Neues Buch VI über die Strafbestimmungen des CIC/1983

Papst Franziskus hat am 1. Juni 2021 das überarbeitete Buch VI des CIC/1983 promulgiert.

Die Strafbestimmungen der Kirche standen in den letzten Jahren vermehrt im Blick nicht nur der kirchlichen Öffentlichkeit. Schon 2007 gab Benedikt XVI. dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte den Auftrag, das Buch VI über die Strafbestimmungen des kirchlichen Gesetzbuches (CIC/1983) zu überarbeiten. Am 23. Mai 2021 setzte Papst Franziskus die überarbeiteten Normen durch die Apostolische Konstution "Pascite Gregem Dei" (lat. Weidet die Herde Gottes) in Kraft. Die Konstitution wurde am 1. Juni 2021 veröffentlicht und bestimmt, dass die Normen am 8. Dezember 2021 gültig werden.

In der Apostolischen Konstitution geht Franziskus auf die Frage ein, warum die Kirche überhaupt Strafnormen besitzen und welchem Ziel sie dienen: 

Seit den Zeiten der Apostel hat sich die auf ihrem irdischen Pilgerweg fortschreitende Kirche Verhaltensregeln gegeben, die im Laufe der Jahrhunderte einen zusammenhängenden Corpus verbindlicher sozialer Normen formten, welche das Volk Gottes einen und für deren Einhaltung die Bischöfe verantwortlich sind. Diese Normen spiegeln den Glauben wider, den wir alle bekennen. Von ihm erhalten sie ihre verpflichtende Kraft. Auf ihm gegründet bringen sie die mütterliche Barmherzigkeit der Kirche zum Ausdruck, die sich dessen bewusst ist, dass ihr Ziel immer im Heil der Seelen besteht. Da sie das Leben der Gemeinschaft im Dahingleiten der Zeit organisieren sollen, müssen diese Normen beständig im Austausch mit den Veränderungen in der Gesellschaft und den neuen Erfordernissen des Volkes Gottes stehen. Das macht es manchmal erforderlich, sie zu überarbeiten und an die veränderten Bedingungen anzupassen. (Pascite Gregem Dei)

Die Überarbeitung wurde in einer Kooperation zwischen dem Rat für die Gesetzestexte und kirchlichen Beteiligten weltweit vorgenommen. 

Nachdem ein erster Entwurf neuen Buches VI des Codex des kanonischen Rechtes fertig war, wurde er an alle Bischofskonferenzen, die Dikasterien der Römischen Kurie, die Generalobern der Ordensinstitute, die kirchenrechtlichen Fakultäten und andere kirchliche Institutionen verschickt, um ihre Bemerkungen zusammenzutragen. Gleichzeitig wurden auch zahlreiche Kirchenrechtler und Strafrechtsexperten aus aller Welt befragt. Die entsprechend geordneten Ergebnisse dieser ersten Konsultation wurden dann von einer speziellen Expertengruppe geprüft, welche den Entwurf entsprechend den eingegangenen Vorschlägen überarbeitete, um ihn danach nochmals dem Urteil der Konsultoren zu unterbreiten. Schließlich wurde nach weiteren Veränderungen und weiterem Austausch der endgültige Entwurf von der Plenarversammlung der Mitglieder des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte im Februar 2020 geprüft. Nachdem die von der Plenaria gewünschten Korrekturen eingearbeitet worden waren, wurde der Entwurf dem Papst vorgelegt. (Pacite Gregem Dei).

Eine erste Einschätzung über die inhaltlichen Neuerungen finden Sie hier.