Coronavirus: Schutzmassnahmen und Organisation
Stand: 15. Januar
Angesichts markant steigender Corona-Infektionszahlen und verschärfter Regelungen von Bund und Kanton hat die Universität Luzern das COVID-19-Schutzkonzept Mitte Dezember aktualisiert (Änderungen siehe unten). Bis auf Weiteres finden alle Lehrveranstaltungen nur noch digital statt. Der Zutritt zum Uni/PH-Gebäude für Studierende und die Öffentlichkeit ist auf den Zugang zur Bibliothek begrenzt. In der Bibliothek sind nur noch Ausleihen möglich, die Lese- und Arbeitsplätze bleiben geschlossen.
Die jüngsten Beschlüsse des Bundesrats vom 13. Januar sind im aktuellen Schutzkonzept noch nicht mitberücksichtigt. Das Schutzkonzept wird auf Montag, 18. Januar hin aktualisiert.
Auf dieser Seite finden Sie laufend aktualisierte Informationen rund um die Corona-Situation. Bei grösseren Veränderungen werden Studierende, Dozierende und Mitarbeitende per E-Mail informiert.
So schützen wir uns | Infos für Studierende | Infos für Mitarbeitende | Allgemeine Infos
15. Januar
Ab Montag, 18. Januar bleibt das Uni-/PH-Gebäude bis mindestens 28. Februar geschlossen. Die Bibliothek ist für Studierende und Nutzerinnen und Nutzer mit Ausweis einer Hochschulbibliothek weiterhin beschränkt zugänglich. Lesesaal und Arbeitsplätze sind geschlossen, es sind nur die Ausleihe, die Freihandbestände und die Kopiergeräte zugänglich. Der Zugang zur Bibliothek erfolgt über den Nachtzugang rechts vom Haupteingang und ist kontrolliert. Zugang erhalten Studierende von Schweizer Hochschulen nach Vorweisen der Legi, Personen mit einem Bibliotheksausweis einer Schweizer Hochschulbibliothek sowie Mitarbeitende der Universität und der Pädagogischen Hochschule.
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden ab Montag, 18. Januar angepasst. Neu ist von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An Samstagen und sonntags bleibt die Bibliothek geschlossen.
14. Januar
Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt in der Schweiz Pflicht zu Homeoffice. Der Entscheid über Ausnahmen davon obliegt an der Universität Luzern den Dekanen beziehungsweise dem Departementsvorsteher und den Bereichsleitenden.
17. Dezember
Das Uni/PH Gebäude ist ab Samstag, 19. Dezember 2020, 15.30 Uhr, bis und mit Sonntag, 24. Januar 2021 unter Ausschluss von Sonn- und Feiertagen geöffnet, jedoch ausschliesslich für die Ausleihe in der Bibliothek. Die Zugänge zu allen anderen Räumlichkeiten (inkl. Untergeschoss mit Schliessfächern) sind verschlossen, resp. abgesperrt. Der Zugang zur Bibliothek ist über die Frohburgstrasse/den Haupteingang möglich.
14. Dezember
Per 14. Dezember wurde des Schutzkonzept aktualisiert. Die wesentlichen Änderungen:
ZHB-Standort im Uni/PH-Gebäude
In der Bibliothek sind nur noch Ausleihen möglich; die Lese- und Arbeitsplätze bleiben geschlossen. Die Bibliothek schliesst von Montag bis Freitag früher, jeweils um 18.30 Uhr. Die geplanten Sonntagsöffnungen für Studierende der Universität und der PH Luzern – die nächste wäre am 13. Dezember gewesen – entfallen. Es finden keine ZHB-Veranstaltungen statt.
Uni/PH-Gebäude
Das Gebäude schliesst für die Öffentlichkeit und für Studierende von Montag bis Freitag bereits um 19 Uhr.
Hörsäle, Seminarräume, Tutorium im Uni/PH-Gebäude
Diese Räume sind für die Studierenden geschlossen. Studierenden stehen im Uni/PH-Gebäude somit keine Arbeitsplätze zur Verfügung.
