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Projektbeschrieb

Kurzzusammenfassung:

Das allgemeine Verwaltungsrecht wurde überwiegend durch die Rechtslehre sowie die Rechtsprechung und Verwaltungspraxis entwickelt und ist nur in Einzelbereichen kodifiziert. Indessen fehlt eine aktuelle, umfassende Sichtung und Auswertung der Praxis zum allgemeinen Verwaltungsrecht sowie eine daran anschliessende weitere Ausdifferenzierung. Das vorliegende Forschungsvorhaben will diese Lücke schliessen. Es zielt darauf ab, die Rechtsprechung in Bund und Kantonen möglichst umfassend wissenschaftlich zu erschliessen. Es zeigt unter Einbezug der Praxis die Leitlinien und Entwicklungstendenzen sowie die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten des allgemeinen Verwaltungsrechts auf. Damit soll auch die Grundlage für weiterführende wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen geschaffen werden. Das Forschungsvorhaben dient damit einerseits der wissenschaftlichen Weiterentwicklung des Verwaltungsrechts und vermittelt andererseits der Verwaltungspraxis wichtige Impulse. Das Forschungsvorhaben ist von grosser Bedeutung, weil es die Entscheidpraxis in Bund und Kantonen rechtsvergleichend aufarbeitet, im System des allgemeinen Verwaltungsrechts verankert und dieses zugleich weiter ausdifferenziert. Es leistet auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis. Zugleich dient es der Weiterentwicklung des allgemeinen Verwaltungsrechts und vermittelt auf diese Weise der Wissenschaft sowie der Verwaltungspraxis wichtige Impulse.