world addressing those rights, we will also explore how international and transnational standards have influenced that legal practice. The right of privacy, which of course centers around every human being’s freedom to make decisions about his or her life, will be assessed in particular with respect to how it is viewed against a public right to know and to have information and a state’s interest in preserving law and order, moral and the rights of others. The right to education is a particularly controversial issue in states with a divers makeup of society. We will explore the rights of parents and children as opposed to the regulatory prerogatives of governments. This course combines a basic training in comparative constitutional methodology with the application of the skills acquired to concrete problems. Upon completion, you shall have acquired not only skills but also a mindset that allows you to think “out of the box”; you should understand that solutions in one country are not necessarily mirrored in other countries and jurisdictions. You should be able to engage in a sophisticated discussion of the merits and disadvantages of those solutions, how they interrelate, and how comparative constitutional law can contribute to the search for meaningful solutions to contemporary legal problems. To become acquainted with working in English (this course does not require students to be proficient in English, but will help them getting there …); to understand the principles and methods of comparative legal analysis, to apply them in practice, and to apply comparative constitutional law to various legal problems and to see how it broadens the horizon of those engaged in legal analysis Voraussetzungen: Umfang. Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: Knowledge of English (at least high school level), willingness to expand your horizon by comparing and evaluating different legal systems, active class participation and assignements, practical exercises. 2 Semesterwochenstunden Englisch RF, Recht: Written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / 6 alexander.morawa@unilu.ch Literature Helpful, but not required: • Vicki C. Jackson and Mark Tushnet, Comparative Constitutional Law (New York: Foundation Press, 2nd edition 2006) 43 Einführung in die Wirtschafts- und Finanzpolitik Dozent: Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: wöchentlich Do, 10.15 - 12.00, ab 19.09.2013 FRO, 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: Lernziele: Die Veranstaltung führt in die Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik ein. Themen sind: - Wirtschaft, Politik und wirtschaftspolitische Eingriffe - Grundlegende Aspekte des gesellschaftlichen Grundkonsenses - Grundlegende politische Rechte und Institutionen - Gesellschaftliche Entscheidungsverfahren: Preismechanismus, Demokratie, Öffentliche Verwaltung, Wirtschaftliche Interessengruppen - Grundregeln über Allokation, Umweltpolitik, Verteilung, Stabilisierung - Verhaltensbeeinflussung mittels Information, Methoden der Präferenzerfassung, Wirtschaftspolitische Instrumente und deren Anwendung - Wirtschaftspolitische Berater und Institutionen der Beratung Die Analyse erfolgt aus verschiedenen Perspektiven: im politisch- ökonomischen System; auf der Ebene des gesellschaftlichen Konsens; auf der Ebene des laufenden politischen Prozesses; in der wirtschaftspolitischen Beratung. Neben der Vermittlung von grundlegenden theoretischen, empirischen und institutionellen Kenntnissen werden die analytischen Fähigkeiten trainiert, welche die Studierenden zur selbständigen Analyse von Problemen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, beispielsweise in Form von Seminararbeiten befähigen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Benotete Prüfung (19.12.2013) / 3 Kontakt: christioph.schaltegger@unilu.ch Literatur • Feld, Frey, Kirchgässner (2009), Demokratische Wirtschaftspolitik. Vahlen. München 44 Terrorism and the Law Dozenten: Xiaolu Zhang Coenen, JD Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2013 FRO, HS 8 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Vorlesung Inhalt: The balance of the needs of law enforcement agencies in the fight against terrorism and the rights of individuals – both terrorist suspects and the general public – are a matter of extensive discussion. This course will examine the scope of permissible and impermissible operations to combat terrorism by examining and comparing rules of domestic and international law and practice. We will focus on the effort lawmakers and courts have placed on striking a balance between the protection of the public and the preservation of a democracy-based rule of law. We will discuss inter alia the following topics: the roots and causes of terrorism; the question of a definition of terrorism, or the absence thereof; civil and military detention of terrorist suspects; interrogation practices; due process v. national security; the scope of counterintelligence operations, in particular those of an extra- territorial character; terrorism and immigration law; non-criminal sanctions, or suing terrorists in court; and targeted killings. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Written exam (graded, open book) (50%), class participation and assignments (50%) / 6 Kontakt: xiaolu.zhang@unilu.ch peter.coenen@unilu.ch Reader 45 The Politics of International Migation Dozent: Jean-Thomas Arrighi, PhD Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Vorbesprechung: Block 1: Block 2: Mo, 19. September, 13.15 – 15.00 FRO, HS 13 Fr / Sa, 4./5. Oktober, jeweils ganztags FRO, 3.B52 Fr / Sa, 25./26. Oktober, jeweils ganztags FRO, 4.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: According to estimates provided by the United Nations Population Division, there were 214 million international migrants in 2009, a figure which represents hardly more than 3 percent of the world population. In sharp contrast with the extraordinary acceleration of the circulation of goods and capital across borders in the wake of globalisation, today's proportion of international migrants is significantly lower than in the nineteenth century and has remained remarkably stable over the past 50 years. Yet, the movement of people from one sovereign state to another has become a major field of contestation both in domestic politics – whether of receiving or sending countries, and in global politics – as illustrated by the proliferation of international agencies and civil society associations dealing exclusively with migration issues. This course aims to critically examine the challenges and opportunities posed by migrations in the context of an international system predominantly made of territorial nation states recognising the borders separating one another as meaningful. The first part of the course introduces the main historical patterns and theoretical explanations of human mobility in a comparative perspective. It also reviews different types of migration and encourages students to reflect upon the role played by international actors in constructing these categories and on their implications for migrants themselves. The second and third parts examine how sending and receiving countries have sought to manage the consequences of international migrations by comparing state practices and policies in a large number of countries. The fourth and final part proposes to move beyond the prevailing state- centric perspective by studying how the consolidation of supranational institutions and the empowerment of regional and local governments have profoundly transformed the governance of international migrations. All theoretical discussions will be illustrated with a variety of case studies, the selection of which will partly depend on students' research interests. As migration studies is essentially an interdisciplinary field, all social science students interested in a truly global phenomenon are welcome to register. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme, Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten; bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: polsem@unilu.ch oder Jean-Thomas.Arrighi@EUI.eu Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 46 Literatur • Wimmer, Andreas, and Glick-Schiller, Nina. “Methodological Nationalism and Beyond: Nation- Building, Migration, and the Social Sciences.” Global Networks Vol. 2 No. 4 (2002): 301-334.Kymlicka, Will. “The Rise and Fall of Multiculturalism? New Debates on Inclusion and Accommodation in Diverse Societies.” International Social Science Journal Vol. 61 No. 199, (March 2010): 97-112. • Brubaker, Rogers. “The ‘Diaspora’ Diaspora.” Journal of Ethnic and Racial Studies Vol. 28 No. 1 (2005). • Art, David. “The European Radical Right in Comparative-Historical Perspective.” Paper delivered at the American Political Science Association, Philadelphia, September 2006. • Soysal, Yasemin. “Changing Citizenship in Europe: Remarks on Post-National Membership and the Nation-State.” In Rethinking European Welfare: Transformations of Europe and Social Policy, edited by Gail Lewis et al. 17-29. London: SAGE publications, 2001. 