Mensa
Die Mensa bleibt voraussichtlich bis Ende Januar geschlossen.
Hochschulsport Campus Luzern (HSCL)
Der HSCL wechselt bis und mit Sonntag, 24. Januar, auf ein rein digitales Sportangebot. Es wird kein physisches Programm durchgeführt (Newsmeldung).
25. November
Der Start ins Frühjahrssemester erfolgt an der Universität Luzern digital. Bis zur Osterpause finden alle Lehrveranstaltungen digital statt. Sofern es die epidemiologische Lage erlaubt, werden die Lehrveranstaltungen in der zweiten Semesterhälfte, also ab dem 12. April 2021, grundsätzlich im hybriden Modus angeboten. Der Entscheid darüber, ob von der rein digitalen auf hybride Lehre gewechselt werden kann, fällt im März 2021.
Die Art der Durchführung anderer Aktivitäten wie Weiterbildungen, Kurse, Tagungen, Sitzungen oder interne und öffentliche Anlässe wird Mitte Januar 2021 festgelegt.
16. November
Wie bereits im Frühjahr können auch im Herbstsemester ein coronabedingter Nachteilsausgleich sowie coronabedingte nachträgliche Urlaubsgesuche beantragt werden. Details siehe unter "Informationen für Studierende".
Neu ab 12. November
Per 12. November wurde des Schutzkonzept aktualisiert. Die wesentlichen Änderungen:
- Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen im Herbstsemester 2020 werden grundsätzlich digital durchgeführt. So können alle Studierenden einbezogen, Planungssicherheit geschaffen sowie die epidemiologischen Risiken minimiert werden.
- Die Mitarbeitenden sind aufgefordert, Personen, die sich ohne Mund-Nasen-Schutzmaske im Uni/PH-Gebäude aufhalten, auf die Maskenpflicht hinzuweisen und bei Verweigerung, eine Maske zu tragen, dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Neu ab 29. Oktober
Nach den Entscheiden des Bundesrats vom 28. Oktober muss das Schutzkonzept der Universität Luzern geringfügig angepasst werden. Die wesentlichen Änderungen:
- Vor den Eingängen zum Uni/PH-Gebäude (Frohburgstrasse, Pausenplatz 2. OG, etc.) muss eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden. Wie bereits im bisherigen Schutzkonzept festgehalten, ist das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen zu beachten.
- Die Zutrittsbeschränkung zu den drei grossen Hörsälen 1, 9 und 10 beträgt neu maximal 50 Personen
Per 29. Oktober hat auch der Hochschulsport Campus Luzern (HSCL) sein Schutzkonzept angepasst. Es gilt weiterhin eine umfassende Maskenpflicht. Zudem ist die maximale Gruppengrösse in jedem Sportangebot auf 15 Personen beschränkt und Trainings mit Körperkontakt können zurzeit nicht angeboten werden. HSCL-Newsmeldung
Neu ab 24. / 26. / 28. Oktober
Nachdem sich die Corona-Situation weiter verschärft hat und keine rasche Besserung in Sicht ist, hat die Universität Luzern per 24. Oktober das COVID-19 Schutzkonzept erneut aktualisiert. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Ab Mittwoch, 28. Oktober, finden alle Lehrveranstaltungen nur noch digital statt
- Die Mitarbeitenden sind aufgefordert, im Homeoffice zu arbeiten, Ausnahmen gelten nur bei absoluter Notwendigkeit.
- Von der Maskentragepflicht ausgenommen sind nur noch
- Personen in Einzelbüros,
- Personen in Mehrpersonenbüros, wenn sie alleine im Büro sind,
- Dozierende, so lange sie während des Unterrichts alleine im Hörsaal sind sowie
- unter bestimmten Bedingungen Personen mit ärztlichem Attest (Details siehe Schutzkonzept). - Sitzungen und Besprechungen werden immer digital durchgeführt
- Tagungen, Kolloquien, Veranstaltungen finden ab dem 28. Oktober rein digital statt;
- Anlässe durch Dritte und mit Beteiligung von Dritten finden ab dem 28. Oktober rein digital statt;
- Weiterbildungsveranstaltungen finden ab dem 28. Oktober rein digital statt, es besteht eine Möglichkeit für eine Ausnahmebewilligung für Veranstaltungen, die bis zum 31. Oktober stattfinden.
