Energieanlagen und Waldareal
Nachmittagstagung mit mehreren Referenten
Datum: | 10. Dezember 2015 |
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Zeit: | 13.15 Uhr bis 17.00 Uhr |
Ort: | Universität Luzern, Seminarraum 4.B55 |
Die Energiestrategie 2050 ist auf dem Weg von einer politischen Entscheidung in die rechtliche Umsetzung. Der Bundesrat setzt dabei zunächst in erster Linie auf eine konsequente Erschliessung der vorhandenen Energieeffizienzpotenziale und in zweiter Linie auf eine ausgewogene Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien. Das beinhaltet auch die Verankerung eines Konzepts für den Ausbau der erneuerbaren Energien als Grundlage für die verbindliche Festlegung von Nutzungsgebieten in den kantonalen Richt- und Nutzungsplänen. Mit der Statuierung eines nationalen Interesses für die Nutzung und den Ausbau der erneuerbaren Energien im Bereich Raumplanung geht auch der geplante neue Art. 5 Abs. 3bis WaG einher, wonach das nationale Interesse an der Realisierung dieser Vorhaben bei der Interessenabwägung als gleichrangig mit anderen nationalen Interessen zu betrachten ist. Die Tagung will darauf aufbauend die zu erwartenden Auswirkungen auf das Waldareal beleuchten sowie die möglichen Folgen für die Rodungspraxis und die Schutzgebiete. Ein Blick über die Grenze zur Problematik Windenergieanlagen im Wald aus deutscher Sicht rundet das Programm ab.