Strafbarkeit der Knabenbeschneidung?

Rechtliche Würdigung der medizinisch nicht indizierten Zirkumzision an urteilsunfähigen Jungen vor dem Hintergrund medizinischer und theologischer Perspektiven

Universitärer Forschungsschwerpunkt «Wandel der Familie im Kontext von Migration und Globalisierung»

Datum: 7. April 2022
Zeit: 08.45 Uhr bis 18.00 Uhr
Ort: Universität Luzern, Seminarraum neu HS 8
The Circumcision of Jesus

Der strafrechtliche Umgang mit der medizinisch nicht notwendigen männlichen Genitalbe­­schnei­dung im Kindesalter ist umstritten und beschäftigt sowohl die Straf­rechts­praxis als auch die Straf­rechts­wissenschaft seit Jahren. Eine Straf­vor­schrift wie im Falle der weiblichen Genital­ver­stüm­melung gibt es nicht, gleichwohl ist der ärztliche Eingriff in die körperliche Integrität einer Person grundsätzlich eine Körperverletzung.

Die Frage, ob ein solcher Eingriff überhaupt tatbestandlich ist und unter welchen Vor­aus­setzungen er ggf. gerechtfertigt erscheint, lässt sich genauso nur interdisziplinär beant­worten, wie die Frage der Gebotenheit einer strafrechtlichen Verfolgung. Es greifen unter­schiedliche juristische Aspekte ineinander und diese treffen auf medizinische, anthro­po­lo­gische, theologische und kulturelle Gegebenheiten.

Ziel der Tagung ist es, die Frage der Strafbarkeit der sog. Knabenbeschneidung vor dem Hintergrund verschiedener involvierter Perspektiven zu beleuchten und zu diskutieren.

Die Tagung findet statt im Anschluss an das Forschungsprojekt «Ehre in Familie, Recht und Religion» der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Andreas Eicker) sowie der Professur für Pastoraltheologie (Prof. Stephanie Klein). Dies im Rahmen des Uni­ver­si­tä­ren Forschungsschwerpunkts «Wandel der Familie im Kontext von Migration und Glo­ba­li­sierung» (FaMiGlia) und in Verbindung mit dem interfakultären «Zentrum für Religions­ver­fas­sungs­recht» (ZRV) und dem «Zentrum für Recht und Gesundheit» (ZRG).

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