Weiterhin gelten die auf 19. Oktober in Kraft getretenen Anpassungen:
- Esswaren dürfen nur noch in der Mensa oder in den Büros und zudem nur sitzend konsumiert werden. Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden. Die Mund-Nase-Schutzmaske muss bis zum Hinsetzen getragen und darf nur zur Konsumation abgenommen werden. Nach der Konsumation ist die Mund-Nasen-Schutzmaske umgehend wieder aufzusetzen.
- Es finden keine von Schutzkonzepten der Gastronomie nicht erfassten Anlässe wie Apéros, Kaffeepausen, Mittagspausen oder Weihnachtsfeiern u.ä. statt.
- Vor den Eingängen zum Uni/PH-Gebäude (Frohburgstrasse, Pausenplatz 2. OG etc.) ist das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen zu beachten.
Schutzkonzept HSCL
Auf Montag, 26. Oktober 2020 passt der Hochschulsport Campus Luzern HSCL sein Schutzkonzept an. Es gilt neu eine Maskenpflicht in allen Sportanlagen.
So schützen wir uns
Die Massnahmen sind integraler Bestandteil des Schutzkonzepts (Anhang A) und für Mitarbeitende und Besuchende verbindlich.
1. Händehygiene
Mitarbeitende, Studierende, Dozierende und Besuchende
- reinigen beim Eintreffen im Gebäude die Hände mit Wasser und Seife oder mit Desinfektionsmittel;
- reinigen die Hände mit Wasser und Seife oder Desinfektionsmittel vor und nach jeder Sitzung, Schalterstunde, Lektion in einem Hörsaal, Seminarraum oder Sitzungszimmer, nach dem Lesen von Zeitungen und anderen aufgelegten Broschüren;
- vermeiden es, Oberflächen von Objekten anzufassen.
2. Distanz halten und Mund-Nasen-Schutzmasken tragen
Mitarbeitende, Studierende, Dozierende und Besuchende
- halten den definierten Grundabstand zu anderen Personen ein;
- tragen in den Räumlichkeiten der Universität Luzern eine Mund-Nasen-Schutzmaske (siehe Ausnahmen im Kapitel 2.2 des Schutzkonzepts bzw. Auflistung unter "Generelle Maskentragepflicht");
- verzichten auf das Händeschütteln und auf andere Formen des Körperkontaktes;
- richten ihre Arbeitsplätze so ein, dass eine Trennung von mindestens dem Grundabstand entsteht;
- beachten den Minimalabstand auch in den Aufenthaltsräumen;
- beschränken ihren Kontakt mit Studierenden und mit Besuchenden auf ein Minimum;
- beschränken den Zutritt für Sprechstunden;
- achten in Schaltersituationen auf den Grundabstand und verwenden – wo dies nicht möglich ist – eine Plexiglasscheibe;
- verzichten auf die Benutzung des Lifts;
- beachten die Personenführungsmassnahmen z.B. im Treppenhaus, bei Wartebereichen, in den Toilettenanlagen.
3. Lüften
- Büros werden mehrmals täglich gut gelüftet.
- Lehrräume sind durch die technische Lüftung optimal gelüftet: Die Fenster bleiben geschlossen.
- Lehrräume verfügen über getrennte Systeme für Frischluft und Abluft. Dank dieser baulichen Voraussetzung ist eine Verbreitung von Viren über das Lüftungssystem ausgeschlossen.
4. Homeoffice
- Mitarbeitende arbeiten wenn immer möglich im Homeoffice.
