Fokus Genossenschaften

Genossenschaftsunternehmen sind – im Gegensatz zur kapitalistisch strukturierten Aktiengesellschaft – personenbezogene Körperschaften. Im Unterschied zu anderen Gesellschaftsformen ist der Gesellschaftszweck der Genossenschaft verbindlich vor­ge­ge­ben: Sie muss ihren Mitgliedern grundsätzlich bestimmte wirtschaftliche Vorteile ver­schaf­fen, nicht lediglich deren Kapitalinteressen befriedigen. – Diese und weitere Be­son­derheiten der Rechtsform rufen interessante Rechtsfragen hervor, allen voran die, ob eine Regulierung, die an der Aktiengesellschaft ausgerichtet ist, jeweils ohne Weiteres auf die Genossenschaft übertragbar ist bzw. sein sollte.

Wir verfolgen folgende Ziele:

  • Grundlagenforschung zum Genossenschaftsrecht
  • Forschungsprojekte zu konkreten Fragestellungen aus der Unternehmenspraxis
  • Pflege eines Netzwerkes zwischen Wissenschaft und Praxis: Auf diese Weise werden einerseits Forschungsergebnisse den Unternehmen zur Verfügung gestellt, andererseits fliessen Impulse aus der Praxis in die wissenschaftliche Grundlagenforschung ein.