Rechtsgutachten: Vergabe von Standplätzen am Luzerner Wochenmarkt

Bernhard Rütsche hat am 7. November 2015 zuhanden der Stadt Luzern (Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit) ein Rechtsgutachten verfasst zu einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Standplätzen am Luzerner Wochenmarkt. Das Gutachten ist mittlerweile öffentlich.

Der Luzerner Wochenmarkt ist eine wertvolle und attraktive Tradition. Aufgrund von Urteilen des Luzerner Kantonsgerichts und des Bundesgerichts sind die Standplätze auf dem Wochenmarkt in einem offenen Verfahren zu vergeben. Das vorliegende Gutachten zeigt auf, welchen rechtlichen Anforderungen ein offenes Vergabeverfahren zu genügen hat und welche Spielräume der Stadt Luzern bei der Ausgestaltung des Verfahrens zustehen. Das Gutachten empfiehlt im Wesentlichen die Durchführung eines auf das mutmassliche Publikumsinteresse ausgerichteten Kriterienwettbewerbs. Dabei werden alle Bewerbungen von bestehenden wie auch von neuen Interessierten anhand derselben, im Voraus festgelegten Kriterien bewertet. Die Standplätze gehen an diejenigen, die am besten abschneiden.

Rechtsgutachten vom 7. November 2015

Mitteilung Stadt Luzern