Neues Schutzkonzept und Verhaltensregeln ab Montag, 3.1.2022

Aufgrund der Verordnung des Bundesrates vom Freitag, 17.12.2021, haben wir unser Schutzkonzept und die Verhaltensregeln angepasst. Das neue Schutzkonzept tritt nach der Weihnachtspause ab Montag, 3.1.2022, in Kraft.

Du findest alle Verhaltensregeln, welche auf unserem aktuellen Schutzkonzept basieren auf unserer Website. Im Speziellen sind ab sofort folgende Punkte zu beachten:

 

 

  • Sportliche Indoor-Aktivitäten sind nur mit einem gültigen 2G-Zertifikat möglich. In allen Innenräumen (Hallen, Trainingsräumen, Gängen, Garderoben, sanitäre Anlagen etc.) gilt vor, während und nach der Sportaktivität eine permanente Maskenpflicht.
  • Für einzelne Sportangebote in denen das Maskentragen nicht möglich ist, gilt eine 2G+-Zertifikatspflicht (Geimpft oder Genesen plus Testzertifikat - wobei kein Testzertifikat benötigt wird, wenn die Impfung oder Genesung maximal vier Monate zurückliegt). Für die Zeit der aktiven Sportausübung entfällt in dieser Konstellation die Maskenpflicht. Falls ein Angebot mit 2G+ angeboten wird, ist dies in der Web-Ausschreibung vermerkt und du musst bei der Buchung des Angebots bestätigen, dass du über ein 2G+-Zertifikat verfügst.
  • Für die Teilnahme an all unseren Outdoor-Angeboten gilt keine Zertifikats- und Maskenpflicht, wobei für die Benutzung von Infrastrukturen wie Garderoben etc. vor oder nach dem Training je nach Ort eine 2G/2G+/3G-Zertifikatspflicht gelten kann.

Wir wünschen dir viel Spass beim HSCL!