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Senate

Der Senat steht der Rektorin oder dem Rektor als Führungs- und Koordinationsorgan zur Seite. Er setzt sich zusammen aus der Rektorin oder dem Rektor, der Dekanin oder dem Dekan jeder Fakultät, der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor und je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Professorinnen und Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studierenden. Der Senat beruft Professorinnen und Professoren und unterstützt und berät die Rektorin oder den Rektor in wichtigen Studien-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Dienstleistungs-, Personal- und Finanzangelegenheiten. Er bereitet die Geschäfte des Universitätsrates vor und stellt entsprechend Antrag. Im Organisationsreglement des Senates sind die Details festgehalten.