Im Namen des Volkes. Zur Unterscheidung von populus und vulgus bei Kant, Hegel und Carl Schmitt

Prof. Dr. Ino Augsberg (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel)

Datum: 7. November 2018
Zeit: 18.15 Uhr bis 19.30 Uhr
Ort: Universität Luzern, HS 5

Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe laboratorium lucernaiuris

In wessen Namen spricht das Recht? Die moderne demokratische Gesellschaft hat darauf eine klare Antwort: im Namen des Volkes. Aber was heißt das? Wer oder was ist «das Volk»? Ein Blick in die Philosophiegeschichte könnte hier Aufklärung verschaffen, zeigt aber zunächst nur, dass das Volk als Kategorie politischer Herrschaft von einem dunklen Zwilling nicht zu trennen ist. Er tritt unter verschiedenen Namen auf: als plethos und ochlos bzw. multitudo und vulgus. Vor allem Hegel hat sich in seiner Rechtsphilosophie mit dem Phänomen intensiv auseinandergesetzt. Es trägt bei ihm den Namen «Pöbel». Gerade Hegels Analysen zeigen jedoch auch, dass der Pöbel in der modernen Gesellschaft niemals ganz verschwinden kann. Das Volk, in dessen Namen Recht gesprochen wird, wird auf diese Weise mit einer in es eingeschriebenen, unaufhebbaren Negativität konfrontiert: dem Un-Volk.

 

Zur Person: Ino Augsberg wurde 1976 in Gießen geboren. Er studierte Philosophie, Kunstgeschichte, Literatur- und Rechtswissenschaft an den Universitäten in Freiburg im Breisgau und Heidelberg. 2001 erfolgte in Freiburg die Promotion zum Dr. phil. mit einer Arbeit über Heidegger. Nach den 2004 und 2006 abgelegten juristischen Staatsexamina wurde Augsberg 2008 durch die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zum Dr. iur. promoviert. Anschließend war er als Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Kirchenrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München tätig. Dort erfolgte 2013 die Habilitation. Die Habilitationsschrift beschäftigt sich mit „Informationsverwaltungsrecht“. Seit dem Wintersemester 2013/14 ist Augsberg Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht und Co-Direktor des Hermann Kantorowicz-Instituts für juristische Grundlagenforschung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.