Stephan Hartmann zum Bundesrichter gewählt

Prof. Dr. Stephan Hartmann, Titularprofessor und langjähriger Lehrbeauftragter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, ist von der Vereinten Bundesversammlung zum Bundesrichter gewählt worden.

Prof. Dr. Stephan Hartmann
Prof. Dr. Stephan Hartmann (Quelle: ag.ch/zVg.)

Die Wahl von Stephan Hartmann ans oberste Gericht des Landes erfolgte mit einem Glanzresultat von 223 von insgesamt 229 gültigen Stimmen. Der derzeitige Oberrichter im Kanton Aargau ist seit 2003 und somit ihren Anfangsjahren Lehrbeauftragter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät . Er hielt bisher unter anderem Lehrveranstaltungen zum Obligationenrecht, Konsumentenvertragsrecht und Zivilprozessrecht. Hartmann wurde im Jahr 2005 an der Universität Luzern mit der Venia Legendi für Privat- und Handelsrecht sowie Privatrechtsvergleichung habilitiert. Er hält eine Titularprofessur.

Mitteilung Parlamentsdienste vom 16.06.2021