Enteignung und Enteignungs­entschädigung für Landwirtschaftsland

Im Rahmen der Ringvorlesung 2022/2023: Recht der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen (RNR)

Datum: 12. Januar 2023
Zeit: 18.15 Uhr bis 19.30 Uhr
Ort: Hybrid: Uni/PH-Gebäude Raum 3.B48 oder online (Zoom)

Im dritten Vortrag der Reihe befasste sich Dr. iur. Meinrad Huser mit dem Thema «Enteignung und Enteignungsentschädigung für Landwirtschaftsland»:

Mit einer Änderung des eidgenössische Enteignungsgesetzes sind seit dem 1. Januar 2021 Enteignung von Kulturland auf das Dreifache des ermittelten Höchstpreises nach BGBB zu entschädigen. Diese Regelung wirft Fragen auf, die sich vor allem aus einer rechtlichen Gesamtsicht ergeben: Wie wirkt sich das neue Enteignungsgesetz auf das bäuerliche Bodenrecht aus? Darf der Gesetzgeber eine Entschädigung festsetzen, die den objektiven Höchstpreis für Landwirtschaftsland übersteigt und welche Folgen sind daraus zu erwarten? Wie sind die Kantone eingebunden, nachdem sich die Entschädigung nicht aus dem BGBB ergibt? Diese Fragen wurden in der Literatur kontrovers dargestellt. Nicht angesprochen wurde jedoch die Grundsatzfrage, unter welchen raumplanerischen Voraussetzungen Land, das dem BGBB untersteht, überhaupt für Infrastrukturvorhaben verwendet werden darf. Meinrad Huser hat eine Übersicht über die Diskussionen geben und ist auf die Anliegen der Raumplanung eingegangen.

Zur Ringvorlesung 2022/2023: Das Recht der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen (RNR) strebt eine Gesamtschau der meist sektoriell betrachteten Rechtsmaterien an, die sich mit Schutz und Nutzung der natürlichen Ressourcen Kulturland, Wald, Wasser und Naturraum (Fauna und Flora) beschäftigen. Der Ausgleich der damit verbundenen divergierenden Interessen ist letztlich nicht bloss eine interessante juristische Fragestellung, sondern ein grundlegender Wendepunkt für die künftige Gestaltung menschlichen (Über)Lebens.

Präsentation Dr. Meinrad Huser

Flyer Ringvorlesung 2022/2023 (Termine, Programm)