CH-Unimobil: Mobilität in der Schweiz
Studierende an Schweizer Universitäten haben die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer anderen schweizerischen Hochschule zu studieren. Die Anrechnung von Studienleistungen aus Mobilitätsaufenthalten sowie die Anerkennung von Semestern, Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Kreditpunkten (ECTS) ist in der Regel gewährleistet (siehe Studien- und Prüfungsordnung der Heimfakultät).
Die Studierenden bleiben während ihres Mobilitätsaufenthaltes an der Universität Luzern immatrikuliert und bezahlen hier ihre Studiengebühren. An der Gasthochschule sind keine Immatrikulationsgebühren zu bezahlen.
Anmeldefrist (für Studierende der Universität Luzern):
Herbstsemester 2012: 15. April 2012
Frühjahrssemester 2013: 15. November 2012
Anmeldung über die zuständigen Mobilitätsbeauftragten
Spezielle Mobilitätsangebote der Fakultäten
Rechtswissenschaftliche Fakultät


