Das Protokoll vom 5. Juli 1978 zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr wurde von Russland in diesem Frühjahr ratifiziert.
In dem Protokoll zum CMR von 1978 wurden bereits seinerzeit die Haftungshöchstgrenzen vom Goldstandart abgelöst und durch die Sonderziehungsrechte (SZR) ersetzt. Russland hat diese Regelungen nun nachvollzogen.