• Zum Hauptinhalt springen
  • Zur Haupt-Navigation springen
  • Zur Unternavigation/zum Nebeninhalt springen
  • Zur Suche springen
  • Zur Meta-Navigation springen
  • Zum Footer springen
Universität Luzern
  • Startseite
  • Aktuell ausgewähltSuche
  • Teilen
  • Drucken
  • Zeige Ergebnisse auf English (Treffer)Treffer)

Suchergebnisse für sitat

Filter0

Filtern nach

172 Treffer

    • Dokument

    Juristische Fakultät

    Vorlesungsverzeichnis der Univer- sität Luzern aufgeführt. § 2 Einführung in das Rechtsstudium Zu Beginn

    Grösse: 188 KB

    Erstellungsdatum: 27.05.2025

    pdf

    • Dokument

    Wie haben die Schweizer Universitäten die Hochschulreformen der letzten zehn Jahre gemeistert?

    spezielle Geschichte der Univer- sität Lausanne widerspiegelt sich nicht zuletzt in ihren Effizienzkennzahlen

    Grösse: 140 KB

    Erstellungsdatum: 26.03.2019

    pdf

    • Dokument

    Leitfaden für Berufungsverfahren an der Universität Luzern

    Wissenschaften an der Univer- sität Luzern» geregelt. 2.7 Drittmittelfinanzierte Professuren ( [...] (Fundraising) an der Univer- sität Luzern und Merkblatt zum Reglement. Leitfaden Berufungsverfahren

