Bundesrat bestätigt Beitragsberechtigung

Der Bundesrat hat die Universität Luzern gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) als beitragsberechtigt anerkannt. Diesem Beschluss vorausgegangen ist die institutionelle Akkreditierung durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat.

Blick auf die Fassade des Uni/PH-Gebäudes neben Bahnhof, KKL und See, in dem die Universität Luzern beheimatet ist

Mit dem Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) am 1. Januar 2015 müssen sich alle bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» zu bezeichnen. Die Akkreditierung ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und Bundesmittel zu erhalten.

Der Beschluss des Bundesrats für die beitragsrechtliche Anerkennung für die Universität Luzern sowie für die Universitäten Bern und Neuenburg erfolgte am 30. September.

Original-Mitteilung des Bundesrats