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Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Studium an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät.

Folgende Bereiche werden thematisiert:

1. Stundenplanung
2. Credit Points, Social Credit Points
3. Schriftliche Arbeiten
4. Prüfungen und Abschlussverfahren
5. Anrechnungen
6. Studiengangwechsel, Beurlaubung, Militärdienstverschiebung

1. Stundenplanung

  • Wie stelle ich mir einen Stundenplan zusammen?
    • Die Studienanforderungen für alle Studiengänge sind in den Wegleitungen der geltenden Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.
  • Welche Reglemente gelten für mich?
    • Die wichtigsten Reglemente zum Studium an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sind die Studien- und Prüfungsordnungen (StuPO) und die dazugehörenden Wegleitungen.
  • Gibt es eine maximale Studiendauer?
  • Kann ich ein Teilzeitstudium machen? Was muss ich beachten?
    • Grundsätzlich kann jeder Studiengang der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Teilzeit studiert werden.
  • Muss ich mich zu Lehrveranstaltungen anmelden?
    • Ja, Sie müssen sich zu allen Lehrveranstaltungen der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät anmelden.
  • Was muss ich beachten, wenn ich ein Nebenfach an einer anderen Fakultät oder Universität belegen will?
    • Studierende der Fächerstudiengänge können ein Nebenfach (Minor) an einer anderen Fakultät oder Universität belegen.
  • Was ist das Orientierungsgespräch? Muss ich daran teilnehmen?
    • Das Orientierungsgespräch bildet den Abschluss des Grundstudiums bzw. der Assessmentstufe.

2. Credit Points, Social Credit Points

  • Wie viele Credit Points sollte ich pro Semester erwerben?
    • Im Durchschnitt sind bei einem Vollzeitstudium 30 Credit Points pro Semester zu erwerben.
  • Wo kann ich sehen, wie viele Credit Points ich bisher erworben habe?
    • Durch Ihr persönliches Login (StudNet) zum UniPortal haben Sie jederzeit Einblick in Ihre aktuelle Studienleistungsübersicht.
  • Wie kann ich Social Credit Points erwerben?

3. Schriftliche Arbeiten

  • Wie viele schriftliche Arbeiten muss ich verfassen?
    • Die Zahl der schriftlichen Arbeiten ist abhängig vom gewählten Studiengang.
  • Sind die schriftlichen Arbeiten zwingend an den Besuch einer Seminarveranstaltung gekoppelt?
    • Schriftliche Arbeiten müssen nicht zwingend im Rahmen eines Seminars verfasst werden.
  • Wie muss ich eine schriftliche Arbeit einreichen?
  • Was ist ein Plagiat? Wie kann ich Plagiate vermeiden?
    • Plagiate sind unbelegte Übernahmen von ganzen Texten, Textteilen oder Argumenten aus Büchern, Zeitschriften oder dem Internet.

4. Prüfungen und Abschlussverfahren

  • Muss ich mich zu Vorlesungsprüfungen anmelden? Was passiert bei Nichtantritt zur Vorlesungsprüfung?
  • Wann finden Vorlesungsprüfungen statt?
    • Vorlesungsprüfungen finden an einem von der Lehrperson bekannt gegebenen Termin statt.
  • Was ist, wenn ich eine Vorlesungsprüfung nicht bestanden habe?
    • Bei Nichtbestehen einer Vorlesungsprüfung müssen Sie zum nächstmöglichen Termin zu einer Wiederholungsprüfung erscheinen.
  • Muss ich mich zum Bachelor- bzw. Masterabschlussverfahren anmelden? Wie und wo kann ich das tun?

5. Anrechnungen

  • Kann ich Studienleistungen aus einem vorherigen Studium anrechnen lassen? Wie muss ich dabei vorgehen?
    • Auswärtig erbrachte Leistungen können an ein Studium an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden.
  • Kann ich eine Lehrveranstaltung an einer anderen Fakultät oder Universität besuchen? Wie kann ich mir diese anrechnen lassen?
    • Bitte klären Sie die Anrechenbarkeit vorab mit der zuständigen Fachstudienberatung.
  • Ich möchte einen Sprachkurs besuchen. Wo kann ich das tun? Wird mir dieser Kurs angerechnet?
    • Eine Anrechnung von Sprachkursen ist nur bei direkter Studienrelevanz möglich.

6. Studiengangwechsel, Beurlaubung, Militärdienstverschiebung

  • Ich möchte meinen Studiengang wechseln. Wie muss ich vorgehen? Sind Anrechnungen möglich?
    • Ein Studiengangwechsel ist möglich, sofern Sie nicht bereits für den gewünschten Studiengang bzw. die Studienrichtung gesperrt sind.
  • Ich muss mein Studium für ein Semester unterbrechen. Wie muss ich vorgehen (Urlaubsgesuch)?
    • Studierende, die aus wichtigen Gründen während längerer Zeit am Besuch der Lehrveranstaltungen vollständig verhindert sind, können auf ein schriftliches Gesuch hin von der Dekanin / dem Dekan beurlaubt werden.
  • Ich möchte meinen Militärdienst verschieben. Was muss ich beachten?
    • Studierende, die vom Militär für einen Dienst (z.B. Rekrutenschule oder Wiederholungskurs) aufgeboten werden, können ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen, sofern der Dienst in die Vorlesungszeit fällt bzw. die Studierenden im Abschlussverfahren sind.
Diese Seite wird bearbeitet von: Eva Mertins