    Grösse: 281 KB

    Erstellungsdatum: 11.05.2023

    pdf

    • Dokument

    Selbstbeurteilungsbericht

    SELBSTBEURTEILUNGS- BERICHT ZUR INSTITUTIONELLEN AKKREDITIERUNG NACH HFKG 2020 Summary 7 1 Die Universität Luzern 13 1.1 Profil, Zahlen und Fakten, Rahmenbedingungen 13 1.2 Strategische Ziele und neuste Entwicklungen der Universität 15 1.3 Governance, Qualitätssicherung und -Entwicklung 16 2 Der Prozess der Selbstbeurteilung 19 2.1 Steuerungsgruppe 19 2.2 Vorgehen 19 2.2.1 Informationspolitik 19 2.2.2 Der Selbstbeurteilungsbericht 19 2.3 Einbezug der Studierenden 19 2.4 Zusammenarbeit mit AAQ 20 3 Umgang mit den Ergebnissen aus früheren Verfahren – Audit 2013/14 21 3.1 Evaluationsbereich Qualitätssicherungsstrategie 21 3.1.1 Hauptempfehlung 1 21 3.1.2 Hauptempfehlung 2 22 3.1.3 Hauptempfehlung 3 22 3.1.4 Hauptempfehlung 4 24 3.2 Evaluationsbereich Governance 24 3.2.1 Hauptempfehlung 5 24 3.2.2 Hauptempfehlung 6 25 3.3 Evaluationsbereich Lehre 26 3.3.1 Hauptempfehlung 7 26 3.4 Evaluationsbereich Forschung 28 3.4.1 Hauptempfehlung 8 28 4 Das Qualitätssicherungssystem der Universität Luzern 31 4.1 Das Qualitätssicherungssystem in Lehre und Studium 32 4.1.1 Lehrveranstaltungsevaluationen 32 4.1.2 Evaluation der Leistungskontrollen 33 4.1.3 Studiengangevaluation 34 4.1.4 Absolventinnen- und Absolventenbefragung 35 4.1.5 Expertenurteile 36 4.1.6 Formative Evaluationen und Feedbackgespräche 36 4.1.7 Studienberatung 36 4.1.8 Leistungskennzahlen und weitere Gefässe zur Qualitätssicherung in der Lehre 36 4.1.9 Gremien im Bereich Lehre 37 4.1.10 Didaktische Förderung von Dozierenden 38 4.2 Das Qualitätssicherungssystem in der Forschung 38 4.2.1 Forschungsinformationssystem FIS 39 4.2.2 Akademischer Bericht 39 4.2.3 Peer Reviews 39 4.2.4 Gremien im Bereich Forschung 39 4.2.5 Anreize und Massnahmen im Bereich Forschung 40 Draft Gesamtbericht 2020 INHALT 4.3 Zentrale Entscheidungsgremien 41 4.3.1 Universitätsrat 41 4.3.2 Universitätsleitung und erweiterte Universitätsleitung 42 4.3.3 Senat 42 4.3.4 Gleichstellungskommission 43 4.4 Ausgewählte Zentren und Stellen 43 4.4.1 Stelle für Qualitätsmanagement 43 4.4.2 International Relations Office IRO 43 4.4.3 Zentrum Lehre 44 4.4.4 Forschungsförderung 45 4.4.5 Fachstelle für Chancengleichheit 45 4.5 Spezifika der Fakultäten 46 4.5.1 Die neusten Reformen der Theologischen Fakultät 46 4.5.2 Die neusten Reformen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät 46 4.5.3 Die neusten Reformen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 46 4.5.4 Die neusten Reformen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät 47 4.5.5 Die neusten Reformen des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin 47 5 Analyse der Qualitätsstandards für die Institutionelle Akkreditierung 49 5.1 Interne Qualitätssicherungsstrategie 49 5.1.1 Standard 1.1 49 5.1.2 Standard 1.2 50 5.1.3 Standard 1.3 51 5.1.4 Standard 1.4 51 5.2 Governance 52 5.2.1 Standard 2.1 52 5.2.2 Standard 2.2 53 5.2.3 Standard 2.3 55 5.2.4 Standard 2.4 55 5.2.5 Standard 2.5 56 5.3 Lehre, Forschung und Dienstleistungen 57 5.3.1 Standard 3.1 57 5.3.2 Standard 3.2 58 5.3.3 Standard 3.3 60 5.3.4 Standard 3.4 61 5.4 Ressourcen 62 5.4.1 Standard 4.1 62 5.4.2 Standard 4.2 63 5.4.3 Standard 4.3 64 5.5 Interne und externe Kommunikation 66 5.5.1 Standard 5.1 66 5.5.2 Standard 5.2 66 6 Aktionsplan für Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems 69 7 Autorenschaft des Selbstbeurteilungsberichtes 73 8 Anhang: Verzeichnis der Dokumente 75 9 Abkürzungsverzeichnis 79 Draft Gesamtbericht 2020 INHALT Draft Gesamtbericht 2020 7 SUMMARY Profile of the university The University of Lucerne, with its core competen- cies in the human and social sciences, sees itself as a per- sonal university that cultivates a culture of open doors and short communication paths. It is regionally an- chored in Central Switzerland, with the Canton of Lu- cerne as its sponsor. The canton’s ownership strategy defines the educational policy framework. The University’s quality management system (QM system) takes all areas into account: teaching, research, governance, services, resources and communication. It is anchored in the strategic guiding documents of the University. An organizational characteristic of the Uni- versity is the principle of subsidiarity, from which the special features of the QM system result. Below, the most important specifics of the QM sys- tem are described and the strengths and weaknesses are presented in tabular form. QA system and strategy In operational terms, the University’s Quality Assur- ance (QA) is assigned to the General Secretariat. The Office for Quality Management (QM), is assigned to the General Secretariat and serves as an auxiliary and advi- sory body for the faculties and university management and, if necessary, takes over the operative QA in the ar- eas of teaching, research and services. It provides instru- ments such as guidelines, process descriptions, quality criteria and sample questionnaires that can be used by the faculties. The QA of teaching and continuing education is as- signed to the faculties, which entrust the corresponding (evaluation) commissions with this task. The QA of re- search, on the other hand, is the responsibility of univer- sity management. QA in all areas is achieved through the broad in- volvement of all parties involved in the QA processes and their implementation. The QA instruments provide information bases for making strategic decisions. The QA of the University is anchored in law and is an inte- gral part of the university’s strategy. There is currently potential for development in the establishment of a QA strategy that is valid and accepted throughout the university. This strategy is currently available as a draft. It should include all university activ- ities, (re)define responsibilities, instruments and pro- cesses, formulate success criteria in the form of mini- mum required standards and define the timeframe for achieving the goals. For this purpose, it is planned to convene a Q-strategy group, which should create clear structures, contribute to successful quality development and further promote the quality culture. A particular challenge will be to ensure the accept- ance of the new QA strategy and the related processes by all university stakeholders. The establishment of the Q-strategy group and communication with university stakeholders could thus play a central role in the imple- mentation of the project. At the institution-wide level, the QA system will be placed in a different context, for example through coop- eration with other universities – this opens up a path- ways for improvement: Since 2016, the University has been a founding member of the European Quality Au- dits (EQA), an association of European universities as well as the European University Association (EUA). Within these networks, standards for quality assurance, research support, governance and management, ser- vices and cross-sectional topics have been adopted. These standards will in turn be adopted by the Univer- sity of Lucerne and will be part of the QM handbook. An interim evaluation of the QA system will be done in 2024 by these partner universities by way of an external evaluation. Governance The University Council as the central decision-mak- ing body is the strategic management and supervisory body of the University. The University is linked to its sponsor, the Canton of Lucerne, through various elements. The four-year per- formance agreements (broken down into annual perfor- mance contracts), which are closely linked to the Uni- versity’s strategy, ensure continuous implementation of the strategic goals as well as indirect controlling. With the 2017 reform, the University was able to standardize its management structures. The manage- ment restructuring implemented in 2016 and the in- creased involvement of management personnel led to improvements in the quality of business transactions, an optimization of the basis for decisions and a better mu- tual flow of information. The right of participation of the various university groups is guaranteed at all levels and is formally re- corded (i.e through the representation of all groups in 8 the Senate, professional organizations such as the stu- dent organization SOL, the middle management organ- ization MOL and the administrative-technical organiza- tion ATOL). The Equal Opportunities Commission ensures equal opportunities in the area of appointments. With the projects of the Equal Opportunities Office, the univer- sity has a wide range of measures and mechanisms that promote the establishment of equal opportunities. In connection with the recommendation from the 2013/14 audit, a diversity strategy was launched. The University has taken up various initiatives and measures for socially and ecologically sustainable devel- opment. A legal anchoring in the form of a sustainability strategy is still lacking. Teaching, Research, Services The quality assurance and development of teaching is mainly controlled by the faculties, which have pro- cesses for evaluating courses, examinations and study programmes as well as for developing and monitoring new courses. These processes are circular in nature (a quality control loop), i.e. they include data collection, analysis and interpretation, reporting, design and im- plementation of measures. Due to the self-responsibility of the faculties, the ac- ceptance for QS processes is very high. New units make use of synergies and benefit from the experience of oth- ers – for example, the new Faculty of Economics has taken over and adapted the instruments of the Faculty of Law. Special attention should be paid to the course evalu- ations, which, along with the teaching and examination evaluations, are the most important process in the qual- ity development of teaching. These evaluations have been successively introduced in accordance with the recommendations from the last audit. This multi-stage process includes the surveys of students and graduates, analysis of key figures, critical analysis of study con- cepts, a self-evaluation report and external expert as- sessments. So far, five study programmes have been evaluated using this process, and the evaluation of all study programmes is planned to be completed by 2022. Cross-university QA activities, such as the graduate survey as a further instrument for the QA of study pro- grammes, are managed by QM in close cooperation with the faculties. The high level of satisfaction among graduates and their successful career starts reflect the positive developments in teaching quality at the Univer- sity of Lucerne. The services offered (e.g. library and university sports) are also subject to regular evaluation by QM. The type of cooperation between the units (as providers) and the QM (as an external evaluation office) has proven its worth and has been intensified in recent years. The quality of the study programmes and their com- patibility with European and national regulations are ensured by the processes for approving the study and examination regulations. The university has developed processes for QA in re- search. This part of the QM system is the responsibility of university management with the operative implementa- tion done by the QM. With the online research informa- tion system FIS, which was implemented in recent years, data is evaluated in the form of an Academic Report, thus, an important step in research data monitoring has been taken. However, the implementation process revealed that the data quality is not yet optimal and the clean-up of the system is resource-intensive. In the area of research funding, the incentive system in the form of start-up financing and the establishment of the Graduate Academy are positive developments. Thanks to these activities, quality awareness in the field of research has moved strongly to the forefront in recent years. Resources The processes for the performance agreement and financial resources are well established at the university. The Canton of Lucerne as the responsible body issues an annual performance mandate and links this mandate to the global contribution given to the University. The recruitment of staff is carried out according to a defined process. The quality assurance of the appoint- ment process is based on the regulations and the bot- tom-up process of appeal. In the area of personnel administration, the Univer- sity invests in the promotion of young talent and the ca- reer development of its staff. There are various support mechanisms for administrative staff (further education, cost absorption) as well as for young academics (SpeedUp Sabbaticals, Lucerne Master Class, internal didactic training, teacher coaching). A broad range of services offered by the Equal Opportunities Office, which focuses on the promotion of young female scien- tists, complements the personnel development pro- gramme. However, the annual staff appraisal discussion as a personnel development instrument needs to be op- timized, its potential is unfortunately not used compre- hensively, especially amongst non-professorial teaching staff. The Career Services Centre and the job portal have filled the gap in supporting prospective graduates on their entry into the professional world. Communication The university’s communication channels are con- stantly being optimized to provide up-to-date, target group-oriented and transparent information about its activities and offerings. Draft Gesamtbericht 2020 9 By means of an annual report, the university gives an account of its activities and offers insights into selected projects in research and teaching. The way that QM was presented on the website was revised with the aim of presenting the quality processes and instruments, as well as the range of services in the QM area. One weak point is that the results of the eval- uations are not yet presented on the website. A summary and appealing presentation of the results (e.g. from the graduate surveys) and the measures taken, could in- crease the take-up of the services on offer. A further step was to link the research information system FIS to the university’s website. This makes it pos- sible to easily and integrally access the research services of university members. All stakeholders are reached via various information channels such as the employee newsletter «Uni Inside», the knowledge magazine «cogito», social media posts, information events and the University’s presence at trade fairs and study fairs. A challenge is posed by technological change, with new channels of communication being added all the time, requiring a constant review of the range of services being offered. Strengths Weaknesses The QS Strategy Effective QM system for all areas with the participatory involvement of all groups of people. Lack of a university-wide QM strategy. Successful completion of external quality procedures (OAQ audits). External review by the European Quality Audit network in planning. Governance Good framework conditions for the implementation of QS: anchoring of the objectives and tasks of QS in internal documents (statute, UNI strategy) and external documents (owner strategy) and their control through performance agreements. Respect and appreciation in the cooperation with the sponsor. Use of regional synergies. Clear management structures, broad support for decisions. Established procedure for the recruitment of executive staff. Profound data basis for strategic decisions. Quality of the research data. Use of the results is not optimal in all areas. Culture of participation: involvement of all university groups including students in the implementation of QA processes (representatives in the senate, research, equal opportunity and teaching commissions, established professional organizations). Professorship is only loosely organized. The lack of a legal basis for the professional organization of administrative and technical staff ATOL (in progress). Difficulties in recruiting enough delegates for committees. Projects for social and ecological sustainability. Infrastructure for ecological sustainability. No economic scope for action. No institutional anchoring of sustainability (sustainability strategy). Wide range of mechanisms to promote equal opportunities. Anchored in strategic key documents. Diversity strategy under development. Good administrative structures for implementing internationalisation. No internationalisation strategy. 10 Teaching, Research, Services Measures to safeguard scientific independence and maintain freedom of research and teaching. An independent whistle-blowing unit is still in the planning stage Wide range of evaluations in all areas with the involvement of all stakeholders. Good mechanisms for evaluating teaching, including the involvement of external experts. Informal channels for exchange and feedback. Use of the results in some areas by way of a circular process of quality control and development (plan-do- check-act) could be optimized. Lack of integration of faculty QA processes into a university-wide QA strategy. Lack of a central overview of teaching evaluation indicators and measures. Expansion of the range of courses to include economics and health sciences. Lack of behavioural science and psychology. Monitoring of research data. Data quality in the research information system FIS. Good incentive systems for researchers. Submission of smaller applications complicated – reform of the research commission needed (in progress). Resources Promotion of young academics (Graduate Academy). Internal control system (ICS) in the financial and personnel areas. Established processes for financial resources. The financing of the university is strongly dependent on the number of students and the amount of third-party funded research. Standardized processes for personnel recruitment and development. Staff appraisal discussions are not carried out compre- hensively, especially amongst non-professorial teaching staff. Career services for students. Communication Good vessels for information exchange. Target group-oriented information on all modalities of the study programme. Presentation of the QM department on the website. Clear information about instruments, tasks and assistance led to improved use and acceptance. No results of the evaluations on the website: Presentation of the results and the implemented measures could increase acceptance of the QS system (also with regard to the upcoming development of the QS strategy). Potential of social media in terms of the communication of quality-relevant content not yet fully exploited. Draft Gesamtbericht 2020 11 1.1 Profil, Zahlen und Fakten, Rahmenbedingungen Die Universität Luzern ist die jüngste Universität der Schweiz. Ihre Wurzeln reichen bis ins Jahr 1600 zurück, doch als moderne Hochschule besteht sie erst seit dem Jahr 2000. Zu ihren Kernkompetenzen gehören die Wis- senschaften von Religion, Gesellschaft, Kultur, Recht, Wirtschaft und Gesundheit. Die Universität Luzern besteht aus den vier Fakultä- ten für Theologie1, für Kultur- und Sozialwissenschaften2, für Rechtswissenschaft3, für Wirtschaftswissenschaften4 und dem Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin5. Ein besonderes Merkmal ist ihr Streben nach Vernet- zung: In Forschung, Lehre und Dienstleistungen schafft sie Verbindungen zwischen Konfessionen und Religio- nen, zwischen Zeiten und Kulturen, zwischen Philoso- phie, Politik, Recht und Wirtschaft. Durch ihre späte Gründung und die regionale sowie nationale Einbin- dung ist ihr die Rolle einer kleinen Wissenschaftsinstitu- tion vorgegeben. Sie beansprucht eine führende Position für die tertiäre Bildung in der Zentralschweiz, ist Akteu- rin in den Gebieten «wissenschaftliche Forschung», «Ausbildung» sowie «Weiterbildung», und sie ist ein pro- filierender Faktor im Lebens- und Wirtschaftsraum Zen- tralschweiz sowie auch ein Motor der regionalen Ent- wicklung. Im Herbstsemester 2019 studierten an der Universi- tät Luzern knapp 3’500 Personen, davon fast 2’600 im Bachelor- oder Masterstudium und etwas weniger als 400 Personen waren im Doktoratsstudium eingeschrie- ben. Fast 450 Personen schlossen einen Weiterbildungs- studiengang ab. Im Herbst 2019 waren 576 Personen fest an der Uni- versität angestellt, davon waren 73 Professoren*innen. Der Anteil an Professorinnen lag bei 28 %. Die Zahl der Assistierenden und Forschungsmitarbeitenden betrug 398, 200 Personen waren als Lehrbeauftragte an der Universität tätig. Draft Gesamtbericht 2020 13 1 DIE UNIVERSITÄT LUZERN 1 Theologische Fakultät der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fakultaeten/tf/ 2 Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/ 3 Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fakultaeten/rf/ 4 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fakultaeten/wf/ 5 Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fakultaeten/gwm/ Interfakultär Weiterbildung Gesundheitswissenschaften und Medizin (GWM, neu) Wirtschaftswissenschaften (WF) Rechtswissenschaft (RF) Kultur- und Sozialwissenschaften (KSF) Theologie (TF) HS 14 HS 15 HS 16 HS 17 HS 18 HS 19 10990 (206) 15780 (351) 3009 (191) * Total Studierende ohne/mit Weiterbildung Alle übrigen Zahlen auf dieser Seite ohne Weiterbildung T 3 0 28 /3 4 75 * T 3 0 0 7/ 32 9 8 * T 2 9 4 4 /3 21 0 * T 2 8 39 /3 0 9 9 * T 2 79 0 /3 0 75 * T 2 27 4 /3 0 6 0 * 58 % 4 2% 58 % 4 2% 58 % 4 2% 59 % 4 1% 58 % 4 2% 18 285 1351 1144 261 17 285 1326 1178 269 93 260 191 1265 1021 269 114 266 260 1278 992 300 138 291 314 1272 984 299 154 447 135 378 1276 789 296 57 % 4 3% Studierende der Universität Luzern Abb. 1 Studierendenstatistik 2014 bis 2019 https://www.unilu.ch/fakultaeten/tf/ https://www.unilu.ch/fakultaeten/ksf/ https://www.unilu.ch/fakultaeten/rf/ https://www.unilu.ch/fakultaeten/wf/ https://www.unilu.ch/fakultaeten/gwm/ 14 6 Gesetz über die universitäre Hochschulbildung: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 7 Leistungsvereinbarung 2019 – 2022: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 8 Eignerstrategie 2017 Universität Luzern: https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/FD/Beteiligungen/Eignerstrategien_2017/Universitaet_Luzern.pdf 9 Organisationsreglement des Universitätsrates: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Organisationsreglement_des_ Universitaetsrats_vom_17.10.2001__Stand_22.04.2015_.pdf 10 Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz, HFKG: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html 11 Verordnung zum Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20161646/index.html 12 Jahresrechnung 2019 der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/universitaet/portraet/zahlen-und-fakten/#section=c78318 Die Trägerschaft der Universität Luzern ist der Kan- ton Luzern. Die rechtlichen Aspekte sind im kantonalen Universitätsgesetz6 geregelt. Als Träger stellt der Kanton der Universität Leistungsaufträge mit einer Laufzeit von vier Jahren7. Ein weiterer exogener Faktor ist die Eigner- strategie des Kantons8, in welcher er die bildungspoliti- schen Rahmenbedingungen festsetzt. Der Universitätsrat ist das Aufsicht- und Strategie- organ der Universität. Der Universitätsrat konstituiert sich selber und der Vorsitz wird zur Zeit vom/von der amtierenden Bildungsdirektor*in eingenommen. Der/ die Rektor*in der Universität ist Mitglied mit beratender Stimme. Neben dem Universitätsgesetz bildet das Orga- nisationsreglement9 des Universitätsrats die rechtliche Basis. Auf nationaler Ebene sind die wichtigsten Rahmen- bedingungen im Hochschulförderungs- und Koordina- tionsgesetz HFKG10 und der entsprechenden Verord- nung11 festgehalten. Es regelt insbesondere die Gewäh- rung von finanziellen Beiträgen des Bundes sowie die Qualitätssicherung und Akkreditierung der tertiären Hochschulen. In der Schweiz gibt es eine institutionelle Akkredi- tierung. Studiengänge müssen grundsätzlich nicht ak- kreditiert werden, weder über den schweizerischen Ak- kreditierungsrat noch über kantonale Behörden. Aus- nahmen sind Studiengänge im medizinischen und theologischen Bereich. Dies trifft für die Universität Lu- zern für den gemeinsamen Medizinmaster zu, welcher im Jahr 2023/2024 akkreditiert werden soll. Die Universität Luzern hatte im Jahr 2019 einen Um- satz von knapp 70 Millionen CHF12. Die Rechnung schloss mit einem Defizit von 222’000.– CHF ab. Das Eigenkapital beträgt 6.34 Millionen CHF. Das Eigenkapital der Universität darf gesetzlich nicht über 10 % des Jahresumsatzes betragen. Eigenkapi- tal über 10 % muss dem Träger abgeliefert werden. Die Universität besitzt keine Immobilien, sondern mietet diese über den Kanton und zahlt entsprechende Marktmieten. Sie kann keine Kredite aufnehmen oder Geldanlagen tätigen. Somit ist die Institution sehr stark abhängig von der jährlich variierenden Finanzierung aus diversen Quellen. Die Universität muss teilweise Entwicklungsschritte ohne staatliche Unterstützung selbstständig finanzieren. So finanzieren sich die Wirt- schaftswissenschaftliche Fakultät und das Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin selber ohne direkten Kantonsbeitrag. Auch die staatlichen Beiträge der Kantone und des Bundes sind variabel und werden nach Leistungskrite- rien wie Studierendenzahlen oder Drittmittelprojekten in der Forschung vergeben. Der Globalbeitrag des Trä- gers macht mit 12.7 Millionen CHF nur gerade 18.5 % des jährlichen Budgets aus. Die finanziellen Rahmenbedingungen sind für die Universität schwierig und behindern Aus- und Weiter- entwicklungsprojekte. Lehrbeauftragte Professuren Assistierende/Forschungsmitarbeitende Administratives und technisches Personal 16000 24000 28000 32000 20000 12000 8000 4000 V o llz ei tä q u iv al en te 17 11075 (206) 16460 (365) 6110 (75) 2968 (185) 19 12040 (224) 19195 (398) 6180 (73) 3139 (200) 18 11320 (212) 16740 (362) 6305 (75) 2793 (178) 53% 47% Die Angaben in den Grafiken sind Vollzeitäquivalente beziehungsweise Verträge. Diese teilen sich per Ende 2019 folgendermassen auf: Festangestellte: 576 Personen, davon Professorinnen / Professoren: 73; Lehrbeauftragte: 200 Personen 16 10990 (206) 15780 (351) 6110 (76) 3009 (191) 32% 68% 69% 31% 28% 72% Mitarbeitende der Universität Luzern Stellenprozente inkl. interfakultäre Stellen (in Klammern: Anzahl Verträge) Abb. 2 Mitarbeitende der Universität 2019 https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/FD/Beteiligungen/Eignerstrategien_2017/Universitaet_Luzern.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Organisationsreglement_des_Universitaetsrats_vom_17.10.2001__Stand_22.04.2015_.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Organisationsreglement_des_Universitaetsrats_vom_17.10.2001__Stand_22.04.2015_.pdf https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20161646/index.html https://www.unilu.ch/universitaet/portraet/zahlen-und-fakten/#section=c78318 Draft Gesamtbericht 2020 15 1.2 Strategische Ziele und neuste Entwicklungen der Universität Die Universität hat sich seit dem letzten Qualitätsau- dit im Jahr 2014 stark weiterentwickelt. Die Fakultät der Wirtschaftswissenschaften wurde im Jahr 2016 gegrün- det und hat den schon vorhandenen Studiengang Politi- sche Ökonomie mit der Betriebswirtschaft ergänzt. Die Gesundheitswissenschaften wurden mit Medizin er- gänzt, aus der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fa- kultät ausgelagert und in ein autonomes Departement Erfolgsrechnung konsolidiert 2019 in CHF in % 2018 in CHF in % Abweichung Erträge aus Lieferungen und Leistungen 11 063 682 16.0 9 800 554 14.9 1 263 128 Beiträge Bund 1 13 406 296 19.4 12 885 082 19.6 521 214 IUV-Beiträge Kantone 2 14 641 101 21.2 14 579 082 22.1 62 019 Beitrag Kanton Luzern 3 19 168 907 27.8 19 001 633 28.8 167 274 Beiträge Dritter 4 10 777 337 15.6 9 619 183 14.6 1 158 154 Ertrag 69 057 323 100.0 65 885 534 100.0 3 171 789 Personalaufwand -49 889 074 72.4 - 47 176 581 73.0 -2 712 494 Personalentschädigung ZHB -2 486 048 3.6 - 2 484 819 3.8 - 1 230 Sachaufwand -16 527 560 24.0 - 14 927 701 23.1 -1 599 860 Betriebsaufwand (ohne Abschreibungen) -68 902 682 100.0 - 64 589 101 100.0 -4 313 582 Betriebsgewinn vor Abschreibungen 154 640 1 296 432 -1 141 793 Abschreibungen auf Sachanlagen - 176 861 48.7 - 43 389 15.9 - 133 473 Abschreibungen auf immateriellen Anlagen - 186 212 51.3 - 230 186 84.1 43 974 Abschreibungen - 363 073 100.0 - 273 575 100.0 - 89 499 Betriebsergebnis - 208 431 1 022 859 -1 231 291 Finanzertrag 1 328 -8.9 706 -6.0 622 Finanzaufwand - 16 235 108.9 - 12 485 106.0 - 3 751 Finanzergebnis - 14 907 100.0 - 11 779 100.0 - 3 129 Zuweisung Fonds 0 0 - 595 116 158.6 595 116 Entnahme Fonds 0 0 219 873 -58.6 - 219 874 Fondsergebnis 0 0 - 375 242 100.0 375 242 Jahresergebnis - 223 339 635 837 - 859 176 Mittelherkunft Universität – Studien-/Examengebühren 6 724 990 9.7 6 177 773 9.3 547 217 – Übrige Einnahmen (Dienstleistungen etc.) 3 490 200 5.1 2 823 695 4.3 666 504 Kanton Luzern – Globalbeitrag 12 774 000 18.5 12 774 000 19.3 0 Bund, Kantone – IUV-Äquivalente 6 381 100 9.2 6 216 300 9.4 164 800 – IUV-Beiträge Kantone 14 641 101 21.2 14 579 082 22.1 62 019 – Grundbeitrag Bund 12 378 686 17.9 12 072 623 18.3 306 063 – Subventions- und Projektbeiträge SBFI 5 1 027 610 1.5 808 275 1.2 219 336 – Forschungsbeiträge SNF 6 5 811 049 8.4 4 473 165 6.8 1 337 884 Stiftungen, Vereine, Private – Universitätsstiftung 1 671 454 2.4 1 308 986 2.0 362 467 – Kirchliche Beiträge 354 450 0.5 408 441 0.6 - 53 991 – Übrige Stiftungen, Vereine, Private 2 317 241 3.4 2 797 843 4.2 - 480 602 Entnahme Fonds 0 0 219 873 0.3 - 219 873 Erträge Hochschulsport 1 486 770 2.2 1 446 055 2.2 40 715 Total Mittelherkunft 69 058 651 100.0 66 106 113 100.0 2 952 538 Beträge gerundet 1 Grundbeiträge gemäss HFKG (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz) sowie Projektbeiträge des SBFI 2 IUV, Interkantonale Universitätsvereinbarung: regelt die interkantonalen Beiträge inkl. IUV-Äquivalente vom Kanton Luzern 3 Kostenabgeltungspauschale des Kantons Luzern an die Universität 4 Beiträge an Forschung und Projekte des Schweizerischen Nationalfonds, von Stiftungen, kirchlichen und privaten Institutionen 5 SBFI, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 6 SNF, Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Abb. 3 Erfolgsrechnung und Mittelherkunft 2019 16 überführt (Jahr 2019), welches direkt dem Rektor bzw. der Rektorin unterstellt ist. Im Jahr 2020 startete der Masterstudiengang Medizin, welcher als Joint-Master zusammen mit der Universität Zürich durchgeführt wird. Ziel ist es, das Departement bis ins Jahr 2023 zu einer Fakultät zu erheben. Dazu ist eine Änderung des Universitätsgesetzes13 nötig, welche in Vorbereitung ist. In Abklärung ist auch die Ergänzung des universitären Schwerpunktes auf Geistes- und Sozialwissenschaften mit Verhaltenswissenschaften respektive Psychologie. Die Organisationsformen Institute und Zentren wurden neu ausgerichtet und die Begrifflichkeiten und Führungsstrukturen vereinheitlicht. Dazu wurde ein Rahmenreglement für die Institute und Zentren der Universität Luzern geschaffen (Jahr 2018)14 Zusätzlich ist mit dem An-Institut «Kulturen der Alpen»15 eine wis- senschaftliche Verbindung und Präsenz mit den umlie- genden Kantonen geschaffen worden. Weitere An-Insti- tute mit den Nachbarkantonen sind in Planung, wie bei- spielsweise das Institut für Judikative. Auch die universitäre Weiterbildung wurde neu or- ganisiert. Es wurde eine Weiterbildungsakademie im Jahr 2019 gegründet. Diese Akademie soll die Weiter- bildung koordinieren und die Synergien nutzen. Mit ei- genen Lehr- und Büroräumlichkeiten wurde dieser Schritt auch spatial eingeleitet. Die Förderung des Mittelbaus ist mit der Gründung der Graduate Academy16 im Jahr 2019 zentralistischer und umfassender organisiert. Die Akademie ist die zen- trale Anlaufstelle für den akademischen Nachwuchs und organisiert beispielsweise die non-formale Lehre für diese Zielgruppe oder spricht Grants für For- schungsaufenthalte zu. Die Leitungsstrukturen der Universität wurden zu Beginn des Jahres 2017 reformiert. Die alte Form der Universitätsleitung (2014 – 2017) mit einem/r Rektor*in, einem/r Prorektor*in für Lehre, einem/r Prorektor*in für Forschung, einem/r Akademischen Direktor*in und einem/r Verwaltungsdirektor*in wurde in folgende Struktur17 transformiert: Rektor*in, Generalsekretär*in, Prorektor*in für Lehre, Prorektor*in für Forschung, Prorektor*in für Universitätsentwicklung und Verwal- tungsdirektor*in. Einhergehend mit dieser Reform sind die Neuzuteilung der Senatskommissionen und die Un- terstellung der zentralen Diensteinheiten (z.B. der Stu- diendienste). Der Fokus der Gremien wie Universitäts- leitung und erweiterter Universitätsleitung (vgl. Kap. 4.3.2) haben sich leicht verschoben. Die strategischen Schwerpunkte der Fakultäten sind in der Strategie der Universität Luzern 2019 bis 202218 und den Strategien der Fakultäten aufgelistet. 1.3 Governance, Qualitätssicherung und -Entwicklung Die Führungsstrukturen der Universität sind im Universitätsgesetz19 und -statut20 festgehalten, wo auch ihre Kompetenzen und Aufgaben definiert sind. Der Universitätsrat, der/die Rektor*in, die Universitätslei- tung mit den Prorektor*innen für Forschung, Lehre und Internationales sowie das Prorektorat Universitätsent- wicklung sind die Führungsorgane der Universität. Zu- sätzliche Mitglieder der Universitätsleitung sind der/die Generalsekretär*in, und der/die Verwaltungsdirek- tor*in. Die Sitzungen der Universitätsleitung finden re- gulär alle zwei Wochen statt. Durch die Ergänzung der Universitätsleitung durch die Dekan*innen der Fakultäten und des Departements ist die Zusammensetzung der Erweiterten Universitäts- leitung EUL definiert. Sie trifft sich regelmässig, etwa alle sechs Wochen oder nach Bedarf in einem engeren Rhythmus. Der Senat ist für die akademischen Belange der Uni- versität zuständig und wird durch Vertretungen aller Stände gebildet (vgl. Kap. 4.3.3). Der Universitätsrat «gewährleistet das Controlling sowie die Qualität der Universität und verfasst den pe- riodischen Jahresbericht»21 und ist somit das Aufsichts- gremium der Universität. Die Aufgaben der universitä- ren Qualitätssicherung sind im Statut § 8 festgehalten: 1. Die Universität Luzern sorgt dafür, dass auf allen Stu- fen und in allen Bereichen ihrer Tätigkeit, insbeson- dere in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung, die Qualität ermittelt, gesichert und verbessert wird. 2. Die Qualitätssicherung orientiert sich an bereichs- spezifischen und international anerkannten Massstä- ben. 3. Sie wird im Rahmen der von den schweizerischen Universitäten dafür entwickelten Instrumenten wahrgenommen. Operativ ist die universitäre Qualitätssicherung dem Generalsekretariat zugeordnet (Universitätsstatut §14a). Die Qualitätssicherung der Lehre und der Weiterbil- dungsangebote ist reglementarisch den Fakultäten auf- erlegt, welche entsprechende (Evaluations-)Kommissio- 13 Universitätsgesetzt, §10: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 14 Rahmenreglement für die Institute und Zentren der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539e 15 An-Institut «Kulturen der Alpen»: https://www.kulturen-der-alpen.ch/forschung 16 Graduate Academy: https://www.unilu.ch/studium/studienangebot/doktorat/graduate-academy/ 17 Organigramm der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/portraet/Organigramm.pdf 18 Universitätsstrategie 2019 – 2022 (Anhang 1) 19 Universitätsgesetz: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 20 Statut der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 21 Universitätsgesetz, §16, Abs.1l: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539e https://www.kulturen-der-alpen.ch/forschung https://www.unilu.ch/studium/studienangebot/doktorat/graduate-academy/ https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/portraet/Organigramm.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 Draft Gesamtbericht 2020 17 nen mit dieser Aufgabe bertraut haben. Die zentrale Stelle für Qualitätsmanagement (QM) unterstützt die Fakultäten mit Fachkompetenz dabei. Dies kann von der Beratung in Bezug auf die Planung des Evaluations- prozesses über die Hilfe bei Konstruktion der Fragebö- gen bis zur vollständigen Durchführung von Evaluatio- nen reichen. Das QM stellt den Fakultäten und dem Departement auch Leitfäden und Prozesse wie beispiels- weise zu Studiengangevaluationen zur Verfügung oder führt diese auf Wunsch der Fakultäten bzw. dem De- partement durch. Bei der periodischen Befragung der Absolventinnen und Absolventen erstellt das QM in Ab- sprache mit den Fakultäten die fakultätsspezifischen Fragebögen und wertet die Daten aus. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit den Dekanaten besprochen. Anhand der Ergebnisse entwerfen die Dekanate einen Plan zur qualitativen Verbesserung der Lehre und leiten diesen der Stelle für QM zu. Die Umsetzung wird vom Qualitätsmanagement überwacht (vgl. Kap. 4.1.4). In Bezug auf die Qualitätssicherung der Forschung wurde ein grosser Schritt mit der Einführung eines For- schungsinformationssystems FIS gemacht. Somit wurde ein umfassender Überblick über die aktuelle Forschung an der Universität ermöglicht. Dank dem neuen System verbesserte sich die Datennutzung. Die Analysemög- lichkeiten sind einerseits schneller, andererseits weitge- hend umfassender geworden. Das QM dokumentiert mit dem jährlichen Akademischen Bericht die Leistun- gen der universitären Forschung (vgl. Kap. 4.2.1 und 4.2.2). Die Qualitätssicherung von Dienstleistungen und der universitären Betriebskultur wird über Mitarbeiten- denbefragungen erhoben, welche auch von der zentra- len Stelle für Qualitätsmanagement in Zusammenarbeit einer externen spezialisierten Firma durchgeführt wer- den. Querschnittsbereiche wie Gleichstellung und Chan- cengleichheit oder Internationales sichern die Qualität in ihren Bereichen selbstständig. Das universitäre Qua- litätsmanagement hilft hier wie bei den Fakultäten mit Beratung oder operativer Hilfe. Die Qualitätssicherung in den Fakultäten wird durch die Dekanate organisiert und überwacht. Das Qualitätssicherungssystem der Universität Lu- zern ist im Handbuch zur Qualitätssicherung22 festge- halten. Es orientiert sich an den «Qualitätsstandards des Schweizer Akkreditierungsrates» und den «Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG)»23 der European Univer- sity Association EUA sowie den «Standards der Euro- pean Quality Audits EQA»24 Ins Qualitätssicherungs- system sind selbstverständlich auch die Empfehlungen der bis anhin üblichen nationalen Quality Audits ein- geflossen, welche im Jahr 2016 durch die institutionelle Akkreditierung ersetzt werden. Die Strukturen und organisatorischen Rahmenbe- dingungen für das universitäre Qualitätsmanagement sind adäquat und effizient. Die Absprache zwischen der zentralen Qualitätssicherung und den dezentralen Ak- teuren funktioniert sehr gut und es existieren keine Kompetenzquerelen. Die Qualitätskultur ist hoch, die meisten Mitarbeitenden und Studierenden sind sensibi- lisiert und tragen zur hohen Qualität der Universität bei. Die gewählten Instrumente zur Erfassung der Qualität sind flexibel und von den meisten Universitätsangehöri- gen anerkannt. Werden Qualitätsdefizite erkannt, wer- den Verbesserungsmassnahmen eingeleitet und deren Umsetzung und Wirkung beispielsweise in den Leis- tungsaufträgen kontrolliert. In wenigen Fällen, wie in der oben beschriebenen Qualitätssicherung in der For- schung, funktioniert dies noch nicht optimal. 22 QM-Handbuch der Universität Luzern – Draft (Anhang 2) 23 Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) 2015: https://enqa.eu/wp-content/uploads/2015/11/ESG_2015.pdf 24 European Quality Audit: Quality Standards and Guidelines: https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/ kombibox/eqa_quality_standards_guidelines.pdf https://enqa.eu/wp-content/uploads/2015/11/ESG_2015.pdf https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/kombibox/eqa_quality_standards_guidelines.pdf https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/kombibox/eqa_quality_standards_guidelines.pdf Draft Gesamtbericht 2020 19 25 Zusammensetzung der Steuerungsgruppe: Prof. Dr. Bruno Staffelbach, Rektor, Prof. Dr. Robert Vorholt, Dekan Theologische Fakultät, Prof. Dr. Martin Hartmann, Dekan Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Prof. Dr. Andreas Eicker, Dekan Rechtswissenschaftliche Fakultät, Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Gründungsdekan Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Dr. Wolfgang Schatz, Generalsekretär, Dr. Esther Müller, Verwaltungsdirektorin, Prof. Dr. Adrian Loretan, Vertreter Professorenschaft, Prof. Dr. Manuel Oechslin, Vertreter Professorenschaft, Prof. Dr. Jörg Schmid, Vertreter Professorenschaft, Dr. Philipp Alexander Blum, Vertreter wissenschaftliche Mitarbeitende, Dr. Charlotte Sieber, Vertreterin wissenschaftliche Mitarbeitende, Vinzenz Schmutz, Vertreter Studierende, Yael Häller, Vertreterin Studierende, Dave Schläpfer, Vertreter administrativ-technisches Personal, Colette Lenherr, Vertreterin administrativ-technisches Personal, Patrizia Pesenti, Delegierte Universitätsrat. 26 Protokoll Senatssitzung vom 10.12.2018 (Anhang 3) 27 Die erweiterte Universitätsleitung setzt sich zusammen aus der Universitätsleitung, sowie den Fakultäts- und Departementsleitungen 28 Webseite Qualitätsmanagement, Institutionelle Akkreditierung: https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/gs/qualitaetsmanagement/institutionelle-akkreditie- rung-2019-2021/#section=c88424 29 UNI INSIDE vom 12.03.2020 (Anhang 4) 2.1 Steuerungsgruppe Im Zusammenhang mit dem Akkreditierungsprozess wurde an der Universität durch den Senat eine Steue- rungsgruppe formiert. Diese besteht aus dem Senat sowie aus einer Delegierten des Universitätsrates und repräsen- tiert somit alle Interessengruppen der Universität25. Diese Zusammenstellung hat sich bereits im Quality Audit 2013/14 bewährt. Die Steuerungsgruppe übernimmt im Rahmen der institutionellen Akkreditierung folgende Aufgaben: Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Gutachter*innen, Verabschiedung des Selbstbeurtei- lungsberichtes und die Stellungnahme zum Akkreditie- rungsantrag. Im Weiteren entscheidet sie über den An- trag eines Wiedererwägungsgesuchs und über die Publi- kation des Akkreditierungsberichtes. 2.2 Vorgehen 2.2.1 Informationspolitik Die operative Umsetzung und Koordination der insti- tutionellen Akkreditierung liegt beim Generalsekretär und der ihm zugehörigen Stelle für Qualitätsmanage- ment (QM). Die Vorbereitungen für die institutionelle Akkreditierung begannen im Dezember 2018 mit dem Beschluss des Senats zur Formierung der Steuerungs- gruppe26. Im September 2019 stellte die Universität dem Schweizerischen Akkreditierungsrat (SAR) das Gesuch auf institutionelle Akkreditierung, dieses wurde am 6. Dezember 2019 vom SAR beschlossen. Am 17. Februar 2020 fand die offizielle Eröffnungssitzung zusammen mit der ausgewählten Akkreditierungsagentur AAQ statt, an welcher die Projektverantwortlichen der Agentur, die Universitätsleitung sowie das Qualitätsmanagement an- wesend waren. Am 30. März 2020 wurde die erweiterte Universitätsleitung27 über den Prozess der Akkreditie- rung informiert. Am 31. März informierte im Rahmen des Info-Lunches des Generalsekretariats der Direktor des AAQ, Dr. Christoph Grolimund, über die Ziele und den Ablauf des Verfahrens. Zum Info-Lunch wurden alle Mitarbeitenden sowie Delegierte der Studierendenorga- nisation (SOL) eingeladen. Beide Infoveranstaltungen fanden infolge der Corona-Pandemie online statt. Seit dem FS 2020 werden auf der Webseite der Universität fortlaufend aktualisierte Informationen zur Akkreditie- rung geschaltet28. Zudem wurden und werden die Mitar- beitenden via elektronischem Newsletter «Uni Inside» über Fortschritte im Prozess informiert29. 2.2.2 Der Selbstbeurteilungsbericht Das QM legte die inhaltliche Struktur des Selbstbe- urteilungsberichtes gemäss dem AAQ-Leitfaden zur Ak- kreditierung fest und delegierte Teilberichte an entspre- chende Autor*innen. Dabei wurden sowohl Verantwort- liche ausgewählter Zentren und Stellen miteinbezogen (z.B. International Relations Office, Zentrum Lehre, Stelle für Forschungsförderung, Fachstelle für Chancengleich- heit), wie auch der Rektor, die Universitätsleitung und die Fakultäts- und Departementsmanager*innen. Nach Zu- sammenführen der Teilberichte durch das QM sowie Ver- nehmlassung durch die entsprechende Autorenschaft verabschiedete die Steuerungsgruppe die vorliegende Schlussfassung des Selbstbeurteilungsberichtes. 2.3 Einbezug der Studierenden Die Studierenden wurden von Beginn an in den Pro- zess einbezogen, indem sie in der Steuerungsgruppe vertreten sind (vgl. 2.1). Sie haben somit partizipativ die Kriterien für die Auswahl der Gutachter*innen festge- legt und den Selbstbeurteilungsbericht verabschiedet. Sie werden in dieser Rolle die Stellungnahme zum Ak- kreditierungsantrag verabschieden, über den Antrag eines Wiedererwägungsgesuchs und über die Publika- tion des Akkreditierungsberichtes entscheiden. Die SOL wird zudem selbstständig über die Auswahl der Studie- renden für die Teilnahme an der Vor-Ort-Visite ent- scheiden. 2 DER PROZESS DER SELBSTBEURTEILUNG https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/gs/qualitaetsmanagement/institutionelle-akkreditierung-2019-2021/#section=c88424 https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/gs/qualitaetsmanagement/institutionelle-akkreditierung-2019-2021/#section=c88424 20 2.4 Zusammenarbeit mit AAQ Am 17. Februar 2020 fand die bereits erwähnte Er- öffnungssitzung zusammen mit der AAQ statt, an wel- cher Petra Lauk und Dr. Christoph Grolimund von der AAQ, die Universitätsleitung sowie das Qualitätsma- nagement anwesend waren. Drei der anwesenden Perso- nen aus der Universitätsleitung sind gleichzeitig Mit- glieder der Steuerungsgruppe. Es wurden die Grund- züge der institutionellen Akkreditierung vorgestellt und einzelne Prozessschritte der Universität besprochen30. Die Planungssitzung für die Vorvisite und die Vor-Ort- Visite fand am 24. August 2020 statt. Dabei besprach die AAQ mit dem Qualitätsmanagement eingehend die Programme für die Vorvisite und die Vor-Ort-Visite31. Projektverantwortliche seitens AAQ waren während des gesamten Prozesses Petra Lauk und Monika Risse, sei- tens Universität war dies das QM (Dr. Wolfgang Schatz, Generalsekretär, und Christina Lustenberger, wiss. Mit- arbeiterin Qualitätsmanagement). 30 Protokoll Eröffnungssitzung vom 17.02.2020 (Anhang 5) 31 Protokoll Planungssitzung vom 24.08.2020 (Anhang 6) Draft Gesamtbericht 2020 21 32 Expertenbericht Quality Audit 13/14 (Anhang 7) 33 QM-Handbuch der Universität Luzern – Draft (Anhang 2) 34 Richtlinien zum Evaluationssystem der Theologischen Fakultät Luzern (Anhang 8) 35 Lehr- und Evaluationsrichtlinie der RF (Anhang 9) 36 Leitfaden zur Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Lehrevalua- tion_21.09.2018.pdf 37 Leitfäden zur Durchführung von Prüfungsevaluationen: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevalua- tion_21.09.2018.pdf Draft Gesamtbericht 2020 Die Universität Luzern hat seit dem letzten Audit 2013/14 im Bereich Qualitätssicherung und -entwick- lung einiges unternommen und war bestrebt, den Emp- fehlungen nachzukommen. Im Folgenden werden die Hauptempfehlungen aus dem Bericht der Expertengruppe des Audits 2013/14 aufgegriffen und der Umgang der Universität Luzern er- läutert. 3.1 Evaluationsbereich Qualitätssicherungsstrategie 3.1.1 Hauptempfehlung 1 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern die Qualitätssicherungsstrategie weiterzuentwickeln, in dem strategische Aspekte explizit formuliert und in die Qualitätssicherungsstrategie integriert werden. Insbeson- dere das Zusammenspiel zwischen Zentrale (Universitäts- leitung, Verantwortliche für Qualitätssicherung) und De- zentrale (Fakultäten) hinsichtlich Verantwortlich- und Zu- ständigkeiten (process owners) sollte klarer herausgearbeitet werden (Expertenbericht, Seite 8)32. Das Qualitäts-Handbuch33 (QM-Handbuch) der Universität Luzern soll die gesamtuniversitäre QS-Strate- gie formulieren. Seit dem Audit 2013/14 wurde das QM-Handbuch überarbeitet und weiterentwickelt, es wurde jedoch noch nicht finalisiert und noch nicht durch den Senat verabschiedet. Ziel ist, dass die Ergeb- nisse und Empfehlungen bzw. Auflagen aus der anste- henden institutionellen Akkreditierung zugleich in das neue QM-Handbuch integriert werden und in die QS-Strategie einfliessen können. Durch diese Integration der gegenwärtigen Ergebnisse soll auch die Akzeptanz einer neuen QS-Strategie durch die process owners er- höht werden. Die neue Strategie soll u.a. auf klare Ver- antwortlich- und Zuständigkeiten in den Zentralen und Dezentralen abzielen. Im derzeitigen Entwurf des QM-Handbuchs wird die QS-Strategie teilweise festgelegt und das Qualitäts- sicherungssystem beschrieben, indem die Bereiche, Pro- zesse, Instrumente und die Zuständigkeiten zur Siche- rung und zur Entwicklung der Qualität definiert wer- den. Die QS-Strategie setzt sich dabei aus zwei Teilbereichen zusammen: Dem strategischen Rahmen (Leitsätze der QS-Strategie) und dem strategischen Ziel- setzungssystem (Qualitätsziele). Verantwortlichkeiten zur Qualitätszielerreichung werden grösstenteils be- schrieben, müssen jedoch aktualisiert und vervollstän- digt werden. Da das Governance-Modell der Universität stark dezentral orientiert ist, wäre es sinnvoll, wenn er- gänzend zur universitären QS-Strategie auch die einzel- nen Fakultäten sowie das Departement Gesundheitswis- senschaften und Medizin (GWM) über eine formulierte Qualitätsstrategie verfügen, die ihrerseits mit der Ge- samtstrategie sinnvoll verknüpft werden könnte. Einige Elemente sind dabei bereits in bestehenden Reglemen- ten (z.B. Richtlinien zum Evaluationssystem der Theo- logischen Fakultät34, Evaluationsrichtlinie der Rechts- wissenschaftlichen Fakultät35) vorhanden. Ausstehend ist die Einarbeitung in ein Gesamtkonzept sowie die Er- gänzung um mögliche fehlende Elemente. Einige strategische Aspekte und Verantwortlichkei- ten sind auch in den in den letzten Jahren entstandenen Dokumenten enthalten: dem Leitfaden für Evaluation der Studiengänge an der Universität Luzern, dem Leit- faden für die Durchführung von Lehrveranstaltungs- evaluationen36 und dem Leitfaden für die Durchfüh- rung von Prüfungsevaluationen37. Die Dokumente gel- ten für die Gesamtuniversität und sind ein Schritt dazu, das QS-System im Bereich Lehre zu zentralisieren. Sie sind allerdings nicht verbindlich im Sinne einer Geneh- migung durch den Senat. 3 UMGANG MIT DEN ERGEB - NISSEN AUS FRÜHEREN VERFAHREN – AUDIT 2013/14 https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Lehrevaluation_21.09.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Lehrevaluation_21.09.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevaluation_21.09.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevaluation_21.09.2018.pdf 22 3.1.2 Hauptempfehlung 2 Die Expertengruppe bestärkt die Universität Luzern in der Absicht, ein umfassendes Qualitätssicherungssys- tem zu generieren und empfiehlt eine sukzessive Standar- disierung und Institutionalisierung der vielfältigen infor- mellen und formellen Elemente anzugehen (Expertenbe- richt, Seite 10). Ein konsistentes System, das alle Qualitätssiche- rungsprozesse und Massnahmen in ein umfassendes Modell zusammenfasst, ist in Form des QM-Handbuchs in Erarbeitung, wurde jedoch noch nicht finalisiert bzw. verabschiedet (vgl. Kap. 3.1.1). Im derzeitigen Entwurf sind folgende Prozesse bereits beschrieben: – Der Geltungsbereich des Qualitätsmanagementsys- tems umfasst alle Bereiche (QS-Strategie, Lehre und Studium, Forschung, Governance, Dienstleitungen, Ressourcen, interne und externe Kommunikation). – Qualitätsplanung und Zielsetzung, Festlegung von Minimalstandards inkl. periodischer Überprüfung (alle 4 Jahre) – Es soll künftig eine Qualitäts-Strategiegruppe for- miert werden, welche die strategischen Ziele für Q-Entwicklung und Q-Sicherung für einen Zeit- raum von vier Jahren und jährlich Qualitätsziele (Schwerpunkte) festlegt, Minimalstandards zur Er- reichung der Ziele definiert, Organe und Personen über Zielsetzungen und Ergebnisse informiert, Ver- antwortung zur Erreichung der Ziele in definiertem Zeitraum übernimmt und für das Controlling der Minimalstandards verantwortlich ist. – Qualitätssicherung wird im neuen QM-Handbuch in Form von konkreten Zielen, Kriterien, Instru- menten zur Messung der Zielerreichung sowie defi- nierten Verantwortlichkeiten für Durchführung und Massnahmen in den Bereichen Lehre, Forschung und gesamtuniversitären Bereichen beschrieben. Geplant ist, dass nach Erhalt des Akkreditierungs- entscheides im Herbst 2021 Erkenntnisse aus dem Ver- fahren (insbesondere in Form des Berichtes der Gutach- tergruppe sowie allfälligen Auflagen durch den SAR) in das neue QM-Handbuch integriert werden und dieses bis Frühjahr 2022 durch den Senat verabschiedet wird. Die Universität Luzern ist seit dem Jahr 2016 Grün- dungsmitglied des European Quality Audits EQA38 (vgl. Kap. 5.3.3), einem Verbund Europäischer Universitäten und der European University Association (EUA)39. Im Rahmen dieses Qualitätsnetzwerkes wurden in Analo- gie zu den ESG40 die Standards für die Qualitätssiche- rung, Forschungsunterstützung und -infrastruktur, Go- vernance und Leitung, für Services und Querschnitts- themen41 verabschiedet. Diese Standards werden von der Universität Luzern übernommen und Teil des QM-Handbuches sein. 3.1.3 Hauptempfehlung 3 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern die Prozessdarstellung für die Studiengangsentwicklung zu präzisieren in dem Sinne, dass aufgezeigt wird, auf Ba- sis welcher (Qualitäts)-Kriterien die Gremien entschei- den, ob ein Studiengang eingerichtet werden soll oder nicht (Expertenbericht, Seite 11). Gemäss dem Universitätsstatut obliegen den Fakul- täten und dem Departement Gesundheitswissenschaf- ten und Medizin die Erstellung des Studienangebots auf den Stufen Bachelor, Master, Doktorat und universitärer Weiterbildung42. Sie orientieren sich dabei an den Vor- gaben der Strategie der Universität Luzern43 und deren strategischen Entwicklungszielen für die Fakultäten und das Departement Gesundheitswissenschaften und Me- dizin. In der Entwicklung der Studiengänge sind sie frei, bedürfen jedoch der Genehmigung des Senats und Uni- versitätsrats zur Errichtung, Änderung oder Auflösung. Diese universitären Gremien haben eine wichtige Kon- troll- und Qualitätssicherungsfunktion: Sie prüfen die Anträge und weisen sie bei Bedarf zurück, verlangen Nachbesserungen oder beschliessen Änderungen. Dem Senat vorgelagert ist eine Überprüfung der Studien- und Prüfungsordnungen durch den Generalsekretär. Dieser prüft einerseits die formalen Aspekte, aber auch die Kompatibilität mit der Bologna-Reform. Eine Genehmigung von Studiengängen durch den Träger oder durch eine Akkreditierung ist in der Schweiz nicht nötig. Gemäss den nachfolgenden Ausführungen verlaufen die Studiengangentwicklungen unterschiedlich – dies auch auf dem Hintergrund der voneinander abweichen- den Ausgangslagen – sie sind aber geprägt von den Be- mühungen, qualitativ hochstehende, innovative und markttaugliche Produkte mit einem Alleinstellungs- merkmal zu entwickeln, die zudem für Studierende in- teressant und erfolgversprechend sind. Die Theologische Fakultät zieht bei der Errich- tung von Studiengängen die Expertise und Stellung- nahme der ständigen Lehr- und Prüfungskommission bei44, in der alle Gruppierungen der Fakultät vertreten 38 European Quality Audit: https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/ 39 European University Association: https://eua.eu/ 40 Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) 2015: https://enqa.eu/wp-content/uploads/2015/11/ESG_2015.pdf 41 European Quality Audit: Quality Standards and Guidelines: https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/ kombibox/eqa_quality_standards_guidelines.pdf 42 Statut der Universität Luzern, §15, 1b: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 43 Universitätsstrategie 2019 – 2022 (Anhang 1) 44 Reglement der Theologischen Fakultät der Universität Luzern, §17: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541/versions/788 https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/ https://eua.eu/ https://enqa.eu/wp-content/uploads/2015/11/ESG_2015.pdf https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/kombibox/eqa_quality_standards_guidelines.pdf https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/kombibox/eqa_quality_standards_guidelines.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541/versions/788 Draft Gesamtbericht 2020 23 sind. Als Beispiel eines Prozessablaufs führt die Fakultät die Errichtung eines englischsprachigen Fernstudiums an. Für die Umsetzung dieses Auftrags des Universitäts- rates wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt45. Die Fa- kultätsversammlung leitete daraufhin einen Projektauf- trag46 in die Wege, der das weitere Vorgehen enthielt, die Verortung der Zielsetzungen in der Fakultätsstrategie, den Mehrwert für die Universität und die wichtigsten Meilensteine. Die Fakultät wird einen der drei möglichen Studien- gänge einrichten. Er wird unter Beizug der ständigen Lehr- und Prüfungskommission fertiggestellt und 2021, nach Prüfung durch das Generalsekretariat, der Fakul- tätsversammlung zur Verabschiedung vorgelegt, z.H. Senat und Universitätsrat. Die Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakul- tät prüft seit 2015 neugeplante Studiengänge zunächst anhand eines Kriterienkatalogs47 (Passung ins Profil der Fakultät, Anhaltspunkte für die Nachfrage durch Stu- dierende, Innovativität, vergleichbare Angebote an an- deren Schweizer Universitäten, Kapazitätsfragen und Betreuungsverhältnisse), die in der Fakultätsversamm- lung diskutiert werden. Daraufhin entwerfen die Initi- anten*innen die Studienablaufpläne und Reglemente. Diese werden in Abstimmung mit den Fachstudienbera- tungen und Dekan*innen finalisiert und nach Prüfung durch das Generalsekretariat in der Fakultätsversamm- lung z.H. Senat und Universitätsrat verabschiedet. Zwei Beispiele neu errichteter Studiengänge gemäss diesem Prozess sind untenstehend angeführt48. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat auf der Grundlage eines umfassenden Reformprozesses mit ei- ner SWOT-Situationsanalyse (2012), einer Strategiere- traite (2013) und mit definierten Grundsätzen einer Stu- dienreform (Retraite 2015) ein neues Curriculum für das Rechtsstudium entworfen, das den Bedürfnissen der Studierenden und des Arbeitsmarktes besser gerecht wird. Zudem wurden drei interdisziplinäre Masterstu- diengänge in Kombination mit Recht entwickelt. Bei der Ausarbeitung des neuen Curriculums waren alle rele- vanten Akteure – Studierende, Dozierende, Dekanat inkl. Studienberatung – massgeblich beteiligt. Ferner fand ein Austausch statt mit Vertreter*innen aus der Praxis, insbesondere der Anwaltschaft. Bei der Curricu- lumsentwicklung wurde die Gestaltung der Studien- gänge anderer Rechtsfakultäten berücksichtigt. Die Stu- dienreform wurde 2016 beschlossen und auf den Beginn des Studienjahrs 2017/18 hin in Kraft gesetzt. Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät wurde im September 2016 eröffnet. Die Vorbereitungsarbeiten für die neue Fakultät wurden durch den Universitätsrat be- trieben, der selbst starke wirtschaftswissenschaftliche Kompetenz aufweist, unter Einbezug interner und ex- terner Expertise49. Bei der Einrichtung der Studiengänge wurde der Be- obachtung Rechnung getragen, dass an anderen Univer- sitäten häufig eine frühe Spezialisierung erfolgt. Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät verfolgt stattdes- sen das Ziel einer fundierten Grundausbildung unter steter Integration von Betriebswirtschafts- und Volks- wirtschaftslehre, wobei die Wahlfreiheit im Verlauf des Studiums zunimmt. Auch für das Masterstudium blei- ben beide Wirtschaftswissenschaften im Pflichtteil ver- ankert, ergänzt um vier Spezialisierungsmöglichkeiten: – «Gesundheitsökonomie und -management» (strate- gische Ausrichtung basierend auf dem Alleinstel- lungsmerkmal dieser Spezialisierungsmöglichkeit sowie der Bedeutung von Gesundheitsanbietern im Kanton) – «Politische Ökonomie» (Fortsetzung des bereits vor Gründung erfolgreichen Studienangebots) – «Marktorientierte Unternehmensführung» (be- triebswirtschaftliche Ausrichtung mit Fokus auf die KMU- Landschaft der Zentralschweiz) – «Applied Data Science» (inhaltlich im Einklang mit der Strategie der Gesamtuniversität50, bestehende Nachfrage am Markt und Studierendeninteresse) Das Departement Gesundheitswissenschaf- ten und Medizin wurde im August 2019 gegründet. Studiengang «Joint Medical Master» mit der Univer- sität Zürich (UZH) (ab 2017 im Bachelor an der Univer- sität Zürich, ab 2020 im Master in Luzern): Die Einrich- tung dieses interuniversitären Masterstudiengangs wurde zur Erfüllung der gesundheitspolitischen Priori- täten des Bundes angestossen, die auf weitere Kapazi- tätserhöhung für die humanmedizinischen Studien- plätze und damit Erhöhung der Masterabschlüsse in Humanmedizin in der Schweiz auf etwa 1’350 im Jahr 2024 abzielen. Gestartet wurde der Studiengang im Rah- men des sogenannten «Sonderprogramms Humanme- dizin» vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und koordiniert von «swissuni- versities»51. Die Studiengangentwicklung erfolgte gemeinsam mit der UZH und wurde durch eine interuniversitäre 45 Schlussbericht: Machbarkeitsstudie Master in Theologie in Englisch (Anhang 10) 46 Projektauftrag Master Theologie in Englisch (Anhang 11) 47 Passung ins Profil der Fakultät, Anhaltspunkte für die Nachfrage durch Studierende, Innovativität, vergleichbare Angebote an anderen Schweizer Universitäten, Kapazitätsfragen und Betreuungsverhältnisse 48 Dual Degree Politikwissenschaft mit der Carleton University in Ottawa CAN; Lucerne Master in Computational Social Sciences 49 Konzept für die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern, 2012 (Anhang 12) 50 Universitätsstrategie 2019 – 2022, Abs. 3.4 (Anhang 1) 51 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI: Sonderprogramm Humanmedizin: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/hs/hochschulen/ hochschulpolitische-themen/sonderprogramm-humanmedizin.html https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/hs/hochschulen/hochschulpolitische-themen/sonderprogramm-humanmedizin.html https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/hs/hochschulen/hochschulpolitische-themen/sonderprogramm-humanmedizin.html 24 Koordinationskommission UZH und Universität Lu- zern koordiniert. Als Richtlinien dienten die eidgenössi- schen Vorgaben aus dem Medizinalberufegesetz52 und dem Lernzielkatalog PROFILES53. Die Qualitätssiche- rung des gesamten Studiengangs erfolgt über die Eid- genössische Prüfung in Humanmedizin und über die Programmakkreditierung durch die AAQ alle sieben Jahre. Bachelorstudiengang in Health Sciences (ab HS 2021): Die Departementsversammlung konstituierte im Oktober 2019 eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung die- ses Studiengangs mit dem Auftrag, ein Kompetenzprofil und darauf aufbauend ein modulares Curriculum und die Reglemente zu entwickeln. Der Masterstudiengang in Health Sciences wird bereits seit 2012 betrieben, da- mals noch an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Bei der Erarbeitung des Kompetenzprofils wurden folgende Aspekte berücksichtigt: – die Mindestanforderungen der Dublin Deskripto- ren54 für Bachelorstudiengänge – der Einbezug von Masterabsolvent*innen des MA Health Sciences in die Entwicklung des neuen Bache- lorstudiengangs. Diese Absolvierendenkohorte hatte zwei Jahre zuvor abgeschlossen und konnte neben Hinweisen auf die Lerninhalte und die Qualität auch Aspekte der Aktualität und der Passung des Curricu- lums mit den beruflichen Anforderungen thematisie- ren; gerade auch im Zusammenhang mit der «Em- ployability». – vergleichbare Studienangebote im Bereich Gesund- heitswissenschaften im europäischen Hochschulraum Alle Dokumente wurden in einem mehrstufigen Verfahren von der Departementsversammlung disku- tiert und dann zuhanden des Senats und Universitäts- rats verabschiedet. 3.1.4 Hauptempfehlung 4 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern eine etwas stärkere, wenn auch behutsame Formalisie- rung von Verfahren mit einer transparenten Definition von zugeordneten Verantwortlichkeiten und instruktiven Prozessdarstellungen voranzutreiben (Expertenbericht, Seite 11). Angesichts des stark dezentral orientierten Gover- nance-Modells der Universität Luzern macht eine For- malisierung von Verfahren nicht in allen Bereichen Sinn. Die Formalisierung von Verfahren zur Qualitäts- sicherung ist in vielen für die Universität wichtigen Be- reichen zudem bereits vorhanden. Als Beispiel zu nen- nen sind Berufungen, die über das Berufungsreglement der Universitä55 formalisiert sind. Fachliche und generi- sche Kompetenzen, welche Bewerber*innen mitbringen müssen, sind darin definiert. Neben Professurvertretun- gen gehören auch Assistierende und Studierende der Berufungskommission an, sowie ein*e Chancengleich- heitsdelegierte*r. Ein weiteres Verfahren, das seit 2014 formalisiert ist, ist die Annahme von privaten Drittmit- teln56. In den entsprechenden Richtlinien wird festge- halten, unter welchen Umständen private Drittmittel in Form von Schenkungen, Legaten und Sponsoringbeiträ- gen zur Finanzierung der universitären Aktivitäten an- genommen werden dürfen. Die Freiheit der Lehre und Forschung muss dabei unter allen Umständen sicherge- stellt werden und Personalentscheide müssen in der Autonomie der Universität bleiben. Im Weiteren wird definiert, welche Elemente Drittmittelverträge aufwei- sen müssen und wie die Zuständigkeiten für die Entge- gennahme von privaten Drittmitteln sind. Bestehende Lücken sollen u.a. im neuen QM-Handbuch beschrie- ben werden (vgl. Kap. 3.1.1), beispielsweise Auftrag und Verantwortlichkeiten der Qualitäts-Strategiegruppe. Die nach dem Audit 2013/14 vom QM neu entwickel- ten Leitfäden für die Studiengangs-57, Prüfungs-58 und Lehrveranstaltungsevaluationen59 sind ein Versuch, die betreffenden Prozesse instruktiv darzustellen, die Quali- tätskriterien und die Erhebungsinstrumente zu definie- ren sowie die Verantwortlichkeiten zu regeln. Um dem Subsidiaritätsprinzip gerecht zu werden, bliebt den Fa- kultäten offen, ob sie diese Konzepte nutzen oder auf andere Verfahren zurückgreifen (vgl. dazu Kap. 3.3.1). 3.2 Evaluationsbereich Governance 3.2.1 Hauptempfehlung 5 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Lu- zern, Massnahmen zu prüfen, die die Einflussmöglich- keiten der Universitätsleitung auf das Hochschulgesche- hen steigern. Für die Definition und Verfolgung einer übergeordneten Strategie und Profilbildung, für die Chance auf etwas mehr Steuerung und etwas weniger Evolution, erscheint eine mit allen ausgehandelte, aber in jedem Fall zentral durchzusetzende Definition von minimalen Standards, die universitätsweit und für alle 52 Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20040265/index.html 53 Swiss Medical Weekly: The Profiles document: a modern revision of the objectives of undergraduate medical studies in Switzerland (Anhang 13) 54 Deskriptoren des Framework for Qualifications of the EHEA für Bachelor level: http://ecahe.eu/w/index.php/Framework_for_Qualifications_of_the_European_Hig- her_Education_Area 55 Berufungsreglement der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539d 56 Richtlinien der Universität Luzern für die Annahme von privaten Drittmitteln: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/ Richtlinien-private-Drittmittel-Universitaet-Luzern.pdf 57 Leitfaden für Studiengangevaluation: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Studiengang_Evaluation_UniLU_Fi- nal_8.1.2018.pdf 58 Leitfaden für Prüfungsevaluation: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevaluation_21.09.2018.pdf 59 Leitfaden für Lehrveranstaltungsevaluation: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Lehrevaluation_21.09.2018.pdf https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20040265/index.html http://ecahe.eu/w/index.php/Framework_for_Qualifications_of_the_European_Higher_Education_Area http://ecahe.eu/w/index.php/Framework_for_Qualifications_of_the_European_Higher_Education_Area https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539d https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Richtlinien-private-Drittmittel-Universitaet-Luzern.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Richtlinien-private-Drittmittel-Universitaet-Luzern.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Studiengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Studiengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevaluation_21.09.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Lehrevaluation_21.09.2018.pdf Draft Gesamtbericht 2020 25 Fakultäten und Institute gelten, unabdingbar. (Exper- tenbericht, Seite 12) Die Steigerung der Einflussmöglichkeiten der Uni- versitätsleitung auf das Hochschulgeschehen wurde durch folgende Massnahmen erzielt: – Verbesserte Leitungsorganisation ab März 2017 mit vermehrtem Einbezug der Leitungspersonen (An- passung des Universitätsstatuts60 in den §§12, 12a, 12b, 14, 14a): – die Errichtung von drei neuen Prorektoraten mit fachlichen Unterstellungen – die Errichtung von zwei neuen informellen Gremien zur Unterstützung der Leitungsaufgaben des Rektors (Universitätsleitung) und zur Koordination mit den Fakultäts- und Departementsleitungen (Erweiterte Universitätsleitung, vgl. Kap. 4.3.2) – die Einführung von mehreren Phasen bei der Ent- scheidungsfindung (Universitätsleitung – Erweiterte Universitätsleitung – Senat) führte zu Qualitätsver- besserungen bei den Geschäften, zu einer breiteren Abstützung der Entscheide und zu besserem gegen- seitigem Informationsfluss. Die Definition und Verfolgung einer übergeordne- ten Strategie und Profilbildung erfolgte durch die Ände- rung des Universitätsstatus61 per 01.08.2013 (a) und des Universitätsgesetzes62 per 30.10.2014 (b): – (a) 2013 wurde die Erstellung eines Entwicklungs- plans (=Universitätsstrategie) im Universitätsstatut aufgenommen, welcher der Rektor beim Universitäts- rat z.H. des Regierungsrats beantragt (§12b). Er wird seit 2015 in Form einer vierjährigen Universitätsstra- tegie umgesetzt, die universitätsintern in Zusammen- arbeit mit den Leitungspersonen der Abteilungen er- arbeitet wird. Sie enthält die Strategie und die Profil- bildung der Universität, wird in den universitären Gremien Senat und Universitätsrat beraten und ver- abschiedet und anschliessend dem Regierungsrat zur Kenntnis gebracht. – (b) 2015 wurden, abgestimmt auf die Universitätsstra- tegie63, vierjährige Leistungsvereinbarungen64 zwi- schen dem Regierungsrat und der Universität einge- führt. Sie bestimmen die mittelfristigen Entwick- lungsschwerpunkte und Leistungsziele und halten die geplanten Finanzierungsbeiträge des Kantons fest. Jährliche Leistungsaufträge mit Finanzierungsbe- schluss konkretisieren die mehrjährigen Leistungs- vereinbarungen (§§8 und 28b). – (b) Die Universität Luzern erhält die Möglichkeit von Ei- genkapitalbildung in der Höhe von max. 10 % des Jah- resumsatzes (§28a), um Jahresschwankungen auszuglei- chen und Akzente zu setzen. Die Limite wurde jedoch zu tief angesetzt, und eine Erhöhung ist politisch umstritten. – (b) 2017 führt der Trägerkanton der Universität Lu- zern eine vierjährige Eignerstrategie65 für die Univer- sität Luzern ein, die nach Rücksprache mit dem Uni- versitätsrat erlassen wird (§8). Seit 2018 wurden auf Initiative des Rektors Unterver- einbarungen des Rektorats mit den Leistungserbringern (Prorektorate, Dienste und Fakultäten / Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin) eingeführt, welche die einjährigen Leistungsaufträge auf Stufe der Abteilungen konkretisieren. Die periodischen Bericht- erstattungen zu den einjährigen Leistungsvereinbarun- gen (z.H. Senat, Universitätsrat und Regierungsrat) und zu den universitätsinternen Leistungsvereinbarungen (z.H. des Rektorats) dokumentieren die erreichten Ziele. Der Regierungsrat wird jährlich über die Erreichung der Eignerziele informiert, und es finden jährlich Ausspra- chen statt. (Vgl. dazu das Grundlagedokument von Bruno Staffelbach und Marcel Schwerzmann: New Pub- lic Management am Beispiel der Universität Luzern, in: Vereinigung der Schweizerischen Hochschuldozieren- den VSH, Ausgabe Nr. 3/4 – November 2019, S. 20-2566) 3.2.2 Hauptempfehlung 6 Die universitäre Hochschule fördert und evaluiert die Chancengleichheit und die Gleichstellung der Geschlech- ter (Expertenbericht, Seite 13). Auf Grundlage der Empfehlung aus dem Quality Au- dit 2013/14 hat die Fachstelle für Chancengleichheit 2017 eine über den Aktionsplan 2013 – 2016 finanzierte Situa- tionsanalyse zum Thema Diversity erstellen lassen67. Aus- gehend von den darin enthaltenen Resultaten und Emp- fehlungen hat die Universitätsleitung im Dezember 2018 den Auftrag an die Fachstelle für Chancengleichheit er- teilt, eine mit der Strategie der Universität 2019 bis 2022 übereinstimmende Diversity-Strategie zu erarbeiten. Die Stelle der Projektleitung wird durch den Aktionsplan 2017 – 2020 finanziert. Im Mai 2019 hat eine von der Fachstelle koordinierte Arbeitsgruppe (AG) Diversity, mit Vertre- ter*innen von verschiedenen universitären Einheiten und Körperschaften, ihre Arbeit an der Entwicklung der Di- versity-Strategie aufgenommen. Bis Juni 2020 hat sie sich an vier Sitzungen getroffen, an einem durch Hans Ja- blonski moderierten Workshop teilgenommen68 sowie 60 Statut der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 61 Statut der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 62 Universitätsgesetz: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 63 Universitätsstrategie 2019 – 2022 (Anhang 1) 64 Leistungsvereinbarung 2019 – 2022: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 65 Eignerstrategie 2017 Universität Luzern: https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/FD/Beteiligungen/Eignerstrategien_2017/Universitaet_Luzern.pdf 66 New Public Management an der Hochschule. Vereinigung der Schweizer Hochschuldozierenden: http://vsh-aeu.ch/download/228/19_VSH_Bulletin_November_WEB.pdf 67 Situationsanalyse zum Thema Diversität an der Universität Luzern, 2018 (Anhang 14) 68 Hand-Out Diversity-Kick-Off Workshop 2019 (Anhang 15) https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/FD/Beteiligungen/Eignerstrategien_2017/Universitaet_Luzern.pdf http://vsh-aeu.ch/download/228/19_VSH_Bulletin_November_WEB.pdf 26 zahlreiche Konsultationen im Zirkularverfahren durch- geführt. Die AG Diversity hat sich für eine Diversity-Stra- tegie als übergeordnetes Dach entschieden, mit einem ergänzenden Umsetzungsplan, der spezifische Ziele im Bereich Diversität und Inklusion definiert, strategische sowie operative Massnahmen zur Zielerreichung nennt und Zuständigkeiten regelt. Aktueller Stand69: Die Web- seite «Vorhang auf für mehr Diversität»70 wurde im Mai 2020 aufgeschaltet. Die übergeordnete Diversity-Strategie wurde Anfang Juli 2020 von der Universitätsleitung an- genommen71. Im Juni 2020 wurde eine Umfrage unter den Universitätsmitgliedern durchgeführt, welche Hand- lungsbedarf in Sachen Diskriminierung sowie in den ver- schiedenen Diversity-Dimensionen an der Universität Luzern ermitteln soll72. Im Anschluss an die durch ein externes Institut durchgeführte Auswertung werden mit ausgewählten Personen aus den verschiedenen universi- tären Gruppen und Körperschaften schriftliche Befra- gungen durchgeführt und Gespräche geführt, die zur Be- stimmung von konkreten Diversity-Massnahmen führen sollen73. Bis Ende 2020 wird basierend auf der Umfrage und den Gesprächen ein die Diversity-Strategie ergän- zender Umsetzungsplan vorgelegt. 