Zwei Rechtsgutachten zur Subventionierung und zur Wirtschaftstätigkeit von öffentlichen Spitälern

• Bernhard Rütsche, «Bundesrechtliche Grundlagen und Vorgaben für die Finanzierung der Spitalverbunde durch den Kanton», 10. Mai 2019

• Bernhard Rütsche, «Rechtliche Grundlagen für ambulante Angebote öffentlicher Spitäler», 26. August 2019

 

Im Rahmen der Strategie des Kantons St.Gallen betreffend die Weiterentwicklung der Spitalverbunde wurde Bernhard Rütsche von der Staatskanzlei mit der Erstellung von zwei Rechtsgutachten beauftragt. Die Gutachten behandeln Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Subventionsrecht und der staatlichen Wirtschaftstätigkeit. Sie untersuchen zum einen die Frage, wie weit und unter welchen Bedingungen das Bundesrecht eine Subventionierung von Spitälern durch den Kanton zulässt. Zum anderen wird abgeklärt, inwiefern öffentliche Spitäler, insbesondere losgelöst von einem stationären Standort, ambulante Leistungen anbieten dürfen. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat die beiden Gutachten zusammen mit dem Strategiebericht und den Vernehmlassungsunterlagen vom 22. Oktober 2019 online veröffentlicht.