5. Gefährdete Personen schützen
Alle Universitätsangehörigen machen sich den Schutz gefährdeter Personen zum besonderen Anliegen und ergreifen eigenständig die Initiative, falls sich eine Verbesserungsmöglichkeit ergibt.
Seit Mitte August gilt eine generelle Maskentragepflicht in allen Räumlichkeiten der Universität Luzern. Im Schutzkonzept wird die Maskentragepflicht präzisiert und es werden Ausnahmen definiert.
Der Entscheid für die Maskenpflicht fiel vor dem Hintergrund gestiegener Fallzahlen und der Erkenntnis, dass Corona so rasch nicht verschwinden wird. Die Übertragung des Coronavirus findet durch engen Kontakt, Aerosole und Tröpfchen und Hände statt und kann symptomfrei verlaufen, sodass eine Infektion nicht immer bemerkt wird. Viele Personen, enge Räume und schlechte Lüftung sind Faktoren, welche das Ansteckungsrisiko erhöhen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske führt nachweislich zur Reduktion des Infektionsrisikos.
Auch mit Schutzmasken muss jederzeit der Mindestabstand von 1,5 Metern – nach Möglichkeit – eingehalten werden.
Die Maskentragepflicht gilt auch in der Mensa und im Foyer. Die Mund-Nase-Schutzmaske muss bis zum Hinsetzen getragen und darf nur zur Konsumation abgenommen werden. Nach der Konsumation ist die Mund-Nasen-Schutzmaske umgehend wieder aufzusetzen.
Von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen ausgenommen sind:
- Personen, welche mittels eines ärztlichen Attests von der Maskentragepflicht befreit sind, wobei diese Personen sich nur in Ausnahmefällen und nur bei absoluter Notwendigkeit in den Räumlichkeiten der Universität aufhalten dürfen. Für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen zum Betreten und Aufhalten ist ein Gesuch an den Leiter der Arbeitsgruppe Corona (Prof. Markus Ries) zu stellen und die Stellungnahme des Zuständigen für Gesundheitsfragen in der Arbeitsgruppe Corona (Dr. Christian Schirlo) beizulegen.
- Personen, welche in Einzelbüros arbeiten und Dozierende, solange sie sich allein im Hörsaal aufhalten während des Unterrichts;
- Personen, welche in Mehrpersonenbüros arbeiten, wenn sie allein im Büro sind.
Das Verhalten bei Krankheitssymptoemen und die Quarantäneregeln sind im Kaptel 3.1 des Schutzkonzepts definiert. Mitarbeitende, Studierende, Dozierende und Besuchende bleiben demnach bei Krankheitssymptomen zu Hause und begeben sich für 10 Tage in Quarantäne, wenn sie sich während mindestens 15 Minuten ohne Mund-Nasen-Schutzmaske oder Schutzglas weniger als 1,5 Meter in der Nähe einer infizierten Person aufgehalten haben, sie von kantonalen Stellen dazu angewiesen wurden, eine entsprechende Meldung über die SwissCovid App erhalten haben oder wenn sie aus einem Risikogebiet gemäss Liste BAG in die Schweiz eingereist sind.
Liste der Länder und weitere Infos (BAG)
Für Personen, welche Symptome haben und unsicher sind, wie sie sich verhalten sollen, hat das BAG ein Online-Tool bereitgestellt.
Bei anhaltender Unsicherheit empfiehlt es sich, einen Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren.
Für Fragen zu Quarantäneregelungen des jeweiligen Kantons ist der kantonsärztliche Dienst zuständig.
SwissCovid App und Contact Tracing
Beim Contact Tracing werden enge Kontakte von mit dem Coronavirus infizierten Personen ausfindig gemacht. Die SwissCovid App unterstützt dies: Sie stellt fest, ob wir Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Dadurch können wir Übertragungsketten stoppen. Die Universität Luzern empfiehlt ihren Mitarbeitenden die Nutzung der App. Weitere Infos (BAG)
Coronavirus-Check
Für Personen, welche Symptome haben und unsicher sind, wie sie sich verhalten sollen, hat das BAG ein Online-Tool bereitgestellt. Nach dem Beantworten verschiedener Fragen erhält die Nutzerin oder der Nutzer eine Handlungsempfehlung des BAG. Die Universität Luzern empfiehlt Mitarbeitenden mit Symptomen, den Online-Check durchzuführen. Online-Tool (BAG)
Bitte beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vor dem Coronavirus: bag-coronavirus.ch/.
