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Vorbereitung

  1. Absprache des geplanten Studienprogramms
  2. Aufenthaltsbewilligung / Visum
  3. Krankenversicherung

Absprache des geplanten Studienprogramms


Ziel eines Auslandaufenthaltes muss immer sein, die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Universität Luzern anerkennen zu lassen, damit der Auslandaufenthalt nicht zu einer Studienzeitverlängerung führt. Es ist absolut unerlässlich, die Anrechenbarkeit der geplanten auswärtigen Studienleistungen frühzeitig mit dem zuständigen Mobilitätsverantwortlichen abzuklären und zu vereinbaren.

Haben Sie Ihr Studienprogramm mit dem Mobilitätsbeauftragten vereinbart, fassen Sie ein Learning Agreement ab, in dem alle Veranstaltungen eingetragen werden. Dies bildet die Grundlage und Ihre Absicherung für die spätere Anerkennung.

Um die im Ausland erbrachten Studienleistungen für das weitere Studium an der Universität Luzern anerkennen zu lassen, müssen Sie nach Rückkehr ihr Transcript of Records, Record of Study oder sonstige vorhandene Leistungsnachweise vorlegen.
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Aufenthaltsbewilligung / Visum


Sobald der Auslandaufenthalt die Dauer von drei Monaten übersteigt, ist eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich. Am besten wenden Sie sich vor der Abreise direkt an die Schweizer Vertretung (Botschaften, Konsulate) des jeweiligen Gastlandes.

Die erforderlichen Dokumente für visumpflichtige Länder müssen Sie sich in aller Regel vor der Einreise besorgen. Das Bewilligungsverfahren kann dabei mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen ausländischen diplomatischen Vertretung in der Schweiz.
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Krankenversicherung

Während des Auslandaufenthaltes sind Sie für Ihre Unfall- und Krankenversicherung selbst verantwortlich. Je nach Gastland kann eine Zusatzversicherung erforderlich sein. Sie sollten deshalb den Fortbestand des Versicherungsschutzes mit Ihrer Krankenkasse besprechen und die Bestimmungen der Gasthochschule erfragen.

Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU ist die Schweiz in die internationale Koordination der Krankenversicherung eingebunden. Mit dem entsprechenden Formular, welches bei Ihrer Krankenkasse bezogen werden kann, werden Studierende von der Versicherungspflicht in der EU/EWR befreit. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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