47 Innovating Governance in the Metropolis and Beyond Dozent: Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 17.15 - 19.00, ab 17.02.2013 FRO, 3.B52 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The city or the urban metropolis is seen as an incubator of socio-economic and cultural innovations and transformations (e.g. Florida 2006). The course is intended to show that the same can be said with respect to new forms of political governance. During the course we will trace new concepts and realities of governance from 1850 to 2000. We will do this mainly with reference to the US-American metropolitan areas since the United States have been the most influential country in the 20th Century and the ideas that have been developed there have spread throughout the world. But for each new concept we will try to find similar forms of governance in Swiss or European urban regions and on other levels of governance (national and international). The course builds on the lecture „Welt-, Gesellschafts- und Menschenbilder”. Those who have not attended that course are advised to read the Working Paper 07 “Forms of Political Governance: Theoretical Foundations and Ideal Types” (available at the homepage of the Department of Political Science, University of Lucerne, see below) in advance or at the beginning of the semester. Umfang: Sprache: 2 Semesterstundenwochen Englisch, pragmatischer Umgang mit deutschern Beiträgen Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Kontakt. Begrenzung der Teilnehmendenzahl vorbehalten; bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. joachim.blatter@unil.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur • Blatter, J. (2012): “Forms of Political Governance: Theoretical Foundations and Ideal Types”, Working Paper 07 in the Series “Glocal Governance and Democracy”, Department of Political Science, University of Lucerne [http://www.unilu.ch/files/wp7_forms-of-political-governance.pdf] • Florida, R. (2006): Cities and the Creative Class. Routledge. 48 Internationaler Handel und Globalisierung Dozent: Prof. Dr. Roland Hodler Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: Blockveranstaltung Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Das Seminar befasst sich mit ausgewählten Themen des internationalen Handels und der Globalisierung. Diese Themen beinhalten u.a. die Geschichte, Messung und Auswirkungen der Globalisierung; die Auswirkungen des internationalen Handels auf Armut, Ungleichheit, Kinderarbeit und Umweltverschmutzung; die Politische Ökonomie der Aussenhandelspolitik sowie Themen zur internationalen Migration von Arbeitskräften und der internationalen Vernetzung der Finanzmärkte. 1. Die Studierenden wenden ihre theoretischen Kenntnisse der Internationalen Ökonomie auf angewandte Fragestellungen an. 2. Die Studierenden trainieren ihre Fähigkeiten zur ökumenischen Argumentation. Voraussetzungen: Vorlesung Internationale Ökonomie Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme/Referat (benotet) / 4 Kontakt: roland.hodler@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT Literatur wird bei der Themenvergabe bekanntgemacht. 49 Die tunesische Revolution 2011 im historischen Vergleich Dozentin: Dr. Bettina Hunger Durchführender Fachbereich: Geschichte Termine: Wöchentlich Mo, 15.15 – 17.00, ab 16.09.2013 FRO, 3.B58 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Dass es sich bei der tunesischen Jasmin-Revolution um ein bedeutsames Ereignis handelt, ist heute unbestritten: Der Sturz des langjährigen tunesischen Präsidenten Zine el-Abidine Ben Ali im Januar 2011 leitete den arabischen Frühling ein, der in den folgenden Monaten die autoritären Regime in Ägypten, Jemen und Libyen zu Fall brachte und in weiteren Ländern der arabischen Welt zu Massenprotesten und Regierungsumbildungen führte. Ob die tunesische Jasmin-Revolution aber gelang oder ob sie verraten wurde, wird heute kontrovers diskutiert. Bedeutete der Wahlsieg der islamischen Ennahda-Partei im Oktober desselben Jahres das Ende oder die Vollendung der Revolution? Oder befindet sich das Land noch immer in einem Zustand des permanenten revolutionären Umbruchs? Im historischen Vergleich versucht das Seminar Antworten auf solche Fragen zu finden. Zunächst wird der Begriff der “Revolution” theoretisch erarbeitet und anhand einiger ausgewählter Revolutionen aus der europäischen wie der islamischen Geschichte überprüft. Mit Hilfe dieser theoretischen Konzepte werden wir dann die Ereignisse von 2011 in Tunesien genauer analysieren und diese anschliessend mit früheren Umbruchsituationen in der tunesischen Geschichte, etwa der Verfassungsreform von 1861 oder der Dekolonisierung von 1956, in Beziehung setzen. So sollen die Jasmin-Revolution von 2011 kontextualisiert und die Chancen für eine nachhaltige Veränderung der tunesischen Gesellschaft ausgelotet werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme/Referat / 4 Kontakt: bettina.hunger@doz.unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Grosse Revolutionen der Geschichte. Von der Frühzeit bis zur Gegenwart, hg. v. Peter Wende, München: Verlag C.H. Beck 2000 • Kenneth J. Perkins: A history of modern Tunisia, Cambridge: Cambridge University Press, 2004 50 Organizing Peace – Organization Theory and the Management of Humanitarian Interventions and Peace Operations Dozent: Julian Junk, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Block 1: Block 2: Block 3: Fr, 20.09.2013, 13.15 - 19.00 FRO, 4.B01 Fr, 08.11.2013, 10.15 - 20.00, Sa, 09.11.2013, 09.15 - 17.00 FRO, 4.B54 Fr, 13.12.2013, 15.15 - 20.00, Sa, 14.12.2013, 09.15 - 16.00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This seminar will touch upon the following subfields of political science: - International Relations and International Organizations - Organization Theory and Public Administration Research - International Peace Operations, Humanitarian Interventions, International Security Policy - Qualitative and Mixed Research Methods For a long time, scholars neglected international organizations as actors in their own right and as complex and influential bureaucratic structures. This growing complexity went hand in hand with an ever-increasing multitude of tasks assigned to international organizations, especially in the field of peacebuilding and post-conflict reconstruction. In consequence, there was an expansion of administrative tasks and bureaucratic programs, which were necessary to cope with the sheer magnitude of challenges of rebuilding of states and of setting them on a sustainable peaceful track. This seminar investigates into those bureaucratic traits of international organizations at different levels of peace operations: there is the international level, on which international politics in combination with bureaucratic procedures in the UN Secretariat form mandates and institutional designs and are tasked with their later supervision. Then, there is also the implementation level, where various organizations are involved or even created to deal with the mandate’s leeway and constraints. On a third level, there is the politics of the host state with the parties that signed a peace agreement. On all levels, bureaucratic procedures are confronted with often conflicting political demands and rapidly changing organizational environments and tasks. The seminar will give an overview of classical theories of organizations and public administrations and aims at transferring key insights to the challenges of international peace operations. It does so, firstly, by introducing into an emerging and dynamic research agenda on international organizations and international public administrations; secondly, by focussing on some theoretical clusters, in particular coordination, organizational learning, leadership, principal-agent models and bureaucratic politics; and, thirdly, by applying them to various policy fields and challenges peace operations are confronted with: financing, planning and setting-up a mission, preparing elections, disarm, demobilize and reintegrate former combatants, and social and economic reform – to name some. