Studium
Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Walter Fellmann (Vorlesungsverzeichnis):
Die Grundsätze der anwaltlichen Berufsausübung sind sowohl auf Bundesebene wie auch im kantonalen Recht geregelt. Dieses Anwaltsrecht stellt den Studierenden zum einen das öffentlich-rechtliche Berufsrecht, also vorab die Zulassung zum Anwaltsberuf, die Berufsregeln und die Disziplinaraufsicht sowie die interkantonale Freizügigkeit und die Ausübung des Berufs im freien Dienstleistungsverkehr mit der EU und der EFTA vor. Zum andern befasst sich die Vorlesung mit dem Rechtsverhältnis der Anwältinnen und Anwälte zu ihren Klienten, das durch das Recht des einfachen Auftrags geregelt ist.
Ziel ist es, während der einsemestrigen Vorlesung den Studierenden im Hinblick auf eine Tätigkeit als Anwältin oder Anwalt praxisrelevante Kenntnisse des für den Anwaltsberuf massgebenden Rechts zu verschaffen und ihr Verständis für die Bedeutung dieses Berufs im Rechtsstaat zu wecken.
Kenntnisse des Verfahrensrechts (insbes. ZPO) sind von Vorteil.
Prof. Dr. Walter Fellmann hält an der Universität regelmässig die Vorlesung Schadensrecht. Diese einsemestrige Lehrveranstaltung des Masterprogramms behandelt das ausservertragliche und das vertragliche Haftpflichtrecht. Sie gibt eine Einführung in die Grundlagen des Schadensrechts, bespricht die Verschuldenshaftung sowie die Kausalhaftungen des Obligationenrechts und der Spezialgesetze (Auswahl). Daneben werden (ausgewählte) Haftungstatbestände des vertraglichen Haftpflichtrechts sowie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum ausservertraglichen Schadensrecht behandelt. In den Unterricht integriert ist die Besprechung von Übungsfällen und Urteilen, anhand derer der Stoff vertieft wird.
Prof. Dr. Walter Fellmann hält weiterhin an der Universität die Vorlesung Grundfragen des OR in der Praxis. Diese einsemestrige Lehrveranstaltung des Masterprogramms behandelt vertieft das Schuldrecht, anhand von Fällen aus der Praxis.
Voraussetzung für die Lehrveranstaltung sind die Vorlesungen OR I+II-Vorlesungen sowie Zivilprozessrecht.
Zusammen mit Frau Prof. Dr. Regina Aebi-Müller hält er ferner an der Universität Luzern die Vorlesung „Medizinrecht“. Diese Vorlesung setzt sich in praxisnaher Form mit aktuellen Fragen im Schnittbereich Recht und Medizin auseinander. Wichtige Themen sind (in nicht abschliessender Aufzählung): Arzt-Patienten-Verhältnis, ärztliche Berufs- und Standespflichten, Aufklärung und Einwilligung, Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen, Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag, Fürsorgerische Unterbringung und Zwangsbehandlung, Arzthaftung, Dokumentationspflichten und Umgang mit Patientendaten, strafrechtliche Aspekte des Arzthandelns, Beweis und Gutachten.
Weiter beteiligt sich Walter Fellmann noch an den Übungen zum Privatrecht der Universität Luzern. In dieser Veranstaltung sollen die Studierenden ihr Wissen zu ausgewählten privatrechtlichen Themen vertiefen und in die Lage versetzt werden, anspruchsvolle privatrechtliche Fälle lösen zu können.
Schliesslich beteiligt sich Walter Fellmann im Rahmen eines Lehrauftrags als Dozent am CAS MedLaw der Universität Zürich. Der CAS MedLaw ist ein berufsbegleitender Studiengang. Er wird von der Rechtswissenschaftlichen und der Medizinischen Fakultät angeboten und vom Kompetenzzentrum Medizin – Ethik – Recht Helvetiae durchgeführt. Er richtet sich an Fachpersonen aus den Bereichen Medizin und Recht. Das Kompetenzzentrum MERH der Universität Zürich ist ein interdisziplinäres und interfakultäres wissenschaftliches Forschungsnetzwerk.
www.medlaw.uzh.ch/