Häufig gestellte Fragen (FAQs) bei FoKo-Gesuchen
Die FoKo will Forschung ermöglichen. Sie unterstützt Forschungsprojekte, Drittmittelgesuche (Anschubfinanzierungen mit und ohne Bridge), den Abschluss von Habilitationen (SpeedUp), Publikationen, fremdsprachige Lektorate und Vermittlungsprojekte, die Organisation und Teilnahme von bzw. an Tagungen, den Austausch und die Vernetzung von Forschenden intern und extern.
(siehe: FoKo-Merkblatt, § 4)
Die FoKo unterstützt Forschungsprojekte oder -teilprojekte in der Regel mit maximal CHF 30'000. Für die einzelnen Förderinstrumente gelten die entsprechenden Richtlinien und Beschränkungen.
(siehe: FoKo-Merkblatt, § 4)
Ja, die FoKo der minimale Unterstützungsbetrag beläuft sich auf CHF 1'000.
(siehe: FoKo-Merkblatt, § 4.1)
Das wissenschaftliche Universitätspersonal, ab Postdoc. Doktorierende sind nicht antragsberechtigt.
(siehe: FoKo Reglement, § 4)
Es gibt zwei reguläre Eingabetermine pro Jahr, einen im Frühling und einen im Herbst.
(siehe: FoKo-Eingabetermine)
Ja, Gesuche für Beiträge in der Höhe bis maximal CHF 12‘000 sind jederzeit möglich, wenn die Dringlichkeit stichhaltig begründet ist. Die FoKo behandelt solche Gesuche im Umlaufverfahren.
(siehe: FoKo-Merkblatt, § 3, b)
Nein, die FoKo behandelt keine rückwirkenden Gesuche.
(siehe: FoKo-Merkblatt, § 3)
Der Nachweis von Drittmittelbemühungen muss ab 2021 nicht mehr erbracht werden bei der Einreichung von FoKo-Gesuchen. Das Subsidiaritätsprinzip wurde Ende 2020 aufgehoben. Es gelten die Richtlinien der einzelnen Förderinstrumente.
(siehe: FoKo-Merkblatt, § 4)
Bei jedem FoKo-Gesuch muss das entsprechende Antragsformular auf der Plattform myFoKo im Forschungsinformationssystem der Universität Luzern (FIS) ausgefüllt und die verlangten Beilagen angefügt werden. Das Gesuch muss auf myFoKo abgesendet werden.
(siehe: FoKo-Merkblatt, § 2)
Die wichtigsten Kriterien zur Beurteilung von FoKo-Gesuche sind die wissenschaftliche Qualifikation der Forschenden und die wissenschaftliche Qualität des beantragten Forschungsvorhabens. Bei den Förderungsprioritäten sind Forschungsprojekte und Anschubfinanzierungen vorrangig, gefolgt von Tagungen und Publikationen. Die Kriterien und Prioritäten sind im FoKo-Reglement aufgelistet.
(siehe: FoKo-Reglement, § 7)
Die Gesuchstellenden erhalten den schriftlichen FoKo-Bescheid in der Regel eine Woche nach der FoKo-Sitzung. Bei dringlichen Gesuchen im Umlaufverfahren während des Semesters erfolgt der Bescheid circa drei Wochen nach der Gesuchseingabe. Während Ferienperioden dauert es länger.
Die Beitragsempfangenden sind verpflichtet, einen Schlussbericht mit der vom Finanz- und Rechnungswesen geprüften Schlussabrechung zuhanden der Präsidentin oder des Präsidenten der FoKo einzureichen. Dies muss bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Forschungsvorhabens erfolgt sein unter Verwendung des Schlussberichtsformulars auf myFoKo.
(siehe: FoKo-Merkblatt, § 7)
Ansprechsperson für inhaltliche und formale Fragen ist der Leiter Stelle Forschungsförderung, Dr. Bruno Z’Graggen. Weiter können auch der Prorektor Forschung und FoKo-Präsident, Prof. Dr. Alexander Trechsel oder das FoKo-Sektretariat, Lucette Oggier für Auskünfte gerne angefragt werden.
Kontakt: foko @ unilu.ch