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat/ Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Teilnehmendenzahl vorbehalten; bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semster. Kontakt: julian.l.junk@gmail.com Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT 51 Literatur (for voluntary preparation; all relevant seminar readings will be available via OLAT) • Barnett, Michael N. and Martha Finnemore (2004): Rules for the World, International Organizations in Global Politics. Cornell University Press, Ithaca. • Benner, Thorsten, Stephan Mergenthaler and Philipp Rotmann (2011): The New World of UN Peace Operations: Learning to Build Peace? Oxford University Press, Oxford. • Diehl, Paul F. (2008): Peace Operations. Polity Press, New York. • Doyle, Michael W. and Nicholas Sambanis (2006): Making War and Building Peace. Princeton University Press, Princeton. • Holohan, Anne (2005): Networks of Democracy, Lessons from Kosovo for Afghanistan, Iraq, and Beyond. Stanford University Press, Stanford. • International Peace Institute (2012): The Management Handbook for UN Field Missions. IPI, New York. • Junk, Julian and Till Blume (2012): Organizing Peace - Organization Theory and International Peace Operations (Editors of the Special Issue), in: Journal of Intervention and Statebuilding, 6 (3). • Junk, Julian, Francesco Mancini, Till Blume and Wolfgang Seibel (Eds.) (forthcoming 2013): The Management of Peace Operations - Coordination, Learning, Leadership, Lynne Rienner, Boulder. 52 Public Policy Analysis Dozentin: Dr. Flavia Jurje Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2013 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The aim of this course is to introduce students to the policy making practices and theories. Empirical cases from various policy sectors and analytical models of policy analysis, in different national contexts will be tackled throughout the seminar. The first part will offer an overview of the nature and function of public policy and present the main theoretical lenses and concepts inherent to the study of policy-making. In this section questions related to the debate on rationalism versus incrementalism or the approach of economists contrasted to the multiple stream analysis will be applied to different case studies. In addition, relevant aspects of policy research, such as political institutions, different stages of a decision-making process and power constellation of political actors will be discussed. In the light of these analytical tools, the second part of the seminar will focus on various policy studies, exploring in a comparative perspective decision-making styles, implementation and evaluation research across countries and policy areas. By the end of the seminar, the participants should be acquainted with the theories of the policy analysis and policy process, be able to apply relevant analytical tools for conducting research in this field as well as deepen their empirical knowledge about public policy issues currently on the agenda of nation states. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme/Referat / 4 Kontakt: flavia.jurje@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Geva-May, Iris and Lynn, Laurence E. (2009), Comparative policy analysis, London: Routledge. • John, Peter (2002), Analysing Public Policy, London and New York • Mintrom, Michael (2012), Contemporary policy analysis, Oxford: Oxford University Press. • Moran, Michael, Martin Rein and Robert E. Goodin (eds.) (2006), The Oxford Handbook of Public Policy, Oxford University Press. • Parsons, Wayne (2005), Public Policy: An Introduction to the Theory and Practice of Policy Analysis, Cheltenham and Northhampton. • Peters, B Guy and Jon Pierre (2007), A Handbook of Public Administration, London: Sage. • Sabatier, Paul A. (1999), Theories of the Policy Process, Boulder, Colo. Westview Press. • Weimer, David L., and Aidan R. Vining (2011), Policy Analysis, 5th Edition. Boston Longman. 53 The Real New World Order: Institutionelle Varianz in den internationalen Beziehungen Dozentin: Prof. Dr. Sandra Lavenex Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 13.15 – 15.00, ab 25.09.2013 FRO,4.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Internationale Zusammenarbeit nimmt heute viele Formen an und entfaltet sich auf mehreren, oftmals miteinander verflochtenen Regierungsebenen. Neben Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen prägen immer stärker auch private Akteure wie z.B. NGOs, Rating Agenturen oder Multinationale Unternehmen und transgouvernementale Netzwerke aus nationalen Beamten und anderen Fachexperten die internationale Politik. Dieses Hauptseminar untersucht unter Verwendung klassischer und neuerer Theorien der Internationalen Beziehungen die Vielfalt grenzüberschreitender politischer Organisation in verschiedenen Politikfeldern wie Sicherheits-, Wirtschafts-, Umwelt- und Menschenrechtspolitik. Anhand der Literatur zur Verrechtlichung der Internationalen Beziehungen sowie zur Rolle von privaten und transgovernementalen Akteuren werden einerseits die Besonderheiten der gegenwärtigen institutionellen Ordnung der IB sowie die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Typen von internationaler Organisation herausgestrichen. Andererseits sollen auf der Basis macht- basierter, interessensbasierter und ideenbasierter Theorien der IB die Entstehungsgründe und die Funktionsweisen dieser unterschiedlichen Organisationen herausgearbeitet werden. Das Hauptseminar ist als Vertiefung zur Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ konzipiert. Voraussetzungen: Umfang: Der vorausgegangene oder parallele Besuch der Vorlesung „Von den Internationalen Beziehungen zur Global Governance“ wird vorausgesetzt. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Referat (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: sandra.lavenex@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur wird auf Olat bereitgestellt. 54 Hegemonie und Empire. Ordnungsvorstellungen der Weltpolitik Dozentin: Julia Maisenbacher, MA Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 19.09.2013 FRO, 4.B54 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die Frage, welche machtpolitische Ordnung dem internationalen Staaten- system zugrunde liegt, beschäftigt die Politikwissenschaft seit jeher. In den letzten Jahren erfreuen sich die Konzepte des „Empire“ und der „Hegemonie“ neuer Popularität. Dabei rückt die Frage nach der hege- monialen Stellung der EU in der Weltpolitik vermehrt ins Interesse der Wissenschaft. Auch wenn die EU kaum über klassische Kapazitäten wie militärische Macht verfügt, ist ihr ökonomischer Einfluss als grösste Handels- macht nicht zu unterschätzen. Nicht zuletzt beeinflusst die EU in vielen Politikfeldern die politische Agenda benachbarter Staaten durch deren Hoffnung auf eine Beitrittsperspektive. Dies ist allerdings immer wieder mit Rückschlägen verbunden. Mit Bezug auf die Rolle der EU bei der weltweiten Verbreitung der Menschenrechte sprechen manche gar von einem normativen ‚Empire Europe‘. Das Hauptseminar setzt sich mit den Konzepten der Hegemonie und des Empire theoretisch und empirisch auseinander. Was zeichnet eine hege- moniale oder imperiale Ordnung aus? Welche Machtfaktoren beinhalten eine solche Ordnung? Beruht sie lediglich auf sogenannten „harten“ Macht- faktoren wie militärischer und ökonomischer Macht? Welche Rolle spielen „weiche“ Machtfaktoren wie kulturelle Normen und Ideen? Was unterschei- det Hegemonie und Empire von anderen Weltordnungsvorstellungen? Inwiefern kann bei der internationalen Rolle eines Staatenbunds wie der Europäischen Union überhaupt von einem Empire oder Hegemonie gesprochen werden? Das Hauptseminar wird sich mit diesen Fragen auf der Grundlage ver- schiedener theoretischer Ansätze und praktischer Beispiele beschäftigen. Es soll Studierende befähigen, diese beiden theoretischen Konzepte zu verstehen und ihre unterschiedlichen Logiken und Ausformungen theoretisch und empirisch einordnen und kritisch reflektieren zu können. Umfang: Sprache: 2 Semesterwochenstunden Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: julia.maisenbacher@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Beck, Ulrich; Grande, Edgar (2004): Das kosmopolitische Europa: Gesellschaft und Politik in der zweiten Moderne. Frankfurt am Main: Suhrkamp. • Hardt, Michael; Negri, Antonio (2002): Empire. Die neue Weltordnung. Frankfurt am Main: Campus. • Lukes, Steven (2007): Power. A Radical View. Basinkstoke: Palgrave Macmillian. • Mearsheimer, John (2001): The Tragedy of Great Power Politics. New York: W.W. Norton & Co. • Zielonka, Jan (2006): Europe as Empire. The Nature of the Enlarged European Union. Oxford: Oxford University Press. 