Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Studium an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
Folgende Bereiche werden thematisiert:
1. Stundenplanung
2. Credit Points, Social Credit Points
3. Schriftliche Arbeiten
4. Prüfungen und Abschlussverfahren
5. Anrechnungen
6. Studiengangwechsel, Beurlaubung, Militärdienstverschiebung
1. Stundenplanung
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Wie stelle ich mir einen Stundenplan zusammen?
- Die Studienanforderungen für alle Studiengänge sind in den Wegleitungen der geltenden Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.
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Welche Reglemente gelten für mich?
- Die wichtigsten Reglemente zum Studium an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sind die Studien- und Prüfungsordnungen (StuPO) und die dazugehörenden Wegleitungen.
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Gibt es eine maximale Studiendauer?
- Die Studiendauer ist nicht begrenzt.
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Kann ich ein Teilzeitstudium machen? Was muss ich beachten?
- Grundsätzlich kann jeder Studiengang der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Teilzeit studiert werden.
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Muss ich mich zu Lehrveranstaltungen anmelden?
- Ja, Sie müssen sich zu allen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät anmelden.
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Was muss ich beachten, wenn ich ein Nebenfach an einer anderen Fakultät oder Universität belegen will?
- Studierende der Fächerstudiengänge können ein Nebenfach (Minor) an einer anderen Fakultät oder Universität belegen.
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Was ist das Orientierungsgespräch? Muss ich daran teilnehmen?
- Das Orientierungsgespräch bildet den Abschluss des Grundstudiums bzw. der Assessmentstufe.
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2. Credit Points, Social Credit Points
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Wie viele Credit Points sollte ich pro Semester erwerben?
- Im Durchschnitt sind bei einem Vollzeitstudium 30 Credit Points pro Semester zu erwerben.
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Wo kann ich sehen, wie viele Credit Points ich bisher erworben habe?
- Durch Ihr persönliches Login (StudNet) zum UniPortal haben Sie jederzeit Einblick in Ihre aktuelle Studienleistungsübersicht.
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Wie kann ich Social Credit Points erwerben?
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Social Credit Points zu erwerben.
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3. Schriftliche Arbeiten
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Wie viele schriftliche Arbeiten muss ich verfassen?
- Die Zahl der schriftlichen Arbeiten ist abhängig vom gewählten Studiengang.
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Sind die schriftlichen Arbeiten zwingend an den Besuch einer Seminarveranstaltung gekoppelt?
- Schriftliche Arbeiten müssen nicht zwingend im Rahmen eines Seminars verfasst werden.
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Wie muss ich eine schriftliche Arbeit einreichen?
- Für die Abgabe schriftlicher Arbeiten gelten bestimmte Anforderungen.
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Was ist ein Plagiat? Wie kann ich Plagiate vermeiden?
- Plagiate sind unbelegte Übernahmen von ganzen Texten, Textteilen oder Argumenten aus Büchern, Zeitschriften oder dem Internet.
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4. Prüfungen und Abschlussverfahren
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Muss ich mich zu Vorlesungsprüfungen anmelden? Was passiert bei Nichtantritt zur Vorlesungsprüfung?
- Eine Anmeldung zur Vorlesungsprüfung ist nicht erforderlich.
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Wann finden Vorlesungsprüfungen statt?
- Vorlesungsprüfungen finden an einem von der Lehrperson bekannt gegebenen Termin statt.
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Was ist, wenn ich eine Vorlesungsprüfung nicht bestanden habe?
- Bei Nichtbestehen einer Vorlesungsprüfung müssen Sie zum nächstmöglichen Termin zu einer Wiederholungsprüfung erscheinen.
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Muss ich mich zum Bachelor- bzw. Masterabschlussverfahren anmelden? Wie und wo kann ich das tun?
- Die Anmeldung zum Abschlussverfahren ist obligatorisch.
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5. Anrechnungen
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Kann ich Studienleistungen aus einem vorherigen Studium anrechnen lassen? Wie muss ich dabei vorgehen?
- Auswärtig erbrachte Leistungen können an ein Studium an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden.
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Kann ich eine Lehrveranstaltung an einer anderen Fakultät oder Universität besuchen? Wie kann ich mir diese anrechnen lassen?
- Bitte klären Sie die Anrechenbarkeit vorab mit der zuständigen Fachstudienberatung.
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Ich möchte einen Sprachkurs besuchen. Wo kann ich das tun? Wird mir dieser Kurs angerechnet?
- Eine Anrechnung von Sprachkursen ist nur bei direkter Studienrelevanz möglich.
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6. Studiengangwechsel, Beurlaubung, Militärdienstverschiebung
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Ich möchte meinen Studiengang wechseln. Wie muss ich vorgehen? Sind Anrechnungen möglich?
- Ein Studiengangwechsel ist möglich, sofern Sie nicht bereits für den gewünschten Studiengang bzw. die Studienrichtung gesperrt sind.
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Ich muss mein Studium für ein Semester unterbrechen. Wie muss ich vorgehen (Urlaubsgesuch)?
- Studierende, die aus wichtigen Gründen während längerer Zeit am Besuch der Lehrveranstaltungen vollständig verhindert sind, können auf ein schriftliches Gesuch hin von der Dekanin / dem Dekan beurlaubt werden.
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Ich möchte meinen Militärdienst verschieben. Was muss ich beachten?
- Studierende, die vom Militär für einen Dienst (z.B. Rekrutenschule oder Wiederholungskurs) aufgeboten werden, können ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen, sofern der Dienst in die Vorlesungszeit fällt bzw. die Studierenden im Abschlussverfahren sind.
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Diese Seite wird bearbeitet von:
Eva Mertins