3.3 Evaluationsbereich Lehre 3.3.1 Hauptempfehlung 7 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, die Relevanz und Effektivität der Evaluationen auf den verschiedenen Stufen kritisch zu überprüfen im Hinblick auf die Auswahl der Instrumente, Definition von Zyklen und universitätsweiten Minimalstandards. Neben den Lehrveranstaltungsevaluationen sollten auch Formate für Studiengangs-, Prüfungs- sowie Lehrkörperevaluationen erwogen werden. Dabei sind Erweiterungen im systemati- schen Einbezug externer Expertise, u.a. in Form von in- formed peer reviews von entscheidender Bedeutung (Ex- pertenbericht, Seite 16). Die Stelle für Qualitätsmanagement des Generalse- kretariats hat die Prozesse, Qualitätskriterien und Inst- rumente zu den Studiengangs-, Prüfungs- und Lehrver- anstaltungsevaluationen (inkl. Lehrkörperevaluationen) neu definiert und entsprechende Leitfäden zur Verfü- gung gestellt74. Die Fakultäten können die in den Doku- menten definierten Prozesse und Instrumente nutzen oder ihre eigenen Verfahren anwenden, allerdings sol- len sie die dort festgelegten Qualitätskriterien beachten. Zudem unterstützt und berät die Stelle für Qualitäts- management die Fakultäten und das Departement Ge- sundheitswissenschaften und Medizin bei ihren Quali- tätssicherungs-Aktivitäten, d.h. Planung, Umsetzung und Auswertung. Diese Zusammenarbeit wurde seit dem letzten Audit und dank den neu ausgearbeiteten Leitfäden gestärkt. Bei den Studiengangevaluationen werden zudem standardmässig informed peer reviews einbezogen. Diese umfangreichen, mehrstufigen Evalu- ationen waren bisher sehr bedeutsam für die Abteilun- gen, haben sie doch zu substantiellen Fortschritten ge- führt (z.B. in Form von Studiengangreformen, neuen Studiengängen an der Rechtswissenschaftlichen Fakul- tät). Im Falle der Theologischen Fakultät hat die Evalua- tion des Bachelor Studiengangs Theologie zur Formie- rung dieses Studienangebots im Fernmodus beigetragen sowie zur Planung eines entsprechenden Masterstudien- gangs. An den Studiengangevaluationen nicht beteiligt haben sich die noch in der Start- und Aufbauphase ste- hende Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (ab 01. September 2016) und das Departement Gesundheits- wissenschaften und Medizin (ab 01. August 2019). Studiengangevaluationen erfolgen auch auf nationa- ler Ebene im Rahmen der vom Bundesamt für Statistik alle zwei Jahre durchgeführten Absolventen*innen-Be- fragung75, wobei sich die Universität Luzern und ihre Abteilungen hier jeweils mit zusätzlichen Fragen beteili- gen (vgl. Kap. 4.1.4). Im Folgenden werden die Mass- nahmen und Prozesse der Fakultäten und des Departe- ments Gesundheitswissenschaften und Medizin be- schrieben: Theologische Fakultät Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden alle drei Semester umfassend evaluiert, wobei vorgängig die Fakultätsversammlung die Inhalte der Fragebögen beschliesst auf Antrag der ständigen Lehr- und Prü- fungskommission der Fakultät. Die Durchführung und Auswertung erfolgt neu zentral durch die universitäre Stelle für Qualitätsmanagement. Diese Änderung stärkte die Professionalisierung der Evaluationen und erlaubte, die Ergebnisse besser zu vergleichen und zu nutzen. Die Fragebögen sind auf der Homepage der Fa- kultät zugänglich (Ablauf-Organigramm76 und Richtli- nien zum Evaluationssystem77). Nach Abschluss des Evaluationsverfahrens verfasst der hierfür zugezogene externe Experte für Hochschuldidaktik lic. phil Baltha- sar Eugster von der Universität Zürich einen kurzen, zu- 69 Timeline Diversity-Strategie (Anhang 16) 70 Webseite «Vorhang auf für mehr Diversität»: https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/entwicklung/diversity/ 71 Entwurf Diversity-Strategie Universität Luzern, 2020 (Anhang 17) 72 Fragebogen zu Diskriminierung und Diversity 2020 (Anhang 18) 73 Diversity-Strategie an der Universität Luzern, Interview- und Konsultationsplan, Stand 17.6.2020 (Anhang 19) 74 Leitfäden zur Durchführung von Studiengangevaluationen, Prüfungsevaluationen und Lehrveranstaltungsevaluationen: https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/ gs/qualitaetsmanagement/downloads-und-links/ 75 Bundesamt für Statistik, Absolventenstudien Hochschulen: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/erhebungen/ashs.html 76 Ablauf-Organigramm zur Lehrevaluation der Theologischen Fakultät (Anhang 20) 77 Richtlinien zum Evaluationssystem der Theologischen Fakultät (Anhang 8) https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/entwicklung/diversity/ https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/gs/qualitaetsmanagement/downloads-und-links/ https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/gs/qualitaetsmanagement/downloads-und-links/ https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/erhebungen/ashs.html Draft Gesamtbericht 2020 27 78 Leitfaden für die Evaluation der Studiengänge an der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Stu- diengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf 79 Evaluationsbericht Bachelor in Theologie Modus Fernstudium, 2018 (Anhang 21) 80 Evaluation der Studiengänge der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, Grundsätze und Richtlinien (Anhang 22) 81 Selbstevaluationsbericht Studiengang Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften, 2018 (Anhang 23) 82 Evaluation Studiengang Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften, Bericht des externen Experten, 2019 (Anhang 24) 83 Evaluation des Studienganges Kulturwissenschaften, Evaluationsbericht der Studiengangleitung 2018 (Anhang 25) 84 Kommentar zum Evaluationsbericht Kulturwissenschaften durch externen Experten 2018 (Anhang 26) 85 Stellungnahme Studiengangleitung zum Kommentar Evaluationsbericht Kulturwissenschaften (Anhang 27) 86 Bestehend aus: Delegierte*r für die Lehre [Vorsitz], Vertretung Professorenschaft, Vertretung Studierende, Vertretung Lehrbeauftragte, Vertretung Assistierende, externe Didaktikexpert*in 87 Lehr- und Evaluationsrichtlinie der RF (Anhang 9) sammenfassenden Bericht zuhanden des Dekans und der ständigen Lehr- und Prüfungskommission. Das Qualitätsmanagement wird zusammenfassend über die- ses Ergebnis informiert. Der externe Experte – sucht bei unbefriedigenden Ergebnissen das Ge- spräch mit der betreffenden dozierenden Person und berät sie in Bezug auf qualitätssichernde Mass- nahmen – kann gegebenenfalls den/die Dekan*in verständigen – berät die Fakultät bei hochschuldidaktischen Fragen und Problemen, insbesondere bei solchen, die bei den Evaluationen sichtbar werden wie auch bezüg- lich Weiterbildungsmöglichkeiten etc. Er ist in en- gem Gespräch mit der Fakultät und berät die stän- dige Lehr- und Prüfungskommission. Die Studiengangevaluationen werden in Zusam- menarbeit mit dem Qualitätsmanagement der Universi- tät und in Absprache mit den anderen Fakultäten durch- geführt. Dazu besteht ein separates, vom Qualitätsma- nagement entwickeltes Konzept78. Der Bachelor in Theologie (Modus Fernstudium)79 sowie der interfakul- täre und interuniversitäre Master Religion-Wirt- schaft-Politik wurden nach diesem Evaluationskonzept erfolgreich evaluiert. Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Die Evaluation der Lehrveranstaltungen und Prü- fungen werden im Kap. 4.5.2 beschrieben. Die Studien- gangevaluationen erfolgen nach Grundsätzen und Richtlinien der Fakultät80 und werden seit 2017 durch die ständige Lehr- und Evaluationskommission durch- geführt. Eine neue und positive Entwicklung ist zudem, dass das universitäre QM bei den Studiengangevaluatio- nen nach Bedarf beigezogen wird. Diese Hilfestellung wurde in der Phase der Fragebogenkonzipierung und Q-Kriterienformulierung beansprucht. Bisher wurden die drei grössten Studiengänge der Fakultät evaluiert. Die Evaluationen haben in zwei Fäl- len zu Studiengangsreformen geführt (Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften81,82, und Kultur- wissenschaften83,84,85). Das dritte Evaluationsverfahren (MA Weltgesellschaft und Weltpolitik) ist noch nicht abgeschlossen. Weiterhin wurden die Kooperations-Stu- diengänge «Religion-Wirtschaft-Politik» und «Public Opinion and Survey Methodology» in Eigenregie der Studiengangleitungen evaluiert. Rechtswissenschaftliche Fakultät Das QS-System in Bezug auf Lehre wurde im letzten Audit als ein Beispiel der «good practice» durch die Ex- pert*innen gelobt. So mussten hier nur wenige Anpas- sungen vorgenommen werden. Ausgewählte Lehrveranstaltungen werden einmal pro Semester evaluiert. Die betreffenden Dozierenden besprechen die Ergebnisse mit den Studierenden und nehmen danach Stellung gegenüber der ständigen Lehr- und Evaluationskommission86. Die eingesetzten Evalua- tionsfragebögen werden periodisch geprüft (unter Mit- hilfe von lic. phil Balthasar Eugster von der Universität Zürich, externes Expertenmitglied). Die Lehr-Evaluati- onsrichtlinie der Fakultät aus dem Jahr 201087 wurde überarbeitet und mit neuen Elementen ergänzt (Bericht- erstattung der Kommission an die Fakultätsversamm- lung, Datenschutz-Grundsätze, etc.), die neuen Richtli- nien sind per 21. September 2020 in Kraft getreten. Sofern eine Lehrveranstaltung evaluiert wird, wird im Regelfall auch die dazugehörige mündliche oder schriftliche Prüfung mit dem gleichen Vorgehen wie bei den Lehrveranstaltungen evaluiert. Seit 2018 erfolgen die Evaluationen auch digital, wodurch sich auch dieje- nigen Studierenden beteiligen konnten, die zum Zeit- punkt der Evaluation nicht im Vorlesungssaal anwesend waren. Mit dieser Massnahme konnten der Rücklauf und die Aussagekraft der Evaluation verbessert werden. Zu den Studiengangevaluationen vgl. Kap. 3.1.3. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Die Fakultät existierte zum Zeitpunkt des letzten Audits 2013/14 noch nicht. Sie kann jedoch von Erfah- rungen der anderen Fakultäten profitieren und sie beim Aufbau ihrer QS in der Lehre berücksichtigen. Die Fakultät hat aufgrund ihrer Grösse (sieben Pro- fessuren) keine eigene Lehr-/Evaluationskommission, sondern behandelt diese Themen in den Fakultätsver- sammlungen. Die Mitglieder haben Einblick in die er- folgten Lehrevaluationen (alle Lehrveranstaltungen des ersten Bachelor-Zyklus, anschliessend alle zwei Jahre Pflichtveranstaltungen und wiederkehrende Lehrveran- staltungen), und entscheiden über allfälligen Verände- rungsbedarf. Der Dekan sichtet Auffälligkeiten der Eva- luationen und bespricht sie mit den betroffenen Perso- https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Studiengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Studiengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf 28 nen. Der Fokus lag bislang auf der Vollevaluation der Lehrveranstaltungen, auf eine zusätzliche Evaluation der Prüfungen wurde verzichtet. Eine erstmalige umfas- sende Studiengangevaluation wird nach einer Festigung der Programme und einem vollständigen Durchlauf des gesamten Zyklus als sinnvoll erachtet. Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin Die Lehrveranstaltungen werden vom Studienzent- rum mittels standardisierter Fragebögen evaluiert und ausgewertet. Beim Joint Medical Master werden die Fra- gebögen und Evaluationen in enger Abstimmung mit der Universität Zürich erstellt88. Im Master Health Sciences werden die Lehrveranstaltungen jedes Semes- ter mittels standardisierter Fragebögen systematisch on- line erhoben und ausgewertet. Im Anschluss werden die Ergebnisse an alle Dozierenden und die Studiengangs- leitung weitergeleitet. Während des Semesters werden mit Studierenden beider Studiengänge regelmässig rele- vante und dringende Aspekte rund um die Lehrveran- staltungen, Prüfungen und Organisation des Studien- gangs besprochen und bei Bedarf Massnahmen getrof- fen. Am Ende jedes Semesters werden zusätzlich Gespräche organisiert: – Im Joint Medical Master Studium in Form von so- genannten Fokusgruppen mit Vertreter*innen aller Studienjahre, um eine umfassende und zu den Fra- gebögen ergänzende Rückmeldung der Studieren- den zu erhalten und die Ausbildung sowie den Lehr- körper stetig zu verbessern. – Im Master Health Sciences erfolgt dies über die Liai- son-Studierendentreffen, welche zweimal im Jahr stattfinden. Dieser direkte Austausch hat sich sehr bewährt, besonders im Bereich der Lehre und Orga- nisation. Viele Anregungen der Studierenden konn- ten bereits erfolgreich implementiert werden. Die Leistungskontrollen bzw. Prüfungen werden im Joint Medical Master durch die Universität Zürich kon- zipiert, durchgeführt und evaluiert. Die Lehrenden der Universität Luzern können sich an der Konzeption der Prüfungen durch das Erstellen von Prüfungsfragen be- teiligen. In Zukunft möchte das Departement hier verstärkt auch bei den Evaluationen der Prüfungen mitwirken. Die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin wird laufend durch das Bundesamt für Gesundheit in Zu- sammenarbeit mit allen medizinischen Fakultäten eva- luiert und verbessert. Prüfungen im Master Health Sciences wurden bisher nicht mittels Fragebogen evalu- iert, sondern im Austausch mit den Liaisonstudieren- den. Das von ihnen bzw. ihrer Kohorte erhaltene Feed- back ist ein dankbares Mittel, um Veränderungen in der Prüfungsgestaltung mit den Dozierenden anzuregen. Sofern eine bestimmte Prüfung von beiden Kohorten bemängelt wird, werden Massnahmen in Form eines Gesprächs zwischen Studiengangleitung und dem/der entsprechenden Dozierenden nach Möglichkeit in der nächsten Prüfung umgesetzt. Eine systematische Evalu- ation der digitalen Prüfungen in der aktuellen von der Pandemie geprägten Situation 2020 ist essentiell für die weitere Planung. Die Evaluation bei beiden Kohorten in Medizin- und Gesundheitswissenschaften ist geplant und soll mittels Fragebögen umgesetzt werden. Für den Studiengang Joint Master Medizin besteht aufgrund des eidgenössischen Abschlussdiploms eine Akkreditierungspflicht für den Studiengang Humanme- dizin. Dabei muss der Ausbildungsstudiengang sowohl die Kriterien des Hochschulförderungs- und -koordina- tionsgesetzes89 als auch die des Medizinalberufegeset- zes90 erfüllen. Die Schweizerische Agentur für Akkredi- tierung und Qualitätssicherung AAQ führt die Akkredi- tierung und Qualitätsüberprüfung durch. Die nächste Akkreditierung für den Joint Master Medizin ist 2023 geplant. Für den Masterstudiengang Health Sciences ist eine erste Studiengangevaluation zum Ende des Früh- jahrssemesters 2021 geplant, nach einem ersten vollstän- digen curricularen Durchgang des Studiengangs. 3.4 Evaluationsbereich Forschung 3.4.1 Hauptempfehlung 8 Die Expertengruppe empfiehlt der Universität Luzern, Bemühungen einer Strategieentwicklung und Profilbil- dung zu verstärken. Eine Erhöhung der Mittel der Grund- finanzierung erachtet die Gutachtergruppe in diesem Zu- sammenhang als zentral (Expertenbericht, Seite 18). In Bezug auf die Strategieentwicklung in der For- schung wurde Folgendes umgesetzt: – Aufwertung des Prorektorats Forschung per 1. März 2017: Der/die Prorektor*in Forschung ist Mitglied der Universitätsleitung. Dem Prorektorat Forschung sind vier Dossiers direkt unterstellt: die universitäre Forschungskommission, die Stelle für Forschungs- förderung, die Graduiertenakademie und die uni- versitären Forschungsschwerpunkte – Miteinbezug von Peers in die Evaluation bestehen- der und geplanter Organisationseinheiten, z.B. Prof. Dr. Hans Weder, ehem. Rektor der Universität Zü- rich, für die Weiterentwicklung der Theologischen Fakultät in Lehre und Forschung, sowie die Direk- tion Universitäre Medizin an der Universität Zürich 88 Kooperationsvereinbarung Universität Zürich und Universität Luzern, 2017 (Anhang 28) 89 Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz, HFKG: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html 90 Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20040265/index.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20040265/index.html Draft Gesamtbericht 2020 29 91 Leistungsvereinbarung 2019 – 2022: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 92 Forschungsinformationssystem FIS der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/gs/forschungsinformationssystem-fis/ 93 Webseite «Forschung» Universität Luzern: https://www.unilu.ch/forschung/aktivitaeten/ 94 Jahresberichte der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/universitaet/portraet/jahresbericht/ 95 Leitbild der Universität Luzern, 2018: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf 96 Universitätsstrategie 2019-2022 (Anhang 1) für den Aufbau des Medical Masterstudiengangs an der Universität Luzern. Die Profilbildung in der Forschung wird verstärkt durch: – Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses für universitäre und ausseruniversitäre Laufbahnen mit der Eröffnung der Graduate Academy im Herbst- semester 2019 (eines der strategischen Entwicklungs- ziele der Universität für die Jahre 2019 – 2022)91 – Die Unterstützung der Forschung durch das Prorek- torat Forschung, die ständige universitäre For- schungskommission, die ständige SNF-Forschungs- kommission und die Stelle für Forschungsförderung – Die Forschungs-Kooperationen mit anderen univer- sitären Institutionen (derzeit mit dem European Uni- versity Institute in Florenz und mit der Università della Svizzera Italiana) – Die Sichtbarmachung der erbrachten Forschungsleis- tungen (via Forschungsinformationssystem92, Web- seite «Forschung»93 und ausführlichen Berichterstat- tungen in den Jahresberichten94 der Universität). Das Profil der Universität Luzern als humanwissen- schaftliche Universität wird im universitären Leitbild95 und der Universitätsstrategie96 verschärft. So wie z.B. die ETH Zürich eine Fachuniversität für Naturwissenschaft und Technik ist, so ist die Universität Luzern eine Fach- universität, die sich fokussiert auf Menschen und ihre Institutionen, wie sie glauben und hoffen, denken und reden, regeln und kooperieren, entscheiden und han- deln, gesundwerden und gesundbleiben. Als humanwis- senschaftliche Universität ist die Universität Luzern in dieser Konfiguration allerdings noch «psychologisch blind». Es bestehen deshalb Planungen, das humanwis- senschaftliche Spektrum mit Verhaltenswissenschaften abzurunden. Grundfinanzierung und Forschung Die Universität war nach der Startphase in den letz- ten Jahren bei weiteren Ausbauschritten auf Drittmittel angewiesen und erhielt keine finanzielle Unterstützung durch den Trägerkanton (z.B. Errichtung und Ausbau der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und des De- partements Gesundheitswissenschaften und Medizin). Eine Erhöhung des Trägerbeitrags ist zudem politisch umstritten. Neben der Universität sind auch die anderen Luzerner Hochschulen (die Pädagogische Hochschule Luzern und die Hochschule Luzern) knapp finanziert und verfügen über keine finanziellen Reserven. In den letzten Jahren gelang es, die Drittmittelein- werbungen ständig zu erhöhen. Sie betrugen 2019 15.6 % des Jahresaufwands (10’777’337 CHF). Mit der Reorgani- sation des Fundraisings per 1. Dezember 2020 strebt die Universität eine weitere Erhöhung des Anteils der Dritt- mittel an. Schwerpunkt der Arbeiten des Fundraisers wird die Finanzierung von Professuren sein, wodurch die Forschung weiter gestärkt wird. Der Fundraiser ist dem Rektor direkt unterstellt und wird die Universitäts- leitung beraten. In der Forschung hat sich die bisherige Anreizstrate- gie zur Einwerbung von Drittmitteln durch Professuren bewährt (Lehrentlastungen, Sabbaticals, Fördermittel und Anschubfinanzierungen durch die universitäre For- schungskommission). Die Drittmitteleinwerbungen tra- gen auch bei zur Erhöhung der jährlichen Bundesbei- träge an die Universität. https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/gs/forschungsinformationssystem-fis/ https://www.unilu.ch/forschung/aktivitaeten/ https://www.unilu.ch/universitaet/portraet/jahresbericht/ https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf Draft Gesamtbericht 2020 31 Draft Gesamtbericht 2020 Das Qualitätssicherungssystem der Universität Lu- zern umfasst die Qualitätssicherung und -entwicklung in allen Aktivitätsbereichen der Universität: Lehre und Studium, Forschung, Governance, Dienstleistungen, Ressourcen sowie in- und externe Kommunikation. Es ist in den strategischen Leitdokumenten der Universi- tät97, 98, 99, 100 aufgeführt und in detaillierter Form im QM-Handbuch101 beschrieben. Die operative Durchfüh- rung von gesamtuniversitären Qualitätssicherungs- massnahmen obliegt dem Generalsekretariat, für die operative Umsetzung ist die wissenschaftliche Mitarbei- terin Qualitätsmanagement zuständig. Das QM-Handbuch legt die QS-Strategie fest und be- schreibt das Qualitätsmanagementsystem (QM-System), indem es die Bereiche, Prozesse, Instrumente und Zu- ständigkeiten zur Sicherung und Entwicklung der Quali- tät definiert. Primäres Ziel ist es, die Qualität der Tätig- keiten der Universität und deren langfristige Entwick- lung zu sichern sowie die Entwicklung einer Qualitätskultur zu fördern. Es ist geplant, das Handbuch umfassend zu überarbeiten, wobei die Verantwortlich- keiten klarer definiert, die Instrumente zur Qualitätssi- cherung aktualisiert und der Zeitrahmen zur Durchfüh- rung von Massnahmen festgelegt werden sollen. Hierzu soll eine Qualitäts-Strategiegruppe gebildet werden. Sie wird die strategischen Ziele der Universität in den Be- reichen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für einen bestimmten Zeitraum definieren, Schwer- punkte setzen und Erfolgskriterien in Form von Mini- malstandards zur Erreichung der Ziele definieren. Ebenso wird die Qualitäts-Strategiegruppe das Control- ling der Durchführung von Qualitätssicherungsmass- nahmen und der Erreichung der Minimalstandards lei- ten. Die Universität will den Prozess der institutionellen Akkreditierung nutzen, indem sie diesen als Qualitäts- prüfung wahrnimmt und Erkenntnisse daraus in das neue QM-Handbuch integriert. Das QM-Handbuch wird dem Senat zur Verabschiedung vorgelegt und ge- samtuniversitär verbindlich sein. Nachfolgend wird die Umsetzung innerhalb der Bereiche beschrieben. 4 DAS QUALITÄTS- SICHERUNGSSYSTEM DER UNIVERSITÄT LUZERN 97 Statut der Universität Luzern, §8: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 98 Leitbild der Universität Luzern, Pos. 2 u. 3: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf 99 Universitätsstrategie 2019 – 2022 (Anhang 1) 100 Leistungsvereinbarung 2019 – 2022, Pos. 6: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 101 QM-Handbuch der Universität Luzern – Draft (Anhang 2) Evaluation von • Studiengängen • Lehrveranstaltungen • Prüfungen • Weiterbildungen • Befragungen von Absolventen Befragungen zu • Bibliothek • E-Medien • Weitere Umfragen nach Bedarf • Dokumentation der Forschungsaktivitäten im FIS • Akademischer Bericht • Kennzahlen und Daten für strategische Entscheide • Mitarbeitendenbefragung • Prozessqualität Lehre und Studium Forschung GovernanceDienstleistungen Ressourcen QM System Abb. 4 Bereiche und Instrumente des Qualitätsmanagement-Systems an der Universität Luzern https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 32 4.1 Das Qualitätssicherungssystem in Lehre und Studium Hohe Qualität in Lehre und Studium werden durch die jährlichen Leistungsaufträge des Trägerkantons an die Universität verbindlich gefordert und überprüft102,103. Das Qualitätsmanagement in der Lehre und im Studium umfasst – alle Lehrstufen (Diplomstudiengänge Bachelor und Master, Promotionsstudium, universitäre Weiterbil- dungsangebote) – alle Prozesse der Lehre, von der Planung und Durch- führung der Lehrveranstaltungen und Studien- gänge, über die organisatorischen Aspekte bis zur Beratung der Studierenden Zentral für die Massnahmen zur Qualitätssicherung in der Lehre sind die von der universitären Lehrkom- mission entwickelten und vom Senat am 24. Oktober 2011 approbierten «Leitsätze Gute Lehre»104. Diese Leitsätze – unterstützen die Dozierenden, die Studiengangsver- antwortlichen und die Fakultäten bei ihren Bestre- bungen zur weiteren Verbesserung der Lehre – definieren Kriterien für gute Lehre und regeln die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Umsetzung, auf die Anreize und die Weiterentwicklung der gu- ten Lehre – beziehen auch die Studierenden partizipativ in die Entwicklung der Lehre ein, um so zur Entwicklung der guten Lehre beizutragen. Die nachfolgend beschriebenen Instrumente werden zur Qualitätssicherung in der Lehre und dem Studium eingesetzt. 4.1.1 Lehrveranstaltungsevaluationen Rechtsgrundlage für die Lehrevaluation an der Uni- versität Luzern bilden das Universitätsstatut (Qualitäts- sicherung)105, sowie die Senatsrichtlinien (Evaluation der Lehrveranstaltungen)106. In diesem wird festgehal- ten, dass an allen Fakultäten sowie dem Departement jährliche Evaluationen der Lehrveranstaltungen stattfin- den müssen, wobei die konkrete Ausgestaltung durch die Fakultäten bzw. das Departement geregelt wird. Die Verteilung und Bearbeitung der Evaluationsbögen wer- den von den Dekanaten organisiert, gegebenenfalls kön- nen fakultäre Evaluationskommissionen Einsicht in die Fragebögen nehmen. Die Ergebnisse werden von den Dekanaten an die jeweiligen Dozierenden weitergeleitet, diese besprechen sie mit den entsprechenden Studieren- den. Im Folgenden werden die Vorgehensweisen der Fa- kultäten und des Departements beschrieben. Die Lehr- veranstaltungsevaluation wird in meisten Fällen als eine Fragebogenerhebung bei Studierenden umgesetzt. Theologische Fakultät Elektronische Evaluation aller Lehrveranstaltungen findet alle drei Semester mit standardisierten Fragebö- gen statt. Massgeblich sind das Ablauf-Organigramm zur Lehrevaluation107 sowie die Richtlinien zum Evalua- tionssystem der Theologischen Fakultät108. Mit diesem Vorgehen werden sowohl das Frühjahrs- wie auch das Herbstsemester regelmässig evaluiert, da diese nicht die gleichen Lehrveranstaltungen umfassen. Die Fragebö- gen werden von der ständigen Lehr- und Prüfungskom- mission entwickelt, von der Fakultätsversammlung ge- nehmigt und auf der Homepage aufgeschaltet. Seit 2017 werden diese Evaluationen zentral durch das QM durchgeführt. Das QM setzt zusammen mit der Fakultät die Hauptziele der Evaluation, passt nach Be- darf die Fragebögen entsprechend der gewählten Quali- tätskriterien an und berät auf Anfrage die Fakultät in Bezug auf die Interpretation der Resultate und die Ent- wicklung der Massnahmen. Die möglichen Ziele dieser Evaluationen, die Qualitätskriterien zusammen mit den Indikatoren sind im Leitfaden für die Durchführung der Lehrveranstaltungsevaluationen109 festgelegt. Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Freiwillige Online-Evaluationen der Lehrveranstal- tungen finden jedes Semester statt. Diese werden nicht zentral ausgewertet und sind als nicht verpflichtendes Feedback für die Dozierenden gedacht. In der Regel wer- den dabei rund ein Viertel aller Lehrveranstaltungen evaluiert, die Rücklaufquote liegt bei etwa 50 %. In jedem Herbstsemester finden verpflichtende Lehrveranstal- tungsevaluationen statt, wobei die Veranstaltungen der Seminare abwechselnd in einem dreijährigen Turnus evaluiert werden. Diese Evaluationen erfolgen im Ge- gensatz zu den freiwilligen auf Papier, um eine hohe Rücklaufquote zu erreichen. Die durchschnittliche Rück- laufquote der letzten Jahre liegt bei 77 %. Die Ergebnisse werden von der Lehr- und Evaluationskommission der Fakultät begutachtet. Im Falle von problematischen Er- gebnissen wird der/die Dekan*in informiert. 102 Leistungsauftrag 2020 des Kantons Luzern für die Universität Luzern (Anhang 29) 103 Leitbild der Universität Luzern, Pos. 2 u. 3: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf 104 Leitsätze «Gute Lehre an der Universität Luzern»: https://www.unilu.ch/fileadmin/shared/Kommissionen/Lehrkommission/Dok/Leitsaetze_Lehrkommission.pdf 105 Statut der Universität Luzern, §8: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 106 Senatsrichtlinien zur Evaluation von Lehrveranstaltungen 2003 (Anhang 30) 107 Ablauf-Organigramm zur Lehrevaluation der Theologischen Fakultät (Anhang 20) 108 Richtlinien zum Evaluationssystem der Theologischen Fakultät (Anhang 8) 109 Leitfaden für die Durchführung von Prüfungsevaluationen: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevalua- tion_21.09.2018.pdf 110 Lehr- und Evaluationsrichtlinie der RF (Anhang 9) https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/shared/Kommissionen/Lehrkommission/Dok/Leitsaetze_Lehrkommission.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevaluation_21.09.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevaluation_21.09.2018.pdf Draft Gesamtbericht 2020 33 Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrevaluationen finden an der RF in jedem Semes- ter statt. Die Lehre wird systematisch evaluiert mit dem Ziel einer ständigen Optimierung. Die Lehr- und Eva- luationsrichtlinie110 definiert die Grundsätze, beteiligten Organe, Zuständigkeiten und Instrumente. Eine über- arbeitete Version der Lehr- und Evaluationsrichtlinie ist per September 2020 in Kraft getreten, einschliesslich angepasster Evaluationsbögen. Die fakultäre Lehr- und Evaluationskommission überprüft die Fragebögen und passt sie ständig an (je eigene Versionen für unter- schiedliche Lehrgefässe wie Vorlesungen, Übungen, Se- minare, Proseminare und Falllösungen). Sie setzt den Evaluationsplan pro Semester an, diskutiert die Evalua- tionsergebnisse und sucht bei Auffälligkeiten das Ge- spräch mit den betreffenden Dozierenden. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Im ersten BA-Zyklus wurden an der WF alle Lehr- veranstaltungen mittels eines Fragebogens durch die Fa- kultät evaluiert. Seit dem Herbstsemester 2019 kommt ein zweijähriger Turnus zur Anwendung, wobei jederzeit freiwillige (auf Wunsch der Dozierenden) Evaluationen möglich sind, was auch rege genutzt wird. Im MA wird bis zum Ende des ersten Zyklus (Herbstsemester 2020) ebenfalls eine Vollevaluation durchgeführt. Neu einge- führte Lehrveranstaltungen werden immer evaluiert. Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin Im Joint Master Medizin finden alle Semester Lehr- evaluationen mit standardisierten elektronischen Frage- bögen statt. Die Fragebögen werden in enger Abstim- mung mit der Universität Zürich erstellt und durch sie für die jeweilige Lehrveranstaltung verschickt und aus- gewertet. Anhand der Ergebnisse aus den Evaluationen werden die Lehrveranstaltungen didaktisch, organisato- risch und curricular laufend angepasst und ggfs. verbes- sert. Zudem werden am Ende jedes Semesters mit Stu- dierenden aller Studienjahre Fokusgruppengespräche zur Lehre geführt. Im Studiengang Gesundheitswissen- schaften werden Lehrevaluationen am Ende der letzten jeweiligen Veranstaltung online durchgeführt. Vor der Corona-Pandemie (Präsenzunterricht) waren PhD-Stu- dierende als Aufsichtspersonen dabei, um allfällige Ver- ständnisfragen zur Evaluation zu beantworten und um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden die Evaluation ausfüllen. Diese Praxis hat sich bewährt. Die eingegan- genen, anonymisierten Fragebögen werden der Studien- gangleitung übermittelt, die Ergebnisse daraus gehen anschliessend an die Dozierenden. Die Studienganglei- tung wertet diese jeweils aus. Falls qualitative Massnah- men in einer bestimmten Lehrveranstaltung ergriffen werden müssen, werden diese zunächst mit der dozie- renden Person besprochen und in der nächsten Durch- führung der Lehrveranstaltung umgesetzt. Ein weiteres und bewährtes Evaluationsinstrument der Lehre sind die zweimal jährlich stattfindenden Liai- son-Studierenden-Gespräche (à 1.5 h) zusammen mit der Studiengangleitung. Jede der beiden Kohorten wird durch eine/n Liaison vertreten. Auf diese Weise werden konkrete Herausforderungen und Anregungen für die Lehre besprochen, protokollarisch festgehalten und der Studiengangleitung zur Verfügung gestellt. 4.1.2 Evaluation der Leistungskontrollen Die Evaluationen der Leistungskotrollen werden durch die Dekanate organisiert und als Fragebogenum- fragen umgesetzt. Bei der Interpretation der Resultate und allfälligen Anpassungen der Fragebögen steht die wissenschaftliche Mitarbeiterin Qualitätsmanagement zur Verfügung. Die Stelle für Qualitätsmanagement hat zudem einen Leitfaden zur Durchführung von Prü- fungsevaluationen entwickelt, welcher den Fakultäten und dem Departement zur Verfügung steht111. Er defi- niert die Kriterien einer guten Prüfung, beschreibt den schematischen Ablauf einer Prüfungsevaluation und definiert, mit welchen Fragen die Kriterien evaluiert werden können. Zudem stellt er tabellarisch dar, wie be- stimmte Ergebnisse interpretiert und in Massnahmen umgewandelt werden können. Im Folgenden werden die Vorgehensweisen der Fakultäten und des Departements kurz erläutert: Theologische Fakultät Prüfungsevaluationen erfolgen in jenen Semestern, in denen auch die Lehrevaluationen durchgeführt wer- den. Die Studierenden erhalten am Tag der Prüfung per E-Mail einen Link zur entsprechenden Evaluation. Das QM erstellt den Ergebnisbericht und übermittelt ihn den betreffenden Dozierenden und der externen Exper- tenperson. Allfällige Verbesserungsmassnahmen wer- den durch den/die Dekan*in eingeleitet. Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Die Vorlesungsprüfungen der Lehrveranstaltungen, bei denen eine verpflichtende Lehrveranstaltungsevalu- ation stattfindet, werden im gleichen Semester evaluiert. Der Online-Fragebogen wird den Studierenden nach Abschluss der Prüfung per E-Mail zugestellt. Die Stu- dierenden können während fünf Tagen an der Befra- gung teilnehmen, anschliessend werden die Prüfungs- ergebnisse bekanntgegeben. Die Lehr- und Evaluations- kommission analysiert die Ergebnisse der Lehrveran- staltungs- und der Prüfungsevaluationen als Paket und informiert den/die Dekan*in über Auffälligkeiten. Die- 110 Lehr- und Evaluationsrichtlinie der RF (Anhang 9) 111 Leitfaden für die Durchführung von Prüfungsevaluationen: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevalua- tion_21.09.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevaluation_21.09.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevaluation_21.09.2018.pdf 34 se*r würdigt erfolgreiche Lehre und lädt Dozierende mit problematischen Evaluationen ein, das Gespräch mit einer externen Expertenperson für Hochschuldidaktik zu führen112, welche von der Kommission vorgeschlagen wird. Die Kommission berichtet der Fakultätsversamm- lung einmal jährlich über ihre Arbeit. Die Prüfungsevaluation wurde im Herbstsemester 2019 erstmals im Rahmen einer Testphase durchgeführt. Die Ergebnisse werden verwendet, um den Prozess ab dem Herbstsemester 2020 zu optimieren113. Rechtswissenschaftliche Fakultät Im Regelfall werden die Prüfungen zu jenen Lehr- veranstaltungen evaluiert, die im vorausgehenden Se- mester evaluiert worden sind. Bei schriftlichen Arbeiten (z.B. Proseminararbeiten, Falllösungen im Bachelor) werden von allen Dozierenden dieselben Bewertungs- raster eingesetzt. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wurde bislang zugunsten einer Vollevaluation der Lehr- veranstaltungen keine eigene Evaluation der Prüfungen durchgeführt. Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin Beim Joint Master Medizin werden die Semes- ter-Leistungskontrollen durch die UZH durchgeführt und mit einem Fragebogen evaluiert. Beim Studiengang Health Sciences wurden die Prüfungen im Austausch mit den Liaison-Studierenden evaluiert. Joint Master Medizin: Die Lehrenden der Universi- tät Luzern können sich durch das Erstellen von Prü- fungsfragen an der Konzipierung der Leistungskontrol- len beteiligen. In Zukunft möchte das Departement hier verstärkt auch bei den Evaluationen der Prüfungen mit- wirken. Die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin wird laufend durch das Bundesamt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit allen medizinischen Fakultäten evaluiert und verbessert. Masterstudiengang Health Sciences: Mit dem Feed- back der Liaison-Studierenden zu Prüfungen werden bei Bedarf Veränderungen in der Prüfungsgestaltung mit den Dozierenden angeregt. 4.1.3 Studiengangevaluation Die Qualitätssicherung in den Studiengängen an der Universität Luzern erfolgte bis 2016 hauptsächlich an- hand von einzelnen, oft subjektiven und nicht extern be- gleiteten Verfahren, wie die studentischen Beurteilun- gen der einzelnen Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die Absolventenbefragungen und die Überprüfung der Studiengangkonzepte auf Bologna-Konformität durch den Akademischen Direktor (heute Generalsekretär). Diese einzelnen Verfahren waren nicht (mehr) zeitge- mäss und nicht ausreichend, um die Qualität der gesam- ten Studiengänge zu sichern. Im Hinblick auf die Emp- fehlungen aus dem Quality-Audit 2014 wurde diese Pra- xis an der Universität Luzern ab 2016 geändert. Alle Fakultäten wurden durch die Universitätsleitung dazu verpflichtet, ihre Studiengänge zu evaluieren. Als Hilfe- stellung für die Durchführung der Studiengangevalua- tionen wurde ein Leitfaden114 durch die universitäre Stelle für Qualitätsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Lehre ausgearbeitet. 112 Beilage zur Fakultätsversammlung 25.03.2019: Vorschlag zur Optimierung hochschuldidaktischer Strukturen der KSF (Anhang 31) 113 Beilage zur Fakultätsversammlung 27.05.2019: Prüfungsevaluation KSF: Prozeduren ab HS 2019 (Anhang 32) 114 Leitfaden für die Evaluation der Studiengänge an der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Stu- diengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf Abb. 5 Qualitäts-Kriterien für Beurteilung eines Studienganges (vereinfachte Darstellung) STUDIENGANG-QUALITÄT https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Studiengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Studiengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf Draft Gesamtbericht 2020 35 Die Evaluation der Studiengänge ist, neben der stu- dentischen Beurteilung der Lehrveranstaltungen und der Prüfungen sowie der Absolventenbefragungen, ein wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung in der Lehre und im Studium an der Universität Luzern. Angesichts ihres Umfangs ist sie das komplexeste Verfahren: Sie ist mehrstufig, sie schliesst alle am Studiengang beteiligten Zielgruppen mit ein – die Studierenden, die Dozieren- den und die Studiengangleitung – und sie involviert ex- terne Experten*innen. Diese Merkmale machen die Stu- diengangevaluation zu einem der bedeutendsten Pro- zesse in der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Lehre und im Studium. Die Studien- gangevaluationen können an der Universität Luzern unter dem Lead und in enger Zusammenarbeit mit der Stelle für Qualitätsmanagement durchgeführt werden, oder ganz in Eigenregie der Fakultäts-, Departements- oder Studiengangleitungen. Das Qualitätsmanagement bietet bei Bedarf umfassende fachliche Unterstützung beim gesamten Prozess. Zurzeit wird beispielsweise der Studiengang «Weltgesellschaft und Weltpolitik» evalu- iert, die Evaluation soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein. An der Universität wurden bislang noch nicht alle Studiengänge evaluiert. Beabsichtigt ist die fortlaufende Evaluation weiterer Studiengänge. Dies wird auch durch die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern für die Jahre 2019 – 2022 vorgegeben115. Zur bislang erfolgten Umsetzung der Studiengang- evaluationen an den Fakultäten und dem Departement s. die Ausführungen im Abschnitt 3.3.1. 4.1.4 Absolventinnen- und Absolventenbefragung Die Universität beteiligt sich seit 2010 an der natio- nalen Befragung des Bundesamts für Statistik (BfS), welche alle zwei Jahre durchgeführt wird, einer Voller- hebung von Absolvent*innen auf allen Stufen (Bachelor, Master, Doktorat). Das BfS bietet den Hochschulen die Möglichkeit, die allgemeine Befragung, welche sich vor- wiegend auf den Übergang vom Studium ins Berufsle- ben fokussiert, durch eigene, hochschulspezifische Fra- gen zu ergänzen. Die Universität Luzern nutzt dies für eine quantitative und qualitative Absolventenbefragung zur Einschätzung diverser Aspekte des Studiums, z.B.: – allgemeine Zufriedenheit mit dem Studium – Wiederwahlbereitschaft – Qualität der Ausbildung Dies ergibt eine retrospektive Einschätzung der Lehre und insbesondere der gesamten Studiengänge auf allen Stufen. Hierzu wurde von der Universität ein stan- dardisierter Fragebogen entwickelt, der vom Qualitäts- management und den Fakultäten fortlaufend aktualisiert wird. Die Befragungsergebnisse werden vom Qualitäts- management ausgewertet und den Fakultätsverantwort- lichen kommuniziert116. Die Auswertungen erfolgen bis auf die Ebene der einzelnen Studiengänge. Die Fakul- täts-Verantwortlichen und das Qualitätsmanagement definieren anschliessend Verbesserungsmassnahmen, wobei die Umsetzung den Fakultäten obliegt. Das Qualitätsmanagement analysiert die Wirkung der Mass- nahmen anhand der Ergebnisse der nächsten Befra- gungsperiode. 115 Leistungsvereinbarung 2019 – 2022: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 116 Zufriedenheit mit dem Studium an der Universität Luzern. Ergebnisse der Absolventenbefragung 2017 (Anhang 33) 1 2 3 4 5 6 PHASE AKTIONEN Start des Verfahrens Kick-Off Meeting Datensammlung Daten-Aufbereitung und Auswertung 1. Selbstbeurteilung. Kennzahlen 4. Dozierenden- diskussion 2. Sammlung der Dokumente, Broschüren usw. 3. Studierenden/ Absolventen- Umfrage Zusammenfassung und Empfehlungen Schlussbericht Ergebnis- Beurteilung Experten- Bericht Aufbereitung und Auswertung Nutzung der Ergebnisse VERANT- WORTLICHE SG-Leitung, QM 1 – 2: SG-Leitung 3 – 4: QM QM QMExterne/r Experte/in SG-Leitung Umsetzungs- plan Max. 1 Jahr Phasen der SG-Evaluation Abb. 6 Phasen der Studiengangevaluation https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 36 4.1.5 Expertenurteile Neben der Beurteilung der Qualität durch die Be- teiligten (Studierende, Dozierende etc.) werden Exper- tenurteile als wesentlicher Bestandteil des Qualitätssys- tems eingesetzt. Expertenurteile sind in vielen Berei- chen formalisiert, wie z.B. bei der Einführung von Instrumenten (z.B. Fragebogenerstellung durch die Lehr- und Evaluationskommissionen, welchen eine ex- terne Expertenperson angehört), bei der Entwicklung und Evaluation von Studiengängen (vgl. Kap. 3.3.1 und 4.1.3), oder als unabhängige Gutachten bei Qualifikati- onsarbeiten. Im Rahmen von Berufungsverfahren wer- den immer externe Expertenpersonen beigezogen. Zu den externen Expertenurteilen sind auch die Qualitäts- prüfungen durch das Qualitätsmanagement zu zählen (z.B. bei der Erstellung von Evaluationsinstrumenten). 4.1.6 Formative Evaluationen und Feedbackgespräche An der Universität hat sich seit ihrer Gründung eine Kultur der offenen Tür und direkten Kontakte entwi- ckelt. Formative und non-formale Evaluationen haben Tradition und spielen auf verschiedenen Ebenen eine wichtige Rolle in der Qualitätssicherung und -entwick- lung. Im Folgenden einige Beispiele: – Open Door des Rektors für Studierende und Mitar- beitende, um Anregungen, Fragen, Kritik zu äussern – Wöchentliche Besprechungsstunde des Dekans der Theologischen Fakultät für die Studierenden und Lehrbeauftragten sowie bei Bedarf Feedbackgesprä- che zwischen dem/der Dekan*in und den Profes- sor*innen – Jährliches Treffen des/der Dekan*in der Kultur- und Soziallwissenschaftlichen Fakultät mit den gewählten Studierenden- und Mittelbauvertretungen zu aus- führlichen Gesprächen, um Feedback einzuholen, Wünsche entgegenzunehmen und Entwicklungs- pläne zu erläutern – Open Door des/der Dekan*in der Rechtswissen- schaftlichen Fakultät für Studierende sowie Semes- ter-Apéro der Fakultätsleitung für Studierende – An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wurde eigens zum Zweck des Feedback seitens der Studierenden ein Gefäss eingerichtet, zu welchem Vertreter*innen der Fakultät Studierende zum Kaffee einladen, um verschiedene Themen zum neuen Stu- diengang zu diskutieren117. Insbesondere administra- tive Prozesse wurden durch diese Rückmeldungen entwickelt, umgestaltet und verbessert. 4.1.7 Studienberatung Die Zufriedenheit der Studierenden mit der Wahl ihres Studienganges hat einen Einfluss auf die Qualität der Lehre, weshalb die Universität die Studienberatung stark ausgebaut und die Informationen zu den Studien- gängen optimiert hat. Die Studienberatung übernimmt eine wichtige Funktion als Schnittstelle zwischen den Studierenden und den Dozierenden sowie der Adminis- tration der Fakultäten und des Departements. Durch den Austausch mit den Studierenden im persönlichen Gespräch und per Mail können Anliegen der Studieren- den erkannt, aufgenommen und kanalisiert werden. Die Studienberatungen werden durch die Fakultäten und das Departement organisiert. Es bestehen sowohl allge- meine Studienberatungen (für Studieninteressierte so- wie allgemeine Fragen rund um das Studium), wie auch Fachstudienberatungen (für Fragen zu bestimmten Stu- dienprogrammen). Auftrag der Studienberatungen ist die kontinuierliche Beratung von Beginn des Studiums bis zur Promotion und beruflicher Ausrichtung. Die Studienberatungen erhalten dabei informelle Rückmel- dungen der Studierenden zum Verlauf und zur Qualität von Lehrveranstaltungen. Die Zufriedenheit der Studie- renden mit der Studienberatung wird in der im zwei- jährlichen Rhythmus durchgeführten Absolventenbe- fragung (vgl. Kap. 4.1.4) erfragt. Dabei wird auf drei Aspekte der Zufriedenheit mit der Beratung eingegan- gen: Beratung hinsichtlich der Planung des Studiums, in Bezug auf Mobilität und allgemeine Beratung. 4.1.8 Leistungskennzahlen und weitere Gefässe zur Qualitätssicherung in der Lehre Leistungskennzahlen werden regelmässig erhoben und ausgewertet. Viele Kennzahlen richten sich nach dem Hochschulindikatorensystem SHIS118 aus. Dies er- möglicht den Vergleich mit anderen Hochschulen. Im Bereich Lehre werden als zentrale Merkmale Studien- dauer, Betreuungsquoten, Abschlussquoten, Migrati- onsquoten sowie die Beschäftigungsquote nach Studien- abschluss erhoben. Die Leistungskennzahlen werden von der Universitäts- und den Fakultätsleitungen als Führungsinstrument verwendet. Sie haben zudem einen Einfluss auf die Höhe der Bundesbeiträge. Die vierjährigen Leistungsvereinbarungen119 be- schreiben die Aufgaben und Entwicklungsschwerpunkte der Universität, Zielgrössen zu den Studierendenzahlen und je einen Eckwert zur Forschung (alle Organisations- einheiten) und zur Lehre (alle Studiengänge) (vgl. kap. 3.2.1). 117 Flyer break@luz 2019 (Anhang 34) 118 SHIS-Fächerkatalog für universitäre Hochschulen: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/nomenklaturen/fkatuni.html 119 Leistungsvereinbarung 2019 – 2022: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bildung-wissenschaft/nomenklaturen/fkatuni.html https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf Draft Gesamtbericht 2020 37 Einjährige Leistungsaufträge konkretisieren die vierjährigen Leistungsaufträge und formulieren einige Jahres-Eckwerte – zu den Lehr- und Forschungsleistungen, – zur Weiterentwicklung der Universität, – zur gesellschaftlichen Relevanz für die Region und zur öffentlichen Präsenz – sowie zur Arbeits- und Lebensqualität. Die Universität berichtet dem Regierungsrat jeweils nach Ende eines Kalenderjahrs, inwiefern sie diese Ziel- grössen erreicht hat. Diese Zielgrössen dienen der Kan- tonsregierung auch als Mengengerüst für die Begrün- dung der Kantonsbeiträge im Kantonsparlament. Uni- versitätsinterne Leistungsvereinbarungen des Rektorats mit den Leistungserbringern (Prorektorate, Dienste und Fakultäten / Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin) konkretisieren die einjährigen Leistungs- aufträge auf Stufe der Abteilungen. Die Leistungserbrin- ger dokumentieren dem Rektor jährlich, inwiefern sie die in den Vereinbarungen definierten Ziele erreicht haben. Als weiteres Instrument zur Qualitätssicherung an- hand von Leistungskennzahlen dient der Universität die Absolventen*innenbefragung des Bundesamtes für Sta- tistik (vgl. Kap. 4.1.4). 4.1.9 Gremien im Bereich Lehre Folgende Gremien im Bereich Lehre sind an der Universität vorhanden: 120 Statut der Universität Luzern, §24: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 121 Fakultätsreglement der Theologischen Fakultät der Universität Luzern, §17: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541 122 Richtlinien zum Evaluationssystem der Theologischen Fakultät Luzern (Anhang 8) 123 Reglement der Theologischen Fakultät der Universität Luzern, §7: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541 Gremium Aufgaben Mitglieder Universitäre Lehrkommission ULEKO120 – befasst sich mit Fragen der Entwicklung der Lehre und der Hochschuldidaktik – beurteilt und fördert neue Lehrformen und die Entwicklung neuer Technologien für die Lehre – Prorektor*in Lehre mit Vorsitz – Generalsekretär*in – 1 Professor*in pro Fakultät/Departement – je eine Vertretung des Mittelbaus und der Studierenden Lehr- und Prüfungs- kommission der TF121 Arbeitet gemäss den Richtlinien zum Evaluationssystem der TF122 und ist zuständig: – für die Qualitätssicherung in der Lehre, inkl. der Weiterentwicklung der Evaluationsinstrumente für die Lehre – sowie für die Gesamtübersicht über die Studiengänge, namentlich die Überprüfung der Studien- und Prüfungsordnungen, Rahmenstudienordnungen und Wegleitun- gen zuhanden der Fakultätsversammlung – 3 Professor*innen – je eine Vertretung der Assistierenden und Studierenden sowie die beiden Studienleitenden der TF (mit beratender Funktion) – 1 Hochschuldidaktische Expertenperson Lehr- und Evaluations- kommission der KSF – unterbreitet im Bereich Lehre Vorschläge zu Verbesserungen und grundsätzliche Empfehlungen für zukünftige Lehrangebote – nimmt im Bereich Evaluationen Evalua- tionsergebnisse zur Kenntnis und sorgt für eine angemessene Information gegenüber dem/der Dekan*in und der Fakultätsver- sammlung – ist insbesondere zuständig für Vor- und Nachbereitung von Audits und Akkreditie- rungsverfahren, Studiengangevaluationen, Lehrveranstaltungs- und Prüfungsevalua- tionen – 3 Vertretungen der Professorenschaft – 1 Vertretung des Mittelbaus – 1 Vertretung der Studierenden – 1 universitätsexterne Expertenperson – 1 Vertretung der Dekanatsstudien- beratung https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541 https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541 38 Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät und das Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin haben aufgrund ihrer geringen Grösse keine eigenen Kommissionen zur Evaluation der Lehre eingerichtet, sondern behandeln diese Anliegen in der Fakultäts- bzw. Departementsversammlung. Das Departement verfügt zudem über einen Studien- und Prüfungsaus- schuss. Diesem obliegt u.a. die Organisation und Durch- führung von Abschlussprüfungen, Entscheidungen in Zulassungsfragen und Entscheid über die Anrechenbar- keit vergleichbarer Studien- und Prüfungsleistungen anderer Hochschulen. An der Wirtschaftswissenschaft- lichen Fakultät ist reglementarisch die Funktion eines/ einer Studiendelegierten eingesetzt worden, welche die Schnittstelle zwischen Studienberatung und Fakultäts- versammlung einnimmt und innerhalb der Rahmenvor- gaben selbst Einzelfallregelungen und Präzedenzent- scheide (z.B. in Fragen der Zulassung) fällt. 4.1.10 Didaktische Förderung von Dozierenden Das Zentrum Lehre des Prorektorats Lehre und In- ternationale Beziehungen125 bietet für Dozierende, die am Anfang ihrer Lehrtätigkeit stehen, einen Basiskurs Hochschuldidaktik an, der in die Grundlagen der Hoch- schuldidaktik einführt und drei ECTS umfasst. Alle Do- zierenden der Universität Luzern haben zudem die Möglichkeit, kostenfrei an Weiterbildungen zu spezifi- schen Themen wie Feedback oder Gruppenarbeitstech- niken teilzunehmen. Didaktische Inputs gibt das Zent- rum Lehre in kurzen Veranstaltungen wie z.B. dem In- fo-Lunch126 und Webinare. Das Zentrum Lehre unterstützt Dozierende beim Besuch externer Weiterbil- dungen zur Hochschuldidaktik finanziell. Einzelbera- tungen sind jederzeit möglich. Innovative Lehrprojekte werden mit bis zu 4’000 CHF über die universitäre Lehrkommission gefördert. Eine ausführlichere Be- schreibung dazu findet sich im Kap. 4.4.2. Fachspezifische Förderung der Dozierenden finden auf Fakultäts- bzw. Departementsebene statt. Beispiels- weise bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät Assis- tierenden, die neu in die Lehre einsteigen, einen spezi- fisch auf die rechtswissenschaftliche Lehre ausgerichte- ten Didaktikkurs an und finanziert ihn. Das Departement GWM bietet modular aufgebaute Fortbil- dungen und Workshops an, um die Lehrenden didak- tisch weiterzubilden und auf die Eigenheiten und Neue- rungen universitärer Ausbildung in Medizin und Ge- sundheitswissenschaften hinzuweisen127. 4.2 Das Qualitätssicherungssystem in der Forschung Das Qualitätssicherungssystem in der Forschung umfasst alle Prozesse der Forschung, von der Ausarbei- tung von Forschungsprojekten, Drittmittelanträgen, ko- operativer Forschung bis zur Förderung des akademi- schen Nachwuchses. Eingebunden ins Qualitätssiche- rungssystem sind alle in der Forschung tätigen Mitarbeitenden, das Prorektorat Forschung, die Lei- tungsgremien der Universität und der Fakultäten sowie des Departements GWM, sowie die Mittelbauorganisa- tion MOL, die Stelle für Chancengleichheit und die Stelle für Forschungsförderung. Im Folgenden werden die einzelnen Instrumente zur Qualitätssicherung be- schrieben. Gremium Aufgaben Mitglieder Lehr- und Evaluations- kommission der RF124 – Formulierung und regelmässige Überprü- fung der Evaluationsfragebögen für alle Lehrveranstaltungstypen (Vorlesungen, Übungen, Proseminare, Seminare, Falllösungen) – Verabschiedung des Evaluationsplans pro Semester – Kenntnisnahme und Diskussion der Evaluationsergebnisse – soweit nötig: Information an den/die Dekan*in. Bei unbefriedigenden Evalua- tionsergebnissen sucht der/die Delegierte*r für die Lehre das Gespräch mit der betroffenen dozierenden Person, welche auch zu einem Gespräch mit der Kommis- sion eingeladen werden kann – 1 Delegierte*r für die Lehre (Vorsitz) – je eine Vertretung Professorenschaft, Studierende, Lehrbeauftragte, Assistierende; – eine vom Vorsitzenden bezeichnete Expertenperson für Didaktik einer anderen Hochschule 124 gestützt auf die Lehr- und Evaluationsrichtlinie der RF (Anhang 9) 125 Zentrum Lehre der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/lehre/zentrum-lehre/ 126 Programm Info-Lunch Universität Luzern: https://www.unilu.ch/universitaet/interne-weiterbildung/info-lunch-il-spezial-il-hochschuldidaktik/ 127 Werkstattsymposium «Didaktik Medizin und Gesundheit – Luzerner Programm» (Anhang 35) https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/lehre/zentrum-lehre/ https://www.unilu.ch/universitaet/interne-weiterbildung/info-lunch-il-spezial-il-hochschuldidaktik/ Draft Gesamtbericht 2020 39 4.2.1 Forschungsinformationssystem FIS Die Darstellung und Sichtbarkeit der Forschungs- leistungen der Universität ist seit 2016 durch die Ein- führung des Forschungsinformationssystems FIS enorm verbessert worden. Es handelt sich dabei um eine Datenbank zur Erfassung, Darstellung und Aus- wertung von Daten im Zusammenhang mit Forschung. Nebst der Erhöhung der Sichtbarkeit werden auch die administrativen Prozesse in der Forschungsverwaltung und der Berichterstattung vereinheitlicht und verein- facht. Forschende erfassen ihre Publikationen, Achie- vements (akademische Leistungen wie z.B. Kongress- beiträge) sowie Forschungsprojekte und deren Finan- zierungen. Das FIS erlaubt Auswertungen der Forschungsdaten auf Fakultätsstufe und auf mehreren Funktionsebenen, somit können die Leistungen von Professorenschaft und Mittelbau separat ausgewertet werden. Die Unterscheidung von akademischen (z.B. Zeitschriftenartikel, Dissertationen etc.) und nicht aka- demischen Publikationen (z.B. Berichte in Publikums- medien, Gutachten etc.) trägt zur Aussagekraft und Qualität der Daten bei. Die Datenbank erlaubt zudem Mehrjahresvergleiche, die als internes Monitoring ge- nutzt werden. Die Erfassung der Daten ist für alle For- schenden obligatorisch und wird durch die FIS-Verant- wortliche überprüft. Die Einträge im FIS können auf Wunsch mit dem persönlichen Profil der Universitäts- webseite verknüpft werden, was einen zusätzlichen An- reiz zur Datenerfassung darstellt. Derzeitiges Optimierungspotential besteht einer- seits in der Behebung von Unvollständigkeiten im Sys- tem der Datenerfassung, die seit der Einführung 2016 sukzessive behoben werden. Zudem ist die Universität bestrebt, die Datenqualität nach wie vor zu optimieren. Dazu werden die Daten jeweils vom Qualitätsmanage- ment und der FIS-Verantwortlichen «händisch» verifi- ziert/plausibilisiert und ggf. nach Rücksprache mit den Forschenden korrigiert, was grossen administrativen Aufwand mit sich bringt. 4.2.2 Akademischer Bericht Der Akademische Bericht128 ist die jährliche Aus- wertung der Forschungsaktivitäten an der Universität, basierend auf den Einträgen im Forschungsinformati- onssystem FIS. Die Datenauswertung und Berichter- stellung erfolgt durch das Qualitätsmanagement. Dabei werden die Daten auf Fakultätsstufe und mehreren Funktionsebenen ausgewertet. Universitätsangehörige werden im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Ergebnisse informiert. Der Akademische Be- richt dient der Universität als Datengrundlage zum Nachweis ihrer Zielerreichung zum Leistungsauftrag129 des Kantons Luzern, wovon u.a. Forschungsbeiträge ab- hängig sind. Die Berichtsdaten werden bei Bedarf auch auf Personenebene ausgewertet. Bei ungenügenden bzw. fehlenden Leistungen wird ein Gespräch gesucht, bei herausragenden Leistungen erfolgt keinerlei Reak- tion. Zuständig für allfällige Massnahmen sind der/die Rektor*in und die Dekan*innen. 4.2.3 Peer Reviews Peer Reviews werden nach Bedarf durchgeführt mit dem Ziel einer Optimierung der Forschung in Bezug auf Ausrichtung, Portfolio und Performance. Die For- schungskommission der Universität Luzern (FoKo) leistet einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung der von der Universität finanzierten Forschung und unterstützt den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) in der Evaluation von Personenförderungsinstrumenten. Die FoKo prüft und bewilligt individuelle Forschungs- gesuche sowie Gesuche für Anschubfinanzierungen, die zur Vorbereitung von Drittmittelgesuchen dienen. In diesem Sinne kommt der FoKo eine wichtige Peer Re- view-Rolle zu. Im Auftrag des Rektorats nimmt die FoKo zudem auch Qualitätsprüfungen anderer Art, z.B. bei der Aus- schreibung neuer universitärer Forschungsschwer- punkte vor. Vorgesehen ist, dass die FoKo ab 2021 auch die Mobilitätsbeitragsgesuche von Doktorierenden der Universität Luzern evaluiert. Die neu geschaffenen Mo- bilitätsbeiträge werden von der Graduate Academy der Universität Luzern ausgeschrieben und ersetzen die vom SNF aufgehobenen Doc.Mobility-Stipendien. Auch können einzelne Professorinnen und Profes- soren der Universität Luzern bei der Eingabe von Dritt- mittelgesuchen für die «Feedbackschlaufe» herbeigezo- gen werden. Peer Reviewer können aber auch von aus- serhalb eingesetzt/engagiert werden; die Pflege von internen und externen Netzwerken begünstigt allge- mein eine «Peer Reviewer – Kultur» mit Bemühung um wissenschaftliche Qualität. Diese Kultur zeigt sich auch in den vielfältigen Kooperationen unter den Profes- sor*innen, beziehungsweise unter den Lehrstuhlina- ber*innen, insbesondere bei Tagungen, gemeinsamen Forschungsprojekten, Publikationen und Retraiten. 4.2.4 Gremien im Bereich Forschung An der Universität Luzern fördern zwei Gremien direkt Forschung: eine interne Forschungskommission und eine SNF-Forschungskommission: 128 Akademischer Bericht 2019 (Anhang 36) 129 Leistungsauftrag 2020 des Kantons Luzern für die Universität Luzern (Anhang 29) 40 4.2.5 Anreize und Massnahmen im Bereich Forschung Anreize zur Förderung der Forschung werden über das breite Beratungsangebot im Bereich Forschungsför- derung, mit Hilfe von Forschungskompetenzerwerb (Weiterbildungen wie Proposal Writing, Literaturver- waltung etc.), regelmässigen Informationsveranstaltun- gen zu Forschungseingaben (SNF, Euresearch etc.) im Bereich Dienstleistungen gesetzt. In den Richtlinien zur Förderung fremdfinanzierter Forschung133 sind Instru- mente wie Lehrentlastung oder personelle Unterstüt- zung geregelt. Über diese Instrumente entscheidet der/ die Rektor*in. Die Forschungskommission vergibt Fi- nanzierungen für die Ausarbeitungen von Forschungs- anträgen, sogenannte Anschubfinanzierungen. Mit die- sen Geldern, welche kompetitiv vergeben werden, kön- nen Nachwuchsforschende (Can-docs/Postdocs) bei der Ausarbeitung der Anträge eingebunden werden und er- lernen so wichtige Forschungskompetenzen. Das Anreizsystem in der Forschung und die Unter- stützung der Forschenden wurde ausgebaut, so dass die Universität, in Verbindung mit der Regelung für die Forschungssemester der Professuren, über ein gutes Forschungsumfeld verfügt. Klar zu den Stärken der For- schungsförderung an der Universität Luzern zählen die Anschubfinanzierungen. Das Qualitätsbewusstsein im Bereich Forschung ist in den letzten Jahren stark ins Zentrum gerückt. Dies hat sich auch kulturell bemerkbar gemacht. Forschung wird nicht mehr hauptsächlich als professorale Tätigkeit angesehen, vielmehr steht die Förderung und Wahrneh- mung der eigenständigen Forschung des Mittelbaus und der Forschungsbeauftragten verstärkt im Fokus. Im Jahre 2014 wurde zwecks digitaler Verwaltung und Darstellung, beziehungsweise Sichtbarmachung gegen aussen, das Forschungsinformationssystem (FIS) an der Universität Luzern eingeführt. Auch wird der Aufbau der elektronischen Gesucheingabe via die Platt- form «myFoko» vorangetrieben. Mit dem Ziel, den über 400 Doktorierenden und Postdocs an der Universität Luzern interdisziplinär ge- 130 Reglement für die Forschungskommission der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/Dok/Reglement_Foko.pdf 131 Merkblatt: Unterstützungsanträge an die Forschungskommission der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/ Dok/Merkblatt_Foko_20190801.pdf 132 Reglement: Lokale Forschungskommission des Schweizerischen Nationalfonds an der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische- dienste/fofoe/Dok/reglement_snf-forschungskommission_def.pdf 133 Richtlinien zur Förderung der fremdfinanzierten Forschung: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/Dok/Foerderung_der_fremdfin._ Forschung__01.11.2019_.pdf Gremium Aufgaben Mitglieder Forschungs- kommission der Universität Luzern (FoKo) 130 Entscheidet gemäss FoKo-Merkblatt131 über die interne Zuteilung von Mitteln aus dem universitären Forschungskredit für: – Anschubfinanzierungen zur Ausarbeitung von externen Drittmittelgesuchen (mit und ohne «Bridge») – kleinere Forschungsprojekte – Publikationen – Vermittlungsprojekte – Austausch und Vernetzung (Tagungsorganisation und Teilnahme, interne u. externe Vernetzung) – Nachwuchsförderung für Postdocs (Sabbatical «SpeedUp») 13 stimmberechtigte Mitglieder: – Der/die Generalsekretär*in – je zwei Professor*innen pro Fakultät / Departement – Mittelbau u. Studierende, je eine Vertretung Ständige Mitglieder ohne Stimmrecht: – Leitung Finanz- und Rechnungswesen – Leitung Fachstelle Chancengleichheit – Leitung Stelle Forschungsförderung Forschungs- kommission SNF an der Universität Luzern132 – Spricht Mobilitätstipendien an Doktorie- rende und Postdocs der Universität Luzern: Doc.Mobility und Early Postdoc.Mobility Zudem: – Doc.CH: Dissertationsprojektbeiträge an Doktorierende der Universität Luzern (1. Evaluationsstufe; die 2. Stufe findet beim SNF in Bern statt) 15 stimmberechtigte Mitglieder: – je drei Professor*innen pro Fakultät und Departement Ständige Mitglieder ohne Stimmrecht: – Vertretung Mittelbau und Studierende – Generalsekretär*in – Leitung Finanz- und Rechnungswesen – Leitung Fachstelle Chancengleichheit – Leitung Stelle Forschungsförderung https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/Dok/Reglement_Foko.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/Dok/Merkblatt_Foko_20190801.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/Dok/Merkblatt_Foko_20190801.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/Dok/reglement_snf-forschungskommission_def.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/Dok/reglement_snf-forschungskommission_def.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/Dok/Foerderung_der_fremdfin._Forschung__01.11.2019_.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/Dok/Foerderung_der_fremdfin._Forschung__01.11.2019_.pdf Draft Gesamtbericht 2020 41 staltete Kurse und Unterstützung anzubieten, wurde 2019 die Graduate Academy unter Leitung des Prorekto- rats Forschung auf Ebene der Universität gegründet. Die Nachfrage für die angebotenen Kurse ist hoch und geht über die Grenzen der Universität hinaus (insbesondere zu benachbarten Universitäten). Im Hinblick auf Open Access und Open Data wurde die Zusammenarbeit mit der Zentral- und Hochschul- bibliothek (ZHB) verstärkt, einerseits auf beratender Ebene, andererseits auf technischer Ebene (Dienstleis- tung für Forschende). Die Universität verfügt zudem über Forschungsför- dermittel, die kompetitiv vergeben werden: Anschubfi- nanzierungen für Drittmittelprojekte134, individuelle Förderungen für Nachwuchsforschende und «SpeedUp» Sabbaticals135, universitäre Forschungsschwerpunkte136 und eine grosszügige Regelung der Forschungssemester für die Professuren137. Die Forschungsfördermittel wer- den von der universitären Forschungskommission138 (unter Einbindung der universitären Gleichstellungs- kommission) oder vom/von der Rektor*in vergeben. Als Schwäche muss erwähnt werden, dass das Sub- sidiaritätsprinzip der Forschungsförderung durch die FoKo die Eingabe von Gesuchen kompliziert. Insbeson- dere gibt es einen Bedarf der Forschenden nach Unter- stützung kleinerer Projekte und Vorhaben, für welche Drittmitteleinwerbungen oftmals schwierig sind. Auch hat sich der Gesamtbetrag von CHF 8’000 für Gesuche im Umlaufverfahren als zu klein erwiesen. Bei nur drei FoKo-Sitzungsterminen pro Jahr kann aussichtsreiche Forschung, die aufgrund der Fragestellung oder des For- schungsdesigns nicht aufgeschoben werden sollte, nicht immer optimal unterstützt werden. Es gilt darüber nachzudenken, ob kleinere For- schungsvorhaben und -finanzierungen nach wie vor über die recht aufwändige Gesuchseingabe bei der FoKo laufen sollten oder ob sich die FoKo in Zukunft nicht mit grösseren Projekten befassen sollte. Von den kleinen Vorhaben, die auch in den Fakultäten behandelt werden könnten, könnte die FoKo dann entlastet werden. Schliesslich muss bemerkt werden, dass das Spee- dUp-Instrument unterdotiert ist (maximaler Beitrag: CHF 20’000). Für die Finanzierung von sechs Monaten einer Postdoc-Stelle à 50 % werden ca. CHF 35’000 be- nötigt, um das Instrument effizient auszugestalten. Ins- gesamt ergibt sich ein FoKo-Reformbedarf, der in den zuständigen Gremien in naher Zukunft behandelt wer- den sollte. 4.3 Zentrale Entscheidungsgremien Im Folgenden werden die zentralen Entscheidungs- gremien der Universität Luzern erläutert. 4.3.1 Universitätsrat Der Universitätsrat ist das strategische Führungs- und Aufsichtsorgan der Universität139, 140. Er umfasst 10 Mitglieder: – den/die Vorsteher*in des zuständigen kantonalen Departements – vier bis acht vom Regierungsrat gewählte Persön- lichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft – den/die Rektor*in (mit beratender Funktion). Struktur Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Gremiums sowie die Wahl der Mitglieder sind im Universitätsge- setz 141 geregelt, die Organisation in einem Organisati- onsreglement des Universitätsrats 142. Der Regierungsrat achtet jeweils bei den Wahlen auf die fachlichen Bezüge der neuen Mitglieder zu den Abteilungen der Universi- tät. Der Universitätsrat operiert ohne Einsitznahme von Mitgliedern der Universität. Eine Ausnahme bildet der/ die Rektor*in, der/die mit beratender Funktion und ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilnimmt. Einbindung der Universität in den Trägerkanton Der für die Universität zuständige Regierungsrat ist von Amtes wegen Mitglied des Universitätsrats. Er über- nimmt in der Regel den Vorsitz. Der Kanton Luzern schliesst mit der Universität mehrjährige Leistungsver- einbarungen143, 144 ab zu den Entwicklungsschwerpunk- ten, Leistungszielen und den geplanten Finanzierungs- beiträgen des Kantons. Sie werden konkretisiert in jähr- lichen Leistungsaufträgen. Der Universitätsrat informiert den Regierungsrat periodisch über die er- brachten Leistungen der Universität. Die jährlichen Re- 134 Richtlinien zur Förderung der fremdfinanzierten Forschung: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/Dok/Foerderung_der_ fremdfin._Forschung__01.11.2019_.pdf 135 Antragsformulare an die universitäre Forschungskommission: https://www.unilu.ch/forschung/foerderung-universitaet-luzern/foko-gesuche/ 136 Universitäre Forschungsschwerpunkte: https://www.unilu.ch/forschung/aktivitaeten/forschungsschwerpunkte/ 137 Reglement zur Gewährung von Forschungssemestern an der Universität Luzern (Anhang 37) 138 Universitäre Forschungskommission FoKo: https://www.unilu.ch/universitaet/kommissionen/forschungskommission/ 139 Organigramm der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/portraet/Organigramm.pdf 140 Statut der Universität, §11: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 141 Universitätsgesetz, §§14 bis 16: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 142 Organisationsreglement des Universitätsrats: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Organisationsreglement_des_ Universitaetsrats_vom_17.10.2001__Stand_22.04.2015_.pdf 143 Leistungsvereinbarung: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 144 Eignerstrategie 2017 des Kantons Luzern für die Universität Luzern: https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/FD/Beteiligungen/Eignerstrategien_2017/ Universitaet_Luzern.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/Dok/Foerderung_der_fremdfin._Forschung__01.11.2019_.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/fofoe/Dok/Foerderung_der_fremdfin._Forschung__01.11.2019_.pdf https://www.unilu.ch/forschung/foerderung-universitaet-luzern/foko-gesuche/ https://www.unilu.ch/forschung/aktivitaeten/forschungsschwerpunkte/ https://www.unilu.ch/universitaet/kommissionen/forschungskommission/ https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/portraet/Organigramm.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Organisationsreglement_des_Universitaetsrats_vom_17.10.2001__Stand_22.04.2015_.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Organisationsreglement_des_Universitaetsrats_vom_17.10.2001__Stand_22.04.2015_.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/FD/Beteiligungen/Eignerstrategien_2017/Universitaet_Luzern.pdf https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/FD/Beteiligungen/Eignerstrategien_2017/Universitaet_Luzern.pdf 42 visionen der Rechnungsabschlüsse erfolgen durch die kantonale Finanzkontrolle. Geschäfte Die Geschäfte des Universitätsrats werden durch den Senat vorgeprüft, durch die Geschäftsstelle aufbe- reitet, protokolliert und mit einer Pendenzenliste verse- hen (Rektorat). Die vom Universitätsrat erlassenen Rechtstexte werden veröffentlicht (Rechtssammlung des Kantons, Webseiten der Universität, der Fakultäten und des Departements Gesundheitswissenschaften und Me- dizin). Der Universitätsrat hat eine Aufsichtsfunktion über die Universität. Er setzt das Controlling und die Gewährleistung der Qualität mit mehreren Massnah- men um, so z.B. mit einem internen Kontrollsystem, mit einem Risikomanagement oder mit Vorgaben zur Stra- tegie der Universität. Universitätsinterne Kommunikation Die Geschäftsstelle des Universitätsrats informiert die Universitätsangehörigen über die behandelten Ge- schäfte des Universitätsrats. Die Mitglieder besuchen periodisch die Leitungspersonen der Institute und For- schungszentren der Fakultäten und melden dem Gre- mium deren Anliegen und Wünsche. 4.3.2 Universitätsleitung und erweiterte Universitätsleitung Die Universitätsleitung ist ein informelles Gremium zur Unterstützung der Leitungsaufgaben des/der Rek- tors*in durch die Leitungspersonen der Stabs- und Diensteinrichtungen145. Die Erweiterte Universitätslei- tung ist ein informelles Gremium zur Koordination der Universitätsleitung mit den Fakultäts- und Departe- mentsleitungen146. Die Universitätsleitung umfasst sechs Mitglieder, wobei der/die Rektor*in den Vorsitz hat: – den/die Rektor*in – drei Prorektor*innen – den/die Generalsekretär*in – den/die Verwaltungsdirektor*in Die Erweiterte Universitätsleitung umfasst elf Mit- glieder, Vorsitz hat ebenfalls der/die Rektor*in: – die Mitglieder der Universitätsleitung – die Dekan*innen – den/die Leiter*in des Departements Gesundheits- wissenschaften und Medizin Die Gremien wurden sieben Monate nach dem Amtsantritt des Rektors der Universität Luzern vom 1. August 2016 eingeführt, um die Leitungsorganisation weniger zentralistisch zu gestalten und die Leitungsper- sonen besser einzubeziehen. Es wurden drei Prorekto- rate geschaffen, denen die entsprechenden Einheiten unterstellt wurden (Universitätsentwicklung, Forschung, Lehre und Internationale Beziehungen). Zudem wurde der Sitzungsrhythmus der Gremien sequenziert und auf- einander abgestimmt (Zwiebelprinzip: Universitätslei- tung – Erweiterte Universitätsleitung – Senat). Die Einführung mehrerer Phasen und der vermehrte Einbezug der Leitungspersonen führten zu Qualitätsver- besserungen bei den Geschäften, zu einer breiteren Ab- stützung der Entscheide und zu einem besseren gegen- seitigen Informationsfluss. Sämtliche Sitzungen werden protokolliert und mit einer Pendenzenliste versehen. Die Universitätsleitung führt eine Projektliste. Sie wird peri- odisch überprüft und aktualisiert. In beiden Gremien werden ein- bis zweimal jährlich in einer Retraite Themen nach Bedarf vertieft bespro- chen. An den Retraiten der Erweiterten Universitätslei- tung nehmen jeweils auch die Fakultätsmanager*innen und der/die Departementsmanager*in teil. Insgesamt wurde die Universitätsorganisation und -leitung mit die- sen Massnahmen optimiert und leistungsfähiger ge- macht. 