55 Utopien und Dystopien. Wunschträume und Schreckensbilder in der Geschichte des poltischen Denkens Dozent: Prof. Dr. Herfried Münkler Durchführender Fachbereich: Kulturwissenschaften Vorbesprechung: Termine: Fr, 27.09.2013, 13.15 - 17.00 FRO, HS 7 Fr, 11.10.2013, 09.15 - 17.00, Fr, 08.11.2013, 09.15 - 17.00, Fr, 13.12.2013, 09.15 - 17.00 FRO, 4.B55 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Die aktuellen Diagnosen reichen von einer Erschöpfung der utopischen Energien bis zum Ende des ideologischen Zeitalters. F. Fukuyama hat nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Gesellschaften gar vom „Ende der Geschichte“ gesprochen. Wofür steht der beobachtete Schwund des Utopischen im Übergang vom 20. zum 21. Jahrhundert? Nach einem Blick in die Geschichte der utopischen Gesellschaftsentwürfe von Morus bis Morris wird sich das Seminar mit den Kontroversen des 20. Jahrhunderts zwischen Utopie und Antiutopie (Samjatin, Huxley, Orwell) beschäftigen, um am Schluss, ideengeschichtlich und politiktheoretisch gerüstet, zur Ausgangsfrage nach den politischen und soziokulturellen Folgen des Utopieverlusts zurückzukehren. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme/Essay oder Referat (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: rebecca.welge@eup.gess.ethz.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Marie Louise Bernari: Reise durch Utopia, Berlin 1982. • J.C. Davis: Utopia and the Ideal Society. A Study of English Utopian Writing 1516-1700, Cambridge 1981. • Alfred Doren: Wunschräume und Wunschzeiten; in: Vorträge der Bibliothek Warburg 1924-1925, Leipzig 1927, S. 158-203. • Hans-Jürgen Goertz (Hg.): Alles gehört allen. Das Experiment Gütergemeinschaft vom 16. Jahrhundert bis heute, München 1986. • Jürgen Habermas: Die Krise des Wohlfahrtsstaates und die Erschöpfung utopischer Energien; in: ders., Die Neue Unübersichtlichkeit, Frankfurt/M. 1985, S. 141-163. • Krishan Kumar: Utopia and Anti-Utopia in Modern Times, Oxford 1987. • Frank u. Fritzie Manuel: Utopian Thought in the Western World, Oxford 1979. • Richard Saage: Politische Utopien der Neuzeit, Darmstadt 1991. 56 Latin America and the world: politics and challenges of a new international actor Dozent: Prof. Dr. Stéphan Sberro Picard Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mi, 18.09.2013, 12.15 - 13.00 FRO, 3.B55 Mittwoch, 15.11. bis Samstag, 16.11., je ganztags FRO, 4.A07 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This seminar aims at explaining the relations between Latin America (as a region) and the rest of the world as it is one of the important matters in International Relations today, be it economic or political. . Since the eighties Latin America has reached a new importance in Global Affairs for two reasons its own aperture and renewed interest in international relations and its economic and political stability that makes it an attractive partner. In the seminar we will explain the relationship between the region and the United States, Europe and China. We will also speak of the new relationship with the Middle East. Introduction: Latin America as a region and the world, a historical introduction. 1 Theoretical framework: regional integration, the regions in the world and interregional theories. 2 Latin America; the perfect case study? 3 Western hemisphere or Latin America, a difficult choice. 4 Latin America and Europe: the paradox of a perfect but unsatisfactory relationship. 5 New partnerships for the XXIst century: Latin America and China. 6 New partnerships for the XXIst Century: Latin America and the Middle East. The students will have to read a general handbook on Latin American external relationships and do some expositions on case studies for Latin America external relationships. They could chose the diplomatic or trade oriented and economic approach. Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: ssberro@itam.mx oder polsem@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Mark Aspinwall “Side Effects, Mexican governance under NAFTA’s Labor and Environmental Agreements” Stanford University press, 2013 • Lorena Ruano Editor “The Europeanization of National Foreign Policies towards Latin America” Routledge, NY-London, 2013 57 Empirical Strategies in Political Economics Dozent: Lukas Schmid Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: Blockveranstaltung Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: The aim of this seminar is to find, interpret and evaluate empirical research in political economics. We will critically discuss recent studies from a variety of subfields. The topics include the stability of governments, the introduction of female suffrage, and the economic costs of terrorism. The first part of the seminar serves as an introduction to the empirical methods. In the second part, students will engage in the study of original empirical research to learn about recent methods of analysis. Each seminar session will consist of student presentations and a general discussion. 1. Students are able to find, understand and critically assess empirical research in political economics. 2. Students know the key elements of an empirical research design. 3. Students know the core assumptions of recent empirical research papers and are able to discuss them critically. Vorausssetzugen: Umfang: Previous participation in „Grundlagen der multivariaten Statistik“ or equivalent knowledge is recommended but not required. Formal mathematical language will be held to a minimum. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: RF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: lukas.schmid@unilu.ch • Acemoglu, D. (2005). Constitutions, Politics, and Economics: A Review Essay on Persson and Tabellini’s The Economic Effects of Constitutions. Journal of Economic Literature 43 (4), 1025-1048. • Angrist, J.D., Pischke, J-S. (2008). Mostly Harmless Econometrics: An Empiricist’s Companion. Princeton University Press. • Diamond, J., & Robinson, J. A (Eds.). (2010). Natural Experiments of History. Boston: Harvard University Press. • Keele, L. and W. Minozzi (2013). How Much Is Minnesota Like Wisconsin? Assumptions and Counterfactuals in Causal Inference with Observational Data. Political Analysis 21(2). 193-216. 58 International Political Economy Dozent: Dr. Omar Serrano Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Mi, 15.15 – 17.00, ab 18.09.2013 FRO 3.B57 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: This course will provide students with an empirical and theoretical overview of the interactions between politics and economics. Otherwise said, how domestic and international politics affect the movement of goods, services, people, and capital. We will pay particular attention to the way in which financial crises, regional integration, new technologies, the incorporation of new economic powers, and protectionism affect these flows. A first part of the course looks at major shifts in the global economy from a historical perspective, defines international political economy (IPE), and comparatively examines its main schools and theories. In doing so, particular emphasis is paid to key actors such as: states (and the role played by power and hegemony); international institutions (e.g. WTO); and non-state actors (e.g. multinational corporations and NGOs). A second part examines particular aspects of IPE such as: the international monetary system and financial crises, the world trade regime, variations in state economic policies, and North-South relations regarding development and inequality. Challenges to global governance resulting from these issues will receive particular attention. The course is held in English; however, German may also be used in essays and class-participation. Voraussetzungen: Sprache: Der Kurs wird in Englisch sein, allerdings können Essays und Teilnahme auch in Deutsch sein. Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: omar.serrano@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur • Dicken, Peter (2011) Global Shift: Reshaping the Global Economic Map in the 21st Century. 6th Edition, London: Sage. • Eichengreen, Barry (2008) Globalizing Capital. Princeton: Princeton University Press. • Frieden, Jeff and Lake, David (2000) International Political Economy: Perspectives on Global Power and Wealth. Bedford/St. Martin’s and Routledge • Gilpin, Robert (2001) Global Political Economy. Oxfordshire: Princeton University Press • Palan, Ronen (Ed.) (2000) Global Political Economy: Contemporary Theories. Routledge • Ravenhill, John (Ed.) (2005) Global Political Economy. Oxford University Press • Spero, Joan and Jeffrey Hart (2010) The Politics of International Economic Relations. Boston, Massachusetts: Wadsworth 59 Vom Goldstandard zum Euro: Einführung in die europäische Währungs- geschichte Dozent: Dr. Tobias Straumann Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Termine: 14-tägig Fr, 13.15 – 17.00, ab 20.09.2013 FRO 3.