Das allgemeine Verwaltungsrecht wurde
überwiegend durch die Rechtslehre sowie die Rechtsprechung und
Verwaltungspraxis entwickelt und ist nur in Einzelbereichen kodifiziert.
Indessen fehlt eine aktuelle, umfassende Sichtung und Auswertung der Praxis zum
allgemeinen Verwaltungsrecht sowie eine daran anschliessende weitere
Ausdifferenzierung. Das vorliegende Forschungsvorhaben will diese Lücke
schliessen. Es zielt darauf ab, die Rechtsprechung in Bund und Kantonen
möglichst umfassend wissenschaftlich zu erschliessen. Es zeigt unter Einbezug
der Praxis die Leitlinien und Entwicklungstendenzen sowie die Zusammenhänge und
Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten des allgemeinen
Verwaltungsrechts auf. Damit soll auch die Grundlage für weiterführende
wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen geschaffen werden. Das Forschungsvorhaben
dient damit einerseits der wissenschaftlichen Weiterentwicklung des Verwaltungsrechts
und vermittelt andererseits der Verwaltungspraxis wichtige Impulse. Das
Forschungsvorhaben ist von grosser Bedeutung, weil es die Entscheidpraxis in
Bund und Kantonen rechtsvergleichend aufarbeitet, im System des allgemeinen
Verwaltungsrechts verankert und dieses zugleich weiter ausdifferenziert. Es
leistet auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Wechselwirkung zwischen
Theorie und Praxis. Zugleich dient es der Weiterentwicklung des allgemeinen
Verwaltungsrechts und vermittelt auf diese Weise der Wissenschaft sowie der
Verwaltungspraxis wichtige Impulse.