Michele Luminati, Paolo Comanducci
Vortragsreihe "laboratorium lucernaiuris"Montag, 30. November 2009, Universität Luzern
I rapporti tra diritto, morale e politica
Prof. Dr. Dr. h.c. Paolo Comanducci - Universität Genua
Weitere Bilder finden Sie hier. Recht-und-Moral.pdf
Peer Zumbansen
Vortragsreihe "laboratorium lucernaiuris"Donnerstag, 29. Oktober 2009, Universität Luzern
Globalisierung und Recht: Methodologische Herausforderungen für Rechtstheorie und -soziologie
Prof. Dr. Peer Zumbansen - Canada Research Chair in the Transnational and Comparative Law of Corporate Governance, Osgoode Hall Law School, York/Toronto Referat_Zumbansen.pdf
Ulrich Falk
Vortragsreihe "laboratorium lucernaiuris"Donnerstag, 30. April 2009, im Union, Universität Luzern
Urteilsverzerrungen. Ein interdisziplinäres Problem im Spannungsfeld von Psychologie, Geschichte, Recht und Rhetorik, Prof. Dr. Ulrich Falk, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rhetorik und Europäische Rechtsgeschichte, Universität Mannheim
Weitere Bilder finden Sie hier. Vortrag-Falk.pdf
Ulfrid Neumann
Vortragsreihe "laboratorium lucernaiuris"Montag, 9. März 2009, im Union, Universität Luzern
Rechtsgeltung - ein Scheinproblem der Rechtsphilosophie? Prof. Dr. Ulfrid Neumann, Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie, Goethe-Universität in Frankfurt a.M.
Weitere Bilder finden Sie hier. uniluaktuell-refneumann.pdf
Rembrandt
Forschungsschwerpunkt "TeNOR - Text und Normativität" Eröffnungsveranstaltung an der Universität Luzern, 19. Mai 2008
Für die Kultur- und Sozialwissenschaften, für die Rechtswissenschaften und die Theologie sind Fragen nach dem Zusammenhang von "Text und Normativität" gleichermassen zentral. Rechtstexte, religiöse Dokumente, epochale philosophische und literarische Werke beanspruchen normative Geltund oder erhalten im Laufe ihrer Wirkungs- und Rezeptionsgeschichte normative Bedeutung: Was unterscheidet normative von nicht-normativen Texten, unter welchen kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen besitzt ein Text normative Geltung, durch welche historischen Prozesse der Kanonisierung und Kodifizierung erlangt ein Text normative Bedeutung? Und was heisst es, umgekehrt, für Normen und vorgängige normative Überzeugungen, dass sie verschriftlicht, in Texten formuliert, kommuniziert und tradiert werden?
Die Veranstaltung "Schrift und Normativität" wurde von Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Jan Assmann, Honorarprofessor für Allgemeine Kulturwissenschaft und Religionstheorie an der Universität Konstanz, eröffnet.
Weitere Infos finden Sie unter www.te-nor.ch.
Alberto Bondolfi
Buchvernissage "Interdisziplinäre Wege in der juristischen Grundlagenforschung"Universität Luzern, 1. Februar 2008
Interdisziplinarität ist ein arg strapaziertes Modewort und wird häufig als beliebiges Etikett verwendet. Der vorliegende Sammelband, hervorgegangen aus einer vom Institut für juristische Grundlagen – lucernaiuris in Luzern organisierten Vortragsreihe, enthält Beispiele gelebten Grenzgängertums und praktizierter Disziplinenüberschreitung. Die einzelnen Autoren (G. Teubner, K.A. Ziegert, C.B. Graber, A. Bächtiger/A. Tschentscher, P. Richli, P. Becchi, M. Luminati) beschäftigen sich mit unterschiedlichen Themen aus Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtsetzungslehre, Rechtssoziologie und Rechtstheorie. Alle Beiträge kennzeichnet eine explizite und dezidierte Öffnung gegenüber theoretischen und empirischen Anregungen aus dem weiten Feld juristischer und speziell nichtjuristischer Nachbardisziplinen.
Die Herausgeber Paolo Becchi, Christoph Beat Graber und Michele Luminati widmen diesen Sammelband ihrem Freund und Kollegen Prof. Dr. Dr. h.c. Kurt Seelmann zu seinem 60. Geburtstag und danken ihm für seine wertvolle Mithilfe beim Aufbau des Luzerner Grundlagenkonzepts und Instituts ganz herzlich.
Dieses Buch aus der Reihe "Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft" (hrsg. von Jörg Schmid), Band 25, 2007, kann bei Schulthess bestellt werden.
Weitere Bilder der Vernissage finden Sie hier. LaudatiofuerKurt-Luzern2008.pdf
Stanley L. Paulson
Jenseits der Kelsenschen GrundnormVortrag von Stanley L. Paulson, weltbekanntester Forscher von Hans Kelsen, Inhaber eines Lehrstuhls für Verfassungsrecht und Rechtsphilosophie an der Washington University in St. Louis und DFG-Gastprofessor in Kiel
Universität Luzern, 3. Dezember 2007
Die Grundnorm Hans Kelsens – vielleicht der berüchtigtste Begriff überhaupt auf dem Gebiet der Rechtsphilosophie – lässt sich auf verschiedenste Art und Weise formulieren. In seiner Sammlung gibt es dreizehn oder vierzehn voneinander zu unterscheidende Formulierungen, und er habe mit dem Zählen noch nicht aufgehört. In einer auf Anhieb vielversprechend aussehenden Formulierung spiegelt sich zumindest der Ansatz zu einer transzendentalen Argumentation wider. Doch es lässt sich zeigen, dass eine transzendentale Argumentation, die diesem Grundnorm-Ansatz entspricht, sich letztlich als nicht haltbar erweist – nicht nur nicht vom Standpunkt ausserhalb der Rechtsordnung, was Kelsen selbst zugesteht, sondern auch nicht von innerhalb der Rechtsordnung, wo Kelsen doch transzendental argumentieren will. Eine andere Auslegung der Rechtslehre Kelsens geht auf die Badener Neukantianer zurück, nach denen die Idee eines regulativen Prinzips – statt einer transzendentalen Argumentation Marburger Provenienz – die Hauptrolle spielt. Diese zweite Auslegung wurde im letzten Abschnitts des Vortrags kurz geschildert.
