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Lehrveranstaltungen

  1. Sozialversicherungsrecht (Prof. Dr. iur. Gabriela Riemer-Kafka)
  2. Das Recht der beruflichen Vorsorge (Prof. Dr. iur. Gabriela Riemer-Kafka)
  3. Büb Sozialversicherungsrecht (Dr. iur. Kathrin Amstutz)
  4. Internationales Sozialversicherungsrecht, insbes. Freizügigkeitsabkommen (Dr. iur. Patricia Usinger-Egger)
  5. Geschlechtergleichheit im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Dr. iur. Jakob Ueberschlag)
  6. Arbeitsrecht (Prof. Dr. iur. Gabriela Riemer-Kafka)
  7. Recht der Sozialhilfe (Prof. Dr. iur. Walter Schmid, Rektor der HSA Luzern)
  8. Unternehmensrecht I (Ass.-Prof. Dr. iur. Karin Müller, Ass.-Prof. Dr. iur. Andrea Opel, MLaw Philipp Egli)
  9. Soziale Sicherheit von Kindern und Jugendlichen (Prof. Dr. iur. Gabriela Riemer-Kafka)
  10. Gesundheitsrecht (Prof. Dr. iur. Bernhard Rütsche)
  11. Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung und der Arbeitslosenversicherung (N.N.)
  12. Opferhilferecht (Dr. iur. Franziska Windlin)
  13. Koordination von Schadenausgleichsystemen (Ass.-Prof. Dr. iur. Marc Hürzeler)

Sozialversicherungsrecht (Prof. Dr. iur. Gabriela Riemer-Kafka)

Die Sozialversicherungen sind Teil der Sozialstaatsidee und tragen bei Eintritt eines sozialen Risikos nicht nur zur existenziellen Sicherheit des Individuums bei sondern bilden auch einen bedeutenden volkswirtschaftlichen Anteil am Bruttoinlandprodukt. Durch die Vorlesung wird der komplexe Aufbau des Systems der sozialen Sicherheit in der Schweiz beschrieben, die Risiken, die Unterstellung und Finanzierung beleuchtet, Grundbegriffe und Grundzüge des Leistungsrechts und der Leistungskoordination behandelt sowie die Organisation und das Sozialversicherungsverfahren gestreift. Zu jedem Kapitel werden gemeinsam kleine Fälle aus der Praxis besprochen.


wöchentlich Di, 10.15 - 12.00, Hörsaal HS 7, ab 21.02.2012

14-täglich Mi, 15.15 - 17.00, Hörsaal HS 7, ab 22.02.2012


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Das Recht der beruflichen Vorsorge (Prof. Dr. iur. Gabriela Riemer-Kafka)

Mit beruflicher Vorsorge befassen sich Arbeitgeber und Personalverantwortliche, Arbeitnehmervertreter, Banken und Versicherungen sowie Vorsorgeberater, Pensionskassenverwalter, Vermögensverwalter, Behörden und Gerichte. In den Händen der 2. Säule liegt ein dreistelliges Milliardenvermögen. Neben dem versicherungsmathematischen und öknomischen Knowhow trägt auch das juristische zur Sicherheit bei der Verwaltung dieser Gelder bei. Da man sich bei der zweiten Säule in einem Schnittbereich zwischen Privat- und Sozialversicherungsrecht befindet, erweist sich die Rechtsanwendung oft als schwierig. Als Erstes erfolgt in der Vorlesung eine Einordnung der beruflichen Vorsorge ins System der sozialen Sicherheit. Erörtert werden alsdann, stets anhand auch praktischer Fälle, die Rechtsquellen, der Begriff der Vorsorgeeinrichtung, ihre Organisation und Aufsicht, die Finanzierung, der Anschluss von Arbeitgeber und die Unterstellung von Arbeitnehmern sowie ihre Rechte und Pflichten, die Leistungen der beruflichen Vorsorge und ihre Koordination mit Leistungen anderer Sozial- und Haftpflichtversicherer sowie Freizügigkeit, Barauszahlung und Vorbezug für Wohneigentum; ev. Behandlung der beruflichen Vorsorge im Steuerrecht.

FS 2013


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Büb Sozialversicherungsrecht (Dr. iur. Kathrin Amstutz)

Die Begleitübungen bilden Teil der Vorlesung Sozialversicherungsrecht. Sie bezwecken, ausgewählte Bundesgerichtsurteile zu den verschiedenen Teilen der Vorlesung vertieft zu behandeln. Der Besuch ist gedacht als "Nachbereitung" der Vorlesung Sozialversicherungsrecht.


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Internationales Sozialversicherungsrecht, insbes. Freizügigkeitsabkommen (Dr. iur. Patricia Usinger-Egger)

Diese Lehrveranstaltung befasst sich schwerpunktmässig mit dem im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EG bzw. ihren Mitgliedstaaten (FZA) niedergelegten koordinierenden Sozialrecht.

