Sophie Küsterling
CV
Sophie Küsterling hat Politikwissenschaft und Geschichte an der Universität Luzern studiert. Während ihres Studiums arbeitete sie als Produzentin und freie Journalistin für verschiedene Schweizer Tageszeitungen. 2021 erhielt sie ein einjähriges Anschubstipendium (CHF 42’336) der Graduate School of Humanities and Social Sciences der Universität Luzern für ihre Doktorarbeit. Seit 2022 promoviert sie an der Universität Luzern zur Heimschaffung und Ausweisung psychisch kranker Deutscher aus den Kantonen Basel-Stadt und Zürich (1914-1945).
Sie arbeitet seit 2022 als Forschungs- und Lehrassistentin von Prof. Dr. Christina Späti an der Fakultät Geschichte der FernUni Schweiz
Das Wintersemester 2024/2025 verbrachte sie mit einem Mobilitätsstipendium (CHF 29’400) der Graduate School der Universität Luzern an der Philipps-Universität Marburg.
Forschung
Forschungsschwerpunkte:
- Eugenik und Sozialdarwinismus
- NS-„Euthanasie“
- Schweizer Migrations- und Bevölkerungspolitik des 20. Jahrhunderts
- Rassenanthropologie im 19. Jahrhundert
Dissertationsprojekt:
„Patientin nahm den Beschluss weinend entgegen“. Ausweisung und Heimschaffung psychisch kranker Deutscher aus den Kantonen Basel-Stadt und Zürich (1914–1945) (Arbeitstitel)
Das Dissertationsprojekt behandelt Fälle von deutschen Staatsangehörigen, die in den Kantonen Basel-Stadt oder Zürich wohnten, aber wegen einer psychischen Krankheit zwischen 1914 und 1945 aus der Schweiz ausgewiesen und nach Deutschland heimgeschafft wurden.
Ziel der Arbeit ist es, den rechtlichen Handlungsrahmen der Heimschaffungen und Ausweisungen abzustecken und den Diskurs über psychisch kranke Ausländer:innen nachzuzeichnen. Zudem wird anhand von Fallbeispielen der Handlungsspielraum der Behörden, psychiatrischen Institutionen sowie der Betroffenen und ihren Angehörigen aufgezeigt sowie die Wirkungsmacht des besprochenen Diskurses verdeutlicht. Um die Grösse und Grenzen des Handlungsspielraums zu verdeutlichen, werden auch Fälle behandelt, bei denen die Heimschaffung/ Ausweisung nie in Betracht gezogen wurde oder verhindert werden konnte. Der Untersuchungszeitraum erlaubt, das behördliche Handeln während zwei Weltkriegen und der von Krisen gebeutelten und nationalistisch-protektionistischen Strömungen geprägten Zwischenkriegszeit zu vergleichen. Zudem kann eruiert werden, ob die Bundesbehörden angesichts ihres Wissens über die NS-«Euthanasie» (Ermordung psychisch kranker sowie kognitiv oder körperlich beeinträchtigter Menschen von 1940 bis 1945) den Kantonen die Ausweisung psychisch kranker Deutscher untersagten oder nicht.
Da die Heimschaffung und Ausweisung psychisch kranker Ausländer:innen aus der Schweiz bislang kaum erforscht wurde, nimmt sich die Arbeit einer Forschungslücke an. Zudem leistet sie einen wissenschaftlichen Beitrag zur Aufarbeitung des Verhaltens der Schweiz während des Nationalsozialismus und stellt eine Verbindung zwischen der Schweiz und NS-Opfern her.
Betreuung: Prof. Dr. Patrick Kury (Luzern) und Prof. Dr. Christina Späti (Fribourg/Brig)