Informationen für Studierende
Ab Mittwoch, 28. Oktober, finden alle Lehrveranstaltungen nur noch digital statt.
Für die Durchführung von Lehrveranstaltungen wird die Software "Zoom" eingesetzt. Informationen und Anleitungen finden Sie unter www.unilu.ch/go-hybrid
Der Start ins Frühjahrssemester erfolgt an der Universität Luzern digital. Bis zur Osterpause finden alle Lehrveranstaltungen digital statt. Sofern es die epidemiologische Lage erlaubt, werden die Lehrveranstaltungen in der zweiten Semesterhälfte, also ab dem 12. April 2021, grundsätzlich im hybriden Modus angeboten. Der Entscheid darüber, ob von der rein digitalen auf hybride Lehre gewechselt werden kann, fällt im März 2021.
Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen im Herbstsemester 2020 werden grundsätzlich digital durchgeführt. So können alle Studierenden einbezogen, Planungssicherheit geschaffen sowie die epidemiologischen Risiken minimiert werden. Die Details der Prüfungsorganisation – inklusive Massnahmen zur Erschwerung von Missbräuchen und Betrügereien – liegen bei den Fakultäten, welche zu gegebener Zeit informieren werden.
Einzelne Studierende haben in den vergangenen Woche erneut ein behördliches coronabedingtes Aufgebot für den Militär-, Zivilschutz- sowie Zivildienst erhalten. Ebenso wird in mehreren Kantonen bei Personen mit medizinischer oder pflegerischer Ausbildung um einen Einsatz im Assistenzdienst geworben. Zudem können sich, obwohl die Schulen und Krippen geöffnet sind, bei Isolierung, Quarantäne oder Pflege erkrankter Personen in Einzelfällen coronabedingte erweiterte Betreuungspflichten ergeben. Für betroffene Studierende wurde erneut die Möglichkeit eines coronabedingten Nachteilsausgleich geschaffen. Die Modalitäten des Nachteilsausgleiches regeln die jeweiligen Fakultäten bzw. das Departement. Betroffene Studierende melden sich bei ihren Studiengangsleitungen bzw. den fakultären Studienberatungen. Bei coronabedingtem behördlichen Aufgebot prüfen die Studiengangsleitungen bzw. fakultären Studienberatungen die Berechtigung zum Nachteilsausgleich über das Aufgebot, bei coronabedingten erweiterten Betreuungspflichten erfolgt die Abklärung der Berechtigung zum Nachteilsausgleich durch die Fachstelle für Chancengleichheit. In beiden Fällen werden die Massnahmen zum Nachteilsausgleich durch die Fakultäten bzw. das Departement geregelt.
Zwar war Mitte September 2020 bereits vorhersehbar, dass im Herbstsemester 2020 sowohl das universitäre als auch das öffentliche Leben wegen der Covid-19 Pandemie eingeschränkt bleiben würde. Indes war damals (und somit im Zeitpunkt der Frist für die Einreichung eines ordentlichen Urlaubsgesuches) noch nicht erkennbar, dass sich die epidemiologische Lage verschlechtern würde und die Universität gezwungen sein würde, von der hybriden auf die rein digitale Lehre sowie auf digitale Prüfungen umzuschwenken. Falls Studierende trotz der Möglichkeit des coronabedingten Nachteilsausgleichs zum Schluss kommen, dass sie unter den gegebenen Umständen das Herbstsemseter 2020 nicht absolvieren möchten, sondern eher eine Beurlaubung ins Auge fassen, können coronabedingte nachträgliche Urlaubsgesuche bis zum 30. November an die Dekane der jeweiligen Fakultäten bzw. an den Departementsvorsteher eingereicht werden. Werden entsprechende Gesuche bewilligt, so wird die für das Herbstsemester 2020 bereits bezahlte Studiengebühr auf das Frühjahrssemeter 2021 umgebucht. Beurlaubte Studierende bleiben immatrikuliert, dürfen jedoch weder an Lehrveranstaltungen teilnehmen noch Studienleistungen erbringen oder Prüfungen ablegen.
