Universität Luzern erhält zwei neue Fakultäten

Auf den 1. Februar 2023 tritt die Revision des Universitätsgesetzes in Kraft. Damit wird das existierende Departement Ge­sund­heits­wissen­schaften und Medizin zur Fakultät umgewandelt und eine neue Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie geschaffen.

Der Kantonsrat hatte die Revision im vergangenen Herbst beraten und mit grosser Mehrheit verabschiedet. Nach Ablauf der Referendumsfrist kann die Gesetzesrevision nun definitiv in Kraft treten.

Prof. Dr. Bruno Staffelbach, Rektor der Universität Luzern, freut sich: «Mit den zwei neuen Fakultäten können wir unser humanwissenschaftliches Profil optimal abrunden und gewinnen an Attraktivität». Themen rund um Menschen und ihre Institutionen stehen im Zentrum von Forschung und Lehre an der Universität Luzern. Sie verfügt heute nebst dem Departement Ge­sund­heits­wissen­schaften und Medizin über Fakultäten für Theologie, Kultur- und Sozialwissenschaften, Rechts­wissenschaft und Wirtschaftswissenschaften sowie eine Graduierten- und eine Weiterbildungsakademie.

Gesundheitswissenschaften und Medizin: Aufbau bereits erfolgt

Gesundheitswissenschaften und Medizin wurden in den letzten Jahren schrittweise aufgebaut. Mit der Umwandlung vom Departement zur Fakultät wird der gewachsenen Bedeutung Rechnung getragen.

Eine Besonderheit der Fakultät ist die Integration von Gesundheitswissenschaften und Medizin. Es wird bewusst auf teure medizinische Spezialisierungen verzichtet und ein Fokus auf die Hausarztmedizin und die Grundversorgung gelegt. Ein Schwerpunkt wird ferner im Bereich der Rehabilitation gesetzt.

Erst Verhaltenswissenschaften, dann Psychologie

Themen zum Verhalten werden schon heute an der Universität Luzern bearbeitet, etwa in den Bereichen moralisches, religiöses, Finanz-, Gesundheits- oder Organisationsverhalten. Somit gibt es viele Anknüpfungspunkte für die neue Fakultät für Verhaltens­wissen­schaften und Psychologie. Für 2023 ist die Schaffung eines verhaltens­wissen­schaftlichen Forschungslabors geplant. Mit den bestehenden Professuren sollen im 2023 Wahllehrveranstaltungen zu verhaltens­wissenschaftlichen Fragen angeboten und die ersten neuen Professuren für Psychologie besetzt werden.

Im Herbst 2024 soll der erste Bachelorstudiengang, 2027 der erste Masterlehrgang in Psychologie starten. Dabei sind drei berufsnahe Vertiefungen vorgesehen, die schweizweit nicht oder kaum angeboten werden und für die ein ausgewiesener Bedarf besteht: Gesundheits- und Rehabilitationspsychologie, Rechtspsychologie sowie Kinder- und Jugendpsychologie.

Der Aufbau der Fakultät wird wie bereits bei der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und beim Departement für Gesundheitswissenschaften und Medizin mit privaten Drittmitteln finanziert. Dafür liegen Zusagen für Donationen von mehr als 8 Millionen Franken vor.

Höhere Limite für Eigenkapital

Die Revision beinhaltet ferner eine Erhöhung der Limite für die Bildung von Eigenkapital auf 20 von 10 Prozent des Aufwands. Damit kann die Universität Schwankungen der Studierendenzahlen und somit der Einnahmen besser auffangen und negative Jahresabschlüsse über eine längere Zeit selbst ausgleichen.

Schliesslich wird mit der Revision die Leitungsorganisation und die Administration der Universität an die heutige Situation angepasst.