Gutachten: Aufsicht im Bereich der Krankenzusatzversicherungen

Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bedürfen die zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern ausgehandelten Tarife der Genehmigung durch die zuständige Kantonsregierung oder den Bundesrat. Das vorliegende Rechtsgutachten untersucht, wie weit die aufsichts-rechtlichen Kompetenzen der erwähnten Behörden reichen und welche Grenzen der Tarifgestaltung im Zusatzversicherungsbereich gesetzt sind.

Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bedürfen die zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern ausgehandelten Tarife der Genehmigung durch die zuständige Kantonsregierung oder den Bundesrat. Demgegenüber werden die Tarife für Patienten mit einer Zusatzversicherung ohne staatliche Kontrolle privatautonom vereinbart. Allerdings nehmen auch auf dem Gebiet der Zusatzversicherungen verschiedene Behörden, namentlich das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) sowie kantonale Gesundheitsbehörden, zunehmend Einfluss auf die Tarifgestaltung. Dabei wird die Vereinbarkeit gewisser Tarifmodelle mit dem krankenversicherungsrechtlichen Tarifschutz, dem versicherungsaufsichtsrechtlichen Missbrauchsverbot sowie gesundheitspolizeilichen Vorschriften in Frage gestellt. Das vorliegende Rechtsgutachten untersucht, wie weit die aufsichts-rechtlichen Kompetenzen der erwähnten Behörden reichen und welche Grenzen der Tarifgestaltung im Zusatzversicherungsbereich gesetzt sind.

Erschienen im Schulthess Verlag