Für Doktorierende, PostDocs und Incomings wurde ein neues Beratungsangebot geschaffen: Bei persönlichen, emotionalen und psychologischen Anliegen können Sie sich - völlig kostenlos - an counselling für eine streng vertrauliche Beratung wenden. Als ausgebildete und praktizierende Psychologin verfügt die beratende Person über eine langjährige, spezialisierte Erfahrung in der Beratung von Studierenden und Wissenschaftlern. Fern-Einzelsitzungen über das Internet werden in Englisch, Französisch oder Italienisch angeboten. @ unilu.ch
Weitere Themen siehe "Allgemeine Informationen"
Informationen für Mitarbeitende
Die Bestellung von Schutzmaterial für die Phase nach dem 8. Juni erfolgt über Fakultätsmanager und -managerinnen und Leitungspersonen der Dienste.
Besprechungen und Sitzungen finden immer digital statt.
Die Mitarbeitenden sind aufgefordert, im Homeoffice zu arbeiten, Ausnahmen gelten nur bei absoluter Notwendigkeit. Die Arbeit im Homeoffice hat in Absprache mit der vorgesetzten Person zu erfolgen.
Die Arbeit im Homeoffice richtet sich nach der bestehenden Regelung gemäss Merkblatt vom 24. Januar 2017. Vorgesetzte sind aufgerufen, Homeoffice zu bewilligen. Allerdings muss der Betrieb aufrecht erhalten bleiben und Ansprechpersonen pro Team müssen erreichbar sein.
Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt in der Schweiz Pflicht zu Homeoffice. Der Entscheid über Ausnahmen davon obliegt an der Universität Luzern den Dekanen beziehungsweise dem Departementsvorsteher und den Bereichsleitenden.
Weitere Infos zum Thema Homeoffice
Mitarbeitende, die krank sind, positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder typische Symptome (insbesondere Fieber und/oder Husten) zeigen, melden sich umgehend bei der vorgesetzten Person und bleiben zu Hause. Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dasselbe gilt für Mitarbeitende, die nahen Kontakt mit einer Person hatten, die am Coronavirus erkrankt ist, und sich deshalb aufgrund der Anordnung der zuständigen kantonalen Stellen (Contact Tracing) in Quarantäne begeben müssen oder sich aufgrund einer Meldung der SwissCovid App in Selbstisolation begeben. Sofern es möglich ist, wird Homeoffice geleistet. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht, falls kein Homeoffice möglich ist und die Quarantäne Folge einer Reise in ein Risikogebiet war, nach deren Rückkehr gemäss Bundesvorschrift zwingend eine Quarantäne befolgt werden muss.
Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Gebieten
Seit 6. Juli 2020 gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Gebieten. Die Pflicht gilt während 10 Tagen nach der Einreise. Liste der Länder und weitere Infos (BAG)
Für die Durchführung von Lehrveranstaltungen und Sitzungen wird die Software "Zoom" eingesetzt. Informationen und Anleitungen finden Sie unter www.unilu.ch/zoom
Für die Dozierenden wird ein Unterstützungsangebot in Hinblick auf die Durchführung der hybriden Lehre organisiert. Weitere Inforation unter www.unilu.ch/hybrid
Allgemeine Informationen
Das aktuell gültige Schutzkonzept für die Universität Luzern trat per 19. Dezember in Kraft. Die jüngsten Beschlüsse des Bundesrats vom 13. Januar sind im aktuellen Schutzkonzept noch nicht mitberücksichtigt. Das Schutzkonzept wird auf Montag, 18. Januar hin aktualisiert.
