Verwaltungsrecht: Sanktionsformen im Fokus

Für sein Dissertationsprojekt zu Sanktionen im Verwaltungsrecht absolviert Manuel Kreis einen sechsmonatigen Forschungsaufenthalt. Möglich macht dies ein Mobilitätsstipendium des Schweizerischen Nationalfonds (SNF).

Fassade Uni/PH-Gebäude
Fassade des Uni/PH-Gebäudes

Verwaltungssanktionen sind Mittel, mit welchen Unternehmen gezwungen werden können, verwaltungsrechtliche Pflichten einzuhalten. Werden die Pflichten nicht erfüllt, können Behörden unter anderem juristischen Personen Geldbelastungen auferlegen, deren Höhe vom Umsatz des betroffenen Unternehmens abhängig ist. Solche umsatzabhängigen Geldbelastungen existieren in diversen Gesetzen und stehen in ihrer Handhabung immer wieder zur Debatte. Bei jeder monetären Belastung stellt sich dabei die Frage nach dem Zweck, der Wirkung und der Zusammensetzung. Manuel Kreis: "Ein Paradebeispiel dazu ist im Kartellrecht zu finden. Dort hat der Gesetzgeber mit der kartellrechtlichen Sanktionsverordnung relativ klar aufgezeigt, welche Kriterien die Wettbewerbskommission bei der Festsetzung der Geldbelastung beachten muss." Eine vertiefte Auseinandersetzung über die verwaltungsrechtliche Einordnung und über die Bemessung umsatzabhängiger Geldbelastungen habe bisher aber kaum stattgefunden. "Dies liegt daran, dass eine terminologische Einordnung sowie eine erste Systematik fehlen", erklärt Kreis.

Klarheit schaffen

Im Rahmen seines Dissertationsprojekts mit dem Arbeitstitel "Umsatzabhängige Geldbelastungen" will Manuel Kreis diese Lücke schliessen. Ziel ist es, eine Übersicht zur rechtlichen Einordnung und Systematisierung umsatzabhängiger Geldbelastungen zu erstellen und konzeptionelle Ansätze für einen "allgemeinen Teil umsatzabhängiger Geldbelastungen" im Gesetz auszuarbeiten. Kreis vergleicht dazu die rechtlichen Ausgestaltungen davon in der Europäischen Union und in Deutschland. Manuel Kreis ist seit Februar 2019 wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Nicolas Diebold, Ordinarius für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht, im Bereich des Verwaltungsrechts, und doktoriert seit Mai 2020 als Mitglied des Instituts für Wirtschaft und Regulierung (WiRe).

Vertiefung in Heidelberg

Kreis absolviert zur Vertiefung seines Dissertationsprojekts einen sechsmonatigen Forschungsaufenthalt am "Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht" in Heidelberg (DE). Möglich macht dies ein vom SNF bewilligtes "Doc.Mobility"-Stipendium. Am renommierten Institut forschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Grundfragen und aktuellen Problemen des Völkerrechts, des Unionsrechts und des öffentlichen Rechts verschiedener Staaten. Manuel Kreis wird in Heidelberg von Prof. Dr. Anne Peters, geschäftsführende Direktorin des Max-Planck-Instituts, betreut. Peters’ aktuelle Forschungsschwerpunkte sind Völkerrecht, globales Tierrecht, Global Governance und der Status des Menschen im Völkerrecht.