4.3.3 Senat Der Senat ist das oberste universitäre Organ für aka- demische Fragen147. Er umfasst 12 bis 20 Mitglieder148: – den/die Rektor*in (Vorsitz) – die Dekan*innen der Fakultäten – zwei Leitungspersonen der Verwaltung (Generalsekretär*in, Verwaltungsdirektor*in) – drei Vertreter*innen der Professorenschaft – zwei Vertreter*innen der Studierenden – drei Vertreter*innen des akademischen Mittelbaus – eine/n Vertreter*in des administrativ-technischen Bereichs. Struktur des Senats Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Gre- miums sind gesetzlich geregelt. Die Organisation und die Wahl der Mitglieder wird in einem Organisations- reglement festgehalten. Den Universitätsangehörigen stehen angemessene Mitwirkungsrechte zu: Die gesetz- lich festgelegte Zusammensetzung gewährleistet die Vertretungen sämtlicher Abteilungen und Personen- gruppen. Bei den Personengruppen ist angesichts der 145 Statut der Universität Luzern, §12a: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 146 Statut der Universität Luzern, §12b: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 147 Statut der Universität Luzern, §13: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 148 Organisationsreglement des Senats: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Senat_Organisationsreglement.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Senat_Organisationsreglement.pdf Draft Gesamtbericht 2020 43 akademischen Funktion sichergestellt, dass die Profes- sorenschaft ihre Verantwortung angemessen wahr- nimmt und mindestens über die Hälfte der Stimmen verfügt. Geschäfte des Senats Die Geschäfte der Fakultäten und des Departements GWM werden von den Fakultätsversammlungen / der Departementsversammlung gutgeheissen, bevor sie dem Senat beantragt werden. Das Generalsekretariat prüft die Rechtstexte vor und das Rektorat bereitet die Geschäfte auf, protokolliert die Sitzungen und veran- lasst die Umsetzung der Senatsentscheide sowie die Weiterleitung von Geschäften an den Universitätsrat. Universitätsinterne Kommunikation Die Universitätsangehörigen werden vorgängig über die traktandierten Geschäfte und nach den Sitzungen über die Ergebnisse der behandelten Geschäfte infor- miert. Die vom Senat abschliessend verabschiedeten Rechtstexte werden auf den Webseiten der Universität veröffentlicht. Universitätsinterne Richtlinien und Wei- sungen werden auf einer universitätsinternen Plattform zugänglich gemacht. 4.3.4 Gleichstellungskommission Die Gleichstellungskommission trägt zur Qualitäts- sicherung bei, indem sie sich an Berufungsverfahren be- teiligt und dafür sorgt, dass diese den Ansprüchen der Chancengleichheit gerecht werden. Für jedes Verfahren benennt die Kommission eine Person als «Chancen- gleichheitsdelegierte». Die Kommission stellt sicher, dass die Kriterien, die in der Informationsschrift «Chan- cengleichheit in Berufungsverfahren. Ein Beitrag zur Qualitätssicherung»149 formuliert sind, eingehalten wer- den und erstattet nach Abschluss des Verfahrens ihren Bericht unabhängig und direkt der Berufungsbehörde (Senat). Die Fachstelle für Gleichstellung unterstützt den Prozess, indem sie den/die Delegierte*n in begleitet und mit Informationen versorgt. Darüber hinaus bietet sie in unregelmässigen Abständen Weiterbildungsver- anstaltungen an. Die Situation im Bereich Chancen- gleichheit wird laufend beobachtet; die Fachstelle für Gleichstellung nimmt jährlich gleichstellungsbezogene Auswertungen vor und sorgt dafür, dass die Daten allen Universitätsangehörigen zur Verfügung stehen150. Um die Abläufe bei der Besetzung von Professorinnenstellen zu verbessern, hat die Gleichstellungskommission im Jahr 2018 eine Untersuchung zu den 56 in den Jahren 2002 bis 2017 durchgeführten Berufungsverfahren in Auftrag gegeben151 und anschliessend die Abläufe mit jenen anderer Universitäten verglichen152. Auf dieser Grundlage führte sie im Juni 2020 via Senat eine Opti- mierung der Verfahrensordnung herbei. Um die Quali- tät der eigenen Arbeit zu sichern, lässt die Kommission alle Beschlüsse protokollieren. Ihre Ziele erscheinen in der Leistungsvereinbarung zwischen Rektor*in und dem zuständigen Prorektorat «Universitätsentwick- lung». Der Zielerreichungsgrad wird jährlich überprüft; das Ergebnis dient als eine der Grundlagen für die For- mulierung der nachfolgenden Leistungsvereinbarung. 4.4 Ausgewählte Zentren und Stellen 4.4.1 Stelle für Qualitätsmanagement Die Stelle dient der Förderung der Qualität in den Bereichen Lehre, Forschung, Administration und Dienstleistungen. Sie stellt der Universitätsleitung und den institutionellen Einheiten geeignete Instrumente und Know-how zur Qualitätssicherung zur Verfügung, dokumentiert und evaluiert die Qualität der Studien- gänge und der Forschungstätigkeiten und nimmt die Schnittstelle im Bereich Qualität nach aussen wahr. Die Stelle für Qualitätsmanagement bietet auch allen Univer- sitätsangehörigen Beratungen und Dienstleistungen im Bereich Qualitätssicherung und Evaluation an. Die Auf- gaben der Stelle sowie die zur Verfügung gestellten Inst- rumente sind im Detail auf der Website153 beschrieben. 4.4.2 International Relations Office IRO Die Administrativstrukturen des International Rela- tions Office (IRO) haben sich in jüngster Zeit stark wei- terentwickelt. Die digitale Software «Mobility Online», mit deren Einführung 2018 begonnen wurde, hat zu ei- ner umfassenden Überprüfung sowohl der Prozesse als auch der Dokumente für die Betreuung von Austausch- studierenden von der ersten Bewerbungsrunde bis hin zum Abschluss des Austauschsemesters geführt. Der Bewerbungsprozess wurde, auch gestützt auf Gespräche mit den fakultären Studienberaterinnen und Studienbe- ratern, erheblich rationalisiert und nun wird ein voll- automatisches Online-System für Incoming- und Out- going-Studierende des Schweizerisch-Europäischen Mobilitätsprogramms (SEMP) und des Partner- ship-Programms (Austausch ausserhalb Europas) ange- boten. Obwohl die Umsetzung der ersten Phase von «Mobility Online» länger als ursprünglich vorgesehen gedauert hat, rechtfertigt das Resultat die zusätzliche Zeit, die für die Einführung aufgewendet wurde. Das Mobilitätsverfahren ist nun transparent: Austauschstu- 149 «Chancengleichheit in Berufungsverfahren. Ein Beitrag zur Qualitätssicherung»: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/chancengl/dok/ Berufungsverfahren/chancengleichheit-in-berufungsverfahren_2010.pdf 150 Frauen und Männer an der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/user_upload/_temp_/Frauen_Maenner_Final.pdf 151 Berufungsverfahren an der Universität Luzern. Bericht zuhanden der Gleichstellungskommission (Anhang 38) 152 Berufungsverfahren im Fokus: Eine komparative Bestandsaufnahme (Anhang 39) 153 Webseite Stelle für Qualitätsmanagement Universität Luzern: www.unilu.ch/qm https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/chancengl/dok/Berufungsverfahren/chancengleichheit-in-berufungsverfahren_2010.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/chancengl/dok/Berufungsverfahren/chancengleichheit-in-berufungsverfahren_2010.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/user_upload/_temp_/Frauen_Maenner_Final.pdf www.unilu.ch/qm 44 dierende können jederzeit online sehen, wo sie sich im Mobilitätsprozess befinden154. Alle Daten (z.B interinsti- tutionelle Vereinbarungen, Statistiken, Kontaktdaten) werden sicher an einem Ort gespeichert und der remo- te-Zugriff ist gewährleistet. Diese Entwicklungsschritte ermöglichen es der Universität Luzern, sich voll und ganz der Initiative «Erasmus ohne Papier» (EWP) zu verpflichten. Gleichzeitig wird «Mobility Online» weiter ausgebaut, um auch die übrigen Mobilitätsgruppen ein- zubeziehen: Studierende des CH-Unimobil-Programms, in Mobilität gehende Mitarbeitende, Dozierende und Forschende (Cotutelle programm, Besucher*innen über das Welcome Centre, Exzellenzstipendiat*innen der Schweizer Regierung sowie Teilnehmende des Flücht- lingsprogramms). Künftig sollen somit alle vom IRO be- treuten Interessengruppen in einem einzigen System betreut und verwaltet werden. Während das Mobili- ty-Online-System über eigene Handbücher und Doku- mentationen verfügt, hat das IRO für einige wichtige Prozesse auch eigene Kurzanleitungen entwickelt155, 156. Zudem haben sich die Universitäten in der Deutsch- schweiz, die «Mobility Online» nutzen, vor kurzem in einer Gruppe zusammengeschlossen, um sich über be- währte Praktiken auszutauschen und zu besprechen, wie das System weiterentwickelt werden kann, um den Bedürfnissen der Schweizer Universitäten gerecht zu werden. Die Dienstleistungen für Austauschstudierende wurden in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Aus der Deutschkurswoche für nicht-deutschsprachige Austauschstudierende wurde eine «Orientation Week» für alle ankommenden Austauschstudierenden. Das mit Hilfe des IRO gegründete Erasmus Student Network – Sektion Luzern steht Incoming-Studierenden nunmehr ebenfalls mit Rat und Tat zur Verfügung. Darüber hin- aus ermöglichen die systematisch eingeholten und aus- gewerteten Erfahrungsberichte sowie Rückmeldungen der Incoming- und Outgoing-Austauschstudierenden, das Angebot stetig zu verbessern und weiterzuentwi- ckeln. Alle Programme und Projekte werden durch eine Dokumentation der Arbeitsabläufe geleitet. Auf der Grundlage von eigenen Erfahrungen, insbesondere mit einigen besonders schwierigen Fällen, hat das IRO wei- tere Änderungen an den Richtlinien und Verfahren un- seres Doppeldoktorat-Programms vorgenommen157. Die Schaffung weiterer englischsprachiger Studien- gänge in jüngster Zeit (Double Degree mit der Carleton University, MA in Economics and Management, Lu- cerne Master in Computational Social Sciences) ver- deutlicht, dass das IRO seinen traditionellen Aufgaben- bereich über die Betreuung der Austauschstudierenden hinaus weiterentwickeln und zu einem internationalen Büro für alle Ausländer*innen an der Universität Luzern werden muss. Die Entwicklung eines Konzepts zur Ein- bindung aller internationalen Gruppen sowie die Doku- mentation der notwendigen Prozesse ist (neben der Wei- terentwicklung von Mobility Online) die oberste Priori- tät. Damit kann sichergestellt werden, dass das IRO mit den universitätsweiten Entwicklungen Schritt hält. 4.4.3 Zentrum Lehre Das Zentrum Lehre ist zuständig für die Entwick- lung universitären Lehrens und Lernens. Es unterstützt die Universitäre Lehrkommission (ULEKO), bietet Be- ratung und Schulung für Dozierende in allen Fragen der Hochschullehre an und führt eine grundlegende hoch- schuldidaktische Ausbildung für angehende Dozierende durch. Da die Qualität der Lehre nicht beliebig standar- disierbar ist und von diversen Faktoren abhängt, legt das Zentrum Lehre viel Wert auf individuelle Beratung der Dozierenden. Darüber hinaus vernetzt sich das Zen- trum Lehre national und international mit Partnerorga- nisationen zum Thema Hochschuldidaktik. Im Folgen- den werden die Dienstleistungen des Zentrums Lehre kurz erläutert: Basiskurs Hochschuldidaktik Im Basiskurs Hochschuldidaktik erwerben die Teil- nehmenden die Kompetenz, eine eigene Lehrveranstal- tung kritisch reflektiert zu gestalten und durchzuführen. Zielgruppe sind Dozierende mit wenig bis keiner Lehr- erfahrung, die sich in diesem Bereich weiterbilden möchten. Die Weiterbildung richtet sich hauptsächlich an Assistierende und Doktorierende. Dank des modula- ren Aufbaus können die Inhalte und auch die zeitliche Gestaltung auf individuelle Bedürfnisse angepasst wer- den. Weiterbildungen Das Zentrum Lehre organisiert Weiterbildungen zu allen Themen der universitären Lehre wie Gruppenar- beitstechniken, Begleitung bei Abschlussarbeiten oder zum Coaching in der Lehre. Die Weiterbildungen wer- den entweder vom Zentrum Lehre selbst oder von ex- tern engagierten Fachpersonen durchgeführt. Für Teil- nehmende am Basiskurs Hochschuldidaktik sind diese Weiterbildungsangebote Bestandteil des Wahlpflichtbe- reichs158. Dozierende können zudem Weiterbildungsan- gebote zum Thema Hochschuldidaktik anderer Univer- sitäten besuchen und werden bei den Kurskosten auf Antrag finanziell unterstützt. Das Zentrum Lehre bietet zudem eigene Webinare an (z.B. aktuell zu Themen wie 154 Workflow Bewerbungsprozess (Anhang 40) 155 Anleitung «Mobility Online – Entering Partner Data» (Anhang 41) 156 Incoming Manual (Anhang 42) 157 Richtlinien für Doppeldoktorate an der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/iro/dok/Alte_Website/Doppeldoktorate/ Richtlinien_Doppeldoktorate.pdf 158 Programm Hochschuldidaktik an der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/universitaet/interne-weiterbildung/lehrentwicklung-hochschuldidaktik/hochschuldi- daktik-allgemeines-programm/ https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/iro/dok/Alte_Website/Doppeldoktorate/Richtlinien_Doppeldoktorate.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/iro/dok/Alte_Website/Doppeldoktorate/Richtlinien_Doppeldoktorate.pdf https://www.unilu.ch/universitaet/interne-weiterbildung/lehrentwicklung-hochschuldidaktik/hochschuldidaktik-allgemeines-programm/ https://www.unilu.ch/universitaet/interne-weiterbildung/lehrentwicklung-hochschuldidaktik/hochschuldidaktik-allgemeines-programm/ Draft Gesamtbericht 2020 45 Zoom für Fortgeschrittene, hybride Lehre, Podcasts mit PowerPoint erstellen etc.). Info-Lunch Ein an der Universität Luzern etabliertes Format ist der Info-Lunch mit anschliessender Verpflegung. Dort werden in 45 Minuten niederschwellig diverse und aktu- elle Themen angesprochen. Das Zentrum Lehre hat z.B. Learning Design Cards vorgestellt, Flexibles Lernen er- läutert oder anlässlich des 20-jährigen Jubiläums über den Bologna-Prozess berichtet und diskutiert159. Förderung innovativer Lehrprojekte Innovative Lehrprojekte von Dozierenden werden mit bis zu 4’000.– CHF gefördert. Die finanzielle Förde- rung umfasst zusätzliche Leistungen, die zur Durchfüh- rung des Lehrprojektes notwendig sind, z.B. Honorare externer Fachpersonen oder Druckkosten, nicht aber Personalkosten oder Exkursionen. Dozierende müssen einen Antrag einreichen, in welchem sie das Lehrprojekt beschreiben, den didaktischen Mehrwert herausstellen und einen detaillierten Budgetplan aufstellen. Über die Vergabe entscheidet die ULEKO160. 4.4.4 Forschungsförderung Die Stelle Forschungsförderung (FF) unterstützt in vielfältiger Weise die Geschäfte des Prorektorats For- schung, dem sie unterstellt ist, und diejenigen der For- schungskommission (FoKo) bzw. des/der FoKo-Präsi- dent*in, mittels: Beratung in strategischen Belangen und betreffend Regulierungen, Recherche, Information, Ausschreibungen, Dokumentation und Kommunika- tion. Im Auftrag des/der FoKo-Präsident*in steuert sie die Abläufe des internen FoKo-Gesuchwesens und ach- tet auf qualitative Belange, wie die formale Prüfung der FoKo-Gesuche im Vorfeld der drei jährlichen Eingabe- termine161. Weiter unterstützt die Stelle FF die Forschenden und den wissenschaftlichen Nachwuchs (ab Stufe Doktorat) mit Informationen (z.B. Forschungsnewsletter162) und Beratungen zu Finanzierungsoptionen von Forschungs- vorhaben durch die interne FoKo oder externe Drittmit- telgeber. Einen Schwerpunkt bilden die Optionen und Instrumente zur Karriereförderung des SNF. Besonders wichtig sind die Beratungen bei der Gesuchseingabe, um die verlangte Qualität sicherzustellen und die Er- folgschancen zu steigern163. Die Stelle FF kooperiert zudem mit dem Generalse- kretariat und der Stelle für Qualitätsmanagement bei der Einführung des Forschungsinformationssystems (FIS) der Universität. Damit verbunden wird die interne Gesuchsbehandlung durch die FoKo vollständig digita- lisiert und ab 2021 ähnlich wie mySNF über eine Ge- suchplattform (myFoKo) abgewickelt. 4.4.5 Fachstelle für Chancengleichheit Die Fachstelle für Chancengleichheit beteiligt sich am Qualitätssicherungssystem der Universität mit ei- nem seit 2003 durchgeführten Gleichstellungsmonito- ring. Das Ziel des Gleichstellungsmonitorings ist die systematische Auswertung gleichstellungsrelevanter Daten zur Standortbestimmung der Universität. Die Datengrundlage zu den Geschlechterverhältnissen wurde 2017 komplett überarbeitet und erweitert. Es ste- hen nun valide Rohdaten zur Verfügung sowie eine nachvollziehbare Dokumentation, um die Datengrund- lage personenunabhängig weiterzuführen. Die Fach- stelle bietet fortwährend im Rahmen von Beratungen vertiefte Informationen zu spezifischen Fragen und zeit- lichen Entwicklungen sowie zur Situation in den einzel- nen Fakultäten bzw. dem Deparement an. Zudem hat die Fachstelle 2017 erstmalig eine Broschüre erstellt, welche die wichtigsten Ergebnisse zusammenfasst164. Die Broschüre, welche zukünftig alle drei Jahre publi- ziert werden soll, wurde breit beworben und die Resul- tate weitläufig diskutiert. So bildete etwa die Broschüre den Ausgangspunkt für die Gleichstellungskommission, um sich intensiv mit der bestehenden Praxis bei Beru- fungsverfahren auseinanderzusetzen. Im Rahmen die- ses Projekts hat die Fachstelle 2018 eine Analyse zu den 56 zwischen 2002 und 2017 durchgeführten Berufungs- verfahren aus Sicht der Chancengleichheit durchge- führt165. Für die daraus eruierten Problemfelder hat die Fachstelle einschlägige Policies und Best Practices ande- rer Universitäten in einem umfassenden Bericht darge- stellt166. Mit dieser Datenbasis erwirkte die Gleichstel- lungskommission schliesslich im Juni 2020 eine Ände- rung des Berufungsreglements. Die Fachstelle leistet zudem einen Beitrag zur Qualitätssicherung, indem sie die Chancengleichheitsdelegierten, welche in Beru- fungsverfahren Einsitz nehmen, auf ihre Aufgabe vor- bereitet und Weiterbildungsveranstaltungen für die De- legierten organisiert167. Ausserdem nimmt die Fachstelle seit 2017 am Pilotprojekt «Diversity und Inclusion Benchmarking an Schweizer Hochschulen» teil, welches 159 Info-Lunch Universität Luzern: https://www.unilu.ch/universitaet/interne-weiterbildung/info-lunch-il-spezial-il-hochschuldidaktik/#section=c69895 160 Projektförderung durch das Zentrum Lehre: https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/lehre/zentrum-lehre/projektfoerderung/ 161 FoKo-Belange und Aufgabenbereiche der Stelle Forschungsförderung: https://www.unilu.ch/forschung/foerderung-universitaet-luzern/ 162 Newsletterarchiv Forschungsförderung: https://www.unilu.ch/forschung/news/newsletter/ 163 Dienstleistungen Forschungsförderung: https://www.unilu.ch/forschung/foerderung-universitaet-luzern/stelle-fuer-forschungsfoerderung/#section=c16590 164 «Frauen und Männer an der Universität Luzern»: https://www.unilu.ch/fileadmin/user_upload/_temp_/2020-09-15_Unilu_GLM_Lepo_WEB.pdf 165 Berufungsverfahren an der Universität Luzern. Bericht zuhanden der Gleichstellungskommission (Anhang 38) 166 Berufungsverfahren im Fokus. Eine komparative Bestandsaufnahme (Anhang 39) 167 «Chancengleichheit in Berufungsverfahren. Ein Beitrag zur Qualitätssicherung» https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/chancengl/ dokBerufungsverfahren/chancengleichheit-in-berufungsverfahren_2010.pdf https://www.unilu.ch/universitaet/interne-weiterbildung/info-lunch-il-spezial-il-hochschuldidaktik/#section=c69895 https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/lehre/zentrum-lehre/projektfoerderung/ https://www.unilu.ch/forschung/foerderung-universitaet-luzern/ https://www.unilu.ch/forschung/news/newsletter/ https://www.unilu.ch/forschung/foerderung-universitaet-luzern/stelle-fuer-forschungsfoerderung/#section=c16590 https://www.unilu.ch/fileadmin/user_upload/_temp_/2020-09-15_Unilu_GLM_Lepo_WEB.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/chancengl/dokBerufungsverfahren/chancengleichheit-in-berufungsverfahren_2010.pdf 46 im Rahmen des Programms «Chancengleichheit und Hochschulentwicklung» von swissuniversities (P-7) entwickelt wurde168. Das Benchmarking schafft Ver- gleichbarkeit und ermöglicht durch praxisorientierte Handlungsempfehlungen von der Rekrutierung bis zur Nachwuchsförderung, konkrete Massnahmen für die Universität Luzern abzuleiten. Des Weiteren ist die Lei- terin der Fachstelle Mitglied in der Betriebskonferenz sowie in der Forschungskommission und in der lokalen Forschungskommission des SNF. Auch ist sie Mitglied einer Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, eine Lohngleich- heitsanalyse durchführen zu lassen. Mit der Einbindung der Fachstelle in universitäre Gremien und Gruppen, wird die Förderung und Durchsetzung von Chancen- gleichheit als Querschnittsaufgabe und eine Mitwirkung an Steuerungsprozessen ermöglicht. 4.5 Spezifika der Fakultäten Im Folgenden werden die neusten Reformen der einzelnen Fakultäten sowie des Departements Gesund- heitswissenschaften und Medizin aufgelistet. 4.5.1 Die neusten Reformen der Theologischen Fakultät – Durchführung eines fakultären Strategieprozesses für die Jahre 2019 – 2026, inkl. SWOT-Analyse169, Zielsetzungen und Massnahmen (10 Handlungsfel- der mit Massnahmeplan)170, 171 – Revision des Fakultätsreglements per 01. August 2017172 (hauptsächliche Anpassungen: Errichtung ei- nes Promotionsausschusses und einer ständigen Kommission «Fernstudium») – Einführung einer Promotionsordnung für ein Dok- torat der Philosophie in theologischen Studien (Dr. phil. in theologischen Studien)173 per 01. August 2018 – Aktualisierung der Rahmenstudienordnung für alle Studiengänge174 per 01. August 2019 – Aktualisierung des Organigramms per 2020 – Wegleitung zum Berufungsverfahren mit Berück- sichtigung des akademischen Alters der Kandidat*in- nen sowie einem Assessment bezüglich Sozial- und Führungskompetenzen 4.5.2 Die neusten Reformen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät – Errichtung einer Lehr- und Evaluationskommis- sion175 (ab dem Studienjahr 2015/16): Die Kommis- sion hat neue Prozesse eingeführt zur Studiengang- evaluation und zur Prüfungsevaluation und sie hat die Prozesse zur Lehrveranstaltungsevaluation ange- passt. – Systematische Studiengangevaluationen (ab 2017): Bislang wurden vier Evaluationen abgeschlossen und eine fünfte ist im Gang. Es ist vorgesehen, innerhalb von fünf Jahren alle Studiengänge der Fakultät zu evaluieren. – Neues Verfahren zur Lehrveranstaltungs- und Prü- fungsevaluation (ab dem Studienjahr 2019/20)176: Die im Herbstsemester verpflichtend stattfindenden Lehrveranstaltungs- und Prüfungsevaluationen wer- den von der Lehr- und Evaluationskommission aus- gewertet z.H. des/der Dekan*in. Er/sie würdigt gute Evaluationsergebnisse und motiviert Dozierende mit problematischen Evaluationen zu einem Gespräch mit einer externen hochschuldidaktischen Experten- person177. 4.5.3 Die neusten Reformen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät – Neue Studienordnung (ab dem Studienjahr 2017/18)178 (vgl. Abschnitt 3.1.3) – Drei neue interdisziplinäre «Master Plus»-Studien- gänge (ab dem Studienjahr 2017/18), parallel zur Stu- dien- und Prüfungsordnung, zusammen mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und dem De- partement Gesundheitswissenschaften und Medizin. Kombiniert mit dem regulären rechtswissenschaft- lichen Masterstudium von drei Semestern können Studierende mit einem zusätzlichen Semester an ei- ner der anderen Abteilungen fundiertes Basis-Fach- wissen in einem nichtjuristischen Fach erwerben. – Neues fakultäres Leitbild179 (24. September 2018): Das Leitbild unter dem Titel «Positionierung 2023» enthält die wichtigsten Werte und strategischen Ziele der Fakultät bis 2023 und wurde in einem ge- samtfakultären Prozess entwickelt. Es ist abgestimmt 168 St. Gallen Diversity Benchmarking für Hochschulen 2018. Management Summary für die Universität Luzern (Anhang 43) 169 Strategie der Theologischen Fakultät 2019 – 2026. Trends, Herausforderungen und SWOT-Analyse (Anhang 44) 170 Strategie der Theologischen Fakultät 2019 – 2026: Ziele und Massnahmen (Anhang 45) 171 Strategie der Theologischen Fakultät 2019 – 2026: Massnahmeplan (Anhang 46) 172 Reglement der Theologischen Fakultät der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541/versions/788 173 Promotionsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern für ein Doktorat der Philosophie (Dr. phil.) in theologischen Studien: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541o 174 Rahmenstudienordnung der Theologischen Fakultät der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541i 175 Organisationreglement für die Lehr- und Evaluationskommission der KSF der Universität Luzern (Anhang 47) 176 Beilage zur Fakultätsversammlung 27.05.2019: Prüfungsevaluation KSF: Prozeduren ab HS19 (Anhang 32) 177 Beilage zur Fakultätsversammlung 25.03.2019: Vorschlag zur Optimierung hochschuldidaktischer Strukturen der KSF (Anhang 31) 178 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/540b 179 Positionierung 2023 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Anhang 48) https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541/versions/788 https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541o https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541i https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/540b Draft Gesamtbericht 2020 47 auf das universitäre Leitbild vom 27. Juni 2018 und bedarf noch der Genehmigung durch den Universi- tätsrat. – Überarbeitung der Lehr- und Evaluationsrichtlinie vom 13. Dezember 2010 (s. auch Abschnitt 3.3.1): Die neue Richtlinie180 wurde im September 2020 von der Fakultätsversammlung verabschiedet. Mit der Über- arbeitung wurde erreicht, dass sich die Studierenden möglichst konkret zu den Vorlesungen, Übungen etc. äussern können. Zudem wird der Zeitpunkt der Evaluation im laufenden Semester so angesetzt, dass die Rückmeldungen der Studierenden noch im glei- chen Semester Einfluss auf die Veranstaltung haben können. Schliesslich wurden auch die internen Ab- läufe überprüft und optimiert. Die Anpassung er- folgte unter Beteiligung von Studierenden- und Mit- telbauvertreter*innen. 4.5.4 Die neusten Reformen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät – Prozesshafter Aufbau: Der Aufbau des Studienange- bots erfolgte konsekutiv. Nach dem ersten Bache- lor-Zyklus wurde im Herbstsemester 2019 das Mas- terstudium mit Spezialisierungen gestartet, und die entsprechenden Reglemente wurden auf diesen Zeit- punkt hin revidiert. Als neue Fakultät mussten sämt- liche Prozesse aufgebaut, evaluiert und, wo nötig, angepasst werden. Dabei profitierte die neue Fakul- tät beachtlich von der Erfahrung der Schwesterfa- kultäten: Prozesse, Regelungen und best practises konnten übernommen, kombiniert und angepasst werden (z.B. das Prüfungswesen von der Rechtswis- senschaftlichen Fakultät). Inzwischen kann der Auf- bau der Fakultät im ersten Schritt als abgeschlossen gelten. Im Zuge des Aufbaus wurden Regelungen, Leitfäden und Merkblätter entworfen und ständig weiterentwickelt, etwa Hilfestellungen zum Verfas- sen von Semesterarbeiten181 und Abschlussarbei- ten182. Zudem wurden etwa die Regelungen für die Anrechnung extracurricularer Leistungen aufgrund der ersten Erfahrungen weiterentwickelt183. Mit der Einführung des Masterstudiums, das auch vollstän- dig auf Englisch studiert werden kann, wurden zu- dem alle Regelungen und Informationen übersetzt. – Weitere Ausbauschritte: Im Frühjahrssemester 2020 wurde der Strategieprozess für anstehende Ausbau- schritte und die Entwicklung eines eigenen Leitbilds gestartet. 4.5.5 Die neusten Reformen des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin – Reform des Masterstudiengangs in Gesundheitswis- senschaften184, 185 (per 01. August 2019): Im Rahmen der Loslösung des Seminars für Gesundheitswissen- schaften und Gesundheitspolitik von der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und Überfüh- rung in ein Departement Gesundheitswissenschaf- ten und Medizin per 1. August 2019 wurde der MA-Studiengang verstärkt klinisch-methodisch aus- gerichtet und deshalb in einen MSc umgewandelt. Das Curriculum hierfür wurde von der Studien- gangleitung und dem Studiengangsmanagement in Absprache mit den Dozierenden reformiert. Die Re- form sah neben der inhaltlichen Neuausrichtung auch ein stärkeres Gewicht auf dem Major sowie eine Flexibilisierung und die Einführung von Prü- fungssessionen vor. – Einführung von drei Studiengängen: – Studien- und Prüfungsordnung für das Joint Degree Masterstudium in Humanmedizin der Universitäten Luzern und Zürich (per 01. Februar 2020)186, 187 – Strukturiertes Doktoratsprogramm in Gesundheitswissenschaften188 (per 01. August 2020) – Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften (per 01. August 2021; Erlass des Universitätsrats vom 6. Juli 2020; die Wegleitung ist in Vorbereitung). 180 Lehr- und Evaluationsrichtlinie RF (Anhang 9) 181 Leitfaden zum Verfassen von schriftlichen Arbeiten, WF: https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Dok/Reglemente_Merkblaetter/Leitfaden_ schriftliche_Arbeiten.pdf 182 Leitfaden zum Verfassen von Bachelor- und Masterarbeiten, WF: https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Dok/Reglemente_Merkblaetter/ LF_BA-_und_MA-Arbeit_V2.pdf 183 Wegleitung extracurriculare Leistungen, WF: https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Dok/Reglemente_Merkblaetter/WL_extracurriculare_ Leistungen_V3.pdf 184 Studien- und Prüfungsordnung MSc Health Sciences: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/546b 185 Wegleitung zur Studien- und Prüfungsordnung GWM: https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/gwm/departement/dok/reglemente/2019_Wegleitung_MSc_ Health_Sciences_final.pdf 186 Studien- und Prüfungsordnung MA Humanmedizin https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/546c 187 Wegleitung zum Joint Degree Masterstudiengang in Humanmedizin «Joint Medical Master»: https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/gwm/departement/dok/ reglemente/200421_Wegleitung_Joint_Medical_Master_final.pdf 188 Promotionsordnung des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/546f https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Dok/Reglemente_Merkblaetter/Leitfaden_schriftliche_Arbeiten.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Dok/Reglemente_Merkblaetter/Leitfaden_schriftliche_Arbeiten.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Dok/Reglemente_Merkblaetter/LF_BA-_und_MA-Arbeit_V2.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Dok/Reglemente_Merkblaetter/LF_BA-_und_MA-Arbeit_V2.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Dok/Reglemente_Merkblaetter/WL_extracurriculare_Leistungen_V3.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/wf/Dekanat/Dok/Reglemente_Merkblaetter/WL_extracurriculare_Leistungen_V3.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/546b https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/gwm/departement/dok/reglemente/2019_Wegleitung_MSc_Health_Sciences_final.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/gwm/departement/dok/reglemente/2019_Wegleitung_MSc_Health_Sciences_final.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/546c https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/gwm/departement/dok/reglemente/200421_Wegleitung_Joint_Medical_Master_final.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/gwm/departement/dok/reglemente/200421_Wegleitung_Joint_Medical_Master_final.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/546f Draft Gesamtbericht 2020 49 5.1 Interne Qualitätssicherungsstrategie 5.1.1 Standard 1.1 Die Hochschule oder die andere Institution des Hoch- schulbereichs legt ihre Qualitätssicherungsstrategie fest. Diese Strategie enthält die Leitlinien eines internen Quali- tätssicherungssystems, das darauf abzielt, die Qualität der Tätigkeiten der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs und deren langfristige Qualitäts- entwicklung zu sichern sowie die Entwicklung einer Qua- litätskultur zu fördern. Beschreibung Zurzeit verfügt die Universität über keine explizite QS-Strategie, da das QM-Handbuch189 aktuell umfas- send überarbeitet wird. Jedoch bilden verschiedene rechtliche Grundlagen die Verpflichtung der Universität zur Qualitätssicherung: Statut der Universität: Die Qualitätssicherung der Universität ist statuarisch verankert190. Die Universität Luzern sorgt dafür, dass auf allen Stufen und in allen Bereichen ihrer Tätigkeit, insbesondere in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung, die Qualität ermittelt, gesichert und verbessert wird. Die Qualitätssicherung orientiert sich dabei an bereichsspezifischen und inter- national anerkannten Massstäben. Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG): Die Universität ist per HFKG zur langfristigen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung verpflich- tet und muss die Qualität in Lehre, Forschung und Dienstleistungen periodisch überprüfen lassen191. Die Qualitätssicherung ist zudem im Leitbild der Universität verankert, welches die periodische Überprü- fung der gesetzten Ziele verlangt192. Die QS-Strategie der Universität wird im QM-Hand- buch, das zurzeit in Revision und Ausarbeitung ist, fest- gehalten. Darin beschriebenes Ziel ist es, die Qualität der Tätigkeiten der Universität zu sichern, eine langfris- tige Qualitätsentwicklung zu gewährleisten sowie die Entwicklung einer Qualitätskultur zu fördern. Das QM-Handbuch orientiert sich an den Vorgaben der Universität Luzern und den gesetzlichen Vorgaben des Bundes. Die QS-Strategie besteht grundlegend aus zwei Be- standteilen: Dem strategischen Rahmen, sowie der stra- tegischen Zielsetzung. Das Leitbild der Universität Lu- zern, die universitäre Strategie, die fakultären Leitbilder sowie die Empfehlungen aus externen Audits bilden den strategischen Rahmen der QS-Strategie. Berücksichtigt werden zudem das HFKG, die Richtlinien des Hoch- schulrates für die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsrichtlinien HFKG) und die «Verord- nung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich»193. Die folgenden acht Leitsätze, die anhand der universitären und den gesetzlichen Vorga- ben ausformuliert wurden, dienen der Universität Lu- zern als strategischer Rahmen der QS-Strategie: – Die Universität strebt nach höchster Qualität in ih- ren Zielen und Aufgaben. Im Zentrum stehen For- schung, Lehre und Studium, Verwaltung und Dienstleistungen. – Die Universität lebt und pflegt eine gute Qualitäts- kultur. – Das Qualitätsmanagement gründet auf der Partizi- pation aller Beteiligten und orientiert sich am Sub- sidiaritätsprinzip. – Das Qualitätsmanagement ist kein Selbstzweck, son- dern orientiert sich an den Zielen der Universität. – Das Qualitätssicherungssystem ist transparent, Pro- zesse und Ergebnisse werden proaktiv kommuni- ziert. – Das Qualitätsmanagement der Universität basiert auf dem aktuellsten Stand der Forschung und Praxis und wird professionell und kompetent durchge- führt. 5 ANALYSE DER QUALITÄTS- STANDARDS FÜR DIE INSTITUTIONELLE AKKREDI- TIERUNG 189 QM-Handbuch der Universität Luzern – Draft (Anhang 2) 190 Statut der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 191 Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz, HFKG: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html 192 Leitbild der Universität Luzern, 2018: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf 193 Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20151363/index.html https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20151363/index.html 50 – Die Universität vergleicht sich national und interna- tional mit gleichwertigen Institutionen. – Die Universität lässt periodisch ihre Qualitätssiche- rung und Qualitätsentwicklung extern überprüfen. Die strategische Zielsetzung bildet den zweiten Be- standteil der QS-Strategie: Dabei wird die Ausrichtung der Universität in konkreten Zielen für Lehre, For- schung sowie gesamtuniversitäre Bereiche beschrieben und somit präzisiert, welche Tätigkeiten zur Erreichung der angestrebten Ausrichtung erforderlich sind (vgl. QM-Handbuch Kap. 3.2). Durch das QM-System soll die strategische Zielsetzung kontinuierlich überprüft und gesteuert werden (Qualitätsplanung, -lenkung, -si- cherung und -entwicklung). Ins QM-System sollen alle Aktivitätsbereiche der Universität miteinbezogen wer- den: Lehre und Studium, Forschung, Governance, Dienstleistungen, Ressourcen sowie in- und externe Kommunikation (vgl. auch Kap 4 die Abbildung «Be- reiche und Instrumente des Qualitätsmanagement-Sys- tems an der Universität Luzern»). Organisation und Verantwortlichkeiten an der Uni- versität Luzern: Die beschriebene QS-Strategie als Be- standteil des neuen QM-Handbuchs wurde noch nicht finalisiert bzw. verabschiedet und implementiert. Ange- dacht ist eine QS-Strategiegruppe, welche jährliche Schwerpunkte festlegt sowie Erfolgskriterien in Form von Minimalstandards zur Erreichung der Ziele defi- niert. Sie soll zudem das Controlling der Durchführung von Qualitätssicherungsmassnahmen und der Errei- chung der Minimalstandards verantworten. Analyse und Schlussfolgerung Die geplante gesamtuniversitäre QS-Strategie wird alle universitären Tätigkeiten miteinschliessen; Lehre, Forschung, Governance, Dienstleistungen, Ressourcen, interne und externe Kommunikation sowie Qualitätssi- cherung. Sie wird sowohl auf externen, als auch internen Leitdokumenten basieren. Die Definition der Verant- wortlichkeiten und der Prozesse sowie die Einberufung einer QS-Strategiegruppe sollen klare Strukturen schaf- fen, zur erfolgreichen Qualitätsentwicklung beitragen und die Qualitätskultur fördern. Die QS-Strategie ist in dieser Form noch nicht verabschiedet worden und so- mit noch nicht wirksam. Sie muss im Rahmen des QM-Handbuchs finalisiert und implementiert werden. Dazu sollen Ergebnisse bzw. Empfehlungen aus der lau- fenden institutionellen Akkreditierung integriert wer- den. In Anbetracht der ausstehenden Implementierung sind viele Faktoren ungewiss. Eine besondere Heraus- forderung stellt dabei die Akzeptanz der neuen QS-Stra- tegie und den damit zusammenhängenden Prozessen bei den universitären Stakeholdern dar. Die Etablierung dieser Struktur an sich wird vermutlich ebenfalls einer Qualitätsprüfung unterliegen müssen. Die Zusammen- stellung der QS-Strategiegruppe und die entsprechende Kommunikation der universitären Akteure könnten bei der Implementierung des Vorhabens eine zentrale Rolle spielen. 5.1.2 Standard 1.2 Das Qualitätssicherungssystem ist in die Strategie der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschul- bereichs integriert und unterstützt auf wirksame Weise deren Entwicklung. Es umfasst Prozesse, mit denen über- prüft wird, ob die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs ihren Auftrag erfüllt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung ihres Typs und ihrer spezifischen Merkmale. Beschreibung 2017 führte der Trägerkanton Luzern eine vierjäh- rige Eignerstrategie194 für die Universität Luzern ein, die nach Rücksprache mit dem Universitätsrat erlassen wurde. Mit der Eignerstrategie definiert der Kanton Lu- zern seine Ziele, die er als Träger mit der Führung der Universität Luzern verfolgt. Die Eignerziele dokumen- tieren die Absichten und Prioritäten des Regierungsra- tes gegenüber der Universität und dem Universitätsrat. Die Eignerstrategie gilt unbefristet und wird alle vier Jahre überprüft. Sie beinhaltet unternehmerische, wirt- schaftliche, politische/ökologische sowie soziale Ziele. U.a verlang sie von der Universität, dass diese ihre ad- ministrativen und organisatorischen Prozessabläufe hinterfragt und optimiert sowie die Qualitätskontrolle innerhalb der gesamtschweizerischen Vorgaben sinnvoll organisiert. Die Universitätsstrategie195 beinhaltet gesamtuniver- sitäre Entwicklungsziele, sowie strategische Entwick- lungsziele der Fakultäten und orientiert sich an den durch den Kanton definierten Leistungsvereinbarun- gen196 für die Universität. Die Leistungsvereinbarung ist im Grundsatz des Universitätsgesetzes197 verankert. Pe- riodische Berichterstattungen zu den einjährigen Leis- tungsvereinbarungen (z.H. Senat, Universitätsrat und Regierungsrat) und zu den universitätsinternen Leis- tungsvereinbarungen (z.H. des Rektorats) dokumentie- 194 Eignerstrategie 2017 des Kantons Luzern für die Universität Luzern: https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/FD/Beteiligungen/Eignerstrategien_2017/ Universitaet_Luzern.pdf 195 Universitätsstrategie 2019 – 2022 (Anhang 1) 196 Leistungsvereinbarung 2019 – 2022: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 197 Universitätsgesetz, §1: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/FD/Beteiligungen/Eignerstrategien_2017/Universitaet_Luzern.pdf https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/FD/Beteiligungen/Eignerstrategien_2017/Universitaet_Luzern.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 Draft Gesamtbericht 2020 51 ren die erreichten Ziele. Der Regierungsrat wird jährlich über die Erreichung der Eignerziele informiert und es finden jährlich Aussprachen statt. Davon abhängig sind zudem kantonale Forschungsbeiträge an die Universität. Die Universitätsstrategie unterliegt demnach prozessbe- dingt einer jährlichen Qualitätssicherung, wodurch überprüft wird, ob die Universität den durch die öffent- liche Trägerschaft erteilten Auftrag erfüllt. Analyse und Schlussfolgerung Die Qualitätssicherung ist durch die Eignerstrategie und die damit verbundenen Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton Luzern in die Universitätsstrategie in- tegriert. Gesamtuniversitäre sowie strategische Ent- wicklungsziele der Fakultäten orientieren sich an den verbindlichen Leistungsvereinbarungen. Die Qualitäts- sicherung erfolgt durch die jährliche Nachweispflicht zur Erfüllung des Leistungsauftrages. Der QS-Zyklus funktioniert und wir sehen keinen weiteren Handlungs- bedarf. 5.1.3 Standard 1.3 Für die Entwicklung des Qualitätssicherungssystems und dessen Umsetzung werden auf allen Ebenen alle re- präsentativen Gruppen der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs einbezogen, insbeson- dere die Studierenden, der Mittelbau, der Lehrkörper und das Verwaltungspersonal. Die Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung sind transparent und klar zuge- wiesen. Beschreibung Der Senat ist das oberste universitäre Organ für aka- demische Fragen. Er nimmt Aufgaben der akademi- schen Selbstverwaltung gemäss §13 des Universitätssta- tuts198 in eigenständiger Verantwortung wahr oder stellt entsprechende Anträge an den Universitätsrat. Er setzt sich zusammen aus dem/der Rektor*in, dem/der Gene- ralsekretär*in, dem/der Verwaltungsdirektor*in, den Dekan*innen der Fakultäten, drei Vertreter*innen der Professuren sowie fünf Vertreter*innen der wissen- schaftlichen Mitarbeitenden und der Studierenden so- wie zwei Vertreter*innen des administrativ-technischen Personals (Dienste und Fakultäten)199. Der Senat beruft Professor*innen, unterstützt und berät den/die Rek- tor*in in wichtigen Studien-, Forschungs- und Entwi- cklungs- sowie Dienstleistungs-, Personal- und Finanz- angelegenheiten, bereitet die Geschäfte des Universitäts- rates vor und stellt entsprechend Antrag. Die Details sind im Organisationsreglement des Senats ausgeführt (vgl. Kap. 4.3.3). Die Organisation des Senats (mit Vertretungen aller Personengruppen) erlaubt zu gewährleisten, dass auf oberster gesamtuniversitärer Instanz alle repräsentati- ven Gruppen der Universität in die akademische Ver- waltung miteinbezogen sind. In der Umsetzung von Qualitätssicherungsprozes- sen werden die verschiedenen Interessensgruppen inso- fern miteinbezogen, als dass sie durch die Standesorga- nisationen SOL, MOL und die administrativ-technische Organisation Universität Luzern (ATOL) in den zentra- len Entscheidungsgremien und Kommissionen der Uni- versität vertreten sind: Nebst dem Senat sind das die Forschungskommission (vgl. Kap. 4.2.4), die Gleichstel- lungskommission (vgl. Kap. 4.3.4), die Lehrkommission (vgl. Kap. 4.1), die Mensakommission (mit Ausnahme der ATOL) sowie die Arbeitsgruppe Diversity. Die Ar- beitsgruppe Diversity entwickelt zurzeit eine Diversi- ty-Strategie, die, im Einklang mit der globalen Entwick- lungsstrategie der Universität Luzern, die Zuständigkeit für die Diversitätsförderung regelt und für Aktivitäten und Massnahmen in diesem Bereich leitend ist. Analyse und Schlussfolgerung Seit dem letzten Audit 2013/14 wurde, nebst den da- mals bereits bestehenden Organisationen SOL und MOL, die ATOL gegründet. Per Juni 2018 erfolgte durch die Universitätsleitung die Anerkennung von ATOL als offizielles Organ der Universität Luzern für die Mitarbei- tenden des administrativ-technischen Bereichs. Damit wurde ein weiterer Meilenstein zur Mitwirkungskultur an der Universität gelegt. Durch die Vertretung aller Per- sonengruppen im Senat wird die Mitsprache dieser in allen akademischen Verwaltungsbereichen gewährleis- tet. Wir sehen keinen weiteren Handlungsbedarf. 5.1.4 Standard 1.4 Die Hochschule oder die andere Institution des Hoch- schulbereichs überprüft periodisch die Zweckmässigkeit ihres Qualitätssicherungssystems und nimmt die erfor- derlichen Anpassungen vor. Beschreibung Auf gesamtuniversitärer Ebene fanden seit der Gründung der Universität bislang zwei Quality-Audits (2007/08 und 2013/14) statt200. Die Qualitätssicherungs- systeme in den Bereichen Lehre, Forschung und Dienst- leistungen wurden dadurch angemessen und aus exter- ner Sicht geprüft und beurteilt. Vgl. dazu Kapitel 3, in welchem beschrieben wird, wie die Universität die Emp- fehlungen des Audits 2013/14 aufgenommen und weit- 198 Statut der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 199 Organisationsreglement des Senats: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Senat_Organisationsreglement.pdf 200 Selbstbeurteilungsbericht Audit 2013/14 (Anhang 49) https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Senat_Organisationsreglement.pdf 52 gehend entsprechende Massnahmen ergriffen hat. Auch das QM-Handbuch wurde jeweils basierend auf den Er- gebnissen bzw. Empfehlungen dieser beiden Audits überarbeitet. Mit der gesetzlichen Verpflichtung zur in- stitutionellen Akkreditierung nach HFKG201 ist zudem die periodische Überprüfung des Qualitätssicherungs- systems der Universität durch das Akkreditierungssys- tem sichergestellt. Das neue QM-Handbuch202, welches aktuell in Über- arbeitung ist, sieht vor, dass das darin enthaltene Kon- zept zur Qualitätssicherung aller Bereiche der Universi- tät einer regelmässigen Überprüfung und Anpassung unterliegt: Einerseits durch externe Qualitäts-Audits und Akkreditierungen, andererseits soll es alle fünf Jahre durch das universitäre Qualitätsmanagement kritisch überprüft und nach Bedarf angepasst werden. Die for- mulierten Qualitätsziele sollen alle vier Jahre neu defi- niert werden. Die Überprüfung der Zweckmässigkeit der einzel- nen Elemente des QS-Systems liegt, aufgrund der sub- sidiären und stark dezentralen Governance-Struktur der Universität, in der Verantwortung der Akteure. Bei- spielsweise obliegt die Evaluation der QS-Instrumente im Bereich Lehre den Fakultäten. Sie überprüfen ihre Datenerhebungs- und Auswertungsprozesse und passen die Instrumente regelmässig an. Je nach Bedarf ziehen sie externe Expertise oder die Stelle für Qualitätsma- nagement bei, welche aufgrund ihrer Verankerung im Generalsekretariat auch den Blick von aussen erlaubt (vgl. dazu Kap. 3.3.1 und 4.4.1). Weitere Bereiche des QS-Systems, die zentral gesteuert werden, wie z.B. das Instrument der Absolventinnen- und Absolventenbefra- gung, werden durch das QM alle zwei Jahre überprüft und in Zusammenarbeit mit den Fakultäten angepasst. Auf der gesamtuniversitären Ebene wird das QS-Sys- tem u.a. durch Kooperationen mit anderen Universitä- ten in einen anderen Kontext gestellt – damit eröffnet sich der Weg für Verbesserungen: Das European Quality Audit EQA203 (Zusammenschluss der Universitäten Sie- gen, der Karl-Franzens-Universität Graz, Latvijas Uni- versitate Riga und der Universität Luzern, vgl. dazu Kap. 5.3.3) dient zum selbstverantworteten Aufbau und zur Fortentwicklung qualitätsfördernder und qualitätssi- chernder Strukturen, Prozesse und Instrumentarien in- nerhalb einer Hochschule (QM-System). Im Sinne der Ganzheitlichkeit der Qualitätssicherung von Hochschu- len hat die EQA in Analogie zu den ESG Qualitätsstan- dards in den Bereichen Forschung, Governance, Admi- nistration/Verwaltung, Internationalisierung, Third Mission und Diversity entwickelt204. Das EQA unter- stützt damit die Universität bei der Verbesserung des universitären Qualitätssicherungssystems. Die Partner werden auch im Sinne einer Zwischenevaluation (zirka 3 Jahre vor der nächsten Akkreditierung) und bei der Umsetzung von eventuellen Auflagen zur Akkreditie- rung eingesetzt. Im Bereich der Dienstleistungen verfügt die Univer- sität seit 2012 über ein internes Kontrollsystem (IKS), welches im Finanz- und Personalbereich eingesetzt wird. Dieses beinhaltet die Elemente «Konzept», «Kont- rollumfeld», «Information und Berichterstattung» sowie «Überwachung». Die Einhaltung und Funktionalität des IKS wird von einer externen unabhängigen Revisions- stelle jährlich überprüft. Analyse und Schlussfolgerung Die Universität verfügt sowohl über interne, als auch externe Überprüfungsmechanismen, welche die perio- dische Evaluation des Qualitätssicherungssystems ge- währleisten und entsprechende Anpassungen oder Ver- besserungen der Tätigkeiten vorzunehmen erlauben. Es fehlt derzeit jedoch noch eine gesamtuniversitäre und von allen Stakeholdern akzeptierte Strategie für die in- terne Überprüfung des QS-Systems. Dies soll nach der durchgeführten Akkreditierung in Angriff genommen werden. 5.2 Governance 5.2.1 Standard 2.1 Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustel- len, dass die Organisationsstruktur und die Entschei- dungsprozesse es der Hochschule oder der anderen Insti- tution des Hochschulbereichs ermöglichen, dass diese ih- ren Auftrag erfüllen und ihre strategischen Ziele erreichen kann. Beschreibung Die Universität ist durch verschiedene Elemente an den Träger, den Kanton Luzern, angebunden. Es gilt die Eignerstrategie205 des Kantons, die seitens des Kantons an die Universität kommuniziert. Operativ wird diese durch eine vierjährige Leistungsvereinbarung206 umge- setzt. Die Leistungsvereinbarung wiederum wird in jährliche Leistungsaufträge heruntergebrochen. Die Universität rapportiert jährlich einerseits dem Universi- 201 Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz, HFKG: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html 202 QM-Handbuch der Universität Luzern – Draft (Anhang 2) 203 European Quality Audit: https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/ 204 European Quality Audit: Quality Standards and Guidelines: https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/ kombibox/eqa_quality_standards_guidelines.pdf 205 Eignerstrategie 2017 Universität Luzern: https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/FD/Beteiligungen/Eignerstrategien_2017/Universitaet_Luzern.pdf 206 Leistungsvereinbarung 2019 – 2022: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/ https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/kombibox/eqa_quality_standards_guidelines.pdf https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/kombibox/eqa_quality_standards_guidelines.pdf https://www.lu.ch/-/media/Kanton/Dokumente/FD/Beteiligungen/Eignerstrategien_2017/Universitaet_Luzern.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf Draft Gesamtbericht 2020 53 tätsrat und dem Kanton über die Erreichung der ge- steckten Ziele im Leistungsauftrag207. Der Träger und der Universitätsrat können bei schlechter Erfüllung des Leistungsauftrages Massnahmen ergreifen. Die Leis- tungsaufträge mit dem Kanton werden innerhalb der Universität auf einzelne Organisationseinheiten wie die Fakultäten oder Prorektorate heruntergebrochen und sind mit dem Budgetierungsprozess verknüpft. Die Leis- tungsaufträge werden mit dem/der Rektor*in und dem/ der Prorektor*in Universitätsentwicklung besprochen und über die universitären Gremien verabschiedet. Das Reporting funktioniert analog, d.h. über ein Gespräch mit dem/der Rektor*in und Prorektor*in Universitäts- entwicklung und anschliessend über den Gremienweg der Universität. Die Universität hat auch hier Steue- rungs- respektive Sanktionierungsmöglichkeiten bei ungenügender Erfüllung des Auftrages. Die Strategie der Universität, welche durch den Uni- versitätsrat verabschiedet wird, ist eng gekoppelt an den vierjährigen Leistungsauftrag mit dem Kanton. Dies ga- rantiert eine kontinuierliche Umsetzung der Strategie- ziele und ein indirektes Controlling durch die Leis- tungsaufträge. In der jährlich stattfindenden Retraite der Universitätsleitung werden der Umsetzungsstand der strategischen Ziele dargelegt und bei Bedarf Mass- nahmen beschlossen. In der erweiterten Universitätslei- tung EUL werden strategische Ziele mit den Fakultäten erarbeitet und auch die Umsetzungsvarianten bespro- chen und beschlossen. Dies garantiert eine breite Ab- stützung der Entscheide. Die Kompetenzen der Führungspersonen sind im Universitätsstatut208 festgehalten. Die Ernennung des/ der Rektor*in ist im Organisationsreglement zur Er- mittlung des Antrages für die Wahl des/der Rektor*in geregelt. Eine Findungskommission mit Vertretungen der Professorenschaft, des Mittelbaus und der Studie- renden sowie allen Dekan*innen und Mitgliedern der Universitätsleitung führen das Bewerbungsverfahren durch und leiten Wahlvorschläge an die Wahlversamm- lung. Die Wahlversammlung besteht aus dem komplet- ten Professorium und den Vertretungen der Stände. Der Universitätsrat bestätigt als letztes Gremium die Wahl. Prorektor*innen werden gemäss Universitätsstatut auf Antrag des/der Rektor*in durch den Universitätsrat gewählt. Der/die Rektor*in muss dem Senat seine Wahl- vorschläge vorlegen und ihn anhören. Der Universitäts- rat wählt den/die Generalsekretär*in sowie den/die Ver- waltungsdirektor*in auf Antrag des/der Rektor*in. Organisationsentwicklungsprozesse werden meist in der Universitätsleitung respektive in der erweiterten Universitätsleitung wie auch mit dem Universitätsrat ge- plant respektive vorbesprochen. Die meisten Änderun- gen müssen im Universitätsstatut verankert werden. Diese Änderungen laufen den üblichen Gremienweg über Senat und Universitätsrat. Analyse und Schlussfolgerung Die Qualitätssicherung erfolgt durch die breite Ein- bindung aller Beteiligten in die Erarbeitung und Um- setzung und in das Reporting von strategischen Zielen sowie bei der Rekrutierung von leitenden Mitarbeiten- den. Zusätzlich werden alle Entscheide durch Senat und Universitätsrat legitimiert. Die Zusammenarbeit inner- halb der Universität bei der Erarbeitung der strategi- schen Ziele und der Leistungsaufträge ist sehr gut. Auch die Zusammenarbeit mit dem Träger, dem Kanton Lu- zern, erfolgt auf Basis gegenseitigen Respekts und Wert- schätzung. Die Universität Luzern sieht diesen Standard als erfüllt an. 5.2.2 Standard 2.2 Das Qualitätssicherungssystem trägt systematisch zur Bereitstellung von relevanten und aktuellen quantita- tiven und qualitativen Informationen bei, auf die sich die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbe- reichs stützt, um laufende und strategische Entscheidun- gen zu treffen. Beschreibung An der Universität werden in allen Bereichen (Lehre, Forschung, Dienstleistungen) relevante Informationen erhoben, analysiert und u.a. systematisch zur Steuerung der universitären Aktivitäten genutzt: Mit der jährlichen Berichterstattung (Leistungsauf- trag Kanton Luzern209, 210 und Jahresbericht der Universi- tät211) werden die erbachten Leistungen der Bereiche Lehre, Forschung und Dienstleistungen dokumentiert. Die Berichte zeigen, wo die verschiedenen Bereiche der Universität stehen und was sie leisten. Die Berichte die- nen als Leistungsausweis zur Information der Leistungs- besteller bzw. Mitfinanzierer (z.B. Kanton, Bund, Private). Leistungsauftrag212: Die Berichterstattung der Uni- versität zum Leistungsauftrag 2019 weist die erbrachten Leistungen der Gesamtuniversität in fünf Bereichen aus (Forschung, Lehre, Weiterentwicklung, gesellschaftliche Relevanz für die Region und öffentliche Präsenz, Ar- beits- und Lebensqualität) sowie deren Finanzierung durch den Trägerkanton. Mit dem Leistungsauftrag ver- pflichtet sich die Universität, jene Massnahmen zu er- 207 Leistungsauftrag 2020 des Kantons Luzern für die Universität Luzern (Anhang 29) 208 Statut der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 209 Berichterstattung zum Leistungsauftrag 2019 (Anhang 50) 210 Beschluss des Kantons Luzern zum Leistungsauftrag 2019 (Anhang 51) 211 Jahresbericht der Universität Luzern 2019: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/jahresbericht/Jahresbericht_2019.pdf 212 Leistungsauftrag 2020 des Kantons Luzern für die Universität Luzern (Anhang 29) https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/jahresbericht/Jahresbericht_2019.pdf 54 greifen, die notwendig sind, um die bildungspolitischen, wissenschaftlichen, standortpolitischen und volkswirt- schaftlichen Ziele der kantonalen Eignerstrategie zu er- reichen. Im Jahresbericht veröffentlicht die Universität die Jahresrechnung. Die vollständige Swiss-GAAP-FER-Jah- resrechnung und der Revisionsstellenbericht sind auf der Webseite der Universität abrufbar213. Der Akademische Bericht (vgl. Kap. 4.2.2) ist die jährliche Auswertung aller Forschungsaktivitäten an der Universität, basierend auf den Einträgen im Forschungs- informationssystem FIS (vgl. Kap. 4.2.1). Der Akademi- sche Bericht dient der Universität als Datengrundlage zum Nachweis ihrer Zielerreichung zum Leistungsauf- trag des Kantons Luzern, wovon u.a. Forschungsbeiträge abhängig sind. Die Konzipierung der Massnahmen liegt bei den Fakultäten und der Universitätsleitung. Gleichstellungsmonitoring: Seit 2003 werden an der Universität Daten zur Entwicklung und zum Stand der Gleichstellung der Geschlechter in einem Gleichstel- lungsmonitoring erfasst und dargestellt (vgl. Kap. 4.4.5). Die Erfassung der Kennzahlen zu Studierenden und Mitarbeitenden der Universität ist der erste Schritt zur Umsetzung eines Gleichstellungscontrollings. Ziel ist es, die Gleichstellung als permanente Querschnittsaufgabe in der Universität Luzern zu implementieren. Die dafür notwendigen Oberziele wurden in Form von Zielset- zungen zur Erreichung der Chancengleichheit im Sep- tember 2005 vom Senat verabschiedet214. Absolventinnen- und Absolventenbefragung: Die Ergebnisse dieser (vgl. Kap. 4.1.4) werden durch das Qualitätsmanagement ausgewertet und den Fakultäts- verantwortlichen in Form eines Berichtes kommuni- ziert. Die Fakultätsverantwortlichen und das Qualitäts- management definieren, basierend auf den Ergebnissen, Verbesserungsmassnahmen, deren Umsetzung bei den Fakultäten liegt. Das Qualitätsmanagement analysiert die Wirkung der Massnahmen anhand der Ergebnisse der nächsten Befragungsperiode. Rankings: Die Universität beteiligt sich an interna- tionalen Rankings, (z.B. UI GreenMetric Ranking215, Times Higher Education Impact Ranking216). Die Kenn- zahlen dienen dem internen Monitoring, der Vergleichs- möglichkeit mit anderen Institutionen wie auch der Positionierung nach aussen. Beurteilungs- und Fördergespräche: Vorgesetzte sind per Personalgesetzt217 verpflichtet, mit ihren Mit- arbeitenden jährliche Beurteilungs- und Fördergesprä- che (BFG) durchzuführen. Ziel ist, die Fähigkeiten und Leistungen der Mitarbeitenden zu erkennen und zu för- dern. Dabei werden Jahresziele sowie Förder- und Wei- terbildungsmassnahmen vereinbart218. Ad-Hoc-Befragungen: An der Universität werden ebenso Ad-Hoc-Befragungen und Evaluationen durch- geführt, die zum Monitoring von Ressourcen, Aktivitä- ten oder Ergebnissen beitragen. Als Beispiel zu nennen sei hier die Umfrage zur digitalen Weiterführung des Universitätsbetriebs. Nachdem das Universitätsgebäude im März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie ge- schlossen und der Lehrbetrieb umgehend auf die digi- tale Durchführung umgestellt werden musste, wurde nach der ersten «digitalen» Woche dazu eine Umfrage bei betroffenen Uniangehörigen (Studierende, Dozie- rende und dem Administrativpersonal der Fakultäten) durchgeführt219. Die Erkenntnisse daraus wurden in die weitere Entwicklung des digitalen Betriebs und entspre- chende Unterstützungsangebote miteinbezogen. Infrastruktur und Dienstleistungen: Von Dritten er- brachte Dienstleistungen wie Bibliothek, Hochschul- sport, Mensa, etc. unterliegen an der Universität regel- mässig internen Evaluationen. So findet beispielsweise die Evaluation der Bibliothek alle drei Jahre im Rahmen einer Zufriedenheitsumfrage bei allen universitären Nutzenden statt, im darauffolgenden Jahr werden die Bedürfnisse und die Zufriedenheit mit den elektroni- schen Medien der Bibliothek ermittelt220. Der Hoch- schulsport evaluiert regelmässig sein Angebot bei den Nutzenden sowie den Nicht-Nutzenden. Ihm steht ein Beratungsgremium zur Seite, in dem alle Nutzergrup- pen und beteiligten Hochschulen vertreten sind221. 2015 wurde durch eine externe Agentur eine Mitarbeiten- denbefragung durchgeführt, wobei die Mitarbeitenden zu verschiedenen Zufriedenheitsdimensionen befragt wurden222. Auf den Ergebnissen basierend fanden Workshops zur Entwicklung von Massnahmen statt223 (vgl. Kap. 5.2.4). 213 Jahresrechnung 2019: https://www.unilu.ch/universitaet/portraet/zahlen-und-fakten/#section=c78318 214 Statut der Universität Luzern, §39: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 215 Ergebnis des GreenMetric Rankings für die Universität Luzern 2019 (Anhang 52) 216 Times Higher Education Impact Ranking: https://www.timeshighereducation.com/rankings/impact/2020/overall#!/page/0/length/25/sort_by/rank/sort_order/asc/ cols/undefined 217 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PG), §60: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/51 218 BFG Vorlage Forschungsmitarbeitende (Anhang 53) 219 Fragebogen «Digitale Weiterführung des Universitätsbetriebs» 2020 (Anhang 54) 220 Bericht eMedienbefragung 2018 (Anhang 55) 221 Echogruppe Hochschulsport Campus Luzern: https://www.unilu.ch/uni-leben/sport/ueber-uns/echogruppe/ 222 Kommunikation, Ergebnisse und weiteres Vorgehen MAB 2015 (Anhang 56) 223 Beispielbericht MAB Akademische Dienste (Anhang 57) https://www.unilu.ch/universitaet/portraet/zahlen-und-fakten/#section=c78318 https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://www.timeshighereducation.com/rankings/impact/2020/overall#!/page/0/length/25/sort_by/rank/sort_order/asc/cols/undefined https://www.timeshighereducation.com/rankings/impact/2020/overall#!/page/0/length/25/sort_by/rank/sort_order/asc/cols/undefined https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/51 https://www.unilu.ch/uni-leben/sport/ueber-uns/echogruppe/ Draft Gesamtbericht 2020 55 Analyse und Schlussfolgerung Die beschriebenen Instrumente liefern in allen Be- reichen und Ebenen profunde Informationsgrundlagen, um laufende und strategische Entscheidungen zu tref- fen. Nebst regelmässigen, systematischen Erhebungen und Analysen kommen auch Ad-Hoc-Befragungen und -Evaluationen zum Einsatz, um auf situative Umstände adäquat zu reagieren. Optimierungspotenzial liegt hierzu in der Qualität der Datengrundlage (vgl. Kap. 4.2.1). Die Universität ist bestrebt, diese fortlaufend zu verbessern. 5.2.3 Standard 2.3 Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustel- len, dass die repräsentativen Gruppen der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs ein angemessenes Mitwirkungsrecht haben und über Rah- menbedingungen verfügen, die ihnen ein unabhängiges Funktionieren ermöglichen. Beschreibung Die Universität Luzern besitzt eine gesetzlich veran- kerte Studierendenorganisation SOL und eine Mittel- bauorganisation MOL. Eine Vereinigung des administ- rativ/technischen Personals ATOL wurde im Jahr 2018 gegründet. Ihr fehlt noch die gesetzliche Verankerung, welche bei der nächsten Revision des Universitätsgeset- zes geplant ist. Die Professorenschaft ist nur locker orga- nisiert, ist jedoch im Senat vertreten. Alle erwähnten Standesorganisationen wählen und senden in Eigenregie Vertretungen für die universitä- ren Kommissionen (Forschungskommission, Lehr- kommission und Gleichstellungskommission) und in den Senat. Eine Ausnahme bilden die Forschungs- und Lehrkommissionen, in welchen keine Vertretungen des administrativ/technischen Personals vorhanden sind. Auf fakultärer Ebene sind die Stände in die Fakultäts- versammlungen und fakultären Kommissionen einge- bunden. Die Stände werden auch zu Vernehmlassungen eingeladen, beispielsweise beim universitären Leitbild oder der Diversity-Strategie. Alle Organisationen kön- nen die Räumlichkeiten und Infrastruktur (inkl. der Kommunikationsmittel) der Universität nutzen. Die SOL wird von der Universität finanziell unterstützt. Ein regelmässiger Austausch findet zwischen der SOL und der Universitätsleitung einmal im Semester statt und wird protokolliert224. Als Ansprechperson für die Stände gegenüber der Universitätsleitung dient der/die Generalsekretär*in. Analyse und Schlussfolgerung Das Mitwirkungsrecht der verschiedenen Hoch- schulgruppen, insbesondere der Studierenden, des Mit- telbaus, der Professorenschaft und des administrativ/ technischen Personals ist auf allen Stufen gewährleistet und formal festgehalten. Die Verbindung zwischen den Organisationen und der Universitätsleitung ist institu- tionalisiert. Eine Schwäche hierzu liegt darin, dass die Organisationen teilweise Schwierigkeiten haben, genü- gend Delegierte zu rekrutieren, um bei allen Gremien vertreten zu sein. 5.2.4 Standard 2.4 Die Hochschule oder die andere Institution des Hoch- schulbereichs berücksichtigt, dass die Aufgaben im Ein- klang mit einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung erfüllt werden. Das Qualitäts- sicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass sich die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbe- reichs in diesem Bereich Ziele setzt und diese auch um- setzt. Beschreibung Nachhaltigkeit beinhaltet verschiedene Dimensio- nen, welche hier einzeln behandelt werden. Soziale Nachhaltigkeit Im Jahre 2015 wurde an der Universität erstmals eine integrale Mitarbeitendenumfrage durchgeführt. Die Durchführung wurde einem externen, spezialisier- ten Unternehmen übergeben, so dass eine anonyme Teilnahme garantiert werden konnte225. Die Ergebnisse wurden mit den Mitarbeitenden und der externen Firma analysiert. Es wurden gesamtuniversitäre Hand- lungsfelder definiert. Auch jede Organisationseinheit musste solche identifizieren. Zwei Punkte, welche auf gesamtuniversitärer Ebene angegangen wurden, sind das Klima (zu heiss, zu trockene Luft) im Gebäude res- pektive den Büros und die Unzufriedenheit bei der Be- soldung. Massnahmen wurden in Arbeitsgruppen mit Beteiligung der Fakultäten und Dienste sowie der ver- antwortlichen Stelle mit Einbezug externer Expertise ausgearbeitet und der Rektorsrunde (erweiterte Uni- versitätsleitung) vorgelegt. Diese segnete die Umset- zungsmassnahmen ab und setzte Termine. Neben technischen Massnahmen für die Verbesse- rung des Raumklimas wurde eine Lohnanalyse aller Mitarbeitenden durch eine externe Expertin durchge- führt. Die Einreihung und Einstufung der Löhne ist in den allermeisten Fällen korrekt. Bei den Fällen, welche zu tief eingestuft waren, wurde dies behoben. Zu hohe Löhne werden beim nächsten Personalwechsel ange- passt. Zurzeit (Jahr 2020) läuft an der Universität noch eine Lohnanalyse, welche untersucht, ob geschlechter- spezifische Diskriminierungen festgestellt werden kön- nen. Es gibt auch weitere auf soziale Nachhaltigkeit orientierte Vorhaben. So findet zum Beispiel seit dem 224 Protokoll der Sitzung der Universitätsleitung und der SOL vom 4. Mai 2020 (Anhang 58) 225 Kommunikation Ergebnisse und weiteres Vorgehen MAB 2015 (Anhang 56) 56 Jahr 2017 jährlich eine Gesundheitswoche an der Uni- versität statt226. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit Die wirtschaftlichen Handlungsräume sind für die Universität sehr beschränkt. Sie kann keine Investitio- nen tätigen oder sich verschulden. Die Transparenz der Verwendung öffentlicher Mittel und die Art und Weise der Beschaffung privater Mittel wird durch die Publika- tion im Jahresbericht227 der Universität gewährleistet. Die Offenlegung von Donationen ab 500’000 CHF ist gesetzlich vorgeschrieben. Im Sinne einer Erhöhung der Transparenz legt die Universität darüber hinaus auch alle Donationen ab 10’000.– CHF offen, sofern nicht der/die Donator*in als Herkunftsangabe «ungenannt» verlangt hat. Bei Beträgen unter 10’000.– CHF erfolgt nur die Namensnennung des/der Donator*in. Die Sen- sibilität für fair gehandelte Produkte oder nachhaltigen Anbau ist vorhanden und ein Entscheidungskriterium für die Beschaffung. Ökologische Nachhaltigkeit Die Rahmenbedingungen zur ökologischen Nach- haltigkeit sind für die Universität gut. Das Hauptge- bäude ist ein zertifiziertes Minenergie-Haus mit alter- nativen Energielieferanten (Photovoltaik, Wärmepum- pen). Die an der Universität beheimateten Disziplinen produzieren keine Entsorgungsprobleme (da keine La- bors vorhanden sind). Die Universität Luzern erhebt seit dem Jahr 2020 die CO2-Bilanz für Reisen mit Flugzeug oder Auto von Studierenden und Mitarbeitenden der Institution. Einbezogen werden auch Kongresse, Tagun- gen, Exkursionen und Summer Schools. In Kooperation mit der Università della Svizzera italiana werden ge- meinsame Massnahmen erarbeitet und umgesetzt. Unterstützung und Förderung der Nachhaltigkeit Seit dem Jahr 2018 findet jährlich eine Nachhaltig- keitswoche an der Universität statt, welche durch Stu- dierende organisiert und durchgeführt wird. Die Uni- versität unterstützt die Nachhaltigkeitswoche finanziell und durch kostenlose Benützung der Infrastruktur. Des Weiteren unterstützt die Universität Luzern Gesuchs- eingaben von Studierenden an U-Change228, einer Initi- ative der Akademien der Wissenschaften Schweiz. Es findet auch ein regelmässiger Austausch mit der Mittel- bauorganisation und dem Generalsekretär statt. Dies führte im Jahr 2020 zur Gründung einer Arbeitsgruppe «Nachhaltigkeit» innerhalb der Organisation. Nachhaltigkeitsverpflichtungen Mit der Unterzeichnung des Climate Emergency Letter229 hat sich die Universität Luzern verpflichtet, bis ins Jahr 2030 CO2-neutral zu werden. Die Universität hat auch die Sustainable Development Goals (SDGs)230 der UN unterzeichnet. Mitgliedschaften Die Universität sendet zwei Mitglieder an das von der Schweizer Rektorenkonferenz gegründete Netzwerk Nachhaltigkeit231 (Jahr 2020). Rankings/Statistik An den beiden internationalen Nachhaltig- keits-Rankings «UI GreenMetric Ranking» und «Times Higher Education Impact Ranking»232 nimmt die Uni- versität regelmässig teil. Dies dient einerseits zur Erhe- bung des Status Quo an der eigenen Institution und anderseits zeigen die Rankings die Schwachpunkte der Universität auf233. Analyse und Schlussfolgerung Die Universität hat in Bezug auf die Infrastruktur sehr gute Rahmenbedingungen für die ökologische Nachhaltigkeit vorzuweisen. Weiter sind Projekte in Be- reich sozialer Nachhaltigkeit in letzter Zeit erfolgreich durchgeführt worden. Leider ist die Nachhaltigkeit ins- titutionell noch schlecht verankert. Es fehlt eine Strate- gie zur Erreichung der selbstdeklarierten Nachhaltig- keitsziele. Dies muss zeitnah umgesetzt werden. 5.2.5 Standard 2.5 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben fördert die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs für das Personal und die Studierenden die Chancengleichheit und die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau. Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustellen, dass sich die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs in diesem Bereich Ziele setzt und diese auch umsetzt. Beschreibung Die Förderung der Chancengleichheit ist in den strategischen Leitdokumenten der Universität integ- riert, namentlich im Statut234 sowie seit 2018 im neuen Leitbild235. Die Universität verfügt über folgende Instru- mente und Gremien zur Förderung der Chancengleich- heit: Die Gleichstellungskommission besteht aus min- 226 Gesundheitswoche an der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/uni-leben/gesundheit/ 227 Jahresbericht 2019: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/jahresbericht/Jahresbericht_2019.pdf 228 U-Change: http://www.u-change.ch/sd-universities/U-Change-2017-20.html 229 Climate Emergency Letter: https://www.sdgaccord.org/climateletter 230 UN Sustainable Develompent Goals: https://sdgs.un.org/goals 231 Swissuniversities Netzwerk Nachhaltigkeit: https://www.swissuniversities.ch/en/organisation/gremien/netzwerk-nachhaltigkeit 232 Times Higher Education Impact Ranking: https://www.timeshighereducation.com/rankings/impact/2020/overall#!/page/0/length/25/sort_by/rank/sort_order/asc/ cols/undefined 233 Ergebnis des GreenMetric Rankings für die Universität Luzern 2019 (Anhang 52) 234 Statut der Universität Luzern, Art.3 Abs.1, Art.25, Art. 39 und Art. 39a: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 235 Leitbild der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf https://www.unilu.ch/uni-leben/gesundheit/ https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/jahresbericht/Jahresbericht_2019.pdf http://www.u-change.ch/sd-universities/U-Change-2017-20.html https://www.sdgaccord.org/climateletter https://sdgs.un.org/goals https://www.swissuniversities.ch/en/organisation/gremien/netzwerk-nachhaltigkeit https://www.timeshighereducation.com/rankings/impact/2020/overall#!/page/0/length/25/sort_by/rank/sort_order/asc/cols/undefined https://www.timeshighereducation.com/rankings/impact/2020/overall#!/page/0/length/25/sort_by/rank/sort_order/asc/cols/undefined https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf Draft Gesamtbericht 2020 57 destens acht Mitgliedern. Gemäss einer Revision des Statuts 2017, «begleitet und fördert (die Gleichstellungs- kommission) die nachhaltige Verankerung der Chan- cengleichheit als Querschnittaufgabe im Sinne der Qua- litätsentwicklung in allen Aufgabenbereichen der Uni- versität». Zudem entscheidet sie über die Vergabe von finanziellen Mitteln für Projekte mit Gleichstellungsbe- zug236. Die Gelder sind begrenzt und stammen von den Prämien, die der Bund 1999 bis 2011 für jede Besetzung eines Lehrstuhls mit einer Frau ausgerichtet hat. Die Fachstelle für Chancengleichheit berät und unterstützt den/die Rektor*in, die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen, welche die Chancengleichheit be- treffen. Sie initiiert entsprechende Projekte und nimmt die dazu erforderlichen universitätsinternen, nationalen und regionalen Kontakte wahr. