Prozesseigner und Qualitätsbeauftragten

Prozesseigner sind für die Qualität der Leistungen in ihrem Tätigkeitsbereich verantwortlich. Sie sorgen für die Entwicklung und Umsetzung des QMS in diesem Bereich  sowie für die entsprechende Dokumentation. Sie vertreten das Qualitätsmanagement in ihrem Bereich bei Audits  und Akkreditierungsverfahren. Sie können die Aufgaben der Koordination, Entwicklung und Umsetzung delegieren.