Die Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft 2017

Im Jahr 2016 konnten die Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingbranche erste Erfahrungen mit der neuen VVEA vom 1. Januar 2016 sammeln.

Datum: 28. April 2017
Zeit: 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort: Universität Luzern, Seminarraum 3.B48

2017 verfolgte die Kreislaufwirtschaftstagung drei inhaltliche Schwerpunkte:

Erstens ging es um eine praxisorientierte Aufarbeitung der rechtlichen Entwicklung, insbesondere durch die Rechtsetzung und die Rechtsprechung. Im Fokus standen dabei Fragen an die neue VVEA sowie das Fallrecht des Bundesgerichts zu den Altlasten.

Zweitens wurde die Entwicklung des Standes der Technik in ausgewählten Bereichen aufbereitet. Dazu zählten neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen aus der Umsetzung in der Praxis. Neben dem Metallrecycling bot sich das Thema Quecksilber aufgrund der aktuellen Entwicklung im internationalen Recht, des Minamata Übereinkommens und seiner Umsetzung in der Schweiz, an.

Drittens wurden am Beispiel der Baustoffe Grundfragen für Sekundärrohstoffe erörtert. Wichtige Themen waren zum einen das (rechtliche) Ende der Abfalleigenschaft, nach dem die Unternehmen Sekundärrohstoffe ohne die strikten Bindungen des Abfallrechts vermarkten können. Zum anderen zeigte sich in der Praxis, dass die Gewährleistung von Produktstandards für die Akzeptanz von Sekundärrohstoffen zentral ist. Hierzu erfolgte ein Input aus der Praxis. Des Weiteren wurde in der Schweiz wie in Europa eine bevorzugte Behandlung von Sekundärrohstoffen in der Vergabe diskutiert. Diesbezüglich wurde erörtert, inwieweit die öffentliche Verwaltung, Bund, Kantone und Gemeinden, hier die Entwicklung vorantreiben können.