FoKo–Gesuche
Es bestehen jährlich zwei Eingabetermine für Gesuche an die Forschungskommission der Universität Luzern (FoKo): ein Frühlings- und ein Herbsttermin. Bitte prüfen Sie vorgängig, ob Sie antragsberechtigt sind im FoKo-Reglement, § 4.
Dringliche Unterstützungsgesuche für Beiträge bis CHF 12'000 können laufend eingereicht werden bei stichhaltig begründeter Dringlichkeit. Die FoKo behandelt diese adhoc im Umlaufverfahren. Ein solches Verfahren dauert ca. drei Wochen während der Semester. Während den Ferien kann es länger dauern, insbesondere in der Sommerpause und über den Jahreswechsel (bitte meiden, falls möglich). Kleinere Vorhaben können direkt von den Fakultäten unterstützt werden, siehe mehr Informationen.
Die FoKo behandelt keine rückwirkenden Gesuche.
Termine für ordentliche Gesuche 2022
Eingabetermine | FoKo-Sitzungstermine |
---|---|
14. März 2022 | 07. April 2022 |
03. Oktober 2022 | 27. Oktober 2022 |
Gesuchseingabe und Schlussberichte ab 2021: myFoKo
Die FoKo-Gesuche müssen ab 2021 über das Forschungsinformationssystem (FIS) via myFoKo eingegeben und verwaltet werden. Dort finden Sie Formulare (Templates) für alle Förderinstrumente und die Schlussberichte vor:
- FIS: https://fis.unilu.ch
- Login mit: Switch edu-ID
- Menu-Leiste: myFoKo
Bitte kontaktieren Sie uns bei Unterstützungsbedarf: foko @ unilu.ch
Reglement und Merkblatt der FoKo, gültig ab 2021
Neuerungen FoKo-Förderung ab 2021
- Aufhebung Subsidiaritätsprinzip
FoKo-Gesuche für alle Förderungsinstrumente können neu ohne den Nachweis von Drittmittelbemühungen bzw. von Drittmitteln eingereicht werden. Das Subsidiaritätsprinzip wurde aufgehoben. - Anhebung Maximalbetrag: CHF 30'000
Der maximale Unterstützungsbetrag für Projekte und Teilprojekte beträgt neu CHF 30'000 (alt: CHF 20'000). - Festlegung Minimalbetrag: CHF 1'000
Es gilt neu ein minimaler Gesuchsbetrag von CHF 1'000. - Maximalbetrag in dringlichen Umlaufverfahren: CHF 12'000
Der maximale Gesuchsbetrag für ein dringliches Umlaufverfahren beträgt neu CHF 12'000 (alt: CHF 8'000). Die stichhaltige Begründung der Dringlichkeit bleibt weiterhin nötig. - Anhebung SpeedUp (Sabbatical für Postdocs): CHF 25'000
Der Betrag für die Ersatzanstellung beträgt neu CHF 25'000 (alt: CHF 20'000). - Die Fakultäten und das Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin verfügen ergänzend zu den FoKo-Mitteln über Gelder (je CHF 20'000 jährlich) zur Förderung kleinerer Forschungsvorhaben.
Mehr Infos
Schlussberichtsformulare der FoKo für Gesuche, eingereicht bis Ende 2020
Reglement und Merkblatt der FoKo, gültig für Gesuche, eingereicht bis Ende 2020
Neuerungen FoKo-Förderung ab 2021
- Aufhebung Subsidiaritätsprinzip
FoKo-Gesuche für alle Förderungsinstrumente können neu ohne den Nachweis von Drittmittelbemühungen bzw. von Drittmitteln eingereicht werden. Das Subsidiaritätsprinzip wurde aufgehoben. - Anhebung Maximalbetrag: CHF 30'000
Der maximale Unterstützungsbetrag für Projekte und Teilprojekte beträgt neu CHF 30'000 (alt: CHF 20'000). - Festlegung Minimalbetrag: CHF 1'000
Es gilt neu ein minimaler Gesuchsbetrag von CHF 1'000. - Maximalbetrag in dringlichen Umlaufverfahren: CHF 12'000
Der maximale Gesuchsbetrag für ein dringliches Umlaufverfahren beträgt neu CHF 12'000 (alt: CHF 8'000). Die stichhaltige Begründung der Dringlichkeit bleibt weiterhin nötig. - Anhebung SpeedUp (Sabbatical für Postdocs): CHF 25'000
Der Betrag für die Ersatzanstellung beträgt neu CHF 25'000 (alt: CHF 20'000). - Die Fakultäten und das Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin verfügen ergänzend zu den FoKo-Mitteln über Gelder (je CHF 20'000 jährlich) zur Förderung kleinerer Forschungsvorhaben.
Mehr Infos
Nachwuchsförderung
- Graduate Academy der UniLu (alle Fakultäten)
- Graduate School of Humanities and Social Sciences (GSL/KSF)
- Rektorat: Druckkostenbeitrag Dissertationen
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Betreffend Gleichstellungsangelegenheiten: Gleichstellungskommission der UniLu (GLK)