Die Studierenden sollen einerseits mit den Grundlagen des europäischen Sozialrechts vertraut gemacht werden, wobei auch auf die für die Schweiz bevorstehenden Neuerungen eingegangen wird, andererseits werden praxisrelevante Fragen aufgeworfen und zusammen mit den Studierenden beantwortet.



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Geschlechtergleichheit im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Dr. iur. Jakob Ueberschlag)

Die Lehrveranstaltung gibt einen grundlegenden Überblick über die nationalen und internationalen (inkl. europarechtlichen) Rechtsquellen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau.
Neben einer Bestandesaufnahme des Erreichten - namentlich im Hinblick auf das Wahl- und Stimmrecht, Eherecht, Namensrecht und Sozialversicherungsrecht - steht das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann und damit das Diskriminierungsverbot im arbeitsrechtlichen Umfeld im Zentrum der Betrachtungen. Dabei werden die einzelnen Tatbestände, die verfahrensrechtlichen Besonderheiten sowie die Sanktionsfolgen beleuchtet und vor dem Hintergrund der kantonalen sowie bundesgerichtlichen Rechtsprechung
gewürdigt.

FS 2013


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Arbeitsrecht (Prof. Dr. iur. Gabriela Riemer-Kafka)

Im Unterschied zu manchen anderen Verträgen des Obligationenrechts zeichnet sich der Arbeitsvertrag und das Arbeitsrecht allgemein, als Teil des Sozialrechts, durch seine Schutzfunktionen zu Gunsten der Arbeitnehmenden aus. Im Rahmen der Vorlesung behandelt wird deshalb in erster Linie die Abgrenzung des Individualarbeitsvertrages zu anderen Verträgen oder Rechtsverhältnissen. Zur Sprache kommt das Zustandekommen des Arbeitsvertrages, seine Wirkungen und insbesondere die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die verschiedenen Fromen der Auflösung des Vertrags. Erwähnung finden auch die besonderen Formen von Arbeitsverträgen sowie das kollektive Arbeitsrecht. Um auch die zentrale Bedeutung des Arbeitsvertrags im Rechtsalltag hervorzuheben, wird in den jeweiligen Kapiteln auch auf die Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten hingewiesen.

HS 2012


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Recht der Sozialhilfe (Prof. Dr. iur. Walter Schmid, Rektor der HSA Luzern)

Die Sozialhilfe (früher Fürsorge) gewinnt für die Existenzsicherung von Armutsbetroffenen an Bedeutung. Mehr als 220´000 Menschen sind heute auf die Unterstützung durche die Sozialhilfe angwiesen. Das Recht der Sozialhilfe stellt ein faszinierendes Patchwork aus Grundrechten, Verwaltungs- und Sozialrechten dar mit vielfältigen Bezügen zur Sozialpolitik, zum Föderalismus und der Geschichte des Sozialstaates. Die Vorlesung bietet Gelegenheit, sich vertieft mit Gesetzen, Rechtssprechung und Lehre auseinander zu setzen. Darüber hinaus werden ausgehend von Praxisbeispielen und Rechtstatsachen grundsätzliche sozialpolitische Fragenstellungen erörtert.

HS 2012


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Unternehmensrecht I (Ass.-Prof. Dr. iur. Karin Müller, Ass.-Prof. Dr. iur. Andrea Opel, MLaw Philipp Egli)

Die Vorlesung Unternehmensrecht I (Gründung und Aufbau, Sanierung und Liquidation) folgt dem Lebenszyklus eines Unternehmens. Im Vordergrund stehen kleine und mittlere Unternehmen. Ausgehend von einem einheitlichen Ausgangssachverhalt werden die zentralen Fragen, die sich für ein Unternehmen zu den Themenkreisen "Gründung und Rechtsformwahl", "Auf- und Ausbau" sowie "Sanierung und Liquidation" stellen, aus Sicht des Gesellschafts-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts erörtert. Das Zusammenspiel der unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen soll in einem Gebiet mit hoher Praxisrelevanz integriert veranschaulicht werden. Die Veranstaltung ist der Beratungspraxis nachempfunden und soll den Studierenden im Besonderen das Umgehen und Lösen von interdisziplinären Fragestellungen vermitteln. Im nachfolgenden Semester werden weitere Themen aus dem Lebenszyklus eines Unternehmens in der Vorlesung Unternehmensrecht II (Nachfolge und Umstrukturierung) besprochen. Beide Vorlesungen (Unternehmensrecht I und II) können aber unabhängig voneinander besucht werden.




