Kommentar zur FINMA-Rüge im Geldwäschereiskandal bei Julius Bär

Ass.-Prof. Franca Contratto, Expertin für Finanzmarktrecht, kommentiert in "10vor10" die Rüge der FINMA im Geldwäschereiskandal bei Julius Bär.

Finanzmarktrechtlerin Franca Contratto zum Fall Julius Bär

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die Bank Julius Bär wegen schwerer Mängel in der Geldwäschereibekämpfung rund um mutmassliche Korruptionsfälle beim venezolanischen Ölkonzern PDVSA und dem Fussballverband FIFA harsch gerügt. Dahinter steht ein problematisches Anreizsystem, da Kundenberater der Bank trotz klarer Warnsignale betreffend Geldwäscherei hohe Bonuszahlungen für die Akquise hochriskanter Kundengelder erhalten haben. Franca Contratto, Assistenzprofessorin für Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht mit Schwerpunkt Finanzmarktrecht, kommentiert in der SRF-Sendung «10vor10» vom 20.02.2020 (Beitrag) die aufsichtsrechtliche Intervention der FINMA und ordnet sie als deutliches Signal ein, die Vergütungs- und insbesondere Sanktionspolitik gegenüber fehlbaren Kundenberatern grundlegend zu überdenken. Sie warnt gleichzeitig aber auch vor rechtsstaatlich bedenklichen Tendenzen in der Praxis der Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden: Während immer häufiger rangtiefe Mitarbeiter von Banken mit Sanktionen belegt werden, wird von Verfahren gegen ehemalige Organe (VR, Management) zumeist abgesehen.

Zum Beitrag von «10vor10» (Ausgabe vom 20.02.2020)