Vortragsreihe: Interdisziplinarität und juristische Grundlagenforschung - aber wie?
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern hat den Bereich der juristischen Grundlagenfächer (insbes. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtstheorie) zu einem ihrer Schwerpunkte erklärt. Diese Bestrebungen haben sich im Aufbau des Instituts für juristische Grundlagen – lucernaiuris konkretisiert (Projektfinanzierung durch die Gebert Rüf Stiftung). Das Institut soll einen innovativen Beitrag zur Neuorientierung juristischer Grundlagenfächer und zur stärkeren Ausrichtung der juristischen Forschung und Lehre auf vernetzte Grundlagenfragen leisten. Das Institutskonzept ist in hohem Masse interdisziplinär ausgerichtet. lucernaiuris will hierzu Pionierarbeit leisten, indem es die inner- und ausserfakultäre Zusammenarbeit zu einem neuartigen Netzwerk verknüpft, neue Forschungsdimensionen eröffnet und Wissenstransfers fördert.
Nachdem im Oktober 2004 eine internationale Tagung dem Zustand und den Zukunftsperspektiven der juristischen Grundlagenfächer nach der Bologna-Studienreform gewidmet wurde, hat sich die stattgefundende Vortragsreihe der Forschung zugewendet. Dabei wurde dem Aspekt der Interdisziplinarität besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Wir wollten dieses strapazierte Modewort allerdings nicht einfach als Etikett verwenden, sondern Beispiele gelebter, praktizierter Interdisziplinarität vorlegen. Institutsmitglieder wie auch mit dem Institut und mit dem Luzerner Grundlagenkonzept eng verbundene Kollegen anderer Universitäten haben über Projekte berichtet, die auf vielfältige Weise die Fruchtbarkeit der fachlichen Grenzüberschreitung belegten. Die vorgestellten Projekte haben eine Vielfalt von Themen behandelt, die von der Untersuchung skandinavischer Rechtsrealität über eine Analyse schweizerischer Parlamentsdebatten und Überlegungen zur Menschenwürde und zur Beziehung von Recht und Moral bis hin zur Geschichte des schweizerischen Bundesgerichts, zu Fragen der Rechtsetzung und zur Auseinandersetzung mit der Kultur australischer Aborigenes reichten.
Als Auftakt zur Vortragsreihe hat im Rahmen des Dies academicus der neue Ehrendoktor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Gunther Teubner, einen Vortrag zu aktuellen Herausforderungen des Rechtssystems gehalten. Mit ihm wurde ein juristischer Grenzgänger par excellence geehrt, mit dem sich lucernaiuris eng verbunden fühlt.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern hat den Bereich der juristischen Grundlagenfächer (insbes. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtstheorie) zu einem ihrer Schwerpunkte erklärt. Diese Bestrebungen haben sich im Aufbau des Instituts für juristische Grundlagen – lucernaiuris konkretisiert (Projektfinanzierung durch die Gebert Rüf Stiftung). Das Institut soll einen innovativen Beitrag zur Neuorientierung juristischer Grundlagenfächer und zur stärkeren Ausrichtung der juristischen Forschung und Lehre auf vernetzte Grundlagenfragen leisten. Das Institutskonzept ist in hohem Masse interdisziplinär ausgerichtet. lucernaiuris will hierzu Pionierarbeit leisten, indem es die inner- und ausserfakultäre Zusammenarbeit zu einem neuartigen Netzwerk verknüpft, neue Forschungsdimensionen eröffnet und Wissenstransfers fördert.
Nachdem im Oktober 2004 eine internationale Tagung dem Zustand und den Zukunftsperspektiven der juristischen Grundlagenfächer nach der Bologna-Studienreform gewidmet wurde, hat sich die stattgefundende Vortragsreihe der Forschung zugewendet. Dabei wurde dem Aspekt der Interdisziplinarität besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Wir wollten dieses strapazierte Modewort allerdings nicht einfach als Etikett verwenden, sondern Beispiele gelebter, praktizierter Interdisziplinarität vorlegen. Institutsmitglieder wie auch mit dem Institut und mit dem Luzerner Grundlagenkonzept eng verbundene Kollegen anderer Universitäten haben über Projekte berichtet, die auf vielfältige Weise die Fruchtbarkeit der fachlichen Grenzüberschreitung belegten. Die vorgestellten Projekte haben eine Vielfalt von Themen behandelt, die von der Untersuchung skandinavischer Rechtsrealität über eine Analyse schweizerischer Parlamentsdebatten und Überlegungen zur Menschenwürde und zur Beziehung von Recht und Moral bis hin zur Geschichte des schweizerischen Bundesgerichts, zu Fragen der Rechtsetzung und zur Auseinandersetzung mit der Kultur australischer Aborigenes reichten.
Als Auftakt zur Vortragsreihe hat im Rahmen des Dies academicus der neue Ehrendoktor der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Gunther Teubner, einen Vortrag zu aktuellen Herausforderungen des Rechtssystems gehalten. Mit ihm wurde ein juristischer Grenzgänger par excellence geehrt, mit dem sich lucernaiuris eng verbunden fühlt.