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Soziale Sicherheit von Kindern und Jugendlichen (Prof. Dr. iur. Gabriela Riemer-Kafka)

Die Zukunft jeder Gesellschaft liegt bei den Kindern. Ihre körperliche, seelische und geistige Entwicklung und die Förderung ihrer Fähigkeiten ist daher eine zentrale soziale Aufgabe. Dabei gilt im Hinblick auf die Erreichung ihrer Selbständigkeit es, mit geeigneten Massnahmen die schwächeren Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Die Vorlesung bietet einen Überblick über die familienrechtlichen Ansprüche des Kindes und des Jugendlichen sowie auch ihre Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungen (AHV, IV, EL, KV, UV, ALV), der Sozialhilfe (Alimentenbevorschussung, Stipendien) und der Opferhilfe.

wöchentlich Di, 15.15 - 17.00, Raum 4.B54, ab 21.02.2012


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Gesundheitsrecht (Prof. Dr. iur. Bernhard Rütsche)

Das Gesundheitsrecht behandelt Rechtsfragen im Umfeld des Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsvorsorge sowie der Krankheitsbehandlung und Pflege. Studierende, die im Gesundheitsbereich (Spitäler, öffentliche Verwaltung, Advokatur, Berufsverbände, Krankenversicherungen, Pharmaunternehmen) tätig sein möchten, werden in den juristischen Umgang mit Fragen rund um das Gesundheitswesen eingeführt. Exkurse in andere Wissensgebiete (z.B. Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik, Bioethik) vertiefen das Verständnis und ermöglichen den interdisziplinären Dialog.

In der Vorlesung werden folgende Themen behandelt: Grundlagen inkl. Verfassungsfragen, öffentlicher Gesundheitsschutz, Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Berufe des Gesundheitswesens, Krankenversicherung, Arztrecht, Heilmittelrecht, Fortpflanzungsmedizin, Transplantationsrecht und Grundlagen des Humanforschungsrechts.

HS 2012


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Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung und der Arbeitslosenversicherung (N.N.)

Behandelt wird in erster Linie das Eingliederungsrecht der IV, welches insbesondere medizinische Massnahmen, Hilfsmittel, den breiten Bereich der beruflichen Eingliederung (z.B. erstmalige berufliche Ausbildung, Umschulung) und die Taggelder umfasst. Daneben wird auf die arbeitsmarktlichen Massnahmen der ALV (z.B. Kurse, Beschäftigungsprogramme) eingegangen. Zur Sprache kommen aber auch Eingliederungsmassnahmen i.w.S. wie z.B. Case Management durch Unfall- und Krankenversicherer sowie Vorsorgeeinrichtungen. Fragen der Eingliederungskoordination runden das Gesamtpaket ab.

Die Studierenden verfassen im Rahmen der Veranstaltung eine schriftliche Arbeit zu einem ausgewählten Themenbereich und präsentieren ihre Erkenntnisse im Plenum.

wöchentlich Mo, 15.15 - 17.00, Hörsaal HS 11, ab 20.02.2012


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Opferhilferecht (Dr. iur. Franziska Windlin)

Das Opfer einer Straftat fristete während langer Zeit ein Mauerblümchendasein. Weder im Strafverfahren noch auf der Ebene des finanziellen Ausgleichs seines durch die Tat erlittenen Schadens wurde ihm grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Das hat sich in den letzten zwanzig Jahren geändert, auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. In der Schweiz steht das Opferhilfegesetz als Markstein für diese Veränderung. Heutzutage kann das Opfer Beratung in Anspruch nehmen, es steht, wenn nicht der Täter oder eine Versicherung für den Schaden aufkommen, finanzielle staatliche Unterstützung bereit, und im Strafverfahren ist das Opfer zu einem bedeutenden Protagonisten aufgerückt.
Die Vorlesung erörtert diese neuen rechtlichen Situationen und Instrumente: Den Prozess der "Entdeckung" des Opfers, seine Rechte auf Beratung und Entschädigung sowie seine Stellung im Strafverfahren. Dabei werden auch die Grenzen der Opferbeteiligung aufgezeigt. Sie werden erkennen, dass Opferhilferecht ein Schnittstellenthema darstellt: Neben Straf- und Strafprozessrecht spielen Haftpflicht-, Sozialversicherungs- und öffentliches Verfahrensrecht eine bedeutsame Rolle.

wöchentlich Fr, 08.15 - 10.00, Raum 4.B51, ab 24.02.2012


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Koordination von Schadenausgleichsystemen (Ass.-Prof. Dr. iur. Marc Hürzeler)

Der Ausgleich von Personenschäden erfolgt in der Praxis durch das Zusammenwirken verschiedener Schadenausgleichssysteme. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Sozialversicherungen sowie das Haftpflichtrecht, welche jeweils nach ihren eigenen Grundsätzen Leistungen an die Geschädigten bereitstellen. Heute bildet praktisch jeder Haftpflichtfall mit Personenschaden auch einen Sozialversicherungsfall. Dies erfordert eine Koordination zwischen den beiden Schadenausgleichssystemen u.a. mit dem Ziel, der geschädigten Person eine möglichst umfassende Schadensdeckung zu vermitteln.
Die Lehrveranstaltung erörtert und würdigt die Instrumente des Schadenausgleichs bei Personenschäden, insbesondere den Rückgriff der Sozialversicherungen auf haftpflichtige Dritte und widmet sich dabei mit praktischen Fallbeispielen auch den Grundlagen der Schadensberechnung und der Berechnung von Regressforderungen.



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