Das neue Verjährungsrecht

Am 1. Januar 2020 tritt die neue Regelung über die Verjährung in Kraft.

Datum: 29. Oktober 2019
Zeit: 09.20 Uhr bis 16.20 Uhr
Ort: Casino Luzern

Am 15. Juni 2018 haben die Eidgenössischen Räte die Änderungen der Bestimmungen des Obligationenrechts über die Verjährung verabschiedet. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die beiden zentralen Elemente der Revision sind die Verlängerung der relativen Verjährungsfrist von bisher einem Jahr auf neu drei Jahre im Delikts- und Bereicherungsrecht und die Einführung einer neuen zwanzigjährigen absoluten Verjährungsfrist bei Personenschäden. Revidiert werden aber auch zahlreiche weitere Regelungen des Verjährungsrechts.

Leider wirft die Revision sehr viele Fragen auf. Die Tagung macht es sich zum Ziel, auf diese Fragen hinzuweisen und erste Lösungen anzubieten.

Bei persönlicher Teilnahme gibt es für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 5 Credits.

Flyer zur Tagung "Das neue Verjährungsrecht"

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