ZPO und Beweisfragen

Dass sich Zivilprozesse oftmals nicht an Rechtsfragen, sondern „im Sachverhalt“ entscheiden, darf wohl als Selbstverständlichkeit gelten. Auch für erfahrene Praktikerinnen und Praktiker keine Selbstverständlichkeit ist dagegen die Lösung der Probleme, die sich bei der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung stellen.

Datum: 30. Oktober 2015
Zeit: 13.15 Uhr bis 17.30 Uhr
Ort: Universität Luzern, Hörsaal 9, Frohburgstrasse 3, 6002 Luzern

Tagungleitung: Ass.-Prof. Dr. Lorenz Droese

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