Was nur machen mit den Corona-Schulden?

Professor em. Dr. Paul Richli und Professor Dr. Christoph Schaltegger haben dazu ein Statement als Eingabe an die Bundesversammlung verfasst. Dieses zeigt aus verfassungsrechtlicher und finanzwissenschaftlicher Sicht auf, welche Rahmenbedingungen für den Umgang mit den Corona-Schulden gelten und wie dieser Spielraum bestmöglich genutzt werden kann.

Ein «Vergessen» der Schulden, d.h. ein Verzicht auf jedweden Abbau fällt für die Autoren ausser Betracht. Die Verfassung (Art. 126 BV) verlangt zwar keinen Abbau der bestehenden Bundesschulden, aber auf Dauer ein Gleichgewicht von Ausgaben und Einnahmen. Damit geht klar einher, dass eine massive Schuldenerhöhung im Umfang von rund 45 Milliarden Franken nicht einfach stehen gelassen werden kann. Allerdings besteht die Möglichkeit, einen Teil des Positivsaldos des Ausgleichs- kontos von rund 29 Milliarden Franken auf das Amortisationskonto zu übertragen und damit den Abtragungsbedarf aus den Corona-Schulden zu beschränken. Mehr dazu im vollständigen Statement.