Waldschäden im Lichte des revidierten Waldrechts

Nachmittagstagung mit mehreren Referierenden

Datum: 13. Dezember 2016
Zeit: 13.15 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort: Universität Luzern, Hörsaal 7

Nicht zuletzt durch die Ausbreitung von Schadorganismen kommen auf die heimischen Wälder künftig erhebliche Veränderungen zu. Damit die Waldfunktionen auch weiterhin erfüllt werden können, hat das Parlament das Waldgesetz ergänzt und in der Folge der Bundesrat die Waldverordnung revidiert. Ausgehend von diesen, am 1. Januar 2017 in Kraft tretenden Regelungen widmet sich die 4. Waldrechtstagung an der Universität Luzern den Grundlagen für Prävention und Bekämpfung abiotischer und biotischer Waldschäden. Themen sind mögliche Verbote bzw. Beschränkungen des Umgangs mit bestimmten Organismen, Strategien und Richtlinien für Massnahmen (auch ausserhalb des Schutzwaldes), Verursacherprinzip für die Kostentragung und Kostenabfindung sowie die Bekämpfung des Götterbaums als Beispiel für einen aktuell relevanten Schadorganismus. Aber auch Überlegungen zum künftigen Vollzug auf Kantonsstufe und zur Schnittstelle zum Pflanzenschutz stehen zur Diskussion.