Martina Caroni in Nationale Kommission zur Verhütung von Folter gewählt

Prof. Dr. Martina Caroni ist vom Bundesrat in die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) gewählt worden. Die Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht tritt das Amt per 1. September 2021 an.

Foto Martina Caroni

Die NKVF ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag. Sie steht im Dialog mit Behörden und relevanten Ansprechpartnern mit dem Ziel, die Behandlung und die Situation von Personen im Freiheitsentzug zu verbessern sowie Folter und anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen vorzubeugen. Im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen überprüft die NKVF die Situation von Personen im Freiheitsentzug und stellt sicher, dass deren Menschen- und Grundrechte gewahrt werden, sie erarbeitet konkrete Empfehlungen und beteiligt sich an Gesetzgebungsprozessen. Die NKVF ist eine Milizkommission, bestehend aus 12 Mitgliedern aus verschiedenen Fachbereichen (Menschenrechte, Justiz, Straf- und Massnahmenvollzug, Medizin, Psychiatrie und Polizei).

Weitere Information:
Medienmitteilung des Bundesrats vom 30. Juni 2021 zur Wahl

Persönliche Website Prof. Dr. Martina Caroni