Bibliothek, Mensa, Studiladen und Hochschulsport haben eigene, von der Universität genehmigte Schutzkonzepte. Die jüngsten Änderungen sind in den hier aufgeführten Konzepten noch nicht integriert.
Das Uni/PH Gebäude ist ab Samstag, 19. Dezember 2020, 15.30 Uhr, bis und mit Sonntag, 24. Januar 2021 unter Ausschluss von Sonn- und Feiertagen geöffnet, jedoch ausschliesslich für die Ausleihe in der Bibliothek. Die Zugänge zu allen anderen Räumlichkeiten (inkl. Untergeschoss mit Schliessfächern) sind verschlossen, resp. abgesperrt. Der Zugang zur Bibliothek ist über die Frohburgstrasse/den Haupteingang möglich;
Ab Montag, 18. Januar bleibt das Uni-/PH-Gebäude bis mindestens 28. Februar geschlossen. Die Bibliothek ist für Studierende und Nutzerinnen und Nutzer mit Ausweis einer Hochschulbibliothek weiterhin beschränkt zugänglich.
In allen Räumlichkeiten (Uni/PH-Gebäude und Nebenstandorte) der Universität Luzern muss/müssen jederzeit:
- der Mindestabstand von 1,5 Meter – nach Möglichkeit – eingehalten werden;
- die Hygienevorschriften gemäss Anhang A des Schutzkonzepts beachtet werden;
- eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden, unabhängig davon, ob der der Mindestabstand eingehalten werden kann (Ausnahmen gelten für Personen in Einzelbüros; Personen in Mehrpersonenbüros, wenn sie alleine im Büro sind; Dozierende, so lange sie während des Unterrichts alleine im Hörsaal sind sowie unter bestimmten Bedingungen Personen mit ärztlichem Attest);
- die maximalen Belegungszahlen der Hörsäle gemäss Anhang B des Schutzkonzepts beachtet werden.
Hörsäle, Seminarräume, Tutorium im Uni/PH-Gebäude sind für die Studierenden geschlossen, Studierenden stehen im Uni/PH-Gebäude somit keine Arbeitsplätze zur Verfügung.
Dozierende dürfen Vorlesungen in Hörsälen ohne Anwesenheit von Studierenden halten.
Es finden keine von Schutzkonzepten der Gastronomie nicht erfassten Anlässe wie Apéros, Kaffeepausen, Mittagspausen oder Weihnachtsfeiern u.ä. statt.
Vor den Eingängen zum Uni/PH-Gebäude (Frohburgstrasse, Pausenplatz 2. OG etc.) ist das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen zu beachten und es muss eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden.
Bibliothek, Mensa, Studiladen und Hochschulsport haben eigene, von der Universität genehmigte Schutzkonzepte, welche beim Betreten ihrer Räumlichkeiten zu beachten sind. Die jüngsten Änderungen sind in den hier aufgeführten Konzepten noch nicht integriert.
Die ebenfalls im Gebäude beheimatetet Pädagogische Hochschule regelt den Zugang zu ihren Räumen in einem eigenen Schutzkonzept.
Die – am Abend zurzeit reduzierten – Öffnungszeiten des Uni/PH-Gebäudes sind:
Uni/PH-Gebäude | Bibliothek | |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 7.00 bis 19.00 Uhr | 7.30 bis 18.30 Uhr |
Samstag | 7.45 bis 15.30 Uhr | 7.45 bis 15.30 Uhr |
Weitere Infos
Die Bibliothek im Uni/PH-Gebäude ist für die Ausleihe eingeschränkt geöffnet. Die Schutzmassnahmen beinhalten unter anderem eine Begrenzung der Zutritte mittels "Tropfenzähler". Lern- und Arbeitsplätze stehen zurzeit nicht zur Verfügung.
In den öffentlich zugänglichen Räumen der Bibliothek gilt eine Maskentragepflicht.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 7.30 bis 18.30 Uhr
Samstag 7.45 bis 15.30 Uhr
Die geplanten Sonntagsöffnungen für Studierende der Universität Luzern – 13./20. Dezember und 10./17. Januar – enfallen.
