Liebe Trainingsleiterin, lieber Trainingsleiter
Wir freuen uns darauf, dass wir ab kommendem Montag, 19.04.2021 grundsätzlich Indoor Trainings durchführen dürfen und somit wieder ein umfassendes Hochschulsportangebot möglich wird. Über die mögliche Durchführung von Indoor Sportangeboten im Fitness- und Tanzraum im Uni/PH-Gebäude werden wir dich am Dienstag informieren können.
Voraussetzung dafür ist, dass wir die verschiedenen vom Bundesrat verordneten Vorgaben sowie die HSCL-Verhaltensregeln und -Schutzkonzepte jederzeit einhalten. Wir danken dir, dass du unsere Verhaltensregeln stets vorbildlich und verantwortungsvoll durchsetzt.
Zudem dürfen wir dir mitteilen, dass der HSCL aus Kulanzgründen im Rahmen einer Härtefallmassnahme allen Trainingsleitenden 50% ihres Lohns rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 erstattet. Weitere Details dazu erfährst du im Kapitel «Aktuelles».
Solltest du nach der Lektüre dieses Newsletters noch offene Fragen bezüglich deines Trainingsleitereinsatzes haben, dann meldest du dich für weitere Informationen bitte direkt bei deiner verantwortlichen Hochschulsportlehrperson.
Wir wünschen dir einen guten Start in die nächste Woche und bedanken uns herzlich für dein Engagement und deine Arbeit für den HSCL.
Sportliche Grüsse
Benedikt Nann, Hochschulsportlehrer und Stv. Leiter HSCL
Schutzkonzepte, Verhaltensregeln und Contact Tracing
Als Trainingsleiterin und Trainingsleiter ist es deine Pflicht, alle Verhaltensregeln welche auf unserem Schutzkonzept basieren, jederzeit einzuhalten und durchzusetzen. Für deine Unterrichtstätigkeiten sind folgende Punkte speziell zu beachten:
- In allen Sportanlagen sowie während den Indoor-Trainings gilt jederzeit eine Maskenpflicht für dich und alle Teilnehmenden. Der Minimalabstand von 1.5m darf auch mit Maske nicht unterschritten werden. Auf Körperkontakt wird ganz verzichtet.
- In Outdoor-Trainings sind alle Personen während der Ausübung einer Aktivität, sofern der Abstand von 1.5m eingehalten werden kann, von der Maskenpflicht befreit.
- Die Teilnehmenden erscheinen kurz vor Lektionsbeginn am Trainingsort und verlassen diesen nach Beendigung des Trainings unverzüglich.
- Der HSCL empfiehlt dir und deinen Teilnehmenden umgezogen zu erscheinen und zu Hause zu duschen.
- Die Teilnahme an HSCL Sportangeboten ist nur mit einer Online Anmeldung erlaubt und auf maximal 14 Personen beschränkt. Keine Anmeldung = kein Zutritt zum Training.
- Du überprüfst jede anwesende Person im TL-Tool und markierst diese mit einem Haken. Im Falle einer Infektion in einem HSCL Training verlangt der Kanton eine lückenlose Liste aller Anwesenden.
- Solltest du bezüglich Überprüfung der teilnehmenden Personen im Zusammenhang mit dem Contact Tracing Unregelmässigkeiten entdecken, dann melde dich bitte direkt bei unserem Sicherheitsverantwortlichen Jürg per WhatsApp (079 536 64 11).
- Solltest du dich krank fühlen, sage dein Training möglichst frühzeitig ab und suche eine Stellvertretung aus dem TL-Pool.
Härtefall-Massnahmen für alle Trainingsleitenden
Beim nächsten Lohnlauf Ende Juli wird dir der HSCL 50% deines Lohnes für die geplanten regelmässigen Trainings, Kurse, Camps und Dienstleistungen, welche bis zum Ende des Frühjahrssemester (FS21) nicht stattfinden können, rückwirkend ab dem 01. Januar 2021 erstatten. Diese Regelung gilt für alle Trainingsleitenden, welche ein Sportangebot in diesem Zeitabschnitt geleitet hätten.
