Navigation



Sie sind hier:

Codex Iuris Canonici (CIC)

Der Codex Iuris Canonici (Abk. CIC) , zu deutsch der Kodex des Kanonischen Rechts, ist die Kodifikation des Kirchenrechts der römisch-katholischen (=lateinischen) Kirche. Er beinhaltet den grössten Teil des Allgemeinen Rechts (= ius universale), das für die 1 Mrd. Katholiken/innen auf der ganzen Erde Geltung beansprucht. Auf der Ebene der einzelnen Bischofskonferenzen und der Diözesen gibt es weitere kirchliche Rechtsvorschriften (= ius particulare), die im jeweiligen Gebiet gelten.

Der erste CIC stammt aus dem Jahr 1917. Der zweite und aktuell geltende CIC wurde 1983 promulgiert und in Kraft gesetzt.

CIC 1983 (aktuell geltendes Gesetzbuch)

Bild

Der CIC ist in lateinischer Sprache verfasst. Die hier angebotene deutsche Übersetzung stammt aus der 4. Auflage der lateinisch-deutschen Ausgabe des CIC, welche im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erstellt wurde. (Gestaltung des Textes: Urs Brosi).

www.codex-iuris-canonici.de/

CIC 1917 (altes Gesetzbuch)

Der im Jahr 1917 promulgierte und 1918 in Kraft gesetzte CIC stellte die erste Kodifikation des kanonischen Rechts der röm.-kath. Kirche dar. Er war bis 1983 geltendes Recht und wurden durch Inkrafttreten des CIC 1983 aufgehoben (vgl. can. 6 § 1 n. 1 CIC 1983). Heute ist er vor allem noch für das Studium der Rechtsgeschichte von Bedeutung. In jenen Angelegenheiten, in welchen der CIC 1983 altes Recht wiedergibt, kann dieses unter Rückgriff auf den CIC 1917 interpretiert werden (vgl. can. 6 § 2 CIC 1983).