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung des Aktionsplans 2017 – 2020 zur Förde- rung der Chancengleichheit237, führt das Gleichstel- lungsmonitoring durch (vgl. Kap. 4.4.5), setzt sich für eine familienfreundliche Universität ein und sorgt für die Verankerung von Chancengleichheitsaspekten durch Einsitz in verschiedenen Gremien der Universi- tät. In Zusammenarbeit mit den Hochschulen des Cam- pus Luzern ist sie zuständig für die Durchsetzung des Konzepts zum Schutz gegen sexuelle Belästigung238 und für den Leitfaden «Sprache & Bild»239. Des Weiteren ist die Fachstellenleiterin Integrationsbeauftragte und be- rät Universitätsangehörige zu Fragen rund um die Inte- gration von Menschen mit Behinderung im beruflichen Umfeld und im Studium, insbesondere zu Nachteilsaus- gleichen240. Zudem nimmt die Fachstellenleiterin regel- mässig an Vernetzungstreffen auf nationaler Ebene und seit 2018 auf Campusebene teil. Die Universität hat die Leitungsstelle der Fachstelle im Umfang von 60 Stellen- prozenten sowie die erforderlichen Sachmittel per 1. Ja- nuar 2013 vollumfänglich ins universitäre Budget integ- riert. Mit der Zuordnung des Auftrags als Integrations- beauftragte wurden jedoch keine zusätzlichen Stellenprozente gesprochen. Analyse und Schlussfolgerung Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Univer- sität im Bereich Chancengleichheit gut organisiert und ausgestattet ist, mit Gesetzen und Richtlinien, welche die Nichtdiskriminierung gewährleisten. Zudem weist sie eine breite Palette an Massnahmen und Mechanis- men auf, welche die Verankerung der Chancengleich- heit begünstigen. Es gibt allerdings keine Gleichstel- lungsvertreter*innen in den Fakultäten. Somit kann kein institutionell verankerter Austausch zwischen den Fakultäten und der Fachstelle stattfinden, um zukünf- tige Handlungsbedarfe in verschiedenen Bereichen der Chancengleichheit zu identifizieren, Ziele festzulegen und Massnahmen zu planen. Die Universität weist zwar den höchsten Frauenanteil auf Professur-Stufe unter den Schweizer Universitäten auf. Dieser Spitzenplatz re- sultiert jedoch aus dem Fächerangebot. Im Fächerver- gleich schneidet die Universität durchschnittlich bis schlecht ab. Zudem hat sich der Frauenanteil bei den Professuren in den letzten 13 Jahren nicht verbessert. Ein Gleichstellungscontrolling im Sinne einer Auswer- tung gleichstellungsrelevanter Daten ist etabliert, um- fasst jedoch keine Zielsetzungen. Diese könnten in den Leistungsaufträgen vereinbart werden, indem die Fakul- täten einen Plan vorlegen, der den Weg aufzeigt, bis wann und wie, welches Ziel in Bezug auf die Gleichstel- lung erreicht wird. Im Bereich der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung ist die Universität rela- tiv weit fortgeschritten. Beratungen erfolgen jedoch iso- liert, für einen umfassenderen Auftrag im Sinne einer Fachstelle fehlen eine Aufgabenbeschreibung der Integ- rationsbeauftragten und die zur Aufgabenerfüllung er- forderlichen personellen Ressourcen. Ausserdem sind Themen wie Rassismus, sexuelle Identität oder Ge- schlechtsidentität bei der Fachstelle angesiedelt241, je- doch ohne Auftrag und personelle Ressourcen. 5.3 Lehre, Forschung und Dienstleistungen 5.3.1 Standard 3.1 Die Aktivitäten der Hochschule oder der anderen Ins- titution des Hochschulbereichs entsprechen ihrem Typ, ih- ren spezifischen Merkmalen und ihren strategischen Zie- len. Sie beziehen sich hauptsächlich auf die Lehre, die For- schung und die Dienstleistungen und werden gemäss dem Prinzip der Freiheit und Unabhängigkeit unter Einhaltung des Mandats der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschulbereichs ausgeübt. Beschreibung Die Aufgaben von Universitäten in der Schweiz sind im HFKG242 festgehalten. Für die Universität Luzern gelten die Aufgaben und Kompetenzen, welche im kan- tonalen Universitätsgesetz243 definiert sind. Die Univer- sität Luzern ist eine «klassische» Universität mit For- schungs- und Lehrauftrag. Es werden alle drei Zyklen 236 Merkblatt Finanzbeiträge der Gleichstellungskommission: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/chancengl/dok/Grundlagen/Merkblatt_ Finanzbeitraege_GLK_Oktober_2018_final.pdf 237 Aktionsplan Chancengleichheit 2017 – 2020 (Anhang 59) 238 Richtlinien für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/ Richtlinien_fuer_den_Schutz_vor_sexueller_Belaestigung_am_Arbeitsplatz_und_im_Studium.pdf 239 Leitfaden «Sprache und Bild»: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/chancengl/dok/Sprache/Leitfaden_Sprache_Bild.pdf 240 Richtlinien für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_studium/Richtlinien_ Gewaehrung_Nachteilsausgleich12-11-2015.pdf 241 Richtlinien für Transmenschen: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_studium/Richtlinien_Transmenschen_Studierende_def.pdf 242 Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html 243 Gesetz über die universitäre Hochschulbildung: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/chancengl/dok/Grundlagen/Merkblatt_Finanzbeitraege_GLK_Oktober_2018_final.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/chancengl/dok/Grundlagen/Merkblatt_Finanzbeitraege_GLK_Oktober_2018_final.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Richtlinien_fuer_den_Schutz_vor_sexueller_Belaestigung_am_Arbeitsplatz_und_im_Studium.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Richtlinien_fuer_den_Schutz_vor_sexueller_Belaestigung_am_Arbeitsplatz_und_im_Studium.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/chancengl/dok/Sprache/Leitfaden_Sprache_Bild.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_studium/Richtlinien_Gewaehrung_Nachteilsausgleich12-11-2015.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_studium/Richtlinien_Gewaehrung_Nachteilsausgleich12-11-2015.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_studium/Richtlinien_Transmenschen_Studierende_def.pdf https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 58 (Bachelor, Master und Doktorat) angeboten sowie ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten. Die För- derung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist als Auf- gabe im Gesetz definiert wie auch der Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Erfüllung der Aufgaben werden dem Träger (Kanton Luzern) und dem Aufsichtsorgan (Universi- tätsrat) rapportiert und ist in diversen Leistungsaufträ- gen und -vereinbarungen festgehalten (siehe Standard 2.1: Auftragserfüllung, Erreichung der strategischen Ziele). Die Forschungs- und Lehrfreiheit ist im Univer- sitätsgesetz (§5) festgehalten wie auch in der Schweizeri- schen Bundesverfassung (Art. 20 BV)244. Die Universität Luzern legt Wert auf Transparenz ihrer Finanzierung. Einerseits wird die jährliche Jahres- rechnung publiziert. Die Offenlegung von Donationen ab 500’000 CHF ist gesetzlich vorgeschrieben. Im Sinne einer Erhöhung der Transparenz legt die Universität da- rüber hinaus alle Donationen ab 10’000 CHF offen, so- fern nicht der/die Donator*in als Herkunftsangabe «un- genannt» verlangt hat. Interessenbindungen der Profes- sor*innen werden erfasst und auf der Webseite publiziert (Beispiel: Interessenbindungen des Rektors245). Die Annahme von privaten Drittmitteln ist in der Richtlinie zur Annahme von privaten Drittmitteln ge- regelt. In der Richtlinie wird nochmals betont, dass die Forschung und Lehre unabhängig sind und die Dritt- mittelgeber*innen keinen Einfluss auf die Forschung, Lehre oder Personalentscheide haben. Gewisse Dritt- mittel müssen von dem/der Rektor*in genehmigt wer- den. Nebentätigkeiten sind in der Personalverordnung der Universität geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Profes- sor*innen berechtigt sind, Nebentätigkeiten auszuüben, sofern diese im Interesse des Wissenstransfers zwischen Universität und Gesellschaft liegen. Bei der Ausübung von Nebentätigkeiten dürfen die Freiheit von Lehre und Forschung sowie die Unbestechlichkeit im wissenschaft- lichen Urteil nicht eingeschränkt werden. Weiter sind die Interessen der Universität, insbesondere ihr wissen- schaftliches Ansehen, ihre Rechte als Arbeitgeberin so- wie die Interessen der Universitätsangehörigen zu wah- ren. Soweit Konflikte mit diesen Interessen unvermeid- bar sind, müssen sie gegenüber dem/der Rektor*in offengelegt werden. Gewisse Nebentätigkeiten wie bei- spielsweise Verwaltungsratsmandate sind bewilligungs- pflichtig. Der/die Rektor*in kann eine Bewilligung er- teilen oder entziehen. Bei Verdacht auf Missbräuche wird die Ombudss- telle246 aktiv, welche direkt dem Universitätsrat unter- stellt ist. Die Aufgaben und Kompetenzen der Om- budsstelle sind im Universitätsstatut247 (§25) geregelt. Ein jährlicher Bericht wird dem Universitätsrat zuge- stellt. Für Ermittlungen oder Sanktionsmassnahmen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten ist der/die Integritäts- verantwortliche*r zuständig. Als gesetzliche Grundlage dient das Reglement über die wissenschaftliche Integri- tät in der Forschung und die gute wissenschaftliche Pra- xis an der Universität Luzern248. Eine Whistle-Blowing-Stelle, welche wie die Om- budsstelle direkt dem Universitätsrat unterstellt und re- chenschaftspflichtig ist, ist in Planung und soll die Lü- cken der institutionellen Qualitätssicherung schliessen. Die Universität Luzern verfügt über keine eigene Ethikkommission. Ethische Fragen in der Forschung stellen sich vermehrt im Departement Gesundheitswis- senschaften und Medizin sowie in den Wirtschaftswis- senschaften. Die Universität ist Mitglied der interkanto- nalen Ethikkommission der Nordwest- und Zentral- schweiz249, so dass diese Qualitätsschlaufe in der Forschung und in anderen Gebieten gewährleistet ist. Analyse und Schlussfolgerung Die Universität Luzern verfügt über gute Siche- rungsmassnahmen zur Aufgabenerfüllung und zur Wahrung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit sowie der Aufrechterhaltung der Forschungs- und Lehrfrei- heit. Mit der Schaffung einer unabhängigen Whist- le-Blowingstelle wird ein letztes Manko beseitigt. Die Universität Luzern sieht diesen Standard als erfüllt an. 5.3.2 Standard 3.2 Das Qualitätssicherungssystem sieht eine regelmässige Evaluation der Lehr- und Forschungstätigkeit, der Dienst- leistungen sowie der Ergebnisse vor. Beschreibung Die Qualität der Lehre wird durch die in Kapitel 4.1 beschriebenen Instrumente und Massnahmen gesi- chert. U.a. sind dies Folgende: Alle Fakultäten sowie das Departement GWM evaluieren systematisch die Lehr- veranstaltungen (vgl. Kap. 4.1.1). Ein Leitfaden für die Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen inkl. Beispielfragebögen wird vom Qualitätsmanage- ment zur Verfügung gestellt250. Bei der Interpretation der Resultate und allfälligen Anpassungen der Frage- bögen steht die wissenschaftliche Mitarbeiterin Quali- tätsmanagement ebenfalls zur Verfügung. Die Befra- gungen werden durch die Dekanate organisiert und der Umgang mit den Ergebnissen ist in den Evaluati- 244 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html 245 Interessensbindungen des Rektors Prof. Dr. Bruno Staffelbach: https://www.unilu.ch/fakultaeten/wf/professuren/prof-dr-bruno-staffelbach/#tab=c73250 246 Ombudsstelle der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/universitaet/organe/ombudsstelle/ 247 Statut der Universität Luzern, §25a: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 248 Reglement über die wissenschaftliche Integrität in der Forschung und gute wissenschaftliche Praxis an der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_ law/539k 249 Ethikkommission der Nordwest- und Zentralschweiz: https://www.eknz.ch/ 250 Leitfaden für die Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Lehr- evaluation_21.09.2018.pdf https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html https://www.unilu.ch/fakultaeten/wf/professuren/prof-dr-bruno-staffelbach/#tab=c73250 https://www.unilu.ch/universitaet/organe/ombudsstelle/ https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539k https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539k https://www.eknz.ch/ https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Lehrevaluation_21.09.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Lehrevaluation_21.09.2018.pdf Draft Gesamtbericht 2020 59 ons-Richtlinien der Fakultäten festgehalten. Die Ergeb- nisse werden zudem den Studierenden und Dozieren- den mitgeteilt und im Unterricht besprochen. Dasselbe gilt bei der Evaluation der Leistungskontrollen: Die Fakultäten und das Departement führen sie ebenfalls systematisch durch und auch hierzu steht ein vom QM entwickelter Leitfaden zur Verfügung251 (vgl. Kap. 4.1.2). Alle Fakultäten sind zudem durch die Universi- tätsleitung dazu verpflichtet, ihre Studiengänge zu eva- luieren (vgl. Kap. 3.3.1 und 4.1.3). Ein vom QM bereit- gestellter Leitfaden252 formuliert die Qualitätskriterien samt Indikatoren sowie möglichen Informationsquel- len und Zuständigkeiten. Der Prozess der Studiengang- evaluation wird im Kap. 4.1.3 genauer beschrieben. Eine externe Expertise ist bei diesen Evaluationen immer vorhanden, die Besonderheiten der speziellen Unter- richtsformen (z.B. Fernstudium) werden berücksich- tigt. Die Absolventinnen- und Absolventenbefragung ist ein weiteres Schlüsselelement der summativen Stu- diengangevaluation, aufgrund deren Ergebnisse in Ab- sprache mit den Fakultäten Verbesserungsmassnahmen konzipiert und umgesetzt werden253 (vgl. auch Kap. 4.1.4). Didaktische Förderung der Dozierenden (vgl. Kap. 4.1.10) sowie der durch die Lehrkommission ver- fasste Leitfaden «Gute Lehre»254 tragen zur Verbesse- rung der Qualität der Lehrveranstaltungen bei. Die Qualität der Forschung wird durch die in Kapi- tel 4.2 beschriebenen Instrumente und Massnahmen gesichert. Dies sind u.a. die Erfassung, Darstellung und Auswertung der Forschungsleistungen durch das For- schungsinformationssystem FIS sowie deren Bericht- erstattung in Form des Akademischen Berichts. Dieser dient der Universität als Datengrundlage zum Nach- weis ihrer Zielerreichung zum Leistungsauftrag des Kantons Luzern, wovon u.a. Forschungsbeiträge abhän- gig sind. Die Berichtsdaten werden bei Bedarf auch auf Personenebene ausgewertet. Bei ungenügenden bzw. fehlenden Leistungen wird ein Gespräch gesucht, bei herausragenden Leistungen erfolgt keinerlei Reaktion. Zuständig für allfällige Massnahmen sind der/die Rek- tor*in und die Dekan*innen (vgl. Kap. 4.2.1 und 4.2.2). Im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung in der Forschung hat die Forschungskommission ebenfalls eine wichtige Rolle inne. Sie entscheidet über die in- terne Zuteilung von Mitteln aus dem universitären For- schungskredit für Anschubfinanzierungen zur Ausar- beitung von externen Drittmittelgesuchen, kleinere Forschungsprojekte, Publikationen, Vermittlungspro- jekte, Austausch und Vernetzung (Tagungsorganisation und -teilnahme, interne und externe Vernetzung) sowie die Nachwuchsförderung für Postdocs (vgl. Kap. 4.2.3 und 4.2.4). Von Dritten erbrachte Dienstleistungen wie Biblio- thek, Hochschulsport, Mensa etc. unterliegen an der Universität regelmässig internen Evaluationen. So fin- den beispielsweise ca. alle 3 – 4 Jahre Evaluationen der Bibliothek und Zufriedenheitsumfragen zum Bestand der elektronischen Medien der Bibliothek statt. Der Hochschulsport evaluiert regelmässig sein Angebot bei den Nutzenden sowie den Nicht-Nutzenden (vgl. Kap. 5.2.2). 2015 wurde zudem durch eine externe Agentur eine Mitarbeitendenbefragung durchgeführt, wobei die Mitarbeitenden zu verschiedenen Zufriedenheitsdi- mensionen befragt wurden255. Auf den Ergebnissen ba- sierend fanden Workshops zur Entwicklung von Mass- nahmen statt256 (vgl. Kap. 5.2.4). Zu erwähnen ist hierzu auch der informelle Austausch und Gespräche wie z.B. regelmässige Apéros mit den Fakultätsleitungen für Stu- dierende, «Open Door» der Fakultätsleitungen und des Rektors für Studierende, Rückmeldungen der Studie- renden an die Studienberatung etc. Solche informellen «Evaluationen» finden an allen Fakultäten und dem De- partement statt und liefern im Zusammenhang mit die- sem Standards, nebst den formellen und systematischen Evaluationen, relevante Informationen. Umfassende, externe Evaluationen von Lehre, Forschung sowie Dienstleistungen fanden im Rahmen der Quality-Audits 2007/2008 und 2013/2014 statt. Analyse und Schlussfolgerung Die Universität Luzern evaluiert regelmässig Lehre, Forschung und Dienstleistungen. Dabei werden in allen Bereichen auch Personen miteinbezogen, welche ent- sprechende Leistungen der Universität beziehen, wie beispielsweise Studierende bei Evaluation von Lehre und Studium oder Mitarbeitende bei der Evaluation der Dienstleistungen (Mitarbeitendenumfragen, Umfrage zum Thema Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Diversity an der Universität Luzern). Die Stelle für Qua- litätsmanagement dient dabei als externe Einheit, die neutral in die Evaluationen miteinbezogen werden kann. Sie bietet allen Universitätsangehörigen Beratun- gen und Dienstleistungen im Bereich Qualitätssiche- rung und Evaluation an, was rege genutzt wird. Optimierungspotenzial im Sinne vom Standard 3.2 besteht aktuell in der Datenqualität der Datenbank im Forschungsinformationssystem FIS: Unvollständigkei- ten im System der Datenerfassung werden seit der Ein- 251 Leitfaden für die Durchführung von Prüfungsevaluationen: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_ Pruefungsevaluation_21.09.2018.pdf 252 Leitfaden für die Evaluation der Studiengänge an der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_ Studiengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf 253 Beispiel: Massnahmenplan Absolventenbefragung TF 2017 (Anhang 60) 254 Leitsätze «Gute Lehre an der Universität Luzern»: https://www.unilu.ch/fileadmin/shared/Kommissionen/Lehrkommission/Dok/Leitsaetze_Lehrkommission.pdf 255 Kommunikation, Ergebnisse und weiteres Vorgehen MAB 2015 (Anhang 56) 256 Beispielbericht MAB Akademische Dienste (Anhang 57) https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevaluation_21.09.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Pruefungsevaluation_21.09.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Studiengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/qm/dok/Leitfaden_Studiengang_Evaluation_UniLU_Final_8.1.2018.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/shared/Kommissionen/Lehrkommission/Dok/Leitsaetze_Lehrkommission.pdf 60 führung des Systems 2017 sukzessive behoben, die Qua- lität der erfassten Daten soll damit einhergehend ver- bessert werden. 5.3.3 Standard 3.3 Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustel- len, dass Grundsätze und Ziele im Zusammenhang des europäischen Hochschulraums berücksichtigt werden. Beschreibung Die Universität Luzern hat vollständig auf das «Bo- logna»-System umgestellt, d.h. alle Studiengänge und Weiterbildungsangebote entsprechen den europäischen oder nationalen Rechtsgrundlagen257, 258, 259 und Empfeh- lungen260, 261, 262, 263. Die Koordination der Schweiz mit dem Europäischen Hochschulraum findet durch die Schweizerische Rektorenkonferenz «swissuniversities» statt. Im Netzwerk «Lehre»264 ist die Universität mit dem Leiter des Zentrums Lehre vertreten. Dies garantiert, dass die Universität Luzern über Änderungen und Trends im Europäischen Hochschulraum aktuell infor- miert ist und auch best practices zur Umsetzung des Bo- logna-Systems kennenlernt. An der Universität Luzern finden folgende Quali- tätssicherungsmassnahmen statt: – Alle Studiengänge (inklusive Weiterbildungsange- bote) an der Universität besitzen eine Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) sowie eine ergänzende Wegleitung. Alle StuPOs gehen den Gremienweg über die Fakultätsversammlung, Senat und Univer- sitätsrat. Die Wegleitungen werden von den Fakultä- ten verabschiedet. Die StuPOs werden von dem/der Generalsekretär*in vor der Eingabe an den Senat auf die Kompatibilität und Kohärenz zu den oben ge- nannten europäischen und nationalen Dokumenten sowie die inneruniversitären Rechtsdokumenten (z.B. Rahmenreglement für das Weiterbildungsange- bot an der Universität Luzern265) geprüft. Bei der periodischen Evaluation von Studiengängen wird diese Kompatibilität und Kohärenz durch externe Expert*innen evaluiert und im Gutachten festgehal- ten (vgl. Kap. 4.1.3). – Die Anerkennung von Titeln und Qualifikationen für die Zulassung zum Studium ist in den Zulas- sungsrichtlinien266 geregelt, welche von dem/der Prorektor*in Lehre und Internationales jährlich ver- abschiedet wird. Die formalen Zulassungsabklärun- gen geschehen zentral durch die Studiendienste. Auf nationaler Ebene finden Treffen der universitären Zulassungsstellen statt, bei welchen Spezialfälle dis- kutiert werden. Jede Universität der Schweiz ist für eine bestimmte geographische Region zuständig, in welcher sie die Entwicklung von Abschlüssen und anderen zulassungsrelevanten Aspekten überwacht und den anderen Universitäten weitermeldet. – Mobilität und Internationalisierung: Die Kennzah- len zu Mobilität und Internationalisierung werden vom IRO in Zusammenarbeit mit QM im Sinne ei- nes Monitorings erhoben und analysiert. Allerdings besitzt die Universität Luzern keine explizite Inter- nationalisierungsstrategie. – European Quality Audit EQA267 ist ein Zusammen- schluss der Universitäten Siegen, der Karl-Fran- zens-Universität Graz, Latvijas Universitate Riga und der Universität Luzern. Dieser Verbund exis- tiert seit dem Jahr 2016. Im Vordergrund steht kolle- giale Beratung und Entwicklung, wodurch sich die Eigenverantwortung und Autonomie der Hochschu- len im Akkreditierungsprozess erhöhen soll. Das EQA dient zum selbstverantworteten Aufbau und zur Fortentwicklung qualitätsfördernder und quali- tätssichernder Strukturen, Prozesse und Instrumen- tarien innerhalb einer Hochschule (QM-System). Im Sinne der Ganzheitlichkeit der Qualitätssicherung von Hochschulen hat die EQA, in Analogie zu den ESG-Standards, Qualitätsstandards in den Berei- chen Forschung, Governance, Administration/Ver- waltung, Internationalisierung, Third Mission und Diversity entwickelt268. Analyse und Schlussfolgerung Die Abstimmung auf den europäischen Hochschul- raum in der Lehre funktioniert gut, insbesondere da 257 Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20192659/ index.html 258 Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich: https://www.admin.ch/opc/de/classified- compilation/20070429/index.html 259 Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich: https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Lehre/NQR/ nqf-ch-HS-d.pdf 260 ECTS User’s Guide 2015: https://ec.europa.eu/education/ects/users-guide/docs/ects-users-guide_en.pdf 261 Empfehlungen für die Anwendung von ECTS an den universitären Hochschulen der Schweiz: https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/ Dokumente/Kammern/Kammer_UH/ectsempf_neu.pdf 262 Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) 2015: https://enqa.eu/wp-content/uploads/2015/11/ESG_2015.pdf 263 Richtlinien für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz (Bologna-Richtlinien): https://www.admin.ch/opc/de/ classified-compilation/20150869/index.html 264 Swissuniversities, 20 Jahre Bologna: https://www.swissuniversities.ch/themen/lehre/bologna-20-jahre 265 Rahmenreglement für das Weiterbildungsangebot an der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539i 266 Zulassungsrichtlinien für das Studienjahr 2020/2021: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/sd/Career_Services/dok/Zulassungsricht- linien_fuer_das_Studienjahr_2020_2021.pdf 267 https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/ 268 European Quality Audit: Quality Standards and Guidelines: https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/ kombibox/eqa_quality_standards_guidelines.pdf https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20192659/index.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20192659/index.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Lehre/NQR/nqf-ch-HS-d.pdf https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Lehre/NQR/nqf-ch-HS-d.pdf https://ec.europa.eu/education/ects/users-guide/docs/ects-users-guide_en.pdf https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Kammern/Kammer_UH/ectsempf_neu.pdf https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Kammern/Kammer_UH/ectsempf_neu.pdf https://enqa.eu/wp-content/uploads/2015/11/ESG_2015.pdf https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20150869/index.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20150869/index.html https://www.swissuniversities.ch/themen/lehre/bologna-20-jahre https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539i https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/sd/Career_Services/dok/Zulassungsrichtlinien_fuer_das_Studienjahr_2020_2021.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/sd/Career_Services/dok/Zulassungsrichtlinien_fuer_das_Studienjahr_2020_2021.pdf https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/ https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/kombibox/eqa_quality_standards_guidelines.pdf https://www.uni-siegen.de/start/die_universitaet/qualitaetsmanagement/european_quality_audit/kombibox/eqa_quality_standards_guidelines.pdf Draft Gesamtbericht 2020 61 nicht nur eine formelle Prüfung stattfindet, sondern auch hochschuldidaktische und curriculare Aspekte an die Studiengangverantwortlichen zurückgemeldet wer- den. Zu den Stärken kann zudem die Internationalisie- rung und Mobilität gezählt werden. Das EQA hilft der Universität bei der Verbesserung des universitären Qua- litätssicherungssystems. Die Partnerhochschulen wer- den auch im Sinne einer Zwischenevaluation (zirka 3 Jahre vor der nächsten Akkreditierung) und bei der Umsetzung von eventuellen Auflagen zur Akkreditie- rung eingesetzt. Optimierungspotenzial besteht in der Prüfung der StuPOs: Sie funktioniert in der Praxis, ist aber nicht reglementarisch festgehalten wie beispiels- weise in der Evaluation von Studiengängen. Die Univer- sität Luzern besitzt zudem keine explizite Internationa- lisierungsstrategie. 5.3.4 Standard 3.4 Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustel- len, dass die Kriterien für die Zulassung und Beurteilung der Leistungen der Studierenden und für die Abgabe von Ausbildungsabschlüssen entsprechend dem Auftrag der Hochschule oder der anderen Institution des Hochschul- bereichs berücksichtigt werden. Diese Kriterien werden definiert, kommuniziert und systematisch, transparent und konstant angewandt. Beschreibung Die formalen Zulassungsabklärungen geschehen zentral durch die Studiendienste. Die Zulassungsstelle orientiert sich bei der formellen Zulassungsprüfung (Bachelor, Master, Doktorat) an den Zulassungsrichtli- nien der Universität Luzern269. Bei der Zulassungsprü- fung von Studienanmeldungen mit ausländischen Vor- bildungen verweisen die universitären Zulassungsricht- linien per Link auf die nationalen Bestimmungen von swissuniversities. Die sog. «Länderliste» beschreibt, wel- che Reifezeugnisse aus welchen Ländern mit welchen zusätzlichen Anforderungen zur Zulassung berechtigen. Die Zulassungsrichtlinien werden insgesamt jedes Stu- dienjahr neu von dem/der Prorektor*in Lehre und In- ternationale Beziehungen erlassen270. Zulassungen über Passerellen werden inhaltlich mit den Fakultäten bzw. den einzelnen Studiengängen geregelt (Auflagen, Bedin- gungen). Vgl. dazu als Beispiel die Wegleitung zur Zu- lassung zum Masterstudium an der Rechtswissenschaft- lichen Fakultät unter Auflagen (Passerelle)271. Auf nationaler Ebene finden Treffen der universitä- ren Zulassungsstellen statt, bei welchen Spezialfälle dis- kutiert werden. Jede Universität der Schweiz ist für eine bestimmte geographische Region zuständig, in welcher sie die Entwicklung von Abschlüssen und anderen zu- lassungsrelevanten Aspekte überwacht und den anderen Universitäten weitermeldet. Gemäss den Zulassungsrichtlinien kann nicht mehr zum Studium im selben Studienfach an der Universität Luzern zugelassen werden, wer an einer anderen schwei- zerischen oder ausländischen Universität oder Hoch- schule infolge Nichtbestehens von Prüfungen endgültig vom Weiterstudium in einem Studienfach ausgeschlos- sen worden ist. Bei Einzelfällen kann es sich dabei um gewisse Studienfächer handeln, die inhaltliche Über- schneidungen haben – in solchen Fällen wird die Zu- lassung in Zusammenarbeit mit den betreffenden Fakul- täten bzw. dem Departement nachgeprüft. Bei sehr komplizierten Fällen wird jeweils eine umfangreiche Abklärung in der Kommission für Zulassung und Äqui- valenzen von swissuniversities durchgeführt. Fachliche Zulassung – Bachelor: Die Zulassungen erfolgen gemäss den Vorgaben der universitären Zulassungsrichtlinien, Kp. 2 (vgl. auch die Ausführungen zum obigen Ab- schnitt). – Master: Die Zulassungen erfolgen gemäss den Vor- gaben der universitären Zulassungsrichtlinien (Kp. 4) mit inhaltlicher Beteiligung der Fakultäten und des Departements GWM: – Fachstudienberatungen oder Studien- und Prü- fungsausschüsse überprüfen, ob das absolvierte BA-Studium eine ausreichende inhaltliche Äquiva- lenz zum entsprechenden Luzerner Angebot auf- weist und definieren Auflagen und Bedingungen, die im Zulassungsschreiben festgehalten werden. Der Umfang der Auflagen bzw. Bedingungen beträgt maximal 60 ECTS. Deren Erfüllung wird von der Dekanats- resp. Departementsadministration über- prüft. Die rechtlichen Grundlagen sind in den Stu- dien- und Prüfungsordnungen definiert272. Bei nicht-konsekutiven Studiengängen entscheiden die Fakultäten bzw. das Departement über mögliche Zu- lassungsauflagen. – Doktorat: Die Zulassungen erfolgen gemäss den Vorgaben der universitären Zulassungsrichtlinien (Kp. 5) sowie der Promotionsordnungen273 der Fa- kultäten und des Departements GWM. 269 Zulassungsrichtlinien für das Studienjahr 2020/2021: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/sd/Career_Services/dok/ Zulassungsrichtlinien_fuer_das_Studienjahr_2020_2021.pdf 270 Statut der Universität Luzern, §31 Abs. 2 i. V. m. §12 Abs. 5 lit. b: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 271 Wegleitung Zulassung zum Masterstudium RF unter Auflagen (Anhang 61) 272 TF SRL 541a §5 u. 6 / KSF SRL 542a §12 / RF SRL 542a, §12 / WF SRL 545a, §10 ; GWM SRL 546b, §9; SRL 546c, §6 u. 7 273 TF SRL 541d §2 / KSF SRL 542c §3 / RF SRL 540b §28 / WF SRL 545b §5 /GWM SRL 546f §5 https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/sd/Career_Services/dok/Zulassungsrichtlinien_fuer_das_Studienjahr_2020_2021.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/akademische-dienste/sd/Career_Services/dok/Zulassungsrichtlinien_fuer_das_Studienjahr_2020_2021.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541a https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/542a https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/542a https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/545a https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/546b https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/546c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/541d https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/542c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/540b https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/545b https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/546f 62 Kriterien für die Leistungsbeurteilung der Studierenden Die Universität Luzern wendet das europäische Sys- tem an zur Übertragung und Akkumulierung von Kre- ditpunkten mit der Vergabe von Credits für erbrachte, überprüfte Studienleistungen. Ein Kreditpunkt ent- spricht einem durchschnittlichen Arbeitspensum vom 25 bis 30 Stunden274. Die Vorgaben für die Leistungsbe- urteilungen sind in den Studien- und Prüfungsordnun- gen und Wegleitungen der Fakultäten und des Departe- ments festgelegt. Bei den meisten Leistungsbeurteilun- gen besteht ein Bewertungsraster, das den Studierenden kommuniziert wird (als Beispiel in der Richtlinie zum Verfassen einer Masterarbeit an der Rechtswissenschaft- lichen Fakultät275). Die zu erbringenden Studienleistun- gen werden in der Regel benotet, wobei verschiedene Prüfungsformate zur Anwendung gelangen. Zusätzlich ist auch der Erwerb unbenoteter Leistungsausweise möglich mit der Wertung «bestanden» oder «nicht be- standen». Kriterien zur Abgabe von Ausbildungsabschlüssen Die Vorgaben für die Ausbildungsabschlüsse sind in den Studien- und Prüfungsordnungen definiert (als Bei- spiel in der Studien- und Prüfungsordnung der Wirt- schaftswissenschaftlichen Fakultät, Kap. 9276). Die Anfor- derungen der Studiengänge und die Abschlussbezeich- nungen entsprechen den Vorgaben der Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen vom 1. Januar 2020277. Einsprachemöglichkeiten Die Studierenden können gegen Entscheide im Zu- sammenhang mit den Studien- und Prüfungsordnun- gen (Zulassung, Leistungskontrollen, Abschlüsse) Ver- waltungsbeschwerde innerhalb von 30 Tagen beim kan- tonalen Bildungs- und Kulturdepartement einreichen. Dies ist jeweils in den Studien- und Prüfungsordnungen festgehalten. Es steht ihnen zudem die Möglichkeit of- fen, sich an die Ombudsstelle der Universität zu wen- den, insbesondere wenn Entscheidungen aus ihrer Sicht nicht korrekt gefällt oder nicht wie entschieden umge- setzt wurden278. Kommunikation Die Reglemente und Weisungen sind auf der Home- page der Universität gut ersichtlich bei den Menüleisten «Studium», «Universität» und «Fakultäten»279. Den Stu- dierenden stehen für Fragen die Dekanate, Studienbera- tungen und Studiengangsmanager (am Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin) als Anlauf- stellen zur Verfügung. Analyse und Schlussfolgerung Die Kriterien für die Zulassung (sowohl formal, als auch fachlich) und Beurteilung der Leistungen der Stu- dierenden, sowie die Kriterien für die Abgabe von Aus- bildungsabschlüssen sind an der Universität definiert. Sie werden korrekt, transparent und konstant ange- wandt und auf der Homepage der Universität kommu- niziert. 5.4 Ressourcen 5.4.1 Standard 4.1 Mit ihrem Träger gewährleistet die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs die personel- len Ressourcen, die Infrastrukturen und die finanziellen Mittel, um ihren Fortbestand zu sichern und ihre strategi- schen Ziele zu erreichen. Die Herkunft und die Verwen- dung der finanziellen Mittel und die Finanzierungsbedin- gungen sind transparent. Beschreibung Der Träger der Universität Luzern ist der Kanton Luzern. Der Kanton Luzern erlässt jährlich den Leis- tungsauftrag280 an die Universität und verknüpft diesen mit dem Globalbeitrag an die Universität. Er vermietet der Universität zudem die Gebäude / Räumlichkeiten (hierfür erstellt er die Immobilienstrategie für die Hoch- schulen; vertraulich). Der jährliche Leistungsauftrag ba- siert auf der Leistungsvereinbarung, welche eine Periode von vier Jahren umfasst. Dieser Leistungsauftrag ist auf der Website der Universität veröffentlicht281. Weitere wichtige Einnahmen sind die IUV-Beiträge (Interkantonale Universitätsvereinbarung) sowie der Grundbeitrag des Bundes. Die mittelfristige Finanzpla- nung erfolgt durch das Instrument des Finanzplans. Es handelt sich dabei um ein Prognosemodell, welches die Finanzplanung rollend für das Budgetjahr und die nächsten drei bis vier Jahre vornimmt. Der Finanzplan wird von der Verwaltungsdirektion bearbeitet und ein- 274 Gemäss der Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an Schweizer Hochschulen: https://www.admin.ch/opc/de/classified- compilation/20192659/index.html 275 Richtlinie zum Verfassen einer Masterarbeit RF (Anhang 62) 276 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/545a/versions/3566 277 Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20192659/ index.html 278 Ombudsstelle der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/universitaet/organe/ombudsstelle/#section=c19934 279 z.B. Reglemente der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät: https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/ reglemente/#section=c16464 280 Leistungsauftrag 2020 des Kantons Luzern für die Universität Luzern (Anhang 29) 281 Leistungsvereinbarung: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20192659/index.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20192659/index.html https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/545a/versions/3566 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20192659/index.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20192659/index.html https://www.unilu.ch/universitaet/organe/ombudsstelle/#section=c19934 https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/reglemente/#section=c16464 https://www.unilu.ch/studium/lehrveranstaltungen-pruefungen-reglemente/ksf/reglemente/#section=c16464 https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf Draft Gesamtbericht 2020 63 mal pro Jahr in der Universitätsleitung besprochen. Das File wird zweimal pro Jahr an die Fakultäten zugestellt und erlaubt diesen, durch Szenarien verschiedene Pla- nungen betreffend Personalaufwand und Erträgen vor- zunehmen. Die kurzfristige Leistungs- und Finanzpla- nung erfolgt durch die Leistungsvereinbarungen zwi- schen dem Rektor und den Fakultäten sowie durch das entsprechend zugewiesene Globalbudget für Personal- und Sachaufwand gemäss Flussdiagramm282. Der Füh- rungskreislauf wird geschlossen mit der Jahresrechnung und Gesprächen mit den Fakultäten. Die Transparenz über Mittelherkunft und Mittelver- wendung erfolgt durch die Publikation des Jahresbe- richts283 sowie des Geschäftsberichts284 (Rechnungsab- schluss inkl. Revisionsbericht): beide werden auf der Website veröffentlicht. Analyse und Schlussfolgerung Die Prozesse für die Leistungsvereinbarung und die finanziellen Mittel sind etabliert. Die Zusammenarbeit zwischen der Universitätsleitung und den Fakultäten ist eingespielt. Die Finanzierung der Universität ist sehr stark von der Anzahl der Studierenden und vom Um- fang von drittmittelfinanzierter Forschung abhängig. Es sind keine Massnahmen für den Fall definiert, dass die finanziellen Mittel für die Deckung der Ausgaben nicht ausreichen. In den zurückliegenden Jahren setzte die Universität jeweils nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel ein, so dass sie Reserven bilden konnte. Falls die- ses Eigenkapital durch fehlende Einnahmen abgebaut werden müsste, sollte eine Eventualplanung für Mass- nahmen zur Erreichung eines ausgeglichenen Rech- nungsabschlusses ins Auge gefasst werden. 5.4.2 Standard 4.2 Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustel- len, dass das gesamte Personal entsprechend dem Typ und den spezifischen Merkmalen der Hochschule oder der an- deren Institution des Hochschulbereichs qualifiziert ist. Es sieht zu diesem Zweck eine regelmässige Evaluation des Personals vor. Beschreibung Die Personalgewinnung erfolgt gemäss einem defi- nierten Prozess285, 286. Für alle Stellen sind Stellenbe- schreibungen mit einem Anforderungsprofil vorhanden. Die Stellen werden meistens ausgeschrieben, Bewerbun- gen werden in der Regel gemäss Anforderungsprofil in der Stellenbeschreibung beurteilt. Es besteht die Rege- lung, dass ein jährliches Beurteilungs- und Förderge- spräch durchgeführt werden soll (vgl. Kap. 5.2.2). Die Personalabteilung erinnert im Newsletter jeweils zeitge- recht daran, dass diese Gespräche durchgeführt werden sollten. Für die Gespräche stehen unterschiedliche For- mulare287 zur Verfügung. Als Resultat des Gesprächs ver- einbaren die Mitarbeitenden mit dem Vorgesetzten Ziele und allenfalls Förderungsmittel für die nächste Periode, deren Umsetzung bei der nächsten Durchführung ge- prüft werden (vgl. auch 5.4.3). Die erste Seite des Ge- sprächsprotokolls soll der Personalabteilung abgegeben werden. Die Berufungsprozesse zur Gewinnung und Anstel- lung von Professor*innen orientieren sich an den Vor- gaben des Universitätsstatuts, welches für die sieben Professorenkategorien gesamtuniversitäre Rahmenbe- stimmungen vorsieht288. Sie sind ausgeführt in zwei ge- samtuniversitären Reglementen (o. Prof., a.o. Prof.289 und Assistenzprof.290) und in einer gesamtuniversitären Richtlinie (Titular-, Senior-, Honorar- und ständige Gastprofessuren291). Die Qualitätssicherung bei den Berufungen erfolgt über die Regularien und den Instanzenweg, der bottom up angelegt ist (Gewinnung von Kandidat*innen und Evaluation durch die Fakultäten, Antragstellung der Be- rufungen an den Senat und Universitätsrat). Analyse und Schlussfolgerung Die Prozesse zur Personalgewinnung und zur Perso- nalentwicklung sind standardisiert, beschrieben und mit entsprechenden Formularen unterstützt. In den meisten Fällen erfolgen die Stellenbesetzungen gemäss den Vorgaben. Optimierungspotenzial besteht bei den Beurteilungs- und Fördergesprächen, die nicht flächen- deckend durchgeführt werden. Die Personalabteilung meldet an die Dekanate, welche Gesprächsprotokolle ausstehen, diese wiederum suchen mit den betreffenden Vorgesetzten das Gespräch. Insbesondere für Mitarbei- tende des Mittelbaus wird von den Vorgesetzten die Chance eines jährlichen Gesprächs nicht überall gese- hen. Dies soll in Zukunft aufgegriffen werden. 282 Leistungsvereinbarung und Globalbudget (Anhang 63) 283 Jahresbericht der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/jahresbericht/Jahresbericht_2019.pdf 284 Jahresrechnung 2019: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/Jahresrechnung/Jahresrechnung_2019.pdf 285 Flussdiagramm zum Ablauf der Personalgewinnung (Anhang 64) 286 Prozessbeschreibung Personalgewinnung (Anhang 65) 287 BFG Vorlage Forschungsmitarbeitende (Anhang 53) 288 Statut der Universität Luzern, §27 Abs. 3: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c 289 Berufungsreglement der Universität Luzern: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539d 290 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessor/innen: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539h 291 Richtlinien zur Verleihung von Titular-, Senior- und Honorarprofessuren sowie von ständigen Gastprofessuren an der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/ fileadmin/universitaet/personal/pd/Reglemente_und_Richtlinien/Richtlinien_zur_Verleihung_von_Titular-__Senior-__Honorar-_und_staendigen_Gastprofessu- ren__24.06.2015__Stand_01.08.2019__01.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/jahresbericht/Jahresbericht_2019.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/Jahresrechnung/Jahresrechnung_2019.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539c https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539d https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539h https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/personal/pd/Reglemente_und_Richtlinien/Richtlinien_zur_Verleihung_von_Titular-__Senior-__Honorar-_und_staendigen_Gastprofessuren__24.06.2015__Stand_01.08.2019__01.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/personal/pd/Reglemente_und_Richtlinien/Richtlinien_zur_Verleihung_von_Titular-__Senior-__Honorar-_und_staendigen_Gastprofessuren__24.06.2015__Stand_01.08.2019__01.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/personal/pd/Reglemente_und_Richtlinien/Richtlinien_zur_Verleihung_von_Titular-__Senior-__Honorar-_und_staendigen_Gastprofessuren__24.06.2015__Stand_01.08.2019__01.pdf 64 5.4.3 Standard 4.3 «Das Qualitätssicherungssystem erlaubt sicherzustel- len, dass die Hochschule oder die andere Institution des Hochschulbereichs die Laufbahnentwicklung des gesam- ten Personals und insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt.» Beschreibung Die Laufbahnentwicklung des Personals der Univer- sität wird durch mehrere Prozesse, Massnahmen und Gefässe gefördert und ist im Leitbild der Universität be- schrieben292. Sie ist zudem im Universitätsgesetzt293, in der kantonalen Leistungsvereinbarung294 sowie im Reg- lement über die wissenschaftlichen Assistent*innen295 und dem Reglement über die Anstellung von Assistenz- professor*innen296 verankert. Im Folgenden werden die einzelnen Fördergefässe und Massnahmen beschrieben. Personaldienst Der Personaldienst der Universität Luzern fördert und unterstützt die Weiterentwicklung und Laufbahn- entwicklung der Mitarbeitenden der Universität Luzern. Die Fakultäten und das Departement GWM sind für das wissenschaftlich tätige Personal zuständig (vgl. Ausfüh- rungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nach- wuchses im nachfolgenden Abschnitt «Prorektorat For- schung»), der Personaldienst für das administrativ-tech- nische Personal. Die Universität orientiert sich bei der Unterstützung und Kostenübernahme an den rechtli- chen Grundlagen des Kantons Luzern, soweit sie die Unversität nicht abweichend geregelt hat, inbesondere an einer internen Weisung der Dienststelle Personal des Kantons Luzern zu den Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung297. Der Kanton Luzern und die anderen Zentralschwei- zer Kantone bieten zudem ein breites Weiterbildungs- angebot an, das online eingesehen werden kann298. Es steht auch der Universität Luzern zur Verfügung und wird rege genutzt. Beim Antrag auf eine finanziell unter- stütze Weiterbildung wird ein Antragsformular auf Kos- ten-Beteiligung299 ausgefüllt und von der vorgesetzten Person unterzeichnet. Der Personaldienst prüft die Un- terlagen und legt die Beteiligung der Universität fest. Ist sie höher als 5’000 CHF, wird ein Weiterbildungsvertrag mit einer Verpflichtungszeit nach Abschluss der Weiter- bildung erstellt. Beurteilungs- und Fördergespräche Alle Vorgesetzten der Universität sind per Personal- gesetz300 verpflichtet, mit ihren Mitarbeitenden jährli- che Beurteilungs- und Fördergespräche (BFG) durchzu- führen. Ziel ist, die Fähigkeiten und Leistungen der Mit- arbeitenden zu erkennen und zu fördern. Dabei werden Jahresziele sowie Förder- und Weiterbildungsmassnah- men vereinbart301. Prorektorat Forschung Das Prorektorat unterstützt die Laufbahnentwick- lung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mit der Er- richtung einer «Graduate Academy»302 wird die Dokto- randenausbildung zusätzlich gestärkt. Sie wird auch in Zusammenarbeit mit der universitären Forschungskom- mission die ab 2021 wegfallenden Doc.Mobility-Stipen- dien des Schweizerischen Nationalfonds teilweise kom- pensieren. Für Nachwuchsforschende bestehen indivi- duelle Förderungen sowie SpeedUp-Sabbaticals303, 304. Spezifische Fördermassnahmen der Fakultäten und des Departements GWM: – Doktoranden-Kolloquien – Finanzielle Unterstützung von Weiterbildungsange- boten, z.B. an der KSF: Finanzielle Unterstützung der Assistierenden mit bis zu 1’300 CHF pro Jahr, um wissenschaftliche Weiterbildungen (z.B. den Besuch wissenschaftlicher Tagungen, Konferenzen oder Workshops) zu finanzieren. Für Oberassistierende stehen 1’500 CHF zur Verfügung. – Lucerne Master Class: Möglichkeit des Austauschs und Netzwerkens mit renommierten Forschenden305 – Teilnahmemöglichkeit an den Methodenkursen der Kooperativen Promotionsförderung des Campus Lu- zern306 – «Primius» an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät: (seit 2011, seither kontinuierlich weiterentwickelt): Studienergänzendes Angebot für talentierte und in- 292 Leitbild der Universität Luzern, 2018, Abs. «Engagiert in fünf Aufgaben»: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf 293 Universitätsgesetz, §4d: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 294 Leistungsvereinbarung (strategische Entwicklungsziele, Graduiertenförderung): https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/ Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf 295 Reglement über die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten an der Universität Luzern , Abs. 4 Förderungsmassnahmen: https://srl.lu.ch/app/ de/texts_of_law/539g 296 Reglement über die Anstellung von Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren, §1 Abs. 2: «Assistenzprofessuren sind befristete Stellen, die der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen»: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539h 297 Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung, Weisung des Kantons Luzern (Anhang 66) 298 Weiterbildungsangebot Kanton Luzern: https://www.weiterbildungzentralschweiz.ch/ 299 Antragsformular Unterstützungsgesuch für Weiterbildungen (Anhang 67) 300 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PG), §60: https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/51 301 BFG Vorlage Forschungsmitarbeitende (Anhang 53) 302 Graduate Academy Universität Luzern: https://www.unilu.ch/studium/studienangebot/doktorat/graduate-academy/ 303 Antragsformulare an die universitäre Forschungskommission: https://www.unilu.ch/forschung/foerderung-universitaet-luzern/foko-gesuche/ 304 Förderungsmöglichkeiten für Personen, Projekte, Tagungen und Publikationen: https://www.unilu.ch/forschung/foerderung-universitaet-luzern/ foerderungsmoeglichkeiten/ 305 Lucerne Master Classes: https://www.unilu.ch/en/faculties/faculty-of-humanities-and-social-sciences/institutes-departements-and-research-centres/ graduate-school-of-humanities-and-social-sciences-at-the-university-of-lucerne-gsl/master-class/lucerne-master-class/#section=c41190 306 Kursangebot Campus Luzern: https://www.campus-luzern.ch/kurse/ https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/service/Leitbild.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539 https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/unileitung/dokumente/reglemente_uni/Leistungsvereinbarung_2019-2022.pdf https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539g https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539g https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/539h https://www.weiterbildungzentralschweiz.ch/ https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/51 https://www.unilu.ch/studium/studienangebot/doktorat/graduate-academy/ https://www.unilu.ch/forschung/foerderung-universitaet-luzern/foko-gesuche/ https://www.unilu.ch/forschung/foerderung-universitaet-luzern/foerderungsmoeglichkeiten/ https://www.unilu.ch/forschung/foerderung-universitaet-luzern/foerderungsmoeglichkeiten/ https://www.unilu.ch/en/faculties/faculty-of-humanities-and-social-sciences/institutes-departements-and-research-centres/graduate-school-of-humanities-and-social-sciences-at-the-university-of-lucerne-gsl/master-class/lucerne-master-class/#section=c41190 https://www.unilu.ch/en/faculties/faculty-of-humanities-and-social-sciences/institutes-departements-and-research-centres/graduate-school-of-humanities-and-social-sciences-at-the-university-of-lucerne-gsl/master-class/lucerne-master-class/#section=c41190 https://www.campus-luzern.ch/kurse/ Draft Gesamtbericht 2020 65 teressierte Studierende und Doktorierende (fachliche Aus- und Weiterbildung, Stärkung von methodi- schen, sozialen und kulturellen Kompetenzen). – Studiengang Joint Master Medizin: Errichtung der Personalkategorie «Klinische*r Dozent*in» (Lauf- bahnperspektive für Ärzt*innen, die in der universi- tären Lehre, der ärztlichen Weiter- und Fortbildung sowie der klinischen Versorgung engagiert sind)307. – Laufbahnförderprogramm des Departements Ge- sundheitswissenschaften und Medizin (ab 2023): Ta- lentierten Ärzt*innen wird ermöglicht, sich auf ihre Forschung zu konzentrieren, um akademisch voran- zukommen. Zentrum Lehre Das Zentrum Lehre308 unterstützt die Laufbahnent- wicklung der Dozierenden, indem es Beratung und Schulung in allen Fragen der Hochschullehre anbietet und eine grundlegende hochschuldidaktische Ausbil- dung für angehende Dozierende durchführt. Es organi- siert Weiterbildungen zu allen Themen der universitä- ren Lehre wie Gruppenarbeitstechniken, Begleitung bei Abschlussarbeiten oder zum Coaching in der Lehre. Die Weiterbildungen sind meist eintägig und werden entwe- der vom Zentrum Lehre selbst oder von extern enga- gierten Fachpersonen durchgeführt (vgl. Kap. 4.4.2). Studiendienste, Career Services Die Career Services wurden, gemäss einem Be- schluss der Universitätsleitung 2019, im Herbstsemester 2019 als Servicestelle errichtet und organisatorisch bei den Studiendiensten angesiedelt309. Die Servicestelle unterstützt und fördert die Studierenden und angehen- den Absolvent*innen auf dem Weg in den Berufsein- stieg mit Veranstaltungen und Aktivitäten zu den The- men Berufseinstieg, Bewerbungstraining und Karriere- planung. Die Career Services bündeln die spezifischen fakultären und sonstigen Angebote im Bereich Berufs- einstieg und Berufsleben. Sie tragen somit zum Wert eines Studiums an der Universität Luzern – langfristig und über das Studium hinaus – bei. Der Aufbau erfolgte prozesshaft aufgrund der positi- ven Erfahrungen aus den ersten drei angebotenen Workshops, die auf grosse Resonanz gestossen sind. Im Frühjahrsemester 2020 wurde – nach Rücksprache mit den Fakultäten – die erste Winter School erfolgreich durchgeführt mit ein- (oder halb-) tägigen Workshops mit Human Resources-Expert*innen. Zusätzlich wurde ein Jobportal erstellt mit Studentenjobs, Praktika und Teilzeitstellen. Die Studierenden erhalten einmal pro Semester In- formationen zu den geplanten Veranstaltungen und Aktivitäten sowie Updates via den neuen Career Ser- vices-Newsletter. Career Services hat sich seit der Gründung im Herbstsemester 2019 rasch etabliert, die entsprechenden Angebote wurden seitdem erfolgreich ausgebaut und sind bei den Studierenden sehr gut an- gekommen. Chancengleichheit Die Fachstelle Chancengleichheit310 hat in den letz- ten zehn Jahren vielfältige Massnahmen durchgeführt bzw. eingeleitet zur Förderung des weiblichen wissen- schaftlichen Nachwuchses und der Erhöhung des Frau- enanteils in Führungspositionen: – SpeedUp-Sabbaticals für Nachwuchswissenschaftle- rinnen durch finanzielle Mittel aus dem Bundespro- gramm: (ab 2008, seit 2014 via universitäres Budget und seit 2017 angegliedert bei der Forschungskom- mission). – one-to-one Mentoring mit Rahmenprogramm für Nachwuchswissenschaftlerinnen (2010 bis 2016). – Das Mentoring Angebot wurde nach dem Projekt- abschluss nicht weitergeführt, jedoch werden seit 2014 Einzelcoachings angeboten als Karriereförde- rungsmassnahme für (Assistenz-)Professorinnen und (Post-)Doktorandinnen311. – Workshops und Kurse für Nachwuchswissenschaft- lerinnen: In Zusammenarbeit des Zentrums Lehre, der Graduate School der Kultur- und Sozialwissen- schaftlichen Fakultät und der Fachstelle für Chan- cengleichheit wird ein aufeinander abgestimmtes Weiterbildungsangebot im Bereich Generic Skills angeboten. – Regelmässige Netzwerktreffen für Professorinnen, Postdoktorandinnen und Frauen aus Führungs-, Schnittstellen- und Drehscheibenpositionen in der Verwaltung. – Teilnahme am Projekt «High Potential University Leaders Identity & Skills Training Program312», mit dem Ziel, der Untervertretung weiblicher Führungs- kräfte an Universitäten entgegenzuwirken. Eine Lu- zerner Professorin wurde für einen der 20 zur Ver- fügung stehenden Plätze selektioniert und durchlief eine Führungsausbildung mit Workshops und indi- viduellen Coachings. – Mitgliedschaft der Universität Luzern beim 2019 ge- gründeten Netzwerk von Schweizer Hochschulen zur Unterstützung von Doppelkarriere-Partner- 307 Richtlinie über die Verleihung des Titels «Klinische Dozentin» oder «Klinischer Dozent» des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/gwm/departement/dok/reglemente/200420_Richtlinie_ueber_die_Verleihung_des_Titels__ KlinischeRDozentIn_Dep_GWM_UniLU_final.pdf 308 Zentrum Lehre der Universität Luzern: https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/lehre/zentrum-lehre/ 309 Career Services Universität Luzern: https://www.unilu.ch/uni-leben/career-services/#section=c83354 310 Fachstelle für Chancengleichheit: https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/entwicklung/chancengleichheit/ 311 Coaching und Beratung für Wissenschaftlerinnen, Fachstelle für Chancengleichheit: https://www.unilu.ch/fileadmin/user_upload/_temp_/Coachingangebot_ UEbersicht_20180105.pdf 312 Broschüre «H.I.T. High Potential University Leaders Identity & Skills Training Program – Gender Sensitive Leaders in Academia» (Anhang 68) https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/gwm/departement/dok/reglemente/200420_Richtlinie_ueber_die_Verleihung_des_Titels__KlinischeRDozentIn_Dep_GWM_UniLU_final.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/gwm/departement/dok/reglemente/200420_Richtlinie_ueber_die_Verleihung_des_Titels__KlinischeRDozentIn_Dep_GWM_UniLU_final.pdf https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/lehre/zentrum-lehre/ https://www.unilu.ch/uni-leben/career-services/#section=c83354 https://www.unilu.ch/universitaet/dienste/entwicklung/chancengleichheit/ https://www.unilu.ch/fileadmin/user_upload/_temp_/Coachingangebot_UEbersicht_20180105.pdf https://www.unilu.ch/fileadmin/user_upload/_temp_/Coachingangebot_UEbersicht_20180105.pdf 66 schaften (Dual Career-Paaren)313. Ziel des S-ADCN ist es, attraktivere Rahmenbedingungen für Dual Career-Paare in der Schweizer Hochschul- und For- schungslandschaft zu schaffen. Analyse und Schlussfolgerung Die Förderung der Laufbahn aller Mitarbeitenden, sowohl im administrativ-technischen, wie auch im wis- senschaftlichen Bereich, wird an der Universität verant- wortungsvoll wahrgenommen. Sie wird durch universi- täre Ressourcen gestützt und durch diverse Fördermit- tel, Projekte und Unterstützungsmassnahmen realisiert. 5.5 Interne und externe Kommunikation 5.5.1 Standard 5.1 Die Hochschule oder die andere Institution des Hoch- schulbereichs macht ihre Qualitätssicherungsstrategie öf- fentlich und sorgt dafür, dass die Bestimmungen zu den Qualitätssicherungsprozessen und deren Ergebnisse den Mitarbeitenden, den Studierenden sowie gegebenenfalls den externen Beteiligten bekannt sind. Beschreibung Die Universität stellt auf der Website in einem spezi- fischen Bereich Angaben zum Qualitätsmanagement- system, den vorhandenen Prozessen und Instrumenten und zu den Dienstleistungen der Stelle für QM an die universitären Stakeholder bereit314 (vgl. auch Kap. 4.4.1). Ferner sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der QM- Stelle ersichtlich, und Aktuelles ist in einem News-Be- reich aufgeführt. In einem eigenen Unterbereich wird die institutionelle Akkreditierung 2019 – 2021 vorgestellt. Dieser Webauftritt wurde seit dem letzten Audit 2013/14 komplett überarbeitet und erweitert. Über spezifische QM-Massnahmen, wie zum Bei- spiel die Institutionelle Akkreditierung oder einzelne Evaluationen, wird jeweils im wöchentlich erscheinen- den Mitarbeitendennewsletter «Uni Inside» informiert, gelegentlich auch im universitären Magazin uniluAK- TUELL315 (ab 2018 «cogito»). Zudem werden Themen aus dem Bereich des Qualitätsmanagements den Mitar- beitenden an Informationsveranstaltungen präsentiert. Das Qualitätsmanagement hat im Jahresbericht der Universität einen festen Platz. Dort informiert es über die Tätigkeiten im Berichtsjahr. Die Studierenden werden schon mit dem Neueintritt über den Sinn und Zweck und den Prozess der Lehreva- luation informiert. Rückmeldungen von Evaluationser- gebnissen und deren Diskussion mit den Studierenden ist in allen Fakultäten formalisiert. Analyse und Schlussfolgerung Mit den vorhandenen Informationen ist eine gute Basis zur Information der Beteiligten gelegt. Insbeson- dere die Website bietet umfassende Infos zum Thema. Aber auch die Infoveranstaltungen und Kontaktmög- lichkeit bieten die Möglichkeit, ein bereiteres Verständ- nis des Themas zu erlangen. Es setzt allerdings ein ge- wisses Interesse voraus, ist sozusagen eine Holschuld. Die Studierenden werden im Rahmen der Lehrevalua- tion aktiv über Sinn und Zweck informiert. 5.5.2 Standard 5.2 Die Hochschule oder die andere Institution des Hoch- schulbereichs veröffentlicht regelmässig objektive Infor- mationen zu ihren Tätigkeiten und zu den von ihr ange- botenen Studienprogrammen und Abschlüssen. Beschreibung Die Universität betreibt eine aktive Kommunikati- onspolitik, welche auf verschiedenen Säulen basiert. Eine wesentliche Rolle kommt der Website www.unilu. ch zu. Mit verschiedenen Newsletters und den Social Media-Auftritten können die Stakeholder zielgruppen- gerecht adressiert werden. Print-Produkte nehmen wei- terhin einen wichtigen Platz ein. Für Studieninteres- sierte führt die Universität eigene Infoveranstaltungen durch316 und präsentiert das Studienangebot an ver- schiedenen Messen und Studienwahlanlässen. Die Dar- stellung der Angebote und Leistungen in den Medien wird durch eine aktive Medienarbeit gefördert. Der fortschreitende digitale Wandel prägt die Kom- munikation massgeblich. Ein Grossteil der Kommuni- kationsaktivitäten findet im Internet und in den sozia- len Medien statt. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Website der Universität: Studieninteressierte finden dort zielgruppengerecht aufgearbeitete Informationen zum Studienangebot, allgemeine Infos zum Studium an der Universität Luzern, Erfahrungsberichte und Porträts von Studierenden sowie von Absolventinnen und Ab- solventen317. Breiten Einblick in die Tätigkeiten der Uni- versität bieten der News-Bereich sowie die Präsentation von Forschungsprojekten und -ergebnissen. Das Informationsangebot im Internet wird laufend ausgebaut, zuletzt mit der Integration einer Online-Stel- lenplattform, der Anbindung an die Forschungsdaten- 313 Swiss Academic Dual Career Network – Letter of intent (Anhang 69) 314 Webseite Stelle für Qualitätsmanagement Universität Luzern: www.unilu.ch/qm 315 Erster Studiengang evaluiert. uniluAKTUELL, Nr. 59 Mai 2017, S. 6: https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/uniluaktuell/2017/ uniluAKTUELL_59.pdf#page=6 316 z.B. Bachelor-Infotag: https://www.unilu.ch/studium/infoveranstaltungen/bachelor-infotag-und-infoabende/ 317 Webseite Studium Universität Luzern: https://www.unilu.ch/studium/ www.unilu.ch/qm https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/uniluaktuell/2017/uniluAKTUELL_59.pdf#page=6 https://www.unilu.ch/fileadmin/universitaet/verwaltung/oea/dokumente/uniluaktuell/2017/uniluAKTUELL_59.pdf#page=6 https://www.unilu.ch/studium/infoveranstaltungen/bachelor-infotag-und-infoabende/ https://www.unilu.ch/studium/ Draft Gesamtbericht 2020 67 bank und der online-Ausgabe des Wissensmagazins «cogito». Mit der Forschungsdatenbank318 auf der Web- site werden die Forschungsleistungen der Universitäts- angehörigen einfach und integral erschlossen. Neben dem Leistungsausweis wird damit auch Transparenz ge- schaffen. Mit dem Jahresbericht319 legt die Universität Luzern Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab und bietet Einblicke in ausgewählte Projekte und Gegenstände in Forschung und Lehre. Alle Donationen an die Universität sowie die Höhe der Entschädigungen der Universitätsleitungsmit- glieder werden seit 2016 im Jahresbericht ausgewiesen. Damit wurde zusätzliche Transparenz geschaffen. Im Juni 2018 wurde «cogito – Das Wissensmagazin der Universität Luzern» lanciert320. Das Nachfolgepro- dukt von «uniluAKTUELL» steht stellvertretend für den Wandel in der Kommunikation: So wurde die Zeit- schrift von Beginn an für den Online-Auftritt und die Verbreitung in den sozialen Medien optimiert. Online erfolgt die Publikation von Artikeln laufend. Zweimal jährlich erscheint «cogito» mit ausgewählten Artikeln zudem in gedruckter Form. Das Magazinformat mit all- gemeinverständlich verfassten Texten und grosszügiger Bebilderung schafft einen einfachen und auf einer per- sönlichen Ebene gehaltenen Zugang zu den Themen der Universität. Die Universität Luzern misst der Präsenz an Messen und Studienwahlanlässen und dem direkten Kontakt zu Studieninteressierten hohes Gewicht bei. Den Höhe- punkt bildet dabei jeweils der Bachelor-Infotag Mitte November. Zusätzlich führen die Fakultäten im Früh- jahr eigene Studienwahlanlässe für die Bachelor-Studi- engänge durch. Im Frühjahr und Herbst finden zudem Masterinfoanlässe statt. Die Universität Luzern ist fer- ner an verschiedenen Messen und Studienwahlanlässen, beispielsweise an Gymnasien, präsent. Für die fokussierte, zielgruppengerechte Kommuni- kation setzt die Universität Luzern vermehrt elektroni- sche Newsletters ein. Dazu zählt der wöchentliche Newsletter an die Mitarbeitenden «Uni Inside», aber auch ein Newsletter für die Forschenden und für die Studierenden (Semesterinfo der Universitätsleitung je- weils am Anfang und Ende des Semesters) sowie für Studieninteressierte. Newsletters gibt es ferner für ver- schiedene Spezialinteressen, beispielsweise im Bereich Wirtschaft, im Logistik- und Transportrecht oder in den Religionswissenschaften. Die Universität Luzern betreibt eine aktive Medien- arbeit. So werden die Medien mit News beliefert und über Veranstaltungen informiert. Die Pflege von Kon- takten zu Medienschaffenden beinhaltet auch die Ver- mittlung von Expert*innen als Auskunftspersonen. Die Journalist*innen bekommen so kompetente Auskunft und die Universität erhält eine erhöhte Sichtbarkeit in den Medien. Analyse und Schlussfolgerung Die Universität Luzern stellt umfassende und ein- fach zugängliche Informationen über ihre Tätigkeit und ihr Angebot bereit. Sie setzt in der Kommunikation mit ihren Anspruchsgruppen auf einen breiten Mix. Ein grosser Teil ist über die Website erschlossen und steht interessierten Personen nach dem Holprinzip zur Ver- fügung. Daneben werden verschiedene Zielgruppen auch aktiv informiert, etwa mittels Newsletter oder Mai- lings an die Medien. Eine grosse Herausforderung bleibt, dass stets neue Kanäle und Formate dazukom- men, aber kaum andere wegfallen. Dies bedingt eine ständige Überprüfung des Angebots und allenfalls eine Fokussierung. 318 Website Forschungsdatenbank: https://www.unilu.ch/forschung/aktivitaeten/forschungsdatenbank/ 319 Jahresbericht: https://www.unilu.ch/jahresbericht 319 Cogito – Das Wissensmagazin der Universität Luzern: www.unilu.ch/magazin https://www.unilu.ch/forschung/aktivitaeten/forschungsdatenbank/ https://www.unilu.ch/jahresbericht www.unilu.ch/magazin Draft Gesamtbericht 2020 69 Der Aktionsplan umfasst die im vorliegenden Be- richt genannten grösseren Änderungen und Projekte zur Optimierung der Qualitätssicherungssystems an der Universität Luzern. 6 AKTIONSPLAN FÜR WEITERENTWICKLUNG DES QUALITÄTSSICHERUNGS- SYSTEMS Bezeichnung Ziel Umsetzungszeitraum Gesamt- universitäre QS-Strategie Zur Überprüfung des internen QS-Systems soll im Anschluss an die institutionelle Akkreditierung eine gesamtuniversitäre und von allen Stakeholdern akzeptierte QS-Strate- gie entwickelt werden. Die neue Strategie soll u.a. auf klare Verantwortlich- und Zuständig- keiten in den Zentralen (Universitätsleitung, Verantwortliche für Qualitätssicherung) und Dezentralen (Fakultäten, Departement) abzielen. Herbst 2021 – Frühjahr 2022 Überarbeitung und Finalisierung des QM-Hand- buchs Das bestehende QM-Handbuch soll über- arbeitet, finalisiert und vom Senat abgesegnet werden. Es soll ein konsistentes System, das alle Qualitätssicherungsprozesse und Massnahmen in ein umfassendes Modell zusammenfasst, entstehen. Erkenntnisse aus dem Verfahren der institutionellen Akkredi- tierung sollen ebenfalls in das Handbuch einfliessen. Hierzu ist u.a. die Einberufung einer Qualitäts-Strategiegruppe geplant, welche klare Strukturen schaffen, zur erfolgreichen Qualitätsentwicklung beitragen und die Qualitätskultur weiter fördern soll. Die QS-Strategie wird Bestandteil des QM-Handbuches sein. Herbst 2021 – Frühjahr 2022 Zwischen- evaluation durch European Quality Audit Im Jahr 2024 soll eine Zwischenevaluation der Universität Luzern durch die Partneruni- versitäten des European Quality Audit stattfindet. Ziel ist es, das Qualitätssiche- rungssystem durch externe Experten*innen, welche die Universität Luzern aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit gut kennen, erneut zu überprüfen und ggf. Massnahmen zur Optimierung einzuleiten. 2024 70 Bezeichnung Ziel Umsetzungszeitraum Umsetzung allfälliger Auflagen der institutionellen Akkreditierung Die Empfehlungen und allfälligen Massnah- men, welche aus der institutionellen Akkredi- tierung hervorgehen werden, sollen der Universität Luzern als Wegweiser zur Optimierung des internen Qualitätssiche- rungssystems dienen. Allfällige Auflagen sollen entsprechend dem vorgegebenen Zeitraum umgesetzt werden. Ab Herbst 2021 Ab Herbst 2021 Optimierungspotenzial besteht aktuell in der Datenqualität der Datenbank im Forschungs- informationssystem FIS: Unvollständigkeiten im System der Datenerfassung werden seit der Einführung des Systems 2017 sukzessive behoben, die Qualität der erfassten Daten soll damit einhergehend verbessert werden. Zudem soll der Qualitätszirkel der For- schungsdaten wieder geschlossen werden, indem Massnahmen bei nicht Erreichen der Forschungsziele definiert werden. 2017 – 2022 Entwicklung einer universitären Nachhaltigkeits- strategie Die Universität Luzern hat sich zu verschiede- nen Nachhaltigkeitszielen verpflichtet, beispielsweise zur CO2-Neutralität bis ins Jahr 2030 oder zur Erreichung der UNI-Nachhaltigkeitsstandards. Der Bereich Nachhaltigkeit ist an der Universität sehr schlecht institutionell zugeordnet, es sind bislang keine Verantwortlichkeiten definiert. Dies soll bis 2022 in Form einer universitären Nachhaltigkeitsstrategie geändert werden. Bis Ende 2022 Draft Gesamtbericht 2020 71 Draft Gesamtbericht 2020 73 Dr. Wolfgang Schatz MSc Christina Lustenberger (Redaktion) Folgende Stellen leisteten ihren Beitrag zum Bericht: Rektor Prorektoren Verwaltungsdirektorin Generalsekretär Qualitätsmanagement Fakultätsmanager/Dekanate Fachstelle für Chancengleichheit Universitätskommunikation Stelle für Forschungsförderung Zentrum Lehre International Relations Office Personaldienst Studiendienste 7 AUTORENSCHAFT DES SELBSTBEURTEILUNGS- BERICHTES Draft Gesamtbericht 2020 75 1 Universitätsstrategie 2019 – 2022 2 QM-Handbuch der Universität Luzern – Draft 3 Protokoll Senatssitzung vom 10.12.2018, Auszug Traktandum 2 4 UNI INSIDE vom 12. März 2020 5 Protokoll Eröffnungssitzung vom 17.02.2020 6 Protokoll Planungssitzung vom 24.08.2020 7 Expertenbericht Quality Audit 2013/14 8 Richtlinien zum Evaluationssystem der Theologischen Fakultät 9 Lehr- und Evaluationsrichtlinie der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 10 Schlussbericht Machbarkeitsstudie Master in Theologie in Englisch 11 Projektauftrag Master Theologie in Englisch 12 Konzept für die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 2012 13 Swiss Medical Weekly: The Profiles Document 14 Situationsanalyse zum Thema Diversität an der Universität Luzern 15 Hand Out Diversity-Kick-Off-Workshop 2019 16 Timeline Diversity-Strategie 17 Entwurf Diversity-Strategie Universität Luzern 18 Fragebogen zu Diskriminierung und Diversity 19 Diversity-Strategie an der Universität Luzern: Interview und Konsultation 20 Ablauf-Organigramm zur Lehrevaluation an der Theologischen Fakultät 21 Evaluationsbericht Bachelor in Theologie Modus Fernstudium 2018 22 Evaluation der Studiengänge der KSF: Grundsätze und Richtlinien 23 Selbstevaluationsbericht Studiengang Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften 2018 24 Evaluation Studiengang Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften. Bericht des externen Experten 25 Evaluation des Studienganges Kulturwissenschaften: Evaluationsbericht der Studiengangleitung 2018 26 Kommentar zum Evaluationsbericht Kulturwissen- schaften durch den externen Experten 2018 27 Stellungnahme Studiengangleitung zum Kommen- tar Evaluationsbericht Kulturwissenschaften 28 Kooperationsvereinbarung Universität Zürich und Universität Luzern 2017 29 Leistungsauftrag 2020 des Kanton Luzern für die Universität Luzern 30 Senatsrichtlinie zur Evaluation von Lehrveranstal- tungen 2003 31 Beilage zur Fakultätsversammlung KSF vom 25.03.2019: Vorschlag zur Optimierung hochschul- didaktischer Strukturen 32 Beilage zur Fakultätsversammlung KSF vom 27.05.2019: Prüfungsevaluation KSF Prozeduren ab HS19 33 Zufriedenheit mit dem Studium an der Universität Luzern: Ergebnisse der Absolventenbefragung 2017 34 Flyer break@luz 2019 35 Werkstattsymposium «Didaktik Medizin und Gesundheit» – Luzerner Programm 36 Akademischer Bericht der Universität Luzern 2019 8 ANHANG: VERZEICHNIS DER DOKUMENTE 76 37 Reglement zur Gewährung von Forschungs- semestern an der Universität Luzern 38 Berufungsverfahren an der Universität Luzern. Bericht zuhanden der Gleichstellungskommission 39 Berufungsverfahren im Fokus: Eine komparative Bestandsaufnahme 40 Workflow Bewerbungsprozess 41 Anleitung Mobility Online – Entering Partner Data 42 Incoming Manual 43 St. Gallen Diversity Benchmarking für Hochschulen 2018 44 Strategie der Theologischen Fakultät 2019 bis 2026. Trends, Herausforderungen und SWOT-Analyse 45 Strategie der Theologischen Fakultät 2019 bis 2026. Ziele und Massnahmen 46 Strategie der Theologischen Fakultät 2019 bis 2026. Massnahmeplan 47 Organisationsreglement für die Lehr- und Evaluationskommission der KSF 48 Positionierung 2023 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 49 Selbstbeurteilungsbericht Quality Audit 2013/14 50 Berichterstattung zum Leistungsauftrag 2019 51 Beschluss des Kantons Luzern zum Leistungsauftrag 2019 52 Ergebnis des GreenMetric Rankins für die Universität Luzern 2019 53 BFG Vorlage für Forschungsmitarbeitende 54 Fragebogen digitale Weiterführung des Universitätsbetriebs 2020 55 Bericht eMedienbefragung 2018 56 Kommunikation, Ergebnisse und weiteres Vorgehen MAB 2015 57 Beispielbericht MAB Akademische Dienste 58 Protokoll der Sitzung der Universitätsleitung und der SOL vom 4. Mai 2020 59 Aktionsplan Chancengleichheit 2017 – 2020 60 Massnahmeplan zur Absolventenbefragung, Theologischen Fakultät 2017 61 Wegleitung Zulassung zum Masterstudium der RF unter Auflage (Passerelle) 62 Richtlinie zum Verfassen einer Masterarbeit an der RF 63 Leistungsvereinbarung und Globalbudget 64 Flussdiagramm zum Ablauf der Personal- gewinnung 65 Prozessbeschreibung Personalgewinnung 66 Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung, Weisung des Kantons Luzern 67 Antragsformular Unterstützungsgesuch für Weiterbildungen 68 Broschüre H.I.T. High Potential University Leaders Idendity & Skills 69 Swiss Academic Dual Career Network – Letter of Intent Draft Gesamtbericht 2020 77 Draft Gesamtbericht 2020 79 9 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ATOL Administrativ-technische Organisation der Universität Luzern BFG Beurteilungs- und Fördergespräch BfS Bundesamt für Statistik CHF Schweizer Franken EQA European Quality Audit ESG Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area FF Stelle für Forschungsförderung FIS Forschungsinformationssystem FoKo Forschungskommission FS Frühjahressemester GWM Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin HFKG Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz HS Herbstsemester IUV Interkantonale Universitätsvereinbarung KSF Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät MOL Mittelbauorganisation der Universität Luzern QM Qualitätsmanagement QS Qualitätssicherung RF Rechtswissenschaftliche Fakultät SHIS Hochschulindikatorensystem SNF Schweizerischer Nationalfonds SOL Studierendenorganisation der Universität Luzern StuPO Studien- und Prüfungsordnung TF Theologische Fakultät ULEKO Universitäre Lehrkommission der Universität Luzern WF Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät www.unilu.ch

