Universitätsrat
Der Universitätsrat ist das strategische Führungsorgan der Universität. Dem Universitätsrat gehören die Vorsteher oder der Vorsteher des zuständigen Departementes, vier bis acht vom Regierungsrat gewählte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft sowie mit beratender Stimme die Rektorin oder der Rektor an. Universitätspersonal und Studierende sind nicht wählbar. Die Amtsdauer der vom Regierungsrat gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Die Wiederwahl ist zweimal möglich. Der Universitätsrat konstituiert sich selbst. Das Organisationsreglement des Universitätsrates vom 17. Oktober 2001 regelt die Details.