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Schutz vor sexueller Belästigung

Für Studierende und Mitarbeitende der Universität Luzern bestehen Verfahren und Massnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung. Diese sind in den

Richtlinien für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im Studium vom 13. Dezember 2011

enthalten. Eine Zusammenfassung dieser Massnahmen findet sich in der Broschüre

Grenzen setzen / Mit Respekt begegnen,

die im Foyer aufliegt und an der Fachstelle für Chancengleichheit sowie an den Dekanaten bezogen werden kann.

Sind universitätsangehörige Personen von sexueller Belästigung betroffen, können diese unter den vier Vertrauenspersonen frei wählen, an wen sie sich wenden möchten:


Für Abklärungen gemäss Art. 15 der oben erwähnten Richtlinien ist die untersuchende Person zuständig:

Untersuchende Person:
Prof. Dr. iur. Regina Aebi-Müller
Universität Luzern
Frohburgstrasse 3
PF 4466
CH-6002 Luzern
Tel.: +41 (0)41 229 54 00
L_hc__ulinu--ibea__aniger

Stellvertretende untersuchende Person:
Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann
Universität Luzern
Frohburgstrasse 3
PF 4466
CH-6002 Luzern
Tel.: +41 (0)41 229 5375
juerg-L_hc__ulinu--nnamrekca__taeb