Während das Recht der Havarie-grosse eines der ältesten Rechtsinstitute des Schifffahrtsreches überhaupt ist, ist das europäische Frachtrecht für Binnenschifffahrt ein Rechtsgebiet, das aktuell ständiger Weiterentwicklung und Veränderung unterliegt und in den verschiedenen europäischen Staaten teilweise ganz erhebliche Unterschiede aufweist.
Dr. Martin Fischer untersucht in diesem Aufsatz Fragestellungen von hoher praktischer Relevanz in Havarie-grosse-Situationen.
Insbesondere untersucht er die Frage, ob im Nachhinein oder schon im Vorhinein gegen die Verpflichtung des Absenders, den Ladungsbeitrag nach Havarie-grosse-Recht zu zahlen, frachtrechtliche Gegenansprüche geltend gemacht werden können, so dass ein Rückforderungsrecht oder sogar eine rechtsvernichtende Einrede entsteht. Es geht also um die Frage, ob die Ladung letztendlich erfolgreich verpflichtet werden kann, an den Kosten für Rettung von Schiff und Ladung teilzunehmen.
Diese Frage behandelt Dr. Martin Fischer sowohl unter dem Gesichtspunkt des Rechtes der Havarie-grosse, unter frachtrechtlichen Gesichtspunkten mit einem Annex zum Deliktsrecht sowie nach prozessualen Bestimmungen über die Zuständigkeit.
Deutsche Gesellschaft für Transportrecht