    Grösse: 1 MB

    Erstellungsdatum: 18.07.2022

    pdf

    • Dokument

    Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001

    Jahresbericht 2001.indd 2OOO/2OO1 Jahresbericht Universität Luzern www.unilu.ch Jahresbericht 2OOO/2OO1 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 1. Oktober 2000 bis 31. Dezember 2001 Herausgeber: Universität Luzern Redaktion: Universität Luzern Stelle für Öffentlichkeitsarbeit Judith Lauber Nadja Kümin Gibraltarstrasse 3 6003 Luzern Telefon 041 228 78 11 Telefax 041 228 73 37 e-mail: judith.lauber@unilu.ch Gestaltungskonzept: Hilfiker AG, Werbeagentur BSW, Luzern Fotos: Diverse Quellen Druck: UD Print AG, Luzern Weitere Informationen: www.unilu.ch INHALTSVERZEICHNIS Inhalt Aufbruch in eine neue Epoche ................................................................................................................... 6-11 Start geglückt nun konsolidieren und weiter planen! .............................................................................. 8 Zukunftschance Universität ........................................................................................................................... 10 Forschung und Lehre: 6 Streiß ichter .......................................................................................................12-23 Ethik oder: Was sollen wir tun? ..................................................................................................................... 14 Jürgen Habermas in Luzern ........................................................................................................................... 16 Sie ist da, die neue Rechtsfakultät ................................................................................................................ 18 KörperSinnE. Körper im Spannungsfeld von Diskurs und Erfahrung ......................................................20 Kommunikation, Innovation und Knowledge Transfer ...............................................................................22 Zeitfragen im Zentrum der Forschung .........................................................................................................23 Studium .......................................................................................................................................................24-27 Studienabschlüsse ..........................................................................................................................................26 Erträge der Wissenschaft ........................................................................................................................ 28-45 Wissenschaftliche Aufsätze und Beiträge ...................................................................................................30 MonograÞ en und Sammelbände ..................................................................................................................42 Ehrenpromotionen ..........................................................................................................................................45 Universitätsleben ...................................................................................................................................... 46-53 Gastprofessuren, Vorträge, Symposien ...................................................................................................48 Zentral- und Hochschulbibliothek Bereich Fakultät I & II ........................................................................... 51 Science et Cité .................................................................................................................................................52 Campus Luzern ................................................................................................................................................53 Personen Fakten Zahlen ..................................................................................................................... 54-67 Berufungen ......................................................................................................................................................56 Universitätsstiftung und Universitätsverein ...............................................................................................59 Dienste und Verwaltung .................................................................................................................................60 Studierendenstatistik .....................................................................................................................................62 Rechnung .........................................................................................................................................................64 Standorte .........................................................................................................................................................66 Aufbruch in eine neue Epoche 8 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Aufbruch in eine neue Epoche Start geglückt nun konsolidieren und weiter planen! Was die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unseres Kantons am 21. Mai 2000 eindrücklich bejaht haben, ist Wirklichkeit geworden: Luzern hat seine Universität! Die wichtigsten Grundlagen sind geschaffen, Führungsorgane sind bestellt und arbeiten, Professorinnen, Professoren, wis- senschaftliche Assistentinnen und Assistenten, Studentinnen und Studenten sind gekommen, es herrscht ein guter Geist. Ich danke all jenen, die zum erfolgreichen Start beigetragen haben. Die nächste Phase der Universitätsentwicklung ist geprägt von einer ersten Konsolidierung. Gleich- zeitig ist aber die mittel- bis langfristige Ent- wicklung zu planen. Die ganze Universität, insbe- sondere aber Universitätsrat, Rektor und Verwal- tungsdirektor, Dekane sind durch diese Aufgabe gefordert, geht es doch darum, die Universität die ein lebendiger und dynamischer Organismus ist in die Zukunft zu führen. Wichtige Stichworte sind in diesem Zusammenhang: Sicherstellung des Raumbedarfs für die nächsten Jahre Planung und Bau des neuen Universitäts- gebäudes Erarbeitung einer zuverlässigen Finanzplanung Akkreditierung der Universität nationale und internationale Verankerung der Universität Konzeption für die künftige strategische Aus- richtung der Universität Campus Luzern Vor der Universitätsabstimmung im Jahre 2000 haben wir versprochen, dass Universität und Fach- hochschulen, die gesamte tertiäre Bildung, nicht nur den Studierenden dienen, sondern dass sie zu einem Werk für Gesellschaft und Volkswirtschaft der gesamten Region werden sollen. Es ist mir ein grosses Anliegen, dass der CAMPUS LUZERN dieses Versprechen einlöst. Dabei kommt der Universität eine ganz besondere Bedeutung zu. Ich erwarte, dass entscheidende Impulse für den Campus von ihr ausgehen. Wir alle, die wir für das Gedeihen der Universität verantwortlich sind, stehen gegenüber dem Luzer- ner Volk in einer grossen Verpß ichtung. Wir haben den Vertrauensvorschuss einzulösen und die Uni- versität zu einem Erfolgsfaktor unserer Region zu machen. Gehen wir gemeinsam ans Werk! 1.1 START GEGLÜCKT Dr. Ulrich Fässler Regierungsrat, Präsident des Universitätsrates «Es ist Wirklichkeit geworden: Luzern hat seine Universität!» Universität Luzern Koordinationsstelle Campus Postfach 7456, Bruchstrasse 43/45 6000 Luzern 7 Telefon 041 228 77 71 e-mail: margrit.leisibach@unilu.ch 10 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Aufbruch in eine neue Epoche Zukunftschance Universität Am 1. Oktober 2000 trat das Universitätsgesetz in Kraft: Die Universität Luzern wird errichtet. Die neue Leitungsstruktur wird aufgebaut. Im Dezem- ber 2000 wählt der Regierungsrat den ersten Uni- versitätsrat. Dieses strategische Leitungsorgan der Universität kann am 18. Dezember 2000 seine konstituierende Sitzung abhalten. Das erste Jahr der Universität ist ein Jahr der Kon- solidierung. Die neue Struktur bringt neue Verant- wortung. Finanz- und Rechnungswesen als Vor- bereitung für das Globalbudget werden aufge- baut, die Personalverwaltung wird revidiert, um der neuen Selbständigkeit der Universität Rech- nung zu tragen. Für den Verwaltungsbereich wird Herr lic. rer. pol. Franz Hupfer als Verwaltungsdi- rektor eingestellt. Er entlastet den Rektor ab Sep- tember 2001 von diesem Bereich und führt ihn seither selbständig. Die Universität Luzern gibt sich ein Leitbild. Nach fast zweijähriger Vorarbeit unter breiter Einbin- dung aller Fakultäten und Gruppierungen wird dem Universitätsrat im Herbst 2001 das Universi- tätsstatut zur Beschlussfassung zugeleitet. Nach- geordnete Reglemente sind in Bearbeitung. Personalpendenzen können aufgrund der neuen gesicherten Rechtslage der Universität aufgear- beitet werden. Die vakanten Professuren an der Theologischen und der Geisteswissenschaftlichen Fakultät werden besetzt. Alle Institute und Semina- re verfügen über wenn auch teilweise bescheide- ne Sekretariatsunterstützung. Seit Januar 2001 ist eine Beauftragte für Gleichstellung von Frau und Mann an der Universität tätig. Das erste Jahr der Universität ist zugleich ein Jahr des Aufbruchs. Im Herbst 2001 ist der Beginn des Studienbetriebs an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und am Soziologischen Seminar an der Gei- steswissenschaftlichen Fakultät vorgesehen. Be- reits im Januar 2001 genehmigt der Universitätsrat die vom Senat getroffenen Berufungsentscheide für die Professuren der Rechtswissenschaftlichen Fa- kultät. Das zügige Vorgehen der vom Gründungsde- kan Prof. Paul Richli geleiteten gemeinsamen Beru- fungskommission unter Beteiligung von Fachleuten der anderen Schweizer Rechtswissenschaftlichen Fakultäten führt zu einem hervorragenden Ergeb- nis. Diesem früh formierten Team gelingt im Okto- ber 2001 ein optimaler Start. Im Mai 2001 kann mit Herrn Prof. Hans Joachim Hoffmann-Nowotny ein herausragender Wissen- schaftler als Gründungsdirektor für das Soziolo- gische Seminar gewonnen werden. Der zeitge- rechte Start ist gesichert, und er gelingt ebenfalls erfolgreich. Im Januar 2001 gründet der Univer- sitätsrat das Institut für Kommunikation und Kultur (IKK) an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät. Im Oktober 2001 beginnt das Liturgiewissenschaft- liche Institut an der Theologischen Fakultät seine Tätigkeit beides Institute, die in unterschiedlicher Weise für ihre Tätigkeit auf eine gemischte Finan- zierung zurückgreifen. Die Bibliothek sieht sich angesichts der Vorberei- tung auf die neue Fakultät und auf das Fach So- ziologie vor eine grosse Herausforderung gestellt. Personelle Umstellungen und Erweiterungen und ein unermüdlicher Einsatz der Beteiligten ermög- lichen in enger Zusammenarbeit mit der Univer- sitätsleitung die optimale Vorbereitung auf das kommende Studienjahr. Im September 2001 wird der Fachbereich Rechtswissenschaft der Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) an den Standort Hirschengraben 43 transferiert. Die Studierendenzahl steigt im Herbst 2001 von bis- her 262 auf 434. Aufgrund von verschiedenen For- schungsprojekten ß iessen der Universität in die- sem Jahr CHF 299 000. an Drittmittel zu. Die Uni- versitätsstiftung steuert CHF 1784 000. ans Uni- versitätsbudget bei (das sind 16%). Walter Kirchschläger, Rektor 1. Oktober 1997 bis Herbst 2001 Markus Ries, Rektor ab Herbst 2001 11Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Die Universität beteiligt sich mit den anderen Schweizer Universitäten am Projekt Science et Cité. Eine Woche im Mai 2001 gehört auch in Lu- zern der Vermittlung von Wissenschaft an die in- teressierten Menschen. Die Universität sucht Gebäude. Die vom Regie- rungsrat eingesetzte Baukommission unter dem Vorsitz von Kantonsbaumeister Urs Mahlstein be- reitet unter Beiziehung von externen Fachleu- ten den Standortentscheid für das Universitäts- gebäude vor. Im Mai 2001 entscheidet der Re- gierungsrat: Die Universität wird ab 2008 am Ka- sernenplatz stehen. Die Stadt Luzern wird sich mit CHF 8 Mio beteiligen. Die Kommission arbei- tet weiter; die nächsten Etappen heissen: Archi- tekturwettbewerb und -entscheid, Raumplanung, Verhandlungen mit der Stadt Luzern, Abstim- mung über den Baukredit im Jahr 2005. Die Inve- stitionskosten werden aufgeteilt auf Kanton (mit Stadt) Luzern, Bund und private Geldgeber (Albert- Koechlin-Stiftung zugunsten der Rechtswissen- schaftlichen Fakultät). Die Universität lebt in Provisorien. Zu den bis- herigen Standorten (PÞ stergasse, Kasernenplatz) kommt im Herbst 2000 der Standort Gibraltarstras- se, sowie im Sommer 2001 die Standorte Hirschen- graben und Bruchstrasse hinzu. Erstmals haben im Jahr 2001 alle Professorinnen und Professoren an der Universität Luzern eigene Büros. Die Aula des Mittelschulzentrums Hirschengraben kann für die Rechtswissenschaftlichen Hauptvorlesungen gemietet werden. Gerade für die Lehrveranstal- tungen ist weitere Raumsuche angesagt. Stichtag 1. Oktober 2001 Das neue Studienjahr beginnt mit personellen Ver- änderungen. Der neue Rektor und die neuen De- kane der Fakultäten I und II beginnen ihre Amts- zeit, der Gründungsdekan der Fakultät III wech- selt vollamtlich von der Universität Basel an die Universität Luzern. Campus Luzern Wissenschaft bildet kein Ghetto, wissenschaftliche Institutionen sind keine isolierten Inseln. Die Uni Luzern betätigt sich federführend im «Campus Luzern». Die Vernetzung der tertiären Bildungsin- stitutionen bündeln das Angebot, schaffen Syner- gien, nutzen daher optimal die möglichen Ressour- cen, das Know-how und die Nachfrage. Ein ge- meinsamer Studienführer, ein Auftritt im Internet (www.campusluzern.ch) sind erste Schritte, Lehr- und Forschungszusammenarbeit, gemeinsame Ver- waltungs- und Bewirtschaftungssysteme werden folgen. Campus-Sport und Kinderkrippe am Cam- pus sind in Planung für das Jahr 2002. Im «Offenen Campus Luzern» wird seit Herbst 2000 allen inter- essierten Menschen aus der Region ein Überblick über zugängliche Bildungsveranstaltungen ermög- licht von der Universität über die Fachhochschule Zentralschweiz bis zum Armee-Ausbildungszen- trum AAL: Damit spürbar wird, dass die Universität Luzern und alle anderen Bildungsinstitutionen auf tertiärer Ebene zum Nutzen aller Menschen in die- ser Region tätig ist. Die Universität ist auf dem Weg Der Herausforderungen, auch der Chancen sind genug. Die ersten Schritte sind getan, die Grund- lagen der Universität sind konsolidiert. Gemein- sam mit allen an der Universität, mit allen, die uns begleiten wollen, gehen wir weiter. Aufbruch in eine neue Epoche 1.2 ZUKUNFTSCHANCE UNIVERSITÄT «Das erste Jahr der Universität ist ein Jahr des Aufbruchs.» Forschung und Lehre: 6 Streiflichter 14 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Forschung und Lehre: 6 Streiß ichter Theologische Fakultät Prof. Hans Halter, aktueller Leiter des Instituts für Sozialethik Ethik oder: Was sollen wir tun? In unserer gesellschaftlichen Entwicklung lässt sich eine eigentümliche Paradoxie feststellen: Je mehr Wissen sich die Wissenschaft in verschie- densten Fachbereichen erwirbt, je mehr technolo- gische Handlungsmöglichkeiten sich fast täglich auftun, je internationaler das Kommunikations- netz und je umfassender die Bühne menschlichen Entscheidens und Handelns wird, desto grösser wird das Nicht-mehr-Wissen oder die Unsicher- heit im Blick auf die Frage, ob wir denn dürfen, was wir jetzt schon oder vielleicht in absehbarer Zeit können. Die Unsicherheit zeigt sich in gesellschaft- lichen Diskussionen, die häuÞ g recht polarisiert verlaufen, was sich gegenwärtig insbesondere im weiten Bereich der Biotechnik und Medizin (z.B. Gentechnologie; Transplantationsmedizin; Embry- onen- und Stammzellenforschung, ärztlich assi- stiertes Sterben), der Wirtschaft (z.B. Globalisie- rung) oder auch der Politik (z.B. Bekämpfung des Terrorismus) verfolgen lässt. Die Unsicherheit wird verstärkt durch unvorhersehbare negative Ereignisse und Entwicklungen, wie wir sie im Jahr 2001 in oft beängstigender Weise erlebt haben. Sind wir einer blinden Entwicklung aus- geliefert oder können wir sie noch steuern? Dass der Glaube an die Möglichkeit und Notwendig- keit von Verantwortung noch lebt, zeigt sich auch daran, dass allenthalben der Ruf nach (mehr) Ethik (Moral) ertönt, seis im Sinne der individualethi- schen Frage, welche Handlungen (Zielsetzungen, Mittel, «Preis», Folgen?) verantwortbar sind, oder seis im Sinn der sozialethischen Frage, was wie rechtlich geregelt werden sollte, letzteres insbe- sondere, um gravierende Missbräuche und nega- tive Folgen für Mensch und Umwelt zu verhindern oder wenigstens einzuschränken. Lehre und Forschung: Kein Elfenbeinturm Das Institut für Sozialethik (ISE) an der Theologi- schen Fakultät der Universität Luzern versucht sich mit seinen zwei hauptamtlichen Professuren, den Assistierenden, Habilitierenden, Doktorierenden und den freien Mitarbeitern einigen ethischen Heraus- forderungen unserer Zeit zu stellen, was ohne inten- sive Forschungsarbeit nicht möglich ist. Und diese soll nicht im elfenbeinernen Turm stattÞ nden. Prof. Hans Jürgen Münk arbeitet neben der Ver- tiefung von philosophischen und theologischen Grundlagen und Grundfragen der Ethik seit Jahren am Problem, was Nachhaltigkeit in ihrer ökono- mischen, sozialen und ökologischen Komplexität im Kontext von Globalisierung und Biodiversität sowohl theoretisch als Prinzip wie in der prakti- schen Umsetzung bedeutet. Im Berichtsjahr kam als neuer Forschungsschwerpunkt die vor allem im deutschsprachigen Raum mit Blick auf die Transplantationsmedizin heftig diskutierte Proble- matik des Gehirntodes hinzu. Für Prof. Hans Halter stand im Zentrum der Forschungsarbeit neben Arbeiten zur Frage der Toleranz und der Solidarität vor allem das sowohl human- wie tierethisch sehr kontrovers diskutierte Projekt der Xenotransplan- tation (der artüberschreitenden Transplantation von Zellen, Geweben und Organen). Drei Habi- litanden forschen in folgenden Bereichen: Stefan Wirz, Dozent für Wirtschaftsethik an der FHS Aargau, arbeitet im Bereich Unternehmensethik als Management-Ethik. Markus Zimmermann, neuer Inhaber der auf drei Jahre befristeten, durch Drittmittel Þ nanzierten 50% Forschungs- und Lehr- stelle für Caritaswissenschaft und Bioethik am ISE, bearbeitet zum einen vor allem sozialpolitische 15 Fragen der in der Schweiz auf Universitätsebene bislang nicht vertretenen Caritaswissenschaft, zum andern fragt er nach möglichen Auswirkun- gen der internationalen bioethischen Grundsatz- debatte auf die auch in der Schweiz anstehende brisante Problematik der Rationierung medizini- scher Leistungen. Markus Babo, seit Herbst 2001 Assistent von Prof. Hans Jürgen Münk, war bis- lang dem Forschungsschwerpunkt Asylwesen verpß ichtet. Die Doktorierenden beschäftigen sich mit folgen- den Forschungsfragen, die hier aus Raumgründen nur stichwortartig angedeutet werden können. Bei Prof. Hans Jürgen Münk: Individual- und sozialethische Strukturen des Verantwortungsbegriffs (Andrea von Burg) Das Menschenbild in den Sozialenzykliken von Papst Johannes Paul II. (Rafal Czekalski) Bedeutung der Selbstliebe für das moralische Handeln (Markus Wehrli) Bei Prof. Hans Halter: Prostitution als sozialethisches Problem (Béatrice Bowald, Assistentin) Der Konflikt zwischen Nothilfe und Entwick- lungszusammenarbeit in Afrika, am Beispiel Ruanda (Markus Brun) Ist nach den Erfahrungen der 90er Jahre eine Neugestaltung der öffentlichen Sozialhilfe not- wendig? (Raymond Caduff) «Mit Geld Geld machen»: Gibt es ethische Grenzen und Differenzen zwischen verschie- denen Geldanlagen und Kapitalerträgen? (Karel Hanke-Wehrle) Forschen und Publizieren ist das eine, gehört wer- den und auch öffentliche Anerkennung erfahren, das andere. Im Dezember 2001 ist dem Soziolo- gen Hans Ulrich Kneubühler, freier Mitarbeiter des ISE, und dem Mitautor Alfred J. Gebert der re- nommierte Vontobel-Preis der Universität Zürich für ihre langjährige Forschungsarbeit, veröffent- licht im Buch: «Qualitätsbeurteilung und Eva- luation der Qualitätssicherung in Pß egheimen» (Huber Bern 2001), verliehen worden. Ethik: interdisziplinär und ganzheitlich Interdisziplinarität sowohl in der Forschung wie in der Lehre wird am ISE gross geschrieben, weil Ethik nur dann eine brauchbare Orientierungshilfe für individuelle und kollektive Verantwortung in Gesellschaft und Staat sein kann, wenn sich bei der kritischen Reß exion konkreter zeitgenössi- scher Probleme ethische Prinzipien mit dem nöti- gen Sachverstand verbinden. Das gebietet auch der Ansatz bei einem von jüdisch-christlicher Theologie getragenen Vernunftethos, welches nicht nur das menschliche Vermögen zu «grös- serer Gerechtigkeit» anspricht, sondern auch die Grenzen der Umsetzbarkeit in den Realitäten die- ser Welt ernst nimmt. Dass dieser ethische An- satz in der Öffentlichkeit nach wie vor auf ein beachtliches Interesse stösst, zeigt sich auch da- ran, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ISE gefragt sind für Referate auf allen Ebe- nen, an Podiumsgesprächen, in vielfältiger Kom- missionsarbeit und zur ethischen Beratung in Gesellschaft und Kirche auch über die Grenzen unseres Landes hinaus. 2.1 ETHIK ODER: WAS SOLLEN WIR TUN? Jahresbericht Universität Luzern 2001 «Je mehr Wissen sich die Wissenschaft erwirbt, desto grösser wird das Nicht-mehr-Wissen.» Forschung und Lehre: 6 Streiß ichter Theologische Fakultät 16 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Prof. Enno Rudolph, Prorektor der Universität Luzern Gastprofessur zum Thema: «Politische Theorie» Die Gastprofessur von Prof. Jürgen Habermas (Frankfurt/Starnberg) an der Universität Luzern, die in der zweiten Hälfte des Wintersemesters 2000/2001 stattfand, wurde als Veranstaltung der gesamten Geisteswissenschaftlichen Fakultät durchgeführt. Die Absicht war, einen Gelehrten von höchstem Rang zu gewinnen, der auf Grund seiner Kompetenzen mehreren in der Geisteswis- senschaftlichen Fakultät vertretenen Fächern in diesem Fall nicht allein der Philosophie, son- dern auch der Geschichtswissenschaft und der Soziologie neue Impulse für die anstehende For- schungs- und Lehrtätigkeit geben sollte. Die wichtigsten Demokratiemodelle im Vergleich Die Gastprofessur von Prof. Habermas hat die diesbezüglichen Erwartungen vollends erfüllt. Das generelle Thema, unter das Prof. Habermas seine Lehrveranstaltungen stellte (eine Vorlesung, ein Seminar und ein Kolloquium für Fortgeschrittene), lautete: «Politische Theorie». Prof. Habermas setz- te sich schwerpunktmässig mit den wichtigsten gegenwärtig auf dem internationalen Feld der So- zialphilosophie und der Politologie diskutierten Demokratiemodellen auseinander und führte einen scharf konturierten Vergleich zwischen dem libe- ralistischen, dem republikanistischen (auch kom- munitaristischen) und dem «deliberativen» Demo- kratiemodell durch. Mit dem letzteren proÞ lierte er zugleich seine eigene Position. Im Rahmen der Durchführung dieses Programms fehlte es nicht an ausführlichen und originellen Analysen zur Pro- blematik demokratischer Bewältigung von Multi- kulturalität oder zum Problem der europäischen Integration. Dies geschah immer wieder unter aus- drücklichen Bezugnahmen auf die Schweizer De- mokratiegeschichte. Jürgen Habermas zeigte Vorteile und Grenzen der erwähnten Konzeptionen von Demokratie im Allgemeinen und von sozialer Gerechtigkeit im Besonderen auf, so wie sie sich auf die beiden gegensätzlichen Positionen des Liberalismus und des Kommunitarismus, insbesondere im Kontext der US-amerikanischen Debatte, verteilen. Der Kommunitarismus erwies sich als das für über- schaubare und durch Traditionen, Sprache und Ethos integrierte Länder bzw. Ethnien, sensiblere Modell, das das Bedürfnis nach Respekt vor der eigenen Partikularität gegen den Universalismus verteidigt. Der Liberalismus, tendenziell seit je auf eine universalistische, globale Perspektive ausge- legt, erweist sich als grenzüberschreitend, weniger exklusiv, aber auch als wenig traditionsgebunden. Mit dem liberalistischen Modell teilt das «delibera- tive» von Jürgen Habermas die universalistische, ausdrücklich durch Immanuel Kants politische Phi- losophie legitimierte Perspektive. Anders aber als Kant und hier kompromissfähig mit der ansonsten wenig ß exiblen kommunitaristischen Position setzt Habermas an die Stelle des für den Libe- ralismus charakteristischen demokratischen For- malismus die Diskurs-Demokratie. Dieses Prinzip verlangt, die argumentative Auseinandersetzung als elementare Demokratie bildende Struktur auf Dauer zu institutionalisieren, und zwar sowohl über Jürgen Habermas in Luzern Forschung und Lehre: 6 Streiß ichter Geisteswissenschaftliche Fakultät Prof. Jürgen Habermas 17Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 er sie an der Universität gehalten hatte, konnte ihm als Bestätigung für sein Konzept der «Einheit der Vernunft und die Vielheit ihrer Stimmen» dienen. Das Echo auf die Gastprofessur von Prof. Jürgen Habermas war bei Lernenden und Lehrenden wie auch in der Öffentlichkeit bzw. in den Medien erfreulich nachhaltig und zeigte auf eindrucksvolle Weise, dass diese Veranstaltung in vielerlei Hin- sicht als ein grosser Gewinn für die Universität Luzern zu bewerten ist: wissenschaftlich, pädago- gisch, forschungsstrategisch und kulturpolitisch. Die Zusammenarbeit mit Jürgen Habermas wird fortgesetzt. zu treffende als auch über bereits getroffene poli- tische Entscheidungen. Damit erklärte Habermas sich ausdrücklich im Blick auf die Schweizer Tradi- tion einer permanent institutionalisierten plebiszi- tären Demokratie nahestehend. Nachhaltige Impulse für Lehrende und Lernende Im Werk und Wirken von Prof. Jürgen Habermas überschneiden sich zentrale Anliegen und Metho- den mehrerer an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern vertretener Dis- ziplinen: Philosophie, Soziologie, Geschichtswis- senschaften. Da seine Themenschwerpunkte auch rechtsphilosophische und wie an seiner Rede anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels erkennbar sogar religi- ons-philosophische Probleme in Geschichte und Gegenwart zentral betreffen, ist seine Arbeit für die Rechtswissenschaftliche und die Theologische Fakultät ebenfalls von grösstem Interesse. Als besonders integrierend erweist sich sein perma- nenter Versuch, wissenschaftliche Forschung und gesellschaftliches Engagement auf höchstem Niveau miteinander wechselwirken zu lassen. Wer die historischen und kulturellen Bedingungen der Möglichkeit für die Fortschreibung der Demokratie im Zeitalter der Globalisierung, die zugleich eine Phase der Verengung der Welt ist, erforscht, wer zudem Konzepte der Bewältigung von Konß ikten entwickelt, die mit diesem Prozess der Globali- sierung einhergehen, der greift über die Theorie ein in die Mitte des praktischen Geschehens. Auch dies war ein Beweggrund für die Volksrepublik China, Prof. Jürgen Habermas im Jahre 2001, nicht lange nach seiner Tätigkeit an der Universität Luzern, ins eigene Land einzuladen, um ihm Gelegenheit zu geben, seine «politische Theorie» vorzustellen. In der Volksrepublik China war Prof. Jürgen Habermas in den einschlägigen Kreisen literarisch längst gut bekannt. Die Aufgeschlossenheit, auf die er dort gerade auch mit denjenigen Vorlesungen stiess, wie Forschung und Lehre: 6 Streiß ichter Geisteswissenschaftliche Fakultät 2.2 JÜRGEN HABERMAS IN LUZERN «Diese Gastprofessur ist in jeder Hinsicht als ein grosser Gewinn für die Universität Luzern zu bewerten.» 18 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Forschung und Lehre: 6 Streiß ichter Rechtswissenschaftliche Fakultät Prof. Paul Richli, Gründungsdekan Sie ist da, die neue Rechtsfakultät! Am 1. Oktober 2001 begannen elf Professorinnen und Professoren (mit vorläuÞ g rund sechs Stellen) ihre Arbeit an der neuen Fakultät III für Rechts- wissenschaft der Universität Luzern. Zu diesem Zeitpunkt waren auch schon vier Gastprofessoren sowie eine Gastprofessorin aus dem In- und Aus- land ernannt. Am 22. Oktober eröffnete die Fakul- tät mit einer grossen Feier den Studienbetrieb. Neben den Studentinnen und Studenten sowie der Belegschaft der Fakultät (Lehrkörper, Assisten- tinnen und Assistenten, Sekretärinnen) nahmen daran auch Vertreterinnen und Vertreter aus Bil- dung, Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft aus der Region und der ganzen Schweiz teil. Die Immatrikulationen für das erste Studienseme- ster lagen mit 144 erheblich über den Erwartun- gen. Die hohe Zahl machte denn auch bereits die Suche nach einem grösseren Hörsaal, als ihn die PÞ stergasse 20 bietet, erforderlich. Er konnte in der Aula des Mittelschulzentrums am Hirschen- graben 10 erfreulich rasch gefunden werden. Von grosser Bedeutung war auch die Beschaffung von Räumlichkeiten für Büros und Bibliothek. Dank des guten Zusammenwirkens der kantonalen Liegen- schaftsverwaltung und der Universitätsbehörden war die Zumietung von Räumen in angemessenem Umfang am Hirschengraben 31 und 43 möglich. Vor dem erfreulichen Start in das fakultäre Leben leisteten der Gründungsdekan, Prof. Paul Richli, und Fakultätsmanager, Dr. Crispin Hugenschmidt, ab April 2001 unterstützt durch die Dekanatsse- kretärin, Frau Anna Chudozilov, eine erfolgreiche Aufbau- und Entwicklungsarbeit. Im Zentrum der Vorbereitungen standen anfangs 2001 noch die Berufungen, welche seit Herbst 2000 mit einer Berufungskommission vorbereitet worden waren. Der Kommission, welche unter der Leitung des Gründungsdekans stand, gehörten Vertreterin- nen und Vertreter aller grossen Deutschschweizer Rechtsfakultäten an. Die sorgfältige und fachkun- dige Kommissionsarbeit überzeugte die Univer- sitätsbehörden. Sowohl der Senat als auch der Universitätsrat folgten den Anträgen der Beru- fungskommission ohne Ausnahme. Dank der um- sichtigen Verhandlungen von Rektor Kirchschläger konnten die meisten Berufungen schon im Frühling 2001 zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden, so dass die Fakultät ihre Arbeit ohne Ver- zug im vorgesehenen Umfang aufnehmen konnte. Es gelang den Berufenen auch rechtzeitig, junge qualiÞ zierte Juristinnen und Juristen für die Assi- stenzstellen zu Þ nden. Das Dekanatssekretariat konnte auf den 1. Dezember 2001 mit Frau Karin Saturnino aufgestockt, und es konnten auch Sek- retärinnen für die Professuren gewonnen werden. Ende 2001 steht fest: Die neue Rechtsfakultät ist da. Sie hat ihre Arbeit erfolgreich begonnen. Besonderheiten der neuen Rechtsfakultät Es wäre gewiss fragwürdig gewesen, lediglich eine weitere Rechtsfakultät nach bisherigem Mus- ter zu gründen. Die Luzerner Rechtsfakultät bringt tatsächlich Neues und Besonderes, indem sie mit Bezug auf das Studienkonzept und das Fakultäts- konzept neue Wege geht. Erste Besonderheit Ein attraktives und moder- nes Studienkonzept Das Leitbild der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sieht vor, dass die Anliegen der Studentinnen und Studenten prioritär behandelt werden. Diese Bestim- mung ist für die Interpretation aller anderen Rege- lungen im Sinne einer Auslegungshilfe heranzu- ziehen. Sie wird auch institutionell in mehrfacher Hinsicht umgesetzt. So sieht das Leitbild weiter vor, dass alle Studentinnen und Studenten zu Be- ginn des Studiums aus dem Kreis der Professor- innen und Professoren eine Ansprechperson (Men- torin oder Mentor) erhalten. Periodisch soll ein Gespräch über Studienanliegen stattÞ nden, in dem sich Mentor oder Mentorin und Student oder Stu- dentin über den Studienfortschritt und allfällige Probleme aussprechen und Rechenschaft geben. Sodann sieht die Projektstudie für die neue Rechts- 19Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Eröffnungsfeier der Rechts- wissenschaftlichen Fakultät, 22. Oktober 2001 Schwerpunktbildungen Die Fakultät will sich durch die Bildung von Schwerpunkten gegenüber anderen Rechtsfakul- täten proÞ lieren. Reglementarisch vorgegeben ist, dass sie jedenfalls drei Schwerpunkte mit zuge- hörigen Instituten aufbaut, nämlich: Juristische Grundlagenfächer KMU- und Wirtschaftsrecht Kommunikations- und Kulturrecht Weitere Schwerpunktbildungen werden zurzeit ge- prüft (Sozialversicherungsrecht und Richteraus- bildung). Erste Evaluationen bei den Studentinnen und Studenten positiv Der Gründungsdekan und der Fakultätsmanager führen mit den Studentinnen und Studenten monat- lich Evaluationsveranstaltungen durch, um zu er- kunden, ob die Fakultät die in sie gesetzten hohen Erwartungen zu erfüllen vermöge. Die ersten Eva- luationsveranstaltungen zeigten in allen zentralen Punkten positive Ergebnisse. Soweit nötig, wurden unverzüglich Anpassungen eingeleitet. fakultät vor, dass das zahlenmässige Betreuungs- verhältnis zwischen Professorinnen und Professo- ren einerseits und Studentinnen und Studenten an- dererseits höchstens 1:60 betragen soll, d.h., dass für jeweils 60 Studentinnen und Studenten eine Pro- fessorin oder ein Professor zur Verfügung stehen soll. Das Studienkonzept setzt von Anfang an die Bologna-Deklaration der europäischen Bildungs- minister von 1999 um. Das bedeutet, dass das Rechtsstudium in zwei Stufen gegliedert ist, in eine sechssemestrige Bachelor- und in eine dreisemes- trige Masterstufe. Zu Beginn der Bachelorstufe steht ein Einführungsjahr, welches vor allem der Abklä- rung der Studieneignung dient. Nach dem Master- diplom, das gleichbedeutend mit dem Lizenziat ist, können wissenschaftlich begabte Studentinnen und Studenten eine Dissertation verfassen und das Doktorat erwerben. Mit Anreizen in der Studien- und Prüfungsordnung werden die Studentinnen und Studenten dazu angehalten, ihr Studium zügig zu absolvieren. Hingegen gibt es keinen Ausschluss bei einem gemächlicheren Tempo. Aus dieser Sicht ist sogar ein Teilzeitstudium möglich. Davon proÞ - tieren schon jetzt einzelne Spitzensportler. Zweite Besonderheit Dekanat nach Dean-Modell Herkömmlicherweise stehen Rechtsfakultäten un- ter der Leitung einer Dekanin oder eines Dekans mit ein- oder zweijähriger Amtsdauer. In diesem Kon- zept müssen grundsätzlich alle hauptamtlichen Pro- fessorinnen und Professoren die Dekanatsfunktion im Turnus übernehmen. Die Leitungsfunktion ist we- nig ausgeprägt. Repräsentation nach aussen und Sitzungsleitungen stehen im Vordergrund. Anders das Dekanatsmodell in Luzern. Es ist dem ameri- kanischen Dean-Modell nachgebildet. Die Amts- dauer beträgt für den Gründungsdekan vier Jahre. Und die Dekanin oder der Dekan hat zur Umset- zung der Ordnungen und Reglemente eine Richt- linien- und Weisungskompetenz. Auf diese Weise wird die ProÞ lbildung der Fakultät erleichtert. Es kann eine längerfristige Fakultätspolitik formu- liert und durchgehalten werden. 2.3 SIE IST DA, DIE NEUE RECHTSFAKULTÄT! Forschung und Lehre: 6 Streiß ichter Rechtswissenschaftliche Fakultät 20 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Forschung und Lehre: 6 Streiß ichter Interdisziplinarität Béatrice Bowald, Assistentin für theologische Ethik/Sozialethik KörperSinnE. Körper im Spannungsfeld von Diskurs und Erfahrung Ein würdiger Auftakt zum Start der neuen Universität Die Uni-Abstimmungsvorbereitungen motivier- ten drei Doktorandinnen, gemeinsam ein Projekt auszuarbeiten, das im Hinblick auf den Start der neuen Universität ein inhaltliches und program- matisches Zeichen setzen sollte. Ein von «Nachwuchs-Frauen» initiiertes Projekt Alexandra Binnenkade (lic. phil., Historikerin, wis- senschaftliche Mitarbeiterin an einem Forschungs- projekt der Universität Basel), Sandra Büchel- Thalmaier (Mag. theol., Assistentin Religionspäda- gogik/Katechetik, Luzern) und Béatrice Bowald (dipl. theol., Assistentin Theologie Ethik/Sozial- ethik, Luzern) wollten einerseits Ergebnisse aus der Frauen- und Geschlechterforschung aufgreifen und dies gleichzeitig unter einer interdisziplinären Per- spektive angehen. Andererseits galt es, eine Ver- anstaltungsform zu Þ nden, die sowohl die Öffent- lichkeit anzusprechen als auch in geeigneter Weise StudentInnen und NachwuchswissenschaftlerInnen in ihrer Arbeit zu fördern vermochte. Schliesslich entschieden sie sich für eine Vortragsreihe mit Seminarhalbtagen, an denen die Thesen der Vor- träge im Gespräch mit den Referentinnen diskutiert und vertieft werden konnten. So angelegt, passte das Projekt auch zum Modul Mentoring des Chan- cengleichheitsprogramms des Bundes und wurde in diesem Rahmen Þ nanziell unterstützt. Die For- schungskommission der Universität Luzern über- nahm den restlichen Teil der Finanzierung. Prof. Monika Jakobs (Religionspädagogik/Katechetik) beteiligte sich am Projekt und verstand es, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, die Nachwuchs-Frauen aber auch gewähren zu lassen. Mit ihren Inputs setzte sie immer wieder anregende Akzente. Für diese Förderung sei ihr an dieser Stelle herzlich gedankt. Ein aktuelles Thema in der Frauen- und Geschlechterforschung Die Thematik des Körpers, genauer der mensch- lichen Körperlichkeit, steht heute paradigmatisch für die wissenschaftlichen Aporien der Moderne und Postmoderne und ist speziell für die femini- stische Theoriebildung und die Genderforschung zu einem zentralen Thema geworden. Ausgehend von Postmoderne und Konstruktivismus hat sich in den letzten Jahren eine Diskussion um die Kate- gorie «sex» als gleichsam unhinterfragbare Basis einer Geschlechtsidentität entwickelt. Körper und zweigeschlechtliche Leiblichkeit (sex) gelten nicht mehr länger als natürlich, denn bestehende Wert- vorstellungen beeinß ussen Körperwahrnehmun- gen in der Aussen- und Innenperspektive. In den Polemiken um feministische Körperkonzepte ver- unsicherte die poststrukturalistische These, dass auch der Leib diskursiven Praktiken unterworfen sei. Geschlecht lässt sich aus der Perspektive dieser Theorien beliebig inszenieren. Gleichzeitig gibt es Bereiche, in denen Leiblichkeit unter dem Aspekt der Geschlechtlichkeit scheinbar nicht mehr von Belang ist. Angesichts dieser Debatten stellt sich die Frage, welche Bedeutung dem Kör- per und seiner «Materialität» zukommt, und ob es tatsächlich keine «unvermittelte» Körpererfahrung gibt. Welchen Einß uss hat (geschlechtlich ge- prägte) Leiblichkeit auf unser Denken und Fühlen? Wo und wie wird heute Körperlichkeit inszeniert und Geschlecht aktualisiert? Welche Faktoren strukturieren Körperdiskurse und wie wirken sie sich auf die Wahrnehmung der eigenen Leiblich- keit und die Konstruktion von Identität aus? Und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Geschlechterforschung und im Speziellen für die heutige sex/gender-Debatte? 21Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Forschung und Lehre: 6 Streiß ichter Interdisziplinarität 2.4 INTERDISZIPLINARITÄT Ein interdisziplinärer Zugang zur Thematik Die aktuellen Körper- und Geschlechterdiskurse wurden von allen an der Universität Luzern vertre- tenen Fächern her beleuchtet. Für die Lehrveran- staltung konnten renommierte Referentinnen aus der Schweiz, Frankreich, den USA und Deutsch- land gewonnen werden, wodurch nicht nur der Blick über die Grenzen der Fachdisziplinen, son- dern auch der Länder möglich wurde. Den Auftakt machte Dr. Gabrielle Hiltmann (Paris, Philoso- phie) mit dem Thema «Ausgehend vom zweige- schlechtlichen Körper denken Mann und Frau zwischen Natur und Kultur». Ihr folgte Dr. Gesa Lindemann (Frankfurt a.M., Soziologie) mit einem Referat über «Wissende Körper und Wissen über Körper». Wie schleppend solche Erkenntnisse Ein- gang in rechtliche Regelungen Þ nden, themati- sierte lic. iur. Christina Hausammann Achermann (Bern, Jurisprudenz) unter dem programmati- schen Titel «Der steinige Weg zur Integration der Geschlechterfrage in die Menschenrechte». Dass unser heutiger Umgang mit dem Körper seine Wurzeln in der Theologiegeschichte hat, darin aber auch Alternativen Þ nden kann, arbeitete PD Dr. Regina Ammicht Quinn (Frankfurt a.M., Theologie) in ihrem Vortrag «Körperkult und Körperverach- tung aus theologischer Perspektive» heraus. Schliesslich kam bei Prof. Kathleen Canning (Ann Arbor/USA, Geschichte) die politische Dimension des Körpers der Frauen zur Sprache, befasste sie sich doch mit dem «Körper der Staatsbürgerin als theoretisches und historisches Problem». Die Thesen der Referentinnen sowie der umfang- reiche Reader ermöglichten an den Seminar- halbtagen eine Vertiefung des interdisziplinären Zugangs zur Thematik. Durch das Seminar gewann die Reihe eine besondere Kontinuität. Es bot zu- dem die Gelegenheit zu einem intensiven Kontakt mit den internationalen Referentinnen und unter den angehenden WissenschaftlerInnen. Ein interdisziplinärer Zugang mit eigenem metho- dischem Akzent bot sich mit der Woche von Science et Cité an, an der ein passender Frauen- stadtrundgang in Luzern organisiert wurde. An die siebzig Personen folgten den Spuren von «Hautnah. Zur Körpergeschichte von Frauen». Bilanz Die Vorträge stiessen auf reges öffentliches Inter- esse (im Durchschnitt 30-40 Zuhörende). Insbe- sondere die Thematik und die gewählten Perspek- tiven (Geschlecht und Interdisziplinarität) ver- mochten anzusprechen. 11 TeilnehmerInnen aus verschiedenen Fachgebieten und insgesamt drei Schweizer Universitäten haben am Seminar teilge- nommen. Sie und die Referentinnen fanden die Kombination der beiden Lehrformen äusserst an- regend. Die Veranstaltungsreihe motivierte denn auch zu einer Reihe von wissenschaftlichen Arbei- ten. Der Ertrag der Reihe wird im Spätherbst 2002 in einem Sammelband publiziert. Frauenstadtrundgang im Rahmen der Veranstaltungen von Science et Cité 22 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Forschung und Lehre: 6 Streiß ichter Neugründungen Kommunikation, Innovation und Knowledge Transfer Das neue Institut für Kommunikation und Kultur Das Institut für Kommunikation und Kultur (IKK) der Universität Luzern ist eine neuartige und inno- vative Forschungs- und Lehreinrichtung der Gei- steswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern mit betonter Praxis- und Öffentlichkeits- orientierung. Das Institut wurde vom Universi- tätsrat am 27. Januar 2001 gegründet und steht unter der Leitung von PD Dr. David J. Krieger und Dr. Andréa Belliger. Ende Jahr beschäftigte es 8 Mitarbeitende. Das Institut widmet sich der Erforschung, Ver- mittlung und Anwendung kommunikativer Kom- petenz in aktuellen Problembereichen der Gesell- schaft. Das Institut soll zu einem Ort lösungsorien- tierter, interdisziplinärer Projekte werden und im «knowledge transfer» zwischen Universität und anderen Bereichen der Gesellschaft eine bedeu- tende Rolle spielen. Die 20 laufenden Projekte werden zu rund 80% durch Drittmittel Þ nanziert. Auf der Basis eigener Grundlagenforschung in Kom- munikationswissenschaft und mit Schwerpunkt Neue Medien will das Institut für Kommunikation und Kultur neuartige und interdisziplinäre Problem- lösungen lancieren. Neben Ressorts für Lehre/ Forschung und Weiterbildung beheimatet das Institut ein Kompetenzzentrum Neue Medien mit Schwerpunkten in Webdidaktik und E-Learning. Unter den wichtigsten Projekten Þ ndet sich der «Virtuelle Campus Luzern», ein umfassendes E- Learning-Portal mit integrierter Lernplattform, an dem alle Bildungseinrichtungen der Region Zent- ralschweiz beteiligt sind, und ein grösseres Projekt im Rahmen des Virtuellen Campus Schweiz zum Thema «Systemtheorie und Systemanalyse für die Geisteswissenschaften» mit Beteiligung der Uni- versitäten Basel, Bern und Zürich sowie der Fach- hochschule Zentralschweiz. Die Tätigkeiten des Kompetenzzentrums Neue Medien des Instituts für Kommunikation und Kultur reichen mit Projek- ten wie dem Kunstforum Innerschweiz und dem Programm «E-Mentoring» (www.mentornet.ch) weit über das E-Learning hinaus. Das Programm E-Mentoring z.B. ist ein über elektronische Kommu- nikation laufendes nationales und internationales Netzwerk von Mentorinnen und Mentees zwecks Förderung von Frauen in akademischen Karrieren. Auch im Bereich universitärer Weiterbildung setzt das Institut für Kommunikation und Kultur Mass- stäbe. Die erfolgreichen Weiterbildungsangebote des IKK haben Pioniercharakter. Der Nachdiplom- studiengang «Interkulturelle Kommunikation» un- ter der Leitung von Dr. Christian Jäggi war der erste seiner Art in der Schweiz und behandelt Themen wie Kultur und Interkulturalität, Grundlagen der Kommunikation, Migration, Weltbilder, kulturelle Identität und interkulturelle Kommunikationsstö- rungen (http://www.nds-ik.ch). Genauso innova- tiv ist der «Nachdiplomkurs E-Learning», der den Teilnehmenden einen Überblick über die didakti- schen und technischen Möglichkeiten des Online- Lernens in drei Modulen vermittelt. Er unterstützt den Kompetenzaufbau in Online-Tutoring, Webdi- daktik, Online Education und E-Learning-Manage- ment. Der NDK wird gemeinsam mit der Hoch- schule für Wirtschaft Luzern durchgeführt. Der Nachdiplomkurs E-Learning wird auch diese eine Neuheit und ganz der Campus-Idee verpß ichtet von der Universität und der Fachhochschule ge- meinsam zertiÞ ziert. Andréa Belliger, Leitung Institut für Kommu- nikation und Kultur 2.5.1 INSTITUT FÜR KOMMUNI- KATION UND KULTUR «Es soll zu einem Ort lösungsorientierter, interdisziplinärer Projekte werden.» 23Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Forschung und Lehre: 6 Streiß ichter Neugründungen Zeitfragen im Zentrum der Forschung Das neue Soziologische Seminar Das Soziologische Seminar der Universität Luzern hat am 1. September 2001 unter der Gründungs- direktion von Prof. Hans-Joachim Hoffmann- Nowotny seine Arbeit aufgenommen. Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny schloss seine Studien als Diplom-Volkswirt an der Universität Köln ab, promovierte 1969 an der Universität Zürich und habilitierte dort 1973. 1974 wurde er zum Extraordi- narius, 1975 zum Ordinarius ernannt. Von 1983-1997 war er Direktor des Soziologischen Instituts der Universität Zürich. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der internationalen Migration und der Minderheiten und betreffen generell die sozio- kulturellen Determinanten und Konsequenzen der soziodemographischen Entwicklung. Einen zweiten Forschungsschwerpunkt bilden Partnerschaft, Ehe und Familie sowie deren Wandel. Von 1982-1988 war er Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, 1978-1986 Präsident des «Research Committee on Migration» der International Socio- logical Association und von 1982-1986 Mitglied des Vorstandes und Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Bevölkerungswissenschaft. Nach einer intensiven Aufbauphase, in welcher organisatorische und administrative Vorarbeiten einen gewichtigen Stellenwert einnahmen, konn- ten den Studierenden am 22. Oktober 2001 die Türen geöffnet werden. Die aktuelle Planung sieht die Besetzung von ins- gesamt zwei Professuren vor. Die erste Professur (Soziologie mit Schwerpunkt Kommunikation) wurde inzwischen besetzt: Am 1. März 2002 wird Prof. Gaetano Romano die Stelle antreten. Gaetano Romano studierte an der Universität Zürich Geschichte, Soziologie und Philosophie, 1989 pro- movierte er mit der Dissertation «Diskontinuität der Moderne». Seit 1996, d.h. seit ihrer Gründung, lehrte er an der Università della Svizzera Italiana in Lugano und war dort massgeblich am Aufbau des Instituts für sozialwissenschaftliche Kommuni- kationsforschung an der Kommunikationswissen- schaftlichen Fakultät beteiligt. Von 1997 bis 1999 gehörte er der Planungskommission der Facoltà di scienze della comunicazione an, welche die Grün- dung der Universität Lugano begleitete. Die For- schungsschwerpunkte von Gaetano Romano liegen in den Bereichen der Kommunikationsmedien, Mas- senmedien und Neuen Medien, der Organisationsfor- schung sowie der Multikulturalität und Migration. Ein erster Schwerpunkt der Lehre und Forschung des Soziologischen Seminars ist mithin mit den Themen der Kommunikation, der Kommunikati- onsmedien, der alten und neuen Kommunikati- onstechnologien und ihrer Bedeutung für die Ent- wicklung der Gesellschaft gegeben. Bereits ab dem Sommersemester 2002, insbesondere aber ab dem Wintersemester 2002/2003 wird das Se- minar ein Lehrprogramm «Gesellschaft und Kom- munikation» anbieten: konzipiert als gesellschafts- wissenschaftliches Studium, mit den besonderen Schwerpunkten Kommunikationsmedien einer- seits, (insbesondere wirtschaftliche und politi- sche) Organisationen andererseits. Das Studium der Soziologie wird als Haupt- und Nebenfachstudium angeboten. Bis zum Sommer- semester 2003 wird Soziologie als Lizenziatsstu- diengang angeboten, das im Hauptstudium in Kombination mit zwei Nebenfächern absolviert werden muss. Ab Herbst 2003 wird das Sozio- logiestudium als Bachelor- und Masterstudium angeboten. Das Team des Soziologischen Seminars setzt sich gegenwärtig zusammen aus Prof. Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny, der Sekretärin Franziska Müller- Springer sowie der wissenschaftlichen Assistentin Sandrine Schilling. Ab dem 1. März 2002 werden Prof. Gaetano Romano und die wissenschaftliche Assistentin Alessandra Corti dem Team beitreten. 2.5.2 SOZIOLOGISCHES SEMINAR Prof. Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny, Gründungsdirektor Sozio- logisches Seminar Studium 26 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Studium Studienabschlüsse Theologische Fakultät An der Theologischen Fakultät konnten für den Zeitraum zwischen Oktober 2000 und Dezember 2001 folgende Abschlüsse verzeichnet werden: Bühlmann Marc Pascal lic. theol. Duff Claudia lic. theol. Fries Lukas lic. theol. Helbling Dominik lic. theol. Kirchschläger Peter Gerhard lic. theol. Küng Markus-Emmanuel lic. theol. Menzinger Michael lic. theol. Nydegger Iris lic. theol. Ritter Daniel lic. theol. Schaufelberger Christine lic. theol. Wermuth Roland lic. theol. Nachdiplomstudium Berufseinführung Baumli Carmen Cattarina ZertiÞ kat Berufseinführung Bitterli Marius ZertiÞ kat Berufseinführung Bozic Jerko ZertiÞ kat Berufseinführung Emmenegger Beatrice ZertiÞ kat Berufseinführung Estermann-Renzler Guido ZertiÞ kat Berufseinführung Gehrig Bernhard ZertiÞ kat Berufseinführung Hasler-Elpers Johanna ZertiÞ kat Berufseinführung Kessler Peter ZertiÞ kat Berufseinführung Müller Mathias ZertiÞ kat Berufseinführung Quattrini Maja ZertiÞ kat Berufseinführung Schwartz-Adam Michèle ZertiÞ kat Berufseinführung Sigrist-Dahinden Ruedy ZertiÞ kat Berufseinführung Steiner Urs ZertiÞ kat Berufseinführung Vonarburg Hanspeter ZertiÞ kat Berufseinführung Wermeille Christophe ZertiÞ kat Berufseinführung Wohland Andrea ZertiÞ kat Berufseinführung Katechetisches Institut Harris-Bisig Claudia Spezialabschluss ohne Diplom Jung Katrine dipl. Katechetin Landolt Franziska dipl. Katechetin Rezzonico Anita dipl. Katechetin Rüthemann Esther dipl. Katechetin Rüttimann Ueli dipl. Katechet Stalder Markus dipl. Katechet Wettstein Christoph dipl. Katechet Zingg Michael dipl. Katechet 27 Studium Theologisches Seminar Dritter Bildungsweg Bayard-Andenmatten Silvia Theologin DBW Bischof Gabriela Theologin DBW Fischer Gaby Theologin DBW Koch-Meyer Ruth Theologin DBW Wetterich Leonhard Theologe DBW ZengafÞ nen Remo Theologe DBW Geisteswissenschaften An der Geisteswissenschaftlichen Fakultät konnten für den Zeitraum zwischen Oktober 2000 und Dezember 2001 folgende Abschlüsse verzeichnet werden: Breslauer Richard Dr. phil. des. Kaeslin Ursula lic. phil. Spörndli Ursula lic. phil. Schreiber Oliver lic. phil. Lustenberger Beat lic. phil. Nachdiplomstudium Interkulturelle Kommunikation Brenner-Büker Susanne ZertiÞ kat Dällenbach Monique ZertiÞ kat Derungs-Brücker Heidi ZertiÞ kat Eugster Andrea ZertiÞ kat Galli Schmidhauser Barbara ZertiÞ kat Garibovic SeÞ ka ZertiÞ kat Hoffmann Eva-Henrike ZertiÞ kat Karaca Mustafa ZertiÞ kat Kayser Rosmarie ZertiÞ kat Merz Annemarie ZertiÞ kat Moser Jöri Annelis ZertiÞ kat Rauschenbach-Dallmaier Ursa ZertiÞ kat Reynolds Irene ZertiÞ kat Wüest-Schöpfer Heidi ZertiÞ kat 3.1 STUDIUM Erträge der Wiss senschaft 30 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Erträge der Wissenschaft Wissenschaftliche Aufsätze und Beiträge Edmund Arens Widerworte. Gedanken gegen den Zeitgeist, Luzern 2001 Theologie als Wissenschaft. Die Bedeutung des handlungstheoretischen Ansatzes von H. Peukert, in: S. Abeldt/W. Bauer et al. (Hg.), «...was es bedeutet, verletzbarer Mensch zu sein». Erziehungswissen- schaft im Gespräch mit Theologie, Philosophie, Gesellschaftstheorie (FS H. Peukert), Mainz (2000), 13-27 Befreiung, Erlösung, Heil: allein durch Jesus Christus? Religiöser Pluralismus oder eigener christlicher Standpunkt, in: E. Gross/K. König (Hg.), Religiöses Lernen der Kirchen im globalen Dialog. Weltweit akute Herausforderungen und Praxis einer Weggemeinschaft für Eine-Welt-Religionspä- dagogik, Münster (2000), 283-291 Glaube zwischen Pluralisierung und Fundamentalisierung, in: W. Bauer u.a. (Hg.) Rationalitäts- und Glau- bensvariationen (Jahrbuch für Bildungs- und Erziehungsphilosophie 3), Baltmannsweiler (2000), 35-54 Menschenbilder malen. Edmund Arens im Gespräch mit Michael Schmitt, in: M. Schmitt-Hermeskeil, Starke Töne (Kunstkatalog), Frankfurt a.M. (2000), 13-23 Kritik am Uni-Erscheinungsbild. So spottet der Dekan über das neue UniLogo, in: NLZ, 12.12.2000, 27 Elf unerbetene Thesen eines künstlerisch Unbedarften zum neuen Erscheinungsbild der Universität Luzern, in: KIPA Communiqué Welche Zukunft will die Theologie? Zwischen Verreligionswissenschaftlichung und Verbinnen- kirchlichung, in: Bulletin ET 11 (2000), 152-161 Ein Grosser zu Gast in Luzern. Der Theologe J. B. Metz, in: Pfarreiblatt Luzern Nr. 2, vom 16.01.2001, 13 Aufrütteln aus dem Schlaf der Gerechten Johann Baptist Metz, in: NLZ, 19.01.2001, 21 Gottesverständigung, in: Orientierung 65 (2001), 37-38 «Intentio textus» und «intentio auctoris», in: Linterpretazione della Bibbia nella Chiesa. Atti del Simposio promosso dalla Congregazione per la Dottrina della Fede. Roma, settembre 1999, Città del Vaticano (2001), 187-207 Religion als Kommunikation. Religionstheoretische Konzeptionen und religionspädagogische Konse- quenzen, in: T. Schreijäck (Hg.), Christwerden im Kulturwandel. Analysen und Optionen für Religions- pädagogik und Praktische Theologie. Ein Handbuch, Freiburg-Basel-Wien (2001), 142-161 Philosophie und Theologie, in: Schweizerische Kirchenzeitung 169 (2001), 695-698 El lugar de la teología en la esfera pública, en Suiza, in: Razón y Fe, Tomo 244 (2001), 261-273 «Manche Leute meinen, Orientierung käme von selbst». Interview von J. Bossart, in: Katholische Internationale Presseagentur vom 20.12.2001 Inkulturation: II. Systematisch-theologisch, in: H.D. Betz u.a. (Hg.), Religion in Geschichte und Gegen- wart Bd. 4, Tübingen (2001), 145-146 (Rez.) O.F. Summerell (ed.), The Otherness of God, Charlottesville/London 1998, in: Theologische Revue 96 (2000), 219-220 (Rez.) H. Bedford-Strohm, Gemeinschaft aus kommunikativer Freiheit. Sozialer Zusammenhalt in der modernen Gesellschaft. Ein theologischer Beitrag, Gütersloh 1999, in: Theologische Revue 96 (2000), 340-342 (Rez.) P. Ebenbauer, Fundamentaltheologie nach Hansjürgen Verweyen. Darstellung Diskussion Kritik, Innsbruck/Wien 1998, in: Theologische Literaturzeitung 125 (2000), 933-935 (Rez.) E.M. Bounds, Coming Together, Coming Apart. Religion, Community and Modernity, New York/ London 1997, in: Theologische Revue 96 (2000), 419-420 (Rez.) P. Berry/A. Wernick (eds.), Shadow of Spirit. Postmodernism and Religion, London/New York 1993, in: Theologische Revue 96 (2000), 467 31Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Erträge der Wissenschaft 4.1 WISSENSCHAFTLICHE AUFSÄTZE UND BEITRÄGE (Rez.) J. D´Arcy May, After Pluralism. Towards an Interreligious Ethic, Münster/Hamburg/London 2000, in: Neue Zeitschrift für Missionswissenschaft 57 (2001), 218-219 Markus Babo Mythologische Exempla als teleologische Elemente in den Metamorphosen des Apuleius, in: Maia 52 (2000), 485-496 Geschichte als Quelle humaner Möglichkeiten. Zu einem modellethischen Verständnis von Geschichte, in: Societas Ethica: Jahresbericht (2000), 177-189 Ein eigenes Asylkontingent für Kirchen und humanitäre Organisationen?, in: ZAR 21 (2001), 269-272 Ein eigenes Asylkontingent für die Kirchen?, in: StZ 219 (2001), 807-814 Flüchtlingsschutz durch «Kirchenasyl» Gefahr oder Chance für den Rechtsstaat?, in: AWR-Bulletin 39 (2001), 191-204 (Rez.) R. Kollek: Präimplantationsdiagnostik. Embryonenselektion, weibliche Autonomie und Recht (Ethik in den Wissenschaften; Bd. 11), in: Zeitschrift für medizinische Ethik 47 (2001), 208-210 Reinhold Bärenz Die Wahrheit der Fische. Neue Situationen brauchen eine neue Pastoral. Freiburg-Basel-Wien 2000 Martin Baumann Migration, Religion, Integration. Vietnamesische Buddhisten und tamilische Hindus in Deutschland, Marburg 2000 Global Buddhism. Developmental Periods, Regional Histories and a New Analytical Perspective, in: Journal of Global Buddhism 2 (2001), 1-43 Die kleinen Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland ein Überblick, in: Christliches ABC heute und morgen, Bad Homburg 3 (2001), 365-380 Alte Götter in neuer Heimat. Hinduistische Traditionen und Organisationen in Europa, in: Herder Korrespondenz 55, 9, 2001, 460-465 Andréa Belliger Die wiederverheirateten Geschiedenen. Eine ökumenische Studie im Blick auf die römisch-katholische und die griechisch-orthodoxe (Rechts-)Tradition der Unauflöslichkeit der Ehe, Beihefte zum Münsteri- schen Kommentar, Bd. 26, Essen 2000 Ritual als Heilungsweg, in: Medizin, Religiöse Erfahrung und Ethik. Leben Leiden Sterben (Reihe: Interdisziplinärer Dialog Ethik im Gesundheitswesen, Bd. 1), hrsg. Ethik-Forum des Universitäts-Spitals Zürich, (2000) 61-78 Tendenzen der kantonalen Umsetzungen in der Deutschschweiz. Forschungsprojekt und Kompendium «Staatlicher und kirchlicher Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen der deutschschweizer Kantone», in: RU an der öffentlichen Schule, hrsg. v. A. Loretan und H. Kohler-Spiegel, Zürich (2000) Repräsentation und Selbst-Referenz, in: Kolmer, Lothar (Hrsg.), Mahl und Repräsentation. Der Kult ums Essen, Paderborn, (2000) 63-76 Die wiederverheirateten Geschiedenen, in: Intams 7/2 (2001), 194-212 32 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Erträge der Wissenschaft Wirklichkeit und Virtualität zur Zeit von Photoshop 6, in: Basispositionen im fotogr. Feld, Wien (2001) Gerhard Bodendorfer Die Spannung von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit in der rabbinischen Auslegung mit Schwerpunkt auf der Psalmeninterpretation, in: R. Scoralick (Hg.), in: Das Drama der Barmherzigkeit Gottes. Studien zur biblischen Gottesrede und ihrer Wirkungsgeschichte in Judentum und Christentum (SBS 183), Stuttgart (2000), 157-192 Die Tora ist nicht im Himmel. Rabbinische Exegese und Hermeneutik, in: P. Michel/H. Weder (Hg.), Sinnvermittlung. Studien zur Geschichte von Exegese und Hermeneutik I, Zürich (2000), 115-140 Menschenrechte und Menschenwürde in der rabbinischen Literatur, in: JBTh 15 (2000), 67-92 Alfred Bodenheimer Bin ich meines Bruders Hüter? Kain und Abel als Modelle einer Dialektik der Brüderlichkeit, in: M. Gillis- Carlebach u. B. Vogel (Hgg.): «Und so zogen sie aus: ein jeder bei seiner Familie und seinem Vaterhaus». Die Vierte Joseph Carlebach-Konferenz. Familie im Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne, Hamburg (2000), 197-209 Das Problem des Bösen in der jüdischen Bibelexegese, in: Jahresbulletin der Schweizerischen Gesell- schaft für Judaistische Forschung Nr. 10 (2001), 9-21 Während der ganzen Berichtsperiode erschienen regelmässig (ca. 20 Mal jährlich) Artikel zum Tora- Wochenabschnitt oder zu jüdischen Feiertagen und anderen kulturellen Themen in: tachles. Das jüdi- sche Wochenmagazin Walter Bühlmann Wie Jesus lebte, Palästina vor 2000 Jahren. Wohnen Essen Arbeit Reisen, Luzern 2001 Berufseinführung als Nachdiplomstudium, in: SKZ 168 (2000), 80-82 Schwierige Zugänge zur Bibel, in: SKZ 168 (2000), 631-636 Patrick Dondelinger Gottesdienst zum Begriff, in: Religion in Geschichte und Gegenwart. Handwörterbuch für Theo- logie und Religionswissenschaft (4. Auflage), Bd. 3 (2000), 1173 Le discours démonologique, in P.-M. Beaude/J. Fantino (Hrsg.), Le discours religieux, son sérieux, sa parodie, en théologie et en littérature. Actes du colloque international de Metz (1999), Paris, Cerf (2001), 99-121 Préface, in Mihai Fratila, Lintinéraire baptismal de la pureté. Aspects de purifications dans le rituel de baptême de la tradition byzantine, Cluj-Napoca, Viata Crestina (2001), 9-10 Rafael Ferber Herausgeber mit J. Barnes, Genf, und L. Rossetti, Perugia: M. Marcovic, Heraclitus, Greek text with a short commentary, International Preplatonic Studies, volume 2, Reprint of the 1967 edition, with new addenda, corrigenda and selected bibliography, St. Augustin 2001 33Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Zenos metrical paradox of extension and Descartes Mind-Body-Problem in: Méthexis. Revista interna- cional de filosofia antigua/International Journal for ancient philosophy, 13 (2000), 139-151 «The occurence of an essence: Dies aber ist die Ousia». Einige Bemerkungen zur aristotelischen Metaphysik, Z17, 1041b4-9 in: Allgemeine Zeitschrift für Philosophie, 26 (2001), 61-75 Christoph Gellner Weisheit, Kunst und Lebenskunst: Hermann Hesse und Bertolt Brecht. In: D. Mieth (Hrsg.), Erzählen und Moral. Narrativität im Spannungsfeld von Ethik und Ästhetik, Tübingen (2000), 259-281 Ästhetik als Wahrnehmungs- und Lebenskunst. Neuerscheinungen zur ethisch-religiösen Relevanz der ästhetischen Erfahrung, in: Orientierung 64 (2000), 240-242 «was allen menschlichen Formen der Frömmigkeit gemeinsam ist». Hesse und die Weltreligionen, in: Religion an höheren Schulen 43 (2000), 355-362 Geheiligt werde dein zugefrorener Name. Moderne Psalmgedichte spirituell gelesen, in: Bibel und Kirche 1 (2001), 46-51 Nur seinen Schrei nehmen wir ihm noch ab Poesie und Spiritualität unter dem Kreuz, in: Schweizeri- sche Kirchenzeitung 169 (2001), 205-208 Die Antwort der Literatur ist: Keine Antwort. Theologie im Gespräch mit Günter Kunert, in: Orientierung 65 (2001), 79-84 Ich stehe ein für das unverlässliche Leben. Zum 100. Geburtstag von Rose Ausländer, in: Orientierung 65 (2001), 99-104 Grenzüberschreitungen zwischen Orient und Okzident. Literatur, Multikulturalität und Religionsdialog, in: B. Frischmuth. Fremdgänge Ein illustrierter Streifzug durch einen literarischen Kosmos, hrsg. v. D. Bartens u. I. Spök, Salzburg/Wien/Frankfurt (2001), 211-239 Religiöse Sprachlehrer, in: Schweizerische Kirchenzeitung 169 (2001), 639-640 «Literatur und Weltreligionen» Östlich-Westliches bei Hesse, Brecht, Grass und Muschg, in: Religion Literatur Künste III. Perspektiven einer Begegnung am Beginn eines neuen Millenniums, hrsg. v. P. Schuggnall, Salzburg (2001), 344-356 Modulare Aus- und Weiterbildung, in: Schweizerische Kirchenzeitung 169 (2001), 37 Karen Gloy Das Analogiedenken. Vorstösse in ein neues Gebiet der Rationalitätstheorie, hrsg. K. Gloy/M. Bachmann, Freiburg i. Br., München (2000), 370, darin: Das Analogiedenken der Renaissance. Seine Herkunft und seine Strukturen, 215-255; Das Analogiedenken unter besonderer Berücksichtigung der Psychoanalyse Freuds, 256-297; Versuch einer Logik des Analogiedenkens, 298-323 Bewusstseinstheorien. Zur Problematik und Problemgeschichte des Bewusstseins und Selbstbewusst- seins, Freiburg i. Br., München 2. Auflage (2000), 360 Differenz, in: Philosophisches Jahrbuch, Jg. 107 (2000), Nr. 1, 206-218 Zeitempfinden, in: UBS, Campus focus. Marketing, Jugend und Studenten, Mai (2000), 3 (dt., franz., ital.) Hen kai pan Unity as the Central Theme, in: Diotima. Revue de recherche philosophique, Athen, Bd. 28 (2000), 9-18 Holistisch-ökologisches Weltbild versus mechanistisches Weltbild, ins Russische übersetzt von Prof. P. Gaidenko, in: Die Rationalität am Kreuzweg. Moskau (1999), 443-461 An Aesthetic View of the Original and the Copy, in: Annales desthétique. Annals for Aestetics, Bd. 39/40 (1999/2000), 103-124 Erträge der Wissenschaft 4.1 WISSENSCHAFTLICHE AUFSÄTZE UND BEITRÄGE 34 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Fichtes Dialektiktypen, in: Fichte-Studien, Bd. 17 (2000), 103-124 Platons Timaios und die Gegenwart, in: Le Timée de Platon. Contribution à lhistoire de sa réception/ Platons Timaios. Beiträge zu seiner Rezeptionsgeschichte, hrsg. von A. Neschke-Hentschke, Louvain, Paris (2000), 317-332 Philosophie als System?, in: System der Philosophie? Festschrift für H.-D. Klein, Frankfurt a.M., Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien (2000), 37-49 Vernunft und das Andere der Vernunft, Freiburg, München (2001), 351 Der Begriff der Einheit. Das gemeinsame Thema westlicher und östlicher Philosophie, koreanische Übersetzung, in: Hegel-Studien. Hegel und der Geist der Neuzeit. Bd. 9, Seoul (2001), 97-117 Philosophy as an answer to our global problems?, in: The 8th International Symposium on Christian Culture and Theology über das Thema «The Culture of the 21st Century and Evangelical Faith», Soong Sul University Seoul/Südkorea (2001), 112-124 Rezension zu Rudolf zur Lippe: Sinnenbewusstsein. Grundlegung einer anthropologischen Ästhetik, 2 Bd., Hohengehren 2000, in: Philosophischer Literaturanzeiger, Bd. 54, Heft 3 (2001), 250-254 Hans Halter Herausgeberschaft eines Bandes mit den Vorträgen der Veranstaltungsreihe Ketzer und Sekten in Kirche, Gesellschaft und Staat einst und heute. (März/April 2001) im Verlag der NLZ, darin mein Beitrag: Toleranz: Kerngehalt, Begründung, Forderungen, Grenzen «Überlegungen eines Sozialethikers» in: Hoffmann-Nowotny, Hans-Joachim (Hg.), Das Fremde in der Schweiz. Ergebnisse soziologischer Forschung, Seismo Zürich (2001), 266-272 Medizinische Ethik: Ist Xenotransplantation ein verantwortbares Projekt? in: Le practicien, le coeur et les poumons. Congrès médical Ärztekongress QUADIRMED 25-28 janvier 2001, Abstracts, Crans-Montana (2001), 7-9 Haben alte Menschen noch einen Platz im Gesundheitswesen? in: Fachzeitschrift Heim 72 (2001), 441-444 «Solidarität Aus ethischer Sicht» in: Gemeinschaft zur Unterstützung der Stiftung solidarische Schweiz (Hg.), Solidarität auf dem Prüfstand. Die Referate vom 12. Mai 2001 (Separatdruck der SKZ 169 [2001] Nr. 39, 533-539; Nr. 44, 616-620; Nr. 46, 646-653), Zürich (2001), 3-13 Die Würde des Tieres. Eine gemeinsame Stellungnahme der Eidg. Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) und der Eidg. Kommission für Tierversuche (EKTV) zur Konkretisie- rung der Würde der Kreatur beim Tier, BUWAL Bern 2001 Patente auf Tiere und Pflanzen. Ein Diskussionsbeitrag. Eidgenössische Ethikkommission für die Gen- technik im ausserhumanen Bereich, BUWAL Bern 2001 Sakral profan: Gibts das noch? in: Festschrift der Fak. II der Musikhochschule Luzern (Rez.) J. Ach/M. Anderheiden/M. Quante, «Ethik der Organtransplantation», Erlangen 2000, in: Zeitschrift ETHICA Innsbruck (Rez.) E. Dahl, «Xenotransplantation. Tiere als Organspender für Menschen?» Stuttgart 2000, in: Zeitschrift ETHICA Innsbruck (Rez.) R. Geisen/B. H. Mühlbauer (Hgg.), «Qualitätsmanagement im Krankenhaus», LIT Münster u.a. 2001; A. Gebert, «Qualitätsbeurteilung und Evaluation der Qualitätssicherung in Pflegeheimen», Bern u.a. 2001, in: Zeitschrift ETHICA Innsbruck Welche zentralen Werte müssen im Gesundheitswesen zum Tragen kommen? (Internet: http://www.unilu.ch/tf/6748.htm) Erträge der Wissenschaft 35Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny Das Fremde in der Schweiz. Ergebnisse soziologischer Forschung. Zürich (2001) Internationale Migration und das Fremde in der Schweiz, in: H.-J. Hoffmann-Nowotny (Hrsg.): Das Fremde in der Schweiz. Ergebnisse soziologischer Forschung. Zürich (2001), 11-30 Internationale Migration und das Fremde in der Schweiz, in: Edda Currle/Tanja Wunderlich (Hrsg.): Deutschland ein Einwanderungsland? Eine alte Frage neu gestellt. Festschrift für Friedrich Heckmann, europäisches Forum für Migrationsstudien, Bamberg (2001), 451-470 Mit Oliver Hämmig und Jörg Stolz: «Disintegration, anomie and adaptional patterns of second-genera- tion immigrants in Switzerland» in: Demographic and Cultural Specificity and Integration of Migrants. 1st Workshop organised by the Federal Institute for Population Research in cooperation with the Network for Integrated European Population Studies (NIEPS), 10-11 November 2000, Bingen, Germany. Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung beim Statistischen Bundesamt (BiB), Wiesbaden, Heft 103, 179-188 Kulturförderung als Wirtschaftsförderung? in: das Kulturmagazin, Luzerner Monatszeitschrift Nr. 10 (2001), Luzern, 24 «Die Welt wandelt sich und mit ihr wandeln sich Lebensstile und Lebensformen» Editorial in: Forum. Magazin für mehr Lebensqualität, Zürich (2001), 2 Monika Jakobs Auferstehung ermutigt, aufzustehen, in: Neue Luzerner Zeitung 21.04.2000, 1 Wider den religiösen Analphabetismus, in: Neue Luzerner Zeitung 24.11.2000, 2 (Int.) Glaubensangelegenheiten sind heute tabu, in: Liechtensteiner Volksblatt 26. Januar 2001, 32 (Int.) Religions-Unterricht auf neuen Wegen, in: Aufbruch Zeitung für Religion und Gesellschaft (2001), 4 (Int.) Kindliche und jugendliche Lebenswelt(en) im Religionsunterricht. Anpassung an den Zeitgeist oder Erschaffung von Gegenwelten? in: T. Schreijäck (Hg.), Christwerden im Kulturwandel. Ein Handbuch. Freiburg/Br. (2001), 492-506 (Rez.) H. Kohler-Spiegel/A. Loretan (Hg.), «Religionsunterricht an der öffentlichen Schule», Zürich 2000, in: KatBl 126 (2001), 467 Walter Kirchschläger Hat Gott seinen Sohn in den Tod gegeben? Zum biblischen Verständnis von Erlösung: Erlöst durch Jesus Christus. Hrsg. v. E. Christen und W. Kirchschläger. (ThB 23), Fribourg (2000), 29-70 Heil und Heilung aus theologischer Sicht, in: Praxis 89 (2000), 351-354 Berufen zur Gemeinschaft mit Jesus Christus. Zum Verständnis von (Orts-)Kirche nach 1 Kor 1,4-9: Kirche der Hoffnung. Fs. K. Koch. Hrsg. v. R. Liggenstorfer/B. Muth-Oelschner, Fribourg (2000), 262-269 Johannes XXIII. und das Konzil, in: SKZ 168 (2000), 728-732 Ruf Gottes Antwort des Menschen. Zur biblisch-ekklesiologischen Grundlegung von Berufung: Eine Tür verändert die Welt. Arbeitsmappe. Hrsg. der Arbeitsstelle Kirchliche f. Berufe, Zürich (2000), Abschnitt 2 Mit der Bibel in das dritte Jahrtausend. Warum die Bibel auch heute noch aktuell ist: Jahrbuch für die Erzdiözese Wien 2001. Hrsg. vom Pastoralamt der Erzdiözese Wien, Wien 2000, 53-55 (Jahrbuch der Diözese Gurk 20. Hrsg. v. Bischöflichen Gurker Ordinariat, Klagenfurt (1997), 35-38) Fragen an die Evangelisten, in: Evangelium heute 37 (2000) 5.21.85.117.133.149 Gott spricht ins Heute. Die Aktualität biblischer Gemeindehoffnungen: Gemeinden der Zukunft Erträge der Wissenschaft 4.1 WISSENSCHAFTLICHE AUFSÄTZE UND BEITRÄGE 36 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Erträge der Wissenschaft Zukunft der Gemeinden. Hrsg. v. W. Krieger/B. Sieberer, Würzburg (2001), 106-129 Volk Gottes unterwegs. Zur Weg-Dimension von Kirche: ThpQ 149 (2001), 17-25 Hoffnung für die Kirche! Eine biblische Skizze in die Zukunft: Diakonia 32 (2001), 55-61 Besessenheit in der Bibel. Biblische Bilder von Besessenheit: Besessenheit und Hysterie. Hrsg. G. Wahl/ W. Schmidt. (Wissenschaftl. Beiträge zur Geschichte der Seelenheilkunde 4), Reichenbach (2001), 41-55 Art. Ruckstuhl, Eugen: LThK3 11, Freiburg (2001), 229 Priesterkaste Sonderklasse? Kirchliche Dienste als Testfall für Kirche: Wir sind Kirche 32 (2001) 5-9; 33 (2001) 8-10 Kirche der Zukunft ein Profil, Kirche intern 15 (2001) Nr. 11, 44-46; Nr. 12, 46-47 Verstehst Du, was Du liest? (Apg 8,30). Angeleitetes Bibellesen als Herausforderung für Kirche und Theologie: Theologie aktuell 17 (2001), 2-7,18-23 Johannes XXIII und das Konzil, Miteinander 73/5-6 (2001) 4-5; 73/7-8 (2001) 4-5 (Nachdruck aus SKZ 168 [2000], 728-732) (Rez.) Positive Provokation, zu K. Wengst, das Johannesevangelium 1. (ThKNT 4,1), Stuttgart 2000, in: Reformierte Presse Nr. 31/32, 3. August 2001, 11; SKZ 169 (2001), 462 Fragen an die Evangelisten, in: Evangelium heute 38 (2001), 5.21.37.53.69.85.101.117.133.149 Gott spricht ins Heute. Österreichische Pastoraltagung 2000. Kassette, AV Medienstelle, Wien 2000 Der dreieine Gott. Biblische Spurensuche und Annäherung/Relationale Fülle. Das Gottesbild der johanneischen Schriften: Priesterstudientagung St. Pölten 21. Februar 2000; 2 Tonbandkassetten, AV Medienstelle, St. Pölten 2000 David Krieger Ritual als Heilungsweg, in: Medizin, religiöse Erfahrung und Ethik. Leben, Leiden, Sterben. Hrsg. von Ethik-Forum des Universitäts-Spitals Zürich (2000) Repräsentation und Selbst-Referenz oder Man ist, was man is(s)t, in: Mahl und Repräsentation. Der Kult ums Essen. Hrsg. von Lothar Kolmer und Christian Rohr. Schöningh: Paderborn (2000) Wirklichkeit und Virtualität zur Zeit von Photoshop 6, in: Basispositionen im fotografischen Feld, Wien (2001) Online Forum «Mythos u. Ritual. Die Wiederverzauberung der Welt», in: www.online-education.ch/forum Online Course «Systems Theory», in: www.online-education.ch/course (2000) Alessandro Lazzari Eine Fessel, die nicht schmerzt und nicht sehr hindert (§20). Fichtes Begründung des Strafrechts nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre, in: Merle, Jean-Christophe (Hg.): Johann Gottlieb Fichte. Grundlage des Naturrechts, Berlin (2001), 173-186 K. L. Reinholds Bearbeitung der Freiheitsthematik zwischen 1789 und 1792, in: Bondeli, M. (Hg.): Die Philosophie K. L. Reinholds, Amsterdam (2001) (Rez.) A. Winter: Der andere Kant, Hildesheim/New York 1999, erscheint in: Freiburger Zeitschrift für Philosophie und Theologie (Rez.) A. Wildfeuer: Praktische Vernunft und System, Stuttgart: Frommann 1999; F. Fabbianelli: Antropo- logia trascendentale e visione morale del mondo, Milano: Guerini 2000; K. Ameriks: Kant and the Fate of Autonomy, Cambridge UP 2000, erscheint in: Philosophisches Jahrbuch 37Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 4.1 WISSENSCHAFTLICHE AUFSÄTZE UND BEITRÄGE Verena Lenzen Schalom Ben-Chorin, «Jugend an der Isar», hg. mit einer Einleitung von Verena Lenzen, Gütersloh 2001 Wesen der Erinnerung und jüdische Gedächtniskultur, in: Lebendiges Zeugnis, Jg. 56, Heft 4 (2001), 254-264 Adrian Loretan Helga Kohler-Spiegel und Adrian Loretan (Hrsg.), Religionsunterricht an der öffentlichen Schule. Orien- tierungen und Entscheidungshilfen zum Religionsunterricht, Zürich 2000 F. Hafner, A. Loretan, A. Schwank, Gesamtschweizerische Rahmenbedingungen des Religionsunter- richts, in: H. Kohler-Spiegel und A. Loretan (Hrsg.), Religionsunterricht an der öffentlichen Schule. Orientierungen und Entscheidungshilfen zum Religionsunterricht, Zürich (2000), 55-81 Pfarrei und Kirchgemeinde ein ungleiches Paar. Zum Staatskirchenrecht in der Schweiz, in: R. Liggens- torfer und B. Muth-Oelschner (Hg.), (K) Ein Koch-Buch. Anleitungen und Rezepte für eine Kirche der Hoffnung (Festschrift zum 50. Geburtstag von Bischof Dr. K. Koch), Freiburg (Kanisius) (2000), 623-637 Verheiratete Personen in kirchlichen Ämtern, in: INTAMS review 6 (2000) 82-97 Plädoyer für eine Zukunft des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen, in: H. Kohler-Spiegel und A. Loretan (Hrsg.), Religionsunterricht an der öffentlichen Schule. Orientierungen und Entscheidungshilfen zum Religionsunterricht, Zürich (2000), 247-259 Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten in der Schweiz Ein ortskirchliches Amt, in: H. Hoping und H. J. Münk (Hrsg.), Dienst im Namen Jesu Christi. Impulse für Pastoral, Katechese und Liturgie, Freiburg Schweiz 2001 (Theologische Berichte, Band 24), 65-98 Abgrenzungsfragen zwischen geweihten und beauftragten Ämtern, in: H. Hoping und H. J. Münk (Hrsg.), Dienst im Namen Jesu Christi. Impulse für Pastoral, Katechese und Liturgie, Freiburg Schweiz 2001 (Theologische Berichte, Band 24), 145-167 Engagement aus ethischer Verantwortung, in perspektiven (Zeitschrift für Studien- und Berufspraxis), 24 (2001) Nr. 4, 58-62 Guy P. Marchal Les mémoires collectives de la Suisse, in: Barrelet, Jean-Marc, Henry, Philippe (Hg.), Neuchâtel, la Suisse, lEurope. Actes du colloque international de Neuchâtel-La Chaux-de-Fonds, 26-28 février 1998, Fribourg (2000), 255-276 Bildersturm schon 60 Jahre vor der Reformation «Got gruess dich frow metz, wes stest du da?», in: Bildersturm. Wahnsinn oder Gottes Wille? Katalog, Zürich (2000), 108-109 De la mémoire communicative à la mémoire culturelle. Le passé dans les témoignages dArezzo et de Sienne (1177-1180), in: Annales 3 (2001), 563-589 Fehltritt und Ritual. Die Königskrönung Friedrichs III. und Herrscherbegegnungen in Frankreich: Eine Recherche, in: Peter von Moos (Hg.), Der Fehltritt. Vergehen und Versehen in der Vormoderne (Struktur und Geschichte 15), Köln (2001), 109-138 Das Geschichtsbild vom Bauernvolk und der Mythos vom Tell: Alteritätsbehauptung und Auskristalli- sierung eines Identifikationskerns, in: Hans-Joachim Gehrke (Hg.), Geschichtsbilder und Gründungsmy- then (Identitäten und Alteritäten 7), Würzburg (2001), 119-144 Aram Mattioli Katholischer Antisemitismus im 19. Jahrhundert. Ursachen und Traditionen im internationalen Vergleich, Zürich 2000 (Hg. O. Blaschke) 38 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Jacob Burckhardt und die Grenzen der Humanität, Wien, Linz 2001 (Bibliothek der Provinz) Vergangenheitsbewältigung auf römisch-katholisch, in: ZeitSchrift für Kultur, Politik, Kirche Reformatio 49 (2000), 277-284 Durch göttliche Güte erwürgt, in: Die Zeit, 11. April 2001, 72 «Gott erhalte unser freies Vaterland!» die Emanzipationspetition der Surbtaler Landjuden vom 7. Mai 1848, in: tachles. Das jüdische Wochenmagazin, 6. September 2001 Gabriele Schneider, Mussolini in Afrika. Die faschistische Rassenpolitik in den italienischen Kolonien 1936-1941, Köln 2000, in: SZG 51 (2001), 562-565 Carlo Moos, Ja zum Völkerbund Nein zur UNO. Die Volksabstimmungen von 1920 und 1986 in der Schweiz, Zürich 2001, in: SZG 51 (2001), 385-386 Die zwei Modernen im Geschichtsdenken von J. Burckhardt, in: Internationale Zeitschrift für Philosophie (2001), Heft 2, 199-206 Ein konservativer Aufklärer, in: Tages-Anzeiger, 12.12.2001, 61, Thema: J. R. Salis und die Schweiz Eine veritable Hölle, in: Die Zeit, 13.12.2001, S. 92, Thema: Die italienischen Kriegs- und Besatzungsver- brechen in Äthiopien 1935-1941 Ivo Meyer Der Grenzbereich Sprache-Musik in der biblischen Theologie. Erscheint im Kongressband zum Sympo- sium «Musik-Religion-Kirche» Ende 2001 Die Geschichte Gottes mit Israel im Alten Testament. Neufassung des Lehrbriefs 11.04.01 für Theologie im Fernkurs. Würzburg 2001 Wolfgang Müller Simone Weil: Das Wagnis eines Lebens, Freiburg i.Ue. 2001 Une relecture théologique de l´expérience mystique chez Simone Weil, in: Cahiers Simone Weil, t. XXIII, No. 1 (2000), 36-50 Das Fest als anthropologische Grösse liturgischen Handelns, in: Liggenstorfer, R./Muth-Oelschner (Hg.), (K) Ein Koch-Buch. Anleitungen und Rezepte für eine Kirche der Hoffnung. FS K. Koch, Freiburg i.Ue. (2000), 252-257 Das kirchliche Amt in katholischer Sicht, in: Kirchenblatt/Solothurn, 32 (2000) 4f (Heft 17, Aug. 2000) Was die Gemeinde zur Gemeinde macht, in: SKZ 169 (2001), 61-68 Musik und Theologie, in: SKZ 169(2001), 223/226 Dieser Brauch kann beibehalten werden Theologische Bemerkungen zur Gemeinde als Trägerin der Liturgie, in: H. Hoping/H.-J. Münk (Hg.), Dienst im Namen Jesu Christi. Impulse für Pastoral, Katechese und Liturgie, Freiburg i.Ue. (2001), 169-185 Simone Weil et la question de lhistoire du salut, in: Cahiers Simone Weil, t. XXIV, No.2, 89-102 Skript Liturgiewissenschaft und Sakramentenlehre, Theologie für Laien, Zürich 2001 (Rez.) B. Casper, Das Ereignis des Betens. Grundlinien des religiösen Geschehens, in: ThR 96 (2000), 160f (Rez.) Th. Zeilinger, Zwischen-Räume. Theologie der Mächten und Gewalten, Stuttgart 1999, in: Ref. Presse Nr. 47, 24.11.2000, 11; SKZ 168 (2000), 733 (Rez.) St. Orth, Das verwundete Cogito und die Offenbarung. Von P. Ricoeur und Jean Narbert zu einem Modell fundamentaler Theologie, in: MThZ 51 (2001), 186f Erträge der Wissenschaft 39Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Hans J. Münk (Hrsg. mit H. Hoping): Dienst im Namen Jesu Christi. Impulse für Pastoral, Katechese und Liturgie. Freiburg/Schweiz 2001 (Theologische Berichte, Bd. 24) Sustainable Development is a Task of the State. Ethical Aspects of Political-Legal Realisation, in: Studia Moralia Jg. 38/1 (2000), 217-228 Nachhaltige Entwicklung im Schatten der Globalisierung, in: Jahrbuch für Christliche Sozialwissen- schaften 41 (2000), 105-129 Ist der Ethik-Experte (auch) ein Zeuge?, in: Roger Liggenstorfer/Brigitte Muth Oelschner (Hrsg.): (K) Ein Koch-Buch. Anleitungen und Rezepte für eine Kirche der Hoffnung. FS zum 50. Geburtstag von Bischof Dr. Kurt Koch, Freiburg/Schweiz (2000), 258-261 Das Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung in einer globalisierten Wirtschaft, in: Internationale Katholi- sche Zeitschrift COMMUNIO, 29 (2000), 222-233 Die Biodiversitätsproblematik als Prüfstein für Naturbewertungsverfahren, in: ETHICA 8 (2000), 241-266 Christliche Sozialethik vor den Herausforderungen einer Nachhaltigen Entwicklung in einer globalisier- ten Welt, in: T. Schreijäck (Hrsg.): Christwerden im Kulturwandel. Analysen, Themen und Optionen für Religionspädagogik und Praktische Theologie, Freiburg u.a. (2001), 226-247 Starke oder schwache Nachhaltigkeit?, in: H. Diefenbacher/H.J. Döring/M. Vogt (bearb.): Nachhaltigkeit als ethische Herausforderung. Eine ökumenische Lesemappe. Benediktbeuern (2001), 42-50 Schöpfungsauftrag, in: Lexikon für Theologie und Kirche, dritte, neu bearb. Aufl., Bd. 9 (2000), 239-240 Schreiber, Georg, in: Lexikon für Theologie und Kirche, dritte, völlig neu bearb. Aufl., Bd. 9 (2000), 249 Technik II: Theologisch-ethisch, in: Lexikon für Theologie und Kirche, dritte, völlig neu bearb. Aufl., Bd. 9 (2000), 1310-1311 Wanker, Ferdinand Geminian, in: Lexikon für Theologie und Kirche, dritte völlig neu bearb. Aufl., Bd. 10 (2001), 975-976 Wald, in: Lexikon für Theologie und Kirche, dritte völlig neu bearb. Aufl., Bd. 10 (2001), 949-950 Wir haben etwas zu sagen zu den Schicksalsfragen der Menschheit, in: Pfarreiblatt St. Leodegar/Luzern, Nr. 16, 16.-30. Sept., 199, 15 Neun Leitsätze zum Schwangerschaftsabbruch. (Veröffentlichungen der Theologischen Kommission der Schweizer Bischofskonferenz, H. 1) 2001 (Rez.) J. Wiemeyer: Europäische Union und weltwirtschaftliche Gerechtigkeit. Die Perspektive der Christlichen Sozialethik (Schriften des Instituts für Christliche Sozialwissenschaften/Münster, Bd. 39), Münster 1998, in: ETHICA 8 (2000), 98-101 (Rez.) B. Mensen(Hrsg.): Globalisierung, Nettetal 1998, in: Neue Zeitschrift für Missionswissenschaft 56 (2000), 155-156 (Rez.) K. Demmer: Fundamentale Theologie des Ethischen, Freiburg/Schweiz u.a. 1999 (Studien z. Theol. Ethik, Bd. 82) in: ETHICA 8 (2000), 210-215 Markus Ries Die Kirchenfinanzierung in der Schweiz, in: E. Gatz (Hrg.), Die Kirchenfinanzen (Geschichte des kirchli- chen Lebens VI), Freiburg u.a. (2000), 358-372 Katholische Einheitshoffnung und Entkonfessionalisierung, in: H. Hoping, J. H. Tück (Hrg.), Konfessio- nelle Identität und Kirchengemeinschaft (Studien zur system. Theologie/Ethik 25), Münster (2000), 53-69 A. Tschudi, J. Vadian, V. Wirren, P. Viret, G.A. Volpe; Zurzach, in: LThK3 Bd. 10 (2001) Bischöfe von Basel und Lausanne, in: E. Gatz (Hrsg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198 bis 1448. Ein biographisches Lexikon, Berlin (2001), 59-67, 323-331 4.1 WISSENSCHAFTLICHE AUFSÄTZE UND BEITRÄGE Erträge der Wissenschaft 40 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Enno Rudolph Die Prägnanz der Religion in der Kultur, Religion und Aufklärung, (D. Korsch), Bd. 7, Tübingen 2000 A Soul for Europe. On the Political an Cultural Identity of the Europeans, (F. Cerutti), 2 Bd., Leuven 2001 Internationale Zeitschrift für Philosophie (IZPh), hrsg. von Andreas Graeser, Dominic Kaegi, André Laks, Enno Rudolph, Stuttgart, seit 1992 C. F. von Weizsäcker, Aufbau der Physik, in: Franco Volpi (Hg.), Dizionario delle opere filosofiche, Mailand (2000), 1115-1116 Teofrasto, Ta meta ta physika, in: F. Volpi (Hg.), Dizionario delle opere filosofiche, Mailand (2000), 1052 Religion als Aufklärung zwischen Cusanus und Schleiermacher, in: Henri A. Krop/Arie L. Mordendijk/ Hent de Vries (Hg.), Post-Theism: Reframing The Judeo-Christian Tradition, Leuven (2000), 65-80 Die sprachliche Kohärenz des symbolischen Universums. Der Weg zur ungeschriebenen Religionsphilo- sophie Ernst Cassirers, in: Dietrich Korsch/Enno Rudolph (Hg.), Die Prägnanz der Religion in der Kultur, Religion und Aufklärung, (Hg.), Bd. 7, Tübingen (2000), 76-90 Auf der Höhe der Zeit: Wieviel Tradition braucht die Moderne?, in: Neue Zürcher Zeitung, Nr. 204, 2./3.9.2000, 82 Der neue Timaios nach Calcidius, in: Ada Neschke-Hentschke (Hg.), Le Timée de Platon. Contributions à lhistoire de sa Réception/Platos Timaios. Beiträge zu seiner Rezeptionsgeschichte, Bibliothèque Philosophique de Louvain, 53, Leuven/Paris 2000 Theophrast. Destruktion der Metaphysik?, in: A. Graeser/M. Erler (Hg.), Philosophen des Altertums, Darmstadt 2000 Der Blick, unter dem, was ist, in Bild sich verwandelt. Zur Tragik des Kunstwerks bei T. W. Adorno, in: Divinatio, Vol. 12, Sofia 2000 La crise du platonisme dans la philosophie de la Renaissance. Une nouvelle interprétation du «Timée et de la République», in: F. Mariani Zini (éd.), Penser entre les lignes. Philologie et Philosophie, Paris 2001 MacIntyres Kantkritik. «Zur Verteidigung des Kategorischen Imperativs» in: H.-U. Baumgarten/C. Held (Hg.), Systematische Ethik mit Kant, Freiburg i.Br./München (2001), 286-297 Politische Apokalyptik apokalyptische Politik, in: H. Holzhey/G. Kohler (Hg.), In Erwartung eines Endes. Apokalyptik und Geschichte, (Theophil, Bd. 7), Zürich (2001), 113-128 Fridolin Wechsler Ich habe nicht gegen das Licht gesündigt. Zum 200. Geburtstag von John Henry Newman, in: Schweize- rische Kirchenzeitung 169 (2001), 98f Hartmut Westermann Konzeption und Redaktion (gemeinsam mit G. Löhrer und Ch. Strub): Potentialität und Possibilität. Modalaussagen in der Geschichte der Metaphysik, hrsg. von T. Buchheim, C. H. Kneepkens und K. Lorenz, Stuttgart Bad Cannstatt: frommann-holzboog 2001 «Hippias», «Prodikos», «Protagoras», «Sokrates», in: K. Brodersen/B. Zimmermann (Hg.), Metzler Lexi- kon der Antike, Stuttgart Weimar: Metzler (2000), 244 f., 492, 496, 554-556 Unterschied, spezifischer, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie Bd. XI, Basel: Schwabe & Co. (2001), 313-325 Wachstum; wachsen I, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie Bd. XII, Basel Erträge der Wissenschaft 41Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Bernhard Willi Neue Situationen brauchen eine neue Pastoral, in: «Die Wahrheit der Fische», Reinhold Bärenz, Freiburg Basel Wien 2000 Simon Xalter Wolfgang Musculus und die Reformation in Donauwörth, in: Jahrbuch für Augsburger Bistumsge- schichte 35 (2001), 58-92 Markus Zimmermann-Acklin Perspektiven der biomedizinischen Ethik. Eine Standortbestimmung aus theologisch-ethischer Sicht, SGBE/SSEB: Genf 2000 (Folia bioethica 26) Der Schrecken nutzt sich ab Zur Wechselwirkung von Geschichte und Ethik in der gegenwärtigen Euthanasiediskussion, in: Andreas Frewer/Clemens Eickhoff (Hrsg.), «Euthanasie» und die aktuelle Ster- behilfedebatte. Die historischen Hintergründe medizinischer Ethik, Frankfurt a.M./New York (2000), 448-470 Zur Sterbehilfediskussion in der theologischen Ethik, in: Ethik in der Medizin 12 (2000), 2-15 Töten oder Sterbenlassen? Auseinandersetzung mit grundlegenden ethischen Denkfigurenethischen Denkfiguren der gegenwärtigengegenwärtigen Euthanasiediskussion, in: Matthias Mettner (Hrsg.), Wie menschenwürdigmenschenwürdig sterben? Zur Debatte um die Sterbehilfe und zur Praxis der Sterbe- begleitung, Zürich (2000), 51-69 Bioethik, Recht und Politik. 5. Weltkongress der «International Association of Bioethics» (IAB) 21.-24.9.2000, London, in: Ethik in der Medizin 13 (2001), 134-139 DNA-Chips und genetische Screenings Segen und Fluch der prädiktiven Medizin, in: Universitas Friburgensis, Oktober (2001), 12-14 Book-Review: Heinrich Ganthaler/Otto Neumaier (Hrsg.), Anfang und Ende des Lebens. Beiträge zur medizinischen Ethik, St. Augustin (1997), 246, in: Ethical Theory and Moral Practice 4 (2001), 311-313 (Rez.) Alberto Bondolfi, «Ethisch denken und moralisch handeln in der Medizin». Anstösse zur Verstän- digung, Zürich (2000), 236, in: reformierte presse, Nr. 38, 21.9.2001, 11 (Rez.) Alfred J. Schauer/Hans-Ludwig Schreiber/Zdzislaw Ryn/Janusz Andres (Hrsg.), Ethics in Medi- cine, Göttingen (2001), 583, in: Zeitschrift für medizinische Ethik 47 (2001), 328-331 Edith Zingg Menschen begegnen Jesus Jesus begegnet Menschen, in: Zeitschrift für Religionsunterricht und Lebenskunde (RL) 3/2001, 1-4 Anmerkung: Die Publikationen der Angehörigen der rechtswissenschaftlichen Fakultät werden ab dem Jahresbericht 2002 aufgeführt. Erträge der Wissenschaft 4.1 WISSENSCHAFTLICHE AUFSÄTZE UND BEITRÄGE 42 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Erträge der Wissenschaft Monografien und Sammelbände Edmund Arens, Widerworte. Gedanken gegen den Zeitgeist, Luzern (Edition Exodus) 2001 Die vorliegenden «Worte», gesprochen am Schwei- zer Fernsehen, greifen sowohl aktuelle Tagesfra- gen als auch hoch geputschte Zeitgeistprobleme auf. Sie werfen auf diese Themen einen speziellen religiösen Blick, nämlich einen von der jüdisch- christlichen Perspektive geprägten. Sie beleuchten heutige Zustände etwa durch ein biblisches Blitz- licht. Diese knappen Texte können und wollen kein ausladendes theologisches Menü bieten. Sie wollen vielmehr Appetit machen. Ihnen liegt daran, auf den Geschmack zu bringen. Sie laden dazu ein, die heutige Zeit geistig Prägendes, Pompöses wie Peinliches, genauer anzusehen. Sie suchen dieses im Horizont der biblischen Anrede und Zu- sage weiterzudenken, ihm entgegenzudenken. Die «Worte» sind von der Überzeugung gespeist, dass sich die biblisch-christliche Botschaft in den gegen- wärtigen Alltag einzuhaken hat. Dafür kann sie auf ein reichhaltiges Potenzial an Widerhaken und Widerworten zurückgreifen. Reinhold Bärenz, Die Wahrheit der Fische. Neue Situationen brauchen eine neue Pastoral. Freiburg-Basel-Wien 2000 Seelsorge ist schwieriger geworden. Die grössten Umwälzungen stehen erst noch bevor. Wie kann die Kluft zwischen Ideal und Realität, zwischen Glau- ben und Leben, zwischen Theologie und Gemeinde- alltag überwunden werden hin zu einem stimmi- gen Ganzen? Nicht Utopien sind gefragt, sondern Visionen. Der Autor legt hier eine Pastoraltheologie der «vier M» vor: «Man muss Menschen mögen». Ihm gelingt ein überzeugender Wurf, dem Leben abgeguckt und an der Bibel orientiert, mit ProÞ l und Tiefenschärfe. Aus gründlicher Reß exion der pastoralen Wirklichkeiten erwachsen einfache, aber klare und entschiedene Impulse für eine heute und in Zukunft tragfähige Seelsorge. Eine Ermutigung zu einer Pastoral, die spirituell ist, lebensnah und kompetent, die berührt und sich berühren lässt. Martin Baumann; Migration, Religion, Integra- tion. Buddhistische Vietnamesen und hinduisti- sche Tamilen in Deutschland. (diagonal-Verlag Marburg, 2000) Nicht nur Menschen islamischen Glaubens, auch Angehörige anderer Religionen sind durch Flucht, Vertreibung oder Arbeitssuche nach Deutschland gekommen. Es ist nicht nur Statistik: Die Zahl der Tempel und Pagoden ist stark angestiegen, öffentliche Prozessionen Þ nden zunehmend statt, fremde Religion wird sichtbar. Die nicht-christli- chen Religionen sind nicht nur eine Bereiche- rung, sondern auch eine Herausforderung für unsere Gesellschaft. Darauf weisen zahlreiche Konß ikte um die Einrichtung religiöser Stätten (Moscheen, Tempel) oder öffentlicher Umzüge hin. Das im diagonal-Verlag erschienene Buch bietet eine anschauliche Dokumentation und Ana- lyse dieser Prozesse. Zugleich gibt der Autor all- gemeinverständliche Hintergrundinformationen über die asiatischen Religionen Hinduismus und Buddhismus, um so dem Leser ein Verständnis der Bedeutung der Religionen im Alltag der Gläu- bigen zu ermöglichen. Die rund 40 Abbildungen enthalten Statistiken, Karten und Baupläne von Tempeln sowie zahlreiche Fotos aus dem reli- giösen Leben. Sie eröffnen damit einen auch bildhaften Einblick in das Leben dieser fremden Religionen. 43Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Erträge der Wissenschaft 4.2 MONOGRAFIEN UND SAMMELBÄNDE Ursula Struppe/Walter Kirchschläger, Jak Porozu- met Bibli. Prag (Verlag Vysehrad) 2000 Tschechische Übersetzung der deutschsprachi- gen Ausgabe (Einführung in das Alte und Neue Testament, Stuttgart 1998). Helga Kohler-Spiegel; Adrian Loretan (Hg.): Religi- onsunterricht an der öffentlichen Schule. Orien- tierungen und Entscheidungshilfen zum Religi- onsunterricht. Zürich (NZN Buchverlag) 2000 In keinem deutschsprachigen Land ist die Vielfalt an Formen des religiösen Lernens so gross wie in der Schweiz. Das Buch gibt einen breiten Überblick über Gemeinsamkeiten und Unterschiede des gegenwärtigen Religionsunterrichts aus staats- kirchenrechtlichem und religionspädagogischem Blickwinkel. Soll der Religionsunterricht konfes- sionell sein? Oder religionskundlich? Oder kon- fessionell kooperierend? Die Begründung und Legitimation des Religionsunterrichts stehen zur Debatte. Wer hat welche Form religiöser Bildung zu verantworten, der Staat und/oder die Kirchen? Dabei geht es doch um die Kinder und Jugendli- chen, ob Religion und welche Art von Religion in der Schule Platz Þ ndet. Karen Gloy; Vernunft und das Andere der Vernunft (Alber, 2001) Seit mehr als 2000 Jahren hat sich die Philosophie und Geistesgeschichte in Absetzung von dem teils unzugänglichen Übersinnlichen, teils indifferen- ten, diffusen Sinnlichen, Triebhaften, Natürlichen dem Programm einer Einheit der Vernunft ver- schrieben. Erst die Postmoderne hat an die Stel- le der einen Vernunft eine Pluralität von Vernunft- typen gesetzt, ohne diese jedoch zu deÞ nieren. Das Buch analysiert erstmals in der Geschichte verschiedene Denkformen, die zu unterschiedli- chen Weltbildern führen: neben dem klassiÞ ka- torischen Typ, der für das mathematisch-naturwis- senschaftliche Denken charakteristisch ist, die sumerische Listenmethode, das dialektische Den- ken und das analogische, das das neue Paradigma der Welterklärung zu werden verspricht. Ursula Struppe/Walter Kirchschläger, Einführung in das Alte und das Neue Testament. Stuttgart (Verlag Katholisches Bibelwerk), 22001 Einführung in die biblischen Schriften der jüdi- schen und der christlichen Tradition, eingeordnet in ihre jeweilige Zeit und Lebenswelt, in Verbin- dung mit einem methodischen Leitfaden zur Tex- tinterpretation, mit historischen Überblicken und Anleitungen zum kontrollierten Selbststudium. 44 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Erträge der Wissenschaft Olaf Blaschke/Aram Mattioli; Katholischer Anti- semitismus im 19. Jahrhundert Ursachen und Traditionen im internationalen Vergleich. (Orell Füssli Verlag, 2000) Trotz einer ganzen Reihe von Schuldbekennt- nissen haben Papst und Kurie die Verantwort- lichkeiten für den über jahrhunderte offensiv praktizierten Antijudaismus der Kirche erst in An- sätzen benannt, so dass ein schaler Nachge- schmack bleibt. Dass es ausgesprochene Ju- denhasser auf dem Stuhl Petri gab und die Kirche im Umgang mit der jüdischen Minderheit auch nach der Aufklärung als unheilige Institution von sich reden machte, wird in den empirisch fundier- ten und differenziert argumentierenden Beiträgen dieses Buches auf erschütternde Weise belegt. Erstmals werden die Ursachen, Traditionen und Erscheinungsformen des katholischen Antisemi- tismus in einer international vergleichenden Per- spektive für die Schweiz, Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, Polen und die Niederlande dokumentiert. Aram Mattioli; Jakob Burckhardt und die Gren- zen der Humanität. (Edition München, 2001) Die bisherige Forschung hat fast vollständig über- sehen, dass Jacob Burckhardt kein leidenschafts- loser Zeitdiagnostiker war, dem ethnozentrische, ja biologistische Denkmuster fremd gewesen wä- ren. Immerhin glaubte er Juden allein schon aufgrund physischer Merkmale und bestimmter «Nationaleigenschaften» identiÞ zieren zu können. In dieser Hinsicht war er ein sehr typischer Gelehr- ter seiner Zeit. Denn bereits im frühen 19. Jahr- hundert hatte unter den Gebildeten des deutschen Kulturraums ein Prozess eingesetzt, während dem neue nationale, völkische und protorassistische Kategorien in ihr Denken einsickerten und es langsam zu bestimmen begannen. Gewiss, ein antisemitischer Agitator und Rassentheoretiker im strengen Wortsinn war Burckhardt zeitlebens nicht. Er entsprach ganz der Figur des Salonanti- semiten. Wolfgang W. Müller, Simone Weil: Das Wagnis eines Lebens. Freiburg i.Ue. 2001 Das Leben S. Weils spiegelt Höhen und Tiefen des vergangenen Jahrhunderts wider. Agnostisch aufgewachsen, nährt sich weil immer wieder den Fragen des Glaubens. Ihr Leben ein Wagnis. Als Intellektuelle am Fliesband, politisch in der Ge- werkschaftsbewegung aktiv, als Philosophin der ratio verpß ichtet, als Frau selbstbewusst, als Mystikerin eine Erfahrende, ist ihr Leben ein Wagnis. Eine Frau die zeitlebens nach der Wahr- heit sucht. Die Schrift führt in Leben und Denken S. Weils ein. Dienst im Namen Jesu Christi. Impulse für Pastoral, Katechese und Liturgie (Theologische Berichte XXIV), von Helmut Hoping und Hans J. Münk, Freiburg i.Ue. 2001 In der katholischen Kirche haben sich nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil neue Ämter und Dienste herausgebildet, deren Vielfalt sich be- währt hat. Verstärkt ist deshalb über Sinn und Funktion der einzelnen Ämter nachzudenken. Die Beiträge des Bandes beleuchten die gegenwär- tige Situation der kirchlichen Dienste und Ämter und entwickeln Perspektiven für ihre zukünftige Gestalt. So vermitteln sie wichtige Impulse für die gegenwärtige amtstheologische Diskussion. 45Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Erträge der Wissenschaft Ehrenpromotionen Prof. Dr. h.c. Krzysztof Penderecki Am 26. Oktober 2000 wurde der polnische Kom- ponist Prof. Dr. h.c. K. Penderecki zum Doktor der Theologie honoris causa ernannt. Seine Ehrenpro- motionsurkunde lautet: «Geprägt von christlicher Spiritualität und universeller Humanität hat er mit seiner Musik die existenziellen Dimensionen des Menschen künstlerisch ausgelotet. Er hat mit seiner Kunst wesentlich dazu beigetragen, die unfassba- ren Leiden, die Krieg und Ideologien im 20. Jahr- hundert verursachten, in versöhnendem Geiste zu mildern. Er schuf mit seinen geistlichen Komposi- tionen, inspiriert von Texten des Alten und Neuen Testaments, inspiriert von der Liturgie der ortho- doxen, der katholischen und protestantischen Chri- stenheit, inspiriert aber auch von einer lebendigen Volksfrömmigkeit eine Summa der Musica sacra am Übergang zum 21. Jahrhundert. Sein künst- lerisches Genie respektiert die Tradition der abend- ländischen Musik seit der Gregorianik und öffnet mit vollendeter Meisterschaft, mit höchster Ehrlichkeit und mit visionärer Imaginationskraft Perspektiven einer neuen Musik, deren historische Bedeutung schon heute erkannt wird. Als Künstler, der uner- müdlich auf allen Kontinenten tätig ist, bleibt er seiner polnischen Heimat und auch seiner Luzerner Destination als Komponist und Dirigent verbunden; er lässt Studierende und Suchende in freundschaft- licher Offenheit an seinem Wissen, Können und sei- ner Spiritualität teilhaben.» Prof. Robert Schreiter Am 21. November 2001 wurde der Chicagoer Theo- loge Prof. R. Schreiter mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Die Urkunde begründet die Ehren- promotion wie folgt: «Seine bahnbrechenden Arbei- ten zum Ansatz und zur Methode kontextueller Theologie haben den Sinn für den Zusammenhang zwischen lokaler Verankerung und globaler Aus- richtung der biblisch-christlichen Botschaft ent- scheidend geschärft. Er hat richtungsweisende Un- tersuchungen zur interkulturellen Kommunikation, zum interreligiösen Dialog und zur Theologie der Mission in einer kulturüberschreitenden Perspek- tive vorgelegt, welche die Anderen unbedingt aner- kennt und ihnen die Gottesbotschaft zutraut und zumutet. Damit geht sein Eintreten für eine Theolo- gie und Praxis der Versöhnung einher. Als theologi- scher Forscher und Lehrer, Autor und Berater entfaltet er eine unermüdliche Tätigkeit, die ihn immer wieder auf alle fünf Kontinente führt. In zahlreichen welt- kirchlichen, interkulturellen und interreligiösen Gre- mien wirkt er als Vordenker und Vermittler. An der Catholic Theological Union in Chicago, weltweit und wiederholt auch in Luzern lässt er Studierende und Lehrende teilhaben an seinem Wissen, seiner inter- kulturellen Kompetenz sowie an seiner Spiritualität der Solidarität und Hoffnung.» Ehrenpromotion Dr. Gerhart Riegner Am Dies academicus vom 21. November 2001 ver- lieh die Geisteswissenschaftliche Fakultät dem 1911 geborenen Juristen Dr. Riegner die Ehrendoktor- würde. Internationale Bekannheit erlangte Riegner dadurch, dass er im August 1942 vom Genfer Büro des Jüdischen Weltkongresses aus der freien Welt als Erster glaubwürdige Informationen über den Genozid am europäischen Judentum zukommen liess, ohne dass diese ihnen vorerst Glauben schenk- ten und konkrete Aktionen dagegen unternahmen. Die Geisteswissenschaftliche Fakultät zeichnet das herausragende Wirken von Dr. G. M. Riegner aus drei Gründen mit der Ehrendoktorwürde aus. Erstens würdigt sie sein humanitäres Engagement für die vom nationalsozialistischen Terrorregime vom Tode bedrohten Juden und seine persönliche Mitwir- kung an grossen Rettungsaktionen in der letzten Kriegsphase. Zweitens ehrt sie sein lebenslanges Engagement für die Menschenrechte und den Min- derheitenschutz. Drittens anerkennt sie seine kon- struktive Rolle im Aussöhnungsprozess zwischen Christen und Juden nach 1945. Elf Tage nach dem Dies academicus verstarb Dr. Riegner im Alter von 90 Jahren. Die Geisteswissenschaftliche Fakultät wird ihm ein bleibendes Andenken bewahren. 4.3 EHRENPROMOTIONEN Universitätsleben 48 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Dr. Rolf Bloch hält am 6. November 2001 ein Re- ferat zur 20-Jahr-Feier des Instituts für Jüdisch- Christliche Forschung an der Universität Luzern zum Thema: «Entwicklung der jüdischen Gemein- schaft in der Schweiz in den letzten 20 Jahren». Frau Dr. Lesley Brown (Somerville College, Oxford) spricht am 8. Juni 2001 an der Universität Luzern zum Thema: «Did Socrates agree to obey the laws?». Prof. phil. et iur. Harro von Senger (Albert- Ludwigs-Universität Freiburg i.B.) spricht am 29. Oktober 2001 an der Universität Luzern zum Thema: «Seid klug wie die Schlangen». Vortragsreihen Ringvorlesung des Instituts für Sozialethik zum Thema «Globalisierung: Grundzüge und Heraus- forderungen eines Zeichens der Zeit» (Winterse- mester 2000/2001). Vortragsreihe der Theologischen Frauenforschung zum Thema «Medizin- und Pß egeethik aus Frauen- perspektive» (Wintersemester 2000/2001). Vortragsreihe der Professur für Kirchengeschichte und des Instituts für Sozialethik: «Ketzer und Sekten in Kirche, Gesellschaft und Staat einst und heute. Ist unsere Zeit dank Religionsfreiheit und Toleranz das Problem los?» (Sommerseme- ster 2001). Vortragsreihe der Professur für Kirchengeschichte und des Instituts für Kommunikation und Kultur zu «Barocke Religiosität und Kunst in der Inner- schweiz» (Sommersemester 2001). Vortragsreihe im Bereich Frauen- und Geschlechter- forschung zu «KörperSinnE. Körper im Spannungs- feld von Diskurs und Erfahrung» (Sommersemester 2001). Gastprofessuren und -vorträge Prof. Jürgen Habermas (Frankfurt a.M./Starnberg) ist in der zweiten Hälfte des Wintersemesters 2000/2001 Gastprofessor an der Geisteswissenschaftlichen Fa- kultät und lehrt zum Thema: «Politische Theorie». Prof. Johann Baptist Metz (Münster) spricht am 25. Januar 2001 im Rahmen der Thomas-Akademie zum Thema: «Das Christentum im Pluralismus der Religionen und Kulturen». Prof. Almut Sh. Bruckstein ist im Wintersemester 2001/2002 Gastprofessorin am Institut für Jüdisch- Christliche Forschung (IJCF) und lehrt zum Thema: «Arbeit am Midrasch: Einführung in die jüdische Hermeneutik». Prof. Kalman Yaron ist im Wintersemester 2000/ 2001 Gastprofessor am Institut für Jüdisch-Christ- liche Forschung (IJCF) und lehrt zum Thema: «Judentum und Nationalismus: Die kollektive Iden- tität in Israel». PD phil. Otto Kallscheuer (Sassari), Politologie (Sommersemester 2001) leitet ein interdiszipli- näres Forschungskolloquium: «Kirche, Staat, Öf- fentlichkeit Modelle der Trennung von Religion und Politik» an der theologischen Fakultät und hält eine Spezialvorlesung: «Religion und Politik im Westen, in der Moderne, in der Welt». Dr. Gerhart Riegner (Genf) spricht am 19. April 2001 zum Thema: «Erinnerte Zeitgeschichte». Die Ver- anstaltung wurde vom Historischen Seminar in Zusammenarbeit mit dem Institut für Jüdisch- Christliche Forschung (IJCF) veranstaltet. Ruth Levy-Berlowitz, Ramat-Gan (Israel) spricht am 25. Juni 2001 zum Thema: «Als Übersetzerin am Eichmann-Prozess. Ein Rückblick nach vierzig Jahren». Gastprofessuren, Vorträge, Symposien Universitätsleben 49Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Universitätsleben «Solidarische Schweiz», Tagung mit Prof. Hans Halter, Sozialethiker, Universität Luzern, Dr. Walter Schmid, Projektleiter «Stiftung Solidarische Schweiz», PD Dr. Otto Kallscheuer, Politologe u.a., 12. Mai 2001. «Qualitätssicherung bei Demenzkranken», Tagung des Instituts für Sozialethik, Universität Luzern, 24. September 2001. «Ökumene im Kopf Ökumene im Bauch», Tagung des ökumenischen Instituts der Universität Luzern, 12. Oktober 2001. «Kunst und Philosophie», Internationales Sympo- sium am Philosophischen Seminar der Universität Luzern, 29. November 2001 bis 1. Dezember 2001. «Zur Zukunft universitärer Bildung», Symposium der Professuren für Fundamentaltheologie und für Kirchengeschichte, 1. Dezember 2001. Podiumsdiskussionen «Der Nahostkonflikt, Wahrnehmung und Bericht- erstattung in der Schweiz», 6. November 2000, Uni- versität Luzern. Es diskutierten unter der Leitung von Prof. Gerhard Bodendorfer: Peter Bollag (Chefredak- tor Israelitisches Wochenblatt), Urs Gehriger (Aus- landredaktor Tages-Anzeiger), Saida Keller-Messahli (Kulturredaktion Weltwoche), Reinhard Meier (Aus- landredaktion NZZ). Vortragsreihe des Katechetischen Instituts und des Instituts für kirchliche Fortbildung zu «Poesie wie Brot» (Sommersemester 2001). Ringvorlesung des Instituts für Sozialethik: «Essen ohne Risiko» (Wintersemester 2001/2002). Vortragsreihe des Historischen Seminars zur nicht vergehenden Geschichte des 2. Weltkrieges: «Der 2. Weltkrieg, der Holocaust und andere Verbre- chen gegen die Menschlichkeit» (Sommerseme- ster 2001). Interdisziplinäre Vortragsreihe des Studiengan- ges «Wirtschaftskommunikation», Hochschule für Wirtschaft Luzern (HSW) und des Instituts für Kommunikation und Kultur der Universität Luzern, «Kommunikation Realitäten & Visionen» (Winter- semester 2001/2002 Sommersemester 2002). Vortragsreihe «Forum für Ökumene» zu aktuel- len Fragen und Themen der Ökumene (Sommer- semester/Wintersemester 2001). Symposien «Der Stern der Erlösung als Kommentar», Inter- nationale Rosenzweig-Tagung unter der Leitung von Em. Prof. Clemens Thoma und Dr. Martin Brasser , IJCF der Universität Luzern, 26. Februar bis 2. März 2001. «Musik Religion Kirche. Ein Konfliktfeld», Sym- posium der Musikhochschule Luzern, der Universi- tät Luzern und des Instituts für Musikwissenschaft der Universität Bern in Zusammenarbeit mit den Osterfestspielen Luzern, 4. bis 7. April 2001. Simone Weil-Kolloquium, Lehrstuhl für Dogmatik der Universität Luzern, 4. bis 6. Mai 2001. 5.1 GASTPROFESSUREN, VORTRÄGE, SYMPOSIEN 50 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Universitätsleben «Religionsunterricht in der öffentlichen Schule. Konfessionell, ökumenisch, religionswissenschaft- lich?», Podium der Professuren für Religionspäda- gogik/Katechetik und Kirchenrecht/Staatskirchen- recht, 25. November 2000. «Debakel oder Dienst an der Wahrheit? Dominus Iesus im Widerstreit», Podiumsgespräch der Theo- logischen Fakultät, 6. Dezember 2000, mit Prof. Edmund Arens, Prof. Monika Jakobs, Prof. Walter Kirchschläger, PD David Krieger und PD Wolfgang Müller. «Mord oder Menschlichkeit? Der Streit um die Ster- behilfe», Podiumsgespräch der Theologischen Fa- kultät, 12. Juni 2001, mit Prof. Edmund Arens, Prof. Alberto BondolÞ , Prof. Rafael Ferber, Prof. Hans Halter und Prof. Monika Jakobs. «Rationierung in der Medizin», Podiumsdiskussion im Rahmen der Zebi (Zentralschweizer Bildungs- messe), 23. Oktober 2001, mit Prof. Hans Halter, Uni- versität Luzern; Dr. med. Herbert Widmer, Luzern; Dr. Markus Dürr, Regierungsrat und Gesundheits- direktor; Jules Frey, Betagtenzentrum Dreilinden Luzern; Prof. Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny, Universität Luzern; Leitung und Moderation: Prof. Dr. med. Peter Stulz, Departementschef Chirurgi- sche Klinik Kantonsspital Luzern. Antrittsvorlesungen Prof. Rafael Ferber, ordentlicher Professor für Phi- losophie: «Alle Menschen streben von Natur aus nach Wissen». 8. November 2001. Prof. Monika Jakobs, ordentliche Professorin für Religionspädagogik/Katechetik, Leiterin des Kate- chetischen Instituts: «Nach Religion fragen Religion lernen. Oder: Warum die Gretchenfrage so difÞ zil geworden ist». 11. Dezember 2001. «Ist unsere Zeit dank Religionsfreiheit und Toleranz Ketzer und Sekten los?» 51Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Im Jahr 2001 wurde die Struktur des Bereichs Fakultät I & II neu aufgebaut und die schon lange dringliche Aufstockung der personellen Ressourcen grösstenteils umgesetzt. Die Leitungsverantwor- tung ging von Bernhard Rehor (weiterhin Fachre- ferent Theologie/Religionswissenschaft) an Martin Brasser über, der seine Arbeit am 1. April 2001 aufnahm. Die gesamte formale Buchverarbeitung wurde der neu errichteten Integrierten Medienbear- beitungsgruppe übertragen, deren Leitung Sandra Raeber übernahm. Die Anstellung von Herrn Walter Eckstein als bibliothekarische Hilfskraft wurde bis Ende Dezember verlängert. Die Besetzung der neu errichteten Stelle des Verantwortlichen für die Prä- senzbibliotheken wurde soweit vorbereitet, dass sie auf 1. Januar 2002 mit Herrn Oskar Gilliéron vorgenommen werden konnte. Die Besetzung der Stelle des Campus-Fachreferates Soziologie/Soziale Arbeit blieb leider noch pendent. Dieses Fachreferat wurde interimistisch von Martin Brasser zusätzlich zu seinem Fachreferat Philosophie übernommen. Dabei hat ihn im Juli und August Sandrine Schilling kompetent unterstützt. Neben den laufenden Tätigkeiten wurden im Jahr 2001 verschiedene Sonderprojekte gestartet: Die Präsenzbibliothek Soziologie konnte auf Be- ginn des Wintersemesters eröffnet werden. Die Anträge für Bundessubventionen im Fach Sozio- logie sind, soweit sie die Bibliothek betreffen, fertig erstellt. Es wurde ein Konzept erarbeitet, das für die Geisteswissenschaftliche Fakultät eine räumlich geschlossene, einheitliche Präsenzbi- bliothek vorsieht, wie sie für die Theologische Fakultät bereits besteht. Die Stellß äche in den Prä- senzbibliotheken ist durch entsprechende Mass- nahmen erweitert worden. Bernhard Rehor hat sich stark bei der Datenaufarbeitung engagiert, so dass ein zügiger Transfer der Buchbestände im Fach Recht an den Hirschengraben 43 mög- lich geworden ist. Aus dem Nachlass von Franz Dilger gingen Teilbestände an die ZHB über. Der gesamte wissenschaftliche Nachlass von Herbert Haag wurde als Deposit in den Bestand der ZHB aufgenommen. Seit September 2001 wird er von Andreas Waldvogel im Rahmen seiner Diplomar- beit erschlossen und für die spätere Lagerung im Tresor aufbereitet. Jan Turi hat von September bis Mitte Oktober seine Diplomarbeit zum Thema «Einführung in Datenbanken» geschrieben. Die Neuorganisation des gesamten Universitäts- bereichs der ZHB hat zusammen mit der neuen, seit Sommer 2001 gültigen Art der Buchverschlag- wortung zu einer markanten Beschleunigung der Buchverarbeitung geführt. Detailliertere Informationen entnehmen Sie dem Jahresbericht der Zentral- und Hochschulbibliothek. Martin Brasser, Fachreferent Zentral- und Hochschulbibliothek Zentral- und Hochschulbibliothek Bereich Fakultät I & II Universitätsleben 5.2 ZENTRAL- UND HOCHSCHULBIBLIOTHEK Lesesaal Zentral- und Hochschulbibliothek 52 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Universitätsleben Science et Cité Judith Lauber, Informationsbeauftragte Science et Cité ist eine gemeinnützige Stiftung, die 1998 von den vier Schweizerischen Akademien, der Silva-Casa Stiftung, dem Schweizerischen Handels- und Industrieverein und dem Schweizerischen Natio- nalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen For- schung gegründet wurde. Die Stiftung hat zum Ziel, den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern und zwar durch eine permanente Zusam- menarbeit zwischen interessierten BürgerInnen und WissenschaftlerInnen. Vom 4. bis 11. Mai 2001 fand in neun schweizerischen Universitätsstädten sowie im Tessin eine nationale Veranstaltung der Stiftung statt, das Festival Science et Cité. Dieses wollte das «kritische Vertrauen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft fördern». Anhand eines ausgewählten Themas sollte eine neue Begeisterung für die Wis- senschaft ausgelöst werden, und diese sollte mithel- fen, sie in die Kultur zu integrieren. Luzern, eben erst zur Universitätsstadt geworden, stellte in kurzer Zeit ein Programm unter dem Motto «Im Licht der Wis- senschaften» zusammen. Hans Beat Stadler, externer Berater, leitete das Projektteam, welches sich aus Vertretern folgender Institutionen zusammensetzte: Universität, alle fünf Teilschulen der Fachhochschule Zentralschweiz, Armee-Ausbildungszentrum Luzern, Naturmuseum, Historisches Museum, Verkehrshaus Schweiz, Luzern Theater, Medienausbildungszentrum, Stadtbibliothek, Zentral- und Hochschulbibliothek. Die Universität engagierte sich mit folgenden Ver- anstaltungen: Licht und Feuer: Sonnenuntergangsfahrt auf dem Vierwaldstättersee mit Musik, organisiert vom Institut für Jüdisch-Christliche Forschung Hautnah. Im Licht der Körpergeschichte von Frauen: Frauenstadtrundgang zum Thema Frauen- und Geschlechterforschung Licht hier Erleuchtung da: Ein interreligiöser Dialog zwischen Buddhismus und Christentum. Das Atelier wurde angeboten vom Lehrstuhl für Dogmatik und dem Ökumenischen Institut an der Universität Luzern. Der genetisch durchleuchtete Mensch: Vorlesung von Prof. Hans Halter zum Thema «Der genetisch durchleuchtete Mensch: Probleme der geneti- schen Diagnostik aus ethischer Sicht». Körpersinne. Körper im Licht von Diskurs und Erfahrung: Vortrag von Dr. Gesa Lindemann, Soziologin, zum Thema «Wissende Körper und das Wissen über Körper». Leider wurden einzigartige Events wie die kunst- volle Illumination des Wasserturms und des KKLs durchgeführt durch die Hochschule für Technik und Architektur infolge des schlechten Wetters nicht zum erhofften Blickfang. Und die Zahl der Besucher- innen und Besucher fiel insgesamt unterschiedlich aus. Die Beteiligten der Universität Luzern waren aber mit der Durchführung und dem Anklang, den ihre Veranstaltungen in der breiten Öffentlichkeit fanden, sehr zufrieden und das Festival darf als Erfolg bezeichnet werden. Es soll in Zukunft regel- mässig stattfinden und zur Tradition werden. Illumination des KKLs 5.3 SCIENCE ET CITÉ 53Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 5.4 CAMPUS LUZERN Judith Lauber, Informationsbeauftragte und Öffnung der Studiengänge für alle an der Uni- versität oder einer Teilschule der Fachhochschule immatrikulierten Studierenden. Neben dem Bil- dungsangebot erfüllt der Campus Luzern aber auch Infrastrukturaufgaben: Über eine gemein- same Plattform werden studentische Wohn- und Sportangebote, Verpß egungsmöglichkeiten oder eine Kinderkrippe offeriert und unterhalten. Das Projekt ist im Bildungsdepartement ange- siedelt, die Projektleitung liegt beim Leiter der Gruppe Hochschulen. Der Rektor der Universität vertritt die Universität im Projektteam. Dem erwei- terten Plenum gehören zusätzlich die Dekane und der Verwaltungsdirektor an. Direkt bei der Uni- versität (Stelle für Öffentlichkeitsarbeit) ist die Redaktion des Programmheftes «Offener Campus Luzern» angesiedelt. Eine systematisierte Vernetzung und Kooperation der Bildungsinstitutionen auf dem Platz Luzern Im Vorfeld der Abstimmung über die Universität Luzern hat der Regierungsrat des Kantons Luzern in Aussicht gestellt, dass sich die Luzerner Hoch- schulen in ihrem Ausbildungsangebot nicht nur auf ihre je eigene Studierendenschaft konzentrieren, sondern auch Lehrveranstaltungen anbieten, die sich an Studierende anderer Institutionen sowie an eine breitere Öffentlichkeit richten. Im Herbst 2000 trat er erstmals mit einem Programmheft «Offener Campus Luzern» an die Öffentlichkeit. Dieses erste Programm umfasste über 60 Lehrveranstaltungen, die von 12 Institutionen angeboten wurden. Teils handelte es sich um ganze Semester-Vorlesun- gen, teils um mehrtägige Blockveranstaltungen, teils um Einzelveranstaltungen. Dieses Programm wendet sich an die interessierte Öffentlichkeit in ihrer ganzen Breite und bildet den «Offenen Campus». Im Jahr 2001 sind zwei weitere Pro- grammhefte erschienen mit jeweils weit über 100 Bildungsangeboten. Im Campus Luzern im engeren Sinn verbinden sich Hochschulen und weitere anspruchsvolle Bil- dungseinrichtungen zur übergreifenden Zusam- menarbeit. Gemeinsam bilden sie einen bedeut- samen Studienplatz mit vielfältigen Ausprägun- gen und eigenem ProÞ l. Dieses setzt sich aus vier Kernkompetenzen zusammen: Management und Leadership Ästhetik Pädagogik und Erwachsenenbildung Kommunikation Die Universität mit ihren drei Fakultäten und die Fachhochschule mit ihren fünf Teilschulen sowie weitere anerkannte Ausbildungsinstitutionen des tertiären Bildungsbereichs offerieren somit einer- seits ein breites Spektrum von Aus- und Weiter- bildungsmöglichkeiten für die ganze Bevölkerung. Andererseits strebt der Campus Luzern als Lern- plattform die Vernetzung verschiedener Wissens- gebiete an und gewährleistet die Durchlässigkeit Campus Luzern Universitätsleben Personen Fakten Zahlen 56 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Berufungen der Theologischen Fakultät Patrick Dondelinger (geb. 1966) schloss seine Stu- dien in Luxemburg und Paris mit einem Doktor der Theologie, einem Doktor der Religionswissen- schaft und einem Diplom in Politikwissenschaft ab. Von 1996 bis 2001 war er Dozent am Institut Supérieur de Liturgie de lInstitut Catholique de Paris, Maître de Conférences an der Universität Metz, sowie Projektleiter am Institut für Grenz- gebiete der Psychologie in Freiburg. Als Inhaber der neu errichteten Professur für Liturgiewissen- schaft ist Patrick Dondelinger zugleich auch Leiter des Liturgischen Institutes der deutschsprachigen Schweiz und Mitglied nationaler und internationa- ler liturgischer Gremien. Seine Forschungsschwer- punkte sind Pastoralliturgik, transkulturelle Riten- kunde, sowie religiöse Erfahrungen im Spannungs- feld zwischen Anthropologie und Theologie. Monika Jakobs (geb. 1959), aus Trier/Deutschland, lehrt Religionspädagogik und Katechetik und ist Lei- terin des Katechetischen Instituts Luzern. Disserta- tion (1993) zur «Gottesfrage in der feministischen Theologie», Forschungsschwerpunkte sind Religi- onsunterricht, Jugend und Religion, Körperdiskurs. Verena Lenzen (geb. 1959), hat am 1. Oktober 2001 die Professur für Judaistik, Theologie und Christlich- Jüdisches Gespräch und die Leitung des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung an der Universität Luzern übernommen. Sie studierte Judaistik, Theo- logie, Germanistik und Philosophie an den Univer- sitäten Bonn und Köln. Nach dem Staatsexamen folgten 1987 die Promotion, 1995 die Habilitation an der Universität Bonn und mehrere DFG-Forschungs- projekte in Israel und USA. Ihre Habilitationsschrift «Jüdisches Leben und Sterben im Namen Gottes. Studien über die Heiligung des göttlichen Namens (Kiddusch HaSchem)» behandelt die jüdische Ethik und Geschichte. Wolfgang W. Müller (geb. 1956) studierte in Frei- burg, Fribourg i.Ue., Montpellier, Paris und Mün- chen Philosophie und katholische Theologie. 1989 promovierte er und 1993 habilitierte er im Fach Dog- matik/Dogmengeschichte. Er ist Mitglied des Domi- nikanerordens. Zu seinen beruß ichen Stationen gehörten Lehrstuhlvertretungen in Passau, Augs- burg und Luzern. Seine Forschungsschwerpunkte gelten der Theologischen Anthropologie, der Sym- bolforschung, der Theologiegeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie Simone Weil. Berufungen der Geisteswissenschaftlichen Fakultät Martin Baumann (geb. 1960), aus Bielefeld, Profes- sor für Religionswissenschaft. Seine Dissertation (1993) untersuchte die Geschichte und Adaption des Buddhismus in Deutschland, seine Habilitation (1999) zur Thematik der Diaspora fragte nach den Veränderungen und Kontinuitäten religiöser Iden- titäten in der Fremde. Berufungen Personen Fakten Zahlen Patrick Dondelinger Monika Jakobs Wolfgang W. Müller Martin Baumann Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny 57Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Personen Fakten Zahlen Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny (geb. 1934), doziert Soziologische Theorien und Allgemeine So- ziologie. Seine Dissertation (1970) verfasste er unter dem Titel «Migration ein Beitrag zu einer soziologischen Erklärung». Die Habilitationsschrift (1973) trägt den Titel «Soziologie des Fremdarbei- terproblems Eine theoretische und empirische Analyse am Beispiel der Schweiz». Berufungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Jürg-Beat Ackermann (geb. 1962), aus Winterthur, doziert Straf- und Strafprozessrecht. Seine Dis- sertation behandelt das Thema «Geldwäscherei Money Laundering. Eine vergleichende Darstel- lung des Rechts und der Erscheinungsformen in den USA und der Schweiz» und seine Habilitation das Thema «Ne bis in idem im Strafprozess». Felix Bommer (geb. 1964), von Wängi/TG, lehrt Straf- und Strafprozessrecht. Seine Dissertation be- handelt das Thema «Grenzen des strafrechtlichen Vermögensschutzes bei rechts- und sittenwidrigen Geschäften» und seine Habilitation das Thema «Die Stellung des Verletzten im Strafprozess». Walter Fellmann (geb. 1955), aus Luzern, Rechtsan- walt und Notar, ist n.a. Extraordinarius für schwei- zerisches und europäisches Privatrecht. Seine Dissertation (1984) verfasste Walter Fellmann im Bereich des Haftpß ichtrechts, seine Habilitation (1993) erfolgte mit dem Berner Kommentar zum Einfachen Auftrag. Andreas Furrer (geb. 1963). Ordinarius für Privat- recht, Internationales Privatrecht, Rechtsverglei- chung und Europarecht, Leiter der Forschungs- stelle für Internationalisiertes und Europäisiertes Privatrecht, betreut ein vierjähriges Forschungs- projekt des Schweizerischen Nationalfonds über die Rückwirkungen der Internationalisierung des Rechts auf das schweizerische Privatrecht, wird Obligationenrecht, Internationales Privatrecht und Wirtschaftsrecht lesen. Seine Dissertation (1994) befasste sich mit der Sperrwirkung des sekun- dären Gemeinschaftsrechts auf die nationalen Rechtsordnungen, seine Habilitation (2002) mit dem Zivilrecht im Europäischen Kontext. Andreas Furrer arbeitet 50% als Rechtsanwalt in der Kanz- lei Pestalozzi Lachenal Patry (Zürich). Daniel Girsberger (geb. 1960), von Zürich, Rechts- anwalt und Master of Laws (LL.M.) in Common Law Studies, ist an der Universität Luzern Ordi- narius für Schweizerisches und Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht. Daniel Girsberger ist vor allem im Vertrags- und im Wirt- schaftsrecht sowie in der internationalen Schieds- gerichtsbarkeit tätig und hat verschiedene Publi- kationen auf diesen Gebieten verfasst, unter an- derem eine Habilitationsschrift mit dem Thema «Grenzüberschreitendes Finanzleasing Interna- tionales Vertrags-, Sachen- und Insolvenzrecht». 6.1 BERUFUNGEN Jürg-Beat Ackermann Felix BommerVerena Lenzen Walter Fellmann Andreas Furrer 58 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Personen Fakten Zahlen Beurkundung von Schuldverträgen». Aufenthalte in Hamburg und Berkeley. Habilitation zum Thema «Die Geschäftsführung ohne Auftrag». Professor für Privatrecht an der Universität Fribourg (1992-2001). Hansjörg Seiler (geb. 1955), von Ermatingen, unter- richtet als nebenamtlicher a.o. Prof. öffentliches Recht. Seine Habilitationsschrift (1994) befasst sich mit «Gewaltenteilung Allgemeine Grundlagen und schweizerische Ausgestaltung». Hauptamtlich ist er als Richter im Bereich des öffentlichen Rechts tätig (Verwaltungsrichter Kt. Bern, n.a. Bundesrichter). Thomas Sutter-Somm (geb. 1956), von Basel. Ordi- narius für Zivil-, Zivilprozessrecht und Neuere Pri- vatrechtsgeschichte (50%) sowie Ordinarius für Zivil- und Zivilprozessrecht an der Universität Basel (50%). Präsident der Expertenkommission des EJPD zur Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts. Seine Habilitation (1997) befasst sich mit der Rechtsverein- heitlichung des schweizerischen Zivilprozessrechts. Christoph Beat Graber (geb. 1960), vom Oberen- gadin. Professur für Kommunikations- und Kultur- recht sowie Rechtstheorie und Rechtssoziologie. PhD (1993) am European University Institute (EUI) in Florenz mit einer systemtheoretischen Analyse des Verhältnisses zwischen Kunst, Wirtschaft, Staat und Recht. Habilitation zum Thema «Handel und Kultur im Audiovisionsrecht der Welthandels- organisation WTO» (voraussichtlich 2002). Helen Keller (geb. 1964), wohnhaft in Zürich, ist für Staats-, Europa- und Völkerrecht an der Univer- sität Luzern zuständig. Ihre Habilitation erscheint in diesem Jahr und befasst sich mit der Rezeption des Völkerrechts durch den US Supreme Court, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaf- ten und das schweizerische Bundesgericht. Paul Richli (geb. 1946), aus OsterÞ ngen, ist Grün- dungsdekan sowie Ordinarius für öffentliches Recht und Rechtsetzungslehre an der Rechtswis- senschaftlichen Fakultät. Er setzt in diesen Funk- tionen nicht zuletzt Erfahrungen um, die er seit 1990 als Ordinarius für öffentliches Recht an den Universitäten St. Gallen und Basel sowie als Vize- rektor an der Universität Basel gesammelt hat. Jörg Schmid (geb. 1959), von Luzern/Hitzkirch. Or- dentlicher Professor für Privatrecht und Privatrechts- vergleichung. Luzerner Rechtsanwaltspatent (1985), Luzerner Notariatsexamen (1985); Gerichtsschreiber und Gerichtspräsident Amtsgericht Luzern-Land (1985-1988). Dissertation zum Thema «Die öffentliche Daniel Girsberger Christoph B. Graber Helen Keller Paul Richli Jörg Schmid Hansjörg Seiler Thomas Sutter-Somm 59Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Personen Fakten Zahlen Universitätsstiftung und Universitätsverein Die Universitätsstiftung der Universität Luzern Die Universitätsstiftung der Universität Luzern bezweckt die Finanzierung bzw. MitÞ nanzierung der Universität Luzern. Sie ist eine Stiftung mit gemeinnützigem Charakter. Beiträge an die Universitäts- stiftung sind somit von den Steuern absetzbar. Unterstützen Sie die Universität Luzern mit einem Beitrag an die Universitätsstiftung! Kontaktadresse: Vorstand der Universitätsstiftung Prof. Dr. Walter Kirchschläger PÞ stergasse 20 Postfach 7979 6000 Luzern 7 e-mail: walter.kirchschlaeger@unilu.ch 6.2 UNIVERSITÄTSSTIFTUNG/ UNIVERSITÄTSVEREIN Der Universitätsverein der Universität Luzern Der Universitätsverein der Universität Luzern ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein. Er fördert die Entwicklung der Universität Luzern, verstärkt deren Verankerung in der Bevölkerung der Zentralschweiz und setzt sich für die Beschaffung Þ nanzieller Mittel zu Gunsten der Universität ein. Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen oder juristischen Personen offen. Der Jahresbeitrag liegt bei CHF 20.. Der Universitätsverein besteht aus über 2000 Mitgliedern aus allen Teilen und Gruppen der (vorwie- gend Zentralschweizer) Bevölkerung. Als Präsidentin des Vorstandes amtiert Frau Ständerätin Helen Leumann. Die Mitglieder des Universitätsvereins werden regelmässig über Aktivitäten an der Universität infor- miert. Sie erhalten Einladungen zu Veranstaltungen sowie kostenlos die Luzerner Universitätsreden, die in unregelmässigen Abständen, ca. drei bis vier Mal pro Jahr, erscheinen. Mitglieder des Universi- tätsvereins erleben hautnah den Aufbau und die Entwicklung der jüngsten Universität der Schweiz! Werden auch Sie Mitglied beim Universitätsverein! Kontaktadresse: Vorstand des Universitätsvereins Rektorat Universität Luzern PÞ stergasse 20 Postfach 7979 6000 Luzern 7 e-mail: rektorat@unilu.ch 60 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Personen Fakten Zahlen Dienste und Verwaltung Wichtige Aufgaben im Verwaltungsbereich waren im Jahr 2001 der Ausbau der Stabstellen Informa- tik und Kommunikation sowie die Einrichtung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten. Informatik Hier wurden grundlegende organisatorische und technische Neuerung eingeführt. Die Informatik unter der Leitung von Marco Antonini wurde dem Verwaltungsdirektor unterstellt, die Abteilung wurde von 100 auf 200 Stellenprozente aufgestockt. Durch den Senat wurde eine Informatikkommis- sion eingesetzt, die aus Vertretungen der Fakul- täten, der Assistierenden und der Studierenden besteht. Sie ist zuständig für das Erheben der IT- Bedürfnisse in Forschung, Lehre und Verwaltung und für die Erarbeitung entsprechender Lösungs- vorschläge. Schwerpunkte der Arbeit im Informa- tikbereich bildeten: die Umstellung des Internetanschlusses der gesamten Universität der Ausbau der Verbindungen zwischen allen Gebäuden auf Glasfaser die Umstellung des grössten Teils des UNI Netzes von 10 Mbps auf 100 Mbps die Umstellung auf VLANs für die Trennung der verschiedenen Netze der Start des Projektes UNET mit Windows 2000 Servern und Clients die Einrichtung von 30 neuen Arbeitsplätzen für die Rechtsfakultät die Einrichtung eines Schulungsraumes mit 12 Arbeitsplätzen beim Institut für Kommunika- tion und Kultur der Ausbau bzw. Austausch der öffentlichen PCs Stelle für Öffentlichkeitsarbeit Seit der Entstehung der Universität als eigenstän- dige öffentlichrechtliche Institution konzentrieren sich die Aufgaben der von Judith Lauber-Hemmig geleiteten Stelle für Öffentlichkeitsarbeit auf den Der Aufbau der neuen Universität bedingt einen wesentlichen Ausbau der zentralen Aufgaben- und Dienstleistungsbereiche zur Unterstützung der Arbeit des Rektors und der Fakultäten. Dazu wur- de im Universitätsgesetz die Schaffung einer Ver- waltungsdirektion vorgesehen. Franz Hupfer trat per 1. September 2001 die Stelle des Verwaltungs- direktors an. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden durch den Rektor mit der bestehenden Organisation und mit wesent- licher Unterstützung durch Mitarbeitende aus den Fakultäten wichtige Vorbereitungen für die Inbe- triebnahme der neuen Bereiche der Rechtsfakultät, der Soziologie und des Instituts für Kommunika- tion und Kultur getroffen. Es galt insbesondere die personellen Voraussetzungen zu schaffen: Ende 2001 waren 107 Personen in einem festen Anstellungsverhältnis, 50 Mitarbeitende mehr als anfangs Jahr. die Raumbedürfnisse durch Zumietungen und bauliche Anpassungen weiterer Provisorien abzudecken: zu den bisherigen Räumen an der Pfistergasse 20, am Kasernenplatz 3 und an der Gibraltarstrasse 3 kamen die Räume für die Fakultät III inklusive ZHB am Hirschengraben 31/33 und 43 sowie für das Institut für Kommu- nikation und Kultur an der Bruchstrasse 43/45. die administrativen Voraussetzungen für die Im- matrikulation und verwaltungstechnische Be- treuung der künftigen Studierenden zu schaffen. Erste Schritte beim Ausbau der bisherigen Buch- haltung zu einem eigenständigen Finanz- und Rechnungswesen wurden von Werner Wobmann als neu dafür zuständige Fachperson eingeleitet. Ziel ist, den zuständigen Führungsorganen aus- sagefähige, transparente Informationen mittels einer Finanz- und Kostenrechnung zur Verfügung zu stellen, die auch den für die Schweizer Univer- sitäten massgeblichen Vorgaben entsprechen. Franz Hupfer, Verwaltungsdirektor 61Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Personen Fakten Zahlen Aufbau der internen und externen Kommunika- tion. Im Berichtsjahr gehörten zu den wichtigsten Aufgaben: die Entwicklung eines eigenständigen Auftrittes (Corporate Design) die Erarbeitung von Publikationen (Informations-/ Imagebroschüren für die Theologische und die Rechtswissenschaftliche Fakultät, für das Fach Soziologie, Tagungsprospekte) das Mitgestalten von und die Teilnahme an Anlässen (ZEBI Zentralschweizerische Bil- dungsmesse, Eröffnungsfeier Rechtswissen- schaftliche Fakultät, Dies academicus, Tag der offenen Tür) und Sponsorensuche die Beteiligung an regionalen und nationalen Projekten (Campus Luzern, Festival Science et Cité) Gleichstellungsbeauftragte Im Januar 2001 richtete die Universität eine Fach- stelle für Chancengleichheit (40%) ein und beset- zte sie mit Barbara Müller. Dies wurde ermög- licht mit Þ nanzieller Unterstützung durch das Bun- desprogramm Chancengleichheit (www.cus.ch). Es wurden folgende Schwerpunkte gesetzt: Stellungnahmen zu nationalen und universitäts- internen Sachgeschäften Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen Erarbeitung von Projekten oder Ideen für inter- disziplinäre Themen aus Gender-Perspektive, in engem Kontakt mit den Verantwortlichen der Universität und der Fakultäten Kinderbetreuung: bereits auf das Winterseme- ster 2001/2002 hin konnten mit finanzieller Unterstützung durch das Bundesprogramm Krippenplätze für die Kinder von Studierenden und Dozierenden zur Verfügung gestellt werden Koordination der Mentoring-Aktivitäten: «Men- toring Deutschschweiz» (mit Universität Bern) und E-Mentoring; dies wird ergänzt mit einem eigenen Kursangebot Nationale und internationale Kontakte sowie Zusammenarbeit mit regionalen und kantona- len Fachstellen und Institutionen des tertiären Bildungsbereichs Beratungen von Universitätsangehörigen, zumeist bei Fragen um die Vereinbarkeit von Studium und/oder Beruf und Familie Überzeugendes Engagement Anknüpfend an den schon bisher mit grossem per- sönlichen Einsatz der Mitarbeitenden geleisteten administrativen Arbeiten konnte die Entwicklung der Verwaltung zu einem professionalisierten zen- tralen Dienstleistungsbereich im Jahr 2001 einge- leitet werden. Die Verwaltungsdirektion hat den Ehrgeiz, nicht bloss zu verwalten, sondern den Aufbau und die ambiziöse Entwicklung der Uni- versität Luzern mitzugestalten. Dazu gehören die Strukturierung, der Aufbau- und Ablauforganisa- tion, aber auch die Einß ussnahme auf die Ent- wicklung der Betriebskultur und der Strategie. Moderne Managementmethoden, vor allem aber auch das überzeugende Engagement der Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter für ihre neue Univer- sität werden die Fortsetzung der grossen noch zu leistenden Aufbauarbeit ermöglichen. 6.3 DIENSTE UND VERWALTUNG 62 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Personen Fakten Zahlen Studierendenstatistik Sommersemester 2OO1 Theologische Fakultät Röm. kath. Theologie 133 (56) Grundstudium 28 (15) Hauptstudium 37 (16) Postgraduierende 26 (11) Beurlaubt 0 (0) Spezialcurricula 5 (2) NDS Berufseinführung 37 (12) Theologisches Seminar Dritter Bildungsweg* 12 (07) 1. Kurs 6 (3) 2. Kurs 6 (4) Katechetisches Institut* 47 (20) Einführungssemester 11 (6) 1. Kurs 12 (4) 2. Kurs 15 (5) 3. Kurs 9 (5) Geisteswissenschaftliche Fakultät Philosophie, Geschichte, Judaistik, Religionswissenschaft 70 (34) Grundstudium 22 (7) Hauptstudium 11 (4) Zusatzstudium 2 (1) Postgraduierende 6 (1) Beurlaubt 3 (3) NDS Interkulturelle Kommunikation 26 (18) Total 262 (117) Anmerkung Zahlen in Klammern = Anteil Frauen * Das Theologische Seminar des Dritten Bildungswegs und das Katechetische Institut (nicht-akademische Ausbildungsgänge) sind der Theologischen Fakultät zugeordnet. 63Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Personen Fakten Zahlen 6.4 STUDIERENDENSTATISTIK Studierendenstatistik Wintersemester 2OO1/2OO2 Theologische Fakultät Röm.-kath. Theologie 135 (55) Grundstudium 31 (16) Hauptstudium 30 (15) Postgraduierende 28 (11) Spezialcurricula 3 (1) Beurlaubt 8 (2) NDS Berufseinführung 35 (10) Theologisches Seminar Dritter Bildungsweg* 16 (7) Katechetisches Institut* 37 (14) 1. Kurs 10 (5) 2. Kurs 12 (4) 3. Kurs 15 (5) Geisteswissenschaftliche Fakultät Philosophie, Geschichte, Judaistik, Religionswissenschaften, Soziologie 90 (46) Grundstudium 37 (19) Hauptstudium 17 (7) Zusatzstudium 1 (1) Postgraduierende 6 (1) Beurlaubt 4 (1) NDS Interkulturelle Kommunikation 25 (17) Rechtswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaft 156 (92) Orientierungsjahr 145 (83) Postgraduierende 11 (9) Gesamttotal 434 (214) 64 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Personen Fakten Zahlen Rechnung Die Jahresrechnung basiert auf dem Budget 2001, das im Frühjahr 2000 vor der Volksabstimmung über das Universitätsgesetz erstellt wurde. Die Entwicklung der Universität war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Mit der Jahresrechnung 2001 wurde erstmals eine Bilanz erstellt. Bilanz per 31. Dezember 2001 Der Ausbau der Universität zeigt sich in den Gesamtausgaben der Universität Luzern (inkl. des Kate- chetischen Instituts), die im Jahre 2001 um 40% von 8,8 Mio. auf 12,4 Mio. gestiegen sind. Dabei ma- chen die Personalkosten rund 78% der Gesamtkosten aus. Infolge des grösseren Raumbedarfs sind die Sachkosten um rund 48% gestiegen. Beim Ertrag ist die Finanzierung der Universitätsstiftung mit 1,7 Mio. unter der Rubrik «Beiträge Drit- ter» ersichtlich. Die grösseren Studierendenzahlen im Wintersemester 2001/2002 werden sich erst auf die Bundesbeiträge 2002 auswirken. Der Kanton Luzern hat seinen Beitrag um 1,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr erhöht. Aktiven (in CHF 1000er) Flüssige Mittel 328 Forderungen gegenüber Dritten 344 Forderungen gegenüber Nahestehenden 935 Umlaufvermögen 1607 Einrichtungen 52 Anlagevermögen 5 Total Aktiven 1659 Passiven (in CHF 1000er) Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 491 Verbindlichkeiten gg. Nahestehenden 366 Passive Rechnungsabgrenzungen 63 Fremdkapital 920 SNF-Projekte 303 BBW-Projekte 184 übrige Projekte 252 Gebundene Mittel 739 Eigenkapital 0 Total Passiven 1659 Anmerkung: 1) IUV = Interkantonale Universitätsvereinbarung; regelt die interkantonale Beiträge 2) UFG = Universitätsförderungsgesetz (vom 8.10.1999) 3) SNF = Schweiz. Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung 65Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Personen Fakten Zahlen 6.5 RECHNUNG Erfolgsrechnung vom 1.1.2001 bis 31.12.2001 Ist Budget Rechnung (in CHF) Total Total +/- 2000 1999 Ertrag 12 377 897 12 377 000 -897 8 846 752 7 984 907 Personalertrag 496 131 463 400 -32 731 190 912 409 942 Sachertrag 73 656 110 000 36 344 42 526 46 237 Projektertrag 26 000 0 -26 000 0 0 Studienertrag 713 195 579 000 -134 195 561 565 275 060 Beiträge Dritter 2 020 073 2 025 000 4 927 350 537 235 203 Beiträge Bund 1 348 898 1 400 000 51 102 2 191 067 2 238 138 IUV-Beiträge1) 881 153 1 300 000 418 847 Beitrag Kanton Luzern 6 818 791 6 499 600 -319 191 5 510 146 4 780 327 Aufwand 12 377 897 12 377 000 -897 8 846 752 7 984 907 Personalaufwand 9 663 140 9 554 800 -108 340 7 241 051 6 826 922 Sachaufwand 1 635 483 1 694 800 59 317 835 269 657 473 Projektaufwand 475 987 550 000 74 013 439 166 187 589 Studienaufwand 603 287 577 400 -25 887 331 267 312 923 Mittelfluss Total (in CHF 1000er) 12378 100% Universität 871 7% Studiengebühren 639 Übrige Einnahmen (Dienstleistungen, etc.) 232 Standortkanton Deckung (gemäss Staatsrechnung) 6819 55% Andere Kantone 881 7% Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV)1) 881 Weitere Beiträge/Zahlungen Bund 1648 13% Grundbeiträge UFG2) 1337 In der laufenden Rechnung erfasste Investitionsbeiträge Forschungsprojekte des SNF3) 299 Übrige Bundesbeiträge 12 Stiftungen/Vereine/Insitutionen 2159 17% Universitätsstiftung (davon kirchliche Beiträge 506) 1784 Übrige Stiftungen 21 Vereine / Institutionen 116 Direkte kirchliche Beiträge 238 66 Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 www.unilu.ch Standorte Personen Fakten Zahlen Universität Luzern PÞ stergasse 20 6003 Luzern Rektorat Tel. 041 228 61 26 Fax 041 228 55 05 e-mail: rektorat@unilu.ch Universitätskanzlei Tel. 041 228 55 10 Fax 041 228 55 05 e-mail: zita.schmid@unilu.ch Finanz- und Rechnungswesen Tel. 041 228 73 50 Fax 041 228 55 05 e-mail: patricia.buholzer@unilu.ch Stelle für Öffentlichkeitsarbeit Gibraltarstrasse 3 6003 Luzern Tel. 041 228 78 11 Fax 041 228 73 37 e-mail: judith.lauber@unilu.ch Gleichstellungsbeauftragte Gibraltarstrasse 3 6003 Luzern Tel. 041 228 73 44 Fax 041 228 73 37 e-mail: barbara.mueller@unilu.ch Informatik Hirschengraben 43 6003 Luzern Tel. 041 228 78 06 Fax 041 228 77 35 e-mail: marco.antonini@unilu.ch Theologische Fakultät Kasernenplatz 3 6003 Luzern Tel. 041 228 61 03 Fax 041 228 61 10 e-mail: tf@unilu.ch Institut für Sozialethik Kasernenplatz 3 6003 Luzern Tel. 041 228 55 31 Fax 041 228 72 27 e-mail: ise@unilu.ch Institut für Jüdisch-Christliche Forschung Kasernenplatz 3 6003 Luzern Tel. 041 228 55 35 Fax 041 228 72 27 e-mail: ijcf@unilu.ch Ökumenisches Institut Gibraltarstrasse 3 6003 Luzern Tel. 041 228 66 32 Fax 041 228 72 32 e-mail: oekumene@unilu.ch Liturgisches Institut Gibraltarstrasse 3 6003 Luzern Tel. 041 228 73 24 Fax 041 228 73 26 e-mail: liturgisches-institut@unilu.ch Katechetisches Institut PÞ stergasse 20 6003 Luzern Tel. 041 228 55 20 Fax 041 228 55 27 e-mail: kil@unilu.ch Theologisches Seminar Dritter Bildungsweg Abendweg 1 6006 Luzern Tel. 041 419 48 20 Fax 041 419 48 21 e-mail: dbw@unilu.ch 67Jahresbericht Universität Luzern 2000/2001 Personen Fakten Zahlen www.unilu.ch Religionswissenschaftliches Seminar Kasernenplatz 3 6003 Luzern Tel. 041 228 73 88 Fax 041 228 61 09 e-mail: relsem@unilu.ch Institut für Kommunikation und Kultur Bruchstrasse 43/45 6003 Luzern Tel. 041 228 77 71 Fax 041 228 77 85 e-mail: info@unikk.ch Nachdiplomstudiengang Interkulturelle Kommunikation Bruchstrasse 43/45 6003 Luzern Tel. 041 228 77 76 e-mail: nds-ik@unilu.ch Nachdiplomstudiengang Philosophie und Management Gemeindehausstrasse 1 6011 Kriens Tel. 041 320 71 60 Fax 041 320 70 28 e-mail: ndk-pm@unilu.ch Rechtswissenschaftliche Fakultät Hirschengraben 31 6003 Luzern Tel. 041 228 77 01 Fax 041 228 77 04 e-mail: rf@unilu.ch Forschungsstelle für Internationalisiertes und Europäisiertes Privatrecht Hirschengraben 43 6003 Luzern Tel. 041 228 77 30 Fax 041 228 77 35 e-mail: Þ p@unilu.ch Institut für kirchliche Weiterbildung Abendweg 1 6006 Luzern Tel. 041 419 48 20 Fax 041 419 48 21 e-mail: ifok@unilu.ch Nachdiplomstudium Berufseinführung Adligenswilerstrasse 16 6006 Luzern Tel. 041 419 91 91 Fax 041 419 48 21 e-mail: priesterseminar-luzern@bluewin.ch Geisteswissenschaftliche Fakultät Kasernenplatz 3 6003 Luzern Tel. 041 228 55 08 Fax 041 228 61 09 e-mail: gf@unilu.ch Philosophisches Seminar Kasernenplatz 3 6003 Luzern Tel. 041 228 61 27 Fax 041 228 72 33 e-mail: philsem@unilu.ch Historisches Seminar Kasernenplatz 3 6003 Luzern Tel. 041 228 55 38 Fax 041 228 61 55 e-mail: histsem@unilu.ch Soziologisches Seminar Kasernenplatz 3 6003 Luzern Tel. 041 228 61 00 Fax 041 228 73 77 e-mail: sozsem@unilu.ch 6.6 STANDORTE