Falls du während dieser Zeit digital unterrichtet hast, ein Video produziert hast oder ein Sportangebot «Spezial Outdoor» (welches normalerweise in einem Raum/einer Halle stattfinden würde) geleitet hast, erhältst du diesen Lohnanteil zusätzlich.
Zoom-Spesenentschädigung für Trainingsleitende
Trainingsleitende, welche per Zoom unterrichten, haben zusätzlich zu den Rückvergütungen des Zoom Pro-Accounts Anrecht auf Spesen in Form eines monatlichen Pauschalbetrages von CHF 30.00 und einer einmaligen Kostenbeteiligung an einer Webcam oder einem Headset von CHF 20.00. Weitere Informationen und das Spesenreglement mit dem Spesenformular findest du im TL-Bereich auf unserer Webseite.
Verstärkungen für das HSCL-Team
Wir freuen uns darauf, dass Jana Swienty unser Administrations-Team per Anfang Mai verstärken wird. Sie übernimmt vor allem die Bereiche Statistik, Finanzen und Controlling, Bewirtschaftung der Sportanlagen und Eventmanagement.
Zudem konnten wir Simona Emmenegger, unsere ehemalige Praktikantin, als temporäre Verstärkung bis mindestens Ende September 2021 einstellen.
Lohnabrechnung
Wir bitten dich, die Haken bei deinem Namen im TL-Tool für jedes Training, welches du leitest, unmittelbar vor oder nach deinem Training zu setzen und allfällige Abweichungen deinem/r verantwortlichen Hochschulsportlehrer*in zu melden. Dies gilt auch für alle Zoom-Lektionen. Die nächste Lohnauszahlung erfolgt Ende Juli 2021 für alle geleisteten Stunden in den Monaten April, Mai, Juni, sowie die Zahlungen gemäss den oben bereits beschriebenen Härtefall-Massnahmen.
Winteruniversiade 2021
Am 11. Dezember 2021 wird der grösste Multisport-Anlass nach den Olympischen Spielen im Winter bei uns in Luzern eröffnet. Die 30. Durchführung ist ein gemeinsames Projekt der sechs Zentralschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug sowie der Stadt Luzern. Für diesen Grossevent werden zahlreiche Volunteers gesucht. Du kannst dich direkt auf der Webseite der Winteruniversiade 2021 dafür bewerben.
Offene Stellen
Falls du mit deiner TL-Tätigkeit noch nicht ganz ausgelastet bist und bei uns oder unseren Partner noch mehr unterrichten möchtest, kannst du dich jederzeit über offene Stellen auf der Webseite informieren.
Öffnungs- und Schliessungszeiten 2021
Alle wichtigen Öffnungs- und Schliessungszeiten findest du auf unserer Webseite. Zudem findest du beim jeweiligen Sportangebot unter "Termine und weitere Infos" eine jederzeit aktuelle Auflistung der Trainingsdaten.
Antrag auf AHV/IV/EO-Abzug
Bei allen Trainingsleitenden, die im Rahmen der Einführung der neuen Anstellungsbedingungen im 2020 angegeben haben, dass sie einen AHV/IV/EO-Abzug möchten, erfolgt dieser Abzug per 1. Januar 2021. Da der Abzug bei der Januar-Lohnauszahlung aus administrativen Gründen noch nicht vorgenommen werden konnte, wird dieser bei der nächsten Lohnabrechnung zusätzlich belastet.
Gast-Ausweis
Jede/r Trainingsleitende kann pro Jahr einer Person den Bezug eines HSCL-Gast-Ausweises ermöglichen. Mit diesem Ausweis kann das gesamte HSCL-Angebot genutzt werden. Zum Anmeldeformular
Universität Luzern Hochschulsport Campus Luzern | HSCL Sentimattstrasse 1 | 6003 Luzern T +41 41 229 50 85 www.hscl.ch | www.unilu.ch
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