Transportkollisionsrecht

Aktueller Aufsatz über die Rolle des IPR bei der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern

Die Bestimmung des anwendbaren Rechts erweist sich im internationalen Gütertransport als sehr komplex. Denn das Transportrecht zeichnet sich durch eine weitreichende Zersplitterung der Rechtsquellen auf unterschiedlichen Hierarchieebenen aus: Es sind internationale Staatsverträge, europäische Rechtsakte, nationale Gesetze und Verordnungen, anerkannte private Regelwerke und allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten. Angesichts dieses vielschichtigen Regelungsgeflechts wird gar von einem «Labyrinth des Transportrechts» gesprochen.
 
In einer Prof. Dr. Anton K. Schnyder gewidmeten und kürzlich erschienenen Festschrift äussern sich Andreas Furrer und Juana Vasella zur Frage, ob im Bereich des Gütertransportrecht spezifische kollisionsrechtliche Regeln erkennbar sind, die sich innerhalb des gegebenen dogmatischen Rahmens als eigenständiges System im Internationalen Privatrecht (IPR) etabliert haben. Sie kommen zum Schluss, dass sich ein von ihnen neu als «Transportkollisionsrecht» bezeichnetes Normenkonzept ausmachen lässt, das besondere Regelungen beinhaltet, die die kollisionsrechtliche Beurteilung des Gütertransports prägen. Die beiden Autoren erläutern die Bedeutung und skizzieren das Zusammenspiel der gütertransportrechtlichen Kollisionsregeln. Ein Prüfschema für die Praxis rundet den Beitrag ab.

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Erst mittels einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Rechtsnormen können konkrete Fragen wie nach dem maximalen Haftungsrisiko des Frachtführers beantwortet werden: Nach der Beurteilung, welche internationalen und nationalen Regelungen zur Anwendung gelangen und welche davon zwingend ausgestaltet sind, sind diese Bestimmungen hierarchisch zu strukturieren und es ist zu prüfen, welche vertraglichen Gestaltungsspielräume den Parteien überhaupt noch offenbleiben und auf der Grundlage welcher Normen die Rechtsfrage schliesslich zu beantworten ist.

Diese gegenseitige Abgrenzung der internationalen und nationalen Normen führt letztlich zum Kollisionsrecht: Die praktisch relevante Frage nach den einschlägigen Kollisionsregeln kann dabei nicht einfach auf das (allgemeine) Kollisionsrecht für Schuldverträge abgestützt werden, obschon es sich bei privatrechtlichen Transportverträgen um vertragsrechtliche Vereinbarungen handelt. Dieser Beitrag zeigt auf, dass im Bereich des Transportrechts zahlreiche (spezielle) Sonderanknüpfungsklauseln greifen, die sich aus den Rechtsfolgen der grenzüberschreitenden Beförderungsverträge und den Wechselwirkungen der entsprechenden Regelungen auf internationaler und nationaler Ebene ergeben.