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: Das Seminar behandelt die europäische Währungsgeschichte von der Einführung des klassischen Goldstandards in den 1870er Jahren bis zur Gegenwart. Die Studierenden sollen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Währungssysteme kennenlernen und zu einem umfassenden Verständnis der aktuellen Krise in Europa erlangen. Der Aufbau der Veranstaltung ist chronologisch. Besonders intensiv werden wir uns mit den Finanzkrisen vor dem Ersten Weltkrieg, der Weltwirtschaftskrise und den Bemühungen um ein gemeinsames europäisches Währungssystem seit den späten 1960er Jahren beschäftigen. - Kenntnis der verschiedenen Währungssysteme seit 1870 - Einführung in die makroökonomischen Grundbegriffe Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: Kontakt: KSF: aktive Teilnahme/Referat (benotet) / 4 tobias.straumann@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt 60 Parlamentsforschung Dozent: Thomas Winzen M.A. Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 17.15 – 19.00, ab 19.09.2013 FRO 3.B52 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Dieses Seminar bietet eine Einführung in wesentliche Bereiche der Parlamentsforschung. Es beschäftigt sich zunächst mit der Entstehung von Parlamenten sowie deren Verhältnis zu Parteien, Präsidenten, und direkt- demokratischen Verfahren. Der zweite Teil des Seminars befasst sich mit Parlamentariern und parlamentarischer Repräsentation: Sind Parlamente ein Spiegelbild der Gesellschaft? Wie kommen Politiker ins Parlament? Wie beeinflusst die ständige Möglichkeit des Mandatsverlusts ihre Karrieren? Der dritte Teil des Seminars konzentriert sich auf parlamentarische Politik. Hier geht es insbesondere um die Beziehung zwischen Parlament und Regierung, Parteidisziplin, und Parlamentsorganisation. Der letzte Teil thematisiert die Rolle von Parlamenten im europäischen Integrationsprozess. Wie reagieren nationale Parlamente auf den Verlust von Kompetenzen? Wieso stärken Regierungen das Europäische Parlament? Welche Rolle spielen Parteien für Entscheidungsprozesse im Europäischen Parlament? Je nach Interesse der Kursteilnehmer können Themen ergänzt werden. Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Begrenzung: Begrenzung der Studierendenzahl vorbehalten, bevorzugt werden Studierende ab dem 3. Semester. Kontakt: thomas.winzen@eup.gess.ethz.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf online-Plattform OLAT. Literatur 2-3 Artikel / Buchkapitel pro Seminar. Die Literatur ist grösstenteils auf Englisch. Die genauen Themen können je nach Interesse der Seminarteilnehmer variieren. Eine Auswahl relevanter Bücher (bitte nicht vor dem Seminar anschaffen): • Bailer, Stefanie, Peter Meissner, Tamaki Ohmura, Peter Selb. 2013. „Seiteneinsteiger im Deutschen Bundestag – eine Analyse über Karrierewege und ihre Auswirkungen“ [Career changers in the German Parliament – an Analysis of Career Paths and their Effects“]. Springer VS Verlag. • Congleton, Roger D. 2011. Perfecting Parliament. New York: Cambridge University Press. • Cheibub, José Antonio. 2007. Presidentialism, Parliamentarism, and Democracy. New York: Cambridge University Press. • Gallagher, Michael, Michael Laver, and Peter Mair. 2011. Representative Government in Modern Europe. New York: McGraw-Hill. • Kam, Christopher J. 2009. Party Discipline and Parliamentary Politics. Cambridge: Cambridge University Press. • Martin, Shane, Thomas Saalfeld, and Kaare Strom, eds. forthcoming. The Oxford Handbook of Legislative Studies. Oxford: Oxford University Press. 61 Legitimität internationaler Organisationen Dozent: Prof. Dr. Klaus Dingwerth Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Einführung: Termine: Mo, 16.09.2013, 13.15 – 15.00 FRO, 4.B47 14-tägig, Mo, 10.15 – 15.00, ab 30.09.2013 FRO, 4.B47 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Im November 1999 verhinderten Massendemonstrationen, dass die WTO- Ministerkonferenz in Seattle stattfinden konnte. Spätere WTO-Konferenzen in Cancún (2004), G8-Gipfel in Genua (2001) oder Heiligendamm (2007) wurden ebenso von starken öffentlichen Protesten begleitet wie zahlreiche öffentliche Auftritte von Repräsentanten der Weltbank, des IWF oder der WTO. Es sind aber nicht nur linke globalisierungskritische Bewegungen, die internationale Organisationen unter Druck setzen; auch rechte Parteien und Bewegungen kritisieren internationale Organisationen zum Teil heftig für aus ihrer Sicht illegtitime Eingriffe in die Souveränität der Nationalstaaten. Angesichts dieses Drucks erscheint es kaum verwunderlich, dass internationale Organisationen auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ihrer Mitgliedstaaten zunehmend um Zuspruch kämpfen müssen. So beantworte- ten im Eurobarometer für das Frühjahr 2011 zum ersten mal mehr Personen die Frage, ob sie den Institutionen der Europäischen Union Vertrauen entgegeben bringen, mit nein als mit ja. Nicht wenige BeobachterInnen interpretieren die genannten Entwicklungen als eine "Legitimitätskrise" internationaler Organisationen. Im Rahmen des Seminars wollen wir uns mit dieser Interpretation ausein- andersetzen. Im Zentrum stehen die folgenden Fragen: Welche Bedeutung hat Legitimität - die "soziale Anerkennung als rechtmässig" - für internation- ale Organisationen? Auf wessen Anerkennung sind sie für welche Zwecke angewiesen? Wie gewinnen und erhalten internationale Organisationen soziale Anerkennung? Welche Möglichkeiten stehen internationalisierten Organisationen, um ihre einmal in die Krise geratene Legitimität wieder herzustellen? Was sind die Ursachen der (vermeintlichen) Legitimitätskrise internationaler Organisationen? Und wie ist die (vermeintliche) Legitmitäts- krise internationaler Organisationen normativ zu bewerten? Das Seminar verbindet politikwissenschaftliche und organisationssoziologische Per- spektiven und bietet somit für Studierende beider Schwerpunkte interessante Anknüpfungspunkte. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Regelmässige Teilnahme//Essay (benotet) / 4 Kontakt: klaus.dingwerth@iniis.uni-bremen.de Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Bob, Clifford 2012: The Global Right Wing and the Clash of World Politics. Cambridge: Cambridge University Press. • Nullmeier, Frank, Dominika Biegon, Jennifer Gronau, Martin Nonhoff, Henning Schmidtke und Steffen Schneider, 2010: Prekäre Legitimitäten: Rechtfertigung von Herrschaft in der Postnationalen Konstellation. Frankfurt am Main: Campus. • O'Brien, Richard 2000: Contesting Global Governance: Multilateral Economic Institutions and Global Social Movements. Cambridge: Cambridge University Press. • Zürn, Michael und Matthias Ecker-Ehrhard (Hrsg.), 2013: Die Politisierung der Weltpolitik: Umkämpfte internationale Institutionen. Berlin: Suhrkamp. 62 Sicherheit und Staatlichkeit Dozentin: Dr. phil. Katrin Meyer Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Do, 15.15 – 17.00, ab 19.09.2013 FRO 4.B01 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: „Sicherheit“ ist in der Moderne eine zentrale Orientierungskategorie zur Gestaltung politischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Verhältnisse im Allgemeinen und von Staatlichkeit im Besonderen. Das Seminar rückt diese Bedeutung der Sicherheit ins Zentrum und zeigt, wie das Verhältnis von Sicherheit und Staat aus politiktheoretischer, philosophischer und sozial- wissenschaftlicher Perspektive gefasst werden kann. Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Teil I: Sicherheit und Staatlichkeit aus normativer Perspektive In der politischen Philosophie gilt Sicherheit spätestens seit Thomas Hobbes’ Staatstheorie als zentrale Legitimationsgrundlage für das staatliche Gewalt- monopol. Der staatstheoretisch normative Primat der Sicherheit wird in liberalen und marxistischen Staatskonzeptionen jedoch in Frage gestellt und durch die Prinzipien der Freiheit und Gleichheit ersetzt oder ergänzt. Diese Debatten über das angemessene Verhältnis von Sicherheit, Freiheit und Gleichheit bestimmen die philosophisch-normativen Konzeptionen von Staatlichkeit bis heute. Im Seminar werden klassische staatstheoretische Positionen ausgehend von Thomas Hobbes rekonstruiert und mit liberalen und (post-)marxistischen Kritiken konfrontiert. Teil II: Sicherheit als diskursive Figur In gegenwärtigen sozialwissenschaftlichen und politiktheoretischen Ansätzen wird der normative Blick auf das Verhältnis von Sicherheit und Staatlichkeit ergänzt durch konstruktivistische und diskurskritische Analysen. Sicherheit erscheint nicht als ein Begriff, der auf objektive Gefährdungslagen hinweist, sondern als eine rhetorische Figur, die spezifische Formen von Staatlichkeit konstruiert und legitimiert. Konzepte der „Securitization“ der Copenhagen School und der „Gouvernementalität“ von Michel Foucault sind für diesen Ansatz richtungsweisend. Aber auch feministische und postkoloniale Theorien zeigen auf, dass der staatstheoretische Bezug auf Sicherheit dazu dienen kann, sexistische und rassistische Ordnungen zu stabilisieren. Im Seminar werden diese aktuellen Debatten anhand ausgewählter Texte diskutiert. Das Seminar soll die Studierenden befähigen, die Bedeutung der Sicherheit für die Legitimation und Konstruktion staatlicher Ordnungen in ihren unter- schiedlichen Logiken und Formen zu erkennen, ideengeschichtlich zu verorten und kritisch zu reflektieren. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktive Teilnahme/Essay (benotet) / 4 Kontakt: katrin.meyer@unibas.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Angehrn, Emil: „Das Streben nach Sicherheit. Ein politisch-metaphysisches Problem“, in: Zur Philosophie der Gefühle, hrsg. von Hinrich Fink-Eitel und Georg Lohmann, Frankfurt/Main: Suhrkamp 1993, S. 218-243. • Conze, Werner: „Sicherheit, Schutz“, in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhard Koselleck (Hg.): Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 5, Stuttgart: Klett-Cotta 1984, S. 831-862. 63 mailto:katrin.meyer@unibas.ch • Foucault, Michel: Geschichte der Gouvernementalität. Bd. I: Sicherheit, Territorium, Bevölkerung. Vorlesung am Collège de France 1977-1978, hrsg. von Michel Sennelart, Frankfurt/Main: Suhrkamp 2004. • Holert, Tom: Sicherheit, in: Glossar der Gegenwart, hrsg. von Ulrich Bröckling, Susanne Krasmann und Thomas Lemke, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 2004, S. 244-250. • Lipschutz, Ronnie D. (Hg.), On Security, New York: Columbia University Press 1995. • Makropoulos, Michael: »Sicherheit«, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Band 9, Basel: Schwabe 1995, S. 745-750. • Neocleous, Mark: Security, Liberty and the Myth of Balance: Towards a Critique of Security Politics, in: Contemporary Political Theory (2007) 6, 131–149. • Peoples, Columba; Vaughan-Williams, Nick: Critical Security Studies. An Introduction, • London/New York: Routledge 2010. • Purtschert, Patricia / Meyer, Katrin / Winter, Yves (Hg.): Gouvernementalität und Sicherheit. Zeit- diagnostische Beiträge im Anschluss an Foucault, Bielefeld: Transcript 2008. 64 Moderne Islamische Staatsentwürfe Dozent: Dr. Andreas Tunger Durchführender Fachbereich: Religionswissenschaft Termine: wöchentlich Fr, 10.15 – 12.00, ab 20.09.2013 FRO 3.B55 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Seit Beginn des 19. Jahrhunderts haben muslimische Politiker, Denker und in jüngster Zeit auch Denkerinnen die Frage nach dem besten Staat für muslimisches Leben höchst unterschiedlich beantwortet und dabei teils westliche Vorstellungen produktiv verarbeitet, sich teils aber auch vehement davon abgegrenzt. Das Seminar behandelt exemplarische Staatsentwürfe von der spätosmanischen Zeit bis in die Gegenwart. Anhand von Quellentexten aus Tunesien, Ägypten, der Türkei, Iran und Westeuropa analysieren die Teilnehmenden Aspekte wie die Legitimation und Ausgestaltung von Herrschaft, demokratische Prinzipien, Rechtsordnung und Menschenrechte, die Rolle der Zivilgesellschaft und die Stellung von Frauen und Minderheiten. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Mündliches Engagement, Kurzreferat / 4 Kontakt: andreas.tunger@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Gudrun Krämer: Demokratie im Islam. Der Kampf für Toleranz und Freiheit in der arabischen Welt, München: Beck, 2011. • Holger Zapf / Lino Klevesath (Hg.): Staatsverständnisse in der islamischen Welt, Baden-Baden: Nomos, 2012. • Andreas Meier (Hg.): Der politische Auftrag des Islam. Programme und Kritik zwischen Fundamentalismus und Reformen. Originalstimmen aus der islamischen Welt, Wuppertal: Peter Hammer, 1994. 65 mailto:andreas.tunger@unilu.ch Modul Forschung-Praxis-Methoden Public Policy Analysis Dozentin: Dr. Flavia Jurje Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, ab 17.09.2013 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: The aim of this course is to introduce students to the policy making practices and theories. Empirical cases from various policy sectors and analytical models of policy analysis, in different national contexts will be tackled throughout the seminar. The first part will offer an overview of the nature and function of public policy and present the main theoretical lenses and concepts inherent to the study of policy-making. In this section questions related to the debate on rationalism versus incrementalism or the approach of economists contrasted to the multiple stream analysis will be applied to different case studies. In addition, relevant aspects of policy research, such as political institutions, different stages of a decision-making process and power constellation of political actors will be discussed. In the light of these analytical tools, the second part of the seminar will focus on various policy studies, exploring in a comparative perspective decision-making styles, implementation and evaluation research across countries and policy areas. By the end of the seminar, the participants should be acquainted with the theories of the policy analysis and policy process, be able to apply relevant analytical tools for conducting research in this field as well as deepen their empirical knowledge about public policy issues currently on the agenda of nation states. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: aktiveTeilnahme/Referat / 4 Kontakt: flavia.jurje@unilu.ch Material: wird auf der Online-Plattform OLAT zur Verfügung gestellt Literatur • Geva-May, Iris and Lynn, Laurence E. (2009), Comparative policy analysis, London: Routledge. • John, Peter (2002), Analysing Public Policy, London and New York • Mintrom, Michael (2012), Contemporary policy analysis, Oxford: Oxford University Press. • Moran, Michael, Martin Rein and Robert E. Goodin (eds.) (2006), The Oxford Handbook of Public Policy, Oxford University Press. • Parsons, Wayne (2005), Public Policy: An Introduction to the Theory and Practice of Policy Analysis, Cheltenham and Northhampton. • Peters, B Guy and Jon Pierre (2007), A Handbook of Public Administration, London: Sage. • Sabatier, Paul A. (1999), Theories of the Policy Process, Boulder, Colo. Westview Press. • Weimer, David L., and Aidan R. Vining (2011), Policy Analysis, 5th Edition. Boston Longman. 66 Der qualitative Forschungsprozess – Seminar zur Unterstützung empirischer Arbeiten Dozent: Dr. des. Stephan Kirchschlager Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2013 FRO, 4.A05 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Was ist soziologisch interessant an einem empirischen Phänomen? Wie werden aus empirischen Phänomenen soziologische Daten? Wie muss eine Fragestellung aufgebaut sein, damit sie aus den erhobenen Daten soziologisch relevantes Wissen generieren kann? Wie lassen sich adäquate „methodische und theoretische Brillen“ finden, mit deren Hilfe Datenstücke hergestellt, betrachtet und interpretiert werden können? Diese und weitere Fragen werden in dem Seminar insbesondere aus der Perspektive der qualitativen Sozialforschung gestellt und diskutiert. Das Seminar dient der Vorbereitung und Unterstützung studentischer empirischer Arbeiten, vor allem der Forschungsarbeiten im Forschungs- Praxis-Modul, wie auch der Vertiefung von Methodenkenntnissen. Die Durchführung einer qualitativen Studie kann im Rahmen einer Seminararbeit praktisch eingeübt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: Material: stephan.kirchschlager@unilu.ch Texte werden auf OLAT zugänglich gemacht. Literatur Stefan Hirschauer, Klaus Amann (1997): Die Befremdung der eigenen Kultur. Ein Programm. In: Stefan Hirschauer, Klaus Amann (Hrsg.): Die Befremdung der eigenen Kultur - Zur ethnographischen Herausforderung soziologischer Empirie. Frankfurt am Main: Suhrkamp. 7-52. 