Die Graduate School vergibt zum 1. Oktober 2017 zwei einjährige Anschubfinanzierungen für Nachwuchsforschende. Die Bewerbungsfrist ist der 1. August 2017.

Die einjährigen Anschubfinanzierungen dienen der Unterstützung von NachwuchswissenschaftlerInnen zur Ausarbeitung eines Forschungsprojekts, das an der Universität Luzern im Rahmen einer Dissertation durchgeführt werden soll. Spätestens nach einem halben Jahr Förderzeit bewerben sich die Nachwuchsforschenden mit dem Forschungsprojekt beim Schweizerischen Nationalfonds oder bei anderen Förderinstitutionen.

Für eine Anschubfinanzierung bewerben, können sich Nachwuchsforschende, die über einen Masterabschluss in den Geistes- oder Sozialwissenschaften verfügen, bzw. bis zum 1. August 2017 einen solchen erwerben. Eine Betreuungszusage und ein Empfehlungsschreiben von einer Professorin oder einem Professor der KSF werden verlangt.

Ausschreibung

Merkblatt

Geförderte Forschungen 2016

2. Mai 2017