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden ab Montag, 18. Januar angepasst. Neu ist von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An Samstagen und sonntags bleibt die Bibliothek geschlossen. Der Zugang zur Bibliothek erfolgt über den Nachtzugang rechts vom Haupteingang und ist kontrolliert. Zugang erhalten Studierende von Schweizer Hochschulen nach Vorweisen der Legi, Personen mit einem Bibliotheksausweis einer Schweizer Hochschulbibliothek sowie Mitarbeitende der Universität und der Pädagogischen Hochschule.
Lernplätze / Gruppenarbeitsräume
Aufgrund der behördlichen Vorgaben sind nur noch Ausleihen möglich; die Lese- und Arbeitsplätze bleiben geschlossen.
Ausleihe
Die Freihandbestände sind zugänglich. Alle ausleihbaren Medien können am Selbstverbucher oder an der Theke ausgeliehen werden. Die Mediennutzung vor Ort (also z.B. Tageszeitungen) ist nicht möglich.
Neue Rechercheplattform swisscovery
Seit dem 7. Dezember ist die neue Rechercheplattform swisscovery in Betrieb: https://rzs.swisscovery.slsp.ch. Die Recherche und Ausleihe über die bisherigen Plattformen iluplus und swissbib ist nicht mehr möglich. Mehr Informationen
Elektronische Medien
Das Angebot an elektronischen Medien ist rund um die Uhr unter www.zhbluzern.ch/recherche/e-medien zugänglich.
Weitere Informationen
Website der ZHB Luzern: www.zhbluzern.ch
Aufgrund der behördlichen Vorgaben wechselt der Hochschulsport Campus Luzern (HSCL) vorerst bis am 24. Januar auf ein rein digitales Sportangebot. Es wird kein physisches Angebot durchgeführt. HSCL-Newsmeldung vom 11. Dezember
Der Start ins Frühjahrssemester erfolgt an der Universität Luzern digital. Bis zur Osterpause finden alle Lehrveranstaltungen digital statt. Sofern es die epidemiologische Lage erlaubt, werden die Lehrveranstaltungen in der zweiten Semesterhälfte, also ab dem 12. April 2021, grundsätzlich im hybriden Modus angeboten. Der Entscheid darüber, ob von der rein digitalen auf hybride Lehre gewechselt werden kann, fällt im März 2021.
Die Art der Durchführung anderer Aktivitäten wie Weiterbildungen, Kurse, Tagungen, Sitzungen oder interne und öffentliche Anlässe wird Mitte Januar 2021 festgelegt.
Für unversitätsspezifische Fragen von Universitätsangehörigen (also Studierenden, Mitarbeitenden und Dozierenden): safecorona. @ unilu.ch
Die Psychologische Beratungsstelle (PBLU) Campus Luzern bietet Studierenden, Dozierenden und Mitarbeitenden der Hochschulen in spezifischen Belastungssituationen und bei Problemen Unterstützung, Beratung und Begleitung an. Die Beratung ist unentgeltlich und vertraulich. Es kann frei zwischen persönlichem Gespräch, Onlineberatung oder telefonischem Gespräch gewählt werden. Weitere Infos (Website Psychologische Beratungsstelle)
Für Gespräch und Beratung in schwierigen Situationen steht auch die Hochschulseelsorge zur Verfügung.
Hilfsangebote rund um die psychische Gesundheit (Zusammenstellung des BAG)
Die Universität beobachtet die Situation laufend, beurteilt die Lage auf Basis der Informationen der zuständigen eidgenössischen und kantonalen Behörden und hält sich an deren Vorgaben. Die Universitätsleitung hat die nötigen Vorkehrungen getroffen, um der Lage entsprechend adäquat reagieren zu können. Es wurde die Taskforce "Arbeitsgruppe Corona" eingesetzt, welche die Lage sukzessive beobachtet und beurteilt.
Offizielle Informationen der Behörden