67 Empirical Strategies in Political Economics Dozent: Lukas Schmid Durchführender Fachbereich: Politische Oekonomie Vorbespechung: Fr, 27.09.2013, 13.15 - 17.00 FRO, 3.B52 Termine: Fr, 04.10.2013, 08.15 - 12.00 FRO, 3.B47 Fr, 11.10.2013, 10.15 - 12.00 Do, 21.11.2013, 08.15 – 18.00 Fr, 22.11.2013, 08.15 – 18.00 Studienstufe: Bachelor Master Veranstaltungsart: Hauptseminar Inhalt: Lernziele: The aim of this seminar is to find, interpret and evaluate empirical research in political economics. We will critically discuss recent studies from a variety of subfields. The topics include the stability of governments, the introduction of female suffrage, and the economic costs of terrorism. The first part of the seminar serves as an introduction to the empirical methods. In the second part, students will engage in the study of original empirical research to learn about recent methods of analysis. Each seminar session will consist of student presentations and a general discussion. 1. Students are able to find, understand and critically assess empirical research in political economics. 2. Students know the key elements of an empirical research design. 3. Students know the core assumptions of recent empirical research papers and are able to discuss them critically. Voraussetzungen: Umfang: Previous participation in „Grundlagen der multivariaten Statistik“ or equivalent knowledge is recommended but not required. Formal mathematical language will be held to a minimum. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: lukas.schmid@unilu.ch Literatur • Acemoglu, D. (2005). Constitutions, Politics, and Economics: A Review Essay on Persson and Tabellini’s The Economic Effects of Constitutions. Journal of Economic Literature 43 (4), 1025-1048. • Angrist, J.D., Pischke, J-S. (2008). Mostly Harmless Econometrics: An Empiricist’s Companion. Princeton University Press. • Diamond, J., & Robinson, J. A (Eds.). (2010). Natural Experiments of History. Boston: Harvard University Press. • Keele, L. and W. Minozzi (2013). How Much Is Minnesota Like Wisconsin? Assumptions and Counterfactuals in Causal Inference with Observational Data. Political Analysis 21(2). 193-216. 68 Kategorisierungen und Klassifikationen Dozent: Dr. des. Stephan Kirchschlager Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Di, 10.15 – 12.00, ab 17.09.2013 FRO, 4.A05 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Klassifikationen und soziale Kategorisierungen sind allgegenwärtig. Das in Kategorien „gespeicherte“ kulturelle Wissen versetzt uns im Alltag in die Lage, Personen, Ereignisse, Sachverhalte, Objekte sinnhaft zu erfassen und interpretativ auszulegen. Auch für die institutionelle Bearbeitung von „Fällen“ in Dienstleistungsorganisationen (Krankenhaus, Schule, Survey-Call-Center, etc.) ist die Bestimmung von „passenden“ Kategorien für Personen, Probleme, Beziehungen, Verhaltensweisen, usw. unerlässlich und wird mit verschiedenen Verfahren abgesichert. Die Zuordnung von Kategorien ist ferner an kontextabhängige normative Erwartungen geknüpft und moralisch aufgeladen (in überhöhter Form beispielsweise bei Stereotypen und Stigmatisierungen). Das Seminar führt in prominente soziologische Konzepte und Unter- suchungsmethoden der Kategorisierungsanalyse ein, insbesondere der ethnomethodologischen Forschungstradition. Dabei soll die Analyse von Kategorisierungspraktiken anhand von empirischem Material (Zeitungs- artikel, Werbematerial, Fragebögen, Aufzeichnungen von Gesprächen) exemplarisch eingeübt werden. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: stephan.kirchschlager@unilu.ch Literatur • Boltanski, Luc/Thévenot, Laurent (1983): Finding One’s Way in Social Space: A Study Based on Games, in: Social Science Information (22), 631–680. • Esser, Hartmut (2001): Exkurs über den Labeling Approach, in: ders., Soziologie. Spezielle Grundlagen. Band 6. Frankfurt a. M.: Campus-Verlag, 194-199. • Maeder, Christoph (1997): “Schwachi und schwierigi Lüüt”: inoffizielle Insassenkategorien im offenen Strafvollzug, in: Hirschauer, Stefan/Amann, Klaus (Hrsg.): Die Befremdung der eigenen Kultur. Zur ethnographischen Herausforderung soziologischer Empirie. Frankfurt a. M.: Suhrkamp, 218-239. • Nazarkiewicz, Kirsten (1999): Die Reflexivität der Stereotypenkommunikation, in: Bergmann, Jörg/Luckmann, Thomas (Hrsg.): Kommunikative Konstruktion von Moral. Bd.1, Opladen: Westdeutscher Verlag, 352-380. 69 Datenanalyse mit Stata für Fortgeschrittene – Vertiefungen mit Daten des Schweizer Panels Dozent: PD Dr. Oliver Lipps Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Fr, 27.09.2013, 13.15 - 19.00, Fr, 11.10.2013, 13.15 - 19.00, Fr, 15.11.2013, 13.15 - 19.00, Fr, 06.12.2013, 13.15 - 19.00 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Inhalt des Seminars ist Datenaufbereitung und Datenanalyse mit Stata, vornehmlich mit Daten des Schweizer Haushalt Panels (SHP). Voraussetzungen: Umfang: Grundkenntnisse in Stata (Daten öffnen und speichern, Variablen definieren, einfache deskriptive und schliessende Statistik) mit Querschnittdaten sind erforderlich. 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat) / 4 Kontakt: oliver.lipps@fors.unilu.ch Literatur • Auf der Website des SHP: http://www.swisspanel.ch unter Dokumentation und User Guide SHP http://www.swisspanel.ch/spip.php?rubrique138&lang=de alle vier Links (User Guide, Getting started with SHP, Readme, Labels) • Unter Teaching/Support und SHP Data management: http://www.swisspanel.ch/spip.php?rubrique228&lang=de unter Stata: beide Links (Stata Basics, Stata Management with Stata 12) • Für die Datenanalyse mit Stata gibt es ein gutes Skript der Uni Regensburg: http://www-wiwi-cms.uni- regensburg.de/images/institute/vwl/moeller/stata_skript_v1-1.pdf 70 mailto:oliver.lipps@fors.unilu.ch http://www.swisspanel.ch/spip.php?rubrique138&lang=de http://www.swisspanel.ch/spip.php?rubrique228&lang=de Analysis of Social Structure and Social Behavior Dozentin: Dr. phil. Katharina Manderscheid Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 13.15 - 15.00, ab 19.09.2013 FRO, 4.B51 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: Understanding social behaviour against the background of social structures constitutes a key of sociological theory and research approaches. The seminar will focus on the theoretical concepts behind contemporary approaches as well as their practical implementation in research. Therefore, selected concepts like class, gender, network, social milieu will be introduced. Special emphasis will be put on the sociology of Pierre Bourdieu and his conceptual tools of habitus and life styles. Furthermore, topics like social identity formation processes, which are discussed in strands of life course analyses, modernisation theory and globalisation studies, will be discusses. All topics will be applied by the students in research exercises using standardised data. Voraussetzungen: Umfang: Grundlegende Statistikkenntnisse, Englischkenntnisse 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme / 4 Kontakt: katharina.manderscheid@unilu.ch Literatur wird im Seminar bekannt gegeben. 71 Approaches and methods in consumer research Dozent: Dr. Stefan Oglesby, MBA Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: wöchentlich Do, 10.15 – 12.00, ab 19.09.2013 FRO, 4.A07 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Masterseminar Inhalt: The seminar is an introduction to the most relevant and selected innovative approaches of consumer research. The seminar also offers a strong reference to today’s practice of marketing research. First, the seminar provides an overview over the developments in conceptualizing consumer behaviour and its reflection in consumer research. Second, selected, pivotal approaches and topics of consumer research will be elaborated on with case studies. – Consumer Behaviour and Attitudes – Methods of data collection – Customer Satisfaction Research – Advertising Research – Qualitative Consumer Research – Pricing Research – Discrete Choice Analysis – Media Research – Segmentation / Typology – Brand Equity Research Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Referat/Essay) / 4 Kontakt: Material: oglesby.stephan@link.ch The electronic platform OLAT will be used for the seminar. All materials will be made available on OLAT. Literatur • Solomon, Michael R. u.a.: Consumer Behavior. A European Perspective, 2009 • Balderjahn, Ingo et al. (Hrsg.)(1998): New Developments and Approaches in Consumer Behaviour Research Palgrave. ISBN-13: 978-0333739075. • Ludwig Berekoven et al. (2006): Marktforschung. Methodische Grundlagen und praktische Anwendung. Wiesbaden. ISBN-10 3-8349-0317-5 72 Modulübergreifende Veranstaltungen Examenskolloquium Soziologie und Vergleichende Medienwissenschaft Dozentin: Prof. Dr. Cornelia Bohn Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: Termine werden den Teilnehmenden bekannt gegeben. Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Wie in den vergangenen Semestern auch, sollen in dem Kolloquium aktuelle Forschungsthemen der Soziologie und angrenzender Disziplinen – sofern sie einen Bezug zu den Forschungsschwerpunkten des Soziologischen Seminars haben - vorgestellt und diskutiert werden. Dies geschieht auf der Grundlage von forschungsnahen Fachvorträgen auswärtiger und hiesiger Kolleginnen und Kollegen. Die Veranstaltung dient dem wissenschaftlichen Austausch mit ausgewählten Gästen und deren Institutionen sowie der Herstellung einer Fachöffentlichkeit im Soziologischen Seminar. Die Vorträge sind universitätsöffentlich. Studierende, die Interesse daran haben, im Rahmen der Veranstaltung CPs zu erwerben, melden sich bitte wie üblich elektronisch an und bis Ende der ersten Vorlesungswoche beim Veranstalter. Ein genauer Themen- und Terminplan sowie Hinweise zur Organisation der Veranstaltung werden in der ersten Sitzung erörtert. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Essay) / 2 Kontakt: Anmeldung: cornelia.bohn@unilu.ch um Anmeldung bis 17.9. wird gebeten. 73 Kolloquium für Abschlussarbeiten Dozenten: Prof. Dr. Sandra Lavenex / Prof. Dr. Joachim Blatter Durchführender Fachbereich: Politikwissenschaft Termine: wöchentlich, Di, 15.15 - 17.00, ab 17.09.2013 FRO, 3.B01 Studienstufe: Bachelor Master Inhalt: Das Kolloquium dient dazu, den Studierenden bei der Vorbereitung von Abschlussarbeiten helfen. Dazu präsentieren die Studierenden zu Beginn des Semesters erste Skizzen ihres Projektes zur Abschlussarbeit. Im zweiten Teil des Kolloquiums präsentieren die Studierende ihr bisheriges Vorgehen bei der Abschlussarbeit, ein vollständiges Forschungsdesign und ggfs. vorläufigen Ergebnisse der Arbeit. Zu dieser zweiten Präsentation muss ein schriftlich ausgearbeitetes Forschungsdesign (5-7 Seiten) vorliegen. Das Kolloquium ist für alle Studierenden offen. Eine sporadische Teilnahme zu einzelnen Vorträgen ist grundsätzlich möglich. Diejenigen, die sich in der Vorbereitung zur Abschlussarbeit befinden und eine Leistungsbescheinigung für das Kolloquium erhalten möchten, müssen allerdings an allen Sitzungen teilnehmen, zwei Mal ihr Projekt zur Abschlussarbeit präsentieren und ein vollständiges Exposé für die Abschlussarbeit in schriftlicher Form einreichen. Um den Studierenden einen Einblick in politikwissenschaftliche Forschungsprozesse zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass auch Doktorierende und Habilitierende des Politikwissenschaftlichen Seminars ihre aktuellen Forschungsprojekte präsentieren und gemeinsam mit den Dozenten und Studierenden diskutieren. Voraussetzungen: keine Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Zwei Präsentationen sowie schriftliches Forschungsdesign / 4 Kontakt: polsem@unilu.ch, sandra.lavenex@unilu.ch oder joachim.blatter@unilu.ch Material: Pflichtlektüre und Seminarmaterialien zugänglich auf Online-Plattform OLAT. 74 Masterkolloquium Organisation und Wissen Dozenten: Dr. phil. Eva Passarge / dipl. Soz. Hannah Mormann Durchführender Fachbereich: Soziologie Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Kolloquium Inhalt: Dieses Kolloquium richtet sich an alle Studieenden der Masterstufe, die ihre Examensarbeiten vorbereiten und schreiben. Das Kolloquium gibt Raum und Unterstützung für intensive Themenfindungs- und Themendurchführungs- kommunikation. Die MA-Themen werden präsentiert und diskutiert. Der Schwerpunkt ist dabei auf Organisationsthemen ausgerichtet. Allen Studierenden, die im Bereich Organisation ihre MA-Arbeit verfassen wollen, ist dieses Kolloquium zu empfehlen. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Sprache: Deutsch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Aktive Teilnahme (Präsentation) / 2 Kontakt: eva.passarge@unilu.ch / hannah.mormann@unilu.ch 75 Sonderveranstaltungen Diversity Management Dozent: Prof. Dr. iur. Alexander H.E. Morawa Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termin Blockveranstaltung Fr, 11.10. – So., 13.10. in Lungern Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop Inhalt: Lernziele: The integrity of both the international order and of any constitutional order depends in part on how these systems balance the interests and demands of the constituent society (“the whole“), on the one hand, and those of particular stakeholders (“the particular“), on the other hand. The ‘particular’ are regular-ly defined as those requiring an allocation of beneficial public services or goods to secure full societal participation, or topical “vulnerable segments of society”. The above balancing exercise is nowadays shaped by the human rights based entitlements everyone holds (the “rights-based approach”), which mandate that states take specific action to protect, promote, and enable the realization of those rights. We will examine the law (national and international) that pertains to the management of diversity, for instance in the following fields: - ethnic minorities and indigenous populations; - religious groups; - persons with disabilities; - older persons; - persons with different sexual orientations; We will also examine “diversity management and political participation“, or duties of states to ensure effective and relevant political participation of all segments of society in all matters pertaining to them. This will include dis-cussions of integration and assimilation, cultural diversity, but also diversity in public discourse more generally (from free speech to the pursuit of happiness). To be able to engage in a meaningful discourse on the benefits and pro- blems of and rights associated with diversity management. To link this dis- course with constitutional law and politics as well as international law and politics. Umfang: 2 Semesterwochenstunden Prüfungsmodus / Credits: RF: Class participation and exercises during weekend seminar session (30%), individual project (paper and oral presentation): 70%; no examination Kontakt: Anmeldung: alexander.morawa@unilu.ch by e-mail to: uta.dietrich@unilu.ch 76 International Environmental Law Dozent: Prof. Dr. iur. Thilo Marauhn Durchführender Fachbereich: Rechtswissenschaften Termin Blockveranstaltung Do, 21.November – Sa, 23. November FRO, 4.B47 Do, 12. Dezember – Sa, 14. Dezember FRO, 3.B48 Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop / Blockveranstaltung Inhalt: Lernziele: Climate change and loss of biodiversity are among the most serious environmental challenges. This course will provide insights into international legal instruments addressing these challenges. It serves as a general introduction to international environmental law and policy. After exploring the economic, political, and legal concepts relevant to international environmental treaty regimes, these concepts will be applied to specific international environmental problems. The course focuses on the dynamics of treaties, negotiations, and state as well as non-state actors. The final section of the course will discuss how to ensure compliance with international environmental law. - to understand key concepts of international environmental law - to know important multilateral environmental agreements (MEAs) - to get an idea of how to ensure compliance with MEAs Voraussetzungen: Umfang: Basic knowledge of international law 2 Semesterwochenstunden Sprache: Prüfungsmodus / Credits: Englisch RF: Written exam (6) Kontakt: thilo.marauhn@unilu.ch 77 Studentisch organisierter Workshop/Exkursion des Masterstudiengangs Organisation: Prof. Dr. Sandra Lavenex Julia Maisenbacher Durchführender Fachbereich: Studierende des Masterstudiengangs Weltgesellschaft und Weltpolitik Termine: folgen Studienstufe: Master Veranstaltungsart: Workshop / mehrtägige Exkursion (Ziel wird noch bekannt gegeben) Inhalt: Kennenlernen von verschiedenen Bereichen der Weltgesellschaft anhand von Besuchen bei Institutionen/Organisationen und Unternehmen. Umfang: Exkursion Sprache: Deutsch oder Englisch Prüfungsmodus / Credits: KSF: Der Erwerb von 2 Social Credit Points ist möglich. Die Anforderungen hierfür sind - mündliche Teilnahme - Präsentation eines Handouts zum Exkursionthema an einem noch zu bestimmenden Termin vorab als Vorbereitung auf die Exkursion oder Schreiben eines Essay (3-5 Seiten); Abgabe drei Tage nach der Exkursion. Die Teilnahme ist auch ohne den Erwerb von Social Credit Points möglich. Kontakt: polsem@unilu.ch oder sandra.lavenex@unilu.ch oder julia.maisenbacher@unilu.ch 78 mailto:polsem@unilu.ch 24.07.2013 Literature

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