    Grösse: 732 KB

    Erstellungsdatum: 26.03.2019

    pdf

    • Dokument

    A.Loretan Bericht Forschungssemester FS2016

    für Kanonistik der Univer- sität München erhalten hat in der Nachfolge von Prof. Dr. Helmut Pree

    Grösse: 335 KB

    Erstellungsdatum: 10.10.2016

    pdf

    • Dokument

    Das Luzerner Universitätsgesetz im Fokus der Rechtswissenschaft

    Verwaltungsstrukturen für Univer- sitäten, in: Forschung & Lehre, Sonderbeilage 7/1997, S. 4. 13 Vgl. BUSE [...] Luzern wie für andere Univer- sitäten mindestens teilweise überholt. Die Studierenden sind mehr als

    Grösse: 345 KB

    Erstellungsdatum: 20.05.2014

    pdf

    • Dokument

    Zulassungsrichtlinien für das Studienjahr 2025 / 2026

    Partnerschaftsvereinbarungen mit der Univer- sität Luzern immatrikuliert sind. Als internationale Gaststudentin oder

    Grösse: 309 KB

    Erstellungsdatum: 10.03.2025

    pdf

    • Dokument

    Fiskal– und Geldpolitik im Spannungsfeld stabilitätsorientierter Wirtschaftspolitik

    Fakultät der Univer- sität Luzern hat am 8. November 2012 anlässlich des Dies Academicus

    Grösse: 313 KB

    Erstellungsdatum: 14.09.2018

    pdf

    • Dokument

    UniluAKTUELL 60

    So sind Forschende der Univer- sität Luzern seit 2014 am Schweize- rischen Kompetenzzentrum für Ener [...] SNF-Förderungsprofessor an der Univer- sität Luzern. Mit seinem Projekt will er sogenannten konfigurational

    Grösse: 3 MB

    Erstellungsdatum: 26.03.2019

    pdf

Zeige Ergebnisse 141 bis 150 von 172.

  • …
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
Universität Luzern

Universität Luzern
Frohburgstrasse 3
Postfach
6002 Luzern

T +41 41 229 50 00

Kontakt
Lageplan

  • Facebook
  • Twitter
  • YouTube
  • Instagram
  • LinkedIn
  • TikTok
  • Bluesky
    • Schulklassen und Lehrpersonen
    • Studieninteressierte
    • Studierende
    • Forschende
    • Mitarbeitende
    • Alumni
    • Stellensuchende
    • Förderer
    • Medien
    • Bibliothek
    • Hochschulsport
    • Mensa
    • Online-Shop
    • Studiladen & Café «Baloo»
    • Kindertagesstätte
    • Vorlesungsverzeichnis
    • Uniportal
    • Follow-Me-Printing­ ­(nur Uni/ZHB-Standorte)
    • StudMAIL
    • OLAT
swissuniversities
  • Impressum und Datenschutz
  • Inhaltsverzeichnis
  • DE Sprachmenü öffnen, um die Sprache zu ändern
  • EN Sprache auf Englisch umschalten
Uni-Tools Links auf Portalseiten der Uni @todo: wording
  • Schulklassen und Lehrpersonen
  • Studien­interessierte
  • Studierende
  • Forschende
  • Mitarbeitende
  • Alumni
  • Stellensuchende
  • Förderer
  • Medien
  • Personen
  • Projekte & Publikationen
  • Studiengänge Bachelor
  • Studiengänge Master
  • News
  • Agenda
  • Magazin
  • Kontakt
  • Studium Zeige das Studium Untermenü
    • Studieren in Luzern
    • Studien­angebot
    • Infoveranstaltungen
    • Schnupper- und Förderangebote
    • Anmeldung und Zulassung
    • Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Reglemente
    • Termine und Informationen
    • Beratung
    • Mobilität
  • Weiterbildung Zeige das Weiterbildung Untermenü
    • Übersicht
    • Theologische Fakultät
    • Kultur- und Sozial­wissenschaftliche Fakultät
    • Rechts­wissenschaftliche Fakultät
    • Wirtschafts­wissenschaftliche Fakultät
    • Fakultät für Gesundheits­wissenschaften und Medizin
    • Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie
    • Weiterbildungsakademie
  • Forschung Zeige das Forschung Untermenü
    • Übersicht
    • Forschung in Luzern
    • Förderung und Finanzierung
    • Wissenschaftliche Integrität und Forschungsethik
    • Open Science und Forschungsdaten
  • Campus Zeige das Campus Untermenü
    • Bibliothek
    • Career Services
    • Gesundheitswoche
    • Beratung und Seelsorge
    • Informatik
    • Krankenversicherung
    • Kultur
    • Mensa
    • Sport
    • Sprachkurse
    • Studentische Organisationen
    • Studiladen & Café «Baloo»
    • Online-Shop
    • Wohnen
    • Homecoming Party
    • Uni/PH-Gebäude
    • Uni für alle
  • Universität Zeige das Universität Untermenü
    • Porträt
    • Organe und Vertretungen
    • Akademien
    • Institute mit externer Trägerschaft
    • Dienste
    • Kommissionen
    • Förderung
    • Reglemente und Weisungen
  • Fakultäten Zeige das Fakultäten Untermenü
    • Theologische Fakultät
    • Kultur- und Sozial­­wissenschaftliche Fakultät
    • Rechtswissenschaftliche Fakultät
    • Wirtschafts­wissenschaftliche Fakultät
    • Fakultät für Gesundheits­­wissenschaften und Medizin
    • Fakultät für Verhaltens­wissen­schaften und Psychologie
  • International Zeige das International Untermenü
    • Übersicht
    • News
    • Veranstaltungen
    • Internationale Kooperationen
    • Mobilität
    • Strategie
    • Internationale Studierende
    • Internationale Forschende
    • Internationale Forschungsförderung
  • News
  • Agenda
  • Magazin
  • Kontakt

Letzte Suchen

Sie haben noch keine Suche getätigt.

Die Uni für…

  • Schulklassen und Lehrpersonen

  • Studien­interessierte

  • Studierende

  • Forschende

  • Mitarbeitende

  • Alumni

  • Stellensuchende

  • Förderer

  • Medien

Beliebte Inhalte

  • Vorlesungsverzeichnis

  • Bibliothek

  • Sportangebot

  • Menuplan Mensa

  • Anmeldung und Zulassung

Suchvorschläge

    Inhalte

      Uni-Tools

      (externe Websites)

      • Vorlesungsverzeichnis
      • UniPortal
      • StudMAIL
      • Webmail Ma
      • OLAT
      • SWITCHfilesender
      • SWITCHdrive
      • SWITCHtube
      • Follow-me-Print (nur Uni-Standorte)

      Service

      • Über «cogito»
      • PDF und Archiv
      • Newsletter
      • Printabo
      • Inserieren
      • Impressum
      • Kontakt
      • Extra